Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. 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