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2024-04-04_TEXT_BP_Bühl.pdf

G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 2. Februar 2024 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Ortsfasnet2024 Donnerstag, 08.02.2024 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 09.02.2024 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Weiteres Vorgehen bei der Neugestaltung der Ortsmitte Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgt die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Im nächsten Schritt wird ab dem 12.02.2024 bis Mai 2024 im Bereich Rathausvorplatz gearbeitet, sodass der Haupteingang punktuell nicht nutz- bar sein wird. Der Zugang zum Rathaus erfolgt in dieser Zeit über den Hintereingang. Eine entsprechende Beschil- derung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt vorübergehend von der Mühlstraße. Bitten beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänen- feld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenab- fahrt im Bereich des Dorfplatzes. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2023 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gemäß der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice -> Öffentliche Bekannt- machungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde das Re- daktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt beschlossen. Wind und Photovoltaik im Landkreis Ravensburg – Nachbericht zur Dialogveranstaltung am 17. Januar 2024 in Weingarten Am 17. Januar 2024 fand eine umfangreiche Dialogveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) statt, bei der über 400 Teilnehmer im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten zusammenkamen. Die Ver- anstaltung behandelte Klimaschutzziele und die Planungsoffensive BadenWürttembergs im Bereich erneuerbare Energien, wobei Umweltministerin Thekla Walker als Rednerin auftrat. Die Diskussion über Wind- und Solarenergie zeigte den hohen Informations- und Austauschbedarf. Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, sich über 25 Vorranggebiete für Windenergie und 56 Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik im Landkreis Ravensburg zu informieren. Diese Flächen sind Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie, für den Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2024 Stellungnahmen abgeben können. Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Der Regionalverband ist für die Suche nach ge- eigneten Flächen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis verantwortlich. Die Ministerin betonte, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien hohe Umweltstandards eingehalten werden. Die Auswahl der Flächen erfolgte sorgfältig unter Berücksichtigung von Abständen zu bestehender Bebauung, Naturschutz und Windleistung. Der Regionalverband plant, bis Ende September 2025 den Regionalplan Energie zu beschließen. Be- sondere Aufmerksamkeit wurde dem Wurzacher Ried und dem Altdorfer Wald gewidmet. Deswegen werde das Ried samt Puffer von Vorranggebieten für Windenergieanlagen freigehalten, während Vorranggebiete im Altdor- fer Wald möglich sind. Der Schutz von Grundwasservorkommen und die Vermeidung von Konflikten mit Natur- schutzzielen sind zentrale Anliegen des Regionalverbands. Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) wurden ebenfalls erläutert, wobei der Regionalverband den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielraum lässt. Die Veranstaltung endete mit einem regen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten, umfassenden Informationen und Möglichkeiten zur Stellungnahme. Der komplette Medienbericht zur Di- alogveranstaltung in Weingarten sowie alle relevanten Pläne und Unterlagen sind auf der Website des Regional- verbands unter rvbo-energie.de zu finden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie un- ter: https://www.baindt.de/rathausbuergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebau- ungsplanes befindet sich im Westen des Ortsteils „Scha- chen“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am Fö hre nri ed voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Aus- legung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgege- ben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 02.02.2024 Simone Rürup , Bürgermeisterin Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unser Austräger Abiel Stör hat das Amtsblatt Ende Ja- nuar zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Aller hat er das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ole Buchmüller hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt ab 2. Februar austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Öffnungszeiten Hauptfasnet – Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Verkehrsbeschränkungen und Sperrun- gen aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung für Netze BW Aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegungen im Auftrag von Netze BW kommt es im Zeitraum von Mon- tag, den 05. Februar 2024 bis Freitag, den 31. Mai 2024 zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen: • Hirschstraße 38 bis Zufahrt Zeppelinstraße (Gehwegs- perrung, Fahrbahneinengung) • Zeppelinstraße (Sperrung Fußweg) • Siemensstraße (halbseitige Sperrung) Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil- nehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderun- gen sowie um die Beachtung der Beschilderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Frei- willigen Feuerwehr Baindt am Frei- tag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. An- zugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Februar und Sonntag, 04. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Februar Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 78, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 04. Februar Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in der Zeit vom 9.2.24 bis zum 16.2.24 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Kraftquelle Resilienz - Neue Energie tanken Mit Resilienz, der inneren Stärke des Men- schen, ist es möglich mit Krisen besser umzugehen. In schwierigen Situationen ist der Blick auf die Kraftquel- len oft eingeschränkt. Doch es gibt Sie: Augenblicke, die guttun und kleine farbige Momente im Alltag. Dieses, und wie Sie Ihre Beweglichkeit als Kraftquelle nutzen können, erfahren Sie in diesem bewegten Impulsvortrag. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.02.2024, 19 Uhr Referentin: Sigrun Kienle-Hohwy, Balancetrainerin, ge- prüfte Dozentin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.02.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So trennen Sie richtig: Mülltrennung und Verpackungsrecycling Design für Wiederverwertung . Gelber Sack, Gelbe Tonne. Darin sam- meln die Dualen Systeme ausschließ- lich Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbund- materialien sowie Getränkekartons. Kon- servendosen gehören also klar ins „Gelbe“. Unterschiedliche Bestandteile einer Verpa- ckung sollten getrennt werden: z.B. Joghurt- becher und Aludeckel. Verpackungen müs- sen nicht ausgewaschen werden, es reicht „restentleert“, sprich: ohne grobe Rückstän- de. Zahnbürsten wie auch Alufolien, mit der man Essen einpackt, gehören in die Rest- mülltonne – oder die Wertsto gehören onne. Die Deutschen sind Europameister im Verbrauch von Verpackungen und so- gar Weltmeister im Sammeln und Trennen. Stimmt zwar, doch leider landet der Müll nicht immer in der richtigen Tonne. Die Dualen Syste- me klagen zunehmend über „Fehlwürfe“. Ein Drittel des Abfalls in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gehört da gar nicht rein, son- Der gewünschte geschlossene Kreislauf des Recyclings kann schon am zu komplizierten Entwurf einer Verpackung scheitern. Dann nämlich, wenn man dafür Materialien kombiniert, die sich nur schwer voneinan- der trennen lassen oder die eben auch nur zum Teil recycelt werden können, etwa eine Alu- miniumverbundfolie. Damit das Recycling sinnvoll, Verpackungen .Müllfraktion gibt es regionale Unter- gut funktioniert, ist es Wertstofftonne (orange). Für diese dern in den grauen Rest- müll. Dieser falsche Anteil ist in Städten noch höher. nur aus einer einzigen Kunststoffsorte herzustellen, zum Beispiel aus dem Kunststoff schiede: Zum Beispiel dürfen in Berlin in die orangene Wertstofftonne nicht nur Leicht- verpackungen, sondern auch Gegenstän- de aus Metall, Kunst- oder Verbundstoffen: vom Getränkekarton über die Weichspüler- flasche und anderen Kunststo Weichspüler ehältern bis hin zu Töpfen, Pfannen. An den Irrtümern bei der Mülltrennung liegt es aber nicht, dass mittlerweile 52 Prozent al- ler getrennt gesammelten Verpackungsabfäl- le aus Kunststoff „einem Recycling zugeführt Polypropylen (PP). Der Kunststoff Poly- ethylen (PE) steckt in der HälHäl e aller Verpa- ckungen. PE wird in der Regel recycelt. werden“, wie es im Behördenjargon korrekt Aufs Monomaterial kommt es an ckungen liegen die Recyclingerfolge bei . Hierein gehört alles, was nicht Ver- heißen muss. Denn das „Zuführen“ bedeutet ja noch nicht, dass der Abfall in der Tat recy- celt wird. Denn auch aus diesen 52 Prozent werden noch Verunreinigungen und nicht recyclingfähige Bestandteile aussortiert. O bestehen Verpackungen aus verschiedenen Kunststoffen oder aus mehreren Lagen Pa- pier, Kunststoff und Aluminium, aus soge- nannten Verbunden. Hinzu kommen Farb- stoffe, Weichmacher oder Stabilisatoren, die den Wert des gewonnenen Recyclingmateri- als oder Rezyklats mindern (Downcycling). Sehr viel höher als bei den Plastikverpa- Restmülltonne (grau oder schwarz). Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen sowie aus Weißblech und Aluminium. Auch Glasverpackungen seien in aller Re- gel hochgradig recyclingfähig, heißt es beim Umweltbundesamt (UBA). Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue packung, Glas, Altpapier oder Biomüll ist. Windeln, Hygienartikel wie Servietten, Ta- schentücher und Küchenpapier. Auch ka- putte Trinkgläser gehört in den Restmüll, da dieses Glas anders gebaut ist als z.B. Marme- laden- oder Gurkenglas (Verpackung!). Glasverpackungen verwendet werden – beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn . grün). Glasverpackungen gehören und das immer wieder! „Allerdings hil die Altglascontainer (weiß, braun, die leeren Glasverpackungen nach dem Ge- brauch im Restmüll entsorgt werden.“ Da- bei könne das Altglas nur im Glascontainer gesammelt und nach Farben sortiert „einem Recycling zugeführt werden“. Doch die nach den Farben sortiert in die dafür vor- gesehenen Container. Andere Farben wie z.B. blaues Glas dürfen mit ins „Grünglas“. Und: Deckel müssen Sie nicht abschrauben! Laut Verpackungsgesetz brächten leider zu wenig Altglas in die da- .tungspapier (darf mit rein) gehüllt, ver- für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 % Sammelmengen sinken: Verbraucher:innen Biotonne (braun). Essensreste in Zei- für vorgesehenen Container, konstatiert die Umweltbehörde. Der Grund: Es wird zu wenig „auf die Wichtigkeit der Müll- trennung hingewiesen“, und es gebe immer weniger Stellplätze für die Glascontainer, bemängelt das UBA. In der Folge würden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, wertvolles Altglas gehe verloren. hindert Gerüche. Biologische Abfälle wie Bratwurst, Orangenschalen und Blumen gehören in die Biotonne. Dagegen darf bio- logisch abbaubares Plastik nicht hierein, da nicht vollständig kompostierbar (dauert zu lange); vielmehr könnte es in der Verwer- tung als Mikroplastik auf Äcker gelangen. Getränkekartonverpa- ckungen zu 80 % Verbundverpackungen zu 70 % Kunststoffverpackun- gen 63 % ner gesetzlichen Recyclingquote unterliegen, .gen Sie Ihre Zeitungen, Pappe und Auch gesammelte Verpackungen, die kei- Papiertonne (blau). Hierein entsor- werden in der Praxis nicht recycelt: zum Bei- spiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork. „Sie sind somit beson- ders problematisch“, betont das UBA. (tb) Kartons, auch Eierkartons oder Briefum- schläge mit Fenster. Aber Vorsicht bei Kas- senzetteln aus ermopapier: Dieses Papier ist chemisch behandelt, taugt somit nicht fürs Recycling und gehört in den Restmüll. Recyclingquote von 50 % Leichtverpackungen https://www.umweltbundesamt.de/themen/ https://www.umweltbundesamt.de/ presse/pressedossiers/pressedossier-verpa- ckungen-verpackungsabfaelle abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz https://www.muelltren- nung-wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Februar - 11. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Weisheit Herr, gib mir die Kraft, zu ändern, was ich ändern kann, die Demut, anzunehmen, was sich nicht ändern lässt, und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Friedrich Oetinger Samstag, 03. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium der Kapelle mit Kerzen- weihe, Segnung der Agathabrote und Blasius- segen 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mariella 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Rafael Dorn, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör († Anni Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Gisi, Familie Merk, Helena Ohl- heiser, Magdalena und Klemens Braunagel, Leokadia und Josef Malsam) Sonntag, 04. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Februar – Gumpinger Donnerstag 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 09. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse Sonntag, 11. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt ,Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 08. Februar geschlossen Freitag, 09. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Frauen Fasnet, 7.2.2024 ab 14.00 Uhr Das Gemeindehaus St. Anna verwandelt sich in einen Western-Saloon. Die Weiberleit sind im Western-Fieber. Bitte kommt zur Frauen Fasnet, Frauen – Männer und Kinder. Es gibt einen Begrü- ßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Mittwoch, 21.2.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. auch für Nichtmitglieder sind willkommen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus“ Große christliche Kirchen in Baden-Württemberg unter- stützen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Rottenburg. Die vier gro- ßen christlichen Kirchen in Baden und Württemberg un- terstützen das neu gegründete „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“. Dem Bündnis haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche und überparteiliche Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie staatliche Institutionen, Vereine und Parteien in Baden-Württemberg angeschlossen. Die zwei Bischöfe, die Bischöfin und der Diözesanadministra- tor betonen den Wert des Bündnisses und die Notwen- digkeit, für Menschenwürde und gegen jede Form der Menschenfeindlichkeit einzustehen: Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sieht insbesondere Christinnen und Christen herausgefor- dert: „Wer glaubt, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf und Ebenbild ist, kann keine Mitmenschen ausgrenzen. Dafür stehen wir als Kirchen im Bündnis ein.“ Dr. Clemens Stroppel, Diözesanadministrator der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart, erläutert: „Mit unserer Teilnah- me beim Bündnis für Demokratie und Menschenrechte wollen wir ein Zeichen setzen. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ist es gerade in der aktuellen Situation notwendig, dass wir als Diözese Rottenburg-Stuttgart einstehen für die unantastbare Würde aller Menschen. Und dass wir aufstehen für die parlamentarische Demo- kratie in unserem Land. Demokratie und Menschenrechte garantieren uns seit 75 Jahren, dass das nicht mehr ge- schieht, was unter der nationalsozialistischen Herrschaft furchtbar geschehen ist.“ „Für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechts- extremistische Spaltung unserer Gesellschaft braucht es starke Bündnisse aller, die sich zu Menschenwürde und einem solidarischen Miteinander bekennen. Dafür stehen wir als Evangelische Landeskirche in Baden“, so die Lan- desbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger betont: „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus. Deswegen stellen wir uns, die wir an Jesus Christus glauben, gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus und Menschen- feindlichkeit. Der Wert und die Würde eines Menschen werden weder von seiner Herkunft, noch von seiner Re- ligion bestimmt. Wir stehen ein für unsere Demokratie, die genau diese Menschenwürde an die erste Stelle setzt.“ Nach der Berichterstattung über rechtsextreme Depor- tationsideen, welche die Recherchen des gemeinwohlo- rientierten Medienhauses Correctiv kürzlich offenlegten, hat SPD-Landeschef Andreas Stoch das überparteiliche Bündnis initiiert. Am Donnerstag, 25. Januar 2024, ka- men Vertreterinnen und Vertreter der vier großen Kir- chen sowie weitere Mitglieder des Bündnisses zu einem Auftakttreffen in Stuttgart zusammen. In einer gemein- sam verabschiedeten Erklärung heißt es unter anderem: „Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände, Vereine, Initiativen, Unterneh- men, Parteien sowie lokale Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite de- mokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechts- extremismus.“ Die weiteren Schritte des Bündnisses für Menschenrechte und Demokratie sind die Bildung einer Steuerungsgruppe, die weitere Maßnahmen koordiniert, eine gemeinsame Kampagne in den sozialen Medien und eine zentrale Kundgebung. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechts- staatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Hal- tungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab. Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bünd- nis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemein- schaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemein- den sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg. Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plä- nen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Wel- le der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröf- fentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Dafür stehen wir: 1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demo- kraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jeg- liche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islam- feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schul- terschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde. 2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unter- nehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Verei- nigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und wei- teren Merkmalen. 4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Al- ters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einfluss- bereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Men- schen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Ge- sellschaft mitzugestalten. 5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidi- gung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stel- len uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 04. Februar Sexagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 05. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 08. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 09. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikan- tin U. Hut) Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) Gedanken zum Wochenspruch – aus aktuellem Anlass Hören und Hin-Hören ist nicht das- selbe. – Das haben in den vergange- nen Jahren auch in unseren Kirchen zu viele Menschen erlebt, denen unsägliches Unrecht angetan wurde. Das Ausmaß des Versagens unserer Kirche beim Schutz der Würde ihr anvertrauter Menschen macht einfach nur sprachlos. Denn es steht in so krassem Widerspruch zu dem Weg, den Jesus uns vorgelebt hat, der sagt: „Selig sind, die rei- nen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen.“ Wo Gottes Name genannt wird, kann doch kein Raum für Machtmissbrauch und Grenzüberschreitung sein und das gilt es auch ganz praktisch in allen Bereichen unserer Kirche und unseres Lebens durchzubuchstabieren. Unser Wochenspruch fordert uns deshalb auch in die- ser Situation kompromisslos heraus: Hör hin! – Zualler- erst wenn Gott zu dir redet. Dann wirst du auch fähig, zu merken, wenn er dir in deinem Gegenüber begegnet und zu dir spricht. In einer „Kirche des Wortes“ gilt es zu lernen, dass Hin- hören das Allererste ist, das wir zu beherzigen haben – auf Gott und auf die Menschen, die sich an uns wenden. Unser Versagen als Institution Kirche hat nicht nur struk- turelle, sondern auch theologische Ursachen und stellt uns vor Augen, dass die Veränderung (Heiligung) aller Bereiche des Lebens ein zentraler Teil eines lebendigen Glaubens ist, dessen andere Seite Vergebung (Gnade) heißt. Denn Vergebung ohne Veränderung wäre, wie Die- trich Bonhoeffers geschrieben hat, nur „billige Gnade“. Ja, auch in unserem Versagen lässt ER uns nicht im Stich, Gott sei Dank. Doch wenn wir nicht nur „Christen“ heißen, sondern auch wirklich aus Gottes Liebe leben wollen, dann müssen wir – wie ER – konsequent Partei ergreifen für die Schwächsten, für alle, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen sind. Wie es ein Prophetenwort aus dem Buch Jesaja auf den Punkt bringt: „Hört, was der Herr zu sagen hat, ihr Machthaber von So- dom! Gebt acht auf die Weisung unseres Gottes, ihr Leute von Gomorra! Ich halte es nicht aus, wenn ihr Unrecht tut und gleichzeitig Gottesdienste feiert. Wenn ihr im Gebet die Hände zu mir ausstreckt, verschließe ich meine Augen vor euch. Auch wenn ihr noch so viel betet – ich höre es nicht. Hört auf, Böses zu tun! Lernt, Gutes zu tun, sucht das Recht! Weist den Unterdrücker in die Schranken! Verhelft dem Waisenkind zum Recht! Zieht für die Wit- we vor Gericht! (Aus Jesaja 1, BasisBibel) Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Der letzte Termin vor den Ferien! Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken, am Donnerstag- abend, 8. Februar, um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! M. Schöberl, Pfarrer --- Wort des Landesbischofs zur ForuM-Studie Am Donnerstag wurde in Hannover die unabhängige Studie zur sexua- lisierten Gewalt in der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) öffent- lich vorgestellt. Viele Medien haben darüber berichtet. Die Kritik an der Evangelischen Kirche ist groß und be- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 rechtigt. Dass wir gegenüber den Betroffenen so versagt haben, schmerzt und erschüttert mich. Ich habe zusammen mit Synodalpräsidentin Sabine Foth und mit Betroffenen die Präsentation der ForuM-Studie im Livestream angeschaut. „Wir möchten von unserer Kirche gesehen und gehört werden und als Teil dieser Kirche verstanden sein“, so die Betroffenen im Gespräch mit mir. Ich bitte: Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass bei sexua- lisierter Gewalt nicht weggesehen wird oder Meldungen überhört werden. Und ebenso, dass Betroffene nicht aus- gegrenzt werden. Zwei Felder gehen wir jetzt an: 1. Das bereits beschlossene Gewaltschutzgesetz wird mit der Beteiligung Betroffener und unter Berücksichtigung der Studie auf allen Ebenen konsequent umgesetzt. 2. Die theologischen Fragestellun- gen, die der Aufarbeitung und der Prävention im Wege standen und stehen, werden weiterbearbeitet. Der Vorwurf einer nicht vollständigen Bereitstellung der Akten hat uns überrascht. Weder die Forschungsgruppe noch die EKD hat auf dieses Problem im Vorfeld hinge- wiesen. Alle Personalakten des Pfarrdienstes der Landes- kirche wurden nach dem Vier-Augen-Prinzip sorgfältig gesichtet und gründlich ausgewertet. Disziplinarakten sind in unserer Landeskirche Teil der Personalakten. Die Forschungsgruppe hatte vollumfänglich Zugang zu den Inhalten. Weitere und vertiefte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der landeskirchlichen Homepage (www. elk-wue.de). Es grüßt Sie und wünscht Gottes Segen Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen gewinnen Hallenbezirksmeis- terschaften In der Gruppenphase ging es gegen die Mä- dels aus Deuchelried (1:0), aus Bad Waldsee (2 : 0) und Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ravensburg (1:2). Als Gruppenzweiter qualifizierte sich unser Team für das Halbfinale. Dort warteten die Mädels aus Bergatreute. Nach 0 : 1 Rückstand drehten unsere D-Mädchen das Spiel noch und gewannen mit 3 : 1. Der TSB Ravensburg gewann das Halbfinale ebenfalls (7 : 0 gegen Immenried). Somit kann es im Finale erneut zum Duell gegen die Mä- dels aus Ravensburg. Mit einer starken Abwehr um Aus- hilfstorspielerin Lena Pfleghar war es für Ravensburg schwer überhaupt zu Abschlüssen zu kommen. Es ge- lang beiden Teams, weder in der regulären 10-minütigen Spielzeit, noch in der 5-minütigen Verlängerung ein Tref- fer. Somit kam es zum 9-Meter Duell. Lea, Lena P. und Hanaa trafen für unser Team und weil Ravensburg nur 2 x Mal traf, hatten letztlich unsere Mädels die Nase vorn und revanchierten sich für die knappe Niederlage in der Gruppenphase. GLÜCKWUNSCH an unsere D-Mädchen um das Trainerteam Katrin Sorg, Rebecca Butch, Sepp Brinz, sowie Luca und Hanna Busam. Es spielten und trafen Amelie Metzler, Maylin Kretzer, Phi- lina Ziegler, Maya Hoffmann(1), Lea Busam (3), Hanaa Alosh (2), Lena Pfleghar (1) und Lena-Marie Alber (2). E-Juniorinnen holen ebenfalls die Hallenbezirksmeis- terschaften Nach den guten Leistungen in zwei Privatturnieren waren die E-Juniorinnen guten Mutes in den Bezirksmeister- schaften ebenso eine gute Rolle spielen zu können, doch morgens erreichte die Mannschaft dann die Nachricht, dass gleich zwei Leistungsträgerinnen krankheitsbedingt ausfallen. So mussten unsere Trainerinnen Katrin und Rebecca die Mannschaft neu auf- und einstellen und so gingen die Spielerinnen unbeirrt und gelöst ins Turnier. Nach zwei Unentschieden in den ersten beiden Vorrun- denspielen gegen Deuchelried (1:1) und Friedrichshafen (2:2) konnte man sich mit einem 3:0 gegen MBK Union für das Halbfinale gegen die favorisierten Spielerinnen aus Ravensburg qualifizieren. Mit einer extrem konzen- trierten Leistung in der Abwehr und angetrieben von ei- ner umsichtig agierenden Hanaa, die neben guten Ein- zeldribblings immer wieder ihre Mitspielerinnen im Sturm gut anspielte, gelangen ihr dann selbst zwei schöne Tore zum Einzug ins Finale gegen den SV Deuchelried. Beide Mannschaften schenkten sich nichts und auch Margo im Tor bewahrte uns mit der ein oder anderen Parade vor dem Rückstand, wohingegen Hanna und Mia auch erst in letzter Sekunde am Einschuss gehindert werden konn- ten. So kam es zur Verlängerung in der ebenfalls kein Tor mehr fiel und zum anschließenden Elfmeterschießen. Gleich den ersten Schuss konnte Hanaa, die jetzt ins Tor ging, parieren und während auf unserer Seite Emilia und Hanaa verwandelten, war die Bezirksmeisterschaft zu unseren Gunsten entschieden. Mädels, das war eine Top Mannschaftsleistung und ein verdienter Sieg, den ihr natürlich auch für eure erkrank- ten Mitspielerinnen geholt habt. Es spielten: Hanaa Alosh, Emilia Müllerleile, Melina Feiten- heimer, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Mia Malsam, Hanna Busam, Margo Hodek C-Juniorinnen mit Galavorstellung in den Hallenbe- zirksmeisterschaften erfolgreich Nachdem drei BZM nun an unsere SGM Baindt/Fronreute gingen, wollten die C-Juniorinnen selbst nicht nachstehen. Im ersten Spiel gegen den PSG Friedrichshafen taten sich die Spielerinnen noch schwer und nur ein Tor von Jana nach Zuspiel von Hedda reichte zum knappen Sieg. Im zweiten Spiel gegen Immenried lief es schon besser und die Kombi Hedda-Jana schlug gleich dreimal zu. Doch wir merkten, dass dies auf Dauer zu einfach ausrechen- bar wird und so stellte Trainer Cariem um und zog Jana nach hinten, was bewirkte, dass ein hervorragendes Pass- spiel unter Einbezug aller Mitspielerinnen inclusive Torfrau Sara zur Folge hatte. So gewannen wir das abschließen- de Vorrundenspiel gegen die SGM Aichstetten/Aitrach durch Tore von Hedda, Sophie und zweimal Victoria mit 4:0. Im Halbfinale gegen Deuchelried steigerte sich die Mannschaft noch einmal und konnte ebenfalls mit 4:0 gewinnen. Im abschließenden Finale ging es dann gegen die bis dato souveränen Mädels aus Ravensburg. Doch von Beginn an ließen wir die Gegnerinnen kaum an den Ball, spielten teilweise im Direktspiel durch die Halle und konnten letztlich mit Toren von Jana und Hedda das Spiel klar für uns entscheiden. Eine Topleistung auf höchstem Niveau, die allen Fans und neutralen Zuschauern viel Spaß beim Zuschauen bereitet hat. Es spielten: Sara Jukic, Jana Eiberle, Vivienne Pogrze- ba, Lena Füssel, Hedda Said, Sophie Heilmeier, Victoria Wertmann Mit der Maximalausbeute von vier BZM Siegen in vier Wettbewerben war es über alle Jugenden der Juniorinnen hinweg eine extrem erfolgreiche Hallenbezirksmeister- schaft 2024 für die SGM Baindt/Fronreute, die durch den souveränen Sieg der C-Juniorinnen abgeschlossen wurde. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht der Abteilungsversammlung 2024 Am 17.01.2024 fand die diesjährige Abteilungs- versammlung statt. Zunächst berichtete kurz der Abteilungsleiter Tobias Nowak vom er- folgreichen Hobbyturnier am 06.01. mit 35 Teilnehmern, das in jedem Fall im nächsten Jahr wiederholt und ei- nen festen Termin im Kalender bekommen wird. Des Weiteren blickte er auf die anstehenden Termine, unter anderem die Minimeisterschaften am 27.01. sowie die Turnierserie der 3.Liga, die in der Baindter Sporthalle am 25.02. durch Sven Hapek durchgeführt wird. Die Durch- führung der Jungendkreismeisterschaften im Dezember war ebenfalls ein voller Erfolg. Auch für die kommende Saison 2024/2025 werden wir uns wieder für eine Turnie- rausrichtung bewerben. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem sehr „positiven Geschäftsjahr“ 2023 sprechen. Größter Ausga- benposten waren die Anschaffung 4 neuer Platten sowie neuer Bälle. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit. Dieses Jahr soll es für die Kinder und Jugendlichen wieder ein Event außerhalb des Tischten- nisspielens geben. Alle Ausschussmitglieder: v.l. Tobias Nowak, Marcel Brück- ner, Claudia Hauß, Martin Marcinkowski, Robert Nowak, Tobias Sonntag, Philipp Schwarz und Lisa Schiedel Nähere Infos dazu folgen. Anschließend wurden die Aus- schussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Als weiterer Termin wurde der Saisonabschluss für den 04.05.2024 festgelegt. Starker Start der 1. Jugendmannschaft SV Baindt I – SV Deuchelried I 8:2 In der Rückrunde wurden wir in die Kreisliga A Gr. 1 ver- schoben und haben somit ganz neue Gegner und Her- ausforderungen. Das erste Spiel gegen den SV Deuchel- ried konnten unsere Jungs dabei mit tollen Spielen und starken Leistungen 8:2 gewinnen. Im Doppel waren Va- lentin und Fabian das bessere Duo und konnten mit 3:1 gewinnen und auch in den Einzeln machten wir die bes- sere Figur. Jona blieb sogar ungeschlagen und konnte sich in allen Spielen mit 3:1 durchsetzen. Valentin und Fa- bian mussten der Nummer 1 der Gäste jeweils gratulie- ren, konnten aber die anderen Spiele siegreich gestalten. Besonders nervenstark präsentierte sich Valentin, der nach einem 0:2 Satzrückstand zweimal in der Verlänge- rung zum 2:2 ausgleichen konnte um schlussendlich mit 11:8 im entscheidenden 5. Satz die Oberhand behielt. Das war ein starker Auftritt des ganzen Teams der Lust auf mehr macht. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) Rückrundenauftakt nach Maß SV Baindt – TSV Meckenbeuren 9:4 Trotz den krankheitsbedingten Ausfällen von Marcel Brückner und Frank Markwart konnte die erste Mann- schaft einen nicht zu erwartenden Auftaktsieg zu Beginn der Rückrunde feiern. Kurzfristig sprangen Christine Mal- sam und Wolfgang Assfalg, der nach seiner schweren Verletzung mit einem Spezialschuh an den Tisch stand, ein und halfen so mit, dass wir ohne Aufrücken zu 6. spie- len konnten. In den Doppeln holten wir mit einer 2:1 Führung das Ma- ximum aus unserer Situation heraus. Philipp Schwarz und Nico Scheffold sowie das Vater-Sohn Gespann Thomas und Tobias Nowak konnten ihre Matches siegreich ge- stalten. Die Einzel liefen zu Beginn wie erwartet, Philipp gewann solide und Wolfgang unterlag auch aufgrund sei- ner Einschränkung. Danach folgten drei hart umkämpfte Partien: Tobi konnte mit einer Energieleistung einen 0:2 Satzrückstand in einen Sieg umwandeln und Nico setz- te sich in 3 knappen Sätzen gegen Elwert durch. Bitter war die Niederlage von Thomas Nowak in der Verlänge- rung des 5. Satzes und auch Christine konnte als Ersatz- spielerin gegen die ausgeglichen besetzte Meckenbeurer Mannschaft nichts ausrichten. So gingen wir mit einer 5:4 Führung in die zweite Einzelrunde. Das Spitzeneinzel der beiden nominell besten Spieler beherrschte Philipp nach Belieben und ließ seinen Gegner rat- und chancenlos zurück. Danach gelangen uns zwei big points: Wolfgang überraschte alle, als er seinen ebenfalls angeschlagenen Gegner mit cleverem Spiel im Rahmen seiner Möglich- keiten bezwingen konnte und Tobi wehrte im 5. Satz 3 Matchbälle ab, um doch noch mit 13:11 als Sieger von der Platte zu gehen. Den Schlusspunkt setzte der gut aufge- legte Nico mit seinem 2. Sieg zum 9:4 Endstand. Aufgrund Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Krankenmisere ein nicht zu erwartendes Ergebnis und daher umso schöner, vielen Dank nochmals an Wolfgang und Christine für euren kurzfristigen Einsatz! Weiter geht’s am 17.02. in Rissegg, hoffentlich mit 6 gesunden Spielern. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1) und Christine Malsam (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 25.02.2024 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mit- glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Schrift- führer*in (für 2 Jahre), 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre), Beisitzer*in (für 1 Jahr), 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2024 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Steinhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 25.02.2024 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre) und Kassen- prüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2024 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 02.02.2024 springen die Raspler um 16:15 Uhr beim Kinderball in Baindt ein. Am Abend sind wir in Gebrazhofen mit der Laufnum- mer 16, Umzugsbeginn ist um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Tennishalle) Samstag, 03.02.2024 springen wir in Haidgau mit der Laufnummer 28. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 11:45 Uhr und 12:45 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 04.02.2024 in Eberhardzell mit der Laufnum- mer 17, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:00 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächster Spieltag Am Montag ging es ab in den Süden – zum Pokalspiel nach Langenargen. Die VLJ Baindt 1 traf hier auf die Hot Shots Langen- argen. Zunächst brauchten die Baindter ein paar Bälle, bis sie richtig in Fahrt kamen. Das Spiel mit Liber-Mo brachte viel Bewegung auf’s Feld. Die Annahmen kamen präzise ans Netz und konnten in gefährliche Angriffe umgewan- delt werden. Sonjas konstante Aufschläge brachten viel Sicherheit und Selbstbewusstsein und so spielten sich die Baindter in drei Sätzen in die nächste Pokalrunde. Am Samstag, 03.02.2024 trifft die Volleyball Landjugend Baindt 1 in Illerrieden auf den Tabellenersten aus Kress- bronn und den Gastgeber, die SF Illerrieden. