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Steuern, Abgaben & Gebühren

Informationen Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt. Amtsblatt Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 28,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr. Ansprechpartner Telefonnummer: 07502 9406-0 E-Mail schreiben Gewerbesteuer Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %. Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Grundsteuer Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %. Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Hundesteuer Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025: Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben *Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde. Kindergartengebühren Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben. Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier: Elternbeiträge 2025/2026 (PDF-Dokument, 84,60 KB, 29.07.2025) Ansprechpartner Frau Liche Telefonnummer: 07502 9406-43 E-Mail schreiben Abfallgebühren Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl -2345 bei allg. Fragen -2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid E-Mail schreiben Wasser- und Abwassergebühren Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2026 1 m³ Frischwasser: 1,95 € (netto) 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 € 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 € Gebührenrechner 2026 Allgemein aktuelle Wasseranalyse (PDF-Dokument, 342,25 KB, 07.04.2025) Ansprechpartner Carina Bolz Telefonnummer: 07502 9406-25 E-Mail schreiben Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen Rückmeldung (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Richtlinien (PDF-Dokument, 52,98 KB, 25.09.2019) Allgemeine Hinweise (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Zweitwohnungssteuer Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) . Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 12.05.2026
Zukunftsgruen

"Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün" – Baindt ist dabei Die Gemeinde Baindt ist seit 2024 bei «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» dabei, einem spielerischen Wettkampf zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität in 13 Kommunen rund um den Bodensee. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter anderem die Gemeinden Baindt, Berg und Baienfurt sowie die Stadt Weingarten , wodurch das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Beim „Wettkampf“ zwischen den Kommunen geht es vorrangig um die praktische Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bereich der Klimaanpassung. Für die Umsetzung von Maßnahmen aus den verschiedenen Handlungsfeldern (Gesundheit, Wasser, Grün, Erde, ...) gibt es jeweils Punkte. Die Kommune, welche bis Herbst 2026 die meisten Punkte sammelt, gewinnt dieses Spiel. Für alle teilnehmenden Kommunen steht dabei jedoch weniger der Wettkampf, sondern viel mehr der Austausch mit anderen Kommunen und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klimawandel und dessen bereits heute unabwendbaren Folgen ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt machen. Dieses Spiel soll daher den Austausch der beteiligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, doch etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Sie wollen wissen, mit welchen Aktionen und Maßnahmen die Gemeinde Baindt bisher im Projekt punkten konnte? Dann gibt’s hier einen kleinen Auszug : Handlungsfeld Partizipation Kriterium Kooperation: Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen am 13.09.2024 Am 13. September 2024 gab es für interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Ortsspaziergang zu naturnahen Blühflächen im Gemeindegebiet, welcher gemeinsam von der Gemeinde Baindt und dem Verein der „Naturfreunde Baindt“ organisiert wurde. Bei einem zweistündigen Spaziergang durch den Ort wurden verschiedene naturnahe Blühflächen sowie eine private Streuobstwiese angeschaut. Auch das Insektenareal mit Sandarium, Totholzhaufen und Insektenhotel bei der Klosterwiesenschule wurde eingehend begutachtet. Im Rahmen der Veranstaltung kamen zahlreiche an der Anlage dieser Blühflächen beteiligte Personen und Experten zu Wort, unter anderem von der Verwaltung, dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. und den Naturfreunden Baindt. Handlungsfeld Begegnung Kriterium Vernetzung: Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Am 14. Oktober 2024 haben die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten Bauämter und Klimaschutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter zahlreiche interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Bodensee-Oberschwaben. Einen ausführlicheren Bericht zur Exkursion erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles/264/bauaemterexkursion-hochwasserschutz Kriterium Dialog: Exkursion Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental am 16. September 2025 Kurzbeschreibung: Im September 2025 gab es in Meckenbeuren eine Exkursion zu den Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental . Dabei wurde über die Risiken von Hochwasser- und Starkregenereignissen, mögliche Schäden sowie Vorsorgemöglichkeiten in den Kommunen gesprochen und diskutiert. Besonders interessant waren dabei Einblicke aus Sicht von Verwaltung und Feuerwehr zu den Schadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere dem Hochwasser 2024 und zu den geplanten und teils bereits umgesetzten Anpassungsmaßnahmen. Da der Dialog- und Austauschgedanke bei der Veranstaltung klar im Vordergrund stand, waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Verwaltungen des GMS (Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg, Weingarten) auch Mitglieder aus den Gremien des Gemeindeverbands Mittleres Schussental dabei. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Klimaschutzmanagement des GMS. Handlungsfeld Luft Kriterium Siedlungsbäume: Pflanzung neuer Bäume in Baindt Die Pflanzung von Bäumen ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Zudem verbessern Bäume das Mikroklima, indem sie Verdunstungskühle erzeugen und wichtigen Schatten spenden, der gerade an heißen Sommertagen für wohltuende Abkühlung sorgt. Seit letztem Jahr wurden durch die Gemeinde Baindt bereits siebzig neue Jungbäume im öffentlichen Raum gepflanzt, insbesondere am neuen Dorfplatz. Für die Pflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen erhält die Gemeinde von der KfW über das Förderprogramm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Kriterium Frischluftquellen: Wasserfontänen und Trinkbrunnen am Dorfplatz An heißen Tagen ist Wasser elementar wichtig. So gibt es beim Dorfplatz zur Abkühlung und zum Spielen für Kinder ein Wasserfontänenfeld, welches als modernes, interaktives Wasserspiel ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Voraussetzungen. Zudem gibt es dort einen Trinkwasserbrunnen, der ebenfalls für Abkühlung, vor allem von innen heraus, sorgen kann. Handlungsfeld Lebensraumvielfalt Kriterium Privates Grün – Rasenmäherchallenge: Mähfreier Mai in Baindt Im Mai 2025 nahm die Gemeinde erstmals mit zahlreichen kommunalen Flächen an der grenzüberschreitenden Rasenmäherchallenge teil, bei der es darum ging, mindestens einen Monat einen Teil der Rasenflächen oder gar gesamte Rasenflächen nicht zu mähen. Durch den zeitweisen Mähverzicht, erhalten Insekten, Vögel, Igel und andere Kleinlebewesen die Möglichkeit, nach dem Winter wieder ausreichend Nahrung zu finden. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunftsgrün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Koblach (AT), Lauterach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Aktuelle Informationen zum Spiel sowie zu den Aktionen im Rahmen des Projekts, gibt es auf der Internetseite des Projekts unter: https://zukunftsgruenspiel.info/[mehr]

Zuletzt geändert: 14.10.2025
Ablesung Wasseruhr

Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 28.11.2025
Satzung_ZV_Wasserversorgung_Baienfurt_Baindt.pdf

ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG „Baienfurt-Baindt“ SITZ: Baienfurt LANDKREIS: Ravensburg VERBANDSSATZUNG VOM 15.11.2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes § 2 Aufgaben des Verbandes § 3 Wasserversorgungsanlagen § 4 Wasserabgabe II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung § 9 Verbandsvorsitzender § 10 Ehrenbeamte III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 11 Wirtschaftsführung § 12 Verbandspflege § 13 Verbandskassenverwaltung § 14 Geschäftsführung § 15 Technische Verwaltung § 16 Tagegelder, Reisekosten IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen § 20 Aufnahme neuer Mitglieder § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes § 22 Schlichtung § 23 Inkrafttreten - 3 - In der Verantwortung für eine langfristige Sicherung ihrer Wasserversorgung sind die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Gemeinden übereingekommen, die wichtige Aufgabe, in einem ersten Schritt lediglich die Wasserlieferung und die technische Betreuung, in der Form des Zweckverbandes gemeinsam zu erfüllen. Ziel ist die gesamte Wasserversorgung in beiden Gemeinden in einem zweiten Schritt zu übernehmen Zur Bildung dieses Zweckverbandes ver- einbaren sie gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) die folgende Verbandssatzung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Baienfurt und Baindt bilden den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408). Das Versorgungsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen Baienfurt und Baindt. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in Baienfurt, Landkreis Ravensburg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern, im Folgenden „Verbandsgemeinden“ genannt, trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Was- serversorgungsanlagen (vgl. § 3 Abs. 1 und 2). Zu den Aufgaben gehört auch die geord- nete Verwaltung und Unterhaltung der Verbandsanlagen sowie die Sicherstellung einer Notwasserversorgung. (2) Der Zweckverband übernimmt die technische Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt und unterhält eine gemeinsame Lagerverwaltung. Die für die Unterhaltung und In- standsetzung des jeweiligen Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Bauhöfe der Verbandsgemeinden sol- len vorrangig auf der Gemarkung ihrer Gemeinde eingesetzt werden. (3) Der Zweckverband kann auch die technische Betreuung anderer Ortsnetze übernehmen. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben des Verbands bestellt der Zweckverband Ehrenbeamte (vgl. § 10) und leiht sich vorrangig von den Mitgliedsgemeinden und von Gemeinden für deren Wasserversorgungen er die technische Betreuung übernommen hat das erforderliche Personal im Wege der Personalleihe gegen Vollkostenerstattung aus, soweit nicht Leis- tungen Dritter notwendig sind. (5) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommu- nalen Kooperation dienen, können dem Verband übertragen werden. - 4 - (6) Der Verband kann auch von anderen Versorgungsunternehmen Wasser beziehen und sich an solchen beteiligen. Soweit der Verband zur eigenen Förderung des benötigten Wassers nicht in der Lage ist, hat er die Wasserversorgung seiner Mitglieder durch Ab- schluss von Wasserbezugsverträgen sicherzustellen. (7) Der Verband erstrebt keinen Gewinn. Eine Verzinsung des Eigenkapitals unterbleibt. § 3 Wasserversorgungsanlagen (1) Verbandseigene Anlagen sind alle Anlagen und die erforderlichen Hilfsanlagen zur Ge- winnung, Aufbereitung, Speicherung und Weiterleitung des Wassers mit Ausnahme der ausschließlich der örtlichen Versorgungsbereiche dienenden Leitungsabschnitte. Verbandsanlagen sind demnach: Quellschächte I und II mit Gebäude Zuleitungen von den Quellschächten zum Quellsammelschacht Quellsammelschacht mit Gebäude Zuleitung DN 350 AZ vom Quellsammelschacht zum Druckunterbrecherschacht Druckunterbrecherschacht Zuleitung DN 300 AZ vom Druckunterbrecherschacht zum HB Briach Wasserhochbehälter Briach Druckminderschacht Kickach Fallleitung DN 300 GGG/ 250 GGG/ 200 GGG/ 200 PEHD vom HB Briach zur Altdorf- straße, weiter in der Friedhofstraße bis zur K 7946 unter der Wolfegger Ach hindurch über Weidenösch und Rain zum Übergabeschacht Mehlis Übergabeschacht Mehlis Fallleitung DN 200 GGG/ 150 GGG vom Druckminderschacht Kickach zur Kickachstraße über die Ölbachstraße und Gutenbergstraße zur Baindter Straße. 50 Meter vor dem Kreuzungsbereich mit der Bergatreuter Straße Wechsel auf Leitung DN 150 GGG; in der Baindter Straße bis zum Übergabeschacht Gartenstraße Übergabeschacht Gartenstraße Diese Anlagen sind im Bestandsplan vom 26.10.2006 (Anlage 1 und Anlage 2) und im Anlagevermögen (Verzeichnis vom 15.11.2006; Anlage 3) besonders gekennzeichnet. (2) Der Verband hat seine Anlagen zu unterhalten, zu erneuern und bei Bedarf zu erweitern. . (3) Die örtlichen Versorgungsnetze sind Eigentum der Verbandsgemeinden. Sie werden vom Verband betrieben und unterhalten. Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf ist An- gelegenheit der jeweiligen Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinden verpflichten sich die bei Rohrnetzuntersuchungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. (4) Wesentliche Änderungen an den gemeindeeigenen Anlagen, die zu einer Mehrabnahme von > 20.000cbm/Jahr führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbandes. Der Verband kann seine Zustimmung unter Bedingungen (technischer und finanzieller Art) erteilen. Insbesondere kann die Verbandsversammlung verlangen, dass Mehrkosten (Investitions- und laufende Betriebskosten), die dem Verband in solchen Fällen entste- hen, ganz oder zum Teil vom veranlassenden Verbandsmitglied getragen werden. § 4 - 5 - Wasserabgabe (1) Im Rahmen der tatsächlichen Liefermöglichkeiten gibt der Verband das Wasser an die Verbandsgemeinden nach gleichen Grundsätzen und zu einheitlichen Bedingungen ab. Er kann jedoch nicht gewährleisten, dass die Wasserbeschaffenheit und der Wasser- druck stets gleich bleiben. Muss die Wasserabgabe in Folge von Wassermangel oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden, so haben die Verbandsgemeinden an der verfügbaren Wassermenge nur den Anteil zu beanspruchen, der dem Verhältnis ihres normalen Wasserbezugs in den letzten drei Jahren zur entsprechenden Gesamtwasser- abgabe des Verbandes entspricht. (2) Der Verband darf Wasser auch an Nichtverbandsgemeinden abgeben, soweit dies ohne Nachteil für die Verbandsgemeinden möglich ist. An einen Verbraucher im Versorgungs- gebiet einer Verbandsgemeinde darf der Verband nur mit deren Zustimmung Wasser unmittelbar liefern. Die Verbandsgemeinden dürfen nur mit Zustimmung des Verbandes von diesem bezogenes Wasser an Abnehmer außerhalb ihres Versorgungsgebietes ab- geben. (3) Auf Verlangen des Verbandes haben die Verbandsgemeinden zur Sicherung der Was- serversorgung im Verbandsbereich Vorschriften gegenüber ihren Wasserabnehmern zu erlassen und die Durchführung angeordneter Maßnahmen zu überwachen. Insbeson- dere haben sie auf Ersuchen des Verbandes bei Wasserknappheit ihre Wasserabneh- mer zu sparsamem Wasserverbrauch anzuhalten. II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes (1) Organe des Zweckverbandes sind: - die Verbandsversammlung (§§ 6 und 7) - der Verbandsvorsitzende (§ 9) (2) Soweit sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend Anwendung. § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es entfal- len auf Baienfurt 6 Vertreter Baindt 4 Vertreter - 6 - (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Ge- meinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwohner auf die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt. Scheidet ein gewählter Vertreter aus der Verbandsversammlung aus, entsendet das betreffende Verbandsmit- glied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzmann. (3) Die Verbandsmitglieder haben für jeden Vertreter eine Stimme. Mehrere Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung meh- rere Vertreter eines Verbandsmitgliedes abwesend, so werden dessen Stimmen von sei- nem gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister) oder, bei dessen Abwesenheit, von seinem Vertreter geführt, es sei denn, dass in der Sitzung ein anderer Vertreter des Verbandsmit- gliedes als Stimmführer benannt wird. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Ent- schädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gere- gelt ist. (5) Der Verbandsversammlung steht das Recht zu, Sachverständige zuzuziehen. Diese ha- ben aber weder Sitz noch Stimme. § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptor- gan des Zweckverbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverban- des und den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Be- schlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, für die der Verbandsvor- sitzende nicht zuständig ist. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 8 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemesse- ner Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muß unver- züglich einberufen werden, wenn ein Viertel der satzungsmäßigen Stimmen dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt, der zum Aufgabenbereich der Ver- bandsversammlung gehören muß. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen ab- wechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. - 7 - (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und gelei- teten Sitzung beraten und beschließen. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der satzungsgemäßen Vertreter anwesend sind. (5) Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Die Verbands- versammlung stimmt in der Regel offen ab. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stim- menmehrheit gefasst. Der Minderheitenschutz wird über § 22 dieser Satzung gewähr- leistet. Eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahlen der Verbandsmitglieder ist bei Änderungen dieser Satzung sowie bei Auflösung des Zweckverbandes erforderlich. Wahlen können offen erfolgen, sofern kein Vertreter widerspricht. (6) Über die Sitzungen der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglie- dern, die an der Sitzung teilgenommen haben und dem Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 9 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsver- sammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Scheidet ein gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands- versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm ob- liegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung, Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 50.000,-- € im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall, 4. die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall sowie die Stundung von Forderungen bis zum Betrag von 20.000,-- € im Einzelfall ohne zeitliche Beschränkung, über 20.000,-- € bis zu sechs Monaten, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder grund- stücksgleichen Rechten bis zu einem Wert von 5.000,-- € im Einzelfall, 6. die Verträge über Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem monatlichen Miet- und Pachtwert von 2.000,-- €, 7. der Verkauf, die Vermietung und die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Wert von 20.000,-- € im Einzelfall, 8. die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssat- zung, - 8 - 9. Anstellung, Entlassung und Vergütungsfestsetzung von Aushilfskräften. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der sonst zuständigen Organe aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser Organe. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine Aufwandsentschädi- gung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeord- nung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Verbandspersonalverwalter(in) - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Besetzung der Stellen der Ehrenbeamten erfolgt mit Mitarbeitern beider Verbands- gemeinden. (3) Die Entschädigung der Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. § 11 Wirtschaftsführung (1) Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. (2) Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2019 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirt- schaftsjahr 2020 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 12 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung - 9 - (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsit- zenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 13 Verbandskassenverwaltung (1) Zur Besorgung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes wird ein Verbandskassen- verwalter bestellt. Er wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah- ren gewählt. (2) Der Verbandskassenverwalter untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbands- vorsitzenden dem Verbandspfleger. (3) Der Verbandskassenverwalter darf zum Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und zum Verbandspfleger nicht in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 GemO stehen. § 14 Geschäftsführung (1) Zur Besorgung der Allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten wird von der Verbandsver- sammlung ein Geschäftsführer bestellt. (2) Er ist auch für die Schriftführung (Niederschriften, Sitzungsdienst) sowie für das Sat- zungswesen verantwortlich. (3) Der Aufgabenbereich wird dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden übertragen. § 15 Technische Verwaltung (1) Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Wassermeister und die weiteren Mitarbeiter sind ihm unterstellt. (3) Die Aufgaben des Wassermeisters und der weiteren Mitarbeiter sind in einem Geschäfts- verteilungsplan und in einer weiteren Stellenbeschreibung geregelt. § 15a Personal Verwaltung - 10 - (1) Zur Besorgung der Personalsachbearbeitung des Zweckverbandes wird ein(e) Ver- bandspersonalverwalter(in) bestellt. Er/Sie wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Die Personalsachbearbeitung umfasst alle Personalangelegenheiten des Zweckver- bands. Weitere Aufgaben können übertragen werden. (3) Der/die Verbandspersonalverwalter(in) untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzenden dem Verbandspfleger. § 16 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital (1) Der Verband ist zum 01.01.2007 mit 400.000 Euro Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den beiden Verbandsgemeinden entsprechend dem Be- teiligungsverhältnis von 61 % für die Gemeinde Baienfurt und von 39 % für die Ge- meinde Baindt über ihre Eigenbetriebe lastenfrei eingebracht. § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Der Verband kann, soweit seine sonstigen Einnahmen (u.a. Leistungsentgelte, Mie- ten, Pachten, Kredite und Staatszuweisungen) zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsgemeinden Umlagen erheben. (2) Auf die Umlagen kann der Verband zum einen Abschlagszahlungen erheben, die in- nerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden oder zum anderen feste Zahlungstermine festlegen (u.a. monatlich, vierteljährlich). Solange der Wirt- schaftsplan noch nicht beschlossen ist, sind die Vorjahreszahlungen weiter zu ent- richten. (3) Umlagen zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung wird gesondert er- hoben zur Abdeckung der laufenden Betriebskosten (nach Abzug entsprechender Einnahmen (Erträge)) einschl. der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage) der Abschreibungen ggf. nach Abzug von Auflösungen (Abschreibungsumlage) - 11 - der Zinskosten der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbandes (Zinsumlage) Maßstab für die Betriebskostenumlage, die Abschreibungsumlage und die Zinsum- lage ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Haushaltsjahres. (4) Umlagen zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung wird ge- sondert erhoben zur Finanzierung der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern sowie Reinvestitionen in Form von Erneuerungen oder Erweiterungen, soweit sie über den Vermögensplan abzuwickeln sind (Vermögensumlage). Die Vermögensumlage wird bei Bedarf von der Verbandsversammlung jährlich geson- dert beschlossen und festgelegt. Die Vermögensumlage wird von den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihres durch- schnittlichen Anteils an den Betriebskostenumlagen der vorausgegangenen drei Jahre aufgebracht. V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntma- chungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. § 20 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung mit zweidrittel Mehrheit ihrer satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden. § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes (1) Für die Änderung der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff GKZ. (2) Im Falle der Auflösung fällt das zum Zeitpunkt der Verbandsgründung bestehende Verbandsvermögen der Gemeinde Baienfurt zu. Die nachfolgend hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgüter fallen derjenigen Gemeinde zu, deren ausschließli- cher Nutzung zur Wasserversorgung sie dienen. Weitere gemeinschaftlich verwen- dete Wirtschaftsgüter sind auf die Verbandsmitglieder danach zu verteilen, wem sie am meisten Vorteile bei der Ortswasserversorgung bringen. Die Restwerte der Anla- - 12 - gen bei Verbandsgründung sind entsprechend dem Beteiligungsverhältnis zum Zeit- punkt der Einbringung auszugleichen. Für später gemeinsam beschaffte Vermögens- gegenstände oder Erneuerungsinvestitionen gilt das Beteiligungsverhältnis entspre- chend § 18 Abs. 4 (Berechnung der Vermögensumlage). Bis zur Sicherstellung einer anderen Wasserversorgung der Gemeinde Baindt gilt im Streitfalle § 22 dieser Sat- zung. § 22 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Ver- bandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsver- hältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlich- tung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Bei- legung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg be- schreiten. § 23 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- res seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt, Baienfurt/Baindt, den 15.11.2006 Gemeinde Baienfurt Gemeinde Baindt ____________________________ _____________________________ (Wiedemann, Bürgermeister) (Buemann, Bürgermeister)[mehr]

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    Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.paddyschmitt.de 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebmann, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e. V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e. V. Position | Energiewende Vogt e. V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e. V. ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e. V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins Stand | 24.04.2025 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32 https://www.paddyschmitt.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de mailto:altdorferwald%40energiedialog-bw.de?subject=Energiedialog%20Altdorfer%20Wald https://www.paddyschmitt.de[mehr]

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      Zuletzt geändert: 18.06.2025
      Windpark Altdorfer Wald

      Die Info-Reihe zu Windenergie startet Die Info-Reihe zu Windenergie im kommunalen Energiedialog startet! Das erste Thema: Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Derzeit wird der Teilregionalplan Energie überarbeitet. Viele Kriterien werden kombinierten und ein Teil des Altdorfer Waldes gilt als potenziell geeignet für moderne Windenergieanlagen. Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie (PDF-Dokument, 1,69 MB, 04.03.2025) am 11. März in der der Sirgensteinhalle in Vogt Anmeldung zum Fachdialog 01 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 490,02 KB, 08.08.2023) 02 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 899,20 KB, 23.11.2023) 03 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 109,84 KB, 26.01.2024) 04 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 372,00 KB, 12.03.2024) 05 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 355,96 KB, 10.12.2024) 06 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 177,16 KB, 15.04.2025) Abschlussbericht Energiedialog Altdorfer Wald Mehr Infos zum Teilregionalplan Energie findet ihr unter rvbo-energie.de Hintergrund: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Reihe aus. Wir sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet ( www.energiedialog-bw.de ). Bei Fragen ist Sarah Albiez unter s.albiez(@)energiedialog-bw.de oder 0151 10674803 ansprechbar. Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

      Zuletzt geändert: 18.06.2025
      Meldebescheinigung beantragen

      Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen, beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt Zulassungsstelle Banken Rentenversicherer. Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Informationen und Unterlagen

