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Amtsblatt_KW_9_05_03_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. März 2021 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Würt- temberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und veränderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Unter diesen besonderen Corona-Bedingungen empfehlen wir Ihnen die Briefwahl. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021 um 18.00 Uhr beantragt werden. Sie haben zwei Möglichkeiten für die Beantragung: - Den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Bürgermeis- teramt/Wahlamt zurückschicken. - Schnelle und einfache Onlinebeantragung – entweder über den QR-Code (der auf der Wahlbe- nachrichtigung abgedruckt ist) oder über einen Antrag auf der Homepage der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Beachten Sie bei der Zurücksendung bitte die Postlaufzeit. In der Gemeinde Baindt haben von insgesamt 3849 Wahlberechtigten bis zum 02. März 2021 bereits über 900 Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragt. Um jeglicher möglichen Infektion aus dem Weg zu gehen, nutzen auch Sie die Möglichkeit der Briefwahl! Ich würde mich sehr freuen, wenn wir am 14. März 2021 die Wahlbeteiligung der letzten Landtagswahl aus dem Jahr 2016 mit 71 % steigern könnten. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona- Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre CoronaSchutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. März 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. März 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markter- kundung 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Ge- meindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016- 2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prü- fungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haus- halts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haus- haltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. März Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 07. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranlage bitten wir Sie zu beachten: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Grüngutannahme aufhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Erwin Probst feierte am 27.02.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenom- men werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwün- sche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Schenk-Konrad-Halle Jahreshauptversammlung 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Wir haben ein offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht ver- abschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situ- ation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten Ihnen Gesprächstermine an, zunächst als Ein- zeltermine. Bitte rufen Sie uns zur individuellen Terminver- einbarung an. Auch telefonische Unterstützung ist möglich. Wir hoffen, dass es ab März auch wieder Termine in einer kleinen Gruppe geben kann. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751–180 56 382 oder 0160–96 20 72 77 Gruppentermine: 11. März 2021, 1. April, 15. April 2021 (weitere Abende folgen) jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur, Mitarbeiterin im am- bulanten Hospizdienst Weingarten VHS Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr 2021 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Gesundheit Nr. S3012-01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körper auf harmo- nische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dynamisch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stres- sreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (=Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 – 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 – 07.05.2021 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regemä- ßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 19:00 Uhr – 20:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € Kurs 2 Nr. S3031-03W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 20:00 Uhr – 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € #bleibzuhause Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502 9406-12 (VHS Außenstelle Baindt) Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: − Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. − Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldeformulare und von der GS- Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. − Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. − Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Achtalschule Baienfurt Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: • Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. • Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldefor- mulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. • Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie di- gitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. • Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Informationen der Geschwister-Scholl-Schule für Viertklässler und deren Eltern Real-, Werkreal- und Förderschule der Stiftung KBZO laden zu Einzelbesuchen Da der gewohnte, allgemeine Informationsnachmittag Corona-bedingt nicht stattfinden kann, laden die staat- lich anerkannte Realschul-, die Werkrealschul- sowie die Förderschulabteilung der Geschwister-Scholl-Schu- le der Stiftung KBZO zu Einzelbesuchen ein. Die Ein- ladung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen sowie deren Eltern. Die integrativ arbeitende Realschule nimmt für das kom- mende Schuljahr sowohl Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf als auch Kinder ohne Behinderung als Privatschüler auf. Im Rahmen des Informationsge- sprächs beantworten die Lehrkräfte in Einzelgesprä- chen Fragen der Eltern und werden Profil, pädagogi- sche Schwerpunkte und Ganztagesangebote vorstellen. Ausführliche Informationen gibt es auch über die Wer- krealschule und die Förderschule des Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ), in die Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, deren Förderbedarf in der Regel in einer Körperbehinderung begründet ist. Darüber hinaus werden in der Werkreal- schule auch SchülerInnen ohne Behinderung als Privat- schüler aufgenommen. „Die Eltern sollen einen Einblick bekommen, wie Schüle- rinnen und Schüler an einer Ganztagesschule in kleinen Klassen mit durchschnittlich zehn Schülern individuell gefördert und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unter- stützt werden“, sagt Michael Hosch, Abteilungsleiter der Realschule und Werkrealschule. „Außerdem werden die Eltern über die Vielzahl an Projekten und Arbeitsgemein- schaften, die den normalen Schulalltag bereichern und ergänzen, informiert“, ergänzt Kollege Walther Neuge- bauer, der die Förderschulabteilung leitet. Auch Therapeutinnen und Therapeuten werden für Fra- gen zur Verfügung stehen und ihre Arbeitsweisen dar- stellen. INFO: Anmeldungen zu Einzelbesuchen unter Telefon (0751) 4007-347 (Realschule/Werkrealschule) sowie 4007-349 (Förderschule); E-Mail: m.hosch@kbzo.de, w.neugebauer@kbzo.de Die Geschwister-Scholl-Schule befindet sich in Weingar- ten, Geschwister-Scholl-Straße 4, auf dem Argonnenareal an der B 30. www.kbzo.de DRK Kreisverband Ravensburg unterstützt bei Schnelltests in Pflegeheimen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Bundesregierung bei der Durchführung von Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Nach der Schulung von Bundes- wehr Angehörigen werden nun Freiwillige und künftiges Personal in der Testdurchführung vom DRK in Ravens- burg geschult. „Wir freuen uns, dass wir der Bundes- und Landesregierung bei dieser wichtigen Aktion helfen kön- nen. Wir hoffen, dass durch den Einsatz der Bundeswehr und der Freiwilligen das Pflegepersonal in den Einrichtun- gen, das bisher in erster Linie die Schnelltests für Bewoh- ner und Angehörige vornimmt, entlastet werden kann“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Wir müssen alles tun, damit die Ausbreitung der Co- vid-Pandemie in den Betreuungseinrichtungen einge- dämmt und das Leben von Bewohnern und Personal geschützt werden kann. Eine wesentliche Entspannung erhoffen wir uns vor allem durch die laufenden Impfun- gen“, sagt Krayss. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Bewerbungen von Interessenten unter der Telefonnummer 0800 4 555532 entgegen und leitet diese dann an den Landkreis Ravensburg in einem abgestimmten, sicheren Verfahren nach den Vorgaben des Datenschutzes weiter. Diese er- halten dann vom Roten Kreuz in Ravensburg eine Einwei- sung in die Schnelltestdurchführung. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auf ge- eignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravensburg veranstaltet Onlinevortrag am 16. März zum Thema „In der Landwirtschaft von CO2-Zertifikaten profitieren“ Der Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg veranstaltet am 16. März um 20 Uhr einen Onlinevor- trag zum Thema „In der Landwirtschaft von CO 2-Zertifi- katen profitieren“. Wie das funktionieren kann, erläutert Wolfgang Abler, Geschäftsführer der CarboCert GmbH Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und Landwirtschaftsmeister aus Bodnegg. Er beschäf- tigt sich schon seit Jahren mit dem Humusaufbau land- wirtschaftlicher Flächen. Humusreiche Böden sind nicht nur fruchtbarer und klimastabiler, sondern bieten unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit CarboCer- tifikate zu schaffen, die von Wirtschaftsunternehmen gekauft werden können. Damit wird regionale Wert- schöpfung erzeugt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine An- meldung ist erforderlich unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de, unter Angabe der Mailadresse. Alle Interes- senten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. März 2021 – 14. März 2021 Gedanken zur Woche Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 06. März 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Maria Graf, Apolonia und Ignatz Malsam, Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Erika Späth, Anna und Eugen Halder, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Werner Sebastian Schnell, Peter Ihler, Jahrtag: Josef Späth, Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Mittwoch 10. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Ru- pert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März – 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. • Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (3) Wer sein Leben retten will, ... In der gegenwärtigen Pandemie sprechen wir ständig da- von „Leben zu retten“. In Wirklichkeit retten wir die Men- schen vor einem (vorzeitigen) Tod. Wir schaffen es, das Leben fortzuführen, und wissen zugleich, dass der letzte Kampf gegen den Tod verloren wird. Als Glaubende geht es daher nicht zuerst darum, gegen den Tod anzukämp- fen, sondern das eigene Leben mit dem in Verbindung bringen, der das Leben ist. Das heißt „Leben retten“. Dies meint Jesus wenn er sagt: „Wer das Leben gewin- nen will, wird es verlieren“ (Mt 16,25). Schauen wir also in unseren Alltag. Wie das aussehen könnte, das Leben gewinnen. (Fortsetzung folgt) Bernhard Staudacher Es ergeht herzliche Einladung zum Mitbeten und Mitsingen an der virtuellen Kreuzwegandacht mit Aufzeichnungen aus unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Die Kreuzwegandacht ist in insgesamt 5 Teile aufgeteilt. Jeweils freitags wird ein Ausschnitt mit 3 Stationen veröf- fentlicht werden. Der Kreuzweg von Alois Schenk ist dabei die Grundlage. Meditationen und Musikteile werden von Pfarrer Staudacher und der Jugendkantorei gestaltet. Teil 1 wird ab dem 26. Februar verfügbar sein. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Heilendes Element Wasser Das Klimafasten lenkt unsere Aufmerksamkeit auf das kostbare Element Wasser. Ohne Wasser gibt es kein Leben und kein Wachstum auf unserem Planeten. Nun entdecken wir das Wasser als Arzneimittel, als heilen- des Element. Die Wasseranwendungen von Pfarrer Sebastian Kneipp sind einem großen Teil der Bevöl- kerung bekannt. Sie kommen in Reha-Kliniken und im privaten Alltag zur Unterstützung der Gesundheit oder als Therapieform bei Krankheiten zum Tragen. Man- cherorts gibt es Kneippvereine und Wassertretstellen, die Kneipps Wissen bewahren und damit der Öffent- lichkeit ins Bewusstsein bringen, welche Heilkraft un- serem Wasser innewohnt. In der kommenden Woche gibt es zur Heilkraft des Wassers und zu Sebastian Kneipp Wissenswertes in der Kirche zu entdecken und für Große und Kleine eine kleine Überraschung zum Mitnehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Super- märkten kaufen. Ab Samstag 13. März wird in der Kirche beim Schrif- tenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen ste- hen. Darin enthalten sind Verzierwachsteile, eine Erklä- rung und Anleitung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen ba- cken. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Mittwoch, 10.3.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag 16.3.2021 14.30 Uhr Kreuzwegandacht in der kath. Kirche Baienfurt Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Bleiben Sie gesund. Die Zeitschrift „engagiert“ erscheint ab jetzt nur noch alle 2 Monate. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Men- schen rund um den Globus Gottesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit - um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Diese Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Kri- sen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwierigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Berg- predigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Welt- gebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 07. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 10. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + Kon- fi-Gruppe 2 online !!! Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miter- leben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online ge- stellt und ist 72 Stunden abrufbar. RUHE BEI DIR Ich bringe meine Schwächen, die Furcht, die vielen Fragen, mein Schwanken, mein Zerbrechen. Ich bringe mein Versagen. Ich bringe meine Stärken, mein Planen, mein Vollbringen. Die Freude an den Werken, die wunderbar gelingen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Ich bringe meine Lasten, die Fehler, die mich drücken. Mein ruheloses Hasten. Die Pläne, die missglücken. Mein Ho en und mein Sehnen, mein Schlafen, mein Erwachen. Ich bringe meine Tränen. Ich bringe dir mein Lachen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Jetzt muss ich nichts mehr leisten, jetzt bin ich einfach hier. Ich nde Ruhe, mein Gott, bei dir. Auszug aus 3E: Ausgabe 4/2020, Autor: Christoph Zehendner, Foto: Mr. Nico/photocase.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. März 2021 um 19:00 Uhr fällt aus! Leider kann unser Treffen auch im März noch nicht stattfinden. Ja, wie schön wäre es gewesen mit Beate Stein die Musik in der Luft zu erspüren. Ein kleines Trostpflaster ist da vielleicht die kos- tenlose Evangelische Kirchenmusik App „CANTICO“, die Lieder zur Passions- und Osterzeit und zu vielen anderen Gelegenheiten bietet. Probiert sie einfach einmal aus, ihr habt die Möglichkeit zu Begleitmusik lauthals selbst zu singen oder wer es lieber hat auch mit Begleitung einer Singstimme. Die Noten werden eingespielt. Macht wirk- lich viel Freude mal wieder zu singen und so können wir in Übung bleiben bis wir uns wiedersehen dürfen und vielleicht dürfen wir auch mal wieder zusammen singen. Seid alle bis dahin behütet Eure Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit. Ein wunderschönes Beispiel einer Erinnerung an den letzten Som- mer hat Frau Maria Mansmann mit Pinsel und Farben auf Leinwand gezaubert. Herzlichen Dank für dieses schöne Bild. Na, erkennt Ihr den Ort? Richtig, es handelt sich um einen Spaziergang entlang der Stadtmauer Wangens. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Alpinteam Baindt Nachruf Wir Mitglieder des Alpinteam Baindt trau- ern um unsere langjährige Skilehrerin und Mittwochsturnerin Conny Halder die für alle völlig unerwartet und viel zu früh im Alter von 57 Jahren verstorben ist. Ihr beherztes Engagement in unseren Kursen, bei denen sie unzähligen Kindern die Freude am Skifahren vermit- telt hat, und ihre Mitgestaltung bei unseren Aktivitäten werden uns fehlen. Mit unseren Gedanken sind wir bei Ihrer Familie! Conny, ruhe in Frieden Landtagswahlen am 14. März 2021. Jede Stimme zählt. Wählen gehen! Liebe Mitbürgerinnen, lieber Mitbürger, am 14. März haben Sie die Wahl. Sie entscheiden über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen ein Baden-Würt- temberg gestalten, das aus den Folgen der Pandemie Chancen generiert. Wir werden die Wirtschaft bei der Transformation hin zur Nachhaltigkeit unterstützen und Wohnen wieder bezahlbar machen. Von 2011 bis 2016 waren wir bereits der Motor der Landesregierung. Nach dieser Landtagswahl wollen wir das wieder werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung und möchten Sie bitten am 14.März oder jetzt schon per Brief SPD zu wählen. Mit den besten Grüßen SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt und die Kandidaten Jonathan Wolf und Antonio Hertlein SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozi- alverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Straßen- und Radwegebau im Regierungsbezirk Tübingen Bilanz 2020 und Ausblick 2021 Bilanz 2020 Das Regierungspräsidium Tübingen hat im vergangenen Jahr über 160 Millionen Euro in die Straßeninfrastruk- tur des Bundes- und Landesstraßennetzes einschließlich Radwegen investiert. Mit einem Investitionsvolumen von rund 110 Millionen Euro stellten Bundesstraßen und Bun- desautobahnen wieder den Großteil der Ausgaben dar. Die Investitionen in das Landesstraßennetz beliefen sich mit über 52 Millionen Euro weiterhin auf hohem Niveau. „Auch im vergangenen Jahr ist es uns wieder gelungen, hohe Beträge in die Straßen- und Radwegeinfrastruktur im Regierungsbezirk zu investieren. Hierdurch war es uns möglich, die Qualität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit unseres Straßennetzes weiter zu verbessern und das Rad- wegnetz zu erweitern. Mein Dank gilt allen Verantwortli- chen in Bund und Land für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Für die Umsetzung der zahlreichen Investitionen ist die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ im Regierungs- präsidium zuständig, die seit Beginn dieses Jahres einen neuen Namen trägt. Der neue Name bringt die Entwick- lung der ehemaligen Straßenbauabteilung hin zu einer modernen Mobilitätsverwaltung zum Ausdruck „Meinen besonderen Dank richte ich an die dortigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. Es ist ihnen mit Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden gelungen, Planung, Bau und Betrieb unserer Verkehrsinfrastruktur auch im vergangenen Jahr voranzubringen. Und dies trotz der coronabedingt schwierigen Umstände und des Über- gangs von Personal und Aufgaben zur neugegründeten Autobahn GmbH des Bundes. Mein Dank geht besonders auch an unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahresbeginn im Dienst der Autobahnverwaltung des Bundes stehen und über viele Jahre eine herausragende Arbeit für das Regierungspräsidium Tübingen geleistet haben“, lobte Tappeser. Ein Schwerpunkt der Investitionen lag im vergangenen Jahr wieder in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur im Regierungsbezirk. So wurden im Jahr 2020 rund 68 Millionen Euro in 60 Erhaltungsmaßnahmen und in Bau- werke an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstra- ßen investiert. Hinzu kam eine Fülle von kleineren Erhal- tungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung von Schutzplanken, von Beschilderungen, von Signalisierun- gen oder Felssicherungen und die Behebung von punk- tuellen Schadstellen. Neben der Erhaltung wurde aber auch in den Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur investiert. In den Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord flos- sen im vergangenen Jahr nochmals über 7 Millionen Euro, bevor das Projekt im Zuge der Bundesfernstraßen-Ver- waltungsreform Anfang 2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes übergeben wurde. „Autobahnen übernehmen im Straßennetz unseres Lan- des eine zentrale Funktion und sind daher von überra- gender Bedeutung. Deswegen war es uns ein großes An- liegen unsere Aufgaben und Projekte im Zusammenhang Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 mit den Autobahnen in einem einwandfreien Zustand an den Bund zu übergeben“, betonte Tappeser. Weitere Schwerpunkte im Bereich Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur waren die laufende Neubaumaß- nahme der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen mit über 10 Millionen Euro und der Neubau der B 311 zwischen Oberdischingen und Dellmensingen (Querspange Erbach) mit rund 5 Millionen Euro. Beträchtliche Ausgaben entfie- len auch auf die inzwischen verlegte B 30 bei Ravensburg mit rund 6 Millionen Euro und die Abrechnung der bereits für den Verkehr freigegebenen B 31 neu bei Überlingen mit rund 2 Millionen Euro sowie auf den Ausbau der B 32 zwischen Altshausen und Vorsee mit rund 1 Million Euro. Bei den Landesstraßen wurden im letzten Jahr allein für den Neubau der L 268 Ortsumfahrung Pfullendorf rund 5 Millionen Euro ausgegeben. Das Radwegenetz an Bundes- und Landesstraßen im Re- gierungsbezirk konnte für rund 5,5 Millionen Euro erwei- tert und verbessert werden. Zusätzlich zu diesen Investi- tionen konnte das Regierungspräsidium im letzten Jahr noch Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro an Landkreise, Städte und Gemeinden für deren Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur vergeben. „Erfreulicherweise können wir in diesem Jahr erneut mit einer großen Mittelbereitstellung für den Straßenbau rechnen. Damit ist es uns möglich, weiterhin nachhaltige Investitionen in den Erhalt der Straßensubstanz sowie in die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Stra- ßeninfrastruktur im Regierungsbezirk Tübingen zu tätigen Dies bedeutet aber auch wieder zahlreiche Baustellen, weshalb ich schon heute um Verständnis und Geduld bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, bitte“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser abschließend. Ausblick 2021 Im Jahr 2021 werden laufende Aus- und Neubauprojek- te sowie Erhaltungsmaßnahmen fortgesetzt oder ab- geschlossen. Neben der B 311 zwischen Oberdischingen und Erbach-Dellmensingen (Querspange Erbach) stellt der Neubau der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen einen wichtigen Schwerpunkt dar. Mit der Fertigstellung des Abschnitts zwischen Kiebingen und Bühl und der Verkehrsfreigabe der durchgehenden B 28 ist zum Jah- resende 2021 zu rechnen. Schon im Sommer 2021 sollen die Arbeiten an der Ost- tangente von Rottenburg, an dem neuen Knoten Rot- tenburg Ost, sowie die Ertüchtigung der Neckarbrücke abgeschlossen werden. Weiter ist vorgesehen, auf den Bundes- und Landesstra- ßen etwa 97 Kilometer an Straßenbelägen zu erneuern und mehr als 20 Bauwerke in Stand zu setzen. Dazu kom- men noch weitere Maßnahmen der Landratsämter. Auch der Ausbau der Radinfrastruktur wird im Jahr 2021 weiter vorangetrieben. Es ist vorgesehen, mit dem Bau weiterer Radwege auf einer Gesamtlänge von knapp 14 Kilometern zu beginnen, darunter beispielsweise der Radweg entlang der L 333 zwischen den Wangener Ortsteilen Pflegelberg und Primisweiler, der im Zuge der dortigen Straßenaus- baumaßnahme realisiert wird. Außerdem werden die Planungen folgender Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro intensiv vorangebracht: • B 27 Bodelshausen (L 385) – Nehren (L 394) • B 27 Tübingen (Bläsibad) – B 28; Schindhaubasistunnel • B 28 Dreistreifiger Ausbau zwischen Seebronn und Rottenburg a. N. • B 30 Friedrichshafen (B 31) – Ravensburg/Eschach • B 31 Meersburg/West – Immenstaad • B 32 Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete-Tunnel) • B 311 Umbau des Knotenpunkts B 311/L 259 bei Ehin- gen-Gamerschwang (Borstkreuzung) • B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) • B 312 Ortsumgehung Ringschnait – Ochsenhausen – Edenbachen • B 463 Ortsumgehung Lautlingen • B 464 Ortsumgehung Reutlingen Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist zuständig für die Verwaltung sowie Planung, Bau und Erhaltung von rund 3.400 Kilometern Bundes- und Landesstraßen einschließ- lich des zugehörigen Radwegenetzes. Neu seit diesem Jahr hat die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ die Aufgabe, Entwicklungen zu einer Integrierten Mobilität regional zu steuern und zu koordinieren. Die Stärkung und Förderung von neuen Antriebsformen wie beispielswei- se der Elektromobilität und Intelligenten Mobilität gehört zu den weiteren Aufgaben. Und sie berät und fördert die Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Maßnah- men im Bereich der Straßeninfrastruktur, der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie des öffentlichen Perso- nennahverkehrs. Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki – Sozialpolitisches Engagement in Krisen- zeiten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vaka- lis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen – um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben – Allgäu – Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmelden bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diako- nie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kunstmuseum Ravensburg Online-Workshops Kinderatelier und Offenes Atelier Das Vermittlungsteam des Kunstmuseums bietet im März 2021 wieder Online-workshops für Kunstinteressierte an: Kinderatelier jeden Samstag, 16.30 Uhr (45 min.) Kinderatelier mit Pat Geddert oder Margret Ziesel, für Kinder von 6-12 Jahren Offenes Atelier Sonntag, 21.3. und 28.3.2021, 16.30 Uhr (45 min.) Offenes Atelier mitSabrina Cabala für alle Altersklassen Anmeldung jeweils bis 16 Uhr am Vortag unter: kunstmu- seum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. 0751/82810 Museum, Tel. 0751/82812 Büro kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jahresmeldung für 2020 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2021 sollten Beschäftig- te von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2020 bekommen. Aus dieser Jahresmeldung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versiche- rungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttover- dienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Be- rechnung der späteren Rente erschweren. Verwaltungstechnische Umsetzung des Geset- zes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags Ab Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszu- schlag für die meisten Einkommensteuerpflichtigen. Er wird nur noch erhoben, wenn die festzusetzende Einkom- mensteuer als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszu- schlags den Betrag von 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Oberhalb dieser Grenzen liegt eine „Milderungszone“, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise an den vollen Satz von 5,5% herangeführt wird. Mit der Milderungszone wird verhindert, dass bei Personen, deren Einkommen- steuerschuld z. B. nur um wenige Euro über der Freigrenze liegt, gleich der volle Solidaritätszuschlagsatz zur Anwen- dung kommt. Die geschilderte Rechtslage gilt ab Anfang des Jahres 2021 und damit auch für die entsprechenden Vorauszahlungen. In einzelnen Fällen konnten die Voraus- zahlungen zum Solidaritätszuschlag in der Übergangszeit von der alten zur neuen Rechtslage ab dem Jahr 2021 noch nicht vollständig angepasst werden. Um sicherzu- stellen, dass bei Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leis- ten, zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März 2021 keine Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, werden in Baden-Württemberg in einem ersten Schritt in den betroffenen Fällen die Vorauszah- lungen für den Solidaritätszuschlag für 2021 auf 0 Euro herabgesetzt. Hierzu erhalten alle Betroffenen sog. Ab- rechnungsmitteilungen. In einem zweiten Schritt erfolgt in Fällen der „Milderungszone“ eine Neufestsetzung der Vo- rauszahlungen für den Solidaritätszuschlag. Der für das gesamte Jahr errechnete Solidaritätszuschlag wird dabei auf die Vorauszahlungen der folgenden drei Quartale des Jahres 2021 verteilt. Diese Neufestsetzungen werden mit Hochdruck durchgeführt. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 werden mit der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2021 auf das endgültige Ergebnis angerechnet und haben somit nur einen vorläufigen Charakter. Dabei kann es abhängig vom jeweiligen Einzelfall zu Erstattungen oder Nachzah- lungen kommen. Eine Anfrage oder ein Antrag durch die Bürgerinnen und Bürger ist nicht notwendig. Allerdings sollten diejenigen, die die Vorauszahlungen per Auftrag überweisen, den Eingang der o.g. Abrechnungsmitteilungen abwarten und überprüfen, um den Überweisungsbetrag gegebenenfalls anpassen zu können. „Mehr Netto vom Brutto“ Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitar- beiter zu belohnen und zu motivieren. Und die sind steu- erlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“. Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ob Kindergartenzuschuss, betriebliche Altersvorsorge oder Mahlzeiten: „Mehr Net- to vom Brutto“ informiert anschaulich, was bei den Ge- haltsextras vom Arbeitgeber zu beachten ist und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Leistungen haben, damit keine Fehler unterlaufen. Aber auch für Arbeitneh- mer bietet der Ratgeber zahlreiche Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung. Der aktualisierte Ratgeber geht unter anderem ausführ- lich auf die Neu-Regelungen bei Gutscheinen und auf Fahrtkostenzuschüsse ein. Zudem wird detailliert aufge- führt, auf was es bei als Firmenwagen genutzten Elektro- fahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen zu achten gilt. Auch worin die Besonderheiten bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten (Elektro-)Fahrrä- der liegen, wird in diesem Ratgeber aufgezeigt. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen “ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Mehr Kennzeichnung nötig Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt Verbrauchererwartungen zu insektenhaltigen Lebens- mitteln • Verbraucher/innen haben hohe Erwartungen an Kenn- zeichnung und Sicherheit der Produkte • Viele Teilnehmer/innen der Befragung wissen nicht, dass Insekten auch allergische Reaktionen auslösen können • Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise zu Allergenen und dazu, ob Produkte vor dem Verzehr erhitzt werden müssen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebens- mittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentra- len hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträg- lichkeiten befragt. Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträg- lichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zuge- schrieben. Die Teilnehmer/innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt. „Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbind- lichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben war- nen“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verwendungshinweise Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten ver- wendet, sollte laut dieser Befragung auf der Verpackung stehen. Dass Insekten mit Keimen belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Ver- wendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angege- ben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Sabine Holzäpfel. Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten auf- grund der Werbung höhere Proteingehalte von insekten- haltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Das trifft jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten“, so Sabine Holzäpfel. „Zudem sind Insekten sehr leicht und die tatsächliche Verzehrmenge gering.“ Links zum Thema • Podcast „Durchleuchtet – der Verbraucherfunk“: Insek- ten essen • Zur Befragung: www.vz-bw.de/novel-food-studie • Marktcheck „Insekten essen“: www.vz-bw.de/node/51871 • Infos zum Thema „Novel Food“: www.vz-bw.de/no- vel-food Online Kochen und Genießen – Ravensburg kocht Bio Im Online-Koch-Erlebnis des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben in Kooperation mit der Bio-Mus- terregion Ravensburg wurde am 2. und 19. Februar ein Bio-Genuss-Menü mit drei Gängen gezaubert. Referen- tin Manuela Schmied vom Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben kochte live aus der Schulküche in Leutkirch und gab dabei allerlei Tipps zur Verarbeitung einzelner Produkte. Was gilt es bei der Verarbeitung von Schwarzwurzeln zu beachten, worauf muss beim Kara- mellisieren geachtet werden und warum kann die Teigkar- te ein essentielles Werkzeug in der Küche sein? Diese und weitere Fragen wurden beantwortet. Daneben wurde auf Bezugsmöglichkeiten von Bio-Produkten in der Region verwiesen und regionale Bio-Verarbeiter über eingespiel- te Videos vorgestellt. Fragen rund um den ökologischen Landbau beantwortete Katharina Eckel, Regionalmana- gerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Vorab wurden die Teilnehmer/innen auch über die Einkaufsliste auf Ein- kaufsmöglichkeiten von Bio-Lebensmitteln im Landkreis hingewiesen. Wer sich außerdem an die Vorbereitungs- empfehlungen hielt, kam beim Kochen gut mit. Die bei- den Online-Kochkurse erreichten knapp 50 Haushalte im Landkreis und waren ausgebucht. Zum Teil wurde zu zweit oder mit der ganzen Familie gekocht. Durch die fachkundige Anleitung von Manuela Schmied stand bei allen nach knapp zweieinhalb Stunden ein vege- tarisches Drei-Gänge-Menü bestehend aus einer Rote Beete Suppe mit Käsesticks zur Vorspeise, Äpfel mit pi- kanter Fülle und Ofengemüse-Allerlei mit Kräuterdip als Hauptgang, sowie einem Birnentraum mit Knuspergra- nola als krönenden Abschluss auf dem Tisch. „War super lecker! Und sehr klar und gut erklärt.“, „Wir hatten sehr viel Spaß!“, „Wir sind begeistert. Vielen Dank!“, „Vielen Dank für den tollen Kurs. Schmeckt supaaaaa“, so einige Stimmen der Teilnehmenden. Das Ernährungszent- rum stellt aufgrund der andauernden Corona-Einschrän- kungen sein gesamtes Workshopangebot auf Online-An- gebote um. Das Programm und auch die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de. Informationen und Termine der Bio-Mus- terregion Ravensburg finden Sie auf www.biomusterre- gionen-bw.de/ravensburg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 www.britsch.com Bad Schussenried georgBritsch Restaurierungsfachtage virtuell Spannende und unterhaltsame Infos zur Möbelrestaurierung auf britsch.com 10% auf Holzpflegeprodukte Kostenloses Restaurierungs-Angebot Kostenlose Abholung und Lieferung bei Auftragserteilung 8.–12. März’21 GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de für eine Immobilien-Wertermittlung* GUTSCHEIN GUTSCHEIN gültig bis 30.09.2021 Jetzt anrufen unter: 0751-561 560 Einlösbar per E-Mail: info@baur-immobilien.de Einlösbar im Internet unter: www.baur-immobilien.de/aktion Was ist meine Immobilie wert? 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    S A T Z U N G E N D E R G E M E I N D E B A I N D T ● zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und zu ● den örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet " 2 . F R I E D H O F S E R W E I T E R U N G U N D W O H N - U N D M I S C H G E B I E T G R Ü N E N B E R G S T R A S S E U N D S T Ö C K L I S S T R A S S E “ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2003 den Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" aufgrund folgender Rechtsvorschriften als Satzungen beschlossen: 1. § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) idF vom 27.08.1997 (BGBl I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850), 2. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) idF vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 760). 3. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) idF vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 745), 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) idF vom 23.01.1990 (BGBl I, S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl I, S. 466), 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV '90) vom 18.12.1990 (BGBl I, 1991 S. 58). KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 2 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Festsetzung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 14.05.2003. § 2 Bestandteile der Satzungen 1. Der Bebauungsplan besteht aus dem • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003, jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und 2. den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO mit • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003 . • Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995 (durch nicht ausge- füllte Rechtecke gekennzeichnet) gilt der Textteil mit planungs- rechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.1995 weiterhin. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften • entgegen Ziff. 2 die Gebäudegestalt abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.1 die Dachform abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.2 die Dachneigung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.3 die Dachdeckung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.4 die Gaupen / Widerkehren abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.2 die Einfriedungen abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.3 Geländeveränderungen abweichend aus- führt • entgegen Ziff. 2.4 die Freiflächengestaltung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.5 die Stellplätze nicht herstellt • Entgegen Ziff. 2.6 das Niederschlagswasser nicht ord- nungsgemäß ableitet und versickert. § 4 Inkrafttreten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 3 - Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Baindt, den Buemann (Bürgermeister) KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 4 - BEBAUUNGSPLAN U. ÖRTL. BAUVORSCHR. G E M E I N D E B A I N D T mit integrierter Grünordnung TEXTTEIL "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCH- GEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" PLANZEICHNUNG (s. zeichn. Teil) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Ohne Gültigkeit für die Flächen des bestehenden Friedhofes nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Siehe dazu besonderen Textteil. 1. (§ 9 (1) 1. BauGB i. V. m. § 1 (3), (5), (6) 1. BauNVO) 1.1. (§§ 4, 6 BauNVO, § 1 (9) BauNVO, § 9 (1) 1., 15. BauGB) NUTZUNGSART / NUTZUNGSZWECK Mischgebiet -MI - Die in § 6 (2) 8. und § 6 (3) BauNVO genannten Vergnügungsstätten und Spielhallen sind unzulässig. Allgemeines Wohngebiet, - WA - Die in § 4 (3) 1. und 2. BauNVO genannten Nutzungen sind allgemein zugelassen. öffentliche Grünfläche - Friedhof - Die Grünfläche gliedert sich in: - Grabfelder, - Freie Grünfläche. G r a b f e l d e r , dienen der Belegung mit Gräbern. Zulässig sind in diesem Bereich Grabmale und sonstige mit der Grabstätte verbundene Einrichtungen (Zuwegungen, Pflanzbehältnisse). F r e i e G r ü n f l ä c h e n , auf diesen sind mit der Friedhofsnutzung verbundenen Einrichtungen und Anlagen zulässig wie z. B. Geräteschuppen, Wasserentnahmestellen, Gartenabfallbehälter, Sitzbänke, Wegflächen, Stützmauern, sakrale Kunstwerke. Die freien Grünflächen können langfristig bis zu 30% als Erweiterungsflächen für Grabfelder genutzt werden. Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind bauliche Anlagen nach § 2 (1) LBO ausgeschlossen. private Grünflächen zur Sicherung von Streuobstwiesen und Abstandsflächen zum bestehenden Friedhof. 