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Einladung_24_03_19.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 19. März 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg 5. ÖPNV – gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 – Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV 6. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 – Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung 7. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 8. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik 9. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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Dateigröße: 54,66 KB
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    Zuletzt geändert: 13.03.2024
    Einladung_24_03_19.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 19. März 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg 5. ÖPNV – gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 – Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV 6. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 – Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung 7. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 8. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik 9. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 13.03.2024
      Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)

      Das passive Wahlrecht ist bei der Europawahl das Recht, sich um einen Sitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Für die Europawahl können Sie kandidieren, wenn Sie am Wahltag Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, mindestens 18 Jahre alt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Als Deutscher oder Deutsche sind Sie von der Wählbarkeit ausgeschlossen, wenn Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Als Unionsbürger oder Unionbürgerin sind Sie wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, mindestens 18 Jahre alt und weder in Deutschland oder im Herkunftsland von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie von der Wählbarkeit ausgeschlossen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen. Wahlvorschläge können von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingereicht werden. Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung kann entweder eine Liste für einzelne Bundesländer (in jedem Bundesland nur eine Liste) oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer einreichen. Im Wahlvorschlag kann neben jedem Bewerber und jeder Bewerberin ein Ersatzbewerber oder eine Ersatzbewerberin aufgeführt werden. Jedoch kann niemand sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben. Listen für einzelne Bundesländer von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen persönlich und handschriftlich von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des betreffenden Bundeslandes, in Baden-Württemberg von mindestens 2.000 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein. Gemeinsame Listen für alle Bundesländer müssen von 4.000 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind bei der Bundeswahlleiterin spätestens am 18. März 2024 bis 18:00 Uhr (83. Tag vor der Wahl) schriftlich einzureichen. Am 29. März 2024 (72. Tag vor der Wahl) entscheidet der Bundeswahlausschuss für alle Wahlorgane verbindlich über die Zulassung der Wahlvorschläge.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      05_Inforeih_Energiedialog.pdf

      Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfilm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfluss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? https://www.youtube.com/watch?v=1K_O-nihh84&t=6s https://www.youtube.com/watch?v=1K_O-nihh84&t=6s 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfläche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfläche und dauerhafte Mon- tagefläche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfläche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pflege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. http://www.energiedialog-bw.de http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject=[mehr]

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        Zuletzt geändert: 10.12.2024
        2024_02_08_PM_PV-Veranstaltung_IHK.pdf

        Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 08. Februar 2024 Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifizierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektro- fahrzeugen machen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneut- ralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovoltaikleistung installiert werden wie zum ak- tuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammenarbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben eine kostenlose In- formationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Fi- nanzamt Ravensburg auch die steuerlichen Vereinfachungen bei Um- satz- und Einkommensteuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen ge- nauer beleuchtet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Dokumentennummer 3.PV.24.1. Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 09.02.2024
          Bodenrichtwerte

          Gemeinsamer Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravensburg. Nähere Informationen (PDF-Dokument, 49,29 KB, 03.07.2023) Marktbericht 2022 Den aktuellen Marktbericht 2022 können Sie beim Gemeindeverband Mittleres Schussental anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental. Bodenrichtwerte Baindt Karte mit Grundstücksgrößen Kurzanleitung Geoportal (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf) Kontaktdaten: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg Stadtplanungsamt-Abteilung GMS Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Herr Sonntag Tel.: 0751/82-275 Frau Krause Tel.: 0751/82-572 Frau Reich Tel.: 0751/82-229 E-Mail schreiben Hier können Sie sich die Bodenrichtwerte der vergangenen Jahre als PDF Datei herunterladen. Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2021 (PDF-Dokument, 10,0 MB, 12.04.2023) (pdf-Datei) Marktbericht 2018 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 12.01.2022) Bodenrichtwertkarte 1 (PDF-Dokument, 1,17 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 2 (PDF-Dokument, 1,76 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 3 (PDF-Dokument, 352,67 KB, 26.09.2019) Marktbericht 2016 (PDF-Dokument, 2,23 MB, 12.01.2022)[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Einreise und Aufenthaltstitel

          Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie als ausländischer Staatsangehöriger in der Regel einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt müssen Sie Ihren Pass oder Passersatz immer bei sich haben. Für die Einreise in das Bundesgebiet brauchen Sie in der Regel ein Visum, wenn Sie nicht im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind. Schon im Antrag müssen Sie angeben, für welchen späteren Aufenthaltszweck Sie das Visum benötigen. Für Kurzaufenthalte (wie zum Beispiel zu touristischen Zwecken) bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen sind Angehörige bestimmter Staaten von der Visumpflicht dann befreit, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt. Für Sie gilt das "Freizügigkeitsgesetz/EU". Sie genießen damit Freizügigkeit. Sie können sich in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind), erhalten automatisch eine Aufenthaltskarte. Hinweis: Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Türkei benötigen Sie für die erstmalige Einreise und die daran anschließende erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein nationales Visum. Leben Sie einige Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, können Sie eine freizügigkeitsähnliche Stellung erwerben, die auf dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei beruht. Wenn Sie sich als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, kann Ihnen eine solche ausgestellt werden. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie als Familienangehöriger von Schweizer Staatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz geltend machen wollen, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde melden. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie als Familienangehöriger Ihren Aufenthalt nicht bei der Ausländerbehörde anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Seit dem 1. März 2020 dürfen Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen möchten, müssen Sie dies vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels beantragen. Mit einer Verlängerung vermeiden Sie, dass Sie ausreisen müssen und Ihre Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung verlieren. Hinweis: Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung kann die Erwerbstätigkeit auch ohne den Besitz eines Aufenthaltstitels gestattet sein.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          RAB-Map_LTF-Ravensburg_2024-05__2024-05-08__15-30.pdf

