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Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
Es wurden 133 Ergebnisse in 63 Millisekunden gefunden.
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Hundesteuersatzung_Stand_01012025.pdf

Seite -1- Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Baindt Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.11.1996, zuletzt geändert am 16.07.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in Baindt hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt. Seite -2- § 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. § 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 550 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 €, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund auf 950 €. (3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 2-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. (4) Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (5) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet: - American Staffordshire Terrier - Bullterrier - Pit Bull Terrier (6) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 5 erfassten Hunden durch die Ortspolizeibehörde festgestellt werden: - Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Mastiff - Tosa Inu. (7) Die Feststellung, ob die Eigenschaft als Kampfhund nach Abs. 4 – 6 vorliegt, ergibt sich ergänzend aus der Feststellung der Ortspolizeibehörde nach § 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung. Seite -3- § 6 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. § 7 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 4 - 6. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen. 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. 4. Für Kampfhunde i. S. des § 5 Abs. 4 – 6 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. § 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Hundesteuer wird für ein Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid kann bestimmen, dass er auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern. Die Steuer für ein Kalenderjahr wird mit ihrem Jahresbetrag jeweils am 15. Februar fällig. Seite -4- (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. § 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Gemeinde Baindt kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwiderhandelt. Seite -5- § 13 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 16.07.2024 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt Satzung 05.11.1996 Änderung 03.07.2012 01.01.2013 13.07.2012 Änderung 12.09.2017 01.10.2017 22.09.2017 Änderung 04.02.2020 01.01.2021 14.02.2020 Änderung 16.07.2024 01.01.2025 26.07.2024[mehr]

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    Nahwärmeversorgung

    Nahwärmeversorgung Das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt wurde im Jahr 2014 errichtet und seither in mehreren Bauabschnitten erweitert. Die Wärmeerzeugung erfolgt über 2 Blockheizkraftwerke (BHKW) sowie 2 Gaskessel als Spitzellast- und Redundanzanlagen. Der Anteil der BHKW an der Gesamtwärmeerzeugung liegt derzeit bei ca. 60 %. Die Wärmeabgabe an die angeschlos- senen Gebäude liegt derzeit bei 1.300 bis 1.500 MWh pro Jahr. Die Temperaturen im Nahwärmenetz liegen derzeit bei ca. 80 °C im Vorlauf und 55 °C im Rücklauf. Derzeit wird ein weiteres Baugebiet, das sog. Fischerareal, erschlossen, das ebenfalls über das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versorgt werden soll. In diesem Zuge sollen auch weitere günstig an der neu entstehenden Leitungstrasse gelegene Bestandsgebäude an die Nahwärmeversorgung angeschlossen. Seit 2010 beschäftigt sich die Gemeinde Baindt mit innovativen Energiekonzepten. Unter dem Motto "Mit guten Beispielen vorangehen" installierte die Gemeinde Baindt 2014 erste Blockheizkraftwerke für den Nahwärmebetrieb. Es werden u. a. die umliegenden öffentlichen Gebäude (Rathaus, Festhalle, Ganztagesgrundschule, Sporthalle, öffentliche Kindergärten sowie Asylgebäude) mit Nahwärme versorgt. Ausgangssituation: ▪ Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im ▪ Schulgebäude ▪ Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung ▪ Versorgung der kommunalen und privaten Liegenschaften Technische Daten Heizzentrale: BHKW 1 BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gas-Spitzenlastkessel 2 x Gasbrennwertkessel 540 kW Baujahr 2020 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuerer- klärung gem. BMF-'Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Der Beschluss zur zukünftigen Umstellung auf eine regenerativen Heizungszentrale ist im Gemeinderat bereits gefallen. Der Angriffskrieg Russlands hat jedoch vieles ins Wanken gebracht. Es werden alle Möglichkeiten erneut durchgedacht, insbesondere wie der erneuerbare Anteil noch stärker ausgebaut werden kann. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/AVBFernw%C3%A4rmeV.pdf Kennzahlen und Primärenergiefaktoren Der Primärenergiefaktor (PEF) wird nach dem §22 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs Ihres Gebäudes benötigt. Er gibt Auskunft über das Ver- hältnis zwischen der eingesetzten Primärenergie in unseren Anlagen und der abgegebenen Energie in Form von Wärme und Strom und dient zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz. In Deutschland wird zur Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, also Anlagen die Strom und Wärme bereitstellen, die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standard- methode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2024 Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68 . Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkaufte Menge): 0,214435 kg CO2/kWh Kosten pro to CO2 45,00 €/to (Wert 2024) Kosten CO2: 0,96496 ct/kWh Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 295.620 kWh. Infoblatt Preisanpassung 2024 (PDF-Dokument, 118,38 KB, 25.04.2025)[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.07.2025
    Satzung_ueber_die_öffentliche_Bekanntmachung.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Jahrgang 2026 Freitag, den 08. Mai 2026 Nummer 19 Amtsblatt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 15. Mai 2026 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmel- fahrt statt, in diesem Jahr am 15. Mai 2026. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut- Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfreitag gilt als größ- te Reiterprozession Europas. Baindter Blutreiter im Jahr 1930 Baindter Blutreiter im Jahr 2022 Foto: Hr. Kästle Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Für die Feierlichkeiten im Rahmen des Blutritts ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag, 15. Mai 2026 23:15 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Bluteiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Über- gabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2026 die Nummer 5. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-weingarten.de oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung „Wirtschaft und Weißwurst“ - Netzwerktreffen der örtlichen Gewerbetreibenden Am Samstag, 25.04.2026, fand im Gewerbegebiet Mehlis in der Halle der Firma „Hoppe Heizung“ ein erstes Netzwerk- treffen der örtlichen Gewerbetreibenden statt zu dem die Gemeinde Baindt eingeladen hat. Die interessierten Un- ternehmer vor Ort folgten dem Bericht der Bürgermeisterin Simone Rürup über die aktuellen Entwicklungen in der Gemeinde. Anschließend fuhr Herr Michael Hoppe mit einem Impulsvortrag zur Nutzung von KI im Handwerk fort. Im weiteren Verlauf informierte Bürgermeisterin Rürup über den Bau des Batteriegroßspeichers „Im Riedesch“, welcher vor allen Dingen das Netz stabilisiert und somit maßgeblich zur Energiewende beiträgt. Auch die Herangehensweise an die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes, dass sich auf den Gemarkungen von Baindt und Baien- furt befindet, machte Bürgermeisterin Rürup zum Thema. Sicher wird es noch Jahre dauern, bis dieses sichtbar wird, doch gilt es von Anfang an, die Weichen richtig zu stellen. Beim anschließenden geselligen Teil bot sich den Gewer- betreibenden dann die Gelegenheit in lockerer Runde bei Weißwurst und Getränken ins Gespräch zu kommen und sich untereinander besser kennenzulernen. Spontan luden Vera und Hannes Kuhn, Geschäftsführer der Firma Kuhn- Stoff GmbH & Co. KG, die Anwesenden dann auch ein, deren neues Firmengebäude zu besichtigen. Seit August 2025 ist dieser Gewerbebetrieb in Baindt ansässig. Die Firma fertigt Produkte im Lasersinterverfahren. Das Lasersinterverfahren beschreibt ein hochwirtschaftliches industrielles 3D-Druck- verfahren, welches pulverförmiges Material auf Polyamid- basis durch einen Laserstrahl schichtweise versintert. Nach einer anschließenden Führung durch die Büroräume der Fir- ma Kuhn-Stoff GmbH & Co. KG fand ein geselliges Netzwerk- treffen mit guten Gesprächen und viel Austausch sein Ende. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihr Engagement und die konstruktiven Gespräche und vor allen Dingen Herrn Hoppe für die Bereitstellung seiner Räumlichkeiten! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Musik verbindet Europa: Ravensburger ClassicCamp für Musikschulpreis nominiert Eine große Anerkennung für die Musikschule Ravensburg e.V.: Das Internationale Ravensburger ClassicCamp wurde von einer Fachjury für die Shortlist des Musikschulpreises Baden-Württemberg 2026 ausgewählt. Damit gehört das Projekt zu den acht herausragenden Einsendungen unter insgesamt 21 Bewerbungen im Land und wird an der Ab- stimmung für den Publikumspreis teilnehmen. Der Musikschulpreis Baden-Württemberg steht in diesem Jahr unter dem Motto „Verankert und vernetzt – Musikschule wirkt“ und würdigt Projekte, die musikalische Bildung mit gesellschaftlichem Engagement verbinden und das kulturelle Leben vor Ort bereichern. Seit 2012 bringt das ClassicCamp junge Musikerinnen und Musiker aus Ravensburg und europäischen Partnerstädten zusammen. Im mehrjährigen Rhythmus treffen sich 70 bis 150 Jugendliche, um in einer intensiven Probenwoche ein internationales Jugendorchester zu bilden. Unter der Leitung erfahrener Musikpädagoginnen und -pädagogen erar- beiten sie gemeinsam ein anspruchsvolles Konzertprogramm. Dabei geht es nicht nur um musikalische Qualität, sondern auch um Begegnung: In interkulturellen Formaten stellen die Jugendlichen ihre Herkunftsländer vor, kommen miteinander ins Gespräch und lernen unterschiedliche Lebensre- alitäten kennen. So entstehen persönliche Kontakte, die weit über die Projektzeit hinausreichen und das europäische Miteinander im Alltag erfahrbar machen. Den Höhepunkt bildet immer ein öffentliches Abschlusskonzert in Ravensburg, das regelmäßig auf große Resonanz in der Bürgerschaft stößt. Im Anschluss reisen die Jugendlichen gemeinsam in eine der Partnerstädte, um das erar- beitete Programm dort erneut aufzuführen. Auf diese Weise werden die Städtepartnerschaften Ravensburgs durch die Musik lebendig gestaltet und weiterentwickelt. Die Musikschule Ravensburg e.V. übernimmt dabei die künstlerische und organisatorische Gesamtverantwortung und vernetzt Musikschulen, Städtepartnerschaften sowie kulturelle Institutionen innerhalb eines über Jahre gewachsenen europäischen Netzwerks. Das ClassicCamp steht damit beispielhaft für eine Musikschule, die sowohl lokal verankert ist als auch internationale Perspektiven eröffnet. Im Rahmen des Publikumspreises des Musikschulpreises Baden-Württemberg besteht vom 30. April (12 Uhr) bis 11. Mai 2026 (12 Uhr) die Möglichkeit, das Projekt online zu unterstützen. www.musikschulpreis-bw.de/abstimmung Wer die Musikschule Ravensburg e.V. unterstützen möchte, kann sich am Online-Voting beteiligen und so ein Zeichen für musikalische Bildung und europäische Begegnung setzen. „Wirtschaft und Weißwurst“ - Netzwerktreffen der örtlichen Gewerbetreibenden, Bilder: Wynrich Zlomke Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 15.05.2026 Abgabeschluss: 11.05.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche WC-Nutzungszeiten und neue Zugangsmöglichkeiten Es besteht inzwischen die Möglichkeit, die Schlösser elek- tronisch zu programmieren. Die öffentlichen Toilettenan- lagen neben dem Eingang der Schenk-Konrad-Halle sind daher ab sofort montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zugänglich. Bei Veranstaltungen gelten abwei- chende Öffnungszeiten. Am kommenden Samstag, den 09.05.2026 verlängert sich die Nutzungszeit der WCs für das Platzkonzert der Schalmeienkapelle bis 22:00 Uhr. Bei Beschädigungen der Toilettenanlage kann die ur- sprüngliche Zugangseinstellung wieder rückgängig ge- macht werden. Die öffentlichen WCs müssen nach der Benutzung wieder geschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön gilt der Bäckerei Hamma für das langjährige Einverständnis zur WC-Nutzung. Bitte achten Sie grundsätzlich bei Benutzung der öffent- lichen Toilettenanlagen auf Ordnung und Sauberkeit. Bei Problemen und Beschädigungen bitten wir um zeitnahe Meldung an die Gemeindeverwaltung (07502 9406 – 0 oder info@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Energiesparkommissar Carsten Herbert begeistert Publikum im Schussental Über 120 Besucherinnen und Besucher kamen am 24. April in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Während es draußen fast schon sommerlich warm war, gab es drin- nen rund zwei Stunden Vorträge um die Themen Wärme und Heizen. Organisiert wurde diese Veranstaltung ge- meinsam vom Klimateam des Gemeindeverbands Mitt- leres Schussental und der TWS. Höhepunkt für Viele, war dabei der unterhaltsame und überaus kurzweilige Vortrag von Carsten Herbert, zu Wärmepumpen im Altbau. Hochinformativ und mit leicht verständlichen Erklärungen, führte der Energiesparkom- missar an diesem Abend durch die Welt der Wärmepum- pen. Angefangen von einer Vorstellung der verschiede- nen Wärmepumpentypen bis hin zur Eignung dieser für bestimmte Gebäudetypen. Daneben gab es Tipps zu ein- fachen Maßnahmen, mit denen jede und jeder daheim ohne große Investitionen den Wärmeverbrauch erheblich senken kann. Bei Anekdoten aus dem Leben von Carsten Herbert, konnte an der ein oder anderen Stelle natürlich auch geschmunzelt werden. Miriam Sepke-Vogt von den Technischen Werken Schus- sental (kurz TWS), nutzte zu Beginn der Veranstaltung die Gelegenheit, über die kommunalen Wärmeplanungen und den Stand der Wärmenetzplanungen in den Städten Ravensburg und Weingarten zu berichten. Zudem wurde kurz der Stand zu möglichen Wärmenetzen in den Ge- meinden Baienfurt, Baindt und Berg vorgestellt. Nach den beiden Vorträgen, bedankte sich Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, bei allen Anwesen- den, dass diese trotz Sonnenschein im Freien, lieber in der abgedunkelten Halle saßen und sich über diese wichtigen Themen informierten. Die TeilnehmerInnen verfolgten die Vorträge aufmerksam und nutzten im Anschluss ausgiebig die Gelegenheit, Fra- gen an die Referenten zu stellen. Geschätzt wurde zudem der direkte Austausch mit anwesenden Heizungsbauern, die individuelle Anliegen aufgriffen und konkrete Tipps zu modernen Heizsystemen sowie Sanierungsmöglich- keiten gaben. Wer den Termin verpasst hat, kann sich auf der Inter- netseite des Energiesparkommissars eigenständig über Wärmepumpen informieren und dort einen Check ma- chen, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeig- net ist. Wer den Vortrag der TWS verpasst hat oder die Inhalte nochmals nachschauen möchte, kann die Präsen- tationsfolien der Veranstaltung gerne unter folgendem Link abrufen: https://www.tws.de/waerme . Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 11.05.2026 – 15.05.2026 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, Survival-Waldlager Mo- chenwangen, SERE-C CAC SpezKr KSK durch. An der Übung nehmen ca. 25 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Wilhelmsdorf, Horgenzell, Fleischwangen, Ebenweiler, Berg, Fronreute, Baindt, Wolpertswende, Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (11.05.2026 – 15.05.2026) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 11./12.05.2026 und 14./15.05.2026 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 BBQ-Butler ab sofort wieder nutzbar! Ab sofort kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bäd- le wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@ ackermann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 15. Mai 2026 (Blutfreitag) bleibt das Rathaus und die Gemeindebücherei geschlossen. Am Montag, den 18. Mai 2026 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 09. Mai 2026 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Samstag, dem 09. Mai 2026 die Europa- und Bundesflag- ge wehen. Grund ist der Europatag. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. Mai 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule 05 Weiterentwicklung der Ferienbetreuung für Schulkin- der der Klosterwiesenschule aufgrund des Rechts- anspruchs 06 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.09.2026 und 01.09.2027 07 Sachstandsbericht Erweiterung Heizzentrale sowie Austausch des bestehenden BHKW 1 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Spielmann“ zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone auf Flst. 734/6, Nel- kenstraße 8 09 Bau des Radschnellwegs RS9 in der Gemeinde Baindt – Kostenbeteiligung der Gemeinde Baindt 10 Vorstellung Kanalsanierung Z-Sammler vom RÜB Schachen bis Baienfurt 11 Verkehrsschau 2026 - Bericht der Ergebnisse 12 Druck von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen im Wege der Digitalisierung - Bereitstellung aus- schließlich per PDF 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2026: schwarze Schlüsselmappe mit 1 VW Autoschlüs- sen und Schlüsselanhänger „Mom“; kleiner Schlüssel „meis- ter“; Schlauchschal grau mit Palmenmuster; Kindermütze mit Einhörnern, handmade; Kopfhörer In-Ear, weiß. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. Mai und Sonntag, 10. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 14. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Mai 2026 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 90 0 Sonntag, 10. Mai 2026 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg Alttanner Straße 2 88364 Wolfegg Tel: 07527 95 11 0 Donnerstag, 14. Mai 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Veranstaltungen Mai 08.05. JHV – NZ Raspler BSS 09.05. Schalmeienkapelle Platzkonzert DP 10.05. SBBZ Sehen – Meet&See SBBZ 12.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.05. Christi Himmelfahrt mit Prozession 14.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 15.05. Rathaus geschlossen 15.05. Blutritt Weingarten 17.05. StimmZeit – Baindter Chöre DP 20.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 21.05. 200 Jahre Gemeinde Baindt - Jubiläumsdatum 22.05. Erinnerungscafe Konvent 22.05. Begehung Naturschutzgebiet Annaberg 24.05. Pfingstsonntag 25.05. Pfingstmontag 31.05. Kapellengemeinschaft Schachen Patrozinium + Dorffest Zur Informationi Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderun- gen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteuerände- rungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. 1. Sie müssen eine Anzeige abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: • der bisherige Grundsteuerwert ändert sich Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. • die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirt- schaftliches Grundstück wird in eine Baulandumle- gung einbezogen. • es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erst- maligen Feststellung führen können Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Ei- gentumswohnungen aufgeteilt. • es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Auf- hebung des Grundsteuerwerts führen können Bei- spiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. • die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steu- ermesszahl wegfallen sind Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. • sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer be- freiten Grundstücks ändern und dies zu einer Ände- rung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. 2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: • Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bau- liche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude • Eigentümerwechsel • Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutach- terausschüsse Wenn Sie eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht angezeigt haben, holen Sie das umgehend nach. Die An- zeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal „Mein ELSTER“ machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal „Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteuerän- derungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über „Mein ELSTER“ abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grund- steuer-bw.de oder bei Ihrem Finanzamt. Repaircafé Baindt-Baienfurt Repaircafé Baindt-Baienfurt lädt ein Die sinnvolle Idee, Dinge zu reparieren, ist inzwischen auch im Schussental angekommen. Dienstag, den 12. Mai lädt das interkommunale Repair- café Baindt-Baienfurt in der Zeit von 17 bis 19 Uhr ein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Es wird wieder geschraubt, genäht, gelötet… Dazu gibt es einen kleinen Kaffeeplausch. Wer kaputte Sachen, alte Schätzchen nicht wegwerfen will, wer andere Menschen treffen oder als ‚Reparateur‘ Hand anlegen möchte, ist hier genau richtig. Vor allem Elektriker braucht es noch . Zudem würden man sich über Sachspenden, z.Zt. in Form von Kuchengabeln und Ess- zimmerstühlen, sehr freuen. Die Werkstatt öffnet jeden 2. Dienstag im Monat von 17 – 19 Uhr; 12.Mai; 09.Juni; 14.Juli 2026; vor der Ge- meindebücherei Baindt; gegenüber der großen Turnhalle, Grundschule Klosterwiesenschule; Boschstraße 1. Bei Fra- gen senden Sie eine Mail an: info@repaircafe-bb.de; Ak- tuelle Informationen finden Sie auf: www.repaircafe-bb.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt-Berg e.V. „Und ich sag´ kein Sterbenswört- chen!“ – oder: Wenn demenzkranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 21.05.2026, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Koordinatorin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Stabsstelle polit. Steuerung Herr Schuppan 9406-59 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Amtsblatt 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Herr Schuppan 9406-59 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kirchliche Nachrichten 09. Mai – 17. Mai 2026 Gedanken zur Woche: Bete nicht um leichter Last, sondern um einen starken Rücken. Teresa von Avila Samstag, 09. Mai 16.00 Uhr Briach – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - meet & see – Festgottesdienst zu- sammen mit dem SBBZ und dem Singkreis- Ministranten: Pauline Berlin, Lena Himpel, Noah Himpel, Paul Kreutle, Lilly Romer, Emily Schütz(+ Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schimanowski, Klara und Johannes Merk, Pia und Alfons Häfele, Hans und Mathilde Elbs, Hans Späth, Jahrtag: Maria Schmid, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 10.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Jule 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tilo 18.30 Uhr Binningen – Mainandacht bei der Kapelle, bitte Gotteslob mitbringen Montag, 11. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Schachen – EucharistiefeierMinistranten: Mi- nistranten aus Schachen Dienstag, 12. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Sulpach – EucharistiefeierMinistranten: Mi- nistranten aus Sulpach (+ Alfons Rude, Zita Maurer) 19.00 Uhr Briach – Eucharistiefeier (Bittgang: 18.15 Uhr bei der Kirche Baienfurt) Mittwoch, 13. Mai 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 14. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein BaindtMinis- tranten: Tim Beckert, Madlene Hartmann, Laureen Hartmann, Benedikt Heilig, Alina Mi- chelberger, Anna Renner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Johanna Zentner 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Jugend- kantorei, anschließend Öschprozession 20.30 Uhr Weingarten – Festpredigt mit Bischof Dr. Klaus Krämer, anschließend Lichterprozession auf den Kreuzberg Freitag, 15. Mai Blutfreitag 5.30 Uhr Blutreitergruppe Baindt – Abritt mit dem Mu- sikverein beim Mühleparkplatz. Unsere Blutreiter- gruppe nimmt als 5. Gruppe am Blutfreitag teil. 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 16. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter mit dem Musikverein Baienfurt Sonntag, 17. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Rafael Dorn, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Louisa Möhrle, Emily Wenzel(+ Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Brunhilde Dreher, Josefine Heine, Hermann Gindele, Agathe und Adam Zimmer- mann, Josef Jerg, Jahrtag: Martina Gindele) 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene und Tag der Ewi- gen Anbetung 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit Abschluss der Anbetung Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 14. Mai geschlossen Freitag, 15. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bericht aus der KGR-Sitzung vom 23.04.2026 Nach einem kurzen Einstieg „Immer wieder neu anfangen“ wurden Anne Rapp und Bärbel Elbs als Vertreterinnen des Seniorennachmittagsteams herzlich begrüßt. Seit 2016 ist dieses Team zu sechst tätig und organisiert die Senioren- nachmittage. Das Programm für die Nachmittage findet 9-mal im Jahr statt und das Programmheft erscheint 2-mal. Mit dem Kleinbus der Seh- und Blindenschule ist nun auch ein Transport zu den Seniorennachmittagen möglich. Die Seniorennachmittage sind sehr gut besucht. Auch der Ausflug der Senioren mit dem Bus ist dieses Jahr schon ausgebucht. Im Namen des KGR erging ein herzlicher Dank ans gesamte Team für die tolle Arbeit. Zwei Anfragen/Anregungen erreichten den KGR aus der Gemeinde: Wunsch der Prozession am Palmsonntag wie- der vom Dorfplatz an die Kirche und mehr Infos über den zukünftigen Zuschnitt der Raumschaften. (Die Schwäbi- sche Zeitung hat zwischenzeitlich ausführlich dazu berich- tet). Weitere Punkte: Der KGR stimmt der Beauftragung zu den liturgischen Diensten (Wortgottesfeierleiter) für Stefan Winkler und Bernd Martin Rohde zu. An Christi Himmelfahrt am 14.05.2026 findet die Prozession mit Mu- sikkappelle und Fahnenabordnungen statt. Beim ökum. Gottesdienst zur 200-Jahrfeier der Gemeinde Baindt soll die Kollekte an die Telefonseelsorge in Ravensburg ge- hen. Der KGR wird sich im Frühjahr zu einer Klausurta- gung treffen. SO / 10.05. / 18-19 Uhr In unsicheren Zeiten scheint manches VER:RÜCKT zu sein ... Steinlabyrinth in der Kiesgrube bei Molpertshaus/ Rohrbach Im Labyrinth suchen wir nach unserer Mitte. Bei Musik und Stille lassen wir die Natur auf uns wirken und beenden den Impuls mit Brot und Wein. frei:raum draussen sinnlich anders Eine spirituelle Initiative in der Region Allgäu-Ober- schwaben www.freiraum-leben.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Vom Feiern und Fürchten – Bibel im Gespräch Herzliche Einladung am 12. Mai, 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt zum letzten Es- ter-Themen-Abend. Auch die- ser Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Danke allen, die bisher schon dabei waren, für die sehr gewinnbringenden Ge- spräche, Begegnungen und Erkenntnisse, und schön, wenn weitere Menschen dazukommen. An diesem letzten Abend werden noch offene Fragen aufgegriffen und The- menwünsche für weitere Bibel-Gesprächs-Formate ge- sammelt. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kleine-Leute-Gottesdienst Ein besonderer Kindergottesdienst fand am 19. April unter dem Thema „Mose – das Baby im Schilf“ statt. Die Gruppe Kir- che für Kleine gestaltete die biblische Geschichte auf anschauliche Weise mit einem Kamishibai-Theater. So konnten die Kinder die spannende Erzählung rund um die Rettung des kleinen Moses lebendig miterleben. Ein herz- licher Dank gilt Pfarrer Schöberl, der in seiner Auslegung vor allem den Aktualitätsbezug der Geschichte hervorhob und Brücken zum heutigen Leben schlug. Ein besonderes Highlight für die Kinder war die Mitmachak- tion: Jedes Kind durfte eine kleine Mosefigur aus dem Wasser „retten“. Diese bestand aus einem Walnussschiffchen – einer halben Walnussschale – und einer Perle, die den Kopf des kleinen Moses darstellte. Wir freuen uns bereits auf den nächsten Kindergottesdienst, der am 18. Oktober statt- finden wird, und laden alle Familien herzlich dazu ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 10. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kiki, Ev. Gemeindehaus Montag, 11. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 12. Mai 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Herrn Rommel, Ev. Gemeindehaus 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Mittwoch, 13. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herrn Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 14. Mai Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Evangelischer Oberschwabentag, Dobelmühle bei Aulendorf 19.00 Uhr Baindt Lobpreisabend „Neue Lieder plus“ mit Projekt-Band, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Pfr. Schöberl mit Team) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sonntag, 17. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kiki, Ev. Gemeindehaus --- Konfirmationen 2026 --- Glaube im Alltag Beten Wie ein Tag begonnen hat, so kann er auch zu Ende gebracht werden: Mit einem kurzen Innehalten, einem Tagesrückblick, einem Dank. „Die- sen Tag, Herr, leg ich zurück in dei- ne Hände, denn du gabst ihn mir“, beginnt ein Kirchenlied. Sich das bewusst zu machen, im Kommen und Gehen der Tage den einzelnen Tag zu würdigen, dazu kann ein kurzer Tagesrückblick dienen. Dabei können folgende Fragen helfen: Was hat mich froh gemacht? Wofür kann ich danken? Was ist offen geblie- ben? Was nehme ich mit? Und welche Menschen sind mir wichtig gewesen? Für wen möchte ich beten? Nach einer solchen stillen Zeit vielleicht noch ein Vaterunser sprechen und dann aufgeräumt und in Ruhe schlafen. (Text-Quelle: kirchenjahr evangelisch.de, Bildquelle: ©Kir- chenjahr-evangelisch) --- Konfirmationen 2026 23 Konfis, 3 x volle Kirche, Traumwet- ter, ein Ständchen vom Baienfurter Jugendmusikor- chester und eins vom Baindter Mu- sikverein, wunder- schöne Lieder zu- s a m m e n m i t unserem Chor - so klingt das Kanta- te-Wochenende 2026. Allen Konfis herzlichen Glückwunsch zur Konfirmation und immer wieder „heilige Momente“ auf ihrem Lebensweg, in denen ihr spürt: Gott ist für euch da - hier und jetzt und beim nächsten Schritt, der vor euch liegt! Ein Dankeschön allen Akteurinnen und Akteuren, die zum Gelingen der Konfirmationen 2026 beigetragen haben. Die drei Gottesdienste waren wie ein bunter Blumen- strauß! --- 14. Mai, 19 Uhr – Projekt-Lobpreisabend zum Mitmachen an Christi Himmelfahrt Herzliche Einladung zu unserem neuen Abend-Andacht-Format im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt! Uns geht’s nicht um musikalische Professionalität, sondern um einen Raum für Freude am Singen und am Lob Gottes mit Liedern aus dem Lied-Buch „Neue Lieder plus“. Schön, wenn DU dabei bist! In Vorfreu- de aufs gemeinsame Gotteslob Martin Schöberl --- Vom Feiern und Fürchten – Bibel im Gespräch Herzliche Einladung am 12. Mai, 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt zum letzten Es- ter-Themen-Abend. Auch die- ser Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Danke allen, die bisher schon dabei waren, für die sehr gewinnbringenden Ge- spräche, Begegnungen und Erkenntnisse, und schön, wenn weitere Menschen dazukommen. An diesem letzten Abend werden noch offene Fragen aufgegriffen und The- menwünsche für weitere Bibel-Gesprächs-Formate ge- sammelt. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Seniorenkreis Am Dienstag, 12. Mai, findet wieder unser Seniorenkreis statt. Herr Rommel spricht über Israel seit 1948. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Offener Bibeltreff am Sonntag, 10. Mai, um 18 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten. Im Mittelpunkt steht der Abschnitt aus dem Matthäus-Evangelium: „Kommt alle zu mir, die ihr müh- selig und beladen seid“ (Kap. 11, 25-30). Beim Bibeltreff lädt Johannes Ehrismann (Referent für Theologie und Ethik bei den Zieglerschen) dazu ein, den Text zu be- trachten und danach zu fragen, wie Jesu Zusage von Ruhe und Sanftmut unser Leben heute berühren kann. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Veranstal- ter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Kirchenbezirk Ravensburg Wir möchten Sie gerne auf die neue Info-Publikation des Kirchenbezirks Ra- vensburg aufmerksam machen. Dort finden Sie aktuelle Neuigkeiten. Besuchen Sie die Homepage und lassen Sie sich von der Vielfalt im Bezirk überraschen - www.kirchenbezirk-ra- vensburg.de/aktuelles/info-aktuell --- ACHTUNG Nächster Frauen- kreis am 13.5.26 um 16:00 Uhr Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt Baindt trifft sich am 13. 05. 2026 im Evangelische Gemeindehaus im Öschweg. Wir wollen schon um 16:00 Uhr bei Kaffee und Kuchen zu- sammen sitzen und über unsere Konfirmation im Rahmen unseres Erzählcafes mit Uwe Hertrampf miteinander ins Gespräch kommen. Auf einen gemütlichen Nachmittag freut sich das Team. --- Der Kreative Montag lädt ein Der Kreative Montag lädt zum Mit- machen ein. Unsere nächsten Ter- mine sind: 11. Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell 1. Juni Elli Duelli Stillleben Gouache oder Acryl 13. Juli Gerhard Hillmayr Freie Pinselma- lerei Pinseltech- niken im Aquarell Wir treffen uns wenn nicht anders an- gegeben im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt . Beginn 8:30 Uhr. Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin bei p.neumann.sprink@gmx.de oder 0177 406 1011 --- »Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu.« (Offb. 21,5) Festgottesdienst für ALLE EVANGELISCHER OBERSCHWABENTAG ENGAGIERT ORIGINELL TOLERANT 2026 Colorful Concert mit den Hanke Brothers Christi Himmelfahrt 14. Mai 2026 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Programm für Kinder & Jugendliche Erwachsenen- bildung Workshops und Gespräche EVANGELISCHER OBERSCHWABENTAG ENGAGIERT ORIGINELL TOLERANT »Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu.« (Offb. 21,5) Festgottesdienst für ALLE Colorful Concert mit den Hanke Brothers Programm für Kinder & Jugendliche Erwachsenenbildung Workshops und Gespräche Christi Himmelfahrt 14. Mai 2026 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II kommt in der Rückrunde weiter nicht in die Spur FV Molpertshaus - SV Baindt II 3:1 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner, Niklas Hug- ger (84. Lukas Grabherr), Niklas Späth (76. Markus Baum- gärtner), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (89. Berkhun Armagan), Julian Keppeler (89. Florian Lang), Konstan- tin Knisel, Daniel Kronenberger, Nico Geggier, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel SchmidtSchiedsrichter: Frank Waibel- Tore: 1:0 Florian Weiler (61.), 2:0 Florian Weiler (68. Foulelf- meter), 2:1 Daniel Kronenberger (81.), 3:1 Jonas Vonier (90.) Vorschau: Sonntag, 10.05 13.00 Uhr: SV Baindt II – SV Mochenwangen Ausgleichstreffer in der Schlusssekunde SV Baindt – FV Bad Waldsee 3:3 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Tobias Fink (73. Max Kretzer), Leon Geng (85. Übeydullah Gündogdu) - Trai- ner: Markus KellerSchiedsrichter: Michael Guter (88499 Riedlingen)Tore: 0:1 Lukas Zweifel (27. Eigentor), 1:1 Leon Geng (29.), 2:1 Jan Fischer (33.), 2:2 Henry Wiest (70.), 3:2 Philipp Thoma (81.), 3:3 Matti Eilers (90.