1.2. (§ 9 (1) 1. BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO) NUTZUNGSMASS Wird bestimmt durch die Grundflächenzahl -GRZ- und -GFZ- als max. zulässiger Wert, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 5 - 1 . 2 . 1 (§ 16 (2) BauNVO) GESCHOSSZAHL als max. zulässige Zahl, s. zeichn. Teil. 1.3. (§ 9 (2) BauGB) HÖHENLAGE Die Höhenlage der Gebäude (-EFH-) sind verbindlich auf den Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte bezogen. Wer- den Gebäude abweichend vom vorgeschlagenen Standort erstellt, ist die EFH entsprechend der Höhenabweichung des vorhandenen Geländerverlaufes ( s. Höhnlinien) bis max. 0,3 m zu verändern. Soweit die Grundstücke bereits bebaut sind, ist die vorhan- dene Höhenlage der Gebäude maßgebend. Bei abwei- chendem Standort dient die EFH des jeweils vorhandenen oder benachbarten Gebäudes als grundsätzlich zu über- nehmende Höhe. Abweichungen zur Anpassung an die je- weilige Geländesituation sind bis max. 0,5 m zugelassen. 1.3.1. (§ 9 (1) 1. BauGB, § 18 (1) BauNVO) - GEBÄUDEHÖHEN Die Wandhöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt, s. Eintrag im zeichn. Teil. Die Wandhöhe bemisst sich am Schnittpunkt der Außenwandflucht mit OK Dachhaut (-WH-), dies gilt auch bei Rücksprüngen. Bei Pultdächern darf das gemittelte Maß der Traufhöhen die festgesetzte max. zul. Traufhöhe nicht überschreiten. Zugelassen werden kann: - bei loggienartigen Rücksprüngen (nur an einer Seite offener Bauteil), die WH in der Flucht der traufnäheren Außenwand zur Bemessung der Traufhöhe - bei Ausführung eines Aufschieblings kann die WH um max. 0,3 m zusätzlich erhöht werden. Die Gebäudehöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt (s. zeichn. Teil). Bezugsebene für die Wand- und Gebäudehöhe ist die EFH (s. Festsetzung 1.3). 1.4. (§ 9 (1) 2. BauGB GEBÄUDESTELLUNG s. zeichn. Teil 1.5. (§ 9 (1) 2. BauGB i. V. m. § 22 (1), (2) BauNVO BAUWEISE offene Bauweise -o- 1.5.1. (§ 22 (2) BauNVO) - HAUSFORM Einzel- und Doppelhäuser 1.6. (§ 9 (1) 2. BauGB, § 23 (3) u. (5) BauNVO) ÜBERBAUBARE FLÄCHE Diese ist festgelegt durch Baugrenzen, s. zeichn. Teil. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 6 - außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig (s. dazu auch 10.1) 1.7. (§ 9 (1) 26. BauGB) GELÄNDEAN- PASSUNGEN Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, sind auf dem Baugrundstück bis zu einer Höhe von 0,8 m und einer Tiefe von 1 m zu dulden. 1.8. (§ 9 (1) 21. BauGB) GEH– UND FAHRRECHT s. zeichn. Teil., zur Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 88. 1.9. (§ 9 (1) 11. BauGB) VERKEHRSFLÄCHE - öffentlich – Straße, Gehweg, Parkplätze, s. zeichn. Teil. 1.10. (§ 9 (1) 15. BauGB) GRÜNFLÄCHE Privat –p-. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (S. § 2 (1) LBO) ausgeschlossen. (Öffentliche Grünflächen, s. Ziff. 1.1). 1.10.1. (§ 9 (1) 20. BauGB) - BELEUCHTUNG Bei der Neuausstattung von Beleuchtungskörpern im öffentlichen Bereich sind – zum Schutz von nachtaktiven Insekten – Natriumdampfniederdrucklampen zu verwenden. Die Lampen sind mit nach unten gerichteten Lichtkegeln anzubringen, soweit dadurch keine Gefährdung von Menschen zu befürchten ist. 1.11. (§ 9 (1) 25. a) u. b) BauGB) s. zeichn. Teil. PFLANZUNGEN Die Erhaltung vorhandener Bäume und die Pflanzung von Bäumen und deren Unterhaltung ist bindend. Die Bepflanzung hat mit heimischen Laubbäumen zu erfolgen (s. Pflanzliste) Die eingetragenen Standorte sind veränderbar. Im Friedhofsbereich gilt: Die Bäume in den ausgewiesenen Flächen sind schematisch dargestellt und ihr Standort ist nicht verbindlich. Mindestpflanzgrößen: Hochstämme: StU 18/20; 3 x v. Stammbüsche: 3 x v.; 200 – 250 Heister: 2 x v.; 250 – 30 Sträucher: 2 x v.; 60 – 100 Die Verwendung von Ziergehölzen ist nur im unmittelbaren Umfeld der Grabfelder gemäß Pflanzliste zulässig. 1.12. (§ 9 (7) BauGB) s. zeichn. Teil. PLANBEREICH Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 7 - Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 25.08.1995, s. zeichn. Teil. 1.13. (§ 1 (4) u. (8) BauNVO) UNTERSCHIEDLI- CHE NUTZUNG Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 8 - ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995, s. dazu besonderen Textteil. 2. (§ 74 LBO - BW) ALLG. GESTAL- TUNGSGRUND- SÄTZE Glänzende sowie stark reflektierende Materialien sowie grelle Farben an großflächigen Außenbauteilen sind unzulässig. Die Außenwände und großflächigen Außenwandteile sind hell zu tönen. 2.1. (§ 74(1) LBO) DÄCHER 2.1.1. - F O R M Dachform, s. zeichn. Teil (Satteldach – Schrägdach). Un- tergeordnete Gebäudeteile können, sofern sie sich an einen Hauptbaukörper anlehnen, als Pultdach ausgeführt werden. 2.1.2. - NEIGUNG Bei Dächern nach 2.1.1. sind alle Gebäude inkl. Garagen, überdachte Stellplätze mit geneigten Dächern in Form und Material entsprechend denen des Hauptgebäudes zu versehen. Bei Anschluss eines Gebäudes an eine Grenz- bebauung ist die Dachneigung des vorhandenen Grenz- baus zu übernehmen. Untergeordnete Gebäude und Bauteile können eine ab- weichende Dachneigung haben, wobei eine Mindestdach- neigung von 18° nicht unterschritten werden darf. 2.1.3. - DECKUNGSMATERIAL Ziegel oder Betondachsteine rot bis rotbraun. Zusammenhängende Baukörper sind mit einer in Material und Farbe gleichen Dachdeckung zu versehen. Anlagen zur Nutzung von Primärenergie (Sonnenkollekto- ren, Photovoltaikanlagen) sind zulässig. 2.1.4. - DACHGAUPEN Die Länge von Dachaufbauten darf je Traufseite insge- samt 1/3 der Traufseite nicht überschreiten. Widerkehren und Dacheinschnitte sind in die Ermittlung des Maßes ein- zubeziehen. 2.2. (§ 74 (1) 5. LBO) EINFRIEDUNGEN Einfriedungen des Friedhofes: In Form von Mauern und Zäunen, max. Höhe 2 m, Zäune als Knotengitter, beidseitig eingepflanzt. Im gesamten Zaunbereich ist eine Bodenfreiheit von mindestens 8 – 10 cm einzuhalten (Durchschlüpfmöglichkeit für Kleinsäuger). 2.3. (§ 74 (1) 5. LBO, (§ 11 (1) LBO)) GELÄNDE Der bestehende Geländerverlauf (s. Höhenlinien im zeichn. Teil) ist grundsätzlich beizubehalten. Geländeveränderungen sind nur zugelassen zur Anpassung des Geländes an die KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 9 - - Geschossebenen - Garagen - Straßen und zur Herstellung der Zufahrts- und Zugangsflächen - Flächen für Freisitzplätze Geländeaufschüttungen sind erforderlich für die Unterbringung des Erdaushubs. Die Geländeauffüllung muss über den gesamten Bereich gleichmäßig verteilt erfolgen; Maximalhöhe der Erdaufschüttung 0,3 m. (Abgrabungen für Garagenzufahrten oder zur Belichtung von Untergeschossräumen sind nicht zugelassen). 2.4. ( § 74 (1) 3. LBO) FREIFLÄCHEN Versiegelte Flächen wie die Garagenzufahrten, sonstige Zugänge und Gehwege, Pkw-Stellplätze. Wenig benutzte Hofflächen, Flächen in Gartenbereichen usw. sind weitgehend zu vermeiden. Soweit erforderlich sind diese Flächen mit sickerfähigem Belag (Kies, Pflaster mit breiter Fuge, Rasengittersteine) zu befestigen. 2.5. ( § 74 (2) 2. LBO) STELLPLÄTZE Je Wohneinheit sind mindestens 2 Stellplätze herzustellen. 2.6. (§ 74 (3) 2 LBO) NIEDERSCHLAGS- WASSER Das auf den privaten Grundstücken WA 3 Flst. 239 anfallende Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern muss auf den jeweiligen Grundstücken entweder versickert werden oder ist Zisternen zuzuführen. Der Überlauf der Zisternen bzw. Sickermulden ist dem Regenwasserablaufkanal zuzuführen. Die Sickerflächen sind mit mind. 30 cm Humus oder Humus-Sandgemisch abzudecken und mit einer geeigneten Aussaat zu begrünen. Die Versickerungsflächen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu unterhalten. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 10 - GRUNDSTÜCKE HINWEISE Im zeichnerischen Teil sind nicht verbindlich folgende Elemente enthalten: •die Größe der Baugrundstücke, •die Umrisse der vorgeschlagenen Gebäude, •die Grundstücksgrenzen, •die Lage der Garagen und Stellplätze im Bauquartier. ARCHÄOLOGIE Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten, o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen. OBERFLÄCHEN- WASSER Um das anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen die Bodenversiegelung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. ÖFFENTLICHE FLÄCHEN: / Friedhof: Wirtschaftshof, Kompostierungsanlage, Hauptwege, Steilstücke der Nebenwege mit mehr als 5% Gefälle. / Parkierungsflächen: Der Ausbau erfolgt mit wasserdurchlässigem Material. / befestigten Wege- u. Platzflächen: das Oberflächenwasser wird über großvolumige Sickermulden versickert. WEITERER PLANUNGSBEREICH: Es sind zur Flächenbefestigung Verfahren anzuwenden, die den Boden wenigstens teilweise offen halten z. B. Rasengittersteine, Schotterrasen (s. Festsetzung 2.3). Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Oberflächenwassers sollten Zisternen angelegt werden, deren Wasser z. B. zur Bewässerung des Gartens genutzt wird. GRUNDWASSER Grundwasserabsenkungen durch Hausdrainagen bzw. Ent- wässerungsleitungen parallel der Erschließungsleitungen sind nicht gestattet. Auf das Merkblatt „Grundwasserschutz“ wird verwiesen. Um in kritischen Bereichen Schadensfälle vorzubeugen, ist zu überprüfen, ob auf Untergeschosse verzichtet werden kann oder ob die im Grundwasserbereich oder in der Nähe von Versickerungsmulden liegenden Gebäudeteile wasserdicht ausgeführt werden. REDUZIEREN DES METALLGEHALTS IM REGENWASSER Dachinstallationen wie Verwahrungen, Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titanzink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Regenwasser. Sie sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Alternative KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 11 - Materialien sind beschichtetes Zink oder Aluminium und Kunststoffteile. BAUGRUBENAUS- HUB Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit möglich, auf dem eigenen Grundstück zu verteilen, s. Text 2.2. ERDAUSHUB Erdbewegungen in größerem Ausmaß fallen nicht an. Anfallender Grabaushub (verdrängter Boden) wird über die Gemeindegärtnerei entsorgt. STROMVERSOR- GUNG Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind auf den privaten Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m Anlagen für die Stromversorgung (Kabelverteilerschränke) zu dulden. VERSICKERUNGS- ANLAGEN Im WA3 Flst. 239 ist das anfallende Dachflächenwasser auf dem eigenen Grundstück bzw. der anschließenden Grünfläche zu versickern. Zulässig ist nur die Versickerung über einen belebten Oberboden (Humusschicht). Ein Notüberlauf an die bestehende Kanalisation ist herzustellen. Im Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben sind Details der Versickerungsanlage nachzuweisen bzw. darzustellen. Arbeiten auf Flächen, die an die Versickerungsanlagen angeschlossen sind und zu einer Verschmutzung führen können (z. B. Autowaschen), sind verboten. D PFLANZLISTE als Bäume: - Feldahorn (Acer campestre) - Spitzahorn (Acer platanoides) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Hain-Weißbuche (Carpinus betulus) - Rotbuche (Fagus sylvatica) - Esche (Fraxinus excelsior) - Vogelkirsche (Prunus avium) - Stieleiche (Quercus robur) - Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia) - Winterlinde (Tilia cordata) - Apfel - Hochstämme in Lokalsorten - Birnen - Hochstämme in Lokalsorten als Sträucher: - Hartriegel (Cornus sanguinea) - Haselnuss (Corylus avellana) - Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) - Liguster, immergrün (Ligustrum vulgare atrov.) - Liguster (Ligustrum vulgare) - Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) - Schlehe (Prunus spinosa) - Hundsrose (Rosa canina) - Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) als Kletterpflanzen: - Waldrebe (Clematis vitalba) - Gemeiner Efeu (Hedera helix) Ziergehölze: im Um feld der Grabfelder - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Scheinquitte Chaenomeles in Arten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 12 - - Deutzie Deutzia in Arten - Johanniskraut Hypericum in Arten und Sorten - Kolkwizie Kolkwitzia amabilis - Heckenkirsche Lonicera in Arten und Sorten - Zierapfel Malus in Arten - Pfeifenstrauch Philadelphus in Arten - Latsche Pinus mugo mughus - Fingerkraut Potentilla in Arten - Zierkirsche Prunus in Arten - Wild- Park- u. Strauchrosen in Sorten - Johannisbeere Ribes in Arten und Sorten - Spierstrauch Spiraea in Arten und Sorten - Schneebeere Symphoricarpos in Arten - Flieder Syringa in Arten - Weigelie Weigela in Arten Wildstaudengesell- schaften im Randbe- reich der Friedhofs- flächen z.B.: - Eisenkraut - Eselsdistel - Esparsette - Färber-Kamille - Färberginster - Färberwaid - Haferwurz - Herzgespann - Hundszunge - Kleinbl. Königskerze - Moschusmalve - Mutterkraut - Natterkopf - Nickendes Leimkraut - Oder- mennig - Rainfarn - Rote Nachtnel- ke - Roter Fingerhut - Seifenkraut - Skabiosenflockenblume - Süßholz-Tragant - Taubenkropf - Taubenskabiose - Wegwarte - Weiße Lichtnelke - Wiesenbocksbart - Wiesenflockenblume - Wiesenlabkraut - Wilde Karde - Wilde Kugeldistel - Wilde Malve - Wilde Möhre - Wilde Ochsenzunge - Wildes Leinkraut - Wollk. Kratzdistel KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 13 - BEGRÜNDUNG zu den planungsrechtlichen Festsetzungen ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Notwendigkeit der Aufstellung Das starke Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahre erfordert auf absehbare Sicht eine 2. Erweiterung des Friedhofes. Die jetzt ausgewiesene Erweiterungs- fläche wurde durch Fallzahlen und Hochrechnungen ermittelt. Zur Regelung der Bauflächen und der Grünflächen des Umfeldes des Friedhofes wurden Bereiche südlich der Grünenbergstraße und südöstlich der Stöcklisstraße in den Bebauungsplan einbezogen. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan: Durch die 19. Teiländerung des FLN-Plans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (Zieljahr 2000) wurde die Grundlage für den Bebauungsplan ge- schaffen. Die 19. Teiländerung ist seit dem 24.05.2003 rechtswirksam. Nördlich der Stöcklisstraße ist im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche geplant. Ziele der Planung: Mit dieser Planung soll, wie zuvor angeführt innerhalb der bebauten Zonen im Ml, WA eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Für die Fläche des seitherigen Friedhofes besteht ein Bebauungsplan vom 27.05.1968, zuletzt geändert am 29.08.1995. Die Planung wurde übernommen. Dieser Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen hat weiterhin Gültigkeit. In die Abgrenzung der Friedhofserweiterung nach Süden ist eine neue Straße ein- bezogen, die später das Baugebiet "Vocken" von Osten her erschließen soll. Die Straße wurde so gelegt, dass der bestehende Streuobstbestand möglichst wenig beeinträchtigt wird. Zur Abrundung der Bebauung werden 3 Wohnhäuser im WA3 Flst. 239 geplant. Die im Südwesten vorgelagerte Streuobstwiese wird als private Grünfläche in den Bebauungsplan übernommen. Dadurch soll die Einbindung in die freie Landschaft dauerhaft gesichert werden. Entlang der Stöcklisstraße werden zusätzliche Parkierungsflächen für den Fried- hof geschaffen. Die seitherigen Notunterkünften werden abgebrochen. Erschließung Die Planungsflächen (Friedhof, WA1 bis WA3, Ml und private Grünflächen) sind von der Grünenbergstraße und der Stöcklisstraße erschlossen (Straße, Wasser, Abwasser, Energie). Die Stöcklisstraße wird auf ein Fahrbahnprofil von 5,0 m und einem einseitigen Gehweg von 1,5 m Breite ausgebaut. Eine weitere Erschließung dieser Flächen ist nicht erforderlich und auch nicht vor- gesehen. Planungsrechtliche Festsetzungen Die vorhandene Bebauung soll in Art, Dichte und Gestalt weitgehend erhalten bleiben. Die Art der baulichen Nutzung ist dementsprechend als Wohngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt. Die Allgemeinen Wohngebiete gliedern sich in ein WA1, WA2 und WA3 wegen des unterschiedlich festgesetzten Maßes der Nut- zung sowie der unterschiedlichen Dachform und Höhe der Bebauung. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 14 - Wegen zu befürchtender Störungen der vorhandenen und geplanten Wohnnut- zung wie auch dem vorhandenen Friedhof wurden Vergnügungsstätten ausge- schlossen. Allgemein zugelassen wurden hingegen die in § 4 (3) BauNVO ge- nannten Anlagen. Dies wegen der zentralen Lage bei der Ortsmitte und der be- reits vorhandenen Nutzung eines Gastronomiebetriebes. Das Ausweisen der Grünflächen soll die bestehenden Grünflächen sichern, teil- weise mit ihrem Bestand an Streuobstbäumen. Die überbaubare Fläche ist großflächig als Baustreifen gewählt um einen Gestal- tungsspielraum für die Bebauung und deren künftige Entwicklung zu ermöglichen. Wesentlich ist dabei, dass das Maß der Nutzung durch die GRZ und GFZ be- schränkt wird. Beim Berechnen des zulässigen Nutzungsmaßes können die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen nicht in die Berechnung einbezogen werden, da sie kein Bauland im Sinne von § 19 (3) BauNVO darstellen. Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ausmaß und Nutzung öffentl. Grünfläche (Friedhof) ca. 9.620 m² 28,9 % davon Wald 340 m² private Grünflächen ca. 8.560 m² 25,8 % Parz. 82 + 82/2 3.590 m² davon Wald 200 m² Parz. 90 1.820 m² Bereich Parz. 240 1.260 m² Bereich südwestl Stöcklisstr. 1.890 m² Bauflächen ca. 12.300 m² 37,0 % davon MI 2.300 m² Verkehrsflächen ca. 2.750 m² 8,3 % davon Fläche zur Erschließung Gebiet Vocken 1.050 m² Gesamtplanungsfläche ca. 33.230 m² = ~ 3,3 ha davon Bau- und Erschließungsflächen 15.050 m² 100,0 % BEGRÜNDUNG zu den örtlichen Bauvorschriften Private Garagen und Stellplätze Der öffentliche Nahverkehr in Baindt erfolgt in Streckenführung und Zeittakt nicht so dicht, dass auf den privaten PKW verzichtet werden könnte. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle zu Teilen des Baugebietes beträgt bis zu 1 km. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den Familien ein Zweit- und Drittwagen gehalten wird. Der über den auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplatz je Wohnung hinausgehende Stellplatzbedarf kann auf den öffentlichen Straßen nicht untergebracht werden. Die im östlichen Bereich ausgewiesenen Stellplätze müs- sen den Besuchern des Friedhofs und den Trauergästen vorbehalten werden. Bei großen Beerdigungen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Straßenflächen oh- nehin belegt sind. Es wurde deshalb im Bebauungsplan festgesetzt, dass je Woh- nung zwei Stellplätze oder Garagen nachgewiesen werden. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 15 - BESTANDSBEWERTUNG, EINGRIFFSANALYSE UND AUSGLEICHSMASSNAH - MEN ZUM § 1a BauGB BESTAND UND BESTANDSBEWERTUNG Die Bewertung des betroffenen Landschaftsteiles vor dem geplanten Eingriff wird nachfolgend anhand der Umweltbereiche Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion aufgezeigt. · Boden Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundmoräne der Würmeiszeit. Vorherr- schende Bodenart ist kiesiger Lehm. Vorherrschender Bodentyp ist Parabraun- erde. Momentane Nutzung des Plangebietes: Westlicher Bereich, Flurstücke 82/2, 82, 83 Obstwiese, Schafweide bereits baulich genutzte Fläche Nördlicher Bereich, Flurstück 90 Hausgarten, Obstwiese bereits baulich genutzte Flächen Östlicher Bereich (geplante Friedhofserweiterung) an der Stöcklisstraße Wohncontainer Obstwiese (9 Hochstämme) Ackerfläche Östlicher Bereich Bebauung mit zugehörigen Gartenflächen nordöstlich der Stöcklisstraße (Flur- stücke 240/2, 240/4 und 240/1) zur Bebauung vorgesehene bzw. private Grünfläche südwestlich der Stöcklis- straße (Teilfläche Flurstück 239) · Wasser Eine Belastung des Grundwassers ist für den gesamten Planbereich nicht anzuneh- men. Bezüglich des Oberflächenwassers existiert eine Belastung für den ackerbau- lich genutzten Teil der Parzelle 239 durch Düngung. Im Bereich der geplanten Friedhofserweiterung tangiert ein Nebenzufluss des Sulzmoosbaches das Plan- gebiet. Dieser Bach durchfließt den westlichen Teil des Plangebietes bevor er in den Sulzmoosbach mündet. Klima Die landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich des bestehenden Friedhofes be- günstigt aufgrund der Muldensituation die Entstehung von Kaltluft (Höhenlage ca. 448 - 491 m.ü.NN. ). Flora. Fauna, Biotope a) Westlicher u. nördlicher Bereich sowie Bereich nordöstlich der Stöcklisstraße: teilweise bebaute Flächen mit angrenzenden Hausgärten, überwiegend gärtnerische Bepflanzung mit einzelnen Obstbäumen b) geplanter Friedhofserweiterungsbereich und östlich angrenzender Bereich (Parzelle 239): KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 16 - landwirtschaftliche Nutzung als Acker und Obstwiese (Bestand 23 Apfel-Hoch- stämme). Hier existierten im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof am Bach Reste der ehemaligen Schluchtwald-Vegetation (Eichen, Eschen, Weiden) mit hohem Biotopwert. Der bestehende Streuobstbestand bietet wertvollen Le- bensraum für Vögel und Kleinsäuger. · Landschaftsbild Das Plangebiet liegt im Umfeld des bestehenden Friedhofs östlich des Ortes Baindt. Das geplante Friedhofserweiterungsgebiet ist aufgrund der Muldenlage in der Fernwirkung nicht einsehbar. · Erholung Die das Plangebiet tangierende, bzw. querende Stöcklisstraße bietet sich für Spaziergänge Richtung Grünenberg und in den Humpißwald an. EINGRIFFSBEWERTUNG Die Eingriffsintensität beschreibt die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die vorhandene Fläche. Das Plangebiet hat insgesamt einen Umfang von ca. 3,3 ha. Von Bau- bzw. Erschließungsmaßnahmen sind jedoch lediglich ca. 1,5 ha betroffen. Die Eingriffserheblichkeit beschreibt die weiteren Wirkungen der geplanten Maß- nahmen auf die bestehenden ökologischen und landschaftsästhetischen Funktionen des Gebietes. · Boden Durch die geplanten Maßnahmen entstehen bedingt Einwirkungen durch Mut- terbodenabtrag, Verdichtung und Versiegelung von Flächen. Davon betroffen ist allerdings nur der Bereich Friedhofserweiterung sowie die zur Überbauung vorgesehene Fläche der Parzelle 239. Betroffen sind ausschließlich bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wasser Einwirkungen in den Wasserhaushalt entstehen durch Kanalisierung und teil- weise verstärkten Oberflächenwasserabfluss. Dies betrifft die von der Planung in Anspruch genommenen Bereiche der Parzelle 239. Für den Bereich der Friedhofserweiterung sind bedingt durch die Grabnutzung Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse möglich. Oberflächengewässer sind durch die ge- planten Maßnahmen nicht betroffen. Flora, Fauna, Biotope Ein Eingriff erfolgt hier nur im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofserweiterung und Wohngebietsfläche an der Stöcklisstraße). Hier sind von der Planung Flächen mit geringem bis hohem Biotopwert betroffen. Ein Verlust von 9 Obsthochstämmen ist zu erwarten. 14 Obstbäume können erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden. Ebenfalls im Bestand gesichert wird der Gehölzsaum im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof. Die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfahren durch die Um- nutzung zum Friedhof aufgrund naturnah ausgerichteter Gestaltung eine ökolo- gische Aufwertung. Nur die unmittelbaren Grabfeldbereiche erhalten Rasenflä- chen bzw. wassergebundene Wegbeläge. Die Friedhofsrandbereiche werden extensiv bewirtschaftet. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 17 - Im Bereich der geplanten Gehölzstrukturen können sich wertvolle Krautfluren bzw. Wildstaudengesellschaften entwickeln. Auch bieten Friedhöfe aufgrund ihrer vielfältigen und abwechslungsreichen Strukturen Vögeln und Kleinsäu- gern wertvollen Lebensraum. Landschaftsbild Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist ebenfalls nur im Bereich der Parzelle 239 zu erwarten. Der Charakter der geplanten Friedhofserweite- rung mit umfangreichen Pflanzmaßnahmen ist der bestehende Situation kaum abträglich. Die geplante Bebauung WA3 ergänzt die vorhandene Streubebauung WA2 und ist durch den vorhandenen Streuobstbestand gut eingegrünt. Erholung Die "Spazierwegfunktion" der Stöcklisstraße wird durch die geplanten Maß- nahmen nicht beeinträchtigt. EINGRIFFSMINDERUNG Eingriffsmindernde Maßnahmen gleichen die durch den geplanten Eingriff zu er- wartenden Störungen im Naturhaushalt nicht aus. Sie vermindern aber die Erheb- lichkeit des Eingriffes. Für die geplante Maßnahme sollen nachfolgend aufgeführte eingriffsmindernde Maßnahmen zur Durchführung kommen: •Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der geplanten Friedhofs- erweiterung •Vermeidung von versiegelten Flächen im Bereich der geplanten Bauflächen Weitestgehende Erhaltung bestehender Gehölzstrukturen durch Pflanzbindung im Zaunbereich Durchschlupfmöglichkeit für Kleinsäuger (z.B. Igel) •Sicherung bestehender Streuobstbäume mittels Pflanzbindung (14 Bäume) AUSGLEICHSMASSNAHMEN Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die geeignet sind, durch den geplanten Eingriff verursachte Störungen und Verluste des Naturhaushaltes auszugleichen oder zu ersetzen. Nachfolgend aufgeführte Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: großzügige Bepflanzung des Friedhofserweiterungsbereiches, dabei: •Anlage von naturnah gepflegten Flächen im Randbereich der Grabfelder, im ge- samten Bereich der Friedhofsabgrenzung und der sonstigen Grünstrukturen der Friedhofserweiterungsfläche. •Ergänzung des bestehenden Streuobstbestandes, mit Obstbäumen in Lokalsor- ten (6 Bäume). Weitere Ersatzpflanzungen in Form von Obstbäumen im Fried- hofsbereich sind nicht sinnvoll, ebenso sollte der Streuobstbestand westlich der Bebauung WA3 nicht weiter verdichtet werden. •Ausweisung und Sicherung von privaten Grünflächen im Umfeld des beste- henden Friedhofbereiches. •Pflanzung einer Baumreihe an der neuen Erschließungsstraße. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 18 - FOLGERUNGEN Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes "2. Friedhofserwei- terung - Grünenbergstraße" stellt bezüglich des Naturhaushaltes einen Eingriff dar. Betroffen sind allerdings nur Flächen im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofs- erweiterung und Bebauung WA3). Hinsichtlich der Faktoren Boden und Wasser entstehen durch die Umnutzung kei- ne gravierenden Auswirkungen. Die bestehenden ökologischen Strukturen wer- den weitgehend erhalten und gesichert, abgängige Obsthochstämme können nur teilweise ersetzt werden, ersatzweise erfolgt die Pflanzung einer Baumreihe ent- lang der Erschließungsstraße zwischen Friedhoferweiterungsbereich und WA3. Bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion wirkt sich die geplan- te Maßnahme nicht negativ aus. Zusammenfassend wird durch die geplanten eingriffsmindernden und ausglei- chenden Maßnahmen ein Ausgleich des Eingriffes möglich. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 19 - GEMEINDE BAINDT, BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" GEFERTIGT: KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG Parkstraße. 9, 88212 Ravensburg E-Mail: PL@Landkreis-Ravensburg.de TEL. 0751 / 85-380 FAX 0751 / 85-555 14.05.2003 LUTZ (DIPL.-ING. FH) ANERKENNUNG DES PLANENT WURFS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) SATZUNGSBESCHLUSS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 1 BAUGB § 74 (1) LBO AM 03.03.1998 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNGS- BESCHLÜSSE ERFOLGT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 2 BAUGB AM 24.04.1998 / 01.08.2003 FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (1) S. 1 BAUGB AM 29.04.1998 ANHÖRUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 4 BAUGB AM 23.04.1998 / 28.07.2003 PLANENTWÜRFE UND AUSLEGUNG VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 01.12.1998 BEKANNTMACHUNG DER ENTWURFSAUSLEGUNG (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 29.01.1999 ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DER ENTWÜRFE FÜR DIE ZEIT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB VOM 08.02.1999 BIS 08.03.1999 / VOM 08.08.2003 BIS 08.09.2003 BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BAINDT SATZUNGSBESCHLÜSSE VOM GEMEINDERAT GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 10 BAUGB § 74 (1) LBO AM 13.04.1999 / 07.10.2003 ÖFFENTL. BEKANNTMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTL. BAUVORSCHRIFTEN § 10 (3) BAUGB AM KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 20 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 21 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 22 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 23 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 24 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 25 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. 1.2.1 - FORM - Odermennig - Rainfarn - Rote Nachtnelke - Roter Fingerhut[mehr]

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      G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

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        Marsweiler_Spielmann_Süd_1Änd.pdf

        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r S p ie lm a n n S ü d " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri f- te n h ie rz u Fassung vom 22.09.2017 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 36 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grund- fläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 6 ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.9 Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) GA ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 7 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Fläche von gara- gen und/oder Carports zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 2 pro Einzelhaus bzw. 1 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.16 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,70 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 8 2.19 Niederschlagswasserbe- handlung in dem Bauge- biet Die Ableitung des in dem Baugebiet anfallenden Niederschlagswas- sers erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser, das über die Dachflächen und die privaten Hof- und Verkehrsflächen anfällt, ist auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone durch speziell herzustellende Versickerungsanla- gen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenversickerung) in den Unter- grund zu versickern oder in Retentionszisternen mit Filtereinrichtung zurückzuhalten und anschließend gedrosselt in die geplante Regen- wasserkanalisation einzuleiten. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserlei- tungen abgeleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche ("Quartiersgrün") als Wiese mit einzel- nen Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers Öffentliche Grünfläche LR Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Zu erhaltender Baum; der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb der öffentli- chen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten ge- nannten Pflanzliste zu verwenden. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 10 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 11 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) vor die- ser Änderung werden für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch diese er- setzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 12 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spiel- mann Süd" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsver- bindlich seit 18.01.2006) vor dieser Änderung werden für den Be- reich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig), Flachdach Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassengeschoße gelten die Dachformen ent- sprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 13 Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt auch für Flachdächer. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 14 3.7 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.8 Einfriedungen und Stütz- konstruktionen in den Baugebieten Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstruktionen sind innerhalb des Bereiches von 7 m gemessen ab dem äußeren Rand der befes- tigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zep- pelinstraße in Richtung Norden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.8 Natur- und Artenschutz Für die Außenbeleuchtung sollten nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante verwendet werden. Die Außenbeleuch- 494 493 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 16 tung sollte in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewe- gungsmelder gesteuert werden. Es sollten nur Photovoltaik-Module verwendet werden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen sollten in den nicht für Rad- und Fuß- wege oder Plätze beanspruchten Bereichen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) als Extensivwiesen entwickelt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflan- zenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, Abwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser Die unter " Niederschlagswasserbehandlung in dem Baugebiet" ge- nannten üblichen Vorgaben zur Bemessung, Planung und (kon- struktiver) Ausführung von Sickeranlagen sind u.a. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) zu entnehmen. Bemessung und konstruktive Ausführung der Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sind regelmäßig im bauaufsichtlichen Ver- fahren nachzuweisen (Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO / Bau- genehmigungsverfahren). Dabei sollten u.a. folgende Maßgaben Beachtung finden: Mindestgröße 15 % der anzuschließenden versiegelten Fläche Tiefe mind. 0,30 m, max. 0,50 m Überlastungshäufigkeit max. 0,2 (d.h. im Durchschnitt max. 1 mal in 5 Jahren) Ausbildung als Einzelmulde oder vernetzte Mulden Abwasser-Kanal Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 17 Lage und Gebäudeabstand nach den Vorgaben des ATV-DVWK- A 138, Ziff. 3.2.2 Zufluss zur Versickerungsanlage für Niederschlagswasser mög- lichst oberflächig über bewachsenen Oberboden, Rinnen aus ver- fugten Pflastersteinen, o.ä. Bei unzureichend versickerungsfähigem Untergrund sind so ge- nannte Mulden-Rigolen-Elemente nach ATV-DVWK-A 138, Ziff. 3.3.3 sinnvoll. Der Einbau einer Zisterne entbindet nicht vom Bau einer Versi- ckerungsanlage für Niederschlagswasser. Notüberläufe der privaten Sickeranlagen müssen an das öffent- liche Notüberlaufsystem angeschlossen werden (technische In- formationen sind über die kommunale Bauverwaltung erhält- lich). Während der Bauzeit sollten die für die Versickerung vorgesehenen Flächen wie folgt vor Verdichtung geschützt werden: keine Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub kein Befahren keine Nutzung als Waschplatz jeglicher Art Alternativ zur Mulden-Rigolen-Versickerung ist die Verwendung ei- ner Retentionszisterne zu prüfen. Als Richtwert für eine Grundstück- sentwässerung ist bei beiden Arten der Rückhaltung (Erdmulde oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abflusswirksame Flä- che erforderlich. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine erlaub- nisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (NWFreiV): Verord- nung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlags- wasser versickert werden. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 18 Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährli- cher Stoffe etc. verzichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.12 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 19 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 20 4.15 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 21 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 10.10.2017 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.09.2017. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.09.2017. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 22.09.2017 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Mars- weiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zur Dachform zur Dachneigung zu den Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 22 zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet zu Einfriedungen und Stützkonstruktionen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt auf den Grundstü- cken mit den Fl.-Nrn. 28 und 132/1 (Teilfläche). Planungserfordernis ist die infolge der hohen Nachfrage nach Wohnraum notwendige Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern im Rahmen der Nachverdichtung unter Berücksichtigung der engen Raumsituation. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen und Festsetzungen eine bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundfläche von 200 m² pro Grundstück, maximal zwei Vollgeschoßen und einer offenen Bauweise festgesetzt. Um die Ge- bäudehöhe unabhängig vom natürlichen Gelände exakt in ihrer Ausdehnung zu begrenzen, wird diese in Meter über NN. festgesetzt. Neben der Gebäudehöhe werden für die neben dem Flachdach zulässigen Dachtypen des Sattel- und Walmdaches folgende Spektren der Dachneigung festgesetzt: für Satteldächer von 18 bis 38° und für Walmdächer auf 12 bis 24°. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt nordöstlich der "Mars- weilerstraße" zwischen "Zeppelinstraße" und "Kornblumenstraße". Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 24 Der Geltungsbereich, umfasst den südlichen Teil der "Kornblumenstraße" und der "Zeppelinstraße". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nr. 28 und 132/1 (Teil- fläche). 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süd-Westen hin fallend steigend. Die Geländen- eigung beträgt zwischen der "Zeppelinstraße" im Süd-Wesen und der "Kornblumenstraße" im Nord- Osten ca. 12 %. 6.2.2 Erfordernis der Planung In der Gemeinde Baindt ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch. Daher erwächst vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit bauleitplanerischen Eingreifens zur Deckung des Wohnbedarfs, v.a. für bestehende Anfragen von Senioren und junge Familien. Ohne die Aufstellung eines Bebauungs- planes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenzi- ale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Aufgrund des schmalen Zuschnitts des Plangebietes mit leichter Hanglage gilt es insbesondere, die vorhandene Fläche durch optimierte Baugrenzen bestmöglich auszunutzen und zu gewährleisten, dass sich die bebauung in die städtebauliche Gesamtsituation einfügt. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsprogramms (LEP) sowie des Regionalplans Region Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbaufläche (W) bzw. Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines eines allge- meinen Wohngebietes (WA). Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 25 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Der Planbereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt und zeichnet sich durch eine attraktive Hanglage mit Blick in Richtung Süd-Westen aus. Auf Grund der umliegenden Wohnbe- bauung ist der Erschließungsaufwand als gering einzustufen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen eine bestmögliche Aus- nutzung der Grundstücke zu ermöglichen und den Bauherren eine trotz der eingeschränkten räum- lichen Situation größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Situierung der Gebäude zu ermöglichen. Die Systematik des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Be- bauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bau- herrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planung Kenntnisgabeverfahren gem. §51 LBO). Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 400 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudety- pen wurden erarbeitet und dienten als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstel- lungen zu vermeiden. Aus dem Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen abgesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 26 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.4 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.4.1 Stand vor der Änderung Im bereits bestehenden rechtsverbindlichem Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) ist der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche mit Straßenverkehrsfläche und öffentlichen Parkplätzen festgesetzt. Südlich angrenzend befindet sich ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit u.a. folgenden Festset- zungen: offene Bauweise, höchstzulässige Zahl der Wohnungen entspricht zwei, Grundflächenzahl von 0,4, Einzel- und Doppelhäuser mit zulässigem Satteldach. 