      Informationen und Unterlagen Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren stehen Ihnen hier zur Verfügung und bilden den Rahmen für den ersten Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“. Zweiter Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“ Der zweite Bauabschnitt umfasst nun die Baukörper A und B des Baufelds 1 . Die Gemeinde vergibt die beiden Grundstücke zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Zunächst schließt die Gemeinde mit den ausgewählten Bewerbern eine Reservierungsvereinbarung ab. In der anschließenden Reservierungsphase werden die Planungen in Form von Statusgesprächen mit der Gemeinde abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Veräußerung der Grundstücke. Allgemeine Informationen und die Bedingungen für das Gesamtverfahren finden sich in dem Dokument „Exposé Baufeld 1 Fischerareal 2. BA“ . Weitere Informationen: Verfahren zur Auswahl der Objekte Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Verfahren ​​​​​​​ Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Durchführung eines Projekts im aktuellen Bauabschnitt bewerben wollen, werden hiermit gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 12.01.2026, 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf einem USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer: 0 75 02-94 06-26 E-Mail n.brauchle(@)baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Ankerprojekt (Baukörper C) und das Anliegerprojekt (Baukörper D) im südliche Teil des Baufeldes 2 wurden bereits an einen Bauträger vergeben, der in den Gebäuden Eigentumswohnungen plant. Es wird bis Ende des Jahres mit einer Baugenehmigung gerechnet, so dass im Frühjahr 2025 in die Vermarktung gegangen werden kann. Der Baubeginn ist im kommenden Sommer anvisiert. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Präsentation Baugemeinschaften (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) Präsentation Fischerareal (PDF-Dokument, 8,47 MB, 02.12.2024) Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) Baukörper C und D Untergeschoss Tiefgarage (PDF-Dokument, 378,76 KB, 29.11.2024) Exposé Anlieger (PDF-Dokument, 1,81 MB, 29.11.2024) Anliegerauswahl (PDF-Dokument, 601,85 KB, 29.11.2024) Bewerbungsschreiben (PDF-Dokument, 562,92 KB, 29.11.2024) Erster Vermarktungsabschnitt im "Fischerareal" In der ersten Phase des Konzeptvergabeverfahrens wurde jeweils ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Das Auswahlverfahren für die Ankerprojekte wurde Anfang Februar 2022 abgeschlossen und schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger (Phase 2: Anliegerverfahren). Informationen zu den Ankerprojekten: Baufeld 1 Ankerkonzeption Baufeld 1 (PDF-Dokument, 416,24 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 1 Pläne (PDF-Dokument, 1,05 MB, 13.07.2022) Baufeld 2 Ankerkonzeption Baufeld 2 (PDF-Dokument, 314,00 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 2 Pläne (PDF-Dokument, 4,68 MB, 13.07.2022) Weitere Unterlagen im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens: Umfrage Wohnen im Alter Präsentation (PDF-Dokument, 5,94 MB, 02.06.2022) "Bauen und Wohnen im Fischerareal" am 30.05.2022 (pdf-Datei) Präsentation - Information Vermarktung (PDF-Dokument, 7,20 MB, 18.06.2021) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) (Textteil) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) (Planteil) Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) Video zur ersten digitalen Online-Bürgerinformationsveranstaltung Download Offenlegung des Sulzmoosbaches Der Baubeginn der Bachoffenlegung war am 10.05.2021. Das Bachbett wird aufgeweitet und die bestehende Verdolung aus dem Jahr 1933 wird in einer Länge von ca. 50 m abgebrochen. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Köhle Landschaftsbau aus Bad Schussenried ausgeführt. Abbruch der Gebäude auf dem Fischerareal Die Gebäude im Fischerareal sind bereits abgebrochen. Aktuell werden die angefallenen Ziegel und Betonbaustoffe mit einem Brecher zerkleinert. Ende Januar ist mit den Abbrucharbeiten im Fischer-Areal begonnen worden. Beide Gebäude sind innen komplett entkernt worden. Das dahinterliegende Haus Marsweilerstraße 2/1 ist bereits komplett abgebrochen. Aktuell laufen die Abbrucharbeiten mit 2 Baggern am vorderen Gebäude Marsweilerstraße 2.[mehr]

