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Filmförderung

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Vorhaben Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Die Filmförderungsanstalt fördert sämtliche Entwicklungsstufen eines Films: vom Drehbuch über die Herstellung bis zur Auswertung des Films im Kino oder auf DVD und Videoplattformen im Internet. Förderhilfen im Rahmen der sogenannten Projektfilmförderung können dann gewährt werden, wenn die Förderkommission der FFA Ihr Vorhaben für geeignet hält, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Neben der Projektfilmförderung gibt es noch die Referenzfilmförderung. Auf diese haben diejenigen Produzenten Anspruch, die in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Filme herstellen konnten. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung in erster Linie nach dem Besucheraufkommen und den Festivalerfolgen bzw. Preisen für zuvor hergestellte Filme, für die ein Produzent eine bestimmte Anzahl an Punkten erwerben kann, die sich auf die Höhe der Referenzfilmförderung auswirken. Das bedeutet, je mehr Zuschauer oder je erfolgreicher ein Film auf Festivals, desto höher die Förderung für ein nachfolgendes Projekt. Die FFA fördert aber nicht nur die Herstellung der Filme. Auch Drehbuchautoren können für die Erstellung eines erfolgversprechenden Drehbuchs Förderhilfen erhalten. Daneben wird auch die Auswertung eines Films im Kino und im Online-/DVD-Bereich gefördert. Dazu zählt auch die Digitalisierung von alten Filmen, die sonst nur analog auf Filmrollen oder Videokassetten vorhanden sind. Nicht zuletzt können auch Kinobetreiber für die Modernisierung ihres Kinos – beispielsweise für eine neue Bestuhlung oder die Erneuerung der Leinwand – Förderhilfen erhalten. Die umfangreichen allgemeinen Fördervoraussetzungen finden sich im Filmförderungsgesetz (FFG). Dazu kommen in den entsprechenden Kapiteln des FFG geregelte besondere Fördervoraussetzungen in den jeweiligen Förderbereichen. Zum Nachweis der Fördervoraussetzungen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Antrag des Produzenten eine Bescheinigung oder eine vorläufige Projektbeschreibung über das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen nach §§ 41 ff. FFG aus, die bei Antragstellung vorgelegt wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Auftragsberatungsstellen

Die Auftragsberatungsstellen gehören zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Einerseits unterstützen sie Unternehmen beim Zugang zu nationalen und internationalen öffentlichen Märkten, auf der anderen Seite helfen sie Behörden bei der Ausschreibung vergaberechtskonformer Aufträge. In Baden-Württemberg werden Unternehmen und öffentliche Auftraggeber vorrangig bei VOL-Ausschreibungen durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg beraten. Das Serviceangebot umfasst unter anderem: Beratung und Informationen zu den Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergabeverfahren Registrierung und Benennung: kostenlose Aufnahme von Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung in die IHK-Bieterdatenbank Geeignete Bewerber um beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben werden durch die Auftragsberatungsstelle auf Anfrage der öffentlichen Hand vermittelt. Die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) von Unternehmen Vorträge, Schulungen und Seminare für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Newsletter-Service: Kurzinformationen zu Ausschreibungen aus dem Staatsanzeiger, dem Bundesanzeiger sowie der Germany Trade and Invest, Gesellschaft für Außen-wirtschaft und Standortmarketing mbH (gtai) Monatliche Ausgabe von "Auftragswesen Aktuell" mit Wissenswertem über Recht, Internationales, Baden-Württemberg und Veranstaltungen zum Vergabewesen. Ausschreibungsrecherche-Service: Suche nach öffentlichen Aufträgen für Unternehmen in regionalen, nationalen und internationalen Veröffentlichungsmedien (kostenpflichtig) Das Angebot der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist auf den Einstieg in das öffentliche Auftragswesen ausgerichtet, ebenso unterstützt es Unternehmen, die bereits mit öffentlichen Auftraggebern in Kontakt stehen. In den Informationsveranstaltungen der IHK Auftragsberatungsstelle werden aktuelle Themen des Vergabewesens behandelt, die den jeweiligen Stand der Teilnehmer berücksichtigen. Hinweis: Die Auftragsberatungsstellen arbeiten bundeslandübergreifend im Rahmen der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) zusammen. Eine Übersicht über alle Auftragsberatungsstellen in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten der StKA.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Die Wahlorgane

