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Amtsblatt_KW_12_25_03_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. März 2022 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nachbarschaftshilfe in Baindt Herzlich bedanke ich mich bei allen Helferinnen und Helfern, die sich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für ihre Mitmenschen einsetzen. Durch ihre Tätigkeit, insbesondere auch in Zeiten der Corona-Pandemie, haben sie einen sehr wertvollen Dienst geleistet. Sie haben mit sehr viel Liebe, Sorgfalt, Bedacht und Zuverlässigkeit die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Baindt unterstützt. Haben auch Sie Interesse bei der Nachbarschaftshilfe mitzuarbeiten? Der Bedarf an Unterstützung unserer Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Erfahrungsgemäß unterstützt jede/r Helferin/Helfer meist über Jahre eine feste Person. Über weitere Unterstützung interessierter Baindterinnen und Baindter, denen Helfen Spaß macht und die stundenweise in der Nachbarschaftshilfe tätig sein wollen, freue ich mich deshalb sehr. Sie haben Fragen und möchten mit mir Kontakt aufnehmen? Gerne! Ihre Petra Maucher, Tel.: 07502/621098 Vielen Dank für Ihren Einsatz! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Einladung zum DRK-Begegnungscafé für alle Geflüchteten aus der Ukraine Das Deutsche Rote Kreuz in Baienfurt und Baindt lädt alle Geflüchteten, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu unserem wöchentlichen DRK-Begegnungscafé ein. Am Dienstag, den 29.03.2022 laden wir Sie ab 15 Uhr zum ersten Mal zu uns in die Baindter Straße 48/1 ein. Eine Voranmeldung erleichtert uns die Planung, ist jedoch nicht erforderlich. Bei Kaffee, Kuchen und Kaltge- tränken möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, einen unbeschwerten Nachmittag in gemütlicher Atmosphäre bei uns zu genießen. Eingeladen sind ebenfalls alle Fa- milien, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, sowie alle Interessierten aus Baienfurt und Baindt. Sie möchten sich ehrenamtlich bei diesem Café enga- gieren und uns aktiv unterstützen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie sich bei der Unterstützung von Geflüchteten beim DRK einbringen können. Wir freuen uns auf Sie! Kontakt für Ihre Fragen und Rückmeldungen: Tobias Nestle, E-Mail: tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de, Tel. 0174/9201206 http://www.drk-baienfurt-baindt.de Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 26. März auf Sonntag 27. März wir die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 26. März auf Sonntag 27. März wir die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Herrn Albert Vollmer Herr Vollmer war von 1968 bis 1975 Mitglied des Ge- meinderates. Er übte das ihm übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken dem Verstorbenen für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Ge- meinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Gemeinde Baindt Simone Rürup Bürgermeisterin Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 29. März 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struk- turen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt ent- wickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwor- tungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Neuer Mietspiegel für die Gemeinde Baindt Ab dem 01. April 2022 gilt in Baindt der neue qualifizierte Mietspiegel. Er steht dann - ebenso wie der Onlinerech- ner - kostenlos auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de und dem Stichwort „Mietspiegel“ zur Verfügung. Der Wohnungsmarkt erlebt seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage. Mit dem qualifizierten Mietspiegel können Mie- ter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maß- geblichen Kriterien - Größe - Baujahr - Ausstattung - Beschaffenheit und - Lage heranzuziehen. Der Mietspiegel wurde in einer Kommunen übergreifenden Aktion mit den Städten Ravensburg und Weingarten so- wie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg erarbeitet. Der nun vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde von der Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) in einem aufwendigen Verfahren ausgearbeitet. Die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können daher zum Mietspiegel nur allgemeine Auskünfte und Hinweise geben. Eine individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem ba- den-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Hinweise zur Grundsteuerreform Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den letzten Tagen und Wochen wurde in den Medien über die Umsetzung der Reform der Grundsteuer im Jahr 2022 berichtet. Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuer- gesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bil- det ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezo- gen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Die Bürgerrinnen und Bürgen werden zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Feststel- lungserklärung, also eine Erklärung zu Ihrem Grundstück, abgeben: - Die vergangene Hauptfeststellung - für den mittler- weile als verfassungswidrig erklärten Einheitswert - liegt mehr als 50 Jahre zurück. Bei der nun anstehen- den Hauptfeststellung wird die vorhandene Datenlage überprüft. - Die Finanzämter brauchen für die Bewertung der Grundstücke vollständige und zuverlässige Daten. Die- se liegen elektronisch zwar teilweise schon vor, aber nicht so umfassend und technisch verwendbar, dass sie vollautomatisch und korrekt bearbeitet werden kön- nen. Beispielsweise sind die Grundbucheinträge nicht immer aktuell, wenn etwa das Grundbuch nach einem Erbfall nicht berichtigt wurde. - Manche Angaben sind der Steuerverwaltung bislang auch gar nicht bekannt, weil sie nun wegen des Landes- grundsteuergesetzes komplett neu erhoben werden. Zum Beispiel muss jetzt zum ersten Mal angegeben werden, ob ein Grundstück hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird. Nur dann kann es bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer auch bessergestellt werden. Die Erklärung ist elektronisch, über das Portal ELSTER, abzugeben. Nähere Informationen zur ELSTER-Regist- rierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrie- rung-auswahl.de. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. Um die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen, stellt die Verwaltung ab Juli 2022 alle Infos, die für die Feststellungserklärungen erforderlich sind, auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de bereit. Dar- über hinaus erhalten Bürgerinnen und Bürger im Früh- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 jahr/Sommer 2022 ein weiteres Infoschreiben mit Infos zur Grundsteuerreform allgemein sowie zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abge- geben werden muss. Wir werden Sie zusätlich über das Amtsblatt, Homepage und Gemeinde-App informieren. Ihr Steueramt Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. März und Sonntag, 27. März AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. März Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mitte- löschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 27. März Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 26. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 01. Ap- ril 2022 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. März 25.03. Reitergruppe Baindt JHV SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitglieder- versammlung BSS/SKH 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Eine tierische Überraschung In dieser Woche haben unsere Kinder eine tierische Überraschung erhalten. Bereits in der Vergangenheit haben wir von Herrn Josef Gessler selbst ge- schnitzte und mit viel Liebe hergestellte Holzfiguren und Tiere erhalten. Wir dürfen uns nun über ein Nashorn, Füchse, einen Dackel, einen Hahn, Pinguine und einige weitere Figuren und Tiere freuen, welche Herr Gessler mit viel Liebe zum Detail hergestellt hat. Die Freude der Kin- der war groß als sie die Tiere in der Bauecke entdeckten und so entstand in kurzer Zeit ein Gehege für unsere neu hinzugekommenen Tiere. Einige Figuren und Tiere werden auch in unserer Geburts- tagskiste zu finden sein. So können diese auch Zuhause für viel Freude und Spielanlässe sorgen. Lieber Herr Gessler, vielen Dank für Ihre Spende an un- sere Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zur Information Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 20: Kühlschrank und Gefriertruhe statt Polareis auftauen lassen! Ein kleiner Reifeansatz an den Innenwänden von Kühl- und Gefriergeräten ist ganz nor- mal. Bildet sich aber eine richtige Eisschicht, erhöht sich der Energieverbrauch erheblich, nämlich um etwa 30 Prozent. Der Betrieb eines vergletscherten Kühl- schranks verursacht zusätzlich 25 kg CO2 und lässt dafür an den Polen echtes Eis schmelzen. Tauen Sie also Ihren Kühlschrank und Ihre Gefriertruhe regelmäßig ab. Die Wintermonate eignen sich hierfür besonders gut, weil Sie Ihre Lebensmittel während der Enteisung auf dem Balkon oder der Fensterbank frischhalten können. Vorbeugen können sie das Vereisen, in dem Sie Ihre Lebensmittel verschlossen im Kühlschrank aufbewahren. Unverpackt geben Sie viel Feuchtigkeit ab und fördern somit die Eis- bildung. Auch unnötig kalt muss es nicht sein. Die emp- fohlene Temperatur beträgt 7 Grad. LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2022 hat begonnen - Jetzt noch mitma- chen! 131 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wurden in den vergangenen elf Förderjahren mithilfe des EnBW-För- derprogramms „Impulse für die Vielfalt“ unterstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bilanz spornt an Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Ba- den-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis 15. Mai 2022 können Anträge eingereicht werden. Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 15. Mai 2022 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Realisierung der Maßnahmen 2022. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 Egal, ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässer für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden - die förderfähigen Maßnahmen müssen im Zeitraum 1. Oktober bis 31. De- zember 2022 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expert*innen für Amphibien- und Reptilien sowie Vertreter*innen des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 11 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Repti- lien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms: www.impulse-fuer-die-vielfalt.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. Dezem- ber 2022 verlängert. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur einge- schränkt durch. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grund- sicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und an- deren Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsiche- rung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderrege- lungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlos- sen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zu- gang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Die Änderung wird noch im Bun- desgesetzblatt veröffentlicht. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsal- den verzichtet. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Be- zugsmonat - gerechnet ab März 2020 - auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem sieb- ten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufge- nommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurz- arbeitergeld Förderung von Weiterbildung Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Veranstaltungsreihe Demenz für Angehörige und ehrenamtliche Dienste von Menschen mit Demenz in Grünkraut Eine 9-teilige kostenfreie Veranstaltungsreihe für Angehö- rige/Zugehörige und ehrenamtliche Dienste von Menschen mit Demenz bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab 04.05.2022, immer mittwochs von 18 - 20.30 Uhr, im Haus der Mitte, Weidenstraße 2, 88287 Grünkraut an. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die Themen: Das Krankheitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, Informa- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 tionen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pfle- geversicherung und verschiedene Bewegungs- und Akti- vierungsangebote behandelt. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau, ist ein Angebot des Landratsamt Ravensburg. Die Teil- nahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung mög- lich. Wegen der Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt statt. Anmeldeschluss ist der 27.April 2022. Informationen und Anmeldung: Senioren- und Ehrenamtsbeauftragte Gemeinde Grün- kraut Sabine Jehle Tel: 0751/7602-45, E-Mail: sabine.jehle@gruenkraut.de Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Helfen in der Flüchtlingshilfe? Ehrensache! Baden-Württemberg hilft und ist versichert Derzeit unterstützen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Wer ehrenamtlich geflüchte- ten Menschen hilft, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune melden. Denn freiwillige Helferinnen und Hel- fer, die sich im Auftrag der Kommunen ehrenamtlich und unentgeltlich engagieren, sind bei diesem Ehrenamt und auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Der Auftrag der Kommune an die Ehrenamtlichen kann formlos erfolgen. Als Nachweis ist es jedoch sinnvoll, wenn die Kommune eine Übersicht über die freiwilligen Helferin- nen und Helfer sowie ihre Tätigkeiten führt. Eine Meldung an die UKBW ist nur im Falle eines Unfalls notwendig. Un- fälle können über das Online-Portal der UKBW gemeldet werden unter www.ukbw.de/unfallanzeige. Der Versicherungsschutz besteht ohne Antrag und ist beitragsfrei. Die Aufwendungen werden vom Land und den Kommunen getragen. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heil- behandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Trauma - was tun? Informationen für akut betroffene Menschen und für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben, finden sich in unseren beiden Trauma-Broschüren unter https://www.ukbw.de/versicherte-und-leistungen/ versicherte-personengruppen/ehrenamtlich-taetige/. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. März – 03. April 2022 Gedanken zur Woche Kraft der Seele Es ist unglaublich, wie viel Kraft die Seele dem Körper zu verleihen vermag. Wilhelm von Humboldt Samstag, 26. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Arianna 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Lin- kov, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Christa Brislinger, Paul Burkart, Else und Herbert Burkart, Heinz Burkart) Sonntag, 27. März - 4. Fastensonntag - Laetare (Som- merzeit!) 10.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Bußfeier 10.30 Uhr Baindt - ev. Konfi3 - Gottesdienst in der Pfarr- kirche (geschlossen) Dienstag, 29. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Besinnliche Stunde in der Fasten- zeit des katholischen Seniorenkreises in der Kirche Donnerstag, 31. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. April 0 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffnung Sammelaktion 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Bußfeier: Baindt: Sa, 26. März, 18.30 Uhr Baienfurt: So, 27. März, 10.00 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - allerdings mit der Vorgabe, dass nur ge- meinsames Stehen und Sitzen und nicht Knien mög- lich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Thema Jugendarbeit - Kirchengemeinderäte und Ju- gendliche lassen sich inspirieren Die Kirchengemeinderäte aus Baienfurt und Baindt und die JugendgruppenleiterInnen trafen sich am letzten Dienstag im Februar um sich über die Arbeit von Ju- gendreferent David Bösl zu informieren und sich davon inspirieren zu lassen. Sein Vortrag in Bildern gliederte sich in drei Punkte. Zunächst stellte er in einer Art Reisebericht konkret seine verschiedenen Aktionen im vergangenen Jahr vor. Er kommt mit seinem „Bus“, der stellvertretend für seine Arbeit steht. Im zweiten Teil zeit er auf, dass er damit bewusst der spur Jesu folgt, der auch kein Büro hatte, dafür aber herumgekommen ist. „JESUS CHRISTUS war MOBIL, die APOSTEL*INNEN waren MOBIL, G*TT ist MOBIL“. Abschließend fasste brachte er seine Art mit Ju- gendlichen etwas zu machen auf den Punkt: Mit Kirche verbinden die meisten eine IMMOBILIE, oder eine ER- STARRTE INSTITUTION - doch GLAUBEN ist BEWEGUNG, von der LIEBE bewegt. Er ermutigte die Teilnehmer, neue Wege zu gehen, auszu- probieren und die Menschen einfach mitzunehmen. Sein Fazit: Es geht mehr als wir oft meinen. Einen Bus haben wir (noch) nicht, dafür viele Anregungen. Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 11 Uhr bis 14.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Richtung Köpfingen In Kleingruppen werden Stationen angelaufen rund um das Gebiet des Waldkindergartens. Ende ist am Kirchplatz Baienfurt zum gemeinsamen Abschluss mit Eltern Eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Mitbringen: wetterfeste Kleidung, 3 €, Rucksack mit Trinken, Sitzunterlage Anmeldung: kinderbibeltag_letsgo@web.de Wir freuen uns auf Euch! Ökumenischer Outdoor Kinder- bibeltag 2.4.2022 11 Uhr bis 14.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Richtung Köpfingen In Kleingruppen werden Stati- onen angelaufen rund um das Gebiet des Waldkindergartens. Ende ist am Kirchplatz Baienfurt zum gemeinsamen Abschluss mit Eltern Eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Mitbringen: wetterfeste Kleidung, 3 €, Rucksack mit Trin- ken, Sitzunterlage Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Anmeldung: kinderbibeltag_letsgo@web.de Wir freuen uns auf Euch! AUS LIEBE ZU GOTT AUS LIEBE ZUR SCHÖPFUNG AUS LIEBE ZUM MENSCHEN Der Mananga-Fluss in Cebu auf den Philippinen trat im Jahr 2021 über die Ufer und riss den Lebensraum von 80 Familien mit sich. Dank Schu- lungen zum Verhalten im Ka- tastrophenfall konnten sich alle Bewohnerinnen und Bewohner retten. Und Lucia Al- cover machte eine bahnbrechende Entdeckung. Mit Bambus gegen Hochwasser Die Gemeinderätin fand heraus, dass eine bestimmte Bambusart Wasser aufnehmen kann. Allein auf den vier Grundstücken, auf denen dieser Bambus gepflanzt war, stieg das Wasser in der Flutnacht auf Kniehöhe, nicht auf Schulterhöhe. Seither richtet sie Baumschulen mithilfe ei- ner MISEREOR-Partnerorganisation ein. Unterstützen Sie Lucia und ihre Gemeinde dabei, die Gefahren der Klima- krise zu verringern: www.fastenkollekte.de Donnerstag, 31.03.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frau- en jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. Es gilt 2 G+ Mittwoch, 06. April 2022 14.30 Uhr Kreuzwegandacht in der kath. Kirche Baienfurt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Er- wachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchenbezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.April 2022 von 10.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr in der Ev. Stadtkirche 88250 Weingarten Abt-Hyller-Str.14 Wertschätzung was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Referentin: Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Vormittag: „Was uns zum Blühen bringt: die Bedeutung der Wertschätzung“ Nachmittag: „Wertschätzung als Haltung - mehr als ein gutes Gefühl“ 10.00 Uhr: Auftakt mit Wort in den Tag Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 12.00 Uhr : Mittagessen in der Pizzeria Aroma, Art-Hotel Abt-Hyller-Str. 22 14.00 Uhr : Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 15.15 Uhr : Infos vom Evang. Bauernwerk, Wort auf den Weg Herzliche Einladung an Frauen jeden Alters, gerne auch halbtags ! Der Arbeitskreis der Frauen des Evang. Bauernwerks im Bezirk Ravensburg Kontakt : Irmgard Wahl Tel. 0751/41755 irmgard.wahl@npw.net Renate Wittlinger Tel. 07324/4109256 r.wittlinger@hohebuch.de Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchen- bezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05. April 2022 von 10.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr in der Ev. Stadtkirche 88250 Weingarten, Abt-Hyller- Str. 14 Wertschätzung was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Referentin: Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Vormittag: „Was uns zum Blühen bringt: die Bedeutung der Wertschätzung“ Nachmittag: „Wertschätzung als Haltung - mehr als ein gutes Gefühl“ 10.00 Uhr: Auftakt mit Wort in den Tag Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 12.00 Uhr: Mittagessen in der Pizzeria Aroma, Art-Hotel Abt-Hyller-Str. 22 14.00 Uhr: Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 15.15 Uhr: Infos vom Evang. Bauernwerk, Wort auf den Weg Herzliche Einladung an Frauen jeden Alters, gerne auch halbtags! Der Arbeitskreis der Frauen des Evang. Bauernwerks im Bezirk Ravensburg Kontakt: Irmgard Wahl, Tel. 0751/41755 irmgard.wahl@npw.net Renate Wittlinger, Tel. 07324/4109256 r.wittlinger@hohebuch.de Wertschätzung - was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Wir alle brauchen sie wie das tägliche Brot - Worte und Gesten des Lobes, der Dankbarkeit, der Anerkennung. Auch wenn wir etwas ehrenamtlich und aus voller Über- zeugung tun, ist es uns nicht gleichgültig, ob unser En- gagement gewürdigt wird. Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene brauchen außer gesunder Ernährung auch Zuwendung und Zärtlichkeit - es ist das „Futter“ für ihre Seele, ohne welches sie sich nicht entfalten und entwi- ckeln können. Ja, auch erwachsene und alte Menschen bedürfen der „Streicheleinheiten“ in Worten und Gesten. Doch warum mangelt es daran so oft? Und was müssen wir dafür tun, dass wir sie bekommen? Gibt es Wertschät- zung möglicherweise auch ohne Leistung? Und wie könn- te ein wertschätzender Umgang miteinander praktisch aussehen? Spannende Fragen, die Dr. Beate Weingardt bei unserem Treffen für Frauen ansprechen wird! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zuwendung und Zärtlichkeit es ist das „Futter“ für ihre Seele, ohne welches sie sich nicht entfalten und entwickeln können. Ja, auch erwachsene und alte Menschen bedürfen der „Streicheleinheiten“ in Worten und Gesten. Doch warum mangelt es daran so oft? Und was müssen wir dafür tun, dass wir sie bekommen? Gibt es Wertschätzung möglicherweise auch ohne Leistung? Und wie könnte ein wertschätzender Umgang miteinander praktisch aussehen? Spannende Fragen, die Dr. Beate Weingardt bei unserem Treffen für Frauen ansprechen wird! Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Jg.1960, Referentin, Autorin, Psychologische Beratung Dr. Beate Weingardt ist eine renommierte und gefragte Referentin und Buchautorin, die vor 8 Jahren bei unserem Treffen für Frauen mit dem Thema: „Gesundheit für Körper und Seele“ bereits auf große Nachfrage und Begeisterung gestoßen ist. Daran möchten wir anknüpfen und freuen uns über die ganztägige Zusage von Dr. Beate Weingardt. Um Anmeldung wird gebeten, bitte nutzen Sie dafür das angehängte Formular bis spätestens 31.03.2022. Es gelten die aktuellen Corona- Bestimmungen. Daher verlegen wir die Bewirtung in diesem Jahr in die Pizzeria Aroma, die zum Art-Hotel gehört (auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Evang. Stadtkirche) auf eigene Rechnung. Für die Referentin bitten wir um einen Unkostenbeitrag s. unten. Anmeldung zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.04.2022 von 10.00 Uhr-ca.15.30 Uhr Vorname:___________________ Name: _____________________________ Adresse: ____________________________________________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich melde mich an: ganztags 10 € O nur vormittags 5 € O nur nachmittags 5 € O Datum und Unterschrift an Irmgard Wahl Meisterhofstr. 17 88250 Weingarten irmgard.wahl@npw.net Tel. 0751/41755 oder Renate Wittlinger Silberdistelweg 3 89542 Herbrechtingen r.wittlinger@hohebuch.de Tel. 07324/4109256 Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Jg.1960, Re- ferentin, Autorin, Psychologische Bera- tung Dr. Beate Weingardt ist eine renommierte und gefragte Referentin und Buchautorin, die vor 8 Jahren bei unse- rem Treffen für Frauen mit dem Thema: „Gesundheit für Körper und Seele“ bereits auf große Nachfrage und Be- geisterung gestoßen ist. Daran möchten wir anknüpfen und freuen uns über die ganztägige Zusage von Dr. Be- ate Weingardt. Um Anmeldung wird gebeten, bitte nut- zen Sie dafür das angehängte Formular bis spätestens 31.03.2022. Es gelten die aktuellen Corona- Bestimmungen. Daher verlegen wir die Bewirtung in diesem Jahr in die Pizzeria Aroma, die zum Art-Hotel gehört (auf der gegen- überliegenden Straßenseite der Evang. Stadtkirche) auf eigene Rechnung. Für die Referentin bitten wir um einen Unkostenbeitrag s. nachstehend. ✄ Anmeldung zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.04.2022 von 10.00 Uhr - ca.15.30 Uhr Vorname: _______________________________ Name: _______________________________ Adresse: _______________________________ ______________________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich melde mich an: ganztags 10 € O nur vormittags 5 € O nur nachmittags 5 € O ______________________________________ Datum und Unterschrift an Irmgard Wahl, Meisterhofstr. 17, 88250 Weingarten irmgard.wahl@npw.net | Tel. 0751/41755 oder Renate Wittlinger, Silberdistelweg 3, 89542 Herbrechtingen r.wittlinger@hohebuch.de | Tel. 07324/4109256 ✄ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 27. März Lätare 10.30 Uhr Baindt Abschluss-Gottesdienst Konfi 3 in der Kath. Kirche!!! mit Abend- mahl 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 30. März 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 2 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen 2022: „Un- ser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 27. März Lätare 10.30 Uhr Baindt Abschluss-Gottesdienst Konfi 3 in der Kath. Kirche!!! mit Abendmahl 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 30. März 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 --- Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen 2022: „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ Was nichts kostet, ist auch nichts wert – diese Beobachtung kann man leider nicht nur zur Zeit an den Tankzapfsäulen machen, an denen erst hohe Spritpreise so manchen zum Umdenken bringen, sondern schon lange auch an den Wasser- Zapfsäulen, an denen in Was nichts kostet, ist auch nichts wert - diese Beobachtung kann man leider nicht nur zur Zeit an den Tankzapfsäulen machen, an denen erst hohe Spritpreise so manchen zum Umdenken brin- gen, sondern schon lange auch an den Wasser-Zapfsäu- len, an denen in Deutschland noch immer so mit dem Grundwasser verfahren wird, als wäre seine Menge un- begrenzt. Dabei haben NASA-Satelliten festgestellt, dass der Grund- wasserschwund in Deutschland in den vergangenen Jahren besonders gravierend war - besonders in der Lüneburger-Heide, in Bayern und bei uns in Baden-Würt- temberg. Es ist die Frömmigkeit eine Quelle großen Reichtums - wenn sie mit Genügsamkeit verbunden ist. Denn nichts haben wir in die Welt mitgebracht, so können wir auch nichts aus ihr mitnehmen. (1.Timotheus 6,6-7) Genügsamkeit wäre das Gebot der Stunde, denn wir ha- ben nichts in diese Welt mitgebracht und werden auch nichts von den Gewinnen mitnehmen, die wir als Gesell- schaft auf Kosten der Schöpfung machen. Als Christen- menschen kennen wir die Quelle des lebendigen Wassers - im Glauben an Jesus Christus - und treten für diesen Schatz ein. Das ist die eine Seite der wichtigsten Lebens- regel - die andere, die genauso wichtig ist, ist die Liebe zu unseren Mitgeschöpfen, die Bewahrung des anvertrauten Schatzes, den wir selbst nur verwalten und an nachfol- gende Generationen weiterzugeben haben. Hier ist ein schnelles und entschiedenes Handeln der Politik gefragt und der Einsatz jedes einzelnen Mitglieds unserer Gesellschaft. Schließlich geht es um einen un- sichtbaren Schatz, ohne den wir gar nicht leben könnten! Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Sa- menkörnern; sobald es aber hochgewach- sen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31-32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) hat das GAW einen VW-Transporter gekauft und mit Hilfsgütern beladen. Freiwillige der lutherischen Kirche in Polen haben ihn organisiert und über die Grenze gebracht, wo ihn Bischof Pawlo Schwarz persönlich in Empfang genommen hat. Mit dem Wagen ist er dann am 4. März Richtung Charkiw gestartet, wo sich seine Gemeinde befindet. Bischof Schwarz will Hilfsgüter verteilen und versuchen, mit dem Transporter Menschen aus Charkiw nach Luzk zu evakuieren. Dafür hat das GAW 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Auch die Partnerkirchen in den benachbarten Ländern leisten humanitäre Hilfe für die vielen Flüchtlinge. In Ungarn organisiert das Hilfswerk der Reformierten Kirche den Empfang der Ankommenden. Gemeinden im ganzen Land haben Unterkünfte und Aufnahmezentren für Flüchtlinge an den Grenzen bereitgestellt. Ehrenamtliche versuchen beispielsweise mit verschiedenen Angeboten, den Kindern die ganze Situation etwas erträglicher zu machen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchenbezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.April 2022 Menschen suchen Schutz in der Metro von Charkiw © Nikita Zhadan, 20 J., Mitglied der lutherischen Gemeinde in Charkiw © w w w .re fo rm at us .h u Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Men- schen dort helfen? Das Gustav- Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so ziel- genau helfen. --- Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31–32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Menschen dort helfen? Das Gustav-Adolf- Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherberge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. _________________________ --- Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31–32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Menschen dort helfen? Das Gustav-Adolf- Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherberge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchenge- meinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherber- ge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. _________________________ Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangeli- schen Landeskirche in Württemberg --- Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg „Ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit – der Geist Jesu führt zusammen“ Stuttgart. Die 16. Württembergische Evangelische Landessynode hat am Samstag, den 19. März 2022, Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zum neuen Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt. Seine offizielle Einsetzung wird am 24. Juli bei einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche erfolgen. Im gleichen Gottesdienst wird der amtierende Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July verabschiedet. Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan in Ulm, wurde nach erneuter Nominierung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit von 57 von 84 Stimmen gewählt. In den ersten vier Wahlgängen hatte es keine Entscheidung gegeben. Ernst-Wilhelm Gohl war vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche als Kandidat vorgeschlagen worden. „Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir über alle Unterschiede hinweg uns einigen konnten,“ sagte Gohl zur Wahl durch die Synode, der er selbst angehört. „Das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. Der Geist Jesu führt zusammen. Das möchte ich auch als wichtiges Signal in unsere Gesellschaft hineinsenden.“ Landesbischof Dr. Frank Otfried July sagte an seinen Nachfolger gerichtet: „Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Gottes Segensgeleit. Ich freue mich, dass in den Herausforderungen und Veränderungsprozessen der nächsten Jahre mit Ernst- Wilhelm Gohl eine Person Verantwortung übernimmt, die gewillt ist, diese Prozesse mitzusteuern und mitzugestalten und dies im geistlichen Horizont des Auftrags der Landeskirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Gerne werde ich in den nächsten Wochen im Gespräch mit Herrn Gohl eine gute Übergabe vorbereiten.“ Synodalpräsidentin Sabine Foth, die auch Vorsitzende des Wahl-Nominierungsausschusses ist, erklärte: „Mit Ernst-Wilhelm Gohl ist ein Pfarrer an die Spitze der Landeskirche gewählt worden, der vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern als Theologe gesammelt hat und diese nun der gesamten Kirche zugutekommen lässt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ In der württembergischen Landeskirche werden die Synodalen und damit die Landessynode, die auch Bischofswahlgremium ist, von den Gemeindegliedern direkt gewählt. Innerhalb der Landessynode gibt es derzeit vier Gesprächskreise. Die Synodalen vertreten die vielfältigen Interessen der knapp 1,9 Mio. Kirchenmitglieder. Dan Peter Sprecher der Landeskirche „Ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit - der Geist Jesu führt zusammen“ Stuttgart. Die 16. Württembergi- sche Evangelische Landessyno- de hat am Samstag, den 19. März 2022, Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zum neuen Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt. Seine offizielle Einsetzung wird am 24. Juli bei einem Got- tesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche erfolgen. Im glei- chen Gottesdienst wird der amtierende Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July verabschiedet. Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan in Ulm, wurde nach erneuter Nominierung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit von 57 von 84 Stimmen gewählt. In den ersten vier Wahl- gängen hatte es keine Entscheidung gegeben. Ernst-Wilhelm Gohl war vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche als Kandidat vorgeschlagen worden. „Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir über alle Unterschiede hinweg uns einigen konnten,“ sagte Gohl zur Wahl durch die Synode, der er selbst angehört. „Das ist ein hoffnungs- volles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. Der Geist Jesu führt zusammen. Das möchte ich auch als wichtiges Signal in unsere Gesellschaft hineinsenden.“ Landesbischof Dr. Frank Otfried July sagte an seinen Nachfolger gerichtet: „Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Gottes Segensgeleit. Ich freue mich, dass in den Herausforderungen und Veränderungsprozessen der nächsten Jahre mit Ernst-Wilhelm Gohl eine Person Verantwortung übernimmt, die gewillt ist, diese Prozesse mitzusteuern und mitzugestalten und dies im geistlichen Horizont des Auftrags der Landeskirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Gerne werde ich in den nächsten Wochen im Gespräch mit Herrn Gohl eine gute Übergabe vorbereiten.“ Synodalpräsidentin Sabine Foth, die auch Vorsitzende des Wahl-Nominierungsausschusses ist, erklärte: „Mit Ernst-Wilhelm Gohl ist ein Pfarrer an die Spitze der Lan- deskirche gewählt worden, der vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern als Theologe gesammelt hat und diese nun der gesamten Kirche zugutekommen lässt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ In der württembergischen Landeskirche werden die Syn- odalen und damit die Landessynode, die auch Bischofs- wahlgremium ist, von den Gemeindegliedern direkt ge- wählt. Innerhalb der Landessynode gibt es derzeit vier Gesprächskreise. Die Synodalen vertreten die vielfältigen Interessen der knapp 1,9 Mio. Kirchenmitglieder. Dan Peter Sprecher der Landeskirche _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu tref- fen... Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unsere nächsten Termine: KM-Programm: 28.3. - Petra Keller: Freude schenken: „Kreatives aus Pa- pier“ - Verpackung und besondere Karten 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper: „Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber: „Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am 28. 3. freuen wir uns auf Petra Keller, die mit uns Geschenkverpackungen und beson- dere Karten gestalten will - PAPETERIE. Dazu bitte mitbringen: Kleber, Bleistift, Lineal, Radiergummi, Falzbe- in oder Falzstift, Cuttermesser, gute Schere, Schneidunterlage, und ein Scheid- und Falz- brett, falls vorhanden. So könnter das Ergebnis aussehen: Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SVB verpasst Sieg im Spitzenspiel SV Baindt - SV Vogt 0:0 7 Tage nach den Ausrutschern der beiden Top- teams in der Kreisliga A1 Bodensee, durfte der SV Baindt am Sonntag den SV Vogt zum absoluten Spitzenspiel auf der Klosterwiese begrüßen. Die beiden Mannschaften liefern sich in der aktuellen Saison ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Meisterschaft und stehen mit 39 Punkten gemeinsam an der Tabellenspitze. Glück- licherweise konnte Trainer Michael Gauder im Vergleich zur Vorwoche wieder auf Marko Szeibel und Jan Fischer in der Startelf setzen und auch Nico Geggier und Yannick Spohn kehrten in den Spieltagskader zurück. Bei frühlingshaften Temperaturen starteten beide Teams eher verhalten in die wichtige Partie und der teilweise holprige Rasen unterband immer wieder den Spielfluss auf beiden Seiten. Nichtsdestotrotz konnte sich der SVB nach zehn Minuten über Fischer und Jonathan Dischl das erste mal gefährlich in den Strafraum der Gäste kombinieren, Torjäger Philipp Boenke wurde im letzten Moment allerdings noch beim Abschluss gestört. Einige Minuten später zeigte dann auch der SV Vogt erstmals seine offensiven Qualitäten - nach einem Solo von Stür- mer Muntean konnte Lukas Walser einen Vogter Stürmer im letzten Moment noch am Abschluss hindern. In der Fol- ge wurde der SV Baindt dominanter und hatte nach einer halben Stunde die dicke Chance auf den Führungstreffer. Dischl leitete einen Pass gekonnt per Hacke auf seinen Sturmpartner Boenke weiter, dessen Abschluss der Vog- ter Keeper Seidel mit einem überragenden Reflex gerade noch zur Ecke klären konnte. Zudem ließen sowohl Denis Schimanowski, per Kopf, als auch Kapitän Phillip Thoma, per Luftloch, gute Gelegenheiten nach Standards aus. Auch wenn die Gäste in den Schlussminuten der ersten Halbzeit wieder besser in die Partie fanden, ging es mit einem Remis in die Halbzeit. Dort erwischte der SVV den deutlich besseren Start und hatte nach 49 Minuten das Spielglück auf seiner Seite. Nach einem Standard konnte Luca Wetzel den Ball im „Fünfer“ nicht endgültig sichern, wodurch Michael Brugger mit einem kleinen Trikotzupfer Buemann am Abschluss zu hindern versuchte. Dem Schiedsrichter fiel dieses Tex- tilvergehen im Getümmel um den Ball jedoch auf und er entschied auf Elfmeter für den SVV - eine harte Entschei- dung. Brugger kommentierte die Szene nach Spielende jedenfalls so: „Es ziehen halt beide.“ Dem fälligen Straf- stoß nahm sich Muntean an, der mit seinem strammen aber unplatzierten Elfmeter an Wetzel scheiterte. Das Momentum des Spiels schien nun zur Gunst der Gastge- ber zu kippen - die gefährlichen Angriffe der Baindter konnten aber immer wieder von der stabilen Vogter De- fensive um Kapitän Pöckl unterbunden werden. Mit dem Anbruch der Schlussviertelstunde wurde der SVB jedoch überlegener und hatte durch Dischl die erste gefährliche Torannäherung. Nach einer schnellen Kombination über die neuen Offensivkräfte Spohn und Ylber Xhafa, hat- te Boenke in der 79.Minute erneut die Führung auf dem Fuß, hämmerte den Ball aus spitzem Winkel aber an den Pfosten. Fünf Minuten später sollte dann auch noch der rechte Torpfosten seinen Auftritt haben - der mittlerweile als Linksverteidiger spielende Thoma fasste sich aus 25 Minuten ein Herz und scheiterte mit seinem Fernschuss an Seidel und dem Innenpfosten. Der SVB drückte in den Schlussminuten weiter mutig auf den Lucky Punch, doch weitere gefährliche Chancen blieben auf beiden Seiten bis zum Abpfiff aus. Somit verpasst der SV Baindt in einem nicht immer hoch- klassigen Spitzenspiel den Sieg, verbleibt aufgrund des um 13 Tore besseren Torverhältnisses jedoch auf Platz 1. Der ersten Enttäuschung über die vergebenen Möglich- keiten, folgte bei der Mannschaft und Trainer Gauder aber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 der Stolz über eine geschlossene Mannschaftsleistung, die mit etwas mehr Spielglück zu drei Punkten geführt hätte. Nach zwei Remis in Folge soll dieses Spielglück am kommenden Wochenende bei der SG Aulendorf endlich wieder erzwungen werden, die nach dem 1:1 gegen Vogt am 13.03 keinesfalls unterschätzt werden darf. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser (51. Yannick Spohn), Michael Brugger, Denis Schimanowski, Tobias Szeibel - Jan Fischer (37.Philipp Kneisl) (62.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Phillip Thoma - Jonathan Dischl, Philipp Boenke SV Baindt II - SV Vogt II 0:0 ( Nach dem unglücklichen Start in die Rückrunde, wollte der SVB II im dritten Spiel nach der Winterpause endlich wieder punkten. Der Tabellenfünfte aus Vogt, drei Punk- te vor den Baindtern, erwischte allerdings den besseren Start in die Partie und hatte in der Anfangsphase drei aussichtsreiche Gelegenheiten um in Führung zu gehen. Nach einer Viertelstunde wurde der SVB II aber deutlich mutiger und hatte durch Kai Kostka und Pascal Reich auf der Gegenseite zwei dicke Chancen auf das 1:0. In der zweiten Halbzeit wendete sich das Blatt aber wieder, erst recht nach der roten Karte für Pascal Reich in der 65.Minute. Vor allem Torhüter Fabian Erb konnte sich in Unterzahl mehrmals auszeichnen und hielt mit einer über- zeugenden Leistung so über 90 Minuten die Null. Kurz vor Schluss hatte der wieder genesene Wahl-Portugiese Ferhat Ünalan per Freistoß den Siegtreffer auf dem Fuß, sein Schuss zischte aber knapp über das Tor. Mit diesem torlosen Remis fährt der SVB II den ersten Punkt im Kalenderjahr 2022 ein und hält damit den Ab- stand auf die noch zu erreichenden Vogter auf Rang 5 bei drei Punkten. Am nächsten Wochenende kann sich die „Zweite“ dann an der SGA II für die bittere 2:4-Pleite aus dem Hinspiel revanchieren. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger (70.Robin Blatt- ner), Benno Wendler (46. Marco Reinhardt), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Kai Kostka (64.Sebastian Brenner) - Niklas Späth, Albert Fischer, Ferhat Ünalan (71.Moritz Gresser) - Max Schmidt, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 27.03.2022 12.45 Uhr: SG Aulendorf II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SG Aulendorf - SV Baindt TC Baindt e.V. Vorbereiten der Tennisplätze auf die Sai- son Liebe Mitglieder, heute Freitag, 25.03. ab 14 Uhr und mor- gen Samstag, 26.03. ab 9 Uhr wollen wir die Tennisplät- ze richten. Bei schlechtem Wetter verschiebt es sich um eine Woche. Ich freue mich auf viele Helfer*innen. Technischer Leiter Gerhard Reich Taekwondo Baindt e.V. Neue Trainingszeiten Die Klosterwiesenschule wird in den nächs- ten 2 - 3 Jahren renoviert. Die Sanierungsarbeiten werden sehr kurz- fristig vorgezogen, so dass wir bereits ab dem 14.03.2022 nicht mehr in der alten Schulturnhalle trainieren können. Die neuen Trainingszeiten sind: Gruppe Mini Panda - Trainer Helmut - Kinder ca.4 - 8 Jahre Mittwoch 16.00 - 17.00 Uhr in der großen Schulturnhalle Gruppe Panda - Trainer Frank, Marcel, Verena - Kinder ab 8 Jahren Freitag ab 01.04.22 17.00 - 18.00 Uhr in der großen Schul- turnhalle Wir hoffen, dass die neuen Trainingszeiten für Euch pas- send sind. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Nachdem wir einige Monate pausieren mussten, star- ten wir wieder mit unserem Programm und laden euch alle recht herzlich ein, am Dienstag, 05. April 2022 in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Herr Bernd Neuner kommt zu uns und zeigt uns die neuesten Tortenvariationen und Verzierungen für Festtage wie Os- tern, Kommunion und dergleichen. Wir freuen uns, recht viele Landfrauen und Interessierte an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 01.04.2022 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 01.04.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Der Einlass erfolgt unter der Beachtung der 3G-Regelung. (Test nicht älter als 24 Stunden) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Musikalischer Leiter • Schriftführer • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 31.03.2022 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 01.04.2022 um 19:30 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Volleyball LJ Baindt Nachholspiel VLJ 2 und Pokalspiel VLJ 1 Wie versprochen startete die Volleyball Landjugend 2 am Donnerstag, 17.03.2022 hochmotiviert und mit viel Energie ins Nachholspiel gegen BSG Immenstaad Dornier-Reha. Nachdem der erste Satz an die Gäste aus Immenstaad ging, kämpfte sich „die Zweite“ im nächsten Satz grena- ta-mäßig zurück ins Spiel (25:23). Den letzten Satz holte sich Dornier-Reha jedoch wieder zurück. Aktuell befinden sich die Baindter mit diesem Ergebnis auf dem sechsten Platz in der Tabelle. Eine gute Ausgangslage für das kom- mende Heimspiel am Samstag. Für VLJ Baindt 1 ging es am Montag, 21.03.2022 nach Lan- genargen zum Pokalspiel. Die gegnerische Mannschaft wurde mit einer neuen Aufstellung überrascht und im ersten der drei Gewinnsätze fast überrollt (25:14). Doch schon im zweiten Satz zeigte sich die Souveränität der LA Red Hots (24:26) und so ging es in zwei weitere Sätze, die Baindt ein weiteres Mal grenata-mäßig rockte (25:23 und 25:16). So kann es weitergehen! Eventuell ja schon zum Heimspieltag am Samstag, 26.03.2022 in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt! Zuschauer und Fans sind ab 13 Uhr unter Beach- tung der aktuellen Corona-Auflagen herzlich willkommen (vorerst weiterhin 3G). Wir freuen uns auf Eure lautstarke Unterstützung! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK-Begegnungscafé für Geflüchtete Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die ganze Welt. Die Menschen dort verlieren von jetzt auf gleich ihr Hab und Gut und sind gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen. Viele der Geflüchteten haben auch in Deutschland, im Landkreis Ravensburg und auch bei uns in Baienfurt und Baindt eine neue Bleibe gefunden. Die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung ist riesig. Auch das DRK Baienfurt-Baindt möchte diesen Menschen ger- ne helfen, indem wir ein „Begegnungscafé“ in unseren Räumlichkeiten im Bereitschaftsheim in der Baindter Stra- ße 48/1 veranstalten. Dadurch möchten wir den Geflüchteten einen Ort anbie- ten, an dem sie ungestört bei Kaltgetränken, Kaffee und Kuchen mit Gleichbetroffenen, aber auch mit „Einheimi- schen“ ins Gespräch kommen. Wir möchten bei der In- tegration unterstützen und den Menschen eine sichere neue Bleibe bieten. Dafür suchen wir auch noch freiwilli- ge Helfer*innen. Geplant ist ein wöchentliches Café jeweils Dienstagnach- mittag von 15 Uhr bis 17 Uhr in unserem Bereitschafts- heim. Der erste Termin wird am 29.März 2022 stattfin- den, zu welchem wir alle Ge- flüchteten, wie auch Famili- en, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, einla- den. Eine Voranmeldung er- leichtert uns die Planung, ist aber nicht notwendig. Wir bieten Ihnen bei Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken die Möglichkeit zusammenzukommen. Gerne können Sie uns in verschiedenen Bereichen un- terstützen: sei es mit einer Kaffee- oder Kuchenspende, beim Auf- und Abbau, bei Übersetzungen, für Besorgun- gen u. v. m. Wenn Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen möch- ten, oder Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Tobias Nestle unter tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf Sie. Schließung des Kreiskrankenhauses Bad Waldsee droht! Zum Erhalt des Kreiskrankenhauses Bad Waldsee Post- kartenaktion auf dem Markt in Baienfurt am Freitag, 25. März 2022 14 Uhr bis 16 Uhr Der SPD Ortsverein Bad Waldsee hat eine Postkartenak- tion zum Erhalt des Kreiskrankenhauses in Bad Waldsee gestartet. Der Hintergrund ist, dass im Kreisrat darüber beraten wurde, ob mit dem Hintergrund erheblicher Mil- lionendefizite der 3 verbliebenen Kreiskrankenhäuser in Bad Waldsee, Wangen und dem Zentralkrankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg, nicht das Bad Waldseer Kran- kenhaus geschlossen werden und das Personal an die anderen versetzt werden könne. Das Krankenhaus Bad Waldsee ist jedoch das einzige, das keine oder nur ge- ringe schwarze Zahlen schreibt! Es hat seit vielen Jahren ein Profil für Hüft- und Knieoperationen aufgebaut, das in Kombination mit den Bad Waldseer Reha-Kliniken vielen Menschen zur besseren Bewegung verhilft. Auch die Chi- rurgische- und die Innere Abteilung des Krankenhauses sind für die Bevölkerung im nördlichen Teil des Kreises „da“! Für kleinere und größere Wunden, Knochenbrüche, Diagnosen usw. Viele Menschen kommen als Notfall dort hin, obwohl es keine offizielle Notfallstation ist. In der Re- gel erfolgt eine rasche Aufnahme und Behandlung. Gelobt werden die familiäre Atmosphäre im Krankenhaus und die beruhigende Umgebung mit Wiesen und See. Bitte setzen auch Sie sich im Umkreis von Bad Waldsee für den Erhalt dieses Krankenhauses ein. Jetzt in der Zeit der Corona bedingten Engpässe zeigt es sich, wie wichtig Ausweichmöglichkeiten sind und ein gut wirtschaftendes - wenn auch kleines - Krankenhaus durchaus in der Lage ist, den Löwenanteil an Behandlungen durchzuführen. Davon profitieren Firmen, Handwerksbetriebe, Schulen, Familien - und auch die Ärzte der Region. Gesundheitsminister Manfred Lucha hatte im Dezember im Ravensburger Kreisrat kategorisch die weitere Förde- rung kleiner Krankenhäuser abgelehnt. Wir wollen die vom SPD Ortsverein Bad Waldsee gestarte- te Postkartenaktion unterstützen. Wenn Sie ebenfalls mit der Schließung des Bad Waldseer Krankenhauses nicht einverstanden sind, können Sie die Postkarten auf dem Markt in Baienfurt abholen oder auch vor Ort ausfüllen. Unser Ortsverein kümmert sich dann um den Versand an Herrn Minister Lucha. Jede Postkarte an Minister Lucha zählt! Wir verweisen auch auf die Presseberichte in der Schwä- bischen Zeitung aus denen zu entnehmen war, dass auch Frau Bürgermeisterin Simone Rürup gegen die Schließung des Bad Waldseer Krankenhauses ist. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sicher finden auch Sie emotionale Gründe, warum es Ihnen wichtig ist, dass das Krankenhaus Bad Waldsee erhalten bleiben soll. Für den SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt Vorsitzende Brigitta Wölk Schwäbischer Albverein OG Weingarten Zur Küchenschellenblüte im Lautertal Vom Parkplatz Heiligental wandern wir steil bergauf zur Ruine Hohengundelfingen. Weiter geht es nach Bichishausen, an der Lauter entlang zur Burg Derneck, wo eine Einkehr vorgesehen ist. Anschließend zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 03.04.2022 auf dem Festplatz in Wein- garten (OB Wahl in Weingarten!!) Rückkehr ca. 18.00 Uhr Gehzeit ca. 3 1/2 Std./ 10 km/ 230 hm (1/2 Std. steil berg- auf) Fahrpreis 22,00 € für Mitglieder Anmeldung ab 30.03.2022 Tel. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Vesper, Trinken (min. 1 l), Stöcke, gutes Schuhwerk,ggf. Wechselschuhe mitbringen Bitte die aktuellen Pandemie-Regeln beachten! Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, Tel. 0151- 12998910 Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Gemeinde Baienfurt Liebe Musikfreunde, wir freuen uns, dass dieses Jahr nun wieder das Preisträgerkonzert der Musikschule Ravensburg e.V. am Sonntag, 27. März 2022, 17.00 Uhr in der Gemeindehalle Baienfurt stattfindet. Es musizieren Preisträger des Regionalwettbewerbs „Ju- gend musiziert“. Sie tragen sowohl Solo- als auch Kam- mermusik mit Streichinstrumenten, Blasinstrumenten und Klavier vor. Die jungen Musikerinnen und Musiker bekom- men ihre Urkunde des Wettbewerbs überreicht. Der Eintritt ist frei. Karten gibt es online unter www.musikschule-ravensburg-e-v.de/preistraegerkon- zert_jumu_2022/ und im Sekretariat der Musikschule Ravensburg e.V. sowie auf dem Rathaus Baienfurt (Frau Rundel). Restkarten werden am Einlass ab 16.15 Uhr ausgegeben. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. Für die Besucher gilt 3G, FFP2-Maske und Abstand. Zu diesem Konzert laden wir Sie recht herzlich ein. Günter A. Binder Konstantin Hummel Bürgermeister Vorsitzender Kulturbeirat Bodensee-Ärzteorchester e.V. Benefizkonzert des Bodensee - Ärzteorchesters Benefizkonzert des Bodensee – Ärzteorchesters „ Ukraine – Krise „ Samstag, 2. April 2022, 20 Uhr, Gemeindehalle Baienfurt Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Programm Anton Bruckner (1824-1896), Ouvertüre in g-moll Wolfgang Amadeus Mozart Klavierkonzert A-Dur KV 414 (1756-1791) Franz Schubert (1797-1828), Sinfonie Nr. 7 h-moll („Die Unvollendete“) Solist : Valerij Petasch, Klavier Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf, Spenden erbeten ( Kollekte für“Ärzte ohne Grenzen e.V.“Ukraine-Krise) ; BW-Coronaregeln: 3G, Maskenpflicht Veranstalter: Bodensee-Ärzteorchester e.V. „Ukraine-Kriese“ Samstag, 2. April 2022, 20 Uhr, Gemeindehalle Baienfurt Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Programm Anton Bruckner (1824 - 1896), Ouvertüre in g-moll Wolfgang Amadeus Mozart Klavierkonzert (1756 - 1791) A-Dur KV 414 Franz Schubert (1797 - 1828), Sinfonie Nr. 7 h-moll („Die Unvollendete“) Solist: Valerij Petasch, Klavier Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf, Spenden erbeten (Kollekte für „Ärzte ohne Grenzen e.V.“ Ukraine-Krise) BW-Coronaregeln: 3G, Maskenpflicht Veranstalter: Bodensee-Ärzteorchester e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch · Hoppla, trotz Corona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Menschen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador – dringend gesucht! Familienaufenthalt: 24. April – 18. Juni 2022 Deutsche Schule San Salvador 14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16-17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: 19. Juni – 15. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13-15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 19. Juni – ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16-17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Schwaben International e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Co- rona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid - 19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gasteltern gegen Covid - 19 geimpft sind. El Salvador - dringend gesucht! Familienaufenthalt: 24. April - 18. Juni 2022 Deutsche Schule San Salvador 14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: 19. Juni - 15. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13 - 15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 19. Juni - ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729 - 13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Hilfe für Parkinsonerkrankte Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die unter einer Parkinsonerkrankung leiden, er- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 halten eine optimale ärztliche und medikamentöse Be- handlung, Heil- und Hilfsmittel sowie bei schweren Ver- läufen stationäre Behandlung und Pflegeleistungen. Betroffene dieser Erkrankung organisieren sich bundes- weit in vielen regionalen und überregionalen Selbsthil- fegruppen. Die Deutsche Parkinson Vereinigung ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene finanziell und damit auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als LKK unterstützt wird. Diese Verei- nigung setzt sich dafür ein, Betroffenen und ihren Ange- hörigen gegenseitig Hilfe und Unterstützung anzubieten. Die Arbeit dieser Gruppen unterstützt die LKK im Rahmen der kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfeförde- rung auf allen drei Förderebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene), zum Beispiel mit der Finanzierung von Räumen, Fortbildung, Personal- und Sachmitteln. Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung stellt die LKK im Internet bereit unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Weiteres zum Thema Parkinson findet sich unter www.parkinson-vereinigung.de. Auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) setzt sich mit der Parkinsonerkrankung als mögliche Be- rufskrankheit seit weit über zehn Jahren auseinander und befindet sich diesbezüglich im engen Austausch mit den beteiligten Gremien. Die LBG ist wegen der Verwendung von Pestiziden in vielfältigen Bereichen der Landwirt- schaft, der Forsten und des Gartenbaus in besonderem Maße von der daraus resultierenden Problematik für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und im Bereich der Be- rufskrankheiten tangiert und sieht in der gegenwärtig noch ungeklärten Situation eine Verantwortung, bei der Lösung der Problematik zu unterstützen. So wurden be- reits 2010 Daten von drei LKKen ausgewertet und der For- schung zur Verfügung gestellt. Dies hat die SVLFG Ende 2021 bundesweit erneut getan und die Ergebnisse dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat zur Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts zur Wissenschaftlichen Be- wertung zugeleitet. Hierbei konnten erstmals Daten an- derer gesetzlicher Krankenkassen zu dieser Erkrankung als Vergleich mit herangezogen werden. Die SVLFG hofft, mit diesem Vergleich eine höhere Aussagekraft bei der wissenschaftlichen Analyse erreichen zu können. Derzeit ist die SVLFG dabei, einen weiteren Forschungsauftrag unter wissenschaftlicher Begleitung zu erarbeiten und zu vergeben um die Datenbasis weiter zu verbessern. Am 11. April ist der Welt-Parkinson-Tag. 1997 wurde dieser Aktionstag durch die European Parkinsons Disease As- sociation ins Leben gerufen. Die Wahl des Tages fiel auf den Geburtstag von James Parkinson, der 1817 erstmals die Krankheit beschrieb. Der Welt-Parkinson-Tag soll auf die Krankheit sowie auf die davon Betroffenen und deren Angehörigen aufmerksam machen. Landratsamt Ravensburg E-Bike-Kurse im Landkreis Ravensburg Der Trend zum E-Bike ist auch diesen Frühling ungebro- chen – immer mehr Menschen setzen auf das elektrische Zweirad. Um sicher und mit Spaß im Sattel zu sitzen, braucht es Übung. Dafür sorgt das Projekt „radspaß – si- cher e-biken“ mit Fahrsicherheitstrainings für E-Bike-Fah- rerinnen und Fahrer im Landkreis Ravensburg. Die ersten Kurse im Jahr 2022 können bereits kostenfrei gebucht werden. Am 19.03. und 02.04. finden vormittags Kurse in Ravensburg statt, am 25.03. und 08.04. nach- mittags in Kißlegg und am 02.04. ist ein Kurs in Isny im Allgäu geplant. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Das gesamte Kursangebot kann auf www.radspass.org gefiltert und gebucht werden. Bei den drei- bis vierstündigen Kursen werden neben Fahrtechnik-Übungen zur Schulung der Koordination und Reaktion auch Themen der Verkehrssicherheit behandelt. Die Teilnehmenden proben kritische Fahrsituationen, um in sicherer Umgebung ein Gefühl für das Rad zu entwi- ckeln. Der Erste Landesbeamte Dr. Andreas Honikel-Gün- ther freut sich über das Kursangebot im März und April: „Schön, dass unsere ausgebildeten Trainer/innen für alle Interessierten in der Region wieder E-Bike-Kurse anbieten und dadurch einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrs- sicherheit leisten.“ Die Trainerinnen und Trainer wurden speziell für die Kurse ausgebildet und freuen sich, ihr Wis- sen und ihre Erfahrungen weitergeben zu können und vor allem Fahrspaß zu vermitteln. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Württembergische Radsportverband (WRSV) haben das Projekt ins Leben gerufen. Der Landkreis Ravensburg hilft bei der Koordination vor Ort. Aktuelles Kursangebot im Landkreis Ravensburg: 25.03. Kißlegg 13:00-16:00 Uhr, Vorplatz der Jugendver- kehrsschule Schloßstraße 02.04. Ravensburg 09:00-13:00 Uhr, Parkplatz Landrat- samt Ravensburg, Schützenstraße 02.04. Isny im Allgäu 10:00-13:00 Uhr, Platz zwischen Rain- sporthalle und Gymnasium Isny, Rainstraße 08.04. Kißlegg 13:00-15:30 Uhr, Vorplatz der Jugendver- kehrsschule Schloßstraße Informationen zur Eigentumsförderung Wohnungs- bau BW Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bür- ger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Le- benspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Le- bensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungs- bedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Kei- ne Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstelle- rin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt. Das Land fördert folgende Maßnahmen: • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaf- fung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwen- diger Begleitmaßnahmen • Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Um- bau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktu- ellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden • Erwerb bestehenden Wohnraums und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungs- satz beträgt 2,25 Prozent. Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem min- derjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszu- schuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden. Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kin- derlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzu- wachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbe- ziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungs- förderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familien- zuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung. Weitere Informationen und Antragstellung Interessierte können Fragen zur Finanzierung an das Landratsamt Ravensburg, Frau Lehmann Tel. 0751 854181 oder Frau Eisele Tel. 0751 854121 richten oder direkt an die L-Bank Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunk- netz und -provider; Mo. – Fr., 8–16:30 Uhr). Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorha- bens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de) Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumför- derstelle im Landratsamt Ravensburg beantragt. TWS Hohe Spritkosten müssen nicht sein Pfiffige Mobilitätslösungen contra hohe Spritpreise - bei der TWS ist der Ökostrom schon im Preis inkludiert - fle- xibel und umweltfreundlich mit tws.mobil Welche Alternativen zum eigenen Auto gibt es bei den ak- tuellen Spritpreisen? Und wie schaffen wir es, dass dabei deutlich weniger Ressourcen beansprucht und weniger Emissionen in die Luft gepustet werden? Die TWS hat die Mobilität für die Region bereits neu gedacht und bietet Lösungen an. Seit über einem Jahr vereint die digitale Plattform mo- bil.tws.de alternative Verkehrsmittel für eine flexible und einfache Nutzung. Dazu gehören unter anderem Ange- bote der TWS wie das Elektrorad-Verleihsystem mit in- zwischen 21 Stationen in Ravensburg und Weingarten und das eCarsharing. Außerdem sind auf der Plattform Zusatzinformationen für einen einfachen Übergang auf den ÖPNV integriert: Von der Fahrplanauskunft über die Wahl und Kombination verschiedener Verkehrsmittel bis hin zu digitalen Bus-Tickets im stadtbus Ravensburg Weingarten, die über die smarte Anwendung bequem und um 20 Prozent günstiger gekauft werden können. „Das ist ein bunter Strauß an Mobilitäts-Alternativen aus einer Hand“, freut sich Jenny Jungnitz, Abteilungsleite- rin Verkehr- und Mobilitätsdienstleistungen bei der TWS. Dabei besteht auch die Möglichkeit Produktwelten zu kombinieren. Dazu gehört beispielsweise der Stromradler: Wer twsNaturstrom bezieht, kann das Verleihsystem für Elektrofahrräder günstiger nutzen und bis zu 180 Euro im Jahr sparen. Und egal ob Verleihrad oder eCarsharing – betrieben werden sie mit 100 Prozent Ökostrom, denn nur so macht Elektromobilität wirklich Sinn. Mobilität zum Ausprobieren Die alternativen Mobilitätslösungen stellt die TWS am Sonntag, 3. April von 13 bis 18 Uhr beim Ravensburger Mobilitätstag auf dem Marienplatz vor. Die Besucher kön- nen ein eCarsharing-Auto Probe sitzen, das Elektro-Ver- leihrad und den Ausleihvorgang an der Station testen oder sich einfach die tws.mobil-App erklären lassen. Au- ßerdem gibt es eine Stunde Schnupperfahren mit dem eCarsharing-Auto zu gewinnen. Zu bestaunen gibt es das neue On-Demand-Fahrzeug. Der Kleinbus fährt ab De- zember auf Bestellung durch die Ravensburger Nord- und Altstadt. Für ihn wird noch ein passender Name gesucht. Mit der Solmotion GmbH zeigt die TWS unter anderem, wie der Ökostrom von der eigenen Photovoltaik-Anlage ins Elektroauto kommt. Und wer sich am Supersamstag „Fit in den Frühling“ der Stadt Weingarten am Samstag, 2. April zur Mobilität informieren möchte, für den steht das TWS-Kundencenter in der Karlstraße 20 von 9 Uhr bis 16 Uhr für Fragen offen. Kükenschau 2022 Kükenschau 2022 Sonntag 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: Verschiedene Küken Küken Schlupf live Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Sonntag, 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Kükenschau 2022 Sonntag 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: Verschiedene Küken Küken Schlupf live Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittags- tisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu fa- milienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Bauernhaus-Museum in Wolfegg Termine Museumakademie im April im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg Die Museumakademie biete auch im April Workshops an Obstbaumveredelung Freitag, 08. April 2022, 14-16 Uhr Ersatztermin bei Regen: Samstag, 09. April 2022, 10-12 Uhr Kursleitung: Dominike Bühler, Dipl. Ing. Gartenbau (FH) Beim Pfropfen hinter die Rinde kann ein Obstbaum um- veredelt, bzw. können mehrere Sorten auf einen Baum veredelt werden. Dominike Bühler von der Kreisfachbe- ratung für Obst und Gartenbau RV stellt verschiedene Veredelungstechniken vor, anschließend wird gemeinsam praktisch geübt. Um den Anbau und Erhalt alter robuster Sorten, die viel- fach vom Aussterben bedroht sind, zu fördern, erhalten die Teilnehmer/innen Veredelungsreiser für die Verede- lung der eigenen Obstbäume. Die Reiser stammen aus der Sortenerhaltungszentrale Baden-Württemberg am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf. Kursgebühr: 10 Euro (inkl. Eintritt). Bitte mitbringen: Gar- tenschere, Veredelungsmesser (wenn vorhanden), alter- nativ scharfes Taschenmesser Weidendekoration flechten Samstag, 09. April 2022, 08.00-13.00 Uhr Kursleitung: Elisabeth Danner, Naturpädagogin (Corvus) Elisabeth Danner flicht Weiden so mühelos wie andere Menschen ihre Haare. Nach einer kurzen Einführung in die Welt der Weiden und des Flechtens lernen die Teil- nehmer/innen unter der erfahrenen Anleitung von Elisa- beth Danner, Weidenobjekte zu flechten, die ein echter Hingucker für den Garten sind. Es wird mit frischen Wei- den gearbeitet. Kursgebühr: 50 Euro (inkl. Eintritt und Material). Kosten- lose Stornierung bis 14 Tage vorher möglich, danach fällt ein Bearbeitungsaufwand für das Herrichten der Weiden von 10 Euro an. *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Nie mehr Kehrwoche. Kein Treppensteigen im Haus. Schluss mit ungenutztem Wohnraum. Durch Immobilientausch! betz-baupartner.de Info-Tel. 0751 – 99699025 Leichter leben! Wir sind die mittelständische Käserei, die aus Milch der Allgäu-Bodensee-Region Weichkäse für den Handel und die Lebensmittelindustrie herstellt. Wir suchen Sie: Milchtechnologe/in m/w/d Laborant/in m/w/d auch für Wiedereinsteiger, ggf. in Teilzeit Auszubildende im Beruf Milchtechnologe m/w/d Sie arbeiten gern in einem Team und bevorzugen kurze Entscheidungswege, dann sind Sie bei uns richtig. Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, schriftlich oder über E-Mail. Bergpracht-Milchwerk GmbH & Co. KG Eisenbacher Straße 4 sprenger@bergpracht.de 88069 Tettnang-Siggenweiler Telefon: 0 75 42 /93 34 30 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Lust auf eine neue Herausforderung im Fairen Handel?! Personalsachbearbeiter (m/w/d) Schwerpunkt Lohnbuchhaltung Teilzeit (20 Std./Woche) unbefristet - frühestmöglich Verkäufer (m/w/d) im Weltladen Ravensburg Minijob-Basis (40 Std./Monat) frühestmöglich Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03. 04. 2022. Mehr Informationen: www.weltpartner.de/karriere WeltPartner eG, Ravensburg-Erlen JOBS Haben Sie Lust, mit Ihrer Tätigkeit den Fairen Handel zu fördern und so die Welt positiver zu gestalten? Dann kommen Sie in unsere Fair Trade Genossenschaft! Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt über unser Online-Portal. www.kbzo.de > Stellenangebote Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Für das Ambulant Betreute )WBA(nenhoW Heilerziehungspfleger, Gesund- heits- u. Krankenpfleger, Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge od. vergleichbare Qualif. (m/w/d). Für die Standorte Burachhöhe und Martinusweg Heilerziehungspfleger, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher, Sozialarbeiter oder ver- gleichbare Qualifikation (m/w/d). suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fachkräftem/w/d in Teilzeit. in Teilzeit. »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« (Aus dem Leitbild der Stiftung KBZO) Möchtest Du mehr erfahren, dann ruf einfach bei uns an: Eva Abt Bereichsleitung Wohnen & Leben Ravensburg 0751 4007-528 Andrea Metzen Bereichsltg. Ambulante Dienste Stadtbüro | Weingarten 0751 7640477 Grosse Allgemeinarztpraxis in Ravensburg sucht ab sofort eine freundliche, teamfähige und zuverlässige Zuschriften bitte unter info@praxisurbach.de und zuverlässige Zuschriften bitte unter MFA und/oder Krankenschwester (m/w/d) in Vollzeit JETZT DIE KARRIERE STARTEN MIT EINER DUALEN AUSBILDUNG Noch viele Ausbildungsplätze frei: Sichere Jobs mit Entwicklungs- möglichkeiten Auszubildende lernen ihren Beruf von der Pike auf und eignen sich im dualen System alle wichtigen Fähigkeiten an. Foto: djd/www.BMBF.de/Gorodenkoff - stock.adobe.com (djd). Das Ausbildungsjahr hat be- reits begonnen. Dennoch sind Be- werbungen für Ausbildungsplätze erfolgversprechend – viele Betriebe melden noch in diesem Jahr freie Ausbildungsstellen. In Deutschland können junge Erwachsene aus mehr als 300 dualen Ausbildungsberufen wählen. Die duale Berufsausbildung bietet nicht nur viele abwechs- lungsreiche Tätigkeiten, Sicherheit und ausgezeichnete beru iche Per- spektiven. Nach erfolgreicher Aus- bildung eröffnen sich spannende Fortbildungsmöglichkeiten, die den persönlichen Interessen und Talenten entsprechen: Fachkräfte sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in- ternational gefragt. Wer nach der Ausbildung Verantwortung als Führungs- kraft übernehmen will, kann zwischen vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten wählen. Mehr Informationen: www.die-duale.de. und zuverlässige Zuschriften bitte unter AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zum nächstmöglichen Zeit- punkt befristet für die Dauer von einem Jahr eine/einen Büroangestellte/n im Bereich Finanzen (m/w/d) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/958 und Ihrer Kon- fession bis zum 03.04.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel.: 07563 91348-11, E-Mail: CRebholz@kvz.drs.de AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Softwareentwickler (m/w/d) • Microsoft .NET Plattform in C#, WPF • Webanwendung basierend auf ASP.NET Kundenbetreuer (m/w/d) • Kundensupport • Präsentationen und Schulungen Vertriebsinnendienst (m/w/d) • Telefonische Kundenakquise • Angebots-Management Jetzt bewerben: Tel. 07529/97155811 gerolf.mueller@global-plus.de www.global-plus.de Global Plus AG | 88281 Schlier Wir suchen in Voll- oder Teilzeit: Produktmanager Lateinamerika Reisen (m/w/d) • Ausarbeitung individueller, hochwertiger Reiseangebote • Beratung unserer Kunden und Vertriebspartner • Entwicklung neuer Reiseideen • Teilnahme an Messen und Events Jetzt bewerben: Tel. 07529/971343 heiko.mund@miller-reisen.de www.miller-reisen.de/stellenangebote Wunscherfüller für Schlier gesucht: »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs- zentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung w/m/d 75 % | in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de STARKE TYPEN GESUCHT Eine Ausbildung im Motorgerätefachhandel eröffnet gute Berufsper- spektiven Motorgeräte-Mechatroniker sind ge- fragte Fachkräfte. Sie kennen sich mit unterschiedlichsten Werkzeugen und Geräten perfekt aus. Foto: djd/qmf/ LandBauTechnik Bundesverband/ Lisa Schätz (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäf- tigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedens- ten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schul- abgänger bieten sich damit attrak- tive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechat- ronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und ndet im Fachbetrieb sowie in der Berufs- schule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www. qmf.de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungsplätze zu infor- mieren. AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Medizinische Fachangestellte und eine Auszubildende Hausärzlich-internistische Praxis Dr. med. Carsten Tschechne Karlstr. 12, 88250 Weingarten tschechne@t-online.de, Tel. 0751-42115 Unser Labor für Hygiene & Trinkwasser sucht Verstärkung! Für einen Einstieg zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir engagierte ` MTLA/ BTA/ BioTA oder UTA (m/w/d) Ref.-Nr. 392 am Standort Ravensburg in Voll- oder Teilzeit Mitarbeit in allen Bereichen der täglichen Routine des Hygiene-Labors Eigenständige Bearbeitung und Anlage der eingehenden Proben, wie z.B. Trinkwasser, Bioindikatoren oder Abklatschuntersuchungen Auswertung der jeweiligen Untersuchungsmaterialien Erstellung von Ergebnisberichten für den Kunden Kundenkontakt bei Bestellungen oder Rückfragen Als Technische/r Assistent/in bringen Sie eine gewissenhafte und struktu- rierte Arbeitsweise mit. Sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst, möchten Neues erlernen und arbeiten gerne im Team. Ihre Kundenorientierung und Ihre sehr guten kommunikativen Fähigkeiten runden Ihr Profil ab. - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. ` Mitarbeiter (m/w/d) für die Trinkwasser-Probennahme Ref.-Nr. 393 am Standort Weingarten in geringfügiger Beschäftigung Probennahme im Rahmen der verpflichtenden Legionellenuntersuchung nach § 14 TrinkwV Probennahme von Rückkühlwerken und Trinkwasser, z. B. bei kommu- nalen Wasserversorgern, in privaten Haushalten und Schwimmbädern Messung von bestimmten Vor-Ort-Parametern Dokumentation der Probennahme Mit Ihrem technischen Verständnis bringen Sie auch als Quereinsteiger eine selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise mit. Dabei bezeichnen Sie sich selbst als kundenorientiert und haben Freude am Umgang mit Men- schen. Neben Ihrem gepflegten und sicheren Auftreten können Sie gute Deutschkenntnisse sowie einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mit Ihrem Einstieg erwartet Sie eine sinnhafte Tätigkeit inmitten eines hochqualifi- zierten Teams mit kurzen Entscheidungswegen. Wir bieten Ihnen eine langfristige Perspektive in einem interessanten Teilbereich der Gesundheitsbranche sowie Entwicklungsmöglichkeiten und betriebliche Zusatzleistungen. Mehr Informationen sowie das Online-Bewerberformular finden Sie auf www.labor-gaertner.de/jobs MVZ Labor Ravensburg - Labor Dr. Gärtner | z. Hd. Personalabteilung Elisabethenstraße 11 | 88212 Ravensburg | personal@labor-gaertner.de Inmitten der Gesundheitsbranche arbeiten wir hinter den Kulissen täglich für das Wohlbefinden der Patienten. Mit dem kompletten Spektrum der modernen Labor- diagnostik und einem kollegialen Miteinander erarbeiten wir uns täglich das Vertrauen von nieder- gelassenen Ärzten und Kliniken. Werden Sie Teil unseres Teams! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. CLEVER FIT WEINGARTEN Danziger Str. 5 · 88250 Weingarten * Zzgl. einmaliger Karten- und Verwaltungspauschale von jeweils 19,90 € (insgesamt 39,80 €). Bei einer Mindest- vertragslaufzeit von 12 Monaten. Ein Angebot von der cf Fitness Weingarten, Danziger Str. 5, 88250 Weingarten. DIE ERSTEN 3 MONATE FÜR NUR3,33 €IM MONAT. * STATT AUSPOWERN AUSREDEN. JETZT UNVERBINDLICH AUSPROBIEREN UND TRAINERTERMIN VEREINBAREN. Wir öffnen wieder! Liebe Gäste, ab Freitag 18.03.2022 sind wir endlich wieder für Sie da. Unsere neuen Öffnungszeiten sind: Dienstag-Samstag 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr Sonntag und Montag Ruhetag Veranstaltungen auch am Ruhetag möglich *** Wir suchen Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit und auf 450 Euro Basis Für unseren Frühstücksservice Arbeitszeiten 06:30 - 11:00 Uhr Für den à la carte-Service Arbeitszeiten 17:00 - 23:00 Uhr Für die Zimmerreinigung/Spülküche Arbeitszeiten nach Absprache Familie Bösch Bundestr. 15 Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Wir suchen Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit und auf 450-Euro-Basis Für unseren Frühstücksservice Arbeitszeiten 06:30 - 11:00 Uhr Für den à-la-carte-Service Arbeitszeiten 17:00 - 23:00 Uhr Für die Zimmerreinigung/Spülküche Arbeitszeiten nach Absprache Telefon 0152 33506842 Familie Bösch Bundestr. 15 Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Endlich wieder geöffnet! Liebe Gäste, endlich geht es wieder los und wir öffnen unser Restaurant ab sofort! Unsere neuen Öffnungszeiten sind: Dienstag-Samstag 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr Sonntag und Montag ruhetag Veranstaltungen auch am Ruhetag möglich * * * Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. Februar 2021 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Näheres im Innenteil Saatgut ab sofort aus der Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt, für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Näheres im Innenteil Ihre Gemeindeverwaltung Saatgut ab sofort über die Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugs- räume für den Erhalt der Artenvielfalt für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Men- schen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissen- schaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Landrat Harald Sievers Fragen und Antworten zur Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Erprobung sehr wirksam. 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethikrat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfol- ge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, be- treuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impfverordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Württemberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termine freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkei- ten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenversichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalaus- weis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit. 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt zum Kreis- impfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie hier: seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl in der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, Zimmer 0.1 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahl- berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wer- den, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Ver- fahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 2.3 Ein- spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr lau- fen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis Nr. 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- berechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahl- ordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerde- verfahren festgestellt worden und die Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeich- nisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 0.1 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt wer- den. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung ei- nes Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin- derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahl- brief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahl- scheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer- den. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hil- feleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verän- dert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, den 05. Februar 2021 Unterschrift, Amtsbezeichnung Bürgermeisteramt Simone Rürup, Bürgermeisterin Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Baumfällung im Zuge der Bachoffenlegung Im Mai 2021 beginnen die Bauarbeiten zur Bachoffenle- gung des Sulzmoosbachs entlang der Marsweilerstraße. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmit- telbaren Böschungsbereich des Baches gefällt werden. Diese Baumfällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertig- stellung der Bauarbeiten am Bachlauf wird das Gewäs- ser durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Bundeswehrübung – ABGESAGT! Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 und 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLERSPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2020 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grab- felder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grab- malen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventu- elle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet werden. Tele- ABGESAGT! ABGESAGT! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.hei- ne@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Februar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung: 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - 10 Sanierung Klosterwiesenschule 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lien-Wohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein beste- hendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Rau- mordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar 17 Gemeindeeigener Schüler-/Bürgerbus 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal 19 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Februar/Sonntag, 07. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 05. Februar Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 06. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 07. Februar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 29. Januar 2021 konnte Frau Emma Malsam ihren 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich der Jubilarin sehr herzlich und wünsche noch viele schöne Jahre bei guter Gesundheit. Die Jubilarin erhält die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Raspler, ratsch - ratsch Liebe Familien, auch in diesem Jahr wurde unser Narren- baum aufgestellt. Geschmückt von bun- ten Bändern und Luftballons ist er vor dem Kindergarten zu sehen. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen unseren Baum zu betrachten. Darüber hinaus würden wir uns sehr freu- en, wenn Sie uns ein närrisches Foto vor unserem Nar- renbaum zukommen lassen. Diese Fotos sollen unsere Fenster kunterbund schmücken und anschließend einen Platz im Portfolio finden. Wir sind schon sehr auf die Verkleidungen gespannt und freuen uns über farbenfrohe Bilder. Ihr Kindergartenteam St. Martin Kindergarten Sonne Mond und Sterne Närrische Spiele - Aktion Nach mehreren Wochen des harten Lock- downs und einer eher einsamen Weih- nachtszeit, suchen viele Familien nach al- ternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Zusätzlich und für viele sehr schmerzlich, hätten wir mo- mentan die närrische, lustige Zeit der Fasnet. Um die Fröhlichkeit und den Spaß an den nasskalten Tagen nach Hause zu bringen, haben wir uns das lustige Spiel: ,,Raspler-Wald“ – ein Familienspiel für Kinder, Erwach- sene und alle Narren ausgedacht. Durch die übersichtliche Menge an benötigten Utensilien, kann dieses Spiel spontan einen Nachmittag mit Spaß füllen. Für das Spiel wird gebraucht: Für jeden Mitspieler eine Spielfigur/ Kegel und ein Würfel mit Punkten von 1-6. Den Spieleplan gibt es in zwei verschiedenen Ausfüh- rungen. Zum einen als Rohling zum selbst gestalten und ausmalen und einen bereits fertig gestalteten. Die Spieler wandern quer durch den Raspler-Wald und erfüllen dabei die Aufgaben, die sich beim Erreichen der gekennzeichneten Felder ergeben. Besonders lustig wird es, wenn ein Spieler auf ein Aktionsfeld kommt, davon gibt es sechs verschiedene. Erreicht einer von ihnen z.B. den Tannenbaum, so muss dieser 3-mal laut: ,,Raspler- Ratsch- Ratsch‘‘ rufen. Beim Bonbon hingegen ist das Gesangstalent der Mitspieler gefragt. Alle anwesenden Spieler singen gemeinsamen den Refrain des Baindter Narrenlieds (als Beiblatt in der Anleitung enthalten). Wer bis dahin noch nicht in Fasnetsstimmung war, wird sicher angesteckt sein. Zu unserer Verblüffung und Freude bekamen wir bereits wenige Stunden, nach Versenden unser Mail, eine beson- ders erfreuliche Rückmeldung vom Zunftmeister - Roland Oelhaf. Das Raspler - Spiel hatte sich bis zu ihm herum- gesprochen und fand größten Anklang und Begeisterung. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Dies ist natürlich für unsere Erzieherinnen der Regenbo- gengruppe, die dieses Spiel entwickelt haben, ein tolles Lob ihrer kreativen Arbeit. Danke! Haben Sie Interesse an dem Spiel ,,Raspler-Wald“? Sie können es gerne auf unserer Homepage: kiga-sms. de unter dem Reiter Info/ Aktuelles/ Bastelideen und andere Anregungen herunterladen. Die Familien erhielten aber nicht nur das Spiel, sondern auch ein selbst entworfenes Fingerspiel passend zum Thema, als auch abgestimmte Fragen zum Spielplan zur Sprachförderung. Das Raspler – Fingerspiel Fünf Raspler gingen in den Wald, sie suchten Holz, zu Haus war ́s kalt. Der Erste sucht den Wegrand ab, doch nirgendwo es Brennholz gab. Der Zweite ging tief in den Wald hinein, hier musste doch wo Brennholz sein! Er suchte oben, unten, hier und dort, er fand kein Brennholz an dem Ort. Dem Dritten ging es ebenso, darüber war er gar nicht froh. Der Vierte dachte: „Ich bin schlauer!“ „Ich werde jetzt ein Baum-Umhauer. “Mit dem Fünften fällte er den Baum im Nu, da kamen ganz schnell die Waldgeister dazu. Sie schimpften und tobten und drohten mit der Hand Und haben die Raspler zu ewigem Fasnetstreiben ver- bannt! (Verfasser Linde Horn) Mit einem närrischen Raspler - Ratsch, Ratsch verabschieden wir uns heute! Raspler - Ratsch, Ratsch Ein großes Lob an Herrn Mager der aus dem Christbaum einen Fasnetsbaum gezaubert hat. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Zur Information Seminarangebote von Jugendamt für Eltern Kreis Ravensburg kostenfrei. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Si- tuationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen kön- nen, sondern aushalten müssen. Wir lernen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem guten Selbst(wert)gefühl ba- siert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu einander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung ge- dacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit be- kommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wis- sen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielsweise durch CO- VID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in beson- deren Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,- Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehrlingsver- sorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl. Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der inter- nationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrungen und Theo- rien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Situationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen können, sondern aushalten müssen. Wir ler nen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem gu ten Selbst(wert)gefühl basiert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu ein ander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung gedacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit bekommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wissen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielswei se durch COVID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in besonderen Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehr lingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl.Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der internationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrun gen und Theorien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im November 2020 - Ergebnisse - Straße Thomas-Dachser-Str. Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 729 Anzahl der Überschreitungen 25 Tempolimit km/h 70 Höchstgeschwindigkeit km/h 100 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Coro- na für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Außenstellenleiterinnen: Martina Brei, Anette Hillebrand,T. 07502 9 406-12, info@baindt.de Verwaltung: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Telefon 07502 9406-12, Telefax 07502 9406-18 Zu allen Veranstaltungen (außer Vorträgen) ist eine verbindli- che Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Unverbindliche Reser- vierungen sind nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt - schriftlich (Formulare sind dem Programmheft zu entneh- men oder liegen in der Geschäftsstelle aus). Bei Neukun- den. deren Daten noch nicht erlasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Wein- garten die Erlaubnis, die Kursgebühren im SEPA-Basislast- schriftverfahren einzuziehen. - online über die Homepage der VHS Weingarten unter www. vhs-weingarten.de. Hierzu ist das dort hinterlegte Anmel- deformular mit SEPA-Basislastschriftmandat auszufüllen und im Original an die VHS zurückzuschicken. - telefonisch - wenn Sie bereits Kunde sind. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung und das Einverständnis zur Teilnah- me am SEPA-Basislastschriftverfahren. - durch Unterschrift auf dem Bogen Weitermeldeliste für das Folgesemester“. Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung. Sollte ein Kurs bereits voll belegt sein, bekommen Sie von uns eine Absage bzw. Mitteilung, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt wurden. Sie erhalten kei- ne Ameldebestätigung. Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht mehr berücksichtigen können. werden Sie benachrichtigt, ebenso, wenn der Kurs ausfällt oder der Kurstermin sich ändert. Sie gelten als angemeldet, wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten. Sollten Sie Rückfragen zu Kursen der Außenstellen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der jeweiligenAu- ßenstelle. BeiRücktritten ist die Außenstelle fristgerecht zu informieren. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen der VHS Weingarten. Gesundheit - Vormittagskurs Nr. S3012 01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Slvananda. Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yo ga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Aus dauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (= Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Ubungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 - 07.05.2021 Freitag. 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen Sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regelmäßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Klosterwiesenschule. Boschstr. 1, Rote Halle 45,30 € Kurs2 Nr. S3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1. Rote Halle 45,30 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Endlich fertig mit der Schule... Und jetzt? Der Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) bie- tet die Möglichkeit ein Jahr auszusteigen und sich für den Natur- und Artenschutz zu engagieren. Die alltäglichen Aufgaben sind so vielfältig wie die Natur selbst: Öffent- lichkeitsarbeit, wie z.B. die eigenverantwortliche Betreu- ung des Instagram-Accounts und die Unterstützung der Kollegen bei verschiedensten Aufgaben im Büro aber auch in der Natur. So bekommt man einen Einblick ins Berufsleben, erlebt praktische Naturschutzarbeit und er- fährt Interessantes über Natur und Umwelt. Für mehr Informationen über ein FÖJ beim LEV Ravens- burg lohnt sich ein Blick in den FÖJ-Blog unter www.na- turvielfalt-rv.de/foej-blog/. Das FÖJ beim LEV beginnt am 1. September und dauert 12 Monate. Ab dem 01.02.2021 werden Bewerbungen un- ter www.foej-bw.de angenommen. Als fester Bestandteil des Bildungsjahr FÖJ, zählen fünf einwöchige Seminare zu den verschiedensten Umweltthemen, die die Arbeit an den Einsatzstellen ergänzen. Trickbetrüger bei Grundrente aktiv Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. »Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe«, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Ge- schäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Bescheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese Zeit- lücke nutzen aber derzeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeblich von der Rentenversicherung stammen und als »Fragebögen zur Grundrente« auch in Baden-Würt- temberg versandt wurden. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Grundrentenzu- schlag zu erhalten. »Die Grundrente ist keine eigenständige Rente«, betont die Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: »Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt.« Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer-Wolf. Sie ist als Ge- schäftsführerin bei der DRV Baden-Württemberg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgege- ben werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Kreative Mitmachaktion zum ersten digitalen Tag der Kinderhospizarbeit Der Ambulante Kinderhospizdienst AMALIE beteiligt sich anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit am Mittwoch, 10. Februar und ruft Organisationen und Privatpersonen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg zu einer digitalen Mitmachaktion auf. Ziel ist es an diesem Tag mit Fotos von einem eigens für den Tag der Kinderhospizar- beit entworfenen grünen Band in den sozialen Medien ein Zeichen zu setzen. Der Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar schafft Aufmerksamkeit für die Situation von Familien, in denen ein Kind oder ein Elternteil lebensbedrohlich oder lebens- verkürzend erkrankt ist. Um trotz Corona-Pandemie die Kinder- und Jugendhospizarbeit an diesem wichtigen Ge- denktag sichtbar zu machen, startet AMALIE einen Aufruf an die Bevölkerung, Städte, Gemeinden, Firmen und Or- ganisationen. „Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Men- schen motivieren, sich mit der Kinder- und Jugendhospi- zarbeit zu solidarisieren und unsere Angebote bekannter machen“, erklärt Heike Lander, Koordinatorin von AMALIE für den Bodenseekreis. Ein eigens für den Tage entworfe- nes grünes Band soll die betroffenen Familien mit Freun- den und Unterstützern symbolisch verbinden. Bestellt werden können diese unter shop.bundesverband-kin- derhospiz.de oder kostenlos bei den Büros von AMALIE. Zusätzlich werden einige Orte im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg an diesem Tag grün beleuchtet. Solidarität, Hoffnung und Verbundenheit Die Farbe Grün ist für die Kinderhospizarbeit ein Symbol der Hoffnung und, dass sich immer mehr Menschen an die Seite der Kinder- und Jugendhospizarbeit und damit der betroffenen Familien stellen. „Die Beteiligung von möglichst vielen Menschen an der Aktion würde bundes- weit ein starkes Signal der Verbundenheit und Solidarität setzen“, so die Koordinatorinnen von AMALIE. Mitmachen kann jeder und das grüne Band der Hoffnung an Fens- tern, Autoantennen, Bäumen, Zäunen, etc. befestigen. Auch über Zeichnungen oder andere Gestaltungsformen mit dem grünen Band, grünem Licht oder grüner Farbe freuen sich die Organisatoren. Die Fotografien oder Vi- deos der „Grünen Aktion“ kann jeder auf Instagram oder Facebook unter #tagderkinderhospizarbeit veröffent- lichen oder bis zum 5. Februar an info@kinderhospiz- dienst-bodensee.de schicken. Zeichen setzen Viele der 50.000 in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung werden mit ihren Familien durch ambulante Kinderhos- pizdienste begleitet. Die Begleitung erfolgt ab der Diag- nose, im Leben, im Sterben und über den Tod der Kinder hinaus. Im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis begleitete AMALIE, ein Dienst der Stiftung Liebenau und des Malteser Hilfsdienstes, allein im vergangenen Jahr über 50 Familien. 70 ehrenamtliche Patinnen und Paten leisteten wertvolle Stunden, um Familien in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bevor ein Einsatz in einer Familie stattfinden kann, schult der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE die ehrenamtlichen Kräfte in einem rund 100 Stunden dauernden Qualifizierungskurs. Neben der Begleitung einzelner Familien bietet AMALIE Kindertrauergruppen und Freizeitaktionen für trauernde und erkrankte Jugendliche an. Alle Angebote des Diens- tes sind für die Familien kostenlos, daher soll die Aktion „Lasst uns Deutschland grün erleuchten“ auch finanzielle Unterstützer finden, sowie Menschen für ein ehrenamtli- ches Engagement gewinnen. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzer Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Inter- essierte Waldbesitzer melden sich bitte bis zum 5. März beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entge- gen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 7 bis 8 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren verlangen. Für Privatwaldbesitzer mit Privat- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 waldvereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Gebühr 15 € je Bestellung. Besteller ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Dank Biomethan klimaneutral unterwegs TWS stellt gasförmigen Treibstoff für Busse und PKW in Ravensburg bereit – Preisvorteil durch erneuerba- re Ressource Es gibt sie tatsächlich, auch in Ravensburg: Zapfsäulen, an denen die Preise mit dem Jahreswechsel nicht in die Höhe geklettert sind. Sie stehen im Schlegelwinkel und in der Jahnstraße und bieten gasförmigen Treibstoff. Möglich wird das, weil die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) diese Zapfsäulen mit Biomethan versorgt. „Davon profitieren alle, die auf den Erdgasantrieb setzen. Jetzt sind sie sogar noch klimaneutral unterwegs“, hält Robert Sommer, TWS-Bereichsleiter Markt, fest. Mit der Bereitstellung von Biomethan an den Zapfsäulen der ARAL-Tankstelle in der Jahnstraße sowie bei der Firma Schindele im Schlegelwinkel hat die TWS bereits 2020 den Sprung in die Klimaneutralität geschafft. Denn Biomethan ist aufbereitetes Biogas und zählt damit zu den erneuer- baren Energien. Das schont auch den Geldbeutel derer, die den Biokraftstoff nutzen: Denn für diesen wird kein CO2-Preis fällig, der für alle fossilen Treib- und Brennstoffe seit Jahresbeginn zusätzlich erhoben wird. Diese Rege- lung ist Teil des Klimaschutzplans der Bundesregierung und wird erneuerbaren Energien sowie hocheffizienten Techniken einen Schub verleihen. Verkehrswende braucht viele Komponenten Die TWS engagiert sich aus Überzeugung für die Ener- giewende in der Region, dazu gehören neue Ansätze in der Mobilität. Auch elektrische Antriebe sind ein Baustein, deshalb kümmert sich das kommunale Unternehmen um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Region und hat in den vergangenen Monaten ein Elektrofahrrad-Ver- leihsystem in Ravensburg und Weingarten aufgebaut. Dieses setzt viele Anreize für ein neues Mobilitätsdenken und die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennah- verkehr. Wer übrigens den Stadtbus nutzt, ist auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes vorbildlich unterwegs: Denn die 25 Fahrzeuge bis hin zum Gelenkbus fahren in Ravensburg und Weingarten mit Gasantrieb – und wer- den mit Biomethan betankt. Bei einer gesamten jährlichen Abgabemenge an den beiden Ravensburger Erdgastank- stellen von rund zehn Millionen Kilowattstunden als Alter- native zu fossilem Erdgastreibstoff werden dem Klima so jedes Jahr rund 1.820 Tonnen Kohlenstoffdioxid erspart. „Das entspricht der Emission von 175 Bundesbürgern pro Jahr in allen Lebensbereichen“, schließt Robert Sommer. Landwirtschaftsamt bietet Fortbildungen zur neuen Düngeverordnung als Web-Seminare an Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Landwirt- schaftsamt im Februar mehrere Informationstermine zu den Neuerungen der im vergangenen Jahr geänderten Düngeverordnung und zur neuen „rote Gebiete Verord- nung“ (VODüV Gebiete) an. Teilnehmer/innen erhalten ei- nen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften der Düngeverordnung und zu den darüber hinausgehenden Vorgaben in den zum 1. Januar 2021 neu ausgewiesenen „roten Gebieten“. Die Veranstaltungen finden mit jeweils gleichen Inhalten an folgenden Terminen statt: Mittwoch 17.02.2021 um 13.30 Uhr, Donnerstag 18.02.2021 um 19 Uhr und Freitag 19.02.2021 um 10 Uhr. Referenten sind die Dün- geberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer. Die Web-Seminare mit einer Dauer von ca. eineinhalb Stunden richten sich an alle interessierten Landwirte. An- meldungen werden bis spätestens Montag, 15.02.2021 per E-Mail an la@rv.de erbeten. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhalten die Teilnehmer etwa 1 Tag vor der Veran- staltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Fragen zur Veranstaltung werden unter Tel. Nr. 0751/85- 6010 beantwortet. Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Mötte- linstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und wichtig Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durchgeführt und sind daher auch in Zeiten der Corona-Pandemie gestattet, sicher und wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspen- den kontinuierlich und dringend benötigt. Auch in Zeiten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ein- schränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Mittwoch, dem 10.02.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendenwillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Februar 2021 – 14. Februar 2021 Gedanken zur Woche Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Hei- lig, Marta und Heinrich Adler, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen Jahrtag: Boris Schimanowski) Mittwoch 10. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag 14. Februar 10.00 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Ach- tung Platzkarten ab Dienstag 09. Februar in der Pfarr- kirche in Baienfurt erhältlich. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden ver- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 bindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen An- tisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoef- fer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impul- sen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Februar 2021 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplan- te Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstags- land Vanuatu entfällt. Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. Vanuatu ist ein Südseeparadies: Blaues Meer mit exoti- schen Fischen und Korallen, Traumstrände und dahinter ein tropischer Regenwald mit Überfluss an Früchten, über- all freundliche Gesichter - zu Recht, denn die Bevölkerung der Ni-Vanuatu stand mehrere Jahre an erster Stelle des weltweiten Glücksindex. Die 83 Inseln liegen irgendwo zwi- schen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln, ge- nau da wo wir denken, dass das Ende der Welt sein muss. Erinnert euch noch an unseren Ländervortrag von Herrn Rommel, in dem er uns Papua Neuguinea so spannend gezeigt hat. So oder ähnlich stelle ich mir Vanuatu vor. Doch es gibt auch die Kehrseite: Vanuatu ist weltweit das Land, das am stärksten Gefährdungen durch Naturge- walten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt ist. Verheerende Zyklone schlagen dort immer häufiger auf. Der Meeresspiegel steigt und steigt. Vanuatu liegt zudem im pazifischen Feuerring, mit mindestens sieben aktiven Vulkanen und regelmäßigen Erdbeben. Ein großes Prob- lem ist darüberhinaus die allgegenwärtige Gewalt gegen Frauen, über die Hälfte hat bereits Gewalterfahrungen in der Partnerschaft gemacht. Und so stellen uns die Frauen aus Vanuatu die Frage: Worauf bauen wir? Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät? Vielleicht bekommen wir ja noch Ge- legenheit, darüber miteinander ins Gespräch zu kommen. Es ist aber sicher auch interessant, wenn wir uns diese Frage selbst stellen. Nicht nur im Augenblick ist es wich- tig, ein gutes Fundament zu haben, das uns auch durch schwierige Zeiten trägt. Eure PNS _________________________ Liebe Kreative und wenn die sozialen Kontakte euch zu sehr fehlen, dann bemalt euch doch einen Stein, wie es Monika Franz vormacht. Danke dafür. Und wie heißt es im schwäbischen?“Ich werf dir einen Stein in den Garten“, aber bitte vorsichtig, auf dass er nicht da- neben trifft. Viel Freude euch beim bemalen. Euer KM-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Frauenturnen 1 Übungsleiter / Übungsleiterin gesucht Wir sind ca. 20-25 sportaktive Frauen, meist 50 Jahre aufwärts. Wir treffen uns seit Jahr- zehnten immer montags zum gemeinsamen Sport. Zum neuen Start in diesem Jahr suchen wir eine neue Übungs- leiterin, ein neuer Übungsleiter. Interessiert ? Wir freuen uns auf DICH 0751 / 55 39 22 (AB/Rückruf) Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe Landfrauen, wir hoffen, dass ihr trotz aller Ein- schränkungen ein schönes Weih- nachtsfest hattet und gut und gesund ins neue Jahr ge- startet seid. Der erste Monat des neuen Jahres ist schon vorbei und Corona beherrscht unser Leben mehr denn je. Vor einem Jahr konnten wir uns nicht vorstellen, welche Auswirkun- gen die Ausbreitung des Virus auf uns haben werden. Im Sommer überlegten wir kurz, ob nicht die eine oder an- dere Veranstaltung gegen Herbst wieder geplant werden könnte, was jedoch, wie bekannt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, dann doch nicht möglich war. Jetzt heißt es für uns alle abwarten, durchhalten und die Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Beschränkun- gen nicht zu verlieren. Sobald wieder öffentliche Treffen erlaubt sind, werden wir wieder durchstarten und euch zu gemeinsamen Treffen (mit Vorträgen etc) einladen. Bis dahin wünschen wir euch Zuversicht und Glaube an eine baldige Rückkehr in ein normales Leben mit vielen schönen Begegnungen, Treffen und Veranstaltungen. Eure Vorstandschaft der Landfrauen Baindt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Fe- bruar geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 125 Jahre Liederkranz Baienfurt Der Liederkranz (früher Gesangsverein) Baienfurt ist aus dem Arbeiterunterstützungsverein in Baienfurt entstan- den. 1890 hat der Verein für sangeslustige Mitglieder, 15 Liederbücher angeschafft. Die Sänger trafen sich in zwangsloser Form und sangen bei Weihnachtsfeiern und zu verschiedenen Anlässen. Damals entdeckte man volkstümliche Werte, die patri- otische Gesinnung griff um sich und man hatte Freude an der neuen Form der Geselligkeit. Sie sollte auch eine Abwechslung vom harten Alltag bringen. Vor allem im Südwesten wurden in dieser Zeit Gesangs- vereine gegründet. 125 Jahre alt ist der Liederkranz Baienfurt in diesem Jahr. 1896 am 16. Januar, wurde er gegründet und hatte da- mals 14 aktive Sänger. Man traf sich in geselliger Runde im Gasthof Löwen, dort, wo heute das Hallenbad steht. Im Protokoll dieses Jahres wird noch der Dirigent, Lehrer Rudolf, und die Auftritte bei besonderen Anlässen lobend erwähnt. Seine Gratification (Belohnung) betrug 25 Mark im Monat (etwa 160€). Im Jahr 1901 hatte der Verein 20 aktive und 83 passive Sänger, für Baienfurt, damals noch ein kleiner Ort, eine beträchtliche Zahl, die sich für uns interessierte. So gese- hen ist unser Verein der älteste bestehende in Baienfurt. Mit unseren Auftritten und Aktivitäten für den Liederkranz ist es seit einem Jahr nun schlecht bestellt, Singen, das eigentlich gesundheitsfördernd ist, ist nicht mehr möglich. Wir sind nicht beim Marktplatzfest, Ad- ventsabenden, Theaterwochenenden, bei der Fasnet als Narrenschankwirte, bei Konzerten mit den beiden Chören vertreten, leider muß man das sagen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neues Onlinetool zur Berufsorientierung Mit dem Tool „New Plan“ unterstützt die Bundesagen- tur für Arbeit Menschen, die bereits im Erwerbsleben stehen, bei ihrer beruflichen (Neu-)Orientierung und Weiterbildung. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen am Arbeitsmarkt wie etwa der Digitalisierung stehen Beschäftigte vor neuen Herausforderungen. Sie müssen sich über ihren beruflichen Weg neu und mehr Gedanken machen. Manche von ihnen wissen nicht, wie sie sich über ihre Stärken und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten klarwerden können. Hier greift das neue Onlinetool „New Plan“, das die Bun- desagentur für Arbeit im Dezember 2020 in einer ersten Version online gestellt hat. New Plan ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de/newplan. Innerhalb der Themenfelder „Testen“, „Suchen“ und „Ins- pirieren“ können sich Menschen im Erwerbsleben diesen Fragestellungen nähern. Sie können sich in normierten, psychologischen Tests Entwicklungsmöglichkeiten zu ihren Softskills, ihrer Moti- vation und Arbeitshaltung zeigen lassen. Außerdem gibt es eine Suche nach Weiterbildungsangeboten sowie In- formationen zu Berufen, Weiterbildungen und Beschäf- tigungschancen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Bis Oktober 2022 werden weitere fachliche Komponenten wie z. B. ein Test für Weiterbildungen, ein Stärken-Schwä- chen-Test sowie Erweiterungen der Suchfunktionalitäten zur Verfügung gestellt. In der Säule „Inspirieren“ werden auf Basis statistischer Daten berufliche Inspirationen und Ideen bereitgestellt. Denn die Frage: „Welche beruflichen Alternativen haben andere Personen mit meinem Aus- gangsberuf gewählt?“ bewegt viele Menschen auf ihrem Weg in die weitere berufliche Zukunft. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das Magazin „MINT & SOZIAL for you“ 2021 ist da! Mädchen in der Werkstatt, Jungen in der Pflege: Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ stellt Schüler*innen Berufsmöglichkeiten abseits von Rollenklischees vor – die beste Vorbereitung für den Girls’ und Boys’ Day am 22. April 2021, in diesem Jahr mit digitalen Angeboten. MINT for you Im MINT-Teil berichten unter anderem eine Werkzeug- mechanikerin, eine Elektronikern für Betriebstechnik und eine Fachinformatikerin für Systemintegration über ihre Ausbildung. Für sie ist MINT genau das Richtige. Eine Schülerin stellt die MINTatHome-Challenge vor und eine Feinwerkmechanikern beschreibt ihre Weiterbildung zur Technikerin für Maschinentechnik. SOZIAL for you Der SOZIAL-Teil des Magazins stellt junge Männer vor, die sich für soziale Berufe begeistern. Ein Sozialassistent, ein Pflegefachmann und ein Medizinischer Fachangestellter schildern, wie ihre Ausbildung abläuft. Wie man über den schulischen Weg zu seinem Wunschberuf im sozialen Be- reich kommt, erzählt ein angehender Heilerziehungspfle- ger. Das Magazin informiert zusätzlich über den Girls’ and Boys’Day im April 2021 und stellt interessante Fakten in den Bereichen MINT und SOZIAL vor. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de – Mein Start in die Ausbildung“. Sie wird von der Bundesagen- tur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A-Z. Zur Medienkombination ge- hören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern, Lehrkräfte, BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kreisjugendring Ravensburg Kunststoff-freie Schneeschuhe selber bauen Ein Online-Workshop zum Thema „Schneeschuhe selber bauen“ für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit und andere Interessierte findet am Samstag, den 6. Febru- ar 2021 von 10 – 12 Uhr digital via Zoom statt. Der erste online- Workshop „Kunststoff- freie Schnee- schuhe selber bauen“ fand zwar in nur kleiner, exklusiver Runde statt, war aber ein voller Erfolg! Die dabei ent- standenen Schnee-schuhe wurden von allen Teilnehmern mittlerweile getestet und für absolut tauglich befunden. Da es nun so viel geschneit hat, möchten wir - quasi aus gegebenem Anlass - diesen Workshop kurzfristig noch- mals anbieten. Handwerklich was Schönes machen, si- cher von zu Hause aus und dann ein gutes, ökologisches Produkt haben, das auch funktioniert, was will man mehr in diesen Zeiten...? Anmeldungen bis 1.2.2021 nur online möglich unter www. jukinet.de. Weitere Infos beim Kreisjugendring Ravens- burg, Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Ärger mit dem Treppenlift Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen be- stätigt schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Anbietern • Markt wird von wenigen Herstellern dominiert • Erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertragsdurch- führung und Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichts- urteile • Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungs- eingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen jedoch schlechte Erfahrun- gen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Ver- braucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Von wegen „Freie Fahrt ins Leben“: Slogans in Werbe- prospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Be- schwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Ver- weigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Ver- braucherzentralen gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbie- tern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Mar- ken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Markt- sektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage weni- gen Anbietern gegenüber“, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abzocke, technische mängel, wenig Alternativen Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher:innen im- mer wieder über erhebliche Mängel und schilderten kon- kret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrach- tet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke“ und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwin- gend auf den Lift angewiesen ist. Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituati- on zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Ba- den-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbrau- cherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Är- ger als Erleichterung ins Haus. Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklie- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Wi- derrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffas- sung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in ers- ter Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Be- rufungsurteil bestätigt. Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelemen- ten der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Plan- unterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmög- lichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nut- zungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. „Aus unserer Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit benutzt werden, da sich der Gesundheitszu- stand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbrau- cher:innen darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen“, erklärt Bauer weiter. Mehr Informationen rund ums Thema Treppenlift haben wir hier zusammengestellt: www.vz-bw.de/node/10711 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! 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Abb. 1 Abb. 2 Das brauchst du: - einen Bogen Bastel- karton in deiner Lieb- lingsfarbe - einen Bogen Bastel- karton in Weiß - Wackelaugen (gibt es im Bastelladen) - einen Wollfaden - Schere, Klebstoff, Locher Viel Spaß!Viel Spaß! Kleine Leseratten basteln Nun klebst du den oberen Teil des Kopfes bis zur gestrichelten Linie am oberen Ende des Streifens fest, das Schnäuzchen darf nicht am Le- sezeichen festkleben. So kannst du es an der Buchseite einhängen. Schneide vier Pfötchen aus (Abb. 2), male sie rosa an und klebe sie wie in der Vor- lage auf das Lesezeichen. Am unteren Rand stanzt du mit dem Locher ein Loch, knotest einen Wollfaden als Ratten- schwänzchen daran, und fer- tig ist dein Lesezeichen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3,5-Zimmer-Wohnung in Baienfurt Neubau, Erstbezug, ab 01.04.21, KFW 55, Erd- wärme, FBH, EBK, 1. 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      Zuletzt geändert: 05.02.2021
