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Umweltbrief_Juli_August20.pdf

1. 2 . 3. 4. 5. 6. D V R / . n ch n Insektenfreundlicher Garten Jeder Quadratmeter zählt Private Haus- oder Schrebergärten kön- Welchen Beitrag zur Biodiversität die Haus- nen artenreiche Wiesen und Weiden im halte mit ihren Gärten leisten können, zeigt Land zwar nicht ersetzen. Dennoch sind der ergleich mit den hiesigen Naturschutz- auch unsere Gärten ein wichtiger Wild- gebieten (NSG) an Land: Deren 1,38 Mio. ha lebensraum, der ein Netzwerk an geschützter Fläche stehen näm- grüner Inseln für heim merhin 930000 ha Pri- Pflanzen, Insekten un ärten gegenüber. Doch andere Tiere bildet – ie muss diese unbe- und damit die Folgen baute Parzelle hinterm der intensiven Land- Haus aussehen, damit wirtschaft ein we- sie Insekten anzieht? nig abpuffern hilft. Die „bunte Wiese“ ist kein normaler Zu- euts chland stand mehr. Im Ver- zählt fünf- waltungsjargon heißt zehn Millio- es „Grünfläche“ oder nen Gartenbesitzer, die auch „Straßenbegleit- – vom Schottergarten zu grün“. Klingt eher ar- schweigen – ihren Boden enarm und nach kurz bepflanzen und von den haltenem Grün, auch sich ein zunehmender A n genannt, ein strapa- gegen den Verlust der Artenviel- zierfähiger Belag, möglichst frei falt stemmt. Hinzu kommen Millionen von Klee, Löwenzahn und Gänse- Balkonnutzer, die ebenso ihr Scherflein gegen blümchen. Um ihn dicht zu halten, heißt es: das Insektensterben beitragen. „mähen, mähen und schon wieder mähen“. Achten Sie auf heimisches Saatgut Die wichtigsten Bestäuber Auch Blumenwiesen muss man mähen, damit Gräser und Sträucher nicht zu dicht Die Westliche Honigbiene Apis mellifera ist wachsen und artenarm verbuschen – doch keine Wildbiene, sondern ein Nutztier des bloß ein- bis zweimal pro Sommer. Ab- Menschen. Sie fliegt von Blüte zu Blüte, ohne schnittsweises Mähen ist dabei wichtig, den Baum zu wechseln. Wildbienen dagegen um einen kompletten Nahrungsausfall zu fliegen mehrere Pflanzenstandorte an – und verhindern und ein durchgehendes Blühen das auch bei schlechtem Wetter. Sie ergänzen zu ermöglichen. Zur Anlage einer bunten die Bestäubungsleistung der Honigbiene. Wiese gebe es viele Möglichkeiten, schreibt Gartenbesitzerin und Autorin Eva Rosen- Auch Hummeln zählen zu den Wildbie- kranz: „Man kann in eine bestehende Wiese nen. Bei uns sind etwa 40 Arten heimisch. vorgezogene Pflanzen spezieller Anbieter Durch ihren Pelz geschützt fliegen sie Blüten einsetzen, man kann Fenster aus Wildblu- auch bei sehr kalten Temperaturen an. menmatten legen oder eine komplett neue Einsaat.“ Dabei sei immer auf heimisches Von den etwa 560 Wildbienenarten in Saatgut zu achten, das die regionalen Bo- Deutschland (Schweiz: 580, Österreich: 690, denverhältnisse berücksichtigt. Also zum weltweit 17 000 Arten) stehen mehr als die Beispiel Hornklee, Glockenblume, Wie- Hälfte auf der Roten Liste. 41 Prozent sind sensalbei, Zaunwicke, Wiesenschaumkraut in ihrem Bestand gefährdet; 39 Arten sind oder Wilde Möhre. Dagegen seien viele hierzulande ausgestorben oder verschollen. Blühmischungen aus den Baumärkten nur wenig geeignet, warnt Eva Rosenkranz. Um Wildbienen sind sog. Schlüsselarten, herauszufinden, welche Pflanzen für die die großen Einfluss auf die Artenvielfalt eigene Region typisch und angepasst sind, ausüben und deren Verlust dramatische empfiehlt sie, sich bei speziellen, zugelas- Folgen fürs Ökosystem haben kann. senen Anbietern zu informieren: https://www.natur-im-vww.de/bezugsquellen/ Die Bestäubungsleistung der Bienen graeser-und-kraeuter/ hierzulande wird auf 2,5 Mrd. Euro taxiert, Eva Rosenkranz: Das große Insektensterben – Was es bedeutet und was wir jetzt tun müssen. 208 S. Dienst für den Erhalt der Wildpflanzenvielfalt. 20 Euro, Oekom-Verlag Von Tim Bartels (Umweltbrief) So wird Ihr Garten bunt und wild: Blühende Gärten ganzjährig. Egal wie groß ein Garten ist: Auch die kleinste Scholle lässt sich insektenfreund- lich gestalten. Dabei gilt es, fürs ganze Jahr Nahrungsquellen zu schaffen, also ausrei- chend standortangepasste Wirtspflanzen über alle Vegetationsmonate hinweg verteilt. Naturnahe Gärten haben in der Re- gel vier wesentliche Elemente: ein blütenreiches Wiesenstück, verschiedene Staudenbeete, heimische Sträucher (mög- lichst als gemischte Hecke) und – falls aus- reichend Platz vorhanden – Laubbäume. Verzichten Sie auf kurzlebige Hy- bridpflanzen und gefüllte Blüten. Viele