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Amtsblatt_2024_12_13_KW50.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. Dezember 2024 Nummer 50 Europa Mit dem Musikverein Baindt durch Festkonzert am 14. Dezember 2024 Beginn: 20:00 Uhr Einlass: 19:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Baindt Informationsreihe zu Windenergie Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19. Juli 2024 Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Weltrekordler spendet für das SBBZ Sehen in Baindt Am 12. und 13. Oktober 2024 fand im Sportpalast in Bad Waldsee ein sportliches Großevent statt. Der Ex- tremsportler Daniel Steinhauser überbot den bestehenden Indoor-Ultracycling-Weltrekord und fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer. Hauptmotivation, den bestehenden Weltrekord zu überbieten, bestand für Steinhauser in der finanziellen Unterstützung des Projekts „Bäd- le Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Der Extremsportler erklärt, wie die Idee entstand und warum das „Bädle Baindt“ ihm so am Herzen liegt. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler des SBBZ Sehen in Baindt empfingen Extremsportler Daniel Steinhau- ser am Vormittag des 21. November in der Aula der Einrichtung, um dem Bad Waldseer noch einmal offiziell zu seiner Leistung zu gratulieren und um sich bei ihm und den Organisatoren des sportlichen Großevents für die großzügige Spende zu bedanken. „Ich freue mich enorm, heute hier sein zu dürfen, zusammen mit Felix und Tim Schmidt, den Organisatoren des Events, ohne die dies alles so nicht möglich gewesen wäre“, so Da- niel Steinhauser. Er, sowie die Brüder Schmidt, sprachen an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern, die die sportliche Großveranstaltung tatkräftig unterstützten, ihren Dank aus. „So eine Leistung vollbringt man nicht alleine, da stehen ganz viele tolle Menschen dahinter“, meint der 40-Jährige. Am 12. Und 13. Oktober unternahm Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee den Versuch, den beste- henden Indoor-Ultracycling-Weltrekord zu übertreffen. Er fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer und überbot damit den bisherigen Rekord um 10 Kilometer. „Als ich erfuhr, dass das SBBZ Sehen in Baindt dringend Gelder für die Sanierung ihres Therapiebads „Bädle Baindt“ benötigt, wusste ich sofort, dass ich das Projekt unterstützen möchte. So kam die Idee zustande, einen neuen Weltrekord im Indoor-Cycling aufzustellen“, erzählt der Sportler. Die Brüder Tim und Felix Schmidt, Inhaber vom SportPa- last in Bad Waldsee, sollen sich sofort bereit erklärt haben, aus dem Weltrekordversuch ein sportliches Gro- ßevent zu veranstalten. Ziel sei es gewesen, so viele Menschen wie möglich, so lange wie möglich vor Ort zu begeistern und eine unvergessliche Atmosphäre zu schaffen. Dies sei ihnen mit der Unterstützung von über 70 ehrenamtlichen Helfern gelungen. Das sportliche Event lockte zahlreiche begeisterte Besucherinnen und Besucher nach Bad Waldsee. Unterstützt wurde er von Spinning-Radsportlern und virtuellen Mitfahrern, deren Positionen auf einer Großbildleinwand verfolgt werden konnten. Zahlreiche weitere Sportlerinnen und Sportler, darunter Johanna Kneer, Karate-Weltmeisterin, sowie der Fußballspieler Nicolas Jann, trugen zum Rahmen- programm bei. Auftritte von Bands, Clowns, eine Kinderhüpfburg oder Kletteraktionen rundeten das Event ab. „Die positive Stimmung, die zahlreichen Besucher, die mich ständig angefeuert haben, der Rückhalt von Familie und Freunde, es hat einfach alles gepasst. Ich bin immer noch absolut überwältigt“, so Daniel Steinhauser. Der Weltrekordversuch sei für ihn nur Mittel zu einem bestimmten Zweck gewesen: das Projekt „Bädle Baindt“ zu unterstützen. Die Einnahmen durch das Großevent, sowie die vor Ort getätigten Spenden, gingen nun offiziell an das Projekt „Bädle Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt. In der Welt passiere so viel Negatives, aber man könne vorbildlich vorangehen. Die Veranstaltung habe ge- zeigt, dass man auch so viel Positives bewirken könne, meint Daniel Steinhauser. Der 40-Jährige, der sich be- reits in der Vergangenheit tatkräftig für das SBBZ Sehen in Baindt eingesetzt hat, will sich auch zukünftig für die Einrichtung stark machen. „Das Therapiebad ist aus meiner Sicht unglaublich wichtig für die Schülerinnen und Schüler“, ist er überzeugt. Dr. Marcus Adrian, Bereichsleiter des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt, zeigt sich nicht nur von der sportlichen Höchstleistung des Bad Waldseers beeindruckt, sondern vor allem von dessen sozialem Engagement. „Das Therapiebad ist ein unverzichtbarer Ort für physiotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Behinderung. Es ermög- licht Kindern mit Spastiken Entspannung, lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und fördert das Ge- fühl der körperlichen Selbstbestimmung.“ Zudem lernen viele Schülerinnen und Schüler hier das Schwimmen – eine Fähigkeit, die ihnen ansonsten oft verwehrt bleibe. „Die Stiftung St. Franziskus dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz. Wir hoffen, dass das „Bädle Baindt“ dadurch bald in neuem Glanz erstrahlen kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Extremsportler Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee spendet Einnahmen aus Weltrekord-Event dem SBBZ Sehen in Baindt! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbe- standort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reiz- volle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentli- chen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Of- fice-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraus- setzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tä- tigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkei- ten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Be- werbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Kontaktbörse für Baugemeinschaften im Fischerareal Interessierte, die im Fischerareal in einer Baugemein- schaft bauen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, sich zu vernetzen: Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wurde eine Kontaktbörse freigeschaltet. Diese Plattform ermöglicht es, Gleichgesinnte zu finden und sich zu potenziellen Baugemeinschaften zusammen- zuschließen. Die Kontaktbörse ist unter www.baindt.de -> Gemeinde Baindt -> Fischerareal -> Kontaktbörse oder über den nebenste- henden QR-Code zu finden. Am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 fand eine Infor- mationsveranstaltung statt, bei der zahlreiche Bürge- rinnen und Bürger über die geplante Entwicklung des Fischerareals sowie über Bauen in Baugemeinschaften informiert wurden. Alle Personen, die nicht teilnehmen konnten, können sich auf unserer Homepage noch- mals informieren. Dort finden Sie alle Unterlagen und Präsentationen der Veranstaltungen. Besuchen Sie unsere Homepage, um mehr über die Möglichkeiten im Fischerareal zu erfahren! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekannt- machung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckver- bände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt mit Wir- kung zum 01.01.2025 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oef fentliche-bekanntmachungen Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sperrung der Baienfurter Straße Höhe Hausnummer 31 Von Montag, den 16. Dezember 2024 bis Mittwoch, den 18. Dezember 2024 muss die Baienfurter Straße auf Höhe der Hausnummer 31 für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Grund ist die Installation eines Was- ser-, Glasfaser- und Stromanschlusses. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht richtig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abge- stellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Mitfahrplattform PENDLA wird in Baindt eingestellt Seit Mitte 2023 hat der Landkreis Ravensburg die Kos- ten der Lizenzen zur Nutzung des Onlineportals PENDLA für teilnehmende Kommunen übernommen. Durch die für Bürgerinnen und Bürgern kostenlose und werbefreie Plattform ist es einfacher möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation übernimmt der Landkreis diese Kosten fortan nicht mehr. Da sich in der eineinhalbjährigen Testphase in Baindt eine zu geringe Anzahl an Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform registriert hat, übernimmt die Gemeinde diese Kosten künftig nicht selbst. Damit wird läuft der Vertrag mit der Plattform Ende 2024 aus. Vorhandene Profile von Nutzern aus der Gemeinde Baindt bleiben zwar aktiv, allerdings können ab Januar 2025 keine neuen Kontaktanfragen an andere Nutzerinnen und Nutzer mehr gesendet werden. Bestehende Kontak- te und Fahrgemeinschaften können allerdings weiterhin gepflegt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung ruht Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Baindt, ruht die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ab sofort auf unbestimmte Zeit. Eine Antragstellung im Rahmen dieses kommunalen För- derprogramms ist daher bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Bereits vorgeprüfte Anträge können allerdings noch ge- währt werden, sofern alles wie in der Förderrichtlinie vor- gegeben umgesetzt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Dezember und Sonntag, 15. Dezember 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Dezember 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 560260 Sonntag, 15. Dezember 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5069440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Der Abfallkalender 2025 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Ab sofort steht der digitale Abfall- kalender 2025 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papierton- ne und Gelbe Tonne erinnern las- sen. Als weiteren Service bietet die Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 App auch die Termine der mobilen und stationären Pro- blemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Sto- res kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender oder über den nebenste- henden QR-Code erstellen lassen und selbst ausdrucken. Flüchtlingsarbeit Nikolausbesuch am Friesenhäusle Eine Überraschung gab es am vergangenen Freitag für die Kinder am Friesenhäusle 12, VariaHome und dem weißen Container. Um eine Schale mit wärmendem Feuer und lecke- rem Punsch trafen sich Kinder, Eltern und auch einige Bewohner vom Friesenhäusle 14 und warteten voller Spannung auf den Nikolaus. Von drauß‘ vom Walde kam er dann mit seinem Ruprecht, der einen sehr schweren Sack tragen musste. Der Nikolaus berichtete von Dingen, die besser sein könnten, aber auch von vielen Sachen, die die Kinder gut machen. Nach einer Strophe von „Lasst uns froh und munter sein“ wurden alle Kinder aus dem schweren Sack beschenkt. Jedes Kind bekam ein Jutesäckchen, gefüllt mit allerlei Süßigkeiten, Nüssen und Mandarinen. Für die Kleinsten gab es ein kleines Spielzeug. Ein Dank an alle, die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Veranstaltungen Dezember 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Januar 06.01. Hobbyturnier Tischtennis SV Baindt Sporthalle 09.01. Blutspendetermin SKH 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Der Nikolaus zu Besuch im Haus Sonne Am 6. Dezember war die Aufregung im Haus Sonne groß: Der Nikolaus hatte seinen Besuch angekün- digt! Die Kinder warteten gespannt – und wurden mit ei- nem unvergesslichen Vormittag belohnt. Schon früh am Morgen lag eine besondere Atmosphäre in der Luft. Der Kindergarten war liebevoll mit selbstge- bastelten Sternen, Tannen und Lichterketten dekoriert. Die Kinder hatten in den Tagen zuvor fleißig geprobt und wollten den Nikolaus mit einem fröhlichen Lied begrüßen. Plötzlich klopfte es laut an die Tür. Die Kinder hielten ge- spannt den Atem an, und dann trat er ein: der Nikolaus in seinem roten Mantel, mit Bischofsstab, Mitra und sei- nem Freund Knecht Rubrecht. Sein freundliches Lächeln nahm den Kindern schnell die Scheu, und alle schauten ihn neugierig an. Der Nikolaus erzählte, dass er das Jahr über genau be- obachtet habe, was im Kindergarten alles passiert sei. Er öffnete sein großes goldenes Buch. Darin standen viele schöne Geschichten über die Kinder – und ein paar kleine Tipps, wo sie sich noch verbessern könnten, zum Beispiel beim Aufräumen der Bauecke oder das Einhalten der Pin- nerregeln. Die Kinder lachten und nickten zustimmend. Natürlich hatte der Nikolaus auch etwas mitgebracht: Je- des Kind bekam eine gefülltes Nikolaussocke. Die hatte der Nikolaus bereits einen Tag vorher heimlich aus den Gruppenräumen im Haus Sonne eingesammelt. Gemein- sam mit seinem Freund und Helfer, Knecht Rubrecht, verteilte er die Socken. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zum Abschluss bedankten sich die Kinder mit einem Fin- gerspiel. Es war ein aufregender Vormittag, der Niko- laus hat nicht nur Geschenke gebracht, sondern auch die Herzen der Kinder berührt. Bevor der Nikolaus sich verabschiedete, versprach er, im nächsten Jahr wieder- zukommen – wenn die Kinder weiterhin so fleißig und lieb zueinander sind. Gemeinsam mit Knecht Ruprecht machte er sich auf den Weg, und die Kinder winkten ihm noch lange hinterher. Ein großes Dankeschön an Robert Müller und Marvin Bautz aus dem Rathaus, die als St. Nikolaus und Knecht Rubrecht den Kindern mit ihrem Einsatz einen unvergess- lichen Vormittag beschert haben. Herzliche Grüße Das Team vom Haus Sonne Peter, Trudi, Fritz und Franz und der winzigkleine Hans, warten auf St. Nikolaus, wann kommt er denn in unser Haus? Mit dem Stabe so gebogen, kommt er durch Baindt gezogen. Hat ‚ne rote Mitra auf, mit ‚nem goldenen Kreuzlein drauf. Komm nur herein St. Nikolaus und leer dein volles Säcklein aus. Ho, ho der Nikolaus, Ho, ho ruft er laut, Ho, ho und klingeling. Was ist wohl im Säckchen drin? Kindergarten St. Martin Nikolaus und Knecht Ruprecht zu Besuch im Kindergarten Am Donnerstag, den 5. Dezember, war die Aufregung im Kindergarten groß: Der Ni- kolaus war gemeinsam mit seinem Begleiter Knecht Ru- precht zu Gast bei uns. Jede Gruppe durfte die beiden Gäste einzeln empfangen. Der Nikolaus las aus seinem goldenen Buch vor und er- zählte von den guten Taten der Kinder. Dabei durfte je- des Kind, das sich traute, den Bischofsstab des Nikolaus selbst halten – ein unvergesslicher Moment für jeden. An- schließend überreichte Knecht Ruprecht einen Korb mit Lebkuchen, Spekulatius, Mandarinen und Äpfeln. Zum Dank für den Besuch sangen die Kinder fröhliche Nikolauslieder und zeigten Fingerspiele, die sie fleißig ein- geübt hatten. Auch mit selbstgemalten Bildern der Kinder wurde der Nikolaus reichlich beschenkt. Dieser Besuch des Nikolaus bleibt für die Kinder ein un- vergessliches Erlebnis in der Adventszeit. Waldorfkindergarten „Gott grüßt euch ihr lieben Menschenkinder“ ... mit diesen Worten trat der Heilige Nikolaus, sehnsuchtsvoll erwartet, fröhlich herbeigesun- gen und voller Andacht bestaunt, am vergan- genen Freitag tief gebückt durch die für ihn doch viel zu kleine Tür des Baindter Waldorfkindergartens. Und riesig war neben aller Freude auch wieder das Stau- nen der Kinder als Nikolaus sich zu voller Größe aufrich- tete und ihnen schließlich seinen Gruß entgegenbrachte. Wie alle Jahre erzählte Nikolaus von seiner Reise durchs Sternenall und übers Erdenrund, strich gütig über die flei- ßigen Hände eines jeden Kindes und putzte sorgsam die Herzen mit seinem himmlisch weichen Tannenbusch. Als Nikolaus sich schließlich ein weihnachtlich Lied wünsch- te, füllten die hellen Kinderstimmen den Raum mit ihrem Lied von Maria, die leise über Sterne und Sonnen schrei- tet. Eine wahre Freude war es zuzuhören! Bevor Nikolaus sich nun je- doch auch schon wieder verabschieden musste, denn schließlich warten un- endlich viele Kinder auf der Welt, übergab er den Kin- dern des Baindter Waldorf- kindergartens noch einen prall gefüllten Sack mit fei- nen Gaben. Und während er sodann mit einem herzlichen Winken am Fenster den Blicken entschwand, machten die Kinder sich ans Auspa- cken, nahmen freudig ihre kleinen Säckchen in Empfang, und bestaunten den wundervollen Edelstein, den ihnen Nikolaus als erste Gabe fürs Moosgärtlein mitgebracht hatte. Und wie sagte Nikolaus so schön: „Nun kann es Weihnacht werden auf Erden!“ Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, spe- ziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichter- schläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterket- ten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen beson- ders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschich- te ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbe- leuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Ti- mer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjäh- rige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de v Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Pia Kronenberger, Franziska Jo- achim, Lenny Sonntag, († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Hugo Schmidt, Josef Haller, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder - Adventliche Ein- stimmung auf Weihnachten in der Kirche Dienstag, 17. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Donnerstag, 19. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 17.30 Uhr Baienfurt – weihnachtliches Rosenkranzkon- zert durch Klaus Reichle Freitag, 20. Dezember 08.30 Uhr Baindt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Klosterwiesenschule 08.45 Uhr Baienfurt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Achtalschule Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 14. Dezember – 22. Dezember 2024 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ministranten: Niklas Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Marisa Pfister, Tim Beckert, Dominik Klein, Christian Schäfer, († Else und Johann Neth, Christina und Wen- delin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gel- zenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Ma- ria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Franz und Eugen Schmidt, Agathe und Adam Zim- mermann, Zita Maurer, Julius Malsam mit An- gehörigen, Maria und August Jaudas, Antonie Jaudas, Luise und Johannes Schuler) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesdienst im Ad- vent Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 23. Dezember bis einschließlich 06. Januar 2025 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. *KÖNIGE GESUCHT! Erhebt Eure Stimme – Sternsingen für Kinderrechte! Unter diesem Motto bringen wir im kom- menden Jahr vom 01.-05. Januar den Neujahrssegen in die Baindter Haushalte und sammeln Spenden für Kinder, die in Not sind. Für diese wichtige Aufgabe suchen wir Dich! Du hast Lust, Gutes zu tun und Teil einer weltweiten Ge- meinschaft zu sein? Ja?! - Dann melde Dich bei uns! Es erwarten Dich königliche Gewänder, eine tolle Gemein- schaft und natürlich viel Spaß! Anmeldeformulare mit weiteren Infos gibt’s unter stern- singer-baindt@gmx.de oder in der Katholischen Kirche am Schriftenstand. Zur Vorbereitung und Gewandanprobe treffen wir uns am 13.12.2023 von 16:30-18:00 im Bischof-Sproll Saal. Hier kannst Du Dich ebenfalls anmelden. Komm einfach vorbei – wir freuen uns auf Dich! Das Orgateam der Sternsinger in Baindt Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Frauenbund Baienfurt Am 13. und 14.12.24 beteiligen wir uns wieder an den Adventsabenden am Marktplatz. Wir bieten Ihnen selbstgestrickte Socken. Außer- dem verwöhnen wir Sie mit leckeren Waffeln und mit heißem Most usw. Bitte besuchen Sie uns an unserem Stand. Wir freuen uns auf Ih- ren Besuch. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Vorschau Januar 2025 Dienstag, 7.1.2025 „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Begegnung und zum Mittages- sen. Gegen freiwillige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Donnerstag, 9.1.2025 (am Abend) Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha il- luminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Lichterwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.1.2025. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich ma- chen. Doch solche progressive Ide- en sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entschei- dung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm ge- schriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Kirche für kleine Leute Gemeinsam mit vielen kleinen und gro- ßen Gästen haben wir den 1. Advent be- gonnen und Gottesdienst gefeiert. Im Zentrum stand das Thema Licht, das die Dunkelheit erhellt. Nachdem die Kinder ein Märchen vom Licht gehört und nachgestellt haben, durfte jedes Kind ein eigenes Windlicht gestalten und dieses mit nach Hause nehmen. Schön, dass so viele da waren. Unser nächster Gottesdienst findet am 16. März 2025 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 16. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 18. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 19. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt Elternabend Konfi8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 22. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) --- Gedanken zur Woche: Macht den Weg frei! Manchmal suche ich Gott, aber der Weg scheint versperrt. Ich dringe nicht durch, stehe mir selbst im Weg. Räumt die Stei- ne aus dem Weg! fordert der Dritte Advent. Im Zentrum: Johannes der Täu- fer, der mit seinem Ruf zur Umkehr Jesus den Weg berei- tet. Wo Jesus kommt, da wird die Welt heller und heiler: Vertrocknetes beginnt zu blühen, verschlossene Augen öffnen sich, es zeigt sich, was in den Herzen verborgen ist. Nichts soll seinem Kommen entgegenstehen: weder Täler der Traurigkeit noch Berge der Selbstüberschät- zung. Ihm den Weg zu bereiten heißt wach zu bleiben und sich in Bewegung setzen zu lassen: Traurige zu trösten, einander anzunehmen und die zu ermutigen, die längst schon aufgegeben haben. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: iStock / Smileus) --- Einladung Am Donnerstag, 19. Dezember, laden wir herzlich zum Elternabend für die Konfir- mationsvorbereitung um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus ein. Unser Thema ist das „Abendmahl“. Adventlicher Bibeltreff Am Sonntag, 15. Dezember findet um 14:30 Uhr ein Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten statt. Im Mittel- punkt steht eine Ansprache über die Ankündigung des Propheten Jeremia „Siehe, es kommt die Zeit, spricht der Herr, dass ich dem David einen gerechten Spross er- wecken will.“ (Jer. 23, 5-8) Referent ist Pfarrer i. R. Ernst Eyrich. In Erinnerung an das Jubiläum „500 Jahre Ge- sangbuch“ werden Adventsliedern aus fünf Jahrhunder- ten gesungen. Im Anschluss wird zu Punsch, Kaffee und Gebäck eingeladen. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Kinderkirche Am 15.12. findet um 10.30 Uhr der Gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit unserer Aktion „Licht“ statt. Wir treffen uns schon um 10.00 Uhr in der Kirche. Euer KiKi-Team EINLADUNG zum Gottesdienst der KINDERKIRCHE am 15.Dezember, 10:30Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt WAS FÜR EIN LICHT LICHTZEICHEN Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SG Vöhringen 3:0 Im letzten Heimspiel der Hinrunde sollte endlich ein Sieg her und so gingen wir das Spiel von Beginn an mit maxi- malem Druck an. 15 Minuten hatten wir die Oberhand und auch gleich zwei Torchancen durch Vivienne. Doch noch danach verloren wir den Faden und der Gegner holte sich mehr und mehr Spielanteile, ohne jedoch unsere Torfrau Sara ernsthaft zu prüfen. So gingen wir torlos in die Pau- se, doch wir konnten nicht wirklich zufrieden sein. Daher stellten wir in der Pause um, zogen Lea, etwas nach vorne und Vivienne wieder in die Abwehr und von da an konnten wir ungehindert Druck nach vorne ausüben. Lea schickte auch gleich Maylin auf die Reise, die in der 50. Minute das erlösende 1:0 erzielte. Nur 5 Minuten später enteilte Lena P. nach einem genauen Pass den Gegnerinnen und um- kurvte auch die Torfrau, so dass sie von der Torspielerin nur noch unfair im Strafraum vom Ball getrennt werden konnte. Die Verantwortung für den Elfmeter übernahm Vivi, die den Ball sicher im Tor versenkte. Kurz vor Schluss kombinieren sich Lena P. und Maylin nochmal gut durch die gegnerische Abwehr und Lena markierte den 3:0 End- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 stand. Ein wichtiger Sieg im Kampf um den Klassenerhalt. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Amelie Metz- ler, Philina Ziegler, Lena Füssel, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Greta Heilmeier, Victoria Wertmann, Haifaa Alosh, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer. Hallenbezirksmeisterschaften B-Juniorinnen Am vergangenen Wochenende mussten wir neben dem (regulären) Verbandsligaspiel auch eine Mannschaft für die HBM stellen. So mussten wir auf C+D Spielerinnen zurückgreifen, was sich letztlich als Glücksfall heraus- stellen, denn die junge Truppe setze sich gut durch und nach einem Auftaktsieg gegen Bad Waldsee (3:1) sowie Siegen gegen Tettnang (2:1), Aichstetten (2:0) und einem abschließenden 2:2 gegen Deuchelried gewannen Sie letztlich das Turnier. Glückwunsch zu dieser außerge- wöhnlichen Leistung. Es spielten: Hanaa Alosh, Philippa Kaplan, Jule Amba- cher, Lena Alber, Lea Busam, Pauline Preis, Leni Weiß, Aylin Köse D-Juniorinnen Die D-Mädels traten am Wochenende gleich zweimal an, Samstag mit der D2 uund Sonntag mit der D1. Die D2 hat mit nur einem Sieg und einem Unentschieden leider die nächste Runde der HBM verpasst. Die D1 war erst Sonn- tag dran und zauberte herrlichen Fußball aufs Parkett, wobei die Chancenverwertung in manchen Spielen noch Luft nach oben hatte. Trotz allem konnte das Turnier ohne Niederlage und insgesamt 23:1 Toren souverän gewonnen werden. Klasse, ein herrlicher Fußballmittag. Es spielten: D1-Luisa Kolbaske, Hanaa Alosh, Lea Busam, Emma Straub, Antonia Walter, Lena Alber, Ronja Mayer, Jule Ambacher, Hanna Busam D2-Ella Fehr, Aurelia Elsäßer, Melina Feitenheimer, Emilia Müllerleile, Lea Rimmele, Taneesha Mahler, Amira Hassan, Leonie Ziegler, Anna Jaudas E-Juniorinnen Auch die E-Juniorinnen waren mit zwei Mannschaften aktiv. Die E1 trat Samstagmorgen an und gewann mit insgesamt 13:1 Toren souverän alle fünf Spiele, die E2 war am Sontagmorgen dran und konnte nach einem Fehlstart in den ersten beiden Spielen gegen FN und Deuchelried die nächsten beiden Spiele gegen Ravensburg und Bür- germoos gewinnen und hat sich auch für die nächste Runde qualifiziert, Klasse Leistung beider Mannschaften. Es spielten: E1-Franziska Joachim, Margo Hodek, Loana Sordon, Hanna Busam, Emily Wenzel, Greta Günthner, Mia Malsam, Nala Marquart, Eleni Marquart, Malia Marquart E2-Hanna Lux, Finja Hinner, Frieda Baur, Lotte Kijewski, Matthilda Nussbaumer, Ella Fehr, Pia Schützbach, Daniela Schnez, Marie Mayer Herren 1 behaupten 2. Tabellenplatz TSV Meckenbeuren – Herren 1 6:9 Das letzte Spiel der Vorrunde in Mecken- beuren konnten die Herren 1 für sich ent- scheiden und sicherten sich so den 2. Ta- bellenplatz. In den Doppeln mussten wir nach einem 3:0 Erfolg noch zwei 5-Satz Niederlagen hinnehmen, sodass wir erstmal mit 1:2 im Rückstand lagen. Marcel Brückner und Philipp Schwarz konnten in ihren ersten Einzeln mit zwei unge- fährdeten Siegen erstmals eine Führung herausspielen. Wolfgang Assfalg erwischte einen gebrauchten Tag und konnte sich nicht gegen das Abwehrspiel von Johannes Frommlett durchsetzen. Besser machten es Tobias Nowak und Frank Markwart, die ihre Partien mit 3:0 und 3:2 ge- winnen konnten. Roman Buck erging es ähnlich wie Wolf- gang, er spielte ebenfalls zu fehleranfällig und verlor sein Einzel mit 1:3. Beim Zwischenstand von 5:4 für uns ging es in die zweite Einzelrunde und mit 2 deutlichen Siegen von Marcel und Philipp und einem umkämpften 3:2 von Tobi- as erhöhten wir auf 8:4. Wolfgang und Roman mussten auch ihre zweite Partie abgeben, doch Frank konnte mit seinem zweiten Einzelerfolg den 9:6 Gesamtsieg eintüten. Damit stehen wir am Ende der Vorrunde auf einem sehr guten zweiten Tabellenplatz und sind nach wie vor voll im Meisterschaftsrennen dabei. Überragend dabei war die Leistung unseres vorderen Paarkreuzes: Marcel konnte jedes Einzel gewinnen und erspielte sich eine wahnsinni- ge 16:0 Bilanz, während sich Philipp einmal geschlagen geben musste und 13 Siege auf seinem Konto verbuchen konnte. Damit spielen die beiden besten Spieler der Vor- runde für den SV Baindt! Die Rückrunde startet am 25.01.2025 mit einem Auswärts- spiel gegen den TSV Warthausen. Die 1. Herrenmann- schaft des SV Baindt möchte an die erfolgreiche Vorrun- de anknüpfen und weiterhin im Meisterschaftsrennen ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Herren 2 sind Herbstmeister! Herren II – TG Bad Waldsee II 9:6 Auch im letzten Vorrundenspiel blieb unsere 2. Mann- schaft ungeschlagen und konnte so die Herbstmeister- schaft in der Kreisliga C erringen. Nach den Doppeln lagen wir noch mit 1:2 im Rückstand, doch in den Einzeln zeigten wir unsere individuelle Klas- se und konnten insbesondere in der zweiten Einzelrunde die Partie drehen und einen knappen, aber verdienten 9:6 Erfolg feiern. Insbesondere Tobias Sonntags zweites Einzel, das er nach einer Energieleistung und einem 0:2 Satzrückstand noch mit 3:2 gewinnen konnte, leitete die Wende ein. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert konnten beide Einzel gewinnen, Robert Nowak und Volodymyr Kotov steuerten je einen weiteren Punkt bei. Mit dem Gewinn der Herbstmeisterschaft sind wir dem Ziel Aufstieg einen großen Schritt näher gekommen und wollen auch in der Rückrunde weiterhin gutes und erfolg- reiches Tischtennis spielen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 2. Baindter Hobbyturnier Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet Mo 06.01.25 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallen- öffnung ab 11 Uhr Wer hat, bringt neben Hallenschuhen bitte auch einen Schläger mit; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden Für das leibliche Wohl wird gesorgt, der Erlös kommt der TT-Jugend zugute Anmeldungen bis 31.12.24 an: tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf viel Spaß mit euch! Während der Veranstaltung werden Foto- und Video- aufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genann- ten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. Hobbyturnier am 06.01.25 ! Wir freuen uns auf Eure An- meldungen unter tischtennis@svbaindt.de Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo DAN Prüfung Am 08.12.2024 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 5 Teilnehmer traten zur Prüfung zum 1, 2, + 3. DAN an. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: Formen- lauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waf- fenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr anspruchsvol- le Prüfung fand dann erst nach ca. 2 Stunden ein Ende. In diesem besonderen Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit haben alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfer Alfred Manthei herzlich. Wir gratulieren herzlich allen Sportlerinnen und Sportlern. Die Prüflinge waren: 1.DAN Tomaz Sijanec 2.DAN Phäonie Rittler 2.DAN Kai Wiest 2.DAN Andrea Bania 3.DAN Frank Bania Reitergruppe Baindt Stephansritt Am Donnerstag, 26. Dezember findet der tra- ditionelle Stephansritt statt. Start ist bei Den- nis Haug um 11:11 Uhr. Nach einer kleinen Stärkung reiten wir eine schöne Strecke. Für einen Zwischenstopp suchen wir im Umkreis von 10 Kilometern noch ein Ziel. Wir freuen uns, wenn sich hier- für jemand anbietet. Außerdem würden wir uns freuen, wenn wir jemand finden, bei dem der Abschluss stattfin- den kann - bitte meldet euch bei Dennis Haug. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter sich bis 17. Dezember bei Dennis Haug (017634479658) anzumelden. Vermietung Stellplätze in unserer Reithalle Im Vorraum unserer Reithalle stehen ab 1. Januar 2025 zwei Stellplätze zur Miete zur Verfügung. Ein Stellplatz umfasst 3x10 Meter mit eigenem Tor. Wer Interesse hat kann sich gerne bei Alisa Schnez (schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) mel- den um die Details zu klären. Schützengilde Baindt Dritter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 04.12.2024 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren dritten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gastgebern aus Berg mit 1436:1376. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 378 Hans-Martin Schmidt: 336 Stefan Schnez: 332 Stefan Mohring: 330 Königsschießen 2024 Am 07.12.2024 fand im Schützenhaus das alljährliche Kö- nigsschießen mit anschließendem Adventsabend statt. Passend zu den starken Individualleistungen der ver- gangenen Rundenwettkämpfen erlangte sowohl in der Luftpistole, als auch beim Luftgewehr (Herren) jeweils der Mannschaftsbeste die Königswürde 2024. Die nied- rigste Teilerwertung und damit das beste Ergebnis des Abends wurde von der Schützenkönigin im Luftgewehr (Damen) erzielt. Zusätzlich konnte in einem Armbrustschießen auf eine Darts-Scheibe ein reich gedecker Präsenttisch geleert werden. Das höchste Einzelergebnis erreichte Hans-Mar- tin Schmidt. Er gewann damit die „Kapitäns“-Kette und eine zugehörige weihnachtliche Zipfelmütze. Luftgewehr Damen Schützenkönigin: Annika Sill (245,4 Teiler) 1. Ritterin: Brigitte Albrecht (419,9 Teiler) 2. Ritterin: Regina Kerner (915,5 Teiler) Luftgewehr Herren Schützenkönig: Patrick Pfau (356,6 Teiler) 1. Ritter: Stefan Schnez (383,2 Teiler) 2. Ritter: Arthur Pfau (627,5 Teiler) Luftpistole Allgemein Schützenkönig: Stefan Schnez (516,2 Teiler) 1. Ritter: Daniel Grundler (630,8 Teiler) 2. Ritter: David Sill (936,6 Teiler) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Armbrust-Schießen auf Darts-Scheibe 1. Platz: Hans-Martin Schmidt (132 Punkte) 2. Platz: Daniel Grundler (121 Punkte) 3. Platz: Stefan Schnez (118 Punkte) Die Schützenkönige 2024 Von links: Hans-Martin Schmidt, Patrick Pfau, Stefan Schnez, Annika Sill Soldatenkameradschaft Vorweihnachtlicher Kameradschaftsabend im Gasthaus „Zur Mühle“ in Baindt Die Mitglieder der Soldatenkameradschaft Baindt mit Partner sind herzlich zum vorweih- nachtlichen Kameradschaftsabend am Dienstag, den 17.12.2024 um 19.00 Uhr ins Gasthaus „Zur Mühle“ einge- laden. Verbindliche Anmeldung nimmt der Vorstand Hermann Bacher, Tel. 07502-3458 bzw. Mobil 0170 5472439 oder E-Mail: bacher.hermann@yahoo.de bis zum 13.12.2024 entgegen. Nachruf für Kamerad Josef Haller Die Soldatenkameradschaft Baindt e.V. trauert um ih- ren Kameraden Josef Haller, der im Alter von 69 Jahren am 25. November 2024 verstorben ist. Josef war über 30 Jahre Mitglied der Soldatenkameradschaft Baindt. Seine ruhige, aufrichtige, gerade Art und seine Hilfsbereit- schaft werden wir nicht vergessen. Josef hat sehr gerne an unseren Veranstaltungen und Aktivitäten teilgenom- men. Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Lie- ber Kamerad Josef, „Ruhe im Frieden“. Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächste Rundenspiele Die erste Mannschaft der VLJ Baindt star- tete am 10.12.2024 in die Pokalrunde. Hier- bei wird der Frauenanteil auf dem Feld er- höht, sodass im Modus 3/3 gespielt wird. Die VLJ Baindt 1 trat in ihren neuen Trikots gegen den VfB Friedrichshafen an. Den ersten Satz spielten die Baindter dank Schwenk- scher Aufschlagserie und überragender Matze-Monster- blöcke kurz mal mit 25:14 runter. Im zweiten Satz spiel- ten die Friedrichshafener ihren Heimvorteil aus und die Baindter nahmen jedes einzelne Deckenhindernis mit (24:26). Der dritte Satz ging mit viel Köpfchen auf das Konto der Baindter (25:21). Im hart umkämpften vierten Satz zeigte sicher unser Libermo von seiner besten Seite und so konnte am Ende ein grenatamäßiger Sieg ver- bucht werden (25:17). Viel Zeit zum Ausruhen bleibt nach diesem spannenden Abend nicht. Am kommenden Sonntag, 15.12.2024 trifft die VLJ Baindt 1 in ihrem letzten Hinrundenspiel auf ihre direkten Tabellennachbarn, die BSG Immenstaad Dor- nier-Reha und die Wilde Horde TV Bingen. Ebenfalls am Sonntag, 15.12.2024 lädt die VLJ Baindt 2 zum nächsten Heimspieltag in die Sporthalle der Klos- terwiesenschule ein. Los geht es um 13.00 Uhr. Für Ver- pflegung ist gesorgt. Wir freuen uns über alle Fans und Unterstützer – je lauter desto besser! Alpinteam Baindt Ausfahrt Sonnenkopf Carven, Boarden und Rodeln im schönen Skigebiet Sonnenkopf am Arlberg und da- nach ab in die legendäre Kelo Bar zum Après-Ski. Lass Dir den Spaß im Schnee und danach auf keinen Fall entgehen! Datum: Sa, 28.12.2024 Abfahrt: 6.30 Uhr, Tennishalle Baindt Skigebiet: Sonnenkopf Anmeldung: Per E-Mail an Sonnenkopf2024@gmx.de - Anmeldung gültig bei Busanzahlung Preis: 28,00€ Busfahrt + Kosten Tageskarte = ca. 77€ Kunstkreis Winterbilder Passent zur Jahreszeit hat wieder der Kunstkreis Winterbilder im Rathaus ausge- stellt. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Ein Besuch lohnt sich . Der Kunstkreis wünscht ein frohes u. friedliches Weih- nachtsfest u. ein gutes neues Jahr 2025 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Repaircafe Baindt Erfreulicher Weise wurde im „Um- weltbrief“ der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes auf den Schutz der Umwelt und der Ressourcen durch Reparaturen hingewiesen. Und spätestens bei dem Punkt „Repaircafes“ dachte man- che Leserin, mancher Leser vielleicht - Moment, da war doch mal was auch hier in Baindt...?“ Und es gibt auch immer noch eine Initiative dazu in unserem Ort: Es gibt nach wie vor interessierte Menschen, die sich gefunden habe für die Gründung eines Repaircafes. Die Suche nach einem passenden Raum hat uns durch ganz Baindt ge- führt und wir sind fündig geworden. Allerdings wurde das Hause nicht, wie ursprünglich gedacht, in diesem Herbst frei. Doch man hat uns zugesagt, dort ab Sommer/Herbst 2025 das Repaircafe starten zu können. Während der Sommerferien konnten wir es bereits besichtigen und sind überzeugt, dass es der ideale Ort ist für unser Vorhaben: Einen Raum zu schaffen für Reparaturen und einfache Begegnungen – ökologisch und sozial sinnstiftend – das ist das Ziel. Wir brauchen noch etwas Geduld – aber ab Sommer 2025 können wir loslegen. Bei Interesse melden Sie sich gerne schon jetzt unter 07502 94 11 65 oder sen- den Sie eine Mail an. info@lebenstexte-antjeclassen.de Reparieren und repariert werden Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Der Brückenbauer Der Mann ist ein Künstler. Im wahrsten Sinne. Auch wenn der erste Blick in die Werkstatt eher ein handwerklicher ist, so ist die Kunst von Ahmet Yardimci allgegenwärtig. Bekannt geworden ist er durch seine VW-Käfer-Kunst im Schussental. Begonnen hat alles 2004 mit einer Autola- ckiererei in Weingarten. 2025 nun ist Yardimci Schirmherr der Vesperkirche Weingarten, die vom 4. bis 23. Februar ihre Türen in der evangelischen Stadtkirche Weingarten öffnet, die gemeinsam von der Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen in Wilhelmsdorf und dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee veranstaltet wird. Ein VW Käfer war der Startschuss für Ahmet Yardimcis künstlerisches Wirken. Blau, rot, grün, gelb – der bunt la- ckierte Käfer, der vor zwanzig Jahren am Ortsrand von Weingarten stand, ist inzwischen legendär. Das ganze Schussental kennt ihn. Seine Nachfolger sind kaum we- niger bekannt. „Das entsteht alles in meinem Kopf. Dann sehe ich was und füge es zusammen. Und so entsteht das Kunstwerk“, erzählt der 55-Jährige. Die Idee sei das geringste Problem. Herausfordernd sei die Umsetzung. Aber da habe er nach Hunderten von Kunstwerken Routi- ne. In der jüngsten Zeit postierte Yardimci aus unzähligen Hufeisen geschmiedete Pferde, die inzwischen eine große Anhängerschaft gefunden haben. 1991 kam Yardimci das erste Mal nach Deutschland. Ge- boren im türkischen Bayburt, lernte er damals eine junge Deutsche, seine heutige Frau, kennen. Kurz darauf zog der damalige Lehramtsstudent nach Deutschland. Ober- schwaben wurde für ihn rasch zur Heimat, hier fühlte er sich wohl, absolvierte eine Ausbildung zum Karosserie- bauer, lernte schnell Deutsch, heiratete und wurde Vater zweier Töchter. Neben seiner Kunst hat sich Ahmet Yardimci immer schon auch gesellschaftlich engagiert. Vereine und Initiativen, die ihn um Hilfe baten, sagte er schnell seine Hilfe zu. So auch der Vesperkirche in Weingarten. Deren Motto „Of- fen für alle“ habe ihn sofort angesprochen. „Ich bin in der türkisch-muslimischen Kultur aufgewachsen. Auch hier sei dieses Motto allgegenwärtig“, sagt Yardimci, „wir teilen unsere Speisen und unsere Wohnung. Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden. Und das Brot, bei dem man dachte, das reicht nicht, sättigte dann doch oft mehrere Menschen reichlich.“ Mit dieser, seiner Grundeinstellung gelingt ihm der Spagat zwischen den Kulturen und Religionen, will Brücken bauen und ver- eint diese mit dem Grundgedanken der Vesperkirche: „An unserem Tisch ist immer ein Platz.“ Ahmet Yardimci selbst hat in seiner Kindheit und Jugend Mangel und damit Armut erlebt. Sein Vater, ein Lehrer, musste die Familie mit vier Kindern finanziell durchbrin- gen. Das hat ihn geprägt. Das diesjährige Schwerpunkt- thema der Vesperkirche „Was is(s)t der Mensch? Essen und Armut“ ist ihm daher präsent. „Ich bin hier gut angekommen“, sagt Yardimci. Sein Be- trieb an der Straße hoch ins Lauratal bietet inzwischen elf Menschen Arbeit. Das Geschäft läuft gut. Auch dank seiner Kunst hat er große Bekanntheit erlangt. Bis aus der Schweiz kommen Kundinnen und Kunden, die sein Hand- werk wie auch seine Kunst schätzen. Die Schirmherrschaft für die Vesperkirche Weingarten ist für ihn Neuland. Er freut sich auf diese Aufgabe und wünscht sich, dass das Motto „Offen für alle“ trägt. 