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Streuobst

Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil diesser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2023. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 77,19 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 27. September 2023 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.gerhardt(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie in der Mediathek der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de/mediathek oder HIER: www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst ) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

Zuletzt geändert: 20.09.2023
Satzung_zur_Änderung_der_Friedhofssatzung.pdf

1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung ) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03. Mai 2022 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: 1. Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung: §§ 1 – 11 unverändert §§ 12 Abs. 5 wird gestrichen „(5) Wahlgräber können einstellige Tiefgräber bzw. ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.“ §§ 13 – 14 unverändert §§ 15 Abs. 7 S. 6 wird gestrichen „Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich.“ §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert 2 2. Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren: unverändert Ziffer II Benutzungsgebühren 1., 2. unverändert 3., 4., 5., 6., c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 240,00 Euro 5. e) Kosten für Bodenplatte – ohne Beschriftung 51,50 Euro 7. textliche Ergänzung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ III. Sonstige Bestattungsgebühren: unverändert (andere Darstellung) 3. Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 03. Mai 2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 93,30 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 06.05.2022
    Wohnungsgeberbestaetigung_ausf.pdf

    Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: PLZ / Ort: Straße und Hausnummer: Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer): In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen: Datum Ein-/Auszug ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: weitere Personen siehe Rückseite. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung: Off Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Off PLZ Ort: Datum Ein-/Auszug: eingezogen: Off ausgezogen: Off Familienname: Vorname: Familienname_1: Vorname_1: Familienname_2: Vorname_2: Familienname_3: Vorname_3: Familienname_4: Vorname_4: Familienname_5: Vorname_5: weitere Personen siehe Rückseite: Off Datum: Unterschrift des Wohnungsgebers: Straße Hausnummer und Zusatzangaben z: B: Stockwerks- oder Wohnungsnummer: Stockwerks- oder Wohnungsnummer_1: Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_": Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_2:[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 27,41 KB
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      Zuletzt geändert: 20.09.2023
      Anleitung_zum__Ausmessen_von_Grundstuecken_im_Aussenbereich.pdf

      Anleitung zum Ausmessen von Grundstücken im Außenbereich Bitte öffnen Sie zunächst das Geoportal des Landes Baden-Württemberg über den folgenden Link: https://www.geoportal-bw.de/. Dieser ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt über den Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ „Reform der Grundsteuer“ zu finden. Es öffnet sich eine Karte, über welcher am linken Fensterrand das Menü liegt. Dieses können Sie jederzeit mit Linksklick auf den kleinen Pfeil, rechts in der blauen Menüleiste, ausblenden. Geben Sie bitte in das Suchfeld ein, welches Grundstück Sie suchen. Unterhalb der blauen Menüleiste öffnet sich eine Liste, mit Vorschlägen zu den eingegebenen Informationen, aus welcher Sie bitte das entsprechende Grundstück mittels Linksklick auswählen. https://www.geoportal-bw.de/ Anschließend gehen Sie bitte zurück zum Ausgangsmenü, zu welchem Sie mittels Linksklick auf das „Zurück“ in der blauen Menüleiste gelangen. Wählen Sie nun bitte die erste Option des Menüs, „Kartenwerkzeuge“, durch Linksklick aus. In dem sich öffnenden „Menü-Kartenwerkzeuge“ wählen Sie bitte anschließend die Werkzeugfunktion „Zeichnen/Messen“ . Lesen Sie sich bitte die „Hinweise zur Funktion Zeichnen/Messen“ durch und bestätigen anschließend deren Kenntnisnahme mit Linksklick auf die Auswahlmöglichkeit „OK – verstanden!“. Sie befinden sich nun im Menü der Werkzeugfunktion „Zeichnen/Messen“. Wählen Sie hier bitte die Funktion „Fläche“ mittels Linksklick aus. Im unteren Teil des Fensters öffnet sich eine Infobox, mit Hinweisen zur Funktion, welche nach kurzer Zeit von alleine wieder verschwindet. Es befindet sich nun ein blauer Punkt an Ihrem Mauszeiger, welcher sich beim Bewegen der Maus mit dieser bewegt. Das zweite Zeichenelement für die Fläche ist eine Linie, welche ebenfalls blau dargestellt ist und zwischen zwei Punkten entsteht. Um eine Fläche zu erhalten müssen Sie mindestens drei Punkte, bzw. zwei Liniensegmente setzen. An einer Linie der Fläche erscheint ein dunkelblaues Feld, welches die Gesamtgröße der gezeichneten Fläche anzeigt. Setzen Sie nun den ersten Punkt zur Eingrenzung des Grundstückes mittels Linksklick auf die entsprechende Stelle in der Karte. Wiederholen Sie diesen Vorgang bitte so lange, bis das gesamte Grundstück eingegrenzt wurde und eine Schattierung über diesem liegt. Sobald die Zeichnung gestartet wurde erscheinen im unteren rechten Eck des Fensters zwei Bedienelemente. Mit Linksklick auf den roten Kreis kann die Zeichnung abgebrochen werden – Sie können nun von neuem beginnen. Möchten Sie lediglich ein Segment (Abschnitt zwischen zwei Punkten) neu erfassen, kann man diesen Abschnitt mittels Rechtsklick löschen. (Bitte beachten, dass dies nur für die letzten gezeichneten Segmente gilt!) Mit Klick auf den grünen Kreis können Sie die Zeichnung abschließen. Zusätzlich dazu bestehen zwei weitere Möglichkeiten. Zum einen können Sie einen Doppelklick mit der linken Maustaste ausführen, zum anderen können Sie nochmals auf den Startpunkt klicken. Als Nächstes besteht die Möglichkeit im Menü Informationen zu der gezeichneten Fläche anzugeben. Die Standardangaben sind vorausgefüllt, wobei die Bezeichnung immer „Neue Fläche“ und die Beschreibung die Gesamtgröße der gezeichneten Fläche ist. Beide Angaben können nach Wunsch durch Linksklick in das Feld geändert werden. Um die Änderungen zu speichern und zu aktualisieren klicken Sie bitte auf „Übernehmen“. Nach Abschluss der Zeichnung werden die Linien in roter Farbe dargestellt. Hinweis zu Bodenrichtwerten im Außenbereich – Stichtag 01.01.2022: 2800 Bauflächen im Außenbereich - stadt- und siedlungsnah Der Bodenrichtwert für stadt- und siedlungsnahe Lagen gilt für Grundstücke, die maximal 1 km Luftlinie entfernt zur nächsten Siedlung (zur nächsten Baulandrichtwertzone innerhalb des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental liegen. 240,00 €/m² 2810 Bauflächen im Außenbereich - Weiler und weilernahe Lagen 125,00 €/m² 5000 Reines Agrarland - Acker - A 6,30 €/m² 5010 Reines Agrarland - Grünland - GR 3,75 €/m² 5020 Wald ohne Aufwuchs - F 1,75 €/m²[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
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        Zuletzt geändert: 31.05.2022
        Lastenfahrrad_-_Leihvertrag_01.pdf

        Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Lastenrad-Leihvertrag Der Leihvertrag kommt zwischen Ihnen (nachfolgend „Entleiher“) und der Gemeinde Baindt (nachfolgend „Verleiher“) zustande, welcher Ihnen das Lastenrad zur Ausprobe zur Verfügung stellt. Allgemeine Nutzungsbedingungen des Lastenrades: Das Lastenrad und seine Benutzung: Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Gemeinde übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Vor Fahrbeginn muss sich der Entleiher mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen und dieses auf seine Verkehrsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Verkehrstüchtigkeit und offensichtliche Mängel hin überprüfen. Liegt vor Nutzungsbeginn ein offensichtlicher technischer Mangel vor oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der Entleiher die Nutzung des Fahrrads zu unterlassen bzw. sofort zu beenden und den Mangel der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Der Entleiher ist verpflichtet, während der Dauer der Nutzung die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO stets zu beachten. Der Nutzer darf das Fahrrad nur nutzen, wenn er zur sicheren Führung imstande ist. Das Fahrrad ist für eine Zuladung von max. 60kg in der Box + Fahrer ausgelegt. Das Tragen eines vom Nutzer selbst bereitzustellenden Fahrradhelms während der Nutzung wird ausdrücklich empfohlen. Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und „Tipps fürs Radeln mit einem E-Lastenrad“). Pflichten des Entleihers: 1. Der Entleiher muss mindestens 18 Jahre alt sein. 2. Es ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 50 Euro im Voraus zu entrichten, die der Entleiher bei vertragsmäßiger Rückgabe des Lastenrades vollständig zurückerhält. 3. Der Entleiher ist verpflichtet, das Lastenrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und durch Befestigung an einem festen Gegenstand mit Hilfe des bereitgestellten Schlosses abzustellen. 4. Der Entleiher ist verpflichtet, in der Nutzungszeit auftretende Mängel oder Schäden an dem gestellten Lastenrad unverzüglich dem Verleiher mitzuteilen. 5. Es ist möglich das Lastenrad bis zu 3 Tagen oder über das Wochenende (Freitag- Montag) auszuleihen, die Dauer wird bei Vertragsschluss ausgemacht und der Entleiher ist verpflichtet das Lastenrad zum ausgemachten Zeitpunkt wieder bei der Gemeinde abzugeben. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Reparatur: Der Verleiher trägt die Kosten der Reparatur, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstande ist der Entleiher beweispflichtig. Bis zur Klärung verbleibt die Kaution einstweilig beim Verleiher. Wenn der Schaden aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Entleiher und dessen Verschulden entstanden ist, wird die Kaution entsprechend verrechnet. Unfall/Diebstahl: 1. Der Entleiher ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Lastenrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall oder Diebstahl hat der Entleiher nach Möglichkeit die Polizei hinzuzuziehen und dem Verleiher einen ausführlichen, schriftlichen Bericht (Unfallprotokoll) unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. 2. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. 3. Bei Diebstahl greift die Versicherung, sofern das Lastenrad mit dem Rahmenschloss abgesperrt und zusätzlich mit dem beiliegenden Trelock-Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen wurde. Haftung: 1. Der Entleiher haftet für die schuldhafte Beschädigung des Lastenrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen. 2. Darüber haftet der Entleiher auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten für die Anschaffung eines neuen Schlüssels von ihm zu tragen. 3. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). 4. Soweit ein vom Entleiher zu vertretendem Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung ausschließlich über den Verleiher. 5. Soweit ein Dritter dem Eigentümer die Schäden ersetzt, wird der Entleiher von seiner Ersatzpflicht befreit. 6. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, müssen vom Entleiher oder über dessen private/gewerbliche HAFTPFLICHT- Versicherung abgedeckt werden. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Rückgabe des Lastenrads: Der Entleiher hat das Lastenrad spätestens am Ende des vereinbarten Zeitraums dem Verleiher am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben. Das Lastenrad muss in demselben Zustand zurückzugeben werden, in dem er es übernommen hat. - Wird das Lastenrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Entleiher dem Verleiher für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von J 20,00/pro Tag zu zahlen. - Ist das Lastenrad bei der Rückgabe stark verschmutzt werden 30 Euro der Kaution für die Reinigung einbehalten. Sonstiges: Die Buchung wird erst mit Unterzeichnung des Leihvertrages für beide Seiten verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass das Lastenrad wegen unvorhersehbaren Ereignissen in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Verleihs verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben (siehe hierzu auch beiliegendes Formular „Information zur Datenerhebung der Gemeinde Baindt“) Rückgabe des Lastenrades nach Möglichkeit mit vollgeladenem Akku! Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Ausleihformular E-Lastenrad Ausleihstation Rathaus Baindt Entleiher: Name, Vorname: ______________________________________________________ Straße, Hausnummer: ______________________________________________________ Postleitzahl, Ort: ______________________________________________________ Telefon Mobil: ______________________________________________________ Personalausweis-Nummer: ______________________________________________________ Checkliste: (Bitte kontrollieren, bei Mängeln bitte das Rathaus vor Fahrtantritt informieren) Reifen sind voller Luft Motor funktioniert / Akku ist voll Reifen laufen ohne Acht 4 Anschnallgurte / 1 Sitzkissen (gelb) vorhanden Schaltung funktioniert 2 Schlösser (Schloss, Rahmenschloss) vorhanden und funktionsfähig Bremsen funktionieren Sonstiges: ________________________________________ Licht funktioniert ________________________________________ Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den Leihvertrag gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Die Datenschutzinformation sowie die „Tipps fürs Radeln“ wurden mir ausgehändigt. Die Öffnungszeiten zur Rückgabe sind mir bekannt. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und bin bereit, diese bei der Nutzung des Lastenrades einzuhalten. Ausgegebenes Zubehör: Schlüssel Ladegerät Akku Trelock-Schloss 1 Sitzkissen Eine Kaution in Höhe von 50 J wurde hinterlegt. Datum: _________________________ Uhrzeit: _________________________ _________________________ _________________________ Unterschrift Entleiher Unterschrift Verleiher Kontaktdaten des Verleihers: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Telefon: 07502 9406-12 Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Rückgabe: Datum: _________________________ Uhrzeit: _________________________ 50 5 Kaution ausgehändigt einbehalten Ich bestätige, dass ich das E-Lastenrad in ordnungsgemäßem Zustand an der Verleihstation zurückgegeben habe. Über eventuelle Schäden wurde das Rathaus informiert. ________________________________ _____________________________________ Unterschrift Entleiher Unterschrift Verleiher Bemerkungen: _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Name Vorname: Straße Hausnummer: Postleitzahl Ort: Telefon Mobil: Personalausweis-Nummer: Sonstiges: Datum: Uhrzeit: Unterschrift Entleiher: Unterschrift Verleiher: Reifen sind voller Luft: Off Motor funktioniert Akku ist voll: Off Reifen laufen ohne Acht: Off 4 Anschnallgurte 1 Sitzkissen gelb vorhanden: Off Schaltung funktioniert: Off 2 Schlösser Schloss Rahmenschloss vorhanden und funktionsfähig: Off Bremsen funktionieren: Off CheckBox: Off CheckBox_1: Off Schlüssel: Off Ladegerät: Off Akku: Off Trelock-Schloss: Off 1 Sitzkissen: Off Bemerkungen: ausgehändigt: Off einbehalten: Off Sonstiges_1: Datum_1: Uhrzeit_1: Unterschrift Entleiher_1: Unterschrift Verleiher_1: Bemerkungen_1: Bemerkungen_2: Bemerkungen_3: Bemerkungen_4: Bemerkungen_5: Bemerkungen_6: Bemerkungen_7: Bemerkungen_8: Bemerkungen_9:[mehr]

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          1-Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt.pdf

          1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 16. Dezember 2022 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktive Vorsorge gegen Stromausfälle – mit der neuen App StromGedacht! Die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts, also eines langanhaltenden und großräumigen Stromaus- falls in Deutschland ist noch immer unverändert niedrig. Ein Brownout, also eine gezielte Lastreduktion im Stromnetz durch Abschaltung von Teilen des Stromnetzes über eine Zeit von 90 Minuten, kann allerdings speziell an besonders kalten Tagen nicht mehr völlig ausgeschlossen werden. Ein Grund zur Beunruhigung besteht deshalb jedoch nicht. Allerdings können wir alle dazu beitragen, dass auch ein Brownout-Szenario noch ein Stück weit unwahr- scheinlicher wird. Neben der Reduzierung der Ener- gieverbräuche, die weiterhin oberste Priorität hat, gibt es nun die Handy-App StromGedacht, als wichtiges Tool, um das Stromnetz dauerhaft stabil zu halten. Die App zeigt an, zu welchen Zeiten eine Reduktion des Stromverbrauchs besonders wichtig ist. Laut Netzbetreiber gibt es einen direkten Zusammen- hang zwischen Außentemperatur und Strombedarf, weshalb die Vorhersage einer Strommangelsituation möglich ist. Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob und wann die Stromversorgung in Baden-Württemberg sicher- gestellt ist. Droht zu einer bestimmten Uhrzeit eine angespannte Situation der Stromversorgung, sollte beispielsweise der Betrieb von Wasch- und Spülma- schinen oder das Aufladen von E-Fahrzeugen zeitlich vorverlegt werden. Dadurch kann eine stabile Strom- versorgung besser gewährleistet werden. Die App StromGedacht von der Transnet BW, dem Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes in Ba- den-Württemberg, kann kostenlos im Google Play Store und dem Apple App Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de. Weitergehende Informationen und nützliche Links zum Thema Blackout erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/strom-blackout. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Nächtliche Gelage auf dem Schulhof In den letzten Wochen war der Schulhof in Baindt immer wieder Treffpunkt für Zusammenkünfte mit Lagerfeuer, Alkohol und Ruhestörungen. Die Verunreinigungen und Reste der Partys mussten zu Wochenbeginn immer von der Gemeinde aufgeräumt werden. Laut Benutzungs- ordnung des Schulgeländes § 7 Benutzungsregeln sind weder nächtliche Zusammenkünfte, noch Alkohol, Mu- sik, Feuer oder Feuerwerkskörper erlaubt. Deshalb wird die Gemeinde Baindt in den nächsten Wochen vermehrt den Schulhof durch einen Sicherheitsdienst kontrollieren lassen und hat bereits Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstattet. Für sachdienliche Hinweise zu den Verursachern ist die Gemeinde Baindt sehr dankbar. Fundinfo Kater zugelaufen Wer vermisst seinen grau-weißen Kater? Für Nähere In- formationen können Sie sich gerne auf dem Fundamt im Rathaus melden. Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L, Einzel-Autoschlüssel, Ku- scheltier „Vogel“, Damenring silber, Kinder-Fahrradhelm blau/schwarz November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrradschloss Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental festgelegt, aufgrund der ange- spannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwi- schen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis ein- schließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Gemeindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Bitte erledi- gen Sie Ihre Anliegen bis Donnerstag, 22. Dezember 2022. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 17. Dezember und Sonntag, 18. Dezember Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Dezember Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 18. Dezember Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2022 Redaktionsschluss: 20.12.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Herzlichen Dank für Ihre Spenden Unter dem Motto„Gemeinsam Gutes tun“ haben wir vor einigen Wochen eine Spen- denaktion für die Tafel Weingarten gestar- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 tet. Wir sind überwältigt und sehr dankbar über die einge- gangenen Spenden. Neben den Familien und Mitarbeitern des Kindergartens haben auch einige Gemeindemitglie- der ihre Spenden bei uns im Kindergarten abgegeben. Auf diese Art sind verschiedenste Lebensmittel und Hygiene- artikel zusammengekommen, welche wir am 13.12.2022 bei der Tafel abgeben konnten. Wir feuen uns sehr, dass wir bedürftigen Menschen somit ein Lächeln ins Gesicht zaubern und Hoffnung schenken können. Unser Dank geht an alle, die uns bei dieser Aktion tat- kräftig unterstützt haben. Waldorfkindergarten Was wäre die Vorweihnachtszeit ohne ihn? Helle Kinderstimmen singen Weihnachtslie- der, warmer Kerzenschein taucht alle Räu- me in sanftes Licht und leises Wispern lässt freudige Erwartung erahnen. So begann er zunächst, der Morgen des Nikolaustages im Baindter Waldorfkindergarten. Und was wäre die Vorweihnachtszeit auch ohne den Be- such des Heiligen Nikolaus, ohne das Warten und die mit dem Besuch verknüpfte freudig-gespannte Aufregung. Das zu Festtagen ein Festmahl gehört, das versteht sich ja von selbst. Also wurde, nachdem sich Groß & Klein zum traditionellen morgendlichen Singen getroffen hatten, auch erstmal tüchtig gebacken, geschnippelt, geknackt, erwärmt, dekoriert, natürlich auch genascht ... und dabei immer wieder neugierig durchs Fenster geschaut. Als es dann endlich fast schon Frühstückszeit war und vom Himmelsboten noch immer kein Mantelzipfel in Sicht, kam schon die Frage auf, ob er vielleicht schon weiter- gezogen wäre. Schließlich hatte in so manchem Baindter Kinderstiefel des Morgens gar die ein oder andere Über- raschung gesteckt. Doch gerade als die Kinder einander davon berichteten, entdeckte eins von ihnen das erste leuchtende Blau des sagenumwobenen Mantels und kurz darauf, da schaute er tatsächlich schmunzelnd durchs Fenster herien und winkte den Kindern zu. Ein fröhlicher Gesang wurde angestimmt und schon klopf- te es Einlass erbittend vor der Tür. Herein trat Sankt Nikolaus! Schwer bepackt und auf sei- nen Bischofsstab gestützt, grüßte er Groß und Klein, be- vor er sich rastend niederließ und dann von seiner Reise erzählte. Die Kinder lauschten ebenso andächtig wie ziemlich neu- gierig, denn Schauen und Zuhören ist das Eine, aber An- fassen ... das wäre ja schon auch etwas. Nikolaus konnte das gut verstehen und so streichelte er sanft die Hände der Kinder, putzte ihre Herzen mit ei- nem wunderbar weichem Tannenbusch, lauschte ihrem Gesang und erstrahlte vor Liebe und Güte als er selbst mit einer Post beschenkt wurde und jedes Kind ihm alles Gute und viel Kraft für seine Weiterreise wünschte. Den schweren Sack jedoch, den ließ er bei den Kindern. Und die packten ihn schließlich freudig aus, bevor es nach so einem aufregendem Morgen dann endlich ans Festmahl ging. Schulnachrichten SBBZ Sehen Lions Club Weingarten entsendet Nikolaus nach Baindt ins SBBZ Sehen 147 Nikolaus-Säckchen werden an Kinder und Jugend- liche verteilt Glockenläuten hallten am Morgen des 6. Dezember, des Nikolaustages, in den Räumlichkeiten des SBBZ Sehen in Baindt. Mit Freude warteten die Kinder und Jugendliche auf den angekündigten Besuch: der Nikolaus. Stefan Gessler, vom Lions Club Weingarten, übernimmt schon seit fünf Jahren die Rolle des Nikolaus und freut sich jedes Jahr auf den 6. Dezember und den Besuch im SBBZ Sehen in Baindt. Die Ehrenamtlichen des Lions Club Weingarten haben insgesamt 147 Säckchen gepackt, gefüllt mit Nüssen, Mandarinen, Schokolade und einem kleinen Duschgel oder Badezusatz. Jedes Kind oder Ju- gendliche erhält ein Säckchen und persönliche Worte vom Nikolaus. Direktor des SBBZ Sehen in Baindt, Dr. Marcus Adrian, ist über das Engagement des Lions Club Weingarten dank- bar. Der Lions Club Weingarten unterstützt das SBBZ Se- hen in Baindt schon seit über 15 Jahren. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in den Weih- nachtsferien vom 21.12.22 bis zum 6.1.2023 geschlossen. Zur Information DRK Blutspenden während der Weihnachtsfeiertage und rund um den Jahreswechsel dringend benötigt. Das DRK bittet dringend vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zur Blutspende. Als Dankeschön erhalten Spender:innen eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Blut wird jeden Tag für Unfälle, Operationen und akute Erkrankungen dringend benötigt, auch während Weih- nachten und dem Jahreswechsel. Zur lebensnotwendi- gen Versorgung der Patienten sind allein in Hessen und Baden-Württemberg täglich mehr als 2.700 Blutkonser- ven erforderlich. Das DRK bittet daher dringend um Ihre Blutspende am: Donnerstag, dem 29.12.2022 von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Bitte beachten Sie, die Blutspende ist zu Ihrem Schutz nur mit einer vorherigen Terminreservierung unter www.blutspende.de/termine möglich. Blut spenden, Leben retten und eine DRK-Trinkflasche mit nach Haus nehmen! Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeit- raum vom 19.12.2022 bis 07.01.2023 eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Weitere Termine in Ihrer Umgebung, eventuelle Ände- rungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um die Blutspende in Zeiten von Corona erhalten Sie telefonisch unter 0811-1194911 oder im Internet unter www.blutspende.de Breite Verbändeallianz hat heute Mus- terklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg gebracht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden- Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwert- bescheide nur vorläufig zu erlassen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum ´Baden-Württemberg werden gemeinsam mit betroffenen Eigentümern mehrere Mus- terklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen. Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht. Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßig- keit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt wer- den. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravie- rende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuerge- setz Baden-Württemberg. Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern die vier Ver- bände die Finanzverwaltung dringend auf, umgehend alle Grundsteuerwertbescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Auch sollten die Finanzämter Einspruchsverfah- ren gegen neu erlassene Grundsteuerwertbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklagen ruhen lassen, um eine drohende Klageflut zu vermeiden. Was können Betroffene tun? Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprü- fung ergehen, empfehlen die vier Verbände betroffenen Eigentümern mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid ein- zulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ansprechpartner der Verbände: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.: Eike Möller, presse@steuerzahler-bw.de, 0711/767740 Haus & Grund Württemberg e.V.: Ottmar H. Wernicke, mail@hugw.de, 0711.237650 Haus & Grund Baden e.V.: Thomas Haller, info@landesverband-baden.de 0721/8312810 Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.: Andreas Werth baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de Telefon: 0721 / 98 16 20 Finanzamt Ravensburg Ausbildung/Duales Studium beim Finanzamt der Zu- kunft? - Ihr Finanzamt Ravensburg ist mit dabei! Das Finanzamt Ravensburg ist eines von fünf Ämtern im Land Baden-Württemberg, das am Projekt „Finanzamt der Zukunft“ teilnimmt. Ziel dieses Projekts ist es, digitale Abläufe zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung zu optimieren. Wie sehen Deine Zukunftspläne aus? Wir bieten folgende Ausbildungs-/Studienmöglichkeiten: Zum 01.10. und zum 01.03. für Abiturienten/-innen bzw. Absolventen/-innen mit Fachhochschulreife Duales Studium zum Bachelor of Laws im gehobenen Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.350,- €. Zum 15.09. für Schüler/-innen mit mittlerer Reife Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin im mitt- leren Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.250,- €. Ein interessanter, krisensicherer Job mit flexiblen Arbeits- zeiten, guten Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegs- möglichkeiten sind selbstverständlich. Die Eingangsbesol- dung nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ist im mittleren Dienst A8 und im gehobenen Dienst A10. Interesse geweckt??? Weitere Infos zum Bewerberverfahren gibt es unter „www.steuer-kann-ich-auch.de“ oder von uns direkt per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de bzw. über Tel. 0751/403-741 bzw. 403-791. Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wohl-Fühl-Treff „Wohlfühltreff“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich Bonhoeffer Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Erkrankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Dezember - 26. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Immer, wenn du Liebe an andere weitergibst, wirst du den Frieden spüren, der zu dir kommt und zu ihnen. Mutter Teresa Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Bußgottesdienst mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Mathea Buchter, Benedikt Heilig († Rolf Rosenberg, Luigi Lariola, Eugen Haug, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Merk, Familie Gisi, Kurt Brugger, Rosa Vogrl, Johanns Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Christina und Wendein Hatzen- büller, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Familie Amann mit Ange- hörigen, Familie Gaissmaier mit Angehö- rigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla und Rochus Illenseer, Johann Germann, Michael Pfefferkorn, Franz und Eugen Schmidt, Familie Hugo Schmidt, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 18. Dezember - 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (Adveniatsonntag) 11.15 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Dienstag, 20. Dezember 09.00 Uhr Baindt -Weihnachtsgottesdienst der Grund- schule in der Kirche Mittwoch, 21. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt - Rorategottesdienst Donnerstag, 22. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 23. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenspiel Ministranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt - Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst Montag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorhinweis: Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezem- ber 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember - 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kin- der als Hirten, Engel oder Schaf verkleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. - 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen - in Indo- nesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. - 05.01.2023 den Neujahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spen- den für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wah- rung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermis- sionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuel- len Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Stern- singer nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Se- gen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spenden- möglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten An- forderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorf- platz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstraße, Stor- chenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Voken, Sper- lingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöcklisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Bai- enfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlenstraße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.-05.01.2023. Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: ................................................................................................................... Adresse: ................................................................................................................... Telefon (optional): ........................................................................................... ❏ Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschlie- ßendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zu- hören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. In Guatemala, einem der ärmsten Länder Late inamer ikas , sterben täglich Men- schen an Krankhei- ten, die heilbar wä- ren. Aber die Gesundheitsversor- gung ist schlecht und wer kein Geld hat, kommt nur schwer an eine Behandlung und Medikamente. In lztapa, einem kleinen Küstenort am Pazifik betreiben drei Ordensschwestern eine Gesundheitsstation. Sie behandeln Patienten, impfen. geben Medikamente, kümmern sich um Schwangere, Neugeborene, Kinder und Senioren. Oft geht es nicht nur um die gesundheitliche Versorgung, sondern auch um Seelsorge und die Vermittlung, dass sie alle von Gott geliebt werden. Adveniat fördert die Arbeit in der Gesundheitsstation, sodass die Ordensschwestern, und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen in Iztapa weiterhin unterstützen können, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Ihrer Hilfe kann diese Arbeit erfolgreich fortgesetzt werden. Spendenkonto Bank im Bistum Essen IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 Online-Spenden: www.adveniat.de/spenden Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 18. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel Montag, 19. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest 09.30 Uhr Baindt Festgottesdienst mit Abendmahl im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Freude kann man nicht be- fehlen - das ist klar. Doch Worte wirken - sind mehr als Schall und Rauch. Der Grund dieser Freude ist nicht weniger als ein Ver- sprechen: Gott ist nah! Dadurch ist diese Freude nicht von zufälligen glücklich Umständen abhängig, son- dern eher ein Gott-Vertrauen, mitten in allen Umständen, die ganz sicher nicht immer erfreulich sind. Diese Freude ist ein großes Trotzdem, die darum weiß, dass mich ein guter Hirte sicher führt, und auch dann begleitet, wenn es durchs finstre Tal geht - denn Gott ist auch dann bei mir. Weil wir in der Verbindung mit dem HERRN in jedem Mo- ment sicher geborgen sind, weil Gott uns nah ist, für uns da ist, hier und jetzt, deshalb kann Freude in mir wachsen. Diese Freude ist nicht immer ein Strahlen übers ganze Gesicht, manchmal eher eine Glut der Zuversicht, tief in mir drin, dass die Hoffnung, das letzte Wort hat, das Le- ben und die Liebe. In diesem Sinne, eine freudenreiche Adventszeit, im Ver- trauen auf Gott, der für uns da ist! Ihr M. Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/Rege- lung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Got- tesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. 8. - 15. Januar Allianzgebetswoche 2023 Ravensburg 08.01. - 10:00 Uhr - Dr. Thomas Dauwalter (Lindenwiese) Gemeindehaus Weinbergstr. 