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Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
Es wurden 231 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
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2021_05_11_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fischerareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleistraße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung eines externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Aufarbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestände im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges – Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Beschilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indische Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom Labor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durchgeführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt derzeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobile Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfungen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerinnen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Herausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Einsparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und steigenden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zukunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwicklungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersgedanken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batteriespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasserkanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das günstigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zukunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertretern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pandemiebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durchgeführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Thomas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Gebäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Weiterentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tübingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmigungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466m² Fläche kann an einen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal- abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse abschließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. – • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamtkosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommunalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergebnis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas erhöht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bieter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigentümer aufzufordern, den von der Gemeinde angelegten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungsfrei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreistag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Kämmerer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofgebäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen.[mehr]

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    Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 26.11.2024 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Nachbarschaftsplatz 26.11.2024 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 26.11.2024 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 26.11.2024 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 2 Süd, 28 Wohnungen (Bauantrag kurz vor Genehmigung) Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 3 Hof Hof Hof 26.11.2024 Seite 13 N BF 2 Bauabschnitt 2 Baufeld 2 Nord, ca. 24 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 11 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 12 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 17 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 18 Projektbeispiel (Plan: Dyck GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 20 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 21 Projektbeispiel (Plan und Animation: Bauwerk Rudolph GmbH)) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: architekturagentur) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 22 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 24 Projektbeispiel (Plan: Birkenmaier GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: Baugemeinschaft En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Grundstücke Baukörper E, F und G 273 m² Geschossfläche Baufenster Nebenanlagen (3,50 x 7,00 m) Grundstückskosten von 450.- €/m² + Nahwärmeanschlussbeitrag 68,82 € (netto) je m² Grundstücksfläche 26.11.2024 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 30 Bewerbungsbestandteil I Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst- leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs-voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 31 Bewerbungsbestandteil II Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 5 Angaben des Wunschgrund- stücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 32 Bewerbungsbestandteil III Anmerkungen / Beschreibung Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung einer Projektsteuerung oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 33 Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 34 Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Teammitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss-zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Prüfung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden dem Bewertungsausschuss von der Vorprüfung vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 35 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine 2. Bauabschnitt „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Anliegerprojekte Mai 2025 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2026 Fertigstellung der Gebäude Ende 2027 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 37 Abgabe Bauanträge Ende 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal ab Freitag, 06.12.2024 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 38 2. http://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 39 Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19.03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 40 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an die, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de und n.gerhardt@Baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 41 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 28. Mai 2021 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. European Energy Award (eea) an 26 Kommunen im Land verliehen Auch die Gemeinde Baindt erhält diese Auszeichnung und konnte ihr Ergebnis zwischen 2016 und 2020 von 62 % auf 70,4 % der möglichen Punkte steigern! Auf dem kommunalen Klimakongress in Ulm hat die neue Umweltministerin Thekla Walker am ver- gangenen Freitag den European Energy Award an 26 Kommunen verliehen. Über die Auszeichnung können sich in diesem Jahr zwei Landkreise, zehn Gemeinden und 14 Städte aus Baden-Württemberg freuen, mit dabei auch die Gemeinde Baindt. Der European Energy Award hat sich in den ver- gangenen Jahren zu einem Markenzeichen ent- wickelt, das den Einsatz der kommunalen Ebene für mehr Klimaschutz sichtbar macht. Dabei kann festgestellt werden, dass über ein Drittel der Städte, Gemeinden und Landkreise, die deutschlandweit am European Energy Award teilnehmen aus Ba- den-Württemberg stammen. Bereits seit 2009 nimmt Baindt am eea teil, über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt, so bezieht die Gemeinde bspw. bereits seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom und trägt somit ak- tiv zur Energiewende bei. Das bereits seit 2014 be- stehende Nahwärmenetz wird aktuell in Richtung regenerativer Energien weiterentwickelt, so dass auch die im Fischerareal entstehenden Gebäude daran angeschlossen werden können. Positiv ins Gewicht fiel bei der Bewertung auch der Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der mittel- bis langfristig eine noch bessere Taktung erhalten soll und einen wichtigen Beitrag zur sich verändernden Mobilität leistet, ebenso wie die gemeindeeigenen E-Fahrzeuge und der Ausbau der örtlichen Radwege, um nur einen Teil der Themenbereiche zu benennen. Dieses hervorragende Ergebnis ist nicht zuletzt dem engagierten Energieteam zu verdanken. Zum European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsver- fahren, das eine umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Ziel hat. Die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen werden hierbei systematisch erfasst und bewertet. Anschließend werden Maßnahmen passend für die jeweilige Kommune geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um so Potenziale für mehr Klimaschutz zu identifizieren und zu nutzen. In Baden-Württemberg engagieren sich 129 Städte und Gemeinden, 24 Landkreise sowie ein Gemeindeverwaltungsverband beim European Energy Award. Deutschlandweit sind es aktuell 317 teilnehmende Kommunen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Liebe Hobby-Gärtnerinnen und Gärtner, der Gartenwettbewerb Baindtblühtauf! hat bereits vor rund einem Monat begonnen und es ist noch genügend Zeit, den eigenen Garten für diesen Sommer naturnah zu gestalten. Nutzen Sie den relativ kühlen, aber doch abwechs- lungsreichen Frühling und lassen ihren Garten aufblühen. Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage qualitativ hoch- wertiges Saatgut vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg zur Verfügung. Auf unserer Website hat sich wieder einiges getan. Schauen Sie doch einfach nochmal vorbei: www.baindtbluehtauf. de. Sie finden spannende Tipps zum naturnahen Gärtnern und hilfreiche Links mit weiterführenden Informationen. Wichtiger Hinweis: Natürlich dürfen Sie mehrere Bilder ihres Gartens einreichen. Bei unserem Wettbewerb geht es besonders darum, naturnahe Gärten mit all ihren unterschiedlichen Elementen zu küren. Weiterhin viel Spaß beim naturnahen Gärtnern wünscht, das Team von Baindtblühtauf! Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/teststrategie an. In Ausnahme- fällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informati- onen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Ter- mine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06. Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Amtliche Bekanntmachungen Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Inzidenz im Landkreis unter 100 Außerkrafttreten der Bundesnotbremse und In- krafttreten des 1. Öffnungsschrittes der Corona VO seit 24.05.2021 Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt, wie bekannt, laut Meldung des Robert-Koch-Instituts Stand 22. Mai 2021 fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100. Daher trat am Pfingstmontag die Bun- desnotbremse außer und der erste Öffnungsschritt des Stufenplans der Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Auch die Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ravensburg trat mit Wirkung zum Pfingstmontag, 24. Mai 2021 au- ßer Kraft. In den Kindertageseinrichtungen in der Ge- meinde Baindt wird nach wie vor auf freiwilliger Basis getestet. Zwar sinkt die Inzidenz im Landkreis, doch sind die Fallzahlen in der Gemeinde Baindt nach wie vor sehr hoch, hatten wir an Weihnachten um die 40 mit Corona infizierten Personen in der Gemeinde, sind es derzeit knapp 60 Personen, die an Corona erkrankt sind. Deshalb die eindringliche Bitte, halten Sie sich an die Vorgaben, auch mit dem 1. Öffnungs- schritt dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im privaten und öffentlichen Raum treffen, wobei Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder un- ter 13 Jahren der beiden Haushalte nicht dazu zählen. Wir müssen die Inzidenz im Landkreis und in der Ge- meinde nach unten bringen und halten, sonst sind Öff- nungsschritte wieder zurückzunehmen! Neue Kollegin Standesamt und Stabstelle Bürgermeisterin Franka Maurer Tel. 07502/9406-40 E-Mail: f.maurer@baindt.de Neue Kollegin Sachbearbeiterin Kämmerei Kerstin Weber Tel. 07502/9406-24 E-Mail: k.weber@baindt.de Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vor- heriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Haben Sie (k)einen Fragenbogen zum „Wohnen im Alter“ bekommen? Mitte Mai wurden an alle Baindter Haushalte die Fra- gebögen „Wohnen im Alter“ verteilt. Damit die anste- henden Projekte in der Gemeinde Baindt auch ihren bevorzugten Wohnformen entsprechen, ermitteln wir unter anderem mit Hilfe dieses Fragebogens ihre Vor- stellungen und Wünsche. Sollten Sie jedoch keinen Fra- gebogen bekommen haben und gerne an der Umfrage teilnehmen wollen, so wenden Sie sich an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr. 07502 9406-40). Eine Teilnahme ist bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einflie- ßen. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Neue Kollegin Neue Kollegin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fi- scherareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleis- traße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung ei- nes externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Auf- arbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestän- de im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges - Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Be- schilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosba- ches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthalts- qualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indi- sche Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom La- bor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durch- geführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt der- zeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobi- le Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfun- gen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerin- nen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Syn- ergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Her- ausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektro- mobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Ein- sparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und stei- genden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zu- kunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwick- lungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersge- danken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batte- riespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschrei- ben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staats- anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Wald- see, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasser- kanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das güns- tigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebots- summe von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zu- kunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertre- tern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pande- miebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude an- grenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durch- geführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von po- tentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Tho- mas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorf- platz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum ge- wünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Ge- bäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Wei- terentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tü- bingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Bau- beschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäu- des am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunter- nehmerausschreibung auf Grundlage einer funktiona- len und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmi- gungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466 m² Fläche kann an ei- nen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplat- zes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvor- haben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zuläs- sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbe- triebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwas- serbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen wer- den. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommu- nal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019 - 2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebs- kostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (siehe Tabelle unten) Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse ab- schließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalku- lationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. - • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Er- gebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwen- dungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweck- verbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamt- kosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommu- nalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwen- dungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas er- höht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasser- bereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässe- rungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bie- ter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Stra- ßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwi- schenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigen- tümer aufzufordern, den von der Gemeinde angeleg- ten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zu- stand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungs- frei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreis- tag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Käm- merer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemein- deratssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofge- bäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 29. Mai/ Sonntag, 30. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 03. Juni Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Mai Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 30. Mai Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Donnerstag, 03. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Josef Jerg feierte am 21.05.2020 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Zur Information DRK - Blutspendedienst Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK- Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbun- denen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Le- bens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Mittwoch, dem 09.06.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende. de/m/Ravensburg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Wie das DRK mitteilt sind Sie für den Zeitraum der Blut- spende von einer eventuellen Ausgangsperre ausge- nommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Mai - 06. Juni 2021 Gedanken zur Woche Der Herr ist der Geist, und wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit. 2 Kor 3,17 Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahre Kapelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservierungs- karten) († Marta und Heinrich Adler, Franz Kränkle, Jo- sef Späth, Jahrtag: Maria Graf, Erika Späth) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnah- me mit Eintragung am Eingang) Dienstag, 01. Juni - Pfingstferien Schulferien Mittwoch, 02. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Juni - Fronleichnam 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 04. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt- Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni - 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit der Kleinen Kirche 17.00 Uhr Baindt - Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Kinderasyl und Kinderheim von 1903 - 1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Sonntag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 30. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _______________ 6. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Für dich! „Aber wir wissen, dass die Welt vornehmlich um des Men- schengeschlechts willen geschaffen worden ist.“ So be- ginnt Calvin den 6. Abschnitt seines Kapitels über Gottes Providenz. Ein starker Satz und ein gefährlicher Satz. Haben wir uns als Menschheit doch schon viele zu lange so aufgeführt, als sei die Welt nur dafür da, dass wir alles aus ihr her- ausholen, was wir können. Die Folgen sind weltweit of- fensichtlich. Wir merken, wie leicht menschliche Überheblichkeit selbst Bibelworte oder Zitate großer Denker als Legitimation für das eigene Vorgehen missbrauchen kann. Denn gemeint ist diese Feststellung als Fokus auf Gottes Handeln gegenüber uns Menschen. Denn wenn wir das begreifen, können wir darin auch ein besseres Verhältnis gegenüber unseren Mitgeschöpfen finden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Calvin will uns mit Bibelzitaten wie Jeremia 10,23: „Ich weiß, HERR, dass des Menschen Tun nicht in seiner Ge- walt steht, und es liegt in niemandes Macht, wie er wandle oder seinen Gang richte“ vor Augen stellen, wie sehr wir in unserem Leben in Wirklichkeit auf Gottes Hilfe ange- wiesen sind. Friedrich Schleiermacher spricht drei Jahrhunderte spä- ter vom Glauben als dem „Bewusstsein schlechthinniger (= absoluter) Abhängigkeit“. Während es in jeder Erziehung ein Ziel bleibt, von einer Abhängigkeit im Kleinkindalter zu einer immer größeren Emanzipation zu gelangen, ist dies in Hinblick auf Gott damit offensichtlich keine Option. Das wäre, als würde sich jemand vornehmen, immer unabhängiger von Sau- erstoff, Wasser und Nahrung zu werden. Wir ahnen, dass so ein Vorhaben nur zum Tod führen würde. Sich der bleibenden Abhängigkeit von Gott bewusst zu werden und sie als Lebensrahmen anzunehmen, ist da- mit die Grundlage für alles, was wir wirklich als Freiheit bezeichnen können. Freiheit ist damit die Freiheit, auf das Ziel hinzuleben, für das ich auf der Welt bin: Frieden, Ge- rechtigkeit und Liebe - Wesenseigenschaften Gottes, die er in uns Menschen angelegt hat. Selbstverwirklichung bedeutet somit, immer mehr zu dem Menschen hin zu wachsen, der ich in Gottes Augen schon bin. Die Fürsorge Gottes ist und bleibt damit der Rahmen für mein Leben. Dass dies bis ins Kleinste hinein gilt, macht Calvin unter anderem mit einem Wort aus den Sprüchen deutlich (16,33) „Der Mensch wirft das Los; aber es fällt, wie der HERR will.“ Er versteht damit - als brillanter Schüler der biblischen Tradition - noch nicht einmal den Zufall als einen gott-frei- en Raum. „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ - So bringt der Beter von Psalm 139,5 diese Ein- sicht auf den Punkt. In dem Psalm wird dies sehr ambivalent erzählt, denn so viel Gegenwart Gottes kann ich als Mensch leicht als erdrückend empfinden. Erst nach und nach kommen wir zu der Einsicht, dass Gottes Allmacht und Allgegenwart uns - ganz im Gegensatz zu Menschen, die diesen An- spruch für sich haben - nicht erdrückt, sondern belegt, tröstet und uns vor Augen stellt, wie wertvoll wir in Gottes Augen sind und wie geachtet. Das gibt uns die Zuversicht: Du kannst nie tiefer fallen als in Gottes Hand. Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen usfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. n direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unterstützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfenetzwerk dar. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stel- len gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Tele- fon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Ober- schwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sor- gentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmit- telbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Manche Anliegen können direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unter- stützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfe- netzwerk dar. Vor allem in der Anfangszeit der Corona-Krise war das Sorgentelefon eine wichtige Erstanlaufstelle für viele Men- schen, die plötzlich vor völlig neue Herausforderungen gestellt waren: Die Sicherung von Existenzfragen, Rege- lungen zur Pandemiebekämpfung, veränderter Familien-, Erziehungs- und Berufsalltag. Viele Personen, die bisher Ihren Lebensalltag als unproblematisch erlebt haben, er- lebten die Krise als Herausforderung. Inzwischen wird von den für das Sorgentelefon zustän- digen Berater*innen der Diakonie OAB und der Caritas BOS die Beobachtung gemacht, dass sich die Anrufe in den letzten Wochen und Monaten reduziert haben. Parallel hierzu steigen jedoch die regulären Beratungsanfragen in den Fachstellen der Diakonie OAB und der Caritas BOS an. Neuanfragen und Beratungsintensität haben deutlich zu- genommen. Neben persönlichen Beratungsterminen wird auch verstärkt das digitale Beratungsangebot genutzt. Die Beratungsressourcen des Sorgentelefons werden im Rahmen der veränderten Bedarfe in den Fachdiensten konzentriert. Das Sorgentelefon wird ab dem 01. Juni bis zu den Sommerferien noch dienstags und donnerstags zu den bekannten Zeiten zur Verfügung stehen. Parallel hierzu werden weiterhin die Entwicklungen beob- achtet. Die herrschende Krise bringt ständige Veränderun- gen mit sich, auch in der Arbeit der Fachdienste. Dabei die Bedarfe der Menschen im Blick zu behalten und hierauf zu reagieren ist von größter Bedeutung für eine am Men- schen orientierte Arbeit. Es wird daher auch weiterhin auf auffallende Veränderungen bezogen, auf Hilfebedarfe ge- achtet, um in einer hohen Flexibilität erneut entsprechend zu reagieren, wenn es die Situation verlangt. Durch diese Vorgehensweise wird es möglich, passge- naue Unterstützung anzubieten und hierdurch weiterhin Hand in Hand, mit den Menschen durch die herrschende Krise zu gehen. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt. Heute hat er eine ganz besonde- re Idee mitgebracht, er hat Mate- rial über eben diese Pandemie bzw. die Covid Krankheit zusammengetragen und daraus dann eine Kollage zu- sammengestellt, die seine persönliche Sicht auf die zu- rückliegende Zeit vermittelt. In den Zeiten, in denen die Inzidenzwerte wieder deutlich zurückgehen schürt das bei uns die Hoffnung. Eine Hoffnung, dass wir bald wie- der gemeinsam kreativ sein dürfen. Eine Hoffnung, dass wir wieder ohne Angst beieinander sein dürfen. Und wenn dies der Fall sein wird, könnten auch wir uns daran ver- suchen die zurückliegende Zeit in einer Kollage zu verar- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 beiten. Wer deazu Lust hat, fängt gleich zu sammeln an, Material gibt es ja leider noch immer in Hülle und Fülle. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Ohne DICH kein WIR Solidarität statt Amazon und On- line-Apotheke – Unterstützen Sie unseren lokalen Handel! Die Einzelhändler haben es schon in jüngster Vergangen- heit immer schwer gehabt, sich im Umfeld des steigenden Onlinehandels zu behaupten. Dennoch bleiben sie auch nach Abebben der Corona-Krise ein unverzichtbarer Be- standteil unseres charmanten Gemeindelebens. Die loka- len Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität der Kunden. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne DICH kein WIR” die Gemeinschaft und die Stärke der beiden Ge- meinden hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Der Handel vor Ort, ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und decken mit ih- rem Angebot alles ab, was man zum Leben braucht. Die Kampagne „Ohne Dich kein WIR“ soll die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervorheben – “einer für alle, alle für einen”. Wir sagen DANKE! im Namen des gesamten Einzelhan- dels, der Friseure, Gastronomen und Dienstleister. Danke an alle, die diese Kampagne und wichtige Botschaft, mit dem Erwerb und Hissen der Fahnen, dem Aufstellen der Flaggen und Banner, unterstützen. Ein großer Dank an unsere Bürgermeister Simone Rürup und Günter A. Binder, den Gemeinderäten und dem Bau- hof beider Gemeinden, für die tolle Unterstützung dieser Kampagne. Jeder Beitrag zählt für ein gemeinschaftli- ches Miteinander und den Erhalt unserer kleinen Läden, Händler, Dienstleister sowie den vielen Menschen, die dahinter stehen. “Ohne Dich kein Wir” - Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele. Denn von einem lebendigen Gemeindele- ben, mit einer gesunden Wirtschaft und üppigen Ange- boten, profitiert die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger in Baienfurt und Baindt. Ihr Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. Angelika Söndgen, Vorsitzende Was sonst noch interessiert Anfängerschwimmkurse Mit der aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung geht das Hallenbad Baienfurt den nächsten Schritt. Ab nächster Woche werden alle Anfängerschwimmkurse und Aufbaukurse der Hallenbad Baienfurt e.G., die 2020/2021 Corona bedingt ausgesetzt waren, gestartet. Um bis zu den Sommerferien alle ausgefallenen Kurse aufholen zu können, wurden einige Termine umgeschichtet. Die Teil- nehmer sind informiert. Baustelle Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad für mehrere Wochen für geplante Sanierungsarbeiten geschlossen sein. Die Schließung wird voraussichtlich die gesamten Sommerferien dauern. Sommerferien-Crashkurse wer- den deswegen dieses Jahr im Hallenbad Baienfurt keine angeboten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 September 2021 Laufen die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen plan- mäßig, ist das Hallenbad Mitte September wieder ein- satzbereit. In welchem Umfang das Kursangebot und die öffentliche Badezeit dann möglich sein werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Sobald die Bedingungen klar sind, kann das Kursprogramm geplant werden. Über die An- meldung zu den Herbstkursen über unseren Online-Shop wird zu gegebener Zeit informiert. Bis dahin freuen wir uns auf den Neustart und die vielen Anfängerschwimmkurskinder, die nach monatelangem Warten endlich zum Schwimmenlernen kommen dürfen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Damit ein Zeckenstich nicht krank macht Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind be- sonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und in- formiert über weitere Schutzmaßnahmen. Zecken lieben hohes Gras, feuchte Waldränder sowie Laub- und Mischwälder mit krautigem Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks, liegen sie auf der Lauer. Von März bis Oktober haben Zecken Hochsaison. Sie können durch ih- ren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen: die Früh- sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME FSME-Viren werden sofort nach dem Zeckenstich über- tragen und können schlimmstenfalls zu einer akuten Ent- zündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirn- häute führen. Die SVLFG empfiehlt Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, eine Schutzimpfung. Vor der Impfung sollte man sich vom Arzt beraten lassen. Wichtig ist es, auch die Nachimpftermine wahrzunehmen. Borreliose Eine Impfung schützt jedoch nicht gegen alle durch Ze- cken übertragbare Krankheiten. So gibt es gegen die durch Bakterien übertragene Borreliose keine Impfung. Das Risiko, an Borreliose zu erkranken, steigt je länger sich die Zecke einsaugt. Die Krankheit wird erst etwa 12 Stunden nach dem Einstich übertragen. Daher ist es wichtig, den Körper gründlich abzusuchen und Zecken so schnell wie möglich zu entfernen. Die SVLFG empfiehlt: - Zeckenabwehrmittel benutzen und dabei die Schutz- dauer laut Herstellerangaben beachten. - Helle und geschlossene Kleidung tragen. - Kleidung beziehungsweise Körper während und nach der Arbeit nach Zecken absuchen. - Erste-Hilfe-Kasten ergänzen, zum Beispiel um eine Pinzette und ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle. - Zecke nach einem Stich möglichst rasch entfernen ohne sie dabei zu quetschen. Dabei helfen Zecken- zangen, Pinzetten, Zeckenkarten, Zeckenlassos oder die Fingernägel. Keinen Klebstoff, kein Terpentin, keine Öle benutzen! - Stichstelle und Hände desinfizieren. - Zeckenstich ins Verbandbuch eintragen mit Datum, betroffener Hautpartie, Tätigkeit und dem Hinweis, ob die Zecke selbstständig oder durch einen Arzt entfernt wurde. - Stichstelle markieren und sechs Wochen lang beob- achten, ob dort Veränderungen auftreten. - Bei Wanderröte, grippalen Symptomen (Kopfschmer- zen, Fieber, Muskelschmerzen) - auch wenn sie erst nach Wochen auftreten - sofort einen Arzt aufsuchen. Neues Angebot: Online-Seminare für pflegende Angehörige Nachdem das erste Online-Seminar für pflegende Ange- hörige erfolgreich war, bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitere Termine an. Bedingt durch die Corona-Pandemie kann die SVLFG ihre „Trainings- und Erholungswoche für pflegende An- gehörige“ momentan nicht vor Ort durchführen. Da der Bedarf an Unterstützung der Pflegenden jedoch unver- ändert groß ist, bietet die SVLFG das Angebot nun als Online-Variante an. Moderiert und begleitet werden diese Seminare von Wolf- gang Michel, Pflegeberater der SVLFG. Er informiert über die Leistungen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse und Hilfsangebote. Weitere Referenten vermitteln, wie man im Pflegealltag gesünder mit Stress umgeht und erinnern daran, dass die Selbstfürsorge und Prävention nicht ver- gessen werden darf. Zudem werden die Themen Kinäs- thetik (Lehre der Bewegungsempfindung zum Schutz der Pflegenden) und Demenz behandelt. Die Seminargruppe wird durch kleine Bewegungs- und Entspannungseinhei- ten vor dem Bildschirm immer wieder aufgelockert. Eine Teilnehmerin des ersten Online-Seminars bedank- te sich mit den Worten: „Ich habe sehr viel gelernt und emotionale Unterstützung erfahren. Ich könnte einen Roman über alles Positive schreiben, sage aber einfach nur Danke!“. Die kostenfreien Seminare finden jeweils an vier Tagen - verteilt auf zwei Wochen - am Nachmittag statt, damit sie mit der häuslichen Pflege zeitlich vereinbar sind. 1. Seminar an den Tagen: 22.06. / 24.06. / 29.06. / 01.07.2021 2. Seminar an den Tagen: 21.09. / 23.09. / 28.09. / 30.09.2021 3. Seminar an den Tagen: 30.11. / 01.12. / 07.12. / 08.12.2021 Mehr Informationen und Anmeldungen unter Telefon 0561 785-14502 oder per E-Mail an gruppenangebote@svlfg.de Landratsamt Ravensburg - Forstamt An alle privaten Waldbesitzenden im Bereich des Land- kreisesRavensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbrei- tung von Fichtenborkenkäfern folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Kä- ferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rindenschuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturm- hölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käferholzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2021 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2021 zu erfolgen. Die Waldbesitzenden können sich der Beratung der ört- lich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Einschlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das For- stamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2021 gez. Landrat Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Wiederöffnung in Sicht Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bereitet sich auf die Wiedereröffnung nach 7-wöchi- ger Corona-Zwangspause vor. Vorrausichtlich ab Diens- tag um 10.00 Uhr öffnet das Museum seine Pforten für die Besucher und Besucherinnen wieder. Seit 3 Tagen unterschreitet der Landkreis Ravensburg un- terschreitet den Inzidenzwert von 100. Sollte dieser Trend so bleiben, treten ab kommender Woche weitreichende Lo- ckerungen in Kraft. Mit großen Schritten bereitet sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg dar- auf vor, ab Dienstag 25.05. seine Tore wieder für Besuche- rinnen und Besucher zu öffnen. Bereits ab dem ersten Tag bietet das Museum wieder sein beliebte Pfingstferienpro- gramm an. Am Dienstag 25.05. dreht sich alles um das „Alte Handwerk“. Am Donnerstag 27.05. können Groß und Klein beim „Blick in Großmutters Kleiderschrank“ oder bei einer Spinnvorführung und der beliebten Museums-Rallye viel Wissenswertes rund um das Thema „Kleidung“ erfahren. Um für die Besucher/innen trotz Corona einen möglichst reibungslosen Eintritt zu ermöglichen, ist allerdings noch ei- niges zu tun, denn die neue Corona-Verordnung beinhaltet neue Vorschriften im Hygiene- und Testkonzept. So kann man das Museum nun wieder ohne vorherige Ter- minvereinbarung besuchen. Dafür müssen Besucher/innen ab 6 Jahren ab sofort am Eingang die offizielle Bestäti- gung für einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnell- test vorlegen, um eingelassen zu werden. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Test-Pflicht entfällt nur für vollständig Geimpfte (seit mind. 14 Tagen) und Genesene (mind. 28 Tage; höchstens 6 Monate) gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises. Für die Kontaktnachverfolgung nutzt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ab sofort neben dem bekannten Formular auch die LUCA-App, die ein kontaktloses Einchecken erlaubt und die Abläufe erleichtert. Die App kann über das museumseigene WLAN heruntergeladen werden. Aktuell ist das Museums-Team dabei, alle Mitarbeitenden für die Durchführung der umfang- reichen Check-In-Prozesse zu schulen. „Wir bemühen uns, unseren Besucherinnen und Besuchern trotz all dieser Ein- schränkungen einen schönen Aufenthalt im Museum zu er- möglichen, so einfach und so unkompliziert wie möglich,“ sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer: „Leider können wir den Men- schen aktuell vor Ort keine eigene Testmöglichkeit anbieten. Wir führen jedoch umfassende Gespräche mit Testbetreibern und Gemeinden und hoffen so, bald eine Verbesserung zu erreichen - vor allem für die Wochenenden, an denen es im Landkreis aktuell nur sehr begrenzte Testmöglichkeiten gibt. Nach so langer Pause möchten wir den Menschen wieder ein vielfältiges Angebot machen, ihre Freizeit zu zweit, allein oder in der Familie abwechslungsreich zu gestalten.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Selbstbestimmt gemeinsam Leben auf dem wunderschönen Teuringer Hof (Waldburg) Wir haben ein wunderschönes Anwesen mit herrlichem Alpenblick, den Teuringer Hof in Waldburg, erworben, um hier mit der eigens gegründeten Gemeinsamerleben Genossenschaft eine 50plus-SeniorenWG aufzubauen, die uns ein aktives und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen soll. Unsere Gemeinschaft soll geprägt sein von gegenseitigem und gesellschaftlichem Interesse, Hilfsbereitschaft, Toleranz und ökologi- schem Bewusstsein. Wir planen viele Gemeinschaftseinrichtungen, aber jeder soll seine eigene Wohnung als Rückzugsraum haben. Ab sofort suchen wir Mitbewohner und Mittäter zwischen 50 und 80 Jahren. Mehr unter: www.gemeinsamerleben.org GESCHÄFTSANZEIGEN MIETANGEBOTE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de Homeoffice www.schreiner-lang.de 88364 Wolfegg Tel: 07527/4104 Immer guter Unterricht in kleinen Klassen – trotz Corona. Mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur. Aktive Förderung. Profilfach Ernährung, Soziales und Gesundheit. Tolles Extra: „Bewegung und Natur“. ab Klasse 8 Sozialwissenschaftliches Gymnasium Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg Tel. 0751/560159-20 www.kolping-bildungszentrum-rv.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung UNTERRICHT IMMOBILIENMARKT[mehr]

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        Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt 52 63 56 62 70 63 86 91 93 94 72 66 70 73 62 67 63 75 71 90 72 59 58 68 30 40 50 60 70 80 90 100 Monat Arbeitslose gesamt Anteil Männer Anteil Frauen Anteil unter 25 Anteil über 55 Januar 2018 60 33 27 8 16 März 2018 54 29 25 9 12 Juni 2018 54 29 25 9 13 September 2018 69 38 31 13 10 Dezember 2018 54 27 27 7 11 Januar 2019 52 23 29 4 10 März 2019 63 33 30 9 0 Juni 2019 56 28 28 10 14 September 2019 62 34 28 8 14 Dezember 2019 70 34 36 8 14 März 2020 63 27 36 6 14 Juni 2020 86 38 48 7 19 September 2020 91 39 52 7 18 Dezember 2020 93 45 48 8 17 März 2021 94 47 47 7 21 Juni 2021 72 39 33 7 16 September 2021 66 34 32 5 15 Dezember 2021 70 36 34 4 19 März 2022 73 37 36 7 19 Juni 2022 62 29 33 4 15 September 2022 67 33 34 4 15 Dezember 2022 63 35 28 6 18 März 2023 75 40 35 10 20 Juni 2023 71 35 36 5 21 September 2023 90 49 41 15 16 Dezember 2023 72 42 30 14 13 März 2024 59 29 30 18 18 Juni 2024 58 33 25 5 19 September 2024 68 36 32 5 20[mehr]

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          Kommunalpolitik Denken wir noch einmal an das zurückliegende Jahr, so wurden aus kommunalpolitischer Sicht im November und Dezember richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Unter strengen Hygieneauflagen haben alle Gemeinde- rats-sitzungen seit Beginn der Pandemie stattgefunden, so auch die Klausurtagung im November. Fischerareal Städtebaulicher Entwurf des Fischerareals Zeitlich nicht aufschiebbar war diese Tagung, da über den städtebaulichen Entwurf und die Rahmenbedingun- gen für das Konzeptvergabeverfahren im Fischerareal zu beraten war. Das Fischerareal und die Ortsmitte liegen im Sanierungsgebiet, das bis 2024 abgeschlossen sein muss. Ausgiebig diskutiert hat das Gremium darüber wie das Fischerareal einmal aussehen soll. „Wie gelingt es, ein buntes, vielfältiges Quartier zu schaffen und dabei bezahl- baren Wohnraum mit Qualität zu erhalten?“ „Wie bekom- men wir es hin, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch im Alter gut in Baindt leben können?“, diese Fragen hat sich das Gremium unter Begleitung des Architekturbüros Gauggel und Gütschow aus Tübingen gestellt. Letztendlich war man sich einig und hat in der Sitzung im Dezember die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Gebäude auf dem Dorfplatz Auch darüber wurde im Gremium gesprochen. Im Zusam- menhang mit der ärztlichen Versorgung und den künftig drei Hausärzten in Baindt, wird das Gremium in nächster Zeit entscheiden, ob es ein Gebäude mit entsprechender Nutzung in der Ortsmitte geben wird. Dieses Thema ist wohl für das gesamte Schussental spannend, so dass es Baindt zu einer Karikatur von Rainer Weishaupt in der Ausgabe der Schwä- bischen Zeitung vom 05. Dezember 2020 geschafft hat. „Über ein Ärztehaus auf dem Baindter Dorfplatz wollte Bürgermeisterin Simone Rürup nicht reden - es soll mehr „ein Haus für gesundheitliche Dienstleistungen“ sein. Das ist ein Universitätsklinikum ja auch. Somit wird Baindt zum Pilgerort für alle Kranken der Region, wird nebenbei zum Kurort erhoben, und obendrein ist ein Problem definitiv gelöst: die Belebung des Dorfplatzes.“ So der Untertitel unter der Karikatur in der Schwäbischen Zeitung. Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 8. Januar 2021 Nummer 1 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jahresrückblick 2020 Ein außergewöhnliches Jahr ging durch Baindt… Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gremienarbeit Trotz Corona hat der Gemeinderat ein straffes Arbeits- programm abgearbeitet. In 14 Gemeinderatssitzungen und vier Bauausschusssitzungen wurde konstruktiv und oft lange diskutiert, um dann zu guten Entscheidungen zu kommen. Herzlich danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement für unsere Gemeinde. 2020, da war vor allen Dingen Corona, wenn man das Jahr Revue passieren lässt. Auch unser Gemeindeleben wurde davon stark beeinflusst und ein stückweit überschattet. Bereits im Frühjahr mussten Kin- dergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen, Gastrono- mie und vieles mehr vorübergehend geschlossen werden und am Ende des Jahres wieder. Doch zeigte sich in dieser Zeit auch, was wir für tolle Men- schen in der Gemeinde haben und wie stark der Zusam- menhalt ist. In kurzer Zeit wurden über 1000 Mund-Na- sen-Bedeckungen von unseren Bürgerinnen und Bürgern genäht und im Rathaus abgegeben, damit diese von un- seren Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgeholt werden konnten. Bereits nach einmaligem Aufruf im Amtsblatt haben sich unter dem Motto „Baindter halten zusammen“ Privatpersonen und Vereine gemeldet, die sich bereit er- klärt haben anderen zu helfen. Sehr stolz hat mich das auf unsere Gemeinde gemacht.! Bei so viel Pandemie gerät fast in Vergessenheit, dass sich in Baindt trotz Corona einiges getan hat. So bleiben uns auch viele schöne und gewinnbringende Erlebnisse und Entwicklungen in Erinnerung. Öffentlichkeitsarbeit Neues Logo und neu gestalteter Internetauftritt Seit Januar 2020 zeigt sich die Gemeinde Baindt mit ei- nem neuen Logo sowie einer neu gestalteten Internet- seite. Übersichtlich und immer aktuell erfährt man hier das Neueste über unsere Gemeinde, selbstverständlich barrierefrei und benutzerfreundlich! Fotowettbewerb Während des 1. Baindter Fotowettbewerbs sind viele schö- ne Bilder entstanden, die unsere Gemeinde aus unter- schiedlichen Perspektiven zeigen. Die Gewinnerin des Fotowettbewerbs freute sich über einen Rundflug über Baindt und das Schussental. Besuch des Ministers Manne Lucha „Wie wollen wir im Alter leben?“ dieses Thema beschäf- tigte Minister Manne Lucha, die Stiftungsvorstände der Stiftung Sankt Franziskus Stefan Guhl und Dr. Thorsten Hinz sowie Nicole Bauknecht und mich bei einem Treffen in Baindt. Die Rahmenbedingungen, wie bspw. Pflegekos- ten und Fachkräftemangel machen es den Verantwortli- chen nicht einfach, in Pflegeheime, so wie wir sie kennen, zu investieren. Vereine Fasnet Unsere Raspler konnten im Februar die 5. Jahreszeit noch unbeschwert genießen. Nachdem die Kinder aus den Kin- dergärten und der Schule befreit wurden, übernahmen die Narren beim Rathaussturm am Gumpigen Donners- tag die Macht. Jahreshauptversammlungen Aufgrund der Pandemie konnten die Jahreshauptver- sammlungen unserer Vereine gar nicht oder nur un- ter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Narrenzunft Raspler, der SV Baindt und der Mu- sikverein hielten ihre Hauptversammlungen deshalb mit Abstandsregeln und einem Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle ab. Manche Versammlung wurde verschoben oder wurde, wie bspw. von den Schalmeien, online durchgeführt. Trotz der widrigen Umstände, haben unsere Vereine zusammengehalten und versucht ihre ak- tiven und passiven Mitglieder und uns Baindter nicht aus den Augen zu verlieren. Sei es mit einem Kuchenverkauf auf dem Dorfplatz, über die sozialen Netzwerke oder mit einem Verkauf von Most und Gebäck als Last Minute Weihnachtsgeschenk. Danke für das Engagement unserer Vereine, haltet bitte weiterhin zusammen und lasst nicht nach, Corona geht vorbei! DRK Baienfurt-Baindt Trotz der vielen Arbeit, haben sie immer etwas zu lachen, die Ehrenamtlichen des DRK Baienfurt-Baindt beim Um- bau des neuen Bereitschaftsheims. Das Gebäude an der Grenze zwischen Baienfurt und Baindt erstrahlt bereits in neuem Glanz und so dürfen wir auf die Einweihung im Jahr 2021 gespannt sein. (Foto aus dem Jahr 2019) Volkstrauertag Eine kleine Abordnung der Soldatenkameradschaft, der Freiwilligen Feuerwehr und des Musikvereins, legte am Volkstrauertag coronakonform gemeinsam mit Bürger- meisterin Simone Rürup einen Kranz am Denkmal für die gefallenen Soldaten nieder. Reitergruppe Nach langem Ringen hat das Regierungspräsidium Tü- bingen Anfang Dezember 2020 offiziell mitgeteilt, dass die Errichtung einer Reithalle unter raumordnerischen Ge- sichtspunkten vertretbar ist und somit eine Abweichung vom Ziel der Raumordnung „regionaler Grünzug“ zugelas- sen werden kann. Die Gemeinde hatte mit dem Zielabwei- chungsverfahren Erfolg und die Reitergruppe Baindt kann nun am Standort des Reitplatzes ihre Reithalle bauen. Gu- tes Gelingen für unsere Reiterinnen und Reiter! Bildung Kindergärten Auch für unsere Kleinsten gab es schöne Neuigkeiten. Im Sommer konnte der Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond & Sterne“ eingeweiht werden. Im kommunalen Kinder- garten werden derzeit in sieben Gruppen Kinder ab dem Alter von einem Jahr betreut. Für unsere jungen Familien werden hier sowie im Kindergarten Sankt Martin und im Waldorf- kindergarten prima Betreuungsangebote für ihre Jüngsten angeboten. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Kinder- zahlen auch im Hinblick auf die neugeschaffenen Wohnge- biete entwickeln und welche Bedarfe sich in Zukunft stellen. Klosterwiesenschule Wir haben ein schönes, weiträumiges Schulgelände mit mehreren Gebäuden in denen derzeit knapp 160 Kinder in einer Ganztagesgrundschule in Wahlform unterrichtet Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und betreut werden. Die Gebäude sind zum Teil über 50 Jahre alt und weitreichende Entscheidungen für eine Sa- nierung stehen an, die auch den Haushalt der Gemeinde für die nächsten Jahre stark beeinflussen werden. Unum- stritten ist, dass wir handeln müssen, zukunftsorientiert und nachhaltig auch für die kommenden Generationen. Nachdem die Sanierung der Toiletten im grünen Gebäu- de Ende des Jahres 2020 beschlossen wurde und in den Sommerferien 2021 umgesetzt wird, wird der Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2021 die Richtung für eine weitere Sanierung vorgeben. Wir sind auf einem guten Weg und werden unsere Klosterwiesenschule auch für die Zukunft stark machen! Infrastruktur Bushaltestellen Im öffentlichen Personennahver- kehr ist verstärkt auf die Bedürfnis- se von Menschen mit Einschränkun- gen zu achten. So wurden die Bushal- testellen „Marswei- ler Hochbehälter“ und „Blindenschu- le“ umgebaut, da- mit ein Ein- und Aussteigen für alle Menschen einfa- cher möglich ist. Außerdem ist ein niedriger Ein- und Ausstieg auch mit Kinderwagen, Rollator oder schwerem Gepäck eine Er- leichterung. In diesem Jahr werden die beiden Bushal- testellen in der Gartenstraße in Angriff genommen und barrierefrei umgebaut. Friedhof Unser Friedhof verändert sich, so wurden Wege saniert, der Eingang barrierefrei gestaltet und in diesem Zusam- menhang auch die Bepflanzung aufgewertet. Die Stauden haben in jeder Jahreszeit ihren Reiz und leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Artenvielfalt. In diesem Jahr wird der Bereich von Seite der Ausseg- nungshalle kommend neu bepflanzt und damit einher- gehend die Möglichkeit für anonyme und halbanonyme Bestattungsformen geschaffen. Bauhof Angrenzend an das Fischerareal wurde auf dem Gelän- de des Bauhofs eine neue Halle errichtet, so dass unsere Bauhofmitarbeiter, die die unterschiedlichsten Arbeiten zu erledigen haben, von der Pflege der 12 Retentionsbecken, der Spielplätze und Grünflächen bis hin zu Winterdienst und Sanierungsarbeiten an den Gemeindestraßen, gut ausgestattet sind! Fischerareal Wie bereits berichtet, tut sich etwas im Fischerareal und so wurden die Ortsbild prägenden landwirtschaftlichen Gebäude der Familie Fischer im Frühjahr letzten Jahres abgerissen, damit neuer Wohnraum und der Feneberg Lebensmittelmarkt entstehen können. Wohnen in der Gemeinde Baugebiet Geigensack Erweiterung 31 Bauplätze hat die Gemeinde geschaffen, die derzeit be- baut werden. Vor allen Dingen Familien erfüllen sich ihren Wohn- und Lebenstraum und bauen ihr Eigenheim. Baindt ist ein attraktiver Wohnort für Menschen jeden Alters! So wurden auch im Baugebiet Marsweiler Ost insgesamt 19 Bauplätze im vergangenen Jahr im Einheimischenmodell und nach Höchstgebot veräußert. Ortsansässige sowie Zugezogene werden hier in den nächsten Jahren ihr zu Hause finden. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung Attraktive Bauplätze für die Gewerbeansiedlung sind im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung entstanden. Ziel der Gemeinde ist es, vor allen Dingen den örtlichen Gewerbe- treibenden die Möglichkeit zu bieten, sich in der Gemeinde weiter zu entwickeln und damit ihre Zukunft zu sichern. Darüber hinaus ist es natürlich auch im Interesse einer Kommune, weitere mittelständische Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende für die Gemeinde Baindt zu ge- winnen. Dadurch sollen Arbeitsplätze in der Gemeinde geschaffen und die Gewerbesteuereinnahmen auf sichere Beine gestellt werden. Baugebiet Grünenberg/Stöcklisstraße Ein weiteres Wohngebiet wurde im vergangenen Jahr am Grünenberg / Stöcklisstraße erschlossen. Die Erschlie- ßungsstraße wurde gebaut und Anschlüsse und Leitungen verlegt. Mit einem Verkauf der neun Bauplätze ist Ende des Jahres 2021 zu rechnen. Klimaveränderung Vortrag von Roland Roth Gefühlt die letzte „normale“ Veranstaltung vor Corona in der sehr gut besuchten Schenk-Konrad-Halle, war der Vortrag von Roland Roth, dem Wetterexperten der Wet- terwarte Süd. Sehr nachdenklich stimmten seine Aus- führungen und uns allen sollte spätestens nach diesem wiederum viel zu trockenen Jahr klar sein, dass wir ein Handeln nicht mehr „schieben“ können, sondern genau jetzt tätig werden müssen. Wetterstation Zumindest ein kleiner Beitrag, um die Wetterentwicklun- gen aufzeigen zu können, ist in diesem Zusammenhang die Wetterstation auf dem Gelände der Klosterwiesen- schule. Die hier gemessenen Daten werden an die Wet- terwarte Süd mit Sitz in Bad Schussenried übermittelt und ausgewertet. Eine Veränderung unseres Wetters zeigt sich darin, dass das Wetter schon nach wenigen Kilometern ein völlig anderes ist. Starkregen So hat das Starkregenereignis im August mit knapp 30 überfluteten Kellern verteilt im gesamten Gemeindege- biet und überschwemmten Straßen unsere Bürgerinnen und Bürger schockiert. Abwasserkanäle und Bäche sind für solche Wassermassen in so kurzer Zeit nicht ausge- richtet und aufnahmefähig. Die Freiwillige Feuerwehr und der Bauhof waren unermüdlich im Einsatz und haben un- terstützt, wo immer es notwendig war. Unseren Einsatz- kräften an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön! Damit wir für die Zukunft gerüstet sind betreibt die Ge- meinde in diesem Zusammenhang ein Starkregenrisiko- management. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat hierzu im November stattgefunden. Leider war es nur online möglich, unsere Bürgerinnen und Bürger zu infor- mieren, dass jeder Einzelne gefordert ist, sei es bspw. mit technischen Vorkehrungen oder mit einer Bepflanzung anstelle einer Versiegelung, auf dem eigenen Grundstück, Möglichkeiten zu schaffen, dass das Wasser umgeleitet wird oder versickert. Allerdings darf dies niemals dazu führen, dass der Nachbar dann mehr beeinträchtigt wird. Artenvielfalt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Bei diesem Thema sind wir alle gefordert, egal ob private Haushalte, Landwirte, Gewerbetreibende und Kommune. Wir benötigen mehr wertvolle Grünflächen! Zwar wohnen wir mitten im Grünen, doch ist uns gar nicht bewusst, wie wenig wertvoll viele Grünflächen sind. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband hat unser Bau- hof Grünflächen und temporäre Brachflächen eingesät und in mehreren Bereichen das Straßenbegleitgrün neu angelegt. Die Schaffung dieser „Naturnah dran“-Flächen ist ein Projekt des NABU, der die Artenvielfalt der Pflanzen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 und Insekten durch die Schaffung neuer Lebensräume erhalten will. Wir dürfen uns auf ein blühendes Frühjahr freuen! Danke auch unseren Landwirten, die mit den mehrjähri- gen Ackerblühstreifen einen Beitrag zum Erhalt der biolo- gischen Vielfalt leisten. Vielleicht nehmen in diesem Jahr noch mehr Landwirte an dieser Aktion teil, das wäre schön und wichtig! Doch, wie gesagt das ist unser aller Thema und wir alle müssen handeln! Mobilität Die Zeichen stehen auf Klimaneutralität und Reduzierung des CO2 -Ausstoßes. Neben der Förderung der Elektro- mobilität durch die Anschaffung eines E-Autos für den Bauhof und eines Dienstwagens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, wirbt die Gemeinde auch dafür, verstärkt auf das Fahrrad umzusteigen. Bereits zum 2. Mal beteiligte sich Baindt beim „Stadtradeln“. So waren mehrere Teams für 3 Wochen so gut es ging mit dem Fahrrad unterwegs. Es wäre schön, wenn in diesem Jahr noch mehr Menschen Lust darauf hätten, ihrer eige- nen Gesundheit und unserer Umwelt etwas Gutes zu tun. Noch viele Themen könnte man an dieser Stelle nennen, die uns beschäftigt haben und die uns im neuen Jahr beschäftigen werden. Baindt entwickelt sich und ist eine attraktive Gemeinde mit tollen Menschen! Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemein- deverwaltung, egal ob diese in der Klosterwiesenschule, im Kindergarten, beim Bauhof oder im Rathaus tätig sind. Im zurückliegenden Jahr war oft pragmatisches Handeln gefordert und alle mussten mit anpacken. Ich bin dankbar, dieses Team an meiner Seite zu wissen. In der Verwaltung im Rathaus sind wir „schlank“ aufgestellt und allein beim Blick darauf, was sich im Bereich der Wohn- und Ortsent- wicklung oder bei den Investitionen in unsere Schule tut, ist festzustellen, dass hervorragende Arbeit geleistet wird. Doch was wären wir ohne unsere ehrenamtlich Tätigen! Sie sind für unser Gemeindeleben unverzichtbar und unglaub- lich wertvoll. Vielen Dank den aktiven in der Feuerwehr, im Roten Kreuz, in unseren Vereinen, im Helferkreis, in den örtlichen Institutionen und in unseren Kirchen. Sie machen Baindt liebenswert und durch Sie ist Baindt Heimat! Dann waren unsere pflegenden Angehörigen in diesem Jahr besonders stark gefordert. Ist Pflege schon an sich eine fordernde Aufgabe, so hat es Corona noch fordern- der gemacht. Sie waren noch mehr als sonst auf sich allein gestellt, viele Kontakte fehlten und fehlen. Danke für ihr Tun im Stillen, ihre Arbeit ist unbezahlbar und un- glaublich wertvoll. Stellvertretend für alle in den Kirchengemeinden Wirken- den und Tätigen, bedanke ich mich bei Pfarrer Bernhard Staudacher und Pfarrer Martin Schöberl für das ausge- sprochen angenehme Miteinander. Danke all jenen, die unsere Gesellschaft tragen, seien es die Handel- und Gewerbetreibenden, die Selbständigen, die Arbeiter und Angestellten, nicht zu vergessen, die Landwirte, sie alle sorgen dafür, dass es uns gut geht und dass wir uns wohlfühlen. Nun beginnt mein drittes Jahr in Baindt und ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und mit Zuversicht in die- ses neue Jahr mit hoffentlich wieder mehr Begegnung blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2021 Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2021 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2021 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2021 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2021 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ser- vice/323830/baindt.do Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwal- tung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.sta- varache@baindt.de Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 6 Unsere Austrägerin Sofia Ziegler hat bis letzter Woche das Amtsblatt zum letzten Mal ausgetragen. Sie hat das Amtsblatt über zwei Jahre in ihrem Bezirk 6 zur Zufrie- denheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 8. Januar 2021 übernimmt Tim Raubald den Be- zirk von Frau Ziegler. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer von Herrn Raubald wird mit der Straßenliste veröffentlicht. Information zur Grundsteuer In den nächsten Tagen erhalten Sie die Grundsteuerbe- scheide für das Jahr 2021. Diese werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrund- steuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteu- erreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbe- scheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurech- nen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwert- modell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemes- sungsgrundlage der Grund steuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steu- ermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweili- gen Hebesatz der Gemeinde Baindt multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu mög- lich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungs- veränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussicht- lich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstücks eigentümer*innen von der Finanz- verwaltung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklä- rung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grund- steuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwen- dende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde Baindt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanz- amts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird der Gemeinde Baindt voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermä- ßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grund- steueraufkommen zu erreichen. Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen, die sich über die Dinge ziehn. Ich werde den letzten vielleicht nicht vollbringen, aber versuchen will ich ihn. Rainer Maria Rilke In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Norbert Herz Herr Norbert Herz war seit der letzten Kommunalwahl 2019 Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. Darüber hinaus vertrat er die Gemeinde im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Die Mitbürgerin- nen und Mitbürger haben ihm bei der Kommunalwahl durch eine hohe Stimmenzahl ihr Vertrauen ausgesprochen. Herr Norbert Herz übte das ihm durch die Bürgerschaft übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken Norbert Herz für sein ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde, behalten ihn als sehr geschätzten Gemeinderatskollegen in Erinnerung und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie und vor allen Dingen seinen beiden Töchtern. Für die Gemeinde Baindt und die Damen und Herren des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangs läufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Fi- nanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finan- zen/grundsteuer/. Regierungspräsidium Tübingen Managementplan für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« - Bekanntgabe der Fertigstellung - Die Bearbeitung des Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« ist abge- schlossen. Der Managementplan stellt die Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie par- zellenscharf dar. Er benennt die Ziele und Maßnahmen, die der Erhaltung dieser Lebensräume und Arten, ggf. der Verbesserung ihres Zustands sowie ihrer Entwick- lung dienen sollen. Der Planentwurf mit den Ziel- und Maßnahmenvorschlä- gen wurde mit einem örtlichen Beirat diskutiert und be- raten, der die gesamte Planerstellung begleitet hat. Im Beirat waren die von der Planung berührten Gemeinden, Berufs- und Interessengruppen vertreten (Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Klettern, Industrie- verband Steine und Erden). In der nun vorliegenden Endfassung des Plans sind ver- schiedene Stellungnahmen zum Planentwurf aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 14. September bis zum 9. Oktober berücksichtigt. Die Endfassung des Plans für das FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« kann ab 21.12.2020 an folgenden Stellen zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden: • Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Terminvereinbarung: Tel. 07071/757-5310 • Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Kreishaus II, Gartenstr. 107, 88212 Ravensburg Terminvereinbarung: Tel. 0751/85-4210, E-Mail BU@rv.de Zusätzlich kann der Managementplan ab 18.12.2020 im Internet abgerufen werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/map-endfassungen oder: www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien > Management und Sicherung > MaP Endfassungen > Regierungsbezirk Tübingen Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de > Unsere Themen > Umwelt: Natur- und Artenschutz > Natura 2000: Was ist Natura 2000? (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Sei- ten/Natura2000-Karte.aspx) www.lubw.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Natur- schutzrichtlinien (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien) Für Fragen zum Managementplan wenden Sie sich an René Szymkowiak: Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen E-Mail: rene.szymkowiak@rpt.bwl.de; Telefon: 0 70 71 / 757 - 52 07 Einwohnerstatistik Zeitraum 01.01.2020 bis 16.12.2020 Bewegungsart Einwohner Einwohner Einwohner Deutsche Deutsche Deutsche Ausländer Ausländer Ausländer gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich Anfangsbestand 5321 2624 2697 4716 2300 2416 605 324 281 Geburten 31 11 20 28 10 18 3 1 2 Sterbefälle 37 22 15 36 21 15 1 1 0 Zuzüge 366 173 193 249 109 140 117 64 53 Umzüge 107 51 56 98 46 52 9 5 4 Wegzüge 363 181 182 260 121 139 103 60 43 Endbestand 5318 2605 2713 4697 2277 2420 621 328 293 Saldo Geburten / Sterbefälle -6 -11 5 -8 -11 3 2 0 2 Saldo Wanderungen 3 -8 11 -11 -12 1 14 4 10 Saldo -3 -19 16 -19 -23 4 16 4 12 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressour- cenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. ei- nes Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten bleibt oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaf- ten soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 € geplant. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Über- geleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirk- samen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermit- telter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investiti- onstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamt- finanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszah- lungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflich- tungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 9 Mio. € (2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €). Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 ab- gebildet. • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskos- ten 40.000 €, 2022 Planungskosten • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grün- flächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförder- programm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge - Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasser- bauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach: 2021: 250.000 € • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr - Ersatzbeschaffung LF 20 - 2022 - 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Um- setzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditäts- stand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang. abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Ge- meinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbezie- hen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bür- gerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Mars- weilerstraße Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Ände- rung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Än- derung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person not- wendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 09. Januar/Sonntag, 10. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 10. Januar Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 - 18.00 Uhr ge- öffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Januar 12.01. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 30.01. Narrenbaumstellen Dorfplatz Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Karl Stephan feierte am 17.12.2020 seinen 80. Geburtstag, Herr Oskar Fregin am 30.12.2020 seinen 80. Geburtstag und Frau Lieselotte Veeser am 01.01.2021 ihren 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Simone Rürup überbrachte den Jubilaren Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir sagen danke! Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen zurückblicken, auf eine Zeit voller Erlebnisse. Wir haben unsere Gedanken rückblickend auf das Jahr 2020 schweifen lassen und trotz der aktuellen Gegeben- heiten, ein Lächeln auf unseren Lippen festgestellt. Hand in Hand war es uns möglich Ihren Kindern die best- möglichste Begleitung, Unterstützung und Behütung zu ermöglichen. Daher möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Fami- lien bedanken. Denn ohne Sie wäre all dies nicht möglich gewesen. Normalerweise stellte unsere alljährliche Weihnachtsfeier in gemütlicher Runde einen krönenden Abschluss dar. Dies war leider nicht wie gewohnt möglich und so kamen wir ins Umdenken. Wie könnte sie nur stattfinden? Online? Mit allen Familien? Die Gedanken des Teams drehten sich und doch war uns klar, dass online zwar viel möglich ist, jedoch der Geist der Weihnacht, das gemütliche Beisam- mensein und die schönen Gespräche nicht über ein sol- ches Portal transportiert werden könnten. So kam uns die Lösung. Eine „Weihnachtsfeier to go Ta- sche“ musste her. Ein feiner Tee, leuchtender Kerzenschein, ein kleiner Gau- menschmaus, eine bezaubernde Weihnachtsgeschichte und Adventslieder wurden von uns, für jede Familie, zu- sammengestellt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Wir wünschen Ihnen einen tollen Start ins Jahr 2021. Auf eine weiterhin tolle Zusammenarbeit freuen wir uns sehr. Ihr Team des Kindergarten St. Martin Zur Information Regierungspräsidium Tübingen Gemeinsam die Pandemie bewältigen! Freiwillige Helferinnen und Helfer für Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen gesucht Voraussichtlich Anfang Januar soll in Baden-Württem- berg ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfü- gung stehen. Entsprechend bereitet sich auch der Re- gierungsbezirk Tübingen mit Hochdruck auf die Impfung der Bevölkerung vor. Ab 15. Dezember 2020 werden zwei Zentrale Impfzentren in Ulm (Messe) und Tübingen (Paul- Horn-Arena) sowie ab 15. Januar 2021 jeweils ein Krei- simpfzentrum pro Landkreis an folgenden Orten einge- richtet: • Alb-Donau-Kreis: Ehingen, Alb-Donau-Center • Landkreis Biberach: Ummendorf, Gemeindehalle • Landkreis Bodenseekreis: Friedrichshafen, Messe • Landkreis Ravensburg: Ravensburg, Oberschwaben- halle • Landkreis Reutlingen: Reutlingen, Kreuzeiche-Stadion, Tribünengebäude • Landkreis Sigmaringen: Hohentengen, ehemalige Ka- serne Sporthalle • Landkreis Tübingen: Tübingen, Paul-Horn-Arena • Zollernalbkreis: Meßstetten, ehemalige Zollern-Alb-Ka- serne Zusätzlich wird es Mobile Impfteams geben, die Angehö- rigen vulnerabler Gruppen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen. „Mit den neuen Impfstoffen sehe ich eine realistische Chance, dass wir im kommenden Jahr die Coronapan- demie ein gutes Stück hinter uns lassen können. Damit verbunden sind aber weiteres Durchhaltevermögen und ein zusätzlicher Kraftakt. Wir brauchen für den Betrieb der Impfzentren einmal mehr in dieser Pandemie viel ehren- und hauptamtliches Engagement, bitte unterstützen Sie uns“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein E-Mail-Post- fach impfhilfebw@rpt.bwl.de eingerichtet, unter dem sich freiwillige Helferinnen und Helfer für die Unterstüt- zung der Impfzentren im Regierungsbezirk Tübingen mel- den können. Dazu werden Name / Vorname / Geburts- datum / Anschrift / Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail) / Ausbildung / gewünschter Einsatzort / zeitliche Verfüg- barkeit (mögliche Tageszeiten und mögliche Gesamt- dauer) von den Interessierten benötigt. Zusätzlich ist eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe erforder- lich. Diese und weitere Informationen gibt es im Internet des Regierungspräsidiums Tübingen auf der Startseite unter „Aktuelles“ > > „CORONA: Freiwillig Helfende für die Unterstützung in den Impfzentren gesucht“. Direkt zum Formular gelangt man über https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/ Einwilligungserklaerung_fuer_Freiwillige_Helfer_in_ den%20Impfzentren_des_Landes_einschliesslich_DSE. pdf Entlang ihres jeweiligen Bedarfs werden die Impfzentren dann direkt mit infrage kommenden Helferinnen und Hel- fern Kontakt aufnehmen. Gesucht werden insbesondere: • Medizinisches Fachpersonal wie Pflegekräfte, Medi- zinisch-Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeu- tisch-Technische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfall- sanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr • Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmel- dung und bei der Dokumentation Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte nicht an das Re- gierungspräsidium, sondern an das E-Mail-Postfach der Landesärztekammerabfrage@laek-bw.de. Weitere In- formationen für Ärztinnen und Ärzte gibt es auch unter https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ news/aufruf-zur-mitwirkung-als-arzt-oder-medizinper- sonal-in-den-corona-impfzentren-des-landes/ Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Oktober 2020 - Ergebnisse - Straße Anzahl der ge- messenen Fahr- zeuge Anzahl der Über- schreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindig- keit km/h Thomas-Dachser-Straße 500 19 70 86 Wickenhauserstraße 305 60 50 81 Thumbstraße 41 8 7 28 Schachenerstraße 41 4 30 45 Gartenstraße 142 3 50 64 Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 „Ich bin sehr beeindruckt und dankbar für all das, was in unserem Bezirk gerade im Gesundheitswesen aber auch im ehren- und hauptamtlichen Bereich, in den Schulen, in den Unternehmen, in der Verwaltung und von jedem einzelnen geleistet wird. Die Bewältigung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen, wir sind weiter alle ge- fragt“, betonte Tappeser. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist übergeordnete Katastrophenschutz-, Gesundheits- und Schulbehörde. Es ist seit Beginn der Coronapandemie als Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen und Schulen vor allem in einer koordinierenden Rolle aktiv. Dazu kommen Aufgaben wie die Auszahlung von Ent- schädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz an Be- triebe und Beschäftigte, Soforthilfen für gemeinnützige Vereine und andere Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrich- tungen, die Prüfung von Medizinprodukten und persönli- cher Schutzausrüstung wie etwa Masken und Desinfek- tionsmittel sowie die Rückabwicklung von Stornokosten für ausgefallene Schulreisen. Zur Bewältigung all dieser Aufgaben waren seit März 2020 bislang 164 zusätzliche Vollzeitäquivalente notwendig, die weitgehend aus dem eigenen Personalstamm des Regierungspräsidiums er- bracht wurden und werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Größere Nachfrage nach Grippeschutzimpfung Infolge der Corona-Pandemie wollen sich deutlich mehr Menschen gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen las- sen als sonst. Dies verknappt den Impfstoff, so dass es gilt, ihn gerecht und sinnvoll zu verteilen. Die Corona-Pandemie ändert weder etwas an den Imp- fempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) noch an den Reglungen zur Übernahme der Impfkosten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Es kann aber zu Engpässen in der Versorgung kommen, wenn sich nun weitaus mehr Menschen - auch aus dem nicht zu einer Risikogruppe gehörigen Personenkreis - impfen lassen wollen. Alle Krankenkassen, Ärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung sind daher darauf be- dacht, dass insbesondere diejenigen gegen die Grip- pe geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Impfempfehlungen und Kostenübernahme bleiben un- verändert Die STIKO empfiehlt die Impfung für bestimmte Risiko- gruppen. Daran hält sie auch trotz der Corona-Pande- mie weiterhin fest und begründet dies damit, dass zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesund- heitssystems der größte Effekt mit den verfügbaren Grip- peimpfstoffen erzielt werden kann, wenn die Impfquoten entsprechend der STIKO-Empfehlungen vor allem bei Risikogruppen erheblich gesteigert werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influen- za-Impfung anderer Personen abrät. Auch viele Arbeit- geber bieten ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen. Die LKK richtet sich entspre- chend nach den Empfehlungen der STIKO und übernimmt wie gehabt die Kosten der Grippeschutzimpfung für • Personen ab dem 60. Lebensjahr, • Schwangere, • Personen mit chronischen Erkrankungen, • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, • medizinisches Personal, • Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr, • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wild- vögeln sowie • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikoperso- nen gefährden können. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der ge- setzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bis- her 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro) im Jahr. Nur bis zu dieser Ver- dienstgrenze müssen Rentenbeiträge bezahlt werden. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Gren- ze Rentenbeiträge. Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt auch 2021 stabil bei 18,6 Prozent. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein- zahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbei- trag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro wählen. Für versicherungspflichtige Selbst- ständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monatlich 611,94 Euro. Selbstständige Existenzgründer können den halben Regelbeitrag in Höhe von 305,97 Euro entrichten. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenver- sicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit ei- nem geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten wird. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kurzarbeit muss nach Unterbrechung erneut ange- zeigt werden Betriebe die mindestens drei Monaten voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um im Be- darfsfall wieder Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Durch die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, kann eine erneute Beantragung von Kurzarbeitergeld erforderlich werden. Unternehmen die in den vergangenen drei Monaten durchgehend kein Kurzarbeitergeld benötigt bzw. beantragt haben müssen den Arbeitsausfall (Kurzarbeit) erneut anzeigen. Das Verfahren ist identisch zur ersten Anzeige von Kurz- arbeit. Eine erneute Anzeige ist nach dreimonatiger Un- terbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld zwingend erforderlich, auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilli- gungsbescheid noch bis in die Zukunft reicht. Neue App erleichtert das Anzeige- und Antragsver- fahren Seit Mai kann die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld noch einfacher mit einer neuen App der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Unter dem Namen „Kurzarbeit App“ steht sie in den App-Sto- res von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App können ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera einscannt, hochgeladen und per E-Mail an die Agentur für Arbeit versendet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei Fragen können sich Arbeitgeber an den Arbeitge- ber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg wenden. Hotline: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ zu finden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorzeitige Altersrenten bleiben ungekürzt Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeiti- ge Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen. Auf vorzeitige Altersrenten wird ein eventueller Hinzuver- dienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Re- gelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, wurde nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 ver- längert. Grund hierfür ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten sollen durch eine Beschäftigung weiterhin keine Einkom- menseinbußen haben. Die LAK wird daher auch im Jahr 2021 vorzeitige Altersrenten nicht kürzen müssen und ihre Abfragen zu einem eventuellen Hinzuverdienst einstellen. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Lockerungen der Hinzu- verdienstgrenzen verlängert. Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungs- plänen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestartet Umweltminister Franz Untersteller: „Eine gute Wasserqualität ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.“ Das Umweltministerium hat heute (22.12.) die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und der dazu gehörenden Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum von 2022 bis 2027 veröffentlicht. Damit beginnt das offizielle Anhö- rungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige interessierte Stellen haben nun sechs Monate bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. „Die Wasserrahmenrichtlinie der EU setzt uns ein am- bitioniertes Ziel: den guten Zustand der europäischen Gewässer. Das bedeutet, wir müssen mit der Ressource ‚Wasser‘ verantwortungsvoll umgehen und Gewässer nachhaltig bewirtschaften. Mit den Bewirtschaftungsplä- nen und Maßnahmenprogrammen zeigen wir den Weg auf, wie wir dieses Ziel erreichen“, sagte Minister Unter- steller in Stuttgart. Dabei werde in Baden-Württemberg die Teilnahme der Öffentlichkeit großgeschrieben. Neben den formal vorgeschriebenen Beteiligungen haben sich die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung der Entwürfe einbringen können. Etwa 1000 Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden zeigen das große Interesse im Vorfeld. Folgen des Klimawandels als neue Handlungsfelder Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpro- gramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wur- den im Jahre 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden die- se aktualisiert. Seit Beginn verfolgt Baden-Württemberg mit entsprechenden Maßnahmen die Verbesserung im Bereich der Hydromorphologie, bei der Herstellung der Durchgängigkeit an Hindernissen und des damit ver- bundenen Abflussverhaltens sowie die Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Punktquellen wie zum Beispiel Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit dem Klimawan- del sind neue Themenfelder die Reduzierung der Tem- peratureinträge in Flüsse und Bäche sowie in geringem Umfang auch die Frage der mengenmäßigen Belastung des Grundwassers. Seit 2009 konnte ein großer Anteil der Maßnahmen er- folgreich umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der Hydromorphologie etwa die Hälfte der ge- planten Maßnahmen abgeschlossen wurden. Beim Maß- nahmenprogramm Punktquellen liegt der Umsetzungs- stand bei ungefähr 85 Prozent und bei den Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung bei rund 64 Prozent. Der Maß- nahmenplanung in den aktuellen Entwürfen liegen lan- desweite Studien im Bereich der Abwasserbehandlung und der Gewässerstruktur zugrunde. Aufgrund der ver- tieften Erkenntnisse aus diesen Studien wurde ein deut- lich erhöhter Maßnahmenbedarf identifiziert, der für die Zielerreichung erforderlich ist. Ein zunehmend großer Unsicherheits- und Einflussfaktor ist bereits jetzt der Kli- mawandel. Initiative „Blaues Gut – wir machen Gewässer besser“ „Um die Anstrengung zur Umsetzung der Wasserrahmen- richtlinie als Marke darzustellen, haben wir im September 2020 die landesweite Initiative ‚Blaues Gut – wir machen Gewässer besser!