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Einladung_23_03_07.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 03.03.2023
    Aenderung_der_Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Benutzungsgebuehren_neu_ab_01.03.2023.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup Bürgermeisterin geändert am 07.03.2023[mehr]

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      Zuletzt geändert: 09.03.2023
      Satzung_zur_Aenderung_der_Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Benutzu.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 07. März 2023 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. In § 5 wird folgender Absatz hinzugefügt: (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots werden die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. 2. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. März 2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.03.2023 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        2023_-_AMS_-_Haushaltsatzung_2023-_Auslegungstext_Bekanntmachung.pdf

        Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 29.11.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.349.800 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.349.800 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.185.000 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.185.000 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 225.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 225.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.062.410 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mitte jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 225.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel aufzubringen. Berg, den 29. November 2022 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit von Montag, den 20.03.2023 bis Dienstag, 28.03.2023 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 02.03.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 09.03.2023 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender[mehr]

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          Zuletzt geändert: 17.03.2023
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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 31.03.2023
            Einladung_23_05_09.pdf

            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 05 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 06 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik 07 Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data- Webhouse (KDW) 08 Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten 09 Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Baindt 10 Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 04.05.2023
              Einladung_GR_13.06.2023.pdf

              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental -Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung -Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                Zuletzt geändert: 09.06.2023
                4-03.2-ÜL_Übersichtslagepplan.pdf