          56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 6 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 6 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 6 6 1 1 1 6 6 56 566 3 3 3 56 563 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 6 Verlängerte LTF-Linie im 15-Min-Takt 3 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 Sportzentrum Ravensburg Bahnhof Ravensburg Bahnhof Hallenbad Frauentor TeleData-Stadion Charlottenplatz Post ev. Kirche Schulzentrum Ettishofer Straße Bahnhofstraße Konrad-Huber-Str. Longiusbrunnen Doggenriedstraße Weiherweg Linse Krankenhaus 14 Nothelfer 6 6 1 1 1 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 6 Verlängerte LTF-Linie im 15-Min-Takt 3/53 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 Hirschgraben Karlstr. Meersburger Brücke Mühlbruck Eichamt Am Mühlbach Goetheplatz St. Christina Gänsbühl Gymnasien St. Elisabethen-Klinikum 6 6 56 566 3 3 3 Konzerthaus Friedhof 56 563 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Seite 1 Seite 2[mehr]

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            Zuletzt geändert: 21.05.2024
            Satzung_ueber_oeffentliche_Abwasserbeseitigung_geaender_22.10.24.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 22.10.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser- /Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 22.10.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021 zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 zuletzt geändert am 22.10.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2024[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. April 2024 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Landesgartenschau Wangen im Allgäu - Tag der Gemeinde Baindt am Sonntag, den 05. Mai 2024 Am Freitag, den 26. April 2024 beginnt die Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Vor dem Landkreis-Pavillon wird nach dem Motto „Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Lan- desgartenschau“ eine lange Tafel zu finden sein. Dort kann gevespert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein von unserem Bauhofmitarbeiter Ralf Kaplan nachgebautes Chorgestühl aus dem ehe- maligen Baindter Kloster. Am Sonntag, den 05. Mai 2024 ist die Gemeinde Baindt mit einem Infostand sowie ver- schiedenen Programmpunkten und Teilnehmenden auf der Landesgartenschau in Wan- gen im Allgäu vertreten. Unser Stand befindet sich im Holz-Naturfaser-Pavillon des Land- kreises auf der Argenwiese. Fotos: Universität Stuttgart, Visualisierung des Holz-Naturfaser-Pavillons Folgendes Programm erwartet Sie vor Ort: 10:00 bis 16:00 Uhr Kinderschminken Kunstkreis Baindt 11:00 bis 16:00 Uhr Glücksrad Gemeindeverwaltung 11:30 bis 13:00 Uhr Frühschoppen Musikverein Baindt 14:00 bis 14:30 Uhr Konzert Schalmeienkapelle Baindt 15:00 bis 15:40 Uhr Konzert Kinder-, Jugend- und Kirchenchor Baindt Außerdem bietet unsere Reitergruppe Kutschfahrten mit historischen Kutschen auf dem Areal der Landesgartenschau und in der Altstadt Wangens an: 12:00 Uhr Fahrt auf das Gelände der Landesgartenschau anschließend Vorstellung der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon bis 14:00 Uhr Picknick auf der Wiese sowie Zeit zur Besichtigung der Gespanne ab 14:00 Uhr Kutschfahrt durch die Altstadt Wangens ab 15:30 Uhr Aufenthalt der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon Wir freuen uns auf viele bekannte Gesichter und einen tollen „Baindter Tag“ auf der Landes- gartenschau in Wangen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt lädt zum Einweihungsfest des neu gestalteten Sinnesgartens am 5. Mai 2024 ein Neue Konzeption des Sinnesgartens überzeugt. „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ bietet zahlreiche Aktionen von Fotoausstellung bis Streichelzoo Einladung zum Einweihungsfest am 5. Mai 2024 Am 5. Mai 2024 wird der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt im Rahmen einer großen Einwei- hungsfeier „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vorgestellt. Die Einweihung des Sin- nesgartens läutet zugleich das neue „Fest im Klosterhof Baindt“ ein. Das ehemalige Sommerfest wird ins Frühjahr verlegt und zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Dazwischen werden Veranstaltungen unter der bekannten Über- schrift „Benefiz“ durchgeführt. „Das neue Fest soll wie bisher ein Fest für die Einrichtung und für die Gemeinde sein. „Meet & See“ soll darauf anspielen, dass wir uns begegnen wollen UND unsere Fachlichkeit „Sehen“ verstärkt prä- sentieren wollen“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Das Fest am 5. Mai wird um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Gemeindekirche begonnen. Anschließend gibt es für Alt und Jung Angebote für einen sowohl gemütlichen, informativen als auch lebendigen, spannenden Tag. Es werden Kaffee, Kuchen und weiteren kulinarischen Köstlichkeiten angeboten, sowie ein buntes Programm wie einen Streichelzoo, eine Rallye mit Gewinnspiel oder eine Ausstellung: „mit anderen Augen sehen“. Besonderer Dank gehe an alle Sponsoren, die das Projekt unterstützten, wie der Lions Club Weingarten, Radio 7 Drachenkinder, ein Herz für Kinder sowie private Sponsoren. „Wir freuen uns auf die Einweihung unseres neuen Sinnesgartens und hoffen auf viele Menschen, die mit unseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbunden sind“, so Marcus Adrian. Gründe für die Umgestaltung des Sinnesgartens Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sinnesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt erklärt, warum der Sinnesgarten umgestaltet wurde und weshalb die Veränderung seiner Meinung nach durchweg positiv zu beurteilen ist. „Es gab einige Mängel und Gegebenheiten im Sinnesgarten, die nicht mehr zu- friedenstellend waren. Zudem waren leider einige der schönen, alten Bäume durch Sturmschäden so angegriffen, dass sie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr standhalten konnten“, klärt Marcus Adrian auf. Auch struktur- gebenden Elemente wie der Wasserspielplatz oder das Rondell im Mittelpunkt des Gartens mit den roten Ziegel- mauern konnten aufgrund der Auflagen des Unfallschutzes seit Jahren nicht mehr genutzt werden. So habe man das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün mit Sitz in Rottweil, das bereits mehrere Projekte für die Stiftung St. Franziskus realisieren konnte, beauftragt, sich dem Sinnesgarten in Baindt anzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den Experten habe dann weitere Aspekte aufgezeigt, die es galt, positiv zu verändern. „Ein essentieller Punkt bei der Umgestaltung war, den über 30 Jahre alten Sinnesgarten barrierefrei zu gestalten. Das Gefälle war nicht nur zu steil, sondern auch die Kurven der Weggabelungen waren zu eng, so dass es nicht oder nur erschwert möglich war, die Wege mit dem Rollstuhl zu befahren“, erklärt Marcus Adrian. Rückblick Marcus Adrian, der das SBBZ Sehen in Baindt seit 2017 leitet, berichtet, dass der Sinnesgarten in der Vergangen- heit bereits zweimal umstrukturiert worden sei. In den 60er- bis 80-er Jahren habe der Garten aus einer komplett zubetonierten Fläche mit Spielampeln bestanden und habe als eine Art Verkehrsübungsplatz zum Fahrradfahren gedient. Vor circa 30 Jahren sei er dann renaturiert worden. Die Umgestaltung fand in Anlehnung an die ursprüng- liche Nutzung der im 19. Jahrhundert im Schlösschen residierenden Fürstin statt. Der Garten sei damals analog eines barocken Schlossgartens angelegt worden. Darauf wurde bei der neuen Konzeption geachtet Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit sei nun gewährleistet. Das Gefälle sei so eingefangen und die neue Wegeführung so angelegt, so dass auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Erwachsene problemlos selbst auf den Wegen fahren können. Das Zentrale sei die Struktur des neuen Sinnesgartens. „Es wurde ein Rundlauf kreiert, einen Weg, der mit vielen Querverbindungen quasi endlos ist. Diese barrierefreie Struktur hat zudem Leitlinien, welche für unsere blinden Schüler*innen und Bewohner*innen äußerst wichtig sind“, berichtet Marcus Adrian. Zudem gebe es einen kleinen gepflasterten Versammlungsplatz, der für Feste, Zusammentreffen, Ballspiele oder zum Befahren mit Spielfahr- zeugen wie Kettcars benutzt werden könne. Begrünung Alle weiteren Flächen seien bewusst begrünt worden, auch die Fläche um den Wasserverbund. „Wir haben Wert daraufgelegt, dass bei der Bepflanzung alle Sinne angesprochen werden. Die Pflanzen in den Hochbeeten haben alle durch ihre unterschiedlichen Texturen eine jeweils andere Haptik. Selbstverständlich ist keine der Pflanzen, die übrigens alle heimisch sind, giftig.