Die Wahlorgane bei der Landtagswahl sind: die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk mindestens eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis Zu Mitgliedern der Wahlausschüsse dürfen nur Wahlberechtigte, zu Mitgliedern der Wahlvorstände nur Wahlberechtigte und Gemeindebedienstete berufen werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerberinnen und Bewerber um einen Landtagssitz und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und die Schriftführerinnen oder Schriftführer sind unabhängig. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden vom Innenministerium berufen. Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Landeswahlausschusses. Landeswahlausschuss Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie vier bis zehn Beisitzerinnen und Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer werden die im Land bestehenden Parteien angemessen berücksichtigt. Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter und ihre Stellvertretungen werden vom Innenministerium berufen. Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern, die von der Kreiswahlleiterin oder vom Kreiswahlleiter berufen werden. Bei der Auswahl der Mitglieder werden die im Wahlkreis bestehenden Parteien sowie die Vertretung der einzelnen Gebiete berücksichtigt. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft für jeden Wahlbezirk der Gemeinde eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher und ihre Stellvertretungen. Sie sind Vorsitzende oder Vorsitzender des Wahlvorstandes. Wahlvorstand Der Wahlvorstand besteht je nach Größe des Wahlbezirks aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzende oder als Vorsitzendem, deren Stellvertreterin oder Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern, die ebenfalls durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister berufen werden. Auch hier wird auf eine angemessene Zusammensetzung aus allen Parteien geachtet. Hinweis: Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese Vorschriften der Europäischen Union (EU) gelten europaweit einheitlich. Sie dienen sowohl dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt. Sie sollen einen freien Warenverkehr Ihrer Produkte im gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Produktsicherheit Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur anderen bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler. Die Vorschriften der EU schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor. Mit diesem CE-Zeichen erklärt der Hersteller beziehungsweise sein Bevollmächtigter, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen besteht unter Umständen auch die Verpflichtung, dass der Hersteller eine benannte Stelle beteiligt, die das Produkt unabhängig prüft. Zu diesen Produktgruppen zählen zum Beispiel Aufzüge, bestimmte Maschinen oder bestimmte persönliche Schutzausrüstungen. . Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist als hoheitliche Aufgabe der Länder die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu. Produkthaftung Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Produktverantwortung Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnung sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flächeninformation und Onlineantrag - FIONA

FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag und ist seit dem Jahr 2015 das einzige Verfahren zur Antragstellung für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt den Landwirten und Landwirtinnen zur Beantragung der EU beziehungsweise nationalen flächenbezogenen Förderprogrammen im Gemeinsamen Antragsverfahren die Anwendung FIONA über das Internet zur Verfügung. FIONA ist eine moderne Online-Anwendung. Die darin enthaltenen Funktionen sollen bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterstützen. Hier müssen Sie die einzelnen Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags beantragen. FIONA besteht aus folgenden, wesentlichen Teilen: Stammdaten: Hier werden die Unternehmensdaten (beispielsweise Name, Adresse, Rechtsform, weitere Betriebsstätten und Bankverbindung) angezeigt. Antragsdaten: Hier beantragen Sie die einzelnen Förder-und Ausgleichsmaßnahmen. Flächenverzeichnis zur Bearbeitung der erforderlichen Angaben zu den beantragten Schlägen Geoinformationssystem zur Digitalisierung der Schläge und Information zu verschiedenen Kulissen Dokumentenablage der im Rahmen von FIONA gestellten Anträge Mit Hilfe einer Vielzahl von Funktionen in FIONA soll die Antragstellung erleichtert werden. Es sollen möglichst alle Informationen, die zu einer korrekten Antragstellung notwendig sind, kompakt und übersichtlich bereitgestellt werden. Vor allem bietet FIONA die folgenden Funktionen: Wichtige Zusatzinformationen zum Beispiel zu Flächensummen sowie umfangreiche Plausibilitätsprüfungen, erleichtern die Antragstellung und helfen Fehler zu vermeiden Elektronische Datenübermittlung an die Verwaltung Sämtliche Schläge müssen im Geoinformationssystem (GIS) digitalisiert (gezeichnet) werden. Der Flächeninhalt der digitalisierten Schläge im GIS wird automatisch ins Flächenverzeichnis (FLV) in die Spalte Nutzfläche übertragen. Eine Änderung der Nutzfläche im FLV ist nur noch über eine Änderung des digitalisierten Schlages im GIS möglich. Hierzu unterstützt FIONA durch zahlreiche Hilfsfunktionen Schnelles Ausfüllen der ergänzenden Angaben im FLV durch Sammelbuchungen und hinterlegtem Auswahlkatalog Prüfung der wichtigsten Kriterien des ausgefüllten Flächenverzeichnisses Auswertungen zu den Angaben im Flächenverzeichnis Export- und Importfunktionen zu den bewirtschafteten Schlägen Digitales Kartenmaterial zur Unterstützung einer korrekten Schlagbildung FIONA steht für den Zweck "Beantragung der im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zusammengefassten Förderverfahren" zur Verfügung. Verwenden Sie als Zugangskennug die Registriernummer und das Kennwort, das Sie für den Zugang zu HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verwenden. Sollte keine Registrierung in HIT/ZID vorhanden sein (gilt vor allem, wenn bisher keine EU-finanzierten Maßnahmen beantragt wurden), so müssen Sie diese bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Dienstbezirk sich der Unternehmenssitz befindet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Jugendamt als Vormund

Können oder wollen die Eltern ihre Pflichten zur Pflege und Erziehung ihres Kindes nicht ausüben, übernimmt diese Aufgabe ein Vormund. Er ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Minderjährigen zu sorgen. Das Familiengericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit. Das Jugendamt kann aus verschiedenen Gründen zum Vormund werden: Bestellte Vormundschaft Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind. Danach ist zum Beispiel in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen: Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind. Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde. Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind). Das Familiengericht kann das Jugendamt zum Vormund bestellen, wenn sich im Verfahren zur Auswahl eines Vormundes keine geeignete Person oder kein geeigneter Verein findet. Hinweis: Die Eltern eines Kindes können vorsorglich einen Vormund benennen. In einer letztwilligen Verfügung der Eltern kann das Jugendamt weder benannt noch ausgeschlossen werden. Gesetzliche Amtsvormundschaft Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bedeutet, dass das zuständige Jugendamt die Vormundschaft von Gesetzes wegen übernimmt. Eine richterliche Anordnung ist nicht notwendig. Das ist der Fall, wenn eine nicht verheiratete Minderjährige ein Kind bekommt, sofern nicht bereits vor der Geburt ein Vormund für das Kind bestellt wurde, der Vater des Kindes einer minderjährigen Mutter die Vaterschaft rechtskräftig angefochten hat und das Kind einen Vormund braucht oder eine Pflegschaft durch das Jugendamt bestand, diese kraft Gesetzes endet und das Kind einen Vormund braucht die Sorgeberechtigten ihr Kind zur Adoption freigeben, so dass ihre elterliche Sorge während der Adoptionspflegezeit ruht. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft erst anerkennen. Solange ist das Jugendamt Vormund, da ein sorgeberechtigtes Elternteil fehlt. Dies gilt nur bei minderjährigen Müttern. Ist ein Vormund vor der Geburt bereits bestellt worden (z.B. die Oma des Kindes), liegen die Voraussetzungen des gesetzlichen Amtsvormundschaft nicht vor. Die Amtsvormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter, bei Begründung der gemeinsamen Sorge mit dem volljährigen Vater oder bei Adoption des Kindes. Weitere Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt begleitet das Kind in der Übergangsphase bis zur Bestellung des Vormundes beziehungsweise in der Übergangszeit bei einem Wechsel des Vormundes. Es unterstützt das Gericht bei der Bestellung eines Vormundes mit Empfehlungen zur Auswahl des Vormundes. Das Jugendamt berät die Eltern, die nicht die elterliche Sorge haben, sowie Vormünder und Pfleger und bietet bei Bedarf Hilfen zur Erziehung an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weitere Informationen und Links

Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und allein gelassen. Deshalb finden Sie nachfolgend für jede Situation die richtigen Hilfsangebote und kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. Wichtige Informationen für Opfer von Straftaten enthält die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" informiert über den Verlauf des Strafverfahrens und gibt praktische Hinweise, wo Opfer oder Angehörige, zum Beispiel nach einem Wohnungseinbruch oder einem Gewaltdelikt, Informationen und Hilfe erhalten können. Der WEISSE RING e.V. hilft Opfern von Straftaten ungeachtet des Alters, Geschlechts, der Nationalität und der Art der Straftat. Das Merkblatt "Was heißt Opferhilfe?" des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt umfangreiche Informationen für Opfer einer Straftat. Prävention von Gewalt unter Jugendlichen und an Schulen Die Stiftung Hänsel und Gretel bietet Informationen über Beratungsstellen und Organisationen, die sich in Deutschland für den Kinderschutz, die Prävention, die Betreuung und Nachsorge von Kindern einsetzen. Das Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei Problemen mit den Eltern, Freunden oder in der Schule - unter anderem werden Gruppenchats für Jugendliche angeboten. Das Kultusministerium Baden-Württemberg stellt auf seinen Internetseiten zahlreiche Projekte zur Gewaltprävention für Jugendliche vor. Vor allem das Kontaktbüro Gewaltprävention informiert über Maßnahmen zur Gewaltprävention. Die Polizei Baden-Württemberg bietet die Broschüre "Wege aus der Gewalt" und die Broschüre "Herausforderung Gewalt" an. Das Faltblatt "Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Kinder - Kritisch hinsehen und bewusst auswählen" bietet Informationen, wie Kinder sich selbst schützen und besser behaupten können. Herausgeber: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg und LandesArbeitsGemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) informiert über Erscheinungsformen von Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung. Portal " Polizei für dich " - Internetauftritt der Polizei für Kinder und Jugendliche Informationen für Senioren Die vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention herausgegebenen Broschüren " Sicher leben " und " Sicher zu Hause " sind Ratgeber für Ältere und Junggebliebene. Sie bieten Hilfe und Tipps zu den Themen Betrug, Computer-/Internetkriminalität, Diebstahl, Opferschutz und Zivilcourage. Die Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Aspekte des Heimlebens. In der Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" werden die Hilfsmöglichkeiten und Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes dargestellt, auf die Opfer von Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch haben. Der Arbeitskreis der Opferhilfen bietet Beratungen für Kriminalitätsopfer an. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe informiert in zahlreichen Broschüren sowie in einer eigenen Zeitschrift über das Thema "Alter". Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das freiwillige Engagement älterer Menschen im Rahmen der Seniorenbüros zu fördern und zu qualifizieren. Die Deutsche Seniorenliga vertritt die Interessen von Senioren und stellt umfangreiches Informationsmaterial zu seniorenspezifischen Themen zur Verfügung. Informationen für Frauen Das Ministerium für Soziales und Integration beantwortet im Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen zahlreiche Fragen von betroffenen und interessierten Personen und nennt zahlreiche Anlaufstellen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die Broschüre "Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt" des Sozialministeriums Baden-Württemberg gibt Informationen zum Platzverweis bei häuslicher Gewalt, Tipps zur Beratung und zum Strafverfahren. Die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesjustizministeriums gibt ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zeigt betroffenen Personen Handlungsmöglichkeiten auf. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Situation gewaltbetroffener Frauen in Deutschland weiter zu verbessern. Das Diakonische Werk bietet Adressen von Frauenhäusern . Allgemeine Informationen Die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention (Gez KKP), angesiedelt beim Innenministerium Baden-Württemberg , bietet unter anderem Informationen zur kommunalen Kriminalprävention . Das Deutsche Forum für Kriminalprävention bietet zahlreiche Links zu Organisationen und Vereinen, die sich mit dem Thema "Kriminalprävention" beschäftigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Datenschutz

Datenschutzerklärung Herzlich Willkommen auf unserer Website! Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir möchten nachfolgend darstellen, welche Daten wir wann und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Hierbei soll Ihnen erläutert werden, wie unsere angebotenen Dienste arbeiten und wie hierbei der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziff. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO. Soweit wir als Rechtmäßigkeitsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) anführen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach einem Widerspruch nicht, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO, sog. „eingeschränktes Widerspruchsrecht“). In diesem Fall müssen Sie für den Widerspruch Gründe darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Im folgenden Text werden wir Sie in den einzelnen Abschnitten auf das Widerspruchsrecht mit dem Hinweis "Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu" hinweisen, sofern dieses Recht besteht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts. 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Sie können sich unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz über die Verarbeitung der Daten beschweren (Art. 77 EU-DSGVO): Prof. Dr. Tobias Keber Königstraße 10a 70173 Stuttgart Telefonnummer: 0711 615541-0 Faxnummer: 0711 615541-15 poststelle(@)lfdi.bwl.de http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Datenerfassung auf unserer Website Nachfolgend können Sie sich informieren wo wir, bzw. warum wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben. „Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Baindt die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. 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Zuletzt geändert: 07.11.2024
Marketing, Kommunikation

Im Fachbegriff "Marketing" steckt das Wort "Markt". Marketing umfasst jedes unternehmerische Planen und Handeln, das sich am Markt orientiert und den Absatz fördert. Es hilft, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens kundenorientiert zu gestalten und möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz zu verkaufen. Marketing ermöglicht auch, erfolgreiche Produkte oder Dienstleistungen überhaupt zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Ein eigener Marketingplan hilft Ihnen, Ihr Unternehmen auf "seinem" Markt zu positionieren. Um Marketing zu betreiben, brauchen Sie nicht unbedingt wissenschaftliche Methoden zu kennen. Vieles geschieht mithilfe genauer Beobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünftige Kundschaft hineinversetzen. Der Leitgedanke des Marketing lautet: "Der Kunde ist König!". Das Marketing setzt sich bei allem, was im Unternehmen geschieht, mit zwei zentralen Fragen auseinander: Wo liegt der Nutzen für die Kundschaft? Wo liegt der Nutzen für das Unternehmen? Marketing ist mehr als Werbung Werbung gehört zum Marketing, doch erfolgreiches Marketing beginnt viel früher. Marketing muss zuerst folgende Fragen beantworten: Wie kann Ihr Unternehmen Kundenwünsche durch entsprechende Produkte oder Dienstleistungen erfüllen? Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung haben, um erfolgreich zu sein? Ihr Angebot muss unter verschiedenen Gesichtspunkten (Kernprodukt, Design, Verpackung, Service) eine marktgerechte Lösung anbieten. Mit welchen Marktbedingungen (Kundinnen und Kunden, Konkurrenz) müssen Sie rechnen? Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung sollte anders (zum Beispiel besser, günstiger) als das Angebot der Konkurrenz sein. Welchen Preis können oder wollen Sie verlangen? Der Preis muss exakt auf Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung und Ihre Kundschaft ausgerichtet sein. Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt beziehungsweise Ihrer Dienstleistung die Kundinnen und Kunden erreichen (Vertrieb beziehungsweise Verkauf)? Der Vertrieb muss den Kundinnen und Kunden das Produkt leicht zugänglich machen. Niemand wird auf Dauer kaufen, wenn es kompliziert ist, Ihr Angebot wahrzunehmen. Mit welchen Mitteln der Werbung und Kommunikation wollen Sie den Kundinnen und Kunden die Vorteile Ihres Produkts beziehungsweise Ihrer Dienstleistung vermitteln? Niemand kann und wird etwas Unbekanntes kaufen. Nur wenn das Image Ihres Angebots und Ihres Unternehmens positiv ist, können Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. Fehler im Marketing Bei der Überprüfung von Gründungskonzepten stellen Fachleute immer wieder fest: Gründerinnen und Gründer sind oft Meister ihres Faches - bei der Herstellung eines Produktes oder bei der Arbeit im Rahmen einer Dienstleistung. Gleichzeitig fehlen in vielen Konzepten aber Informationen darüber, ob das Produkt oder die Dienstleistung vom Markt überhaupt gewünscht sind und wie diese verkauft werden sollen. Unternehmen verstehen sich oft nur als Produkt- oder Dienstleistungsanbieter. Sie übersehen, dass sie von den Kundinnen und Kunden nie allein, sondern als "komplexes Ganzes" gesehen werden. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihres Unternehmensauftrittes. Wichtig ist, dass Sie dem Unternehmen so schnell wie möglich ein "Gesicht" geben und diese Identität systematisch und einheitlich kommunizieren. Beachten Sie besonders die folgenden fehleranfälligen Aspekte im Marketing: sinnvolle Namensgebung und Corporate Identity Entwickeln Sie ein aussagekräftiges Logo und einheitliche, für das Unternehmen repräsentative Geschäftspapiere (von der Visitenkarte bis hin zur Imagebroschüre). Ohne einheitliches "Unternehmensgesicht" können Sie bei den Kundinnen und Kunden keinen Wiedererkennungseffekt erreichen. andauernde Öffentlichkeitsarbeit Mit einer einmaligen, noch so schwungvollen Eröffnungsaktion zum Unternehmensstart sollte Ihre Öffentlichkeitsarbeit keinesfalls erledigt sein. Ihre Firma bekannt zu machen und zu erhalten ist eine dauerhafte Aufgabe. Werbekiller "Tagesgeschäft" Auch wenn das Tagesgeschäft Sie sehr in Anspruch nimmt: Vernachlässigen Sie nicht Ihren Außenauftritt und Ihre Werbeanstrengungen. Stellen Sie einen Vertriebs- und Werbemaßnahmenplan auf. zielgruppengenaue Kundengewinnungsmaßnahmen Sehr häufig müssen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer nach einer erfolgreichen Startphase registrieren, dass Auftragseingang und Verkauf stillstehen. Gleichzeitig sind nur wenige neue Kundinnen und Kunden hinzugekommen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Maßnahmen zur Kundengewinnung auch bei hoher Arbeitsbelastung weiterhin ausbauen und zielgruppengenau gestalten. Low Budget Marketing Es gibt diverse Möglichkeiten im Marketing Kosten einzusparen, ohne dabei an Qualität einbüßen zu müssen. Hier einige Tipps: Geschäftspapiere Man sollte sich von der Druckerei nur Briefbögen mit Logo und ggf. dem Unternehmensslogan drucken lassen. Alle veränderlichen Angaben auf dem Briefbogen wie Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer usw. druckt man am besten selbst, indem man im Textverarbeitungsprogramm eine Vorlage erstellt und abspeichert. Prospekte Man sollte für alle Prospekte ein Basislayout entwerfen, nach denen Texte und Bilder angeordnet werden. Das erhöht den Wiedererkennungseffekt für den Kunden und spart ständig neue Entwurfskosten. Zudem ist es wichtig, sich von der Druckerei die zur