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Ba- sarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Ferienkurs - Jugendlager - Fitness für Frauen Vielen Dank erstmal an alle Teilnehmer un- serer Kurse im Januar. Uns als Alpinteam hat es riesig Freude bereitet wieder ca. 180 Ski- und Snow- boardinteressierten noch mehr Begeisterung vermitteln zu können. Und das Ganze endlich mal wieder bei traum- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 haften Bedigungen. Vielen Dank an die Eltern, die uns bei verschiedensten Aufgaben unterstützt haben!! Und vielen Dank auch für ihr aller Vertrauen in uns als Alpinteam!! In den Faschingsferien bieten wir nochmals Kurse an. Alle Infos dazu hier auf der Homepage. Anmeldung bis 31.01. hierfür über das online-Tool, ebenfalls auf der Homepage (www.svbaindt.de/alpinteam). Ausserdem gibt es noch Plätze in unserem Jugendla- ger am 16./17.3. am Schetteregg. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männli- che dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Kosten für Anfahrt, Lift- karten, Übernachtung und Verpflegung ca. 100 Euro für die beiden Tage. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildung-alpin- team@svbaindt.de . Einfach melden!! Das ganze Jahr läuft auch unsere „Fitness für Frauen“ mittwochs um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Auch wenn unsere langjährige Trainerin Jutta Raubald aktuell pausieren muss, geht es trotzdem weiter. Freund- licherweise hat sich Marion Grabherr, die die Gruppe seit vielen Jahren zusammen mit Jutta betreut, bereit erklärt, dieses Training ohne Unterbrechung weiter durchzufüh- ren. Alle sportbegeistereten Damen sind herzlich eingela- den dazuzustossen!! Auch hierzu Infos auf der Homepage unter der Rubrik „Fitness“ des Alpinteams. Ihr Alpinteam Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2023 - Preise können abgeholt werden An alle Gewinnerinnen und Gewinner unseres Weihnachts- gewinnspiels, bitte holen Sie ihren Preis noch bis zum 16. Februar in der Sparkasse Baienfurt ab. Die Gewinnerliste finden sie auf unserer Homepage unter wbb-schussental.de! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Wasserhüterinnen ins Eriskircher Ried Wir wandern von der Mündung der Rotach durchs Na- turschutzgebiet Eriskircher Ried zu den sieben Wasser- hüterinnen an der Schussenmündung. Wann: Sonntag 11.02.2024 Treffpunkt: Weingarten Charlottenplatz 9.30 Uhr (Bus um 9.47 Uhr) oder Bahnhof in Ravensburg um 10.15 Uhr, Rückkehr: ca. 16.30 Uhr, Gehzeit: ca. 9 km. Fahrpreis: 5,00 E für Mitglieder. Einkehr: Wirtshaus im Er- iskircher Ried. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Sonstiges: Gruppenkarte 21,00 Euro für 5 Personen kann bereits im Bus in Weingarten gelöst werden. Anmeldung ab 07.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Petra Junginger, email: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ggf. im Ansagetext am Vorabend ab 20.00 Uhr un- ter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 07.Februar 2024 zum Fasnetstreff, gerne auch kostümiert – es gibt wieder schöne Musik und Sketsche Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Allen Geburtstagskinder im Februar wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Frühjahrbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Was gibt’s Neues? Wir – das neue Team – möchten die Neuerungen für die anstehende Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr vorstellen. Zukünftig wird die Basarlino-Software die telefonische Nummernvergabe für Verkäufer und die Helfereintei- lung ablösen. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 05.02.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basar- lino.de/5151. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vor- teilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Sollten wir Euer Interesse geweckt haben, findet ihr wei- tere Informationen auf unserer Homepage: https://kleiderboersevogt.beepworld.de Euer Vogter Kleiderbörse-Team „Die faszinierende Vogelwelt am Bodensee“ – Spannender Vortrag für alle Natur- und Vogelliebhaber*innen Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Landkreis Ravens- burg veranstaltet der Landschaftserhaltungsverband ei- nen Vortrag über die faszinierende Vogelwelt am Boden- see, zu dem alle kleinen und großen Vogelliebhaber*innen ganz herzlich eingeladen sind. Hannes Bonzheim, leidenschaftlicher Tierfotograf und Hobby-Ornithologe, wird in seinem Vortrag „Schmuck- stücke der Bodenseeregion“ eine Auswahl an Vögeln der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Region vorstellen und dabei atemberaubende Bilder und Videos zeigen. Er hat mit seinen gerade mal 20 Jahren bereits ein eigenes Buch geschrieben („Die magische Welt unserer Vögel“) und ist zudem ICARUS-Botschafter und Young Scientist am Max-Planck-Institut für Verhaltens- biologie. Mehr Infos über Hannes Bonzheim gibt es auf www.naturfotografiebonzheim.com. Freuen Sie sich auf einen spannenden und informativen Vortrag und tauchen Sie ein in die großartige Welt der Vö- gel. Der Vortrag findet am 19.02.2024 von 19:00-20:00 Uhr im Kornhaussaal der Stadtbücherei Ravensburg (Marien- platz 12) statt. Anmelden können sich alle Interessierten unter www.naturvielfalt-rv.de. Der Vortrag ist kostenlos. „Schule fertig – und was nun? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr?“ Nach vielen Jahren diszipliniertem Lernen ist die Schule endlich beendet und schon steht die nächste Herausfor- derung bevor: Wie geht es weiter? Was will ich einmal werden? Es gibt unzählige Möglichkeiten - vielleicht ist ein Freiwil- liges Ökologisches Jahr beim Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Ravensburg genau das Richtige für Dich. Du hast Lust bei spannenden Artenschutzprojekten wie z.B. der Moorfrosch-Aufzuchtstation mitzuwirken und so eine Menge über unsere faszinierende Tier- und Pflanzen- welt zu lernen? Du hast kein Problem damit, dir bei der Landschaftspflege oder beim Aufhängen und Reinigen von Nistkästen auch mal die Finger dreckig zu machen? Dir macht es Spaß, deiner Kreativität beim Designen von Plakaten oder Schneiden von Videos freien Lauf zu las- sen? „Dann bist du hier genau richtig. Ich habe in dem hal- ben Jahr, in dem ich jetzt hier beim LEV mein FÖJ mache, schon unfassbar viel gelernt – darunter viel Neues über die Pflanzenwelt, aber auch die professionelle Arbeit mit Instagram wurde mir nähergebracht.“ – Selina, 18 Jahre. Ab dem 1. September 2024 ist beim LEV Ravensburg wie- der eine FÖJ-Stelle zu vergeben, auf die sich jeder und jede zwischen 16 und 27 Jahren ab dem 1. Februar 2024 auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bewerben kann. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.natur- vielfalt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravens- burg vorbeizuschauen. Dort befindet sich der FÖJ-Blog der aktuellen FÖJ-Besetzung sowie ein Video über die Einsatzstelle beim LEV Ravensburg. Was ist das Freiwillige Ökologische Jahr überhaupt? Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Ori- entierungsjahr, das es jungen Menschen ermöglicht, sich intensiv mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen. Während des FÖJ engagieren sich die Teilnehmer*innen in verschiedenen Umweltprojekten und erhalten durch praktische Erfahrungen viele spannende Einblicke in un- terschiedliche Umweltbereich. Das FÖJ fördert nicht nur das Verständnis für ökologi- sche Zusammenhänge, sondern bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu stärken. Bei dem Freiwil- ligendienst erhalten die Teilnehmer*innen neben einer pädagogischen Begleitung auch eine angemessene Ver- gütung sowie Unterkunft und Verpflegung. Veranstaltung unseres Ernährungszentrums: „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Unser Ernährungszentrum bietet kurzfristig im Februar noch eine zusätzliche Veranstaltung an, über die wir hier- mit informieren. Gemüse aus dem eigenen Garten: dreiteiliges On- line-Seminar am Mittwoch, 14./21./28. Februar An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Inhalte des Semi- nars sind neben dem Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet, die Anbau- planung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf. Das dreiteilige Online-Seminar findet jeweils mittwochs am 14./21./28. Februar von 18.30 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 8. Februar unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Link für die Online-Veran- staltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Alle aktuellen Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trums sind zu finden unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 27. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder an- schließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller erhält Gemeindemedaille in Gold Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Baienfurt wurde unserem Vorsitzenden, Rainer Müller, eine ganz besondere Ehre zuteil. Für seine Verdienste in der DLRG Baienfurt wurde er mit der Gemeindemedaille in Gold geehrt. Seit 21 Jahren ist er Vorsitzender der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und führt mit 412 Mitgliedern, eine der größten DLRG Ortsgruppen im Landkreis Ravensburg. Im Alter von 11 Jahren wurde er Mitglied der Ortsgruppe, wurde mit 12 Jahren Rettungsschwimmer, war von 1992 bis 2000 Technischer Leiter und legte 1998 seine Prüfung zum DLRG Lehrschein ab. Er hat damit die höchste Ausbil- dungslizenz, die es für den Trainingsbetrieb in der DLRG im Bereich Schwimmen, Rettungsschwimmen und Ers- te-Hilfe gibt. Mit seinen Lizenzen hat er in den vergange- nen 25 Jahren dazu beigetragen, dass die Ortsgruppe im Bereich der Ausbildung sehr gut aufgestellt ist und vom Anfängerschwimmer bis zum Rettungsschwimmer ausbilden kann. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 MIETANGEBOTE MIETGESUCHE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: Ludwigsburger und Oeffi nger Ausgaben Junge Mami sucht mit ihrem 4 j. 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(2 cm/s + 1 cm/s = 3 cm/s; 15 cm : 3 cm/s = 5 s); Vogel A hat 10 Zentimeter gefressen und Vogel B 5 Zentimeter. (A: 2 cm/s x 5 s = 10 cm; B: 15 cm – 10 cm = 5 cm) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com » Produktions- mitarbeiter » Vollzeit/Teilzeit/Aushilfen (m/w/d) Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 29.02.2024, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Designervinyl Holzoptik Eiche Victoria Einfache Verlegung durch Klick- verbindung, hohe Beanspruch- barkeit, langlebig & pflegeleicht, antistatisch & trittschallgedämmt, für Fussbodenheizungen. 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        Zuletzt geändert: 01.02.2024
        Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

        Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden. Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, wenn sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, auch wenn sie ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wählerverzeichnis In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Bundestagswahl ist der 42. Tag vor der Wahl. Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen, also automatisch, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben und nicht mit einer Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgestellt. Wahlteilnahme bei Umzug Sind Sie vor dem Wahltag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag (42. Tag vor der Wahl gemeldet waren. Erfolgt der Umzug innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks nicht möglich. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl möglich. Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Wahlkreis wie Ihre frühere Gemeinde liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen. Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Amtsblatt_2024_05_10_KW19.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 10. Mai 2024 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt on Tour! Gelungener „Baindter Tag“ auf der Landesgartenschau in Wangen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg auf die Landes- gartenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter konnte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite präsentieren: Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir bedanken uns herzlich bei: - Musikverein Baindt e.V. für den Frühschoppen - Kunstkreis Baindt e.V. für das Kinderschminken - Reitergruppe Baindt e.V. für die Ausstellung der historischen Kutschen - Schalmeienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Einlage - Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert - Narrenzunft Raspler e.V. für die Rasplerfigur Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindter, die an diesem besonderen Tag den Weg zu uns nach Wangen gefunden haben. Ihre Gemeindeverwaltung Nachhaltige Blutspende ermöglicht 30 Bäume für Baindt Blutspenden und doppelt Gutes tun – die gemeinsame Aktion des DRK Blutspendedienstes Baden-Württemberg Hessen und der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt motivierte Mitte März knapp 30 Erstspender:innen, in Baindt zum ersten Mal Blut zu spenden. Für jede:n Erstspender:in wurden nun ein Baum hier vor Ort in Baindt gepflanzt - insgesamt 30 Bäume. Für jede Erstspenderin und jeden Erst- spender einen Baum pflanzen - eine bis dato einmalige Aktion in Ba- den-Württemberg. Diesem Aufruf sind knapp 30 Erstspender:innen gefolgt, und damit deutlich mehr als sonst. Nun wurden die Bäume beim Baindter Friedhof an ihren Bestimmungsort ge- setzt. Die Baumpflanz-Aktion fand am 25. April, dem Tag des Baumes, statt und rundet damit die Aktion „Nach- haltige Blutspende“ ab. Die Bäume wurden vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen gespen- det und gemeinsam mit einem lokalen Unternehmen gepflanzt. Das DRK Baienfurt-Baindt weitet das Motto „Nachhaltigkeit“ nun auf alle weiteren Aktionen aus, in dem die Verpflegung bei regionalen Bauern, Metzgern und Bäckern eingekauft wird und auf Ein- malverpackungen, wie auch PET-Fla- schen, verzichtet wird. „Wir freuen uns, dass wir diese sehr erfolgreiche Aktion hier bei uns vor der Haustüre in Baindt umsetzen konnten. Ein großer Dank gilt der Gemeinde Baindt und dem Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen für die tolle Zu- sammenarbeit.“ betont Janina von Watzdorf, Bereitschaftsleiterin und verantwortlich für die Blutspendeaktionen des DRK Baienfurt-Baindt. Martin Oesterer, Leiter Spendenmanagement beim DRK-Blutspendedienst Baden-Würt- temberg Hessen ergänzt: „Als das DRK Baienfurt-Baindt mit dieser Idee auf uns zukam, waren wir sofort dabei. Das Thema Nachhaltigkeit passt vollkommen in die Strategie des Blutspendediensts. Umso schöner, dass wir von der Gemeinde Baindt die Möglichkeit bekommen haben, diese Aktion hier umsetzen zu können.“ Mit Hilfe der neuen Bäume wird ein kleines Waldstück neben dem Baindter Friedhof nach einem Sturmschaden wie- der zu einem Lebensraum für Tiere und Insekten. „Das DRK hilft nicht nur Menschen, sondern auch unserer Natur.“ freut sich auch Simone Rürup, Bürgermeisterin in Baindt. „Wir freuen uns, eine so aktive Truppe im Ort zu haben.“ Diese Truppe sucht ebenfalls noch Unterstützung, um auch zukünftig solche Aktionen durchführen zu können und damit auch auf eine andere Art Leben zu retten. Weitere Informationen zum DRK Baienfurt-Baindt, zur nachhaltigen Blutspende und der Aktion „Doppelt Gutes tun“ finden Sie auch unter www.drk-baienfurt-baindt.de. Informationen rund um die Blutspende und Termine finden Sie auf der Seite des Blutspendedienstes www.blutspende.de. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvorstellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Gestaltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest – Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A ENTWURF 18.04.2024 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 6 6 1 1 1 6 6 56 566 3 3 3 56 563 Sportzentrum Ravensburg Bahnhof Ravensburg Bahnhof Hallenbad Frauentor ENTWURF 18.04.2024 ENTWURF 18.04.2024 TeleData-Stadion Charlottenplatz Post ev. Kirche Schulzentrum Ettishofer Straße Bahnhofstraße Konrad-Huber-Str. Longiusbrunnen Doggenriedstraße Weiherweg Linse Krankenhaus 14 Nothelfer 6 6 1 1 1 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 Hirschgraben Karlstr. Meersburger Brücke Mühlbruck Eichamt Am Mühlbach Goetheplatz St. Christina Gänsbühl Gymnasien St. Elisabethen-Klinikum 6 6 56 566 3 3 3 Konzerthaus Friedhof 56 563 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Baindt, den 10.05.2024 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Donnerstag, 16. Mai 2024 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe - Baube- schluss und Beschluss über die Beauftra-gung der weiteren Leistungsphasen für die Planung 4. Klärschlammausschreibung – Beratung über das wei- tere Vorgehen 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Teilweise Sperrung Ziegeleistraße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) Bis Sonntag, den 16. August 2024 muss die Ziegeleis- traße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) aufgrund der Sanie- rung des Feuerwehrhauses für den Verkehr halbseitig gesperrt werden. Der Gehweg wird in diesem Bereich voll gesperrt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europa- wahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Ge- meinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächs- ten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbe- nachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreistages rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zu- gestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahl- lokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Bean- tragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Auf- ruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsda- ten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeich- nis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrich- tigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024; 18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bit- ten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahl- sonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerin- nen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen einge- worfen werden, von der Deutschen Post AG aus organi- satorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zuge- stellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür ent- stehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürger- meisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beför- derung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenaus- zählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig, Büro 5.3, gerne am Montag, 27.05.2024, sowie Montag, 03.06.2024, zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rat- haus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefo- nische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten 05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 07 Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 08 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulver- waltung 09 Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde 10 Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtun- gen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Mai und Sonntag, 12. Mai 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Mai 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 12. Mai 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 12, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Gde.haus Ev. Kirchengemeinde Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2024 des För- dervereins Klosterwiesenschule e.V. Baindt Der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. kann gemein- sam mit dem Elternbeirat und dem Basarteam auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurückblicken. Neben den üb- lichen Bezuschussungen der Klassenfahrt ins Landschul- heim Hitzelinde und des Eislauftages wurden 2023 zum Beispiel Exkursionen ins Naturschutzzentrum, zum Feder- seemuseum und zum Hochseilgarten unterstützt, so dass der Eigenanteil der Eltern geringer oder ganz entfallen konnte und die Pausenhofspielkisten wurden aufgefüllt. Da die Einnahmen durch die Bewirtungen bei den Basaren und beim Schulfest seit Start des Schulumbaus entfallen, wurde unter Federführung der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Weiß ein Verkauf beim Nikolausmarkt organisiert. Und auch der Kinderball brachte wieder einen größeren Gewinn, der komplett den Schülerinnen zugute kommt. Dieses Jahr standen die Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, des Schriftführers, der Kassenprüfer und zwei Beisitzer an. Alle, die dieses Amt bisher inne hatten, stellten sich erfreulicherweise erneut zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden und nahmen die Wahl an: Stellv. Vorsitz: Frau Stuberg (Wiederwahl in Abwe- senheit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Wiederwahl) Frau Himpel (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) Die Schulleiterin Frau Heberling ist dankbar, dass die Blä- serklassen finanziell vom Förderverein unterstützt wer- den. Dies ginge nicht allein aus Schulmitteln und sie freut sich über die Finanzierung der Reparatur der Instrumente auch in diesem Jahr. Ein ganz besonders tolles Projekt, das finanziell kaum ohne die Unterstützung des Fördervereins und des El- ternbeirats möglich gewesen wäre, war die Teilnahme der Schüler*innen am Lichterfest 2023 in Ravensburg. Frau Gründler vom Basarteam berichtet, dass die kom- plette Administration des Basars seit Herbst 2023 über die „Basarlino-App“ abgewickelt wird. Dies funktioniert sehr gut und war weniger Aufwand für alle Helfer*innen. Mit den Erlösen konnten wieder viele Vereine und soziale Einrich- tungen in Baindt unterstützt werden und die Kindergär- ten erhielten außerdem Gutscheine für den Basar 2024. In vielen Gemeinden müssen die Basare wegen Personal- mangel abgesagt werden, jedoch nicht in Baindt. Meis- tens melden sich hier erfreulicherweise sogar mehr als die benötigten 40-45 Mitarbeiter*innen. Der Förderverein hat jetzt eine eigene E-Mail-Adresse: foerderverein@kws.baindt.de. Frau Stratmann meldet die Adresse auch zur Kontaktaufnahme beim Landes- verband und Amtsgericht. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Am Blutfreitag, den 10.5.24 ist die Bücherei geschlossen. In den Pfingstferien ist die Bücherei geschlossen vom 20.5.24 bis zum 31.5.24. Ab Montag den 3.6.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten. Zur Information Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen! C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 16.05., 13.06., 11.07.2024,jeweils 14- 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am Sonntag, 28.04.2024 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Selige Irmgard e.V. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesen- den. Einen besonderen Gruß richtete er aus von Franz Karg, Mitbegründer des Vereins und von Herrn Dekan a.D. Leu- ze, der das Altenzentrum Selige Irmgard damals kirchlich eingeweiht hat. Beide sind mit der Einrichtung und dem Förderverein tief verbunden, waren jedoch aus privaten Gründen ver- hindert. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Anschließend hielt Herr Lins einen kurzen Rückblick über das vergangene Jahr und die Aktivitäten des Vereins, be- ginnend nach der JHV am 16.04.2023. Ganz unter dem Motto, „Gemeinsam für den guten Zweck“ begann er mit einer wirklichen Erfolgsgeschichte, der Cafeteria. Die Ca- feteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnete erstmals wieder am 03.05.2023. Von da an gab es jeden Mittwoch einen wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Ein ganz besonderer Dank für ihr Engagement und ihren Einsatz ging an Maria Schaz und die ehrenamtlichen Damen und Herren des Cafeteria-Teams. Frau Schaz hat die Leitung des Cafeteria-Teams übernommen und bringt unermüdlich immer wieder neue Ideen ein, auch wie man Mitglieder gewinnt. Auch ermöglichten die ehrenamtlichen Damen des Ca- feteria Teams wieder einen Adventskaffee am 22.11.2023 und ein Frühlingskaffee am 13.03.2024, an denen sie die Gemeinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebastel- tem zu einem geselligen Nachmittag einluden. Diese Nachmittage fanden sehr großen Anklang in der Gemeinde und der Erlös kam dem Förderverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irm- gard zum Beispiel Clownbesuche ermöglichen. Auch fi- nanzierte der Förderverein die Gestaltung der Trennwand durch den Kunstkreis, während der Umbauarbeiten im Altenzentrum nach einem Wasserschaden sowie das Kunstprojekt von Hanna Junker für die Bewohner. Bei diesem Projekt entstand eine große Blumenwiese, bei der die Seniorinnen ihre Lieblings- und Phantasieblumen gestalten und zu Papier bringen konnten Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch Johannes Kreutle, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlastung der Vor- standschaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags besprochen. Der Vorschlag des Fördervereins war, den Mitgliedsbei- trag, der seit der Gründung 2009 bei 10 € liegt, auf 15 € anzuheben. Die anwesenden Mitglieder beschlossen ein- stimmig den neuen Mitgliedsbeitrag von 15 €. Frau Beck und Herr Linse vom Altenzentrum begeisterten und überraschten alle Anwesenden Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 noch mit einem Jahresrückblick via Film und zeigten Bil- der, Erinnerungen, Aktivitäten und das Leben und Lachen der Bewohner. Manchmal sagen Bilder mehr als Worte. Vielen Dank an Dagmar Beck und Johannes Linse. Nun schloss Herr Volkher Lins die Versammlung und be- dankte sich bei allen Anwesenden für ihr Interesse und Kommen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Mai - 20. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Segensgebet Gott, ich danke dir für meine Mutter, die immer für mich da ist, wenn ich sie brauche. Gott, ich danke dir für meine Mut- ter, die bei mir war, wenn ich Angst hatte, die mich getrös- tet hat, wenn ich mich verletzt hatte. Gott, ich danke dir für meine Mutter, sie hat mich gestreichelt und mir zugehört. Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Montag, 13. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Dienstag, 14. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baindt – Kindermaiandacht mit dem Kin- derchor 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Donnerstag, 16. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Freitag, 17. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Adalbert Berger) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard 17.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung - Aus- setzung 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit sakramentalem Segen Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Aneghörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt- Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einem Herzen Platz finden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Firmung 2024 – ANMELDESCHLUß!! Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag, 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag, 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag, 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch, 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag, 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 25.04.2024 Die Einladung des SBBZ Sehen in Baindt zum Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten am 05. Mai 2024 wurde bekanntgegeben. Pfarrer Staudacher informierte über die neue Durchfüh- rungsverordnung der Diözese im Bereich des Kindergar- tens, die am 15. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Belange der Kindergartenverwaltung übernimmt künftig bis auf wenige Ausnahmen das Verwaltungszentrum in Kißlegg. Die Trägerschaft vieler Kindergärten kann immer weniger von den Kirchengemeinden gestemmt werden. Es wurden deshalb bereits einige Zweckverbände eingerichtet. Mög- licherweise wird in einigen Jahren auch im hiesigen De- kanat ein Zweckverband die Trägerschaft übernehmen. Im Außenbereich des Kindergartens St. Martin wird als Ersatz für die Schneebruch-Buche ein Ersatz gepflanzt. (Für die ursprünglich geplante Wildkirsche war es zu spät, daher fiel die Wahl auf eine Winterlinde.) Im Juni 2024 findet eine Bauschau aller Gebäude statt. Architektin Pilz aus Ravensburg wurde hierzu beauftragt. Pfarrer Staudacher informierte über die Schadensauf- nahme am Kirchendach. Noch liegt kein abschließendes Ergebnis vor. V. Lins präsentierte zwei Dankschreiben aus Mexiko und Bolivien. Die Einrichtungen hatten eine großzügige Spen- de aus dem „Sockenverkauf“ durch den Missionsfaden erhalten. Die Ministranten Baindt und Baienfurt haben an der 72-Stunden-Aktion teilgenommen. In und außerhalb der Villa Kunterbunt wurde gesägt, gehämmert und gebas- telt. Es war ein großer Erfolg. Im kommenden Jahr findet am 30.März die Kirchenge- meinderatswahl statt. Es wird zunächst ein Wahlaus- schuss gebildet und die Anzahl der Sitze festgelegt. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Für eine persönli- che Stimmabgabe am Sonntag bleibt das Wahllokal im BSS geöffnet. Ausflug Seniorentreff Seniorentreff – Bitte beachten! Ausflug am Mittwoch, 15. Mai 2024 Wenn Sie mit dem Auto kommen, bitte auf dem Parkplatz bei der Tennishalle parken. Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle um 09.00 Uhr. Wenn Sie zu Fuß kommen, dürfen Sie im Hof von Anton Wucherer (gegenüber vom Rathaus) in den Bus steigen. Abfahrt im Hof Anton Wucherer um 09.05 Uhr. Im Bus erhalten Sie unser Tagesprogramm. Einen schönen Ausflug wünscht Ihnen Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Maiandacht am 14.05.2024, um 17.00 Uhr in der Kirche „Maria Himmelfahrt in Bai- enfurt“, Alle Interessierte sind eingeladen (Männer und Frauen). Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauen- verband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein brei- tes Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Nachbarschaftshilfe Baindt Nachbarschaftshilfe Baienfurt Einladung zum Vortrag Letzte Hilfe Am 16. Mai um 18:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Themen sind Wie gehe ich damit um, wenn der Körper und der Geist schwächer wird? Fragen zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme am Lebensende werden sorgfältig thematisiert Was kann ich tun? Was passiert beim Sterben? Referentin an diesem Abend ist Frau Carola Zweifel vom Hospiz Verein Weingarten-Baienfurt -Baindt Wir freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu können Gerne können Sie ich unter der Telefonnummer 07502/ 621098 oder per E-Mail pemau96@web.de anmelden. Petra Maucher Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin Frau Stiehler) keine Kinderkirche! Montag, 13. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 16. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch – Fragen zur Bibel, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Gedanken zum Wochenspruch Die Tage zwischen Him- melfahrt und Pfingsten sind traditionell Tage der erwartungsvollen Bitte um Gottes Eingreifen – mit- ten in den Situationen, die uns beschäftigen: Komm, Schöpfer-Geist! Die Zusage, dass wir als Christenmenschen auch nach der Rückkehr von Jesus in Gottes unsicht- bare Gegenwart, nicht als Waisenkinder zurückbleiben, hat Jesus selbst gegeben. Ein Beistand, ein Anwalt, ein Fürsprecher: Gottes lebens- spendender, schöpferischer Geist soll die Menschen er- füllen, die auf ihn hoffen. Was für eine Perspektive für uns als Gemeinde: Multipli- katoren lebendiger Hoffnung zu sein – weil Gott die Ver- bindung zu seiner geliebten Welt aufrechterhält. Gottes reichen Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... – Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024/2025 - Du kommst im September in die 8. Klasse, - möchtest an der Konfirmation teilnehmen, - hast aber kein Einladungsschrei- ben erhalten? Dann melde Dich im Pfarrbüro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail an pfarramt.baienfurt@elkw.de. Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evangelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Ku- chenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024 um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles war ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Stauen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Gedan- ken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche und Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751 / 43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt : VfR Klosterreichenbach 8:3 (Nachholspiel v. 1.5.24) Mit zwei Siegen aus den vergangenen beiden Spielen im Rücken gingen wir entsprechend selbstbewusst in das Spiel gegen den VfR Klosterreichenbach. Wir ließen dem Gegner wenig Raum und gingen vorne geschickt drauf. Die Gegnerinnen waren verunsichert, verloren schnell den Ball und nach wenigen Minuten erzielte Stella ihr erstes Tor. Nur zwei Minuten später eroberten wir nach einem guten Pressing den Ball, schossen aufs Tor und die gegnerische Rettunsaktion en- dete mit einem Handspiel. Den fälligen Strafstoß verwan- delte Marie sicher zum 2:0. Kurz darauf stand Marie nach einer scharfen Hereingabe von Stalla goldrichtig, schoss den Ball aber leider über die Latte. Besser machte sie es kurz darauf, als sie eine Hereingabe von Jana, die über rechts eigentlich nie zu halten war, über die Linie bugsier- te. Danach kam die Zeit von Stella, die nach Pässen von Nora , Tabea, Hedda, gleich drei Tore schoss. Hedda war es dann selbst, die nach einem herrlichen Spaziergang durch die gesamte gegnerische Abwehr selbst drauf hielt und sich mit einem eigenen Tor belohnte. Einziger Wer- mutstropfen des Nachmittags war Vivianes reflexarti- ges Handspiel auf der Torlinie, dass der Schiedsrichter mit Feldverweis und Strafstoß für den Gegner bestrafen musste. Am Ende ein souveräner Sieg, der ein spannendes Spiel am Samstag gegen die vor und rangierenden Mannschaft aus Bellamont erwarten lässt. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Marie Ar- menat, Stella Schmid, Jana Eiberle. Blau Weiß Bellamont : SV Baindt 5:1 Eigentlich wollten wir mit einem Sieg den fünfplatzierten BW Bellamont in der Tabelle überholen, doch leider wa- ren wir in der ersten Halbzeit nicht eng genug am Gegner und so liefen wir in einen Konter nach dem andern und so stand es zur Halbzeit bereits 0:4. Nach der Pause war es einiges besser und wir konnten nach einer schönen Ballstaffette über Sophie, Hedda und Abschluss durch Jana den Anschlusstreffer erzielen. Ein weiteres schönes Tor durch einen schnellen Angriff, ab- geschlossen durch Marie wurde leider wegen knapper Abseitsstellung zurückgenommen. Als dann durch einen unglücklichen Handelfmeter nach einem Freistoß die Gegnerinnen ein Elfmeter zugesprochen kam, war un- ser Mut des Aufbäumens beendet und es ergaben sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 keine weiteren Torchancen mehr. Leider hatten wir eine zu schwache erste Halbzeit, denn mit der Leistung der zweiten Hälfte wäre mehr drin gewesen. Es spielten Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Vivi- enne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Laura Schaz, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Stella Schmid, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sarah Leibfarth C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Baindt/Fronreute 0:3 Gegen den vermeintlich stärksten Gegner unserer Gruppe, versprach es am Freitagabend ein spannendes Spiel zu werden und so war es auch. Die Spielerinnen aus Ravens- burg legten auch ordentlich los, doch unsere Abwehr um Jana, Victoria und Sara L. fing jeden Angriff der schnellen Spielerinnen ab. In der 22. Minute setzte sich dann Hedda mit schönem Dribbling durch und erzielte das 1:0 und nur wenige Minuten später steckte Sophie den Ball geschickt im Strafraum durch, auf die kurz zuvor eingewechselte Lea, die mit ihrer ersten Aktion direkt das 2:0 erzielte. Nach der Pause drängte der TSB auf den Anschlusstreffer, doch sowohl unser Mittelfeld als auch unsere Abwehr fin- gen die Angriffe weiterhin rechtzeitig ab und auch unsere Torfrau Sara spielte gut hinten mit und sorgte für ruhigen Spielaufbau. Immer wieder wurden auch unsere jüngeren Angreiferinnen Haifaa und Lena ins Szene gesetzt, doch auch die Ravensburger Abwehr passte auf. In 62. Minute spielte Victoria dann einen langen Ball auf die aus dem Mittelfeld gestartete Vivienne, die allen davon und allein aufs Tor zu lief, die Nerven behielt und den Sieg perfekt machte.Ein taktisch und spielerisch sehr gutes und in der Chancennutzung auch sehr effizient geführtes Spiel, klasse Mädels! Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Sarah Leib- farth, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Maylin Kretzer, Lena Pfleghaar Lea Busam, Haifaa Alosh, Hannaa Alosh, Lena Füssel D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Bergatreute 10:2 E-Juniorinnen II SGM Baindt/Fronreute II - FC Scheidegg I 4:7 E-Juniorinnen I SG Baindt/Fronreute I - SV Deuchelried (abgesetzt, wird nachgeholt am 15.5.) SV Baindt erneut ohne Chance gegen den FCW SV Baindt - FC Wangen 0:3 (1:5) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Marko Szeibel, Nico Geggier (45. Daniel Kronenberger), Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Jonathan Dischl (71. Johannes Kern), Phi- lipp Boenke (41. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Svenja Neugebauer - Zuschauer: 95 Tore: 0:1 Jonas Brüderlin (11.), 0:2 Okan Housein (22. Fou- lelfmeter), 0:3 Yannick Huber (41.), 0:4 Okan Housein (78.), 1:4 Baba Camara (82.), 1:5 Simon Wetzel (86.) SV Baindt II – FC Wangen II 2:1 (0:1) Am „Tag der Arbeit“ trafen der FC Wangen II und der SV Baindt auf der Klosterwiese bei bestem Wetter aufein- ander. Während der FC Wangen II seit den ersten Spiel- tagen an der Spitze rangiert, hat die „Zwoite“ aus Baindt den Anschluss an die ersten Plätze, auch aufgrund der letzten zwei Spieltage, verpasst. In den ersten Minuten übernahmen die Gäste aus Wangen das Kommando und ließen den Ball und Gegner gut laufen, ohne dabei wirklich Torgefahr auszustrahlen. Die erste Großchance gab es für den SV Baindt in der 15. Minute, als sie nach einem Ballverlust im Mittelfeld schnell umschalteten und Schnez auf die Reise schickten. Vor dem Tor blieb der „FuPa-Spieler der Woche“ jedoch nicht kaltschnäuzig genug und schoss zu zentral. Die Wangener versuchten anschließend verstärkt Ruhe ins Spiel zu bekommen, doch die stets aggressiv auftretenden Baindter gewannen vie- le Zweikämpfe und hielten beeindruckend dagegen. Es entwickelte sich trotz des Favoritenstatus der Wangener eine Partie auf Augenhöhe. Bereits in der 33. Minute geriet der SV Baindt dann un- glücklich in Unterzahl, als Torhüter Jan Mohring in einer 1-gegen-1-Situation den Ball außerhalb des Strafraums berührte. Der fällige Freistoß landete im Netz, und Daniel Wellmann brachte den FC Wangen mit 1:0 in Führung. Die Unterzahl der Jungs von der Klosterwiese änderte am Spielgeschehen aber nichts. Noch vor der Pause verpass- te der stark freigespielte Schnez den Ausgleich. In Halbzeit zwei wendete sich das Blatt für den SV Baindt: Im Verbund verteidigte die Mannschaft stark und kam immer wieder zu Kontermöglichkeiten gegen den ratlos wirkenden, teilweise pomadig spielenden Tabellenführer aus Wangen. In der 66. Minute belohnte sich der SV Baindt II für seinen unermüdlichen Einsatz: der pfeilschnelle Wöhr wurde in die Tiefe geschickt, ging im Vollsprint in den Ball, welcher dann glücklich am schwachen Wangener Torhü- ter ins Netz rollte. Wäre der Ball nicht im Tor gelandet, wäre hier ebenfalls eine rote Karte für den Verteidiger angebracht gewesen. In Folge spielte der SV Baindt weiter mutig nach vorne und keine 3 Minuten später drehten sie durch das 26. Saisontor von Johannes Schnez das Spiel. Kretzer setzte sich stark gegen mehrere Gegenspieler durch und spielte den Ball zum Toptorjäger, welcher sich die Chance nicht entgehen ließ. Das Spiel blieb ruppig, die Baindter konzentrierten sich auf das Verteidigen und hielten den Ball und den Gegner möglichst weit entfernt von dem eigenen Tor. Der FC Wangen tat sich schwer und kam lediglich zu Halbchancen. Die starke Viererkette stand bombenfest und falls doch eine Flanke durchkam, schraubte sich Er- satzkeeper Brugger in die Luft und fing die harmlosen Flanken ab. Der SV Baindt glaubte weiter an die Sensati- on. Nach einer 5-minütigen, highlightarmen Nachspielzeit pfiff der Schiedsrichter die intensive Partie ab. Die Jungs vom SV Baindt können stolz auf diese tolle Teamleistung sein und zeigen eindrucksvoll, was, trotz der 70 Minuten in Unterzahl, in ihnen steckt und schlagen verdient den Tabellenführer aus Wangen. Nach dem spielfreien Wochenende spielt die „Zwoite“ am kommenden Dienstag (07.05.) in Kehlen. Am Donnerstag (09.05) kommt es in Wangen zum absoluten Topspiel zwi- schen dem FC Wangen II und FC Leutkirch II. (Spielbericht: Konstantin Knisel) SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Moritz Gresser (87. Luca Lauriola), Niklas Späth, Markus Wöhr (73. Marius Hahn), Manuel Brugger, Konstantin Knisel (79. Robin Blattner), Johannes Schnez, Max Kretzer (86. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Tore: 0:1 Daniel Wellmann (34.) 1:1 Markus Wöhr (66.), 2:1 Johannes Schnez (69.) Rot: Jan Mohring (33./SV Baindt II/Handspiel) Juniorenfußball C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SGM TSV Meckenbeuren/ Union MBK I 5:1 Nach einer tollen Vorrunde in der Quali-Staffel, in der un- sere Mannschaft ungeschlagen Meister der Quali-Staf- fel wurde, darf unsere C-Jugend nun ihr Talent in der Kreisleistungsstaffel zeigen. Nach mittlerweile bereits vier gespielten Partien, haben wir uns auch hier etabliert und belegen mit drei Siegen und einer Niederlage einen starken dritten Platz. Bei sommerlichen Temperaturen starteten wir in die Partie gegen die SGM TSV Meckenbeuren/Union MBK I furios und stellten bereits in der 2. Spielminute den Spielstand durch Timo, nach tollem Steckpass von Luis auf 1:0. Das gab natürlich Rückenwind und wir spielten geradlinig nach vorne, scheiterten aber zweimal in aussichtreicher Position. Auch der Gegner war mit seiner schnellen Of- fensive nach einigen Minuten in der Partie angekommen und nutze einen verlorenen Zweikampf unsererseits nach guter Einzelleistung zum Ausgleich in der 9. Spielminute. Unser Team war aber an diesem Nachmittag keineswegs vom Gegentreffer geschockt, sondern spielte in der Folge konsequenter und aufmerksamer und kam nach exzel- lentem Ball in die Tiefe von Simon durch Luis zum 2:1 in der 12. Spielminute. Anschließend verflachte die Partie etwas und die beiden Mannschaften neutralisierten sich gegenseitig, wobei der Gegner dem Ausgleich näher schien, als wir dem 3:1. Wir konnten uns in dieser Phase bei unserem sehr starken Torwart David bedanken, dass wir das 2:1 mit in die Halb- zeitpause nehmen konnten. Die Halbzeitansprache des Trainerteams und die erteilte taktische Marschroute für die 2.Halbzeit fruchteten be- reits kurz nach Wiederanpfiff. Der an diesem Nachmit- tag bärenstarke Timo nutzte ein herrliches Zuspiel aus dem Mittelfeld in der 37. Spielminute gekonnt und schob zum 3:1 in die lange Ecke ein. Dieses schnelle Tor nach der Halbzeitpause zeigte bei unseren Gästen Wirkung. Die Jungs aus Meckenbeuren waren in der Folge einige Minuten total verunsichert. Mit dem Schwung des drit- ten Treffers war es abermals Timo der nur eine Minute später im gegnerischen 16er mit dem Torhüter und zwei Abwehrspielern Katz und Maus spielte und zum 4:1 traf. Ein weiterer Treffer gelang uns in dieser Druckphase al- lerdings zunächst nicht. Wir schalteten in der Folge dann einen Gang zurück und versuchten das Spiel zu kontrol- lieren. Allerdings gelang das, auf Grund vieler einfacher Ballverluste und schlampigen Abspielen, die direkt beim Gegner landeten, oftmals nicht wie geplant. So kam auch der Gegner zu einer Vielzahl an Tormöglichkeiten. Unsere Mannschaft schaffte es im Verbund sowie mit weiteren starken Reaktionen unseres Torhüters David und auch dem nötigen Spielglück keinen Gegentreffer mehr zu- zulassen. So kam es, wie es oftmals im Sport geschieht, dass wir durch Jonas noch das 5:1 in der 61. Spielminute nachlegen konnten. Vorausgegangen war ein zu kurzer Rückpass unseres Gegners zum Torhüter, welcher Jonas schlitzohrig vorhergesehen hatte und im richtigen Mo- ment dazwischen ging, den etwas pomadigen Torhüter umkurvte und ins lange Eck vollendete. Alles in allem war es ein verdienter, wenn auch ein um ein, zwei Tore zu hoch ausgefallener Heimsieg gegen ei- nen guten Gegner. Das nächste Spiel findet am Samstag, 11.05.2024 um 15:15 Uhr auswärts beim sechsten dem SV Oberteuringen I statt. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Dennis Dill, Timo Kut- ter, Luis Arnold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem, Matthias Waßmer, Aulon Maloku, Anas Houran-Abou, Ole Buchmüller, Jana Eiberle, Sara Jukic (TW) Tore: 1:0 Timo Kutter (2.), 1:1 Toni Lang (TSV – 9.), Luis Arnold (12.), 3:1 Timo Kutter (37.), 4:1 Timo Kutter (38.), 5:1 Jonas Elbs (61.) Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren zum neuen Ausgeh-Trainingsanzug für unsere C-Jugend- spieler und das Trainerteam!!! DIE JUNGEN WILDEN DER C-JUGEND IN NEUEM LOOK!!! Baindter Auswärtsschwäche hält an SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 (2:1) Drei Tage nach der deutlichen Heimpleite gegen den FC Wangen, gastierte der SVB beim Mitaufsteiger aus Hohentengen. Die Gastgeber rangierten vor der Par- tie fünf Punkte und einem ausstehenden Nachholspiel vor der Baindter Mannschaft, welche in diesem direkten Abstiegsduell dementsprechend fast schon zum Siegen verdammt war. In den Anfangsminuten erhielt die Hoffnung auf einen Baindter Auswärtssieg jedoch erstmal einen erheblichen Dämpfer: nach einem langen Ball sicherte sich die Baind- ter Defensive nicht gegenseitig ab, wodurch S.König über die rechte Seite durchbrechen und zum 1:0 einschieben konnte (2.). Nur eine Minute später hätte der agile Stützle sogar auf 2:0 erhöhen können, setze alleine vor Wetzel die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei (3.). Wie so oft in dieser Saison lief der SVB somit einem frühen Rückstand hinterher, wusste diesen jedoch diesmal um- gehend zu kontern. Am linken Strafraumeck steckte Geg- gier die Kugel clever zum eingelaufenen Dischl durch, welcher das Spielgerät wuchtig ins lange Eck jagte (7.). Dennoch leistete sich Rädels Mannschaft weiterhin zu vie- le einfache Ballverluste und Stellungsfehler, welche dem SVH immer wieder Räume ermöglichten. So auch in der 23.Minute. Nach einem Ballverlust im Mittelfeld schalteten die Gastgeber schnell um, Stützle spitzelte den Ball an Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Bolgert vorbei und marschierte alleine aufs Baindter Tor zu. Dort legte Hohentengens Nummer 11 uneigennützig auf Beckert quer, welcher zur erneuten Führung einschob (23.). Der SVB schüttelte sich kurz und kam gegen Ende der ersten Halbzeit nochmals auf: Dischl wurde der Ball im letzten Moment noch vom Fuß geklaut (35.) und we- nig später parierte Kieferle stark gegen Fischer (36.) - es blieb beim 2:1 zur Pause. Aus dieser kam der SVB mit einer offensiveren Ausrich- tung zurück, Camara für Bolgert und einer Umstellung auf Dreierkette, und drückte den SVH fortan tief in die eigene Hälfte. Klare Torchancen konnte die Baindter Mannschaft kaum verzeichnen, bis Camara nach einer guten Stunde zweimal im Fokus stand. Zunächst verpasste er eine He- reingabe von Fischer nur knapp (61.) und fünf Minuten wurde der Guineer, erneut nach Vorlage von Fischer, im Strafraum relativ deutlich von den Beinen geholt - ein Pfiff des Unparteiischen blieb jedoch aus. In der Schlussphase rannte der SVB weiterhin an, während der SVH mit Kon- tern über den schnellen Stützle gefährlich blieb; Wetzel hielt sein Team allerdings im Spiel (70.). In einer hitzigen Schlussphase, in welcher Trainer Rädel noch die gelb-ro- te Karte sah (88.), blieb am Ende der erhoffte Baindter Ausgleich aber aus. Damit verliert den SVB den Anschluss an den direkten Konkurrenten aus Hohentengen und hat aufgrund des schwierigen Restprogramms in den kommenden Wo- chen nur noch eine geringe Chance die Klasse zu halten. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szei- bel (62. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (46. Baba Camara), Marko Szeibel (79. Johannes Kern), Nico Geggier (83. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Schmidt - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Simon König (2.), 1:1 Jonathan Dischl (7.), 2:1 Fa- bian Beckert (23.) Vorschau: Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Sonntag. 12.05 15.00 Uhr: FV Olympia Laupheim - SV Baindt TC Baindt e.V. TC Baindt e.V. Bändelesturnier zur Saison-Eröffnung beim TC Baindt Nach so vielen regnerischen Apriltagen durften sich vergangenen Sonntag die Tennisspielerin- nen und Spieler über das passende Wetter zum dies- jährigen Saison- Eröffnungsturnier auf unserer schönen Tennisanlage freuen. In den fünf Spielrunden im Mixed und auch Herrendoppel wurde mit viel Engagement und Spaß gegen Spielgeg- ner, Windböen und blendende Sonnenstrahlen gekämpft. Ein gemeinsamer Ausklang bei Kuchen, Kaffee & Mehr durfte danach natürlich nicht fehlen. Lieben Dank den Kuchenspendern und allen die zu einem netten Mitein- ander beigetragen haben. Taekwondo Baindt e.V. Württembergische Technikmeister- schaft mit 15 Baindter Startern Einen aufregenden Tag erwartete un- seren Verein beim Poomsaeturnier in Waiblingen, bei dem 15 mutige Teilneh- mer aus allen drei Leistungsklassen antraten. Besonders für die 11 Teilnehmer, die zum allerersten Mal die Bühne eines Turniers betraten. Poomsae – der Kampf gegen imaginäre Gegner, ohne physischen Kontakt – aber mit einer Menge Nervenkit- zel und Spannung. Sich den strengen Blicken der fünf Punktrichter zu stellen: jeder Schritt, jede Bewegung ist von Bedeutung, denn jede Technik wird genau beobach- tet und bewertet. Da pulsiert das Adrenalin durch Adern. Besonders hervorzuheben war die Teilnahme von 6 Kin- dern aus Bergatreute, die ganz stark die Nerven behalten haben, und das, obwohl die Konkurrenz sehr stark war. Die Medaillenbilanz des Vereins in den unterschiedlichen Alters- und Leistungsklassen sah am Ende des Tages so aus: Gold Verena Pfau und Kai Wiest im Team (LK 1), Kristof Gundo- rath (LK 2), Maren Béchu (LK 3), Bronze Marlies Schmid (LK 1), Monika Förtsch (LK 3) Doch trotz der Anspannung und Aufregung war dieses Turnier vor allem eins – ein unvergessliches Erlebnis. Es war mehr als nur ein Wettkampf, es war eine Reise vol- ler Emotionen und unvergesslicher Momente, die uns alle noch lange in Erinnerung bleiben werden. Alfred Manthei Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Narrenzunft Raspler e.V. Ein unvergessliches Wochenende auf der Rasplerhütte 2024 Auf nach Hittisau hieß es vergan- genen Freitag für über 40 Raspler. In Fahrgemeinschaften organisiert, ging es auf die diesjährige Zunfthütte ins Ferienhaus Rainerau. Die Ersten wurden bereits durch unsere „Radel-Raspler“ in Empfang genommen, denn die beiden reisten bereits am Donnerstag an. Bis aufs letzte Bett wurde die Hütte mit jungen und jung- geblieben Rasplern belegt und nach einem reichhaltigem Vesper, waren die Grundlagen für den ersten Abend ge- schaffen. Tischtennis, Kartenspiele, Gitarrenklänge, Ge- sang und Tanz stand auf dem Programm. Die Zeit ver- ging wie im Flug und somit war es auch kein Wunder, dass einige sogar bis zum Sonnenaufgang wach blieben. Nach einer kurzen Nacht und einem guten Frühstück starteten wir mit Bewegung in den Samstag. Egal ob es der kurze Spaziergang auf das nahegelegene Mähfest war oder gar die ganz große Wanderung, mit Aufstieg durch die Schneefelder, auf den 1565m Gipfel des Hoch- hädrichs. Es war für alle was dabei. Gesund und munter fanden sich die einzelnen buntgemischten Gruppen wie- der an der Hütte ein und berichteten von ihren Erlebnis- sen, bevor zum Abendessen mit Pulled Pork ans Salat- buffet gerufen wurde. Bis spät in die Nacht wurde nochmals gesungen, getanzt, gespielt und gelacht. Leider hieß es dann am Sonntag wieder, Taschen packen und Hütte aufräumen. Mit vielen schönen Momenten im Gepäck, ging es zurück in die Heimat nach Baindt. Ein herzliches Vergelts Gott dem gesamten Hütten-Or- ga-Team und allen die dieses Wochenende mitgestaltet haben. Die Rasplerhütte 2024 war einfach nur mega! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zur Kreismaiandacht am Mittwoch, 15.05.2024 in der Pfarrkirche in Bergatreute, Beginn 19.00 Uhr. Anschließend gemütliches Vesper im Pfarrgemeinde- haus, bewirtet von den Landfrauen Bergatreute. Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, kleine Mai- wanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit Grillen am Bädle. 30.05.-02.06.2024, Landesturnfest, Donnerstag + Freitag, Kuchenverkauf in Baindt durch die Landfrauen. Samstag, 29.06.2024, 50. Firmenjubiläum Fa. Mack in Baindt, Bewirtung Kaffee und Kuchen. Mittwoch, 10.07.2024, Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal mit anschließender Eisverkostung „La- Dolce“. Reitergruppe Baindt Vereinskleidung Endlich ist es soweit und wir können am diesjährigen Reitturnier unsere neue Vereinskleidung präsentieren! Bereits im Voraus möchten wir uns bei unse- ren beiden Sponsoren Kirchner Ener- gie GmbH sowie Ribo GmbH bedanken! Ein weiter Dank geht an Heiko Bayer (Bayer Druck & Verlag GmbH) über den wir unsere Kleidung bestellen und bedrucken lassen. Termin zur Anprobe Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wann: Dienstag, 14. Mai Uhrzeit: 17:30 bis 20:30 Uhr Ort: Probelokal des Musikvereins Baindt (Alte Schule, Klosterhof 5, Baindt) Wir bitten alle Mitglieder, welche Interesse an der Ver- einskleidung haben, zur Anprobe zu kommen. Vor Ort können die Kleidungsstücke direkt bestellt werden. Bei Fragen dürft ihr euch gerne an Lena Steinhauser (0157 55402371) wenden. Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Vereinsausflug CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: Zwischen 07:00 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt! Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30€ pro Per- son Kinder bis 15 Jahre 15€ pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Getränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnisse Reitertag Waldburg Dressurreiterwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, Platz 4 Reitturnier Leutkirch-Dipoldshofen Dressurprüfung Klasse L* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 7 Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 8 Dressurprüfung Klasse A* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 8 Alisa mit Sokrates Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 04.05.2024 Top 1: Eröffnung Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete um 17.10 Uhr die Sitzung. Er begrüßte alle An- wesenden Mitglieder, darunter unser Ehrenmitglied Her- mine Maucher. Er gab einen Rückblick auf das vergan- gene Jahr. Die aktuelle Mitgliederzahl betragt 56 Mitglieder Top 2: Totenehrung Unserem langjährigen Mitglied Hermann Schmid wurde zur Erinnerung in einer Schweigeminute gedacht. Der Schützenverein wird ihn in guter Erinnerung behalten. Top 3: Bericht des Kassiers W. Frick-Hermann gab Auskunft über den Kassenbericht. Kassenprüfung H. Laske berichtete das es keinerlei Beanstandungen gibt. Top 4: Entlastung der Vorstandschaft O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Wahlen O. Damoune führte die Wahlen durch. Es wurde wie folgt gewählt: 1. Vorstand: Patrick Pfau 2. Vorstand: Günter Schnetz Schriftführer: David Sill Kassier: Wolfgang Frick-Hermann Sportleiter: Stefan Schnez Jugendleiter: Hans-Martin Schmid Kassenprüfer: Arthur Pfau Heiko Laske Des weiteren gibt es ab diesem Jahr die Wahl von „de- legierten Vereinsmitgliedern“ diese können die Meinung des Vereins bspw. Bei Kreis-Bezirks-, Landesschützenta- gen vertreten. Dafür wurden einstimmig alle Vorstands- mitglieder bestimmt. Alle gewählten wurden einstimmig per Handzeichen gewählt. Wir danken allen Ausgeschie- denen für ihre Mitarbeit. Top 5: Veranstaltungen Geplant sind die Ortsmeisterschaft, das Ferienprogramm, das Königsschießen mit Adventsabend und das Silves- terböllern. Top 6: Ehrungen P.Pfau führte die Ehrungen durch. Geehrt wurden für: 40 Jahre: Tilmann Spahlinger 50 Jahre: Brigitte Albrecht Wir danken den geehrten für ihre Treue zum Verein. Top 7: Anträge Es sind keine Anträge eingegangen. Top 8: Schlussworte P. Pfau bedankte sich bei allen fürs kommen und wünsch- te allen einen guten Appetit beim anschließenden Grill- abend. Schriftführerin Stefanie Albrecht Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Gospoldshofen zum Wachbühl Von Gospoldshofen aus wandern wir zur Zengerlesmüh- le. Über Starkenhofen erreichen wir den Aussichtspunkt Wachbühl. Von dort aus geht es über Bauhofen zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Dienstag, 14.05.2024 um 11.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11,8 km, 190 hm. Fahrpreis 7,50 Euro. Einkehr im Sennerstüble in Gospoldshofen. Anmeldung ab 10.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, bei Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag Tel. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Große Alpsee-Runde über das Jugetköpfle Vom Parkplatz Immenstadt über Bühl steil bergauf nach Zaumberg. Gipfelsturm aufs Jugetköpfle und Abstieg über die Siedel-Alpe, Treblings, und entlang des Alpsees zurück. Treffpunkt Sonntag, 19.05.2024 um 09.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4,5 Stunden, 11 km, 320 hm (3/4 Stunde steil bergauf). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften). Anmeldung ab 15.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf, Info Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden- Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt beim Stadtradeln 2024! Vom 08.06.-28.06.2024 findet im Landkreis Ravensburg wieder das Stadtradeln statt. Dazu ergeht eine herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde der Ortsgruppe, uns mit vielen geradelten Kilometern - egal ob mit oder ohne Motor - zu unterstüt- zen. In den letzten Jahren hatten wir sogar kleinere Erfol- ge unter den Teilnehmern zu verzeichnen! Wie könnt ihr mitmachen? Registriert euch oder reaktiviert euren bestehenden Zu- gang unter www.stadtradeln.de und tretet über die Kom- mune Baienfurt im Landkreis Ravensburg dem Team DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei. Den direkten Link zum Team findet ihr auch unter baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ stadtradeln-2024. Wir freuen uns auf sportliche und umweltschonende Wo- chen und viele Kilometer ins Training und zurück mit dem Fahrrad! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Bernd Kohlhepp präsentiert „Hämmerle Räumt Auf!“ am 14.06.2024 um 20:00 Uhr als OPEN AIR Veranstaltung auf dem Hofgut Durrenberg. Das schwäbische Kabarett enthält neue Songs, Szenen mit Herrn Hämmerle beim Klassentreffen und in „Ham- let“, sowie ein Wiedersehen mit Frau Schwerdtfeger, Hot- te und Manne. Hämmerle überprüft seine Habseligkeiten von Keller bis Speicher, um Platz zu schaffen und den Müll zu trennen, bevor er anfällt. Er geht aktuellen Problemen auf den Grund und bietet seine einzigartigen Lösungen an. Bernd Kohlhepp wird als vielseitiges Talent gepriesen, das mit schwäbischer Mundart virtuos umgeht und ein Publikum zum Lachen und Nachdenken bringt. Die Veranstaltung findet OPEN AIR statt. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung im Kulturstadl auf dem Hofgut Durrenberg stattfinden. Tickets: www.resevix.de. Gemeinsam gegen einsam – Einladung zum Dialog für Gemeinschaft Unabhängig von Alter oder sozialem Hintergrund ist das Phänomen der Einsamkeit in unserer Gesellschaft leider weit verbreitet. Wenn ihr nicht entgegengewirkt wird, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf physische und psychische Gesundheit von Personen haben. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern möchten die Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt und die Land- tagsabgeordnete Dr. Dorothea Kliche-Behnke Herausfor- derungen identifizieren, Lösungsansätze diskutieren und Wege finden, wie wir als Gesellschaft zusammenfinden können, um dieses Thema anzugehen. Diakon Gerd Gun- ßer wird als Fachbereichsleiter Sozialberatung bei der Di- akonie Oberschwaben die Debatte ergänzen. Gemeinsam werden gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Aspekte beleuchtet. Im Anschluss wird es Raum geben, um zusammen Anre- gungen zu diskutieren und Möglichkeiten zu erörtern, wie Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 präventive Maßnahmen gegen Einsamkeit konkret vor Ort in den Quartieren umgesetzt werden können. Datum: 21.05.2024 Uhrzeit: 18:30 Ort: Café Kamala (Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg) Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Um Anmeldung wird gebeten. Der Eintritt ist frei. App waht3words - Die einfachste Art über Orte zu reden, auch im Notfall Straßenadressen sind im 21. Jahrhundert nicht mehr zeit- gemäß. Sie sind nicht genau genug, um Orte wie Ge- bäudeeingänge präzise zu beschreiben. Für Parks oder in vielen ländlichen Gegenden gibt es überhaupt keine Straßenadressen. Das erschwert das Finden bestimmter Plätze und macht es in Notfällen für Einsatzkräfte des Roten Kreuzes genau zu beschreiben, wo Hilfe nötig ist. So kann auch die DRK-Bergwacht einen umgeknickten Jogger in unwegsamen Gelände im Wald orten und mit einer Fahrtrage retten und an den Regelrettungsdienst übergeben. Aus diesen Gründen wurde what3words ent- wickelt. Was ist what3words? Die kostenlose App what3words von einem start-up aus Deutschland macht es für Nutzer von Notrufnummern einfacher, den Ort, an dem Hilfe benötigt wird, exakt an- zugeben. Das System hat jedem 3 m x 3 m großen Qua- drat weltweit eine sogenannte Dreiwortadresse zugeteilt, die aus einer einmaligen Kombination von drei Wörtern besteht. Wenn ein Wanderer beispielsweise in einem weit- läufigen Gebiet in eine Notsituation gerät, kann er mit einer Dreiwortadresse wie „schönheit.schicken.lesebuch“ für die Rettungskräfte genaue Ortsangaben machen. Dreiwortadressen ermöglichen es Notfalldiensten also, punktgenau Orte zu finden, die keine verlässliche Straße- nadresse haben, seien es Plätze in ländlichen Gegenden oder neue Gebäude und Baustellengebiete, die oft nicht in digitalen Karten verzeichnet sind, verrät DRK-Kreisbe- reitschaftsleiter Patrick Richter. Jeder kann Dreiwortadressen mithilfe der kostenlo- sen what3words-App finden, die auch offline ohne In- ternetverbindung funktioniert. Wenn Notfalldienste eine Dreiwortadresse erhalten, wird diese sofort an die je- weiligen Einsatzkräfte weitergeleitet, die dann mit der what3words-App direkt zum Ort des Vorfalls navigieren können. In vielen Fällen ist es schneller und einfacher, per Telefon oder Funk drei Wörter weiterzugeben – und vor allem ist es weniger fehleranfällig als komplizierte GPS-Koordinaten, so Geschäftsführer Gerhard Krayss vom Roten Kreuz in Ravensburg. Bezahlbar und lebenswert Wohnen Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine drän- gende soziale Frage unserer Zeit. Sozialdemokrat:innen treten dafür ein, dass jede und jeder eine bezahlbare Wohnung findet, hat, oder behalten kann. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Kommunal- trifft Landes-, trifft Bundespolitik“ bringt Hei- ke Engelhardt regelmäßig Bürger:innen mit Politiker:innen aller Ebenen zusammen. Im Gespräch mit Bürger:innen diskutieren die SPD-Bundestagabgeordnete Engelhardt, der sozialdemokratische Landtagsvizepräsident Dani- el Born, der SPD-Kreisrat Prof. Dr. Ernst Deuer und der Präsident der Sozialistischen Bodensee-Internationale Jan Haschek die Rahmenbedingungen, förderliche Maß- nahmen und konkrete Lösungen, um bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen. Wann: 22.5.2024 Uhrzeit: 19:00 Ort: Ritterkeller, Aulendorf Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten. „Direkteinstieg KITA“: QuereinsteigerIn- nen gesucht! In der Kinderbetreuung werden Fachkräfte händerin- gend gesucht. Mit dem „Direkteinstieg Kita“ werden aus- drücklich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ange- sprochen, für die bislang aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Zugangsvoraussetzungen eine (Zweit-) Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht in Frage kam. Der neue Bildungsgang kommt nun auch ins Allgäu und die Region Bodensee-Oberschwaben. Der große Vorteil: bei der praxisintegrierten Ausbildung kann bei einer attraktiven Vergütung in unter zwei Jahren ein Abschluss auf Fachkraftniveau als Sozialpädagogische Assistenz erworben werden. Die Ausbildung kann grund- sätzlich sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert wer- den. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm sind mindestens ein Hauptschulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2 oder höher).Katharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- markt, stellt am 14. Mai in der Geschwister-Scholl-Schule in Leutkirch den genauen Ablauf, die Zugangsvoraus- setzungen sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms vor. Auf Wunsch ist im Anschluss an den Vortrag die Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- termins möglich. Informationsveranstaltung Dienstag, 14. Mai 2024von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Geschwister-Scholl-Schule, Öschweg 5, 88299 Leutkirch, Gebäude C, Raum C132 (der Raum wird vor Ort über Schil- der ausgewiesen) Keine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Mehr Informationen unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/direkteinstieg-kita. Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Sonntag, 12. Mai 2024 Entstehung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft. Erleben und „erwandern“ Sie die Geschichte unserer wunderbaren, einmaligen Gegend. Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Strecke: ca. 7 km Dauer: ca. 2,5 Stunden Wie oft sind wir gedankenlos unterwegs, dabei haben uns Landschaft und Natur unendlich viel zu erzählen. Heute nehmen wir uns Zeit, dieser Geschichte ein wenig nachzugehen. Die Blitzenreuter Seenplatte bietet eine einmalige geo- logische Formation. Hier können Sie auf engstem Raum die verschiedenen Entwicklungsstufen unserer Natur- und Kulturlandschaft anschaulich erleben. Wie ist unsere interessante und abwechslungsreiche Kul- turlandschaft entstanden? Wie haben die Generationen vor uns gelebt und welche Einflüsse hatten sie auf die Natur unserer Gegend? Wel- che Maßnahmen wurden in den letzten Jahren realisiert, um eine intakte und vielfältige Kulturlandschaft zu erhal- ten, beziehungsweise wieder herzustellen? Wie wirken sich diese Maßnahmen inzwischen aus? Diese und weitere Fragen wollen wir bei unserer Wan- derung bedenken. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser etwa zweieinhalb stündigen Exkursion in die Vergangen- heit. Für die ca. 7 km lange Runde benötigen Sie witte- rungsgerechte Kleidung und gutes Schuhwerk und ggf. ein Getränk. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. 1 2 ABC 3 DEF 4 GHI 5 JKL 6 MNO 7 PQRS 8 TUV 9 WXYZ * 0 # 263739 55693 932237 © DEIKE PRESS 760R33R5 Handycode Welcher britische Komponist versteckt sich hinter dieser Telefon- nummer? Lösung: Andrew Lloyd Webber Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Muttertag Vier Kinder überraschen ihre Mütter mit einem Muttertagsblu- menstrauß. Wie heißen die Kinder, wie alt sind sie, und welche Blumen verschenken sie? 1. Der zehnjährige Klaus verschenkt keine Tulpen, und Lena Wie- se keine Narzissen. 2. Das Mädchen der Familie König ist nicht acht Jahre alt. 3. Der Sohn der Familie Lehmann gibt seiner Mutter Krokusse, und das achtjährige Kind selbst gepflückte Gänseblümchen. 4. Michael ist älter als Nadine. 5. Ein Junge verschenkt Tulpen. 716R35R1 Lösung: © Bernd Müller-Dennhof/DEIKE745R08R3 Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 VERSCHIEDENES Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de _Sichere Branche wünschenswert? Zum Herbst 2024 bieten wir an: _ Ausbildung Steuerfachangestellter (m/w/d) _ Praxisplatz Duales Studium (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige schriftli- che oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 7. Juni 2024 Nummer 23 Kommunal- und Europawahl 2024 Wahlaufruf zur Kommunalwahl und zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 9. Juni 2024, sind Sie zur Kommunalwahl und zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Nutzen Sie mit Ihrer Stimmenabgabe die Möglichkeit, auf die Politik in unserer Gemeinde, im Landkreis und auch in Europa, Einfluss zu nehmen. Es geht um die Zukunft auf kommunaler Ebene, also um die Entwicklung direkt vor Ort, aber auch um die Zukunft Europas. Wer nicht wählt verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen! Für unsere Demokratie sollten wir bereit sein, die paar Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Auch unsere Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr sind bei den Kommunalwahlen und ab dieser Wahl auch für die Europawahl wahlberechtigt! Die Ergebnisse der Europawahl sind spätestens am Sonntagabend auf unserer Homepage unter www.baindt.de abzurufen. Die Gemeinderatswahl wird über ein EDV-gestütztes Wahlprogramm ausgezählt. Am Sonntag- abend, ab 22:00 Uhr, laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Sitzungssaal des Rathauses ein, um die Zwischenergebnisse auf der Leinwand mitzuverfolgen. Das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl wird gegen 22:30 Uhr vorliegen. Die Kreistagswahl wird am Montag, den 10. Juni 2024, ausgezählt. Auch diese Ergebnisse wer- den baldmöglichst auf die Homepage der Gemeinde gestellt. Da am Montag alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung mit der Wahlauszählung beschäf- tigt sind, können an diesem Tag keine anderen Verwaltungsaufgaben erledigt werden. An diesem Tag findet kein regulärer Dienstbestrieb statt. Wir freuen uns über eine gute Wahlbeteiligung und wünschen Ihnen einen guten Wahlsonntag! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ein Wochenende, das Geschichte schrieb! Mit dem Landesturnfest 2024 starteten wir in der Gemeinde Baindt in das lange Wochen- ende. Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feierten im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württem- bergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Challenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Frühstück für unsere Gäste wurden ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke kümmer- te. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des anhaltenden Dauerregens veran- lasste das Organisationsteam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veran- staltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeinde- verband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg haben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der an- haltenden Hochwassersituation und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 ab 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Ein Rückblick in Bildern folgt nächste Woche. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasseralarmplan der Freiwilligen Feuer- wehr und der Gemeinde aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zu- sammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt unterstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerweh- ren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sandsäcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK sowie allen Helferinnen und Helfern der letzten Tage. Wir sind sehr stolz auf unser Gemeinwesen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt stellte kostenfreie Sandsäcke für die Baindter Bevölkerung zur Verfügung. Sollten Sie von dieser Hilfs- aktion Gebraucht gemacht haben, freut sich unsere Freiwillige Feuerwehr über eine kleine Spende für ihre Kameradschaftskasse. Die Sandsäcke müssen nicht zurückgebracht werden! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Pflichten und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall Hochwasser kann Bürgerinnen und Bürger überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Dies zeigte auch der Dauerregen bei uns in Baindt. Die Folgen können fatal sein, wenn kei- ne Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und Ihr Haus und die Umwelt durch Schutzmaßnahmen sichern. Gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Ge- meinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströ- mendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, wie wichtig es zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke ist, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die folgenden Maßnahmen langfristig im Voraus umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe. Diese verhindert im Falle von ex- tremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächenwas- ser und Abwasser über Sanitäranlagen zurück in Ihr Gebäude strömen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Dies gibt Ihnen Zeit, sich auf potentielle Hochwasserereignisse vorzubereiten. Diese finden Sie unter anderem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Achten Sie bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Die finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser können die privaten Rücklagen für Schadensfälle schnell sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Nie- derschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Durchlässige Oberflächen und eine großzügige Bepflanzung helfen deshalb in erheblichem Ausmaß dabei, Ihr Grundstück zu entwässern. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Fri- seur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die La- dengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die AchtalApotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung 466.81 4468.30 468.24 468 468 46 468.29 468.27 468.37 468.77 468.56 468.09 467.99 468 .43 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 466.78 466.73 468.12 468.17 468.41 468.34 468.28 468.25 468.27 468.23 46 8.4 7 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 472.53 469.64 469.65 469 .63 69. 61 469.24 469.28 470.16 470.65 471 87 470.22 4 7 0 .1 0 471.37 471.08 470.84 470.94 4 70 .9 6 470.82 471 48 470.10 469.54 469.98 470.01 4 6 9 .8 4 469.67 4 69 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 472.87 473.76 473.06 473.08 473.10 472.53 9.41 474.48 474.21 473.94 474.15 474.70 474.07 474.12 472.61 472.61 4 72.77 475 08 474.17474.06 473.93 473.93 473.63473.40 473.62 473.14 472.83472.78 470.21 474.15474.05 474.52 468.39 468.58 467.08 467.17 469.20 472.69 58/12 69.23 48 467.64 DH 468.29 DH 473.10 0 6 468.20 468.32 468.29 468.31 468.39 468.77 468.56 468.27 466.70 466.83 466.81 468.34 468.30 468.09 68.05 468.08 468.15 468.48 468.39 468.41 468.33 468.17 468.22 46 8.5 9 69.64 469.66 469 .63 69. 61 469.68 46 469.11 471.21 471.41 470.15 4 7 0 .1 0 471.46 471.27 470.99 470.84 471.01 4 70 .3 6 471.36 470.10 469.57 469.54 469.53 4 6 9 .8 7 4 69 .8 4 469.83 473.75 473.58 474.73 474.43 474.41 473.79 473.73 472.53 2.96 474.63 .62 472.99472.86 474.15 473.82 474.18 473.92 Ga 467.10 470.85 470.78 469.64 473.68 474.22 474.47 840/1 470.01 468.24 468.30 4 0 0 80-99 55-99 55-9955-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 5-99 4 130-99 130-99 80-99 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" p. "Elsrijk" camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" pennsylv. "Summit" 21.10 | Prunus padus 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii | p CAP-Markt Bäckerei Friseur Kosmetik- Lounge Hubertus-Apotheke Mühlstraße ZUGANG GESCHÄFTE / APHOTHEKE nicht barrierefrei ZUGANG PRAXEN im OG Kosmetik-Lounge ZUGANG barrierefrei ZUFAHRT über Klosterhof / Mühlstraße H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 11. Juni 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anlie- gen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 09. Juni 2024 Kommunal- und Europa- wahl Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 4 und 8 Unsere Austräger Linus Kaplan und Franka Hermann haben am 31. Mai letztmalig das Baindter Amtsblatt aus- getragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 7. Juni 2024 über- nimmt Christof Chlebicki den Bezirk 4 und Carolin Leon- hard den Bezirk 8. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Juni und Sonntag, 09. Juni 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Juni 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 9 51 10 Sonntag, 09. Juni 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.- 24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Zur Information TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.06., 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juni - 16. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Darum ist das Ergriffenwerden von Gott Entzündet Wer- den in Liebe. Edith Stein Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kalan, Marisa Pfister, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Kaplan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Rößner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilde und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elias Dienstag, 11. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 13. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 14. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selens- ky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Halder, Jahrtag: Anna Halder) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfar- rer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wie zu besten Corona-Zeiten ... haben Landjugend Baindt und die Ministranten uns wieder mit einem wunderbaren Blumenteppich überrascht und dafür gesorgt, dass die Gäste aus nah und fern (Landes- turnfest) Fronleichnam mit im Blick hatten. Das nasskal- te Wetter hielt die Blumenpracht lange frisch. Auch ohne Prozession wurde der Tag zu einem Fest. Wir danken ganz herzlich Herrn Pfr. Leuze dafür, dass er den Gottesdienst mit uns gefeiert hat. Die 20 Ministranten hatten ihr Früh- stück nach der „Frühschicht“ (ab 6 Uhr) wieder redlich verdient. Die Landjugend hatte sicher auch ein warmes Plätzchen gefunden. Vergelt’s Gott. Bilder von der Kirchengemeinde Blumenteppich Minis- tranten Bild von der Kirchengemeinde Blumenteppich Landju- gend Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unse- rem nächsten Senioren- treff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauen- fest 2024 Frauenfest Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauen- fest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katho- lischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschlie- ßend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 08.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16. Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Montag, 10. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Ev. Gemeindehaus Frauenkreis à 19. Juni Ausflug Donnerstag, 13. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte(n), 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Die Regale in Buchhandlungen quellen über von Ratge- bern für ein glücklicheres Leben. Und das in einer Zeit, in der es uns – äußerlich betrachtet – so gut geht, wie in keinem Jahrhundert vor uns. Es wird deutlich, dass wir mehr brauchen als einen vollen Bauch und das neueste Smartphone. Unser Wochenspruch ist kein bloßes weiteres Angebot auf dem Markt der Heils-Versprechen. Es ist Gottes Antwort auf die tiefe Sehnsucht, die uns zeigt, dass meine Seele erst bei dem zur Ruhe kommt, der sie ins Dasein gerufen hat. Schon hier und jetzt die Gemeinschaft mit unserem Ur- sprung und Ziel zu suchen – dazu lädt uns Jesus ein. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschich- te beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unse- ren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfragen in diesen Texten wieder- finde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse), 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz), 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist); & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Familien- gottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Da unsere Kühlmöglichkeiten ein- geschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Seniorenkreis Geselliger Nachmittag Unser nächstes Treffen findet am 11. Juni 2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, Baienfurt statt. Thema: Eine kleine Reise durch unsere Heimat - ein geselliger Nachmittag Wir freuen uns auf unsere Gäste. Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 AUSFLUG um 14:30 Uhr Abfahrt im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Mit großer Trauer nimmt der Sportverein Baindt 1959 e.V. von seinem Gründungsmitglied Josef Kränkle Abschied, der im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert der SV Baindt einen Mann der ersten Stunde, welcher in seinen 64 Jahren Mitgliedschaft den Sportverein und ganz besonders den Fußball in Baindt mitgeprägt hat. Wir werden seine liebenswerte Art, seine Hilfsbereitschaft und seinen Humor stets in Erinnerung behalten. Den Hinterbliebenen sprechen wir unser tiefempfunde- nes Mitgefühl aus. Sportverein Baindt 1959 e.V. Letzter Spieltag fällt ins Wasser Aufgrund des starken Regens in Süddeutsch- land, wurden die Partien TSV Riedlingen - SV Baindt und SV Vogt II - SV Baindt II abgesagt. Beide Spiele werden nicht mehr nachgeholt. Trotz der Spielabsagen, veranstaltete der SVB am Sams- tagabend dennoch eine kleine Saisonabschlussfeier im Vereinsheim. Die erste Mannschaft verabschiedete das Trainerteam um Jens Rädel (Pause) und Michael Gauder (Trainer SV Wolfegg), welches den SV Baindt erstmals in die Landesliga geführt hatte. Darüber hinaus fiel die Trennung von den langjährigen Leistungsträgern Philipp Boenke (Karriereende und Wechsel zum 1.FC Roséschor- le) und Luca Wetzel (SV Baindt II) sehr schwer. Zudem verlassen Johannes Kern (Rückkehr in die Heimat nach erfolgreichem Referendariat), Daniele D‘Ercole (unbe- kannt) und Ylber Xhafa (SV Weissenau) den Verein. Von der zweiten Mannschaft wurden Dennis Hecht (Kar- riereende), Luca Lauriola (Co-Trainer SV Wolfegg) und Co-Trainer Erwin „Quackie“ Koscher (Pause) gebührend gefeiert und verabschiedet. Der SVB bedankt sich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, welche beide Mannschaften in der vergan- genen Saison unterstützt haben. Trotz langer Auswärts- fahrten und oftmals enttäuschender Ergebnisse, konnte das Team immer auf zahlreiche Baindter Fans zählen und dankt vielmals dafür. SV Baindt Frauen in der kommenden Saison wieder im Spielbetrieb Nachdem die Frauen des SV Baindt in der Rückrunde, der gerade zu Ende gegangenen Saison sich mangels aus- reichender Spielerinnen leider aus dem Spielbetrieb zu- rückziehen mussten, konnten wir inzwischen einen Partner finden, mit dem wir ab der kommenden Saison 24/25 wie- der in den Spielbetrieb einsteigen können. Wir schließen uns der bereits bestehenden SGM Fronhofen/Blitzenreute als dritter Partner an und werden somit auch künftig in der Bezirksliga spielen. Damit setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit aus der Jugend fort, in der wir bereits seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spielgemeinschaft mit Fronreute haben. Wir wünschen den Frauen in der neuen SGM viel Erfolg und hoffen an die erfolgreiche Zeit vergangener Jahre bald wieder anknüpfen zu können. TC Baindt e.V. Jugendsaisonauftakt mit Bändelestur- nier Am Samstag den 04. Mai fand bei uns auf der Anlage der Saisonauftakt für un- sere Jugend statt. Bei gutem Tenniswet- ter starteten wir um 13:30 Uhr mit 10 Kindern in die erste Runde des Bändelesturniers. Die ersten beiden Runde wurde mit allen Altersklassen gemischt gespielt, so dass die Neunjährigen in Doppel mit den Fünfzehnjährigen zusammen spielen konnten. Der Spaß stand im Vorder- grund und den hatten alle Mitspieler. Zur dritten Runde kam noch ein zusätzlicher Spieler dazu. Damit reichte es, unter Mithilfe unseres Jugendwarts, zu 3 Doppelpaarungen. Damit die älteren Spielerinnen und Spieler etwas mehr gefordert wurden, wurde jetzt nach die Altersklassen getrennt gespielt. Es wurden aber wei- terhin, wie es bei Bändelesturnieren üblich ist, die Spiel- paarungen gelost. Nach der dritten Runde wurde eine allgemeine Pause von ungefähr zwei Stunden ein-gelegt. Die Fußballfans des VfB Stuttgart waren in der großen Überzahl, sie wollten das Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München im Fernsehen anschauen. Auch hier war das Ergebnis ein großer Erfolg. Zur allgemeinen Freude gewann der VfB Stuttgart das Spiel. Danach ging es nochmal weiter mit Tennis. Die Kinder hatte so große Freude beim gemeinsamen Spielen, dass nach dem Fußball noch 2 weitere Runden gespielt wur- den. Am Ende war es kurz vor 19 Uhr als die Dämmerung anbrach und die letzten Kinder nach Hause gingen. Alle Mitspielerinnen und Mitspieler hatten große Freude beim Saisonauftakt. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Verbandsrunde 2024 steht vor der Tür Vorschau: Alle unsere Mannschaften trainieren schon fleißig und ste- hen in den Startlöchern. Um Spiel, Satz und Sieg kämpfen 8 Teams in der Verbandsrunde, 2 Teams in der Doppel- runde und 3 Jugendmannschaften. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison mit viel Spaß und Erfolg. Mittwoch, 5.6.: KIDs-Cup U12 – SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. Freitag, 7.6.: SG Baienfurt – Junioren U18 Samstag, 8.6.: Junioren U18 – TC Friedrichshafen 3 Herren 50/1 – TA SV Haisterkirch Sonntag, 9.6.: TC Warthausen – Herren 30 Montag, 10.6.: SPG Hett./Inner./Ver.stadt - Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 - TC Biberach (Doppelrunde) Mittwoch, 12.6.: Herren 65 - TC Kusterdingen TC Weingarten - KIDs-Cup U12 Freitag, 14.6.: Junioren U15 - TC Weingarten Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Josef Kränkle (Ignaz) † 23. Mai 2024 Ignaz war seit dem Jahr 1953 Musikant im Musikverein Baindt e.V. Er war leidenschaftlicher Schlagzeuger und hat uns auch nach seiner aktiven Zeit als Schlagzeuger weiterhin in der Fahnenabordnung unterstützt. Ignaz hielt über 70 Jahre dem Musikverein Baindt die Treue und ge- noss bei allen Musikantinnen und Musikanten aller Gene- rationen hohes Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem geselligen Musikanten mit großer Leidenschaft zur Musik, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hochwassereinsatz - Einrichtung und Betrieb einer Notunterkunft Am Samstag, den 31.05. bekamen wir um 12 Uhr den Auftrag der Ge- meinde Baienfurt, eine Notunterkunft für bis zu 100 Per- sonen einzurich- ten. Innerhalb kür- zester Zeit war die Gemeindehal le von unseren sie- ben Helferinnen und Helfern einge- richtet. Das war auch wich- tig, da die ersten 15 Personen be- reits evakuiert wa- ren und bei uns eintrafen. Unsere Aufgabe bestand in der Registrie- rung der Betroffe- nen, der sozialen B e t r e u u n g (Schlafplatz, Din- ge des täglichen Bedarfs, Essen, Getränke etc.) und der Beratung. Dabei waren wir in ständigem Austausch mit den Krisenstäben der Gemeinde und unserer Kreis- bereitschaftsleitung. Da wir nicht wussten, wie sich das Wetter entwickelt, stellten wir uns auf einen längeren Ein- satz ein. Die Notunterkunft blieb jedoch nur bis Sonntag Nachmit- tag in Betrieb, da die betroffenen Be- wohnerinnen und Bewohner bereits in ihre Häuser zurück- kehren konnten und unser Einsatz somit beendet war. Bis auf 20 Feldbetten, die als Notlösung bei einer neuen Lage reaktiviert werden können, wurde alles gereinigt und aufgeräumt. Vielen Dank für die Zusammenarbeit an alle Beteiligten und an unsere Helfer:innen für ihren tatkräftigen, ehren- amtlichen Einsatz! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Treffen Sie die Kandidaten der CDU für den Gemeinderat Vor der Wahl haben Sie die Möglichkeit, die Kandidaten der CDU zu treffen: Freitag, 07.06. ab 15 Uhr am CAP-Markt Samstag, 08.06. ab 10 Uhr am Feneberg Markt Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Kandidaten persön- lich kennenzulernen. Gerne dürfen Sie Ihre Fragen an uns richten und Ihre An- liegen mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Gemeinderats-Kandidaten der CDU Seltene Arten erleben – Baindter Annaberg erkunden Samstag, den 8. Juni ab 14 Uhr la- den die Kandidat*innen von Bündnis 90 /Die Grünen aus Baindt herzlich zu einem Spaziergang in das Naturschutz- gebiet Annaberg ein. Der Naturwart Walter Hohneiser führt uns durch die ehemalige Kiesgrube vorbei an be- sonderen Blühern und mit etwas Glück sieht man die Gelbbauchunke. Am besten bringt man Fernglas und Lupe mit. Treffpunkt: Tor an der Kiesgrubenstrasse Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Wir fahren in Immenstadt mit der Bergbahn auf den Mit- tagberg und wandern am Bärenkopf vorbei. Auf einem schmalen Pfad unterhalb der Felswand geht es zum Stei- neberg Gipfel. Schwindelfreie können auf der Leiter (30 m) direkt zum Gipfel hinauf klettern. Unterhalb des Gip- fels bilden die Platten der Grauen Wand einen Kontrast zum steten Auf und Ab. Nach Einkehr in der Alpe Gund steigen wir durch den romantischen Steigbachtobel, be- gleitet von Wasserfällen und Gumpen, zum Parkplatz der Mittagbahn ab. Treffpunkt: Sonntag, 16.06.2024 um 08.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 14 km, 400 m Aufstieg, 970 m Abstieg. Fahrpreis 19 Euro, Bergbahn 16 Euro (ab 65 J.) Vesper, Getränke, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen. Stadtspaziergang „Ulmer Gärten“ Unsere Wanderfreundin Dorothee Glück führt uns an we- niger bekannte Orte in Ulm. Nach der Wanderung besteht die Gelegenheit zu einem Stadtbummel oder Besuch im Botanischen Garten. Treffpunkt: Dienstag 18.06.2024 um 09.10 Uhr Weingar- ten Charlottenplatz oder 09.30 Uhr am Bahnhof in Ra- vensburg. Rückkehr 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km, wenig Steigung. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Stadtführung. Mitnehmen: Vesper, Getränk und gutes Schuhwerk. Anmeldung bis 16.06.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 07524/4629601 Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Begrenzte Teilnehmerzahl, daher ist eine ver- bindliche Anmeldung erforderlich. Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Hauptversamm- lung 2023 vom VdK OV Weingar- ten Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingar- ten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 22.Juni 2024 – 14:00 Uhr/Einlass: 13:30 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Hauptversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: a) Geschäftsbericht - Vorsitzende Karin Maucher b) Kassenbericht - Kassiererin Pascale Röther c) Revisionsbericht - Revisorin Edith Wochner • Aussprache über die Berichte • Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht • Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag • Ehrungen der VdK Jubilare • Behandlung eingegangener Anträge Anträge/Anfragen zur Hauptversammlung bitte schriftlich, auch per E-Mail bis spätestens 15.06.2024 bei der Vorsitzende einreichen: Karin Maucher,Wag- nerstr. 24 88250 Weingarten • Mitteilungen des Kreisverbandes • Termine/Mitteilungen – Vorschau 2024/25 • Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialverband VdK OV Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Wenn Sie unsere Homepage einsehen wollen, dann gilt ab jetzt diese Adresse: https://bw.vdk.de/vor-ort/ov-weingarten-1/ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um Wespen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefährlich und schäd- lich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei dieser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, belästigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Un- sere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt werden. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Sti- chen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken ver- schluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nötig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vorsicht zu behan- deln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Eine Kontaktaufnahme ist über ein On- line-Formular möglich. Dieses ist über nachfolgenden QR-Code oder über www. rv.de/wespenundhornissen erreichbar. Falls Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie sich telefonisch unter 0751 85 – 4212 oder 0751 85 – 4210 melden. Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 9. Juni 2024 Spielend den Bann- und Wackelwald am Schrecken- see entdecken. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gästeführer: Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Es werden interessante Spiele für Familien mit Kindern geboten, um die Entstehung des Bannwaldes spielerisch zu erkunden. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Geführte Radtour zu PV-Anlagen Die Radtour startet am Freitag, den 14. Juni um 13:00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Zwei spannende Beispiele für Solarenergie im Landkreis Ravensburg werden besich- tigt. Zunächst wird eine Agri-PV-Anlage im Kompetenz- zentrum Obstbau in Bavendorf (KOB) besichtigt, danach führt die Tour ins Hinterland nach Weingarten. Dort wer- den verschiedene Balkon-PV-Anlagen erklärt und Fragen zur Montage und Wirtschaftlichkeit beantwortet. Mittler- weile sind diese Anlagen auch für Mieter interessant. Die Veranstaltung wird von der KAB in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg und dem BUND Bodensee-Ober- schwaben durchgeführt. Die Tour endet in Weingarten. Dauer 4,5 Stunden, Strecke ca. 20 km, Kosten 10 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb ist eine Anmeldung über https://eveeno.com/310388560 notwendig. Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren - Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07 - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de 34. Internationale Wolfegger Konzerte vom 28.- 30. Juni 2024 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 28. bis 30. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 28.06. um 20.00 Uhr ist das Blechblä- serensemble Bright Brass mit dynamischer Musik u.a. von Malcolm Arnold und George Gershwin zu erleben. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchesterkonzert am Samstag, 29.06. um 20.00 Uhr statt: Die Deutsche Radio Philharmonie präsentiert Beethovens 3. Sinfonie „Eroica“ sowie Franneks „Napoleon Bonapar- te“ mit dem Tenor Simeon Esper. Den Abschluss des Fes- tivals bildet das Kirchenkonzert am Sonntag, 30.06. um 17.00 Uhr, erneut mit der Deutschen Radio Philharmonie, dem Philharmonischen Chor München und renommier- ten Solisten, bei dem Werke von Bruckner und Schubert in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Katharina erklingen. Konzertkarten erhalten Sie bei der Wolfegg Information unter Tel.: 07527 9601-51 oder wolfegg.info@wolfegg.de Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe Das aktuelle Hochwasser richtet in Baden-Württem- berg erhebliche Schäden an. Besonders betroffen sind unter anderem der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg weist daher darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwas- serschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserka- tastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter be- stimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Beste- hende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Die Anzeige kann auch online erfolgen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die beste- henden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeiter- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 geld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurz- arbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Auf- räumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzar- beitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehr- ten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzu- zeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter https:// www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzar- beitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-be- rechnung Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle „Der Arbeitsmarkt zeigte im Mai erneut wenig Bewe- gung, die schwache Konjunktur bremst die Dynamik,“ fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die momen- tane Situation am regionalen Arbeitsmarkt zusammen. Insgesamt waren 15.379 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das waren 1,5 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Am Stellenmarkt zeigte sich bei den neu gemeldeten Arbeits- stellen ein Rückgang von fast 21 Prozent, der Bestand an offenen Arbeitsstellen blieb nahezu unverändert. „Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkes hat in den letzten Monaten merklich nachgelassen. Vor allem für Arbeitsu- chende ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte wird die Luft dünner“, so Mathias Auch. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das nahende Schuljahresende appelliert der Agenturchef an die Schü- lerinnen und Schüler: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In wenigen Mo- naten beginnt das neue Ausbildungsjahr oder Semester, spätestens jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.“ Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt und berät dabei alle jungen Menschen. Sie ist unter anderem auf zahlreichen Events in der Region präsent, so z. B. am 11. und 12. Juni auf der „Crunchtime“ in der CHG-Arena in Ravensburg, am 18. und 19. Juni auf der „Vocatium Bodensee“ im Graf-Zep- pelin-Haus in Friedrichshafen oder am 11. und 12. Juli auf den „jobs4you“ auf der Landesgartenschau in Wangen. Mehr zu den aktuellen Veranstaltungen unter https:// web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/ver- anstaltungen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Mai 15.379 Menschen ohne Arbeit, 7.051 Frauen und 8.328 Män- ner. Zum Vormonat sank die Zahl um 229 Personen bzw. 1,5 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.581 Personen bzw. 11,5 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 6.868 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 91 oder 1,3 Prozent weniger als vor einem Monat und 908 oder 15,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.511 Menschen ar- beitslos gemeldet. Dies ist eine Abnahme um 138 oder 1,6 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 673 oder 8,6 Prozent zum Mai des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Mai 5.244 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.953 davon arbeitslos. Aus den Asylherkunftsländern waren 3.934 erwerbsfähige Perso- nen gemeldet, von denen 1.367 arbeitslos gemeldet waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Mai über 1.144 neue, offene Stellen, das sind 303 weniger als im Vormonat. Im Mai des Vorjahres waren es 1.268 Neu- meldungen. Im gesamten Agenturbereich waren 6.592 offene Stellen gemeldet. Dies waren 110 weniger als im April und 601 oder 8,4 Prozent weniger als im Mai 2023. Ausbildungsmarkt Bis Mai haben Arbeitgeber für das kommende Ausbil- dungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 4.699 Ausbildungsstellen gemeldet. Gleichzeitig haben sich bis Mai insgesamt 2.509 Interessierte für eine Berufs- ausbildung gemeldet. Das sind 49 mehr als im Vorjahr. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Aus- bildungsplatz. „Wer über keine abgeschlossene Berufs- ausbildung verfügt, hat ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Die Berufsberatung hilft Jugendlichen mit individuellen Lösungen auf dem Weg zum Wunschberuf“, appelliert Mathias Auch. Mehr Infor- mationen und Termine unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat in den vergangenen Monaten wieder etwas zugenommen. Betroffene Bran- chen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeug- bau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und mittlerweile die Elektroindustrie, sowie Teile der Baubranche. Im Mai sind bis zum 28. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 24 neue Anzeigen für ma- ximal 1.016 Beschäftigte auf Kurzarbeit eingegangen. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 2,9 Prozent. Mit 4.187 Frauen und Männern waren 82 oder 1,9 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wo- chen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 1.808 Menschen (minus 54), das Jobcenter betreute 2.379 Frauen und Männer (minus 28). Im Landkreis Konstanz waren 6.315 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (2.721) oder das Jobcen- ter (3.594) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 132 Menschen oder 2 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,5 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 4.877 Menschen über die Arbeitsagentur (2.339) und das Jobcenter (2.538) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 15 Personen oder um 0,3 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 IMMOBILIENMARKT Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Garage oder Stellplatz gesucht! Wir suchen eine Garage oder ein bis zwei Stellplätze für 2 kleine Oldti- mer. Langfristige Miete (ganzjährig) oder zum Kauf. 07529/2977 GESCHÄFTSANZEIGEN © Tomaschoff/DEIKE 747U53W4 Sie haben Fragen rund um das Mitteilungsblatt? Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Abo Zahlart Zustellung Sonstige Fragen Digitalisierung Kontaktieren Sie uns jetzt! Jederzeit ganz bequem über unsere Webseite: Mitteilungsblatt abonnieren www.duv-wagner.de/abonnieren Fragen zur Zustellung www.duv-wagner.de/reklamation Umstellung auf das digitale Abo www.duv-wagner.de/digital Umstellung der Zahlart per Lastschrift www.duv-wagner.de/sepa Oder persönlich unter: abo@duv-wagner.de 07154 8222-20 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas verblieb zum Vormonat unverändert bei 2,9 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. „Mit Blick auf die Arbeitslosenquote ist der Landkreis Ra- vensburg seit langer Zeit unter den Top 3-Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Mai lag er zusammen mit dem Landkreis Emmendingen auf Rang 3“, sagt Mathias Auch. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 13 Uhr: Empfang mit Grußwort 13.30 bis 17 Uhr: • Hausführungen • Musik von „D´kloine Duranand“ • Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“ • Tanzgruppe „DanceKids“ • Malen mit Kindern • Foodtruck, Kaffee und Kuchen Veranstaltungsort: Sperlingweg 6 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Fest der Begegnung im Altenzentrum Selige Irmgard 15. Juni 2024 | ab 13 Uhr Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? 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            iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Akkreditiert für Immissionsprognosen nach TA Luft Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Gartenstraße 107 88189 Ravensburg Geruchsmodell Sulpach Endbericht Öffentlicher Bericht ohne datenschutzrelevante Detail-Angaben der Emissionsberechnung für die einzelnen Betriebe Bericht-Nr.: 22-04-03-S Umfang: 31 Seiten Datum: 29.04.2024 Bearbeiter: Dr. Jost Nielinger, Dipl. Met. (Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen) Stephan Fischer M.Sc.-Met. (Sachverständiger) iMA - Immissionen · Meteorologie · Akustik Richter & Röckle GmbH & Co. KG Niederlassung Stuttgart Hauptstraße 54 D-70839 Gerlingen Tel: 07156 / 4389 15 Fax: 07156 / 5026 18 E-Mail: nielinger@ima-umwelt.de Internet: http://www.ima-umwelt.de Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Hauptteil 1 Situation und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Vorgehensweise ................................................................................................................ 4 3 Gerüche und ihre Beurteilung .......................................................................................... 5 4 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................................ 6 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen .................................................................. 8 6 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 10 7 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................... 15 7.1 Verwendetes Programmsystem ..................................................................................... 15 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter ............................................. 15 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ........................................................................ 17 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses ....................................................................... 18 7.5 Windfeldmodell .............................................................................................................. 21 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe .................................................................. 21 7.7 Emissionen und Quellen im Modell ................................................................................ 22 7.8 Überhöhung ................................................................................................................... 22 7.9 Zählschwelle .................................................................................................................. 22 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) ........................................................................... 22 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit ............................................................................. 22 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach ........................................................ 23 9 Zusammenfassung .......................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................................. 30 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 3 von 31 1 Situation und Aufgabenstellung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Betrieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsver- fahren zu etlichen gegenseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zukünftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Mo- dell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Die Ausbreitungsrechnungen Geruch wurden rechnergestützt nach den Vorgaben der folgenden Richtlinien und Regelwerke durchgeführt: TA Luft (2021). VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qualitätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit diese für eine Bearbeitung nach TA Luft (2021) zutreffend sind. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Messung von Gerüchen sowie die Immissionsprognose nach TA Luft und VDI 3783 Bl. 13:2010- 01 (D-PL-14202-01-00). Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4 von 31 2 Vorgehensweise Die Ausbreitungsrechnung für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach erfolgte nach den Vorga- ben der TA Luft (2021), Anhang 2 und nach denen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qua- litätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit sie für die Ausbreitungsrechnung nach „neuer“ TA Luft zutreffend sind. Zur Einstufung der Ergebnisse werden die Beurteilungs-Kriterien der Nr. 3 des Anhang 7, TA Luft (2021) herangezogen. Die örtlichen Verhältnisse (Gelände, Umgebung, Standort, Baulichkeiten und ähnliche, für die Bearbeitung notwendige Informationen) wurden anlässlich mehrerer gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) empfohlenen Vor-Ort-Termine (z.B. am 24.02. und 13.03.2023) aufgenommen. Für die Immissionsprognose Geruch wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: a) Aufbau eines Modell-Setups (Gelände, Gebäude, Rechengitter). b) Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. c) Durchführung der 3D- Wind- und Turbulenzfeldberechnungen unter Berücksichtigung der Gebäude in Sulpach und der örtlichen Geländegestalt. d) Einbau zur Berücksichtigung der lokalen Kaltluftströmungen in der Ausbreitungsrechnung. e) Emissionsberechnung für 14 laut Auftraggeber zu berücksichtigenden Tierhaltungsbe- triebe auf Basis von Angaben des Landratsamtes und der Betreiber. f) Ausbreitungsrechnung Geruch für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach. g) Darstellung der Ergebnisse, Einschätzung. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 von 31 3 Gerüche und ihre Beurteilung Basis für die Untersuchung bildet die Erste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Im- missionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft (2021)), insbe- sondere die Anhänge 2 “Ausbreitungsrechnung“ und 7 “Festlegung und Beurteilung von Ge- ruchsimmissionen“. Kenngröße Kenngröße zur quantitativen Beurteilung von Gerüchen ist die relative Häufigkeit von Geruchs- stunden in Bezug auf die Jahresstunden, IG, ausgedrückt z.B. in Prozent der Jahresstunden. Beurteilungswerte Die TA Luft (2021) spricht im Anhang 7, Nr. 3.1 von erheblichen Beeinträchtigungen oder Beläs- tigungen, wenn der Beurteilungswert überschritten wird. Die Beurteilungswerte werden nach Ge- bietstypen unterschieden, u.a.: Wohn-/Mischgebiet: 10 % Gewerbe-/Industriegebiete: 15 % Dorfgebiet: 15 % (nur bei Tierhaltung anzusetzen) Beurteilt werden nur Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 6 von 31 4 Örtliche Verhältnisse Der Baindter Teilort Sulpach liegt ca. 1,8 km nordwestlich von Baindt in einem Bogen der Bun- desstraße B30 (Abbildungen 4-1 und 4-2). Abb. 4-1: Topographische Karte der großräumigen Umgebung von Sulpach (roter Kreis) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Abb. 4-2: Topographische Karte der näheren Umgebung von Sulpach (in der Bildmitte) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7 von 31 Die Ortschaft liegt unterhalb des Südwest-Hanges des Altdorfer Waldes (Abbildung 4-1). Die Häuser des Ortszentrums gruppieren sich um eine flache, Nordnordost-Südsüdwest-verlaufende Geländerinne mit einem kleinen Bachlauf (Abbildung 4-2). Aus dieser Talsohle steigt das Gelände nach Westen und nach Osten hin an. In diese beiden Richtungen finden sich auch die Ausläufer der örtlichen Wohnbebauung – nach Westen etwas abgesetzt vom Ort, nach Osten direkt an den Ortskern anknüpfend. Die unmittelbare Umgebung der Ortschaft ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Dabei sind sowohl Grün- als auch Ackerland dominierend. Vereinzelt gibt es Streuobstwiesen. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Waldgebiete beginnen etwa 410 m nördlich, ca. 550 m östlich und rund 680 m südlich des Ortszentrums. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 8 von 31 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ravensburg als Auftraggeber wurden in den Ausbrei- tungsrechnungen die folgenden 14 Betriebe mit Tierhaltung und/oder Biogasanlage berücksich- tigt (die Lage der Betriebe ist der Abbildung 5-1, nächste Seite, zu entnehmen): Nr. Betrieb V01 Futterer, Hugo (Schweinehaltung) V02 Futterer, Tobias (Schweinehaltung) V03 Futterer, Ursula (Schweinehaltung) V04 Futterer Biogasanlage V05 Futterer Satelliten-BHKW V06 Schnez (Milchviehhaltung) V07 Schnez, Biogasanlage V08 Kuch (Pferdehaltung, Hühnermobilställe) V09 Kretzer (Pferdehaltung) V10 Elbs, Markus (Pferdehaltung) V11 Elbs-Moosmann (keine Tierhaltung nach Durchsicht LRA) V12 Henzler, Alexander (Pferdehaltung) V13 Henzler, Andreas (Pferdehaltung Flst 371) V14 Bader (Milchviehhaltung) Die Datenerhebung zur Geruchs-Emissions-Berechnung umfasste folgende Schritte: 1) Übermittlung der vom Landratsamt als „genehmigt“ eingestuften Basisdaten zur Tierhal- tung und zu mit der Tierhaltung verbundenen Nebenquellen (z.B. Festmistlager, Fahrsi- los). 2) Besichtigung jedes Betriebes anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit dem jeweiligen Be- triebsleiter. Dabei wurden die Daten aus 1) gemeinsame durchgesprochen und durch An- geben der Betreiber modifiziert/ergänzt. 3) Berechnung der Geruchsemissionen und Festlegung der Geruchsquellen durch iMA auf Basis der Informationen aus 1) und 2). Die Daten wurden den Betreibern zur Durchsicht und ggf. Korrektur zugesandt. 4) Nach Rückmeldung durch Betreiber abschließende Wieder-Vorlage der Daten aus 3) beim Landratsamt. Dort erfolgte eine abschließende Prüfung und – wo notwendig – eine finale Anpassung aus Sicht der Behörde. Die verwendeten Daten können mit Blick auf Datenschutzanforderungen in diesem öffentlichen Gutachten hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Anhangs zu diesem Bericht, der zunächst ausschließlich dem Landratsamt vorliegt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 9 von 31 Abb. 5-1: Lage der 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetriebe in Sulpach. Die Nummerierung entspricht der Zuordnung in der Tabelle auf der vorherigen Seite. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 10 von 31 6 Meteorologische Verhältnisse Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9 prinzipiell der Zeitraum eines Jahres stundenfein zu betrachten (8.760 Jahresstunden), da die Kenngröße zur Beurteilung als Geruchsstunden in % der Jahresstunden anzugeben ist (Anhang 7 TA Luft (2021)). Als für die Ausbreitungsrechnung relevante meteorologische Daten sind im Anhang 2 Nr. 9 der TA Luft (2021) die Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand (Ausbrei- tungsklasse) festgelegt. Die ersten beiden Informationen geben Auskunft über die Verlagerung mit dem Wind, die Turbulenz steuert maßgeblich die Verdünnung eines Luftschadstoffes. Als Format für die Daten sind in der TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9, stundenfein aufeinander folgende meteorologische Daten (AKTerm) vorgesehen. Geeignete Messungen lagen im Bereich von Sulpach nicht vor. Gemäß TA Luft (2021) Anhang 2, Nr. 9.1, Abs. 4b) wurden daher für den Standort modellierte meteorologische Daten verwendet. Der Datensatz wurde im 500 m – Raster für ganz Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg und unter fachlicher Beglei- tung der obersten Fachbehörde, der LUBW, durch die Fa. metSoft (Heilbronn) erstellt. Die hier verwendeten Daten wurden für den Punkt (Gauß-Krüger 3er Streifen / UTM32) RWMeteo = 3 549 000 (GK3) = 548 905 (UTM32) HWMeteo = 5 302 500 (GK3) = 5 300 819 (UTM32) berechnet. Dieser Punkt liegt zentral in der Ortschaft zwischen den Betrieben V03 und V14 und gibt an dieser Stelle insbesondere die Strömungsverhältnisse im Bereich der flachen Rinne, die Sulpach von Nordnordost nach Südsüdwest durchzieht, wieder. Abb. 6-1: Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Daten. (Quelle: LUBW-Daten- und Kartendienst.) Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 11 von 31 Die meteorologischen Daten sollen im hochauflösenden Berechnungs-Modell an einem Punkt vorgegeben werden, der nicht durch die lokale Gebäude-Umströmung der Bauwerke gestört wird. Zudem sollte der Ansatzpunkt der meteorologischen Daten aus allen Richtungen ungestört an- geströmt werden können. Die zweite Anforderung ist auf flachen Höhenrücken meist ideal erfüllt. Als Ansatzpunkt für die meteorologischen Daten im Modell wurde daher die Ersatz-Anemometer- Position (EAP) mit den Koordinaten (UTM 32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 vorgegeben. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Kümmerazhofener Weges (Abbildung 7-1), nur ca. 165 m vom Berechnungspunkt entfernt. Aus einem 10jährigen Bezugszeitraum (2001 bis 2010) wurde von der Fa. metSoft das repräsen- tative Jahr 2010 im Sinne der TA Luft (2021) und gemäß den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017) bestimmt und ausgewählt. Die Abbildung 6-2 zeigt die Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, unterschieden nach Windgeschwindigkeitsklassen, die Abbildung 6-3 die der Windgeschwindigkeit und die Abbildung 6-4 die Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen der verwendeten standortbezogenen me- teorologischen Eingangsdaten. Der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit beträgt 2,4 m/s. Abb. 6-2: Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung der für die Ausbreitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Die farbliche Unterteilung erfolgt nach Windgeschwindigkeitsklassen. Die Daten wurden berechnet für die Ortslage von Sulpach, RW = 3 549 000, HW = 5 302 500 (GK3) und das repräsentative Jahr 2010. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 12 von 31 Abb. 6-3: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten (Klassierung nach TA Luft) der für die Aus- breitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Abb. 6-4: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen (Turbulenzzustand der bodennahen Atmo- sphäre, I, II = stabil, III/1, III/2 = neutral, IV, V = labil) der für die Ausbreitungsrechnung ver- wendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 13 von 31 Kaltluft Kaltluftströmungen entstehen in wolkenarmen Nächten bei großräumig windschwachen Wetter- lagen. Über Grünland und Ackerland kühlt die Luft deutlich stärker ab als über Wald- und Sied- lungsgebieten. Die kühlere Luft setzt sich, da sie schwerer ist, zunächst dem lokalen Geländege- fälle folgend hangabwärts in Bewegung (Kaltluftabfluss). Mehrere solcher Kaltluftabflüsse können sich zu Kaltluftströmungen und Kaltluftströmungssystemen zusammenschließen, die auch in ebe- nes Gelände hineinreichen und niedrige Hügel überströmen können. Kaltluftströmungen gelten als turbulenzarm. In ihnen können Luftbeimengungen über längere Strecken relativ wenig verdünnt transportiert werden. Aufgrund der Natur der Kaltluftströmungen sind dabei auch geländebedingte Richtungswechsel während der Verlagerung möglich. Da es sich bei Kaltluftströmungen um bodennahe Strömungssysteme handelt, muss man insbe- sondere bei Tierhaltungsbetrieben davon ausgehen, dass sie bei entsprechenden Wetterlagen in diese turbulenzarmen Strömungen hinein emittieren. Die TA Luft (2021) befasst sich im Anhang 2, Nr. 9.8 mit dem Thema Kaltluft. Dort wird jedoch im Wesentlichen ein Prüfauftrag formuliert und für den Fall, dass die Kaltluftströmungen berücksich- tigt werden müssen, die Dokumentation der Vorgehensweise gefordert. Zur Methodik äußert sich die TA Luft nicht konkret, sondern stellt lediglich einen Rahmen auf: „Fallbezogen ist zu prüfen, ob einfache Verfahren, wie Abschätzungen oder Screening-Verfahren ausreichen oder ob die Kaltluftabflüsse auf komplexere Weise durch Einbeziehung in die Ausbreitungsrechnung berück- sichtigt werden müssen.“ Eine allgemeinverbindliche Methode zur sachgerechten Berücksichtigung von Kaltluftströmun- gen in Geruchsausbreitungsrechnungen ist gegenwärtig in den Gesetzen, Richtlinien und Leitfä- den zur Ausbreitungsrechnung nicht verankert. Aufgrund der Orografie im Untersuchungsgebiet ist das Auftreten lokaler Kaltluftströmungen im Bereich Sulpach zu erwarten. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG hat dazu bereits im Jahr 2014 eine erste Studie angefertigt. Die Prüfung ergab zudem, dass die Kaltluftströmungen auf komplexe Weise in der Ausbreitungs- rechnung berücksichtigt werden sollten, da die Strömungsverhältnisse räumlich variieren. Die lokalen Orografie-bedingten und zeitabhängigen Kaltluftströmungen wurden mit dem prog- nostischen mesoskaligen Windfeldmodell METRAS-PC (z.B. Schlünzen et al. (1996)) berechnet. Dieses Modell erfüllt die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017). Zur flächendeckenden, dreidimensionalen Berücksichtigung der Kaltluftströmungen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wurden anschließend in den stundenfeinen meteorologischen Ein- gangsdaten (AKTerm) Situationen und mehrstündige Phasen mit möglichen Kaltluftströmungen identifiziert (Nachtstunden, Ausbreitungsklasse I, geringe Windgeschwindigkeiten). Für diese Situationen/Phasen wurden dann die Windfelder mit übergeordnetem Wind (Ergebnis des LASAT-Windfeldmodells lprwnd) mit Windfeldern des prognostischen 3dimensionalen Kalt- luftströmungsmodells METRAS-PC kombiniert. Je geringer die übergeordnete Windgeschwin- digkeit ist, desto dominanter treten dadurch die Kaltluftströmungs-Strukturen in den Vordergrund. Da das Modell METRAS-PC auch die zeitliche Entwicklung von Kaltluftströmungen berechnet, Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 14 von 31 können mehrere Zeitpunkte innerhalb einer Kaltluft-Phase integriert werden. Die Windfeldbiblio- thek enthält damit für jedes Berechnungsgitter und für jede Stunde innerhalb einer Kaltluftphase ein dreidimensionales Windfeld, in dem die lokalen Kaltluftströmungen zum entsprechenden Zeit- punkt enthalten sind. Während der Ausbreitungsrechnung greift das Ausbreitungsmodell bei ent- sprechender Wetterlage auf die Kaltluft-Windfelder zu – sie werden somit im zeitlichen Verlauf immer dann berücksichtigt, wenn die meteorologischen Eingangsdaten entsprechende Bedin- gungen zeigen. Die folgende Abbildung 6-5 zeigt exemplarisch zu Beginn einer Kaltluftsituation die Strömung im Bereich von Sulpach. Entsprechend der Geländeneigung, der Landnutzung und Strukturen wie Höhenrücken und Rinnen werden Kaltluftströmungen verschiedener Intensität von den Hängen des Altdorfer Waldes in Richtung Schussen-Tal berechnet. Abb. 6-5: Kaltluftströmungen eine Stunde nach dem Einsetzen einer Kaltluftsituation. Ergebnis des Kaltluftströmungsmodells METRAS-PC in 10 m über Grund. Sulpach liegt in der Bildmitte. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 15 von 31 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Verwendetes Programmsystem Zur Ausbreitungsrechnung wurde das Modellsystem LASAT (Version 3.4.24-64WI17-m4, Janicke (1985)) eingesetzt. LASAT erfüllt als „Muttermodell“ von AUSTAL (Janicke (2023)) die Anforde- rungen des Anhangs 2 der TA Luft (2021) und der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020). 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter Maßgebliche Immissionsorte für diese Untersuchung sind die Wohnhäuser in Sulpach. Die flä- chenhaft ausgewiesenen Ergebnisse können zudem für unbebaute Grundstücke in Ortsrandlage und für Baulücken innerhalb der Ortschaft herangezogen werden. Der Nullpunkt des Berechnungsgebietes hat die Koordinaten: RWNullpunkt = 548 895 (UTM32) HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). Er ist in Abbildung 7-1 durch einen roten Punkt markiert. Aufgrund der Gebäudeberücksichtigung musste im Bereich der Wohnhäuser von Sulpach ein inneres Rechengitter mit der kleinen Maschenweite von 2 m angelegt werden, um die Gebäu- deeffekte sachgerecht modellieren zu können. Dieses innere Gitter misst 772 m x 1 144 m. Um die Geländeeinflüsse zu erfassen, wurde das Berechnungsgebiet durch drei ineinander ge- schachtelte Rechengitter steigender Maschenweite aufgebaut. Das äußere Rechengitter (Be- rechnungsgebiet, Abb. 7-1) erstreckt sich mit einer Maschenweite von 8 m über 1 304 m in West- Ost- und 1 424 m in Süd-Nord-Richtung. Die folgende Tabelle 7-1 zeigt die Parameter der verwendeten Rechengitter. Tab.7-1: Eigenschaften des verwendeten Rechengitters. Bezugspunkt (Nullpunkt des Modells) ist RWNullpunkt = 548 895, HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). LUE steht für „linke untere Ecke“, ROE für „rechte obere Ecke“. Der vertikale Abstand der Rechenflächen beträgt in Bodennähe entsprechend der Anforderung im Anhang 2 der TA Luft (2021), der zufolge das Ergebnis repräsentativ für 1,5 m über Grund sein soll, 3 m. Anschließend bleibt der Abstand der Rechenflächen zunächst bis 31 m Höhe kon- stant bei 2 m, bevor er darüber sukzessive ansteigt, bis das Modellgebiet mit insgesamt 32 Flä- chen eine Höhe von 1.500 m ü. Grund erreicht. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 16 von 31 Abb. 7-1: Berechnungsgebiet und Rechengitter (blau), Nullpunkt (rot) und der ausgewählte Ansatzpunkt der meteorologischen Daten (EAP, hellblau). Im innerste der Rechengitter mit einer Maschen- weite von 2 m wurden die Gebäude von Sulpach explizit als Strömungshindernis berücksich- tigt. In allen Rechengittern wurde die Geländeform berücksichtigt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 17 von 31 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse In der hier durchzuführenden Geruchsuntersuchung wurden die Gebäude im Bereich der Ortsbe- bauung und der zu beurteilenden Wohnhäuser explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Tur- bulenz berücksichtigt. Die Abbildung 7-2 zeigt eine Gesamtschau der Gebäude von Sulpach im Modell. Abb. 7-2: Die in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigten Gebäude von Sulpach. Blick von Süd nach Nord. Nördlich und südlich der direkt erfassten Bauwerke befinden sich Einrichtungen und Bauten der Betriebe V01 bis V05 sowie V07. Sie liegen so weit von den zu betrachtenden Immissionsorten entfernt, dass ihre Wirkung auf Strömung und Turbulenz nicht explizit berechnet werden musste. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 18 von 31 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses Die Geländehöhe (Geländeform) wurde aufgrund der im Berechnungsgebiet auftretenden mode- raten Höhenunterschiede berücksichtigt (Abbildung 7-3). Als digitales Höhenmodell wurden GlobDEM50-Daten verwendet (GLOB-DEM50 (2000)). Abb. 7-3: Geländehöhen im Berechnungsgebiet. . Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 19 von 31 Abb. 7-4: Geländesteigungen im Berechnungsgebiet. Im Berechnungsgebiet treten verbreitet Steigungen > 1:20, aber keine Steigungen > 1:5 auf (Ab- bildung 7-4). Daher konnten die Windfeldberechnungen gemäß TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 12, Abs. 2 mit dem diagnostischen Windfeldmodell des Programmsystems LASAT, lprwnd, berechnet werden. 1:20 1:5 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 20 von 31 Rauigkeitslänge Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 wird die Rauigkeitslänge z0 über ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Quellhöhe gemittelt. Da es hier Quellen von 14 Betrieben zu berücksichti- gen galt, die zudem im gesamten Berechnungsgebiet verteilt liegen, wurde die Gelände-Rauhig- keit hier als Mittel im Berechnungsgebiet angesetzt. Da die Gebäude der Ortschaft Sulpach explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Turbulenz berücksichtigt wurden, war über die Rauhigkeit im Wesentlichen noch die Landnutzung ohne Ge- bäude abzubilden. Diese besteht innerhalb der Ortschaft zumeist aus mit Büschen und Bäumen bepflanzten Garten- Grundstücken, außerhalb der Ortschaften aus Streuobstwiesen und größtenteils aus Ackerland und Grünland. Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 und Tabelle 15 sind Ackerland und Grünland der Rauhig- keitsklasse 4 (z0 = 0,1 m) zugeordnet. Um die höhere Rauhigkeit von Streuobstwiesen sowie Büschen, Sträuchern und einzelnen Bäumen auf den Grundstücken um die Wohnhäuser ange- messen zu berücksichtigen, wurde die Rauhigkeit um eine Klasse höher angesetzt: z0 = 0,2 m, Rauhigkeitsklasse 5. Die Verdrängungshöhe d0 hat dann den Wert 1,2 m. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 21 von 31 7.5 Windfeldmodell Die TA Luft (2021) erlaubt im Anhang 2, Nr. 12 die Verwendung eines diagnostischen Windfeld- modells (wie es in LASAT implementiert ist), wenn innerhalb des zu betrachtenden Untersu- chungsgebietes Steigungen größer als 1:5 keinen Einfluss auf das Ergebnis haben werden. Im gesamten Berechnungsgebiet und besonders im Bereich der Ausbreitung von den Geruchsquel- len zu den maßgeblichen Immissionsorten bleiben die Steigungen durchweg kleiner als 1:5 (Ab- bildung 7-4). Aus diesem Grund ist die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells mit Blick auf die Geländeform TA-Luft-konform. Die meisten Immissionsorte (Wohnhäuser) in Sulpach liegen außerhalb der Rezirkulationszonen quellnaher Gebäude. Daher ist auch mit Blick auf die Gebäude-Berücksichtigung die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells sachgerecht und TA-Luft-konform (TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 11). Die lokalen Kaltluftströmungen wurden mit einem prognostischen mesoskaligen Strömungsmo- dell berechnet und in der Windfeldbibliothek zur Ausbreitungsrechnung integriert. In der hier durchgeführten Untersuchung mit 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetrieben, die meis- ten davon innerhalb der Ortsbebauung oder am Ortsrand, kann es jedoch vorkommen, dass ein einzelnes Wohnhaus (nur) bei einer bestimmten Anströmrichtung auch einmal im Einflussbereich eines quellnahen Gebäudes liegt. Die Anwendung eines prognostisches Berechnungsverfahrens zur Berechnung der Gebäudeumströmung wäre jedoch im vorliegenden Fall fachlich mit erhebli- chen Nachteilen verbunden und erwies sich auch als technisch unmöglich: Zum einen läge ein Wohnhaus nur bei einem bestimmten, meist sehr schmalen Windrichtungssektor tatsächlich in- nerhalb der Rezirkulationszone, für alle anderen Anströmrichtungen nicht. Zum anderen gibt es derzeit kein prognostisches Strömungsmodell für Gebäudeumströmung, das es gestattet, Ge- lände zu berücksichtigen. Auch Kaltluftströmungen hätten bei der Verwendung eines prognosti- schen Gebäudeumströmungsmodells nicht in die Windfelder integriert werden können. Die Ver- wendung eines prognostischen Strömungsmodells für Gebäude hätte damit zur Folge, das we- sentliche Einflüsse auf die Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse in Sulpach unberücksichtigt hätten bleiben müssten. Schließlich könnte aufgrund technischer Beschränkungen von Maschen- weite in Kombination mit möglicher Gitterpunkt-Zahl das hier erforderlich Berechnungsgebiet mit einem prognostischen Strömungsmodell für Gebäude nicht abgedeckt werden. 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe Die meteorologischen Eingangsdaten wurden an der Ersatz-Anemometerposition (EAP= mit den Koordinaten (UTM32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 angesetzt. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Küm- merazhofener Weges (Abbildung 7-1). Als Anemometerhöhe wurde entsprechend den Angaben im Kopf der AKTerm die mit der Rau- higkeitsklasse 5 korrespondierende Höhe von 11,1 m über Grund verwendet. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 22 von 31 7.7 Emissionen und Quellen im Modell Die Vorgabe/Berechnung der Emissionen und die Festlegung der Quellen im Modell werden aus- führlich in einem Anhang dieses Berichtes dargestellt. Dort sind auch die Zeiträume aufgelistet, zu denen die Quellen aktiv angesetzt wurden und Gerüche emittieren. Eine Zusammenfassung der Quellen mit den modellinternen Quellenbezeichnungen, den in der Ausbreitungsrechnung zugeordneten Geruchsstoffströmen und den Quellgeometrien in der No- menklatur des Ausbreitungsmodells sind ebenfalls in diesem Anhang aufgelistet. Aus Wunsch des Auftraggebers ist dieser Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Be- standteil des öffentlichen Gutachtens. 7.8 Überhöhung Alle bodennahen und/oder diffusen Geruchsquellen wurden ohne ein impuls- oder temperaturbe- dingtes Aufsteigen der geruchsbehafteten Abluft, also ohne Überhöhung, gerechnet. Bei den Abluftkaminen der Ställe war es bei den betrachteten genehmigten Ist-Zuständen aller Betriebe so, dass die Bauhöhen nicht ausreichten, um eine ungestörte Ableitung in die freie Luft- strömung zu gewährleisten. Sie wurden daher ebenfalls ohne Abluftfahnenüberhöhung gerech- net. Für die Schornsteine der Biogasanlagen-BHKW konnte von einer ungestörten Ableitung in die freie Luftströmung ausgegangen werden, für diese Quellen wurde eine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. 7.9 Zählschwelle Zur realistischen Bestimmung der Geruchsstundenhäufigkeit wurde eine Konzentration von 0,25 GE/m³ als Zählschwelle verwendet (Standardwert nach Janicke & Janicke (2004)). 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) Die Qualitätsstufe wurde - entsprechend der AUSTAL-Nomenklatur- mit „+2“ (entsprechend einer Freisetzungsrate von 8 Partikel/Sekunde bei Berechnung mit AKTerm) gewählt. Die statistische Schwankung der Berechnungsergebnisse liegt im ausgewerteten Modellgitter bei ≤ 0,2 %. 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit Die verbleibende statistische Rechenunsicherheit wurde in konservativer Betrachtungsweise auf die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen hinzuaddiert. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 23 von 31 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach Die folgenden Abbildungen 8-1 bis 8-3 zeigen die Ergebnisse für die berechnete Gesamtbelas- tung Geruch in Sulpach, verursacht durch das gemeinsame Wirken der Geruchemissionen der betrachteten 14 Betriebe. Abb. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt im 2 m Rechengitter. Schwarz: Geruchsquellen Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 24 von 31 Abb. 8-2: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt in einem Auswertungsraster 20 m. Geruchsmodell Sulpach: Gesamtbelastung im 20 m Raster Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 25 von 31 Abb. 8-3: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Die Werte sind auch der Tabelle 8-1 zu entnehmen. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 26 von 31 Tab. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 907 48,0 1191 26,5 904-131 29,9 348-a 53,5 348/2 56,6 838 33,5 838/2 34,3 1193 25,3 1194 26,3 393/1 33,6 393/8 29,7 357/2 41,6 357/6 44,8 402/1 36,3 357/1 39,5 408 36,6 837 47,0 836 40,9 836/1 57,5 903 34,5 904-133 25,7 348-b 48,8 402 37,3 403 35,9 902 27,5 1200/1-b 58,9 1200/1-a 62,9 1199-a 66,6 1199-b 60,4 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 27 von 31 Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 410 58,6 348/1 52,6 407 34,4 393/6 28,5 393/9 25,6 405 32,4 404 25,2 395/3 21,3 393/7 23,9 395/4 18,4 417/3 8,6 417/4 7,2 417/6 5,5 395/2 12,4 393/2 29,5 901 31,5 417/2 14,7 1175 45,7 401/1 37,6 401 36,2 357/3 37,8 393/4 33,7 393/3 27,3 406 46,9 357/4 66,0 410/1 72,0 Den Abbildungen und der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöstlichen Orts- rand an allen Wohnhäusern überschritten ist. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 28 von 31 In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 29 von 31 9 Zusammenfassung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Be- trieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsverfahren zu etlichen ge- genseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Gesamtbelastung Geruch in Sulpach zeigen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöst- lichen Ortsrand an allen Wohnhäusern überschritten ist. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ eine Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zu- künftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Modell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Gerlingen, den 29. April 2024 Dr. Jost Nielinger Stephan Fischer Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen Sachverständiger Projektleiter Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. Ausbreitung von Luftbeimengungen Stadt- und Regionalklima Dieser Bericht darf nur für projektbezogene Zwecke vervielfältigt oder weitergegeben werden. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 30 von 31 Literatur GLOB-DEM50 (2000): GlobDEM50: Digitales Höhenmodell auf Basis von Rohdaten der Shut- tle Radar Topography Mission von NASA, NIMA, DLR und ASI aus dem Jahr 2000. Janicke, L. (1985): Particle simulation of dust transport and deposition and comparison with conventional models (LASAT). In: Air Pollution Modelling and its Application, ed. C. de Wispelaere. Plenum Press, N.Y., S. 759–769. Janicke, U. (2023): AUSTAL – Programmbeschreibung zu Version 3.2. Stand 2023-08-01. In- genieurbüro Janicke (Umweltbundesamt, Dessau). Janicke, U. & L. Janicke (2004): Die Entwicklung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000G. Berichte zur Umweltphysik Nr. 5, 122 S. Ingenieurbüro Janicke (Berichte zur Umwelt- physik 5). Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022): Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 – Fest- stellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Stand 08.02.2022, Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/ Verkehr. LfULG (2008): Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen. Heft 35/2008. Schlünzen, H., K. Bigalke, C. Lüpkes, U. Niemeier & K. von Salzen (1996): Concept and re- alisation of the mesoscale transport- and fluid-model ‚METRAS’. TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (2017): Umweltmeteorologie - Ableitung für Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4:2017-07. 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Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 31 von 31 VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020): Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmo- delle - Partikelmodell. VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3:2020-04. WinSTACC (2022): PC-Programm für Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 „Ableitbedingungen für Ab- gase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. April 2024 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Feierliche Erstkommunion Gottes Segen möge Dich begleiten – heute, morgen und zu allen Zeiten. Friedrich Morgenroth Am vergangenen Sonntag, den 14. April 2024 wurde in der katholischen Kirche St. Johannes Baptist die feierliche Erstkommunion gefeiert. Es war ein bedeutendes Ereignis für die Kinder, ihre Familien sowie die gesamte Gemein- de, da die Kinder zum ersten Mal das Sakrament der Eucharistie empfingen. Der Festgottesdienst begann um 10:00 Uhr mit einer feierlichen Prozession, bei der die Erstkommunionkinder in ihren festlichen Gewändern in die Kirche einzogen. Begleitet wurden sie von ihren Eltern, Paten und Gemeindemitgliedern, die sie auf ihrem spiritu- ellen Weg unterstützten. Folgende Kinder empfingen am vergangenen Sonntag das Sakrament der Erstkommunion: Lara Barbat, Tim Beckert, Hanna Busam, Dalibor Damjanovic, Maria Dorn, Debora dos Santos Rodrigues, Emma Dreher, Moritz Elbs, Nora Gründler, Noah Himpel, Noel Jautz, Ida Junginger, Dominik Klein, Moritz Klewin, Leona Koscher, Emily Lacher, Amy Müller, Luis Pandele, Anna Renner, Pauline Rist, Christian Schäfer, Lena Schelenz, Julia Schulz, Jonah Schütz- bach, Julia Sonntag, Leona Sordon, Marie Stotz, Celine Völkel, Hannah Volkmann, Emily Wenzel Foto: M. Striegel Die Erstkommunion markiert nicht nur einen wichtigen Schritt im spirituellen Leben der Kinder, sondern auch einen Moment der Verbundenheit und des Zusammenhalts in unserer Kirchengemeinde. Wir wünschen den Kindern, dass Gottes Segen sie weiterhin begleitet und stärkt, während sie ihren Glaubensweg gehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Juhu - die EURO 2024 in Baindt! Wir wurden für eine Förderung eines Trinkwasserbrunnens ausgewählt! Die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ wird vom Verein a tip: tap e. V. durchgeführt und vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert. Als ein beson- ders nachhaltiges Erbe der EURO 2024 finanziert das BMUV für jedes der 51 EM-Spiele einen Trinkbrunnen. Aus über 700 Bewerbungen wurden 51 Gewinner-Standorte ausgelost. Jeder Gewinner-Standort erhält max. 15.000 Euro für Anschaffung, Bau, Wartung und den mindes- tens fünfjährigen Betrieb eines Trinkbrunnens. Fünf neue Standorte sind in Baden-Württem- berg und einer davon ist in der Gemeinde Baindt. Der Trinkwasserbrunnen wird in unserer neuen Ortsmitte, in der Nähe des offengelegten Sulzmoosbaches errichtet. Ziel der Kampagne ist die Steigerung der Bekanntheit von Trinkbrunnen und eine erhöhte Wertschätzung für das heimische Trinkwasser. Die Kampagne soll über die Europameister- schaft hinaus Städte und Gemeinden dazu animieren, die Verfügbarkeit von Trinkwasser und Trinkbrunnen in ihre Hitze- aktionspläne aufzunehmen. Bun- desumweltministerin Steffi Lem- ke hat am 22. März 2024, dem Weltwassertag, die Gewinnerin- nen der Trinkbrunnen-Kampag- ne „Ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ bekanntgegeben. Trinkbrunnen mit kostenfreiem Leitungswas- ser gehören zu den Basisbau- steinen einer guten Hitzevorsor- ge. Sie sind eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Die Quel- len „Weißenbronnen“ versorgt uns in Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, welche aus dem neuen Trinkbrunnen bezo- gen werden kann. Wir bedanken uns herzlich beim Verein a tip: tap e. V. sowie beim Bundesumweltministerium für diese Förderung. Außerdem freu- en wir uns, mit Ihnen gemein- sam einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung in deutschen Städten und Gemeinden leisten zu können. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Baindter Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen ei- nen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Ab Montag, den 22. April 2024 wird die L 248 zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ aufgrund von Instandsetzungsarbeiten durch das Regierungspräsidium Tübingen für zwei Wo- chen gesperrt sein. Während der Bauarbeiten müssen die Landesstraße (zwischen den Kreisverkehren P+R Rieds- enn und der Firma Dachser) sowie der landesstraßenpa- rallele Radweg gesperrt werden. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sperrung nicht betroffen. Entsprechende Umleitungen werden eingerichtet. Ihre Gemeindeverwaltung Auf ein Glas mit der Bürgermeisterin am Dienstag, 23. April 2024 um 18:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Mühle“ Herzlich lade ich Sie ein, in entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. In Baindt tut sich einiges, gerne sprechen wir über Ihre Fragen, Anliegen, Themen, die Ihnen am Herzen liegen, oder einfach nur über „Gott und die Welt“. Über zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sachbeschädigungen und Schmierereien im Schulgelände Über das verlängerte Osterwochenende (vom 28.03. bis zum 01.04.2024) wurden mehrere Scheiben und Wände von verschiedenen Schulgebäuden mit Sprüh- farbe beschmiert und beschädigt. Die entstandenen Schäden belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag. Diese Sachbeschädigungen wurden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Die Erfolgsaussichten sind voraus- sichtlich eher begrenzt, es sei denn, wir können auf die Mithilfe der Bevölkerung zählen. Falls Sie zufällig Beobachtungen gemacht haben, die zur Aufklärung dieser Sachbeschädigungen beitra- gen könnten, bitten wir Sie, sich im Rathaus bei der Hauptamtsleiterin Frau Maurer zu melden. Sie errei- chen sie unter der Telefonnummer 07502 9406-40 oder per E-Mail an f.maurer@baindt.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihre Gemeindeverwaltung Straßensperrung auf Höhe der Thumbstraße 54 Aufgrund der dringenden Behebung einer Vodafo- ne-Störung muss die Straße auf Höhe der Thumbs- traße 54 halbseitig gesperrt werden. Ebenso muss der Parkplatz gesperrt werden. Diese Sperrung dau- ert von Dienstag, den 16. April 2024 bis Freitag, den 24. Mai 2024. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Tag der Artenvielfalt am 15./16. Juni 2024 Bereits zum dritten Mal ruft der Lan- desnaturschutzverband Baden-Würt- temberg e. V. (LNV) in diesem Jahr einen landesweiten „Tag der Artenvielfalt“ aus. Das Aktionswochenende findet am 15./16. Juni 2024 statt. Ziel ist, möglichst viele Men- schen unter fachkundiger Leitung in die Natur zu entfüh- ren. Dafür bieten unterschiedliche Akteure überall im Land verschiedenste Veranstaltungen an. Seien es Exkursionen, Wanderungen oder sonstige Angebote: Überall erleben die Teilnehmenden, was vor der eigenen Haustür krabbelt, fliegt und wächst. Das weckt Begeisterung und schafft Wertschätzung für die heimische Artenvielfalt. Wer eine Veranstaltung besuchen möchte, findet alle Angebote auf einer Landkarte unter www.tag-der-artenvielfalt-bw.de. Örtliche Akteure (Vereine, Schulen, Kirchengemeinden aber auch Privatpersonen), die sich mit einer Aktion betei- ligen möchten, können weiterhin Veranstaltungen melden. Ihnen bietet die Website eine Reihe von Materialien, die die Organisation eines solchen Tages erheblich erleich- tern. Vorlagen für Flyer, Plakate und Pressemitteilungen können unkompliziert auf das jeweilige Angebot ange- passt werden. Bei Bedarf können Exkursionsleiter/innen abgefragt werden. Fragen beantwortet die LNV-Pro- jektkoordinatorin Kathrin Schlecht (Tel: 0711/248955-27; Mail: kathrin.schlecht@lnv-bw.de) Öffentliche Bekanntmachung am Mittwoch, 24.04.2024, 18:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt statt. Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Baindt, Marsweiler- straße 4, 88255 Baindt Tagesordnung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) - Stellungnahme des Zweckver- bands Wasserversorgung Baienfurt - Baindt im Be- teiligungsverfahren 3. Zinsanpassung der Trägerdarlehen bzw. Ausleihungen durch die Eigenbetriebe Wasserversorgung der Ge- meinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt 4. Verschiedenes Der Vorsitzende des Zweckverbands Günter A. Binder, Bürgermeister Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 03.05.2024 29.04.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet wer- den, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwie- senschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Bau- gebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflan- zungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwö- chigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Wald- spielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssum- me für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstal- tungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Würt- tembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravens- burg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirt- schaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitäts- plan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Be- rechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht über- steigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Fi- nanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Ände- rungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsän- derungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommu- nalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits be- schlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsver- einbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und ab- zuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖP- NV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröf- fentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ra- vensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. An- lage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnis- sen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entschei- dung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvor- stellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschrie- benen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerich- tet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleit- technik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR- Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. April und Sonntag, 21. April 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. April 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Stra- ße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Sonntag, 21. April 2024 Land Apotheke Horgenzell, Kornstraße 16, 88263 Horgen- zell, 07504 9 13 35 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 10. April 2024 feierten die Eheleute Gerda und Peter Meinusch das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bür- germeisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glück- wünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Chris- toph Brugger zur Geburt Ihres Sohnes Jakob Ferdinand Brugger am 03.04.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender April 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Letzte Hilfe Die Nachbarschaftshilfe Baindt und Baienfurt lädt zum Vortrag Letzte Hilfe am 16.05.2024 um 18:00 Uhr in das Evangelische Gemeindehaus ein. An diesem Abend möchte wir auf Fragen eingehen, die am Lebensende aufkommen, z. B. Nahrungs- und Flüs- sigkeitaufnahme, Was kann ich tun? Was passiert beim Sterben? Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Bitte melden Sie sich unter der Telefonummer 07502/621098 oder per E-Mail: pemau96@web.de an. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ausflug ins Kunstmuseum Am vergangenen Dienstag machte sich unsere Sonnengruppe auf in die Innen- stadt von Ravensburg. Mit dem Bus ging es zunächst zum Frauentor, von wo wir dann mit einem kleinen Vesperstopp die nötige Stärke sammeln konnten, um unser finales Ziel, das Kunstmuseum zu erreichen. Dort wurden wir wärmstens empfangen und nach einer kurzen Regelschulung ging es unter sehr kompetenter Leitung von Frau Lamba in eine Ausstellung des Künstlers Alberto Giacometti. Begeistert begutachteten die Kinder die Ausstellungsstücke. Frau Lamba brachte den Kindern die Kunst gekonnt näher und hatte die Kinder schnell in ihren Bann gezogen. Das Highlight der Ausstellung war dann „La Cage“, ein Kunstwerk mit zwei Skulpturen. Nach regem Austausch der Fantasien der Kinder über dieses Werk, ging es danach ins Atelier. Dort angekommen, durften die Kinder ganz im Stil der eben gesehenen Skulpturen vorgefertigten Figuren aus Draht biegen und anschließend nachzeichnen. Dabei ka- men viele verschiedene Kunstwerke, mit vielen bunten Farben und jeder Menge kreativer Ideen der Kinder, zu- sammen. Nach einem aufregenden Vormittag machten wir uns dann wieder auf den Weg zurück nach Baindt. Wir bedanken uns recht herzlich beim Kunstmuseum Ra- vensburg für die Führung und das tolle Kreativangebot. „Wir erkunden die Welt mit allen Sinnen“ Im Zuge meines Anerkennungsjahres und die damit ver- bundene Projektarbeit, habe ich nach langer Beobach- tungsphase herausgefunden, dass die Kinder unserer Krippengruppen besonders viel Freude daran haben, die Welt mit ihren Sinnen zu erleben. Durch das bereits beste- hende „Sinnesbad“ konnten wir uns den Raum nochmals ganz neu erschließen und differenzierte Angebote zu ver- schiedenen Wahrnehmungsarten anbieten. Zum Beispiel konnten wir ausgiebig mit Wasser in unterschiedlicher Temperatur experimentieren, haben uns die Beschaf- fenheit von Spielschaum und dessen kreativen Aspekt genauer erschlossen, konnten Schleim herstellen und diesen einfärben, haben einen Barfußparcours erstellt, um so unterschiedliche Untergründe zu erkunden, und noch vieles mehr. Rückblickend war das „Sinne - Projekt“ sowohl für die Kin- der, als auch für unser Krippenteam eine schöne Erfah- rung mit ganz vielen, kleinen und großen Lernmomenten. Zur Information Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Warum Sterbende nicht hungern und dürsten ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Ange- höriger/Zugehöriger in der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds gut beschreibt. Der Vortrag erklärt, wie sich das Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verändert und Zugehörige dennoch die Schwerstkranken liebevoll umsorgen und Lebensqualität ermöglichen können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 25.04.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Dipl. Päd., Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sterben, Tod und Trauer in Literatur und Philosophie Ein Abend mit Kurt Brust, Vorsitzender der Hospizbewe- gung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Philosoph:innen und Literat:innen haben sich seit jeher mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt. Die Ursache für die Beschäftigung mit diesen Themen war oft die eigene Betroffenheit durch Krankheit, Tod des Partners, der Partnerin oder ein kulturell-philosophisches Interesse (Tod als Erlösung, Tod und gesellschaftlicher Wandel, Sterben und Trost). Am Leseabend werden Texte gelesen, die sich sowohl mit dem eigenen Sterben ausein- andersetzen (z. B. Texte von Robert Gernhardt, Wolfgang Herrndorf, Peter Härtling und Willhelm Schmid), als auch Texte die sich mit Sterben, Tod und Trauer eher abstrak- ter befassen (z. B. Texte von Thomas Mann, Rainer Maria Rilke und Peter Bieri). Ort: Weingarten, Vogteistr. 5 Termin: Dienstag, 24. April 2024 Beginn: 19.00 Uhr (voraussichtlich bis 20.30 Uhr) Telefonische Anmeldung 0751 18056382 bis zum 22.04.2024 Klima-Spartipp des Monats April: Rebound gibt‘s nicht nur im Sport Den Begriff Rebound kommt aus dem Basketball und bezeichnet einen noch unkontrollierten Ball infolge eines misslungenen Korbwurfversuchs. Da aber Wörter in der deutschen Sprache öfters eindeutig zweideutig sind, hat auch das Wörtchen Rebound mittlerweile eine vollkom- men unsportliche zweite Verwendung gefunden. Der sogenannte Rebound-Effekt sorgt dafür, dass pa- radoxerweise trotz Umsetzung einzelner Einsparmaß- nahmen der Gesamtenergieverbrauch ansteigt. Klingt komisch, ist aber so. Aber warum ist das so? Es liegt schlichtweg am eigenen Verhalten, dass sich infolge der Umsetzung von Einzel- maßnahmen mitunter so verändert, dass weniger spar- sam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen wird. Der direkte Rebound-Effekt ist dabei nichts anderes, als der Anteil einer theoretisch möglichen Einsparung einer umgesetzten Einzelmaßnahme, der aufgrund des eige- nen Verhaltens aber real gar nicht eingespart wird. Da- her gilt es stets, das eigene Verhalten genau unter die Lupe zu nehmen. Wenn nach einer Umrüstung der Beleuchtung auf LED, diese anschließend einfach länger eingeschaltet wird, als zuvor, ist ein Paradebeispiel eines solchen Effekts. Oder aber wenn im Winter statt bisher auf 20 Grad Celsius, nun auf höhere Temperaturen geheizt wird, weil ja die Wär- medämmung der Gebäudehülle verbessert wurde bzw. eine effizientere Heizungsanlage eingebaut ist. Dauerhafte Einsparungen lassen sich stets nur dann er- zielen, wenn neue Technik genauso sparsam eingesetzt wird wie alte Technik. Ansonsten wird aus einem Effizi- enzvorsprung durch neue Technik, ganz schnell ein Ver- brauchsrückstand durch eigenes Verhalten. Die höchste Stufe beim Energie sparen ist daher er- reicht, wenn neue Technik mit sparsamen Verhalten einhergeht. Übrigens gibt es auch einen indirekten Rebound-Effekt, wenn nämlich die gesparten Energiekosten in neue elek- tronische Geräte investiert werden. Die gewonnene Effizi- enz an einer Stelle führt also somit zu höheren Energie- verbräuchen an anderer Stelle. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalver- waltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung Der Förderverein lädt alle Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptver- sammlung am Sonntag, den 28.04.2024 um 11:15 Uhr in die Cafeteria der Seligen Irmgard ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Mitgliedsbeitrag 9. Anträge 10. Sonstiges Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Die Vorstandschaft des Fördervereins Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. April - 28. April 2024 Gedanken zur Woche: In fließendem Wasser kann man sein eigenes Bild nicht sehen, wohl aber in ruhendem Wasser. Nur wer selber ruhig bleibt, kann zur Ruhestätte all des- sen werden, was Ruhe sucht. Laotse Samstag, 20. April - Tag der ewigen Anbetung in Baindt 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Mara und Ella 18.00 Uhr Baindt - Aussetzung des Alleiheiligsten und stille Anbetung 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit sakramentalen Segen Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Nele Gründler, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Silias Kaplan, Marlene Stör, Johanna Zentner († Malsam Julius mit Angehörigen, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Josefine Heine, Erich Henzler, Jahrtag: Maria Henzler) Sonntag, 21. April - 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Euchristiefeier mit der Kammer- musikalischen Vereinigung Baienfurt Dienstag, 23. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 24. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Karl Kuch, Monika Kronenberger, Irmgard Schnez) Donnerstag, 25. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 26. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 27. April 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 28. April - 5 Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Himpel, Leopold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Sophia Rößner, Robin Schnez, Emilia Stotz Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Baptist Heilig, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Strahlende Gesichter bei der Erstkommunion in Baindt Es lag nicht nur am herrlichen Wetter, dass der Tag für die 30 Erstkommunionkinder zu einem Fest wurde und sie strahlen ließ. Der Gottesdienst am vergangenen Sonntag war der Höhepunkt auf einem Weg, zu dem die Kinder zusammen mit den Eltern und einem engagierten Team aufgebrochen waren. Diese Form der Vorbereitung war für alle neu und ein Erfolg! - auch für uns als Kirchen- gemeinde. Es ist der Weg, der weiterführt. Dafür dan- ke ich ganz herzlich dem Kommunionteam, bestehend aus Eva-Maria Himpel, Patricia Kreutle, Regine Stotz und Mona Romer. Sie haben viel Zeit und Herzblut in die neue Form der Erstkommuionvorbereitung investiert. Bei ei- nem gemeinsamen Essen wollen wir das Fest im Team entspannt nachfeiern. Danken möchte ich auch allen, die ihren Teil zum Gelingen beigetragen haben und für die Gebetspatenschaften. 250,00 € konnten als Spende der Erstkommunionkinder der Blindenschule übergeben werden. Bernhard Staudacher Maiandacht Donnerstag 02.05.2024 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kapelle St.Ge- org Untereschach, mit Pfarrer Staudacher. Anschließend Einkehr im Glashaus-Cafe Liebenauer Land- leben Meckenbeuren. Fladenbrot, Fackelwanderung und ganz viel Osterspirit Nacht des Wachens 2024 Am Gründonnerstag Abend haben sich 70 Kinder ab der 3. Klasse auf die Spuren der Ostergeschichte begeben. Los ging es mit einem gemeinsamen Abendmahl im Ge- meindehaus in Baienfurt. Nachdem die Geschichte des letzten Abendmahls von ein paar Teamern auf moderne und witzige Art nachgespielt wurde, gab es für alle Fla- denbrot, Gemüsesticks mit leckerem Dip, überbackene Seelen und viele verschiedene Salate. Danach besuch- ten die Kinder vier verschiedene Workshops. In kleinen Gruppen durfte jeder ein Lippenbalsam selbst herstellen, sich beim Massage-Workshop eine Runde entspannen, Kresse in Blumentöpfe säen und bei einem Quizspiel die Geschicklichkeit und den Gruppenzusammenhalt aus- testen. Die Workshops wurden jeweils von kleinen Im- pulsgeschichten und anregenden Fragen rund um das Thema Ostern umrahmt. Im Anschluss daran machten sich die Gruppen mit Fackeln auf den Weg nach Baindt. Dort kamen alle Kinder etwas müde, aber glücklich an der Villa Kunterbunt an. Zum Abschluss des gemeinsa- men Abends gab es am wärmenden Lagerfeuer noch eine bestärkende Mut-mach-Geschichte auf den Weg. Für die älteren Kinder ging die Nacht noch mit dem Film Missisippi weiter, wobei während dem Film schon das eine oder andere Auge zufiel... Damit hatte sich die Nacht des Wachens auch schon dem Ende zugeneigt. Schön, dass ihr alle dabei wart und mit uns die Osterge- schichte nochmal ganz neu erlebt habt. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht mit euch! Danke auch an das gesamte Miniteam und die fleißigen Helfer in der Küche. Ein wun- derbarer Abend Die Oberministranten Bild Nacht des Wachens Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schul- jahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baienfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. No- vember statt. (Der ge- naue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahr- ten im kommenden Schuljahr). Ende April kommt die Einladungen auch per Post zu dir nach Hause. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorberei- tung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: • Firmauftakt in Baienfurt am Samstag, 14. September um 18.00 Uhr • Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. September bis Sonntag, 29. September • Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag, 20. Oktober um 19.00 Uhr • und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du bis Anfang Mai keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai. Bernhard Staudacher Herzlichen Dank an das Basar Team! Spende für die BiBaButzemann Krabbelgruppe Liebes Basar-Team, wir bedanken uns ganz herzlich für Eure großzügige Spen- de. Die Kinder werden sicher sehr viel Freude haben, wenn sie bald die neuen Instrumente und Spielsachen erkunden dürfen, vielen lieben Dank! Anne Henzler, Sonja Zanutta und die BiBaButze- mann-Gruppe Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 25.04.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammen- sein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Maiandacht am 14.05.2024, um 17.00 Uhr in der Kirche „Maria Himmelfahrt in Bai- enfurt“ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Prof. Dr. Joachim Kunstmann hält einen Vortrag zum Thema GLÜCK „Glück haben“, „etwas glückt“, „Momente des Glücks“, „glücklich sein“, ... Schon an den vielen Redewendungen um das Glück kann man erkennen, wie sehr wir alle in un- serem Leben nach Glück streben. Nun wird uns Prof. Dr. Kunstmann bei unserem Frauenfrühstück einen Vortrag zu diesem Thema halten. Sie sind herzlich eingeladen, ein paar glückliche Stunden zu verbringen, bei diesem Vortrag, interessanten Gesprä- chen mit anderen Frauen und unserem reichhaltigen, le- ckeren Frühstücksbuffet. Am Freitag, 26.04.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 22.04.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 28. April 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Freitag, 19. April 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Samstag, 20. April 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Konfi-8 (Pfr. Schöberl) Sonntag, 21. April Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmation I (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation II (Pfr. Schöberl) Montag, 22. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 24. April 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. April Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Problems kann es z. Z. vor- kommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Einladung Die Kinderkirche lädt herzlich ein zum Gottes- dienst mit den Kindergärten am Sonntag, 28. April um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche, Baienfurt. Gedanken zum Wochenspruch Neues Leben - ein The- ma, das uns im Früh- ling in jeder Blüte, von jedem Baum her, im fri- schen Grün der Hecken und von den duftenden Sträuchern her anlä- chelt. Ein Thema, das auch über unserer diesjährigen Konfirma- tion stehen soll, weil es die Jugendlichen durch ihr Leben aus der Taufe begleiten soll. Herzliche Einladung, am diesem Samstag und Sonntag in den beiden Gottesdiensten diesem Thema etwas näher zu kommen und zu entdecken, dass Erneuerung auch in unserem eigenen Leben beginnt, dort, wo wir aus der Gemeinschaft leben, die Jesus uns schenkt und durch die er seine Welt erneuert. Mit den besten Segenswünschen, Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, melden Sie sich bitte bis 22. April im Pfarrbüro - te- lefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 02. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versu- chen wir gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 9. Mai eine Mitfahrgelegenheit sucht, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 7. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer OberschwabenTag 2024 Festgottesdienst mit Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Workshops Gespräche Kinder- und Jugendprogramm Lieben:geliebt? O ja O nein O vielleicht oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 9. Mai, 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 • E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Offener Bibeltreff Am Sonntag, 21. April, um 18.00 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingar- ten. Unter dem Motto „Gott braucht kei- ne Helden“ - sprechen Prädikant Matthias Pfizenmaier und Matthias Geiser (Hauskreisleiter) über Gideons Be- rufung (Richter 6, 11- 24). Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! SVB mit reifer Leistung zum Heimsieg SV Baindt - TSV Straßberg 1903 3:0 (2:0) Nach der deutlichen Auswärtspleite beim direkten Konkurrenten aus Harthausen in der Vorwoche, war der SVB am Sonntag- nachmittag gegen den TSV Straßberg 1903 auf Wieder- gutmachung aus. Die Gäste spielten eine herausragen- de Vorrunde, konnten in der Rückrunde jedoch nicht an diese Form anknüpfen und rutschten in der Tabelle auf den neunten Tabellenplatz ab. Bei fast schon sommerlichen Temperaturen startete der SVB furios in die Partie und musste sich nach 20 Minu- ten fragen, wie es noch immer 0:0 stehen konnte: Erst rutschte Fischers Vorlage knapp an Kneisl vorbei und wenig später verpasste Kapitän Thoma, wieder im zen- tralen Mittelfeld aufgeboten, innerhalb von drei Minuten zweimal auf 1:0 stellen (16.) (19.). Nur zwei Zeigerumdre- hungen später belohnte sich der SVB dann aber für die starke Anfangsphase. Nach einer schnellen Kombination über links leitete Geggier den Ball auf Rechtsaußen Kneisl weiter, welcher die Ruhe behielt und Kleiner im kurzen Eck überwand (21.). Noch schöner machte es in der 27. Minute Fischer, der in halblinker Position von Thoma angespielt wurde, einmal aufzog und die Kugel im Anschluss aus 20 Metern sehenswert in den linken Knick jagte. Da der SVB die schnellen Gegenstöße des TSV um Stürmer Fio- renza immer wieder im Keim erstickte, ging es mit einer hochverdienten 2:0-Führung in die Pause. Aus dieser kamen die Gäste mit einer Systemumstellung auf Dreierkette und deutlich mehr Engagement zurück, wobei Wetzel von Fiorenza und Bach erstmals gefordert wurde. Mit der Herreinnahme von Dantona und Boenke kippte das Spiel jedoch wieder zugunsten des Aufsteigers. Fischer tankte sich über links gegen zwei Gegenspieler durch und servierte punktgenau auf Boenke, welcher tro- cken zum 3:0 abschloss (63.). Damit war die Partie ent- schieden, wobei der SVB in der Schlussphase das Ergebnis sogar noch deutlicher hätte gestalten können. Nach einer schnellen Kombination über Dantona und Kelmendi leg- te Boenke den Ball uneigennützig auf Kern quer, dessen Abschluss vom Straßberger Kapitän Heckendorf noch von der Linie gekratzt werden konnte. Dennoch fährt der SVB durch eine reife Leistung am Ende einen hochverdienten Heimsieg ein, der zu keiner Zeit wirklich in Gefahr war. Weiter geht es am Sonntagmittag mit dem nächsten direkten Duell im Abstiegskampf - der SVB gastiert beim SV Sulmetingen und wird gewillt sein, endlich den ersten Dreier in der Fremde einzufahren. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szei- bel (71. Lukas Walser), Philipp Kneisl (66. Baba Camara), Marc Bolgert, Philipp Thoma (60. Mika Dantona), Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Philipp Boenke), Jan Fischer (79. Johannes Kern), Daniel Kronenberger, Elion Kelmen- di - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Alexander Mack - Zuschauer: 111 Tore: 1:0 Philipp Kneisl (21.), 2:0 Jan Fischer (28.), 3:0 Phi- lipp Boenke (63.) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 4:1 (2:0) Mit einer ersatzgeschwächten Mannschaft, unter ande- rem fielen die Leistungsträger Trautwein, Gresser und Knisel aus, reiste der SVB II am Sonntagmittag nach Mai- erhöfen, um weiterhin den Anschluss am Spitzentrio der Kreisliga B1 zu halten. Gegen den Tabellenneunten er- wischte Geggiers Team jedoch keinen guten Start und lief durch einen frühen Doppelschlag (9.) (12.) sofort einem Rückstand hinterher. Auch im weiteren Spielverlauf konnte sich die „Zwoite“ nicht mehr wirklich steigern; die Gastge- ber zeigten sich deutlich präsenter in den Zweikämpfen und fanden die besseren Lösungen im Angriffsspiel. Ein 4:0 Rückstand zum Ende der zweiten Halbzeit war die Folge, wobei Blattner in der 84.Minute auf Vorlage von Wöhr immerhin noch der Ehrentreffer gelang. „Mund abputzen und weiter machen“, waren Geggiers Worte ein Tag nach der bitteren Auswärtspleite, welche die erste Niederlage in der bisher so starken Rückrunde bedeutete. Die Chance Geggiers Forderung umzusetzen, gibt es nächsten Sonntag gegen den TSV Ratzenried II. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner, Patrick Späth, Niklas Hugger, Kai Kostka (60. Marius Hahn), Robin Blattner (60. Lukas Grabhherr), Niklas Späth (75. Robin Blattner), Markus Wöhr, Manuel Brugger (70. Kai Kostka), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Hüseyin Demirdal Tore: 1:0 Niklas Elsässer (9.), 2:0 Tobias Weber (12.), 3:0 Timo Loritz (65.) 4:0 Jonas Jauss (79.) 4:1 Robin Blatt- ner (84.) Vorschau: Sonntag, 21.04. 13.15 Uhr: SV Baindt II - TSV Ratzenried II 15.00 Uhr: SV Sulmetingen - SV Baindt Juniorinnenfußball C-Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - TSV Tettnang 7:2 Am vergangenen Mittwoch erwartete die Zuschauer auf dem Hauptplatz im Blitzenreute ein hochklassiges Be- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 zirkspokal Halbfinale, denn dort empfingen die C-Mä- dels unserer SGM die Juniorinnen vom TSV Tettnang. Wir hatten zunächst noch einigen Respekt und so gehörten die ersten 10 Minuten ganz klar dem Gegner, doch mit zunehmender Spieldauer fanden wir immer besser ins Spiel. Dann setze sich Hedda mit einer hervorragenden Einzelleistung durch drei Gegnerinnen durch und erzielte das zu diesem Zeitpunkt noch unerwartete 1:0. Die Geg- nerinnen waren überrascht, doch schon einige Minuten später spielten sie einen tollen Pass durch die Gasse und erzielten durch Kaya Engel den Ausgleich. Wir ließen uns davon nicht beirren und legten direkt nach. Die kurz zuvor eingewechselte Maylin erzielte nach schönen Zu- spiel von Sophie mit einen sehenswerten Lupfer über die herauslaufende Torfrau wieder die Führung und nur fünf Minuten später war abermals Maylin in gleicher Situation zur Stelle, doch diesmal wurde ihr Lupfer von der heran- stürmen Abwehrspielern ins eigene Tor gelenkt. Nach der Pause erwarten wir zunächst einen Sturmlauf der Tettnangrinnen, doch unsere hervorragende Abwehr um Sarah, Victoria und Jana hielt stand und nach circa 10 Minuten baute Hedda die Führung weiter aus. Danach war die Gegenwehr gebrochen und nach einem langen Abschlag von Sara auf Maylin, reagierte diese wieder blitzschnell und schlug wieder zu. Nach einer zwischenzeit- lich Ergebniskorrektur durch einen Foulelfmeter, bediente Hedda Lena, die allein auf das Tor zulief und den alten Abstand wieder herstellte um kurz darauf gleich noch ihr zweites Tor zum 7:2 Endstand nachzulegen. Ein überragendes Spiel unserer C-Juniorinnen, mit ei- nem Sieg, der in dieser Höhe nicht zu erwarten gewesen war und so ist die Freude auf das Pokalfinale am 9. Mai umso größer. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Jana Eiberle, Sarah Leibfarth, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Hanaa Alosh, Maylin Kretzer, Lea Busam, Lena Pfleghaar SGM Baindt Fronreute - FV Bad Waldsee 7:1 Eine etwas leichtere Partie hatten wir am Sonntagnach- mittag gegen den FV Bad Waldsee zu bestreiten. Nach einer Aufwärmphase erzielte Hedda bereits in der 8. Mi- nute das 1:0 mit einem schönen Linksschuss. Nur fünf Mi- nuten später, kurz nach ihrer Einwechslung, bekam Lea nach einer Ecke den Ball vor den Fuß und erhöhte gleich auf 2:0, um unmittelbar vor der Halbzeit, nach schönem Zusammenspiel mit Hedda, dann noch mal nachzulegen und das 3:0 nachzulegen. Nach der Pause war Jana dann gleich zweimal erfolg- reich, zum ersten nach schönem Assist von Lea und zum zweiten nach Vorlage durch Hedda, die dann selbst auch nochmals erfolgreich war, bevor Jana mit ihrem dritten Tor den Abschluss zum 7:1 Endstand markierte. Alles in allem ein ungefährdeter Sieg zum Auftakt der Rückrunde, der Lust auf mehr in der Runde macht. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Jana Eiberle, Sarah Leibfarth, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Maylin Kretzer, Lea Busam, Pauline Preis, Jana Rimmele, Phili- na Ziegler B-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt Fronreute 4:0 Am vergangenen Donnerstag hatten wir unser Nach- holspiel gegen den Tabellenzweiten aus dem Allgäu. Mit vielen Ambitionen den Favorit zu ärgern starten wir in das Spiel und die ersten 35 Minuten konnten wir durch- aus mit Deuchelried mithalten und hatten sogar ein paar Torchancen durch Stella, Jana und Hedda. Das erste Ge- gentor fiel dann eigentlich nach einem Foul an unserer Torfrau Kathi, doch der Schiedsrichter lies es gelten und leider bekamen wir dann noch vor der Pause, nach ei- nem Missverständnis im Spielaufbau den nächsten Tref- fer. Dieser Doppelschlag zog uns den Stecker und in der zweiten Halbzeit gelangen uns leider kaum noch Aktio- nen nach vorne und wir mussten gar noch zwei weitere Gegentreffer hinnehmen. Leider war es, insbesondere aufgrund des Spiels in der zweiten Halbzeit, eine klare Sache. Nun müssen wir ver- suchen im nächsten Nachholspiel am 17. April gegen Lust- nau zu punkten. Es spielten: Katharina Zarbock, Lorena Bürk, Scarlett, Progzeba, Laura, Schaz, Viviane, Wertmann, Hedda Said, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Julia Eberlen, Vic- toria Wertmann, Sara Jukic. Jugend 2 beendet Saison mit Unent- schieden SV Baindt II - SG Aulendorf III 5:5 Gegen den Tabellenzweiten aus Aulendorf holte unsere zweite Jugendmannschaft im letzten Spiel der Saison 2023/24 ein starkes Unentschie- den. Unser erfahrenes Brüderpaar Felix und Ricco Haller konnte seine Spiele siegreich gestalten, während Nele Gründler und Franziska Kedves erst seit Kurzem zum Wettkampfteam gehören und ihre Spiele abgeben muss- ten. Alle Spiele endeten mehr oder weniger deutlich mit 3:0, außer die Begegnungen gegen die starke Nummer 1 der Gäste, die Felix und Ricco nach tollen Ballwechseln jeweils im 5. Satz gewinnen konnten. So steht am Ende der Saison ein 6. Tabellenplatz zu Buche, der allerdings nur zweitranging ist. In der ersten Saison unserer zweiten Jugendmannschaft ging es hauptsäch- lich darum, Erfahrungen im Wettkampfsport zu sammeln und sich spielerisch weiterzuentwickeln. Es spielten: Ricco Haller (2:0), Felix Haller (2:0), Franziska Kedves (0:2) und Nele Gründler (0:2) Herren 1 gehen zum Saisonabschluss baden SV Amtzell II - SV Baindt 9:3 Bei sommerlichen Temperaturen und einem Nachmit- tagsspiel hätten wir vielleicht doch besser die Badeho- sen anstatt der Tischtennisschläger mitnehmen sollen ... Gegen den spielfreudigen Tabellenzweiten aus Amtzell war lediglich Marcel Brückner in der Lage gegenzuhalten und Punkte für unser Team einzufahren. Er drehte das Eingangsdoppel mit Tobias Nowak nach holprigem Start und Satzverlust noch in einen 3:1 Erfolg. Philipp Schwarz und Nico Scheffold wurden vom Einserdoppel der Gegner gnadenlos mit 0:3 überspielt und Thomas Nowak konn- te zusammen mit Ersatzmann Holger Baumhauer einen Satz gewinnen und zwei weitere knapp gestalten. Die 1:3 Niederlage konnten sie allerdings nicht verhindern. Die Einzel sind recht schnell erzählt: Marcel konnte im vorderen Paarkreuz seinen Gegnern Paroli bieten und beide Spiele mit 3:1 gewinnen. Philipp spielte ebenfalls gut mit, war in den entscheidenden Situationen aber zu unkonzentriert und verlor beide Partien. Tobias stand in seiner ersten Partie von Beginn an auf verlorenem Pos- ten und konnte keinen Satz gewinnen. In seinem zweiten Spiel musste er über die volle Distanz gehen und verlor am Ende mit 10:12 im fünften Satz. Nico zeigte gute An- sätze und hätte Siegchancen gehabt, doch er musste Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nach gewonnenem ersten Satz den zweiten Satz mit 10:12 abgeben und geriet so auf die Verliererstraße. Thomas Nowak musste seinem gut spielenden Gegner ebenfalls zu dessen 3:1 Sieg gratulieren und Holger erwischte einen sehr unangenehm spielenden Gegner mit Antitop-Belag und bärenstarker Vorhand. Seine 0:3 Niederlage war un- ausweichlich. Somit beenden wir unsere erste Landesklasse-Saison auf einem sehr ordentlichen 4. Platz. Hätte unsere Sie- gesserie zu Beginn der Saison ohne die schwere Verlet- zung von Wolfgang länger Bestand gehabt? Schwer zu sagen, aber sicherlich hätten wir ein paar mehr Punkte auf unser Konto holen können und den Anschluss zur Tabellenspitze länger halten können. Nun geht es in die Wettkampfpause, bevor wir im September erneut in der Landesklasse die neue Spielzeit 2024/25 starten werden. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (0:2), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (0:1), Thomas Nowak (0:1) und Holger Baumhauer (0:1) Marta Klein wird Zwei- te bei den Mini-Meis- terschaften Am Sonntag, 14.04.2024 fand der Bezirksent- scheid bei den Mi- ni-Meisterschaften in Kißlegg statt. Bei die- sem Anfängerturnier dürfen nur Kinder mit- spielen, die bislang noch nicht in einer Mann- schaft gemeldet sind und daher noch nicht am Wettkampfbetrieb teilnehmen. Marta spiel- te bei den 9- und 10-jäh- rigen Mädchen und konnte von ihren 5 Spielen 3 gewinnen. Dies reichte am Ende für einen hervorragenden 2. Platz, der zur Teilnah- me am Verbandsentscheid, bei dem die besten Minis Ba- den-Württembergs gegeneinander antreten, berechtigt. Herzlichen Glückwunsch zu diesem super ersten Turnier! Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Samstag, den 06. April 2024 fand un- sere jährliche Jahreshauptversammlung statt. Aus dem Ausschuss verabschieden wir Markus Baum- gärtner (Kassierer), Max Kretzer (Externer) und Tobias Lang (Programmteam). Vielen Dank für eure tatkräftige Unterstützung. Als neue Ausschussmitglieder dürfen wir Daniel Kronen- berger (Kassierer), Tim Raubald (Externer) und Josua Kapler (Programmteam) begrüßen. Reitergruppe Baindt 1. Mai-Ausflug Am Mittwoch, den 1. Mai treffen wir uns zum gemeinsamen 1. Mai-Ausflug um 14 Uhr am Reitgelände. Unser Spaziergang führt von dort aus durch die Felder zu Familie Sonntag, wo wir einen kurzen Zwischenstopp einlegen werden. Im Anschluss marschie- ren wir wieder zur Reitanlage zurück. Auf dem Weg gilt es Rätsel zu lösen, welche im Anschluss ausgewertet werden. Zum Abschluss wollen wir gemeinsam Grillen. Über Sa- latspenden freuen wir uns! Wer möchte, kann auch auf 16 Uhr zum Grillen dazusto- ßen. Für die Planung bitten wir um Anmeldung bis Mittwoch, 24. April bei Alisa Schnez (schriftfuehrerin@reitergrup- pe-baindt.de oder 01733551183). Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit euch! Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 2. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet, sowie der Hufschlag in der Reit- halle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeitswerk- zeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu bringen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag, den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.04.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Erste Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. - Anmeldung zum Blutritt und zum Ge- orgsritt Am Mittwoch, den 24.04.2024, um 20 Uhr sind alle Mitglieder, Blutreiterinnen, Blutreiter, Ehemalige und Angehörige herzlich eingeladen in den Bischof-Spro- ll-Saal zur Jahreshauptversammlung. Folgende Tages- ordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit (Anwesenheitsliste) 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht über die Gruppenführerversammlung vom Ostermontag 11. Anmeldung zum 28. St. Georgsritt in Gwigg am 28.04.2024 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 10.05.2024 13. Ehrungen 14. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 15. Beschluss über die Durchführung des Proberittes 16. Beschluss über Ort/Zeitpunkt der Nachbesprechung am Blutfreitag 17. Wünsche und Anträge Bitte beachten: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist dieses Jahr wieder mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Für den Einzug des Jahresbeitrags bitten wir jedoch alle Mitglieder, die Bankkunden bei der Volksbank Bodensee Oberschwaben sind (bisher VR- Bank Ravensburg-Weingarten), um Bekanntgabe der neuen IBan. Brillensammelaktion am Freitag, 19.04. - Schnell, einfach und kosten- frei Gutes tun! Wir führen dieses Jahr wieder die Sammlung von Brillen (auch Kinderbrillen) und Hörgeräten durch. Am Freitag, dem 19. April 13:00 bis 17:00 Uhr sind wir für Sie auf dem Wochenmarkt in Baienfurt mit unserem Stand. Dort kann man ohne Voranmeldung Hörgeräte und Brillen abgeben. So ist wieder Platz in den Schubla- den und man hat dazu noch etwas Gutes getan! Durch Ihre Spende besteht für Menschen in der dritten Welt wieder die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Besonders freuen wir uns immer über Kin- derbrillen, weil wir damit den Grundstein für ein eigen- ständiges Leben dieser Kinder legen. Auch der Zentralverband der Augenoptiker und Optomet- risten unterstützt diese Sammelaktionen weltweit. Nur drei Prozent aller gebrauchten Brillen werden in Deutschland aufgearbeitet und wiederverwendet. 97 Prozent landen somit in der Mülltonne. Dabei können diese Brillen - ent- sprechend aufbereitet - noch gute Dienste als Sehhilfe für Bedürftige leisten. Wir helfen damit den Ärmsten der Armen! Wer in armen Ländern seine Sehkraft verliert, verliert zusätzlich oft auch die Existenzbasis, da er nicht mehr oder nur eingeschränkt beruflich tätig sein kann. Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Spende auch da an- kommt, wo sie gebraucht wird. Aufgrund eines gut funk- tionierenden Netzwerks von Augenärzten und Optikern in Afrika, Asien oder Süd- und Mittelamerika, bekommen die Patienten nur die für sie geeigneten Brillen. Wir freuen uns sehr über Ihre Spenden und danken schon heute dafür. Vorab können die Brillen und Geräte gerne auch im Geschäft Brille Amann & Jerg OHG, Baienfurt (Thomas Jerg) oder im Bürgerbüro auf der Gemeinde abgegeben werden. Balkonsolaranlagen - Umwelt scho- nen und Kosten sparen Simpler geht es kaum - auf dem Bal- kon selber Energie produzieren! Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten, Baienfurt, Baindt lädt Dienstag, den 23. April um 20 Uhr ins Neunerbeck (an der Achbrücke) in Baienfurt ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger kön- nen sich informieren zu „Balkonsolaranlagen - einfach Umwelt schonen und Kosten sparen“. Selbst Solarstrom zu erzeugen wurde in den letzten Jah- ren populär. Mit Balkonsolaranlagen wird es noch ein- facher als auf dem Dach. Man spart Energiekosten und entlastet die Umwelt. Montiert am Balkongeländer, an der Fassade, auf dem Hausdach, der Garage oder am Zaun können Hausbesitzer und eben auch Mieter mit solchen Anlagen Strom erzeugen, der in das Hausnetz eingespeist wird. Die Montage erfordert wenig Aufwand und ist kostengünstig. Paul Wieland von CarpeDiem Energy in Weingarten wird in den Aufbau und die Funktion der beliebten Stromer- zeuger einführen. Er bringt Anschauungsbeispiele mit und kann ausführlich auf Fragen rund um die Technik, Zulas- sung, um Wirtschaftlichkeit und Speicherung eingehen. Der Eintritt ist frei. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wilflingen - Warmtal - Lohrmannbuckel Nach der Wanderung im Warmtal besuchen wir das Jün- ger-Haus in Wilflingen mit Führung um 14.00 Uhr, 5,00 Euro Eintritt/pro Person. Treffpunkt: Sonntag, 28.04.2024 um 9.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit 2,5 - 3 Stunden, 11 km, 100 hm. Fahrpreis 11 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften Pri- vat PKW). Einkehr geplant. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und ggf. Stöcke. Alternative bei schlechtem Wetter: Treffpunkt um 12.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten und Fahrt nach Wilf- lingen zur Teilnahme an der Führung im Jünger-Haus. Anmeldung: ab 21.04.2024, Tel. 07529/1419 (Anrufbeant- worter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man am Schlechtwetterprogramm teilnimmt. Wanderführung: Frowin Riedmayer. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung auf dem Bodanrück Wir wandern von Wallhausen durchs Dingelsdorfer Ried zum Aussichtspunkt Purren. Wann: Dienstag 30.04.2024 um 8.50 Uhr Charlottenplatz Weingarten oder 9.15 Uhr Busbhf. Ravensburg, Steig 11, Linie 700 Konstanz. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 9 km, wenig Steigung. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr Hofcafé Fuchshof bei Litzelstetten. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gute Schuhe. Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmai- er@gmail.com. Anmeldung bis 25.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bei der Anmeldung bitte angeben ob man ein eigenes Ticket hat, wo man zusteigt und ob man bei schlechtem Wetter an der Alternative „Besuch im Achäo- logischen Landesmuseum Konstanz“ teilnimmt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Demenzfreizeit 2024 - Ein Urlaub der besonderen Art Kreis Ravensburg - Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 21. Oktober bis 30. Oktober zur Freizeit in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden er- wartet ein vielfältiges, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Programm. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni möglich. Die Landkreisverwaltung, Fach- und Pflegekräfte, sozi- ale Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/-in- nen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegen- de Angehörige erholen und austauschen. Sie können an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegeall- tag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Weitere In- formationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tele- fon: 07153-9239-130. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Veranstaltungen im Mai Mi. 1. Mai 2024 I 10 - 17 Uhr Kräuter- und Blümles markt Feste und Märkte Der beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt ist ein Paradies für Pflanzenliebhaber! Von Blumen und Kräutern bis hin zu Stauden und Gemüsepflanzen finden sich auch selte- ne Sorten, Kräuterprodukte und Gartenzubehör. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kin- derprogramm runden die Veranstaltung ab. Sa. 4. Mai 2024 I 10 - 17 Uhr Ausstellungseröffnung „Sinnhaft berührt sein...” - Bern- hard Schmid Eröffnung, Lesung, Vorträge In Zeiten polarisierender Debatten rund um Naturschutz, Klimawandel und Nachhaltigkeit erscheint es uns sinn- voll, den Blick auf die uns umgebende Natur einmal nicht sachlich und kühl zu werfen, sondern sie vielmehr mit al- len Sinnen und emotionaler Einlassung zu erleben. Teil- weise lebensgroße Baumskulpturen in der Zehntscheuer bilden den Start- und Endpunkt einer Reise in die eigene Empfindungswelt. So. 5. Mai 2024 I 11:30 - 12:30 Uhr Öffentliche Führung in Gebärdensprache Zu den Inklusionstagen des Landkreis Ravensburg findet diese Führung in Gebärdensprache statt. Bei der Muse- umsführung erfahren Sie viel über die Geschichte der bäu- erlichen Bevölkerung in Oberschwaben. Sie erfahren zum Beispiel, wie die Gebäude gebaut wurden, welche Men- schen darin gelebt haben und was sie gearbeitet haben. All das wird Ihnen der Museumsführer Bernhard Müller in Deutscher Gebärdensprache näherbringen. Eine Gebär- densprachdolmetscherin wird die Führung in Lautspra- che übersetzen. Deshalb können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. So. 5. Mai 2024 I 13 - 14 Uhr Öffentliche Führung Schwabenkinder in Gebärden- sprache Zu den Inklusionstagen des Landkreis Ravensburg findet diese Führung in Gebärdensprache statt. Beim Rund- gang durch das Museum und durch die Ausstellung „Die Schwabenkinder“ erfahren Sie viel über die Kinder, die aus den Alpenländern nach Oberschwaben kamen, um hier auf den Bauernhöfen zu arbeiten. Führung in Deutscher Gebärdensprache mit Museums- führer Bernhard Müller, Gehörlosen- und Gebärdenspra- cheverein BAO e.V. Di. 7. Mai 2024 I 10:30 - 11:30 Uhr Führung Schwabenkinder in leichter Sprache Zu den Inklusionstagen des Landkreis Ravensburg fin- det diese Führung in leichter Sprache statt! Wer waren die Schwaben-Kinder? Die Schwaben-Kinder heißen so, weil sie nach Schwaben gekommen sind. Die Heimat der Schwaben-Kinder war in den Alpen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Do. 9. Mai 2024 I 11:30 - 13:00 Uhr Die Oberschwäbische Kulturlandschaft mit allen Sinnen Sonderführung zu den Inklusionstagen Landkreis Ravens- burg. Im Mittelpunkt steht der Umgang des Menschen mit der Natur. Mit seinem Kulturlandschafts-Pfad möchte das Museum zum Nachdenken anregen. Erleben Sie, wie die Bauern früher ihr Land genutzt haben. Erkunden Sie mit uns die dadurch entstandene Tier- und Pflanzenwelt und lernen Sie alte Kulturtechniken kennen! Sa. 11. Mai 2024 I 12 - 16 Uhr Eltern-Kind-Backkurs Lernen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die hohe Kunst des Backens am Steinofen mit Bäckermeister Gerold Heinzel- mann! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im histori- schen Backhaus aus Bergatreute weiter. Gebühr: 25,00€ pro Paar (1 Erw., 1 Kind), inkl. Materialkosten. So. 12. Mai 2024 I 11:30 - 12:30 Uhr Tastführungen Sonderführung zu den Inklusionstagen Landkreis Ra- vensburg. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg umfasst 28 historische Bauernhäuser und Nebengebäude. Drei der historischen Gebäude können Sie bei der Tastführung im Detail entdecken. Drei ganz unterschiedliche Gebäude, die jeweils eine besondere Ge- schichte erzählen. Und dabei können nicht nur die Häu- serfassaden und Innenräume, sondern auch unterschied- liche Objekte in den Häusern, die sonst nicht zugänglich sind, ertastet werden. Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Be- sucher. Fr. 19. Mai/ 26. Mai/ 30. Mai 2024 I 11:30 - 12:30 Uhr Öffentliche Allgemeine Museumsführung Die Führung thematisiert die wunderschöne Kultur- landschaft, in die 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählt Ihnen die Geschichten der Häuser so- wie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält hier ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Fr. 19. Mai 2024 I 13 - 14 Uhr Öffentliche Führung durch das Haus Häusing Im Haus Häusing lebte während des Zweiten Weltkrieges nicht nur die bäuerliche Familie. Lernen Sie das Schicksal eines Zwangsarbeiters und mehreren aufs Land geflohe- nen Personen kennen. Sa. 20. Mai 2024 I 10 - 17 Uhr Schaf- und Handarbeitstag Feste und Märkte Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstü- cke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand geschoren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Na- delspiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. 21. Mai / 23. Mai/ 28. Mai 2024 I 11 - 17 Uhr Pfingstferienprogramm In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Auch an den Ferienprogramm-Tagen erleben wir in diesem Jahr viel Abwechslungsreiches rund um das Thema „Kindheit“, wie sie früher war, wie sie heute ist, was Kindsein auf dem Land bedeutet hat und immer noch bedeutet. 25. Mai 2024 I 10 - 16 Uhr Familiensamstag Einmal im Monat finden die sogenannten „Familiensams- tage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und ei- nem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Fa- milien um 14 Uhr. Fr. 26. Mai 2024 I 13 - 14 Uhr Öffentliche Führung Schwabenkinder Beim Rundgang durch die Ausstellung „Schwabenkinder” erleben wir in vier Themenräumen, wie die Heimat, der Weg über die Alpen, der Aufenthalt auf dem Markt und der Alltag der Schwabenkinder aussahen. Die multime- diale Konzeption lässt uns eindrücklich die Lebens- und Arbeitsweisen der arbeitenden Kinder mit allen Sinnen nachspüren. __________ Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: 19. März - 11. November Mai - Sept. tägl. 10 - 18 Uhr Landratsamt Ravensburg Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungskurses für Kindertagespflegepersonen im Landkreis Ravensburg Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie führten im Februar und März 2024 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten durch. Insgesamt schlossen 17 Teilnehmerin- nen die Qualifizierung im Umfang von 50 Unterrichtsein- heiten (UE) erfolgreich ab. Der kostenfreie Kurs bereitete die Teilnehmenden um- fassend auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vor. Die Inhalte erstrecken sich von pädagogischen The- men wie Bindung und Eingewöhnung, über die Basis ei- ner Selbstständigkeit und rechtlichen Grundlagen in der Kindertagespflege. Der Vorbereitungskurs ermöglicht den ersten Schritt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Die Absol- ventinnen und Absolventen können nach Erteilung einer Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeperson einsteigen. Für einen Teil des Kurses (Personen ohne pä- dagogische Vorausbildung) beginnt ab November tätig- keitsbegleitend ein einjähriger Qualifizierungskurs. Teil- nehmende mit einer pädagogischen Vorausbildung sind bereits nach den 50 UE erfolgreich qualifiziert. Der nächste Vorbereitungskurs startet am 20.09.2024 in Leutkirch. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an un- sere drei regionale Vermittlungsstellen der Kinderta- gespflege: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Chris- tina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@ Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Dagmar Soherr und Ulrike Heiner, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@caritas-boden- see-oberschwaben.de. Zusätzlich findet am 10.07.2024 um 19:30 eine Online Informationsveranstaltung statt. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an h.fey@rv.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichts-einheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Di- akonischem Werk Oberschwaben All- gäu Bodensee angeboten. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im April und Mai Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 17. April Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 17. April um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es gibt noch wenige Plätze. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Genuss aus der Heimat - Restefeste: Online-Vorfüh- rung am 17. April Im Format „Genuss aus der Heimat“ werden Highlights der Saison bzw. der Region vorgestellt. Dabei wird in 60 Mi- nuten ein Lebensmittel, eine Lebensmittelgruppe oder ein bestimmtes Thema unter die Lupe genommen. Es werden Wissenswertes und Rezepte zum jeweiligen Thema vorge- stellt oder auch worauf beim Einkauf oder der Lagerung zu achten ist. Lebensmittel aus der Region haben unter Anderem den großen Vorteil, dass lange Transportwege wegfallen und die heimische Landwirtschaft unterstützt wird. Mit neuen Rezepten, die die Teilnehmenden nach der Online-Vorführung erhalten, wird die Lust auf Lebensmit- tel aus der Region geweckt. „Restefeste“ greift das Thema Lebensmittelverschwendung auf und gibt neue Anregun- gen, was aus Übriggebliebenem gezaubert werden kann. Neben den Rezepten gibt es auch Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Die Online-Vorführung findet am Mittwoch, 17. April um 17.30 Uhr mit Referentin Patricia Graf statt. Die Veran- staltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die On- line-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 15. Mai Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 15. Mai um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Kräutervielfalt aus dem eigenen Garten: Online-Vor- trag am 15. Mai Referentin Annerose Herm informiert im Online-Vortrag zu Anbau, Pflege, Ernte und Bevorratung von Kräutern. Das Kräuterangebot ist ausgesprochen hoch, der Anbau im eigenen Garten oder auf dem Balkon relativ einfach. Viele Kräuter können nicht nur zum Würzen eingesetzt werden, sie finden auch Verwendung in der alternativen Hausapotheke. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 15. Mai um 18.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink erhal- ten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Ganz Kleine, ganz groß: Der Tierkinder-Tag am Sonn- tag, 21.04. von 10 - 16 Uhr Der Frühling ist die Zeit der Tierkinder und so dreht sich am 21. April im Bauernhaus- Museum Allgäu-Oberschwa- ben in Wolfegg alles um die ganz kleinen Tiere, ob Läm- mer oder Kälbchen - es gibt vieles zu entdecken. Wie zie- hen Vögel ihre Jungen groß? Wie wird ein Kälbchen oder ein Fohlen geboren und wie wächst es auf? Wie lernen Tiere und wie funktionierte die Ausbildung von Nutztieren für die Arbeit auf dem Bauernhof? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen nicht nur die ganz kleinen Besucher des Bauernhaus-Museums und werden unter anderem in einer Führung zum Thema „Tiere auf dem Bauernhof“ be- antwortet. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz, es gibt unter anderem Dinnete, Grillwurst und Getränke und zusätzlich werden die Landfrauen weitere Spezialitäten vorbereiten. Außerdem werden Verkaufsstände Tierfutter für Jungtiere und Honig anbieten. Viel Natur und großer Spaß erwarten die Besucher im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg beim Tierkinder-Tag. Deutsches Rotes Kreuz Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erinnert daran, die Blutspende nicht zu vergessen! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, der 08.05.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1, 88214 Ravensburg - Wei- ßenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Weniger Lebensmittelvergiftungen in der Region Bo- densee-Oberschwaben Eine aktuelle Auswertung der AOK - Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben verzeichnet einen leichten Rückgang Lebensmittelvergiftungen können durch den Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln verursacht werden, wobei Salmonellen und Campylobacter mit zu den häufigsten Erregern gehören. „Die Auswertung der AOK - Die Ge- sundheitskasse Bodensee-Oberschwaben zeigt einen Rückgang der Lebensmittelvergiftungen in den Jahren 2018 bis 2022“, berichtet Markus Packmohr, Geschäfts- führer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben. Meike Rummel, AOK-Ernährungsfachkraft hat außerdem hilfreiche Tipps parat, um einer Lebensmittel- vergiftung vorzubeugen. Es gibt verschiedene Arten von Lebensmittelvergif- tungen Lebensmittelvergiftungen sind in Europa ein häufiges Gesundheitsproblem, dass durch den Verzehr von kon- taminierten Lebensmitteln verursacht wird. Dabei gibt es verschiedene Arten von Lebensmittelvergiftungen, von denen einige häufiger auftreten als andere. Zu den gän- gigsten zählen unter anderem Salmonellenvergiftungen, Campylobacter-Infektionen oder auch Staphylokokken- vergiftungen. „Im Landkreis Ravensburg erlitten 2018 238 Menschen eine Lebensmittelvergiftung. 2022 waren es 224“, so Markus Packmohr weiter. „Im Landkreis Sigmarin- gen ging die Anzahl von 184 Patientinnen und Patienten im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 zurück. Auch der Boden- seekreis verzeichnet einen leichten Rückgang von 163 auf 155 betroffene Personen.“ Oftmals werden Lebensmittel- vergiftungen vor allem von eiweißhaltigen Lebensmitteln verursacht. Eine Salmonellenvergiftung wird vorwiegend durch den Verzehr von rohen oder nicht ausreichend ge- kochten Eiern, Geflügel oder rohen Meeresfrüchte ausge- löst. Auch eine Campylobacter-Infektion ist die Folge des Verzehrs von rohem oder nicht durchgegartem Geflügel. Nicht pasteurisierte Milchprodukte können ebenfalls zu einer Infektion führen. Staphylokokken kommen hingegen vor allem in geräucherten Fischprodukten, Eiersalaten und Mayonnaise haltigen Lebensmitteln vor. Symptome sind fast immer gleich Vor allem Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gehören zu den Risikogruppen. Sowohl Salmonellen- und Campylobac- ter-Infektionen als auch Staphylokokkenvergiftungen gehen mit Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Er- brechen einher. Bei einer Salmonellen- oder Campylo- bacter-Infektion tritt oftmals zusätzlich Fieber auf. Die Symptome können mild bis lebensbedrohlich sein. Eine Behandlung ist dabei nur eingegrenzt möglich. Meist hel- fen eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Ruhe. In schweren Fällen kann die Behandlung durch Antibiotika erfolgen. Sollte es bei einer Vergiftung zu schweren Sym- ptomen oder Anzeichen von Atemproblemen kommen, ist sofort medizinische Hilfe zu suchen. Wie einer Salmonellenvergiftung vorbeugen Durch einige Tipps und die richtige Küchenhygiene lässt sich eine Lebensmittelvergiftung vermeiden. AOK-Ernäh- rungsfachkraft Meike Rummel erklärt, worauf zu achten ist: „Die wichtigste Maßnahme ist das gründliche Hände- waschen mit Wasser und Seife. Gerade bei der Zuberei- tung von Speisen, nach der Verarbeitung von rohen Tier- produkten und vor dem Essen sollten die Hände immer gründlich gewaschen werden.“ Doch auch bei der Zube- reitung der Lebensmittel gibt es einiges zu beachten: „Für Obst und Gemüse sollten verschiedene Schneidebretter genutzt werden. Außerdem ist es ratsam, alle Arbeitsflä- chen, die mit rohem Fleisch oder Geflügel in Berührung gekommen sind, heiß abzuwaschen. Die Küchenhandtü- cher und Wischtücher sollten häufig gewechselt werden. Die Textilien müssen bei mindestens 60 Grad Celsius in die Waschmaschine. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass Geflügel immer gut durchgegart und Hackfleisch am Tag des Einkaufs verzehrt wird“, so die AOK-Expertin und ergänzt: „Am wohlsten fühlen sich Salmonellen bei Temperaturen zwi- schen 10 und 47 Grad Celsius, dann vermehren sie sich rasch. Unschädlich werden die Erreger nur beim Erhitzen - und zwar bei über 70 Grad für mindestens zehn Minu- ten.“ Achtung: Diese Temperatur muss auch im Inneren der Speisen erreicht werden. Einfrieren tötet die Bakte- rien nicht ab. Mehr Infos online unter www.aok.de/magazin, Suche: Le- bensmittelvergiftung Guter Start für junge Familien - wellcome sucht Ehrenamtliche für Familie in Baindt! Sie haben Erfahrung und Freude mit Babys und Kleinkin- dern, haben Lust eine junge Familie für einige Monate zu unterstützen und können dafür ca. 2 - 3 Stunden Zeit in der Woche aufbringen? Dann wäre vielleicht ein Ehren- amt bei wellcome genau richtig für Sie?! „wellcome“ ist ein praktisches Hilfsangebot für Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes, das es in ganz Deutschland gibt. Im Landkreis Ravensburg wird der Dienst von der Stiftung Liebenau in Kooperation mit der Stiftung St. Anna getragen. Die Familien werden 1 Mal die Woche für 2 - 3 Stunden von einer Ehrenamtlichen besucht. Sie entlastet die Familie ganz praktisch, indem sie je nach Bedarf z. B. mit dem Baby spazieren geht oder mit dem Geschwisterchen spielt, .... So erfahren Eltern kleine Pausen im Alltag, in denen sie Kraft schöpfen können, damit sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren - die Freude an ihrem Kind! Aktuell suchen wir für eine Familie in Baindt nach einer Ehrenamtlichen. Sie haben Interesse? Dann wenden Sie sich an die well- come-Koordinatorin Silke Haller. Sie führt ein unverbind- liches Erstgespräch, vermittelt in die Familien, unterstützt bei fachlichen Fragen, organisiert Austauschtreffen und Fortbildungen. Bei Ihrer Tätigkeit sind sie als Ehrenamt- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 liche außerdem versichert, erhalten ihre Fahrtkosten er- stattet und können sich auf ein Kinderlachen freuen. Kontakt und Informationen: Silke Haller, wellcome-Koordinatorin, Mehrgenerationen- haus Gänsbühl, Herrenstraße 43, Ravensburg, Tel.: 0751/ 76424801, mobil: 01734268758 oder E-Mail: ravensburg@ wellcome-online.de Weitere Informationen unter: www.wellcome-online.de oder www.netzwerkfamilie.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Direkteinstieg KITA“: Jetzt als Quereinsteiger durch- starten In der Kinderbetreuung werden Fachkräfte händerin- gend gesucht. Mit dem „Direkteinstieg Kita“ werden aus- drücklich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ange- sprochen, für die bislang aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Zugangsvoraussetzungen eine (Zweit-) Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht in Frage kam. Der neue Bildungsgang kommt nun auch ins Allgäu und die Region Bodensee-Oberschwaben. Der große Vorteil: bei der praxisintegrierten Ausbildung kann bei einer attraktiven Vergütung in unter zwei Jahren ein Abschluss auf Fachkraftniveau als Sozialpädagogische Assistenz erworben werden. Die Ausbildung kann grundsätzlich sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm sind mindestens ein Haupt- schulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsaus- bildung sowie ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2 oder höher). Katharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, stellt an zwei Terminen den genau- en Ablauf, die Zugangsvoraussetzungen sowie die För- dermöglichkeiten im Rahmen des Programms vor. Auf Wunsch ist im Anschluss an den Vortrag die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins möglich. Termine der Informationsveranstaltungen Montag, 22. April 2024von 10:00 bis 11:00 Uhr in der Agentur für Arbeit Friedrichshafen, Eugenstr. 41, 88045 Friedrichshafen, Raum 47 (1. OG) Montag, 29. April 2024von 10:00 bis 11:00 Uhr in der Agentur für Arbeit Wangen, Marktplatz 5, 88239 Wangen, 4. Stock/Zimmer 25 Die Teilnahme ist kostenlos, um vorherige Anmeldung wird aufgrund der begrenzten Platzzahl gebeten: formlos per E-Mail an Konstanz-ravensburg.BCA@ arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 07541/309-43 (vormittags). Mehr Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/ vor-ort/konstanz-ravensburg/direkteinstieg-kita Jobmesse für Geflüchtete in Ravensburg Am Mittwoch, 24. April 2024, findet im Schwörsaal in Ra- vensburg wieder eine Jobmesse für Geflüchtete und Men- schen mit Migrationshintergrund statt. Von 10 bis 14 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offenen Arbeitsstellen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. An der „Contact - Jobs und mehr“ beteiligen sich rund 20 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Dolmetscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Be- werbern reibungslos funktioniert. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrieben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vor- stellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Die Jobmesse „Contact - Jobs und mehr“ ist eine gemein- same Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, dem Welcome-Center Boden- see-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, dem Jobcenter Landkreis Ravensburg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Contact - Jobs und mehr Mittwoch, 24. April 2024 10 bis 14 Uhr Schwörsaal (im Waaghaus), Marienplatz 28, 88212 Ra- vensburg Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei Landratsamt Ravensburg Landkreisverwaltung empfiehlt frühzeitige Antragstel- lung bei Verlängerungsanträgen von Fahrerlaubnissen für Berufskraftfahrer/-innen Dieses Jahr erwartet das Landratsamt Ravensburg eine Vielzahl von Verlängerungsanträgen von Berufskraftfah- rer/-innen. Das Bürgerbüro bittet deshalb darum, den Antrag auf Verlängerung möglichst frühzeitig zu stellen und die notwendigen Unterlagen beizulegen. Eine An- tragstellung ist dabei frühestens sechs Monate vor dem Ablaufdatum der einzelnen Fahrerlaubnisklassen möglich. Die Fahrerlaubnis für die Fahrer/-innen von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE, C1, C1E oder D1, D1E wird befristet für jeweils fünf Jahre erteilt. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ab- lauf der Gültigkeit beim Landratsamt des Hauptwohnsit- zes gestellt werden. Ein wichtiger Hinweis dazu: Durch eine frühzeitige Beantragung verkürzt sich die Gültigkeitsdau- er der verlängerten Fahrerlaubnis nicht - die Verlänge- rung gilt ab Ablaufdatum der bisherigen Fahrerlaubnis. Nähere Informationen zu notwendigen Unterlagen, Ge- bühren und Möglichkeiten der Antragstellung sind auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg hinterlegt: https://www.rv.de/ihr+anliegen/fuehrerschein/ verlaengerung+der+fahrerlaubnis Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 21. April 2024 Moorleichen und sonstige Schauergeschichten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermär- chen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wie- dergänger, Irrlichter oder Aufhocker berichten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt über die Fundsituati- on und mit den Befunden an der Leiche seine eigene Ge- schichte. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Die Laufstrecke über unbefestigte Wege beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsan- sässige Gaststätte möglich. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. BrassBand oberschwaben-allgäu Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Sonntag, 28. April 2024, 19.00 Uhr Festliches KIRCHENKONZERT mit der Brass Band Oberschwaben-Allgäu Musikalische Leitung: Bernhard Reifer Eintritt frei, um Spenden wird gebeten Es lädt herzlich ein Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Laufputzete zur Vorbereitung auf das Lauffieber am 20. und 29. April 2024 Laufend etwas Gutes für die Umwelt tun – mit der AOK Bodensee-Oberschwaben, der Stadt Bad Waldsee und dem Lauffieber Bad Waldsee e.V. Gemeinsam mit dem Klimaschutzbeauftragten der Stadt Bad Waldsee und dem Lauffieber Bad Waldsee e.V. veranstaltet die AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben am 20. und 29. April 2024 Aktionen zur 1. Laufputzete in Bad Waldsee. Bei der Laufputzete im Rahmen der Stadtputzete wer- den einerseits Bewegung in der Natur und deren Erhalt sinnvoll miteinander verbunden. Andererseits genießen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein spezifisches Vor- bereitungstraining für ihre Teilnahme am Lauffieber am 11. Mai 2024 oder anderen Laufveranstaltungen. Der er- fahrene Lauffieber-Trainer Ewald Fast und AOK-Fach- kraft und Ironman-WM-Teilnehmer Toralf Sigle kombi- nieren das Training und Müll sammeln auf einzigartige Weise. Durch die Einteilung in Gruppen werden Leistungs- unterschiede berücksichtigt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei beiden Laufputzeten mitmachen, be- kommen 50 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr beim Lauffieber im nächsten Jahr 2025. Zusätzlich wer- den attraktive Preise verlost. Treffpunkt und Ablauf Treffpunkt ist am 20. April 2024 um 9 Uhr und am 29. April 2024 um 18.30 Uhr am Parkplatz an der Bleiche (Einfahrt an der Bleichestraße). Von dort wird gemeinsam zum Warm-Up an die Sammelstrecke gelaufen. Das Cool- Down nach dem Training erfolgt auf dem Weg zurück zum Parkplatz an der Bleichestraße. Es ist keine Anmel- dung erforderlich. Die Initiatoren freuen sich auf zahlrei- che Läuferinnen und Läufer. Themenabende im April an der VHS Weingarten Im laufenden Monat bietet die VHS noch drei sehr ab- wechslungsreiche Themenabende an. Neben einer Ver- anstaltung zu Immanuel Kant finden die beiden eigenen Veranstaltungsreihen „Die EU im Blick“ mit einem Abend zu Schweden sowie die Reihe „Auf einen Kaffee mit“ ihre Fortsetzung. Zu Gast in diesem Jahr wird Pater Pirmin sein. Am 22. April (19:00 Uhr), dem 300. Geburtstag Immanu- el Kants, wird Professor Herbert Rommel in allgemein- verständlicher Sprache Immanuel Kants Gedanken zur Menschenwürde aus seinem Leben und aus seiner Zeit- situation heraus darstellen. Am 24. April (19:00 Uhr) findet die eigene Reihe „Die EU im Blick“ ihre Fortsetzung, in welcher Menschen aus allen EU-Nationen ihr Heimatland mit unterschiedlichen Facet- ten vorstellen. In diesem Semester geht es um Schweden, das Land von Ikea, Spotify und Volvo. Den Schlusspunkt in diesem Monat bildet am 29. April (18:00 Uhr) die Fortsetzung von „Auf einen Kaffee mit“. In vertraulicher Wohnzimmeratmosphäre im Kornhaus spricht Volkshochschulleiter Jürgen Alexander Bader die- ses Mal kurz vor den Blutfreitagsfeierlichkeiten mit dem ehemaligen Heilig-Blut-Reiter Pater Pirmin sprichwörtlich über Gott und die Welt. Die Veranstaltungen am 22. und 24. April finden jeweils im Gebäude Bücherei statt und kosten bei Anmeldung vorab jeweils 6,80 EUR. Die Veranstaltung mit Pater Pir- min findet im Vortragssaal des Kornhauses statt und kostet bei Anmeldung vorab 5 EUR. Abendkasse jeweils 3 EUR Aufpreis. Tag der offenen Tür im Berufsbildungswerk Adolf Aich in Ravensburg am 28. April - „BBW Open“ bietet Programm für die ganze Familie Das Liebenau Berufsbildungswerk (BBW) lädt am Sonn- tag, 28. April, ab 11 Uhr zum „BBW Open“ ein. Auf die Besucher wartet ein buntes Programm für die ganze Familie, kulinarische Genüsse sowie mehr als 50 Ausbildungsberufe zum Anfassen, Erleben und Mitma- chen. Von 11 bis 16 Uhr gibt es auf rund 35 000 Quadrat- metern jede Menge Unterhaltung und Action. Der BBW-Ausbildungsalltag lässt sich hautnah bei ei- nem Rundgang durch Werkstätten, Klassenräume und Wohnheim erleben. Hier gibt es zahlreiche Gelegenheiten, den Azubis bei ihrer Arbeit über die Schulter zu schauen oder bei verschiedenen Aktionen das eigene handwerkli- che Geschick unter Beweis zu stellen, zum Beispiel in der Schreinerei. Hier können große und kleine Gäste unter professioneller Anleitung der Azubis ihr eigenes Schmet- terlinghotel für den heimischen Garten bauen. Mitmach-Angebote für die Gäste Aber auch außerhalb des Handwerks gibt es vielfältige Mitmach-Angebote für kleine und große Gäste. Etwa Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 beim Hindernisparcours, am Steuer von Seifenkiste oder Bagger, beim Bogenschießen oder auch beim Erklimmen der geheimnisvollen „Himmelsleiter“. Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ können sich Interessierte über das Ge- samtangebot des BBW in Sachen Ausbildung, Weiterbil- dung, Diagnostik und Wohnen informieren. Für Fragen steht das BBW-Team auf der Ausstellungsfläche bereit. Gegen den Hunger helfen Dinnete, Gegrilltes, Snacks oder ein Besuch im Ausbildungsrestaurant. Hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Projekt Schreibwerkstatt „Erinnerungsbuch“ Im Rahmen einer neuen Initiative im Haus Am Mehlsack haben Bewohner und Bewohnerinnen und ihre Angehö- rigen die Möglichkeit, ihre Erinnerungen und Geschichten in einem besonderen Projekt festzuhalten. Unter dem Motto „Was man schreibt, bleibt!“ veranstaltet das Haus eine Schreibwerkstatt, die nicht nur dazu dient, Erinne- rungen zu bewahren, sondern auch die kreative Seite der Teilnehmenden zu fördern. Geleitet und initiiert von Tatjana Schmidt, einer Literatur- und Medienwissenschaftlerin, bietet die Schreibwerkstatt eine Plattform, um die Lebensgeschichten aufzuzeichnen. Die Idee entstand aus den Beobachtungen während des Nachtcafés im Haus, in welchem gerade auch Bewohner und Bewohnerinnen, die unter dementiellen Erkrankungen leiden, von ihren Geschichten und Erlebnissen erzählten. „Ich könnte mit meiner Geschichte ein ganzes Buch fül- len.“ – Sätze wie diesen hört man von alternden Mitmen- schen immer wieder. Mit dem Eintritt einer Demenz oder zunehmender Senilität scheint es dafür dann zu spät zu sein. Doch gerade in den Anfangsstadien ist offenbar hin- sichtlich des sinnvollen Austauschs noch Vieles möglich. Deswegen ist die Schreibwerkstatt zwar nicht ausschließ- lich, aber in besonderem Maße, für die Bewohnenden mit derartigen kognitiven Veränderungen geschaffen worden“, erklärt Frau Schmidt. Ziel der Schreibwerkstatt „Erinnerungsbuch“ ist neben dem Bewahren der Erinne- rungen der Bewohnenden auch die Stärkung der Kom- munikation und des Verständnisses zwischen ihnen und ihren Angehörigen. Das Erinnerungsbuch soll ihnen als Stütze und ihren Angehörigen als Erinnerung dienen. Das Erinnerungsbuch-Projekt erstreckt sich über sechs Ter- mine, die jeweils zwei Stunden dauern und einmal pro Woche stattfinden. Die Teilnehmenden haben die Chan- ce, ihre Gedanken, Erlebnisse und Anekdoten auf Papier zu bringen. „Es ist eine wunderbare Gelegenheit, Erinne- rungen zu teilen“, sagt eine der Teilnehmerin. „Ich freue mich darauf, meine Geschichte festzuhalten und sie mit anderen zu teilen.“ Die Umsetzung dieses Projekts wird durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg unterstützt, die es im Rah- men ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘ ausgewählt hat. © Müller/DEIKE 749R28R3 Magische Figur Bei gleichen Zahlen sind waagrecht wie senkrecht dieselben Wörter zu bilden. 1. Termindruck, 2. gelbe Tropenfrüchte, 3. Zauberspruch: „ ... , öffne dich!“, 4. politisches Gemeinwesen, 5. Logierbetrieb für Autofahrer Lösung: 1. Zeitnot, 2. Bananen, 3. Sesam, 4. Staat, 5. Motel 5 2 2 3 4 4 5 1 1 © Glaettli/DEIKE 748U43W4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 29.04.24 bis einschließlich Freitag, den 10.05.2024 geschlossen. Ab Montag, den 13.05.2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt nach tel. Anmeldung: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Wir suchen Dich! Das Seegut Zeppelin liegt in inmitten eines natürlichen Landschaftsparks und direkt am Seeufer. In Puncto Nachhaltigkeit, Design und Kulinarik setzen wir Maßstäbe. Ab April sind vielfältige Positionen zu besetzen. Über den QR-Code gelangst Du direkt zu den offenen Stellen. Wir bieten übertarifliche Bezahlung, Prämien, zusätzliche Urlaubstage, Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels, Bodensee Card Plus u.v.m. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@seegut-zeppelin.de Seegut Zeppelin | Ziegelstraße 5 | 88048 Friedrichshafen | www.seegut-zeppelin.com ERÖFFNUNG MAI 2024 HOTEL - RESTAURANT - VERANSTALTUNG Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT ÄRZTE KFZ- und Karosserie-Meisterbetrieb KFZ- und Karosserie-Reparaturen Neu-, Jahres- und Unfallfahrzeuge Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich - ab sofort: KFZ-MEISTER m/w/d Starte bei uns gleich morgen als: KFZ-MECHATRONIKER m/w/d Wir bieten Dir: einen sicheren, attraktiven Arbeitsplatz in angenehmen freundlich familiären Ambiente und attraktiver Entlohnung. Dein Impfstatus ist nicht relevant. Interessiert? Wir freuen uns auf Dich! Komm einfach persönlich vorbei oder sende uns Deine Bewerbungsunterlagen zu. stefan konzett karosserie Wickenhauser Str. 92/1 88255 Baindt Tel. 0 75 02 - 16 49 info@konzett-kfz.de oder ähnliches Tätigkeitsfeld LKW-, LandmaschinenmechaniKer m/w/d Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Die Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG ist ein dynamisches, mittelständisches Unternehmen, das sich in einem florierenden Markt der Energie- und Umwelttechnik etabliert hat. Unser Ingenieurbüro fokussiert sich auf plane- rische und bauüberwachende Aufgaben im Anlagenbau und der Energietechnik sowie auf gutachterliche Tätigkeiten im Bereich Abfallbehandlung und Energieer- zeugung. Mit unserem hochqualifizierten Team erstellen wir innovative Planungen, darunter Heizkraftwerke zur regenerativen Energieerzeugung, mechanisch-biolo- gische Abfallbehandlungsanlagen und Bioabfallanlagen. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) engagierte(n) Ingenieur/-in Umwelt- und/oder Verfahrenstechnik (m/w/d) Ihr Aufgabengebiet: • Projektierung und Umsetzung nachhaltiger Technologien im Bereich Energie- und Umwelttechnik • Beratung unserer Kunden bei der Entwicklung von Konzepten und Lösungen für die Errichtung oder Erweiterung von umwelttechnischen Anlagen und Anlagen zur Energieerzeugung • Projektierung und Bauüberwachung von Anlagen (nach dem Leistungsbild der HOAI) • Mitwirkung bei der Klärung von Genehmigungsanforderungen und Vorberei- tung von Genehmigungsanträgen Das zeichnet Sie aus: • Ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Umwelt- und/oder Verfahrenstech- nik, Energietechnik oder ein vergleichbares technisches Studium • Kenntnisse in der Projektierung und Ausschreibung im Bereich des Anlagenbaus oder Energietechnik • Kenntnisse in der HOAI und VOB sind von Vorteil • Gute Kenntnisse in den MS-Office Programmen • Selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise • Motivation und Leistungsbereitschaft • Führerschein der Klasse B • Begeisterung für nachhaltige Technologien Warum Umwelttechnik Bojahr: • Spannende Projekte in einem wachsenden Markt • Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Festanstellung in einer krisensicheren Branche • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens • Ein leistungsbezogenes Vergütungspaket • Ausgezeichnetes Betriebsklima • Arbeiten dort, wo andere Urlaub machen (Nähe zum Bodensee und den Alpen) Wenn Sie Teil unseres Teams werden möchten und Ihre Kenntnisse in einem inno- vativen Umfeld einbringen wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Ihrer Gehalts- vorstellung an: Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG Wilhelm-Brielmayer-Str. 10, 88213 Ravensburg, Tel.: +49 751 994388-0 E-Mail: info@u-t-b.de, Web: www.u-t-b.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. 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                Zuletzt geändert: 19.04.2024
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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 1. März 2024 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Leben retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun – Besondere Blutspendeaktion in Baindt am 14. März 2024 Doppelt und nachhaltig helfen – das Le- ben von bis zu drei Menschen retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun. Unter diesem Motto steht die nächste Blutspen- deaktion des DRK Baienfurt-Baindt und des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württem- berg Hessen am 14. März 2024 in der Schenk Konrad-Halle. Für jede/n Erstspender/in pflanzen wir einen Baum - regional vor Ort bei uns in Baindt. Somit leisten wir mit die- ser Aktion einen Beitrag zur Aufforstung des regionalen Baumbestandes. Die Idee zu diesem bisher einzigartigen Pilotprojekt in Baden-Württemberg ent- stand durch das Vorhaben des DRK Bai- enfurt-Baindt, Blutspendeaktionen nachhal- tiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir bieten die Verpflegung wieder vor Ort an, um durch den Verzicht von Eimalverpa- ckungen, Plastik zu reduzieren. Wasser wird mit einem Sprudelautomat selbst hergestellt und aus Glasflaschen ausgeschenkt. Zudem kaufen wir die Verpflegung bei regionalen Bauern, Supermärkten und Bäckereien ein. Nun wollen wir im nächsten Schritt die Na- tur unterstützen. Nach dem Motto „doppelt Gutes tun“, wird pro Erstspende, die am 14. März 2024 bei uns in der Schenk-Kon- rad-Halle geleistet wird, ein Baum im Häl- dele (bei Grünenberg/Stöcklis) gepflanzt. Seien auch Sie dabei und unterstützen uns bei diesem Vorhaben! Entweder in dem Sie selbst als Erstspender/in bei unserem Ter- min dabei sind, indem Sie Bekannte ani- mieren, zur/zum Erstspender/in zu werden oder indem Sie selbst zum wiederholten Mal zu uns nach Baindt zur Blutspende-Aktion kommen. Wir freuen uns auf Sie! Jetzt anmelden und unter www.blutspende.de/blutspendetermine einen Termin sichern. Ihr DRK Baienfurt-Baindt Do, 14.03.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung unserer Ortsmitte Im Moment erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze entlang der Bushaltestelle und Küferstraße (Bereich 1). Diese Parkplätze sind dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse her- zustellen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran, voraussichtlich im März/April, folgen die Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes (Bereich 2). Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf die Gewerbetreibenden zuge- hen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. An dieser Stelle bitten wir Sie unseren örtlichen Ladengeschäften die Treue zu halten und diese weiterhin tat- kräftig zu unterstützen. Außerdem bedanken wir uns bei unserem Nachbarn Herrn Anton Wucherer für das gute Miteineinander und die großzügige Bereitstellung zusätzlicher Parkmöglichkeiten auf seinem Grundstück! Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung D H 469 .66 4 4 468.30 46 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 472 .53 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .26 469 .00 469 .24 469 .28 469 .86 470 .16 470 .65 471 .87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 470 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472.61 0 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 67.56 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O ka 471 .32 46 46 0 6 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 4 .76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 4 469 .07 469 .21 469 .11 471 .21 471 .41 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .95 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 470 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 .09 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 8 468.55 468 467.19 467.25 467.47 467.54 467.53 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 6 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.56 467.76 7 467.59 467.78 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 467.44 467.49 467.51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 444666 46 666666 1 ,0 0 In se l w g . B u s e tw a s e in kü rze n 468 468.2 468 . 24 30 0 80-99 55-99 9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 8 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 180-99 4 4 113300-9999 113300-9999 80-99 4 6 8 .3 7 4 8.35 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 4 5 S ta e S tü tze ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML T p M440 (R65) 9/27W M L T y p L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 20 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 4W ML Typ LTM440 ( 60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6 0 m PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 B S T yp E T C 1 2 0 ( M ) F hrrad- Repar.Station P Typ ZFY230 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 T 0 LLLLLLLLLLLLLLPPPPPPHHHHHHHHHHHHHH 666666666666666666 0000000 mmmmm B S 2 0 ) C ) Ty 0 B S T ((( ((C 8800-9999 5555-9999 99995555-9999 800-9999 ML Ty (((CC60) 24W 88 99 8800 999 8800-9999 8800-9999 8800-9999 99 88 8800 99 8800 8800-9999 8800-9999 5555-9999 5555-9999 5555-9999 8800-9999 Ty EWE-Gartenhydrant OK 468,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K ü fe rstra ß e Dorfplatz Bereich 2 | Rathausvorplatz März / April 24 Bereich 1 | Parkplätze Februar / März 24 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Barrierefreie Homepage der Gemeinde Baindt - Projekt „Ifa - Informationen für alle“ Webseiten öffentlicher Einrichtungen müssen nach § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgeset- zes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich sein. Das Projekt „Ifa - Information für alle“ hat zum Ziel, barrierefreie Informationen in den Bereichen Politik, Medi- zinwesen, Kultur und Freizeit, besonders im digitalen Bereich, bereitzustellen. Die Initiative entstand aufgrund des erkannten Bedarfs an umfassenden und verständlichen Informationen für eine uneingeschränkte Teilha- be am gesellschaftlichen Leben. Beispielsweise die Corona-Krise betonte die Relevanz von gut zugänglichen Informationen für alle. Die Zielgruppe umfasst alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten, Menschen mit nichtdeutscher Erstsprache und Geflüchtete. Ko- operationspartner wie Städte, Gemeinden, Verwaltungen, Kultureinrichtungen und medizinische Einrichtungen wurden gesucht, um ihre Informationen barrierefrei anzubieten. Auch die Gemeinde Baindt nahm an diesem Projekt teil. Unter www.baindt.de erreichen Sie über die oberste Leiste sowohl den Bereich „Leichte Sprache“ als auch die Gebärdenvideos. Das Projekt wird von capito Bodensee unterstützt, indem ausgewählte Informationen übersetzt und über die capito App zugänglich gemacht werden. Die App bietet Informationen in Leichter Sprache nach den GERS-Sprach- stufen A1, A2 und in Einfacher Sprache nach B1. Die App ermöglicht auch Vorlesefunktionen und die Einbindung von Gebärdensprach-Videos, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Alle erstellten Inhalte können über Web- links direkt auf den Webseiten der Partner eingebunden werden. Das Projekt wird über fünf Jahre von der Aktion Mensch gefördert und von der OWB Oberschwäbische Werkstätten gGmbH durchgeführt. Insgesamt soll das Projekt im Rahmen der Inklusion und digitalen Barrierefreiheit und Informationen für alle schaffen. Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, dann dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 VHS - Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 Es sind noch Plätze frei!! Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Vorankündigung Dorfputzete Am Samstag, den 23. März 2024 findet unsere jährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Bauhof. Dort werden Teams gebildet und Strecken zugeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es einen kleinen Imbiss als Dankeschön und Abschluss am Bauhof. In diesem Jahr organisiert die Narrenzunft Raspler e.V. die Dorfputzete. Hier- für bedanken wir uns bereits heute. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Mitbürgerin- nen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Bei schlechtem Wetter wird die Dorfputzete ersatzlos abgesagt. Ihre Gemeindeverwaltung Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 17.03.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses Aufgrund von Personalengpässen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten unseres Rathauses vorübergehend einzuschränken. Daher gelten ab 04. März 2024 bis auf Weiteres folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die aktualisierten Öffnungszeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 05. März 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Ab dem 01. März ist das Schneiden von Hecken verboten! Vom 01. März bis zum 30. September ist der Hecken- schnitt in Deutschland untersagt. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, Sträucher und lebende Zäune in diesem Zeitraum nicht radikal geschnitten oder gerodet werden. Dieses Gesetz dient dem Schutz nistender Vögel und Insekten. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Form- und Pfle- geschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zu Gesunderhaltung sind jedoch auch im Frühling und Sommer zulässig. Ebenso bleibt der Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflichten wei- terhin erlaubt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf § 12 Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg hin- weisen. Demnach müssen Hecken, gemessen ab der Mittelachse, einen Abstand von 0,50 Meter zum Nach- bargrundstück einhalten und dürfen dann nicht höher als 1,80 Meter sein. Höhere Hecken müssen in einem der Mehrhöhe entsprechenden Abstand zurückgesetzt werden. Festsetzungen im Bebauungsplan haben da- bei Vorrang. Ihre Gemeindeverwaltung Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsan- lage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) und Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 wurde die Globalberechnung beschlossen und folglich eine Ände- rung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS). Beschlossen und der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt vollzogen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 - 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Ausle- gung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Än- derung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewer- begebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gemäß §13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunig- ten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im west- lichen Bereich des Ortsteils „Schachen“ und umfasst fol- gende Grundstücke mit den Flst.-Nrn.1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten La- geplan dargestellt. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am F öh re nr ie d Geltungsbereich N maßstabslos Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachun- gen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmög- lichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öff- nungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hin- weis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bit- te, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@ Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin- Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. März und Sonntag, 03. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. März Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Sonntag, 03. März Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2024 Am Donnerstag, 21. März 2024 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Berta Schmid feierte am 23.02.2024 ihren 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Bernhard Kenner feierte am 28. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kenner ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Frank Fischer zur Geburt ihrer Tochter Jolina Alvina Fischer am 25.12.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender März 06.03. Gottesdienst mit Kranken- salbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16. + 17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25. - 27.03. Osterschießen Schützengilde Schulnachrichten SBBZ Sehen Feierlicher Funke der Großzügigkeit Wir freuen uns bekannt zu geben, dass am Freitag, dem 23. Februar 2024, die Böllergruppe Baindt uns großzügig einen Scheck in Höhe von 500 Euro über- reicht hat. Die Böllergruppe Baindt versammelt sich jedes Jahr an Silvester am Baindter Bädle, um ein beeindruckendes zen- trales Feuerwerk für die Gemeinde Baindt zu veranstalten. Der Erlös aus der Veranstaltung im Jahr 2023 wurde für die Anschaffung eines iPads verwendet. Diese großzügige Spende wurde durch Herrn Spahlinger initiiert, der bereits 500 Euro für den Kauf des iPads gespendet hatte. Die Böllergruppe Baindt hat nun den noch fehlenden Betrag beigesteuert. Es war eine heitere Atmosphäre, die von der Gemeinschaft der Gruppe ausging. Und inmitten dieses Moments wurde ein Funke der Großzügigkeit entfacht. Wir möchten uns herzlich bei der Böllergruppe Baindt und Herrn Spahlinger für ihre Unterstützung bedanken. Dank ihrer Großzügigkeit konnten wir das iPad erwerben und werden es für gemeinnützige Zwecke nutzen. Wir sind dankbar für die Zusammenarbeit und das Engagement der Böllergruppe Baindt und freuen uns auf weitere er- folgreiche Projekte in der Zukunft. Dankbar nehmen die zwei Baindter SBBZ-Schüler Justin Maier (mit Ipad) und Lars Warneck (mit Spendenscheck) die Spende entgegen. Hinten v. l.: Frau Weissenberger, Herr Bischof und Frau Schmidt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 05.03.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt: Hilfe bei der Steuererklärung Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschrei- tet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruhe- ständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „In- formation über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevan- ten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich rele- vanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos un- ter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Bro- schüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ eben- falls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Informationen zur Anmeldung an der Achtalschule in LG 5 für das Schuljahr 2024/2025: Die persönliche Anmeldung für die LG 5 kann ab Diens- tag, 05.03. bis Freitag 08.03.2024 (12:00 Uhr) vorgenom- men werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit: - ausgefüllter Aufnahmeantrag (senden wir Ihnen gerne zu, bzw. finden Sie auf der Homepage) - Blatt 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original - Nachweis über den Masernschutz Sie können uns die vollständigen Unterlagen auch bis spätestens 08.03.2024 auf postalischem Weg zusenden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Für die Schulgemeinschaft A. Lehle - Rektor Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. März - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Ich danke dir für deine Freundschaft, Jesus! Jeden Tag aufs Neue gehst du mit mir. Du bist an meiner Seite, bist treu und gibst Halt - auch und gerade dann, wenn ich es selbst nicht kann. Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Franz und Eugen Schmidt) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Gottesdienst mit den Erstkommu- nionkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Vida Dienstag, 05. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 06. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Krankensalbung im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 07. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Kommunionkinder Gruppe 2 und Gewandausgabe Freitag, 08. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll, Adam und Agathe Zimmermann) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Gedenkgottes- dienst mit dem Musikverein Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Stra- ßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Gottesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholi- schen Gemeindehaus St. Anna Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen sel- ber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäf- tigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaf- fee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 04. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 06. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeindehaus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakoniepfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Hinweis: Die Predigt vom letzten Sonntag, 25.2. ist auf unserer Homepage abrufbar, da die Gottesdienstüber- tragung wegen einer Störung der Internetverbindung nicht möglich war. --- Gedanken zum Wochenspruch Nichts verpassen zu wollen, kann gefährlich sein, denn es verleitet uns dazu, nie ganz bei der Sache zu sein - im Moment, hier und jetzt. Unser Wochenspruch lädt uns dagegen zur Konzent- ration auf das Wesentliche ein: Gottes gute Herrschaft des gerechten Friedens - ein Zustand, von dem diese Welt nur träumen kann. Und doch ist Gottes Idee für uns ganz real, will ins Leben übersetzt werden, mit dem Blick auf das, was Gott uns jetzt vor Augen stellt und der Zielrichtung: nach vorne, dorthin, wohin er uns führt - in eine gute Zukunft für alle Geschöpfe dieser Erde. Mit Gott zusammen gelingt das Werk und schickt sich in Gottes Reich, das wächst. Denn vom Ende her wird deutlich, dass sich das Pflügen gelohnt hat, weil dadurch reiche Frucht wachsen kann. Gottes reichen Segen dafür! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevangelium. Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hin- einspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und ortho- doxe Christen - Begegnung mit Minderheiten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interessierten herzlich ein. --- Der kreative Montag bietet an: Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. 1. Jugendmannschaft weiter auf Erfolgs- kurs SV Baindt - TTF Kißlegg II 7:3 Den 3. Sieg im 3. Spiel der Rückrunde konnte unsere 1. Jugendmannschaft am vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen die TTF Kißlegg II feiern. Das Eingangsdoppel von Fabian und Valentin war hart umkämpft und endete mit einem knappen 3:2 Erfolg für unsere Spieler. In den ers- ten beiden Einzeln folgten zwei klare 3:0 Siege von Fa- bian und Jona, bevor die Siegesserie vorerst riss: Ricco und Valentin hatten bei ihren 1:3 Niederlagen jeweils das Nachsehen. Doch die nächsten 4 Partien gingen allesamt an die Gastgeber, wobei besonders Ricco und Jona bei ihren 5-Satz-Siegen mächtig zu kämpfen hatten. Die ab- schließende Niederlage von Fabian fiel beim Stand von 7:2 nicht mehr sonderlich ins Gewicht, der Sieg war be- reits vorher schon unter Dach und Fach. Damit bleiben wir ungeschlagen an der Tabellenspitze der Kreisliga A und haben nun sogar die Chance die Meisterschaft der Rückrunde zu gewinnen. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (1:1), Fabian Striegel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 1 bleiben gegen Tabellenführer chancenlos SV Baindt - TSV Laupheim 3:9 Gegen die auf allen Positionen stärker besetzten Gäste aus Laupheim hatten wir von Beginn an nichts zu verlie- ren. Dies wurde gleich in den Doppeln sichtbar, als Tobi und Nico völlig unbekümmert groß aufspielten und das bislang ungeschlagene Spitzendoppel der Gäste nach tollen Ballwechseln 3:2 schlagen konnten. Auch Philipp und Marcel harmonierten in ihrem ersten gemeinsamen Doppel gut und gewannen mit 3:0. Unsere Ersatzmänner Frank und Oli spielten in ihrem Doppel sehr gut mit, für mehr als einen Satz reichte es aber leider nicht. In den Einzeln mussten Marcel und Philipp zum ersten Mal seit ihrer Rückkehr zum SV Baindt (vor 4 Jahren) gegen zwei nominell bessere Spieler antreten und ebenfalls zum ersten Mal gingen alle Einzel des vorderen Paarkreuzes verloren. Tobi konnte in seinem ersten Einzel noch souve- rän mit 3:0 gewinnen und beim Stand von 3:3 waren wir noch voll im Spiel. Doch dann folgten 6 Niederlagen in Folge, bei denen wir in keiner Partie echte Gewinnchan- cen hatten. So war der Abend relativ früh beendet und der TSV Laupheim zeigte uns warum sie derzeit zurecht an der Tabellenspitze stehen. Vielen Dank an unsere Ersatzleute Frank und Oli fürs Ein- springen! Für uns stehen nun in den kommenden Wochen drei Auswärtsspiele an, bei denen wir nochmals punkten müssen um nicht noch in den Abstiegskampf der Lan- desklasse verwickelt zu werden. Es spielten: Marcel Brückner (0:2), Philipp Schwarz (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (0:1), Frank Markwart (0:1) und Oliver Rückert (0:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 04.03.24, nach dem Sport ab ca. 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlrei- che Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt Am vergangenen Sonntag, den 25.02.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die erste Vorsitzende Selina Steinhauser gab der Versammlung einen Überblick über die Anschaffungen und Projekte des MV Baindts im vergangenen Jahr. Im Anschluss folgte der Bericht der Schriftführerin Melanie Brei, die über die Vereinsaktivitäten 2023 informierte. Die Jugendleiterin Natalie Bader berichtete aus der Jugendarbeit und der Kassier Johannes Steinhauser gab Aufschluss über die Finanzen unseres Vereins. Anschließend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde einstimmig entlastet. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Auch dieses Jahr durften wir wieder einige Mitglieder für ihre langjährige Vereinstreue ehren. Für 10-jährige akti- ve Mitgliedschaft wurde Daniel Futterer, Lukas Forde- rer, Raphael Reck, Tobias Schnez und Katharina Strehle geehrt. Alexandra Dasch erhielt die Ehrennadel in Gold mit Urkunde für ihre 30-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein. Johannes Schuler wurde in Abwesenheit die Eh- rennadel in Gold mit Diamant für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft verliehen. Außerdem erhielten Martha Elbs und Franz Schnez die Ehrennadel in Gold mit Diamant für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft. Martha Elbs und Franz Schnez wurden satzungsgemäß zu Ehrenmitglie- dern des Musikvereins Baindt ernannt. Frau Rürup übernahm dankenswerterweise die Wahllei- tung. Zur Wahl standen dieses Jahr die Ämter des zwei- ten Vorsitzenden, des Schriftführers sowie zwei aktive und ein passiver Beisitzer. Die zweite Vorsitzende Julia Konzett, die Schriftführerin Melanie Brei sowie der passi- ve Beisitzer Werner Späth wurden in ihrem Amt bestätigt und für weitere zwei Jahre gewählt. Katharina Futterer übergab ihr Amt an Jonas Pfister. Für Valentin Schmidt konnte Bernhard Berle als Nachfolger gewonnen werden. Im Anschluss an die Wahlen folgte noch der Bericht des Dirigenten Julius Otto sowie ein Ausblick auf die Termine und Veranstaltungen 2024. Am vergangenen Sonntag fand ebenfalls die Jahres- hauptversammlung des Fördervereins des Musikvereins Baindt statt. Auch hier wurde neu gewählt. Katharina Strehle gab ihr Amt als Kassiererin des Fördervereins an Achim Henzler weiter. Wir bedanken uns recht herzlich bei den ausscheidenden Ausschussmitgliedern des Musikvereins sowie des Förder- vereins Katharina Futterer, Valentin Schmidt und Katha- rina Strehle und wünschen Jonas Pfister, Bernhard Berle und Achim Henzler viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe! Schützengilde Baindt Osterschießen 2024 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschos- sen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch drei- geteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 06.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Frühschop- pen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aussichtsreiche Wanderung bei Heiligenberg Wir wandern vom Parkplatz Elisenruhe zunächst nach Heiligenberg, weiter zum Aussichtspunkt Altheiligenberg. Nach einer Rast geht es weiter zu den Freundschaftshöh- len und auf die Amalienhöhe. Treffpunkt: Sonntag, 10.03.2024 um 9.30 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Gehzeit: ca. 5 Stunden, 11 km, 200 hm. Fahrpreis: 11 Euro für Mitglieder. Einkehr: nach der Wanderung im Landgasthaus zur Post, Betenbrunn 17, Heiligenberg Anmeldung: ab 06.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@web.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Schmalegg nach Weingarten Wir fahren mit dem Stadtbus nach Schmalegg und wan- dern über Aulwangen nach Grosstobel. An Rafi vorbei über die Schussen gelangen wir nach Weingarten zur Einkehr. Treffpunkt: Dienstag 12.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: ca. 10 km, 80 hm. Fahrpreis: 5,00 Euro für Mit- glieder. Anmeldung beim WF Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com. Mitnehmen: Gute Wanderschuhe, Vesper, Getränk und ggf. Stöcke. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im März ge- boren sind, wünscht die Vorstand- schaft vom Sozialverband VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MOWA Second-Hand-Kleider-Basar Turn- und Festhalle Mochenwangen Samstag, 09. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit belegten See- len, Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de Wir laden euch herzlich ein zum BASAR BLITZENREUTE mit Kinderflohmarkt am 9. März 2024 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Es wird Frühjahrs- und Sommerbekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmo- de und Spielzeug. Genießen Sie Kuchen und Torten, Waffeln und Leberkäse in unserer Cafeteria. Tischreservierungen ab sofort unter basarblitzenreute@gmail.com Weitere Informationen auch bei facebook.com/BasarBlitzenreute oder Instagram @basar.blitzenreute WIR FREUEN UNS AUF EUCH! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, 19. März 2024 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 31 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2023 2. Kassenbericht 2023 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wahlen von Vorstand, Beirat & Kassenprüfer 6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit dem Kabarettisten Martin Wangler alias Fidelius Waldvogel Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erschei- nen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige An- meldung bis spätestens 14.03.2024 unter Tel.: 07585/ 9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Musik am Markttag in Weingarten Alle vier Wochen finden sich in der evangelischen Stadt- kirche in Weingarten am Markttag um 12 Uhr bei „Musik und ein Wort auf den Weg“ zahlreiche Besucher ein. Am Mittwoch, den 6. März 2024 übernimmt der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt unter Leitung ihrer Dirigentin Irene Streis den Musikteil. Geistliche und welt- liche Lieder kommen zu Gehör. Für die Renovierung der Stadtkirche wird um Spenden gebeten. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751 1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 712R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten und rücken Sie Ihre Botscha bei den Lesern in den Fokus. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 DAS HANDWERK Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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                    Zuletzt geändert: 01.03.2024

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