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NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 A' A M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 28. Juni 2024 Nummer 26 Mi, 03.07.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir brauchen eure Unterstützung! Spende Blut! Bedingt durch die Feiertage und Brückentage im Mai ist in den vergangenen Wochen die Blutspendebereitschaft bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Europameisterschaft im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendebereitschaft weiter sinkt. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt und der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen appellieren deshalb eindringlich, Blut zu spenden, da- mit die Versorgungssicherheit mit lebensrettenden Blutpräparaten lückenlos aufrechterhalten und ein Engpass vermieden werden kann. Blutspender:innen sind „Lebensretter:innen“. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletz- ten geholfen werden. Eine Vielzahl von Patient:innen verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwil- lig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspatienten auf Blutpräparate angewiesen. Wussten Sie schon, dass sich die Bereitschaft Baienfurt-Baindt für nachhaltige Blutspende-Aktionen stark macht? Das DRK Baienfurt-Baindt lädt Sie zur nächsten Blutspendeaktion am Mittwoch, den 03.07.2024 in der Schenk Konrad Halle in Baindt ein. Helfen Sie uns, damit wir anderen helfen können. Termine können unter www.blutspende.de/termine reserviert werden. WICHTIG: Die Höchstaltersgrenze für Blutspender:innen wurde im vergangenen Jahr aufgehoben! Ob je- mand Blut spenden kann und darf, entscheiden nun alleine die medizinischen Voraussetzungen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sie sind schon in Urlaubsstimmung? Sind die Reisedokumente aktuell? Bei Reisen benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, in einigen Ländern einen Reisepass. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdukomente sowie die Einreisebedingungen für Ihr Urlaubsland. Berücksichtigen Sie auch die Bearbei- tungszeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisen und Pässen. Beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro Baindt oder online unter www.bmi.bund.de und www.auswaertiges-amt.de Ihre Gemeindeverwaltung Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Baindt da- rauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., de- rer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinter- lassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus aus- geliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schrei- nerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzu- führen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hier- zu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fort- geführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umwelt- prüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammen- fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Bal- kons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Stra- ßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schul- verwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rekto- rat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellung- nahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungs- feststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stel- lungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kom- munalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des frei- en Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Inte- grationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzu- sehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fra- gen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juni und Sonntag, 30. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juni 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Sonntag, 30. Juni 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Nachbarschaftshilfe Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Ein neuer Schulhof - eine logische Konsequenz, die sich an den Um- und Neubau des Schul- hauses anschließt. Zunächst in Gesprächen im kleinen Kreis zwischen Schulleitung und Verwaltung der Gemein- de folgte dann Mitte März ein Treffen zwischen interes- sierten Kolleginnen und Eltern sowie dem Landschafts- architekturbüro 365 Grad mit dem Geschäftsführer Herrn Seng. Schnell stand fest, dass wir die hauptsächlichen „Nutzer“, nämlich die Kinder, befragen müssen. Am 13.06.2024 durften unsere Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen dem Landschaftsarchitekturbüro 365 Grad aus Überlingen und der Gemeinde Baindt präsen- tieren: Wie soll der Schulhof aussehen, den sich die Kinder wünschen? Welche Veränderungen soll unser Schulhof erfahren? Die Klassenlehrerinnen hatten sich im Vorfeld gemeinsam mit ihrer eigenen Klasse überlegt, was generell wichtig wäre an einem neuen Schulhof. Bei den Kindern stand an erster Stelle, dass mehr „grün“, also mehr Büsche und Sträucher auf dem Schulhof stehen müssen, dazu auch Wege, die nicht geteert, sondern z.B. aus Sand sind. Das zweite, was den Kindern wichtig war, sind mehr Spiel- geräte, die dazu einladen, gemeinsam zu spielen – so z.B. eine Nestschaukel, eine Seilrutsche oder auch eine Land- schaft, deren Türme durch eine Seilbrücke miteinander verbunden sind und zudem eine Rutschstange haben. Frau Haddick, Mitarbeiterin des Architekturbüros sowie Frau Stocker, Hauptamts- leiterin der Gemeinde, staunten nicht schlecht, was die Kinder alles zu sa- gen wussten und wie sie die Spielgeräte und baulichen Besonderheiten dargestellt hatten: Von einer Samm- lung von Wörtern, über ei- nen Plan, der den ganzen Schulhof – oben und unten – abbildete, bis hin zu einer digitalen Präsentation und Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mehreren fantastischen Modellen. Beide nahmen die Wünsche auf und wiederum beide versprachen, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wollen, damit der Schul- hof in der Zukunft grüner und „spielbarer“ sein wird – schließlich profitieren nicht nur unsere Schülerinnen und Schüler davon, sondern am Ende die Einwohner Baindts. Jetzt sind die Kinder gespannt, wie es im neuen Schuljahr weitergeht. Interessierte können sich die von den Kindern entworfe- nen Pläne und Modelle im grünen Haus (OG und UG) bis 19.07.2024 anschauen. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Zur Informationi Einladung zur Veranstaltung: Gesundheit im Klimawandel Der Gemeindeverband Mittleres Schussental lädt zur Veranstaltung Klimawandel und Gesundheit ein, die am 4. Juli von 19:00 bis 21:00 Uhr im Gemeindesaal im Rat- haus in Berg stattfindet. Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Ge- sundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Frau Dr. med. Christin Löffler von den SLK-Kliniken Heilbronn und aktive Medizinerin bei der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. - KLUG - wird auf dieser Veranstaltung umfassende Ein- blicke in die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit geben und aufzeigen, wie ein guter Schutz vor den Auswirkungen steigender Temperaturen und zuneh- mender Hitzeereignisse auf die Gesundheit gelingen kann. KLUG e.V. setzt sich engagiert für die Stärkung des Ge- sundheitsschutzes durch Stärkung des Klimaschutzes ein. Die Aufklärung der Gesundheitsberufe, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft über die Gefahren des Klimawandels sowie den Nutzen der Bewältigung von Klimawandelfolgen für die Gesundheit der Bevölkerung ist ein großes Anliegen. Die Veranstaltung bietet eine hervorragende Gelegen- heit, mehr über das Thema Gesundheit im Klimawandel zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Aus- tausch zu diesem wichtigen Thema. Dieser kostenlose Vortrag informiert Sie, wie Sie sich selbst und Ihre Lieben mit einfachen Maßnahmen in heißen Zeiten vor den Folgen zu großer Hitze schützen können. Do, 4. Juli 19 Uhr Bürgersaal Berg Mehr Infos zur Veranstaltung unter www.gmschussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juni - 07. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Im Menschen lebt eine Sehnsucht, die ihn hinaustreibt aus dem Einerlei des Alltags und aus der Enge seiner gewohnten Umgebung. Aurelius Augustinus Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross und Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Peterspfennig - Kollekte Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst, bei gutem Wetter im Obstgarten von Familie Holzer, Bai- enfurt Dienstag, 02. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 03. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 04. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 05. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommuno- nausteilung Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt unsere Gemeindere- ferentin Frau Silvia Lehmann. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sommercamp Open Air Familiengottesdienst Fußball Gottesdienst Das Runde soll ins Eckige - was Menschen verbindet Sonntag - 30.06.24 - 10 Uhr in Holzers/Sorgs Obstgarten in der Schacherstraße in Baienfurt • Sitzgelegenheiten vorhanden • Picknickdecke gerne mitbringen • Trikot & Fanausrüstung nicht vergessen! • Bei Regen in der Kirche! Wir freuen uns auf euch! Sonntagabend-Gottesdienst Mit Pater Hubert Veeser (Maria Steinbach) und dem ökum. Singkreis Baindt. Anschließend Bewirtung im Kirchhof durch den Jugendchor Baindt. Sonntag, 30.06.2024 19:00 Uhr Pfarrkirche Haisterkirch ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst vom 16.06.24 „Du bist mein Fels“ lautete das Motto unseres letzten Krabbelgottesdienstes. Wir begannen mit unserem bekannten Begrüßungslied. Anschließend erfuhren die Kinder in einer Mitmachgeschichte, wie der Glaube ihnen im Leben halt geben kann. Alle waren mit Begeisterung dabei. Als Erinnerung konnte jedes Kind einen Stein, auf dem das Gottesdienstmotto stand, mit Fischen bestempeln und mit nach Hause nehmen. Mit Apfelschor- le und Gesprächen ließen wir den Vormittag ausklingen. Wir laden jetzt schon zu unserem nächsten Gottesdienst am 06.10.24 ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 04. Juli 20.00 Uhr – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus (Schöberl) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Es ist wichtig, sich immer wieder ins Ge- dächtnis zu rufen, dass das Wichtigste im Leben ein Geschenk ist. Dass da in mir Vertrauen wächst, auf die- sen Gott, der in Jesus einer von uns wird, das kann niemand selbst machen – das ist Gnade, ein Geschenk, dass sich kein Mensch verdient hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Mich daran zu erinnern, macht dankbar: Der Halt mei- nes Lebens ist stärker, als meine eigenen Kräfte reichen. Gott sei Dank dafür! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten An- fangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eige- nen Lebensfragen in diesen Tex- ten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Bibelgespräch Am Sonntag, 30. Juni, findet um 18.00 Uhr ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus statt. Unter dem Motto „Was trägt – was hält – was zählt“ spricht Harald Ku- bitza, Theologischer Referent i.R. über Verse aus dem 3. Kapitel des 1. Korintherbriefes. Die evangelische (lan- deskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste willkommen. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können interessierte Wangener Bürge- rinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Über- blick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die einzelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmen- den beantworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120, E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB www.diakonie-oab.de Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg www.kirchenbezirk-ravensburg.de T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 Bautrockner für nasse Keller – Dank der Unterstützung der Diakonie Katastrophen- hilfe Dank der großzügigen Unterstützung durch die Diakonie Katastrophenhilfe konnte über das Diakonische Werk Württemberg letzte Woche eine erhebliche Anzahl an Bautrocknern in die betroffenen Regionen geliefert wer- den. Besonders in Meckenbeuren, Bad Wurzach und Leut- kirch, wo viele Keller und auch einige Wohnungen durch die jüngsten Überschwemmungen stark beschädigt wur- den, ist nun eine dringend benötigte direkte Hilfe möglich. Der Bauhof Ravensburg hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in der Logistik tatkräftig zu unterstützen. Für die Bereitstellung von Bautrocknern oder für diejeni- gen, die noch immer von den Überschwemmungen be- troffen sind, bieten wir unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie OAB unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. Für diejenigen, die noch immer von den Überschwem- mungen betroffen sind, bieten wir weiterhin unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. „Die Soforthilfen, die sowohl von der Diakonie als auch von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden, bilden eine wichtige Grundlage für die schnelle und un- bürokratische Hilfe. Diese Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Familien, so schnell wie möglich mit den Aufräum- und Trockenlegungsarbeiten zu beginnen und die Schäden zu beseitigen. Wir sind dankbar für die groß- zügige Unterstützung und die schnelle Reaktion, die es uns ermöglicht haben, so viele Bautrockner zu beschaf- fen und in die betroffenen Regionen zu bringen.“ (Quelle: Diakonie Katastrophenhilfe) Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer und Helfer! Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 A C H T U N G: Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wol- len Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbil- der“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball D-Juniorinnen sind Meister 23/24 C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 15:2 Entscheidungsspiel um die Meisterschaft erreicht Das letzte Meisterschaftsspiel mussten wir gewinnen, um ein Entscheidungsspiel gegen den TSV Tettnang sicher zu erreichen. Wir übernahmen von Beginn an die Spiel- kontrolle und schon nach drei Minuten spazierte Hedda durch die gegnerische Abwehr und eröffnete den Torrei- gen. Ein Freistoßtor von Jana, ein tückischer Aufsetzer folgte dann in der 8. Minute zum 2:0. Als dann Deuchel- ried den Anschlusstreffer mit unserer freundlichen Mithilfe erzielte, keimte nochmals Hoffnung bei den Gegnerinnen auf, doch zehn Minuten später stellte Vivienne, die sich bereits zahlreiche Chancen erarbeitet hatte, den zwei Tore Vorsprung wieder her, denen noch vor der Pause drei Tore von Jana, Hedda und Sarah zum 6:1 Pausen- führung folgten. Nach der Pause mussten wir noch einen Gegentreffer hinnehmen, spielten dann aber munter weiter und zu den Torschützen kamen dann noch Maylin und Haifaa dazu so dass es am Ende einen deutlichen Sieg zu ver- zeichnen gab. Durch die Punktgleichheit und im direkten Vergleich ein Unentschieden kommt es nun zum Entscheidungsspiel um die diesjährige C-Juniorinnenmeisterschaft gegen den TSV Tettnang. Das Spiel findet am kommenden Sonntag, 30.06.2024 um 13:00 Uhr auf dem Sportplatz in Staig statt. D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 3:4 D-Juniorinnen sind Meister 23/24 Ohne Punktverlust und 60 geschossenen Toren gewan- nen die D-Juniorinnen an diesem Wochenende souverän die Meisterschaft. Trotzdem war es noch ein hartes Stück Arbeit, denn im Abschlussspiel gegen den PSG Fried- richshafen gingen wir stark ersatzgeschwächt, da einige Leistungsträgerinnen, insbesondere unsere Torspileerin Carla nicht zur Verfügung standen. Immer wieder trieb Lea über die linke Seite die Mannschaft nach vorne und bediente die Stürmerinnen gut und hinten räumten Le- na-Marie und Taneesha alles weg. Zudem setzte sich Hanaa Alosh zweimal gut vor dem Strafraum durch und erzielte eine beruhigende Führung. Zudem konnte Hanna Busam eine Ecke von Lea direkt verwerten. Doch immer wieder kamen die Gegnerinnen vor unser Tor und nutzen ihre wenigen Chancen, so dass es eng blieb. Die erst ge- gen Ende dazu gestoßene Lena Pfleghar machte dann mit ihrem Tor alles klar und sicherte so die weiße Weste und die Meisterschaft. Eine klasse Mannschaftsleistung über die gesamte Sai- son - super Mädels. Es spielten: Philina Ziegler, Hanaa Alosh, Lea Busam, Ame- lie Metzler, Taneesha Mahler, Fiona Maier, Lena-Marie Al- ber, Hanna Busam, Lena Pfleghar, Leonie Ziegler Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche war für unse- re Jugendmannschaften und die Damen 60 spielfrei angesagt. Alle andere Mann- schaften kämpften wieder um Spiel-Satz und Sieg. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – TA SV Eberhardzell 1 5:4 Die Herren Mannschaft konnte sich beim ersten Spiel- tag gegen TA SV Eberhardzell durchsetzen. Nach langer Winterpause ging am vergangenen Sonntag die Saison für die Herrenspieler des TC Baindt los. Nach intensiver Vorbereitung auf dem Dorffest am vorherigen Abend, konnten Max und David Schäfer ihre Einzel gewinnen. Ein weiters intensives Match gewann Aaron Schäfer im Matchtiebreak. Damit haben alle Schäfers ihre Einzel ge- wonnen. Doch leider konnten Daniel Gertler, Tim Pantof- felmann und Lars Fernsemer sich nicht gegen ihre Geg- ner durchsetzen. So stand es 3:3 nach den Einzeln und es mussten zwei von drei Doppel gewonnen werden. Das erste Doppel haben Aaron und Max Schäfer souverän gewonnen. Daniel Gertler und Tim Pantoffelmann muss- ten sich in ihrem geschlagen geben. Doch David Schäfer und Lars Fernsemer haben ihr Doppel souverän mit 10:7 im Matchtiebreak gewonnen. Dadurch gewinnt der TC Baindt knapp mit 5:4 Matches Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Sonderbuch 9:0 In unserem ersten Heimspiel konnten die Herren 30 des TC Baindt einen ungefährdeten Sieg erreichen. Die har- te Arbeit auf dem Trainingsplatz und Konzentration der letzten zwei Wochen haben sich offensichtlich ausgezahlt. Alle Einzel konnten gewonnen werden. Hervorzuheben dabei waren die Comebacks unserer Teammitglieder Philipp Boenke und Christoph Capelli. Mit der Euphorie der Einzel und der stimmungsvollen Blasmusik vom be- nachbarten Dorffest konnten alle drei Doppelpunkte von den Herren 30 gefeiert werden. Einen herzlichen Dank allen Zuschauern auf der Tennisanlage sowie unserem Bolognese-König Stefan Boenke. Am Sieg waren außer- dem beteiligt: Stefan und Ralf Boenke, Lars Hinner und Christian Schuhwerk. Damen 40 : Staffelliga TC Baindt – TC Ertingen 6:0 Heute erwarteten wir endlich mal wieder „neue Gesichter“. Die Damen aus Ertingen waren zu Gast. Bei schönstem Tenniswetter lief es dann den vier Spielerinnen aus Baindt ( Babsi, Steffi, Evelyn und Silvi) sehr gut und wir beendeten die Einzel mit 4:0 für uns. Im Doppel wurde Evelyn dann von Marion ersetzt. Leider verdunkelte sich der Himmel etwa in der Hälfte der Spiele und wir mussten eine lange Pause wegen strömendem Regen einlegen. Das Doppel von Marion und Silvi wurde im Anschluss von den Gegne- rinnen aufgegeben. Der 5. Punkt für uns. Babsi und Steffi spielten lange und waren immer wieder von Höhen und Tiefen geplagt. Schafften aber auch diesen letzten Punkt für Baindt zu sichern. Coole Sache...das Ergebnis kann sich sehen lassen J Herren 40: Bezirksstaffel 2 ESV Friedrichshafen - TC Baindt 4 : 2 Bereits um 10.00 Uhr starteten wir auf dem „Waldplatz“ in Friedrichshafen. Nach einem super Auftaktsieg unserer Nummer 1 Sascha Wösle nach spannendem 10:7 im MTB, konnte auch Michael Trotzki sein Spiel als Sieg verbuchen aufgrund einer Verletzung seines Gegners. Die beiden weiteren Einzel gingen an unsere Gegner. Somit stand es nach den Einzeln wieder einmal 2:2. Beide Doppel konnten wir im ersten Satz noch positiv gestalten, mussten letztlich aber beide Partien an unse- re Gegner abgeben. Somit bleibt uns, auch aufgrund der heftigen Mückenstiche, eine äusserst schmerzliche Nie- derlage in Erinnerung ! Für den TC Baindt spielten: Sascha Wösle, Marcel Singler, Michael Trotzki und Marc Egeter. Herren 65 : Oberligastaffel TC Onstmettingen – TC Baindt 0:6 Nachdem wir die unglückliche und auch schmerzliche 3:3 Niederlage im 1.Spiel verdaut hatten, begannen wir unse- re weiteste Auswärtsfahrt nach Onstmettingen (Albstadt) mit neuer Motivation. Von Anfang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zwei- fel aufkommen. Nachdem alle Einzel in 2 Sätzen gewon- nen wurden, setzten sich die Doppel: L.Reich/W.Graf und R.Puk/E.Feurle ebenso klar durch. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TC Ösch-Weingarten 9:0 Kantersieg. Immer wieder spannend und normalerweise knappe Ergebnisse gegen unsere Nachbarn. Die letzten Jahre immer ein Ergebnis von 5:4. Mal zu unseren Guns- ten, mal für unsere Gegner. Diesmal fuhren wir einen glatten Sieg ein. Nach den Einzel stand es schon 6:0. Jo- sef gewann nach M-TB mit 10:8, ansonsten waren alles Zweisatz-Siege. Die Pause zwischen den Einzel und Dop- pel wurde einvernehmlich kurz gehalten, da sich schon dicke Regenwolken abzeichneten. Doppel zwei ging glatt an uns. Doppel drei wurde nach M-TB mit 10:2 erkämpft. Doppel eins spielte am Längsten. Nach einsetzendem strömenden Regen wurde das Match im M-TB mit 10:3 erkämpft. Nach den Spielen hatten wir noch ein kame- radschaftliches Miteinander beim Grillen. Vielen Dank an den Grillmeiser Jürgen Auer und vielen Dank auch an die helfenden Hände bei der Bewirtung. Danke auch an Leo und Erwin für Ihren Einsatz bei uns. Es spielten Einzel: 1. Leo Reich, 2. Peter Schmitt, 3. Stefan Schäfer, 4. Volker Hillebrand, 5. Wolfi von Bank, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Erwin, 2. Stefan/Volker, 3. Wolfi/Josef. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Ailingen – TC Baindt 8:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Runde gab es auch die zweite Niederlage. Wir spielten schon um 12.00 Uhr und hatten Glück mit dem Wettergott, denn pünktlich nach Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Doppeln fing es an zu regnen. Nach den Einzeln la- gen wir schon 1:5 zurück. Thomas verlor etwas unglück- lich im Matchtiebreak mit 8:10. Harry gewann nach fast 3 Stunden sein Einzel und holte so zumindest wenigstens 1 Punkt für uns. Michael musste leider verletzt aufgeben, Richi, Andi und Roland verloren klar in zwei Sätzen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance und unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Somit verloren wir dann gegen einen sehr starken Gegner mit 1:8. Zum Abschluss gab es dann noch Pizza und Bier mit unseren netten Gegnern. Vorschau: Samstag, 29.6.: TC Altshausen – Junioren U18 Herren 40 – TC Kisslegg TA TV Merklingen – Damen 40 Tennisklub SSV Ulm 1846 – Damen 60 Herren 50/1 – TA TSG Söflingen Sonntag, 30.6.: TC Bad Waldsee 2 – Herren Herren 30 – TA TSV Allmendingen Montag, 1.7.: Herren 65 – SG Baienfurt Tennis (Doppelrunde) TA SV Burgrieden – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 3.7.: Herren 65 – TA TSG Aichstetten KIDS-Cup U12 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Freitag, 5.7.: Junioren U15 – TC Wolfegg Musikverein Baindt Wir möchten Danke sagen! Wir blicken mit viel Freude und Dankbar- keit zurück auf ein gelungenes Festwo- chenende. Am Samstagabend tanzten wir im Regen zur Rockmusik von unserer Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag durften wir dann bei perfektem Festwetter den Frühschoppen mit dem Mu- sikverein Alttann beginnen. Im Anschluss begann unser Familiennachmittag und die kleinen Musikantinnen und Musikanten sowie die kleinen Tänzerinnen und Tänzer zeigten uns ihr Können. Auch die Schalmeinen durften wir am Sonntag bei uns begrüßen. Abends tauschten viele Festbesucher ihre Regenjacke von Samstag in ein Fußballtrikot und wir schauten gemeinsam das EM-Spiel. Am Montagabend begann schon unser letzter Festtag. Zahlreiche Firmen und Vereine trafen sich bei uns auf dem Dorffest zum Feierabendhock und genossen gemeinsam den Wurstsalat mit einem frischgezapften, kühlen Bier zur Unterhaltungsmusik unserer Projekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Nach diesem erfolgreichen Festwochenende möchten wir uns bei all unseren Helfern, Unterstützern, Gönnern, fleißigen Kuchenbäckern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung könnten wir das Dorffest in dieser Form nicht feiern. Ganz besonders möchten wir uns bei folgenden Personen und Firmen bedanken, die uns durch Sponsoring, Bereit- stellung ihrer Fahrzeuge und Maschinen und vielem mehr unterstützt haben: abdm GmbH & Co. KG, Ackermann Spülmaschinen GmbH. Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG. August Baumgärtner GmbH & Co. KG. Autovermietung Tränkle. A-Z Werbepräsente. Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG. Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG, Baindter Beck, Bayer Druck und Verlag, Bentele Forst- und Gar- tentechnik GmbH, Bistro am Dorfplatz, BKK VerbundPlus, Bohmeier Raumausstattung, Bosch Service Lindl+Zeller GmbH, Brauerei Max Leibinger GmbH, Buck Engineering, Da Michele Gastronomie, Dachser SE, DAK, DEKRA, DF Werkzeugservice, Dorn Arbeitssicherheit, Dreher GmbH, Dreher Küchenstudio, Eiscafe La Dolce Vita, Familie Ba- der, Familie Konzett, Fischinger Spielwaren, Gaststätte Grüner Berg, Gaststätte Zur Mühle, Geberit AG, Gemein- de Baindt, Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Grieshaber Logistik GmbH, Hallenbad Baienfurt, Hoppe Heizung, Hubertus Apotheke, Jöchle Elektrotechnik GmbH, Ju- welier Jerg oHG, Kaplers Kartoffeln, Kienle-Hohwy, Si- grun, Kirchner Konstruktionen GmbH, Kirchner Energie, Klaus Moosmann, Honig, Kling Automaten GmbH, Kon- zett KFZ, Kosmetik-Lounge, Margaritas im Lindenhof, Musikhaus Lange, Natursteine Foret jr., PM-Drohnenser- vice, Ravensburger Spieleland, RavensBuch, Reck, Anto- inette, REWE Rainer Hahn, Schreinerei Elbs, Schützbach GmbH, Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V., Svoboda, Alexander, Tank-Kontor-Weingarten-Bai- enfurt GmbH & Co. KG, Tanzschule Geiger, VABECO - Ver- trieb von Sport-Werbeartikeln, Zentner Günter, Versiche- rung, Zweirad Schützbach, Vielen herzlichen Dank euch allen für eure Unterstützung. Wir freuen uns schon jetzt auf das Dorffest 2025! Reitergruppe Baindt Anmeldeschluss 1. Juli - Vereinsausflug Liebe Mitglieder, bitte denkt daran euch für den Vereinsausflug am 14. September zu den CHI Donaueschingen anzumel- den! Anmeldeschluss ist der 1. Juli bei Ali- sa Schnez (schriftführerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183). Wir freuen uns über eure Anmeldung! Turnierergebnisse Beim Reitturnier in Bad Waldsee konnte sich Theresa Henzer mit ihrer Bonne Diamond in ihrer ersten gemein- samen Dressurprüfung der Klasse A* auf dem 4. Platz platzieren. Alisa Schnez konnte sich mit Sokrates in der Dressurprü- fung Klasse A** den 2. Platz sichern. Theresa mit ihrer Bonne Di- amond Alisa und Sokrates Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeister- schaft im Schießen (OM) unter den orts- ansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppie- rungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mann- schaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Orts- meisterschaft ist folgendermaßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Singen zum „Friedinger Schlössle“ Treffpunkt: Dienstag, 09.07.2024 um 8.50 Uhr in Weingar- ten Charlottenplatz bzw. 9.20 Uhr Ravensburg Bahnhof. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit 3,5 Stunden, 10 km, 120 hm. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr am Ende der Wanderung im Vereinsheim „Roter Rettich“ in der Sin- gener Kleingartenanlage (nur Kaffee und Kuchen). Mit- bringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke, empfohlen werden lange Hosen wegen Brennes- seln und Zecken. Anmeldung ab 05.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, email: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter (SWP) im Stadtmuseum Stockach an der „Ausstellung Salvador Dali“ teilnimmt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (Oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bild: Gemeinde Fronreute Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Oberschwaben die religiö- sen Zeichen der persönli- chen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohl- tuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelenstübchen“ in unse- rem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt möchte Sie einigen Zeugnissen des Volksglaubens näherbringen. Die Füh- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 rung versteht sich keineswegs als Kunstführung, vielmehr soll sie zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schussentales nach Untersprin- gen, Blitzenreute und wieder zurück zum Häcklerweiher. Auch eine alte aufgelassene Hufschmiede kann besichtigt werden. Für die 12 km kurze Stecke werden 2,5 Stunden eingeplant. Eine anschließende Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Auch für Rad fahrende Kinder geeignet. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können inte- ressierte Wangener Bürgerinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Überblick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die ein- zelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmenden be- antworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Fortbildung: „Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Am Montag, den 8. Juli findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt um 18 Uhr eine kostenfreie Fortbildung spe- ziell für pflegende Angehörige von Menschen mit De- menz statt. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden Themen wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt infor- miert über die Leistungen der Pflegeversicherungen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder „Spielen, Beschäf- tigen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 8. Juli 2024 um 18 Uhr in Kooperation mit der Nachbarschafts- hilfe Baindt/Baienfurt eine Fortbildung im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Dabei wird der Frage nachgegan- gen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da eine angemessene Beschäftigung Unruhe und Unzufriedenheit mindert und dabei das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Menschen mit Demenz stärkt. Die Teilnahme ist für pflegende An- gehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 29. Juni 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Skulptur: Renaix von Markus Meyer Treffpunkt: Feuerto- belbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Ter- minvereinbarung auch Sonderführungen ange- boten. Herr Ehmann, Te- lefon: 07505 1252 Kunst und Campen – Das passt zusammen! Zwischen dem 30. Juli und dem 4. August ist genau das auf Schloss Achberg möglich. Seit 2016 haben bis zu 40 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren die Möglichkeit, mit Künstler/innen und Kunststudierenden der Päda- gogischen Hochschule Weingarten in Kunst-Workshops zu experimentieren. Wer Lust hat, Neues auszupro- bieren und zusammen mit anderen Jugendlichen eine Woche auf Schloss Achberg zu verbringen, kann sich jetzt für das KunstCamp anmelden. Von Landschaftsmalerei über Kunstdruck und Streetart bis hin zu Fotografie ist alles möglich. Was passiert, wenn ich mich an der Natur orientiere? Wie kann ich meine Ide- en auf einer großen Leinwand verwirklichen? Kann ich mich auch mit Gips ausdrücken? Wie muss ich mit unter- schiedlichen Materialien umgehen? Das alles und noch mehr gibt es im KunstCamp zu entdecken. Die aktuelle Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen. Malerinnen zwischen Neckar und Bodensee (1895–1925)“ bietet da- rüber hinaus viel Inspiration rund um die Themen Natur, Porträts und Maltechniken des Impressionismus. Das Programm haben Kunststudierende der PH Weingar- ten unter Dozent Christopher Oravec entwickelt. Dabei entscheiden sich die Jugendlichen für einen Workshop und können ihre Ideen frei in die Gestaltung ihrer Kunst- werke einfließen lassen. Es wird auf dem Schlossgelände gezeltet und übernachtet. Zum Abschluss können sich auch Außenstehende bei einer Abschlusspräsentation am Samstag, den 3. August, ab 15 Uhr von den Ergebnissen der Workshops überzeugen. Weitere Informationen zum KunstCamp auf Schloss Ach- berg und der Anmeldung stehen auf der Website der Päd- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 agogischen Hochschule in Weingarten unter https://www. ph-weingarten.de/hochschule/aktuelles/kunstcamp/ zur Verfügung. Fragen zum KunstCamp sind sind telefonisch unter 0751/859513 oder per E-Mail an info@schloss-achberg.de möglich. Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Wolfegger Serenade am 06.07.2024 – Die Nacht der Blasmusik Mit zünftiger Blasmusik und einem energiegeladenen Abschluss mit der Brass-Band „PERBLECHS“ findet in die- sem Jahr bei schönem Wetter die Wolfegger Serenade am Samstag, den 6. Juli 2024 ab 17 Uhr statt. Die Kulisse für die „Nacht der Blasmusik“ ist erstmals der Fürstliche Hofgarten. Unter dem Blätterdach der exotischen alten Bäume laden Tische und Bänke die Gäste zum Verwei- len ein und für Speis und Trank ist gesorgt. Für musika- lische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr das Jugend- blasorchester WoWaBe der Gemeinden Wolfegg, Bad Waldsee und Bergatreute, gefolgt von der Musikkapelle Wolfegg. Wenn die Nacht anbricht, beginnt - nur vom Licht der Fackeln erhellt - der gemeinsame Sternmarsch mit dem Fanfarenzug Schloss Wolfegg und den Musik- kapellen aller vier Ortsteile Wolfegg, Alttann, Molpertshaus und Röten- bach. Für Nachtschwärmer ist ein Barbetrieb geöffnet. Bei schlechtem Wetter findet ein Hock im Feuerwehr- haus statt. Was sonst noch interessiert Chorifeen & Friends Marktplatzkonzert Baienfurt Dienstag, 02.07.2024, 19:30 Uhr Pfiffige Arrangements, u.a. von ABBA, Coldplay, Sting und Supertramp Eintritt frei Baienfurter mit dabei beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwo- che wieder für 7 Kids und 3 Betreuerinnen aus unserer Ortsgruppe in das Zeltlager an den Metzisweiler Wei- her bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 69 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 35 Betreu- er aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teil- nehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppennamen gegeben und die Zeltlagerfahne gestaltet. Der Fahnen- mast wurde dieses Jahr händisch gestellt und bot so ein Schauspiel für alle am frühen Abend des ersten Tages. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Raketen bauen, Beutel bemalen, Kin- derschminken oder Knete herstellen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht fehlen; so wur- de beispielsweise wieder ein Fußballturnier veranstaltet oder offene Spielmöglichkeiten wie Federball oder Dia- bolo angeboten. Ein Großgruppenspiel am Dienstag forderte alle Kinder und Betreuer mit diversen Aufgaben im Gelände heraus und wurde mit einer gebührenden Siegerehrung abge- schlossen. Am Blaulichttag gab es Mitte der Woche viel zu entdecken. Er zeigte allen Interessierten verschiede- ne Mitglieder der Blaulichtfamilie und ihre Aufgaben. So kam Nicole Zweifel, Präventionsbeamtin des Polizeiprä- sidiums Ravensburg mit einem Polizeiauto vorbei und stand für allerlei Fragen bereit. Beim Deutschen Roten Kreuz aus Altshausen konnte der Umgang mit einer Trage im Krankentransportwagen geübt werden und auch die DLRG-Einsatzgruppe Altshausen war mit einem Einsatz- fahrzeug und Boot zu Besuch. Der anschließende bunte Abend am Mittwoch wurde dieses Jahr spielerisch gestaltet. Bei einer Olympiade konnten sich Kinder und Betreuer in verschiedenen Dis- ziplinen gegeneinander messen. Nach einem spannen- den Kopf-an-Kopf rennen bei dem die Betreuer jedoch führten, brachte das Finale im Tauziehen schließlich das Unentschieden. Im nächsten Jahr heißt es damit also, mit einer Revenge einen klaren Sieger zu finden. Am Donnerstag rundeten schließlich die traditionellen Zeltlagerhochzeiten, bei denen Kinder und Betreuer unter- einander verheiratet werden, die Woche eindrucksvoll ab. Nicht nur im selbstgebauten Palettenpool, sondern auch durch das durchweg regnerische Wetter wurden wir die- ses Jahr ordentlich nass. Doch davon ließen wir uns nicht ablenken, Spaß zu haben. Rein in die Gummistiefel und ab in den Matsch! Mit viel Bewegung, nassen Füßen und schönen Erinnerun- gen ging die Woche wieder wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und bedanken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zeltlager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Lea Staudinger, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Jugend Baienfurt v.l. Finn Heine, Julia Leonhard (Betreuerin), Mailin Stein- bach, Hannah Nägele (Betreuerin), Mattis Wöhrle, Dami- an und Justin Schulz, Lea Staudinger (Betreuerin), Emily Steinbach und Beatriz Rodriguez Der Public Viewing DRK-Guide für zuhause Mit der Fußball-Europameisterschaft startet auch die Pu- blic-Viewing-Saison unter freiem Himmel. Hartgesottene Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fußballfans feiern die Spiele am liebsten im Stadion, und wenn das schon nicht klappt, dann zumindest in der gro- ßen Gemeinschaft eines öffentlichen Public Viewings. Viel gemütlicher, entspannter und vor allem sicherer ist da das private Public Viewing im heimischen Garten. Der Wetter- gott meint es so langsam gut mit uns, wenn heute Abend die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn antritt. Damit dies auch zu einem schönen Ereignis statt zu ei- nem Malheur wird, haben wir euch als DRK-Kreisverband Ravensburg ein paar Tipps aufgelistet. Die Platzverteilung Wenn du weißt, wie viele Gäste du erwarten kannst, soll- test du darauf achten, ausreichend Sitzgelegenheiten parat zu haben. Ein Spiel dauert schließlich mindestens 90 Minuten, und nicht jeder kann oder will über die kom- plette Dauer in deinem Garten stehen. Wenn du keine Garnituren kaufen möchtest, kannst du dir welche aus- leihen. Bedenke bei deinen Sitzgelegenheiten auch, dass das Wetter dir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Am besten sorgst du mit einem stabilen Pavillon vor. Dieser bietet sich auch an, wenn das Wetter schön bleibt, da er auch als Sonnenschutz gut zu gebrauchen ist. Die richtige Verpflegung fürs heimische Public Viewing Zur Fußballparty im Garten darf natürlich eins nicht feh- len: Leckeres Essen frisch vom Grill. Damit deine Geträn- ke schön kühl bleiben bietet sich es an einen Eimer mit kaltem Wasser oder Eiswürfeln, ein Kinderplanschbecken oder die klassische Kühlbox bereit zu stellen Keinen Streit mit den Nachbarn vom Zaun brechen Generell gilt auch während einer EM: Die Nachtruhe dau- ert von 22 bis 6 Uhr. Um Streitigkeiten mit deinen Nach- barn zu vermeiden, musst du also trotz Fußballeuphorie die Lautstärke unten halten. Es empfiehlt sich auch, wie bei jeder Gartenfeier, die Nachbarn vorzuwarnen. Und wenn deine Nachbarn ohnehin selbst sportbegeistert ist, kannst du sie vielleicht auch mit auf dein Public Viewing einladen. Die Technik Die Technik ist das Herzstück des Public Viewings. Nichts ist schlimmer, als dass das Public Viewing zu einer Handy Viewing wird weil die Technik versagt oder nicht genügend Leistung erbringt. Um dies Vorzubeugen haben wir hier paar kleine Tipps für euch: Der Beamer sollte eine hohe Lichtleistung haben damit man selbst bei Tageslicht, jedes EM-Spiel genießen kann. Angebracht wäre eine Leistung ab 2.500 Lumen. Bei der Leinwand ist es wichtig das er einen lichtverstär- kenden Effekt hat für eine optimale Lichtqualität. Beim Gain-Faktor sollte man darauf achten das dieser bei 1,0 oder 1,1 liegt. Auf Zecken im Garten achten Zu all dem gehört auch Gartenbeleuchtung, Receiver/ Laptop, Lautsprecher und die richtige Verkabelung. Bei all der Technik sollte man darauf achten, dass sie nicht Nass wird, falls das Wetter nicht mitspielen sollte. Und wenn man im Garten war, macht es ggf. auch Sinn sich und die Kinder abschließend kurz auf Zecken abzusuchen, so der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Katamaran kehrt zum regulären Fahrplan zurück Binnen 52 Minuten über den See. Das geht nun auch wieder am Abend. Die Reederei kehrt nach einer Wo- che Sonderfahrplan am Abend zum regulären Fahr- plan zurück. Das ging schnell: letztes Wochenende hatte die Kata- maran-Reederei noch darüber informiert, dass der Kat am Abend langsamer fährt und anderen Anfahrtszeiten folgt. Der Grund seinerzeit: die Schnellschiffe mussten große Treibholz-Felder auf dem See umfahren. Aufgrund des gesunkenen Wasserpegels können die Schnellschif- fe ab sofort wieder zur gewohnten Fahrgeschwindigkeit von 32 Stundenkilometer zurückkehren. Damit gilt auch bei den Spätfahrten am Freitag und Samstag wieder der reguläre Fahrplan. Für Katamaranfahrer heißt das: alles wieder wie gewohnt. Der Katamaran verkehrt tagsüber stündlich und bringt seine Fahrgäste binnen 52 Minuten über den See. An Frei- tagen und Samstagen bietet die Reederei während der Sommermonate zudem einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Die Abendfahrten starten ab dieser Woche wieder nach Regelfahrplan: ab Friedrichshafen um 20 Uhr und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abendfahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 Euro. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 Euro, und das Familienticket für zwei Erwach- sene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 Euro. Damit fah- ren Kat-Fahrer mit dem 14 Uhr Ticket bis zu 30 Prozent günstiger. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Henrietta und Jolinchen bringen mehr als 700 Kinder zum Lachen AOK zu Gast auf der Landesgartenschau in Wangen: Mit dem AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ide- enfabrik“ und dem AOK-Puppentheater „Jolinchens Seereise“ Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn sie al- len Beteiligten Spaß macht. Henrietta und Jolinchen ha- ben mehr als 700 Kindergarten- und Grundschulkindern auf der Landesgartenschau in Wangen spielerisch Ge- sundheitsthemen vermittelt - es wurde viel gelacht und viel gelernt. Mit dabei war die Grundschule im Ebnet, die Grundschule Schomburg Primisweiler, die Grundschule Neuravensburg, die Grundschule Neukirch, die Grund- schule Heimenkirch, die Gemeinschaftsschule Wangen und die Martinstor- schule in Wangen. Auch zahlreiche Kindergärten aus Wangen und Niederwangen sind gekommen: Der Kin- dergarten St. Antonius, der Kindergarten St. Franziskus, der Kindergarten St. Michael, die Kindertagesstätte Haid, der Evangelischer Kindergarten Arche Noah und die Kita Am Gottesacker. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ideen- fabrik“ für Grundschulkinder erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhal- tigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Ausgewo- gene Ernährung, ausreichend Bewegung und seelisches Wohlbefinden sind drei wichtige Säulen für die gesunde Entwicklung von Kindern. Mit „Henrietta & Co.“ möchte die AOK dazu beitragen, allen Kindern die Möglichkeit hierzu zu geben“, so Birgit Sorg, Präventionsfachkraft bei der AOK Bodensee-Oberschwaben. In dem rund 25-minüti- gen Puppentheaterstück für Kindergartenkinder wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“- Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“ für Kindergärten. Interesse geweckt? Das Programm „Henrietta & Co.“ und die Theaterstücke zu Themen wie Ernährung, Bewegung, psychische Gesund- heit und Nachhaltigkeit geben hierzu wichtige Impulse in der frühkindlichen Erziehung. Mithilfe des kostenlosen didaktischen Materials können sich die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und die Lehrkräfte in den Grundschulen im Nachgang das Wissen vertiefen und dadurch nachhaltig im Bewusstsein der Kinder ver- ankern. Das Kindergartenprogramm JolinchenKids ist modular und sehr flexibel aufgebaut. Die Schulungen und das Begleitmaterial dazu können ebenfalls über die AOK angefragt und kostenfrei bezogen werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder www.aok.de/jolinchenkids oder direkt bei Birgit Sorg: Telefon 0711 6525-17762, E-Mail birgit.sorg@bw.aok.de. Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben versichert rund 239.000 Menschen im Land. Weitere Informationen online unter www.aok.de/bw und unter www.aok.de/pp/bw Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. Juli 2024 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2024 erfolgreich beendet – 19.562 zurückgelegte Kilometer und 87 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 19.562 Kilometer von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narren- zunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Kilometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.100 km und 14 Radelnden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehen- den QR-Code zu finden. Im Rahmen der Stadtradeln-Aktion wurden drei Touren vom Radsportverein Baindt angeboten: Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die ers- te Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wetter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurück- gelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Bei der Familientour am Samstag, den 22. Juni 2024 konnten aufgrund des schlech- ten Wetters keine Teilnehmenden gefunden werden. Bei der letzten Tour am Freitag, den 28. Juni 2024 starteten sechs Radelnde in Richtung Bad Schussenried. Aufgrund eines Gewitters musste eine halbstündige Pause in Otter- schwang eingelegt werden, bevor die Tour wieder fortgesetzt werden konnte. Belohnt wurden die Radelnden nach 60 km mit ei- nem sonnigen Abschluss in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Wir bedanken uns herzlich bei allen akti- ven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem be- danken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Beispielhaftes Engagement – Sehbehinderte Schülerin setzt sich für Spendenkampagne ein Die 16-jährige Celina Sigg unterstützte durch den Verkauf von selbstgebastelten Tieren die Spen- denkampagne „Rettet das Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt. Die hochgradig sehbehinderte Celina Sigg steuerte der Spen- denkampagne „Bädle Baindt“ durch den Verkauf von selbstge- bastelten Tieren über 100 Euro bei. Bild: Stefanie Keppeler Celina Sigg sitzt strahlend in der Cafe- teria des SBBZ Sehen in Baindt. Ihre lockigen Haare hat sie zu einem hohen Dutt hochgebunden. In ihren Händen hält die 16-Jährige zwei von ihr gebas- telte Tiere – eine Katze und eine Maus. „Ich habe die Tiere aus Klopapierrollen gemacht. Um die Rollen habe ich Fäden gewickelt. Für die Augen habe ich Wa- ckelaugen benutzt“, erzählt sie stolz. Für die Schülerin der Hauptschulstufe des SBBZ Sehen in Baindt ist diese Bastelei eine enorme Leistung, denn Celina ist hochgradig sehbehindert. Ihre Sehleis- tung liegt bei etwa fünf Prozent. Ihr Kontrastsehen ist stark reduziert, zu- dem sind ihre visuellen räumlichen Fä- higkeiten eingeschränkt. Celina ist erhöht blendeempfindlich und ihre Gesichtswahrnehmung ist gestört. Feinarbeiten wie die Tier-Basteleien stellen für die 16-Jährige eine große Herausforderung dar. „Ich habe mich arg angestrengt. Es ist für mich nicht leicht, solche kleinen Dinge mit den Händen zu machen“, er- klärt sie selbstbewusst. Insgesamt 30 Katzen und Mäuse hat Celina über drei Tage hinweg hergestellt, mit dem Ziel, diese dann am 5. Mai beim großen Fest im Klosterhof Baindt „meet & see“ an Gäste auf Spen- denbasis zu verkaufen. Über 100 Euro habe sie eingenommen, berichtet sie stolz. Den Erlös hat sie der Spendenkampagne „Bädle Bavindt“ zukommen lassen, die im Zuge des Festes ge- startet ist. Das Therapiebad, auch als „Bädle“ bekannt, steht nämlich vor einer ungewissen Zukunft. Es ist sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die über 40 Jahre alte Technik des Bades versagt. Es gibt für die alte Technik keine Ersatzteile mehr, was letztendlich eine Stilllegung des Bädles bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Für Menschen mit Sinnesbehinderung und komplexen Mehrfachbehinderungen stelle das Bad jedoch ein unerlässliches Angebot dar und werde für die therapeutische Unterstützung der Menschen dringend benötigt. Das Bädle sei ein Ort der Förderung, Entspannung, Heilung und Geborgenheit. „Wir hoffen, dass es uns durch die Spendenkampagne mög- lich wird, unser Bädle zu sanieren. Ein solches Therapiebad vor Ort zu haben, ist absolut schützenswert und wir werden alles unternehmen, um es erhalten zu können“, so Dr. Marcus Adrian. Celina ist mit einem großartigen Beispiel vorangegangen. Vorbild für andere zu sein, anderen Menschen Mut zu machen und sich zu engagieren, das ist Celina äußerst wichtig. „Ich will meinen Mitschülern zeigen, dass sie auch etwas bewegen können, trotz Behinderung. Macht das Beste daraus, ihr schafft das!