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Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
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2022_01_11_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im Laufe der Woche Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden. Am Klosterhof 4, Klosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) werden abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnitte (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbereichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befreiungen: 5 / Bauvoran- fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeitstellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippengruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergartens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschul- angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nachfolgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich verändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Architekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschiedene Abstimmungs- gespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Aus-schreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch einen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstromaggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das be-stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürger-rinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Ser-vice auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zukünftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemeinden - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem intensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europaweit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Planungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem ergeben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Entwurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwicklungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spielpunkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW- Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Entwicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Ortsmitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätzlich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interessierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarianten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstal-tung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. ……………………………… • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge-meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubauprojekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemeinde einen anderen Weg der Vermarktung der Wohnbau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und In-vestoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und passendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte vergeben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parkspange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Bewerber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bauabschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des bestehenden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu berücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abgeschlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisikomanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmeleitungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen sowie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpacherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tauwechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwendung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022-2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushaltestellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Programmaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten versorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungsdauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolanden macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitionsplanung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst naturnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Aufbauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneutral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2- Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsystems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zusätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachoffenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sulpach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesenseigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebietes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubaugebiets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finanzausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am Annaberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wertstoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den derzeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Verwahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schriftlich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mehlisstraße" für die Überschreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Genehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konstruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wandhöhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterrassengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wurde das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wandhöhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ entsprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Änderung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassengeschoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäude Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstraße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochenwangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzeiger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ravensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unterführung der B 30, • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigstes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wurde von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch dieses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleichwertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümmerazhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zusammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1. Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption "Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg" Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZUHAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwaben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der bereits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pflegenotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravensburg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser Thematik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kommunen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpolitischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemeinwesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sollen in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solidarische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgergemeinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Solidarischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passende lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausforderungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergreifenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde engagieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solidaritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Menschen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Eigenverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbürger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familienkonstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Ungleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit geprägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Menschen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jährigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90- jährigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jahren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jährigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplätzen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Älteren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jahre). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finanziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Herausforderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit langem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommunalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (siehe Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Gemeinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee- Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommune ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Bevölkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Möglichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 entscheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Renovierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Baienfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemeinde Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bürger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufenden Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 aufgeteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheitsgemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Verrechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu vermeiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zusammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalgestellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kalkuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leistungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Landesinformations- freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwaltungsvorschrift (VwV) - Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berücksichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Sofern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spendengeberin oder der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Beschilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sporthalle recht schmutzig ist, wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duschbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Minispielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefunden hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglocke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 04.03.2022
    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.baindt.de veröffentlichte Webpräsenz der Gemeinde Baindt. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Die Gemeinde Baindt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Mai 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG: Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt. Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von baindt.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Die vorhandenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt, die PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Die Gemeinde Baindt arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Gemeinde in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 17.05.2020 erstellt und am 21.07.2023 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.baindt.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon: 07502 9406-0 E-Mail: info(@)baindt.de 5. Durchsetzungsverfahren Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Abteilung 23 Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg 70429 Stuttgart Telefon: 0711 848-23601 E-Mail: ueberwachungsstelle(@)drv-bw.de Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie, wie folgt, erreichen: Frau Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Baden-Württemberg Telefonnummer: 0711 279-3360 E-Mail: poststelle(@)bfbmb.bwl.de Die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Navigationserklärung als barrierefreies PDF finden Sie unten stehend: Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF-Dokument, 882,24 KB, 01.09.2023) Wie finden Sie sich auf der Internetseite der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 6,02 MB, 01.09.2023) zurecht? Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte https://www.behindertenbeauftragter.de Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 20.10.2023
    2021_02_09_Bericht.pdf

    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhörerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunftsfähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsietzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeitfenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest stattfindet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und weiteren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle verhält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex- Meeting ausführlich über die geplante Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Online-Bürger-Info Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations-Veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 kam etwas ins Stocken, da einer der Hauptakteure erkrankt ist. Im März geht es weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsektenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichtiger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugsräume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wasserweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Richtung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stimmen und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den verstorbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spiegel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental werden folgende Gemeinderäte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der weiteren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausubstanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neubau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Besprechungen mit der Schulleitung und zwischen den verschiedenen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genügend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Fördergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Entscheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant werden kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerksplanung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälligen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord- West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude- angebaut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehende Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse entsprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfrage. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbargrundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfügen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bauherr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflächen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestseite des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchswerte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforderlichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein Antrag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Obergeschoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Balkonen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu erarbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raumplanerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befindet sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeithorizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Instrument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschreibung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Mindest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese landesplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als verbindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen angemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. https://www.rvbo.de/media/4c3b3af9-07d4-446f-8ff1-cd7a2f739d21/HV0RRw/RVBO/PDF/05_Planung/Fortschreibung%20Regionalplan%20-%202.%20Anhörung/2021-01-15%20Öffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Gesamtplan%20zweite%20Offenlage.pdf Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regionalplan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Betriebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplanerischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der dringende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikunternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug unterhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservorkommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich umfasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Weißenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißenbronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nachgereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kiesabbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorranggebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben unter „Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - 2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservorkommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnahme gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regionale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißenbronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasserschutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrachte Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschlagen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergärten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergartengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Beschlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonderen Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein unseres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsgebühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kommunalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegenübersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gangbarer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Betreuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kommunale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsgebühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energiekonzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellungen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vorbereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausformulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Herren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kosten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Radwegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei überprüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missverständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplätzen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Januar 2021 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Auch 2021 haben wir einen Narrenbaum Zwar wird dieser ganz ohne Publikum und Corona- konform aufgestellt, doch lassen es sich unsere Raspler nicht nehmen, ab dem 30. Januar 2021 mit Hilfe ihres wunderschönen Narrenbaumes ihren Blick auf Baindt und auf das Rathaus zu richten! Da leider auch der ist, haben sich die Raspler für unsere Jüngsten den einfallen lassen. Weitere Infos auf Seite 2. Auch 2021 haben wir einen Narrenbaum Zwar wird dieser ganz ohne Publikum und Corona-konform aufgestellt, doch lassen es sich unsere Raspler nicht nehmen, ab dem 30. Januar 2021 mit Hilfe ihres wunderschönen Narrenbaumes ihren Blick auf Baindt und auf das Rathaus zu richten! Da leider auch der Umzug i n Ba i nd t am 31 .Janua r abgesag t ist, haben sich die Raspler für unsere Jüngsten den einfallen lassen. Weitere Infos auf Seite 2. Raspler – ratsch ratsch 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 1. Baindter Malwettbewerb 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. der NZ Raspler Baindt e.V.der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert, zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften Deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen eine Überraschung und die ersten Plätze der jeweiligen Altersgruppen bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite Deines Bildes Deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe Dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“. • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gutscheine für das Spielwarengeschäft Schneider Altersgruppen: 2 - 5 Jahre 6 – 8 Jahre 9 – 11 Jahre Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impfstoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Auszug über die Verpflichtung der Straßen- anlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) § 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftau- endem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtig- keit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Sie sind in der Regel mindestens auf 1 Meter Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf den restlichen Teil der Fläche, für die die Straßen- anlieger verpflichtet sind, sowie der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn bzw. am Rand der in § 3 Abs. 2 bis 5 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tau Wetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmel- zwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumte Fläche vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbar- keit der Fläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrund- stück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt wer- den. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flä- chen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgänger bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht er- streckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. §7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr , sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich,, bei Bedarf auch wie- derholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Weiterer Hinweis zur Räum- und Streupflicht Es wird noch darauf hingewiesen, dass eine Straßen- räumung in verkehrsberuhigten Straßenabschnitten erst ab einer Schneefallhöhe von 5 cm erfolgt. Auch machen wir Anlieger darauf aufmerksam, dass der Schnee von geräumten Gehwegen an den Rand des Gehweges geschippt werden soll. Auch der Schnee von privaten Einfahrten sind jeweils auf dem Grund- stück zu lagern. Auf keinen Fall darf Schnee in die Fahrbahnen der Straßen geworfen werden. Amtliche Bekanntmachung am 29.01.2021 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.282.950 11.103.700 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun- gen von 12.119.850 11.791.800 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.836.900 -688.100 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 500.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 500.