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Bericht_23_02_14.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.04.2023
    Bericht_23_05_07.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 17.11.2023
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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 Seite 2 von 26 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemeinde einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengünstiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbindliche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden Seite 3 von 26 verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außenbeleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vornehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwendungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Vergabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK- Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischenzeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstellung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Seite 4 von 26 Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwaltung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden- Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integrationsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgabenverteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Seite 5 von 26 • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Boschstraße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digitalpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bausubstanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im Dezember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanlage im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesenschule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Vollsanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zukunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Seite 6 von 26 Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Betrieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abgebrochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzeptvergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Vergabe der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemeinde ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Gebäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt Seite 7 von 26 • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlossen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude gebaut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Baubeginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grundstücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstellungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Bebauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine Seite 8 von 26 umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden beide Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebensmittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde- straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden festgestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Wasserleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule und beim Hochbehälter wurden 2020 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Seite 9 von 26 Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Hauptleitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt umgesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leistungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplatzes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium darüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entsprechenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschutzes. Es soll Kommunen durch Beratung und Informationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Praxisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstützung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Klimawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Ebenso die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Seite 10 von 26 Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, damit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesenfläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreisverkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Flussmitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist festzustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde vereinbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoosbaches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülungen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht werden. Da die Schussen im vergangenen Sommer Seite 11 von 26 zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Herstellung eines Bypasses und der Bau des Retentionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits erfolgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durchgängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbeitet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezertifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona bedingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirchner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Seite 12 von 26 Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E- Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompostieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. Seite 13 von 26 • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft werden. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier entsprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders heimeliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu errichten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lösung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Seite 14 von 26 Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Angeboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume unerlässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerechten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtlicher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrichtung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele ländliche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Seite 15 von 26 Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräuschemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Satteldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwärme, Breitband…) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanierungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffentlicher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Vergaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 verankert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Bebauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindungen; • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs- beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklausel, Wertabschöpfungs- klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Seite 16 von 26 Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durchsetzbar; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grundstücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnachfolger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung bezüglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jahren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen werden und die darauf errichteten Gebäude für mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januarsitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführlicher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztliche Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde jedoch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozesse zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: Seite 17 von 26 a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. November 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Seite 18 von 26 Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lilienstraße" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbestand und die als Biotop kartierte Hecke an der südlichen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrechtliches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Bebauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Varianten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: Seite 19 von 26 • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; Seite 20 von 26 − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des Seite 21 von 26 vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung Seite 22 von 26 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund geringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsansätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanzplan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021 -1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Ertragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Erholung auf der Ertragsseite. - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Aufwandsseite: Seite 23 von 26 - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. – bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021 -3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Seite 24 von 26 Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investitionsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zinsniveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstückserlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu Seite 25 von 26 entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstoffe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Gewerbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Problematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feuerwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkameraden mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entsprechende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, bringen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. Seite 26 von 26 c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen.[mehr]

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        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhörerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunftsfähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsietzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeitfenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest stattfindet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und weiteren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle verhält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex- Meeting ausführlich über die geplante Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Online-Bürger-Info Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations-Veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 kam etwas ins Stocken, da einer der Hauptakteure erkrankt ist. Im März geht es weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsektenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichtiger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugsräume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wasserweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Richtung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stimmen und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den verstorbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spiegel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental werden folgende Gemeinderäte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der weiteren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausubstanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neubau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Besprechungen mit der Schulleitung und zwischen den verschiedenen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genügend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Fördergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Entscheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant werden kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerksplanung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälligen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord- West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude- angebaut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehende Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse entsprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfrage. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbargrundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfügen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bauherr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflächen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestseite des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchswerte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforderlichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein Antrag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Obergeschoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Balkonen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu erarbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raumplanerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befindet sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeithorizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Instrument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschreibung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Mindest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese landesplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als verbindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen angemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. https://www.rvbo.de/media/4c3b3af9-07d4-446f-8ff1-cd7a2f739d21/HV0RRw/RVBO/PDF/05_Planung/Fortschreibung%20Regionalplan%20-%202.%20Anhörung/2021-01-15%20Öffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Gesamtplan%20zweite%20Offenlage.pdf Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regionalplan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Betriebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplanerischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der dringende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikunternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug unterhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservorkommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich umfasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Weißenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißenbronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nachgereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kiesabbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorranggebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben unter „Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - 2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservorkommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnahme gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regionale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißenbronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasserschutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrachte Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschlagen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergärten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergartengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Beschlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonderen Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein unseres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsgebühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kommunalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegenübersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gangbarer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Betreuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kommunale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsgebühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energiekonzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellungen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vorbereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausformulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Herren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kosten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Radwegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei überprüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missverständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplätzen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden.[mehr]

