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Kindertagespflege

Kindertagespflege Der Familienalltag fordert volle Konzentration und viel Kraft. Da stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer verlässlichen und flexiblen Kinderbetreuung. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind wir Ihnen gerne behilflich. Oder aber wollen Sie selber Tagesmutter/vater werden? Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings handelt es sich hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei unterstützen die regionalen Vermittlungsstellen mit ihrem Angebot Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, so wie alle Interessierten an der Kindertagespflege. Angebote der Vermittlungsstellen: Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages­pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel­mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit. Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. Bei Interesse melden Sie sich bei der Vermittlungsstelle Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende). Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 1,83 MB, 02.10.2024) der Kindertagespflege. Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44, 88214 Ravensburg Telefonnummer: 0751/3625618 oder Telefonnummer: 0751/3625636 ktp-rv(@)caritas-bodensee-oberschwaben.de[mehr]

Zuletzt geändert: 02.10.2024
Einladung_25_02_11.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Feuersberg" 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, Annabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 07.02.2025
    Wasserversorgung & Gebühren

    Wasserversorgung der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinden Baindt und Baienfurt mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. aktuelle Trinkwasseranalyse Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt. Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung - Bürgermeister Günter A. Binder - Gemeinderat Ulrich Mützel - Gemeinderat Richard Birnbaum - Gemeinderat Uwe Hertkampf - Gemeinderätin Arthur Pfau - Gemeinderat Marco Rothärmel Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung - Bürgermeisterin Simone Rürup - Gemeinderat Jürgen Schad - Gemeinderat Dieter Herrmann - Gemeinderat Michael Spiegel Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt). Unsere Mitarbeiter sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um unseren Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung. Notfälle Außerhalb dieser Dienstzeiten sind wir in Notfällen über unseren Bereitschaftsdienst erreichbar. An den Wochenenden wird der Bereitschaftsdienst durch die TWS unterstützt. Wir garantieren die Qualität des Trinkwassers bis zur Abnahmestelle. Unsere Verantwortung endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung und am Wasserzähler. Für die Sicherheit und den technischen Standard der Hausinstallation ist laut Trinkwasserverordnung der Betreiber oder Eigentümer zuständig. Weitergehende Informationen zum Bereich Wasser- und Abwassergebühren (Anzeige Eigentümerwechsel, Ablesung Wasserzählerstand, Gebührenrechner sowie Wasseranalysen) finden Sie unter Rathaus online (Finanzwesen/Wasser) oder unten unter Wasser- und Abwassergebühren. Wasser- und Abwassergebühren Mehr zu den Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier .[mehr]

    Zuletzt geändert: 07.04.2025
    Terminkalender_aktuell_der_Gemeinde_Baindt_2025.pdf