+4) Vorschau: Sonntag, 10.05 15.00 Uhr: SV Bergatreute – SV Baindt Jugendfußball Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute I : SpVgg Aldingen 7:0 Am vergangenen Spieltag trafen unsere B1-Juniorinnen der SGM Baindt/Fronreute auf die Mannschaft der SpVgg Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Aldingen und überzeugten mit einem klaren 7:0-Erfolg. Von Beginn an zeigten die Gastgeberinnen ihre spieleri- sche Überlegenheit und ließen dem Gegner keine Chance. Hedda eröffnete den Torreigen in der 11. Minute, gefolgt von Leni (14. Minute) und Hanaa (17. Minute), so dass man mit einer beruhigenden Führung in die Pause ging. Nach der Halbzeit traf Luisa gleich in der 43. Minute, bevor Lena P. mit einem Doppelpack in der 55. und 57. Minute erhöhte. Abschließend traf dann Jule in der 70. Minute, die den deutlichen Endstand markierte. Das Team der SGM Baindt/Fronreute zeigte eine sou- veräne Leistung, ließ den Gegner kaum zur Entfaltung kommen und dominierte das Spielgeschehen über die gesamte Spielzeit. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Lou Elsäßer, Greta Heilmeier, Victoria Wertmann, Hanaa Alosh, Hed- da Said, Lena Pfleghaar, Lea Hoffmann, Philippa Kaplan, Leni Weiß, Luisa Kolbaske, Emma Straub, Jule Ambacher, Lena Füssel. SpVgg. Lindau : SGM Baindt/ Fronreute II 1:4 Im Spiel gegen Lindau mussten in unserer B2 zunächst einige Ausfälle durch jüngere Spielerinnen kompensiert werden, doch Mayla und Isabella machten ihre Sache in der Innenverteidigung ganz hervorragend, stoppten die Gegnerinnen frühzeitig und spielten den Ball schnell auf Lea, die blitzschnell den Angriff einleitete und unsere Stür- merinnen bediente. Immer wieder schaltete sich zudem Philina über außen in den Angriff ein, lud einfach mal ab, und erzielte in der 20. Minute das 1:0. Lindau ließ sich je- doch noch nicht beeindrucken und konnte bald mit einer schönen Kombination ausgleichen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit spielte Lea gleich einen Superpass auf Annemarie, die sich von ihrer starken Be- wachung absetzen und den Ball unten links einschießen konnte. Danach hatten wir Oberwasser und drängten auf die Entscheidung und ein beherzter Schuss von Isabella, die sich jetzt immer mehr in den Angriff mit einschalte, brachte die Vorentscheidung. Kurz vor Schluss prüfte Annemarie die Torfrau nochmals, die den Ball nicht fest- halten konnte, woraufhin Lea schnell reagierte und den Ball zum 1:4 Endstand über die Linie drückte. Ein tolles Spiel mit hohem Engagement und schönen Spielzügen, herzlichen Glückwunsch. Es spielten: Carla Seitner, Isabella Lang, Mayla Kohn, Philina Ziegler, Anna Poczask, Lea Busam, Carla Baur, Annemarie Hoffmann, Antonia Walther, Aylin Köse, Lina Saleh, Amelie Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SV Immenried 6:0 Pokal Halbfinale, Bericht vom 22.4. Im Halbfinale des Bezikspokals hatten unsere C-Juniorin- nen den SV Immenried zu Gast. Die Gäste legten gut los und hatten auch die erste Torchance mit einem Schuss ans Aluminium und auch unsere Torfrau Carla musste ebenfalls nochmal ihr Können zeigen. Danach waren wir wach und übernahmen die Kontrolle über das Spiel. Mit zwei Toren durch Klara und Lea noch vor der Pause, wa- ren die Weichen für den Sieg aber gestellt. Kurz nach der Pause legten Anna und Tess innerhalb von 2 Minuten nach, womit das Spiel entschieden war. In der 58. Minute konnte Tess nochmal nachlegen und Mayla verwandelte in der Nachspielzeit noch einen Strafstoß zum verdienten 6:0 und damit, zum dritten Mal in Folge, dem Einzug ins Finale, das am 14.5. gegen Scheidegg in Maierhöfen stattfindet. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Leni Weiß, Emma Straub, Luisa Kolbaske, Klara Schreibmüller, Anna Lin, Tess Michel, Philippa Kaplan, Greta Heilmeier, Mayla Kohn, Lena Pfleghaar, Pia Schützbach, Isabella Lang SGM Baindt/Fronreute : SGM Aitrach/ Aichstetten /Tannheim 3:0 (Bericht vom 26.4.26) Die Juniorinnen aus Aitrach, die seit Jahren auch eine gute Jugendarbeit machen, waren die erwartet starken Gegner, doch wir kontrollierten von Beginn an das Ge- schehen auf dem Platz und ließen wenig Angriffe in unser Drittel zu. In der 10. Minute setzte sich Jule nach schönem Zuspiel von Lea am Strafraum durch und erzielte den Führungstreffer. Danach dauerte es bis zur 25. Minute bis sich Klara über rechts schön durchsetzte und das 2:0 markierte. In der zweiten Hälfte setzte sich Philippa zweimal schön ab, wurde von Lea gut bedient, scheiterte aber beide Male an der gut herauseilenden Torfrau. In der 60. Minute konnte sich dann Leni durchsetzen und zum 3: Endstand einnetzen. Letztlich ein souveräner Sieg, der allerdings bis zum Schluss volle Aufmerksamkeit erforderte. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Leni Weiß, Emma Straub, Luisa Kolbaske, Klara Schreibmüller, Jule Amba- cher, Anna Lin, Philippa Kaplan, Greta Heilmeier, Mayla Kohn, Lena Pfleghaar, Isabella Lang SV Immenried : SGM Baindt/Fronreute 1:4 Gegen eine stark verteidigende Mannschaft aus Immen- ried taten sich unsere Mädels lange Zeit sehr schwer und mussten sogar nach 10 Minuten durch einen etwas zwei- felhaften Elfmeter einen Rückstand hinnehmen, dem sie bis kurz vor Ende der Halbzeit hinterherliefen. Aber zum Glück konnte Philippa direkt vor der Pause, nach muster- gültigem Pass von Lea, mit einem Schuss ins lange Eck ausgleichen. Die zweite Hälfte war deutlich zwingender und schon nach fünf Minuten konnte Tess mit einem Schuss von der Straf- raumkannte das Spiel zum 2:1 drehen. Danach dauerte es ca. 20 Minuten, ehe Jule per Doppelschlag das Spiel zum Endstand auf 4:1 entschied. Ein Spiel gegen einen clever und unangenehm vertei- digenden Gegner, das letztlich aber doch souverän ge- wonnen wurde. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Klara Schreibmüller, Anna Lin, Tess Michel, Greta Heilmeier, Philippa Kaplan, Lou Elsäßer, Mayla Kohn, Luisa Kolbaske, Isabella Lang, Leni Weiß D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – SV Deuchelried 2:3 Ein spannendes Duell mit außergewöhnlicher Fairness Am vergangenen Wochenende trafen die D-Juniorinnen der SGM Baindt/Fronreute auf den SV Deuchelried. Das Spiel gestaltete sich von Beginn an spannend und aus- geglichen, wobei Deuchelried zunächst die Oberhand gewann und kurz vor Ende der ersten Halbzeit verdient mit 1:0 in Führung ging. Nach dem Seitenwechsel gelang ihnen sogar der Ausbau auf 2:0. Doch die SGM ließ sich nicht entmutigen und kämpfte weiter. Nach etwa zehn Minuten markierte Pia den An- schlusstreffer und brachte ihre Mannschaft zurück ins Spiel. Anschließend ereignete sich ein bemerkenswer- tes und seltenes Beispiel sportlicher Fairness: Nach ei- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 nem Freistoß nach Handspiel, den Greta mit einem tollen Schuss zum vermeintlichen Ausgleich verwandelte, ent- schied der Schiedsrichter, das Tor nicht zu geben, da er auf einen indirekten Freistoß bestand und seinen Fehler nicht korrigieren wollte. Auf Hinweis eines Elternteils entschied die Mannschaft aus Deuchelried, unsere Kapitänin Hanna ohne Gegenwehr auf das leere Tor zulaufen und den Ausgleich schießen zu lassen. Diese außergewöhnlich faire Geste verdient höchste Anerkennung und zeigt, dass Fairplay auch im Jugendfußball gelebt wird. Im weiteren Verlauf kämpften beide Teams auf Augen- höhe um den Sieg. In der Schlussminute gelang Pia der entscheidende Treffer zum 3:2 für die SGM Baindt/Fron- reute. Trotz der knappen Niederlage blieb Deuchelried sportlich, gratulierte unserer Mannschaft und bewies er- neut ihre Fairness. Ein Spiel, das nicht nur durch Spannung, sondern vor al- lem durch vorbildliches Verhalten auf und neben dem Platz in Erinnerung bleibt. Es spielten: Franziska Joachim, Margo Hodek, Finja Hin- ner, Hanna Busam, Greta Günthner, Lea Rimmele, Mia Malsam, Ronja Mayer, Pia Schützbach, Matthilda Nuss- baumer TC Baindt e.V. Start in die Verbandsrunde Am kommenden Wochenende nun star- ten alle Mannschaften in die Verbands- runde. Samstag, 9.5.: Herren 50/1: Bezirksliga/TC Baindt – FIS Alb 817 Herren 60: Bezirksliga/TC Baindt – TA VfL Munderkingen Herren 40: Bezirksstaffel 2/TC Langenargen – TC Baindt Herren 50/2: Bezirksstaffel 2/TA TSV Fischbach – TC Baindt Damen 50: Staffelliga/TA SV Fronhofen – TC Baindt Sonntag, 10.5.: Herren: Kreisklasse 3/TC Baindt – TC Langenargen Herren 30: Bezirksliga/TG 83 Ehingen – TC Baindt Montag, 11.5.: Damen 60: Doppelrunde/TC Baindt – TC Meckenbeu- ren/Kehlen Herren 65: Doppelrunde/TC Tettnang – TC Baindt Herren 70: Doppelrunde/TC Ravensburg – TC Baindt Mittwoch, 13.5.: Herren 65: Oberligastaffel/TC Unterjesingen – TC Baindt KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1/TC Baindt – SPG Blitzen- reute/Mochenwangen Reitergruppe Baindt Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang mit Martin Stellberger Liebe Mitglieder, am Samstag, den 09. Mai 2026, findet von morgens bis ca. 19 Uhr auf der Rei- tanlage Baindt der Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang „Mensch–Pferd–Vertrauen“ mit Martin Stellberger statt. Der Lehrgang richtet sich an alle, die die Zusammenar- beit mit ihrem Pferd stärken und mehr Vertrauen, Gelas- senheit und Sicherheit im Umgang erarbeiten möchten. Wir freuen uns über interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer, die gerne vorbeischauen und sich einen Ein- blick in die Lehrgangsarbeit verschaffen möchten. Für eine kleine Verpflegung ist gesorgt. Einladung zum Stammtisch Am Freitag, den 22. Mai, laden wir euch ab 19 Uhr herz- lich zu unserem Stammtisch ein. Wir treffen uns im Rei- terstüble oder, bei gutem Wetter, auf unserer Terrasse. Der Verein stellt Wurstsalat, Rettich mit Brot sowie Ge- tränke bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf euer Kommen und einen schönen ge- meinsamen Abend. Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände Am Dienstag, den 19. Mai, treffen wir uns um 18:30 Uhr zum Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände. Geplant sind das Ausmähen des Geländes, das Jäten von Unkraut auf dem Dressurplatz sowie das Hereinrechen des Hufschlags. Vor allem unsere aktiven Anlagennutzerinnen und Anla- gennutzer werden gebeten, sich zu beteiligen. Bitte bringt nach Möglichkeit Rechen, Schaufeln und Mo- torsensen mit. Vielen Dank für eure Unterstützung! Turniererfolge Beim Reitturnier in Waldburg konnten unsere Reiterinnen tolle Erfolge erzielen. Hannah Elbs belegte im Reiterwett- bewerb den 5. Platz und im Dressurwettbewerb den 11. Platz. Mattea Sauter erreichte im Reiterwettbewerb einen 2. Platz sowie im Dressurwettbewerb den 6. Platz. Außer- dem platzierte sie sich im Stilspring-WB über 60 cm auf Rang 6 und im Stilspring-WB über 80 cm auf Rang 3. Auch Nina Seyboldt war erfolgreich. Im Stilspring-WB über 60 cm belegte sie den 7. Platz und im Stilspring-WB über 80 cm sicherte sie sich einen hervorragenden 1. Platz. Wir gratulieren allen Reiterinnen herzlich zu ihren tollen Leistungen! Von links nach rechts: Mattea, Nina und Hanna. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Platzkonzert auf dem Dorfplatz Baindt Im Rahmen des Jubiläums 200 Jahre Baindt – Gemein- de mit Herz lädt die Schalmeienkapelle 1987 Baindt e.V. herzlich zum Platzkonzert auf dem Dorfplatz ein. Samstag, 9. Mai 2026 Beginn: 17:00 Uhr Dorfplatz Baindt Freuen Sie sich auf einen musikalischen Abend unter frei- em Himmel mit: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Fanfarenzug Löwen Baienfurt Ravensburger Schalmeien Schalmeienkapelle Baindt Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches musi- kalisches Programm sowie eine gemütliche Atmosphäre auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist selbstver- ständlich gesorgt und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung kommt der Bür- gerstiftung Baindt zugute. Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf zahlreiche Besucher und einen stimmungsvollen Abend mit Musik, guter Laune und geselligem Beisammensein. Bei schlechtem Wetter finden das Platzkonzert in der Schenk-Konrad-Halle statt. Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai 2026 Wie gewohnt findet wieder an Christi Himmelfahrt, 14.05.2026 um 13:45 Uhr unser Proberitt in Sulpach statt. Weingarten feiert dieses Jahr am 15. Mai den Blutfreitag und darf als Festgast unseren Bischof von Rottenburg-Stuttgart Dr. Klaus Krämer begrüßen. Mit seinen Worten im Festgruß beschreibt er, dass der Blutfreitag bedeutet, als Kirche Jesu Christi gemeinsam auf dem Weg zu sein und die Blutreiter ein lebendiges Zeugnis abgeben, wie wir auch in Zukunft Pilger der Hoff- nung sein können. Unser Abritt in Baindt ist wie immer pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikkapelle wird uns traditi- onell (zum 113. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe Nr. 5 nehmen wir zum 118. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Dieses Jahr gehören wir zu den Gruppen am Anfang der Prozession, die nach dem Flurritt in den Klos- terhof einreiten um dort auf den Heilig-Blut-Reiter und den Segen des heiligen Blutes zu warten. Erst nach der Übergabe der Reliquie machen wir uns auf den Heimweg. Am Abend des Blutfreitags findet die Abschlussbespre- chung um 20:00 Uhr in der Pizzeria „Da Michele“ bei der Tennishalle Baindt statt. Am 24. April 2026 fand unsere Jahreshauptversammlung statt. Nach seiner Begrüßung bat Vorstand Werner Elbs die Anwesenden um ein Gedenken an unsere Verstorbe- nen. Danach folgten die Berichte der Vorstandschaft, die Entlastung sowie organisatorisches zum Blutfreitag Wein- garten mit den Anmeldeformalitäten. Auch beim Georgi- ritt in Bergatreute-Gwigg am 3. Mai 2026 nehmen wir wie- der teil. Moritz Konzett wird hier zum 10.male dabei sein. Wahlen: Alle 4 Vorstandsmitglieder und die 2 Kassen- prüfer stellten sich wieder zur Verfügung. Der ehemalige Bürgermeister Edgar Schaz übernahm die Wahlleitung. Als 1. Vorsitzender wurde erneut Werner Elbs gewählt. Zu seinem Stellvertreter und Gruppenführer Berthold Steinhauser. Alexander Henzler wurde ebenfalls wieder gewählt als Kassier und Adelbert Steinhauser als Schrift- führer. Gruppenführer Berthold Steinhauser durfte dann gleich mehrere Jubilare für langjährige Teilnahmen am Blutritt in Weingarten ehren und sprach allen große Anerken- nung sowie Dank aus für die Treue und den Einsatz. Er überreichte die Urkunden der Pfarrei Weingarten und der Stadt Weingarten mit dem Text: „Dem treuen Blutreiter zur Ehre und kommenden Generationen zur Nachahmung. Christus, der Erlöser, stärke den Glauben und schenke Anteil an seiner Auferstehung“. Markus Elbs für 40malige Teilnahme beim Blutritt in Wein- garten. Wolfgang Kränkle und Adelbert Steinhauser für jeweils 50malige Teilnahme beim Blutritt in Weingarten. Vorstand Werner Elbs konnte Ehren-Gruppenführer Ge- org Steinhauser gratulieren zur 65. Teilnahme beim Blutritt in Weingarten. Er ging in beeindruckender Weise ein auf den Anfang im Jahre 1960 über viele Phasen der Blutrit- te, den Jubiläumsfeiern und seiner 43-jährigen Tätigkeit als Gruppenführer. Es folgte von Werner Elbs noch der Vorschlag, unseren langjährigen Pfarrer und Blutreiterkamerad, Dekan a.D. Heinz Leuze aufgrund seiner Verdienste für unsere Blutrei- tergruppe zum Ehrenmitglied zu ernennen. Die Versamm- lung stimmte einstimmig zu und Werner Elbs konnte ihm die Ernennungsurkunde zum Ehrenmitglied der Blutreiter- gruppe Baindt 1906 e.V. überreichen. Gerührt und über- wältigt bedankte sich Heinz Leuze für diese große Ehre, erinnert es ihn doch einmal mehr an seine gute Zeit und die vielen angenehmen Kontakte und Erlebnisse in Baindt. Allen Jubilaren gilt ein herzlicher Glückwunsch! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Freie Plätze beim kostenlosen Kurs „Notvorsorge, Selbsthilfe & Blackout“ - Jetzt anmelden! Der Jahresbeginn hat gezeigt, wie schnell unser Alltag aus dem Gleichgewicht geraten kann: In Berlin waren zehntau- sende Menschen plötzlich und über Stunden ohne Strom. Solche Situationen führen uns vor Augen, wie sehr wir auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Auch wenn die Versorgung in Baden-Württemberg und Deutschland insgesamt als stabil gilt, machen aktuelle Berichte deutlich: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Stromausfälle bleiben meist lokal und zeitlich begrenzt, können aber jederzeit durch technische Defekte, extreme Wetterereignisse oder äußere Einflüsse entstehen. Fach- leute sind sich einig: Nicht Angst hilft weiter, sondern eine gute Vorbereitung. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Doch was tun, wenn unerwartet der Strom ausfällt, die Heizung nicht mehr funktioniert oder Kommunikations- und Versorgungsstrukturen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind? Der kostenlose Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ be- reitet Sie praxisnah auf genau solche Notsituationen vor. Vermittelt werden grundlegendes Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen, von der Eigenvorsorge über das richtige Verhalten bei Strom- und Infrastrukturaus- fällen bis hin zur gegenseitigen Unterstützung in Familie und Nachbarschaft. Wir haben noch freie Plätze beim Kurs am 11. Mai 2026 um 18:30 Uhr im Konferenzraum der Gemeindehalle Baienfurt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um An- meldung unter www.drk-baienfurt-baindt.de/notvorsor- ge-selbsthilfe Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig, und das DRK Baienfurt-Baindt unterstützt Sie dabei. Ziel dieses Ange- bots ist es daher, Ihre persönliche Handlungsfähigkeit zu stärken. Je besser Menschen vorbereitet sind, desto stabiler bleibt das Gemeinwesen im Krisenfall. Und desto wirksamer können Rettungs- und Hilfskräfte dort einge- setzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Bei Fragen zum Kurs wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns unter tobias.nestle@drk-baien- furt-baindt.de einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. DRK Baienfurt-Baindt startet jährliche Haus- und Straßensammlung - DANKE für Ihre Spende! In den kommenden Tagen sind die Ehrenamtlichen des DRK Baienfurt-Baindt wieder unterwegs: Die jährliche Haus- und Straßensammlung startet. In Baienfurt und Baindt verteilen unsere Helfer:innen Spendenbriefe an die Haushalte, um auf die wichtige Arbeit der DRK-Be- reitschaft aufmerksam zu machen und um Unterstüt- zung zu bitten. Die gesammelten Spenden bleiben zu 100 Prozent vor Ort und fließen direkt in die Arbeit der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Aktuell stehen dringend notwendige Neuanschaffungen an – allen voran neue Notfallrucksä- cke für die Helfer vor Ort-Gruppen. Die bisherigen Notfall- rucksäcke sind teilweise bis zu 16 Jahre alt und müssen ersetzt werden. Im Spendenbrief informiert das DRK zudem kompakt über die vielfältigen Aufgaben der Bereitschaft: von Ein- sätzen bei Notfällen über Sanitätsdienste über Blutspen- deaktionen und das Jugendrotkreuz bis hin zum DRK-Ni- kolaus und den kostenlosen Notvorsorgeseminaren.. Die Arbeit des DRK Baienfurt-Baindt wird vollständig ehrenamtlich geleistet. Alle Helferinnen und Helfer enga- gieren sich in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung, aber mit viel Herzblut. Deshalb gilt: Jeder gespendete Euro kommt direkt der Hilfe vor Ort zugute. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass schnelle Hilfe auch in Zukunft möglich bleibt. Freie Wählervereinigung Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Am 19.05. findet die Jahreshauptversammlung der Freien Wählervereinigung Baindt e.V. statt. Hierzu laden wir um 18 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Die Tagesordnung sieht vor TOP 1 Begrüßung TOP 2 Bericht TOP 3 Kassenbericht/Prüfung TOP 4 Sonstiges gez. 1. Vorsitzender, Florian Kränkle Aktiv mobil – Land fördert Rad- und Fußverkehrspro- jekte in der Region Ravens- burg-Tettnang – Anna Wiech, MdL: „Gut ausgebautes Netz macht Radfahren und zu Fuß gehen immer sicherer und attraktiver.“ STUTTGART - „Der Ausbau der kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur geht voran. Baden-Württem- berg gilt nicht umsonst als Vorbild bei der Rad- und Fuß- verkehrsförderung“, freut sich die neu gewählte Grüne Landtagsabgeordnete Anna Wiech. Der Raum Ravens- burg-Tettnang profitiere auch in diesem Jahr vom heute vorgestellten Förderprogramm des Landes. Viele Maß- nahmen fanden sich schon im Bauprogramm (siehe unten aufgeführte Übersicht). Neu ins Programm hinzugekom- men ist im Wahlkreis in diesem Jahr die Fußwegbrücke „Sammletshofer Steg“ über die Schussen (Gemeinde Me- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 ckenbeuren). „Mit dem Neu- und Ausbau dieser Rad- und Fußwege verbessert sich die Infrastruktur im Raum Ra- vensburg-Tettnang deutlich und wird sicherer“, betont MdL Wiech. „Radfahren und zu Fuß gehen ist Klimaschutz. Klar ist: Wenn wir wollen, dass die Menschen mehr selbst aktiv mobil sind, brauchen wir ein möglichst lückenloses Netz gut ausgebauter Wege. Unser Ziel ist es, dass auch der Wahlkreisbüro: Rosenstr. 39 88212 Ravensburg 0751 35925260 anna.wiech@gruene.landtag-bw.de Weg zum Arbeitsplatz immer mehr mit dem Rad oder zu Fuß zu- rückgelegt wird. Denn aktiv mobiles Pendeln ist gesund.“ Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungskonzepts – kurz LGVFG - fördert das Land laut MdL Wiech die kom- munale Rad- und Verkehrsinfrastruktur. Das Landespro- gramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinf- rastruktur für die Jahre 2026 bis 2030 umfasst mehr als 1.000 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von rund 500 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von über einer Milliarde Euro aus. Anna Wiech: „Ich freue mich natürlich besonders, dass auch unsere Region ins Programm aufgenommen wurde.“ Die Maßnahmen im Wahlkreis Ravensburg-Tettnang im Überblick (Stand: 23.03.2026): Programmaufnahme 2012 – 2025 • K 7790 Neubau einer Überquerungshilfe (ÜQH) in Tettnang-Höll (Landratsamt Bodenseekreis) • K 8033 Neubau eines Rad- und Gehweges zum Gewerbegebiet (Landkreis Ra- vensburg) • Neubau Radabstellplätze 5 Schulen (Stadt Ravensburg) • Brücke Wangener Str. (Stadt Ravensburg) • Radvorrangroute Nord-Süd-Achse (Stadt Weingarten) • Geh- und Radweg (GRW) in Mochenwangen (BMA Wol- pertswende) • Bau eines Radwegs aus dem Baindter Ortszentrum bis zum Kreisverkehr als • Zubringer zum geplanten Radschnellweg RS9 (Gemeinde Baindt) • Neu- bau von Radabstellplätzen an der Grundschule Oberzell (Stadt Ravensburg) • Errichtung einer Radabstellanlage an der Allgäutorhalle in Vogt (Gemeinde Vogt) • Errich- tung von überdachten Fahrradabstellplätzen am Neubau Talschule Weingarten (Stadt Weingarten) • Errichtung von Radabstellanlagen an der Elektronikschule und an der HOGA in Tettnang (Landratsamt Bodenseekreis) • GRW Schwanenstraße Escher-Wyss-Str. (Stadt Ravensburg) • Radgleispark, Geh- und Radweg auf ehemaliger Bahn- trasse (Gemeindeverwaltung Baienfurt) • K 7962 Neu- bau Rad- und Gehweg bis zur Einmündung K 7965 in der Gemeinde Fronreute (Landkreis Ravensburg) • Radvor- rangroute entlang der Ost-West-Achse am Schulzentrum Weingarten (Stadt Weingarten) Programmaufnahme 2026 (NEU) • Ersatzneubau Brücke Sammletshofer Steg, Fußwegbrücke über die Schussen (Gemeinde Meckenbe- uren) Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbe- deutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorha- benträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungs- präsidien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Allgemeine Infos zur Förderung kommunaler Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr nach dem LGVFG gibt es hier: https://www.aktivmobil-bw.de/foerdermittel/foer- dermittel-deslandes/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg Aus dem Landkreis Vollsperrung der Kreisstraße K 8016 zwischen Schweinebach/Isny und Ried/ Argenbühl von 04.05.2026 bis 12.06.2026 Kreis Ravensburg - Die Kreisstraße K 8016 zwischen Schweinebach/Isny und Ried/Argenbühl wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 4. Mai 2026 bis vor- aussichtlich Freitag, 12. Juni 2026 in beide Fahrtrichtun- gen gesperrt. Der Fahrbahnbelag wird erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von L 265 - K 8014 - Eisenharz - K 8013 - B 12 nach Schweine- bach und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die Be- troffenen um Verständnis. Heimat-Kennzeichenhalterungen nun auch für Isny, Leutkirch und Wangen verfügbar Kreis Ravensburg – Für inzwischen 14 Städte und Ge- meinden im Landkreis Ravensburg sind „personalisierte“ Kfz-Kennzeichenhalterungen mit Stadt- bzw. Gemein- debezug erhältlich. Ganz neu verfügbar sind nun auch Halterungen für die Städte Isny, Leutkirch und Wan- gen, die Landrat Harald Sievers jüngst gemeinsam mit Oberbürgermeister Michael Lang, Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle sowie Bürgermeister Rainer Magen- reuter präsentierte. Die Halterungen mit dem Marken- zeichen der Städte sind neben der bereits seit längerer Zeit erhältlichen Kennzeichenhalterung „Landkreis Ra- vensburg – wo der Süden am schönsten ist“ eine weitere gute Möglichkeit, „Flagge zu zeigen“. Erhältlich sind alle Heimat-Kennzeichenhalterungen zum Preis von 4 € bei den Bürgerbüro-Standorten des Landkreises in Bad Wald- see, Leutkirch, Ravensburg und Wangen. Alle Kfz-Kenn- zeichen in der Standard-Größe 52 cm x 11 cm passen in die Halterungen, können bequem „eingeklickt“ und stabil am Fahrzeug befestigt werden. Weitere Städte und Ge- meinden im Landkreis zeigen Interesse an der Idee, so dass zeitnah mit weiteren Heimat-Kennzeichenhalterun- gen zu rechnen ist. Gästeführung Am Samstag, 9. Mai 2026 Bärlauchblüte, Aronstab und Vogelkonzert im Schen- kenwald Gästeführer: Gerhard Tempel Bärlauch und Aronstab im Schenkenwald, Fotograf Ger- hard Tempel Treffpunkt: Parkplatz beim Riedsenn, Kreisverkehr B30, Ausfahrt L 284 nach Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle Altersgruppen, gerne auch Gruppen und Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Im Schenkenwald hat sich jetzt Bärlauch den Platz der Märzenbecher erobert. Unter alten, riesigen Eichen breitet sich ein grün-weißer Teppich aus, unterbrochen vom leise plätschernden Merkenmoosbach. Es duftet wie in einem Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 türkischen Basar. Auch den geheimnisvollen Aronstab und viele andere Blüten entdecken geübte Augen am Weges- rand. Dazu gibt es ein Vogelkonzert, vielleicht ertönt auch der wunderbare Gesang vom Pirol? Viele Nistkästen sind bereits vergeben an Meisen, Kleiber, Trauerschnäpper! Vom Parkplatz beim geschichtsträchtigen Riedsennhof wandern wir zum „Unteren Schenkenwald“ an den Ort der 2020 abgerissenen, historische Brücke über die Glei- se der Schwäbischen Eisenbahn. Kommt mit, erlebt wun- derbare Natur zusammen mit netten Leuten. Dazu gibt es Geschichte und Geschichten zum Schenkenwald und Riedsennhof! Die Strecke ist ca. 5 km lang ohne größere Steigungen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gäste- führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Erfolgreiche Projekte aus dem Landkreis Ravensburg Die digitalen Impulse „Aus der Praxis für die Praxis“ bieten einen wertvollen Anstoß für eine bessere Vernetzung im Landkreis Ravensburg. In kurzen, praxisnahen Einheiten stellen wir erfolgreich umgesetzte Projekte vor, die zur Nachahmung motivieren. Dieses Online- Format richtet sich gezielt an Multiplikator/-innen, aktive Ehrenamtli- che und Hauptamtliche im sozialen Bereich – von der Gemeinwesenarbeit über Nachbarschaftshilfen bis hin zu Seniorennetzwerken und -beauftragten. Einmal mo- natlich finden die digitalen Impulse immer von 17.00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Am 18.5.2026 um 17:00 Uhr wird Frau Gnann den Sozialen Fahrdienst „Grünkraut nimmt mit“ der Gemeinde Grün- kraut vorstellen. Soziale Fahrdienste sind organisierte Transportangebote, die gezielt Menschen mit eingeschränkter Mobilität unter- stützen. Ziel ist es, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Nutzung medizinischer und sozialer Dienstleistungen sowie die Alltagsbewältigung (Einkäufe, Behörden- und Arztbesuche, Freizeitangebote) zu ermöglichen und Iso- lation zu verhindern. Soziale Fahrdienste werden u.a. von Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen organisiert und sind häufig ehrenamtlich orga- nisiert. Beispielhaft wird der Fahrdienst „Grünkraut nimmt mit“ aus der Gemeinde Grünkraut vorgestellt. Eine Anmeldung ist ab 04.Mai 2026 über die Homepage des Landratsamtes möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Südbahn bis 8. Juni gesperrt – Ersatzverkehr mit Bus Aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn besteht auf der Südbahn bereits seit dem 6. März ein Schienen- ersatzverkehr zwischen Friedrichshafen und Ravensburg. Die Ausweitung der Südbahn-Vollsperrung bis Aulendorf ist ab dem 15. Mai, 22.00 Uhr, vorgesehen. Dann kön- nen bis 8. Juni keine Züge zwischen Friedrichshafen, Ra- vensburg und Aulendorf fahren. Für die Bodensee-Ober- schwaben-Bahn (BOB) beginnt die geplante Sperrung der gesamten Strecke aufgrund von weiteren Baumaß- nahmen im Bahnhof Aulendorf bereits ab 08. Mai. Des- halb werden die Züge der BOB bereits eine Woche vor offizieller Sperrung zwischen Ravensburg und Aulendorf vollständig durch Busse ersetzt. Damit ist die gesamte BOB-Strecke zwischen Friedrichshafen, Ravensburg und Aulendorf vom 8. Mai bis 8. Juni durch Schienenersatz- verkehr bedient. Zugverbindungen der Deutschen Bahn verkehren bis 15. Mai weiterhin direkt zwischen Ravens- burg und Aulendorf. Die Ersatzbusse halten an allen Un- terwegshalten an den gekennzeichneten Haltepunkten für den Schienenersatzverkehr. Fahrgäste sollten berück- sichtigen, dass die Busse länger fahren als die Züge, die Ankunftszeiten an den Unterwegshalten sind also ent- sprechend später. Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen können Fahrgäste die Busse des Stadtverkehrs nutzen. Die Fahrzeiten aller Busse sind on- line auf bahn.de und bob-fn.de/sev erhältlich. Sommertreffen der Klumpfuß- Selbsthilfe Oberschwaben Betroffene Kinder und Erwachsene sind herzlich zum Sommer-Treffen der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Ober- schwaben eingeladen. Der Ausflug geht am Samstag, den 04. Juli 2026 von 14-17 Uhr zur Pini-Ranch bei Bad Waldsee. Als betreutes Kinderprogramm wird auf der Pi- ni-Ranch angeboten, die Tiere zu füttern und zu streicheln, basteln und Stockbrot auf dem Lagerfeuer zu backen. In der Zeit können sich die Erwachsenen in gemütlicher Runde austauschen. Mitzubringen sind Geschirr und eine Spende für Getränke, Zopf und Aufstriche. Die Pini-Ranch ist Am Römerbühl 54 in 88339 Bad Waldsee-Hittisweiler. Anmeldungen bitte an Sonja Hummel (hummel.sonja@ posteo.de) oder über die Whatsapp-Gruppe. Weitere Infos sind auf der Homepage www.klumpfuss-oberschwaben. de zu finden. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Nachbericht Hauptversammlung 2026 Am 24. April um 19 Uhr begrüßte die Vorsitzende Ionela Atanasof eine erfreulicherweise große Anzahl von Mit- glieder, einige Gäste und Herrn Bürgermeister Günter A. Binder und dankte allen für Ihr Erscheinen. Die Versammlung erhob sich für eine Schweigeminute für die verstorbenen Mitglieder Josefine Hagen, Charlotte Dengler, Winfried Graf und Luitgart Sättele. Bürgermeis- ter Binder bedankte sich bei der gesamte Vorstandschaft für ihren Einsatz im Ehrenamt zugunsten des Vereins und auch bei den Mitgliedern für ihre Treue zum Verein. Die Themen und damit die verbundenen Aufgaben sind viel- seitig und auch umfangreich. Gärten und die Gartenan- lage bringen die Menschen in Kontakt mit der Natur und sind daher für alle sehr wichtig. Beim Jahresrückblick durch den zweiten Vorsitzenden Thorsten Seufer wurde unter anderem die Veranstaltung „Tag der offenen Gartentür“ vorgestellt, hier war leider die Tages-Temperatur zu hoch und dementsprechend kamen etwas weniger Gartenbesucher. Des Weiteren durften wir die Einlasskontrolle am Rosenmarkt machen, diese Einnahmen taten unserer Vereinskasse natürlich gut. Die Hockete im September war wettertechnisch perfekt. al- lerdings mit wenigen Besuchern. Herr Seufer bemerkte unter anderem, dass der Verein dieses Jahr 70 Jahre alt wird und fragte in die Runde, was die Mitglieder sich vorstellen können, wie dieses Ju- biläum gefeiert werden könnte. Gegen Ende der Sitzung wurden dann tatsächlich drei Vorschläge gemacht, was interessant sein könnte. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für das aktuelle Jahr steht definitiv die Busfahrt im Mai zur Landesgartenschau nach Ellwangen auf dem Plan. Dann kommt auf jeden Fall wieder der „Tag der offenen Gartentür“ im Juni, verbunden mit dem Aufruf, dass sich noch viele Gartenbesitzer bereit erklären, Ihren Garten zu öffnen. Jeder Garten ist auf seine Art etwas Besonderes. Im Herbst wollen wir uns wieder zu einer Hockete in der Gartenanlage zusammensetzen. Den Kassenbericht trug Ionela Atanasof vor. Es gab dazu keine Rückfragen. Unsere Revisorin Ursula Mohring-Landsberger bestätige sehr ausführlich eine fachmännisch und ordnungsgemäße Kassenführung, de- ren Entlastung sowie die der gesamten Vorstandschaft einstimmig erteilt wurde. Bei der Mitgliederehrung wur- den die Mitglieder Hubert Bechthold, Manfred Pfender, Werner Täsch, Christel Lemke und Lieselotte Sterk für 35 Jahre Treue zum Verein sowie die Mitglieder Carola Resch-Seidenath und Monika Krämer für 20 Jahre mit einem kleinen Präsent bedacht. Nach einer kleinen Pause startete unser Vorstandmit- glied Steffen Thinius mit seiner Bild-Präsentation: „Reise in verschiedene Länder der Welt“. Wir waren alle fasziniert von wunderbaren Bildern von Kuba bis Sibirien, Länder, die viele von uns bestimmt noch nie bereist haben. Ein langanhaltender Applaus belohnte die umfangreiche Arbeit dieser Präsentation. Herzlichen Dank dafür. Nach einem kurzen Austausch traten wir dann den Heimweg an. DRK-Krisenvorsorgeseminar Ravensburg Richtiges Verhalten bei nuklearen Ereignissen: DRK-Krisenvorsorgeseminar zeigt, worauf es ankommt Nukleare Gefahrenlagen – etwa infolge technischer Stö- rungen in Kernkraftwerken oder internationaler Krisen – können auch Auswirkungen auf Regionen wie Ober- schwaben haben. Um die Bevölkerung besser auf mög- liche Notfallsituationen vorzubereiten, vermittelt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Rahmen seines Krisen- vorsorgeseminars inzwischen auch aktuelle Verhaltens- hinweise für diesen Ernstfall. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und ihnen klare, leicht umsetzbare Handlungsempfehlungen zu geben. Da radioaktive Strahlung nicht wahrnehmbar ist und erhebliche gesundheitliche Risiken birgt, kommt dem richtigen Verhalten im Ereignisfall eine besondere Bedeutung zu. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört es, sich umge- hend in geschlossene Gebäude zu begeben, Fenster und Türen zu schließen sowie Lüftungs- und Klimaanlagen auszuschalten. Zudem wird empfohlen, sich kontinuier- lich über offizielle Informationskanäle wie Radio, Internet oder Warn-Apps über die aktuelle Lage zu informieren. Weitere Hinweise betreffen den persönlichen Schutz nach möglichem Kontakt mit radioaktiven Stoffen. Dazu zählen insbesondere das Ablegen und Wechseln der Kleidung sowie gründliche Hygienemaßnahmen, etwa durch Du- schen. Mit diesen Verhaltenshinweisen soll die Bevölkerung in die Lage versetzt werden, im Ernstfall ruhig und besonnen zu handeln und sich bestmöglich zu schützen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich frühzeitig mit den empfohlenen Maßnahmen vertraut zu machen. Das DRK-Krisenvorsorgeseminar in Ravensburg ist kostenlos. Weitere Informationen sowie Termine und Anmeldemög- lichkeiten sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309 &KursTyp=NSB Jubiläumsjahr: 9. Mai 2026 in Bad Waldsee: Europatag, Festakt und Großer Zapfenstreich Am Samstag, 9. Mai, lädt die Stadt Bad Waldsee zu au- ßergewöhnlichen Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr ein. Mit einer Feierstunde zum Europatag, einem Festakt im Haus am Stadtsee sowie einem stimmungsvollen Festumzug und dem Großen Zapfenstreich erwartet die Besucherin- nen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Feierstunde zum Europatag Den Auftakt bildet um 10.00 Uhr eine öffentliche Feier- stunde auf dem Grabenmühlplatz. Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Matthias Henne gestalten Schü- lerinnen und Schüler des Gymnasiums, der Realschu- le, der Eugen-Bolz-Schule und der Döchtbühlschule das Programm mit musikalischen und inhaltlichen Beiträgen rund um das Thema Europa. Im Rahmen des Europatags steht auch das Thema Freundschaft im Mittelpunkt – insbesondere die Städte- partnerschaften mit Bâgé und Bad Elster. Vertreter der Gemeinderäte und der Partnerstädte kommen zu Wort. Zudem werden die neuen Stelen bei der Grabenmühle feierlich eingeweiht. Eine der Stelen ist der Zeitkapsel „Botschaft an die Bad Waldseer im Jahr 2126“ gewidmet. Zu diesem Anlass können auch am Samstag noch Botschaften abgegeben werden, die in die Zeitkapsel eingelegt werden. Den feierlichen Abschluss bilden die gemeinsam mit al- len Anwesenden gesungene Europahymne sowie die an- schließende Bildung der menschlichen Zahl 1100. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und somit im wahrsten Sinne des Wortes in die Geschichte einzugehen. Die menschliche Zahl 1100 wird dabei mit einer Drohne fotografiert; das entstehen- de Bild sowie die Bilder des gesamten Festtages sollen ebenfalls in die Zeitkapsel eingelegt und für kommende Generationen bewahrt werden. Festakt am Abend im Haus am Stadtsee Am Abend folgt ab 18.00 Uhr ein feierlicher Festakt im Haus am Stadtsee, zu dem geladene Gäste erwartet wer- den, darunter MdB Armin Laschet, der die Festansprache halten wird. In würdigem Rahmen wird hier die Bedeutung der Geschichte der Stadt, der Städtepartnerschaften und des gemeinsamen Miteinanders hervorgehoben. Der gesamte Festakt wird per Livestream von Baden TV übertragen und kann bequem über das Smartphone oder von zu Hause aus mitverfolgt werden: Einfach den QR- Code scannen oder über den Schnellzugriff auf der städ- tischen Homepage (Startseite) zum Livestream gelangen. Festumzug Im Anschluss an den Festakt setzt sich gegen 19.45 Uhr der Festumzug von der Wurzacher Straße bis zur Blei- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 chestraße in Bewegung: Vertreter der Stadt, der Part- nerstädte sowie Bürgerwehren und Musikkapellen und Fahnenabordnungen örtlicher Vereine formieren sich zu einem eindrucksvollen Zug durch die Stadt. Begleitet von Fackelträgern der Feuerwehr entsteht eine besondere Atmosphäre auf dem Weg zur Bleiche. Serenade mit Großem Zapfenstreich Dort erwartet die Besucherinnen und Besucher ab 20.00 Uhr ein Höhepunkt des Abends: die Serenade mit anschlie- ßendem Großen Zapfenstreich. Mehr als 500 Mitwirkende – darunter die Highland Pipes and Drums of Waldsee, die Bürgerwache Saulgau 1239, die Bürgerwehren aus Ried- lingen, Mengen und Munderkingen sowie die Stadtkapelle Bad Waldsee und die Musikvereine aus Reute-Gaisbeu- ren, Haisterkirch und Michelwinnaden – sorgen für ein eindrucksvolles Gesamtbild aus Musik, Tradition und Ge- meinschaft. Für das leibliche Wohl ist mit mehreren Im- bissständen gesorgt. „Der Große Zapfenstreich in unserer Stadt ist ein ganz außergewöhnlicher Augenblick für Bad Waldsee. Er ver- bindet Geschichte, Gemeinschaft und bürgerliche Ver- bundenheit auf eindrucksvolle Weise“, betont Oberbür- germeister Matthias Henne. „Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diesen bedeutenden Moment gemeinsam mitzuerleben.“ Gemeinsamer Ausklang Nach dem offiziellen Programm sind alle eingeladen, den Abend bei einem öffentlichen Ausklang rund um die Stadthalle gemeinsam zu beschließen. Die Stadt Bad Waldsee freut sich auf zahlreiche Besuche- rinnen und Besucher, die diesen besonderen Festtag im Jubiläumsjahr mitfeiern. Ein besonderer Dank gilt allen, die dieses außergewöhnliche Jubiläumserlebnis möglich machen. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 9. Mai 2026 Bärlauchblüte, Aronstab und Vogelkonzert im Schen- kenwald Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz beim Riedsenn, Kreisverkehr B30, Ausfahrt L 284 nach Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle Altersgruppen, gerne auch Gruppen und Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Im Schenkenwald hat sich jetzt Bärlauch den Platz der Märzenbecher erobert. Unter alten, riesigen Eichen breitet sich ein grün-weißer Teppich aus, unterbrochen vom leise plätschernden Mer- kenmoosbach. Es duftet wie in einem türkischen Basar. Auch den geheimnisvollen Aronstab und viele andere Blüten entdecken geübte Augen am Wegesrand. Dazu gibt es ein Vogelkonzert, vielleicht ertönt auch der wunderbare Gesang vom Pirol? Viele Nistkästen sind bereits vergeben an Meisen, Kleiber, Trauerschnäpper! Vom Parkplatz beim geschichtsträchtigen Riedsennhof wandern wir zum „Unteren Schenkenwald“ an den Ort der 2020 abgerissenen, historische Brücke über die Glei- se der Schwäbischen Eisenbahn. Kommt mit, erlebt wunderbare Natur zusammen mit netten Leuten. Dazu gibt es Geschichte und Geschichten zum Schenkenwald und Riedsennhof! Die Strecke ist ca. 5 km lang ohne größere Steigungen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Kammermusikvereinigung Baienfurt Herzliche Einladung zum Muttertagskonzert mit der Kammermusikvereinigung Baienfurt Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie ganz herzlich ein am Sonntag, 10. Mai 2026 um 19 Uhr in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 zu einem Abend voller Klangfarben. Freuen Sie sich auf ein außergewöhnliches Konzert mit Meisterwerken von Gustav Holst - Brook Green Suite und St. Paul’s Suite von Peter Warlock - Capriol Suite sowie von Henry Purcell - Abdelazar Suite Ein unvergesslicher musikalischer Ausklang zum Mut- tertag. Der Eintritt ist frei. Spenden für die Deckung der Unkos- ten und die weitere Arbeit des Orchesters werden gerne entgegengenommen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Bodenseefestival in Schloss Achberg! Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahr- heit“ 12. April bis 18. Oktober Karl Hofer zählt zu den ei- genständigsten Malern der deutschen Moderne. Zwischen Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus entwickelte er eine unverwechselbare Bildsprache. Die Ausstellung zeigt über 60 Gemälde, die die wichtigsten Themen, die ästhetische Kraft und das ihr zugrunde liegende Men- schenbild in Hofers Malerei präsentieren. Bodenseefestival: Tango Sensations | Friedemann Wuttke, Gitarre und Lysandre Donoso, Bandoneon 13. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorver- kaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen n diesem Konzert treffen zwei Solisten unterschiedlicher Genres aufeinander, die sich mit Solo- werken auf ihren Instrumenten vorstellen, um sich dann mit der Musik von Astor Piazzolla zu vereinen. Zwischen Mut und Anpassung 14. Mai 2026 | 13.00 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Füh- rung zu Karl Hofer in der NS-Zeit mit Michael C. Maurer. Karl Hofer zählt zu den ersten und im Nationalsozialismus am stärksten diffamierten deutschen Künstlern, bezieht als Lehrer und Künstler früh Position gegen den aufkom- menden Faschismus. Ausstellungsführung 14. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Bodenseefestival: Tango Sensations | Traum der Ju- gend | Kebyart 16. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen Von der Intimität Fanny Mendelssohns bis zur Energie und Virtuosität von Jörg Widmanns „7 Capricci“ zeichnet das Programm für Saxophon eine musikalische Reise nach, in der Erbe und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Tradition Synonyme für eine stets in Bewegung befind- liche Geschichte sind. Ausstellungsführung 17. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Bodenseefestival: Flug im Tastenrausch | Stella Vorar- lberg 22. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 8 Euro Ausstellungsein- tritt an der Abendkasse| Kein Vorverkauf, ohne Voran- meldung Konzert der Klavierklasse Anna Adamik an der Stella Musikhochschule, Moderation: Christian Kaltchev. Berauscht vom Flug über die Tasten begleiten wir die Studierenden der Stella Musikhochschule auf einer mu- sikalischen Reise von Osten nach Westen. Bodenseefestival: Lebenswege | Notos Quartett 23. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorverkaufsge- bühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorver- kaufsstellen Notos Quartett mit Sindri Lederer, Violine | Andrea Burger, Viola | Benjamin Lai, Violoncello | Antonia Köster, Klavier. Das Programm spiegelt die bewegten Wege und inneren Reisen der drei Komponisten Mozart, Walton und Brahms wider. Ausstellungsführung 24. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Museumsatelier für Lebenserfahrene (60+) Termine ab 12. Juni an Freitagen nach Vereinbarung | Mind. 6 und max. 8 Teilnehmende | 22€/Person Eine Ausstellungsfüh- rung für Menschen, die sich von ausgewählten Werken und der Biografie Karl Hofers nicht nur berühren, sondern auch inspirieren lassen möchten. Mit Kunsttherapeutin Ulrike Liebsch. Öffnungszeiten im Mai 2026 Freitag 14 – 18 Uhr | Sams- tag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www. schloss-achberg.de Preise Erwachsene 8 €, ermäßigt 7 €, Familien 15 € | Schüler/innen, Studierende 4 € | freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht Öffentliche Führung „Kindheiten auf dem Land“ 14. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwachsen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammenleben in einer oft großen Familie? Inklusive Samstagsführung: Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 16. Mai 2026 | 14:30 – 15:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine span- nende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch se- hende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 17. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. „Ehemalige Bewohner/innen erzählen – Kindheiten auf dem Land“ | Internationaler Museumstag 17. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Öffentliche kostenfreie Führung zum Internationalen Museumstag in Baden-Württemberg unter dem Motto “Baden-Würt- temberg erzählt”. Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwachsen? Lange Kultur- und Museumsnacht in Wolfegg 22. Mai 2026 | 18:00 – 22:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ler- nen Sie das Museum zu einer Tageszeit kennen, wenn üblicherweise die Tore längst geschlossen sind. Ein be- sonderer Höhepunkt: die stimmungsvolle Dämmerungs- führung auf dem Museumsgelände. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 24. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 24. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerli- chen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Museumsgelände nach. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-mu- seum.de Großes Tierheim-Fest in Berg Das Tierheim Berg lädt am 9. und 10. Mai zum diesjähri- gen Frühlingsfest ein. An beiden Tagen der offenen Tür fahren stündlich kostenlose Shuttlekleinbusse von Ra- vensburg und Weingarten zum Tierheim. Der Fest-Er- lös kommt wie immer den Tieren im Tierheim zugute. Am Samstag und Sonntag, 9. und 10. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Festgäs- te zudem bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, vegane Spezialitäten, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Kuchenbüffet – auch mit veganen, glu- tenfreien und diabetikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zudem garantiert ein vielfältiges Getränke- angebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholf- reien Getränken, Kaffee und Tee, dass niemand durstig bleiben muss. Für eine gemütlich-leckere Auszeit gibt es ausreichend überdachte Sitzplätze – beispielsweise im Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 beliebten Kastaniengarten – und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher wieder auf die „Struppi-Parade“. Am Samstag, 9. Mai, um 15 Uhr, findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine pro- minente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Kurz davor, um 14.30 Uhr, zeigt Bettina Küster mit ihrer Hundeschu- le Teamwork ein unterhaltsam-spannendes Programm. Parkplätze stehen an beiden Festtagen für die Besucher ausreichend zur Verfügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nut- zen: An beiden Festtagen fahren ab 10 Uhr stündlich Pen- del-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg mit meh- reren Zusteige-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rückfahrten ab Tierheim sind am Samstag und am Sonntag um 17 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter: www.tierheim-berg.de Kunstausstellung „Wenn Formen sprechen – Dialog zwischen Bild und Skulptur“ von der Künstlerin Anne Claire Schroeder-Rose und des Künstlers Werner Riegel Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstlerin Anne Claire Schroe- der-Rose und des Künstlers Werner Riegel Vernissage: 8. Mai 2026, 19 Uhr Anne Claire Schroeder-Rose, bildende Künstlerin, mit Ate- lier in der Staelinschen Kunstmühle und Werner Riegel, Künstler und Bildhauer aus Baienfurt bringen erstmals ge- meinsam ihre Werke, Bilder und Skulpturen in den Dialog. Dabei ergänzen sich die klein- und großformatigen Bilder von Schroeder-Rose in expressiver Malweise, die surre- ale und humorvollen Alltagsszenen zeigen auf wunder- bare Art mit den teils organischen, teils geometrischen geformten Holz- und Gips Skulpturen von Werner Riegel. Für beide Künstler steht der Mensch, ob ganz oder frag- mentarisch im Mittelpunkt des eigenen künstlerischen Schaffens mit all seinen Widersprüchen und Besonder- heiten. Wir sind gespannt auf den Dialog, mal laut, mal leise, spannungsreich, mal humorvoll und mal nachdenklich und immer inspirierend. Zu sehen sind die Bilder bis zum 26. Juni 2026 zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Bürgermeister Konstantin Hummel Leiter Kulturbeirat Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Berufs- wettbewerb in Baden-Württemberg Schon in jungen Jahren vor Sonne und Hitze schützen Alle Teilnehmenden am diesjährigen Berufswettbewerb anlässlich der Landesgartenschau in Ellwangen erhielten von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Tasche mit nützlichen Gi- ve-aways. Zum Eröffnungstag am 24.04.2026 war die SVLFG wie- der mit einem Infostand am „Treffpunkt Grün“ des Ver- bandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Ba- den-Württemberg vertreten. Sie machte dabei nicht nur die Besucherinnen und Besucher, sondern vor allem auch die jungen Wettkämpfer auf den wichtigen Sonnen- und Hitzeschutz bei der Arbeit im Freien aufmerksam. Die diesjährige Aufgabe für die Auszubildenden des Garten- und Landschaftsbaus bestand darin, in Zwei- er-Teams innerhalb von sieben Stunden auf jeweils 3x3 Metern Minigärten mit hoher Aufenthaltsqualität zu ge- stalten. Neben den fachlichen und handwerklichen Fä- higkeiten waren auch Teamarbeit, Konzentration und Belastbarkeit gefordert. Baden-württembergische Lan- desmeisterinnen im GaLaBau wurden Matilda Lehmann aus Ladenburg und Emilia Braun aus Bammental. Diese nehmen nunmehr im September 2026 an den Deutschen Meisterschaften auf der GaLaBau-Messe in Nürnberg teil. Parallel fand auch der Berufswettkampf der Friedhofs- gärtner des Gartenbauverbandes Baden-Württem- berg-Hessen statt. Sechs Auszubildende hatten je ein Einzelgrab zu gestalten und dabei ihr Können eindrucks- voll bewiesen. Bei der Siegerehrung überreichte die SVLFG an alle Teil- nehmenden Präsente, die dem Arbeits- und Gesundheits- schutz dienen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Volkskrankheit Bluthochdruck – Gesundheits-Check-up hilft Allein in Deutschland sind 20 bis 30 Millionen Menschen von Bluthochdruck betroffen. Ein Check-up, für den die Krankenkasse alle drei Jahre die Kosten übernimmt, kann helfen. Dass sie unter Bluthochdruck leiden, ist der Hälfte der Betroffenen gar nicht bewusst. Daher soll der Welthyper- tonietag am 17.05.2026 darüber aufklären, wie wichtig es ist, früh zu handeln, damit es nicht zu schwerwiegenden Folgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen kommt. Alter, Geschlecht, Erbgut, Ernährung, Lebensstil und -bedingungen – alle diese Faktoren spielen bei der Entstehung von Bluthochdruck zusammen. Insbesondere Übergewicht oder Adipositas, hoher Alkoholkonsum, salz- reiche Ernährung, Rauchen, wenig körperliche Aktivität sowie Angst und Stress führen dazu. Jeder kann selbst dafür sorgen, durch einen gesunden Lebensstil das Risi- ko zu minimieren. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) fördert nicht nur mit ihrem Bonusprogramm ge- sundheitsbewusstes Verhalten, sondern übernimmt für Versicherte ab 35 Jahren auch alle drei Jahre die Kosten für einen Gesundheits-Check-up. Mit dieser Untersuchung können Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes rechtzeitig erkannt werden. Versicherte zwi- schen 18 und 34 Jahren haben einmalig einen Anspruch auf einen kostenlosen Gesundheits-Check-up. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.svlfg.de/vorsorge. Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immobilie. Mit dem Immo- bilieneigentum sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Dies gilt sowohl für Steuerzahler, die ihre Immobilie selbst nutzen, als auch für Vermieter. Ge- rade Vermieter sind dabei mit vielfältigen steuerlichen Fragestellungen konfrontiert. So können beispielsweise umfassende Sanierungen ggf. dazu führen, dass Ver- mieter die Kosten nicht sofort, sondern nur verteilt über Jahrzehnte steuerlich geltend machen können. Um solche Fallen zu vermeiden und auf alle Eventuali- täten rund um das Thema Immobilien gut vorbereitet zu sein, benötigen Eigentümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kompetente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfahren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Für Eigennutzer interessant: Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwerkerleistungen und an- dere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Wie kann man bei einer Immobilien- übertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schen- kungsteuer sparen? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Vermietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beant- wortet der aktualisierte Ratgeber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- ern rund ums Haus“ beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V entweder als PDF-Datei mit ei- ner E-Mail an info@steuerzahler-bw.de oder, falls Sie ihn in gedruckter Form haben möchten, mit einem Anruf unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78. DRLG Baienfurt Förderverein Hallenbad Baienfurt e.V. Erfolge beim Osterschießen - DLRG zu Gast bei der Schützengilde Baindt Zu Beginn der Osterferien nahmen DLRGler aus Baienfurt sowie Mitglieder des Fördervereins Hallenbad Baienfurt e.V. in der Nachbargemeinde Baindt am traditionellen Osterschießen der Schützengilde Baindt teil. Ehrgeizig wurde um das Preisgeld, das in Schokolade ausbezahlt werden sollte, gezielt und geschossen. Auch wenn den DLRGlern das Wasser eindeutig mehr liegt, hatten alle ihren Spaß und die Freude über die prä- zisen Treffer war groß. Folgende Erfolgte konnten die DLRGler verzeichnen: Mannschaft: Platz 24 DLRG Seepferdchen (Martin Dengler, Patrick Hummel, Phil Kempter, Jara Phillipson), Platz 25 (Martin Dengler, Wolfram Lutz, Lea Staudinger, Carola Resch-Seidenath), Platz 29 DLRG-Müllers (Agnes Müller, Anna Müller, Max Müller, Rainer Müller). Einzel: 1. Phil Kempter 3. Max Müller 5. Rainer Müller 10. Agnes Müller 14. Martin Dengler 21. Lea Staudinger 22. Anna Müller 35. Wolfram Lutz 38. Jara Phillipson 42. Patrick Hummel 43. Carola Resch-Seidenath 56. Martin Dengler Ein Dank geht an die Schützengilde Baindt für den tollen und abwechslungsreichen Abend! Wir freuen uns aufs nächste Mal! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Katamaran startet mit Sparangebot und Spätfahrten in die Hauptsaison Mit dem „14-Uhr-Ticket“ nachmittags rund 30% güns- tiger über den See Vom 1. Mai bis 4. Oktober fahren Ausflügler am Nach- mittag günstiger über den See. Mit dem „14-Uhr-Ti- cket“ bietet die Katamaran-Reederei täglich eine preis- werte Option für alle, die ihre Fahrt erst später starten. Bereits seit 1. April gilt zudem der Sommerfahrplan beim Katamaran – inklusive zusätzlicher Abendfahr- ten am Wochenende. Pünktlich zum verlängerten Mai-Wochenende und zum Start in die Hauptsaison hält die Katamaran-Reederei ein Angebot für spontane Ausflügler bereit: wer erst ab 14 Uhr unterwegs ist, spart auf dem Katamaran rund 30 Prozent: Die Hin- und Rückfahrt kostet am Nachmittag 19,30 Euro statt 27,50 Euro für Erwachsene. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren zahlen 9,60 Euro, Familien (zwei Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Erwachsene und bis zu drei Kinder) 48,20 Euro. Das An- gebot gilt täglich zwischen 1. Mai und 4. Oktober. Mehr Verbindungen am Wochenende Seit April verkehren die Katamarane freitags, samstags und sonntags stündlich bis 20 Uhr. Zusätzlich gibt es frei- tags und samstags extra späte Rückfahrten: ab Fried- richshafen um 21 Uhr und ab Konstanz um 22 Uhr. Tipp: Das günstige 14-Uhr-Ticket gilt auch bei diesen Spät- fahrten. Lediglich am 18. Juli (Seehasenfest-Feuerwerk) und 8. August (Konstanzer Seenachtfest), gelten ab 20 Uhr Sonderkonditionen; der Vorverkauf hierfür startet ebenfalls im Mai. Mehr Informationen zu Fahrplan und Tickets unter: www. der-katamaran.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13.05.2026 Thema: Telefone für blinde und sehbehinderte Menschen Dabei werden sowohl Neuigkeiten zu Festnetztelefonen als auch zu mobilen Telefonen vorgestellt Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Muttertag Vier Kinder überraschen ihre Mütter mit einem Muttertagsblu- menstrauß. Wie heißen die Kinder, wie alt sind sie, und welche Blumen verschenken sie? 1. Der zehnjährige Klaus verschenkt keine Tulpen, und Lena Wie- se keine Narzissen. 2. Das Mädchen der Familie König ist nicht acht Jahre alt. 3. Der Sohn der Familie Lehmann gibt seiner Mutter Krokusse, und das achtjährige Kind selbst gepflückte Gänseblümchen. 4. Michael ist älter als Nadine. 5. Ein Junge verschenkt Tulpen. 716R35R1 Warum gibt es den Muttertag? Heute wird oft behauptet, der Muttertag sei eine Erfindung der Geschenkeindustrie. Doch bereits bei den alten Grie- chen und Römern gab es Feste zu Ehren der Mütter. 1907 wurde die Idee von der Amerikanerin Ann Jarvis wieder aufgegriffen und Teil der Frauenbewegung. Seit 1914 ist der Muttertag in den USA ein Feiertag. Von Amerika kam der Brauch dann nach Europa. In der Schweiz wurden Müt- ter 1917 zum ersten Mal mit einem Gedenktag gefeiert. In Deutschland gibt es ihn seit 1923 – etabliert durch den Ver- band Deutscher Blumengeschäftsinhaber. In Österreich folgte die Einführung ein Jahr später. Brückner/DEIKE Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-70 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! 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Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04 Vielen Dank! muettergenesungswerk.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Bezirksleiter Marc Meier Tel. 0751 36627 15 marc.meier@lbs-sued.de Merkuria Zustelldienst GmbH & Co. KG Tel: 0751 2955 – 1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de Interesse geweckt? Dann jetzt bewerben! 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          Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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            Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 1 »Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Kaufmann nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.« Johann Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 2 Vorwort der Bürgermeisterin Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird in der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015, in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2016 und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat beschlossen das NKHR zum 01.01.2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 01.01.2019. Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Somit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden. Ergänzt werden außerdem, der auf die Gemeinde entfallende Anteil, an den beim kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklungen der Liquidität, übertragene Ermächtigungen und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß §42 GemHVO. ________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite I. Inhaltsverzeichnis 5 II. Einleitung 7 III. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte 8 IV. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 10 V. Erläuterungen zur Aktivseite 13 VI. Erläuterungen zur Passivseite 22 VII. Rückstellungen 26 VIII. Vermögensübersicht 27 IX. Schuldenübersicht 28 X. Beteiligungen 29 XI. Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen 31 XII. Organe der Gemeinde Baindt 32 XIII. Feststellung der Eröffnungsbilanz 33 XIV. Abkürzungsverzeichnis 34 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 4 Einleitung Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert. Die Gemeinde Baindt hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2019 vollzogen. Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandsseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Vor Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte für den Jahresabschluss 2018 im Gemeinderat am 02.07.2019. Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aufwendige und arbeitsreiche Umstellungsprozess wäre ohne die zusätzliche Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei mit Recherche- und Korrekturarbeiten auch in der Freizeit nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Baindt wurde über Workshops in der Gruppe Ravensburg von der Firma Schuellermann Consulting GmbH betreut. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 5 Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt sind die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, geändert durch das Gesetz vom 16. April 2013 sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2013. Die vorliegende Eröffnungsbilanz stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 dar und ist nach den Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert. Zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens gibt es nach §62 GemHVO Vereinfachungsregelungen. Diese lauten: Vermögensgegenstände dürfen auch mit Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag 01.01.2019 in Anlagennachweisen und in der Vermögensrechnung nachgewiesen sind. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2019 zurückliegt, kann von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem 01.01.2019, also vor dem 01.01.2013 angeschafft oder hergestellt wurden, können den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Dabei können fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden. Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von Absatz 1 und 2 den Preisverhältnissen zum Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Außer bei Grünflächen und Straßengrundstücken können für den Wert von Grund und Boden von Grundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zur Hälfte des Werts vorgenommen werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden oder Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 EUR und 8.200 EUR je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 EUR je Hektar angesetzt werden. Für Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -beiträge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Bei Bewertung von Vermögensgegenständen nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten sollen die korrespondierenden Sonderposten ebenfalls nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz kann verzichtet werden; soweit ein Ansatz erfolgt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 6 Soweit die Vereinfachungsregeln angewendet wurden, ist dies bei der jeweiligen Bilanzposition in den Erläuterungen zur Aktivseite und zur Passivseite in den Kapiteln V. Erläuterungen zur Aktivseite und VI. Erläuterungen zur Passivseite aufgeführt. In diesen Kapiteln ergänzen die Bewertungsgrundlagen zur besseren Klarheit die einzelnen Bilanzpositionen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die auch für den Jahresabschluss gelten. Deshalb sind die für den Jahresabschluss geltenden Regelungen zum Anhang gemäß § 53 GemHVO anzuwenden. Ergänzt wird die Eröffnungsbilanz durch eine Übersicht über den Stand der Rückstellungen, eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Beteiligungsübersicht und eine Übersicht über die gewährten Bürgschaften sowie Sonstige Angaben. Die Bilanzpositionen sind gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO vollständig ausgewiesen und aufgegliedert. Das Verrechnungsverbot des § 40 Abs. 2 GemHVO, der Grundsatz der Einzelbewertung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO, sowie die wirklichkeitsgetreue Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO sind beachtet worden. Die Bewertung der Bilanzpositionen entspricht den verbindlichen Bewertungsvorschriften der GemHVO sowie den Vorgaben des „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg“. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende erhebliche Risiken am Bilanzstichtag, die in die Bilanz hätten aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden. Die Bilanz wird gemäß den Vorgaben des § 52 GemHVO dargestellt. Gemäß § 47 Abs. 5 GemHVO müssen Posten der Bilanz, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufgeführt werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Zur Eröffnungsbilanz sind keine Vorjahreswerte vorhanden, so dass diese Vorschrift zwar nicht anzuwenden ist, einige Bilanzpositionen sind jedoch dargestellt, da hierzu in den Erläuterungen Aussagen getroffen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 7 Aktiva in EUR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.2.3 Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte 10.161.988,74 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.3 Finanzvermögen 12.632.573,42 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0 Summe Aktiva 40.025.977,75 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 8 1. Eigenkapital 37.651.266,99 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 5.970.386,00 2.1 für Investitionen 1.916.700,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 2.3 für Sonstiges 675,00 3. Rückstellungen 50.000,00 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.6 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Sonstige Rückstellungen 25.000,00 25.000,00 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen 900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 416.979,90 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 Summe Passiva 40.025.977,75 Passiva in EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 9 Erläuterungen zur Aktivseite 1. Vermögen 40.025.977,75 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 EUR Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO wird bei immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt und deren Anschaffungswert im hoheitlichen Bereich 800 EUR netto und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art die nach geltendem Steuerrecht maßgebliche Wertgrenze (zum 01.01.2019: 800 EUR netto) nicht überschreitet, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Lizenzen und Software werden bei Standardanwendungen mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren angesetzt. Bei Spezialanwendungen findet eine Nutzungsdauer von sieben Jahren Anwendung. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei sonstigen immateriellen Vermögens- gegenständen erfolgt einzelfallbezogen. Maximal werden zehn Jahre angesetzt. 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 EUR Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,45 EUR Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen 0,00 EUR Ackerland 0,00 EUR Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 EUR Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 EUR Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,52 EUR Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2018 sind alle erworbenen Grundstücke zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In allen anderen Fällen gilt Folgendes: - Für die Bewertung der bebaubaren Grundstücke (Bauland) werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Bewertung anhand von Bodenrichtwerten zum Anschaffungsjahr. - Bei untergeordneten Grundstücken im Sinne des § 62 Abs. 4 GemHVO (insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grünflächen) wird je nach Nutzungsart ein aktueller örtlicher Durchschnittswert oder der Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen angesetzt. Es erfolgt keine Rückindizierung. Abweichend von Satz 1 gilt die 6- Jahres-Regelung hier nicht. Die aktuellen örtlichen Durchschnittswerte lauten: Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Ackerland 4,25 Bach, Fluss 1,00 Graben 4,25 Grünanlage 4,25 Grünland 4,25 Platz 4,25 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 4,25 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 10 Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Straße Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen 4,25 Teich/See 4,25 Unland / Brachland 4,25 Weg 4,25 - Für den Aufwuchs von Grünanlagen werden die Kategorien und Pauschalsätze des Bilanzierungsleitfadens angesetzt. Diese gelten für das Jahr 1996 und müssen indiziert werden. Kategorie EUR/qm Kategorie 1 Aufwendige Grünanlage, hochwertige Einbauten und Wegeanlagen 59,00 Kategorie 2 vielfältiger, teilweise aufwendiger Bewuchs, wenige Einbauten 14,50 Kategorie 3 einfache Pflanzungen, wenige/einfache Einbauten 3,50 Kategorie 4 Keinerlei Aufbauten, lediglich Begrünung und Baumbestand 1,00 - Wald, Forsten Nach § 62 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 GemHVO werden für die Grundstücksflächen 2.600 EUR je Hektar und damit 0,26 EUR/qm angesetzt. Für die Bewertung des Waldbodens sind Werte anzusetzen, die im normalen Grundstücksverkehr zwischen Waldbewirtschaftern zu erzielen wären. Diese Werte sollten dann durch die Bewirtschaftung des Waldes eine, wenn auch vergleichsweise geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitales ermöglichen. Nach § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemHVO werden für den Aufwuchs 0,72 EUR/qm berechnet. Die Gemeinde verfügt lediglich über ein zusammenhängendes Areal, das man als bedingt forstwirtschaftliche Fläche nutzen kann. Dabei handelt es sich um die FlSt. 917 und 927. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 EUR Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0,00 EUR Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.010.913,00 EUR Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,00 EUR Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenan- lagen 256.415,25 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.395.140,00 EUR Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und an- deren Betriebsgebäuden 232.207,30 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonsti- gen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.717.976,00 EUR - Sportanlagen Sportanlagen oder Teile davon, die ab 2013 neu angeschafft oder hergestellt werden, werden jährlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Bei Anschaffungen oder Herstellungen vor diesem Zeitraum sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu recherchieren. Können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, so Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden mit pauschalen Aufbauwerten ermittelt und abgeschrieben. Der Sportplatz und die Flutlichtanlage sind aufgrund des Alters mit einem Restbuchwert übernommen worden. - Selbstständige Spielplätze Die Bewertung der Grundstücke erfolgt analog der Sportanlagen mit dem örtlichen Durchschnittswert für Sportflächen zum Bewertungszeitpunkt. Für den Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung wird der Pauschalsatz des Bilanzierungsleitfadens in Höhe von 51,00 EUR/qm angesetzt. Dieser gilt für das Jahr 1996 und muss indiziert werden. - Abweichende Nutzungsarten im GIS Ist eine von den Angaben im GIS abweichende Nutzungsart eines Grundstücks bekannt, ist der Bewertung die tatsächliche Nutzungsart zu Grunde zu legen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,82 EUR Brücken und Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,00 EUR Anlagen zur Abwasserableitung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Anlagen zur Abwasserreinigung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Nahwärme- und Breitbandleitungen Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 6.142.365,00 EUR 858.940,00 EUR 0,00 EUR 409.446,92 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 150.051,00 EUR (Stützmauern, Treppen, Mauern) - Straßengrundstücke Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach § 62 Abs. 4 GemHVO mit dem Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Bewertungszeitpunkt (4,25 € pro m²). Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 12 - Straßenkörper Bei der Gemeinde Baindt wurden folgende vier Straßenarten festgelegt. Zur Bewertung werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 2010 beziehen, angesetzt und indiziert, wenn keine Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten: Straßenart Nutzungsdauer Nutzungsdauer lt. Leitfaden festgelegt Straßenart 2 Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Str. im Gewerbegebiet 30-50 40 Straßenart 4 Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Fußgängerzonen, asphaltierte/ betonierte Feldwege 30-50 40 Straßenart 5 nicht asphaltierte/ betonierte Wege 15-30 20 - Straßenzubehör Hochwertiges Straßenzubehör, wie z.B. die Beleuchtung, wird separat bilanziert. - Bauwerke Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar, werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 1996beziehen, angesetzt und indiziert. Dabei hat sich die Gemeinde Baindt an dem Bilanzierungsleitfaden orientiert und mit dem dafür zuständigen Fachamt die Werte weiterentwickelt. Es gelten aktuell für die Bauwerke folgende Werte: Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Nutzungsdauer (für Baindt festgelegt) Brücken und Unterführungen 80 – 100 Jahre 80 Jahre Brücken in überwiegender Holzbauweise 30 – 40 Jahre n.V. Lärmschutzwände (je nach Material und Lage unterschiedlich einschätzen) 30 – 50 Jahre In Baindt - keine eigenen vorhanden Lärmschutzwälle Keine Abschreibung, da keine Abnutzung Bei der Rückindizierung der Bauwerke werden die Herstellungsjahre, die vor 1968 sind, auf das Jahr 1974 korrigiert, da der Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes nur bis zum Jahr 1968 zurück reicht. - Erneuerungen Straßenbelag Vollausbau: Abgang der RBW und Zugang mit neuen AHK (ND wie Neubau entsprechend Straßenklasse) Fahrbahnerneuerung (Auswechslung von mehr als zwei Schichten): Teilabgang über 50% des RBW, Zugang mit neuen AHK und Verlängerung der ND (Rest-ND/2 + neue ND) Deckenerneuerung oder Instandhaltungsmaßnahmen: nur Deckschicht, Erhaltungsaufwand, nicht investiv zu behandeln Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 13 - Hochwertiges Straßenzubehör Straßenzubehör ND in Jahre Beleuchtung 20 Signalanlagen 15 Wegweisungen 15-20 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 EUR Die Gemeinde Baindt hat keine eigene Bauten auf fremden Grund. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 EUR Kunstgegenstände 8.650,52 EUR Baudenkmäler Erinnerungswert 1,00 EUR Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 EUR Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für bewegliche und unbewegliche Kunstgegen- stände als auch für das Archivgut. Die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO, wonach bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, die älter als sechs Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gelten nicht für bewegliche Kunstwerke, jedoch für Archivgut. Kunstgegenstände unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung und werden daher nicht abgeschrieben. Kunst am Bau ist mit dem Vermögensgegenstand (bspw. Gebäude) zu aktivieren und abzuschreiben. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 EUR Fahrzeuge 344.255,50 EUR Maschinen 61.526,50 EUR Technische Anlagen 288.365,00 EUR Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 EUR ohne Umsatzsteuer Befreiungen von § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO (Inventarisierungs-/Aktivierungspflicht) vorsehen. Für die Gemeinde Baindt wird für den hoheitlichen Bereich eine Wertgrenze von 800 EUR ohne Umsatzsteuer festgelegt. Für den Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind unabhängig von der Bilanzierung nach Haushaltsrecht für Zwecke der Steuererklärung die Vorschriften des Steuerrechts zu beachten. Aufgrund dessen wird bei diesen die Wertgrenze entsprechend von § 6 EStG (zum 01.01.2019: 800 EUR ohne USt) festgelegt. Alle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten darüber liegen, sind in die Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (01.01.2019) zurückliegt und/oder die die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten, wird von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 EUR Betriebsvorrichtung 10.514,00 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,00 EUR Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen wurden aus den bestehenden Anlagennachweise fortgeschrieben und seit 2013 auch mit Ist-Kosten erfasst. Diese Werte wurden übernommen soweit bei beweglichen Vermögensgegenständen die unter Bilanzposition 1.2.6 genannten Kriterien der Wertgrenze und des Anschaffungsjahres vorliegen. 1.2.8 Vorräte 0,00 EUR Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachlosenwohnung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind in geringer Größenordnung vorhanden. Der Gemeinderat hat am 04.07.2019 den Wesentlichkeitsgrenzen wie folgt, zugestimmt. a) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 3.000 EUR b) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 3.000 EUR c) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände außerhalb des Zeitraums von sechs Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag 10.000 EUR d) Vorratsvermögen/Lagerbestände 10.000 EUR 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.049,35 EUR Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden ist, werden auf das Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz, auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung. Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert aktiviert und auf das entsprechende Aktivkonto umgebucht und ab diesem Zeitpunkt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Sporthallengrundsanierung, Kindergartenneubau Sonne, Mond und Sterne, Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße, Baugebiet Geigensack Igelstraße, Baugebiet Marsweiler Ost II Lavendelstraße, Vollsanierung Erlenstraße und Hochwasserschutzmaßnahme Wolfegger Ach und Siemensstraße. 1.3 Finanzvermögen 172.105,52 EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten (Bareinlage, Sacheinlage, Dienstleistungen) zu bilanzieren. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, ist nach § 62 Abs. 5 GemHVO das anteilige Eigenkapital anzusetzen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 15 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 EUR Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 EUR Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG RaWEG mbH 1.000,00 EUR 12.846,00 EUR 500,00 EUR 1.280,00 EUR Beim Zweckverband Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie bei der Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG bestehen keine Beteiligungen, lediglich eine Übernahme von laufenden Kosten. Ebenfalls nicht bewertet wurde die Beteiligung EB Wasserversorgung am Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sowie die Beteiligung des EB Abwasserbeseitigung am Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, unter Anwendung des Bilanzierungs- leitfadens für Baden-Württemberg. 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 EUR EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 EUR EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 EUR Unter Sondervermögen ist das in öffentliche Einrichtungen eingebrachte Eigenkapital zu verstehen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Bewertet wurde das Eigenkapital zum Stichtag 31.12.2018. 1.3.4 Ausleihungen EUR Trägerdarlehen Nr 1. an EB Wasserversorgung 129.000,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Wasserversorgung 21.400,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Wasserversorgung 58.750,00 EUR 133.850,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Wasserversorgung 183.750,00 EUR 149.062,50 EUR Summe Ausleihungen an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 1an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Abwasserbeseitigung Summe Ausleihungen an EB Abwasserbeseitigung Ausleihung 1 an Zweckverband Wasserversorgung Summe Ausleihung an Zweckverband Wasserversorgung 675.812,50 EUR 405.000,00 EUR 390.000,00 EUR 398.000,00 EUR 175.000,00 EUR 228.750,00 EUR 398.000,00 EUR 1.994.750 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- oder Leistungsforderungen. 1.3.5 Wertpapiere 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 16 Wertpapiere sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind Wertpapiere mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 EUR Forderungen aus Gebühren und Elternbeiträge 1.586,30 EUR Forderungen aus Steuern 5.313,07 EUR Forderungen aus Erträgen Kostenerstattungen (Interk. Kostenausgleich Kindergarten) 72.468,99 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 EUR Forderung aus der Veräußerung von sonst. Unbeb. Grundst. Sonst. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 134.199,50 EUR 37.252,61 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 EUR Bankkonten und Schwebeposten - VR Bank Ravensburg-Weingarten Girokonto - Kreissparkasse Ravensburg Girokonto 459.288,28 EUR 45.543,44 EUR - VR Bank Ravensburg-Weingarten Geldmarktkonto - Kreissparkasse Geldmarktkonto 264.999,56 EUR 8.031.486,59 EUR Kassenbestände 1.865,17 EUR Handvorschüsse 0,00 EUR Die liquiden Mittel (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Kassenbestand und Handvorschüsse) werden zu ihrem Nennwert bewertet. Zahlstellen und Handvorschüsse werden ebenfalls unter dieser Bilanzposition dargestellt. Die Handvorschüsse wurden vor dem 31.12.2018 alle zurückbezahlt und im neuen Jahr 2019 ausbezahlt. 2. Abgrenzungsposten 142.408,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 17 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR In der Eröffnungsbilanz werden die Beamtengehälter Januar nicht ausgewiesen, da diese erst im Januar 2019 ausbezahlt wurden. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 EUR Nach § 62 Abs. 6 GemHVO wird auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 18 Erläuterungen zur Passivseite 1. Eigenkapital 37.651.266,99 EUR 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 EUR Das Basiskapital ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße zwischen dem Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite, die später in den jeweiligen Jahresschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2 Rücklagen 0 EUR 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 EUR 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 EUR 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0 EUR Die Rücklagen im NKHR entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik. Eine Überleitung der kameralen Allgemeinen Rücklage ins NKHR findet nicht statt. Die Allgemeine Rücklage geht im Basiskapital bzw. in der Liquidität auf. In der Eröffnungsbilanz werden keine Überschüsse aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses bilanziert. Zweckgebundene Rücklagen sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden. 1.3 Fehlbeträge 0 EUR 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 EUR 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 EUR In der Eröffnungsbilanz werden keine Fehlbeträge aus Vorjahren bilanziert. 2. Sonderposten 5.970.386,00 EUR Bei Sonderposten wird das Realisationsprinzip beachtet. Eine Bilanzierung erfolgt danach nur, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht. Bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz können folgende Pauschalsätze nach § 62 Abs. 6 GemHVO angesetzt werden: Berufliche Schulen 35 % Feuerwehr 30 % Grund-, Haupt-, Realschulen 30 % Gymnasien und Sonderschulen 40 % Naturschutzgrundstücke 70 % Turn- und Sporthallen 20 % Sportplätze 15 % Straßen, Wege, Plätze (früher GVFG) 75 % Straßen, Wege, Plätze, Erschließungsbeiträge 90 % Theater 40 % Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 19 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 1.916.700,00 EUR Investitionszuweisungen vom Bund 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom Land 1.887.777,00 EUR Investitionszuweisungen von Gemeinden 20.260,00 EUR Investitionszuweisungen von Zweckverbänden 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom sonstigen öff. Bereich 0,00 EUR Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Investitionszuweisungen von privaten Unternehmen 8.663,00 EUR Investitionszuweisungen von übrigen Bereichen 0,00 EUR Zu bilanzieren sind Mittel, die die Kommune für die Finanzierung von Investitionen erhalten hat. 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 EUR Zu bilanzieren sind die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach den §§ 20 ff. KAG. 2.3 Sonderposten für Sonstiges 675,00 EUR Erbschaften 0,00 EUR Sonstiges 675,00 EUR Zu bilanzieren sind Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck sowie Zuschüsse für noch nicht aktiviertes Anlagevermögen. 3. Rückstellungen 50.000,00 EUR Nach § 41 Abs. 1 GemHVO werden lediglich die Pflichtrückstellungen gebildet. Auf die Bildung von Wahlrückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Zu den Wahlrückstellungen zählen auf Grund der Änderung der GemHVO auch Gerichtskostenrückstellungen. Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten sind der Gemeinde Baindt nicht bekannt, so dass keine Altlastensanierungsrückstellungen zu bilden sind. Sonstige Rückstellungen werden nach § 41 Abs. 2 GemHVO im Rahmen der Eröffnungsbilanz bei der Gemeinde Baindt für die GPA und Familienförderbeiträge bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert, so dass eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen bei Kommunen nicht zulässig ist. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 EUR Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 EUR Rückstellungen für Wertguthaben 0,00 EUR Für das Blockmodell der Altersteilzeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Bilanziert werden das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die Aufstockungsbeträge. Da keine Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2019 bestand, muss kein Bestand in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 20 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 EUR Kostenüberdeckungen haben den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler und sind deshalb zu bilanzieren. In der Gemeinde Baindt werden die wesentlichen Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieben (Sondervermögen) dargestellt. Der Bereich Abfall obliegt dem Landkreis Ravensburg. Bei den restlichen Gebührenhaushalten (Verwaltungsgebühren, Schenk-Konrad-Halle, Friedhof) sind wir defizitär und es bestehen keine Gebührenüberschüsse. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 EUR Zum Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob tatsächliche künftige Inanspruchnahmen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen zu erwarten sind. Zur Eröffnungsbilanz wird keine Rückstellung für eine Ausfallhaftung gebildet. Die Übernahme der Bürgschaft/Gewährleistung aus der Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg begründet allein noch keine Rückstellungsbildung. Übernommene Bürgschaften etc. sind lediglich als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre unterhalb der Bilanz auszuweisen, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind (§ 42 GemHVO). Es bestand zum 31.12.2018 eine Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 847.714,83 €. Die Ausfallhaftung für Darlehen wurde im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg übernommen. Übernahme und Umfang der Ausfallhaftung richten sich nach der Übernahmeerklärung der Gemeinde im Einzelfall. Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Familienförderbeiträge (Kaufverträge) gebildet.. 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,00 EUR Sonstige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt gebildet.. 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 EUR Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Gemeinde Baindt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Anleihen vorhanden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 EUR Die vorhandenen Kredite werden in Höhe des Rückzahlungsbetrages zum Stichtag 01.01.2019 passiviert. 4.2.1 Investitionskredite 459.395,29 EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (KfW-Darlehen 0,00% Zins) 459.395,29 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 21 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 EUR Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, werden in Höhe der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung passiviert. Die Gemeinde Baindt befindet sich im Landessanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022). Für das Sanierungsgebiet wurden 900.000 € (60%) Landesmittel bewilligt, welche mit dem Erwerb des Fischerareals abgerufen wurden. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Marsweilerstraße Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Gemäß Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der GPA (Ziffer 4.3.4 Passivierung zweckgebundener Einzahlungen) wird für Grunderwerb bis VKW, inkl. Freilegung (nur bei überwiegender öffentlicher Nutzung) kein Sonderposten in Höhe der gewährten Zuwendung in Höhe von 900.000 € gebildet, sondern in der Kontoform 249 als kreditähnliches Rechtsgeschäft abgebildet. Bei der zukünftigen Vorgehensweise wird der Leitfaden Nr. 3.5.2.4 (Abrechnung der Fördermittel) beachtet. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,90 EUR Angesetzt werden die ausstehenden Rechnungsbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Skonti sind zu berücksichtigen. Es wird von den kameralen Kassenausgaberesten ausgegangen. Der größte Posten resultierte aus Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorhanden. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 EUR Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 EUR Grabnutzungsgebühren 453.986,00 EUR Passive Rechnungsabgrenzungsposten 44.290,90 EUR Zweckgebundene Einnahmen Ökokonto 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 22 In der Eröffnungsbilanz werden die Grabnutzungsgebühren angesetzt. Pro Grabart und entsprechender Liegedauer erfolgt eine separate Berechnung des jährlichen Rechnungsabgrenzungspostens anhand der tatsächlichen Einzahlungen. Die Verbuchung erfolgt in Summe. Sollten die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, kann auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren und eine durchschnittliche Restnutzungsdauer zurückgegriffen werden. Des Weiteren hat der Pächter der Gaststätte der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 01.01.2019: 25.981,78 €. Es wurden keine zweckgebundene Einnahmen und Spenden für nicht investive Maßnahmen bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 23 Rückstellungen Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 GemHVO Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.5 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 2. Weitere Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 25.000,00 Rückstellungen gesamt 50.000,00 Pensionsrückstellungen Die auf Grund § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen sind gemäß § 53 Abs. 4 GemHVO im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben. Da für die Eröffnungsbilanz die Regelungen für den Jahresabschluss gelten, sind diese Angaben auch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz beträgt der Anteil der Gemeinde Baindt an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 24 Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Stand zum 01.01.2019 in EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 27.245.255,33 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 12.632.573,42 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 3.3 Sondervermögen 615.505,08 3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 3.5 Wertpapiere 0,00 insgesamt 30.829.169,63 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 25 Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO zum 31.12.2018 / 01.01.2019 Art der Schulden zum 01.01.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 1.1 Anleihen 0 0 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 459.395,29 68.060,00 272.240,00 119.095,29 1.2.2 Land 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und Ge- meindeverbände 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften (Zuschuss LSP für Grunderwerb) 900.000,00 0 900.000,00 0 Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Wasservers. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 675.812,50 49.825,00 199.300,00 426.687,50 2.3 Kassenkredite 0 0 0 0 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- Schäften 0 0 0 0 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Abwasserbes. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 1.994.750,00 62.500,00 250.000,00 1.682.250,00 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften Gesamtschulden des Son- dervermögens mit Sonder- rechnung 2.790.562,50 Konsolidierte Gesamtschulden 4.029.957,79 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 26 Beteiligungen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 27 Zu bilanzieren sind zum 01.01.2019: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung RaWEG mbH 0,79% 1.280,00 Beteiligung ReKo mbH 1,90% 12.846,00 Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG % 500,00 Beteiligung ZV Breitbandversorgung 2,86% 1.000,00 Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung Interkommunales Gewerbegebiet Grundstückswert Anteil Gemeinde Baindt 40% 94.528,02 Ökologischer Ausgleich Grundstücksanteil mit Gde. Berg – Erwerb für GE Mehlis 1. Erweiterung 50% 61.951,50 Sondervermögen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Eigenbetrieb Wasserversorgung 100 % 615.505,08 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 100 % 0,00 Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende unmittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Grund Bodensee Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG % ohne Beteiligungswert Ökopunkte bei der Regionalen Kompensations GmbH % ohne Beteiligungswert Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) % ohne Beteiligungswert Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote mittelbar Grund Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 40,0% mittelbare Beteiligung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 37,8% mittelbare Beteiligung Die genannten mittelbaren Beteiligungen sind in der Bilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 28 Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 42 GemHVO unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften war zum 01.01.2019 keine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO zu bilden. Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2019: Bürgschaftsübernahme für Zweck Darlehens- betrag in EUR Haftungs- summe in EUR Wohnraumförder- bestimmungen des Landes Baden-Württemberg § 88 GemO Ausfallbürgschaft zur Absi- cherung einer Zuwendung sozialer Wohnungsbau gem. § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmung en 2.000.786,61 847.714,83 Summe 847.714,83 Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Gesamt in TEUR davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2020 2021 2022 2019 8.295 8.095 100 100 Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 0 0 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 29 Organe der Gemeinde Baindt im Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO sind dies im Haushaltsjahr 2019: Bürgermeister Elmar Buemann bis 19.02.2019 Simone Rürup ab 20.02.2019 Mitglieder des Gemeinderats Fraktion/Gruppierung (in alphabetischer Reihenfolge) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 30 Feststellung der Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die Bestände zum 01.01.2019 ab. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Baindt, den 03.03.2020 Wolfgang Abele Fachbediensteter für das Finanzwesen Simone Rürup Bürgermeisterin Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten bspw. beispielsweise EStG Einkommensteuergesetz Flst. Flurstück GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung GKV Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg i.d.R in der Regel lfdm laufender Meter ND Nutzungsdauer öff. öffentlich öff.-rechtl. öffentlich-rechtlich RBW Restbuchwert u. und z.B. zum Beispiel z. Zt. zur Zeit Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,000,00 00200000 Lizenzen 5.740,000,00 00250000 DV-Software 1,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,290,00 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,450,00 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,320,00 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,000,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,520,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,130,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,040,00 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.010.913,000,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,540,00 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,000,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,250,00 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.395.140,000,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,300,00 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.717.976,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,740,00 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,820,00 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.142.365,000,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 858.940,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 409.446,920,00 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 150.051,000,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,520,00 05100000 Kunstgegenstände 8.650,520,00 05500000 Baudenkmäler 1,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,000,00 06100000 Fahrzeuge 344.255,500,00 06200000 Maschinen 61.526,500,00 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 288.365,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,000,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 10.514,000,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 09600000 Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 Summe: Sachanlagen 27.245.255,330,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 172.105,520,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 172.105,520,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1.3.3 Sondervermögen 615.505,080,00 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,640,00 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,440,00 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,500,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 2.790.562,500,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,170,00 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 30,000,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1.435,300,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 121,000,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 812,670,00 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 4.378,400,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 122,000,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 34,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 72.434,190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 396,810,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,110,00 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 134.199,500,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.804,900,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.198,820,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 12.587,760,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 2.260,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 20.440,240,00 16913461 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1 3.012,050,00 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.346,480,00 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,040,00 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 459.288,280,00 17110200 Girokonto - KSK RV 45.543,440,00 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 264.999,560,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 8.031.486,590,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 1.865,170,00 Summe: Finanzvermögen 12.632.573,420,00 Summe: Vermögen 39.883.569,750,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,000,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 142.408,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 142.408,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 40.025.977,750,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,990,00 20000000 Basiskapital 31.680.880,990,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 1.916.700,000,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 1.887.777,000,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 20.260,000,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 8.663,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,000,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.053.011,000,00 2.3 für Sonstige 675,000,00 21900000 Sonstige Sonderposten 675,000,00 Summe: Sonderposten 5.970.386,000,00 Summe: Eigenkapital 37.651.266,990,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 25.000,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.000,000,00 Summe: Rückstellungen 50.000,000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,290,00 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahr 459.395,290,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,900,00 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 341.410,000,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.072,940,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.804,640,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 67.541,320,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -519,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 343,000,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.327,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,480,00 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.109,480,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,190,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 3.343,760,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 1.459,670,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 495,000,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.450,000,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 25.200,760,00 Summe: Verbindlichkeiten 1.826.433,860,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 498.276,900,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 44.290,900,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 453.986,000,00 Bilanzsumme Passiva 40.025.977,750,00 *** Ende der Liste "Eröffnungsbilanz" *** Eröffnungsbilanz[mehr]

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              Klima-Spartipp_September_2024.pdf

              Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustellen, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte, auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten, wichtigen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Skala reicht hierbei von der sehr guten Klasse A bis zur sehr schlechten Klasse G. Um dies einfacher kenntlich zu machen werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon gewusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QR-Code mit zusätzlichen Informationen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten (Strom und Wasser) miteinander vergleichen lassen. Diese ist hier abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird dadurch deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeintliche Schnäppchen mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist, beim Kauf keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Baumärkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn moderne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für verschiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt zur wahren Erkenntnis über den Strombedarf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht deshalb oft nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienzklassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de https://tool.label2020.eu/de[mehr]

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                Maßstab 1:10000 10.11.2020 Hochwasserschutz Baindt Maßstab 1:10000 10.11.2020 Geobasisdaten: © LGL Baden Württemberg Lagesystem: UTM-Koord. Zone 32 - Höhensystem: NHN, DHHN2016, Status 170 Gemeinde Baindt Erstellt von: Michael Heinrich[mehr]

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                  Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 1 Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 30.05.2022 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 30.05.2022 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 30.05.2022 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 30.05.2022 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 12 BA 2a ? BA 2b ? Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-/Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung Parkierungs-Konzept Baufeld 1: offene Parkierung Baufeld 2: Parkierung in Tiefgarage • Entwicklung Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen und Durchführung eines Planungsprozesses mit Beteiligung der Anlieger • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen • Steuerung des Planungs- und Realisierungsprozesses im Baufeld Fest in gemeinschaftlichem Innenhof Alte Weberei Tübingen Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Ankerprojekte 30.05.2022 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 30.05.2022 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 22 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 23 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 24 Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 31 Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Auswahlkriterien • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 32 Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Herbst 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Herbst 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Herbst 2023 Fertigstellung der Gebäude Sommer 2025 Juli 2022 Vorstellung Ankerkonzeptionen Baufeld 1 und Baufeld 2 Juli 2022 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 19.09.2022, 11:00 Uhr Abgabe Erstbewerbungen KW 40 2022 Bewerbungsgespräche 17.10.2022, 11:00 Uhr Abgabe finale Bewerbungen November 2022 Vergabeentscheidung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 38 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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