                Boschstraße H ir sc h s t ra ß e P P P P P P PP P P P 5, 00 Nr. 1; 577 m² Nr. 2; 575 m² Nr. 3; 469 m² Nr. 4; 472 m² Nr. 5; 526 m² Nr. 6; 556 m² Nr. 7; 2.900 m² Nr. 8; 3.066 m² N r. 9; 1. 67 7 m ² Nr. 10; 2.214 m² Nr. 11; 2.253 m² Nr. 12a; 322 m² Nr. 12b; 293 m² Nr. 13a; 262 m² Nr. 13b; 240 m² Nr. 14a; 232 m² Nr. 14b; 230 m² Nr. 15a; 239 m² Nr. 15b; 258 m² Nr. 16a; 306 m ² Nr. 16 b; 3 03 m ² Nr. 17a; 3 02 m ² Nr. 17b; 300 m ² Nr. 18 ; 5 11 m ² Nr. 19; 462 m ² Nr. 20; 720 m² Nr. 21; 582 m² Nr. 22; 531 m² Nr. 23; 533 m² Nr. 24; 574 m² Nr. 25; 614 m² Nr. 26; 621 m² Nr. 27; 583 m² Nr. 28; 540 m² Nr. 29; 570 m² Nr. 30; 686 m² WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Typ 2WH 486,40 m ü. NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 4WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Ty p 4 Typ 4WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 W H 489,6 0 m ü. NHN GH 492, 60 m ü. N HN Typ 2 W H 491,4 0 m ü. NHN GH 494,4 0 m ü. NHN Typ 1WH 492,4 0 m ü. NHN GH 495,4 0 m ü. N HN Typ 1WH 493,3 0 m ü. NHN GH 496,3 0 m ü. N HN Typ 1WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1WH 492,80 m ü. NHN GH 495,80 m ü. NHN Typ 1WH 492,30 m ü. NHN GH 495,30 m ü. NHN Typ 1WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1WH 491,00 m ü. NHN GH 494,00 m ü. NHN Typ 1WH 490,40 m ü. NHN GH 493,40 m ü. NHN Typ 1WH 489,90 m ü. NHN GH 492,90 m ü. NHN Typ 1WH 489,50 m ü. NHN GH 492,50 m ü. NHN Typ 1WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5, 70 2,50 5,70 5,70 5,7 0 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche 1 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche 2 Öffentliche Grünfläche 2 Typ 4WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN W H 48 6, 80 m ü. N H N G H 48 9, 80 m ü. N H N Ty p 4WH 48 8, 10 m ü. N H N G H 49 1, 10 m ü. N H N Typ 4WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 48 5. 70 48 5 .8 4 4 86 .1 0 4 86 .2 4 4 86 .5 0 48 6. 6 4 48 6. 9 0 4 87 .0 4 4 8 7. 30 4 8 7. 44 48 7 .7 0 4 87 .8 4 4 88 .1 0 48 8. 2 4 4 88 .4 4 4 88 .5 8 48 8. 1 3 4 88 .2 7 48 7. 08 48 7. 22 48 5. 88 48 6. 02 484 .6 8 484 .8 2 48 3.5 9 48 2. 97 48 3. 11 48 2. 85 48 2. 99 4 83 .0 1 48 3. 15 48 3. 17 4 8 3 . 3 2 4 83 .4 5 48 4. 0 0 473.19 473.33 474. 72 47 4.8 6 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 48 1. 51 48 1. 65 483 .1 5 48 3.4 2 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08 480.93 4 8 1 .1 9 48 1. 04 48 0.8 6 4 8 0.72 4 8 0.2 4 4 80 .10 47 9 .6 2 4 79 .48 4 79 . 0 0 47 8.86 47 8 .3 8 4 78 .24 4 7 7 . 77 4 77 . 63 477.58 477.44 477.48 477.34 477.38477.24 477.92477.68 478.65 478.51 479.44 479.29 480.22480.08 48 0.60 4 80.45 4 8 0. 4 8 48 0 .3 4 4 79.46 479.32 3,6 ha 10 B a m p fe n Äußerer Tobelacker Oberer Bärenweiher Unterer Esch Braunholz Felbenwiese Letzenfeld Spielmann Am Braunholz Geigensack Braunholzäcker Kurzer Esch Rauhbrühl Bühl 6 1 5 1 7 9 1 8 7 8 5 /1 7 5 3 1 3 8 6 7 54 /1 11/1 2 1 1 9 1 8 54/7 1 6 1 5 /2 6 6 6 9 120 6 5 57 33 34 32 58 6 1 11 9 1 3 23 1 7 1 5 /1 8 1 5 1 2 11 24 2 2 /1 1 6 /1 3 1 2 38 14 19 14/2 17 5 0 /1 4 8 /1 19/1 1 9 4 1 /1 2 7 2 9 3 7 /1 3 9 5 1 5 4 1 4 8 18 5 4 5 5 2 11 8 8 2 9 /1 3/1 12 6 5 0 /2 4 5 1 4 1 5 3 5 3 7 7 9 35 13 27 4 9 /1 10 29 31 57 57/1 57 67 61 89 40 5 4 71 58/1 10 2 2 1 8 41 2 6 16 1 7 8 14 11 6 0 7 15 2 8 2 86 52 13 17 52/1 56 58 62 4 4 4 0 4 4 8 1 3 27 35 1 3 5 73 1 0 65 63 4 9 24 5 14 3 1 6 