Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz
Dorfplatz von oben mit Schnee
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1326 Ergebnisse in 14 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 491 bis 500 von 1326.
Land- und Forstwirtschaft

Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten. Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern. Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände. In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen. Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Grad der Behinderung

Als Behinderung wird jede körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung bezeichnet, die Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht. Die Auswirkungen werden als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet und in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt. Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung. Eine Feststellung von Behinderungen und den GdB wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Wenn Ihr GdB wenigstens 50 beträgt und Sie in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, stellt eine staatliche Stelle (Versorgungsamt beim Landratsamt) die Schwerbehinderteneigenschaft fest. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen ermittelt. Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Je nach Ausprägung einzelner Gesundheitsstörungen werden zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Diese Zusammenarbeit wird in den Jobcentern vor Ort umgesetzt, die entweder als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger oder als kommunales Jobcenter geführt werden. Ziel hierbei ist ein möglichst ganzheitliches Unterstützungsangebot für die Eingliederung in Arbeit. Die Jobcenter sind Ansprechpartner für Arbeitsuchende und Unternehmen gleichermaßen. Ein professionelles Stellenmatching gewährleistet, dass für jede frei gewordene Stelle, die von einem Unternehmen an das Jobcenter gemeldet wird, passende Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen werden. Das Unternehmen erhält das ensprechende Bewerberprofil, der/die Arbeitsuchende erhält einen Vermittlungsvorschlag. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit stehen- neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber - auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise: Bewerbungszentren (diese bieten Tipps für die Stellensuche, für die Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen oder für Vorstellungsgespräche) Jobbörse Fachvermittlungsdienste (für spezielle Branchen und Berufe) Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Bundesweit geförderte Programme ergänzen dieses Förderangebot. Die Förderprogramme reichen von Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen. Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Förderangebote für Gründungsvorhaben im ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder innovative, technologieorientierte Vorhaben. Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase. In der auf die Gründung folgenden Existenzfestigungsphase können Sie weitere Beratungsprogramme des Bundes in Anspruch nehmen. Nutzen Sie auch die kostenlosen oder kostengünstigen Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern Hinweis: Bevor Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder Finanzierungshilfen über Ihre Hausbank beantragen, kann ein Orientierungsgespräch hilfreich sein. Dabei können die Beraterinnen und Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Soziale Fragen