    1 Mi Neujahr 1 SA Raspler Ball der Vereine SKH 1 SA 1 DI 1 DO Maifeiertag 1 SO 2 DO 2 SO 2 SO Raspler Narrenmesse Schalmeienball Kirche Bft SKH 2 MI Stiftung St. Franziskus Frühlings-Kaffee AZ 2 FR 2 MO 3 FR 3 MO 3 MO Rosenmontag Rathaus geschlossen 3 DO 3 SA 3 DI Gemeinderatssitzung 4 SA 4 DI 4 DI Raspler Maskenvertreiben DP + SKH 4 FR 4 SO Kath. Kirchengemeinde Erstkommunion Kirche Baindt 4 MI 5 SO 5 MI 5 MI 5 SA Impulse Osterkerzen verzieren BSS 5 MO 5 DO 6 MO Heilige Drei Könige 6 DO 6 DO DRK Blutspendetermin Baienfurt 6 SO 6 DI Gemeinderatssitzung 6 FR 7 DI 7 FR 7 FR 7 MO 7 MI 7 SA 8 MI 8 SA 8 SA Landjugend Funken SV Baindt Sie&Er Hallen-Cup Kiesgrube Sporthalle 8 DI Gemeinderatssitzung 8 DO 8 SO Pfingstsonntag 9 DO DRK Blutspendetermin SKH 9 SO 9 SO SV Baindt Sie&Er Hallen-Cup Sport- halle 9 MI Seniorentreff Frühlingsfest Förderv. KWS JHV BSS Aula 9 FR Raspler JHV BSS 9 MO Pfingstmontag 10 FR 10 MO 10 MO Alpinteam Skikurs 08.03. + 09.03. 10 DO 10 SA 10 DI 11 SA Raspler Maskenbefreien DP + SKH 11 DI DRK Tag des Notrufs Gemeinderatssitzung 11 DI 11 FR Schalmeienkapelle JHV BSS 11 SO Ev. Kirchengemeinde Konfirmation Ev. Kirche Bft. 11 MI 12 SO 12 MI Seniorentreff Fasnetsball BSS 12 MI 12 SA 12 MO 12 DO 13 MO 13 DO 13 DO TC Baindt JHV Vereins- raum 13 SO 13 DI 13 FR 14 DI Gemeinderatssitzung 14 FR 14 FR Basar "Rund ums Kind" SKH 14 MO Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 14 MI 14 SA 15 MI 15 SA 15 SA 15 DI Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 15 DO 15 SO 16 DO 16 SO 16 SO Musikverein JHV SKH 16 MI Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 16 FR 16 MO 17 FR 17 MO 17 MO 17 DO 17 SA Einweihung KWS mit Schulfest KWS 17 DI 18 SA Lumpenkapelle Räuberball SKH 18 DI 18 DI Gemeinderatssitzung 18 FR Karfreitag 18 SO Blutreitergruppe Georgsritt Bergat- reute 18 MI 19 SO 19 MI 19 MI Seniorentreff Gottesdienst m. Krankensalb. BSS 19 SA 19 MO 19 DO Fronleichnam Prozession kath. Gemeindefest Kirche + BSS 20 MO 20 DO 20 DO Impulse Frauenfrühstück BSS 20 SO Ostersonntag 20 DI 20 FR 21 DI 21 FR Elternbeirat KWS Kinderball SKH 21 FR SV Baindt JHV Vereins- raum 21 MO Ostermontag Schützengilde Siegerehrung Schützenhaus 21 MI Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 21 SA 22 MI 22 SA 22 SA 22 DI 22 DO 22 SO 23 DO 23 SO 23 SO 23 MI 23 FR Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 23 MO 24 FR 24 MO 24 MO 24 DO 24 SA 24 DI 25 SA Raspler Narrenbaumstellen DP 25 DI 25 DI 25 FR Blutreitergruppe JHV BSS 25 SO 25 MI Seniorentreff BSS 26 SO Raspler Narrensprung DP+ SKH 26 MI 26 MI 26 SA 26 MO 26 DO 27 MO 27 DO 27 DO Taekwondo JHV BSS 27 SO 27 DI 27 FR Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 28 DI 28 FR 28 FR Reitergruppe JHV BSS 28 MO 28 MI 28 SA Musikverein Dorffest Schulhof 29 MI 29 SA Dorfputzete 29 DI 29 DO 29 SO Musikverein Dorffest Schulhof 30 DO 30 SO Kath. Kirchengemeinde Wahl Kirchengemeinderat BSS 30 MI Einweihung Ortsmitte Landjugend Maibaumstellen DP 30 FR 30 MO Musikverein Dorffest Schulhof 31 FR 31 MO Förderv. Selige Irmgard JHV AZ 31 SA Alpinteam Skikurs 11.01. + 12.01. Raspler Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard Alle Termine finden unter Vorbehalt statt.SKH = Schenk-Konrad-Halle KWS = Klosterwiesenschule BSS = Bischof-Sproll-Saal JHV = Jahreshauptversammlung DP = Dorfplatz WSP = Waldspielplatz AZ = Altenzentrum Selige Irmgard Blutreitergruppe Blutritt Weingarten Rathaus geschlossen Alpinteam Skikurs 18.01. + 19.01. Christi Himmelfahrt o. Prozession Blutreitergruppe Proberitt Sulpach Alpinteam Skikurs Ersatz 25.01 + 26.01. Terminkalender 2025 der Gemeinde Baindt März April Mai JuniJanuar Februar Alpinteam Skikurs 05.03. + 