“ Es seien aufgrund des Klimawandels hitzebeständige Pflanzenarten und -sorten ausgewählt worden. Alle Blumen sollen besonders duften und in den unterschiedlichsten Farben blühen. Bei der Bepflanzung der Staudenhochbeete sei darauf geachtet worden, dass im Jahresverlauf immer etwas blühe oder wachse. Auch ein Kräuterbeet wurde angelegt. Die entnommenen alten Bäume seien durch neue ersetzt worden. Der Sinnesgarten sei zudem von einem Blühstreifen für Insekten umgeben, denn auch auf Insektenschutz sowie Nachhaltigkeit sei bei der Planung geachtet worden. „Der Blühstreifen mag für den ein oder anderen im Sommer Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 vielleicht etwas wild aussehen, aber Insekten benötigen eine Vielzahl an unterschiedlichen Blumen und Kräutern und wir freuen uns schon darauf, dass es im Garten viel Leben geben wird“, betont Marcus Adrian. Aktuell, frisch nach der Bepflanzung, sehe der Garten noch etwas karg aus. Die neu gesetzten Pflanzen und Bäume bräuchten jedoch einfach Zeit, um zu wachsen. Der Direktor sei sich sicher, dass der Sinnesgarten und die angelegten Beete bereits in den kommenden Wochen wesentlich grüner und bunter sein werden. Ort der Begegnung „Mit kreativer Fachkompetenz sowie viel Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderten Menschen, die den Sinnesgarten nutzen, ist ein völlig neues Konzept entstanden, das sowohl die geographischen Herausforderungen meistert sowie gleichzeitig die historischen Hintergründe der Gartenanlage würdigt. Wir vom SBBZ Sehen sind mehr als glücklich über die äußerst gelungene Konzeption und deren Umsetzung“, meint Marcus Adrian. Er lobt an dieser Stelle die exzellente Zusammenarbeit mit Fachfirmen aus der Region wie beispielsweise die Firma Gartenbau Müller aus Weingarten oder die Firma Schützbach Bau aus Baindt, die das Projekt Hand in Hand unter der Regie von Alexander Gräßle umsetzten. Der neu konzipierte Garten werde Menschen mit komplexen Einschränkungen völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. „Es soll ein Begegnungsort für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch für die Öffentlichkeit entstehen. „Wir wollen den Sinnesgarten bewusst für alle öffnen, für Vereine, für die Kirchenge- meinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren. Von Klein bis Groß, für Menschen mit oder ohne Behinderung. Der Sinnesgarten soll ein Ort werden, an dem inklusives Leben gelebt wird“, so Marcus Adrian überzeugt. Der Sin- nesgarten könne Ort der Ruhe, Entspannung und Erholung sein, aber auch gleichzeitig Bereiche für Action und Spaß bieten. Der Wasserspielplatz mit Wasser aus der eigenen Quelle, ein Rollstuhl-gerechter Matsch- und Sandkasten, eine Rollenrutsche oder das „Rolli-Trampolin“ seien nur einige der Spielhighlights, die den Sinnesgarten besonders machen und auch für Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung ein Spielen ermögliche. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathausbesuch des SBBZ Sehen in Baindt Am Dienstag, den 23.04.2024 durften wir Schülerinnen und Schüler der Grundstufen 1 und 2 des Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei uns im Rathaus willkommen heißen. Zunächst stand die Erkundung des Bürgeramts an. Die zahlreichen Flyer und Informationen waren dabei besonders interessant! Danach ging es mit dem Aufzug in den obersten Stock des Rathauses, in den Sitzungssaal. Auch hier ging es auf Erkundungstour. Im Anschluss daran hatten die Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit, unserer Bürgermeisterin Simone Rürup einige Fragen zu stellen. Doch zuvor hatten sie noch ein Lied über unsere Gemeinde vorbereitet. Wir bedanken uns ganz herzlich für Euren Besuch und freuen uns schon auf das nächste Mal! Ihre Gemeindeverwaltung Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht gerade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Monika Hermann-Spiegel Naturfreunde Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte: Weiterer Verlauf der Neugestaltung Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterar- beiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rat- haus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Rich- tung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebunde- ne Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushalte- stellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreisspar- kasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflan- zenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Plakatierung zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 stellt die Gemeinde wieder großflächige Wer- betafeln zur Plakatierung bereit. Die Standorte sind: BBQ-Butler ab dem 01. Mai 2024 wieder nutzbar! Ab Mittwoch, den 01. Mai 2024 kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@acker- mann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bushaltestelle Gartenstraße/ Marsweilerstraße gegen- über Bischof-Sproll-Saal/ Wasserhüterinnen Ortsein- gang/ Sulpach Kapelle/ Schachen Kapelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakatwände nur den zugelassenen politischen Parteien zur Wahlwerbung dienen und nicht für andere Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Bürgermeisteramt Maischerze - von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschlä- ge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskan- didaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igel- straße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertigge- stellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. • Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konn- te der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. • Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Be- reich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflaster- arbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeit- gleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplät- ze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. • EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fuß- ball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel - ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesum- weltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaf- fung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jäh- rigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. • Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutz- fachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaran- lage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungs- konzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächen- solaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Ge- meindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plan- kapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgeset- zes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusam- menhang vorgenommenen Änderungen an anderen Pl- ankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regional- verband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windener- gie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebiets- zone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nach- weislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschrei- bungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwa- ben, Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lili- enstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebots- summe von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbei- ten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunterneh- men aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Mars- weilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errich- tung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn-beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebühren- rechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbe- seitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Pla- nung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Fe- rienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwal- tung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwal- tung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehens- werte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. April und Sonntag, 28. April 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Mittwoch, 01. Mai 2024 (Maifeiertag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. April 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 28. April 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 355, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Mittwoch, 01. Mai 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Susanne und Fabian Ritter zur Geburt Ihres Sohnes Lias Ritter am 24.03.