Blumen sehen zwar wunderschön aus, bieten aber keinen Mehrwert für Bie- nen und andere Sechsbeiner. Dies gilt vor allem für Blumen mit gefüllten Blüten, die den Weg zu Pollen und Nektar versperren. Verzichten Sie auf Dünger, Insekti- zide und Herbizide. Klar, wer mehr Insekten und bunt blühende Kräuter ha- ben will, setzt keine chemischen „Pflanzen- schutzmittel“ ein. Aber auch mineralische Dünger sind im naturnahen Garten tabu. Allenfalls organische Dünger wie Kom- posterde, Dung oder Hornspäne verwenden. Reisighaufen und Laub anlegen. Sammeln Sie das Laub in einer Ecke oder verteilen Sie es unter den Büschen. Haufen aus Laub und Gehölz im Herbst an- zulegen sorgt dafür, dass Kriechtiere und Insekten im Winter Unterschlupf finden. Insektenhotels. Baumärkte offerie- ren zwar jede Menge gewagter Kon- struktionen. Doch die meisten sind gut ge- meint, aber schlecht gemacht. Denn Bienen und andere Insekten brauchen mehr als ein paar Hohlziegel und Holzstücke mit Boh- rungen. Ohnehin nehmen nur 30 Wildbie- nenarten Nisthilfen an– und das sind vor allem die ungefährdeten. Alle anderen ni- sten nämlich im Boden. Wie man wirkungs- volle Bienenhäuser baut, lesen Sie hier: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/ insekten-und-spinnen/insekten-helfen/00959.html https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ oekologisch-leben/balkon-und-garten/index.html[mehr]

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    Überflutungstiefe_aussergewöhnlich.pdf

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          Bürgerinfo_Fassnacht_Homepage.pdf

          Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 18.11.2020 Dipl.-Ing. Karl-Josef Fassnacht M.Sc. Julius Fassnacht Agenda − Übersicht Starkregen − Starkregenriskomanagement (SRRM) − Ergebnisse − Wie kann ich mich schützen? − Maßnahmen der Gemeinde 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 2 2 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Was ist Starkregen? 3 Starkregen sind extreme Niederschlagsereignisse und können an nahezu beliebigen Orten und Zeiten auftreten. Innerhalb kurzer Zeit können Niederschlags- mengen auftreten, die normalerweise im Bereich mehrerer Monate liegen. Diese Ereignisse sind im Zuge des Klimawandels verstärkt zu erwarten. Vergleich Starkregen und Flusshochwasser Bild: Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden Württemberg Starkregenrisikomanagement (SRRM) Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Gemeindegebiet von Baindt schon mehrfach von Starkregenereignissen betroffen war. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben entschieden, die gefährdeten Bereiche durch ein sogenanntes Starkregenrisiko- management mit entsprechenden Berechnungsverfahren zu untersuchen und damit die Grundlage für die Sensibilisierung und Information der betroffenen Bürger*innen zu schaffen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 5 Starkregenrisikomanagement (SRRM) Förderung zu 70% durch das Land gemäß Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden- Württemberg“ − Vorgehen gemäß LUBW − Standardreferenz erforderlich − Einheitliches Verfahren 1. Gefährdungsanalyse 2. Risikoanalyse 3. Handlungskonzept 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 6 Entwicklung SRRM in Baden-Württemberg Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 Laufende SRRM-Projekte Stand Juli 2020 Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Modellerstellung über das gesamte Gemeindegebiet Simulation: einstündige Beregnung und 3 Stunden Nachlaufzeit − 3 Szenarien: − selten − außergewöhnlich − extrem − flächenbezogene Abflüsse werden vom Land BW vorgegeben − anschließende Plausibilisierung mithilfe von historischen Ereignissen 9 Gefährdungsanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Betrachtung des konkreten Risikos: hohe Sachwerte? Gefährdete Personengruppen? Vorhandene Schutzmaßnahmen? etc. Neben der Überflutungshöhe hat auch die Fließgeschwindigkeit eine große Auswirkung für das Risiko! Workshop zu − Kritischen Objekten (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr…) − Objekten/Bereichen mit Gefährdung der Allgemeinheit (Erosion, wassergefährdende Stoffe…) 10 Risikoanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt − Objektschutz: − Bürger werden über Gefährdung und Möglichkeiten der Abhilfe informiert − Maßnahmen für kritische Objekte (öffentliche Gebäude, Feuerwehr, etc.) − bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum (Gewässer, Rückhalteräume, Dämme, Bordsteinkanten) − WICHTIG: diese können nicht alle schützen! 