06.03. Alpinteam Jugendlager 15.03. + 16.03. Fasnetsferien 28.02. - 09.03.2025 KW 1 KW 2 KW 3 KW 4 KW 6 KW 5 KW 7 KW 8 KW 9 KW 10 KW 11 KW 12 KW 14 KW 15 KW 16 KW 17 KW 18 KW 19 KW 20 KW 21 KW 23 KW 24 KW 25 KW 26 KW 27 KW 13 KW 22 1 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 1 FR Amtsblatt Sommerpause Schalmeienkapelle Weinfest DP 1 MO 1 MI 1 SA Allerheiligen 1 MO 2 MI 2 SA Schalmeienkapelle Weinfest DP 2 DI 2 DO Landjugend Dorfkindparty SKH 2 SO 2 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 3 DO DRK Blutspendetermin SKH 3 SO Schalmeienkapelle Weinfest DP 3 MI 3 FR 3 MO 3 MI 4 FR 4 MO 4 DO DRK Blutspendetermin Baienfurt 4 SA 4 DI 4 DO 5 SA SBBZ Benefizkonzert SKH 5 DI 5 FR 5 SO Kath. Kirchengemeinde Heilig-Leiber-Fest Kirche Baindt 5 MI 5 FR Landjugend Nikolausbesuche 6 SO SV Baindt Dachser-Cup (Sa + So) Kloster- wiese 6 MI 6 SA 6 MO 6 DO 6 SA 7 MO Feuerwehr Leistungsabzeichen 7 DO 7 SO 7 DI 7 FR 7 SO 2. Advent 8 DI 8 FR 8 MO 8 MI 8 SA Kath. Kirchengemeinde Firmung Kirche Baindt 8 MO 9 MI 9 SA 9 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 9 DO 9 SO 9 DI 10 DO 10 SO 10 MI 10 FR Impulse Frauenfrühstück BSS 10 MO 10 MI Seniorentreff Jubiläum 50 Jahre BSS 11 FR Blutreitergruppe Hl. Blutfest Bad Wurzach 11 MO 11 DO 11 SA 11 DI 11 DO Stiftung St. Franziskus Ehrenamtsfeier AZ 12 SA 12 DI 12 FR 12 SO 12 MI 12 FR 13 SO 13 MI 13 SA 13 MO 13 DO 13 SA Musikverein Festkonzert SKH 14 MO 14 DO 14 SO 14 DI Gemeinderatssitzung 14 FR Impulse Baindter Vesper BSS 14 SO 3. Advent 15 DI 15 FR 15 MO 15 MI Seniorentreff Oktoberfest BSS 15 SA 15 MO 16 MI Seniorentreff Sommerfest BSS 16 SA 16 DI 16 DO 16 SO Volkstrauertag 16 DI Gemeinderatssitzung 17 DO 17 SO 17 MI Seniorentreff BSS 17 FR 17 MO 17 MI 18 FR 18 MO 18 DO 18 SA Kath. Kirchengemeinde Wendelinusfest Sulpach 18 DI Gemeinderatssitzung 18 DO 19 SA 19 DI 19 FR 19 SO 19 MI 19 FR 20 SO 20 MI 20 SA Schützengilde 100 Jahre 20 MO Vereinssitzung 20 DO 20 SA 21 MO 21 DO 21 SO Feuerwehr Baindt 150 Jahre 21 DI 21 FR Stiftung St. Franziskus Gedenkfeier AZ 21 SO 4. Advent 22 DI Gemeinderatssitzung 22 FR 22 MO 22 MI 22 SA 22 MO 23 MI 23 SA 23 DI Gemeinderatssitzung 23 DO 23 SO 23 DI 24 DO 24 SO 24 MI 24 FR 24 MO 24 MI Heiligabend 25 FR 25 MO 25 DO 25 SA Feuerwehr Herbstübung 25 DI 25 DO 1. Weihnachtstag 26 SA 26 DI 26 FR Stiftung St. Franziskus Patrozinium AZ 26 SO Schützengilde Siegererehrung Ortsmeisterschaft Schützen- haus 26 MI Stiftung St. Franziskus Adventskaffee AZ 26 FR 2. Weihnachtstag Landjugend Weihnachtstanz SKH 27 SO 27 MI 27 SA Basar "Rund ums Kind" SKH 27 MO 27 DO 27 SA Amtsblatt Winterpause 28 MO 28 DO 28 SO 28 DI 28 FR 28 SO 29 DI 29 FR 29 MO 29 MI 29 SA Nikolausmarkt DP 29 MO 30 MI 30 SA Reitergruppe Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz 30 DI 30 DO Stiftung St. Franziskus Oktoberfest AZ 30 SO 1. Advent 30 DI 31 DO 31 SO Reitergruppe Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz 31 FR Reformationstag 31 MI Schützengilde + Böllergr. Silvesterschießen WSP Betriebsausflug Gemeindeverw. Rathaus geschlossen Terminkalender 2025 der Gemeinde Baindt Gruselführung mit Paul Sägmüller DRK Nikolausbesuche 05. + 06.12. Reitergruppe Jubiläumsabend 50. Reitturnier Tag der Deutschen Einheit Amtsblatt Sommerpause Alle Termine finden unter Vorbehalt statt.SKH = Schenk-Konrad-Halle KWS = Klosterwiesenschule BSS = Bischof-Sproll-Saal JHV = Jahreshauptversammlung DP = Dorfplatz WSP = Waldspielplatz AZ = Altenzentrum Selige Irmgard DezemberJuli August September Oktober November KW 28 KW 29 KW 30 KW 31 KW 32 KW 33 KW 34 KW 35 KW 36 KW 37 KW 38 KW 39 KW 40 KW 42 KW 43 KW 45 KW 46 KW 47 KW 48 KW 49 KW 50 KW 51 KW 52 KW 44 KW 41 KW 1[mehr]