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      Gemeinde Baindt F r i e d h o f s a t z u n g (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 06. Oktober 2020 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zu lassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf während folgenden Öffnungszeiten betreten werden: vom 01.04. bis 31.10. von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und vom 01.11. bis 31.03. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. § 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. 2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. 3. Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigter Weise zu betreten. 4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern. 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. 7. Druckschriften zu verteilen. 8. Ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren. 9. Zu Lärmen, zu Spielen sowie zu Lagern. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibenden bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung erfolgt unbefristet. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und haften für die Schäden, die sie auf dem gemeindlichen Friedhof schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Tätigkeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofwege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. § 6 Särge (1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. (2) Särge und Sargausstattung für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten. § 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gemeinde kann zulassen, dass der Sarg von Angehörigen des Verstorbenen bis zur Grabstätte getragen wird. § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenwahlgrab in ein anderes Urnenwahlgrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Grab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragssteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. GRABSTÄTTEN § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (5) In ein bestehendes Reihen- bzw. Wahlgrab ist die Beisetzung von (max. 2) Aschen (Urnenbestattung) möglich. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Nutzungsberechtigter ist, sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt, in nachstehender Reihenfolge: 1. Wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 3 Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten, Totgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich- rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf den Ehegatten 2. auf die Kinder 3. auf die Stiefkinder 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter 5. auf die Eltern 6. auf die Geschwister 7. auf die Stiefgeschwister 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2-4 und 6-8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (7) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (11) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 13 a Urnen-Rasengräber (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 16 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofsatzung erfüllt werden. § 17 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale - bis 1,20 m Höhe: 14 cm - bis 1,40 m Höhe: 16 cm - ab 1,40 m Höhe: 18 cm Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. § 18 Grabmalhöhe und Grababdeckungen (1) Grabmale und Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. (2) Zur Sicherstellung der Verwesung dürfen Grabstätten für Erdbestattungen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenwahlgräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. § 19 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr in Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 6- wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils fest zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. (3) Frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit dürfen auf Antrag des Nutzungsberechtigten und Genehmigung der Verwaltung Grabmale und Grabausstattungen entfernt werden. V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE § 21 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (7) Die gesamte Grabfläche ist zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. § 22 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet und gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenwahlstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Wenn kein Nutzungsberechtigter ermittelt werden kann, wird die Grabstätte durch die Gemeinde abgeräumt. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die in Folge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt 2. entgegen § 3 Abs. 2 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt. d) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet g) Druckschriften zu verteilen 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 16 Abs. 1+3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1). 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält. (§ 19 Abs. 1) VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN § 26 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 27 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet: 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt. 2. Die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden 1 Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung- in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre (Erdbestattungen) sowie 15 Jahre (Aschenbeisetzungen) seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten. § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 29. November 2016 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Änderungen: Zuletzt geändert am 03.05.2022, Inkrafttreten zum 01.06.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2022[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Donnerstag, den 1. April 2021 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! In dieser aktuell schwierigen Zeit wird uns allen enorm viel abverlangt. Bisher haben wir un- glaublich viel Ausdauer bewiesen und diese wird auch noch eine Weile von Nöten sein. Doch am Ende werden wir gemeinsam auch die Corona Pandemie überstehen. Wir dürfen hoff- nungsvoll und zuversichtlich sein! Hoffnung und Zuversicht - dafür steht bei uns Christen das Osterfest, die Feier der Aufer- stehung. So wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest, den Mut weiterhin zusammenzuhalten und nach vorne zu blicken - so wie wir es im letzten Jahr geschafft haben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin GOTT gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe für jede Schwierigkeit. Für jedes Problem, das das Leben schickt, einen Freund/eine Freundin, es zu teilen, für jeden Seufzer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. Altirischer Segenswunsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Amtliche Bekanntmachungen Änderungen ab dem 29.03.2021 - Das gilt im Landkreis Ravensburg Was aktuell gilt, hängt von der 7-Tage-Inzidenz im je- weiligen Landkreis ab. Über- oder unterschreitet der Inzidenzwert die Schwel- len von 35, 50 oder 100 für eine gewisse Zeit, gelten kreisweit bestimmte Regelungen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ra- vensburg liegt bei über 100. Daher gilt ab Dienstag, den 30.03.2021 im Landkreis Ravensburg die Notbremse. Näheres siehe homepage Landkreis Ravensburg Aktuelle Möglichkeiten der Testung in der Gemeinde Baindt Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Am 07.04.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter An- leitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: • Ausweis • ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjähri- gen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) • ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. Die Einverständniserklärung und das Formular für die Be- scheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ teststrategie. Nach wie vor besteht die Möglichkeit für Baindter Leh- rerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apo- theke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem Team. Zusätzlich können sich auch jeden Donnerstag und Dienstag BürgerInnen der Gemeinde Baindt kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Aktuelle Informatio- nen, auch zur Anmeldung, bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Weitere Fragen können per E-Mail an testzentrum@achtalapo- theke.de gestellt werden. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungssymptomen sollen direkt einen Arzt auf- suchen. Ein Zutritt zu den Teststationen ist nur für sym- ptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnahme handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mitteilung über die Straßensperrungen Boschstraße, Benzstraße, Zeppelinstraße und Umleitung des Busverkehrs im Zuge der Straßensanierungsarbeiten Ab dem 06.04.2021 wird die Baufirma Storz mit den Stra- ßensanierungsarbeiten in der Boschstraße, Benzstra- ße und der Zeppelinstraße beginnen. Ebenfalls wird der Feinbelag im Gewerbegebiet Mehlis 1. Erweiterung ein- gebracht. In der Zeit vom 06.04.2021 bis 22.04.2021 sind die Boschstraße, Benzstraße und Zeppelinstraße für den Verkehr voll gesperrt. In diesem Zusammenhang können die Haltestellen Boschstraße und Zeppelinstraße nicht angefahren werden, weshalb der Busverkehr umgeleitet werden muss. Die Umleitung des Busverkehrs erfolgt über die Marsweilerstraße. Die Bushaltestellen Boschstraße Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 und Zeppelinstraße werden in die Marsweilerstraße ver- legt. Wir bitten den Aushang an den jeweilegen Bushal- testellen zu beachten und bitten um Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Freitag, 02. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 03. April / Sonntag, 04. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Montag, 05. April Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 02. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Samstag, 03. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 04. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Montag, 5. April Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geöffnet, da der Regierungsbe- schluss zur Osterruhe wieder gekippt wurde. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Entsorgungszentren Gutenfurt und Obermooweiler am Karsamstag, 3. April 2021, geschlossen Am Karsamstag, 3. April 2021, bleiben die Entsorgungs- zentren in Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermoo- weiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Adelinde Schnetz feierte am 26.03.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Christian Hochhalter feierte seinen 80. Geburtstag am 29.03.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Osterausstellung Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr können wir den Kindern und Eltern unseres Kindergartens ein ganz be- sonderes Angebot zur Osterzeit ermöglichen. Im angren- zenden Bischof-Sproll-Saal sind mit viel Liebe zum Detail unterschiedliche Szenen aus dem Leben Jesu dargestellt. Dadurch möchten wir uns auf einen gemeinsamen Weg begeben und uns auf das Osterfest einstimmen. Gerne hätten wir auch Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, den Besuch unserer Ausstellung ermöglicht. Aufgrund der noch immer währenden Pandemie ist es uns nur gestattet die Ausstellung in kleinem Rahmen anzubieten. Dennoch Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 möchten wir Ihnen durch Bilder zeigen, was wir bereits erleben durften und noch erleben werden. Auf unserer Homepage (www.http://kiga-stmartin-baindt.de/) fin- den Sie einen virtuellen Rundgang unserer Ausstellung. Über einen „digitalen Besuch“ würden wir uns daher sehr freuen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedene Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei bleibt über die Ferien, vom 1.4.2021 bis 10.4.2021 geschlossen. Wenn keine neuen Ver- ordnungen beschlossen werden, öffnet die Gemeindebücherei am Montag den 12.4.2021 zu den bekannten Öffnungs- zeiten. Bei Einhalten der Hygienemass- nahmen und dem Abstandsgebot, dürfen bis zu drei Per- sonen für ca 10 Min. in die Bücherei zum Aussuchen von Büchern. Selbstverständlich gilt weiterhin das Angebot von Click&Collect und dem Vormermerken der Medien über die App Bibkat und den Link eopac.net. Zur Information Tote Katze gefunden mit Chip und Tattoo In der KW 11 wurde im Gebüsch am Kreisverkehr Baindt von den Mitarbeitern des Bauhofes eine tote Katze ge- funden. Wir, Hundefreunde Baindt, konnten den Chip aus- lesen und so waren wir sehr zuversichtlich, den Besitzer schnell informieren zu können. Leider war der Chip nirgends gemeldet, weder bei Tas- so noch in einer anderen Suchmaschine. Die Katze war außerdem tätowiert, aber auch die Tierklinik konnte das Tattoo nicht verbindlich auslesen. Die Chipnummer lau- tet: 276098104565677. Von der Katze gibt es Bilder. Ganz sicher hatte diese Katze Besitzer, die sie vermissen. Bitte melden Sie sich bei mir, Hundefreunde Baindt e.V. , Bri- gitte Wild, Tel. 0171 6923474 Eine allgemeine Information: Der Bauhof Baindt informiert uns immer sehr zeitnah, wenn ein totes Haustier gefunden wird. Uns steht ein Chiplesegerät zur Verfügung, sodass wir direkt das Tier identifizieren können, wenn es einen Chip trägt oder mit einem lesbaren Tattoo markiert ist. Es werden immer Bilder angefertigt, um eine spätere Zu- ordnung zu ermöglichen. Wenn jemand ein Tier vermisst, besteht die Möglichkeit, sich an uns zu wenden, ob wir eine Information dazu haben. Es entstehen dabei für den Besitzer keinerlei Kosten, selbst wenn wir eine Tierklinik hinzuziehen, um Tattoos auszulesen. Herzlichen Dank von unserer Seite ganz besonders an den Bauhof Baindt, der sich in Achtung und Wertschät- zung gegenüber den Tieren und den Besitzern die Mühe macht, uns zu informieren oder sogar die toten Tiere zu uns fährt, um sie identifizieren zu lassen. Eine großartige Zusammenarbeit! Das tote Tier wird grundsätzlich so fotografiert, dass die Bilder für den Besitzer zumutbar sind, aber er sein Tier identifizieren kann! Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild, Tel. 0171 6923474 Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patien- ten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, wer- den Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende Mittwoch, dem 14.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im So- zialwesen sowie die Chance zur persönlichen Weiterent- wicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum FSJ. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Die- ser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine einheitliche Vergütung. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv. de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-60 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Regierungspräsidium Tübingen beim Girls´Day am 22. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende Online-Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tübingen am Girls´Day ein abwechslungsreiches Pro- gramm für junge Mädchen und Frauen, die sich über Berufsbilder jenseits von den traditionell geprägten Geschlechterrollen informieren wollen. Coronakonform findet die Veranstaltung online statt, eine Anmeldung ist erforderlich. Wer plant und baut Radwege? Wer achtet darauf, dass Pflanzen und Tiere am Gewässer geeigneten Raum zum Leben finden? Wer kontrolliert, ob in der Zahnpasta wirk- lich so viel drin ist, wie draufsteht? Oder wie wird man Eichbeamtin? Diese Fragen werden am 22. April 2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr beim Online-Girls´Day von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Tübingen beantwortet. Anders als in den vergangenen Jahren wird in diesem Jahr nicht vor Ort eingeladen, sondern in einer Videokonferenz wird die bunte Mischung von Berufsbil- dern der Behörde vorgestellt. Eine gute Gelegenheit für Mädchen der Klassen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jenseits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen können sich bis 11. April 2021 on- line unter www.girls-day.de anmelden. Dort im „Girls´Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Link zum Angebot: https://www.girls-day.de/@/Show/re- gierungspraesidium-tuebingen/wirsindmittendrin-span- nende-einblicke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfü- gung. „wellcome“ – auch in Pandemie-Zeiten für junge Familien da Gut fürs Kind, gut für die Familie, gut für die Gesellschaft – Mit dieser Überzeugung hat die Stiftung Liebenau und die Stiftung St. Anna in Leutkirch vor über 10 Jahren die Trägerschaft für die „wellcome“– Standorte Schussental und Allgäu im Landkreis Ravensburg übernommen. Der Dienst bietet jungen Familien, nach der Geburt eines Kin- des, praktische Hilfe im Alltag. Die Geburt eines Kindes bringt große Freude in das Leben einer jungen Familie, stellt sie aber auch vor neue Her- ausforderungen. Wer auf kein soziales Unterstützungs- netzwerk durch Großeltern, Verwandte oder Freunde zu- rückgreifen kann oder möchte, bekommt bei „wellcome“ praktische und individuelle Hilfe. Im ersten Lebensjahr nach der Geburt besucht eine Ehrenamtliche einmal in der Woche die Familie und kümmert sich um das Neu- geborene oder die Geschwisterkinder, je nach Bedarf. „,wellcome´ ist für alle Familien da“, sagt Koordinatorin Silke Haller, zuständig für die Region Schussental. So hat Anfang 2019 auch Sabrina Sigg zum Telefonhörer ge- griffen und sich bei „wellcome“ gemeldet. Erfahren hat sie von dem Angebot durch ihre Hebamme. Ihr zweites Kind, der kleine Matteo musste in den ersten Monaten nach der Geburt viel weinen. Das Schwesterchen wollte auch Aufmerksamkeit, und Großeltern waren nicht vor Ort. Da freute sich die Mama sehr auf die wöchentlichen Auszeiten. Diese ermöglichte ihr die Ehrenamtliche Inge Dillmann. „Schon nach dem Kennenlerntermin war klar: Wir sind uns sympathisch.“, so die beiden Frauen. „Mit Inge hat sich das dann ganz schnell super eingespielt und sie verstand sich prima mit Matteo,“ erinnert sich Sabrina Sigg. So gut, dass sie auch nach dem offiziellen Ende von „wellcome“ bis heute Kontakt halten. „Ich freue mich sehr, dass die Familie mich weiterhin an ihrem Le- ben und der Entwicklung der Kinder teilhaben lässt. Das bereichert auch mein Leben“, erzählt Inge Dillmann, die inzwischen schon wieder einer weiteren „wellcome“-Ma- ma Entlastung schenkt. Entlastung unter Corona-Bedingungen Das Angebot „wellcome“ steht für Kontakt, Begegnung und Unterstützung, unmittelbar und persönlich. Daher haben die Verhaltensregeln in der Corona-Pandemie auch hier ihre Auswirkungen gezeigt. Im ersten Lockdown musste die aufsuchende Hilfe in den Familien vorüber- gehend pausieren. Auch wenn die Ehrenamtlichen ihre „wellcome“-Familie üblicherweise nur einmal pro Wo- che für rund drei Stunden besuchen, war das für viele Familien ein herber Einschnitt. In telefonischen Beratun- gen konnte die Koordinatorin auf die Sorgen und Nöte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Familien eingehen und gemeinsam nach Milderung suchen. Im Rahmen der Hygieneregeln sind inzwischen wieder Besuche bei den Familien möglich und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. So schenkt „wellco- me“ Abwechslung und punktuelle Leichtigkeit im häufig erschwerten Corona-Familienalltag. „wellcome-Engel“ gesucht Überall im Landkreis verteilt finden sich „wellcome-Engel“. Dennoch gibt es auch Lücken. Für das Schussental würde sich Silke Haller aktuell besonders in Schlier, Waldburg, Baindt oder der Ravensburger Weststadt über weitere Ehrenamtliche freuen, die wohnortnah Familien für ein paar Monate begleiten möchten. Mitbringen müssen die „wellcome-Engel“, neben Lebenserfahrung und Sicherheit im Umgang mit Babys und Kleinkindern, eigentlich nur ein großes Herz und Begeisterung für die Idee. Familien, die sich Entlastung wünschen sowie interessierte Ehrenamtliche können sich gerne näher informieren unter: „wellcome“ Schussental, Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 76424801, E-Mail: ravens- burg@wellcome-online.de. „wellcome“ Allgäu, Corinna Muderer, Kemptener Straße 11, 88299 Leutkirch, Telefon: 07561 9852391, E-Mail: leut- kirch@wellcome-online.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. April 2021 – 11. April 2021 Gedanken zur Woche Ein Ölzweig schnell vom Baum gerissen macht noch kei- nen Frieden. Die begeisterte Menge ist wankelmütig und hängt ihre Palmen nach dem Wind. So schnell lässt man dich fallen, du kommst auf keinen grünen Zweig mehr. Jetzt wartet Totholz auf dich Andreas Knapp Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffentlich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit! 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volksliederpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03 April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 21.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 04. April - Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Ostern - Festgottesdienst mit Chor- quartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit einem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Orgel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - kleine Kirche - „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Oster-Festgottesdienst mit Dekan i. R. Heinz Leuze mit Chorquartett des Kirchen- chors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Mittwoch, 07. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 09. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 10. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit (Weißer Sonntag) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Erstkommuni- onvorstellungsgottesdienst (geschlossene Veranstaltung) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostern heißt - Es geht aufwärts! In diesem Sinne wünsche ich uns allen von Herzen ge- segnete und frohe Ostern! Es geht aufwärts - hoffentlich auch, was die Pandemie anbelangt. Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Es ist Ostern. Die Fastenzeit ist vorbei und wir sind zurück in unserem Alltag. Vielleicht können wir uns ein Stück der Erfahrungen aus der Klimafastenzeit 2021 bewahren und auch weiterhin umsetzen. Der Aktion Klimafasten liegen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (17ziele.de) zugrun- de. Diese Ziele machen unsere gemeinsame Verantwor- tung für die Welt deutlich. Sie gelten für alle Staaten der Welt und berücksichtigen alle Dimensionen der Nachhal- tigkeit: Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Mit der Aktion Klimafasten 2021 hat sich in unserer Kirchengemeinde ein kleines kunterbuntes Netzwerk unterschiedlicher Al- tersgruppen gebildet. Die Impulse des Klimafastens wa- ren uns Denkanstöße, die unser alltägliches Tun auf den Prüfstand stellten. Durch den Austausch entstanden kre- ative Ideen, mit denen wir Sie an der Aktion Klimafasten teilhaben lassen konnten. Besonders engagiert waren die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen mit da- bei, die sich tatkräftig eingebracht haben u.a. durch die Gestaltung des Kunstobjekts, kreativen Ideen und deren Umsetzung (Rezeptesammlung, Samenbomben etc.). Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Die Aktion Klimafasten 2021 war für uns Bestärkung: Es macht Sinn, sich mit einer nachhaltigen Lebensweise zu befassen. Auch wenn einer alleine die Welt nicht retten kann, können wir gemeinsam etwas zu besseren Lebens- bedingungen für alle Menschen weltweit beitragen. Ge- mäß dem afrikanischen Sprichwort: Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele klei- ne Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Den- kens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Heraus- forderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lö- sungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs- sel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Ostern fällt wieder aus!? Nein. Ostern fällt nie aus. Das, was uns Gott damals an Ostern gezeigt hat, gilt auch in diesem Jahr. Es gibt einen Grund zum Feiern! Der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Er hat seinen letzten Schrecken verloren. Trotz der Einschränkungen dieser Tage, die wir aus Liebe zum Mitmenschen auf uns nehmen, lassen wir uns nicht länger von der Angst leiten - auch nicht von der Angst vor dem Virus. Wir feiern Ostern! - So, wie‘s halt grad geht. Wir achten aufeinander. Wir fragen nacheinander. Wir sehen nacheinander. Auch jetzt - in diesen seltsamen Ostertagen. Liebe ist stärker als der Tod. Das hat uns Gott in Jesus gezeigt. Das hat er uns zugesagt. Das feiern wir als Gemeinde - auch dieses Jahr! Auf dieser Grundlage wollen wir leben. Euch allen ein frohes, gesegnetes Osterfest! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis h Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Mich Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdi (nach Voranmeldung) als auch online statt Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch im Pfarr- büro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Voranmeldung. Voranmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Bei einer österlichen Bibelan- dacht in der evang. Kirche in Weingarten spricht am Oster- montag, um 18.00 Uhr Pfarrer i. R. Andreas Stiehler über Verse aus dem 1. Korintherbrief, Kap. 15 „Wahrhaftig auf- erstanden“ Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Liebe Kreative Alte Gesangbücher sind viel zu schade zum Entsorgen. Die Eier sind immer ein nettes Mitbringsel für begeisterte Sänger! Danke für diese Anregung sagen wir an Gaby Herrmann. Leider sieht es so aus, als könnten wir auch nach den Os- tertagen noch keine Treffen im Bonhoeffersaal stattfin- den lassen. Aber lasst uns auf gutes Wetter hoffen, auf dass wir uns wieder draußen treffen können. Also bleibt es dabei schön kreativ allein daheim zu blei- ben und sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Verschiebung der Jahreshaupt- versammlung! Aufgrund der unveränderten Co- rona Situation, kann leider unse- re Jugend- und Jahreshauptver- sammlung vom 16.04.2021 nicht stattfinden. So wie es uns möglich ist, werden wir den Termin auf Juni/Juli verschieben. Wenn wir dann einen neuenTermin haben, werden wir euch zeitnah informieren. Viele Grüße und bleibt gesund Euer Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohe Ostern Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit sowie ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten Der Blutritt in Weingarten wird in die- sem Jahr erneut unter Corona-Be- dingungen abgehalten, so die Aussa- gen im aktuellen Sonntagsblatt und in der Schwäbischen Zeitung. Bis zum Ostermontag wird ein „Arbeitskreis Blutritt“ verschiedene Szenarien ausarbeiten bei denen sich zeigen müsse, was überhaupt unter den gegebenen Umständen möglich ist. Auch die traditionelle Gruppenführerbesprechung am Ostermontag im Kultur und Kongresszentrum wird so nicht stattfinden. Ersatzweise sind die Gruppenführer am Ostermontag, zur Eucharistiefeier in die Basilika eingela- den. Daran anschließend werden alle notwendigen Infor- mationen zum diesjährigen Blutfreitag bekannt gegeben. Georgs-Ritt in Bergatreute Gwigg und Ochsenhausen Derzeit liegen noch keine offiziellen Aussagen der jewei- ligen Kirchengemeinden zum stattfinden der jeweiligen Prozessionen vor. Was sonst noch interessiert Kreissparkasse Ravensburg Piraten, Clowns und vieles mehr beim KNAX-Fasnets- wettbewerb Auch wenn die Fasnet in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, wollte die Kreissparkasse Ravensburg den Kindern trotzdem den Spaß gönnen, sich zu verklei- den. Daher hat sie einen Fasnetswettbewerb veranstaltet. Mitmachen ging ganz einfach: Kostüm aussuchen, ver- kleiden, Foto schießen und auf der KNAX-Website www. ksk-rv.de/knax hochladen. Die Teilnehmer waren alle kreativ und haben sich tolle Kostüme ausgedacht. Von Hexen, über Clowns, Prinzes- sinnen und Piraten bis hin zu unterschiedlichen Tierkos- tümen war alles vertreten. 10 Kinder hatten Glück, wurden ausgelost und haben einen Preise gewonnen. Unter ihnen auch Emily W. aus Baindt, welche sich über das Spiel „Hexentanz“ von Ra- vensburger freute. KNAX-Website www.ksk-rv.de/knax Um bei der nächsten Verlosung dabei zu sein, lohnt sich ein Blick auf die KNAX-Website der Kreissparkasse Ra- vensburg. Hier warten Comics, Filme, Spiele, Buch- und Basteltipps sowie Malwettbewerbe und Gewinnspiele auf die Kinder. Probieren Sie auch die KNAX-Taschengeld-App aus. Sie hilft Eltern dabei, das Taschengeld ihrer Kinder zu orga- nisieren, animiert zum Sparen und macht großen Spaß. Alle Infos hierzu gibt’s auch auf der KNAX-Website. Emily W. freut sich über ihren Gewinnspielpreis, welcher ihr in der Sparkassenfiliale in Baindt überreicht wurde. Regierungspräsidium Tübingen Saisonstart des Tübinger Ökomobils Das Naturschutzlabor auf Rädern des Regierungs- präsidiums Tübingen rollt wieder zu Schulklassen und Kindergartenkindern. Das Ökomobil startet seine Saison beim Naturkinder- garten „Märchenwald“ e. V. in Bodelshausen. Dank eines ausgefeilten Hygienekonzeptes und der Veranstaltun- gen im Freien können auch in diesem Jahr Kindergar- tenkinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler auf das Naturerlebnis zum Anfassen freuen. Rund 200 Veranstaltungen sind im ganzen Regierungsbezirk Tü- bingen geplant; davon sind nur noch wenige Termine in den Sommerferien zu haben. Nach der Winterpause rollt das Ökomobil des Regie- rungspräsidiums Tübingen wieder quer durch den Regie- rungsbezirk, um Jung und Alt die biologische Vielfalt und die Wichtigkeit des Natur- und Umweltschutzes näher zu bringen. Seinen Auftakt machte der Forscherlaster im Naturkindergarten „Märchenwald“ in Bodelshausen für 13 Vorschülerinnen und Vorschüler. Seit mehr als 30 Jahren haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene die Möglichkeit, mithilfe des fahrenden Naturlabors ihre Umgebung zu erleben und gleichzeitig herauszufinden, wie man zu ihrem Schutz beiträgt. Das Umweltmobil ist ausgestattet mit Mikroskopen, Ferngläsern, verschie- denen Gerätschaften für Boden- und Gewässerunter- suchungen und allem, was man für die Erkundung der Natur braucht. Um Umweltbildung auch in Zeiten von Corona erlebbar zu machen, gibt es ein entsprechendes Hygienekonzept. „Das Team des Ökomobils hat in den vergangenen Wo- chen tolle Arbeit geleistet und Pläne ausgearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler die Natur vor Ort sicher erforschen können“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Veranstaltungen finden im Freien und in Kleingruppen statt, sodass die gültigen Schutzregelungen eingehalten werden. Das Hygienekonzept regelt neben der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen auch den Ablauf einer kontaktlosen Veranstaltung, die es aber dennoch den Teilnehmenden ermöglicht, Wis- senswertes über die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu erfahren. Durch die Aufteilung in Kleingruppen wird es in diesem Jahr insgesamt mehr als 200 Veranstaltungen mit dem Ökomobil Tübingen geben. In den Sommerferien sind noch vereinzelte Termine frei. Hintergrundinformation: 1987 nahm das Ökomobil des Regierungspräsidiums Tü- bingen als bundesweit erstes Umweltmobil seine Fahrt auf. Viele Schülerinnen und Schüler, Kinder, Jugendliche und Erwachsene hatte das Ökomobil seitdem zu Gast. Tausende von Kilometern hat es für eine umweltgebildete Gesellschaft zurückgelegt. Das Tübinger Pioniergefährt blieb nicht lange alleine. Kurz darauf waren auch in den Regierungsbezirken Karlsru- he, Stuttgart und Freiburg die fahrenden Naturlabore unterwegs. Der Start der Umweltmobile begründete damit auch die über 30-jährige Erfolgsgeschichte der außerschulischen Umweltbildungsarbeit in Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bunte Ostereiersuche 1. Der Osterhase war schon fleißig und hat viele Eier bemalt. Kannst du zwei mit dem gleichen Muster finden? 2. Wie viele Küken helfen dem Osterhasen bei seiner Arbeit? 3. Findest du etwas, das nicht auf die Wiese gehört? 4. Wenn du das Bilderrätsel löst, erhältst du ein Lösungswort! Lösung: 1. siehe Abbildung - 2. Es sind 13 Küken. - 3. Der Fisch gehört nicht auf die Wiese. - 4. OSTERN = VOGEL - STERN - TORTE - EIMER - ROCK - SONNE Lösung: Manuel findet den Weg zu Hilda Henne.Lösung: f und c Ostereierpuzzle Oh je - aus einem Ei sind Stücke der Schale heraus- gebrochen. Der kleine Osterhase möchte das gerne reparieren, aber welche Scherben muss er nehmen? Osterlabyrinth Die drei Osterhasen Manuel, Mia und Mirco machen sich auf den Weg zu Hilda Henne, um Eier abzuholen. Aber nur ein Hase findet den richtigen Weg. Welcher? © S öffl er /D EI KE 72 4R 14 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 GESCHÄFTSANZEIGEN WÜNSCHT Frohe Ostern Sabine Günther • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • testamentsspende@euronatur.org Schenken Sie sich Unendlichkeit. Mit einer Testamentsspende an EuroNatur helfen Sie, das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Interessiert? Wir informieren Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an: www.bewegung-gegen-krebs.de „Bring deine Fitness ins Rollen.“ Britta Heidemann, Olympiasiegerin im Degenfechten SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de Für die Leitung der Geschäftsstelle des LandFrauenverbandes sowie des Bildungs- und Sozialwerks e.V., mit Sitz in Ravensburg, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Geschäftsführer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 32 Wochenstunden. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Geschäftsführung für den LandFrauenverband und das Bildungs- und Sozialwerk sowie die politische Interessenvertretung des Verbandes und Gremienarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.lbv-bw.de/Der-LBV/Jobs-Karriere Wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder agrarwissenschaftlichen Studiengang bzw. über einen anderen für diese Aufgabe qualifizierenden Abschluss verfügen, Führungserfahrung und Freude am Umgang mit Menschen und am Thema Weiterbildung haben, sind Sie bei uns richtig! Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail in einem Gesamtdokument (PDF) inklusive Gehaltswunsch und Eintrittstermin. STELLENANGEBOT Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Uta Wolber, Telefon: 0711 2140-207, E-Mail: wolber@lbv-bw.de Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. 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          VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2010, 2 S 2938/08 Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung Leitsätze 1. Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip. 2. Die sich auf § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG 1996 beziehende Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - VBlBW 2003, 322), wonach diese Regelung nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezwecke, sondern nur solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen betreffe, die aus Prognoseirrtümern resultieren, kann auf § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 nicht übertragen werden. Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Mai 2008 - 1 K 1636/07 - geändert: Der Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald- Baar-Kreis vom 10.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks ... ... in .... Durch Abgabenbescheid vom 26.01.2000 zog ihn die Beklagte - eine Gemeinde mit etwa 6.200 Einwohnern - unter Zugrundelegung des in der einschlägigen Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 10.12.1992 (im Folgenden: AbwS) vorgesehenen modifizierten Frischwassermaßstabs zu einer Abwassergebühr für das Jahr 1999 in Höhe von 256,20 DM heran. Dabei legte die Beklagte eine eingeleitete Abwassermenge (= bezogene Frischwassermenge) von 61 m 3 und einen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser zugrunde. 2 Die einschlägigen Regelungen der Satzung lauten wie folgt: Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen eine Abwassergebühr (§ 32 AbwS). Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer (§ 33 Abs. 1 Satz 1 AbwS). Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt (§ 34 Abs. 1 AbwS). Als angefallene Abwassermenge gilt bei öffentlicher Wasserversorgung - wie hier - der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 AbwS). Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr 4,20 DM/m 3 Abwasser (§ 37 Abs. 3 AbwS). 3 Gegen den Bescheid vom 26.01.2000 erhob der Kläger am 28.02.2000 Widerspruch. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens nahm die Beklagte eine Nachkalkulation der Abwassergebühr für die Gebührenjahre 1999 bis 2005 vor. Die Nachkalkulation für das Jahr 1999 (Stand: Oktober 2006) ergab - ohne Ausgleich von Vorjahresergebnissen - einen kostendeckenden Gebührensatz in Höhe von 3,87 DM/m 3 Abwasser. Auf Grundlage dieser Nachkalkulation beschloss der Gemeinderat der Beklagten am 09.11.2006 rückwirkend zum 01.01.1999 wiederum einen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.1999. Dabei brachte die Beklagte die von ihr ermittelte Kostenunterdeckung des Jahres 1994 sowie einen Teil der ermittelten Kostenunterdeckung des Jahres 1995 im Gebührenjahr 1999 zum Ausgleich, um zum gleichen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser zu gelangen, wie er den Bescheiden für das Gebührenjahr 1999 zugrunde gelegt worden war. 4 Den Widerspruch des Klägers gegen den Abgabenbescheid vom 26.01.2000 wies das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mit Widerspruchsbescheid vom 10.07.2007 zurück. 5 Der Kläger hat am 10.08.2007 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben. Dem Antrag des Klägers, den Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 sowie den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.07.2007 aufzuheben, ist die Beklagte entgegengetreten. 6 Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 06.05.2008 abgewiesen und hierzu im Wesentlichen ausgeführt: Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Beklagte für Grundstücke, die - wie dasjenige des Klägers - an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen seien, als Gebührenmaßstab den sogenannten Frischwassermaßstab verwende. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sei der Frischwasserbezug jedenfalls dann zur Erfassung auch der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers geeignet, wenn nach den Verhältnissen im Satzungsgebiet im Durchschnitt der Veranlagungsfälle ein Wahrscheinlichkeitszusammenhang zwischen beiden Wassermengen derart bestehe, dass der Wasserbezug auf einem Grundstück der Zahl der Bewohner und diese wiederum dem Umfang der baulichen Nutzung eines Grundstücks sowie der dort vorhandenen befestigten Flächen entspreche, von der Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet werde. Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Satzungsgebiet durch eine verhältnismäßig homogene und wenig verdichtete Wohnbebauung ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch geprägt sei. In diesem Fall liege eine homogene Siedlungsstruktur vor, die es rechtfertige, den Frischwasserbezug auch als Indikator für die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers anzusehen. Im Regelfall könne bei einer Einwohnerzahl von 60.000 bis 80.000 noch von einer homogenen Siedlungsstruktur in diesem Sinne ausgegangen werden. 7 Auch der in § 37 Abs. 1 AbwS i.d.F. der Änderungssatzung vom 09.11.2006 rückwirkend für das Jahr 1999 festgelegte Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser sei gültig. Die durch ein Fachbüro erstellte Nachkalkulation der Gebühren stelle auf ihren Seiten 15 und 16 alternativ die Gebührensatzobergrenzen einerseits ohne und andererseits mit Berücksichtigung der Kostenunterdeckungen der Jahre 1994 und 1995 dar. Dass sich der Gemeinderat der Beklagten entschlossen habe, den Gebührensatz für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung dieser Kostenunterdeckungen festzusetzen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei insbesondere nicht zu beanstanden, dass der Gemeinderat entsprechend den Vorgaben der Nachkalkulation die ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1994 (51.242,40 DM) in voller Höhe und die ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1995 (65.544,-- DM) nur in Höhe von 42.456,05 DM berücksichtigt habe. Mit der lediglich teilweisen Berücksichtigung der ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1995 habe erreicht werden sollen, dass der Gebührensatz mit 4,20 DM/m 3 Abwasser exakt in der Höhe festgesetzt habe werden können, der auch den tatsächlichen Veranlagungen für das Gebührenjahr 1999 zugrunde gelegt worden sei. Dies sei eine sachgerechte Erwägung, die vom Gericht nicht beanstandet werden könne. 8 Der Vortrag des Klägers rechtfertige schließlich auch nicht die Annahme, die bei der Festsetzung des Gebührensatzes für das Jahr 1999 berücksichtigten und ausgeglichenen Unterdeckungen der Jahre 1994 und 1995 seien methodisch fehlerhaft ermittelt worden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg beziehe sich die Ausgleichsbefugnis von Unterdeckungen aus Vorjahren lediglich auf solche Unterdeckungen, die sich aufgrund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben - ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation - ergäben. 9 Zur Begründung der vom Senat mit Beschluss vom 03.11.2008 zugelassenen Berufung macht der Kläger geltend: Auch für den Bereich einer homogenen Siedlungsstruktur sei der Frischwasserbezug als Indikator für die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers ungeeignet. Aufgrund der Menge des Frischwasserbezuges könne ein Rückschluss auf die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers nicht erfolgen. Denn die Menge des bezogenen Frischwassers sei von der Nutzung des Grundstücks (z.B. Zahl der Bewohner) abhängig, während die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers von den vorhandenen befestigten Flächen abhängig sei. Ändere sich z.B. die Zahl der Bewohner und damit der Frischwasserbezug, ändere sich deshalb nicht die Niederschlagswassermenge. Im Übrigen liege die Zahl der von einer vermeintlich homogenen Bebauung abweichenden Grundstücke im Gebiet der Beklagten bei über 10 %. 10 Unabhängig davon habe die Beklagte bei der Festsetzung der Höhe des Gebührensatzes zu Unrecht Unterdeckungen aus den Jahren 1994 und 1995 berücksichtigt. Die Gebührenkalkulationen der Jahre 1994 und 1995 hätten jeweils den Straßenentwässerungsanteil zu niedrig und damit fehlerhaft angesetzt. Bei zutreffender Berücksichtigung des Straßenentwässerungsanteils hätten sich in den Jahren 1994 und 1995 keine vermeintlichen Unterdeckungen, sondern ausgleichspflichtige Überdeckungen ergeben. Dies führe im Ergebnis auch zur Nichtigkeit des Abwassergebührensatzes für das Jahr 1999. 11 Der Kläger beantragt, 12 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 06.05.2008 - 1 K 1636/07 - zu ändern und den Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und den dazu ergangenen Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.07.2007 aufzuheben. 13 Die Beklagte beantragt, 14 die Berufung zurückzuweisen. Entscheidungsgründe 15 Sie verteidigt das angefochtene Urteil. Bei einer Gemeinde ihrer Größe könne im Regelfall von einer homogenen Siedlungsstruktur ausgegangen werden. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - (KStZ 2008, 74), der eine völlig andere Gemeindestruktur mit wesentlich größeren Gemeinden zugrunde liege, könne auf den hier zu beurteilenden Fall nicht übertragen werden. 16 Im Rahmen der Nachkalkulation hätten auch die für die Jahre 1994 und 1995 errechneten Unterdeckungen im Jahre 1999 Berücksichtigung finden können. Im Rahmen der Nachkalkulation seien die Straßenentwässerungskostenanteile für die Jahre 1994 und 1995 exakt so angesetzt worden, wie dies auch im Rahmen der damaligen prognostischen Kalkulation für diese Gebührenjahre geschehen sei. Diese Vorgehensweise genüge den Anforderungen an den Ausgleich von Vorjahresergebnissen. Wäre es anders, bestünde im Rahmen der Ermittlung von Vorjahresergebnissen die Möglichkeit, jeden in den Rechnungsergebnissen enthaltenen kalkulatorischen Ansatz abweichend von der zugrunde liegenden prognostischen Kalkulation zu prüfen. Damit würde indirekt eine Überprüfung des früheren Satzungsrechts und der dortigen Ansätze vorgenommen. Dies würde zu untragbaren Ergebnissen führen, da über das System des gesetzlichen Ausgleichs dann indirekt die Satzungen beliebig weit zurückreichender vergangener Jahre überprüft werden müssten. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Akten sowie die Schriftsätze der Beteiligten verwiesen. 18 Die Berufung ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Unrecht abgewiesen. Der Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald- Baar-Kreis vom 10.07.2007 sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). 19 Für die Heranziehung des Klägers zu Gebühren für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im hier maßgeblichen Jahr 1999 fehlt es an einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die einschlägige Satzung der Beklagten über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 10.12.1992 i.d.F. der Änderungssatzung vom 09.11.2006 (im Folgenden: AbwS) ist nichtig. Denn sie enthält für die Gebührenerhebung keine gültige Maßstabsregelung, wie sie § 2 Abs. 1 des hier noch anzuwendenden Kommunalabgabengesetzes vom 28.05.1996 (im Folgenden: KAG 1996) als Mindestinhalt einer Satzung fordert. 