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02_Inforeihe_Energiedialog.pdf

Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

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    Zuletzt geändert: 23.11.2023
    Klimaspartipp_März_23.pdf

    Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman)! Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu verstehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühlschrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weniger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühlschränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel gekühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskieren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebensmittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 eines berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühlschranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebensmitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müssen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Einordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel möglichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank folgendes empfohlen: Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Speisereste, Geräuchertes und rohen Schinken. Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöffnete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es bereits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem dieser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gähnender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitragen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 135,72 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 09.03.2023
      Amtsblatt_KW_20_21_05_2021.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 21. Mai 2021 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt nimmt wieder am „Stadtradeln“ teil! - Anmeldungen sind ab sofort möglich - Bereits zum dritten Mal schließt sich die Ge- meinde Baindt der Aktion „Stadtradeln“ des Landkreises Ravensburg an. In der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 02. Juli 2021 radelt Baindt kräf- tig mit. Dabei geht es zum einen um den Spaß beim Fahrradfahren und zum anderen darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle, die in der Gemeinde Baindt und den Ortstei- len leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Radki- lometer sammeln. Gemeinsam wird in den 21 Tagen für mehr Rad-förderung, Klimaschutz und eine lebenswerte Kommune in die Pedale getreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für mehr Klimaschutz sowie Radverkehrsförderung und machen Sie mit beim „Stadtradeln“. Anmelden können sich Sie sich schon jetzt unter www.stadtradeln.de/baindt. Registrie- ren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie Ihr eigenes Team. Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadt- radeln. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist am Start! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. Grundsätzliche Regelungen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Home Oce, sofern möglich » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geönet » Medizinische Maskenpflicht » Bei den nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Home Oce » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: - Arbeitgeber*innen - Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treen. Home Oce » » Geschäfte mit Geschäfte mit inzidenzunabhängig geönet Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Home Oce Geimpfte und genesene Personen Es gelten die Regelungen der mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. ! Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen. Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 14. Mai 2021 Inzidenz unter 100 Önungsschritt 1Önungsschritt ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept. ung mit Testkonzept. » Einzelhandel 40 m 2 Kund*innen pro 40 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²) » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen » Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt) » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) » Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²) » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln » Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschie, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Önungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Treen im öentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » Treen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht » Kitas » Grundschulen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Unabhängig von den Önungsschritten gilt: » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung sports » Veranstaltungen zur ohne Anmeldung medizinischer Maske möglich. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Nur mit vorheriger Terminbuchung - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe Stand: 14. Mai 2021 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart wer- den: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06.2021 Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Önungsschritt 2Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 1 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Önungsschritt 3Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 2 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Lehrveranstaltungen an bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²) 20 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geönet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)» Schwimmbäder » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Inzidenz unter 100 » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) pro 10 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²) » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²) Lockerungen bei Inzidenz unter 50 » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen » Lehrveranstaltungen an bis 250 Personen ! Weitere Lockerungen: Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Treen im privaten oder öentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Önung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen: werden nicht mitgezählt. » Önung von Auflagen: » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagenohne Auflagen » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Stand: 14. Mai 2021 » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden. - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen » Bei Veranstaltungen zur Gemeindegesang zulässig Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 20 Schüler*innen » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 25.05.2021 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt. de entgegen. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG für Ter- mine an der Bürgertheke ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte telefo- nisch oder per Mail an den jeweils zuständigen Mitar- beiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Verschiebung der Hauptversammlung Liebe Kameradinnen und Ka- meraden, aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen wird die für Mai angesetzte Hauptversammlung erneut verscho- ben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 16.07.2021. De- tails zur Örtlichkeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt bis dahin gesund. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 22. Mai/Sonntag, 23. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 24. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Mai Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 23. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 24. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans Welz feierte am 12.05.2021 seinen 95. Geburtstag und Herr Jürgen Mischkowski feierte am 16.05.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungskalender Mai 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Frühlingserwachen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben wir mit den Kindern in allen Gruppen den Frühling begrüßt und fleißig angefangen zu pflanzen. Wir beschäftigen uns nämlich aktuell mit dem Thema „Vom Samen bis zur Pflanze“. Ob Karotte, Gurke, Tomate, Ra- dieschen oder Kopfsalat, alles wurde bunt gemischt aus- gesät und eingepflanzt. Die Kinder kommen jeden Tag aufs Neue voller Spannung und bestaunen, gießen und pflegen unsere kleinen Pflänzchen. Wir freuen uns schon jetzt auf die erste Ernte! Im Garten haben die Kinder mit viel Kraft und Einsatz ein Blumenbeet ausgegraben und neu angelegt. Den Mai haben wir traditionell mit einem kleinen Maibaum stellen willkommen geheißen. Die Krippenkinder haben den Baum festlich geschmückt und jede Gruppe hat sein Gruppensymbol für den Baum gestaltet. Wir hoffen uns auf viele schöne, sonnige Tage, die wir in unserem tollen Garten verbringen können! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergarten St. Martin Ende der Zettelwirtschaft im Kinder- garten Die Eltern des Kindergarten St. Martin erhalten Nachrichten und Termine ab sofort per Smartphone-App Ab sofort informieren wir die Eltern mit der Kita-Info-App. Nachrichten und Termine erhalten die Eltern kostenlos und ohne lästige Werbung direkt auf ihr Smartphone. Das von der Stay Informed GmbH (www.kita-info-app. de) mit Sitz in 79249 Merzhausen bei Freiburg entwickelte Kommunikationssystem ist bereits in mehr als 3.000 Kin- dertageseinrichtungen im Einsatz - somit werden aktuell über 200.000 Eltern mit Hilfe der Kita-Info-App informiert. Dadurch sparen wir Papier, Druckerkosten und vor allem Zeit. Damit profitieren vor allem auch die Kinder, wenn weniger Bürokratie anfällt und so mehr Zeit für pädago- gische Arbeit bleibt. Das Team im Kindergarten St. Martin freut sich gemein- sam mit der Kirchengemeinde über diese deutlichen Ar- beitserleichterungen. Selbstverständlich ersetzt die App in keiner Weise das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieher/-innen, das natürlich einen höheren Stellen- wert hat. Jedoch hilft die App den Eltern besser und di- rekter informiert zu sein. Gerade zu der aktuellen Zeit ist der Austausch und die schnelle Informationsweitergabe von größter Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Messenger-Diensten ist die Ki- ta-Info-App dagegen datenschutzrechtlich absolut sicher und DSGVO- bzw. KDG-konform. Die Daten werden nicht kommerziell von Dritten genutzt und es werden keine per- sönlichen Handynummern o.ä. preisgegeben. Dieser Service ist für alle Eltern kostenlos und steht ab sofort zur Verfügung. Näheres erfahren die Eltern im Kin- dergarten. Für die Eltern gibt es auch ein „Erklärvideo“. Eltern, die ausdrücklich keine App wünschen, können sich ohne Mehraufwand alle Informationen und Termine auch per E-Mail zusenden lassen. Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Zur Information Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Tag des Grundgesetzes Im vergangenen Jahr haben die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis gemeinsam das Projekt „Flag- ge zeigen für Demokratie“ ins Leben gerufen. In einer Ravensburger Berufsschulklasse entstanden mehrere Entwürfe - von denen ein ausgewählter nun mehrmals jährlich an den Rathäusern im Landkreis und am Sitz des Landratsamtes in Ravensburg gehisst wird. Aktueller Anlass ist der 23. Mai, Tag des Grundgesetzes. Die sogenannten „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ - der Parlamentarische Rat - hatten den Text ausgefertigt und vor 72 Jahren verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Grund- gesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit dem Hissen der „Demokratie leben!“ Fahne erinnern die Kommunen daran, dass Demokratie keine Selbstver- ständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Gewerbliche Schule Ravensburg Technisches Gymnasium Ravensburg der 6-jährigen Aufbauform Anmeldungen bis zum 07. Juni 2021 für das Schuljahr 2021/2022 Der innovative Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler fast aller Schularten, die Lust auf etwas Neu- es haben und für die das Fach „Technik“ eine besonde- re Bedeutung hat. Der Unterricht erfolgt praxisnah in modernen Werkstätten und Fachräumen. Zur Wahl der zweiten Fremdsprache werden Spanisch und Französisch angeboten. Ab Klasse 11 erfolgt eine Vertiefung in einem unserer vier Profile: Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Technik und Ma- nagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erzielt. Interesse? Der Einstieg/Schulwechsel zu dieser innovati- ven Schulart erfolgt ab Klasse 8. Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt bei Herrn Bütten- dorf, Tel. 0751/368-140; buettendorf@gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel.: 0751/368-100, www.gsravensburg.de Kolping-Bildungszentrum Ravensburg Sozialwissenschaftliches Gymnasium ab Klasse 8: Noch freie Schulplätze Das seit über zehn Jahren bestehende Sozialwissen- schaftliche Gymnasium im Kolping-Bildungszentrum wird seit drei Jahren bereits auch ab der achten Klasse ange- boten. Dieses Gymnasium, das nach sechs Jahren zum Abitur führt, hat noch freie Plätze. Das Profilfach am sechsjährigen SG bietet eine beson- ders vielseitige Verknüpfung der Bereiche „Ernährung, Soziales und Gesundheit“ und trägt damit zu wertvollen lebenspraktischen Einsichten bei. Besonderen Wert legt man bei dieser Schulform auf eine aktive Lernförderung in kleinen Klassen mit wahlweiser Hausaufgabenbe-treu- ung und auf die Entwicklung von sozialen und methodi- schen Kompetenzen. Ein weiteres Extra stellt das Projekt „Bewegung und Na- tur“ dar, das ein verstärktes Naturerleben ermöglicht. Hier sollen die im Unterricht theoretischen Inhalte prak- tisch umgesetzt und erfahren werden, zudem sollen die Schülerinnen und Schüler durch erlebnispädagogische Aktionen Erfahrungen in der Natur sammeln, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Anmeldeschluss: 07.06.2021 Kontakt: Kolping-Bildungszentrum, Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 560159-20 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schutz vor Radon in Baden-Württemberg LUBW informiert online Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg zum Thema Radon. Aufgrund der gel- tenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pan- demie werden die Veranstaltungen online angeboten. Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräu- men an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öf- fentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an: - Mittwoch, 09. Juni, Beginn 18 Uhr - Donnerstag, 10. Juni, Beginn 19 Uhr - Montag, 14. Juni, Beginn 18 Uhr - Dienstag, 15. Juni, Beginn 19 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite: Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen. Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme. Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte in- formiert: - Radon als Innenraumschadstoff - Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus? - Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon in mei- nem Heim messen? - Wie kann ich mich vor Radon schützen? - Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für mich? - Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Un- terstützung? Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vor- tragenden und Diskussionen. Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.radon-lubw.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22.Mai - 30. Mai 2021 Gedanken zur Woche Garten des Lebens Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, son- dern um einen blühenden Garten voller Leben zu pflegen. Johannes XXIII Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Pfingsten (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rennovabiskollekte Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Montag, 24. Mai - Pfingsmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Margarete Voll- mer, Jahrtag: Baptist Elbs) Rennovabiskollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Dienstag, 25. Mai 14.30 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Katholi- schen Frauenbund musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Mittwoch, 26. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baindt - Helferkreis Maiandacht in der Kirche, bitte Gotteslob mitbringen! (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Freitag, 28. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahrfeier Ka- „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 pelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Marta und Heinrich Adler) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chor- quartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Herzlichen Glückwunsch! Am vergangenen Sonntag durften Sr. Carola und Sr. Jo- hanella ihr 60-jähriges Professjubiläum im Kreis ihrer Mit- schwestern in Heiligenbronn begehen. Zu diesem diaman- tenen Ordensjubiläum gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns mit ihnen. In diese Freude mischt sich natürlich auch die Trauer über den bevorstehenden Abschied aus Baindt am 27. Juni. In der hauseigenen Zeitschrift der Stiftung St. Franzis- kus ist dazu ein bewegender Artikel erschienen unter der Überschrift „Das Hiersein war ein Geschenk“. Dieser Selbsteinschätzung der Schwestern können auch wir voll und ganz zustimmen. Anlässlich der Verabschiedung im Juni hält Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn einen Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt und der Heiligen- bronner Schwestern in Baindt. Samstag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle Anmeldung für die begrenzte Anzahl an Plätzen nimmt die Gemeindeverwaltung Baindt ab sofort entgegen: t. ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Personen mit Krankheitssymptomen dür- fen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unse- re jährliche Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen! Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, son- dern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kir- che mit Abendmahl mit ANMEL- DUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 30. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ 5. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wie groß darf ich von Gott denken? Wie weit reicht mein Gebet? - Nach der Auffassung un- zähliger Menschen, deren Erfahrungen wir in der Bibel nachlesen können, sicher nicht nur bis zur Zimmerdecke. Heute wird dem Gebet häufig nur der Aspekt zugeschrie- ben, dass es die Beterin ruhig macht und ihr hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das ist ja auch eine sehr wichtige Facette, denn Gott braucht unsere gu- ten Ratschläge, wie er das mit der Welt besser machen könnte, tatsächlich nicht. Sein Horizont übersteigt unsere Vorstellung um ein Vielfaches. Aber warum soll ich denn dann noch beten? - Sicher nicht, um wie in einen Automaten oben die Gebetsmünze ein- zuwerfen und unten das heraus zu bekommen, was ich mir wünsche. Gott ist nicht manipulierbar, aber er ist ansprechbar. Er ist eben mehr als ein Prinzip, mehr als die erste Ursa- che für alles, was in der Welt so geschieht. Calvin hält deshalb fest, dass Gott „alles Lebendige ver- sorgt und nährt; es ist, wie ich schon sagte, kindisch, wenn man das auf einzelne Akte einschränken will.“ Er verweist auf das Jesus-Zitat, dass noch nicht einmal das Leben eines kleinen Spatzen in Gottes Augen bedeu- tungslos ist. Wir ahnen also, wenn Gottes Interesse an seiner Schöp- fung so allumfassend ist, wie könnten dann wir Menschen mit anderen Kreaturen gleichgültig umgehen, wie könnte uns ihr Ergehen kalt lassen? Wenn Gottes Aufmerksamkeit, nach der biblischen Über- lieferung, gerade dem Unscheinbaren, dem Kleinen gilt, wie sollten wir uns dann nicht auch immer und immer wieder für die Geschöpfe einsetzen, die sonst gern über- gangen werden? Gottes besondere Fürsorge für alles Lebendige ist damit unser Vorbild, an dem wir uns als seine Ebenbilder orien- tieren können. Kraft und Perspektive dafür schöpfen wir in der Begegnung mit Gott. Deshalb ist die wichtigste Bedeutung des Gebets eben nicht der Informationsaustausch - als ob Gott nicht schon wüsste, was mein Herz bewegt - sondern die Beziehung, die Gemeinschaft mit ihm und mit den anderen Geschöp- fen, die zusammen mit uns auf ihn ausgerichtet sind. Nicht von ungefähr beginnt das berühmteste Gebet von Jesus mit einem „geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein Wille geschehe“. Und auch sein Gebet im Garten Gethsemane endet mit einem „dein Wille gesche- he“. Gebet ist damit ein „Reden des Herzens mit Gott“ und ge- nauso ein Hören auf das, was er mir zu sagen hat. Gebet ist ein sich Ausrichten auf das große „Du“, auf mein Gegenüber, dessen Fürsorge alle Bereiche des Lebens umfasst und in dessen Augen mein kleines, persönliches Leben doch wertvoll ist und mit einer Würde versehen wird, die mir nichts und niemand mehr nehmen kann. Wie groß darf ich also von Gott denken? - Offenbar kann ich ohnehin nicht groß genug von ihm denken. Doch ich entdecke in der Bibel eben auch das, womit Cal- vin den fünften Abschnitt beschließt: „Wer ist wie der HERR, unser Gott, im Himmel und auf Erden? Der (...) den Geringen aufrichtet aus dem Staube und erhöht den Armen aus dem Schmutz, dass er ihn set- ze neben die Fürsten, neben die Fürsten seines Volkes“ (Psalm 113,5-8) Mein Gebet reicht deshalb immer genau so weit, bis es das Herz Gottes erreicht. Und ich kann erleben, wie Gott aufrichten, erhöhen, ver- sorgen und ernähren kann und will und wie er mich in den Anbruch seiner erlebbaren Gegenwart mitten in der Welt hineinnimmt. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Herzliche Einladung zum Anmeldeabend für den Konfi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden- württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Gemeinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Ge- meinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). _________________________ Liebe Kreative Heute möchte ich euch eine texti- le Arbeit vorstellen. Hier hat Frau Irmgard Schwarzat aus Baienfurt mit Wolle und Nadel und Faden an „textiler Kunst“ gear- beitet. Heraus kommt ein alltagstaugliches, individuelles, vielleicht einmaliges Stuhlkissen. Wie siehts aus, vielleicht ein Thema bei den hoffentlich bald wieder stattfindenden kreativen Montagen. Die Zeichen stehen gut, die Inziden- zen sinken - wir alle freuen uns schon auf ein Wiederse- hen. Und wie Ihr seht, es mangelt nicht an kreativen Ide- en. Hoffentlich bis bald, Euer Kreatives Montags-Team, übrigens, über weitere kreative Ideen freuen wir uns sehr. Sendet sie bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Jungmusikanten-Ralley Weißt du noch den Weg zum Probe- lokal? Und wie dein Registerkollege in der JuKa heißt? Wir sind uns da auch nicht mehr ganz so sicher! Darum ha- ben wir ein kleines Spiel für euch vorbereitet, zu dem wir alle Jungmusikanten ganz herzlich einladen möchten! Am 22. Mai geht’s los, da finden alle unsere Jungmusikanten die „Spielanleitung“ inklusive einer kleinen Überraschung vor ihrer Haustüre. Bis zum 31. Mai habt ihr Zeit, alle Auf- gaben zu lösen und bei Natalie Hage abzugeben! Geht natürlich auch (coronakonform) mit einem Freund oder euren Geschwistern/eurer Familie. Bitte beachtet die ak- tuell geltenden Regeln. Natürlich machen wir das nicht nur zum Spaß: am 02. Juni wollen wir uns alle virtuell wieder sehen und einen kleinen Jungmusikanten-Hock veranstalten. Neben netter Gesellschaft gibt es dann eine kleine Siegerehrung. Gerne dürfen auch die „großen“ Musiker teilnehmen, von der Wertung seid ihr aber leider ausgeschlossen. Wir freuen uns auf euch, euer Jugend-Team des Musikvereins! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles 60 Euro für Pflegehilfsmittel Pauschale bis zum Jahresende erhöht Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Pflege- hilfsmittel-Pauschale für pflegende Angehörige bis zum Ende des Jahres auf 60 Euro angehoben wird. Hiermit kommt die Regierung den Forderungen des Sozialver- bands VdK nach. Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für Hygi- eneartikel für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung fi- nanzieren zu können, wurde zu Beginn der Pandemie die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben. Dieser Beitrag sollte nun wieder auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werden. Dies wurde jedoch vom VdK scharf kritisiert. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestehe weiterhin, da Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 die Pandemie noch nicht beendet sei. Nun hat die Bun- desregierung eingelenkt und die Pauschale von 60 Euro bis Ende des Jahres bestätigt. Dennoch werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Pau- schale unbefristet auf 60 Euro angehoben wird. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine: 25.05., 15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 - 18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Landratsamt Ravensburg Bio-Musterregion veröffentlicht BioGenuss-Radtouren Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Die neuen BioGe- nuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravensburg bieten jetzt eine willkommene Abwechslung. Auf drei Routen in- nerhalb des Landkreises kann eine Radtour zum Genus- serlebnis werden. Unter dem Motto „BioGenuss-Radtou- ren – Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiedenen Bio-Höfen oder Bio-Verarbei- tern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz ne- benbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und deren Besonderheiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit un- seren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Ver- marktung bewerben“, sagt Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Drei Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Die- se befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Wolfegg, Amtzell, Bodnegg und Waldburg. Genaue Infor- mationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/ biogenuss-radtouren. Für alle Mairadler wird auf jeder Tour ein Bio-Gschenkle im Wert von 25 Euro verlost. Senden Sie uns dazu ein Bild von sich mit einem der Hofschilder der Bio-Musterregi- on auf Ihrer Tour und berichten Sie von Ihren Bio-ErFah- rungen. Mit Zusendung eines Fotos stimmen Sie dessen Veröffentlichung zu. Einsendungen bitte an k.eckel@rv. de. Wir freuen uns von Ihren erFAHRUNGEN zu lesen und zu sehen und wünschen nun viel Spaß beim Radeln und Entdecken! Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2021. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Projektbeteiligte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. „Hilfe! Ich bekomme keine Luft mehr!“ Tierheim Berg-Kernen und Tierschutzverein warnen vor der Gefahr eines Hitzetods: Hunde oder Katzen können in überhitzten Autos sterben Berg/Ravensburg - Wenn die Sonne scheint und die Tem- peraturen steigen, droht in abgestellten Autos für Hunde und Katzen Lebensgefahr. „Selbst bei nur 10 Grad Celsi- us Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Au- tos, wenn es in der Sonne steht, erheblich erhitzten. Bei sommerlichen Temperaturen steigt die Temperatur oft in wenigen Minuten so drastisch an, dass es für einen In- sassen, ob Kind oder Tier, lebensgefährlich wird“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Selbst wenn das Auto im Schatten stehe, könne es bei hohen Außen- temperaturen schnell zu heiß werden und auch der sich ändernde Sonnenstand sollte berücksichtigt werden. Ein Hund besitze nur wenige Schweißdrüsen - an den Pfoten und am Nasenspiegel - und könne sich daher nur über Hecheln Abkühlung verschaffen. Er sei der Gefahr eines Hitzetods hilflos ausgeliefert, gibt Martina Schweitzer zu bedenken und erklärt: „Wenn der Hund zu hecheln be- ginnt, verliert er sehr viel Flüssigkeit und wird unruhig. Zeichen dafür sind ein langgestreckter Hals und eine weit heraushängende Zunge. Bei dem Versuch, mehr Sauerstoff in die brennenden Lun- gen zu bekommen, beschleunigt sich die Atmung. Der Puls rast. Die Mundschleimhaut verfärbt sich dunkelrot und es kann zu Erbrechen und Durchfall, Kreislaufbeschwerden und Krämpfen - bis hin zu Bewusstlosigkeit und Nieren- versagen - kommen.“ Innerhalb kurzer Zeit steige die Kör- pertemperatur des Hundes von 38,5 Grad Celsius auf 41 Grad, ab 42 Grad bestehe akute Lebensgefahr. „Der Hund stirbt oft schon nach wenigen Minuten den Schocktod.“ Welche Angst und Panik das Tier im überhitzten Auto durchlebe, sei unvorstellbar. Enge Transportkisten, hohe Luftfeuchtigkeit, Übergewicht sowie rassebedingt verkürzte Schnauzen, wie beispiels- weise beim Mops oder der Bulldogge, beziehungsweise die Wärmeempfindlichkeit von in kälteren Regionen be- heimateten Rassen wie zum Beispiel den Huskys verstärk- ten das Leiden zusätzlich, so die Tierschutzverein-Vorsit- zende weiter. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Tiere spielten eine Rolle. Selbst wenn ein Hund in letzter Minute vor dem Hitzetod gerettet werde, könne er noch Tage danach an den Folgen dieser Tortur sterben beziehungsweise lebenslange Hirn- und Organschäden davontragen. „Ersparen Sie Ihrem Hund eine solche Tor- tur!“, appelliert Martina Schweitzer an alle Tierfreunde und warnt: Auch das Anbinden vor einem Geschäft in der Sonne könne schon ausreichen, dass ein Hund einen Sonnenstich oder Hitzeschlag erleide - selbst bei mode- raten Temperaturen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich Nach dem Tierschutzgesetzt ist es strafbar, einen Hund im überhitzten Auto zurückzulassen. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Wer bemerke, dass ein Hund allein in einem sich aufheizenden gepark- ten Auto sitze, sollte versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, rät Martina Schweitzer. Sei dies nicht möglich, sollten Polizei oder Feuerwehr informiert werden. „Dauert auch dies zu lange und der Hund befindet sich in akuter Lebensgefahr, dann dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie Zeugen, die den Hergang bestätigen können. Erstatten Sie Strafana- zeige wegen Tierquälerei.“ Und noch etwas ist der Tierschutzverein-Vorsitzenden wichtig: „Wenn der Hund befreit ist, sollte er in den Schat- ten gebracht werden. Übergießen Sie ihn mit kühlem, aber nicht eiskaltem Wasser. Wickeln Sie ihn nicht in ein feuchtes Handtuch, da dies den Wärmeaustausch ver- hindert. Fächeln Sie ihm Luft zu. Ist er bewusstlos, flößen Sie ihm keine Flüssigkeiten ein. Ein Tierarztbesuch ist un- umgänglich.“ Videos zum Thema und weitere Informationen: https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/ Hund-im-Backofen; https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/hitze- tod-hund/hund-im-heissen-auto-hunderechtsanwalt.html Kreisjugendring Ravensburg Fachtag „Kinder beteiligen - Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20. Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kin- der- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das gro- ße Engagement junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation ha- ben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kin- der zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichtige Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Menschen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich engagieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grundhaltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Be- teiligungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Be- reichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die im Be- reich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bie- tet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungs- möglichkeiten junger Menschen. Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e.V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisju- gendring-rv.de SCHWEIZER FRÜHLINGSSALAT Zutaten für 4 Personen: 1 kleiner Friséesalat 50 g Rucola 50 g Haselnusskerne 50 g Walnusskerne 1 kg Rhabarber 100 ml Guavensaft 100 g frische Erdbeeren 200 g Feta 3 bis 4 EL Rotweinessig Salz, Pfeffer, 1 Prise Zucker 4 EL Walnussöl © Schorten/DEIKE 744U14U2 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Salate waschen, putzen und in Stücke rupfen. Den geschälten Rhabarber in mundgerechte Stücke schneiden. Backofen auf 200 Grad Umluft vorheizen. Die Nüsse grob hacken. Guavensaft und Öl verrühren, mit dem Rhabarber und den Nüssen vermengen, auf ein Emailleblech legen und im Ofen ca. 8 Minuten backen. Her- ausnehmen und abkühlen lassen. Die gewaschenen Erdbeeren würfeln, den Feta zerbröseln. Salate, Rhabarber und Nüsse, Feta und Erdbeeren vorsichtig vermengen. Den Rhabarbersud vom Backblech in eine Schüssel geben, mit Essig, Salz, Pfeffer und Zucker verschlagen. Vor dem Anrichten mit den restlichen Zutaten vermischen. Tipp: Eine herzhafte Note bekommt dieser Salat, wenn man 4 Scheiben Bündnerfleisch als Topping über den Salat streut. SchweizeriScheS rezept Zubereitungszeit: ca. 40 Minuten © van Hoorn/DEIKE 752R10R4 Lösung: Der Marienkäfer und die Gießkanne haben als Einzige keine weißen Punkte. Punktesammlung Paula sammelt gepunktete Gegenstände. Welche zwei Dinge haben zwar Punkte, unterscheiden sich aber von den anderen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel 72 0/ 1 © D EI K E PR ES S Aufl ösung: 1. KLEE, 2. BONBON, 3. DATUM, 4. WAL / WESPE, 5. OSTERHASE, 6. TAUBE, 7. RASSEL, 8. SAM, 9. TASSE, 10. BAUMSTUMPF, 11. ARA, 12.KORB, 13. NAEGEL, 14. GAUL, 15. LUPE, 16. ALU, 17. LEER Warum sollte man nicht unbedingt Apfelkerne essen? Normalerweise entfernt man das Kerngehäuse der Äpfel. Beißt man auf einen Apfelkern, entsteht ein bitterer Geschmack im Mund. Dieser kommt von der Substanz Amygdalin, die von unserem Körper in Blausäure umge- wandelt wird. In größeren Mengen ist Blausäure giftig. Über ein paar ver- schluckte Apfelkerne müssen wir uns aber dennoch keine Gedanken ma- chen, denn das ist zu wenig, um Schaden anzurichten. Völlig ungefährlich ist die Säure, wenn wir die Kerne gar nicht zerkauen, sondern im Ganzen herunterschlucken. Dann scheidet sie unser Körper un- verdaut wieder aus. Auch die Kerne von einigen anderen Früchten enthalten Amyg dalin. Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 72 0R 20 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Foto: djd/www.BGETEM. de/Getty Images/ljubaphoto (djd). Permanenter Leistungs- und Termindruck, ein hohes Arbeitspens- um, ständig Ärger mit dem Chef oder den Kollegen: Das sind Belas- tungen am Arbeitsplatz, die auf Dauer psychisch krank machen kön- nen. Die Corona-Zeit mit ihren Ein- schränkungen und dem Arbeiten im provisorischen Homeof ce stellt zu- sätzliche Herausforderungen dar. Arbeitgeber sind in der P icht, mög- liche Problemfelder zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen. Unterstützung dabei gibt etwa das Programm „Ge- meinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Das Online-Befra- gungstool ermöglicht es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das Programm unter www.bgetem.de wurde jetzt um Zusatzbausteine zu Corona und Homeof ce erweitert. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint das nächste mal in KW 39. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. 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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 25. Juni 2021 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der 27.06.2021 ist für die Gemeinde Baindt eine historische Zäsur. Die Schwestern Carola und Johannella, unsere letzten beiden Ordensschwestern des Klosters Heiligenbronn, verlassen die Gemeinde. Sie werden im Rahmen eines Gottesdienstes verabschiedet, der leider aufgrund der Corona-Pandemie nur in einem kleineren Rahmen stattfinden kann. Sie haben in Baindt gearbeitet, mit den Menschen gelebt und im Schwesternkonvent St. Josef gewirkt sowie die Gemeinde über all die Jahre stark geprägt. Wir wünschen unseren Schwestern einen wohlverdienten Ruhestand und freuen uns sehr auf Anlässe, bei denen wir uns wiedersehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Baindt sagt DANKE! Wir sagen Ade! Einladung zur Abschiedsfeier mit Gottesdienst am Sonntag, 27. Juni 2021 anlässlich der Aufgabe des Konvents der Franziskanerinnen in Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldialog21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur ge- meinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdialoge und Befragungen zum digitalen Wandel durchgeführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt wei- ter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen findet am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergreifende Bürgerforum Digitaldialog21 - Digitalen Wandel im länd- lichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsemp- fehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinformation (E-Mail-Adresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@ hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wichtig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstüt- zen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechen- de digitale Infrastruktur oder Kenntnisse verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unter- stützen kann, z. B. durch eine gemeinsame Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!!Das Betreten des Rathauses ist wieder ohne Terminvereinbarung möglich!!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rat- haus einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Mai 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit Höchst gemessenen Fahrzeuge Überschreitungen km/h geschwindigkeit km/h Thomas-Dachser-Straße 422 14 70 89 Wickenhauserstraße 171 19 50 72 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 26. Juni / Sonntag, 27. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Juni Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 27. Juni Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Veranstaltungskalender Juni 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Netze-BW Zählerstand zukünftig umweltschonend und schnell zurückmelden - Ablesekarte entfällt Die Netze BW GmbH verzichtet zukünftig auf die Able- sekarte für die Erfassung der Verbrauchsdaten. Bereits seit Jahren stellt die Netze BW- als Messstellenbetrei- ber - zunehmend mehr Möglichkeiten bereit, die jähr- liche Meldung des Zählerstands online durchzuführen. Diese Angebote werden angenommen. Die Online-Rück- lauf-Quote stieg seither auf über 70 Prozent. Schnell und unkompliziert sind die Daten genau dort, wo sie benötigt werden. Zudem spart man bei der papierlosen Übermitt- lung sowohl beim Transport der Post als auch schon bei der Papierproduktion CO2 ein. Folgende Rückmeldemöglichkeiten bietet die Netze BW an: Online: Den Zählerstand ganz bequem mit der Vorgangs- sowie Zählernummer unter www.netze-bw.de/ablesung einge- ben oder über den auf dem Anschreiben angegebenen QR Code mit dem Smartphone erfassen. Wer hier die Funktion ‚Erinnerung per E-Mail‘ aktiviert, wird zukünftig vom Messstellenbetreiber per E-Mail an die Ablesung erinnert. Kundenportal: Einfach im Kundenportal unter meine.netze-bw.de ein- malig mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort re- gistrieren, dann kann man den Zählerstand dort jedes Jahr online übermitteln und wird zukünftig vom Messstel- lenbetreiber per E-Mail an die Ablesung erinnert. Ablesefoto per WhatsApp oder E-Mail: Einfach ein Foto vom abzulesenden Stromzähler mit er- kennbarer Zählernummer und Zählerstand erstellen und dann -> per E-Mail an Ablesefoto@netze-bw.de oder -> per WhatsApp an 0151 5111 4200 senden. Dazu am besten diese Telefonnummer als Netze BW-Kon- takt ins Telefonbuch des Smartphones speichern. Mit der initialen Nutzung des WhatsApp-Kanals stimmt man der Verarbeitung des Zählerstands durch WhatsApp zu. Telefon: Nach wie vor kann man den Zählerstand auch telefonisch unter: 0800 3629-260 mitteilen. Dazu bitte die Vorgangs- nummer und den aktuellen Zählerstand bereithalten. Alle Netzkund*innen, die die Funktion ‚Erinnerung per E-Mail‘ noch nicht nutzen, werden per Anschreiben an den Ablesetermin erinnert. DRK - Blutspendedienst Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blut- spende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbun- denen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Donnerstag, dem 01.07.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle Mühlstraße 1 88255 Baindt Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Wie das DRK mitteilt sind Sie für den Zeitraum der Blutspende von einer eventuellen Ausgangsperre aus- genommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungs- symptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Kör- pertemperatur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weite- re Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. Juni - 04. Juli 2021 Gedanken zur Woche Lebensglück Es ist eine Unwahrheit, wenn man das Nichterreichen ei- nes Unerreichbaren für einen Verlust des Lebensglückes ansieht; denn die Fähigkeit unseres Herzens für das Glück ist eine unermessliche. Theodor Storm Samstag, 26. Juni 08.00 Uhr -13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punkt- sammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemein- dehaus Bischof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (Gedenkgottes- dienst für Pfarrer Erwin Lang) (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bondank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Josef (Öffentlich, mit Platz- karten) Dienstag, 29. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 01. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Sonntag, 04. Juli - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Anna und Johann Bergen, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leo- kadia und Josef Malsam, Maria Bentele geb. Hartmann) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Dankeschön für den Weg der Erstkommunion Auf dem Weg zur Erstkommunion standen am Anfang nur Fragezeichen: Wie kann es gehen, wenn es keine Gruppen geben darf? Gehen Grup- penstunden online? Oder geben wir Anleitungen in die Familien? Ein paar Mütter haben sich zusammengeschlossen und gesagt: Wir wollen den Kindern Gemeinschaft ermögli- chen und sei es auch auf Abstand. Zu diesem Kommu- nionteam haben sich gefunden: Manuela Dorn, Eva Himpel, Christiane Lott, Wiltrud Kutter und Karin Pink. Sie haben Gottesdienste für die Kinder gestaltet, Abläufe und Powerpoints geschrieben und weitere kreative Ide- en entwickelt. Die Vorbereitung und Mitgestaltung des Vorstellungs- und Erstkommuniongottesdienstes lagen ebenfalls in ihren Händen. Vor allen mussten sie über- legen und abwägen, was im Moment möglich ist. Vielen Dank fürs Überlegen, Gestalten, Organisieren und viele Vorschläge einbringen! Ein ganz herzliches Dankeschön allen, die auf diesem, manchmal etwas holprigen Weg die Kinder unterstützt haben und die Gestaltung der Stellwände in der Kirche. Für die gelungenen Gottesdienste letzten Sonntag dan- ken wir: den Ordnern und allen Helfern, dem Mesner, den Ministranten, dem Photographen und für die Videoauf- zeichnung, und besonders allen, die unsere Kinder im Gebet begleitet haben. Ein besonderer Dank gilt auch allen Aktiven für die musi- kalische Gestaltung: dem Jugendchor unter der Leitung von Frau Kapler, der Solistin und Flötistin, sowie Rainer Strobel an der Orgel. Ebenso danken wir dem Musikver- ein für das Auftaktspiel. Silvia Lehmann, Bernhard Staudacher Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie, Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeinde- haus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Ich wünsche dir Leben - Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 26. Juni 2021 Das Schönstatt-Zentrum Aulendorf lädt Frauen, die ein Kind erwarten und ihre Familien am Samstag, den 26. Juni 2021 um 15.00 Uhr zur Segensfeier ins Schönstatt-Kapell- chen ein. Der Priester spendet am Ende der Feier jeder Mutter einzeln den Segen. Leben braucht Gottes Segen. Vor allem die Zuwendung dessen, von dem alles Leben kommt. Wegen der Corona Pandemie ist eine Anmeldung erfor- derlich. Anmeldungen werden bei Agnes Forderer un- ter der Tel. Nr. 07527/4400 oder E-Mmail: Josef.Forde- rer@t-online.de erbeten. Einladung zum Wortgottesdienst „Der Löwe in dir“ Am Sonntag, 27.06.2021 um 11:15 Uhr in der Kath. Mariä Himmelfahrt Baienfurt Wir freuen uns auf viele, die kommen! Platzkarten liegen vorab am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen Einladung zum Wortgottesdienst „Der Löwe in dir“ Am Sonntag, 27.06.2021 um 11:15 Uhr in der Kath. Mariä Himmelfahrt Baienfurt Wir freuen uns auf viele, die kommen! Einladung zum Wortgottesdienst „Der Löwe in dir“ Am Sonntag, 27.06.2021 um 11:15 Uhr in der Kath. Mariä Himmelfahrt Baienfurt Wir freuen uns auf viele, die kommen! Platzkarten liegen vorab am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen Platzkarten liegen vorab am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Ab- standsvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Sonntag, 27. Juni 09.30 (!!) Uhr Baienfurt Gottesdienst vor dem Ev. Ge- meindehaus (bei Regen: in der Ev. Kirche) _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Geteiltes Leid ist halbes Leid - geteilte Freude ist doppel- te Freude. Dieses Sprichwort bewahrheitet sich immer wieder, wenn wir nicht einfach alles nur mit uns selbst ausmachen. Wir sind als Menschen einfach auf Gemeinschaft hin ge- macht - anders hätten wir die Jahrtausende unserer Ge- schichte als Menschheit gar nicht erst überlebt. Und doch ist Solidarität in einer Zeit, in der wir selbst viel um die Ohren haben, nicht selbstverständlich. Da müssen wir manchmal zuerst einen Schritt zurücktre- ten, um das große Ganze wieder in den Blick zu nehmen. Da müssen wir drauf schauen, selbst aus den Quellen zu schöpfen, die uns Kraft geben. Mit gestärktem Herzen ist es dann auch einfacher, die Menschen links und rechts neben mir wahrzunehmen und zu sehen, was sie brau- chen - woran sie sich gerade abschleppen. Gerade im gemeinsamen Anpacken, im gegenseitigen Ertragen und Mittragen wird praktisch, was uns Jesus als Gesetz der Liebe gegeben hat: Du sollst den Herrn deinen Gott lieben, von ganzem Her- zen und mit deiner ganzen Kraft und du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Genau darin erfüllt sich, was unser Wochenspruch meint: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienstübertragung: Startet erst ab dem 4.7. wieder! Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Unser heutiges kreative Beispiel kommt von Maria Mansmann aus Weingarten. Modebewußt kommen diese Püppchen textil gestaltet da- her und nehmen auf der Gartenbank Platz. Ist das mal eine Anregung? Sind sie nicht zum Knuddeln? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugendli- che weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ka- belbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2-mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Frauenturnen 1 Stammtisch Hallo Mädels, wir wollen unsere jahrzehn- telange Kameradschaft pflegen und ha- ben uns entschlossen, einen Stammtisch zu gründen. Dazu laden wir Euch alle, Aktive und Ehemalige, recht herzlich ein. Der Stammmtisch fin- det jeden ersten Donnerstag im Monat um 18:30 Uhr im Bistro Romano statt. Das erste Treffen ist am Donners- tag, den 01.07.2021. Auf die Plätze fertig los - wir feuen uns schon auf Euch. Bitte beachtet die Regelungen der aktuellen Corona-Ver- ordnung. TC Baindt e.V. Eine spannende Saison liegt vor uns! Nachdem die Inzidenzzahlen in den letzten Wochen ständig gesunken sind, hat der WTB grünes Licht für die dies- jährige Verbandsrunde gegeben. Einige gegnerische Mannschaften wur- den abgemeldet. Der Großteil unserer Mannschaft hat sich für eine Teilnahme entschieden und geht am Wo- chenende an den Start. Für die Durchführung der Spiele wurde eigens für unseren Verein ein Hygienekonzept sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt, an den sich alle Mannschaften halten müssen. Wir freuen uns über die Unterstützung von Zuschauern. Bit- te tragt euch am Eingang zur Anlage in die ausgelegten Listen ein. Danke! Folgende Spiele stehen auf dem Programm: Freitag, 25.6.21: TC Leutkirch - Junioren U15/1 Junioren U15/2 - TC Meckenbeuren-Kehlen 3 Samstag, 26.6.21: Damen 40 - TA TV Dettingen/Iller TC Aitrach - Herren 50/1 TC 99 Bergatreute - Herren 60 TA VfB Ulm - Damen 50 Freitag, 2.7.21: SC Tennis Friedrichshafen - Junioren U15/2 Wir wünschen allen Mannschaften eine verletzungsfreie Saison und trotz aller Besonderheiten viel Spaß und Er- folg. Weitere Termine zum Vormerken: Freitag, 17.9.21/19.00 Uhr: Jahreshauptversammlung 2021 (Ort ist noch offen) Samstag, 20.11.21: Saisonabschluss und 40 Jahre TC Baindt (Bischof-Sproll- Saal) Die Vorstandschaft Musikverein Baindt Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich in die Schenk-Kon- rad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2021 und 2021 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2021! Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl findet gleich wie letztes Jahr unter den Hygiene Maßnahmen (gegebenenfalls Mundschutz) am Frei- tag, 16.07.2021, um 20.00 Uhr, in der Schenk Konrad Halle statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeis- ter) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Wahlordnung (Anzahl Umzugsord- ner*innen) 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner*innen - 2 Kassenprüfer/innen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Reiterschoppen Am Freitag, 02.07.2021 möchten wir ab 18:30 Uhr den ersten Reiterschoppen im Gasthaus Grünen Berg abhalten. Wir freuen uns auf Euch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung von Unteressendorf nach Winterstettenstadt zur Ruine des Min- nesängers Treffpunkt: Dienstag, 29. Juni 2021, 11.30 Uhr Festplatz, Gehzeit ca. 3 Std., 12 km, 60 HM, Fahrpreis 7,00 Euro. Einkehr im Landgasthof Kreuz in Mattenhaus. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher Anmeldung bis 26.6.2021 beim WF. Frowin Riedmayer, T. 0751 560 220, 07529 1419. Festes Schuhwerk und kleines Vesper. Dise Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Was sonst noch interessiert Kreisjugendring Ravensburg „Digital (l)eben! - ...denn sie wissen nicht was sie tun?!“ Der professions- und institutionsübergreifende Arbeits- kreis Medien des Landkreises Ravensburg lädt hierzu zu einer kostenlosen hybriden Vortragsveranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion am 08.07.2021 um 19 Uhr digital bzw. in die Festhalle Bodnegg ein. Digitalisierung ist ein gesellschaftliches Querschnittsthe- ma und berührt nahezu alle Lebensbereiche. Für Kinder und Jugendliche sind digitale Medien, deren Nutzung und Umgang mit ihnen mittlerweile (fast) selbstverständlich. Eltern und weitere Personen oder Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Beziehung stehen, kann der Umgang und die Nutzung von digitalen Medien von Kin- dern und Jugendlichen allerdings vor Herausforderungen stellen: Was ist ein „normaler“ Umgang mit Medien? Wie kompetent wird mit digitalen Medien umgegangen? Wie kann ich Kinder und Jugendliche dabei unterstützen oder muss ich sie gar schützen? Hierzu lädt der Arbeitskreis Medien des Landkreises Ra- vensburg zu einer kostenlosen hybriden Vortragsveran- staltung mit anschließender Podiumsdiskussion unter dem Titel: „Digital (L)eben! ... denn sie wissen nicht was sie tun?!“ ein. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Herr Geiß, Polizeihauptkomissar im Bereich Prävention, wird eine Einführung in die Welt des Gamings und Social Media geben. Anschließend gibt Herr Milzner, Autor und bekannt für sein Buch „Digitale Hysterie- Warum Computer unsere Kinder weder dumm noch krank machen“ einen Einblick in das digital (L)eben. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine spannen- de Podiumsdiskussion mit weiteren Perspektiven auf das Thema, wie beispielsweise der Schulsozialarbeit, der Be- troffenensicht, der Suchthilfe und der Medienpädagogik. Durch den Abend führen wird Bernd Kohlhepp. Die Veran- staltung findet in der Festhalle Bodnegg statt und kann durch einen Livestream auch im Internet verfolgt werden. Um live in der Festhalle Bodnegg dabei sein zu können, bitten wir um eine Anmeldung unter www.jukinet.de. Es gilt die zum Zeitpunkt gültige Coronaverordnung. Bequem von zu Hause können Sie über den Livestream unter www. digitalleben.info teilnehmen. Aufruf zur Gastfamiliensuche Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Corona? Ja, wir und unsere Partnerorganisation in Chile garantie- ren Ihnen, dass nur in einer gesicherten Ausgangssitua- tion Schüler*innen nach Deutschland einreisen werden. Die Jugendlichen werden geimpft sein. Wir suchen Fami- lien, die gerne mit einem jungen Menschen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Der Schulbesuch ist Teil des Programms. Chile Familienaufenthalt: 15. Januar bis 25. Februar 2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Unsere Austauschprogramme basieren auf Gegensei- tigkeit. Ein Auslandsaufenthalt in Chile ist im Sommer 2022 mög- lich, abhängig von der dann herrschenden Pandemielage. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraus tausch/ Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 26. Juni 2021 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Sozialversicherung für Erntehelfer aus EU-Staaten Für viele Landwirtschaftsbetriebe sind Erntehelferinnen und -helfer aus Mittel- oder Osteuropa eine wichtige Un- terstützung. Doch wie sind sie versichert? An wen müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beiträge zahlen? Dazu informiert die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg. Für Ernte-Hilfskräfte, die in ihrem EU-Heimatland für den Ernteeinsatz unbezahlten Urlaub nehmen oder dort we- der beschäftigt noch selbstständig tätig sind, gilt deut- sches Sozialversicherungsrecht. Saisonarbeitende wer- den meist nur kurzfristig eingesetzt. Der Gesetzgeber hat pandemiebedingt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2021 die Zeitgrenze für die Kurzfristigkeit von drei auf maximal vier Monate oder 102 Kalendertage angehoben. Wenn die Beschäftigung im Vorfeld darauf begrenzt ist, sind Erntehelferinnen und -helfer in Deutschland kranken- und rentenversicherungsfrei. Es besteht für sie jedoch ein Unfallversicherungsschutz, denn sie müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Saisonarbeitende, die länger in Deutschland beschäftigt werden, sind sozi- alversicherungspflichtig. Für Saisonarbeitende kann aber auch das Sozialversiche- rungsrecht des EU-Heimatlandes gelten, und zwar wenn die Ernte-Hilfskräfte von Arbeitgebern des Auslandes nach Deutschland zur Arbeit entsandt werden, während eines bezahlten Urlaubs in Deutschland als Hilfskräfte arbeiten oder im Herkunftsland selbstständig tätig sind. Dann weisen die Hilfskräfte dies mit einer speziellen Be- scheinigung (»A1«) nach und die Sozialversicherungsbei- träge werden im Heimatland entrichtet. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente«. Sie kann kostenlos un- ter der Telefonnummer 0721 825 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschü- re ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Landratsamt Ravensburg Fit für den Meisterbrief in der Hauswirtschaft Viele Menschen können sich unter dem Berufsfeld Haus- wirtschaft nicht allzu viel vorstellen. Ein bisschen Kochen und Putzen, mehr wird das schon nicht sein - so lautet eines der Vorurteile. Dieses Image wird der Realität jedoch nicht gerecht, denn Hauswirtschafter/innen sind Multitalente, die oft mit Füh- rungsaufgaben betraut sind. Die Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Haus- wirtschaft in Bad Waldsee bietet ab 2021 wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft an. Der zweijährige Lehrgang beginnt im November 2021 und findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Unterrichtsfächer sind • Betriebs- und Unternehmensführung • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleis- tungen • Betriebliche Kommunikation und • Einkommenskombinationen Der Unterricht findet in Theorie und Praxis statt. Die Studierenden der Fachschule bereiten sich auf die Abschlussprüfung zum/zur „Wirtschafter/in der Haus- wirtschaft“ vor. Mit der anschließend folgenden Meister- prüfung können die Absolventen Führungsaufgaben in der Hauswirtschaft, beispielsweise in Kurkliniken, Senio- renheimen oder Tagungshäusern übernehmen oder den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Voraussetzungen für den Besuch der Fachschule sind • die Berufsabschlussprüfung Hauswirtschaft mit Be- rufserfahrung oder • ohne die Ausbildung mindestens fünf Jahre Berufser- fahrung in der Hauswirtschaft. Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen sind auf der di- gitalen Plattform Padlet unter padlet.com/FSLBW/Haus- wirtschaftdigital zu finden. Für Interessierte bietet die Fachschule einen Informationsabend am Donnerstag, 1. Juli 2021 um 18:00 Uhr an. Anmeldungen dazu sind über die Homepage des Ernährungszentrum möglich. Informationen und Anmeldungsunterlagen finden Inte- ressierte: • Auf der Homepage des Ernährungszentrums Boden- see-Oberschwaben in der Kategorie „Beruf Hauswirt- schaft“ unter www.ernaehrung-oberschwaben.de • Bei Frau Sabine Weiland (Tel. 07524/9748-6400 oder E-Mail: Sabine.Weiland@rv.de) Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuerfreier Lohnbonus für Mitarbeiter 44-Euro-Sachbezug steigt im kommenden Jahr Arbeitnehmer dürfen monatlich Sachbezüge bis zu einem Wert von 44-Euro steuerfrei erhalten. Ab 2022 steigt die Freigrenze beim Lohnbonus sogar auf 50 Euro. Daran sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der nächsten Gehaltsverhandlung denken! Aber bereits jetzt gelten für bestimmte Sachbezüge strengere Voraussetzungen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erklärt die neuen Regelungen. Bis 2019 konnte ein steuerfreier Sachbezug auch der Geldbetrag bis 44 Euro sein, den der Arbeitgeber sei- nem Mitarbeiter gegen Vorlage eines Belegs - etwa einer Tankquittung - erstattete. Seit 2020 geht dies nicht mehr: Nachträgliche Kostenerstattungen sind steuerpflichtige Geldleistungen. Ebenso nicht von der Steuer befreit ist eine zweckgebundene Geldleistung - etwa wenn der Ar- beitgeber monatlich einen Betrag auszahlt, der etwa zum Tanken genutzt werden soll. Gutscheine und Geldkarten dürfen außerdem nur den Bezug von Waren und Dienst- leistungen ermöglichen und keine Zahlfunktion haben. Der Sachbezug muss außerdem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Der Arbeitnehmer darf den Gutschein also nicht im Gegenzug für einen Ge- haltsverzicht erhalten. Zusätzlich zu den bereits geltenden Bedingungen bleiben Gutscheine und Geldkarten nur dann steuerfrei, wenn deren Einsatz auf bestimmte Geschäfte und Akzeptanz- stellen begrenzt ist oder damit nur aus einer festgeleg- ten Produktpalette ausgewählt werden kann. Gutscheine und Geldkarten, die überall einsetzbar sind, etwa sog. Open-Loop-Karten, bleiben nur bis Ende 2021 begünstigt. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter aber weiterhin steu- erfrei mit beispielsweise Gutscheinen und Geldkarten für bestimmte Ladenketten oder Kundenkarten von Shop- pingcentern und sog. City-Cards belohnen. Einen ausführlichen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie in unserem INFO-Service Nr. 16 44-Euro-Sach- bezug: Neue Regeln bei der Arbeitgeber-Zuwendung. Die- ser ist online unter https://steuerzahler.de abrufbar oder kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Mit meinem Erbe Gutes tun... Gestalten Sie mit einer Testamentsspende wirkungsvoll die Zukunft. Ihre Verfügung ist von der Erbschaftsteuer befreit und kommt so in vollem Umfang Müttern und ihren Kindern zugute. Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Unser kostenloser Ratgeber hilft Ihnen dabei. Deutsches Müttergenesungswerk, Bergstraße 63, 10115 Berlin Telefon: 030 330029 0 Website: www.muettergenesungswerk.de/testamente Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE © H al fp oi nt /f ot ol ia Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne. 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          Gemeinde Baindt Vorbereitende Untersuchungen „Ortskern II“ Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Gemeinde Baindt Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen „Ortskern II“ Auftraggeber: Gemeinde Baindt Bürgermeisteramt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Auftragnehmer: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Hohenzollernstraße 12-14 71638 Ludwigsburg 07141 149-0 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Wolfgang Fürst M. Eng. Katharina Kraus Bearbeitungszeitraum Juni 2014 - September 2014 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH I INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Untersuchungsverfahren 1 2. DIE GEMEINDE BAINDT UND DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 2.1 Lage im Raum 2 2.2 Übergeordnete Planungen 4 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 4 2.2.2 Flächennutzungsplan 4 2.2.3 Bebauungsplan 4 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 4 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 5 3. BESTANDSAUFNAHME 8 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 8 3.2 Bevölkerung 11 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 12 3.4 Bausubstanz 14 3.4.1 Zustand der Gebäude 14 3.4.2 Denkmalschutz 16 3.5 Nutzung 16 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 16 3.5.2 Nutzungsstruktur 16 3.5.3 Nutzung der Gebäude 17 4. BETEILIGUNG DER BETROFFENEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET 19 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 19 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 19 5. BESTANDSANALYSE 20 5.1 Verkehr 20 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 20 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 20 5.2.2 Defizite an Gebäuden 21 5.2.3 Gebäudeleerstand 21 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 21 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 22 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH II 6. NEUORDNUNGSKONZEPT 25 6.1 Neuordnungskonzept 25 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 26 7. MAßNAHMENPROGRAMM 29 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 29 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 29 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 29 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 29 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 29 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 29 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 30 8. ANHÖRUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 31 9. EMPFEHLUNGEN ZUR WEITEREN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG 36 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 36 9.2 Durchführungsfrist 39 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 39 10. SOZIALPLANUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH 45 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 46 11. VORLÄUFIGE KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT 48 12. ANHANG ZUR STELLUNGNAHME DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 51 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH III VERZEICHNIS - TABELLEN Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse ......................................................................8 Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner ..................................................................................11 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie ...........................................................................13 Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................13 Tabelle 5: Zustand der Gebäude............................................................................................14 Tabelle 6: Nutzung der Gebäude ...........................................................................................17 VERZEICHNIS – PLÄNE Plan 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................6 Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete .......................................................................................7 Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse..................................................................10 Plan 4: Gebäudezustand........................................................................................................15 Plan 5: Gebäudenutzung........................................................................................................18 Plan 6: Mängel / Konflikte.......................................................................................................24 Plan 7: Maßnahmen-/ Neuordnungskonzept..........................................................................28 Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes .................................................38 VERZEICHNIS - ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage im Raum .....................................................................................................3 Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt .................................................12 Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs .........................................................20 Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt....................................................................................21 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld ...............................................................................22 Abbildung 6: Dorfplatz ............................................................................................................23 Abbildung 7: Alte B 30............................................................................................................23 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau, in der Stadtentwicklung und Stadterneuerung sind vielfältig. Die Gemeinde Baindt stellt sich diesen Herausfor- derungen seit vielen Jahren und nutzt zur Bewältigung der Aufgaben auch die In- strumente des besonderen Städtebaurechts. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Anstrengungen der Städte und Gemeinden dabei mit vielfältigen Programmen der städtebaulichen Er- neuerung. Die Programme der städtebaulichen Erneuerung wurden in den vergan- genen Jahren dabei zunehmend differenziert im Hinblick auf einzelne Problemlagen ausgestaltet. Als übergeordnete Themenstellungen über alle Programme hinweg werden dabei jedoch die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der energetischen Erneuerung der Immobilienbestände gesehen. Die Gemeinde Baindt wurde zum 01.01.2014 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Zur Fortführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauf- tragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich „Ortskern II“ durchzuführen. Nachstehend wird dokumentiert, dass zur Bewältigung der zahl- reichen aufgezeigten Defizite, die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanie- rungsgebietes nach dem BauGB durch Satzung im Untersuchungsgebiet vorliegen. 1.2 Untersuchungsverfahren Die Bestandsaufnahme wurde von Mitarbeitern der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aufgrund von Ortsbesichtigungen durchgeführt; die Bewertung des Zustands aller Gebäude erfolgte dabei anhand der Beurteilung der jeweils von außen ersicht- lichen Gebäudehülle. Auch auf Grund dieses äußeren Erscheinungsbildes wurde eine Einschätzung abgegeben, ob bereits Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude durchgeführt wurden. Die weiteren, im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Grundstücksdaten, wurden durch Katastererhebungen, Auswertungen von Statisti- ken und Angaben der Kommunalverwaltung erfasst. Bei einer Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden im laufenden Verfahren auch die vom Baugesetzbuch geforderte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) durchgeführt. Dabei wurden die Grundstückseigentü- mer, Mieter und Gewerbetreibende im Untersuchungsgebiet mittels einer Fragebo- genaktion über die bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Wohnen und Arbei- ten sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Ausstattungsstandards befragt. Die Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme zu der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme gebeten. Somit dienen alle hier vorliegenden und geplanten Verfahrensschritte dazu, die An- forderungen der vorbereitenden Untersuchungen zu erfüllen. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 1 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum Die Gemeinde Baindt liegt ca. 8 km nördlich der Stadt Ravensburg in der Region Bodensee – Oberschwaben. Baindt gehört zum Landkreis Ravensburg und ist somit dem Regierungsbezirk Tübingen zugeordnet. Die Siedlungsräume der Gemeinde Baindt liegen im „Mittleren Schussental“. Die Gemeinde besteht aus dem Hauptort Baindt und einigen kleinen Teilorten bzw. Weilern / Einzelhöfen. Die verkehrliche Anbindung von Baindt an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die B 30 (Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen), die ca. 1,5 km westlich des Ortes verläuft und die über die K 7951 erreichbar ist. Die nächsten Au- tobahnzugänge liegen bei Leutkirch und Wangen, an der A 96 (München – Lindau). Busverbindungen bestehen u.a. nach Ravensburg. Dort besteht Anschluss an das überregionale Schienennetz. Die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde Baindt beträgt 4.999 (Stand: 01.09.2013). Insgesamt umfasst das Untersuchungsgebiet inklusive der öffentlichen Straßenflä- chen eine Fläche von rd. 6,24 ha. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 2 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 3 Abbildung 1: Lage im Raum Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 4 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan Baindt ist im Landesentwicklungsplan 2002 von Baden-Württemberg sowie im Re- gionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben vom 04.04.1996 als Gemeinde an der Entwicklungsachse Friedrichshafen – Meckenbeuren/Tettnang – Ravensburg/ Weingarten – Bad Waldsee – Biberach – Ulm festgelegt. Diese Hauptachse Ober- schwabens verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm. Ravensburg / Weingarten ist als Oberzentrum ausgewiesen. Im Regionalplan ist Baindt als Teil des Verdichtungsbereichs Ravensburg / Fried- richshafen und somit als Siedlungsbereich, in dem die Siedlungsentwicklung zu konzentrieren ist, ausgewiesen. Laut Regionalplan sollen in diesen Siedlungsberei- chen qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausrei- chend Wohnungen für den Eigenbedarf zu Aufnahme von Wanderungsgewinnen angestrebt werden. 2.2.2 Flächennutzungsplan Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist im Flächennutzungsplan „Gemeindever- band Mittleres Schussental“ mit der Änderung vom 11.12.2004 überwiegend als Mischbau sowie Grünflächen festgesetzt. 2.2.3 Bebauungsplan Für das Untersuchungsgebietes existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne; somit gelten für das Untersuchungsgebiet die Vorschriften des § 34 BauGB – Zu- lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist auch Bestandteil des integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes. Dieses beruht auf verschiedenen Quellen und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: - Flächennutzungsplan - Entwicklungskonzept Baindt (Professor Stötzer, 2008) - Projekt „CO2 – Neutrales Schussental“ des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Entwicklungsplanung Baindt – Rekultivierung Alte B 30 (Planungsbüro Groß) - Interdisziplinäre Planungswerkstatt der Universität Stuttgart („Lost Highway – Baindt und die B30“) - Vorbereitende Untersuchungen zu den Stadterneuerungsmaßnahmen „Orts- kern“ und „Klosterhof“ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 5 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte durch Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen des Gemeinderates der Gemeinde Baindt am 03.06.2013. Dieser Beschluss wurde am 13.06.2014 ortsüblich bekannt gemacht. Die Lage und die genaue Abgrenzung sind im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Die Abgrenzung ist weitestgehend parzellenscharf. Das Untersu- chungsgebiet umfasst 6,24 ha und beinhaltet die ehemalige Trasse der B 30 (nörd- licher Teil) den Bereich Marsweiler Straße 1-13 sowie im Süden den Bereich zwi- schen Marsweiler Straße / Küferstraße und das Grundstück Klosterhof 4. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet Legende $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 12 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/ 1 6/5 1/2 6/4 6/3 6/2 1/6 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 8/ 3 5/1 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/ 1 56/5 41/1 117 114 811 116 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 772 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 810 147 812 813 814 815 816 817 146 823 140 827 828 840 841 848 849 850 851 852 856 857 858 859 860 861 879 123 124 125 27/3 8/11 11 /1 6/11 13/5 37 /1 58/7 38 /1 38 /2 38 /3 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 40 /1 40 /2 40 /3 34/8 40/4 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 35/1 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 36/1 6/10 58/9 58/8 40/5 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 36/2 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 42 /3 42 /2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 41/3 41/2 36/3 40/6 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/3 147/3 147/2 147/1 106/1 575/3 129/5 129/6 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 168/1 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 13 4/ 8 137/6 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 169/2 13 5/ 8 136/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 20 6/ 1 206/3 136/7 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 840/1 136/3 41/12 49/10 136/4 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/5 575/1 575/2 670/2 58/10 136/6 58/12 670/1 828/4 670/3 815/1 828/1 828/3 112/11 112/10 133/11 171/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 136/11 112/25 129/11 208/28 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/28 175/13 132/30 133/10 129/17 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 206/58 136/14 137/10 137/36 171/10 208/20 171/12 17 4/ 13 175/10 8/ 1 10 /2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 1/1 2 30 18 12 4 4 1 10 15 36 5 40/2 2 3 2 1 5 1 4 7 17 40/3 4 3 7 1/1 24 34/1 3 11 48 17 14 37 5 20 15 2 48 49 1 5 34 2 12 6 52 32 8 8 15 11 2 16 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 6 27 1 4 2 5 23 6/1 8 24 9 3 12 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 2 1 13 5 3 5 16 14 24 38 17 21 31 79 34 21 7 2/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 10 /1 4 6 8/ 2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 35 50 18 11 20 9 1 8 29 25 19 42 19 11 13 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 15 2 3 10 8 6 9 4 8 25 9 7 58 8 14 6 2 13 3 3 14 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 51 4 62 10 5 7 21 3 3 8 9 28 7 8 47 2 2 514 12 4 5 15 6 9 26 3 32 5/ 1 826 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 169/6 20 6/ 2 206/4 671 112/24 132/29 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 BadwegBadweg 114/ Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg Im Voken St. Martin 76 Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße 112/ Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße D ahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 208/27 207/3 Ko rn bl um 112 56/5 1 46 82 2 9 174/6 13 11 41/1 815/1 9 40 /1 44 147/4 7 175/11 828/2 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet "Ortskern II" Legende Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet "Klosterhof" (2002 - 2011) Sanierungsgebiet "Ortskern" (bis 2001) $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 8 3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen un- ter Berücksichtigung des § 136 BauGB. Dabei wird geprüft, ob das Untersuchungs- gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaf- fenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Ferner, ob das Untersuchungsgebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, welche ihm nach seiner Lage und Funktion zukommen. Kriterien, die bei der Prüfung Berücksichtigung finden sollen, sind in § 136 Absatz 3 BauGB genannt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Untersuchungsgebiet die durch eine Begehung und Auswertung zur Verfügung ste- hender Unterlagen und prüfbaren Sachverhalte erfasst. Eine weitere, vertiefende Überprüfung erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere durch die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger. 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Die nachfolgenden Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erhebungen vor- liegenden Grundbuchauszügen. Im Eigentum der Gemeinde befinden sich 29 Grundstücke mit insgesamt rd. 4,3 ha. Die Gemeinde hält dabei, bezogen auf die privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstü- cke (ohne Verkehrsflächen) rd. 56 % der Grundstücksflächen im Untersuchungsge- biet. Der Anteil der Verkehrsflächen (Kommune / Land / Kreis) beträgt ca. 13 % (0,8 ha) bezogen auf das Gesamtgebiet. Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse Anzahl Anzahl Fläche FlächeGrundstücke/ Eigentümer absolut in % in ha in % Verkehrsflächen (im Eigentum der Ge- meinde.) 16 39 % 0,8 13 % Privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke 25 61 % 5,44 87 % Von den privatwirtschaftlich nutzbaren Flächen: im Eigentum der Gemeinde 13 52 % 3,52 65 % in Privateigentum (Einzeleigentümer) 12 48 % 1,92 35 % Gesamt 41 100 % 6,24 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen Juli 2014) Auffallend hoch ist der Anteil der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde (13 Grundstücke = 65 % Gesamtflächenanteil). Neben den geplanten Neuordnungs- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 9 maßnahmen wird deshalb darauf zu achten sein, dass die im Rahmen einer Sanie- rungsdurchführung bestehenden Möglichkeiten (Einsatz von Sanierungsfördermit- teln und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Missständen und Mängeln i. S. § 177 BauGB) sinnvoll kombiniert eingesetzt werden. Ein Überblick über die Eigentumsverhältnisse ergibt sich aus Plan 3 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Gemeinde Baindt Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Privateigentum Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 11 3.2 Bevölkerung Heute unterliegen auch die städtebaulichen Strukturen dem demografischen Wan- del, der unter anderem Auswirkungen auf die Nachfrage nach neuen und individuel- leren Wohnformen sowie den Bedarf nach einem attraktiven und ansprechendem Wohnumfeld hat. Daher ist im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Planung auch die Bevölkerungsstruktur zu berücksichtigen. Aufgrund der geringen Einwoh- nerzahl im Untersuchungsgebiet, wurde von einem Vergleich der Altersstruktur zwi- schen dem Kreis Ravensburg, der Gesamtgemeinde und dem Untersuchungsgebiet abgesehen. Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner Alter Kreis Ravensburg Ravensburg Gesamt / % Gemeinde Baindt Gesamt / % 0 bis 14 Jahre 40.752 / 15,0 % 765 / 15,2 % 15 bis 17 Jahre 10.134 / 3,7 % 159 / 3,2 % 18 bis 24 Jahre 24.267 / 8,9 % 459 / 9,1 % 25 bis 39 Jahre 47.403 / 17,4 % 946 / 18,8 % 40 bis 64 Jahre 98.854 / 36,3 % 1.793 / 35,7 % über 65 Jahre 51.015 / 18,7 % 902 / 18,0 % Gesamt 272.425 / 100,0 % 5.024 / 100,0 % (Quelle: Statistisches Landesamt, August 2014 Gemeinde Baindt Auswertung WHS) Beim Vergleich der Altersstrukturen fällt auf, dass in der Gemeinde Baindt sowohl die mittleren Jahrgänge (18 bis 39-jährige), die klassische Eltern, als auch die Jahr- gänge der Kinder und Jugendlichen (bis 17-jährige) gut vertreten sind. Dies zeigt sich auch im Vergleich zum Landkreis Ravensburg. Eine gezielte Stärkung der Strukturen für ein kinder- und jugendfreundliches als auch seniorengerechtes Um- feld sollte dennoch weiter vorangetrieben werden. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zuletzt 2014 eine Bevölke- rungsprognose für alle Gemeinden im Land mit mehr als 5.000 Einwohner (mit Wanderung) und für alle Gemeinde (ohne Wanderung) mit einem Zeithorizont bis 2030 erstellt. Für die Gemeinde Baindt wurde eine ohne Wanderung leicht abneh- mende Bevölkerungsentwicklung (in 2012 mit 5.024 Einwohner und 4.871 Einwoh- ner in 2030) prognostiziert. Durch eigene Berechnungen wurden aus den Progno- sewerten des Statistischen Landesamts für den Landkreis und die Gemeinden über 5.000 Einwohner eine hypothetische Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt unter Berücksichtigung von Wanderungseinflüssen abgeleitet. Daraus ergä- be sich eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt bis Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 12 4600 4700 4800 4900 5000 5100 5200 5300 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Jahr B ev öl ke ru ng Bevölkerungsstand Bevölkerungsentw icklung ohne Wanderung Bevölkerungsentw icklung mit Wanderung 2030. Den Entwicklungsprognosen wurde die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt. Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt Daten Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnung, Grafik WHS 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten Die Nutzung naturräumlicher Gegebenheiten bzw. die Nutzung vorhandener Res- sourcen ist von zunehmender Bedeutung für Nachhaltigkeit im Sinne der städtebau- lichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunen. Vorhandene bzw. nutzbare Potenziale vor Ort, die in die Energieversorgung einbezogen werden können, soll- ten nach Möglichkeit erschlossen bzw. zugänglich gemacht werden. Eine Informationsquelle zu möglichen Potenzialen findet sich unter http://www.energymap.info. Dort dargestellt (Stand 14.07.2014) ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch im Ort. Hier wird für Ge- meinde Baindt ein Anteil von 30 % ausgewiesen, was im Vergleich zu den überge- ordneten Gebietseinheiten ein guter Wert ist. http://www.energymap.info/ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 13 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie 24 % erneuerbare Energien Bundesrepublik Deutschland 15 % erneuerbare Energien Baden-Württemberg 23 % erneuerbare Energien Regierungsbezirk Tübingen 27 % erneuerbare Energien Landkreis Ravensburg 30 % erneuerbare Energien Gemeinde Gemeinde Baindt (Quelle: http://www.energymap.info) Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien Erneuerbare Stromproduktion 10.225 MWh/Jahr Solarstrom 130 Anlagen 2.928 MWh/Jahr Biomasse 3 Anlage 7.297 MWh/Jahr Geothermie 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Klärgas, etc. 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Wasserkraft 0 Anlage 0 MWh/Jahr Windkraft 0 Anlagen 0 MWh/Jahr (Quelle: http://www.energymap.info) Im Zuge der Durchführung der städtebaulichen Erneuerung ist auch eine Prüfung zu möglichen energetischen Konzepten geplant. Die Nutzbarkeit von Agrarflächen und Stallungen z. B. zur möglichen Nutzung von Bioabfall, Schnittgut, Mist und Gül- le für eine Biogasanlage bzw. Fließgewässern und Windkraft kann nur für das Ge- meindegebiet insgesamt beantwortet werden. Bei der Nutzung von Sonnenenergie im Untersuchungsgebiet ist nicht nur von der Anzahl von Sonnenstunden, sondern auch von Dachneigung, Dachfläche bzw. Flä- che eines Areals etc. für deren Rentabilität relevant. Soweit dies mit denkmalschüt- zerischen Belangen und den Anforderungen an das Ortsbild vereinbar ist, kann der Ausbau im Untersuchungsgebiet im weiteren Verlauf der Sanierung unterstützt wer- den. Gerade im Vorfeld zur Durchführung umfassender Straßenumgestaltungsmaßnah- men bzw. zu Modernisierungsvorhaben an kommunaler Infrastruktur ist zu prüfen, inwieweit Nah- / Fernwärmenetze berücksichtigt oder regenerative Energien zur Versorgung eingesetzt werden können. Dabei sollte nicht die Versorgung von Ein- zelgrundstücken im Vordergrund stehen, sondern die Anbindung von Baublöcken bzw. Quartieren, um die Ressourcen möglichst flächendeckend einzusetzen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 14 3.4 Bausubstanz Ein maßgebliches Beurteilungskriterium für den Sanierungsbedarf im Quartier ei- nerseits und die Erarbeitung des Neuordnungskonzeptes andererseits ist die Ein- schätzung der vorhandenen Gebäudesubstanz. 3.4.1 Zustand der Gebäude Im Untersuchungsgebiet befinden sich zum Zeitpunkt der Untersuchung insgesamt 13 Hauptgebäude und 20 Nebengebäude. Diese wurden in drei Kategorien einge- teilt. Maßstab für die Zuordnung war der von außen sichtbare konstruktive Zustand der Gebäude, der u.a. anhand des Zustands der Fassade, der Dachdeckung und Regenschutzanlagen sowie der Fenster und Türen bewertet wurde. Der Zustand der Sanitärinstallationen und Heizung kann nur bedingt von außen eingeschätzt werden (z.B. neue Entlüftungsrohre im Dachbereich). Zusammen mit der fehlenden Kenntnis des Zustands im Inneren der Gebäude kann dies im Einzelfall noch zu ei- ner Fehleinschätzung führen. Vor Beginn konkreter Baumaßnahmen an den Einzel- gebäuden ist deshalb anhand ausführlicher Modernisierungs- und Instandsetzungs- gutachten die mit diesem Bericht vorliegende Einschätzung des Bauzustandes zu überprüfen. Tabelle 5: Zustand der Gebäude Gebäude Anzahl absolut Anzahl in % Geringe / mittlere Schäden 17 51 % Schwerwiegende Schäden 16 49 % Gesamt 33 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen, Juli 2014) Die Kartierung der Gebäudesubstanz ist dem Plan 4: Gebäudezustand zu entneh- men. Der hohe Anteil der teilweise sehr schlechten Bausubstanz bei den Gebäuden – die Kategorie „schwerwiegende Schäden““ umfasst insgesamt 49 % und erfordert gleichfalls aufwendige Instandsetzungen / Modernisierungen. Zu berücksichtigen ist, dass 45 % der Endenergie in Deutschland für Heizwärme (Raumwärme + Warmwasserbereitung) verbraucht wird. Der überwiegende Teil da- von wird von privaten Haushalten – d.h. in Wohngebäuden – verwendet. Laut Energie- CO2-Gebäudereport der Bundesregierung ergab ein Test zur Ener- gie- und Kosteneinsparung bei Modernisierungsmaßnahmen, dass 70 % der von Eigentümern und Hausverwaltung geplanten Sanierungen zu einer Energieeinspa- rung bei den heutigen Energiepreisen rentierlich sein können. Denn die Heizkos- tenersparnis überwiegt mittel- bis langfristig die Modernisierungskosten, also die Kosten, die über eine ohnehin fällige Instandsetzung hinaus gehen. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 4: Gebäudezustand Geringe / mittlere Schäden Schwerwiegende Schäden Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 16 3.4.2 Denkmalschutz Im Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ befinden sich keinerlei Kulturdenkmale. Die Belange der archäologischen Denkmalpflege werden nicht berührt. 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Gemeinbedarfseinrichtungen. Aller- dings grenzt das Gebiet an infrastrukturelle Nutzungen, wie das Rathaus, Schule, Schenk-Konrad-Halle und Einkaufsmöglichkeiten direkt an. 3.5.2 Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet lässt sich in vier verschiedene Teilbereiche gliedern. Ei- nen wesentlichen Bereich stellt die ehemalige Trasse der Bundesstraße B 30 dar, die noch weiteren Gestaltungsbedarf darstellt und den Ortskern Baindts weiterhin in zwei Teile unterteilt. Der Rückbau sowie die Rekultivierung waren Teil der Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen des Baus der „B 30 neu“ zu bewerkstelligen waren. Der Teilbereich zwischen ehemaliger B 30 und der Marsweiler Straße ist durch Be- standsbebauung gekennzeichnet. Im südlichen Bereich befindet sich neben Wohn- bebauung ein ehemaliges, heute leerstehendes Küchenstudio mit Ausstellungs- räumlichkeiten. Für diese Fläche sind bereits konkrete Planungen für eine neue Wohnbebauung vorhanden. Dieser zweite Teilbereich weist Mängel bei den Ge- bäudezuständen auf, welche zudem die Gestaltung des Ortseingang Baindts in die- sem Bereich erheblich abwerten. Im Bereich Marsweiler Straße 7 sowie auf dem Flurstück nördlich davon befindet sich eine Spedition, die aufgrund des Rangier- und Fuhrbetriebs auf dem Gelände eine Lärmquelle für die umliegende Wohnbebauung darstellt. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räum- lichkeiten einer Autowerkstatt. Südlich der Marsweiler- und westlich der Küferstraße, im südlichen Teil des Unter- suchungsgebiets, befindet sich mit den Flurstücken 55 und 55/1 (Marsweiler Straße 2, 2/1) eine insgesamt 1,7 ha große Fläche, die – abgesehen von der Bebauung im nördlichen Teil – überwiegend aus Grünflächen / Streuobstwiesen besteht. Diese beiden Grundstücke hat die Gemeinde Baindt im Zuge der Sanierung bereits er- worben. Im Bereich Küferstraße 6-8 sowie Ziegeleistraße 6 befinden sich drei Wohngebäude in teilweise modernisierungsbedürftigem Zustand. Die Wohngebäu- de sind von teilweise großen Hausgärten / Grünflächen umgeben. Den vierten Teilbereich des Untersuchungsgebiets bildet schließlich der Dorfplatz zwischen dem Kreisverkehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad-Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße. Der so genannte „Dorfplatz“ wird im Wesentlichen Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 17 als Parkplatz genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet durch den hohen Anteil der Brachflächen gekennzeichnet. 3.5.3 Nutzung der Gebäude Für die infrastrukturelle Einordnung des Gebiets vornehmen bzw. um Aussagen über die Nutzung der Gebäude treffen zu können, wurde auf Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zurückgegriffen. Die Auswer- tung ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Tabelle 6: Nutzung der Gebäude Gebäudenutzung Anzahl absolut Anzahl in % Wohnhaus 9 27 % Gewerblich genutzte Gebäude 1 3 % Wohn- und Geschäftsgebäude 3 9 % Garagen 4 12 % Landwirtschaftliche Nebengebäude und sonstige Gebäude 16 49 % Gebäude insgesamt 33 100 % (Quelle: ALKIS-Daten, WHS-Auswertung August 2014) An der Zahl landwirtschaftlicher Nebengebäude wird die vormalige Bedeutung des Ortskerns als Standort landwirtschaftlicher Betrieb deutlich. Die ebenfalls hohe Zahl an Wohngebäuden deutet auf den bereits vollzogenen Funktionswandel hin. Sie geben auch Hinweis auf die künftige Gebietsentwicklung, welche durch die städte- baulichen Maßnahmen gefördert werden sollte. Das vorhandene Nutzungsgefüge im Untersuchungsgebiet ist im folgenden Lage- plan kartiert. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 1 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 50 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 51 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 49 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 48 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 52 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 55 840 737 62/3 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 5: Gebäudenutzung Wohngebäude Wohn- und Geschäfts-/ Betriebsgebäude Geschäftsgebäude Schuppen Sonstige Nebengebäude Garage Spedition Parkplatz Brachfläche/untergenutzte Fläche Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Beteiligung der Betroffenen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 19 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote Im Benehmen mit der Kommunalverwaltung wurden die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet angeschrieben und zu einem Einzelgespräch im Rathaus mit dem Sanierungsträger, der Wüstenrot Haus- und Städtebau zur Beteiligung und Begründung der Mitwirkungsbereitschaft eingeladen. Aufgrund der geringen Eigen- tümer- und Bewohnerzahl des Gebietes wurde auf den sonst üblichen Fragebogen aufgrund von zu erwartendem Mangel repräsentativer Ergebnisse verzichtet. Am Veranstaltungstag der Einzelgespräche, dem 01. Juli 2014, sind 7 von 11 eingela- denen Eigentümern erschienen. Dies entspricht einer Beteiligung von 64 %. 4.2 Ergebnisse der Beteiligung Die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet hatten bei dieser Beteili- gungsform die Möglichkeit, sich zu informieren, aktiv Fragen rund um das Thema Sanierung zu stellen und ihre Sicht auf das Untersuchungsgebiet, sowie ihre Mitwir- kungsbereitschaft kund zu tun. Die Gespräche wurden protokolliert. Aus den Ge- sprächen ging hervor, dass zwei Grundstückseigentümer durch Modernisierung der Gebäude Interesse an der Sanierung und einem möglichen Zuschuss haben. Auf einem Grundstück soll das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bei vier, für die Sanierung teilweise bedeutenden Grundstücken gaben die Eigentümer an, sich bei der Sanierung nicht beteiligen zu wollen. Als störend im Untersuchungsgebiet gaben zwei Befragte die Belastung durch Ver- kehrslärm und –emmission entlang der Marsweiler Straße an. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Anregungen gingen seitens der Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet nicht ein. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 20 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr Das Untersuchungsgebiet wird durch die Marsweiler Straße komplett erschlossen. Die alte B 30 wurde bereits zurückgebaut und teilweise renaturiert. Der Dorfplatz fungiert heute lediglich als Parkierungsfläche. Die Gemeinde Baindt ist durch die Bundesstraßen B30 und B32 an das überregionale Straßenverkehrsnetz ange- schlossen. Über die Landesstraße L314 gelangt man über Baienfurt und Weingar- ten nach Ravensburg. 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der vorgenommenen Erhebungen und Datenauswertungen, werden die Mängel und Konfliktbereiche im Untersuchungsgebiet im Folgenden zusammengetragen. 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt gravierende Mängel aus städtebaulicher und räumlicher, vor allem aber funktionaler Sicht auf. Besonders auffällig sind die mindergenutzten Potenzialflächen, sowie die nichtstandortgerechte Nutzung im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Siedlungsstruktur weist auf- grund der Bebauungsdichte, aber auch des Bebauungszustands der Gebäude kein attraktives Ortsbild auf. Die fehlende Gestaltung des Stadteingangs und des Dorf- platzes, welcher derzeit als Parkplatz fungiert, bilden weitere städtebauliche Miss- stände, welche es durch die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zu beseitigen gilt. Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 21 5.2.2 Defizite an Gebäuden Auffallend ist die Anzahl von Gebäuden mit schlechter bzw. sehr schlechter Bau- substanz im Untersuchungsgebiet. Dabei spielt nicht nur die äußere Erscheinung der Gebäude, sondern insbesondere auch der Rückstand an grundlegenden Mo- dernisierungen und energetischen Sanierungen eine bedeutende Rolle. 5.2.3 Gebäudeleerstand Im Rahmen der Begehungen und Erhebungen vor Ort wurden auch Gebäudeleer- stände erfasst. Durch leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile verliert die Bau- substanz rasch an Qualität, was in der Folge den Sanierungsbedarf erhöht und größere Investitionen in die Modernisierung und Instandsetzung erforderlich macht. Des Weiteren haben leerstehende Gebäude eine negative Wirkungen auf das direk- te Umfeld, wodurch im Falle einer Häufung von Leerständen auch das Gesamtbild des Untersuchungsgebietes geprägt wird. Diese führt dann oftmals dazu, dass In- vestitionen insgesamt zurückgehalten werden. Leerstehende Gebäude sollten da- her zügig einer neuer Nutzung zugeführt werden oder durch eine Neubebauung er- setzt werden. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räumlichkeiten einer Autowerkstatt. Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen Wesentliche Nutzungskonflikte bestehen zwischen der angrenzenden Wohnbebau- ung und der Spedition an der Marsweiler Straße. Die durch den Betrieb der Spediti- on verursachten Lärm- und Geruchsemissionen beeinträchtigen das gesunde Wohnverhältnis der umliegenden Anwohner. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 22 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum Defizite im öffentlichen Raum ergeben sich durch die fehlende Funktionalität und Gestaltung des Dorfplatzes, welcher den Dorfmittelpunkt zwischen dem Kreisver- kehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad- Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße bilden soll, wird im Wesentlichen als Parkplatz genutzt. Der Rückbau der „Alten B 30“ wurde zwar bereits zu Teilen durchgeführt, allerdings weist die Fläche auch nach ersten Gestaltungsmaßnahmen weitere Potenziale auf. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 23 Abbildung 6: Dorfplatz Abbildung 7: Alte B 30 Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 2 2 13 8/ 1 3 40/3 23 44/3 7 2/1 31 2 14 1 10 35 17 1 7 4 15 9 29 18 48 /1 1 18 2 3 3 32 20 6 12 4 30 11 1 5 1 11 26 4 18 19 6 5 56 8/ 2 49 5 2 5 10 23 5 48 13 17 34/1 1 11 50 39 8 4 5 6 5 16 8 26 4 14 42 Wa 2 8 6/1 1 21 1 41 38 58 4 1 9 18 21 6 18 11 28 9 3 4 6 10 8 25 4 9 5/1 15 1 1 6 2 5 47 7 37 2 7 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 3 16 3 7 1/1 14 30 12 2 7 34 6 19 1 20 9 12 1 32 1 20 3 5 13 14 10 2 23 36 3 2 17 3 49 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 2 62 8 14 6 48 13 24 4 15 40/2 1/1 25 11 46/1 13 24 10 5 19 20 5 4 1/1 51 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 47 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 8 29 3 12 53 55 2/1 840 737 62/5 62/3 57/1 56/3 55/7 55/2 55/1 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 40 /1 13 828/2 41/1 13 2 12 56/5 175/11 44 174/6 11 52 815/1 82 2 7 6 46 7 2 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 6: Mängel und Konflikte Ehemalige Trasse der B 30 Bausubstanz mit schwerwiegenden Mängeln Spedition: Rangier- und Um- schlagflächen, Quelle von Lärm- und Schadstoffemissionen für die umliegende Wohnbe- bauung Parkplatzfläche - wird ihrer Funktion als "Dorfplatz" / Dorfmittelpunkt nicht gerecht Unklar definierter Ortseingangs- bereich von der B 30 her kommend Untergenutzte Fläche am Ortseingang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 25 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept Die Planungsempfehlungen wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der Be- standsaufnahme und nach Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde Baindt un- ter Beachtung der vorgefundenen Mängel und Konflikte erarbeitet. Das Neuord- nungskonzept ist keinesfalls als starre Planung zu verstehen; es dient als Leitlinie für mögliche Entwicklungen des Untersuchungsgebietes im städtebaulichen Gefüge und ist bei der weiteren Sanierungsdurchführung entsprechend fortzuschreiben. Notwendig ist ein abgestimmter Ablauf der Einzelmaßnahmen, unter jeweiliger Ab- wägung privater und öffentlicher Interessen. Bei allen Planungs- / Lösungsansätzen soll ein durchgängiges städtebauliches Prinzip erkennbar bleiben, wobei die Ge- meinde Baindt durch planerische Vorgaben, gezielten Mitteleinsatz und durch die Aufwertung des Wohn- und Gewerbeumfeldes die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert. Seitens der Gemeinde wurden sowohl für die Rekultivierung der ehemaligen Bun- desstraßentrasse als auch für die Neuordnung und Aktivierung des südlichen Teils des Untersuchungsgebiets und des Dorfplatzes bereits erste Planungsüberlegun- gen angestellt bzw. in Auftrag gegeben. Rekultivierung der ehemaligen B 30 Beim Abschluss des Vertrags über den Kauf der Fläche der ehemaligen B 30 zwi- schen Gemeinde und Bund wurde vereinbart, dass der Bund den Straßenkörper zu- rückbaut und bis zur Rohplanie abträgt. Bezüglich der Rekultivierung, die Aufgabe der Gemeinde Baindt ist und die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Schaf- fung der „B 30 neu“ angerechnet wird, wurde 2006 bereits ein Entwurf erarbeitet. Dieser sieht einen Grünbereich mit Fußwegen, Spielflächen, Sukzessionsflächen und einen Wasserlauf vor. Querungen für Fußgänger sollen die bisher durch den mächtigen Straßenkörper getrennten Ortsteile Baindts miteinander verbinden. Bei der weiteren naturnahen Rekultivierung sollten die Vorschläge der ProRegio Land- kreis Ravensburg berücksichtigt werden. Brachfläche südlich der Marsweiler Straße Für die Entwicklung dieses Bereichs gibt es ebenfalls bereits erste Planungsüberle- gungen. Diese sehen im nördlichen Bereich eine dreigeschossige Bebauung als Mehrfamilienhäuser oder Mehrgenerationenhäuser vor. Im südlichen Bereich wäre eine zweigeschossige Wohnbebauung für Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser denkbar. Im westlichen Bereich besteht – in attraktiver Lage – die Option zur Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Kleingewerbe mit entsprechenden Parkie- rungsflächen. Zu beachten wäre hierbei die exponierte Situation am Ortseingang von Baindt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 26 Ortseingang In unmittelbarem Zusammenhang mit der Neuordnung und behutsamen Nachver- dichtung der Flurstücke 55 und 55/1 steht die Aufwertung des Ortseingangsbe- reichs von Baindt nach der Abzweigung von der Friesenhäusler in die Marsweiler Straße. Nördlich davon geht die Trasse der alten B 30 ab. Bei einer Rekultivierung bietet sich an dieser Stelle ein Zugang zum Grünbereich der ehemaligen Bundes- straßentrasse und somit eine Vernetzung des neu entstandenen mit dem beste- henden Fußwegenetz in Baindt an. Südlich davon sieht der Planungsentwurf für die Bebauung der Flurstücke Nr. 55 und 55/1 als Puffer bzw. Übergang zwischen Marsweiler Straße und dem Beginn der Bebauung eine offene Wasserfläche vor. Der an dieser Stelle momentan verdolt verlaufende Sulzmoosbach könnte hier an der Erdoberfläche verlaufen und in die Wasserfläche integriert werden. Durch die Pflanzung von Bäumen und/oder Sträuchern können im Bereich des Ortseingangs klare Raumkanten geschaffen werden. Dorfplatz Ein Planungskonzept für den Dorfplatz sieht Baumpflanzungen als Grundlage für neue, ordnende Raumkanten in diesem Bereich vor. Grundsätzlich ist eine Erhö- hung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Dorfplatzes anzustreben. Spedition / Bereich westlich der Marsweiler Straße Derzeit ist eine Betriebsverlagerung der Spedition für den Eigentümer nicht denk- bar. Langfristig betrachtet müssen die zentral gelegenen Flächen auf weitere Ent- wicklungs- und Nachverdichtungspotenziale geprüft werden, um sich einer nachhal- tigen Innenentwicklung anzunähern und um das Ortsbild zu verbessern. Modernisierung der Gebäudesubstanz Die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz ist eine we- sentliche Voraussetzung zur Erneuerung und Revitalisierung des gesamten Ge- biets. 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten Aus der Häufung von Missständen und Fehlentwicklungen und im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Maßnahmen ergeben sich Handlungsschwerpunkte / Prioritä- ten und damit Anhaltspunkte für den vorrangigen Einsatz der zur Verfügung ste- henden Finanzierungsmittel und für die weitere planerische Vorbereitung. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurch- führung folgende Sanierungsziele angestrebt: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Be- reich des Untersuchungsgebiets – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 27 Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweiler Straße. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30 in zentraler, innerörtlicher Lage. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Moder- nisierung privater Gebäude. Prüfung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten auf den Flurstücken Nr. 47/3 und 47/4. Ziegeleistraße Gar te ns tra ße e Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Bauhof M ar sw eil er S tra ße Friesenhäusler Straße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Marsweiler Straße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 51 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 50 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 49 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 48 53 840 737 62/5 62/3 56/3 55/7 55/2 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 1 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 52 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 7: Maßnahmenplan und Neuordnungskonzept Aufwertung des Dorfplatzes - Baumpflanzungen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ggf. Betriebsverlagerung Spedition - Freiwerden von Rangier- und Umschlagflächen Aufwertung des Ortseingangs von der B 30 her kommend - Vernetzung von Fußwegen, Schaffung einer Wasserfläche Flächen zur Neuordnung und Nachverdichtung Umfassende Gebäudemodernisierungen Gebäudeabbrüche - im Einzelfall zu prüfen Rekultivierung und Neugestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 Prüfung weiterer Entwicklungs- möglichkeiten Gebäudeabbruch + Neubebauung Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 29 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken Zur Erreichung der Sanierungsziele ist eine punktuelle/flächenhafte Neuordnung der Grundstücke erforderlich/nicht auszuschließen. Hierzu können auch vorberei- tende Grunderwerbe erforderlich werden. Die geplante Neuordnung wird im Zuge der Sanierung weiter präzisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach dem BauGB oder der Erwerb bzw. Tausch von Flächen ausreichend sein wird. 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben Die gewerblichen/landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen das Wohnumfeld. Auf Grund dessen ist es im weiteren Verlauf der Sanierung zu prüfen, ob diese Be- triebe gegebenenfalls an anderer Stelle ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zur Durchführung der Neuordnungsmaßnahmen und teilweise auch bei den Moder- nisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann den Umzug von Bewohnern er- fordern. Auf die Ausführungen zum Sozialplan wird hierbei verwiesen. 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen Zur Verwirklichung der Neuordnung ist auch der Abbruch einzelner Gebäude zur Vorbereitung einer Grundstücksneuordnung und Neubebauung, entsprechend den städtebaulichen Zielen, erforderlich. Dies wird im Verlauf der Sanierungsdurchfüh- rung noch weiter präzisiert. 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung Sofern wirtschaftlich vertretbar können Gebäude mit schlechtem, aber erhaltungs- würdigem Zustand umfassend modernisiert und instand gesetzt werden. Insgesamt ist der städtebaulich gebotene Zustand, insbesondere der Wohngebäude entspre- chend ihrer Funktion und der das Ortsbild prägenden Bedeutung herzustellen. Durch die Gebietsbegehung konnte bei einer Vielzahl der Gebäude ein deutliches Modernisierungspotenzial festgestellt werden. Zur Verbesserung der Wohnsituation im Gebiet wird auch die Ausweitung des Wohnraumangebotes durch Nutzung bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäu- de(-teile) sowie den Ausbau von ungenutzten Dachgeschossen angestrebt. Maß- nahmen zur funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden werden daher ange- strebt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 30 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten In verschiedenen Arealen werden auf Grund der Neuordnung mehrere Neubauten entstehen. So sollen auf den Flächen des Fischer-Areals und des ehemaligen Kü- chenstudios die Potenziale für attraktiven Wohnraum im Kernbereich genutzt wer- den. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 31 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung und gemäß § 139 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB wurde mit Schreiben vom 17.06.2014 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die beabsich- tigte Planung berührt werden kann, Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unter- richtung über ihre Absichten gegeben. Von 39 angeschriebenen öffentlichen Aufgabenträgern haben sich 21 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Im Wesentlichen beinhalten die Stellungnahmen Hinweise und Anregungen zu den Planungen im Untersuchungsgebiet. Die Inhalte in Zusammenfassung: Öffentlicher Aufgabenträger Eingang Inhalt Regierungspräsidium Tübingen Höhere Landesplanung, Herrn Adler Regierungspräsidium Tübingen Referat 26, Herrn Thiem Regierungspräsidium Tübingen Referat 45, Herrn Martin Regierungspräsidium Tübingen Raumordnungsbehörde 21.07.2014 Keine Bedenken aus Sicht der Raumord- nung Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Bauleitung Wangen - H. Mader Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Archäologische Denk- malpflege Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Bau- u. Kunstdenkmal- pflege Regierungspräsidium Tübingen Naturschutz und Landschaftspfle- ge Regierungspräsidium Tübingen Ref. 53.2, Landesbetrieb Gewäs- ser Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 32 Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Straßenbetrieb u. Ver- kehrstechnik Regionalverband Bodensee- Oberschwaben 09.07.2014 Von dem Vorhaben sind keine zu beach- tenden Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan i. S. von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG betroffen. Nach dem Grundsatz des Re- gionalplanes sollen vor der Ausweisung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Innenentwicklung von Städten und Dör- fern, vor allem im Rahmen der Stadtsa- nierung und Dorfentwicklung, geprüft werden. Das geplante Vorhaben wird begrüßt. Es werden keine weiteren Anre- gungen oder Bedenken vorgebracht. Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Bauordnung/Städtebau 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeaufsicht 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeabwasser und Abfall Landratsamt Ravensburg Naturschutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Fachgruppe Ökologie Landratsamt Ravensburg Bodenschutz, Abbauvorh., Altlas- ten 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Grundwasser / Wasserversor- gung 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Kommunales Abwasser 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Oberflächengewässer, Ge- wässerökologie, Hochwasser- schutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 33 Landratsamt Ravensburg Landwirtschaftsamt Landratsamt Ravensburg Straßenbauamt 25.06.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Verkehrsamt- Straßenverkehrsbehörde Arbeitsgemeinschaft der Natur- freunde in Baden-Württemberg Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesge- schäftsstelle Stuttgart 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Handwerkskammer Ulm 07.07.2014 Es sind im Grundsatz keine Bedenken vorzubringen, wenn durch diese Planung einzelne Handwerksbetriebe nicht nachteilig betroffen sind. Ist eine Beein- trächtigung einzelner Betriebe nicht aus- zuschließen, so wird um Mitteilung dieser Firmen gebeten, damit ggf. unter Hinzu- ziehung der Beratungsdienste eine Lö- sung gefunden werden kann. Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 10.07.2014 Die Ziele der Sanierung für dieses Ge- biet, wie dargestellt, werden unterstützt. Weitere Anmerkungen zu den vorberei- tenden Untersuchungen bzw. zum aktuel- len Verfahrensstand gibt es nicht. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Landesbauernverband Baden- Württemberg e.V. Geschäftsstelle 25.07.2014 Keine Bedenken. Es ist kein Landwirt mehr im Ortskern angesiedelt und die Fläche wird auch nicht mehr zu landwirt- schaftlichen Zwecken umgetrieben. Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. 03.07.2014 Das Planungsgebiet umfasst auch die Strecke des Sulzmoosbaches, der im Ortskern etwa auf der Höhe des Rathau- ses/Schenk-Konrad-Halle nach dem Spielplatz in einem ca. 1,5 – 2 m mes- senden Rohr verschwindet und erst wie- der unter der Friedenhäusler Straße ans Tageslicht kommt. Diese Verrohrung entspricht nicht den Vorgaben der WRRL, des BNatSchG, des NSG BW, des WHG und des WG BW. Es wird deshalb vorgeschlagen: Vorschläge / weitere Stellungnahme sie- he im Anhang. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 34 Deutsche Telekom Netzprodukti- on GmbH PTI 32/Bauleitplanung 17.06.2014 Es sind im Untersuchungsgebiet vorhan- dene Telekommunikationslinien der Tele- kom ersichtlich. Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Tele- kom können erst Angaben gemacht wer- den, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorlie- gen. Weitere Stellungnahmen siehe Anhang Netze BW GmbH Regionalzentrum Oberschwaben 16.07.2014 Im Geltungsbereich befinden sich 0,4-kV- Kabel, 20-kV-Kabel und ein Kabelvertei- lerschrank, dieser ist im beiliegenden Planausschnitt zu sehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Sollten jedoch Sicherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig wer- den, so richtet sich die Kostentragung dafür nach den bestehenden Verträgen. Zweckverband Breitbandversor- gung Landkreis Ravensburg Gemeinde Baienfurt 24.07.2014 Keine Bedenken Gemeinde Bergatreute 24.06.2014 Keine Bedenken Gemeinde Fronreute Gemeinde Wolpertswende Gemeindeverband Mittleres Schussental 17.07.2014 Auf dem Plan zur Abgrenzung des Unter- suchungsgebietes sind mögliche Auswir- kungen auf den Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. Es wird um Beteiligung des Gemeinde- verbandes beim weiteren Verfahren ge- beten, insbesondere wenn Belange auf Ebene der Flächennutzungsplanung be- troffen sind. Stadt Bad Waldsee Bauamt Baurecht 30.06.2014 Keine Bedenken und keine weitere Betei- ligung mehr. Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die beabsich- tigte Sanierung des Gebietes unmöglich machen bzw. erheblich erschweren würde. Naturschutzrechtliche Belange können nach derzeitiger Einschätzung insbesondere in Neuordnungsbereichen tangiert sein. Gerade für die Neuordnungsbereiche wird voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden. In die- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 35 sem Verfahren werden die relevanten Belange intensiv geprüft werden. Im Übrigen werden bei Einzelvorhaben die jeweiligen Belange geprüft. Die Belange der Bewohner und Betriebe werden im Rahmen der Sanierung beach- tet. Erforderlichenfalls werden diese im Sozialplan Berücksichtigung finden. Die gegebenen Anregungen werden im weiteren Verlauf der Sanierung zu gegebe- ner Zeit mit den entsprechenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange abge- stimmt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 36 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes Gemäß § 142 Abs. 1 BauGB ist das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Ergänzend hierzu verlangen die Be- stimmungen des § 136 BauGB eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchfüh- rung der Sanierungsmaßnahme. An die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnah- me werden folgende Bedingungen geknüpft: Nachweis des Vorhandenseins städtebaulicher Missstände, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Darlegung der städtebaulichen Zielsetzung, Finanzierbarkeit der Maßnahmen. Die städtebaulichen Missstände (Funktions- und Substanzmängel) wurden, ebenso wie die zu verfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorstehend aufgezeigt. Aus der Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibenden und sonstiger Nut- zungsberechtigter hat sich eine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft für die Errei- chung der angestrebten Zielsetzungen ergeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurde für die Realisierung der nach diesem Bericht und dem Neuordnungskonzept ange- strebten Sanierungsmaßnahmen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbei- tet. Aus dieser wurde der für die städtebauliche Erneuerung erforderliche Förder- rahmen abgeleitet. Das Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von rd. 6,24 ha auf. Eine Veränderung der Gebietsabgrenzung erscheint nach dem Ergebnis der vorbereitenden Untersu- chungen lediglich im Bereich des Flurstücks Nr. 48 (Marsweiler Straße 1) sinnvoll zu sein. Auf dieser Fläche wird ein privater Investor die Freilegung sowie den Neubau von Wohnbebauung realisieren. Da hierzu keine Sanierungsmittel benötigt werden, muss diese Fläche nicht zwingend in das künftige Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Die Fläche des Vorschlages zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes be- trägt nun 6,05 ha. Im übrigen Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersu- chungen verteilen sich die festgestellten Missstände und Mängel im privaten und öf- fentlichen Bereich nahezu gleichmäßig über das gesamte Gebiet. Das so abgegrenzte Sanierungsgebiet hätte den Vorteil, dass mit den Sanierungs- maßnahmen entsprechend der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen gleichzeitig an mehreren Stellen be- gonnen werden kann. Bei dem bewilligten Förderrahmen von 833.333,00 € ist hin- sichtlich des Mitteleinsatzes zu berücksichtigen, dass nicht alle städtebaulichen Missstände und Mängel abschließend behoben werden können, sondern dass es darauf ankommt, die weitere eigenständige Entwicklung und Regeneration des Ge- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 37 bietes durch geeignete Maßnahmen / Prioritäten wieder in Gang zu setzen. Es wird davon ausgegangen, dass die innerhalb dieses zukünftig förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ vorgesehenen Maßnahmen mit dem beantrag- ten Förderrahmen und der Ausbildung von Prioritäten zügig begonnen werden kön- nen. Um das Defizit zwischen benötigtem und bewilligtem Förderrahmen auszuglei- chen ist mittelfristig eine Aufstockung des bewilligten Förderrahmens anzustellen. Ebenso ist die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln aus anderen Program- men (z.B. zur energetischen Verbesserung von Gebäuden), sowie steuerliche Ver- günstigungen (§7h EStG) zur weiteren Finanzierung fortlaufend und im Einzelfall zu prüfen. Der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sollte kurzfristig gefasst werden, da die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm be- reits erfolgt ist. Im weiteren Verfahren der Sanierung wären dann die Betroffenen auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, mittels Einzelgesprächen und Informati- onsveranstaltungen über die Sanierungsabsichten und das Sanierungsverfahren weiter zu unterrichten, um die bestehende Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Beteiligten weiter zu verbessern. Der Abgrenzungsvorschlag für das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus nach- folgendem Lageplan. Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gart en str aß e Thumbstraße Dor fp la tz Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Boschstraße Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S tra ße Kü fer str aß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 822 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 12 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/6 828/2 147/4 1/1 6/5 8/3 6/4 1/6 6/1 6/2 1/4 6/3 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 5/1 8/2 8/1 1/2 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/1 56/5 41/1 116 811 117 114 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 722 737 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 147 812 813 814 815 816 146 817 140 823 857 827 828 840 841 848 849 850 851 856 123 860 861 124 125 27/3 8/11 11/ 1 6/11 14/1 40 /1 6/10 40/ 2 40/ 3 40/4 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23/4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/1 40/5 40/6 38/ 3 36/2 41/2 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 36/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 37 /1 41/3 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 38 /1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44/ 3 44 /2 44 /1 38 /2 42 /3 42/ 2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 58 /11 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/8 58/10 167/3 147/3 147/2 106/1 136/7 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 168/1 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 147/1 134 /8 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 135 /8 169/2 136/2 136/3 169/4 169/5 169/6 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 206 /1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 136/4 41/12 49/10 136/5 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/6 575/1 575/2 575/3 840/1 137/6 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 828/4 112/11 112/10 133/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 171/11 112/25 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 208/28 133/10 129/18 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 135 /10 129/17 136/14 137/10 137/36 167/14 171/10 206/58 175/13 171/12 174 /13 175/10 8/1 40/2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 6/1 2 30 37 4 4 1 15 12 5 10 /2 1 2 2 1 5 1 4 17 34/1 4 3 7 1/1 25 40/3 3 48 11 17 14 38 5 20 15 2 48 49 11 1 5 35 2 36 6 52 32 8 8 15 2 17 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 5 28 1 4 2 5 21 2/1 8 24 3 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 13 2 1 14 5 3 5 16 14 23 39 17 20 32 13 10 34 21 75/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 3 6 8/2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 12 50 18 11 19 9 1 8 29 26 18 42 19 11 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 16 2 3 10 8 6 9 4 7 25 9 6 58 8 14 6 2 13 3 3 15 10 /1 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 1/1 51 4 62 10 4 7 20 3 3 8 9 29 7 8 47 2 2 5 7 14 13 12 4 5 15 6 9 27 3 34 1/32/8 772 879 826 175/12 134/6 134 /9 135 /9 206 /2 206/4 112/24 208/20 133/15 134 /10 136/12 136/13 137/42167/13 BadwegBadweg Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg 114/5 St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Hirschstraße Hirschstraße 112/22 Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Thum bstr aße Do rnie rst raß e Dahlienstraße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e 76 Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sweg Mars weile rstr aße Mars weile rstr aße Ko rnb lum en str aß e Ko rnb lum en str aß e Bis cho f-S pro ll-S aa l Knechtenhausgässle 42 /5 56/5 17 174/6 2 7 46 175/11 11 828/2 9 12 41/1 40/ 1 13 815/1 822 44 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets Gebietsabgrenzung 6,05 ha Legende $1:2.500 Stand: Oktober 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 39 9.2 Durchführungsfrist Durch Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 142 (3) BauGB die Durchführungsfrist für die Sanierungsmaßnahme festzulegen. Diese kann nach den Regelungen des BauGB bis zu 15 Jahre betragen. Bei Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in die Programme der städtebaulichen Erneuerung beträgt derzeit der Bewilligungszeitraum 8 Jahre. Dieser wird nach der- zeitiger Praxis in begründeten Fällen um 2 Jahre verlängert. Die Programmaufnah- me erfolgt zum 01.01.2014 Bei der festzulegenden Durchführungsfrist sollte somit ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren, zuzüglich einer Restlaufzeit zur Durchführung und dem Abschluss letzter Einzelmaßnahmen, beschlossen werden. Das Ende der Durchführungsfrist sollte derzeit auf den 31.12.2025 festgelegt werden. Kann die Sanierung – wider erwarten - nicht innerhalb der Frist durchgeführt wer- den, kann die Frist ggf. durch einen weiteren Gemeinderatsbeschluss verlängert werden. 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsver- fahren Wahl Sanierungsverfahren Mit der förmlichen Festlegung finden im Sanierungsgebiet besondere bodenrechtli- che Bestimmungen Anwendung, wobei der Kommune nach Maßgabe des § 142 Abs. 4 BauGB zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen das Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtli- chen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB („klassisches Verfahren“) oder das „vereinfachte Sanierungsverfahren“ unter Ausschluss dieser Vorschrif- ten zur Verfügung steht. Die Entscheidung, welches Verfahren für ein Sanierungsgebiet jeweils zu wählen ist, d.h. ob die Sanierung im „klassischen Verfahren“ oder im „vereinfachten Verfah- ren“ durchzuführen ist, muss aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städte- baulichen Situation und des sich abzeichnenden Sanierungskonzeptes getroffen werden. Maßstab für die Entscheidung der Kommune ist die Erforderlichkeit der „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152 bis 156a BauGB). Liegen die Voraussetzungen zum Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB vor, ist die Kommune gemäß § 142 Abs. 4 BauGB zur Anwendung des „vereinfachten Ver- fahrens“ verpflichtet. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 40 Neben den allgemeinen städtebaulichen Vorschriften kommen sowohl im „verein- fachten Verfahren“ als auch im „klassischen Verfahren“ folgende sanierungsrechtli- chen Vorschriften zur Anwendung: § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet, § 88 Abs. 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen, §§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen, soweit die Anwendung dieser Vorschriften im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht ausgeschlossen wird, §§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und den Härteausgleich, §§ 182 bis 186 BauGB über die Aufhebung / Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen. „Klassisches“ Verfahren Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch sind dadurch gekennzeichnet, dass neben der Anwendung der vorgenannten sanierungsrechtlichen Vorschriften ein Erfordernis für die Anwendung der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vor- schriften besteht (§ 142 Abs. 4 BauGB). Diese Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB, werden als sogenannte „bodenpoli- tische Konzeption des Sanierungsrechtes“ bezeichnet und sollen bewirken, dass Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet, die durch die Aussicht auf die Sanie- rung, ihre Vorbereitung oder Durchführung entstehen, zur Finanzierung der Sanie- rungskosten herangezogen werden. Insbesondere zu erwähnen sind: die Nichtberücksichtigung sanierungsbedingter Grundstückswerterhöhungen bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen (§ 153 Abs. 1 BauGB), die Preisprüfung, d.h. keine Genehmigung eines Kaufvertrages (§ 144 BauGB), wenn der Kaufpreis über den Anfangswert der Sanierung hinaus geht (§ 153 Abs. 2 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Erwerb eines Grundstücks nur zum „sanierungsunbeeinflussten" Anfangswert kaufen darf (§ 153 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Verkauf eines Grundstückes nur zum Neuordnungswert veräußern darf (§ 153 Abs. 4 BauGB), die Bemessung der Einwurfs- und Zuteilungswerte in der Sanierungsumlegung (§ 153 Abs. 5 BauGB), Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 41 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen beim Abschluss der Sanierung (§ 154 ff. BauGB). Dafür entfällt die Beitragsverpflichtung nach § 127 BauGB (Erschlie- ßungsbeitrag), die sogenannte „Bagatell-Klausel“ für die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen (§ 155 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass – falls nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme die erzielten Einnahmen über den getätigten Ausgaben liegen – der Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu vertei- len ist (§ 156a BauGB). „Vereinfachtes“ Verfahren Ist für die zügige Durchführung der geplanten Sanierung die Anwendung der beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch nicht erforderlich und wird die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert, ist die Sanierung gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch im „vereinfachten Verfahren“ durchzuführen. Das heißt mit anderen Worten, es erfolgt keine Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen. Dafür gilt aber das allgemeine Erschließungsbeitragsrecht nach § 127 ff. BauGB, keine Limitierung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, keine Preiskontrolle. Hat sich die Kommune für die Sanierung nach dem „vereinfachten Verfahren“ ent- schlossen, so stehen ihr hinsichtlich des Einsatzes der Verfügungs- und Verände- rungssperre folgende weitere Entscheidungsmöglichkeiten offen: Bestimmt die Kommune in der Sanierungssatzung – neben der Anordnung des „vereinfachten Verfahrens“ – nichts weiteres, findet die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch Anwendung. In diesem Fall ist wegen der Verfü- gungssperre nach § 144 Abs. 2 BauGB ein Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB) einzutragen. Die Kommune kann in der Sanierungssatzung jedoch auch bestimmen, dass nur § 144 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre, Teilungsgenehmigung, Ge- nehmigung von Miet- und Pachtverhältnissen) anzuwenden ist. Die Verfü- gungssperre des § 144 Abs. 2 BauGB wird damit ausgeschlossen; daher be- darf es in diesem Fall auch nicht der Eintragung eines Sanierungsvermerkes (§ 143 Abs. 2 BauGB) in das Grundbuch; nur § 144 Abs. 2 BauGB (Verfügungssperre) anzuwenden ist; in diesem Fall unterliegt insbesondere die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grund- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 42 stücks der gemeindlichen Genehmigung; die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB keine Anwen- dung findet. Diese Darstellung macht deutlich, dass die Kommune auch im „vereinfachten Ver- fahren“ ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Sanierungsmaßnahme abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung hat. Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren Wie oben bereits dargelegt, muss die Gemeinde die Entscheidung, ob die Sanie- rung im „vereinfachten“ oder im „klassischen“ Verfahren durchzuführen ist, aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städtebaulichen Situation und des sich abzeich- nenden Sanierungskonzeptes treffen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist nach § 142 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB in der Sanierungssatzung auszuschließen, wenn die Anwendung für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung der Sanierung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird. Maßstab für die Entscheidung bezüglich der Verfahrenswahl ist somit die Erforder- lichkeit der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB), wobei insbesondere die Beurteilung der Frage der sanierungsbedingten Wertsteigerungen von Grundstücken von ausschlaggebender Bedeutung ist. Es ist zum einen zu prüfen, ob die Gefahr besteht, dass bereits durch die Sanie- rungsabsicht Bodenwertsteigerungen ausgelöst werden, die dann insbesondere den erforderlichen Grunderwerb für die geplanten Neuordnungsmaßnahmen beeinträch- tigen könnten. Zum anderen ist die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB im Hinblick auf die Er- hebung von Ausgleichsbeträgen zur Mitfinanzierung der Sanierung, also die Erfas- sung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, von rechtlicher Bedeutung. Die Schwerpunkte der geplanten Sanierung sind bereits skizziert; diese sind zu- sammengefasst im wesentlichen: Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Grunderwerb zur Neuordnung und Entwicklung der untergenutzten Bereiche, Entwicklung untergenutzter Bereiche für Wohnen, Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude; Abbruch und städtebau- lich angepasster Neubebauung; unter Beachtung energetischer Gesichtspunk- te. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 43 Es ist somit festzuhalten, dass die Gemeinde neben den bereits in ihrem Besitz be- findlichen Grundstücksflächen, zusätzlich für Neuordnungs- und Erschließungs- maßnahmen weitere Grundstücke bereits im Zuge der Sanierung mit Städtebauför- derungsmitteln hinzuerworben hat. Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit für die Anwendung des besonderen bodenpolitischen Instrumentariums des Bauge- setzbuches gesehen (§ 153 BauGB: Erwerb zum sanierungsbeeinflussten Grund- stückswert). Die im Neuordnungskonzept im Bereich der privaten Grundstücke vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich auch heute bereits im Zuge des Baurechtsverfah- rens möglich und werden ausschließlich auf privater Basis erfolgen. Eine sanie- rungsbedingte Wertsteigerung dieser Grundstücke kann somit ausgeschlossen wer- den. Es wird deshalb empfohlen, die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ im klassi- schen Sanierungsverfahren unter Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen. Aus den in den vorausgegangenen Kapiteln erwähnten Gründen wird empfoh- len, nachfolgende Sanierungssatzung in dieser Form zu beschließen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 44 Entwurf der Sanierungssatzung: S A T Z U N G der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ Auf Grund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 13.01.2015 folgende Satzung: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 6,05 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern II“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgrenzung“ im Maßstab 1:2.500 vom August 2014 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beige- fügt. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 finden Anwendung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts- verbindlich. Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betrof- fenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 45 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch Gemäß § 141 Baugesetzbuch sollen sich die vorbereitenden Untersuchungen auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sa- nierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirt- schaftlichen und sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Die vorbereitenden Untersuchungen dienen somit zugleich der Vorbereitung eines gegebenenfalls erforderlich werdenden Sozialplanes im Sinne des § 180 Bauge- setzbuch. Danach soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betrof- fenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Sind Betroffene nach ihren persönlichen Lebensumständen nicht in der Lage, Empfehlungen und anderen Hinweisen der Gemeinde zur Vermeidung von Nachteilen zu folgen oder Hilfen zu nutzen, oder sind aus anderen Gründen weitere Maßnahmen der Gemeinde erforderlich, hat sie geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Gemäß § 180 Abs. 2 BauGB sind das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen (§ 180 Abs. 1 BauGB) sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnah- men der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung schriftlich darzustel- len (Sozialplan). Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich eine Erörterung möglicher Aus- wirkungen der Sanierungsdurchführung zunächst nur auf allgemein vorstellbare Planungsmöglichkeiten beziehen (vgl. Sanierungsziele oben). Die hieraus zu entwickelnden Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Milde- rung negativer Auswirkungen können somit noch nicht personenbezogen sein. So- bald dann im Verlauf der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen auf Einzelpersonen erkennbar werden, müssen die im Bau- gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten auf den Einzelfall angewendet und für die betroffenen Personen individuell berücksichtigt werden. Obwohl das Baugesetzbuch zur Erreichung der Sanierungs- und Bebauungsplan- ziele Maßnahmen verschiedener Art vorsieht (zum Beispiel Abbruch-, Modernisie- rungs- oder Instandsetzungsgebot, erleichtertes Enteignungsverfahren), erscheint es aus heutiger Sicht nicht erforderlich und angesichts der mit solchen Maßnahmen bekanntermaßen verbundenen Problematik auch nicht geboten, im künftigen Sanie- rungsgebiet überhaupt davon Gebrauch zu machen. Die Freiwilligkeit sollte an oberster Stelle stehen und auf oben genannte Zwangsmittel sollte, wenn irgend möglich, verzichtet werden. Die Maßnahmen zur Attraktivierung des Straßenraumes und Wohn- und Arbeitsum- feldes beschränken sich im Wesentlichen auf öffentliche Flächen, so dass hier keine negativen Auswirkungen im Sinne des Sozialplanes auf die Bewohner des Untersu- chungsgebietes zu erwarten sind. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 46 Über Entschädigungsleistungen für Gebäudesubstanzverluste können in aller Regel sowohl Anreize zur Schaffung von privaten Freiflächen durch den Abbruch von un- genutzten Nebengebäuden oder den Neu- bzw. Umbau auf das tatsächlich benötig- te Maß gegeben, als auch soziale Härten für die Eigentümer ausgeschlossen wer- den. Da auf Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote verzichtet werden sollte, dürf- ten sich aus den Erneuerungsmaßnahmen bei Privatgebäuden für den Eigentümer selbst keine sozialen Härten ergeben. Sollten Mieter ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen räumen müssen, so kann eine Zwischenunterbringung in Ersatzobjekten oder der Bezug ei- ner neuen Wohnung notwendig werden. Zur Vermeidung sozialer Härten können verschiedene Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, z.B. Ausgleichszahlungen bei Umzug, Übernahme der Mietkosten usw., die sich aus der persönlichen Situati- on ergeben und individuell erörtert werden müssen. Bei der sanierungsbedingten Verlagerung von Gewerbe- bzw. landwirtschaftlichen Betrieben ist stets darauf zu achten, dass betroffene Betriebe durch diese Maßnah- men nicht nachhaltig wirtschaftlich geschädigt oder gar in ihrer Existenz gefährdet werden. Zur Abfederung oder Kompensation sanierungsbedingter Eingriffe können durch die Übernahme von Betriebsverlagerungskosten und anderer umzugsbeding- ter Vermögensnachteile sowie Gewährung von Überbrückungshilfen oder Be- triebsausfallkosten soziale Härten ausgeglichen werden; falls erforderlich, ist bei der Suche nach einem Ersatzbetriebsstandort aktive Unterstützung durch die Gemeinde angebracht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Verlauf der Sanierungsdurchführung Prob- leme in Einzelfällen ergeben werden, die im Rahmen eines Sozialplanes gelöst werden müssen. Sind hiervon bei der Durchführung im konkreten Falle Grundstückseigentümer, Mie- ter oder Gewerbetreibende betroffen, wird nach der jeweils rechtlichen Situation die für die Betroffenen schonendste Lösung zur Durchführung empfohlen, die stets auf freiwilliger Basis in die Praxis umgesetzt werden sollte. 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird folgende Ab- wicklung für das Gebiet „Ortskern II“ vorgeschlagen: 1. Behandlung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen im Gemein- derat der Gemeinde Baindt, insbesondere zustimmende Kenntnisnahme zum Neuordnungskonzept als Planungsleitlinie für die Sanierungsdurchführung. 2. Beschluss des Gemeinderates über die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes als Satzung. 3. Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 47 4. Mitteilung der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung an das Grundbuchamt zur Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke. 5. Förderung der privaten Mitwirkungsbereitschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Information über die Sanierungsabsichten (z.B. Sanierungsbroschü- re, u.a.). Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 48 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht In die nachstehende Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen und des erarbeiteten Maßnahmen- und Neuord- nungskonzeptes aufgrund von Erfahrungswerten Kostenansätze für die Sanierung des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Es wurden alle derzeit einschätzbaren Aufwendungen und Einnahmen ermittelt. Un- ter Zugrundelegung der Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg (StBauFR) wurden die zuwendungsfähigen Kosten sowie die anzurechnenden Ein- nahmen ermittelt. Bei Neugestaltungsmaßnahmen der Straßen bzw. der Herstellung öffentlicher Stellplätze wurden die Flächen überschlägig ermittelt. Als Kostenansatz wurde, sofern die Kosten nicht geringer geschätzt wurden, die Obergrenze von ma- ximal EUR 150,--/m² nach den Städtebauförderungsrichtlinien zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten und die Förderobergrenzen können auch hier erst vor Durch- führung der Einzelmaßnahmen exakt ermittelt werden. In der nachstehenden Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die förderfähigen Ausgaben eingestellt. Der Gemeinde Baindt wird empfohlen, in Kenntnis des zur Verfügung stehenden Förderrahmens, die Schwerpunkte in der Sanierungsdurch- führung und Prioritäten bei der Umsetzung festzulegen. Insgesamt ergibt sich bei einem sehr sparsamen Einsatz von Mitteln für die Durchführung der Sanierung im Untersuchungsgebiet, nach Abzug der sanierungsbedingten Einnahmen, ein vor- aussichtlich erforderlicher Förderrahmen von rund 1.500.000,00 €. Bei der Sanierungsdurchführung ist zu beachten, dass die Kommune Gemeinde Baindt neben dem 40%-igen Eigenanteil des Förderrahmens von derzeit 333.333,00 € auch die ggf. nicht durch den Förderrahmen (zukünftige Erhöhungen vorbehalten) gedeckten sowie die nicht zuwendungsfähigen Eigenanteile bei eige- nen Maßnahmen zu tragen hat. Auf dieser Grundlage wird vorläufig von folgenden sanierungsbedingten Ausgaben- und Einnahmenansätzen ausgegangen: Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 49 I. Sanierungsbedingte Ausgaben TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – 1. Vorbereitende Untersuchungen 10,0 2. Weitere Vorbereitung der Sanierung - Allgemeine städtebauliche Planung - Bebauungspläne - Wettbewerbe - Sonder- und Fachgutachten - Öffentlichkeitsarbeit 30,0 20,0 20,0 15,0 5,0 90,0 3. Grunderwerbe - Zwischenerwerb zur Reprivatisierung Fischer-Areal - Grunderwerb für Erschließungs- maßnahmen 1.630,0 80,0 1.710,0 4. Ordnungsmaßnahmen - Bodenordnung / Vermessung - Abbruch Marsweiler Straße 2, 2/1 - Sonstige Gebäudeabbrüche - Entwicklung und Erschließung Fischer-Areal - Rekultivierung Alte B 30 (16.300 m² x 49 €/m²) - Aufwertung Ortseingangsbereich - Aufwertung des Dorfplatzes 20,0 100,0 30,0 250,0 250,0 250,0 60,0 960,0 5. Baumaßnahmen - Modernisierung Klosterhof 4 - Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: 3 Modernisierungen à 20,0 T€ 170,0 60,0 230,0 6. Sonstige Maßnahmen 7. Sanierungsträger 120,0 Sanierungsbedingte Ausgaben Gesamt 3.120,0 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 50 II. Sanierungsbedingte Einnahmen TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – Grundstückserlöse / Wertansätze Ausgleichsbeträge Sonstige Einnahmen 1.620,0 III. Förderrahmen 1.500,00 (Nachrichtlich: bisher anerkannter Förderrahmen) 833,00 Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im jährlich zu erstellenden Sachstandsbericht nach dem Stand der jeweiligen Planungen fortzuschreiben und an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg weiterzuleiten. Erforderlichenfalls sind Erhöhungen der Finanzhilfen zu beantragen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 51 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1.2 Untersuchungsverfahren 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 2.2.2 Flächennutzungsplan 2.2.3 Bebauungsplan 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 3. Bestandsaufnahme 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 3.2 Bevölkerung 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 3.4 Bausubstanz 3.4.1 Zustand der Gebäude 3.4.2 Denkmalschutz 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 3.5.2 Nutzungsstruktur 3.5.3 Nutzung der Gebäude 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 5.2.2 Defizite an Gebäuden 5.2.3 Gebäudeleerstand 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 9.2 Durchführungsfrist 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange[mehr]