12, Ravensburg 10.01. - 19.30 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Ev. Kiche Achstraße 2, Baienfurt 11.01. - 19.00 Uhr - Jugendgottesdienst Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg 12.01. - 20.00 Uhr - Martin Schöberl (Ev. KGD Baienfurt) Immanuel Schuberstraße 28, Ravensburg 15.01. - 18.00 Uhr - Dr. Siegfried Bergmann (Baptisten) FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg Neue Leitung in der Bahnhofsmission ab Januar. Angelika Zanzinger übernimmt ab 01.01.2023 die Leitung der Bahnhofs- mission Friedrichshafen. Am 24. Juni 2022 wurden die Türen an Gleis 1 wieder eröffnet. Mit erfahrenen Eh- renamtlichen konnte die Arbeit rund um den Bahnhof starten: Hilfe beim Umstieg, Begleitung auf Reisen für Se- nioren oder Kinder und eine offene Stube mit einer Tasse Kaffee für Gäste. Den Start hat Gerd Gunßer, Diakon und Fachbereichsleiter Soziale Beratung, als Leitung begleitet. Er hat das Team neu zum Laufen gebracht und mit gu- ter Unterstützung der alten Häsinnen eine warmherzige Atmosphäre geschaffen. Schon drei neue Ehrenamtliche haben den Dienst aufgenommen - und weitere sind gerne gesehen. Eine Schicht umfasst ein paar Stunden. Zum Januar 2023 wird mit Angelika Zan- zinger eine neue Leitung starten. Sie ist ebenfalls Diakonin und hat ein großes Herz für die soziale Arbeit. Gerd Gunßer übernimmt dann wieder vollumfänglich seine Aufgaben bei der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee. Frau Zanzinger freut sich sehr auf die neuen Herausforderungen und Aufgaben in der Bahnhofsmission Friedrichshafen und ein motivier- tes Team. Sie wohnt mit Mann und Kindern in Friedrichs- hafen und ist somit als Häflerin vor Ort vertraut. Nach ihrem Studium in Ludwigsburg und anschließender Anstellung als Ehrenamts-Koordinatorin in der Flüchtlings- arbeit im evangelischen Kirchenbezirk Biberach ist sie vol- ler Tatendrang, sich nun einer neuen Aufgabe zustellen. Die Trägervertreter, der katholische Verband IN VIA Rot- tenburg-Stuttgart und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee freuen sich, mit Frau Zanzinger eine Leitung gefunden zuhaben, die soziale Arbeit kennt und gewohnt ist, in Netzwerken zu arbeiten. Beides ist für die Grund- versorgung der Bahnhofsmission wichtig. Im Gottesdienst am 15. Januar 2023 in der Bonhoeffer- kirche in Friedrichshafen wird sich Frau Zanzinger der Öffentlichkeit vorstellen. Mehr Informationen über unsere Homepage: www.diakonie-oab.de und www.invia-drs.de Lesestunde des ev. Kindergarten Arche Noah Auch der ev. Kindergarten war an den Baienfurter Ad- ventsabenden vertreten. Die Erzieher*innen des Spat- zennest und der Eichhörnchengruppe luden an beiden Abenden zur Lesestunde in der Bücherei ein. In gemütlicher Atmosphäre wurden für Groß und Klein Weihnachtsgeschichten vorgelesen und somit besinnliche Stunden verbracht. Nikolausbesuch im ev. Kindergarten Arche Noah Die Kinder der Eichhörnchengruppe freuten sich sehr, als plötzlich am 06.12.22 ganz überraschend der Niko- laus zu ihnen in den Garten des Ev. Kindergarten Arche Noah kam. schnell eilten sie herbei um ihn zu begrüßen. Sie sangen und musizierten für ihn und sagten ihm auch ein Gedicht auf. Im goldenen Buch standen viele lobens- werte Dinge über die Kinder. Zur Belohnung bekamen die Kinder natürlich alle etwas aus dem Sack des Niko- laus. Zuvor gab es schon ein leckeres Nikolausfrühstück mit Zopf, Mandarinen, Nüssen, Punsch und Apfelsaft der Freien Wähler. Vielen herzlichen Dank dem Nikolaus für die Säckchen und den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft! Besuch im Ev. Waldkindergarten Am 06.12.2022 kam der Nikolaus die Kinder des Ev. Wald- kindergartens im Waldfüchse-Bauwagen besuchen. Die Kinder lauschten gespannt einer Erzählung über den Ni- kolaus und freuten sich sehr, als er uns dann besuchen kam. Die Waldfuchs-Gruppenkinder sagten dem Nikolaus noch einen kleinen Spruch auf und bekamen dann vom Nikolaus ihre gefüllten Socken. Im Anschluss daran machten es sich die Kinder des Ev. Waldkindergartens vor dem Bauwagen gemütlich und ließen sich neben Waffeln, einen leckeren Kinderpunsch mit Apfelsaft schmecken. Die Kinder und Erzieher*innen hatten viel Freude. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Kids-Cup Baindt - erfolgreiche Erstauflage Wegen der weiteren Aussetzung der WFV Hallenrunde in diesem Jahr, hat sich der SV Baindt vor einigen Wochen kurzerhand entschieden, im Dezember einen Kids-Cup für die Jüngsten FußballerIn- nen (G-, F-, E-Junioren) der Region durchzuführen. Start war am Samstagmorgen mit den Bambinis, mit ins- gesamt 12 Mannschaften der Vereine SV Mochenwangen, SV Bolstern, SV Bergatreute, SG Baienfurt, SV Blitzenreu- te, TSB Ravensburg und des heimischen SV Baindt. Und so traten ca. 60 Kinder in 30 Spielen gegeneinander an. Am Ende gewannen alle und es gab allseits Lob für die Durchführung des Turniers. Am späten Vormittag waren dann die F2-Junioren an der Reihe. Abermals ca. 60 Kinder aus den Vereinen: SV Schmalegg, SV Haisterkirch, SG Baienfurt, SV Weingarten, TSB Ravensburg, SV Bolstern, SV Blitzenreute und dem SV Baindt spielten um die begehrten Medaillen. Zum Ab- schluss des ersten Tages kamen dann die ein Jahr älteren F1 dran mit den Vereinen SV Weingarten, SV Bolstern, FG 2010 WRZ, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SG Baienfurt, SV Blitzenreute und natürlich dem SV Baindt. Auch in den F-Jugend Turnieren gewannen alle und letztlich freuten sich alle Kinder aller drei Turniere über je eine goldenen Medaille. Am Sonntag ging es dann weiter mit den E2-Junioren, wo wir dann wegen zweier krankheitsbedingter Absagen nur sechs Mannschaften begrüßen durften. Doch wir waren flexibel und füllten beide mit jeweils unterschiedlich ge- mischten Teams aus den teilnehmenden Mannschaften auf. Das Experiment klappte hervorragend und auch diese frisch zusammengestellten Teams spielten (außer Wertung) gut zusammen Fußball. Im Finale standen sich dann zwei Berger Mannschaften gegenüber, wo sich der TSV Berg I gegen den TSV Berg II durchsetzte und das Turnier für sich entschied. Auf den weiteren Plätzen folg- te SG Baienfurt, SV Reute, SV Baindt, TSB Ravensburg. Abschließend spielten am Sonntagnachmittag die E1-Ju- nioren und es wurde schon sehr guter Fußball geboten. Im Finale standen sich der SV Baindt und der SV Weingar- ten gegenüber, die beide alle ihre Spiele bislang jeweils überzeugend gewinnen konnten. Baindt ging zunächst in Führung, konnte dann aber zwei Gegentore nicht ver- hindern und musste den Turniersieg dem SV Weingarten überlassen. Auf den weiteren Plätzen folgten SV Reute, SG Baienfurt, SV Baindt II, TSB Ravensburg, SV Amtzell, SGM Mochenwangen-Wolpertswende. Ein tolles Turnierwochenende, was nach der langen Pause den fast 300 FußballerInnen wieder einen Riesenspaß be- reitete. Die Turnierleitung und die Abteilung Jugendfußball des SV Baindt bedanken sich bei allen HelferInnen und KuchenspenderInnen für die zahlreiche Unterstützung. Tim, Erik, Niklas, Pauline, Emil, Julian, Finja, Vincent, Sabri Beim letzten Training kam der Nikolaus zu Besuch und beschenkte die Spieler mit gefüllten und mit SV-Baindt- Logo-bedruckten Turnsäcken. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert können wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Unser Jubiläumsjahr neigt sich dem Ende zu Mit unserem Konzert am vergangenen Samstag, den 10.12.2022, haben wir das letzte unserer 11 geplanten Events erfolgreich hinter uns gebracht. Unser Jubilä- umsjahr ist somit offiziell abgeschlossen, mit einer klei- nen Ausnahme. Am 25.03.2023 findet unser letztes Event im Rahmen unseres Jubiläumsjahres statt. Dieses muss- ten wir aufgrund von Corona leider verschieben. Hierzu möchten wir Sie schon jetzt herzlich einladen. Beinahe hätten wir unser Konzert dieses Jahr ebenfalls aufgrund einer Krankheit verschieben müssen. Unser Diri- gent Julius Otto konnte krankheitsbedingt leider nicht an unserem Konzert dirigieren. Somit mussten wir in letzter Minute noch einen Plan B aus der Tasche ziehen. Unser Vorstand Ronald Spahlinger hat uns kurzerhand für die letzten beiden Proben sowie das Konzert zwei Aushilfs- dirigenten organisiert und hat keine Kilometer gescheut, um in letzter Minute die Partituren an die Dirigenten zu verteilen. Dank den zwei Aushilfsdirigenten Markus Fran- kenhauser und Thomas Scheiflinger wurde unser Kon- zert ein voller Erfolg. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bedanken! Das Konzert wurde, wie jedes Jahr, von der Jugendkapel- le unter der Leitung von Michaela Brauchle eröffnet. Die- ses Jahr begannen sie mit dem Stück „Hawkeye Overture“ von Robert Sheldon. Weiter ging es mit „Highlights from Moana“ einem berühmten Disneyfilm, der die Besucher an den Strand von der kleinen Insel Motonui entführte. Im Anschluss spielte die Jugendkapelle „Don´t stop Believin´“ von der bekannten Band Journey. Als Zugabe brachte die Jugendkapelle die Konzertbesucher in Weihnachts- stimmung mit dem Weihnachtsklassiker „All I Want for Christmas ist you“. Nach einer kurzen Umbauphase übernahm die Gesamt- kapelle die Bühne. Wir starteten mit dem Stück „A Day of hope“, dessen Titel nicht passender zu unserer Situation an diesem Abend hätte sein können. Im Anschluss spiel- ten wir das Stück „Legend of Maracaibo“ und entführten die Konzertbesucher auf eine Seeschlacht und die Legen- de über ein untergegangenes Schiff. Nach einer kurzen Pause eröffneten wir den zweiten Teil des Konzerts mit dem Stück „Jubilate“. Passend zum Titel durften wir noch einmal unsere Jubilare auf die Bühne bitten. Dieses Jahr durften wir Matthias Amann, Stefan Amann, Klaus Moos- mann und Thomas Wöhr für 40 Jahre aktive Mitglied- schaft im Musikverein ehren. Für 50 Jahre Mitgliedschaft wurden Adelbert Steinhauser und Helmut Keller geehrt. Und für unglaubliche 60 Jahre wurde Rudi Kränzler aus- gezeichnet. Weiter ging es mit dem sehr ruhigen Stück „Lied ohne Worte“, das für unser verschobenes Event Musik+Chor stehen sollte. Danach kam fast schon wieder Urlaubsfeeling auf mit dem Stück „ A Little Tango Music“. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Um ein wenig in Erinnerungen an die guten alten Zeiten zu schwelgen, folgte das Stück „Miss Marple Themes“. Beendet haben wir unser Konzert mit dem Stück „Selec- tions from Wicked“. Und durften die Konzertbesucher mit Melodien aus dem erfolgreichen Broadway-Musical Wicked verzaubern, in dem es um Freundschaft zweier Hexen, Vorurteile und die undurchsichtigen Grenzen von Gut und Böse geht. Nach langem Beifall brachten auch wir Weihnachtsstimmung in die Schenk-Konrad-Halle mit dem Lied „Macht Hoch die Tür“. Zum krönenden Ab- schluss spielten wir dann noch die allseits beliebte Polka „Wir Musikanten“. Wir möchten uns hiermit bei allen Konzertbesuchern so- wie allen Unterstützern des Musikvereins Baindt bedan- ken. Wir freuen uns schon jetzt auf ein neues erfolgreiches Musikjahr 2023. Ihr Musikverein Baindt e.V. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mit- glieder, Böllerschützen des Kreises Ravens- burg auf sich in Baindt zum traditionellen Silvesterböllern am 31.12.2021 zu treffen, und in gemütli- cher Runde unter Freunden, Bekannten und krachenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silvesterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießens und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz Wann: An Silvester, 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllner 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein § 27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2022 Am Samstag, den 17.12.2022 findet um 19:00 Uhr der vorweihnachtliche Kameradschafts- abend in der Sportgaststätte „La Ola“ in Bergatreute statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingela- den.Um rege Teilnahme wird gebeten. Mitfahrgelegenheit ist gegeben. Anmeldung beim 1. Vorstand Baumeister Hermann, Telf. 2426 oder Schriftführer, Werner Buhl, Telf. 1303 Die Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Ein sportliches Adventsgedicht Am dritten Advent schreib‘ ich euch ganz famos, war in Oberteuringen und Ulm ordentlich was los. Die Zweite bekam vom Gastgeber Oberteuringen eins auf’n Latz (21:25; 21:25), danach fegten die Wilhelmsdorfer sie leider vom Platz (25:27; 10:25). Auch Baindt 1 war nicht viel fitter, die Ulmer gewannen - das war bitter (15:25; 17:25). Im zweiten Spiel gab’s gegen Immenstaad den ersten Satzgewinn (25:21), danach war die Siegeswelle leider schon dahin (18:25; 19:25). Für’s neue Jahr wünschen wir uns sehr: Ein paar Siege - die müssen her! Die Weihnachtsfeier, die wird fein. Bei Breedle, Punsch und Glühwein. Allen Freunden, Fans und Bekannten wünschen wir ein besinnliches Feste, und für das neue Jahr einfach das Beste! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Tobias Nestle Alter: 39 Beruf: Sozialpädagoge Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: ... der Gründung im Jahr 2011 Mir gefällt im DRK, dass... wir sehr vielseitige Aufgaben ha- ben, die eines gemeinsam haben: miteinander füreinander! Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Betrof- fene in Notsituationen um jede Hilfe dankbar sind und ich selbst ebenfalls froh bin, Hilfe zu bekommen, wenn ich mir selbst nicht (mehr) helfen kann. Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall mit Fahrrad- fahrer (3 Stunden) Eindrücklichstes Erlebnis: Jeder Einsatz und jede Be- gegnung mit Menschen beeindruckt auf die eigene Art: fachlich und menschlich. Lieblingsausrüstung: meine beiden Hände :) Kunstkreis Neue Ausstellung Der Kunstkreis hat seine Bilder im Rathaus umgehängt. Passend zum Winteranfang zeigen wir Winterbilder in Aquarell u. Acryl . Ein Besuch zu den Öffnungszeiten lohnt sich, und wir würden uns über Rückmeldungen freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Endspurt beim Weihnachtsgewinnspiel 2022 Noch bis zum 24. Dezember Sterne sammeln und die Sammelkarte bei den teilnehmenden Unternehmen ab- geben - es warten tolle Preise auf unsere Gewinner. Alle Sammelkarten nehmen an der großen Ziehung im Ja- nuar teil, die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Wir wünschen allen unseren Kunden viel Glück und noch eine schöne Aventszeit! Sterne fangen beim Weihnachtsgewinnspiel Aktionszeitrum vom 26.11. bis 24.12.2022 1. Preis: E-Scooter im Wert von 999,- Euro 2. Preis: Show & Menü für 2 Personen im Hoftheater Baienfurt 3. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 100,- Euro sowie viele weitere attraktive Preise So gehts: 1. Einkaufen und Stempel in der Sternenkarte sammeln (ab einem Warenwert von 10 Euro) 2. Komplett gestempelte Sternenkarte mit Namen und Adresse ausfüllen 3. bei einem der teilnehmenden Geschäfte abgeben (be- liebig viele Karten) 4. alle Sammelkarten nehmen an der Verlosung teil! Die Gutscheine der einzelnen Firmen können nicht bar ausgezahlt werden. Ziehung: Januar 2023 www.wbb-schussental.de Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerin- nen und Bürger, wie schön, dass nach beinahe zwei Jahren wieder ein einigermaßen „normales“ Vereinsleben möglich war. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern für das kommende Jahr alles Gute und verblei- ben mit den nachstehenden Worten: „Gott schickt sein helles Licht auf die Erde. In unsere Krisen. In unsere Ängs- te. Das Licht, das einen Namen hat: „Jesus Christus“. Da- rum können wir es einander lächelnd zusagen: „Frohes Christfest“ (Jürgen Werth) Für den Vorstand Brigitta Wölk Vorsitzende www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zwischen den Jahren - Alpenblick von Wolfegg durchs Katzental Von Wolfegg aus wandern wir in Richtung Süden und ha- ben bei entsprechender Witterung einen schönen Blick auf das Alpenpanorama. Der Rückweg führt uns durchs Katzental. Wir treffen uns am Dienstag 27.12.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Die Gehzeit beträgt ca. 2 Stun- den, 8 km, 90 Hm. Der Fahrpreis für Mitglieder liegt bei 4,00 Euro. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorge- sehen. Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 23.12.22 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav-ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind immer willkommen! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert DLRG-Ortsgruppe Baienfurt Jahresabschlussfeier 2022 Nach drei Jahren Zwangspause feierte die DLRG OG Bai- enfurt endliche wieder im Gasthaus Stern in Reute ihren Jahresabschluss. Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte neben den ca. 130 Gästen den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder sowie die Vorsitzen- de des DLRG Bezirks Ravensburg, Frau Hannah Brenner. Zahlreiche Kinder, Jugendliche erhielten ihre absolvierten Jugend- und Rettungsschwimmabzeichen. Als Dank für die ehrenamtliche Arbeit aller Vorstandmitglieder, Aus- bilder und Riegenführer der DLRG-Ortsgruppe Baienfurt, insgesamt 40 Personen, erhielten alle eine DLRG-Tas- se. Die DLRG Jugend präsentierte ein kurzweiliges Spiel „DLRG Activity“ und Alexandra Schnez stimmte uns mit der Querflöte auf Weihnachten ein. Herr Bürgermeister Binder bedankte sich in seinem Gruß- wort für die vielseitigen Tätigkeiten der DLRG vor allem in der Jugendarbeit. Dieses Jahr konnten insgesamt 24 Mitglieder für Ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt werden, davon 20 Mit- glieder für 10 Jahre. Für 25 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG konnten geehrt werden: Sandra Denger, Renate Walter und Dr. Wolfgang Clemens. Für 40 Jahre Mitglied- schaft konnte Markus Nägele das Ehrenzeichen in Silber entgegennehmen. Ehrung langjähriger Mitglieder Für herausragende Leistungen und Verdienste um die Förderung der DLRG und Ihrer Ziele wurde das Verdienst- abzeichen in Bronze verliehen an: Ann-Kathrin Pfau, Kat- rin Holweg und Renate Platz. Das Verdienstabzeichen in Silber wurde an Charlotte Knöpfler und Rainer Müller ver- liehen. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner würdigte die Verdienste der Geehrten in Ihrer Ansprache. Verdienstabzeichen in Bronze und Silber Dank der zahlreichen Spenden von Geschäftsleuten aus Baienfurt, Baindt und Bad Waldsee konnte auch dieses Jahr wieder eine reichhaltige Tombola geboten werden, deren Erlös unserer Jugendarbeit zu Gute kommt. Ein be- sonderer Dank gilt den Unterstützern der DLRG: Achtal Apotheke Angie´s Hairdesign Aral Tankstelle, Weingarten Bäckerei Sauter, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Bosch Service Lindel+Zeller GmbH Dächer von Braig GmbH Elbs GmbH EUROMASTER GmbH Friker D u. C Grabmale Wachter Hallenbad Baienfurt eG HAMESO Entner GmbH + Co. KG Hoftheater GbR Baienfurt Holz u. Floristik Hengge Kreissparkasse Ravensburg Küchen Teufel GmbH Margaritas im Lindenhof Naturwerk, Inh. Elvira Bucher Metzgerei Brenner, Baienfurt Mönchmühle Schuler August Obstbau Karl Mayer Pizzeria Ristorante Da Nino, Baienfurt POINT of REPAIR Bautz Ristaurante Da Michele, Baindt REWE Hahn Rainer OHG VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Weinkauf GmbH Siegerehrung Bei der diesjährigen Siegerehrung der Vereinsmeister- schaften wurden in Baienfurt 51 junge Mitglieder gewer- tet. Allen Teilnehmern einen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme. Name Vorname Jahrgang Platz Kanke Robert 16 1 Keller Paul 15 1 Hummel Annabell 15 1 Rodrigues Debora 15 2 Steinbach Mailin 15 3 Bürner Maximilian 14 1 Märten Nikolas 14 2 Dörrer Timo 14 3 Feiri Raffael 14 4 Tag Moritz 13 1 Müller Max 13 2 Dengler Rafael 13 3 Geis Karl 13 4 Staudacher Jan 13 5 Polka Lio 13 6 Neb Leana 13 1 Halama Sarah 13 2 Nussbaumer Valentina 13 3 Füssinger Lina 13 4 Hummel Leonie 13 5 Gordt Sophia 13 6 Kanke Mathias 12 1 Rohrbeck Mats 12 2 Wörle Mattis 12 3 Steinbach Emily 12 1 Ruf Lorena Kaya 12 2 Rieger Jonathan 11 1 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Geis Anton 11 2 Müller Anna 11 1 Bentele Lina 11 2 Stör Marlene 11 3 Tag Julian 10 1 Dörrer Leon 10 2 Weimann Robert 09 1 Stör Abiel 09 2 Halama Martin 09 3 Feiri Oliver 09 4 Entner Natalie 09 1 Kempter Phil 08 1 Staab Nico Elias 08 2 Bürner Tomas 07 1 Mehrle Ida 04 1 Staudinger Lea 04 2 Wurm Melissa 04 3 Wurm Lukas 01 1 Leonhard Julia 00 1 Heinzler Jannik 97 1 Rundel Christian 94 1 Keller Manuel 84 1 Müller Agnes 79 1 Hentschel Ina 67 1 Die Ortsmeister(in) 2022 in Baienfurt, sind Agnes Müller und Lukas Wurm. Als jüngste Teilnehmerin konnte Ro- bert Kanke einen Pokal entgegennehmen. Ein beson- derer Dank gilt der Firma HAMESO Entner GmbH & Co. KG aus Baindt, welche die Medaillen und Pokale für die Siegerehrung stiftet. Siegerehrung 2022 Der Nikolaus hat für die Kinder wieder 120 Nikolaussäck- chen bei der DLRG abgegeben, die schnell verteilt waren. Nach der Vergabe der Tombola-Preise ging ein gemütli- cher Nachmittag zu Ende. Wir bedanken uns bei den vielen Eltern, die mit Ku- chenspenden die DLRG-Jugendarbeit unterstützt ha- ben. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf während der Feier fließt ebenfalls vollständig in die Jugendkasse. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und friedliches Neues Jahr. Ihre DLRG OG Baienfurt Liederkranz Baienfurt Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor singt für Kamerun-Projekt in der Ev. Stadtkirche in Weingarten Im Gottesdienst am 4. Dezember sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Auch beim anschließenden Kirchenkaffeee im Festsaal trug der Chor den Besuchern adventliche Lieder vor. Zwischen Gottesdienst und Mittagessen bekamen die Besucher einen ausführlichen Bericht aus erster Hand von Mari- anne Klett. Seit 1999 besteht bereits eine Partnerschaft zwischen dem evangelischen Kirchenbezirk Ravensburg und der Gemeinde in Kamerun. Man hatte sich die ver- gangenen Jahre gegenseitig besucht. Die Spenden des Tages sind für den Aufbau einer Grundschule in dieser Gemeinde.Kamerun leidet schon seit mehreren Jahren unter einem Bürgerkrieg, die Spenden sind sicher sehr gut angelegt, wie eine kleine Delegation, die im Novem- ber diesen Jahres dort war, feststellen konnten. Besucher und Sänger haben also einen besinnlichen 2. Adventsonn- tag verbracht und mit dem großen Einsatz der Kirchen- gemeindemitglieder aus Weingarten war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt, dafür kann man danken. Rückblick: Baienfurter Adventsabende Auch im diesen Jahr war der Liederkranz bei den Baien- furter Adventsabenden mit einem Stand vertreten. Die Sängerinnen und Sänger beider Chöre (Chorifeen&Fri- ends und Männerchor) sorgten mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken für das leibliche Wohl der Martkbesu- cher. Bei winterlicher Stimmung haben wir die schönen Begegnungen und Gespräche sehr genossen. Vielen herz- lichen Dank für‘s Vorbeischauen und natürlich auch für die tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gönnern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Alte Kirche Mochenwangen Ensemble Vinorosso - Weltmusik-Balkan-Klezmer in der Alten Kirche Mochenwangen am 4. Januar 2023 Mit seinem aktuellen Programm „Schräge Zeiten“ gas- tiert das Ensemble Vinorosso aus Detmold (NRW) in einer Quintett-Formati- on am 04.01.2023 um 19.30Uhr in Mochenwangen. Das „Ensemble Vinorosso“ ist seit seiner Gründung 2004 an der Hochschule für Musik in Detmold als Garant für erstklassige Konzerterlebnisse im In- und Ausland be- kannt. Sein künstlerischer Leiter Florian Stubenvoll lebte einige Jahre in Altshausen und war später Soloklarinettist in namhaften Orchestern. Doch neben der klassischen Musik wollte er mehr: Eigene Kompositionen und ein ei- genes Ensemble, mit dem er ausgetretene Pfade verlas- sen und Weltmusik in exzellenter Qualität auf die Bühne bringen konnte. Mit dem „Ensemble Vinorosso“, dessen internationale Besetzung das Publikum musikalisch vom Mittelmeer über den Balkan bis zur Schwarzmeer-Region führt, ist ihm das mehr als gelungen. Es präsentiert unter dem Titel „Schräge Zeiten“ ein farbiges Programm voller Gegensätze und Überraschungen, das osteuropäische Rhythmen mit Klezmer und Tango verschmelzt: Ein „etwas anderes Neujahrskonzert“, hochvirtuos und unterhaltsam, dargeboten von wahren Meistern ihres Fachs! Insgesamt sechs CDs sind von „Vinorosso“ bisher erschie- nen und dokumentieren die außerordentliche musikali- sche Bandbreite des Ensembles. Florian Stubenvoll - Klarinette Miroslav Grahovac - Bajan Eva Schüttler - Klavier Rayna Valeva - Kontrabass Mike Turnball - Percussion Alte Kirche Mochenwangen | Mittwoch, 4. Januar 2023 | Beginn: 19.30 Uhr | Einlass: 18:30 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene VVK: 18 €, AK: 20 € | Schü- ler und Studenten: 11 € Karten im Vorverkauf gibt es im Online-Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Weitere Informationen auch unter: www.ensemble-vinorosso.de Wolfegger Weihnachtsmusik am Stefanstag Am Stefanstag, 26.12.2022 erklingt um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina in Wolfegg traditionell die Wolfegger Weihnachtsmusik. Mitwirken wird in diesem Jahr der Männerchor „Liederkranz Alt- tann“, der unter der Leitung von Peter Schad weihnacht- liche Weisen aus aller Welt singt. Es spielt Klaus Merk auf der Posaune, der von Franz Ott auf der historischen Hör-Orgel begleitet wird. Gemeinsam gesungene Weih- nachtslieder und verbindende Texte zur Weihnachtszeit gehören ebenfalls zu dieser besinnlichen Stunde am zwei- ten Weihnachtstag sowie Schorsch Deger, der in seiner gewohnten Weise durch das Programm führt. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spenden gehen in diesem Jahr an den Schul- und Kindergartenbau in Burundi in Ostafrika, der von Pfarrer Audace betreut wird. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 MIETGESUCHE WEIHNACHTSBÄUME Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Richtigstellung In Kalenderwoche 49 haben wir in dieser Ausgabe ein falsches Motiv vom Kunden VR-Bank Ravensburg-Wein- garten veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Ich suche dringend eine 2- bis 3-Zimmerwohnung. Ich bin wbl, 58 Jahre alt, alleinstehend mit gesichertem Einkom- men. Tel 0177 6895201. GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! Die NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH ist ein innova tives mittelständisches Unternehmen, das Komplettlösungen in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Drucklufttechnik und Elektromechanik bietet. NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH z.Hd. Peter Mayr Enzisreuter Esch 11 D-88339 Bad Waldsee + 49 (0) 7524 9720-0 + 49 (0) 7524 9720-70 personal@nold.de www.nold.de Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams in Bad Waldsee: » Servicemonteur Kompressoren (m/w/d) » Installateur Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Installationshelfer Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Kaufm. Sachbearbeiter (m/w/d) » Projektleiter / Konstrukteur Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » Mechaniker Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » CNC-Maschinenbediener (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) auf Minijobbasis » Ausfahrer (m/w/d) auf Minijobbasis Nähere Informationen finden Sie unter www.nold.de. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. 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              Hundesteuersatzung_ab_01_01_2021.pdf

