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Businessplan

Am Anfang jeder Unternehmensgründung sollte ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan stehen. In diesem stellen Sie Ihre Geschäftsidee umfassend und überzeugend dar. Das ist für Kreditverhandlungen mit Geldgebern unerlässlich. Der Businessplan ist kein unveränderliches Schriftstück, sondern ein dynamisches Instrument der Gründungsplanung. Er hilft Ihnen, von der Ideenphase in die konkrete Planungsphase Ihres Unternehmens zu kommen. Es dient als Leitfaden für Ihr Vorgehen beziehungsweise als Kontrollinstrument und lässt Sie alle Aspekte Ihres Vorhabens genau überprüfen. So können Sie, bevor Sie wirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, Ihr Gründungsvorhaben rechtzeitig und ohne größere Verluste umplanen oder wieder verwerfen. Tipp: Lassen Sie sich beim Erstellen des Businessplans nicht unter Zeitdruck setzen und erstellen Sie ihn auf jeden Fall selbst. Erstellen Sie für sich selbst neben einem Best-Case-Szenario mindestens auch ein Worst-Case-Szenario. Beispiel: Wie lange können Sie ohne Umsatz überleben? Definieren Sie konkret Etappenabschnitte und Reaktionen, falls Sie diese nicht erreichen. Wo ist für Sie der Punkt, an dem Sie Ihr Vorhaben nicht mehr weiterverfolgen werden? Aufbau des Businessplans Überlegen Sie vor Erstellung des Plans, für welche Zielgruppen er gedacht ist. Zielgruppen sind beispielsweise Banken, private Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber oder Venture-Capital-Gesellschaften, Kooperationspartner, Geschäftspartner sowie Lieferbetriebe. Eventuell müssen Sie ihn für verschiedene Adressaten mit anderen Schwerpunkten gewichten, um diese zu überzeugen. Die Adressaten des Businessplanes kommen meist nicht aus Ihrer Branche. Daher sollten Sie ihn leicht verständlich schreiben (kurze Sätze, Fachbegriffe erläutern, technische Details zugunsten klarer Darstellungen vermeiden), sachlich und realistisch darstellen und ansprechend gestalten (in Form, Aufbereitung und Inhalt; nicht mehr 30 Seiten). Der Businessplan besteht aus folgenden Abschnitten: Zusammenfassung Person der Gründerin oder des Gründers Gründe für die geplante Selbständigkeit Branchenerfahrung, kaufmännische Kenntnisse Unternehmen (Geschäftsidee) Firmenname, Rechtsform Geschäftsgegenstand, Produkt oder Dienstleistung Organisation des Unternehmens Chancen und Risiken Markt Marktübersicht Kundschaft Konkurrenz-/Wettbewerbsanalyse Lieferantenauswahl Marketing Preis Vertrieb (Kosten des Vertriebs, wie vertreiben Sie die Produkte/Dienstleistung) Werbung/Werbemaßnahmen Standortplanung örtliche Lage der Räumlichkeiten (vor allem bei Einzelhandelsbetrieben) Vor- und Nachteile des Standorts Personalplanung Anzahl der Beschäftigten Qualifikation und Entlohnung Finanzierung Kapitalbedarf (Investitionen, Betriebsmittel, Gründungskosten) Finanzierung (Eigenkapital, Fremdmittel) Rentabilitätsrechnung Liquiditätsplan Unterlagen/Anlagen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Marketing, Kommunikation

