Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. Februar 2021 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, es ist schöner Brauch, die Fasnetszeit und den Winter mit einem großen Funkenfeuer in der Kies- grube am Annaberg zu beenden. Seit 1972 pflegt die Landjugend diese Tradition und läutet gleich- zeitig das neue Landjugendjahr ein. Coronabedingt muss leider auch diese Veranstaltung ausfallen. Wir hoffen, dass bald wieder andere Zeiten kommen werden. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie bereits heute zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 04. März 2021 um 18.30 Uhr ein. Bereits seit 2014, mit dem Erwerb der Flächen des Fischerareals, beschäftigt sich die Gemeinde mit der Entwicklung dieser sehr wertvollen Fläche. Darüber hinaus nimmt die Gestaltung der Ortsmitte langsam Fahrt auf. Auch wenn es Corona derzeit nicht erlaubt, Sie zu einer Präsenzveranstaltung ein- zuladen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Bürgerinfor- mationsveranstaltung informieren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bitte ich Sie, sich anzumelden. Bitte sen- den Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie der Mailadresse an r.mueller@baindt.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail für den Probelauf und eine weitere E-Mail für die Bürgerinformationsveranstaltung. Darüber hinaus werden wir einen Link auf der Homepage der Gemeinde einstel- len, über den eine niederschwellige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit, sich direkt einzubringen, gegeben ist. Scheuen Sie sich nicht, an diesem neuen Format teilzunehmen! Bei technischen Fragen und Problemen dürfen Sie sich gerne an Herrn Müller unter 07502/9406-22 wenden. Über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung freuen wir uns! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + • betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen • Sonderregelung für möglich und werden individuell festgelegt. • alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung • Kein Ausschank und Verzehr von im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verschlossenen Behältnissen erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. in Krankenhäusern, • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Patienten*innen und Besucher*innen. von Alten- und • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann • An den Betrieb angepasste Hygiene- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Eine vollständige Liste finden Sie auf » Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Bibliotheken und Archive (Abholangebote Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Museen und Ausstellungen Spielbanken- und hallen Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Freizeitparks und Indoorspielplätze Kletterparks (drinnen und draußen) Zoologische und botanische Gärten Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir Baindterinnen und Baind- ter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Telefonsprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 23.02.2021 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Jedoch wird diese Sprechstunde telefonisch durchgeführt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Telefon 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhö- rerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunfts- fähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Ge- meinderatssitzung abgesetzt wird und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entschei- dung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeit- fenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest statt- findet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und wei- teren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle ver- hält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich im Ergebnis für die Vereine aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex-Meeting ausführlich über die Entwicklungen informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/ Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwick- lungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations- veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer des Dorf- platzes werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 geht im März weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsek- tenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichti- ger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugs- räume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wass- erweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Rich- tung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stim- men und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den ver- storbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Über- nahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel ab- zulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Ge- setzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Hand- schlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Ge- meinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinde- räten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spie- gel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Ge- meinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bands Mittleres Schussental werden folgende Gemein- deräte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nie- derbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgen- de Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband inter- kommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der wei- teren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausub- stanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neu- bau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Bespre- chungen mit der Schulleitung und zwischen den verschie- denen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genü- gend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Förd- ergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Ent- scheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant wer- den kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsi- dium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung des Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke ge- nutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesen- schule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerks- planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälli- gen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachnei- gung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord-West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude-ange- baut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohn- hauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehen- de Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse ent- sprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfra- ge. