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Amtsblatt_2025_09_12_KW37.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 12. September 2025 Nummer 37 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Schützengilde Baindt 1925 e.V. 20. September 2025 (Boschstraße1, Baindt - unterer Schulhof) 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Programmheft der vhs Weingarten ist da! Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab sofort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 22.09.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY-BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Workout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fett- verbrennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bodyweight-Training, HIIT-Elemente sowie kurze Cardio-Intervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Tele- fonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körpergefühl und Ihre Rückengesundheit mit unserem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannungen gelöst, die Beweglichkeit verbes- sert und die Haltung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskula- tur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken über- nimmt. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken ef- fektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingarten.de/ informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Die Historie Im Jahre 1875 gründete der da- malige Schultheiss J. Sonntag von Wickenhaus die Baindter Feuerwehr. Alle gesunden Bürger zwischen 18 und 60 Jahren hatten Feuerwehrdienst zu leisten, so dass der Mannschaftsstand um die 100 Mann betrug. Die Wehr ist in einen Spritzenzug, einen Steigerzug und einen Wach- zug eingeteilt. Die Zuteilung zu den Zügen erfolgt nach Lebensalter sowie körperlichen und handwerklichen Fä- higkeiten. Das Gerätehaus ist bis 1889 im Klosterhof 10 in einer Wagnerwerkstätte. Im Jahr 1889 erfolgt die Unterbringung im Gebäude Klosterhof 5 in den Erdgeschossräumen des ehemali- gen Schulhauses bis 1950. Ab 1910 kann die Baindter Wehr in Marsweiler, Friesen- häusle, Schachen, Mehlis und Wickenhaus auch an die Hydranten der Hochdruckleitung der Wassergenossen- schaft Baindt anschließen, was sehr zur Erleichterung der Pumpenmannschaft beiträgt und eine wesentliche Ver- besserung bei der Brandbekämpfung bedeutet. Um 1900 erhält die Wehr eine pferdebespannte Hand- druckspritze, welche mit je 8 Mann im Wechsel bedient werden muss. Dazu müssen auch die notwendigen Schläuche von den Löschwasserstellen zu den Brandstel- len angeschafft werden. Die Pflichtfeuerwehr, die seit 1886 besteht, wird am 14. August 1928 zur Freiwilligen Feuerwehr. Im Mai 1945 wird die Zahl der Feuerwehrmänner auf 21 reduziert. Somit kann die Handdruckspritze von der Feuerwehr nicht mehr bedient werden. Aber erst sieben Einfach mal Tennis ausprobieren am 21. September! Lust auf Tennis? Egal ob Neuling oder Wiedereinsteiger - seid dabei! Für wen? • Von 6 - 99 Jahre • Für alle, die Tennis ausprobieren oder ihr Können auffrischen möchten! Anmeldung (bis 15.09.) • Mit Angabe von Alter & Spielkönnen • Per Mail an 2.vorsitzender@tc-baindt.de oder Code scannen Ran an die Schläger! Wir freuen uns auf euch und einen tollen Tennisnachmittag! Tennisclub Baindt Weitere Infos unter: www.tc-baindt.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Jahre danach wird eine Motor-Tragkraftspitze beschafft. 1950 steht der Umzug in einen neu erstellten Schuppen auf dem Annaberg an. Im Mai 1952 wird eine Motor-Tragkraftspritze (TS 6) auf einem Anhänger beschafft. Dieser technische Fortschritt füllt die Mannschaftslücke wieder aus. 1956 kommt das Gerätehaus bis 1985 ins Erdgeschoss der Gemeindehalle in der Mühlstrasse 1. Durch den Beschluss vom 24.11.1961 wird die Wehr mit ei- nem Ford-Transportfahrzeug ausgerüstet. Der Ford wird 1968 durch ein Daimler-Benz LF 8 mit Trag- kraftspritze TS 8 und Vorbaupumpe ersetzt und später mit einem Schlauchwagen ergänzt wird. Vom 11.-13. Juli 1975 feiert die Feuerwehr Baindt ihr 100-jähriges Bestehen. Bei dieser Gelegenheit findet dann auch am 13. Juli die Fahnenweihe statt. 1976 wird Alfons Heilig nach zwanzig Jahren als Kom- mandant verabschiedet und zum Ehrenkommandanten ernannt. Seine Nachfolge tritt Albert Konzett an. Stellver- treter wird Franz Weissenberg. Am 17.04.1980 wird zusätzlich ein MTW der Marke VW angeschafft. Dieser erleidet im Mai 1990 bei einem Hoch- wassereinsatz in einem starken Gewitterregen einen To- talschaden. Für den Übergang, bis ein neues Fahrzeug geliefert wird, stellt man der Wehr einen gebrauchten MTW der Marke Ford Transit zur Verfügung. Da an der Gemeindehalle Ende 1985 mit dem Umbau begonnen wird, muss die Feuerwehr weichen. Sie findet als Zwischenlösung Platz in einem leerstehenden Scheu- ergebäude in Sulpach. Diese Lösung besteht bis 1987. 1987 Feierlicher Einzug in das neue Feuerwehrgerätehaus in der Ziegeleistrasse 20. In diesem Jahr werden auch 30 Funkmeldeempfänger angeschafft. Da sich die Gemeinde weiterhin im Wachsen befindet und immer mehr Gewerbegebiete entstehen, ist es notwen- dig ein größeres Löschfahrzeug, das auch Wasser mit sich führt zu beschaffen. So geht im März 1992 ein lang ersehnter Wunsch in Erfüllung und ein modernes Lösch- fahrzeuge LF 16/12 der Marke MAN kann bei der Firma Ziegler in Gingen an der Brenz abgeholt werden. Im Mai 1992 werden zwei Fahrzeuge, ein Löschfahrzeug und die Ersatzbeschaffung des MTW, feierlich geweiht. Karl Joachim folgt 1996 Albert Konzett als Kommandant im Amt nach. Albert Konzett wird zum Ehrenkomman- danten ernannt. Anton Wucherer wird zum stellvertreten- den Kommandanten gewählt und folgt somit auf Franz Weissenberg. Im Jahre 2000 steht das 125-jährige Jubiläum der Feuer- wehr Baindt an. Dies wird am 28.05.2000 mit einem Tag der offenen Tür gefeiert. Erich Brei wird 2001 zum Kommandant gewählt. Anton Wucherer bleibt stellvertretender Kommandant. Nachdem das LF 8 inzwischen eines der ältesten Lösch- fahrzeuge im Landkreis Ravensburg ist, kann im April 2006 nach langen Verhandlungen ein LF 10 bei der Fir- ma Ziegler abgeholt werden. Dieses Fahrzeug, aufge- baut auf einem MAN-Fahrgestell, ist das erste der AL- PAS COMPACT-Baureihe. Die Fahrzeugweihe findet im Juli 2006 statt. Bei der Hauptversammlung 2011 wird Roland Bucher zum neuen Kommandanten gewählt. Der bisherige Komman- dant Erich Brei wird sein Stellvertreter . 2011 wird die Jugendfeuerwehr gegründet. Ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche in der Feuerwehr Baindt aktiv werden. Neben der Ausweitung der Jugendarbeit in der Gemeinde, sichert die Jugendfeuerwehr den Nach- wuchs der Einsatzabteilung. 2014 wechseln die ersten Mitglieder aus der Jugend in die Einsatzabteilung. Wie schon vor 10 Jahren fährt 2013 eine Gruppe Baindter Feuerwehrleute zusammen mit Kameraden aus Baien- furt nach Pirna (Sachsen), um der dortigen Bevölkerung bei der Beseitigung der Schäden des Elbhochwassers zu helfen. Im gleichen Monat hilft die Feuerwehr Baindt auch den Kameraden aus Veringenstadt bei der Beseitigung von Hochwasserschäden. 2015 wird ein Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Baindt durch den Gemeinderat verabschiedet. Der VW LT Mannschaftstransportwagen aus 1991 wird 2019 durch einen MAN TGE ersetzt. Im gleichen Jahr erhält die Feuerwehr Baindt vom Landkreis Ravensburg eine Drohne. Damit unterstützt sie die Feuerwehren im westli- chen Landkreis bei entsprechenden Schadensereignissen. Erich Brei scheidet im Jahr 2021 nach 35 Jahren aus dem Feuerwehrdienst aus und wird zum Ehrenkommandant ernannt. Das neue LF 20 ersetzt im Jahr 2023 das bisherige LF16. Wieder handelt es sich um ein MAN Allradfahgestell mit Ziegler Aufbau, wie der MTW ist auch das LF20 im neuen Design der Feuerwehr Baindt foliert. 