Im Fachbegriff "Marketing" steckt das Wort "Markt". Marketing umfasst jedes unternehmerische Planen und Handeln, das sich am Markt orientiert und den Absatz fördert. Es hilft, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens kundenorientiert zu gestalten und möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz zu verkaufen. Marketing ermöglicht auch, erfolgreiche Produkte oder Dienstleistungen überhaupt zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Ein eigener Marketingplan hilft Ihnen, Ihr Unternehmen auf "seinem" Markt zu positionieren. Um Marketing zu betreiben, brauchen Sie nicht unbedingt wissenschaftliche Methoden zu kennen. Vieles geschieht mithilfe genauer Beobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünftige Kundschaft hineinversetzen. Der Leitgedanke des Marketing lautet: "Der Kunde ist König!". Das Marketing setzt sich bei allem, was im Unternehmen geschieht, mit zwei zentralen Fragen auseinander: Wo liegt der Nutzen für die Kundschaft? Wo liegt der Nutzen für das Unternehmen? Marketing ist mehr als Werbung Werbung gehört zum Marketing, doch erfolgreiches Marketing beginnt viel früher. Marketing muss zuerst folgende Fragen beantworten: Wie kann Ihr Unternehmen Kundenwünsche durch entsprechende Produkte oder Dienstleistungen erfüllen? Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung haben, um erfolgreich zu sein? Ihr Angebot muss unter verschiedenen Gesichtspunkten (Kernprodukt, Design, Verpackung, Service) eine marktgerechte Lösung anbieten. Mit welchen Marktbedingungen (Kundinnen und Kunden, Konkurrenz) müssen Sie rechnen? Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung sollte anders (zum Beispiel besser, günstiger) als das Angebot der Konkurrenz sein. Welchen Preis können oder wollen Sie verlangen? Der Preis muss exakt auf Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung und Ihre Kundschaft ausgerichtet sein. Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt beziehungsweise Ihrer Dienstleistung die Kundinnen und Kunden erreichen (Vertrieb beziehungsweise Verkauf)? Der Vertrieb muss den Kundinnen und Kunden das Produkt leicht zugänglich machen. Niemand wird auf Dauer kaufen, wenn es kompliziert ist, Ihr Angebot wahrzunehmen. Mit welchen Mitteln der Werbung und Kommunikation wollen Sie den Kundinnen und Kunden die Vorteile Ihres Produkts beziehungsweise Ihrer Dienstleistung vermitteln? Niemand kann und wird etwas Unbekanntes kaufen. Nur wenn das Image Ihres Angebots und Ihres Unternehmens positiv ist, können Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. Fehler im Marketing Bei der Überprüfung von Gründungskonzepten stellen Fachleute immer wieder fest: Gründerinnen und Gründer sind oft Meister ihres Faches - bei der Herstellung eines Produktes oder bei der Arbeit im Rahmen einer Dienstleistung. Gleichzeitig fehlen in vielen Konzepten aber Informationen darüber, ob das Produkt oder die Dienstleistung vom Markt überhaupt gewünscht sind und wie diese verkauft werden sollen. Unternehmen verstehen sich oft nur als Produkt- oder Dienstleistungsanbieter. Sie übersehen, dass sie von den Kundinnen und Kunden nie allein, sondern als "komplexes Ganzes" gesehen werden. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihres Unternehmensauftrittes. Wichtig ist, dass Sie dem Unternehmen so schnell wie möglich ein "Gesicht" geben und diese Identität systematisch und einheitlich kommunizieren. Beachten Sie besonders die folgenden fehleranfälligen Aspekte im Marketing: sinnvolle Namensgebung und Corporate Identity Entwickeln Sie ein aussagekräftiges Logo und einheitliche, für das Unternehmen repräsentative Geschäftspapiere (von der Visitenkarte bis hin zur Imagebroschüre). Ohne einheitliches "Unternehmensgesicht" können Sie bei den Kundinnen und Kunden keinen Wiedererkennungseffekt erreichen. andauernde Öffentlichkeitsarbeit Mit einer einmaligen, noch so schwungvollen Eröffnungsaktion zum Unternehmensstart sollte Ihre Öffentlichkeitsarbeit keinesfalls erledigt sein. Ihre Firma bekannt zu machen und zu erhalten ist eine dauerhafte Aufgabe. Werbekiller "Tagesgeschäft" Auch wenn das Tagesgeschäft Sie sehr in Anspruch nimmt: Vernachlässigen Sie nicht Ihren Außenauftritt und Ihre Werbeanstrengungen. Stellen Sie einen Vertriebs- und Werbemaßnahmenplan auf. zielgruppengenaue Kundengewinnungsmaßnahmen Sehr häufig müssen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer nach einer erfolgreichen Startphase registrieren, dass Auftragseingang und Verkauf stillstehen. Gleichzeitig sind nur wenige neue Kundinnen und Kunden hinzugekommen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Maßnahmen zur Kundengewinnung auch bei hoher Arbeitsbelastung weiterhin ausbauen und zielgruppengenau gestalten. Low Budget Marketing Es gibt diverse Möglichkeiten im Marketing Kosten einzusparen, ohne dabei an Qualität einbüßen zu müssen. Hier einige Tipps: Geschäftspapiere Man sollte sich