11 Handlungskonzept Hinweis Lastfälle in diesen Größenordnungen (Katastrophenereignisse!) gelten i.d.R. als Höhere Gewalt Kanalisation kann darauf nicht bemessen werden → nicht im Bereich der Haftung Einfluss der Kanalisation im Starkregenfall insgesamt vernachlässigbar 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 12 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um (…) 4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 13 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 14 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Ergebnis: Vorstellung des außergewöhnlichen Ereignisses als 3D-Visualisierung 15 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 16 Problemstellen an Gebäuden Bild: hochwasser.steiermark.at 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 17 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 18 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 19 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 20 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 21 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: www.steb-koeln.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 22 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 23 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 24 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen Wie kann ich mich schützen? Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 25 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen − erhöhte Türen durch Stufen/Rampen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 26 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 27 Finanzielle Absicherung Bürgerinnen und Bürger sollten finanzielle Rücklagen bilden oder ihren Versicherungsschutz überprüfen: • Elementarschadenversicherung? • ausreichende Hausratsversicherung? Bild: www.gdv.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum 28 a. neues Gewässer entlang BG „Am Geigensack“ b. Platzgestaltung/Marsweilerstraße c. Mögliche Erweiterung des BG „Im Voken“ d. Verdolung am Schulzentrum aufwerten 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 29 a. Situation Siemensstraße/Geigensack Hirschstraße Sulpacher Straße Siemensstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 30 a. neues Gewässer 2. Ordnung 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 31 b. Dorfplatz und Marsweilerstraße Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Dorfplatzes → Optimierung der Führung des über die Marsweilerstraße fließenden Wassers → Ziel: Wasser gelangt möglichst vollständig in Sulzmoosbach Rathaus Marsweilserstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 32 c. Mögliche Erweiterung BG Im Voken Mögliche Erweiterung • Hanglage mit ermittelten Fließwegen • durch die Ergebnisse des SRRM ist in der Erschließungsplanung eine gute Grundlage gegeben. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 33 c. Abflussvergleich bei Starkregen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 34 AckerWohngebiet c. Abflussvergleich bei Starkregen Bodenklassen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 35 c. Abflussvergleich bei Starkregen Je heller die Fläche, desto mehr Abfluss findet statt. → Auf der bebauten Fläche liegt der Abfluss sogar leicht unter der momentanen Ackerfläche. → Auch die erhöhte Erosion bei Starkregen ist zu betrachten, insbesondere bei Ackerflächen. Abflusswerte 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 36 d. Verdolung am Schulzentrum Quelle: Vortrag Michael Buschlinger, eepi Luxembourg Sàrl (DWA, 2015, Koblenz) d. Beispiel neues Einlaufbauwerk 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 38 Literatur PDF-Pläne der Ergebnisse für Baindt: Download auf www.baindt.de Hier finden Sie auch weitere Infos zum Schutz vor Starkregen. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Leitfaden Starkregen 2019: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen /2018/leitfaden-starkregen.html http://www.baindt.de/ https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html Ziegeleistr. 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Danke![mehr]

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            Zuletzt geändert: 20.11.2020
