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Aenderung_der_Satzung_Obdachlosen_und_Asylunterkunft.pdf

Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 12.11.2024 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte beschlossen: 1. § 15 ( Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe ) erhält folgende Fassung: Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 273,34 € ab 01.01.2026: 287,96 € (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 217,85 € ab 01.01.2026: 201,59 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt ab 01.01.2025: 200,00 €/mtl.(1. Person) ab 01.01.2026: 210,00 €/ mtl.(1. Person) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt ab 01.01.2025: 170,00 €/mtl. (1. Person ) ab 01.01.2026: 175,00 €/mtl. (1. Person) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 85,00 € /mtl. für Miete und 85,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. 2. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.11.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940622 2024-11-14T09:49:01+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.11.2024
    Bericht_24_09_10.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten haben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den übergangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulzmoosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP- Markt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Nikolausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschließende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Werbeplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Gemeinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Gartenbau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lilienstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemeinderatssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für ausreichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchennest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Privatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.01.2025
      Hundesteuersatzung_Stand_01012025.pdf

      Seite -1- Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Baindt Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.11.1996, zuletzt geändert am 16.07.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in Baindt hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt. Seite -2- § 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. § 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 550 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 €, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund auf 950 €. (3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 2-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. (4) Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (5) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet: - American Staffordshire Terrier - Bullterrier - Pit Bull Terrier (6) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 5 erfassten Hunden durch die Ortspolizeibehörde festgestellt werden: - Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Mastiff - Tosa Inu. (7) Die Feststellung, ob die Eigenschaft als Kampfhund nach Abs. 4 – 6 vorliegt, ergibt sich ergänzend aus der Feststellung der Ortspolizeibehörde nach § 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung. Seite -3- § 6 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. § 7 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 4 - 6. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen. 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. 4. Für Kampfhunde i. S. des § 5 Abs. 4 – 6 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. § 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Hundesteuer wird für ein Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid kann bestimmen, dass er auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern. Die Steuer für ein Kalenderjahr wird mit ihrem Jahresbetrag jeweils am 15. Februar fällig. Seite -4- (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. § 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Gemeinde Baindt kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwiderhandelt. Seite -5- § 13 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 16.07.2024 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt Satzung 05.11.1996 Änderung 03.07.2012 01.01.2013 13.07.2012 Änderung 12.09.2017 01.10.2017 22.09.2017 Änderung 04.02.2020 01.01.2021 14.02.2020 Änderung 16.07.2024 01.01.2025 26.07.2024[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. Dezember 2024 Nummer 50 Europa Mit dem Musikverein Baindt durch Festkonzert am 14. Dezember 2024 Beginn: 20:00 Uhr Einlass: 19:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Baindt Informationsreihe zu Windenergie Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19. Juli 2024 Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Weltrekordler spendet für das SBBZ Sehen in Baindt Am 12. und 13. Oktober 2024 fand im Sportpalast in Bad Waldsee ein sportliches Großevent statt. Der Ex- tremsportler Daniel Steinhauser überbot den bestehenden Indoor-Ultracycling-Weltrekord und fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer. Hauptmotivation, den bestehenden Weltrekord zu überbieten, bestand für Steinhauser in der finanziellen Unterstützung des Projekts „Bäd- le Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Der Extremsportler erklärt, wie die Idee entstand und warum das „Bädle Baindt“ ihm so am Herzen liegt. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler des SBBZ Sehen in Baindt empfingen Extremsportler Daniel Steinhau- ser am Vormittag des 21. November in der Aula der Einrichtung, um dem Bad Waldseer noch einmal offiziell zu seiner Leistung zu gratulieren und um sich bei ihm und den Organisatoren des sportlichen Großevents für die großzügige Spende zu bedanken. „Ich freue mich enorm, heute hier sein zu dürfen, zusammen mit Felix und Tim Schmidt, den Organisatoren des Events, ohne die dies alles so nicht möglich gewesen wäre“, so Da- niel Steinhauser. Er, sowie die Brüder Schmidt, sprachen an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern, die die sportliche Großveranstaltung tatkräftig unterstützten, ihren Dank aus. „So eine Leistung vollbringt man nicht alleine, da stehen ganz viele tolle Menschen dahinter“, meint der 40-Jährige. Am 12. Und 13. Oktober unternahm Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee den Versuch, den beste- henden Indoor-Ultracycling-Weltrekord zu übertreffen. Er fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer und überbot damit den bisherigen Rekord um 10 Kilometer. „Als ich erfuhr, dass das SBBZ Sehen in Baindt dringend Gelder für die Sanierung ihres Therapiebads „Bädle Baindt“ benötigt, wusste ich sofort, dass ich das Projekt unterstützen möchte. So kam die Idee zustande, einen neuen Weltrekord im Indoor-Cycling aufzustellen“, erzählt der Sportler. Die Brüder Tim und Felix Schmidt, Inhaber vom SportPa- last in Bad Waldsee, sollen sich sofort bereit erklärt haben, aus dem Weltrekordversuch ein sportliches Gro- ßevent zu veranstalten. Ziel sei es gewesen, so viele Menschen wie möglich, so lange wie möglich vor Ort zu begeistern und eine unvergessliche Atmosphäre zu schaffen. Dies sei ihnen mit der Unterstützung von über 70 ehrenamtlichen Helfern gelungen. Das sportliche Event lockte zahlreiche begeisterte Besucherinnen und Besucher nach Bad Waldsee. Unterstützt wurde er von Spinning-Radsportlern und virtuellen Mitfahrern, deren Positionen auf einer Großbildleinwand verfolgt werden konnten. Zahlreiche weitere Sportlerinnen und Sportler, darunter Johanna Kneer, Karate-Weltmeisterin, sowie der Fußballspieler Nicolas Jann, trugen zum Rahmen- programm bei. Auftritte von Bands, Clowns, eine Kinderhüpfburg oder Kletteraktionen rundeten das Event ab. „Die positive Stimmung, die zahlreichen Besucher, die mich ständig angefeuert haben, der Rückhalt von Familie und Freunde, es hat einfach alles gepasst. Ich bin immer noch absolut überwältigt“, so Daniel Steinhauser. Der Weltrekordversuch sei für ihn nur Mittel zu einem bestimmten Zweck gewesen: das Projekt „Bädle Baindt“ zu unterstützen. Die Einnahmen durch das Großevent, sowie die vor Ort getätigten Spenden, gingen nun offiziell an das Projekt „Bädle Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt. In der Welt passiere so viel Negatives, aber man könne vorbildlich vorangehen. Die Veranstaltung habe ge- zeigt, dass man auch so viel Positives bewirken könne, meint Daniel Steinhauser. Der 40-Jährige, der sich be- reits in der Vergangenheit tatkräftig für das SBBZ Sehen in Baindt eingesetzt hat, will sich auch zukünftig für die Einrichtung stark machen. „Das Therapiebad ist aus meiner Sicht unglaublich wichtig für die Schülerinnen und Schüler“, ist er überzeugt. Dr. Marcus Adrian, Bereichsleiter des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt, zeigt sich nicht nur von der sportlichen Höchstleistung des Bad Waldseers beeindruckt, sondern vor allem von dessen sozialem Engagement. „Das Therapiebad ist ein unverzichtbarer Ort für physiotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Behinderung. Es ermög- licht Kindern mit Spastiken Entspannung, lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und fördert das Ge- fühl der körperlichen Selbstbestimmung.“ Zudem lernen viele Schülerinnen und Schüler hier das Schwimmen – eine Fähigkeit, die ihnen ansonsten oft verwehrt bleibe. „Die Stiftung St. Franziskus dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz. Wir hoffen, dass das „Bädle Baindt“ dadurch bald in neuem Glanz erstrahlen kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Extremsportler Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee spendet Einnahmen aus Weltrekord-Event dem SBBZ Sehen in Baindt! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbe- standort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reiz- volle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentli- chen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Of- fice-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraus- setzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tä- tigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkei- ten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Be- werbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Kontaktbörse für Baugemeinschaften im Fischerareal Interessierte, die im Fischerareal in einer Baugemein- schaft bauen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, sich zu vernetzen: Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wurde eine Kontaktbörse freigeschaltet. Diese Plattform ermöglicht es, Gleichgesinnte zu finden und sich zu potenziellen Baugemeinschaften zusammen- zuschließen. Die Kontaktbörse ist unter www.baindt.de -> Gemeinde Baindt -> Fischerareal -> Kontaktbörse oder über den nebenste- henden QR-Code zu finden. Am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 fand eine Infor- mationsveranstaltung statt, bei der zahlreiche Bürge- rinnen und Bürger über die geplante Entwicklung des Fischerareals sowie über Bauen in Baugemeinschaften informiert wurden. Alle Personen, die nicht teilnehmen konnten, können sich auf unserer Homepage noch- mals informieren. Dort finden Sie alle Unterlagen und Präsentationen der Veranstaltungen. Besuchen Sie unsere Homepage, um mehr über die Möglichkeiten im Fischerareal zu erfahren! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekannt- machung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckver- bände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt mit Wir- kung zum 01.01.2025 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oef fentliche-bekanntmachungen Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sperrung der Baienfurter Straße Höhe Hausnummer 31 Von Montag, den 16. Dezember 2024 bis Mittwoch, den 18. Dezember 2024 muss die Baienfurter Straße auf Höhe der Hausnummer 31 für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Grund ist die Installation eines Was- ser-, Glasfaser- und Stromanschlusses. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht richtig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abge- stellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Mitfahrplattform PENDLA wird in Baindt eingestellt Seit Mitte 2023 hat der Landkreis Ravensburg die Kos- ten der Lizenzen zur Nutzung des Onlineportals PENDLA für teilnehmende Kommunen übernommen. Durch die für Bürgerinnen und Bürgern kostenlose und werbefreie Plattform ist es einfacher möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation übernimmt der Landkreis diese Kosten fortan nicht mehr. Da sich in der eineinhalbjährigen Testphase in Baindt eine zu geringe Anzahl an Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform registriert hat, übernimmt die Gemeinde diese Kosten künftig nicht selbst. Damit wird läuft der Vertrag mit der Plattform Ende 2024 aus. Vorhandene Profile von Nutzern aus der Gemeinde Baindt bleiben zwar aktiv, allerdings können ab Januar 2025 keine neuen Kontaktanfragen an andere Nutzerinnen und Nutzer mehr gesendet werden. Bestehende Kontak- te und Fahrgemeinschaften können allerdings weiterhin gepflegt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung ruht Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Baindt, ruht die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ab sofort auf unbestimmte Zeit. Eine Antragstellung im Rahmen dieses kommunalen För- derprogramms ist daher bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Bereits vorgeprüfte Anträge können allerdings noch ge- währt werden, sofern alles wie in der Förderrichtlinie vor- gegeben umgesetzt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Dezember und Sonntag, 15. Dezember 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Dezember 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 560260 Sonntag, 15. Dezember 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5069440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Der Abfallkalender 2025 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Ab sofort steht der digitale Abfall- kalender 2025 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papierton- ne und Gelbe Tonne erinnern las- sen. Als weiteren Service bietet die Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 App auch die Termine der mobilen und stationären Pro- blemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Sto- res kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender oder über den nebenste- henden QR-Code erstellen lassen und selbst ausdrucken. Flüchtlingsarbeit Nikolausbesuch am Friesenhäusle Eine Überraschung gab es am vergangenen Freitag für die Kinder am Friesenhäusle 12, VariaHome und dem weißen Container. Um eine Schale mit wärmendem Feuer und lecke- rem Punsch trafen sich Kinder, Eltern und auch einige Bewohner vom Friesenhäusle 14 und warteten voller Spannung auf den Nikolaus. Von drauß‘ vom Walde kam er dann mit seinem Ruprecht, der einen sehr schweren Sack tragen musste. Der Nikolaus berichtete von Dingen, die besser sein könnten, aber auch von vielen Sachen, die die Kinder gut machen. Nach einer Strophe von „Lasst uns froh und munter sein“ wurden alle Kinder aus dem schweren Sack beschenkt. Jedes Kind bekam ein Jutesäckchen, gefüllt mit allerlei Süßigkeiten, Nüssen und Mandarinen. Für die Kleinsten gab es ein kleines Spielzeug. Ein Dank an alle, die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Veranstaltungen Dezember 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Januar 06.01. Hobbyturnier Tischtennis SV Baindt Sporthalle 09.01. Blutspendetermin SKH 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Der Nikolaus zu Besuch im Haus Sonne Am 6. Dezember war die Aufregung im Haus Sonne groß: Der Nikolaus hatte seinen Besuch angekün- digt! Die Kinder warteten gespannt – und wurden mit ei- nem unvergesslichen Vormittag belohnt. Schon früh am Morgen lag eine besondere Atmosphäre in der Luft. Der Kindergarten war liebevoll mit selbstge- bastelten Sternen, Tannen und Lichterketten dekoriert. Die Kinder hatten in den Tagen zuvor fleißig geprobt und wollten den Nikolaus mit einem fröhlichen Lied begrüßen. Plötzlich klopfte es laut an die Tür. Die Kinder hielten ge- spannt den Atem an, und dann trat er ein: der Nikolaus in seinem roten Mantel, mit Bischofsstab, Mitra und sei- nem Freund Knecht Rubrecht. Sein freundliches Lächeln nahm den Kindern schnell die Scheu, und alle schauten ihn neugierig an. Der Nikolaus erzählte, dass er das Jahr über genau be- obachtet habe, was im Kindergarten alles passiert sei. Er öffnete sein großes goldenes Buch. Darin standen viele schöne Geschichten über die Kinder – und ein paar kleine Tipps, wo sie sich noch verbessern könnten, zum Beispiel beim Aufräumen der Bauecke oder das Einhalten der Pin- nerregeln. Die Kinder lachten und nickten zustimmend. Natürlich hatte der Nikolaus auch etwas mitgebracht: Je- des Kind bekam eine gefülltes Nikolaussocke. Die hatte der Nikolaus bereits einen Tag vorher heimlich aus den Gruppenräumen im Haus Sonne eingesammelt. Gemein- sam mit seinem Freund und Helfer, Knecht Rubrecht, verteilte er die Socken. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zum Abschluss bedankten sich die Kinder mit einem Fin- gerspiel. Es war ein aufregender Vormittag, der Niko- laus hat nicht nur Geschenke gebracht, sondern auch die Herzen der Kinder berührt. Bevor der Nikolaus sich verabschiedete, versprach er, im nächsten Jahr wieder- zukommen – wenn die Kinder weiterhin so fleißig und lieb zueinander sind. Gemeinsam mit Knecht Ruprecht machte er sich auf den Weg, und die Kinder winkten ihm noch lange hinterher. Ein großes Dankeschön an Robert Müller und Marvin Bautz aus dem Rathaus, die als St. Nikolaus und Knecht Rubrecht den Kindern mit ihrem Einsatz einen unvergess- lichen Vormittag beschert haben. Herzliche Grüße Das Team vom Haus Sonne Peter, Trudi, Fritz und Franz und der winzigkleine Hans, warten auf St. Nikolaus, wann kommt er denn in unser Haus? Mit dem Stabe so gebogen, kommt er durch Baindt gezogen. Hat ‚ne rote Mitra auf, mit ‚nem goldenen Kreuzlein drauf. Komm nur herein St. Nikolaus und leer dein volles Säcklein aus. Ho, ho der Nikolaus, Ho, ho ruft er laut, Ho, ho und klingeling. Was ist wohl im Säckchen drin? Kindergarten St. Martin Nikolaus und Knecht Ruprecht zu Besuch im Kindergarten Am Donnerstag, den 5. Dezember, war die Aufregung im Kindergarten groß: Der Ni- kolaus war gemeinsam mit seinem Begleiter Knecht Ru- precht zu Gast bei uns. Jede Gruppe durfte die beiden Gäste einzeln empfangen. Der Nikolaus las aus seinem goldenen Buch vor und er- zählte von den guten Taten der Kinder. Dabei durfte je- des Kind, das sich traute, den Bischofsstab des Nikolaus selbst halten – ein unvergesslicher Moment für jeden. An- schließend überreichte Knecht Ruprecht einen Korb mit Lebkuchen, Spekulatius, Mandarinen und Äpfeln. Zum Dank für den Besuch sangen die Kinder fröhliche Nikolauslieder und zeigten Fingerspiele, die sie fleißig ein- geübt hatten. Auch mit selbstgemalten Bildern der Kinder wurde der Nikolaus reichlich beschenkt. Dieser Besuch des Nikolaus bleibt für die Kinder ein un- vergessliches Erlebnis in der Adventszeit. Waldorfkindergarten „Gott grüßt euch ihr lieben Menschenkinder“ ... mit diesen Worten trat der Heilige Nikolaus, sehnsuchtsvoll erwartet, fröhlich herbeigesun- gen und voller Andacht bestaunt, am vergan- genen Freitag tief gebückt durch die für ihn doch viel zu kleine Tür des Baindter Waldorfkindergartens. Und riesig war neben aller Freude auch wieder das Stau- nen der Kinder als Nikolaus sich zu voller Größe aufrich- tete und ihnen schließlich seinen Gruß entgegenbrachte. Wie alle Jahre erzählte Nikolaus von seiner Reise durchs Sternenall und übers Erdenrund, strich gütig über die flei- ßigen Hände eines jeden Kindes und putzte sorgsam die Herzen mit seinem himmlisch weichen Tannenbusch. Als Nikolaus sich schließlich ein weihnachtlich Lied wünsch- te, füllten die hellen Kinderstimmen den Raum mit ihrem Lied von Maria, die leise über Sterne und Sonnen schrei- tet. Eine wahre Freude war es zuzuhören! Bevor Nikolaus sich nun je- doch auch schon wieder verabschieden musste, denn schließlich warten un- endlich viele Kinder auf der Welt, übergab er den Kin- dern des Baindter Waldorf- kindergartens noch einen prall gefüllten Sack mit fei- nen Gaben. Und während er sodann mit einem herzlichen Winken am Fenster den Blicken entschwand, machten die Kinder sich ans Auspa- cken, nahmen freudig ihre kleinen Säckchen in Empfang, und bestaunten den wundervollen Edelstein, den ihnen Nikolaus als erste Gabe fürs Moosgärtlein mitgebracht hatte. Und wie sagte Nikolaus so schön: „Nun kann es Weihnacht werden auf Erden!“ Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, spe- ziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichter- schläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterket- ten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen beson- ders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschich- te ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbe- leuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Ti- mer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjäh- rige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de v Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Pia Kronenberger, Franziska Jo- achim, Lenny Sonntag, († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Hugo Schmidt, Josef Haller, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder - Adventliche Ein- stimmung auf Weihnachten in der Kirche Dienstag, 17. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Donnerstag, 19. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 17.30 Uhr Baienfurt – weihnachtliches Rosenkranzkon- zert durch Klaus Reichle Freitag, 20. Dezember 08.30 Uhr Baindt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Klosterwiesenschule 08.45 Uhr Baienfurt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Achtalschule Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 14. Dezember – 22. Dezember 2024 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ministranten: Niklas Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Marisa Pfister, Tim Beckert, Dominik Klein, Christian Schäfer, († Else und Johann Neth, Christina und Wen- delin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gel- zenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Ma- ria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Franz und Eugen Schmidt, Agathe und Adam Zim- mermann, Zita Maurer, Julius Malsam mit An- gehörigen, Maria und August Jaudas, Antonie Jaudas, Luise und Johannes Schuler) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesdienst im Ad- vent Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 23. Dezember bis einschließlich 06. Januar 2025 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. *KÖNIGE GESUCHT! Erhebt Eure Stimme – Sternsingen für Kinderrechte! Unter diesem Motto bringen wir im kom- menden Jahr vom 01.-05. Januar den Neujahrssegen in die Baindter Haushalte und sammeln Spenden für Kinder, die in Not sind. Für diese wichtige Aufgabe suchen wir Dich! Du hast Lust, Gutes zu tun und Teil einer weltweiten Ge- meinschaft zu sein? Ja?! - Dann melde Dich bei uns! Es erwarten Dich königliche Gewänder, eine tolle Gemein- schaft und natürlich viel Spaß! Anmeldeformulare mit weiteren Infos gibt’s unter stern- singer-baindt@gmx.de oder in der Katholischen Kirche am Schriftenstand. Zur Vorbereitung und Gewandanprobe treffen wir uns am 13.12.2023 von 16:30-18:00 im Bischof-Sproll Saal. Hier kannst Du Dich ebenfalls anmelden. Komm einfach vorbei – wir freuen uns auf Dich! Das Orgateam der Sternsinger in Baindt Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Frauenbund Baienfurt Am 13. und 14.12.24 beteiligen wir uns wieder an den Adventsabenden am Marktplatz. Wir bieten Ihnen selbstgestrickte Socken. Außer- dem verwöhnen wir Sie mit leckeren Waffeln und mit heißem Most usw. Bitte besuchen Sie uns an unserem Stand. Wir freuen uns auf Ih- ren Besuch. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Vorschau Januar 2025 Dienstag, 7.1.2025 „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Begegnung und zum Mittages- sen. Gegen freiwillige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Donnerstag, 9.1.2025 (am Abend) Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha il- luminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Lichterwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.1.2025. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich ma- chen. Doch solche progressive Ide- en sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entschei- dung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm ge- schriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Kirche für kleine Leute Gemeinsam mit vielen kleinen und gro- ßen Gästen haben wir den 1. Advent be- gonnen und Gottesdienst gefeiert. Im Zentrum stand das Thema Licht, das die Dunkelheit erhellt. Nachdem die Kinder ein Märchen vom Licht gehört und nachgestellt haben, durfte jedes Kind ein eigenes Windlicht gestalten und dieses mit nach Hause nehmen. Schön, dass so viele da waren. Unser nächster Gottesdienst findet am 16. März 2025 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 16. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 18. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 19. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt Elternabend Konfi8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 22. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) --- Gedanken zur Woche: Macht den Weg frei! Manchmal suche ich Gott, aber der Weg scheint versperrt. Ich dringe nicht durch, stehe mir selbst im Weg. Räumt die Stei- ne aus dem Weg! fordert der Dritte Advent. Im Zentrum: Johannes der Täu- fer, der mit seinem Ruf zur Umkehr Jesus den Weg berei- tet. Wo Jesus kommt, da wird die Welt heller und heiler: Vertrocknetes beginnt zu blühen, verschlossene Augen öffnen sich, es zeigt sich, was in den Herzen verborgen ist. Nichts soll seinem Kommen entgegenstehen: weder Täler der Traurigkeit noch Berge der Selbstüberschät- zung. Ihm den Weg zu bereiten heißt wach zu bleiben und sich in Bewegung setzen zu lassen: Traurige zu trösten, einander anzunehmen und die zu ermutigen, die längst schon aufgegeben haben. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: iStock / Smileus) --- Einladung Am Donnerstag, 19. Dezember, laden wir herzlich zum Elternabend für die Konfir- mationsvorbereitung um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus ein. Unser Thema ist das „Abendmahl“. Adventlicher Bibeltreff Am Sonntag, 15. Dezember findet um 14:30 Uhr ein Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten statt. Im Mittel- punkt steht eine Ansprache über die Ankündigung des Propheten Jeremia „Siehe, es kommt die Zeit, spricht der Herr, dass ich dem David einen gerechten Spross er- wecken will.“ (Jer. 23, 5-8) Referent ist Pfarrer i. R. Ernst Eyrich. In Erinnerung an das Jubiläum „500 Jahre Ge- sangbuch“ werden Adventsliedern aus fünf Jahrhunder- ten gesungen. Im Anschluss wird zu Punsch, Kaffee und Gebäck eingeladen. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Kinderkirche Am 15.12. findet um 10.30 Uhr der Gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit unserer Aktion „Licht“ statt. Wir treffen uns schon um 10.00 Uhr in der Kirche. Euer KiKi-Team EINLADUNG zum Gottesdienst der KINDERKIRCHE am 15.Dezember, 10:30Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt WAS FÜR EIN LICHT LICHTZEICHEN Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SG Vöhringen 3:0 Im letzten Heimspiel der Hinrunde sollte endlich ein Sieg her und so gingen wir das Spiel von Beginn an mit maxi- malem Druck an. 15 Minuten hatten wir die Oberhand und auch gleich zwei Torchancen durch Vivienne. Doch noch danach verloren wir den Faden und der Gegner holte sich mehr und mehr Spielanteile, ohne jedoch unsere Torfrau Sara ernsthaft zu prüfen. So gingen wir torlos in die Pau- se, doch wir konnten nicht wirklich zufrieden sein. Daher stellten wir in der Pause um, zogen Lea, etwas nach vorne und Vivienne wieder in die Abwehr und von da an konnten wir ungehindert Druck nach vorne ausüben. Lea schickte auch gleich Maylin auf die Reise, die in der 50. Minute das erlösende 1:0 erzielte. Nur 5 Minuten später enteilte Lena P. nach einem genauen Pass den Gegnerinnen und um- kurvte auch die Torfrau, so dass sie von der Torspielerin nur noch unfair im Strafraum vom Ball getrennt werden konnte. Die Verantwortung für den Elfmeter übernahm Vivi, die den Ball sicher im Tor versenkte. Kurz vor Schluss kombinieren sich Lena P. und Maylin nochmal gut durch die gegnerische Abwehr und Lena markierte den 3:0 End- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 stand. Ein wichtiger Sieg im Kampf um den Klassenerhalt. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Amelie Metz- ler, Philina Ziegler, Lena Füssel, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Greta Heilmeier, Victoria Wertmann, Haifaa Alosh, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer. Hallenbezirksmeisterschaften B-Juniorinnen Am vergangenen Wochenende mussten wir neben dem (regulären) Verbandsligaspiel auch eine Mannschaft für die HBM stellen. So mussten wir auf C+D Spielerinnen zurückgreifen, was sich letztlich als Glücksfall heraus- stellen, denn die junge Truppe setze sich gut durch und nach einem Auftaktsieg gegen Bad Waldsee (3:1) sowie Siegen gegen Tettnang (2:1), Aichstetten (2:0) und einem abschließenden 2:2 gegen Deuchelried gewannen Sie letztlich das Turnier. Glückwunsch zu dieser außerge- wöhnlichen Leistung. Es spielten: Hanaa Alosh, Philippa Kaplan, Jule Amba- cher, Lena Alber, Lea Busam, Pauline Preis, Leni Weiß, Aylin Köse D-Juniorinnen Die D-Mädels traten am Wochenende gleich zweimal an, Samstag mit der D2 uund Sonntag mit der D1. Die D2 hat mit nur einem Sieg und einem Unentschieden leider die nächste Runde der HBM verpasst. Die D1 war erst Sonn- tag dran und zauberte herrlichen Fußball aufs Parkett, wobei die Chancenverwertung in manchen Spielen noch Luft nach oben hatte. Trotz allem konnte das Turnier ohne Niederlage und insgesamt 23:1 Toren souverän gewonnen werden. Klasse, ein herrlicher Fußballmittag. Es spielten: D1-Luisa Kolbaske, Hanaa Alosh, Lea Busam, Emma Straub, Antonia Walter, Lena Alber, Ronja Mayer, Jule Ambacher, Hanna Busam D2-Ella Fehr, Aurelia Elsäßer, Melina Feitenheimer, Emilia Müllerleile, Lea Rimmele, Taneesha Mahler, Amira Hassan, Leonie Ziegler, Anna Jaudas E-Juniorinnen Auch die E-Juniorinnen waren mit zwei Mannschaften aktiv. Die E1 trat Samstagmorgen an und gewann mit insgesamt 13:1 Toren souverän alle fünf Spiele, die E2 war am Sontagmorgen dran und konnte nach einem Fehlstart in den ersten beiden Spielen gegen FN und Deuchelried die nächsten beiden Spiele gegen Ravensburg und Bür- germoos gewinnen und hat sich auch für die nächste Runde qualifiziert, Klasse Leistung beider Mannschaften. Es spielten: E1-Franziska Joachim, Margo Hodek, Loana Sordon, Hanna Busam, Emily Wenzel, Greta Günthner, Mia Malsam, Nala Marquart, Eleni Marquart, Malia Marquart E2-Hanna Lux, Finja Hinner, Frieda Baur, Lotte Kijewski, Matthilda Nussbaumer, Ella Fehr, Pia Schützbach, Daniela Schnez, Marie Mayer Herren 1 behaupten 2. Tabellenplatz TSV Meckenbeuren – Herren 1 6:9 Das letzte Spiel der Vorrunde in Mecken- beuren konnten die Herren 1 für sich ent- scheiden und sicherten sich so den 2. Ta- bellenplatz. In den Doppeln mussten wir nach einem 3:0 Erfolg noch zwei 5-Satz Niederlagen hinnehmen, sodass wir erstmal mit 1:2 im Rückstand lagen. Marcel Brückner und Philipp Schwarz konnten in ihren ersten Einzeln mit zwei unge- fährdeten Siegen erstmals eine Führung herausspielen. Wolfgang Assfalg erwischte einen gebrauchten Tag und konnte sich nicht gegen das Abwehrspiel von Johannes Frommlett durchsetzen. Besser machten es Tobias Nowak und Frank Markwart, die ihre Partien mit 3:0 und 3:2 ge- winnen konnten. Roman Buck erging es ähnlich wie Wolf- gang, er spielte ebenfalls zu fehleranfällig und verlor sein Einzel mit 1:3. Beim Zwischenstand von 5:4 für uns ging es in die zweite Einzelrunde und mit 2 deutlichen Siegen von Marcel und Philipp und einem umkämpften 3:2 von Tobi- as erhöhten wir auf 8:4. Wolfgang und Roman mussten auch ihre zweite Partie abgeben, doch Frank konnte mit seinem zweiten Einzelerfolg den 9:6 Gesamtsieg eintüten. Damit stehen wir am Ende der Vorrunde auf einem sehr guten zweiten Tabellenplatz und sind nach wie vor voll im Meisterschaftsrennen dabei. Überragend dabei war die Leistung unseres vorderen Paarkreuzes: Marcel konnte jedes Einzel gewinnen und erspielte sich eine wahnsinni- ge 16:0 Bilanz, während sich Philipp einmal geschlagen geben musste und 13 Siege auf seinem Konto verbuchen konnte. Damit spielen die beiden besten Spieler der Vor- runde für den SV Baindt! Die Rückrunde startet am 25.01.2025 mit einem Auswärts- spiel gegen den TSV Warthausen. Die 1. Herrenmann- schaft des SV Baindt möchte an die erfolgreiche Vorrun- de anknüpfen und weiterhin im Meisterschaftsrennen ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Herren 2 sind Herbstmeister! Herren II – TG Bad Waldsee II 9:6 Auch im letzten Vorrundenspiel blieb unsere 2. Mann- schaft ungeschlagen und konnte so die Herbstmeister- schaft in der Kreisliga C erringen. Nach den Doppeln lagen wir noch mit 1:2 im Rückstand, doch in den Einzeln zeigten wir unsere individuelle Klas- se und konnten insbesondere in der zweiten Einzelrunde die Partie drehen und einen knappen, aber verdienten 9:6 Erfolg feiern. Insbesondere Tobias Sonntags zweites Einzel, das er nach einer Energieleistung und einem 0:2 Satzrückstand noch mit 3:2 gewinnen konnte, leitete die Wende ein. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert konnten beide Einzel gewinnen, Robert Nowak und Volodymyr Kotov steuerten je einen weiteren Punkt bei. Mit dem Gewinn der Herbstmeisterschaft sind wir dem Ziel Aufstieg einen großen Schritt näher gekommen und wollen auch in der Rückrunde weiterhin gutes und erfolg- reiches Tischtennis spielen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 2. Baindter Hobbyturnier Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet Mo 06.01.25 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallen- öffnung ab 11 Uhr Wer hat, bringt neben Hallenschuhen bitte auch einen Schläger mit; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden Für das leibliche Wohl wird gesorgt, der Erlös kommt der TT-Jugend zugute Anmeldungen bis 31.12.24 an: tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf viel Spaß mit euch! Während der Veranstaltung werden Foto- und Video- aufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genann- ten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. Hobbyturnier am 06.01.25 ! Wir freuen uns auf Eure An- meldungen unter tischtennis@svbaindt.de Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo DAN Prüfung Am 08.12.2024 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 5 Teilnehmer traten zur Prüfung zum 1, 2, + 3. DAN an. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: Formen- lauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waf- fenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr anspruchsvol- le Prüfung fand dann erst nach ca. 2 Stunden ein Ende. In diesem besonderen Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit haben alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfer Alfred Manthei herzlich. Wir gratulieren herzlich allen Sportlerinnen und Sportlern. Die Prüflinge waren: 1.DAN Tomaz Sijanec 2.DAN Phäonie Rittler 2.DAN Kai Wiest 2.DAN Andrea Bania 3.DAN Frank Bania Reitergruppe Baindt Stephansritt Am Donnerstag, 26. Dezember findet der tra- ditionelle Stephansritt statt. Start ist bei Den- nis Haug um 11:11 Uhr. Nach einer kleinen Stärkung reiten wir eine schöne Strecke. Für einen Zwischenstopp suchen wir im Umkreis von 10 Kilometern noch ein Ziel. Wir freuen uns, wenn sich hier- für jemand anbietet. Außerdem würden wir uns freuen, wenn wir jemand finden, bei dem der Abschluss stattfin- den kann - bitte meldet euch bei Dennis Haug. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter sich bis 17. Dezember bei Dennis Haug (017634479658) anzumelden. Vermietung Stellplätze in unserer Reithalle Im Vorraum unserer Reithalle stehen ab 1. Januar 2025 zwei Stellplätze zur Miete zur Verfügung. Ein Stellplatz umfasst 3x10 Meter mit eigenem Tor. Wer Interesse hat kann sich gerne bei Alisa Schnez (schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) mel- den um die Details zu klären. Schützengilde Baindt Dritter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 04.12.2024 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren dritten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gastgebern aus Berg mit 1436:1376. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 378 Hans-Martin Schmidt: 336 Stefan Schnez: 332 Stefan Mohring: 330 Königsschießen 2024 Am 07.12.2024 fand im Schützenhaus das alljährliche Kö- nigsschießen mit anschließendem Adventsabend statt. Passend zu den starken Individualleistungen der ver- gangenen Rundenwettkämpfen erlangte sowohl in der Luftpistole, als auch beim Luftgewehr (Herren) jeweils der Mannschaftsbeste die Königswürde 2024. Die nied- rigste Teilerwertung und damit das beste Ergebnis des Abends wurde von der Schützenkönigin im Luftgewehr (Damen) erzielt. Zusätzlich konnte in einem Armbrustschießen auf eine Darts-Scheibe ein reich gedecker Präsenttisch geleert werden. Das höchste Einzelergebnis erreichte Hans-Mar- tin Schmidt. Er gewann damit die „Kapitäns“-Kette und eine zugehörige weihnachtliche Zipfelmütze. Luftgewehr Damen Schützenkönigin: Annika Sill (245,4 Teiler) 1. Ritterin: Brigitte Albrecht (419,9 Teiler) 2. Ritterin: Regina Kerner (915,5 Teiler) Luftgewehr Herren Schützenkönig: Patrick Pfau (356,6 Teiler) 1. Ritter: Stefan Schnez (383,2 Teiler) 2. Ritter: Arthur Pfau (627,5 Teiler) Luftpistole Allgemein Schützenkönig: Stefan Schnez (516,2 Teiler) 1. Ritter: Daniel Grundler (630,8 Teiler) 2. Ritter: David Sill (936,6 Teiler) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Armbrust-Schießen auf Darts-Scheibe 1. Platz: Hans-Martin Schmidt (132 Punkte) 2. Platz: Daniel Grundler (121 Punkte) 3. Platz: Stefan Schnez (118 Punkte) Die Schützenkönige 2024 Von links: Hans-Martin Schmidt, Patrick Pfau, Stefan Schnez, Annika Sill Soldatenkameradschaft Vorweihnachtlicher Kameradschaftsabend im Gasthaus „Zur Mühle“ in Baindt Die Mitglieder der Soldatenkameradschaft Baindt mit Partner sind herzlich zum vorweih- nachtlichen Kameradschaftsabend am Dienstag, den 17.12.2024 um 19.00 Uhr ins Gasthaus „Zur Mühle“ einge- laden. Verbindliche Anmeldung nimmt der Vorstand Hermann Bacher, Tel. 07502-3458 bzw. Mobil 0170 5472439 oder E-Mail: bacher.hermann@yahoo.de bis zum 13.12.2024 entgegen. Nachruf für Kamerad Josef Haller Die Soldatenkameradschaft Baindt e.V. trauert um ih- ren Kameraden Josef Haller, der im Alter von 69 Jahren am 25. November 2024 verstorben ist. Josef war über 30 Jahre Mitglied der Soldatenkameradschaft Baindt. Seine ruhige, aufrichtige, gerade Art und seine Hilfsbereit- schaft werden wir nicht vergessen. Josef hat sehr gerne an unseren Veranstaltungen und Aktivitäten teilgenom- men. Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Lie- ber Kamerad Josef, „Ruhe im Frieden“. Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächste Rundenspiele Die erste Mannschaft der VLJ Baindt star- tete am 10.12.2024 in die Pokalrunde. Hier- bei wird der Frauenanteil auf dem Feld er- höht, sodass im Modus 3/3 gespielt wird. Die VLJ Baindt 1 trat in ihren neuen Trikots gegen den VfB Friedrichshafen an. Den ersten Satz spielten die Baindter dank Schwenk- scher Aufschlagserie und überragender Matze-Monster- blöcke kurz mal mit 25:14 runter. Im zweiten Satz spiel- ten die Friedrichshafener ihren Heimvorteil aus und die Baindter nahmen jedes einzelne Deckenhindernis mit (24:26). Der dritte Satz ging mit viel Köpfchen auf das Konto der Baindter (25:21). Im hart umkämpften vierten Satz zeigte sicher unser Libermo von seiner besten Seite und so konnte am Ende ein grenatamäßiger Sieg ver- bucht werden (25:17). Viel Zeit zum Ausruhen bleibt nach diesem spannenden Abend nicht. Am kommenden Sonntag, 15.12.2024 trifft die VLJ Baindt 1 in ihrem letzten Hinrundenspiel auf ihre direkten Tabellennachbarn, die BSG Immenstaad Dor- nier-Reha und die Wilde Horde TV Bingen. Ebenfalls am Sonntag, 15.12.2024 lädt die VLJ Baindt 2 zum nächsten Heimspieltag in die Sporthalle der Klos- terwiesenschule ein. Los geht es um 13.00 Uhr. Für Ver- pflegung ist gesorgt. Wir freuen uns über alle Fans und Unterstützer – je lauter desto besser! Alpinteam Baindt Ausfahrt Sonnenkopf Carven, Boarden und Rodeln im schönen Skigebiet Sonnenkopf am Arlberg und da- nach ab in die legendäre Kelo Bar zum Après-Ski. Lass Dir den Spaß im Schnee und danach auf keinen Fall entgehen! Datum: Sa, 28.12.2024 Abfahrt: 6.30 Uhr, Tennishalle Baindt Skigebiet: Sonnenkopf Anmeldung: Per E-Mail an Sonnenkopf2024@gmx.de - Anmeldung gültig bei Busanzahlung Preis: 28,00€ Busfahrt + Kosten Tageskarte = ca. 77€ Kunstkreis Winterbilder Passent zur Jahreszeit hat wieder der Kunstkreis Winterbilder im Rathaus ausge- stellt. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Ein Besuch lohnt sich . Der Kunstkreis wünscht ein frohes u. friedliches Weih- nachtsfest u. ein gutes neues Jahr 2025 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Repaircafe Baindt Erfreulicher Weise wurde im „Um- weltbrief“ der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes auf den Schutz der Umwelt und der Ressourcen durch Reparaturen hingewiesen. Und spätestens bei dem Punkt „Repaircafes“ dachte man- che Leserin, mancher Leser vielleicht - Moment, da war doch mal was auch hier in Baindt...?“ Und es gibt auch immer noch eine Initiative dazu in unserem Ort: Es gibt nach wie vor interessierte Menschen, die sich gefunden habe für die Gründung eines Repaircafes. Die Suche nach einem passenden Raum hat uns durch ganz Baindt ge- führt und wir sind fündig geworden. Allerdings wurde das Hause nicht, wie ursprünglich gedacht, in diesem Herbst frei. Doch man hat uns zugesagt, dort ab Sommer/Herbst 2025 das Repaircafe starten zu können. Während der Sommerferien konnten wir es bereits besichtigen und sind überzeugt, dass es der ideale Ort ist für unser Vorhaben: Einen Raum zu schaffen für Reparaturen und einfache Begegnungen – ökologisch und sozial sinnstiftend – das ist das Ziel. Wir brauchen noch etwas Geduld – aber ab Sommer 2025 können wir loslegen. Bei Interesse melden Sie sich gerne schon jetzt unter 07502 94 11 65 oder sen- den Sie eine Mail an. info@lebenstexte-antjeclassen.de Reparieren und repariert werden Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Der Brückenbauer Der Mann ist ein Künstler. Im wahrsten Sinne. Auch wenn der erste Blick in die Werkstatt eher ein handwerklicher ist, so ist die Kunst von Ahmet Yardimci allgegenwärtig. Bekannt geworden ist er durch seine VW-Käfer-Kunst im Schussental. Begonnen hat alles 2004 mit einer Autola- ckiererei in Weingarten. 2025 nun ist Yardimci Schirmherr der Vesperkirche Weingarten, die vom 4. bis 23. Februar ihre Türen in der evangelischen Stadtkirche Weingarten öffnet, die gemeinsam von der Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen in Wilhelmsdorf und dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee veranstaltet wird. Ein VW Käfer war der Startschuss für Ahmet Yardimcis künstlerisches Wirken. Blau, rot, grün, gelb – der bunt la- ckierte Käfer, der vor zwanzig Jahren am Ortsrand von Weingarten stand, ist inzwischen legendär. Das ganze Schussental kennt ihn. Seine Nachfolger sind kaum we- niger bekannt. „Das entsteht alles in meinem Kopf. Dann sehe ich was und füge es zusammen. Und so entsteht das Kunstwerk“, erzählt der 55-Jährige. Die Idee sei das geringste Problem. Herausfordernd sei die Umsetzung. Aber da habe er nach Hunderten von Kunstwerken Routi- ne. In der jüngsten Zeit postierte Yardimci aus unzähligen Hufeisen geschmiedete Pferde, die inzwischen eine große Anhängerschaft gefunden haben. 1991 kam Yardimci das erste Mal nach Deutschland. Ge- boren im türkischen Bayburt, lernte er damals eine junge Deutsche, seine heutige Frau, kennen. Kurz darauf zog der damalige Lehramtsstudent nach Deutschland. Ober- schwaben wurde für ihn rasch zur Heimat, hier fühlte er sich wohl, absolvierte eine Ausbildung zum Karosserie- bauer, lernte schnell Deutsch, heiratete und wurde Vater zweier Töchter. Neben seiner Kunst hat sich Ahmet Yardimci immer schon auch gesellschaftlich engagiert. Vereine und Initiativen, die ihn um Hilfe baten, sagte er schnell seine Hilfe zu. So auch der Vesperkirche in Weingarten. Deren Motto „Of- fen für alle“ habe ihn sofort angesprochen. „Ich bin in der türkisch-muslimischen Kultur aufgewachsen. Auch hier sei dieses Motto allgegenwärtig“, sagt Yardimci, „wir teilen unsere Speisen und unsere Wohnung. Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden. Und das Brot, bei dem man dachte, das reicht nicht, sättigte dann doch oft mehrere Menschen reichlich.“ Mit dieser, seiner Grundeinstellung gelingt ihm der Spagat zwischen den Kulturen und Religionen, will Brücken bauen und ver- eint diese mit dem Grundgedanken der Vesperkirche: „An unserem Tisch ist immer ein Platz.“ Ahmet Yardimci selbst hat in seiner Kindheit und Jugend Mangel und damit Armut erlebt. Sein Vater, ein Lehrer, musste die Familie mit vier Kindern finanziell durchbrin- gen. Das hat ihn geprägt. Das diesjährige Schwerpunkt- thema der Vesperkirche „Was is(s)t der Mensch? Essen und Armut“ ist ihm daher präsent. „Ich bin hier gut angekommen“, sagt Yardimci. Sein Be- trieb an der Straße hoch ins Lauratal bietet inzwischen elf Menschen Arbeit. Das Geschäft läuft gut. Auch dank seiner Kunst hat er große Bekanntheit erlangt. Bis aus der Schweiz kommen Kundinnen und Kunden, die sein Hand- werk wie auch seine Kunst schätzen. Die Schirmherrschaft für die Vesperkirche Weingarten ist für ihn Neuland. Er freut sich auf diese Aufgabe und wünscht sich, dass das Motto „Offen für alle“ trägt. 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar wird in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am 3. Februar wird die Vesperkirche um 18 Uhr feierlich mit einem Gottesdienst eröffnet. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungen zur Pflanzenschutz Sach- kunde Kreis Ravensburg – Jede/r Sachkundige im Pflanzen- schutz ist dazu verpflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungszeitraum der „Altsachkundigen“ er- streckt sich über die Jahre 2022 bis 2024. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu zwei Veranstal- tungen an: Donnerstag, 12.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Donnerstag, 19.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Da die Themen der beiden Veranstaltungen nicht de- ckungsgleich sind wird für jede Veranstaltung 2 Stunden Sachkunde Fortbildung bescheinigt. Der Schwerpunkt beider Veranstaltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Frau Maria Koch und Herr Markus Kreh vom Landwirtschaftsamt referieren zu den Themen Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen, erweiterte Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, Anwenderschutz und erläutern praktische Ansätze zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes. Frau Kerstin Hüsgen vom LTZ Augustenberg referiert zur Un- krautregulierung in Getreide und Mais. Anmeldungen sind per E-Mail an la@rv.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie den gewünschten Veranstaltungstermin an. Der Zugangs- link zur Videokonferenz wird Ihnen wenige Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt. Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Januar Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen, die unser Ernährungszentrum im Januar anbietet. Grundkurs Saucen: Workshops am 21. Januar und 23. Januar Beim Workshop „Grundkurs Saucen“ mit Referentin Ma- nuela Schmied bekommen die Teilnehmenden vielfältige Grundlagen der Saucenherstellung vermittelt. Verschiede- ne Grundlagen wie Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte werden zur Herstellung der Saucen eingesetzt. Unter- schiedliche Bindetechniken werden ebenso vermittelt. Der Workshop findet am Dienstag, 21. Januar in Leutkirch, Wangener Straße 70 und am Donnerstag, 23. Januar in Bad Waldsee, Schillerstraße 34, jeweils um 17.30 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Durchblick im Label-Dschungel: Online-Vortrag am 29. Januar Der Online-Vortrag mit Referentin Bettina Schmidt wid- met sich dem hochaktuellen Thema der Lebensmittel- kennzeichnung. Die Teilnehmenden erhalten einen umfas- senden Überblick über die Unterschiede und Qualitäten von Labels wie dem Nutri-Score, verschiedenen Haltungs- formen und regionalen Kennzeichnungen. Diese Ver- anstaltung zielt darauf ab, Transparenz in die Vielzahl von Qualitätsmerkmalen und Kennzeichnungen zu brin- gen, die auf Lebensmitteln zu finden, um somit fundier- te Kaufentscheidungen treffen zu können. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 06.12.2024 Seite 2 Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 29. Januar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Nach der Anmeldung erhalten die Teilneh- menden den Zugangslink zum Vortrag vorab per Mail. Wir suchen neue Pächter! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg ist mit ca. 80.000 Besuchenden im Jahr ein großer kultureller Magnet in Oberschwaben und dem westlichen Allgäu. Die Museumsgaststätte im Fischerhaus ist da- bei ein wesentlicher Bestandteil des Besuchs im Bauern- haus-Museum. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir für dieses besondere und sehr idyllische Gasthaus eine/n neue/n Pächter/in finden würden. Küche und Gasträume werden voll ausgestattet verpach- tet. Die Speisekarte sollte aus typisch schwäbischer Küche und Gerichten aus dem Allgäu bestehen. Auf die saisona- le Ausrichtung der Speisen und des Getränkeangebotes wird großer Wert gelegt. Allerdings bestehen keinerlei Vertragsbindung mit externen Partnern (Getränkeliefe- rung, Automatenvertrag o.ä.). Für das Museum ist es äußerst wichtig, dass die Öffnungs- zeiten zwischen dem 19.03. und dem 11.11. mit einem wö- chentlichen Ruhetag abgedeckt werden. Besichtigungstermine sind nach vorheriger Absprache möglich. Melden Sie sich gerne bei Eva-Maria Kocher (07527 9550 22 / eva-maria.kocher@ bauernhaus-museum.de) Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mo- chenwangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Gesang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in einem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke wer- den von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stim- mungsvoll interpretiert, während Edmund Butscher mit Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrück- lich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver Emailletasse. Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständ- lich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwe- re Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Allein in Baden-Württem- berg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspen- den, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können. Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blut- spende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betrof- fen sind. Wenn man selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensretten- de Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spende da- für, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten. DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Re- gion an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel kön- nen die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetrieb wieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blutspende ausfallen. Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspen- de vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entste- hen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleicher- maßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst BadenWürttemberg – Hessen. Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 17.01.2025 eine exklusive Emailletasse im DRK-Design. Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspen- der*in werden! Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Montag, dem 30.12.2024 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen ge- meinnützige GmbH Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main, presse@ blutspende.de Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren überreichen OB Clemens Moll die neuen Vesperkirchenplakate Ihren diesjährigen Antrittsbesuch bei Weingartens Oberbürgermeister Clemens Moll nutzten die Vesper- kirchen-Organisatoren Gerd Gunßer, Ralf Brennecke und Harald Dubyk, um das neue Vesperkirchenplakat zu überreichen. Vom 4. bis 23. Februar 2025 findet in der evangelischen Stadtkirche Weingarten die inzwischen 17. Vesperkirche im Schussental statt. Derzeit werden die rund 400 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ihre Dienste eingeteilt. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Was sonst noch interessiert AOK initiiert Nachhaltigkeitsnetzwerk für die Region Bodensee-Oberschwaben - Großes Interesse: Die gesellschaftliche Verantwortung rückt in den Mittelpunkt Wie wäre es, wenn künftige Generationen ihre Be- dürfnisse im gleichen Umfang wie wir heute erfüllen könnten? Diese Frage hat sich unter anderem die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und zahlreiche Arbeitgeber und Akteure aus der Region ge- stellt. „Durch nachhaltiges Handeln können wir nicht nur unseren Beitrag als Arbeitgeber leisten, sondern auch gesellschaftlich die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels aufgreifen und Maßnahmen für die Ge- sundheit der Menschen in der Region Bodensee-Ober- schwaben ableiten“, so Markus Packmohr, Initiator und Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Ökologie steht bei nachhaltigen Aktionen oft im Vorder- grund. Doch zum „Dreiklang der Nachhaltigkeit“ gehören auch Ökonomie und Soziales. „Nur die gleichwertige Be- trachtung aller drei Bereiche wird in der Region, im Land und auch global ein gutes und gesundes Leben für alle ermöglichen“, so Markus Packmohr weiter. „Als Unterneh- men im Gesundheitswesen stehen wir in einer besonderen Verantwortung, denn Ökologie, Ökonomie und Soziales haben jeweils Verbindungen zur Gesundheit.“ Als ersten Schritt implementierte die AOK Baden-Würt- temberg im Jahr 2013 unternehmensweit ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem: greenAOK. 2017 folgte die Unterzeichnung der WIN-Charta, der Nachhaltigkeitsstra- tegie des Landes Baden-Württemberg. Mit diesem Schritt wurde es möglich, den Dreiklang der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Die Ziele, welche Markus Packmohr und sein Stellvertreter Bernd Gulde mit dem Nachhaltigkeitsnetzwerk verfolgen, werden schnell klar. Die Gründung eines Netzwerkes ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, verschiedene Akteure zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 verknüpfen, um gemeinsam nachhaltige Projekte und Lö- sungen zu entwickeln sowie Ressourcen und Kompeten- zen zu bündeln. Eingeladen waren demnach Arbeitgeber und Akteure aus der Region, die ebenfalls die WINCharta unterschrieben haben oder bereits im Förderprogramm des Landes Ba-Wü KLIMAFit sind. „Wir möchten unser Engagement im Bereich Nachhal- tigkeit strukturiert und gemeinsam weiterentwickeln. Wir haben gemerkt, dass wir untereinander die gleichen Zie- le verfolgen und mit einem Netzwerk der Grundstein für eine branchenübergreifende Zusammenarbeit möglich wird“, stellt Bernd Gulde fest und betont: „Das Netzwerk will das Thema Nachhaltigkeit für die Menschen in der Region umsetzen und die Menschen in diesem Thema unterstützen. Für uns ist das nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern eine Herzensangelegenheit.“ Mit dabei waren neben der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben folgende Arbeitgeber und Akteure aus der Region: • Brauerei Clemens Härle, Leutkirch, Frau Esther Straub, Geschäftsführerin • CarboCert GmbH, Bodnegg, Herr Wolfgang Abler, Geschäftsführer • Duale Hochschule, Friedrichshafen, Herr Prof. Dr. Kon- rad Reif, Studiengangleiter Energie- und Umwelttech- nik sowie Fahrzeugelektronik / Elektromobilität und alternative Antriebe • elobau GmbH & Co. KG, Leutkirch, Herr Rüdiger Köhler, Geschäftsführer elobau Stiftung, Herr Peter Aulmann, Vorstandsvorsitzender • FritziFrisch, Salem, Frau Katja Wollschläger, Ge- schäftsführerin, und Herr Philip Kleiner, Geschäfts- führer • Forum Sommersried, Kisslegg, Herr Niko Knoblauch und Frau Armgard Schörle, Eigentümer • Gabriel GmbH, Ebersbach-Musbach, Frau Andrea Gabriel, Geschäftsführerin • NMH GmbH, Hohentengen, Herr Oliver Schmitt, Pro- ject Coordinator Management & Processes • Ravensburger AG, Ravensburg, Frau Julia Herrmann, Project Manager Global Sustainability • Schussentalklinik Aulendorf, Aulendorf, Frau Kerstin von der Heiden, Geschäftsführerin • Staatsweingut Meersburg, Herr Dr. Jürgen Dietrich, Weingutsdirektor • Stadtwerke am See, Friedrichshafen, Frau Mara Sterzai, Umweltschutz-Beauftragte • Vetter Pharma, Ravensburg, Frau Paula Wund, Zer- tifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin, und Herr Gabriel Fischer, Zertifizierter Nachhaltigkeitsmanager • ZF, Friedrichshafen, Frau Sabine Ritter, Sustainability Generalist „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass überläuft“ Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begleitet ihre Versicherten in schwierigen Lebensphasen. Das Leben stellt uns immer wieder vor Herausforderun- gen, die manchmal nur schwer alleine zu bewältigen sind. Gerade in den grünen Berufen gibt es viele Faktoren, die einen an die Grenze der Leistungsfähigkeit bringen. Mal ist es das Wetter oder eine schwierige Marktsituation – dann ein zwischenmenschlicher Konflikt, eine plötzliche Erkran- kung oder ein Todesfall. Andreas Kornmann, Landwirt mit Schweinehaltung aus Hessen, sind diese Situationen nur allzu gut bekannt ,,Die größten Stressfaktoren sind Dinge, die einfach dazwischen- kommen: Maschinen gehen kaputt, im Stall läuft die Fütte- rung nicht. Und wenn dann drei, vier Sachen an einem Tag zusammenkommen, dann ist natürlich der Stress da.‘‘ Als ihm mal wieder alles zu viel wurde, war für ihn der Moment gekommen, in dem er Hilfe in Anspruch genommen hat. Die SVLFG unterstützt ihre Versicherten in persönlichen Überlastungssituationen mit dem Telefonischen Einzelfall- coaching – ein besonderes Präventionsangebot, um wie- der neue Kraft zu schöpfen. Die psychologische Hilfe ist vertraulich und der Weg ins Angebot sehr kurzfristig und unkompliziert möglich. Andreas Kornmann haben diese Gespräche sehr geholfen. „Ich habe gerne angerufen und es war eigentlich wie ein Gespräch unter Freunden. Teilweise habe ich die Telefona- te sogar während der Fahrt auf dem Schlepper geführt.‘‘ Weil er weiß, dass es vielen seiner Berufskollegen ähnlich geht, will er dafür sensibilisieren, dass es keine Schande ist, sich Hilfe zu holen. „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass übergelaufen ist“, sagt er. Nähere Informationen gibt die SVLFG unter www.svlfg.de/ einzelfallcoaching. Die direkte Kontaktaufnahme ist über das Telezentrum „Mit uns im Gleichgewicht“ möglich un- ter der Telefonnummer 0561 785-10512 sowie per Mail an gleichgewicht@svlfg.de. Sofortige Hilfe bei kritischen Lebensereignissen erhalten Versicherte der SVLFG täglich rund um die Uhr über die Krisenhotline unter der Telefonnummer 0561 785-10101. Das ganze Interview mit Landwirt Andreas Kornmann ist auf YouTube verfügbar unter www.youtube.com/watch? v=j9CcGKxlKOc. Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! die Praxis ist am 27.12; 30.12.24 sowie am 2.1.2025 geöffnet. Am 20.12.+ 23.12. und ab 3.1.25-17.01.25 ist die Praxis geschlossen! Vertretung übernimmt: Praxis Dirk Molder und Praxis A. Hartmann Baindt Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2025! ÄRZTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Di., 24.12.24 bis Fr., 03.01.25. Ab Di., 07.01.25 sind wir wieder für Sie da. Vertretung übernimmt: 27.12.24 - 02.01.25: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 03.01.25: Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2025. Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.24 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 HILFE BEI DER KÖRPERPFLEGE BETREUUNG AUSSER HAUS BETREUUNG ZUHAUSE BLEIBEN KÖNNEN, WO ES AM SCHÖNSTEN IST: ZUHAUSE. Seniorenbetreuung einfach persönlicher Zuhause umsorgt – Betreuungsdienste Haller GmbH Tel.: 0751 185 282 10 www.homeinstead.de/ravensburg ENTLASTUNG ANGEHÖRIGER UND DEMENZBETREUUNG AKTIVIERENDE HAUSWIRTSCHAFT STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 www.bestattungen-wohlschiess.de Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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          Bekanntmachung_Haushaltssatzung_2025_2026.pdf

          Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 750.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -873.600 -1.433.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 14.125.750 14.571.450 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 14.596.300 15.097.950 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -470.550 -526.500 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.752.800 -282.100 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 1.282.250 -808.600 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 250.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 850.000 750.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 2.132.250 -58.600 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Gemeinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen anstehenden Investitionen werden sich die Abschreibungen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar reduzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebührenrechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zulässig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haushalts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defizit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Satzung_ueber_oeffentliche_Abwasserbeseitigung_geaender_22.10.24.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 22.10.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser- /Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 22.10.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021 zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 zuletzt geändert am 22.10.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2024[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 11. Oktober 2024 Nummer 41 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Baindt sagt Danke! Am Freitag, den 27. September 2024 fand das Ehrenamtsfest der Gemeinde in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehr- te zunächst Blutspenderinnen und Blutspender für 10-, 25-, 50- und 100-maliges Blutspenden. Hervor- zuheben sind dabei Roland Kreutle und Mukellef Öztürk für jeweils 100 Blutspenden. Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taek- wondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kris- tof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch so- wie Phäo- nie Rittler für ihre her- vorragen- den sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Thomas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspielerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvi- zemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeisterin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leon- hard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glückwünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehren- amtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Bros- zeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sa- schaWösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jährige Tätigkeit als Vor- stand des Taekwondo ge- ehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Ge- meinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wur- den Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Michael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz wur- den Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmeienkapelle wurde das Engagement von Micha- el Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewür- digt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhau- ser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esen- wein, Christine Heilig und Vik- toria Köberle sowie Werner Blutspenderinnen und Blutspender Sportlerinnen und Sportler des Tae-kwon-do Herrenmannschaft Tischtennis Tischtennis-Jugend Herrenmannschaft Tennis Reitsport (Islandpferde) - Alena Bucher Vorstandschaft der Landjugend Träger der Ehrennadel der Gemein- de Baindt - Edgar Schaz Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Umsetzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstand- schaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Land- frauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehrenamtsfest war die Verleihung der Eh- rennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bürgermeister a.D. Die Ehren- nadel einer Gemeinde ist die höchste Auszeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber jeman- dem, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihre wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehren- amtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Dankeschön! An dieser Stelle gratulieren wir nochmals allen Sportle- rinnen und Sportlern sowie al- len Geehrten und danken von Herzen für das Engagement für unsere Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Tae-kwon-do - Alfred Manthei Fußball C-Juniorinnen Ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamtlich Tätige des Deutschen Roten Kreuzes Ehrenamtlich Tätige der Schalmeienkapelle Ehrenamtlich Tätige des SV Baindt Ehrenamtlich Tätige der Reitergruppe Landfrauen - Doris Sonntag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Amtliche Bekanntmachungen Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns leben- den Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Las- sen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder aus- tauschen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen, über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen. • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme. • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tie- ren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten. • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittel- reste nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Die öffentlichen Bereiche der Gemeinde Baindt, sowie die Kanalisation, werden regelmäßig auf Ratten kon- trolliert. Wir möchten Sie darum bitten, im Bereich der Privatgrundstücke im Bedarfsfall Kontakt zu einem Kammerjäger oder einer geeigneten Schädlingsbe- kämpfungsfirma aufzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2024 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 22.10.2024 bis Freitag, 25.10.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Orts- mitte - Sperrung des innerörtlichen Kreisverkehrs auf- grund Asphaltarbeiten Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerun- gen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Bosch- straße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Sep- tember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Orts- mitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Wald- spielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stutt- gart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüf- ten Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Ände- rungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betrof- fenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmögli- chen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kinder- gartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt ge- mäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Än- derungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektri- zitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeit- punkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wir- kung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zu- gestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investi- tionskostenzuschuss für die Beschaffung und Er- satzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen In- vestitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Pro- zent der angefallenen Kosten mit einer Obergren- ze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Re- gelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaf- fung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträum- lichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neu- anschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investiti- onszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investi- tionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regel- zuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbild- verschönerung erteilte das Gremium seine Zustim- mung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschu- le, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. Oktober und Sonntag, 13. Oktober 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Oktober 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Sonntag, 13. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Veranstaltungen Oktober 11.10. Baustellenbesichtigung Dorfplatz 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergärten Kindergarten St. Martin Das Kennenlernfest im Kindergarten St.Martin „Ich bin da, du bist da, alle rufen laut Hurra“. Auch im neuen Kindergartenjahr starteten die Gruppen des Hauses mit einem Kennenlernfest für Eltern, Kin- der und Fachkräfte. Bei diesem wurde die Möglichkeit geboten sich kennenzulernen, alte Kontakte zu pflegen und neue Gesichter mit einem Namen zu verbinden. Die drei Kindergartengruppen und die Krippengruppe ver- anstalteten jeweils ein Fest mit den Kindern und Eltern ihrer Gruppe, dazu wurde die Spätsommersonne ausge- nutzt und im Garten gefeiert. Es wurden Lieder gesungen, Spiele gespielt und Begrüßungs- und Abschiedssprüche aufgesagt. Außerdem konnten die Kinder sich frei im Garten bewegen, während die Eltern sich austauschten. Nach einem Nachmittag mit ausgelassener Stimmung, neuen Bekanntschaften und guten Gesprächen konnten alle Gruppen gemeinsam ins Kindergartenjahr starten. Wir freuen uns auf das kommende Jahr! Themenabend „sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner 17. Oktober 19:30 Uhr Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) "Sprache ist der Schlussel zur Welt“ Themenabend Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) .. ...und Referenten der Logopädie & des Sprachheilzentrums Seit Juni 2023 gefördert vom Land Baden Württemberg 17. Oktober 19:30 Uhr Waldorfkindergarten Mutig ins neue Kindergartenjahr Im Waldorfkindergarten Baindt stehen die ersten Wochen eines jeden neuen Kindergar- tenjahres immer ganz im Zeichen des Mutes. Schließlich hält gerade diese Zeit für die Kinder so manche Herausforderungen bereit, egal ob es der erste Kindergartentag überhaupt oder der erste in einer neuen Gruppe oder auch einer neuen Rolle wie der eines angehenden Vorschulkindes ist. Da passt es doch gut, wenn diese aufregenden Wochen thematisch der Michaelizeit gewidmet werden. Zahlreiche Geschichten und Lieder, die von wackeren Rit- tern, Drachengetier, Mut und Schönheit kündeten, beglei- teten die Kinder über mehrere Wochen durch den Tag. Und dabei neigte sich die Waage auf dem Jahreszeiten- tisch Millimeter für Millimeter zugunsten der glänzenden Edelsteine, die die Kinder abwechselnd jeden Tag sacht hineinlegten. Am letzten Freitag im September war es dann endlich soweit und wir feierten unser Michaelifest. An festlichen Frühstückstafeln wurden selbstgebackene Drachen und Schwerter verzehrt und zum Abschluss des Tages be- zwang ein jedes Kind einen Parcour, der den Weg des Jünglings aus der Geschichte von der „Königstochter in der Flammenburg“ nachempfunden war. Stolz nahmen die Kinder nach dieser aufregenden Her- ausforderung anschließend Michaelikrone und Mutstein entgegen und trugen diese freudig mit ins Wochenende und nach Hause. Schulnachrichten SBBZ Sehen Jugendchor begeistert mit Auftritt im SBBZ Baindt Am 6. September 2024 war es endlich so weit: Der Ju- gendchor Baindt, begleitet von Hr. Strobel und unter der Leitung von Doris Kapler trat vor einem begeisterten Pub- likum auf. Der Auftritt, der durch den Förderverein unter- stützt wurde und in der Aula des SBBZ Sehen stattfand, war ein voller Erfolg und sorgte für große Freude in den Gesicherten aller Anwesenden. Bereits vor dem Auftritt war die Vorfreude spürbar. Die jungen Sängerinnen hatten wochenlang geprobt und ihre Leidenschaft für die Musik Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 in jede Probe gesteckt. Als die ersten Töne erklangen, war die Begeisterung im Raum sofort greifbar. Die Musik erreichte jeden im Publikum und schuf eine Atmosphäre der Gemeinschaft und des Miteinanders. Doris Kapler, die Chorleiterin, strahlte vor Stolz, als sie die talentierten Jugendlichen auf der Bühne sah. „Es ist einfach wunder- bar zu sehen, wie viel Freude Musik in die Gesichter der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zaubert.“ Die po- sitive Energie und die Freude, die der Auftritt verbreitete, waren ansteckend. Die Zuschauer des SBBZ Baindt waren begeistert und jubelten, während die jungen Sängerinnen mit strahlenden Gesichtern von der Bühne traten. Es war ein Nachmittag, der allen in Erinnerung bleiben wird und der zeigt, wie kraftvoll und verbindend Musik sein kann. Der Jugendchor hat mit diesem Auftritt nicht nur sein Können unter Beweis gestellt, sondern auch die Herzen der Menschen erreicht. Jessica Calov-Kappler Zur Informationi Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Ab- schieden lieber aus, als sie bewusst zu be- gehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begeg- nen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen fin- den, Abschiede, die sich abzeichnen selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 24.10.2024, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kin- derhospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Krisencoach Steckersolargeräte Tim Bartels (Umweltbriefe) Steckerfertige Photovoltaik Vom Balkon direkt in die Dose Wer mit der Sonne seineneigenen Stromproduzierenund verbrauchen will,mussnicht zwingendHausbesitzeroder- Dachpächter sein.AuchMieter können mit ein oder zwei Modulen auf dem BalkonElektrizität gewinnen und sich direkt ins Haus holen. Das ist von der Bundesregierung mittlerweile auch so gewollt und explizit im EEG beschrie- ben. Für die steckerfertigenSolargeräte wurden die ge- setzlichen Regelungennunstark vereinfacht. Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewen- de mitmachen können“, verlautet der Präsident der Bun- desnetzagentur, Klaus Müller. Er meint damit die Anmel- dung der Balkonkraftwerke, Sie „können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Müller. Künftig müssen Betreiber dieser Anlagen neben den Angaben zur Person statt zwanzig nur noch fünf Angaben zu ihrem Bal- konkraftwerk eintragen. Diese Vereinfachung stelle eine erhebliche Entbürokratisierung dar, findet der Netzagen- turchef. Mit einem Solargerät, das an die eigene Steck- dose angeschlossen werden kann, lässt sich einfach und kostengünstig Solarstrom erzeugen – insbesondere für Menschen ohne eigenes Dach eine Möglichkeit. Die Mini Solaranlagen erlauben es nahezu jedem, einen Teil des ei- genen Strombedarfs durch selbst erzeugte Elektrizität zu decken. Denn diese Balkonkraftwerke sind vor allem für den Eigenverbrauch gedacht, und gerade nicht zur Ein- speisung ins öffentliche Netz. Der Hauptvorteil liegt dem- nach darin, die Stromkosten zu senken. Aber eben auch, seinen Teil zur Energiewende beizutragen. Steckersolar- geräte bestehen in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter, der den durch die Sonne- neinstrahlung entstehenden Gleichstrom in Wechselstrom wandelt. Dieser netztaugliche Strom fleißt dann in den Stromkreis der Wohnung. Im Gegensatz zu großen So- laranlagen ist die Leistung, die der Wechselrichter bei einem Steckersolargerät maximal einspeisen darf, auf 800 Watt (W) begrenzt. Die Mini-Solarsysteme produzieren in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil der Grundlast eines Haushaltes zu decken. Für Eisschrank und Spülmaschine Ein Standardsolarmodul mit 400 W Leistung, das zum Beispiel verschattungsfrei an einem Südbalkon senkrecht montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Davon werden Sie idealerweise 200 kWh in der Wohnung direkt verbrauchen können, zum Beispiel von Ihrem Kühlschrank und der Geschirrspülmaschine. Ihr Strombezug reduziert sich somit um diese Menge. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro kWh Strom aus dem öffentlichen Netz bringt das im oben ge- nannten Beispiel eine jährliche Ersparnis von rund 60 Euro. Hat Ihr Steckersolargerät etwa 400 Euro gekostet, amorti- siert sich diese Anschaffung in weniger als sieben Jahren. • Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: „Was gilt heute, was gilt(noch) nicht?“ lesen Sie unter https:// www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/ energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-steckersolar- was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740 • DasUmweltbundesamt(UBA)informiertunter https:// www.umweltbundesamt.de/themen/ klima-energie/ erneuerbare-energien/photovoltaik/ steckersolarge- raete-balkonkraftwerke Angemeldete Balkonkraftwerke Aufgrund der vereinfachten Registrierung der Photovol- taik-(PV)-Kleinstanlagen, auch Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke gennannt, geht die Bundesnetzagen- tur (BNetzA) mittlerweile von einer guten Datenlage in diesem Segment aus. • Bei der BNetzA wurden im Jahr 2023 rund 300000 Bal- konsolaranlagen registriert. • Allein im erstem Halbjahr 2024 sollen 220000 Balkon- kraftwerke mit 200 MW Gesamtleistung hinzugekom- men sein. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 • Insgesamt sind in Deutschland mittlerweile mehr als 90 Gigawatt PV-Leistung installiert. Zum Vergleich: Die hierzulande installierte Gesamtleistung der Windräder liegt aktuell bei knapp 62 Gigawatt. Gesetzliche Vereinfachungen für Steckersolargeräte: 1. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen Ihr Steckersolargerät jetzt nicht mehr beim lokalen Netz- betreiber anmelden. Er erfährt ohnehin davon, da die Bundesnetzagentur ihm eine Kontrollmeldung sendet über die Anmeldung Ihres Gerätes beim Marktstamm- datenregister. 2. Marktstammdatenregister. Die Anmeldung unter htt- ps://www.marktstammdatenregister.de/ wurde verein- facht. Bisher waren 20 Daten erforderlich. Künftig sind es nur noch fünf Angaben: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Leis- tung des Wechselrichters, Zählernummer. 3. Zählerwechsel egal. Ein möglicherweise nötiger Zäh- lerwechsel muss nicht mehr abgewartet werden. Sie können Ihr Gerät direkt in Betrieb nehmen. 4. Schukostecker erlaubt. Der haushaltsübliche Schutz- kontakt-Stecker (umgangssprachlich: Schukostecker) soll mit technischen Anpassungen eine normkonforme Anschlussart darstellen. 5. Im EEG definiert. Steckersolargeräte sind neuerdings auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrie- ben: Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen max. 800 Watt am Wechselrichter und max. 2000 Watt für die angeschlossenen Module 6. Vermieter fragen. Verbände der Immobilien- und Vermieterbranche stellen klar: Auch künftig ist es er- forderlich, ein Okay des Vermieters einzuholen. Eine Ablehnung wird allerdings schwieriger und muss gut begründet sein, schließlich ist Balkonsolar nach Aufnah- me ins EEG von „überragendem öffentlichen Interesse“ 7. Überragendes öffentliches Interesse. Das gilt nun auch für die Kleinstanlagen unter den erneuerbaren Energien. In §2 EEG heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen [...] liegen im überragenden öf- fentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Ge- sundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ • Die Dt. Gesellschaftfür Sonnenenergie bietet einen „Ste- ckersolar-Änderungsmonitor“. Dieser informiert darü- ber, was geht und was nicht: https://www.dgs. de/ser- vice/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Oktober – 20. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Mögen Frieden und Dankbarkeit stets in deinem Herzen sein. Irischer Segenswunsch Samstag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Firmung der Schüler aus dem SB- BZ-Sehen Baindt mit Pfarrer Staudacher in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herz- lich eingeladen Sonntag, 13. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis - Heilig Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Fran- ziska Joachim, Dominik Klein, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Anton Strehle († Leokadia und Josef Malsam mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Hans Späth, Maria und Georg Konzett) Anschließend Stehempfang vor der Kirche mit Kuchen, Snack und Getränken (Jugendchor) Dienstag, 15. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhad Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs, Elsa und Wendelin Kaplan, Zita Maurer, Eugen Haug) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 20. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Pia Kreutle, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Benjamin Stiefvater, Marlene Stör, Nele Gründler 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile 19.00 Uhr Baindt – Night´n Pray der Firmlingen Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Firmung 2024 in Baindt Am Samstag, den 12. September firmt Pfarrer Stauda- cher im Auftrag von Diözesanadminstrator Dr. Clemes Stroppel sechs Schüler aus dem SBBZ – Sehen in Baindt. Gefirmt werden: Fabio, Felix, Jonathan, Paul und Selina. Die Kirchengemeinde gratuliert zu diesem Fest den Neu- gefirmten und ihren Familien ganz herzlich. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen. Heilig-Leiber-Fest 2024 Der Kirchenchor bereichert den Festgottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest 2024 mit „Neuen Liedern“. Im Anschluss bietet der Jugendchor Kuchen, Snacks und Getränke an und lädt zu einem Stehempfang ein. Gemeinsam wollen wir den Gottesdienst im Miteinander ausklingen lassen. Herzliche Einladung. Feiern Sie mit uns! Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Erstkommunion 2025 am Sonntag, den 4.Mai für die Schüler der 3. Klassen Liebe Eltern, wir laden Sie mit Ihrem Kind ein, die heilige Erstkommunion in unserer Kirche zu feiern. Sind Sie dabei? Dann treffen wir uns zur Anmeldung am Donnerstag, 24. Oktober in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrhaus Baindt, Thumbstraße 55. Sie haben keine Zeit? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an stjoahnnesbaptist.baindt@ drs.de. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: • das ausgefüllte Anmeldeformular den Unkosten- beitrag in Höhe von 75,00 € (für Ausleihe und Reinigung des Gewandes, Fotos, Arbeitsheft, Kopien, Material, Aus- flug ....) • eine Kopie der Taufurkunde, falls ihr Kind nicht in Baindt oder Baienfurt getauft wurde Wir starten gemeinsam mit einem Elternabend am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „al- ten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klos- terhof Nr. 5. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Eine schriftliche Einladung geht in diesen Tagen per Post raus. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam R.I.P. Die Kirchengemeinde trauert um Herrn Franz Forderer. Von 2005 bis 2015 war Herr Forderer Mitglied im Kirchen- gemeinderat. In dieser Zeit hat er mit dazu beigetragen die Vakanz der Pfarrstelle gut zu überbrücken, umso dem neuen Pfarrer einen guten Einstand zu ermöglichen. Da- für sind wir sehr Dankbar. Unser Mitgefühl und Gebet gilt der Frau Brigitte Forderer und der ganzen Trauerfamilie. Bernhard Staudacher, Pfarrer Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Ge- meinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisati- onsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Segen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil einer wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sache zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstützung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2025 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am Dienstag, 22. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor, die Einladung per Mail folgt demnächst! Ein unvergessliches Heilig-Leiber-Fest erwartet Sie! Am kommenden Sonntag lädt der Kir- chenchor herzlich zu einem außerge- wöhnlichen Heilig-Leiber-Fest ein. Die- ses Jahr wird es musikalisch besonders spannend: Die Sängerinnen und Sänger haben moderne Kirchenlieder aus den Genres Rock, Pop und Gospel einstudiert und werden diese gemeinsam mit einer Band im Gottesdienst präsentieren. Nach dem Gottesdienst sorgt der Jugendchor für das leibliche Wohl. Es gibt Sekt, weitere Getränke, köstliche Kuchen und herzhafte Snacks. Nutzen Sie die Gelegenheit, in geselliger Runde zu verweilen und die Gemeinschaft zu genießen. Die Sänger und Sängerinnen des Jugendchors freuen sich über Ihre Spenden, die zur Finanzierung ihrer geplanten Paris-Reise beitragen sollen. Kommen Sie vorbei und erleben Sie einen Tag voller Mu- sik, Freude und Gemeinschaft! Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 23. Oktober 2024 um 14.00 Uhr zu unserem Herbstfest in den Bischof-Sproll-Saal. „Wer seine Stimme erklingen lässt, stärkt Körper, Geist und See- le.“ Einen herzlichen Willkommensgruß an den Männer- gesangsclub „Les Rauschers“ aus unserer Gemeinde Baindt. Das ist eine Gruppe aus Freunden und Bekannten, entstanden aus ihrer gemeinsamen Zeit in der Landju- gend vor über 50 Jahren. Wir freuen uns auf einen mu- sikalischen Nachmittag mit Ihnen, bei dem Sie selbstver- ständlich gerne mitsingen dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Land frauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Besuchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir infor- mieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Be- suchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir in- formieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Mittwoch, 16.10.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Mittwoch, 16.10.2024, 19.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Bienen König, Michael Ondrejcik aus Baienfurt, lädt zusammen mit dem Frauenbund Baienfurt ein zu Einem kurzen Film über das Leben der Bienen als In- put und im Gespräch versucht H. Ondrejcik verschiede- ne Fragen zu beantworten. Ergänzt mit verschiedenen Erlebnissen und Erfahrungen mit den Bienen. Herzlich Willkommen sind alle, Kinder, Jugendliche, Erwachsene die mehr über die Bienen erfahren möchten. Honig ist süße Belohnung, hinter der viel Arbeit steckt. Wie lange lebt eine Biene nach dem Stich? Was muss man über die Biene wissen? Was ist das Besondere an Bienen? Was ist der Unterschied zwischen einer Wespe und einer Bie- ne? Ist ein Wespen- oder Bienenstich schlimmer? Was hilft sofort gegen Bienenstich? Wann greifen Bienen an? Wie oft fliegt eine Biene am Tag? Was macht eine Biene am Tag? Woher kommt Bienenwachs? Was machen die Drohnen im Bienenstock? Und viele andere Fragen über Bienen, was ich weiß werde ich beantworten, was nicht schreibe ich mir auf . Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Bai- enfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neuen Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentie- ren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reichhal- tigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx. de Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort hal- ten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Freitag, 11. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino Ev. Kirche à Zwingli – der Reformator Näheres unter Ökumene Sonntag, 13. Oktober 20. So n. Trinitatis Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit unse- ren Kindergärten (Pfr. Schöberl) Montag, 14. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 16. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 20. Oktober 21. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin M. Hayen) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kinderkirche Am 13. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das gerne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstä- be, an denen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürf- nis entgegen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammenleben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. Bildquelle: Pexels, Text: Kirchenjahr evangelisch Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Reformationstag – Abendmahls- gottesdienst mit Impulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahls- gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Auswirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Neuer Konfi-8 & Konfi-3-Jahrgang gestartet In unser Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerk- same Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbo- len unmittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Ju- gendliche (und auch als Erwachsene). Die Themen und Aktionen der Konfi-3-Zeit finden Sie in der beiliegenden vorläufigen Terminübersicht. Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3-5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Gestartet am Erntedankfest, findet die Konfi-3-Zeit ihren Abschluss mit einem Familiengottesdienst mit Abendmahl am Ostersonntag. Unsere Konfi-3-Kinder Im Konfi-8-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu er- leben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu reflektieren und als Jugendliche den eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Das Erfahrungslernen im Gottesdienst, in Begegnungen mit Mesnerinnen und Kirchengemeinderäten beim Esca- pe-Room-Game, eine gemeinsame Fahrt zum Planeta- rium und natürlich das Highlight Konfi-Indoor-Camp in Bad Schussenried gehören genauso dazu, wie die wö- chentlichen Konfi-Stunden im Gemeindehaus, in denen wir darüber ins Gespräch kommen, wie uns das, worum es in Glaubensbekenntnis und Bibel geht, für unser Le- ben hier und stark machen und Orientierung geben kann. Den feierlichen Abschluss findet die Konfi-Zeit mit der Konfirmation, dem eigenen „Ja“ der Konfis zu ihrer Tau- fe und Gemeindezugehörigkeit & dem Segen Gottes, der ihnen zugesprochen wird. Unsere neuen Konfirmandinnen & Konfirmanden Allen ein herzliches Willkommen und eine gesegnete Kon- fi-3/-8-Zeit! Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 09.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB wacht erst in Hälfte zwei auf SV Baindt – SV Weingarten 1:2 (0:2) Nur vier Tage nach der bitteren Auswärts- pleite gegen den SV Mochenwangen, be- grüßte der SVB auf der Klosterwiese den SV Weingarten, welcher am vergangenen Wochenende ebenfalls deutlich unter die Räder gekom- men war (1:7 gegen den SV Kressbronn). Für beide Teams stand somit fest: es sollte eine Reaktion gezeigt werden, auch wenn auf einige wichtige Stützen verzichtet wer- den musste. So fehlten auf Baindter Seite etwa Caltabi- ano (Verletzung), M.Szeibel (Urlaub) und Kapitän Thoma (Sperre nach gelb-rot). Auf seifigem Untergrund überließ der SVB zunächst dem SV Weingarten etwas den Ballbesitz und versuchte nach Ballgewinnen schnell umzuschalten. Beide Mannschaften agierten in der ersten halben Stunde aber oft zu ungenau in ihren Aktionen, wodurch kaum nennenswerte Chancen zu verzeichnen waren. Dennoch zeigte sich der SVW im ersten Durchgang oft gieriger und energischer in den Zweikämpfen und ging somit auch nicht ganz unverdient mit 0:1 in Front: Elezi setzte sich stark über rechts durch und bediente mit seiner Hereingabe Delimar, der in der Mitte unbedrängt einschob (33.). Nachdem B.Walser ge- gen Elezi zunächst noch das 0:2 verhindern konnte (35.), stürmten Bleile und Lenz nach einem Baindter Abspielfeh- ler im Spielaufbau allein auf den Baindter Schlussmann zu, wobei Lenz auf auf 0:2 erhöhte (39.). Nach dieser ernüchternden ersten Halbzeit ohne große Torgefahr, lief der SVB mit Beginn des zweiten Durch- gangs etwas höher an und präsentierte sich giftiger in den umkämpften Duellen im Mittelfeld. Die Gäste verständig- ten sich vermehrt auf eine stabile Defensive, gegen wel- che die Baindter Mannschaft nun anrannte. Gefährliche Abschlüsse durch L.Walser und Camara waren etwas zu unplatziert und konnten von Segbers im SVW-Gehäuse so noch entschärft werden. Etwa zehn Minuten später nickte Dischl nach einem abgefälschten Freistoß dann zum vermeintlichen 2:1 ein, wobei der Treffer vom jun- gen Schiedsrichter allerdings zurückgenommen wurde - eine umstrittene Entscheidung. Da Elezi nach einem Weingartener Konter die Entscheidung kurz vor Schluss liegen ließ, blieb der SVB im Spiel und machte es in der 88.Minute nochmals spannend: ein Abschluss von Danto- na wurde zunächst noch entscheidend geblockt, doch der Nachschuss landete über Umwege beim eingewechselten Hosse, welcher erneut Dantona im Rückraum bediente. Dieser hatte im zweiten Anlauf mehr Erfolg und verkürz- te auf 1:2 (88.). In der Nachspielzeit fehlte der Baindter Mannschaft dann aber die letzte Durchschlagskraft, um doch noch den Ausgleich zu erzwingen. Nach verschlafenem Beginn konnte der SVB erst in der zweiten Hälfte eine deutliche Leistungssteigerung im Ver- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gleich zum Mochenwangen-Spiel auf den Platz bringen, den frühen Doppelschlag des SVW aber nicht mehr kon- tern. Im kommenden Auswärtsspiel gegen den Tabel- lenvierten aus Kressbronn gilt es an diese verbesserte Leistung anzuknüpfen, um den zweiten Saisonsieg ein- zufahren. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (86. Henry Hosse), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert (72. David Krauter), Lukas Zweifel (52. Lukas Walser), Jan Fischer (40. Baba Camara), Mika Dantona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Luca Samuel Mariano Tore: 0:1 Matija Delimar (33.), 0:2 Lenz Bauer (39.), 1:2 Mika Dantona (88.) SV Baindt II - SV Weingarten II 2:1 (2:1) Im Heimspiel gegen den Tabellenletzten aus Weingarten, hatte Trainer Geggier im Vorfeld mit argen Personalsor- gen zu kämpfen, da gleich acht potenzielle Stammkräfte nicht zur Verfügung standen. So bot sich die Chance für einige Spieler aus der zweiten Reihe, um auf sich auf- merksam zu machen. Zwar verpatzte die „Zwoite“ die Anfangsminuten und ging durch Rahmanis Treffer (10.) früh in Rückstand, konterte diesen jedoch umgehend durch ein absolutes Traumtor von Hahn, der das Leder wuchtig unter die Latte jagte (12.). Nur zwei Minuten später drehte der SVB II die Partie dann vollkommen als Knisel einen Strafstoß zum 2:1 eiskalt versenkte (14.). In der Folge blieb Geggiers Mannschaft am Drücker und hätte ab der 20.Minute in Überzahl agieren müssen, da SVW-Keeper Wasmer als letzter Mann Grabherr klar zu Fall brachte. In seiner ersten offiziellen Partie verließ den Schiedsrichter aber etwas der Mut und er gab für das klare Vergehen nur die gelbe Karte. So blieb es im Anschluss bei einem engen Spiel mit Chancen auf beiden Seiten, wobei der SVB II mit viel Einsatz und Wille den Sieg am Ende über die Zeit brachte. Trainer Geggier zeigte sich nach Spielende stolz über den Kampfgeist seiner Elf und lobte die Leistungen von Rota- tionsspielern wie Blattner und Grabherr. Mit dem vierten Saisonsieg springt die „Zwoite“ damit auf Platz zwei und trifft am Sonntag im Topspiel auf den Tabellendritten aus Kressbronn. SV Baindt II: Max Dingeldey, Patrick Späth, Niklas Hug- ger, Niklas Späth, Robin Blattner (70. Kai Kostka), Tobias Trautwein (79. Johannes Heisele), Lukas Grabhherr (74. Markus Baumgärtner), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Marius Hahn (65. Jakob Schaffer), Johannes Schnez (88. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Mustafa Rahmani (10.), 1:1 Marius Hahn (12.), 2:1 Konstantin Knisel (15. Foulelfmeter) SVK hat dreimal eine Antwort parat SV Kressbronn - SV Baindt 6:3 (2:1) Mit zwei Veränderungen im Vergleich zur knappen Heim- niederlage gegen den SV Weingarten - Thoma und Ca- mara für Dantona und Fischer - schickte Trainer Weiland seine Mannschaft am Sonntagnachmittag gegen den Ta- bellenvierten aus Kressbronn aufs Feld. Bei kühlen Tem- peraturen wusste der SVB in der Anfangsphase durchaus zu Gefallen und beschäftigte die Defensive der Gastgeber immer wieder über die schnellen Außenbahnspieler Fink und Camara, welche jedoch zunächst nicht entscheidend zum Abschluss kamen. Nach einer guten Viertelstunde arbeitete sich auch der SVK besser in die Partie, wobei sich Walser erstmals auszeichnen musste. Einige Minuten später war der junge Baindter Schlussmann dann aber machtlos, als der SVB in der Defensive zu passiv agierte und einen Querpass auf Wiesener ermöglichte, welcher aus dem Rückraum trocken auf 1:0 stellte (19.). Die Baind- ter Mannschaft schüttelte sich kurz und hatte etwa zehn Minuten später das nötige Glück auf seiner Seite: Cama- ra setzte sich zum wiederholten Mal kraftvoll über links durch und leitete zu Dischl weiter. Baindts Nummer 9 fand im Rückraum wiederum Kapitän Thoma, dessen wuch- tiger, aber unplatzierter Abschluss Torhüter Steinhauser durch die Finger rutschte - 1:1(31.). Der SVB schien nun voll im Spiel angekommen, verteilte im Anschluss jedoch bereits Anfang Oktober Weihnachtsgeschenke und lud den SVK sowohl kurz vor der Pause (35.) als auch kurz nach der Pause (48.) durch haarsträubende defensive Fehler zum Toreschießen ein. Trotz dieses vermeidbaren 3:1-Rückstandes steckte Weilands Mannschaft nie auf und erzwang auf der Gegenseite ebenfalls einen indivi- duellen Fehler: So blockte Camara Torhüter Steinhauser beim Versuch eines langen Balls und schob die Kugel zum 3:2-Anschlusstreffer ins Netz (52.). Das 3:3 schien für den SVB in Reichweite, doch ein abgefälschter Kopfball von Bukovec nach einer Ecke machte die aufgekommene Hoffnung wieder zunichte (55.). In der Folge betrieb der Landesliga-Aufsteiger allerdings weiterhin viel Aufwand und stellte selbst nach einer Ecke erneut den Anschluss her, wobei Brugger Dischls Hereingabe per Kopf im lan- gen Eck versenkte (65.). Doch ganz nach dem Muster der Cantina-Band - „Spielt den selben Song nochmal“ - kon- terte der SVK zum dritten Mal an diesem Tag nur wenige Augenblicke später erneut mit einem eigenen Tor. Wie- sener steckte den Ball clever durch, Szeibel konnte den Ball nicht mehr entscheidend zur Seite grätschen und S.Lindinger vollstreckte eiskalt zum 5:3 (66.). Weilands Mannschaft blieb zwar in der Folge weiterhin bemüht, konnte die Kressbronner Defensive jedoch nicht mehr entscheidend in Bedrängnis bringen und fing sich nach einem Konter in der Nachspielzeit schlussendlich noch den sechsten Gegentreffer durch Siegel (90.). Trotz eines engagierten Auftritts im schweren Auswärts- spiel beim mittlerweile zum Angstgegner mutierten SV Kressbronn (sieben Niederlagen in Folge), bringt sich der SVB somit erneut durch individuelle Fehler um mög- liche Punkte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (77. Henry Hosse), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (52. Lukas Walser), Lukas Zweifel (62. David Krauter), Philipp Thoma, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Francesco Boccuto Tore: 1:0 Elias Wiesener (19.), 1:1 Philipp Thoma (31.), 2:1 Elias Wiesener (35.), 3:1 Romeo Lindinger (48.), 3:2 Baba Camara (52.), 4:2 Mark Bukovec (55.), 4:3 Michael Brug- ger (65.), 5:3 Samuel Lindinger (66.), 6:3 Tim Siegel (90.) SV Kressbronn II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Topspiel Zweiter, SVB II, gegen Dritter, SVK II, erwisch- te Geggiers Mannschaft einen guten Start in die Partie, konnte bis auf einen Distanzschuss von Knisel aber nicht allzu viele klare Torchancen herausspielen. Ein unnötiges Foul in Strafraumnähe kurz vor der Pause, ermöglich- te dem SVK II dahingegen eine gute Freistoßgelegen- heit, welche Hetzius zum 1:0 nutzte (45.). Auch im zweiten Durchgang blieb der SVB II optisch die leicht überlegene Mannschaft, ohne jedoch die letzte Zielstrebigkeit an den Tag zu legen. Zudem führten technische Mängel und das Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ein oder andere harte Foul auf beiden Seiten dazu, dass kaum Spielfluss aufkommen wollte. Am Ende blieb der erhoffte Ausgleich aus, womit die erste Saisonniederlage besiegelt war. Vor den herausfordernden Spielen gegen Hergensweiler/Achberg und Meckenbeuren, wollte Trai- ner Geggier sich von diesem kleineren Rückschlag aber nicht allzu sehr aus der Ruhe bringen lassen: „Mund ab- putzen und weiter geht‘s. In den kommenden Topspielen holen wir uns die Punkte zurück.“ SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Grabhherr (46. Jacob Schaffer), Julian Keppeler (68. Ro- bin Blattner), Konstantin Knisel, Luca Bosch (83. Johan- nes Heisele), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Leon Hetzius (45.) Gelb-Rot: Furkan Demir (90./SV Kressbronn II/) Vorschau: Sonntag, 13.10 12.45 Uhr: SV Baindt - SG Hergensweiler/Achberg 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Achberg XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Topspiel um die Tabellenspitze! Samstag 12.10. • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Leutkirch XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsangebot an. Sportbegeisterte und Interessierte dür- fen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vorbeischauen. Weitere Informationen erhalten sie unter www.svbaindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner Bekanntgabe Seit dem Jahre 1990 wurde die Sportab- teilung Turnen/Leichtathletik organisiert und geleitet durch Franz Karg, die letzten 8 Jahre in Gemeinsamkeit mit Birgit Dengler. Mit Freude dürfen wir bekannt geben, dass die sportbe- währten Trainer Christian Staud (Athletik-Fitness) und Nina Assanti (Frauenturnen und Kindersport) ab Oktober 2024 die Abteilungsleitung Turnen/Leichtathletik übernehmen. Wir, Franz Karg und Birgit Dengler, bedanken uns herzlich bei allen Übungsleitern, Trainern, beim Vorstandsteam des SV Baindt und bei allen Mitgliedern der Abteilung für Ihr Vertrauen und die Jahre wunderbarer Zusammen- arbeit. Nachruf Sven Borchers Es schmerzt sehr, dass Sven Borchers nicht mehr unter uns weilt. Wir sind in tiefer Trauer und in Gedanken bei seiner Familie. 2012 gründeten wir zusammen mit ihm den HTSV Baindt e.V. Von 2014 an war er unser Schriftführer. Wir haben mit ihm einen der coolsten Sportevents der Region geformt, das Human-Table-Soccer-Turnier. DJ, Bar, den ganzen Tag Bälle einwerfen, Pommes besorgen, Mikros reparieren, Sachen von A nach B transportieren, und und und – auf Sven war die ganzen Jahre immer Verlass. Und war die Arbeit getan, dann konnte man stundenlang mit ihm feiern. Wir lachten immer viel und herzhaft mit ihm. Er hat uns das Gut gelaunt sein einfach gemacht, denn er war selbst zu jeder Zeit ein positiver, fröhlicher und lebenslustiger Mensch, und so werden wir ihn für immer in Erinnerung behalten. Die Vorstandsschaft des HTSV Baindt Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Franz Forderer † 24. September 2024 Franz war seit 46 Jahren Mitglied im Musikverein Baindt. Ab dem Jahr 1998 brachte er sich als Fähnrich aktiv in der Fahnenabordnung mit ein und war stets tatkräftig bei all unseren Terminen dabei. Auch bei Arbeitseinsätzen war Franz zu jeder Zeit ein zuverlässiger Helfer. Wir verlieren mit Franz einen zuverlässigen und tatkräf- tigen Unterstützer und ein langjähriges Mitglied des Mu- sikvereins Baindt. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seiner Frau Brigitte mit allen Angehörigen. Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem lang- jährigen Mitglied Erwin Jerg † 20. September 2024 Erwin war seit der Anschaffung unseres Schellenbaumes im Jahr 1989 aktives Mitglied in unserer Fahnenrotte. Über 30 Jahre lang trug und pflegte er den Schellenbaum des Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Musikvereins Baindt und war dabei immer mit Leidenschaft bei sämtlichen Terminen und Veranstaltungen dabei. Mit Erwin verlieren wir ein engagiertes Mitglied des Mu- sikvereins Baindt, der stets voller Stolz und Herzblut die Kapelle mit dem Schellenbaum begleitete. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seinen An- gehörigen. Landjugend Baindt e.V. 75 Jahre Landjugend Baindt Am vergangenen Wochenende feierten wir unser 75- jähriges Jubiläum der Land- jugend Baindt. Am Freitag starteten wir mit einem Jubiläumsabend. An diesem blickten wir mit allen ehemaligen Mitgliedern auf die letz- ten 75 Jahre zurück. Diese unvergesslichen und schönen Momente wurden durch ein Theater und eine Zeitkapsel mit vielen alten Bildern greifbar. Es kamen viele nette Ge- präche zustande und alle schwelgten in den alten Zeiten. Am Samstag ging unser Jubiläum dann mit einer Dor- frallye weiter. Hierbei starteten 10 Gruppen mit jeweils 4-7 Personen zu den 9 Stationen, die in Baindt und Baienfurt verteilt waren. Viele knifflige Aufgaben wie Traktorziehen, Bierkistenstapeln, XXL-Bierpong usw. warteten dabei auf die Teilnehmer. Nach der Siegerehrung konnten dann die Rallyeteilnehmer und viele weitere Besucher den Abend auf der Dorfkindparty ausglingen lassen. Ein großes Dankeschön geht hierbei an die Sponsoren und die vielen Spenden, ohne die unser Jubiläum so nicht möglich gewesen wäre. Anbei finden Sie unter folgendem Qr- Code unsere Jubiläumsfestschrift. Beim Baindter Beck und im Cap Markt wer- den wir außerdem noch ausgetruckte Exemplare auslegen. Diese dürfen Sie gerne mitnehmen. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Pferdefestival Blaubeuren Vergangenes Wochenende waren einige unserer Jugendreiter auf dem Pferdefes- tival in Blaubeuren. Am Freitag starteten wir mit dem Mannschaftsreiterwettbe- werb und 4 unserer Reiter ritten gemein- sam die Dressurprüfung. Schlussendlich erreichten sie ei- nen guten 2ten Platz. Weiter ging es mit den Schritt-Trab Reiterwettbewerben bei dem sich einige von uns eine nette Platzierung holen konnten. Katharina Keck und Mila Streicher holten sich sogar den Sieg. Maya Schützbach erreichte den 3ten Platz. Isabella Konzett, Amelie Haller und Maxi Mutscheller den 4ten Platz. Nach den ersten Platzierungen richteten wir uns unsere Schlafplätze in den Zelten ein und unseren Ponys die Paddocks. Den Abend ließen wir mit Spielen gemütlich ausklingen. Am nächsten Tag frühstückten wir mit einem wunderschönen Sonnenaufgang und dann ging es auch schon weiter mit den Prüfungen. In dem Schritt-Trab-Galopp Reiterwettbe- werben konnten die Baindter Reiter einige Platzierungen sammeln. Noemi Oelhaf und Aleyna Branco erreichten den 3ten Platz. Leni Weiß den 5ten und Aylin Köse den 6ten. Theresa Henzler platzierte sich mit einem guten 7ten Platz im Dressurreiterwettbewerb mit Delia. Es folgten ei- nige Spaß Prüfungen wie der Paartrail bei dem zwei Rei- ter mit einem Stick gemeinsame Hindernisse überwinden mussten. Leni und Maya holten hier den 3ten Platz. Bei dem Team-Stafetten Wettbewerb starteten Noemi, Mila, Isabella und Theresa als Team und mussten Aufgaben wie Sackhüpfen, Schubkarren rennen oder so schnell wie möglich um Tonnen galoppieren, absolvieren und wurden hier 4ter Platz. Zwischendurch starteten die Jugendli- chen zum Spaß bei Hobby-Horsing-Spring-Prüfungen und sorgten in dem Zelt für eine mega Stimmung und sammelten ebenfalls wieder einige Schleifchen. Nebenbei halfen wir dem Team von Blaubeuren bei der Platzpflege und dem reibungslosen Ablauf der Prüfungen. Abends startete dann noch der Jump & Run bei dem Leni Rapp mit Lili Laday als Renner und Alyin Köse mit Leni Weiß startete. Nach einem super erfolgreichen und spaßigen Wochen- ende fuhren wir alle zufrieden und müde nach Hause. Verfasst von Leni Rapp Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump and Run, Platz 1 Springwettbewerb mit Stechen 100cm, Platz 2 Mannschaftsspring-Wettbewerb 85cm, Platz 2 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 4 Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurwettbewerb, Platz 1 Dressurreiterwettbewerb Klasse A, Platz 5 Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb, Platz 5 Unsere Jugendlichen waren erfolgreich auf dem Pferde- festival in Blaubeuren Auf dem Pferdefestival in Blaubeuren konnten einige Schleifen gesammelt werden. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Siegerehrung Ortsmeis- terschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Sieger- ehrung und Preisverleihung der Ortsmeis- terschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Erster Rundenwettkampf Luftpistole Am 30.09.2024 bestritt die Luftpistole-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Rundenwettkampf. Dabei gewann sie gegen die Gäste aus Wolpertswende (2. Mannschaft) mit 1354:1280. Wertung Baindt: S. Schnez: 352 G. Schnetz: 341 D. Sill: 340 O. Damoune: 321 Wertung Wolpertswende 2: H. Gindele: 337 W. Parsch: 323 R. Pfaff: 311 R. Wahr: 309 Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Ganzjähriges Fit- ness Workout für Frauen Ausdauer, Kraft, Gymnastik mit und ohne Geräte, Beweglichkeit und Koordination. Einstieg jederzeit möglich für Mitglieder im SV Baindt ohne Voranmeldung. Immer mittwochs von 20.00 h bis 21.15 h. Nähere Information auf der Homepage des SV Baindt unter www.svbaindt. de, Rubrik Alpinteam-Fitness Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Übungsabend mit dem Gerätewagen Sanität des Bundes Gemeinsam mit unseren Kameradinnen und Kameraden der DRK-Ortsvereine Ravensburg und Weingarten übten wir mit dem größten Fahrzeug des Kreisverbands, dem Gerätewagen Sanität des Bundes (GW San Bund). Dieses Fahrzeug, ein LKW der Marke MAN, gehört zu unserer „Schnelleinsatzgruppe Erstversorgung“ (SEG E) kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Schadenslage mit vielen Verletzten, ein sogenannter Massenanfall von Ver- letzten, vorliegt. Mit dem Material, das der GW San Bund mitführt, kann ein Schnelleinsatzzelt sowie eine Behand- lungsmöglichkeit für bis zu 10 Verletzte, je nach Schweregrad, aufgebaut werden. Genau das war Bestandteil unserer Übung. Die Gruppe der Bereitschaft Baienfurt-Baindt baute das aufblasbare Schnelleinsatzzelt des Fahrzeugs auf und richtete es so ein, dass Verletzte behandelt werden könnten. Dazu wurden Krankentragen aufgebaut und zig Kisten mit Material an den entsprechenden Stellen vorbe- reitet. Ebenso musste das Notstromaggregat in Betrieb genommen werden, um das Zelt zu beheizen und zu be- leuchten. Genau 16 Minuten nach Übungsbeginn war das Zelt einsatzklar. Auch hier zeigte sich wieder, was für ein starkes Team wir sind. Der Abend hat deutlich gezeigt: wenn es darauf ankommt, sind wir bestens vorbereitet. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Ludwigshafen zur Burgruine Alt-Bodman Von Ludwigshafen wandern wir durch das Naturschutzge- biet Aach-Ried bis Bodman. Dort machen wir einen kurzen Abstecher zum Skulpturengarten von Peter Lenk, bevor es steil hochgeht zur Ruine Altbodman. Nach einer Rast Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 bei wunderschöner Aussicht auf den See machen wir uns auf den Rückweg über das Kloster Frauenberg. Von Bod- man geht‘s dann mit dem Bus zurück nach Ludwigshafen. Wann: Sonntag, 13.10.2024 Treffpunkt: Bushaltestelle Charlottenplatz Wgt. 8.10 Uhr, Bhf. RV 8.20 Uhr Rückkehr: 18 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 200 hm (ca. 30 Min. steil bergauf). Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen in Ludwigshafen. Mitbringen: Vesper, Getränk (1 Ltr.), Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: ab 09.10.2024 - T. 0151-12952100 (über AB*) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail : hanifa.selimi@gmx.de Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man schon in Weingarten einsteigt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Wanderung von Baienfurt nach Fuchsenloch Wir treffen uns am Dienstag 15.10.2024 um 12.00 Uhr hin- ter dem Rathaus in Baienfurt und wandern über Kickach, Baumgarten, Maria Eich durch den Wald nach Fuchsen- loch. Zurück in Baienfurt besuchen wir noch die „Blaue Grotte“. Die Gehzeit beträgt ca. 3 1/2 Stunden, 12 km und 100 hm. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, nach Be- darf Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 10.10.2024 ab 17.00 Uhr T. 0751/43287 WF Jürgen Frank. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2024“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2024 ein. Am 15. und 16. November 2024 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Wir stellen Ihnen die Kabarettistinnen vor: 15. November 2024 Kathi Wolf „Klapsenbeste“ Kathi Wolf ist Psychologin - und selbst ihre beste Kun- din. Im ständigen Gedankenkarussell wird es auch der selbst ernannten Klapsenbesten schwindelig, mal endet die Fahrt im Weltschmerz, mal im Aktivismus. In einem Spagat zwischen Stand Up Comedy und politischem Ka- barett kämpft die Hobby Boxerin gegen die Stigmatisie- rung psychischer Störungen, erkundet auf urkomische Art ihre eigenen sowie gesellschaftlichen „Special Effects“ und steigt nebenbei auch gerne mit dem Patriarchat in den Ring. Die Klapsenbeste beweist: Humor ist eine The- rapieform. In Zeiten von extremen Therapieplatzmangel treiben Quacksalber und Wunderheilerinnen ihr Unwesen und auch die kapitalistische Ausschlachtung des eigenen Leids ist in Zeiten von social media anerkannter als die eigentliche Erkrankung. Die Quittung kommt - von der Klapsenbesten persönlich. Warum gehen weniger Frauen als Männer in die Politik, wie sieht eine Familienaufstellung im Bundestag aus und was passiert, wenn ein Abgeord- neter zu ihr in Therapie kommt? Ein rasanter Abend mit Wort, Witz und Musik. 16. November 2024 Thomas Schreckenberger „Nur die Lüge zählt“ In Thomas Schreckenbergers neuem Programm dreht sich alles um die Wahrheit und vor allem um die Lüge in all ihren Ausprägungen. Gelogen wird ständig und überall. Dabei gibt es harmlose Lügen („Ich hab ja nichts anzuziehen!“) oder Lügen, um den anderen nicht zu verletzen. So wie das Lob der Eltern für das selbstgemalte Kinderbild, wenn man gleichzeitig denkt: „Hoffentlich bekommt das Ju- gendamt das nie zu Gesicht!“ Aber dann gab es auch im- mer schon gefährliche Lügen, die das Ziel hatten, bewusst in die Irre zu führen und oft Unheil über viele Menschen brachten. Man denke nur an Sätze wie „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“ oder „Seitenbacher Müsli – lecker, lecker, lecker.“ Heute verbreiten sich Lügen zudem immer schneller und das Internet dient als Brand- beschleuniger: Bots, Trolle, Fake-News und Verschwö- rungstheoretiker überschwemmen das Netz mit den abstrusesten Ideen: Bill Gates will uns allen Chips einpflan- zen, unsere Spitzenpolitiker sind in Wahrheit gefühllose Echsenwesen (was im Fall von Friedrich Merz einiges er- klären könnte) und die SPD ist angeblich eine sozialdemo- kratische Partei! Ein Wahnsinn! Doch auch der Alltag wird immer unsicherer, wenn digitale und analoge Welt ver- schmelzen – man weiß kaum mehr, wem oder was man noch glauben kann. Die Grenzen zwischen Fiktion und Realität verschwimmen immer mehr und verstärken die Spaltung der Gesellschaft. Früher gab es verschiedene Mei- nungen, heute verschiedene Wirklichkeiten. Begleiten Sie den vielfach ausgezeichneten Kabarettisten Thomas Schreckenberger (Tuttlinger Krähe, Kleinkunstpreis Baden- Württemberg, usw.) durch den Lügendschungel unserer Zeit – bewaffnet mit der Machete des Humors und der Kraft der Pa- rodie, immer auf der Suche nach dem letzten Rest Wahrheit. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft per E-Mail unter stefan. gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuh- stallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 25,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 13. Oktober 2024 Rund um den Häcklerweiher - geschichtsträchtiger Spaziergang Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Streckenlänge: ca. 5 km (ebene Strecke) Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und jahrhundertealten Weihern prägen unter anderem offene Hochmoorflächen und ein Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefähr- dete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiederver- nässung ab dem Jahr 2007 einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt auf einer herbstlichen Exkursion rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterun- gen zur Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Sind Sie neugierig geworden? Dann machen Sie mit! Auch Kinder und Hunde sind auf dieser Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf dieser Führung be- grüßen zu dürfen. Kleintierschau Samstag, 19.10.2024, 13 - 18 Uhr Sonntag, 20. 10. 2024, 10 - 17 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Zu sehen gibt es Kaninchen, Hühner, Tauben und vieles mehr..... Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Weitere Infos unter: www.kleintierzuchtverein-bergatreute.de Informationsabende für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzerinnen und Waldbesitzer zu einem Informations- abend mit folgenden Themen ein: • Die neue Bundeswaldinventur IV: Wieviel Holz steht im Privatwald? • Forstschutz: Neues zum Borkenkäfer • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Forstliches Gutachten zum Wildverbiss, Anmeldung und Bewertung von Wildschäden Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt: 22.10.2024 um 19:30 Uhr in Ebenweiler (Dorfgemein- schaftshaus) 29.10.2024 um 19:30 Uhr in Waldburg (Gasthaus König Wilhelm) 04.11.2024 um 19:30 Uhr in Hittelkofen (Gasthaus Rose) 07.11.2024 um 19:30 Uhr in Seibranz (Gasthaus Wacht am Rhein) 13.11.2024 um 19:30 Uhr in Beuren (Gasthaus Kreuz) 19.11.2024 um 19:30 Uhr in Deuchelried (Gasthaus Hirsch) 25.11.2024 um 19:30 Uhr in Berg (Schützenhaus) Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blut- spender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blut- spende mit etwas Glück Erlebniswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an. Nächster Termin: Dienstag, dem 29.10.2024 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewin- nen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit lecke- ren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. 400 Jugendliche kickern sich zum Traumberuf Erfolgreicher „Karriere-Kick“ in Ravensburg: Innovative Berufsorientierung für junge Talente Der „Karriere-Kick“ in Ravensburg war ein voller Erfolg und hat erneut bewiesen, wie innovativ und interaktiv Be- rufsorientierung für Jugendliche gestaltet werden kann. Am 25.9.2024 trafen rund 400 Schüler auf 36 begeisterte Unternehmen, um sich auf Augenhöhe über Berufsmög- lichkeiten und Karrierechancen auszutauschen. Das Event, das von Florian Dismann und Alexander Ernst nach Ra- vensburg geholt wurde, fand in der einzigartigen Ausstel- lungsfläche des Autohauses Riess statt – ein Partner, der maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen hat. Die großzügig zur Verfügung gestellten Räume des Autohauses boten den perfekten Rahmen für diese be- sondere Veranstaltung und sorgten für eine angenehme und moderne Atmosphäre. Das Besondere am „Karriere-Kick“ ist das innovative Konzept, das Berufsorientierung und Networking auf spielerische Weise miteinander verbindet. Durch Tisch- fußball-Duelle kamen die jungen Talente und Unterneh- mensvertreter ins Gespräch, was zu einer entspannten und ungezwungenen Atmosphäre führte. „Der Karriere-Kick bietet eine ganz besondere Gelegen- heit, junge Menschen mit potenziellen Arbeitgebern zu- sammenzubringen. Statt steifer Gespräche in Messehal- len kommen die Teilnehmer beim gemeinsamen Spiel ins Gespräch – das fördert Vertrauen und schafft eine ungezwungene Basis für einen echten Austausch“, sag- ten die Aussteller. Neben dem aktiven Austausch auf dem Spielfeld gab es auch vielfältiges Angebot durch die Unternehmen an den Messeständen. Unternehmen aus verschiede- nen Branchen präsentierten ihre Ausbildungsberufe und Einstiegsmöglichkeiten und beantworteten Fragen der Jugendlichen. Zusätzlich wurde den Jugendlichen der Bewer- bungs-Check angeboten. Für die passenden Fotos sorg- te eine professionelle Fotografin, die hochwertige Bewer- bungsfotos machte. „Es war beeindruckend zu sehen, wie offen und interes- siert die Schüler:innen waren und wie positiv die Unter- nehmen auf diese Form des Kennenlernens reagierten“, fügten einige Lehrer hinzu. Aufgrund des großen Erfolgs wird der „Karriere-Kick“ auch im nächsten Jahr wieder in Ravensburg stattfin- den – der Termin steht bereits fest: Am 15. Oktober 2025 wird die Veranstaltung erneut im Autohaus Riess durch- geführt. Für interessierte Unternehmen gibt es ab sofort für begrenzte Zeit einen Frühbucher-Rabatt. Über Karriere-Kick: Der Karriere-Kick ist eine bundesweite Veranstaltungsreihe zur Berufsorientierung, bei der junge Menschen spielerisch und in einem entspannten Umfeld mit Unternehmen und Ausbildern in Kontakt treten kön- nen. Weitere Informationen finden Sie unter https://kar- riere-kick.de/in/landkreis-ravensburg/aussteller Skibasar Berg Der Sommer hat sich verabschiedet und in den Ber- gen fällt bereits der erste Schnee. Für die Winterfreunde kommt damit die Zeit sich für die neue Wintersportsai- son zu wappnen. Was passt, was nicht, welche Winter- bekleidung ist noch super erhalten und könnte jemand anders gefallen. Welche Skier oder Stiefel sind zu klein und müssen getauscht werden. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, saubere und gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Homepage www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Wir nehmen und können dann bieten: Alpinski (Carving) und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbeklei- dung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kin- der. Bitte die Ware in einem sauberen und funktionstüch- tigen Zustand abgeben. Beschädigte oder stark veraltete Ware kann leider nicht angenommen werden. Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf, unterstützen wir sozi- ale Projekte. Im vergangen Jahr unterstützten wir: Brennnessel, Frau- enhaus RV, Sonja Reischmann Stiftung, Argenhof – Gna- denhof für Tiere e.V., Tierheim Berg, Termin: Samstag, 19. Oktober 2024, von 11:00Uhr bis 13:00Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Kartenzahlung ist NICHT möglich, also bitte an Bargeld denken. Warenannahme: Freitag, 18.10.2024 von 17:30Uhr bis 19:00 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 19.10.2022 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de Pflanzzeit für Stauden: Ein blühender Garten für das Frühjahr 2025 Der Herbst ist die ideale Zeit, um den eigenen Garten für das nächste Frühjahr vorzubereiten. Für alle Gartenfreun- de im Landkreis Ravensburg beginnt jetzt die Pflanzzeit von Stauden, die in der kommenden Gartensaison für prächtige Blüten sorgen sollen. Heimische Stauden sind dabei besonders empfehlenswert, da sie nicht nur pfle- geleicht und robust sind, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten. Gleichzeitig können durch einfache Maßnahmen in den Wintermo- naten die natürlichen Lebensräume zahlreicher Insekten und Kleintiere geschützt werden. Die milden Herbstmo- nate bieten optimale Bedingungen für die Pflanzung von Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Stauden. Der Boden ist noch warm von der Sommerhitze und kann ausreichend Feuchtigkeit speichern, sodass die Wurzeln bis zum Winter gut anwachsen können. Stauden wie die aus der Pflanzliste „Mehrjährige Pflanzen und Stauden im Landkreis RV“ sind perfekt an die klimatischen Bedingungen in der Region angepasst und bieten nicht nur eine lange Freude in ihrem Garten, sondern sind auch für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten wertvol- le Nahrungsquellen. Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg hat eine Liste mit empfehlenswerten Mehr- jährigen Pflanzen und Stauden entworfen, welche un- ter www.naturvielfaltrv.de/media/pflanzliste.pdf auf der Webseite der Biodiversitätsstrategie zu finden ist. Naturschutz im Winter: Blühpflanzen und Laub im Gar- ten lassen Neben der Pflanzzeit im Herbst kann jeder Gartenbesit- zer oder jede Gartenbesitzerin auch während der Winter- monate aktiv zur Förderung der Artenvielfalt beitragen. Ein einfaches und wirkungsvolles Mittel ist es, verblühte Pflanzen stehen zu lassen und das gefallene Laub nicht vollständig zu entfernen. Stauden bieten durch ihre ver- blühten Stängel die perfekte Überwinterungsmöglichkeit für viele Insekten. Auch durch das Laub entstehen natür- liche Rückzugsorte für Igel, Amphibien und nützliche In- sekten, die dort den Winter verbringen können. Anstatt das Laub komplett zu entfernen, sollte es an geschütz- ten Stellen im Garten gesammelt werden, um so kleine Winterquartiere zu schaffen. Diese simple Maßnahme trägt nicht nur zum Erhalt der Biodiversität bei, sondern schützt auch den Boden vor Austrocknung und Frost. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.naturviel- falt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravensburg vorbeizuschauen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert Ausstellung und Vernissage „Om‘s Mandala Art“ 18. Oktober- 10. November 2024 Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) gibt im Oktober/November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künst- lern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnah- men und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künstlerin auf diese Situation und zeigt nun eine Aus- wahl an Werken, die seit der damaligen Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die Vernissage ist am 18. Oktober um 20.00 Uhr. Die Finissage ist am 10. November um 18.00 Uhr mit ei- nem Solokonzert von Omnitah. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind jeweils Sams- tag und Sonntag von 14-17 Uhr (mit Ausnahme Sa., den 19.10.) und Omnitah wird zu diesen Zeiten persönlich an- wesend sein. Fr. 18. Okt. 20.00 Uhr Vernissage So. 20. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 26. Okt. 14 – 17 Uhr So. 27. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 02. Nov. 14 – 17 Uhr So. 03. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 09. Nov. 14 – 17Uhr So. 10. Nov. 14 – 17.00Uhr Trotz Regen: Die AOK-Kochshow belebt die Sinne auf der Landesgartenschau in Wangen - Regionale Lebensmittel helfen dem Klima und der Gesundheit Der Meisterkoch Simon Mayer vom Restaurant/Café Sca- la in Bad Waldsee und die AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel ließen sich nicht aus der Ruhe bringen und führten vergangenen Donnerstag gemeinsam durch die AOK-Kochshow auf der Landesgartenschau in Wan- gen. Leider war das Wetter für den Veranstaltungsabend schlecht angesagt. Trotz der Hoffnung auf ein paar Son- nenstrahlen und einem goldenen Herbstabend bestätig- te sich leider die Wettervorhersage. Dicke Regenwolken überzogen den Himmel und die Sparkassen-Kulturbühne konnte sich diesen nicht entziehen. Trotz der kalten Tem- peraturen konnten die rund 120 Gäste die AOK-Kochshow aber im Trockenen verfolgen. Die Sparkassen-Kulturbüh- ne bot dafür den perfekten Rahmen, sie verwandelte sich in eine top ausgestattete Showküche. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben, moderierte gemeinsam mit AOK-Er- nährungsfachkraft Charlotte Walz die Veranstaltung. Sie klärten über Ernährungsmythen auf und schärften das Bewusstsein für gesundes Essen – mit kleinen Wissensein- heiten und interaktiven Spielrunden: „Wir wollen mit der AOK-Kochshow aufzeigen, warum regionale Ernährung Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 nicht nur wichtig fürs Klima ist, sondern warum sie auch jedem Einzelnen gut tut. Das ist uns gelungen.“ 77 Prozent der deutschen Bevölkerung achten beim Einkauf auf regionale Produkte, heißt es im aktuellen Ernährungs- reports des Bundesministeriums für Ernährung und Land- wirtschaft. Der Report zeigt auch: Immer mehr Menschen interessieren sich für pflanzliche Ernährung und greifen zu vegetarischen und veganen Alternativen – innerhalb von vier Jahren ist der Wert von 29 auf 39 Prozent gestie- gen. Das Thema ist nicht nur für die eigene Gesundheit relevant, sondern auch für die Gesundheit des Planeten. Spielerisch und leicht zeigte das Duo aus Meisterkoch Simon Mayer und der AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel, wie einfach und lecker es sein kann, regio- nale und nachhaltige Gerichte auf den Tisch zu zaubern. „Live-Cooking hat für mich immer einen ganz besonde- ren Charme. Wenn ich dann noch den ein oder anderen Küchentipp weitergeben und fürs Kochen mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln begeistern kann, ist das für mich ein besonderes Highlight“, so die AOK-Ernährungs- fachkraft Julia Baschnagel. „Es hat mir sehr viel Spaß gemacht. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung. Durch die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben wir eine super Show und einen unterhaltsamen Abend auf die Beine gestellt.“ Rezepte zum Mitnehmen „Regional und nachhaltig kochen“ lautete das Motto der AOK-Kochshow, in der live ein leckeres Drei-Gänge-Me- nü zubereitet wurde. Die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich über ausgefallene Gerichte freuen: Meister- koch Simon Mayer begeisterte mit einer Blumenkohl-Pan- na Cotta mit Champignon-Spinat-Creme, dazu eingelegte Radieschen oder Austernpilzen im Reisblatt, zu denen eine würzige Linsencreme serviert wurde. Alle Teilnehmenden bekamen die Rezepte auf Papier zum Mitnehmen und Nachkochen. Die Blumenkohl-Panna Cotta hat es Julia Baschnagel persönlich angetan und lobte Simon Mayer für seine kreative Auswahl und Zubereitung: „So lecker, vor allem mit den eingelegten Radieschen! Sowas habe ich noch nie gegessen.“ Die Entscheidung, vegetarisch zu kochen, wurde bewusst getroffen. Der Grund dafür ist simpel: „Das ist einfach nachhaltiger. Außerdem stammen alle Lebensmittel, die wir verwendet haben, aus der Region“, so Julia Baschnagel weiter. Glückliche Gewinner Zu Beginn konnten alle Besucherinnen und Besucher an einem Gewinnspiel teilnehmen. Als Hauptpreis konnten sich sechs Gäste das Drei-Gänge-Menü am reichlich ge- deckten Tisch schmecken lassen: Sieglinde und Kathari- na Tiso aus Wangen, Monika Troy aus Opfenbach, Rita Ortmann aus Siggen, Heike Schulze und Alfred Sigerist, beide aus Neuravensburg. „Heute waren wir zum 77. Mal auf der Landesgartenschau und hatten richtig Glück“, so die glücklichen Gewinner Heike Schulze und Alfred Si- gerist. Natürlich konnten alle Besuchenden Kostproben probieren. Diese wurden auf wiederverwendbaren Bam- busschalen serviert, nicht auf Plastiktellern. Ohne erhobenen Zeigefinger Die Veranstaltung soll nicht belehrend wirken, sondern un- terhaltsam vermitteln, dass regionales und nachhaltiges Kochen Spaß machen kann. „Wir wollen den Leuten nicht mit erhobenem Zeigefinger begegnen“, betont Markus Packmohr. „Es geht darum, Lust aufs Ausprobieren zu machen.“ Deshalb lud die Show auch zum Mitmachen ein: Neben einer kleinen Bewegungseinheit und einem Ratespiel über Lebensmittelverschwendung konnten die Zuschau- erinnen und Zuschauer aus einem Topf von acht Zutaten drei auswählen, aus denen der Koch Simon Mayer spontan ein Dessert kreieren musste. Heraus kam ein fluffiger Ha- ferflocken-Pancake mit Zwetschgen-Quark, dem durch den milden und leicht süßlichen tasmanischen Bergpfeffer ein besonderer und unerwarteten Twist verliehen wurde – den Zuschauerinnen und Zuschauern hat es geschmeckt. Wer mehr zu gesunder und nachhaltiger Ernährung wis- sen möchte: In den Ernährungs- und Kochkursen der AOK-Ernährungswerkstatt lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie sie mit einer ausgewogenen, gesun- den Ernährung ihre Energie steigern, ihr Idealgewicht er- reichen oder Krankheiten vorbeugen können. Unter www. aok.de/bw/gesundheitskurse sind alle Ernährungsan- gebote zu finden – ganz in der Nähe oder online durch- führbar. „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung“ - Spende über 20.000 Euro für den Kin- derhospizdienst AMALIE Der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE erhält 20.000 Euro für die Begleitung von Kindern und deren Familien in Zeiten von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Die Spenden stammen aus der Drachenkinder-Aktion von Radio7. „Was es für eine Familie bedeutet, in der Kinder oder Eltern lebensverkürzend erkrankt sind, das können wir als Außen- stehende nicht fassen“, sagt Markus Wursthorn, Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie, der Stiftung Liebenau. „Die Hilflosigkeit der Kinder und ihrer Familien in der Begegnung mit dem Tod aufzufangen, für Nöte und Sorgen da zu sein und die Angehörigen zu entlasten, dafür ist der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE da.“ Ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten Familien Der Dienst, eine Kooperation der Stiftung Liebenau und der Malteser, qualifiziert ehrenamtliche Patinnen und Pa- ten für den Einsatz. Diese begleiten die Familien oft über einen sehr langen Zeitraum, bis über den Tod hinaus. Ur- sula Schuhmacher von den Radio 7 Drachenkindern weiß: „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung, denn was diesen Familien und Kindern hilft, ist ein Mensch, der in der Lage ist, in Zeiten von schick- salshaften Prozessen und Verzweiflung zu begleiten, da zu sein.“ Hinter jeder Familie, die AMALIE begleitet, steht ein ganz individuelles Schicksal und die ehrenamtlichen Patinnen und Paten werden mit unterschiedlichen Erwar- tungen und Bedürfnissen konfrontiert. Dazu ist eine gute Ausbildung essenziell und die bekommen die Patinnen und Paten bei AMALIE in der Basisqualifizierung für Kin- derhospizbegleitung. „Je besser unsere Ehrenamtlichen ausgebildet sind, desto mehr können wir auffangen“, weiß Elisabeth Mogg, eine der Koordinatorinnen von AMALIE aus ihrer langjährigen Arbeit, und dafür braucht es Geld. Zuverlässige Unterstützung durch Radio 7 und die Dra- chenkinder-Aktion Seit vielen Jahren ist Radio 7 mit der Drachenkinder-Ak- tion dem ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE ein zu- verlässiger Partner. „Diese kontinuierliche Spende hilft uns, die Angebote wie Begleitung der Familien, Kindertrauer- Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 gruppen und auch Aktionen für Jugendliche aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen. Das ist großartig und dafür danken wir Radio 7“, so Markus Wursthorn, denn insbesondere die Trauergruppenarbeit für die Kinder und Jugendlichen werden ausschließlich über Spenden finanziert. „Wir sind sehr dankbar für diese große Sum- me, die es uns ermöglicht, für alle Familien, die unsere Unterstützung brauchen, erreichbar zu sein.“ In den ver- gangenen Jahren nahm die Anzahl der Familien, die sich hilfesuchend an AMALIE wandten, kontinuierlich zu. Um für alle diese Familien da zu sein, braucht es auch immer mehr Patinnen und Paten. Ein neuer Qualifizierungskurs startet im kommenden Jahr. Eröffnung des Beratungstreffpunkts am Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Biberach-Rißegg Mit dem Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde eine interdisziplinäre Beratungsstelle geschaffen. Welche Ziele das Projekt verfolgt, erklären Alexandra Gaiser, Schulleiterin des Bischof-Sproll-Bildungszentrums und Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt Nach einer gut dreijährigen Planungs- und Umsetzungszeit wurde am Freitag, 20. September in Biberach-Rißegg der Be- ratungstreffpunkt am Bischof-Sproll-Bildungszentrum fei- erlich eingeweiht und eröffnet. Der Beratungstreffpunkt ist ein inklusionsorientiertes Projekt, das in Kooperation des BSBZ Biberach-Rißegg mit dem SBBZ Sehen Baindt, der Beratungsstelle TB der EUTB Biberach, der Stiftung St. Franziskus und der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart entstand. Die Idee zum Be- ratertreffpunkt, zu einer interdisziplinären, pädagogischen Beratungsstelle, sei aus der Notwendigkeit heraus ent- standen, motivierten Fachkräften, Experten, aber auch Angehörigen, Betroffenen selbst sowie Interessierten eine Möglichkeit zum Austausch, zur Beratung und Weiterbil- dung anzubieten. Alexandra Gaiser, Rektorin i. K., Grund- und Werkreal- schule Bischof-Sproll-Bildungszentrum Biberach-Rißegg erklärt, welche primären Ziele das Projekt verfolgt: „Un- ser Anliegen war und ist es, den Inklusions- und Bera- tungslehrkräften sowie den Sonderpädagogen und -pä- dagoginnen des BSBZ, des SBBZ Sehen Baindt und der Stiftung St. Franziskus einen Raum für Austausch, Diag- nostik und Beratung zu schaffen. Des Weiteren soll der Beratungstreffpunkt Angehörigen und auch Betroffenen eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit zu allen Fra- gen bezüglich Inklusion, Teilhabe, Beeinträchtigung und Behinderung bieten.“ Das Projekt könne zudem externe Lehrkräfte, Therapeuten und Interessierte vernetzen. Für das Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde in den ver- gangenen Monaten die frei gewordene Hausmeister- wohnung, die sich im Schulkomplex des Bischof-Spro- ll-Bildungszentrums befindet, umfangreich baulich umgestaltet. Unterschiedlich große Räume können ab sofort vielseitig genutzt werden. So ist eine gemeinsame Fachbibliothek mit Testsammlungen und Arbeitsplätzen entstanden. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten für Fach- kräfte, um Fallberatungen oder Supervisionen durchzu- führen. In den hellen Räumlichkeiten können Eltern oder externe Lehrkräfte zudem zukünftig Beratungsangebote wahrnehmen. Auch Fortbildungen und Fachkonferenzen können in den technisch modern ausgestatteten Räum- lichkeiten stattfinden. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen mit Internat in Baindt freue sich über das Potential des Beratungstreff- punkts. Das Projekt werde eine absolute Bereicherung darstellen, sowohl für das Bischof-Sproll-Bildungszen- trum, als auch für alle beteiligten Kooperationspartner und nicht zuletzt für alle Nutzerinnen und Nutzern. Allein die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bringen die Expertise aus den Förderschwerpunkten Lernen, Se- hen, Hören, Taubblind, Geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und sozial-emotionale Entwicklung mit. Er ist überzeugt, dass diese interdisziplinäre Beratungsstelle zukünftig viel bewegen werde. „Wir sind stolz, gemeinsam solch ein Projekt ins Leben gerufen haben, von der Idee bis zur Umsetzung. Ich bin mir sicher, dass der Beratungs- treffpunkt ein unverzichtbarer, interaktiver Ort der Begeg- nung sein wird, an dem in Zukunft viele neue Impulse und Ideen entstehen werden und sich durch Austausch und Netzwerkarbeit viel positiv Neues entwickeln wird. Darauf sind wir und alle Projektbeteiligten sehr gespannt“, so der Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Die Depression: Zwischen Tabu und Realität Der Gesundheitsatlas Deutschland informiert an- lässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober: 26.200 Menschen sind im Landkreis Ravensburg von einer Depression betroffen Depression ist längst gesellschaftliche Realität, doch das Tabu existiert in Teilen der Gesellschaft weiterhin. 26.200 Menschen im Landkreis Ravensburg waren laut dem aktuellen „Gesundheitsatlas Deutschland“ des Wissen- schaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 2022 an einer De- pression erkrankt, davon waren 9.761 Erkrankte AOK-ver- sichert. Damit liegt der Landkreis Ravensburg mit einem Wert von 10,09 Prozent unter dem Landesschnitt von 12,15 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von 12,52 Pro- zent. Es werden Erkrankungsfälle bei Personen ab dem 10. Lebensjahr gezählt. Zur Ermittlung von Personen mit Depressionen werden für die Auswertungen im „Gesund- heitsatlas Deutschland“ Patientinnen und Patienten mit ärztlich dokumentierten Diagnosen aus dem ambulanten und stationären Bereich erfasst. Dabei müssen Diagno- sen aus dem Krankenhausbereich als gesichert klassifi- ziert sein und Diagnosen aus dem ambulanten Bereich in mindestens zwei von vier Quartalen des Auswertungs- jahres dokumentiert sein. „Es fließen also demnach nur die erkrankten Personen in die Auswertung, die sich tat- sächlich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befan- den. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen. Es ist trotzdem erfreulich, dass die Menschen im Landkreis Ravensburg gesünder sind als in der Bundesrepublik“, so Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Ge- sundheitskasse Bodensee-Oberschwaben anlässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober. „Es braucht kontinuierliche Aufklärung, öffentliche Dis- kussionen und ein offenes Klima, um die verbleibenden Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und die De- pression als das zu erkennen, was es ist: eine ernstzuneh- mende, behandelbare Erkrankung“, hebt Markus Pack- mohr, AOK-Geschäftsführer, hervor. Frauen sind häufiger betroffen Laut der Analyse des Gesundheitsatlas kommen Depres- sionen bei Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren noch selten vor. Mit zunehmendem Alter zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Depressionshäufigkeit. In allen Al- tersgruppen sind Frauen häufiger betroffen als Männer. Bei den 60- bis 64-Jährigen ist mehr als jede fünfte Frau und fast jeder sechste Mann betroffen. In den Altersklas- sen zwischen 65 und 74 Jahren ist dann ein leichter Rück- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gang zu verzeichnen. Nach diesem „Knick“ steigen die Prävalenzen jedoch weiter deutlich an. Der Prävalenz- gipfel wird bei den 80- bis 84-jährigen Frauen erreicht. Was steckt hinter einer Depression? Depressionen werden der Gruppe der affektiven Störun- gen zugerechnet, die zu den psychischen Erkrankungen gehören. Im Fokus des Gesundheitsatlas Deutschland stehen die unipolaren Depressionen. Eine gedrückte Stim- mung mit Interessenlosigkeit und Antriebsminderung hält bei den Betroffenen über einen längeren Zeitraum an. Zu den unipolaren Depressionen werden akute depressive Episoden, rezidivierende (wiederkehrende) depressive Störungen und chronische depressive Störungen inklusive Dysthymien gezählt. Bei den Dysthymien sind die depres- siven Symptome weniger stark ausgeprägt, halten jedoch über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an. Risikofaktoren für die Entstehung von Depressionen Es gibt eine Reihe von Risikofaktoren, die die Entstehung der Krankheit beeinflussen können. Kritische Lebenser- eignisse wie Beziehungskrisen, Todesfälle, berufliche Ent- täuschungen oder Traumata durch Gewalt, Krieg oder Missbrauch können eine Erkrankung begünstigen. Da- neben spielen Faktoren wie das Alter, das Geschlecht oder das Vorliegen chronischer Erkrankungen eine Rolle. Dass Frauen häufiger an Depressionen erkranken, kann möglicherweise durch hormonelle Schwankungen er- klärt werden. Dazu gehören zyklusassoziierte Schwankun- gen, aber auch hormonelle Veränderungen rund um die Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Außerdem kann es sein, dass Frauen im Laufe ihres Lebens mehr Stressoren ausgesetzt sind als Männer, die die Entstehung von Depressionen begünstigen. Auch chronischer Stress ist ein Risikofaktor für Depressionen. Am Arbeitsplatz ist es daher wichtig, das psychische Wohlbefinden der Mit- arbeitenden über Kriterien wie Entscheidungsspielraum, Kontrolle und Vorhersehbarkeit zu fördern. Aber auch Entwicklungsmöglichkeiten oder die Förderung von Fä- higkeiten tragen dazu bei, Mitarbeitende vor der Entwick- lung psychischer Erkrankungen zu schützen. Hilfe suchen Viele an Depression erkrankte Menschen kostet es große Überwindung, sich professionelle Hilfe zu suchen. Dabei gibt es heute sehr wirkungsvolle Therapien für die Be- handlung der Erkrankung. „Je früher eine Depression behandelt wird, desto größer sind die Chancen, wieder völlig gesund zu werden“, betont Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Wer unter depressiven Symptomen leidet, findet Hilfe bei einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeu- ten. Zusätzliche Unterstützung bietet das interaktive On- line-Programm „moodgym“. „moodgym“ ist ein kostenlo- ses Online-Training für eine stärkere Psyche, welches die AOK unterstützt. Die Übungen helfen, ungesunde Gedan- kenmuster zu erkennen, sie durch neue zu ersetzen und so das Handeln positiv zu verändern – nach dem Motto: „Neu denken, sich besser fühlen.“ Ziel des Programms ist es, depressive Symptome zu verringern sowie das Auf- treten von Depressionen zu verhindern. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hebt hervor: „Eine Depression ist nicht nur für den Erkrankten selbst eine enorme Herausforderung. Auch Familienmitglieder, Partner und Freunde geraten häufig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Aus diesem Grund hat die AOK den Fami- liencoach Depression entwickelt: das erste Online-Pro- gramm, das sich speziell an Angehörige von depressiven Menschen wendet.“ Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: Familiencoach Depression. Jeder erlebt die Krankheit anders. Das von der AOK ge- förderte Projekt „Die Mitte der Nacht ist der Anfang vom Tag“ gibt Betroffenen und Angehörigen eine Stimme. Auf dieser interaktiven Seite kann jeder seine Erfahrungen als Video, Audio oder Text teilen, Beiträge anderer Betrof- fener abrufen oder sich einfach nur über die Krankheit informieren. Mehr Informationen online unter www.die- mitte-der-nacht.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine Bezeichnung für eine warme Witterung im Herbst. Sie sind schlangenförmig zu le- sen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. Lösung: Altweibersommer © DEIKE PRESS 750R30R3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. STELLENANGEBOTE Brennholz - Hartholz günstig Sägewerk Stiehle Grünkraut – Lochmühle Anfragen: info@parkett-stiehle.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Haushaltshilfe für nette Familie gesucht! Familie mit 3 Kindern sucht zuverlässige und vertrauensvolle Haus- haltshilfe in Weingarten(12 Std./Wo) Haushaltshilfe4711@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 NEUERÖFFNUNG Wir ziehen von Weingarten nach Ravensburg. Ab 01.10.2024 finden Sie uns in der Schussenstraße 4 in Ravensburg. BKK ZF & Partner Ihre Krankenkasse vor Ort am Bodensee und in Oberschwaben. Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 14. Februar 2025 Nummer 7 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Rote Bänke „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ im Landkreis Ravensburg Im Landkreis Ravensburg werden demnächst 13 rote Bänke als sichtbare Zeichen gegen Gewalt an Frauen auf- gestellt. Die roten Bänke sollen 365 Tage im Jahr darauf aufmerksam machen, dass das Thema uns alle angeht, in Deutschland erlebt laut Bundeskriminalamt alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Fast jeden Tag wird in Deutsch- land ein Femizid begangen. Frauen werden Opfer, weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen ist ein zunehmend wahrgenommenes Problem in der Gesellschaft und endet leider viel zu oft in Femiziden. Es ist mehr als geboten, darauf öffentlich aufmerksam zu machen und betroffenen Frauen zu signalisieren: „Ihr seid nicht alleine, es gibt Hilfe, die Gesellschaft steht hinter euch.“ Mit dem Projekt möchten wir vor Ort auf das Thema aufmerksam machen und ein permanentes Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen. Die Farbe Rot steht symbolisch für Blut und Gewalt, dazu kommt der Slogan „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ sowie die Telefonnummer des Hilfetelefons 0116016. Durch eine Kooperation mit der JVA Ravensburg, die die roten Bänke mit Inhaftierten in den Werkstätten produ- ziert, konnte ein Mehrwert für beide Seiten gewonnen werden. Die JVA konnte bei der Produktion mit den Inhaf- tierten die Botschaft inhaltlich aufgreifen und wir können mit der Bank ein sichtbares Zeichen für Beziehungen auf Augenhöhe setzen. Der Verein Frauen und Kinder in Not e.V., die Polizei Ravensburg und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aulendorf und des Landkreises haben das Projekt ins Leben gerufen. Insgesamt 12 Kommunen im Landkreis hatten Interesse bekundet, eine der Bänke als dauerhaftes Zeichen zu platzieren: Grünkraut, Aulendorf, Aitrach, Horgenzell, Boms, Altshausen, Weingarten, Bad Waldsee, Ravensburg, Amtzell, Schlier, Baindt sowie als weiteren Standort eine Bank an den Beruflichen Schulen in Ravensburg. Die Bänke können den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ermöglicht wurde dies durch eine För- derung des Vereins „Gemeinsam.Sicher e.V.“, dem Verein für kommunale Kriminalprävention und dem Landkreis Ravensburg. Sie brauchen selber Hilfe oder kennen jemanden, der oder die Hilfe benötigt? Hier finden Sie Unterstützung: Deutschlandweites Hilfetelefon: 116016 Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung am Rathaus am 18. Februar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Dienstag, den 18. Februar 2025 die Trauerbeflaggung wehen. Für den am 01. Februar 2025 verstor- benen Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr. Horst Köhler hat Bundes- präsident Steinmeier einen (Trau- er-) Staatsakt angeordnet. Die Trauerfeierlichkeiten werden am 18. Februar 2025 in Berlin stattfinden. Gemeindeverwaltung Baindt Bundestagswahl 2025 - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On- linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 16.02.2025 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön- nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bean- tragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahl- unterlagen rechtzeitig. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental hält am Dienstag, den 25. Februar 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine konstituierende Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Konstitution der Organe des Zweckverbandes des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mitt- leres Schussental“ 1.1 Verpflichtung der Vertreter der Verbands- versammlung 1.2 Benennung der Mitglieder des Verwaltungs- rates 1.3 Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stell- vertretungen des Zweckverbandes. TOP 2: Bestellung der Geschäftsführung TOP 3: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung TOP 4: Wirtschaftsplan des „Interkommunalen Gewer- begebiets Mittleres Schussental“ für das Jahr 2025 TOP 5: Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- liche Tätigkeiten im Zweckverband „Interkom- munales Gewerbegebiets Mittleres Schussen- tal“ TOP 6: Ausblick auf die Entwicklung des „Interkommu- nalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 7: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg Erweiterte Straßenbeleuchtung während der Fasnetszeit Aufgrund der zahlreichen Fasnetsveranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle wurde die Straßenbeleuch- tungszeit bereits Ende Januar erweitert. In diesem Zu- sammenhang bleibt die Beleuchtung in der Ortsmitte bis Anfang März täglich bis 03:00 Uhr eingeschaltet. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2025 15.02.2025 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2025 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2025 Hundesteuer 2025 15.02.2025 Gebühr Mitteilungsblatt 2025 14.03.2025 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2025 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2025 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2025 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2025 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2025 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2025 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2025 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2025 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2025 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2025 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein vvv Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November 2024: Einzelschlüssel mit einem schwarzen Lederanhänger der Marke Leo Leonberg Wilka; Hörge- rät; Einzelschlüssel mit einem Chipschlüssel, als Anhänger eine kleine Strohfigur; Kindermütze hellblau; Dezember 2024: Cardigan offen, schwarz mit weißen Punkten; Fahrradschlüssel, schwarze Kappe; schwarze Outdoorjacke von Chiemsee mit weißem Logo; Blumen- kelle türkis, mit schwarz/orangem Griff, kleine Säge; Ein- zel-Schlüssel am Schlüsselanhänger : Villa Kunterbunt Tattoo Piercing; Zwei Hausschlüssel und ein Briefkasten- schlüssel; Heller, cremefarbiger Loopschal; kleiner Geld- beutel aus Kork; Januar 2025: Smartphone Apple; Parkchip, schwarzes Mäppchen, 2 Rollerschlüssel; Fasnetsbekleidung-Um- hang; schwarzes Herrenportemonnaie mit Reißverschluss und Druckknopf der Marke „R.mann“; einzelner Merce- des-Benz Schlüssel Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. und 16. Februar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Februar 2025 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 48080 Sonntag, 16. Februar 2025 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88264 Wolfegg, Tel: 07527 95110 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Am Freitag, den 28.02.2025 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 01.03.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 März 02.03. Narrenmesse – NZ Raspler Kath. Kirche Baienfurt 02.03. Schalmeienball – Schalmeienkapelle SKH 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – NZ Raspler DP + SKH 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sportverein Sporthalle 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 14.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Klara und Johannes Merk, Fami- lie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanow- ski) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 18. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 19. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier Donnerstag, 20. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 21. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 22. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der ErstkommunikantenMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noah Him- pel, Franziska Joachim(† Adalbert Berger, Lu- dmilla und Rochus Illenseer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Luan Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Waldbad das schönste Kleinod Oberschwabens Mittwoch, 26. Februar 2025 bei jeder Witterung Frauenfasnet im katholischen Gemeindehaus Eine Sensation schlägt die andere! Alle sind eingeladen zu dieser närrischen Veranstaltung. Ganz besonders Männer heißen wir als Gäste willkom- men. Darum alles groß und klein - an der Frauenfasnet wird im Gemeindehaus sein! Beginn: 14:00 Uhr 15. Februar – 23. Februar 2025 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Saalöffnung: 13:00 Uhr Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, när- rische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 €, für Nichtmitglieder 10,00 € ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt In Südtirol ist ein Treffen zwischen Israel und Palästina angesetzt. Dort soll ein Jugendorchester auftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizieren und beweisen, dass ein friedliches Miteinander trotz aller Differenzen möglich ist. Musik verbindet über Grenzen hinaus. Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 17. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 19. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 20. Februar 19.00 Uhr Baindt Vortrag mit Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Freitag, 21. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend mit Pfr. Schöberl, Ev. Kirche Sonntag, 23. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Sehnsucht nach Gerechtigkeit „Das ist unfair!“ Nicht nur Kin- der sind über Ungerechtigkeit erbost. Doch was ist gerecht? Alle gleich zu behandeln oder die Anlagen jedes Einzelnen zu berücksichtigen? Eltern von unterschiedlichen Kindern wissen, dass eine Gleich- behandlung auch ungerecht sein kann. Und Gott – ist Gott gerecht? Dass es denen, die gut handeln, nicht immer gut ergeht, das haben schon die Menschen zur Zeit des Predigers schmerzhaft erfahren. „Gottes Gerechtigkeit ist Güte“, stellt der Sonntag Septua- gesimae dem entgegen. Der Weinbergbesitzer, der allen, auch den letzten Arbeitern den gleichen Lohn auszahlt; Jesus, der ausgerechnet mit einem Zöllner zu Tisch sitzt; Gott, der sich nicht von Stärke und Reichtum beeindru- cken lässt, sondern ihnen Recht und seine Gerechtigkeit entgegensetzt. Diejenigen, die sich von dieser Gerechtig- keit anstecken lassen, die ruft Jesus in seine Nachfolge. Die versuchen wie Paulus, nicht auf ihr eigenes Recht zu pochen, sondern immer wieder den anderen nach ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie wissen, dass das aus eigener Kraft nicht möglich ist, aber Gott immer wieder das „Wollen und Vollbringen“ schenkt. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © iStock / javarman3) --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 16. Febru- ar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten wieder ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Pfarrer Martin Schö- berl, Impulse zu Matthäus 5, 33-48 (Bergpredigt). Sein Motto: „Liebe(n)swürdig“ – von der Feindesliebe. Weiterer Bibeltreff zur Vesperkirche: 23. Februar. Aktionswoche für Kinder aus sucht- belasteten Familien - #ichwerde- laut Ravensburg, 06.02.2025 –„Ich wer- de laut“ ist das diesjährige Motto der Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien, um dieser ganz be- sonderen Zielgruppe eine Stimme zu geben. Die Heraus- forderungen, mit denen Kinder von suchtkranken Eltern konfrontiert sind, sind oft gravierend und vielschichtig. Diese Kinder tragen eine schwere seelische Last, die sich auf ihre emotionale und psychische Gesundheit auswirken kann. Die Aktionswoche will auf die besonderen Bedürf- nisse dieser Kinder aufmerksam gemacht. Bild Quelle: https://coa-aktionswoche.de/service/materialien Kinder von suchtkranken Eltern erleben häufig ein in- stabiles und unsicheres Umfeld. Sie sind oft Zeugen von Konflikten und emotionalem Stress. Diese Erfahrungen können zu einem erhöhten Risiko führen, selbst psychi- sche Erkrankungen oder Suchtproblematiken zu entwi- ckeln. Viele dieser Kinder fühlen sich isoliert und haben Schwierigkeiten, über ihre Gefühle zu sprechen, da das Thema Sucht in den meisten Fällen ein Tabu ist. Die Suchtberatungsstelle der Diakonie Oberschwaben All- gäu Bodensee in Friedrichshafen spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Hier werden individuelle Bera- tungen angeboten, die auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen eingehen. Fachkräfte helfen den Kindern, ihre Gefühle zu verarbeiten, bieten psycho- soziale Unterstützung und fördern z.B. durch das Angebot der „Regenbogenkids“ den Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Zusätzlich werden Eltern und Angehörige beraten, um ein besseres Verständnis für die Situation ihrer Kinder zu entwickeln und um Wege zu finden, wie sie die Kinder unterstützen können. Die Beratungsstelle setzt sich dafür ein, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaf- fen, in dem Kinder und Familien die Hilfe finden, die sie benötigen. Die Aktionswoche ist ein wichtiger Schritt, um das Be- wusstsein für die Herausforderungen von Kindern sucht- kranker Eltern zu schärfen und um Hilfe anzubieten. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft die Tabus rund um Sucht und deren Auswirkungen auf Familien brechen. Die Beratungsstelle in Friedrichshafen steht bereit, um Unter- stützung zu bieten und den betroffenen Kindern und ihren Familien zu helfen, einen Weg aus der Isolation zu finden. In der diesjährigen Aktionswoche vom 16.02.25 bis zum 22.02.25 gestaltet die Suchtberatungsstelle der Dia- konie OAB folgendes Angebot für Betroffene und In- teressierte: – Telefonische Sprechstunden mit Fachkräften der Suchtberatungsstelle am 18.02.25 und am 20.02.25 von 14.00 – 16.00 Uhr, Tel.Nr. 07541-950180 – Online-Vortrag für Eltern „Familie im Fokus: Bindung, Beziehung und der Umgang mit Substanzkonsum“ in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle der Caritas am 17.02.25 um 19.00 Uhr. Für den Elternabend können Sie sich unter folgendem Link (oder QR-Code) anmelden: https://www.bodenseekreis.de/soziales- gesundheit/familie-kinder/fetale-alkohol spektrumstoerung-fasd/veranstaltungen/ anmeldung-coa-woche-1/ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Jugendfußball Hallenverbandsmeisterschaften D-Juniorinnen Verbandspokal Vorrunde Nach dem erfolgreichen Abschneiden bei den Hallenbezirksmeisterschaften durf- ten wir vergangenen Sonntag in Lindau in der Vorrunde der Hallenverbandsmeisterschaften antreten. Gegner waren SV Immenried, FC Bellamont, SGM Aufheim/In- zigkofen, Wacker Biberach und SV Jungingen. Im ersten Spiel gegen Immenried ließen wir bereits unsere Technik aufblitzen, doch der Respekt vor den körperlich deutlich überlegenen Gegnern, ließen noch kein Tor fallen. Ab dem zweiten Spiel waren wir dann richtig drin und ließen den Gegner aus Bellamont zeitweise über längere Zeit gar nicht an den Ball kommen. Ebenso überlegen spielten wir gegen die SGM Aufheim-Inzigkofen und Wacker Biberach, die es aber geschickter verteidigten und jeweils nur ein Tor von uns zuließen. Im Abschlussspiel gegen Jungingen ging es uns hauptsächlich darum, kein Tor zu kassieren, um das Turnier ohne Gegentor zu beenden, was auch gelang. Ein souveräner Turniersieg, der zur Teilnahme an der Verbandsmeisterschaftsendrunde am Sonntag in Eningen berechtigt. Klasse Mädels, ihr habt überragen- den Fußball gespielt! Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Hanna Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Emilia Müllerleile Bericht der Abteilungsversammlung 2025 Am 29.01.2025 fand die diesjährige Abtei- lungsversammlung statt. Zunächst übernahm Tobias Sonntag stell- vertretend für den Abteilungsleiter Tobi- as Nowak die Berichterstattung. Zunächst blickte er auf die Saison 2023/2024 zurück: Die vergangene Saison 2023/2024 war für unseren Verein sportlich und orga- nisatorisch ein gutes Jahr: Die Herren I beendeten die Saison mit einem starken 4. Platz in der Landesklasse. Die Herren II belegten in der Kreisklasse B den 6. Tabel- lenplatz. Besonders erfreulich war der Erfolg unserer Jungen I, die in der Kreisliga A den 1. Platz erreichten und sich damit den Aufstieg in die Bezirksklasse sicherten. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung! Die Jungen II beendeten die Saison in der Kreisliga B auf einem so- liden 6. Platz und sammelten wichtige Erfahrungen für ihre weitere Entwicklung. In der Saison 23/24 konnten wir nach langer Zeit wieder ein Turnier vom Verband veranstalten. Die Kreismeisterschaften Bodensee. Eben- falls wurde ein Hobbyturnier am 6.1.24 organisiert. Mit 32 Teilnehmern war das Turnier ebenfalls ein voller Erfolg und sorgte für Begeisterung bei den Teilnehmern aus Baindt und der Umgebung. Zum Abschluss der Saison 2023/2024 fand unsere Saisonabschlussfeier (Grillfest) zusammen mit den Eltern unserer Jugendspieler statt. Ein Dank geht an die Fußballabteilung, die uns den Kiosk am Sportplatz zur Verfügung gestellt hat. Als nächstes gab er einen Einblick in die aktuelle Saison 2024/2025: Um der schwachen Trainingsbeteiligung ein wenig entge- genzusteuern hat sich der Ausschuss dafür entschieden, einen Trainer zu suchen. Mit Tim ist uns das gelungen und somit kann im zweiwöchigen Rhythmus immer donners- tags ein Training auf freiwilliger Basis angeboten werden. Neuzugang seit dieser Saison für die Herren I ist Roman Buck und für Herren II Volodymyr Kotov. Die laufende Saison verläuft sportlich bisher sehr erfolgreich: Unse- re Herren I stehen aktuell auf einem hervorragenden 2. Platz in der Landesklasse. Mit etwas Glück und weiterhin starken Leistungen könnte es eventuell zum Aufstieg in die Landesliga kommen. Hervorzuheben ist hierbei die großartige Bilanz unseres vorderen Paarkreuz Marcel Brückner zu 0 und Philipp Schwarz zu 2. Herren II spielen ebenfalls eine gute Saison und führen derzeit die Kreisliga C an. Auch hier bestehen die Möglichkeit und eigentliche Pflichtaufgabe eines Aufstiegs. Zur Rückrunde werden die Herren II durch den Wiedereinstieg von Oliver Brückner Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 verstärkt. Bei den Jugendlichen gibt es ebenfalls viele positive Entwicklungen: Die Jungen I haben sich nach ihrem Aufstieg gut in der Bezirksklasse eingefunden und konnten in der Vorrunde einen soliden mittleren Tabellen- platz erreichen. Unsere Mädchenmannschaft, die in dieser Saison neu gegründet wurde, sammelt trotz schwieriger Spiele gegen ältere und meist erfahrenere Gegnerinnen wichtige Erfahrungen. Das 2. Hobbyturnier am Dreikö- nigstag 2025 konnte sich in dieser Saison mit 44 Teil- nehmern weiterentwickeln. Die deutliche Steigerung der Teilnehmerzahl zeigt, dass dieses Format immer belieb- ter wird und eine feste Größe in Baindt werden könnte. Am 19.01.25 haben wir zudem die Kreisjahrgangssichtung Bodensee erfolgreich ausgerichtet. Dank der Unterstüt- zung aller Beteiligten lief die Veranstaltung reibungslos, und wir konnten uns erneut als zuverlässiger Gastgeber präsentieren. Ein großer Dank gilt unserem Jugendleiter und Trainern: Philipp Schwarz, der als Jugendleiter und Trainer eine großartige Arbeit leistet. Thomas Nowak, der ebenfalls jede Woche im Training ist. sowie Jens- Uwe Hahn, der sich mit viel Geduld vor allem um unsere Anfänger kümmert. Euer Einsatz ist die Grundlage für die sportliche und persönliche Entwicklung unserer Jugend und des Vereins. Vielen Dank dafür! Ein weiterer Dank gilt allen Helfern, die uns bei unseren Veranstaltungen unterstützt haben – sei es durch Kuchenspenden oder Arbeitseinsätze beim Verkauf. Danach ging er auf un- sere Zukunftsperspektiven ein: Ein wichtiges Ziel für die kommenden Jahre sollte es sein, jedes Jahr mindestens ein Turnier vom Verband in Baindt auszurichten. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur unseren Ruf in der Re- gion, sondern dienen auch zur Finanzierung für Trainer unsere Feste und Neuanschaffung für den Spielbetrieb. Auch das Hobbyturnier am Dreikönigstag möchten wir weiter etablieren und langfristig als feste Veranstaltung im Jahreskalender der Gemeinde verankern. Was steht sonst noch an: Prüfung zur Meldung einer 3. Mannschaft für Saison 2025/2026 evtl. Hobby 4er Mannschaft nach Beendigung der jetzigen Saison. Ein großes Anliegen ist die Suche nach einem oder noch besser zwei Schiedsrich- tern, welche für unseren Verein tätig werden wollen. Im Anschluss wurde von unserem Kassierer Robert Nowak der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2024 sprechen. Anschließend berichtete Philipp Schwarz von der Ju- gendarbeit. Er blickte auch hier nochmals in die Sai- son 2023/2024 zurück und ging auf die einzelnen Ab- schlussplatzierungen ein. Hervorzuheben ist hier natürlich der Aufstieg der Jungen I in die Bezirksklasse. Danach berichtete er von der aktuellen Saison. Schön ist, dass wir wieder eine Mädchenmannschaft melden konnten, die sich aktuell noch etwas im Spielbetrieb einfinden müs- sen, es aber super meistern und einen schönen Mann- schaftszusammenhalt haben. Die Jungen I streben na- türlich den Klassenerhalt an und stehen aktuell auf dem 5. Platz. Des Weiteren ging er noch auf die Teilnahmen und Erfolge bei den Ranglisten und Meisterschaften ein. Hervorzuheben hier ist der 1. Platz von Jona Klein bei der Bezirksrangliste am 10.3.24 sowie der überraschender 2. Platz von Pia Kreutle. Damit qualifizierten beide sich für die Regionsrangliste, an der Jona leider krankheitsbe- dingt nicht teilnehmen konnte, aber Pia ein Spiel nach dem anderen gewann und sich für die Ba-Wü Rangliste qualifizierte. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg! Dort war sie dann leider nicht mehr ganz erfolg- reich, aber konnte eine riesen Erfahrung sammeln. Philipp berichtete weiter von den TT-Minimeisterschaften sowie dem Kinderferienprogramm, das mit 14 TeilnehmerInnen wieder auf tolle Resonanz gestoßen ist. Ein Kind konnten wir sogar fürs regelmäßige Training gewinnen. Weitere Erfolge feierten die Jugendlichen bei den Bezirksmeis- terschaften in Altshausen, den Kreismeisterschaften in Langenargen sowie der Kreisrangliste, die wir in Baindt austragen durften. Beim letzt´ genannten sind aus unse- ren Reihen 9 TeilnehmerInnen angetreten. Erfolgreichster Baindter Spieler war Ricco Haller, der die Zwischenrunde erreichte. Marta Klein war die einzige Teilnehmerin U12 und hat sich weiter qualifiziert. Nun wurden die Ausschussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals besonders bei Lisa Schiedel, die bisher die Öffentlichkeitsarbeit übernahm sowie Martin Marcinkow- ski als stellvertretender Abteilungsleiter bedanken, die stets zuverlässig und mit vollem Engagement Ihr Amt aus- geführt haben. Beide treten für eine erneute Wahl nicht mehr an. Im Ausschuss wurde im Vorhinein beschlossen, diese beiden Ämter ersatzlos zu streichen. Neu gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr sowie der Abteilungsleiter für 2 Jahre: - Abteilungsleiter: Tobias Nowak - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Danach wurde noch über ei- nige Punkte, die das Training betreffen, sowie diverse An- schaffungsposten gesprochen. Am Schluss wurden dann noch die Termine für das Grillfest und die Weihnachtsfeier festgelegt. Auch das Ferienprogramm 2025 sowie das Hobbyturnier 2026 sollen wieder ein fester Bestandteil unserer Jahresplanung werden. Mädchen weiter verbessert TSG Leutkirch – Mädchen 7:3 Beim Auswärtsspiel der Bezirksklasse schlugen sich un- sere Mädels gut und hätten mit etwas Glück den ersten Punktgewinn holen können. Insbesondere Pia konnte mit zwei Einzelsiegen und dem gemeinsamen Gewinn des Doppels mit Marta überzeu- gen. Aber auch Marta und Nele boten ihren Gegnerin- nen in den Einzeln große Gegenwehr. Nele konnte der Spitzenspielerin einen Satz abnehmen und war in ihrem zweiten Einzel nach gewonnenem ersten Satz absolut auf Augenhöhe, verlor aber die weiteren Sätze teilweise denkbar knapp in der Verlängerung. Marta zeigt tolle Schläge mit ihrer gefährlichen Vorhand und konnte so immer wieder punkten. Leider musste sie sich zweimal mit 2:3 und einmal mit 1:3 geschlagen geben, bestimmt ist aber bald auch mal ein Sieg drin! Weiterhin konzentriert im Training üben und sich stetig verbessern, dann kommt der Erfolg von ganz alleine :) Jungs gegen Spitzenteam chancenlos TSG Ailingen – Jungen 9:1 Beim Nachholspiel am vergangenen Donnerstag mussten unsere Jungs beim Tabellenführer Ailingen ran. Krank- heitsbedingt konnten wir nicht vollzählig spielen und so kam Julius zu seinem Debüt für das Jungenteam. In den Doppeln war wenig zu holen, mehr als ein Satzge- winn von Fabian und Valentin war leider nicht drin. In den Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Einzeln zeigte Jona gegen die älteren und erfahreneren Topspieler der Liga eine super Leistung. Die 9:11 Nieder- lage im 5. Satz des ersten Einzels schmerzte, doch mit ei- nem tollen 3:1 Sieg in seinem zweiten Spiel konnte er sich revanchieren und für seine Leistung belohnen. Fabian hielt gegen beide Spieler ordentlich mit, musste deren Stärke aber anerkennen. Valentin spielte verbessert und konnte sich einen Satz sichern. In seinem zweiten Einzel verlor er zwar mit 0:3, doch die Sätze waren äußerst knapp und umkämpft und auch hier wäre zumindest ein Satzgewinn verdient gewesen. Julius machte seine Sache sehr gut und sammelte erste Erfahrungen im Mannschaftssport, wenn auch noch nichts Zählbares dabei heraussprang. Beim nächsten Spiel am kommenden Samstag gegen den SC Markdorf haben die Jungs die nächste Chance, ein paar Punkte zu ergattern. Herren 1 siegen im Spitzenspiel SV Rissegg – SV Baindt 3:9 Im direkten Duell um die Tabellenführung konnte sich die erste Herrenmannschaft mit einer starken Teamleistung durchsetzen und den Vorsprung an der Tabellenspitze auf 2 Punkte ausbauen. Gegen die in den Doppeln bislang sehr stark spielenden Risseggern (29:6 Bilanz) gelang uns ein nicht für möglich gehaltener Start mit drei Siegen. Marcel Brückner und Tobias Nowak spielten starkes Angriffstischtennis und fügten dem Spitzendoppel Aßfalg/Thiel die erst zweite Saisonniederlage zu. Die Doppel Philipp Schwarz/Wolf- gang Assfalg und Nico Scheffold/Roman Buck mussten in ihren Partien in den Entscheidungssatz, den sie dann aber sicher gewinnen konnten. Mit diesem unverhofften Traumstart gingen wir beflügelt in die Einzelpaarungen. Philipp und Marcel konnten ihre Spiele relativ sicher mit 3:1 gewinnen und den Vorsprung auf 5:0 ausbauen. Doch dann kam die Ausgeglichenheit des Rissegger Teams zum Tragen. Wolfgang musste sich trotz ansprechender Leistung mit 1:3 geschlagen geben und Tobi konnte gerade so einen 1:2 Satzrückstand in ei- nen 3:2 Sieg umwandeln. Im hinteren Paarkreuz kämpf- te sich Roman nach 0:2 Rückstand und Abwehr von 2 Matchbällen in den 5. Satz, doch diesen verlor er nach großem Einsatz leider mit 9:11. Nico spielte ebenfalls gu- tes Tischtennis, doch sein Gegner Härle hatte in den ent- scheidenden Momenten die besseren Antworten und ge- wann die Sätze 1 und 3 in der Verlängerung. So ließ die 1:3 Niederlage einen enttäuschten Nico zurück, der beinahe einen der besten Spieler des hinteren Paarkreuzes ge- schlagen hätte.Dank der 3:0 Führung aus den Doppeln ging es mit einem 6:3 in die zweite Einzelrunde. Marcel und Philipp behielten abermals bei guten Leistungen mit 3:1 die Oberhand und kurze Zeit später konnte Tobi mit seinem 3:0 Erfolg den Deckel draufmachen. Wir hatten mit vielem gerechnet, aber nicht mit einem 9:3 Auswärts- sieg beim Tabellenzweiten! Der SV Rissegg zeigte sich als guter und respektvoller Verlierer und so ließen wir uns gemeinsam bei lockerer Stimmung Pizza in die Halle lie- fern und schmecken. Am Samstag, 15.02. kommt es um 18 Uhr in heimischer Halle zum Derby gegen den SV Bergatreute. Wie immer sind Fans und Zuschauer herzlich willkommen. Herren 2 weiter in der Erfolgsspur TSV Reute – Herren 2 6:9 Beim Nachholspiel am Dienstagabend gegen den TSV Reute tat sich die zweite Mannschaft lange Zeit schwer und musste viel investieren, um am Ende siegreich den Heimweg antreten zu können. Nach einem umkämpften 2:1 Start in den Doppeln folgte in jedem Paarkreuz eine Punkteteilung, bis beim Zwischenstand von 7:6 Oli Rückert und Volodymyr Kotov im hinteren Paarkreuz beide Spie- le zum 9:6 Endstand gewinnen konnten. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oli Rückert waren die erfolgreichsten Akteure und steuerten jeweils zwei Einzelsiege bei. Robert Nowak und Rückkehrer Oli Brückner konnten sich nicht in die Siegerliste eintragen. TG Bad Waldsee 2 – Herren 2 4:9 Gegen die zweite Mannschaft der TG Bad Waldsee zeig- te sich unsere Zweite im Vergleich zum schwierigen Spiel in Reute verbessert und konnte einen ungefährdeten 9:4 Sieg einfahren. Wieder starteten wir mit einem 2:1 in den Doppeln und legten mit zwei Siegen im vorderen Paar- kreuz von Oli Brückner und Thomas Nowak nach. Tobi- as Sonntag und Oli Rückert konnten sich mit 3:0 und 3:2 durchsetzen, während Robert Nowak und Volodymyr Kotov ihren Gegner gratulieren mussten. Thomas und Oli hielten sich vorne schadlos und gewannen auch ihre zweiten Partien relativ sicher, doch Tobias musste sich im Anschluss knapp mit 2:3 geschlagen geben. So war es Robert vorbehalten mit seinem 3:1 Sieg die Partie beim Stand vom 9:4 zu beenden. Die Zweite bleibt damit weiter- hin Tabellenführer der Kreisliga C und kann hoffnungsvoll auf die weiteren Begegnungen blicken. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren 1 im Einsatz Samstag, 15.02. 11:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen 18:00 Uhr: Herren 1 - SV Bergatreute XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. Sechstes Fasnetswochenende 2025 Nicht nur vor Ort in Ulm konnte man am vergangenen Wochenende die Raspler sehen. Der SWR übertrug das 16. ANR-Ringtref- fen aus Ulm direkt in die heimischen Wohnzimmer. Einige Raspler reisten bereits am Freitag zur Hexenrauhnacht an und hielten bis zum späten Sonntag durch. Unsere Kinder und Jugendlichen waren gemeinsam mit der NZ Bergatreute und den Höllteufeln der NZ Alttann am Samstag beim Kinderumzug in Ulm und hatten den Bus nur mit wenigen Erwachsenen für sich. Das Highlight, sicherlich der „ULMZUG“ am Sonntag durch die Ulmer Innenstadt und rund ums Ulmer Münster. Zu Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 diesem seltenen Ereignis, war das besagte i-Tüpfelchen, dass sich unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert und unser Ehrenzunftmeister Rainer Beer bei den Zunfträten einreihten und wir somit standesgemäß einen „Elferrat” stellen konnten. Wer hätte es gewusst… auch in der Narrenwelt gibt es verwandtschaftliche Beziehungen. Daher freuen wir uns am Samstag mit der Laufnummer 13, gemeinsam mit den Lumpen und den Schalmeien, bei unserem Patenkind, der NZ Waldburg, den Umzug mitzugestalten. Eine Abordnung der Raspler wird wohl schon am Freitag als „Gette“ beim Narrenbaumstellen die Verwandtschaft besuchen. Wer also aus der großen Rasplerfamilie Lust und Zeit hat, ist bereits am Freitag in Waldburg herzlich willkommen. Den sonntäglichen Abschluss machen wir als Laufnum- mer 28 beim Jubiläumsumzug der Narrenzunft Brühlhund Schemmerberg e.V. Es freut uns närrisch, dass wir bei diesem Sprung wieder musikalische Begleitung der Baindter Schalmeien genie- ßen dürfen. Die Abfahrzeiten der Busse für Samstag und Sonntag sind der Raspler-APP zu entnehmen. Die Anfahrt Freitag erfolgt privat in Fahrgemeinschaften. Auf ein weiteres närrisches Fasnetswochenende mit ei- nem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2025 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 28.03.2025 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3 Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre Kassierer/in für 2 Jahre 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2025 10. Anträge und Verschiedenes Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 21.03.2025 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: FZ „Löwen“ Baienfurt LKBB FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt ge- spannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freun- de und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Wir freuen uns auf euch! Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Marco Mzee FZ „Löwen Baienfurt - LKBB FZ Ankenreute 02.03.2025 Halle Baindt Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Vorverkauf bei allen Spielern „Baindter Beck” im CAP-Markt Baindt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) www.schalmeien-baindt.de Volleyball LJ Baindt Spieltage am letzten Wochenende Schade, schade Schokolade! Am Samstag, 08.02.2025 trat die Volleyball Landjugend 1 gegen den TV Kressbronn an. Leider kamen die SpielerInnen nicht recht in den flow und mussten sich trotz starker Führung in der Startphase in beiden Sätzen geschlagen geben (17:25; 10:25). Im nächsten Spiel traten dann die beiden „Verlierermannschaften“ der ersten Spie- le gegeneinander an und Baindt traf auf den Gastgeber aus Illerrieden. Auch hier benötigten die FeldspielerInnen viel Ansprache von außen und konnten sich nach ziem- lichem Rückstand stark zurückkämpfen. Dabei halfen gRenata-mäßige Angriffe und die Aufschlagserien unse- rer Maschine (Janine) und ab und zu ein gezielter Leger („Darfsch halt net dumm sein“). Trotzdem sollte es am Ende leider nicht zum Sieg reichen (23:25; 18:25). Aktuell reiht sich die VLJ Baindt mit diesem Ergebnis und drei Punkten Rückstand zur Wilden Horde Bingen auf Platz 7 ein. Die VLJ Baindt 2 machte es am Sonntag schon ein biss- chen besser. Gegen die TSG Ehingen lief es im ersten Satz genau so, wie es sein sollte: Die Aufschläge kamen, der Doppelblock stand wie eine Wand vor den Gegnern und die Absprachen auf dem Feld liefen fast automatisch (25:23). Doch leider konnte diese Stärke nicht mit in die nächsten Sätze genommen werden (9:25; 10:25). Gegen den TSV Langenau gab es zwar mehr Ballwechsel, doch leider reichte es auch hier am Ende nicht ganz für den Sieg (25:20; 25:23) und so reiht sich die VLJ Baindt 2 ak- tuell auf Platz 5 in der Tabelle ein. Leider gab es am Wochenende auch ein paar verlet- zungsbedingte Ausfälle. Wir wünschen allen Angeschla- genen gute und baldige Genesung! Und dann starten wir zu den letzten Spieltagen nochmal frisch und erholt durch! Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.03.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8.00 Uhr über die Basarlino App Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK Baienfurt-Baindt blickt auf ein arbeitsreiches Jahr zurück – insgesamt 551 Alarmierungen der Be- reitschaft Baienfurt-Baindt Beim jährlichen Kameradschaftsabend ließ die DRK-Be- reitschaft Baienfurt-Baindt das vergangene Jahr noch- mals Revue passieren. Die Bereitschaftsleitung begrüßte dabei neben zahlreichen Helferinnen und Helfern auch den Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt, Günter A. Binder, sowie die Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup. Bereitschaftsleiterin Janina von Watzdorf berichtete von vier durchgeführten Blutspendeterminen in den beiden Gemeinden, bei denen 772 Blutkonserven gespendet wur- den. Besonders hob sie die Aktion „Doppelt Gutes tun – Ein Baum für jeden Erstspender“ hervor, denn das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt auch die Rotkreuzler sehr. Ins- gesamt investierten die Ehrenamtlichen hier knapp 460 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Stunden. Hinzu kommen noch die eingebrachten Spen- den von Kuchen und Muffins. Ein besonderer Dank geht hierbei an die vielen Nicht-Rotkreuzler, die damit einen entscheidenden Beitrag zu gelingenden Blutspendeter- minen leisten. Bei 32 Sanitätsdiensten war die DRK-Bereitschaft zudem im Jahr 2024 gefordert. Bei vielen Veranstaltungen ist das DRK Baienfurt-Baindt bereits langjähriger verläss- licher Partner. Umso mehr freut es uns, dass auch im vergangenen Jahr eine neue Zusammenarbeit mit der Reitergruppe Baindt entstand und wir beim dortigen Reit- turnier unterstützt haben. Ebenfalls unterstützten wir un- sere Nachbar-Bereitschaften im Kreisverband bei deren Sanitätsdiensten. 850 Stunden sind hier ehrenamtlich von den Helferinnen und Helfern geleistet worden. Michael Hoferer, Beauftragter für die Helfer vor Ort-Grup- pe Baienfurt, präsentierte im Anschluss die Statistik der HvO Baienfurt. Zu 302 Einsätzen wurden die Ersthelfer im vergangenen Jahr alarmiert, dabei wurden 194 Einsatz- stunden geleistet. Die Helfer vor Ort-Gruppe Baindt wurde im vergangenen Jahr 237 mal alarmiert. Sven Stiefvater, HvO-Beauftragter der Baindter Gruppe, hob hervor, dass die Ehrenamtlichen dabei 260 Einsatzstunden geleistet haben. Beide HvO-Verantwortlichen bedankten sich bei den Helferinnen und Helfern für die geleistete Arbeit und die ständige Einsatzbereitschaft. Zu zwölf Einsätzen wurde derweil die Einsatzgruppe der Bereitschaft alarmiert. Neben Brandeinsätzen war der Hochwassereinsatz im Juni 2024 der größte Einsatz. Ins- gesamt fielen auch hier 136 Einsatzstunden an, wie Be- reitschaftsleiter Simon Rude berichtete. Selina Schmid, stellvertretende Ortsjugendleitung berich- tete von der Arbeit des Jugendrotkreuz. Im vergangenen Jahr fanden einige spannende Aktionen für die Kinder und Jugendlichen statt, die sich auch bei kreisverband- sübergreifenden Leistungsvergleichen tapfer schlugen. In ihren Grußworten hoben die beiden Bürgermeister die wertvolle ehrenamtliche Arbeit ebenfalls nochmals her- vor und bedankten sich bei allen Helferinnen und Helfern. Das DRK Baienfurt-Baindt ist mittlerweile zu einer Institu- tion und zu einem verlässlichen Partner der Gemeinden Baienfurt und Baindt geworden. Die Vertreterinnen und Vertreter des DRK-Kreisverbands Ravensburg schlossen sich diesem Dank an und wünschten der gesamten Be- reitschaft weiterhin gutes Gelingen und viel Freude bei der ehrenamtlichen Arbeit. Böller Gruppe Baindt spendet Erlös an das DRK Bai- enfurt-Baindt Die Böllergruppe Baindt hat auch in diesem Jahr an Sil- vester nicht nur für ein beeindruckendes Brauchtumspek- takel gesorgt, sondern dabei auch noch Gutes getan. Den Erlös aus dem traditionellen Böllern spendete die Gruppe nun an die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Die Spende kommt direkt den Helfern vor Ort (HvO) zu- gute, die mit dem Geld dringend benötigte Verbrauchs- materialien und Einsatzkleidung finanzieren können. Die ehrenamtlichen Helfer:innen sind oft die Ersten am Ein- satzort und leisten wertvolle Unterstützung, bis der Ret- tungsdienst eintrifft. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt bedankt sich herz- lich für die großzügige Spende von 500 € und freut sich über den tollen Zusammenhalt der Vereine in den Ge- meinden. Solche Aktionen zeigen, wie stark das Gemein- schaftsgefühl im Ort ist und wie sehr sich die Vereine gegenseitig unterstützen. Ein herzliches Dankeschön an die Böller Gruppe Baindt für ihr Engagement und ihre Verbundenheit mit der lo- kalen Notfallhilfe! Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversamm- lung Unsere jährliche ordentliche Mitglie- derversammlung findet statt am Mittwoch den 12. März 2025 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Schachen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Winterwanderung auf dem Scheidegger Höhenweg Wir wandern vom Freibad bergab nach Hagspiel, über Ruhmühle bergauf und bei der Galluskapelle schwenken wir in den Höhenweg ein. Am Fünfländerblick auf dem Kreuzberg haben wir die ganze Alpenkette vor uns. Wir treffen uns am Sonntag, den 16.02.2025 um 11.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Rückkehr wird ca. 18.00 Uhr sein. Die Gehzeit beträgt ca. 3 Stunden, 9 km und 180 hm. Der Fahrpreis (Privat Pkws) beträgt 14 Euro, für Mitglieder 12 Euro. Eine Einkehr ist vorgesehen. Vesper, Trinken, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag oder 0751 46672. Wanderführung Bernd Gmünder E-Mail: sav-ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien - #ichwerdelaut „Ich werde laut“ ist das diesjährige Motto der Aktionswo- che für Kinder aus suchtbelasteten Familien, um dieser ganz besonderen Zielgruppe eine Stimme zu geben. Die Herausforderungen, mit denen Kinder von suchtkranken Eltern konfrontiert sind, sind oft gravierend und vielschich- tig. Diese Kinder tragen eine schwere seelische Last, die sich auf ihre emotionale und psychische Gesundheit aus- wirken kann. Die Aktionswoche will auf die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder aufmerksam gemacht. Kinder von suchtkranken Eltern erleben häufig ein in- stabiles und unsicheres Umfeld. Sie sind oft Zeugen von Konflikten und emotionalem Stress. Diese Erfahrungen können zu einem erhöhten Risiko führen, selbst psychi- sche Erkrankungen oder Suchtproblematiken zu entwi- ckeln. Viele dieser Kinder fühlen sich isoliert und haben Schwierigkeiten, über ihre Gefühle zu sprechen, da das Thema Sucht in den meisten Fällen ein Tabu ist. Die Suchtberatungsstelle der Diakonie Oberschwaben All- gäu Bodensee in Friedrichshafen spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Hier werden individuelle Bera- tungen angeboten, die auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen eingehen. Fachkräfte helfen den Kindern, ihre Gefühle zu verarbeiten, bieten psycho- soziale Unterstützung und fördern z.B. durch das Angebot der „Regenbogenkids“ den Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Zusätzlich werden Eltern und Angehörige beraten, um ein besseres Verständnis für die Situation ihrer Kinder zu ent- wickeln und um Wege zu finden, wie sie die Kinder unter- stützen können. Die Beratungsstelle setzt sich dafür ein, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Familien die Hilfe finden, die sie benötigen. Die Aktionswoche ist ein wichtiger Schritt, um das Be- wusstsein für die Herausforderungen von Kindern sucht- kranker Eltern zu schärfen und um Hilfe anzubieten. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft die Tabus rund um Sucht und deren Auswirkungen auf Familien brechen. Die Beratungsstelle in Friedrichshafen steht bereit, um Unter- stützung zu bieten und den betroffenen Kindern und ihren Familien zu helfen, einen Weg aus der Isolation zu finden. In der diesjährigen Aktionswoche vom 16.02.25 bis zum 22.02.25 gestaltet die Suchtberatungsstelle der Dia- konie OAB folgendes Angebot für Betroffene und In- teressierte: – Telefonische Sprechstunden mit Fachkräften der Suchtberatungsstelle am 18.02.25 und am 20.02.25 von 14.00 – 16.00 Uhr, Tel.Nr. 07541-950180 – Online-Vortrag für Eltern „Familie im Fokus: Bindung, Beziehung und der Umgang mit Substanzkonsum“ in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle der Caritas am 17.02.25 um 19.00 Uhr Für den Elternabend können Sie sich unter folgendem Link (oder QR-Code im Anhang) anmelden: https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/ familie-kinder/fetale-alkoholspektrumstoerung-fasd/ veranstaltungen/anmeldung-coa-woche-1/ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Tierheim Berg Wer hilft mit beim Aufziehen von Tierbabys? Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die Zeit für Nachwuchs in der Tierwelt. Für das Tierheim Berg bedeutet dies, dass es sich das ganze Jahr über wie- der auf eine große Anzahl an Jungtieren – kleine Vögel, Igel, Eichhörnchen, Katzenkitten und andere – einstellen muss, die verwaist ins Tierheim gebracht werden. Jedes Jahr werden es mehr. Diese Tierbabys müssen versorgt, gepflegt, gefüttert und vielfach mühsam aufgepäppelt werden – eine Arbeit, die viel Zeit und Liebe, aber auch Nerven und Schlaf kostet. Zugleich ist es ein beglücken- des Erlebnis zu sehen, wie die kleinen Fell-, Stachel- und Federnasen wachsen und gedeihen und oft eine innige Beziehung zu ihren Pflegepersonen entwickeln. Schon im vergangenen Jahr geriet das Tierheim-Team durch die intensiven Pflegeanforderungen bei einer im- mer größer werdenden Anzahl von Jungtieren an seine Leistungsgrenzen. Das Tierheim sucht daher bereits jetzt dringend helfende Hände und Unterstützung: Wer traut sich zu, verwaisten Baby-Vögeln, Baby-Igeln, Baby-Eich- hörnchen oder Katzenkitten eine Lebenschance zu geben, sie aufzuziehen und aufwachsen zu sehen? Da die Pfle- geübernahme für ein kleines Tierwesen viel Verantwor- tung, Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit, Geduld und Flexibilität erfordert, wird vorab im Tierheim ein ausführ- liches Gespräch geführt. Die tierischen Pflegeeltern wer- den umfassend in der Aufzucht verschiedener Tierarten angeleitet und erhalten das für ihre Arbeit erforderliche Equipment. Bei etwaigen Problemen oder Fragen stehen die erfahrenen Tierpfleger gerne zur Verfügung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Das Tierheim Berg bietet zudem weitere vielfältige Ein- satzmöglichkeiten für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, und freut sich über jede Unterstüt- zung. Aktuell beispielsweise werden noch freiwillige Hel- fer für die Tage der offenen Tür im Mai sowie Austräger in Aulendorf, Baindt und Bad Waldsee für das viermal im Jahr erscheinende „Tierschutzblättle“ mit aktuellen Informationen aus dem Tierheim gesucht. Und auch So- ckenstrickerinnen und -stricker, die mithelfen möchten, das beliebte Sockensortiment des Tierheims für die Weih- nachtsmärkte aufzustocken, sind herzlich willkommen. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778 (bitte auf An- rufbeantworter sprechen) info@tierheim-berg.de, www.tierheim-berg.de Netzwerk Demenz Vortrag am 24. Februar in Berg: Das Krankheitsbild Demenz und der Umgang mit Be- troffenen Am Montag, 24. Februar um 18.00 Uhr informiert Miriam von der Heydt vom Netzwerk Demenz Ravensburg im Bürgerhaus Berg/Ettishofen über das Krankheitsbild (Alz- heimer-) Demenz und Umgangsmöglichkeiten mit den Betroffenen. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebens- umstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige und Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Demenz ist der Oberbegriff für ein Krankheitsbild, das mit Veränderungen der geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten zusammenhängt. Die ersten Warnzeichen für Demenz zeigen sich meist in Gedächtnis- und Orien- tierungsproblemen. Die Ursache der Erkrankung liegt im Gehirn, was sich durch den unterschiedlich langsamen bis sehr schnellen schrittweisen Verlust der Gedächtnis- leistung zeigt. Weitere Informationen zum Thema Demenz und das aktuelle Veranstaltungsprogramm sind zu finden unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Kinderprogramm in der Vesperkirche Das Evangelische Jugendwerk im Bezirk Ravensburg und die Kinderstiftung Ravensburg bieten ein tolles Kinder- programm in der Vesperkirche Weingarten an. Basteln, spielen, malen, Geschichten lesen – alles, was den Kin- dern Spaß machen. Am 15. und 16. Februar ist das EJW in der Vesperkirche und bietet von 11.30 bis 14.30 Uhr ein buntes Kinderpro- gramm an. Am 20. Februar von 11:30 - 14:30 Uhr ist die Kinderstiftung Ravensburg in der Vesperkirche und bietet „Basteln für Kinder“ von 5 bis 12 Jahren an. Es werden bunte Masken und Vieles mehr gebastelt Am Freitag, 21. Februar, gibt es mit der Kinderstiftung Ravensburg „Geschichten vorlesen für Kinder“ von 12 - 14:30 Uhr. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Geschichten zusammen zu malen. Die Vesperkirche Weingarten hat noch bis 23. Februar geöffnet. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Was sonst noch interessiert AOK Bodensee-Oberschwaben Betrügerische E-Mails im Namen der AOK im Umlauf Datensicherheit bei der AOK Aktuell tauchen vermehrt gefälschte E-Mails im Namen der AOK auf. In diesen Spam-Mails wird Empfängern – unabhängig davon, ob sie bei der AOK versichert sind oder nicht - eine angebliche Rückerstattung in Aussicht gestellt. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bo- densee-Oberschwaben warnt: „Diese E-Mails stammen nicht von der AOK! Wir raten dringend davon ab, auf Links in solchen Nachrichten zu klicken oder persönliche Daten preiszugeben. Leider können wir nicht verhindern, dass immer wieder Spam-Mails mit unserem Namen in Umlauf geraten.“ Die AOK Bodensee-Oberschwaben empfiehlt betroffenen Empfängern, die betrügerischen E-Mails umgehend zu lö- schen. Wer unsicher ist, ob eine Nachricht tatsächlich von der AOK stammt, sollte direkt die AOK kontaktieren und nachfragen. Sollten Betroffene bereits auf den Link ge- klickt haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Straf- anzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Wichtige Sicherheitstipps: - Klicken Sie niemals auf Links in verdächtigen E-Mails. - Geben Sie keine persönlichen Daten preis. - Die Nachricht sofort löschen. - Prüfen Sie im Zweifel die Echtheit der Nachricht über offizielle AOK-Kanäle. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok Der EnBW-MacherBus fährt auch 2025 wieder durch Baden-Württemberg Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 24. März 2025. Die EnBW ist sich ihrer sozialen Verantwortung als Unter- nehmen bewusst und setzt sich deshalb für einen nach- haltigen Beitrag für Gesellschaft und Umwelt ein. Förde- rung von Vielfalt, Inklusion und Sozialkompetenz sowie die Unterstützung gemeinnütziger Projekte liegen ihr sehr am Herzen. Daher haben die Macher*innen der EnBW auch im letz- ten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projek- te in Baden-Württemberg umgesetzt. Über 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon reali- siert und auch 2025 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 24. März 2025 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen lassen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 12. bis 19. Mai 2025 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert! Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt- findet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Würt- temberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfrei- en Versicherungsschutz. „Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. Lückenloser und umfassender Versicherungsschutz Der Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsaus- übung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden. Im Falle des Unfalls optimal versorgt Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. © Heidi Stulle-Gold/DEIKE 749R52R1 Film & Fernsehen 1. Wie endete ein regelmäßig bei „Der Goldene Schuß“ ausgerufener Satz? „Der Kandidat … A … bekommt den Bonus!“ B … siegt auf ganzer Linie!“ C … hat 100 Punkte!“ D … gewinnt den Jackpot!“ 2. Wer moderierte von 1988 bis 1992 die Spielshow „Ruck Zuck“? A Werner Schulze-Erdel B Jochen Bendel C Rudi Carrell D Jörg Draeger 3. Wie wurde die Frau genannt, die beim „Glücksrad“ die Tafeln an der Wand umdrehte? A Ziffernengel B Buchstabenfee C Letternelfe D Zeichenhexe 4. Wie hieß der Trostpreis der Sendung „Geh aufs Ganze!“? A Zonk B Onk C Flonk D Ronk Lösungen: 1C, 2A, 3B, 4A Information zur Wahlwerbung! In der Woche vor dem Wahlsonntag ist keine Wahlanzeige mehr möglich. Weitere Informationen gerne telefonisch 07154 8222-70 oder unter anzeigen@duv-wagner.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Großraum Ravensburg und Bodenseekreis eine/n Servicetechniker m/w/d mit dem Aufgabenbereich Service und Wartung. Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil, gerne auch Quereinsteiger. Haben wir Ihr Interesse geweckt dann senden Sie Ihre Unterlagen an: DoorMaster e.K., Riedhofstr.10, 88410 Bad Wurzach 07564 / 94 864-19 per E-Mail: e.hoerberger@doormaster.de Wir bieten zukunftssichere Jobs im Mittelstand Aktuell suchen wir: CNC-Zerspanungsmechaniker (m/w/d) gerne auch Meister oder Techniker (m/w/d) und Werkzeugschleifer (m/w/d) JETZT BEWERBEN auf hobe-tools.de/karriere/ Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * *in Pa onville Frezeit und Wellne Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! STELLENANGEBOTEGESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN Damit jedes Kind eine faire Chance bekommt. WER MACHT MICH SATT? Helfen Sie, zu helfen! Jetzt für tägliches Mittagessen spenden!www.kinderprojekt-arche.de “Die Arche” Kinderstiftung Christl. Kinder- und Jugendwerk IBAN DE82 3702 0500 0003 0301 00 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 ÖKOSTROM DER TWS BEZIEHEN! Jetzt zum Stromversorger aus Ravensburg wechseln! Preiserhöhung erhalten? Dann hol dir jetzt den Ökostrom von hier. Spare Geld, schone die Umwelt und unterstütze die Region! Von deinem twsÖkostrom haben hier in der Region alle was: Gehälter, Investitionen, Förderungen und Sponsoring! MACH MIT: Jetzt selber online einen Vertrag abschließen oder uns deine letzte Rechnung/Preiserhöhung vorbeibringen – in den Kunden- centern in Ravensburg und Weingarten sind wir für dich da! Beziehe 100 % Ökostrom aus regionalen Anlagen. Erhalte 100 € Neukundenbonus bis 31.03.2025. 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                  ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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