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            Wieder außergewöhnlich warm und heiß, mit Nachwirkungen des Trockenjahrs 2018 Eine klimatische Einordnung des Jahres 2019 für Baden-Württemberg BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 100163, 76231 Karlsruhe Koordination: Referat 23 – Medienübergreifende Umweltbeobachtung, Klimawandel Abteilung 2 – Nachhaltigkeit und Naturschutz Referat 23 – Medienübergreifende Umweltbeobachtung, Klimawandel Dr. Kai Höpker Dr. Sabrina Plegnière Dr. Constanze Buhk Abteilung 3 – Technischer Umweltschutz Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz Christiane Lutz-Holzhauer Abteilung 4 – Wasser Referat 41 - Fließgewässerökologie Renate Semmler-Elpers Referat 42 - Grundwasser Thomas Gudera Jörg Heimler Michel Wingering Referat 43 – Hydrologie, Hochwasservorhersage Dr. Manfred Bremicker Dr. Manuela Nied ISF - Institut für Seenforschung Dr. Bernd Wahl STAND VERÖFFENTLICHUNG 28. Februar 2020 März 2020 1 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4 2 ERGEBNISSE 6 2.1 Temperatur 6 2.1.1 Jahresmitteltemperatur 6 2.1.2 Hitze 7 2.2 Niederschlag 9 2.2.1 Mittlerer Niederschlag 9 2.2.2 Starkniederschläge 10 2.3 Wasserhaushalt 11 2.3.1 Klimatische Wasserbilanz 11 2.3.2 Entwicklung der Bodenfeuchte 12 2.3.3 Fließgewässer 14 2.3.4 Grundwasser 16 2.3.5 Bodensee 18 2.4 Ozon 19 2.5 Auswirkungen auf die Natur 21 2.5.1 Phänologie 21 2.5.2 Veränderung der Bodenfauna durch die Bodentrockenheit 23 2.5.3 Fließgewässerökologie 25 4 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 1 Das Wichtigste in Kürze Das Jahr 2019 war mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9 °C zusammen mit 2015 und 1994 das dritt- wärmste Jahr in Baden-Württemberg seit Beginn der Aufzeichnungen 1881. Seit 1881 stieg die Jahresmittel- temperatur in Baden-Württemberg um 1,5°C an; allein in den letzten 30 Jahren betrug der Anstieg 1°C. Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen traten 16 der 20 wärmsten Jahre in Baden-Württemberg nach dem Jahr 2000 auf. An 17 Tagen wurden 30°C und mehr erreicht. Damit gab es dreimal so viele Heiße Tage wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961-1990 (5 Tage), der als internationaler Klimareferenzzeitraum herangezogen wird. 2019 gehörte somit auch zu den vier heißesten Jahren in Baden-Württemberg. Der Jahresniederschlag 2019 entsprach etwa dem Durchschnitt in Baden-Württemberg. Februar, April und Juni waren im Vergleich zu den Monatsmittelwerten im Zeitraum 1961-1990 viel trockener; im Januar, Mai und Oktober fiel hingegen mehr Niederschlag als üblich. Die durch das Dürrejahr 2018 stark reduzierten Wasserreserven im Boden haben sich im Gesamtboden in 2019 landesweit nicht vollständig regenerieren können. Die Niederschläge haben aber in einzelnen Monaten im Oberboden bis in eine Tiefe von 25 cm lan- desweit für normale Feuchteverhältnisse gesorgt. Im Vergleich zu 2018 war die klimatische Wasserbilanz in 2019 zwar etwas ausgeglichener, jedoch an vier der betrachteten sechs Standorte immer noch negativ. Es gab 2019 weder eine ausgeprägte Niedrigwasser- phase noch ein extremes Hochwasserereignis. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegten sich noch zum Jahresbeginn 2019 überwiegend auf sehr niedrigem Niveau und waren bis etwa November rück- läufig. Die zu Jahresbeginn erhoffte Erholung ist ausgeblieben, weshalb das Jahr 2019 ebenfalls zu den Zeit- räumen mit den niedrigsten Grundwasserständen und Quellschüttungen seit Bestehen des amtlichen Grund- wasserstandmessnetzes im Jahr 1913 zählt. Die Wasserstände im Bodensee lagen in 2019 meist über dem durchschnittlichen Jahresverlauf. Die Tempe- raturen der Wasseroberfläche erreichten überdurchschnittlich hohe Werte, übertrafen jedoch nicht die Re- kordtemperaturen des Jahres 2018. Seit Anfang der 1990er-Jahre sind die Ozonspitzenkonzentrationen zurückgegangen. Die Einhaltung des langfristigen Zielwerts bis 2020 im städtischen und ländlichen Hintergrund ist jedoch nicht zu erwarten. Er- höhte Ozonkonzentrationen treten besonders in Jahren mit heißen, trockenen und strahlungsintensiven Som- mern wie 2003, 2015, 2018 oder 2019 auf. Die Natur reagierte unterschiedlich auf die Witterung 2019 und die Trockenheit 2018 hatte noch Nachwir- kungen. Die Entwicklung der Pflanzen war 2019 durch das warme Frühjahr, den besonders kalten Monat Mai und den früh einsetzenden, heißen Sommer geprägt. Die Apfelblüte begann 16 Tage früher als im Mittel des Referenzzeitraums 1961-1990 und verlief dann jedoch stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtrei- fe besonders lang dauerte. Durch die frühe Entwicklung sind Pflanzen und Tiere bei auftretenden Spätfrösten besonders gefährdet. Die Regenwurmarten, die an der Oberfläche leben oder dort den Großteil ihrer Nahrung aufnehmen, waren als Folge des extrem trockenen Jahres 2018 stark reduziert. Gerade diese oberflächlich lebenden Regenwurmarten spielen eine besonders wichtige Rolle für den Streuabbau, die Nährstoffbereitstel- lung und das Auflockern des Bodens. Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Faktor für aquatische Organismen. Die sommerlichen Temperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 in Höhe und Dauer deut- © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 5 lich unter den Werten von 2018; dennoch waren sie relativ hoch. Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war unkritisch; es wurden keine Werte unter 4mg/l erreicht. 6 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2 ERGEBNISSE 2.1 TEMPERATUR 2.1.1 JAHRESMITTELTEMPERATUR Kurz gesagt: Mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9°C war 2019 gemeinsam mit 2015 und 1994 das drittwärms- te Jahr in Baden-Württemberg. 16 der 20 wärmsten Jahre in Baden-Württemberg traten nach 2000 auf. Seit Beginn der Aufzeichnung stieg die Mitteltemperatur um 1,5°C in Baden-Württemberg; seit 1990 sogar um 1°C. Abb. 1: Jahresmitteltemperatur seit 1881 in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes 2019 war mit einer Durchschnittstemperatur von 9,9°C gemeinsam mit 2015 und 1994 das drittwärmste Jahr in Baden-Württemberg seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen 1881. 2019 liegt damit knapp unter der 10-Grad-Marke, die bisher nur in 2014 mit 10,1°C und 2018 mit 10,4°C überschritten wurde (Abb. 1). Der Wert des internationalen Vergleichzeitraums 1961-1990 mit 8,1°C wurde 2019 damit um 1,8°C über- schritten. Insgesamt betrachtet ist die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg seit rund 140 Jahren angestiegen; bis Ende 2019 um knapp 1,5°C (Abb. 1). Seit der Jahrtausendwende ist das Temperaturniveau besonders hoch. Fast in jedem Jahr ab 2000 werden die bisherigen Temperaturrekorde in Folge gebrochen. So zählen 16 Jahre aus diesem Zeitraum zu den 20 wärmsten Jahren seit Beginn der Aufzeichnungen. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 7 Betrachtet man den aktuellen Klimazeitraum, d. h. die letzten 30 Jahre (1990-2019), liegt die Mitteltempera- tur bereits bei 9,1°C und damit um 1°C höher als im internationalen Vergleichszeitraum 1961-1990. Dies ist ein sehr rascher Anstieg in relativ kurzer Zeit. In den Sommermonaten Juni, Juli und August war es in Baden-Württemberg besonders warm und heiß. Der Juni 2019 war mit einer Monatsmitteltemperatur von 19 °C der zweitwärmste in Baden-Württemberg seit 1881. Noch wärmer war es nur im Juni 2003 mit durchschnittlich 20,9°C. Deutschlandweit war der Juni 2019 der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. 2.1.2 HITZE Kurz gesagt: 2019 gehört zu den vier heißesten Jahren in Baden-Württemberg; im Landesdurchschnitt wurden an 17 Tagen 30°C und mehr erreicht. Es gab dreimal so viele Heiße Tage wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961-1990 (5 Tage); im Jahrhundertsommer 2003 waren es über fünfmal so viele (27 Tage). Besonders der Juni und Juli waren sehr heiß: Im Raum Karlsruhe und Mannheim konnten knapp 40°C Ende Juli gemessen werden, der Rekord von 2003 wurde dennoch nicht ganz erreicht. Abb. 2: Anzahl Heißer Tage in Baden-Württemberg (Flächenmittel pro Jahr seit 1951). Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes 2019 war das drittwärmste Jahr in Baden-Württemberg und gehört mit 2003, 2015 und 2018 zu den vier heißesten Jahren. Deutlich wird dies beispielsweise an der Anzahl der Heißen Tage, also an Tagen mit einer maximalen Temperatur von 30°C oder mehr. In 2019 wurden gemittelt über das ganze Land an 17 Tagen 30°C oder mehr erreicht, im Jahrhundertsommer 2003, der bislang auch die meisten Heißen Tage in Baden- Württemberg aufweist, waren es 27 Heiße Tage (Abb. 2). 8 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Besonders der Juni und Juli waren sehr heiß. Im Juli konnte deutschlandweit sogar ein neuer Hitzerekord mit 42,6 °C, gemessen am 25. Juli 2019 an der DWD-Wetterstation Lingen/Ems, aufgestellt werden. Im Raum Karlsruhe und Mannheim war es mit knapp 40°C Ende Juli ebenso sehr heiß, auch wenn der Rekord von 2003 nicht ganz erreicht wurde. Abb. 3: Anzahl Sommertage in Baden-Württemberg (Flächenmittel pro Jahr seit 1951). Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die Anzahl der Sommertage war in 2019 mit gut 55 Tagen ähnlich hoch wie in 2017, 2015 und 2006. 2019 liegt damit nach 2003 und 2018, die sich mit 79,7 Tagen den ersten Platz teilen, auf Rang zwei (vgl. Abb. 3). Ähnlich wie bei der Jahresmitteltemperatur ist auch hinsichtlich der Anzahl Heißer Tage und Sommertage ein deutlicher Anstieg in Baden-Württemberg festzustellen (vgl. Abb. 2 und 3). Die Heißen Tage haben sich in den letzten 30 Jahren (1990-2019) im Vergleich zum internationalen Vergleichszeitraum (1961-1990) von 5 auf 10 Tage durchschnittlich pro Jahr verdoppelt. Auch die Sommertage sind deutlich von 31 auf 45 Tage im Mittel pro Jahr angestiegen. Besonders spürbar ist die Veränderung im Oberrheingraben, der ohnehin als sehr warme Region bekannt ist. So wurde beispielsweise an der Station Mannheim 2019 an 34 Tagen 30°C und mehr erreicht; Sommertage waren es 77. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1961-1990 lag das Mittel in Mannheim bei 11 Heißen Tagen und 50 Sommertagen pro Jahr. Im aktuellen Klimazeitraum 1990-2019 verdoppelte sich auch in Mannheim die durchschnittliche Anzahl Heißer Tage auf gut 20 pro Jahr und die Sommertage stiegen auf 67 an. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 9 2.2 NIEDERSCHLAG 2.2.1 MITTLERER NIEDERSCHLAG Kurz gesagt: 2019 war in Baden-Württemberg ein dem Durchschnitt entsprechendes Niederschlagsjahr. Februar, April und Juni waren im Vergleich zu den Monatsmittelwerten im Zeitraum 1961-1990 mehr als 25 % trockener; im Januar, Mai und Oktober fiel hingegen über 25 % mehr Niederschlag als üblich. Abb. 4: Relative Abweichung der monatlichen Niederschlagssummen für die Jahre 2018 (jeweils linker Balken) und 2019 (jeweils rech- ter Balken) vom Mittel 1961-1990 in Prozent. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Mit 933 mm Jahresniederschlag war 2019 ein durchschnittliches Niederschlagsjahr in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum langjährigen Mittel (1961-1990) regnete es landesweit im Schnitt 47 mm weniger. Dies entspricht einem Defizit von lediglich 5 %. Vergleichsweise trocken waren Februar (minus 62 %), April (minus 36 %) und Juni (minus 27 %). Relativ viel regnete es hingegen im Oktober. Hier fielen im Landesschnitt 105 mm und damit 55 % mehr Nieder- schlag als durchschnittlich 1961-1990 im Oktober. Im Vergleich zum Dürrejahr 2018 fielen in 2019 168 mm bzw. 18 % mehr Niederschlag. 10 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.2.2 STARKNIEDERSCHLÄGE Kurz gesagt: Auch im Sommer 2019 waren Starkniederschläge in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Spitzen- reiter in der Niederschlagsmenge war der Starkregen am 28. Juli bei Bad Urach mit rund 100 mm innerhalb von 8 Stunden. Als „Starkniederschlag“ oder „Starkregen“ werden im Allgemeinen Niederschläge mit ungewöhnlich hoher Intensität bezeichnet, d.h. mit großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. So warnt zum Beispiel der Deut- sche Wetterdienst (DWD) vor Unwettern mit Starkregen, wenn Niederschlagsmengen von mehr als 25 mm in einer Stunde oder 35 mm in sechs Stunden zu erwarten sind. Insbesondere in den Monaten Mai bis August führten feucht-warme Luftmassen wiederholt zu Gewittern mit Starkregen, Sturmböen und Hagel. Zum Beispiel am 22. Juni, wo 81,5 mm in Kusterdingen (Kr. Tübingen) sowie 72,3 mm in Bönnigheim (Kr. Ludwigsburg) fielen. Nach KOSTRA-DWD 2010R entsprechen diese Tagesniederschläge jeweils etwa einem Niederschlagsereignis, das alle 50 Jahre auftritt. Abb. 5: links: räumliche Verteilung der Starkniederschläge im Zeitraum vom 26.7. bis 29.7.2019. Bild: LUBW Abb. 5: rechts: Spuren eines kurzen Starkregenereignisses in einem Acker im Kreis Ludwigsburg. Treffen Starkniederschläge direkt auf die Bodenoberfläche auf, verschlämmen die Bodenporen, das Wasser dringt nicht in den Boden ein, sondern fließt oberflächlich ab und nimmt wertvollen Feinboden und Humus mit sich. Bild: C. Buhk / LUBW Der höchste gemessene Tagesniederschlag in Baden-Württemberg im Jahr 2019 fiel am 28. Juli in Bad Urach. Dieses, mit 100,2 mm in etwa 100-jährliche Niederschlagsereignis, hatte dramatische Folgen: In der nahegelegenen Falkensteiner Höhle wurden zwei Personen aufgrund des schnell auf den Starkregen reagie- renden Karstwasserspiegels tief in der Höhle eingeschlossen und mussten in einer aufwändigen Aktion unter Beteiligung von rund 90 von Rettungskräften befreit werden. Im flussabwärts der Höhle gelegenen Fluss Erms bildete sich aufgrund des Starkregens ein etwa 20-jährliches Hochwasser. Die Niederschlagsverteilung in Abb. 5 zeigt, dass auch anderen Regionen des Landes von dieser Starkregenlage betroffen waren. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 11 2.3 WASSERHAUSHALT 2.3.1 KLIMATISCHE WASSERBILANZ Kurz gesagt: Im Vergleich zu 2018 war die klimatische Wasserbilanz in 2019 deutlich ausgeglichener, aber an vier der betrachteten sechs für Baden-Württemberg charakteristischen Standorte immer noch nega- tiv. Abb. 6: Klimatische Wasserbilanz im Zeitraum 1991-2019 für sechs Klimamessstationen des DWD. Für Rheinstetten liegen die Daten erst ab 2009 vor. Datenquelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die klimatische Wasserbilanz eines Jahres gibt an, wieviel Wasser übrigbleibt, wenn vom Jahresniederschlag die Menge abgezogen wird, die in diesem Zeitraum potentiell verdunsten kann. Ist die Bilanz negativ, dann werden die Wasserspeicher (z. B. Grundwasser, Bodenwasser) eher aufgebraucht. Positive Bilanzen sind ein Indiz für mehr Abfluss und für eine Auffüllung der Wasserspeicher. An vier der sechs ausgewählten Stationen, welche die unterschiedlichen topographischen Regionen Baden- Württemberg widerspiegeln, war das Jahr 2019 ein Jahr mit überwiegend negativer Wasserbilanz (s. Abb. 6). Im Vergleich zu 2018 war das Defizit jedoch deutlich geringer. 12 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.2 ENTWICKLUNG DER BODENFEUCHTE Kurz gesagt: Nach dem besonders trockenen Vorjahr haben sich die Wasserreserven im Gesamtboden in 2019 nicht vollständig regenerieren können. Die Niederschläge haben in einzelnen Monaten im Oberboden bis in eine Tiefe von 25 cm landes- weit für normale Feuchteverhältnisse gesorgt. Die Bodenfeuchte im Gesamtboden hat sich nach den besonders trockenen Jahren 2015 und 2018 erst sehr spät im Jahr und auch nicht überall in Baden-Württemberg regenerieren können. Dies spiegeln die Modellbe- rechnungen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung wider. Der kühle und feuchte Monat Mai hatte im Juni für vergleichsweise gute Bodenfeuchtegehalte geführt. In tieferen Bodenschichten herrschte im Ver- gleich zum Zeitraum 1951 – 2015 in neun der zwölf Monate (Januar bis Mai sowie Juli bis Oktober) in gro- ßen Teilen des Landes laut den Modellrechnungen weiterhin Dürre. Das bedeutet, dass in den oben genann- ten Monaten in der langen Zeitreihe nur in 20 % der Jahre vergleichbar niedrige oder niedrigere Bodenwas- sergehalte ermittelt wurden. Abb. 7: Dürre im Gesamtboden (bis etwa 180 cm Tiefe) in Baden-Württemberg in 2019 nach Modellrechnungen. Dürre ist die deutliche negative Abweichung der Bodenfeuchte vom langjährigen Erwartungswert und wird in einem sogenannten Perzentilansatz geschätzt. Dürre bedeutet, dass in der langen Zeitreihe zwischen 1951-2015 nur in 20 % der Jahre vergleichbar niedrige oder niedrigere Boden- wassergehalte ermittelt wurden. Dabei wird unterschieden in moderate Dürre ( < 20%), schwere Dürre ( < 10%), extreme Dürre ( < 5 %) und außergewöhnliche Dürre ( < 2 % der im Referenzzeitraum berechneten Werte). Die als ungewöhnlich trocken bezeichneten Werte zeigen Trockenheit unterhalb 30% der Referenzwerte der Jahre 1951 - 2015. Datenquelle: LUBW, zusammengestellt nach Daten und Karten des UFZ-Dürremonitor/ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 13 In Abbildung 8 ist die Entwicklung der Feuchte im Oberboden bis 25 cm Tiefe dargestellt. Es wird deutlich, dass auch der Oberboden regional unterschiedlich und zeitlich begrenzt verhältnismäßig trocken war. So war in den meisten Regionen der Boden im März und August deutlich trockener als üblich. Im Mai war beson- ders der Osten des Landes betroffen und im Oktober der Westen. In den Monaten Juni und Juli waren die Oberböden fast im ganzen Land nicht trockener als üblich, was als Folge des eher feuchten und kühlen Mo- nats Mai zu sehen ist. Abb. 8: Dürre im Oberboden (bis 25 cm tief) in Baden-Württemberg in 2019 auf Grundlage von Modellrechnungen. Die Erläuterung der Legende ist Abbildung 10 zu entnehmen. Datenquelle: LUBW, zusammengestellt nach Daten und Karten des UFZ-Dürremonitor/ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung 14 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.3 FLIEßGEWÄSSER Kurz gesagt: 2019 war insgesamt ein ruhiges Jahr: Weder eine ausgeprägte Niedrigwasserphase noch ein extremes Hochwasserereignis waren in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Abb. 9: Anteil der Kennwertpegel in Baden-Württemberg, die im Wasserstand oder im Abfluss einen bestimmten Kennwert über- bzw. unterschreiten. Grafik basiert auf ungeprüften Rohdaten. Datenquelle: Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) an der LUBW Abbildung 9 zeigt die hydrologische Gesamtsituation der Oberflächengewässer in Baden-Württemberg im Jahr 2019. Dargestellt ist der prozentuale Anteil an Kennwertpegeln, die einen bestimmten Schwellenwert im Wasserstand oder Abfluss über- bzw. unterschreiten. Fast im gesamten Jahresverlauf liegt der Großteil der Kennwertpegel im durchschnittlichen Bereich ( < Mittelwasser und < 2-jährliches Hochwasser; dunkelblaue und grüne Flächenanteile). Im Januar, März und Mai traten jeweils aufgrund ergiebiger Niederschläge klei- nere Hochwasserereignisse auf (> 2-jährliches Hochwasser; gelbe Flächenanteile), vereinzelt bildeten sich lokal auch über 10-jährliche Hochwasser. Im Zuge dieser drei Ereignisse wurde die Hochwasservorhersage- zentrale der LUBW jeweils eröffnet. Aufgrund der Schmelze der ergiebigen Schneevorräte verbunden mit Regen, kam es im Juni zu einem länger andauernden kleinen Bodenseehochwasser. Von Juli bis September war hingegen eine große Anzahl an Kennwertpegeln im Niedrigwasser ( < mittleres Niedrigwasser; hellblaue Flächenanteile). © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 15 Um zu klären, ob es sich um eine außergewöhnliche Niedrigwassersituation oder eine charakteristische jah- reszeitliche Schwankung handelt, erfolgt in Abbildung 10 die Einordnung der Niedrigwasserphase des Jahres 2019 in den Zeitraum 2000-2019. Dargestellt ist für die Jahre 2018 und 2019 der Anteil an Kennwertpegeln in Baden-Württemberg, die im Wasserstand (7-Tage gleitendes Mittel) den Schwellenwert „mittleres Nied- rigwasser“ unterschreiten (farbige Linien). Zusätzlich sind die Perzentile der Schwellenwertunterschreitung im Jahresverlauf berechnet über den Zeitraum 2000-2019 dargestellt. Wie der Median verdeutlicht, handelt es sich bei 2019 um ein durchschnittliches Niedrigwasserjahr mit einer charakteristischen jahreszeitlichen Schwankung. Es ist ersichtlich, dass sich die Niedrigwassersituation in 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 deutlich entspannte. An nur wenigen Tagen und jeweils nur über kurze Zeiträume trat eine markante Nied- rigwassersituation (mehr als 45 % der Kennwertpegel liegen im Bereich des mittleren Niedrigwassers) ein. Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) befand sich in 2019 an insgesamt 28 Tagen im Niedrigwasserbe- trieb. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es 74 Tage. Abb. 10: Anteil der Kennwertpegel in Baden-Württemberg, die im Wasserstand oder Abfluss (7-Tage gleitendes Mittel) den Schwellen- wert mittleres Niedrigwasser unterschreiten. Dargestellt sind sowohl die beiden Jahre 2018 und 2019 sowie die Perzentile des Zeit- raums 2000-2019. Grafik basiert auf ungeprüften Rohdaten. Datenquelle: LUBW 16 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.4 GRUNDWASSER Kurz gesagt: Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegten sich noch zum Jahresbeginn 2019 überwie- gend auf sehr niedrigem Niveau. Nach einer kurzzeitigen Erholung in den ersten Monaten waren die Grundwasserstände und Quell- schüttungen bis etwa November rückläufig. In Teilen des Landes haben die erwarteten Wiederanstiege zum Jahresende stattgefunden. Quellschüttung in Rottenburg (Obere Gäue) Quellschüttung in Blaubeuren (Schwäbische Alb) Grundwasserstand in Rheinmünster (mittlerer Ober- rheingraben) Quellschüttung in Höchenschwand (Hochschwarz- wald) Messwerte langjährige Monatsextrema langjährige Monatsmedian hohe Grundwasservorräte Normalbereich niedrige Grundwasservorräte Der Normalbereich (grüne Fläche) wird durch das 90. Perzentil als Obergrenze und das 10. Perzentil als Untergrenze der Mo- natswerte aus i.d.R. 30 Beobachtungsjahren definiert. Der langjährige Monatsmedian der Einzelmesswerte ist als grüne gestrichelte Linie, die Monatsextrema sind als schwarz gestri- chelte Linien, die aktuellen Messwerte sind als durchgezogene schwarze Linie dargestellt. Quellschüttung in Buchen (Odenwald) Abb. 11: Jahresgang 2018/2019 vor langjährigem Hintergrund verschiedener Quellschüttungen bzw. Grundwasserstände. Datenquelle: LUBW © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 17 Zuletzt waren die Grundwasserverhältnisse in den Jahren 2016/2017 und vor allem 2018 besonders ange- spannt. Das Jahr 2019 baut auf der besonders ungünstigen Ausgangssituation des Vorjahres auf. Die zu Jah- resbeginn erhoffte anhaltende Erholung ist ausgeblieben, weshalb das Jahr 2019 ebenfalls zu den Zeiträumen mit den niedrigsten Grundwasserständen und Quellschüttungen seit Bestehen des amtlichen Grundwasser- standmessnetzes im Jahr 1913 zählt. Das Jahr 2019 hat etwa durchschnittliche Niederschlagsverhältnisse gebracht, sowohl hinsichtlich der Jah- resniederschlagssumme als auch der innerjährlichen Niederschlagsverteilung. Die meteorologischen Rand- bedingungen haben dafür gesorgt, dass im Jahresverlauf 2019 keine vergleichbar markanten Rückgänge, wie sie im Jahr 2018 zu beobachten waren, stattgefunden haben. Noch zum Jahresbeginn 2019 war trotz überdurchschnittlichen Niederschlags im Dezember 2018 eine aus- geprägte Niedrigwassersituation zu verzeichnen. Grundwassermessstellen in Bereichen mit geringen Flurab- ständen und Quellen, die besonders rasch auf Niederschläge reagieren, waren Ende 2018 auf extrem niedrige Werte zurückgegangen, oft unterhalb der bisherigen historischen Minima. Diese Standorte haben mit raschen Anstiegen sehr kurzfristig auf die überdurchschnittlichen Niederschläge von Dezember 2018 reagiert. Die Quellschüttungen sind insbesondere im Schwarzwald binnen weniger Tage auf mittlere Werte angestiegen. Im Oberrheingraben wurde dagegen kein durchgreifender Anstieg zu Jahresbeginn beobachtet, sondern eher eine allmähliche Entspannung der bis dahin sehr angespannten Verhältnisse. Im weiteren Jahresverlauf folgte eine relativ unauffällige Entwicklung des Grundwassergeschehens im unte- ren Normalbereich. Grundwasserstände und Quellschüttungen waren bis etwa November rückläufig und bewegten sich vielerorts auf niedrigem Niveau. In Teilen des Landes haben die mit dem Beginn des hydrolo- gischen Winterhalbjahres erwarteten Wiederanstiege zum Ende des Kalenderjahres stattgefunden. Aus grundwasserhydrologischer Sicht ist das Jahr 2019 durch eine Entwicklung auf unterdurchschnittlichem Niveau innerhalb des langjährigen Normalbereichs gekennzeichnet. Die Spuren der niedrigen Ausgangssi- tuation zu Jahresbeginn waren jedoch dauerhaft zu spüren, weshalb im Spätsommer bereichsweise niedrige Grundwasserstände und Quellschüttungen gemessen wurden. 18 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.5 BODENSEE Kurz gesagt: Die Wasserstände im Bodensee waren im Verlauf des Jahres 2019 meist überdurchschnittlich. Die höchsten Wasserstände wurden im Juni beobachtet und erreichten fast den Hochwassermeldewert. Trotz überdurchschnittlich hoher sommerlicher Lufttemperaturen blieben die höchsten Messwerte der Oberflächenwassertemperatur bei der Hauptmessstelle in der Seemitte deutlich unter den Höchstwerten des Jahres 2018. Eine übermäßige Entwicklung von Wasserpflanzen wie 2018 wurde nicht beobachtet. Abb. 12: Jahresgang des Wasserstandes am Bodensee (Pegel Konstanz) im Vergleich zum langjährigen Tagesmittel, minimalen und maximalen Wasserständen im Zeitraum 1850-2010. Datenquelle: Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) an der LUBW Im Gegensatz zum Niedrigwasserjahr 2018 war 2019 für den Bodensee ein Jahr mit überwiegend überdurch- schnittlich hohen Wasserständen (Abbildung 12). Bereits zu Beginn des Jahres lagen die Pegelwerte über der mittleren Jahresganglinie. Einem anfänglich eher trockenen Frühjahr folgten im Mai kurzzeitig saisonal un- terdurchschnittliche Pegelstände. Hohe Niederschlagsmengen und Schmelzwasser aus dem alpinen Einzugs- gebiet führten in der zweiten Maihälfte zu einem rapiden Pegelanstieg. Ein weiterer deutlicher Pegelanstieg im Juni ließ die maximalen Tagesmittelwerte auf 479 cm ansteigen und damit nur knapp unter den Hochwas- sermeldewert von 480 cm. Im Verlauf des trockenen und überdurchschnittlich warmen Julis fielen die Was- serstände jedoch rasch ab und unterschritten in Folge dessen von Mitte Juli bis Mitte August die mittlere Jahresganglinie. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 19 Die im Rahmen des zweiwöchigen Monitorings erfassten Oberflächentemperaturen des Bodensees an der Hauptmessstelle in der Seemitte des Obersees erreichten erst im Juni Werte über 10 °C, nachdem der Mai besonders kühl war. Werte über 20 °C wurden von Juli bis in die erste Septemberhälfte gemessen. Die höchsten Messwerte lagen bei etwa 23 °C. Im Jahr 2018 wurde als Höchstwert 25,6 °C gemessen. 2.4 OZON Kurz gesagt: Die Ozonspitzenkonzentration geht seit Anfang der 1990er-Jahre zurück. In Jahren mit heißen, trockenen und strahlungsintensiven Sommern, wie 2003, 2015, 2018 und nun 2019 sind die Ozonkonzentrationen erhöht. Der langfristige Zielwert bis 2020 kann im städtischen und ländlichen Hintergrund nicht eingehalten werden. Abbildung 13: Überschreitung des Ozon 1-Stundenmittelwertes von 180 µg/m³ (Informationsschwelle) in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW Abbildung 14: Überschreitung des Ozon 8-Stundenmittelwertes von 120 µg/m³ in Baden-Württemberg Datenquelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 20 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abbildung 15: Prozentualer Anteil der Messstationen in Baden-Württemberg mit Überschreitung des Zielwertes von 120 µg/m³ Ozon im 8-Stundenmittel (gemittelt über 3 Jahre) Datenquelle: LUBW Abbildung 16: Entwicklung der Jahresmittelwerte für Ozon in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW Seit Anfang der 1990er-Jahre ist ein Rückgang der Immissionsbelastung durch Ozon sowohl bei den Mess- stationen im städtischen als auch im ländlichen Hintergrund festzustellen, der sich insbesondere bei den Ozonspitzenkonzentrationen zeigt (Abb. 13, 14). Ursache sind die rückläufigen Konzentrationen der Ozon- vorläufersubstanzen Stickstoffdioxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (non-methane volati- le organic compounds, NMVOC), Methan und Kohlenmonoxid. Potential für erhöhte Ozonkonzentrationen haben jedoch weiterhin heiße, trockene und strahlungsintensive Sommer wie die Sommer der Jahre 2003, 2015, 2018 und 2019. Stabile Hochdruckwetterlagen führen neben den meteorologischen Voraussetzungen zur Bildung von Ozon zusätzlich zu einer Anreicherung der Vorläufersubstanzen. Dazu zählen auch die bio- genen Kohlenwasserstoffe, die vor allem von den Nadelbäumen bei hohen Temperaturen emittiert werden. Im Sommer 2019 führten die sehr warmen Wetterlagen Ende Juni und Juli zu zahlreichen Überschreitungen des Informationsschwellenwertes von 180 µg/m³ (1-Stundenmittelwert). Fast flächendeckend wurde auch der Zielwert zum Schutz der Gesundheit von 120 µg/m³ (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages an mehr als © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 21 25 Tagen) überschritten. Die Beurteilung des Zielwertes für einen 3-Jahreszeitraum zeigt, dass in letzten fünf Mittelungszeiträumen an der Mehrheit der Messstationen der Zielwert überschritten wird (Abb. 15). Damit ist die Einhaltung dieses langfristigen Zielwertes bis 2020 nicht zu erwarten. Die Jahresmittelwerte der Ozonkonzentrationen im ländlichen Raum steigen seit einigen Jahren wieder an (Abb. 16). Hier spielt auch die zentrale Lage Deutschlands und der grenzüberschreitende Transport von Luftschadstoffen und damit von Ozonvorläufer eine Rolle. Hinzu kommt, dass in den Städten verstärkt die Emissionen von Stickstoffoxiden zurückgehen und so im städtischen Hintergrund weniger ozonreduzierende Stickstoffoxide zur Verfügung stehen. Dies führt zu einem Anstieg der Ozonkonzentrationen in den Städten. Unter der Annahme, dass der Klimawandel in Baden-Württemberg zu einem vermehrten Auftreten von Hit- zeperioden und länger anhaltenden Hochdruckwetterlagen im Sommerhalbjahr führt, ist bei gleichbleibender Verfügbarkeit der Vorläufersubstanzen mit einer verstärkten Bildung von Ozon in den bodennahen Luft- schichten und einem Anstieg der Ozonkonzentrationen im Mittel zu rechnen. 2.5 AUSWIRKUNGEN AUF DIE NATUR 2.5.1 PHÄNOLOGIE Kurz gesagt: Die Entwicklung der Pflanzen war 2019 geprägt durch ein warmes Frühjahr, einen sehr kalten Monat Mai und einen früh einsetzenden, heißen Sommer. Die Apfelblüte begann 16 Tage früher als im Mittel des Referenzzeitraums 1961-1990 und war bis Ende April annähernd abgeschlossen. Die weitere Entwicklung verlief stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtreife besonders lang dauerte. Durch die frühe Entwicklung waren Pflanzen und Tiere Anfang Mai regional von auftretenden Spät- frösten betroffen. Die Phänologie befasst sich mit regelmäßig wiederkehrenden Wachstums- und Entwicklungserscheinungen bei Pflanzen und Tieren. Bei Pflanzen werden zum Beispiel der Beginn der Blattentfaltung, der Beginn und das Ende der Blüte, der Fruchtreife oder des Blattfalls als einzelne phänologische Phasen unterschieden. Die Phänologie ist stark von der Temperatur und Sonneneinstrahlung abhängig. Änderungen der Phänologie verdeutlichen somit klimatisch bedingte Veränderungen in der Natur. 22 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abb. 17: Mittlere Monatstemperaturen in Baden-Württemberg. Monatsmittel 1961-1990 im Vergleich zum warmen Jahr 2018 und dem aktuellen Jahr 2019. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die Apfelblüte 2019 setzte im Vergleich zum Referenzzeitraum 1961-1990 aufgrund der warmen Bedingun- gen zwar 16 Tage früher ein und damit ähnlich früh wie in den Vorjahren. Die weitere Entwicklung verlief dann aber durch die kühle Witterung im Mai stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtreife besonders lang dauerte. Abb. 18: Mittlerer Beginn der Apfelblüte bis zur Pflückreife vorwiegend frühblühender Apfelbäume in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes (Stand 05.02.2020) Der Monat April war der 13. Monat in Folge mit überdurchschnittlich hohen Temperaturen, der Mai hinge- gen zeigte sich deutlich zu kalt. Statistisch gesehen rangierte er unter den 20 kältesten Maimonaten seit Be- © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 23 ginn der Wetteraufzeichnung 1881. Besonders die Nacht vom 5. auf 6. Mai barg mit frostigen Temperaturen in Bodennähe auf der Schwäbischen Alb lokal bis – 9 °C und Lufttemperaturen von -2,5 °C in Obstbaulagen regional großes Potential für Spätfrostschäden. Weite Gebiete des Landes blieben aber frostfrei, so dass die Schäden über das ganze Land hinweg gesehen weit unter denen des Jahres 2017 lagen. Damals waren Ende April deutlich niedrigere Temperaturen mitten in der Blütezeit aufgetreten und hatten überregional zu großen Ernteausfällen geführt. Nicht nur bei den Äpfeln zeigte sich ein frühes Aufblühen und eine verspätete Fruchtreife, sondern auch bei den Süßkirschen und verschiedenen Wildpflanzen, wie dem schwarzen Holunder. Die Rotbuche trieb zwar früh aus, begann aber verspätet mit dem Blattfall. Abb. 19: Apfelblüte im April. Apfelbäume blühen inzwischen im Schnitt etwa zwei Woche früher als zwischen 1961 und 1990. Bild: C. Buhk / LUBW 2.5.2 VERÄNDERUNG DER BODENFAUNA DURCH DIE BODENTROCKENHEIT Kurz gesagt: In 2019 kam es zu einem Populationseinbruch oberflächlich lebender Regenwurmarten als Folge der Trockenheit in 2018. Diese Regenwurmarten spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Regenwurmarten, die in tieferen Bodenschichten leben und dort auch ihre Nahrung finden, waren nicht betroffen. Die Populationen blieben 2019 stabil. Seit 2015 werden jährlich im Rahmen des Biologischen Messnetzes der Medienübergreifenden Umweltbe- obachtung der LUBW an 13 im Land verteilten Dauerbeobachtungsflächen im Wald Regenwurmpopulatio- nen untersucht. Die ausgewachsenen Würmer, die an der Bodenoberfläche leben (epigäische Arten) oder dort zumindest ihre Nahrung aufnehmen (epi-anezische Arten), reagieren deutlich auf die Dürrejahre 2015 und 2018. Da die Probenahme immer in den Monaten April bis Juni erfolgt, werden die Effekte erst im darauf- folgenden Jahr sichtbar. Die Anzahl der gefundenen Regenwürmer reduziert sich jeweils im Jahr nach der Trockenheit deutlich. Nach der Dürre in 2015 brauchte die Regeneration der Wurmpopulationen zwei Jahre. 24 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abb. 21: Boxplot der mittlere Anzahl ausgewachsener Regenwürmer pro m² von Arten, die an der Oberfläche leben (epigäisch) oder dort zumindest ihre Nahrung finden (epi-anezisch). Da die Probenahme in den Monaten April bis Juni erfolgt, sind die Effekte der Som- merdürren in 2015 und 2018 jeweils erst im darauffolgenden Jahr sichtbar. Datenquelle: Untersuchungen im Auftrag der LUBW durch Dr. Otto Ehrmann Dürrejahre in kurzer Folge hintereinander sind auf längere Sicht daher möglicherweise ein Problem für diese Arten. Besonders an der Oberfläche lebende Regenwürmer (epianezisch) spielen eine große Rolle beim Streuabbau, transportieren den Humus in tiefere Bodenschichten (epi-anezische Würmer) und sind somit entscheidende Organismen unserer Ökosysteme. Auch als Nahrung für Vögel oder Kleinsäuger spielen sie eine wichtige Rolle. Die primär in tieferen Bodenschichten vorkommenden (endogäische) Arten überdauern ungünstige Perioden in einer Art Kokon und sind dort vor Austrocknung besser geschützt. Bei diesen Arten gibt es keine vergleichbaren Populationseinbrüche. Abb. 22: Oberflächlich lebende Regenwurmarten und solche Arten, die an der Oberfläche Nahrung suchen sind dürreempfindlich. Bild: C. Buhk / LUBW © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 25 2.5.3 FLIEßGEWÄSSERÖKOLOGIE Kurz gesagt: Die Wassertemperatur und der Abfluss sind entscheidende Faktoren für die Verbreitung aquatischer Organismen. Die sommerlichen Wassertemperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 in Höhe und Dauer deut- lich unter den Werten von 2018; dennoch waren sie relativ hoch. Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war relativ unkritisch; es wurden keine Werte unter 4 mg/l gemessen. Fließgewässer sind hoch dynamische Lebensräume. Daher müssen Fließgewässerorganismen generell an wechselnde Temperaturverhältnisse und Wasserstände angepasst sein, sodass die verschiedenen Pflanzen- und Tiergruppen durch unterschiedliche Anpassungsstrategien sommerliche Hitze- und Niedrigwasserphasen überstehen können. Jedoch können die Häufigkeit, Dauer und räumliche Ausdehnung von Extremereignissen einen großen Einfluss auf die aquatische Lebensgemeinschaft haben. Wie sich eine Zunahme von sommerli- chen Hitze- und Niedrigwasserphasen auswirken wird, ist schwer abschätzbar. Die Gewässer sind dabei in- dividuell sehr unterschiedlich stark betroffen (abhängig u. a. von Größe, Gewässermorphologie, Anbindung von Seitengewässern etc.) und je nach Mobilität und Lebenszyklus auch die einzelnen Organismengruppen. Abb. 23: Mittlere Wassertemperatur berechnet aus den Tagesmittelwerten der Monate Juli und August im Zeitraum 2000 bis 2019 der Messstationen Karlsruhe / Rhein und Stuttgart-Hofen / Neckar. Datenquelle: LUBW Die sommerlichen mittleren Wassertemperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 deutlich unter denen in 2018, dennoch waren diese über den längeren Zeitraum betrachtet hoch (Abb. 23). Auch die Maximaltempe- raturen sind 2019 deutlich niedriger als in 2018. Nur an wenigen Tagen wurden 25°C überschritten, sodass im Gegensatz zu 2018 keine langandauernde Periode dieser hohen Wassertemperaturen auftrat. 26 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war relativ unkritisch: Sauerstoffwerte von 4 mg/l wurden nicht un- terschritten, sodass keine Belüftungsmaßnahmen zur Stützung des Sauerstoffgehaltes durchgeführt werden mussten.[mehr]

