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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 709 Ergebnisse in 31 Millisekunden gefunden.
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Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Hinweis: Wie der rechtsfähige Verein ist auch der nicht rechtsfähige Verein rechtlich selbständig. Auch für ihn gelten im Wesentlichen die Vorschriften des BGB über den Verein. Der Unterschied zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen Verein ist in erster Linie ein technischer: Der rechtsfähige Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hinweis: Die Gründung eines Vereins führt noch nicht zu seiner Rechtsfähigkeit. Der Verein ist nach der Gründung zunächst ein nicht rechtsfähiger Verein. Rechtsfähig wird der Verein erst durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts. Demgegenüber erlangen wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Verleihung. In Baden-Württemberg sind für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Daher sind rechtsfähige wirtschaftliche Vereine selten. Ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht, hat für den im Namen des Vereins Handelnden rechtliche Auswirkungen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, neben dem Verein auch die Handelnden persönlich. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob die Handelnden Vorstandsmitglieder oder ob sie überhaupt Vereinsmitglieder sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt waren. Diese Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll unter anderem dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem gesetzlich nicht gesicherten Vereinsvermögen das Privatvermögen des Handelnden zu Haftungszwecken zugänglich machen. Hinweis: Die Haftung der handelnden Person besteht gegenüber einer Person, die Vereinsmitglied ist, nur, wenn das Vereinsmitglied mit dem Verein wie eine außenstehende Person in geschäftlichen Kontakt tritt, also mit der handelnden Person ein Geschäft ohne direkten Bezug zu seiner Mitgliedschaft und Stellung im Verein abschließt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Persönliche Absicherung

Der Einstieg in die Selbständigkeit bedeutet für Sie gleichzeitig den Ausstieg aus dem sozialen Netz. Ein Unfall oder eine längere Krankheit kann Ihre Zukunft und die Ihrer Familie gefährden. Sie sollten daher beim Umfang ihres Versicherungsschutzes Ihre besonderen Risiken bedenken. Folgende Risiken sollten mit einer Versicherung abgedeckt sein: Krankheit Selbständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Sie können zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Verlassen Sie jedoch die gesetzliche Krankenversicherung, können Sie später nicht mehr zurückkehren. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, wenn Sie sich selbständig machen wollen. Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Die Krankenversicherung sollte daher alle wichtigen Lebenshaltungskosten während der ersten sechs Krankheitswochen abdecken. Auch eine Krankentagegeldversicherung ist empfehlenswert. Ein Krankentagegeld hilft Ihnen, Einkommensausfälle aufgrund längerer Erkrankung wenigstens zum Teil auszugleichen. Unfall Eine Unfallversicherung greift, wenn durch Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen während der Arbeit und auf den arbeitsbedingten Wegstrecken. Ob Sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, teilt Ihnen die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft nach Eingang Ihrer Gewerbeanmeldung mit. Eine private Unfallversicherung umfasst zusätzlich Unfälle zu Hause, in der Freizeit, im Beruf und auf der Straße rund um die Uhr. Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Eine Erkrankung oder ein Unfall kann zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Preise und Leistungen der Versicherungen. Pflegebedürftigkeit Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind dort auch pflegeversichert. Sie können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Damit Leistungen wie zum Beispiel ein Pflegeheim abgedeckt sind, können Sie ergänzend eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Rente Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Lassen Sie sich beraten, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Beachten Sie, dass für einige Selbständige (je nach Branche) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Daneben ist eine private Vorsorge für Alter und Familie möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Förderprogramme für Auslandsaufenthalte