von der Druckerei nur Briefbögen mit Logo und ggf. dem Unternehmensslogan drucken lassen. Alle veränderlichen Angaben auf dem Briefbogen wie Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer usw. druckt man am besten selbst, indem man im Textverarbeitungsprogramm eine Vorlage erstellt und abspeichert. Prospekte Man sollte für alle Prospekte ein Basislayout entwerfen, nach denen Texte und Bilder angeordnet werden. Das erhöht den Wiedererkennungseffekt für den Kunden und spart ständig neue Entwurfskosten. Zudem ist es wichtig, sich von der Druckerei die zur Prospekterstellung notwendigen Text-, Layout- und Bilddaten aushändigen zu lassen und diese aufzubewahren. So lassen sich Kosten bei unveränderten Nachdrucken oder künftigen Aktualisierungen der Drucksachen sparen. Man sollte sich den Prospekt auch immer im PDF-Format geben lassen. So kann dieser bei Bedarf selbst gedruckt und auf die Homepage ins Internet gestellt werden, wo Interessenten diesen jederzeit kostenfrei downloaden können. Anzeigenwerbung Ein allgemeiner Anzeigenrahmen hilft dabei Kosten zu sparen. Einmal entworfen, kann dieser ständig aktualisiert werden. Dabei sollte man die Aktualisierungen der Anzeige vom dem jeweiligen Verlag vornehmen lassen - die meisten Verlage bieten diesen Service kostenlos an. Zudem bieten unterschiedliche Internet-Anzeigenmärkte eine kostenfreie Veröffentlichung von Anzeigen an. Messeteilnahmen Um das Unternehmen bekannt zu machen und potentielle Kunden kennen zu lernen, besteht oft die Möglichkeit als so genannter Mitaussteller an einer Messe teilzunehmen. Hierbei teilt man sich z.B. mit anderen Unternehmen aus der Region einen Gemeinschaftsstand und die Kosten. Es ist außerdem ratsam, leicht zu transportierende und variable Faltdisplays (Roll-Ups) anstelle starrer Messewände einzusetzen, da diese weniger Kosten bei Auf- und Abbau verursachen. Außenwerbung Falls vor dem Ladengeschäft oder dem Unternehmen genügend Platz vorhanden ist, kann beispielsweise eine Plakatwand aufgestellt werden. Man gewinnt dadurch eine Aufmerksamkeit erregende Fläche, die das ganze Jahr nahezu kostenfrei genutzt werden kann. Meist ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zusammenarbeit mit Werbeagenturen Das Briefing dient der Information aller Beteiligten und damit auch der Identifikation mit der Sache. Es sollte alle Basisdaten zum Unternehmen, zum Produkt, zum Markt, zum Vertrieb, zu den Zielgruppen und zu den Wettbewerbern enthalten und somit gleich zu Anfang Missverständnisse beseitigen. Internet Das Unternehmen sollte mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sein. Je nach Branche kann dabei ein einfacher Internetauftritt über ein Baukastensystem bereits ausreichen. Eine Anmeldung der Homepage in relevanten Webkatalogen und Suchmaschinen ermöglicht es, Interessenten und Kunden das Unternehmen schnell und unkompliziert zu finden. Werbeprospekte sollten den Kunden als PDF zum Download zur Verfügung stehen. So können sich diese bei Interesse rund um die Uhr über das Unternehmensangebot informieren. Social Media & co: Je nach Produkt und Dienstleistung können Sie Social Media Auftritte bei Facebook, Twitter, Youtube und ähnliches zu Werbezwecken nutzen und so Ihre bestehenden Kunden über aktuelle Themen informieren und neue Kunden gewinnen. Zudem kann man über Netzwerkplattformen, wie zum Beispiel www.xing.de, Geschäftskontakte pflegen und das Unternehmen einer breiten Netzwerk-Community präsentieren. Vier wichtige Regeln für das Marketing Zielgruppen- und Marktanalyse Man sollte ganz genau ermitteln, welche Zielgruppe(n) man ansprechen will und welches Potenzial der jeweilige Markt bietet. Sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Markt und die Zielgruppe interessant? Besteht hier genügend Nachfrage? Wo bestehen besondere Bedürfnisse? Corporate Identity und Corporate Design Der Unternehmensauftritt sollte einheitlich gestaltet werden und unverwechselbar sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Marketingunterlagen „aus einem Guss“ sind. Werbe- und Marketingplan In Sachen Marketing sollte man systematisch vorgehen und einen Werbe- und Marketingplan erstellen. Dieser hilft dabei den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Bereich "Werbung und PR" genau auf die Zielgruppe(n) abgestimmt sind. So spart man sowohl Zeit als auch Geld. Speziell Existenzgründer können PR-Arbeit gezielt nutzen. Bei einem Vertrieb ins Ausland sollte gezielt eine PR-Arbeit für das Auslandsgeschäft durchgeführt werden. Kundenbindung Den Kreis der Kunden auszuweiten und stetig neue hinzu zu gewinnen, ist wichtig. Darüber hinaus sollte man aber die Pflege und Bindung bestehender Kunden nicht vergessen. Die Möglichkeiten von Folgeaufträgen und Empfehlungen sollte nicht unterschätzt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Jahresrechnung_2022_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_16062023.pdf