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              Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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                Herzlichen Dank an die Feuerwehr Baindt für ihren Einsatz in der Sturmnacht In der Nacht von Dienstag, 11. Juli 2023 auf Mittwoch, 12. Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinter- ließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleisten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Das Feuerwehrhaus war mit einer Führungsgruppe be- setzt und eintreffende Meldungen konnten auf die einzelnen Fahrzeuge disponiert werden. Die Einsätze kamen dabei von der Leitstelle, direkt per Telefon von den Anwohnerinnen und Anwohnern oder wurden selbst von Mitgliedern der Feuerwehr mit dem Auto erkundet. Die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie deren ehrenamtliches Engagement kann nicht genug betont werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Anerkennung und Dankbarkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Diese Sturmnacht hat uns er- neut vor Augen geführt, wie wichtig es ist, eine gut ausgebildete und einsatzbereite Feuerwehr in der Ge- meinde zu haben. Ebenso möchte ich mich bei allen Mit- arbeitenden unseres Bauhofs bedan- ken. Auch der Bauhof ist noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. In den letzten Jahren haben wir ver- mehrt beobachtet, wie sich das Wet- ter verändert und extreme Ereignis- se zunehmen. Ob Stürme, Hitzewellen, Überschwemmungen oder Dürren - die Auswirkungen des Klimawandels sind offensichtlich. Stürme, die in ihrer Inten- sität und Häufigkeit zunehmen, hinter- lassen eine Spur der Verwüstung. Um- gestürzte Bäume, beschädigte Gebäude und Stromausfälle sind nur einige der Folgen, mit denen wir konfrontiert wer- den. Der Klimawandel stellt eine globa- le Herausforderung dar, die jeden von uns betrifft. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und entgegensteuern, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. Juli 2023 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Foto: Freiwillige Feuerwehr Baindt; umgestürzter Baum in der Gartenstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 8. August 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Grundsteuerreform Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Einheitsbewertung mit dem Grundgesetz Durch die Reform soll die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und da- mit mit dem Grundgesetz neu geregelt werden. Durch die Neuregelung soll die Grundsteuer außerdem gerecht sein. Dabei ist Aufkommensneutralität ein gesetztes Ziel, das heißt die Kommunen erzielen durch die Gesetzesände- rung nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer, da die Gesamtsumme der Grundsteuer ungefähr gleich- bleiben soll. Dies geschieht vor allem durch die Neube- rechnung der Hebesätze. Der Gemeinderat wird voraussichtlich erst Ende 2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze beschließen. Vorausset- zung hierfür ist, dass die Summe der neuen Grundsteuer- Aktion Stadtradeln vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 erfolgreich beendet – 26.892 zurückgelegte Kilome- ter und 103 Radelnde in der Gemeinde Baindt Insgesamt drei Wochen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zurück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zurückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen in diesem Jahr teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Raspler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zurück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 akti- ven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunstkreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Eine Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den QR-Code zu finden. In diesem Jahr gab es erstmals eine Schnitzeljagd als Auftakt für das Stadtradeln 2023. Das Überraschungspaket der Gemeinde geht an Herrn Stephan Magg, der mit seinen Kindern Sanja und Elias die kleine Schnit- zeljagd erfolgreich absolviert hat. Vielen Dank für die Teilnahme und wir hoffen, dass es Spaß gemacht hat! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 messbeträge für das Gemeindegebiet Baindt feststehen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He- besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nö- tig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu errei- chen. Daher können auch Beispielberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und -lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. Das heißt es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform. Ihr Steueramt Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäus- lerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Ab- wasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücks- grenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfrie- dungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehalte- nen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohn- gebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der er- forderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu ver- größern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Be- bauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den land- wirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hin- zunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu kön- nen, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, wel- cher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt wer- den soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach-barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegensei- tigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppen- häuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrie- ben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzei- ger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkver- botsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Ge- meinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder ver- stärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nut- zung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Ent- scheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personal- stellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden. Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juli und Sonntag, 30. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 5. August und Sonntag, 6. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Sonntag, 12. August und Sonntag, 13. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juli Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 30. Juli Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Samtstag, 5. August Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Sonntag, 6. August Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Samstag, 12. August Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 13. August Apotheke im real Weingarten, Franz-Beer-Str. 108, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 7 64 55 08 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Veranstaltungskalender Juli 29. - 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26. - 27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Unser Zaun soll schöner werden Unter diesem Motto startete die Regenbo- gengruppe des Kinderartens Sonne Mond und Sterne ihr Zaunprojekt. Sämtliche Kinder und Eltern haben sich daran beteiligt. Für das Projekt mussten über einen langen Zeitraum Deckel von PET-Flaschen gesam- melt, gewaschen und dann sortiert werden. Das Sortie- ren haben die Kinder mit großer Freude und mit Stolz ausgeführt. Über die Sägerei in Reute wurden günstige Holzplatten besorgt. Nachdem die Motive aufgemalt wa- ren, durfte jede Familie mindestens eine große Holzplatte zum Aussägen mit nach Hause nehmen. So wurde dann in Garagen oder Kellerräumen ausgesägt und geschliffen. Auch Opas wurden für die Holzarbeiten herangezogen. Als alle Holzfiguren ausgesägt waren, ging es ans Anma- len und anschließend ans Lackieren. Endlich war dann alles so weit vorbereitet, dass die Plastikdeckel ange- bracht werden konnten. Doch nach einigen Versuchen mit verschiedenen Klebern musste die Regenbogengruppe kapitulieren. Es gab keinen Kleber, der die Deckel dau- erhaft an den Holplatten haften ließ. Dadurch wurde das begonnene Projekt um einiges aufwendiger! Jeder einzelne Deckel musste angeschraubt werden. Und um Wassereintritt an den Holzfiguren zu verhindern, wurde zwischen Deckel, Schrauben und Holzfigur jeweils Silikon angebracht. Nach 1 ½ Projektjahren konnte letzte Woche endlich ein großes Teilstück eingeweiht werden. Ans Abschlusspick- nick der Regenbogengruppe wurde ein Zaunfest integ- riert. Als Dankeschön durfte sich jede Familie eine kleine Überraschung vom Zaun abhängen. Die Freude über den schönen bunten Zaun und über das Geschenk war riesengroß. Ganz besonders möchte sich das Team der Regenbo- gengruppe bei allen helfenden Händen bedanken. Hier- zu zählen nicht nur die Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde, sondern auch die Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Baindt, allen voran Herr Kaplan, der uns mit Rat und Tat und zum Anbringen der Holzfiguren an den Zaun zur Seite stand. Ebenso bedankt sich das Team bei der Firma Mineralbrunnen Krumbach GmbH, die mit einer großzügigen Deckelspende ausgeholfen hat, als bestimmte Farbtöne fehlten. Auch an die Spender von Farbe und Schrauben geht ein herzliches Dankeschön! Alles in Allem war und ist es ein sehr schönes Projekt, welches noch weiterwachsen wird und sicherlich einen Spaziergang wert ist. Und sollten Sie liebe Leser, zufällig goldene Deckel zu Hause haben oder demnächst haben werden, so dürfen Sie diese gerne bei Ihrem Spaziergang in den Briefkasten des Kindergarten Sonne Mond und Sterne einwerfen. Es gibt noch Holzteile, die genau auf diese Farbe warten. Unterwasserwelt Frosch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonne Kindergarten St. Martin Vorschulausflug nach Friedrichshafen Zum Abschluss der Kindergartenzeit ver- brachten unsere Vorschüler und einige Erzieherinnen einen wunderschönen ge- meinsamen Tag in Friedrichshafen. Los ging es mit einer Busfahrt von Baindt nach Ravensburg. Das war ganz schön aufregend, weil manche Kinder bis jetzt noch nie mit einem Bus gefahren sind. Am Bahnhof angekommen stiegen wir in die Bob-Bahn ein, die uns nach Friedrichs- hafen zum Flughafen brachte. In der Eingangshalle des Flughafens wurden wir von Herrn Mayer-Reinhardt in Empfang genommen, der uns das Flughafengelände zeigen wollte. Wir bekamen Warn- westen und Besucherausweise zum Umhängen. Als ers- tes zeigte Herr Mayer-Reinhardt uns den Schalter für die Gepäckaufgabe. Ein paar Kinder durften sich auf der Kofferwaage wiegen. Das war sehr lustig! Weiter ging es durch das Gate der Abflugkontrolle und den Gepäckraum mit den Kofferbändern. Mit dem Shuttlebus fuhren wir über das Flughafengelände und sahen viele Flugzeuge und Fahrzeuge an. Ganz besonders durften wir die Flughafenfeuerwehr unter die Lupe nehmen. Extra für uns hieß es „Wasser marsch“... Wir konnten die verschiedenen Spritzdüsen des Feuerwehrautos hautnah miterleben und auch sogar hi- neinsitzen. Es war richtig spannend! Gegenüber konnten wir die Zeppeline beim Start und Landung beobachten. Nach einer wirklich spannenden Führung ging es für uns erst einmal zur 1. Pausenstation. Auf dem Gelände des Dorniermuseums hatten wir Zeit zum Essen und Spielen. Anschließend ging es weiter an den wunderschönen Bo- densee. Gemeinsam verbrachten wir den Nachmittag am Hafen: Planschen im Wasser, ein leckeres Eis und einen Spielplatzbesuch. Schön war`s! Zurück in Baindt wurden wir von Eltern unserer Vorschü- ler schon erwartet: mit Pizza und Getränken ließen wir den Ausflugstag ausklingen. Die Kinder und ihre Eltern überreichten das Abschlussgeschenk an Erzieherinnen: das bunte Windrad fürs draußen, eine Collage in ähnli- cher Form mit Fotos und Namen der Kinder für unsere Fotowand und einen Geschenkkorb. Wir bedanken uns von ganzem Herzen dafür! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Segnung der Vorschüler „Viele viele Menschen haben sich versammelt. Viele viele Menschen sind jetzt da“ Mit diesem Lied begann unsere jährliche Tradition „Segnung aller Kinder und Erzieherin- nen“, die am vergangenen Dienstag in der Bewegungs- baustelle unseres Kindergartens stattfand. Frau Regina Willmes verwandelte diesen Raum durch das Anlegen ihres Gewandes für kurze Zeit in einen Gottesdienstraum. Einen ganz besonderen Einzelsegen wurde den Vorschul- kindern, sowie der pädagogischen Fachkraft Frau Chris- tine Sachse zuteil, die bald den Kindergarten verlassen werden. Frau Willmes bedachte sie mit allerbesten Wün- schen für den neuen Lebensabschnitt. Auch wir, das Kindergartenteam, wünschen den Vorschul- kindern viel Freude, sowie gutes Gelingen in der Schule! Frau Sachse danken wir für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr eine schöne Zeit in ihrer Heimat! In diesem Sinne möchten wir uns für dieses Kindergar- tenjahr auch von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder verab- schieden. Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit das ganze Jahr über unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Som- merferien Die Gemeindebücherei ist an folgenden Montagen von 15.00 - 16.00 Uhr geöffnet. Montag, den 31.7.23, geöffnet Montag, den 07.8.23, geöffnet Montag, den 14.8.23, geöffnet Montag, den 04.8.23, geöffnet An den anderen Öffnungstagen ist die Gemeindebüche- rei geschlossen. Nach den Sommerferien gelten ab Montag, den 11.9.23, die regulären Öffnungszeiten. Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Viele abwechslungsrei- che und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Wein- garten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hau- se aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 18.09.2023 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Nr. X3031-01W3 Neu Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte und bequeme Kleidung. 7 - 8 Personen 10 Abende, 19.09.2023 - 05.12.2023 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga in der Tradi- tion von Swami Sivananda wirkt ganzheitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für Anfänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vorhanden) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 46,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 8 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 19:30 - 20:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 52,50 € (keine Ermäßigung) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Landratsamt Ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bietet je- den ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 1. August 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kindern ein Zuhause bieten - der Landkreis Ravens- burg sucht Pflegeeltern Kinder haben das Recht, sicher und beschützt aufzuwach- sen. Es gibt anderseits vielfältige Gründe, weshalb ein Kind nicht zu Hause aufwachsen kann. Eltern erhalten durch das Jugendamt die notwendige Unterstützung und Hilfe und dennoch kann es sein, dass für ein Kind ein neues und sicheres Zuhause gebraucht wird. Sie haben Platz und Zeit sowie Freude am Zusammen- leben mit einem Kind? Sie wollen die Entwicklung eines jungen Menschen fördern und ihm feste Strukturen bie- ten? Sie können die Wurzeln und die Familie des Kindes wertschätzen? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen! Es ist uns wichtig zu betonen, dass Pflegeeltern Menschen mit allen Familienständen und Lebenssituationen sein können - Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichge- schlechtliche Paare oder Menschen mit Migrationshinter- grund. Bedeutsam ist, dass sie eine liebevolle und stabile Umgebung bieten können. Nach einem ausführlichen Vorgespräch qualifiziert das Jugendamt Ravensburg Sie in einem Vorbereitungsse- minar. Vor, während und nach der Aufnahme eines Pfle- gekindes werden Sie in allen Erziehungsfragen vom Ju- gendamt begleitet und beraten. Daneben erhalten Sie ein steuerfreies Pflegegeld, das den notwendigen Unterhalt und die Kosten der Erziehung deckt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie Kon- takt zu uns auf: Vera Kaufmann 0751/853395 und Carolin Höning-Steinmann 07522/9963725. Weitere Informatio- nen finden Sie unter www.rv.de/pflegeeltern. Achtalschule Baienfurt Der Schüler Mitja Sijanec aus der Gemeinde Baindt erhielt an der Achtalschule das Hauptschulabschlusszeugnis. Folgende Schüler aus der Gemeinde Baindt haben die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Matthew Bockstart, Silas Petschulat und John Züchler (Belobigung). Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir recht herzlich und wünschen alles Gute, Glück und Erfolg für die Zukunft. Schulleitung und Kollegium Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alle Gute. Ihre Simone Rürup Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.150 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, erklärt der baden-württember- gische Steuerzahlerbund. Hier darf der Schüler maximal 520 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft u.a. für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals ent- stehen. Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas da- zuverdienen. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mitt- lerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit wo- möglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ableh- nung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berech- nung des Kinderzuschlags auswirken: - Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Ein- kommen berücksichtigt. - Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubil- dende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuver- dienen. - Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Ein- kommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bun- desfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilli- gendienstgesetz. - Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwi- schen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen. - Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. - Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwands- entschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuf- licher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalen- derjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalaus- weis (eID) geht das vollständig papierlos. Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und an- schaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videobe- ratung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selb- stinformationstools „KiZ-Lotse“. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.famili- enkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. Folgen Sie uns auf Twitter. Karriere Kick: Die spielerische Lösung zur Bekämpfung des Fachkräf- temangels im Landkreis Ravensburg Mit dem Karriere Kick gewinnt man heute im Landkreis Ravensburg die Fachkräfte von morgen! Das bundesweite Erfolgsformat „Karriere Kick“ findet am 14.09.2023 in der Oberschwabenhalle Ravensburg statt. Hier treten Unter- nehmensvertreter:innen und Schüler:innen spielerisch am Kickertisch in Kontakt und können in lockerer Atmosphä- re über Themen wie Ausbildung und Beruf sprechen. Der Kickertisch schafft einen sehr niederschwelligen Einstieg und lässt sich in nur wenigen Minuten die Soft-Skills der potenziellen Bewerber:innen erkennen. Die Veranstalter des Karriere Kicks, Alexander Ernst, Flo- rian Dismann und die Wirtschafts- und Innovationsför- derungsgesellschaft des Landkreis Ravensburg, möchten die regionalen Unternehmen und Arbeitgeber bei der Ausbildungsvermittlung auf nachhaltige und spielerische Weise unterstützen und echte Begegnungen wieder mög- lich machen. Die Veranstaltung ist eine der Rahmenver- anstaltungen, die anlässlich des 50. Jubiläums des Land- kreis Ravensburg stattfinden und soll die Potenziale der kreisansässigen Arbeitgeber für junge Menschen sicht- bar machen. Folgende Teilnehmer und Sponsoren haben die Vorteile des Konzepts erkannt und werden auf dem Karriere Kick vertreten sein: Stiftung KBZO, IHK, Dachser, Agentur für Arbeit, AOK, ZfP Südwürttemberg, Coperion, Kreisspar- kasse Ravensburg, fpt robotics, und viele mehr. Möchten Sie Ihre Mannschaftsaufstellung in deutlich we- niger als 90 Minuten optimieren? Dann sichern Sie sich jetzt einen der limitierten Startplätze unter www.karrie- re-kick.de/in/ravensburg/aussteller/. Interessierte Schü- ler:innen und Schulen erhalten weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: www.karriere-kick.de/in/ ravensburg/schueler/. Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt per E-Mail an ravensburg@karriere-kick.de wenden. Weitere Infor- mationen gibt es auch bei der Wirtschafts- und Innovati- onsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (E-Mail: info@wir-rv.de). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Bei- tragsbescheid für 2022 aufbewahren Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Bei- tragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nach- dem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in un- terschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wur- de die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu über- senden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusam- menhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können. Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzu- bewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand. Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Mei- ne SVLFG“ unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können an- gefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwal- tungskosten entlastet. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Landratsamt Ravensburg Vorläufige Unterbringung von Geflüchteten: Nutzung einer Leichtbauhalle Der Landkreis Ravensburg wird im August 2023 auf dem Fußballplatz der Humpis-Schule auf der Burachhöhe in Absprache mit der Stadt Ravensburg eine Leichtbauhalle zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten errichten. „Die wachsenden Zugangszahlen zwingen uns zum kurz- fristigen Aufbau weiterer Unterbringungsplätze. Gleich- zeitig halten wir uns an unsere Zusage, dass alle Turn- und Sporthallen zu Beginn des neuen Schuljahres wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen werden. In der Kombination ist das ein echter Kraftakt“ berichtet der Erste Landesbeamte und stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Leichtbauhallen sind bereits in anderen Landkreisen im Einsatz. Sie können schneller und kostengünstiger als Massivbauten errichtet werden“ so Dr. Honikel-Günther weiter. Die Leichtbauhalle soll auf dem Fußballplatz der Hum- pis-Schule Ravensburg errichtet werden und kann bis zu 300 Personen aufnehmen. Eigentümer des Grund- stückes ist der Landkreis. Die Aufbauarbeiten beginnen voraussichtlich am 07.08.2023 und werden Anfang Okto- ber 2023 abgeschlossen sein. Stand heute wird mit einer Betriebsdauer bis mindestens Mitte 2024 geplant. Die Betriebsdauer ist aber ganz wesentlich von der weiteren Zugangsentwicklung abhängig. Der Zugang von ukrainischen Geflüchteten in den Land- kreis Ravensburg hat sich in den letzten Monaten auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabilisiert und liegt bei monatlich 40-60 Personen. Jedoch steigen die Zugangs- zahlen von Geflüchteten aus Drittstaaten wie Syrien, Af- ghanistan und der Türkei nach einem vorübergehenden Rückgang zu Beginn des Jahres 2023 bundesweit wieder signifikant an. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden dem Landkreis Ravensburg 463 Asylbewer- ber/innen zugewiesen. Im gleichen Zeitraum wurden 2022 264 und 2021 156 Asylbewerber/innen zugewiesen. Laut einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist im Monat August bereits mit weiteren 124 Zuweisungen in den Landkreis zu rechnen. Aufgrund dieser extrem dynamischen Entwicklung muss- te die Zugangsprognose sowie die darauf basierende Planung der Unterbringungsplätzen angepasst werden. Es zeigt sich, dass die bisherige Kapazitätsplanung, wel- che unter anderem die sukzessive Errichtung von acht Containeranlagen (ca. 370 Plätze) bis Frühjahr 2024 um- fasst, den zu erwarteten Zugang an Asylbewerbern/in- nen über die Wintermonate bis zum Frühjahr 2024 nicht abdecken kann. „Ich bin der Stadt Ravensburg sehr dankbar, dass wir in enger Abstimmung eine kurzfristige Alternative für die Unterbringung von Geflüchteten erarbeiten konnten“ er- klärt Dr. Honikel-Günther. „Weiterhin gilt mein Dank dem DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., welcher die Betreu- ung der neuen Unterkunft übernehmen wird sowie den angrenzenden Schulen und Einrichtungen“ informiert Dr. Honikel-Günther weiter. In Kürze erfolgt die Einladung der Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung. Hier be- steht die Möglichkeit Fragen zum Bau und zum Betrieb der Unterkunft zu stellen. Wie die Burachhalle ist diese Unterkunft nicht als Selbst- versorgerunterkunft konzipiert. Die Alltagsbetreuung so- wie die Sozialarbeit werden vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. übernommen, während der Landkreis für die Bereiche Wohnheimverwaltung sowie die Hausmeis- terei zuständig ist. Der Landkreis Ravensburg wird wie in allen vorläufigen Unterkünften einen Sicherheitsdienst beauftragen. Klima-Spartipp des Monats Juli /August: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden Wird Essen auf dem Herd in einem Topf ohne Deckel erhitzt, dauert es sehr viel länger bis dieses warm wird. Durch die längere Zeit des Erhitzens, wird so deutlich mehr Energie benötigt. Am offensichtlichsten wird dieser Effekt beim Erhitzen von Nudelwasser, denn ohne Deckel auf dem Topf, geht es eine halbe Ewigkeit, bis das Wasser endlich zu kochen beginnt. Außerdem ist es auch wichtig, dass die Topfgröße und die Größe der Herdplatte zuei- nander passen. Wer einen für die Herdplatte zu großen oder zu kleinen Topf verwendet, braucht ebenfalls un- nötig viel Energie. Beim Beachten des Dreiklangs aus größenmäßig zuein- ander passender Herdplatte, Topf und Deckel, wird laut KEA BW bis zu zwei Drittel weniger Energie beim Kochen benötigt. Bei einem Elektroherd lassen sich so schwupp- diwupp bis zu 200 kWh Strom im Jahr einsparen. Es heißt ja schließlich auch nicht ohne Grund, auf jeden Topf passt ein Deckel. Noch passender wäre hier allerdings die Formulierung, auf jede Herdplatte passt ein Topf und auf jeden Topf ein Deckel. Für ein Sprichwort wäre dieser Text aber vermut- lich doch etwas arg kompliziert und lang. Weitere Energie beim Kochen lässt sich bei einem Elekt- roherd sparen, wenn beim Kochen bereits einige Minuten vor Ende der Kochzeit der Herd ausgeschaltet und die Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Restwärme genutzt wird. Beim Herausfinden des opti- malen Ausschaltzeitpunkts gilt das Motto: Probieren geht über Studieren. Übrigens der Klima-Spartipp macht nun eine Pause, wes- halb der nächste Tipp erst im September erscheint. Eine schöne Urlaubszeit wünscht Ihnen allen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juli - 20. August 2023 Gedanken zur Woche: Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinsten Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birken- blatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 29. Juli 13.30 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Elena und Michael Wöllhaf 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelberger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs Dienstag, 01. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 02. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 03. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 04. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 05. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Magdalena 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Gisi, Familie Merk, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Mara Henzler, Jahrtag. Erich Henzler) Sonntag, 06. August - Verklärung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 08. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 09. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 10. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 11. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 12. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 13. August 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung Ministranten: alle Ministranten die da sind († Pia und Alsfons Häfele, Hans Elbs, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Fami- lie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Johann Germann, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Finn Dienstag, 15. August - Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Mittwoch, 16. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 18. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August 20 Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert zum Patrozinium „Trom- posi Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag, 12.08.2023, um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns freuen auf viele Helferinnen und Material von Kräutern/Blumen. Gottesdienst Hochfest Maria Himmelfahrt mit Kräuter- segnung findet am Sonntag, 13.08.2023 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 10. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Donnerstag, 03. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 06. August 9. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Donnerstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 13. August 10. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Das Sonnenlicht, das uns in dieser Jahreszeit so reichlich verwöhnt, ist schon in der Bibel ein starkes Motiv für Gottes Zuwendung zu seiner Schöpfung. Jesus greift das Bild auf und sagt: „Ich bin das Licht der Welt, wer mit mir lebt, muss nicht im Dunkeln heru- mirren, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Dieses Versprechen hören wir jedes Mal, wenn ein Kind getauft und damit für alle sichtbar in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Unser Wochenspruch ermutigt uns, im Alltag aus dieser Verbindung mit dem Licht der Welt zu leben, seinen guten Willen für die Welt durchzubuchstabieren und dadurch die Welt heller und freundlicher zu machen. Die „Früchte“, die so ein gott-ver- bundenes Leben bringt, sind das, wonach wir uns im Mit- einander sehnen: eine wohlwollende Haltung, ein Verhal- ten, das die Gemeinschaft stärkt und eine wahrhaftige Kommunikation, auf die man sich auch verlassen kann. Diese Früchte des Lichts im Miteinander schenke uns Gott auch in dieser Sommer-Ferien-Zeit. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Herzliche Einladung zum Gottes- dienst im Grünen unterm neuen Sonnenschirm im Gemeindehaus- garten 7x7 m ist unser neuer Sonnenschirm im Ev. Gemeindehausgarten in Bai- enfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütztes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitar- beitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee sowie der Kommune Baienfurt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorberei- tungskurs, den wir für März 2024 planen. Er will Paare da- bei unterstützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommu- nizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträu- me auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkir- che in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Ge- meinschaftspastor des evang. Gemeinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesajas Lied „vom unfrucht- baren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landes- kirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Der Kreative Montag bietet an Juli: 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonnegger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. I. Schwarzat: „Inchees“ 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papier- streifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Vereinsnachrichten SVB zieht in die 2. Runde ein SV Baindt - SV Sulmetingen 2:1 (1:0) Nach dem ersten Testspielsieg gegen die A-Jugend des FV Ravensburg (2:0) und dem Gewinn des Schussenpokals in Horgenzell wartete auf den SVB im WFV-Pokal mit dem SV Sulmetin- gen der erste echte Gradmesser. In der Folge eines „mun- teren Abtastens“ (O-Ton Tobias Fink) kreierte der Gast die gefährlicheren Chance ohne jedoch daraus Kapital schla- gen zu können. Der Bezirksliga-Aufsteiger wurde nach der Trinkpause allerdings deutlich stärker, ging durch Boenke eiskalt in Führung (36.) und hätte durch Dischl, Boenke und Fischer sogar noch vor der Pause erhöhen können. Walser verhinderte auf der Gegenseite aber auch den zwischenzeitlichen Ausgleich per reaktionsschneller Fuß- abwehr im Stile eines Handballtorwarts. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs präsentierte sich der Gastgeber etwas stärker und erhöhte wiederum durch Boenke auf 2:0 (64.), vorausgegangen war ein cleverer langer Schlag von T.Szeibel. Im Nachgang deutete alles auf einen unge- fährdeten Baindter Sieg hin, der SVS kam durch ein ab- seitsverdächtiges Tor von Pohl allerdings nochmal auf 2:1 ran (75.). Der Ausgleich blieb gegen eine insgesamt sou- veräne Baindter Abwehr schlussendlich aber aus. Damit zieht der SVB in die zweite Runde des WFV-Pokals ein, muss jedoch noch bis Mittwoch auf seinen Gegner war- ten. Dieser wird zwischen dem TSV Riedlingen und dem TSV Harthausen/Scher ermittelt. Die Zweitrunden-Partie des SVB findet dann am kommenden Samstag auswärts um 15:30 Uhr statt. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert, Lukas Walser (81. Baba Camara) - Jan Fischer, Mika Dantona, Kisanthan Nagarasa (64. Daniele D‘Ercole), Tobias Fink - Philipp Boenke (89. Kevin Fischer), Jonathan Dischl TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbands- runde statt. Fazit: teilweise sehr große Hitze, viele span- nende Spiele, Siege und Niederlagen, einige Aufstiege, keine Abstiege, nette Gegner, gemütliches Mit- einander bei gutem Essen und kühlen Getränken. Ein herzliches Dankeschön an alle Spieler*innen, Mann- schaftsführer*innen, Zuschauer und Helfer in der Küche. Junioren U18 Kreisstaffel: TC Baindt - TA SV Eberhardzell 5:1 Am vergangenen Samstag hatte unsere U18 Mannschaft ihr letztes Heimspiel dieser Saison. Nachdem bisher alle Spiele gewonnen wurden, würde einem Sieg gegen den SV Eberhardzell die Meisterschaft und den Aufstieg be- deuten. Bei schönem Wetter trafen die Eberhardzeller pünktlich um 8:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Einem Spielstart auf 4 Plätzen um kurz vor 9 Uhr stand nichts im Weg, los ging der letzte Schritt zum Aufstieg. Schon nach kurzer Zeit war abzusehen, wie die Mission Meisterschaft Wirklichkeit werden sollte. Die drei Jungs, Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer gingen schnell in Führung. Am Ende gewann Lukas sein Einzel glatt mit 6:0 6:0. Johannes und Tim ge- währten ihren Gegnern am Ende noch einen Ehrenpunkt und gewannen beide mit 6:0 6:1. Dann begann das lange Fiebern. Silja Amm hatte einen Gegner auf Augenhöhe. Sie verlor den ersten Satz mit 3:6, konnte im zweiten Satz aber ihr Spiel etwas sicherer gestalten und gewann diesen mit 6:4. Der Match-Tie-Break musste entscheiden. Silja hat- te den besseren Start und sah beim Stand von 9:5 mit 4 Matchbällen schon wie die Siegerin aus. Der Gegner spiel- te plötzlich etwas lockerer auf und Silja konnte den Sack leider nicht zu machen. Am Ende verlor sie das Match denkbar knapp im Match-Tie-Break mit 3:6 6:4 10:12. Nach einer kleinen Pause ging es in die Doppel. Wie immer spielten die Vier mit ihren eingespielten Partnern. Tim und Lukas zeigten erneut ihr Können und gewannen wieder deutlich mit 6:0 6:1. Silja und Johannes ließen auch keinen Zweifel am Sieg. Lediglich Mitte des zweiten Satzes hat- ten sie eine kurze Schwächephase. Plötzlich wurde aus einer 2:0 Führung ein 2:3 Rückstand. Die beiden fanden dann aber wieder in die Spur und konnten ihr Doppel mit 6:2 6:3 gewinnen Damit stand der 5:1 Sieg fest und die U18 Mannschaft wird Meister der Kreisstaffel 1. Damit steigen sie auf und spielen nächstes Jahr in der Bezirksstaffel 2. Diese Saison spielten in der U18 Tim Pantoffelmann, Tim Raubald, Lukas Zöschinger, Silja Amm, Johannes Neu- bauer und Maurice Zimmermann. Wir gratulieren allen Spielern der U18 ganz herzlich zum Aufstieg. Herren Kreisstaffel 1: TC Baindt - TA SC Ebenweiler 4:2 Abartige Hitzewelle über Baindt! Sonntag, 9:00 Uhr und der Aufstieg lag in der Luft. Die Herren des TC Baindt traten vergangenen Sonntag ihr letztes Spiel der Saison an. An erstem Platz der Tabelle und bisher ungeschla- gen traten die Baindter Kugelpeitscher auf den Platz. Da die Herren 30 ebenfalls auf der Anlage vertreten waren, konnten die Herren nur auf 2 Plätzen spielen. Somit be- gannen Max Schäfer auf 2 und Tim Raubald auf 4 mit den Einzeln. Nach einer umstrittenen Führung im ersten Satz, mussten leider beide das Spiel abgeben. Unbeha- gen lag in der Luft. Nach den ersten Einzeln lag der TCB 0:2 hinten. Nachdem es mittlerweile ca. 45 Grad hatte, starteten Moritz Lang und David Schäfer, besser bekannt als Konstanze ihre Einzel. Beide konnten ihr Einzel sou- verän für sich entscheiden. Das war der Ausgleich. Da es um den Aufstieg ging, gab es lange Taktik Diskussionen um die Doppelaufstellung. Nach ca. 2,5h stand die Auf- stellung fest. Moritz und David im 1er Doppel und Aaron Schäfer und Daniel Gertler im 2er Doppel. Moritz und David gewannen ihr Doppel souverän, als hätten sie nie was anderes getan. Aaron und Daniel hatten anfangs Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, weshalb der erste Satz hergegeben wurde. Ab dem zweiten Satz lief es allerdings hervorragend, nach einem eindeutigen zweiten Satz(6:1) und einem knappen MTB(10:0) konnten die Baindter doch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 noch ungeschlagen bleiben. Ich stelle Ihnen hiermit die Meister der Gruppe 026 vor: die Herren des TC Baindt! Unsere Aufsteiger U 18 - Mannschaft Herren-Mannschaft Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Sigmaringen – TC Baindt 6:3 Zu unserem letzten Spieltag in dieser Saison fuhren wir zum uneinholbaren Tabellenführer nach Sigmaringen. Siege nach den Einzel konnten uns Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Rafael Grabherr sichern. Gerhard Reich, Vol- ker Hillebrand und Roland Futterer mussten leider ihren Gegnern gratulieren. Wir hatten ehrlich nicht damit gerechnet, dass wir, bei den starken Gegnern, drei Einzelsiege für uns verbuchen können und nun wäre es sogar möglich noch den Ta- gessieg einzufahren. Peter und Stefan machten ein star- kes Spiel, jedoch Fehler bei den entscheidenden Punkten führten zum Verlust dieses Matches. Gerhard und Roland mussten ihr Match leider auch abgeben und Volker und Rafael leider auch. Auch wenn wir den Tagessieg nicht erreicht haben, waren wir trotzdem mit dem Ergebnis zufrieden. Den Klassenerhalt haben wir geschafft. Dritter Platz in einer 6er-Gruppe. Wir bedanken uns bei Rafael und Ro- land, dass sie an dem Tag bei uns ausgeholfen haben. Herren 50/2 Bezirksklasse: TC Baindt – TC Isny 9:0 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel gegen den TC Isny. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 6:0 in Führung. Alle gewannen ihre Einzel glatt in 2 Sätzen. Es spielten Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Michael Schäfer, Karl-Heinz Blank, Harry Wetzel und Harald Steinmeier. Im Doppel kamen noch Jürgen Auer, Roland Maier und Christof Lang dazu: Doppel 1 Thomas Schäfer/ Christof Lang, Doppel 2 Juergen Auer/ Karlheinz Blank, Doppel 3 Harry Wetzel/ Roland Maier. Auch hier ließen wir nichts anbrennen und gewannen alle 3 Doppel. Somit stand ein 9:0 fest und wir sind aufgestiegen. Danke noch an Andi Münst für die Bewirtung den ganzen Tag. Anschließend feierten wir noch ein wenig. Nochmals Danke an alle , die zur Meisterschaft beigetragen haben. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Baindt – TC Ravensburg 6:0 Auch im letzten Verbandsspiel der Saison 2023 setzten die Herren 65 ihre „6:0“ Siegesserie fort und steigen mit einer Bilanz von 5:0 Siegen und einer Matchausbeute von 29:1 überlegen in die Oberligastaffel auf. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass dieser Erfolg mit nur 5 eingesetzten Spielern erzielt wurde. Dabei zeigt sich was zu erreichen ist, wenn jeder voll dabei ist und sich in den Dienst der Mannschaft stellt. Dazu gehört auch bei den Heimspielen die organisatorische Unterstützung (Bewirtung u.a). Herzlichen Dank dafür an „Charly“ Mar- schner. Da „nach der Verbandsrunde“ vor der Verbandsrunde ist, werden wir uns bis Ende der Tennissaison 2023 auch weiterhin regelmäßig zum Training treffen. Im letzten Spiel im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf im Einzel sowie in den Doppeln Erwin Feurle / Werner Graf und Leo Reich / Max Reich. Damen 40 Staffelliga: TC Baindt – TA SV Dettingen/Iller 2:4 Finaltag: Heute besuchte uns der Tabellenführer. Wie wir es ja in den vergangenen Spielen gewohnt waren, wurde es wieder eng. Marion und Steffi mussten leider ihre Spiele im MTB abgeben. Auch Silvi konnte sich nicht durchsetzen. Babsi holte den einzigsten Punkt im Einzel. Im Doppel kam Regine dazu und ersetzte Marion. Leider verloren sie und Silvi. Bei Babsi und Steffi musste wieder der MTB entscheiden. Diesmal aber hatten unsere Mä- dels mehr Geduld und Power. Somit ein Endstand von 2:4 für Dettingen. Unser Ziel vom Klassenerhalt konnten wir mit einem hervorragenden 2. Platz erreichen. Es spielten: Babsi, Steffi, Marion, Silvi und Regine. Damen 60 Staffelliga: SPG Berg/Blitzr./Ösch – TC Baindt 5:1 Unser letzter Spieltermin führte uns nach Weingarten. Sehr starke Gegnerinnen erwarteten uns dort und leider konnten wir nur einen Punkt einfahren. Eve war unsere Match-Winnerin im Einzel. Ein großes Lob an unsere Geg- nerinnen, die uns sehr gut bewirtet und umsorgt haben. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny und Eve. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Weitere Aufsteiger Herren 50/2 Herren 65 Nach der Urlaubszeit stehen dann noch einige Aktvitä- ten an: Einzelmeisterschaft mit Senioren-Doppel, Mixed, Mannschaftsabschluss, Abschlussbändelesturnier und Saisonabschluss. Nähere Infos gibt es zu gegebener Zeit am Vereinsheim. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Montag, 18. September 2023 findet unser Halbtagesausflug statt. Wir starten um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle Baindt (Achtung, geändert, da am Dorfplatz künftig eine Baustelle ist). Wir fahren mit der Busfirma Kretzer zuerst ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett zu einer Betriebsbesichtigung. Anschließend geht die Fahrt weiter zum Hopfengut nach Tettnang, ebenfalls zu einer Betriebsbesichtigung und einer kleinen Bierver- kostung. Im Anschluß fahren wir nach Rossberg. Dort werden wir im Bräuhaus zu einer gemütlichen Einkehr erwartet. Hierzu laden wir alle, auch gerne mit Freund/ Freundin oder Partner ein. Bitte um sofortige Anmel- dung, bei Doris Sonntag, Tel. 07502/3851; Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953; Bärbel Schad, Tel. 07502/911783, damit wir wegen der Busbelegung besser planen können. Wir freuen uns auf einen schönen Ausflug mit Euch. Die Vorstandschaft Voranzeige: Am Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr kommt Frau Rosi Fugunt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal mit Anleitungen zu Herbstdekorationen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Mitte Juli fanden die Reitertage des RC Bergatreute statt. Mit Wallach Campino platzierte sich Juli- us Esenwein im Dressurwettbewerb Kl. A an zweiter Stelle. Theresa Henzler erritt mit Bonne Diamond im Dressur- wettbewerb Kl. E den dritten Platz. Den Reiterwettbewerb konnte das Paar sogar gewinnen. Herzlichen Glückwunsch an Julius und Theresa! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zweijähri- ger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, aufgrund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in neuer Form in der Schenk-Kon- rad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 23. September 2023 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 22.09.2023 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 23.09.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab- Einkauf am Freitagabend -statt 6€ nur 1€(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Einladung zur Jahres- hauptversammlung am 09.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 09.09.2023 um 17:30 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • Vorsitzende/r • Sportwart/in • Snowboardvetreter/in • Wanderwart/in • Jugendvertreter • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz - Landesentscheid Wie nach dem Kreisentscheid schon angekündigt, fand nun am Samstag den 22.07. endlich der lang ersehnte Landesentscheid in Aulendorf statt. Starke 19 Gruppen sind an den Start gegangen. Von Rot Kreuz Wissen, Erste Hilfe Aufgaben bis Sport und Spiel war wieder alles dabei. Unsere Jugendlichen haben sich super geschlagen und einen grandiosen 5 Platz erreicht. Die Jungs und Mädels können wirklich stolz auf sich sein! Wir sind jedenfalls sehr stolz so einen engagierten Nach- wuchs zu haben. Nun verabschieden wir uns erstmal in die Sommerpause und starten im September wieder mit unseren Gruppenstunden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wilde Tobel bei Heiligenberg Vom Parkplatz Rickenwiesen geht es auf schattigen Wald- wegen steil aufwärts und weiter durch den Wald bis zu den Freundschaftshöhlen. Am Bellevueplatz im Friedwald Heiligenberg machen wir Rast. Über einen kleinen Pfad und danach wieder steil nach unten zum wilden Tobel gelangen wir zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt Dienstag 08.08.2023 um 9.00 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 8 km, 250 hm (30 Min. steil bergauf). Fahrpreis 11 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Heiligenberg. Anmeldung ab 31.07.2023 T. 0163-9651218 oder E-Mail: wan_ja@web.de oder T. 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Petra Junginger (in Vertretung von Ar- nold Methner). Trinken. Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke erforderlich und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. Im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Weingarten fahren wir über Weiler nach bergauf nach Zogenweiler und auf Nebenstraßen kommen wir wieder zurück. Radtour (E-Bike) Weingarten über Horgenzell nach Oberzell Die witterungsbedingte Absage der Radtour (E-Bike) von Weingarten über Horgenzell nach Oberzell versuchen wir am 01.082023 zu fahren. Treffpunkt: Dienstag 01.08.2023 um 10.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 14.00 Uhr. Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Einkehr: Mittagessen voraussichtlich im Schussental. Anmeldung ab 28.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Sonstiges: Trinken (mind. 1/2 l) Wir fahren mit Fahrrad- helm. Bei schlechtem Wetter ggf Info im Ansagetext T. 0151- 12998910 ab 20 Uhr am Vorabend. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August und September geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 20.September 2023 aus. Unser VdK-Frühschoppen findet am 20.August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Italienisches Sommerfest Bei hochsommerlichen Temperaturen feierten der Män- nerchor und die CHORifeen & Friends am Montag, den 17. Juli ihr Sommerfest vor dem Vereinsheim. Nach dem Marktplatzkonzert und dem Auftritt bei der Ehrung der „ehrenamtlichen Tätigen und Blutspendern“ in der Ge- meindehalle am Wochenende vorher, war dieser Abend eine schöne entspannende Gelegenheit mit den Sängern, Sängerinnen und Chorleitern zu feiern, ins Gespräch zu kommen und unbeschwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigentenstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen. Claus Lichtner als weiterer Grillmeister sorgte dafür, dass die „Roten Würste“, richtig angeschnit- ten und gegrillt wurden. Ein Salatbüfett mit Nachtisch der besonderen Klasse hatten die Sängerinnen angerichtet. Bis zum sehr schmackhaften selbstgebackenen Brot war alles angeboten. Die Getränke waren bei dieser Wetter- lage von den Sängern nicht umsonst gekühlt. So ließ sich der Abend genießen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 18. September. Für Teilnehmerin Bettina Stäudle bildet die Qualifizierung ein sicheres Standbein. Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe richtig aufgehoben. Am 18. September star- tet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem gesamten Bundes- gebiet anmelden und erwerben binnen zehn Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Berufsabschluss. „Es ist sehr intensiv“ Bettina Stäudle vom Maschinenring vom Maschinenring Crailsheim hat die Ausbildung im August 2022 in Angriff genommen und die Teilnahme nicht bereut – auch wenn sie Interessierten schon vorab mitgibt: „Es ist sehr inten- siv.“ Die gelernte Konditorin begann vor einem Jahr beim Maschinenring zu arbeiten und erfuhr dort schnell von der Qualifizierungsmaßnahme. „Die Themen sind sehr inter- essant, man behandelt jeden wichtigen Bereich“, sagt sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. „Die Online-Unterrichtsblöcke sind sehr familienfreundlich und die Praxisblöcke sehr gut organisiert“ sagt die 44-Jährige. Dennoch müsse jedem Teilnehmer klar sein, dass der Lern-Aufwand hoch und auch die einwöchige Prüfungsphase in Präsenz anstren- gend sei. „Wer sich dazu entschließt, dem muss klar sein, dass es sich um einen Intensivkurs handelt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Chancen auch für Maschinenringe Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Abschluss zu erwer- ben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Be- schäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Alexander Hemming, Geschäftsführer im Maschinenring Crailsheim, der Bettina Stäudle beschäftigt, sieht in der Qualifizierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. „Wir würden gern mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt er, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversicherungsträger für ungelern- te Kräfte unwirtschaftlich niedrige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen da- gegen, als Fachkräfte beim Maschinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größten Teil in einem virtuel- len Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterricht teilnehmen. Der Lehrgang findet in ganztägigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an denen die Teilnehmer das Gelernte direkt anwenden. Ihre Prüfung legen die Teilnehmer im Juni 2023 in Kempten ab. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Außer- dem sollten sie bereits bei einem Maschinenring arbeiten oder nach dem Lehrgang beschäftigt werden. Lehrgangsstart ist der 18. September, die Ausbildung läuft in zehn Online- und drei Praxisblöcken bis Juni 2024. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann staatlich gefördert wer- den. Die Förderung liegt zwischen 50 und 100 Prozent. Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschinen- ringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmel- dung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https:// akademie.maschinenring.de/kurs/hauswirtschaft2023/. Hier können auch individuelle Beratungstermine verein- bart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Hauswirtschafter/innen finden sich im Video „Unschein- bare Heldinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v= Go8VZBah-50 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Kindergartenleiter/in (w/m/d) für unseren Kindergarten Zauberturm 100 %, 5-Tage-Woche, unbefristet S 13 TVöD-SuE Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.09.2023 an: Bürgermeisteramt Vogt, Kirch- straße 11, 88267 Vogt oder gerne per E-Mail an: dreher@ gemeinde-vogt.de Besuchen Sie unseren Kindergarten Zauberturm auf sei- ner Homepage: https://zauberturm2015.jimdofree.com/ © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Seniorenhilfe f. Haus + Garten inkl. Fahrdienste Gegen preisw. Einliegerwohnung Netter Herr (62 J.) alleinst. Tel: 0170 - 827 8388 ARBEITEN BEI MAIER Wir suchen Dich! Restaurantleiter:in, Sommelier/ière, Chef de rang (m/w/d), Mitarbeiter:in im Frühstücksservice, Auszubildende im Hotelfach und in der Küche Wir bieten: Übertarifliche Bezahlung | Zwei zusätzliche Urlaubstage | Zusätzlicher Urlaubstag im Ehrenamt | kostenfreie Verpflegung | Zugang zu Corporate Benefits | Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels | Jährliche Bodensee Card Plus für drei Tage und noch vieles mehr... Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@hotel-maier.de Hotel Maier | Poststraße 3 | 88048 Friedrichshafen | T+49 (0) 7541 404-0 | www.hotel-maier.de Du liebst Brot? Dann komm in unser Team! Der Brotstand im Bauernmarkt RV sucht für vorwiegend Samstag eine Verkäuferin (m/w/d) (Minijob/TZ). Bei Interesse Mail an: susanne.pfisterer@web.de STELLENANGEBOTE Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse! 7 6 5 2 5 9 3 8 9 9 8 7 3 7 1 1 2 4 6 1 3 4 2 7 1 3 2 6 5 4 8 9 6 4 9 8 3 1 2 7 5 2 8 5 7 9 4 3 6 1 4 2 7 6 1 8 5 9 3 1 5 6 9 2 3 8 4 7 9 3 8 4 5 7 1 2 6 8 9 1 3 7 2 6 5 4 5 6 2 1 4 9 7 3 8 3 7 4 5 8 6 9 1 2 Sudoku schwer Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R28R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. 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                  Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er kann sich in Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Er kann sich an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Betrieben beteiligen. Er kann Betriebsführungen übernehmen, wenn der zu führende Be- trieb/die zu führende Einrichtung Berührungspunkte mit dem Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs aufweist. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. (4) Die Abwasserbeseitigung erzielt keine Gewinne. (5) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Abwasserbeseitigung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals nach § 12 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes wird abgesehen. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 09.01.1996 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020 Änderung[mehr]

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                    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er kann sich in Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Er kann sich an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Betrieben beteiligen. Er kann Betriebsführungen übernehmen, wenn der zu führende Be- trieb/die zu führende Einrichtung Berührungspunkte mit dem Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs aufweist. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. (4) Die Abwasserbeseitigung erzielt keine Gewinne. (5) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Abwasserbeseitigung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals nach § 12 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes wird abgesehen. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 09.01.1996 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020 Änderung[mehr]

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