20 Nach §§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 1, 36 Abs. 1 Satz 1 AbwS wird die Abwassergebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch die Einleitung sowohl von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser einheitlich nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem angeschlossenen Grundstück anfällt. Als angefallene Abwassermenge gilt dabei bei öffentlicher Wasserversorgung - wie hier - der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch abzüglich der nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen. Die Satzung sieht damit als Maßstab zur Ermittlung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab vor. Dieser Maßstab verstößt angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip. 21 1. Der baden-württembergische Landesgesetzgeber hat den Gemeinden und Landkreisen für den gemäß § 2 Abs. 1 KAG 1996 in der Satzung festzulegenden Gebührenmaßstab keine einfachgesetzlichen Beschränkungen auferlegt. Das ortsgesetzgeberische Ermessen der Gemeinden und Landkreise ist jedoch durch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip eingeschränkt. Das Äquivalenzprinzip ist Ausdruck des allgemeinen, auf Verfassungsrecht beruhenden bundesrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besagt als solcher, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf. Es fordert ferner, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren erhoben werden, und berührt sich insoweit mit dem Gleichheitssatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2008 - 2 S 623/06 - AbfallR 2009, 44). 22 Das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip bildet damit eine Obergrenze für die Gebührenbemessung. Unterhalb dieser Obergrenze ist die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers im Wesentlichen nur durch das aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgende Willkürverbot in der Weise eingeschränkt, dass bei gleichartig beschaffenen Leistungen die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln sind, dass sie dem unterschiedlichen Ausmaß der erbrachten Leistungen Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt. Das Willkürverbot belässt damit dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Es verbietet nur eine willkürliche Ungleichbehandlung (wesentlich) gleicher Sachverhalte und die willkürliche Gleichbehandlung (wesentlich) ungleicher Sachverhalte. Die hierdurch gezogenen Grenzen seiner Entscheidungsfreiheit überschreitet der Satzungsgeber erst dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt. Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Satzungsgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. zum Ganzen: Rieger in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 6 RdNr. 591). 23 Nach allgemeiner Ansicht dürfen Benutzungsgebühren nicht nur nach dem konkret nachgewiesenen Umfang der jeweiligen Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung (Wirklichkeitsmaßstab), sondern auch nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen werden. Die Rechtfertigung für die Verwendung eines solchen pauschalierenden Maßstabs ergibt sich aus der Notwendigkeit eines praktikablen, wenig kostenaufwändigen und damit auch den Gebührenzahlern zugute kommenden Erhebungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995, aaO). Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf aber nicht offensichtlich ungeeignet sein, d.h. er muss Umständen oder Verhältnissen entnommen worden sein, die mit der Art der Benutzung in Zusammenhang stehen, und auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2000 - 2 S 132/00 - VBlBW 2001, 21). 24 2. Bei dem von der Beklagten gewählten (einheitlichen) Frischwassermaßstab wird die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch die Einleitung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers nach der Menge des bezogenen Frischwassers bemessen. Dieser Maßstab beruht auf der Annahme, dass die auf einem Grundstück bezogene Frischwassermenge im Regelfall in einem ungefähr gleichen Verhältnis zur Menge des anfallenden Abwassers steht (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472). Diese Annahme trifft unzweifelhaft hinsichtlich des Schmutzwassers zu, weil die Menge des Frischwassers, die einem an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstück zugeführt wird, jedenfalls typischerweise weitgehend der in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermenge entspricht. 25 Was das Niederschlagswasser betrifft, kann das Gleiche dagegen nicht gesagt werden, weil der Frischwasserverbrauch keinen verlässlichen Rückschluss darauf erlaubt, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - KStZ 2008, 74; Hess. VGH, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08 - KStZ 2009, 235). Denn der Frischwasserverbrauch ist regelmäßig bei Wohnbebauung personen- und bei Gewerbegrundstücken produktionsabhängig, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers - außer von der Menge des Niederschlags - von der Größe des Grundstücks sowie der Oberflächengestaltung abhängig ist. Ein verlässlicher Zusammenhang zwischen Frischwasserbezug eines Grundstücks und der von diesem Grundstück zu entsorgenden Niederschlagswassermenge besteht demnach zumindest in aller Regel nicht. Die Verwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann im Fall der Beklagten auch nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit gerechtfertigt werden (unten a). Sie kann ferner nicht mit der Erwägung als rechtmäßig angesehen werden, dass sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.06.1972 - VII B 117.70 - KStZ 1973, 92; Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - NVwZ 1985, 496 mwN) als auch nach der des erkennenden Senats (Urteil vom 27.10.1993 - 2 S 199/80 - VBlBW 1984, 346) eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nur gering sind (unten b). 26 a) Im Benutzungsgebührenrecht ist ebenso wie im sonstigen Abgabenrecht auf den Grundsatz der Typengerechtigkeit abzustellen, der es dem Satzungsgeber gestattet, bei Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben. Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fällen dem „Typ“ widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 - Juris; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Beschluss vom 19.08.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36). 27 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze kann nicht angenommen werden, dass der einheitliche Frischwassermaßstab im Allgemeinen und damit in 90 % aller Fälle zu einer in etwa gleichmäßigen Belastung der Beitragspflichtigen führt. Es ist mit anderen Worten nicht davon auszugehen, dass im „Regelfall“ auf den Grundstücken eines Satzungsgebiets das Verhältnis zwischen der abzuleitenden Niederschlagswassermenge und der nach dem Frischwasserverbrauch berechneten Schmutzwassermenge (so) weitgehend vergleichbar ist, dass es aus diesem Grund einer gesonderten Berechnung der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nicht bedarf. 28 Zwar hat der erkennende Senat bislang den einheitlichen Frischwassermaßstab auch zur Erfassung der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers als geeignet angesehen, wenn das Satzungsgebiet durch eine im entwässerungsrechtlichen Sinn verhältnismäßig homogene Bebauungsstruktur mit wenig verdichteter Wohnbebauung und ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch geprägt ist (Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239). Dem lag der Gedanke zugrunde, dass von einer homogenen Siedlungsstruktur ausgegangen werden könne, wenn in einer Gemeinde für mindestens 90 % der angeschlossenen Grundstücke die Entwässerungsverhältnisse in etwa gleich seien. Insoweit handelt es sich bei dem Kriterium einer homogenen Siedlungsstruktur um nichts anderes als eine konkretisierte Ausprägung des oben dargelegten Grundsatzes der Typengerechtigkeit (so zutreffend Quaas, VBlBW 2006, 175, 176). Der Senat hat in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt, im Regelfall könne bei Gemeinden mit 60.000 bis 80.000 Einwohnern noch von einer homogenen Siedlungsstruktur im genannten Sinne ausgegangen werden. An dieser Auffassung hält der Senat nicht mehr fest. Eine Vergleichbarkeit zwischen der abzuleitenden Niederschlagswassermenge und der Schmutzwassermenge auf den Grundstücken eines Satzungsgebiets dürfte nach den heutigen Verhältnissen die absolute Ausnahme bilden. Auch für das Gebiet der Beklagten, einer Gemeinde mit sechs Teilorten und ca. 6.200 Einwohnern, liegt eine solche Ausnahme nicht vor. 29 Die Anzahl der Bewohner auf den Grundstücken des jeweiligen Satzungsgebiets, die maßgeblich die Menge des einem Grundstück zugeführten Frischwassers beeinflusst, ist - unter den hiesigen modernen Lebensverhältnissen - so unterschiedlich, dass ein vorherrschender, mindestens 90 % der Fälle erfassender „Regeltyp“ mit annähernd gleicher Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und hiervon abgeleitetem Niederschlagswasser nicht erkennbar ist. Die Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers wird bestimmt durch die Größe der versiegelten Grundstücksflächen, die sich nach der Kubatur der Baukörper und dem Vorhandensein weiterer befestigter Flächen - wie etwa Stellplätze, Terrassen - richtet. Dagegen wird die Menge des Abwassers im Falle der Wohnbebauung ganz wesentlich durch die Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Haushalte und die Zahl der zu den Haushalten gehörenden Personen beeinflusst. Bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken, die erfahrungsgemäß einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen, kommt es auf die Art der gewerblichen und industriellen Nutzung und die Höhe des damit verbundenen Frischwasserverbrauchs an. Deshalb sind sowohl gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke als auch Grundstücke mit stark verdichteter Wohnbebauung (z.B. Hochhäuser) im Hinblick auf die Relation zwischen Frischwasserverbrauch und abgeleitetem Niederschlagswasser von vornherein als atypisch anzusehen. Vor diesem Hintergrund kommen als Grundstücke mit „vergleichbaren Entwässerungsverhältnissen“ naturgemäß lediglich die die Wohnbebauung prägenden Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke in Betracht. Aber selbst Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke weisen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine derart uneinheitliche Haushaltsgröße und daraus folgend einen derart unterschiedlichen Wasserverbrauch auf, dass nicht mehr von einer annähernd vergleichbaren Relation zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswassermenge ausgegangen werden kann. 30 Einfamilienhäuser werden zwar überwiegend von Familien mit Kindern bewohnt. Schon die Anzahl der Kinder in den Haushalten variiert aber mit der Folge eines stark unterschiedlichen Wasserverbrauchs. Davon abgesehen werden Einfamilienhäuser auch nicht selten nur von einer oder zwei Personen bewohnt, weil z.B. ein Ehepartner verstorben ist oder die Parteien sich infolge einer Scheidung getrennt haben oder die (erwachsenen) Kinder das Elternhaus verlassen haben (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007, aaO). Diese Einschätzung wird durch die vom Senat beim Baden- Württembergischen Landesamt für Statistik ermittelten Zahlen (Mikrozensus 2006) für das Land Baden-Württemberg belegt. Danach gibt es in Baden-Württemberg insgesamt 1.088.000 Haushalte in Einfamilienhäusern (Wohngebäude mit einer Wohneinheit), die sich wie folgt aufteilen: 186.000 Haushalte mit einer Person (= 17,10 %), 412.000 Haushalte mit zwei Personen (= 37,87 %), 183.000 Haushalte mit drei Personen (= 16,2 %), 217.000 Haushalte mit vier Personen (= 19,94 %) sowie 90.000 Haushalte mit fünf und mehr Personen (= 8,27 %). Auch die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 02.09.2009, aaO) ermittelten Daten für das Land Hessen zeigen eine in etwa vergleichbare Verteilung der Haushaltsgrößen in Einfamilienhäusern; danach werden Einfamilienhäuser in 19,22 % von Haushalten mit einer Person, in 40,28 % von Haushalten mit zwei Personen, in 17,57 % von Haushalten mit drei Personen, in 16,72 % von Haushalten mit vier Personen und in 6,21 % der Fälle von Haushalten mit fünf und mehr Personen bewohnt. 31 Diese für die Länder Baden-Württemberg und Hessen erhobenen Daten bestätigen eindrucksvoll, dass generell von einer Homogenität der Haushaltsgröße auch für den Bereich von Einfamilienhäusern nicht gesprochen werden kann. Diese Aussage kann auch ohne weiteres auf das Gemeindegebiet der Beklagten übertragen werden. Dafür, dass sich im Gemeindegebiet der Beklagten die Verhältnisse nennenswert anders darstellen, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Auch die Beklagte hat in dieser Richtung nichts vorgetragen. 32 Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass bereits im Bereich der Einfamilienhäuser durch die Streuung der Haushaltsgrößen ein stark unterschiedlicher Frischwasserverbrauch festzustellen ist, der bei ansonsten gleichen Verhältnissen zu gravierenden Unterschieden bei der Höhe der veranlagten Gebühren für den Anteil der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung führt. Wird ein Einfamilienhaus von einer Einzelperson bewohnt, entfällt auf dieses Grundstück nach der Gebührensatzung der Beklagten für das Jahr 1999 bei einem durchschnittlich angenommenen Jahresfrischwasserverbrauch von 40 m 3 und einem Gebührensatz von 4,20 DM eine Abwassergebühr von 168,-- DM. Wird das gleiche Einfamilienhaus dagegen von einem Vier-Personen-Haushalt bewohnt, entfällt auf das Grundstück - trotz derselben versiegelten Fläche - bei einem unterstellten Jahresfrischwasserverbrauch von wiederum 40 m 3 je Person eine Abwassergebühr von 672,-- DM. Unterstellt man ferner einen Anteil von lediglich 25 % der Gesamtkosten für die Niederschlagswasserentsorgung (vgl. Dudey/Jacobi, GemHH 2005, 83 - niedrigster Anteil 25 %, Mittelwert 41 %) und geht damit bei einer Abwassergesamtgebühr von 4,20 DM je Kubikmeter von einem Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers von 1,05 DM je Kubikmeter aus, so zahlt der Ein-Personen-Haushalt dafür 42,-- DM, der Vier- Personen-Haushalt bei gleicher Versiegelungsfläche dagegen 168,-- DM. Das hier aufgeführte Beispiel zeigt, dass selbst dann, wenn nur die Nutzung eines Einfamilienhauses mit vergleichbarem Umfang an Grundstücksversiegelung in den Blick genommen wird, unter anderem Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen/Kleinhaushalten zu erheblich höheren Gebühren herangezogen werden, obwohl die zu beseitigende Niederschlagswassermenge in etwa gleich ist. 33 Die dargestellte Uneinheitlichkeit der Haushaltsgrößen und damit die unterschiedliche Nutzungsintensität gilt auch für Zweifamilienhäuser. Nach den Daten des Baden-Württembergischen Landesamtes für Statistik (Mikrozensus 2006) teilen sich die Haushaltsgrößen in den 503.000 Wohngebäuden mit zwei Wohneinheiten wie folgt auf: 134.000 Haushalte mit einer Person, 195.000 Haushalte mit zwei Personen, 68.000 Haushalte mit drei Personen, 77.000 Haushalte mit vier Personen sowie 29.000 Haushalte mit fünf und mehr Personen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die versiegelte Fläche bei Zweifamilienhäusern im Vergleich zu Einfamilienhäusern nach allgemeiner Lebenserfahrung zwar erhöht, aufgrund der Kubatur von Zweifamilienhäusern allerdings keine entsprechende Verdoppelung der versiegelten Flächen angenommen werden kann. 34 b) Die Anwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann im Fall der Beklagten auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch nach der des erkennenden Senats eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nur gering sind. Als geringfügig in diesem Sinne sehen das Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 12.06.1972 und vom 25.03.1985, aaO) sowie der erkennende Senat (Urteil vom 27.10.1993, aaO) diese Kosten dann an, wenn ihr Anteil an den Kosten der gesamten Entwässerung nicht mehr als 12 % beträgt. 35 Nach den Veröffentlichungen in der Fachliteratur ist von den gesamten Abwasserentsorgungskosten regelmäßig ein Anteil von 25 % und mehr für die Niederschlagswasserentsorgung zu veranschlagen (vgl. etwa Dudey/Jacobi, GemHH 2005, 83 - niedrigster Anteil 25 %, Mittelwert 41 %; Hennebrüder, KStZ 2007, 184 - unter Bezugnahme auf Untersuchungen des Gutachters Prof. Dr. Pecher, wonach der Anteil in der Regel zwischen 35 % und 45 % liegt). Darüber hinaus hat auch die Beklagte im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür genannt, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung in ihrem Gebiet noch als geringfügig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzusehen ist. 36 3. Für die Gemeinden hat dies zur Konsequenz, dass - von wenigen, wohl nur theoretisch denkbaren Ausnahmen abgesehen - statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss (gesplittete Abwassergebühr). Ein unverhältnismäßiger und damit nicht mehr zu vertretender finanzieller Kostenaufwand ist damit nicht verbunden (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 02.09.2009, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007, aaO). So besteht für die Beklagte insbesondere die Möglichkeit, die an die Abwasseranlage angeschlossenen versiegelten Flächen im Rahmen einer Selbstveranlagung der Gebührenschuldner zu ermitteln und sich auf eine stichprobenweise Überprüfung zu beschränken. 37 In diesem Zusammenhang ist ferner anzumerken, dass die Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation durch ein von der Gemeinde beauftragtes Beratungsbüro oder einen anderen Dritten einschließlich der Kosten der dafür notwendigen Vorarbeiten Teil der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG ansatzfähigen Kosten sind. Zu den nach dieser Vorschrift gebührenfähigen Kosten gehören zwar nur die „Kosten der Einrichtung“, d.h. Kosten, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht worden sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen. Auch ist nicht zu übersehen, dass die Erstellung der Gebührenkalkulation mit der eigentlichen Leistung, die durch die öffentliche Einrichtung erbracht wird, nur in einem mittelbaren Zusammenhang steht. Die Rechtfertigung für eine Abwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf sämtliche Gebührenschuldner ergibt sich jedoch aus der Überlegung, dass es sich dabei um für die Realisierung des Gebührenanspruchs der Gemeinde notwendige Kosten handelt. Denn das durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung seitens des Bürgers eingeleitete Austauschverhältnis kann grundsätzlich nur dann korrekt abgewickelt werden, wenn die Gemeinde den Satz der für die Benutzung zu entrichtenden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation in ihrer Satzung festlegt (in dieser Richtung bereits das Normenkontrollurteil des Senats vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - BWGZ 1997, 890; ebenso VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2003 - 7 K 420/02 - Juris; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 RdNr. 733a, S. 473). An der in seinem Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - (NVwZ-RR 1996, 593) beiläufig geäußerten Auffassung, dass die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Gebührenkalkulation nicht zu den auf die Gebührenschuldner abwälzbaren Kosten der Einrichtung gehörten, hält der Senat deshalb nicht fest. 38 4. Ob die Satzung der Beklagten vom 09.11.2006 auch deshalb zu beanstanden ist, weil die Beklagte in die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation Unterdeckungen aus den Jahren 1994 und 1995 eingestellt hat, deren Berechnung - wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist - auf einem zu niedrigen Ansatz des Straßenentwässerungsanteils beruht, bedarf danach keiner Entscheidung. Im Hinblick auf die der Beklagten offenstehende Möglichkeit, die aus den oben genannten Gründen nichtige Satzung vom 09.11.2006 rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen, die statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben vorsieht, sowie im Hinblick auf künftige Streitfälle zwischen den Beteiligten sieht sich der Senat jedoch zu den folgenden, diese Frage betreffenden Bemerkungen veranlasst. 39 a) Zu der bis zum 31.03.2005 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F., die thematisch der heutigen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG entspricht, hat der Senat in seinem Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - (VBlBW 2003, 322) entschieden, die Vorschrift beziehe sich lediglich auf Über- und Unterdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums auf Grund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben - ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation - ergäben. Nicht unter § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. fielen dagegen - schon seinem Wortlaut nach - solche Über- und Unterdeckungen, die sich aus der nachträglichen Feststellung überhöhter Gebührensatzregelungen ergäben. An dieser Auffassung hält der Senat weiterhin fest. 40 § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. wurde 1986 auf Empfehlung des Innenausschusses in das Kommunalabgabengesetz eingefügt. Wie sich aus dem Bericht des Innenausschusses (LT-Drs. 9/3305, S. 10) ergibt, hat sich der Gesetzgeber dabei von der Überlegung leiten lassen, dass eine Gebührenkalkulation nur prognostischen Charakter haben kann und dementsprechend immer mit bestimmten Unsicherheiten verbunden ist. Die in die Kalkulation eingestellten Annahmen über die voraussichtlich entstehenden Kosten der Einrichtung und den voraussichtlichen Umfang ihrer Benutzung werden deshalb kaum einmal mit den tatsächlich entstehenden Kosten und dem tatsächlichen Umfang der Benutzung übereinstimmen. Etwaige sich daraus ergebende Kostenüberdeckungen sollte die Gemeinde nach dem Willen des Landesgesetzgebers nicht für sich behalten dürfen, sondern innerhalb der nächsten fünf Jahre an die Gebührenschuldner zurückgeben müssen. Die Gemeinde sollte aber umgekehrt auch das Recht erhalten, sich aus den genannten Abweichungen ergebende Kostenunterdeckungen innerhalb des gleichen Zeitraums durch eine entsprechende Erhöhung der Gebühren ausgleichen zu dürfen. 41 Eine Korrektur fehlerhafter Kalkulationen ist danach von § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. nicht bezweckt. Die Vorschrift ist vielmehr einschränkend dahin auszulegen, dass sie nur für solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen gilt, die aus „Prognoseirrtümern“ resultieren, d.h. daraus dass die geschätzten Kosten der Einrichtung und der geschätzte Umfang ihrer Benutzung von den tatsächlichen Kosten und dem tatsächlichen Umfang der Benutzung abweichen. § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. bezieht sich dagegen nicht auf solche Kostenüberdeckungen, die sich daraus ergeben, dass in die Kalkulation Kosten eingestellt wurden, die nicht oder nicht in dieser Höhe ansatzfähig sind. Die Vorschrift erlaubt umgekehrt aber auch keinen Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die daraus folgen, dass bestimmte ansatzfähige Kosten in die Kalkulation überhaupt nicht oder nicht in der gesetzlich zulässigen Höhe eingestellt worden sind. 42 b) Das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom 17.03.2005 hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Der an die Stelle des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. getretene § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 legt wie sein Vorgänger fest, dass Kostenüberdeckungen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden müssen und Kostenunterdeckungen innerhalb des gleichen Zeitraums ausgeglichen werden können. § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 stellt darüber hinaus klar, wie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen zu bestimmen sind, nämlich - so die damalige Fassung dieser Vorschrift - durch einen Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen am Ende des Bemessungszeitraums und der Summe der in diesem Zeitraum angefallenen „Gesamtkosten“. Dass über diese Klarstellung hinaus auch eine Änderung der bis dahin geltenden und durch das Urteil des Senats vom 27.01.2003 verdeutlichten Rechtslage beabsichtigt war, kann weder dem Wortlaut der Vorschrift noch der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 13/3966, S. 47) entnommen werden. 43 c) Die durch das Gesetz vom 09.05.2009 erfolgte Änderung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 nötigt dagegen für die Zeit ab dem Inkrafttreten dieser Änderung zu einer Korrektur der bisherigen Rechtsprechung des Senats. Nach der Neufassung der Vorschrift ist nunmehr zur Feststellung von Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen ein Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen am Ende des Bemessungszeitraums und der Summe der in diesem Zeitraum angefallenen „ansatzfähigen Gesamtkosten“ vorzunehmen. Die zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F. vertretene Auffassung, dass diese Regelung nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezwecke, sondern sich nur auf solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen beziehe, die aus „Prognoseirrtümern“ resultieren, kann angesichts des geänderten Wortlauts auf § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 nicht übertragen werden. Die sich aus einem solchen Verständnis der Vorschrift ergebende Konsequenz ist, dass unter der Geltung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 beschlossene Gebührensatzungen durch in der Vergangenheit unterlaufene und unter Umständen lange zurückliegende Fehler bei früheren Gebührenkalkulationen infiziert werden können. Durch die in § 49 Abs. 2 KAG getroffene Anordnung, nach der § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 auch auf früher entstandene Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen Anwendung findet, verschärfen sich die damit verbundenen Probleme. Ob der Gesetzgeber sich dieser Konsequenz bewusst war, die seinen in anderer Hinsicht unternommenen Bestrebungen zuwiderläuft, die Bestandskraft von Abgabensatzungen im Interesse der Rechtssicherheit zu erhöhen, lässt sich bezweifeln. Der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 14/4002, S. 70) kann dazu jedenfalls nichts entnommen werden. Das enthebt den Senat jedoch nicht der Verpflichtung, sich bei der Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 in erster Linie an dessen Wortlaut zu halten. 44 d) Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beklagte bei einem etwaigen, von ihr für erforderlich gehaltenen Neuerlass einer Satzung für das Jahr 1999 die Gebühren unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 zu kalkulieren hat. Ob es in den vor 1999 liegenden fünf Jahren zu dabei berücksichtigungsfähigen Kostenunterdeckungen gekommen ist, ist somit an Hand eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen in dem jeweiligen Jahr und der Summe der in diesem Jahr angefallenen ansatzfähigen Gesamtkosten festzustellen. Der in den Gebührenkalkulationen für die Jahre 1994 und 1995 fehlerhaft angesetzte Straßenentwässerungsanteil ist danach entsprechend zu korrigieren. 45 Für die Nachkalkulation darf schließlich noch an die Entscheidung des Senats vom 15.02.2008 - 2 S 2559/05 - (VBlBW 2008, 350) erinnert werden. Danach ist der Ausgleich einer Kostenunterdeckung nach Ablauf der Fünfjahresfrist auch dann ausgeschlossen, wenn diese überhaupt (oder mit einem höheren Betrag) erst nach Ablauf des zitierten Zeitraums erkannt wird. Der Ablauf der Fünfjahresfrist schafft für die Gemeinde und die Gebührenpflichtigen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Spätere Nachholungen sind ausgeschlossen, der entstandene Fehlbetrag ist dann endgültig aus allgemeinen Deckungsmitteln zu finanzieren. Diese Ausführungen gelten auch für den Ausgleich von Überdeckungen; nach Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraums sind nicht abgewickelte Überdeckungen nicht mehr zu berücksichtigen (so auch: Giebler, KStZ 2007, 167, 172). 46 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. 47 Die in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen nicht vor. 48 Beschluss 49 Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 130,99 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 3 GKG). 50 Der Beschluss ist unanfechtbar.[mehr]

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            1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" Sieber Consult GmbH, Lindau (B) Datum: 19.07.2021 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich "Fischerareal" im Westen von Baindt das Konzept der städte- baulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel, Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzun- gen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig mög- lich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus die- sem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am 13.04.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbe- hörde, Landratsamt Ravensburg angeregt, im Rahmen einer Relevanzbegehung derzeit bestehende aktuelle Konfliktthemen aktualisierend zu bewerten. Grundlage hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den Bebauungsplänen "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welche im Jahr 2015 mit Kartierun- gen zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien etc. durchgeführt wurden. 1.3 Für die aktualisierende Relevanzbegehung wurde die Sieber Consult GmbH, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Baindt. Unmittelbar westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße 7951, nördlich die Marsweiler Straße, östlich die Küferstraße und südöstlich die Ziegeleistraße. Das Gebiet war einst durch Bestandsbebauung geprägt. Die alten Gebäude sind bereits abgerissen und es befindet sich in der nördlichen Hälfte großflächig Baustellenbetrieb. Im Nordwesten wurde unlängst ein Feneberg-Markt eröffnet. 2.2 Der Nordteil ist aus ökologischer Sicht durch den Baustellenbetrieb im Nordosten und die Bebauung im Nord- westen und Westen, für welche zum Zeitpunkt der Untersuchung noch Fertigstellungsarbeiten auch an den Au- ßenanlagen erfolgten, stark vorbelastet. 2 2.3 Der Südteil des Plangebietes weist, wie bereits im Jahr 2015 Wirtschaftsgrünland auf. Durchsetzt ist dieses durch einzelne Obstbäume und weitere Gehölze. Einige Gehölze sind in die o.g. Bauarbeiten einbezogen und im Stammbereich teilweise mit Erdaushub angedeckt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Die Untersuchungen im Jahr 2015 (Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro Sieber, Fassung vom 10.02.2016) erbrachte ein spärliches Arteninventar: So wurde die Betroffenheit von einzelnen Gebäude- und Höhlenbrütern (z.B. Star, Haussperling) sowie ein Verlust nicht-essenzieller Nahrungshabitate weiterer, angrenzend vorkom- mender ubiquitärer Arten gefunden. Hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse wurde nur ein geringes Arten- spektrum nachgewiesen. Einzeltiere der Zwergfledermaus nutzten das Areal als Nahrungslebensraum, Großer Abendsegler und Breitflügelmaus überflogen das Gebiet. Wochenstubenquartiere konnten im Gebiet ausge- schlossen werden. Reptilienkartierungen erbrachten keine Nachweise artenschutzrechtlich relevanter Arten. 3.2 Im Jahr 2019 erfolgten im Zuge von Erschließungsarbeiten (Bau des Kreisverkehrs westlich des Plangebietes) Bestandserfassungen zu Reptilien und Gehölzbrütern. Die Randbereiche des Plangebietes wurden dabei ebenfalls begangen. Mit Ausnahme einer Amsel (Gelege westlich außerhalb) gelangen keine Nachweise geschützter Arten, auch keiner Reptilienarten. 3.3 Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (19.07.2021, Baindt-West [8123_4_40n]) ergab Nachweise von 15 Vogelarten aus dem weiteren Umfeld, ohne besondere Bedeutung für das Vorhaben. Weitere Bestandsin- formationen lagen nicht vor. 4. Untersuchungsumfang Am 21.06.2021 wurde das Plangebiet im Rahmen der aktualisierenden Relevanzbegehung begangen, alle Bäume wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höh- lungen untersucht. Das gesamte Areal, v.a. im Nordteil und an den Randstrukturen wurde nach Reptilienvor- kommen abgesucht. Hierfür wurden die geeigneten Bereiche langsam zu Fuß begangen. Die Witterungsbedin- gungen waren an diesem Tag als ideal anzusehen. 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die derzeit bestehenden Gehölze weisen einige Höhlungen in Form von Astausbrüchen, Fäulnishöhlen sowie Stammrisse auf. Nachweise geschützter Arten bzw. Hinweise auf Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gelangen im Rahmen der Untersuchung nicht. In erster Linie ist dies auf den unmittelbar angrenzenden bzw. die Bäume umgebenden Baustellenbetrieb zurückzuführen. Hinweise, wie z.B. Kot- spuren, welche auf xylobionte Käfer deuten würden, wurden ebenfalls nicht gefunden. Aufgrund der Untersuchungen im Jahr 2015, welche Brutvorkommen von Höhlenbrütern und Quartier- potenzial für Fledermäuse erbrachten, sind – auch wenn im Jahr 2021 kein Nachweis gelang – ent- sprechende Kompensationsmaßnahmen umzusetzen (vgl. auch Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg vom 13.04.2021). 3 5.2 Während der Begehung hielt sich temporär ein Buntspecht als Nahrungsgast in einem Obstbaum auf. Hinweise auf ein Brutvorkommen wurden nicht festgestellt. 5.3 Der Nordteil des Plangebietes weist prinzipiell im momentanen Zustand Habitateignung für Reptilien auf. Trotz intensiver Suche bei optimalen Witterungsbedingungen gelang kein Nachweis. Bereits im Jahr 2015 wurden bei einer viermaligen Erfassung keine Zauneidechsen, trotz prinzipieller Habitateignung nachgewiesen. Auch bei den Kartierungsarbeiten im Jahr 2019 wurden keine Reptilien festgestellt. Zusammengefasst lässt sich schluss- folgern, dass das Areal zwar im momentanen Zustand eine Eignung für Reptilien (v.a. Zauneidechse) aufweist, aufgrund der Untersuchungen in mehreren Jahren und fehlendem Nachweis jedoch davon auszugehen ist, dass wohl nutzungs- bzw. baustellenbedingt das Gebiet nicht besiedelt ist. Das im Nordteil gelagerte Aushubmaterial ist beispielsweise recht verdichtet. Zudem fehlt es an einer günstigen Habitatanbindung, so dass eine Zuwande- rung unwahrscheinlich erscheint. 5.4 Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten wurden nicht festgestellt. 6. Maßnahmen 6.1 Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkom- mende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeld- räumung müssen daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. 6.2 Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmög- lich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau- maßnahmen" durchgeführt werden. 7. Artenschutzfachliche Maßnahmen (keine CEF-Maßnahmen) Auf Grund des Wegfalls von Gebäuden und Gehölzen und damit von Brutstätten von Vögeln sowie von potenzi- ellen Quartieren für Fledermäuse, sind Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um den Erhalt der Lebensraumbedin- gungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten. − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installie- ren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räum- licher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammenhang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). 4 − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zu- sammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkästen der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzu- hängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeabriss. 8. Fazit 8.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg) vorbehalten. 8.2 Um adäquaten Ersatz für verlorengehende Bruthöhlen von Höhlenbrütern bzw. Quartierpotenzial von Fleder- mäusen zu schaffen, sind entsprechend Maßnahmen umzusetzen. 8.3 Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist auszuschließen. i.A. Stefan Böhm (Diplom-Biologe) 5 Luftbild Übersichtsluftbild des Geltungsbereiches (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LUBW Abgerissener Gebäudebestand Kreisverkehr Feneberg-Neubau N 6 Bilddokumentation Blick von Süden in Richtung Norden. Links im Bild ist der Feneberg-Markt, zentral im Hintergrund Aushubmate- rial zu sehen. Mit Erdaushub angedeckte Stämme bislang erhaltener Gehölze. Baustelle im Norden des Plangebietes. 7 Blick von Süden in Richtung Nordosten auf die einzelnen Gehölze im Plangebiet. Der Erdaushub eignet sich prinzipiell als Reptilienle- bensraum. Nachweise ge- langen jedoch nicht. Blick von Südwesten in Richtung Osten auf die Ge- hölzreihe entlang der Ziege- leistraße.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. April 2022 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! Der Frühling und somit auch das Osterfest sind da. Am Ostersonntag feiern Christen die Auferstehung Jesu. Das Osterfest beginnt für Gläubige jedoch be- reits in der Woche zuvor mit dem Palmsonntag. Die Karwoche wird in vielen christlichen Ländern auch die „Heilige Woche“ genannt. In gewisser Weise endet mit ihr die Welt. Nämlich die verlorene Welt derer, die sich stark genug fühlen, Gott zu töten. Doch in diesem Ende liegt der Anfang einer neuen Welt verborgen. Es folgt der Auferstehungsmorgen, Ostern! So der christliche Glaube. Es könnte in diesem Jahr wieder alles annähernd gut sein, viele Corona- Regeln sind weggefallen und ermöglichen uns nach über zwei Jahren wieder ein Osterfest mit Familie und Freunden. Doch es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent und eine Fluchtbe- wegung, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Wir sind fassungslos und ohnmächtig, wenn in der Ukraine Krankenhäuser und Kindergärten mit Bomben beschossen werden und Zivilisten sterben. Festzu- stellen wie groß die Solidarität in unserer Gesellschaft und Gemeinde ist, wie in Baindt Hilfsbereitschaft gelebt wird, gibt Kraft und macht Mut. Gilt es jetzt doch in besonderem Maße zusammenzuhalten. Trotz der bedrückenden Lage wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest im Kreise lieber Menschen, die Kraft weiterhin zusammenzustehen und die Zuversicht hoffnungsvoll nach vor- ne zu schauen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplat- zes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Boden- seeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Prä- senzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk- Konrad- Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewür- digt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . GnW Corona-Teststation Geänderte Testzeit am Ostersonntag Am Ostersonntag hat die GnW Teststation in der Schenk-Konrad-Halle von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Am Ostermontag kann wieder, wie an Sonn- und Feier- tagen gewohnt, von 10 Uhr bis 20 Uhr getestet werden. Das Rathaus in Baindt ist ab Dienstag, 19. April 2022, wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet! Alle bis zum 01. Mai 2022 vereinbarten Online-Termi- ne behalten ihre Gültigkeit und können wie geplant wahrgenommen werden. Die Online-Terminvereinbarung für die Bürgertheke ist bis zum 12. April 2022 möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Ämtern wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Mit dem Ende der Übergangfrist im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit Ablauf des 02. April 2022 viele Corona-Schutz- maßnahmen weggefallen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen der Zutritt zum Rathaus in Baindt nur mit einer medi- zinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske möglich ist. Das Tragen einer Maske hat sich als effek- tives Mittel erwiesen, um Infektionen zu vermeiden. Die Regelung schützt Sie, die Bürgerinnen und Bürger von Baindt, sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwal- tung und kann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten. Zusätzlich ist die Personenanzahl bei Terminen an der Bürgertheke derzeit auf maximal fünf Personen begrenzt. Weiterhin gelten die allgemein üblichen Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, Abstand halten, Niesen und Husten in die Armbeuge. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Weiteres E-Fahrzeug für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran - und mit ihr kommt auch die Mo- bilitätswende auf die Straße. Elek- trofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern re- duzieren auch Lärm- und Feinstaubbelastung. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Zusätzlich zum ersten Elektrofahrzeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung nutzt der Bauhof seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahr- zeug, einen Opel Vivaro-e. Das neue Elektrofahrzeug wird hauptsächlich durch unseren Bauhof-Elektriker Herr Kumpf für seine täglichen Arbeiten in der Gemeinde ge- nutzt. Alle E-Fahrzeuge werden mit 100 % Ökostrom be- trieben und garantieren Emissionsfreiheit und Geräu- scharmut im täglichen Betrieb. Die E-Fahrzeuge glänzen außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirt- schaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und nukleare Sicherheit (Projektträger ZUG gGmbH) und der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden Zuschüsse über den Gemeindeverband Mittleres Schus- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 senteil für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde für alle 3 Fahrzeuge gewährt. Die Gemeinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klimafreundliches und ‑bewusstes Leben voran. Die Elektromobilität ist hierfür ein wichtiger Schritt in die rich‑ tige Richtung. Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu‑ erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2022 96 € für den ersten Hund. Für je‑ den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn‑ det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406‑23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirtschaftli‑ chen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffent‑ lichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spielplätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf‑ gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor‑ gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß‑ geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge‑ meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht ‑ 5 davon in kommu‑ nalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehschei‑ benmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK‑Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst‑ und Garten‑ bau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon‑ rad‑Halle eine Bügerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschafterhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter ande‑ rem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die be- stehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu er- stellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar ver- fahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachun- gen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüber- dachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bau- antrag zum Abbruch der bestehenden Gebäu- de und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungspla- nes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20 % • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4 % • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vor- geschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Bau- rechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreu- zungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsge- bäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewer- begebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplan- te Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstands- flächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebs- leiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nach- barlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen wer- den, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, wes- halb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenlie- genden Treppenanlage wird im Rahmen des Bau- antrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfa- milienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächs- ten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäu- des der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufsto- ckung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschos- sen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Trep- penhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Be- bauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Über- schreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Ver- letzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord-west- lichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussge- bervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwi- schen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulen- dorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kom- manditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komple- mentärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaf- tern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleis- tungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmen- vertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbes- serung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Fi- nanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Mög- lichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rah- menvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behörden- gruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravens- burg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaft- lichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussge- bergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf so- wie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wol- pertswende und - aufgrund einer besonderen vertragli- chen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgast- zahlen im „Altgebiet“ wie auch in den Erweiterungsgebie- ten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussge- bervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse da- ran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zu- kunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn“ sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Ak- zeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nord- gemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertrags- partner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages ver- längert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungs- runde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjah- re dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpas- sung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemein- den, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen In- dexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbe- sondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Ver- kehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro-Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostenstei- gerung um ca. 35 % mit Wirkung zum nächsten Ge- schäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementspre- chend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nach- trag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussände- rungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Die- sel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortset- zung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die ent- sprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertrags- verlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertrags- unterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusam- menarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgast- zahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbin- dung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskör- perschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künf- tig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vor- gehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Ge- bäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorge- schlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann ent- scheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommer- ferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bar- rierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravens- burg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswarte- häuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang be- auftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Stra- ßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100 %, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5 %, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Ange- botssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barri- erefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncon- tainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutsch- land kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohn- raum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohn- raum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich hö- heren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, son- dern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu voll- ständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Perso- nen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Ob- dachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten ge- flüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungs- markts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohn- raumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemein- de Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Su- che nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vor- laufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglich- keiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt ei- nen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unver- schuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermei- den und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klos- terhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zu- sätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errich- tung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maß- nahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstüt- zung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebo- te einzuholen und nach Rücksprache und im Einver- nehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5 - 7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Aus- gabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamts- fest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt- finden soll. b) Integrationsmanagement - Verlängerung der För- derung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förde- rung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr ver- längert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsma- nagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Ge- meinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Mu- sikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel the- matisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz - Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaß- nahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeindera- tes sollte man mit den Baindter Landwirten das Ge- spräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 29.04.2022 um 19:30 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemi- bedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abgegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundamt. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. April und Sonntag, 17. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Ostermontag, 18. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 16. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 17. April Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Ostermontag, 18. April Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Rozika Guncar feierte am 9. April 2022 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Helga und Egon Buchholz zum 70. Hochzeitstag Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Sams- tag, den 16.04.2022, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. April 17.04. Korridofest Landjugend SKH Foyer 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 26.04. Bürgerinformationsveranstaltung „Dorfplatz“ SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS 30.04. Baindter Waldtour mit Herr Holzberger und Frau Rürup Mai 01.05 Erstkommunion Kirche Baindt 03.05. Gemeinderatssitzung 07.05. Dorfputzete Dorfplatz 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I ev. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II ev. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung SKH Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Unser Frühlingsfest April, April der macht was er will ... Schnee und klirrende Kälte am Frühlings- fest? Das muss doch ein Aprilscherz sein ... leider nein, aber mit Humor haben wir es trotzdem genommen. Es ist ja schließlich 1. April und unsere Feierlust hat uns noch nie jemand nehmen können. So startete auch dieser Festtag mit glücklichen und aufge- regten Kindern, die die Sonne einfach in ihren Gesichtern scheinen ließen. Die fleißigen Eltern brachten morgens be- reits viele Leckereien für unser schönes Frühstücks-Buffet. Die Räume waren von einem Frühlingszauber belegt, ihr Antlitz völlig verändert. Hübsch geschmückt für allerlei Besonderheiten, die diesen Tag für Groß und Klein zu et- was ganz Besonderem machen sollten. Nachdem alle angekommen waren, versammelten sich beide Gruppen gemeinsam in einem großen Kreis in der Schneeweißchengruppe. So ein Festtag braucht schließ- lich einen gebührenden Auftakt. Und den hatten wir. „Es tönen die Lieder, der Frühling kehrt wieder“ klang es fröh- lich durchs Haus. Und auch die liebe Margareth besuchten wir singend bei ihrer Gartenarbeit. Anschließend kehrten die Rosenrotkinder wieder in ihre Gruppe zurück in der, wie auch bei den Schneeweißchens, bereits alles vorbereitet war, um mit den Kindern bunte Windräder zu basteln und unser Ostergras einzusäen. Fleißig hatten die Schneeweißchenkinder in den letzten Wochen ihre Körnersäckchen aus dem Herbst zusam- mengetragen, welche sie mit ihrem selbst gedroschen Korn gefüllt hatten, um sie für Ostern erneut aussäen zu können. Ein besonderes Highlight für die Kinder war an diesem Tag der so liebevoll gestaltete und von fleißigen Elternhänden so großzügig bestückte Kinderkaufladen, der ein Leuchten in den Augen seiner kleinen Kunden er- strahlen ließ, das selbst die Frühlingssonne in den Schat- ten gestellt hätte. Mit zwei Glassteinen als Geldstücke durften die Kinder sich nach und nach, in Zweiergrup- pen, hier zwei Kostbarkeiten aussuchen. Es herrschte an diesem Morgen emsiges Treiben und schaffige Fröhlich- keit, Aufregung und Glückseligkeit bevor es endlich an die herrlich geschmückten Tafeln im Mittelraum ging, in welchem ein reich gedecktes Frühstücks-Buffet auf die Kinder und Erzieher*innen der beiden Gruppen wartete. Jetzt durfte nach Herzenslust geschlemmt werden, denn bei diesem Festmahl blieben keine Wünsche offen. Mit prall gefüllten Bäuchen und strahlenden Gesichtern ging es anschließend in den Garten, während drin al- les umgebaut wurde für unser Puppenspiel. Bei der Ge- schichte von der Schnecke und dem Häschen durfte unser wunderschöner Festtag nun ausklingen, bevor alle, reich bepackt mit Erlebtem, Gebastelten und den geshoppten Schätzen aus dem Kinderkaufladen, glücklich nach Hause und ins Wochenende gingen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Neues von den Junior-PausenhelferInnen Am 30. März besuchte der Krankentrans- portwagen des Deutschen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen im Pausenhof. Pünktlich um 11.30 Uhr stellten sich die freiwilligen Hel- ferInnen, Herr Stiefvater und Frau von Watzdorf, der motivierten Gruppe vor. Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre vielfältigen Fragen an die Besu- cherInnen stellen. Mit großer Geduld und Fachkenntnis beantworteten sie alle Fragen und dabei konnten sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals bestärken. Mit großer Wissbegier durften alle im Anschluss den Rettungswa- gen mit all seinen Raffinessen kennenlernen und sogar selbst ausprobieren. Außerdem wurde erklärt, wann der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Rettungswagen zum Einsatz kommt. Nach einer Stunde verabschiedeten sich die Kinder mit ihrem fröhlichen Ju- ni-Pausi-Spruch und bedankten sich für den freundlichen Besuch der DRK MitgliederInnen. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen tollen Besuch! Anja Steidle, Stefanie Nandi und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Zur Information Neophyten in Kleingewässern bei Baindt und Baienfurt Ob natürlich erhalten oder künstlich angelegt: Die Klein- gewässer in unserer Landschaft sind ein wichtiger ökolo- gischer Faktor zum Schutz gefährdeter Arten. Es gibt viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diese nassen Flächen als Lebensraum oder Brutplatz angewiesen sind. Doch diese wertvollen Lebensräume sind ebenfalls in Gefahr. Sie verlanden leicht, ein Vorgang, der zum Bei- spiel ausgelöst wird, wenn sie von invasiven Neophyten überwachsen werden. Neophyten sind nicht einheimische Pflanzen, die sich stark ausbreiten, da ihre Ansprüche an Umweltbedingungen niedriger sind als die von vielen einheimischen Arten. Die Folge: Regionale Arten werden verdrängt und der Neophyt wächst exponentiell über große Flächen. Es ist Vorsicht geboten mit Abfällen aus Gartenteichen! Viele Wasserpflanzen, die als Zierpflanze für Teichan- lagen verkauft werden, sind Neophyten oder enthalten deren Keimlinge als Nebenprodukt. Ein Beispiel ist die Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), welche nur durch vollständige Trockenlegung des Kleingewässers bekämpft werden kann. Ein weiterer Neophyt ist das Na- delkraut (Crassula Helmsii), welches die gesamte Ober- fläche eines Gewässers bedecken und jegliche anderen Pflanzen verdrängt. Moritz Ott, Wildtierökologe und Experte für Amphibien, berichtet: „Anwohner nahe des Naturschutzgebietes An- naberg versuchten am Ufer eines Kleingewässers ihre Bestände aus Zierteichen anzulegen und verhelfen somit unbewusst den Neophyten zur unkontrollierten Ausbrei- tung. Den Amphibien wird dadurch der Platz zum laichen genommen und es kann sogar das ganze Gewässer ver- schwinden.“ Als Beispiele sind die Gelbbauchunke, der Laubfrosch und der Kammmolch zu nennen, die in flachen, stillen Gewässern laichen. Es mag zwar sein, dass die Kleingewässer etwas karg wirken ohne die aus dem heimischen Teich bekannten Ziergewächse, doch der gut gemeinte Gedanke von „Auf- wertung“ durch das einbringen dieser Pflanzen wirkt un- seren Maßnahmen zur Erholung der gefährdeten Arten entgegen. Heimische Wasserpflanzen etablieren sich mit etwas Geduld ohne Nachhilfe. Es wird dringend darum gebeten, dass weder Wasser- pflanzen oder Tiere, noch Gartenabfälle in die Gewässer gegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Hunde bei ihren Spaziergängen nicht durch diese Ge- wässer tollen, da sonst Laichballen zerstört und brütende Vögel aufgeschreckt werden können. Am Ufer eines neu angelegten Kleingewässers im Natur- schutzgebiet Annaberg wurden Abfälle aus einem Gar- tenteich abgeladen. Diese gefährden die Ökologie des Gewässers, sowie die Tierarten, die dort ihren Nachwuchs aufziehen wollen. (Foto: Walter Hohnheiser). Wie kommt Deutschland durch die Energiekrise? Klimaschutzmanager:innen aus der Region wissen wie sich mit einer unterschätzten „Technologie“ von heu- te auf morgen 10 Prozent des russischen Gasimports reduzieren lässt - und das Hand in Hand mit dem Kli- maschutz. Unser gesamter Energiehaushalt, d.h. der Primärenergie- bedarf wird in Deutschland zu etwa 60 Prozent mit Öl und Gas gedeckt, so die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen. Rund die Hälfte dieses Gases und ca. ein Drittel des Öls beziehen wir hierbei aus Russland. Dies spiegelt eine hohe fossile Abhängigkeit wider und treibt unsere Heizkosten infolge der derzeitigen Situation massiv in die Höhe. An- gesichts dieser Lage betont die Bundesregierung, müsse Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 die Versorgungssicherheit im Zweifel vor den Klimaschutz gestellt werden. Bevor es zu diesem Schritt kommt, sollte jedoch das Energiesparen die „Technologie“ der Stunde sein, so die Klimaschutzmanager:innen. Laut den Zahlen des Umweltbundesamtes, kann allein durch eine um 2°C reduzierte Raumtemperatur und Maß- nahmen wie etwa Spar-Duschköpfe 10 Prozent (des rus- sischen) Gasimports eingespart werden. Und das ist erst der Anfang. Reduzieren wir unsere Rei- segeschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen auf 100, bzw. 80km/h lassen sich auf längere Sicht zu- sätzlich 2,1 Milliarden. Liter fossilen Kraftstoffs einsparen. Fahrer:innen, die weiterhin auf ein hohes Tempo bestehen, sind hierbei bereits berücksichtigt. Würde wirklich jede:r das Gaspedal schonen, könnte Deutschland allein durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit weitere 20 Prozent Kraftstoff einsparen. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Einspar- potenziale: Sektorübergreifend hilft jedes Grad, jeder Au- tokilometer, jede Kilowattstunde, die vermieden wird, unseren Geldbeutel und die Umwelt zu schonen. Jede Kilowattstunde, die zu viel oder sinnlos verbraucht wird, geht zu Lasten derer, die besonders auf fossile Energieträ- ger angewiesen sind. Das sind beispielsweise Menschen auf dem Land oder Speditionen. Angesichts der genannten Zahlen und dieser weitreichen- den Potenziale, kann jede und jeder aktiv dazu beitragen, der Energiekrise klimafreundlich entgegenzutreten. Info: Das regionale Netzwerk Klima und Energie ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Klimaschutz-ma- nager:innen, Koordinator:innen für Klimaneutralität sowie Beauftragten für Klimaanpassung der Kommunen in den Regionen Bodensee und Oberschwaben. Auch die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg sowie die Stadt Ravensburg im Gemeindeverband Mittleres Schussental sind Teil dieses Netzwerks. Zuständig für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte und die Koordination von konkreten Maßnahmen, tauscht sich das Netzwerk untereinander über aktuelle Projekte und gemeinsame Aktivitäten zum Thema Klimaschutz- und Klimaanpas- sung aus. (Klima-) Spartipp des Monats April: Hallo zusammen, mein Name ist Florian Sascha Roth und ich bin seit dem 1. November 2021 „Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ der 3 Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg. Ganz einfach ausgedrückt ist es meine Aufgabe, mir Gedanken dazu zu machen, wie die Verwal- tungen der drei Gemeinden inklusive all Ihrer dazugehö- rigen Liegenschaften bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ werden können. Aber natürlich soll nicht nur die Verwaltung der Gemein- de Baindt „klimaneutral“ werden, sondern auch die Ge- meinde Baindt als Ganzes. Und hier kommen Sie alle ins Spiel: Also verzagen Sie nicht und probieren Sie einfach mal aus, was für Sie möglich scheint! Ergänzend zu den Klimaspartipps des Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) erscheint nun einmal monat- lich ein Tipp, zum Klimaschutz im Alltag. Sie werden se- hen, vieles ist gar nicht so schwer umzusetzen und leistet trotzdem schon einen bedeutenden Beitrag zum Sparen von Strom, Wärme, Wasser, Papier und vielem mehr und damit für den Klimaschutz. (Klima-) Spartipp des Monats April: Digitaler Frühjahrs- putz Nach dem Herbst- und Wintereinbruch der letzten Wo- chen, scheint nun draußen wieder die Sonne und der Früh- ling ist in vollem Gange. Die Blumen blühen und auch die Bäume beginnen zu ergrünen. Neben der Freude an der Natur, steht jetzt für viele Menschen daneben auch die Freude am ausgiebigen Putzen im Vordergrund. Kurzum: Der Frühjahrputz steht vor der Tür! Aber wussten Sie schon, dass ein Frühjahrsputz nicht nur bedeuten muss, das Haus, den Garten oder dass even- tuell noch immer unter Saharastaub und Blütenpollen begrabene Auto oder Fahrrad herauszuputzen, sondern es hier auch noch andere Möglichkeiten gibt. Wie wärs mal mit der digitalen Version eines Frühjahr- sputzes? Aber worum geht es jetzt eigentlich? Ganz einfach, um das Aufräumen von Mail-Postfächern. Natürlich gibt es viele wichtige Mails, die einfach aufbehal- ten werden müssen. Aber eben nicht nur. Oftmals werden auch unwichtige oder schon lange erledigte Mails einfach aufbehalten oder landen im Papierkorb, ohne dass diese endgültig gelöscht werden. Das Problem hierbei ist auch gar nicht, die Mail als sol- ches, sondern viel mehr, dass sämtliche Mails die nicht endgültig gelöscht sind, auf Servern gespeichert werden. Und diese Server brauchen Strom, sehr viel Strom. Man- che Schätzungen gehen davon aus, dass alleine die durch den Stromverbrauch der Server weltweit verursachten Treibhausgasemissionen größer sind, als die des gesam- ten globalen Flugverkehrs. Die Mails werden zudem oftmals mehrfach gespeichert. Die Speicherung erfolgt sowohl auf Server des eigenen Anbieters, als auch auf dem Server von Anbietern wie MS Outlook. Teils werden die Mails zusätzlich auch noch auf dem eigenen Rechner abgespeichert. Wenn daher also nicht mehr benötigte oder unwichtige Mails gelöscht werden, tun wir Gutes für das Klima und finden mitunter manche wichtige und als verschollen ge- glaubte E-Mail auch schneller wieder. Als Motto könnte hier gelten: Mach mal Platz für Neues! Denn wir alle bekommen täglich so viele Mails, dass wir unmöglich jede davon dauerhaft aufbehalten können. Und für Menschen wie mich, deren Freude und Spaß am Putzen sich doch arg in Grenzen hält, ist diese Art von Frühahrsputz auch viel weniger lästig und auch körper- lich weniger anstrengend. Nichtsdestotrotz bleibt natürlich auch das Putzen der Wohnung wichtig. Auch wenn der Stromverbrauch von Servern für uns oft verborgen bleibt, so ist dieser doch unausweichlich vor- handen. Also löschen wir doch einfach mal alle unwichti- gen oder nicht mehr benötigten Mails. So können wir alle einen Teil dazu beitragen, unnötige Stromverbräuche von Servern zu vermeiden und damit Gutes für das Klima tun. Es ist also an der Zeit für den Frühjahrsputz 2.0 - die digitale Version. Ihr Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospizbewegung Weingarten Vortrag: Menschenwürde und Scham Scham ist eine oft übersehene Emotion. Unerkannte Schamgefühle können z. B. zu De- pression oder Rückzug führen - oder in Zynismus, Trotz oder Aggression umschlagen. Scham zu erkennen und konstruktiv mit ihr umgehen zu können ist hilfreich. Denn sie ist zwar schmerzhaft, hat aber auch positive Aufgaben - Scham ist, nach Leon Wurmser, die Hüterin der Menschenwürde. Termin: Freitag, 22.04.2022 19 Uhr Ort: Großer Saal evang. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Referent: Dr. Stephan Marks, Sozialwissenschaftler, Autor, Fortbildner, Freiburg Kooperationsveranstaltung von Hospizbewegung Wein- garten, Ambulanter Hospizverein Ravensburg, Stationä- res Hospiz Schussental Ravensburg Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 - 18056382 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hin- terlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abge- deckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss. Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abge- deckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkom- petenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar. Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte fol- gende Tipps der SVLFG beachten: - Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen - die Schadensbe- hebung erfordert immer eine Absturzsicherung. - Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne her- aus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz. - Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturm- klammern. Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen Pressemitteilung 06. 04.2022 Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht – Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bildungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erlebnispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: ◦ Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen ◦ aktive Natur- und Umweltpädagog*innen ◦ pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen ◦ Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blühstreifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht - Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bil- dungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erleb- nispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: • Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen • aktive Natur- und Umweltpädagog*innen • pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen • Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blüh- streifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Die Anmeldungen zu der Fortbildung können per E-Mail an manuel.schiffer@bund.net gestellt werden. Bitte bei der Anmeldung Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehen- der-landkreis.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. April - 24. April 2022 Gedanken zur Woche Das Licht erlischt im Dunkel des Karfreitags, aber es steigt strahlend auf am Auferstehungsmorgen. Edith Stein Donnerstag, 14. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunden in der Kirche Freitag, 15. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Leuze 11.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit Männerschola Samstag, 16. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzkarten) Sonntag, 17. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Oster - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Leuze Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Osterhochamt mit dem Doppel- quartett des Kirchenchors, Streichquartett, Trompete und Orgel (Messe in G von Chris- topher Tambling) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen (mit Platzkarten) Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche Montag, 18. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Kurt Brugger, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter mit Ange- hörigen, Sieglinde Kösler) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Dienstag, 19. April Ferien - Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 20. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. April Ferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 22. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 23. April 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. April - 2. Sonntag der Osterzeit - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Familie Amann und Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Jahrtag: Käthe Baur) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Fabian 10.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion mitgestaltet von der JuKa (nicht öffentlich) 18.00 Uhr Baienfurt - Dankandacht der Erstkommuni- onskinder (nicht öffentlich) Bitte beachten: Es gilt weiterhin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln.“ (Dietrich Bonhoeffer) Angesichts der Bilder und Nachrichten aus der Ukraine tue ich mich dieses Jahr schwer mit dem Ostergruß. Es liegt eine bleierne Schwere über allem. Es sind zwei Zi- tate, die mir und vielleicht auch ihnen weiterhelfen und Mut machen. Zum einen ist es Dietrich Bonhoeffer, der die Nacht des Karfreitags selbst durchlebt hat und Walter Hümmer, Pfarrer und Gründer der Christusbruderschaft Selbiz. „An Ostern hat eine Explosion göttlichen Lebens stattgefunden: Nicht nur vom Grab Christi ist der Stein weggewälzt, auch der Stein über dem Grab der Welt und des gesamten Kosmos ist aufgesprengt.“ In diesem Sinne wünsche ich uns allen den Mut und die Kraft von Ostern. Bernhard Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. • Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann genutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 21.04. geschlossen Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am Mitt- woch, 27. April 2022 um 14 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Mundart und Musik mit dem Bodasee-Schwob“ Frie- der Hahn aus Tettnang. Das musikalische Urgestein bietet seinem Publikum ein vergnügliches und kurzweiliges Pro- gramm. Zusammen mit seinem Akkordeon ist der Vollb- lutmusiker ein Garant für gute Laune und viel Vergnügen. Nehmen Sie sich Zeit, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit, denn „Lacha isch xond“. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Einladung Donnerstag, 28.4.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Ein- ladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.04.2022 Gleichberechtigung! Tag der Diakonin am 29.4.22 in Friedrichshafen, Ade- nauerplatz um 9.30 Uhr Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.5.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskir- che Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Wag- gershauser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen _______________________________________ Ökumenischer am 24.April 2022 um 11.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Turmbau zu Babel Wir freuen uns mit Euch Gottesdienst zu feiern _______________________________________ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Donnerstag, 14. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl Freitag, 15. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kirche Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Sonntag, 17. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternacht-Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche Montag, 18. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 24. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Taufe 11.30 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Gedanken zum Osterfest Die Zeit, in der Johannes das Buch geschrieben hat, aus dem auch unser Wochen- spruch stammt, war eine mit unzähligen Krisen, die Men- schen verunsichert zurückge- lassen haben. Auch heute geht es ja vielen so, dass sie zwar äußerlich eine Krise abhaken, weil die nächste schon in den Start- löchern sitzt, aber oft genug kommt die Seele gar nicht hinterher - Angst und Verunsicherung bleiben. Da tut es gut, sich immer wieder aus der negativen Ge- dankenspirale herausziehen zu lassen, mit anderen Os- tern zu feiern, im Gottesdienst und zu Hause und die Os- terbotschaft in unser Herz zu lassen: Jesus lebt und er sagt uns in allen Krisen zu, dass ER das letzte Wort behält und die Welt und unser Leben bei ihm gut aufgehoben sind und auch bleiben: Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Eine gesegnete Karwoche und frohe Ostern! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer __________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 __________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. __________ Kinderkirche Vom 16.4. – 24.04.2022 findet keine Kinderkirche statt. Am 1. Mai treffen wir uns wieder. --- Woche 6: Stille (Lukas 2,19) Kinderkirche Vom 16.4. - 24.4. findet keine Kinderkirche statt. Ab dem 1. Mai treffen wir uns dann wieder jeden Sonntag im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. __________ Karwoche & Oster-Oktav Am Gründonnerstag lädt die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt um 19 Uhr zu einem liturgisch-festlichen Abendmahlsgottesdienst in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Am Tag der Stiftung des Heiligen Abendmahls spüren wir dem Geheimnis nach, das uns Gott da in die Hände legt. Wir lassen uns hineinnehmen in die Lobgesänge, die traditi- onell mit dieser Feier verbunden sind und gehen damit den ersten Schritt der drei besonderen Tage bis Ostern. Am Karfreitag feiern wir um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt einen schlichten Karfreitagsgot- tesdienste, begleitet vom Chor. Wir stellen uns in diesen Gottesdiensten vor Augen, was es sich Gott kosten ließ, um uns Mensch zurück in eine geheilte Gemeinschaft mit unserem Schöpfer zu holen und damit auch die Beziehungen untereinander heil werden zu lassen. Osternacht in der Ev. Kirche Baienfurt Noch vor Sonnenaufgang beginnt am 17. April um 6 Uhr ein ganz be- sonderer Gottesdienst. In der noch dunklen Kirche werden Geschich- ten aus dem Alten und Neuen Tes- tament zu Gehör gebracht, die da- von erzählen, wie Gott schon immer Menschen von der Dunkelheit ins Licht geführt, wie er ihnen geholfen hat und sie neu anfangen ließ. Immer wieder stimmt die Ge- meinde in Liedstrophen ein, die uns mit hineinnehmen in das geheimnisvolle Geschehen, in dem Gott durch sein Leben den Tod überwindet und es bei Menschen Ostern werden lässt. Die neue Osterkerze wird zum ersten Mal entzündet. Sie soll in jedem Gottesdienst daran erinnern, was Jesus versprochen hat: „Ich bin das Licht der Welt, wer mir nachfolgt, muss nicht im Dunkeln herumgehen, sondern wird das Licht des Le- bens haben.“ Mit der Osternacht feiern wir den höchsten Festtag der Christenheit. In der frühen Zeit wurden in dieser Nacht die Menschen getauft, die sich ein Jahr lang durch Tau- funterricht darauf vorbereitet haben. Heute wird dieser Taufunterricht meist nachgeholt - im Konfirmandenun- terricht. Neben der Tauferinnerung steht die Feier des Abendmahls im Mittelpunkt der Osternacht. Durch die Taufe spricht uns Gott zu, dass wir seine Kinder sind und un- tereinander Schwestern und Brüder. Diese Gemeinschaft erleben wir in der Feier des Heiligen Abendmahls mit allen Sinnen: „Schmeckt und seht, wie freundlich der Herr ist, wohl dem, der ihm vertraut.“ Ostern geht weiter ... Am Oster-Sonntag feiern wir um 10.30 Uhr einen Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche in Baienfurt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Am Ostermontag findet um 10.30 Uhr ein weiterer Got- tesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Am Sonntag nach Ostern feiern wir 10.30 Uhr einen Got- tesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche und um 11.30 Uhr einen Krabbelgottesdienst im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _______________________________________ Gottesdienst AAnders mit Kunst und Musik am Samstag den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt am Samstag, den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung - das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _______________________________________ Kreativer Montag findet am 25.4. 2022 N I C H T statt. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt um 8:30 Uhr zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 25.04. - Kein KM!!! 02.05.- Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG Am 25.4.2022 findet k e i n Kreativer Montag statt. Wir freuen uns schon auf den 2. Mai um 8.30 Uhr auf Ger- hard Hillmayr. Ihr Kreatives Montagsteam Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Bitteres Pokal-Aus im Elfmeterschießen SV Baindt - TSV Tettnang 1:1 (0:0) 3:5 i. E. Nach den Siegen gegen Kosova Weingarten und den SV Haisterkirch, empfing der SVB am Mittwochabend den TSV Tettnang in der 3.Runde des Bezirkspokals. Der TSV steht derzeit auf dem ersten Platz in der Kreisliga A2, wodurch ein Spiel auf Au- genhöhe zwischen den beiden Tabellenführern erwartet werden konnte. Die Gastgeber fanden zu Beginn besser in das Pokalspiel und hatten nach drei Minuten durch Jonathan Dischl und Yannick Spohn bereits die erste gute Möglichkeit auf den Führungstreffer. Der TSV kämpfte sich jedoch im An- schluss in die Partie und vergab nach einer halben Stunde die größte Chance im ersten Durchgang. Nachdem Luca Wetzel den Ball 25 Meter vor seinem Kasten leichtfertig vertändelte, hatte ein Stürmer der Gäste das leere Tor vor sich, schob die Kugel allerdings knapp vorbei. Hinein in eine Druckphase des TSV, eroberte Dischl in der 54.Minute gegen einen Innenverteidiger der Gäste etwas glücklich den Ball und behielt alleine vor dem Torwart die Ruhe - 1:0 für den SVB. In der Folge verständigten sich die Baindter auf eine sichere Abwehrarbeit und versuchten durch den ein oder anderen Konter für die Entscheidung zu sorgen, wobei Philipp Boenke und Dischl Chancen aus- ließen. Die Taktik schien bis kurz vor Schluss aufzugehen, ehe sich der Tettnanger Innenverteidiger Wiest zum Held für den TSV Tettnang aufschwang und in der 88.Minute sehenswert per Fallrückzieher zum 1:1 ausglich. Nach diesem bitteren Ausgleich ging es direkt ins Elf- meterschießen, in welchem der zweite Baindter Schütze, Phillip Thoma, Nerven zeigte und an der Latte scheiterte. Die Gäste verwandelten hingegen alle fünf Elfmeter sou- verän, wodurch sich der SVB mit der ersten Saisonnieder- lage aus dem Pokalwettbewerb verabschieden musste. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Marko Szeibel, Michael Brugger, Sebastian Saile - Philipp Kneisl (80. Flo- rian Vollmer), Nico Geggier (63. Philipp Boenke), Philipp Thoma, Ylber Xhafa (56. Jan Fischer) - Jonathan Dischl, Yannick Spohn Spielabsagen Die Partien SV Baindt II - SV Blitzenreute II und SV Baindt - SV Blitzenreute wurden von Seiten der Blitzenreuter Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 aufrund Spielermangels abgesagt. Beide Spiele werden daher mit 3:0 für die Baindter Mannschaften gewertet. Vorschau: Montag, 18.04.2022 11.00 Uhr: SV Baindt Damen - SGM TSV Aitrach / SV Tannheim Damen 12.45 Uhr: SV Haisterkirch II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Haisterkirch - SV Baindt Herren 1 werden Meister in der Bezirksklasse! SV Baindt - VfB Friedrichshafen 9:1 Aufgrund der Corona-Pandemie wurde vom Verband beschlossen, die Saison 2021/22 als Einfachrunde zu bestreiten. Daher hatten wir am 09.04.2022 nach langer Pause das letzte noch offe- ne Spiel der Vorrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Immerhin 12 Fans hatten den Weg in die Halle gefunden und freuten sich auf das Spiel und das Beisammensein. Leider konnten unsere Gäste nicht in Bestbesetzung an- treten, sodass die Partie sehr einseitig verlief. Unser Ein- serdoppel Marcel Brückner und Tobias Nowak hatten noch große Probleme ins Spiel zu finden und musste nach 0:2 Satzrückstand mehrere Matchbälle abwehren, um am Ende doch noch gewinnen zu können. Danach kamen wir aber ins Rollen und gewannen die nächsten Begegnungen teilweise sehr souverän. Lediglich Thomas Rauch muss- te trotz guter Leistung anerkennen, dass sein Gegner Matthias Braun einen Sahnetag erwischte und ihm keine Chance ließ. Philipp Schwarz vollendete das Spiel dann mit seinem zweiten Einzel nach nicht einmal 2 h Spielzeit zum hochverdienten 9:1 Sieg. Im Anschluss feierten wir unseren Meistertitel mit Speis und Trank und ließen den Abend mit vielen Gesprächen noch gemütlich ausklingen. In der Abschlusstabelle stehen wir ungeschlagen an der Tabellenspitze, sind somit Meister der Bezirksklasse 2021/22 und steigen in die höchste Spielklasse der Be- zirks Allgäu-Bodensee auf. Dabei wurden wir von Anfang an unserer Favoritenrolle gerecht und konnten fast alle Spiele souverän gewinnen. Als Highlight der Saison muss das knappe und äußerst spannende Spiel gegen den SV Ettenkirch, das wir mit 9:7 gewinnen konnten, hervorge- hoben werden. Besonders erfreulich war im Saisonverlauf, dass alle unse- re Ersatzspieler mit Siegen Punkte zu dieser einzigartigen Saison beisteuern konnten. Wir hoffen jetzt schon auf eine ganz normale Saison 2022/23 mit Vor- und Rückrunde in der Bezirksliga, in der wir auch ein Wörtchen um den Meistertitel und Aufstieg mitreden möchten. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Vorankündigung Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier Endlich ist es wieder soweit - wir wollen in die Tennissaison 2022 starten!! Am So., 24.04.2022 um 13:00 Uhr findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab 20.04. eine Anmeldeliste aus. Bei schlechtem Wetter bitte den Aushang beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausge- nommen an den Abenden, an denen während der Verbandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Trai- ning belegt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Vereins-Webseite Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel. 07502 1740 Landjugend Baindt e.V. Korridorfest 2022 Endlich ist es wieder soweit. Die Land- jugend Baindt ladet Sie ganz herz- lich zum diesjährigen Korriderfest am 17.04.2022 ab 19:30 Uhr in das Foyer der Schenk-Konrad-Halle in Baindt ein. Für Musik, Getränke und Essen ist gesorgt. Allen, die einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können ist der Eintritt gewährt. Wir freuen uns auf Euch. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Basar Baindt Flohmarkt „rund ums Kind“ 14.5.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.4.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet ihr auf Facebook Kinderbasar baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Einladung Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegen- gefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umgebaut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse an- gepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. CDU Baumeister Biber Der CDU Ortsverband Baindt lädt ein zu einer Begehung des Biberreviers am Unteren Bampfen (Föhrenried) mit fachlicher Begleitung des Bi- berbeauftragten des Landkreises, Gerhard Maluck, und vielen Informationen über das Leben und Verhalten des Bibers. Termin: Freitag, 29. April 2022 Treffpunkt: 16 Uhr am Bampfen in Höhe des Bahnwärter- häuschens (auf der Ostseite der Bahnlinie), alternativ um 15.30 Uhr am Parkplatz Riedsenn. Von hier sind es ca. 20 Minuten Fußweg. Bitte beachten Sie: Eine Anfahrt mit dem Auto zum Biber- revier ist nicht möglich. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Aus jedem Schwimmer ein Rettungs- schwimmer - 11 neue Rettungsschwim- mer Nach einer 2-jährigen, pandemiebedingten Durststrecke konnte am Samstag, 26.03. endlich wieder der Theori- eunterricht für junge Rettungsschwimmer stattfinden. So wurden die Teilnehmer, welche als Juniorretter bereits Grundkenntnisse des Rettungsschwimmens erlernt und diese praktisch trainiert haben, nun als Rettungsschwim- mer theoretisch ausgebildet. Neben den Gefahren rund um Gewässer aller Art wurden auch Inhalte der Ersten Hilfe sowie Rettungstechniken besprochen und praktisch geübt. Am Ende des Lehrgangs konnte 11 zufriedenen Rettungsschwimmern für den ersten bestandenen Prü- fungsteil gratuliert werden! Der Abschluss der Ausbildung unser 12- und 13-jährigen Mitglieder ist der Verleih des Deutschen Rettungsschwim- mabzeichens in Bronze nach dem Absolvieren der prak- tischen Disziplinen. Diese werden in den kommenden Monaten im wöchentlichen Training geprüft. Unterstützung erhielt die Lehrgangsleiterin Hannah Bren- ner von der Lehrscheinanwärterin Daniela Hund, aus der DLRG Ortsgruppe Altshausen. Sie befindet sich aktuell im Lehrscheinstipendium des Bezirks Ravensburg und berei- tet sich auf die Lehrscheinprüfung vor, indem sie in der Theorie als auch in der Praxis immer wieder Unterrichts- themen übernimmt und hierfür eine Beurteilung erhält. Der Lehrschein ist die höchste Trainerlizenz im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen innerhalb der DLRG. Wir in Baienfurt unterstützen mit unseren Ausbildern den Bezirk Ravensburg und andere DLRG Ortsgruppen aus dem Landkreis bei der Ausbildung zukünftiger Trainer. Team Ausbildung DLRG Ortsgruppe Baienfurt Theorieunterricht für 11 junge Rettungsschwimmer Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Ravensburger Geschenk-Gutschein und Bürgerkarte unterstützen Vereine und lokalen Handel An der Gemeinwohl-Aktion können alle Bürgerin- nen und Bürger beim Kauf eines Ravensburger Ge- schenk-Gutscheines ohne Mehrkosten mitmachen. Mit der Ravensburger Gemeinwohl-Aktion werden durch den Kauf der Ravensburger Geschenk-Gutscheine über einen begrenzten Zeitraum Vereine unterstützt und gleichzeitig der lokale Einzelhandel gestärkt, ohne dass dabei Mehrkosten für die Kundschaft und die Geschäfte entstehen. Möglich macht dies eine Aktion des Ravens- burger Geschenk-Gutscheins der Initiative Ravensburg (Stadt und Wifo) in Verbindung mit der Bürgerkarte. So funktioniert die Aktion: Beim Kauf des Ravensbur- ger Geschenk-Gutscheines wählt der Kunde ein Förder- projekt der Bürgerkarte aus und schon fließen 10 % des Gutscheinwertes an Vereine und Bürgerprojekte. Weder für die Kunden, noch für die Geschäfte entstehen Mehr- kosten. Zu verdanken ist die Aktion den Sponsoren wie Vetter Pharma-Fertigung, Volksbank Ulm-Biberach, VR Bank Ravensburg-Weingarten und Schwäbische Zeitung. Die Aktion ist für den Verkauf von Geschenk-Gutschei- nen im Wert von insgesamt 40.000 Euro angesetzt und endet danach. „Die Bürgerkarte schafft Anreize für regionale Wirt- schaftskreisläufe, wodurch das Geld in der Region bleibt und am Ende der Stadt und uns allen wieder zugute- kommt. Dasselbe Ziel hat auch der Ravensburger Ge- schenk-Gutschein und gemeinsam in einer Aktion verstär- ken sich die positiven Effekte. Hinzu kommt, dass mit der Bürgerkarte regionale Vereine und somit ehrenamtliches Engagement und ein solidarisches Miteinander gestärkt werden - daher unterstützen wir diese Ravensburger Ge- meinwohl-Aktion sehr gerne“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp die Motivation der Stadt. Verkaufsstelle der Geschenk-Gutscheine für die Gemein- wohl-Aktion ist die Tourist Information der Stadt Ravens- burg im Lederhaus (Marienplatz 35). Die Bürgerkarten der ca. 90 teilnehmenden Vereine sind dort ebenfalls er- hältlich, können aber auch digital heruntergeladen und via Smartphone ausgewählt werden (www.buergerkar- te-bodensee-oberschwaben.de/buergerkarten). Weite- re Vereine können sich jederzeit anmelden, aber auch Schulen, Kindergärten sowie jedes, dem Gemeinwohl die- nende Bürgerprojekt. Die Anmeldung eines Förderpro- jektes erfolgt online auf der Bürgerkarten-Webseite, ist kostenlos und dauert ca. 5 Minuten. „Für die Bürgerkarte ist die gemeinsame Aktion mit dem Ravensburger Ge- schenk-Gutschein eine tolle Möglichkeit, noch bekannter zu werden und somit noch mehr Vereine und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren mitzumachen, denn je mehr Menschen die Bürgerkarte nutzen, desto besser für die Region“, freut sich Miriam Montano, Ansprechpartnerin für die Bürgerkarte Bodensee-Oberschwaben. Link zu den Förderprojekten, die bereits unterstützt wer- den können: www.buergerkarte-bodensee-oberschwaben.de/buer- gerkarten Link zur Anmeldung für Vereine und Bürgerprojekte, die noch mitmachen möchten: www.buerger-vermoegen-viel.de/foerderprojekt-anmel- den.php Link zum Ravensburger Geschenk-Gutschein: www.rv-gutschein.de Hochschule Kehl Digitaler Infotag am 20. April 2022 Studieninformationstag am 20. April 2022 Virtuell über Studiengänge und studentische Projek- te informieren Kehl. Am 20. April 2022 ist Studieninformationstag. Die Hochschule Kehl öffnet an diesem Tag ihre digitalen Türen für alle Interessierten und informiert über die spannenden Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung. Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem Tag die Hochschule und ihre Studiengänge kennenzulernen, all ihre Fragen zu stellen und in verschiedene studentische Projekte reinzuschnuppern. Bitte folgen Sie dazu ab 13 Uhr dem folgenden Link: https://eu01web.zoom.us/j/67955480480 Ab 15 Uhr stellen Studierende spannende Projektergeb- nisse aus ihrem Studium vor. Freuen Sie sich auf verschie- dene Themen in den Sessions! 15.00 bis 16.20 Uhr o Session 1: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa o Session 2: Kommunalpolitik o Session 3: Personalmanagement & Führung o Session 4: Hochschulthemen o Session 5: Digitalisierung 17.00 bis 18.20 Uhr o Session 6: Kommunikation / Presse- und Öffentlich- keitsarbeit o Session 7: Verwaltung und Kreativität o Session 8: Kommunal- und Regionalentwicklung o Session 9: Rechtliche Themen / Finanzen Der detaillierte Themenplan der einzelnen Sessions und die jeweiligen Veranstaltungslinks sind auf www.hs-kehl. de/hochschultag dargestellt. Die Hochschule Kehl freut sich über Ihre Teilnahme an dem digitalen Studieninformationstag! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach nur reinklicken! Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Maßnahmen der Kommunen und Schulen sowie bei Förderangeboten des Landes Es wird wieder gespielt, gebastelt und gelernt: In den Os- terferien bieten die Gemeinden, Kommunen und Schulen in Baden-Württemberg zahlreiche Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen an. Schülerinnen und Schüler, die diese organisierten Ferienangebote der Kommunen oder Schu- len nutzen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Versicherungs- schutz besteht auch bei der Teilnahme am Förderangebot Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 „Ferienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Die Absicherung bei der Teilnahme an organsierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen und Schulen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder stationären Versorgung, über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coronabe- dingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses neue Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Oster-, Pfingst-, Som- mer- und Herbstferien möglich. Schülerinnen und Schü- ler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangrei- chen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, un- mittelbaren Wegen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu gehen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mä- delsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstalten wir in gewohnter Zusammen- arbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu ge- hen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mädelsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstal- ten wir in gewohnter Zusammenarbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Von A-Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen & mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Finanzie- rung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Weitere Unterstüt- zung leisten wir z.B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaffung von neuen Spielgeräten für die Pause, … Das Repair Café & Mehr hat bisher z.B. die Nachbarschaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Er- lös ein soziales Projekt gefördert. Von A - Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen und mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Fi- nanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Wei- tere Unterstützung leisten wir z. B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaf- fung von neuen Spielgeräten für die Pause, ... Das Repair Café & Mehr hat bisher z. B. die Nachbar- schaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Erlös ein soziales Projekt ge- fördert. Kommen Sie gerne vorbei und informieren Sie sich über unsere Arbeit. Wir sind dankbar für jede helfende Hand, die dieses Engagement dauerhaft unterstützen möchte. Speziell für den Förderverein gilt auch, dass die Kinder der Schule sehr schnell entwachsen und wir daher stets auf „Nachwuchskräfte“ angewiesen sind, damit der För- derverein weiterleben kann. „Auf in Museum!“-Erlebnistag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg: Werkstoff & Lebensraum Erde Die Reihe „Auf ins Museum!“ startet mit dem Erlebnistag „Werkstoff & Lebensraum Erde“ am Ostermontag, 18. April 2022 im Bauernhaus-Museum in Wolfegg. Ein vielfältiges Programm gibt ungeahnte Einblicke in das Thema Erde. Die Erde als Lebensraum für Tiere und Insekten, die ei- nen zentralen Platz im Ökosystem haben und die Erde als Rohstoff, aus dem Schönes und Nützliches werden kann. Es gibt viel zu entdecken & erfahren über das, was unter unseren Füßen ist. Pressemeldung 5.4.2022 Vom Pflügen bis zur Aussaat, vom Lehm für den Haus- bau bis zum Ton für den Topf, von der Ameise bis zum Maulwurf, vom Keimen bis zum Kompost, überall spielt Erde als Werkstoff und Lebensraum eine wichtige Rolle. In vielen Mitmachaktionen, Führungen und Entdeckersta- tionen kann Erde erlebt und erforscht werden. Ein Highlight ist die Kooperation mit Kremer Pigmente Aichstetten. Seit über 40 Jahren steht Kremer Pigmente weltweit für qualitativ hochwertige Produkte für die Res- taurierung, die Denkmalpflege, die anspruchsvolle Malerei und das Handwerk. Rohstoffe aus aller Welt werden in aufwendiger Handarbeit zu feinen Pigmentpulvern zerrie- ben, gesiebt oder gefiltert. Die Wiederbelebung des alten Handwerks der Pigment- und Farbherstellung aus Erden und anderen natürlichen Stoffen bringen Mitarbeiter/in- nen der Farbmühle den Interessierten näher. Die Erde als Werkstoff bringt die Keramikerin Anja Best den Besucherinnen und Besuchern näher. Sie führt in die Kunst des Freien Modellierens aus Ton ein und leitet die kleinen Museumsentdecker/innen an, selbst mit Lehm zu arbeiten. Die selbstmodellierten Werke dürfen selbstver- ständlich mit nach Hause genommen werden. Im Fach- werkhausmodell können außerdem Gefache ausgefüllt mit Lehm ausgefüllt werden. Dass Erde nicht gleich Erde ist, zeigen die Expert/innen vom Bau- und Umweltamt. Vor Ort entnehmen und un- tersuchen sie an verschiedenen Orten auf dem Gelände Bodenproben. Die Fachleute haben auch Proben von exotischeren Erden dabei, die verglichen und analysiert werden. In bereitgestellten Fühlkästen können Interes- sierte die Unterschiede von Erde zu Erde selbst ertasten. Wer Tipps für den heimischen Garten sucht, dem bieten zahlreiche Experten diesem Tag fachkundigen Rat in Wol- fegg. Der Museumsmauser erklärt um 11 und um 13 Uhr welche Tiere in der Erde leben, wie man sie erkennt und gibt Tipps für die Schädlingsbekämpfung im heimischen Garten. Der Museumslandwirt führt das Torfstechen vor, wie es früher praktiziert wurde und erklärt, wofür der Torf verwendet wurde. Was wäre Ostern ohne Eier? Die Museumspädagogin des Bauernhaus-Museum Wolfegg nimmt interessierte Kinder von 11 bis 15 Uhr mit, um gemeinsam auf dem weitläufigen Gelände Ostereier zu suchen. Die Inkultura Weingarten kocht einen Eintopf im Tontopf auf dem traditionellen Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Holzherd und bietet „Probiererle“ an. Zur Stärkung für die Museumsgäste gibt es Gaisburger Marsch und Nudelsu- ppe, für den kleinen oder den süßen Hunger Grillwurst oder Kaffee und Kuchen. Für das leibliche Wohl ist also auch bestens gesorgt. Informationen Auf ins museum! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, lernen kleine und gro- ße Besucher und Besucherinnen an fünf Erlebnistagen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg kennen. Die Erleb- nistage drehen sich in dieser Saison um das große The- ma der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. (Nächste Termine: 6.6. Tiere auf Hof und Flur I 26.6. Heuernte I 14.8. Kräuter, Garten, Religion I 23.10. Holztag) Geöffnet von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauern- haus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschlie- ßende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 6/ 17 Schönen Muttertag 700U33U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 4. 1 2 4 4 4 1 1 1 2 2 22 3 3 3 4 3 1+2 3+4 2+3 1 2 Hat der Hase mehr blaue oder rote Blumen auf das Ei gemalt? Ein Ei fehlt in der Sammlung. Wie müsste es aussehen? Wohin verschickt der Hase das Ei? Löse das Bilderrätsel, und du ndest es heraus. Die Hauptstadt welchen Landes ist diese Stadt? Weißt du’s? Male das Ei mit Buntstiften aus: 1 = rot, 2 = blau, 3 = grün, 4 = gelb © Sasse/DEIKE Lösungen: 1. Er hat elf blaue und zwölf rote Blumen gemalt.; 2. Es müsste ein blaues Ei mit weißem Herz sein. Von jeder Farbe gibt es vier Eier mit vier verschiedenen Mustern.; 3. LONDON (Lokomotive, Mund, Mond), Hauptstadt Englands/Großbritanniens ©Sasse/DEIKE 752R16R1 KAUFGESUCHE Johanniter-FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 25. April bis einschließlich Freitag, 06. Mai 2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Rentner sucht ein gepflegtes Wohnmnobil evtl. auch einen Campingbus, schön wäre ein Festbett und eine Klimaanlage zum Kauf. 0175-8970591 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE[mehr]

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                Zuletzt geändert: 14.04.2022
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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 2. Juli 2021 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Sehr geehrte Bürger*innen der Gemeinde Baindt, am 7. Juli 2021 ist es wieder soweit. Wir, die Gemeinde Baindt und das Forschungsprojekt Digitaldialog 21 der Hochschule Furtwangen, laden Sie herzlich zum zweiten Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt ein. Bereits am 4. November 2020 konnten wir in einem Dialog die Chancen, Herausforderungen und Ge- staltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels in Baindt diskutieren. Daran wollen wir nun anknüpfen: Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr, dieses Mal online per Videokonferenz statt. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit Ihnen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im ländlichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- visionen im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Ge- sundheit und Wirtschaft im Fokus. Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinformation (E-Mail-Adresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Tel. (07723 920-2982) an. Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen Anforderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und in- tuitiv verständlich. Sehr geehrte Bürger*innen der Gemeinde Baindt, am 7. Juli 2021 ist es wieder soweit. Wir, die Gemeinde Baindt und das Forschungsprojekt Digitaldialog 21 der Hochschule Furtwangen, laden Sie herzlich zum zweiten Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt ein. Bereits am 4. November 2020 konnten wir in einem Dialog die Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels in Baindt diskutieren. Daran wollen wir nun anknüpfen: Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr, dieses Mal online per Videokonferenz statt. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit Ihnen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im ländlichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungsvisionen im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinformation (E-Mail-Adresse) bis zum Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Liebe Hobby-Gärtnerinnen und Gärtner, Baindt blüht auf - und zwar wortwörtlich. In den schönsten Farben erfreuen uns die Wie- sen des „Natur nah dran“ Kooperationsprojektes, welche vom NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg gestaltet wur- den. Überall blühen Kornblumen, Mohnblumen oder Wiesensalbei. Auch die Vögel und Insekten freuen sich über die Vielfalt. Gestalten auch Sie eine naturnahe Fläche in Ihrem Garten und lassen Ihren Garten auf- blühen. Infos sowie Tipps und Tricks, finden Sie auf unserer Homepage www.baindtbluehtauf.de. Sie haben bereits einen naturnahen Garten? Dann inspirieren Sie andere, es Ihnen gleich zu tun und schicken Sie uns ein paar Fotos von Ihrem Garten. Gerne können Sie uns diese über unsere E-Mail-Adresse zukommen lassen (baindtbluehtauf@gmx.de) oder posta- lisch über den Briefkasten der Gemeinde Baindt. Es warten tolle Preise auf den Gewinner mit dem „schönsten“ Garten Baindts. Auch auf unserer Homepage hat sich einiges getan. Für die Baindter Kinder steht nun ein Bereich zur Verfügung, in dem spielerisch die Elemente eines naturnahen Gartens erforscht werden können. Außerdem können die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner nun einen tollen Überraschungspreis gewinnen. Hierzu kann unsere Malvorlage herunterge- laden werden und der auf dem Papier gestaltete Garten per Mail eingereicht oder bei der Gemeinde Baindt eingeworfen werden. Stichwort: Baindt blüht auf! Vorbeischauen lohnt sich! Falls Sie qualitativ hochwertiges Saatgut benötigen, können Sie uns gerne jederzeit anschreiben. Weiterhin viel Spaß beim naturnahen Gärtnern wünscht das Team von Baindt blüht auf! Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Corona-News Neue Corona-Verordnung trat am Montag in Kraft – Im Landkreis Ravensburg gelten die Regelungen der Inzidenzstufe 1 Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen und die Regelungen an das derzeit deutlich ent- spanntere Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderun- gen traten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg bereits vor Geltung der neuen Corona-Verordnung unter 10 liegt, hat das Landratsamt bekanntgemacht, dass seit Montag die Regelungen der „Inzidenzstufe 1“ gelten. Dies bedeutet unter anderem: • Private Treffen sind mit maximal 25 Personen möglich (geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit) • Private Veranstaltungen sind im Freien mit 300 Perso- nen möglich • Private Veranstaltungen sind in geschlossenen Räu- men mit 300 Personen möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind • Diskotheken können mit einer Person pro 10m² öff- nen. Dabei müssen alle Gäste einen Nachweis darüber haben, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, es muss ein Hygienekonzept vorhanden sein und die Datenerfassung ermöglicht werden • Für Gastronomie, Sport (ausgenommen Sportveran- staltungen) sowie Kultur und Freizeiteinrichtungen gelten keine besonderen Beschränkungen mehr Alle weiteren Regelungen sind im Stufenplan der Landes- regierung zu finden. Grundsätzlich gilt: Die neue Corona-Verordnung sieht vier Inzidenzstufen vor: • Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50 • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 50 und 35 • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 35 und 10 • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10 Für die Einordnung in die jeweilige Inzidenzstufe sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-In- zidenzen der jeweiligen Stadt- und Landkreise relevant, die täglich hier abgerufen werden können. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöhe- ren Inzidenz. Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Su- permärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffent- lichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrich- tungen. Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienst- leistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!!Das Betreten des Rathauses ist wieder ohne Terminvereinbarung möglich!!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rat- haus einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Bäume, Hecken und Sträucher sind in den letzten Wochen beträchtlich gewachsen. Es wird vermehrt festgestellt, dass Äste Verkehrszeichen verdecken sowie Straßenkreu- zungen, Straßeneinmündungen und Grundstücksausfahr- ten für den Verkehrsteilnehmer unübersichtlich machen. Auch der Fußgängerverkehr wird behindert und beein- trächtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen ei- nengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weghinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizu- gehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Diese Werte sollten auch bei schweren und regennassen Ästen eingehalten werden. Die Grundstücksbesitzer wer- den deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu über- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 prüfen und, wenn notwendig, Bäume, Hecken und Sträu- cher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigen- tümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 10.07.2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits angekündigt, machen wir uns ein Bild über gelungene Wohnquartiere die im Konzeptvergabever- fahren entwickelt wurden. In Kirchheim unter Teck und Tübingen werden Baugebiete besucht, die in einer ähn- lichen Vorgehensweise wie sie im Fischerareal geplant sind, realisiert wurden. Es werden die Gebiete besichtigt und ausgewählte Projekte, unter anderem von Akteuren vor Ort, näher vorgestellt. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25,- € (inklusive Fahrt mit dem Reisebus nach Tübingen, Kirchheim unter Teck und zurück, Projekt- vorstellungen sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang ver- geben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt mög- lich, Sie erhalten automatisch eine Anmeldebestätigung. Bitte melden Sie sich bis zum Donnerstag, 08.07.2021, an. Weitere Informationen zur Exkursion und zum Fische- rareal finden Sie auf unserer Homepage unter https:// www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Eine me- dizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Rosen für naturnahe Gärten Wildrosen und Rosensorten mit ungefüllten bzw. leicht gefüllten Blüten fördern die Insekten im heimischen Garten und können damit dem Artensterben entge- genwirken. Es gibt neben den Wildrosen zahreiche un- terschiedliche Rosensorten, die perfekt in einen natur- nahen Garten passen. Zum Beispiel können Wildrosensorten wie die Hunds- rose, Blaugrüne Rose oder Hechtrose für einen som- merlichen Blütenrausch sorgen. Viele Rosen nehmen auch gerne die ihnen angebotenen Mauern, Zäune so- wie Bäume als Kletterhilfe. In den letzten Jahren gab es durch den Trend zu mehr Naturnähe im Garten und dem Wunsch nach bienenfreundlichen Pflanzen viele neue moderne Sorten, wie die Bienenweide Apricot. Fragen Sie doch beim nächsten Einkauf im Fachhandeln nach und lassen Sie sich vor Ort überzeugen. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 08.06.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 11.05.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 08.06.2021 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und wird im Westen und Süden durch Wohnbebauung bergrenzt. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 42 (Teilflä- che), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 455/2, 453 (Teilfläche) sowie 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2021 liegt in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzli- cher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 02.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 784 2/13 167/5 793/1 452/13 2/8 452/15 141/25 129/9167/10 131/5 139/8 132/25 141/30 806 141/28 798/1 792/1 731 764 139/10 734/9 455/5 137/12 131/4 169/7 137/38 766/11 399 131/12 782 12 9/ 15 132/31 804/1 137/33 750 131/1 129/1 129/21 141/33 766/6 2/10 137/14 141/17 131/21 781/1 801/3 766/8 138/13 131/16 452/10 138/8 766/2 167/4 167/12 138/14 131/8 801/1 778 138/11 137/34 798/4 800/1 131/14 455/2 137/9 798 780/1 452/4 1/2 130 798/3 141/3 766/4 141/29 779/4 452/2 141/11 137/39 131/15 42 /5 766/7 786/5 760 132/11 131/10 455/6 139/3 129/12 137/43 805 138/10 42 1/3 452/19 777 167/2 132/14 785 754 137/29 141/34 137/40 804 141/51 137/13 141/53 130/3 2/14 756 141/10 2/15 137/41 141/19 452/3 141/4 141/48 132/1 139/5 167/11 454/5 452/18 131/20 753 2/23 766/1 76 3 758 139/6 722 137/8 138/5 141/14 2/9 750/3 141/18 139/7 766/9 141/9 137/32 779/2 453 138/21 141/2 138/20 766/3 137/20 141/47 167/7 766/5 138/9 2/17 141/5 137/30 139/1 138/15 752 755 137/1 779/3 137/15 167/14 141/26 139/9 139/11 400 2/20 452/16 141/1 141/16 137/11 12 9/ 16 779 130/1 757 141/43 455/4 137/37 131/17 141/6 131/22 734/7 138/7 803/1 132/13 132/2 2/22 132/16 138/22 779/1 751 750/2 452/5 730 132/3 455/3 2/18 132/4 131/11 141/22 129/13 137/31 452/17 167/6 455/9 139/4 138/19 454/3 798/2 142 723 438/7 786/2 130/4 761 735 141/46 2/19 131/18 137/7 137/16 139/13 455/7 2/12 766/10 141/52 131/13 141/13 783 167/9 138/6 138/16 139/12 455/8 757/2 757/1 131/9 139/2 141/27 141/8 2/16 802/1 786/1 131/19 167/13 129/10 2/11 138/4 138/3 141/12 791 138/18 132/12 138/12 129/14 42/4 131/6 141/7 131/7 138/17 Geigensack Wieselgasse Rehstraße Bosch stra ße Zeppelinstraße SpielmannLieb igstraße Röntgenstraße Dachsstraße Ko rnb lum en str aß e Fuchsstraße Zeppelinstraße Hirschstraße Hirschstraße Froschstraße Siemensstraße Bühl Benzstraße Ko rnb lum en str aß e Boschstraße 20 25 7 5 6/1 11/1 13 26 24 9 5 10 12 10 4 6 2 23 19 15 8 20 3 18 2 22 33 51 /1 61 31 38 21 7 6 63 12 18 23 53 6 31 1 6 71 18/1 35 45 58 22 11 57/1 44 55 31 22 /1 33 15 27 1 43 54 /7 5 38 9 32 21 55 14/2 8 65 6/1 3/1 73 29 9 43 /2 1 7 27 22/1 6 36 3 15 /2 10 11 29 22 /3 1 6 77 51 3 4 7 11 21 12 4 20 34 28 7 56 10 16 12 9/ 1 15 29 37 14 17 8 40 7 27 8/1 27 30 16 41 22 4 25 7/ 1 5 22 /4 22 /1 30 1 51/2 57 18 17 42 5 75 6 24 31 69 19/1 4 6 36/1 46 4 26 43 /1 2 20/1 16 13 /1 59 67 16 /1 8 2 9 36 11 54/6 53 39 22 /2 60 57 8 28 19 2 4 54 9 13 41 43 3 18 35 40 10 41 /1 13 6 15 /1 49 /1 29 /1 8 10 8 17 14 32 49 34 56 49 12 43 5 14 8 29 Boschstraße Hir sch str aß e maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.07.2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Juli 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Materi- alkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungsleis- tungen 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalver- waltung in Baindt 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der El- ternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021- Ergebnisse der Maisteuerschätzung – Finanzielle Lage 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 13 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 03. Juli / Sonntag, 04. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 04. Juli Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Maskenpflicht beim Wertstoffhof und der Grüngutannahmestelle Wöhr Der Wertstoffhof sowie auch die Grüngutannahmestelle sind aktuell stark frequentiert und der geforderte Min- destabstand von 1,5 m wird oft nicht eingehalten. Aus diesem Grund gilt weiterhin in beiden Einrichtungen eine Maskenpflicht. Deshalb fordern wir alle Besucher des Wertstoffhofs und der Grüngutannahmestelle auf, sich an folgende Regeln zu halten: • Zutritt nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Be- deckung oder FFP2-Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres An- nahmepersonals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Gelände aufhalten. Bitte achten Sie auch darauf Stoßzeiten zu meiden, die üblicherweise bei der Öffnung entstehen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Zur Information Wie sprechen wir mit unseren Kindern über den Tod? Trauererfahrungen in der Kindheit legen den Grundstein für den Umgang mit Verlusten im Leben. Wir können unsere Kinder nicht vor Verlusten bewahren, ihnen jedoch den Umgang damit erleichtern. Wir sprechen an diesem Abend darüber, wie wir unsere Kinder bei traurigen Erfahrungen begleiten und gut mit ihnen umgehen können. Der Abend ist als Gespräch angelegt – wir entwickeln gemeinsam eine Idee davon, welche Bilder vom Tod wir unseren Kindern vermitteln können. Damit ihre Fragen altersgerecht beantwortet werden und sie Todesfällen in der Familie oder ihrer Umgebung ohne Angst begeg- nen können. Gesprächspartnerinnen: Corry May-Fischer - freibe- rufliche Illustratorin, mehrfache Mutter/Großmutter und Dorothea Baur – Dipl. Pädagogin mit Zusatzausbildung Palliative Care, Mitarbeiterin ambulanter Hospizdienst Weingarten Donnerstag, 15. Juli 2021, 19 Uhr Hofsaal ev. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Wein- garten Bitte Anmeldung per Email: info@hospizbewegung-wein- garten.de oder Telefon 0751-18056382 oder mobil 0160- 96207277 Stiftung St. Franziskus Wenn die Zeit gekommen ist... Mit einem Freiluft-Gottesdienst und an- schließenden kleinen Festakt wurden Schwester Carola und Schwester Johan- nella gewürdigt und von Bewohnern und Mitarbeitern verabschiedet. Neben aller Traurigkeit ka- men besonders die Wertschätzung und guten Wünsche für die Zukunft zum Tragen. Nach menschlichen Maßstä- ben empfinden wir Abschied nehmen als etwas Trauri- ges. Der Abschied von lieb gewonnenen Menschen, fällt immer schwer und hinterlässt eine Lücke. Was bleibt ist die Liebe im Herzen, schöne nette und tröstende Begeg- nungen und Erinnerungen. Herr Pfarrer Staudacher reflektierte im Gottesdienst, dass die Schwestern menschlich sehr viel zurücklassen und auch etwa 400 m² Wohnfläche, ergänzte er scherzhaft. Er forderte alle Anwesenden auf, sich zu den Bewohnern der Seligen Irmgard umzudrehen, merkte an, dass die meisten schon liebe Menschen verloren haben und ab- schließend noch ihr jahrzehntelanges Zuhause aufgege- ben mussten, was ganz bestimmt nicht leichtgefallen ist. Umziehen bedeutet mehr, als einfach den Wohnsitz zu verlegen. Wenn wir ein Zuhause hinter uns lassen – vor allem, wenn wir dort lange gewohnt haben –, lassen wir auch viele schöne Jahre zurück, die wir dort verbracht haben. Und auch das Ankommen im neuen Zuhause, in einer neuen Gemeinschaft braucht seine Zeit. Neues kann werden, Neues darf entstehen und wachsen, Neues ist in Christus geworden. Im Anschluss des Gottesdienstes gab es noch eine sehr persönliche, bewegende Dankesansprache durch Frau Ursula Bacher, Einrichtungsleitung der Seligen Irmgard: Es war eine wunderbare, erfüllte und segensreiche Zeit.“ Sie liebe Schwestern waren eine große Bereicherung und prägend für die gute Atmosphäre in der Seligen Irmgard, Teil des Pflege- und Betreuungspersonals.“ Als Geschen- kübergabe wurde ein Fotobuch,gestaltet von Frau Andrea Schwarz, versehen mit persönlichen Grüßen der Mitar- beiter, das von zehn Jahren tiefer Verbundenheit zeugt, einem gelben und orangenen Rosenstrauß, welche für die Schönheit und Dankbarkeit der zurückliegenden Zeit stehen, überreicht. Herrn Franz Karg, Fördervereinsvorsitzender, sprach sei- nen Dank aus und übergab im Namen des Förderver- eins, vertreten durch Frau Waltraud Weidisch und Herrn Volkher Lins, mit den besten Wünschen für die Zukunft einen Geschenkkorb. Dankend wandte sich Schwester Johannella, an Herrn Pfarrer Staudacher und an allen Anwesenden, besonders an die Bewohner, die ihnen mit gutem Beispiel vorange- gangen sind, einen Neuanfang gewagt haben und nun Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 auch sie aufgefordert sind Baindt loszulassen, jedoch mit voller Zuversicht und Gottvertrauen „Gott geht alle Wege mit, wir sind nicht alleine!“ Schwester Carola schloss sich den Dankesworten und Ausführungen von Sr. Johannella sichtlich ergriffen an, ihre schwerste Aufgabe bestehe darin die Selige Irm- gard zu verlassen, die sie mit ihren Menschen so sehr lieb gewonnen habe. Jeden Morgen, ein Blick von der Hauskapelle in Richtung Selige Irmgard, schlossen sie, in ihrer morgendlichen Laudes, alle Bewohner und Mit- arbeiter mit ein. Bevor es zum genüsslichen Teil überging, folgte unter Trommelfeuer von Herrn Birame Diouf, unterstützt durch unsere Bewohner, der Jerusalem- Tanz, aufgeführt von Mitarbeitern der Seligen Irmgard. „Und für einen Moment lassen wir los, tanzen uns frei und fröhlich.“ mit dem Song wird Gottes Schutz erbeten in einer Zeit, in der die Hoff- nung auf Schutz und Rettung größer denn je ist. Ein Tanz, bei dem die aktuell geltenden Abstandsregeln perfekt eingehalten werden können. Mit Jerusalem ist ein- fach ein spiritueller Ort gemeint, der Frieden bringt und an dem es keine Sorgen gibt. Der Ort vereint das Glück und die Zufriedenheit. Es bleibt eine große Dankbarkeit. Wir werden sie - „un- sere Schwestern“ - vermissen, denn sie sind durch nichts zu ersetzen. Dagmar Beck, Andrea Schwarz Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org DRK Ravensburg Blutspenden werden dringend benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Pati- enten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spen- den. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Som- merferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfal- lopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Er- krankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 14.07.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungs- symptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Kör- per-temperatur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weite- re Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Juli - 11. Juli 2021 Gedanken zur Woche Herzensstille Die Stille gibt uns für alles eine neue Sicht. Wir brauchen die Stille, um die Herzen anzurühren. Mutter Teresa Samstag, 03. Juli 10.00 Uhr Baienfurt – Kapellenpatrozinium in Köpfigen (Gottesdienst im Freien, Teilnahme mit Eintra- gung in Liste) Eine Bewirtung im Anschluss ist auf Grund der Corona-Pandemie leider noch nicht möglich) Sonntag, 04. Juli – 14. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leokadia und Josef Malsam, Anna und Johann Bergen, Maria Bentele geb. Hartmann) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (Öffentlich, mit Platzkarten) Dienstag, 06. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Bundesfest des Katholischen Frauenbundes Baienfurt (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 08. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 10. Juli 16.30 Uhr Baienfurt – Firmauftakt im Freie, bei schlech- tem Wetter in der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Apolonia, Ignaz und Julius Malsam, Marga- rete Vollmer, Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Jahrtag: Josefine Heine und Kurt Elbs) Sonntag, 11. Juli – 15. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst im Obstgarten der Familie Holzer, Schacherstr. 