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            A 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Lüften Auf Durchzug schalten Bevor die Coronapandemie wütete, galt das Lüften in Räumen vor allem dazu, ein behagliches Klima zu schaffen und dem Schimmel vorzubeugen. Die Wohl- fühl-Faktoren Temperatur, Luftfeuch- te, Geruchsbelastung und Schadstoff- gehalt zu optimieren, hat jeder selbst in der Hand. Doch nun tritt dort, wo sich viele in einem Raum aufhalten, ein weiterer Gesund- heitsfaktor auf den Plan, der das Fenster- Aufreißen zum Zwang macht: die Aerosol- Übertragung. erosole sind Atem- luftpartikel, die ähn- lich wie Tröpfchen Viren transportieren – und über diesen Weg auch Infektionen verursachen können. Wo im Winter viele Menschen in geschlossenen Räumen aufeinandertreffen, tritt neben den bewährten AHA-Regeln – Abstand, Hygi- ene, Alltagsmaske – eine weitere hinzu: das Lüften. Fenster zu öffnen und Luftstrom zuzulassen, um virushaltige Aerosole nach draußen zu wehen, ist besonders an Schulen, wo Abstand in engen Klassenzimmern kaum möglich und der Unterricht mit Maske unzu- mutbar ist, wichtig. Um das deutlich zu ma- chen, hat die Kultusministerkonferenz beim Umweltbundesamt sogar eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen bestellt. Aerosole Beim Niesen, Husten, Sprechen oder Aus- atmen gelangen winzige Speicheltröpf- chen und Aerosolpartikel, die Krankeits- erreger enthalten können, in die Luft. Aerosole sind kleiner als fünf Mikrometer. Sie sinken nicht so leicht wie größere Tröpf- chen, sondern halten sich über Stunden bis Tage in der Luft – auch auf Atemhöhe. Wie verschiedene Studien ergeben haben, könnte der Infektionsweg je zur Hälfte über Tröpfchen und über Aerosole verlaufen. Ansteckungsgefahr besteht demnach vor allem bei Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen. https://www.ndr.de/nachrichten/info/40- Coronavirus-Update-Jetzt-ist-Alltagsverstand- gefragt,podcastcoronavirus208.html Aber das gilt natürlich nicht nur für (Hoch-) Schulen, sondern auch an Arbeitsplätzen, wo ganze Teams in Großraumbüros zusam- menhocken, genauso wie in Restaurants, Kneipen, Bars und im Haushalt, wenn man Gäste bei sich hat: Fenster auf. „Eine möglichst hohe Frisch- luftzufuhr ist eine der wirksamsten Metho- den, potenziell virus- haltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen“, schreibt die Kommission „Innenraumluft- hygiene“ am Um- weltbundesamt. Die Menge an emittierten Partikeln über die At- mung steige mit der körper- lichen Aktivität. Daher empfeh- len die Lufthygieniker für Räume, in denen Sport betrieben wird, fünf Mal pro Stunde zu lüften. In Schulen heißt der dringende Ratschlag: drei Mal Luftwechsel in jeder Stunde. Außerdem sollte sofort, also „un- mittelbar gelüftet werden“, wenn bei Per- sonen im Raum wiederholtes Niesen oder Husten zu vernehmen ist. Wenn zu viel CO2 im Raum wabert Nun mag man diese gut gemeinten Ratschlä- ge für überflüssig oder gar hysterisch halten, da doch ohnehin der Ruf „Fenster auf!“ er- tönt, wenn einem das untrügliche Gefühl be- schleicht, die Luft im Raum sei stickig oder verbraucht und müsse weggelüftet werden. Für die Qualität der Raumluft dient der Ge- halt an CO2 als Maßstab. Denn hohe Mengen des ausgeatmeten Gases CO2 im Zimmer ge- hen mit Konzentrationsstörungen und/oder Ermüdungserscheinungen einher. Doch bis einem diese Eigendiagnose klar ist, könnte es zu spät sein und das Virus des unbemerkt Infizierten einen neuen Wirt ge- funden haben. Wie wahrscheinlich eine An- steckung ist, hängt von verschiedenen Fak- toren ab: Wie viele Personen befinden sich im Raum und wie aktiv sind diese, wie groß ist der Raum, wie oft wird die Luft im Raum ausgetauscht, welche Lüftung ist vorhanden? Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte Stoßlüften zum regelmäßigen Programm werden. Hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich auch nicht. (tb) https://www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/2546/dokumente/irk_stel- lungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf Wie man Viren weglüftet: Drei Mal lüften pro Stunde. Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, empfiehlt das Umweltbundesamt, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett ge- gen Frischluft von außen ausgetauscht wird. Stoßlüften. Alle Fenster weit öffnen. Lüften ist umso effektiver, je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Demnach reicht bei kalter Au- ßentemperatur fünfminütiges Lüften; an warmen Tagen zehn bis zwanzig Minuten. Querlüften. Noch besser als Stoß- ist Querlüften, indem man gegenüber- liegende Fenster gleichzeitig weit öffnet. Da in vielen Räumen nur auf einer Seite Fenster installiert sind, schafft man Durchzug auch durch geöffnete Türen und offene Flurfen- ster bzw. offene Raumfenster auf der gegen- überliegenden Seite. Beim Stoß- wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schlie- ßen der Fenster steigt sie rasch wieder an. Kipplüften. Besser nicht. Eine nur teilweise Öffnung der Fenster durch Kippstellung führt nicht zu einem ausrei- chenden Luftaustausch, auch wenn das Fenster den ganzen Tag gekippt bleibt. Zu- dem entweicht daduch in der kalten Jahres- zeit unnötig Wärme aus dem Raum; über- dies erhöht Kipplüftung das Schimmelrisiko. Nur über geöffnete Türen lüften. Das reicht nicht. Damit können virushal- tige Aerosole nämlich unter Umständen von einem Raum über den Flur in andere Räume transportiert werden, ohne dass die Partikel zuvor durch einen Frischluftzu- strom von draußen verdünnt wurden. CO2-Ampeln. Kohlendioxid ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft, weil es jeder Mensch ausatmet. In ge- schlossenen Räumen kann sich bei größe- rer Personenzahl das Gas in der Raumluft rasch anreichern. Zu hohe CO2-Werte füh- ren bei den Anwesenden zu Ermüdungser- scheinungen. Eine erhöhte CO2-Konzentra- tion lässt zwar keine Aussage über virushal- tige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. https://www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/2546/dokumente/ umweltbundesamt_lueften_in_schulen_.pdf von Tim Bartels (Umweltbriefe) F ot o: th in ga m aj ig gs /A do be S to ck[mehr]

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              Seite 1 von 14 Gemeinde Baindt Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes Sichern Sie Ihr Eigentum vor Überschwemmungsschäden! Tipps und Hinweise rund um Ihre private Grundstücksent- wässerung Seite 2 von 14 Seite 3 von 14 Inhalt Inhalt ......................................................................................................... 2 1. Warum dieser Ratgeber ? ..................................................................... 3 2. Warum kommt es zum Rückstau? ........................................................ 5 3. Rechtsgrundlagen ................................................................................. 7 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung ...................................... 7 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke .................... 7 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? ......................................... 9 4.1 Abwasserhebeanlage ................................................................. 9 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) .... ........................... 10 4.3 Wartung .................................................................................... 11 4.4 Dränagen .................................................................................. 12 5. Wer haftet bei Schäden? .................................................................... 12 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? .. 13 Seite 4 von 14 1. Warum dieser Ratgeber ? Diese Infobroschüre erläutert Ihnen die wichtigsten Grundzüge für die Planung, den Bau und die Wartung Ihrer privaten Haus- und Grundstücksentwässerung. Sie kann Ihnen jedoch nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der erforderlichen Maß- nahmen gegen Rückstau vermitteln. Die Beachtung und Umsetzung der Informationen dieser Broschüre hilft Ihnen, sich und Ihr Eigentum vor vermeidbaren, oft kostspieligen Schäden zu schützen. Vorbeugen bedeutet Schutz Ihres Eigentums! "Feuerwehr musste Keller leer pumpen" oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tief liegende Räume werden überflutet, weil manches Haus nicht ausrei- chend gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal gesichert ist. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu so genannten „Jahrhundertregen“, die öffentli- che Abwasserkanäle randvoll füllen. Dies führt dazu, dass sich das Abwasser aus dem öffentlichen Kanal in die Hausanschlussleitungen zurück drückt, sofern hier kein techni- scher Schutz gegen Rückstau vorhanden ist. Grundsätzlich muss sich aber jeder Grund- stücksbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse schützen. Durch den Abwasserrückstau entstehen dem Hauseigentümer oft große Schäden. Diese kann er jedoch vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den geltenden Vorschriften sichert. Zudem haftet der Eigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Abwassersatzung der Gemeinde Baindt und in den Vorschriften der DIN- Normen und sonstigen technischen Regelwerken. Das Kanalnetz der Gemeinde Baindt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es je- den Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. In ländlichen Gebieten müssen nach heutigen Vorschriften die öffentlichen Kanäle grundsätzlich so dimensioniert sein, dass ein Regenereignis bestimmter Stärke schadlos abgeleitet wird (im gemeindlichen Bereich bedeutet dies, dass ein zwei jährliches Ereignis schadlos abgeführt werden muss). Dies bedeutet aber auch, dass es bei stärkeren Regenereignissen zu einem Aus- Seite 5 von 14 tritt von Abwasser aus den Schächten der Kanalisation kommen kann und in diesem Fall die Verantwortung zur Vermeidung von Schäden beim privaten Grundstückseigentümer liegt. Wollte die Gemeinde Baindt die Kanalisation auch für weitergehende Starkregenereig- nisse dimensionieren, würden die Rohre der Kanalisation so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solch starkem Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsan- lagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen austreten, besonders bei unterkellerten Gebäuden, deren Bodenplatte und somit auch die Hausan- schlüsse unter der Geländeoberkante liegen (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenan- schlüsse, Toiletten, Duschen etc.), falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesi- chert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher - etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung - für alle Zukunft ausbleibt. Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der so genannten "Rückstauebene" müssen gesichert sein. Rückstauebene ist die jeweilige Straßenoberkante vor dem Grundstück. Seite 6 von 14 2. Warum kommt es zum Rückstau? Ein Rückstau im Kanal ist grundsätzlich nicht auszuschließen: Die Kanäle sind auf einen bestimmten Starkregen ausgelegt, sind aber bei einem darüber hinaus gehenden Platzregen überlastet. Dies gilt auch für die private Ent- wässerung auf dem Grundstück. Bei einem extremen Niederschlagsereignis, von dem niemand wissen kann, wo und mit welcher Intensität der Regen fällt, füllen sich binnen kurzer Zeit die Kanäle bis zum Deckel in der Straße. Folge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Durch unvorhergesehene Ereignisse kann es zu Abflussverhinderungen kommen, die dann zu einem Rückstau führen. Z.B. durch widerrechtliches Abladen von Müll oder Altkleider in den öffentlichen Kanal, Wurzeleinwuchs in den Hauptkanal. Fol- ge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Grundstücksentwässerung (z.B. fehlende oder fehlerhafte Rückstausicherung), kann es dann zu großen Schäden im Gebäude kommen. Nachfolgend ein Beispiel, das nicht den Regeln der Technik entspricht (Rückstausiche- rung fehlt): Seite 7 von 14 Bild 1: Untergeschoss-Entwässerung ohne Rückstausicherung Die Schäden, die bereits 10 – 20 cm Abwasser im Keller anrichten, kann man sich leicht vorstellen. Wenn man bedenkt, wie Kellerräume häufig genutzt werden, kann der Scha- den bei einem Einfamilienhaus schnell bei 10.000 € und mehr liegen. Dagegen ist eine fachgerechte Sicherung und Wartung kostengünstiger. Seite 8 von 14 3. Rechtsgrundlagen 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung Die Satzung der Gemeinde Baindt über die Entwässerung der Grundstücke und den An- schluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Allgemeine Abwassersat- zung vom 01.02.2007) beschreibt konkret, welche Vorgaben bei der Errichtung und beim Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen zu berücksichtigen sind. Die Satzung können Sie im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen (Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung) einsehen. 