2025 Wir feiern 150 Jahre Feuerwehr Baindt. Unter an- derem wird es einen Tag der offenen Tür geben und das Leistungsabzeichen wird in Baindt ausgerichtet. Im glei- chen Jahr wird auch die Sanierung sowie der Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof abgeschlossen. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. September 2025 und Sonntag, 14. Sep- tember 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. September 2025 Huberesch-Apotheke Ravensburg Rümelinstraße 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 97 70 91 0 Sonntag, 14. September 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstraße 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Am Freitag, den 19.09.2025, bleibt der Wertstoffhof Baindt aufgrund einer Veranstaltung der Feuerwehr geschlos- sen. Die Altkleider- und Glascontainer sind vom 19.09.2025 bis zum 22.09.2025 in der Fischerstraße zu finden. Am 26.09.2025 ist der Wertstoffhof wieder wie gewohnt von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen September 14.09. Vernissage Kunstkreis Rathaus + Kreativer Montag 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt 21.09. Baindter Tennistag Tennisplätze für Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Human-Table-Soccer Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest – kath. Kirchengemeinde Kirche Baindt 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 14.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.10. JHV – Tennisclub Vereinsraum 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1, 88255 Baindt Altenzentrum Selige Irmgard Ein gelungener Start – Azubi-Begrüßungstag im Alten- zentrum Selige Irmgard Am 3. September 2025 stand das Altenzentrum Selige Irmgard ganz im Zeichen unserer neuen Auszubilden- den. Schon am Eingang wurden sie von einem großen Flipchart mit der Aufschrift „Herzlich Willkommen liebe Azubis“ freundlich empfangen. Ein buntes Zeichen dafür, dass wir uns auf frischen Wind im Team freuen. Begrüßt wurden die fünf neuen Auszubildenden Luca Ricca, Tyra Elsas, Carolin Leonhardt, Therese Bissa und Stephanie Merk durch Einrichtungsleiter Johannes Linse, Pflegedienstleitung Andrea Schwarz und die drei Pra- xisanleiterinnen Roswitha Hafner, Rebecca Winter und Sabrina Denhardt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde erhielten die Azubis ihre persönlichen Mappen, Namens- schilder und kleine Willkommensgeschenke. Auch ein Foto für unsere Mitarbeitertafel durfte nicht fehlen. Besonders beeindruckend war die Ansprache von Pflege- dienstleitung Andrea Schwarz. Sie erzählte die Geschich- te eines Hausmeisters bei der NASA, der stolz sagte, er helfe dabei, einen Mann auf den Mond zu bringen. Ihre Botschaft: Jede Aufgabe, ob klein oder groß, ist wert- voll, wenn sie zu einem gemeinsamen Ziel beiträgt. Für die Pflege bedeute das, dass Teamarbeit, Verlässlichkeit und klare Regeln die Basis für eine hochwertige Versor- gung seien. Sie machte den Azubis Mut, Verantwortung zu übernehmen, Fragen zu stellen und die Ausbildung mit Leidenschaft anzugehen. Im Anschluss ging es bei einer Hausführung auf Entde- ckungsreise durch wichtige Bereiche des Hauses. Stär- kung gab es bei einer großen, frisch belegten Brezel vom Bäcker – eine gemütliche Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und erste Kontakte zu knüpfen. Am Vormittag standen außerdem Informationen zum Ausbildungsalltag auf dem Programm: von Regeln wie Krankmeldungen oder Dokumentation über die Rolle der Praxisanleiter bis hin zu den Erwartungen an Teamgeist und Zuverlässigkeit. Auf einer Pinnwand hielten die Aus- zubildenden ihre eigenen Wünsche und Erwartungen fest – ein schöner Auftakt für die gemeinsame Ausbildungszeit. So wurde der Begrüßungstag zu einem gelungenen Start in die Ausbildungsjahre: voller guter Impulse, Begegnungen und einem herzlichen Miteinander, das unsere Einrichtung ausmacht. Johannes Linse Einrichtungsleiter Altenzentrum Selige Irmgard Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Aromapflege - wertvolle Unterstützung von Menschen in palliativer Situation Eine zentrale Aufgabe bei der Pflege schwerstkranker Menschen und ihren Angehörigen ist die Verbesserung der Lebensqualität. Mit dem gezielten Einsatz reiner, ätherischer Öle und verschiedener aromapflegerischer Maßnahmen können wir die betroffenen Menschen ganz individuell in den Mittelpunkt stellen, zugewandt und liebevoll den letzten Lebensabschnitt begleiten. Ätherische Öle unterstützen bei Unruhe, Schmerzen, Übel- keit, Angst u.v.m. Vorgestellt werden verschiedene ätherische Öle, ausge- wählte Duftträger, einfache Pflegerituale und geeignete Raumbeduftung für verbessertes Wohlbefinden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr.5, Weingarten Termin: Donnerstag, 18.09.2025, 19 Uhr Referentin: Anne Gruninger, Aromapflegeexpertin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 13. September – 21. September 2025 Gedanken zur Woche: Das Große geschieht so schlicht Wie das Rieseln des Wassers, das Fließen der Luft, das Wachsen des Getreides. Adalbert Stifter Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Samstag, 13. September 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonas 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. September – Kreuzerhöhung 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind(+ Baptist Elbs, Familie Kienhöfer, Fa- milie Schnell, Lucia Fischer, Kurt Städele, Ger- da und August Thurn, Max und Pauline Fischer, Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Theresia Elbs, Agathe Zim- mermann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Gabriel 14.00 Uhr Schachen – Taufe von Robin (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Dienstag, 16. September 8.30 Uhr Baindt – ökum. Schulanfangsgottesdienst Mittwoch, 17. September 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Seniorentreffen – Bildervortrag im Bischof Sproll Saal 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier(+ Artur Henzler) Donnerstag, 18. September 8.45 Uhr Baienfurt – ökum. Schulanfangsgottsdienst Freitag, 19. September 8.15 Uhr Baienfurt – Einschulungsgottesdienst 9.00 Uhr Baindt – Einschulungsgottesdienst Samstag, 20. September 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier zur Goldenen Hoch- zeit von Stephanie und Michele De Rosa 17.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt Sonntag, 21. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baindt – ökum. Gottesdienst „150 Jahre Frei- willige Feuerwehr Baindt“(+ Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Christina und Wendelin Fetsch mit Ange- hörigen) 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung musikalisch begleitet durch den Konstanzer Kirchenchor 11.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Rosalie Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2025 Unser Firmteam ist komplett: Alina Stei- nacher, Laura Kapler, Kathrin Schor- rer, Emmy Schober, Magdalena Metzler, Svenja Reinbold, Andreas Ehrat, Felix Mül- ler Jonas Pfisterer, Sebastian Schurr wer- den die 54 Firmlinge aus der Seelsorge- einheit auf ihrem Weg zur Firmung begleiten, unterstützt von Doris Kapler und Pfr. Staudacher. Eine Änderung hat sich noch ergeben. Night & Pray findet nun am Sonntag, 12. Oktober statt. Unser Firmweg 2025 Firmauftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt vor der Kirche Night & pray: So 12.