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbar- grundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfü- gen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umge- bung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvo- ranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bau- herr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflä- chen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestsei- te des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchs- werte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist ge- sichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforder- lichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeind- liche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehen- des Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachge- schoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein An- trag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Oberge- schoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Bal- konen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raum- ordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Ba- den-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu er- arbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raum- planerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befin- det sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeit- horizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Inst- rument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Ja- nuar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwer- punkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschrei- bung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Min- dest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese lan- desplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als ver- bindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzie- rung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen an- gemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maß- geblich nach der regionalplanerischen Funktionszuwei- sung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungs- raum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest-Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Aus- gleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmä- ßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte-Mo- nitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei im- mer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichsha- fen-Meckenbeuren-Ravens-burg-Weingarten-Baien- furt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Sied- lungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungs- raum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwer- punkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlas- tung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räum- liche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regio- naler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gesprä- che stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglich- keiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbar- keit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Ge- werbe Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regional- plan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Be- triebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplane- rischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der drin- gende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikun- ternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug un- terhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservor- kommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversor- gung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservor- kommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersu- chungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutz- gebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich um- fasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißen- bronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Ei- senmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nach- gereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kies- abbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorrang- gebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Re- gionalverbands Bodensee-Oberschwaben unter „Fort- schreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben -2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regional- plan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservor- kommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Was- serversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellung- nahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnah- me gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regi- onale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißen- bronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasser- schutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Land- schaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stel- lungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kinder- gärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrach- te Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwir- kend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschla- gen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergär- ten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergar- tengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Be- schlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kinder- tageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonde- ren Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertagesein- richtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein un- seres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsge- bühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kom- munalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an