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar wird in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am 3. Februar wird die Vesperkirche um 18 Uhr feierlich mit einem Gottesdienst eröffnet. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungen zur Pflanzenschutz Sach- kunde Kreis Ravensburg – Jede/r Sachkundige im Pflanzen- schutz ist dazu verpflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungszeitraum der „Altsachkundigen“ er- streckt sich über die Jahre 2022 bis 2024. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu zwei Veranstal- tungen an: Donnerstag, 12.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Donnerstag, 19.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Da die Themen der beiden Veranstaltungen nicht de- ckungsgleich sind wird für jede Veranstaltung 2 Stunden Sachkunde Fortbildung bescheinigt. Der Schwerpunkt beider Veranstaltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Frau Maria Koch und Herr Markus Kreh vom Landwirtschaftsamt referieren zu den Themen Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen, erweiterte Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, Anwenderschutz und erläutern praktische Ansätze zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes. Frau Kerstin Hüsgen vom LTZ Augustenberg referiert zur Un- krautregulierung in Getreide und Mais. Anmeldungen sind per E-Mail an la@rv.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie den gewünschten Veranstaltungstermin an. Der Zugangs- link zur Videokonferenz wird Ihnen wenige Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt. Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Januar Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen, die unser Ernährungszentrum im Januar anbietet. Grundkurs Saucen: Workshops am 21. Januar und 23. Januar Beim Workshop „Grundkurs Saucen“ mit Referentin Ma- nuela Schmied bekommen die Teilnehmenden vielfältige Grundlagen der Saucenherstellung vermittelt. Verschiede- ne Grundlagen wie Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte werden zur Herstellung der Saucen eingesetzt. Unter- schiedliche Bindetechniken werden ebenso vermittelt. Der Workshop findet am Dienstag, 21. Januar in Leutkirch, Wangener Straße 70 und am Donnerstag, 23. Januar in Bad Waldsee, Schillerstraße 34, jeweils um 17.30 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Durchblick im Label-Dschungel: Online-Vortrag am 29. Januar Der Online-Vortrag mit Referentin Bettina Schmidt wid- met sich dem hochaktuellen Thema der Lebensmittel- kennzeichnung. Die Teilnehmenden erhalten einen umfas- senden Überblick über die Unterschiede und Qualitäten von Labels wie dem Nutri-Score, verschiedenen Haltungs- formen und regionalen Kennzeichnungen. Diese Ver- anstaltung zielt darauf ab, Transparenz in die Vielzahl von Qualitätsmerkmalen und Kennzeichnungen zu brin- gen, die auf Lebensmitteln zu finden, um somit fundier- te Kaufentscheidungen treffen zu können. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 06.12.2024 Seite 2 Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 29. Januar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Nach der Anmeldung erhalten die Teilneh- menden den Zugangslink zum Vortrag vorab per Mail. Wir suchen neue Pächter! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg ist mit ca. 80.000 Besuchenden im Jahr ein großer kultureller Magnet in Oberschwaben und dem westlichen Allgäu. Die Museumsgaststätte im Fischerhaus ist da- bei ein wesentlicher Bestandteil des Besuchs im Bauern- haus-Museum. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir für dieses besondere und sehr idyllische Gasthaus eine/n neue/n Pächter/in finden würden. Küche und Gasträume werden voll ausgestattet verpach- tet. Die Speisekarte sollte aus typisch schwäbischer Küche und Gerichten aus dem Allgäu bestehen. Auf die saisona- le Ausrichtung der Speisen und des Getränkeangebotes wird großer Wert gelegt. Allerdings bestehen keinerlei Vertragsbindung mit externen Partnern (Getränkeliefe- rung, Automatenvertrag o.ä.). Für das Museum ist es äußerst wichtig, dass die Öffnungs- zeiten zwischen dem 19.03. und dem 11.11. mit einem wö- chentlichen Ruhetag abgedeckt werden. Besichtigungstermine sind nach vorheriger Absprache möglich. Melden Sie sich gerne bei Eva-Maria Kocher (07527 9550 22 / eva-maria.kocher@ bauernhaus-museum.de) Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mo- chenwangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Gesang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in einem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke wer- den von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stim- mungsvoll interpretiert, während Edmund Butscher mit Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrück- lich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver Emailletasse. Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständ- lich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwe- re Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Allein in Baden-Württem- berg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspen- den, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können. Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blut- spende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betrof- fen sind. Wenn man selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensretten- de Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spende da- für, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten. DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Re- gion an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel kön- nen die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetrieb wieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blutspende ausfallen. Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspen- de vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entste- hen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleicher- maßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst BadenWürttemberg – Hessen. Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 17.01.2025 eine exklusive Emailletasse im DRK-Design. Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspen- der*in werden! Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Montag, dem 30.12.2024 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen ge- meinnützige GmbH Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main, presse@ blutspende.de Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren überreichen OB Clemens Moll die neuen Vesperkirchenplakate Ihren diesjährigen Antrittsbesuch bei Weingartens Oberbürgermeister Clemens Moll nutzten die Vesper- kirchen-Organisatoren Gerd Gunßer, Ralf Brennecke und Harald Dubyk, um das neue Vesperkirchenplakat zu überreichen. Vom 4. bis 23. Februar 2025 findet in der evangelischen Stadtkirche Weingarten die inzwischen 17. Vesperkirche im Schussental statt. Derzeit werden die rund 400 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ihre Dienste eingeteilt. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Was sonst noch interessiert AOK initiiert Nachhaltigkeitsnetzwerk für die Region Bodensee-Oberschwaben - Großes Interesse: Die gesellschaftliche Verantwortung rückt in den Mittelpunkt Wie wäre es, wenn künftige Generationen ihre Be- dürfnisse im gleichen Umfang wie wir heute erfüllen könnten? Diese Frage hat sich unter anderem die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und zahlreiche Arbeitgeber und Akteure aus der Region ge- stellt. „Durch nachhaltiges Handeln können wir nicht nur unseren Beitrag als Arbeitgeber leisten, sondern auch gesellschaftlich die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels aufgreifen und Maßnahmen für die Ge- sundheit der Menschen in der Region Bodensee-Ober- schwaben ableiten“, so Markus Packmohr, Initiator und Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Ökologie steht bei nachhaltigen Aktionen oft im Vorder- grund. Doch zum „Dreiklang der Nachhaltigkeit“ gehören auch Ökonomie und Soziales. „Nur die gleichwertige Be- trachtung aller drei Bereiche wird in der Region, im Land und auch global ein gutes und gesundes Leben für alle ermöglichen“, so Markus Packmohr weiter. „Als Unterneh- men im Gesundheitswesen stehen wir in einer besonderen Verantwortung, denn Ökologie, Ökonomie und Soziales haben jeweils Verbindungen zur Gesundheit.“ Als ersten Schritt implementierte die AOK Baden-Würt- temberg im Jahr 2013 unternehmensweit ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem: greenAOK. 2017 folgte die Unterzeichnung der WIN-Charta, der Nachhaltigkeitsstra- tegie des Landes Baden-Württemberg. Mit diesem Schritt wurde es möglich, den Dreiklang der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Die Ziele, welche Markus Packmohr und sein Stellvertreter Bernd Gulde mit dem Nachhaltigkeitsnetzwerk verfolgen, werden schnell klar. Die Gründung eines Netzwerkes ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, verschiedene Akteure zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 verknüpfen, um gemeinsam nachhaltige Projekte und Lö- sungen zu entwickeln sowie Ressourcen und Kompeten- zen zu bündeln. Eingeladen waren demnach Arbeitgeber und Akteure aus der Region, die ebenfalls die WINCharta unterschrieben haben oder bereits im Förderprogramm des Landes Ba-Wü KLIMAFit sind. „Wir möchten unser Engagement im Bereich Nachhal- tigkeit strukturiert und gemeinsam weiterentwickeln. Wir haben gemerkt, dass wir untereinander die gleichen Zie- le verfolgen und mit einem Netzwerk der Grundstein für eine branchenübergreifende Zusammenarbeit möglich wird“, stellt Bernd Gulde fest und betont: „Das Netzwerk will das Thema Nachhaltigkeit für die Menschen in der Region umsetzen und die Menschen in diesem Thema unterstützen. Für uns ist das nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern eine Herzensangelegenheit.“ Mit dabei waren neben der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben folgende Arbeitgeber und Akteure aus der Region: • Brauerei Clemens Härle, Leutkirch, Frau Esther Straub, Geschäftsführerin • CarboCert GmbH, Bodnegg, Herr Wolfgang Abler, Geschäftsführer • Duale Hochschule, Friedrichshafen, Herr Prof. Dr. Kon- rad Reif, Studiengangleiter Energie- und Umwelttech- nik sowie Fahrzeugelektronik / Elektromobilität und alternative Antriebe • elobau GmbH & Co. KG, Leutkirch, Herr Rüdiger Köhler, Geschäftsführer elobau Stiftung, Herr Peter Aulmann, Vorstandsvorsitzender • FritziFrisch, Salem, Frau Katja Wollschläger, Ge- schäftsführerin, und Herr Philip Kleiner, Geschäfts- führer • Forum Sommersried, Kisslegg, Herr Niko Knoblauch und Frau Armgard Schörle, Eigentümer • Gabriel GmbH, Ebersbach-Musbach, Frau Andrea Gabriel, Geschäftsführerin • NMH GmbH, Hohentengen, Herr Oliver Schmitt, Pro- ject Coordinator Management & Processes • Ravensburger AG, Ravensburg, Frau Julia Herrmann, Project Manager Global Sustainability • Schussentalklinik Aulendorf, Aulendorf, Frau Kerstin von der Heiden, Geschäftsführerin • Staatsweingut Meersburg, Herr Dr. Jürgen Dietrich, Weingutsdirektor • Stadtwerke am See, Friedrichshafen, Frau Mara Sterzai, Umweltschutz-Beauftragte • Vetter Pharma, Ravensburg, Frau Paula Wund, Zer- tifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin, und Herr Gabriel Fischer, Zertifizierter Nachhaltigkeitsmanager • ZF, Friedrichshafen, Frau Sabine Ritter, Sustainability Generalist „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass überläuft“ Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begleitet ihre Versicherten in schwierigen Lebensphasen. Das Leben stellt uns immer wieder vor Herausforderun- gen, die manchmal nur schwer alleine zu bewältigen sind. Gerade in den grünen Berufen gibt es viele Faktoren, die einen an die Grenze der Leistungsfähigkeit bringen. Mal ist es das Wetter oder eine schwierige Marktsituation – dann ein zwischenmenschlicher Konflikt, eine plötzliche Erkran- kung oder ein Todesfall. Andreas Kornmann, Landwirt mit Schweinehaltung aus Hessen, sind diese Situationen nur allzu gut bekannt ,,Die größten Stressfaktoren sind Dinge, die einfach dazwischen- kommen: Maschinen gehen kaputt, im Stall läuft die Fütte- rung nicht. Und wenn dann drei, vier Sachen an einem Tag zusammenkommen, dann ist natürlich der Stress da.‘‘ Als ihm mal wieder alles zu viel wurde, war für ihn der Moment gekommen, in dem er Hilfe in Anspruch genommen hat. Die SVLFG unterstützt ihre Versicherten in persönlichen Überlastungssituationen mit dem Telefonischen Einzelfall- coaching – ein besonderes Präventionsangebot, um wie- der neue Kraft zu schöpfen. Die psychologische Hilfe ist vertraulich und der Weg ins Angebot sehr kurzfristig und unkompliziert möglich. Andreas Kornmann haben diese Gespräche sehr geholfen. „Ich habe gerne angerufen und es war eigentlich wie ein Gespräch unter Freunden. Teilweise habe ich die Telefona- te sogar während der Fahrt auf dem Schlepper geführt.‘‘ Weil er weiß, dass es vielen seiner Berufskollegen ähnlich geht, will er dafür sensibilisieren, dass es keine Schande ist, sich Hilfe zu holen. „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass übergelaufen ist“, sagt er. Nähere Informationen gibt die SVLFG unter www.svlfg.de/ einzelfallcoaching. Die direkte Kontaktaufnahme ist über das Telezentrum „Mit uns im Gleichgewicht“ möglich un- ter der Telefonnummer 0561 785-10512 sowie per Mail an gleichgewicht@svlfg.de. Sofortige Hilfe bei kritischen Lebensereignissen erhalten Versicherte der SVLFG täglich rund um die Uhr über die Krisenhotline unter der Telefonnummer 0561 785-10101. Das ganze Interview mit Landwirt Andreas Kornmann ist auf YouTube verfügbar unter www.youtube.com/watch? v=j9CcGKxlKOc. Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! die Praxis ist am 27.12; 30.12.24 sowie am 2.1.2025 geöffnet. Am 20.12.+ 23.12. und ab 3.1.25-17.01.25 ist die Praxis geschlossen! Vertretung übernimmt: Praxis Dirk Molder und Praxis A. Hartmann Baindt Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2025! ÄRZTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Di., 24.12.24 bis Fr., 03.01.25. Ab Di., 07.01.25 sind wir wieder für Sie da. Vertretung übernimmt: 27.12.24 - 02.01.25: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 03.01.25: Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2025. Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. 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    Zuletzt geändert: 12.12.2024
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Donnerstag, den 28. März 2024 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ostergruß Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit dem Frühling erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch unsere Hoffnung und Zuversicht. Ostern, das Fest der Auferstehung, erinnert uns daran, dass selbst in dunklen Zeiten das Licht der Hoffnung niemals erlischt. Trotz anhaltender Herausforderungen sollen die Ostertage uns Kraft und Mut schenken, um gestärkt in die Zukunft blicken zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Osterfest, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Glück und Zuversicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Am 11.3.2024 stand Ostereier-Malen des Kunstkreises mit Marina auf dem Programm. Nach der jahrhunder- tealten Tradition aus der Ukraine werden ausgeblasene Eier mit Bienenwachs beschriftet und in Naturfarbe getaucht. Dies erfolgt in verschiedenen Schichten, so dass diese schönen Muster entstehen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Informative und gut besuchte Baustellenbesichtigung am 22.03.2024 Vergangenen Freitag bestand die Möglichkeit für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unse- rer Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Ortsbau- meister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Personen folgten dieser Einladung. Bei strahlendem Son- nenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Orts- mitte anhand großer Pläne erklärt. Ebenso bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So erkundigte sich ein Herr nach den Kosten dieser umfänglichen Neugestaltung der Ortsmitte. Bürgermeisterin Rürup informiert, dass rund 3,5 Mio. Euro zzgl. Ingenieursleistungen an Kosten entste- hen. Allerdings erhält die Gemeinde auch eine sehr gute Förderung aus dem Landessanierungsprogramm (Sa- nierung Ortskern II). Gemäß Städtebauförderrichtlinien sind die Kosten für die Herstellung und Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einem Betrag von 250 Euro je Quadratmeter (Förderober- grenze) zuwendungsfähig. Hiervon bekommt die Gemeinde Baindt einen Fördersatz von 60 Prozent. Demzufolge werden 150 Euro je Quadratmeter auf dem Dorfplatz über die Städtebauförderung unterstützt. Zudem bekommt die Gemeinde eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für die barriere- freie Bushaltestellen in Höhe von 170.000 Euro. Weiter bestand Interesse zu erfahren, wann die Maßnahme fertig- gestellt ist. Von Seiten der Baufirma wird kommuniziert, dass die Ortsmitte zum Nikolausmarkt 2024 fertig sein wird. Eine offizielle Einweihungsfeier erfolgt im Frühjahr 2025, so Bürgermeisterin Rürup. Neben interessierten Bürgerin- nen und Bürgern waren auch Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine vor Ort. Zu begutachten gibt es bereits einen der Stromverteilungskästen für Feste und Veranstaltungen sowie die bereits asphaltierte Zufahrt zu den Parkplätzen, die auch als Fläche für ein Zelt bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz dient. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Da- rüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee aufgrund ihres 20- jährigen Bestehens und den Verkauf von Getränken sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das hervorragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Beginn der Sommerzeit 2024 In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Sitzung des Gemeindewahlausschusses Am Donnerstag, den 4. April 2024 um 14: 00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Baindt in der Marswei- lerstraße 4 eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung ist der Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. gez. Lina Heilig Schriftführerin Gemeindewahlausschuss Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Karfreitag, 29. März 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 30. März und Ostersonntag, 31. März 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Hundekotbeutel im Naturschutzgebiet Annaberg – Gefahr für Amphibien Naturschutzgebiete sind dafür da, die Artenvielfalt zu schützen und einen wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten zu bieten. Wir Menschen haben eine gemeinsame Verantwortung, diese Ökosysteme zu schützen, weshalb wir behutsam mit ihnen umgehen sollten. Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg hat sich intensiv dafür eingesetzt, im Naturschutzgebiet Annaberg bei Baindt neue Gewässer anzulegen, um die Vielfalt der Amphibienarten dort zu bewahren. „Leider müssen wir jedoch feststellen, dass zunehmend Hundekotbeutel einfach im Naturschutzgebiet, sei es am Weg, in der Wiese oder sogar in den Gewässern, entsorgt werden“, so Moritz Ott, Biodiversitätsmanager Landkreis Ravensburg. Dazu kommt noch, dass die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, unter anderem zur Fütterung von Tieren. Daher bit- ten wir alle Hundebesitzer*innen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Hundekotbeutel sachgerecht im 100m entfernten Mülleimer zu entsorgen. Danke für Ihre Unterstützung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Ostermontag, 01. April 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Karfreitag, 29. März 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Karsamstag, 30. März 2024 Apotheke am Frauentor, Schussenstraße 3, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 21 21 Ostersonntag, 31. März 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Ostermontag, 01. April 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 30.03.2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2024 Vom 01.04.2024 - 30.11.2024 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag u. Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemein- deverwaltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte verein- baren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestat- tung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia Kastelber- ger und Franz Berle zur Geburt ihrer Tochter Hannah Kastelberger am 02.03.