4. Hinter Metz- gerei Brenner (Bitte bringen sie Picknick- decken (Familien) oder Sitzgelegenheiten (Klappstühle) und ein Blatt mit Name und Anschrift mit) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gebührender Abschied der Schwestern aus Baindt In einem bewegenden Gottesdienst verabschiedete die Kirchengemeinde sich von SR. Carola und Sr. Johannella. Gleichzeitig endete eine 130 Jahre währende Klostertra- dition in Baindt. Im anschließenden Festakt, musikalisch umrahmt von Anna Barbara Schilling (Violoncello) und Rainer Strobel (Orgel), kam von verschiedenster Seite der große Dank zum Ausdruck, für das, was die Schwestern- gemeinschaft in diesen 130 Jahren und SR. Carola und Sr. Jahannella in den letzten Jahrzehnten für die Gemeinde, Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 insbesondere in der Blindenschule und im Pflegeheim Se- lige Irmgard geleistet haben. Nach einem Stehempfang lud die Kirchengemeinde zum Mittagessen ein. Mit ihrem souveränen Service und ihrer Freundlichkeit ließen die Landfrauen alle Coronaeinschränkungen vergessen. Es geht! Selbst mit Abstand kam eine heitere gelöste Atmo- sphäre zustande. Als „Nachtisch“ servierte die Kirchen- gemeinde den beiden Schwestern eine Kutschfahrt rund um Baindt, bevor sie zusammen mit ihren Mitschwestern nach Heiligenbronn aufbrachen. Die Kirchengemeinde bedankt sich bei allen, die zu diesem gelungenen „Fest“ beigetragen haben. Der Abschied wird uns noch lange in Erinnerung bleiben. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Aktion Hoffnung 2021 in Baindt – wieder ein voller Erfolg! Obwohl die Aktion Hoffnung in diesem Jahr wegen der Pandemie mit drei Monaten Ver- spätung und zudem als Punktsammlung durchgeführt wurde, kamen drei Lkw-Ladungen zusam- men. Pünktlich kurz vor 8.00 Uhr holten die Jugendlichen der KJG am Samstagmorgen den LKW beim Bauunter- nehmen Schützbach ab. Bereits vor dem offiziellen Start standen viele Säcke am Sammelpunkt „Villa“ bereit. Am Ende war es ein kurzweiliger Morgen für unsere KJG, denn es kamen sehr viele Leute mit ihren Säcken. Zwi- schenzeitlich konnten 3 LKW- Ladungen an die Aktion Hoffnung zur Sammelstelle nach Weingarten gebracht werden. Ein beachtliches Sammelergebnis, wenn auch nicht ganz so viel, wie in den Vorjahren. Die KJG und die Aktion Hoffnung waren sehr zufrieden mit dem Ergebnis aus Baindt. Fürs nächste Jahr wünschen wir uns wieder eine Straßensammlung. Es ist für die Bevölkerung einfa- cher und die Jugendlichen haben bei der Abholung und auf dem LKW immer viel Spaß, den sie bei der Arbeit künftig nicht missen wollen. Die Kirchengemeinde sagt Danke: Allen Spendern fürs Mitmachen, der KGJ fürs Einsammeln und dem Bauun- ternehmen Schützbach, welches den LKW wieder kos- tenlos zur Verfügung gestellt hatte. So sieht Bürgersinn aus! Danke! Familiengottesdienst im Grünen Sonntag,gg, 11. Juli 2021 Sonntaaagggg, 10 Uhr Parken an der SporthalleParken an der Sporthalle Kontaktdaten am Eingang abgebenKontaktdaten am Eingang abgeben Picknickdecke/Klappstuhl mitbringen Wir freuen uns auf viele Familien! EuerEuerEuerEuer FamiliengottesdienstFamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-FamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-Familiengottesdienst-Familiengottesdienst Team Streuobstwiesee Familie Holzer Schacherstraßeeeeeeeeeeee Baienfurt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir laden Sie herzlich ein zum Bundesfest des Frauenbundes am 7.7.2021, 18.30 Uhr in der kath. Pfarrkirche „Mariä Himmel- fahrt in Baienfurt“ mit anschließenden Ehrungen langjähriger Mitglieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 04. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 11. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Das Entscheidende im Leben ist Geschenk. Eine Einsicht, die mich dankbar macht. Ich meine nicht länger, selbst der Mittelpunkt der Welt zu sein, um den sich alles zu drehen hat. Ich schaue auf die Geschenke, aus denen ich lebe: Die Fürsorge meiner Familie. Die Liebe meines Gegenübers. Die Begabung, die mir das nötige Werkzeug in die Hände gibt, um meinen Traum zu leben. Und ich frage nach der Quelle, aus der diese Gaben stam- men: Gott, der sich mir in Jesus liebevoll zuwendet. Seine Zuwendung ohne alle Vorbedingungen weckt in mir ein Vertrauen: Gottes Gabe ist es. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Ka- nal abrufbar. Gottesdienste im Freien stellen wir zeitnah auf YouTube ein. _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienste im Freien stellen wir zeitnah auf YouTube ein. --- Kirchengemeinderat will ‚geistes-gegenwärtig gemeinsam leiten‘ Das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde erlebte vom 25. Juni ein inspirierendes Klausur-Wochenende im Stift Urach. Nach einer pandemiebedingten langen Phase des digitalen Tagens, war nun endlich Raum für mehrdimensionale Begegnungen, Gespräche, um in Workshops und Impuls-Referaten – und auch ganz ohne vorgegebenes Setting – zusammen zu sitzen und unterwegs zu sein. Die Sieben kehren motiviert und mit einem Koffer voller Ideen für ein hörendes, zugewandtes und von Gottes Geist inspiriertes Leitungshandeln zurück. --- Tauffeiern sind wieder in größerem Rahmen möglich Durch die Taufe sagen wir Menschen zu, wie wertvoll sie in Gottes Augen sind. Er verbindet seinen Segen mit unserem Leben und verspricht: Du bist nie allein. Durch die Taufe wird ein Mensch Teil einer ganz konkreten Kirchengemeinde vor Ort und ist gleichzeitig verbunden mit der Kirche weltweit. Kirchengemeinderat will ‚geis- tes-gegenwärtig gemeinsam leiten‘ Das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde erlebte vom 25.-27. Juni ein inspirierendes Klausur-Wochenende im Stift Urach. Nach einer pandemiebedingten langen Phase des digita- len Tagens, war nun endlich Raum für mehrdimensionale Begegnungen, ausgiebige Gespräche, um in Workshops und Impuls-Referaten – und auch ganz ohne vorgege- benes Setting – zusammen zu sitzen und unterwegs zu sein. Die Sieben kehren motiviert und mit einem Koffer voller Ideen für ein hörendes, zugewandtes und von Got- tes Geist inspiriertes Leitungshandeln zurück. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienste im Freien stellen wir zeitnah auf YouTube ein. --- Kirchengemeinderat will ‚geistes-gegenwärtig gemeinsam leiten‘ Das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde erlebte vom 25.-27. Juni ein inspirierendes Klausur-Wochenende im Stift Urach. Nach einer pandemiebedingten langen Phase des digitalen Tagens, war nun endlich Raum für mehrdimensionale Begegnungen, ausgiebige Gespräche, um in Workshops und Impuls-Referaten – und auch ganz ohne vorgegebenes Setting – zusammen zu sitzen und unterwegs zu sein. Die Sieben kehren motiviert und mit einem Koffer voller Ideen für ein hörendes, zugewandtes und von Gottes Geist inspiriertes Leitungshandeln zurück. --- Tauffeiern sind wieder in größerem Rahmen möglich Durch die Taufe sagen wir Menschen zu, wie wertvoll sie in Gottes Augen sind. Er verbindet seinen Segen mit unserem Leben und verspricht: Du bist nie allein. Durch die Taufe wird ein Mensch Teil einer ganz konkreten Kirchengemeinde vor Ort und ist gleichzeitig verbunden mit der Kirche weltweit. In Tauffeiern sind wieder in grö- ßerem Rahmen möglich Durch die Taufe sagen wir Men- schen zu, wie wertvoll sie in Got- tes Augen sind. Er verbindet sei- nen Segen mit unserem Leben und verspricht: Du bist nie allein. Durch die Taufe wird ein Mensch Teil einer ganz konkreten Kir- chengemeinde vor Ort und ist gleichzeitig verbunden mit der Kirche weltweit. In einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Se- gen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glau- bens durch die neue Corona-Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wie- der dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt. baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Segen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glaubens durch die neue Corona Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wieder dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Praxis-Treffen ‚Kirche und Familie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überlegungen und Planungen digitalen Treffen jetzt endlich in einem Treffen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage weiterarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@elkw.de. Vielen Dank. Praxis-Treffen ‚Kirche und Fami- lie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überle- gungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Tref- fen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Fra- ge weiterarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fo- kussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 4 Online-Themenabende zu assistiertem Suizid Was bedeutet für das Sterben des Menschen die Selbstbestimmung, wie sie im Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom Februar 2020 laut wurde? Wieviel Leiden gehört zum Sterben und wieviel ge- hört zum Leben? Und was davon kann ich ethisch verantwortet auch selbst in die Hand nehmen? Und was sollte ich lieber lassen? Diesen Fragestellungen möchten wir an vier Aben- den im Juli begegnen. Eröffnet werden die digitalen Veranstaltungen durch kurze, einführende Gesprä- che „Vom Sterben“ und vertieft mit Impulsen aus der Theologie, der (Notfall-) Seelsorge, der Hospiz- arbeit und aus der Rechtswissenschaft. Wir werden verschiedene Sichtweisen darstellen und wollen da- mit einen Meinungsbildungsprozess um die Frage des assistierten Suizids ermöglichen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich bis jeweils spätestens einen Tag vor dem Termin. Teilnahme an einzelnen Abenden ist möglich. Anmeldung: E-Mail: dw@diakonie-oab.de oder info@ebo-oab.de Nach der Anmeldung für einzelne Abende oder für die gesamte Reihe erhalten Sie einen Zugangslink. Weitere Texte zum Thema: www.ebo-rv.de und www.diakonie-oab.de Vom Sterben Einführung in die Abende und Moderation: • Pfarrer Ralf Brennecke Diakonisches Werk Oberschwaben–Allgäu– Bodensee • Brunhilde Raiser Evangelisches Bildungswerk Oberschwaben jeweils 19.30- 21.00 Uhr online via zoom Montag, 5. Juli Assistierter Suizid und Fragen der Theologie Referent: Pfarrer Dr. Til Elbe-Seiffart (Ev. Oberkirchenrat, Stuttgart) Donnerstag, 8. Juli Assistierter Suizid und Fragen der Seelsorge Referent: Prof. Dr. Christoph Morgenthaler (Bern) und Manuela Trunk (Beraterin Diakonie, Ravensburg) Montag, 12. Juli Assistierter Suizid und Hospiz- und Palliativarbeit Referenten: Dorothea Baur (Hospizarbeit, Weingarten) und Stefan Fischer (St. Elisabeth Stiftung, Reute) Montag, 19. Juli Assistierter Suizid und rechtliche Fragestellungen Referent: Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeut- sche Zeitung, München) und vom Leben Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@ elkw.de. Vielen Dank. _________________________ um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überlegungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Treffen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage weiterarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@elkw.de. Vielen Dank. „Auf dein Wort hin …!“ lautet das Motto der offenen Bibelandacht am Sonntag, 4. Juli um 18.00 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium gibt Hermann Baur, Gemeinschaftspastor in Memmingen, Impulse zur Geschichte vom Fischzug des Petrus (Lukas 5, 1-11). Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. „Auf dein Wort hin ...!“ lautet das Motto der offenen Bibe- landacht am Sonntag, 4. Juli um 18.00 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium gibt Her- mann Baur, Gemeinschaftspastor in Memmingen, Impulse zur Geschichte vom Fischzug des Petrus (Lukas 5, 1-11). Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. _________________________ Schönwetterveranstaltung Frauenkreis Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 14. Juli 2021 ein. Wir freuen uns auf unser gemeinsames „EISESSEN“ um 18:00 Uhr auf der Terrasse vor unserem Raum. Nach dieser langen Zeit ohne Treffen, gibt es sicher viel zu erzählen. Wir wollen einen frohen Abend miteinander verbringen, jedoch nur wenn wir uns draußen treffen können. Hoffen wir also auf gutes Wetter. Bis dahin bleibt alle behütet. Also schon jetzt vermerken: 14.7.2021 FRAUENKREIS 18:00 Uhr Euer Frauenkreisteam _________________________ Liebe Kreative Heute stelle ich euch das erste Fres- ko von Sabine Eberle, Baindt vor. Sie hat sich kreativ in ihrem Urlaub in Ligurien betätigt. Ich finde das Er- gebnis kann sich sehen lassen und verlängert das Ur- laubserlebnis weit über die dort verbrachte Zeit hinaus. Danke Sabine HURRA HURRA HURRA Da die Inzidenz ein gemeinsames kreatives Schaffen draußen mög- lich macht, wollen wir uns ab dem 12.7.2021 wieder treffen. Wir dürfen uns auf der Terrasse und im Pfarr- garten beim Evangelischen Ge- meindehaus in Baienfurt, Ösch- weg 30 kreativ betätigen. Gabriele Loidol wird mit uns Falt- vasen aus Tonpapier gestalten. Nä- heres dazu im nächsten Mitteilungs- blatt. Um vorherige Anmeldung wird drin- gend gebeten: Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die re- gelmäßigen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hy- gieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TRAINER GESUCHT ! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugendli- che weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt – Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ka- belbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 An Alle Wir freuen uns, dass das Durchhalten der letzten Zeit es ermöglicht hat, dass unsere Sporthalle wieder geöffnet ist. Danke an alle, die im Hintergrund ihre Zeit investiert haben, dass es nun wieder weiter geht. Wir freuen uns wieder auf gemeinsame Sportstunden. TC Baindt e.V. Spielberichte vom vergangenen Wochen- ende Damen 40, Staffelliga: TC Baindt – TA/TV Dettingen/Iller 4:2 Wir glaubten es kaum, es ging wirklich wieder los. Mit leichter Nervosität, aber viel Freude emp- fingen wir unsere Gäste aus Dettingen. Bereits aus ver- gangenen Jahren kannten wir diese nette Truppe. Silvi und Evelyn zogen klar und souverän ihre Einzel durch. Marion und Steffi mussten durch den MTB, welchen leider nur Steffi für sich entscheiden konnte. Beim Start in die Doppel brachten die Dettinger Mädels zwar noch einen Joker und wechselten aus. Aber es half nicht ... Marion und Steffi holten einen nicht einfachen, aber dann doch deutlichen Sieg. Leider müssen wir schon eine Verletzte beklagen. Evelyn musste ihr Doppel mit Silvi bei Führung aufgeben. Gute Besserung Evelyn. Somit starten wir mit einem sehr guten Ergebnis in die Verbandrunde und schauen wie es weitergeht. Es spielten: Steffi Brehm, Marion Grabherr, Evelyn Amann, Silvia Auer Damen 50, Verbandsliga: VfB Ulm – TC Baindt 9:0 Endlich wieder Tennis! Nach langer, langer Coronapause darf Verbandsrunde wieder stattfinden. Unser erstes Spiel führte uns zum VfB Ulm. Den Ulmer Damen war die Pause wohl auch zu lang, denn sie wuss- ten wohl nicht mehr so genau wie man sich den Gästen gegenüber verhält. Man wurde sich nicht gegenseitig vor- gestellt und es gab keine gemeinsame Kaffeepause nach den Einzeln. So sind dann auch die Einzel unspektakulär zu Ende gegangen. 0:6. Ein ernüchterndes Ergebnis. An Nr. 1 war sogar eine Ulmerin mit LK 2. Ganze 25 Minuten hat das Spiel gedauert. Für die Doppelaufstellung mussten wir uns dann auch nicht mehr den Kopf zerbrechen. Aber leicht haben wir es den Ulmerinnen dennoch nicht gemacht. Für die Niederlage (die uns nicht die gute Laune nahm), gab es dann zu Hause eine köstliche Entschädigung. Der Erd- beer-Limes (von Sibylle) mit Sekt (von Inge) war ein Genuss. Danke euch. Es spielten: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Heike Hirmke, Co Nehls, Andrea Strehle, Eve Lagrange-Göppert und Konny Amann Vorschau: Fr., 02.07.21: SC Tennis Friedrichshafen 1 - Junioren U15/2 Sa., 03.07.21: TA TSV Eschach - Herren 40 Herren 60 - TC Isny Damen 50 - TC Laupheim 1904 Damen 40 - TC Langenau Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich in die Schenk-Kon- rad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - Vorsitzender (für 2 Jahre) - Kassierer (für 2 Jahre) - Jugendleiter (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen: - Vorsitzender (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2021 und 2021 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Infoabend über die Musikausbildung und das Spielen beim Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Donnerstag, 15.07.2021 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wenn Sie zum Infoabend kommen, halten Sie sich bitte an die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen bzw. -Hygie- nevorschriften. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir würden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Hauptversammlung 2021 Zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mitt- woch, 21.07.2021 um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Verschiedenes Wir freuen uns alle sehr, wenn wir euch, nach dieser lan- gen Zeit, im Bischof-Sproll-saal wieder zahlreich begrü- ßen dürfen. Sommerzeit ist Eiszeit - Daher werden wir euch im An- schluss an die Hauptversammlung noch mit einem tollen Eisbecher verwöhnen. Die Vorstandschaft Sollte sich die Corona-Lage bis zum Termin wieder ver- ändern, und die Versammlung nicht stattfinden kann, werden wir dies im Amtsblatt mitteilen. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 28.07.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversamm- lung des Fördervereins am 28.07.2021 um 19:30 Uhr in der Schenk- Konrad Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle 1. Vorstand Reitergruppe Baindt Reiterschoppen Am Freitag, 02.07.2021 möchten wir ab 18:30 Uhr den ersten Reiterschoppen im Gasthaus Grünen Berg abhalten. Wir freuen uns auf Euch. Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Donnerstag, 29.07.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Kassierer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2021 10. Anträge und Verschiedenes 11. Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle 12. 46. Reitturnier am 28.-29.08.2021 Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 15.07.2021 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Grüner Wahlkampfauftakt mit Claudia Roth MdB und Agnieszka Brugger MdB Bündnis 90/Die Grünen feiern ihren Wahlkampfauftakt am 09. Juli 2021 ab 19:00 Uhr mit einer öffentlichen Veranstaltung auf der Veitsburg in Ravens- burg. Auf Einladung der Kandidatin Agnieszka Brugger MdB kommt Claudia Rot, Bundestagsvizepräsidentin. Sie wird über die aktuelle Politik von Oberschwaben bis in die Welt, über grüne Zukunftsideen und einen neuen Politik- stil sprechen. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 geht es um so viel, um Klimaschutz, Zusammenhalt und eine starke Demokratie. Agnieszka Brugger ist seit 2009 Bundestagsabgeordnete und möchte die Anliegen der Menschen in unserer Region auch weiterhin mit Ein- satz und Energie vertreten. Unterstützt werden die beiden Bundestagskandidatinnen von Manne Lucha MdL, Minis- ter für Soziales, Gesundheit und Integration, der bei der Landtagswahl im März 2021 das Direktmandat gewinnen Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 konnte. Die Veranstaltung wird bei gutem Wetter draußen auf dem Veitsburg Plateau stattfinden. Es gelten die “3G” Regeln: Geimpft, Getestet, Genesen. Eine begrenzte An- zahl von Schlechtwetterplätzen kann man sich auf www. gruene-rv.de reservieren. Herzliche Einladung, wir freuen uns sehr auf die Begegnung mit Ihnen! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blick vom Blender bei Wiggensbach ober- halb des Kürnachtals Treffpunkt: Sonntag, 4. Juli 2021, 10.00 Uhr Parkplatz beim Lindenhofstadion; Festplatz wegen Aufbauarbeiten Wel- fenfest gesperrt. Gehzeit ca. 3,5 Std., 10,5 km, 290 HM, Fahrpreis € 14,00 f. Mitglieder, Einkehr: Gasthof Kapitel in Wiggensbach. Es handelt sich um eine etwas anspruchsvolle Wande- rung, bei der es die erste Stunde bergauf geht und ein Höhenunterschied von ca. 200 m überwunden werden muss!! Festes Schuhwerk, Stöcke empfehlenswert, Ruck- sackvesper. Pandemiebedingt: Anmeldung erforderlich bis 3.7.2021 beim WF. Bernd Gmünder, T. 0751/46672/mobil 01771534586. Wanderung im Hegau von Welschingen auf den Ho- henhewen Sonntag, 11. Juli 2021, 8.00 Uhr Charlottenplatz, Gehzeit ca. 3,5 Std., 10 km, 350 HM., Fahrpreis € 12.00 f. Mitglieder. Einkehr am Ende der Wanderung in Welschingen. Rück- kehr ca. 19.00 Uhr. Pandemiebedingt ist Anmeldung ab 5.7.21 beim WF. Franz Gaißmaier, Tel. 07551 8313761, erforderlich. Rucksackvesper und gutes Schuhwerk. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juli gebo- ren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kreisjugendring Fachtag „Kinder beteiligen – Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20.Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das große Engage- 5 ment junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation haben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kinder zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichti- ge Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den 15 unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Men- schen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich enga- gieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so 20 braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grund- haltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Beteili- gungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommu- ne, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Der Fach- tag richtet sich an alle 25 Interessierten, die im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bietet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungsmöglichkei- ten junger Menschen. 30 Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www.jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Kreisjugendring Ravensburg Die Ludothek in Ravensburg öffnet wieder! Bald geht es wieder los! Ab dem 2.Juli 2021 darf die Ludo- thek Ravensburg endlich wieder ihre Türen öffnen. In der Ludo kann man (fast) alles ausleihen. Brettspiele für jedes Alter, 5 Geburtstags-Themenkisten, Outdoor-Spielzeug und vieles mehr... auch für Familien- und Straßenfeste. Sind Sie neugierig geworden? Dann schauen sie doch einfach bei uns herein! Mehr Informationen unter www. ludothek-ravensburg.de. Sie finden uns in der Seestraße 44 in Ravensburg im Untergeschoß der Caritas. Öffnungs- zeiten: Mittwoch 16-18 Uhr und Freitag 17-19 Uhr. Telefon: 0751-3625628. Agentur für Arbeit Ravensburg Weitere Hilfe in der Pandemie: Kinderfreizeitbonus 2021 Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Fami- lien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind. Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionspro- gramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugend- liche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebo- te zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebens- unterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsi- cherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt. Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozi- alhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeit- bonus mit einem kurzen Antragsformular zu beantragt werden. Dieses Formular finden Sie ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebe- willigung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) kön- nen per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familien- kasse zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021. Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeit- bonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familien- kasse, die laufend aktualisiert wird. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die ge- bührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann ab Juli an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse Kin- derfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden. Kundinnen und Kunden, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach SGB XII beziehen, allerdings Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsge- setz (BVG) sind, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeit- bonus. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zu- ständigen Stelle automatisch ausgezahlt. Immer gut informiert: Aktuelle Informationen sowie An- träge finden Sie online direkt unter www.familienkasse.de. Landratsamt Ravensburg Erste virtuelle Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samtes Am Dienstag, den 13. Juli veranstaltet das Landwirtschaft- samt Ravensburg ab 9.30 Uhr wieder seine traditionelle Bezirkslehrfahrt. Coronabedingt findet die Veranstaltung dieses Jahr erstmalig virtuell als Onlinekonferenz statt. Nach der Begrüßung durch Landrat Harald Sievers und Landwirtschaftsdezernentin Iris Steger kann der kos- tengünstig neu erstellte Milchviehstall für 70 Kühe und Jungvieh des Betriebs Max Hartmann in Aichstetten - Nestbaum virtuell besichtigt werden. Auch Fragen an den Betriebsleiter zu den Details sind möglich. Ab 11.15 Uhr wird dann der Betrieb der Familie Roland Baumgärtner aus Leutkirch Mailand vorgestellt, der ei- nen tiergerechten Stallanbau mit speziellem Dachsystem und Futterband gebaut hat. Dieser war am Europäischen Innovationsprogramm EIP beteiligt, in dessen Rahmen besonders zukunftsorientierte Lösungen speziell geför- dert wurden. Nach der Mittagspause kann um 13:15 Uhr auf dem Betrieb Peter Schad, Bad Wurzach Laienbauer, der Neubau eines Laufstalls für Mastbullen mit automa- tischem Einstreu- und Entmistungssystem virtuell besich- tigt werden. Darüber hinaus werden weitere informative Beiträge angeboten. Zu allen Projekten werden Filme erstellt, die im Nachgang auf der Homepage des Land- kreises angeschaut werden können. Interessierte Landwirtinnen und Landwirte sind herzlich eingeladen und können sich per Mail unter la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 anmelden. Die Ravensburg Towerstars sind Botschafter der „Büchertürme“ Die Ravensburg Towerstars sind die neuen Schirmherren des landkreisweiten Leseförderprojektes „Büchertürme“. Passend zu ihrem Namen werben die Eishockeystars bei Kindern der 1. bis 5. Klassen für das Erlesen bekannter Türme im Landkreis. Das Erreichen der Leseziele messen die Lesekinder an der Höhe der gestapelten Bücher. Mit dem Ravensburger Mehlsack (51 Meter) und dem Sender Waldburg (108 Meter) wurden bereits zwei landkreisweit bekannte Leseziele erklommen. „Wir Towerstars freuen uns riesig, dass wir die Schirm- herrschaft für die Büchertürme übernehmen durften und sind auch richtig gespannt darauf, wie schnell das PISA- meter ansteigen wird“, sagt Stürmer Vincenz Mayer. Wie die Towerstars nur als Team erfolgreich sein können, so können die Lesekinder nur gemeinsam die höchsten und schönsten Türme im Landkreis lesend erklimmen. „Für uns eine wunderbare Gelegenheit, dafür zu werben, dass man mit Teamgeist viel erreichen kann“ sagt Teammanager Raphael Kapzan und ergänzt: „Wir hoffen, dass wir die Lesekids im Landkreis im Herbst für ihre Leistung beloh- nen dürfen – mit dem Besuch eines Heimspiels der To- werstars!“ Das nächste Leseziel, das die Lesekinder nun erklimmen werden, sind die Towerstars selbst – in der Summe der Körpergröße des kompletten Kaders ergibt dies 44,25 Meter, bzw. 442,5 PISA. Im Juli wird nun also der Turm aus den Spielern der Towerstars erlesen und vielleicht schon vor den Sommerferien erreicht. Alle Schulklassen bis einschließlich der 5. Klassen sind aufgerufen, ihren Lesehunger zu stillen und dabei die To- werstars zu „knacken“. Im kommenden Schuljahr warten dann viele weitere Türme auf lesehungrige Kinder. Das Regionale Bildungsbüro des Landkreises Ravensburg hat die Bücherturm-Idee gemeinsam mit dem Ravens- burger Verlag, der Stadtbücherei Ravensburg sowie den Buchhandlungen Anna Rahm – mit Büchern unterwegs und RavensBuch im Herbst 2020 ins Leben gerufen. 40 Schul- klassen haben sich bisher als Leseklassen angemeldet. Teilnahmeanmeldung für Schulklassen und Informatio- nen unter Web: www.bildungsbuero-ravensburg.de Mail: info@bildungsbuero-ravensburg.de Tel.: 0751/ 85-1310 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Nachdem die Führungen viele Wochen nicht möglich waren, sind diese seit dem 18. Mai 2020 wieder erlaubt. Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 24. Mai 2020 Gästeführer: André Kappler Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 3. Juli 2021 Gästeführer: Britta Rösch und Jürgen Holzwarth Alles unter einen Hut!? Was hiesige Forstwirtschaft schaffen möchte...Ein Mitmachprogramm für Jung und Alt. Försterin Britta Rösch und Förster Jürgen Holzwarth von ForstBW, Forstbezirk Altdorfer Wald, freuen sich auf ei- nen spannenden Nachmittag in den Wäldern rund um den Häcklerweiher mit Ihnen. In unserem Mitmachprogramm werden Sie selbst aktiv: Was bedeutet Ihnen der Wald? Was gefällt Ihnen am Wald, was ist Ihnen wichtig, was genießen Sie? Und wie geht unsere Gesellschaft mit unserem Wald um, was den- ken sich die ForstBW- Förster bei ihrem Tun? Was soll da „alles unter einen Hut“ gebracht werden? Wir werden aktiv mit Ball, Stock und Stein, Laub und Moos sowie mit Herz, Hand und Verstand. Treffpunkt: 14:30 Uhr am Parkplatz des Häcklerweiher an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Programm- dauer rund 2,5 Stunden. Die geltenden Corona- Regeln sind einzuhalten Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 02.07.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Bitte tragen Sie eine FFP2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 4. Juli 2021 Gästeführer: Josef Fürst Weiher, Seen, Ried und Wald: früher und heute Die Besonderheiten seiner Heimat will Josef Fürst unter- haltsam erläutern. Die schöne Landschaft ist geprägt von Hoch- und Niedermoor, Seen und der noch einzige Weiher. Zusammen ist es ein Relikt der Würmeiszeit. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 02.07.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Bitte tragen Sie eine FFP2- oder eine medizinische Maske. Energieagentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeri- ums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen kön- nen. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Baden-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Das Schreiben kann unter: https://www.bundesfinanzmi- nisterium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/ Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-02-gewinnerzie- lungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleich- baren-blockheizkraftwerken.html heruntergeladen werden Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@ener- gieagentur-ravensburg.de Repaircafe Ravensburg Repaircafe auch während des Sommers aktiv Voraussichtlich bis in den Herbstbeginn hinein bietet das repaircafe Ravensburg seine Dienste weiterhin 14tägig montagnachmittags an. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen defekte Kleingeräte im elektrischen, elektroni- schen und mechanischen Bereich zur Reparatur an. Auch kann Kleidung o.ä. ausgebessert werden. Dazu ist eine digitale Anmeldung erforderlich: repaircafe-rv@web.de Nächster Termin: Montag, 5. Juli 2021 Geräte-Abgabe zwischen 16 und 17 Uhr Geräte-Abholung zwischen 17 und 18 Uhr Ort: Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstr.27a, Ravensburg, www. Repaircafe-rv.de Hallenbad Baienfurt Testlauf öffentlicher Badebetrieb Mit dem Sinken der Inzidenzwerte hat das Hallenbad Baienfurt im Rahmen der Verordnungen vorsichtig den Betrieb wieder aufgenommen. Nun finden mit oberster Priorität die Nachholtermine der Anfänger- und Aufbau- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 schwimmkurse statt. Zusätzlich bieten die DLRG sowie zwei private Schwimmschulen Schwimmkurse an. Außer- dem können die Schulen ihren Schwimmunterricht wie- der stattfinden lassen. Möglichst viele Kinder sollen noch bis zur Schließzeit im Sommer ihr Seepferdchen ablegen können und ihre Schwimmkenntnisse wieder festigen. An drei Sonntagen (04.07., 11.07. und 18.07.) im Juli kann das Hallenbad dennoch für den öffentlichen Badebetrieb Zeiten anbieten. • Buchbar sind Zeitfenster morgens von 8:30 – 12:00 Uhr und von 12:30 – 16:00 Uhr. Zwischendurch muss eine Reinigung stattfinden. Aufgrund der Verordnungen ist nur eine begrenzte Besucherzahl möglich. • Es gelten die normalen Eintrittspreise. Es hat eine mo- derate Preisanpassung stattgefunden, die bereits zu Anfang Januar geplant war. • Die Zeiten sind ab 24 Stunden vorher nur direkt über die Homepage des Hallenbades www.hallenbad-bai- enfurt.de buchbar. • Es werden keine Sitz- und Liegeflächen angeboten, da diese permanent desinfiziert werden müssten. • Duschen vor und nach dem Schwimmen ist erlaubt. • Es gelten die allgemein üblichen Hygienemaßnahmen: Abstand 1,50m, Maske muss bis zur Umkleide getra- gen werden. • Kindergeburtstage und Verzehr im Hallenbad oder im Foyer sind nicht möglich. • Alle Vorgehensweisen müssen der jeweils aktuellen Verordnung angepasst werden. Ab dem 24. Juli geht das Hallenbad dann in eine größe- re Sanierungsphase. Zahlreiche Arbeiten stehen an und müssen gut koordiniert werden. Diese Arbeiten sollten bis zum September abgeschlossen sein, doch aufgrund der aktuellen Lage ist noch unklar, wie das Hallenbad nach der Schließzeit im September dann wieder in Betrieb gehen kann. Wenn die Situation es zulässt, sind alle Kurse ab ca. Mit- te August wieder regulär über den Onlineshop buchbar. Das Team des Hallenbades Baienfurt wünscht einen gu- ten Sommer und hofft auf einen regulären Badebetrieb im September! Name Vorname Straße, Hausnr. PLZ, Ort Unvergessen bleibt ... Sie sind wunschlos glücklich? Dann machen Sie feier- liche Anlässe unvergesslich. Wie das geht? Natürlich mit einer Spendenaktion für die Alzheimer-Forschung. Unter 0800 / 200 400 1 erfahren Sie mehr. Oder schreiben Sie uns: Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de Spendenkonto: IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtscha, Köln F6 ein Lied, eine Feier, eine gute Tat. Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 753U10U1 • © DEIKE PRESS • Bilder: © Wechdorn / DEIKE Das brauchst du: - 2 saubere, gleich große Gläser mit Schraubver- schluss - Kraftkleber oder Heißkle- bepistole - einen großen Nagel - ein Stück dicke Pappe - feinen Vogelsand (aus der Drogerie) - Stoppuhr, Sieb, Hammer - buntes Klebeband, Sticker Schraub die Deckel der Gläser ab und kleb sie mit der Oberseite aufeinander. Wenn der Kleber getrocknet ist, schlag den Nagel durch die Deckel, sodass ein Loch entsteht – leg vorher ein Stück Pappe darunter! Sieb den Sand einmal durch und füll ihn in eines der Gläser. Verschließ dieses Glas mit dem „Doppeldeckel” und schraub das andere Glas von oben darauf. Starte deine Sanduhr nun, indem du die Gläser umdrehst. Lass dazu die Stoppuhr laufen, um festzustellen, wie lange der Sand braucht, um von einem Glas ins andere zu rieseln. Wenn du die Sanduhr beispielsweise auf drei Minuten einstellen willst, musst du die Sandmenge entsprechend anpassen und mit der Stoppuhr die Zeit überprüfen. Zum Schluss kannst du den „Doppeldeckel” mit einem bunten Klebeband umwickeln. Damit sieht deine Sanduhr nicht nur schöner aus, sondern ist auch stabiler. Außerdem kannst du noch Sticker daraufkleben Die Wärmebehandlung und speziell das Nitrieren im Plasma sind seit über 30 Jahren unsere Stärke. Für unser Unternehmen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Vollzeit Sie haben idealerweise eine Ausbildung in einem Metallbe- ruf und sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Tätigkeit. Sorgfältiges Arbeiten und Qualitätsbewusstsein sind für Sie selbstverständlich, Sie besitzen einen Stapler- und Kranführerschein, dann verstärken Sie unser Team. Mitarbeiter (m/w/d) Vollzeit für Vertrieb und Verwaltung Sie haben eine kaufmännische oder technische Ausbildung, idealerweise bereits Berufserfahrung in einem Unternehmen der Metallbranche, haben Freude an der Akquise von Neu- kunden und der Betreuung unserer langjährigen Bestands- kunden. Sie sind bereit sich in ein vielfältiges Tätigkeitsfeld einzuarbeiten und auch Aufgaben in der Verwaltung zu über- nehmen, dann verstärken auch Sie unser Team. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungen un- ter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung, gerne auch per Mail. MPT Metallbehandlung u. Plasmatechnik GmbH Frau Alexandra Koscher Schussenstr. 9 88273 Fronreute-Staig 07502/94394-11 | alexandra.koscher@mpt-gmbh.com www.mpt-gmbh.com Die Wärmebehandlung und speziell das Nitrieren im Plasma sind seit über 30 Jahren unsere Stärke. Für unser Unternehmen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Vollzeit idealerweise eine Ausbildung in einem Metallberuf und sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Tätigkeit. Sorgfältiges Arbeiten und Qualitätsbewusstsein sind für Sie h, Sie besitzen einen Stapler- und Kranführerschein, dann verstärken Sie unser Mitarbeiter (m/w/d) Vollzeit für Vertrieb und Verwaltung Sie haben eine kaufmännische oder technische Ausbildung, idealerweise bereits Berufserfahrung in einem Unternehmen der Metallbranche, haben Freude an der Akquise von Neukunden und der Betreuung unserer langjährigen Bestandskunden. Sie sind bereit sich in ein vielfältiges Tätigkeitsfeld einzuarbeiten und auch Aufgaben in der Verwaltung zu übernehmen, dann verstärken auch Sie unser Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung, gerne MPT Metallbehandlung u. Plasmatechnik GmbH Alexandra Koscher -Staig 07502/94394-11 alexandra.koscher@mpt-gmbh.com www.mpt-gmbh.com Wir haben uns auf die Anbringung von Sicherheitsnetzen und Dachrandsicherungen spezialisiert. Zur Betreuung von Bauvorhaben sowie für Kalkulation, Angebots- erstellung und Abrechnung der Bauvorhaben, suchen wir für diese Sicherheitstechnik am Bau, zum sofortigen Eintritt einen Hochbaufacharbeiter / Zimmermann Führerscheinklasse CE bzw. alte Führerscheinklasse 3 sind von Vorteil. Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Gehaltsvorstellung richten Sie an Martin Ahlfänger GmbH, Alttanner Str. 83, 88364 Wolfegg Tel. 07527/914355, Fax 914356, E-Mail: iris.ahlfaenger@web.de Feuchtmayrstraße 25 l 88250 Weingarten l Tel. 0751 42022 info@garten-mueller.de l www.garten-mueller.de g ä r t e n Landschaftsbau Gartengestaltung Gartenbaumschule Baumschule Fritz Müller GmbH Garten- und Landschaftsbau BIST DU HERR DER LAGE(R)? Bist Du ordentlich und organisiert, hast handwerkliches Geschick? Du bist motiviert und arbeitest gerne selbstständig. Dann bewirb dich: petra.schwarz@garten-mueller.de Wir suchen ab sofort in Teilzeit (ca. 4 Stunden täglich) einen Lagerarbeiter (m/w/d) für unseren Betriebshof. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 „Räumen Sie Ihr Leben auf!“ Bestattungsvorsorge. Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Die Büroarbeit wächst Ihnen über den Kopf? 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IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Boden schwimmend verlegen? Wir sind bereit - 1000 m² am Lager. 07504 9700-0 | www.haller-raumgestaltung.de | Sattelbach haller_raumgestaltung Markus Haller Raumgestaltung GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIEN ANKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Mein neuer Nachbar Mein neuer NachbarNachbar Mein neuer Nachbar Mein neuer Marktleiter Christian Dreßler und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch!am 01.07.2021 in Baindt, Fischerstraße 2NEUERÖFFNUNG Zentrum für ästhetischen Zahnersatz 5 Jahre Garantie auf Implantate und Zahn- ersatz Zentrum für Zahn- implantate • Dauerhaft feste Zahnimplantate • Knochenaufbau in jeder Kiefersituation • Sofort feste Zähne auf 4 Implantaten (24 h): z.B. sog. All-on-4-Methode seit 2005 (siehe Fotos) • Ästhetischer Zahnersatz aus Vollkeramik 2004 - 2008: div. Vorträge und Live-OPs Uni Freiburg • Nicht nur für Angst-Patienten: Dämmerschlaf für umfangr. zahnärztliche oder chirurgische Behandlung, z.B. Weisheitszähne, Knochenaufbau, Totalsanierung • Umfangreiche Zahnsanierung vom Spezialistenteam lachen, kauen, sprechen! Wir bieten das komplette Spektrum der modernen Implantologie aus einer Hand: Dr. Dominik Emmerich • Fachzahnarzt für Oralchirurgie • Spezialist für Implantologie (BDIZ/EDI) • Spezialist für zahnärztliche Prothetik und Biomaterialien (DGPro) Dr. Emmerich2 und Kollegen Praxisklinik für Zahnmedizin Zahnerhalt • Zahnästhetik • Zahnimplantate Parkstraße 25 88212 Ravensburg T 0751 / 35 90 97 0 www.zahnarzt-ravensburg-emmerich.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung ÄRZTE[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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