6.4.2 Inhalt der Änderung Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sollen die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit beschränkt werden. Der Bereich ist auf Grund seiner Grundstücks-Be- messung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. ver- bundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teil- weise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 27 Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielba- ren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes Maß beschränkt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- und/oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Aufgrund der schmalen Zuschnitte und der Engräumigkeit der Umgebung sind die Grundstücke nicht dafür vorgesehen mit Gebäuden bebaut zu werden, die eine hohe Wohnungszahl aufweisen. Auch ist die Erschließungssituation für eine höhere Zahl von Wohnungen nicht geeignet. Daher Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 28 wurde die maximale Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen und pro Doppelhaushälfte mit maximal einer Wohnung festgesetzt. Für den Bereich der Kornblumenstraße wurde aufgrund der Engräumigkeit des Straßenraumes und zur Gewährleistung der Verkehrs-Sicherheit zur Unterbindung einer Zufahrt zu den Grundstücken im hier vorzufindenden, schmalen und unübersichtlichen Straßenraum ein Zufahrts-Verbot festge- setzt. 6.4.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweilerstraße" gut an das Ver- kehrsnetz und insbesondere an die K7951 angebunden. Fahrradwege und Fußwege sind im Süd-Westen des Gebietes vorhanden. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.4.4 Infrastruktur Die Festsetzung von Leitungsrechten im nördlichen Bereich erfolgt zur Sicherung des Leitungsbe- standes. 6.4.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach derzeitigem Kennt- nisstand frei von Altlasten. 6.4.6 Wasserwirtschaft Die Entsorgung der Abwässer erfolgt im Trenn-System. Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Mischwasser-Kanalnetz der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück, auf dem es anfällt, zu versickern bzw. zurückzuhalten. Die Erfahrung aus der vorhandenen Bebauung auf der Südseite der Zeppelinstraße zeigt, dass der Untergrund ausreichend versickerungsfähig ist. Neben der Anlage von Versicke- rungseinrichtungen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenbersickerung) ist die Verwendung einer Re- tentionszisterne zulässig. Als Richtwert für eine Grundstücksentwässerung ist bei allen Arten der Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 29 Rückhaltung (Erdmulde, Mulde-Rigole oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abfluss- wirksame Fläche erforderlich. Der Drosselabfluss und Überlauf aus den privaten Versickerungs- bzw. Retentionseinrichtungen wird dem öffentlichen Regenwasserkanalnetz zugeführt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.4.7 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Altlasten liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 30 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Baindt und ist nahezu vollständig von Bebauung umgeben. Lediglich im Westen grenzt auf einer Länge von ca. 25 m freie Landschaft an. Bei den direkt an das Plangebiet angrenzenden Flächen handelt es sich um die sog. "Baindter Steige", die seit dem Rückbau der ehemaligen Bundes-Straße 30 im Jahr 2001 aus öffentlichen Freiflächen inkl. eines Wanderweges besteht. Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der "Kornblumenstraße" und der zugehörigen Bebauung begrenzt, im Süden bildet die "Zeppelin- straße" mit der hieran angrenzenden Bebauung den Abschluss des Gebiets. Innerhalb des Plange- bietes bzw. Änderungsbereiches sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Marsweiler Spiel- mann Süd" öffentliche Grünflächen (ohne die Zuordnung einer Zweckbestimmung), Verkehrsflä- chen ("Straßenverkehrsflächen", "Gehwege" und "Öffentliche Parkplätze") festgesetzt. Zudem sind im Bereich der Parkplätze entlang der "Zeppelinstraße" sieben anzupflanzende Bäume festgesetzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Innerhalb des Plangebietes liegen die beiden o.g. Straßen sowie insgesamt 17 PKW-Stellplätze und ein Fußweg. Während es sich bei den asphaltierten Straßen um Flächen ohne Wert als Lebensraum handelt, kommt den mit Rasengittersteinen gestalteten Parkplätzen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 31 immerhin ein geringfügiger Wert als Lebensraum für Pflanzen, aber auch für Kleintiere zu. Die öffentlichen Grünflächen sind als Rasenflächen angelegt, bzw. werden noch als Grünland bewirt- schaftet und werden intensiv gepflegt bzw. genutzt (im Grünland dominieren Obergräser, Stumpf- blättriger Ampfer und Rot-Klee). Auch diesen Flächen kommt lediglich ein geringfügiger Wert als Lebensraum zu. Gleiches gilt für die angepflanzten, noch relativ jungen Gehölze (Hainbuchen) im Bereich der Parkplätze. Es ist lediglich davon auszugehen, dass die Gehölze und Rasen- bzw. Wie- senflächen vor allem ubiquitären Vogelarten als Nahrungshabitat dienen. Im Rahmen der Bege- hungen des Plangebietes konnten jedoch keine Vögel beobachtet werden. Höheren Lebensraum- wert besitzt die an den Geltungsbereich dieser Planung angrenzende "Baindter Steige", in welcher neben älteren Gehölzen auch extensiver genutzte Wiesen und Säume sowie Schotter- und Ru- deralflächen vorhanden sind. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete oder gesetzlich ge- schützte Biotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder der näheren Umgebung. Nächstgelegenes Natura 2000-Gebiet ist der Sulzmoosbach als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223311) in rund 0,5 km Entfernung. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der nördlich des Siedlungs- körpers von Baindt gelegenen freien Landschaft handelt es sich um flachwellige bis flachhügelige Jungmoränenlandschaft mit stark verdichteter Grundmoräne. Vorherrschend treten hier skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Lehmböden auf. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenbedingun- gen innerhalb des Plangebietes auf Grund dessen Lage innerhalb der Siedlungsfläche und der ehe- mals im Westen verlaufenden Bundes-Straße durch Bodenumlagerungen in der Vergangenheit stark anthropogen geprägt sind. Die Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt dürfte somit gering sein. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder dessen näheren Umfeld. Dementsprechend sind auch keine Überflutungsflächen betroffen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf den im Plangebiet vorliegenden Rasen- bzw. Wiesenflächen wird in geringem Umfang Kaltluft produziert. Auf Grund der geringen Flächengröße ist die Fläche für das Siedlungsklima von Baindt und somit das Schutzgut Klima/Luft von geringer Bedeutung. Es ist jedoch davon auszuge- hen, dass entlang der "Baindter Steige" auf den außerhalb der Siedlung produzierte Kaltluft in Richtung Ortskern abfließt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine unbebaute Fläche die auf drei Seiten von Bebauung umgeben ist. Aus der westlich angrenzenden freien Landschaft und der am Ortsrand verlaufenden "Baindter Steige" ist das Plan- gebiet dennoch einsehbar. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 32 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Bebauung gehen auf Grund der Versiegelung die Ra- sen- bzw. Wiesenflächen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren. Da es sich hierbei le- diglich um Lebensräume mit geringem naturschutzfachlichen Wert handelt, und darüber hinaus durch das Konzept zur Grünordnung weiterhin Lebensräume innerhalb des Plangebietes zur Verfü- gung stehen, sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwar- ten. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden weiter beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Auf Grund der vor- handenen Topographie ist z.T. mit erheblichen Gelände-Aufschüttungen zu rechnen. Die versiegel- ten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Ertrags- flächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um drei Baugrundstücke handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des geringen Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Die Kaltluftleitbahn entlang der "Baindter Steige" wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Bebauung wird eine Lücke innerhalb des bestehenden Ortsrandes geschlossen, der Ortsrand wird sich hierdurch nicht weiter in die freie Landschaft verlagern. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild er- folgen somit nicht. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Quar- tiersgrün dienen und als Bestandteil der "Baindter Steige" angesehen werden können bzw. zu dieser überleiten. Die Grünflächen sind mit standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Nicht mit Gehölzen bepflanzte Bereiche außerhalb der Fuß- und Radwege bzw. Plätze sollten als Extensivwiesen angelegt werden. Um den ökologischen und gestalterischen Ziel- zustand der Wiesen zu erreichen, wird darauf hingewiesen, dass die Flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) bei Verzicht auf die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln gepflegt werden sollten. Um die vorhandenen Gehölze zu erhalten – und damit die Durchgrünung des Gebietes zu gewähr- leisten – werden die noch jungen Baumpflanzungen als zu erhalten festgesetzt. Somit kann diesen ab einer gewissen Größe mittelfristig auch eine Bedeutung als Lebensraum für Tiere (z.B. für In- sekten oder zweigbrütende Vogelarten) zukommen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und die- nen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber nichthei- mischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah angelegt werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von mit Lichtstrahl nach unten gerichteten, vollständig insektendicht eingekofferten (staubdichten) LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbaren insektenschonenden Lampentypen vermieden werden. Die Außenbeleuchtung sollte aus diesem Grund in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 34 Um insbesondere Fehl-Eiablagen von Wasserinsekten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass nur Photovoltaik-Module verwendet werden sollten, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflek- tieren (je Solarglasseite 3 %). Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sollten Zäune zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m aufweisen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Durch die Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Auswahl von Dachform, Materialien und Farben ist dadurch individuell möglich. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Sattel-, Walm- und Flachdach. Diese Dachformen sind aus der umgebenden Bebauung abgeleitet und entsprechen den landschaf- tichen und örtlichen Vorgaben. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN. ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Für Satteldächer wird das Spektrum von 18 bis 38°, für Walmdächer auf 12 bis 24° festgesetzt. Solaranlagen auf Flachdächern dürfen auch nicht aufgeständert werden, um keine negativen Ent- wicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdächern zu erhalten. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum 8.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke sind Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstrukti- onen im Bereich von 7,00 m gemessen ab dem äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahr- zeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zeppelinstraße nicht zulässig. Der Abstand ist orthogonal (rechtwinklig) zur Zeppelinstraße in Richtung Norden zu messen. Dadurch soll eine negative Be- einträchtigung der Wohnumgebung durch derartige Einfriedungen und Stützkonstruktionen verhin- dert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und der Nachverdichtung des Bereiches nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, zulässige Grundfläche) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,12 37,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,05 15,6 % Öffentliche Grünflächen 0,03 9,4 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 37 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 04.07.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 enthalten): Reduktion der Zahl der Baufenster von 3 auf 2 Erhöhung der zulässigen Grundfläche Anpassung der Wand- und Firsthöhen Erhöhung der zulässigen Zahl der Wohnungen beim Einzelhaus von 1 auf 2 Ausschluss von Einfriedungen und Stützkonstruktionen Aufnahme eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt Aufnahme zweier Leitungsrechte Ergänzung der Zweckbestimmung "Quartiersgrün" Klarstellung der Niederschlagswasser-Beseitigung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowohl in den Festsetzungen als auch der Begrün- dung 9.3.2 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.09.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 38 im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 enthalten): redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen der Festsetzungen und der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "Wohnbaufläche (W) in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Süd-Osten, im Hintergrund sind die Oberlieger erkennbar Blick von Nord-Westen entlang der Kornblumen- straße auf die süd-östlich angrenzenden Anlieger Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 41 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016. Der Beschluss wurde am 11.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 25.11.2016 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 11.11.2016). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.03.2017 bis 19.04.2017 (Billigungsbeschluss vom 29.11.2016; Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Bekanntmachung am 10.03.2017) sowie in der Zeit vom 07.08.2017 bis 23.08.2017 (Billigungsbeschluss vom 04.07.2017; Entwurfsfas- sung vom 04.07.2017; Bekanntmachung am 28.07.2017) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.03.2017 (Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Billigungsbeschluss vom 29.11.2016) sowie mit Schreiben vom 08.08.2017 (Ent- wurfsfassung vom 04.07.2017; Billigungsbeschluss vom 04.07.2017) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 42 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 über die Entwurfs- fassung vom 22.09.2017. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" in der Fassung vom 22.09.2017 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.10.2017 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindtwurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berich- tigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüb- lich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 43 Plan aufgestellt am: 16.10.2016 Plan geändert am: 04.07.2017 Plan geändert am: 22.09.2017 yyq Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. Februar 2021 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, es ist schöner Brauch, die Fasnetszeit und den Winter mit einem großen Funkenfeuer in der Kies- grube am Annaberg zu beenden. Seit 1972 pflegt die Landjugend diese Tradition und läutet gleich- zeitig das neue Landjugendjahr ein. Coronabedingt muss leider auch diese Veranstaltung ausfallen. Wir hoffen, dass bald wieder andere Zeiten kommen werden. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie bereits heute zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 04. März 2021 um 18.30 Uhr ein. Bereits seit 2014, mit dem Erwerb der Flächen des Fischerareals, beschäftigt sich die Gemeinde mit der Entwicklung dieser sehr wertvollen Fläche. Darüber hinaus nimmt die Gestaltung der Ortsmitte langsam Fahrt auf. Auch wenn es Corona derzeit nicht erlaubt, Sie zu einer Präsenzveranstaltung ein- zuladen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Bürgerinfor- mationsveranstaltung informieren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bitte ich Sie, sich anzumelden. Bitte sen- den Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie der Mailadresse an r.mueller@baindt.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail für den Probelauf und eine weitere E-Mail für die Bürgerinformationsveranstaltung. Darüber hinaus werden wir einen Link auf der Homepage der Gemeinde einstel- len, über den eine niederschwellige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit, sich direkt einzubringen, gegeben ist. Scheuen Sie sich nicht, an diesem neuen Format teilzunehmen! Bei technischen Fragen und Problemen dürfen Sie sich gerne an Herrn Müller unter 07502/9406-22 wenden. Über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung freuen wir uns! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + • betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen • Sonderregelung für möglich und werden individuell festgelegt. • alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung • Kein Ausschank und Verzehr von im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verschlossenen Behältnissen erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. in Krankenhäusern, • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Patienten*innen und Besucher*innen. von Alten- und • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann • An den Betrieb angepasste Hygiene- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Eine vollständige Liste finden Sie auf » Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Bibliotheken und Archive (Abholangebote Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Museen und Ausstellungen Spielbanken- und hallen Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Freizeitparks und Indoorspielplätze Kletterparks (drinnen und draußen) Zoologische und botanische Gärten Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir Baindterinnen und Baind- ter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Telefonsprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 23.02.2021 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Jedoch wird diese Sprechstunde telefonisch durchgeführt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Telefon 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhö- rerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunfts- fähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Ge- meinderatssitzung abgesetzt wird und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entschei- dung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeit- fenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest statt- findet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und wei- teren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle ver- hält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich im Ergebnis für die Vereine aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex-Meeting ausführlich über die Entwicklungen informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/ Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwick- lungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations- veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer des Dorf- platzes werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 geht im März weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsek- tenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichti- ger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugs- räume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wass- erweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Rich- tung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stim- men und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den ver- storbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Über- nahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel ab- zulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Ge- setzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Hand- schlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Ge- meinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinde- räten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spie- gel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Ge- meinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bands Mittleres Schussental werden folgende Gemein- deräte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nie- derbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgen- de Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband inter- kommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der wei- teren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausub- stanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neu- bau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Bespre- chungen mit der Schulleitung und zwischen den verschie- denen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genü- gend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Förd- ergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Ent- scheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant wer- den kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsi- dium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung des Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke ge- nutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesen- schule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerks- planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälli- gen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachnei- gung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord-West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude-ange- baut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohn- hauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehen- de Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse ent- sprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfra- ge. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbar- grundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfü- gen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umge- bung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvo- ranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bau- herr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflä- chen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestsei- te des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchs- werte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist ge- sichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforder- lichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeind- liche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehen- des Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachge- schoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein An- trag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Oberge- schoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Bal- konen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raum- ordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Ba- den-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu er- arbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raum- planerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befin- det sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeit- horizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Inst- rument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Ja- nuar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwer- punkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschrei- bung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Min- dest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese lan- desplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als ver- bindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzie- rung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen an- gemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maß- geblich nach der regionalplanerischen Funktionszuwei- sung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungs- raum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest-Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Aus- gleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmä- ßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte-Mo- nitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei im- mer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichsha- fen-Meckenbeuren-Ravens-burg-Weingarten-Baien- furt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Sied- lungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungs- raum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwer- punkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlas- tung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räum- liche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regio- naler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gesprä- che stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglich- keiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbar- keit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Ge- werbe Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regional- plan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Be- triebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplane- rischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der drin- gende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikun- ternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug un- terhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservor- kommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversor- gung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservor- kommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersu- chungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutz- gebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich um- fasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißen- bronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Ei- senmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nach- gereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kies- abbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorrang- gebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Re- gionalverbands Bodensee-Oberschwaben unter „Fort- schreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben -2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regional- plan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservor- kommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Was- serversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellung- nahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnah- me gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regi- onale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißen- bronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasser- schutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Land- schaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stel- lungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kinder- gärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrach- te Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwir- kend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschla- gen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergär- ten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergar- tengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Be- schlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kinder- tageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonde- ren Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertagesein- richtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein un- seres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsge- bühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kom- munalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an El- tern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegen- übersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gang- barer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Be- treuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kom- munale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsge- bühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genom- men wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Ge- meinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und sta- biles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energie- konzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellun- gen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vor- bereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausfor- mulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Her- ren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kos- ten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Rad- wegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei über- prüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missver- ständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplät- zen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Februar/Sonntag, 21. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Februar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 21. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Helmut Lang feierte am 13.02.2021 seinen 80. Geburtstag, Frau Ingrid Biesinger am 14.02.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Bernhard Schuh am 17.02.2021 ebenfalls seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal/Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kalender für die Zeit bis Ostern Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Gemeinde, wir, vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne möchten Ihnen eine kleine Freude machen und haben für Sie einen Kalender für die Zeit bis Ostern gestaltet. Mit kleinen Gedichten, Sprüchen, Bastel-Aktionen, Back-Rezepten und vieles mehr worauf Sie sich freuen können. Sie können den Kalender unter dem Link: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitenge- nerator/fec430c42be2b75e85fd952a1a6b3e36205487/ Kalender_fuer_die_Zeit_bis_Ostern.pdf oder mit dem QR-Code herunterladen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen bis Ostern. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vor- bestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort setzt sich zusammen aus den ersten drei Buchsta- ben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag. Monat.Jahr) Benötigen Sie Hilfe, haben Sie Fragen können Sie auch gerne telefonisch oder per E-mail mit der Bücherei Kon- takt aufnehmen. gemeindebuecherei@baindt.eu Die Zeit läuft weiter, doch jede Frist endet einmal. Gerne können Sie ihre vor langer Zeit geliehenen Bücher auch nur zurückgeben. Die anderen Leser danken es Ihnen. Die Bücherei ist zu den oben genannten Öffnungszeiten bereit für die Rücknahme der Medien. Ute Lins Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information 1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lfo ns V en , S an do r J ac ka l/A do be St oc k Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Über 80-jährige: Kostenlos mit dem Taxi zum Impfzen- trum für Mobilitätseingeschränkte Viele Menschen über 80 Jahre machen Termine in einem Impfzentrum. Das Deutsche Rote Kreuz weiß aufgrund einiger Anrufe, dass sich manche fragen, wie sie dorthin kommen sollen. Einige sind nicht mehr mobil und kön- nen den öffentlichen Persoenlverkehr nicht nutzen oder haben kein Auto. Viele der Senioren, die sich in der Altersgruppe über 80 Jahre befinden, leiden unter körperlichen Einschränkun- gen. Einige Menschen haben nicht die finanziellen Mög- lichkeiten, ein Taxi zu bezahlen. Für diejenigen, die auch nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten ver- trauen können, ist es eine große Sorge, wie sie den oft langen Weg zum Impfzentrum meistern sollen. Immobi- le Menschen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sofern diese schon heute Krankenfahrten von der Kran- kenkasse bezahlt bekommen. Hierfür gelten bestimmte Kriterien, welche die Krankenkasse definiert, z.B. Pflege- grad, Schwerbehindertengrad. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat sich mit den Krankenkassen auf eine Regelung, in Sachen Fahrdienst zum Impfzentrum z.B. nach Ravensburg in die Oberschwabenhalle, jüngst geeinigt, darauf möchte das Rote Kreuz in einer Pressinformation hinweisen. Diese können zunächst alle in der ersten Gruppe der Impfbe- rechtigten nutzen - also diejenigen, die älter als 80 Jah- re sind. Das Angebote richtet sich an Menschen, die auf- grund einer eingeschränkten Mobilität nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, und bereits eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten haben. So können diese auf schnellem und unbürokratischem Weg Ihren Impftermin wahrnehmen. Im Folgenden ist für diese Zielgruppe eine mögliche Vor- gehensweise dargestellt: 1. Impftermin vereinbaren 2. Anruf bei der eigenen Hausarzt-Praxis, um telefo- nisch eine ärztliche Verordnung für vier Krankenfahr- ten (Taxi/Mietwagen) von diesem von zu Hause zum Impfzentrum und zurück zu erfragen 3. Kontaktaufnahme durch den Versicherungsnehmer mit der eigenen Krankenkasse und sich die Fahrten genehmigen lassen 4. Taxi anrufen, z.B. Taxi Zentrale Ravensburg unter fol- gender Telefonnummer 0751 / 14014 anrufen und Taxi nach Hause für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzen- trum bestellen 5. Taxiunternehmen rechnet die Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab Tipps: Da beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravens- burg e.V. diesbezüglich vermehrt Anfragen eingehen, teilt dieses folgendes noch mit, was sie beachten sollten: • Setzen Sie sich erst mit Ihrem Hausarzt in Kontakt, wenn bereits ein Impftermin feststeht/ vereinbart wurde. • Achten Sie bei dem Transportschein für eine Kranken- fahrt mit Taxi/Mietwagen ihres Hausarztes darauf, dass die Unterschrift des Arztes (bzw. einer bevollmäch- tigten Person) sowie ein Praxisstempel vorhanden ist, ansonsten ist der Transportschein ungültig. • Sie benötigen in Summe 4 Transportscheine! Jeweils für die Hin und Rückfahrt für den Erst- und Zweitter- min Ihrer Impfung von zu Hause zum Impfzentrum und zurück. • Bestellen Sie das Taxi rechtzeitig! Sie sollten pünktlich, aber nicht zu früh vor Ort sein, da Sie vor Ihrem Ter- min aus Sicherheitsgründen nicht in das Impfzentrum hineindürfen und ansonsten draußen warten müssten. • In der Regel dauert der gesamte Ablauf im Impfzent- rum von Anfang bis Ende, einschließlich der Ruhezeit, ca. 50 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ihre Krankenkasse. Noch ein Hinweis: Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegehei- men abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Mi- nisteriums für Soziales und Integration in Tagespflegeein- richtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impf- termins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organi- siert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impf- termin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanun- gen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Landkreis fördert Nutzung von Mehrweg-, Stoffwindeln und Windelwaschservice Wer Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln nutzt, kann beim Landkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 bzw. 150 Euro erhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Kind im Landkreis Ravens- burg wohnt, zwischen null und drei Jahren alt ist und die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems (neu oder gebraucht) oder ein Windelwaschservice im Wert von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden kann. Ist die Person über drei Jahre alt, ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt, für die Förderung notwendig. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden ca. 5.500 Windeln genutzt. Dies entspricht dem geschätzten Ge- samtgewicht von einer Tonne. Die Nutzung von Mehr- wegwindeln kann eine gute Alternative sein und einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Längst sind die- se Windeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend. Bei vielen Systemen ist das Anlegen identisch zu dem von Wegwerfwindeln. Der Flyer zu den Mehrwegwindeln / Stoffwindeln mit För- derantrag steht auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft oder in der kostenlosen Abfall App zum Download zur Verfügung. Er ist auch in den Rathäusern erhältlich. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Traktoren im Pflanzenschutz Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bittet Fahrer, die mit ihren Trakto- ren Pflanzenschutzmittel ausbringen, an einer Umfrage teilzunehmen. Durch die Befragung sollen neue Erkenntnisse über die Schutzwirkung von Fahrerkabinen gewonnen werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge aktuell in der Praxis eingesetzt werden, um Pflanzenschutzmittel auszubringen. Seit Sommer 2020 haben bereits mehr als 3.000 Praktiker an der Erhebung teilgenommen. Um die ersten Ergebnisse zu festigen, benötigt die SVLFG noch weitere Teilnehmer. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai 2021. Sie nimmt circa zehn Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Der Fragebogen kann im Internet über den Link www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz aufge- rufen werden. Die Erhebung ist Bestandteil einer Forschungskooperation zwischen der SVLFG, dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kühn-Institut. Situation von Frauen in der Landwirtschaft SVLFG unterstützt Umfrage Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen füh- ren in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenver- band eine Umfrage zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Garten-, Obst- und Weinbau durch. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wirbt dafür, an der Umfrage teilzunehmen. Mit der bundesweiten Studie soll ermittelt werden, wie das Leben und Arbeiten von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben wirklich aussieht, wie ihre Erfahrungen sind, was sie sich wünschen und ihnen Sorgen bereitet. Die Befra- gung soll Hinweise für eine zukünftige Politik liefern, die die Belange von Frauen in der Landwirtschaft im Blick hat. Zur Teilnahme an der Umfrage sind Frauen aufgerufen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, egal ob als Unternehmerin, Angestellte oder mitarbeitende Fa- milienangehörige. Auch jene Frauen, die mit ihrer Familie auf einem Hof leben, aber außerhalb der Landwirtschaft arbeiten, sind gefragt – ebenso Frauen, die früher aktiv in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Über diesen Link gelangt man zur Umfrage: www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020 Mehrsprachige Informationen für Saison-Arbeitskräfte Filme in vier Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Informationen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in vier Filmen bereit. Um sie auch Saison-Arbeitskräften zu- gänglich zu machen, sind sie in Englisch, Polnisch, Ru- mänisch und Deutsch verfügbar. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter profitieren von den vorgestellten Schutzmaßnahmen. Die Filme sind online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG veröffentlicht unter dem Link: www.svlfg.de/youtube-di- gital Unter der Rubrik „Playlists“ sind Verzeichnisse mit folgen- den Titeln zu finden, die Filme jeweils in den vier Spra- chen beinhalten: • Saisonarbeit – Sicherheit bei saisonalen Arbeiten • Hygiene und Sonnenschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Verhalten auf dem Betrieb im Notfall Wissenswertes rund um die Arbeitssicherheit, Saisonar- beit, Sonnenschutz oder Hygiene entdecken Interessier- te ebenfalls auf der Internetseite www.svlfg.de. Hier sind Maßnahmen und Tipps aufgeführt, mit denen die Arbeit noch sicherer gestaltet werden kann. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Februar 2021 – 28. Februar 2021 Gedanken zur Woche Gönne dich dir selbst! Ich sage nicht: Tu das immer. Ich sage nicht: Tu das oft. Aber ich sage: Tu es immer wieder einmal. Freue auch du dich an dir selbst, wenigstens nach allen anderen. (Hl. Bernhard von Clairvaux) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platznkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Mittwoch 24. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 26. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 27. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Franz Schmidt, Rolf Feldbrüg- ge, Franz Kränkle) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Sonntag, 28. Februar – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Internetangebote für Jugendliche und Familien: Für Jugendliche: Schaut mal unten beim Stichwort: „Mir reicht´s“ auch beim Jugendreferat Ravensburg nach. Oder schaut mal in die Baienfurter Kirche. Da ist auch was für Euch aufgebaut. Und auf: www.wir-sind-da.online/ beim BdkJ habt ihr vie- le Ideen schon das ganze letzte Jahr über: Wie wäre es jetzt mit dem Basteln einer Eislaterne Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Familien: Fastenabenteuer mit Roxy und Gani Hallo zusammen, habt ihr Lust auf tolle Fastenabenteuer zuhause? Dann sind ihr bei uns genau richtig. Wir sind Roxy Ross und Gani Ganz. Kennt Ihr uns noch von der Adventszeit? Und wir erleben immer wieder tolle Sachen – auch in diesem besonderen Jahr. Wir begleiten Euch durch diese Wochen und sind gespannt, was ihr und wir alles erleben. Auf jeden Fall wünschen wir euch viel Spaß und trotz aller Einschränkungen. Alle Informationen und Materialen findet ihr auf https://wir-sind-da.online/fastenabenteuer/ Macht es gut! Eure Roxy und Gani Colours of the Spirit – mit Farbimpulsen durch die Fastenzeit In der Kirche in Baienfurt sind Impulse für Klein und Groß, die durch die Fastenzeit gehen. Schaut einfach mal vorbei und lasst Euch anregen Fasten mit Corona (1) Geistlicher Impuls zur Fastenzeit Ist Gehorsam immer blind? Gehorsam hat keinen guten Ruf. Bei Gehorsam denken wir immer gleich an Unterordnung, Unselbständigkeit. Al- les Eigenschaften, die unserem freiheitlichen Menschen- bild entgegenstehen. Doch, und das lehrt uns Corona, wenn jeder auf seine Freiheit pocht und sich weigert, funktioniert Gesellschaft nicht. Gehorsam beginnt beim Hören, Gehör schenken. „Meiner Musik“ leihe ich gerne mein Ohr, was aber, wenn sie mich nervt. Dann wird aus Musik Krach. Unter Krach leiden viele, die in diesen Wo- chen eng aufeinander leben müssen. Homeschooling und Homeoffice tun ein Übriges. Wenn ich dem Krach oder alles was nervt Gehör schenke, hat er die Chance sich in Musik zu verwandeln. Fasten mit Corona heißt: Wenn mich etwas nervt, höre ich genau hin. Klimafasten 2021 Die kirchliche Initiative Klimafasten lädt dazu ein, in den sieben Wochen vor Ostern im Alltag klimafreundliches Handeln auszuprobieren. Jede Woche steht unter einem Thema: Wasserfuß- abdruck - sparsames Heizen - vegetarische Ernährung - bewusstes „Digital-Sein“ - einfaches Leben - anders un- terwegs sein - Neues wachsen lassen. Start ist am Aschermittwoch, 17.02.2021 Die Teilnahme ist für alle möglich: als Einzelperson, Fami- lie, Vereine und Gruppierungen, Kitas und Schulen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Internetseite www.klimafasten.de gibt es eine Begleitbroschüre und zu jedem Wochenthema vielerlei Anregungen, Filmtipps, theologische Impulse etc. Angeboten werden Online-Veranstaltungen wie „Film und Talk“, Virtueller Tierwohl-Treffpunkt, Gemeinsam nachhaltig kochen. Die Jugendkulturkirche CROSS Kas- sel bietet Interessantes für Jugendliche und junge Er- wachsene. Erfahrungsaustausch ist über eine Klimafasten-Grup- pe möglich. Arbeitshilfen finden sich ebenfalls auf der Internetseite Wer sich über Social Media informieren möchte: Kli- mafasten 2021 ist auf Social Media bei Instagram, Face- book und YouTube vertreten. Weitere Aktionen der Kirchengemeinde werden im Amts- blatt bekannt gegeben. Interessierte für einen Erfahrungsaustausch können sich per Email beim Pfarramt melden: stjohannesbap- tist.baindt@t-online.de Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Ich wünsche dir Leben – Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 06. März 2021 Da die geplante Segensfeier am 06.03.2021 coronabe- dingt noch nicht in der Aulendorfer Schönstattkapelle stattfinden kann, gibt es die Möglichkeit, sich bei unse- rem Vorbereitungsteam telefonisch unter der Nummer 07527/4400 zu melden. Wir können dann einen persönlichen Kontakt mit dem Priester für ein telefonisches Gespräch vermitteln. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf 88326 Aulendorf, 07525/9234-0 Wallfahrt.Aulendorf@schoenstatt.de „7-Wochen-Navigator“ durch die Corona-Fastenzeit Ein Begleiter durch die Corona-Fastenzeit, ein „7-Wo- chen-Navigator“ kann im Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe bestellt werden. Jeweils zum Sonntags-Evange- lium bietet die 20-seitige Broschüre „Weg-Gedanken mit konkreten Umsetzungsimpulsen und ein „Navi-Wort“ für die Woche. In der Mitte der 20seitigen Broschüre findet sich zum Heraustrennen ein „Navigator für Kinder“. Die Broschüre wird für 1 Euro + Versandkosten zugesandt. Mehr Informationen gibt es unter www.liebfrauenhoe- he.de. Bestellung – solange Vorrat reicht – im: Schönstatt-Zent- rum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, E-Mail: wallfahrt@ liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der ka- tholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 24. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 25. Februar 19.30 Uhr Innovationswerkstatt „Familie und Kirche“ on- line !!!, mit Zugangslink (im Pfarrbüro erhält- lich) Sonntag, 28. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der ev. Kirche mit musikalischer Note _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Klimafasten mit „Hallo Benjamin!“ Kin- dersendung macht mit bei der Fasten- aktion zum Klimaschutz Neugierig und immer bereit, etwas Neu- es auszuprobieren – so ist Kirchenmaus Benjamin. Kein Wunder also, dass seine Sendung in diesem Jahr ein Partner der Klima-Fastenwochen ist. „Hallo Benjamin!“ begleitet die Aktion mit Videobeiträgen für Vorschüler und Grund- schulkinder und lädt sie ein, in kleinen Dingen dem Klima etwas Gutes zu tun. In der Fastenzeit, passend zu den Themenwochen der Aktion Klimafasten, wird jede Woche ein neues Video für die Zielgruppe veröffentlicht. In den Beiträgen erfah- ren die Kinder zum Beispiel, was sich hinter dem Begriff virtuelles Wasser verbirgt, wie man leckere vegetarische Burger zubereitet oder warum es sich lohnt, alte Handys zu recyceln. Die Videos erklären einfach, verständlich und mit viel Spaß Zusammenhänge rund um den Klimaschutz. Aber auch Mitmachen ist angesagt! Kleine Challenges laden dazu ein, als Energiespardetektiv in den eigenen vier Wänden nach Einsparmöglichkeiten zu suchen oder mit einem Duschlied eine Woche lang Wasser zu sparen. So sollen die Kinder begeistert werden, klimafreundliches Handeln in den sieben Wochen vor Ostern auszuprobie- ren. Zu sehen sind die Videobeiträge auf www.hallo-benja- min.de, auf der Internetseite und auf den Social Media Kanälen der Fastenaktion. Wer kein Video verpassen will, abonniert am besten den YouTube-Kanal von „Hallo Benjamin!“. Dort gibt es noch mehr spannende Videos für Kinder zu entdecken! _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns immer wieder Frau Irmgard Schwarzat. Heute präsentiert sie uns diese herrliche Holz-Skulptur. Gesammelte Objekte von ausgedehnten Spaziergängen hat sie phantasievoll bearbeitet und zu- sammengestellt. Das inspiriert uns auch oder etwa nicht? Da laufen wir doch mit offenen Augen bei unseren Spa- ziergängen umher. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ - ein voller Erfolg! Über 160 Bilder wurden von fasnets- begeisterten Kindern bei unserem 1. Malwettbewerb eingereicht. Wir freu- en uns sehr über diese große Resonanz! Bunt und vielfäl- tig wie die Fasnet selbst sind die Kunstwerke des Narren- samens und für unsere Jury war es nicht leicht, aus dieser großen Auswahl die Siegerbilder zu bestimmen. Man sieht jedem der toll gestalteten Bilder an, dass die kleinen Nar- ren eine große Freude an unserer Baindter Fasnet haben und jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Aufgrund der großen Vielfalt sowie der Menge der Bil- der haben wir uns entschlossen, in jeder Altersgruppe zusätzlich zu den Siegern noch weitere Bilder mit einem „größeren“ Trostpreis zu belohnen. Für folgende Gewinner haben wir uns entschieden: In der Altersgruppe von 2-5 Jahren: Paul Kreutle In der Altersgruppe von 6-8 Jahren: Leana Neb In der Altersgruppe von 9-12 Jahre: Max Schützbach Den Gewinnern wurden die Hauptpreise von unserem Zunftmeister Roland Oelhaf und unserem Vice Norbert Kurz bereits am Fasnetssamstag überreicht: Alle eingereichten Bilder sind bis zum 03.03.2021 in den Fenstern unseres Raspler-Stübles am Dorfplatz ausge- stellt. Danach erhalten alle Teilnehmer Ihr Bild zusammen mit den weiteren Preisen zurück. Vielen Dank an alle kleinen Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern unsere diesjährige besondere Fasnet ein großes Stück bunter gemacht! Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitarbeite- rinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Emp- fang genommen haben. Ein weiteres Dankeschön geht an Winfried Schneider vom Spielwarenhaus Schneider in Baienfurt für den großzügigen Beitrag zu unseren Preisen. Auch möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und allen Baindter bedanken, die an unseren Fasnetsaktionen 2021 teilgenommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Vorankündigung - Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, der ein oder andere hat es sicher schon erwartet: Wir verschieben un- seren Termin der ordentlichen Mitglie- derversammlung. Wir haben die Schenk-Konrad-Halle am Samstag, 24.04.2021 reserviert und hoffen, dass bis dahin eine Zusammenkunft wieder möglich sein wird. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Achtung bei Online - Kursen zur Ersten Hilfe Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermit- telt werden. Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wieder- belebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druck- verbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im In- ternet unter www.bg-qseh.de. Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungs- stellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pan- demie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe wäh- rend der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter www.svlfg.de/erste-hilfe. LUBW-Jahresbroschüre „Schwerpunkte 2020“: Vitale Gewässer, Rotmilan, Luftqualität, trockene Som- mer, Sturzfluten und Radonberatung „Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir im vergangenen Arbeitsjahr nahezu uneinge- schränkt die Umweltqualität messen, Naturschutzdaten erheben und Trends analysieren“, so Eva Bell, Präsiden- tin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg, anlässlich der Vorstellung der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“. „Schwerpunkte 2020“ wendet sich an Bürgerinnen und Bürger Die LUBW bearbeitet eine Vielfalt an Themen, die im öf- fentlichen Interesse liegen. So benötigt der naturschutz- verträgliche Ausbau der Windkraft ein genaues Bild und gute Planungshilfen. Die im Jahr 2020 ermittelte Sied- lungsdichte für den windkraftempfindlichen Rotmilan liegt bei 4 Revierpaaren auf 34 Quadratkilometern. „Mit 4100 - 4500 Revierpaaren ist der Rotmilanbestand in ei- nem guten Zustand und das soll in Baden-Württemberg auch so bleiben“, erläutert Bell. Die rückblickende Jahresbroschüre präsentiert schlag- lichtartig und anschaulich die Entwicklungen der Luftqua- lität in Baden-Württemberg. Nachdem die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten werden, wird der Wert für Stickstoffdioxid aktuell nur noch in zwei Städten im Land überschritten. „Die Luftqualität war so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahr 1994“, stellt Bell fest. Dennoch ist der Blick in die Zukunft nicht sorgenfrei. Durch die Zunahme von heißen Sommern kann die Ozonbelastung in den kommenden Jahren im Land wieder steigen. „Umso wichtiger sind unsere Luft- messungen und Auswertungen zu klimatischen Verände- rungen“, betont Präsidentin Bell. Die Jahressumme des Niederschlages war im Jahr 2020 rund 17 % niedriger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die letzte Nassperiode liegt inzwischen 20 Jahre zurück. Niedrigwasser und ausbleibende Grundwasserneubildung zeigen zunehmend Folgen für Natur und Landschaft. „Laut den Klimamodellen könnten in 50 Jahren heiße, trockene Sommer vorherrschen“, so Bell. „Andererseits beschäftigen uns vermehrt Sturzfluten.“ Fragen nach der Radonbelastung vor Ort und nach Mess- möglichkeiten prägen die Arbeit der Radonberatungsstel- le an der LUBW. Das natürlich vorkommende radioaktive Gas kann Lungenkrebs verursachen. Die LUBW informiert Bürgerinnen und Bürger beispielsweise wie eine Messung einfach selbst durchgeführt werden kann. „Die meisten unserer Veröffentlichungen sind sehr fach- lich, um Verwaltung und Politik in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen“, erläutert die Präsiden- tin. „Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Um- weltfragen an uns. Mit der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ möchten wir transparent und faktenorientiert in- formieren und das Verständnis über unsere Arbeitsweise stärken.“ LUBW ist Datenquelle in Baden-Württemberg für Um- welt und Natur Als Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klima- wandels und der Nachhaltigkeit, des technischen Arbeits- schutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit fließen bei der LUBW zahlreiche Daten und Informationen aus Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW analy- siert und bewertet diese und veröffentlicht die Informa- tionen sowohl auf den Webseiten der LUBW als auch in zahlreichen Fachpublikationen. Auf den Webseiten sind Daten aus den LUBW-Messnetze für Gewässer, Luftschadstoffe oder Radioaktivität zu fin- den. Die LUBW verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von speziellen IT-Anwendungen, bei- spielsweise zur Hochwasservorhersage oder für Ausbrei- tungsberechnungen von Schadstoffen. Hier geht es zur LUBW-Homepage. Die Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ kann online im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei herunterge- laden werden. Grüner Schein Verbraucherzentrale verklagt Deka Bank wegen irrefüh- render Werbung • Die DekaBank wirbt auf ihrer Homepage für den In- vestmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und stellt Anlegern hierbei in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten. • Tatsächlich erfahren Verbraucher:innen aber erst auf einer Unterseite, dass beworbenen Effekte nur auf ei- ner Schätzung beruhen und außerdem nicht alle vom Fonds erfassten Unternehmen in der Berechnung be- rücksichtigt werden Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einspa- ren oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit wirbt die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltig- keitsfonds”. Dass die vollmundigen Versprechen nur vage Schätzungen sind, erfahren Verbraucher:innen erst nach mehreren Klicks. Die Verbraucherzentra- le mahnte die Bank wegen irreführender Werbung ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Das Problem mit der Wirkung angeblich nachhaltiger Geldanlage ist jedoch grundsätzlicher. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielversprechend klingt das Angebot der DekaBank: Mit ihrer Geldanlage sollten Verbraucher:innen einen konkre- ten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um auszurechnen, wie hoch die Wirkung der Deka-Nachhal- tigkeit Impact Aktien in Abhängigkeit von der investierten Summe ist, bietet die Bank Verbraucher:innen einen „Im- pact Rechner“ an. Die Methodik hinter dem Rechner legt die Bank jedoch erst auf einer Unterseite offen. „Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versproche- nen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden“, sagt Ni- els Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg „Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz.“ Nachweis erforderlich Verbraucher:innen, die Nachhaltigkeitskriterien im Rah- men ihrer Entscheidung Geld anzulegen berücksichtigen wollen, sind auf uneingeschränkt verlässliche Informatio- nen angewiesen. „Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungs- aussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Deka Bank ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat sie nun Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nun muss sich das Gericht damit befassen, dass die Bank nicht deutlich kommuniziert hat, dass die versprochenen ökologischen Effekte nur geschätzt sind. Der OEW-Kultursommer geht in die fünfte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Wenn es die Corona-Lage zulässt, präsentiert der Landkreis auch dieses Jahr wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2021 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den re- nommiertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstal- tungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 20. bis zum 27. Juni zaubern junge Künstler-/in- nen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhaldenfestival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreu- te wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Ein großes „Brass im Gras“ wird im Sommer 2022 auf der Amtzeller Hochterrasse in Mittelwies unter frei- em Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hoch- karäter des fetzigen Brass versammeln. Eine kleinere, nicht minder stimmungsvolle Veranstaltung im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg gibt am 7. August 2021 einen tanzbaren Vorgeschmack auf das, was Musikfans im Jahr 2022 erwartet. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im Jahr 2019 ermöglichte der Wettbe- werbsgewinn dem Umsonst & Draußen Weingarten einen großen, internationalen Headliner für das musikalische Abendprogramm. Noch völlig offen ist derweil, wer 2021 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Pro- jektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ravens- burg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. März 2021. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat bisher keine Unterstützung aus OEW-Kul- turfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de. SVLFG - Digitaler Selbstcheck Wie sicher ist es im Betrieb? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet einen digitalen Selbstcheck an, mit dem sich in 30 Minuten herausfinden lässt, wie es um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestellt ist. Der Selbstcheck erfolgt über eine Web-App, die kostenlos im Internet sowohl über die SVLFG unter www.svlfgcheck. de als auch über die Internationale Vereinigung für Sozia- le Sicherheit (IVSS) unter www.safety-work.org/toolbox/ analyseinstrumente.html heruntergeladen werden kann. Für alle Betriebe geeignet In mehreren Themenkomplexen wertet der Selbstcheck die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für je- den Betrieb aus und gibt Tipps für eine bessere Arbeits- platzgestaltung. Mit ihm können vor allem auch kleine und mittlere Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Un- ternehmenskultur hat und inwieweit diese bereits in den Arbeitsalltag integriert ist. Was kann man verbessern? Die Web-App schlägt auch unterstützende Angebote der SVLFG vor, die im Betrieb zu Verbesserungen führen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 sollen. Der Selbstcheck kann jederzeit und überall am Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Investition in Prävention Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und Störungen in den Betriebsabläufen. So machen sich Investitionen in die Prävention auch betriebs- wirtschaftlich bezahlt. Mobilfunkausbau: Wirtschaftsministerium veranstaltet vier regionale Fachkonferenzen für Entscheidungsträger von Kom- munen Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist unser Ziel, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kontrovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konst- ruktive Bahnen zu lenken“ Im Rahmen der Informations- und Kommunikationsini- tiative „Mobilfunk und 5G“ veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in den kom- menden Wochen insgesamt vier digitale Fachkonferen- zen für kommunale Entscheidungsträger im gesamten Land. Die Veranstaltungen finden am 11. Februar für den Regierungsbezirk Freiburg, am 18. Februar für den Re- gierungsbezirk Karlsruhe, am 22. Februar für den Regie- rungsbezirk Tübingen und am 25. Februar für den Regie- rungsbezirk Stuttgart statt. „Der schnelle Ausbau der Mobilfunknetze und die schnelle Einführung des 5G-Mobilfunkstandards sind für die ba- den-württembergische Wirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Ende vergangenen Jahres haben wir daher unsere Informationsinitiative gestartet, die bereits jetzt auf eine breite Resonanz stößt. Es ist unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Land bestmöglich zu informieren und Städ- te und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kont- rovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konstruktive Bahnen zu lenken“, sagte Wirtschaftsminis- terin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (11. Februar) an- lässlich der ersten Veranstaltung. Nachdem bereits im De- zember und Januar Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von drei sogenannten Fokusgruppen-Sitzungen die Mög- lichkeit hatten, die Themen zu benennen, zu denen sie sich vertiefte Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ wünschen, hat das Wirtschaftsministerium nun Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie kommunale Fachbeamte zu vier regionalen Konferenzen eingeladen. Die vier Mobilfunkunternehmen Telefónica, Deutsche Telekom, Vodafone sowie 1&1 Drillisch werden über ihre Konzepte zum Ausbau des Mobilfunknetzes und zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G berich- ten, bevor ein Vertreter der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die physikalischen Wirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt erläutern wird. Zentraler Bestandteil der Veranstaltungen soll der Aus- tausch darüber sein, wie auf kommunaler Ebene Infor- mations- und Abstimmungsprozesse so gestaltet werden können, dass Konflikte im Zusammenhang mit der Errich- tung einzelner Mobilfunksendeanlagen gar nicht entste- hen oder zumindest in einen konstruktiven Dialogprozess überführt werden können. „Mit unserer Initiative leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, dass die Diskussionen zum Thema Mobilfunk und 5G sachlich und faktenbasiert geführt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. In den vier Veranstaltungen stehen regionalspezifische Aspekte rund um den Mobilfunkausbau und die Einfüh- rung des neuen Mobilfunkstandards 5G im Vordergrund. Die Konferenzen, jeweils mit einem regionalen Fokus auf die Situation in den vier Regierungsbezirken des Landes, werden mit einem Grußwort der Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen Bärbel Schäfer (Freiburg), Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Klaus Tappeser (Tübingen) und Wolfgang Reimer (Stuttgart) eröffnet. Weitere Informationen Alle vier Fachkonferenzen werden pandemiebedingt digital stattfinden. Neben fachlicher Information bieten die Regionalveranstaltungen auch die Möglichkeit für einen intensiven und persönlichen Austausch der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer untereinander. Weitere In- formationen zur Informations- und Kommunikationsin- itiative „Mobilfunk und 5G“ des Wirtschaftsministeriums sind unter www.mobilfunk-bw.de zu finden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 © Martina Morlok/DEIKE 729R27R1 So geht es: So geht‘s: Schneide die Vorlage zu- erst aus. Male sie an. Knicke dann die Laschen an den Busrändern um und falte alle vier Seiten des Busses nach unten. Nun musst du nur noch die La- schen innen an den Seitenteilen fest- kleben und schon bist du fertig. Das brauchst du: - Schere und Klebstoff Viel Spaß!Viel Spaß! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg LANDTAGSWAHLEN ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen AM 14.03. AfD WÄHLEN! DAS LÄNDLE IM HERZEN, DIE ZUKUNFT IM BLICK UNTERSTÜTZEN SIE UNS BEI DER LANDTAGSWAHL! DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM Kreisverband Ravensburg AfD • Ausstieg aus der un- verhältnismäßigen Lock- down-Politik, richtige Maßnahmen treffen, die weder dem einzelnen Bürger noch der Wirt- schaft schaden, Schutz von Risikogruppen • Land- und Hausarzt- versorgung sicherstellen, keine weiteren Klinik- schließungen! • Sichere und bezahl- bare Energieversor- gung, keine CO2 Steuer für Tanken und Heizen • Regionale Landwirt- schaft stärken, faire Er- zeugerpreise • Kleinbetriebe und Gastronomie erhalten, Mittelstand fördern • Sicherheit der Renten, für ein würdevolles Le- ben im Alter • Beibehaltung des drei- gliedrigen Schulsystems • JA! zum Natur- und Umweltschutz statt Kli- mahysterie, JA! zum Tierschutz V.i.S.d.P.: Alternative für Deutschland, Kreisverband Ravensburg, c/o Gabi Marquardt, Am Kohlenberg 23, 88289 Waldburg WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Zusammen halten! Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie erreichbar! Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 info@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Geldanlage ab 1.000 € jährlicher Basiszins von 1,5 % zusätzlicher Bonuszins von jährlich 0,2 % für Stromkunden des TWS-Konzerns Laufzeit bis mind. 31.12.2026 Gewinnbeteiligung an der Stromerzeugungssparte der TWS Wir bieten Ihnen: Investieren Sie in die Energiewende. Und in Ihr Schussental. Jetzt nachhaltige Geldanlage mit TWS-Genussrechten. Infos: www.tws.de/genussrecht Hinweise gemäß §12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht- und Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten - Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. 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            Zuletzt geändert: 19.02.2021
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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 17. Dezember 2021 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Impfangebot in Baindt stößt auf positive Resonanz In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarzt- praxis Hartmann bietet die Gemeinde drei Impf- termine, jeweils samstags in der Schenk-Kon- rad-Halle an. Ziel ist es, den Baindter Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert zu einem Impftermin zu verhelfen. Bei den ersten beiden Terminen standen vor allem unsere älteren Baindter Bürgerinnen und Bürger im Fokus, die von Seiten der Gemeinde- verwaltung ein Angebot für einen Impftermin erhielten. Möglich sind dabei Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit den Impfstoffen von Mo- derna und Biontech. An den ersten beiden Terminen am 04. und 11. Dezember 2021 wurden insgesamt 486 Perso- nen mit einer Corona-Impfung versorgt. Dabei handelte es sich um 27 Erstimpfungen, neun Zweitimpfungen und 450 Boosterimpfungen. Die gesamte Impfaktion verlief sehr gut und diszipliniert. Die Stimmung bei den Menschen war an den ersten beiden Impftagen durchweg positiv und die Helferinnen und Helfer wurden für den schnellen sowie unkomplizierten Ablauf gelobt. Termine konnten vorab online gebucht werden. Das Impfangebot zum Schutz gegen das Coronavirus wurde überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt in Anspruch genommen, Interessierte aus Nach- barkommunen wurden jedoch nicht abgewiesen. Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich bei Herrn Hartmann und Frau Dr. Kempenich, sowie bei Herrn Dr. Kaminski und Herrn Dr. Wösle und dem gesamten Hel- ferteam. Ebernso bei den Mitarbeitenden der Gemein- deverwaltung für diese gelungene Aktion. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Das Projekt Ackerblühstreifen war auch 2021 ein Erfolg Es grünt und blüht wieder in Oberschwaben Wir danken unseren Landwirten für Ihre Teilnahme und hoffen, dass im nächsten Jahr noch mehr Land- wirte mitmachen werden! Auch dieses Jahr war das „Projekt Ackerblühstreifen“ ein voller Erfolg. Das Gemeinschaftsprojekt des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (LEV) und dem Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. konnte auch dieses Jahr auf ein Neues viele Insekten und Vögel erfreuen. Im 4. Jahr des Projektes haben sich wieder ca. 110 landwirtschaftliche Betriebe beteiligt und Teile ihres Ackers mit Blühstreifen versehen. Dieses Jahr kam auch neu die Fahrgassenmischung für den Obstbau hinzu. Wir danken der Kreissparkasse Ravensburg die finanzielle Unterstützung, durch die die Kosten des Saatgutes gedeckt werden können. Kräuterreiche Blühstreifen leisten einen Beitrag, die Biodiversität in der Landschaft zu erhöhen und das Land- schaftsbild aufzuwerten. Blumen, wie Klee, Malve, Mohn, Kornblume und Lein liefern Pollen und Nektar für zahl- reiche Insekten sowie Sämereien für Vögel. Die bunten Blühstreifen vernetzen Lebensräume und erfreuen auch Spaziergänger. Liegen sie idealerweise zwischen zwei Ackerschlägen, bieten sie Brutmöglichkeiten und Nahrung für bodenbrütende Vogelarten, wie die Feldlerche. Inzwischen gibt es auch viele Nachahmer, die auf eigene Initiative Ackerblühsteifen-Projekte gestartet haben. Das ist eine sehr gute Entwicklung. „Die Nachfrage an Saatgut war auch in diesem Jahr wieder sehr hoch. Insbesondere die neu angebotene Mi- schung zur Anlage von Blühstreifen in Fahrgassen zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt in Obstanlagen war schnell vergriffen. Gefreut haben wir uns, dass der Anteil an mehrjährigen Blühstreifen zugenommen hat. Mehr- jährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinterungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Für das kommende Projektjahr haben wir eine Optimierung des Bestellvorgangs sowie einen Fokus auf mehrjährige Blühstreifen geplant.“, berichtet Hannah Böhmer vom LEV. Interessierte Landwirte konnten sich direkt beim LEV melden und dort Saatgut bestellen. Die Saatgutmischun- gen, welche speziell für das Projekt entwickelt wurden, wurden direkt an den Hof geliefert. Das Projekt wird im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg umgesetzt. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und die Landwirte bekommen für den Ertragsverlust keine Entschädigung. Die Projektpartner versuchen jedoch, den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten. Rosi Geyer-Fäßler vom Bauernverband, deren Betrieb selbst daran teilnimmt, meint darauf hin, dass die Landwirte durch ein positives Image profitieren. „Auch wir freuen uns, dass so viele Landwirte bereit sind ihre Fläche aus der Produktion zu nehmen, um einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt zu leisten. Der Bauernverband sponsert für alle Teilnehmer ein Feldschild, um die Bevölkerung auf das Projekt aufmerksam zu machen.“ Inzwischen wird immer mehr mehrjähriges Saatgut verwendet. Hier bieten sich für die Insekten weitere Lebens- räume zu überwintern. Nur der Betrachter von außen muss sich vielleicht noch an den Anblick gewöhnen. Einen Eindruck über das Ackerblühstreifenprojekt können Sie anhand des in diesem Jahr fertiggestellten Image-Films (https://www.lev-ravensburg.de/aktuelles/) gewinnen. Das Ackerblühstreifenprojekt wird 2022 fortgesetzt. Bis zum Ende des Jahres wird das Bestellformular auf der Homepage des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg (https://www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerbl%C3%BChstreifenprojekt/) erscheinen. Für Rückfragen: • LEV Ravensburg, 0751 859626, Frau Böhmer • Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Fr. Geyer-Fäßler, rosi_geyer@web.de Sehr geehrte Autoren, in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2021 Redaktionsschluss: 20.12.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022 Redaktionsschluss: 11.01.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause in Baindt Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mobilen Impfteams des Landkreises sind wie folgt unterwegs: Freitag 17.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 14.00 Uhr Samstag 18.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 12.00 - 18.00 Uhr Montag 20.12.2021 Wangen Stadtbücherei, Kornhaus, Postplatz 1 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 09.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 22.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 12.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 23.12.2021 Altshausen Turnhalle, Ebersbacher Str. 20 12.00 - 18.00 Uhr Freitag 24.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7 09.00 - 12.00 Uhr Kostenloses Impfangebot der Oberschwabenklinik gegen Covid-19 mRNA-Impfstoffe BioNTech / Moderna, Vek- tor-Impfstoff Johnson & Johnson. Bewohner des Kreises Ravensburg werden gebeten, zu ihrer 3. Impfung das Booster-Angebot des Landkreises von Montag bis Sonntag in der Stadthalle Wangen und in der Stadthalle Weingarten wahrzunehmen. Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung des Bürgeramts eine/n Verwaltungsfachangstellte/n (m/w/d). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Pass- und Meldewesen - Gewerbeamtstätigkeiten - Beantragung von Führungszeugnissen, Personalausweisen und Reisepässen - Koordination der Kursangebote als Außenstelle der Volkshochschule Ravensburg-Weingarten - Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Weitere Aufgaben nach Weisung runden das vielfältige Aufgabengebiet ab. Ihr Profil - Sie haben eine Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangstellten abgeschlossen oder sind gerade dabei diese ab- zuschließen. - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung entsprechend Ihrer Ausbildung und Qualifikation nach dem TVöD - Aufstiegsmöglichkeiten aufgrund anstehender personeller Veränderungen - vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten - familienfreundliche Gleitzeitregelung - ein kollegiales Umfeld und gelebte Teamarbeit Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Walter Plangg, Tel. 07502/9406-11 sehr gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.01.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, ansonsten mit Terminvereinbarung geöffnet! Das Rathaus ist vom 27. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2021 geschlossen. Es findet in dieser Zeit keine Terminvergabe statt und die Ämter sind telefo- nisch nicht erreichbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf diese Regelung einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus bis Donnerstag, 23. De- zember 2021 zu erledigen. Bitte an vorherige Termin- vereinbarung denken! Für dringende, unaufschiebbare Fälle erreichen Sie an den Schließtagen (27.12. – 30.12.21) von 10:00 bis 12:00 Uhr über folgende Nummern die Rufbereitschaft für: • Corona – Angelegenheit: 07502 9406 - 14 • Friedhof / Sterbefälle: 0160 5386706 • Sterbefälle (Standesamt): 07502 9406 - 40 Außerhalb dieser Schließtage hat das Rathaus bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet. Terminvereinbarungen für Termine an der Bürgertheke sind ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Teststation in Baindt ist von Montag bis Sonntag geöffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) hat in Baindt seit Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona – Teststation er- öffnet. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Wo- che Antigen-Schnelltests im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-An- meldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungs- code wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit. Ihre Gemeindeverwaltung Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage der Ge- meinde Baindt https://www.baindt.de/fileadmin/Da- teien/Website/Dateien/Rathaus-Service/Satzungen/ streupflichtsatzung.pdf ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2021 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2021. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Ja- nuar 2022 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// serviceportal.komuna.net/wzko/client/service/323830/ baindt.do oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zäh- lerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2022 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2021 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Dezember und Sonntag, den 19. Dezember Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Dezember Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 19. Dezember Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Alle Veranstaltungen finden vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Vorschriften statt Dezember 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Januar 05.01. Blutspendetermin DRK SKH 08.+09.01. Skikurs Alpinteam 11.01. Gemeinderatssitzung SKH 13.01. Abteilungsversammlung Tischtennis SKH 15.+16.01. Skikurs Alpinteam 22.+23.01. Skikurs Alpinteam 29.+30.01. Ausstellung Kreativer Montag Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne BESUCH VOM BISCHOF NIKOLAUS MIT DER KUTSCHE Der Nikolaus besuchte am Montag, 06.12.2021 die sieben Gruppen des Kinder- gartens Sonne, Mond & Sterne einzeln an verschiedenen, vereinbarten Plätzen, rund um den Kindergarten herum. Und so fuhr, bei tanzenden Schneeflocken eine hölzerne Kutsche vor, die von zwei Pferden gezogen wurde. Das rote prunkvolle Gewand fiel in der winterlichen Kulisse den Kindern schon aus der Ferne auf, es war ganz zauberhaft. Nun war auch bei den Kleinsten kein Halten mehr und die Stimmung zog alle in ihren Bann. Die Kinder riefen ganz laut seinen Namen und endlich war er da, der Bischof Nikolaus! Schöner hätte der Beginn der Nikolausfeier für die Kinder nicht sein können. Der Nikolaus stieg mit seinem Beglei- ter Knecht Ruprecht aus und begrüßte die Kinder ganz persönlich und sehr herzlich. Der Nikolaus stellte den Kindern verschiedene Fragen zu seiner Person und zu den vielen Geschichten über ihn. Die ErzieherInnen erarbeiteten schon einige Wochen zuvor intensiv mit den Kindern, in verschiedensten Angeboten, die Inhalte und Schwerpunkte des Heiligen Nikolaus. „St. Nikolaus war ein guter Mann und das alles haben wir bis heute nicht vergessen. Darum denken wir jedes Jahr Anfang Dezember an seinem Namenstag besonders an sein Wirken und Tun“, erzählt der heilige Mann mit seinem weißen Bart und der roten Mitra auf dem Kopf. Einige Kinder waren sehr redselig und mitteilungsbedürf- tig, andere wiederum schauten mit großen glitzernden Augen dem Geschehen zu, neugierig was denn gerade passiert. Aber alle der 100 Kinder waren sichtlich glück- lich, das sah man ihnen deutlich an. Als Dank erhielt der Nikolaus von den einzelnen Gruppen zahlreiche schöne Nikolauslieder und Gedichte: ,,Ich bin wirklich erstaunt, dass ihr schon so konzentriert lange Lieder und Gedichte einüben könnt“. Als der Nikolaus Lob und Tadel aus seinem goldenen Buch, in dem er die Geschehnisse des vergangenen Jah- res aufgeschrieben hatte vorlas, herrschte gespannte Stille. Er lobte und tadelte ihr gutes Verhalten, das ihm wohl die ErzieherInnen ,,geflüstert“ hatten. So lobte er besonders das engagierte Verhalten einiger Kinder, die anderen Hilfe anboten, wenn sie mal nicht wei- ter wussten. Die Kinder hörten dem Nikolaus gut zu und gelobten überzeugende Besserung bei den Unartigkeiten. Am Schluss erhielt jedes Kind vom Bischof Nikolaus ein gefülltes Säckchen, welche sie freudestrahlend in Emp- fang nahmen. Dann musste er sich schon wieder verab- schieden, denn es warteten noch viele Kinder bzw. Grup- pen, an weiteren Plätzen auf ihn. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 „Seid weiterhin schön artig“- Die Kinder winkten noch lange der Kutsche nach, bis man den hohen Gast nicht mehr sehen konnte,.. Danke an alle die dieses Fest möglich gemacht haben. Danke an den Nikolaus und seinen Gehilfen Knecht Ru- precht (Manne & Irene Lang) und den Kutscher (Markus Elbs) mit seiner Frau. Vielen Herzlichen Dank! Es war für die KInder und uns ein unvergessliches Erlebnis! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Ganz schön was los im Kindergarten St. Martin! Der Nikolaus hat uns besucht! Am 6. Dezember war es endlich soweit! Der Nikolaus hat uns im Kindergarten be- sucht! Hierfür hatten wir uns alle schon lange vorbereitet und konnten es kaum mehr erwarten, als wir ihm dann endlich gegenüber standen und unsere Lieder und Fin- gerspiele zeigen konnten. Gemeinsam haben wir darüber gesprochen, was schon ganz besonders gut klappt und dass das hoffentlich auch weiterhin so bleibt! Wir haben uns viel Gesundheit und Glück gewünscht und dass wir noch lange zusammen spielen können! Für all eure lieben Wünsche und Gedanken hat uns der Nikolaus dann noch ein tolles Körbchen mit lauter Leckereien da gelassen! Mit strahlenden Gesichtern haben wir diese im Stuhlkreis miteinander geteilt. So lange, bis es anfing zu schneien: „Der beste Abschluss für so ein toller Tag!“, habt ihr alle freudig gerufen! Die Vorschüler haben die Gemeindebücherei entdeckt! Am vergangenen Dienstag gab es mal eine ganz an- dere Art von „Vorschule“. Gemeinsam und voller Freude machten wir uns auf den Weg in die Gemeindebüche- rei in Baindt. Frau Lins, die die Bücherei an der Schule unten seit vielen Jahren leitet, ermöglichte uns diesen Ausflug in die Welt der Bücher und Geschichten. Schon beim Betreten des Raumes staunten wir nicht schlecht über die Vielzahl von Bücherregalen, die mit vielen bun- ten Büchern gefüllt waren! Voller Neugierde und Freude habt ihr die unterschiedlichsten Bücher durchgeblättert, Geschichten wurden vorgelesen und Frau Lins hatte den ein oder anderen Büchertipp. Am liebsten hätten die Kin- der gleich einen großen Stapel an Büchern eingepackt! Die Kinder und wir haben uns sehr über diesen schönen Mittag gefreut! Hier noch einmal ein herzliches Danke- schön an Frau Lins! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Großzügige Spende Ein ganz herzliches Dankeschön an das Basarteam Baindt für die großzügige Spende! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Endlich UNICEF- Tag! Nachdem der traditionelle UNICEF-Tag im vergangenen Dezember pandemie- bedingt komplett entfallen musste, war die Freude riesig, dass nun in diesem Schuljahr ein Tag, an dem wir gemeinsam zum einen von UNICEF bereitge- stellte Sachen im Unterricht anschauen durften und zum anderen ein Frühstück auf dem Schulhof möglich war. Das Thema „Wasser“ war ein großes Thema, welches be- sonders durch den Kürbis, die „Kalebasse“, verdeutlicht wurde. Insbesondere die Mädchen müssen diesen oft ki- lometerweit tragen, damit die Familie über etwas Wasser zum Trinken, Kochen oder zur Reinigung verfügt. Kurzfil- me von UNICEF und auch z.B. das Reinigen des Wassers durch Reinigungstabletten ergänzten das Thema. Mit großem Appetit warteten die Schülerinnen und Schü- ler auf die große Pause: Das Powerfrühstücksteam und/ oder freiwillige Mütter hatten belegte Brötchenhälften und Punsch vorbereitet. An zwei Ständen – einen für Klasse 1 und 2 und einen für Klasse 3 und 4 – konnte für kleines Geld das Frühstück gekauft und direkt verspeist werden. Die Kosten für das Frühstück tragen das Kollegium der Klosterwiesenschule und das Powerfrühstücksteam, so- dass schon allein 272,00€ durch unsere Schülerinnen und Schüler „gesammelt“ wurden. Und wer weiß, was sich alles in den Klassen-UNICEF-Käs- schen versteckt? Wir werden es auf alle Fälle bald erfahren. Vielen Dank an unsere Schülerinnen und Schüler und das Powerfrühstücksteam! Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Gemeindebücherei hat Ferien Auch die Gemeindebücherei Baindt ist zum Ende des Jahres in Weihnachtsstimmung und hat passend dazu ihr Angebot erwei- tert: es warten neue spannende, roman- tische und abenteuerreiche Bücher auf euch. In den Ferien ist die Bücherei geschlossen, wir sind im neuen Jahr ab dem 10.01.22 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten da. Wer sich also vor den Ferien noch mit Weihnachts-, Kinderbüchern oder dem neuesten Roman eindecken möchte, der ist herzlich willkommen und kann diese noch bis zum 21.12.21 ausleihen. Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr – und natürlich ganz viel Zeit zum Lesen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Wir begrüßen unseren neuen Betriebsleiter „Was lange währt... - wird endlich gut“ sagt ein altes Sprichwort. Und uns ist, als träfe diese Feststellung wirk- lich genau auf unsere schier unendliche Suche nach dem perfekten Leiter/der passenden Leiterin für das Klärwerk in Berg-Kanzach zu. Wir freuen uns umso mehr, nun Alexander Paschke be- grüßen zu können, der am 01. Dezember 2021 gelassen, souverän und aufgeschlossen die Kläranlage übernom- men hat. Nach knapp drei Wochen in der neuen Team-Konstella- tion lasse sich immerhin schon so viel sagen, dass er als neuer Boss sehr herzlich aufgenommen worden sei und gleich gemerkt habe, dass er mit dem Team vier fähige und langjährige Mitarbeitende übernommen habe. „Pri- ma“, freut sich Paschke. Der 44-jährige, staatlich geprüf- te Abwassermeister seinerseits bringt auch jede Menge fachliche Expertise mit. Weshalb er sich für einen Umzug von Thüringen ins Schwäbische entschieden hat? Weil seine Frau Lydia vor Jahren schon einmal im Süden ge- lebt habe und seitdem in den höchsten Tönen von der Gegend schwärme, so Paschke. Insofern kam der Ruf aus Berg-Kanzach also genau richtig. Wir wünschen Alexander Paschke ganz viel Glück bei der Wohnungssuche (Fremdenzimmer sind einfach kein Zuhause...) und einen guten Einstand im Team des Klär- werkes. Schön, dass Sie da sind. Die Kläranlage hat einen neuen Boss: Verbandsvorsit- zender Daniel Steiner (ganz li.) und die Technische Ver- walterin Manuela Hugger (rechts außen) begrüßten den neuen Klärwerksleiter Alexander Paschke (2. v. li.), der von seinem Team August Reichle, Karin Marquart-König, Ralf Stocker und Mohammed Bah schon herzlich aufge- nommen worden ist. (Foto: B. Sohler) Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 9: Grüne Energie aus der Steckdose Der effektivste Weg, Ihre persönliche Klima- bilanz gleich tonnenweise aufzubessern, ist einfach: Steigen Sie auf Ökostrom um. Strom aus regenerativen Quellen verursacht nahe- zu keine CO2-Emissionen. Die Preise für Ökostrom sind mitunter sogar günstiger als die herkömmlichen Stromta- rife. Achten Sie darauf, dass der Ökostrom zertifiziert ist – idealerweise mit dem Grüner-Strom-Label, mit dem ok-power-Label oder von TÜV Süd/Nord. Ein Anbieter für zertifizierten Ökostrom in der Region sind die TWS, die ausschließlich Strom aus regenerativen Quellen liefern, Näheres unter tws.de. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg THEMEN · Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa · Neue Heimat in Baden-Württemberg · Heimatmuseen, Heimatforschung · Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz · Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie · Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung · Kunst und Architektur · Dialektforschung, Literatur, Brauchtum · Volksmusik, Volkstanz, Tracht · Bevölkerung und Minderheiten · Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung PREISE Das Preis besteht aus · einem 1. Preis zu 5.000 Euro, · zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, · einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden), · einem Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden) und · einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro. Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden. EINSENDESCHLUSS Einsendeschluss ist der 30. April 2022 (Schülerpreis: 31. Mai 2022) STIFTER Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg ORGANISATION Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Referat 55 Königstraße 46 70173 Stuttgart DOKUMENTATION Haus der Geschichte Baden-Württemberg Die Präsentation der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt mit freundlicher Unterstützung von Ausschreibung 2022 www.landespreis-fuer-heimatforschung.de Seit 1982 lobt das Land Baden-Württemberg in Zusam- menarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus. Der Landespreis zeichnet Werke von Personen aus, die sich ehrenamtlich mit der Heimatforschung und ihren vielfälti- gen Facetten befassen und hierbei in der Vergangenheit bemerkenswerte Leistungen vorgelegt haben. Die Heimat- forschung erstreckt sich auf ein breites Themenspektrum, das sich von der Orts-, Siedlungs- und Naturgeschichte über Themen zur Migration bis hin zu lokalen Traditionen und Lebensläufen herausragender Persönlichkeiten er- streckt. Die Forscherinnen und Forscher aus der Zivilge- sellschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unserer Lokal- und Regionalgeschichte. Sie halten damit unsere Geschichte für kommende Generationen lebendig. Dieser Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Die Preisgelder wurden ab 2020 kräftig erhöht und eine neue Preiskategorie „Heimatforschung digital“ eingeführt. Zusätzlich werden weitere Werke mit Anerkennungsur- kunden ausgezeichnet; diese Werke werden danach dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur Dokumen- tation übergeben. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ab 1. Februar 2022: SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit. Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Un- ternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufs- genossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfol ge der An- tragseingänge. Beginn und Ende Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnen- schutz- und Hitzeschutz produkte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022. Antrag richtig stellen Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kau- fen, nachdem die SVLFG die Förderzu sage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg. de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaf- fungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezu- schusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr Produkt Förderung Radwechselwagen 30 %, max. 300 Euro Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 Euro Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder 30 %, max. 500 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 Euro Podestleiter / leichte Plattformleiter 30 %, max. 300 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange 30 %, max. 200 Euro Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) 30 %, max. 400 Euro Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) 30 %, max. 200 Euro Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr Produkte (mehrere Teile möglich) Förderung Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz 50 %, max. 400 Euro SVLFG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Dezember – 26. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Licht bedeutet nicht, dass es keine Nacht mehr gibt, sondern dass die Nacht erhellt und überwunden werden kann. Heinrich Fries Samstag, 18. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Albert Konzett, Else und Johann Neth, Eu- gen Haug, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Ni- kolaus Linkov, Klementine und Eduard Gelzen- lichter mit Angehörigen, Kurt Brugger, Klara und Johannes Merk, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Josef Veeser mit Familie) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Josef mit Kindersegnung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 16.00 Uhr Baindt - adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit dem Team „Kirche für Kinder“ (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Dienstag, 21. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 22. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit Blockflö- te und Orgel (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 23. Dezember Schulferien Freitag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 16.00 Uhr Baienfurt – Krippenspiel (öffentlich, mit Platz- karten) 18.00 Uhr Baindt – Christmette (öffentlich, mit Platzre- servierungskarten) 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mitgestaltet von ei- ner Gruppe der Jugendkantorei (öffentlich, mit Platzkarten) Samstag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 26. Dezember – Fest der Heiligen Familie – Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) mit Segnung des Johanneswein 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst (öffentlich, mit Platzkarten) mit Segnung des Johanneswein Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 23. Dezember Geschlossen Freitag, 24. Dezember Geschlossen Das Pfarrbüro bleibt vom 23. Dezember bis ein- schließlich 07. Januar geschlossen. Wir sind wieder ab Dienstag, 11. Januar 2022 von 9.30 Uhr – 11.30 Uhr zu erreichen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Platzkarten für die Gottesdienste an Weihnachten in Baindt Die Platzkarten für das Krippenspiel (16.00 Uhr), den Got- tesdienst an Heilig Abend (18.00 Uhr) und die Gottesdiens- te Weihnachten (10.00 Uhr) und zweiter Weihnachtsfei- ertag (10.00 Uhr) liegen ab Samstag, 4. Advent (18. Dez.) am Schriftenstand auf. Damit wollen wir möglichst Vielen die Möglichkeit geben, an einem Weihnachtsgottesdienst teilzunehmen. Livestream – Weihnachtsgottesdienste mit Pfr. Stau- dacher • Baienfurt: Christmette (Hl. Abend) 22:00 Uhr • Baienfurt: Festgottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag 10:00 Uhr Die Livestreams sind über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – auf der Startsei- te unter „Youtube Videos“ oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder durch Einscannen des unten gezeigten QR Codes). Textvorschlag für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Krippenspiel in Baindt zum Miterleben An Heilig Abend gibt es dieses Jahr eine Krippenfeier für Familien um 16 Uhr. Euch erwartet ein Krippenspiel zum Schauen, Hören und Miterleben. Dazu dürfen alle Kinder als Soldaten, Hirten oder Engel verkleidet in die Kirche kommen. Von euren Plätzen aus könnt ihr aktiv am Krippenspiel teilnehmen. Es gibt nur Familienkarten (Platzreservierungskarten), d. h. eine Karte gilt für eine ganze Bank mit 6 – 8 Sitzplätzen. Diese kann mit einer Familie und allen zu diesem Haushalt angehörigen Per- sonen besetzt werden. Die Reservierungskarten liegen ab dem 4. Advent in der Kirche aus. Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniatsaktion 2021 Die deutschen Bischöfe rufen am dritten Adventssonntag, dem 12. Dezember 2021, zur Unterstützung der bundes- weiten Adveniat-Weihnachtsaktion auf. Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt das Lateinamerika-Hilfs- werk die Sorgen und Nöte der armen Stadtbevölkerung in den Blick. Infolge der Corona-Pandemie ist Lateinamerika auf die Weltkarte des Hungers zurückgekehrt. Insbeson- dere in den Städten ist die Zahl der Menschen, die in Ar- mut leben, extrem gestiegen. Die Bischöfe bitten deshalb in ihrem Aufruf, der in allen Gottesdiensten verlesen wird, um eine großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte am 24. und 25. Dezember für das Lateinamerika-Hilfs- werk Adveniat. Wenn aufgrund der Corona Situation die Gottesdienste an Weihnachten nicht wie gewohnt in der Kirche in Präsenzform stattfinden können, ist eine Betei- ligung an der Kollekte auch jederzeit möglich. Liebe Schwestern und Brüder, Lateinamerika ist die am härtesten von der Corona-Pan- demie betroffene Weltregion. Die Corona-Krise und ihre Folgen bestimmen das Leben der Menschen in durch- greifender Weise. Vor allem die Situation der Armen hat sich verschlechtert, viele erleiden große Not. Doch es gibt auch Zeichen der Hoffnung: Zahlreiche Pfarr- gemeinden, Ordensgemeinschaften und kirchliche Grup- pen in ganz Lateinamerika und der Karibik stellen sich dem wachsenden Elend entgegen. Sie nehmen sich der Men- schen an und helfen, wo immer dies möglich ist. Sie lindern akute Not, schenken Kranken und Trauernden Beistand, schaffen Existenzgrundlagen und kümmern sich um die Schwächsten: Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien. Adveniat hat seine diesjährige Weihnachtsaktion unter das Thema „ÜberLeben in der Stadt“ gestellt. Die Aktion präsentiert Beispiele der vielfältigen Hilfe, die vor Ort ge- leistet wird. Seit mehr als 60 Jahren steht Adveniat an der Seite der Ärmsten. Die Weihnachtskollekte in den Gottes- diensten und die Spenden sind das Fundament der Arbeit. Wir bitten Sie um eine großzügige Spende bei der Adve- niat-Weihnachtskollekte. Ihre Gabe ist ein Hoffnungszei- chen für viele Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Bleiben Sie den Menschen in Not und Armut verbunden, nicht zuletzt im Gebet! Sternsingen – aber sicher! So lautet auch in diesem Jahr die große Überschrift über der kommen- denSternsingeraktion2022. In diesen besonderen Zeiten ist es uns nach wie vor ein Anliegen, den Segen fürs neue Jahr in die Häuser unserer Gemeinde zu bringen und Spenden für bedürftige Kinder zu sammeln. Die Pandemie hat uns immer noch fest im Griff und der Schutz aller Beteiligten steht überAllem, was wir planen. Um Niemanden unnötig zu gefährden, haben wir uns entschlossen, bei der Sternsingeraktion 2022 die gleichen Wege wie im letztenJahr zu beschreiten. Die Sternsinger-Kinder können Ihnen leider nach wir vor keinen persönlichen Besuchabstatten, sondern werden den Segen in Form von Segenspaketen an alle Haushal- te verteilen. Auch wird die hölzerne Sternsinger-Gruppe wieder in der Kirche aufgestellt sein. Hier werden wir Informationen zur Aktion, Segensaufkle- ber, Kreide und Opfertüten bereitlegen. Ihre Spende können Sie in der Opfertüten aus dem Segen- spaket abgeben, per Überweisung oder als Online-Spen- de tätigen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie im nächsten Gemeindeblatt. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir hoffen trotz der Pandemie wieder auf eine erfolgrei- che Sternsingeraktion und freuen uns, wenn die Sternsin- ger hoffentlich 2023 wieder persönlich den Segen in die Häuserbringen können. Das Orga-Team der Sternsinger in Baindt Stephanie Koch, Carolin Oelhaf, Karin Pink und Claudia Zanutta Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 19. Dezember 4. Advent 10.00 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der kath. Kirche !!! Voranmeldung ist notwendig! Bitte im Pfarramt anmelden Mittwoch, 22. Dezember 15.00 Uhr– 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Weihnachtsgottesdienste Bitte melden Sie sich für die Weihnachtsgottesdienste im Pfarrbüro an unter Tel.: 0751 43656 oder per Mail: pfar- ramt.baienfurt@elkw.de.Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!!! Freitag, 24. Dezember Heilig Abend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (wird live gestreamt und ist über unse- re Homepage abrufbar à www. evangelisch-baienfurt-baindt.de) 17.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Samstag, 25. Dezember Christfest I 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Freut euch immerzu, weil ihr zum Herrn gehört. Ich sage es noch einmal: Freut euch! Alle Menschen sollen mer- ken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! (Philipper 4,4 f.) Weihnachten steht vor der Tür – da sollte Vorfreude doch vorprogrammiert sein, oder? Den meisten geht’s doch wohl eher so, dass die Sorge wegen der aktuellen Situation jeder Vorfreude aufs Fest die Luft aus den Segeln genommen hat. Wir sollten doch in diesem Winter eigentlich schon viel weiter sein und jetzt werden auch in diesem Jahr überall kleinere Brötchen gebacken als geplant ... Nicht umsonst wiederholt Paulus sein „Freut euch!“, da- mit wir’s auch ja nicht überhören, denn der Grund dafür ist krisenfest: „Der Herr ist nahe!“ Keine Pandemie, kein Tief, keine Krise kann uns diese Grundlage nehmen, auf der unser Glauben und Leben steht. Wir werden auch in diesem Jahr Weihnachten fei- ern – kleiner als sonst, sicher ist manches anders, aber eins wird dabei nicht fehlen: Die frohe Botschaft über Gottes Zuwendung in Jesus. Sie inspiriert mich auch in diesem Jahr zu meiner ganz persönlichen Antwort: Alle Menschen sollen merken, wie gütig ihr seid. Der Herr ist nahe! Macht euch keine Sorgen. Im Gegenteil: Wendet euch in jeder Lage an Gott. Tragt ihm eure Anliegen vor in Gebeten und Fürbitten und voller Dankbarkeit. Und der Friede Gottes, der alles Verstehen übersteigt, soll eure Herzen und Gedanken behüten. Er soll sie bewahren in der Gemeinschaft mit Jesus Christus. Gottes Segen dazu! – Euer Pfr. Martin Schöberl _________________________ Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist vom 27.12.2021 – 03.01.2022 geschlos- sen. In dringenden Fällen (Sterbefall), wenden Sie sich bitte vom 26. - 31.12 an das ev. Pfarramt Mochenwan- gen, Pfarrerin Bredau (Tel.: 07502 91066) und vom 01.01. - 09.01.22 an das Pfarramt Bavendorf, Pfarrerin Mack (Tel.: 07504 251) _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH Homepage Seit 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über unsere Homepage www. evangelisch-baien- furt-baindt.de auf einen Familienad- ventskalender zuzu- greifen. Sie werden auf die Seite weiter- geleitet. Es handelt sich dabei um ein externes Angebot _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden un- ter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Letzter Spieltag im Jahr 2021 Vom Gefühl her hatte die aktuelle Volley- ballrunde gerade erst begonnen. Doch am vergangenen Wochenende fanden bereits die letzten Spieltage des Jahres 2021 statt. Am Samstag, 11.12.21 spielte die erste Mannschaft in Langenargen. Nach unzähligen Aufschlagfehlern gelang es den Baindtern trotz allem den ersten Satz gegen TSG Leutkirch mit 25:23 zu gewinnen. Die Aufschlagfehler wurden weniger, doch leider auch die Punkte und so brachte sich Leutkirch mit 23:25 wieder zurück ins Spiel und gewann letztendlich auch den dritten und entschei- denden Satz. Im Spiel gegen die Gastgeber aus Langen- argen tat sich die VLJ 1 zunächst schwer und vergab den ersten Satz mit 17:25. Trotz lautstarker Kampfansage schafften es die Baindter nach einer spannenden Auf- holjagd mit 25:27 nicht ganz zum eigentlich durchaus verdienten Sieg. Am Sonntag, 12.12.21 hatte auch VLJ 2 ihren letzten Spiel- tag in diesem Jahr. Gegen das VCO Team hatten die Baindter lange deutlich geführt. Am Ende reichte es nur sehr knapp nicht zum Sieg (22:25; 7:25). Und auch gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed startete die neu zusammengesetzte Mannschaft stark mit 20:25, musste sich aber im zweiten Satz mit 10:25 geschlagen geben. Auch für das kommende Jahr haben wir bereits einige gute Vorsätze: Training, Selbstvertrauen und Kontinuität. Wir wünschen allen Spielern, ihren Familien und all unseren Unterstützern gesegnete Feiertage und einen sportlichen Start ins neue Jahr 2022! Wieder ein Jahr vergangen und „Alle Jahre wieder“? Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger, ein ereignisreiches Jahr liegt hinter un- serem Ortsverein. Keine monatlichen Treffen und Verschiebung der Mitglie- derversammlung mit Wahlen auf Au- gust. Bundestagswahlkampf mit Ab- stand und Einschränkungen. Trotzdem erfolgreich für unseren Wahlkreis. Heike Engelhardt ist für die SPD und für unseren Wahlkreis in den Deutschen Bun- destag als Abgeordnete eingezogen! Endlich wieder eine Abgeordnete für unseren Wahlkreis nach 16 Jahren! Und jetzt haben uns die Inzidenzen wieder einmal fest im Griff. Kein Nikolausmarkt in Baindt, keine Adventsabende in Baienfurt und kein Weihnachtskonzert. Und somit auch keine Jahresabschlussfeier unseres Ortsvereins. Gleichwohl möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest wünschen. Bleibt die Hoffnung, dass wir bald wieder uneingeschränkt am Leben, und da- mit auch am kulturellen Leben, teilhaben können. Wie im letzten Jahr wünschen wir Ihnen diesen Optimismus für ein endlich wieder „normales“ Jahr. Bleiben Sie gesund! Als Sozialdemokraten in den Gemeinden Baienfurt und Baindt werden wir uns auch im Jahr 2022 für Ihre Probleme und Anliegen im Rahmen unserer Möglichkeiten einsetzen. Für den Vorstand Brigitta Wölk, Vorsitzende, www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Advents-/Weihnachtsgrüße Im Advent 2021 Liebe Wanderkameradinnen, liebe Wan- derkameraden, das Jahr neigt sich schon wieder dem Ende zu. Leider konnten wir pandemiebedingt weder die Jahres- hauptversammlung, noch unsere Adventsfeier durchfüh- ren. Auch haben viele von Euch verständlicherweise davon Abstand genommen an den Wanderungen teilzunehmen. Damit Ihr Euch aber nicht ganz vergessen fühlt, möchten wir vom Vorstand Euch jetzt herzliche Grüße schicken. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2022 mit viel Hoffnung und Zuversicht. Mit den Worten von Andrea Schwarz: „Weihnachten heißt nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, sondern das heißt, dass alles so wird, wie es werden soll. Das ist Aufbruch, Anfang, Anders. Das ist Losgehen, Loslas- sen, Lösen. Das ist die Zumutung, die uns herausfordert.“ In diesem Sinne freuen wir uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr. Die Vorstandschaft SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohes Weihnachtsfest Die Vorstandsschaft vom Sozi- alverband VdK OV Weingarten wünscht allein ein frohes Weihnachtsfest und ein gesun- des neues Jahr. Bleiben Sie bitte gesund, bis wir uns wiedersehen. Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Hubert Gärtner - Beisitzer Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Unser Heilignacht-Singen 2021 Schweren Herzens haben wir uns dazu entschieden un- ser traditionelles Heilignacht-Singen, das schon seit Jahrzehnten mit dem Männerchor des Liederkranzes auf dem Friedhof in Baienfurt stattfindet, abzusagen. Die verschärften Corona-Verordnungen machen uns die Planung für weitere Auftritte schwer. Wir wünschen trotz aller Einschränkungen, schöne Fest- tage und ein gesundes, glückliches Jahr 2022 Ihr Liederkranz Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Te- lefonnummer 07161 9770 – 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg beant- wortet. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Anwenderschutz im Pflanzenschutz Neue Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutz- mitteln (PSM) arbeiten, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in sechs neuen animierten Filmen vor. Zu finden sind sie auf dem YouTube-Kanal der SVLFG un- ter www.svlfg.de/youtube-digital in der Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgen- de Themen aufgegriffen: • Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm) • Zum Umgang mit konzentrierten PSM • Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM • Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz • Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM • Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen. Wis- senswertes, worauf Anwender bei Pflanzenschutzarbeiten achten sollten, stellt die SVLFG zudem unter www.svlfg. de/pflanzenschutzarbeiten zur Verfügung. ARKADE HELFEN SIE UNS, ANDEREN ZU HELFEN Wir suchen Familien, Lebensgemeinschaften und Allein- lebende - sogenannte Gastfamilien, die einer besonderen Person ein Zuhause geben möchten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Bo- densee 80 psychisch kranke Menschen in einem famili- ären Umfeld. Unsere Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de DJO - Deutsche Jugend in Europa Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Peru/Arequipa vom 29.01 – 06.03.2022 und Mexiko / Guadalajara ist vom 06.02.– 22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schloss- straße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. © Bruchnalski/DEIKE Lösung: KERZENLICHT (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) KW 5220 Lösung: Kerzenlicht (Geschenk, Vogel, Orange, Kerze, Stern, Weihnachtsmann, Kugel, Weihnachtsbaum, Schnee, Ruprecht, Laterne) © Bruchnalski/DEIKE 751R03R4 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Unser Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: IchHelfe Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT HILFE HOFFNUNGKreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Tel.: 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ob in der Weihnachtsgeschichte, in Buchklassikern oder Liedern – kennen Sie die Personen rund um Heiligabend? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer bunten Fragemi- schung! Personen rund um Weihnachten Lösungen 1A – Laut Lukasevangelium ver- kündete ein Engel den Hirten: „Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt.“ 2B – Durch sein 1957 erschienenes Kinderbuch „Wie der Grinch Weih- nachten gestohlen hat“ übte der US-amerikanische Kinderbuchau- tor Dr. Seuss mit der grünen Kreatur Kritik an der Kommerzialisierung des Weihnachtsfests. 3D – Der deutsche Schriftsteller Theodor Storm schrieb das Ge- dicht „Knecht Ruprecht“, in dem es heißt: „‘Knecht Ruprecht‘, rief es, ‚alter Gesell, hebe die Beine und spute dich schnell!‘“ 4C – Das Kirchenjahr kennt einige sogenannte Marienfeste, darunter das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 5C – Heute sind sie bekannt als die Heiligen Drei Könige oder die Wei- sen aus dem Morgenland – Mat- thäus berichtete von „Sterndeutern aus dem Osten“. 6B – „Eine Weihnachtsgeschichte“ erzählt von dem geizigen Geldver- leiher Ebenezer Scrooge, der durch den Besuch von Geistern zu einem besseren Menschen wird. 7C – Der US-amerikanische Coun- trysänger und Schauspieler Gene Autry feierte 1949 mit dem Lied über Rudolf, das Rentier mit der roten Nase einen weltweiten Erfolg. 8A – Der Heilige Nikolaus von Myra wurde im 3. Jahrhundert geboren. Der Bischof lebte in Lykien, einer Region Kleinasiens, die heute zur Türkei gehört. 9A – Das Markusevangelium 1,9 berichtet: „Und es geschah in je- nen Tagen, da kam Jesus aus Na- zaret in Galiläa und ließ sich von Johannes im Jordan taufen.“ 10A – Josef von Nazaret wird meist mit einem Wanderstab als Attribut abgebildet. Weitere Symbole sind Werkzeuge wie ein Winkelmaß oder eine weiße Lilie. 11A – Der römische Kaiser Gaius Octavius wurde im Jahr 44 vor Christus von seinem Ziehvater Gaius Iulius Caesar adoptiert. 27 vor Christus bekam er den Ehren- namen Augustus („der Erhabene“) verliehen. 12B – Laut Matthäusevangelium soll der judäische König Herodes der Große die Tötung aller männ- lichen Kinder befohlen haben. 13D – Zwar war der Weihnachts- mann schon vor dem 20. Jahrhun- dert bekannt, die heute übliche Darstellung mit langem weißen Bart und rotem Mantel geht aller- dings auf eine Werbekampagne in den 1930er-Jahren zurück. 14B – Erzengel Gabriel ist nicht nur Schutzpatron der Postboten, sondern auch der Müllmänner, Di- plomaten und Radiosprecher. Sein Gedenktag ist am 29. September. 15D – Bis zum 16. Jahrhundert er- hielten die Kinder ihre Geschenke oft am Nikolaustag . Da Martin Luther diese Heiligenverehrung ab- lehnte, soll er den Nikolaus durch das Christkind ersetzt haben. 1 Was soll den Hirten u.a. als Zeichen dienen, den Messias zu erkennen? A Windeln B Gold C Heiligenschein D Schafsherde 2 Welche Farbe hat der weihnachtshassende Grinch? A Orange B Grün C Blau D Rot 3 Von wem handelt das Gedicht, das mit den Worten „Von drauß‘, vom Walde komm ich her …“ beginnt? A Christkind B Weihnachtsmann C Nikolaus D Knecht Ruprecht 4 An welchem Tag feiert das Kirchenjahr kein Marienfest? A 1. Januar B 15. August C 18. November D 8. Dezember 5 Als was werden die Heiligen Drei Könige im Matthäusevangelium bezeichnet? A Priester B Handelsreisende C Sterndeuter D Wunderheiler 6 Von welchem Geizkragen handelt „Eine Weih- nachtsgeschichte“ von Charles Dickens? A Tiny Tim B Ebenezer Scrooge C Bob Cratchit D Jacob Marley 7 Wer feierte 1949 mit der Single „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ einen Erfolg? A Johnny Cash B Jimmie Rodgers C Gene Autry D George Strait 8 Woher stammte der Heilige Nikolaus von Myra? A Kleinasien B Bretagne C Mauretanien D Andalusien 9 An welchem Fluss soll Jesus getauft worden sein? A Jordan B Tigris C Litani D Euphrat 10 Mit welchem Attribut wird Josef von Nazaret oft dargestellt? A Wanderstab B Muschel C Blumenkorb D Leiter 11 Wessen Adoptivsohn war der römische Kaiser Augustus? A Caesar B Nero C Caligula D Titus 12 Welchen Beinamen hatte Herodes, König von Judäa? A der Weise B der Große C der Gütige D der Grausame 13 Durch was wurde die Darstellung des Weih- nachtsmanns mit rotem Mantel und weißem Bart populär? A Malbuch B Zeitungsillustration C Parteiplakat D Werbekampagne 14 Als Schutzpatron welcher Berufsgruppe gilt Erzengel Gabriel? A Richter B Postboten C Imker D Blumenhändler 15 Auf welchen Reformator soll die Figur des Christkinds zurückgehen? A Philipp Melanchthon B Johannes Calvin C Jan Hus D Martin Luther © Begsteiger/imagebroker/Bahnmüller/DEIKE 751R18R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT IMMOBILIEN ANKAUF Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de SAUBERES WASSER HAT ITATAKUS LEBEN VERÄNDERT. Machen.Wirkt! SPENDEN? ÄNDERT DOCH NICHTS! 40 Jahre Hilfe zur Selbstentwicklung Menschen brauchen Perspektiven, besonders in schwierigen Zeiten. 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Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.21 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Liebe Patientinnen und Patienten, zum 01.01.2022 werde ich die Leitung meiner Zahnarztpraxis an zwei erfahrene Kollegen - Frau Dr. Kirsten Hinderer und Herrn Dr. Philipp Heinrich - übergeben. Die Praxis wird in gewohntem Umfang mit unverändertem Team weitergeführt. Auch ich werde weiterhin Teil dieses Teams und für Sie da sein. Ab 17.12.2021 modernisieren wir die Praxis und sind ab dem 17. Januar 2022 wieder für Sie da. Unsere Vertretung während dieser Zeit entnehmen Sie bitte unserem Anrufbeantworter. Ich bedanke mich herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Treue, wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr 2022. Dr. Rainer Assfalg Zahnarztpraxis Dr. Assfalg & Kollegen, Marsweilerstr. 39, 88255 Baindt Tierklinik Dr. Ganal/Dr. Ewert sucht ab Februar für junges Akademikerpaar DHH/EFH/EG-Wohnung im Mittleren Schussental. Kontakt über: ganal@tierklinik-ganal-ewert.de oder Telefon 0751/44430 MIETGESUCHE ÄRZTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zuverlässigen Fahrer (m/w/d) / 450-€-Job Gerne Rentner/-in für leichte Tätigkeit (Ausfahren von Mittagessen) ab 2022 gesucht. AZ: Mo. – Fr. 10:30 – ca, 12:30 Uhr Auto ist vorhanden. Infos unter: 07502 / 9129830 oder Mobil 0170 3156700 Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie am Standort Ravensburg Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln mithilfe von chemi- schen und physikalischen Arzneibuchmethoden sowie unter Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben durch. 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Wir sind jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr unter Tel. 0751 3700-6322 für Sie erreichbar. Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Mitarbeitende für folgende Positionen: ` MFA (m/w/d) Abrechnung Ref.-Nr. 361 in Vollzeit In dieser Position sind Sie für unsere Einsender die erste Ansprechperson bei abrechnungsrelevanten Fragestellungen zu unseren Labordienstleistungen und wirken mit Ihren medizinischen Kenntnissen bei der Erstellung und Prüfung von Rechnungen nach dem Gebührenwerk EBM und GOÄ mit. ` Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung Ref.-Nr. 362 in Vollzeit Mit Eigeninitiative und Zuverlässigkeit sowie einer zielorientierten und strukturierten Arbeitsweise bearbeiten Sie in dieser Position Teilbereiche der Debitorenbuchhaltung (z.B. Mahnwesen, Kontenüberwachung und -pflege) und unterstützen im Rahmen des Monats- und Jahresabschlusses. 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KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Johanniter-FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Auf Bestellung laufend frisch geschlachtete Puten zu verkaufen – auch Halbe. Gebhard Sonntag, Baindt Tel. 07502 1035 oder 07502 9124478 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 www.bestattungen-wohlschiess.de Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VR Bank Ravensburg-Weingarten eG persönlich & stark in der Region! Liebe Mitglieder, liebe Kundinnen und Kunden, auch in diesem Jahr möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne, erholsame Feiertage und alles Gute fürs neue Jahr 2022. Ihre VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Gut gepolstert! Elbs GmbH, Eisenbahnstraße 26, 88255 Baienfurt / Niederbiegen +49 751 560834-172 · polsterei@schreinerei-elbs.de · www.schreinerei-elbs.de In unserer hauseigenen Polsterei bieten wir Ihnen alles, damit Sie es bequem haben: Kreative Beratung, meister liches Handwerk und eine moderne technische Ausstattung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen unser gesamtes Know-how in Sachen Holz zur Verfügung. Sie möchten ein wertvolles Erbstück aufmöbeln, Ihr Lieblingssofa benötigt einen neuen Bezug, Sessel und Stühle sollen endlich wieder zu bequemen und schönen Sitzmöbeln werden? Dann dürfen Sie gerne auf uns setzen. Geben Sie Kindern mit Behinderungen ein Zuhause! Mehr Informationen erhalten Sie bei Herrn Simon Jago unter Tel. +49 751 977123151. 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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. Juli 2021 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Weinfest der Schalmeienkapelle 2021 Am Samstag, den 31.07.2021 ist es endlich soweit, unser Weinfest kann wieder stattfinden. Aufgrund der Corona Verordnung leider nur in einer abgeschwächten Form aber immerhin. Um 18 Uhr geht es wie gewohnt auf dem Dorfplatz los. Für die musikalische Unterhaltung sorgt dieses Jahr der Musikverein Baindt, ansonsten gibt es wie auch schon die Jahre zuvor einige erlesene Weine, unseren Schalmeienbecher und auch sonst ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Der Eintritt beläuft sich dieses Jahr auf 3 €, dieser Betrag ist sozusagen eine Corona-Pau- schale um den Mehraufwand den wir mit den Corona Auflagen haben, sowie das Risiko falls die Veranstaltung nicht stattfinden kann, abzudecken. Bei schlechtem Wetter oder falls die 7-Tage Inzidenz fünf Tage hintereinander über 10 liegt, fällt das Weinfest leider aus. In diesem Fall wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet, um die angefallenen Kosten abzudecken. Da die Gästezahl auf 300 begrenzt ist, sind auch dementsprechend nur so viele Karten ver- fügbar. Also falls Ihr Interesse habt bei unserem diesjährigen Weinfest dabei zu sein, dann schreibt eine kurze E-Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de. Der Zutritt ist nur für Personen die geimpft, genesen, oder getestet sind (Test nicht älter als 24 Stunden) und einen entspre- chenden Nachweis dabei haben. Am Sonntag, den 01.08.2021 fin- det dann außerdem noch wie letztes Jahr ein Kuchenver- kauf auf dem Dorfplatz statt. Von 11 bis 16 Uhr gibt es dann wieder Kuchen zu kaufen, also falls Ihr Lust auf einen leckeren, selbstgebackenen Kuchen habt kommt einfach vorbei. Bis dahin Eure Schalmeienkapelle Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 30.07.2021 Redaktionsschluss: 27.07.