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Bodenrichtwert_2018_Karte_3.pdf

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    Zuletzt geändert: 26.09.2019
    Potenzialkarte_Wärme.pdf

    0 0,25 0,5 km Wir beraten Sie unabhängig: www.energieagentur-ravensburg.de Wärmebedarfskarte - Gemeindeverband Mittleres Schussental - - Gemeinde Baindt - Gebäude für öffentliche Zwecke Gebäude für Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie Verkehr Haupt-/Verbindungsstraßen Straßen Bahnstrecke Administrative Grenzen Flurstücksgrenze Gemarkungsgrenze Gemeindegrenze Gewässer See / Fluss Moor Hintergrundkarte keine Wohngebäude im Baublock 320 Wärmebedarfsdichte von Wohngebäuden [kWh / m² * a][mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 1,67 MB
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      Zuletzt geändert: 22.01.2020
      Potenzialkarte_Solar.pdf

      Badweg Stöcklisstraße Sulpacher Straße Schwarzlochweg Mo ch en wa ng er St raß e Rosenstraße Hi rsc hs tra ße Baienfurter Straße Fri es en hä us ler St raß e Annabergstraße Kümmerazhofer W eg Ha se nw eg Froschstraße Rehstraße Blumenstraße Riedsenn Mehlis Baindter Brühl Tulpenstraße Dahlienstraße Bir ke ns tra ße Bu ch en str aß e Kirchweg Dachsstraße Benzstraße Eichenstraße Ziegelhalde S onnenstraß e Dorfplatz Nelkenstraße Veilchenstraße Liebigstraße Sc hönblick Grünenbergstraße Im Voken Innere Breite Ko rnb lum en str aß e Jägerweg K iesgrubenstra ße Am F öhrenried Fuchsstraße Fliederstraße Gartenstraße Mehlis straß e Dieselstraße Siemensstraße Sp erl ing we g Klosterh of Bro nnenstubenwegHubertusweg Am U ms pa nn we rk Ma rde rst raß e Maybachstraße Zie geleistraße Röntgenstraße Lilienstraße Thu mbstra ße Amselstraße Bosc hstr aß e Mühlstraße Zeppelinstraße Lerchenstraße Schachener Straße Storchenstraße Daimlerstraße Su mera ug ass e Mars weilerstraße Wickenhauser Straße T h om as -D ac hs er- Str aß e Erl en str aß e Mochenwanger Straße Sulpacher Straße Grünenbergstraße Ko rn blu me ns tra ße R ehstr aße Hirs ch str aß e Im Voken Lilienstraße Gart ens tra ße Badweg Thumbstraße Boschstraße Marderstraße Rehstraße Bo sc hs tra ße Rehstraße Thumbstraße Tulpenstraße Stöcklisstraße Thomas-Dachser-Straße Boschstraße Erlenstraße Hirschstraße Blumenstraße Thomas-Dachser-Straße Thomas-Dachser-Straße Hirschstraße Jägerweg Hirschstraße Friesenhäusler Straße Badweg Ga rte ns tra ße Wi ck en ha us er Str aß e Annabergstraße Frosc hs tra ße Im Voken Zie ge leis traße Lilienstraße Me hl i ss traße Schachener Straße Thomas-Dachser-Straße Solarpotenzial - Gemeinde Baindt Gefördert vom: Hintergrundkarte Solarpotenzial sehr gut geeignet gut geeignet bedingt geeignet kein Potenzial ermittelbar Flurstücksgrenze Gemeindegrenze Ortslage Gewässer Moor 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 km[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
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        Umweltbriefe_Wasser.pdf

        W 1. 2 . 3. 4. 5. Virtuelles Wasser … Blaues virtuelles Wasser ist bei land- über den beregneten Feldern oder aus Kanälen und Speichern verdunstet. Bei Der grüne virtuelle Wassergehalt Menge an Regenwasser, die während seiner Erzeugung verdunstet. Auf zu großem (Wasser-)Fuß asser ist nichts, worüber man sich in Deutschland den Kopf zerbricht. Wir drehen den Hahn einfach auf – schon fließt sauberes Wasser zum Kochen, Waschen oder für die Toilettenspülung. Allerdings müssen wir gar nicht weit schauen, um festzustellen, dass Wasser immer knapper wird. Spanien und Portugal haben 2017 un- ter starken Dürren gelitten. In Deutschland gab es 2018 und 2019 sogar zwei Trocken- jahre in Folge. Wie stark diese Dür- rephase in Europa vom Klima- wandel beeinflusst war, ist noch nicht im Detail ge- klärt. Dass solche Dür- ren aber häufiger auf- treten werden und länger andauern als in der Vergangen- heit, gilt als sicher. Vor allem die Land- wirtschaft leidet da- runter. Denn Nah- rungsmittel und ande- re landwirtschaftliche Produkte haben mit 86 Prozent den höchsten Anteil am weltweiten Wasserfußab- druck. Diese Größe zeigt an, wieviel Wasser man verbraucht, um alle im Land konsumierten Produkte und Dienstlei- stungen bereitzustellen. Der Durchschnitts- deutsche verbraucht etwa 127 Liter Trink- wasser pro Tag aus (Wasch-)Küche, Bad und WC. Das ist allerdings nur ein Bruchteil des- sen, was wir tatsächlich an Süßwasser ver- brauchen. Rechnet man nämlich diejenige Menge hinzu, die für Erzeugung und Trans- port unserer genutzten Konsumartikel be- nötigt werden, kommt jeder Deutsche auf 4230 Liter täglich. So groß ist unser Wasser- fußabdruck! Darin enthalten sind nämlich auch die Wasserressourcen