Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 581 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 581.
Baindt sucht...

Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

Zuletzt geändert: 17.09.2024
Aktion gelbes Band

Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“, Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelverschwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 15.07.2024
Klimamobilitätsplan im GMS

Klimamobilitätsplan im GMS, Im wirtschaftlich starken Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) mit den Gemeinden und Städten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg wurden die ersten Schritte für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Der vollständige Endbericht mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung des von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoßrd im GMS-Gebiet, ist hier zum Download abrufbar: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Der Klimamobilitätsplan (KMP) ist ein gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept zur Erstellung nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten. Der GMS ist der erste Gemeindeverband im ländlichen Raum, der den KMP gemeindeübergreifend betrachtet und damit eine Vorreiterrolle im Bundesland Baden-Württemberg einnimmt. Seit März 2022 arbeiten alle fünf Mitgliedskommunen an einem gemeinsamen Ziel: Mit verschiedenen Maßnahmen soll eine 40-prozentige CO2-Reduzierung im Verkehrssektor bis 2030 (ggü. 2010) erreicht und damit die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert werden. Zu den Kernmaßnahmen gehören beispielsweise die Einrichtung einer Radschnellverbindung und eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes für die gleichberechtigte Begegnung aller Verkehrsarten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit neuen Buslinien für eine Mobilitätsgarantie und die Förderung der Elektromobilität. Im Vorfeld gab es bereits mehrere Beteiligungsformate: eine Austauschrunde für betroffene Personen, ein Workshop mit zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Beteiligung mit über 2.000 Teilnehmern und die Auslegung des Klimamobilitätsplans, bei der verschiedene Akteure eine Stellungnahme abgeben konnten. Nun liegt der Endbericht vor und es geht an die Umsetzung. Zunächst werden die einzelnen Konzepte weiter konkret gemacht und nach Prioritäten und Finanzierbarkeit aufbereitet. Die Umsetzung der Ergebnisse soll transparent stattfinden und bei Bedarf optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der GMS einen erhöhten Regelfördersatz von 75 Prozent statt 50 Prozent für konkrete Projekte . Damit können die fünf Mitgliedskommunen gemeinsam viel mehr erreichen. Für alle, denen der vollständige Bericht doch etwas zu lang ist, ist hier auch eine Kurzübersicht abrufbar.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2024
Gebäudeenergiegesetz 2024

Geltungsbereich GEG, Im neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), welches seit 01. Januar 2024 gilt, wird vorgeschrieben, dass bei Neubauten in Neubaugebieten die Heizung mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Vorgabe allerdings erst ab dem 30. Juni 2028 . Bei Bestandsgebäuden ist, sofern die Heizung noch funktioniert oder sich noch reparieren lässt, vorerst kein Heizungstausch notwendig. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder aber älter als 30 Jahre ist (bei einem Konstanttemperaturkessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen, mehrjährige Übergangsfristen sowie entsprechende Härtefallregelungen. Gibt es in Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können jedoch frühere Fristen greifen. Um den erforderlichen Anteil von mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei Heizungen erfüllen zu können, gibt es laut den Vorgaben des neuen GEG folgende denkbaren Erfüllungsoptionen: a) Wärmepumpe : Die priorisierte Lösung für viele Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser ist der Einbau einer Wärmepumpe. Die Technologie der Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser) und erfüllt damit die Vorgabe des GEG, wonach die Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. b) Solarthermie-Heizung : Lässt sich der komplette Wärmebedarf des Gebäudes, also Heizung und Warmwasserbereitung, damit decken, ist der Einbau bzw. die Nutzung einer Solarthermie-Heizung eine Erfüllungsoption der Vorgaben. c) Solarthermie-Hybrid-Heizung : Auch eine Kombination aus einer solarthermischen Anlage und einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann als Erfüllungsoption eingesetzt werden. Wenn bestimmte Mindestflächen eingehalten werden, kann ohne einen rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage mit 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. d) Stromdirektheizung : In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf kann eine Stromdirektheizung genutzt werden, da bereits jetzt fast 50 Prozent des Netzstroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bis 2035 soll Netzstrom in Deutschland vollständig aus Erneuerbaren Quellen kommen. e) Biomasseheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets) : Eine Biomasseheizung, die unter anderem mit Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets gespeist wird, erfüllt ebenfalls die Vorgabe, die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. f) Hybridheizung : Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe auch mit einem Spitzenlastkessel in Form einer fossilen Öl-/Gasheizung oder einer Biomasseheizung kombiniert bzw. ergänzt werden. Um einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Heizen zu erreichen, muss hier die Wärmebereitstellung größtenteils über die Wärmepumpe erfolgen. g) Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt : In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden. Allerdings ist Biomasse nur begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan und Wasserstoff sind derzeit sehr hoch. h) Anschluss an ein kommunales Wärmenetz: Welche Gebäude zukünftig voraussichtlich an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme) angeschlossen werden, zeigt die kommunale Wärmeplanung. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. Bisher gibt es in der Gemeinde noch keine genaueren Überlegungen zur Erstellung eines Wärmeplans . Hat ein Wärmenetzbetreiber vertraglich den Anschluss an ein Wärmenetz zugesichert, können Heizungen noch bis zu zehn Jahren ohne weitere Anforderungen betrieben werden. Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz 2024, den geltenden Übergangsfristen und zu möglichen Förderungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen In den nächsten Monaten wird die Energieagentur Ravensburg außerdem auf ihrer Internetseite weitere Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2024
Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz

Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz, Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrottungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Organismen profitieren von den heruntergefallenen Früchten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen, sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen gegeben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Humus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschiedlich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lieber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übrigens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist übertrieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstgemachtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Wer in Gärtnerkreisen unterwegs ist, der kommt dieses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letzten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Die Invasion unter Kontrolle zu bekommen, ist schier unmöglich und selbst einige Biogärtnerinnen und Biogärtner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, regelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechende Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insektenfreundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Problem: Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Garten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht verzichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetieren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürliche Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermassen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströmungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheitlichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die anderen wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser Anzahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Diesen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fledermaus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und können für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sorgen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insekten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausungen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherbergen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop führen. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäusen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sorgen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer dicke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müssen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanzschalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Haufen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauchten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu suchen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind ungeeignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möchten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vorhandene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Aktivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hinterher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Gartenglück für alle Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenideen bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nahrung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgartenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gegebenem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Siebenpunkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni[mehr]

Zuletzt geändert: 19.09.2024
Wegfall des Kinderreisepasses

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 , Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird . Nun benötigen auch Kinder einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 19.10.2023
Der Abfallkalender 2024 ist online

Der Abfallkalender 2024 ist online und in der Abfall App RV verfügbar , Ab sofort steht der digitale Abfallkalender 2024 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papiertonne und Gelbe Tonne erinnern lassen. Als weiteren Service bietet die App auch die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Stores kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken.[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2023
Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental

Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental, Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte zu diesem Konzept finden Sie in dieser Broschüre : Klimaanpassungskonzept[mehr]

Zuletzt geändert: 01.07.2024
Strom vom eigenen Balkon

Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Garten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden momentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Allerdings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zustimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Eigenstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost-West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin überprüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland beträgt dienun erhöhte maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk 800 Watt. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber entfällt nun. Stattdessen ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Hierzu muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergütung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Das Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister hat spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung kosten die Anlagen (300 bis 800 Wpeak) zwischen 300 und 1200 Euro. Seit Anfang 2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleistung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Statt spezieller Wielandstecker können fortan ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kontakt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-System ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und niemals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferumfang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Eintragung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformitätserklärung vorliegt. In fünf Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1 : Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vorhanden ist Schritt 2 : Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3 : Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 4 : Eintragen der Anlage ins Marktstammdatenregister Schritt 5 : Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steckdose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

Zuletzt geändert: 17.07.2024
Aktuelle Informationen Dorfplatz

Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte – Start am Montag, den 21. August 2023, Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Baustelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorfplatz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. , Baindter Wappen, In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen entfernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öffentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. , Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Ampelregelung, Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreisverkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum eingegriffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung eingeführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. , Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fußweg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen., Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle gesperrt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.08.2023

Infobereiche