              Seite -1- Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Baindt Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.11.1996, zuletzt geändert am 04.02.2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in Baindt hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt. Seite -2- § 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. § 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 600 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 €, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund auf 900 €. (3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 2-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. (4) Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (5) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet: - American Staffordshire Terrier - Bullterrier - Pit Bull Terrier (6) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 5 erfassten Hunden durch die Ortspolizeibehörde festgestellt werden: - Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Mastiff - Tosa Inu. (7) Die Feststellung, ob die Eigenschaft als Kampfhund nach Abs. 4 – 6 vorliegt, ergibt sich ergänzend aus der Feststellung der Ortspolizeibehörde nach § 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung. Seite -3- § 6 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. § 7 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 4 - 6. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen. 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. 4. Für Kampfhunde i. S. des § 5 Abs. 4 – 6 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. § 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Seite -4- (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. § 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Gemeinde Baindt kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwiderhandelt. Seite -5- § 13 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 14.02.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt Satzung 05.11.1996 Änderung 03.07.2012 01.01.2013 13.07.2012 Änderung 12.09.2017 01.10.2017 22.09.2017 Änderung 04.02.2020 01.01.2021 14.02.2020[mehr]

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                1 Gemeinde Baindt, Sanierung „Ortskern II“ Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen 1. Grundlage der Förderung Grundlage der Förderung bilden die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) des Lan- des Baden-Württemberg in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Durchführungs-/Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde Baindt im konkreten Einzelfall. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 2.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine Gesamtmaßnahme am Gebäude durchge- führt wird und mit der Erneuerung noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der För- derfähigkeit und zur Berechnung der genauen Zuschusshöhe sind vom Bauherren fol- gende Unterlagen einzureichen: • Maßnahmenbeschreibung • Fachmännische Kostenschätzung durch einen Architekten oder durch jeweils drei Kostenangebote von Fachhandwerkern je Gewerk • Berechnung der Wohn-/Gewerbeflächen im Gebäude nach DIN, sofern keine reine Wohnnutzung vorliegt • Bei umfassenden bzw. komplexen Maßnahmen: Vorlage eines Modernisierungs- gutachtens durch einen Architekten mit detaillierter Kostenschätzung (ersetzt die oben angeführten ersten drei Punkte) • Bei Veränderung von Bauteilen, die von außen sichtbar sind: Plan Gebäudean- sicht (nach Erfordernis) und zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Maß- nahme • Ggf. Anträge / Bewilligungen aus anderen Förderprogrammen, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege • Vor Auszahlung der Fördermittel: Nachweis über die Einhaltung der Energieein- sparverordnung (EnEV) (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Im Falle der erhöhten Förderung für energetische Maßnahmen zusätzlich: • Nachweis einer Energieberatung einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechung durch einen zertifizierten Energieberater • Vor Auszahlung der Fördermittel Nachweis des erreichten Energiestandards (durch einen qualifizierten Energiepass) anhand der Parameter „Jahres- Primärenergiebedarf “ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“ Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Modernisierungs- vertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 2 2.2 Förderhöhe 2.2.1 Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall maximal 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €. 2.2.2 Der Förderbetrag hat mindestens € 5.000 zu betragen, d. h. die berücksichtigungsfähi- gen Kosten müssen mindestens € 20.000 betragen. Bei Maßnahmen mit geringem Kos- tenaufwand und daraus resultierendem Förderzuschuss von unter € 5.000 erfolgt keine Förderung. 2.2.3 Der Förderzuschuss kann im Einzelfall auf maximal 30 % erhöht werden. Voraussetzun- gen für diese ausnahmsweise Fördererhöhung sind im Einzelfall zu begründen (z. B. be- sondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes). Die Maximalförderung wird jeweils im Einzelfall festgelegt. 2.2.4 Wird eine energetische Modernisierung durchgeführt, die mindestens dem Neubau- Niveau nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht (Erreichen oder Unterschreiten der Parameter „Jahres-Primärenergiebedarf“ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“), erhöht sich der Förderzuschuss im Regelfall um 10 % auf 35 % bzw. 40 % für die berücksichtigungsfähigen Kosten, welche im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Bei Erreichung des energeti- schen Neubau-Niveaus beträgt der Höchstförderbetrag je Grundstück und Einzelmaß- nahme 25.000€. 2.2.5 Zuschussgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten nach den StBauFR. 3. Ordnungsmaßnahmen / Abbruch von Gebäuden 3.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen • Drei vergleichbare Abbruchangebote von verschiedenen Fachunternehmen, • Vorschlag für die Neubebauung des geräumten Grundstücks bzw. zur Freiflächen- gestaltung • Zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Neubebauung bzw. Freiflächenge- staltung • Erforderlichenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch und / oder Neubebauung • Die Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen der zuständigen Denk- malbehörde und / oder der Gemeinde Baindt Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Ordnungsmaß- nahmenvertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 3 3.2 Förderhöhe 3.2.1 Bei einer anschließenden Neubebauung: im Regelfall maximal 100 % der nachgewiese- nen Abbruch- und Beseitigungskosten, jedoch maximal bis zur Höhe der Angebots- summe des günstigsten Anbieters. Die vollständige Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Fertigstellung des Neubaus. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 €. 3.2.2 Ohne anschließende Neubebauung: im Regelfall maximal 50 %, ansonsten wie bei 4.2.1. 3.2.3 Entschädigungen für Gebäudesubstanzwertverluste erfolgen in der Regel nicht. 4. Einzelfallbescheid Im Einzelfall behält sich der Gemeinderat vor, über die Förderung und deren Höhe fol- gender Sachverhalte gesondert zu entscheiden: • Verlagerung von Betrieben • Umzug von Bewohnern • Erhöhung des maximalen Kostenerstattungsbetrags 5. Zuständigkeiten Über die Regelförderung von Einzelmaßnahmen entscheidet im Rahmen des jährlichen Haushaltsansatzes der Bürgermeister der Gemeinde Baindt. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei Abweichung von den Regelförderungen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Baindt. L:\Projekte BW\B\Baindt\Ortskern II\Verfahren\Fördergrundsätze\BaindtFördergrundsätze20140924.DOC krs fuw[mehr]

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