anderer Län- der, aus denen wir Ware importieren: das sogenannte virtuelle Wasser. Deutschland ist demnach ein Wasserimportland. Unser Import von To- maten aus Spanien oder von Baumwol- le aus der Aralseere- gion hat in den An- bauländern einen hohen Wasserbedarf zur Folge. Dies führt dort häufig zur Über- nutzung der Wasser- ressourcen und dem- zufolge zum Schrump- fen von Seen und Absinken der Grundwasserspiegel. Acht- zig Prozent dieses virtuellen Was- serflusses resultieren aus dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, der Rest aus Industriegütern. Wenig virtuelles Was- ser entsteht, wenn zum Beispiel Kakaobäu- me zwar viel Wasser verschlingen, um zu wachsen, dafür aber mit reichlich Nieder- schlag im tropischen Herkunftsland geseg- net sind. Auch großflächige Arabica-Kaffee- plantagen in Bergregionen verbrauchen vor allem „grünes“ Regenwasser (s. Kasten). Doch südspanische Erdbeeren, für deren Anbau das kostbare Nass aus Flüssen und dem Grundwasser von Schutzgebieten ge- zapft wird – nur weil im Winter Erdbeeren auf den Tisch müssen –, sind ökologischer Wahnsinn. Zwar ist in puncto Wassereffizi- enz und nachhaltigem Umgang mit lokalen Reserven auch der Ökolandbau nicht zwin- gend ein Musterknabe – Gemüse kann also trotz Biosiegel einen ähnlich hohen Wasser- fußabdruck aufweisen wie konventionell erzeugtes. Doch in der Regel schont Bio- gemüse das Wasser wirksamer, da dessen Böden infolge der Gründüngung humusrei- cher sind und eine bessere Wasserhaltefä- higkeit besitzen. Überdies wird das Wasser unterm Ökoacker nicht durch Mineraldün- ger und Pestizide verunreinigt. (tb) Wasserschonend einkaufen: Fleisch. Eine deutliche Verringerung des Wassereinsatzes erreicht, wer we- niger davon isst oder aus extensiver Wei- dehaltung kauft. Ein Kilo Rindfleisch ver- schlingt 15000 Liter Wasser, wenn das Tier nicht nur Gras frisst, sondern mit Weizen, Mais und Soja gemästet wird. Weniger ver- schwenderisch als die Rinder- ist die Schwei- ne- und Geflügelmast. Noch günstiger fällt die Bilanz aus, wenn nur betriebseigenes statt Import-Futter verwendet wird. Das schont den globalen Wasserhaushalt. Baumwolle. Nutzen Sie Textilien län- ger, verschenken Sie abgelegte Klei- dung oder wählen Sie auch mal Second- hand-Klamotten. Kleidung aus Hanf und Leinen ist umweltschonender, da zu de- ren Produktion nur ein Viertel der Wasser- menge benötigt wird, die Baumwolle be- ansprucht (im Schnitt 2700 Liter für ein T- Shirt). In unseren Breiten reicht dafür das Niederschlagswasser. Kunstfaser spart Was- ser, ist aber biologisch schwer abbaubar. Kaffee. Dessen Bohne hat einen ho- hen Wasserbedarf – bei 7 g ergeben sich 140 l für eine Tasse Kaffee. Um seinen persönlichen Kaffeewasser-Fußabdruck zu verkleinern, kann man Arabica-Kaffee aus Bergregionen mit viel Niederschlag statt Ro- busta aus dem bewässerungsintensiven Tief- land trinken; Kaffee mit Biosiegel kommt ohne Dünger und Pestizide aus. Das verrin- gert den „grauen“ Wasseranteil deutlich. Obst. Beim Einkauf deutscher Äp- fel müssen Sie sich nicht sorgen, zum Wassermangel beizutragen. Bevorzugen Sie bio: Im Ökoanbau sind die Böden humusrei- cher, sie speichern Wasser besser, das nicht durch Dünger oder Pestizide verunreinigt wird. Das schlägt im konventionellen Anbau Südeuropas immerhin mit 40 bis 50 Liter pro Kilogramm Orangen zu Buche. Schnittblumen. Der Verein „Flower- Label Program“ (FLP) hat ein Sie- gel für nachhaltigen Gartenbau entwickelt. Es garantiert dem Käufer, dass die Blu- men umweltschonend und sozialverträg- lich produziert wurden. Das FLP-Zertifi- kat kann auch Zusätze wie „regional“ oder „bio“ haben, um auf kurze Transportwege und strengeren Bio-Anbau hinzuweisen. http://www.virtuelles-wasser.de/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) F o to : f o vi to /A d o b e S to ck http://www.virtuelles-wasser.de/[mehr]

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        Dateigröße: 302,98 KB
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          Zuletzt geändert: 11.05.2020
          20180111_Vertrag_HA_Mitverl.pdf

          Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 1/3 Antwort Netze BW GmbH Telefax: 07243/180158 Abt. Passive TK-Infrastruktur E-Mail: tk_hausanschluss@netze-bw.de Postfach 100 164 76275 Ettlingen Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations- Leerrohrs in Verbindung mit einem neuen Strom-, Gas- oder Wasseranschluss zwischen Eigentümer Vorname, Name Telefonnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort E-Mail-Adresse (optional) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart - nachfolgend Netze BW genannt – Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 2/3 1. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs (kurz: TK-Leerrohr) für Glasfaser auf dem Grundstück mit der Anschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anschlussobjektnummer von der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers (z.B. Zähleranschluss- säule, Hausanschlusskasten) inklusive Material für 349,- € zzgl. MwSt. Dieser Preis gilt nur in Verbindung mit einem neuen Strom-, Gas- oder Wasseranschluss, da nur hierdurch ein Vorteil aus der gleichzeitigen Nutzung des Grabens entsteht. Die Leistung umfasst die Verlegung des TK-Leerrohrs auf Ihrem Grundstück und die gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude, sofern diese Übergabestelle im Gebäude liegt. Sofern eine Vorstreckung eines kommunalen Leerrohrnetzes (= Abzweig, der bis auf das oben genannte Grundstück reicht) vorhanden ist und die Zustimmung des Leitungsträgers dieses Leerrohrnetzes vorliegt, wird das TK-Leerrohr an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen. Nicht inbegriffen ist der Anschluss an nicht-kommunale, private Leerrohrinfrastruktur (z.B. der Deutschen Telekom oder Unitymedia), da dieser direkt über den entsprechenden Anbieter beauftragt werden muss. Das Einziehen von Glasfaserkabeln und die Nutzung von digitalen Breitbandanwendungen (z.B. Telefonie, Internet, TV) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die Netze BW übernimmt die Dokumentation und die Leitungsauskunft für den Auftraggeber, wobei nur eine Leitungsauskunft pro Jahr durch den o.g. Preis abgegolten ist. Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Netze BW gelten ergänzend die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Netze BW, die im Internet unter folgender Seite https://www.netze-bw.de/agb abgerufen oder in Papierform bei der Netze BW angefordert werden können. 2. Eigentumsrechte Nach dem Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung geht das Eigentum an dem TK-Leerrohr von der Netze BW auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erwirbt Eigentum an dem genannten TK-Leerrohr und gibt der Kommune sein Einverständnis, Glasfaser in das TK- Leerrohr einzuziehen. 3. Betrieb Der Auftraggeber trägt als Eigentümer die Verantwortung für die Unterhaltung, die Erneuerung sowie für Änderungen des TK-Leerrohrs. 4. Haftung Für Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Netze BW nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ein Mangelfolgeschaden wird jedoch nur ersetzt, soweit die zugesicherte Eigenschaft das Risiko des Folgeschadens erfasst und der Schaden auf dem Fehlen der Eigenschaft beruht. https://www.netze-bw.de/agb Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 3/3 5. Nutzungsrechte Der Auftraggeber hat das ausschließliche Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Nutzung des TK-Leerrohrs. 6. Datenweitergabe Der Auftraggeber gestattet der Netze BW, der Gemeinde die Verlegung des TK-Leerrohrs anzuzeigen und die Kontaktdaten des Auftraggebers zu übermitteln, ausdrücklich auch zur Weitergabe an den von der Gemeinde ausgewählten künftigen Betreiber des Breitbandnetzes. Dies soll es der Gemeinde bzw. deren Breitbandnetzbetreiber ermöglichen, dem Auftraggeber weitere Angebote zu legen. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. 8. Datenschutz Die Netze BW verarbeitet und nutzt die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung. Zu diesen Daten gehören Name und Anschrift. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten über den Zweck hinaus erfolgt nicht. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Stuttgart. 10. Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt nach Eingang der vom Auftragsgeber unterschriebenen Auftragserteilung in Kraft. 11. Wichtige Voraussetzung für den Anschluss Ihres TK-Leerrohrs an das kommunale Leerrohrnetz Liegt auf Ihrem Grundstück eine Vorstreckung zu einem kommunalen Leerrohrnetz, dann legen Sie diesem Auftrag bitte einen aussagekräftigen Lageplan bzw. eine Anschlussskizze bei. Legen Sie keinen Lageplan/Anschlussskizze bei oder ist keine Vorstreckung vorhanden, kann das TK- Leerrohr nur von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden, ohne Anschluss an das kommunale Leerrohrnetz. Wird im Zuge der Errichtung Ihres TK-Leerrohrs auch das kommunale Breitbandnetz in Ihrer Straße durch die Netze BW errichtet (FTTB-Ausbau), müssen Sie keinen Plan beifügen. In diesem Fall werden Sie direkt an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen. Wird das kommunale Breitbandnetz in Ihrer Straße zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut, kann Ihr TK-Leerrohr erst im Zuge dieser Baumaßnahme an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen werden. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 114,82 KB