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      Zuletzt geändert: 26.02.2025
      Zweckverband Wasserversorgung

      In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfut/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trinken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervorragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genießen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineralwasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz nebenbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Wasserversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr geringfügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Abnahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich trocken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Behälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzichtbares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaffen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbegrenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in absolut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt[mehr]

      Zuletzt geändert: 28.07.2023
      Klimaspartipp_Dezember.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, speziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichterschläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterketten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen besonders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschichte ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbeleuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Timer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjährige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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        Zuletzt geändert: 11.12.2024
        Ausschreib-kulturlandschaftspreisPM2025.pdf

        Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Diesen Text als docx-Datei herunterladen: http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse Pressemitteilung 20.1.2025 Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2025 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei‐ den. Das Preisgeld stellen die Sparkassen‐Finanzgruppe Baden‐Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur‐ landschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do‐ tiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi‐ schen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe‐ bänke, Feld‐ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge‐ stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse http://www.kulturlandschaftspreis.de/[mehr]

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          Zuletzt geändert: 27.01.2025
          Anlage_1_Hebesatzsatzung.pdf

          Seite 1 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung (1) Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden- Württemberg. (2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Baindt und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Ge- meinde Baindt. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig: a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 außer Kraft. Seite 2 Baindt, den 03.12.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 03.12.2024 01.01.2025 06.12.2024 07502940622 2024-12-04T10:21:09+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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            Zuletzt geändert: 05.12.2024
            Anlage_1_Hebesatzsatzung.pdf

            Seite 1 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung (1) Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden- Württemberg. (2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Baindt und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Ge- meinde Baindt. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig: a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 außer Kraft. Seite 2 Baindt, den 03.12.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 03.12.2024 01.01.2025 06.12.2024 07502940622 2024-12-04T10:21:09+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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              Hundetoiletten

              Service für Hundebesitzer: Hundetoiletten Rund 200 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis, und können Beschwerden und heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch gesundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztiere, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsorgen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten aufgestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baienfurt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Ortsplan (PDF-Dokument, 11,5 MB, 04.07.2024) mit den eingetragenen Standorten Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plastiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygienischen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.07.2024

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