“, meint die 16-Jährige voller Elan. Sie freue sich, dass sie durch den Erlös der verkauften Basteleien einen Beitrag zur Spendenkam- pagne leisten konnte, denn das Bädle bedeute ihr und ihren Mitschülern viel. „Das Bad muss bleiben!“, sagt sie mit fester Stimme. Sie wünsche sich, dass viele Menschen ihrem Beispiel folgen, helfen und mit Spenden zur Rettung des Therapiebades beitragen werden. Mehr erfahren zum Projekt und direkt spenden unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 09. Juli 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail u.frank@baindt.de. Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Hochwasser: Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde haben beim letzten Stark- und Dauerregen gut funktioniert. Die fertiggestellte bauliche Maßnah- me im Bühl ist die erste abgeschlossene Hochwas- serschutzmaßnahme im Landkreis, die auf Grundlage eines Konzeptes zum Starkregenrisikomanagement erstellt wurde. • Landesturnfest: Das Landesturnfest wurde in Baindt erfolgreich durchgeführt, wenn es auch sehr schade war, dass auf Grund der Unwetterereignisse abgebro- chen werden musste. Dieses tolle Fest war nur mit Hilfe aus der Bevölkerung und der ortsansässigen Vereine möglich, denen an dieser Stelle ein besonderer Dank gilt. • KfW-Förderung: Die Gemeinde hat einen Förderan- trag gestellt und dieser wurde bewilligt. Somit erhalten wir eine Klimaschutzförderung in Höhe von 80% der Kosten. Gefördert wird z.B. die Pflanzung von Bäumen bei der Baumaßnahme „Neugestaltung Ortsmitte“. • Werbebanner: Nach dem Dorffest wird das Werbe- banner am Ortseingang entfernt, da es nicht mehr stabil und sicher ist. Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen sowie der Medientechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Tischlerarbeiten wird an die Schrei- nerei Bucher GmbH&Co.KG aus Owingen zum Auf- tragswert von 239.109,68 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für WC-Trennwände wird an die Firma Cato GmbH& Co.KG aus Ummendorf zum Auftrags- wert von 16.810,74 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für Interaktiven Displays wird an die Firma Bellgardt Medientechnnik Vertriebs-GmbH aus Me- ckenbeuren zum Auftragswert von 75.981,50 € brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die analogen Tafeln wird an die Firma VKT Video Kommunikation GmbH aus Pfullingen zum Auftragswert von 24.633,00 € brutto vergeben. 5. Der Auftrag für die Erweiterung des Netzwerkes wird an die Firma all for IT aus Bad Saulgau zum Auftrags- wert von 41.630,96 € brutto vergeben. Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ab- weichung von den geforderten Doppelparkern aus der Baugenehmigung und die Zustimmung zum Stellplatz- schlüssel der Landesbauordnung (LBO) gemäß der Tek- tur wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, An- nabergstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Malerarbeiten werden an die Firma Maler Novak GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 15.786,38 € vergeben. Die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe werden an die Stahlbau Butscher GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 16.362,50 € vergeben. Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde- verwaltung Baindt wird beauftragt, die obenstehenden Reinigungsleistungen, für vier Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr, in Form eines Werkvertrages auszuschreiben und den Auftrag nach Prüfung und Wer- tung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabekriterien beinhalten neben dem Preis auch Qualitätssicherung, Personal- und Umweltkonzept. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2023 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.05.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Streichung einer örtlichen Bauvorschrift und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung be- schlossen. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Jahresab- schluss 2023 der Gemeinde Baindt sowie dem Jahres- abschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wurde zugestimmt. Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings nach der Maisteuerschätzung zur Kenntnis. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. Anfragen und Verschiedenes - Kommunalwahl: Die letzte Gemeinderatssitzung in der jetzigen Zusammensetzung findet am 16. Juli statt. In dieser Sitzung werden die Ehrungen vorgenommen und die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder verab- schiedet. Am 17. September findet die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums statt. - Waldspielplatz: Auf Nachfrage eines Gemeinderates informiert Bürgermeisterin Rürup, dass sie im Austausch mit dem Planungsbüro steht und nach wie vor an einer Umsetzung in diesem Jahr festgehalten wird. - Thumbstraße: Es kam die Frage auf, ob die Vorgehens- weise der Eigentümer abgestimmt ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies bestätigt. - Buszeiten Marsweiler: Die seit ca. zwei Jahren verän- derten Buszeiten in Marsweiler am Abend resultieren aus einer nächtlichen 30er-Zone in Weingarten. Die dort verlorene Zeit wird so wieder aufgeholt. - Sportplatz: Das Gutachten bezüglich des Zustandes des Sportplatzes wird bei einem Vorort-Termin besprochen und erörtert. Dann erfolgt eine Information im Gremium. - Wertstoffhof: Das Erscheinungsbild wurde bemän- gelt. Ein anderer Standort ist jedoch nicht angedacht, da dieser von Seiten des Landkreises nicht finanziert werden würde. Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Sommerferien stehen kurz bevor und mit ihnen die Gelegenheit, gemeinsam unvergessliche Abenteuer zu erleben! Das Baindter Ferienprogramm ist wieder da, vollgepackt mit spannenden Aktivitäten wie Kanufahren, aufregenden Expeditionen durch Baindt und einer Fülle von sportlichen Herausforderungen. In diesem Jahr setzen wir erneut auf die bequeme On- line-Anmeldung! Wir nutzen die moderne Plattform „nu- pian“, die es euren Eltern ermöglicht, euch schnell und unkompliziert anzumelden. Diese bewährte Methode er- leichtert nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern erspart auch lästige Warteschlangen am Anmeldetag. Am Dienstag, den 16. Juli 2024, wird das Programm freige- schaltet und eure Eltern können euch anmelden! Weitere Informationen zum Nupian-Programm sowie eine Über- sicht aller Aktivitäten findet ihr im nächsten Amtsblatt und in den örtlichen Schulen und Kindergärten. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag,06. Juli und Sonntag, 07. Juli 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Juli 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 07. Juli 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 19. Juni 2024 feierte Herr Eberhard Thoma sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup er- hielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Juli 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Zur Informationi Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024,je- weils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 09.07.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Juli - 14. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Römer 12,12 Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Zita Maurer, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor Dienstag, 09. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 10. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 11. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 12. Juli 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegheim Selige Irmgard Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest - ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei Regen- wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kir- che statt Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Frei- tag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halb- jahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. STERNWALLWAHRT ZUR GUTEN BETH 6.Juli 2024 „Lass uns lebendige Steine sein – hoffnungsvoll in die Zukunft gehen“ Liebe Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt in Baienfurt, liebe Kirchengemeinde St.Johannes Baptist in Baindt, wir laden Sie ganz herzlich ein, an der Sternwallfahrt zur Guten Beth nach Reute teilzunehmen. Leider können wir die Pilgerroute nicht wie in der Zeit vor Corona, von Baienfurt und Baindt aus starten. Im Flyer sind diese beiden Orte jedoch genannt. Es gibt alternativ die Möglichkeit für Sie, von umliegen- den Orten aus nach Reute mitzupilgern: s.Flyer www. kloster-reute.de 07.00 Uhr Weingarten Basilika / Hauptportal Kirche 09:00 Uhr Mochenwangen / Kirche 09.00 Uhr Bergatreute / Kirche Alle Routen werden thematisch begleitet mit Gebet, Be- sinnung, und Zeit miteinander in der Natur. Mitbringen: • Vesper und Getränke für Unterwegs • Sonnenschutz • Gute Schuhe • Mückenschutz Anmeldung: Pfarramt Reute Tel.: 07524/1248 E-Mail: KathPfarramt.Reute@drs.de Programm bei der Ankunft am Kloster Reute: 13:15 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Segen mit der Reliquie der Guten Beth Anschließend: Begegnung auf dem Klosterberg 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr: freie Angebote Für Kinder: Spiele im Klostergarten Für Jugendliche: Spielebus der mobilen Jugendseelsorge Für Erwachsene: Führung im Kräutergarten Führung Aussegnungshalle und Friedhof Führung Klos- terbaustelle 16:00 Uhr Finale 16:30 Uhr Busfahrt nach Aulendorf / Bahnhof 16:30 Uhr Busfahrt nach Bad Waldsee / Bahnhof Linienbus nach RV Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Som- merfest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll- Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43,1) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 10. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. Juli 19.00 Uhr Anmeldeabend Konfirmation, -20.00 Uhr Baienfurt Ev. Gemeindehaus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 20.00 - Baienfurt Ur-Geschichte, 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Gedanken zum Wochenspruch Der ermutigende Wochen- spruch begegnet uns gern bei Taufen, oder auch als Zuspruch nach der Feier des Abendmahls. Doch wir sollten dabei nie vergessen, an wen er ur- sprünglich gerichtet ist: An Jakob, dem Gott den neuen Namen „Israel“ gege- ben hat. Wir haben Israel so viel zu verdanken – unser Herr Jesus Christus selbst stammt aus diesem Volk. In Zeiten, in denen sich Menschen, wegen ihrer Zuge- hörigkeit zum Judentum in der Öffentlichkeit aus Angst vor Übergriffen verstecken müssen, gilt es deshalb ganz entschieden gegen jede Form von Antisemitismus ein- zutreten. Das „Fürchte dich nicht!“, das in der Berufung und Befrei- ung durch Gott begründet ist, gilt jedem Menschen und soll im Alltag erfahrbar werden – auch und besonders für die Ersten, an die diese Worte gerichtet waren, unse- re älteren Geschwister im Glauben aus dem Volk Israel. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. Die Abende können auch ein- zeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Anmeldeabend zur Konfirmation 2025 Du besuchst im Schuljahr 2024/25 die 8. Klasse und interessierst dich für die Konfir- mation im nächsten Jahr? – Dann komm mit deinen Eltern vorbei zum Anmeldeabend am Donnerstag, 11. Juli um 19.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt! – Dort gibt’s alle Infos zur Konfi-Zeit & den Anmeldebogen. Rückfragen? – Dann melde dich doch einfach im Pfarr- büro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail bei martin. schoeberl@elkw.de. ACHTUNG: Frauenkreis am MITT- WOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich la- den wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreati- ves Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 08.07. Birgit Schwartz- Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 09.09. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am ver- gangenen Wochenende um die Punkte: KIDsCup: Bezirkssstaffel TC Altshausen – TC Baindt 1:5 Am Mittwoch, 26.06.2024 hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das zweite Auswärtsspiel der Saison. Diese Woche waren die Kinder beim TC Altshausen zu Gast. In einem spannenden Match mit sehenswerten Ballwechseln setzte sich Cedric (3:5, 2:4) durch und holte auch diese Woche wieder einen Punkt für unsere Mannschaft. Jakob muss- te den ersten Satz 4:0 abgeben, konnte aber dann im zweiten Satz das Match drehen und sich 2:4 durchsetzen und es kam zum Match-Tiebreak. Jakob und sein Geg- ner kämpften beide um die Punkte; am Ende konnte sich Jakob aber mit 8:10 durchsetzen. Auch Lenny (4:1, 4:0) lie- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ferte sich in seinem Match mit seiner Gegnerin sehr span- nende Ballwechsel und hatte gute Chancen zu punkten, musste sich aber trotzdem geschlagen geben. Im vierten Einzel der Begegnung konnte sich Elias (1:4, 1:4) deutlich durchsetzen und damit einen weiteren Punkt für Baindt sichern. Nach einer kurzen Pause ging es in die beiden Doppelbegegnungen: Elias und Lenny (1:4, 1:4) konnten das Match dominieren, sich gut durchsetzen und zeigten dabei auch schönes Fairplay. Cedric und Jakob (2:4, 5:3, 8:10) verloren den ersten Satz, kämpften sich zurück ins Match und konnten sich schließlich im Matchtiebreak in einer durchgängig sehr spannenden und umkämpften Begegnung gegen ihre ebenfalls stark spielenden Gegner behaupten. Zum Abschluss wurde auch in Altshausen in fröhlicher Runde zusammen gegessen und der gemeinsame Nach- mittag beendet. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute/Mochenwangen 0:6 Gegen die sehr starken Gegner war auch mit vollem Ein- satz nicht viel zu holen. Alle Einzel und Doppel wurden von den Gästen gewonnen. Christiane, Vincent, Rafael und Jonathan haben alles gegeben und weitere Erfah- rungen gesammelt, die sie in den weiteren Spielen in Er- folge umsetzen wollen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Altshausen – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag bestritten wir unsere vorletz- te Begegnung in Altshausen bei über 30°C Sommerhitze. Wie Johannes Neubauer musste auch Tim Pantoffelmann trotz Tiebreak im ersten Satz nach zwei Sätzen seinem Gegner gratulieren. Das enge Match von Marian Dorn endete schließlich ebenfalls mit einem positiven Ergebnis für Altshausen. Besonders spannend verlief das Einzel von Laurin Wösle gegen Altshausens Nummer 1. Nach verlo- renem ersten Satz ging es im zweiten in den nervenauf- reibenden Tiebreak, den am Ende leider der Gegner für sich entscheiden konnte. Nach diesem fatalen Rückstand konnten die Altshausener auch das Einserdoppel gegen Tim Pantoffelmann und Silja Amm für sich entscheiden, während Johannes Neubauer und Marian Dorn sich ei- nen spannenden Kampf mit ihren Gegnern lieferten. Doch auch dieses Spiel konnten die Gegner für sich entschei- den. Das letzte Spiel der Saison findet nächste Woche zu Hause gegen die SG Baienfurt statt. Damen 40: Staffelliga TA TV Merklingen – TC Baindt 2:4 Dieses Wochenende mussten wir eine weite Reise antre- ten. Es ging nach Merklingen. Am bisher heißesten Tag des Jahres waren die Einzel schon einmal sehr schweiß- treibend. Marion musste sich leider einer sehr starken Gegnerin geschlagen geben. Steffi und Evelyn gewan- nen dafür sehr deutlich. Aber Silvi machte es spannend. Nach klar verlorenem ersten Satz drehte sie das Spiel und konnte im erreichten MatchTiebreak für uns den 3. Punkt sichern. Klasse! Nun brauchten wir noch ein Doppel. Silvi und Marion erkämpften dann diesen 4. Punkt und somit war es nicht tragisch, dass Steffi und Evelyn ihr Spiel ab- gaben. Zweiter Sieg in diesem Jahr. Nun haben wir erst einmal ein Wochenende spielfrei bevor es dann mit zwei weiteren Begegnungen in die Endphase der Saison geht. Damen 60: Staffelliga Tennisklub SSV Ulm 1846 – TC Baindt 3:3 Knapper kann ein Sieg nicht ausfallen: 3:3 Matches/7:7 Sätze/54:50 Spiele Eine 3:1-Führung nach den Einzeln reichte uns fast nicht zum Sieg. Obwohl wir in den Doppeln nochmals alles gaben, mussten wir beide Punkte unseren Gegnerinnen überlassen. Umso glücklicher waren wir, als wir in der Endabrechnung trotzdem als Sieger nach Hause fuhren. Gekämpft haben: Sibylle, Cordula, Andrea und Conny Herren: Kreisklasse 2 TC Bad Waldsee 2 – TC Baindt 2:7 Am vergangenen Sonntag reisten wir, die Herren, zu un- serem ersten Auswärtsspiel zum TC Bad Waldsee. Auf Platz 1 spielte Lars Fernsemer, der in seinem zweiten Einzel für den TC Baindt, seinen ersten Sieg einfahren konnte. Max Schäfer, der auf Platz 2 spielte, musste sein Match im MTB leider abgeben. Unsere Nummer 3 am vergan- genen Sonntag, Aaron Schäfer, gewann sein Einzel sou- verän in 2 Sätzen. Auch David Schäfer (Platz 4) und Jannis Wösle (Platz 5) konnten ihre Einzel sicher nach Hause bringen. Auf Platz 6 spielte Tim Raubald. Nachdem er den ersten Satz ab- geben musste und im zweiten Satz beim Spielstand von 2:5 gegen ihn, 5 Match-Bälle abwehrte, konnte er die- sen Satz noch mit 7:5 gewinnen. Leider verlor auch er im MTB. Somit stand es nach den Einzel 4:2 für uns. Nun galt es mindestens ein Doppel zu gewinnen.Nach einer Tak- tik-Besprechung stellten wir wie folgt auf: Doppel 1 Lars und Tim, Doppel 2 Max und Jannis, Doppel 3 Aaron und DavidAlle 3 Doppel zeigten sich von ihrer besten Seite, und gewannen diese. Mit dem zweiten Saison-Sieg fuhren wir gut gelaunt zurück. Kommenden Sonntag schlagen die Herren des TC Baindt in Schlier auf. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Allmendingen 3:6 Ohne Dorffestmusik, nach einer bescheidenen Trainings- woche und krankheits-geschwächt traten wir die Partie gegen den Favoriten aus Allmendingen an. Stefan und Lars konnten ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak be- zwingen. Die weiteren Einzel von Philipp N., Ralf, Christian und Christoph gingen nach ausgeglichenen Matches lei- der alle an die Gäste. Bei diesem Zwischenstand mussten wir alle drei Doppel gewinnen. Mit der gewählten Doppel- aufstellung waren alle Doppel hart umkämpft und lange ergebnisoffen, jedoch konnte am Ende nur Doppel 1 mit Philipp B. und Ralf einen weiteren Sieg holen. Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Kisslegg 0:6 Wie erwartet hatten wir gegen durchweg starke Gegner aus Kisslegg nichts zu bestellen. Trotz großen Einsatzes aller Kameraden, konnten wir gegen diese Übermacht nichts gewinnen. Weder im Einzel noch im Doppel konn- ten wir einen Satzgewinn verbuchen und somit ging diese Begegnung klar und deutlich mit 0:6 an unsere Gäste. Im Anschlss beim bewährten Herren 40 – Menü und einem geselligen Miteinander mit unseren tollen Gästen aus Kiss- legg beendeten wir unseren bereits letzten Heimspieltag in Baindt. Weiter geht es noch auswärts gegen Tettnang und Wangen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Sascha Wösle, MichaelTrotzki und Andi Bosch. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TA TSG Söflingen 2:7 So knapp können Sieg und Niederlage zusammenliegen. Immer wieder eine spannende Begegnung zwischen uns und unseren Gästen aus Söflingen. Die Einzel konnten diesmal unsere Gäste relativ klar für sich entscheiden. Nur Stefan und Gerhard konnten uns jeweils einen Punkt sichern. Nach den Einzeln stand es 2:4. Nun galt es die Doppelpaarungen gut aufzustellen. Bei hochsommerli- chen Temperaturen nahmen wir den Kampf an und be- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gannen alle sehr solide. Unser Plan schien aufzugehen. Jede Doppelpaarung gewann den ersten Satz. Leider mussten dann alle den zweiten Satz abgeben und es ging jeweils ins Match-Tie-Break. Unglaublich aber wahr behielten unsere Gäste die besseren Nerven. Wir führten im MTB alle „relativ klar“ und mussten diesen aber jeweils in Doppel eins und zwei mit 8:10 und im Doppel drei mit 9:11 unseren Gästen überlassen. Statt 5:4 stand es nun 2:7. Wahnsinn! Das war wirklich eine Hitzeschlacht, mit besserem Ausgang für unsere Gäste. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Wolfi, 2. Stefan/Volker, 3. Gerhard/Josef. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 3:1 Im Nachbarschaftsderby gegen Baienfurt konnte sich der Gastgeber souverän durchsetzen. In Runde 1 gewannen E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich ihre Doppel in jeweils 2. Sätzen. In der 2.Runde mussten sich E.Feurle/H.Mar- schner nach einem umkämpften Spiel knapp geschla- gen geben. W.Graf/J.Spöri siegten in ihrem Doppel ohne einmal in ernste Gefahr zu geraten. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TA SV Burgrieden – TC Baindt 2:2 Mit dem letzten Aufgebot fuhren unsere Herren 70 nach Burgrieden, die mit der gleichen Mannschaft zusätzlich in der Oberligastaffel starten. Ulli Spille und Georg Gössner harmonierten gut miteinander und erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:3 die 1:0 Führung. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mussten sich nach über 2 Stunden in einem hart umkämpften Match mit 3:6, 6:2 und 8:10 zum Spielstand 1:1 geschlagen geben. In der zweiten Doppel- runde gingen Gerhard Zinser und Lothar Braun gegen ein LK starkes Doppelduo mit 5:7 und 0:6 als Verlierer vom Platz. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille behielten nach über zwei Stunden aufreibendem Spiel mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und stellten das Spielergebnis auf 2:2. Durch einen mehr gewonnenen Satz ging der TC Baindt als Sieger gegen die TA SV Burgrieden vom Platz. Vorschau Samstag, 6.7.: Junioren U18 – SG Baienfurt Tennis Damen 60 – TC Tettnang TA SV Horgenzell – Herren 50/1 Sonntag, 7.7.: TC Schlier-Unterankenreute – Herren Herren 30 – TA TSV FH-Fischbach Montag, 8.7.: TC Hohentengen – Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 – SG Aulendorf Tennis Mittwoch, 10.7.: TA SC Staig – Herren 65 Freitag, 12.7.: TA SV Aichstetten – Junioren U15 Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trainings haben wir am 28.06.2024 wieder eine Gürtel- prüfung in Baindt abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstvertei- digung und Wettkampf geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainerin Verena Pfau Prüfer Alfred Manthei Gürtel Weiß-gelb Hyvönen Oskar, Hirth Lucia, Dreher Jule Gürtel Gelb Yildiz Mehmet, Buchmüller Ida, Frommann Emilia Gürtel gelb-grün Angele Jonas, Weiß Eric Gürtel Blau Walter Kimberly Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Info-Abend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in ei- ner Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am 11.07.2024 um 18.30 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail Adresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjäh- rigen Hauptversammlung, am Mittwoch, 10.07.2024, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Anregungen, Verschiedenes, Termine Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Zum Start in unsere Sommerpause gibt es im Anschluß wieder einen tollen Eisbecher der Eisdiele „la dolce vita“ Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Theresa Henzler konnte mit ihrem Pferd Bonne Diamond bei den Reiter- tagen in Bergatreute zwei Siege mit nach Hause nehmen. Sie siegte im Dressurwettbewerb der Klasse E und Klasse A . Herzlichen Glückwunsch an Theresa! Anna Tratzyk konnte mit Sisko über die Wertungsprüfung Stilgelände-Wettbewerb in der PSK Meisterschaft Vielsei- tigkeit U18 den 2. Platz erreichen. Zwei Siege für Theresa und Bonne Diamond Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Blutfreitag in Bad Wurzach am 12. Juli 2024 Auch dieses Jahr werden die Baindter Blutreiterinnen und Blutreiter in stattlicher Anzahl an der Reiterprozession zu Ehren der Heilig-Blut-Reliquie von Bad Wurzach teilnehmen. Sehr erfreulich ist wiederum das große Interesse unserer Jugendlichen. Dieses Jahr sind wir in der 2. Abteilung mit der Nummer 55 eingeteilt. Quartier und Treffpunkt für unsere Gruppe ist wie ge- wohnt auf dem Hof der Familie Zweifel in Untergreut an der Straße Richtung Aitrach. Der Abritt dort ist auf 7.00 Uhr angesetzt. „Herz Jesu,, König und Mittelpunkt aller Herzen - Mit die- sen Worten lädt der Festgast Abt Vinzenz Wohlwend von der Abtei Wettingen-Mehrerau Pilger und Blutreiter nach Bad Wurzach ein. Am Mittwoch, 26. Juni 2024 versammelten wir uns im Bi- schof-Sproll-Saal zur Vorbereitung und zur Anmeldung. Höhepunkt dieser Versammlung war die Ehrung zweier Blutreiter für 10 malige Teilnahme an der Reiterprozessi- on in Bad Wurzach. Gruppenführer Berthold Steinhauser konnte bereits dem Jugendlichen Simon Elbs sowie Ro- land Oelhaf im Namen der Gruppe danke sagen für die Treue und die Jubiläumsmedaillen überreichen - siehe Bild. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24, 07.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Neue Bilder vom Kunstkreis Mitglieder vom Kunstkreis bringen mit ihren neuen Bilder Urlaubsstimmung ins Rathaus. Lassen Sie sich inspirieren für die anstehenden Ferien. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir fahren mit dem Bus über Meersburg zur Birnau. Nach Besichtigung der Klosterkir- che wandern wir über Seefeld zum „Jammer nich“. Nach dem Einkehren geht es zum Bahnhof Uhldin- gen-Mühlhofen und von dort aus wieder heimwärts. Treffpunkt: Donnerstag 11.07.2024 um 9.15 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gesamtwanderzeit 1 1/2 Stunden. Fahrpreis 7,00 Euro für Mitglieder. Mitbringen: nach Bedarf kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke. Anmeldung bis 09.07.2024 unter Tel. 0751/93442 oder E-Mail: vehe-bergmann@t-online.de. Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein ei- genes Ticket hat. Gäste sind willkommen! Von Zussdorf auf den Höchsten Von Zussdorf aus wandern wir steil bergauf (ca. 15 Min.) über Latten zum Höchsten und zurück nach Zussdorf. Treffpunkt: Sonntag 14.07.2024 um 09.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16 Uhr. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 11 km, 250 hm. Fahrpreis 5,40 Euro für Mitglieder (PKW Fahrgemein- schaften) Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Anmeldung ab 10.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Welfentreffen 09.07.2024 um 18 Uhr Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, wir treffen uns ganz zwanglos im Biergarten beim Fest- zelt des Welfenfestes. Treffpunkt: Dienstag 09.07.2024 um 18.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Ansprechpartnerin: Wally Knoll, keine Anmeldung erfor- derlich. Mitbringen: Kleingeld für Speisen und Getränke Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Verbandsvorstand vom VdK OV Weingarten ist am 22.Juni 2024 ge- schlossen zurückgetreten. Wir wün- schen dem Verband auf weiterem Weg viel Erfolg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreisverband in Ravensburg, Parkstr.25, Telefon: 0751-7696210 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Samstags kostenlos mit Bus und Bahn nach Ravensburg Ab dem 6. Juli ist immer samstags die Fahrt im öffentli- chen Nahverkehr innerhalb der Stadttarifzone Ravens- burg-Weingarten kostenlos. Das gilt für die Stadt- und Regionalbusse ebenso wie für die Züge der Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der samstägliche Aus- flug nach Ravensburg zum Einkaufen und Genießen ist künftig also zum Nulltarif gesichert. Die Stadtzone reicht im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grün- kraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB zählt von Niederbiegen bis Oberzell dazu. Eine genaue Darstellung liefert der Zonenplan des bodo-Verkehrsverbunds unter www.bodo.de. Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt ei- nen digitalen Fahrschein – erhältlich in der twsMobilApp und in der neuen bodo-App, die in Kürze erscheint. Inha- ber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus. Eine Berechnung der Fahrt findet dann nicht statt. Der kostenlose Fahrschein ist nicht auf Papier erhältlich, und somit auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Dass man selbst für kostenloses Fahren ein Ticket benö- tigt, begründet sich in der Notwendigkeit einer fundier- ten Fahrgast-Statistik zu Abrechnungszwecken. Denn die Kosten für den Nulltarif übernimmt die Stadt Ravensburg. Damit will sie zur guten Erreichbarkeit, Belebung und Stär- kung der Innenstadt beitragen und den Einzelhandel so- wie die Gastronomie unterstützen. Der neue Nulltarif löst das bisher ebenfalls samstags gültige Ein-Euro-Ticket im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab. Im Dezember 2023 hatte der Ravensburger Gemeinde- rat beschlossen, ab 2024 die erste Stunde Parken in der Marienplatz-Tiefgarage kostenlos anzubieten und auch beim Busfahren in der Stadtzone samstags einen Null-Eu- ro-Tarif einzuführen. Bis das kostenlose Fahren im Nah- verkehr möglich wurde, waren eine Reihe von Gesprächen mit verschiedenen Partnern nötig. „Unsere Innenstadt soll lebendig bleiben. Garant dafür sind unser Einzelhandel und die Gastronomie. Eine gute Erreichbarkeit unserer Innenstadt ist uns wichtig. Des- halb ist neben der ersten kostenlosen Parkstunde in der Marienplatztiefgarage auch der zweite Baustein dafür von großer Bedeutung: nämlich, dass der Stadtbus, die Regionalbusse und die BOB am Haupteinkaufstag die Menschen zum Nulltarif nach Ravensburg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp. Info: Allen, die eher selten die Busse und Bahnen des bo- do-Verkehrsverbunds nutzen und keine Abo-Fahrschei- ne besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) eine bodo-eCard. Auch wer kein Smartphone nutzt, kann mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. Samstags wird innerhalb der Stadt- zone der Nulltarif gebucht, ansonsten werden derzeit 25 Prozent Nachlass auf den Preis eines Einzelfahrscheins gewährt, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Bestellen kann man die eCard zum Beispiel unter www.bodo-ecard. de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus Kreis Ravensburg - Erstmalig im Europäischen Sozial- fonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Or- ganisationen und Unternehmen ist noch bis zum 31. Juli 2024 möglich. Alle weiteren Informationen sind im För- deraufruf auf der ESF-Webseite sowie unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds zu finden. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@ rv.de. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit ho- hem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESFVerwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Ziel- gruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzie- rungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behin- dertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 25.06.2024 Seite 2 ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Be- kämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millio- nen Euro für ESF-PlusMaßnahmen zur Verfügung. Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samts Ravensburg am 17. Juli Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt am Mittwoch, 17. Juli alle Inter- essierten zur traditionellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Folgendes Programm ist geplant: Beginn der Veranstal- tung ist um 9:30 Uhr auf dem Bio-Betrieb der Familie Vollmer in Aichstetten, Ottmannshofer Weg 5. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch den stellvertretenden Amtsleiter Norbert Böhringer präsentieren Klaus und Josef Voll- mer ihren Stallneubau, welcher durch das hohe Shed- dach mit Kassetteneindeckung und großem Lichtgiebel beeindruckt. Ab 11:30 öffnet der Bioland-Betrieb von Hans-Peter Mai- er in Leutkirch-Wuchzenhofen, Allmishofen 48 die Tore. Zu besichtigen ist der neue Kälber- und Rindermaststall (EIP-Projekt LÄND-KALB) mit Tiefstreu, innenliegenden Laufhöfen und Einstreuroboter. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Maier statt. Nachmittags gegen 14 Uhr wird die Erweiterung des Milchviehstalles von Raimund Kresser in Argenbühl, Enkenhofen 24 besichtigt. Das Gebäude bietet nun Platz für 125 Tiere mit AMS und passt sich ideal ins Gelände ein durch den abgewinkelten Futtertisch. Zudem stellt sich das neue Beratungsteam Tierwohl des RP Tü- bingen vor, vertreten durch Dr. Miriam Knauer und Felix Hezel. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Spielend eröffnen! Bauernhof-Erlebnisspielplatz im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg wird am Sonntag, 07. Juli eröffnet Der erste und ganz neue Spielplatz auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu Oberschwaben Wolfegg bietet hochwertige Spielgeräte aus Robinie und Lärche, darunter ein Klettertraktor und Heuwagen, eine vielseitig nutzbare Indoor-Spielscheune, Klettersteine mit „Räu- berloch“ zum Verstecken und viel Platz zum Toben. Um- setzbar war das Projekt nur durch die Unterstützung des Förderprogramms ‚Weiterkommen!‘ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg und durch eine großzügige Spende der Kreissparkasse Ravensburg. Die Eröffnung wird im Beisein zahlreicher Beteiligter und Ehrengäste, darunter viele Wolfegger Familien, stattfin- den. Landrat Harald Sievers, Bürgermeister Peter Müller und Dr. Tanja Kreutzer werden den Spielplatz offiziell um 13 Uhr eröffnen. Ab 10 Uhr bieten die Museumsmitarbeiter/innen ein bun- tes Mitmachprogramm rund um das Spielplatzareal an. Unter anderem gibt es eine „Vorführung Steckenpferd her- stellen“ und zahlreiche museumspädagogische Aktionen wie„Rasseln bauen“, „Wolle waschen, kardieren und spin- nen“, Kinderschminken und Geschichtenerzählen. Auch das Handmelken können die Kinder unter fachkundiger Anleitung selber ausprobieren. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: „Im Anschluss an die feierliche Eröffnung ab 13 Uhr darf der neue Spielplatz dann fleißig von unseren klei- nen Gästen getestet werden“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer. Die Museumsleiterin erläutert die Planung und Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war klar, dass der Spiel- platz mitten im Museumsgelände entstehen soll“, erklärt Dr. Tanja Kreutzer. „Er bietet nun einen Aktionsraum, in dem Kinder ihrem Bewegungs- und Entdeckungsdrang auch mal freien Lauf lassen können. Im Zuge des Voran- schreitens der Inklusion im Museum, insbesondere beim Hof Beck, wurde der Spielplatz so gestaltet, dass er so- wohl die Inhalte des Museums (Leben und Spielen auf dem Bauernhof) aufgreift als auch die Inklusion fördert.“ In Zukunft sollen noch weitere Spielmöglichkeiten hin- zukommen, darunter eine „Saukuhle“ mit Wasser- und Sandspiel für Kleinkinder, weitere Balancier- und Klette- relemente sowie ein „kultiger“ Milchpilz, der Mitte nächsten Jahres eröffnet wird. Das Projekt wurde von der Firma Hochkant GmbH realisiert. Der Spielplatz ist für Kinder aller Altersgruppen mit und ohne Handicap konzipiert. Ziel ist es, gemeinsames Spie- len zu fördern und Toleranz zu stärken. Die Spielgeräte sind so gestaltet, dass sie von allen Kindern genutzt wer- den können. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wolfegger Anwohner/innen haben am Eröffnungstag kostenfreien Eintritt. Die Veranstaltung findet ohne Vor- anmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Infor- mationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: bis 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3,00 € I Er- mäßigt: 3,00 € I Große Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine Familien-Tageskarte: 8,50 € Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Über Jahrhunderte fristete der Mensch in Oberschwaben ein karges Leben. Fast unberührt lag die karge Moorland- schaft „im Schatten der geschichtlichen Ereignisse“, bis die Industrialisierung die Landschaft in kurzer Zeit immer stärker veränderte. Vorher gab es weniger Veränderun- gen, von denen wir erst in letzter Zeit Interessantes erfah- ren. Die historischen Zeugnisse sind spärlich und weisen nur auf sprunghafte Fortschritte hin. Dafür weist unsere großräumige Landschaft auch heute noch wesentliche Besonderheiten auf, besonders, wenn wir sie bei Föhn betrachten. Die scheinbar nahen Alpen helfen unserer Vorstellungskraft, die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Veränderungen grob zu rekonstruieren. Natürlich lohnt es immer im kurzen Exkurs noch weiter zurück zu fragen. Wichtiger aber sind die persönlichen Kontakte mit den Pflanzen und Tieren in unseren Lebens- räumen. Sie stoßen scheinbar unwesentliche Fragen an. „Wie konnte ein kleines unscheinbares Torfmoos nicht nur seinen unmittelbaren Standort, sondern auch seinen Lebensraum, ja unser Weltklima beeinflussen?“ Sie wer- den staunen, wie die Moore mehr Kohlenstoffdioxid bin- den können, als der Luftverkehr in die Atmosphäre bläst. Bitte an Regen- und Mückenschutz denken.Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ startet im Herbst – weiterführen- de Schulen können sich jetzt bewerben Kreis Ravensburg - Das Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben bietet für alle weiterführenden Schu- len im Herbst das innovative Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ an. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 9). Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich die Fahrt- kosten sind selbst zu tragen. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmel- deschluss ist der 27. September 2024. Über fünf Wochen lernen die Teilnehmenden an fünf Fortbildungstagen (18. und 24. Oktober; 06., 11. und 20. November) die vier Dimensionen der nachhaltigen Er- nährung (Gesundheit, Ökologie, Ökonomie, Soziologie) kennen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen wie „Warum sollte ich nachhaltig essen und trin- ken?“, „Wie ernähre ich mich nachhaltig?“ und „Was heißt eigentlich nachhaltig?“. Als Botschafter für eine nachhaltige Ernährung lernen die Jugendlichen mehr über die Herkunft unserer Le- bensmittel, über Lebensmittel aus fairem Handel, Ver- meidung von Lebensmittelverschwendung und Verpa- ckungsmüll sowie über die gemeinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Neben den fachlichen Zielen werden auch persönliche Kompetenzen gefördert. Die Schüler- mentorinnen und Schülermentoren lernen schrittweise eigenverantwortlich Projekte an ihrer Schule umzuset- zen. Ihre Erfahrungen und das Erlernte geben sie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter und gestalten so den Schulalltag aktiv mit. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen zum Schülermentorenprogramm sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748- 6430). Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 22. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg – Die Ravensburger Standorte des Landratsamts bleiben am Montag, 22. Juli ganztägig geschlossen. Die anderen Standorte im Landkreis Ra- vensburg sind geöffnet. Was sonst noch interessiert Renten steigen um 4,57 Prozent Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rent- nerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Brut- torente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im drit- ten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjah- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berech- net? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Erste Hilfe Tipps zum public viewing während der Fußball-EM Damit das Fußballfest auf den Fanmeilen und andern- orts ein Vergnügen bleibt, gibt das DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Hinweise zum Umgang mit Alkohol bei hochsommerlichen Temperaturen. Tipp 1: Maß halten „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist besonders bei Übermüdung, Hitze und bestehendem Flüssigkeitsmangel groß. Im Extremfall kann eine Alkohol- vergiftung zu Bewusstlosigkeit, Schock und Atemstillstand führen“, so DRK-Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Wer anfängt zu lallen oder unsicher zu gehen, sollte un- bedingt eine Alkoholpause einlegen. Tipp 2: Hitze und Alkohol: Auf Flüssigkeitsmangel ach- ten „Unser Körper benötigt pro Tag durchschnittlich zwei Li- ter alkoholfreie Flüssigkeit. Um den Flüssigkeitshaushalt an langen und heißen Tagen auszugleichen, ist Trinken also ein Muss. Bei großer Hitze empfehlen wir, zusätzlich zwei bis drei Liter zu trinken“, so Richter. Erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel können z.B. Kreislaufbeschwer- den oder Kopfschmerzen sein. Muskelkrämpfe beson- ders in den Beinen oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps kündigen einen Hitzenotfall an. Alkoholkonsum stellt, bei Jung und Alt, einen Gefährdungsfaktor dar, da er durch vermehrte Ausscheidung zu gesteigerten Flüssigkeitsver- lusten führt. Bei Hitze verschärft sich das Problem, denn es wird zusätzlich noch mehr Flüssigkeit durch Schwitzen ausgeschieden. Tipp 3: Hilflosen helfen: Raus aus der Menge! Wer einen stark alkoholisierten Fan oder ein Hitzeopfer antrifft, muss unbedingt helfen. Für sie gilt: Raus aus der Menge! Bei Flüssigkeitsmangel und einem Hitzenotfall können gekühlte, elektrolythaltige Getränke wie Apfel- saftschorle helfen die Notsignale des Körpers zu mildern. Durch das Öffnen überflüssiger oder beengender Klei- dung sollte ein Wärmestau verhindert werden. Dass sich Menschen mit Hitzeproblemen in kühle, schattige Räume begeben sollten, ist selbstverständlich. Für zusätzliche Kühlung sorgen kalte Umschläge und das Zufächeln von Luft. Opfer eines übermäßigen Alkoholgenusses sollten an einen kühlen Ort gebracht und beobachtet werden. Verbessert sich die Situation nicht und kommt es zu einer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinstrübungen oder gar zur Bewusstlosigkeit, sollte man den Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. Fußballfans können sich auf vielen Fanmeilen in Oberschwaben direkt an die Hilfsstationen des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. wenden. Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutra- len Hebesätze - Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Han- deln auf Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zen- tralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die He- besätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tap- pen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 be- zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregis- ter aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mitt- lerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grund- steuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneut- ral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium. „Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneut- ralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deut- lich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommu- ne von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebe- satz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städ- te und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuer- last mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchs- te Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nach- bessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch An- passungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteu- er vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwert- steuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Würt- temberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Regionale Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeiti- ge Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Beauf- tragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Ulm erneut auf. In Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Ein- blick in die Auswirkungen von Augen-krankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglichkeiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegende Angehörige, ehrenamtlich En- gagierte und Beratungsdienste. Alle Interessierten sind willkommen. Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, gro- ßer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungs- saal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Mit einem Ferienjob die Kasse aufbessern Was junge Menschen als Minijobber zu beachten haben Ende Juli 2024 starten in Baden-Württemberg die Som- mer- und Semesterferien. Viele Schülerinnen und Schü- ler oder Studierende wollen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Minijob. Die jungen Menschen haben beim Minijob die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Stundenzahl nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, erste Arbeitserfahrung zu sammeln und wertvolle Fähigkeiten zu erlernen. Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze Bei Minijobs wird grundsätzlich zwischen zwei Arten un- terschieden: Zum einen gibt es Minijobs mit einer Ver- dienstgrenze von 538 Euro monatlich und zum anderen kurzfristige Minijobs ohne Verdienstgrenze, dafür aber zeitlich begrenzt. Für einen Ferienjob, der nur wenige Wochen lang und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, bietet sich der kurz- fristige Minijob an. Hier ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Begrenzt ist der kurzfristige Minijob von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Er ist sozialversicherungs- frei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbe- schränkung. Minijob mit Verdienstgrenze Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden kön- nen, kann auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausge- übt werden. Bei diesem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Er kann dafür dauerhaft aus- geübt werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenver- sicherung, denn Minijobs mit Verdienstgrenze unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Die Menschen im Minijob haben die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von dieser Rentenversicherungspflicht können sie sich jeder- zeit befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung. Weitere Informationen rund um das Thema Minijobs gibt es auf www.minijob-zentrale.de Minijob mit Ver- dienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung Dauer Keine zeitliche Be- grenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitsta- ge. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gele- gentlich. Verdienst- grenze Aktuell durch- schnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienst- grenze. Beiträge Arbeitge- berinnen und Arbeit- geber Grundsätzlich Pauschalbeträ- ge zur Kran- ken- und Renten- versicherung und Umlagen. Indivi- dueller Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung. Keine Sozialversi- cherungs-beiträge, grundsätzlich nur Umlagen. Individueller Bei- trag zur gesetzli- chen Unfallversi- cherung. Beiträge Arbeitneh- merinnen und Arbeit- nehmer Beiträge zur Ren- tenversicherung; Befreiung mög- lich. Keine Beiträge. Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder in- dividuell nach der Lohnsteuerklas- se der Arbeitneh- merin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauscha- len Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeit- nehmers. Quelle: Minijob-Zentrale; Stand: Juni 2024 Die neuen AOK- Gesundheitsangebote sind da Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Herbst und Winter 2024 bietet die AOK Boden- see-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kursprogramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechs- lung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, erklärt Mar- kus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesund- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 heitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch unter 0711 6525- 46641 oder online unter www.aok.de/bw/gesundheits- kurse möglich. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen, u.v.m. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Am Mehlsack, Juli 2024 - Mit großer Freude und emotionalen Momenten fand kürzlich der feierliche Abschluss des Projekts „Was man schreibt, bleibt!