1 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde 2 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 5 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 7 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 14.06.2023
    Urheberrecht

    Im schriftstellerischen oder künstlerischen Bereich tätige Freiberufler erbringen größtenteils persönliche geistige Schöpfungen. Diese sind durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt im Einzelnen bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen (zum Beispiel Sprachwerke, Werke der Musik, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art), aber auch bestimmte nahe stehende Leistungen wie beispielsweise die Herstellung von Tonträgern, Datenbanken oder Filmen, die selbst keine Schöpfung darstellen. Geschützt ist eine Idee aber erst dann, wenn sie wirklich realisiert (zum Beispiel niedergeschrieben) wurde. Allein der Gedanke ist nicht geschützt. Zudem muss die Idee eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, also ein gewisses Maß an Individualität erreichen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Der Schutz eines geistigen Werks tritt in Deutschland grundsätzlich mit dem Schöpfungsakt von selbst ein. Um sich Ihre Urheberschaft zu sichern, müssen Sie sich also in keinem Register eintragen lassen. Zentrale Regelungen zum Urheberrecht enthält insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Nach dem Urheberrechtsgesetz hat der Urheber eines Werkes unter anderem folgende Rechte: Veröffentlichungsrecht Der Urheber kann bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist. Vervielfältigungsrecht Der Urheber kann Vervielfältigungsstücke des Werkes herstellen. Verbreitungsrecht Der Urheber kann das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anbieten oder in Verkehr bringen. Vortragsrecht Der Urheber kann sein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen. Aufführungsrecht Der Urheber kann sein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darstellen. Vorführungsrecht Der Urheber kann sein Werk der bildenden Künste, sein Lichtbildwerk, sein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar machen. Wenn Sie als Urheber einer anderen Person das Recht einräumen, Ihr Werk zu nutzen, haben Sie dafür einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Verletzt eine andere Person Ihr Urheberrecht, können Sie von ihr verlangen, diese widerrechtliche Handlung zu unterlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus gegen diese Person einen Anspruch auf Schadenersatz. Als Urheber können Sie nicht immer überprüfen, wo und wie Ihr Werk veröffentlicht oder vervielfältigt wird. Aus diesem Grund können die Urheberrechte von Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen werden. Die Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA für Komponisten, Textdichter und Musikverleger oder die GVL zum Beispiel für Musiker, Dirigenten, Schauspieler, Tänzer oder Sänger sind mit den Inhabern der Urheberrechte meist über Wahrnehmungs- oder Berechtigungsverträge verbunden. Die Verwertungsgesellschaften vergeben die Lizenzen und ziehen bei den Nutzern der Werke Gebühren ein. Die eingezogenen Gebühren werden dann nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Urheber ausgezahlt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Berufliche Anerkennung

    Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung. Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich. Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind. Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle (Referat 71) das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch: Erzieher und Erzieherinnen Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen Sport-/Gymnastiklehrer und -lehrerinnen im freien Beruf Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier . Im Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe Landesgesundheitsamt (Referat 95.2) wird das Bewertungsverfahren für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, sowie soziale Berufe durchgeführt. Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch. Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Reisepass

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Bei Personen: unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden. Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt wird. In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Beratungsstellen