El- tern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegen- übersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gang- barer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Be- treuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kom- munale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsge- bühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genom- men wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Ge- meinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und sta- biles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energie- konzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellun- gen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vor- bereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausfor- mulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Her- ren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kos- ten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Rad- wegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei über- prüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missver- ständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplät- zen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Februar/Sonntag, 21. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Februar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 21. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Helmut Lang feierte am 13.02.2021 seinen 80. Geburtstag, Frau Ingrid Biesinger am 14.02.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Bernhard Schuh am 17.02.2021 ebenfalls seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal/Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kalender für die Zeit bis Ostern Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Gemeinde, wir, vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne möchten Ihnen eine kleine Freude machen und haben für Sie einen Kalender für die Zeit bis Ostern gestaltet. Mit kleinen Gedichten, Sprüchen, Bastel-Aktionen, Back-Rezepten und vieles mehr worauf Sie sich freuen können. Sie können den Kalender unter dem Link: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitenge- nerator/fec430c42be2b75e85fd952a1a6b3e36205487/ Kalender_fuer_die_Zeit_bis_Ostern.pdf oder mit dem QR-Code herunterladen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen bis Ostern. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vor- bestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort setzt sich zusammen aus den ersten drei Buchsta- ben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag. Monat.Jahr) Benötigen Sie Hilfe, haben Sie Fragen können Sie auch gerne telefonisch oder per E-mail mit der Bücherei Kon- takt aufnehmen. gemeindebuecherei@baindt.eu Die Zeit läuft weiter, doch jede Frist endet einmal. Gerne können Sie ihre vor langer Zeit geliehenen Bücher auch nur zurückgeben. Die anderen Leser danken es Ihnen. Die Bücherei ist zu den oben genannten Öffnungszeiten bereit für die Rücknahme der Medien. Ute Lins Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information 1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lfo ns V en , S an do r J ac ka l/A do be St oc k Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Über 80-jährige: Kostenlos mit dem Taxi zum Impfzen- trum für Mobilitätseingeschränkte Viele Menschen über 80 Jahre machen Termine in einem Impfzentrum. Das Deutsche Rote Kreuz weiß aufgrund einiger Anrufe, dass sich manche fragen, wie sie dorthin kommen sollen. Einige sind nicht mehr mobil und kön- nen den öffentlichen Persoenlverkehr nicht nutzen oder haben kein Auto. Viele der Senioren, die sich in der Altersgruppe über 80 Jahre befinden, leiden unter körperlichen Einschränkun- gen. Einige Menschen haben nicht die finanziellen Mög- lichkeiten, ein Taxi zu bezahlen. Für diejenigen, die auch nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten ver- trauen können, ist es eine große Sorge, wie sie den oft langen Weg zum Impfzentrum meistern sollen. Immobi- le Menschen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sofern diese schon heute Krankenfahrten von der Kran- kenkasse bezahlt bekommen. Hierfür gelten bestimmte Kriterien, welche die Krankenkasse definiert, z.B. Pflege- grad, Schwerbehindertengrad. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat sich mit den Krankenkassen auf eine Regelung, in Sachen Fahrdienst zum Impfzentrum z.B. nach Ravensburg in die Oberschwabenhalle, jüngst geeinigt, darauf möchte das Rote Kreuz in einer Pressinformation hinweisen. Diese können zunächst alle in der ersten Gruppe der Impfbe- rechtigten nutzen - also diejenigen, die älter als 80 Jah- re sind. Das Angebote richtet sich an Menschen, die auf- grund einer eingeschränkten Mobilität nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, und bereits eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten haben. So können diese auf schnellem und unbürokratischem Weg Ihren Impftermin wahrnehmen. Im Folgenden ist für diese Zielgruppe eine mögliche Vor- gehensweise dargestellt: 1. Impftermin vereinbaren 2. Anruf bei der eigenen Hausarzt-Praxis, um telefo- nisch eine ärztliche Verordnung für vier Krankenfahr- ten (Taxi/Mietwagen) von diesem von zu Hause zum Impfzentrum und zurück zu erfragen 3. Kontaktaufnahme durch den Versicherungsnehmer mit der eigenen Krankenkasse und sich die Fahrten genehmigen lassen 4. Taxi anrufen, z.B. Taxi Zentrale Ravensburg unter fol- gender Telefonnummer 0751 / 14014 anrufen und Taxi nach Hause für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzen- trum bestellen 5. Taxiunternehmen rechnet die Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab Tipps: Da beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravens- burg e.V. diesbezüglich vermehrt Anfragen eingehen, teilt dieses folgendes noch mit, was sie beachten sollten: • Setzen Sie sich erst mit Ihrem Hausarzt in Kontakt, wenn bereits ein Impftermin feststeht/ vereinbart wurde. • Achten Sie bei dem Transportschein für eine Kranken- fahrt mit Taxi/Mietwagen ihres Hausarztes darauf, dass die Unterschrift des Arztes (bzw. einer bevollmäch- tigten Person) sowie ein Praxisstempel vorhanden ist, ansonsten ist der Transportschein ungültig. • Sie benötigen in Summe 4 Transportscheine! Jeweils für die Hin und Rückfahrt für den Erst- und Zweitter- min Ihrer Impfung von zu Hause zum Impfzentrum und