4 6 2 12 1 5 43 1 14 6/1 75 2 0 /1 1 6 2 4 71 8 20 3 2 8 67 38 5 2 2 45 26 45 4 2 7 9 13 2 37 6 3 0 2 1 3 1 6 4 1 8 1 2 10 13 53 4 37 4 1 7 24 77 8 1 3 13 11 11 7 /1 5 11 93/1 56 1 /1 4 2 4 0 59 5 7 2 0 6 20 2 5 4 3 10 27 8/1 17 16 30 32 4 1 9 28 7 29 2 9 1 34 28 6 1 4 4 36 /1 2 3 40 4 8 4 3 26 26 5 1 3 /1 2 8 /1 4 2 7 1 3 3 1 1 9 21 1 8 2 0 8 2 8 0 5 6 3 4 5 3 4 3 2 7 6 5 1 7 19 21 5 1 /2 2 5 2 3 3 3 7 2 4 12 6 /1 1 0 1 5 3 6 4 4 6 7 50 1 5 5 2 61 11 53 46 9 7 9 16 9 2 1 5 4 /3 1 2 5 0 7 8 6 65 61 63 8 3 /1 26 4 14 5 1 /1 4 9 33 1 9 8 59 44 87 19 15 58 50 52 8 3 59 1 7 /1 22 10 12 42 7 3 17 56 60 6 9 77 71/1 8 1 53 51 2 4 19 2 0 31 29 4 6 4 5 1 5 1 1 21 24 9 9 1 4 8 7 16 18 9 60 5 0 5 0 /1 37 25 1 7 3 3 11 1 3 62 5 2 3 5 33 55 4 9 39 8 43 2 12 1 2 31 3 1/1 5 0 7 3 2 9 1 6 5 2 7 1 0 6 2 28 7 24 9 /1 3 /1 4 0 6 5 51 2 2 58 10 5 6 69 2 12 93 8 9 1 3 122 3 6 54 54 /2 30 54/6 2 0 5 9 1 7 3/1 8 2 0 9 4 39 6 4 8 2 3 49 1 41 18 L a ve n d e lst ra ß e Blumenstraße Zeppelinstraße Rosenstra ße Froschstraße Dachsstraße R ön tge nstraß e Blumenstra ße Fliederstra ße K ro ku sw e g T u lp e n stra ß e S u lp a c h e r S tra ß e Wieselgasse V e ilch enstraß e S ie m e n ss tra ß e N elkenstraße Rehstraße Iltisstraße Bosc hst ra ße K o rn b lu m e n st ra ß e F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e F r ie s e n h ä u s le r S tr a ß e B e n zstra ß e Lilienstraße Zeppelinstraße Tulpenstr aße Liebigstr aße H irsc h stra ß e H irsc h s tra ß e K o rn b l u m e n s tr a ß e Fuchsstraße Eichhorngasse D o rn ie rs tr a ß e D a im le rs tra ß e Igelstraße 436/1 130/4 805 141/7 115/5 115/6 115/7 115/8 115/9 115/10 115/11 115/12 115/13 115/14 115/15 115/16 115/17 115/18 115/19 115/20 115/21 115/22 115/23 115/3 28/1 1226/3 1226/2 1226/4 1226/1 1226 130/3 131/22 452/24 115/24 115/25 115/1 115/4 115/26 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 141 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 454/9 45 4/2 3 /11 /12 454/26 830 /1 4 454/27 141/3 141/17 141/4 1 4 1 / 1 8 454/20 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 13 9 /1 4 5 4 /7 6 455/2 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 167/9 169/4 167/11 167/1 180 167/3 149/14 151 153/2 149/20 154 149/21 155/2 156 151/1 151/2 153/1 149/19 149/9 149/10 4 2 /5 167/4 149/13 166 167/5 167/12 167/13 167/14 167/6 167/7 167/8 133/7 133/8 132/31 129/6 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5 131/6 129/12 129/13 129/14 1 2 9 /1 5 1 2 9 /1 6 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 132/6 132/8 132/9 131/9 131/10 131/12 130/1 132/10 132/24 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/17 134/2 133/9 133/11 804 779/6 779/7 786/1 779/8 786/2 779/9 779/10 786/4 786/5 787 787/1 781/1 804/1 798/1 798/2 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 789 790 792/1793/1 445 705 719 720 728 730 734/2 734/3 734/4 734/5 721 722 723 727 734/6 734/7 734/8 755 757 757/1 758 750 750/2 750/3 751 734/9 735 735/1 736 737 731 733 734/1 754 752 760 753 761 766/6 766/7 766/8 766/10 776 766/11 7 6 3 764 765 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 779/5 785 788 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 796/1 803/1 797/1 3 8 9 /1 734 756 757/2 766 766/3 766/9 438/6 446/1 696 786 786/3 780/1 778 449/3 795 798 806 791 453 452/15 452/16 452/17 452/3 452/4 452/5 42/4 157 158/3 169/1 167/10 169/7 779/4 149/16 155/3 131/21 131/11 