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender 01.04. Siegerehrung der Schützengilde 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Aula KWS Klosterwiesenschule 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung BSS Blutreitergruppe 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch bei Herr Gessler Am Dienstag den 19. März besuchten die Vorschüler Herr Gessler aus unserer Ge- meinde. Er zeigte uns seine gut ausgestat- tete Schnitzwerkstatt. Seit über zwanzig Jahren schnitzt er tolle Gegenstände und Figuren. Es gab Truhen, Elefanten, Fische, Schutzengel, Krippenfiguren uvm. Er hat uns dargestellt wie man aus einem Holzblock einen Elefanten schnitzt. Dies benötigt sehr viele Stunden Arbeit. Außerdem hat er uns verschiedene Holzarten gezeigt und aus welchen Ländern diese stammen. Anhand der Jahresringe im Holz hat er uns erklärt wie alt die Bäu- me sind. Jedes Kind hat von Herr Gessler einen Ha- sen aus Holz bekommen und konnte sich zudem aus seinen vielen geschnitzten Kunstwerken etwas aussuchen. An dieser Stelle möchten wir uns nochmal recht herzlich für die tolle Führung und die geschnitzten Kunstwerke bedanken. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-13 Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 02.04.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. März - 07. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein Ruf nach Ostern... Wo Dunkelheit und Distanz herr- schen - komm, du Licht der Auferstehung! Wo Trostlosig- keit und Trauer tief sitzen- komm, du Freude der Aufer- stehung! Wo Mut und Perspektiven verloren gegangen sind - komm, du Hoffnung der Auferstehung! Wo Antrieb und Ideen fehlen - komm, du Kraft der Auferstehung. Donnerstag, 28. März - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl. Mi- nistranten bitte um 18.30 Uhr in der Sakristei sein Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Kirchenchor Anschließend Gebets- stunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens im Katholi- schen Gemeindehaus Baienfurt, Abschluss bei der Villa Kunterbunt in Baindt (gestaltet von den Minis) Freitag, 29. März - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 11.00 Uhr Baindt - Ministrantenprobe für Karfreitag 11.30 Uhr Baindt - Ministrantenprobe für die Osternacht 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi OSTERGEDANKEN Deine Spur ertasten Wie wirst Du, Gott Dich ereignen - in unserer vereinsamten Welt? Wie wirst Du Uns berühren - in unseren erstarrten Beziehungen? Wenn Menschen nach Dir fragen, Dein Antlitz suchen, wie die Frauen am Ostermorgen. Da begegnen wir Dir, tasten nach Deiner Spur - in unserer Lebensgeschichte. Ich wünsche Ihnen die Erfahrung „er lebt - er ist wirklich auferstanden!“ Gesegnete Ostern! Pfarrer Bernhard Staudacher Samstag, 30. März - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt - Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen anschließend kleiner Stehempfang. Der KGR lädt ein zu frischem Zopf, und Saft, Wein oder Bier 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfei- er, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen mitgestaltet von der JuKa Sonntag, 31. März - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze und dem Kirchenchor, Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 01. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Orgel und Trom- pete und Segnung der Osterspeisen († Josef Heine, Kurt Brugger, Agathe Zimmer- mann, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Else und Jo- hann Neth, Jahrtag: Adam Zimmermann) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte Dienstag, 02. April kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 03. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 04. April Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 05. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Brunhilde Dreher) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 02. April 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 04. April geschlossen Freitag, 05. April 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der KGR lädt ein ... im Anschluss an den Gottesdienst in der Osternacht die Osterfreude miteinander zu teilen. Dazu reicht der KGR geweihte Ostereier, Zopfbrot und etwas zum Trinken. Wir Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 freuen uns auf ein geselliges Miteinander vor der Kirche um das wärmende Osterfeuer. Dieses Jahr fällt die Os- ternacht noch in die Winterzeit, daher der vorgezogene Beginn bereits um 20.00 Uhr. Herzliche Einladung! Der KGR Baindt Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besondere Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort kön- nen die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen lassen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Ostersonntag, 31.03.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Quelle: Foto Bildkarten- set Kamishibai „Das Os- terküken“ Das Osterküken Alle Kindergartenkinder und Kin- der bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Got- tesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 21.03.2024 Pfarrer Staudacher schlägt vor, den alten Aktenbestand inklusive alter Kirchenbücher, ins Diözesanarchiv abzu- geben. Sie sind dort jederzeit zugänglich. Der KGR stimmt dem Vorgehen zu. Die Groß-Reinigung des Bischof-Sproll-Saal, sowie die Fenster-Reinigung vom ganzen Gemeindehaus steht wie- der an. Die Personen bzw. Firmen vom vergangenen Jahr wer- den wieder angefragt. Im März 2025 wird die nächste KGR-Wahl stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden 5 Personen wieder kan- didieren, 4 Personen haben abgesagt. Da die Wahl auch digital sattfinden wird, werden nach den Sommerferien die ersten Schulungen des Wahl-Ausschuss stattfinden - hierzu werden noch Personen gesucht. Danach wird die Kandidatensuche für die Wahl beginnen. Für die Bauschau 2024 muss noch ein Architekt gesucht werden. Nach einem Vorschlag vom Verwaltungs-Zen- trum, wird bei Fr.Pilz aus RV und Hr. Dietrich in Berg an- gefragt. Die Villa muss entrümpelt werden - es stehen diverse Sperrmüllkarten zur Verfügung. Sobald der Abhol-Termin bekannt ist, wird der KGR, mit Hausmeister und Mini’s/ KJG eine Vorsortier-Aktion starten. In der Osternacht wird es nach dem Gottesdienst wieder eine Agape-Feier geben. Es wurde vom Kiga-Ausschuss und von der Hospiz-Mit- glieder-Versammlung berichtet. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Freitag, 29. März Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. März Osternacht 06.15 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. März Ostersonntag 10.30 Uhr Baienfurt Familienostergottesdienst zum Konfi-3-Abschluss mit Abend- mahl (Pfr. Schöberl) Montag, 01. April 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst mit Tau- fe, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. April 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant H. Stumper) anschlie- ßend Kirchenkaffee Gedanken zum Wochenspruch Ostern ist Hoffnungs-Fest! - Und zwar nicht von der Art Hoffnung, die zuletzt stirbt. Sondern von der Art, die trotz allem Anschein, trotz allem Machtgebaren der Despoten noch nicht einmal vom Tod totzukriegen ist. Dass da mehr ist, als ich vor meiner Nasenspitze sehen kann, ist nicht allen Zeitgenossen klar. Viele spotten nur darüber oder schütteln abschätzig den Kopf. Menschlich, diese Reaktion. - Aber wer sich nicht vom ersten Anschein blenden lässt, wer’s genauer wissen will, erlebt, was selbst die ersten Auferstehungs-Zeuginnen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 kaum glauben konnten: Jesus ist wirklich da für mich - lebendige Hoffnung - mitten im Alltag. Nichts, wirklich nichts kann ihn davon abhalten, uns Men- schen zu befreien, selbst von dem, was unser Leben zer- stören will. Im Vertrauen auf diese leibhaftige Liebe Gottes, die sogar das Böse besiegt hat, in diesem Vertrauen leben wir als Menschen von Ostern her - mit einer Hoffnung, die aus dem Glauben kommt und in der Liebe Gottes, in Jesus untersterblich ist. Der Herr ist auferstanden! - Frohe Ostern! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlings- landschaften“ Goua- che, Acryl oder Aqua- rell Juni: 10.06. Christa Welle-Leb- herz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung SVB mit wildem Remis in Ravensburg FV Ravensburg II - SV Baindt 2:2 (1:1) Am Sonntagmittag hatte der SV Baindt die kürzeste Anrei- se dieser Saison auf sich zu nehmen. Es ging zum Nachbar aus Ravensburg, gegen den die Hinrundenpartie auf der heimischen Klosterwiese 2:2 geendet war. Der FV II ran- gierte vor der Partie auf Tabellenplatz 2, stellte mit 46 To- ren die zweitbeste Offensive der Liga und ging demnach als klarer Favorit ins Spiel, welches auf dem Kunstrasen- platz des TSB Ravensburg ausgetragen wurde. Dort erwischte Rädels Mannschaft einen denkbar schlech- ten Start: nach einem langen Ball hinter die Baindter Ab- wehrkette, fand Boneberger mit einer Flanke von rechts Blaser, welcher mit einem Flugkopfball zum 1:0 ins lange Eck einnickte (2.). Der SVB schüttelte sich kurz, kämpfte sich dann aber trotz des frühen Rückstands in die Par- tie und hatte nur zwei Minuten später den Ausgleich auf Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 dem Fuß. Ein Ravensburger Fehlpass brachte Kelmendi ins Spiel, dessen Abschluss von der Strafraumkante Stein- lechner zur Seite parierte. Auch bei Boenkes Nachschuss war der Ravensburger-Torhüter auf der Hut (4.). In der Folge bekamen die 120 Zuschauer eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei der FV II sich wiederholt über die rechte Angriffsseite gefährlich zeigte, der SVB dagegen mit Aktivposten Fischer über links offensive Akzente setz- te. Darüber hinaus sollte auch der Wind immer mal wieder Einfluss aufs Spiel nehmen - wie in der 30.Minute. Ein Ab- schlag von Wetzel wurde länger und länger und landete in der gegnerischen Hälfte bei Boenke, der seinen Gegen- spieler clever abschüttelte. Vor dem herausstürmenden Keeper behielt Baindts Nummer 7 dann die Nerven und lupfte die Kugel zum 1:1-Ausgleich in die Maschen (30.). Zehn Minuten später standen wieder die gleichen Prota- gonisten im Fokus: Boenke blockte beim Anlaufen einen Abschlag von Steinlechner, wobei der Ball nur Zentime- ter am Pfosten vorbeirauschte (39.). Noch enger wurde es zwei Zeigerumdrehungen später, als Kelmendi einen Freistoß aus 25 Metern an den Außenpfosten setzte (41.). So ging es mit einem Unentschieden in die Halbzeitpau- se, aus welcher der SVB erneut engagiert zurückkam und sich schlussendlich, wenn auch etwas glücklich, für seine Bemühungen belohnte. Ein schnell ausgeführter Freistoß landete bei Fischer, welcher den Ball aus spitzem Winkel in Richtung Tor jagte. Da Steinlechner im Tor vermutlich auf eine Flanke spekuliert hatte, schlug der Ball im kurzen Eck zum 1:2-Führungstreffer ein (53.). Rädels Mannschaft verständigte sich nun auf eine sichere Defensivarbeit, wobei die Gastgeber dennoch zu guten Chancen kamen. Wetzel wackelte zunächst bei einem Kopfball von Blaser (57.), parierte wenig später aber einen Versuch von Ceko aus der zweiten Reihe herausragend (63.). Der FV II erhöh- te weiter den Druck, Wetzel lenkte einen Kopfball stark über die Latte, schwächte sich dann aber selbst. Muntean ließ sich zu einem taktischen Foul gegen Boenke hinrei- ßen und sah die Ampelkarte (73.). In Überzahl ergaben sich für den Aufsteiger offensiv wieder mehr Räume, wo- bei Kelmendi eine butterweiche Hereingabe von Boenke über die Querlatte setzte (84.) und Thoma einige Minu- ten später den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf. Nach Muntean verabschiedete sich in den Schlussminu- ten aber auch Bolgert zum Duschen, welcher in Volley- ball-Manier einen langen Ball klärte, welcher vermutlich zu einem freien FV-Stürmer durchgekommen wäre (90.). Wieder in Gleichzahl setzte L.Föger zunächst noch eine Ecke knapp am Kreuzeck vorbei (90+1.), vollendete zwei Minuten später dann aber einen mustergültigen Angriff über links zum 2:2 (90+3.). Wie in der Vorwoche kassiert der SVB auch gegen den FV II in der Nachspielzeit noch ein empfindliches Gegentor und gibt erneut sicher geglaubte Punkte aus der Hand. Trotz des bitteren Last-Minute-Ausgleichs kann der SVB allerdings auf dieser Leistung aufbauen, so zeigte man nach einem verschlafenen Beginn eine starke Auswärts- partie gegen den favorisierten Tabellenzweiten. Dies muss Auftrieb geben für die drei enorm wichtigen, anstehen- den Partien gegen direkte Konkurrenten aus der unteren Tabellenhälfte. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (83. Daniel Kronenberger), Philipp Boenke (90. Lukas Walser), Tobias Fink (83. Nico Geggier), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Felix Braun (Kißleg) - Zuschauer: 120 Tore: 1:0 Dennis Blaser (2.), 1:1 Philipp Boenke (29.), 1:2 Jan Fischer (53.), 2:2 Luka Föger (90.+3) Gelb-Rot: Dumitru Sorin Muntean (73./FV Ravensburg II/) Gelb-Rot: Marc Bolgert (90./SV Baindt) SV Baindt II - SG Argental II 4:1 (4:0) Nach dem überzeugenden Auftaktsieg des „Zwoiten“ in der Vorwoche gegen den SVO II, wartete mit der SG Ar- gental II nun ein Gegner aus dem unteren Tabellendrit- tel auf Geggiers Team. Gespielt wurde erneut auf dem Kunstrasenplatz in Oberzell, da die Baindter Klosterwiese noch geschont werden sollte. Die favorisierte Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und ging schnell durch einen Kopfballtreffer von Schnez in Führung (6.). Etwa eine Viertelstunde später sorgte die „Zwoite“ mit zwei Traumtoren bereits früh für eindeutige Verhältnisse: erst setzte sich Wöhr mit einem tollen Dribbling gegen drei durch und markierte das 2:0 (21.) und wenig später zirkelte Knisel einen Freistoß se- henswert ins Netz (24.). Schnez erhöhte nur zwei Minuten später mit seinem 19.Saisontor auf 4:0 (26.). Bis zur Halb- zeit vergab der SVB II weitere aussichtsreiche Chancen, wodurch es mit einem auch in der Höhe verdienten 4:0 in die Halbzeit ging. Im zweiten Durchgang schaltete der Tabellenvierte einen Gang zurück und wechselte munter durch. Die Gäste kamen so in der 71.Minute durch einen Foulelfmeter noch zum Ehrentreffer. Der SVB II fährt damit den vierten Sieg in Folge ein und wird gewillt sein, diese Form auch in die schwere Aus- wärtspartie gegen den Tabellendritten aus Leutkirch zu übertragen. SV Baindt II: Benjamin Walser, Patrick Späth, Kai Kaspar (59. Robin Blattner), Niklas Hugger (55. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (65. Sebastian Bren- ner), Markus Wöhr (75. Kai Kaspar), Konstantin Knisel (50. Luca Lauriola), Johannes Schnez (65. Marius Hahn), Max Kretzer, David Krauter (75. Niklas Hugger) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (6.), 2:0 Markus Wöhr (21.), 3:0 Konstantin Knisel (24.), 4:0 Johannes Schnez (26.) 4:1 Maximilian Krekels (71.) Vorschau: Samstag, 30.03 13.15 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 15.30 Uhr: SV Baindt - SV Ochsenhausen Montag, 01.04 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Riedlingen (Nachholspiel des letzten Hinrundenspieltags) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen Verbandspokalviertelfinale Letzten Freitag kam es im Viertelfinale des Verbandspo- kals zum Duell unserer C-Juniorinnen gegen den FSV 08 Bietigheim-Bissingen. Das Spiel wurde von beiden Mannschaften von Beginn an auf hohem technischem Niveau gespielt, wobei sich unsere Mädels mit technisch gutem Zusammenspiel immer wieder schnell nach vorne kombinierten. Angetrieben von unseren Mittelfeldspie- lerinnen Hedda, Jana und Sophie wurde immer wieder schön über die Außen kombiniert und so entstanden ei- nige gute Läufe über rechts, wo sich Haifaa durchsetzte und zweimal Lena in der Mitte bediente, die nur knapp an der Torfrau scheiterte. Auch Lea konnte ein ums andere Mal ihre körperlich überlegene Gegnerin ausspielen und u.a. Hanaa bedienen, die aber ebenfalls an der aufmerk- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 samen Torfrau scheiterte. Wir setzten uns zunehmend in der gegnerischen Hälfte fest und nach schönem Zuspiel von Hedda zu Lena, nahm diese den Ball direkt ab und versenkte ihn zum verdienten 1:0 im Netz. Nach der Pause setzten die Gegnerinnen uns stärker unter Druck und bedienten immer wieder ihre schnellen Stürmerinnen, doch unsere Abwehr um Victoria, Vivien- ne und Lena stand sicher. Leider kam es dann in der 54. Minute zu einem leichten, aber regelwidrigen Kontakt im Strafraum. Der Schiedsrichter zeigte sofort auf den Punkt und obwohl Sara im Tor in der richtigen Ecke lag, konnte sie den Ausgleich nicht verhindern. Kurz darauf setzte sich die gegnerische Stürmerin nochmal durch und schippte den Ball gekonnt über unsere herauslaufende Sara, doch Vivienne kratzte mit einer spektakulären Aktion den Ball noch vorn der Linie. In der 65. Minute schickte Jana Haifaa über rechts, die Gegenspielerin versuchte sie wegzuche- cken, doch sie blieb standhaft, worauf die Innenverteidi- gerin dies nachholte und sie im Strafraum zu Fall brachte. Eigentlich ein klarer Strafstoß, doch der ansonsten gut leitende Schiedsrichter legte das Foul, zum Unverständnis aller, auf die erste Aktion außerhalb des Strafraums. Der von Jana geschossene Freistoß ging dann leider knapp am Tor vorbei. So kam es zur Verlängerung in der nichts mehr passierte und zum anschließenden Elfmeterschie- ßen. Nachdem von beiden Mannschaften die ersten neun Penaltys alle extrem genau ins Eck geschossen wurden, dass beide Torfrauen keine Chance hatten den Ball zu parieren, fiel erst im letzten Schuss die Entscheidung - leider gegen uns. Ein großes Kompliment an die Mädels zu diesem hoch- klassigen Spiel vor großem Publikum, wo leider nur einer siegen konnte. Tolle Werbung für den Juniorinnenfußball zumal auch die Gegnerinnen im und nach dem Spiel noch extrem fair waren. Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Lena Pfleghar, Hanaa Alosh, Haifaa Alosh, Lea Busam, Malena Kaletta, Pauline Preis, Jana Rimmele Kampf um Platz 3 knapp verloren SV Baindt 1 - 1. TTC Wangen 7:9 Beide Mannschaften konnten in Bestbeset- zung antreten, sodass einige hochklassige und knappe Spiele zu erwarten waren. In den Doppeln allerdings ging alles sehr ein- deutig zu: unsere Doppel 1 (Marcel und Tobi ) und 3 (Wolf- gang und Thomas) machten bei ihren 3:0 Siegen kurzen Prozess mit den Doppeln 2 und 3 der Gegner. Genauso schnell wurden allerdings auch Philipp und Nico vom Spit- zendoppel aus Wangen mit 3:0 abgefertigt. In den Einzeln wogte das Spiel hin und her und in der ers- ten Einzelrunde gab es in jedem Paarkreuz eine Punkte- teilung. Marcel siegte hart umkämpft mit 3:2, Philipp, der angeschlagen mitspielte um ein Aufrücken zu verhindern, verlor chancenlos mit 0:3. In der Mitte gewann Tobi nach Berg und Talfahrt mit 3:2 und Wolfgang verlor nach tol- lem Spiel mit 2:3. Hinten konnte Thomas seinen Gegner durch gutes Blockspiel in drei engen Sätzen bezwingen. Nico kann aktuell leider nicht auf seine sonst sicheren Grundschläge vertrauen und verlor gegen seinen stark spielenden Gegner mit 1:3. Dann folgten 2 knappe Nie- derlagen im vorderen Paarkreuz, die dem Spiel die erste Wende gaben. Marcel hatte im 3. Satz zwei Satzbälle zur 2:1 Führung, konnte diese leider nicht nutzen und verlor mit 1:3. Philipp kämpfte sich nach 0:2 Rückstand nochmals in den 5. Satz, ging dort mit 5:1 in Führung und verlor dann Konzentration und Spielglück. So ging auch dieses Spiel an die Gastmannschaft. Doch unsere heute sehr stark spielende Mitte konterte mit 2 super Siegen postwendend. Wolfgang spielte aggressiv und sicher und Tobi war in den entscheidenden Momenten hellwach. Somit stand es vor den letzten Einzeln 7:6 für uns. Nico und Thomas versuchten alles um einen Sieg einzufahren, aber leider sollte es nicht sein. Nico kämpfte sich nach 0:2 nochmal ran, aber im 5. Satz lief es leider nicht mehr rund für ihn. Trotzdem gute Moral gezeigt und gekämpft, gerade wenn nichts von selbst läuft. Thomas spielte gut mit, konnte seinem stark spielenden Gegner keinen Satz abnehmen. Das Schlussdoppel beim Stand von 7:8 musste entschei- den, ob wir zumindest mit einem verdienten Unentschie- den den Abend beenden durften. Zwei Sätze lang sah es sehr gut aus, Marcel und Tobi trafen überragende Bälle und dominierten ihre Gegner in allen Belangen. Doch in den Sätzen drei, vier und fünf steigerten die Wangener ihre Qualität, während auf unserer Seite das Niveau fiel und der Frust stieg. So gingen die letzten 3 Sätze deut- lich gegen uns und eine knappe 7:9 Niederlage stand als Ergebnis fest. Somit bleiben wir Tabellenvierter und sind mit dieser Platzierung alles in allem auch sehr zufrieden. Zum letzten Heimspiel der Saison am 06.04. um 18 Uhr gegen die TSG Lindau-Zech landen wir nochmals alle Fans und Interessierte ein, mit dabei zu sein. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (0:2), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (0:2) und Thomas Nowak (1:1) TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am Fr., 22.03. fand die diesjährige Sit- zung im Vereinsheim des SV Baindt statt (danke für die Nutzung eurer loca- tion!). 38 Personen nahmen an der Sit- zung teil. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke begrüßte die Anwesen- den, insbesondere Bürgermeisterin Frau Rürup und Jo- chen Hofele, den neuen Platzwart. Sie gab bekannt, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und keine schriftlichen Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung eingegangen sind. In einer Schweigeminute wurde an das, im letzten Jahr verstorbene, langjährige Mitglied Erwin Kleinser gedacht. Die anschließenden Ressortberichte der Vorstandsmit- glieder zeigten auf, dass der Verein nach wie vor finanziell gut aufgestellt ist, die Mitgliederzahlen seit Jahren stabil sind und das Vereinsleben nach der „abstinenten“ Co- ronazeit wieder funktioniert. Für das Fortbestehen eines Vereins ist gute Jugendarbeit von großer Bedeutung. Des- halb an dieser Stelle einen riesigen Dank an dich, Philipp und deine Helfer*in Sevgi und David. Es ist euer Verdienst, dass immer wieder neue Kinder dazustoßen und die Kin- der und Jugendlichen mit Begeisterung Tennis spielen. Sehr zufrieden, wie immer, waren die beiden Kassenprüfer mit der Arbeit des Kassiers. Edgar Schaz lobte die her- vorragende Arbeit von Leo Reich. Im Anschluss erfolgte unter der Leitung von Frau Rürup einstimmig die Ent- lastung des Kassiers und der gesamten Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung. Bei den nachfolgenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Frau Rürup (vielen Dank an Sie!), wurden folgende Vor- standsmitglieder einstimmig für zwei weitere Jahre wie- dergewählt: Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Erste Vorsitzende Sibylle Boenke • Kassier Leo Reich • Sportwart Wolfgang v. Bank • Eine Organisatorin f. Bewirtung Marion Grabherr • Zwei Kassenprüfer (für 1 Jahr) Edgar Schaz, Roland Futterer Gerhard Reich stellt sich nicht mehr für das Amt des Tech- nischen Leiters zur Verfügung. Es konnte im Rahmen der Sitzung kein Nachfolger gefunden werden. Somit ist das Amt unbesetzt. Die Aufgaben (Organisation des tech- nischen Bereichs und der Platzpflege) können nicht von den anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden. Zeitnah muss es eine Vorstandssitzung geben, auch sind alle Mitglieder angesprochen, denn wir alle wollen eine gepflegte Anlage und gute Tennisplätze. Das vakante Amt muss neu besetzt werden!!! Unterstützung und tatkräfti- ge Mitarbeit durch Vereinsmitglieder sind gewährleistet. Die 1. Vorsitzende verabschiedete Gerhard Reich mit gro- ßem Dank für seine vorbildlich geleistete Arbeit. Einen besonderen Dank richtete Edgar Schaz auch an Oskar Halder, den „Chef“ der Rendezvous-Gruppe. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke, viele Jahre im Amt, schloss die Sitzung mit der Info über ihre Amtsniederle- gung in zwei Jahren und einem Dank an die Anwesenden für ihr Erscheinen zur Sitzung. Inge Fink-Spöri, Schriftführerin Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 um 16:00 Uhr im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Hannah Elbs hat beim Jugendturnier in Krumbach mit Dolly den 4. Platz im Rei- terwettbewerb erreicht. Hannah Elbs mit Dolly Lina Heilig konnte sich mit ihrem Pferd Sebastiano im Stilspringwettbewerb 80 cm beim Reitsportzentrum Boll auf dem 6. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein am Montag, 15. April 2024, 20.00 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Chorleiter 4. Kassen- und Kassenprüfberichte für die Jahre 2022 und 2023 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ausblick auf das Jahr 2024 7. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis 07. April 2023 gestellt werden an: Kathrin Schütz, Lerchenweg 1, 88214 Ravensburg oder per E-Mail an liederkranzvor- stand@gmail.com. Die Vorstandschaft DLRG Ortsgruppe Baienfurt Erfolgreiche Rettungsschwimmer bei Bezirksmeister- schaften 2024 Die diesjährigen DLRG Bezirksmeisterschaften fanden für die Teilnehmer der Ortsgruppen aus dem gesamten Landkreis im Hallenbad in Baienfurt statt. Für 5 Einzelschwimmer und 5 Mannschaften aus unserer Ortsgruppe ging es bei verschiedensten Disziplinen rund um den Rettungssport an den Start. So mussten Hindernisse durchtaucht, Puppen geschleppt, der Gurtretter eingesetzt und Verunglückte gezogen wer- den. Etliche Zuschauer konnten bei Kaffee und Kuchen die Wettkämpfe verfolgen und sich selbst ein Bild machen, wie fit unsere Rettungsschwimmer bei der Anwendung von Rettungstechniken sind und dabei keine Zeit verlie- ren. Denn im Notfall zählt jede Sekunde! In der Altersklasse 12 männlich gingen 3 unserer Teil- nehmer an den Start. So mussten 50 m Kombiniertes Schwimmen, 50 m Flossenschwimmen und 50 m Hinder- nisschwimmen absolviert werden. Hier erzielte Mathias Kanke einen hervorragenden 3. Platz, gefolgt von Jannik Schmidt (7. Platz) und Max Müller (8. Platz). Auch zwei unserer Trainer stellten ihr Können unter Be- weis. Ida Mehrle und Lukas Wurm erzielten in der Ge- samtwertung der Disziplinen 100 m Lifesaver, 50 m Ret- ten und 100 m Kombinierte Rettungsübung im Bereich der Altersklasse offen weiblich und männlich jeweils den 1. Platz und sicherten sich so den Titel als Bezirksmeister und Bezirksmeisterin 2024! Einzelschwimmer mit Trainerin Carola Auch unsere 5 Mannschaften waren in Wettkampfstim- mung und zeigten Teamgeist bei den verschiedenen Staf- feldisziplinen, welcher schließlich bei allen zu tollen Ergeb- nissen mit 4 Plätzen auf dem Treppchen führte: Die Jungs der Altersklasse 10 männlich, Raffael Feiri, Paul Keller, Nikolas Märten, Elias Wora und Maximilian Schneider, erzielten nach 4x25 m Hindernisstaffel, 4x25 m Gurtretterstaffel, 4x25 m Rettungsstaffel und 4x25 m Rückenlage ohne Armtätigkeit den 1. Platz und dürfen sich in ihrer Altersklasse Bezirksmeister nennen. In der Altersklasse 12 männlich wurde das Treppchen von einer der zwei angetretenen Mannschaften aus Baienfurt besetzt. So schwammen sich bei 4x50 m Hindernisstaffel, 4x25 m Gurtretterstaffel, 4x25 m Rettungsstaffel und 4x25 m Rückenlage ohne Armtätigkeit die Mannschaft um Ma- thias Kanke, Lukas Mahle, Max Müller und Samuel Roth auf Platz 3 und Belinda Geray, Luis Jaeger, Ida Seyfried und Emily Steinbach auf Platz 4. Unsere Mannschaften der Altersklasse offen bewiesen, dass sie den Titel der Bezirksmeister verdient haben. So schwammen beide jeweils die 4x50 m Hindernisstaffel, 4x25 m Puppenstaffel, 4x50 m Gurtretterstaffel, 4x50 m Rettungsstaffel mit Erfolg. Für die Altersklasse offen männlich traten an: Daniel Ei- sele, Patrick Gebhart, Manuel Keller, Manuel Rothmund und Lukas Wurm. In der Altersklasse offen weiblich gingen an den Start: Ida Mehrle, Leonie Schmid, Lea Staudinger und Melissa Wurm. Alle Bezirksmeister haben sich durch ihren ersten Platz zur Teilnahme an den Württembergischen Meisterschaf- ten am 22. und 23. Juni 2023 in Geislingen qualifiziert! Wir gratulieren all unseren Wettkämpfern und Wettkämp- ferinnen und freuen uns über diese tollen Ergebnisse und Erfolge! Ein besonderer Dank gilt allen Organisatoren, Wett- kampfbetreuern und Helfern im Bad, aber auch im Hin- tergrund, die zum zweiten Mal in Folge bereit waren, diese Meisterschaften aufgrund der unsicheren Badsituation in Weingarten zum Zeitpunkt der Wettkampfvorbereitung, ausnahmsweise wieder in Baienfurt abzuhalten. Ohne euch wäre eine solche Veranstaltung nicht mög- lich gewesen und beweist den Zusammenhang unter uns DLRGlern! Im nächsten Jahr können wir uns entspannt zurückleh- nen und freuen uns, wieder als Gast am Wettkampf im Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bad einer unserer Nachbar-Ortsgruppen teilzunehmen. Hannah Brenner, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Manschaftsteilnehmer - es fehlen: Belinda Geray, Emily Steinbach, Leonie Schmid. Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt fällt’s auf: Jetzt Blutspender werden Blut wird täglich zur Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt. Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlo- se Versorgung angew- iesen. Vielen Menschen wird erst bewusst wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr näheres Umfeld durch einen Unfall oder eine Erkrankung unmittelbar auf Blut angewiesen sind. Das DRK ruft auf: Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspender*in werden. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 10.04.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: „Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren.“, sagt Eberhard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Ba- den-Württemberg - Hessen. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5-10 Minuten 6. Ruhepause und Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. B-o-R-a Frauenpolitik: Gewappnet bei verbalen Übergriffen - Tipps für Frauen im Kommunalwahlkampf Freitag, 19. April 2024 | 16.00 - 18.00 Uhr | Online-Seminar „Nehmt mal die Karla mit auf‘s Pressefoto, das sieht dann besser aus“. „Wir freuen uns über jede Frau, die gewählt wird, dann haben wir mehr Expertise im Bereich Kultur. Wie bitte, du willst in den Bauausschuss? Wie kommst du denn darauf?” „Echt, du kandidierst? Ja, kannst du das denn? Wer passt da auf deine Kinder auf? - Der Vater“. Stereotype, fehlende Kompetenzerwartung qua Ge- schlecht, Verniedlichung, Reduzierung auf‘s Äußere, Mansplaining: solche Sprüche sind für viele Frauen in der Kommunalpolitik keine Seltenheit. Und doch sind ei- nige immer noch unsicher, ob und wie sie auf diese per- fide Abwertung reagieren sollen und wollen. Vor allem im Wahlkampf, wenn man doch souverän, freundlich und sympathisch wirken will? Das überparteiliche Netzwerk B-o-R-a Frauenpolitik bietet mit diesem Online Seminar für Kandidierende Informa- tionen und Tipps, damit Sie für sich klarer entscheiden können, wann und wie Sie in Zukunft reagieren werden. Es werden Studienergebnisse und Alltagsbeispiele über Sexismus in der Kommunalpolitik vorgestellt, eigene Gren- zen aufgespürt und Schlagfertigkeit geübt. Referentin ist die Politikwissenschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz. Anmeldung unter: info@messarosch.de Landratsamt Ravensburg Geschenkideen für die Osterzeit aus der Bio-Muster- region Ravensburg Ein Projekt in der Bio-Musterregion Ravensburg bringt eine frische Brise Bio-Geschenkideen in die Osterzeit! Be- reits 17 Bio-Höfe, Bio-Verarbeiter/-innen und Bio-Läden beteiligen sich am Projekt „Bio-Gschenkle“ und bieten die Möglichkeit, regional, nachhaltig und biologisch Genuss zu verschenken. Ein Oster-Nest, das nicht nur hübsch aussieht, sondern auch die Herkunftsgeschichte von Ei- ern und Kakao kennt - da macht Genießen doch gleich doppelt Spaß! Die Bio-Musterregion Ravensburg unterstützt die regio- nale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tett- nang und Neukirch und hat das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die liebevoll gepackten Nester mit besten Bio-Produkten aus der Region sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern unterstützen auch die regio- nalen Bio-Bäuerinnen und Bauern sowie die handwerk- lichen Verarbeitungsunternehmen. Neben klassischen Eiern finden sich im Bio-Gschenkle beispielsweise auch Honig, Mehl, Essig, Selbstgebranntes, Marmeladen und vieles mehr von den regionalen Bio-Erzeugern/-innen aus dem Landkreis Ravensburg. „Mit dem Bio-Gschenk- le möchten wir die Vielfalt unserer Region aufzeigen und die Menschen für nachhaltigen Genuss begeistern“, so Katharina Eckel, die Regionalmanagerin der Bio-Muster- region Ravensburg. Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Die Details zu den Bio-Gschenkle und Verkaufsstellen sind auf der Webseite der Bio-Musterregion unter www. biomusterregionen-bw.de/biogschenkle zu finden. Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Aulendorf Das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf bietet ab diesem Jahr bereits die zweite Stelle für ein FÖJ, kurz für Freiwilliges Ökologisches Jahr, an. In der Wildforschungsstelle hat sich das FÖJ be- reits etabliert und nun kommt mit dem Fachbereich 3, der für die Grünlandwirtschaft und den Futterbau zuständig ist, eine weitere Stelle hinzu. Der Fachbereich „Grünlandwirtschaft und Futterbau“ un- tersucht aktuelle Fragestellungen zur Bewirtschaftung von Grünlandbeständen unterschiedlicher Intensität. Da- bei spielt auch das artenreiche Grünland sowie Maßnah- men zur Biodiversitätssteigerung im Grünland eine we- sentliche Rolle. Weitere Themen des Fachbereichs sind Weidehaltung, ökologische Grünlandbewirtschaftung, Anpassung der Bewirtschaftung an den Kli-mawandel und nicht zuletzt die Einsparung der THG-Emissionen bei der Grünlandbewirtschaftung. Untersuchungen zur Fut- terkonservierung sowie Futtermitteluntersuchungen im Labor runden den Arbeitsbereich ab. Während des freiwil- ligen ökologischen Jahres werden Möglichkeiten geboten an aktuellen Forschungsprojekten mitzuwirken. Dabei ist der Einblick in wissenschaftliches Arbeiten möglich und praktische Erfahrungen wechseln sich mit Bürotätigkeiten ab. Weitere Informationen unter www.lazbw.de/karriere Katamaran ab Ostersonntag wieder im Stundentakt Am 31. März wechselt die Reederei in den Sommerfahr- plan. Wichtigste Änderung: Der Kat ist wieder durch- gehend im Stundentakt unterwegs, auch an Sonn- und Feiertagen. Der neue Fahrplan gilt ab Sonntag, 31. März. Die Abfahrts- zeiten in den Häfen Konstanz und Friedrichshafen sind dann stündlich von Montag bis Freitag an Werktagen von 6 Uhr bis 19 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feierta- gen starten die schnellen Schiffe erst um 8 Uhr und sind ebenfalls bis 19 Uhr unterwegs. Besonders attraktiv: bis zum 30. April gilt noch das güns- tige Frühlings-Ticket. Damit fahren Erwachsene für nur 15,70 Euro am selben Tag über den See und zurück, Kin- der zahlen 8,30 Euro. Für Kleingruppen - zwei Erwachse- ne und bis zu drei Kinder - kostet die Hin- und Rückfahrt 39,80 Euro. Weitere Informationen zur Katamaran-Verbindung gibt es unter der Telefonnummer 07531 3639320 oder im Inter- net unter www.der-katamaran.de. Dort kann man auch gleich die Fahrkarten buchen. Bergwacht-Jugend des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Mit spielerischem Ehrgeiz für den Notfall lernen RAVENSBURG - Spiel und Wettbewerb, Fähigkeiten und Wissen stehen im Mittelpunkt bei den Treffen der Berg- wacht-Jugend des DRK-Kreisverbandes Ravensburg. Seit rund einem Jahr zeigen die Anleitenden der Ravensbur- ger Bergwacht bis zu 15 Kindern und Jugendlichen ein- mal im Monat die Grundlagen, um Menschen in Not bei jedem Wetter und in jedem Gelände retten zu können. Die jungen Teilnehmenden lernen spielerisch und haben viel Spaß dabei. Sorgfalt steht an erster Stelle Jedes der anwesenden Kinder hat ein farbiges aufge- rolltes Seil vor sich. Heute ist Knotenkunde. Im Hof der DRK-Zentrale des Kreisverbandes in der Ulmer Straße üben alle zusammen den Achterknoten mit Schlaufe. Anleiterin Judith Schönebeck instruiert mit einer spiele- rischen Übung. Wer seinen Knoten am schnellsten ge- knüpft hat, hat gewonnen. Sie gibt dabei zu bedenken: „Den Knoten exakt zu machen, ist wichtiger, als ihn schnell zu machen. Wenn der Knoten nicht hält, habt ihr sowieso verloren.“ Denn im Ernstfall hängt das eigene Leben da- ran. Der Knoten wird als Einbindeknoten am Klettergurt oder am Standplatz verwendet. Wettstreit spornt an Dann geht es aufgeregt und mit viel Eifer an die Aufga- be. Dafür, dass die meisten Kinder den Knoten an dem Tag erst gelernt haben, meistern sie ihn schon vorbildlich. Manche kennen ihn vom Klettern und haben einen kleinen Vorteil. Später wiederholen die Kids den Knoten mehrmals unter anderem auf einem Bein oder teilweise hinter dem Rücken, immer vom Spiel und Wettstreit angespornt. Die Aufregung ist genauso groß wie der Spaßfaktor. Mit viel Intuition zum Ziel Immer wieder halten die drei Betreuer Judith Schöne- beck, Markus Mayer und Daniel Hennecke die Kinder an, nicht auf ihr Seil zu treten. Hintergrund ist, den sorg- fältigen Umgang mit dem Material zu beherzigen. Denn im Notfall und bei Bergungen muss es in einwandfreiem Zustand sein. Die Aktivitäten der Bergwacht-Jugend fin- den auch im Gelände statt. Bei einem Termin in der Höll in der Ravensburger Weststadt kam die Gebirgstrage zum Einsatz, um eine Person zu retten. Markus Mayer, Leiter der Bergwacht Ravensburg, schildert begeistert, wie die Kids die Trage bereitstellten: „Sie machten ganz intuitiv die dazugehörenden Arbeitsschritte in der richtigen Rei- henfolge.“ Zwei Jungen erklären, dass es den Berg runter einfacher war, den Berg hoch schon ziemlich schwierig. Schuld war auch das rutschige Gelände. So lernen sie, dass die Einsätze der Bergwacht bei jedem Wetter und in jedem Gelände bewältigt werden müssen. Für Kinder ab sechs Jahren Bis zu 15 Kinder ab sechs Jahren können in der Gruppe mitmachen. Die Kinder erzählen auch unter Lachen, wie sie bei einem anderen Mal im Gelände ihre Betreuerin Ju- dith fast vollständig einbanden. Danach riefen sie die 112 - also die Rettungsleitstelle. Am Telefon sollten sie etwa schildern, wo sie sind, was passiert war und ob es Verletz- te gibt. Erst als die Person am anderen Ende es erlaubt habe, hätten sie auflegen dürfen. Auf diese Weise lernen die Kinder und Jugendlichen nicht nur die Grundlagen der Bergwacht, sondern auch des Rettungsdienstes. Jetzt schon ist die Vorfreude über den nächsten Termin groß. Denn dann besuchen sie die Rettungsleitstelle. Spielerischer Gewinn Am Anfang und am Ende der zweistündigen offenen Treffen der Bergwacht-Jugend stehen Spiele. Gefragt, was heute am besten gefallen hat, sagt ein Achtjähriger erfreut: „Dass wir beim Seilziehen gewonnen haben.“ Das Mitmachen bei der Bergwacht-Jugend ist aber auch ohne Sieg ein Gewinn für die Kids. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Für immer mehr Menschen in der Region Boden- see-Oberschwaben wird das Frühjahr zur Qual AOK-Auswertung zeigt: Juckende Augen, eine laufende Nase und Halskratzen sind keine Seltenheit Der Beginn des Frühjahrs hängt für viele Menschen gleichzeitig mit juckenden Augen, laufender Nase und Halskratzen zusammen. Der Pollenflug macht Allergike- rinnen und Allergikern jedes Jahr aufs Neue das Leben schwer. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben, berichtet: „In den letzten Jahren ist die Anzahl der Menschen, die in der Region Bodensee-Oberschwaben an einer Pollen- allergie leiden, gestiegen. Im Bodenseekreis waren 2018 noch 2.404 Menschen von einer Pollenallergie betroffen, 2022 hingegen 2.585. Im Landkreis Ravensburg ist die Zahl von 4.314 auf 4.590 gestiegen und im Landkreis Sig- maringen von 3.051 auf 3.062.“ Aufgrund der steigenden Temperaturen und des Klima- wandels fliegen die Pollen inzwischen immer früher. Die- ses Jahr sind die sogenannten Frühjahrsblüher schon im Winter aus dem Boden geschossen. „Es ist nicht unüblich, dass Allergikerinnen und Allergiker bereits früh im Jahr unter Beschwerden leiden“, so Markus Packmohr weiter. „Der Pollenkalender kann einen Flug von Haselnuss- und Erlenpollen schon im Januar ausweisen. Im März und April machen Birkenpollen Allergikern stark zu schaffen.“ Bei einer Pollenallergie reagiert das Immunsystem auf den Blütenstaub der Pflanzen. Die in Pollen enthaltenen Eiweiße werden beim Kontakt mit den Schleimhäuten freigesetzt. Bei Menschen mit einer Pollenallergie produ- ziert das Immunsystem daraufhin Antikörper, welche ent- zündungsauslösende Stoffe wie beispielsweise Histamin bilden. Das Histamin sorgt für die typischen Symptome wie Juck- und Niesreiz sowie Halskratzen. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr betont: „Die AOK-Auswertung zeigt nur die betroffenen Menschen auf, die tatsächlich in ärztlicher Behandlung waren. Die Anzahl dürfte deutlich höher sein, da viele Allergikerinnen und Allergiker ihre Medikamente rezeptfrei in der Apothe- ke kaufen und einnehmen.“ Wer an einer Pollenallergie leidet, sollte darauf achten, Wäsche nur in Innenräumen zu trocknen, getragene Klei- dung nicht im Schlafzimmer aufzubewahren und nach Regen gründlich zu lüften. Auch spezielle Pollenschutz- gitter an den Fenstern können angebracht werden. Die- se verhindern, dass Pollen in die Wohnräume gelangen. Ein Allergietest beim Arzt klärt, welche Pollen genau Aus- löser der Allergie sind. Vor allem bei akuten Beschwerden helfen Medikamente wie Antihistaminika. Sie wirken ge- gen Juckreiz und Hautausschlag, lindern Schwellungen der Schleimhäute und stoppen Niesattacken. Weitere Informationen gibt es unter www.aok.de, Suche: Heuschnupfen Besonderer Gottesdienst am Karfreitag in Wangen im Allgäu Diakonie Württemberg stellt „Hoffnung für Osteuropa“ in der Stadtkirche vor. Unter dem Thema „Hoffnung wächst, wenn wir Hoff- nung teilen“ gestalten Gäste der Diakonie Württemberg den Gottesdienst am Karfreitag in der Stadtkirche mit. Sie stellen die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ vor, die deutschlandweit in Diakonischen Werken und Landeskir- chen angesiedelt ist. Die Aktion Hoffnung für Osteuropa unterstützt evange- lische und ökumenische Partner in Ländern wie Bosni- en-Herzegowina, Georgien, Griechenland, Polen, Rumä- nien, Russland, Serbien, der Slowakei und der Ukraine. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, ältere oder arbeitslose Menschen, Angehörige von Minderheiten und Menschen aus Kriegsgebieten sind auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Dank des großen Engagements und mit Hilfe von Spenden ist über 30 Jahre ein vielfältiges Netz- werk der Solidarität zwischen Ost und West gewachsen. Gottesdienst am Karfreitag, 29. März 2024, 10 Uhr Evangelische Stadtkirche, Bahnhofsplatz 6, 88239 Wangen im Allgäu „Hoffnung wächst, wenn wir Hoffnung teilen“ Mitwirkende: - Pfarrerin Dr. Elisabeth Jooß, geschäftsführende Pfar- rerin Wangen im Allgäu - Diakon Pétur Thorsteinsson, Geschäftsführer Hoff- nung für Osteuropa, Württemberg - Diakon Matthias Rose, Abteilungsleiter Migration und Internationale Diakonie im Diakonischen Werk Würt- temberg - Matthias Kiefer, Kirchenmusiker Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Frühlingserwachen im Sprachcafé Am Freitag, den 05. April starten wir wieder mit dem Sprach- und Begegnungscafé in der X-Zone in Baienfurt. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kul- turen besser kennenlernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mit- gebracht werden. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 – 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Eieruhr Zunächst müssen die Querspalten des Rätsels gelöst werden. Auf der senkrechten Mittelspal- te ergibt sich dann das Lösungswort. 1. Staudenharz 2. Feld und Wald 3. Salbe 4. Tiroler Kurort 5. moderne Musikrichtung 6. Unfall 7. tätig 8. unweit © D EI KE P RE SS 72 8R 38 R6 Lösung: OSTERMONTAG = 1. ASA, 2. NATUR, 3. CREME, 4. ERL, 5. POP, 6. PANNE, 7. AKTIV, 8. NAH Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger * KW15: Pattonville, Biberach, Hochdorf, Bad Waldsee und Weingarten GESCHÄFTSANZEIGEN Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! 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      Zuletzt geändert: 28.03.2024