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            Zuletzt geändert: 14.02.2020
            Info_fuer_Bauherren.pdf

            Unverbindliche Empfehlung bzgl. eines Hausanschlusses (Angaben ohne Gewähr) Hausanschluss (Strom, Gas, Wasser, Breitband) Mit einem Mehrspartenhausanschluss liegen Sie immer richtig. Mehrspartenanschluss: Über den Mehrspartenhausanschluss bekommen Sie sämtliche Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Wasser; Breitband und Telekommunikation) mittels eines Kabelgrabens und durch nur eine Maueröffnung in Ihr Haus geliefert. Das bedeutet, Sie müssen beim Bau oder Umbau eines Gebäudes nur einen Kabelgraben und Mauerdurchbruch beauftragen. Das spart Zeit, Platz und Geld. Ein weiterer großer Vorteil: Alle Arbeiten werden durch einen einzigen Partner koordiniert. Das spart Ärger. Vorteile für den Bauherrn: Kurze Bauzeiten Preisgünstige Tiefbauarbeiten Wenig Abstimmungsaufwand Geringer Flächenbedarf für Versorgungsleitungen außer Haus Platzbedarf für Installation innerhalb des Hauses ist gering Nur eine Kernbohrung an der Hauswand oder am Fundament nötig Leerrohrtrassen ermöglichen, den Anschluss später zu erweitern Alternativ zum Mehrspartenanschluss: Verlegung eines Kabelschutzrohres zum Gebäude Um Ihr Gebäude für FTTH/B vorzubereiten, benötigen Sie unter anderem ein Leerrohr von der Straße bzw. vom Gehweg zum Gebäude. Somit kann ein Telekommunikationsnetz- betreiber ohne erneutes Aufgraben vor Ihrem Gebäude ein Glasfaserkabel verlegen. Marktübliche Leerrohre sind beispielsweise: Kabelschutzrohr mind. DN 50 empfohlene Größe: min. 50/4,6 mm Die Abdichtung der evtl. noch nicht angeschlossenen Kabelschutzrohre sollte gut gelöst werden.[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 20,94 KB
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              Zuletzt geändert: 14.02.2020
              Breitbandanbieter_der_Gemeinde_Baindt.pdf

              Breitbandanbieter der Gemeinde Baindt: (Stand März 2018) • Versatel AG (Digital Subscriber Line (DSL)) • E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG (Breitband-UMTS (HSDPA), Long Term Evolution (LTE)) • NeckarCom (Digital Subscriber Line (DSL)) • regionetz.net Norbert Herter (Wireless Local Area Network (WLAN)) • NetCom BW GmbH (Digital Subscriber Line (DSL)) • Unitymedia NRW GmbH (Kabelnetz (CATV)) • Telefónica Germany: Alice und O2-DSL (Digital Subscriber Line (DSL)) • Telefónica Germany: O2 (Long Term Evolution (LTE), Breitband-UMTS (HSDPA)) • Vodafone GmbH (Long Term Evolution (LTE), Breitband-UMTS (HSDPA), Digital Subscriber Line (DSL)) • Deutsche Telekom AG (Long Term Evolution (LTE), Breitband-UMTS (HSDPA), Digital Subscriber Line (DSL))[mehr]

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                Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt – Stand 2018 BREITBANDVERSORGUNG in der Gemeinde Baindt - Eine kommunale Aufgabe / Herausforderung / FTTC-/ FTTB-Ausbau Breitbandversorgung Gemeinde Baindt Ausbaumöglichkeiten Ortsnetz Kupfer Kupfer Hauptverteiler/Übergabepunkt KVZ Teilnehmer/Kunde Kupfer Kupfer Maximum 16 MBit/s Maximum 50 MBit/s Maximum ??? LWL LWL LWL F T T C F T T B /H Zwischenlösung: wenn technisch möglich und sinnvoll DSLAM S ta n d a rd 1. 2. DSLAM / Verteiler KVZ KVZ Breitbandversorgung Gemeinde Baindt getätigte Investitionen im FTTC-Ausbau FTTC-Ausbau Die 2015 angefahren Kabelverzweiger A23 (Mittlere Breite, Gartenstraße 55), KVZ A3 (Thumbstraße 15), KVZ A28 (Ziegeleistraße 13, KVZ A10 (Sulpach Hirschstraße 205) sowie KVZ A8 (Marsweilerstraße 58) wurden mit einem Multifunktionsgehäu- se ausgestattet. 1 Versorger der FTTB/FTTC Strukturen NetCom BW und NeckarCom sind Vertragspartner des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Vertraglich hat sich die NetCom verpflichtet, innerhalb von zehn Monaten die Gemeinden im Zweckverbandsgebiet ans schnelle Internet anzuschließen (spätestens bis 31.03.2018). Der Vertrag zwischen Zweckverband und NetCom läuft für 15 Jahre. Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Ortsteil Schachen - Versorgung über die NeckarCom FTTC-Ausbau KVZ A25 FTTB-Ausbau Baienfurter Straße, GE Schachen und GE Mehlis sowie Mehlis Erweiterungen Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NeckarCom bisher FTTC-Ausbau KVZ A9 Friesenhäusler Straße/Iltisstraße, KVZ A21 Froschstraße, KVZ A14 Marsweilerstraße 31, KVZ A22 Marsweilerstraße 4 FTTB-Ausbau bisher bei Sanierungen: Tulpen-Lilienstraße, Friesenhäuslerstr., Dorfplatz Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Ortsteil Sulpach – Versorgung neu über die NetCom BW FTTC-Ausbau KVZ A10 bei Hirschstraße 205 Ungeklärt Versorgung Riedsenn, Mochenw. Str. 150-224 z. B. Menzen- häusle, Reishaufen Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NetCom Baindt - Nord FTTC- Ausbau KVZ A8 bei Höhe Marsweiler- straße 58 1 Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NetCom – Baindt-Süd FTTC-Ausbau KVZ A23 (Mittlere Breite, Gartenstraße 55), KVZ A3 (Thumbstraße 15), KVZ A28 (Ziegeleistraß e 13) Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über UnityMedia (Kabel BW) Baindt ist zudem mit UnityMedia gut versorgt (Versorgung über Koaxialkabel) Bandbreiten bis zu 400 MBit/s. Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Baindt Gesamtkarte – Unversorgte Haushalte im gesamten Gemeindegebiet, welche nicht über FTTC angebunden sind: ca. 40 Stück. Außenbereich: Riedsenn, Reishaufen, Mochenw. Str. 150-224, Stöcklistraße Haushalte gelten als versorgt, sofern ein Anbieter in Reichweite ist Farbkennzeichnung: Braun – Alternativen NetCom/Unitymedia Blau – Nur NetCom Grün nur Unitymedia Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Entwicklung auf dem Breitbandmarkt „Nielsen-Gesetz“: Bandbreitenbedarf wächst um 50% pro Jahr, verdoppelt sich alle 21 Monate. Der Breitbandbedarf wächst schneller als die Politik nachkommen kann. Die Tiefbaukosten steigen aufgrund der Nachfrage stark an! Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Grundsatzbeschluss der Gemeinde Baindt bezüglich FTTB-Ausbau 2018 ff Kostenintensive parallele Strukturen sollten grundsätzlich vermieden werden. Das Ziel der Gemeinde ist es weiterhin, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau so voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. Im Rahmen von Straßenaufbruchmaßnahmen z. B. für die Wasserversorgung u. Abwasserbeseitigung wird parallel ein FTTB- Ausbau vorgenommen, sofern keine derzeitige Versorgung mit Glasfaser besteht oder von einem Betreiber beabsichtigt wird.[mehr]

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                  Antrag der Gemeinde Baindt „Neue Wege schaffen“ „Baindt fährt richtig“ Fahrradfreundliche Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Ansprechpartner: Simone Rürup, Bürgermeisterin Wolfgang Abele, Kämmerer Petra Jeske, Bauamtsleiterin Telefon: 07502-9406-20 Telefax: 07502-9406-18 Baindt, 30.09.2019 Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 1 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Ausgangssituation Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“, in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“ und „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental“ und in der Erwachsenenbildung. Bürgernähe wird in der Gemeinde groß geschrieben. So stellen Bürger und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort gestaltet werden. Die Gemeinde Baindt hat, wie der Gemeindeverband Mittleres Schussental, die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. In Baindt stehen mit dem Lückenschluss von Baindt nach Mochenwangen (Baubabschnitt 3) und dem Ausbau des Radschnellwegs von Baindt nach Friedrichshafen zwei dringende Maßnahmen an. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung bzw. Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 2 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Inhalt 1. Titel des Vorhabens: „Baindt fährt richtig“ 2. Projekte in Baindt 2.1 Radweg Baindt – Sulpach – nach Wolpertswende (Mochenwangen) Mit Bau des Radweges soll der Lückenschluss im Radwegenetz (Bauabschnitt 3 - Bauabschnitt 1 a u. 1 b sowie BA 2 sind bereits realisiert) vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus würde auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Mit dem Bau des Radweges würde zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat auf Antragstellung den Bauabschnitt III für den Radweg entlang der Verbindungsstraße von Sulpach, Hasenweg nach Mochenwangen in das Förderprogramm 2019-2023 aufgenommen. Die Gemeinde Baindt tätigt derzeit den Grunderwerb. Bei veranschlagten Gesamtkosten von ca. 1 Mio. € sind zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 387.500 € in Aussicht gestellt worden. Die Gemeinde Baindt wird den endgültigen Förderantrag bis spätestens 01.04.2020 stellen. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 3 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier 2.2 Radschnellweg von Baindt nach Friedrichshafen in Planung Die geplante Radschnellverbindung im Verdichtungsraum Ravensburg/Weingarten - Friedrichshafen erfüllt sowohl durch ihre regionale Bedeutung als auch durch die zu erwartende Nachfrage im Alltagsradverkehr alle Voraussetzungen, um als Landesradweg eingestuft und entsprechend gefördert zu werden. Die Umsetzung einer Radschnellverbindung in unserer wirtschaftlich sehr starken Region wird eine hohe Kosten-Nutzen-Relation erzeugen und perspektivisch viele Berufspendler zum Umsteigen veranlassen. Zumal die geplante Strecke einen Teil der Hauptpendlerachse in Oberschwaben bildet, parallel zur überlasteten B 30. Nicht ohne Grund ist die rund 29 Kilometer lange geplante Strecke von Baindt über Baienfurt, Weingarten, Ravensburg und Meckenbeuren nach Friedrichshafen als die einzige mögliche und laut Gutachten auch realisierbare Radschnellverbindung im Regierungsbezirk Tübingen eingestuft. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 4 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier 2.3 Radweg von Baindt –Bad Waldsee (bereits realisiert) Der Bau für den Radweg zwischen Baindt-Sulpach und Bad Waldsee-Kümmerazhofen begann am 8. Oktober 2018 und war nach einer rund vierwöchigen Bauzeit beendet. Dank der guten Kooperation von Forst- und Straßenbauverwaltung, aber auch der berührten Kommunen Bad Waldsee und Baindt, wird mit diesem Radweg eine wichtige alltagstaugliche Radverkehrsverbindung im oberen Schussental geschaffen. Damit ist jetzt auch der nördliche Teil des Landkreises Ravensburg vom Schussental aus gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Die Radwegeverbindung ist Teil des RadNETZ Baden-Württemberg, mit dem ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land geschaffen wird. Es besteht aus kommunalen Radwegen sowie Radwegen an Bundes- und Landesstraßen, die zu einem 7.000 Kilometer langen RadNETZ verknüpft sind. Außerdem werden im Rahmen des RadNETZ Baden-Württemberg bestimmte Qualitätsstandards beispielsweise zur Radwegbreite oder zur Auswahl des Oberflächenmaterials gesetzt. Die Radwegverbindung zwischen Baindt-Sulpach und Bad Waldsee-Kümmerazhofen wurde in zwei Abschnitten realisiert. In einem ersten Abschnitt wurde der bisher gekieste land- und forstwirtschaftliche Weg bis zum Schanzwiesweiher auf einer Länge von rund 1,8 Kilometern asphaltiert. In einem zweiten Abschnitt wurde die Gemeindestraße ab dem Schanzwiesweiher in Richtung Bad Waldsee-Kümmerazhofen auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern mit einem neuen Asphaltaufbau versehen. Durch diese neuen Asphaltbeläge wird der notwendige Qualitätsstandard für eine Radwegeverbindung nach dem RadNETZ Baden- Württemberg erreicht. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 5 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Auszug aus der Radnetz-Karte 2.4 Bestehende Radwege entlang der Thomas-Dachser-Straße (K7951) und entlang der Wickenhauser Straße (K7946) Entlang der Kreisstraßen wurden bereits ein durchgehender Lückenschluss geschaffen. Baindt muss von allen Seiten fahrradfreundlich erreichbar sein. 2.5 Unterstützung für Radweg von Bergatreute nach Baienfurt (in Planung) Die Gemeinde Baindt unterstützt den geplanten Radweg von Bergatreute nach Baienfurt entlang der Landesstraße 314.[mehr]

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                    Häufig gestellte Fragen 1. Welche überbauten und befestigten Flächen werden für die Gebührenberechnung herangezogen? Es sind die Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. 2. Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Fl ächen, befestigten Flächen und Dachflächen? Versiegelte Flächen sind diejenigen Bereiche auf einem Grundstück von denen aus das Wasser nicht ungehindert und natürlich ins Erdreich versickern kann. Man unterteilt die versiegelten Flächen in Dach-/Gebäudeflächen, also den Bereichen die mit Gebäuden überbaut sind und befestigte Flächen also Bodenbeläge, die nicht oder nur teilweise ein Versickern von Niederschlag in das Grundwasser erlauben. Oder als Formel: Versiegelte Fläche = Dach-/Gebäudeflächen + befestigte Flächen 3. Was bedeutet Abflussbeiwert? Der Abflussbeiwert beschreibt zu wie viel Prozent eine versiegelte Fläche zur Berechnung herangezogen wird, z. B. haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 0,9, d. h. sie werden zu 90% berechnet, ein Gründach oder ein Schotterparkplatz haben einen Wert von 0,3, d.h. sie werden zu 30% herangezogen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 100 m² großes Gründach mit 30 m³ befestigte Fläche in die Berechnung eingeht. Dadurch wird die Abflusswirksamkeit der versiegelten Fläche berücksichtigt. 4. Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig? Wenn das Niederschlagswasser dieser Flächen auf dem Grundstück versickert: "Nein"! 