Kommunalpolitik Denken wir noch einmal an das zurückliegende Jahr, so wurden aus kommunalpolitischer Sicht im November und Dezember richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Unter strengen Hygieneauflagen haben alle Gemeinde- rats-sitzungen seit Beginn der Pandemie stattgefunden, so auch die Klausurtagung im November. Fischerareal Städtebaulicher Entwurf des Fischerareals Zeitlich nicht aufschiebbar war diese Tagung, da über den städtebaulichen Entwurf und die Rahmenbedingun- gen für das Konzeptvergabeverfahren im Fischerareal zu beraten war. Das Fischerareal und die Ortsmitte liegen im Sanierungsgebiet, das bis 2024 abgeschlossen sein muss. Ausgiebig diskutiert hat das Gremium darüber wie das Fischerareal einmal aussehen soll. „Wie gelingt es, ein buntes, vielfältiges Quartier zu schaffen und dabei bezahl- baren Wohnraum mit Qualität zu erhalten?“ „Wie bekom- men wir es hin, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch im Alter gut in Baindt leben können?“, diese Fragen hat sich das Gremium unter Begleitung des Architekturbüros Gauggel und Gütschow aus Tübingen gestellt. Letztendlich war man sich einig und hat in der Sitzung im Dezember die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Gebäude auf dem Dorfplatz Auch darüber wurde im Gremium gesprochen. Im Zusam- menhang mit der ärztlichen Versorgung und den künftig drei Hausärzten in Baindt, wird das Gremium in nächster Zeit entscheiden, ob es ein Gebäude mit entsprechender Nutzung in der Ortsmitte geben wird. Dieses Thema ist wohl für das gesamte Schussental spannend, so dass es Baindt zu einer Karikatur von Rainer Weishaupt in der Ausgabe der Schwä- bischen Zeitung vom 05. Dezember 2020 geschafft hat. „Über ein Ärztehaus auf dem Baindter Dorfplatz wollte Bürgermeisterin Simone Rürup nicht reden - es soll mehr „ein Haus für gesundheitliche Dienstleistungen“ sein. Das ist ein Universitätsklinikum ja auch. Somit wird Baindt zum Pilgerort für alle Kranken der Region, wird nebenbei zum Kurort erhoben, und obendrein ist ein Problem definitiv gelöst: die Belebung des Dorfplatzes.“ So der Untertitel unter der Karikatur in der Schwäbischen Zeitung. Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 8. Januar 2021 Nummer 1 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jahresrückblick 2020 Ein außergewöhnliches Jahr ging durch Baindt… Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gremienarbeit Trotz Corona hat der Gemeinderat ein straffes Arbeits- programm abgearbeitet. In 14 Gemeinderatssitzungen und vier Bauausschusssitzungen wurde konstruktiv und oft lange diskutiert, um dann zu guten Entscheidungen zu kommen. Herzlich danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement für unsere Gemeinde. 2020, da war vor allen Dingen Corona, wenn man das Jahr Revue passieren lässt. Auch unser Gemeindeleben wurde davon stark beeinflusst und ein stückweit überschattet. Bereits im Frühjahr mussten Kin- dergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen, Gastrono- mie und vieles mehr vorübergehend geschlossen werden und am Ende des Jahres wieder. Doch zeigte sich in dieser Zeit auch, was wir für tolle Men- schen in der Gemeinde haben und wie stark der Zusam- menhalt ist. In kurzer Zeit wurden über 1000 Mund-Na- sen-Bedeckungen von unseren Bürgerinnen und Bürgern genäht und im Rathaus abgegeben, damit diese von un- seren Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgeholt werden konnten. Bereits nach einmaligem Aufruf im Amtsblatt haben sich unter dem Motto „Baindter halten zusammen“ Privatpersonen und Vereine gemeldet, die sich bereit er- klärt haben anderen zu helfen. Sehr stolz hat mich das auf unsere Gemeinde gemacht.! Bei so viel Pandemie gerät fast in Vergessenheit, dass sich in Baindt trotz Corona einiges getan hat. So bleiben uns auch viele schöne und gewinnbringende Erlebnisse und Entwicklungen in Erinnerung. Öffentlichkeitsarbeit Neues Logo und neu gestalteter Internetauftritt Seit Januar 2020 zeigt sich die Gemeinde Baindt mit ei- nem neuen Logo sowie einer neu gestalteten Internet- seite. Übersichtlich und immer aktuell erfährt man hier das Neueste über unsere Gemeinde, selbstverständlich barrierefrei und benutzerfreundlich! Fotowettbewerb Während des 1. Baindter Fotowettbewerbs sind viele schö- ne Bilder entstanden, die unsere Gemeinde aus unter- schiedlichen Perspektiven zeigen. Die Gewinnerin des Fotowettbewerbs freute sich über einen Rundflug über Baindt und das Schussental. Besuch des Ministers Manne Lucha „Wie wollen wir im Alter leben?“ dieses Thema beschäf- tigte Minister Manne Lucha, die Stiftungsvorstände der Stiftung Sankt Franziskus Stefan Guhl und Dr. Thorsten Hinz sowie Nicole Bauknecht und mich bei einem Treffen in Baindt. Die Rahmenbedingungen, wie bspw. Pflegekos- ten und Fachkräftemangel machen es den Verantwortli- chen nicht einfach, in Pflegeheime, so wie wir sie kennen, zu investieren. Vereine Fasnet Unsere Raspler konnten im Februar die 5. Jahreszeit noch unbeschwert genießen. Nachdem die Kinder aus den Kin- dergärten und der Schule befreit wurden, übernahmen die Narren beim Rathaussturm am Gumpigen Donners- tag die Macht. Jahreshauptversammlungen Aufgrund der Pandemie konnten die Jahreshauptver- sammlungen unserer Vereine gar nicht oder nur un- ter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Narrenzunft Raspler, der SV Baindt und der Mu- sikverein hielten ihre Hauptversammlungen deshalb mit Abstandsregeln und einem Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle ab. Manche Versammlung wurde verschoben oder wurde, wie bspw. von den Schalmeien, online durchgeführt. Trotz der widrigen Umstände, haben unsere Vereine zusammengehalten und versucht ihre ak- tiven und passiven Mitglieder und uns Baindter nicht aus den Augen zu verlieren. Sei es mit einem Kuchenverkauf auf dem Dorfplatz, über die sozialen Netzwerke oder mit einem Verkauf von Most und Gebäck als Last Minute Weihnachtsgeschenk. Danke für das Engagement unserer Vereine, haltet bitte weiterhin zusammen und lasst nicht nach, Corona geht vorbei! DRK Baienfurt-Baindt Trotz der vielen Arbeit, haben sie immer etwas zu lachen, die Ehrenamtlichen des DRK Baienfurt-Baindt beim Um- bau des neuen Bereitschaftsheims. Das Gebäude an der Grenze zwischen Baienfurt und Baindt erstrahlt bereits in neuem Glanz und so dürfen