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Gesam- tergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.336.900 -438.100 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Ein- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.916.250 10.736.850 2.2 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.927.850 10.644.800 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -1.011.600 92.050 2.4 Gesamtbetrag der Ein- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit von 3.351.400 9.641.400 2.5 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit auf 6.910.000 14.680.600 2.6 Veranschlagter Finan- zierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus In- vestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.558.600 -5.039.200 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 2.7 Veranschlagter Finan- zierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -4.570.200 -4.947.150 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 1.000.000 4.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit von 0 100.000 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.000.000 3.900.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -3.570.200 -1.047.150 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 4.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushalts- jahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.350.000 2.400.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 4.000.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 24. November 2020 wie folgt festgesetzt: 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Was- serversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordent- lichen Erträge von 404.000 427.050 1.2 Gesamtbetrag der ordent- lichen Aufwendungen von 478.500 427.050 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -74.500 0 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -74.500 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 401.700 425.200 2.2 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 424.500 372.050 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -22.800 53.150 2.4 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Investitionstä- tigkeit von 25.000 25.000 2.5 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Investiti- onstätigkeit auf 327.000 577.000 2.6 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investiti- onstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -302.000 -552.000 2.7 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -324.800 -498.850 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 320.000 550.000 2.9 Gesamtbetrag der Aus- zahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit von 73.850 80.850 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 246.150 469.150 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmit- telbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -78.650 -29.700 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 320.000 550.000 Verpflichtu+ngsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 § 3 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der or- dentlichen Erträge von 839.950 860.550 1.2 Gesamtbetrag der or- dentlichen Aufwendun- gen von 914.300 954.700 1.3 Veranschlagtes ordentli- ches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -74.350 -94.150 1.4 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendun- gen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonde- rergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesam- tergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -74.350 -94.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 710.600 736.600 2.2 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit von 669.600 708.000 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 41.000 28.600 2.4 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Investitionstä- tigkeit von 55.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus Investitionstä- tigkeit auf 465.000 985.000 2.6 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -410.000 -915.000 2.7 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -369.000 -886.400 2.8 Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 400.000 800.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit von 99.000 109.000 2.10 Veranschlagter Finanzie- rungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 301.000 691.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -68.000 -195.400 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 400.000 800.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2021/2022 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2021 und 2022 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Montag, den 01. Februar 2021 bis Dienstag, den 09. Februar 2021 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 25. Januar 2021 (AZ 902.41) hat das Land- ratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bestätigt. Ebenso wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversor- gung“ und der „Abwasserbeseitigung“ bestätigt und die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 29.01.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Be- trag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Januar 2021: hellblauer Cityroller, rot-gemusterte Ba- bybrille Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1 (1) 0 (0) 1 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 3 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 4 (0) 4 (0) 3 (0) 3 (0) 4 (0) 2 (0) 6 (0) 3 (0) 8 (0) 3 (0) 10 (0) 3 (0) 12 (0) 4 (0) 17 (1) 12 (0) 11 (0) 8 (0) 7 (0) 10 (0) 18 (1) 11 (0) 17 (0) 15 (0) 24 (0) 13 (3) 28 (0) 18 (0) 27 (1) 27 (2) 29 (2) 26 (1) 23 (4) 21 (3) 28 (5) 15 (2) 27 (3) 18 (2) 19 (0) 15 (1) 17 (2) 15 (1) 24 (2) 25 (1) 24 (3) 26 (0) 21 (0) 25 (2) 27 (2) 29 (2) 34 (1) 25 (2) 34 (5) 26 (2) 31 (2) 33 (0) 30 (1) 30 (2) 31 (0) 28 (1) 37 (2) 30 (0) 37 (2) 26 (1) 36 (2) 33 (0) 36 (1) 35 (2) 37 (1) 33 (3) 41 (3) 42 (5) 34 (2) 43 (5) 33 (3) 44 (5) 41 (4) 48 (1) 42 (4) 41 (10) 46 (4) 39 (4) 47 (5) 42 (3) 37 (6) 33 (5) 51 (8) 58 (6) 46 (5) 37 (5) 28 (5) 32 (7) 35 (5) 22 (6) 42 (4) 35 (5) 30 (3) 31 (10) 34 (6) 30 (6) Geburtsjahrgänge 1920 bis 1975 (Stichtag: 31.12.2020) Alterspyramide Gemeinde Baindt männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) erstellt am: 20.01.2021 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Alterspyramide Gemeinde Baindt Geburtsjahrgänge 1920 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Geburtsjahrgänge 1920 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Summe Deutsche weiblich / männlich (gesamt): 2448 / 2321 (4769) Summe Ausländer weiblich / männlich (gesamt): 293 / 328 (621) Einwohner gesamt weiblich / männlich (gesamt): 2741 / 2649 (5390) 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 30 (7) 38 (9) 38 (8) 33 (6) 33 (12) 40 (11) 37 (4) 35 (6) 33 (8) 38 (4) 36 (3) 24 (6) 39 (9) 36 (7) 27 (5) 26 (7) 38 (3) 34 (11) 36 (6) 43 (6) 27 (6) 42 (9) 42 (6) 37 (7) 32 (3) 33 (8) 30 (5) 34 (6) 32 (7) 33 (4) 33 (6) 49 (9) 25 (9) 30 (5) 32 (3) 31 (5) 32 (8) 35 (7) 23 (5) 28 (6) 30 (2) 28 (1) 23 (3) 40 (8) 44 (5) 42 (7) 38 (2) 38 (2) 35 (3) 33 (4) 24 (0) 33 (3) 27 (1) 28 (1) 31 (2) 24 (3) 29 (1) 32 (2) 27 (4) 24 (2) 22 (0) 35 (1) 23 (2) 30 (3) 27 (4) 33 (2) 26 (0) 30 (3) 26 (5) 30 (7) 34 (4) 20 (2) 32 (3) 23 (1) 21 (2) 25 (2) 26 (2) 29 (4) 34 (2) 27 (2) 30 (3) 22 (4) 38 (6) 16 (1) 26 (0) 31 (5) 22 (0) 33 (2) 21 (3) 17 (1) Geburtsjahrgänge 1976 bis 2020 (Stichtag: 31.12.2020) Alterspyramide Gemeinde Baindt männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) erstellt am: 20.01.2021 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. Januar/Sonntag, 31. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Januar Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 31. Januar Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Helfen Sie mit! Setzen Sie auf Solidarität Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Neues vom Kindergarten St. Martin Liebe Familien, in dieser besonderen Zeit wird von Ihnen viel abverlangt. Deshalb möchten wir Sie wissen lassen, dass kein Tag vergeht, an dem wir nicht an Sie denken. Leider bleibt es uns weiterhin verwehrt, die schönen Momente mit Ihren Kindern zu erleben. Aus diesem Grund gibt es auf unserer Homepage einige Port- foliovorlagen, die Sie zusammen ausschmücken können. Sobald wir alle Kinder wieder herzlich begrüßen dürfen, würden wir uns freuen, die verpassten Augenblicke so etwas nachholen zu können. Ob das Spielen im Schnee oder das Verkleiden an der Fasnet, wir sind uns sicher, es gibt einiges zu erzählen. Seien Sie gespannt - ein Blick lohnt sich - von klein bis groß, es ist für alle etwas dabei. http://www.kiga-stmartin-baindt.de/aktu- elles.htm Ihr Team des Kindergarten St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Schulanmeldung der zukünftigen Erstklässler Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler im Schuljahr 2021-22, pandemiebedingt kann die für Mittwoch, den 24.02.2021 in Präsenz geplante Schulanmeldung leider nicht statt- finden. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Mark- dorf erhalten Sie in den nächsten Tagen auf postalischem Weg alle erforderlichen Anmeldeunterlagen, die Sie zu Hause ausfüllen und dann an die Schule zurückgeben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie mit den oben genannten Unterlagen. Wir hoffen sehr, dass wir unsere zukünftigen Erstklässler und Sie, liebe Eltern, in einigen Wochen zu einem ersten persönlichen Kennenlernen in die Schule einladen können. Mit herzlichen Grüßen Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vorbestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr. Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag.Monat.Jahr) Bei Fragen können Sie selbstverständlich zu den genann- ten Öffnungszeiten anrufen.Tel: 94114-170 Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Pro- gramm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-wein-garten. de) informiert umfas- send über alle Angebo- te und bietet die Mög- lichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab so- fort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstaltung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstellung findet in Kleingruppen nach vor- gegebenen Hygienevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefonische Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: • Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. • Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldefor- mulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell immer noch der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. • Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie di- gitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. • Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung- „Wohnen im Studium“ Experten-Chat am 27. Januar 2021 auf abi.de Bei den Eltern bleiben oder ab in die WG? Mit der gro- ßen Liebe die erste gemeinsame Wohnung beziehen oder lieber im Studierendenwohnheim neue Freund*in- nen kennenlernen? Wer nach dem Abi an die Hochschu- le geht, wählt aus verschiedenen Wohnformen. Welche die individuell richtige ist und wie man ein passendes Zuhause findet, klärt der nächste abi> > Chat am 27. Januar 2021 von 16 bis 17.30 Uhr. Zugegeben: Die Wahl der richtigen Wohnform erfolgt nicht immer ganz freiwillig. Während es in einigen Regi- onen relativ einfach ist, eine passende Bleibe zu finden, gestaltet sich die Suche nach bezahlbarem Wohnraum gerade in Ballungsräumen schwierig. So wird aus der anvisierten eigenen Wohnung manchmal eben doch das WG-Zimmer oder das Bett im Studierendenwohnheim. Das muss nicht schlecht sein: Gerade Studienanfänger*in- nen knüpfen so oft schnell Kontakte und fassen Fuß in der neuen Stadt. In Zeiten von Corona erst mal mit Abstand und Alltagsmaske – und bei Bedarf virtuell. Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) geben Studie- rende in Deutschland durchschnittlich rund 323 Euro pro Monat für Miete aus. Knapp zwei Fünftel von ihnen leben alleine (17 Prozent) oder gemeinsam mit ihrem*ihrer Part- ner*in (21 Prozent) in einer eigenen Wohnung. Ein knappes Drittel (30 Prozent) bevorzugt eine Wohngemeinschaft. Auf Wohnheime entfallen zwölf Prozent, bei den Eltern bleiben den Angaben des DSW zufolge 20 Prozent. Ge- rade die letzte Zahl dürfte sich 2020 geändert haben. Expert*innen beantworten Fragen zum Wohnen im Studium Welche Gründe bei der Entscheidung für eine Wohnform den Ausschlag geben, erfasst das Deutsche Studenten- werk ebenfalls. Demzufolge legen die Studierenden be- sonderen Wert auf die Größe des Wohnraums. Ebenfalls wichtig sind ihnen eine gute Verkehrsanbindung, die Nähe zur Hochschule sowie die Höhe der Miete. In der aktuellen Situation ist darüber hinaus eine tadellose Internetverbin- dung wesentlich fürs Online-Studium. Aber wie findet man eigentlich ein passendes Zuhause? Wie ergattert man einen Wohnheimplatz? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Antworten auf diese und andere Fragen geben die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat am 27. Januar 2021. Dann steht von 16 bis 17.30 Uhr das Thema „Wohnen im Studium“ im Mittelpunkt. Chatprotokoll mit allen Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Brennholz ForstBW Buchenbrennholz ForstBW AltdorferWald Im Baindter Wald bieten wir Ihnen Buchenbrennholz ge- poltert am Waldweg in haushaltsüblichen Mengen ( zwi- schen 3 und 15 fm) an. Der Preis liegt bei 65,00 € / fm brutto. Gerne nehmen wir ihre Bestellung telefonisch entgegen: Frau Funk, 07542-508-4985 Gewalt an Kindern wird durch Schweigen verharmlost Manuela Trunk ist Beraterin in der Psychologischen Be- ratungsstelle der Diakonie Oberschwaben Allgäu Boden- see in Ravensburg. Sie wird im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig von Einrichtungen (bspw. Kindergärten) als Fachkraft hinzugezogen, wenn ein Verdacht auf eine Kin- deswohlgefährdung besteht, bspw. dass Gewalt gegen ein Kind angewendet wird. Normalerweise. Seitdem Schulen und Kindergärten während der Corona-Pandemie ge- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 schlossen sind, erhält sie kaum noch Anfragen. Gewalt an Kindern wird während der Pandemie kaum thematisiert und damit nach Ansicht von Frau Trunk verharmlost. Im Gespräch mit der Vesperkirche möchte sie darauf auf- merksam machen. Frau Trunk, Sie sind der Meinung, dass Kinder seit der Pandemie mehr Gewalt erfahren müssen. Weshalb? Sobald Schulen und Kindergärten geschlossen sind, müssen Familien ihren Alltag völlig neu strukturieren. Bei gleichzeitigem Home Office oder Kurzarbeit, Home Schooling, Haushalt und Freizeitprogramm kommen El- tern oft an ihre Grenzen. Leben Familien auf engem Raum zusammen und haben keine Ruhepausen, führt das oft zu Überforderungssituationen. Dies kann dazu führen, dass diese Überforderung in Gewalt gegen Kinder mün- det. Bspw. wird das Kind angeschrien oder es kommt durch die Überforderungssituation auch zu körperlicher Gewalt. Durch den fehlenden Kontakt nach Außen kann diese Gewalt an Kindern nicht mehr auffallen. Ein weiteres Thema in dieser Zeit sind Kinder, die von sexueller Gewalt im familiären Bereich betroffen sind. Diesbezüglich sind die Pandemie-Verordnungen ebenfalls hoch dramatisch. Kinder sind dem Missbrauch komplett ausgeliefert. Betroffene Kinder sind mit ihren Tätern zu- hause eingeschlossen und können von Erziehern oder Lehrern nicht mehr wahrgenommen werden. Sie sind nicht mehr auf dem Radar der Hilfesysteme. Was ist denn unter Gewalt an Kindern zu verstehen? Von Vernachlässigung, über Wutausbrüche, sexueller Missbrauch oder heftige Konflikte zwischen den Partnern kann Gewalt an oder gegenüber Kindern völlig unter- schiedlich sein. Es wird zwischen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt unterschieden. Wobei letztere sowohl bei sexueller als auch bei körperlicher Gewalt