132/5 132/11 132/27 132/28 129/9 130 131/18 693/1 383 669 448/39 451/2 /3 3 45 4/ 65 442/3 442/4 697 446 446/2 446/3 698 699 700 701 708 709 711 724 712 725 7 2 6 714 715 111/6 111/20 111/24 /39 144/11 30 448/19 448/7 448/20 /8 /9 448/22 /10 /23 /11 448/12 4 4 8 /2 5 /13 448/26 /14 448/15 /28 448/16/29 448/17 448 448/3 448/4 449/7 449/8 /3 1 /3 2 /3 4 449/10 448/37 449/11 /38 449/12 4 4 9 /1 3 449/14 449/15 449/5 4 5 4 /5 3 /3 5 114/18 114/20 114/22 115/2 114/14 114/17 702 707 710 713 716 448/18 448/21 /2 4 /27 4 4 8 /3 0 4 4 8 /3 6 706/1 706 132/22 137/42 137/35 137/10 137/36 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 158/1 169/6 169/5 131/1 149/25 149/4 452/6 452/7 452/8452/9 451 452/21 452/11 452/22 452/12 452/13 452/14 452/1 452/2 3 9 0 /1 381 3 8 6 398 431 431/1 4 3 4 450 451/1 132/29 448/5 448/6 137/32 137/33 137/29 /7 3 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 /7 4 141/5 141/19 141/6 141/22 141/8 141/26 2/7 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 1 4 1 / 3 7 141/53 141/54 141/42 141/55 141/43 141/56 141/45 141/29 141/30 141/33 149/7 149/8 144/7 141/34 149 149/1 149/2 149/3 1/1 1/3 1/4 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 454/5 454/7 45 4/2 2 818 831 454/1 5 /28 45 4/1 6 824 /17 /30 /31 454/19 454/32 454/3 /36 455/3 454/68 455/4 /7 0 /7 1 455/6 /33 /35 /7 2 455/7 946 943 944 945 937 940 942 454/66 454/67 126 129/17 129/7 129/18 129/8 129/19 126/1 127 128 128/1 118 129/21 129/10 120 666 668 668/1 663 669/1 663/1 663/2 663/3 663/4 369/1 380 382 384 385 693/2 379 387 378 400 438/ 4 438/5 438 438/1 695 438/7 444 444/1 663/5 98 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 438/2 438 /3 447 449/6 452/18 452/19 449/1 449/2 449/4 452/10 137/6 455/9 141/13 141/16 45 4/2 1 4 54/24 /1 3 823 /29 /1 8 454/1 138/19 138/21 141/11 /34 455/5 144/6 1/2 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/38 141/44 141/46 141/48 141/32 133/6 4 5 4 /5 4 454/42 454/55 /43 833 454/2 454/4 454/56 /44 /57 /45 /58 454/37 454/69 /46 /59 454/47 /60 /61 454/49 /62 /5 0 /63 145 111/16 111/17 111/18 111/27 111/28 111/30 111/22 1 1 1 /2 3 113/3 111/25 1 1 1 /2 6 144/10 144/12 144/8 144/9 454/64 114/19 122 114/23 114/15 114/16 111/10 111/11 111/19 111/21 /7 5 454/77 113/6 114/9 114/12 454/25 832 /38 /5 1 /5 2 835 /40 /41 416/2 416/3 433 434/1 34 1 9 1 0 911 369/2 370 3 8 1 /1 375 376 377 388 397 399 390 391 3 9 1 /1 3 9 4 452 415 4 5 2 /2 3 452/20 143 142 1217 1211 1212 1216 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 4 2 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 1230 1220 1219 1231 1218 1227 1224 1225 167 779/11 149/6 149/15 149/17 /18 1 8 1 834/3 834 137/1 138/5 442/5 132/32 132/1 137/43 137/30 137/31 131/20 693 137/34 149/11 819 389 3 8 9 /2 132/23 829 K 5,6 ha 3 13,1 ha 1 6,7 ha 5 6,2 h 4 7,8 ha 2 2,8 ha 8 3,3 ha 9 5,3 ha 6 3,8 ha 7 Wiesengraben Nord W iesengraben Mitte Ableitung Wiesengraben Nord Bauwerk 1 Bauwerk 2 Anpassung Bachlauf lfd. Nr. Fläche in ha Zeichenerklärung best. Regenwasserleitung best. Schmutzwasserleitung Einzugsgebietsgrenze Flächenkreis9 240 best. Mischwasserleitung best. Fließgewässerleitung Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\Lageplan\HW-Schutz GIS 2021-07-13.dxf Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Übersichtslageplan Gewässer 4-03.2-ÜL Genehmigung 1: 2500 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021[mehr]