    Zahlreiche Organisationen und Vereine bieten Opfern von Straftaten Hilfe, Unterstützung und Informationen an. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Beratungsstellen, die Ihnen gerne weiterhelfen. Weißer Ring e.V. Bundesweit tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Angehörige. Insbesondere bietet der Weiße Ring unter der Telefonnummer 116 006 ein bundesweites Info-Telefon an. Ansprechpartner des Weißen Rings finden Sie in Ihrer Nähe. Deutscher Kinderschutzbund e.V. (DKSB) Zu den zentralen Themen des DKSB gehört der Kampf gegen Gewalt und Armut bei Kindern. Frauen- und Kinderschutzhäuser Frauen, die körperlich und/oder seelisch misshandelt werden oder von Misshandlung bedroht sind, erhalten mit ihren Kindern Schutz, Unterkunft und Unterstützung. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind Schutzeinrichtungen, zu der Männer keinen Zutritt haben. Die Adressen der Frauenhäuser sind nicht veröffentlicht. Die Telefonnummer des für Sie nächstgelegenen Frauenhauses finden Sie im Telefonbuch. Das örtliche Frauenhaus ist im Telefonbuch oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen" verzeichnet. Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung und Informationen zum Hilfesystem bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 oder über eine Online-Beratung können anonym und kostenfrei beraten lassen. Das gilt für Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde und Fachkräfte. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite. Sie vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge hilft Menschen in Not unter den gebührenfreien Rufnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Außerdem können Sie die Web-Mail-Seelsorge und Chat-Seelsorge im Internet nutzen. Bewährungshilfe Stuttgart e.V. Prävention, Resozialisierung und Opferhilfe gehören zu den Hauptaufgaben des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart e.V. Frauenhauskoordinierung Die Vernetzungsstelle der Frauenhäuser unterstützt die Frauenhäuser aller Träger mit Materialien, Arbeitshilfen und Fachveranstaltungen. Auf der Homepage können Sie nach Frauenhäusern in ganz Deutschland suchen. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Zentrale Aufgabe des Verbandes ist es, die Situation gewaltbetroffener Frauen in Deutschland weiter zu verbessern. Auf der Homepage können Sie in einer Datenbank nach spezifischen Beratungsangeboten suchen. Elterntelefon Das Elterntelefon bietet Beratung und Hilfe für Eltern in schwierigen Situationen an. Kinderschutz Eine umfassende Adressliste der beratenden Stellen zum Kinderschutz bietet das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Zeugenbegleitung und Opferschutz Übersicht über Angebote zur Beratung und Begleitung von Opfern und anderen Zeugen im Strafverfahren des Justizministeriums Baden-Württemberg. (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen Mithilfe der Beratungsstellensuche der Polizei werden Ihnen Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe angezeigt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Helferkreis Asyl

    Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen Integration von geflüchteten Menschen Die Integrationsmanagerin Frau Schnell arbeitet seit 2018 für die Integration von geflüchteten Menschen in Baindt. Ihre Arbeit unfasst die Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung an andere Fachdienste … zu Themen wie Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit sowie asyl.-, ausländer- und sozialrechtliche Fragen. Die Arbeit geschieht in enger Vernetzung mit Gemeinde, Behörden, Schulen, Vereine, Arbeitgeber, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Helfern. Ansprechpartnerin des Helferkreises für geflüchtete Menschen ist Frau Sibylle Boenke Mobil Mobiltelefon: 49 170 1036143 E-Mail schreiben[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Vermisstensuche und psychische Ausnahmesituationen

    Katastrophen oder größere Schadenereignisse mit vielen Verletzten treffen Menschen oft unvorbereitet und überraschend. Je nach Ereignis sind Sie mit Gefahren für die Gesundheit, die Existenz oder das Leben verbunden. Flucht oder vorübergehenden Evakuierung lassen sich nicht ausschließen. Im Katastrophenfall kann es zur Trennung von Familien kommen oder eine solche kann mit dem Verlust des gesamten Besitzes verbunden sein. Betroffene befinden sich zusätzlich zum Schadenereignis oft in einem extremen seelischen Belastungszustand. Personenauskunftsstellen Personenauskunftsstellen können Ihnen vor Ort helfen, vermisste Angehörige zu suchen und die Familie wieder zusammenzuführen. In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe in der Regel durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Kreisauskunftsbüros wahrgenommen. Auch die Polizei richtet im Katastrophenfall solche Auskunftsstellen ein. Bei den Personenauskunftsstellen kommen erfahrene und geschulte Personen zum Einsatz. Es werden Suchanfragen zu vermissten Angehörigen aufgenommen und bearbeitet. Zudem dokumentieren diese zur schnellen Familienzusammenführung mit Ihrem Einverständnis den Verbleib von Angehörigen. Die Telefonnummern werden bei Bedarf über die Medien veröffentlicht. Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helferinnen und Helfer werden oft nicht nur physisch, sondern auch psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet. Mit den Kräften der in der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Baden-Württemberg flächendeckend tätigen Hilfsorganisationen und Kirchen kann Betroffenen bei Einsatzlagen im Notfall wirkungsvolle Unterstützung angeboten werden. Die bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal eingerichtete Landeszentralstelle PSNV nimmt dabei koordinierende und unterstützende Aufgaben wahr.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Ermittlungsverfahren

    Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, trägt die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahren entlastende und belastende Tatsachen zusammen. Diese Ermittlungen führt in der Regel die Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft durch. Ziel der Ermittlungen ist es, den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung darüber treffen kann, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Um herauszufinden, wie sich der Sachverhalt ereignet hat, führen Staatsanwaltschaft und Polizei verschiedene Maßnahmen durch, zum Beispiel: Vernehmung der Beschuldigten Vernehmung von Zeugen Beauftragung von Sachverständigen Sicherstellung und Beschlagnahme Durchsuchungen Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen Zeugenvernehmung Sie sind verpflichtet, auf Ladung bei der Polizei zu erscheinen und als Zeugin oder Zeuge zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrundeliegt. Bedenken Sie , dass die Polizei im Ermittlungsverfahren auf die Angaben von Zeugen angewiesen ist. Als Opfer beziehungsweise Geschädigter oder Geschädigte einer Straftat können Sie vermutlich die genauesten Aussagen zum Tathergang machen. Sie sind daher für das Ermittlungsverfahren von entscheidender Bedeutung. Zur Vernehmung dürfen Sie einen Familienangehörigen oder eine andere Vertrauensperson mitbringen, wenn die Person, die Sie vernimmt, damit einverstanden ist. Hinweis: Die Sie begleitende Person darf im selben Verfahren nicht selbst als Zeuge auftreten beziehungsweise bei der Vernehmung eines anderen Zeugen als Begleitperson dabei sein. Sie können in geeigneten Fällen auch eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Bei einer psychoszialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine besonders für den Umgang mit Opfern schwerer Straftaten weitergebildete Fachkraft, die sie zu einer Vernehmung begleiten kann. Abschluss des Verfahrens Ein Ermittlungsverfahren endet entweder durch Anklageerhebung bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft oder Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Einstellung des Verfahrens Ein Verfahren kann unter anderem aus folgenden Gründen eingestellt werden: Das Verhalten des Angezeigten ist nicht strafbar. mangelnde Beweise für die Schuld des Täters geringe Schuld des Täters und fehlendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung Erfüllung von Auflagen und Weisungen (Zahlung einer Geldbuße, Schadenswiedergutmachung oder auch Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs) Die Staatsanwaltschaft teilt Ihnen die Gründe für die Einstellung des Verfahrens im Regelfall mit. Sind Sie der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft wichtige Gesichtspunkte übersehen oder falsch gewichtet hat, können Sie eine schriftliche Beschwerde gegen die Einstellung einreichen. Die Beschwerde können Sie entweder selbst verfassen oder einen Rechtsanwalt um Unterstützung bitten. In einer solchen Beschwerde sollten Sie möglichst klar darlegen, womit Sie nicht einverstanden sind. Außerdem sollten Sie weitere Ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel in der Beschwerdeschrift benennen. Lehnt die Staatsanwaltschaft Ihre Beschwerde ab, wird der Fall von der Generalstaatsanwaltschaft überprüft. Bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, bleibt Ihnen in bestimmten Fällen noch der Gang zum zuständigen Oberlandesgericht, um dort ein Klageerzwingungsverfahren anzustreben. Anklageerhebung Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist das Ermittlungsverfahren beendet. Das Gericht entscheidet in einem sogenannten Zwischenverfahren darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Bei bestimmten, insbesondere bei schweren Straftaten können Sie in einem solchen Fall im Verfahren als Nebenkläger zugelassen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Gericht oder einen Rechtsanwalt - möglichst bereits während des Ermittlungsverfahrens. Hält die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich, beantragt sie einen Strafbefehl. Im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens können nur bestimmte Rechtsfolgen, zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot, festgesetzt werden. Der Strafbefehl wird ohne Durchführung einer Hauptverhandlung rechtskräftig, es sei denn, der Angeklagte erhebt Einspruch gegen den Strafbefehl. In diesem Fall kommt es schließlich doch zu einer Hauptverhandlung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

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