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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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        Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 26.11.2024 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Nachbarschaftsplatz 26.11.2024 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 26.11.2024 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 26.11.2024 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 2 Süd, 28 Wohnungen (Bauantrag kurz vor Genehmigung) Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 3 Hof Hof Hof 26.11.2024 Seite 13 N BF 2 Bauabschnitt 2 Baufeld 2 Nord, ca. 24 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 11 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 12 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 17 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 18 Projektbeispiel (Plan: Dyck GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 20 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 21 Projektbeispiel (Plan und Animation: Bauwerk Rudolph GmbH)) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: architekturagentur) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 22 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 24 Projektbeispiel (Plan: Birkenmaier GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: Baugemeinschaft En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Grundstücke Baukörper E, F und G 273 m² Geschossfläche Baufenster Nebenanlagen (3,50 x 7,00 m) Grundstückskosten von 450.- €/m² + Nahwärmeanschlussbeitrag 68,82 € (netto) je m² Grundstücksfläche 26.11.2024 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 30 Bewerbungsbestandteil I Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst- leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs-voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 31 Bewerbungsbestandteil II Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 5 Angaben des Wunschgrund- stücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 32 Bewerbungsbestandteil III Anmerkungen / Beschreibung Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung einer Projektsteuerung oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 33 Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 34 Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Teammitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss-zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Prüfung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden dem Bewertungsausschuss von der Vorprüfung vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 35 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine 2. Bauabschnitt „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Anliegerprojekte Mai 2025 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2026 Fertigstellung der Gebäude Ende 2027 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 37 Abgabe Bauanträge Ende 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal ab Freitag, 06.12.2024 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 38 2. http://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 39 Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19.03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 40 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an die, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de und n.gerhardt@Baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 41 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r S p ie lm a n n S ü d " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri f- te n h ie rz u Fassung vom 22.09.2017 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 36 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grund- fläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 6 ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.9 Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) GA ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 7 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Fläche von gara- gen und/oder Carports zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 2 pro Einzelhaus bzw. 1 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.16 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,70 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 8 2.19 Niederschlagswasserbe- handlung in dem Bauge- biet Die Ableitung des in dem Baugebiet anfallenden Niederschlagswas- sers erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser, das über die Dachflächen und die privaten Hof- und Verkehrsflächen anfällt, ist auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone durch speziell herzustellende Versickerungsanla- gen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenversickerung) in den Unter- grund zu versickern oder in Retentionszisternen mit Filtereinrichtung zurückzuhalten und anschließend gedrosselt in die geplante Regen- wasserkanalisation einzuleiten. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserlei- tungen abgeleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche ("Quartiersgrün") als Wiese mit einzel- nen Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers Öffentliche Grünfläche LR Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Zu erhaltender Baum; der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb der öffentli- chen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten ge- nannten Pflanzliste zu verwenden. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 10 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 11 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) vor die- ser Änderung werden für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch diese er- setzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 12 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spiel- mann Süd" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsver- bindlich seit 18.01.2006) vor dieser Änderung werden für den Be- reich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig), Flachdach Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassengeschoße gelten die Dachformen ent- sprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 13 Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt auch für Flachdächer. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 14 3.7 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.8 Einfriedungen und Stütz- konstruktionen in den Baugebieten Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstruktionen sind innerhalb des Bereiches von 7 m gemessen ab dem äußeren Rand der befes- tigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zep- pelinstraße in Richtung Norden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.8 Natur- und Artenschutz Für die Außenbeleuchtung sollten nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante verwendet werden. Die Außenbeleuch- 494 493 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 16 tung sollte in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewe- gungsmelder gesteuert werden. Es sollten nur Photovoltaik-Module verwendet werden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen sollten in den nicht für Rad- und Fuß- wege oder Plätze beanspruchten Bereichen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) als Extensivwiesen entwickelt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflan- zenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, Abwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser Die unter " Niederschlagswasserbehandlung in dem Baugebiet" ge- nannten üblichen Vorgaben zur Bemessung, Planung und (kon- struktiver) Ausführung von Sickeranlagen sind u.a. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) zu entnehmen. Bemessung und konstruktive Ausführung der Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sind regelmäßig im bauaufsichtlichen Ver- fahren nachzuweisen (Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO / Bau- genehmigungsverfahren). Dabei sollten u.a. folgende Maßgaben Beachtung finden: Mindestgröße 15 % der anzuschließenden versiegelten Fläche Tiefe mind. 0,30 m, max. 0,50 m Überlastungshäufigkeit max. 0,2 (d.h. im Durchschnitt max. 1 mal in 5 Jahren) Ausbildung als Einzelmulde oder vernetzte Mulden Abwasser-Kanal Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 17 Lage und Gebäudeabstand nach den Vorgaben des ATV-DVWK- A 138, Ziff. 3.2.2 Zufluss zur Versickerungsanlage für Niederschlagswasser mög- lichst oberflächig über bewachsenen Oberboden, Rinnen aus ver- fugten Pflastersteinen, o.ä. Bei unzureichend versickerungsfähigem Untergrund sind so ge- nannte Mulden-Rigolen-Elemente nach ATV-DVWK-A 138, Ziff. 3.3.3 sinnvoll. Der Einbau einer Zisterne entbindet nicht vom Bau einer Versi- ckerungsanlage für Niederschlagswasser. Notüberläufe der privaten Sickeranlagen müssen an das öffent- liche Notüberlaufsystem angeschlossen werden (technische In- formationen sind über die kommunale Bauverwaltung erhält- lich). Während der Bauzeit sollten die für die Versickerung vorgesehenen Flächen wie folgt vor Verdichtung geschützt werden: keine Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub kein Befahren keine Nutzung als Waschplatz jeglicher Art Alternativ zur Mulden-Rigolen-Versickerung ist die Verwendung ei- ner Retentionszisterne zu prüfen. Als Richtwert für eine Grundstück- sentwässerung ist bei beiden Arten der Rückhaltung (Erdmulde oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abflusswirksame Flä- che erforderlich. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine erlaub- nisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (NWFreiV): Verord- nung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlags- wasser versickert werden. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 18 Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährli- cher Stoffe etc. verzichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.12 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 19 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 20 4.15 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 21 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 10.10.2017 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.09.2017. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.09.2017. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 22.09.2017 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Mars- weiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zur Dachform zur Dachneigung zu den Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 22 zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet zu Einfriedungen und Stützkonstruktionen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt auf den Grundstü- cken mit den Fl.-Nrn. 28 und 132/1 (Teilfläche). Planungserfordernis ist die infolge der hohen Nachfrage nach Wohnraum notwendige Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern im Rahmen der Nachverdichtung unter Berücksichtigung der engen Raumsituation. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen und Festsetzungen eine bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundfläche von 200 m² pro Grundstück, maximal zwei Vollgeschoßen und einer offenen Bauweise festgesetzt. Um die Ge- bäudehöhe unabhängig vom natürlichen Gelände exakt in ihrer Ausdehnung zu begrenzen, wird diese in Meter über NN. festgesetzt. Neben der Gebäudehöhe werden für die neben dem Flachdach zulässigen Dachtypen des Sattel- und Walmdaches folgende Spektren der Dachneigung festgesetzt: für Satteldächer von 18 bis 38° und für Walmdächer auf 12 bis 24°. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt nordöstlich der "Mars- weilerstraße" zwischen "Zeppelinstraße" und "Kornblumenstraße". Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 24 Der Geltungsbereich, umfasst den südlichen Teil der "Kornblumenstraße" und der "Zeppelinstraße". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nr. 28 und 132/1 (Teil- fläche). 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süd-Westen hin fallend steigend. Die Geländen- eigung beträgt zwischen der "Zeppelinstraße" im Süd-Wesen und der "Kornblumenstraße" im Nord- Osten ca. 12 %. 6.2.2 Erfordernis der Planung In der Gemeinde Baindt ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch. Daher erwächst vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit bauleitplanerischen Eingreifens zur Deckung des Wohnbedarfs, v.a. für bestehende Anfragen von Senioren und junge Familien. Ohne die Aufstellung eines Bebauungs- planes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenzi- ale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Aufgrund des schmalen Zuschnitts des Plangebietes mit leichter Hanglage gilt es insbesondere, die vorhandene Fläche durch optimierte Baugrenzen bestmöglich auszunutzen und zu gewährleisten, dass sich die bebauung in die städtebauliche Gesamtsituation einfügt. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsprogramms (LEP) sowie des Regionalplans Region Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbaufläche (W) bzw. Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines eines allge- meinen Wohngebietes (WA). Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 25 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Der Planbereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt und zeichnet sich durch eine attraktive Hanglage mit Blick in Richtung Süd-Westen aus. Auf Grund der umliegenden Wohnbe- bauung ist der Erschließungsaufwand als gering einzustufen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen eine bestmögliche Aus- nutzung der Grundstücke zu ermöglichen und den Bauherren eine trotz der eingeschränkten räum- lichen Situation größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Situierung der Gebäude zu ermöglichen. Die Systematik des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Be- bauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bau- herrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planung Kenntnisgabeverfahren gem. §51 LBO). Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 400 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudety- pen wurden erarbeitet und dienten als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstel- lungen zu vermeiden. Aus dem Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen abgesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 26 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.4 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.4.1 Stand vor der Änderung Im bereits bestehenden rechtsverbindlichem Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) ist der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche mit Straßenverkehrsfläche und öffentlichen Parkplätzen festgesetzt. Südlich angrenzend befindet sich ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit u.a. folgenden Festset- zungen: offene Bauweise, höchstzulässige Zahl der Wohnungen entspricht zwei, Grundflächenzahl von 0,4, Einzel- und Doppelhäuser mit zulässigem Satteldach. 6.4.2 Inhalt der Änderung Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sollen die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit beschränkt werden. Der Bereich ist auf Grund seiner Grundstücks-Be- messung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. ver- bundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teil- weise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 27 Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielba- ren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes Maß beschränkt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- und/oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Aufgrund der schmalen Zuschnitte und der Engräumigkeit der Umgebung sind die Grundstücke nicht dafür vorgesehen mit Gebäuden bebaut zu werden, die eine hohe Wohnungszahl aufweisen. Auch ist die Erschließungssituation für eine höhere Zahl von Wohnungen nicht geeignet. Daher Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 28 wurde die maximale Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen und pro Doppelhaushälfte mit maximal einer Wohnung festgesetzt. Für den Bereich der Kornblumenstraße wurde aufgrund der Engräumigkeit des Straßenraumes und zur Gewährleistung der Verkehrs-Sicherheit zur Unterbindung einer Zufahrt zu den Grundstücken im hier vorzufindenden, schmalen und unübersichtlichen Straßenraum ein Zufahrts-Verbot festge- setzt. 6.4.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweilerstraße" gut an das Ver- kehrsnetz und insbesondere an die K7951 angebunden. Fahrradwege und Fußwege sind im Süd-Westen des Gebietes vorhanden. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.4.4 Infrastruktur Die Festsetzung von Leitungsrechten im nördlichen Bereich erfolgt zur Sicherung des Leitungsbe- standes. 6.4.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach derzeitigem Kennt- nisstand frei von Altlasten. 6.4.6 Wasserwirtschaft Die Entsorgung der Abwässer erfolgt im Trenn-System. Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Mischwasser-Kanalnetz der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück, auf dem es anfällt, zu versickern bzw. zurückzuhalten. Die Erfahrung aus der vorhandenen Bebauung auf der Südseite der Zeppelinstraße zeigt, dass der Untergrund ausreichend versickerungsfähig ist. Neben der Anlage von Versicke- rungseinrichtungen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenbersickerung) ist die Verwendung einer Re- tentionszisterne zulässig. Als Richtwert für eine Grundstücksentwässerung ist bei allen Arten der Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 29 Rückhaltung (Erdmulde, Mulde-Rigole oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abfluss- wirksame Fläche erforderlich. Der Drosselabfluss und Überlauf aus den privaten Versickerungs- bzw. Retentionseinrichtungen wird dem öffentlichen Regenwasserkanalnetz zugeführt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.4.7 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Altlasten liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 30 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Baindt und ist nahezu vollständig von Bebauung umgeben. Lediglich im Westen grenzt auf einer Länge von ca. 25 m freie Landschaft an. Bei den direkt an das Plangebiet angrenzenden Flächen handelt es sich um die sog. "Baindter Steige", die seit dem Rückbau der ehemaligen Bundes-Straße 30 im Jahr 2001 aus öffentlichen Freiflächen inkl. eines Wanderweges besteht. Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der "Kornblumenstraße" und der zugehörigen Bebauung begrenzt, im Süden bildet die "Zeppelin- straße" mit der hieran angrenzenden Bebauung den Abschluss des Gebiets. Innerhalb des Plange- bietes bzw. Änderungsbereiches sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Marsweiler Spiel- mann Süd" öffentliche Grünflächen (ohne die Zuordnung einer Zweckbestimmung), Verkehrsflä- chen ("Straßenverkehrsflächen", "Gehwege" und "Öffentliche Parkplätze") festgesetzt. Zudem sind im Bereich der Parkplätze entlang der "Zeppelinstraße" sieben anzupflanzende Bäume festgesetzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Innerhalb des Plangebietes liegen die beiden o.g. Straßen sowie insgesamt 17 PKW-Stellplätze und ein Fußweg. Während es sich bei den asphaltierten Straßen um Flächen ohne Wert als Lebensraum handelt, kommt den mit Rasengittersteinen gestalteten Parkplätzen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 31 immerhin ein geringfügiger Wert als Lebensraum für Pflanzen, aber auch für Kleintiere zu. Die öffentlichen Grünflächen sind als Rasenflächen angelegt, bzw. werden noch als Grünland bewirt- schaftet und werden intensiv gepflegt bzw. genutzt (im Grünland dominieren Obergräser, Stumpf- blättriger Ampfer und Rot-Klee). Auch diesen Flächen kommt lediglich ein geringfügiger Wert als Lebensraum zu. Gleiches gilt für die angepflanzten, noch relativ jungen Gehölze (Hainbuchen) im Bereich der Parkplätze. Es ist lediglich davon auszugehen, dass die Gehölze und Rasen- bzw. Wie- senflächen vor allem ubiquitären Vogelarten als Nahrungshabitat dienen. Im Rahmen der Bege- hungen des Plangebietes konnten jedoch keine Vögel beobachtet werden. Höheren Lebensraum- wert besitzt die an den Geltungsbereich dieser Planung angrenzende "Baindter Steige", in welcher neben älteren Gehölzen auch extensiver genutzte Wiesen und Säume sowie Schotter- und Ru- deralflächen vorhanden sind. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete oder gesetzlich ge- schützte Biotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder der näheren Umgebung. Nächstgelegenes Natura 2000-Gebiet ist der Sulzmoosbach als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223311) in rund 0,5 km Entfernung. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der nördlich des Siedlungs- körpers von Baindt gelegenen freien Landschaft handelt es sich um flachwellige bis flachhügelige Jungmoränenlandschaft mit stark verdichteter Grundmoräne. Vorherrschend treten hier skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Lehmböden auf. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenbedingun- gen innerhalb des Plangebietes auf Grund dessen Lage innerhalb der Siedlungsfläche und der ehe- mals im Westen verlaufenden Bundes-Straße durch Bodenumlagerungen in der Vergangenheit stark anthropogen geprägt sind. Die Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt dürfte somit gering sein. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder dessen näheren Umfeld. Dementsprechend sind auch keine Überflutungsflächen betroffen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf den im Plangebiet vorliegenden Rasen- bzw. Wiesenflächen wird in geringem Umfang Kaltluft produziert. Auf Grund der geringen Flächengröße ist die Fläche für das Siedlungsklima von Baindt und somit das Schutzgut Klima/Luft von geringer Bedeutung. Es ist jedoch davon auszuge- hen, dass entlang der "Baindter Steige" auf den außerhalb der Siedlung produzierte Kaltluft in Richtung Ortskern abfließt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine unbebaute Fläche die auf drei Seiten von Bebauung umgeben ist. Aus der westlich angrenzenden freien Landschaft und der am Ortsrand verlaufenden "Baindter Steige" ist das Plan- gebiet dennoch einsehbar. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 32 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Bebauung gehen auf Grund der Versiegelung die Ra- sen- bzw. Wiesenflächen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren. Da es sich hierbei le- diglich um Lebensräume mit geringem naturschutzfachlichen Wert handelt, und darüber hinaus durch das Konzept zur Grünordnung weiterhin Lebensräume innerhalb des Plangebietes zur Verfü- gung stehen, sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwar- ten. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden weiter beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Auf Grund der vor- handenen Topographie ist z.T. mit erheblichen Gelände-Aufschüttungen zu rechnen. Die versiegel- ten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Ertrags- flächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um drei Baugrundstücke handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des geringen Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Die Kaltluftleitbahn entlang der "Baindter Steige" wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Bebauung wird eine Lücke innerhalb des bestehenden Ortsrandes geschlossen, der Ortsrand wird sich hierdurch nicht weiter in die freie Landschaft verlagern. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild er- folgen somit nicht. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Quar- tiersgrün dienen und als Bestandteil der "Baindter Steige" angesehen werden können bzw. zu dieser überleiten. Die Grünflächen sind mit standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Nicht mit Gehölzen bepflanzte Bereiche außerhalb der Fuß- und Radwege bzw. Plätze sollten als Extensivwiesen angelegt werden. Um den ökologischen und gestalterischen Ziel- zustand der Wiesen zu erreichen, wird darauf hingewiesen, dass die Flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) bei Verzicht auf die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln gepflegt werden sollten. Um die vorhandenen Gehölze zu erhalten – und damit die Durchgrünung des Gebietes zu gewähr- leisten – werden die noch jungen Baumpflanzungen als zu erhalten festgesetzt. Somit kann diesen ab einer gewissen Größe mittelfristig auch eine Bedeutung als Lebensraum für Tiere (z.B. für In- sekten oder zweigbrütende Vogelarten) zukommen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und die- nen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber nichthei- mischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah angelegt werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von mit Lichtstrahl nach unten gerichteten, vollständig insektendicht eingekofferten (staubdichten) LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbaren insektenschonenden Lampentypen vermieden werden. Die Außenbeleuchtung sollte aus diesem Grund in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 34 Um insbesondere Fehl-Eiablagen von Wasserinsekten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass nur Photovoltaik-Module verwendet werden sollten, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflek- tieren (je Solarglasseite 3 %). Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sollten Zäune zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m aufweisen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Durch die Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Auswahl von Dachform, Materialien und Farben ist dadurch individuell möglich. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Sattel-, Walm- und Flachdach. Diese Dachformen sind aus der umgebenden Bebauung abgeleitet und entsprechen den landschaf- tichen und örtlichen Vorgaben. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN. ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Für Satteldächer wird das Spektrum von 18 bis 38°, für Walmdächer auf 12 bis 24° festgesetzt. Solaranlagen auf Flachdächern dürfen auch nicht aufgeständert werden, um keine negativen Ent- wicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdächern zu erhalten. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum 8.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke sind Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstrukti- onen im Bereich von 7,00 m gemessen ab dem äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahr- zeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zeppelinstraße nicht zulässig. Der Abstand ist orthogonal (rechtwinklig) zur Zeppelinstraße in Richtung Norden zu messen. Dadurch soll eine negative Be- einträchtigung der Wohnumgebung durch derartige Einfriedungen und Stützkonstruktionen verhin- dert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und der Nachverdichtung des Bereiches nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, zulässige Grundfläche) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,12 37,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,05 15,6 % Öffentliche Grünflächen 0,03 9,4 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 37 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 04.07.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 enthalten): Reduktion der Zahl der Baufenster von 3 auf 2 Erhöhung der zulässigen Grundfläche Anpassung der Wand- und Firsthöhen Erhöhung der zulässigen Zahl der Wohnungen beim Einzelhaus von 1 auf 2 Ausschluss von Einfriedungen und Stützkonstruktionen Aufnahme eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt Aufnahme zweier Leitungsrechte Ergänzung der Zweckbestimmung "Quartiersgrün" Klarstellung der Niederschlagswasser-Beseitigung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowohl in den Festsetzungen als auch der Begrün- dung 9.3.2 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.09.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 38 im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 enthalten): redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen der Festsetzungen und der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "Wohnbaufläche (W) in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Süd-Osten, im Hintergrund sind die Oberlieger erkennbar Blick von Nord-Westen entlang der Kornblumen- straße auf die süd-östlich angrenzenden Anlieger Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 41 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016. Der Beschluss wurde am 11.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 25.11.2016 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 11.11.2016). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.03.2017 bis 19.04.2017 (Billigungsbeschluss vom 29.11.2016; Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Bekanntmachung am 10.03.2017) sowie in der Zeit vom 07.08.2017 bis 23.08.2017 (Billigungsbeschluss vom 04.07.2017; Entwurfsfas- sung vom 04.07.2017; Bekanntmachung am 28.07.2017) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.03.2017 (Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Billigungsbeschluss vom 29.11.2016) sowie mit Schreiben vom 08.08.2017 (Ent- wurfsfassung vom 04.07.2017; Billigungsbeschluss vom 04.07.2017) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 42 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 über die Entwurfs- fassung vom 22.09.2017. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" in der Fassung vom 22.09.2017 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.10.2017 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindtwurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berich- tigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüb- lich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 43 Plan aufgestellt am: 16.10.2016 Plan geändert am: 04.07.2017 Plan geändert am: 22.09.2017 yyq Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            Gemeindliche Abwassergebühren Abwassermengen aus Zisternen und Grundwasserbrunnen In Baindt ist eine Regenwassernutzungsanlage vor der Errichtung anzuzeigen. Bereits bestehende, nicht genehmigte Anlagen sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Hiermit wird jeder Haushalt, der eine Zisterne und Grundwasserbrunnen unterhält, hingewiesen und aufgefordert, für solche Nutzungen die notwendigen Genehmigungen einzuholen und die Messeinrichtungen einzubauen, welche anschließend vom Wassermeister abgenommen werden. Allgemeine Hinweise: Regenwasserzisterne für Gartenbewässerung: Sofern jemand Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung nutzt, ist für diese Menge keine Abwassergebühren zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. Regenwasserzisterne für Toilettenspülung, Waschmaschine, Waschen von KFZ etc. Zisternenwasser, welches für die Toilettenspülung, Waschmaschine, Waschen von KFZ etc. genutzt wird, ist zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Regenwasserzisterne für Toilettenspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung Die Zisterne dient sowohl der Gartenbewässerung als auch für die Toilettenspülung. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am Zisternenzähler vorbei läuft. Der Sanitärfachmann sollte in der Regel schon beim Einbau o. g. Punkte beachten. Bei nachträglichen Veränderungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung durch den Wassermeister. Der Sanitärfachmann sollte die Regenwasserzisterne so planen damit nur ein zusätzlicher Zähler notwendig ist. Wird bei Entleerung der Zisterne (Wassermangel) diese mit Frischwasser nachgespeist sind zwei zusätzliche Zähler notwendig (Probleme Entnahmemenge). Einspeisung für Toilettenspülung und Waschmaschine sollte bei Entleerung der Zisterne direkt über Frischwasserversorgung erfolgen. Warum muss das so sein? Nach der Toilettenspülung wird stark verschmutztes Abwasser in die Kanalisation geleitet, welches nicht gemessen wird und für das demzufolge auch keine Abwassergebühr anfällt. Bei der Gebührenkalkulation werden dann die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten den „ehrlichen“ Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwasser- menge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungs- anlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. Unabhängig von der monetären Seite besteht bei nicht genehmigten Brauchwasseranlagen auch immer die Gefahr, das bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung eine Verkeimung des gesamten örtlichen Trinkwassernetzes erfolgen kann. Neben den Messeinrichtungen müssen deshalb auch die hygienischen Anforderungen immer kontrolliert werden. In der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung wird nochmals klargestellt, dass Abwasser aus Zisternen und Brunnen der Gebührenpflicht und damit einer Pflicht zum Messen dieser Mengen unterliegt, wenn es zur Toilettenspülung genutzt wird. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, die Befreiung vom Benutzungszwang entsprechend der Wasserabgabesatzung zu beantragen für den Fall, dass Brauchwasser aus Zisternen oder Grundwasserbrunnen für die Toilettenspülung bzw. für die Waschmaschine genutzt wird. Die Gemeindeverwaltung wird danach mit den Wassermeister beim Zählerwechsel oder mit Stichproben systematisch die auffälligen Anwesen überprüfen. Auf die Bußgeld- und Zwangsmittelvorschriften der gemeindlichen Wasserabgabensatzung wird verwiesen. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 TrinkwV). Siehe beiliegender Rückmeldebogen[mehr]

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              Zuletzt geändert: 25.09.2019
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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wirkung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder befahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg hergestellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushaltestellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leuchtmittel ist für Ende November terminiert. Es wird angestrebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die statisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Bodenbelagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftragswert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wurde im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2- Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätsplanes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegangenen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klimamobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamobilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maß-nahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch keine Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitgerechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweiligen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umsetzungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber dem Land Baden- Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungsbeiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von insgesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben als Satzung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbeschluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemeinde Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regionalplan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hinblick auf die Sicherung des Wasservorkommens verursachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbststeuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die regionalisierten Prognosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwaltung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einsparungen eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleichstockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stellen. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflanzungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasseraufbereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitätsprobleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbauunterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinderatssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bauzustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen.[mehr]

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                Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Satzung Auf Basis der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (Ges.Bl. S. 408) mit nachfolgenden Änderungen und auf Grund wasser- rechtlicher Änderungen bei den kommunalen Mischwasserbehandlungsanlagen und zur Harmoni- sierung von Kapazitätsanteilen, Kapital- und Investitionsumlagen hat die Verbandsversammlung am 9. Dezember 2019 folgende Aktualisierung der Verbandssatzung vom 23. November 2009 beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende bilden unter dem Namen Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (Ges.Bl. S. 408). (2) Der Verband hat seinen Sitz in Berg. § 2 Verbandsgebiet Es bilden das Verbandsgebiet: a) Die Gemarkungen der Gemeinden Baindt und Wolpertswende. b) Teile der Gemarkungen der Gemeinde Berg (Ortsteile Weiler, Weiler Halde, Ettishofen Sied- lung, Kanzachmühle und der nordwestliche Gemarkungsteil, der mit Abwasserpumpendruck- leitungen erschlossen ist) und der Gemeinde Fronreute (Ortschaft Blitzenreute, Staig, Eyb, Meßhausen und Baienbach). § 3 Verbandsaufgaben (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht der Ver- bandsmitglieder zur Reinhaltung der Gewässer die im Verbandsgebiet anfallenden und von den Verbandsmitgliedern in ihren Ortskanalisationen gesammelten häuslichen, gewerblichen und in- dustriellen Abwässer in seine Hauptsammler zu übernehmen, seiner Kläranlage zuzuleiten und vor ihrer Einleitung in die Schussen dort zu reinigen, sowie die anfallenden Schlamm- und Ab- fallstoffe geordnet sach- und umweltgerecht zu verwerten bzw. zu entsorgen. (2) Zusätzliche Aufgaben, der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen, können dem Verband übertragen werden. (3) Der Zweckverband erstrebt keinen Gewinn. Seite 1 von 15 Seite 1 von 15 § 4 Verbandsanlagen (1) Der Zweckverband erstellt die zur Erfüllung der Verbandsaufgaben notwendigen Anlagen und Einrichtungen. Sie werden von ihm betrieben und unterhalten und je nach Bedarf erneuert oder erweitert. Im einzelnen handelt es sich um die gemeinschaftliche mechanisch-biologische Sammelkläranlage auf einer Teilfläche des Flst. 898/1 und Flst. 154 auf der Gemarkung Berg, den Ableitungskanal, den Schussentalsammler ab dem ersten Schacht auf der östlichen Schussenseite bei der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen bis zur Sammelkläranlage, den Zuleitungssammler Baindt ab Regenwasserbecken westlich Mehlis bis zur Einleitung in den Schussentalsammler und um das bestehende Wohnhaus . Die Übergabestellen zwischen Ortsanlagen und Verbandsanlagen ergeben sich aus den Plänen, vgl. Anlagen 1 - 2 (Darstel- lung des Einzugsgebietes vom 21.04.2004), die Teil der Verbandssatzung sind. Im Zweifel gel- ten die Pläne. (2) Für den erstmaligen Bau und die Benutzung der Verbandsanlagen wurden folgende Einwoh- nergleichwerte zugrundegelegt: Baindt 8.000 EW 16 % Berg 4.500 EW 9 % Fronreute 4.500 EW 9 % Wolpertswende kommunaler Anschluss I 8.000 EW 16 % Wolpertswende industrieller Anschluss I I 25.000 EW_______ 50 % Summe 50.000 EW 100 % (3) Die Erstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Ortskanalisationen sowie der Zuleitungen zu den Verbandssammlern obliegen den Verbandsmitgliedern. (4) Für die kommunalen Abwässer haben die Gemeinden Baindt und Berg je einen Anschluss, die Gemeinde Fronreute drei Anschlüsse und Wolpertswende innerhalb des Gemeindegebietes eine Vielzahl von Einleitungsstellen für das aus den öffentlichen Kanälen zufließende Abwas- ser in