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke Die technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grund- stücken sind in den entsprechenden DIN- Normen bzw. in der entsprechenden europäi- schen Norm jeweils in der neuesten Fassung enthalten, die hier in einigen wichtigen Aussagen verkürzt und zusammengefasst wiedergegeben werden: Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend da- von darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume untergeordneter Nutzung über einen Rückstauverschluss entwässert werden. Ist das Schmutzwas- ser fäkalienhaltig, muss eine Abwasserhebeanlage eingebaut werden. Schmutzwasser (fäkalienhaltiges Abwasser) darf über Rückstauverschlüsse ab- geleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfa- milienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rück- stauebene zur Verfügung steht bzw. wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann. Oberflächen- und Schmutzwasser sind über getrennte Leitungen aus dem Gebäude heraus zu führen. Beim Mischsystem dürfen sie erst außerhalb des Ge- bäudes - möglichst im Kontrollschacht nahe am Anschlusskanal an der Grund- stücksgrenze - zusammen geführt werden. https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen Seite 9 von 14 Oberflächenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentli- chen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden. Die ab- flusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Ge- bäude aufweisen, wie z. B. Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeab- tragungen zu Souterrainwohnungen sind möglichst klein zu halten. Oberflächen- wasser kleiner Flächen (etwa 5 m²) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhan- densein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z.B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tief liegenden Räume durch Oberflächenwasser verhindern, solange der Rück- stauverschluss geschlossen ist. Oberflächenwasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen (z.B. Straße oder Bürgersteig) abgeleitet werden. > Grundwasser (Dränagewasser) darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Ab- wasseranlagen eingeleitet werden. Schächte: Innerhalb von Gebäuden sind Abwasserleitungen geschlossen mit Reinigungsrohren durch die Schächte zu führen. Außerhalb von Gebäuden sollten Abwasserleitungen durch Schächte mit offenem Durchfluss geführt werden, sofern deren Deckel über der Rückstauebene liegen. Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutzwasser und Oberflächenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Leitungen: Richtungsänderungen von Grund- oder Sammelleitungen dürfen nur mit Bögen 45° ausgeführt werden. Ebenso dürfen nur Abzweige mit höchstens 45° eingebaut werden. Ansonsten besteht erhöhte Verstopfungsgefahr. Lüftung der Entwässerungsanlage: Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüf- tungsleitung bis über das Dach geführt werden. Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung über das Dach zu versehen. Die Be- und Entlüftung einer Schmutz- oder Mischwasserleitung zwi- schen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Lüftungsöffnung über das Dach darf nicht durch Einbauten -z. B. durch Geruchverschlüsse unterbrochen werden. Fettabscheider: In Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind Ab- scheideranlagen für Fette zu verwenden und nach DIN zu bemessen, einzubauen und zu warten. Für jeden eingebauten Fettabscheider muss die Möglichkeit der Entleerung und Reinigung bestehen. Seite 10 von 14 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? 4.1 Abwasserhebeanlage Grundsätzlich ist Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine Hebean- lage der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Dies gilt praktisch für alle unterkellerten Gebäude, die im Kellergeschoss z.B. eine Toilette oder Dusche haben. Nur durch eine ordnungsgemäß installierte Hebeanlage mit der entsprechenden Leitungsführung (siehe Bild 2) ist garantiert, dass kein Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude eindringt und gleichzeitig im Gebäude anfallendes Abwasser auch während eines Einstaus im öf- fentlichen Kanal abtransportiert wird. Bild 2: Rückstausicherung durch Einbau einer Hebeanlage für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 11 von 14 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) Rückstauverschlüsse sind als „kleine Alternative“ zur Abwasserhebeanlage einsetzbar, wenn keine kontinuierliche Abwasserentsorgung erforderlich ist. der Benutzerkreis der Anlage klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. keine größere Regenfläche über sie abgeführt werden muss und bei der Ent- wässerung kleinerer Flächen von Kellerniedergängen, Garageneinfahrten und dergleichen, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Schwellen