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                  4 0 14 16 17 12 3 8 Zeppelinstraße 455/3 455/2 455/8 131/1 137/1 1215 452/18 452/19 455/9 452/3 452/4 452/5 Gewässerrandlinie Gewässerrandlinie TS=476.60 AA AE TP TS=481.50 AA A E H P T S = 4 79.86 Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Gewässerrandlinie Bauwerk 2 Maulprofil MB 6 Länge: 18,25 m SG1/07 SG1/20 0+ 0 00 XX XX X[mehr]

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                    Geigensack Igelstraße 387 400 3 8 9 / 1 389 3 8 9 /2 142 1211 1212 1213 1214 1215 1221 1222 1223 4 2 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 1220 1219 1218 1224 1225 452/16 1226/4 Achse 1 TS=476.62 AATP 0+ 000 o . A . 0 .9 2 % 3 2 .6 8 m T S = 4 6 7 .1 2 T S 1 0+ 000 0+ 008.52 0+ 022.41 0+ 032.68 Beckensohle 466.51 Wsp 466.85 Beckensohle 466.82 Wsp 467.16 Beckensohle 467.13 Wsp 467.47 Beckensohle 467.44 Wsp 467.78 Beckensohle 467.75 Wsp 468.09 Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Gewässerrandlinie Gewässerrandlinie Gewässerrandlinie Gewässerrandlinie SG1/07 SG5/07 X X X X X X X X 0+ 032.68 o . A . 0 .9 2 % 3 2 .6 8 m T S = 4 6 7 .4 2 T S 2 0 + 0 0 0 o. A. -4.84% 79.93m TS=473.17TS1 0 + 0 7 9 .9 3 o. A. -1.27% 106.23m -4.84% 79.93m TS=469.30TS2 0 + 1 8 6 .1 6 o. A. -1.85% 102.99m -1.27% 106.23m TS=467.95 TS3 0 + 2 8 9 .1 5 o. A. -5.04% 15.92m -1.85% 102.99m TS=466.04 TS4 0 + 3 0 5 .0 7 o. A. -1.44% 83.94m -5.04% 15.92m TS=465.24TS5 0+ 3 89 .0 1 o. A. -1.44%83.94m TS6 0 + 0 0 0 0 + 0 2 0 .0 0 0 + 0 4 0 .0 00 + 0 6 0 .0 0 0 + 0 8 0 .0 0 0 + 1 0 0 .0 0 0 + 1 2 0 .0 0 0 + 1 4 0 .0 0 0 + 1 6 0 .0 0 0 + 1 8 0 .0 0 0 + 2 0 0 .0 0 0+ 2 20 .0 0 0+ 2 40 .0 0 0 + 2 6 0 .0 0 0 + 2 8 0 .0 0 0 + 3 0 0 .0 0 0 + 3 1 6 .9 2 0 + 3 2 0 0 + 3 4 0 0+ 3 60 0+ 3 80 Hochbord absenken Querneigung abändern, damit das Wasser bei Hochwasser in den Bach Geigensack läuf X X X X X Bachsohle Winkelstützmauer Zeichenerklärung PlanungBestand Vorland Steinwand Fließbett Böschung GewässerrandlinieRückbau Kanal Ausbildung von Grumpen nach örtlicher Festlegung Geländeaufschüttung Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Lageplan Gewässer Geigensack 4-10.2-LP-A Genehmigung 1: 250 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Ausbildung von Gumpen[mehr]

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