zurück. • Bestellen Sie das Taxi rechtzeitig! Sie sollten pünktlich, aber nicht zu früh vor Ort sein, da Sie vor Ihrem Ter- min aus Sicherheitsgründen nicht in das Impfzentrum hineindürfen und ansonsten draußen warten müssten. • In der Regel dauert der gesamte Ablauf im Impfzent- rum von Anfang bis Ende, einschließlich der Ruhezeit, ca. 50 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ihre Krankenkasse. Noch ein Hinweis: Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegehei- men abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Mi- nisteriums für Soziales und Integration in Tagespflegeein- richtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impf- termins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organi- siert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impf- termin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanun- gen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Landkreis fördert Nutzung von Mehrweg-, Stoffwindeln und Windelwaschservice Wer Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln nutzt, kann beim Landkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 bzw. 150 Euro erhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Kind im Landkreis Ravens- burg wohnt, zwischen null und drei Jahren alt ist und die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems (neu oder gebraucht) oder ein Windelwaschservice im Wert von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden kann. Ist die Person über drei Jahre alt, ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt, für die Förderung notwendig. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden ca. 5.500 Windeln genutzt. Dies entspricht dem geschätzten Ge- samtgewicht von einer Tonne. Die Nutzung von Mehr- wegwindeln kann eine gute Alternative sein und einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Längst sind die- se Windeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend. Bei vielen Systemen ist das Anlegen identisch zu dem von Wegwerfwindeln. Der Flyer zu den Mehrwegwindeln / Stoffwindeln mit För- derantrag steht auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft oder in der kostenlosen Abfall App zum Download zur Verfügung. Er ist auch in den Rathäusern erhältlich. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Traktoren im Pflanzenschutz Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bittet Fahrer, die mit ihren Trakto- ren Pflanzenschutzmittel ausbringen, an einer Umfrage teilzunehmen. Durch die Befragung sollen neue Erkenntnisse über die Schutzwirkung von Fahrerkabinen gewonnen werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge aktuell in der Praxis eingesetzt werden, um Pflanzenschutzmittel auszubringen. Seit Sommer 2020 haben bereits mehr als 3.000 Praktiker an der Erhebung teilgenommen. Um die ersten Ergebnisse zu festigen, benötigt die SVLFG noch weitere Teilnehmer. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai 2021. Sie nimmt circa zehn Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Der Fragebogen kann im Internet über den Link www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz aufge- rufen werden. Die Erhebung ist Bestandteil einer Forschungskooperation zwischen der SVLFG, dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kühn-Institut. Situation von Frauen in der Landwirtschaft SVLFG unterstützt Umfrage Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen füh- ren in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenver- band eine Umfrage zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Garten-, Obst- und Weinbau durch. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wirbt dafür, an der Umfrage teilzunehmen. Mit der bundesweiten Studie soll ermittelt werden, wie das Leben und Arbeiten von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben wirklich aussieht, wie ihre Erfahrungen sind, was sie sich wünschen und ihnen Sorgen bereitet. Die Befra- gung soll Hinweise für eine zukünftige Politik liefern, die die Belange von Frauen in der Landwirtschaft im Blick hat. Zur Teilnahme an der Umfrage sind Frauen aufgerufen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, egal ob als Unternehmerin, Angestellte oder mitarbeitende Fa- milienangehörige. Auch jene Frauen, die mit ihrer Familie auf einem Hof leben, aber außerhalb der Landwirtschaft arbeiten, sind gefragt – ebenso Frauen, die früher aktiv in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Über diesen Link gelangt man zur Umfrage: www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020 Mehrsprachige Informationen für Saison-Arbeitskräfte Filme in vier Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Informationen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in vier Filmen bereit. Um sie auch Saison-Arbeitskräften zu- gänglich zu machen, sind sie in Englisch, Polnisch, Ru- mänisch und Deutsch verfügbar. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter profitieren von den vorgestellten Schutzmaßnahmen. Die Filme sind online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG veröffentlicht unter dem Link: www.svlfg.de/youtube-di- gital Unter der Rubrik „Playlists“ sind Verzeichnisse mit folgen- den Titeln zu finden, die Filme jeweils in den vier Spra- chen beinhalten: • Saisonarbeit – Sicherheit bei saisonalen Arbeiten • Hygiene und Sonnenschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Verhalten auf dem Betrieb im Notfall Wissenswertes rund um die Arbeitssicherheit, Saisonar- beit, Sonnenschutz oder Hygiene entdecken Interessier- te ebenfalls auf der Internetseite www.svlfg.de. Hier sind Maßnahmen und Tipps aufgeführt, mit denen die Arbeit noch sicherer gestaltet werden kann. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Februar 2021 – 28. Februar 2021 Gedanken zur Woche Gönne dich dir selbst! Ich sage nicht: Tu das immer. Ich sage nicht: Tu das oft. Aber ich sage: Tu es immer wieder einmal. Freue auch du dich an dir selbst, wenigstens nach allen anderen. (Hl. Bernhard von Clairvaux) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platznkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Mittwoch 24. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 26. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 27. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Franz Schmidt, Rolf Feldbrüg- ge, Franz Kränkle) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Sonntag, 28. Februar – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Internetangebote für Jugendliche und Familien: Für Jugendliche: Schaut mal unten beim Stichwort: „Mir reicht´s“ auch beim Jugendreferat Ravensburg nach. Oder schaut mal in die Baienfurter Kirche. Da ist auch was für Euch aufgebaut. Und auf: www.wir-sind-da.online/ beim BdkJ habt ihr vie- le Ideen schon das ganze letzte Jahr über: Wie wäre es jetzt mit dem Basteln einer Eislaterne Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Familien: Fastenabenteuer mit Roxy und Gani Hallo zusammen, habt ihr Lust auf tolle Fastenabenteuer zuhause? Dann sind ihr bei uns genau richtig. Wir sind Roxy Ross und Gani Ganz. Kennt Ihr uns noch von der Adventszeit? Und wir erleben immer wieder tolle Sachen – auch in diesem besonderen Jahr. Wir begleiten Euch durch diese Wochen und sind gespannt, was ihr und wir alles erleben. Auf jeden Fall wünschen wir euch viel Spaß und trotz aller Einschränkungen. Alle Informationen und Materialen findet ihr auf https://wir-sind-da.online/fastenabenteuer/ Macht es gut! Eure Roxy und Gani Colours of the Spirit – mit Farbimpulsen durch die Fastenzeit In der Kirche in Baienfurt sind Impulse für Klein und Groß, die durch die Fastenzeit gehen. Schaut einfach mal vorbei und lasst Euch anregen Fasten mit Corona (1) Geistlicher Impuls zur Fastenzeit Ist Gehorsam immer blind? Gehorsam hat keinen guten Ruf. Bei Gehorsam denken wir immer gleich an Unterordnung, Unselbständigkeit. Al- les Eigenschaften, die unserem freiheitlichen Menschen- bild entgegenstehen. Doch, und das lehrt uns Corona, wenn jeder auf seine Freiheit pocht und sich weigert, funktioniert Gesellschaft nicht. Gehorsam beginnt beim Hören, Gehör schenken. „Meiner Musik“ leihe ich gerne mein Ohr, was aber, wenn sie mich nervt. Dann wird aus Musik Krach. Unter Krach leiden viele, die in diesen Wo- chen eng aufeinander leben müssen. Homeschooling und Homeoffice tun ein Übriges. Wenn ich dem Krach oder alles was nervt Gehör schenke, hat er die Chance sich in Musik zu verwandeln. Fasten mit Corona heißt: Wenn mich etwas nervt, höre ich genau hin. Klimafasten 2021 Die kirchliche Initiative Klimafasten lädt dazu ein, in den sieben Wochen vor Ostern im Alltag klimafreundliches Handeln auszuprobieren. Jede Woche steht unter einem Thema: Wasserfuß- abdruck - sparsames Heizen - vegetarische Ernährung - bewusstes „Digital-Sein“ - einfaches Leben - anders un- terwegs sein - Neues wachsen lassen. Start ist am Aschermittwoch, 17.02.2021 Die Teilnahme ist für alle möglich: als Einzelperson, Fami- lie, Vereine und Gruppierungen, Kitas und Schulen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Internetseite www.klimafasten.de gibt es eine Begleitbroschüre und zu jedem Wochenthema vielerlei Anregungen, Filmtipps, theologische Impulse etc. Angeboten werden Online-Veranstaltungen wie „Film und Talk“, Virtueller Tierwohl-Treffpunkt, Gemeinsam nachhaltig kochen. Die Jugendkulturkirche CROSS Kas- sel bietet Interessantes für Jugendliche und junge Er- wachsene. Erfahrungsaustausch ist über eine Klimafasten-Grup- pe möglich. Arbeitshilfen finden sich ebenfalls auf der Internetseite Wer sich über Social Media informieren möchte: Kli- mafasten 2021 ist auf Social Media bei Instagram, Face- book und YouTube vertreten. Weitere Aktionen der Kirchengemeinde werden im Amts- blatt bekannt gegeben. Interessierte für einen Erfahrungsaustausch können sich per Email beim Pfarramt melden: stjohannesbap- tist.baindt@t-online.de Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Ich wünsche dir Leben – Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 06. März 2021 Da die geplante Segensfeier am 06.03.2021 coronabe- dingt noch nicht in der Aulendorfer Schönstattkapelle stattfinden kann, gibt es die Möglichkeit, sich bei unse- rem Vorbereitungsteam telefonisch unter der Nummer 07527/4400 zu melden. Wir können dann einen persönlichen Kontakt mit dem Priester für ein telefonisches Gespräch vermitteln. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf 88326 Aulendorf, 07525/9234-0 Wallfahrt.Aulendorf@schoenstatt.de „7-Wochen-Navigator“ durch die Corona-Fastenzeit Ein Begleiter durch die Corona-Fastenzeit, ein „7-Wo- chen-Navigator“ kann im Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe bestellt werden. Jeweils zum Sonntags-Evange- lium bietet die 20-seitige Broschüre „Weg-Gedanken mit konkreten Umsetzungsimpulsen und ein „Navi-Wort“ für die Woche. In der Mitte der 20seitigen Broschüre findet sich zum Heraustrennen ein „Navigator für Kinder“. Die Broschüre wird für 1 Euro + Versandkosten zugesandt. Mehr Informationen gibt es unter www.liebfrauenhoe- he.de. Bestellung – solange Vorrat reicht – im: Schönstatt-Zent- rum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, E-Mail: wallfahrt@ liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der ka- tholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 24. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 25. Februar 19.30 Uhr Innovationswerkstatt „Familie und Kirche“ on- line !!!, mit Zugangslink (im Pfarrbüro erhält- lich) Sonntag, 28. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der ev. Kirche mit musikalischer Note _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Klimafasten mit „Hallo Benjamin!“ Kin- dersendung macht mit bei der Fasten- aktion zum Klimaschutz Neugierig und immer bereit, etwas Neu- es auszuprobieren – so ist Kirchenmaus Benjamin. Kein Wunder also, dass seine Sendung in diesem Jahr ein Partner der Klima-Fastenwochen ist. „Hallo Benjamin!“ begleitet die Aktion mit Videobeiträgen für Vorschüler und Grund- schulkinder und lädt sie ein, in kleinen Dingen dem Klima etwas Gutes zu tun. In der Fastenzeit, passend zu den Themenwochen der Aktion Klimafasten, wird jede Woche ein neues Video für die Zielgruppe veröffentlicht. In den Beiträgen erfah- ren die Kinder zum Beispiel, was sich hinter dem Begriff virtuelles Wasser verbirgt, wie man leckere vegetarische Burger zubereitet oder warum es sich lohnt, alte Handys zu recyceln. Die Videos erklären einfach, verständlich und mit viel Spaß Zusammenhänge rund um den Klimaschutz. Aber auch Mitmachen ist angesagt! Kleine Challenges laden dazu ein, als Energiespardetektiv in den eigenen vier Wänden nach Einsparmöglichkeiten zu suchen oder mit einem Duschlied eine Woche lang Wasser zu sparen. So sollen die Kinder begeistert werden, klimafreundliches Handeln in den sieben Wochen vor Ostern auszuprobie- ren. Zu sehen sind die Videobeiträge auf www.hallo-benja- min.de, auf der Internetseite und auf den Social Media Kanälen der Fastenaktion. Wer kein Video verpassen will, abonniert am besten den YouTube-Kanal von „Hallo Benjamin!