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Zuletzt geändert: 04.03.2024
Satzung_ueber_oeffentliche_Abwasserbeseitigung_geaender_22.10.24.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 22.10.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser- /Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 22.10.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021 zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 zuletzt geändert am 22.10.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2024[mehr]

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    Anlage_Anliegerauswahl_BF1_BA2_FINAL_2024_11_29.pdf

    Fischerareal – Anlage Anliegerauswahl Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 1 von 5 Fischerareal – Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 29.11.2024 Verfahren zur Auswahl der Anliegerprojekte Das Verfahren zur Auswahl der Anliegerprojekte richtet sich nach den Bestimmungen dieses Dokuments. Das Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB) und das Haushaltsvergaberecht finden keine Anwendung. 1. Ablauf Zur Teilnahme am Verfahren müssen die Interessenten frist- und formgerecht eine Erstbewerbung bei der verfahrensleitenden Stelle einreichen. Erstbewerbungen, die nicht frist- und formgerecht eingehen, sind vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern Erstbewerbungen nicht alle geforderten Bestandteile beinhalten (→ 3.2), kann die Gemeinde nach ihrem Ermessen zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur auffordern. Erstbewerbungen, die grob unvollständig sind, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Mit den Bewerbern, deren Erstbewerbungen eine hinreichende Grundlage für eine Erörterung bieten, werden Bewerbungsgespräche geführt. Nach den Bewerbungsgesprächen erhalten die Interessenten die Gelegenheit, ihre Bewerbungen zu überarbeiten. Sie werden aufgefordert, innerhalb angemessener Frist finale Bewerbungen einzureichen. Die finale Bewerbung soll sich grundsätzlich auf Änderungen oder Ergänzungen zur Erstbewerbung beschränken; sie kann auch in einer Bestätigung der Erstbewerbung bestehen. Die Gemeinde behält sich vor, mit den finalen Bewerbungen weitere Unterlagen anzufordern, die über die bereits vorliegenden Unterlagen hinaus erforderlich sind, um die Bewerbung zu bewerten. Insbesondere kann die Gemeinde zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung verlangen. Die finalen Bewerbungen müssen vollständig sein und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen (→ 3.3.). Sollten einzelne Unterlagen fehlen, behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Interessenten unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur aufzufordern. Die Gemeinde Baindt ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Alle Bewerbungen (bestehend aus Erst- und finaler Bewerbung), die vollständig vorliegen und die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der Auswahlkriterien wertend verglichen (→4.). Mit den ausgewählten Bewerbern wird nicht sogleich ein Kaufvertrag abgeschlossen. Vielmehr erhalten sie eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte und befristete Reservierungszusage (→5.). 2. Form, Fristen, Kommunikation 2.1. Verfahrensleitende Stelle Zur Durchführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt eine verfahrensleitende Stelle eingerichtet: Gemeinde Baindt Frau Petra Jeske Frau Nicole Gerhardt T 0 75 02-94 06-51 T 0 75 02-94 06-26 E p.jeske@baindt.de E n.gerhardt@baindt.de Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Sämtliche Anfragen, Korrespondenz sowie die Bewerbungen sind ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle zu richten, die das gesamte Verfahren koordiniert. mailto:n.gerhardt@baindt.de Fischerareal – Anlage Anliegerauswahl Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 2 von 5 Der Bewerber soll seinerseits einen Ansprechpartner benennen. Die Erreichbarkeit per Telefon und E- Mail während der üblichen Geschäftszeiten ist sicherzustellen. Die Gemeinde Baindt sendet alle verfahrensrelevanten Unterlagen ausschließlich an den benannten Ansprechpartner. 2.2. Rückfragen und Beschwerden Der Bewerber ist verpflichtet, die Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit zu prüfen. Rückfragen zu den Verfahrensunterlagen und zum Verfahren sind in Textform (vorzugsweise per E-Mail) bis zum Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr an die verfahrensleitende Stelle zu richten. Soweit ein Bewerber rechtliche Bedenken gegen das gewählte Verfahren, seine Ausgestaltung und insbesondere gegen den Inhalt dieses Verfahrensbriefs hat, hat er diese unverzüglich, spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist, der verfahrensleitenden Stelle mitzuteilen. 2.3. Form und Frist für die Abgabe der Bewerbungen Die in deutscher Sprache abzufassenden Bewerbungen sind spätestens bis zum Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf USB-Stick persönlich oder postalisch einzureichen und äußerlich wie folgt zu kennzeichnen: Bewerbungsunterlagen „Fischerareal“ Anliegervergabeverfahren Baufeld 2, 2. Bauabschnitt der Gemeinde Baindt Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 3. Teilnahmebedingungen der Anliegervergabe 3.1. Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmer, Baugemeinschaften Die Teilnahme am Verfahren steht Einzelbewerbern ebenso offen wie Bewerbergemeinschaften und Baugemeinschaften. Personelle Änderungen während des Verfahrens sind möglich, sofern dadurch die Finanzierbarkeit des Projekts (→ 3.3.) nicht in Frage gestellt wird und die Qualifikation des Projektteams die ein Auswahlkriterium darstellt (→ 4.) sich nicht verschlechtert. Die Gemeinde kann hierfür geeignete Nachweise anfordern. Fischerareal – Anlage Anliegerauswahl Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 3 von 5 3.2. Vollständige Bewerbung mit folgenden Bestandteilen Die Bewerbungen müssen die nachstehend aufgeführten Bestandteile umfassen. Das Bewerbungsschreiben ist unter Verwendung des Formulars zu erstellen, dass diesem Dokument als Anlage beigefügt ist. Bewerbungsbestandteil Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst-leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs- voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 5 Angaben des Wunschgrundstücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung eines Projektsteuerers für das Hochbauprojekt oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Fischerareal – Anlage Anliegerauswahl Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 4 von 5 3.3. Mindestanforderungen Die Bewerbungen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. 4. Auswahlkriterien für die Anliegervergabe Die finalen Bewerbungen werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet: Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Team-mitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss- zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der vier genannten Auswahlkriterien. Die Angaben in der rechten äußeren Spalte zur Priorität der Kriterien gibt an, mit welcher relativen Bedeutung die Kriterien Fischerareal – Anlage Anliegerauswahl Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 5 von 5 in die Bewertung eingehen. Eine rechnerische Herleitung erfolgt nicht. Es handelt sich um einen offenen Bewertungsprozess, bei dem Bewertungsspielräume verbleiben. Die Gemeinde erwartet nur Bewerbungen, die insgesamt – bei der Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile für den Bewerber – angemessen, insbesondere wirtschaftlich zumutbar, sind. 5. Reservierungszusage Die Interessenten, deren Bewerbungen anhand der Auswahlkriterien ausgewählt wurden, erhalten von der Gemeinde eine bis zum 28.02.2026 befristete Reservierungszusage. Diese Reservierungszusagen werden nicht notariell beurkundet und sind rechtlich nicht verbindlich. Ansprüche jedweder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die Gemeinde, sind ausgeschlossen. Mit der Entgegennahme der Reservierungszusage erklären die Interessenten, dass sie die Absicht haben, ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten. Sie akzeptieren: den Verfahrensfahrplan und die Verfahrensunterlagen; die Pflicht, an einem zügigen und zielorientierten Verfahrensablauf mitzuwirken; die von der Gemeinde gesetzten Fristen; die Befugnis der Gemeinde, die Reservierungszusage unter bestimmten Voraussetzungen zu widerrufen, insbesondere wenn Bewerbungsinhalte nach Einschätzung der Gemeinde nicht umgesetzt werden; die Pflicht, die architektonische Gestaltung ihres Vorhabens mit der Gemeinde abzustimmen; die Tiefgaragenkonzeption; das etwaige Verlangen der Gemeinde, einen Projektablaufplan vorzulegen. Die Interessenten haben nach Erhalt der Reservierungszusage geeignete Finanzierungsnachweise vorzulegen. 6. Nachauswahl und Aufhebung des Verfahrens Sofern eine Reservierungszusage zurückgegeben, zurückgenommen oder sonst aufgehoben wird, führt die Gemeinde für die freiwerdende Fläche zeitnah ein erneutes Auswahlverfahren durch. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, nicht alle Baukörper zu Vergeben oder das Verfahren aufzuheben, wenn nur Bewerbungen vorliegen sollten, die nach seinem Ermessen keine ausreichende Qualität aufweisen. Die Gemeinde wird dabei das Baufeld 2 von Süden nach Norden hin entwickeln. In diesem Fall erhält jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft keine Entschädigung für den Aufwand der Bewerbungen. 7. Sonstige Rahmenbedingungen Die Gemeinde behält sich vor, die in diesen Verfahrensunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bewerbern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Kosten für die Erstellung der Bewerbungen sowie sonstige Aufwendungen im Rahmen des Verfahrens werden nicht erstattet. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Verfahrens. Alle Informationen, die der Bewerber im Zuge dieses Verfahrens erhält, dürfen ohne Zustimmung der Gemeinde nicht für andere Zwecke als für dieses Verfahren verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Mit der Abgabe der Bewerbung akzeptiert der Bewerber die in diesem Verfahrensbrief definierten Verfahrensbedingungen.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 29.11.2024
      Finanzen der Gemeinde

      Jahresabschluss 2024 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeverwaltung darzustellen. Jahresabschluss 2024 (PDF-Dokument, 20,3 MB, 24.06.2025) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2025/2026 – Beschluss am 14.01.2025 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2025/2026 (PDF-Dokument, 14,5 MB, 14.01.2025) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 127,83 KB, 17.12.2024) Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 107,78 KB, 15.01.2025) In der Haushaltsberatung in Bezug auf Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung mit ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Planung beruht auf dem Grundsatz des ökonomischen Umgangs mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen. Weitere wichtige Prinzipien sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Debatte um die Finanzen und die Sicherheit, was unter anderem spekulative Geschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt. Jahresabschluss 2023 Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 7,08 MB, 07.06.2024) Nachtragshaushalt 2024 Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 die erste 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.12.2023) Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2022 (PDF-Dokument, 8,24 MB, 14.06.2023) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2023/2024 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2023/2024 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 21.12.2022) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 123,34 KB, 04.01.2023) (pdf-Datei) Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2021 (PDF-Dokument, 7,87 MB, 18.05.2022) Haushaltsplan 2021/2022 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2021/2022 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 07.01.2021) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 143,36 KB, 07.01.2021) Wissenwertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 256,11 KB, 07.01.2021) Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2020 (PDF-Dokument, 7,60 MB, 04.06.2021) Jahresabschluss 2019 Jahresabschluss 2019 (PDF-Dokument, 6,03 MB, 29.06.2020) Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 (PDF-Dokument, 343,50 KB, 05.03.2020) Haushaltsplan Haushaltsplan 2019/2020 (PDF-Dokument, 9,82 MB, 12.02.2021) Jahresrechnung Jahresrechnung 2018 (PDF-Dokument, 5,38 MB, 14.02.2020)[mehr]

      Zuletzt geändert: 24.06.2025
      Satzung_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunterkunft.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014, zuletzt geändert am 12.11.2024, folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 273,34 € ab 01.01.2026: 287,96 € (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 217,85 € ab 01.01.2026: 201,59 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt ab 01.01.2025: 200,00 €/mtl.(1. Person ) ab 01.01.2026: 210,00 €/ mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt ab 01.01.2025: 170,00 €/mtl. (1. Person) ab 01.01.2026: 175,00 €/mtl. (1. Person) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 85,00 € /mtl. für Miete und 85,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.11.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Zuletzt geändert am 12.11.2024, öffentliche Bekanntmachung am 15.11.2024, Inkrafttreten am 01.01.2025[mehr]

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        Verbrauchsabrechnung_Wasser_-_Anzeige_des_Eigentuemerwechsels_ausf_01.pdf

        Anzeige des Eigentümerwechsels Objekt Straße/Hausnummer: ________________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________________ Datum der Besitzübergabe: ________________________________________________________ Wasserzählernummer: ________________________________________________________ Wasserzählerstand: __________________ m² (Ohne Nachkommastellen) Abmeldung bisheriger Eigentümer Anmeldung neuer Eigentümer Kassenzeichen: 01/0000-00____________ (Dieses finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechung) Name, Vorname: ______________________ Name, Vorname: _______________________ Anschrift für die Endabrechnung: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: _____________________________ Tel-. Nr. für Rückfragen: _________________ __________________ ________________ Ort, Datum Unterschrift Jetzige Anschrift: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: ______________________________ Tel.-Nr. für Rückfragen: __________________ _______________ __________________ Ort, Datum Unterschrift Neue Basisdaten für die Berechnung der künftigen Vorauszahlungen (Wasservorauszahlung) soll vom Vorgänger übernommen werden soll festgesetzt werden auf ___________m³ (geben Sie hier bitte Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an!) Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt StraßeHausnummer: PLZ Ort: Datum der Besitzübergabe: Wasserzählernummer: Wasserzählerstand: Kassenzeichen 010000-00: Name Vorname: Name Vorname_1: StraßeNr: PLZ Ort_1: Tel- Nr für Rückfragen: Ort, Datum: Unterschrift: StraßeNr_1: PLZ Ort_2: Tel-Nr für Rückfragen_1: voraussichtlicher Jahresverbrauch: soll vom Vorgänger übernommen werden: Off m³: Off Ort, Datum_1: Unterschrift_1:[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Januar 2025 Nummer 4 am Sonntag, 26.01.2025 um 13:30 Uhr Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Aufste llungsplatz: Boschstra ße Thumbstra ße Umzugsweg: Umzugsende: Marsw eilerstra ße - K üferstra ße - Ziegeleistra ße - In nere Breite - Gartenstra ße mit über 3000 Maskenträgern! 16. Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Thumbstra ße Party-Zelt Bewirtung auf dem Dorfplatz u nd in der Schenk-Konrad-Halle Kinder-Cocktail-Bar im Foyer Kaffee und Kuchen im Bonhoeffer-Saal Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr Narrenbaumstellen 2025 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2025 Auch 2025 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsver- band (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höhe- ren Mehrwertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehr- jähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche ste- hen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen o. -flächen auf Ackerland im Zuge der Öko- Regelungen (ÖR 1b). Für Öko-Betriebe gibt es, wie im letzten Jahr auch, wieder die Möglichkeit ein zertifiziertes Saatgut zu bestellen. Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500 m². Zusätzlich gibt es für Betriebe mit Sonderkulturen dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kostenlos Saatgut für die Einsaat eines mehrjährigen Blühstreifens aus gebietsheimischen Wildpflanzen in der Fahrgassenmitte (FÖKO-Mischung) für bis zu 1 ha zu bestellen. Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützt der LEV Ravensburg bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Nähere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV Ravensburg unter www.lev-ravensburg.de ➔ Projekte ➔ Ackerblühstreifenprojekt oder über nebenstehenden QR-Code Bestellfrist ist der 28.02.2025. Das Saatgut wird dann direkt an die angege- bene Adresse versendet. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher ver- griffen sein. Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte/innen einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr auf dem Dorfplatz mit musikalischer Begleitung Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Raspler-ratsch, ratsch Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beflaggung am Rathaus am 27. Januar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Montag, den 27. Januar 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Gemeindeverwaltung Baindt Narrensprung der Narrenzunft Raspler 2025 Hinweis Konsumcannabisgesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in de- ren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von An- bauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Notruf bei Stromausfall – Feuerwehr Baindt hilft Bei einem Stromausfall, wie wir ihn am Mittwoch (22.01.2025) erlebt haben, kann es passieren, dass auch die Telefonverbindung ausfällt – und damit der Notruf nicht erreichbar ist. Um in solchen Situationen schnelle Hilfe zu gewährleisten, besetzt die Feuerwehr Baindt automatisch das Feuerwehrhaus. Wichtig: • Notfälle können direkt im Feuerwehrhaus gemel- det werden, auch medizinische Notfälle. Unsere Ein- satzkräfte können vor Ort helfen oder den Rettungs- dienst direkt über die Leitstelle alarmieren. • Hinweis: Das Feuerwehrhaus dient ausschließlich als Notfall-Meldestelle. Es gibt keine Möglichkeit, dort Handys aufzuladen oder eine warme Unterkunft zu erhalten. Sollte der Stromausfall länger andauern, wird ein Not- falltreffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle (SKH) eingerichtet. Diese dient dann als Anlaufstelle für die Bevölkerung, um weitere Hilfe oder Unterstützung zu erhalten. Tipps des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): 1. Vorbereitung auf Stromausfälle: • Batteriebetriebene Radios: Haltet ein UKW- oder DAB+-Radio bereit, um offizielle Informationen zu empfangen. • Notstromversorgung: Powerbanks oder Solar-La- degeräte können helfen, Handys in Notfällen auf- zuladen. • Taschenlampen: Stirn- oder Taschenlampen mit Ersatzbatterien sollten griffbereit sein. 2. Vorräte anlegen: • Sichert euch einen Vorrat an Wasser und halt- baren Lebensmitteln für mindestens 10 Tage. • Denkt auch an Medikamente, Hygieneartikel und andere notwendige Dinge des täglichen Bedarfs. 3. Kommunikation: • Sprecht euch innerhalb eurer Familie oder Nach- barschaft ab, wie ihr euch gegenseitig unterstützen könnt. • Kennt den Standort eures nächstgelegenen Not- falltreffpunkts (bei uns: SKH). 4. Wärme: • Eine warme Decke oder ein Schlafsack helfen, wenn die Heizung ausfällt. • Achtung: Offenes Feuer (z. B. Kerzen oder Cam- pingkocher) birgt ein hohes Brand- und Ersti- ckungsrisiko. Weitere Informationen und wie Ihr informiert Bleiben findet ihr auch auf unserer Website unter dem Bereich „Bürgerinfo“ oder direkt auf den Seiten des BBK unter www.bbk.bund.de. Bleibt informiert, bleibt sicher – Eure Feuerwehr Baindt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sperrung aufgrund des Narrensprungs der Narrenzunft Raspler am 26.01.2025 Am Sonntag, den 26.01.2025 müssen zahlreiche Stra- ßen im Gemeindegebiet (v. a. Ortsmitte) für den Ver- kehr gesperrt werden. Die Sperrung dauert voraus- sichtlich von 12:00 bis 17:00 Uhr. In diesem Zeitraum dient die Haltestelle Baindt, K7951 bzw. Abzweigung Schachen als Ersatzhaltestelle für alle Bushaltestellen in Baindt. Der Fahrzeugverkehr wird ebenfalls über die K7951 umgeleitet. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis! Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 04. Februar 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@baindt.de Bundestagswahl 2025 Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Bundestagswahl 2025 Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Bekanntmachung der Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ra- vensburg und Weingarten haben eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Ge- werbegebiet Mittleres Schussental“ beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmi- gungsbehörde die von den Beteiligten wirksam ver- einbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Ge- setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Bai- enfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird von den Betei- ligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungs- organ öffentlich bekannt gemacht. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Narrensprung in Baindt - Wir sind dabei Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Nar- rensprung - und danach. Im Feuerwehrhaus in der Zie- geleistraße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fas- netscafé zum gemütlichen Verweilen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Januar und Sonntag, 26. Januar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Januar 2025 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76463641 Sonntag, 26. Januar 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende, Tel: 07502 9437900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Luigi De Simone feierte am 18. Januar 2025 sei- nen 80. Geburtstag. Frau Elfriede Fritz feierte diesen ebenfalls am 19. Januar 2025. Bürgermeisterin Simone Rürup gratulierte den Jubil- aren herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Januar 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01. + 26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Würdezentrierte Therapie Wie kann Würde auch im Sterben geachtet, bewahrt und geschützt werden? Diese Frage des Kanadiers Harvey M. Chochinov mün- dete in die Entwicklung der Würdezentrierten Therapie. Sie geht auf das Bedürfnis von Menschen am Lebensen- de ein, zu spüren, dass ihr Leben einen Sinn hatte. Sie hilft ihnen, sich auf Taten und Erfahrungen zu besinnen, die sie zu einer einzigartigen, geschätzten Person gemacht ha- ben. Ihre Gedanken und Wünsche werden aufgeschrieben. So entsteht ein Dokument, das für die Zukunft erhalten bleibt und damit eine Möglichkeit bietet, noch etwas für nahestehende, geliebte Menschen zu tun. Dieser Abend gibt einen Einblick in die Würdezentrierte Therapie. Referentin: Elisabeth Häußler, Weingarten Termin: Donnerstag, 30.01.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Januar – 02. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Herz ist ein Gut, das man nicht verkaufen oder kaufen kann, sondern nur verschenken kann. Gustave Flaubert Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis - Hl. Timotheus und Hl. Titus 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler)(† Adalbert Berger, Familie Kien- höfer, FamilieSchnell) Dienstag, 28. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 30. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunionsmittag im Bischof-Sproll Saal Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach - Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Adveniatskollekte 2024 Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.212,71 € zusammengekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden, die wir schon weitergeleitet habe. Frauenbund Baienfurt 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit, mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“, mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit, die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro, es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.30 Uhr Weingarten Bibeltreff, Martin-Luther-Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 27. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 29. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt KGR-Sitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 30. Januar 20.00 Uhr - 21.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“, Ev. Ge- meindehaus-Untergeschoss (Pfr. Schöberl) Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchen- kaffee, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zur Woche: Gottes Liebe kennt keine Grenze Wie faszinierend ist es, wenn Christen aller Welt zusammentref- fen: Menschen aus Korea und Ni- caragua, Tansania und ganz Eu- ropa, die sich zu Jesus Christus bekennen. In knapp 2.500 Spra- chen ist die Bibel heute übersetzt. Die christliche Botschaft macht nicht vor Volks- und Landesgrenzen Halt. Sie gilt aus- nahmslos allen Menschen. (Darum geht es am dritten Sonntag nach Epiphanias.) Bereits Jesus und seine Jün- ger haben sich den Nachbarn des Volkes Israel zuge- wandt, haben Ausländer geheilt und mit Samaritanern debattiert. Auch Jesu Ahnen sind international wie die Moabiterin Rut, die mit ihrer Schwiegermutter in fremdes Land zog und ihre Religion annahm. Gottes Liebe kennt keine Grenzen – bezeugen die Apostel und Propheten. So wird auch das Reich Gottes bunt und vielsprachig sein. „Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Karly Santiago) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich be- wegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unter- wegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfar- rer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Aufräumaktion Krabbelgruppen In unserem Ev. Gemeindehaus tref- fen sich regelmäßig einige Krabbel- gruppen. Im Laufe der Zeit gehen immer wieder Spielzeuge kaputt oder werden unansehnlich. Nun ha- ben sich zwei Krabbelgruppenmütter dazu bereit erklärt, den Spielzeug- schrank aufzuräumen. Das Ergebnis ist toll! Ein herzliches Dankeschön an die beiden fleißigen Helferinnen. Wenn alle mithelfen, bleibt es auch so schön und alle haben etwas davon. --- Bibeltreff zum Matthäus-Evangelium Am Sonntag, 26. Januar findet um 14:30 Uhr wieder ein Bibeltreff im Martin-Luther-Gemein- dehaus Weingarten statt. Das Thema lautet „Mit Jesus wird Gottes Welt greifbar“. Mario Müller, der neue Gemein- schaftspastor des Evang. Gemeinschaftsverbandes „Die Apis“ gibt Impulse zu Matthäus 4, 12-22. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Wein- garten. --- Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg Bundestagskandidat*in- nen im Dialog Ravensburg. Am Sonntag, den 02. Februar 2025, laden das Kapu- ziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee herzlich zum zweiten Frühschoppen der Veranstaltungsreihe #WIRINRAVENSBURG ein. Die Veranstaltung findet von 11:00 bis 14:00 Uhr im Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg, statt. Prominente Gäste und ein spannender Einstieg Für die Diskussion konnten alle Direktkandidat*innen für den Bundestag gewonnen werden. Sie repräsentieren ein breites politisches Spektrum und garantieren span- nende Perspektiven: Agnieszka Brugger (Bündnis 90/ Die Grünen), Heike Engelhardt (SPD), Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Laurin Brinkmann (Volt), Moritz Fischinger (Die Linke) Nach einer kurzen Vorstellung der Gäste eröffnet das Thema „Deutsch auf Zeit?“ Die Diskussion. Dabei wird ein Blick auf Integration und Migration geworfen: Wie fühlt es sich an, wenn Menschen, die hier ihre Wurzeln geschla- gen haben, plötzlich hören: „Ihr müsst zurück“? Zurück – wohin? Zu einem Ort, der längst fremd geworden ist, oder zu einer Heimat, die es für sie nie wirklich gab? Diese Frage brennt. Sie rührt an etwas Grundlegendes: Wer gehört wirklich dazu? Und wer wird trotz aller Be- mühungen und allem Dazugehören immer nur als Gast angesehen? Was macht das mit uns – als Gesellschaft, die sich stolz Einwanderungsland nennt? Und was macht das mit den Menschen, die immer wieder beweisen müssen, dass sie dazugehören? Wir möchten von den politischen Vertreter*innen ihre Haltungen zu diesem aktuellen, medi- al aufgeputschten und sensiblen Thema erfahren. Dabei stehen Fragen im Raum wie: Wie können wir Integration neu denken? Und welche politischen Rahmenbedingun- gen braucht es, um Menschen dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen? Die Direktkandidat*in- nen werden ihre Positionen zu diesen Fragen darlegen und anschließend auf weitere Themen der Sozial- und Gesellschaftspolitik eingehen. Aktive Beteiligung des Publikums Die Teilnehmenden des Frühschoppens sind eingeladen, durch Publikumsfragen aktiv an der Diskussion teilzu- nehmen und ihre Anliegen direkt an die Kandidat*innen zu richten. Musik, Bier und Politik Für eine gemütliche Atmosphäre sorgt die Band „Blas und Balg“, die den Frühschoppen musikalisch begleitet. Frisch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 gezapftes Bier, heißer Tee und herzhafte Speisen runden das gesellige Format ab. „Dieses Thema ist hochaktuell und bewegt uns alle“, erklärt Pfarrer Ralf Brennecke. „Es geht darum, unser Selbstverständnis als Gesellschaft zu hinterfragen und den Menschen, die hier leben, eine Stim- me zu geben.“ „Unser Ziel ist es, über alle sozialen Milieus hinweg ins Gespräch zu kommen und so gemeinsam Lö- sungsansätze für unsere Stadt zu finden“, ergänzt Chris- tian Mayer, Vorstand des Kapuziner Kreativzentrums. Eintritt: frei (Spenden willkommen) Die Veranstaltung wird durch das Programm „Demokratie leben!“ geför- dert. Kontakt für Presseanfragen Christian Mayer Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Tel.: 0151/19470041 E-Mail: christian.mayer@kapuziner-rv. de Weitere Informationen unter: www.kapuziner.info #WIRINRAVENSBURG – Gemeinsam diskutieren, ge- meinsam gestalten. oder Diakonisches Werk OAB Wein- bergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, www. diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Vorbereitungsstart Nach einer erholsamen Winterpause startet der SVB am 28.01 in die Vorbe- reitung auf die Rückrunde der Saison 24/25. Erste Mannschaft Zugänge: Conner Odenbach (Torwart/TSV Berg II) Denis Schimanowski (Verteidiger/Rück- kehr zum SVB nach Präsidiumswechsel bei der Polizei) Abgänge: Max Dingeldey (FC Aramäer Pfullendorf) Vorbereitungsplan: Sonntag, 08.02 15.30 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt Sonntag, 16.02 12.30 Uhr: VfB Friedrichshafen II - SV Baindt Samstag, 22.02 12.30 Uhr: TuS Immenstaad - SV Baindt Dienstag, 25.02 19.00 Uhr: SV Wolpertswende - SV Baindt Freitag, 28.02 19.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Zweite Mannschaft Sonntag, 09.02 12.45 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt II Freitag, 14.02 19.30 Uhr: TSB Ravensburg - SV Baindt II Samstag, 15.02 14.00 Uhr: SV Deuchelried - SV Baindt II Samstag, 22.02 13.00 Uhr: SGM Wohmbrechts/Heimenkirch II - SV Baindt II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften E-Juniorinnen Am letzten Wochenende waren wir mit zwei Mannschaf- ten in der Endrunde der E-Juniorinnen in Horgenzell ver- treten. Die E1 gehörte sicherlich zum Favoritenkreis, doch dass die E2 dann auch die Vorrunde als Gruppenerste abschlossen war sicherlich eine kleine Überraschung. Im Halbfinale hatten unsere E1 mit SV Deuchelried einen ge- schickt verteidigenden Gegner, den sie nur knapp mit 1:0 bezwangen, während unsere E2 gegen PSG Friedrichsha- fen das Halbfinale mit 0:4 recht deutlich verlor. Im Finale war unsere beste Torjägerin Greta leider schon zu stark angeschlagen, um sich entscheidend gegen ihre schnellen Bewacherinnen durchzusetzen. So gelang unseren Mädels nur ein Tor, während die Gegnerinnen mit drei Kontern das Finale für sich entscheiden konnten. Auch wenn es am Ende nicht ganz für einen Turniersieg gereicht hat, können wir stolz auf die Leistung unserer beiden Mannschaften sein, wo auch die jüngeren Talente schon auf hohem Niveau mitgespielt haben. Es spielten: E1: Franziska Joachim, Margo Hodek, Han- na Busam, Thea Rimmele, Mia Malsam, Pia Schützbach, Greta GünthnerE2: Ella Fehr, Finja Hinner, Lotte Kijews- ki, Marie Mayer, Mia Daiker, Lila Schluchter, Pauline Rist D-Juniorinnen Ebenso in Horgenzell am Start waren unsere D-Juniorin- nen, die die Vorrunde in Grünkraut schon souverän ge- winnen konnte. Da eine Mannschaft ausgefallen war und wir viele Spielerinnen dabeihatten, stellten wir außer Kon- kurrenz gleich eine zweite Mannschaft, auf die wir gleich im ersten Spiel trafen. In einem lockeren Turnierauftakt konnte das Spiel gewonnen werden, doch im zweiten Spiel trafen wir auf effiziente und vor allem körperlich überle- gene Gegnerinnen aus Immenried, denen wir uns mit 1:3 geschlagen geben mussten. Das abschließende Grup- penspiel gegen Bergatreute wurde wieder klar mit 3:0 gewonnen. Im Halbfinale konnten unsere Mädels gegen Wilhelmsdorf/Horgenzell abermals überlegen gewinnen und so kam es im Finale zum erneuten Aufeinandertreffen mit Immenried. Wir spielten es geschickt aus und gingen nach einem herrlichen Spielzug über drei Stationen mit 1:0 in Führung, die bis zur vorletzten Minute hielt. Dann setzte sich eine der Gegnerinnen körperlich recht rustikal durch und erzielte den Ausgleich, so dass es ins 9-m- Schießen ging. Beide Mannschaften verschossen je drei 9 m, dann wurde, zur Verwunderung aller der gegnerische wieder- holt. Die Schützin ließ sich die Chance nicht nehmen und verwandelte diesmal, zum Turniersieg für Immenried. Leider hat es diesmal nicht gereicht für den Turniersieg, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 doch die Mädels haben sich als zweite trotzdem qualifi- ziert für die Teilnahme an den Verbandshallenmeister- schaften im Februar – Glückwunsch Mädels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Ronja Mayer, Leonie Ziegler, Han- na Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Lea Rimmele TT - V O R S C H A U Herren 1 starten mit Auswärtsspiel in die Rückrunde der Landesklasse Sa. 25.01.25 19.00 Uhr TSV Warthausen - Herren 1 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Fasnetswochenende 2025 Wie heißt es doch so schön im Lied von Peter Rubin…wir zwei fahren irgendwo hin. Genau so starteten wir ins zweite Fasnetswochenende und bis kurz vor An- kunft, wussten weder die Raspler noch die Schalmeien, dass die Fahrt ins Blaue zum Narrensprung zu den Bä- renjägern von Griesingen geht. Davor gab es im Bären in Uttenweiler (siehe Bild) noch einen gemeinsamen musikalischen Frühschoppen und tatsächlich beendeten einige Raspler die Bärentour 2025 beim Lumpenkapellenball in der Schenk-Konrad-Halle. Leider war die Sonne an diesem Wochenende nicht gar so präsent und so ging es eher in ein nebliges Grünkraut zum Sonntagssprung, Aber Hauptsache, die Sonne lacht am kommenden Wo- chenende über Baindt, wenn am Samstag um 14:30 Uhr erstmalig der Narrenbaum auf unserem neugestalteten Dorfplatz gestellt wird. Einen Tag später, also am Sonntag, 26. Januar, star- tet um 13.30 Uhr unser 16. Narrensprung in Baindt. An diesem Großereignis nehmen über 3000 Maskenträger aus verschiedensten Narrenzünften samt Musikkapellen, Fanfarenzügen und Schalmeien, sowie diversen Baindter Gruppen und Vereinen teil. Wichtige Information für alle Anwohner: Aufstellungsplatz: Boschstraße Umzugsweg: Boschstraße – Marsweilerstraße – Küfer- straße – Ziegeleistraße – Innere Breite – Gartenstraße Der Umzugsweg endet in der Thumbstraße. Die Anlieger bzw. Grundstücksanlieger am Aufstellungs- platz und Umzugsweg möchten wir darauf hinweisen, dass keine „fahrenden Händler“ Verkaufsstände an bzw. auf Privatgrundstücken am Aufstellungsplatz und Um- zugsweg aufbauen und betreiben dürfen. Dies bleibt aus- schließlich den Baindter Vereinen vorbehalten. Außerdem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu ach- ten, dass an diesem Tag die oben genannten Straßen zwischen 12.00 Uhr und 17.00 Uhr gesperrt sind und mit Fahrzeugen nicht mehr befahren werden können. Gleich- zeitig bitten wir, auf dem gesamten Umzugsweg keine Fahrzeuge zu parken. Im Voraus recht herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Verständnis. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihr Haus und/ oder Garten fasnetsmäßig schmücken, um so das Orts- bild diesem närrischen Höhepunkt entsprechend anzu- passen. Ihrer Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auf ein tolles Fasnetswochenende mit einem herrlichen Narrensprung und vielen Zuschauern freut sich mit viel RASPLER - RATSCH RATSCH die Narrenzunft Raspler. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inte- ressierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025 Landfrauenfasnet im Bischof-Sproll-Saal, Beginn 19.30 Uhr. Unser Motto: Der Berg ruft, komm mit auf die Mars- weiler Höh´. Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Das Baindter Wochenende steht an Letztes Wochenende feierten wir Pre- miere mit unserer ersten „Fahrt ins Blaue“ und sie war ein voller Erfolg. Nach einem doch etwas nervösem Start mit vielen Ver- mutungen und Mutmaßungen legten wir unseren ersten Stopp im Gasthaus „Bären“ in Uttenweiler ein. Damit war das Eis schnell gebrochen und die ausgelassene Stim- mung nahm beinahe überhand. Als nächster Halt stand dann der Jubiläumsumzug der Narrenzunft Griesingen (bei Ehingen) an. Nach einer erholsamen Rückfahrt en- dete unsere Fahrt zu guter Letzt auf dem Räuberball in Baindt. Vielen Dank an die Raspler für diese grandiose Ausfahrt und Organisation. Das schreit nach einer Wiederholung! Viel Zeit, um in Erinnerungen zu schwelgen, bleibt den Musketieren aber nicht, denn das Baindter Wochenen- de steht an. Bereits am Samstag wird auf dem neuen Dorfplatz erst- mals der Narrenbaum gestellt. Und am Abend besuchen wir unsere Freunde vom FZ Löwen bei Ihrem Hausball in Baienfurt. Am Sonntagmorgen geht es dann doch etwas früher los als üblich. Wir dürfen beim Zunftmeisterempfang auf- spielen und begrüßen die Zunftmeister der eingeladenen Narrenzünfte und Vereine musikalisch in der Schenk-Kon- rad-Halle. Und danach ziehen wir durch nahezu alle Gas- sen und Straßen, die Baindt zu bieten hat. Wir freuen uns wieder auf ein tolles Wochenende! Volleyball LJ Baindt Fulminanter Auftakt in die Rückrunde Was war denn da am Wochenende los? Im Spiel VLJ Baindt 2 gegen den SSV Ulm 1846 1 machten die Baindter immer- hin schon mehr Punkte als beim letzten Mal (9:25; 11:25). Sie konnten zwar etwas dagegen halten, waren aber - der frühen Uhrzeit geschuldet - noch nicht ganz wach. Im zweiten Spiel gegen die TG Biberach musste sich die Volleyball Landjugend Baindt 2 im ersten Satz knapp geschlagen geben (20:25). Nachdem der Schwachpunkt ermittelt und vom Feld gestellt wurde, lief es für die Baind- ter rund (25:20). Für den Gesamtsieg reichte es leider am Ende trotzdem noch nicht (7:25). Auch die erste Mannschaft hatte Schwierigkeiten in ihrem ersten Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (21:25; 15:25). Nachdem die zweite Mannschaft ihren Spieltag in Ulm beendet hatte, kam sie als Verstärkung und laut- starker Fanclub in die Baindter Halle. Mithilfe der zahl- reichen Zuschauer und nach deutlicher Traineransage ging es gegen den TV 02 Langenargen Psychos zurück auf’s Spielfeld. Die Mannschaft wirkte wie ausgewechselt, konnte ihre Eigenfehler drastisch reduzieren und feier- te gemeinsam jeden einzelnen Punkt. Das zahlte sich bereits im ersten Satz aus (25:20). Und auch nach dem Seitenwechsel war zwar keine eindeutige Überlegenheit da, doch konnte am Ende ein Sieg verbucht und gefeiert werden (25:21). Die nächsten Termine: Beim Narrensprung am Sonntag, 26.01.2025 freuen wir uns, euch an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Am 30.01.2025 spielt die VLJ Baindt 1 die nächste Pokal- runde in Tettnang. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK Kreisverband DRK warnt vor Eiseinbruch - Kinder besonders ge- fährdet Wenn die Frostgrade Eisschichten auf die Gewässer in Oberschwaben zaubern, ist die Verlockung groß, sich auf die vereisten Weiher, Seen und Flüsse zu wagen. „Bitte Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 keinesfalls betreten“, warnt Gerhard Krayss, DRK-Kreis- geschäftsführer. „Ein Spaziergang auf einem nicht frei- gegebenen Gewässer ist gefährlich und kann zu einem Einbruch ins Eis führen. Die einsetzende Unterkühlung führt schon nach wenigen Minuten zum Ertrinken“. Krayss erklärt, wie man ins Eis eingebrochenen Personen hilft, ohne sich selbst zu gefährden. Tipp 1: „Beachten Sie unbedingt die örtlichen Warn- hinweise. Erklären Sie diese auch ihren Kindern. Grundsätzlich bilden stehende Gewässer dickere Eisschichten als fließende. Auf Seen kann das Eis durch Strömungen unterschiedlich dick sein. Industrielle Zuläufe lassen die Wassertemperatur steigen. Dort wird das Eis dünner. Besonders gefährlich sind Talsperren, deren Pegel sich ständig ändert. Dort bilden sich unter dem Eis Hohlräume. Auch an Fischerlö- chern, Eisrissen und Einbruchstellen ist die Tragfähigkeit verringert. Ein Knistern kündigt an, wenn das Eis bricht. Verlassen Sie sofort kriechend die Eisfläche - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie gekommen sind. Warnen Sie andere Personen, die sich auf dem Eis befinden. Tipp 2: Schnellstmöglich Notruf (112) absetzen! Achten Sie auf die eigene Sicherheit. Holen Sie sich wei- tere Unterstützung, indem Sie laut um Hilfe rufen. An vielen Gewässern werden zur Winterzeit Hilfsmittel wie Rettungsringe und -leinen zur Bergung von eingebro- chenen Personen bereitgestellt. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie der eingebrochenen Person vom Ufer aus einen Schal, einen Stock oder ähnliches und ziehen Sie sie aus dem Wasser. Liegt die Einbruchstelle weiter weg, sichern Sie sich mit einem Seil und „robben“ Sie am besten zur Einbruchstelle. Hilfsmittel, wie z.B. eine Leiter, können das eigene Gewicht auf dem Eis verteilen und so vor dem eigenen Einbruch schützen. Tipp 3: Unterkühlte Person nur langsam erwärmen Bringen Sie eine unterkühlte Person in einem warmen Raum. Ziehen Sie ihr vorsichtig die nasse Kleidung aus und wickeln Sie in eine Rettungsdecke. Den Betroffenen möglichst wenig bewegen. Bei Bewusstlosigkeit kontrol- lieren Sie, ob die Person normal atmet. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Beobachten Sie immer wieder die Atmung. Bei Bewusstlosigkeit und nicht vorhandener normaler Atmung beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (30 Mal Herzdruckmassa- ge, 2 Mal Beatmen im Wechsel). Hören Sie erst auf, wenn der Rettungsdienst sie dazu auffordert.“ Landratsamt Ravensburg Fachtagung für landwirtschaftliche Direktvermarktung „Stimmt die Kasse?!“ Preiskalkulation, Kassenführung, Steuerrecht & Co. Kreis Ravensburg – Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen und das Landwirtschaftsamt Biberach veranstalten am Dienstag, 18. Februar von 9 bis 16.30 Uhr einen überregionalen Fachtag für landwirt- schaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermark- ter aus der Region Oberschwaben im Kloster Sießen bei Bad Saulgau. Um kostendeckende oder gewinnbringende Preise für Produkte zu erzielen, muss man wissen, welche Kosten der Erzeugung zugrunde liegen. Wenn die eigenen Herstel- lungskosten nicht bekannt sind, wird die Preisgestaltung „nach Gefühl“ oder nach den Preisen der Mitbewerber festgelegt. Dabei ist die Frage: „Welchen Preis kann oder muss ich für mein Erzeugnis verlangen?“ für jeden Betrieb und für jedes Produkt an- ders zu beantworten, da jeder landwirtschaftliche Er- zeuger von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung und Be- triebsentwicklung, erläutert die Grundlagen, Kennzahlen und Einflussfaktoren, welche die Preisgestaltung und Wirt- schaftlichkeit beeinflussen. Auf was Direktvermarktende im Gewerbe- und Steuerrecht besonders achten müssen, erklärt die Steuerberaterin Martina Weber. Der Wissensmarkt am Nachmittag bietet eine Mischung aus Fachvorträgen und Praxis-Austausch. Die Steuerspe- zialistin stellt hier die Grundsätze und Anforderungen an die Kassenführung im Steuerrecht vor. Zudem gibt sie Tipps für das eigene Abrechnungsverfahren in der Di- rektvermarktung. Praxisbeispiele zur Preiskalkulation von Fleisch oder der Wirtschaftlichkeit von Verkaufsautomaten durch Experte Rettner runden den Fachtag ab. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Dienstag, 4. Februar, über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung hinterlegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme betragen 40 Euro inklusive Tagesverpflegung und Getränken. „Wo ist Anne Frank“ Kreisarchiv zeigt am 27. 1., 17.30 Uhr den Animationsfilm zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 75 Jahre nach Anne Franks tragischem Tod im Konzen- trationslager Bergen-Belsen erwacht ihre imaginäre Ta- gebuchfreundin Kitty an einem stürmischen Morgen des Jahres 2019 zum Leben und macht sich in Amsterdam auf die Suche nach Anne und ihrer Familie. Sie folgt dabei An- nes Spuren, vom ehemaligen Versteck im Hinterhaus der berühmten Prinsengracht 263 bis zu ihrem tragischen Tod im Konzentrationslager Bergen-Belsen 1944. Unterstützt wird sie bei dieser Suche von ihrem Freund Peter, der eine geheime Unterkunft für Geflüchtete betreibt. Verwirrt von Europas zerrütteter Welt und den Ungerechtigkeiten, de- nen Flüchtlingskinder ausgesetzt sind, möchte Kitty Annas Ziel verwirklichen und künftigen Generationen Hoffnung und Toleranz vermitteln. „Wo ist Anne Frank“ vom farbfilmverleih hat eine Al- tersfreigabe von sechs Jahren. Die Bildsprache und Be- griffe sind meist erst für Jugendliche ab 12 Jahren ver- ständlich. Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters bietet der Film die Möglichkeit auf zeitgemäße Art die Geschichte Anne Franks und deren Bedeutung für die Gegenwart kennenzulernen. Gezeigt wird der Film am Montag, 27. Januar, um 17:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34. Der Eintritt ist frei. Neben dem Film „Wo ist Anne Frank“ wird das Kreisarchiv Ravensburg im Jahr 2025 an drei weiteren Terminen ein Geschichtskino anbieten. · Am 7. März (anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März) und am · 9. Juli (Tag des Rock´n´Rolls) sowie am · 21. Juli (anlässlich des Jahrestags des Staufenberg- Attentats am 20. Juli 1944). Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung nach Voranmeldung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Caritas Bodensee-Oberschwaben Kinder betreuen - neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kinder bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf und werden Tagesmutter oder Tagesvater. Neuer Vorbereitungskurs ab März 2025 Wir beraten Sie gerne: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Infoveranstaltung: am Donnerstag 6. Februar 2025 18 bis 19.30 Uhr online (Zugangscode unter SCAN ME) Lieblingsjob? Irgendwas mit Kindern! Neuer Kurs ab März 2025 in Weingar- ten für Tagespflegepersonen Am 06.02.2025 findet um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung statt. Anmelden können Sie sich über Qualifi- zierung.Kindertagespflege@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Ver- mittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwa- ben.de www.tagespflege-ravensburg.de Gasspürer unterwegs TWS Netz überprüft Gasrohrnetz – Prüfung startet am 27. Januar und dauert rund zwei Monate Ab dem 27. Januar fahren sie durch die Straßen – die Gasspürer der TWS Netz GmbH. Im Auftrag des Netz- betreibers prüft die Firma Schütz in den kommenden zwei Monaten das Gasrohrnetz in Weingarten, Baienfurt, Baindt und Wilhelmsdorf. Die TWS setzt dabei auf moder- ne Gasspürfahrzeuge, die mit hochsensibler Messtechnik ausgestattet sind und schon minimale Undichtigkeiten auf eine Entfernung von 12 Metern erkennen. Bisher waren Gasspürer mit sogenannten Teppichsonden zu Fuß im Netzgebiet unterwegs. Unterwegs auf Rädern Die Prüfung der Gasleitungen startet in Weingarten. „Durch den Einsatz der fahrzeuggestützten Technik ar- beiten wir noch effizienter und sparen Zeit sowie Ressour- cen“, erklärt Simon Scholz, Abteilungsleiter Netze bei der TWS. Die hochsensible Sonde im Fahrzeug spürt winzigste Undichtigkeiten auf. Dann wird die Stelle näher untersucht und, falls erforderlich, aufgegraben und die Leitung repa- riert. Nur in Ausnahmefällen müssen die Fachkräfte noch mit einer Teppichsonde zu Fuß die Leitungen ablaufen. Im Einsatz für die Versorgungssicherheit „Unsere Gasspürer leisten einen großen Beitrag für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung“, betont Simon Scholz. Um das lückenlose Überprüfen des Gasnetzes bis zu den Hausanschlüssen zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden der Firma Schütz unter Umständen auch private Grundstücke betreten. „Wenn die Entfer- nung der Hausanschluss-Leitung zum Fahrzeug zu groß ist, sind die Gasspürer zu Fuß unterwegs. Sie können sich ausweisen“, versichert Simon Scholz. Insgesamt umfasst das Versorgungsnetz der TWS Netz rund 600 Kilometer Gasleitungen, die regelmäßig geprüft werden. Technische Werke Schussental (TWS) Energiezukunft selbst gestalten TWS informiert auf der Baumesse hausplus über Ener- gie- und Wärmelösungen Energie sparen, Klima und Ressourcen schonen - aber wie? Für viele Verbraucher sind das drängende Fragen, wenn es um die eigenen vier Wände und Projekte zur Energieeffizienz oder Energieeinsparung geht. Wertvol- le Tipps dazu gibt es auf der Baumesse hausplus vom 31. Januar bis 2. Februar in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. Die Technischen Werke Schussental (TWS) beraten an ihrem Messestand Bauherren, Sanierer und Gewerbetreibende. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet unter anderem spannende Einblicke in das „tw- sÖkoenergiehaus“. Mit dieser Energielösung kann die eigene ökologische, effiziente und unabhängige Strom- versorgung mit innovativen und intelligenten Komponen- ten möglich werden: Von der Photovoltaikanlage über den Stromspeicher im Haus bis hin zur Ladestation für das Elektroauto greifen alle Komponenten der Solar- stromversorgung perfekt ineinander. Für alle, die mehr über die Eigenstromnutzung erfahren möchten, lädt die TWS im Rahmen der hausplus am Sonntag, 2. Februar, um 10.30 Uhr zu einem Vortrag mit dem TWS-Experten Fabian Schäfer ein. Expertensprechstunde für Wärmelösungen Gemeinsam mit Kommunen arbeitet die TWS seit Jah- ren an innovativen Wärmelösungen und investiert kon- sequent in klimaneutrale Energiesysteme. So baut der Energieversorger in Ravensburg und Weingarten ein Fernwärmenetz auf, das künftig Haushalte, kommuna- le Betriebe und Geschäfte energieeffizient mit Wärme versorgt. Im Rahmen der Expertensprechstunde können sich die Messebesucher am Freitag und Samstag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie am Sonntag von 15 bis 17 Uhr am TWS-Messestand über den Baufortschritt und die An- schlussmöglichkeiten informieren. Darüber hinaus hält der Energiedienstleister auf der hausplus Informationen zur Heizkostenverordnung pa- rat und informiert darüber, wie er Hausverwaltungen und Vermieter mit fernauslesbarer Messtechnik entlastet. Der Service reicht bis hin zur kompletten Nebenkostenabrech- nung. Im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unter- stützt die TWS zudem eine Vielzahl von Maßnahmen für mehr Effizienz. Informationen zu den aktuellen Förder- programmen der TWS erhalten Interessierte ebenso wie attraktive Ökostrom-Angebote, die nicht nur nachhaltig sind, sondern mit einem Messebonus von 100 Euro einen Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zusätzlichen finanziellen Mehrwert bieten. Mehr Informa- tionen gibt es auch unter www.tws.de. Ravensburger Spieleland veranstaltet Bewerbertag Das Ravensburger Spieleland stellt sich als Arbeitge- ber am 24. und 25. Januar 2025 vor. Der Freizeitpark am Bodensee sucht für die Saison 2025, die am 5. April 2025 startet, interessierte Saison- und Abrufkräfte für die unterschiedlichsten Bereiche wie Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Ticketing und Event. Wer für das Jahr 2025 noch auf der Suche nach einem spannenden Ferien- oder Nebenjob ist, ist am 24. und 25. Januar 2025 im Ravensburger Spieleland herzlich willkommen. Der Freizeitpark geht an diesem Tag in den direkten Austausch mit Interessierten und stellt sich ihren Fragen. Egal ob Schüler, Student oder Rentner – alle In- teressierten ab 16 Jahren sind eingeladen, sich über die Möglichkeiten zu informieren. Das Ravensburger Spieleland bietet eine Vielzahl an spannenden Arbeitsbereichen, darunter die Bereiche Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Rezeption, Ti- cketing und Event. Im Bereich Animation verantworten Arbeitnehmer den Betrieb einer der über 70 Attraktio- nen, für die sie vorab eine entsprechende Einweisung erhalten. „Ich habe keine Lieblingsattraktion. Es macht alles auf seine Art Spaß. Man hat verschiedene Kinder in allen Altersgruppen und es ist einfach toll zu sehen, wie sie sich freuen und dass man so viele unterschiedliche Menschen trifft“, so Helena, Mitarbeiterin aus dem Bereich Animation. Für die Spieleland-Shops wird ebenfalls noch Unterstützung im Verkauf und in der Beratung der Gäste gesucht. Hierzu gehören Aufgaben wie die Bestellung der Produkte, das Einräumen der Ware und die Kommissio- nierung. In diesem Bereich wird man bei Bedarf auch in der Logistik mit eingesetzt, wo die Produkte für die Shops zusammengestellt und ausgeliefert werden. Wer gerne mit Lebensmitteln arbeitet, der findet sich im Bereich der Gastronomie im Park wieder. Hier werden hauptsächlich Speisen zubereitet, ausgegeben und abkassiert. Die Be- reiche Ticketing und Rezeption konzentrieren sich wieder stark auf den direkten Kontakt mit den Gästen. Oft ist die betreffende Person die erste Kontaktperson zu den Be- suchern. Mitarbeitenden in diesem Bereich kümmern sich um den Ticketverkauf, offene Fragen, den Check-In bzw. Check-Out im Feriendorf sowie um die Einlasskontrolle am Haupteingang. Bewerber, die besonders kontaktfreu- dig sind und immer wieder neue Aufgaben suchen, sind im Bereich Events gut aufgehoben. Hier wird an den un- terschiedlichsten Events am Wochenende unterstützt: Von einer Malaktion, über die Betreuung von Promotionsstän- den auf Stadtfesten bis hin zu Konzerten im Spieleland, hier ist Abwechslung garantiert. Für den besten Einblick in die einzelnen Bereiche und Ab- teilungen steht am Bewerbertag aus jeder Abteilung ein Mitarbeitender zur Verfügung, um Fragen und Unklarhei- ten zu beantworten. Auch eine direkte Bewerbung ist an den genannten Terminen möglich. Teilnehmende können hier gerne direkt ihre Unterlagen mitbringen oder ihre Daten vor Ort abgeben. Eckdaten zu den Terminen Die Bewerbertage finden am 24. Januar 2025 von 13:30 bis 16:00 Uhr und am 25. Januar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Interessierte parken auf dem Besucherparkplatz des Ravensburger Spielelands und folgen von der Rezep- tion aus der Beschilderung zum Bewerbertag, um direkt in der Rauch Fruchtsäfte Bar & Lounge zu landen. Es ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Jeder Teilnehmer darf sich zudem, unabhängig von einer Einstellung, über eine Freikarte für den Freizeitpark am Bodensee für die Saison 2025 freuen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Inter- netseite des Parks unter www.spieleland.de/jobs. Landratsamt Ravensburg Freie Plätze bei Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Februar Bei folgenden Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trum im Februar gibt es noch freie Plätze. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 12. Februar Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 12. Februar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstal- tung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Fingerfood - kreative Häppchen für jede Gelegenheit: Online-Workshop für Jugendliche und junge Erwach- sene ab 12 Jahren am 14. Februar Im interaktiven Online-Workshop mit Referentin Manu- ela Schmied werden gemeinsam anhand einfacher und schneller Rezepte köstliche Kleinigkeiten gezaubert, die perfekt für jede Party oder einen gemütlichen Abend mit Freunden sind. Gekocht wird von zu Hause aus, allein oder zusammen mit Familie oder Freunden. Der Workshop fin- det statt am 14. Februar von 16:00 - 18:00 Uhr, die Einkaufs- liste und „To-do-Liste“ erhalten die Teilnehmenden eine Woche vor Kursbeginn. Mitgebracht werden sollte Freude am Kochen, grundlegende Küchenausstattung, eine sta- bile Internetverbindung und ein Gerät mit Videofunktion und guten Lautsprechern. Die Veranstaltung ist kosten- frei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Energiewende Vogt e.V. Vortrag zum Thema Agri-PV, Landwirtschaft und er- neuerbarer Energie am 31.01.25 Herzliche Einladung zum ersten Treffen des Vereins Ener- giewende Vogt e.V. im neuen Jahr mit einem Vortrag zum Thema Agri-PV und dem Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energie; Referent Jo- nas Steur, Fa. Solmotion Ravensburg. Am Freitag, 31.01.2025 um 19.00 Uhr im Gasthof Adler in Vogt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Veran- staltung ist kostenlos, keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. Weitere Infos und Termine unter https://energiewende-vogt.de/ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Stiftung Liebenau Da-Sein für Kinder Unser Rettungsanker für Familien Es ist Montagmorgen und Ihr Kind hat immer noch Fie- ber? Klingt vertraut? Keine Sorge, wir haben die Lösung! Unsere Fürsorgetalente schenken Ihren Kindern zuhause Zeit zum Gesundwerden! Flexibel wie ein Gummiband Kurzfristige Betreuung von 3 bis 8 Stunden Näher als Sie denken Verfügbar in Ravensburg, Leutkirch und im Umkreis von 10 Kilometer Homeoffice-freundlich Sie können von zu Hause arbeiten, während Ihr Kind be- treut wird Kein Blind Date Sie telefonieren vorab und erhalten einen Steckbrief der Betreuungsperson Individueller Service Wir passen uns an jede Lebenslage an St. Elisabeth-Stiftung Kinder Jugend Fami- lie Da-Sein für Kinder Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 da-sein@st-elisabeth-stiftung.de www.st-elisabeth-stiftung.de FÜRSORGE-TALENTE ... ... VERDIENEN VIELE GLÜCKSMOMENTE! Möchtest du Freude und Dankbarkeit erleben? Dann bist du bei uns genau richtig! Unterstütze Familien dabei, ihren anspruchsvollen Alltag zu meistern, und schenke Kindern wertvolle Zeit zum Gesundwerden und Erholen. Projekt: Kannst du Da-Sein? „DA-SEIN FÜR KINDER“ Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Infos bei Frau Nimz und Frau Zimmer- mann, Tel.: 0751 9771238313 www.menschlich-ehrlich.de #komminsteam Alte Kirche Mochenwangen Fotoausstellung von Egon Woblick „Grenzenlos: Experimentelle Perspektiven“ 06. – 26.01.2025 Die Ausstellung ist noch am Samstag, 25. und Sonntag, 26.01. von 14:30 bis 17:30 geöffnet! Egon Woblick, ein 90-jähriger Künstler aus der Region, zeigt unter dem Titel „Grenzenlos: Experimentelle Pers- pektiven“ seine Werke. Die Ausstellung umfasst moder- ne, experimentelle Fotografien, die sowohl Akte als auch beeindruckende Natur- und Landschaftsmotive in neuem Licht präsentieren. Finissage mit Jubiläumskonzert Die Ausstellung endet am Sonntag, den 26. Januar mit einer festlichen Finissage um 17 Uhr, die zugleich ein mu- sikalisches Highlight am Abend bietet: Das Ponticelli En- semble feiert vom 24. - 26.01. sein 25-jähriges Bestehen mit dem Konzert „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“. Tagespflegepersonen gesucht Nächster Vorbereitungskurs startet im Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung wei- ter zu vertiefen. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01. März. Zuvor wird am Donnerstag, den 06. März um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung angeboten. Anmeldungen hierfür sind möglich über h.fey@rv.de, es kann auch direkt über folgenden Link an der Veranstal- tung teilgenommen werden: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Die drei regionalen Vermittlungsstellen stehen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind • in der Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christi- ane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • in der Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktprv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de • in der Region Nordwest: Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktpbw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege ist als eigenständiges Betreuungs- angebot gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Technische Werke Schussental (TWS) Lebenshilfe Ravensburg erhält Unterstützung TWS-Mitarbeitende spenden Erlös einer Tombola Der Erlös der jährlich vom Betriebsrat der Technischen Werke Schussental (TWS) veranstalteten Weihnacht- stombola kommt in diesem Jahr der Lebenshilfe Ra- vensburg e.V. zugute. Die Mitarbeitenden der TWS ha- ben insgesamt 1.800 Euro an die regionale Organisation gespendet. „Mit der finanziellen Unterstützung der TWS können wir vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Derzeit betreuen und begleiten wir über 100 Jugendliche und Erwachsene in ihrer freien Zeit“, berichtete Anna Engel- berg, Leiterin der Lebenshilfe Ravensburg bei der Spen- denübergabe. Sie hob auch das große Engagement der ehrenamtlichen Assistentinnen und Assistenten hervor. Nur durch deren Einsatz sei es möglich, soziale Teilhabe Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 zu ermöglichen und die Familien zu entlasten. Eine die- ser Ehrenamtlichen ist Celine Nold, Mitarbeiterin bei der TWS, die bei der Spendenübergabe über ihre Erfahrungen berichtete. Sie sei froh, dass ehrenamtliche Tätigkeit bei der TWS sehr geschätzt und unterstützt wird. Auch Frank Stöckler, Betriebsrat der TWS freut sich über das Engage- ment und die Spende der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist schön, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Uns ist es wichtig, dass wir Projekte in der Region unter- stützen, in der wir jeden Tag tätig sind“. Gemeinsam mit Isabel Flamm organisierte er seitens des Betriebsrats die Spendenaktion im Rahmen einer Weihnachtstombola. Bei der Aktion kamen rund 900 Euro zusammen, die von der TWS-Geschäftsleitung auf 1.800 Euro verdoppelt wurden. „Wir wissen, wie wertvoll ehrenamtliche Tätigkeiten sind und wie sie dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stär- ken und positive Veränderungen zu bewirken“, betonte TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS passt Gaspreis in der Grundversorgung an Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt ihre Preise in der Gas-Grundversorgung zum 1. März 2025 an. Der Arbeitspreis steigt zum Stichtag um brutto 0,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf brutto 11,80 ct/kWh an. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Grund für die Erhöhung sind gestiegene externe Preis- bestandteile wie Netzentgelte, Abgaben und Umlagen. Seit der Preissenkung im Frühjahr 2024 sind diese fes- ten Preisbestandteile entsprechend gestiegen. Auf diese haben Energieversorger keinen Einfluss. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erläutert: „Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie sind wir in der Lage, die Preisanpassung erst zum 1. März umzusetzen. Damit profitieren unsere Kundinnen und Kunden in zwei heizintensiven Wintermonaten noch von den günstigeren Preisen. Dennoch können wir die externen Erhöhungen nicht das gesamte Jahr übernehmen und müssen sie da- her ab März an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.“ Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr ergeben sich monatliche Mehrkosten von 13,20 Euro. Steigender CO2-Preis Ein fester Preisbestandteil, der zum Jahreswechsel gestie- gen ist, ist der sogenannte CO2-Preis, den alle Versorger entrichten müssen. Dieser wurde vom Gesetzgeber er- höht, um klimafreundliche Heizmethoden zu fördern. Er ist zum Januar 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 30 Euro pro Tonne. Weitere Preisbestandteile, die Anfang 2025 gestiegen sind, sind die Netzentgelte zur Nutzung und Instandhaltung der Gasinfrastruktur und die Gasspeiche- rumlage zur Sicherstellung ausreichender Gasreserven. Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden- Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendetermin im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teil- nehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.02.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Kinderkleiderbörse am 15.03.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helfer- listen werden ab dem 09.02.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/PC42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fer findet am Freitag, 14.03.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 15.03.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamt- budget von 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förder- fähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maxi- malförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersum- me aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderak- tionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung. Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern 1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Fang- und Behandlungs- stand für Rinderundefine- d(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 1.000 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rin- der(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 250 Euro Kälberfangkorb (K-Box protect)(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 600 Euro Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen 30 %, max. 100 Euro Funkgesteuerte Fällkeile 30 %, max. 600 Euro Kamerabasierte Per- sonenerkennungssyste- me(nach dem Prüfungs- satz GS BAU – 71) 30 %, max. 600 Euro Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät 30 %, max. 400 Euro Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nacken- schutz, Shirts) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzzelte(nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz 50 %, max. 800 Euro AOK Bodensee-Oberschwaben Was tun gegen den Januar-Blues? Neues Jahr, graue Tage: AOK-Tipps für mehr Leichtigkeit und Motivation im neuen Arbeitsjahr Das Fest der Lichter ist vorbei, der Jahreswechsel began- gen. Jetzt schauen uns die grauen, kalten Wintermonate an und legen sich vielleicht hier und da auf die Stimmung. Wie nun mit Schwung ins Arbeitsjahr gehen? Christiane Petersen-Schweitzer rät erstmal zur Rück- schau. Nach der Erfahrung der Koordinatorin Prävention in Lebenswelten und Lebe Balance-Trainerin bei der AOK Bodensee-Oberschwaben lohnt es sich, die positiven Din- ge des vergangenen Jahres zu betrachten. „Fragen Sie sich: Was habe ich gelernt, was hat mir Freude bereitet, was will ich vertiefen? Aus dieser Reflexion entsteht die Motivation, im Arbeitsalltag neue Dinge auszuprobieren.“ Manchmal hilft ein neuer Anstrich, denn auch opti- sche Veränderungen bringen frischen Wind. Sei es ein Handschmeichler auf dem Schreibtisch oder Fotos von der Familie, die man ganz bewusst auf dem Desksha- ring-Schreibtisch aufstellt. Solche Kleinigkeiten entfalten positive Wirkung. Ebenso wie neue Rituale, zum Beispiel sich in der Kaffeepause mit Kolleginnen und Kollegen zu verabreden. Das funktioniert – telefonisch – auch im Homeoffice. „Generell sind persönliche Verbindungen wichtig“, unter- streicht Christiane Petersen-Schweitzer. „Selbstwirksam- keit entsteht viel im Kontakt mit anderen Menschen. So kann ich Dinge für mich abwägen, die Leichtigkeit von anderen mitnehmen und erfahren, wie sie Probleme an- gehen“, sagt Christiane Petersen-Schweitzer. Sie unter- stützt ein flexibles Mindset, mit dem man positiv auf das Leben und die Arbeit schaut. „Ich kann vielleicht nicht al- les, aber ich habe immer die Möglichkeit dazu zu lernen. Auch in schwierigen Situationen. Rückschläge kann ich als Chance für einen Erkenntnisgewinn betrachten.“ Wem es schwerfällt, das Gute zu sehen, dem empfiehlt Chris- tiane Petersen-Schweitzer die Kaffeebohnen-Methode: Morgens zehn Kaffeebohnen in die rechte Hosentasche packen und jedes Mal, wenn tagsüber eine positive Sa- che passiert, eine Bohne in die andere Hosentasche be- wegen. „Die meisten Menschen staunen, wie viele Bohnen sie abends in der linken Tasche finden.“ Statt sich vom Januar-Blues runterziehen zu lassen, kann der Monat auch als Chance gesehen werden: Zeit für neue Projekte, persönliche Weiterentwicklung oder die Umset- zung kleiner Träume. „Auch das Erstellen einer „Bucket List“ für das neue Jahr motiviert und gibt positive Impul- se“, so Christiane Petersen-Schweitzer. LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden: Aktualisierte Prognosen bis 2033 jetzt online verfügbar Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat heute ihre neue Simulation zur Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubs- tanzen (PFAS) für die Regionen Rastatt und Baden-Baden veröffentlicht. Das Modell liefert wertvolle Informationen für die Nutzung und den Schutz des Grundwassers. PFAS im Grundwasser: Eine Herausforderung für Mit- telbaden Die Belastung des Grundwassers durch PFAS-Verbindun- gen ist seit dem Jahr 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Die Industriechemikalien, oft als „Ewigkeit- schemikalien“ bezeichnet, sind bekannt für ihre extreme Beständigkeit und können sich in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminier- te, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden im Raum Rastatt und Baden-Baden gefunden. Dies führte zu Ein- schränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. „Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst ge- nau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“ Interaktive Karten: Prognosen bis 2033 für drei Grund- wassertiefen Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognos- tiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreini- gung nun bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserlei- ter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellier- ten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden. Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online. Erweiterte Modellierung: Neun PFAS-Verbindungen erfasst Die neue Simulation umfasst vier weitere Verbindungen und ermöglicht mit nun insgesamt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen eine verbesserte Bewer- tung der Gesamtsituation. So binden sich kurzkettige PFAS-Verbindungen weniger stark an Bodenpartikel oder organische Substanzen. Sie lösen sich leichter im Wasser und breiten sich entsprechend schneller mit dem Grund- wasserstrom aus. Langkettige Verbindungen wie binden sich hingegen stärker an organische Substanzen oder Bodenschichten und breiten sich langsamer aus. Hintergrundinformation Trinkwasserverordnung legt ab 2026 Grenzwerte für PFAS fest Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen. Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Janu- ar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbin- dungen. Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 µg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028. Grundwassermodell Seit dem Bekanntwerden der PFAS-Verunreinigung in der Region Rastatt und Baden-Baden im Jahr 2013 erfolg- ten zahlreiche Untersuchungen. Alle verfügbaren Daten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 der unteren Wasserbehörden, der Wasserversorger und der LUBW wurden für die Modellierung der Verbreitung von PFAS im Grundwasser genutzt. Die erste Online-Ver- öffentlichung der Ergebnisse der Simulation erfolgte im Jahr 2018. Seitdem wird das Modell regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert. Das Ergebnis ist ein konsistentes Modell, das die Grundwasserströmun- gen und den PFAS-Transport in der Region Rastatt/Ba- den-Baden möglichst realitätsnah abbildet. Das Modell wird auch künftig weiterentwickelt. Die aktuelle Simulation deckt neun für die Region rele- vante PFAS-Verbindungen ab: PFBA, PFPeA, PFHxA, PF- HpA, PFOA und neu hinzugekommenen sind PFNA, PFBS, PFHxS und PFOS. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden, das auf der Basis des großräumigen Grundwassermodells Ba- sel-Karlsruhe entwickelt wurde, das im Rahmen der gren- züberschreitenden Projekte LOGAR (Länderübergreifen- de Organisation für Grundwasserschutz am Rhein) und MoNit (Modellierung der Grundwasserbelastung durch Nitrat im Oberrheingraben) erstellt wurde. Das Grund- wassermodell der LUBW ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der PFAS-Belastung zu verstehen und zu- künftige Maßnahmen zu planen. Weitere Informationen zur Methodik, den Datenquellen und den Komponenten des Modells finden sich im Zwischenbericht der LUBW „Grundwassermodell Mittelbaden – Analyse und Prognose der PFAS-Belastung im Raum Rastatt und Baden-Baden (Stand: Dezember 2017)“ sowie in den dazugehörigen FAQs zur Grundwassermodellierung. Deutsche Rentenversicherung Hilfe für Steuererklärung in der Rente Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner Information über die Meldung an die Finanzverwaltung Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Fi- nanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenver- sicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Erstmaliger Antrag Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung Elektronische Daten Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elekt- ronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrek- turen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. Weitere Informationen Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versi- cherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ un- ter Publikationen | Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg. kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de KFZ-MARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder! Wir möchten Sie herzlich einladen zum: Tag der offenen Tür 31. Januar 2025 15.30 –18.30 Uhr 07527-960380 www.gms-bergatreute.de Gemeinsam zum Abschluss! Real- oder Hauptschulabschluss in der Klassengemeinschaft Gemeinschaftsschule mit Sport- und Musikprofil BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück Neues Jahr - neues Glück! Wir suchen genau Dich! Zimmerer m/w/d, Dachdecker m/w/d oder holzbegeisterter Quereinsteiger m/w/d 2025 - wieder ein Jahr mit spannenden Projekten! Starte mit uns durch und komme in das Team Pfender. Einfach und unkompliziert. Wir freuen uns auf Dich! Telefon 0751 5604063 www.holzbau-pfender.de #Platzwechsel #TeamPfender #nurHolz #AzubiGesucht #Holzbegeisterung #Durchstarten Ev. Kindergarten Arche Noah Baienfurt WIR SUCHEN • Integrationskräfte (m/w/d) in den Hausgruppen befristet in Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit ca. 15 Stunden / Woche Weitere Informationen finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Fördermittelberatung: Sparen Sie Zeit und Geld Energieeffizienz: Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort Regionaler Service: Persönliche Beratung vor Ort Starten Sie jetzt mit bis zu 70%* Förderung Machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher Energieberatung für Wohngebäude und Gewerbe Alexander Henzler 0751 / 999 919 - 0 info@kirchner-energie.de* maximale Förderung: neue Heizung bis 70%; Gebäudehülle bis 20% BAUMESSE 31. Jan. – 2. Feb. Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’25 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Dirk Kull ⦁ Büro Wangen 07522-21553 ⦁ 0171-2140855 www.kull-immobilien.de Immobilie zu verkaufen / zu vermieten?! Wir suchen für unsere Kunden diverse Wohnungen & Häuser im Raum Ravensburg/Wangen/Lindau & Umgebung. Rufen Sie uns an! Wo gibt‘s denn noch sowas? Spezialitäten aus Urgroßmutters handgeschriebenem Kochbuch: Betriebsferien Do., 27.02. – Mo., 10.03.25 Feines Kalbsbries, Aufbruch vom Reh, Schweinsbäckle, Saure Kutteln Feine Fischspezialitäten Di., 11.03. bis Sa., 29.03.25 Familie Bösch Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Tel. 07524/9980 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de STELLENANGEBOTE[mehr]