Erasmus+ (2021 - 2027) ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert die europäische Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften aus verschiedenen Ländern Europas. Hierdurch sollen die Hauptziele des Programms „Inklusion und Vielfalt“, „Digitaler Wandel“, „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ und „Demokratische Teilhabe“ erreicht werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Leitaktionen von Erasmus+ in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung ist in Deutschland die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) zuständig. Informationen zum Programm Erasmus+, zu Anträgen und Ansprechpersonen in Baden-Württemberg können auch dem Internetauftritt des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) entnommen werden. Als Nationale Agentur für EU-Programme im allgemein bildenden Schulbereich informiert und berät der Pädagogische Austauschdienst (PAD) Sie und interessierte Institutionen zu allen Fragen rund um das EU-Bildungsprogramm Erasmus+. "Jugend in Aktion" ist der Programmteil für alle jungen Menschen im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen können damit Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung sammeln. Das Programm will Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Aber auch Fachkräfte der Jugendarbeit sollen innerhalb des Programms ihre Kompetenzen weiterentwickeln können. Gefördert werden können hier zum Beispiel Jugendbegegnungen oder Kooperationspartnerschaften. Die Informations- und Beratungsstelle (IBS) ist seit über 25 Jahren eine Bildungsplattform, die kostenlos und unabhängig über Möglichkeiten informiert, weltweit berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Mit Hilfe der eingestellten Datenbank bekommen Sie umfassende Informationen zu beruflichen Auslandsaufenthalten und einen Überblick über die verschiedenen Angebote. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt ebenfalls die internationale Zusammenarbeit mit diversen Austausch- und Kooperationsprogrammen. Die Baden-Württemberg Stiftung fördert mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM den internationalen Austausch von Studierenden, Berufstätigen am Beginn ihrer Karriere sowie Schülern.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weiterbildung für Ältere

Landeszentrale für politische Bildung Mehr als 1.000 Veranstaltungen wie zum Beispiel Seminare, Tagungen, Vorträge oder Ausstellungen veranstaltet die Landeszentrale für politische Bildung jährlich. Die Offenen Seminaren und Veranstaltungen richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg. Volkshochschulen In Baden-Württemberg gibt es 161 Volkshochschulen mit rund 633 Außenstellen, die unter anderem eintägige Intensivkurse, Kompaktangebote am Wochenende oder Langzeitlehrgänge und Ferienkurse anbieten. Sie ermöglichen lebenslanges Lernen für Menschen jeden Alters. Das Spektrum umfasst unter anderem die Programmbereiche „Gesellschaft – Politik – Umwelt“, „Kultur – Gestalten“, „Gesundheit“ sowie „Sprachen“. Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Ulm (ZAWiW) Das ZAWiW richtet sich mit seinem Angebot an alle Generationen, insbesondere an ältere Menschen. Gerade im Bereich Internet und digitaler Kommunikation, auch über Ländergrenzen hinweg, eröffnet sich Ihnen hier ein breites Betätigungsfeld. Ordentliches Studium Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) erfüllen, können Sie sich regulär um einen Studienplatz an einer Hochschule Ihrer Wahl bewerben. Für Sie gelten dann die gleichen Bedingungen und Fristen für Leistungsnachweise, Zwischenprüfungen und Prüfungen wie für Bewerber eines Erststudiums. Das Studium schließt mit einer Hochschulprüfung ab. Nach einem erfolgreichen Studienabschluss (z.B. Bachelor) können Sie einen weiterführenden Studiengang mit Abschluss Master und später eine Promotion anstreben. Gasthörerschaft an der Hochschule Wenn Sie sich in einzelnen Wissensbereichen weiterbilden oder Ihre Kenntnisse auffrischen möchten, ohne Prüfungen oder einen Abschluss anzustreben, können Sie Gasthörer werden. Das Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung sind in der Regel keine Voraussetzung für eine Gasthörerschaft. Gasthörern steht ein breites Fächerspektrum zur Auswahl. Ausgenommen sind Fächer mit Zulassungsbeschränkungen und spezielle Seminare oder Übungen. Gasthörer können und müssen ihr Studium selbst planen - eine Betreuung oder Studienbegleitung durch die Hochschule ist nicht vorgesehen. Einige Hochschulen bieten freiwillig spezielle Beratungs-, Orientierungs- und Begleitveranstaltungen für ältere Studierende an und fassen diese Angebote unter dem Begriff "Seniorenstudium" zusammen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nahverkehr

