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Einladung_23_05_09.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 05 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 06 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik 07 Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data- Webhouse (KDW) 08 Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten 09 Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Baindt 10 Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 04.05.2023
    Einladung_GR_13.06.2023.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental -Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung -Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental -Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung -Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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        Jahresrechnung_2022_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_16062023.pdf

        1 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde 2 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 5 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 7 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Anlage_1_Gebührentabelle_der_Betreuungsmodule_für_die_Kindertagesstätte_Sonne_Mond_und_Sterne_ab_01.09.2023.pdf

          Anlage 1_Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne ab 01.09.2023 Die Gebühr wird nur für elf Monate erhoben, der August ist beitragsfrei Die Module sind nur bei freier Kapazität buchbar. Für die Betreuung bis 14.00 Uhr und die Ganztagesbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Kosten hierfür betragen zusätzlich pro Essen 4,80 €. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Anzahl der Wochen-Std.. … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 178 € 132 € 90 € 37 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 267 € 199 € 134 € 53 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 445 € 331 € 224 € 89 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 545 € 405 € 274 € 109 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 121 € 94 € 62 € 21 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 181 € 140 € 95 € 31 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 483 Krippe 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 482 Kita 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 151 € 117 € 79 € 26 € 1B 482 Kita ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 184 € 144 € 97 € 32 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 Mo + Do 14:00 - 16:30 ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 Mo bis Do an zwei festgelegten Tagen bis 16.30 Uhr Mo - Do 07:00 - 16:30 Fr 07.00 - 14:00 238 € 185 € 124 € 41 € 151 € 117 € 79 € 26 € 40 Std. 211 € 164 € 110 € 37 € 3D 482 Kita ab 3 Jahren ja 45 Std. 3B 482 Kita ab 3 Jahren 2A 482 Kita ab 3 Jahren nein 30 Std. Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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            Anlage 1_Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne ab 01.09.2023 Die Gebühr wird nur für elf Monate erhoben, der August ist beitragsfrei Die Module sind nur bei freier Kapazität buchbar. Für die Betreuung bis 14.00 Uhr und die Ganztagesbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Kosten hierfür betragen zusätzlich pro Essen 4,80 €. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Anzahl der Wochen-Std.. … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 178 € 132 € 90 € 37 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 267 € 199 € 134 € 53 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 445 € 331 € 224 € 89 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 545 € 405 € 274 € 109 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 121 € 94 € 62 € 21 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 181 € 140 € 95 € 31 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 483 Krippe 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 482 Kita 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 151 € 117 € 79 € 26 € 1B 482 Kita ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 184 € 144 € 97 € 32 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 Mo + Do 14:00 - 16:30 ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 Mo bis Do an zwei festgelegten Tagen bis 16.30 Uhr Mo - Do 07:00 - 16:30 Fr 07.00 - 14:00 238 € 185 € 124 € 41 € 151 € 117 € 79 € 26 € 40 Std. 211 € 164 € 110 € 37 € 3D 482 Kita ab 3 Jahren ja 45 Std. 3B 482 Kita ab 3 Jahren 2A 482 Kita ab 3 Jahren nein 30 Std. Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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              Anlage 1_Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne ab 01.09.2023 Die Gebühr wird nur für elf Monate erhoben, der August ist beitragsfrei Die Module sind nur bei freier Kapazität buchbar. Für die Betreuung bis 14.00 Uhr und die Ganztagesbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Kosten hierfür betragen zusätzlich pro Essen 4,80 €. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Anzahl der Wochen-Std.. … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 178 € 132 € 90 € 37 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 267 € 199 € 134 € 53 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 445 € 331 € 224 € 89 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 545 € 405 € 274 € 109 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo u. Di o. Do u. Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 121 € 94 € 62 € 21 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo b. Mi o. Mi b. Fr 07:00 - 13:00 18 Std. 181 € 140 € 95 € 31 € 1A 483 Krippe 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 483 Krippe 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 302 € 234 € 158 € 52 € 1B 482 Kita 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 367 € 267 € 193 € 63 € 1A 482 Kita ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 151 € 117 € 79 € 26 € 1B 482 Kita ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 184 € 144 € 97 € 32 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 Mo + Do 14:00 - 16:30 ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 Mo bis Do an zwei festgelegten Tagen bis 16.30 Uhr Mo - Do 07:00 - 16:30 Fr 07.00 - 14:00 238 € 185 € 124 € 41 € 151 € 117 € 79 € 26 € 40 Std. 211 € 164 € 110 € 37 € 3D 482 Kita ab 3 Jahren ja 45 Std. 3B 482 Kita ab 3 Jahren 2A 482 Kita ab 3 Jahren nein 30 Std. Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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                Zuletzt geändert: 15.06.2023
                Satzung_zur_Änderung_der_Entschädigungssatzung_ZV_WV_BB_V2.pdf

                Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Bei dem Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 16.11.2022, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.01.2007 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten (1) Der Verbandsvorsitzende, der stellvertretende Verbandsvorsitzende und die Ehrenbeamten des Verbandes erhalten anstelle der Entschädigung nach § 1 dieser Satzung eine Aufwandsentschädigung. (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt für den a) Verbandsvorsitzenden monatlich brutto 533,66 € b) Geschäftsführerin, die auch Stellvertretende Verbandsvorsitzender ist monatlich brutto 415,07 € c) Verbandspfleger monatlich brutto 415,07 € d) Verbandskassenverwalter monatlich brutto 415,07 € e) Verbandspersonalverwalter(in) monatlich brutto 117,29 € f) Technischen Verwalter monatlich brutto 460,57 € II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 23.11.2022
                  06122022_-_Einladung_zur_Gemeinderatssitzung.pdf

                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                    06122022_-_Einladung_zur_Gemeinderatssitzung.pdf

                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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