‘ gestartet. Die zahlreichen umgesetzten und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten werden durch das einheitliche Logo erkennbarer“, ergänzte der Minister. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch diese Initiative vor Ort und über die Webseite „Blaues Gut“ zusätzliche Informationen zu den bereits ergriffenen Maßnahmen. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums und auf der Internetseite www.blaues-gut.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Unser Leben ist ein stetes Neubeginnen. Entscheidend ist, dass man den Mut nicht verliert Robert de Langeac Samstag, 09. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarten) Sonntag, 10. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Emilie und Oskar Bix, Josefine und Eugen 09. Januar – 17. Januar 2021 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 Knoll, Georg Locher, Elisabeth Fugunt, Josef Kampka, Apollonia und Ignaz Malsam, Juli- us Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Familie Dobler. Elena Hegel, Jahrtag. Pfarrer i. R. Fritz Felder) Dienstag, 12. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Mittwoch 13. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 14. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass wieder normaler Unterricht stattfin- det) Freitag, 15. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Karl Kuch, Monika Kronenberger, Irmgard Schnez) Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzkarte) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung wäh- rend des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB BITTE EINRAHMEN!!!!! Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Sonntag, 10. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst ohne Anmel- dung Mittwoch, 13. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1, Ev. Gemeindehaus 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 17. Januar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Um Anmeldung im Pfarramt per E-Mail (pfarramt.bai- enfurt@elkw.de) oder telefonisch (0751 4 36 56) wird ge- beten!!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung ---------- Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. ---------- Der Jahresabschluss wird an folgenden Tagen vom 11.01. bis 24.01.2021 zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglie- der im Pfarramtsbüro öffentlich aufgelegt. ---------- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Evangelische Allianz Ravensburg/Weingarten Sonntag, 10.1. - 9 Uhr (ohne KiGo) + 11 Uhr (mit KiGo) Eröffnungsgottesdienst mit Sokol Hoxha (Jugend mit einer Mission) Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, Ravensburg Dienstag, 12.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Regina Herzer (Gemeinschaft Zion) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Mittwoch, 13.1. - 19.30 Uhr Jugendgebetsabend, Freie Christengemeinde, Meersburger Str. 150, RV Donnerstag, 14.1. - 19.30 Uhr Gebetsabend mit Dekan Dr. Friedrich Langsam (Ev. Kirche) Ev. Stadtkirche Ravensburg, Marienplatz 3, Ravensburg Sonntag, 17.1. - 18 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arnold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Alle Veranstaltungen finden unter den geltenden Corona-Vorschriften statt! Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. Januar 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 13. Janu- ar stattfinden. Aber aufge- schoben ist nicht aufgehoben. Wir wollen unsere neue Jahreslosung für 2021 auf jeden Fall noch gemeinsam besprechen. Sie ist ja für das gesamte Jahr ausgewählt. Zunächst aber machen wir uns jeder eigene Gedanken zu (Lukas 6, 36) „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ bevor wir die Gedanken miteinander austauschen. Ich wünsche allen einen guten und vor allem gesunden Start und Gottes Segen in 2021. PNS Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! Lukas 6, 36 Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1 draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Neujahrswünsche Liebe Tischtennisler, was für ein Jahr doch hinter uns liegt! Die Saison 2019/2020 musste vorzeitig beendet werden. Die neue Saison 2020/2021 hat un- ter höchsten Hygienemaßnahmen zwar be- gonnen aber wurde leider ebenfalls wieder unterbrochen. Wann und wie es weiter geht weiß keiner. Jeder hofft auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie und die schnelle Rückkehr zur Normalität. Wir alle möchten wieder unserem Hobby dem Tischtennis-Sport nachgehen und endlich wie- der ein tolles Vereinsleben erleben. Nach einer ruhigen Weih- nachtszeit im Kreise Eurer Lieben, wünschen wir Euch und Euren Familien alles Gute fürs neue Jahr, bleibt vor allem gesund und macht immer das Beste aus der Situation. Wir hoffen, dass wir uns ganz bald in der Sporthalle wiedersehen und den Schläger schwingen dürfen. Eure Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Fake-Shops auf dem Vormarsch Alarmierender Anstieg von Beschwerden über Fake-Shops im Jahr 2020 Meiste Abzocke bei Bekleidung und Elektroartikeln Die Anzahl an Beschwerden, die im Jahr 2020 bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über Fa- ke-Shops im Internet eingingen, ist alarmierend: Rund viermal so viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich über Fake-Shops beschwert als im Jahr zuvor, beispielsweise weil sie ihre bestellten Produkte nie bekommen haben. Das Phänomen der Fake-Shops beschäftigt die Verbrau- cherzentralen schon lange – leider werden sie jedoch immer besser gemacht und sind auf den ersten Blick kaum als solche zu erkennen. Oft sind sie Kopien von echten Shops, wirken seriös und lassen mit gut kopierten Produktbildern, Informationen und Erscheinungsbild keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit guten Preisen locken sie so jedes Jahr viele Menschen in die Falle: Nach geleisteter Voraus- zahlung wird das bestellte Produkt häufig gar nicht geliefert. Um die Leute bei der Stange zu halten, täuschen Händler dann Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, damit sie keine weiteren Schritte einleiten. In anderen Fällen wird zwar geliefert, es handelt sich dabei aber nicht selten um minderwertige Ware zu überhöhtem Preis. Die meisten fakes bei Bekleidung und Elektroartikeln Auch im Jahr 2020 haben sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt, um sich über Abzocke zu beschweren. Im Gegensatz zum Jahr 2019 hat sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden und An- fragen zum Thema Fake-Shops dieses Jahr etwa vervier- facht. In den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel kam es hierbei zu besonders vielen Fällen der Online-Abzocke. Oli- ver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg, ist sich sicher: „Vorkasse macht diesen Betrug erst möglich. Mit einer Abschaffung der Vorkasse wäre das Pro- blem Fake-Shop schnell gelöst. Besonders in den Bereichen Bekleidung und Elektroartikel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Jahr massiv abgezockt.“ Da nach den Shopping-Marathon-Wochen rund um den sogenannten „Black Friday“ oder den verkaufsfördernden „Cyber-Wochen“ nun Weihnachten vor der Türe steht und viele stationäre Händler wegen des Corona-Lockdowns geschlossen sind, warnt die Verbraucherzentrale vor On- line-Abzocken in Fake-Shops beim Geschenkekauf. „Die Shops sind für Verbraucher immer schwerer zu erkennen. Unser Tipp: Vermeiden Sie Vorkasse!“, rät Oliver Buttler. Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser im Netz vor Fake-Shops und Abzocke im Internet schützen können, sowie viele weitere Informationen rund ums Thema „Sicher online shoppen“ haben wir in zahlreichen Artikel auf unserer Seite zusammengestellt. Eine kleine Auswahl finden Sie hier: - Abzocke online: Wie erkenne ich Fake-Shops im Inter- net? https://www.vz-bw.de/node/13166 - Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beach- ten? https://www.vz-bw.de/node/6781 - Trusted Shops, TÜV & Co.: Welche Gütesiegel bei On- lineshops sind seriös? https://www.vz-bw.de/node/6740 - Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Ver- sand nicht ankommt? https://www.vz-bw.de/node/28083[mehr]

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            ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Vorentwurf 365° vom 22.11.2019 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Untergeschoss ~ 80 m² Abstelläche 10 Tiefgaragenstellplätze Erdgeschoss ~ 175 m² Verkaufs- und Nebenächen 8 Kundenstellplätze Obergeschosse und Grundstück ~ 735 m² Grundstücksäche ~ 480 m² Praxis- und Wohnäche auf 2,75 Geschossen III + DG M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 Entwurf Wohnbebauung Fischerareal in Baindt Grundriss - M. 1.500 Tiefgarage Baufeld 2 und 3 - M. 1.500 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen08.12.2020 Baufeld 1 Grundstücksgröße ~ 5.550 m² GRZ 0,44 GFZ 1,05 ** Wohnäche ~ 4.130 m² Wohnungen* ~ 49 Stück Baufeld 3 Grundstücksgröße ~ 1.652,0 m² GRZ 0,42 GFZ 0,71 ** Wohnäche ~ 884 m² Wohnungen* ~ 10 Stück Schnitt B-B - M. 1.500 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Sitzplatz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Treibhaus Atelier Holzlager Imkerei neue Wohnbebauung Bau-/Recyclinghof 4,0 m 3,0 m Optionsraum Abgrenzung und Lärmschutz + unterschiedlichste Nutzungen Filter 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Feneberg neue Wohnbebauung < Parken Parken > Fahrgasse (privat) Sichtlter + kostengünstigeres Parken Hof Filter 1 Piktogramme - o. M. Baufeld 2 ~ 51 Wohnungen* ~ 102 Stellplätze (schlecht erweiterbar) + 8 Parklifte möglich Baufeld 3 ~ 10 Wohnungen* ~ 17 Stellplätze (gut erweiterbar) Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* N 1. BA 1. BA 2. BA 2. BA 3. BA 1. Baubaschnitt ~ 54 Wohnungen* 2. Baubaschnitt ~ 64 Wohnungen* 3. Baubaschnitt ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitte (BA) Erweiterung Blick von Norden Blick von Süden Blick von Osten Blick von oben Schnitt A-A - M. 1.500 städtebauliche Kennwerte Baufeld 2 Grundstücksgröße ~ 4.479 m² GRZ 0,61 GFZ 1,30 ** Wohnäche ~ 4.370 m² Wohnungen* ~ 51 Stück * bei durchschnittlicher Wohnungsgröße von 85 m² und Wohnfäche 75 % der BGF ** ohne Parkächen, Carports und Nebengebäude Filter 2 Filter 2 Filter 2 Filter 2 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fi lte r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Lebensmittelmarkt Marsweiler Straße Ziegeleistraße Kü fe rst ra ße Nachbarschafts- platz gemeinschaft- licher Hof gemeinschaftlicher Hof Neugestaltung Dorfplatz durch 365° Landschaftsarchitekten pr iva te E rsc hl ie ßu ng Renaturierung Sulzmoosbach Feuerwehr Bauhof N gemeinschaft- licher Hof private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten Fertigstellung Straße > max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze I III III + D III + D III + D III + D III + D II + D II III + D III III + D III III III + D I I I I I I I III + DG Kunden- parkplatz B B B B A A Besucher- stellpätze A A max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Lebensmittel- markt max. Gebäudehöhe 6,30 m (II) Tiefgarage 2013_2_1_VE_Vorentwurf.pdf 2013_2_1 [geänderter Vorentwurf ] VE 9[mehr]

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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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                2022_05_03_Bericht2.pdf

                Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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                  Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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                    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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