immer auch gegeben ist. Man spricht dabei jeweils von einer Kindeswohlgefährdung. In der Regel geschieht die körperliche Gewaltanwendung gegenüber Kindern aus Überforderung. Eltern sehen in dem Moment keine Hand- lungsalternative mehr. Trotzdem leidet das Kind und wird im schlimmsten Fall längerfristige psychische Schädigun- gen davontragen. Was fordern Sie also von der Politik in der aktuellen Zeit? Der Schutz vor Corona wird momentan über das Leid der Kinder gestellt. Aber nicht nur ein Virus kann töten, sondern auch Gewalt. Ein Kind stirbt innerlich. Je länger Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben, desto länger und intensiver kann Gewalt in einer Familie herr- schen und desto schlimmer sind die Folgen für betroffene Kinder. Ich wünsche mir von der Politik ein allgemeines Schutzkonzept für alle Kinder. Hier ist die Notbetreuung, auch durch das Jugendamt angewiesen, eine wichtige Hilfe. Noch besser ist es, wenn Hilfesysteme immer geöff- net bleiben können. Und damit alle Familien weiterhin von Fremdbetreuung profitieren können. Gut, dass diese Ent- scheidungen gerade in der Politik heftig diskutiert werden. Wo kann man sich denn Hilfe holen? Die Beratungsstellen der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee, Caritas Bodensee-Oberschwaben und Un- terstützung durch das Jugendamt stehen natürlich im- mer zur Verfügung. Außerdem gibt es in Ravensburg die Fachberatung Brennnessel bei sexueller Gewalt und die Beratungsstelle für Frauen und Kinder in Not. Für Sorgen jeglicher Art ist auch das ökumenische Sorgentelefon der Diakonie OAB und der Caritas BOS und die Telefonseel- sorge eine gute Möglichkeit. Die Vesperkirche ist ein rein spendenfinanziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Ziegler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Im Rahmen der Vesperkirche sollen Personen am Rande der Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Letzte Vorbereitungen - die „Vesperkirche unterwegs“ in Wilhelmsdorf und Ravensburg findet mit Plan C statt Die Vorbereitungen zur Vesperkirche laufen auf Hochtou- ren, die Verordnungen des Landes sind immer im Blick. Die Eröffnung der „Vesperkirche unterwegs“ wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst in Wilhelmsdorf gefei- ert. Vom 01. bis 13. Februar werden täglich von 11.00 bis 14.00 Uhr kostenlose Vesperpakete to go am Gemeinde- haus Wilhelmsdorf bzw. am ehemaligen Haus der Diako- nie, Eisenbahnstraße 49 in Ravensburg, angeboten. Wer sein Haus nicht verlassen kann, wird von ehrenamtlichen Helfern auch gerne beliefert. Anmeldungen für eine Lie- ferung der Pakete an die Haustüre werden über folgende Nummer angenommen: 0151 26347894. Tägliche Andachten finden um 14.00 Uhr mit ausreichend Abstand im Betsaal Wilhelmsdorf bzw. im Haus der Di- akonie Ravensburg statt. Sie werden von Gemeindeglie- dern, Gemeindepfarrern und den Organisatoren gehalten. Über das kostenlose Essensangebot hinaus, setzt die Vesperkirche auf Begegnungen anderer Art: Unter dem Motto „Ich sehe Deine Not“ soll es auf den Veranstaltungs- zeitraum befristete Brieffreundschaften und Telefonge- spräche geben. An den Pfarrämtern kann der Wunsch hinterlassen werden, einen Brief von Ehrenamtlichen der Vesperkirche zu erhalten. Dieser wird dann direkt nach Hause geschickt. Direkter Kontakt soll auch über Telefon- gespräche möglich sein. Täglich von 11.00 bis 12.00 Uhr werden Ehrenamtliche per Zufall Personen aus den bei- den Kommunen anrufen und ein Gespräch anbieten. Wer möchte, darf gerne erzählen, wer nicht möchte, darf auch wieder auflegen. Damit sich jeder sicher sein kann, dass die Anrufe auch tatsächlich aus der Vesperkirche kom- men, wurden Vorkehrungen getroffen. Die Anrufe werden mit sichtbarer Nummer getätigt und immer im gleichen Zeitraum. Folgende Nummern gehören zur Vesperkirche: • 0151 26364712 • 0151 26371069 • 0151 26377284 • 0178 8174726 • 0178 8175162 Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies. Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Land schreibt erneut Preis für Kleinkünstlerin- nen und Kleinkünstler aus – Bewerbungsschluss am 31. März 2021 Staatssekretärin Olschowski: „Der baden-württembergi- sche Kleinkunstpreis ist gerade in schwierigen Zeiten ein wichtiges Zeichen für die Szene“. Preise in Höhe von insgesamt bis zu 22 000 Euro werden vergeben. Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künst- lerinnen und Künstler aus. Baden-Württemberg noch bis zum 31. März 2021 bewer- ben. „Wir wollen in der herausfordernden Zeit der Coro- na-Pandemie auch ein Signal des ‚Mutmachens‘ setzen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (22. Januar) in Stuttgart. Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2021 in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Ba- den-Württemberg aus. Er richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Be- werber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Ba- den-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Eh- renpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury - bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikern und Veranstaltern - wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslin- gen geplant ist. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wich- tiger Bestandteil der Kulturförderung des Landes. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemein- schaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Der Ehrenpreis geht an Persönlichkeiten, die sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben. Bewerbungsunterlagen Informationen sowie das Bewerbungsformular werden im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bereitgestellt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721/470 419 10, Fax.: 0721/470 419 11) bezogen werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Januar 2021 – 07. Februar 2021 Gedanken zur Woche Nur was du loslassen kannst, macht dich wahrhaft frei! Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) (+ Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Paula und Franz Wucherer) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Dienstag, 02. Februar – Darstellung des Herrn (Licht- messe) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen (allgemein) (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (+ Maria Ungemach, Familie Merk, Familie Gisi) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen (allgemein) (öffentlich, mit Platzkarten) Mittwoch 03. Februar – Hl. Blasius 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 05. Februar – Hl. Agatha 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (+ Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam und Angehörige, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Heilig, Marta und Heinrich Adler, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Diakon i. R. Ludwig Gögler verstorben Dankbar für ein erfülltes Leben im diakonischen Dienst ist Diakon Gögler nach kurzer Krankheit verstorben. Am 22. Mai 1999 empfing er in Riedlingen von Weihbischof Thomas Maria Renz die Diakonenweihe. Danach wirkte er als Diakon im Zivilberuf in unserer Seelsorgeeinheit. Der Dienst am Nächsten war für Ludwig Gögler Herzenssa- che. Seine besondere Zuwendung galt den Menschen mit Handicap sowie den alten und kranken Menschen insbe- sondere im Pflegeheim St. Barbara. Sein seelsorgerlicher Dienst war getragen von einem tie- fem Glauben und dem Gebet. So leitete er einen Gebets- kreis und verehrte das Heilige Blut als Reiter beim Blutritt. Ludwig Gögler war mit seiner einfühlsamen und beschei- denen Art sehr geschätzt und geachtet. Wir danken ihm von ganzem Herzen für seine Treue, seine Mitverant- wortung und seinen wertvollen Dienst für die Menschen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau Mali und seinen Söh- nen Marcus, Bernhard, Richard und Christian mit Familien. Für die Seelsorgeeinheit