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Fiona und Patrick Junker zur Geburt Ihrer Tochter Freyja Junker am 02.04.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Veranstaltungskalender April 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 28.04. Jahreshauptversammlung Förderverein Selige Irmgard Cafeteria Sel. Irmgard 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 03.05.2024 29.04.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das leckere Powerfrühstück Einmal im Monat wird bei uns im Ein- gangsraum „Bewegungsbaustelle“ eine große Tafel aus mehreren Tischen auf- gebaut. Das bedeutet: heute ist das Po- werfrühstück! An diesem Tag treffen sich die Eltern aus dem Powerfrühstücksteam um 07:30 Uhr im Kindergar- ten. Es gibt ganz viel zu tun. Gemeinsam werden die Voll- kornseelen mit Butter oder Frischkäse geschmiert und mit verschiedener Wurst und Käse belegt. Die Eier müssen gekocht und in kleine Scheiben geschnitten werden. Dazu gibt es noch viel Obst und Gemüse, das kleingeschnitten wird. Hier helfen auch die Kinder mit. Mit viel Freude und Fleiß machen sie sich mit einem Brettchen und Messer an die Arbeit. Aus dem geschnittenen Obst werden dann zum Teil die Äpfel-/Birnen-/Bananen- und Traubenspieße ge- macht. Aus dem Rest bereiten die Mamas einen Obstsalat zu, der pur oder mit dem Naturjoghurt gegessen werden kann. Zu dem geschnittenen Gemüse (Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Kohlrabi) gibt es einen leckeren Dip, der von vielen Kinder gern genommen wird. Auch bei dem Po- werfrühstück darf der Nachtisch nicht fehlen. Und den liebt fast je- des Kind. Das ist der Waffelbecher gefüllt mit dem selbstzubereite- ten Obstquark. Gegen 9 Uhr ist in jeder Gruppe die Aufregung groß. Die Tische und Stühle wer- den zusammen- gerückt und die Trinkflaschen aus den Rucksäcken geholt. Dann setz- ten sich alle Kin- der und Erzieher/-innen zusammen, um ein Tischgebet zu sprechen und sich gegenseitig einen „Guten Appetit“ zu wünschen. Es ist 09:15 Uhr und die ganze Arbeit ist erledigt. Jetzt stellen die Mamas die zubereiteten Essensplatten auf die Tische. „Das Powerfrühstück ist eröffnet!“ Aus allen Gruppenzimmern strömen die Kinder zu der Tafel und bedienen sich am leckeren Essen. Und man kann so oft hingehen, bis der Hunger gestillt ist. Für unsere „Kleinen“ (Krippenkinder) wird das Powerfrüh- stück in ihre Räumlichkeiten gebracht. Auch sie genießen sehr das leckere Essen. VIELEN DANK liebes Powerfrühstücksteam für das Er- möglichen dieser Aktion und Ihre Mitarbeit: das Kaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten der gesunden Speisen und das anschließende Aufräumen! Alle Kinder und das Kindergartenteam des Kiga. St.Martin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik Baindt unterstützt Sonderpädago- gisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Baindt der Stiftung St. Franziskus mit großzügiger Spende Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszent- rum (SBBZ) Baindt freut sich über eine großzügige Spen- de von der Outdoor-Gymnastik Baindt. Seit mittlerweile drei Jahren treffen sich die Teilnehmer jede Woche bei Wind und Wetter auf dem Sportplatz in Baindt, um un- ter der professionellen Leitung von Barbara Lyszus eine abwechslungsreiche Gymnastik-Stunde mit passender Musik zu genießen. Die Gemeinde Baindt unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung eines geeigneten Platzes. Der Gewinn aus dieser Kooperation kommt regelmäßig Kin- dern mit Blindheit und Seheinschränkungen des SBBZ Baindt zugute. Dank der Spende von Frau Lyszus konnte dem Förderverein des SBBZ Sehen Baindt wieder eine großzügige Spende über 1.000 Euro überreicht werden. Das SBBZ Baindt mit dem Förderschwerpunkt Sehen bie- tet individuell angepasste Bildung, Unterstützung in leben- spraktischen Fähigkeiten und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen an, beginnend vom Schulkindergarten bis hin zur Hauptschule. Die regelmäßige Spende von Frau Lyszus ermöglicht es, Freizeit- und Schulausflüge zu bezuschussen und verschiedene Sportutensilien an- zuschaffen. Die Spende der Outdoor-Gymnastik wird mit großer Dankbarkeit und Wertschätzung angenommen. Die funktionelle Outdoor-Gymnastik ist eine besondere Form des Trainings, die den Fokus auf Bewegungen legt, die im Alltag nützlich sind. Durch komplexe Bewegungsab- läufe werden Kraft, Beweglichkeit und Koordination des gesamten Körpers verbessert. Die Bewegung im Freien unterstützt zudem die Immunabwehr, den Stressabbau und das Wohlbefinden sowie die geistige Gesundheit. Der neue Kursabschnitt startet am Dienstag, den 7. Mai, und findet wöchentlich um 18:00 Uhr statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, am Probetraining teilzunehmen, um ganzheitlich ihr Wohlbefinden zu fördern. Pressekontakt: Barbara Lyszus Outdoor-Gymnastik Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. April - 05. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Talente Gott hat jedem Menschen Die Fähigkeit verliehen, etwas zu erreichen. Keinen Menschen hat er Ohne alle Talente gelassen. Martin Luther King Samstag, 27. April 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 28. April - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Himpel, Leopold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Sophia Rößner, Robin Schnez, Emilia Stotz († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Baptist Heilig, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert mit der Brass- Band Allgäu/Oberschwaben Dienstag, 30. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 02. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 14.00 Uhr Maiandacht für den Helferkreis in der Kapel- le St. Georg Untereschach. Abfahrt: 13.30 Uhr Parkplatz bei der Kirche Baindt Freitag, 03. Mai Fest der Apostel Philippus und Jakobus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit dem Singkreis aus Mochenwangen Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. Mai geschlossen Freitag, 03. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht Donnerstag 02.05.2024 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kapelle St.Ge- org Untereschach, mit Pfarrer Staudacher. Anschließend Einkehr im Glashaus-Cafe Liebenauer Land- leben Meckenbeuren. Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen sie ihr Gotteslob mit. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baienfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den verschiedenen Klas- senfahrten im kommenden Schuljahr). Eine persönliche Einladungen per Post wurde versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formulare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklärung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai 2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 5. Mai, 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag, 12. Mai, 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag. 14. Mai. 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch. 15. Mai 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungs- blatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebenskraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Ja- ntzen. In den Texten werden wir eingela- den, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu über- denken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. April 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 28. April Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 29. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 02. Mai 19.00 Uhr Fragen zur Bibel, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schö- berl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Einladung Die Kinderkirche lädt herzlich ein zum Gottes- dienst mit den Kindergärten am Sonntag, 28. April um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche, Baienfurt. Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technische Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt ein- gestellt. Zum Sonntag „Kantate“ (Singt) - 500 Jahre Gesang- buch: Ohne Lieder hätten sich Mar- tin Luthers reformatorische Gedanken nicht so unter den Leuten verbreiten lassen und manche konfessionelle Aus- prägung und damit die Vielfalt unserer Gottesdienste würde es ohne Lieder und Musik nicht geben. Bereits 1524 erschienen die ersten Liederbücher. Viele Lieder aus den Sammlungen des 16. Jahrhunderts finden sich bis heute im Evangelischen Gesangbuch und prägen die evangelische Frömmigkeit. Dies gilt auch für die Lie- dersammlungen des 17. Jahrhunderts, die die Werke von Johann Crüger und Paul Gerhardt beinhalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Vielfalt ist groß geworden und so bemüht sich Niko- laus Graf von Zinzendorf, Gründer der Herrnhuter Brü- dergemeine und selbst Dichter zahlreicher Lieder, um ein konfessionsverbindendes Liederbuch. 