o. ä.) eine Überflu- tung der tiefer gelegenen Räume durch Oberflächenwasser verhindert wird. Rückstauverschlüsse müssen nach DIN ein Prüfzeichen haben. Bild 3: Rückstausicherung durch Einbau von Bodenabläufen mit Rückstauver- schluss für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 12 von 14 Bild 4: Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser (bei Normalbetrieb und bei Rückstauereignis) 4.3 Wartung Häufig sind die erforderlichen Rückstausicherungen in einer ordnungsgemäß installierten Grundstücksentwässerungsanlage vorhanden, und trotzdem kommt es zu Schäden durch zurück stauendes Abwasser. Dies hat dann seinen Grund in einer fehlenden oder unzureichenden Wartung der Rückstausicherungen: Abwasserhebeanlagen sollen bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern in Zeitab- ständen von maximal 1/2 Jahr und bei Anlagen in Einfamilienhäusern von ma- ximal einem Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser sollen zwei Mal im Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser müssen durch einen Fach- betrieb mindestens zwei Mal im Jahr gewartet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser empfiehlt den Anlagenbesitzern, für die regelmäßig durch- zuführenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma des Installateurhandwerks abzuschließen. Seite 13 von 14 4.4 Dränagen Dränagen dürfen nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden. Hier wird die wasserdichte Ausbildung des Kellergeschosses als sogenannte „weisse Wanne“ gefordert. 5. Wer haftet bei Schäden? Bei der Haftungsfrage ist zunächst zu differenzieren, ob es sich um ein Rückstauereignis handelt oder ob aus der Abwasseranlage Abwasser ausgetreten und oberirdisch in ein Gebäude gelaufen ist. Im ersten Fall ist nach der Rechtssprechung des BGH eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers nicht gegeben, weil sich der Anlieger gegen Rückstau- ereignisse selbst zu schützen hat. In der zweiten Sachverhaltsvariante kommt eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers in Betracht, wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Regenfälle so außergewöhnlich stark waren, das es dem Betreiber der Anlage nicht möglich und wirtschaftlich nicht zuzumuten war, das Fas- sungsvermögen des Kanals auf diese außergewöhnlich starke große Regenmenge aus- zurichten. Eine Kanalnetzüberrechnung ergab eine auf Basis der gesetzlichen Vorgaben basierende, ausreichende Dimensionierung des öffentlichen Kanalnetzes der Gemeinde Baindt. WICHTIG: Bei fehlender Rückstausicherung besteht in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz! Seite 14 von 14 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? Bei Neubauvorhaben ist unbedingt auf eine vorschriftsmäßige Planung zu ach- ten. Weisen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Architekten auf die Problematik besonders hin. Achten Sie in der Bauausführung darauf, dass die Anlagen auch tatsächlich so gebaut werden, wie sie geplant wurden. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass Bestandspläne der Entwässerungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes gefertigt werden. Erfahrungsgemäß ist die nachträgliche Anferti- gung von Bestandsplänen sehr schwierig! Überprüfen Sie bei bestehenden Gebäuden und Grundstücksentwässerungs- anlagen den Bestand auf die Vorgaben der DIN-Normen und sonstigen techni- schen Regelwerke. Versuchen Sie, falls nicht vorhanden, Bestandszeichnungen über die vorhandenen Entwässerungsleitungen anhand von Bauunterlagen, not- falls ergänzt durch Informationen von den am Bau beteiligten Personen, zu erstel- len. Ggf. ist dies nachträglich nur durch eine ergänzende Kamerabefahrung der Leitungen möglich. Da die nachträgliche Änderung einer vorhandenen Grund- stücksentwässerung (z.B. Trennen der Oberflächen- und Schmutzwasserleitun- gen, Einbau eines Kontrollschachtes an der Gründstücksgrenze, Nachrüstung ei- ner Rückstausicherung etc.) sehr aufwändig und teuer sein kann, empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Fachleute (Architekten, Fachingenieure oder Sani- tärinstallateure) zu Rate zu ziehen. Bitte beachten Sie diese Anregungen und leiten Sie bei Bedarf die erforderlichen Maß- nahmen eigeninitiativ ein. Nur dann ist ein größtmöglicher Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet. Gemeinde Baindt, Kämmerei, Eigenbetrieb Abwasser[mehr]

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