“ im Haus Am Mehlsack statt. Das innova- tive Erinnerungsbuch-Projekt, initiiert und geleitet von der Literatur- und Medienwissenschaftlerin Tatjana Schmidt, bot Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehö- rigen die einzigartige Möglichkeit, ihre Lebensgeschichten und Erinnerungen festzuhalten. Die feierliche Übergabe der fertigen Erinnerungsbücher fand in einem herzlichen Rahmen in der Einrichtung mit der Einrichtungsleitung Claudia Weber, sowie der Leitung des Betreuungsteam Ulrike Rapp statt. Unterstützt durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg im Rahmen ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘, erstreckte sich das Projekt über sechs Wochen. In wöchentlichen Sitzungen wurden Er- lebnisse, Anekdoten und Gedanken der Teilnehmenden auf Papier gebracht. Das Projekt zielte nicht nur auf die Bewahrung von Erinnerungen ab, sondern förderte auch die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Bewohnenden und ihren Angehörigen. Die Teilnehmenden und ihre Angehörigen versammelten sich, um die persönlichen Geschichten zu feiern, welche in den vergangenen Wochen entstanden waren. „Es war eine wunderbare Gelegenheit, meine Geschichte festzuhal- ten und sie mit anderen zu teilen“, so eine der Teilneh- merinnen. Eine Angehörige äußerte sich bewegt: „Dieses Projekt war unglaublich wertvoll für uns. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Projekte gäbe.“ Tatjana Schmidt sowie die Einrichtungsleitung Claudia Weber bedankten sich bei allen Teilnehmenden für ihr Engagement und bei der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Un- terstützung. Das Erinnerungsbuch-Projekt hat gezeigt, wie wichtig das Teilen von Erinnerungen sein kann, ins- besondere für Menschen mit kognitiven Veränderungen und ihre Angehörigen. Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Seestraße 26- 28 | 88214 Ravensburg | 0751 8807 146 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Jobs4you“ – Berufe erleben auf der LGS Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstaltet unter dem Motto „jobs4you - Berufe erleben“ gemeinsam mit der Landesgartenschau 2024 GmbH und der Stadt Wangen ein besonderes Event. Am 11. und 12. Juli, jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, haben Schülerinnen und Schü- ler sowie deren Eltern, aber natürlich auch alle anderen Interessier-ten die Gelegenheit, auf dem Gelände der Lan- desgartenschau Berufs-orientierung mal ganz anders zu erleben. Rund 55 Betriebe, Innungen und Organisationen machen die Berufswelt und die vielfältigen Ausbil-dungs- möglichkeiten in der Region greif- und erlebbar. „Die Akti- onstage sind eine Premiere, alle Beteiligten betreten da- mit Neuland in Sachen Berufsorientierung. Viele Schulen haben ihr Kommen zugesagt, nun hoffen wir nur noch auf gutes Wetter.“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Wangens Oberbürgermeister Michael Lang ergänzt: „Ich danke der Agentur für Arbeit und den vielen Betrieben aus Wangen und der Region für ihr großartiges Engagement auf der Landesgartenschau. Ich freue mich na-türlich sehr, dass sich die Stadt Wangen auch in die- sem Rahmen als attraktiver Arbeitgeber vorstellen kann.“ Die Ausstellenden aus Handwerk, Industrie, Verwaltung, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft, Gastro- nomie und Handel bieten den Besucherinnen und Besu- chern Berufsorientierung zum Anfassen. Dabei werden die Weitläufigkeit des Geländes und das große Platzangebot genutzt, sodass Mit-machaktionen durchgeführt werden können und besondere „berufsbezogene Ausstellungs- stücke“ wie zum Beispiel ein Kran, eine Hebebühne und Großgerät zum Einsatz kommen werden. Zur Abrundung des Informationsange-bots werden auf dem Gelände des Berufsschulzentrums Wangen die Erlebnis-Lern-Trucks DISCOVER INDUSTRY, GASTROMOBIL und M + E (Me- tall- und Elektro) vor Ort sein. Am 11. Juli findet ferner ab 17 Uhr ein kostenfreier Elterinformationsabend zum The- ma Berufswahl im Berufsschulzentrum Wan-gen statt. Als besonderes Highlight wird Oberbürgermeister Micha- el Lang am zweiten Veranstaltungstag einen Einblick in seinen Berufsalltag geben und die Stadt Wangen als Ar- beitgeber vorstellen. Auch die Agentur für Arbeit selbst präsentiert sich als Ausbildungsbetrieb im Bereich „Sport- park“. Außerdem steht die Berufsberatung jungen Men- schen während der gesamten Veranstaltung vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler inspirieren und ihnen berufliche Wege und Pers- pektiven aufzeigen“, so Simon Weber, Geschäftsstellen- leiter der Agentur für Arbeit Wangen. Aktionstage „jobs4you“ auf dem Gelände der Landes- gartenschau - Berufsorientierung mal anders 11. und 12. Juli 2024 von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schulen ein Eintrittsbändchen sichern und erhalten so an beiden Tagen freien Eintritt auf das Gelände der Landesgarten- schau. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. 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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Juli 2024 Nummer 28 Das Baindter Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher schon sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engage- ments vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Werft einen Blick auf die Angebote – es ist bestimmt etwas dabei, das ihr interessant, spannend, lustig oder einfach cool findet. Probiert es einfach aus! Auch in diesem Jahr wird es keine gedruckte Broschüre für das Ferienprogramm ge- ben! Wir nutzen die Plattform "nupian", über die ihr euch ganz einfach und bequem online mit wenigen Klicks anmelden könnt. Eine Vorschau auf die diesjährigen Veran- staltungen findet ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 16. Juli 2024 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern kön- nen Euch anmelden. Über den QR-Code gehts zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 N r N am e O rt D atum A lter G ebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KW S 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 D en W ildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 W ir basteln unsere eigenen H obby-H orses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Fam ilie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcam p Klosterw iese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 W aldabenteuer W ald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (G rünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerw ehr Feuerw ehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 m it Kindern kochen, in de M ühle G aststätte "zur M ühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzm oosbach W eg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Ö schw eg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches G em eindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 m it Kindern kochen, in der M ühle G aststätte "zur M ühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte - Arbeiten in der Mühlstraße In dieser Woche beginnen die Rückbauarbeiten im Be- reich der Mühlstraße – Höhe Gaststätte zur Mühle. Diese dienen zur Vorbereitung für die anstehende Vergröße- rung des Sulzmoosbaches, um nächste Woche die Spund- wände einsetzen zu können. Entlang der Mühlstraße kann man in der nächsten Zeit nur zu Fuß gehen. Wir bitten Radfahrer/innen abzusteigen. Parallel wird vor der Apo- theke/Bäckerei weitergearbeitet. Ziel ist es, diesen Bereich so schnell wie möglich wieder zu pflastern. Weiter werden die Buswartehäuschen der barrierefreien Bushaltestellen in dieser Woche geliefert und aufgestellt. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Service für Hundebesitzer - Hundetoiletten Rund 180 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hun- dekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis und können Beschwerden, sowie heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ge- sundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, be- steht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztie- re, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hin- terlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsor- gen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten auf- gestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baien- furt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Einen Übersichtsplan der Standorte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.Baindt.de. Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plas- tiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygieni- schen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: • Dichtringe im WC-Spülkasten • Überdruckventile an Warmwasseranlagen • Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schup- pens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkel- stall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbe- trieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Tierarzt Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Juli 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 14. Juli 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag! Am 29. Juni 2024 feierte Frau Helga Bayer ihren 80. Geburtstag im Kreise ihrer Lieben und bei bester Gesundheit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gratuliert Bürgermeisterin Simone Rürup der Jubilarin sehr herzlich und wünscht alles erdenklich Gute, viel Glück und Gesundheit. Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juli 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Vorschulausflug in den Kleintierzoo In den letzten Wochen als Kindergarten- kinder durften unser Vorschüler der Son- nen- und Regenbogengruppe einen erlebnisreichen Vor- mittag im Kleintierzoo in Ravensburg verbringen. Bei sonnigem Wetter ging unsere Reise schon früh mor- gens mit dem Bus nach Ravensburg los. Nach unserem Fußmarsch durch das verkehrsreiche Ra- vensburg haben wir uns zunächst mit unserem mitge- brachten Vesper gestärkt, um dann im Anschluss voller Tatendrang das Gelände zu erkunden. Sehr beeindruckt waren wir bei unserem Rundgang von dem Waschbären, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 der sich aus nächster Nähe beobachten ließ, sowie die Pfauen, die zur Freude von uns allen ein Rad schlugen. Ein Magnet war auch der Hase, der inmitten einer Hüh- nerschar lebt und ein Erlebnis war es beim Füttern der Ziegen deren Zunge zu spüren. Leider verging die Zeit wie im Flug und wir mussten uns glücklich und etwas erschöpft auf den Heimweg begeben. Kindergarten St. Martin Sommerfest als große Fußballparty Unser Kindergarten feierte am 28. Juni sein Sommerfest im Zeichen der Fuß- ball-Europameisterschaft. Viele Kinder- gartenkinder, ihre Eltern und Geschwis- ter und auch das Kindergarten-Personal trafen sich mit Trikot im großen Garten. Begleitet mit Trommelschlägen und Rasseln von Krip- penkindern und einigen Kindergartenkindern zogen die “Kleinen“- Fußballfans mit ihren selbstgebastelten Fah- nen ein. Danach führten die Vorschüler allen vor, was man beim Fußballspiel beachtet, z.B. wie sieht die Fuß- ballspieler-Ausrüstung aus und welche Regeln gibt es während dem Fußballspiel. Auch ein Torschuss wurde gezeigt. Zum Schluss tanzten alle zu dem Lied „Lasst uns heute Freunde sein“. Nach dem kräftigen Applaus der Eltern ging es mit der Party richtig los. Viele Stationen im Garten und in den Räumlichkeiten des Kindergartens boten an den beste- henden Fußballfieber der EM weiter zu spüren. Zum Bei- spiel konnte jeder selbst der Fußballspieler sein und das Runde ins Eckige schießen. Oder man versuchte sein Glück beim Tischkicker. Ganz beliebt war die Schmink- und Tattoostation bei den Kindern. Zwischen dem Bewältigen einzelner Stationen konnten sich die Familien an dem reichhaltigen Buffet stärken. Um die Hitze leichter ertragen zu können, hat der Elternbeirat Getränke und Eis besorgt. Vielen Dank dafür! Es war ein sehr schöner Nachmittag! Hiermit bedanken wir uns bei allen Familien, die für das Gelingen unseres Sommerfestes beigetragen haben! Schön, dass Ihr da wart! Ponyhof als Abschiedsgeschenk In der letzten Juniwoche bekamen unsere Kinder für den unteren Garten ein neues Spielgerät. Es ist ein Holz- häuschen als Ponyhof und ist das Abschiedsgeschenk aller Vorschulkinder und ihren Familien. Finanziert wur- de es von den Vorschuleltern, durch den regelmäßigen Kuchenverkauf der Vorschüler und Unterstützung der Elternbeiratskasse. Aufgebaut wurde der Ponyhof von einigen Eltern der Vor- schüler. Den Untergrund hat die Familie Dreher gemacht. Sie schenkte auch die daraufgelegten Pflastersteine. In Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Innere des Häuschens wurde als Erinnerung eine Tafel mit den Handabdrücken und Namen jedes Vorschülers angebracht. An unserem Sommerfest wurde es offiziell mit einem Richtbaum und Richtspruch von den Eltern der Vorschü- ler bekanntgegeben. Im Namen aller Kinder bedanken wir uns für dieses tol- le Geschenk. Die Kinder treffen sich gerne hier mit ihren Freunden und es entstehen schöne Spielideen. Waldorfkindergarten Das Fest der schönen Kinder, der bunten Blumen, des Feuers und der roten Früchte Lange mussten die Kinder, Familien und Erzie- her des Waldorfkindergartens bangen. Würde das Wetter diesmal gnädig sein, wird das von allen so heiß geliebte Johannifest stattfinden können oder muss es noch einmal verschoben werden ... oder am Ende gar ganz ausfallen? Doch tatsächlich lichteten sich rechtzeitig die Wolken. DieSonne kam heraus und strahlte mit den Kindern um die Wette. Schön waren sie, die Johannikinder. Festlich gekleidet, mit duftenden, bunten Blumen im Haar und begleitet von Eltern, Geschwistern und Freunden kamen sie zum Tanz. Die Tänze hätten noch eine Ewigkeit wei- tergehen können, wäre es nach den Kindern gegangen, den Erwachsenen allerdings ging bei den sommerlichen Temperaturen da schon eher die Luft aus. Und außerdem lockte das Johannifeuer, welches bereits brannte und die älteren Kinder wussten genau, was sie nun erwartete. So machten sie sich innerlich stark, um den mutigen Sprung über das Feuer zu wagen. Begleitet mit den Worten:„Ich spring übers Feuer und werde ein Neuer“, trauten sich große, aber auch kleine Kinder zum Sprung anzusetzen. Erleichterung und Stolz lag in den Gesichtern, als diese Aufgabe gemeistert war. Hungrig und vor allem durstig drängten anschließend alle zum farbenprächtigen Buffet. Rote Früchte, köstliche Leckereien, erfrischende Getränke wohin man blicken konnte. Und schön hergerichtete schattige Plätzchen, an denen man sich gemütlich niederlassen konnte, gab es auch für alle reichlich. Mit dem Klang der Festglocke wurden nach dieser wohl- verdienten Stärkung die Spielstationen eröffnet. Am Schilfbrunnen war, von allen unbemerkt, der Froschkö- nig eingezogen und lockte zum Spiel mit seiner goldenen Kugel. Am Wasserstein galt es freche Fischlein zu angeln. Im Sandkasten funkelte eine riesig große Schatzburg mit den Kinderaugen um die Wette, denn schließlich waren in ihrem Inneren lauter Edelsteine verborgen und warteten nur darauf von emsigen Kinderhänden ans Tageslicht geholt zu werden. Die mit Wasser gefüllten Zinkwannen boten so manchem Kind willkommene Abkühlung wäh- rend rundherum Riesenseifenblasen durch die Sommer- luft schwebten. Auch das Johannifeuer flackerte weiter vor sich hin und röstete nun leckeres Stockbrot. Getanzt, gesprungen, gestärkt, gespielt, geplanscht, ge- plaudert und gelacht, so verging der Festnachmittag lei- der wieder viel zu schnell und mit dem Sommer im Her- zen, gingen die schönen aber auch redlich müden Kinder schließlich glücklich mit ihren Begleitern nach Hause. Zur Informationi Was die Seele erlebt in schwerer Krankheit und beim Sterben Sterben ist eine Entwicklung, die sich auf körperlicher, seelischer, geistiger und spiritueller Ebene abspielt. An diesem Abend wollen wir uns dem annähern, welche seelische Arbeit Menschen in schwerer Krankheit auf ih- rem Weg leisten. Wie können wir sie dabei gut begleiten und dabei auch auf spiritueller Ebene für sie da sein? Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 18.07.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Maja Batarilo, Hannah Beihl, Sofia Geiger, Lars Hegele, Laura Kurz, Lucas Till. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Juli - 21. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Meister Eckhart Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest ökumenischer Got- tesdienst auf dem Marktplatz, bei Regenwet- ter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt Dienstag, 16. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 17. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 18. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 19. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommer- fest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbei- ten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Montag, 15. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe mit Sommer- abschluss, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 18. Juli 20.00 Uhr- 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichten, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 19. Juli 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 21. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Das Leben ist kompliziert und wir Men- schen suchen nach Antworten, die wir begreifen. Kein Wunder, dass es Maß und Mitte in diesen herausfordernden Tagen schwer haben, in denen wir ein Überangebot an einfachen Antworten auf unglaublich komplexe Fragen an- geboten bekommen. Doch weil niemand die Weisheit gepachtet hat, können wir die Herausforderungen nur miteinander meistern. Denn das Miteinander, das Menschen über alle Ausgrenzung hinweg durch Gottes Liebe in Jesus Christus verbindet, gehört zur DNA von Kirche, wie sie von ihrem Erfinder gedacht ist. – Als „Mitbürger der Heiligen“ und „Gottes Hausgenossen“ zu leben, heißt, den Himmel auf der Erde erfahrbar machen. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns das letzte Mal von 20.00-21.00 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Der Abend kann auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Letzter Termin: 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Sanierungsarbeiten im Haus der Kirchli- chen Dienste Trotz Sanierungsarbeiten im Haus der Kirch- lichen Dienste in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen ist die Psychosoziale Beratungsstelle (Suchtberatung) der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bo- densee (OAB) erreichbar. Seit Jahren hat die Suchtberatungsstele der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee ihre Räumlichkeiten in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen. Seit Anfang des Jahres 2024 werden Sanierungsarbeiten im Haus durchgeführt. Durch einen Deckenbruch im zweitem Stockwerk Ende April 2024 wurde deutlich, dass noch umfangreichere Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit der Raumnutzer*innen und Klient*innen zu gewährleisten. Sehr kurzfristig musste daher das Team der Suchtberatungsstelle ihre Räumlichkeiten komplett verlassen. Das Beratungsangebot und die Gruppenangebote wer- den so weit wie möglich in den Außenstellen und in Über- gangsräumlichkeiten aufrechterhalten. Vor Ort sind die Berater*innen leider bis voraussichtlich Ende Juli nicht erreichbar. Zu den gewohnten Öffnungszeiten kann te- lefonisch ein Termin vereinbart werden. Aufgrund der aktuellen Situation werden momentan verstärkt Telefon- und Online-Beratungszeiten angeboten. „Wir bedauern diese Umstände sehr.“, ergänzt Janine Stark, Leiterin der Suchtberatungsstelle, „leider haben wir keinen Einfluss auf dringend notwendige Sanierungsarbeiten. Das Ziel meines Teams und mir ist es, das Beratungsangebot trotz erschwerten Bedingungnen aufrechtzuerhalten“. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Vorbereitungsstart Saison 2024/25 Trotz der kurzfristigen Fußball-Tristes- se durch das Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei der EM 2024, startete der SVB in dieser Woche mit großer Vorfreude in die Vorbereitung auf die neue Saison. Personelle Änderungen erste Mannschaft: Zugänge: Rolf Weiland (Trainer, zuletzt TSV Oberteuringen) Sandro Caltabiano (Mittelfeld und Co-Trainer, TSV Berg II) Max Dingeldey (Torwart, FC Ostrach II) Lukas Zweifel (Abwehr/Mittelfeld, TSV Berg II) Kevin Lang (Mittelfeld, TSV Berg II) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt II) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt II) Abgänge: Jens Rädel (Trainer, pausiert) Michael Gauder (Co-Trainer, TrainerSV Wolfegg) Luca Wetzel (Torwart, Karriereende/SV Baindt II) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Ylber Xhafa (Mittelfeld, SV Weissenau) Daniele D‘Ercole (Mittelfeld, SV Oberzell) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt II) Elion Kelmendi (Mittelfeld/Angriff, FC Lindenberg) Michele Carbone (Angriff, SV Oberzell) Philipp Boenke (Angriff, Karriereende) Johannes Kern (Angriff, Landau West) Vorbereitungsplan erste Mannschaft: Sonntag, 14.07 14.30 Uhr: SV Schmalegg - SV Baindt Samstag, 27.07 17.30 Uhr: SV Baindt - SV Oberzell Dienstag, 30.07 Schussenpokal Gruppenphase in Mol- pertshaus 18.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf 19.05 Uhr: SV Baindt - FV Bad Waldsee K.O.-Spiele bei Weiterkommen am Samstag und Sonntag Samstag, 10.08 1.Runde Bezirkspokal - Gegner noch offen Sonntag, 18.08 15.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt Personelle Änderungen zweite Mannschaft: Zugänge: Daniel „Schulle“ Schmidt (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Frank Senger (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Luca Wetzel (Torwart/Abwehr, SV Baindt) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Jakob Schaffer (Mittelfeld, SG Scheer) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt) Markus Baumgärtner (Angriff, zuletzt SV Weingarten) Abgänge: Erwin „Quacki“ Koscher (Co-Trainer, pausiert) Dennis Hecht (Abwehr, Karriereende) Luca Lauriola (Mittelfeld, Co-Trainer SV Wolfegg) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt) Vorbereitungsplan zweite Mannschaft: Mittwoch, 17.07 19.00 Uhr: TSV Berg II - SV Baindt II Sonntag, 28.07 17.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Mochenwangen/Blitzen- reute II Dienstag, 06.08 19.00 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II Samstag, 10.08 17.00 Uhr: SV Baindt II - TSB Ravensburg II Sonntag, 11.08 15.00 Uhr: SV Baindt II - TSV Oberteuringen Sonntag, 18.08 12.45 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 13. Dachser-Cup - trotz heftigen Regens ein tolles Tur- nier Am vergangenen Wochenende, 06. und 07. Juli 24, fand zum 13. Mal der Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sportgelände “Klosterwiese“ statt. Insgesamt kämpften über 60 Mannschaften der Alters- stufen D-Juniorinnen, D-Junioren, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junioren um die begehrten Medail- len und ab der E auch um Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Am Samstagmorgen starteten wir bei sonnigem Fußball- wetter mit 8 Mannschaften der E2-Junioren. Nach span- nenden Vorrundenspielen setzten sich im Halbfinale der VFB Friedrichshafen gegen TSV Eschach sowie der SV Weingarten gegen die SG Baienfurt durch. Im Finale war dann der VFB Friedichshafen die bessere Mannschaft, die sich mit einem 3:1 den ersten Siegerpokal des Turnierwo- chenendes sicherte. Platzierung E2-Juniorinnen 1. VfB Friedrichshafen 2. SV Weingarten 3. SG Baienfurt 4. TSV Eschach 5. SV Baindt 6. SV Ettenkirch 7. SV Weissenau 8. SV Blitzenreute Mittags setzten dann die E1-Junioren mit 10 Mannschaf- ten den Turniersamstag fort. Nach der Vorrunde stan- den sich Baindt und Schmalegg sowie Weingarten und Ravensburg gegenüber, wo sich Schmalegg und Wein- garten jeweils mit 1:0 durchsetzen. Im kleinen Finale setz- te sich der heimische SV Baindt durch, im Finale der SV Weingarten. Platzierung E1-Junioren 1. SV Weingarten I 2. SV Schmalegg 3. SV Baindt 4. TSB Ravesburg 5. SV Haisterkirch 6. SV Bergatreute 7. TSV Berg 8. SG Baienfurt 9. SV Weingarten II 10. TSV Eschach Am Samstagnachmittag, inzwischen war das Wetter um- geschlagen und es regnete in Strömen, gab es zum Ab- schluss des ersten Tages noch zwei Turniere mit fünf D-Junioren und sechs D-Juniorinnen Mannschaften. Beide Turniere wurden parallel ausgetragen und es spielten jeweils alle Mann- schaften gegeneinander. Bei den Juniorinnen kam es dann noch zu einem Endspiel der beiden Erstplatzierten, wo sich die SGM Baindt/Fronreute gegen den SV Berga- treute mit 3:1 im Elfmeterschießen durchsetzte. Platzierung D-Junioren Platzierung D-Juniorinnen 1. TSV Berg 1. SGM Baindt/Fronreute I 2. SV Bergatreute 2. SV Bergatreute 3. SG Baienfurt I 3. FC Blau Weiß Bellamont 4. SG Baienfurt II 4. TSB Ravensburg 5. SV Baindt 5. SGM Horgenzell/WRZ 6. SGM Baindt/Fronreute II (E-Jun) Am Sonntag traten dann je 10x F1 +F2-Junioren Mann- schaften gegeneinander an, die in vielen Spielen auf vier Feldern den Ball kräftig rollen ließen. Da in der F-Jugend keine Platzierungen ausgespielt werden, gab es am Ende viele Sieger und viele glückliche Gesichter. Teilnehmer F1-Junioren Teilnehmer F2-Junioren 1. SV Baindt I 1. SV Baindt I 2. SV Haisterkirch 2. SV Haisterkirch 3. SV Bolstern 3. SV Bolstern 4. SV Weingarten 4. SV Weingarten 5. SV Horgenzell 5. SV Horgenzell 6. SV Schmalegg 6. TSV Günkraut 7. TSV Grünkraut. 