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende in Rot a Rot: Fr 31. Okt 17.00 Uhr – So 2. Nov .13.00 Uhr Probe für den Gottesdienst: Fr 7. Nov 17.00 Uhr in Baienfurt Firmung: Sa 8. Nov 14.30 Uhr in Baienfurt mit Weihbi- schof Matthäus Karrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein am Mittwoch, 17. Sep- tember 2025 um 14.00 Uhr zum Bildervortrag in den Bischof-Sproll-Saal. „Schön war’s - Rückblick auf das Jubiläumsfest - 100 Jahre Musikverein Baindt” mit dem Musikant Adalbert Steinhauser, der mit viel Arbeit und Herzblut ein wunder- schönes Fotobuch über die ganzen Festlichkeiten erar- beitet hat. Lassen Sie dieses großartige Fest mit seinem Festumzug und den vielen Musikkapellen revuepassieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 17. September um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder und freuen uns auf alle sangesfreudigen Menschen, die Lust haben mitzusingen. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. September 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 19. September 2025, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film an diesem Abend handelt von vier Pilgern und ihrem Leben - alle auf dem Jakobsweg, alle sehr unter- schiedlich und doch ein gemeinsames Ziel. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit einer kleinen Einführung und der Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Freitag, 12. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 14. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) Montag, 15. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 17. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfiunterricht für alle zusammen, Ev. Gemeindehaus Freitag, 19. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenfilmabend Ev. Kirche Sonntag, 21. September 14. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Ökumenischer Gottesdienst, Kath. Kirche (Pfr. Staudacher + Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant Gross) In der Ev. Kirche findet am 21. September kein weiterer Gottesdienst statt!!! --- Glaube im Alltag Nächstenliebe konkret Wem bin ich der Nächste? Meinem Partner oder der Nachbarin, dem Menschen auf der Straße oder den Kin- dern in Jemen? Das ist gar nicht so leicht zu beant- worten. Vielleicht am ehesten, wenn ich mit dieser Frage durch meinen Tag gehe: „Mal sehen, wem ich heute zum Nächsten werde.“ Und dann las- se ich mich von mir selbst und mei- nem Herzen überraschen: Vielleicht spende ich der Diakonie Katastrophenhilfe oder Brot für die Welt, weil mich die Situation der Menschen in ei- nem Land bewegt, vielleicht nehme ich mir Zeit für eine Freundin, vielleicht helfe ich jemandem, der mich gerade braucht. Viel kann geschehen, wenn ich die Augen öffne und mein Herz weit mache. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Bibel im Gespräch – Israel und die Völker Wir wollen einen biblischen Zugang zu einem hochaktuellen Thema fin- den. Dazu bietet sich auch Raum für Fragen. Wir treffen uns am Dienstag, 30.09.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtüten- Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Entscheidung in Durchgang zwei SV Weissenau - SV Baindt 0:3 (0:0) Drei Tage nach dem überzeugenden Heim- sieg gegen den VfL Brochenzell, war der SVB am Mitt- wochabend in der 2. Pokalrunde beim Kreisliga-A-Aufstei- ger SV Weissenau gefordert. In der 1. Runde durften die Bezirksligisten durch ein Freilos noch pausieren. Nachdem man im vergangenen Jahr in der 2. Pokalrunde enttäu- schend beim unterklassigen FV Molpertshaus ausge- schieden war, erinnerte das Trainerteam vor Anpfiff die Startelf daher mehrmals an die notwendige Einstellung. Diese legte der SVB in der Anfangsphase zunächst auch an den Tag - mit einem hohen Pressing und zahlreichen Chancen durch Bolgert, Gündogdu, Fischer und Calta- biano zeigte sich der Bezirksligist deutlich überlegen, verpasste es aber die frühe Führung zu besorgen. Mit zunehmender Spieldauer ließ die Baindter Mannschaft dann immer wieder das notwendige Tempo im eigenen Ballbesitz vermissen und sich zu technischen Ungenau- igkeiten hinreißen, wodurch auch der SV Weissenauer durch den schnellen la Mela zu zwei nicht ungefährlichen Konterchancen kam. Die hohe Baindter Ballbesitzquote zahlte sich gegen mü- der werdende Gastgeber nach Wiederanpfiff dann aber schlussendlich aus. Gündogdus Chip hinter die Abwehr- kette Ball legte Fischer clever in die Mitte quer, wo Geng auf 0:1 stellte (49.). In der Folge stellte sich jedoch erneut eine gewisse Lethargie im Baindter Spiel ein, wodurch der SV Weissenau immer wieder unnötigerweise ins Spiel gebracht wurde. Umso wichtiger war aus Baindter Sicht daher das vorentscheidende Tor eine Viertelstunde vor Schluss: Dantona zog das Leder nach kurz ausgeführter Ecke scharf vors Tor, wo L. Walser im Fünfer am schnells- ten schaltete und auf Fischer ablegte. Dieser jagte das Spielgerät aus kurzer Distanz humorlos in die Maschen - 0:2 (75.). Zehn Minuten später belohnte sich der SVB dann noch für das häufig hohe Anlaufen, als Kale den Ball zwanzig Meter vor dem Tor eroberte und zu Geng weitergab. Dieser fand in der Mitte den wiedergenesenen Kretzer, der abgeklärt den 0:3-Endstand markierte (84.). Trotz einiger Unzulänglichkeiten zieht der SVB am Ende dennoch hochverdient in die 3. Pokalrunde ein, welche Ende November stattfinden wird. Davor gilt es sich in der Liga weiterhin gut zu positionieren, wobei am kommenden Sonntag mit einem Sieg in Meckenbeuren die englische Woche erfolgreich abgeschlossen werden kann. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Marc Bolgert, Henry Hosse, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (84. Max Kretzer), Sandro Caltabi- ano, Übeydullah Gündogdu (76. Adnan Kale), Leon Geng - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf WeilandTore: 0:1 Leon Geng (49.), 0:2 Jan Fischer (75.), 0:3 Max Kretzer (85.) SV Baindt II - SV Oberzell 1:4 (1:2) SV Baindt II: Marco Geggier, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Moritz Gresser, Julian Keppeler, Markus Wöhr (16. Niklas Späth), Manuel Brugger (52. Robin Blatt- ner), Konstantin Knisel, Jacob Schaffer (67. Moritz Lang), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Markus Wöhr (5.), 1:1 Tim Kibler (8.), 1:2 Alexander Honold (42.), 1:3 Alexander Honold (50.), 1:4 Jason Müller (61.) Früher Doppelschlag bringt SVB auf Kurs TSV Meckenbeuren - SV Baindt 1:3 (0:2) Zum Abschluss der englischen Woche gastierte der SVB beim Tabellensiebten aus Meckenbeuren, wobei Caltabia- nos & Weilands Team den TSV in der vergangenen Saison zwar zweimal relativ souverän besiegen konnte (2:0 und 3:0), im diesjährigen Schussenpokal den Platz jedoch als Verlierer verlassen musste (2:3). Mit drei Siegen im Rücken trat der SVB bei herrlichem Fußballwetter sofort selbstbewusst auf und ging mit dem ersten gefährlichen Angriff eiskalt in Führung. Über halb- links landete die Kugel bei Sturmspitze Kretzer, der den Ball clever festmachte und und an die Strafraumkante zu M. Szeibel weitergab. Überraschend leichtfüßig legte sich der Baindter Vizekapitän den Ball nach seinem all-inclu- sive-Urlaub in der Türkei mit einem schnellen Haken auf den eigentlich schwächeren linken Fuß, mit welchem er dann aber flach und platziert in die lange Ecke zum 0:1 abschloss (3.). Auch vier Minuten später hatte M. Szeibel wieder seine Füße im Spiel, als er nach einem schnel- lem Spielaufbau überlegt auf die linke Seite zu L. Walser verlagerte. Dieser setzte Vordermann