      Zuletzt geändert: 05.11.2025
      Amtsblatt_2025_07_18_KW29.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 18. Juli 2025 Nummer 29 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Austräger/in gesucht! Du möchtest Dir ein kleines Taschengeld verdienen und dabei etwas für Deine Gemeinde tun? Für den Bezirk 3 (Marsweiler) suchen wir ab sofort eine/n zuverlässige/n Austräger/in für unser Amtsblatt! Ideal für Schüler/in, Renter/in oder Personen, die Freitagmittag ca. drei Stunden Zeit haben. Interesse? Dann melde Dich bei uns! Fragen: 07502 94 06 12 Bewerbung: bewerbung@baindt.de Auch bei allgemeinem Interesse an der Tätigkeit als Amtsblattausträger/in freuen wir uns über eine Rückmeldung – gerne auch für andere Bezirke. Wir führen eine Warteliste und melden uns, sobald Bedarf besteht. Wir suchen Dich! e tun? Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravens- burg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkun- deten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeinde- verband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schus- sen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittel- punkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein be- sonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ih- nen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Münster Weißenau Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in der Kalenderwoche 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 25.07.2025 Abgabeschluss: 22.07.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 15.08.2025 Abgabeschluss: 12.08.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung Rathaus am 20. Juli 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 20. Juli 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Jahrestag des 20. Juli 1944 (Hitler-Attentat). Gemeindeverwaltung Baindt 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Leistungs- abzeichen der Kreisfeuerwehren Über 30 Feuerwehrgruppen aus dem ganzen Landkreis Ravensburg waren Anfang Juli in Baindt zu Gast, um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Mit der Abnah- me der Prüfungen in Bronze, Silber oder Gold ging eine lange Vorbereitungszeit für die einzelnen Gruppen zu Ende. Für die allermeisten verliefen die Prüfungen auch erfolgreich, und so folgte den schweißtreibenden Prüfun- gen eine ausgelassene Party. Für uns war es ein gelungener Auftakt in unser Jubiläums- jahr, und nach dem Fest für die Feuerwehren folgt am 21. September das Fest für die Gemeinde. Mit einem Tag der offenen Tür wollen wir mit allen Bürgerinnen und Bürgern 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt feiern. Nach einem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche öffnen wir Tü- ren und Tore des frisch renovierten Feuerwehrhaus. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm, Speis und Trank, und für musikalische Unterhaltung ist ebenfalls gesorgt. Seien Sie gespannt, wir freuen uns jetzt schon auf Ihr Kommen. Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Wo- che online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Anmeldung zum Ferienprogramm kann über die „nu- pian“ Plattform ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit dem QR-Code ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 29. Juli findet eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 29. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Juli 2025 und Sonntag, 20. Juli 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juli 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 20. Juli 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Juli 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal August 01.08. - 03.08. Weinfest – Schalmeienkapelle DP 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. - 31.08. Jubiläum 50. Reitturnier – Reitergruppe Reitplatz September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehr 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Kindergärten Kindergarten St. Martin Projekt „Berufe“ in der Seestern- gruppe Im Rahmen unseres Projekts „Berufe“ ha- ben die Kinder in den vergangenen Wochen verschiedene Berufe kennengelernt. Drei spannende Bereiche standen dabei im Fokus: das Krankenhaus, die Landwirtschaft und die Baustelle. Bei der Ideensammlung wollten die Kinder diese Berufe nach Möglichkeit vor Ort erleben und evtl. Ausflüge dazu unternehmen. Als Erstes war der Besuch der Ersthelfer vom DRK Baindt-Baienfurt bei uns im Kindergarten. Frau Rude (Mama von einem Kind aus unserer Gruppe) und ihr Kol- lege kamen mit einem Krankentransportwagen (KTW) zu uns in den Garten. Die Kinder durften ihre Kuscheltie- re mitbringen, an denen anschaulich gezeigt wurde, wie Ersthelfer und Ärzte in einem Notfall handeln. Es wurden Pflaster geklebt, Verbände angelegt und viel erklärt und getröstet. Im Anschluss konnten die Kinder den KTW er- kunden. Besonders mutige Kinder ließen sich sogar auf der Krankenliege oder im Tragestuhl in den Wagen schie- ben. Der Höhepunkt war das Einschalten der Sirene! Am Ende des spannenden Vormittags ging jedes Kind mit vielen Eindrücken und kleinen Geschenken wie Pflastern, Ausmalbildern und Aufklebern nach Hause. Für die Grup- pe haben wir zum Thema „Erste Hilfe“ zwei Pixi-Bücher bekommen. Eine Woche später stand das Thema Landwirtschaft auf dem Programm. Wir durften den Bauernhof eines Kin- dergartenkindes (Familie Steinhauser) besuchen. Dort erklärten uns seine Mama und Opa, welche vielfältigen Aufgaben Landwirte tagtäglich zu bewältigen haben. Die Kinder waren beeindruckt und erkannten: ohne Landwir- te gäbe es kein Fleisch, keine Milch, kein Brot. Besonders fasziniert waren die Kinder von den großen Maschinen: Traktor, Anhänger und verschiedene Anbaugeräte. Wer wollte, durfte sogar in der Fahrerkabine Platz nehmen. Auch die Tiere auf dem Hof wurden besucht – Pferde, Kälber und Hühner wurden neugierig beobachtet und teilweise sogar gestreichelt. Mit vielen neuen Eindrücken ging es zufrieden zurück in den Kindergarten. Nur einen Tag später ging es mit dem dritten Beruf wei- ter: Bauarbeiter. Herr Hermann, Papa eines Kindergar- tenkindes, ist der Bauleiter bei der Baufirma Peter Gross. Passend angezogen mit Bauhelm und Warnweste kam er zu uns in den Kindergarten und erzählte uns über sei- nen Beruf. Anhand großer Pläne erklärte er den Kindern, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 wie ein Bauprojekt entsteht und was alles zu seiner Ar- beit gehört. Die Kinder stellten viele interessierte Fragen wie: „Was passiert, wenn du krank bist? Wer macht dann deine Arbeit?“ oder „Wie lange dauert es, bis ein Haus fertig ist?“ Als alle Fragen beantwortet wurden, erhielt jedes Kind ein kleines Geschenk: einen Meterstab, einen Handwerkerbleistift und einen Notizblock. Für den Kinder- garten gab es zudem einen Bagger für den Sandkasten und zwei Kinderbauhelme. Wir bedanken uns herzlich bei allen Eltern und Großeltern, die dieses Projekt so tatkräftig unterstützt haben. Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg Abitur 2025 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Fabiana Kunstmann, Frida Rapp, Benjamin Stiefvater, Laurin Wösle. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ih- rem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße ✄ ✄ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten 19. Juli – 27. Juli 2025 Gedanken zur Woche: Der Weg zum Glück Nimm dir Zeit zu lesen – das ist der Brunnen der Weisheit. Nimm dir Zeit, freundlich zu sein – das ist der Weg zum Glück. Nimm dir Zeit zu träumen – sie bewegt dein Gefährt zu einem Stern. Irischer Segenswunsch Samstag, 19. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 20. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz zum Marktplatzfest (bei schlechtem Wetter in der katholischen Kir- che) 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Tim Beckert, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, An- ton Pink, Anna Renner, Mona Stiefvater,(† Ida und Pius Wolf, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug, Eugen Haug, Emma und Julius Malsam, Elsa und Johann Neth) Dienstag, 22 Juli 08.00 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 23. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 24. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 25. Juli 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 26. Juli 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Daniela Schnez,(† Artur Henzler, Anna und Eugen Halder, Marti- na und Hermann Gindele, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Adalbert Berge, Kurt Brugger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Kurt Stä- dele, Anton Elbs) Sonntag, 27. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist vom Dienstag, 01. Juli bis Freitag, 25. Juli 2025 im Urlaub. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro bleibt vom Freitag 01. Au- gust bis einschließlich 22. August 2025 geschlossen. Sie erreichen uns wieder am Dienstag 26. August von 9.30 bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfarrer Staudacher Von Dienstag, 1. Juli bis einschließlich Freitag, 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Frauenbund Baienfurt Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Lauffen nach Schwaigern Termin 1.) Montag, 15.9.2025 ca. 13 KM Dienstag, 16.9.2025 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Termin 2.) Samstag, 20.9.2025 ca. 15 KM Sonntag, 21.9.2025 Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Lauffen am Neckar/ Bahnhof, Heilbronn, Übernachtung in der Jugendherber- ge Heilbronn Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. (Strecke: Böckingen, Heuchelberg, Schwaigern). Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug, (Schwaigern). Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. (bis zum 30.7.2025) Vielen Dank ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur ökumenischen Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Juli 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 20. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökum. Gottesdienst Marktplatzfest mit den Kirchenchö- ren, Marktplatz Montag, 21. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 22. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi3, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 23. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 27. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal ----- Glaube im Alltag Drauflosgehen Wie ist das wohl, alles stehen und liegen zu lassen und zu vertrauen? Eine Übung hilft dazu. Dazu brauchen Sie mindestens zwei Stun- den Zeit. Legen Sie ihre Uhr ab, lassen Sie Ihr Handy da- heim und machen sich einfach auf den Weg – ganz egal ob zu Fuß oder mit der Straßenbahn. Nehmen Sie sich kei- ne feste Route vor, sondern lassen Sie sich von Ihrer Lust leiten. Wie fühlt es sich an, einmal keinen Plan zu haben? Spüren Sie die Freiheit – oder auch die Unsicherheit, wohin es gehen soll? Wie wäre das – nur aus dem Vertrauen zu leben? Geht das überhaupt? Vielleicht möchten Sie Ihre Gedanken in einem Gebet vor Gott bringen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2025/2026 die 3. Grundschulklasse. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Dann laden wir Sie als Eltern auf diesem Weg herz- lich ein zum Informations- und Anmel- deabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 22. Juli 2025 um 19.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. Ich freue mich auf das Kennenlernen und grüße Ihre gan- ze Familie herzlich. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juli: August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Helferfest Abteilung Turnen - 2025 - Ein gelungener Abend Am 12.07.2025 nutze die Abteilung Turnen des SVB bei einem traditionellen Helferfest die Gelegenheit, allen Übungsleiter:innen/Aufbau- und Abbauhelfer:innen für ihren fleißigen Einsatz und ihr Engagement im vergangen Jahr zu danken. Hierzu wurde im Vereinsheim „Im Loch” zu Pizza und Salat sowie gekühlten Getränken eingeladen. In schöner Atmosphäre wurde gegessen, gelacht und angeregt geplaudert. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen die- ses Abends beigetragen haben - insbesondere auch an Klaus Kowal, der wie immer das Vereinsheim bestens vorbereitete. TC Baindt e.V. Ergebnisse vom vorletzten Wochen- ende der diesjährigen Verbands- runde H 40: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Nach drei klaren Zweisatz-Siegen von Raubald, Grabherr und Trotzki führten wir bereits nach den Einzeln mit 3:1. In den Doppeln, mit Raubald/Singler sowie Grabherr/Trotz- ki konnten wir ebenfalls siegreich vom Platz gehen und konnten einen klaren 5:1 Tagessieg einfahren. Nächstes Wochenende bestreiten wir auswärts unser bereits letz- tes Spiel dieser Saison in Altshausen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Marcel Singler, Rafael Grabherr und Michael Trotzki. H 50/1: Bezirksoberliga: TC Altshausen – TC Baindt 7:2 Leider wieder eine Niederlage. Die Mannschaft von Alts- hausen kam als Aufsteiger in unsere Gruppe und ist be- eindruckender Tabellenführer. Schon nach den Einzeln stand es 5:1 gegen uns. Lediglich Stefan konnte uns, nach einem Match-Tie-Break, einen Punkt sichern. Robert und Thomas verloren leider im MTB ihr Einzel. Nach den Dop- peln sah es leider nicht anders aus. Doppel Eins verlor knapp mit 6:4 und 6:4 und Doppel Drei ging nach einem MTB auch an die Heimmannschaft. Stefan und Thomas sicherten uns aber noch einen Punkt. Kommenden Sams- tag ist unser letzter Spieltag. Da kämpfen wir dann um den Klassenerhalt. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Karl-Heinz Bär, 4. Robert Kolb, 5. Tho- mas Beier, 6. Abdurrahman Cicek. Doppel: 1. Peter/Robert, 2. Stefan/Thomas, 3. Karl-Heinz/Abdurrahman. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Schmalegg – TC Baindt 3:6 Unseren ersten Sieg konnten wir vergangenen Samstag gegen Schmalegg verbuchen. Nach den Einzeln stand es 4:2 für uns. Thomas Schäfer, Michael Schäfer, Richard Schäfer und Karl-Heinz Blank gewannen ihre Einzel, wobei Thomas und Karl-Heinz in den MTB gehen mussten. Wir mussten noch ein Doppel gewinnen. Thomas und Michael auf Doppel 1 gewannen klar in 2 Sätzen. Doppel 2 Richi/ Matthias gewannen im MTB. Karl-Heinz und Andi muss- ten sich knapp geschlagen geben. Das war eine hervor- ragende Mannschaftsleistung. Weiter so. H 60: Bezirksliga: TC Bad Schussenried – TC Baindt 7:2 In unserem letzten Verbandsspiel ging es nach Schussen- ried. Trotz großem Einsatz konnten wir nur zwei Matches gewinnen. Wolfi, Gerhard und Josef verloren ihre Spiele knapp im Matchtiebreak. Erfolgreicher agierte Roland, der seinen Matchtiebreak für sich entscheiden konnte. In den anschließenden Doppeln gelang uns durch Gerhard und Roland ein weiterer Punktgewinn. Es spielten Erwin Feurle, Wolfi von Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri , Max Reich und Roland Futterer. Herzlichen Dank an unsere Herren 65 Erwin und Max für ihren Einsatz bei uns. Mit nun mehr 2:2 Punkten beenden wir die Saison auf dem 3. Tabellenplatz der Bezirksliga H 60. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 H 30: Bezirksliga: TC Riedlingen – TC Baindt 4:5 Intensive Einzel (3:3, Siege durch Stefan, Philipp und Lars), sehr faire Gastgeber, mentale online-Dauerunterstützung durch Tschenge beim Duell in seiner Heimatregion, um- fangreiche taktische Überlegungen, spannende Doppel, glatter Sieg in Doppel 1 mit Stefan und Marc, viel Kampf in Doppel 2 mit Philipp und Lars, der leider nicht belohnt wurde … und am Ende in Doppel 3 mit Ralf und Grischde mit den besseren Nerven (zumindest teilweise) und dem Sieg im Match-Tiebreak. Vorschau für die letzten Verbandsspiele Sa, 19.7.25 U 18: Bezirksstaffel 2/ TC Bad Saulgau – TC Baindt D 50: Staffelliga/TC Baindt – TA SV Fronhofen H 50/1: Bezirksoberliga/ TC Baindt – TC Bad Schussenried H 50/2: Bezirksklasse 2/ TC Baindt – TC Isny H 40: Bezirksstaffel 2/TC Altshausen – TC Baindt So, 20.7.25 H: Kreisklasse 2/TC Baindt – SG Aulendorf Tennis H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TC Warthausen Save the Date: Baindter-Tennistag am 21. September!! Am Sonntag, 21.09.2025, veranstaltet der Tennisclub Baindt für alle, die einfach mal ungezwungen Tennis neu ausprobieren oder altes Können wiedererwecken wollen, einen kostenlosen Tennisnachmittag auf seiner Anlage in der Friesenhäusler Straße. Für Anfänger wird eine Ein- führung angeboten, Alter zur Teilnahme ab sechs Jahre ohne Limit nach oben. Start ist ab 13 Uhr, es kann aber jederzeit dazugekom- men werden.Erforderlich sind lediglich bequeme Sport- kleidung und -schuhe (keine Joggingschuhe). Spezielle Tennisausrüstung braucht es nicht, Schläger und Bälle werden gestellt. Umkleidemöglichkeiten und Duschen sind vor Ort, für Be- wirtung mit Kaffee und Kuchen in unserem Vereinsheim wird gesorgt.Aus organisatorischen Gründen bitten wir um kurze Anmeldung unter Angabe von Alter und un- gefährem Spielkönnen bis zum 15.09. Gleich anmelden bei Sascha Wösle unter 2.vorsitzender@tc-baindt.de oder QR Code scannen: Aktuelle Infos sind auch immer zu finden unter www.tc-baindt.de. Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust, ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 22.07.2025 um 19.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse an der Musikausbildung im Musikverein Baindt haben, können Sie auch gerne unter jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein auf- nehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Musikverein Baindt beim Festumzug in Blitzenreute Sie suchen noch nach einem Sonntagsausflug? Dann kön- nen wir Ihnen den Festumzug am Sonntag, den 20.07.2025 um 13:30 Uhr in Blitzenreute empfehlen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Musikvereins Blitzenreute wurde der MV Baindt zum Festumzug nach Blitzenreu- te eingeladen. Wir freuen uns über viele Zuschauer am Umzugsweg. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 fand unsere Generalversamm- lung im Bischof-Sproll-Saal statt. Nach der Begrüßung durch unsere Kreisvorsitzende Gisela Eisele und unsere Vorständin Doris Sonntag folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin und der Kassenprüferinnen. Die Wahlleitung wurde von unserer Kreisvorsitzenden übernommen. Nach der einstimmigen Entlastung der Vorstandschaft folgten die Wahlen der neuen Vorstand- schaft. Glücklicherweise erklärten sich Bärbel Schad und Lucia Kränkle bereit, das Amt der Vorsitzenden und stell- vertretenden Vorsitzenden zu übernehmen. Es wurde einstimmig abgestimmt, offen zu wählen und somit kam es zu folgendem Ergebnis: Einstimmig wurden gewählt: Foto A. Bayer 1. Vorsitzende: Bärbel Schad Stellvertretende Vorsitzende: Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez u. Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Stephan Annette. Wir bedanken uns im Namen der Landfrauen Baindt für die Bereitschaft, Ehrenamt zu übernehmen und freuen uns auf viele weitere interessante Vorträge und Veran- staltungen. Nach den Wahlen war es uns ein großes Anliegen, unse- re langjährige Vorständin Doris Sonntag gebührend zu verabschieden. Liebe Doris, nach 40 Jahren engagierter Mitarbeit in der Vorstandschaft und beeindruckenden 30 Jahren als Vor- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ständin möchten wir dir von Herzen für deinen unermüd- lichen Einsatz und deine wertvolle Arbeit danken. Deine Hingabe und dein Engagement haben die Landfrauen Baindt maßgeblich geprägt und zu dem gemacht, was sie heute sind. Wir freuen uns für dich auf die neuen Wege, die vor dir liegen. Wir wünschen dir alles Gute, Gesundheit und viel Freude für die Zukunft. Deine Spuren werden stets in unseren Herzen und in der Geschichte der Landfrauen Baindt weiterleben. Wir begrüßen dich als Ehrenvorsit- zende weiterhin in der Vorstandschaft mit zu agieren. Vielen Dank für alles, liebe Doris! Dein altes und neues Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Reitturnier 30. und 31. August Jubiläumsturnier Baindt 50 30. + 31. August 2025 Jugendprüfungen Dressurprüfungen bis Klasse M Springprüfungen bis Klasse L Hindernis-Fahr-Wettbewerb Vierkampfprüfungen Samstag Vereinswettkämpfe Sonntag Gottesdienst, Mittagstisch, Kinderprogramm, Showpro- gramm Ausklang am Abend mit musikalischer Begleitung Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Aktuelle Informationen auf unserem Instra- gram-Account: Einladung zum Jubiläumsabend Liebe Vereinsmitglieder, wir freuen uns sehr, euch herzlich zu einem ganz beson- deren Jubiläumsabend anlässlich des 50. Reitturniers der Reitergruppe Baindt einzuladen. Dieses Jubiläum ist ein echter Meilenstein. 50 Jahre voller Leidenschaft, Engagement und unvergesslicher Momente im Reitsport. Das möchten wir gemeinsam mit euch feiern! Wann: Freitag, 29. August 2025 um 19:00 Uhr Wo: Reitgelände Baindt Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Rahmenpro- gramm mit leckerem Essen, kühlen Getränken und vielen Gelegenheiten zum Austausch, Plaudern und gemeinsa- men Spaßhaben. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Abend mit euch, auf fröhliches Feiern, schöne Erinnerungen und einen ge- meinsamen Ausblick auf die kommenden Jahre! Bitte meldet euch bis spätestens 1. August 2025 bei Vik- toria Köberle an: Mobil: 0173-4973161 E-Mail: schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de Außerordentliche Mitgliederversammlung Bitte merkt euch den Termin für die außerordentliche Mitgliederversammlung vor: Mittwoch, 30. Juli 2025 Beginn: 20:00 Uhr Ort: Reithalle Baindt Die Einladung mit Tagesordnung folgt rechtzeitig vorab. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eure Unterstüt- zung bei wichtigen Vereinsangelegenheiten. Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 31. Juli bis Samstag, den 02. August 2025 ver- anstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Musik ist Trumpf“ Spannende Wettkämpfe und musikalische Aufgaben sind garantiert. Natürlich dürfen das Kutsche fahren und Vol- tigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und das Baden im Weiher. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Montag, den 21. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Herzliche Grüße, Das Zeltlagerteam Turniererfolg Bei der Dressurprüfung der Klasse A** in Bad Waldsee erreichte Theresa Henzler mit ihrer Stute Bonne Diamond einen hervorragenden 2. Platz. Die Reitergruppe Baindt gratuliert herzlich zu diesem tollen Erfolg! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Baindter Weinfest 2025 – Endlich wieder zurück! Das lange Warten hat ein Ende – die neue Baindter Ortsmitte ist endlich fertig und sieht großartig aus! Damit kehrt das Weinfest wieder dort- hin zurück, wo es hingehört: auf den Dorfplatz. Wir starten am Freitag, den 1. August, um 18:00 Uhr mit der oberschwäbischen Kultband „Gsälzbär“. Die Schwabenro- cker sind durch ihre selbst getexteten, witzigen Rock- und Poplieder in schwäbischer Mundart weit über die Grenzen Ravensburgs hinaus bekannt. Eintrittskarten kosten im Vor- verkauf 16 € und sind erhältlich bei Gsälzbär – die Kneipe, Salon Schreiber Ravensburg, beim Baindter Beck sowie bei allen Mitgliedern der Schalmeienkapelle. Am Freitagabend erwarten euch bereits zahlreiche kulinari- sche Highlights: den berühmten Schalmeienbecher mit Opas Zaziki, unseren beliebten Beerenweinstand mit erfrischenden Cocktails und natürlich den Weinstand mit einer vielfältigen Auswahl an Weinen aus der Region und aus fernen Ländern. Der Samstag, 2. August, beginnt um 19:00 Uhr mit der 80er-Coverband „Self Control“. Sie lassen die Musik der 80er Jahre wieder aufleben und nehmen uns mit auf eine spannende Zeitreise – der Eintritt ist frei! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 In der Pause sorgen unsere Freunde vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt für gute Stimmung und musikalische Unterhaltung. Der Sonntag, 3. August, startet um 09:30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem neuen Dorfplatz. Um 10:30 Uhr eröffnet die Böllergruppe Baindt den Frühschoppen, und der Musikverein Baindt sorgt für beste Stimmung. Außerdem kommen die ersten Oldtimer zum Einsatz und präsentieren die schönsten Fahrzeuge, Traktoren und Motorräder vergangener Jahrzehnte – die Oldtimershow zum Weinfest findet in diesem Jahr bereits zum 31. Mal statt. Ab 11:30 Uhr könnt ihr euch beim beliebten Mittagstisch kulinarisch verwöhnen lassen. Parallel dazu startet die große Tombola, begleitet von einem Kinderprogramm mit Hüpfburg, Schminken, Bastelspaß und Ponyreiten. Gegen Mittag werden die Turmfalken Ravensburg und der Fanfarenzug Ankenreute auf der Bühne ihr Können zeigen. Nach dem Essen, um 13:30 Uhr, beginnt der beeindru- ckende Fahrzeugkorso der Oldtimer, der eine Ausfahrt durchs Baindter Hinterland macht. Natürlich darf auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Ku- chen nicht fehlen, um den Nachmittag perfekt abzurun- den. Ab 14:30 Uhr sorgt „Sambucca Unplugged“ mit Rock- und Popsongs „ohne Stecker“ für beste Unterhaltung. Gegen 16:00 Uhr findet die große Tombola-Verlosung statt, bei der es wieder großartige Hauptpreise zu ge- winnen gibt. Um 17:00 Uhr endet das Weinfest 2025 Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf euren Besuch und unvergessliche Festtage! Blutreitergruppe Baindter Blutreiter mit der Musikka- pelle beim Blutritt in Bad Wurzach Bad Wurzach feierte von Sonntag, 6. Juli bis zum Blutfreitag, 11. Juli 2025 sein Hei- lig-Blut-Fest. Die Reliquie, der Überliefe- rung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wur- de auch dieses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Bei der Reiterprozession zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit etwa 1100 Teilnehmenden in 64 Gruppen waren wir als Nummer 11 in der Zugordnung dabei. Unseren 45 Blutreiterinnen und Blutreitern ein herzli- ches „Vergelt`s Gott” für die Motivation und das Interes- se an dieser christlichen Tradition. Dies gilt insbesondere auch den 12 Jugendlichen sowie deren Eltern. Beeindruckend ist, dass viele ihre Pferde bereits am Vor- tag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und kamerad- schaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause kamen. Ein großer Dank an die über 30 Musikerinnen und Mu- siker der Musikkapelle Baindt, die uns dieses Jahr im 2-jährigen Rhythmus wieder in bewährter Weise durch die Stadt und beim Bad Wurzacher Gottesberg begleiteten. Unter uns waren dieses Jahr 3 Jubilare, denen wir für das treue Mitwirken und die Kameradschaft herzlich danken: Alexander Henzler war zum 40. Male dabei! Simon Schwarz zum 25. Mal und der noch jugendliche Jonas Elbs bereits zum 10. Male! Bei der Versammlung am 27. Juni erhielten die 3 Jubilare die Ehrung durch Gruppenführer Berthold Steinhauser mit Medaille und Urkunde der Stadt und Pfarrei Bad Wurzach. Die 3 Jubilare umrahmt von Vorstand Werner Elbs und Gruppenführer Berthold Steinhauser. Anritt zum Gottesberg Unsere Musikkapelle vor der Gottesberg-Kapelle in Bad Wurzach Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK stärkt regionale Krisenvorsorge: Fachvortrag zum Thema Operationsplan Deutschland Am 25. Juni versammelten sich in der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten (RWU) insbesondere Leitungs- und Führungskräfte der DRK-Kreisverbände Ravensburg, Wangen, Sigmaringen und Bodenseekreis. In Diskussion mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr stand die Vertiefung des bundesweiten Operationsplans Deutschland (OPLAN DE) im Verteidigungs- und Bünd- nisfall im Fokus. Auch das DRK Baienfurt-Baindt war vertreten und ver- folgte mit großem Interesse den Vortrag von Oberstleut- nant Dr. Immo Garn. Dieser zeigte auf, wie die Bundes- wehr im Ernstfall kritische Infrastrukturen schützt und wo das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Sanitäts- und Betreuungsdiensten im Rahmen humanitärer Hilfe un- terstützend wirken kann. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Szenarien zur Versorgung Verwundeter und zur Betreuung von Flüchtlingsströmen in der Region – logis- tische Herausforderungen, die im Krisenfall reibungslose und koordinierte Abläufe erfordern. „Frieden ist nicht die Abwesenheit von Krieg, sondern von Gefahr“ Oberstleutnant der Bundeswehr, Dr. Immo Garn Im Anschluss moderierte Prof. Dr. Wendorff eine Exper- tenrunde mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen des Bevölkerungsschutzes: Oliver Surbeck, Kreisbrandmeis- ter und Amtsleiter für Bevölkerungsschutz im Landkreis Ravensburg, vertrat die Feuerwehr und den Landkreis. Polizeipräsident Uwe Stürmer sowie Michael Sieland, Kon- ventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Nord- rhein, komplettierten das Podium. Gemeinsam diskutierten sie bestehende Einsatzpläne, rechtliche Grundlagen für Evakuierung und Versorgung sowie die verbindlichen Vorgaben der Genfer Konventio- nen und des humanitären Völkerrechts, nach denen sich jede Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltweit rich- tet. Im Fokus standen dabei folgende Fragen: „Was be- deutet ein Bündnisfall für den Bevölkerungsschutz?” „Wie bleibt das DRK handlungsfähig unter Krisenbedingun- gen?” und „Warum ist die Zusammenarbeit aller Akteure entscheidend?”. Klar wurde: Im Krisenfall wird das DRK weiter seinen Beitrag leisten – mit Sanitätsdienst, Versor- gung Verwundeter und mit einem starken Ehrenamt als verlässlicher Partner im Bevölkerungsschutz. Doch dafür braucht es klare Konzepte, starke Ehrenamtliche, eine gute Ausstattung und realistische Vorbereitung. Die Veranstaltung ermöglichte wertvolle Einblicke in die Strukturen und Anforderungen humanitärer Hilfe im be- waffneten Konflikt und trug zur fachlichen Stärkung al- ler Beteiligten bei. Unser Dank gilt den Referenten und Teilnehmern für ihren wertvollen Beitrag – wir freuen uns auf weitere gemeinsame Übungen zur Vertiefung dieses wichtigen Themenfeldes. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Mehr Bio auf den Teller: Oberschwäbische Kommunen ebnen den Weg Anfang Juli fand in der Bauernschule Bad Waldsee eine wegweisende Veranstaltung zum Thema „Mehr Bio auf den Teller: Wie Kommunen in Oberschwaben dafür den Weg ebnen“ statt. Organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach zusammen mit dem Bio- Bitte-Regionalpartner ÖKONSULT, brachte die Veranstal- tung rund 30 Personen aus Kommunen, Küchen und der Bio-Branche zusammen. Thomas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum im Landratsamt Ravensburg, betonte in seinem Grußwort: „Gemeinsam können wir diese Themen voranbringen und den Weg für mehr Bio auf dem Teller ebnen“. Er unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Beteiligten, um konkrete Schritte in der Region umzusetzen. Die Veranstaltung bot eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Best Practices. Andreas Greiner von ÖKONSULT präsentierte in seinem Vortrag Strategi- en für Küchen und Kommunen zur Einführung von mehr Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung. Er be- tonte: „Mit ein bisschen Vorbereitung ist die Bio-Zertifizie- rung überhaupt nicht schwer.“ Praktische Einblicke lieferten unter anderem Markus Wieland, Produktionsleiter der Zentralküche der St. Eli- sabeth-Stiftung, der von positiven Erfahrungen bei der Einführung von Bio-Produkten berichtete. Seine Küche versorgt täglich 1.800 bis 2.500 Essen für Schulen, Kin- dergärten, Seniorenheime und Behindertenwerkstätten. Matthias Minister, Geschäftsführer der Fairfleisch GmbH, erläuterte, wie Wertschöpfungsketten vom Landwirt bis zur Großküche funktionieren können. Aktuell liefern 15 Landwirte aus der Region pro Woche vier bis fünf Rin- der für das Projekt „GrasRind vom Bodensee“, was dem Fleischbedarf von rund 6.000 Mittagessen in der Gemein- schaftsverpflegung entspricht. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Franz Steinhauser vom Kartoffelhof Steinhauser berich- tete, wie sein Betrieb das bestehende Sortiment von ver- arbeiteten und vorgegarten Kartoffeln um Bio-Produkte erweitert hat. Ein wichtiger Aspekt der Veranstaltung war die Vernet- zung der Teilnehmer. In Workshops wurden Themen wie kommunale Handlungsmöglichkeiten und der Aufbau re- gionaler Bio-Wertschöpfungsketten vertiefend diskutiert. „Die hohe Teilnehmerzahl und die vielen lebendigen Dis- kussionen zeigen, dass in der Region ein großes Interesse besteht, mehr Bio auf die Teller in öffentlichen Einrichtun- gen zu bringen“, so Andreas Greiner zum Abschluss der Veranstaltung. Seehasenfest in Friedrichshafen: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab Sonderfahrten am Samstag, 19. Juli – vor und nach dem großen Feuerwerk. Neu in diesem Jahr: Seehasenrund- fahrt, inkl. Seehas-Abholung. Vom 17. bis 21. Juli findet das größte Fest Friedrichs- hafens – das Seehasenfest – statt. Zwei Höhepunkte: die Seehas-Abholung, bei der Kat Fridolin in diesem Jahr erstmals mitmischt und das große Feuerwerk am Samstag, 19. Juli. Der Katamaran fährt an diesem Tag bis spät in die Nacht. Auch einen Tag vorher, am Freitag, fährt der letzte Katamaran erst um 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. Bequem und günstig reisen Festbesucher aus Konstanz mit dem „14-Uhr-Ticket“ an: damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. Bereits zum 75. Mal feiert Friedrichshafen in wenigen Ta- gen endlich wieder Seehasenfest. Von Donnerstag, 17. bis Montag, 21. Juli wird Friedrichshafen zur bunten Festmei- le direkt am See. Der große Rummel am hinteren Hafen, Biergärten, Livemusik und ein abwechslungsreiches Un- terhaltungsprogramm für Jung und Alt locken jedes Jahr zahlreiche Gäste aus der gesamten Bodenseeregion an. Der Katamaran bietet eine komfortable, entspannte und stimmungsvolle Anreise aus Konstanz und landet nach nur 52 Minuten Fahrt mitten im Geschehen – auf der Fest- meile in Friedrichshafen. Premiere: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab – Ti- ckets im Onlineshop und bei der BSB erhältlich Zum ersten Mal ist auch die Katamaran-Reederei bei der feierlichen Seehas-Abholung am Samstag, 19. Juli mit dabei: Katamaran Fridolin nimmt an der traditionel- len Sternbildung teil, fährt dem Seehas voraus und weist ihm symbolisch den Weg in den Hafen, wo bereits tau- sende Besucherinnen und Besucher darauf warten, ihn willkommen zu heißen. Die besondere Rundfahrt mit Seehas-Abholung startet um 13:45 Uhr und dauert etwa 90 Minuten. Erwachsene sind für 22,50 Euro, Kinder für 15 Euro mit an Bord von Katamaran Fridolin. Im Preis ist neben der Rundfahrt auch ein süßer Gruß vom Seehas inkl. Aperitif oder Er- frischungsgetränk enthalten. Schnell sein lohnt sich: die Rundfahrt ist schon jetzt nahezu ausverkauft. Seehasen-Feuerwerk bequem erreichen: Sonderfahr- ten am Samstag Am Samstag, 19. Juli, fährt der Katamaran wie gewohnt im Stundentakt zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr – in beide Richtungen. Ab dem Abend gibt es zusätzliche Fahrten: wer aus Konstanz anreist, kann um 21:30 Uhr oder erst um 00:15 Uhr in Richtung Friedrichshafen starten. Nach Konstanz fährt der Katamaran zusätzlich auch um 20:30 Uhr, 23:15 Uhr sowie ein letztes Mal um 1:15 Uhr – ideal für alle Nachtschwärmer, die das Fest voll auskos- ten möchten. Auch am Freitag können Festbesucher den Katamaran nut- zen: der AbendKat fährt ab Friedrichshafen um 20:30 Uhr und 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. An allen anderen Festtagen fahren die Katamarane regulär nach Fahrplan. Am günstigsten reisen Festbesucher mit dem „14-Uhr-Ti- cket“ – damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. i Schnell sein lohnt sich: nur noch wenige Tickets für die Seehas-Abholung inkl. Seehas-Nascherei und Aperitif an Bord von Katamaran Fridolin verfügbar. Tickets gibt’s an den Hafenschaltern der BSB und im Onlineshop unter www.der-katamaran.de/ Informationen zum Seehasenfest: www.seehasenfest.de/ Für Fragen steht die Katamaran-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07531 3639320 zur Verfügung. Wasserentnahmen weiterhin untersagt Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die nied- rigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beein- trächtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperatu- ren. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu ver- hindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betrof- fen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdi- schen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiter- hin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschrän- kungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/la- geberichte/lagebericht-wassernutzung. Wettkampfstimmung bei der DLRG Orts- gruppe Baienfurt Der große Erfolg unserer Wettkampfschwimmer bei den diesjährigen Bezirksmeisterschaften im März in Ravens- burg war das Ticket zu den Württembergischen Meister- schaften in Biberach an der Riß. Zwei Mannschaften und ein Einzelschwimmer konnten von der Wettkampfstim- mung nicht genug kriegen und trainierten daher bis Juni fleißig weiter, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. So belegte unser Einzelschwimmer in der Altersklasse AK Offen männlich, Daniel Eisele, den 12. Platz und sicherte sich so eine gute Platzierung in der ersten Teilnehmerhälfte. Unsere Mannschaft AK 12 männlich (Raffael Feiri, Eli- as Wora, Paul Keller und Jan Staudacher) sicherte sich ebenfalls einen soliden 15. Platz und schwamm fehlerfrei durch die einzelnen Rettungsdisziplinen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Mannschaft AK 13/14 männlich (Mathias Kanke, Max Müller, Emily Steinbach und Belinda Geray) erzielte Platz 17 und schwamm ebenfalls ohne Punktabzüge. Das Erlebnis, an einer landesweiten Meisterschaft teilzu- nehmen ist immer wieder einzigartig. So stehen neben dem Ehrgeiz, möglichst gut zu schwimmen, auch der Spaß und die Begegnung mit anderen Rettungsschwimmern aus ganz Baden-Württemberg im Vordergrund. Ohne unsere Wettkampftrainer und Betreuer, die sich die Zeit für Ihre Mannschaften genommen haben, wäre ein solches Wettkampfwochenende nicht möglich. Die Trai- ner haben sie im letzten halben Jahr trainiert, aufgebaut und motiviert. Zu diesem Team gehören Manuel Keller, Carola Resch-Seidenath und Leonie Schmid. Aber auch ohne die ehrenamtlichen Kampfrichter, könnte ein Wettkampf gar nicht erst stattfinden. Auch aus un- serer Ortsgruppe war Julia Leonhard als Kampfrichterin vor Ort. Nach dem Wettkampf heißt vor dem Wettkampf – so stehen nach den Herbstferien auch schon wieder unsere Vereinsmeisterschaften an und das Wettkampftraining geht direkt nach der Sommerpause weiter, so dass die Chancen auf die begehrten Medaillen und Pokale immer mehr steigen! DLRG meets Bademeister Schaluppke – Trainer im Hoftheater Wie vom Hoftheater beworben, freuten sich sechs Trainer aus Baienfurt und vom Stützpunkt Bad Waldsee auf einen „gemütlichen und chlorreichen Abend in der Badeanstalt von Bademeister Schaluppke“. Bereits vor Beginn des Programms hatte die kleine Trainergruppe ein begeis- terndes Gespräch mit dem Akteur selbst. Und nach einem tollen Abend mit vielen Lachern, aber auch Erinnerungen an Situationen aus dem Wachdienst am Stadtsee in Bad Waldsee oder der Badeaufsicht im Hallenbad Baienfurt, die nun vom Akteur auch exakt so beschrieben wurden, gab es nach mehreren Zugaben sogar noch ein Auto- gramm für die DLRG sowie einen Aufkleber, welcher mit dem Spruch: „Geh duschen“ an diesen lustigen Abend erinnern soll. Diese Erinnerung wird einen Ehrenplatz in unserem Vereinsheim bekommen. Einladung zum Marktplatzfest 2025 Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt lädt alle ein, unsere Tom- bola im Rahmen des diesjährigen Markplatzfestes zu besuchen. Es gibt tolle Preise zu gewinnen. Der Erlös der Tombola kommt der Jugendarbeit der DLRG zugute. Auch im Kinderland sind wir mit unserem Element Wasser vertreten. So können die Kleinsten hier an tollen spieleri- schen Wettbewerben teilnehmen und dabei die verschie- denen Baienfurter Vereine kennenlernen. Hannah Brenner – Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung: Aktion „Gelbes Band“ lädt zum Pflücken an Obstbäu- men und Sträuchern ein Auch in diesem Jahr setzt der Landkreis Ravensburg ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Eigentü- merinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträu- chern, die die Ernte nicht vollständig bewältigen können, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Diese Markierung signalisiert, dass das Obst kostenlos und ohne vorherige Absprache von jedem geerntet werden darf. Interessierte Bürger und Bürgerinnen, die am Erntepro- jekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchten, können sich an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort er- halten sie kostenlos die vom Landkreis bereitgestellten gelben Papierbänder. Das Ernten auf fremden Grundstücken erfolgt auf eige- ne Gefahr erfolgt. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten: Weder Bäume noch Sträucher dürfen beschädigt und das Grundstück muss sauber hinterlassen werden. BOB mit Sonderfahrten zum Seehasen- fest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Sonder- verkehr während des Friedrichshafener Seehasenfestes. Vom 19. bis 21. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatz- fahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:32 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bo- do-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 13,50 oder 22,60 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. i Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dritter Tagungsband zur Wirtschaftsge- schichte Oberschwabens erschienen Buchvorstellung in Schwendi beschließt Forschungs- projekt Am Freitag, 18. Juli 2025, 18.30 Uhr wird in der Kleinen Bühne in Schwendi das Buch „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomregion. Wirtschaft in Oberschwa- ben von 1850 bis zur Gegenwart“ vorgestellt. Mit diesem neuen Band beschließt die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur ihre über zehn Jahre hinweg be- triebene Erforschung der oberschwäbischen Wirtschafts- geschichte, zwei bereits erschienene Bücher decken die Zeit vom Mittelalter bis 1850 ab. Wirtschaftlicher Wandel der letzten 150 Jahre Der neue Band stellt in 15 Beiträgen ausgewiesener Ex- pertinnen und Experten auf rund 580 Seiten mit zahlrei- chen Fotografien, Karten und Tabellen die prägenden Charakteristika des Wirtschaftsraums zwischen Alb und Bodensee, Lech und Schwarzwald seit 1850 vor. Zunächst dominierten bis ins 20. Jahrhundert eine marktorientier- te Landwirtschaft und eine zunächst auf das Schussen- becken, den Bodenseegürtel und den Ulmer Raum be- schränkte industrielle Entwicklung. Erst nach 1950 setzte in der Breite die Industrialisierung der Region ein, die in den letzten Jahrzehnten zu einem der wirtschaftsstärks- ten Räume in Deutschland aufgestiegen ist. „Gerade weil wir in Oberschwaben heute so stolz auf un- sere Wirtschaftskraft sind, lohnt sich der historische Blick ganz besonders“, betont Landrat Mario Glaser, der stell- vertretender Vorsitzender der Gesellschaft Oberschwa- ben ist. „Die Anregung zur Erforschung und Darstellung der Wirtschaftsgeschichte verdanken wir maßgeblich Siegfried Weishaupt, der auch Kuratoriumsehrenpräsi- dent der Gesellschaft Oberschwaben ist. Ich freue mich auch deshalb sehr, dass wir den abschließenden Band in Schwendi präsentieren können.“ Buchpräsentation und Führung Mitherausgeber Dr. Edwin Ernst Weber wird das neue Buch in einem bebilderten Vortrag vorstellen, ehe dann eine von der Tübinger Landeshistorikerin und Mitheraus- geberin Prof. Dr. Sigrid Hirbodian moderierte Gesprächs- runde mit Autorinnen und Autoren des Bandes die Be- sonderheiten der Wirtschaftsgeschichte Oberschwabens sowohl in der Langzeitperspektive wie auch im Indust- riezeitalter seit 1850 konturiert. An die Buchvorstellung schließt sich eine Führung durch das Weishaupt Forum, einem Baudenkmal der Moderne, und die Einladung zu einem oberschwäbischen Vesper an. Es wird um Anmel- dung der Teilnahme unter Email gesellschaft-oberschwa- ben@rv.de gebeten. Info-Box „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomre- gion. Wirtschaft in Oberschwaben von 1850 bis zur Ge- genwart“, hg. v. Frank Brunecker, Sigrid Hirbodian und Edwin E. Weber, Verlag W. Kohlhammer 580 Seiten, 34 Euro. Das Buch ist bei der Vorstellung in Schwendi und im Buchhandel erhältlich. Geschichtskino zum Jahrestag des 20. Juli 1944 Anlässlich des Jahrestags des Stauffenberg-Attentats von 1944 zeigt das Kreisarchiv am 21. Juli den Film „Der 20. Juli”. Der Film „Der 20. Juli“ gilt als herausragendes Beispiel für die Vergangenheitsbewältigung im deutschen Nach- kriegs-Kino. Er erzählt die Geschehnisse des 20. Juli 1944 als Rückblende aus der Sicht zweier fiktiver Personen: der OKW-Sekretärin Hildegard Klee und des Hauptmanns Lindner. In seinem fast dokumentarischen Stil hält er sich eng an die historischen Tatsachen. Laut dem „Lexikon des internationalen Films“ ist „Der 20. Juli“ ein „bis in die kleinste Rolle sorgfältig besetzter und von Mitgliedern des Widerstands detailliert beratener Film, der im deutschen Kino der 50er Jahre positiv auffiel“. Begleitend zum Film gewährt das Kreisarchiv Ravens- burg Einblicke in die Akten der ehemaligen Kreisbera- tungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus. Un- ter anderem wird dabei das Schicksal der Gräfin von Matuschka beleuchtet, deren Mann Michael Graf von Matuschka als Widerstandskämpfer des 20. Juli hinge- richtet wurde. Die Themen- und Filmeinführung findet am Montag, dem 21. Juli, um 18.30 Uhr statt, die Filmvorführung beginnt um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung findet im Innenhof des Kreisarchivs in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten statt. Bei schlech- tem Wetter wird sie in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34 durchgeführt. Für die Themen- und Filmeinführung wird um Anmeldung bis zum 17. Juli unter kreisarchiv@rv.de gebeten. Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze beim Jobcenter (Sauter- leutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr Feministisches Gartentischgespräch mit MdB Agnieszka Brugger am 24.7. um 16.30 Uhr in Weingarten Unter freiem Himmel und in lockerer Atmosphäre lädt der Ortsverband B90/ die Grünen Weingarten interessierte Frauen zu einem „Feministische Gartentischgespräch“ ein. Im Zentrum stehen Fragen wie: • Wie können feministische Perspektiven unsere Gesell- schaft gerechter machen? • Was braucht es für eine echte Gleichstellung in Politik und Alltag? • Und wie gehen wir mit den Herausforderungen der aktuellen Weltlage – von Klimakrise bis Demokratie- verdruss – solidarisch und feministisch um? Über den direkten persönlichen Austausch in geschützter Atmosphäre schafft dieses Format einen Raum für neue Gedanken, ehrliche Diskussionen und politische Teilhabe. „Feministische Politik betrifft alle Lebensbereiche. Von der Klimakrise bis zur internationalen Sicherheit - wir brau- chen die Perspektiven und Lösungsansätze von Frauen, um die drängenden Probleme unserer Zeit anzugehen“. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Auswärtigen Ausschuss bringt Brugger einen politischen Erfahrungsschatz mit, insbesondere auch im Umgang mit männlich geprägten Machtstrukturen. Diese Runde fragt: Wie kann ein neues Miteinander entstehen – jenseits der Social-Media-Aufgeregtheit, jenseits von Dominanzkultur und Pausenhof-Machtspielen? Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Veranstaltung wurde angestoßen durch eine Jugend- gemeinderätin in Weingarten – und wir freuen uns sehr, dass Agnieszka Brugger der Einladung gefolgt ist. Die Veranstaltung unterstreicht das Engagement der Grü- nen für Gleichstellung und die Stärkung von Frauen in der Politik. Sie ist Teil einer Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die politische Teilhabe von Frauen zu fördern. Interessierte können sich per E-Mail an info@gruene-wgt.de für die Teilnahme anmelden. Die genaue Ortsangabe wird nach der Anmeldung be- kanntgegeben. Anmeldung per E-Mail: info@gruene-weingarten.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 26. Juli 2025 um 11 Uhr in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dystonie gehört zu den ca. 8.000 seltenen Erkrankungen. Bei der neurologischen Erkrankung kommt es zu länger anhaltenden, unwillkürlichen Muskelverkrampfungen die zu abnormen Haltungen und/oder Bewegungen führen. Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals und der Handkrampf. Die Gruppenleiterin wird in einem Vortrag einen Über- blick über die verschiedenen Dystonieformen und deren Behandlung geben. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Gruppentreffen statt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum 22. Juli 2025 erforderlich. Kontakt: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de DRK-Kreisverband Ravensburg Hochwertige Sanitätsausbildung Mit viel Praxiswissen fit für den Einsatz Kein Konzert, kein Sportevent, kein Rutenfest ohne sie: die Sanitätskräfte der DRK-Bereitschaften. Damit im Ernst- fall jeder Handgriff sitzt, bietet der DRK-Kreisverband Ravensburg regelmäßig fundierte Sanitätsausbildungen an – mit einem starken Fokus auf Praxis, aber auch einer soliden theoretischen Basis. Kürzlich haben acht Teilnehmende die Ausbildung erfolg- reich abgeschlossen. Sie sind damit bestens vorbereitet für Einsätze bei Veranstaltungen, in der Rettungshun- destaffel oder als sogenannte „Helfer vor Ort“. Viele der neuen Sanitäterinnen und Sanitäter bringen bereits Er- fahrung mit – etwa aus dem Jugendrotkreuz oder dem Katastrophenschutz. Der Kurs umfasst insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, verteilt auf vier intensive Wochenenden. Im DRK-Ausbil- dungsraum in der Ulmer Straße stapeln sich Kisten mit Übungsmaterial: Intubationssets, Infektionsschutz, Beat- mungsbeutel. Fallbeispiele aus dem echten Leben – vom Insektenstich mit Atemnot bis zum Verkehrsunfall – wer- den realitätsnah durchgespielt. Ein Fallbeispiel: Ein Mädchen wird beim Eisessen von einer Biene in den Mund gestochen – Atemnot, Panik, Hyper- ventilation. Die Teilnehmenden reagieren ruhig, struktu- riert, mit viel Einfühlungsvermögen. Im anschließenden Feedback lobt Ausbilderin Judith Schönebeck besonders das Zusammenspiel im Team, die klare Kommunikation und den professionellen Umgang mit der Betroffenen. Zwischen den Praxisteilen vermitteln die Ausbilder auch medizinisches Hintergrundwissen – etwa zur Anatomie der Atemwege oder zum Gasaustausch in den Lungen. Die Teilnehmenden arbeiten aktiv mit und bringen ihre Vorerfahrungen ein. Das Ausbildungsteam des DRK besteht aus zehn eh- renamtlichen Kräften – darunter auch speziell geschul- te Mimen, die die Fallbeispiele lebensecht darstellen. Ihr gemeinsames Ziel: Ehrenamtliche so gut vorzubereiten, dass sie im Einsatz schnell und sicher helfen können. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanitätsausbildung stehen die acht Absolventinnen und Absolventen nun bereit – für Konzerte, Sportereignisse oder andere Sa- nitätsdienste. Denn eines ist klar: Ohne sie läuft nichts. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 20. Juli 2025 Der Sonnenweg – Ausblicke in die Landschaft und Ein- blicke in die Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden. Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Unser 3 km langer Spazierweg führt uns durch die Moor- landschaft und ins freie Feld. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren wir viel über die Sonne und die Entstehung unseres naturwissenschaftlich geprägten Weltbilds. Vor- kenntnisse sind nicht erforderlich. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de „Küchen on Tour“ – Erfolgreicher Einblick in regionale Bio-Kartoffelproduktion Anfang Juli fand die zweite Veranstaltung der Reihe „Kü- chen on Tour“ statt, organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach. Rund 20 Verantwortliche und Mitarbeitende aus Großküchen und Gastronomiebe- trieben erhielten die Gelegenheit, den Kartoffelhof Stein- hauser in Dettingen an der Iller und den Biohof Willburger in Erolzheim zu besichtigen. Der Kartoffelhof Steinhauser, ein Kartoffelerzeugungs- und -vorverarbeitungsbetrieb, verarbeitet jährlich 5.000 Tonnen Kartoffeln und beliefert rund 300 Großküchen von Ulm bis Friedrichshafen, Bad Buchau bis Kaufbe- uren, Kempten bis Ehingen. Seit 2022 werden hier auch Bio-Kartoffeln von Bio-Partnerbetrieben wie dem Bio- hof Willburger in Erolzheim zu küchenfertigen Produkten verarbeitet. Das Sortiment umfasst geschälte und vor- gegarte Kartoffeln sowie geschnittene Kartoffeln für die Weiterverarbeitung in Großküchen. Pro Tag werden 20 bis 25 Tonnen Fertigware produziert, davon etwa 5 bis 6 Tonnen Teigwaren wie Spätzle. Aktuell entfallen etwa 10 % der Produktion auf Bio-Ware, mit Überlegungen zur Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Erweiterung des Bio-Sortiments um z.B. Kartoffelsalat und Teigwaren. Der Biohof Willburger, ein Gemüsebaubetrieb in vierter Generation, beliefert den Kartoffelhof Steinhauser mit Na- turland-zertifizierten Kartoffeln direkt aus der Region. Auf 10 ha der insgesamt 50 ha Anbaufläche werden Kartoffeln kultiviert. Der Betrieb ist auf Gemüsebau spezialisiert und baut über 40 verschiedene Kulturen über das Jahr an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewannen wert- volle Einblicke in die regionale Bio-Landwirtschaft und konnten sich vor Ort von der Qualität der produzierten Lebensmittel überzeugen. Der Besuch bot eine einzigar- tige Möglichkeit, die Herkunft der Produkte kennenzuler- nen und den direkten Austausch zwischen Erzeugern und Abnehmern zu fördern. Die „Küchen on Tour“-Reihe wird mit zwei weiteren Ver- anstaltungen fortgesetzt, die einen Großhändler und eine Großküche einbinden. Diese Veranstaltungsreihe bietet die Gelegenheit für Küchenprofis, sich über nachhaltige Verpflegungskonzepte auszutauschen und voneinander zu lernen. Sie unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bio-regionalen Lebensmitteln in der Gemeinschaftsver- pflegung und Gastronomie und zeigt praktische Wege zur Umsetzung auf. Interessierte finden weitere Informationen und Anmel- demöglichkeiten auf der Homepage der Bio-Musterre- gionen unter www.biomusterregionen-bw.de. Was sonst noch interessiert Zusatzversorgungskasse für Arbeitneh- mer in der Land- und Forstwirtschaft Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung be- antragen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Rente aus der gesetz- lichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Le- bensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversi- cherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalender- monaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Ren- te vor dem 1. Juli 2025 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2025 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse unter Telefon 0561 785179-00 (Fax: 0561 7852179-49; E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.zla.de/aktuelles Bund der Steuerzahler begrüßt Abspeckpläne bei der Stuttgarter Oper Forderung nach Überarbeitung aller Sanierungspläne In die Sanierungspläne bei der Stuttgart Oper kommt end- lich Bewegung. Und es geht dabei in eine hoffnungsvolle Richtung. So hat die Kultusministerin Petra Olschowski jetzt nach einer Verwaltungsratssitzung der Württember- gischen Staatstheater gravierende Umplanungen für das Oper-Interimsgebäude im Norden der Stadt angekündigt. Demnach soll hier kleiner und einfacher gebaut werden, um Kosten einsparen zu können. „Die bei der Opernsanie- rung schon länger befürchtete Kostenexplosion von der einst geplanten einen Milliarde Euro auf mittlerweile bis zu zwei Milliarden Euro ist in den letzten Monaten immer realistischer geworden. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt beim Interimsgebäude konkrete Planungen gibt, wie diese ausufernden Kosten nach unten gedrückt werden können“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Möller fordert Landesregierung und Stadtverwaltung zu- dem dazu auf, nicht nur die Planungen für das Interims- gebäude neu aufzunehmen. „Bei der Stuttgarter Oper müssen alle Sanierungspläne noch einmal auf den Prüf- stand, es muss jetzt zügig nach ernsthaften Alternativen gesucht werden. Dazu gehören auch die Planungen beim Littmann-Bau. Hier sollte beispielsweise auf den Einbau einer teuren Kreuzbühne verzichtet werden“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende und verknüpft seine Forderun- gen auch mit einem Blick auf die einbrechenden Gewer- besteuereinnahmen der Stadt Stuttgart. „Der Stadt fehlen hier aktuellen Zahlen zur Folge in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden, indem man auch bei Bau- großprojekten wie der Opernsanierung Kosten einspart“. Im Spätherbst 2024 war bekannt geworden, dass sich die Sanierung der Oper um vier Jahre nach hinten ver- schiebt, verbunden mit weiter ansteigenden Kosten. Der erste Vorhang im renovierten Haus soll demnach erst im Jahr 2043 fallen. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart kommen je zur Hälfte für die bei der Oper anfallenden Sanierungskosten auf. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versichert während Freiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Junge Menschen können sich nach der Schulzeit vielfältig gesellschaftlich engagieren. Wer beispielsweise ein frei- williges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, ist dann in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversi- cherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Während des freiwilligen Dienstes wird ein Taschengeld gezahlt. Dieses zahlen Arbeitgeber statt eines Gehaltes an die Freiwilligen. Aktuell sind das maximal 644 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat entspricht. Zum Taschengeld kommen ggf. noch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 oder Arbeitskleidung dazu. Das Taschengeld und der eventuelle geldwerte Vorteil aus den Sachbezügen sind die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Ren- tenversicherung. Wer den freiwilligen Wehrdienst (FWD) leistet, bekommt ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutge- schrieben. Diese übernimmt aber der Staat. Grundlage hierfür ist ein fiktiver Verdienst, der bei 80 Prozent der sogenannten monatlichen Bezugsgröße liegt. Dieser liegt 2025 bei monatlich 3.745 Euro. Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv aufs Rentenkonto aus und sind der erste Schritt, um die allgemeine Wartezeit von fünf Bei- tragsjahren zu erfüllen. Information Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschü- ren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversiche- rung.de heruntergeladen oder bestellt werden. AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Worüber sich keiner traut zu reden AOK Bodensee-Oberschwaben sieht Aufklärungsbedarf bei Chlamydien, Syphilis und Co. Sie zählen zu den Tabuthemen in der Medizin, obwohl sie viele Menschen betreffen: sexuell übertragbare Infektio- nen, kurz STI (sexually transmitted infections). Während HIV in der öffentlichen Wahrnehmung stark präsent ist, geraten andere Erkrankungen wie Chlamydien oder Sy- philis oft in Vergessenheit – zu Unrecht. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben zeigt: Die Zahl der STI-Fälle ist seit Jahren konstant. „Ein Rückgang der Infektionen ist nicht zu beobachten – im Gegenteil: Die Anzahl der Patientinnen und Patienten ist seit Jahren konstant“, sagt Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Im Jahr 2019 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 258 AOK-Versicherte aufgrund einer Geschlechtskrankheit in Behandlung – 2023 waren es 255. Auch in den Jahren dazwischen stagnierten die Zahlen.“ Ein ähnliches Bild zeigt der Blick in die einzelnen Landkreise: Im Landkreis Ravensburg sank die Zahl der Betroffenen minimal von 123 im Jahr 2019 auf 117 im Jahr 2023. Der Landkreis Sigmaringen verzeichnete 72 Patien- tinnen und Patienten im Jahr 2019 und 74 im Jahr 2023 und weist damit keine spürbare Veränderung auf. Auch im Bodenseekreis blieb die Lage mit 63 gemeldeten Be- handlungen im Jahr 2019 und 64 im Jahr 2023 konstant. Die Gründe hierfür sind vielfältig: geändertes Risikover- halten, ein Rückgang der Kondomnutzung, eine Zunahme der Sexualkontakte, mehr Vielfalt an Partnerschaftsmo- dellen und Sexualpraktiken sowie eine verbesserte Di- agnostik und Testhäufigkeit. Auch das Wissen über STI und deren Übertragungswege ist oft lückenhaft, was die Ausbreitung begünstigt. Junge Menschen sind häufiger betroffen „Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren sind besonders oft betroffen. Sie haben häufiger wechselnde Sexualpartner – gleichzeitig ist die Kondom- nutzung in dieser Altersgruppe rückläufig.“, erklärt Sus- anne Schleicher, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Und auch in bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie der homosexuellen Szene ist die Verwendung von Kondo- men deutlich zurückgegangen. Dies steht vor allem Zu- sammenhang mit der Verfügbarkeit wirksamer HIV-Prä- ventionsmaßnahmen (z.B. Präexpositionsprophylaxe), wodurch das Schutzverhalten gegen andere STI nach- gelassen hat. STI bleiben oft unbemerkt Die Symptome der STI können sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Anzeichen, die auf eine Geschlechts- krankheit hinweisen können, zählen beispielsweise unge- wöhnlicher Ausfluss aus Harnröhre oder Vagina, Juckreiz, Rötung, Bläschen oder Warzen im Genital- oder Anal- bereich, Brennen oder Schmerzen beim Wasserlassen, Schwellungen in der Leistengegend, Schmerzen beim Ge- schlechtsverkehr sowie Allgemeinsymptome wie Fieber, Müdigkeit oder Unwohlsein. Es können aber auch keine oder nur geringe Anzeichen auftreten: Eine Chlamydi- en-Infektion beispielsweise löst häufig keine oder nur ge- ringe Krankheitssymptome aus. „Das kann dazu führen, dass die Infektion unwissentlich weitergegeben wird“, so die Ärztin. Was dabei viele nicht wissen: unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu Unfruchtbarkeit führen. Geschlechtskrank- heiten sollten deshalb bereits von Beginn an durch siche- ren Geschlechtsverkehr vermieden werden. Das Kondom ist dabei das wichtigste Hilfsmittel – richtig angewendet minimiert es den direkten Kontakt der Schleimhäute und Körperflüssigkeiten. Das reduziert das Risiko, sich mit Ge- schlechtskrankheiten zu infizieren. Geschlechtskrankheiten dürfen kein Tabuthema mehr sein Mit dem richtigen Schutz lässt sich das Infektionsrisiko deutlich senken. „Aufklärung, Offenheit und regelmäßige Vorsorge sind der Schlüssel, um STI wirksam einzudäm- men“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Wenn wir das Thema enttabuisieren und junge Men- schen frühzeitig erreichen, können wir langfristig etwas bewegen – nicht nur medizinisch, sondern auch gesell- schaftlich.“ Zwei Jahrzehnte auf Kurs: Katamaran feiert mit Jubiläumsfahrt Der Katamaran gehört heute zum Bodensee wie die Im- peria zu Konstanz oder der Zeppelin nach Friedrichsha- fen. Seit 20 Jahren verbindet er täglich die beiden größten Städte am See – zuverlässig, pünktlich und schnell. An- lässlich ihres 20. Geburtstages lud die Katamaran-Ree- derei Bodensee kürzlich zu einer feierlichen Rundfahrt mit geladenen Ehrengästen, gedienten Wegbegleitern und Pressevertretern ein. 20 Jahre, 3 Katamarane, rund 4,25 Millionen gefahrene Kilometer und mehr als 7 Millionen Fahrgäste – im Mit- telpunkt der Jubiläumsfeier stand allerdings nicht nur die bewegte Geschichte seit der ersten Fahrt im Juli 2005, sondern auch der Blick nach vorn. Mit neuen digitalen Angeboten, der gezielten Ansprache weiterer Zielgrup- pen und einem verstärkten Fokus auf Servicequalität und Kundenerlebnis will die Reederei ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Reederei-Geschäftsführerin Magdalena Linnig formulierte das Ziel klar: „Wir wollen bis 2027 die halbe Million-Marke bei den Fahrgästen knacken und unseren bisherigen Fahrgastrekord von 473.000 toppen. Oft waren wir nah dran, aber ganz gereicht hat es leider noch nicht.“ Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, will die Reederei den Fokus künftig noch stärker auf die regionalen Fahrgastgruppen, auch abseits der Touristen, richten. „Denn eine Sache ist völlig klar: Pünktlicher und Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor allem schneller als wir ist keiner auf dieser Strecke unterwegs!“, so Linnig. Partnerschaft und Innovation – der Weg in die schwar- zen Zahlen Die Erfolgsgeschichte der Katamaran-Reederei ist zugleich eine Geschichte über Zusammenarbeit, Beharrlichkeit und Zukunftsdenken. Getragen wird das Projekt von einer star- ken Partnerschaft zwischen den Städten Konstanz und Friedrichshafen, die mit einem gemeinsamen Ziel ange- treten sind: Mobilität am Bodensee neu zu denken. Reederei-Geschäftsführer Christoph Witte hob während seines Grußworts besonders die Innovationskraft des Un- ternehmens hervor. „Gerade im Bereich der Antriebsop- timierung haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht“, so Witte. „Darauf bin ich besonders stolz – denn genau dieser Schritt hat uns nachhaltig in die schwarzen Zahlen geführt und ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir mit klugen Investitionen zukunftsfähig bleiben.“ Zudem habe der Katamaran nach Corona eindrucksvoll bewiesen, dass er selbst schwierige Phasen nicht nur überstehen, sondern gestärkt daraus hervorgehen kön- ne – „…nicht zuletzt durch eine konsequente Ausrichtung auf Effizienz und technische Weiterentwicklung“, so Witte. Auch langjährige Wegbegleiter, ehemalige Geschäftsfüh- rer und Werftleiter der ersten Stunde kamen beim Emp- fang zu Wort – darunter auch Manfred Foss, Reederei- geschäftsführer von 2006 bis 2016. Er erinnere sich gern zurück: „Der Katamaran hat die Mobilität in der Boden- seeregion spürbar verbessert. Zwischen Friedrichshafen und Konstanz verbindet er nicht nur schnell und zuverläs- sig, sondern bietet auch eine wirkungsvolle Entlastung für die stark frequentierten Straßen am See.“ Foss prägte die Reederei nachhaltig – er setzte während der zehn Jahre als Geschäftsführer konsequent auf den Austausch mit kommunalen Vertretern, um das Angebot optimal auf die Bedürfnisse der Region abzustimmen. Ein Überraschungs-Act mit sportlicher Botschaft Nicht nur die drei Katamarane Constanze, Fridolin und Fer- dinand gleiten elegant über den See – das bewiesen auch die Wasserskifahrer des Deutsch-Schweizerischen Motor- boot-Clubs (DSMC). In einer eigens inszenierten Choreo- grafie zogen sie ihre Bahnen direkt hinter dem Katamaran und beeindruckten mit waghalsigen Wendungen und He- befiguren. Die Wasserski-Show stand sinnbildlich für das, was auch die Katamaran-Reederei seit 20 Jahren antreibt: Tempo, Präzision – und eine große Portion Leidenschaft. Die Katamaran-Reederei feiert 20. Geburtstag – die Ge- schenke bekommen die Fahrgäste. Wer in den Monaten Juli und August beim Bordbistro bestellt, erhält für seine nächste Katamaranfahrt einen 3-€-Gutschein für Geträn- ke und Speisen im Bordbistro. Jubiläumsfahrt – wir feiern 20 Jahre Katamaran Da geht was: Mehr als 176.000 Überfahrten von Fried- richshafen nach Konstanz und zurück – und das seit 20 Jahren! Zeit für einen Rückblick. Die Meilensteine • November 1998 Gründung der Katamaran-Reederei Friedrichshafen durch die Städte Konstanz und Fried- richshafen. Gesellschafter sind die Stadtwerke Kons- tanz und die Technischen Werke Friedrichshafen mit je 50 Prozent Beteiligung • 2000 - 2004: Konstruktion und Bau der Katamarane • Dezember 2001: Bürgerentscheid in Konstanz erreicht nicht das nötige Quotum. Die Reederei darf weiter machen. • Mai 2005: „Stapellauf“ – die Katamarane werden zu Wasser gelassen • 1. Juli 2005: Taufe von Constanze und Fridolin • 4. Juli 2005: Bundespräsident Horst Köhler und wei- tere 150 Ehrengäste eröffnen die Schiffsverbindung • 6. Juli 2005: Erste Linienfahrt • November 2007: Sonderpreis für „Faires Miteinander“ durch Bodensee-Segler-Verband • Januar 2008: Taufe des dritten Katamarans Ferdin- and • Mai 2008: 1.000.000. Fahrgast begrüßt • Dezember 2011: Erstmals über 400.000 Fahrgäste in- nerhalb eines Jahres an Bord • Dezember 2014: Rekord: 473.000 Fahrgäste innerhalb eines Jahres an Bord • 2018: Reederei fährt erstmalig in die schwarzen Zah- len • Februar 2019: Constanze fährt als erstes Schiff mit EURO V Norm – mit „AdBlue“ • August 2022: Fahrgaststärkster Monat (68.700) seit Inbetriebnahme • April 2023: Neue Wartehalle Konstanz • Februar 2024: Dank „Grünem Ball“ genießt der Kata- maran – wie alle anderen Fahrgastschiffe –Vorfahrt auf dem See • Juli 2024: 7.000.000. Fahrgast auf dem Kat begrüßt Ein paar Fakten im Überblick • 7,2 Mio. Fahrgäste ans Ziel gebracht • 4,25 Mio. Kilometer über den See gefahren - 106 Erdumrundungen • Mehr als 176.000 Überfahrten von Friedrichshafen nach Konstanz und zurück • 99,9 % Pünktlichkeit • Funfact: 1.563 liegengebliebene Sonnenbrillen Kichererbsendip mit Avocado Mexikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Zutaten für ca. 15 Portionen 300 g Kichererbsen (Abtropfgewicht), 2 Avocados 2 kleine Zwiebeln, 2 Knoblauchzehen 1 Bund Koriander, 100 g Feta Saft von 1–2 Limetten, Salz, Pfe er Zubereitung Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- sen. Die Avocados entkernen, Schale entfernen und das Fleisch in grobe Stücke teilen. Zwiebeln und Knoblauchzehen schälen und fein würfeln. Das Grün von den Korianderstängeln zupfen, waschen, gut abtrocknen und fein hacken. Den Fetakäse mit den Fingern grob zerteilen. Alle Zutaten in einen Mixbecher geben und pürieren, bis eine cremige Konsistenz erreicht ist. An- schließend nach Belieben mit Salz und Pfe er abschmecken. Der Aufstrich passt hervorragend zu frischem Bauernbrot und als Dip zu Rohkost wie Möhren oder Paprika. Schorten/DEIKE Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- Foto: © Zimmer/DEIKE 753U14U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion Klima- Aktion bis 31.07.2025 !!! PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. 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        Zuletzt geändert: 18.07.2025
        Windpark Altdorfer Wald GmbH

        Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Ortschaften deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

        Zuletzt geändert: 28.07.2023

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