1837 schafft Albert Knapp eine Sammlung mit ca. 3500 Liedern. Bei so viel Auswahl gelang es der Eisenacher Konferenz 1854 eine Kernliederliste mit 150 Liedern zu erstellen. Im- merhin sieben dieser Lieder gehören auch noch zu einer Kernliederliste von 2006, im Evangelischen Gesangbuch finden sich noch viel mehr. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es eine aktive Liturgie- und Singbewegung, die viele neue Liederbücher hervor- brachte. Die Evangelische Kirche in Deutschland schaffte 1950 erstmals ein Einheitsgesangbuch mit unterschied- lichen Regionalanhängen. Die neuen Musikbewegungen der 60er Jahre, das katholische Gotteslob von 1975, öku- menische Weiterarbeit und viele theologische Gespräche führten zu dem jetzt vertrauten Evangelischen Gesang- buch, das zwischen 1993 - 1996 in allen Evangelisches Landeskirchen in Deutschland eingeführt wurde. Mehrere 1000 neue Lieder in den letzten 30 Jahren, viele davon in den Kirchentagsliederheften erschienen, dazu die vielen neuen technischen Selbstverständlichkeiten führten nicht nur 2013 zur Einführung eines neuen Got- teslobs auf katholischer Seite, sondern regten auch die evangelische Diskussion an. Die meisten Gesangbuchpro- zesse im letzten Jahrhundert haben 10 und mehr Jahre gedauert. Insofern wird auch das jetzige EG noch eine Weile die Gemeinden begleiten. Und sicher ist: es gibt auch nach fast 30 Jahren noch Neues zu entdecken! Vision für 2030: Die Gemeinden halten neben der schon längst vorhandenen App ein neues Buch in den Händen und können zugleich in einer Datenbank nach ihren Lieb- lingsliedern suchen. Weitere Informationen zum Entstehungsprozess des neu- en Gesangbuchs unter: www.ekd.de/evangelisches-ge- sangbuch Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fra- gen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 02. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir gemeinsam Ant- worten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024 Mit 16 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Famili- en und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemeinde am vergangenen Wochenende in zwei Gottesdiensten Konfirmation. Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Frühlingserwachen im Sprachcafé Inzwischen ist das Sprach- und Begeg- nungscafé in der X-Zone gut angelaufen. Wir üben gerade fleißig Deutsch, doch jeder ist herzlich willkommen. Das Café ist für alle da, die Lust auf Begeg- nung haben. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kulturen besser kennen- lernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mitgebracht wer- den. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 - 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- & Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr • Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) • Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) • Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zeltinsel (5) • Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Daniela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. • Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Er- frischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Lustnau 2:2 (Spiel vom 17.04.24) Gegen den knapp hinter uns rangierenden TSV Lustnau wollten wir eigentlich gewinnen und kamen ganz gut ins Spiel, doch Lustnau ging aggressiv auf den Ball und brachte uns dann doch stärker unter Druck als erwartet. Wir spielten zwar ganz gut hinten raus, waren aber nach vorne nicht druckvoll genug und ein indivi- dueller Fehler brachte Lustnau dann auch noch überra- schend in Führung, die wir bis zur Pause nicht ausglei- chen konnten. Die zweite Halbzeit begann mit leichtem Übergewicht für uns, doch nach einem Konter mussten wir in der 45 Minute gar das 0:2 hinnehmen. Dies war jedoch der Weckruf und wir wafen nun alles konzentriert nach vorne . Bereits we- nige Minuten danach konnten wir nach einem herrlichen Spielzug über Stella, Jana und Abschluss durch Hedda, den Anschlusstreffer markieren. Wir blieben nun dran und nach einem Freistoß aus circa 22 m nahm Stella genau Maß und erzielte mit einem fulminanten Schuss den Aus- gleich. Wir waren nun drauf und dran das Spiel komplett zu drehen, doch dunkle Wolken und Hagel beendet das Spiel etwas vorzeitig, so dass die Zeit nicht mehr reichte. Insgesamt ein gerechtes Unentschieden und insbesonde- re aufgrund der zweiten Halbzeit eine Leistung, auf der wir aufbauen wollen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Laura Schaz, Viviane Wertmann, Julie Acker, Victoria Wertmann, Tabea Schauffler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Stella Schmid, Nora Lüttmann SG Fronreute/Baindt - SpVgg Aldingen 0:2 (Spiel vom 20.04.24) Gegen den Tabellenvierten aus Aldingen gerieten wir durch einen Abspielfehler bereits nach 2 Minuten unglück- lich in Rückstand, doch wir verdauten den Rückstand gut, spielten trotzdem auf Augenhöhe mit und erarbeiteten uns gute Torchancen durch Jana und Hedda, die wir je- doch nicht verwerteten. Auch ein gut getretener Freistoß von Stella fand leider nicht den Weg ins Netz. Trotz ver- letzungsbedingter Ausfälle zweier wichtiger Spielerinnen erhöhten wir in der zweiten Halbzeit den Druck, doch der entscheidende Pass bzw. Torschuss zum Anschlusstref- fer wollte nicht gelingen. In dieser Phase gelang es den Gegnerinnen nur wenige Male, dann aber gefährlich vor unser Tor zu kommen, aber Kathi im Tor war hellwach und vereitelte jede Chance. In der 70. Minute brachte Al- dingen dann einen schnellen Konter vor, der leider das 0:2 bedeutete, das wir nicht mehr verkürzen konnten. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Viviane Wertmann, Julie Acker, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Amelie Gessler SG Fronreute/Baindt - SV Alberweiler 4:0 (Spiel vom 22.04.24) Gegen den Tabellenletzten mussten unbedingt drei Punk- te her und so legten wir gleich hochkonzentriert los. Mit dem zweiten Angriff setzte sich Jana nach Pass von Car- la über rechts durch, ließ drei Gegenspielerinnen stehen und schoss trocken ins kurze Eck. Die schnelle Führung gab Sicherheit uns so blieben wir auf dem Gaspedal und erarbeiteten uns mehrere Chancen u.a. durch Marie und Sarah. Doch es dauerte noch 20 Minuten bis die Geg- nerinnen nach einer Ecke den Ball nicht richtig aus dem Strafraum brachten und Hedda den Ball über die Linie schob. Das schönste Tor des Tages ging im Mittelfeld von Tabea aus, die Jana über den rechten Flügel schick- te und deren herrliche Hereingabe Stelle direkt abnahm und zum 3:0 einschoss. Noch vor der Pause war es dann abermals die überragende Jana, die allen Gegenspiele- rinnen davonlief, vor dem Tor die Neven behielt und zum 4:0 Halbzeitstand vollendete.Nicht unerwähnt bleiben sollte noch ein schöner Steckpass von Hedda auf Nora, die trocken den Ball im Netz versenkte. Leider spielte der Schiedsrichter hier den Spielverderber und pfiff das Tor wegen Abseitsstellung zurück. Nach der Pause wechselten wir dann munter durch, was letztlich auch auf den Spielfluss und den Druck nach vor- ne Einfluss hatte. Doch zwei schöne Ecken und ein fulmi- nanter Freisoß von Stella aus 25 Metern - Marie wurde vorher von den Beinen geholt, sie wäre durch gewesen - den die Torfrau gut parierte, waren die Höhepunkte der zweiten Hälfte. Am Ende ein gute Leistung unserer Mädels, die Ihre Geg- nerinnen jederzeit im Griff hatten - weiter so, daran soll- ten wir am kommenden Samstag in Eutingen gleich auf- bauen. Es spielten: Katharina Zarbock, Vivienne Progzeba, Vivi- ane Wertmann, Victoria Wertmann, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, So- pie Heilmeier, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sara Jukic, C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Aichstetten 7:0 (Spiel vom 19.04.24) Gegen die mitfavorisierte SGM aus Aitrach Aichstetten kamen wir gut ins Spiel und hatten in der ersten Halbzeit, bei extreme Windverhältnissen die Windunterstützung auf unserer Seite. Dies nutzen wir indem wir neben gutem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Passspiel auch Schlüsse aus der zweiten Reihe probierten. Beim ersten Schuss von Jana hatten wir allerdings Glück, denn der wurde von der gegnerischen Verteidigerin ins eigene Tor abgelenkt. Danach kamen die Gegnerinnen ein zwar noch