“. Dort gibt es noch mehr spannende Videos für Kinder zu entdecken! _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns immer wieder Frau Irmgard Schwarzat. Heute präsentiert sie uns diese herrliche Holz-Skulptur. Gesammelte Objekte von ausgedehnten Spaziergängen hat sie phantasievoll bearbeitet und zu- sammengestellt. Das inspiriert uns auch oder etwa nicht? Da laufen wir doch mit offenen Augen bei unseren Spa- ziergängen umher. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ - ein voller Erfolg! Über 160 Bilder wurden von fasnets- begeisterten Kindern bei unserem 1. Malwettbewerb eingereicht. Wir freu- en uns sehr über diese große Resonanz! Bunt und vielfäl- tig wie die Fasnet selbst sind die Kunstwerke des Narren- samens und für unsere Jury war es nicht leicht, aus dieser großen Auswahl die Siegerbilder zu bestimmen. Man sieht jedem der toll gestalteten Bilder an, dass die kleinen Nar- ren eine große Freude an unserer Baindter Fasnet haben und jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Aufgrund der großen Vielfalt sowie der Menge der Bil- der haben wir uns entschlossen, in jeder Altersgruppe zusätzlich zu den Siegern noch weitere Bilder mit einem „größeren“ Trostpreis zu belohnen. Für folgende Gewinner haben wir uns entschieden: In der Altersgruppe von 2-5 Jahren: Paul Kreutle In der Altersgruppe von 6-8 Jahren: Leana Neb In der Altersgruppe von 9-12 Jahre: Max Schützbach Den Gewinnern wurden die Hauptpreise von unserem Zunftmeister Roland Oelhaf und unserem Vice Norbert Kurz bereits am Fasnetssamstag überreicht: Alle eingereichten Bilder sind bis zum 03.03.2021 in den Fenstern unseres Raspler-Stübles am Dorfplatz ausge- stellt. Danach erhalten alle Teilnehmer Ihr Bild zusammen mit den weiteren Preisen zurück. Vielen Dank an alle kleinen Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern unsere diesjährige besondere Fasnet ein großes Stück bunter gemacht! Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitarbeite- rinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Emp- fang genommen haben. Ein weiteres Dankeschön geht an Winfried Schneider vom Spielwarenhaus Schneider in Baienfurt für den großzügigen Beitrag zu unseren Preisen. Auch möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und allen Baindter bedanken, die an unseren Fasnetsaktionen 2021 teilgenommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Vorankündigung - Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, der ein oder andere hat es sicher schon erwartet: Wir verschieben un- seren Termin der ordentlichen Mitglie- derversammlung. Wir haben die Schenk-Konrad-Halle am Samstag, 24.04.2021 reserviert und hoffen, dass bis dahin eine Zusammenkunft wieder möglich sein wird. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Achtung bei Online - Kursen zur Ersten Hilfe Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermit- telt werden. Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wieder- belebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druck- verbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im In- ternet unter www.bg-qseh.de. Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungs- stellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pan- demie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe wäh- rend der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter www.svlfg.de/erste-hilfe. LUBW-Jahresbroschüre „Schwerpunkte 2020“: Vitale Gewässer, Rotmilan, Luftqualität, trockene Som- mer, Sturzfluten und Radonberatung „Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir im vergangenen Arbeitsjahr nahezu uneinge- schränkt die Umweltqualität messen, Naturschutzdaten erheben und Trends analysieren“, so Eva Bell, Präsiden- tin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg, anlässlich der Vorstellung der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“. „Schwerpunkte 2020“ wendet sich an Bürgerinnen und Bürger Die LUBW bearbeitet eine Vielfalt an Themen, die im öf- fentlichen Interesse liegen. So benötigt der naturschutz- verträgliche Ausbau der Windkraft ein genaues Bild und gute Planungshilfen. Die im Jahr 2020 ermittelte Sied- lungsdichte für den windkraftempfindlichen Rotmilan liegt bei 4 Revierpaaren auf 34 Quadratkilometern. „Mit 4100 - 4500 Revierpaaren ist der Rotmilanbestand in ei- nem guten Zustand und das soll in Baden-Württemberg auch so bleiben“, erläutert Bell. Die rückblickende Jahresbroschüre präsentiert schlag- lichtartig und anschaulich die Entwicklungen der Luftqua- lität in Baden-Württemberg. Nachdem die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten werden, wird der Wert für Stickstoffdioxid aktuell nur noch in zwei Städten im Land überschritten. „Die Luftqualität war so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahr 1994“, stellt Bell fest. Dennoch ist der Blick in die Zukunft nicht sorgenfrei. Durch die Zunahme von heißen Sommern kann die Ozonbelastung in den kommenden Jahren im Land wieder steigen. „Umso wichtiger sind unsere Luft- messungen und Auswertungen zu klimatischen Verände- rungen“, betont Präsidentin Bell. Die Jahressumme des Niederschlages war im Jahr 2020 rund 17 % niedriger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die letzte Nassperiode liegt inzwischen 20 Jahre zurück. Niedrigwasser und ausbleibende Grundwasserneubildung zeigen zunehmend Folgen für Natur und Landschaft. „Laut den Klimamodellen könnten in 50 Jahren heiße, trockene Sommer vorherrschen“, so Bell. „Andererseits beschäftigen uns vermehrt Sturzfluten.“ Fragen nach der Radonbelastung vor Ort und nach Mess- möglichkeiten prägen die Arbeit der Radonberatungsstel- le an der LUBW. Das natürlich vorkommende radioaktive Gas kann Lungenkrebs verursachen. Die LUBW informiert Bürgerinnen und Bürger beispielsweise wie eine Messung einfach selbst durchgeführt werden kann. „Die meisten unserer Veröffentlichungen sind sehr fach- lich, um Verwaltung und Politik in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen“, erläutert die Präsiden- tin. „Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Um- weltfragen an uns. Mit der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ möchten wir transparent und faktenorientiert in- formieren und das Verständnis über unsere Arbeitsweise stärken.