Studierende können eine ganze Reihe von Hilfen in Anspruch nehmen, die sie bei der Bewältigung des studentischen Alltags unterstützen. Dabei können sie sich an die Studierendenwerke wenden, deren Aufgabe es ist, die Studierenden in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu betreuen und zu fördern. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg acht Studierendenwerke. Damit diese Aufgaben von den Studierendenwerken wahrgenommen werden können, zahlen die Studierenden pro Semester einen Studierendenwerksbeitrag. Wohnen Als eine für die Studierenden preiswerte und zweckmäßige Form der Unterbringung bieten die baden-württembergischen Studierendenwerke, im Rahmen ihrer Kapazitäten Plätze in ihren Studierendenwohnheimen an. Um diese sollten Sie sich frühzeitig (mit der Bewerbung um den Studienplatz, spätestens nach Erhalt des Zulassungsbescheides) bewerben. Neben den Studierendenwerken bieten auch konfessionelle, städtische und andere Träger Plätze in ihren Wohnheimen an. Bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt werden Sie durch das örtliche Studierendenwerk im Rahmen seiner Privatzimmervermittlung unterstützt. Informationen dazu erhalten Sie im Onlineangebot des für Sie zuständigen Studierendenwerks. Verpflegung In ihren Mensen und Cafeterien bieten die Studierendenwerke preiswertes und gesundes Essen an. Das Angebotsspektrum reicht vom Menü bis zum Pausensnack. Finanzierung Eine gesicherte Finanzierung ist Voraussetzung für jedes Studium. Die Abteilungen für Studienfinanzierung bei den Studierendenwerken beraten über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung während des Studiums. Insbesondere werden dort die Anträge auf Leistungen nach dem BAföG bearbeitet. Daneben beraten die Studienfinanzierungsabteilungen auch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie KfW-Studienkredit, Bildungskredit und ähnliche oder geben Informationen über Stipendien. Öffentlicher Nahverkehr - StudiTicket Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg bieten durch Kooperation mit den Verkehrsverbünden an vielen Hochschulorten eine verbilligte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs an. Des Weiteren vermitteln sogenannte "Mitfahrzentralen" kostengünstige Alternativen für Heimfahrten. Studieren mit Kind Schwangerschaft und Kindererziehung während des Studiums stellen an Studierende besondere Anforderungen. Auch hier sind die Studierendenwerke studierenden Eltern behilflich, indem sie an vielen Hochschulorten eigene Kinderbetreuungseinrichtungen unterhalten, deren Angebote speziell auf den studentischen Alltag abgestimmt sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Studierendenwerk. Tipp: Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Portal "Kinderbetreuung - Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg" hilft Studierenden und Hochschulangehörigen mit Kind, nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen. Während des Mutterschutzes oder während der Elternzeit können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Während der Beurlaubung können Sie trotzdem an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Einrichtungen Ihrer Hochschule nutzen. Beeinträchtigung Umfassende Informationen zum Studium und Beeinträchtigungen finden Sie in der gleichnamigen Broschüre des Deutschen Studentenwerks. Psychotherapeutische Beratung Psychotherapeutische Beratungsstellen (PBS) sind bei allen acht Studierendenwerke eingerichtet. Diese sind als Anlaufstellen für alle Studierenden, die unter studienbezogenen oder persönlichen Problemen leiden, vorgesehen. Die PBen bieten verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote an (z.B. Einzel-, Paar-, Gruppenberatungen, Online- beziehungsweise E-Mail-Beratungen). Ansprechpersonen sind bei jedem Studierendenwerk zu erfahren. Sozialberatung Die Sozialberatung ist in den meisten Fällen die erste Anlaufstelle von Studierenden bei einem Studierendenwerk. Sie bietet Beratung und Information zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Studierenden und gibt Orientierungs- und Entscheidungshilfen bei vielfältigen Problemen (z.B. zu Fragen der Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung). Tipp: Neben den im Detail genannten Dienstleistungen bieten die Studierendenwerke in Baden-Württemberg auch weitere Betreuungs- und Beratungsangebote an. Diese schließen ein: Studierendenwerksdarlehen zu günstigen Konditionen für bedürftige Studierende, psychologische Beratung, Rechtsberatung, kulturelle Veranstaltungen, Studierendenhäuser und vieles mehr. Informieren Sie sich vor Ort über die Angebote am Standort Ihrer Hochschule. Kulturelle Förderung Die Studierendenwerke stellen den Studierenden Räumlichkeiten oder technische Ausrüstungen zur Verfügung, unterstützen kulturelle Projekte und bieten Kurse oder Workshops an. Informieren Sie sich vor Ort über die Angebote am Standort Ihrer Hochschule.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rund ums Wohnen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind wichtig für Sie, wenn Ihr Einkommen nicht dafür ausreicht, die Kosten für angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu finanzieren. Als schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen können Sie bei baulichen Vorhaben eine Förderung für selbst genutztes Wohneigentum erhalten, soweit nicht ein vorrangiger Leistungsträger zur Leistung verpflichtet ist, zum Beispiel die Pflege- und Krankenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten für die Herstellung von Barrierefreiheit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse, Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt oder der Wohnberatungsstelle. Diese sind bei zahlreichen Landratsämtern eingerichtet. Darüber hinaus kommen Leistungen der Agentur für Arbeit in Betracht, wenn Änderungen außerhalb der Wohnung erforderlich sind, um den Arbeitsplatz erreichen zu können. Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in angemessenem Umfang erbringen unter gewissen Voraussetzungen verschiedene Rehabilitationsträger (z.B. Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Sie Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragen. Die im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme des Landes gewährten Fördermittel werden angerechnet. Hinweis: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Rehabilitationsträger in Verbindung. Da dieser in der Regel vorher nicht bekannt sein dürfte, ist es ratsam, mit der gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Auskünfte erhalten sie bei den Wohnberatungsstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beratung für Schwangere

Wenn Sie Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben oder eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle suchen, finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Hilfe vor, während und nach der Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten Sie kostenlos, auf Wunsch auch anonym, zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen. Die Beratung werdender Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen. Von den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Riskiken Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung Beratung vor, während und nach pränataldiagnostischen Ergebnissen zur vertraulichen Geburt Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines Kindes.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel erkennen Sie an Aufschriften wie "enthält genetisch verändertes ...", "aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder ähnlichen Formulierungen. Diese Hinweise finden Sie bei verpackten Lebensmitteln auf dem Etikett beziehungsweise in der Zutatenliste in Klammern oder als Fußnoten. Bei unverpackten Waren (zum Beispiel Obst und Gemüse auf dem Markt) müssen Schilder oder Zettel bei der Ware darauf aufmerksam machen. So kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, daraus bestehen oder diese enthalten. Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht. Achtung: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, müssen nicht gesondert als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Das gilt auch für alle Zusatzstoffe, wenn sie nur mithilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden (zum Beispiel Vitamin B 2 aus gentechnisch verändertem Bacillus subtilis ). Wenn Zusatzstoffe aber aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden (zum Beispiel Emulgatoren aus pflanzlichen Ölen), sind diese kennzeichnungspflichtig. Technische Hilfsstoffe wie zum Beispiel Enzyme fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Lebensmittel, bei denen der Hersteller oder Importeur nachweisen kann, dass in allen Verarbeitungsstufen auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet wird, können mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" versehen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt. Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen. Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Verkehrslärm Gewerbe- und Industrielärm Baustellenlärm Gerätelärm Sport- und Freizeitlärm Nachbarschaftslärm Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist. Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher. Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren. Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne erstellt werden. In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden. Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken. Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bericht_23_01_24.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 154,52 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 14.02.2023

    Infobereiche