7. TSB Ravensburg 8. TSB Ravensburg 8. SG Baienfurt 9. SV Bergatreute 9. SV Bergatreute 10. SV Baindt II 10. SV Baindt II Am Nachmittag des Sonntags spielten dann die Bambi- nis, die in 22 Teams aus 9 Vereinen jeweils im 3:3 antra- ten und dabei einen Riesenspaß hatten und wo letztlich wieder alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, TSV Berg, SV Ber- gatreute, SV Bolstern, SV Deuchelried, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SV Weingarten, Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es ab der E-Ju- gend jeweils Siegerpokale. Alle Preise wurden wieder gesponsert von unserem langjährigen und treuen Part- ner, der Firma Dachser SE. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb gilt es an dieser Stelle herzlichen Dank zu sagen unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht möglich wäre und der dieses Turnier seit 13 Jahren großzügig unterstützt. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die an beiden Spieltagen bei den D-Juniorinnen, D-Junioren und in den Spielen der E1+E2 etliche Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Ehrenamtliche. Sie alle haben mit- geholfen das Turnier erfolgreich zu gestalten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende waren unsere Mannschaften wieder am Start. Für unsere U12, U18 und die Herren 70 (Doppelrunde) war es bereits der letz- te Spieltag dieser Verbandsrunde. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute-Mochenwangen 5:1 Der geplante letzte Spieltag, am Mittwoch den 3.Juli 2024, musste wegen anhaltendem Regen auf den nächsten Tag verschoben werden. Cederic und Felix S. konnten ihre Spiele gegen Benett und Jule deutlich für sich entschei- den. Obwohl Josefine gute Leistungen erbrachte, musste sie der starken Gegnerin Julia zum Sieg gratulieren. In ei- nem spannenden Spiel begegneten sich Lenny und Felix T. Dies entschied Lenny, durch seine konzentrierte und fokusierte Leistung, erst in einem umkämpften Match- Tie-Break mit einem Endstand von 14:12 für sich. Die an- schließend gespielten Doppel konnten von beiden unserer Mannschaften gewonnen werden, sodass ein deutlicher Endstand von 5:1 für Baindt,erzielt werden konnte. Ge- mütliches Beisammensein und gutes Essen rundete den schönen und fairen Spieltag ab. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TC Wolfegg 5:1 Vergangenen Freitag empfing die U15 bei ihrem letzten Heimspiel der Saison den TC Wolfegg 1. Hochmotiviert starteten die ersten Einzel bereits eine halbe Stunde frü- her, damit alle Matches bis zum Beginn des Deutsch- land-Spieles um 18 Uhr durch sind. Christiane (6:1/6:1), Rafael (6:2/6:0) und Jonathan (6:0/6:4) konnten ihre Ein- zel gewinnen. Maurice traf leider auf einen etwas stärke- ren Gegner und musste sich geschlagen geben (3:6/0:6). Die Uhr immer im Blick gab es nur eine kurze Pause. In den Doppeln traten das eingespielte Team Christiane/Rafa- el und erstmalig Maurice und Jonathan an. Beide Paare siegten! Zum Essen gab es diesmal Fingerfood, so dass jeder pünktlich zum Fußball-Schauen kam! Leider war die DFB-Elf an diesem Tag nicht so erfolgreich wie die U15. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1:5 Zum letzten Spiel der Saison empfingen wir am vergan- genen Samstag die SG Baienfurt. In den Einzeln von Silja Amm und Johannes Neubauer zeigte sich schnell, dass die Baienfurter Gegner überlegen waren. Beide mussten sich leider in zwei Sätzen geschlagen geben, während Marian Dorn ein sehr spannendes und ausgeglichenes Match spielte. Letztendlich musste aber auch er nach ei- nem knappen Tiebreak im 2. Satz seinem Gegner gratulie- ren. Auf Position 1 konnte Tim Pantoffelmann sein Tief im zweiten Satz überwinden und sein Match mit einem klaren 10:3 im Matchtiebreak für sich entscheiden. Nach dem 1:3 Rückstand stellten die Baienfurter ihr unteres Doppel ge- gen Johannes Neubauer und Marian Dorn stark auf und gewannen dieses deutlich. Leider konnte auch das obere Doppel mit Tim Pantoffelmann und Silja Amm nicht ganz mit den Baienfurtern mithalten. Damit endet die Saison für uns auf dem vierten Platz, als Aufsteiger des letzten Jahres sind wir mit diesem Ergebnis durchaus zufrieden. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Tettnang 4:2 Auch dieses Mal lagen wir nach den Einzeln mit 3:1 in Füh- rung. Eigentlich beruhigend, aber doch dachten wir an un- ser Spiel in Ulm, als wir auch mit 3:1 vorne lagen und nur mit einem ganz knappen Sieg nach Hause fuhren. Schnell waren wir uns über unsere Aufstellung einig. Und wieder wurde es spannend: beide Doppel verloren den 1. Satz - beide Doppel gewannen den 2. Satz – also Match-Tiebre- ak! Doppel 1 verlor mit 10:12; Doppel 2 holte mit 10:5 den 4. Punkt. Im Einsatz waren: Sibylle, Co, Andrea, Eve. Herren: Kreisklasse 2 TC Schlier-Unterankenreute – TC Baindt 5:4 Spieltag 3. Heute hieß die Herausforderung TC Schlier-Un- terankenreute. Durch schlechte Wettervorhersagen stand der Spieltag bereits auf der Kippe, doch das Wetter sollte dann ausreichend mitmachen. 8:30 Uhr war der TC Baindt in Wetzisreute bereit für das Spiel. Das Wetter war jedoch noch nicht bereit. Daher starteten die Herren an diesem Tag um 13 Uhr auf 3 Plätzen. Lars Fernsemer, Jannis Wös- le und Julian Bergs durften somit ins Einzel starten. Lars konnte nach einem wackeligen ersten Satz das Spiel je- doch für sich entscheiden (7:5 6:0). Jannis Wösle gewann sein Einzel relativ eindeutig (6:0 6:0). Julian Bergs konnte sein erstes Einzel überhaupt nicht für sich entscheiden, konnte jedoch ein paar Punkte für sich holen (1:6 3:6). Da- nach traten Moritz Lang, David Schäfer und Daniel Gert- ler auf den Platz. Die Konstante (David Schäfer) gewann souverän (6:1 6:2). Moritz Lang (1:6 6:7) und Daniel Gertler (6:2 4:6 6:10) mussten ihr Einzel leider abgeben. Nach ei- nem 3:3 nach den Einzeln mussten mindestens 2 Doppel gewonnen werden. Moritz und David (6:0 6:2) und Jannis und Lars (6:1 6:1) konnten ihre Doppel gewinnen. Julian und Daniel mussten sich (4:6 4:6) geschlagen geben. So- mit gewann Baindt 5:4 den 3. Spieltag. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Fischbach 5:4 Dieses Mal mit Musik vom DachserCup und Dauernie- selregen, aufgrund dessen wir erst ab 11:30 mit den Ein- zeln starten konnten. Anfangs sah es nicht gut aus, da nur Philipp N. seinen Gegner klar beherrschte. Durch viel Einsatz und bärenstarke Nerven konnten Christian und Stefan ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak bezwin- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gen und den 3:3 Zwischenstand herstellen. Die Doppel- strategie ging auf – Philipp B. und Ralf siegten souverän in Doppel 1, Stefan und Philipp N. setzten sich in Doppel 2 nach Anlaufschwierigkeiten am Ende auch souverän durch und Lars und Christian unterlagen nur knapp im Match-Tiebreak. Somit stand am Ende ein 5:4 Sieg fest. Vielen Dank an Marcel fürs Aushelfen und Grillen! Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Wangen – TC Baindt 6:0 In einem vorgezogenen Auswärtsspiel haben wir leider wieder sehr deutlich verloren. Einzig Marc war in seinem Einzel sehr gut dabei, konnte einen Satz für sich verbu- chen, um dann aber doch im MTB knapp zu scheitern. Da wir Gott sei Dank bereits um 10.00 Uhr gestartet hatten, waren wir rechtzeitig vor dem „großen Regen“ mit unseren Matches durch. – Somit konnten wir bei prasselndem Re- gen unter der überdachten Terrasse bei leckerer Pizza und dem ein oder anderen Bier den Tag gemütlich ausklingen lassen. Beim letzten Spiel in Tettnang werden wir noch einmal alles geben. Es spielten für den TC Baindt: Rafael Grabherr, Andi Bosch, Roland Bucher und Marc Egerter. Herren 50/1: Bezirksoberliga TA SV Horgenzell – TC Baindt 2:7 Nach zwei Heimspielen bestritten wir unser viertes Ver- bandsspiel auswärts beim TA SV Horgenzell. Wir be- gannen die Paarungen bei noch gutem Tenniswetter mit 1-2-4. Leider konnte uns nur Stefan einen Punkt sichern. Peter verlor knapp im MTB mit 8:10 und Wolfi leider auch mit 4:10. Danach spielten wir mit 3-5-6 weiter. Volker, Ger- hard und Sascha gewannen klar in zwei Sätzen und hol- ten uns 3 wichtige Punkte. Nach den Einzeln stand es nun 2:4. Eine gute Grundlage für die anschließenden Doppel. Die Wettervorhersage behielt jetzt leider recht. Bevor wir in die Doppel gingen regnete es mal wieder heftig. Die Plätze waren nicht bespielbar. Nach langem Warten und langen Überlegungen, bzw. Gesprächen wegen Spielver- schiebung, entschieden wir uns die Doppel doch bei noch leichtem Regen zu beginnen. Wir trotzten dem Wetter und hielten durch und hatten alle Doppel in zwei Sätzen ge- winnen können (batschnaß). Alle Beteiligten freuten sich nun über eine gewollte „warme“ Dusche. Mit unseren Gast- gebern hatten wir danach noch einen freundschaftlichen Austausch beim Grillen (unter Dach). Herzlichen Dank an Sascha Wösle, der für uns zwei Punkte erkämpfte und uns kurzfristig als Ersatz zu Verfügung stand. Der Sieg heute war ein Wichtiger, da er uns vermutlich den Klassenerhalt sicherte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Sascha Wösle. Doppel: 1. Volker/Wolfi, 2. Peter/Sascha, 3. Stefan/Ger- hard. Herren 65: Oberligastaffel TC Baindt – TA TSG Achstetten 5:1 Mit einem Sieg im zweiten und letzten Heimspiel der Sai- son konnten wir den Anschluss an die Tabellenspitze hal- ten und uns auf den 2.Tabellenplatz verbessern. Von An- fang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zweifel aufkommen. Die Einzel wurden mit 3:1 gewonnen, nur Roland Puk verlor unglück- lich im Match-Tiebreak. Die abschließenden Doppel wur- den von E.Feurle/W.Graf und R.Puk/M.Reich gewonnen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Herren 65: Doppelrunde TC Hohentengen – TC Baindt 0:4 In ihrem vierten Spiel in der Doppelrunde ließen die Baind- ter Herren 65 gegen einen im Schnitt älteren Gegner nichts anbrennen. In Runde 1 gewannen E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich unangefochten. In Runde 2 siegten R.Puk/W.Graf, das Doppel E.Feurle/M.Reich führte klar, ehe der Gegner Mitte des 2.Satzes verletzungsbedingt aufgab. Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf Tennis 3:1 Auch in seinem vierten Verbandsspiel blieb der TC Baindt ungeschlagen und sicherte sich gegen durchweg leis- tungsstarke Gegner die Gruppenmeisterschaft 2024. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erzielten mit einem letztendlich klaren 7:5 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Ulli Spille und Klaus Klumpp unterlagen gegen ein LK-star- kes Doppelduo mit 6:7 und 1:6. In der zweiten Doppelrun- de erhöhten Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp das Gesamtergebnis nach überlegenem Spiel mit 6:3 und 6:1 auf 2:1. Unser Spitzendoppel Willy Fischer und Ulli Spille ließen in einem hochklassigen Spiel mit 6:2 und 6:4 nichts mehr anbrennen und erhöhten zum 3:1 Endstand. An die- ser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Hel- mut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mann- schaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2024 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl mitgesorgt haben. Vorschau Samstag, 13.7.: TC Tettnang – Herren 40 Herren 50/2 – TC Gaisbeuren Damen 40 – SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Bad Schussenried – Herren 50/1 Sonntag, 14.7.: TC Tettnang – Herren TC 1903 Wangen – Herren 30 Montag, 15.7.: Herren 65 – TC Ostrach (Doppelrunde) Mittwoch, 17.7.: TC Leutkirch – Herren 65 Musikverein Baindt Im Juli ist beim MV Baindt noch Eini- ges los Bevor wir uns Ende Juli in unsere wohl- verdiente Sommerpause verabschieden, stehen bei uns noch zwei ganz besondere Highlights an. Am Sonntag, den 14. Juli 2024 dürfen wir ab 14:30 Uhr beim Scheunenfest in Bavendorf spielen. Am Rutenmontag, den 22. Juli 2024 sind wir wieder beim Festumzug mit dabei. Wir freuen uns, wenn wir, sowohl in Bavendorf als auch in Ravensburg am Umzugsweg, das ein oder andere Baindter Gesicht sehen. Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzli- chen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab - Vorab- Einkauf am Freitagabend - statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Hel- feranmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Besuch mit Führung „Landesgartenschau Wangen“ Treffpunkt: Dienstag 16.07.2024 um 8.40 Uhr Charlottenplatz in Weingarten bzw. 09.00 Uhr Bahnhof RV. Fahrpreis für Mitglieder: 23 Euro Kombikarte plus 3 Euro für die zweistündige Führung. Rückkehr/Einkehr: indivi- duell, nach Absprache. Mitnehmen: kleines Vesper, Getränk, bei Bedarf Stöcke. Sollte es am Dienstag regnen wird der Ausflug auf Don- nerstag 18.07.2024 verschoben. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910 (Ansa- getext) Verbindliche Anmeldung bis 15.07.2024 - T. 0151- 12952100. (Anrufbeantworter). Bitte bei Anmeldung mit- teilen ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben 15. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 22.06.2024 veranstalteten wir unser 15. traditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs sowie mit Baind- ter Vereinen/Teams. Es nahmen beim Elfmeterturnier 26 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. 1. FC Roseschorle 2. Die die den deutschen Adler tragen 2 3. Jakob’s Untertanen 4. Die die den deutschen Adler tragen 1 5. LJ Baindt 2 6. Ebnat Süd 1 7. 1. FC Bein-hauer 8. Bohmeier Bomber 9. Glashoch Rangers 10. Kuchen (TV) 11. Die vier bleede drei II aloi 12. Bierbuben 13. NZ Raspler 14. Reichs Clan 15. LJ Baindt 3 16. D Favorit 17. Allgäu Power Karsee 18. Ankenreuter Schlier und Stier 19. Baggerbomber 20. Arminia Bierfehlt 21. Beutelteufel 22. Waldhorn Buaba 23. Die Lümmel im Getümmel 24. Ebnat Süd 2 25. LJ Baindt 1 26. 20riemenclub Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Museumsaufsichten gesucht! Herzstück des Bauernhaus-Museums Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg sind seine historischen Gebäude und Ob- jekte aus dem ländlichen Oberschwaben und dem west- lichen Allgäu. Leider mussten wir in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass nicht alle Besuchenden den historischen Gebäuden und ihren Einrichtungen die notwenige Sorgfalt entge- genbringen, sondern sie – mit oder ohne Absicht – be- schädigen oder mitunter sogar Objekte entwenden. Dem möchten wir in Zukunft an bestimmten Terminen durch eine verstärkte Präsenz von Aufsichtspersonen auf dem Museumsgelände entgegenwirken. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Wer hat Lust, uns an ca. 7 Terminen während des Ferienprogramms und an Fa- miliensamstagen (jeweils 11-17 Uhr) auf ehrenamtlicher Basis beim Schutz unserer Gebäude und Objekte zu un- terstützen? Das sind Ihre Aufgaben: • Während Ihres Einsatzes spazieren Sie über das weit- läufige Gelände und durch bestimmte Museumshäu- ser oder halten sich dauerhaft im „Hof Beck“ auf. • Sie achten auf die Einhaltung der Hausordnung. • Sie weisen unsere Gäste ggf. freundlich aber bestimmt auf Fehlverhalten hin und sind auch Ansprechpartner/ in bei Fragen rund um das Museum. Ihren Einsatz können wir mit einer Pauschale von 500,- Euro vergüten. Sie erhalten ein Museums-T-Shirt, ein Na- mensschild, ein Exemplar unseres Museumsführers sowie eine Einweisung zu unserer Hausordnung. Außerdem er- halten Sie eine kostenlose Saisonkarte. Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine Mail an: info@ bauernhaus-museum.de, oder rufen Sie uns an unter: 07527/9550-0. Wir freuen uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung! Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 14. Juli 2024 Torfabbau im Dornacher Ried Gästeführer: Christoph Kam- merer Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wo Moore sind, wurde auch Torf abgebaut. Christoph Kammerer beleuchtet den Torfabbau im Dornacher Ried. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Ausblick auf die darauffolgende Gästeführung in Fron- reute-Wolpertswende: Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNSECO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben startet am 15. Juli Die Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben richtet sich an Vereine, Ein- richtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen, die Unterstützung bei der Realisierung von geplanten Pro- jekten benötigen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf In- itiativen, Aktionen, Projekten und Maßnahmen, die bisher mangels finanzieller Möglichkeiten nicht realisiert werden können. „gemeinsam mehr“ versteht sich dabei als Hil- fe zur Selbsthilfe. „Wir engagieren uns sehr stark in der Region, deshalb liegen uns insbesondere Aktionen und Projekte am Herzen, die das soziale und nachhaltige En- gagement und die regionale Verbundenheit unserer Bank widerspiegeln“, so Arnold Miller, Vorstandsvorsitzender der Bank. Mitmachen können alle Vereine, Einrichtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen aus dem Ge- schäftsgebiet der Volksbank Bodensee-Oberschwaben, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Die Bewerbungsfrist läuft dabei vom 15. Juli bis zum 30. September 2024. Auf der Website www. vb-bo.de/gemeinsam-mehr nimmt die Bank in diesem Zeitraum die Bewerbungen online an. Im Oktober finden die Prüfung und Auswahl der Bewerbungen durch eine Jury statt. Im November erfolgt die Rückmeldung, ob das Projekt unterstützt wird. Die feierliche Spendenübergabe wird voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen. Kunstausstellung „Das Erbe“ Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung des Förder- vereins UA Hub e.V. Vernissage: 19. Juli 2024, 19 Uhr Laudatio: Förderverein UA Hub e.V. Die Ausstellung „Das Erbe“ wird vom Förderverein UA Hub e.V. mit Unterstützung der Gemeinde Baienfurt or- ganisiert. Gezeigt werden Werke von sechs verschiedenen Künstlerinnen aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Ravensburg leben: Baienfurt, Weingarten, Ravensburg und Aulendorf. In ihrer Ausstellung teilen die Künstlerinnen ihre Erfahrun- gen, ihr kulturelles Erbe und ihre Sicht auf die Welt. Die Besucher können sowohl traditionelle Malereien, wie den Petrykiwka-Stil, als auch moderne Gemälde bewundern. An der Ausstellung nimmt auch eine ukrainische Ausge- zeichnete Meisterin Halyna Tolstaia teil, die sich auf die Kunst des Eiermalens, die sogenannten Pysanky, spezi- alisiert hat. Sie wird 100 verschiedene Eier aus verschie- denen Regionen der Ukraine und Polens präsentieren. Die Interkulturelle Werkstatt, die Teil des UA Hub ist und seit über einem Jahr erfolgreich kreative Workshops und Ausstellungen in Ravensburg organisiert, stellt ebenfalls ihre Künstler vor. Iryna Kurtaieva, Sofiia Shevchenko, Ma- riia Shapochkina und Vladyslava Harashchenko haben bereits eine Ausstellung im Rahmen des Projekts „Freiheit freitags im November“ 2023 sowie das soziale Kunstpro- jekt „Mehr Als du Siehst“ in Zusammenarbeit mit der Orga- nisation Arche präsentiert. In der Ausstellung präsentieren sie ihre Arbeiten, die sie seit mehreren Jahren vorbereitet haben. Oleksandra Shabelnyk - Sie wird die Geheimnisse des weltberühmten Petrykivka-Gemäldes lüften. Alle Exponate werden käuflich zu erwerben sein. Alle von den Künstlern gesammelten Gelder werden an eine Spen- denaktion für medizinische Geräte gespendet, die vom Förderverein UA Hub e.V. organisiert wird. Lesen Sie hier mehr über die Sammlung: https://better- place.org/p137317 Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis Ende September zu sehen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister Flugkünstler der Nacht in Schloss Achberg Naturerlebnis für Familien mit Diplom-Biologin Claudia Grießer 20. Juli 2024 | 20:30 18 € pro Familie | Anmeldung erforderlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie lang- sam erwachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Dauer: 20:30 bis 22:30 Uhr Anmeldung unter www.schloss-achberg.de oder telefo- nisch 0751 8595 10 Ravensburg spielt 2024 Die größte Spielemeile Oberschwabens „Ravensburg spielt“ findet am 7. und 8. September statt: Vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, drei Büh- nen mit spannenden Shows und viele Highlights in der ganzen Altstadt erwartet die Besucherinnen und Be- sucher. Ravensburg verwandelt sich am letzten Sommerferien- wochenende wieder zur größten Spielemeile Oberschwa- bens. Die Veranstaltung ist auch in diesem Jahr für alle Besucherinnen und Besucher kostenfrei. Das Konzept der Begegnung, Kommunikation und Interaktion durch Spiele soll Menschen zusammenbringen. Die Spielemeile ist in vier Aktionsbereiche unterteilt. Auf dem Marienplatz finden sich alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Zahlreiche Verlage und Spielwarenhersteller bieten die Möglichkeit, neue und altbewährte Spiele zu testen. Die Besucherinnen und Besucher können sich neben den Angeboten von Ravensburger auf zahlreiche neue Spieleverlage freuen, die erstmals bei „Ravensburg spielt“ dabei sind, wie Schmidt Spiele und Jumbo. In die digitale Welt der Spiele kann man bei den Ständen von Nintendo und Edurino eintauchen. Die Kirchstraße steht unter dem Motto „Basteln, gestalten und entdecken“. Hier präsentieren sich neben bekannten Marken Vereine und kirchliche Einrichtungen mit interaktiven und kreativen Angeboten. Neu in diesem Jahr ist der Bereich Modell- bau, bei dem sich die Firmen Faller, NOCH, Herpa und die Eisenbahnfreunde Ravensburg-Weingarten e. V. zusam- mengeschlossen haben, um das Thema zu präsentieren. Auf dem südlichen Marienplatz widmen sich Ravensbur- ger Sportvereine sowie Rettungsdienste und Polizei dem Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mit- machangeboten – für Fußball-Fans ist der Hirschgraben die erste Adresse, dort präsentiert sich erstmals der VfB Stuttgart. Neben den vier Aktionsbereichen gibt es ein buntes Programm auf drei Bühnen: Auf der Ravensbur- ger Bühne auf dem Marienplatz wird mit XXL Spielen und Animationsprogramm für Spiel und Spaß gesorgt. Auf der Bühne im Hirschgraben präsentieren sich Ravensburger Tanzschulen mit ihren Choreografien. Auf dem südlichen Marienplatz sind Vorführungen der Kunstradfahrer und Tanzshow-Einlagen zu sehen. Das Rahmenprogramm bie- tet an beiden Veranstaltungstagen zahlreiche Highlights: Ganztägig wird im Schwörsaal ein Riesen-Puzzle zusam- mengesetzt und im Kornhaussaal findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt. Das gesamte Programm ist ab Ende August in der Tou- rist Information sowie online unter www.ravensburg. de/rvspielt erhältlich. Ravensburg spielt 2024 Samstag 7. und Sonntag 8. September, 11 bis 18 Uhr Innenstadt Ravensburg weitere Informationen www.ravensburg.de/rvspielt Was sonst noch interessiert BOB-Sonderfahrplan zum Seehasenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Son- derverkehr während des Friedrichshafener Seehasen- festes. Vom 13. bis 15. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatzfahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wie- der nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:23 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Grup- pen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Per- sonen 12 oder 21 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. GRIESHABER Logistik setzt auf klimaschonenden Diesel-Kraftstoff HVO100 Ab sofort wird bei der GRIESHABER Logistik GmbH auch der neue Kraftstoff HVO100 getankt. Die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf HVO100 als Teil des umfassenden Nachhaltigkeitsprojekts von GRIESHA- BER Logistik ist ein weiterer Meilenstein einer umwelt- freundlicheren Logistiklösung. Ab sofort Tanken mit HVO100 möglich Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts „Mission Nach- haltigkeit“ hat sich GRIESHABER Logistik GmbH dazu ent- schlossen, den herkömmlichen Dieselkraftstoff durch den klimaschonenden HVO100 zu ergänzen. Nach drei Mona- ten intensiver Vorbereitung konnte nun der erste Lkw an der firmeneigenen Tankstelle in Weingarten erfolgreich mit dem klimafreundlichen Treibstoff betankt werden. Einer unserer größten Kunden war sofort am klimaf- reundlichen Antrieb interessiert Die Umstellung auf HVO100 stieß bei unserem Kunden Vetter Pharma aus Ravensburg auf offene Ohren. Ge- meinsam wollen beide Unternehmen ihre Nachhaltigkeits- strategien vorantreiben. Diese Partnerschaft ermöglicht es, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des ökologi- schen Fußabdrucks umzusetzen. Mittels des HVO100 las- sen sich mit dem aktuellen Tourenplan ungefähr 265.000 kg CO2 pro Jahr einsparen. HVO100: Vorteile für die Umwelt und die Kosten Im Vergleich zu herkömmlichem Diesel punktet HVO100 mit einer deutlich besseren Umweltbilanz. Der klimaf- reundliche Treibstoff reduziert den CO2-Ausstoß erheblich und trägt somit aktiv zum Umweltschutz bei. Bei einer fir- meninternen Beispielrechnung wurden die CO2 Kosten um bis zu 90 Prozent reduziert. Für die Implementierung des klimafreundlichen Kraftstoffs HVO100 musste GRIESHA- BER Logistik gezielte Investitionen tätigen. Diese umfass- ten sowohl die Umrüstung der betriebseigenen Tankstelle als auch die Beschaffung des HVO100-Kraftstoffs, der mit höheren Beschaffungskosten verbunden ist. Die Einmal- kosten für die technische Umstellung trägt vollständig das Unternehmen. Die kontinuierlichen Mehrkosten des Kraft- stoffs HVO100 werden jedoch transparent auf die Kunden von GRIESHABER Logistik umgelegt, die gemeinsam mit dem Unternehmen das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen. Der Fokus dieser Maßnahmen liegt klar auf der Etablie- rung eines nachhaltigen Antriebssystems, das die Um- weltbilanz erheblich verbessert und einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leistet. Reifentransport von Michelin erfolgt seit Februar 2024 mit HVO100 Die GR Logistik GmbH, ein gemeinsames Joint Venture von GRIESHABER Logistik und der Edgar Rothermel In- ternationale Spedition GmbH, hat im Februar 2024 mit der Betankung von HVO100 begonnen. Kurz nach der Freigabe des Tankstellennetzes hat die GR Logistik ihre Vorreiterrolle wahrgenommen und mit der Betankung an der Betriebstankstelle bei Rothermel in Östringen begon- nen. Michelin hat als erster Kunde zugestimmt, den alter- nativen Kraftstoff HVO100 für seine Reifentransporte vom seinem Zentrallager in Landau für alle Direkttransporte und Nachtsprünge an die regionalen Verteilzentren (TSPs) zu nutzen. Durch die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf den umweltfreundlichen Kraftstoff HVO100 können bis zu 90 Prozent CO2 eingespart werden. Nachhaltigkeit im Fokus: HVO100 als Schlüssel zur um- weltfreundlichen Logistik Der Einsatz von HVO100 bei Transporten von GRIESHA- BER Logistik GmbH und dem Joint Venture GR Logistik GmbH unterstreicht das Bestreben des Unternehmens, nachhaltige Lösungen zu finden. Durch die Umstellung auf den klimafreundlichen Treibstoff wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele geleistet. Ein Schritt in die Zukunft einer verantwortungsvollen und umwelt- bewussten Logistik. Katamaran befördert 7 Millionen Fahrgäste Jubiläum beim Katamaran: 7 Millionen Fahrgäste ha- ben die schnelle Verbindung zwischen Friedrichshafen und Konstanz seit dem Start 2005 genutzt. Ann-Katrin Eppinger wurde als siebenmillionster Fahrgast von Ge- schäftsführung persönlich begrüßt. Morgens, 8 Uhr Hafen Konstanz: Ann-Katrin Eppinger staunt nicht schlecht, als sie am Kat-Anleger ankommt. Die Reederei-Geschäftsführung bestehend aus Magdale- na Linnig und Christoph Witte begrüßen die Pendlerin mit einem riesigen Luftballon, einem Restaurant-Gutschein und Blumen. Ann-Katrin Eppinger ist der siebenmillionste Fahrgast seit Inbetriebnahme der Schnellverbindung. Und sie nutzt den Katamaran regelmäßig. „Seit 2011 pendle ich mit dem Katamaran zur Arbeit“, erzählt die Juristin eines großen Industrieunternehmens, „anfangs täglich sogar mit Kleinkind“. Ihre Tochter ist inzwischen 7 Jahre alt und hat damals auf dem Katamaran sogar das Laufen erlernt. „Der Katama- ran ist ein toller Partner für meinen Arbeitsweg. Ich kann die Zeit während der Überfahrt nutzen“, erzählt die Kon- stanzerin. Anfangs war es noch Spielzeit mit der Tochter, inzwischen nutzt sie die Zeit zum Arbeiten oder genießt auch mal Ruhe und das Alpenpanorama. Und sie pendelt nicht mehr täglich. Corona hat die Arbeitswelt verändert und so reist die zweifache Mutter nur noch zweimal die Woche an den Firmenstandort nach Friedrichshafen. Aber für sie ist und bleibt „die Fahrt über den See mit dem Ka- tamaran der schönste Arbeitsweg“. Für Magdalena Linnig und Christoph Witte ein gutes Bei- spiel für den Wandel bei den Fahrgästen, den auch die Reederei merkt. „Wir begrüßen inzwischen weniger täg- liche Pendler, geben dafür aber mehr KatCards aus,“ erklärt Linnig und ergänzt, „die lohnt sich für Mehrfahrer Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 bereits ab vier Hin- und Rückfahrten jährlich und spart bei jeder Überfahrt fast 50 Prozent des regulären Fahr- preises“. Seit 19 Jahren besteht die Katamaranverbindung zwi- schen Konstanz und Friedrichshafen inzwischen. Fast auf den Tag genau – am 6. Juli 2005 beförderte das Schnell- schiff die ersten Fahrgäste über den See. „Wir sind 365 Tage im Jahr im Stundentakt unterwegs. Das macht über 1000 Fahrgäste am Tag“, rechnet Witte vor. „Der Kata- maran ist ein fester Bestandteil der hiesigen ÖPNV-Land- schaft und für uns und die rund 400.000 Fahrgäste im Jahr nicht mehr wegzudenken“. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversiche- rungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatz- versorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der ge- setzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine renten- versicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Ka- lendermonaten – also von 15 Jahren – in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2024 bezogen wird. Wird der Antrag spä- ter gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2024 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Tele- fon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@ zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.250 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 538 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. 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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. 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              Zuletzt geändert: 18.07.2024
              Aenderung_der_Hundesteuersatzung_ab_2025.pdf

              1 Amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.07.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen. § 5 (Steuersatz) erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 550 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 €, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund auf 950 €. § 9 Festsetzung und Fälligkeit erhält folgende Fassung: (1) Die Hundesteuer wird für ein Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid kann bestimmen, dass er auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern. Die Steuer für ein Kalenderjahr wird mit ihrem Jahresbetrag jeweils am 15. Februar fällig. (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 13 (Inkrafttreten) erhält folgende Fassung: (1) Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 16.07.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2024-07-23T09:43:45+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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                Aenderung_der_Wasserversorgungssatzung_ab_2025.pdf

                Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 16.07.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren Abs. 1 und 2 wird wie folgt geändert: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Seite 2 Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,88 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,88 € Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 16.07.2024 Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2024-07-23T09:41:52+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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                  Amtsblatt_2024_07_26_KW30.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Juli 2024 Nummer 30-32 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Ge- meinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Umwelt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Samstags kostenfrei mit dem Bus in Richtung Ravensburg Seit Samstag, den 06. Juli 2024 können Fahrgäste samstags kostenfrei mit den Stadt- und Regionalbussen sowie mit den Zügen der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) im Gebiet des Stadtbusses Ravensburg/Weingarten fahren. Die Stadtzone erstreckt sich im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grünkraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB umfasst den Bereich von Niederbiegen bis Oberzell. Der detaillierte Zonenplan des bodo-Verkehrsbunds finden Sie unter www.bodo.de Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt jedoch einen digitalen Fahrschein. Dieser ist über die tws- MobilApp und in der neuen bodo-App erhältlich. Inhaber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus – es wird dabei keine Fahrt berechnet. Ein kostenloser Fahrschein in Papierform ist nicht erhältlich, auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Der digitale Fahrschein ist aufgrund von Fahrgast-Statistiken sowie Abrech- nungszwecken erforderlich. Die Stadt Ravensburg trägt die Kosten für dieses Angebot, um die Innenstädte zu be- leben und zu stärken sowie den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Hinweis: Für alle, die die Busse und Bahnen des bodo-Verkehrsverbunds nur selten nutzen und keine Abo-Fahr- scheine besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) die bodo-eCard. Auch ohne Smartphone können Sie mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. An Samstagen wird innerhalb der Stadtzone der Nulltarif gebucht. An anderen Tagen erhalten Sie derzeit 25 Prozent Rabatt auf den Preis eines Ein- zelfahrscheins, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Die eCard kann beispielsweise unter www.bodo-ecard.de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof bestellt werden. Zukünftige Entwicklung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Mittleren Schussental Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, bedarfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-Angebot entwickelt wird. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfassende Verbesserungen des ÖPNV-An- gebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitätsplan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan umfasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Die sehr gute Taktung der Linie 1 bleibt dabei bestehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der Neugestaltung unse- rer Ortsmitte. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bür- gerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab dem 01.01.2027 umzusetzen. Sie stimmten damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Denn nur so kann uns die Mobilitätswende gelingen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Vollsperrung der L 284: Brücken- und Fahrbahninstand- setzung der Überführung über die B 30 bei Baindt so- wie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Das Regierungspräsidium lässt ab Donnerstag, 1. Au- gust 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrin- nen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbe- dingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sper- rung nicht betroffen. Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustel- lenbereich bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Le- diglich bei Bedarf wird eine Baustellenampel eingerichtet. Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist die L 284 voll gesperrt. • Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. • Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochen- wangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. • Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Für die Dauer der Baußmaßnahme wird eine Ersatzhal- testelle für die Haltestelle „Baindt Abzw. Sulpach“ an der Kreuzung Mochenwangener Straße/Sulpacher Stra- ße eingerichtet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den für die im Zusammenhang mit der Maßnahme ent- stehenden Behinderungen um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Aufruf zur Meldung für das Ehrenamts- fest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engage- ments Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 in der Wasser- versorgung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen. Ebenfalls wurden die Hundesteu- erbescheide auf einen Dauerbescheid umgestellt und die Hundesteuer ab 2025 minimal in der Hundesteu- ersatzung angepasst. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Ar- beitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Juli und Sonntag, 28. Juli 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 03. August und Sonntag, 04. August 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 10. August und Sonntag, 11. August 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Juli 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Sonntag, 28. Juli 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 27.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Hochbeet für den Kindergarten Son- ne, Mond und Sterne – Teil des Bauern- hofprojekts Die Sternschnuppengruppe des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne in Baindt, beschäftigte sich das ganze Kitajahr 23/24 mit dem Thema „Bauernhof“. Fleißige Helfer beim Befüllen des Hochbeets Die Kinder erfuhren mit verschiedenen Sinnen einiges über die Tiere eines Bauernhofs sowie über die einzelnen Arbeiten welche auf einem Bauernhof zu entrichten sind, ebenso über das säen/ pflanzen von Früchten. Ihre eige- nen Erfahrungen im Bereich des Pflanzens und der Ernte sowie die Weiterverarbeitung des aus der Landwirtschaft erstandenen Guts, konnten die Kinder nicht nur von Be- suchen verschiedener landwirtschaftlicher Anwesen im Umkreis erlangen, sondern im eigenen Hochbeet des Kindergartens erfahren. So freuten sich die Kinder und Erzieherinnen über das durch die Mitarbeiter des Bauhofs Baindt erstellten Hoch- beete, welche nun den Garten der Sternschnuppengrup- pe ziert. Die Kinder waren hochmotiviert und mit vereinten Kräften beim Befüllen der Beete dabei. Es mussten Stöcke, Laub in die Beete gelegt bzw. geschüttet werden. Danach war „stampfen“ angesagt, hier hatten die Kinder einen rie- sigen Spass. Zum Schluss wurde Wanne für Wanne Erde in die Beete geschüttet bis sie voll waren. Als sich die Erde nach einiger Zeit etwas gesetzt hatte wurden die Beete bepflanzt. Hierzu hatten die Familien Setzlinge und Saat- gut mitgebracht, welche u.a. im Hochbeet ausgebracht wurden. Mittlerweile konnten die Sternschnuppenkinder bereits einige Früchte sowie Salat und Gemüse ernten. Diese wurden direkt gekostet bzw. teilweise zu Speisen verarbeitet und mit Genuss verspeist. Ein herzliches „Danke“ an den örtlichen Bauhof für die überaus schöne Hochbeete, an die umliegenden land- wirtschaftlichen Betriebe Familie Rude und Familie Ber- le bei denen wir durchaus gerne Willkommen waren um den Kindern das Thema Bauernhof mit allen Sinnen zu verdeutlichen. Stolz befüllt und mit Pflanzen bestückt Team der Sternschnuppengruppe, Kita Sonne, Mond & Sterne, Baindt Zur Informationi Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule wurden dieses Schuljahr 37 Schü- lerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule entlas- sen, davon aus Baindt mit dem Hauptschulabschluss: Warnke Jana mit dem Realschulabschluss: Biggs Lea Birrer Vivienne Fischer Diana Huber Mark Kastezki Elise Steier Konstantin Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zum er- folgreichen Haupt- bzw. Realschulabschluss und wün- schen Ihnen für die Zukunft alle Gute. Schulleitung und Kollegium Neuregelungen zu PV-Anlagen und Steckersolargeräten Seit Mai diesen Jahres gelten neue vereinfachte Rege- lungen für Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, welche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Solarpaket I beschlossen wurden. Eine wichtige Nachricht vorweg, Photovoltaikanlagen mit einer installierten bis 30 kW sind auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Zudem wird weiterhin keine Einkommenssteuer auf Solarstrom erhoben. Dies gilt für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW. Diese Regelung greift nicht nur bei neu installierten Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Altanlagen und unabhängig davon, von wem dieser Strom genutzt wird. Die Module können sowohl auf dem Hausdach als auch auf Nebengebäuden oder Gartenhäusern installiert sein. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Daneben gibt es unter anderem folgende weitere Neue- rungen für Photovoltaikanlagen: Gesamtleistung: Künftig wird bei bestehenden PV-Anla- gen nicht mehr die Leistung einer Stecker-Photovoltaik- anlage aufaddiert. Damit verringert sich die Gefahr einer Überschreitung geltender Leistungsgrenzwerte. Schnellerer Netzanschluss: Das bestehende vereinfach- te Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Ener- gien wird zudem auf Speicher ausgeweitet. Repowering: Bei bestehenden Solaranlagen ist es fortan möglich, alte Photovoltaik-Module durch neue Module zu ersetzen und dennoch weiterhin den Vergütungssatz der alten Anlage zu erhalten. Bei einer Vergrößerung der bestehenden Anlage mit zusätzlichen Modulen gilt dies allerdings nicht. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Die- ses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Liefe- rung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Wei- tergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lie- ferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlie- ferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieter- strommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird weiterhin gewohnt nach dem EEG vergütet. Außerdem wurden im Rahmen des Solarpakets I spe- ziell bei Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerken) gesetzliche Hürden abgebaut, um diesen einen zusätzli- chen Schub zu verleihen. Folgende Neuerungen gelten nun für Steckersolargeräte: 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrich- terleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraft- werke beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist ledig- lich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Gesamtnennleistung von 2000 Wp: Die maximale Ge- samtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Stromzähler: Die Pflicht für einen zusätzlichen Strom- zähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können sogar alte Ferrariszähler verwendet werden. Steckdose: Statt spezieller Wielandstecker können fort- an ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kon- takt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-Sys- tem ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.08.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Juli – 18. August 2024 Gedanken zur Woche: Wir brauchen nicht so zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht euch von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden euch ein zu neuem Leben. Christian Morgenstern Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Dienstag, 30. Juli Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Juli 09.00 Uhr Baienfurt – Friedensmesse Donnerstag, 01. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 02. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktoria Demuth) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 03. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Alfons Häfele, Karl Bohner) Sonntag, 04. August – 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 07. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 09. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 11. August – 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Mathilde und Hans Elbs, Familie Gisi, Fa- milie Merk, Paula und Rupert Gross mit An- gehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe und Adam Zimmermann, Zita Maurer, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Dienstag, 13. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 14. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 15. August – Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Freitag, 16. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Maria Himmelfahrt, mit Kräuterbuschelweihe Ministranten: alle die da sind († Johann Germann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eu- gen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Termin Änderung bitte beach- ten Wir treffen uns am Dienstag 13.08.2024 um 09:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns auf viele Helferinnen und Material von Kräuter/Blumen freuen. Gottesdienst zum Hochfest wird im Gemeindeblatt be- kanntgegeben. Mittwoch, 31.7.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächs- ten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Monatsspruch August: Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ps 147,3 Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Keine Taizéandacht im Juli!!! Sonntag, 04. August 10. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschließend Kir- chenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kant T. Stumper) Freitag, 09. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim Sonntag, 11. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche Gedanken zum Monatsspruch Immer wieder erleben wir, wie alte Gewissheiten zerbrechen, wie Men- schen einander verletzen – statt an einem Strang zu ziehen und sich ge- meinsam mit aller Kraft den großen Herausforderungen unserer Tage zu stellen. Unser Spruch für den August macht uns Mut, den Kopf nicht in den Sand zu stecken: Gott selbst spricht zu uns – sein Name ist Programm, denn HERR (JHWH) heißt: „Ich werde für euch da sein“ – als der „Ich bin, der ich bin.“ Wir können uns an ihn halten, auch mit allem, was in un- serem eigenen Leben zu Bruch gegangen ist. Jesus selbst hat sich immer wieder gerade den Menschen freundlich zugewandt, die wussten, dass in ihrem Leben nicht alles heil ist. Er hat sie heilsam berührt und Wunden konnten heilen und ihr Leben sich zum Guten verändern. Eine gesegnete Sommerzeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann in- tensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerk- samkeiten - selbst herge- stellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchtender Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende ging die dies- jährige Verbandsrunde auch schon wieder zu Ende. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TA SV Dürmentingen 3:3 Ein letzter, wieder sehr heißer Spiel- und Sommertag – mit Spannung erwarteten wir unser letztes Medenspiel gegen die Damen vom SV Dürmentingen. Um nicht zur heißesten Stunde zu spielen haben wir den Spieltermin kurzfristig auf den Vormittag verlegt. Alle vier Spielerinnen – Babsi, Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Steffi, Marion und Silvi haben in sehr langen und intensi- ven Matches gegen stark spielende junge Gegnerinnen ihr bestes Tennis ausgepackt. Auf den vorderen zwei Positio- nen mussten sich Babsi deutlich und Steffi – nach hartem Kampf – leider geschlagen geben, sodass wir uns umso mehr über einen klaren Sieg von Marion und ein über den 3. Satz Tiebreak gewonnenes spannendes Spiel von Silvi freuten, die uns wieder in eine gute Ausgangsposition für die Doppel gebracht hatten. Hier wurden wir dann von Evelyn verstärkt, die zusam- men mit Babsi dann - den bisher im Doppel ungeschlage- nen Gegnerinnen - in einem wiederum fast zwei Stunden dauernden Spiel den Sieg abgenommen haben. Marion und Silvi waren im zweiten Doppel leider weniger erfolg- reich, sodass wir am Ende mit einem Spielstand von 3:3 und 6:8 Satzverhältnis das Spiel an die Gegnerinnen ver- loren haben. Nach dem Motto nach dem Spiel ist vor dem Spiel – heißt es nun weiterhin Spaß am Tennis und auf in eine neue Saison. Damen 60: Staffelliga TC Sigmaringen – TC Baindt 4:2 Vom letzten Spiel dieser Verbandsrunde kamen wir lei- der mit einer 2:4-Niederlage zurück. Beim Zwischenstand nach den Einzeln lagen unsere Gegnerinnen bereits mit 2 gewonnenen Sätzen mehr in Führung. In den beiden Dop- peln gaben wir nochmals alles, um eventuell doch noch einen Sieg verbuchen zu können. Aber unsere Gegner- innen waren einfach besser und konnten sich über den verdienten Sieg freuen. Gekämpft haben. Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Wir freuen uns über einen super 2. Tabellenplatz am Ende unserer Ära in der Verbandsrunde. In der nächsten Saison werden wir, wenn wir ausreichend Spielerinnen haben, für die Doppelrunde melden. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi Herren 30: Bezirksliga TA SV Sulmetingen – TC Baindt 4:5 In unserem letzten Saisonspiel konnten wir an die starken Leistungen der letzten Wochen leider nicht anknüpfen. Ohne unsere Leistungsträger und Motivationscoaches Ralf Boenke und Lars Hinner fehlte der letzte Drive. Wir bedanken uns bei allen Spielern, die uns dieses Jahr unterstützt und ausgeholfen haben. Zum Abschluss noch ein dringender Aufruf an die Baindter Gemeinde: Philipp Neubauer ist auf der Su- che nach seiner Vorhand. Falls sie jemand entdecken sollte, bitte melden Sie sich umgehend beim TC Baindt auf der Anlage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – SPG TC 1903/TC RW Wangen 1:8 Auch im letzten Spiel der Saison gingen wir als Verlierer vom Platz und sind nach 4 Niederlagen in 4 Spielen wie- der abgestiegen. Bei hochsommerlichen Temperaturen fingen wir bereits um 12 Uhr auf 4 Plätzen an. Wangen erwies sich als der erwartet starke Gegner. Nach den Einzeln lagen wir bereits hoffnungslos 0:6 hinten. Im Doppel konnten wir wenigstens noch einen Punkt holen. Wangen ist damit ungeschlagen aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: 1. Thomas Schäfer, 2. Michael Schäfer, 3. Karl- Heinz Blank, 4. Roland Maier, 5. Jürgen Müller, 6. Andi Münst. Danke an allen, die dieses Jahr gespielt haben und Ihren Teil dazu beigetragen haben. Wir hatten eine sehr gute Kameradschaft, und ich hoffe, dass alle nächstes Jahr wieder spielen. Herren 65: Oberligastaffel TC Leutkirch – TC Baindt 0:6 Im letzten Spiel der Saison gelang uns ein weiterer Sieg. Mit einer 4:1 Bilanz und dem 2.Tabellenplatz konnten wir dabei die Saison als Aufsteiger sehr erfolgreich abschlie- ßen. Bei etwas mehr Fortune wäre sogar der Aufstieg in die Württem-bergstaffel möglich gewesen. Nur ein mit 12:14 verlorener Match-Tiebreak im Eröffnungsspiel ge- gen Kusterdingen verhinderte den ganz großen Erfolg. Nach den Siegen in den Einzeln konnten schließlich die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/W.Graf das Ergeb- nis abrunden. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – SC Tennis Friedrichshafen 4:5 Friedrichshafen zu Gast in Baindt Am Sonntag ging es um alles. Tabellenführer Friedrichs- hafen kommt nach Baindt und wird mit brutalen Auf- schlägen empfangen. Der Aufstieg für die Baindter Jungs ist zum Greifen nah, doch sie greifen ins Nichts. Durch starke Einzel von Schä- fer Aaron und Schäfer David erreichen sie leider nur ein 2:4 nach den Einzeln... alle drei Doppel müssen nun ge- wonnen werden. Max Schäfer und Jannis Wösle gewinnen das Dreier Dop- pel. Moritz Lang und Laurin Wösle kommen mit einigen mentalen Aussetzern im Matchtiebreak zum Sieg. Nun liegt alles an den Einzelsiegern Schäfer. Ein hochklassiges und hart umkämpftes Doppel geht leider verloren. Somit steht es am Ende 4:5. Den Nichtaufstieg feierten wir nun mit Lasagne (wie jedes Jahr) und lecker Bierchen. Nächste Saison wird ein neuer Angriff gestartet! Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Riedlingen – TC Baindt 6:3 Ein Dank an alle Spielerinnen und Spieler, die um Spiel, Satz und Sieg gekämpft haben • an alle, die zur Bewirtung beigetragen haben • an alle Mannschaftsführer für die Organisation der einzelnen Spieltage • an unseren Technischen Leiter mit seinem Team für die hervorragenden Plätze Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Weinfest 2024 Was kann es an einem Sonntag Schö- neres geben, als ein Frühschoppen mit dem MV Blitzenreute, anlässlich des Baindter Weinfests. Da wollen und dürfen wir Raspler nicht fehlen. Zu unserem traditionellen Frühschoppen treffen wir uns am Sonntag, den 28.Juli 2024 ab 10:30 Uhr, gerne im Ras- pler-Shirt, im unteren Schulhof. Unseren Baindter Schalmeien wünschen wir mit einem kräftigen Raspler – ratsch ratsch, ein prächtiges Weinfest bei sommerlichen Temperaturen! Der Zunftrat Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindtund und mit Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschu- le. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitge- wirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfra- gen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möch- test melde dich so schnell wie möglich bei uns! Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Sonntag, 28. Juli 2024 Weiherwirtschaft: Vom Fär- ben und Eisernten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blit- zenreuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil verlandeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind diese Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Bi- ber, wie in alten Quellen zu lesen ist, tatsächlich mit den Fischen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher zwischen Blitzenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirt- schaft ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. MGV „Liederkranz“ Mochenwangen- Wolpertswende 1948 e.V. Chorleitung gesucht (m/w/d) Wir sind ca. 25 motivierte, gesellige Männer und proben jeden Dienstag von 20:00 – 21:30 Uhr im Haus St. Lukas in Mochenwangen. Ohne Bass kein Spaß, ohne Tenor kein Chor, ohne Dirigent fehlt das wichtigste Element. Wir freuen uns auf dich! Kontakt 1. Vorstand Jürgen Brauchle Tel.: 0171-3618954 2. Vorstand Roland Erb Tel.: 01522-8959008 Oder Instagram unter mgv-mowa_wolpe „Das Imperium streicht zurück“ mit dem Ponticelli Ensemble Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf ist am kommenden Sonntag, 28.7. um 17.00Uhr auf der Landesgartenschau. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt das ober- schwäbische Ensemble in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tauchen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion. Das Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Ausklang des Ta- ges auf der Landesgartenschau voller musikalischer Hö- hepunkte. Landesgartenschau in Wangen Sonntag, 28.7.2024 Argenbühne, 17.00Uhr Der Eintritt ist im Eintrittspreis der Landesgartenschau enthalten Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung – Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spenden- bereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung. Christopher Tauber – Zeichnungen und Comics - Die Ausstellung ist vom 30. Juli bis 7. September 2024 in der Stadtbücherei in Bad Waldsee zu sehen Christopher Tauber, geboren 1979 in Frankfurt/Main, ist in allen Bereichen der deutschen Comicszene als Zeichner, Autor, Redakteur und Erfinder des ersten „Heavy-Me- tal-Malbuchs“ aktiv. Seit 2015 gibt der Künstler in seinen Graphic Novels über „Die drei ???“ den berühmten De- tektiven Justus, Peter und Bob ein Gesicht. 2018 wurde sein Comic „Die drei ??? und das Dorf der Teufel“ mit dem renommierten „Max und Moritz-Preis“ in der Kategorie „Bester Comic für Kinder und Jugendliche“ ausgezeichnet. Einen spannenden Ein- blick in die Arbeit des vielseitigen Künstlers bietet die vom Regierungspräsidium Tübingen erstellte Ausstellung mit Zeichnungen, Comics und Büchern von Christopher Tau- ber. Zu sehen sind freie Arbeiten, Kinoplakate und Zeich- nungen für das Goethe-Institut sowie Illustrationen aus seinen Graphic Novels. Interessierte können die Ausstel- lung vom 30. Juli bis zum 7. September 2024 in der Stadt- bücherei in Bad Waldsee zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist online unter www.rt.fachstelle.bib-bw.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Trauer um Hans-Peter Hipp Unser Sänger Hans-Peter ist vergangene Woche verstor- ben. Er war im Liederkranz seit 2001 aktives Mitglied. Als Kassier / Finanzverwalter und in der Funktion als Vor- standsmitglied war er dem Verein über 20 Jahre eine besonders wichtige Stütze. Die Nachricht seines Todes hat uns alle betroffen ge- macht, verlieren wir mit Hans-Peter doch einen Menschen, der uns sehr verbunden war. Mit seiner Hilfe bei Organi- sation von Veranstaltungen, lief ohne ihn nichts, er war ein Mensch auf dem man sich verlassen konnte. Seine Hilfsbereitschaft war uns eine große Hilfe. Er war ein en- gagierter Sänger und liebenswerter Mensch. Trotz seiner schweren Krankheit war er immer mit uns verbunden, solange es nur irgendwie möglich war. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Frau Irmgard. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Di- rigent der Musikkapelle Waldburg-Hannober. Nach die- ser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werk- statt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. Cannabis-Konsum in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen - Ein Rückgang ist nicht zu erwarten. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass die ärztlichen Behandlungen aufgrund des Cannabis-Konsums gestie- gen sind. „Durch die Cannabis Legalisierung wird sich der Trend in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Anzahl im Landkreis Ravensburg am höchsten In der Region Bodensee-Oberschwaben verzeichnet der Landkreis Ravensburg die höchsten Behandlungszahlen. Währenddessen im Jahr 2018 207 Patienten aufgrund ih- res Cannabis-Konsums behandelt wurden, waren es 2022 259. Auch der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmarin- gen folgt diesem Trend. Im Bodenseekreis ist die Anzahl von 105 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 gestiegen und im Landkreis Sigmaringen von 155 auf 189. Cannabis wirkt sich vor allem auf die Psyche aus Cannabis beinhaltet verschiedene Bestandteile, die psy- choaktiv wirken. Der bekannteste ist dabei das Canna- binoid Tetrahydrocannabinol (THC). Er bindet sich an die Cannabinoid-Rezeptoren im Hirn. Je nach Konsumart, -erfahrung, Menge und Stärke des konsumierten THCs ist die Wirkung individuell und unterschiedlich. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass Cannabis die Reaktionsfähigkeit und damit das Unfallrisiko erhöht. Kurzfristig kann es außerdem die Stimmung heben, ent- spannen, beruhigen und zu einer veränderten Wahrneh- mung führen. Gleichzeitig setzt es die Aufmerksamkeit- und Gedächtnisleistung herab. Im Jahr 2021 wurde laut der epidemiologischen Suchtsur- vey Cannabis mit 8,8 Prozent der illegalen Drogen am häufigsten konsumiert. 15,6 Prozent von 1.015 befragten Cannabis-Konsumenten geben an, in den letzten drei Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Monaten täglich Cannabis konsumiert zu haben. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der digitalen Markt- und Meinungsforschung Civey, die von der AOK Baden-Würt- temberg beauftragt wurde. Dabei dürfen die Folgen eines regelmäßigen Konsums nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Ju- gend kann der regelmäßige Cannabis-Konsum struktu- relle Hirnveränderungen auslösen. „Deshalb müssen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendli- chen legen. Dafür stehen wir als AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben“, so Markus Packmohr. Auch über das Jugendalter hinaus kann es zu Beeinträch- tigungen in der Aufmerksamkeit, der Lern- und Erinne- rungsleistungen sowie der Problemlösefähigkeiten führen. Zusätzlich können sich Psychosen, Angststörungen und Depressionen entwickeln. Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin bei der AOK Ba- den-Württemberg erklärt, wann von einer Cannabis-Ab- hängigkeit gesprochen wird: „Von einer Cannabisabhän- gigkeit spricht man, wenn ein zwanghaftes Verlangen nach der Droge besteht und sie weiter konsumiert wird, obwohl bereits negative Auswirkungen eingetreten sind. Eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Konsum- menge, eine Gewöhnung an die Wirkung (Toleranz) mit Steigerung der Konsummenge und die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen gehören zu den Merkmalen einer Abhängigkeit. Auch können Entzugs- symptome bei Beendigung des Cannabiskonsums auf- treten.“ Insgesamt 9 Prozent aller Cannabiskonsumenten und 17 Prozent mit Beginn des Konsums im Jugendalter entwickeln eine Abhängigkeit. Für eine erfolgreiche Therapie der Cannabisabhängig- keit ist es zunächst wichtig, dass sich die Personen des eigenen Konsummusters bewusst werden. Hierbei kann ein sogenannter „Cannabis-Check“ helfen. Dieser ist un- ter der Homepage www.drugcom.de/tests/selbsttests/ cannabis-check/ zu finden. Bei Verdacht auf eine Ab- hängigkeit kann der Hausarzt oder eine Suchtberatungs- stelle Ansprechpartner sein. Auch das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann helfen. Diese ist unter der Telefonnummer 0211 89 20 31 erreichbar. Je nach Stärke und Ausprägung der Abhän- gigkeit kommt schlussendlich eine ambulante oder sta- tionäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung in Frage. Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails – auch AOK- Versicherte in Bodensee-Oberschwaben können betroffen sein Versicherte werden fälschlicherweise aufgefordert neue Gesundheitskarte anzufordern Derzeit warnt die Verbraucherzentrale NRW vor betrü- gerischen E-Mails, die im Namen der AOK an ihre Ver- sicherten geschickt werden. Die Phishing-Mails können allerdings grundsätzlich Menschen in ganz Deutschland – so auch in Baden-Württemberg – betreffen. Absender der E-Mails ist die Fake-Domain aok-krankenversiche- rung.com, die nicht der AOK gehört. „In den E-Mails wer- den Versicherte dazu aufgefordert, mit Anklicken eines Buttons bzw. Links eine neue Gesundheitskarte anzufor- dern – dies unter dem Vorwand, dass mit der bisheri- gen Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden oder darüber hinaus bei Nicht-Durchführung des „Updates“ Kosten bei der weiteren Nutzung ihrer bisheri- gen Karte entstehen würden“, erklärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Bei Anklicken des Buttons werden die Versicherten laut Verbraucherzentrale auf eine gefälschte Seite geführt. Sämtliche Daten, die sie dort eintragen, landen bei Kri- minellen und können so beispielsweise für Straftaten wie Identitätsdiebstahl missbraucht werden. „Empfänger soll- ten die E-Mail umgehend löschen“, so die Empfehlung des AOK-Geschäftsführers. Folgende weiterführende Hinweise gibt die AOK Ba- den-Württemberg betroffenen Versicherten: • Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grund- sätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digi- tale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK-App). E-Mails mit Aufforderungen zu einer Bestellung einer neuen Karte oder eines Updates versendet die AOK Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. • Versicherten wird geraten, stets die Domain des Ab- senders zu überprüfen: Die AOK verwendet vorrangig die Domain aok.de, während die Betrüger die Domain aok-krankenversicherung.com nutzen. • Versicherte sollten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. • Sollte es sich um die betrügerische Domain handeln, sollten Betroffene die E-Mail direkt löschen und • Niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden. • Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echtheit glauben, rät die AOK Baden-Württemberg Versicherten dazu, ihre Krankenkasse über andere Ka- näle zu kontaktieren und nachzufragen (zum Beispiel telefonisch, aber nicht auf die E-Mail zu antworten). • Sollten Betroffene bereits Daten von sich preisgege- ben haben, empfiehlt die AOK Baden-Württemberg, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit Sonne und gute Laune in die Sommerferien starten Die AOK warnt: Das Hautkrebsrisiko ist auch in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben nicht zu unterschätzen Ob Italien, Frankreich, Österreich oder doch zuhause: Im Urlaub darf der Sonnenschutz nicht fehlen. Denn der Sommer hat seine Schattenseite: Die hohe UV-Strahlung lässt auch die Hauterkrankungen steigen. Zwar ist im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg die Anzahl der Erkrankten von 2018 bis 2022 gesunken. Im Land- kreis Sigmaringen ist die Anzahl dafür leicht gestiegen. Im Landkreis Ravensburg waren 2018 357 Menschen betrof- fen, 2022 waren es 280. Im Bodenseekreis ging die Zahl von 225 auf 184 zurück. Die Anzahl der Erkrankten, die im Landkreis Sigmaringen leben, stieg von 202 auf 222. „Vor allem die Region Bodensee-Oberschwaben lädt zum Radfahren oder Wandern ein“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Dabei ist der Sonnenschutz nicht zu vernachlässigen.“ Orientierung kann der UV-Index geben. Er gibt an auf einer Skala von 1 bis 10 an, wie stark die UV-Strahlung am Tag ist. Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise schützt Kleidung mit Stoffen, die kein Licht durchlassen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 vor Sonnenstrahlen. Auch die Mittagssonne sollte mög- lichst vermieden werden und auch im Schatten gilt: Ein- cremen. Denn der Schatten bietet oftmals nur Schutz vor 50 Prozent der UV-Strahlung. Auf den Lichtschutzfaktor achten Laut einer aktuellen forsa Umfrage benutzen bereits 73 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg bei sport- lichen Aktivitäten im Freien Sonnenschutz. Für einen wirk- samen Schutz ist hier jedoch der Lichtschutzfaktor (LSF) entscheidend. Dieser gibt an, wie lange sich der Eigen- schutz der Haut verlängert. Nutzt eine Person mit einem Eigenschutz von 10 Minuten eine Sonnencreme mit LSF 20, ist sie 200 Minuten vor der Sonne geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei sportlichen Aktivitäten durch Schweiß der Sonnenschutz an Wirksamkeit verlieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich in regelmäßigen Abständen einzucremen. Weitere Informationen unter: www.aok.de, Suche: Haut- gesundheit TWS erhält „Top-Company-Siegel“ Lokalversorger als exzellenter Arbeitgeber ausgezeich- net – Erfolg für das Investment in die Arbeitgeber- marke Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) hat das Top-Company-Siegel von kununu verliehen be- kommen. Damit gehört die TWS laut dem Bewertungs- portal zu den besten Arbeitgebern der Region und der Branche. Nur fünf Prozent aller Unternehmen auf kununu haben die Auszeichnung erhalten. Kununu ist Deutsch- lands größte Online-Plattform zur Bewertung von Ar- beitgebern, auch die TWS ist dort vertreten. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewer- berinnen und Bewerber können den Energiedienstleister anhand einer Vielzahl von Kriterien auf der Plattform bewerten. Kununu zeichnet mit dem Siegel Unternehmen aus, die in allen Kategorien überdurchschnittliche Bewer- tungen erreichen. Anton Buck, Bereichsleiter kaufmänni- sche Dienste bei der TWS, erklärt: „Es ist unser Anspruch, ein sehr guter Arbeitgeber zu sein und wir fördern eine gute Unternehmenskultur. Dass wir auf einem guten Weg sind, bescheinigt uns diese Auszeichnung. Wir nehmen aber auch die Kritik auf der Plattform ernst und nutzen sie, um uns weiter zu verbessern.“ Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien Für die Vergabe des Siegels prüft die Online-Plattform die Gesamtbewertung sowie viele einzelne Kategorien, wie zum Beispiel Work-Life-Balance, Arbeitsatmosphäre, Um- welt-/Sozialbewusstsein und Image. Die Gesamtbewer- tung muss dabei über einem bestimmten Mindestscore liegen, sowohl insgesamt, als auch in den letzten zwölf Monaten. Weitere Bedingung: Der Arbeitgeber muss re- gelmäßig neue Bewertungen erhalten, sowohl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von Bewerbe- rinnen und Bewerbern. All diese Punkte treffen auf die TWS zu, weswegen sie in die Endauswahl kam. Durch die überdurchschnittlich guten Bewertungen hat kununu dem regionalen Unternehmen das Siegel verliehen. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, hohem Förderbedarf, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vor- trag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 12. Oktober eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr in der Mehr- zweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Spielsachen vorhanden. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hum- mel, was es für Hilfen gibt und wie man diese beantragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haus- haltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integrations- kraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Direkt neben dem Vortragsraum können Kinder in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-ober- schwaben.de. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe- Oberschwaben lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 12. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte zwischen Ulm und Bodensee eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingol- dingen. Ohne Anmeldung, Spielsachen sind vorhanden. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Über 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwaben zwi- schen Ulm und Bodensee per Mail und Whatsapp-Grup- pe organisiert. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hum- mel. 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de und www. klumpfuss-oberschwaben.de. Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: 05.08.2024 - 23.08.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (05.08.24 - 16.08.24) Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTEGlückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Wie wär’s mit deiner Karriere. Die beste Rendite bringt noch immer ein erfülltes Arbeits- leben. Hier erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben bei einem sozialen Arbeitgeber. Werde Teil unseres Teams! 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Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre Kindertagesstätten baldmöglichst ErzieherInnen / Päd. Fachkräfte / Zusatz- und Integrationskräfte (m/w/d) In Voll- oder Teilzeit Bei Fragen zu den Stellen melden Sie sich bitte ganz unverbindlich bei Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de, Tel. 07563-9134845 oder Sie senden Ihre Bewerbung direkt an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Ober- schwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg Sie arbeiten gerne mit Kindern und sind auf der Suche nach einer neuen Aufgabe??? Unsere Werkstatt bleibt vom 05.08.24 bis 17.08.24 geschlossen, ab 19.08.24 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. 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                    Zuletzt geändert: 25.07.2024
                    Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

                    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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