Bernhard Staudacher Pfarrer Sternsingeraktion 2021 in Baindt – ein toller Erfolg Die Mühe der Aktiven, Klein und Groß hat sich gelohnt. Bis jetzt sind schon über 11.500 Euro an Spenden eingegan- gen! Damit wurde das Ergebnis von 2020 bereits übertrof- fen. Ganz herzlich Danke sage ich allen Spendern und Spenderinnen, auch im Namen der vielen Kindern, denen der Erlös in vollem Umfang zu Gute kommt. Vergelts‘ Gott! Danke sagen möchte ich auch den Familien und Kindern, die sich in unserer Gemeinde um die Aktion kümmern. Eine tolle Sache. Was haben wir uns nicht alles überlegt? Was ist wie möglich? Herausgekommen ist ein schöner Aussendungsgottesdienst mit Segnung der Päckchen mit den Segenswünschen für jeden Haushalt. Sternsinger in Zivil haben sie dann verteilt. In der Kirche am Eingang und auf you tube waren sie zudem die ganze Zeit über präsent. Eine gute Idee, die wir gerne nächstes Jahr wie- der aufgreifen. Danke! Pfr. Staudacher Adveniat Kollekte Bei der Adveniat Kollekte in unserer Gemeinde kam ein Ergebnis von 848,59€ zusammen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Statistik 2 0 20 für J a h r e s s c h l u s s • Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt – Taufen in Baindt: 14 Taufen auswärts: 2 Eheschließungen in Baindt: Eheschließungen auswärts: Beerdigungen in Baindt: 32 Beerdigungen auswärts: 3 Erstkommunionkinder: 28 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) -- Kirchenaufnahme: -- Kirchenaustritte: 17 Kirchenbesucher: Februar 331 November 81 Katholikenzahl im Dezember 2898 Mittwoch, 10.2.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Die Zeitschrift „engagiert“ erscheint ab jetzt nur noch alle 2 Monate. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 03. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns an einem wunderschönen Beispiel Frau Irm- gard Schwarzat . Mit viel liebevol- lem Geschick hat Frau Schwarzat eine große Zahl verschiedenster In- chees hergestellt und wunderschön miteinander kombiniert. Das inspi- riert uns auch oder etwa nicht? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Er- gebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Neues vom Basar Team Baindt Leider müssen wir auch unseren Frühjahrsbasar am 6. März wegen der Corona- Pandemie absagen. Wir hof- fen sehr, dass die Normalität bald zurückkehrt und, dass der Herbstbasar am 25. September 2021 stattfinden kann. Liebe Helferinnen und liebe Kunden, bleibt alle gesund! Hoffentlich bis bald! Euer Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende der Firma Bechtle GmbH Der Umbau unseres neuen Bereitschaftsheims in der Baindter Straße schreitet weiter voran. So bereiten wir uns langsam aber sicher auf einen Umzug ins neue Heim vor. Zu unserer neuen Ausstattung gehört auch ein neues EDV-System, zu dem die Firma Bechtle GmbH mit einer großzügigen Spende beigetragen hat. Das IT-Systemhaus in Ulm verzichtet traditionell auf persönliche Weihnachts- geschenke an Kunden und spendet stattdessen an regi- onale Hilfsorganisationen oder Vereine. Umso mehr haben wir uns gefreut, dass eine Spende im letzten Jahr an das DRK Baienfurt-Baindt ging. Das Un- ternehmen spendete zwei Computer-Monitore mit jeweils 32 Zoll Diagonale für unsere neue Einsatzleitzentrale. Da- mit werden unseren Helfern im Einsatzfall beim Eintreffen in unserem Bereitschaftsheim alle wichtigen Informatio- nen auf einen Blick dargestellt: Einsatzort, Einsatzgrund und das Ausmaß des Einsatzes sowie die Anzahl der ver- fügbaren Einsatzkräfte sind sofort ersichtlich. Herzlichen Dank an die Firma Bechtle GmbH für diese tolle Spende, die wir sofort eingebaut haben. Wir haben uns sehr gefreut. Spendenübergabe durch den Vertriebsleiter Sven Stief- vater der Firma Bechtle GmbH Was sonst noch interessiert Die Solidarische Landwirtschaft Ravensburg startet in ein aufregendes neues Jahr! Am Jahresende wird es spannend bei der Solawi Ra- vensburg. Denn in einer Solidarischen Landwirtschaft finanzieren die Mitglieder gemeinsam einen gärtnerischen Betrieb – und werden dafür das ganze Jahr mit frischem, regiona- len und saisonalen Gemüse versorgt. Um diese gemein- schaftliche Finanzierung auf die Beine zu stellen, treffen sich die Mitglieder einmal im Jahr zu einer Bieterrunde. Wie so vieles musste auch dieser Termin in diesem Jahr Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 online stattfinden. Dies verlief natürlich nicht ganz rei- bungslos, aber die Hauptsache ist: das Budget für die kommende Saison ist gesichert und wir können uns jetzt auf die Herausforderungen des neuen Jahres freuen! Denn die Solawi Ravensburg kann im nächsten Jahr noch mehr Fläche nachhaltig und zukunftsfähig bewirtschaf- ten und möchte außerdem die Anerkennung als Ausbil- dungsbetrieb erlangen. Die Bedingungen hierfür sind ausreichend Gewächs- hausfläche und ein Sozialraum mit geeigneten sanitären Anlagen. Für diese Investitionen in die Zukunft braucht die Solawi Unterstützung und hat daher die Crowdfun- ding-Kampagne „Solawi sät Zukunft“ ins Leben gerufen: https://www.ecocrowd.de/projekte/solawi-saet-zukunft/. Über diesen Link finden Sie nähere Informationen und ein tolles Video über die Solawi und unsere Pläne für 2021. Schauen Sie doch mal rein! Es lohnt sich! Sie können sich natürlich auch direkt über unsere Home- page www.solawi-ravensburg.de informieren. Ein ganz großes Dankeschön an alle, die uns bereits un- terstützt haben! Durch die Spenden und Darlehen, die wir bisher erhalten haben, konnten wir das neue Gewächs- haus bereits in Auftrag geben. Um die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zu erhalten, fehlt uns jetzt noch der Sozialraum. Um diesem Ziel noch ein bisschen näher zu kommen, wurde unsere Kampagne von ecocrowd noch bis zum 07.02.2021 verlängert. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Welcher Hund braucht Winterkleidung Nasskalte Tage und die frühe Dämmerung verlocken viele Hundehalter zu gemütlichen Sofastunden mit ihren Lieblingen. Doch auch im Winter benötigen Hun- de genügend Bewegung und Auslastung, um fit und gesund zu bleiben. Nicht alle Hunde haben ein dichtes Winterfell und Minusgrade, Regen und Temperatur- schwankungen zwischen drinnen und draußen machen auch Vierbeinern zu schaffen. Mit etwas Vorbereitung können Hundehalter Spaziergänge bei Schmuddelwet- ter auch für sensible Tiere angenehm gestalten. Bei den meisten Hunden reicht das Fell in der Regel als natürlicher Wärmeschutz aus. Ihnen wächst eine wär- mende Unterwolle. Einige wenige Rassen, wie z.B. Wind- hunde, Chihuahuas o.ä., tun dies jedoch nicht und hier ist ein Kälteschutz durchaus sinnvoll. Auch bei alten Hunden sollte an einen Kälteschutz ge- dacht werden, da der eigene Temperaturausgleich nicht mehr so gut funktioniert oder die Tiere durch langsameres laufen mehr Kälte aufnehmen. Tiere mit gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Arthrose oder Herzerkrankungen, so- wie kurzbeinige Rassen und Minihunde, die durch die Nähe zum eisigen Boden schneller frieren bzw. nass werden, sie alle profitieren von einem „Mäntelchen“. Auch Hunde aus anderen Regionen (z.B. gerettete Hunde aus Südeuropa) bilden oft keine Unterwolle und brauchen Schutz. Ausschlaggebend sind zudem Felldichte und –struktur. Das Tierheim Ravensburg rät zu folgendem Test: legen Sie Ihre Hand beim Gassigehen aufs Rückenfell, auf den Bauch und auf die Oberschenkel um zu prüfen, ob sich das Tier warm anfühlt. Zittert der Hund, ist dies definitiv ein Zeichen, dass das Tier friert. Worauf sollte man achten beim Hundemantel Damit das Tier nicht in seiner Bewegung eingeschränkt wird, ist die passende Größe von Pullover bzw. Mantel sehr wichtig. Zudem sollte der Mantel der Jahreszeit an- gepasst werden. Braucht mein Hund zum Beispiel im Herbst lediglich einen Schutz vor Regen und Nässe, so ist es nicht ratsam ihm den dicken Wintermantel über zuziehen. Da Hunde ihren Wärmehaushalt, anders als wir Menschen, nicht mit schwitzen regulieren können, kann es hier schneller zu Kreislaufkollapse kommen. Daher ist es auch wichtig darauf zu achten, dass ein Hundemantel immer atmungsaktiv ist. Bei einem Hund, der beispiels- weise wenig Unterwolle hat und auf Grund der Wohn- situation überwiegend an der Leine läuft, ist ein Mantel sicherlich sinnvoll. Pfotenpflege Kontrollieren Sie auch bei Schnee und Eis die Pfoten, denn dort können schnell mal kleine Verletzungen auftreten. Nach dem Gassigehen ist es wichtig, die Pfoten zu säu- bern bzw. mit lauwarmem Wasser abzuwaschen, damit der Hund das Streusalz nicht ableckt. Anschließend kann eine spezielle Pfotensalbe zur Pflege verwendet werden. Winterschuhe oder -socken sind nicht geeignet, da die Pfoten sensible Tastorgane sind und die Bewegung der Tiere eingeschränkt wird. Erfolg gegen Lufthansa Nach Klage durch die Verbraucherzentrale gegen Luft- hansa ergeht Anerkenntnisurteil • Verbraucherzentrale hatte Klage gegen Lufthansa vor dem LG Köln eingereicht (Pressemeldung vom 28.9.2020) • Nach der Verhandlung am 9.12.2020 erkennt Lufthansa die Ansprüche der Verbraucherzentrale an (Az. 84 0 152/20) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Die Lufthansa hatte Reisenden, deren Flug wegen der Corona pandemie storniert wurde, lediglich die Mög- lichkeit zur Umbuchung angeboten und verschwiegen, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes innerhalb von sieben Tagen haben. Auch nach Auf- forderung zur Rückzahlung erhielten Reisende keine Erstattung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg hatte dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 9.12.2020 erkannte die Lufthansa nun die Rechtsver- stöße vollumfänglich an. Besser spät als nie: Nachdem das Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung am 9.12.2020 signalisierte, dass es in der Sache die Argumentation der Verbrau- cherzentrale teilt, erkannte die Airline die Rechtslage an: Die Lufthansa verpflichtet sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten. „Mit dem Urteil hat die Fehlinformation und Verschleie- rung gegenüber Reisenden durch die Lufthansa ein Ende“, sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg. Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, wird ein Ordnungsgeld fällig. In Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa wird die Ver- braucherzentrale bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaß- nahmen erst einleiten, wenn zwischen Zugang des Er- stattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist. Die Lufthansa erkannte auch alle Ansprüche der Ver- braucherzentrale im parallellaufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings an. „Wir freuen uns, dass nun zwei weitere Klagen erfolgreich im Sinne der Reisenden abgeschlossen werden konnten und werden dabei ge- nau schauen, ob sich die Lufthansa an diese Vorgabe hält und weitere Schritte einleiten, wenn es erneut zu Verzögerungen oder falschen Informationen kommt“, so Buttler weiter. Links zum Thema • Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa (Pressemel- dung vom 28.9.2020) • Keine Reise - kein Geld?! (Pressemeldung vom 06.08.2020) • Reisewarnungen & Corona: www.vz-bw.de/node/43991 • Durchleuchtet – der Verbraucherfunk: Reiserücktritt (Podcast) Kunstmuseum Ravensburg Online-Workshops Kinderatelier und Offenes Atelier Da Vermittlungs-Team des Kunstmuseums bietet im Ja- nuar und Februar wieder Online-Workshops für Kunstin- teressierte: Kinderatelier Samstags, 30.1., 6.2., 20.2., und 27.02.2021, 16.30 Uhr (45 Min.) Kinderatelier mit Pat Geddert oder Margret Ziesel, für Kinder von 6-12 Jahren Offenes Atelier Sonntags, 7.2., und 21.2.2021 16.30 Uhr (45 Min.) Offenes Atelier mit Sabrina Cabala für alle Altersklassen Anmeldung jeweils bis 16 Uhr am Vortag unter: kunstmu- seum@ravensburg.de. Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9 88212 Ravensburg Tel. +49 (0)751 82810 (Museum) Tel. +49 (0)751 82812 (Büro) kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Zusammenhalten - ABER Abstand halten Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Foto © Clipdealer/DEIKE 747R87K1 Die aufgelisteten Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen, wobei jedoch ertüftelt werden muss, an welche Stelle das Wort gehört und ob es waagrecht oder senkrecht einzutragen ist. Gute Besserung! ALDO, ANHABEN, BATIK, BEGEISTERN, BENE, BUH, CHEMIKALIEN, DRAHTESEL, DUMMDREIST, EHE, ELLA, ETATS, FEME, FOLGSAM, GLAS, HONIG, INN, INNEHAL- TEN, KEHRSCHLEIFE, KITT, KNICKEBEIN, KOMMISSAR, LIEBSTE, MYRIADE, NAEHE, NEIGE, NINJA, NIXEN, ODE, OPUS, PU- DELMUETZE, RETOURE, ROTA, RUMPEL- KAMMER, SELA, SLUM, STERNENZELT, TAGELOEHNER, TENOR, THE, THERMOS- TAT, TRIKOLORE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Wir sind eine Gemeinschaftspraxis in Baienfurt. Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, mit individuellen Prophylaxeangeboten und minimalinvasiven Behandlungsstrategien Zahnerhalt und damit Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten. Zur Verstärkung unseres Prophylaxe- und Assistenzteams suchen wir ab sofort: Zahnmedizinische Fachangestellte (w|m|d) in Voll- und Teilzeit, gerne auch Wiedereinsteiger, sowie Auszubildende Wir bieten Ihnen: • faire Bezahlung • flexible Arbeits- und Urlaubszeiten • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Prophylaxe, ZMP, DH Professional) • ein interessantes und modernes Arbeitsfeld • ein angenehmes Arbeitsklima Wir wünschen uns von Ihnen: • Teamfähigkeit • freundliches Auftreten und Einfühlungsvermögen • Spaß und Freude bei der Arbeit • eigenmotivierte Leistungsbereitschaft Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Zahnärzte am Kirchplatz Dr. Marcus Hörenberg, Dr. Ursula Hörenberg, Kirchstraße 5, 88255 Baienfurt Tel. 0751 560129-29 bewerbung@ihrezahnaerzte.de STELLENANGEBOTE Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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        Zuletzt geändert: 29.01.2021
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        Maßstab 1:10000 10.11.2020 Hochwasserschutz Baindt Maßstab 1:10000 10.11.2020 Geobasisdaten: © LGL Baden Württemberg Lagesystem: UTM-Koord. Zone 32 - Höhensystem: NHN, DHHN2016, Status 170 Gemeinde Baindt Erstellt von: Michael Heinrich[mehr]

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          2022_03_15_Bericht.pdf

          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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            G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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              Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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                Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt 60 54 54 69 54 52 63 56 62 70 63 86 91 93 94 72 66 70 73 62 67 63 75 71 90 30 40 50 60 70 80 90 100 Monat Arbeitslose gesamt Anteil Männer Anteil Frauen Anteil unter 25 Anteil über 55 Januar 2018 60 33 27 8 16 März 2018 54 29 25 9 12 Juni 2018 54 29 25 9 13 September 2018 69 38 31 13 10 Dezember 2018 54 27 27 7 11 Januar 2019 52 23 29 4 10 März 2019 63 33 30 9 0 Juni 2019 56 28 28 10 14 September 2019 62 34 28 8 14 Dezember 2019 70 34 36 8 14 März 2020 63 27 36 6 14 Juni 2020 86 38 48 7 19 September 2020 91 39 52 7 18 Dezember 2020 93 45 48 8 17 März 2021 94 47 47 7 21 Juni 2021 72 39 33 7 16 September 2021 66 34 32 5 15 Dezember 2021 70 36 34 4 19 März 2022 73 37 36 7 19 Juni 2022 62 29 33 4 15 September 2022 67 33 34 4 15 Dezember 2022 63 35 28 6 18 März 2023 75 40 35 10 20 Juni 2023 71 35 36 5 21 September 2023 90 49 41 15 16[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! 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M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 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