die Verbandsanlagen. Jeder weitere unmittelbare Anschluss an die Verbandsanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes. Die Zustimmung ist von den Ver- bandsmitgliedern schriftlich zu beantragen. Die Verbandsmitglieder haben bei der Antragstel- lung auf eine etwa notwendig werdende Vorbehandlung gewerblicher oder industrieller Abwäs- ser hinzuweisen. Die Zustimmung des Zweckverbandes ist den Verbandsmitgliedern zu ertei- len, wenn der Anschluss technisch einwandfrei hergestellt wird und den Verbandsinteressen nicht zuwiderläuft. Die Kosten hierfür trägt das jeweilige Verbandsmitglied. (5) Der Zweckverband verlangt, dass gewerbliche oder industrielle Abwässer so vorbehandelt werden, dass der Bestand oder die Funktionstüchtigkeit der Verbandsanlagen nicht einge- schränkt wird. Das gleiche gilt, wenn durch die besondere Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers erhöhte Betriebskosten zu erwarten sind, es sei denn, der Einleiter verpflichtet sich, die erhöhten Betriebskosten zu tragen. (6) Der Verband ist berechtigt, die ankommenden Sammler, in denen seinen Anlagen Abwasser- zugeführt wird, mit Messeinrichtungen zu versehen und die Einhaltung der gem. Abs. 2 zuge- wiesenen Einleitungswerte zu überprüfen. (7) Die Abwässer innerhalb der Verbandsanlagen sind Eigentum des Zweckverbandes. Seite 2 von 15 § 5 Anzeigepflicht der Verbandsmitglieder Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Zweckverband unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihnen Veränderungen an der Ortskanalisation oder der Beschaffenheit der abzuführenden Abwässer bekannt werden, die sich in unvorhergesehener Weise auf die Verbandsanlagen aus- wirken, deren Wirksamkeit beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben erschweren können. II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung des Zweckverbandes § 6 Organe (1) Organe des Zweckverbandes sind: die Verbandsversammlung (§§ 7 und 8) der Verbandsvorsitzende (§ 9) (2) Soweit sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestim- mungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg entsprechend Anwendung. § 7 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Anzahl der Vertreter einer Gemeinde richtet sich nach der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Ab 1.000 an- geschlossenen Einwohner stehen den Gemeinden zwei Vertreter zu. Ab 3.000 Einwohner steht den Gemeinden ein weiterer Vertreter zu. Ab 5.000 Einwohner steht den Gemeinden noch ein weiterer Vertreter zu. Die Einwohnerzahl richtet sich nach der amtlichen Zahl des Statistischen Landesamts zum 30. Juni eines Vorjahres für Änderungen ab dem darauffolgenden Jahr. Zum Stichtag 1. Januar 2020 entfallen auf Baindt 4 Vertreter Berg 2 Vertreter Fronreute 3 Vertreter Wolpertswende 3 Vertreter (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Verbandsver- sammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwohner auf die Dauer der Amts- zeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt. Scheidet ein gewählter Vertreter aus der Ver- bandsversammlung aus, entsendet das betreffende Verbandsmitglied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzvertreter. (3) Die Verbandsmitglieder haben für jeden Vertreter eine Stimme. Mehrere Stimmen eines Ver- bandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung mehrere Seite 3 von 15 Vertreter eines Verbandsmitgliedes abwesend, so werden dessen Stimmen von seinem ge- setzlichen Vertreter (Bürgermeister) oder, bei dessen Abwesenheit, von seinem Vertreter ge- führt, es sei denn, dass in der Sitzung ein anderer Vertreter des Verbandsmitgliedes als Stimmführer benannt wird. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. (5) Den Verbandsmitgliedern steht das Recht zu, Sachverständige zuzuziehen. Diese haben aber weder Sitz noch Stimme. § 8 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes und den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder diese Satzung zugewiese- nen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvor- sitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, für die der Verbandsvorsitzende nicht zuständig ist. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeinde- ordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes be- stimmt. § 9 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsver- sammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Rest- dauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Ver- bandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in ei- gener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung, Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermö- genshaushaltes bis zum Betrag von 50.000,-- € im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall, 4. die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall sowie die Stundung von Forderungen bis zum Betrag von 20.000,-- € im Einzelfall ohne zeitliche Beschränkung, über 20.000,-- € bis zu sechs Monaten, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder grundstücksglei- chen Rechten bis zu einem Wert von 5.000,-- € im Einzelfall, 6. die Verträge über Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem mo- Seite 4 von 15 natlichen Miet- und Pachtwert von 2.000,-- €, 7. der Verkauf, die Vermietung und die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Wert von 20.000,-- € im Einzelfall, 8. die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssatzung, 9. Anstellung, Entlassung und Vergütungsfestsetzung von Aushilfskräften. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der sonst zuständi- gen Organe aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser Organe. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Technischen Verwalter Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehren- amtliche Tätigkeit geregelt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 11 Wirtschaftsführung Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten gemäß § 18 GKZ die Bestim- mungen des 3. Teils der Gemeindeordnung (GemO) sowie die dazu ergangenen Durchführungs- bestimmungen entsprechend. § 12 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte hat der Zweckverband einen Ver- bandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsitzenden Seite 5 von 15 die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 13 Verbandskassenverwaltung (1) Zur Besorgung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes wird ein Verbandskassenverwalter bestellt. Er wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Verbandskassenverwalter untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzen- den dem Verbandspfleger. (3) Der Verbandskassenverwalter darf zum Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und zum Verbandspfleger nicht in einem die Befangenheit begründeten Verhältnis nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 GemO stehen. § 14 Geschäftsführung (1) Zur Besorgung der Allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten wird von der Verbandsversamm- lung ein Geschäftsführer bestellt. (2) Er ist auch für die Schriftführung (Niederschriften, Sitzungsdienst) sowie für das Satzungswe- sen verantwortlich. (3) Der Aufgabenbereich wird dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden übertragen. § 15 Technische Verwaltung (1) Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Tech- nischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Klärmeister und die weiteren Mitarbeiter des Klärwerks sind ihm unterstellt. § 16 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Eh- renbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehren- amtliche Tätigkeit geregelt. Seite 6 von 15 Seite 6 von 15 IV. Aufwandsdeckung § 17 Kostenverteilung Die Kostenverteilung erfolgt durch Umlagen entsprechend den Bestimmungen dieser Verbandssat- zung. Die Höhe der jeweiligen Umlagen ist für jedes Haushaltsjahr und jedes Verbandsmitglied in der jeweiligen Haushaltssatzung des Verbandes auszuweisen und zu bestimmen. Die Umlagever- pflichtung entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die jeweilige Fälligkeit der Verbandssatzung bestimmt ist. § 18 Investitionskosten (1) Die Finanzierung der Anlagen: Die Kosten für die Planung und den Bau der Verbandsanlagen werden gedeckt durch a) Landesbeihilfen, b) Kapitalumlagen der Verbandsmitglieder, c) Darlehensaufnahmen des Zweckverbandes. Die Mittel für die Schuldentilgung werden ebenfalls durch Kapitalumlage aufgebracht, soweit keine Abschreibungen oder sonstige Mittel zur Verfügung stehen. (2) Die Kapitalumlagen werden nach folgendem Schlüssel aufgebracht: a) Die Kapitalumlage für die Sammelkläranlage samt den Nebenanlagen und dem Ablei- tungskanal bis zur Schussen sowie die Kapitalumlage für die Schuldentilgung: Die Kapitalumlage wird aus dem Durchschnitt der Betriebskostenumlage des vergangenen Zeitraums vom 1. Januar 2010 bis 31.12.2018 gebildet. Daraus ergibt sich folgender Ver- teilungsschlüssel: Baindt 37,80 % Berg 8,98 % Fronreute 22,78 % Wolpertswende 30,44 % Der Verteilungsschlüssel der Kapitalumlage wird alle fünf Jahre – erstmals zum 1. Januar 2024 – überprüft und ggf. angepasst. Der Überprüfungszeitraum umfasst die jeweils zum Überprüfungszeitpunkt zurückliegenden fünf Jahre. b) Die Kapitalumlage für den Schussentalsammler ab dem ersten Schacht auf der östlichen Schussenseite bei der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen bis zur Sammelkläranlage sowie die Kapitalumlage für die Schuldentilgung wird zur Hälfte nach dem Verteilungs- schlüssel unter a) und zur Hälfte nach dem Anteil der Gemeinden an der Länge des Ver- bandssammlers hinsichtlich der Einleitung Gesamt – Wolpertswende (Mochenwangen) – Kläranlage: 7,6 km 1. Wolpertswende – Fronreute: 3,5 km (100 % Wolpertswende) 2. Fronreute – Berg: 3 km (50 % Fronreute, 50 % Wolpertswende) 3. Berg – Baindt: 0,9 km (33 % Berg, 33 % Fronreute, 33 % Wolpertswende) 4. Baindt – Kläranlage: 0,2 km (25 % Baindt, 25 % Berg, 25 % Fronreute, 25 % Wol- pertswende) Dies ergibt folgenden Verteilungsschlüssel: Baindt 19,23 % Berg 6,79 % Fronreute 23,56 % Wolpertswende 50,42 % c) Die Baukosten des Zuleitungssammlers Baindt ab Regenwasserbecken westlich Mehlis bis zur Einleitung in den Schussentalsammler von der Gemeinde Baindt. (3) Die Kosten für weiteren Grunderwerb der Sammelkläranlage und für den Bau weiterer Woh- nungen tragen die Verbandsmitglieder anteilmäßig entsprechend den in Abs. 2 a) festgelegten v.H.-Sätzen. (4) Erweiterungsaufwand: Erneuerungen, Erweiterungen bzw. Änderungen der Anlage sind vom verursachenden Mitglied aufzubringen. Der Verursacher ist festzustellen. Sind alle Verbandsmitglieder an Erneuerungen, Erweiterungen oder Änderungen gleicherma- ßen betroffen, erfolgt die Kostenverteilung nach Kapazitätsanteilen gemäß Absatz 2 a). § 19 Betriebskostenumlage (1) Der nicht durch andere Einnahmen gedeckte Betriebs- und Unterhaltungsaufwand wird auf die Verbandsgemeinden umgelegt. Zur Ermittlung der Umlage wird folgende Verteilungsrech- nung durchgeführt: Die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden erfolgt auf Basis der gemessenen Abwassermengen. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke und zwar bei öffentlicher Wasserversorgung der durch Wasserzähler ermittelte oder der Ent- geltbemessung (Wasserbemessung) zugrunde gelegte pauschale Wasserverbrauch abzüglich des nachweisbar nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwas- sers; Seite 8 von 15 bei privater Wasserversorgung der von den Wasserzählern angezeigte oder vom Zweckverband geschätzte Jahresverbrauch abzüglich des nachweisbar nicht in die öf- fentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers. Weist eine Verbandsgemeinde den Wasserverbrauch nicht in prüfbarer Form nach, so kann dieser von der Verbandsversammlung durch Schätzung festgesetzt werden. (2) Die Betriebskosten werden den vereinbarten Kostenstellen zugeordnet. (3) Die Verbandsmitglieder haben dem Zweckverband auf Anforderung Abschlagszahlungen auf die voraussichtlich zu erbringenden Umlagen zu leisten. Zahlungsrückstände sind mit Verzugs- zinsen in Höhe von 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank zu ver- zinsen. (4) Die Abschreibungen für die Verbandsanlagen werden anteilig auf die einzelnen Verbands- mitglieder entsprechend dem Schlüssel § 4 Abs. 4 bzw. 18 Abs. 2 a, b und c umgelegt. § 20 Entgelte für Direktanlieferung (1) Der AZV Mittleres Schussental erhebt von Direktanlieferern folgende Entgelte in Abhängigkeit von deren Verschmutzungsgrad und dem Behandlungsaufwand: geschlossene Gruben energiehaltige Konzentrate zur Steigerung der Faulgasproduktion in Abhängigkeit von deren Ertrag und Schlammproduktion Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaulgruben alle anderen Konzentrate und Schlämme, die direkt in die Faulung eingespeist werden 1 €/m³ 4 bis 11 €/m³ 15 €/m³ 27/€/m³ Seite 9 von 15 (2) Die Anlieferer müssen Herkunft und Menge der jeweiligen Liefercharge prüfbar nachweisen und entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften deklarieren (Abfallschlüsselnummer). § 22 Mischwasserbehandlung (1) Die Anlagen zur Mischwasserbehandlung werden von den Verbandsgemeinden entsprechend dem Stand der Technik ausgebaut. Die konzeptionellen Randbedingungen sind im Bericht "Kon- zeption der Regenwasserbehandlung im Einzugsgebiet des AZV Mittleres Schussental" (JuP, Oktober 2001, Stellungnahme LRA 03.12.2001, Az: 423-701.4/692.x) enthalten. (2) Der Verband übernimmt ab 01.01.2003 den Betrieb der jeweils fertig gestellten Regenbecken. Wartungs- und Kontrollarbeiten werden vom Verbandspersonal übernommen. Die zur Überwa- chung erforderliche Fernwirktechnik wird vom AZV Mittleres Schussental bereitgestellt. Die Ab- stimmung und Bereitstellung der anschlussfertigen Steuerungstechnik wird von der jeweiligen Gemeinde übernommen. Vor der Übernahme wird eine fachtechnische Abnahme vom Verband durchgeführt, sodass die Funktion der zu betreibenden Einrichtungen gewährleistet ist. (3) Der erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsbedarf wird nach Auslaufen der üblichen War- tungsverträge vom Verband festgelegt und sofern Kosten für externe Unternehmen anfallen, werden diese von der jeweiligen Gemeinde getragen. Die beim Verband entstehenden Kosten werden nach den Regelungen der Betriebskostenumlage (§ 19) verteilt. (4) Die Einzelheiten einer Kostentragung sind durch die Verbandsversammlung in einer gesonder- ten Entgeltregelung festzulegen. V. Sonstiges § 23 Satzungen der Verbandsmitglieder Über die Herstellung, die Unterhaltung und die Benützung der Grundstücksentwässerungen, deren Anschluss an die Ortskanalisationen und die Festlegung der Bemessungsgrundlage für den Abwas- seranteil erlassen die Verbandsmitglieder gleichartige Satzungen mit Anschluss- und Benutzungs- zwang. VI. Schlussbestimmungen § 24 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntmachungssat- zungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. Seite 10 von 15 § 25 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes (1) Für die Änderung der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff GKZ. (2) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Verbandsmitgliedern im Verhält- nis der von ihnen insgesamt gem. § 16 erbrachten Aufwendungen zu. § 26 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbands- mitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbe- sondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tra- gung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. § 27 Inkrafttreten / Außerkrafttreten der bisherigen Verbandssatzung Die vorliegende Verbandssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 23.11.2009. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zusammenkommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- chung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dieses gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Berg, den 09.12.2019 Helmut Grieb Verbandsvorsitzender Seite 11 von 15 Seite 12 von 15 RÜB KA 154 Kläranlage Berg Messstation 1097 Mochenwangen RÜB Sterkel 39 hared 1624 1628 1098A Verbandsanlagen Ge- meindeeigene Anlagen Zahlenangaben: Schachtnummer Verbandssammler Flurstücknummer Standort Flur- stücksnummer Einleitungsstele RÜB 195 1665 1136 1116 1116 RÜ 2 368 368 Wolpertswende 21 hared RÜB 247 972 993 1194 RÜ 1 185/1 185/1 RÜB 1 562/3 562/3 Anlage 2 Endausbau Regenwasserbehandlung des AZV Mittleres Schussental Ober-,Unterspringen Baienbach Eyb, Messhausen Seite 13 von 15 Mochenwangen Wolpertswende Wolpertswende Misch- system EW 319 A red ha 5,4 Qm ____ l/s ______ 4,0 RÜ 54 Qdr l/s 85 Wolpertswende Mischsystem EW 935 15,8 11,7 A red Qm ha l/s RÜB 104 vorh. V m ³ 20 Fro ute Mochenwangen Mischsystem EW 216 A red Qm ha 2,1 l/s 1,9 Hatzenturm Segelbach RÜ 980 Vorsee Qdr l/s 35 Niedersweiler Bruggen Trennsystem Mochenwangen EW 320 Mischsystem Qm l/s 2,4 EW 2138 A red ha 23,3 Qm l/s 19,3 RÜB 242 vorh. V m ³ 530 Papierfabrik Trennsystem Anteil Regenw. A red ha 3,0 Trennsystem Schmutzwasser Qm l/s 125 Mochenwangen Trennsystem EW 267 Qm l/s 3,1 GG Sterkel RÜB Sterkel Mischsystem vorh. V m ³ 50 EW 150 A red ha 3,7 Qm l/s 2,5 Sulzsiedlung RÜB 195 Mischsystem vorh. V m ³ 40 EW 546 A red ha 6,6 Qm l/s 5,0 Baindt RÜ 1 Trennsystem EW Qm l/s Staig Trenn-/Mischsystem Bl.-Biegenburg EW MS 357 Mischsystem EW TS 20 EW 252 A red ha 5,2 A red ha 3,4 Qm l/s 3,6 Qm l/s 2,4 RÜB 247 vorh.V m ³ 140 Staig Nord/Süd Trennsystem EW 1051 Qm l/s 8,0 Weiler Mischsystem RÜB 129 EW 1582 vorh. V m ³ 120 A red ha 13,2 Qm l/s 17,0 Sulp., Geigensack Mischsystem EW 757 A red ha 7,8 Qm l/s 7,0 RÜ 2 Qdr l/s 117 EW 514 A red ha 5,9 Qm l/s 4,9 Schachen-Süd Mischsystem EW 370 A red ha 3,0 Qm l/s 3,4 GG Fa. Kappler Mischsystem EW A red ha Qm l/s EW 3016 A red ha 31,1 Qm l/s 27,8 RÜB 123 vorh. V m ³ 160 Bl.-Bauhof/Leimäcker Trennsystem EW 551 Qm l/s 4,2 Anscluß ländl.Raum Trennsystem EW 300 Qm l/s 2,3 Berg B. Ortslage Nord Mischsystem RÜB Schachen vorh. V m ³ RÜB KA vorh m3 812 Qdr l/s 470 Wick., Scha.-N. Mischsystem Kläranlage[mehr]

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                  Bekanntmachung_Haushaltssatzung_2023_2024.pdf

                  Amtliche Bekanntmachung am 13.02.2023 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2023/2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Mittwoch, den 15. Februar 2023 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2023/2024 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (aktuelle Schuldenfreiheit; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2023/2024 kann vollzogen werden. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 13.02.2023 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

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                    y:\2018\gemeinderat\2018-11-27\öffentlich\sanierungsgebiet ortskern ii gebietserweiterung\entwurf_öffentliche bekanntmachung_051118.doc Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Aufgrund § 142, Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt folgende Satzung zur 1. Erwei- terung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ am 27.11.2018 beschlossen: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Mit Beschluss vom 13.01.2015 (ortsüblich bekannt gemacht am 16.01.2015) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern II“ beschlossen. Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wird mit dieser 1. Erweiterung um die im nachfol- genden Abgrenzungsplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg vom 20.09.2018 dargestellten Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 19, 7/3, 840, 58/4, 206, 206/4, 192/2, 87, 192/5, 575, 842, 186/3 erweitert. Der Erweiterungsbereich ist im genannten Plan durch eine blaue Abgrenzung, die sich an die schwarze Abgren- zung des ursprünglichen Sanierungsgebietes anschließt, gekennzeichnet. Der Lage- plan ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB finden Anwen- dung. Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuellen gülti- gen Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 und im Lageplan bezeichneten Grundstücke. § 3 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsver- bindlich. 2 Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung be- troffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Verfahrenshinweise: Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Ergebnis- bericht der vorbereitenden Untersuchungen, gem. 141 Absatz 1 BauGB, auf Grund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jedermann wäh- rend der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 3.3, einge- sehen werden. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichne- ten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanie- rungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Ver- fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Baindt, den 30.11.2018 gez. Elmar Buemann Bürgermeister[mehr]

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