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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürgerbus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwaldbrücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder aufgebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Personen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erstmalig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impftermin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jährigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Patienten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Akteure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Veranstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpackungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD ingenieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsengagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzentwicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden- Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmenkonzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsengagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungspräsidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein erster Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzureichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlichkeit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dringlichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maßnahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussichtlich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden- Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch bewilligt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf diese Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremienbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Radschnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen werden. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vorrangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremien der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräumlichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung erfolgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online- Plattform informiert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgesehen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnittsbildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betroffenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Realisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Projekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Bühl" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Baugesetzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine frühzeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplangebiets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkregenereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbeitung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abfließen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleitplanung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine höhere Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiedener Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrechtliches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in dieser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städtebaulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entsprechend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheidene Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser ausgetauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswohnungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Entwurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche untergebracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74m lang werden. Wunsch der Firma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmenfahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, sowie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufvertrages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefordert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplante Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsätzen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entsprechend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VOKeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sätzen nach der VOKeFw wie folgt: Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Personalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemeindefeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeitaufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschädigt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrentschädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrentschädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkulation der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Mustersatzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abgestimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alternativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zukünftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung notwendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erhoben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten gegenüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Pressesprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsverzeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Weiteres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kommandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbericht die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage eines Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2016- 2019 wurde auch die Gemeinde Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko- Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erforderlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst werden). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die dadurch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeindeeigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt weiterhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grundstücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungsbetrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuordnung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Verteilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs- maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durchführung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städtebauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesondere bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleichzeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Konsens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städtebauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Vertragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule – Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule – Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule – Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule – Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt– und Neubau, sowie Klosterwiesenschule – Gebäude blau) werden vorübergehend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer– und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen gesandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Lehrerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Darüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schülerbeförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kindergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kirchengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmelden, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schulkinder Anzahl Kindergartenkinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemeinde für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltung skosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen möglich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kinder bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwortung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Beförderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach erstreckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schülerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternative Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kommende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeindeeigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9–Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf umweltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schuljahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Schachen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 – fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 – 4 168 8 2 6 - 8 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu gestalten, da überwiegend in den Jahren 2012 – 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläufig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergartenkinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schülerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen werden diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunternehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförderung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt – Sulpach, Baindt – Schachen zur Klosterwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Ortsteilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten – den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirtschaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2. Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahrzeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Balkenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitarbeiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der Wegeunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 – 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug sowie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach einem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: -Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; -Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf angeboten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Nettopreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahrzeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E- Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermöglichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gegeben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten- ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorlagen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu beraten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 23.04.2021
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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fischerareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleistraße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung eines externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Aufarbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestände im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges – Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Beschilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indische Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom Labor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durchgeführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt derzeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobile Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfungen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerinnen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Herausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Einsparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und steigenden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zukunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwicklungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersgedanken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batteriespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasserkanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das günstigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zukunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertretern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pandemiebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durchgeführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Thomas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Gebäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Weiterentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tübingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmigungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466m² Fläche kann an einen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal- abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse abschließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. – • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamtkosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommunalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergebnis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas erhöht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bieter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigentümer aufzufordern, den von der Gemeinde angelegten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungsfrei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreistag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Kämmerer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofgebäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen.[mehr]

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                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 22.06.2021

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