“ LUBW ist Datenquelle in Baden-Württemberg für Um- welt und Natur Als Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klima- wandels und der Nachhaltigkeit, des technischen Arbeits- schutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit fließen bei der LUBW zahlreiche Daten und Informationen aus Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW analy- siert und bewertet diese und veröffentlicht die Informa- tionen sowohl auf den Webseiten der LUBW als auch in zahlreichen Fachpublikationen. Auf den Webseiten sind Daten aus den LUBW-Messnetze für Gewässer, Luftschadstoffe oder Radioaktivität zu fin- den. Die LUBW verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von speziellen IT-Anwendungen, bei- spielsweise zur Hochwasservorhersage oder für Ausbrei- tungsberechnungen von Schadstoffen. Hier geht es zur LUBW-Homepage. Die Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ kann online im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei herunterge- laden werden. Grüner Schein Verbraucherzentrale verklagt Deka Bank wegen irrefüh- render Werbung • Die DekaBank wirbt auf ihrer Homepage für den In- vestmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und stellt Anlegern hierbei in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten. • Tatsächlich erfahren Verbraucher:innen aber erst auf einer Unterseite, dass beworbenen Effekte nur auf ei- ner Schätzung beruhen und außerdem nicht alle vom Fonds erfassten Unternehmen in der Berechnung be- rücksichtigt werden Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einspa- ren oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit wirbt die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltig- keitsfonds”. Dass die vollmundigen Versprechen nur vage Schätzungen sind, erfahren Verbraucher:innen erst nach mehreren Klicks. Die Verbraucherzentra- le mahnte die Bank wegen irreführender Werbung ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Das Problem mit der Wirkung angeblich nachhaltiger Geldanlage ist jedoch grundsätzlicher. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielversprechend klingt das Angebot der DekaBank: Mit ihrer Geldanlage sollten Verbraucher:innen einen konkre- ten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um auszurechnen, wie hoch die Wirkung der Deka-Nachhal- tigkeit Impact Aktien in Abhängigkeit von der investierten Summe ist, bietet die Bank Verbraucher:innen einen „Im- pact Rechner“ an. Die Methodik hinter dem Rechner legt die Bank jedoch erst auf einer Unterseite offen. „Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versproche- nen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden“, sagt Ni- els Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg „Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz.“ Nachweis erforderlich Verbraucher:innen, die Nachhaltigkeitskriterien im Rah- men ihrer Entscheidung Geld anzulegen berücksichtigen wollen, sind auf uneingeschränkt verlässliche Informatio- nen angewiesen. „Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungs- aussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Deka Bank ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat sie nun Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nun muss sich das Gericht damit befassen, dass die Bank nicht deutlich kommuniziert hat, dass die versprochenen ökologischen Effekte nur geschätzt sind. Der OEW-Kultursommer geht in die fünfte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Wenn es die Corona-Lage zulässt, präsentiert der Landkreis auch dieses Jahr wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2021 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den re- nommiertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstal- tungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 20. bis zum 27. Juni zaubern junge Künstler-/in- nen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhaldenfestival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreu- te wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Ein großes „Brass im Gras“ wird im Sommer 2022 auf der Amtzeller Hochterrasse in Mittelwies unter frei- em Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hoch- karäter des fetzigen Brass versammeln. Eine kleinere, nicht minder stimmungsvolle Veranstaltung im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg gibt am 7. August 2021 einen tanzbaren Vorgeschmack auf das, was Musikfans im Jahr 2022 erwartet. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im Jahr 2019 ermöglichte der Wettbe- werbsgewinn dem Umsonst & Draußen Weingarten einen großen, internationalen Headliner für das musikalische Abendprogramm. Noch völlig offen ist derweil, wer 2021 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Pro- jektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ravens- burg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. März 2021. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat bisher keine Unterstützung aus OEW-Kul- turfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de. SVLFG - Digitaler Selbstcheck Wie sicher ist es im Betrieb? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet einen digitalen Selbstcheck an, mit dem sich in 30 Minuten herausfinden lässt, wie es um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestellt ist. Der Selbstcheck erfolgt über eine Web-App, die kostenlos im Internet sowohl über die SVLFG unter www.svlfgcheck. de als auch über die Internationale Vereinigung für Sozia- le Sicherheit (IVSS) unter www.safety-work.org/toolbox/ analyseinstrumente.html heruntergeladen werden kann. Für alle Betriebe geeignet In mehreren Themenkomplexen wertet der Selbstcheck die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für je- den Betrieb aus und gibt Tipps für eine bessere Arbeits- platzgestaltung. Mit ihm können vor allem auch kleine und mittlere Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Un- ternehmenskultur hat und inwieweit diese bereits in den Arbeitsalltag integriert ist. Was kann man verbessern? Die Web-App schlägt auch unterstützende Angebote der SVLFG vor, die im Betrieb zu Verbesserungen führen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 sollen. Der Selbstcheck kann jederzeit und überall am Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Investition in