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Amtliche Bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 06.07.2021 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 07.06.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Ent- wurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 06.07.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt west- lich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lagerflächen um- gesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 4 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplan- ten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Oberen Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502 940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 06.07.2021 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallge- halts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravens- burg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirt- schaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flä- chenschonenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Ge- bieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vorprüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuchtung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Land- ratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwas- ser), des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschut- zes und der Eingriffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 23.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vorankündigung In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 kommt es wegen Bauarbeiten im Zuge der Sanierung der Nel- kenstraße zu einer Vollsperrung der Marsweilerstraße im Bereich der Einmündung Nelkenstraße. Nähere Informationen zur geänderten Fahrstrecke des Linienbusses und der entsprechenden Haltestel- len werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes bekannt gegeben. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pande- mibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essensverpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Baindter Ferien- programm ist seit letzter Woche freigeschaltet!! Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher die Anmeldung zum Ferienprogramm ganz un- kompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 27. Juli findet eine automatisch Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Und hier eine Übersicht, welche Veranstaltungen in diesem Jahr stattfinden: Nr. 1 Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Nr. 2 Fr 30.07. Reitergruppe „Kutschfahrt“ ab 6 Jahre, 17 - 19 Uhr Nr. 3 Sa. 31.07. Landjugend „Abenteuer auf dem Bau- ernhof“ 5 - 12 Jahre, 10 - ca. 14 Uhr Nr. 4 Di 03.08. Kinderchor „Zu Besuch bei den India- nern“ 5 - 10 Jahre, 14.30 - 18 Uhr Nr. 5 Mi 04.08. TC Baindt „Einführung in den Tennis- sport“ ab 6 Jahre, 9 - 12 Uhr Nr. 6 Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen un- terwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 7 Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ Alter 7 - 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Nr. 8 Do 12.08. Schalmeienkapelle „Kanu Tour auf der Schussen“ ab 10 Jahre, 12.30 - 18.30 Uhr Nr. 9 Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Nr. 10 Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 11 Do 19.08. Jugendfußball „Alles rund um den Fuß- ball“ ab 5 Jahre, 9 - 13 Uhr Nr. 12 Sa 28.08. Jugendfeuerwehr „Wasser Marsch“ ab 6 Jahre, 14.30 - 17 Uhr Nr. 13 Fr 03.09. Bauunternehmen Schützbach, Igel aus Ytong, ab 7 Jahre, 14.30 - 16.30 Uhr Nr. 14 Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 15 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 10 - 12.30 Uhr Nr. 16 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 14 - 16.30 Uhr Nr. 17 Mo 06.09. Kunstkreis „Kunstwerke aus Ytong“ 8 - 13 Jahre, 14 - 16 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. Juli / Sonntag, 25. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 25. Juli Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Juli 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt „Ortsmitte“ Schenk-Konrad-Halle 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Sozi- ales Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergar- tens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Projekten und Aktivitäten Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmar- tin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Polizei ist zu Besuch Die Ferien nähern sich so langsam und wir Vorschüler dürfen schon bald alleine in die Schule gehen! Dabei ist es wichtig, dass wir die Regeln auf dem Schulweg gut kennen. Genau deshalb hat uns Herr Gruber von der Ver- kehrspolizei besucht. Gemeinsam haben wir uns Verkehrs- schilder angeschaut und besprochen, was im Straßenver- kehr alles wichtig ist. Die wichtigsten drei Regeln lauteten: 1. Wir schauen immer „Links - Rechts - Links“ 2. Wir suchen den Blickkontakt zum Autofahrer 3. Wir geben ein Handzeichen und überqueren die Straße. „Das ist ja gar nicht schwer! Das kann ich mir gut mer- ken!“, freuten sich die Vorschüler. Um erst einmal ganz in Ruhe üben zu können, haben wir uns einen Zebrastrei- fen aufgebaut. Danach sind wir sogar noch eine Runde durch Baindt gelaufen, um das was wir gelernt hatten auch nochmal richtig zu testen. Zum Schluss durften wir noch das Polizeiauto bestaunen! „Wooow, was für eine tolle Vorschule!“, jubelten die Kinder. Hierbei möchten wir uns noch einmal herzlich bei Herrn Gruber für seinen Besuch bedanken! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in der Bücherei Die Sommerferien beginnen bald. Damit ihr nicht sechs Wochen lang die gleichen Bücher lesen müsst, bietet die Gemeinde- bücherei geänderte Öffnungszeiten an. An den Montagen ist während der Ferienzeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet. Am Freitag den 30.7.2021 ist die Bücherei geschlossen. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag, 2.8.2021 Montag, 9.8.2021 Montag, 16.8.2021 Montag, 23.8.2021 Montag, 30.8.2021 Montag, 6.9.2021 Ab Montag, den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten. Montags 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versand der Bescheide zum Grundrentenzuschlag hat begonnen Der Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag hat begonnen. Versandt wer- den die Bescheide schrittweise zuerst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner. Hierauf weist die Deut- sche Rentenversicherung hin. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten. Den Grundrentenzuschlag soll künftig erhalten, wer vie- le Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich ver- dient hat. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraus- setzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Weitere Informationen, eine Broschüre, Fallbeispiele so- wie einen Frage- und Antwortkatalog finden Interessier- te im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung. de/grundrente. Landratsamt Ravensburg Berufliche Qualifizierung in der Hauswirtschaft - noch freie Plätze für die Online-Info-Veranstaltung am Don- nerstag, 29. Juli 2021 Die Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg - Fachrich- tung Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 einen berufsbeglei- tenden Qualifizierungskurs zum/zur staatlich geprüften Hauswirtschafter/in an. Am Donnerstag, 16. September 2021 beginnt der neue Kurs. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sind Profis im Bereich Haushaltsmanagement, ausgewoge- ne Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftlicher Betreuung. Sie arbeiten in Tagungshäusern, Kitas oder Kindergärten, Schulmen- sen, Seniorenzentren, Gastronomie und Hotellerie, Pri- vathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmen oder sind selbstständig. Am Donnerstag, 29. Juli 2021, 19:00 Uhr findet ein On- line-Informationsabend statt. Zur Anmeldung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Frau Monika Wessle unter Tel. 07561 9820-6640 oder per E-Mail m.wessle@rv.de. Die Teilnehmenden des Online-Informationsabends erhalten vorab einen Zu- gangslink per Mail zugeschickt. Weitere Informationen unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Deutsches Rotes Kreuz Katastrophenhilfe aus dem Landkreis Ravensburg un- terwegs nach Rheinland-Pfalz Vier Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes der Ka- tegorie Krankentransportwagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg, DRK Kreisverband Wangen und der Johanniter Unfallhilfe Bo- densee-Oberschwaben mit insgesamt 12 Einsatzkräften Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind soeben auf Marschbefehl des Innenministeriums als Dringlichkeitseinsatz zur Unterstützung bei der Unwet- terlage in Rheinland-Pfalz ausgerückt. Die Helfer stellen sich auf einen mehrtägigen Hilfeeinsatz ein. Primäres Ziel ist nun die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal in Ba- den-Württemberg. Dort sammeln sich 100 Krankentrans- portfahrzeuge der Kategorie Typ B oder 4-Tragewagen. Das Land Baden-Württemberg entsendet von dort die Einsatzzüge in die genauen Schadensgebiete. Bereits die Anfahrt erfolgt mit Sonderrecht. Der voraussichtliche Ein- satzraum wird der Landkreis Ahrweiler in RLP sein. Die Helfer des Roten Kreuzes haben in Windeseile für sich gepackt aber auch Spielzeug für betroffene Kinder nicht vergessen. „Wir bereiten uns auf Evakuierungssituationen von Krankenhäusern und Altenheimen vor sowie weitere Betreuungslagen“ so Alfred Bosch, Katastrophenschutz- beauftragter des DRK Kreisverbandes Ravensburg. DRK-Kreisbereitschaftsleiterin Cornelia Barth hat veran- lasst, dass alle Katastrophen- und DRK-Eigenfahrzeuge für ein weiteres aufwachsen der Gefahrenlagen auch für die Region Bodensee-Oberschwaben vorbereitet sind. Im Landkreis Ravensburg gibt es 4 Einsatzeinheiten des Ka- tastrophenschutzes, davon stellt der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. zwei Einheiten mit 17 Sonderfahrzeugen und 250 ausgebildeten Katastrophenschutzhelfern. Die Anordnung des Innenministeriums erfolgt gemäß § 21 Absatz 4 LKatSG. Mehrfach hat das DRK auf die Notwendigkeit eines sach- lich gut ausgestatteten Katastrophenschutzes hingewie- sen. Neben Flüchtlingskrise und Coronakrise zeigt nun auch diese Unwetterlage wie wichtig ein funktionierender Bevölkerungsschutz ist. Das DRK Generalsekretariat hat aus seiner eigenen Bun- desvorhaltung den betroffenen DRK Landesverbänden Ressourcen dispositiv zur Verfügung gestellt: Transportkapazität Hochwasser: 3 LKW, Allrad und watfähig, Nutzlast 7 t 1 Teleskopstapler, Allrad Notstromversorgung: 8 ESE 300 kVA 2 ESE 240 kVA Trinkwassertransport und Ausgabe: 2 Trinkwassertank, 7.000 l (20“ Container) 4 Trinkwassertank, 3.800 l (10” Container) 20 Trinkwasserausgabestellen 1.000 l Unterkunftsmaterial: 5.000 Schlafsäcke 5.000 Decken 10.000 Feldbetten/Etagenbetten 1.000 Unterkunftsausstattung, Satz (bestehend aus Woll- decke, Schlafsack, Kissen) Medizinische Ausstattung: 3 Medizinische Versorgungseinheiten (Ergänzung oder Ersatz von Arztpraxen) 3 IKTW (Allrad und watfähig) 500 Schutzbekleidung (Infektionsschutz) 50 Beatmungsgeräte (Medumat Standard / Oxylog 2000) Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg bleibt dran - Weitere Impfaktionen vor Ort geplant Impfen ohne Termin im Kreisimpfzentrum während der Öffnungszeiten Nachdem das Kreisimpfzentrum Ravensburg diese Wo- che bereits vielfältig erfolgreich im Einsatz war, unter anderem im Rahmen des Impfens ohne Termin und auf dem Welfenfest in Weingarten, erweitern wir unser An- gebot nochmals und führen folgende zusätzliche Imp- faktionen durch: • „Impfen ohne Termin“ Täglich im Kreisimpfzentrum während der Öffnungs- zeiten. Diese sind Mo, Di, Do, Fr von 7 Uhr bis 15 Uhr und Mi, Sa, So von 7 Uhr bis 20:30 Uhr, alle Impfstoffe vorhanden • „Ruten-Test- und Impfaktion-Kuppelnau“ Freitag, 23. Juli, 15 Uhr bis 22 Uhr, Samstag, 24. Juli und Sonntag, 25. Juli, 11 Uhr bis 22 Uhr, weitere Details folgen unter www.rv.de Das Interesse an den Aktionen kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, daher bitten wir um Verständnis, sollte es zu Wartezeiten kommen. Wer nicht so flexibel ist kann mittels eines eigenen Buchungssystems ganz unkompliziert einen Termin buchen. Dies ist auch telefo- nisch unter 0751/85-5159 möglich. Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert: lange Zeit haben wir uns privat und beruflich massiv einschrän- ken müssen und darauf geachtet, Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Mit Start der Corona-Schutzimpfungen Anfang des Jahres haben wir einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung der Pande- mie an die Hand bekommen. Mittlerweile ist ausreichend Impfstoff verfügbar, so dass an alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden kann. Nur mit einer hohen Impfbereitschaft und einem vollständigen Impfschutz wird es uns gelingen, die Pan- demie einzudämmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juli - 01. August 2021 Gedanken zur Woche Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. Joachim Ringelnatz Samstag, 24. Juli 16.00 Uhr Baindt - Taufe von Paul 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brugger, Margareta und Josef Veeser, Fa- milie Hugo Schmidt, Anna und Eugen Halder, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) Dienstag, 27. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Donnerstag, 29. Juli Schulferienbeginn Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt - evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 01. August - 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Marie Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Mas- ken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottes- dienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Dienstag 20. Juli bis Samstag 31. Juli ist Pfarrer Stau- dacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdi- gungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mittwoch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro ist vom 02. August - 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Tag der Hochzeitsjubilare am 5. September 2021 im Kloster Reute Tag für Tag, Jahr für Jahr - das ist Aufgabe, Herausforderung, aber auch Geschenk. An Jahres- tagen und besonders an Jubiläen ist es deshalb schön, sich Zeit zu nehmen, vielleicht auch mal aus der Routine des Alltags auszu- steigen und sich eine Unterbrechung zu gönnen. Dabei kann man das, was war, in den Blick nehmen und an das denken, was die Zukunft noch bringen wird. Für alles kann Gott gedankt und um seinen Segen gebeten werden. Egal, ob Sie Baumwoll- oder sogar diamantene Hochzeit feiern, Sie sind als Paar ein großes Stück Ihres Lebens- weges miteinander gegangen. Herzlichen Glückwunsch! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 An diesem Tag der Hochzeitsjubilare wollen wir Sie ein- laden, in einem festlichen Gottesdienst zurückzuschauen auf Ihren gemein-samen Weg und sich für den zukünfti- gen der Begleitung Gottes zu vergewissern. Nach einem Mittagessen erhalten Sie in verschieden-artigen Nachmit- tagsangeboten Impulse für Ihre Partnerschaft. Das ausführliche Programm und Infos zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.paar-ehe.de/partnerschaft-leben/hoch- zeitsjubilare.html Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Freitag, 23. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 25. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Donnerstag, 29. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Ihr gehört zur Familie - das kann euch nichts und nie- mand nehmen; über allem Anderen steht das fest. Ihr braucht nichts beweisen; dürft echt sein. Ihr seid zu mehr auf der Welt, als ihr im Alltag so man- ches Mal meint; aufleuchten soll Lebendigkeit durch euer Leben. Lebt, was ihr in Gottes Augen längst seid: Gutes, Freundlichkeit, Fairness, Authentizität können durch euch das Licht dieser Welt erblicken; Gottes Lebendigkeit - sein Da-Sein für euch - bringt sie ans Licht: Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Ephe- ser 5,8b.9) _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt - bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: - Freitag, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 26.7.2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit CHRISTA WELLE- LEBHERZ, um mit ihr „federleicht“ zu aqua- rellieren. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 26.7. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien „Federleicht“ August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti KREATIV mit Holz und Stein Schützbach: in Bertis Werkstatt in der Ziegeleistr. 1 in Baindt 23.8. Moni Franz: Neue Ideen zum Steine-Be- malen Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Herren 70, Verbandsstaffel: TA TSV Langenau - TC Baindt 6:0 Gegen die, in Bestbesetzung angetrete- nen, Gastgeber hatte unsere ersatzge- schwächte Mannschaft keine Chance einen Punkt zu er- spielen. Lediglich im Doppel konnten Ulli Spille und Lothar Braun sowie Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann auf dem Niveau der Langenauer mitspielen. Damit nahm die Ten- nisabteilung Langenau Revanche für die in der letzten Spielrunde gegen uns erlittene Niederlage. Für den TC Baindt spielten noch Klaus Ondera und Ger- hard Zinser. Damen 40, Staffelliga: SG Baienfurt Tennis 1976 - TC Baindt 3:3 Letzte Woche habe ich noch das gute Samstagswetter gelobt. Dieses Mal fühlte es sich eher wie Herbst an. Re- gen und Niesel waren wenig sommerlich. Das Lokalderby stand an und wir rechneten uns gegen die LK-starken Baienfurter Damen wenig Chancen aus. Babsi hatte den größten Brocken und verlor deutlich. Silvi konnte zwar im ersten Satz gut dagegenhalten, muss- te sich dann aber auch geschlagen geben. Marion und Steffi erkämpften die beiden Punkte im Einzel. Diesmal wählten wir die richtige Taktik in der Doppelaufstellung und verstärkten das Doppel 2. Es ging auf. Babsi und Silvi konnten zwar im 2. Satz im Einserdoppel super da- gegenhalten, mussten dann aber doch das Spiel an die Gastgeber abgeben. Marion und Steffi wollten es wissen und hatten vom Satz- bis zum Matchtiebreak alles dabei. Dieses Doppel ging mit 6:3, 6:7 und 10:5 an uns :-) Wieder 3:3 im Endstand. Leider hatten wir das schlechtere Satz- verhältnis und somit verloren. Aber wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Silvi Auer und Marion Grabherr. Herren 40, Bezirksstaffel 1: SC Friedrichshafen - TC Baindt 5:1 Nichts zu holen gab es für uns in Friedrichshafen beim Sport-Club. Lediglich Thomas Schäfer rettete mit einer guten Leistung in einem spannenden Einzel auf Position 1 einen Sieg und somit wenigstens einen Ehrenpunkt. Die weiteren Partien gingen allesamt an unsere starken Geg- ner. Trotzdem war eine gewisse Enttäuschung zu spüren, da wir uns doch mehr erhofft und vorgenommen hatten. Jetzt heißt es für kommende Woche nochmals alle Kräfte zu mobilisieren und beim bereits letzten Spieltag dieser Saison noch einen Sieg zu erringen. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Marc Ege- ter und Andreas Lang. Damen 50, Verbandsliga: TC Dettingen/Erms - TC Baindt 1:8 Nicht erwartet aber erhofft!! Unser letztes Verbandsspiel in Dettingen bescherte uns einen schönen Abschluss. Da wir die letzten 3 Verbands- spiele hoch verloren haben, konnten wir diesmal einen Sieg mit nach Hause nehmen. 5 Einzel und 3 Doppel konn- ten wir für uns verbuchen. Ein gutes Gefühl! Nach einem leckerem Essen (es gab Holzofen-Pizza), ging es dann heimwärts. Im Tennisheim saßen wir noch in gemütlicher Runde beisammen und ließen den sport- lich anstrengenden Tag ausklingen. Es spielten: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Heike Hirmke, Co Nehls, Konny Amann und Andrea Strehle. Herren 60, Verbandsliga: TA TSV Pfullingen - TC Baindt 4:5 Bei „Novemberwetter“ auf der Alb kam man nach 1:30 Std. Fahrzeit auf der großflächigen Tennisanlage in Pfullingen an. Die Vorfreude auf einen zügigen Spielverlauf bei ei- ner Vielzahl freier Tennisflächen wurde schnell getrübt, da der Gegner sich nicht überzeugen ließ auf mehr als 3 Plätzen zu beginnen. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Im Bewusstsein, dass mit mehreren angeschlagenen Spie- lern die Matchtaktik von entscheidender Rolle sein kann, ging man in die Einzel. So gelang es uns zumindest nach den Einzeln ein 3:3 durch unsere 3 fittesten Spieler auf den Positionen 1 - 3 zu erreichen. Dieses kalkulierte Zwischenergebnis bot uns für die ab- schließenden Doppel dann noch alle Möglichkeiten. Nachdem das Doppel L. Reich/W. Graf ihren Gegnern von Anfang keine Chance ließ und das Doppel G. Rupp/J. Auer sich nach gutem Spiel geschlagen geben musste, fiel die Entscheidung im letzten noch offenen Match. Dort taten sich R. Puk/E. Feurle lange Zeit schwer den Gegner zu beherrschen. Erst im Match-Tiebreak konnte sich un- ser Doppel dann mit 10:8 (nach 4:8 Rückstand) glücklich durchsetzen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Georg Rupp, Jürgen Auer. Vorschau: Fr., 23.07.21: Junioren U15/1 - TC Kisslegg Junioren U15/2 -TC Schlier-Unterankenreute Sa., 24.07.21: TC Meckenbeuren-Kehlen 2 - Herren 40 TC Ösch-Weingarten - Herren 50 Herren 60 - TC Nehren 1 TA TSG Söflingen - Damen 40 So., 25.07.21: Herren 30 - TC Bad Schussenried Mi., 28.07.21: Herren 70 - TC Rechberghausen-Birenb. Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 16.07.2021, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch unsere Bürgermeisterin Simone Rürup. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. Anschließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2020 bis zur abgelaufenen Fasnet 2021. Von den zurzeit insgesamt 350 Mitgliedern (151 aktive und 199 passive) waren 46 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befunden wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Programm. Unter der fachkundigen Leitung von Werner Weißenberg wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunf- trates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Zunftmeister: Roland Oelhaf - Kassiererin: Ann-Kathrin Haug - Brauchtumer: Werner Späth - Zeugwart: Fabian Steinhauser - 2 Zunfträte für Veranstaltung: Elena Ilka und Melanie Kaplan - 9 Umzugsordner: Thomas Stephan, Erich Brei, Tho- mas Faiß, Oliver Eichelmann, Wolfgang Müller, Susi Ritter, Cordula Neuner, Michael Brugger und Caroline Oelhaf. In ihren Ämtern bestätigt wurden Roland Oelhaf, Ann-Ka- thrin Haug und Elena Ilka. Werner Späth tritt nach einem Jahr Pause die Nachfolge von Steffi Neuner als Brauch- tumer an. Sie war 4 Jahre in ihrem Amt als Brauchtumer. Melanie Kaplan tritt die Nachfolge von Harald Eckert an, welcher 6 Jahre lang im Zunftrat tätig war. Fabian Stein- hauser übernimmt das Amt als Zeugwart und wird von Johannes Lübcke unterstützt. Manuel Hähl scheidet nach 10 Jahren im Zunftrat als Zeugwart aus. Bei den ausge- schiedenen Zunfträten Steffi Neuner, Harald Eckert und Manuel Hähl möchtet sich die Narrenzunft Raspler für de- ren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Melanie Kaplan, Werner Späth und Fabian Steinhauser gratulieren wir zu ihren neuen verantwortungsvollen Ämtern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude. Anschließend ehrte unser Zunftmeister Roland Oelhaf unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Harald Eckert und Tobias Lang und ließ es sich nicht nehmen den An- wesenden ein kleines Präsent in Form eines Halstuches zu überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den an- wesenden Mitgliedern und Werner Weißenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Frau Rürup hatte an- schießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona-Situation. Ebenso sprach unser Ehrenzunftmeister Rainer Beer ein Paar Wort an die Mitglieder. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 28.07.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederver- sammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Donnerstag, 29.07.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Ein Corona-Test für Ungeimpfte ist vor Ort möglich. Bitte dementsprechend früher erscheinen. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist Pflicht. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Kassierer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2021 10. Anträge und Verschiedenes 11. Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle 12. 46. Reitturnier am 28.-29.08.2021 Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 11.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 11.09. um 17 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandsmitglieder - Planmäßige Wahlen mit zweijähriger Amtszeit Vorsitzende/r Sportwart/in Snowboardvetreter/in Wanderwart/in Jugendvertreter - Außerordentliche Wahlen mit der Amtszeit für ein Jahr: 2. Vorsitzende/r Kassierer/in Ausbildungswart Schriftführer/in Jugendvertreterin Tourenwart/in - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter abteilungsleiter@ alpinteambaindt.de abzugeben. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike-Park Wo immer man sportlich aktiv ist, passieren früher oder später auch (hoffentlich nur kleine) Unfälle. Um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, veranstaltet das Jugendrot- kreuz Baienfurt-Baindt einen Nachmittag im Bike-Park zum Thema „richtig Erste Hilfe leisten“. Am 26.07.2021 werden unsere „Nachwuchs-Helden“ ge- meinsam mit der Leitung unseres Jugendrotkreuzes den interessierten Jugendlichen, die sich zukünftig im Bike-Park austoben wollen, Frage und Antwort stehen. Inhalt des Nachmittags sollen folgende Themen sein: Was zeichnet einen HELD aus und was bedeutet die PECH Regel? Wie setze ich einen Notruf ab - welche Informa- tionen muss ich der Leitstelle mitteilen und wer kommt dann zu meiner Hilfe? Wie können Wunden am Besten mit Verbänden versorgt werden? Ein besonderes Augenmerk soll auf Inhalte gelegt werden, die vor allem im Bike Park wichtig sein können: Worauf müssen wir achten, wenn ein Biker aus großer Höhe auf dem Boden aufkommt? Besonders wichtig im Bike Park ist natürlich auch die Absicherung der Unfallstelle und das Zusammenarbeiten im Team... Wir sind uns sicher, die Fragen und Themen gehen nicht aus und freuen uns auf einen interessanten und span- nenden Nachmittag im Bike Park. Was sonst noch interessiert Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Hohes Leistungsniveau bescheinigt Zertifikat für vorbildliche stationäre Betreuung und Pflege von Menschen mit ausgeprägten Unterstüt- zungsbedarfen IQD-Qualitätssiegel zum wiederholten Mal in Folge ver- liehen Dem Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wur- de erneut das „Qualitätssiegel für Pflegeheime“ verliehen. Das unabhängige Institut für Qualitätskennzeichnung von Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sozialen Dienstleistungen (IQD) mit Sitz in Filderstadt wur- de beauftragt, die beratenden Audits, die Bewohner- und Angehörigenbefragung sowie die Mitarbeitendenbefra- gung durchzuführen. „Unseren Qualitätsanforderungen liegen insbesondere die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu Grunde, aber auch aktuelle Erkenntnisse in der Pflege und Betreuung. Diese sind Grundlage für die kontinuierliche Weiterent- wicklung der Qualitätskriterien“, so IQD-Geschäftsführer Gregor Vogelmann. Im Rahmen der Begehung im Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wurden unter Beachtung des hau- sinternen Hygienekonzeptes die Lebenssituation der Be- wohner in den Wohnbereichen wahrgenommen. Es ist wahrzunehmen, dass vom Personal große Anstren- gungen unternommen wurden, den Bewohnern ein Le- bensumfeld zu schaffen, damit diese sich ggf. mit ihren reduzierten Möglichkeiten wohlfühlen und selbstständig bewegen können. Positiv viel auf, dass viele Bewohner, auch die hoch Pflegebedürftigen, am Tagesgeschehen so weit als möglich teilnehmen. Vogelmann hob insbe- sondere hervor, dass durch das sehr breite Angebot im Rahmen der sozialen Betreuung den Bewohnern viel Ab- wechslung und eine gezielte Tagesstruktur geboten wird. Insbesondere der Neubau ist durch eine wohl überlegte Gesamtgestaltung auf die besonderen Bedürfnisse und Biografie geprägten Lebenswelten von Menschen mit Demenz hin ausgerichtet und vermittelte den Auditoren eine entspannte und familiäre Atmosphäre – bedingt auch durch entsprechende Gruppengröße und den sich optimal ergänzenden natürlichen und künstlichen Lichtquellen. Der IQD-Pflegesachverständige Marcus Koch beschei- nigte der Einrichtung, dass die Bewohner eine individuelle Betreuung und Pflege erhalten und diese nachweislich in der Pflegedokumentation dargestellt wird. Die einge- sehenen Pflegedokumentationen spiegelten eine hohe Systematik in der Pflege und Betreuung wider, was auf eine fundierte Fachlichkeit schließen lässt. Gregor Vogelmann wies auch auf das Ergebnis der Be- wohner- bzw. Angehörigenbefragung hin. Eine hohe Zufriedenheit liegt bei den Bewohnern im Essen. Hier sind über 95 % mit dem Essen zufrieden, was in den geprüften Einrichtungen nicht sehr oft vorkommt. Ein- drücklich bejahten alle Befragten, dass der Umgangston zwischen den Mitarbeitern und den Bewohnern freund- lich und höflich ist. Auch die entschiedensten Fragen „Ich fühle mich hier sicher.“ und „Insgesamt gesehen fühle ich mich hier wohl.“ erhielten eine Zustimmung von 100 %. „Das sind klasse Ergebnisse. Darauf können Sie mit Ihrem Team stolz sein!“ so Vogelmann wörtlich in der Schluss- besprechung nach Beendigung der Prüfung gegenüber der Hausleitung Claudia Weber, der Pflegedienstleitung Sabrina Vieweger und den Qualitätsbeauftragten Nana Omidiji, Christiane Herzog und Carmen Alvarez. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 25. Juli 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Achtung: Fleischfressende Pflanzen und anderes! Fleischfressende Pflanzen, sowohl im Wasser umher schwirrende Fliegen locken und fangen sie mit Hilfe von Lockstoffen und Fallen ein. Orchideen, Mädesüß und Moosbeere finden wir auf der 2,5-stündigen Wanderung. Gute Schuhe und Mücken- schutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internet- seite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. OPEN AIR - KINO OOPPEENN AAIIRR -- KKIINNOO auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „Enkel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüllteste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senioren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und Enkeln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unverhofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpfburg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen inklusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwach- sene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „En- kel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüll- teste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senio- ren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und En- keln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unver- hofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpf- burg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen in- klusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! Lange Nacht der Museen Lange Nacht der Museen 13. August 2021, 18-24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermitteln unsere Museum-Guides an ausgewählten Ob- jekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspannter Musik die Ausstellung AUS- ZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich – ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs 13. August 2021, 18 - 24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermit- teln unsere Museum-Guides an ausgewählten Objekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspann- ter Musik die Ausstellung AUSZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich - ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg - der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs ›Auszeit‹ und vereint Werke des 20. und 21. Jahrhunderts. Familien mit Kindern empfehlen wir unsere Sonderaus- stellung DER BLAUE VOGEL. CORNEILLE AUS KINDERAUGEN (EG). Ausgehend von den farbigen Druckgrafiken des Künstlers Corneille (1922 - 2010) wurde ein Projekt mit Kindern zu Corneilles wiederkehrenden Bildmotiven des Gartens und der Vögel umgesetzt. Kinder sind eingeladen, selbst kreativ zu werden. Die Zeit der Corona-Pandemie wird durch die zeichne- rischen Interventionen des rumänischen Künstlers Dan Perjovschi (* 1961) im Erdgeschoss und im Treppenhaus des Kunstmuseums pointiert kommentiert. Programm: - 18 - 20 Uhr Kinderatelier (Alter 6 - 12) - 20 - 22.30 Uhr Live-Set im 2. OG, Musik mit DJ Martin Gregori (Seismographic Records, Ravensburg) Tipp: - kostenfreies Kinder-Quiz durch die Ausstellungen - kostenfreier Audioguide durch die Ausstellung Auszeit - Ausstellungsposter zum Sonderpreis (A1: 1 €, A2: 2 €) Museum Humpis-Quartier Ravensburger Stadtgeschichte erleben Begeben Sie sich in sechs Häusern des mittelalterlichen Wohnquartiers auf die Spuren von ehemaligen Bewoh- ner*innen des mittelalterlichen Wohnquartiers. Unsere Guids informieren Sie im beleuchteten Innenhof über ein- zelne Aspekte der Stadtgeschichte sowie über die aktuelle Sonderausstellung. Henggi Humpis nimmt Sie mit auf eine Reise durch das abendliche Ravensburg. Es werden außerdem Stadtführungen und Straßen-The- ater stattfinden. Wirtschaftsmuseum Ravensburg Den Dingen auf den Grund gehen! Das Wirtschaftsmuseum Ravensburg erzählt anhand persönlicher Geschichten, kurzweiliger Anekdoten und originaler Objekte die vielfältige Wirtschaftsentwicklung der letzten 200 Jahre in Oberschwaben und dem Allgäu. Erfahren Sie während einer Zeitreise durch die Daueraus- stellung von den Anfängen und Aufstiegen namhafter Unternehmen der Region: Wussten Sie, dass Arist Det- hleffs - ein Peitschen- und Skistockfabrikant - das erste deutsche „Wohnauto“ aus dem Jahr 1931 nur aus Liebe zu seiner Frau gebaut hat und damit den Grundstein für seine erfolgreiche Wohnwagen-Firma gelegt hat? Im Innenhof genießen Sie bei entspannter Live-Musik von Franky und Amigos sommerliche Getränke an der mobilen Ochsen-Bar. Museum Ravensburger Gemeinsam Faszinierendes erleben. Mitten in der Stadt Ravensburg lädt das Museum Ravens- burger zu einem interaktiven Familienausflug zu memo- ry®, Malefiz® und Co. ein: Auf über 1.000 Quadratmetern entdecken die Besucher Spiele, Puzzles und Bücher aus Geschichte und Gegenwart des Verlags mit dem blauen Dreieck. Wie entsteht ein Spiel? Warum passt ein Puzz- leteil ins andere? Die Antworten dazu finden die Besu- cher auf drei Stockwerken. Mitmachen ist im Museum Ravensburger ausdrücklich erwünscht! Bei der tiptoi® Museums-Rallye führt der bekannte Stift aus dem audi- odigitalen Lernsystem Kinder und Jugendliche durch die Räume und stellt Wissensfragen. Erwachsene erkunden die Ausstellung mit dem multimedialen Audio guide, der auf einer kurzweiligen Highlight-Tour an 25 Stationen zu- sätzliche Informationen und Anekdoten liefert. Wer ge- nug Zeit einplant, kann im Anschluss in der Spiele- und Leselounge oder im „Spielehof“ die Würfel rollen lassen. Caritas Bodensee-Oberschwaben Der Fairkauf-Flohmarkt ist wieder da! Am Samstag, den 7. August findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-16 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspen- dedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Som- merferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfal- lopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Er- krankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressemitteilung Juli 2021 Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspendedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Sommerferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informieren, ob sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spen- dewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informie- ren, ob Sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 · Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Beispiel 4-spaltig schwarz/weiß 100 mm, 4-spaltig (187 mm breit) 100 x 2 = 200 mm 200 x 7,60 = Euro 1520,00 zzgl. gesetzl. MwSt. Preisbeispiel für Direktkunden Mindestgröße schwarz/weiß 30 mm, 2-spaltig (90 mm breit) 30 x 7,60 = Euro 228,00 zzgl. gesetzl. MwSt. Farbpreise siehe Preisliste unter www.duv-wagner.de Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-74 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 © Sasse/DEIKE Lösungen „Höhlenmalerei“: A) B) Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Verbinde die Zahlen von 1 bis 40, und du siehst das Bild an der Wand! Schreib die gesuchten Buchstaben der Be griffe hintereinander, und du erfährst, wer in der Höhle lebt. Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche? Findest du den Weg aus dem Labyrinth? ©Sasse/DEIKE 750R15R1 © Sasse/DEIKE Lösungen „Höhlenmalerei“: A) B) URMENSCH – Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? © Sasse/DEIKE C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? Lösung: B) URMENSCH - Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch D) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 VERKÄUFE Apartment für Mitarbeiterin gesucht! Wir suchen ab sofort für unsere Mitarbeiterin ein möbliertes 1-2 Zimmer-Apartment in Baindt. Angebote bitte an: Kling Automaten GmbH Sabine Gumsheimer, Tel: 07502-94 33 20 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Oneida © Glättli/DEIKE 749U46W1 VERSCHIEDENES Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! Zur Verstärkung unseres jungen Teams suchen wir ab sofort: Zimmerergeselle (m,w,d) Bewerbung an: Fabian Wespel, Pfr.-A.-Braun-Str. 14 88353 Kißlegg/Immenried, Tel.: 07563/913766, Mobil: 0171/4197109, E-Mail: wespel@abrw.de abrw.de Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt im Dekanat Allgäu-Ober- schwaben die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden in Angelegenheiten des Finanzwesens, der Personalverwaltung, des Bauwesens und der Einrichtungen, insbesondere Kindergärten. Für unser Team suchen wir zum nächst möglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte bewerben Sie sich bis 01.08.2021, unter Angabe der Kennziffer 21/28/878 und Ihrer Konfession, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11 Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. Chiffre 777/1135 GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen und machten mit einem sehr deutlichen Match-Tie-Break den Sieg perfekt. Ein gelungener Saisonabschluss! Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt - TC Bingen 5:1 Am Sonntag konnten wir endlich unsere ersten Gäste in dieser Saison empfangen. Pünktlich um 9.00 starteten wir mit den Einzeln, nachdem wir endlich ausgemacht hatten, welche spielbegeisterten Jungs an den Start ge- hen durften! Moritz Lang an 1 fühlte sich auf dem Center Court nicht allzu wohl und musste erst einmal ankommen. Dennoch konnte er sein Einzel für sich entscheiden. David Schäfer auf Platz 2 brachte sein Spiel sehr gekonnt ins Ziel. Auf Platz 3 brachte Tim Raubald nach einem klaren ersten Satz auch sein Einzel nach hart umkämpften 2. Satz zum Sieg. Auf Platz 4 brachte Daniel Gertler auch sein nächstes Spiel gut über die Bühne und fuhr den 4. Sieg in den Einzeln ein. Vor den Doppeln wurde gewech- selt, Schäfer für Schäfer. Max übernahm den Platz seines Cousins David an der Seite von Moritz im Doppel Nummer 1. Routiniert wurde dieses gewonnen und man konnte sich dem Krimi im Doppel Nummer 2 widmen. Hier verloren Daniel und Tim leider den ersten Satz, konnten sich aber in Satz 2 wieder herankämpfen und somit in den MTB gehen, in dem sie sich leider der Erfahrung der Gegner geschlagen geben. Somit verloren wir am Sonntag lei- der unser erstes Match, konnten aber dennoch unseren ersten Heimsieg einfahren und altbekannte Speisen im Anschluss vernaschen. Herren 30: Bezirksliga TC Langenargen - TC Baindt 1:8 Am Sonntag waren die Herren 30 zu ihrer Begegnung beim TC Langenargen zu Gast. Stefan Boenke auf Posi- tion 2, Ralf Raubald auf Position 4 und unser Ersatzmann Josef Spöri von den Herren 65 auf Position 6 starteten mit ihren Begegnungen. Alle drei gewannen ihre Einzel souverän in zwei Sätzen. Stefan siegte 6:4 6:2, Ralf 7:5 6:1 und Josef 6:2 6:0. Es folgte die zweite Spielrunde mit Philipp Boenke an Position 1; Philipp Neubauer an Posi- tion 3 und Marcel Singler an Position 5. Philipp B. lieferte sich ein äußerst attraktives Spiel und sicherte sich den Sieg mit 6:2 6:2. Auch Philipp N. ließ seinem Gegenüber nur wenig Chancen und setzte sich mit 6:3 6:4 durch. Ein- zig Marcel musste über 3 Sätze gehen, machte dann den Sieg aber auch im Match-Tie-Break perfekt; 6:4 0:6 10:7. Der Gesamtsieg war unserer Mannschaft damit bereits nach den Einzeln nicht mehr zu nehmen. Die Doppel stellten wir klug auf, wodurch das Ergebnis noch weiter nach oben geschraubt wurde. Stefan/Phil- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ipp N. gewannen das Einser-Doppel 6:3 6:3 und Philipp B. siegte mit Josef im zweiten Doppel 6:2 6:4. Einzig Ralf/ Marcel mussten sich im Doppel 3 ihren Gegnern in drei Sätzen geschlagen geben; 6:4 3:6 7:10. Damit sind wir weiter im Titelrennen mit dabei. Nächste Woche geht es zum Spitzenspiel gegen das punktgleiche Team vom TC Kressbronn. Mit einem Sieg können wir ei- nen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen. Es bleibt spannend in dieser Saison! Ein großer Dank geht an Josef Spöri, der als Ersatzmann eingesprungen ist. Es hat uns (und auch ihn) riesig gefreut, dass er im Einzel und Doppel siegreich war! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt - TA SV Blitzenreute 2:4 An diesem Spieltag kam es zum Lokalderby gegen Blit- zenreute. Nach solidem Sieg von Karlheinz Blank 6:3 u. 6:3 und einem überragenden 6:0 und 6:0 von Sascha Wösle, stand es nach den Einzeln noch erwartungsgemäß 2:2. Dass wir aber letztendlich beide Doppel Blank/Grabherr mit 6:7 und 3:6 als auch Lang/Wösle knapp mit 4:6 und 4:6 an unsere Gäste abgeben mussten, war nicht im Plan. Somit stand eine bittere 2:4 Heimniederlage gegen einen Gegner fest, bei dem wir uns doch deutlich mehr ausge- rechnet hatten. Jetzt müssen wir dringend schauen im nächsten Lokalderby in Baienfurt endlich zu punkten. Bei unseren Gästen möchten wir uns trotzdem für einen fairen und kameradschaftlichen Tennisnachmittag bedanken, den wir gemeinsam bei gutem Essen und Ramazzotti ausklingen ließen. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Karlheinz Blank. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt - TC Bad Saulgau 3:6 Gegen die Gäste aus Bad Saulgau erhofften wir uns eine kleine Chance. Letztendlich konnten wir diese leider nicht nutzen. Nach den Einzel stand es schon 1:5. Unglücklich, denn unsere Einzel fünf und sechs hatten jeweils den ers- ten Satz für sich entschieden, den Zweiten leider abgege- ben und den anschließenden Match-Tie-Break verloren. Nur Stefan konnte sein Einzel für sich klar entscheiden. Nachdem es nach den Einzeln schon klar war, dass wir diese Begegnung verloren geben mussten, hatten wir trotzdem noch den Anspruch, wenigstens die Doppel für uns zu entscheiden. Hätten wir fast geschafft! Doppel 2 und 3 ging jeweils in zwei Sätzen an uns. Doppel 1 kämpfte hart, musste dies aber in zwei Sätzen knapp mit 4:6 und 6:7 den Gegnern überlassen. Wieder mussten wir feststellen, wie wichtig ein Match-Tie-Break sein kann. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Wolf- gang von Bank, Gerhard Reich, Sigi Hirmke, Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Reich G. und Hirmke S./Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 3:6 Am Samstag traten wir beim SC Friedrichshafen an. Wir konnten gleich auf allen 5 Plätzen starten. Thomas Schä- fer, Klaus Göppert, Frank Preussner und Richard Schäfer konnten Ihre Einzel alle souverän gewinnen. Matze Klim- mer und Roland Maier mussten Ihre Einzel dem Gegner überlassen. Somit führten wir 4:2. Also mussten wir noch ein Doppel gewinnen. Doppel 1 mit Richard und Thomas gewann nach hartem Kampf im Match-Tie-Break. Doppel 2 mit Roland und Matze gewann ebenfalls in 2 Sätzen. Klaus und Frank verloren in 2 Sätzen. Somit konnten wir unse- ren 2. Sieg einfahren. Das war eine geschlossene Mann- schaftsleistung. Herren 65: Verbandsstaffel TC Mochenwangen - TC Baindt 1:5 In ihrem letzten Verbandsspiel 2022 waren die Herren 65 beim Nachbarn aus Mochenwangen zu Gast. Nach 3:1 in den Einzeln war bereits eine Vorentscheidung zu unse- ren Gunsten gefallen. In den Doppeln kamen zwei weitere Punkte zum Endstand hinzu. Allerdings konnte nur noch das Doppel 1 gespielt werden (Sieg für L.Reich/E.Feurle) ,da der Gegner verletzungsbedingt zum Doppel 2 nicht mehr antrat. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller - TC Baindt 3:3 Ein spannender Spieltag bei netten Gegnern! Wir waren zu Gast in Dettingen und starteten gut gelaunt in den 3. Spieltag. Die Einzel erwiesen sich dann aber als eher knifflig. Doch mit viel Geduld schafften wir es mit drei gewonnenen Match-Tie-Breaks zum 3:1. Leider mussten wir danach beide Doppel klar abgeben. So verloren wir mit 3:3 und 6:8 Sätzen. Doch nach einem guten Essen in geselliger Runde fuhren wir trotzdem zufrieden wieder nach Baindt zurück. Es spielten Barbara, Marion, Evelyn, Silvia Damen 50: Bezirksoberliga SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - TC Baindt 8:1 The same procedure as last week! Leider mussten wir mit dem gleichen Ergebnis die Heimreise antreten wie ver- gangene Woche in Ehingen. Nachdem uns allerdings be- reits im Hinspiel kein Sieg gegen die starken Ulmerinnen gelungen war, kam diese Niederlage nicht überraschend. Der einzige Lichtblick an diesem Samstag war unsere Co mit einem hart erkämpften Sieg im Match-Tie-Break. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co, Conny, Eve und Chris- tine. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt - TC Berg 4:0 Im Doppel 1 sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:2 und 6:2 für die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler dominierten gegen ihre Gegner mit 6:0 und 6:1 und erhöhten den Punktestand auf 2:0. Im Doppel 4 zeigten Ulli Spille und Lothar Braun durch ein 6:4 und 6:2 ihre überlegene Spielweise und erhöh- ten das Ergebnis auf 3:0. Nach einem umkämpften 6:4 und 5:7 holten Karl Heinz Hänssler und Helmut Maier im Match-Tie-Break mit 10:3 einen weiteren Punkt zum 4:0 Gesamtsieg. Damit haben die Herren 70 des TC Baindt in der Doppelrunde ihre Tabellenführung klar behauptet. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Buchau - TC Baindt 0:4 5 Spiele , 5 Siege, so lautet die aktuelle Bilanz der Baindter Herren in der aktuellen Doppelrunde H65. Die Ergebnisse: Runde 1: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und W.Graf/J.Spöri 2:0 Sätze Runde 2: E.Feurle/W.Graf 2:0 Sätze und R.Puk/J.Spöri 2:0 Sätze Mit dabei waren: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri Vorschau: Samstag, 16.7.: TC Tettnang - Damen 50 SG Baienfurt Tennis - Herren 40 Damen 40 - TA TV Merklingen Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herren 50/2 - TC Kluftern Sonntag, 17.7.: Herren - TC Ostrach TC Kressbronn - Herren 30 Montag, 18.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Herren 70 (Doppelrunde) Herren 65 - SG Aulendorf Tennis (Doppelrunde) Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbil- dung und das Musizieren beim Musik- verein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerausflug 2022 Am Samstag, den 02.07.2022 fuhr ein ganzer Bus voller Raspler bei schönstem Wetter und bester Stim- mung um 7:00 Uhr Richtung Frei- burg los. Unser erster Halt war beim Narrenmuseum Narrenschopf in Bad Dürrheim. Vor der närrischen Füh- rung stärkten wir uns erst mal mit einem schwäbischen Vesper. Im Museum erfuhren wir historische Hintergründe und Zusammenhänge von unserer Fasnet. Voller Vorfreu- de ging die Fahrt weiter nach Freiburg. Dort angekom- men und nach einer kurzen Pause bei hochsommerlichen Temperaturen sammelten wir uns zur Stadtführung. Uns wurde Geschichtliches und Wissenswertes über Freiburg und insbesondere über das Münster erzählt. Danach be- zogen wir unsere Zimmer im Hotel, dass sich direkt im Zentrum befand. Der Abend wurde mit einem gemeinsa- men Abendessen um 19:00 Uhr in einer Gaststätte etwas außerhalb vom Zentrum begonnen. Auf dem Rückmarsch ins Zentrum sahen wir neidisch einige Menschen die sich in der „Dreisam“ erfrischten. Auf dem Münsterplatz an- gekommen, verteilten wir uns auf dem Weinfest an den einzelnen Ständen um das Münster herum. Später fanden unsere jungen Erwachsenen in Freiburg auch noch eine Alternative zum Weinfest. Auf dem Weg zum Hotelzim- mer wurde von vielen an der Hotelbar noch ein kleiner Zwischenstopp eingelegt. Bei strahlendem Sonnenschein konnte das Frühstück frühmorgens mit Blick auf das städtische Treiben im Frei- en vor dem Hotel eingenommen werden. Pünktlich um 10:00 Uhr fuhren wir weiter zur Winzergenossenschaft Ihringen am Kaiserstuhl. In einem der größten Holzfass- keller Deutschlands kühlten wir uns von den hohen Tem- peraturen ab, während wir an einer besonderen Führung mit Weinprobe teil nahmen. Gestärkt durch ein italieni- sches Buffet traten wir danach die Heimreise an. Der Abschluss unseres Ausflugs fand bei einem Abendessen in der Wilhelmshöhe statt. Schee wars! Gesellig und ka- meradschaftlich, einfach klasse. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mitt- woch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversamm- lung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Turnierergebnis Wir dürfen Luisa Wal- ser zu ihrem ersten Sieg mit First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. A** be- glückwünschen. Luisa und First Dinamica sind erst seit kurzem zu- sammen auf Turnieren unterwegs und konnten bereits tolle Erfolge feiern. Herzlichen Glückwunsch! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mutigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Vandans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden ! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5 €. Am Samstag den30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Rund um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Stee- gersee in großem Bogen in Richting Tann- hausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 19.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahr- preis 6,50 € für Mitglieder. Einkehr ist vorgesehen. Feste Schuhe erforderlich, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitneh- men, Wir gehen viel auf Wiesenwegen und empfehlen wegen der Stechmücken etc. eine lange Hose. Anmeldung ab 15.07.2022 bei WF Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zu den fünf Weihern im Altdorfer Wald Vom Parkplatz Bolanden wandern wir an der Wolfegger Ach zum Hagenbachweiher, weiter durch den Wald an den anderen Weihern vorbei, und zurück zum Parkplatz. Wann: Sonntag 24.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 10 - 12 km, 70 hm, Fahrpreis 3,00 € für Mitglieder., Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, Stöcke gutes Schuhwerk und Wechselschuhe werden empfohlen, Anmeldung ab 21.07.2022 bei WF Frowin Riedmayer, Tel. 0751/560 220 oder 07529/1419 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 3. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, der 3. Kaffeetreff findet am 20.07.2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller- Str. 37 - 39 in Weingarten statt. Referentin: Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang vom Polizeipräsidium Ravenburg Thema: Seniorenspezifische Kriminalprävention Durchschaut - Vorsicht Abzoche - an der Haustür - am Telefon - im Internet - am Bankau- tomat - unterwegs - sowie Informationen zum Einbruchsschutz und Opfer- schutz Es ist ein interessantes Thema, das uns alle angeht und ich hoffe auf viele Mitglieder. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vorstandsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Besuch des Partnerschaftchores aus Pirna und Graupa Aus Anlass des 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums Pirna / Graupa und Baienfurt kommt der Richard-Wagner Chor. Das Programm sieht folgende Begegnungen vor: Freitag, 15.Juli 2022, 19.00 Uhr Bei der öffentlichen Ehrung verdienter Sportler und Blut- spender treten der Chor aus Pirna, die Chorifeen mit einer Tanzgruppe des Turnvereins auf. Samstag, 16. Juli 2022 17.00 Uhr Bei der offiziellen Begrüßung der Gäste aus den Partner- schaftsstädten singen ebenfalls die Chöre aus Graupa und die Chorifeen. Im Anschluss singt der Männerchor des Liederkranzes vor dem Rathaus, wenn alle Chöre sich zum gemütlichen Beisammensein treffen. Sonntag, 17. Juli 2022 10.45 Uhr Der Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft wird von Richard-Wagner-Chor und der Bläsergruppe des Musikvereins Baienfurt umrahmt. Sommerfest der Chöre des Liederkranzes Montag, 18. Juli 2022, 19.30 Uhr Die Chormitglieder und ihre Partner treffen sich zum Ab- schlusshock um 19.30 Uhr im Vereinsheim. Für das leibli- che Wohl ist gesorgt. Hospizdienst „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dun- kel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termin: Dienstag, 26.07.22 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. „Und ich sag´ kein Sterbenswörtchen!“ - oder: Wenn Demenzkranke sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch Demenzkranke. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Heraus- forderungen, wie begleite ich also Demenzkranke wür- devoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und er- halten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außer- gewöhnliche Situation. Referentin: Marion Müller, Leitung Netzwerk Demenz Landkreis RV am zfp-Südwürttemberg, Weissenau Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Termin: Donnerstag, 21.07.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Hospizarbeit und Humor - passt das zusammen? Dass diese auf den ersten Blick unvereinbaren Gegen- sätze durchaus in Verbindung gebracht werden können, das wurde bei der Jubiläumsfeier der ambulanten Hos- pizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. deutlich. Beim Eintreffen erwartete die ca. 100 Gäste, darunter Mitarbeitende aus Pflegeheimen und Pflegediensten, be- freundete Hospizgruppen, Mitglieder und Vertreter aus Kirchengemeinden und den Kommunen in der Baienfur- ter Gemeindehalle beschwingte Musik der Bläsergruppe des MV Baienfurt. Auch der Besuch der Ravensburger Clowns machte deutlich, dass der Verein mit der Feier seines inzwischen 21-jährigen Bestehens leichte Töne anklingen ließ. „Heute ist ein Tag zum Feiern“ begann der 1.Vorsitzende, Kurt Brust, seine Begrüßungsansprache und betonte die Bedeutung des Abschiednehmens für die, die weiterleben mit einem Zitat von C. Saunders, der Initiatorin der Hospiz- bewegung: Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben. Dank und Anerkennung brachten die Grußworte von Hr. Birnbaum als Gastgeber und Vertreter des Bürgermeis- ters, Sozialdezernent des Landkreises Hr. Friedel und das von D. Baur verlesene Grußwort der Beisitzerin des ba- den-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands, Fr. Häfele, zum Ausdruck. Humor in Krisen, Leid und Trauer, so hatte Fr. Martina Kern vom Zentrum für Palliativmedizin am Helios Klini- kum Bonn/Rhein-Sieg ihren Festvortrag betitelt. Ihren kurzweiligen, aber durchaus tiefgründigen Vortrag hat sie mit allerlei Cartoons und Geschichten angereichert, die sie fast alle von Patienten erhalten hatte. Sie wurde nicht müde zu betonen, wie wichtig Humor auch und gerade für Menschen sein kann, die Abschied nehmen müssen, wenn Humor bereits in ihrem Leben eine wichtige Kraftquelle für sie gewesen war. „Die Menschen wünschen sich Le- bendiges und Normales im Umgang, keine salbungsvollen Worte und verschreckte Gesichter.“ Doch ebenso mahnte sie, dass ein Scherz auch zynisch und verletzend wirken kann, wenn nicht dasselbe Humorverständnis vorhanden ist. Dies vorsichtig auszuloten sei immer auch ein Risiko, und erfordere Mut, wenn es jedoch gelingt, „trägt Humor die Seele über Abgründe hinweg.“ Manchmal gebe es auch in der Umgebung Unverständnis, wenn in der hos- pizlichen Begleitung gelacht wird, jedoch zeigte Fr. Kern authentisch und wissenschaftlich unterlegt die wichtigen kommunikativen und psychologischen Funktionen von Humor auf. Humor als „Trotzmacht des Geistes“ und als wichtiges Reaktionsmuster in der Krise, als „lachendes Dennoch“ in einer Grenzsituation, die auch zum Weinen zwingen könnte. Gemeinschaft und Verbindung könne Humor schaffen und Sprachlosigkeit durchbrechen, ent- krampfen und „Kurzferien vom sich Betreffen lassen“ ermöglichen. Diese gesunde Psychohygiene benötigen die Ehrenamtli- chen und Hauptamtlichen, die im Verlauf des Abends mit einem blühenden bunten Kräutertopf vom Vorstand ge- ehrt wurden. Kurt Brust bezeichnete sie als „den warmen Kern des Vereins“, weil sie es sind, die sich immer wieder neu auf die unterschiedlichsten Menschen und unbekann- te Situationen einlassen und ihre Zeit, ein selten geworde- nes Gut in einer sich beschleunigenden Zeit, mitbringen. Ein leichter, ein humorvoller Sommerabend klang mit an- geregten Gesprächen aus, doch sicherlich haben manche Patientenzitate wie „Lieber totlachen als sterben“ noch länger nachgewirkt. Vorstand und Festgäste von links: R. Birnbaum, H. Renz, R. Friedel, D. Baur, M. Kern, K. Brust, S. Götz, C. Reiter, C. Zweifel. Vorne kniend: RV Clowns. Auf dem Bild fehlt: B. Kleinböck Herzliche Einladungzum OPENAIR-KINO in Baienfurt Freitag, 29. Juli 2022 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Bai- enfurt) mit der deutschen Komödie von Marcus Rosenmüller „BECKENRAND SHERIFF“ Filmbeschreibung: Zu alt, zu teuer und nicht mehr tragbar! Das Freibad in Grubberg muss geschlossen werden, findet die Bürger- meisterin. Die Chance für Bauherr Albert Dengler: Die freie Fläche bietet jede Menge Platz für neue Wohnungen. Da- für würde er das alte Bad kostenlos abreißen. Doch die beiden haben die Rechnung ohne Karl gemacht. Denn er ist hier nicht nur der Bademeister, er ist der Schwimm- meister, der Beckenrandsheriff! Um das Freibad zu ret- ten, müsste ein Bürgerbegehren her. Doch woher soll Karl die benötigten 600 Unterschriften kriegen? Nicht mal die wenigen verbliebenen Badegäste sind gut auf ihn zu sprechen. Der nigerianische Bademeister-Azubi Sali muss entscheiden, ob er Karl helfen soll. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 BUND Ravensburg-Weingarten ++ Weihergeschichten im Altdorfer Wald ++ 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald - über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten - die Weiher wurden aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen he- raus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Artenvielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Schanzwiesweiher und Bunkhofer Weiher sind be- deutende Schutzgebiete und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Einen Einblick in die Geschich- ten, die diese Weiher zu erzählen haben und ihre heutige Nutzun , geben der Diplom- Agrarbiologe und BUND-Ge- schäftsführer Ulfried Miller und der Fischwirt Anton Jung am Sonntag, den 17. Juli 2022. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz westlich vom BaindterEgelsee. Der Treff- punkt ist auch bestens mit dem Fahrrad erreichbar - dank des guten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Botanische Exkursion im Wald bei Grund BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 24.07.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine botanische Exkursion im Wald bei Grund. Unter der Leitung von Diplom-Biologin Ulrike Plewa gilt es dieses ökologisch besonders wertvolle Gebiet entlang von Wei- hern und Riedwiesen zu erkunden. Die Wanderung dauert ca. 2 - 3 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr an der Einmün- dung zum Klimacamp (L317, Abzweigung L 323 Richtung Grund). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zecken- schutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Frei- tagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Auch in diesem Jahr bietet der BUND Ravensburg-Wein- garten ein abwechslungsreiches Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald an. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewin- nen. Spannende und informative Führungen sind garan- tiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Regierungspräsidium Tübingen „Wer liest, gewinnt.“ - Sommer-Lese-Aktion HEISS AUF LESEN© startet am 11. Juli 2022 Ab Montag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 24. Septem- ber 2022 wird die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tü- bingen angeboten. Kinder und Jugendliche können sich in ihrer Bibliothek aus zahlreichen Büchern spannende, lustige, gruselige, romantische oder auch abenteuerliche Geschichten ausleihen. Besonders beliebt sind auch die Leseclub-Treffen in den Bibliotheken für den Austausch über das Gelesene oder einfach zum Abhängen beim ge- meinsamen „Lese-Chillen“. Zum Abschluss der Leseclu- baktion haben alle Kinder und Jugendliche die Chance, tolle Preise zu gewinnen. „Ziel der Aktion in den Sommerferien ist, dass Kinder und Jugendliche mit Freude lesen und darüber erzählen und dass so ihre Lese- und Sprachfähigkeit spielerisch gefördert wird,“ so Regierungspräsident und Schirmherr von HEISS AUF LESEN© im Regierungsbezirk Tübingen Klaus Tappeser. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Sommerferien in Schulen und in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendlichen durch die Aktion. 37 Stadt- und Gemeindebibliotheken beteiligen sich in diesem Sommer im Regierungsbezirk Tübingen an HEISS AUF LESEN©. Die Leseaktion wird von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungsprä- sidium Tübingen koordiniert. Die Bilanz im vergangenen Jahr steigerte sich trotz Corona auf über 2.700 begeis- terte junge Leserinnen und Leser, mit über 17.000 gele- senen und bewerteten Büchern. Dazu konnten fast 2.000 Urkunden an die lesebegeisterten Kinder und Jugendli- chen verliehen werden. HEISS AUF LESEN© 2022 findet in den Stadt- und Gemein- debibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Bad Waldsee, Balingen, Berghülen, Biberach, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen a. d. Erms, Dußlingen, Eningen/Achalm, Friedrichshafen, Gomarin- gen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenau, Laupheim, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullingen, Ravens- burg, Reutlingen, Riederich, Rottenburg, Salem, Schel- klingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Ulm, Uttenweiler, Wangen, Wann- weil, Westerheim. Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx. Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Welche Eisspezialität verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR Wann wurde das „Eis am Stiel“ zum Patent angemeldet? A. 1867 B. 1905 C. 1932 D. 1947 Die Felder 1 bis 8 nennen eine Eisspezialität. EIS-FANSEIS-FANS QUIZQUIZ Lösung Quiz: B. 1905 Lösung Rebus: Amarenabecher 697R102R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nachruf In stiller Trauer und liebevoller Erinnerung haben wir in Dankbarkeit Abschied genommen von meinem Mann, Vater und Opa. Franz Kurbatfinski * 03.10.1927 † 25.06.2022 Die Beisetzung fand am 07.07.2022 im engsten Familienkreis in Hamburg statt. NACHRUFE © Poblotzki/DEIKE 709R23R1 Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine natürliche Licht- quelle. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 744R33R3 Lösung: Fruehlingssonne R Ä T S E L K R I M I Tückisches Verwirrspiel Kommissarin Liz Blum rennt mit Polizeireporter Luca Voß durch den strömenden Regen zum Haus, aus dem der Notruf gekom- men war. Ein Mann mit einem Feuermal auf der Schläfe ö net die Tür. Traurig meint er: „Es ist diesen Sommer so kalt und nass. Das gruselige Wetter war Gift für meinen Bruder. Er ist dadurch noch depressiver geworden.“ Er seufzt und geht voran ins Esszimmer. Blum und Voß stutzen, als sie erkennen, dass das Ebenbild des Mannes, der sie gerade ins Zimmer geführt hat, er- schossen am gedeckten Tisch sitzt. „Ich habe für meinen Zwil- lingsbruder gekocht. Plötzlich habe ich den Schuss gehört“, er- klärt er den beiden. Die Brüder gleichen sich wie ein Ei dem anderen, bis auf das Feuermal. Die Wa e baumelt in der rechten Hand des Toten. Liz Blum schaut auf das Tischgedeck. Gabel rechts, Messer links. „Da deckt wohl jemand nicht so oft“, denkt sie und fragt: „Ihr Bruder war also depressiv und hat sich umge- bracht. Woher hatte er die Wa e?“ Der Bruder schaut verwirrt. „Er ist … äh, war Großwildjäger. Ich war ja schon immer gegen Wa en.“ In diesem Moment zieht Voß sie zu einer Wand, an der mehrere gerahm- te Fotos hängen. Auf einem steht ein Mann mit einem Gewehr neben einem getöteten Hirsch. „Oh“, meint Blum, als sie das Feuermal im Gesicht des Jägers sieht. „Ich habe auch etwas entdeckt!“ Sie zeigt auf das Besteck des Opfers. Die Kommissarin dreht sich zum Zwillingsbru- der um. „Sie haben zwei Fehler gemacht, als Sie Ihren Bruder umgebracht haben!“ Was hat ihn verraten? Wagemann/DEIKE Lösung: Die Lage des Bestecks zeigt, dass das Opfer Linkshänder war. Doch der Täter hat seinem toten Bruder die Wa e in die rechte Hand gelegt. Außerdem behauptet er, dass er Wa en hasst. Aber das Foto zeigt ihn als Großwildjäger auf dem Foto, nicht den erschossenen Bruder. Das Feuermal verrät ihn. Illustration © Hermenau/DEIKE 757R58R2 Informationen aus erster Hand Ihr Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 26. März 2021 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ausbau der Teststrategie in der Gemeinde Baindt Allen Baindter Bürgerinnen und Bürgern stehen erst- mals am 31.03.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle die kostenlosen Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung. Die Antigen-Schnell- tests werden zunächst immer mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle durchgeführt und von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt angeleitet. Voraussetzung für den Schnelltest ist eine Anmel- dung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: - Ausweis - ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) - ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. ➞ Die Einverständniserklärung und das Formular für die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie Wie geht es nach dem Test weiter? Mit dem POC-Schnelltest steht nach 15 Minuten ein Ergebnis fest, das Ihnen von den HelferInnen des DRK Baienfurt-Baindt umgehend mitge- teilt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die betroffene Testperson muss sich mit ihren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne begeben und einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungs- symptomen sollen direkt einen Arzt aufsuchen. Ein Zutritt zur Teststation ist nur für symptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnah- me handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit für Baindter LehrerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zu- sammen mit seinem Team. Seit Donnerstag wurde das Angebot um kostenlose Bürgertests ausgeweitet. Jeden Donnerstag können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Diese Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Weitere Informationen, auch zur Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Die Zuschlagserteilung der ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Umsetzung des FTTx-Ausbaus der Breit- bandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bau- volumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchge- führt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei denen die Förderquote des Bundes bis zu 50 % und die des Landes bis zu 40 % der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusam- menarbeit. des FTTx-Ausbaus der Breitbandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bauvolumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchgeführt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei der die Förderquote des Bundes bis zu 50% und die des Landes bis zu 40% der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsführer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsfüh- rer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Beginn der Sommerzeit Bitte beachten Sie: In der Nacht von Samstag, 27. März auf Sonntag, 28. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte • Informationsveranstaltung Bauträger am 19.04.2021 um 15:30 Uhr • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ am 19.04.2021 um 18:30 Uhr • Fachseminar “Bauen mit Baugemeinschaften“ für Architekten und Projektsteuerer am 29.04.2021 um 14:00 Uhr • Vermarktungsauftakt - Vorstellung des Städtebaus, des Verfahrens und der Vermarktungsunterlagen am 29.04.2021 um 18:30 Uhr • Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewer- ber mit vertiefenden Informationen am 11.05.2021 um 15:00 Uhr Nach Möglichkeit finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Weitere Informationen folgen. Auswärtige Impftage in der Gemeinde Baindt Alle Baindter Bürgerinnen und Bürger ab 85 Jahren wur- den von der Verwaltung angeschrieben, um den Bedarf für eine Corona Schutzimpfung vor Ort in Baindt abzu- fragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Termines ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher es nicht ermöglicht, nach Ravensburg oder in ein anderes Impf- zentrum zu kommen. Von 140 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern mel- deten sich insgesamt ca. 50 zurück. Davon gaben 30 Per- sonen einen Bedarf für eine Schutzimpfung in Baindt an. All diesen kann ein Termin in den nächsten Wochen in der Schenk-Konrad-Halle angeboten werden. Weitere 20 Personen meldeten sich zurück mit der Anga- be, keinen Bedarf für einen Impftermin in Baindt zu haben, da sie bereits durch eines der Impfzentren versorgt sind. Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen d übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektor u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online- Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeitsteam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee- stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe - im Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online-Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vor- dergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Ver- lust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unter- nehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechun- gen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpas- sung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Inter- essierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeit- steam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flä- chen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffent- lichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie über- nimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz neben- bei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wett- bewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiver- sity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe – im Lie- genschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen, die entsprechende naturnahe Umgestal- tungen ihrer Firmengelände durchführen, werden in die Datenbank der „guten Beispiele“ aufgenommen und u.a. über die internationale Website einer breiten Öffentlich- keit präsentiert. Nähere Informationen zu der kreisweiten Initiative des Landkreises und der Biodiversitätsstrategie,dem EU-LI- FE Projekt und den Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit der Ravensburger Verlag GmbH finden Sie unter den folgenden Links: - Kreisweite Initiative zu naturnahen Firmengelände im Landkreis Ravensburg: https://www.biodiversity-premises.eu/de/naturna he-firmengelaende-ravensburg.html - Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg: https://www.naturvielfalt-rv.de/startseite www.instagram.com/naturvielfalt.ravensburg - Projekt EU-LIFE BooGI-BOP: www.biodiversity-premises.eu - Ravensburger Verlag GmbH: https://www.ravensburger-gruppe.de/de/ueber- ravensburger/nachhaltigkeit-bei- ravensburger/index. html Kontakt: Bodensee-Stiftung Daniela Dietsche Fritz-Reichle-Ring 4 78315 Radolfzell, Deutschland Tel.: 0 77 32 - 99 95 – 446 Fax: 0 77 32 - 99 95 – 49 E-Mail: daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Website: www.bodensee-stiftung.org Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 4 0 30 32 Thomas-Dachser- Straße 387 23 70 111 Wickenhauserstraße 222 23 50 77 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Februar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 33 4 30 43 Thomas-Dachser- Straße 353 14 70 94 Marsweilerstraße 188 7 50 60 Gartenstraße 108 1 50 61 Lieber Auto-, Traktor- und Motorradfahrer! Wir Kinder bitten dich, fahre doch etwas langsamer! Uns zuliebe! DANKE!!! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 27. März / Sonntag, 28. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. März Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 28. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geschlossen. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof ist in der Karwoche am Mittwoch, den 31.03.2021, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus er- folgt der Betrieb des Wertstoffhofes unter folgenden Bedingungen: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Wertstoffhof aufhalten. Bitte beachten Sie hier in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des An- nahmepersonals. • Die Annahme von Elektroschrott mit akkubetriebe- nen Geräten wird vorübergehend ausgesetzt. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, die Kontakte mit dem Annahmepersonal zu vermeiden, da Akkus von den anliefernden Personen vor dem Einwurf in den Sammelbehälter entfernt und dem Annahmeperso- nal übergeben werden müssen. Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 29.03. Mobiles Corona-Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger Schenk-Konrad-Halle April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Gemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Briefe an Senioren Besuche in Seniorenheimen sind nach wie vor immer noch sehr schwer mög- lich. So haben wir uns im Kindergarten dazu entschlossen, die Aktion der DAK zu unterstützen und Briefe an die Senioren zu schreiben, die die Kinder mit ihren Bildern verschönerten. Wir erklärten den Kindern, dass es sehr viele alte Men- schen gibt, die jetzt in dieser Zeit oft alleine sind. So ka- men wir während des Malens auch in Gespräche über das „Alt“ sein, über Omas und Opas, die noch leben oder auch schon gestorben sind. Die Kinder reagierten sehr einfühl- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sam und ließen sich schnell begeistern, ein Bild zu malen. Alle unsere Werke wurden eingesammelt und der DAK übergeben, die diese dann an die Senioren weiterleitet. Das Schöne an dieser Aktion war, dass auch die Kinder etwas daraus lernen konnten: Es ist schön, anderen Menschen eine Freude zu machen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14. April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallversorgung aus. Des- halb ruft der DRK-Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pan- demie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Donnerstag, dem 08.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Baien furt-Achtalschule Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blut- spende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Spender werden gebeten, nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfü- gung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2021 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2021 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unse- rer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vor- bild und verdient öffentliche Anerkennung.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotier- ten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Biologischer, nachhaltiger und regionaler Genuss im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien, so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kommen eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie legten gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Produkte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die regi- onale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen, das Projekt „Bio-Gschenkle – biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 14 beteiligten Bio-Hö- fe und Naturkostläden packen Ihnen ein Bio-Nest für Os- tern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angren- zenden Bio-Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten). Die liebevoll verpack- ten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerklichen Verarbeitungs- unternehmen, die für unsere Ernährungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Die Bioland-Eier vom Sonnenhof in Bad Waldsee oder dem Biohof Vetter in Baienfurt schmücken das traditionelle Öko-Neschtle. Die Hühner werden hier in mobilen Hühner- ställen gehalten, erhalten Auslauf und bestes Bio-Futter, dessen Produktion die Böden nicht durch Überdüngung und die Umwelt nicht durch chemisch-synthetische Pflan- zenschutzmittel belastet. Aber nicht nur Eier können den Weg ins Neschtle finden, die Palette an Produkten ist lang! Edwin Bertrand stellt neben Honig auch Apfel-Honig-Bal- samessig, Honig-Birnen-Likör und verschiedene Lippen- pflegeprodukte in seiner Urbach-Imkerei in Bad Waldsee her. Er arbeitet eng mit Familie Hepp vom Sonnenhof und Familie Metzler von Hof Poppenhaus in Wolfegg zusam- men und verpackt in seinen Bio-Gschenkle auch deren Eier und Getreideprodukte wie Mehle und Nudeln. Weitere Balsamessige, wie auch Öle gibt es bei der Adrian Manufaktur in Waldburg. Das Tochterunternehmen der Vom Fass AG hat sich auf die handwerkliche Herstellung von Bio-Essigprodukten spezialisiert und bezieht z.B. die Äpfel von Bio-Streuobstwiesen der Region. Verschiedenste Getreideprodukte gibt es beim Biohof Sigg in Bad Wurzach und Hof Poppenhaus in Wolfegg im Neschtle. Beide Familien haben ihr Herz insbesondere an den Dinkel verschenkt. Familie Metzler hält zudem eine Milchviehherde zur Bio-Milch-Produktion. Familie Abler hat neben den Ge- treideprodukten von Barbara Sigg viele eigene Speziali- täten im Angebot, wie z.B. verschiedene Sirupe, Marmela- den, Essige, Kekse, Müslis und Pestos. Angela Abler-Heilig stellt ihre Produkte alle selbst her. Das Obst und Gemüse sowie die Kräuter, die verarbeitet werden, stammen aus ihrem Bio-Anbau am Hof, den sie nach den Prinzipien der Permakultur betreibt. Eine weitere Besonderheit finden Sie auf dem Knolpershof in Neuravensburg, hier gibt es eine Bio-Rarität: Bio-Gin aus der eigenen Brennerei. Da- neben gibt es eigens hergestellte Nudeln, Salatdressing und Apfelessig. Neben den Verkaufsstellen direkt bei den Erzeugern, gibt es die Bio-Gschenkle auch bei verschie- denen Naturkostläden der Region zu kaufen. Hier kann meist aus einem vielfältigen, regionalen Bio-Sortiment ein Neschtle zusammengestellt werden. In Ravensburg stellen Ihnen Alnatura und der Viktualien- markt das Geschenk Ihrer Wahl zusammen. In Leutkirch finden Sie das passende Geschenk im Dorfla- den der Allgäuer Genussmanufaktur in Urlau und in Me- ckenbeuren beim Liebenauer Landleben. Das Naturwerk Samhof in Wolfegg wird von Familie Speidler geführt und verkauft neben verschiedensten Bio-Produkten auch die Bio-Gschenkle. Je nach Wetter bietet sich an Ostern viel- leicht auch ein Picknick im Freien an. Wie wäre es dafür mit einem Bio-Frühstückskorb der Bäckerei Maier in Horgenzell? Alle Verkaufsstellen versuchen auf Ihre individuellen Wün- sche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenkle auch verschicken oder liefern (mit Aufpreis). Nicht nur für Privatpersonen sollte das Bio-Gschenkle eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher in der Region erreichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregi- on Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine können dazu beitragen, die regionale Bio-Land- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 wirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu machen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Ein Osterneschtle mit echtem Mehrwert also. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Geschenk- körbe finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterre- gion unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg bei den Projekten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice Fiona - Gemeinsamer Antrag 2021 Im Moment läuft die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag. 2021. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – lediglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlagskizzen. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf bis zum 07. Mai 2021. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Mul- tikopter anbieten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen - Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Freizeit und Reisen Fortbildungs-Netzwerk Demenz im Landkreis Ravensburg – Telefonsprechstunde Das Netzwerk Demenz ist ein Angebot des Landrat- samtes Ravensburg sowie des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau und bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diensten im Land- kreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Veranstaltun- gen und Fortbildungen zum Thema „Demenz“ an. Corona-bedingt muss der Start der für das Frühjahr ge- planten Veranstaltungen erneut verschoben werden. Al- ternativ verlängert das Netzwerk Demenz das Angebot seiner Telefonsprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige bis Ende Mai 2021. Die Telefons- prechstunde findet immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Ma- rion Müller, unter der Rufnummer 0751/7601-2040. Zur Vereinbarung eines Telefontermins per Email wenden Sie sich bitte an: marion.mueller@zfp-zentrum.de. Bei Fragen rund um das Thema Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit stehen ferner die Ansprechpartnerinnen der Pfle- gestützpunkte im Landkreis Ravensburg zur Verfügung: Pflegestützpunkt Schussental: 0751/ 85-3320 oder - 3321 Pflegestützpunkt Altshausen: 0751/ 85-3318 Pflegestützpunkt Bad Waldsee: 07524/ 97483317 Pflegestützpunkt Leutkirch: 07561/9820-3501 Pflegestützpunkt Wangen: 07522/ 996-3667 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Medizin studieren“ Experten-Chat am 24. März 2021 Sie zählen zweifellos zu den Held*innen der Corona-Pan- demie: Mit ihrer Arbeit retten Ärzt*innen täglich Men- schenleben. Grundlage für ihr beherztes Handeln ist ein umfangreiches Medizinstudium. Was man dazu wissen sollte, klärt der nächste abi> > Chat am 24. März von 16 bis 17.30 Uhr. Wer als Ärztin oder Arzt arbeitet, kann sich über Lange- weile nicht beschweren. Nicht selten eilen Mediziner*innen zwischen Schreibtisch und OP-Saal, Praxis und Hausbesu- chen hin und her. Immerhin genießen sie für ihren Einsatz in der Regel eine hohe Wertschätzung: Arzt oder Ärztin ist nach wie vor einer der angesehensten Berufe. Alle Infos rund ums Medizinstudium Sicherlich ist dies eines der Gründe, weshalb viele junge Menschen ein Medizinstudium anstreben. Wenngleich nicht alle von ihnen einen der begehrten Plätze an den Hochschulen ergattern. Insgesamt 98.736 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Win- tersemester 2019/20 im Fach Medizin eingeschrieben. Aber wie funktioniert eigentlich die Zulassung für einen Medizinstudienplatz? Wie gestaltet sich das Studium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie legt man frühzeitig die Basis für einen gelungenen Berufseinstieg? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat. Am 24. März dreht sich von 16 bis 17.30 Uhr alles ums Thema „Medizin studieren“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Kranken- kasse? Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Co- rona-Tests, wenn ein zugelassener Vertragsarzt ent- scheidet, dass ein Test notwendig ist bzw. durchgeführt werden muss. Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Test- verordnung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die Behandlungs- und Labor- kosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kos- ten. Die Leistungen werden über die elektronische Ge- sundheitskarte abgerechnet. Ein kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht erstattet werden. Zwei Testverfahren Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-Test und den Schnelltest (Anti- gentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen über- tragen werden könnten. Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen- raum ans Labor geschickt. Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach rund 24 Stunden. Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Na- sen-Rachenraum entnommen. Dieser wird in eine Flüs- sigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten. Kostenlose Schnelltests Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest inklusive Beschei- nigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den Test- zentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestä- tigende Testung mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Selbstbeschaffte Schnelltests Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben werden. Die Kosten für selbst- beschaffte Schnelltests kann die LKK nicht übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geach- tet werden, dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vor- gaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI. Mobilitätswende: Region ist bereit! RWU hat analysiert und Menschen befragt – E-Verleih- räder der TWS und Radwegeinfrastruktur unterstüt- zen nachweislich Einen deutlichen Schub hat die Mobilitätswende im Schus- sental in den vergangenen Monaten erfahren. Dazu tra- gen nachweislich das Leihsystem für Elektroräder der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und besonders die bereits umgesetzten und noch in Bau befindlichen Maßnahmen der Radwege bei, auch das Kli- ma profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU). Mitarbeiter des Instituts für Digitalen Wandel werteten dazu verschie- dene Datentöpfe aus, angefangen von den Dauerzähl- stellen entlang der interkommunalen Radvorrangroute, die Nutzungsdaten des E-Rad-Verleihs der TWS und Wet- terdatenbanken und befragten zusätzlich Bürgerinnen und Bürger online zu ihrem Mobilitätsverhalten. Alle Da- tenquellen wurden übereinandergelegt und ausgewertet. „Wir können mit Fug und Recht sagen: beide Angebote führen zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils in den beiden Kommunen“, fasst Professor Wolfram Höpken von der RWU zusammen. Dieses Ergebnis freut die Stadtspit- zen. „Die Bevölkerung macht sich nicht nur Gedanken um die Mobilität – viele handeln schon. Das ist ein tolles Sig- nal. Unser Ziel ist eine sicherere und bessere Radwegein- frastruktur“, erklärt Dirk Bastin, Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Sein Weingartner Kollege Bürgermeister Alexander Geiger unterstreicht: „Auch die Vernetzung ver- schiedener Verkehrsträger und die optimale Anbindung an das ÖPNV-Angebot wird den Wandel beim Mobilitäts- verhalten unterstützen, diesen Aufgaben stellen wir uns.“ Umwelt profitiert Von der Erhöhung des Radanteils in den beiden Kom- munen ist auch ein positiver Effekt für Umwelt und Klima verbunden: Rein rechnerisch trugen diejenigen, die vom Auto aufs Rad umstiegen dazu bei, dass im Jahr 2020 der CO2-Ausstoß um 34 Tonnen sank. So viel des klima- schädlichen Gases entstehen bei 89.000 Flugkilometern bezogen auf eine Person. Die RWU-Analyse zeigt außerdem, dass die Nutzung des Fahrrads oder E-Rades deutlich abhängig von der Wit- terung ist. Überraschend waren die Daten im Wochen- überblick: Mittwoch ist der beliebteste Tag, um Strecken auf der Radvorrangroute oder mit den Leihrädern zu- rückzulegen, dicht gefolgt vom Dienstag und Donners- tag. Am Wochenende dagegen waren weniger Personen radelnd unterwegs. „Unser Verleihsystem wird auch deshalb so angenom- men, weil es interkommunal funktioniert. Das belegt auch die am meisten passierte Dauerzählstelle am Kranken- haus 14-Nothelfer. Das ist der Lohn für die enge Zusam- menarbeit der Teams aus beiden Städten“, unterstreicht Jenny Jungnitz, Projektsteuerin der TWS. Hauptnutzer des E-Radverleihs ist die Gruppe der 18- bis 35-jährigen; beliebte Ausleihzeiten liegen zwischen 15 und 19 Uhr. Bis zu 1.200 Entleihvorgänge wurden an Spitzentagen in den Monaten Juli und September registriert. „Die Menschen nutzen die Angebote nachweislich, um das Auto zu er- setzen. Unsere Projektidee wird zunehmend Realität“, freut sich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Damit noch mehr Wege im Alltag im Sattel zurückgelegt werden können, wird das Unternehmen gemeinsam mit Partnern weiter investieren und zusätzliche Standorte für das Elektrorad-Verleihsystem schaffen. Die Studie habe belegt, dass die TWS und ihre beiden kommunalen An-Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 teilseigner auf dem richtigen Weg sind und es gelingt, die Menschen mitzunehmen. Hintergrund: Elektrofahrrad-Verleih als Mobilitätsbaustein Öffentlich verfügbare Elektrofahrräder werden schritt- weise Teil einer klimaschonenden Mobilität; inzwischen gibt es 16 Verleihstationen in der Region. Zusätzlich sind Standorte bei Firmen im Aufbau – auch weitere Kom- munen haben Interesse. Die Gemeinde Baienfurt wird ebenfalls zwei Stationen aufstellen. Bereits 2017 hatte die TWS die Idee des gemeindeübergreifenden Elek- trorad-Verleihsystems skizziert und sich gemeinsam mit den städtischen Verbundpartnern Ravensburg und Weingarten um Fördermittel gekümmert. Die nationa- le Klimaschutzinitiative und das Bundesumweltminis- terium gaben Ende 2018 grünes Licht für das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren und übernehmen mit rund 595.000 Euro rund 70 Prozent der kalkulierten Kos- ten. Durch die Unterstützung von Partnern und Eigen- mittel der TWS wurde das Verleihsystem nun etabliert. Die Verleihstationen stehen entlang der Linie zwischen Schmalegg und Weststadt über Weißenau, Bahnhof, Eissporthalle, am Hähnlehof, Charlottenplatz und an der Hochschule in Weingarten. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Informationen zur Nutzeran- meldung gibt es unter mobil.tws.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. März 2021 – 05. April 2021 Gedanken zur Woche Sanftmütig reitet Jesus in Jerusalem ein. Die Menschen damals missverstehen diese Sanftmütigkeit in den nächs- ten Tagen. Was bedeutet sie uns heute? Halten wir einen sanftmütigen Menschen für feige? Als wäre ein sanfter Mensch mutlos, armselig, unterwürfig. Schwach ist in Wahrheit der zornige Mensch, denn er kann sich nicht beherrschen. Jesus kennt seine Kräfte und Möglichkei- ten und setzt sie so ein, dass sie etwas Gutes bewirken. Selbststeuerung, kontrollierte Kraft, das ist das Wort, das die Bibel hier für Jesus verwendet. Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforder- lich: Tel: 0751-43656 oder pfarramt.baienfurt@ elkw.de) Dienstag, 30. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 31. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl (öf- fentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffent- lich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt – Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) 20.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet vom KAB 21.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet von der Gruppe Meile Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt – Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) 10.00 Uhr Baienfurt – Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volkslie- derpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt – Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen 21.00 Uhr Baienfurt - Sonntag, 04. April – Ostersonntag – Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt –Oster-Hochamt mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt – Oster-Hochamt mit Pfarrer i. R. Leuze mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) „Kehrt um (wörtlich: denkt um!) und glaubt an das Evangelium! (wörtlich: vertraut der Botschaft vom Heil!) Mk 1,15 Das vatikanische Nein zur Segnung homosexueller Part- nerschaften mag Kenner der römischen Szene vielleicht nicht überraschen. Mir geht das Ganze nach. Mehr noch: Es ärgert mich, macht mich betroffen und traurig, wie meine Kirche auch hier wieder über Menschen urteilt - allen Erkenntnissen der Wissenschaften zum Trotz (als würden sich Menschen ihre sexuelle Orientierung selber aussuchen!). Selbst wenn man den Verantwortlichen den besten Wil- len zutraut - im Sinne des Bewahrens der Lehre: Ist hier nicht vielmehr Umkehr angesagt? Wir alle sind schon in Sackgassen gelandet. In einer solchen Situation hilft es nicht stehen zu bleiben. Hier ist Umkehr (Umdenken, s.o.) angesagt! Und in der Kirche? – predigt man sie lie- ber andern. Nein! Zuerst müssen wir, muss ich sie selber leben! Gerade dazu lädt uns Jesus ein. So sieht für mich Nachfolge aus. Bernhard Staudacher, Pfarrer Danke Sage ich allen für die ganz herzliche Anteilnahme am Heimgang meiner Mutter. Die Worte des Zuspruchs und des Trostes haben gut getan. Danken möchte ich auch für das Gebet und besonders für die musikalische Gestal- tung der Trauergottesdienste. Bernhard Staudacher Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst an Palmsonntag Noch bis Ostersonntag können sie in Baindt den Oster- garten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8-20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evangelische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). An Palmsonntag findet dazu um 17.00 Uhr ein ökume- nischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforderlich: Telefon: 0751/43656 oder: pfarramt.baienfurt@elkw.de) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 19. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen, empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Neues Wachsen lassen Auch wenn der Frühling in diesem Jahr lange auf sich warten lässt, spüren wir doch überall die Aufbruchstim- mung in der Natur. Der Tag beginnt früher mit dem Sonnenaufgang, die Vögel zwitschern schon frühmor- gens, in Wald und Garten beginnt es zu sprießen. Wir freuen uns an den aufbrechenden Blüten, werkeln aktiv im Garten und können nach den langen Wintertagen endlich wieder draußen spielen. Nicht mehr lange, dann ist Ostern – das christliche Fest des neuen Lebens. Um das Warten auf Ostern zu verkürzen laden wir besonders die Kinder ein, sich ein kleines Wunder- tütchen in der Kirche abzuholen. Und auch für die Erwachsenen ist gesorgt. Die Gruppe Klimafasten bedankt sich ganz herzlich bei den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen für ihre tollen Ideen und die tatkräftige Unterstüt- zung! Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Gott SEI DANK! DIE WELT IST BUNT! Die Liebe zweier Menschen zueinander, -egal ob in he- tero- oder homosexuellen Partner*innenschaften – kann aus unserer Sicht niemals Sünde sein. Als Zeichen der Solidarität haben Ministranten*innen und engagierte Ju- gendliche der Seelsorgeeinheit Baienfurt und Baindt am Wochenende gemeinsam sowohl den Kirchplatz als auch den Innenraum unserer beiden Kirchen in der Seelsorge- einheit in Regenbogenfarben bunt dekoriert. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir widersprechen so aktiv und sichtbar für alle der päpstlichen Aussage, dass homosexuelle Verbindungen in Gottes Plan nicht vorgesehen seien. Unsere Kirche ist BUNT! Wir wünschen uns von allen, dass das Engagement für ALLE Menschen und in Liebe geführ- te Beziehungen mit dem heutigen Tag nicht endet und wir weiter gemeinsam für eine Kirche einstehen, die Segen für die Menschen ist und bringt. Denn: #Loveisnotasin Zusammen mit dem Dachverband „Bund Deutscher Ka- tholischer Jugend“ wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir als junge Erwachsene von einer Kirche träumen die nicht diskriminiert sondern offen ist – offen für den Menschen EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Bericht Weltgebetstag 5.3.2021 aus Vanuatu Wie überall auf der Welt fand auch in Baien- furt in diesem Jahr der Weltgebetstag der Frauen unter ganz besonderen Umständen, nämlich Corona-Bedingungen statt. Da wir in diesem Jahr nicht in der gewohnten Gemeinschaft beten und feiern konnten, haben wir es ermöglicht, dass jede, die wollte, auch zu Hause den WGT erleben konnte – mit den Liedern, den Gebeten, mit den Informationen und der Freude! In Gedanken waren wir miteinander verbunden! Die Frau- en, die zu Hause feierten, konnten einen Gottesdienst auf Bibel TV verfolgen. Hier in Baienfurt hatten die Frauen jedoch auch die Mög- lichkeit einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Die Frauen aus Vanuatu begrüßten uns auf der Leinwand mit ihrer traditionellen Wassermusik, die Mütter an ihre Töchter weitergeben. Sie ist ein Zeichen ihrer Gemein- schaft und Lebensfreude, die uns einfing und in die Süd- see entführte. Es folgte einleitend eine kleine Beschrei- bung des Inselstaates Vanuatu durch Gabriele Lemke, der durch Bilder verdeutlicht und anschaulich dargestellt wurde. Weltweit erleben wir durch die Corona-Pandemie schwerste Herausforderungen, gleichzeitig zeigt sich der Klimawandel verstärkt in Naturkatastrophen und führt vor allem im globalen Süden zu Tod, Verwüstung und Existenznot. Felsenfester Grund für alles Handeln sollten Jesu Worte sein. Dazu wollen die Frauen aus Vanuatu und auch das Team aus Baienfurt und Baindt in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag 2021 ermutigen. „Worauf bauen wir?“, ist das Motto des Weltgebetstags aus Vanuatu, in dessen Mittelpunkt der Bibeltext aus Matthäus 7, 24 bis 27 steht. Denn nur das Haus, das auf festem Grund stehe, würden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bi- belstelle bei Matthäus. Dabei gilt es Hören und Handeln in Einklang zu bringen: „Wo wir Gottes Wort hören und danach handeln, wird das Reich Gottes Wirklichkeit. Wo wir uns daran orientieren, haben wir ein festes Funda- ment – wie der kluge Mensch im biblischen Text. Unser Handeln ist entscheidend“, sagen die Frauen in ihrem Gottesdienst. Und die Besucher in der katholischen Kir- che Baienfurt hören zu. Ein Ansatz, der in Vanuatu in Bezug auf den Klimawandel bereits verfolgt wird. Denn die 83 Inseln im pazifischen Ozean sind vom Klimawandel betroffen, wie kein anderes Land, und das, obwohl es keine Industrienation ist und auch sonst kaum CO2 ausstößt. Die steigenden Wasser- temperaturen gefährden Fische und Korallen. Durch de- ren Absterben treffen die Wellen mit voller Wucht auf die Inseln und tragen sie Stück für Stück ab. Steigende Tem- peraturen und veränderte Regenmuster lassen Früchte nicht mehr so wachsen wie früher. Zudem steigt nicht nur der Meeresspiegel, sondern auch die tropischen Wirbel- stürme werden stärker. Die Lieder, die unter normalen Umständen gern mitge- sungen werden, wurden in diesem besonderen Gottes- dienst über Lautsprecher eingespielt (ganz herzlichen Dank an Martina Schmid) und ließen uns Vanuatu süd- lich fröhlich erklingen. Wie gern hätten wir mit einge- stimmt. Drei Frauen (Gabriele Lemke, Mirijam Steinhauser und Claudia Strittmatter) an jeweils eigenen Mikrofonen mit großem Abstand zueinander führten als drei Frauen aus Vanuatu (Jacklynda, Mothy, Retho) durch die Gottes- dienstordnung. Dank auch an Sarah Lemke, die uns das Gesagte bildhaft untermalte und so anschaulich machte. Stehen wir auf und gründen wir unser Zuhause, unsere Nationen und die Welt auf diese Worte Jesu: Tut anderen das, was ihr selbst wollt, dass man euch tut. Das ist unser Fundament und sicherer Grund, so könnte das Fazit des heutigen Abends lauten. Nach dem Schlusslied „Der Tag ist um“ – natürlich aus der Konserve – bebildert von einer Abenddämmerung der Insel aus Flugzeugperspektive Vanuatus konnten die Besucherinnen angeregt mit neuen Impulsen den Weg di- rekt nach Hause antreten. Gabriele Lemke versäumte es aber nicht, die Hoffnung auf eine gemeinsame Feier des Weltgebetstaglandes England in 2022 mit auf den Weg zu geben. Das wünschen wir uns alle fürs nächste Jahr. Herzlichen Dank sagen wir für die in diesem Jahr zusam- mengekommenen Spenden für die Weltgebetstagspro- jekte von sage und schreibe 935,77 €. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 28. März Palmsonntag Palmarum 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Voranmeldung!!! (Voranmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) Mittwoch, 31. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Voranmeldung per Mail oder telefonisch im Pfarrbüro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ _________________________ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wen- det. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www. hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losgetreten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schönbuch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebenssinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Leben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link er- halten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Bera- tungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psy- chologische Beratung in der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg konti- nuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung ei- nes Internationalen Familienzentrums und auch der selb- ständigen Beratungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hintergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungswissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewälti- gung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ih- nen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Entwicklung von guten Lösungen zu bestärken: Die- sen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brenne- cke gestaltete Begrüßungsgottesdienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung _________________________ Liebe Kreative heute möchten wir eine Papierar- beit bewundern, die uns von Ger- trud Rittler aus Baienfurt vorge- stellt wird. Kreativ wird hier altes Notenmaterial recycelt und lässt dieses Arrangement nicht nur zur Oster- und Frühlingszeit erblühen. Danke Gertrud Rittler, ich bin begeistert. Vielleicht kann man ja auch alte Finanztamtbescheide so kunstvoll verarbeiten? Oder welche historischen Papiere habt Ihr so zu Hause? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Was sonst noch interessiert Schmutzige Geschäfte Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Teppichrei- nigern und Polsterern • Verbraucherzentrale registriert wieder vermehrt Be- schwerden über unseriöse Firmen, die Teppichreinigung und ähnliches anbieten • In Flyern und Zeitungsannoncen werben die Unter- nehmen oft mit hohen Rabatten und niedrigen Preisen • Verbraucher:innen sollten sich nicht zu einem vorschnel- len Vertragsabschluss drängen lassen und Preise ver- gleichen Der Frühjahrsputz naht und viele Verbraucher:innen sind motiviert, ihre Wohnung auf Vordermann zu brin- gen. Das versuchen unseriöse Teppichreinigungen der- zeit wieder auszunutzen: Mit niedrigen Preisen ver- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 suchen sie neue Kund:innen zu gewinnen. Doch statt professionell gereinigten Teppichen erhalten sie am Ende oft minderwertige Arbeit zu gesalzenen Preisen. „Auch, wenn sich die Maschen seit Jahren kaum geändert haben, schaffen es unseriöse Teppichreinigungen und Polsterer immer wieder, Verbraucher übers Ohr zu hau- en“, stellt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Erst kürzlich beschwerte sich ein Verbraucher, der nach einer Reinigung 1.100 Euro für Arbeiten zahlen sollte, die höchstens 300 Euro wert waren. In einem weiteren Fall verlangte der Teppichreiniger 4.200 Euro und wollte bei der Übergabe noch nachverhandeln, bevor er die Teppiche rausrückte. Werbung mit falschen Versprechen Doch wie gelingt es den Firmen trotz der Warnungen, immer wieder das Vertrauen von Verbraucher:innen zu gewinnen? „In den Flyern werben die Anbieter mit hohen Rabatten, niedrigen Preisen und kostenlosen Beratungen. Außerdem wird oft jahrelange Erfahrung und der Einsatz hochwertiger Reinigungsmittel betont“, sagt Bauer. Die Gespräche bei den Verbraucher:innen laufen oft noch unverdächtig ab, kritisch wird es oft erst, wenn die Firmen die Teppiche oder Sessel abgeholt haben. „Die Abzocker verlangen dann häufig horrende Summen oder bestehen auf Barzahlung bevor sie die Ware überhaupt zurückge- ben“, berichtet Bauer. Abzocke vermeiden Um nicht auf unseriöse Unternehmen hereinzufallen rät Bauer, vor dem Auftrag mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. „Seriöse Unternehmen ge- ben in ihren Flyern außerdem Informationen wie den In- haber, ihre Adresse und ihre Steuernummer an.“ Wenn bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und Zweifel an der Seriosität aufkommen, sollten Verbraucher:innen auf eine ordentliche Rechnung bestehen und möglichst nicht per Vorkasse bezahlen. Auch haben Verbrauche- rinnen und Verbraucher bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, ein 14-tägiges Wider- rufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Un- ternehmen seine Kund:innen korrekt darüber belehrt hat. Das ist gerade bei unseriösen Firmen häufig nicht der Fall. Verbraucher:innen, die an einen zwielichtigen Anbieter geraten sind, sollten daher erst dann von ihrem Wider- rufsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihre Teppiche oder Sessel zurückbekommen haben, denn häufig wird bei Pro- blemen die Rückgabe der Ware verweigert. Auch kann es sinnvoll sein, wenn bei der Rückgabe Freunde, Verwandte oder Nachbarn als Zeugen anwesend sind. Weitere Informationen rund um das Thema unseriö- se Teppichreiniger und Polsterer haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt: https://www.verbraucher- zentrale-bawue.de/teppichreinigung Landratsamt Ravensburg Tierwohlinitiative im Landkreis Ravensburg startet Der Landkreis Ravensburg hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einer gemeinsamen „Tierwohlinitiative Ravensburg“ zur Verbesserung des Wohlbefindens der Nutztiere im Landkreis beizutragen. Die Initiative möchte interessierte Landwirte fit für die Zukunft machen und sie dabei unterstützen, in ihren Stäl- len neueste Tierwohlkriterien umzusetzen. Fachkundige Wissensvermittlung und gezielte Beratung sollen helfen, mögliche Schwachstellen in Haltungssystemen und Her- denführung aufzuspüren und eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Wichtigste Zielgruppe dieser freiwilligen Initiative sind Milchvieh- und Rinderhalter, da diese die Landwirtschaft im Kreis Ravensburg besonders prägen. Vor allem Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung ha- ben im Rahmen dieses Projektes die Chance, gezielte Lösungsvorschläge für eine verbesserte Tierhaltung zu bekommen. Auch ältere Laufställe stehen im Blickpunkt, in denen das Tierwohl oft schon durch kleinere Maßnah- men verbessert werden kann. „Ich freue mich über den Start der Tierwohlinitiative und bin stolz, dass unser Landkreis bei diesem wichtigen The- ma vorangeht und vom Land als Pilot gesehen wird“, sagt Landrat Harald Sievers. Das Landwirtschaftliche Zentrum in Aulendorf (LAZBW) und die beiden Milchviehberatungsdienste des Kreises (Beratungsdienst Milchvieh Ravensburg und Agrarbe- ratung Allgäu) sind unterstützende Projektpartner. Das Ministerium für Ländlichen Raum fördert diese Initiative als Pilotprojekt im Landkreis Ravensburg. Die vielseitigen Angebote umfassen Betriebsbesuche ebenso wie Workshops und Vortragsveranstaltungen und werden von kompetenten Fachkräften des Landratsam- tes gemeinsam mit den Projektpartnern umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme vor Ort mit Schwachstellenanalyse, die Erarbeitung praxistauglicher Verbesserungsmaßnah- men bis hin zur Begleitung bei deren Umsetzung sind die wichtigsten Maßnahmen. Zudem erhalten alle Interes- sierten umfassende Informationsmaterialien und digitale Hilfen rund ums Tierwohl. Wenn Sie die Vorteile des freiwilligen Förderprojekts wahr- nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinie- rungsstelle Tierwohlinitiative beim Landwirtschaftsamt. Dort stehen Ihnen als Beraterin Linda Weigele (Tel. 0751/85-6010, L.Weigele@rv.de) und Beatrice Ruopp (0751/85-6138, B.Ruopp@rv.de) als Projektleiterin zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Stressmanagement: Online-Seminare im April und Mai Zwei Pilotseminare, die für SVLFG-Versicherte kostenfrei sind, finden über vier Tage an folgenden Terminen statt: - 12.04., 19.04., 26.04., 03.05. (jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr) - 28.04., 29.04., 05.05., 06.05. Dauerhafter und unbewältigter Stress macht krank. Die- ses Seminar bringt Leben und Arbeit in Balance. Inhalte des Seminars sind: - stressbedingte Unfall- und Krankheitsrisiken vermei- den - mit Belastungssituationen umgehen - Stressauslöser und -reaktionen erkennen - Techniken zur Stressminimierung erlernen - Kraftquellen finden und in den Alltag einbauen - Bewegungs- und Entspannungstechniken zum Stressabbau Diese Online-Variante kann eine gute Alternative zu ei- nem Präsenzseminar sein. Dies gilt besonders für Men- schen, die ein Fortbildungsangebot von zu Hause aus bevorzugen oder die sich dem Thema erst einmal aus der Distanz nähern wollen. Dozentin ist die Diplom-Sozialpädagogin (FH) Regina Eichinger-Schönberger von der SVLFG. Seminar-Anmeldungen nimmt Heike Sprengel unter der Telefonnummer 0561 785-16437 sowie per E.Mail an heike.sprengel@svlfg.de entgegen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eier „ohne Kükentöten“ Bundesweite Umfrage zeigt Erwartung von Verbrau- cher:innen an Eierkennzeichnung - Mehrheit der Befragten lehnt Kükentöten ab - Nicht alle Label, die Hersteller derzeit verwenden, sind gut verständlich - Befragte wünschen sich mehr Transparenz und Infor- mation Das massenweise Töten männlicher Küken soll ab 2022 ver- boten werden. Schon jetzt gibt es zahlreiche Initiativen, de- ren Betriebe ohne diese Praxis auskommen. Diese Eier sind beispielsweise mit einem Hinweis wie „ohne Kükentöten“ auf dem Karton im Handel erhältlich. In einer repräsentativen Umfrage der GfK ermittelten die Verbraucherzentralen die Einstellungen und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dieser Kennzeichnung. Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das Töten ist aber nicht alternativlos: Erzeugerinnen und Erzeuger können auch Bruderhähne trotz ihres geringen Fleischansatzes auf- ziehen und die Mehrkosten ausgleichen, indem sie die Eier der Schwesterhennen mit einem Preisaufschlag an- bieten. Eine andere Methode ist die Geschlechtsbestim- mung im Brutei mit anschließendem Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen. Im Handel finden sich zahlreiche Label, die Eier aus solchen Produktionsweisen auf dem Karton kennzeichnen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch nicht immer nachvollziehbar, was genau sich hinter den Labeln verbirgt“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ziel der Befragung war es daher, das Verständnis der Verbraucher:innen zu den Labeln und ihre Erwartungen daran zu ermitteln. Mehr Information gewünscht In einem Punkt sind die Ergebnisse der im Dezember 2020 durchgeführten Erhebung eindeutig: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab. Bei der Frage nach der Kennzeichnung ergibt sich hingegen ein heterogenes Bild: 45 Prozent finden den Hinweis „ohne Kü- kentöten“ für beide Alternativen ausreichend. 38 Prozent der Befragten akzeptieren diese Angabe nur, wenn die männlichen Küken tatsächlich aufgezogen und nicht nach der Geschlechtsbestimmung im Brutei aussortiert werden. Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten und Bruderhähne wird die Problematik der verschiedenen Label deutlich: Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) konn- ten immerhin 71 bzw. 68 Prozent der befragten Verbrau- cher:innen richtig einordnen. Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „Ohne Kükentöten“ (respeggt) kannten 56 bzw. 30 Prozent nicht. 46 Prozent nahmen an, dass hinter der Aussage „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. „Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kenn- zeichnungen nicht verbraucherfreundlich ist, das gilt be- sonders für die alleinige Angabe ‚ohne Kükentöten‘ “, sagt Holzäpfel. „Wir erwarten, dass Hersteller Hühnereier eindeutig kennzeichnen. Neben der eingesetzten Methode (Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnauf- zucht) sollte auch transparent gemacht werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden.“ Weitere Ergebnisse unter: www.verbraucherzentrale- bawue.de/umfrage-kuekentoeten Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Abrechnung findet am Dienstag, 30.03.2021 und Mittwoch, 31.03.2021 keine Spechstunde statt. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (tel. Voranmeldung) Am Donnerstag, 01.04.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest, bleiben Sie gesund! Ihr Praxisteam Dirk Molder Ich weblich 43, Mitarbeiterin bei Vetter-Pharma mit Festvertrag. Suche eine 2-3 Zi-Whg.mit EBK, Balkon oderTerras- se und Stellplatz. Haustiere Haltung sollte erlaubt sein. Da ich eine kleine , sehr ruhig, stubenrein Hündin habe. Tel:0151/11233159 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen ab sofort Pfl egefachkräfte (mit Examen) Arzthelfer/innen Heilerziehungspfl eger/innen Mit fl exibler Arbeitszeit, je nach Vereinbarung. Gerne auch ab 15:00 Uhr oder nur am Wochenende. Berufsanfänger und/oder Wiedereinsteiger werden eingearbeitet. Wir kommen Ihnen entgegen! Sprechen Sie mit uns! Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung an: Activpfl ege, Tannerstr. 4, 88267 Vogt oder informieren Sie sich unter: 0175 1616166 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de „Wer kümmert sich um mich wenn Frauchen nicht mehr ist?“ Bestattungsvorsorge! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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                    Ve rs ie ge lte O rig i- na lfa ss un ge n tra - ge n au f d er K un st- sto ff- Bi nd el ei ste fo lg en de P rä gu ng : Bü ro S ie be r Or ig in al fa ss un g Fassung vom 22.04.2013 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " A b ru n d u n g G rü n e n b e rg " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Bauordnungsrechtliche Vorschriften (BOV) gemäß § 9 Abs. 4 BauGB mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 16 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 36 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 64 9 Begründung – Sonstiges 66 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 69 11 Begründung – Bilddokumentation 70 12 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) 1.6 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.01.2013 (BGBl. I S. 95) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 809) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmswei- se zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dachkon- struktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdä- chern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Maximale Gesamthöhe von Nebengebäuden Die maximale Gesamthöhe (jegliche Gebäudeoberkanten) von Ne- bengebäuden (Garagen sind hiervon ausgenommen) gegenüber dem darunter liegenden natürlichen Gelände wird auf 3,50 m be- schränkt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; sie- he Typenschablonen) 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.10 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Richtung der Firstseiten von Pultdach- Hauptgebäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der traufseitigen Wände) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.13 Nebenanlagen und sonstige bauliche Anla- gen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 14 u. 23 BauNVO) 2.14 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden be- trägt 2 pro Einzelhaus. E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.15 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,70 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Telekommunikationslei- tung der Deutschen Telekom (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungs- leitungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,50 Telekommunikationsleitung 70 3 20-kV-Erdkabel Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.21 Niederschlagswasser- bewirtschaftung in dem Baugebiet Die Ableitung des in dem Baugebiet anfallenden Niederschlags- wassers erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser ist über die geplante Regenwasserkanali- sation in ein außerhalb des Planungsgebietes liegendes Retenti- onsbecken einzuleiten. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verun- reinigtem Wasser anfallen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.22 Private Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche An- lagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Flächen für Abgrabungen; die Fläche darf bis zu einer Tiefe von 0,50 m unter dem natürlichen Gelände abgegraben werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; Auf der Fläche ist eine Streuobstwiese anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierfür sind 47 Obsthochstämme (regionale Sorten) zu pflanzen sowie zu pflegen und der Acker als Extensivgrünland zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Private Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 2.25 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) Lampen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck-Lampen oder LED-Lampen) zu- lässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die Lampen sind in den Nachtstunden (22 – 06 Uhr) so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die nicht mehr als 8 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.26 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.27 Leitungsrecht 1 zu Gunsten des Versorgungsträgers (hier: Deut- sche Telekom) und der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Versorgungsträger (hier: Deutsche Telekom und EnBW Regional AG) und der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Leitungsrecht 3 zu Gunsten der Gemeinde Baindt für den Regen- bzw. Schmutzwasserkanal. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 1 LR 2 LR 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 2.30 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.31 Zu pflanzender Obsthochstamm; variabler Standort innerhalb der privaten Grünfläche als Ortsrandeingrünung. In den Flächen für Abgrabungen sind Baumpflanzungen unzulässig. Es sind aus- schließlich regionaltypische Sorten zu pflanzen (siehe Sortenliste im Kapitel "Hinweise und Zeichenerklärung"). (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.32 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u. g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitter-Pappel Populus tremula Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Alpen-Heckenkirsche Lonicera alpigena Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.33 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Abrundung Grünenberg" der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 3 Bauordnungsrechtliche Vorschriften (BOV) gemäß § 9 Abs. 4 BauGB mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zum Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangs- überdachungen etc.) sowie für Garagen und sonstige Nebenan- lagen (z.B. Geräteschuppen etc.) andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig). Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 22.04.2013 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand)