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Bericht_24_09_10.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten haben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den übergangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulzmoosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP- Markt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Nikolausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschließende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Werbeplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Gemeinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Gartenbau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lilienstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemeinderatssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für ausreichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchennest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Privatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 16.01.2025
    Haeufige_Fragen_zum_Gemeindehaushalt_-_Homepageauftritt_2025_202.pdf

    Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2025/2026? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 14. Januar 2025 für die Jahre 2025 und 2026. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts-planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von 20. September bis 07 Oktober 2024. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € • Zuschuss Waldorfkindergarten mit Sperrvermerke. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2025/2026 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

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      Zuletzt geändert: 17.12.2024
      Flyer_Problemstoffsammlung_2025.pdf

      Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2025 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2025 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 24.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 10.04. 08.30 – 10:00 Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 10.04. 10.45 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 10.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 25.10. 09.00 – 12.00 Amtzell großer Platz bei Turnhalle, Schulstr. 7 23.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 09.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 10.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 12.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 25.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 09.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 12.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 21.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 10.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 18.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 12.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 21.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 13.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 13.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 14.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 13.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 26.09. 10.30 – 12.00 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 12.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 14.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 14.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 26.09. 08:30 – 10:00 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 27.09. 11.30 – 14.30 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 24.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 10.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 27.06. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 31.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 12.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 09.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 11.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 10.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 14.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 11.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 11.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 27.09. 08.30 – 10.30 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 10.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 14.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 26.09. 15.15 – 16.45 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 24.10. 08.30 – 10.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 26.09. 13.00 – 14.30 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 24.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 16.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 23.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 19.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 23.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 23.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 13.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 25.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 15.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 18.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 24.10. 11.30 – 15.30 Wolpertswende Parkplatz Jahnstraße, bei der Turnhalle 13.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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        Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2025 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2025 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 24.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 10.04. 08.30 – 10:00 Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 10.04. 10.45 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 10.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 25.10. 09.00 – 12.00 Amtzell großer Platz bei Turnhalle, Schulstr. 7 23.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 09.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 10.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 12.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 25.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 09.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 12.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 21.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 10.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 18.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 12.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 21.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 13.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 13.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 14.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 13.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 26.09. 10.30 – 12.00 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 12.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 14.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 14.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 26.09. 08:30 – 10:00 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 27.09. 11.30 – 14.30 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 24.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 10.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 27.06. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 31.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 12.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 09.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 11.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 10.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 14.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 11.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 11.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 27.09. 08.30 – 10.30 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 10.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 14.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 26.09. 15.15 – 16.45 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 24.10. 08.30 – 10.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 26.09. 13.00 – 14.30 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 24.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 16.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 23.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 19.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 23.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 23.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 13.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 25.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 15.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 18.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 24.10. 11.30 – 15.30 Wolpertswende Parkplatz Jahnstraße, bei der Turnhalle 13.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 22. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG 05 Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal 06 Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 07 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 08 Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungsanlage für das Schulareal 09 Aktueller Stand zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 10 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2025-31.12.2026, 01.01.2027-31.12.2027 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) 11 Zensus 2022 - Bericht 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 22. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG 05 Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal 06 Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 07 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 08 Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungsanlage für das Schulareal 09 Aktueller Stand zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 10 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2025-31.12.2026, 01.01.2027-31.12.2027 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) 11 Zensus 2022 - Bericht 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 14. Januar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ravensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner 05 Doppelhaushalt 2025 und 2026 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 06 Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nutzungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Spielmann" 07 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 08 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 11 Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohlagerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 12 Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 14. Januar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ravensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner 05 Doppelhaushalt 2025 und 2026 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 06 Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nutzungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Spielmann" 07 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 08 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 11 Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohlagerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 12 Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Pressemitteilung Ravensburg, 08.04.2025 Regionalverband Hirschgraben 2 Tel.: 0751 36354-0 info@rvbo.de Bodensee-Oberschwaben 88214 Ravensburg Fax: 0751 36354-54 www.rvbo-energie.de Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“ Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Planwerk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungsentwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen. Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diverse Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Ergebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten. Hinweise zu den Flächen für die Windenergie Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energiewende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Gegenstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden. Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Die drei häufigsten Gründe für Flächenreduktionen waren mangelnde Windverhältnisse (590 ha), erhöhte Siedlungsabstände (480 ha) sowie Hinweise zum Natur- und Artenschutz (290 ha). Insgesamt hat sich im Zuge der 1. Anhörung die Zahl der Vorranggebiete für die Windenergie von 43 auf 40 reduziert, sie machen jetzt noch 6.770 ha aus (vorher 8.586 ha), was neu 1,9 Prozent der Regionsfläche entspricht (vorher 2,5%). Mindestens 1,8 Prozent gilt es nach den Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers zu erreichen. Das Ergebnis aller Änderungen von Flächen ist der Raumnutzungskarte des 2. Anhörungsentwurfs des Teilregionalplans Energie zu entnehmen. https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben2 https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung Pressemitteilung Ravensburg, 08.04.2025 Regionalverband Hirschgraben 2 Tel.: 0751 36354-0 info@rvbo.de Bodensee-Oberschwaben 88214 Ravensburg Fax: 0751 36354-54 www.rvbo-energie.de Um einer besonders hohen lokalen Belastung von Siedlungen und wohngenutzten Einzelgebäuden durch Windenergieanlagen Rechnung zu tragen, kamen im Zuge der Überarbeitung der Flächenkulisse für die 2. Offenlage höhere Siedlungsabstände zur Anwendung. Je höher der Umzingelungsgrad in Kombination mit der Vorranggebietsgröße, desto mehr wurden die Orientierungswerte für die Siedlungsabstände erhöht. In einigen Fällen konnte der Siedlungsabstand zu Wohngebieten auf diese Weise auf bis zu 1.000 Meter erhöht werden (vorher mindestens 750 Meter). „Wir kommen damit dem Wunsch einiger stark belasteter Kommunen nach höheren Siedlungsabständen entgegen“, betont Verbandsdirektor Wolfgang Heine. Flächenreduzierungen aufgrund von natur- und artenschutzfachlichen Belangen basieren v.a. auf Anregungen und Neubewertungen zu den Themen Sonderstatusarten, Biotopschutz, Moorschutz sowie Ausgleichs- und Ökokontoflächen. Wegen unterschiedlicher Siedlungsdichten sowie ungleicher Verteilung der Windverhältnisse und sonstiger Konflikte konnte eine Gleichverteilung der Windflächen nicht erreicht werden: 58 Prozent der Vorranggebiete Windenergie befinden sich derzeit im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 83 Prozent der Windflächen liegen im Wald und 17 Prozent im Offenland. Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezogen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vorschläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesondere von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planungen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. Soweit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Anregungen, die zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik geführt haben, betreffen insbesondere die Themenbereiche digitale Flurbilanz, hohe lokale Belastung sowie Natur- und Artenschutz. Hohe lokale Belastungen ergeben sich insbesondere durch Kumulationswirkungen. Zum einen hinsichtlich der Häufung von Vorbehaltsgebieten Photovoltaik in Teilräumen der Region, zum anderen durch die Summe von verschiedenen Belastungsquellen im Umfeld einzelner Vorbehaltsgebiete Photovoltaik. Hierzu fand eine Neubewertung der Wirkungen statt. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere kumulierende Effekte durch benachbarte Vorranggebiete Windenergie sowie Flächen für Rohstoffabbau und Gewerbeflächen. Im Einzelfall führte dies zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik. Flächenrücknahmen gab es darüber hinaus aufgrund von neuen natur- und artenschutzfachlichen Erkenntnissen. Insbesondere Aspekte der Biotopverbundplanung und des Moorschutzes, aber auch Ausgleichs- und Ökokontoflächen sowie Grünbrücken spielten dabei eine Rolle. Neu umfasst die Summe aller Vorbehaltsgebiete Photovoltaik eine Fläche von ca. 1.870 ha (0,5 Prozent) der Region. Davon liegen 49 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 33 Prozent im Landkreis Ravensburg und 18 Prozent im Bodenseekreis. Das Flächenziel von 0,2 Prozent der Regionsfläche wird damit deutlich übertroffen, sogar das von der Landesregierung in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel von 0,5 Prozent wird erreicht. Anlagen: • Windenergie: Übersicht zu allen Vorranggebieten: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/kRYtFRqYbtGyfqC • Freiflächenphotovoltaik: Übersicht zur Veränderung der Flächenkulisse: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/FxBmA5wctzQJkEm[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 09.04.2025
                    Bericht_24_11_12.pdf

                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. November 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Batteriegroßspeicher – Empfehlung für die Verbandsversammlung GMS Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GMS, der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität, zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage zuzustimmen. Bericht der Bürgermeisterin - Bundestagswahl: Die Bundestagswahl wird am 23.02.2025 stattfinden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wahrscheinlich muss aus organisatorischen Gründen ein Wahlbezirk geteilt werden. Interessierte Wahlhelferinnen und -helfer dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden. - Öffnungszeiten Rathaus: Zwischen dem 23.12.2024 und dem 31.12.2024 bleibt das Rathaus geschlossen. - Aktueller Stand Baustelle Ortsmitte: Die Markierungsarbeiten konnten abgeschlossen werden, momentan erfolgen Pflasterarbeiten in der Mühlstraße. Weiterhin wird am Einbau des Fontänenfelds und des Trinkwasserbrunnens gearbeitet. Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die drei erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe und für die Abweichungen bei der Dacheindeckung und Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe, den Neubau des PKW-Stellplatzes mit Carportüberdachung, den Neubau der Terrassenüberdachung und den Umbau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. - im Landkreis Ravensburg“ als Mitglied beizutreten und die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt erteilt seine Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die vorgelegte Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs-GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co.KG wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen zu können. 3. Der Abtretung der Stammkapitalanteile der Verkehrsbetrieb Hagmann Verwaltungs- GmbH seitens der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und der Übernahme durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten wird zugestimmt. Die Abtretung seitens RVV und die Übernahme sowie Bezahlung durch die drei anderen Gesellschafter erfolgt im Laufe des Jahres 2025. 4. Der Einzahlung in das Stammkapital der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten erfolgt bis 31.03.2026. Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe haben ihren Anteil bereits einbezahlt. 5. Der anteiligen Übernahme der Kapitalrücklage bei der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die vier Gesellschafter erfolgt bis 31.03.2026. Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Ravensburg auf einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 19.535,59 Euro zur Deckung der entstandenen Mehrkosten zuzustimmen. Der gesamte Betrag wird als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Winterdienstplanung mit der Einteilung der Bezirke und der Priorisierung. Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Baindt und den darin enthaltenen übertragenen Aufgaben zu. Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Satzung wird vom Gemeinderat mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Im Asylbereich ergab sich in den Jahren 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 7.050,33 €, 2022 in Höhe von -71.222,25 € und 2023 von +98.188,15 € eine aufsummierte ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 19.915,57 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 4. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 20.968,35 € brutto vergeben. Anfragen und Verschiedenes - Termine: Dem Gremium werden folgende Termine bekanntgegeben: - 25.11.2024: Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle des Zweckverbands Breitbandversorgung und Tele-Data (für Haushalte, die im Rahmen der weißen Flecken angeschlossen wurden) - 27.11.2024: Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserversorgung - 03.12.2024: Gemeinderatssitzung - 17.12.2024: Gemeinderatssitzung - Kindergartenbeiträge: Es wird angeregt, dass das Gremium darüber entscheiden sollte, ob die Geschwisterkinder bis zum Alter von 18 Jahren oder aber solange Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt werden. Das Gremium wird hierüber bei der Behandlung der Gebührensätze nächstes Jahr entscheiden.[mehr]

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