wir auf die Einweihung im Jahr 2021 gespannt sein. (Foto aus dem Jahr 2019) Volkstrauertag Eine kleine Abordnung der Soldatenkameradschaft, der Freiwilligen Feuerwehr und des Musikvereins, legte am Volkstrauertag coronakonform gemeinsam mit Bürger- meisterin Simone Rürup einen Kranz am Denkmal für die gefallenen Soldaten nieder. Reitergruppe Nach langem Ringen hat das Regierungspräsidium Tü- bingen Anfang Dezember 2020 offiziell mitgeteilt, dass die Errichtung einer Reithalle unter raumordnerischen Ge- sichtspunkten vertretbar ist und somit eine Abweichung vom Ziel der Raumordnung „regionaler Grünzug“ zugelas- sen werden kann. Die Gemeinde hatte mit dem Zielabwei- chungsverfahren Erfolg und die Reitergruppe Baindt kann nun am Standort des Reitplatzes ihre Reithalle bauen. Gu- tes Gelingen für unsere Reiterinnen und Reiter! Bildung Kindergärten Auch für unsere Kleinsten gab es schöne Neuigkeiten. Im Sommer konnte der Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond & Sterne“ eingeweiht werden. Im kommunalen Kinder- garten werden derzeit in sieben Gruppen Kinder ab dem Alter von einem Jahr betreut. Für unsere jungen Familien werden hier sowie im Kindergarten Sankt Martin und im Waldorf- kindergarten prima Betreuungsangebote für ihre Jüngsten angeboten. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Kinder- zahlen auch im Hinblick auf die neugeschaffenen Wohnge- biete entwickeln und welche Bedarfe sich in Zukunft stellen. Klosterwiesenschule Wir haben ein schönes, weiträumiges Schulgelände mit mehreren Gebäuden in denen derzeit knapp 160 Kinder in einer Ganztagesgrundschule in Wahlform unterrichtet Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und betreut werden. Die Gebäude sind zum Teil über 50 Jahre alt und weitreichende Entscheidungen für eine Sa- nierung stehen an, die auch den Haushalt der Gemeinde für die nächsten Jahre stark beeinflussen werden. Unum- stritten ist, dass wir handeln müssen, zukunftsorientiert und nachhaltig auch für die kommenden Generationen. Nachdem die Sanierung der Toiletten im grünen Gebäu- de Ende des Jahres 2020 beschlossen wurde und in den Sommerferien 2021 umgesetzt wird, wird der Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2021 die Richtung für eine weitere Sanierung vorgeben. Wir sind auf einem guten Weg und werden unsere Klosterwiesenschule auch für die Zukunft stark machen! Infrastruktur Bushaltestellen Im öffentlichen Personennahver- kehr ist verstärkt auf die Bedürfnis- se von Menschen mit Einschränkun- gen zu achten. So wurden die Bushal- testellen „Marswei- ler Hochbehälter“ und „Blindenschu- le“ umgebaut, da- mit ein Ein- und Aussteigen für alle Menschen einfa- cher möglich ist. Außerdem ist ein niedriger Ein- und Ausstieg auch mit Kinderwagen, Rollator oder schwerem Gepäck eine Er- leichterung. In diesem Jahr werden die beiden Bushal- testellen in der Gartenstraße in Angriff genommen und barrierefrei umgebaut. Friedhof Unser Friedhof verändert sich, so wurden Wege saniert, der Eingang barrierefrei gestaltet und in diesem Zusam- menhang auch die Bepflanzung aufgewertet. Die Stauden haben in jeder Jahreszeit ihren Reiz und leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Artenvielfalt. In diesem Jahr wird der Bereich von Seite der Ausseg- nungshalle kommend neu bepflanzt und damit einher- gehend die Möglichkeit für anonyme und halbanonyme Bestattungsformen geschaffen. Bauhof Angrenzend an das Fischerareal wurde auf dem Gelän- de des Bauhofs eine neue Halle errichtet, so dass unsere Bauhofmitarbeiter, die die unterschiedlichsten Arbeiten zu erledigen haben, von der Pflege der 12 Retentionsbecken, der Spielplätze und Grünflächen bis hin zu Winterdienst und Sanierungsarbeiten an den Gemeindestraßen, gut ausgestattet sind! Fischerareal Wie bereits berichtet, tut sich etwas im Fischerareal und so wurden die Ortsbild prägenden landwirtschaftlichen Gebäude der Familie Fischer im Frühjahr letzten Jahres abgerissen, damit neuer Wohnraum und der Feneberg Lebensmittelmarkt entstehen können. Wohnen in der Gemeinde Baugebiet Geigensack Erweiterung 31 Bauplätze hat die Gemeinde geschaffen, die derzeit be- baut werden. Vor allen Dingen Familien erfüllen sich ihren Wohn- und Lebenstraum und bauen ihr Eigenheim. Baindt ist ein attraktiver Wohnort für Menschen jeden Alters! So wurden auch im Baugebiet Marsweiler Ost insgesamt 19 Bauplätze im vergangenen Jahr im Einheimischenmodell und nach Höchstgebot veräußert. Ortsansässige sowie Zugezogene werden hier in den nächsten Jahren ihr zu Hause finden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung Attraktive Bauplätze für die Gewerbeansiedlung sind im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung entstanden. Ziel der Gemeinde ist es, vor allen Dingen den örtlichen Gewerbe- treibenden die Möglichkeit zu bieten, sich in der Gemeinde weiter zu entwickeln und damit ihre Zukunft zu sichern. Darüber hinaus ist es natürlich auch im Interesse einer Kommune, weitere mittelständische Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende für die Gemeinde Baindt zu ge- winnen. Dadurch sollen Arbeitsplätze in der Gemeinde geschaffen und die Gewerbesteuereinnahmen auf sichere Beine gestellt werden. Baugebiet Grünenberg/Stöcklisstraße Ein weiteres Wohngebiet wurde im vergangenen Jahr am Grünenberg / Stöcklisstraße erschlossen. Die Erschlie- ßungsstraße wurde gebaut und Anschlüsse und Leitungen verlegt. Mit einem Verkauf der neun Bauplätze ist Ende des Jahres 2021 zu rechnen. Klimaveränderung Vortrag von Roland Roth Gefühlt die letzte „normale“ Veranstaltung vor Corona in der sehr gut besuchten Schenk-Konrad-Halle, war der Vortrag von Roland Roth, dem Wetterexperten der Wet- terwarte Süd. Sehr nachdenklich stimmten seine Aus- führungen und uns allen sollte spätestens nach diesem wiederum viel zu trockenen Jahr klar sein, dass wir ein Handeln nicht mehr „schieben“ können, sondern genau jetzt tätig werden müssen. Wetterstation Zumindest ein kleiner Beitrag, um die Wetterentwicklun- gen aufzeigen zu können, ist in diesem Zusammenhang die Wetterstation auf dem Gelände der Klosterwiesen- schule. Die hier gemessenen Daten werden an die Wet- terwarte Süd mit Sitz in Bad Schussenried übermittelt und ausgewertet. Eine Veränderung unseres Wetters zeigt sich darin, dass das Wetter schon nach wenigen Kilometern ein völlig anderes ist. Starkregen So hat das Starkregenereignis im August mit knapp 30 überfluteten Kellern verteilt im gesamten Gemeindege- biet und überschwemmten Straßen unsere Bürgerinnen und Bürger schockiert. Abwasserkanäle und Bäche sind für solche Wassermassen in so kurzer Zeit nicht ausge- richtet und aufnahmefähig. Die Freiwillige Feuerwehr und der Bauhof waren unermüdlich im Einsatz und haben un- terstützt, wo immer es notwendig war. Unseren Einsatz- kräften an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön! Damit wir für die Zukunft gerüstet sind betreibt die Ge- meinde in diesem Zusammenhang ein Starkregenrisiko- management. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat hierzu im November stattgefunden. Leider war es nur online möglich, unsere Bürgerinnen und Bürger zu infor- mieren, dass jeder Einzelne gefordert ist, sei es bspw. mit technischen Vorkehrungen oder mit einer Bepflanzung anstelle einer Versiegelung, auf dem eigenen Grundstück, Möglichkeiten zu schaffen, dass das Wasser umgeleitet wird oder versickert. Allerdings darf dies niemals dazu führen, dass der Nachbar dann mehr beeinträchtigt wird. Artenvielfalt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Bei diesem Thema sind wir alle gefordert, egal ob private Haushalte, Landwirte, Gewerbetreibende und Kommune. Wir benötigen mehr wertvolle Grünflächen! Zwar wohnen wir mitten im Grünen, doch ist uns gar nicht bewusst, wie wenig wertvoll viele Grünflächen sind. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband hat unser Bau- hof Grünflächen und temporäre Brachflächen eingesät und in mehreren Bereichen das Straßenbegleitgrün neu angelegt. Die Schaffung dieser „Naturnah dran“-Flächen ist ein Projekt des NABU, der die Artenvielfalt der Pflanzen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und Insekten durch die Schaffung neuer Lebensräume erhalten will. Wir dürfen uns auf ein blühendes Frühjahr freuen! Danke auch unseren Landwirten, die mit den mehrjähri- gen Ackerblühstreifen einen Beitrag zum Erhalt der biolo- gischen Vielfalt leisten. Vielleicht nehmen in diesem Jahr noch mehr Landwirte an dieser Aktion teil, das wäre schön und wichtig! Doch, wie gesagt das ist unser aller Thema und wir alle müssen handeln! Mobilität Die Zeichen stehen auf Klimaneutralität und Reduzierung des CO2 -Ausstoßes. Neben der Förderung der Elektro- mobilität durch die Anschaffung eines E-Autos für den Bauhof und eines Dienstwagens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, wirbt die Gemeinde auch dafür, verstärkt auf das Fahrrad umzusteigen. Bereits zum 2. Mal beteiligte sich Baindt beim „Stadtradeln“. So waren mehrere Teams für 3 Wochen so gut es ging mit dem Fahrrad unterwegs. Es wäre schön, wenn in diesem Jahr noch mehr Menschen Lust darauf hätten, ihrer eige- nen Gesundheit und unserer Umwelt etwas Gutes zu tun. Noch viele Themen könnte man an dieser Stelle nennen, die uns beschäftigt haben und die uns im neuen Jahr beschäftigen werden. Baindt entwickelt sich und ist eine attraktive Gemeinde mit tollen Menschen! Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemein- deverwaltung, egal ob diese in der Klosterwiesenschule, im Kindergarten, beim Bauhof oder im Rathaus tätig sind. Im zurückliegenden Jahr war oft pragmatisches Handeln gefordert und alle mussten mit anpacken. Ich bin dankbar, dieses Team an meiner Seite zu wissen. In der Verwaltung im Rathaus sind wir „schlank“ aufgestellt und allein beim Blick darauf, was sich im Bereich der Wohn- und Ortsent- wicklung oder bei den Investitionen in unsere Schule tut, ist festzustellen, dass hervorragende Arbeit geleistet wird. Doch was wären wir ohne unsere ehrenamtlich Tätigen! Sie sind für unser Gemeindeleben unverzichtbar und unglaub- lich wertvoll. Vielen Dank den aktiven in der Feuerwehr, im Roten Kreuz, in unseren Vereinen, im Helferkreis, in den örtlichen Institutionen und in unseren Kirchen. Sie machen Baindt liebenswert und durch Sie ist Baindt Heimat! Dann waren unsere pflegenden Angehörigen in diesem Jahr besonders stark gefordert. Ist Pflege schon an sich eine fordernde Aufgabe, so hat es Corona noch fordern- der gemacht. Sie waren noch mehr als sonst auf sich allein gestellt, viele Kontakte fehlten und fehlen. Danke für ihr Tun im Stillen, ihre Arbeit ist unbezahlbar und un- glaublich wertvoll. Stellvertretend für alle in den Kirchengemeinden Wirken- den und Tätigen, bedanke ich mich bei Pfarrer Bernhard Staudacher und Pfarrer Martin Schöberl für das ausge- sprochen angenehme Miteinander. Danke all jenen, die unsere Gesellschaft tragen, seien es die Handel- und Gewerbetreibenden, die Selbständigen, die Arbeiter und Angestellten, nicht zu vergessen, die Landwirte, sie alle sorgen dafür, dass es uns gut geht und dass wir uns wohlfühlen. Nun beginnt mein drittes Jahr in Baindt und ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und mit Zuversicht in die- ses neue Jahr mit hoffentlich wieder mehr Begegnung blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2021 Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2021 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2021 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2021 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2021 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ser- vice/323830/baindt.do Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwal- tung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.sta- varache@baindt.de Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 6 Unsere Austrägerin Sofia Ziegler hat bis letzter Woche das Amtsblatt zum letzten Mal ausgetragen. Sie hat das Amtsblatt über zwei Jahre in ihrem Bezirk 6 zur Zufrie- denheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 8. Januar 2021 übernimmt Tim Raubald den Be- zirk von Frau Ziegler. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer von Herrn Raubald wird mit der Straßenliste veröffentlicht. Information zur Grundsteuer In den nächsten Tagen erhalten Sie die Grundsteuerbe- scheide für das Jahr 2021. Diese werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrund- steuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteu- erreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbe- scheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurech- nen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwert- modell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemes- sungsgrundlage der Grund steuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steu- ermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweili- gen Hebesatz der Gemeinde Baindt multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu mög- lich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungs- veränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussicht- lich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstücks eigentümer*innen von der Finanz- verwaltung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklä- rung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grund- steuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwen- dende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde Baindt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanz- amts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird der Gemeinde Baindt voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermä- ßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grund- steueraufkommen zu erreichen. Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen, die sich über die Dinge ziehn. Ich werde den letzten vielleicht nicht vollbringen, aber versuchen will ich ihn. Rainer Maria Rilke In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Norbert Herz Herr Norbert Herz war seit der letzten Kommunalwahl 2019 Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. Darüber hinaus vertrat er die Gemeinde im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Die Mitbürgerin- nen und Mitbürger haben ihm bei der Kommunalwahl durch eine hohe Stimmenzahl ihr Vertrauen ausgesprochen. Herr Norbert Herz übte das ihm durch die Bürgerschaft übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken Norbert Herz für sein ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde, behalten ihn als sehr geschätzten Gemeinderatskollegen in Erinnerung und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie und vor allen Dingen seinen beiden Töchtern. Für die Gemeinde Baindt und die Damen und Herren des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangs läufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Fi- nanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finan- zen/grundsteuer/. Regierungspräsidium Tübingen Managementplan für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« - Bekanntgabe der Fertigstellung - Die Bearbeitung des Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« ist abge- schlossen. Der Managementplan stellt die Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie par- zellenscharf dar. Er benennt die Ziele und Maßnahmen, die der Erhaltung dieser Lebensräume und Arten, ggf. der Verbesserung ihres Zustands sowie ihrer Entwick- lung dienen sollen. Der Planentwurf mit den Ziel- und Maßnahmenvorschlä- gen wurde mit einem örtlichen Beirat diskutiert und be- raten, der die gesamte Planerstellung begleitet hat. Im Beirat waren die von der Planung berührten Gemeinden, Berufs- und Interessengruppen vertreten (Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Klettern, Industrie- verband Steine und Erden). In der nun vorliegenden Endfassung des Plans sind ver- schiedene Stellungnahmen zum Planentwurf aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 14. September bis zum 9. Oktober berücksichtigt. Die Endfassung des Plans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« kann ab 21.12.2020 an folgenden Stellen zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden: • Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Terminvereinbarung: Tel. 07071/757-5310 • Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Kreishaus II, Gartenstr. 107, 88212 Ravensburg Terminvereinbarung: Tel. 0751/85-4210, E-Mail BU@rv.de Zusätzlich kann der Managementplan ab 18.12.2020 im Internet abgerufen werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/map-endfassungen oder: www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien > Management und Sicherung > MaP Endfassungen > Regierungsbezirk Tübingen Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de > Unsere Themen > Umwelt: Natur- und Artenschutz > Natura 2000: Was ist Natura 2000? (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Sei- ten/Natura2000-Karte.aspx) www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien) Für Fragen zum Managementplan wenden Sie sich an René Szymkowiak: Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen E-Mail: rene.szymkowiak@rpt.bwl.de; Telefon: 0 70 71 / 757 - 52 07 Einwohnerstatistik Zeitraum 01.01.2020 bis 16.12.2020 Bewegungsart Einwohner Einwohner Einwohner Deutsche Deutsche Deutsche Ausländer Ausländer Ausländer gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich Anfangsbestand 5321 2624 2697 4716 2300 2416 605 324 281 Geburten 31 11 20 28 10 18 3 1 2 Sterbefälle 37 22 15 36 21 15 1 1 0 Zuzüge 366 173 193 249 109 140 117 64 53 Umzüge 107 51 56 98 46 52 9 5 4 Wegzüge 363 181 182 260 121 139 103 60 43 Endbestand 5318 2605 2713 4697 2277 2420 621 328 293 Saldo Geburten / Sterbefälle -6 -11 5 -8 -11 3 2 0 2 Saldo Wanderungen 3 -8 11 -11 -12 1 14 4 10 Saldo -3 -19 16 -19 -23 4 16 4 12 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressour- cenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. ei- nes Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten bleibt oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaf- ten soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 € geplant. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Über- geleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirk- samen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermit- telter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investiti- onstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamt- finanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszah- lungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflich- tungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 9 Mio. € (2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €). Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 ab- gebildet. • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskos- ten 40.000 €, 2022 Planungskosten • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grün- flächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförder- programm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge - Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasser- bauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach: 2021: 250.000 € • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr - Ersatzbeschaffung LF 20 - 2022 - 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Um- setzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditäts- stand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang. abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Ge- meinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbezie- hen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bür- gerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Mars- weilerstraße Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Ände- rung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Än- derung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person not- wendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 09. Januar/Sonntag, 10. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 10. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 - 18.00 Uhr ge- öffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Januar 12.01. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 30.01. Narrenbaumstellen Dorfplatz Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Karl Stephan feierte am 17.12.2020 seinen 80. Geburtstag, Herr Oskar Fregin am 30.12.2020 seinen 80. Geburtstag und Frau Lieselotte Veeser am 01.01.2021 ihren 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Simone Rürup überbrachte den Jubilaren Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir sagen danke! Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen zurückblicken, auf eine Zeit voller Erlebnisse. Wir haben unsere Gedanken rückblickend auf das Jahr 2020 schweifen lassen und trotz der aktuellen Gegeben- heiten, ein Lächeln auf unseren Lippen festgestellt. Hand in Hand war es uns möglich Ihren Kindern die best- möglichste Begleitung, Unterstützung und Behütung zu ermöglichen. Daher möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Fami- lien bedanken. Denn ohne Sie wäre all dies nicht möglich gewesen. Normalerweise stellte unsere alljährliche Weihnachtsfeier in gemütlicher Runde einen krönenden Abschluss dar. Dies war leider nicht wie gewohnt möglich und so kamen wir ins Umdenken. Wie könnte sie nur stattfinden? Online? Mit allen Familien? Die Gedanken des Teams drehten sich und doch war uns klar, dass online zwar viel möglich ist, jedoch der Geist der Weihnacht, das gemütliche Beisam- mensein und die schönen Gespräche nicht über ein sol- ches Portal transportiert werden könnten. So kam uns die Lösung. Eine „Weihnachtsfeier to go Ta- sche“ musste her. Ein feiner Tee, leuchtender Kerzenschein, ein kleiner Gau- menschmaus, eine bezaubernde Weihnachtsgeschichte und Adventslieder wurden von uns, für jede Familie, zu- sammengestellt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Wir wünschen Ihnen einen tollen Start ins Jahr 2021. Auf eine weiterhin tolle Zusammenarbeit freuen wir uns sehr. Ihr Team des Kindergarten St. Martin Zur Information Regierungspräsidium Tübingen Gemeinsam die Pandemie bewältigen! Freiwillige Helferinnen und Helfer für Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen gesucht Voraussichtlich Anfang Januar soll in Baden-Württem- berg ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfü- gung stehen. Entsprechend bereitet sich auch der Re- gierungsbezirk Tübingen mit Hochdruck auf die Impfung der Bevölkerung vor. Ab 15. Dezember 2020 werden zwei Zentrale Impfzentren in Ulm (Messe) und Tübingen (Paul- Horn-Arena) sowie ab 15. Januar 2021 jeweils ein Krei- simpfzentrum pro Landkreis an folgenden Orten einge- richtet: • Alb-Donau-Kreis: Ehingen, Alb-Donau-Center • Landkreis Biberach: Ummendorf, Gemeindehalle • Landkreis Bodenseekreis: Friedrichshafen, Messe • Landkreis Ravensburg: Ravensburg, Oberschwaben- halle • Landkreis Reutlingen: Reutlingen, Kreuzeiche-Stadion, Tribünengebäude • Landkreis Sigmaringen: Hohentengen, ehemalige Ka- serne Sporthalle • Landkreis Tübingen: Tübingen, Paul-Horn-Arena • Zollernalbkreis: Meßstetten, ehemalige Zollern-Alb-Ka- serne Zusätzlich wird es Mobile Impfteams geben, die Angehö- rigen vulnerabler Gruppen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen. „Mit den neuen Impfstoffen sehe ich eine realistische Chance, dass wir im kommenden Jahr die Coronapan- demie ein gutes Stück hinter uns lassen können. Damit verbunden sind aber weiteres Durchhaltevermögen und ein zusätzlicher Kraftakt. Wir brauchen für den Betrieb der Impfzentren einmal mehr in dieser Pandemie viel ehren- und hauptamtliches Engagement, bitte unterstützen Sie uns“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein E-Mail-Post- fach impfhilfebw@rpt.bwl.de eingerichtet, unter dem sich freiwillige Helferinnen und Helfer für die Unterstüt- zung der Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen mel- den können. Dazu werden Name / Vorname / Geburts- datum / Anschrift / Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail) / Ausbildung / gewünschter Einsatzort / zeitliche Verfüg- barkeit (mögliche Tageszeiten und mögliche Gesamt- dauer) von den Interessierten benötigt. Zusätzlich ist eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe erforder- lich. Diese und weitere Informationen gibt es im Internet des Regierungspräsidiums Tübingen auf der Startseite unter „Aktuelles“ > > „CORONA: Freiwillig Helfende für die Unterstützung in den Impfzentren gesucht“. Direkt zum Formular gelangt man über https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/ Einwilligungserklaerung_fuer_Freiwillige_Helfer_in_ den%20Impfzentren_des_Landes_einschliesslich_DSE. pdf Entlang ihres jeweiligen Bedarfs werden die Impfzentren dann direkt mit infrage kommenden Helferinnen und Hel- fern Kontakt aufnehmen. Gesucht werden insbesondere: • Medizinisches Fachpersonal wie Pflegekräfte, Medi- zinisch-Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeu- tisch-Technische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfall- sanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr • Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmel- dung und bei der Dokumentation Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte nicht an das Re- gierungspräsidium, sondern an das E-Mail-Postfach der Landesärztekammerabfrage@laek-bw.de. Weitere In- formationen für Ärztinnen und Ärzte gibt es auch unter https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ news/aufruf-zur-mitwirkung-als-arzt-oder-medizinper- sonal-in-den-corona-impfzentren-des-landes/ Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Oktober 2020 - Ergebnisse - Straße Anzahl der ge- messenen Fahr- zeuge Anzahl der Über- schreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindig- keit km/h Thomas-Dachser-Straße 500 19 70 86 Wickenhauserstraße 305 60 50 81 Thumbstraße 41 8 7 28 Schachenerstraße 41 4 30 45 Gartenstraße 142 3 50 64 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 „Ich bin sehr beeindruckt und dankbar für all das, was in unserem Bezirk gerade im Gesundheitswesen aber auch im ehren- und hauptamtlichen Bereich, in den Schulen, in den Unternehmen, in der Verwaltung und von jedem einzelnen geleistet wird. Die Bewältigung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen, wir sind weiter alle ge- fragt“, betonte Tappeser. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist übergeordnete Katastrophenschutz-, Gesundheits- und Schulbehörde. Es ist seit Beginn der Coronapandemie als Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen und Schulen vor allem in einer koordinierenden Rolle aktiv. Dazu kommen Aufgaben wie die Auszahlung von Ent- schädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz an Be- triebe und Beschäftigte, Soforthilfen für gemeinnützige Vereine und andere Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrich- tungen, die Prüfung von Medizinprodukten und persönli- cher Schutzausrüstung wie etwa Masken und Desinfek- tionsmittel sowie die Rückabwicklung von Stornokosten für ausgefallene Schulreisen. Zur Bewältigung all dieser Aufgaben waren seit März 2020 bislang 164 zusätzliche Vollzeitäquivalente notwendig, die weitgehend aus dem eigenen Personalstamm des Regierungspräsidiums er- bracht wurden und werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Größere Nachfrage nach Grippeschutzimpfung Infolge der Corona-Pandemie wollen sich deutlich mehr Menschen gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen las- sen als sonst. Dies verknappt den Impfstoff, so dass es gilt, ihn gerecht und sinnvoll zu verteilen. Die Corona-Pandemie ändert weder etwas an den Imp- fempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) noch an den Reglungen zur Übernahme der Impfkosten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Es kann aber zu Engpässen in der Versorgung kommen, wenn sich nun weitaus mehr Menschen - auch aus dem nicht zu einer Risikogruppe gehörigen Personenkreis - impfen lassen wollen. Alle Krankenkassen, Ärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung sind daher darauf be- dacht, dass insbesondere diejenigen gegen die Grip- pe geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Impfempfehlungen und Kostenübernahme bleiben un- verändert Die STIKO empfiehlt die Impfung für bestimmte Risiko- gruppen. Daran hält sie auch trotz der Corona-Pande- mie weiterhin fest und begründet dies damit, dass zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesund- heitssystems der größte Effekt mit den verfügbaren Grip- peimpfstoffen erzielt werden kann, wenn die Impfquoten entsprechend der STIKO-Empfehlungen vor allem bei Risikogruppen erheblich gesteigert werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influen- za-Impfung anderer Personen abrät. Auch viele Arbeit- geber bieten ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen. Die LKK richtet sich entspre- chend nach den Empfehlungen der STIKO und übernimmt wie gehabt die Kosten der Grippeschutzimpfung für • Personen ab dem 60. Lebensjahr, • Schwangere, • Personen mit chronischen Erkrankungen, • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, • medizinisches Personal, • Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr, • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wild- vögeln sowie • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikoperso- nen gefährden können. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der ge- setzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bis- her 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro) im Jahr. Nur bis zu dieser Ver- dienstgrenze müssen Rentenbeiträge bezahlt werden. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Gren- ze Rentenbeiträge. Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt auch 2021 stabil bei 18,6 Prozent. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein- zahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbei- trag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro wählen. Für versicherungspflichtige Selbst- ständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monatlich 611,94 Euro. Selbstständige Existenzgründer können den halben Regelbeitrag in Höhe von 305,97 Euro entrichten. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenver- sicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit ei- nem geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten wird. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kurzarbeit muss nach Unterbrechung erneut ange- zeigt werden Betriebe die mindestens drei Monaten voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um im Be- darfsfall wieder Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Durch die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, kann eine erneute Beantragung von Kurzarbeitergeld erforderlich werden. Unternehmen die in den vergangenen drei Monaten durchgehend kein Kurzarbeitergeld benötigt bzw. beantragt haben müssen den Arbeitsausfall (Kurzarbeit) erneut anzeigen. Das Verfahren ist identisch zur ersten Anzeige von Kurz- arbeit. Eine erneute Anzeige ist nach dreimonatiger Un- terbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld zwingend erforderlich, auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilli- gungsbescheid noch bis in die Zukunft reicht. Neue App erleichtert das Anzeige- und Antragsver- fahren Seit Mai kann die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld noch einfacher mit einer neuen App der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Unter dem Namen „Kurzarbeit App“ steht sie in den App-Sto- res von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App können ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera einscannt, hochgeladen und per E-Mail an die Agentur für Arbeit versendet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei Fragen können sich Arbeitgeber an den Arbeitge- ber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg wenden. Hotline: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ zu finden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorzeitige Altersrenten bleiben ungekürzt Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeiti- ge Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen. Auf vorzeitige Altersrenten wird ein eventueller Hinzuver- dienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Re- gelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, wurde nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 ver- längert. Grund hierfür ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten sollen durch eine Beschäftigung weiterhin keine Einkom- menseinbußen haben. Die LAK wird daher auch im Jahr 2021 vorzeitige Altersrenten nicht kürzen müssen und ihre Abfragen zu einem eventuellen Hinzuverdienst einstellen. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Lockerungen der Hinzu- verdienstgrenzen verlängert. Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungs- plänen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestartet Umweltminister Franz Untersteller: „Eine gute Wasserqualität ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.“ Das Umweltministerium hat heute (22.12.) die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und der dazu gehörenden Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum von 2022 bis 2027 veröffentlicht. Damit beginnt das offizielle Anhö- rungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige interessierte Stellen haben nun sechs Monate bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. „Die Wasserrahmenrichtlinie der EU setzt uns ein am- bitioniertes Ziel: den guten Zustand der europäischen Gewässer. Das bedeutet, wir müssen mit der Ressource ‚Wasser‘ verantwortungsvoll umgehen und Gewässer nachhaltig bewirtschaften. Mit den Bewirtschaftungsplä- nen und Maßnahmenprogrammen zeigen wir den Weg auf, wie wir dieses Ziel erreichen“, sagte Minister Unter- steller in Stuttgart. Dabei werde in Baden-Württemberg die Teilnahme der Öffentlichkeit großgeschrieben. Neben den formal vorgeschriebenen Beteiligungen haben sich die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung der Entwürfe einbringen können. Etwa 1000 Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden zeigen das große Interesse im Vorfeld. Folgen des Klimawandels als neue Handlungsfelder Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpro- gramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wur- den im Jahre 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden die- se aktualisiert. Seit Beginn verfolgt Baden-Württemberg mit entsprechenden Maßnahmen die Verbesserung im Bereich der Hydromorphologie, bei der Herstellung der Durchgängigkeit an Hindernissen und des damit ver- bundenen Abflussverhaltens sowie die Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Punktquellen wie zum Beispiel Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit dem Klimawan- del sind neue Themenfelder die Reduzierung der Tem- peratureinträge in Flüsse und Bäche sowie in geringem Umfang auch die Frage der mengenmäßigen Belastung des Grundwassers. Seit 2009 konnte ein großer Anteil der Maßnahmen er- folgreich umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der Hydromorphologie etwa die Hälfte der ge- planten Maßnahmen abgeschlossen wurden. Beim Maß- nahmenprogramm Punktquellen liegt der Umsetzungs- stand bei ungefähr 85 Prozent und bei den Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung bei rund 64 Prozent. Der Maß- nahmenplanung in den aktuellen Entwürfen liegen lan- desweite Studien im Bereich der Abwasserbehandlung und der Gewässerstruktur zugrunde. Aufgrund der ver- tieften Erkenntnisse aus diesen Studien wurde ein deut- lich erhöhter Maßnahmenbedarf identifiziert, der für die Zielerreichung erforderlich ist. Ein zunehmend großer Unsicherheits- und Einflussfaktor ist bereits jetzt der Kli- mawandel. Initiative „Blaues Gut – wir machen Gewässer besser“ „Um die Anstrengung zur Umsetzung der Wasserrahmen- richtlinie als Marke darzustellen, haben wir im September 2020 die landesweite Initiative ‚Blaues Gut – wir machen Gewässer besser!‘ gestartet. Die zahlreichen umgesetzten und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten werden durch das einheitliche Logo erkennbarer“, ergänzte der Minister. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch diese Initiative vor Ort und über die Webseite „Blaues Gut“ zusätzliche Informationen zu den bereits ergriffenen Maßnahmen. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums und auf der Internetseite www.blaues-gut.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Unser Leben ist ein stetes Neubeginnen. Entscheidend ist, dass man den Mut nicht verliert Robert de Langeac Samstag, 09. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarten) Sonntag, 10. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Emilie und Oskar Bix, Josefine und Eugen 09. Januar – 17. Januar 2021 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Knoll, Georg Locher, Elisabeth Fugunt, Josef Kampka, Apollonia und Ignaz Malsam, Juli- us Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Familie Dobler. Elena Hegel, Jahrtag. Pfarrer i. R. Fritz Felder) Dienstag, 12. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Mittwoch 13. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 14. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Freitag, 15. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Karl Kuch, Monika Kronenberger, Irmgard Schnez) Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarte) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung wäh- rend des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB BITTE EINRAHMEN!!!!! Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Sonntag, 10. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst ohne Anmel- dung Mittwoch, 13. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1, Ev. Gemeindehaus 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 17. Januar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Um Anmeldung im Pfarramt per E-Mail (pfarramt.bai- enfurt@elkw.de) oder telefonisch (0751 4 36 56) wird ge- beten!!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung ---------- Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. ---------- Der Jahresabschluss wird an folgenden Tagen vom 11.01. bis 24.01.2021 zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglie- der im Pfarramtsbüro öffentlich aufgelegt. ---------- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Evangelische Allianz Ravensburg/Weingarten Sonntag, 10.1. - 9 Uhr (ohne KiGo) + 11 Uhr (mit KiGo) Eröffnungsgottesdienst mit Sokol Hoxha (Jugend mit einer Mission) Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, Ravensburg Dienstag, 12.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Regina Herzer (Gemeinschaft Zion) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Mittwoch, 13.1. - 19.30 Uhr Jugendgebetsabend, Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, RV Donnerstag, 14.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Dekan Dr. Friedrich Langsam (Ev. Kirche) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Sonntag, 17.1. - 18 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arnold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Alle Veranstaltungen finden unter den geltenden Corona-Vorschriften statt! Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. Januar 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 13. Janu- ar stattfinden. Aber aufge- schoben ist nicht aufgehoben. Wir wollen unsere neue Jahreslosung für 2021 auf jeden Fall noch gemeinsam besprechen. Sie ist ja für das gesamte Jahr ausgewählt. Zunächst aber machen wir uns jeder eigene Gedanken zu (Lukas 6, 36) „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ bevor wir die Gedanken miteinander austauschen. Ich wünsche allen einen guten und vor allem gesunden Start und Gottes Segen in 2021. PNS Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! Lukas 6, 36 Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Neujahrswünsche Liebe Tischtennisler, was für ein Jahr doch hinter uns liegt! Die Saison 2019/2020 musste vorzeitig beendet werden. Die neue Saison 2020/2021 hat un- ter höchsten Hygienemaßnahmen zwar be- gonnen aber wurde leider ebenfalls wieder unterbrochen. Wann und wie es weiter geht weiß keiner. Jeder hofft auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie und die schnelle Rückkehr zur Normalität. Wir alle möchten wieder unserem Hobby dem Tischtennis-Sport nachgehen und endlich wie- der ein tolles Vereinsleben erleben. Nach einer ruhigen Weih- nachtszeit im Kreise Eurer Lieben, wünschen wir Euch und Euren Familien alles Gute fürs neue Jahr, bleibt vor allem gesund und macht immer das Beste aus der Situation. Wir hoffen, dass wir uns ganz bald in der Sporthalle wiedersehen und den Schläger schwingen dürfen. Eure Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Fake-Shops auf dem Vormarsch Alarmierender Anstieg von Beschwerden über Fake-Shops im Jahr 2020 Meiste Abzocke bei Bekleidung und Elektroartikeln Die Anzahl an Beschwerden, die im Jahr 2020 bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über Fa- ke-Shops im Internet eingingen, ist alarmierend: Rund viermal so viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich über Fake-Shops beschwert als im Jahr zuvor, beispielsweise weil sie ihre bestellten Produkte nie bekommen haben. Das Phänomen der Fake-Shops beschäftigt die Verbrau- cherzentralen schon lange – leider werden sie jedoch immer besser gemacht und sind auf den ersten Blick kaum als solche zu erkennen. Oft sind sie Kopien von echten Shops, wirken seriös und lassen mit gut kopierten Produktbildern, Informationen und Erscheinungsbild keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit guten Preisen locken sie so jedes Jahr viele Menschen in die Falle: Nach geleisteter Voraus- zahlung wird das bestellte Produkt häufig gar nicht geliefert. Um die Leute bei der Stange zu halten, täuschen Händler dann Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, damit sie keine weiteren Schritte einleiten. In anderen Fällen wird zwar geliefert, es handelt sich dabei aber nicht selten um minderwertige Ware zu überhöhtem Preis. Die meisten fakes bei Bekleidung und Elektroartikeln Auch im Jahr 2020 haben sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt, um sich über Abzocke zu beschweren. Im Gegensatz zum Jahr 2019 hat sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden und An- fragen zum Thema Fake-Shops dieses Jahr etwa vervier- facht. In den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel kam es hierbei zu besonders vielen Fällen der Online-Abzocke. Oli- ver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg, ist sich sicher: „Vorkasse macht diesen Betrug erst möglich. Mit einer Abschaffung der Vorkasse wäre das Pro- blem Fake-Shop schnell gelöst. Besonders in den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Jahr massiv abgezockt.“ Da nach den Shopping-Marathon-Wochen rund um den sogenannten „Black Friday“ oder den verkaufsfördernden „Cyber-Wochen“ nun Weihnachten vor der Türe steht und viele stationäre Händler wegen des Corona-Lockdowns geschlossen sind, warnt die Verbraucherzentrale vor On- line-Abzocken in Fake-Shops beim Geschenkekauf. „Die Shops sind für Verbraucher immer schwerer zu erkennen. Unser Tipp: Vermeiden Sie Vorkasse!“, rät Oliver Buttler. Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser im Netz vor Fake-Shops und Abzocke im Internet schützen können, sowie viele weitere Informationen rund ums Thema „Sicher online shoppen“ haben wir in zahlreichen Artikel auf unserer Seite zusammengestellt. Eine kleine Auswahl finden Sie hier: - Abzocke online: Wie erkenne ich Fake-Shops im Inter- net? https://www.vz-bw.de/node/13166 - Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beach- ten? https://www.vz-bw.de/node/6781 - Trusted Shops, TÜV & Co.: Welche Gütesiegel bei On- lineshops sind seriös? https://www.vz-bw.de/node/6740 - Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Ver- sand nicht ankommt? https://www.vz-bw.de/node/28083[mehr]
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