ein paarmal über die Mittellinie, bis Jana dann das 2:0 nachlegte. Noch zwei Schüsse mit Windun- terstützung von Hedda sorgten für den 4:0 Pausenstand. Nach der Pause wollten die Gegnerinnen den Wind nut- zen, worauf wir uns in der Abwehr gut einstellen, doch bereits in der 40. Minute nahm Jana wieder maß und schlenzte den Ball schön in den Winkel. Damit war die Gegenwehr des Gegners gebrochen und so kombinierten wir u.a. über Sophie und Lea immer wieder schön nach vorne, ließen zwar noch einige Chancen u.a. durch May- lin und Lena liegen, konnten aber trotzdem durch Hedda, Jana und Lena zum Endstand von 7:0 einen souverän Sieg einfahren. Es spielten: Sara Jukic (T), Victoria Wertmann, Sara Leib- farth, Philina Ziegler, Lea Busam, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh SV Bergatreute - SG Fronreute/Baindt 0:12 (Spiel vom 20.04.24) Gegen einen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel ent- schied sich das Trainerteam Spielerinnen Verantwortung zu übertragen, die in Verbandspielen bisher weniger zum Einsatz kamen und sie lösten diese Aufgabe mit Bravour. Nach anfänglich erwarteter Unsicherheit und fehlender Ordnung begannen unsere Mädels mehr und mehr ihre durch kontinuierliche Trainingsbeteiligung weiterentwi- ckelten Fähigkeiten zu zeigen. Unsere Torspielerin Carla agierte selbst bei großen Torchancen der Gegnerinnen mit Fuß und Hand souverän und sorgte mit klugen Päs- sen auf Victoria und Sarah für einen sicheren Spielauf- bau. Im Mittelfeld bewiesen Sophie und Sara Übersicht und kreierten mit Pässen in die Tiefe auf Maylin, Maya im Wechsel mit Lea, Lena-Marie, Jana und Pauline für Torgefahr und Philina überzeugte in der Abwehr mit Ein- satz und gewonnenen Zweikämpfen. Beinahe alle Spie- lerinnen waren an Torvorlagen und Torerfolgen beteiligt. Alles in allem war dies eine begeisternde und durchweg überzeugende Leistung unserer Mädels. So fällt das eindeutige Ergebnis auch in dieser Höhe ver- dient aus. Weiter so! Es spielten: Carla Seitner, Sarah Leibfarth, Victoria Wert- mann, Sophie Heilmeier, Sara Jucic, Lea Busam, Lena Marie Alber, Pauline Preis, Jana Rimmele, Philina Ziegler, Maya Hofmann, Maylin Kretzer E-Juniorinnen I SG Fronreute/Baindt I - SGM Union MBK 2:4 E-Juniorinnen II SG Fronreute/Baindt II - SGM Union MBK II 10:0 Abstiegsduell ohne Sieger SV Sulmetingen - SV Baindt 2:2 (0:2) Begleitet von einigen Schneeflocken machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Ulm, wo beim SV Sulmetingen das nächste direkte Duell im Tabellen- keller anstand. Ohne einige wichtige Stützen, Brugger, Boenke, Fink und Kronenberger, legte der SVB auf dem zum Glück wetter- festen und herausragend zu bespielenden Rasenplatz allerdings fast einen kompletten Fehlstart hin und konn- te sich bei Martin bedanken, welcher die Kugel nach we- nigen Sekunden am langen Pfosten vorbeischob (1.). In der Folge entwickelte sich eine flotte Partie, welche den Zuschauern kaum Zeit Durchatmen geben sollte. So be- kam etwa Dischl auf der Gegenseite den Ball im Rut- schen nicht mehr entscheidend an Pohl vorbeigedrückt (3.). Während Fischer in den Folgeminuten den Druck auf die SVS-Abwehr hochhielt, leistete sich der SVB in der 16.Minute einen folgenschweren Ballverlust im Mittelfeld. Die Kugel landete über Umwege bei Martin, welcher mit einem satten Abschluss von der Strafraumkante auf 1:0 stellte (16.). Während Fischer einige Zeigerumdrehungen später den Ausgleich verpasste, da sein Abschluss an die Latte geblockt wurde, hatte der SVS das Spielglück auf seiner Seite. Der Aufsteiger verpasste es zweimal den Ball entscheidend zu klären und ermöglichte so Martin einen weiteren Abschluss aus der Distanz. Der eigent- lich vollkommen ungefährliche Schuss flutschte Wetzel durch die Finger und trudelte zum 2:0 über die Torlinie (35.). Immerhin konnte Baindts Nummer 1 seinen Fehler in der 40.Minute wieder etwas korrigieren, als er im 1 gegen 1 mit Pohl zur Stelle war. Da kurz vor dem Halbzeitpfiff Dischl sowohl ein möglicher Elfmeterpfiff als auch ein platzierter Abschluss verwehrt blieb, ging es mit einem 2:0 in die Pause. Zu Beginn der zweiten Halbzeit verpasste der SVS den altbekannten „Deckel draufzumachen“ und scheiterte entweder an Wetzel (52.) oder an sich selbst (50.) (62.) (68.). So blieb die Baindter Mannschaft im Spiel und konn- te sich in der 71.Minute doch nochmals Hoffnungen auf einen Punktgewinn machen: im Strafraum flipperte der Ball zu Fischer, welcher den Ball wuchtig zum 2:1 in die Maschen jagte. Rädels Mannschaft war nun plötzlich am Drücker und der aufgerückte Thoma scheiterte aus kurzer Distanz an Pohl (72.). Sieben Minuten später rutschte eine abgefälschte Ecke von Dischl zu Thoma durch, welcher diesmal die Ruhe behielt und auf 2:2 stellte (79.). Beide Mannschaften agierten in der Schlussphase dann mit of- fenem Visier, wobei der SVS die besseren Möglichkeiten hatte (86.)(90.). Am Ende blieb es jedoch bei einem um- kämpften 2:2-Remis. Aufgrund des Spielverlaufs kann der SVB mit dem Un- entschieden deutlich besser leben als der Gastgeber aus Sulmetingen; jedoch bringt der eine Punkt keines der bei- den Teams so wirklich weiter. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (42. Mika Dantona), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (74. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Julian Kiefer - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Dominik Martin (16.), 2:0 Dominik Martin (35.), 2:1 Jan Fischer (70.), 2:2 Philipp Thoma (79.) SV Baindt II - TSV Ratzenried II 1:2 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Mo- ritz Lang), Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (74. Lukas Grabhherr), Robin Blattner (61. Moritz Gresser), Niklas Späth, Markus Wöhr, Konstantin Knisel, Marius Hahn (68. Johannes Heisele), Johannes Schnez - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (65.), 1:1 Jonas Kolb (71.), 1:2 Laurin Rasch (85.) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Vorschau: Sonntag, 28.04 13.15 Uhr: SV Mochenwangen II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Mengen Mittwoch, 01.05 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Wangen (Nachholspiel) Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Mon- tag, 6.5.24, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Sportplatz. Wir bilden Fahrgemeinschaf- ten. Unser Ziel ist das Gasthaus „Hirsch“ in Vorsee. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171 oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Am Sonntag, den 5. Mai 2024um 13:00 Uhr, findet die- ses Jahr unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einla- den, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr Barbara Blattner Breitensportwartin Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2 Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 2. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet, sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu brin- gen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende fand in Herbertingen ein Jugendturnier statt. Theresa Henzler ist mit Bonne Diamond in zwei Dres- sur-Wettbewerben gestartet. In einem Wettbewerb konn- te sie den Sieg mit nach Hause nehmen, im anderen Wett- bewerb platzierte sie sich auf dem 3. Platz. Hannah Elbs hat sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg geholt und im Reiterwettbewerb Schritt-Trab auf dem 5. Platz platziert. Wir beglückwünschen die beiden zu ihren Siegen und Platzierungen! Theresa Henzler holt sich mit Bonne Diamond den Sieg im Dressur-Wettbewerb! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hannah Elbs holt sich mit Dolly den Sieg im Reiterwett- bewerb! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Sams- tag, den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mit- glieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.04.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd trafen sich am 21.04.24 in Jedesheim diesmal die Crème de la Crème des Mi- xed-Bereichs Süd. Mit dem Tabellenzweiten VFB Ulm, dem Tabellendritten SV Jedesheim und dem Tabellenfünften VLJ Baindt standen sich gleich drei Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte der A-Klasse Süd gegenüber. Zunächst galt es im ersten Spiel, SV Jedesheim gegen den VFB Ulm, den „Jahressieger“ dieser Saison zu ermitteln, ging doch im Ligabetrieb jeweils die Heimmannschaft als Sieger hervor. Trotz heftiger Gegenwehr schaffte es Jedesheim aller- dings nicht, den VFB niederzuringen und der VFB Ulm ging mit 2:0 (25:12, 25:20) als Sieger vom Platz. Im 2. Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt am SV Jedes- heim versuchen. Jedesheim kam diesmal besser ins Spiel, konnte aber der starken Abwehr, dem tollen Block und dem giftigen Angriff der Baindter letztendlich nicht wirk- lich viel entgegensetzen. So ging das Spiel mit 2:0 (25:20, 25:22) zu Gunsten Baindts aus. Damit war alles für ein großes Finale im Finale angerich- tet. Schnell machte der VFB Ulm klar, dass er nicht gewillt war, nach zwei Siegen in der Liga diesmal der VLJ Baindt das Feld zu überlassen. Durch konzentrierte Block- und Abwehrarbeit konnten sie den ersten Satz mit 25:15 deut- lich für sich entscheiden - auch wenn Baindt das eine oder andere Mal ihre Klasse aufblitzen ließ. Im 2. Satz legte Baindt eine Schippe drauf und der VFB musste schon zu Beginn beim Stand von 4:8 eine Auszeit nehmen. Welche wundersamen Worte dort gefallen sind, blieb dem Zuschauer ein Geheimnis, aber sie trafen wohl „des Pudels Kern“. Beim 10:10 überholte der VFB die Baind- ter so dass diese ihrerseits bei 10:12 zur ersten Auszeit ge- zwungen wurden. Die erhoffte Wirkung blieb jedoch aus, sodass beim Spielstand von 10:14 gleich die zweite und damit letzte Auszeit genommen werden musste. War sich der VFB zu siegessicher? Denn trotz eines zeit- weisen 5-Punkte-Vorsprungs schaffte es Baindt, sich mit sehenswerten Aktionen ein 17:17 zu erkämpfen, was den VFB veranlasste, seine 2. Auszeit zu nehmen. Trotz der Spielunterbrechung konnte die VLJ auf 20:17 erhöhen und sah schon beim zwischenzeitlichen 23:20 wie der siche- re Satzsieger aus. Trotz eines cleveren Doppelwechsels der VLJ konterte der VFB beeindruckend und siegte am Schluss mit 27:25 im Pokalturnier. Herzlichen Glückwunsch allen Akteuren für die hervorra- genden Leistungen und vielen Dank an Matthias Epple für die Vorlage zu diesem Bericht. Endstand: 1. VFB Ulm 2. VLJ Baindt 3. SV Jedesheim GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Alteingesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 05.05.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landratsamt Standort Weingarten Das Landratsamt Standort Weingarten bleibt am Blut- freitag, 10. Mai ganztägig geschlossen. Am Standort Weingarten untergebracht sind folgende Ämter der Landkreisverwaltung: • Jobcenter (Verwaltungsgebäude Sauerleutestraße 34) • Stabsstelle Nachhaltige Mobilität (Verwaltungsgebäu- de Brielmayerstraße 2) • Teile der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsma- nagement (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2) • Kommunal- und Prüfungsamt (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2). Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg feiert Vielfalt und Teilhabe für alle mit den Inklusionstagen 2024 Vom 4. bis 12. Mai setzt der Landkreis Ravensburg ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Über 60 Veranstaltungen, organisiert von verschiedenen Trägern, Vereinen und Organisationen, laden dazu ein, die Bereiche Kunst und Kultur aus einer inklusiven Perspektive zu erleben. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eingeladen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 4. Mai auf der Landesgartenschau in Wangen statt. Das diesjährige Programm legt den Schwerpunkt in der Kunst- und Kul- turszene, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Zugänglichkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu schaffen. Besucherinnen und Besucher können sich dabei auf ein vielfältiges Angebot freuen, das von Work- shops über Ausstellungen und Aufführungen reicht. Jede Veranstaltung ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen möglichst barrierefrei zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder umweltbedingten Einschränkungen. Die Inklusionstage sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg und des Inklusions-Netzwerks INIOS. Das vollständige Programm der Inklusionstage ist ab so- fort auf der Webseite www.rv.de/inklusionstage verfüg- bar. Für weitere Informationen steht Frau Sabrina Kupka, kommunale Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung, unter Telefon 0751 85-3136 oder E-Mail (s.kupka@rv.de) zur Verfügung. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt am 1. Mai 2024 von 10 - 17 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr). Eintritt nur 2 € Der Termin ist ein „Muss“ für alle Pflanzenfreunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den hei- mischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann ausgiebig aus- gesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Es gilt ein Sondereintrittspreis von 2 Euro, der sowohl zum Besuch des Markts als auch des gesamten Museums berechtigt, Kinder sind frei. Der Einlass ist ab 9.30 Uhr. Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinderprogramm runden die Veranstaltung ab. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg Gesprächskreis für erwachsene Adoptierte Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Donnerstag, den 16.05.2024 um 19:00 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II, Gar- tenstr. 107, 88212 Ravensburg. Sie werden am Hauptein- gang in Empfang genommen. Die Teilnahme ist kosten- los und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder und jede Adoptierte hat eine eigene kostbare Ge- schichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weggegeben? Diese Fra- gen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Ad- optiert worden zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verstehen können. Im Gesprächskreis ist es möglich mit anderen Adoptierten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszu- tauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsam- keit herauszufinden. Dabei gilt: Jeder und jede Adoptierte trägt Fragen mit sich, die er oder sie gerne beantwortet haben möchte und viele Adoptierte tragen Antworten in sich, die sie weitergeben können. Der Gesprächskreis wird begleitet von der Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Land- kreis Ravensburg. Danach ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Nachfragen sind möglich bei: Landratsamt Bodenseekreis Frau Wagner unter Telefon 07541-204 5629 oder Landratsamt Ravensburg Frau Schöllhorn-Peuker unter Telefon 0751-85 3213 Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Was sonst noch interessiert Dorfgemeinschaft Stuben e. V. Am Mittwoch, den 01. Mai 2024, ab 10:30 Uhr, lädt die Dorfgemeinschaft im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener. DRLG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmer zu angehenden Rettungsschwimmern aus- gebildet: 16 neue Juniorretter für die Ortsgruppe Baienfurt Unter der Leitung der Trainer Jannik Heinzler und Ida Mehrle konnten 16 neue Junior-Retter ausgebildet werden. Sie sind somit auf dem besten Weg, Rettungsschwimmer zu werden. Der Junior-Retter ist ein Abzeichen der DLRG zur Vorbe- reitung auf das Rettungsschwimmen. Die Ausbildung beinhaltet Elemente der allgemeinen Grundausbildung in Selbst- und einfacher Fremdrettung und stellt den Übergang von der Schwimm- zur Rettungs- schwimmausbildung dar. Wir gratulieren den stolzen frisch gebackenen Junior- rettern! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. lädt herzlich ein zum Kirchenkonzert der Brass Band Oberschwaben-Allgäu am Sonntag, 28. April 2024, 19.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Mit neuem Schwung steigt die Brass Band Oberschwa- ben-Allgäu in die Kirchenkonzert Saison ein. Bereits im Jahre 1992 gegründet, gilt die Brass Band Oberschwaben-Allgäu zweifelsohne als Seniorin der Deut- schen Brass Szene und ist dabei nie müde geworden, sich neu zu erfinden und nach höheren Zielen zu streben. Der von ambitionierten Amateuren des süddeutschen Raums formierte Klangkörper hat es sich zur Aufgabe gemacht, den authentischen Brass-Sound in Deutschlands Süden zu verbreiten. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu diesem festlichen Konzert begrüßen könnten. Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Verein Kuk e.V. Matinee bei der Finissage in Karsee Die Ausstellung „Identität“ wo komm ich her, wo geh ich hin, endet am Sonntag, 28. April. Der Verein Kunst & Kul- tur rund um Karsee lädt um 11 Uhr zur Matinee in die Treppenhausgalerie, Seestraße 13 in Karsee, mit dem Akkordeon Duo Pankiv Brothers aus der Ukraine ein. Die außergewöhnliche Laufbahn der Brüder Denys und Ihor begann 2012. Die beiden Brüder damals 7 und8 Jahre alt, absolvierten schon als Kinder ihre ersten Konzerte. Sie studierten an der Musikakademie Lwiw (Lemberg) Seit ihrer kriegsbedingten Übersiedelung nach Deutschland setzen sie ihr Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen fort. Sie sind Preisträger zahlreicher in- ternationaler Wettbewerbe, u. a. in Frankreich „Trophee Mondial“, internationale Akkordeontage in Prag und Klin- genthal (Deutschland) und viele andere. Den virtuosen Ausnahmetalenten, 18 und 19 Jahre alt, ist es durch ihre vielfache Konzerttätigkeit gelungen, ganz wesentlich zur Weiterentwicklung und Popularisierung des Akkordeons beizutragen. Dass sie wahre Könner und Meister ihres Fachs sind, haben sie in Aachen bei der Verleihung des Karlspreises und vor dem EU-Parlament unter Beweis gestellt. Auf dem Programm stehen Werke von Vivaldi, Bach, Mozart, Rossini, Strauß, Piazzola u.a. Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. www.pankivbrothers.com Maitanz im Kulturzentrum Linse Freunde der Linse laden ein Walpurgisnacht oder Tanz in den Mai, egal wie man es nennt: die Freunde der Linse veranstalten wieder eine coole/ heiße Tanz-Party. Das bewährte DJ Duo Robert & Andi legen super tanzbare Hits auf, es gibt tolle Cocktails. Ab 22 Uhr gehen die Thekenlichter aus, die Diskolichter und Muke an. Der gesamte Abend wird von Ehrenamtli- chen organisiert und durchgeführt. Tanzt und rockt mit uns in den Mai. Kulturzentrum Linse Liebfrauenstraße 58, 88250 Weingarten Dienstag, 30. April 2024 ab 22:00 Uhr Eintritt frei! Frühlingsfest im Tierheim Berg Das Tierheim Berg lädt am 11. und 12. Mai zu Tagen der offenen Tür ein. Kostenlose Shuttlekleinbusse fahren von Ravensburg und Weingarten. Am Samstag und Sonntag, 11. und 12. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Als besondere Attraktion ist in diesem Jahr eine Künstlerin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor Ort, die ihre lebensnahen Zeichnungen und Gemälde von Tieren vorstellt und zum Kauf anbietet. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Ku- chenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und dia- betikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zu- dem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand durstig bleibt. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher auch wieder auf die „Struppi-Parade“ am Samstag, 11. Mai: Um 15 Uhr findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine promi- nente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Bewertet werden Charakter, Aussehen und Verhalten. Für jeden Hund, der teilnimmt, gibt es ein Geschenk. Der Gewinner erhält einen Pokal und den Titel „tollster Hund Oberschwabens 2024“. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festta- gen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg aus mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rück- fahrten ab Tierheim sind um 17 Uhr. Bestaunen können die Tierheim-Gäste in diesem Jahr zudem die aktuellen Erweiterungsbaumaßnahmen, bei denen eine zusätzlichen Etage errichtet wurde: Auf knapp 100 Quadratmetern entsteht dort eine moderne Qua- rantänestation mit dazugehörigem Waschraum, einem Katzenzimmer mit Außengehege und einem Schulungs- raum. Mittlerweile läuft der Innenausbau. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Frühling und steigende Temperaturen bringen Zecken mit sich - AOK verzeichnet leichten Rückgang der Bor- reliose-Infektionen im Bodenseekreis Waren Zecken bislang von Frühjahr bis Herbst aktiv, wei- tet sich ihre aktive Phase inzwischen sowohl in Richtung Jahresbeginn als auch in Richtung Jahresende aus. Ursa- che dafür ist die klimatische Erwärmung und die dadurch milden Winter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Region Bodensee-Oberschwaben als Risikogebiet aus. Die AOK rät deshalb sich zu schützen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Zecken. Die häufigsten sind dabei der Gemeine Holzbock und die Auwaldzecke. Sie sind ab Temperaturen von sechs bis acht Grad Celsius aktiv. Durch einen Zeckenstich können Erkrankungen wie Borreliose und FSME entstehen. Vor allem der Gemeine Holzbock ist dafür verantwortlich. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren nur marginal gesunken“, sagt Markus Packmohr, Geschäfts- führer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben. „Für den leichten Rückgang ist ausschließlich der Bodenseekreis verantwortlich.“ Hier waren im Jahr 2018 253 Personen wegen Borreliose in ärztlicher Behand- lung - im Jahr 2022 waren es 232 Infizierte. Im Landkreis Sigmaringen stieg die Anzahl der Erkrankten von 332 auf 343 erkrankten Personen. Im Landkreis Ravensburg hin- gegen blieb die Anzahl an Erkrankten nahezu konstant. Die Veränderung liegt lediglich bei 401 Erkrankten im Jahr 2018 zu 404 im Jahr 2022. Wer von einer Zecke gestochen wurde, hat meist an der Einstichstelle eine juckende Rötung auf der Haut, die ei- nige Tage später wieder verschwindet - eine normale Re- aktion auf einen Zeckenstich. Taucht jedoch einige Tage oder Wochen nach dem Stich eine ringförmige Hautrö- tung mit einem blassen Zentrum auf, kann dies ein An- zeichen auf Borreliose sein. „Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Tritt eine solche Hautrötung auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden“, erklärt Markus Pack- mohr. Diese Wanderröte zeigt sich allerdings nicht bei allen Infizierten. Deshalb ist es wichtig, auch dann den Arzt aufzusuchen, wenn innerhalb von etwa sechs Wo- chen nach dem Zeckenstich grippeähnliche Beschwer- den wie zum Beispiel Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. Behandelt wird Borreliose in der Regel mit Antibiotika. Damit heilt sie meist komplett aus. Ohne Antibiotikabehandlung ist das Risiko für ei- nen schweren Verlauf erhöht. Dann kann es in der Folge zu einer Neuroborreliose mit Lähmungserscheinungen, Nervenentzündungen oder einer Gehirnhautentzündung kommen. Allerdings lösen nur 0,3 bis 1,4 Prozent der Ze- ckenstiche tatsächlich Symptome aus. Da sich die Borre- lien im Darm der Zecke befinden, werden diese erst nach circa 12 Stunden saugen der Zecke übertragen. Löst ein Zeckenstich FSME aus, können rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen auftreten. Auch FSME heilt bei einer Mehrzahl der Betroffenen ohne Folgen aus. Ist aber das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. An- ders als bei einer Borreliose-Infektion, können bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden. Allerdings kann durch eine Impfung gegen FSME-Viren einer Infekti- on vorgebeugt werden. Sie wird vor allem Menschen in Ri- sikogebieten empfohlen, die sich viel im Freien aufhalten. Der wichtigste Schutz vor einer Infektion mit Borreliose oder FSME ist die gänzliche Vermeidung von Zeckensti- chen. „Dabei ist es wichtig, den Körper nach dem Aufent- halt in einem potenziellen Zeckengebiet wie hohem Gras oder Unterholz gründlich abzusuchen“, rät Packmohr. „Auch das Tragen von heller Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt ist zu empfehlen. Dadurch können Ze- cken schneller gefunden werden.“ VHS Volkshochschule Weingarten – Außenstelle Baienfurt Radexkursion: Woher kommt unser Trinkwasser in Baienfurt und Baindt? Samstag, 04. Mai 2024 Jeden Tag kommen wir mit unserem Wasser in Berüh- rung, ob wir es trinken oder zum Waschen verwenden. Sind Sie neugierig, wo es herkommt? Dann schwingen Sie sich auf´s Fahrrad und erkunden seine Quellen. Es geht über Kickach entlang der Wasserleitung nach Weißenbronnen. Dort wird Wassermeister Klaus Bielau die Quellfassung zeigen. Über Fuchsenloch geht es zu den Hochbehältern nach Köpfingen und Briach. Kosten: 3€ Anmeldeschluss: Montag, 29.04.2024 - danach ist kein kostenloser Rücktritt mehr möglich. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Rathausparkplatz Baienfurt (Dauer: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hinweis: Sollte die Radexkursion aufgrund ungünstiger Witterung am 04.05.2024 nicht stattfinden können, wird diese auf Samstag, 08.06.2024 zur gleichen Uhrzeit verschoben. Anmeldung unter www.vhs-weingarten.de oder im Rat- haus Baienfurt bei Frau Hecht unter Tel.: 0751 4000 28. Kreuzworträtsel Die Buchstaben von 1-8 ergeben das Lösungswort. 71 2R 70 R3 Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N H A e UDf a H RR T F N Werden Sie Pat:in! plan.de Werden Sie Pat:in! Mit einer Patenschaft Mädchenbildung fördern. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Öffnungszeiten (Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, Sonn. und Feiertags 13 - 18 Uhr NEU: unser SB-Hofladen, täglich von 6 bis 22 Uhr Hofladenprodukte - Lebensmittel - Coffee 2 go (nur bargeldlose Bezahlung möglich) 28. April 2024, 10.30 - 17 Uhr fachliche Beratung, eine große Auswahl an Kräuter Tomatenampeln und zahlreiche Gemüsejungpflanzen Blütenmeer an Balkonblumen in Profiqualität Unterhaltungsprogrammmit Musikverein & Ponyreiten Burger, Dinnete, Kaffee&Kuchen (auch zum Mitnehmen) * * * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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                Zuletzt geändert: 25.04.2024

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