Prävention Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und Störungen in den Betriebsabläufen. So machen sich Investitionen in die Prävention auch betriebs- wirtschaftlich bezahlt. Mobilfunkausbau: Wirtschaftsministerium veranstaltet vier regionale Fachkonferenzen für Entscheidungsträger von Kom- munen Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist unser Ziel, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kontrovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konst- ruktive Bahnen zu lenken“ Im Rahmen der Informations- und Kommunikationsini- tiative „Mobilfunk und 5G“ veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in den kom- menden Wochen insgesamt vier digitale Fachkonferen- zen für kommunale Entscheidungsträger im gesamten Land. Die Veranstaltungen finden am 11. Februar für den Regierungsbezirk Freiburg, am 18. Februar für den Re- gierungsbezirk Karlsruhe, am 22. Februar für den Regie- rungsbezirk Tübingen und am 25. Februar für den Regie- rungsbezirk Stuttgart statt. „Der schnelle Ausbau der Mobilfunknetze und die schnelle Einführung des 5G-Mobilfunkstandards sind für die ba- den-württembergische Wirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Ende vergangenen Jahres haben wir daher unsere Informationsinitiative gestartet, die bereits jetzt auf eine breite Resonanz stößt. Es ist unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Land bestmöglich zu informieren und Städ- te und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kont- rovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konstruktive Bahnen zu lenken“, sagte Wirtschaftsminis- terin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (11. Februar) an- lässlich der ersten Veranstaltung. Nachdem bereits im De- zember und Januar Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von drei sogenannten Fokusgruppen-Sitzungen die Mög- lichkeit hatten, die Themen zu benennen, zu denen sie sich vertiefte Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ wünschen, hat das Wirtschaftsministerium nun Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie kommunale Fachbeamte zu vier regionalen Konferenzen eingeladen. Die vier Mobilfunkunternehmen Telefónica, Deutsche Telekom, Vodafone sowie 1&1 Drillisch werden über ihre Konzepte zum Ausbau des Mobilfunknetzes und zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G berich- ten, bevor ein Vertreter der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die physikalischen Wirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt erläutern wird. Zentraler Bestandteil der Veranstaltungen soll der Aus- tausch darüber sein, wie auf kommunaler Ebene Infor- mations- und Abstimmungsprozesse so gestaltet werden können, dass Konflikte im Zusammenhang mit der Errich- tung einzelner Mobilfunksendeanlagen gar nicht entste- hen oder zumindest in einen konstruktiven Dialogprozess überführt werden können. „Mit unserer Initiative leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, dass die Diskussionen zum Thema Mobilfunk und 5G sachlich und faktenbasiert geführt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. In den vier Veranstaltungen stehen regionalspezifische Aspekte rund um den Mobilfunkausbau und die Einfüh- rung des neuen Mobilfunkstandards 5G im Vordergrund. Die Konferenzen, jeweils mit einem regionalen Fokus auf die Situation in den vier Regierungsbezirken des Landes, werden mit einem Grußwort der Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen Bärbel Schäfer (Freiburg), Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Klaus Tappeser (Tübingen) und Wolfgang Reimer (Stuttgart) eröffnet. Weitere Informationen Alle vier Fachkonferenzen werden pandemiebedingt digital stattfinden. Neben fachlicher Information bieten die Regionalveranstaltungen auch die Möglichkeit für einen intensiven und persönlichen Austausch der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer untereinander. Weitere In- formationen zur Informations- und Kommunikationsin- itiative „Mobilfunk und 5G“ des Wirtschaftsministeriums sind unter www.mobilfunk-bw.de zu finden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 © Martina Morlok/DEIKE 729R27R1 So geht es: So geht‘s: Schneide die Vorlage zu- erst aus. Male sie an. Knicke dann die Laschen an den Busrändern um und falte alle vier Seiten des Busses nach unten. Nun musst du nur noch die La- schen innen an den Seitenteilen fest- kleben und schon bist du fertig. Das brauchst du: - Schere und Klebstoff Viel Spaß!Viel Spaß! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg LANDTAGSWAHLEN ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen AM 14.03. AfD WÄHLEN! DAS LÄNDLE IM HERZEN, DIE ZUKUNFT IM BLICK UNTERSTÜTZEN SIE UNS BEI DER LANDTAGSWAHL! DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM Kreisverband Ravensburg AfD • Ausstieg aus der un- verhältnismäßigen Lock- down-Politik, richtige Maßnahmen treffen, die weder dem einzelnen Bürger noch der Wirt- schaft schaden, Schutz von Risikogruppen • Land- und Hausarzt- versorgung sicherstellen, keine weiteren Klinik- schließungen! • Sichere und bezahl- bare Energieversor- gung, keine CO2 Steuer für Tanken und Heizen • Regionale Landwirt- schaft stärken, faire Er- zeugerpreise • Kleinbetriebe und Gastronomie erhalten, Mittelstand fördern • Sicherheit der Renten, für ein würdevolles Le- ben im Alter • Beibehaltung des drei- gliedrigen Schulsystems • JA! zum Natur- und Umweltschutz statt Kli- mahysterie, JA! zum Tierschutz V.i.S.d.P.: Alternative für Deutschland, Kreisverband Ravensburg, c/o Gabi Marquardt, Am Kohlenberg 23, 88289 Waldburg WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Zusammen halten! Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie erreichbar! Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 info@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Geldanlage ab 1.000 € jährlicher Basiszins von 1,5 % zusätzlicher Bonuszins von jährlich 0,2 % für Stromkunden des TWS-Konzerns Laufzeit bis mind. 31.12.2026 Gewinnbeteiligung an der Stromerzeugungssparte der TWS Wir bieten Ihnen: Investieren Sie in die Energiewende. Und in Ihr Schussental. Jetzt nachhaltige Geldanlage mit TWS-Genussrechten. Infos: www.tws.de/genussrecht Hinweise gemäß §12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht- und Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten - Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. 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