5. Wie wird die Dachfläche behandelt? Die Größe errechnet sich nach dem tatsächlichen Maß der Gebäudeaußenkanten im Grundriss - die Dachschräge und der Dachvorsprung (Vordach ohne zusätzlichen Stützen) werden vernachlässigt (Gleichheitsgrundsatz). Ist jedoch ein größeres Vordach mit Stützen vorhanden, muss die gestützte Dachfläche in den beigefügten Plan eingezeichnet werden. Dabei werden die Stützen wie Gebäudekanten gesehen und die Fläche mit diesen Maßen berechnet. Geringfügige Besonderheiten, wie Dach- und Hausüberstände können vernachlässigt werden -> pauschalierender Maßstab für alle 6. Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagsw assergebühr aus? Mustersatzung Gemeindetag Zisternen (ober- oder unterirdischer Wasserspeicher für Regenwasser) speichern einen Teil des Niederschlagswassers zum eigenen Verbrauch im Garten oder als Brauchwasser (Toiletten, Waschmaschinen). Versiegelte Teilflächen, von denen das Niederschlagswasser nachweislich einer Zisterne zugeführt wird, bekommen eine Flächenermäßigung. Voraussetzung: Mindestgröße von 2 m³ ... mit Notüberlauf in die öffentlichen Kanalisationen: Der Flächenabzug wird wie folgt festgelegt, wenn das anfallende Niederschlagswasser - ganz oder teilweise im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser genutzt wird (z.B. für Toilettenspülung, Waschmaschinen oder ähnliches) → 15 m² Abzug von der angeschlossenen Fläche pro m³ Zisternenvolumen Das „benutzte“ Regenwasser wird über einen Wasserzähler in der Zisterne gemessen und anschließend als Schmutzwasser der Kanalisation zugeführt, d.h. es wird wie Frischwasser behandelt und der Schmutzwassergebühr zugeschlagen. - ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird → 8 m² Abzug von der angeschlossenen Fläche pro m³ Zisternenvolumen ... ohne Notüberlauf: Für Zisternen ohne Überlauf ist vom Grundstückseigentümer der Nachweis der an die Zisterne angeschlossenen Gebäudeflächen und befestigten Flächen zu erbringen. Die gebührenwirksame Fläche verringert sich entsprechend, da von diesen Flächen kein Wasser der Kanalisation zugeführt wird. Für diese Flächen ist keine Niederschlagswassergebühr zu bezahlen 7. Wie verhält es sich mit Regentonnen? Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Die angeschlossenen versiegelten Flächen werden voll veranschlagt und Regentonnen bleiben unberücksichtigt. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf dauerhaft in den Garten abläuft und versickert? Ist dauerhaft kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben. 8. Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, we nn das Wasser in einen Vorfluter (Bach) abgeleitet oder der Versickerung z ugeführt wird? Bei direkter Einleitung in einen Bach oder bei direkter Versickerung (ohne jegliche Benutzung der öffentlichen Kanalisation) entfällt für die entsprechenden Flächen die Gebührenpflicht. Wird bei der Ableitung eine öffentliche Einrichtung benutzt, wie z.B. ein Regenwasserkanal und erst dann der Vorfluter oder die Niederschlagsversickerungsanlage in Anspruch genommen, sind die Flächen nicht von der Gebühr befreit. 9. Was ist zu tun, wenn sich die versiegelten Fläch en in Zukunft ändern ? Eine Änderung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der Gemeinde zu melden, dann wird die Gebührenerhebung für das folgende Jahr korrigiert. 10. Ist ein Carport gebührenpflichtig ? Ein Carport ist dann gebührenpflichtig, wenn die Dachfläche gleich wie bei Gebäuden am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen ist. Auch bei solchen Bauwerken werden wieder die Gebäudeaußenkanten für die Flächenermittlung herangezogen. 11. Was passiert mit übereinanderliegenden versiege lten Flächen ? Es gilt, dass immer die oberste versiegelte Fläche für die Berechnung herangezogen wird. So wird zum Beispiel bei einem gepflasterten Hofraum mit Carport die versiegelte Gebäudefläche des Carports angesetzt, gleichermaßen dieses Flächenmaß bei dem gepflasterten Hofraum abgezogen, bzw. der Hofraum nur bis zum Gebäude ermittelt. Somit werden keine Flächen doppelt angegeben. Ist jedoch die oberste versiegelte Fläche ein ungestütztes Vordach, welches nicht angegeben werden muss, wird die darunter liegende versiegelte Fläche in der Berechnung berücksichtigt. 12. Wie werden Balkone behandelt ? Wenn ein Balkon durch keine Pfosten oder ähnliches gestützt wird, kann die Balkonfläche vernachlässigt werden. Werden jedoch Stützen verwendet, sind diese wie Gebäudeaußenkanten zu bemessen und in den beigefügten Plan einzuzeichnen und in der Berechnung zu berücksichtigen. 13. Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffen tliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation ) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen ? Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden. Die Gesamtgebühr wird sich in diesem Fall im Vergleich zur ursprünglichen Summe verringern. 14. Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, weil es sich z.B. um eine Garage hand elt, zukünftig Gebühren bezahlen ? Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in den öffentlichen Kanal entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden. 15. Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden ? Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung der Niederschlagswassergebühren dann innerhalb der Nebenkosten- abrechnung vorgenommen. Gibt es mehrere Eigentümergruppen (mehrere Wasserhauptanschlüsse auf dem Grundstück) werden auch mehrere Selbstauskunftsunterlagen versendet. Die versiegelten Teilflächen des ganzen Grundstücks müssen erfasst werden und dann von den Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung entsprechend aufgeteilt werden. 16. Muss die Gemeinde auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird ? Ja. Die Gemeinde wird für die Straßenflächen an den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung beteiligt. 17. Ist es ein Unterschied, ob das Grundstück an ei nen Mischwasserkanal oder einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist ? Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. 18. Was ist zu tun, wenn keine Flächen an das öffen tliche Abwassersystem angeschlossen sind? Wenn weder befestigte Flächen noch Gebäude am öffentlichen Abwassersystem angeschlossen sind, ist keine Eintrag in den Berechnungsbogen nötig. 19. Was ist bei Einleitung der befestigten Flächen in einen verdolten Bach? Ein verdolter Bach ist keine Abwasserbeseitigungsanlage, daher werden die dort angeschlossenen versiegelten Flächen nicht zur Gebührenberechnung herangezogen. Keine Eintrag in den Berechnungsbogen nötig. 20. Wie wird ein Schwimmbecken berücksichtigt? Ein Pool wird wie Grünfläche behandelt, also nicht in die Kanalisation einleitend. Das gilt auch, wenn ein Überlauf vorhanden ist, da man davon ausgeht, dass ein Freibord von mind. 20 cm vorhanden sein sollte. Da in einen Pool Regenwasser nur direkt hinein regnet, ist der Puffer derartig groß, dass der Notüberlauf sehr wahrscheinlich nie anspringen wird. 21. Wie wird eine Tiefgarage betrachtet? Eine Tiefgarage ist gleich wie ein Gebäude zu sehen. Normalerweise mit Gründach versehen und somit mit dem Faktor 0,3. Sowie aber eine Befestigung auf dem Tiefgaragendach vorhanden ist, wird der dazu gehörige Faktor für das Befestigungsmaterial herangezogen (z.B. 0,7 für Pflastersteine). 22. Wie wird ein Flachdach mit Kiesoberfläche behan delt? Prinzipiell gleich wie ein normales Dach mit Ziegel, da das Wasser ja nicht versickert. Es wird auch kein Rückhalt anerkannt, wenn der Ablauf höher angebracht ist (und somit Wasser zurückgehalten wird). 23. Wie wird ein Bürgersteig betrachtet, welcher de r Öffentlichkeit zugänglich ist? Diese Flächen werden von der Gemeinde übernommen! Auch wenn eine Doppelnutzung ( z.B. Fußgängerweg und Hofeinfahrt )vorhanden ist. 24. Was ist zu tun, wenn eine versiegelte Fläche an einer Zisterne und an einer Sickermulde hängt? Es sind die Flächen in beide Spalten (S5 und S6) anzugeben, damit zum einen der Faktor 0,1 angesetzt werden kann und zum anderen bekannt ist, bei welcher Fläche die Zisternen-Pauschale von 8m² pro m³ Zisternenvolumen abgezogen werden kann. 25. Wieso bekomme ich mehrere Anschreiben? In den meisten Fällen sind zwei Wasserzähler installiert. Da die Anschreiben über die Abwasserrechnung abgewickelt wird, kann es vorkommen, dass ein Gebäude bzw. ein Grundstück mehrmals angeschrieben wird. In diesem Fall reicht es, wenn nur ein Plan und ein Berechnungsbogen ausgefüllt wird. WICHTIG: Es müssen alle Erklärungen zurückgeschickt werden, mit einem Verweis auf die Gebührennummer, bei dem der Plan ausgefüllt wird. Sind in einem Haushalt keine zwei Wasserzähler installiert, so liegt der Grund für die mehreren Anschreiben in der Regel darin, dass eine nebenstehende Garage extra angeschrieben wurde. Hier kann gleich vorgegangen werden, wie wenn 2 Wasserzähler vorhanden sind. Auch hier wieder WICHTIG: alle Erklärungen unterschrieben zurückgeben! 26. Wieso bekomme ich ein Anschreiben von einem Gru ndstück ohne Bebauung, welches mehreren gehört? In solchen Fällen (z.B. gemeinschaftliche Straße) wird ein Gebührenbescheid erstellt. Es ist Aufgabe desjenigen, welcher das Anschreiben und später auch den Gebührenbescheid bekommt, die Kosten intern auf die jeweiligen Eigentümer umzulegen. Bei mehreren Eigentümer wird i.d.R. der im ALB an erster Stelle stehende angeschrieben.[mehr]

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