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            Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer (optional auszufüllen durch das Unternehmen) Gewerbesteuerpflichtige:r Unternehmensname Steuernummer ELSTER-Benutzerkonto- ID Ich willige in die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden an mich selbst ein. Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe E-Mail Adresse 2 3 Unternehmen (optional) Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Mandantennummer (falls vorhanden) VornameName Hinweis: Hier ist ausschließlich die ID des Empfängers für die Zustellung in Mein Unternehmenskonto anzugeben 1 Steuerberaternummer (falls vorhanden) Hinweis für die Kommune: Mandantennummer und Steuerberaternummer sind bei der Bekanntgabe in das Feld "Empfängerreferenz" in ELSTER- Transfer zu übertragen. Dies geschieht in der Regel durch das HKR-System oder manuell in der ELSTER- Transfer Anwendung. Gültigkeit Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet. Ich erkläre mich mit meiner Unterschrift damit einverstanden, dass alle Daten elektronisch bei der Kommune gespeichert werden. Ort Datum Unterschrift empfangsberechtigte Person 1 1 Um die eindeutige Zustellung zu gewährleisten, muss hier die ELSTER-Benutzerkonto-ID des Steuererklärenden für die Zustellung in Mein Unternehmenskoto angegeben werden. Eine Benutzerkonto-ID der DATEV oder eines anderen Herstellers von Steuerberatungssoftware ist nicht zulässig, da Bescheide ansonsten lediglich in deren Postfach zugestellt und nicht mehr den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können. 2 Über die vorgenommene Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum elektronischen Abruf (§ 122a Absatz 1 AO) wird eine unverschlüsselte E–Mail an die angegebene E–Mail–Adresse versandt, in der die Kurzbezeichnung des Gewerbesteuerbescheides sowie Informationen zum Datenabruf angegeben werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht wiedergegeben. Der Gewerbesteuerbescheid gilt am dritten Tag nach Absendung dieser E–Mail als rechtlich wirksam bekannt gegeben (§ 122a Absatz 4 Satz 1 AO). 3 Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt für alle bekanntzugebenden Gewerbesteuerbescheide (einschließlich Vorauszahlungs- und Zinsbescheide). Alle weiteren Dokumente werden weiterhin per Post bekannt gegeben. Die Einwilligung in die elektronische Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum Datenabruf kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Widerruf der Einwilligung: Geht ein Widerruf der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe oder die Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten aus der Gewerbesteuererklärung wenige Tage vor dem Versand der elektronischen Benachrichtigung beziehungsweise der Bereitstellung des Bescheides bei der hebeberechtigten Gemeinde ein, kann es in Einzelfällen aus technischen Gründen dennoch zu einer elektronischen Bekanntgabe kommen. In diesem Fall kann die hebeberechtigte Gemeinde den zum Abruf bereitgestellten Bescheid nicht mehr löschen. kann ein nachträglich bestimmter Empfangsbevollmächtigter den Bescheid nicht elektronisch abrufen. wurde der zum Abruf bereitgestellte Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben. wird die Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides gegenüber dem Unternehmen oder dem nachträglich bestimmten Empfangsbevollmächtigten nachgeholt. Ausnahmen von der elektronischen Bekanntgabe: Die hebeberechtigte Gemeinde behält sich vor, Bescheide trotz Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe auf andere Weise bekannt zu geben (zum Beispiel auf dem Postweg), wenn eine elektronische Bekanntgabe nach § 122a AO aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Bekanntgabe auf andere Weise besteht. 2 Inhalt Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Gewerbesteuerpflichtige:r Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe Gültigkeit Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer: Unternehmensname: Steuernummer: Name: Vorname: Unternehmen: ELSTER-Benutzerkonto-ID: E-Mail Adresse: Einwilligung: Off Ort: Datum: Mandantennummer Gewerbesteuerpflichtiger: Steuerberaternummer:[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. November 2024 Nummer 45 Kommt, wir woll’n Laterne laufen... Wir laden Sie herzlich ein zum Laternen-Sternenmarsch mit anschließender Mantelteilung auf dem Festplatz (Parkplatz bei der Turnhalle) Montag, den 11. November 2024 um 17:30 Uhr Startpunkte: Kindergarten St. Martin: Zeppelinstraße / alte B30 großer Stein um 17:30 Uhr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne: Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) um 17:30 Uhr Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Festplatz und am Skaterplatz zur Verfügung. Bitte kommen Sie, wenn möglich, ohne Auto zu den Aufstellorten. Auch Gemeindemitglieder sind eingeladen sich den Kindergärten anzuschließen. Auf dem Festplatz/ Parkplatz findet um ca. 18.00 Uhr die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung! Halten Sie bitte unbedingt die Fluchtwege für das Pferd frei und befolgen Sie diesbezüglich die An- weisungen der Feuerwehr. Der Laternenumzug geht nach der Mantelteilung ohne Pferd und St. Mar- tin weiter Richtung Schulhof. Dort bekommen alle Kinder einen Martinswecken. Für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zu- liebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leucht- enden Laternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herbstübung 2024 der Feuerwehr Baindt Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH Co.KG - Fa. M. Dreher - DORN Arbeitssicherheit - Schützbach Bau - Kirchner Energie - TK Folien - TK Textilien Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Ein neuer Waldspielplatz wird angelegt! Wie bereits vor einiger Zeit vom Gemeinderat beschlossen, wir in unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. Das Baustartgespräch hat bereits stattgefunden. In einem ersten Schritt, werden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Im weiteren Verlauf werden diese dann von einem Holzbildhauer zu einem Spielgerät dem „Baummikado“ verarbeitet. Am Montag, den 11. November 204 beginnen die Firmen Gartenbau Mül- ler und Sigurd Hafen Baumpflege und Holzgestaltung mit den Arbeiten. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der 1. Abschnitt des Waldspielplatzes bis zum März 2025 fertiggestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Aktueller Stand der Neugestaltung unserer Ortsmitte Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen wer- den. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespann- te Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abge- schlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet, bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert. Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Bushaltestellen in der Ortsmitte ab Montag, den 11. November 2024 wieder in Betrieb! Lieferung der Granitbrücke Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Ge- denk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Samstag, 09. November 2024 Reichsprogromnacht (1938) und Tag des Mauerfalls (1989) Gemeindeverwaltung Baindt Vorankündigung Asphaltarbeiten in der Lavendelstraße In den Kalenderwochen 46 und 47 wird die Firma Stra- bag den Feinbelag in der Lavendelstraße einbauen. Das genaue Datum wird den Anwohnenden per Brie- feinwurf durch die Baufirma mitgeteilt. ACHTUNG: Die Bushaltestellen Schreinerei Dreher und Marsweiler können von Dienstag, den 12. No- vember 2024 bis Freitag, den 15. November 2024 NICHT angefahren werden. Bitte nutzen Sie die Bus- haltestelle in der Zeppelinstraße. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Straßensperrung „Im Voken“ Die Straße „Im Voken“ muss auf Höhe der Hausnum- mer 12 von Montag, den 11. November 2024 bis voraus- sichtlich Mittwoch, den 13. November 2024 aufgrund einer privaten Baustelle für den Verkehr gesperrt wer- den. Bitte benutzen Sie die bekannten Umleitungsstre- cken. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2024 für das Gebiet „Bühl“ den Bebauungsplan „Bühl“ in der Fassung vom 26.08.2024 im ergänzenden Verfahren gem. 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung be- schlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der er- forderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich im sog. beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2022). Auf- grund des Urteils der Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB führte die Gemeinde Baindt ein sog. ergän- zendes Verfahren gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB durch. Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde das Verfahren mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen ge- mäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren galt in der Folge die Kompensationspflicht ge- mäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeige- führt wurde. Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – kann ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer- den. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buer- gerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Be- bauungsplan im Rathaus der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 08.11.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Donnerstag, den 14. November 2024 im Sit- zungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 5. Wirtschaftsplan 2025 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Umlegung der Quellableitung im Be- reich Waldbad 7. Ausblick – Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gau- pe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terras- senüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Bai- enfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevoll- zugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 22. Oktober 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bau- antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dop- pelgarage und Pool auf Flst. 357/4, Hirschstraße 201 - Ausnahme vom Bauverbot in Überschwemmungs- gebieten Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahmegeneh- migung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG wird unter der Auflage erteilt, dass auf die Einlie- gerwohnung verzichtet wird, der Bauherr die Haftung bei Schäden durch Hochwasser am eigenen Grundstück übernimmt und eine großzügige Nachbaranhörung durch das Landratsamt angeordnet wird. Bericht der Bürgermeisterin - Pendla-App: Aufgrund der geringen Resonanz wird die App gekündigt. - Carsharing: Seit 08.12. besteht auch in Baindt die Mög- lichkeit des Carsharings. Im Fischerareal ist ein Park- platz und ein Ladepunkt dauerhaft hierfür reserviert. Ein zweiter Ladepunkt mit 22 kW ist für das öffentliche Laden nutzbar, sofern der Platz nicht durch ein Leihfahr- zeug des Anbieters belegt ist. Die Kosten belaufen sich inklusive freier Kilometer auf 9,90 € die Stunde, 69,90 € pro Tag und 109,90 € für ein komplettes Wochenende. Die offizielle Inbetriebnahme, zu der auch die Bürger und der Gemeinderat herzlich eingeladen sind, findet voraussichtlich Ende November statt. Eine Information im Amtsblatt folgt. - Beschilderung Dorfplatz – Parkplätze: Die zeitliche Beschränkung der Parkdauer an den Parkplätzen am Dorfplatz wurde durch den Bauhof wieder ange- bracht. An den Parkplätzen hinter der Bushaltestelle wurde jedoch keine Beschilderung angebracht, da hier die Nutzer der Tiefgarage ab und zu parken müssen, da ein ständiges Ein- und Ausfahren aus der Tiefga- rage den Baustellenablauf stört, indem die Bauzäu- ne ständig geöffnet und geschlossen werden müs- sen. Zudem herrscht auf der Baustelle viel Verkehr. Die endgültige Beschilderung aller Parkplät- ze soll Gegenstand der Novembersitzung sein. Hier ist auch eine Beschlussfassung über die zeit- liche Beschränkung der Parkdauer eingeplant. Waldspielplatz: Die Baumfällung der bestehenden zwei Robinien ist in KW 45 vorgesehen. Ab dem 11. November beginnt dann die Firma Müller mit den Arbeiten. - Schachtsanierungen: In den nächsten Wochen werden über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Schachtsa- nierungen durchgeführt. Baugebiet Lilienstraße: Die Kanal- und Wasserbauar- beiten sind abgeschlossen. Aktuell finden Strom-, Be- leuchtungs- und Breitbandverlegearbeiten statt, deren Fertigstellung Ende November erwartet wird. Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt ist mit 500.000 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stimmt folgendem Beschluss zu: Der Anteil an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG wird um den Betrag von 500.000 € erhöht. Die Kom- mune ist damit mit 1.000.000 € an der Gesellschaft be- teiligt. Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Architekten Gauggel und Gütschow beauftragt folgende Baukörper im Fischerareal im Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben: Baufeld 2: Baukörper E, F, G Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2025/2026 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2025/2026 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungs- anlage für das Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das bisherige Enthärtungsgerät soll durch ein neues Gerät ersetzt werden. 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Ausschreibung des Enthärtungsgerätes beauf- tragt Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Sat- zung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gebührenkal- kulation und der Änderung der Satzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes - Baugebiet Lilienstraße: Es kommt die Frage auf, wann die Vergaben der Bauplätze in der Lilienstraße stattfin- den werden. Bürgermeisterin Rürup informiert hierzu, dass im Frühjahr im Gremium über die Vergabekriterien beraten wird, mit einer Vermarktung ist im Sommer bis Herbst nächsten Jahres zu rechnen. - Straßenbeleuchtung: Das Gremium bittet darum, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit kontrolliert wird, da einige Leuchtmittel defekt sind. Dies wird zugesagt und von Seiten des Bauhofes erledigt. - Sporthalle: Es kommt die Anregung, dass die jetzigen Fahrradständer an der Sporthalle auf ihre Geeignet- heit überprüft werden sollten. E-Bikes passen nicht in den Fahrradständer. Die Verwaltung nimmt sich die- sem Thema an. Bericht Jahreshauptprobe Da schlug letzten Samstag so manches Reiterherz vor Schreck höher. Dichter Qualm quoll aus der neuen Reithalle. Es brennt, konnte man meinen. Zum Glück handelte es sich aber „nur“ um das jährliche Highlight der Baindter Feuerwehr. Die Einsatzabteilung probte zusammen mit dem DRK Bai- enfurt-Baindt sowie den Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten den Ernstfall an Ihrer Hauptübung. Das Übungsobjekt, die neue Reithalle des Reitvereins Baindt, bot dabei die perfekte Kulisse für ein realistisches Einsatzszenario. Zahlreiche Zuschauer konnten dabei aus nächster Nähe dabei sein und verfolgten gespannt unsere Übung, was uns natürlich enorm anspornte. Im Anschluss bestand dann noch ausreichend Gelegenheit, die Fahr- zeuge sowie die ganze Technik zu inspizieren. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit einmal in einem Feuerwehrauto zu sitzen, und man blickte in so manch leuchtende Augen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und uns mit Applaus unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt dem Reitverein Baindt, der uns die neue Reithalle als Übungsobjekt zur Verfügung ge- stellt hat. Solch realitätsnahen Trainings-bedingungen sind unbezahlbar für unsere Arbeit. Danke auch an unsere Bürgermeisterin und den Gemeinderat für ihre kontinuier- liche Unterstützung während des gesamten Jahres. Diese ist für die effektive Durchführung unserer Aufgaben von unschätzbarem Wert. Nach der erfolgreichen Übung ließen wir den Abend ge- meinsam mit allen Übungsteilnehmern im Feuerwehr- haus ausklingen. Die Kameradschaft und der Austausch unter den verschiedenen Hilfsorganisationen sind von großer Bedeutung und helfen, unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Wir blicken mit großer Vorfreude auf unser 150-jähriges Jubiläum im nächsten Jahr und können es kaum erwar- ten, dieses besondere Ereignis gemeinsam mit Euch al- len zu feiern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. und Sonntag, 10. November 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. November 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 10. November 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Gesunde Zähne sind wichtig In der Woche vom 21.-23. Oktober besuchte Frau Kraus vom Gesundheitsamt Ravens- burg alle Krippen- und Kindergartenkinder, um ihnen das Thema Zahngesundheit spielerisch näher- zubringen. In ihrem Gepäck hatte sie Tammi, eine kleine freche Puppe. Diese wollte gerne so schöne weiße Milch- zähne wie die Kinder haben. Frau Kraus erklärte ihr mit Hilfe der Kinder, was man dafür machen soll: mindestens zwei Mal am Tag nach dem Essen die Zähne putzen, ge- sunde Lebensmittel essen, die die Zähne stark machen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Mit der Zahnbürste „Putzelotte“ zeigte uns Frau Kraus an einem Zahnmodell wie man die Zähne richtig putzt. Da- nach wurde fleißig geübt. Jedes Kind bekam eine Zahn- bürste geschenkt und so konnten alle das Zähneputzen selbst ausprobieren. Diese Zahnbürsten und ein Bild von der Puppe Tammi durften die Kinder dann mit nach Hause nehmen. Wir bedanken uns bei Frau Kraus für ihre interessan- ten und lustigen Geschichten, welche die Kinder für das Thema „Zahnpflege“ begeistern lassen und ihr Interesse wecken. Waldorfkindergarten Hejo spann den Wagen an... Am vergangenen Dienstag haben die Kinder aus dem Waldorfkindergarten wieder ihr all- jährliches Erntedankfest gefeiert. Schon die Wochen vor dem Fest galten der goldenen Erntezeit. Besonders die Getreideernte stand bei den großen Schneeweißchenkindern im Mittelpunkt. Im täglichen Reigen zogen sie spielerisch aufs Feld, um so zu erfahren wie das Korn gemäht, getroschen und die Körnlein von der Spreu getrennt, dann in der Mühle zu Mehl gemah- len und zu Brot gebacken werden. Jeden Tag durften sie Getreide dreschen, dass die Körnlein nur so sprangen. Die kleineren Kinder der Rosenrotgruppe, gingen auch jeden Tag zur Ernte. Sie pflückten in ihrem Reigen „Jetzt nehm ich meine Leiter“ Äpfel, Birnen, Nüsse und Kastani- en. Auch zuhause und im Garten wurden fleißig Kastanien gesammelt und ein Kastanienbad in der Gruppe gefüllt. Am Festtag kamen die Kinder der beiden Gruppen dann mit ihren Erntekörben, randvoll mit einer Vielzahl an feins- ten Ernteschätzen. Die getroschenen Körnchen der Gro- ßen wurden in kleine Säckchen gefüllt, für jedes Kind eines und ein großes Säckchen für die Kinder der Ro- senrotgruppe. Zum Frühstück durfte natürlich auch ein herrliches Erntebrot nicht fehlen. Jedes Kind buck sich seinen eigenen kleinen Erntezopf. Festliche Obst- und Gemüseteller mit all den Leckereien aus den Körbchen wurden gerichtet und eine wunderschön herbstlich ge- schmückte Festtafel gerichtet. Bevor es dann zu Tisch ging wurden all die vielen Le- ckereien gemeinsam angeschaut, die die Kinder mitge- bracht hatten und aufgezählt was es alles gab. Dann durfte geschlemmt werden. Das war ein wirklich festli- cher Schmaus. Nach einer Runde im Garten ging es in die Abschlüsse Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Gruppen. Während die Kleinen sich überlegten was sie die nächsten Tage aus den Körbchen noch alles zum Frühstück zaubern könnten, trafen sich die Großen drau- ßen im Garten noch mal zum Erntereigen. Dann ging ein jeder mit seinem Körnersäckchen nach Hause, um es dort bis zum Frühjahr gut zu behüten, damit im Frühling daraus unser Ostergras gesät werden kann. So schließt sich dann der Kreis für die Kinder und startet gleichzeitig neu, wie unser Kanon „Hejo spann den Wagen an“. Zur Informationi Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen (c.Lehmann) - offenes Singen im Hospiz Ambulant Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürger/innen für Bürger/innen an- genommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/pv-scouts Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. November – 17. November 2024 Gedanken zur Woche: Selig der Mensch, der den Nächsten in seinen Gebre- chen und Schwachheiten erträgt – in denselben, worin auch er von den anderen ertragen werden möchte. Franz von Assisi Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim (†Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Montag, 11. November 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf dem Parkplatz bei der Sporthalle Dienstag, 12. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (†Martin Kränkle, Hans Späth, Gebhard Ka- plan, Erna und Franz Kränkle, Thea und Josef Kränkle, Maria Graf, Erika und Josef Späth) Donnerstag, 14. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier (†Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach, Zita Maurer) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 16. November 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 17. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Diaspora Kollekte – († Hermann Gindele) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stief- vater 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauertag -Diaspora-Kollekte- 10.45 Uhr Baindt - Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemeinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisationsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bä- ckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenkreis am Mittwoch, den 13. November um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Ganz herzlich laden wir zu un- serem nächsten Frauenkreist- reffen ein. In einem Erzählcafé wollen wir unter Leitung des Lokal- historikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über Kindheit und Schule austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend. Eure Petra Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Montag, 11. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfr. Hennrich Mittwoch, 13. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herr Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Friedhof (Pfr. Knor + Pfr. Schöberl) Bildquelle: Stock/diane39, Text: Kirchenjahr evangelisch Gedanken zur Woche: Gottes Reich unter uns „Die Erkenntnis traf ihn wie ein Blitz“ – viele erfahren das. Als hätte sich ein Schleier gehoben, sehen wir plötzlich klar. Mit ähn- lichen Bildern beschreibt die Bi- bel Jesu Wiederkommen. Unvermittelt, dennoch unmiss- verständlich bricht Gottes Ge- genwart in unsere Welt – Hoff- nung für alle, die unter der Vergeblichkeit ihres Tuns und ihrer Begrenztheit leiden. Hoffnung aber auch für die gesamte geplagte Schöpfung, die oft genug unter dem Menschen stöhnt. Die alten Verheißungen eines Friedens- reichs für alle Menschen, in dem Schwerter zu Pflugscha- ren geschmiedet werden und „Gerechtigkeit und Frieden sich küssen“ – in Jesus Christus sind sie ganz nah gekom- men. Darum mahnt der drittletzte Sonntag im Kirchenjahr zur Wachsamkeit und zur entschiedenen Ausrichtung auf ihn. Wo Menschen in seinem Geist leben, wo sie Barmher- zigkeit zeigen, keine Vergeltung üben und selbst auf ihre Feinde zugehen, da kann immer wieder flüchtig Gottes Reich aufblitzen. Bildquelle: Stock / diane39 , Text: Kirchenjahr evangelisch Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer advent- lichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kre- atives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen ge- meinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am 12. November treffen wir uns wie- der im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30. „Krieg ohne Ende?“ Seit über einem Jahr tobt in Gaza, aber auch in Israel, den Palästinensergebieten des West- jordanlandes und jetzt auch im Libanon der grauenvolle Krieg - ausgelöst durch den Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es überhaupt Lösungs- ansätze? Pfarrer i.R. Andreas Henrich zeigt die Entwick- lung des Nahost-Konflikts auf, der das Leben der Men- schen in dieser Region seit bald 100 Jahren bestimmt. Wir laden herzlich ein und freuen uns über Gäste. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weih- nachtlich“ Floristik Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Starke erste Halbzeit bringt Baindt auf die Siegerstraße SV Baindt - SV Bergatreute 4:1 (4:0) Am Feiertag Allerheiligen durfte der SV Baindt den SV Bergatreute ein zweites Mal innerhalb we- niger Wochen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Anfang September stattgefundene Partie des 4.Spieltags wurde nach knapp sechzig Minuten beim Stand von 3:1 aufgrund eines aufziehenden Gewitters abgebrochen und dadurch am offiziellen Nachholspieltag erneut angesetzt. Weiland veränderte seine Elf fünf Tage nach dem wilden Spiel ge- gen Unterzeil/Seibranz auf zwei Positionen: L.Walser und Thoma rückten für Lang und den gesperrten Zweifel in die Mannschaft. Bei strahlendem Sonnenschein und vor knapp 200 Zu- schauern wusste der Landesliga-Absteiger sofort zu ge- fallen und brach immer wieder über die Außenpositio- nen gefährlich durch. So auch in der 7.Minute: L.Walser schickte Fischer über die linke Seite auf die Reise, dessen scharfe Hereingabe aus dem Halbfeld von Fleischer in Richtung eigenes Tor abgefälscht wurde. Der eigentlich ungefährliche Ball sprang kurz vor Torwart Hölderl ext- rem unglücklich auf und rutschte am jungen Schlussmann vorbei ins Tor (7.). Auch in der Folge bestimmte der SV Baindt die Partie und hatte durch Fischer und Thoma gute Chancen die Führung auszubauen. In der Defensive ließ der Gastgeber den Aufsteiger kaum zur Entfaltung kom- men, musste nach einer knappen Viertelstunde jedoch früh verletzungsbedingt reagieren: B.Walser hatte nach einem Kopftreffer beim Aufwärmen mit Schwindel und Übelkeit zu kämpfen und wurde durch Ersatzkeeper Din- geldey ersetzt (18.). Dennoch hielt Weilands Mannschaft die Spannung hoch und legte in der 37.Minute nach, als Dischl das Spiel von rechts nach links zu Fischer verla- gerte, welcher einmal aufzog und die Kugel zum 2:0 in die Maschen jagte (37.). Während Hecht wenig später im Gegenzug das Leder knapp am langen Eck vorbeischob und den Anschluss verpasste (40.), machte es Fischer auf der Gegenseite besser, wobei der Treffer stark dem 2:0 ähnelte. Nach Balleroberung von M.Szeibel verlager- te diesmal Dantona nach links zu Fischer, welcher mit seinem strammen Abschluss in die lange Ecke auf 3:0 stellte (41.). Für den Schlusspunkt in der ersten Halbzeit sorgte der Ex-Reutener Fink, dem das Tor gegen den SV Bergatreute besonders gut geschmeckt haben dürfte. Ein präziser langer Ball von Bolgert landete bei Fischer, wel- cher im ersten Versuch an Hölderl scheiterte. Die Kugel kullerte aber vor die Füße von Fink, der das Leder zum 4:0 über die Linie schob (45+4.). Das Niveau der Partie ließ in der zweiten Halbzeit auf- grund der klaren Baindter Halbzeitführung deutlich nach, da der SV Bergatreute vor allem ein Debakel verhindern und der SV Baindt Körner für die am Sonntag anstehen- de Partie gegen den SV Maierhöfen/Grünenbach sparen wollte. Dennoch blieb Weilands Mannschaft die spiel- bestimmende Mannschaft, wobei Dischl und Fink aus- sichtsreiche Chancen vergaben, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite verhinderte Dingeldey in der Schlussphase zunächst den Bergatreuter Ehrentreffer, musste wenig später nach einem Kopfballt- reffer von Kölbel aber doch noch hinter sich greifen (73.). Am Ende fährt der SV Baindt im Nachbarschaftsduell ei- nen ungefährdeten Sieg ein, welchen sich das Team durch die starke Leistung im ersten Durchgang verdiente. Wei- ter geht es bereits am Sonntagmittag im Heimspiel ge- gen den Tabellennachbarn aus Maierhöfen/Grünenbach. SV Baindt: Benjamin Walser (18. Max Dingeldey), Michael Brugger, Tobias Szeibel (75. Marlon Brunner), Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Philipp Thoma (62. Kevin Lang), Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jonathan Dischl, Tobias Fink (75. David Krauter) - Trai- ner: Rolf Weiland Tore: 1:0 Chris Fleischer (7. Eigentor), 2:0 Jan Fischer (37.), 3:0 Jan Fischer (41.), 4:0 Tobias Fink (45.+4), 4:1 Nico Köl- bel (73.) Frauenfußball SC Unterzeil - SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt 3:2 Tore: Jule Trotzki und Nicole Kühny Wir starteten motiviert ins Spiel und zeigten in der ers- ten Halbzeit viel Spielfreude und Offensivdrang, konnten aber trotz zahlreicher Chancen zunächst kein Tor erzie- len. In der 12. Minute ging Unterzeil durch einen präzisen Steckpass in Führung. Acht Minuten später gelang Jule nach schönem Zusammenspiel mit Martha der verdiente Ausgleich zum 1:1.Kurz vor der Halbzeit nutzte Unterzeil einen Ballverlust zur erneuten Führung, doch durch einen verwandelten Elfmeter von Nicole stand es zur Pause 2:2. In der zweiten Halbzeit übernahm Unterzeil die Kontrolle und setzte uns zunehmend unter Druck. Leni bewahrte uns mit einer starken Parade in der 65. Minute vor einem Rückstand. Doch in der letzten Minute entschied Unter- zeil das Spiel nach einem Freistoß mit dem Schlusspfiff zum 3:2.Trotz guter Ansätze in der ersten Halbzeit heißt es für nächste Woche, unsere Chancen mehr zu nutzen und unsere Leistung über 90 Minuten konstant zu halten. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Jule Trotzki, Fabienne Müller, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann,- Viviane Wertmann, Miriam Oelhaf, Zoe Gornik, Leonie Rist, Mariella Pedrazzoli Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt 6 Punkte innerhalb von 50 Stunden SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach 4:2 (2:1) Bereits zwei Tage nach dem deutlichen Sieg im Nachhol- spiel gegen den SV Bergatreute, war der SV Baindt ge- willt am Sonntagnachmittag gegen den Sportverein aus Maierhöfen und Grünenbach dreifach nachzulegen. Die Baindter Mannschaft rangierte vor der Partie dabei einen Platz vor den Gästen, allerdings wiesen beide Teams ku- rioserweise exakt 15 Punkte und ein Torverhältnis von -2 auf. Trotz der kurzen Erholungszeit rotierte Weiland im Duell der beiden Tabellennachbarn nicht allzu sehr: Zwei- fel ersetzte L. Walser in der Defensive und B. Walser kehr- te nach seiner frühen verletzungsbedingten Auswechs- lung gegen Bergatreute zurück zwischen die Pfosten. Wie schon gegen den SV Bergatreute startete die Baind- ter Mannschaft auch diesmal engagiert ins Spiel, ließ nach zehn Minuten aber etwas die Konzentration in der De- fensive vermissen. Ein vermeidbarer Eckstoß landete im zweiten Versuch beim im Strafraum freistehenden Ode- mer, welcher die Kugel relativ unbedrängt annehmen und im Tor versenken konnte (9.). Der Landesliga-Absteiger zeigte sich jedoch nur kurz beeindruckt und konterte die Führung prompt - ebenfalls nach einer Ecke. Diese führte Dantona kurz aus, welche anschließend von T. Szeibel in den Strafraum geschlagen wurde. Dort spitzelte Fink die Kugel mit etwas Glück zu Zweifel weiter, der rechts oben zum Ausgleich traf (13.). In der Folge blieb der SVB die tonangebende Mannschaft und verpasste durch Dischl zunächst den Führungstreffer (20.). Drei Minuten später machte es Dischl dann aber besser, als er eine schnelle Kombination über Fischer, Thoma und Dantona nur noch über die Linie drücken musste (23.). Erneut Dischl (34.) und Dantona (35.) ließen vor der Halbzeit gute Chancen aus, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite hämmerte Greiter das Leder nach einem Konter an den Außenpfosten (40.) Auch nach der Pause blieb die Baindter Mannschaft spiel- bestimmend, verpasste es jedoch zunächst das 3:1 nach- zulegen. Bestes Beispiel in der 58.Minute, als Fischer allein vor dem Tor an Lingg scheiterte. Zehn Minuten später soll- te der überfällige Baindter Treffer dann aber fallen, wobei sich Dantona und Thoma mit einem schnellen Doppelpass durch den Sechzehner kombinierten und der Baindter Kapitän den Angriff eiskalt abschloss (68.). In der Folge verlor der SVB im Mittelfeld allerdings etwas den Zugriff und der SVM kam stärker auf, wurde bei Abschlüssen im Sechzehner jedoch immer wieder entscheidend gestört. In der 89.Minute rutschte dann aber doch eine abgefälschte Hereingabe zum eingewechselten Metzger durch, welcher im Nachschuss den Anschlusstreffer herstellte (89.). In der vierminütigen Nachspielzeit verteidigte der SVB mit viel Willen und Kampfgeist die knappe Führung und setzte in den Schlusssekunden dann den entscheidenden Konter. Dantona leitete mit der Hacke artistisch zu Fischer wei- ter, welcher im Abschluss erneut seinen Meister in Keeper Lingg fand. Die Kugel landete aber bei Krauter, dessen Versuch jedoch auch noch von einem Abwehrspieler von der Linie gekratzt wurde. Im dritten Anlauf hatte Danto- na schlussendlich das nötige Glück auf seiner Seite und schob das Spielgerät gegen die Laufrichtung von Lingg zum 4:2-Endstand ins lange Eck (90+3.). Damit fährt der SVB innerhalb von 50 Stunden den zwei- ten „Dreier“ ein und springt damit auf den achten Tabel- lenplatz. Nach einem turbulenten Saisonstart scheint die Mannschaft endlich in der Bezirksliga angekommen zu sein, wobei es gilt die aufstrebende Form in den kom- menden Wochen gegen starke Gegner wie Eschach oder Vogt zu bestätigen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (79. Kevin Lang), Lukas Zweifel (73. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) Tore: 0:1 Sebastian Odemer (8.), 1:1 Lukas Zweifel (13.), 2:1 Jonathan Dischl (23.), 3:1 Philipp Thoma (68.), 3:2 Elias Metzger (89.), 4:2 Mika Dantona (90.+3) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:0 (2:0) Nach einem spielfreien Wochenende durfte der SVB II den SVM II zum Spitzenspiel in der Kreisliga B1 begrü- ßen, wobei die Gäste vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr als Geggiers Mannschaft auf dem zweiten Tabellenplatz rangierten. Die Partie wurde auf- grund der bescheidenen Baindter Platzverhältnisse auf dem Kunstrasen in Oberzell ausgetragen. Dort übernahm die „Zwoite“ von Beginn an die Spiel- kontrolle und belohnte sich durch den Premierentreffer von Bosch (9.) mit dem 1:0. Dieser Treffer gab Geggiers Mannschaft Sicherheit, welche durch Schnez noch vor der Pause auf 2:0 erhöhte (29.). Im zweiten Spielabschnitt konnten die hoch anlaufenden Gäste das Baindter Tem- po nicht mehr mitgehen, wobei erneut Bosch (48.) und zweimal Brunner (59.) (78.) das Ergebnis deutlich auf 5:0 schraubten. Am Ende steht somit ein hochverdienter Sieg, durch welchen die Baindter Mannschaft an die Tabellenspitze springt. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (64. Julian Keppeler) (80. Konstantin Knisel), Niklas Hugger (80. Kai Kaspar), Niklas Späth, Marlon Brunner (80. Hen- ry Hosse), Moritz Gresser (64. Robin Blattner), Konstantin Knisel (69. Johannes Heisele), Luca Bosch, Henry Hosse (74. Moritz Lang), Johannes Schnez (74. Markus Baum- gärtner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luca Bosch (9.), 2:0 Johannes Schnez (29.), 3:0 Luca Bosch (48.), 4:0 Marlon Brunner (59.), 5:0 Marlon Brunner (78.) Vorschau: Sonntag, 10.11 14.30 Uhr: SV Oberzell II - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Eschach - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SpVgg Aldingen 1:0 Gegen die in der unteren Tabellenhälfte stehende SpVgg Aldingen wollten wir endlich punkten und entsprechend konzentriert gingen wir ins Spiel. Aus einem kompakten Mittelfeld spielten wir einige Male schnell nach vorne und nachdem sich Annemarie und Paula gut durchsetzen und nur durch Fouls gestoppt werden konnten, ergaben sich jeweils an der Strafraumgrenze gute Freistoßmöglichkei- ten, die wir jedoch nicht nutzen konnten. In der zweiten Hälfte gelang es Lena P. sich nach gutem Zuspiel von Lea von ihrer Gegenspielerin abzusetzen und den Ball zur viel umjubelten Führung im Tor unterzubrin- gen. Mit zunehmender Spielzeit erhöhten die Gegnerinnen danach den Druck, doch unsere an diesem Nachmittag extrem aufmerksame Abwehr um Lena F., Vivienne und Amelie M. ließen nur noch ganz wenige Chancen zu, die unsere hervorragende Torfrau Sara aber mit zwei glän- zenden Reaktionen parierte und so den ersten Saison- sieg festhielt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pogrze- ba, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Haifaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Victoria Wertmann, Fio- na Maier, Amelie Gessler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Annika Aust, Carla Seitner, Paula Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Deuchelried 5:3 Am Sonntagmorgen trafen wir auf den spielstarken SV Deuchelried. Wir standen von Beginn an hoch und mach- ten gleich Druck auf die Gegnerinnen und nach schöner Kombination zwischen Lea, Haifaa und Hanaa schoss letztere bereits in der sechsten Minute das 1:0. Wir hielten den Druck hoch und hatten in der Folge mehrere hun- dertprozentige Chancen, die wir allerdings nicht nutzten. Und wenn man seine Chancen nicht macht, nutzt sie der Gegner. In der 18. Und 21. Minute führten zwei Konter dann zur durchaus überraschenden Führung der Gegnerinnen, die zwar durch Greta, nach schönem Zuspiel von Hanaa, umgehend wieder ausgeglichen werden konnte, doch noch vor der Pause konnten die Deuchelriederinnen wie- der in Führung gehen. In der zweiten Hälfte standen wir dann nicht mehr ganz so hoch, waren damit weniger anfällig gegen die schnellen Konter und vorne, trotz weniger Torchancen, gleichzeitig nicht mehr so verschwenderisch. So konnten wir durch zwei Tore von Lena und nochmals Hanaa das Spiel dre- hen und letztlich souverän gewinnen. Ein klasse Spiel in dem unsere Mädels gute Moral und tolle Comeback Qualitäten bewiesen haben. Es spielten: Carla Seitner (T), Haifaa Alosh, Philippa Ka- plan, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Vic- toria Wertmann, Hanaa Alosh, Lea Hoffmann, Jana Rim- mele, Greta Heilmeier, Pauline Preis, Pia Metzler, Emma Köhler D-Juniorinnen FC Scheidegg - SGM Baindt/Fronreute 2:14 In einem überlegenen Spiel konnten sich unsere Mädels souverän in Scheidegg durchsetzen. Vor der Pause trafen mit einem Doppelschlag bereits in der 8. + 9. Minute 2x Hanaa, 3x Jule sowie 1x Emma. Nach der Pause waren es dann nach zwei Gegentoren nochmals 4x Hanaa, 2x Jule sowie je 1x Emma und Lena. Glückwunsch zu diesem Torreigen. Es spielten: Margo Hodek, Melina Feitenheimer, Emma Straub, Hanaa Alosh, Taneesha Mahler, Lena Alber, Jule Ambacher, Franziska Joachim, Lea Rimmele, Amira Has- san, Ronja Mayer, Anna Jaudas Jungenteam ohne echte Chance SV Bergatreute II – Jungen 9:1 Beim Auswärtsspiel unserer Jungs in der Bezirksklasse gegen den Tabellenzweiten aus Bergatreute blieb es bei einem Ehren- punkt. Diesen konnten Fabian Striegel und Ricco Haller gemeinsam im Doppel erringen. In den Einzeln konnten wir zwar einige Sätze gewinnen, aber leider gingen auch 7 von 8 Sätzen in der Verlän- gerung verloren. Mit etwas mehr Konzentration und Kaltschnäuzigkeit wäre sicher noch der ein oder andere Satz drin gewesen und damit auch die Chance weitere Spiele zu gewinnen. Das nächste Spiel gegen den Tabellenführer aus Amtzell wird ebenfalls ein harter Brocken, bei dem unser Anspruch sein muss, so gut es geht mitzuhalten. Die wichtigen Spiele um den Klassenerhalt kommen dann im Anschluss. Herren 1 verteidigen Tabellenführung SV Bergatreute – Herren 1 6:9 Am vergangenen Samstag gelang uns vor mehr als 20 Zuschauern ein verdienter Sieg gegen den Aufsteiger und Nachbarn aus Bergatreute. Da Roman Buck verhindert war, sprang Thomas Nowak ein und wir mussten unsere bisher wunderbar funktionierenden Doppel neu formie- ren. Doch auch die neuen Paarungen konnten an die bisher gezeigten Leistungen anknüpfen, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel starteten. Im ersten Einzel hatte Philipp Schwarz gegen Kevin Ober- hofer zum Spielende das Glück auf seiner Seite. Zuerst konnte er im 5. Satz mit zwei Netzrollern zum 8:8 ausglei- chen und später setzte er seinen ersten Matchball auf die Kante der gegnerischen Tischhälfte. Auch das zwei- te Einzel zwischen Marcel Brückner und Oliver Zenn war trotz eines 3:0 Sieges umkämpft, letztendlich hatte Mar- cel in allen Sätzen mit 11:9 knapp die Nase vorne. In der Mitte gewann Wolfgang Assfalg mit seiner wahrschein- lich besten Saisonleistung hochverdient mit 3:0. Mit dem gleichen Ergebnis setzte sich auch Tobias Nowak gegen Felix Hartmann durch, die Sätze waren mit einem Ergeb- nis von 13:11, 13:11 und 11:8 allerdings deutlich umkämpfter. Thomas Nowak und Nico Scheffold konnten im hinteren Paarkreuz ihre Stärken nicht ausspielen und agierten zu fehleranfällig. Beide Partien gingen mit 1:3 verloren, so- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 dass wir mit einer 6:3 Führung in die zweite Einzelrunde starteten. Marcel und Philipp, die beide aktuell einen tol- len Lauf haben, spielten auf hohem Niveau und konnten sich abermals gegen das starke vordere Paarkreuz der Bergatreuter durchsetzen. Mit dem Zwischenstand von 8:3 kam plötzlich Sand ins Getriebe und der 9. Punkt wollte nicht kommen. Zuerst musste sich Tobi nach 2 schwachen Sätzen und guter Aufholjagd im 5. Satz gegen Mark Toth geschlagen geben, danach fand Wolfgang gegen Felix Hartmann kaum Mittel, dessen Schupf- und Blockspiel zu durchdringen. Er verlor mit 1:3. Nico konnte im 3. Satz beim Spielstand von 1:1 nach Sätzen mehrere Satzbälle nicht nutzen und verlor am Ende ebenfalls mit 1:3. Schade, da war mehr drin! Doch Thomas sorgte dann mit seinem ver- dienten 3:1 Erfolg für die Erlösung und den 9:6 Endstand. Durch diesen wichtigen Sieg holen wir uns die Tabellen- führung von der TSG Leutkirch zurück und haben nun 2 Wochen spielfrei, bevor wir am 23.11. um 18 Uhr den Ta- bellendritten SV Rissegg zum Topspiel in der Baindter Sporthalle begrüßen. Herren 2 zweimal erfolgreich TSV Eschach – Herren 2 4:9 SG Aulendorf IV – Herren 2 1:9 Mit zwei überzeugenden Siegen bauen die Herren 2 die Tabellenführung aus. Weder der TSV Eschach noch die 4. Mannschaft der SG Aulendorf konnte unserer Zweiten gefährlich werden. Thomas und Robert Nowak, Tobias Sonntag, Oliver Rückert und Volodymyr Kotov bildeten bei beiden Spielen den Kern der Mannschaft und wur- den durch Tugay Kiremitci und Frank Markwart vervoll- ständigt. Beim TSV Eschach bot nur der Spitzenspieler Patrick Pfei- ler Paroli und konnte unseren Jungs 3 Punkte abknöpfen. Besonders stark an diesem Tag waren Tobias Sonntag und Oliver Rückert, die beide Einzel für sich entscheiden konnten. Das Spiel gegen die SG Aulendorf IV fiel deutlicher aus als der Spielverlauf vermuten lässt. Mit vielen knappen Sat- zergebnissen, fünf 3:1 Erfolgen und zwei 3:2 Siegen zeigten die Baindter allerdings mentale Stärke und rechtfertigten so den letztendlich verdienten 9:1 Gesamtsieg. Weiter geht es am 23.11. um 18 Uhr beim Auswärtsspiel ge- gen die Spielgemeinschaft Blitzenreute – Wolpertswende. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Samstag 09.11. • 10 Uhr: SV Amtzell - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 23.10.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren zweiten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Ber- gatreute mit 1364:1459. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 375 Stefan Schnez: 338 David Sill: 328 Hans-Martin Schmidt: 323 Wertung Bergatreute: Mattes Hepp: 381 Sebastian Kling: 374 Elena Becker: 352 Alexandra Ritscher: 352 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung entlang der denkmalgeschützten Perlen von Berg Wir wandern durch Vorberg, Ettishofen und Weiler und lernen markante Bauwerke kennen. Bei gutem Wetter sehen wir die Berge. Am Schluss ist eine Einkehr in ein Café geplant. Treffpunkt: Dienstag, 12.11.2024 um 10.30 Uhr am Bahnhof RV, Wartehalle. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, kaum hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder, 7,00 Euro für Gäste. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 08.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aus dem Landkreis 38. Vogter Adventsmarkt Samstag, 23.11.2024, 11:00 – 19:00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 38. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 23.11.2024 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens ge- sorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gemeinde- vogt.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar soll in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur ... Am Montagabend 3. Februar wird die Vesperkirche feier- lich mit einem Gottesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Ge- meinschaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Men- schen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Roll- stuhl. Schirmherr 2025 und damit prominentes Gesicht der Vesperkirche ist der Weingartener Künstler und Inhaber eines besonderen Schlossereibetriebs Ahmet Yardimci, der durch seine VW Käfer-Projekte im Schussental be- kannt wurde. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wär- me, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 300 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Weingar- tener Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch- Service gesucht, für Kaffee und Vesperbrote aber auch fürs Zuhören und Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche- weingarten.de. Anmeldeschluss ist der 15. November 2024. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ – Kooperationsprojekt des Landschafts- erhaltungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband AllgäuOberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Ini- tiative teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, son- dern sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tragen zur Erhaltung der Biodiver- sität bei.“, so H. Bayer, Mitarbeiter des LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft- und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den Anfang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönberger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch Gefördert durch: ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Projekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwa- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 ben. Dort finden Sie den Link zum OnlineBestellformular. Bestellfrist ist Sonntag der 17. November 2024. Die Aus- gabe der Bäume erfolgt dann voraussichtlich Ende No- vember an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Abbildung: „Linde am Jankerhaus Happenweiler“ in Hor- genzell. Die Sommerlinde ist ein typisches Beispiel eines Hofbaums in Oberschwaben. Sie wurde 1900 als Jahr- hundertbaum gepflanzt. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im November Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im November anbietet. Resilienz kann man essen - Mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken – Online- Vortrag am 14. November Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzugehen. In diesem interaktiven Online-Vortrag am Donnerstag, 14. November um 18.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stär- ken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbrau- cher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Car- men Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem aus- gebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaeh- rungoberschwaben.de möglich. Babys erster Brei – Online-Vortrag am 20. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Andrea Geißler im OnlineVor- trag „Babys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 20. November um 18.30 Uhr statt. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter ande- rem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Wegweisende Zusammenarbeit der Feuerwehren in der Region Bodensee-Oberschwaben Kreis Ravensburg - Die erste Regionalkonferenz der Feu- erwehrkommandanten aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis markiert einen bedeu- tenden Meilenstein in der übergreifenden Kooperation der Rettungskräfte. Am 26. September 2024 versammelten sich 130 Feuerwehrkommandanten in Horgenzell, Land- kreis Ravensburg, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Strategien für zukünftige Herausfor- derungen zu erarbeiten. Entstehung einer einzigartigen Kooperation: Die Zusammenarbeit der drei Landkreise im Leitstellenbe- reich hat eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Beginnend mit der Zusammenlegung der Leitstellens- trukturen von Sigmaringen und Ravensburg im Jahr 2011, verstärkte sich die Kooperation 2018 durch den Anschluss des Bodenseekreises. Diese organisch gewachsene Part- nerschaft, die aus der Region selbst heraus entstanden ist, führte 2023 zur Unterzeichnung einer neuen Träger- vereinbarung, der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben, die ein solides Fundament für die zukünftig noch stärkere Zusammenarbeit schuf. Schwerpunkte der Konferenz: Unter der Leitung der drei Kreisbrandmeister diskutier- ten die Fachleute eine Vielzahl wichtiger Themen. Neben gemeinsamen Handlungsanweisungen für Ausnahme- zustände und Krisensituationen, gemeinsamen und har- monisierten Alarmierungsstrukturen, Strategien für den Alltagsbetrieb gab es von den Kollegen der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv. de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravens- burg Datum: 30.10.2024 Seite 2 Leitstellenleitung wichtige Impulse und Einblicke in die Arbeit der Integrierten Leit- stelle, insbesondere aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherung. Vorteile der verstärkten Zusammenarbeit: Die landkreisübergreifende Kooperation und enge Ver- netzung aller Akteure bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dadurch soll die kreisübergreifende Arbeit in Not- und Kri- sensituationen weiter optimiert und harmonisiert werden. „Die jüngsten Hochwasserereignisse im Mai und Juli 2024 unterstrichen bereits den Wert der kreisübergreifenden Unterstützung. Kräfte aus dem Landkreis Sigmaringen konnten bei den Hochwassersituationen im Bodensee- kreis und im Landkreis Ravensburg wertvolle Hilfe leisten“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter des Landkreises Ravensburg, in der Eröffnungsrede der Regionalkonferenz. Impuls auch für andere Regionen Diese einzigartige Form der Zusammenarbeit könnte dient auch als Impuls für andere Regionen in BadenWürt- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 temberg. Die Stärke dieser Kooperation liegt in ihrer or- ganischen Entwicklung, die auf jahrelanger gegenseitiger Wertschätzung und Kenntnis basiert. Die Regionalkon- ferenz bot eine ideale Plattform für einen umfassenden fachlichen Austausch. „Mit diesem gebündelten dezent- ralen Leistungspotenzial lassen sich auch große Einsätze und Krisensituationen noch besser meistern“, lautete das einhellige Fazit der Teilnehmer. Die Regionalkonferenz soll künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die enge Zusammenarbeit weiter zu fördern und die Region für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Diese wegweisende Initiative zeigt, wie durch regionale Zusam- menarbeit und den Willen zur Kooperation über Verwal- tungsgrenzen hinweg effektive Lösungen für komplexe Herausforderungen gefunden werden können. Das KreisverbandsJUGENDblasorchester konzertiert in der Festhalle Horgenzell Am Sonntag, den 17.11.2024 spielt das KreisverbandsJU- GENDblasorchester (kurz: KVJBO) sein Jahreskonzert in der Festhalle in Horgenzell. Beginn des Konzerts ist um 17.00 Uhr. Das KVJBO ist ein Auswahlorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg. Die rund 70 Or- chestermitglieder sind zwischen 13 und 25 Jahre alt. Ihre musikalische Heimat sind die 116 Musikvereine und die Musikschulen im ganzen Landkreis Ravensburg. Das Orchester repräsentiert den Blasmusikkreisverband Ravensburg und will darüber hinaus die in den Musikver- einen und Jugendmusikschulen hervorragend praktizier- te Jugendarbeit einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen. Ein weiterer sehr wichtiger Gedanke, der hinter dem KV- JBO steckt, ist die Ausbildung und Förderung junger Ta- lente, welche dann in ihren Heimatvereinen die gewon- nenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder Vor- stand übernehmen. Beim diesjährigen Konzert präsentiert das KVJBO einen Querschnitt musikalischer Leckerbissen. Beim Eröffnungs- werk „The Essence of Youth“ beschreibt der Komponist sein Bild von Kindheit und Jugend - inspiriert von seiner eigenen Tochter. Ein Werk, das wie kein anderes zu den jungen Musikerinnen und Musikern passt. Mit „Riften Wed“ taucht das KVJBO in die Welt der Videospieler ein. Ei- nen Rückblick auf den diesjährigen Wertungsspielerfolg (96,7 Punkte in der Höchststufe) bietet das Orchester schließlich mit „Poème du Feu“. Schließlich steht u.a. auch die neueste Komposition von Otto M. Schwarz auf dem Programm: Mit „The Borgias – Alexander VI“ präsentiert das KVJBO den ersten Satz aus der ersten Symphonie des bekannten österreichischen Filmmusikkomponisten. Musikalischer Leiter ist seit dem Jahr 2014 der Leutkircher Dirigent Thomas Wolf. Die organisatorischen Belange rund um das Orchester werden von Geschäftsführer und stv. Kreisverbandsvorsitzenden Klaus Wachter aus Reu- te-Gaisbeuren organisiert. So stehen neben den Proben jedes Jahr einige weitere Termine auf dem Programm. Das Orchester nimmt regelmäßig an Wettbewerben im In- und Ausland teil. Im Oktober 2015 spielte das KVJBO z.B. beim Superior Jugendblasorchester-Wettbewerb im Brucknerhaus in Linz und 2017 nahm das Orchester beim Flicorno d´Oro in Italien teil, einem der renommiertesten Wettbewerbe für Blasorchester in Europa. 2019 reiste das Orchester für acht Tage nach Amerika zu einem interna- tionalen Jugendaustausch in New York City. 2022 stand eine mehrtätige Orchesterreise in die tschechische Haupt- stadt Prag auf dem Programm. Für 2025 steht eine mehr- tätige Konzertreise in die Bundeshauptstadt Berlin an. Das Orchester freut sich über viele interessierte Zuhö- rer in Horgenzell. Der Eintritt ist frei. Spenden werden im Anschluss an das Konzert gerne entgegengenommen. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) stat- ten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. Dezember wird gebe- ten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtli- chen freuen sich Teil dieser schönen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostümen sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradition auf- recht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Ortsverbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamt- lichen Teams mit. Es dürfen sich auch Freiwillige melden, die diese Aktion mit unterstützen möchten. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Mochenwangen: Heike Müller Mo – Fr. Zwischen 17:00 und 18:00 Tel: 07502/911927 Ravensburg: Kontaktformular: https://www.drk-ravensburg.de/ihr-drk-ravensburg/kon- takt/anforderung-nikolausaktion.html Tel: Montag bis Freitag, 16:00 - 19:00 Uhr 0160-96620697 nikolaus-aktion@drk-ravensburg.de Was sonst noch interessiert Pressemitteilung Kreisjugendring Ravensburg Kinderschutzkonzept in der Praxis Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 15.Nov.24 von 14-17 Uhr einen Workshop zum The- ma Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an. Die Fortbildung findet in Ravensburg, in den Räumen der Geschäftsstelle in der Gartenstra- ße 107, Bauteil D statt. In diesem Workshop gibt es Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, aber auch praktische Tipps für die Umsetzung: Was heißt für mich Intervention? Was bedeutet Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Stolpersteine gibt es und welche Ressourcen kann ich nutzen? Es freut uns Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 sehr, dass wir für diesen Workshop Frau Cora Bures ge- winnen konnten. Sie ist Leiterin und Geschäftsführerin der Beratungsstelle Brennessel e. V. in Ravensburg und ist seit 2006 in der Beratungs- und Präventionsarbeit tätig. Anmeldungen bis 8. Nov. 24 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebsvorsorge ab 50 ist wichtig Etwa 55.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Darm- krebs. Daher ist es wichtig, dass Männer und Frauen die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchun- gen wahrnehmen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Magen-Darm-Tages am 7. November hin. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung. Sym- ptome sind Blut im Stuhl, plötzliche Gewichtsabnahme oder Verstopfung. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten. Alterna- tiv dazu können sie zwischen 50 und 54 Jahren einmal im Jahr einen Stuhltest machen, danach alle zwei Jahre. Frauen steht im Alter von 50 bis 54 Jahren ein jährlicher Test auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl zu. Ab dem Alter von 55 Jahren können sie eine Darmspiegelung durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/vorsor- ge in der Rubrik Früherkennung von Darmkrebs. Der Darm beeinflusst die Gesundheit wesentlich. Gerät er aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem gesunde Ernährung, viel Bewegung und Stressvermeidung. Eine ballaststoffreiche Ernährung wirkt sich positiv auf den Darm aus und beugt nicht nur dem Krebs vor, sondern auch entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn und Coli- tis-ulcerosa. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse sorgen dafür, dass krebserregende Substanzen schneller ausgeschieden und schädliche Stoffe gebunden werden. Herbststimmung genießen in den Pfahlbauten und Winteröffnungszeiten: Die Pfahlbauten von Unteruhldingen sind während der Herbstferien noch täglich sowie an den Wochenenden vom 10. bis 30. November geöffnet. Besuchen Sie unser gerade eröffnetes Neues Museum, mit ARCHAEORAMA-Kinoshow und den Sonderausstellungen „Spuren der Pfahlbauer“ und „Rätsel der Pfahlbauer“. Tipp: Abendführung: Ein besonderes Erlebnis sind die Pfahlbauten am ruhi- gen, herbstlichen Bodensee. Genießen Sie die besondere Stimmung. Bis Sonntag, 3. November, beginnt die Abendführung täglich um 17.00 Uhr, an den darauffolgenden Wochen- enden (bis Samstag, 30. November) um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei einem geführten 30-minütigen Rundgang erfahren Sie alles Wichtige zum Leben der Menschen vor 3000 bis 6000 Jahren. Im Winter: Für Gruppen ab 15 Personen sind von Montag bis Freitag auch Führungen nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen: www.pfahlbauten.de Ambulante Rehabilitation der Rentenversicherung nimmt weiter zu Reha-Leistungen der Rentenversicherung werden im- mer häufiger ambulant durchgeführt. Das geht aus dem neuen Reha-Atlas hervor, den die Deutsche Ren- tenversicherung anlässlich des 21. Reha-Forums, das am 31. Oktober und 1. November 2024 in Berlin statt- findet, heute veröffentlicht. Rehabilitation ist eine zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ziel von Reha-Leistungen ist es, die Erwerbsfähigkeit von Versicherten mit aku- ten oder chronischen Erkrankungen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch soll erreicht werden, dass sie nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Insgesamt hat die DRV 2023 bundesweit knapp 994.000 Leistungen für Erwachsene und Kinder zur medi- zinischen Rehabilitation erbracht, 74.000 davon die DRV Baden-Württemberg (DRV BW). Im Jahr zuvor waren es bundesweit rund 923.000 Leistungen, bei der DRV BW rund 70.000. Dies entspricht einem Anstieg von 7,7 Pro- zent, bei der DRV BW von 5,7 Prozent. Nachfrage nach ambulanter Rehabilitation nimmt zu Reha-Leistungen für Erwachsene werden noch immer zumeist stationär erbracht, 2023 rund 791.000 Mal, bei der DRV BW rund 59.000 Mal. Gleichwohl nimmt die An- zahl ambulant durchgeführter Leistungen seit Jahren zu. Zuletzt stieg hier die Zahl von knapp 144.000 ambulant durchgeführten Reha-Leistungen im Jahr 2022 auf rund 156.000 im Jahr 2023. Bei der DRV BW stieg die Zahl von rund 10.500 in einem Jahr auf rund 11.500. Das entspricht einer Steigerung von bundesweit 8,6 Prozent, bei der DRV BW stiegen die Leistungen um 8,8 Prozent. „Die ambulan- te Rehabilitation hat sich etabliert und erzielt seit Jahren kontinuierlich gute Behandlungserfolge. Sie wird von den Versicherten selbst verstärkt nachgefragt“, so Brigitte Gross, Direktorin der DRV Bund. Das Verhältnis von stationär zu ambulant durchgeführ- ten Reha-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschoben: Während 2005 noch etwa 91 Prozent der Reha-Leistungen auf stationäre Behandlun- gen entfielen, waren es im Jahr 2023 nur noch gut 83 Prozent, bei der DRV Baden-Württemberg 82 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl ambulanter Leis- tungen bundesweit von jährlich knapp 68.000 mehr als verdoppelt. Ein Trend der sich auch bei der DRV BW fort- setzt. Sowohl bei den stationär als auch bei den ambulant durchgeführten Leistungen dominieren orthopädische Behandlungen. Der Reha-Atlas: Aktuelle Daten und wichtige Fakten zu den Teilhabeleistungen der Deutschen Rentenversiche- rung auf einen Blick. Ab sofort im Internet downloadbar unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/rehaatlas „Zum einen hat die Bevölkerung Baden-Württembergs im Bundesdurchschnitt die höchste Lebenserwartung, zum anderen sind wir eine wirtschaftsstarke Region, die davon profitiert, dass Menschen möglichst lange am Er- werbsleben teilnehmen können. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt. Dafür stehen unsere vielfältigen Präventions- und Rehabilitationsangebote im RehaLÄND Baden-Würt- temberg zur Verfügung,“ so Saskia Wollny, Direktorin der DRV BW. Weitere Zahlen der DRV BW zum Thema Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Rehabilitation finden Sie im Geschäftsbericht 2023 unter www.drv-bw.de. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hintergrund zum 21. Reha-Forum: Am 31. Oktober und 1. November 2024 findet das 21. Reha-Forum der Deut- schen Rentenversicherung Bund unter dem Titel „Reha- bilitation in einer sich verändernden Arbeitswelt“ in Ber- lin statt. Das vollständige Programm und die einzelnen Beiträge des Reha-Forums können auf rehaforum.deut- sche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden. Konzert zur Finissage der Künsterlin Omnitah Zur Finissage ihrer Ausstellung „Om’s Mandala Art“ gibt Omnitah ein Solokonzert in der Alten Kirche in Mochen- wangen am 10.November um 18:00 Uhr. Eine Auswahl an Werken, die seit der Corona Zeit ent- standen sind, stellte die Künstlerin mit ihren Mandalas aus. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt Omnitah ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) ist seit über 20 Jahren auf Deutschland Tour und begeistert ihr Publikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah, in Schweden geboren aus einer ungarischen Musikerfamilie stammend, malt mit ihren Songs musika- lische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Geigen- und Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. Gleichzeitig ist sie auch eine fesselnde Liveperformerin, die eine temperamentvolle und herzer- wärmende Bühnenshow abliefert. Omnitah wird von der Presse auch als „Zauberin der Mu- sik“ beschrieben, die eine „außergewöhnliche Präsenz“ hat und Musik produziert, die „schmerzhaft schön“ ist. Mit ihrer vier Oktaven Stimme singt Omnitah auf englisch, deutsch, schwedisch sowie auf ungarisch, über den Wald, die Natur, von Hexen und Vagabonden. Erzählerisch kom- biniert, mit ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte, entführt sie die Zuhörer*innen in eine mystisch magische Welt. Ein Erlebnis, das gleichermaßen ergreift wie berührt. Konzertbeginn: 18:00 Uhr, Einlass: 17:30 Uhr Der Eintritt ist frei - Spenden erbeten! Jobmesse „Contact – Jobs and more“ in Leutkirch Am Mittwoch, den 13. November 2024 findet in der Festhalle in Leutkirch die Jobmesse „Contact – Jobs and more“ statt. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr präsen- tieren sich über zwanzig Arbeitgeber aus dem Allgäu den Besuchern. Die Veranstaltung richtet sich insbe- sondere an Geflüchtete sowie an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrie- ben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Dol- metscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich über die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse beraten zu lassen sowie eine Kinderbeaufsichtigung. Die Veranstaltungsreihe „Contact – Jobs and more“ bie- tet Arbeitsuchenden und Arbeitgebern seit Juni 2023 erfolgreich eine Plattform für ein erstes Kennenlernen. Die Jobmesse ist eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Centers Bodensee Oberschwaben, der Stadt Leutkirch, des Landkreises Ravensburg, der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Contact – Jobs and more Mittwoch, 13. November 2024 von 10:00 bis 13:00 Uhr Festhalle Leutkirch Herlazhofer Str. 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei Wenn vorhanden, bitte die Arbeits- und Ausbildungszeug- nisse mitbringen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. November 2024 um 19.00 Uhr Thema: Selbstständigkeit erhalten bei Sehbeeinträchti- gung Welche Anforderungen haben sehbehinderte Menschen? Welche Komponenten optimieren die vorhandene Seh- leistung? Referentin: Sabine Backmund, anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting h t t p s : // u s 0 6 w e b . z o o m . u s / j / 8 5 8 5 8 2 9 3 8 0 1 ? pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ AOK-Selbsthilfeveranstaltung am 14. November 2024 im Kino Linse in Weingarten Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: Eine kostenlose Filmvorführung zum Thema Sucht und psychische Er- krankung Um Menschen für gesundheitliche Themen, unter ande- rem zu psychischer Erkrankung und Suchterkrankung, zu sensibilisieren veranstaltet die AOK-Selbsthilfekontakt- stelle einen Filmabend und lädt dazu alle Interessierten herzlich am 14. November 2024 ab 17:30 Uhr ins Kino Linse nach Weingarten ein. Bei der Kinovorführung ab 18 Uhr wird der Film „Hausnummer 0“ gespielt. Dieser handelt von Chris, einem heroinabhängigen Obdachlosen, der versucht, sich aus diesem Teufelskreis zu befreien. Knapp dem Tod entkommen beschließt er, Straße und Drogen hinter sich zu lassen. Wie kann ein junger Mann in unserer Gesellschaft seinen Platz finden, in der er seit Kindesalter nirgendwo hinpasste – oder passen wollte? Zur Vorstellung werden auch themenspezifische Selbst- hilfegruppen eingeladen. Der Eintritt ist für alle Interes- sierten kostenfrei. Die AOK-Selbsthilfe-kontaktstelle Bo- densee-Oberschwaben freut sich über regen Besuch und den persönlichen Austausch! Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Bra- silien, Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Brasilien / Sao Paulo: 12.01. – 26.02.2025 (14 – 15 Jahre alt) • Mexiko /Guadalajara 14.03. – 06.06.25 (14 – 15 Jahre alt) • Peru/Arequipa: 10.05 – 06.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Energieagentur Ravensburg feiert 25-jähriges Jubiläum und wird mit ihren Niederlassungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www. ea-obs.de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @energieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Laufenden und bringen Neuigkeiten und Informa- tionen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Einladung ins Kino. Film: „Hausnummer 0". Eintrittkostenfrei für alle! Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: ein Film zum Thema Sucht und psychische Erkrankungen. Donnerstag, 14. November 2024 Kino Linse in Weingarten Beginn 18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr Vor und nach dem Film stehen Ihnen unterschiedliche Selbsthilfegruppen zum Thema gerne für einen Austausch bereit. VERANSTALTUNGEN KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Winter-Wochen bis 30.11.2024 Kostenloser Batterie-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Starter-Batterien (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wintercheck für 9,95 Euro (Prüfpunkte sind u.a. Beleuchtung, Reifen/Felgen, Flüssigkeiten...) Zeit für Flossen- wechsel AUTOHAUS GmbH Renault Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de ✁ Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN 09. November bis 22. 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NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Für einen gepflegten Ein-Personen Privathaushalt in der Innenstadt von Ravensburg suchen wir baldmöglichst eine Haushälterin (m/w/d) Die Arbeitszeit beträgt 3 × wöchentlich jeweils ca. 3 Stunden. Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten: • Raumpflege • Wäschepflege • Einkäufe / Besorgungen • Zubereitung von Mahlzeiten bei Bedarf • Sonstige Haushaltstätigkeiten Sie sind in hohem Maße vertrauenswürdig, zuverlässig und freund- lich. Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildung zur Hauswirt- schafterin, Familienpflegerin, Altenpflegerin (jeweils m/w/d) oder eine andere mehrjährige relevante Berufserfahrung. Deutschkenntnisse sind erforderlich. Wir bieten ein äußerst angenehmes Arbeitsumfeld und eine leistungs- gerechte Entlohnung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung einschließlich aus sage kräftiger Referenzen an holding@ravensburger.de . Für Fragen melden Sie sich bitte unter Telefon: 0751 - 86 1450. Ihre schriftliche Bewerbung schicken Sie bitte an: Dr. med. dent. Gunther Weiß, Gaisbeurer Str. 36, 88339 Bad Waldsee-Reute oder an die E-Mail-Adresse: weiss.gunther@gmail.com Wir suchen ab sofort für unser Team eine freundliche und zuverlässige Zahnmedizinische Fachangestellte (m /w/d ) in Voll-/oder Teilzeit mit Schwerpunkt in der Stuhlassistenz und Arbeitshygiene und eine Auszubildende (m /w/d ) zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. DR MED. DENT. JAHRE PRAXIS . Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d Wir bieten Ausbildungsplatz als Anlagenmechaniker SHK KOMM zu uns ins TEAM! „Schöne Küchen. 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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 29. November 2024 Nummer 48 SAMSTAG, 30. NOVEMBER 2024 WEIHNACHTLICHE GESCHENK- UND DEKOIDEEN • FEINE KÖSTLICHKEITEN • MUSIKALISCHE UMRAHMUNG • PONYREITEN • NIKOLAUSBESUCH Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 30. November 2024 findet der diesjährige Nikolausmarkt von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf, Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Musikverein • Reitergruppe • Sportverein • Naturfreunde • Alpinteam • Gaststätte „Zur Mühle“ • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Katholische Kirchengemeinde – Mission Baindt • SBBZ Sehen Baindt • private Stände Mit einem Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter startet unser Rahmenprogramm um 12:00 Uhr. Der Musikverein wird unseren Ni- kolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Bläserklasse wird um 14:00 Uhr auftreten. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Erstmals bietet die Reitergruppe von 15:00 bis 17:00 Uhr Ponyreiten an. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heime- liger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ Sie interessieren sich für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen? Das Fischerareal bietet eine einmalige Chance für alle, die nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in alterna- tiven sowie innovativen Wohnformen selbst mitgestal- ten möchten. Ob Mehrgenerationenhäuser, gemein- schaftlich geplante Wohnprojekte oder nachhaltige Passivhäuser – hier entstehen moderne Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus. Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper A Baukörper B Wir laden Sie herzlich zu einer Informationsveranstal- tung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir über die Vorteile und Möglichkeiten des Bauens in Baugemeinschaften, präsentieren konkrete Projekte und geben einen Über- blick über die aktuellen Planungen im Fischerareal. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die im Kon- zeptvergabeverfahren und auch beim Bauen in Ge- meinschaften erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow zu stellen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten – egal, ob Sie bereits konkrete Ideen haben oder sich erst einmal informie- ren möchten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Standorteröffnung der E-Carsha- ring-Station in der Fischerstraße Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizi- elle Standorteröffnung der ECarsharing-Station in der Fischerstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeitraum reserviert und gebucht werden. Die Regis- trierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tagesoder Wochen- end-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Stand- orten beginnen und enden. Wir freuen uns, mit der Ladestation und dem E-Carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot unserer Gemeinde weiter ausbauen zu können. Nähere Informationen findet Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Elektromobilität E-Carsharing oder über nebenste- henden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung VORWEIHNACHTLICHES POP KONZERT SONNTAG, 01. DEZEMBER 2024 2-TAKT BRASS & FRIENDS Kirche St. Johannes Baptist in Baindt 19:30 UHR FREIER EINTRITT Spenden gehen an die KLINIKCLOWNS ans chlie ßen der Glühw ein - V erk auf Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Ein großes (leider verspätetes) Dankeschön an den Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangreichen Sachspende von unserem Elternbeirat durften wir in das neue Kindergartenjahr 2024/2025 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbeirat für die Spende be- danken. Ob die Kleinsten, die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugie- rig, kreativ und voller Freude das neue Spielmaterial. Im Sonnenhaus erfreuen sich die Kinder tagtäglich über die vielen neuen Materialien in den unterschiedlichen Spielbereichen. Ausgerüstet mit den verschie- densten Grundkomponenten werden im Forscherbereich unter anderem Knete, „Schleim“ und Co. selbst hergestellt und wir freuen uns auf viele weitere Experimente. „Bühne frei“ schallt es nun auch aus unserem Theaterzimmer. Dort steht mit unserem neuen Strahler den kleinen und großen Auftritten nichts mehr im Weg und Schattenspiele werden perfekt ausgeleuchtet. Im Garten werden die neuen Pferdeleinen täglich genutzt und auch im Atelier und Nähstübchen freuen sich die Kinder über neues Kreativmaterial. Die Kinder aus dem Haus Mond konnten sich Dank der Spende des Elternbeirates über ein neues Puppenhaus, viele neue Puzzle und über eine Erweiterung der häuserinternen Bücherei freuen. Weitere Einkäufe sind noch in Planung. Das Haus der Sterne konnte dank der großzügigen Spende in der Krippe das Sinnesmateri- al nach – und weiter aufrüsten, sodass die Kinder vielfältige Möglichkeiten haben, ihre Sinne differenziert wahrzunehmen und auf eine spielerische Art und Weise zu trainieren. Die Gruppe Himmelszauber konnte ihr Spielmaterialrepertoire im Bereich Fahrzeuge und Brettspiele erweitern. Auch einige Puzzles und Schleich Tiere fanden bei den Kindern der Gruppe Himmelszauber großen Anklang. Wir alle wissen den tatkräftigen Einsatz des Elternbeirates sehr zu schätzen und dafür sagen wir Ih- nen von Herzen: Vielen Dank! Ihr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Hinweis neues Redaktionssystem für unser Amtsblatt Der Wagner-Verlag stellt sein Redaktionssystem zum 01.01.2025 um. Das heißt „wagneronlinesenden“ wird zu „Cross 7“. Wir bitten alle Vereine und Organisa- tionen, die Berichte für unser Amtsblatt einstellen, an einer kurzen Online-Schulung teilzunehmen. Die Ter- mine sowie den Zugangslink finden Sie im aktuellen Redaktionssystem. Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht rich- tig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abgestellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Bei dem Artikel „Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren“, der im Mitteilungsblatt am 22.11.2024 veröffentlicht wur- de, hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Der Artikel wurde versehentlich vorzeitig veröffentlicht und ist daher nicht zu beachten. Die Ablesekarten werden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Was- serzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de Rathaus & Bürgerservice Satzun- gen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2025 ist der 01.01.2025. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-gesundheits- gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten wer-den aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) her-angezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehal- ten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Melde-bo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 03. Dezember 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwie- senschule für das Schuljahr 2023/2024 05 Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 06 Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 07 Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehal- tung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsa- mer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 09 Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße 10 Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/ VKA und betriebliche Kommunalrente 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerre- form zum 01.01.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. November und Sonntag, 01. Dezember 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. November 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 01. Dezember Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist den Winter über geschlossen. Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2024 Vom 01.12.2024 – 31.03.2025 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Therese Kerner feierte am 19. November 2024 ihren 95. Geburtstag im Altenzentrum Selige Irmgard. Im Namen von Frau Gemeinderätin Doris Grarf erhielt Frau Kerner ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 04.12. „Bauen in Gemeinschaften“ im Fischerareal Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Baindter Nikolausmarkt –“Leckeres aus der Küche und mehr“ von und für die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Am kommenden Samstag, den 30.11.2024, ist es endlich wieder soweit, der Baindter Nikolausmarkt findet statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir, die Eltern des Kindergartens Sonne Mond und Sterne, auch in diesem Jahr wieder vertreten. An unserem Marktstand sind zahl- reiche Plätzchen, Marmeladen, Brotaufstriche, Liköre und Gebasteltes erhältlich. Aus dem Erlös werden wir für die Kinder und den Kindergarten wieder einige Projekte auf die Beine stellen! Neben Selbstgemachtem werden wir auch dieses Jahr wieder Waffeln, Glühmost und Kinder- punsch anbieten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns am Stand besuchen! Liebe Grüße Der Elternbeirat vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Lichterzauber beim Laternenfest im Waldorfkindergarten Fila Dilu – wo leuchtest du? Am letzten Frei- tag war es wieder soweit und die Kinder, Eltern und Erzieherinnen des Waldorfkin- dergartens trafen sich zum alljährlichen La- ternenfest. Mit einem Lied stimmten sich alle ein bevor die Kinder beim Puppenspiel dem kleinen Zwerg Friedrich bei seinen Vorbereitungen fürs Laternenfest zuschauen durften. Und kaum war der letzte Schimmer der Abenddämmerung er- loschen, begann das Lichtermeer der Laternen vor dem Waldorfkindergarten zu funkeln. Gemeinsam zogen alle los, erleuchteten die Straßen rund um den Kindergarten und sangen im zauberhaften Schein ihrer Laternen die fröhlichen Laternenlieder. Wieder im Garten des Kindergartens angekommen durf- ten die Familien die geheimnisvollen Zwergenreiche von Purzmurzel und seinen Brüderchen bestaunen und sich mit köstlich duftendem Punsch die kleinen und großen Hände aufwärmen. Anschließend wurden ganz im Sinne von Sankt Martin die leckeren Martinshörnchen geteilt. Zum Abschluss ertönte noch einmal Fila Dilu bevor alle Familien begleitet vom abendlichen Funkelzauber wieder nach Hause gingen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Schulnachrichten SBBZ Sehen Erntedank in Baindt – Jung teilt mit Alt Jeden Freitag feiert das SBBZ in Baindt einen fröhlichen Gottesdienst zum Wochenabschluss. Um 11:15 kommen alle Schüler und Lehrer in der Aula zusammen. Besonde- re Feste werden auf besondere Weise gefeiert. So auch dieses Jahr an Erntedank. Unser Ehrengast, die Handpuppe Claudia war natürlich auch wieder mit dabei. Sie wusste leider nicht genau, was alles in der Erde wächst und die Schüler mussten Claudias falsche Vorstellung etwas zurechtrücken. Im Anschluss durfte dann jeder die mitgebrachten Gaben in einen großen Korb legen. Dieser füllte sich schnell mit allerlei leckeren Dingen wie: Äpfeln, Nüssen, Zwetschgen, Karotten usw. Er war am Ende so schwer, dass man ihn nur mit viel Kraft noch tragen konnte. Für den vollen Korb dankten wir Gott dann mit dem Lied: „Ein dickes Dankeschön!“, dankbar, dass Er uns mit allem versorgt, was wir für jeden Tag brauchen. Es ist schon fast zur Tradition geworden, dass die von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Gaben im An- schluss an das Seniorenzentrum Selige Irmgard weiterge- geben werden. Die Seniorinnen und Senioren freuten sich sehr über die vitaminreichen Geschenke und Herr Linse, der Leiter der „Seligen Irmgard“ dankte der Schule für die Verbundenheit über Einrichtungen und Altersgrenzen hinweg. Eine schöne Kooperation innerhalb der Stiftung, die auch nächstes Jahr wieder stattfinden soll. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerrei- ßen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauer- weg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 5.12.2024, 14-17 Uhr. Dienstag, 17.12.2024, 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herzliche Einladung an Pflegekräfte aus Osteuropa Der deutsch-polnische Freundeskreis lädt ein zu einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier für Pflegepersonen aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine am Donnerstag, 5. Dezember, ab 14 Uhr in den „Kirchen- nahen Räumen“ neben der Basilika. Immer mehr Pflegekräfte aus Osteuropa werden für die Pflege von Familienangehörigen in Deutschland ge- braucht. Diese meist in der Vollzeitpflege in Privathaus- halten tätigen Personen haben sehr wenig Freizeit und nur geringe Kontaktmöglichkeiten mit Landsleuten und einheimischen Mitbürgern. Diesen Menschen wird vom deutsch-polnischen Freundeskreis am 5. Dezember Nach- mittag mit einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier eine Gelegenheit zu Begegnung, Austausch und geselligem Beisammensein mit Mitgliedern des Freundeskreises ge- boten. Treffpunkt ist um 14 Uhr vor der Basilika. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der katho- lischen Kirchengemeinde Weingarten durchgeführt und durch die Bürgerstiftung des Landkreises Ravensburg ge- fördert. Der Nikolaus des Deutschen Roten Kreuzes wird die Feier besuchen und kleine Geschenke für die Pflegerin- nen mitbringen. Für musikalische Begleitung ist gesorgt. Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste reguläre Termin am 03.12.2024 muss leider ersatzlos ausfallen! Der erste Termin im Jahr 2025 findet am 07.01.2025 statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. November – 08. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Jedes Leben muss eine Mitte haben. Wer die Stille findet, kommt in die Mitte. Samstag, 30. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Noemi Oelhaf, Hannah Elbs, Mateo Oel- haf, Emilia Stotz, Marie Stotz († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Anna und Johann Bergen, Ida und Pius Wolf, Familie Merk, Familie Gisi, Familie Asber- ger, Familie Hekel, Marta und Heinrich Adler) 18.30 Uhr Baienfurt - Konzert mit dem Gospelchor Waldburg Sonntag, 01. Dezember – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Lorena 12.15 Uhr Schachen – Taufe von Lina 19.30 Uhr Baindt – Vorweihnachtliches Pop Konzert mit 2-Takt Brass & Friends Dienstag, 03. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. Dezember – Hl. Barbara 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit dem Musikverein Baienfurt Donnerstag, 05. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Dezember – Hl. Nikolaus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugendchor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf beim Niklausmarkt Handgestrickten Socken in allen Größen und Farben so- wie selbstgebackene Bredle hält der Missionsfaden für sie bereit auf dem Nikolausmarkt am Samstag, 30. Novem- ber auf dem unteren Schulhof. Der Erlös kommt dem Mis- sionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag, 12. Dezember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschliessend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum adventlichen Seniorentreff am Mitt- woch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 1. Dezember 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Ein Märchen vom Licht Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Baienfurter Kirchenkino Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salz- burg, wo er Armut und Hoffnungs- losigkeit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt la- teinischer Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder sei- ne Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Hei- ligabend 1818 ein von ihm geschriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Adventliche Feier im Frauenkreis am MITTWOCH, den 4. Dezem- ber 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Ösch- weg Ganz herzlich laden wir zu unse- rem Frauenkreistermin ins Evan- gelische Gemeindehaus ein.Wir wollen mit einer kleinen Feier in den Advent starten unter dem Motto „Hoffnung wagen“. Jeder bringt bitte ein klein wenig Weih- nachtsgebäck oder sonst etwas Leckeres mit, zum gemeinsamen Beisammensein bei ei- ner Tasse Tee. Das Frauenkreisteam Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 01. Dezember 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Po- saunenchor (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst für kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer- Saal Montag, 02. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 03. Dezember 14.30 Baienfurt Ökum. Senioren-Advent, kath. Gemeindehaus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Gedanken zur Woche: Adventskranz und Adventskalender „... erst eins, dann zwei, dann drei dann vier ...“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Adventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ur- sprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hin- rich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Advents- kalender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und –geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: istockpho- to / Frizzantine) Kinderkirche Liebe Kinder, bitte beachtet, dass sich der Termin und der Ort für die Probe am 01.12.24 geändert hat! Wir beginnen schon um 10.00 Uhr und tref- fen uns im Ev. Gemeindehaus!!! 01.12.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) !!! 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12.24 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Weihnachtskarten gestalten - Petra Neumann-Sprink Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die Partien beider Baindter Mannschaften gegen den FC Leutkirch mussten aufgrund der Witterungsbedin- gungen abgesagt werden. Das Nachholspiel findet am 09.03.2025 statt. Vorschau: Sonntag, 01.12 14.00 Uhr: TSG Ailingen - SV Baindt Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Juniorinnenfußball C-Juniorinnen C-Juniorinnen sichern sich die Herbstmeisterschaft 2024/25 und stehen im Halbfinale des Bezirkspokals Denkbar schlecht verlief der Start in die neue Spielzeit für unsere Mädels vom Jahrgang 2010/11. Das erste Spiel musste wegen Spielerinnenmangel gleich mal abgesagt werden. Es stand die Frage im Raum „ Wird das was mit unseren C-Mädels oder sollten wir das neu formierte Team gleich aus dem Spielbetrieb zurückziehen ? „ Von da an ging es unserem „Problemkind“ allerdings stetig besser. Es kamen einige Spielerinnen dazu und so war der Kader nicht mehr so dünn besetzt. Auch der Trainingsbesuch erhöhte sich deutlich, was sich positiv auf die Leistung auswirkte. Einem 15:0 Sieg gegen das „Anfängerteam“ aus Grünkraut, folgte ein 7:1 Auswärts- sieg in Immenried. Im Verbandspokal gab es dann einen „Dämpfer“ gegen das 11er – Mädelsteam aus Albeck bei Ulm (1:4 Treffer Lena P.), was das Ausscheiden aus Wettbewerb bedeute- te. Es folgte eine knappe 3:4 Heimniederlage in der Meis- terschaft gegen das 7er – Team aus Scheidegg. Mit einem überzeugenden 3 : 0 – Sieg (2 x Hanaa und 1 x Haifaa) im Bezirkspokal in Kressbronn fanden unsere Mädels dann wieder in die Spur. Es folgte eine Siegesse- rie gegen FN (5:3), TSB (3:1), Deuchelried (5:3), Tettnang (7:2) sowie Bad Waldsee (5:1), welche unser C9 – Team and die Tabellenspitze spülte. Die Qualifikation für die BZM in der Halle (Kressbronn) wurde dann eine Woche später, zwar knapp, aber letztlich ohne zwischenzeitliches Hallentraining geschafft. Herzlichen Glückwunsch an unsere C-Mädels. Folgende Spielerinnen wurden bei den Spielen eingesetzt und tru- gen sich in die Torschützenliste ein : Haifaa Alosh (2), Ha- naa Alosh (3), Lou Ellsässer, Greta Heilmeier (2), Annema- rie Hoffmann (1), Lea Hoffmann (1), Philippa Kaplan (2), Emma Köhler (2), Maylin Kretzer (19), Melina Leyh, Emelie Löw, Fiona Maier (3), Amelie Metzler (2), Pia Metzler, Lotta Oelhaf, Lena Pfleghaar (10), Pauline Preis, Jana Rimmele (1), Marlene Roth, Carla Seitner, Victoria Wertmann und Philina Ziegler (2). D-Juniorinnen D-Juniorinnen im Finale des VR-Talentiade Verband- spokals Nach dem Turniersieg unserer D-Juniorinnen im VR Ta- lentiade Cup am 20. Oktober fuhren unsere Mädels mit ihren zwei ‚Ersatztrainern‘ Alex und Michael nun zur Ver- bandsvorentscheidung nach Laichingen, wo sie auf die Bestplatzierten, der anderen Bezirke trafen. Unsere Mä- dels präsentieren sich in hervorragender Spiellaune und gewannen gleich das erste Spiel mit 3:0 gegen den VfL Hochdorf und nächsten Spiel ging’s gleich so weiter, man siegte mit 2:0 gegen Bellamont. Nach einem unglückli- chen 1:2 gegen Oberelchingen folgten dann wieder zwei Siege, 2:0 gegen Durchhausen und schließlich 2:1 gegen Eningen. Am Ende gewannen wir das Turnier mit fünf Punkten Vorsprung vor dem Tabellenzweiten souverän und sind nun am 1. Dezember in der Finalrunde in Sindel- fingen gegen die Topplatzierten der anderen Verbands- runden gefordert. Glückwunsch an unsere Nachwuchstalente, bis hierhin schon ein toller Erfolg, den bislang noch keine D-Junio- rinnen Mannschaft unserer SGM im VR-Talentiade Cup erreicht hat. Es spielten: Lena Alber, Hanaa Alosh, Jule Ambacher, Lea Busam, Hanna Busam, Greta Günthner, Luisa Kolbaske (T), Isabella Lang, Taneesha Mahler, Emma Straub Mädchen sammeln weiter Erfahrungen Mädchen – SG Aulendorf II 0:10 Gegen das ältere und starke Team aus Aulendorf waren wir chancenlos. Dennoch ließen sich die Mädels den Spaß nicht ver- derben und nahmen die Niederlage sport- lich. Einzig unsere erfahrenste Spielerin Pia konnte bei einigen knappen Sätzen mithalten und einen Satzgewinn für sich verbuchen. Franziska, Nele und Marta konnten als Anfängerinnen den deutlich länger spielenden Aulendor- ferinnen naturgemäß noch wenig entgegensetzen, auch wenn teilweise schon super Ansätze zu sehen waren. Jungen mit Unentschieden zum Vorrundenabschluss SVW Weingarten III – Jungen 5:5 Das letzten Spiel unserer Jungs in der Vorrunde der Be- zirksklasse endete mit einem gerechten Unentschieden gegen den SVW Weingarten III. Man of the Match war Ricco, der seine beiden Einzel für sich entschied und zu- sammen mit Valentin auch noch im Doppel erfolgreich war. Fabian und Felix konnten jeweils ein weiteres Einzel gewinnen, sodass alle 4 eingesetzten Spieler zu mindes- tens einem Punktgewinn beigetragen haben. Auch men- tal haben die Jungs zugelegt: Nach einem 1:4 Rückstand konnte mit zwei wichtigen 5-Satz Erfolgen die Aufholjagd zum 5:5 Endstand gestartet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Mit nun 6:6 Punkten belegen wir als Aufsteiger einen für uns super Mittelfeldplatz und das Ziel Klassenerhalt wur- de toll erreicht. Damit dürfen wir uns auch in der Rück- runde in der Bezirksklasse beweisen. Nun gilt es im Training weiterhin Gas zu geben und über den Winter das ein oder andere Turnier zu spielen, um dann im Februar wieder im Ligaspielbetrieb angreifen zu können. Herren 2 im Eiltempo zum 5. Saisonsieg TT Blitzenreute/Wolpertswende III – Herren 2 0:9 Nach gerade einmal 1 Std. 20 Min. stand der deutliche Auswärtssieg unserer zweiten Mannschaft fest und das, obwohl Thomas Nowak in der ersten Mannschaft aus- helfen musste und nicht zur Verfügung stand. Das ein oder andere Spiel war zwar umkämpft, jedoch konnten die Baindter vor allem in den wichtigen Situationen im- mer eine Schippe drauflegen und jeden Satz, der in die Verlängerung ging, gewinnen. So endete die Partie mit lediglich zwei Satzgewinnen für die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswende und 9 eindrucksvollen Sie- gen für den SV Baindt. Vor dem letzten Spiel der Vorrunde grüßt die zweite Mannschaft mit 10:0 Punkten von der Tabellenspitze und hat beim direkten Duell mit dem Verfolger aus Bad Wald- see am 7.12. die Chance, die Herbstmeisterschaft der Kreisliga C perfekt zu machen. Herren 1 verlieren Topspiel und Tabellenführung Herren 1 – SV Rissegg 5:9 Ausgerechnet zum Topspiel gegen den SV Rissegg muss- te die erste Mannschaft krankheitsbedingt auf Philipp Schwarz und Nico Scheffold verzichten. Zum Glück spran- gen mit Thomas Nowak und Frank Markwart unsere bei- den Ersatzspieler ein. Aber auch der SV Rissegg konnte nicht komplett antreten, die Nummer 2 der Gäste, Stephan Thiel, war verhindert, sodass dennoch ein offenes Spiel erwartet werden konnte. Erstmals in dieser Saison gerieten wir in den Doppeln schwer in Bedrängnis. Marcel Brückner und Roman Buck verloren zweimal knapp in der Verlängerung und mussten den Gegnern gratulieren. Tobias Nowak und Frank Mark- wart lieferten sich einen Kampf auf Augenhöhe gegen Mi- chael Aßfalg und Pauline Wieland, den sie leider mit 10:12 im fünften Satz verloren. Und auch unser 3er Doppel mit Wolfgang Assfalg und Thomas Nowak musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Nach diesem 0:3 Start standen wir bereits mächtig unter Druck und mussten zusehen, dass wir schnell ein paar Punkte auf die Anzeigentafel bekommen. Marcels Sieg war dabei fest eingeplant und er konnte diesen mit einem deutlichen 3:0 Erfolg gegen Schreiner auch liefern. Danach zeigte Tobias gegen den Spitzenspieler der Gäste eine klasse Vorstellung und gewann ebenfalls mit 3:0. Wir mel- deten uns eindrucksvoll im Match zurück. Wolfgang legte mit einem umkämpften 3:2 Sieg gegen den formstarken Michael Strebl nach, doch Roman und Thomas konnten bei ihren 1:3 Niederlagen die Siegesserie nicht aufrecht erhalten. Frank spielte super und konnte seinen 50 Punk- te besser eingestuften Gegner mit 3:1 besiegen. Nach- dem sich Marcel im Duell der Topspieler beider Teams mit 3:2 durchkämpfen konnte, war das Spiel beim Stand von 5:5 ausgeglichen. Die nächsten Spiele jedoch gingen allesamt, wenn auch knapp und umkämpft, an unsere Gegner. Tobias musste sich zweimal in der Verlängerung geschlagen geben, Wolfgang verlor den wichtigen 3. Satz ebenfalls mit 12:14 in der Verlängerung und Roman verlor seine ersten beiden Sätze mit jeweils nur 2 Punkten Un- terschied. Thomas lag mit 2:1 Sätzen in Führung, konnte die 2:3 Niederlage dann aber auch nicht mehr verhindern. So endete die Partie mit einer 5:9 Niederlage, die im Nach- hinein verdient, aber auch ärgerlich ist. Frank hatte sein zweites Einzel bereits gewonnen und mit einem Punkt mehr aus den vorhergegangenen Spielen hätten wir im Schlussdoppel noch gute Chancen auf wenigstens ein Unentschieden gehabt. Das 0:3 in den Doppeln und die schwache Ausbeute von Sätzen, die in der Verlängerung entschieden wurden (2 von 12) waren die Knackpunkte für diese Niederlage. Jetzt heißt es Mund abwischen, nach vorne schauen und gesund werden/bleiben, bevor am kommenden Wochen- ende ein Doppelspieltag gegen Laubach und Deuchelried II ansteht. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 1 gleich 2x gefordert Freitag 29.11. • 20 Uhr: TSV Laubach - Herren 1 Samstag 30.11. • 10 Uhr: Jungen - SVW Weingarten III (Pokalspiel) • 16 Uhr: Herren 1 - SV Deuchelried II XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 13.12.24, um 18.00 Uhr, im Gasthaus „Zur Mühle“ statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmel- dung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilneh- merinnen. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 14.12.2024 Der Musikverein Baindt lädt sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf startet am 30.11.2024 beim Nikolausmarkt in Baindt. Sichern sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir stecken bereits mitten in den Kon- zertvorbereitungen und freuen uns darauf am 14.12.2024 mit ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas ent- führen und lauschen sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Reitergruppe Baindt PSK-Ball Vergangenen Samstag fand der diesjäh- rige PSK-Ball beim Reit- und Fahrverein Hohentengen statt. An diesem Abend wurden auch zwei unserer Mitglieder ge- ehrt: Anna Tratzyk erreichte in der Vielseitigkeit U18 den 2. Platz. Theresa Henzler erreichte beim Fördergruppentur- nier mit ihrer Mannschaft sowie in der Dressur LK6 jeweils Platz 1. Herzlichen Glückwunsch an die beiden Mädels zu den tollen Erfolgen! Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Theresa Henzler und Anna Tratzyk wurden für ihre Tur- niererfolge geehrt. Anmeldung Weihnachtsfeier und Kutschenabschluss- fahrt Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirch- ner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein lecke- res Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. November per E-Mail un- ter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10€ geben (für Kinder bis 12 Jahre 5€), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 7. Dezember statt. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfueh- rerin@reitergruppe-baindt.de, 01733551183) anmelden. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herzlich zum traditionellen Königsschießen mit Ad- ventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen geselligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus verbringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Goldenes Weihnachtsgewinnspiel 2024 Das Weihnachtsgewinnspiel 2024 startet am 02. Dezem- ber, als Hauptgewinn winkt in diesem Jahr ein Goldbarren im Wert von 500 EUR. Aber auch die Gewinne auf Platz zwei und drei können sich sehen lassen, einen Veranstal- tungsgutschein für das Hoftheater sowie ein Wochenende im neuen Kia EV6. Dafür einen herzlichen Dank an den Sponsor, das Autohaus Ebner Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Glück, bis zum 24. Dezember können also wieder die Sterne gesammelt werden. Die Ziehung der Preise erfolgt dann wie immer nach Weihnachten, die glücklichen Gewinnerinnen und Ge- winner werden unter anderem hier im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sterne fangen Beim Weihnachts-Gewinnspiel 1. Preis Goldbarren im Wert von 500.-€ 2. Preis Theater mit Theatermenü für zwei im Hoftheater Bai- enfurt 3. Preis Ein Wochenende mit dem neuen KIA EV6 vom Autohaus Ebner So wie viele weitere attraktive Preise: Ziehung: Januar 2025 So geht’s: Einkaufen und Gewinnlos bekommen Gewinnlose sammeln Nach der Ziehung die Losnummer kontrollieren und mit etwas Glück gewinnen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Wir treffen uns am Dienstag, 03.12.2024 um 14.30 Uhr am Freibad-Parkplatz in Weingar- ten. Wir wandern ins Lauratal und über Nessenreben zurück. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden, 6 km, 100 hm. Am Ende der Wanderung wartet an der Grillhütte Glühwein auf uns, zubereitet von Jürgen und Willi. Gute Schuhe, bei Bedarf Stöcke, eine Henkeltasse und etwas Gebäck wäre schön. Anmeldung ab 29.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung Adventsfeier 2024 Herzliche Einladung, vor allem auch an unsere älteren Mitglieder, zu unserer Adventsfeier am 14.12.2024 um 14.30 Uhr im Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4, 88250 Weingarten. Nach einer kleinen Feierstunde, Kaffee und Kuchen, Rück- blick auf das Wanderjahr 2024 und Informationen für 2025, wollen wir den Nachmittag verbringen. Anmeldung bis spätestens 10.12.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Organisation: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Aus dem Landkreis Chorifeen & Friends Liederkranz Baienfurt Adventskonzert Sonntag, 01.12.2024 17:00 Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Renovierung der Evangelischen Stadtkirche Comedy Abend in Ziegelbach mit den Four Frogs Kreis Ravensburg – Die Vereine Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. und LeutkirchWangen e. V. laden zu ihrem jährlichen Comedy Abend ein. Er fin- det am 15. Januar 2025 im Dorfstadel in Ziegelbach statt, Einlass ist ab 19.00 Uhr. Die Band Four Frogs spielt vorwiegend englische Hits und Ohrwürmer mit überwiegend eigenen schwäbischen Texten. Dabei geht es unter anderem um die Heimatstadt Bad Waldsee, das Älterwerden, den Alltagsstress und natürlich die Liebe. Erklärtes Ziel ist es, die schwäbische Identität zu fördern und das Publikum mit viel Spass zu unterhalten. Der Kartenvorverkauf startet am 02. Dezember in den Lagerhäusern der BAG Bad Waldsee, Gossetsweiler und Unterschwarzach. Ebenso ist eine Reservierung über das Landwirtschaftsamt unter 0751/85-6010 möglich. Im Vor- verkauf und über die Reservierung sind die Karten für 12 €, an der Abendkasse für 14 € erhältlich. Reservierte Kar- ten müssen bis spätestens 19.30 Uhr an der Abendkasse abgeholt warden. Mit einer kleinen Auswahl an warmen und kalten Speisen und einer Vielzahl an Getränken ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Kindertagespflege im Landkreis feiert 20-Jähriges in dezentraler Vermittlung und Zusammenarbeit mit freien Trägern • Gelungene Jubiläumsfeier im Bauernhausmuseum in Wolfegg • Rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen betreuen derzeit etwa 500 Kinder Wolfegg – Die Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark ent- wickelt und ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kinderbetreuung in der Region geworden. Derzeit betreu- en rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen etwa 500 Kinder und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und Erziehung. Viele davon haben selbst Kinder und somit jede Woche „Full house“. Die Mehrheit der Kindertagespflegepersonen betreuen in Ihrem Zuhause, richten dies nach den Bedürfnissen der Kinder ein und bieten den Kindern ein wundervolles fami- liäres Betreuungssetting. Inzwischen gibt es immer mehr Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, soge- nannten Großtagespflegen, anbieten. Die höchstpersön- liche Zuordnung der Tagespflegekinder zu den jeweiligen Kindertagespflegepersonen ist hierbei unerlässlich. Die Bindung zur Tagespflegeperson zeichnet die Kinderta- gespflege aus. Um „Danke“ für diese so wertvolle Arbeit zu sagen, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien zur großen Jubiläumsfeier mit lustigem Programm und leckerem Büfett alle Kindertagespflegepersonen ein- geladen. Dieser Einladung waren auch zahlreiche Ta- gesmütter gefolgt, sodass die Zehntscheuer vollbesetzt war. Fehlen durften an diesem Abend auch nicht die Mit- arbeitenden der Vermittlungsstellen der Träger Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Ravensburg. Zur Historie: Der Kreistag hatte im Jahr 2003 bereits die Weichen für eine dezentrale Tagespflegevermittlung ge- stellt. Alles begann damit, dass der Jugendhilfeausschuss zunächst mit der Arbeitsgemeinschaft Maschinenring Service GmbH des Landfrauenverbands im Bauernver- band Wangen e. V und der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben zusammenarbeitete. Das Diakonische Werk Ravens- burg übernahm die Aufgaben des Maschinenrings und ist zusammen mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben der TräMedieninformation Nr. 13/2024 Medien- und Öffent- lichkeitsarbeit Helen Bartknecht Telefon: 0751 36256-39 Seestraße 44 | 88214 Ravensburg www.caritas-boden- see-oberschwaben.de 21.11.2024 Rechtsträger: Vorstand: Caritasverband Pfarrer Oliver Merkelbach (Vorsitzender) Bankverbindung der Diözese Dr. Annette Holuscha-Uhlen- brock Bank für Sozialwirtschaft Rottenburg-Stuttgart e. V. Matthias Fenger IBAN:DE83601205000001790600, BIC: BFSWDE33STG ger der Vermittlungsstellen für Kinder- tagespflege. „Sie sind nicht nur wichtige Kooperations- partner, sondern auch Wegbereiter für innovative und bedarfsorientierte Betreuungsmodelle. So konnte dieses vielseitiges, familiennahe und flexible Betreuungsange- bot entstehen“, betonte Sozialdezernent Reinhard Friedel. Die Erfolgsgeschichte der Kindertagespflege gründet, wie schon eingangs erwähnt, vor allem auf dem Einsatz der Kindertagespflegepersonen. Mit viel Flexibilität, dem Engagement und einer guten Portion Herzlichkeit ermög- lichen die Kindertagespflegepersonen es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Reinhard Friedel sprach ihnen in seiner Rede einen großen Dank aus: „Sie schaffen liebevolle und sichere Räume für die Kleinsten und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag zur Entwicklung und Bildung unserer Kinder. Ihre Arbeit ist nicht nur eine Bereicherung für die betroffenen Familien, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Sie machen den Unterschied – Tag für Tag.“ So herausfordernd die Arbeit mit Kindern manchmal sein kann, die Tagespfle- geeltern sind sich einig: „Die Kinder geben einem sehr viel zurück!“ Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Alle Kinder brauchen Chancen! Die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bo- densee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu der Cari- tas Bodensee-Oberschwaben gestalten die MACH DICH STARK-Tage (18. bis 24. November) aktiv mit. Kinderarmut kommt für sie „nicht in die Tüte“. Die MACH-DICH-STARK-Tage vom 18. bis 24. Novem- ber sind eine landesweite Aktionswoche der Initiative Mach-Dich-Stark und ihren Partnern gegen Kinderar- mut: Denn alle Kinder und Jugendlichen verdienen die gleichen Chancen! Die drei Kinderstiftungen der Caritas Bodensee-Oberschwaben setzen sich bereits jahrelang vor Ort gegen Kinderarmut und für Chancengerechtig- keit ein. Die drei Stiftungen finden es alarmierend, dass in Baden-Württemberg immer noch jedes fünfte Kind in Armut aufwächst. Kinder, die in Armut aufwachsen, lei- den darunter meist ihr Leben lang – emotional und sozial. Das darf nicht sein und darauf machen die Kinderstif- tungen jetzt gezielt aufmerksam. „Alle Kinder brauchen Chancen“ - so lautet der Spruch auf den Bäcker-Tüten, von denen sage und schreibe 100.000 Stück an die Bä- ckereien im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis verteilt wurden. Logistisch nicht ganz einfach. Darum danken die Teamleitungen der Stiftungen herzlich allen Unterstützern, darunter die BÄKO Württemberg eG für die Auslieferung der Tüten an die Bäckereien. Dem Copyshop Ravensburg für den Druck von zusätzlichen Einlegern für die Tüten, welche über die Aktion und die Arbeit der Kin- derstiftungen informieren. Außerdem den Unternehmen AMF Müller und ADLON Intelligent Solutions GmbH für die finanzielle Unterstützung sowie allen teilnehmenden Bäckereifachgeschäften. Bei den folgenden Bäckereien erhalten Sie die MACH- DICH-STARK-Tüten: Im Landkreis Ravensburg Bäckerei Mayer GmbH & Co. KG Früchte Jork Bäckerei Hamma GmbH & Co. KG BackWerk Thorsten Heinrichs Bäckerei Bäckerei Leser Bäckerei Schupp Bäckerei Gueter Bäckerei Maier Bioland Bäckerei Manfred Müller Wannis Backstube Bäckerei Konditorei Kaffee Raisch Bäckerei Glahs Im Bodenseekreis Bäckerei Baader Bäckerei Bär Bäckerei Neumann Bäckerei Sauter Backstube Kloos Konditorei Popp Weber & Weiss GmbH Webers Backstube Bäckerei Wurster Denns Biomarkt Friedrichshafen Mehr zu den Projekten der Kinderstiftungen erfahren Sie über die jeweiligen Website-Auftritte: www.kinderstiftung-ravensburg.de www.kinderstiftung-bodensee.de www.stiftung-kinderchancen-allgaeu.de Tag der offenen Tür / Informationsabend der Achtalschule am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburger- str.18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schulleitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Ehrenamtliche für Lernpatenschaften gesucht Das Projekt LUChS – „Lernen und Chancen schenken“ der Kinderstiftung Ravensburg bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu einer besseren Bil- dungsteilhabe. Hierfür suchen wir Ehrenamtliche in Baindt. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Bil- dungschancen. Vor 3 Jahren hat daher die Kinderstiftung Ravensburg, gefördert durch Aktion Mensch, erfolgreich das Projekt „LUChS“ ins Leben gerufen, um einen Bei- trag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Dank der finanziellen Anschubunterstützung konnten so bereits 30 Kinder in einer Patenschaft wachsen. Patrick* besucht die örtliche Grundschule. Lesen und Schreiben fallen ihm schwer. Seine Eltern können ihn bei schulischen Aufgaben nur schwer unterstützen. Patrick hat jetzt eine ehrenamtliche Patin, die sich einmal in der Woche für eine Stunde mit ihm trifft. Sie üben gemein- sam lesen und schreiben, spielen Karten und sprechen über ihr gemeinsames Hobby Sport. Patrick freut sich auf die Treffen und genießt die Zeit mit seiner Patin. Auch die ehrenamtliche Patin erlebt die gemeinsame Zeit als bereichernd. Ehrenamtliches Engagement wird in der Kinderstiftung Ravensburg wertgeschätzt und entsprechend begleitet. Dazu gehört die Organisation der Rahmenbedingungen, das Anbieten von Schulungen und Austauschtreffen sowie eine Ansprechperson bei Fragen oder Problemen. Können Sie sich vorstellen, einem Kind oder Jugendlichen Zeit und somit Chancen zu schenken? Dann melden Sie sich gerne bei Lisa Brandt (brandt.l@caritas-dicvrs.de Tel. 0162 209 47 05). Weitere Infos zum Projekt finden Sie auf der Homepage www.kinderstiftung-ravensburg.de Landratsamt Ravensburg Zusätzliche Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im Dezember: Adventsbacken Kreis Ravensburg - Hiermit informieren wir über eine zu- sätzliche Veranstaltung, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Auch bei weiteren Veranstaltun- gen im Dezember gibt es noch freie Plätze. Alle aktuellen Veranstaltungshinweise unseres Ernährungszentrums sind abrufbar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Adventsbacken für Kinder der 1. und 2. Klasse am 14. Dezember Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Entdecke die Welt der Plätzchen: Schnapp dir deine Koch- schürze und sei dabei, wenn wir gemeinsam im Ernäh- rungszentrum Bodensee-Oberschwaben leckere Plätz- chen zaubern! Im Workshop mit Christina Rohleder lernst du einfache und schnelle Plätzchen, die perfekt in die Adventszeit passen. Wir haben für jeden Geschmack et- was dabei! Beim Workshop am Samstag, 14. Dezember von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Schillerstraße 34, Bad Waldsee bekom- men die kleinen Plätzchen-Bäcker eine Schritt-für-Schritt- Anleitung, viele praktische Tipps und Tricks für schnelles und einfaches Verzieren und natürlich ein Rezeptheft, um zu Hause alles nachzubacken. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 6 € erhoben. Was sonst noch interessiert Katamaran: Adventstarif & Abendfahrten ab 28. November Für 16 Euro zur anderen Seeseite und zurück Rechtzeitig zum Start der Weihnachtsmärkte in Kon- stanz und Friedrichshafen bietet der Katamaran ein spezielles Adventsangebot: Ab dem 28. November gibt es günstige Tarife und verlängerte Fahrzeiten am Wo- chenende. Der Katamaran fährt während der Adventszeit bis zum 23. Dezember häufiger und länger – ideal, um gemütlich von einem Weihnachtsmarkt zum anderen zu schippern. Freitags und samstags starten zusätzliche Abendfahrten: Der letzte Katamaran verlässt Friedrichshafen um 20 Uhr und Konstanz um 21 Uhr. Sonntags gilt ein durchge- hender Stundentakt, mit der letzten Fahrt um 19 Uhr ab Friedrichshafen und um 20 Uhr ab Konstanz. Passend dazu gibt es ein günstiges Tarifangebot, das Shopping- und Weihnachtsmarktfans stressfrei zur an- deren Seeseite bringt. Attraktive Winterpreise mit dem Winter-Ticket vom 28. November bis 6. Januar: • Erwachsene: 16 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 8,50 Euro • Familien (2 Erwachsene + bis zu 3 Kinder): 40,50 Euro Auch wieder im Angebot: das günstige Ticket in Ver- bindung mit einem Heißgetränk. Wer das am Auto- maten oder auf der Website vorab bucht, spart auch hier: Winter-Ticket in Kombi mit einem Heißgetränk: • Erwachsene: 18 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 10,50 Euro Das Winterticket gibt es online auf der Website der-ka- tamaran.de, am Automat in den jeweiligen Häfen und in den Geschäftsstellen. Ausbildungsmarktbilanz 2024 Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird auf Ausbildung gesetzt Trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen hatten Ausbildungssuchende im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg im Berufsberatungsjahr 2023/2024, das zum 30. September endete, erneut beste Chancen die passende Stelle zu finden. „Auch wenn die Zahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen zurückgegangen ist, blieb die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe am Bo- densee und in Oberschwaben unterm Strich hoch. Das bedeutet, dass die Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angesichts des demografischen Wandels auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen setzen“, fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg zusammen. „Erfreulich ist, dass sich im drit- ten Jahr in Folge wieder mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung interessiert haben“, sagt Mathias Auch und ergänzt mit Blick auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.“ Rein rechnerisch kamen auf jeden gemeldeten Bewer- ber 1,7 Ausbildungsstellen, der Ausbildungsmarkt blieb also ein Bewerbermarkt. Neben dem rechnerischen Ungleichgewicht spielten Passungsprobleme eine Rolle. Das kann regionale, qualifikatorische oder sprachliche Gründe haben. Im Ergebnis blieb fast jede fünfte Aus- bildungsstelle unbesetzt. Ausbildungsstellen Für das abgeschlossene Ausbildungsjahr 2023/24 wurden dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg insgesamt 5.271 Ausbildungsstellen ge- meldet, das waren 454 oder 7,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Top Ten der gemeldeten Ausbil- dungsstellen führen die Kaufleute im Einzelhandel (532), gefolgt von den Verkäuferinnen und Verkäufern (314), den zahnmedizinischen Fachangestellten (222), den Kaufleu- ten Büromanagement (168) und medizinischen Fachan- gestellten (161) an. 1.014 Ausbildungsstellen waren zum 30. September 2024 noch unbesetzt. Die meisten freien Ausbildungsstellen gab und gibt es noch als Kaufmann/-frau im Einzelhan- del, Verkäufer/in, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech., Handelsfach- wirt/in und Maurer/in. Bewerberseite Im zurückliegenden Berufsberatungsjahr, also von Okto- ber 2023 bis September 2024, nahmen 3.078 Bewerberin- nen und Bewerber die Unterstützung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg bei der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch. Das waren 149 oder 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein sehr deutlicher Anstieg um 104 oder 17,2 Pro- zent war dabei bei den Bewerbern mit ausländischem Pass zu verzeichnen. Die Zahl der Ausbildungsplatzsu- chenden mit deutscher Staatsangehörigkeit hat sich um 45 bzw. 1,9 Prozent erhöht. 1.692 oder 55 Prozent aller gemeldeten Bewerber ent- schieden sich für eine Berufsausbildung. Für einen weite- ren Schulbesuch ein Praktikum oder Studium entschieden sich 15,7 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachse- nen. Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an die Schulzeit eine Beschäftigung aufnah- men, lag bei 6,3 Prozent. 2,5 Prozent der Bewerber en- gagieren sich in gemeinnützigen bzw. sozialen Diensten. 11,7 Prozent der Bewerber haben keine Angaben zu ihrem Verbleib gemacht. 129 Bewerber galten zum Stichtag als unversorgt, also ohne Ausbildungsstelle oder Alternative. Das waren 18 mehr als vor einem Jahr. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Ausbildungsmarkt in der Verlängerung Es gibt Betriebe, die auch jetzt noch für das bereits begon- nene Ausbildungsjahr einstellen. „Die gute Nachricht für alle, die jetzt noch oder wieder auf der Suche nach einer Lehrstelle im bereits begonnen Ausbildungsjahr sind: Der Zug ist noch nicht abgefahren. Die Chancen, noch bis ins neue Jahr hinein einen Ausbildungsplatz zu finden sind gut und ein Einstieg in vielen Bereichen noch möglich“, ermuntert Mathias Auch. Wer dabei Unterstützung sucht, sollte keine Zeit verstreichen lassen und Kontakt zur Be- rufsberatung aufnehmen. Kurzfristige Beratungstermine können unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufs- beratung oder der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 vereinbart werden. Verbesserte Förderung Wenn sich die Lehrstelle nicht am Wohnort eines Azubis befindet, gibt es neuerdings die Möglichkeit einen Mobi- litätszuschuss von der Agentur für Arbeit zu bekommen. Wenn während der Ausbildung mal nicht alles nach Plan läuft oder Betriebe sich dazu entscheiden, Ausbildungs- suchenden eine Chance zu ermöglichen, die zunächst noch nicht alle Kriterien erfüllen, bietet die Arbeitsagentur für Auszubildende und Betriebe eine Reihe an Unterstüt- zungs- und Fördermöglichkeiten. Ein bewährtes Unter- stützungsangebot ist die „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Sie bietet für Azubis eine intensive Betreuung und persön- liche Begleitung während der Ausbildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten oder Sprachkenntnis- se verbessern und dem Abschluss der Berufsausbildung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbil- dung ist, die Hürden zu beseitigen, sodass sich die Ju- gendlichen voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Beratung für Arbeitgeber bietet der Arbeitgeberservice unter der kos- tenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember betont die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfe. In der Selbsthilfe schließen sich Betroffene und ihre Ange- hörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegensei- tige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu bewäl- tigen. Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinde- rung und Krankheit geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ein. Sie bieten Betroffenen und ihren Angehörigen durch den Erfahrungs- und Infor- mationsaustausch Hilfe im Alltag und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfe- einrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 620.000 Euro förderte die SVLFG im Jahr 2023 Selbsthilfegrup- pen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist die Selbsthilfeförderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichbetroffenen ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Da- neben haben sich die Selbsthilfegruppen aber auch Lob- by-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzte- schaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen infor- mieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffe- nen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthil- fekontaktstellen wichtige Koordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle in Fragen um die Selbsthilfe. Die Mitarbeitenden dort beraten über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professio- nelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung und www.bag-selbst- hilfe.de. Caritas und Energieagentur bildet Energiespar-Lotsen aus Aufgrund der steigenden Energiekosten hat die Cari- tas Biberach-Saulgau und die Energieagentur Ober- schwaben das Projekt „Energiesparen leicht gemacht“ gestartet. Ab dem 23. Januar 2025 werden in fünf Mo- dulen Ehrenamtliche zu Energiespar-Lotsen ausgebil- det. Interessierte aus dem Landkreis Biberach und dem Dekanat Saulgau können sich ab sofort anmelden. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind besonders von Preissteigerungen im Energiebereich betroffen. Perso- nen, die ihren Geldbeutel nachhaltig schonen möchten oder aus ökologischen Gründen ihren Energieverbrauch senken wollen, sollen ab dem Frühjahr von den Energie- spar-Lotsen praktische Hilfe bekommen. In einer kostenlosen Schulung werden Ehrenamtliche zu den Themen „Strom, Wasser, Heizen, und richtig Lüften“ ausgebildet. In Zweierteams bringen die Energiesparlot- sen neben praktischen Tipps auch Energie- und Wasser- sparartikel direkt zu den Personen nach Hause mit. Ener- giespar-Lotse kann jede*r werden, egal ob Studierender, Personen im (Un-)Ruhestand, ökologisch oder sozial In- teressierte. Die Schulung ist so konzipiert, dass nebenbei auch noch praktisches für den eigenen Haushalt gelernt werden kann. Wer Interesse an der kostenlosten Schulung zum Ener- giespar-Lotsen ab Donnerstag, den 23. Januar 2025 hat, kann sich ab sofort bei der Koordinatorin des Projekts informieren, anmelden und das genaue Kursprogramm zugesendet bekommen: Sonja Hummel, hummel.s@ca- ritas-dicvrs.de. Die Schulung findet in Bad Schussenried statt. Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 18 Wohnungen integriert in einer gelungenen Architektur: - von 27 bis 102 m² - die drei Wohnkomplexe sind über zwei Treppenhäusern verbunden - moderne Aufzüge von der Tiefgarage in alle Wohngeschosse - Grünfl ächen um das Gebäude und im Innenhof - zentrale Stadtrandlage Weitere Infos unter vb-bo.de/immoangebote oder direkt bei Simon Ziegerer. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Telefon: 07515006-550 | E-Mail: simon.ziegerer@vb-bo.de Mit unserem Zins-Sonderprogramm ist vieles möglich. Sprechen Sie uns gerne an! Das Beste in Weingarten: Neubau-Eigentumswohnungen vb-bo.de/immoangebote modern und zentral kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! 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                  Zuletzt geändert: 29.11.2024

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