Prospekterstellung notwendigen Text-, Layout- und Bilddaten aushändigen zu lassen und diese aufzubewahren. So lassen sich Kosten bei unveränderten Nachdrucken oder künftigen Aktualisierungen der Drucksachen sparen. Man sollte sich den Prospekt auch immer im PDF-Format geben lassen. So kann dieser bei Bedarf selbst gedruckt und auf die Homepage ins Internet gestellt werden, wo Interessenten diesen jederzeit kostenfrei downloaden können. Anzeigenwerbung Ein allgemeiner Anzeigenrahmen hilft dabei Kosten zu sparen. Einmal entworfen, kann dieser ständig aktualisiert werden. Dabei sollte man die Aktualisierungen der Anzeige vom dem jeweiligen Verlag vornehmen lassen - die meisten Verlage bieten diesen Service kostenlos an. Zudem bieten unterschiedliche Internet-Anzeigenmärkte eine kostenfreie Veröffentlichung von Anzeigen an. Messeteilnahmen Um das Unternehmen bekannt zu machen und potentielle Kunden kennen zu lernen, besteht oft die Möglichkeit als so genannter Mitaussteller an einer Messe teilzunehmen. Hierbei teilt man sich z.B. mit anderen Unternehmen aus der Region einen Gemeinschaftsstand und die Kosten. Es ist außerdem ratsam, leicht zu transportierende und variable Faltdisplays (Roll-Ups) anstelle starrer Messewände einzusetzen, da diese weniger Kosten bei Auf- und Abbau verursachen. Außenwerbung Falls vor dem Ladengeschäft oder dem Unternehmen genügend Platz vorhanden ist, kann beispielsweise eine Plakatwand aufgestellt werden. Man gewinnt dadurch eine Aufmerksamkeit erregende Fläche, die das ganze Jahr nahezu kostenfrei genutzt werden kann. Meist ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zusammenarbeit mit Werbeagenturen Das Briefing dient der Information aller Beteiligten und damit auch der Identifikation mit der Sache. Es sollte alle Basisdaten zum Unternehmen, zum Produkt, zum Markt, zum Vertrieb, zu den Zielgruppen und zu den Wettbewerbern enthalten und somit gleich zu Anfang Missverständnisse beseitigen. Internet Das Unternehmen sollte mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sein. Je nach Branche kann dabei ein einfacher Internetauftritt über ein Baukastensystem bereits ausreichen. Eine Anmeldung der Homepage in relevanten Webkatalogen und Suchmaschinen ermöglicht es, Interessenten und Kunden das Unternehmen schnell und unkompliziert zu finden. Werbeprospekte sollten den Kunden als PDF zum Download zur Verfügung stehen. So können sich diese bei Interesse rund um die Uhr über das Unternehmensangebot informieren. Social Media & co: Je nach Produkt und Dienstleistung können Sie Social Media Auftritte bei Facebook, Twitter, Youtube und ähnliches zu Werbezwecken nutzen und so Ihre bestehenden Kunden über aktuelle Themen informieren und neue Kunden gewinnen. Zudem kann man über Netzwerkplattformen, wie zum Beispiel www.xing.de, Geschäftskontakte pflegen und das Unternehmen einer breiten Netzwerk-Community präsentieren. Vier wichtige Regeln für das Marketing Zielgruppen- und Marktanalyse Man sollte ganz genau ermitteln, welche Zielgruppe(n) man ansprechen will und welches Potenzial der jeweilige Markt bietet. Sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Markt und die Zielgruppe interessant? Besteht hier genügend Nachfrage? Wo bestehen besondere Bedürfnisse? Corporate Identity und Corporate Design Der Unternehmensauftritt sollte einheitlich gestaltet werden und unverwechselbar sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Marketingunterlagen „aus einem Guss“ sind. Werbe- und Marketingplan In Sachen Marketing sollte man systematisch vorgehen und einen Werbe- und Marketingplan erstellen. Dieser hilft dabei den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Bereich "Werbung und PR" genau auf die Zielgruppe(n) abgestimmt sind. So spart man sowohl Zeit als auch Geld. Speziell Existenzgründer können PR-Arbeit gezielt nutzen. Bei einem Vertrieb ins Ausland sollte gezielt eine PR-Arbeit für das Auslandsgeschäft durchgeführt werden. Kundenbindung Den Kreis der Kunden auszuweiten und stetig neue hinzu zu gewinnen, ist wichtig. Darüber hinaus sollte man aber die Pflege und Bindung bestehender Kunden nicht vergessen. Die Möglichkeiten von Folgeaufträgen und Empfehlungen sollte nicht unterschätzt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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