Bus Die Gemeinde Baindt ist an den Verkehrsverbund bodo angeschlossen, der im öffentlichen Nahverkehr den Bodenseekreis und den Landkreis Ravensburg verbindet. Bahn Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Informationen zu Zugverbindungen erhalten Sie bei der Deutschen Bahn . Auto Die Gemeinde Baindt ist an die Bundesstrasse 30 angeschlossen.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist für alle da, die nicht mehr selbst für sich sorgen können oder Hilfe für besondere Lebenslagen benötigen. Damit jeder ein menschenwürdiges Leben führen kann. Wenn niemand anderes helfen kann und keine oder wenig Ansprüche bei den Sozialversicherungen bestehen, dann hilft die Sozialhilfe ebenso mit Beratung, Geld- oder Sachleistungen. Sie können als bedürftige, erwerbsfähige Person Bürgergeld für ihren Lebensunterhalt beantragen. Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dies gilt für Sie, wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, Arbeit suchen oder in Ihrer Arbeit zu wenig für den Lebensunterhalt verdienen. Sie können als bedürftige, nicht erwerbsfähige Person für ihren Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Dies gilt für Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze von mindestens 65 bis 67 Jahren erreicht haben. Oder wenn Sie über 18 Jahre alt sind und wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht arbeiten gehen können. Als bedürftige, nicht erwerbsfähige Person können Sie für Ihren Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Dies gilt für Sie, wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch Kinder unter 15 Jahren können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie als Eltern oder Elternteil selbst voll erwerbsgemindert sind oder die Kinder bei anderen Personen leben. Was die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt bieten: Sie können Ihre laufenden Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs decken. Wenn Sie schwerbehindert mit Merkzeichen G, alleinerziehend, schwanger oder ein Mensch mit weiteren Voraussetzungen sind, können Sie im Einzelfall weitere Leistungen erhalten. Einmalige Anschaffungen von Ihnen werden ebenfalls bezahlt, wie die Erstausstattung für einen Haushalt oder bei Schwangerschaft und Geburt. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe sind für Ihre Kinder möglich. Weitere Hilfen der Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege: Hilfen zur Pflege ergänzen Ihre Pflegeversicherung oder ersetzen die Pflegeversicherung, wenn Sie keine Pflegeversicherung haben. Die Höhe Ihrer Pflegeleistung ist abhängig vom persönlichen Bedarf an Pflege. Wenn Sie mehr Pflege benötigen, bekommen Sie eine höhere Leistung. Weitere Hilfen sind zum Beispiel die Blindenhilfe und die Übernahme von Bestattungskosten. Tipp: Alles Wissenswerte rund um die Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hinweis: Als Mensch mit einer Behinderung können Sie auch Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Diese Leistung können Sie nutzen, wenn Sie Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, an Bildung oder am Arbeitsleben oder Hilfen zur medizinischen Rehabilitation benötigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Die weiteren Bestimmungen sind weitgehend identisch mit denen der Kommunalwahl. Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis. Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im Wahlkreis zu wählen sind. Hinweis: Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis. Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Aufgaben Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem: Regionalplanung Landschaftsrahmenplanung Regionalverkehrsplanung regionale Wirtschaftsförderung Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest, entscheidet über Angelegenheiten des Verbands, wenn nicht die oder der Verbandsvorsitzende beziehungsweise die Regionaldirektorin oder der Regionaldirektor zuständig sind und kontrolliert die Verwaltung des Verbands. Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene), legt den Haushalt fest (Finanzen), entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung), entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Verbands (Personal). Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bericht_23_05_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 26.05.2023
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    Lage & Anfahrt Baindt liegt im nördlichen Schussental, nahe der Oberzentren Ravensburg und Weingarten. Die Gemeinde Baindt ist an die Bundesstrasse 30 angeschlossen. Bitte reisen Sie nach Möglichkeit nach Baindt mit dem öffentlichen Nahverkehr . Entfernung nach Ravensburg: 11,7 Kilometer Entfernung nach Weingarten: 4,8 Kilometer Entfernung nach Friedrichshafen Bodensee: 31 Kilometer Autobahn: A 96 30 km Flughafen: Friedrichshafen 25 km Memmingen 61 km Bahnhof: Niederbiegen 2 km Gemeinde Baienfurt[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024

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