Fischer mit einem genauen Vertikalpass in Szene, wobei Baindts Nummer 7 Gegenspieler Weishaupt stehen ließ und von der Grund- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 linie scharf in die Mitte flankte. Dorthin war Lang einge- laufen, der den mustergültigen Angriff mit einem ener- gischen Kopfball zum 0:2 abschloss (7.). Ein Traumstart für die Baindter Elf, die in der Folge durch ein geschicktes Mittelfeldpressing die spielstarke TSV-Offensive kaum zur Entfaltung kommen ließ und die häufig lang gespielten Bälle der Gastgeber souverän verteidigte. Bis auf einen unplatzierten Schuss von Marschall im Nachgang eines Standards, blieb Keeper B. Walser im ersten Durchgang dementsprechend weitestgehend beschäftigungslos. Der SVB zeigte sich durch Abschlüsse von Kretzer, M. Szeibel und Fischer weiterhin in der Offensive, jedoch fehlte die Zielstrebigkeit aus den Anfangsminuten, um die Partie bereits im ersten Durchgang zu entscheiden. Wie zu erwarten, kam der TSV deutlich wuchtiger aus der Halbzeitpause zurück - angestachelt von einigen un- terhaltsamen Kommentaren der Meckenbeurener Fans, hielt die Baindter Hintermannschaft aber trotz langsam nachlassender Kräfte weiterhin leidenschaftlich und dis- zipliniert dagegen und hielt zunächst die Null. Dies zeigte sich auch bei der bis dahin größten Chance der Gastge- ber nach einer Ecke, als B. Walser einen Kopfball gegen den Pfosten lenkte und anschließend Bolgert sich in den freien Nachschuss im „Fünfer” warf und die Kugel so im letzten Moment blockte. Auf der Gegenseite hatte wie- derum Konterspieler Fischer Pech, als sein Lupfer zum 3:0 vom Unparteiischen wegen einer vermeintlichen Ab- seitsstellung abgepfiffen wurde. So blieb der TSV im Spiel und erzwang sechs Minuten vor Schluss einen fragwürdi- gen Foulelfmeter, als sich ein Stürmer der Gastgeber im Zweikampf mehr oder weniger in Brugger hineinfallen ließ. Mathis bedankte sich und verkürzte abgeklärt mit seinem bereits 6. Saisontor auf 2:1 (84.). In einer span- nenden Schlussphase verpasste es Fischer zunächst den alten Abstand wieder herzustellen, als er nach dem er- folgreichem Umkurven von Keeper Keckeisen nur die Querlatte traf. Dafür sorgte er aber in der Nachspielzeit für die Entscheidung. Geggier antizipierte einen Fehlpass im Spielaufbau, spitzelte die Kugel zu Fischer, welcher aus halblinker Position zum 1:3-Endstand einschob (90+1.). Trotz einer angespannten Personalsituation und der Be- lastung von zwei intensiven Partien innerhalb der letzten sieben Tage zeigte der SVB eine geschlossene Mann- schaftsleistung, belohnte sich mit dem vierten Saisonsieg und klettert damit auf Rang vier der Tabelle. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Marc Bolgert, Henry Hosse (90+3. Tobias Szeibel), Marko Szeibel (79. Übeydullah Gündogdu), Nico Geggier, Jan Fischer, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Max Kretzer (90+2. Adnan Kale) - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf WeilandSchiedsrichter: Lukas Semrau (Kirchdorf a.d. Il- ler)Tore: 0:1 Marko Szeibel (3.), 0:2 Kevin Lang (7.), 1:2 Jan Mathis (86. Foulelfmeter), 1:3 Jan Fischer (90.+1) Derby in Baienfurt SG Baienfurt - SV Baindt II 3:0 (2:0) Die zweite Mannschaft des SV Baindt trat am Sonntag beim ambitionierten Nachbarn aus Baienfurt an. Nach dem Punktgewinn gegen den Favoriten aus Ankenreute rechnete sich die „Zwoite“ durchaus Chancen aus, auch im Derby Zählbares mitzunehmen. Von Beginn an übernahm jedoch die SG Baienfurt die Kontrolle über das Spiel. Die Gastgeber bauten ruhig von hinten auf und kamen immer wieder gefährlich nach vorne. Von der Elf von Timo Geggier, die im Angriff mit Keppeler statt Schnez begann, war offensiv zunächst wenig zu sehen. Der Druck der SGB nahm stetig zu, doch ein starker Mohring im Tor des SVB hielt seine Mannschaft mit meh- reren Paraden lange im Spiel. Nach knapp 30 Minuten war aber auch er machtlos: Weggerle zirkelte einen Freistoß direkt ins Tor – 1:0 (29.). Baindt versuchte daraufhin, höher zu pressen, und kam zu ein bis zwei Halbchancen, ohne jedoch wirklich gefährlich zu werden. Bitter für die Gäste: Mit Mane Brugger musste ein wichtiger Spieler verletzungsbedingt vom Feld. Kurz vor der Pause schlug die SG Baienfurt erneut zu – und wieder nach einem Standard. Ein Eckball segelte in den Fünfmeterraum, wo Heinzler im Getümmel am schnellsten reagierte und zum 2:0 einschob (37.). Mit ei- ner verdienten Führung für die Gastgeber ging es in die Kabinen. Nach dem Seitenwechsel änderte sich am Spiel- geschehen wenig: Baienfurt ließ Ball und Gegner laufen, die Baindter kamen kaum in die Zweikämpfe und konnten so nur selten für Entlastung sorgen. Während die Gast- geber weitere Abschlüsse verzeichneten, sprang für den SVB lediglich ein gefährlicher Schuss heraus. In der 60. Minute fiel dann die Vorentscheidung: Nach einem ab- gefangenen Pass flankte F. Frey den Ball in die Mitte, wo Heinzler freistehend einnicken durfte – 3:0. In der letzten halben Stunde verwaltete die SG Baienfurt das Ergebnis souverän. Die Gäste aus Baindt gaben sich zwar nicht auf, kamen aber nicht mehr zwingend vor das Tor. 3:0 – ein verdienter Derbysieg für die SG Baienfurt in einem insgesamt sehr fairen Spiel. Im kommenden Heimspiel am 14.09. wartet auf die „Zwoi- te“ mit dem Tabellenführer aus Berg die nächste große Herausforderung. Dort will man wieder versuchen, Zähl- bares mitzunehmen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (86. Markus Baumgärtner), Niklas Hugger (65. Robin Blattner), Tobias Trautwein, Marlon Brunner (46. Kai Kostka), Julian Keppeler (76. Moritz Lang), Manuel Brugger (25. Moritz Gresser), Konstantin Knisel, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer - Trainer: Timo GeggierTore: 1:0 Fabian Wegger- le (29.), 2:0 Julian Heinzler (37.), 3:0 Julian Heinzler (60.) Vorschau: Sonntag, 14.09 13.00 Uhr: SV Baindt II - TSV Berg II 15.00 Uhr: SV Baindt - SGM Unterzeil/Seibranz Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden beginnen wieder am kommenden Montag, dem 15.9.25, um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Unsere Übungslei- terin Nina Assanti bietet parallel zu der Gymnastik im Stehen und auf der Matte eine Stuhlgymnastik an. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Unverbindli- ches Schnuppern ist jederzeit möglich. TC Baindt e.V. Doppel-Fun-Turnier für Mitglieder Morgen Sa., 13.09.2025 um 13 Uhr möch- ten wir ein geselliges Mixed Turnier im Kaiserturnier-Modus (mit zugelostem Partner/zugeloster Partnerin) spielen. ALLE Vereinsspieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senioren) sind recht herzlich ein- geladen einen sportlichen Nachmittag/Abend mit Spiel, Spaß und anschließendem geselligen Zusammensein auf Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt eine Anmeldeliste aus. Anmelde- schluss: Morgen Fr., 12.09. um 16 Uhr. Bei schlechtem Wetter bitte Aushang und Internetseite beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Noch einmal möchten wir auf die letzten Vereinsturniere der Saison hinweisen: Sa., 20.09.2025: Finale Vereinsmeisterschaften Einzel und Jugendmeisterschaften. Im Anschluss findet der Saiso- nabschluss statt. So., 28.09.2025: Abschluss-Bändelesturnier. Weitere Infos zeitnah auf der Vereins-Homepage. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer*innen und Gäste. Euer Vorstandsteam Musikverein Baindt Der Musikverein Baindt zu Besuch in Tra- min Am vergangenen Wochenende durften wir nach Tramin reisen, um dort beim Mu- sikfest auf dem berühmten Traminer Fest- platz zu spielen. Wir starteten bereits früh morgens um 05:00 Uhr in Baindt und machten uns mit dem Bus auf nach Tramin. Bei schönstem Wetter nahmen wir sowohl am Samstag als auch am Sonntag beim Marsch zum Festplatz teil und unterhielten die Festgäste mit unserem Abendprogramm. Die Stimmung auf dem Festplatz war ausgelassen, daher mussten neben den Südtiroler Lecke- reien wie Knödeltris und Strauben natürlich auch ein oder zwei Gläser Wein probiert werden. Besonders gefreut hat uns, dass wir in Tramin viele bekannte Gesichter getroffen haben. Vielen Dank an die vielen Fans, für die kein Weg zu weit ist, um uns zu unterstützen. Landjugend Baindt e.V. Schnupperabend Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast am Mittwochabend noch nichts vor? Dann bist du bei der Landjugend Baindt genau richtig! Wir sind eine lustige und unternehmensfreudige Truppe, mit der man so einiges erleben kann. Interessiert? Dann schau doch am Mittwoch, den 17.09.2025 um 20 uhr bei unserem Schnupperabend vor- bei. Du findest uns im Klosterhof 1, und ab da immer dem Lärm nach. Wir freuen uns auf dich! Reitergruppe Baindt Nachbericht zum 50. Jubiläumsturnier der Reitergruppe Baindt Am Freitagabend, den 29. August 2025 eröffnete die Reitergruppe Baindt das 50. Reitturnier mit einem festlichen Jubilä- umsabend im Vorraum unserer Reithalle. Eröffnet wurde der Jubiläumsabend von Markus Elbs, Vorstand der Rei- tergruppe Baindt. Nach einer Stärkung durch ein leckeres Buffet und selbstgemachten Salaten starteten wir in das Abendprogramm. Frau Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt sowie Frau Petra Kuhn, Vorsitzende des Pferdesportkreis Oberschwaben begrüßten ebenfalls die anwesenden Mitglieder und Gäste. Bevor der Rückblick auf die vergangenen 49 Jahre Tur- niergeschichte begann, sorgte unsere Vereinsjugend für eine besondere Einlage: Unter der Leitung von Christine und Birgit Heilig sowie Ramona Hage führten sie den „Cup-Song“ auf, der mit großem Applaus belohnt wurde. Musikalisch wurde der Abend von der Band Böhmski X begleitet, die zwischen den Programmpunkten und im An- schluss an den offiziellen Teil für beste Stimmung sorgte. Die Landjugend Baindt übernahm an diesem Abend die Bewirtung für uns. Markus Elbs führte die Gäste durch die Entwicklung der Turniergeschichte. Von den ersten Reitstunden und priva- ten Übungsturnieren in den 1960er Jahren über das erste offizielle Reitturnier 1975 bis hin zum diesjährigen Jubilä- um, wobei wir 49 Jahre später gemeinsam auf unser 50. Reitturnier anstoßen durften. Ein besonderer Programmpunkt des Abends war die Eh- rung von Personen, die in den letzten Jahren einen wert- vollen Beitrag für unseren Verein und den Bau unserer Reithalle geleistet haben. Stellvertretend für die Deutsche Reiterliche Vereinigung verlieh Herr Roland Dörr (De- legierter der Persönlichen Mitglieder) unserer Bürger- meisterin Simone Rürup die Auszeichnung „Freundin des Pferdes“. Außerdem wurden Werner Elbs, Florian Kränkle sowie Georg und Jutta Schnez für ihr großes Engagement im Rahmen des Baus unserer Reithalle geehrt. Von den Ausschussmitgliedern wurde ein Dank an Markus Elbs (1. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vorstand) und Lena Steinhauser (ehemalige 2. Vorstän- din) ausgesprochen, da durch den Bau unserer Reithal- le außerplanmäßige Termine und Aufgaben sowie eine größere Verantwortung angefallen sind. Das Highlight am Ende des Jubiläumsabends war die Segnung unserer Reithalle durch den langjährigen, ehe- maligen Gemeindepfarrer Heinz Leuze. In diesem Rahmen wurde die Halle feierlich auf den Namen „Erika Burgkart Halle“ getauft – zu Ehren unseres Ehrenmitglieds Erika Burgkart, die uns ihr Erbe für den Bau vermacht hat. Wir blicken auf einen erfolgreichen und schönen Jubilä- umsabend zurück, welcher einen würdigen Auftakt eines unvergesslichen Turnierwochenendes bildete. Am Wochenende des 30. und 31. August 2025 feierte die Reitergruppe Baindt ihr großes 50. Jubiläumsturnier. Bei bestem Wetter fanden zahlreiche Reiterinnen und Rei- ter sowie viele Besucherinnen und Besucher den Weg zu unserer Anlage, um gemeinsam ein abwechslungsrei- ches und sportlich anspruchsvolles Turnierwochenende zu erleben. Auf dem Programm standen Dressurprüfungen bis zur Leistungsklasse „M“ sowie Springprüfungen bis zur Klas- se „L“. Besonders großer Beliebtheit erfreuten sich auch die Kinder- und Jugendprüfungen, die traditionell einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Nachwuchses im Reitsport leisten. Am Samstagnachmittag begeisterte der Hobby-Hor- se-Wettbewerb auf dem Springplatz zahlreiche junge Starterinnen und Starter sowie das Publikum. Am Abend fanden in diesem Jahr erstmalig Jubiläumswettkämpfe statt, bei denen Teams aus 4 Mitgliedern ohne Pferd einen Geschicklichkeitsparcours auf Zeit bewältigen mussten. Eine Aktion, die für viel Spaß, Teamgeist und Unterhal- tung sorgte. Der Sonntag begann feierlich traditionell mit einem Feld- gottesdienst im Vorraum der Reithalle, zelebriert von Pfarrer Bernhard Staudacher. Das Thema lautete: „Mut ist unser ständiger Begleiter, Neugier ist unser Antrieb”. Im Anschluss konnten sich die Besucherinnen und Besu- cher bei einem reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen stärken, bevor am Nachmittag ein abwechs- lungsreiches Programm für beste Unterhaltung sorgte. Besonders spannend war der Kegelfahr-Wettbewerb für Ein- und Zweispänner, bei dem die Gespanne einen anspruchsvollen Parcours auf Zeit absolvierten. Auch der Vierkampf, eine Kombination aus Dressur, Springen, Schwimmen und Geländelauf, begeisterte mit sportlicher Vielfalt. Die Jugend unseres Vereins präsentierte am Nachmit- tag auf dem Dressurplatz ein beeindruckendes Schau- programm und führte eine Dressurquadrille vor, die von Christine Heilig mit Unterstützung von Ramona Hage ein- studiert wurde. Für die kleinen Gäste gab es Ponyreiten und ein abwechslungsreiches Kinderprogramm. Den festlichen Abschluss bildete am Sonntagabend ein gemütliches Beisammensein mit musikalischer Begleitung der oberschwäbischen Partyband d’Quirlige 5. Danksagung Mit großem Stolz blicken wir auf ein rundum gelungenes 50. Jubiläumsturnier zurück. Ein solches Jubiläumsturnier wäre ohne die tatkräftige Mithilfe vieler Menschen nicht möglich gewesen. Unser besonderer Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, den Richterinnen und Richtern, den zahlreichen Sponsor:innen sowie allen Unterstützer:innen im Hintergrund. Ebenso danken wir den vielen Besucherinnen und Besuchern, die mit ihrer Begeisterung und ihrem Applaus für eine einmalige Atmosphäre gesorgt haben. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Kuchenspender:in- nen. Für den feierlichen Gottesdienst danken wir Herrn Pfarrer Staudacher, Frau Bohnert, Hans-Peter Späth und Stephan Winkler sowie den Ministrant:innen und Musi- ker:innen, die die Feier mitgestaltet haben. Nicht zuletzt bedanken wir uns bei allen Firmen und Pri- vatpersonen, die uns durch Geld- und Sachspenden, die Überlassung von Maschinen oder landwirtschaftlichen Flächen großzügig unterstützt haben. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Turniererfolge Beim Jubiläumsturnier der Reitergruppe Baindt konnten unsere Vereinsmitglieder schöne Erfolge erzielen: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurreiterprüfung Klasse A*: 2. Platz Dressurprüfung Klasse A**: 4. Platz PSK-Meisterschaft LK 5: 2. Platz Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb: 1. Platz Die Reitergruppe Baindt gratuliert herzlich zu diesen tol- len Leistungen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. September 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Last minute zum Traumberuf Ausbildungsbörse im Club Kantine in Ravensburg Zum Start des neuen Ausbildungsjahres sind im Land- kreis Ravensburg noch rund 800 Ausbildungsstellen unbesetzt. Für alle, die noch keinen Ausbildungsplatz für dieses Jahr gefunden haben oder kurzentschlossen noch eine Lehrstelle suchen, gibt es daher wieder ein besonderes Angebot: die Last-Minute-Ausbildungsbör- se im Club Kantine in Ravensburg. Der Club Kantine in Ravensburg verwandelt sich wie- der zum Veranstaltungsort für eine Last-Minute-Ausbil- dungsbörse. Bei DJ-Sounds und Getränken kann man dort wo sonst Party gemacht wird, kurzfristig nach einer Ausbildungsstelle suchen und direkt mit den Betrieben ins Gespräch kommen. Arbeitgeber aus Handwerk, Industrie und öffentlicher Verwaltung präsentieren sich und stel- len Ihre noch offenen Ausbildungsplätze vor. Neben den Beratern von Arbeitsagentur und Jobcenter sind auch Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer vor Ort. „Die Ausbildungsbörse in einer Club-Atmosphäre zu veranstalten, sorgt jedes Jahr für eine ganz besondere Stimmung,“ freut sich Franz Schairer, Teamleiter des Ar- beitgeber-Services der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg auf die Veranstaltung. Er betont, dass in fast allen Berufen noch ein Einstieg möglich ist. „Einfach vor- beikommen und die Möglichkeiten entdecken“, rät er allen Ausbildungsinteressierten. Die Last-Minute-Ausbildungsbörse ist eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben, des Job- centers Landkreis Ravensburg, der Handwerkskammer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Ausbildung meets Kantine“ Mittwoch, 17. September 2025 17:00 bis 19:00 Uhr Kantine Club Am Alten Gaswerk 1 88212 Ravensburg Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. Treibende Kraft der Energiewelt von morgen Zehn junge Leute starten bei der TWS in einen Beruf mit Zukunft und spannendem Umfeld – insgesamt 24 Talente in Ausbildung und Studium Die Energiebranche ist herausfordernd, krisensicher und relevant für Wirtschaftskraft und Lebensqualität: Grün- de, die auch für die neuen Auszubildenden und Studie- renden der Technischen Werke Schussental (TWS) eine Rolle bei der Berufswahl spielten. Acht von ihnen haben am 1. September mit einer Ausbildung, zwei mit einem dualen Studium bei der TWS begonnen. Mit der qualifi- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zierten Ausbildung dieser Talente investiert die TWS in eine zukunftssichere Energieversorgung im Schussen- tal. „Eigener Nachwuchs ist der Schlüssel für genügend Fachkräfte von morgen und das Gelingen der Energie- wende“, sagt Michael Schweitzer, Leiter Personal bei der TWS, und fügt an: „Von Anfang an machen wir sie fit für die Lösung komplexer Herausforderungen und eigenver- antwortliches Arbeiten.“ Dazu gehört zum Beispiel, dass die Auszubildenden des zweiten Ausbildungsjahres die Einführungswoche für ihre neuen Kolleginnen und Kol- legen organisieren. Die Auszubildenden der TWS tragen vom ersten Tag an nicht nur zur Aufgabenerfüllung des Unternehmens bei, sondern profitieren auch von den vie- len Zusatzleistungen der TWS für seine Mitarbeitenden. Große Auswahl an Berufen Das Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten bei der TWS ist groß: Sie bietet an Dualen Studiengängen neben Be- triebswirtschaftslehre (BWL), Elektro- und Informations- technik, Energie- und Umwelttechnik sowie Mechatronik an. Ausgebildet werden Industriekaufleute, Elektronike- rinnen und Elektroniker, Anlagenmechanikerinnen und -mechaniker, Informatikerinnen und Informatiker sowie Fachleute in Umwelttechnologie. „Aktuell sind insgesamt 24 junge Leute bei uns in Ausbildung“, betont der Perso- nalleiter und ergänzt: „Indem wir in unserem Betrieb kon- tinuierlich ausbilden, übernehmen wir Verantwortung für den Nachwuchs in der Region, fördern die erfolgreiche Zukunft der TWS und gewährleisten eine weiterhin sichere Versorgung des Schussentals. Ausbildung ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Region.“ Attraktive Zusatzleistungen schon in der Ausbildung Mit ihrer überdurchschnittlich hohen Ausbildungs- und Übernahmequote schafft die TWS Arbeitsplätze in der Region, die beruflich spannende Perspektiven bieten. „In diesem Jahr haben wir alle fertig gewordenen Auszubil- denden übernommen, bis auf einen, der sich auf einer weiterführenden Schule weiterqualifizieren möchte“, führt Michael Schweitzer aus. Zudem bietet die TWS als Arbeit- geber viele Vorteile: Neben attraktiven Arbeitszeitmodel- len gibt es auch für Auszubildende und Studierende jede Menge Vergünstigungen, Zusatzleistungen wie Job-Rad und Jahreskarte für Bus und Bahn, ebenso Weiterbil- dungsangebote und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Wer im Herbst 2026 bei der TWS ins Berufsleben starten möch- te, kann sich jetzt online bewerben unter karriere.tws.de. MOWA Second Hand Kleider Basar WO: Mochenwangen Turn- und Festhalle Sportplatzweg WANN: Samstag, 11. Oktober 2025 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Herbst-/ Winterbekleidung für Damen, Herren & Kids ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher web www.second-hand-basar-mochenwangen.de mail mowateam@yahoo.de instagram mowa.second.hand.basar Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen, gerne auch zum Mitnehmen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwecke verwendet. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das Dystonie-Selbsthilfegruppe nimmt am „Tag der Selbsthilfe“, am Dienstag, 16. September 2025 von 14 – 17 Uhr im Landratsamt Friedrichshafen im Glärnisch- saal (Raum G 401) teil. Sie können sich dort über die Selbsthilfe informieren und erhalten Infos, wie die Gruppen arbeiten und wie die Un- terstützung der Gruppenmitglieder dadurch zustande kommt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kontakt für Dystoniebetroffene und Angehörige: An- nette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.dai- ber@rg.dystonie.de Woche der Demenz: Sozialstation St. Anna informiert auf Wochenmarkt WEINGARTEN - In der bundesweiten Woche der Demenz, die in diesem Jahr unter dem Motto „Demenz – Mensch sein und bleiben“ steht, beteiligt sich die Sozialstation St. Anna der Stiftung Liebenau mit einer besonderen Aktion auf dem Wochenmarkt in Weingarten. Gemeinsam mit engagierten Ehrenamtlichen möchte das Team auf die Erkrankung aufmerksam machen, informieren und ins Gespräch kommen. Information Am Mittwoch, 24. September, ist das Team von 9 bis 12 Uhr am Löwenplatz präsent. Ein spannendes Quiz mit kleinen Preisen sorgt für zusätzliche Aufmerksamkeit. Die Ver- anstaltung richtet sich an Interessierte, Angehörige und Betroffene, die sich in ungezwungener Atmosphäre über das Thema Demenz und die vielfältigen Unterstützungs- möglichkeiten informieren möchten. Die Interessierten erwartet ein niedrigschwelliges Beratungsangebot mit hilfreichen Tipps, Informationen zu Hilfsmitteln, Litera- tur- und Filmtipps sowie die Möglichkeit zum persönli- chen Austausch. Thema Demenz Mit dieser Aktion möchte die Sozialstation St. Anna dazu beitragen, das Thema Demenz stärker ins öffentliche Be- wusstsein zu rücken und Betroffenen sowie Angehörigen Mut machen. Der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Seelauscher e.V. laden zu „Ravensburg spielt“ ein Am Wochenende vom 13. Und 14. September findet das jährliche „Ravensburg spielt“ statt. In der Innenstadt werden von 11 bis 18 Uhr Spiele, Vorführungen und Kre- atives angeboten. Auch der Verein „Seelauscher e.V. – Verein für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinde- rung“ hat einen Stand. Der Verein „Seelauscher e.V.“ ist zwischen Ulm und Bo- densee die Selbsthilfegruppe für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung. Laut Statistik ist 1 Kind von 1000 von einer dauerhaften Hörminderung betroffen. Je nach Aus- prägung und Ursache, können Hörgeräte, Knochenleit- systeme oder ein Cochlea Implantat helfen. Der Verein organisiert im Jahr mehrere Treffen und ein Hütten-Wo- chenende, auf dem sich Eltern und Kinder kennenlernen können. Außerdem gibt es eine WhatsApp-Gruppe zum Austausch. Der Stand der „Seelauscher e.V.“ bei „Ravensburg spielt“ ist durch seine lila-farbenen Beach-Flags erkennbar. Be- troffene, Angehörige, Fachpersonal und alle weiteren In- teressierte sind herzlich willkommen sich zu informieren und engagieren. Es gibt ein Bastelangebot, Gebärden-Me- mory und weitere tolle Spiele. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage (www.seelauscher.de) zu finden. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 50 Jahre Interkulturelle Woche: Landkreis Ravensburg feiert mit über 50 Veranstaltungen Die bundesweite Interkulturelle Woche feiert ihr 50. Jubi- läum. Der Landkreis Ravensburg beteiligt sich in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal mit einem eigenen und viel- fältigen Programm: Vom 11. September bis zum 4. Novem- ber 2025 laden über 50 Veranstaltungen in 13 Kommunen dazu ein, Vielfalt zu erleben und Gemeinschaft zu stärken. „Das Herzstück der Interkulturellen Woche ist das breite und unermüdliche Engagement der Programmbeteiligten. Dass so viele Initiativen, Organisationen und ehrenamt- lich Engagierte mit ihren Veranstaltungen und Angebo- ten ein offenes und respektvolles Miteinander in unserem Landkreis fördern, verdient höchste Anerkennung“, erklärt Migrations- und Integrationsdezernentin Tina Schädler. Koordiniert wird die Veranstaltungsreihe von den beiden Integrationsbeauftragten Eva Prox und Vanessa Holly. „Die Interkulturelle Woche blickt auf eine 50-jährige Ge- schichte zurück, doch ihre Kernidee ist heute aktueller denn je: Begegnung schaffen, um Gemeinschaft zu stär- ken“, führt Vanessa Holly aus. „Es geht um gegenseitiges Kennenlernen und einen ehrlichen Austausch. Nur so kön- nen Vorurteile abgebaut und Gemeinsamkeiten entdeckt werden. Die Veranstaltungen der Interkulturellen Woche sind eine Einladung an alle Menschen im Landkreis, ge- nau das zu tun“ so Holly weiter. Das Programm verspricht eine Entdeckungsreise für alle Sinne. Beispielsweise lädt in Wangen die Veranstaltung „Kulturelles Leben in Afrika“ zu Musik, Tanz und afrika- nischem Essen ein, während man in Leutkirch bei „Ebru- Kunst und Türkischem Tee“ selbst kreativ werden kann. In Aulendorf gewährt die Lesung mit dem Autor Emran Feroz Einblicke in das Aufwachsen als Afghane in Tirol. In Aitrach werden bei „Hausmittel von nah und fern“ altes Wissen und Rezepte zusammengetragen und die Ausstellung „Was ihr nicht seht“ macht an mehreren Orten im Landkreis die Er- fahrungen von Menschen mit Rassismus sichtbar. „Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger herzlich einla- den, neugierig zu sein“, führt Hans-Peter Oßwald, Leiter des Amts für Migration und Integration aus. „Nutzen Sie die Gelegenheit, die Vielfalt in Ihrer Nachbarschaft zu ent- decken. Kommen Sie ins Gespräch, lernen Sie verschiede- ne Küchen, Musik und vor allem die Menschen hinter den Kulturen kennen. Viele Veranstaltungen sind kostenfrei und finden direkt vor Ihrer Haustür statt“ so Oßwald weiter. Das vollständige Programm liegt ab September in den Rathäusern, Volkshochschulen und Büchereien im Land- kreis aus. Online ist es als barrierefreies PDF unter www. rv.de/ikw verfügbar. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Kreis Ravensburg - Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im Oktober anbietet. Genuss aus der Heimat - So gelingt Brandteig: Online Vortrag am 7. Oktober Mit dem Online-Format „Genuss aus der Heimat“ möchte das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben High- lights der Saison bzw. der Region vorstellen. Dabei wird dieses Mal in 60 Minuten ein Teig unter die Lupe genom- men. Es werden Wissenswertes und Rezepte zu Brandteig vorgestellt oder auch worauf bei der Zubereitung und Weiterverarbeitung zu achten ist. Mit neuen Rezepten, die die Teilnehmenden nach der Online-Vorführung er- halten, wird die Lust auf Gerichte mit Brandteig geweckt. Der Online Vortrag findet am Dienstag, 7. Oktober um 18.30 Uhr mit Referentin Manuela Schmied statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Genuss aus der Heimat: Apfelliebe: Online Vortrag am 14. Oktober Mit dem Online-Format „Genuss aus der Heimat“ möchte das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben High- lights der Saison bzw. der Region vorstellen. Dabei wird in 60 Minuten ein Lebensmittel unter die Lupe genommen. Es werden Wissenswertes und Rezepte zum jeweiligen Thema vorgestellt oder auch worauf beim Einkauf oder der Lagerung zu achten ist. Lebensmittel aus der Regi- on haben unter Anderem den großen Vorteil, dass lange Transportwege wegfallen und die heimische Landwirt- schaft unterstützt wird. Mit neuen Rezepten, die die Teil- nehmenden nach der Online-Vorführung erhalten, wird die Lust auf Lebensmittel aus der Region geweckt. Der Online Vortrag findet am Dienstag, 14. Oktober um 18.30 Uhr mit Referentin Manuela Schmied statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Babys erster Brei: Online Vortrag am 15. Oktober Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost.Der Online Vortrag fin- det am Mittwoch, 15. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Kunterbunte Herbstküche – Workshop für Kinder ab 8 Jahren in Leutkirch am 24. Oktober Der Kinderworkshop „Kunterbunte Herbstküche“ macht den grauen Herbstalltag etwas bunter. Mit viel Freude, Spaß und vielen Farben können Kinder ab 8 Jahren mit den Referentinnen Andrea Geißler und Manuela Hofmann leckere Rezepte zubereiten. Der Workshop findet am Freitag, 24. Oktober von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Wangener Straße 70, 88229 Leutkirch Außenstelle Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben statt. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 7 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www. ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Die Anmeldung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Weitere Veranstaltungen · Apfel-Kartoffel-Tag im Bauernhausmuseum Wolfegg am Sonntag 12. Oktober · Oberschwabenschau in Ravensburg vom 15. bis 19. Ok- tober in Halle 10 Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 14. September 2025 Totholz Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: BOB-Haltestelle Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Woher nehmen die Lebewesen ihre Bau- und Energiestof- fe? Ohne dass wir es bemerken, sind Kleinstlebewesen am Werk und lassen die gewaltigsten Riesen unter den Pflanzen und Tieren, seien es Bäume oder große Tiere zu Humus und Kohlendioxid werden. Der Kreislauf des Lebens wird ständig in Gang gehalten und unter natürli- chen Verhältnissen finden im „Totholz“ Lebensvorgänge statt, von denen nur wenige Zeitgenossen einen winzigen Ausschnitt wahrnehmen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Qualifizierungskurs zum/zur staatlich geprüften Hauswirtschafter/in startet am 18. September in Leutkirch Das Landratsamt Ravensburg bietet am Landwirt- schaftsamt in Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 einen knapp einjährigen berufsbegleitenden Qualifizierungskurs zum/r staatlich geprüften Hauswirt- schafter/in an. Der Kurs beginnt am 18.September 2025. Schultag ist immer donnerstags von 9 bis 17 Uhr. Der Kurs umfasst rund 35 Schultage in denen auf die Externenprü- fung nach §45,2 des BBiG vorbereiten. Hauswirtschafter/innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie Wäscheaufberei- tung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seni- orenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die be- reits in der Hauswirtschaft (Privathaushalt oder Ge- meinschaftseinrichtung) tätig sind und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erwerben möchten. Für Menschen mit Migrationshintergrund empfehlen wir gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Nach Abschluss dieses Qualifizierungskurses besteht die Möglichkeit, die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft zu absolvieren. Anmeldung und weitere Auskünfte erhalten Sie bei Mo- nika Wessle (Tel. 07561/9820-6640 oder per E-Mail an m.wessle@rv.de). Weiterführende Informationen sind ebenfalls unter www.fachschule-ravensburg.de verfügbar. Kostenlose Hilfe bei finanziellen Schwie- rigkeiten: Die kommunale Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ra- vensburg Kreis Ravensburg – Schulden zu machen, kommt alltäg- lich vor. Zum Beispiel durch die Nutzung einer Kreditkarte, Bestellung auf Ratenbasis oder durch Überziehungskredi- te. Was passiert aber, wenn Sie Ihren laufenden Verpflich- tungen nicht mehr nachkommen können, Mahnungen eingehen, das Konto gepfändet wird oder der Gerichts- vollzieher sich angemeldet hat. Ohne professionelle Hilfe ist es oft schwierig, einen Ausweg zu finden. Die Schulden- und Insolvenzberaterinnen des Landkrei- seses Ravensburg beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten. Das Angebot ist für alle Einwohner und Einwohnerinnen im Landkreis Ravensburg kostenlos und vertraulich. Für einen Beratungstermin kontaktieren Sie: Landratsamt Ravensburg: Telefon: 0751/85-3179, 85-3181, 85-3182; E-Mail: schuldenberatung@rv.de Außenstelle Wangen: Telefon: 07522/996-3681 oder 0751/85-3179; E-Mail: schuldenberatung@rv.de LandArt- Kreatives Basteln mit Naturmaterialien Am Montag, den 30. September 2025 um 16 Uhr findet eine kreative Mitmach-Aktion im NaTour- Bauwagen statt, der an diesem Tag an dem Kindergarten Arche Noah in der Siebenbürgenstraße 40 in Wangen im Allgäu stationiert ist. Gemeinsam mit den Kindern begeben wir uns in den na- helegenden Wald, sammeln Naturmaterialien und gestalten daraus kreative Bastelarbeiten. Die rest- lichen Bastelutensilien befinden sich in unserem Na- Tour-Bauwagen. Dieses Programm richtet sich an Kinder jeden Alters und bietet die Möglichkeit, einen kreativen Nachmittag in der Natur zu verbringen. Der Unkostenbeitrag für die Veranstaltung beträgt 2,50€. Um eine verbindliche Anmeldung unter https://natur- vielfalt-rv.de/veranstaltungen/ wird gebeten. Einladung zur Wallfahrt mit Dekan Susak aus Davos Herzliche Einladung zum Kapellenfest am Sonntag, den 21 September um 9:30 Uhr. Dieses Jahr beehrt uns Pfar- rer Kurt Susak aus Davos. Wir Feiern an diesem Tag die Muttergottes der Sieben Schmerzen. Was bedeutet Mutter der Sieben Schmerzen? Sie erinnert an die sieben wesentlichen Momente ihres Leidens und symbolisiert Trost, Stärke und Begleitung in schweren Zeiten. Die Feier greift diese Symbolik auf, um Gemeinschaft und Besinnung zu fördern. Es wird mit einer Festpredigt beginnen, nach dieser wer- den die neuen Fahnen geweiht. Bei der Fahnenweihe wer- den die frisch restaurierten Prozessionsfahnen geweiht. Im Anschluss begeben wir uns auf die Prozession durch Staig. Sie wird von den Blutreitern und der Musikkapelle Blitzenreute begleitet. Wir werden uns nach der Prozes- sion wieder an der Kapelle einfinden um den Schlussse- gen zu empfangen. Der Kapellenausschuss lädt im Anschluss, zu den Gottes- dienstfeierlichkeiten, zum Umtrunk ein. Die Musikkapelle wird das Ganze umrahmen. „Gott gebe uns den Mut, die Liebe zu leben, die uns trägt, auch in schweren Zeiten.“ Möge dieses Zitat uns begleiten, während wir gemeinsam durch Freude und Leid gehen, gestärkt durch Glauben, Hoffnung und Nähe zueinander. Datum: Sonntag 21 September 2025 Uhrzeit: 9:30 Uhr Ort: Kapelle Staig, 88273 Tradition und Nachhaltigkeit hautnah erleben: Brauereibesichtigung Clemens Härle Wollen Sie einem Braumeister einmal über die Schulter sehen? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu! Die Brauerei Clemens Härle lädt Sie herzlich zu zwei exklusi- ven Brauereiführungen im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg ein. Lassen Sie sich von der Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kunst des Bierbrauens und dem nachhaltigen, regional ausgerichteten Unternehmenskonzept begeistern. Wann? : 18. September 2025 von 17 bis 18 Uhr und am 11. Oktober 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leut- kirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 10 € pro Person inkl. einem FreiBier oder FreiZüngle. Kinder und Jugendliche bis einschl. 16 Jahre dürfen kostenlos teilnehmen. Anmeldung an: besichtigung@haerle.de Als Teil der Bio-Musterregion Ravensburg freut sich die Brauerei, Ihnen nicht nur die besonderen Brauqualitäten zu zeigen, sondern auch die nachhaltigen Produktions- methoden. Sie lernen den gesamten Prozess vom Hopfen bis zum fertigen Bier kennen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Verführerische Kombination: Bier & Käse – Versuchung bei der Brauerei Härle Am 19. September 2025 lädt die Brauerei Clemens Härle im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg zu einem außergewöhnlichen Abend ein, der ganz im Zei- chen der Geschmacksvielfalt steht. Von 18:00 bis 22:00 Uhr haben die Gäste die einmalige Gelegenheit, verschie- dene Härle Biere zu verkosten und diese mit passenden Käsesorten zu kombinieren. Natürlich sind auch sämtliche Käsesorten, die an diesem Abend verkostet werden, aus gutem Hause – nämlich aus der kleinen, handwerklichen Bio-Käserei Wiggensbach. Datum: 19. September 2025 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leut- kirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 30 € pro Person im Kartenvorverkauf (keine Abendkasse!) Anmeldung/Kartenvorverkauf: info@haerle.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Pflegende Angehörige im Fokus - SVLFG unterstützt mit Angeboten zur Entlastung Zum „Aktionstag der pflegenden Angehörigen“ am 8. September macht die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die enorme Bedeutung und die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger aufmerksam. Mit gezielten Ge- sundheitsangeboten und Tipps zur Entlastung würdigt die SVLFG die wertvolle Arbeit. Ein zentrales Angebot ist die „Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige“. Ziel ist es, die Gesund- heit der Pflegenden zu stärken und damit auch die Pflege langfristig zu sichern. Denn angesichts der hohen Belas- tungen im Pflegealltag – oftmals verstärkt durch eigene gesundheitliche Einschränkungen sowie die emotionale Beanspruchung in der Beziehung zur gepflegten Person – können bei Pflegenden körperliche, seelische, geistige und soziale Beeinträchtigungen auftreten. Werden pflegende Angehörige selbst krank, wirkt sich dies unweigerlich auch auf die Qualität der von ihnen geleisteten Pflege aus. Rund um die Uhr für einen Menschen da zu sein, bedeu- tet für pflegende Angehörige große Verantwortung. Oft werden ihre Leistungen kaum wahrgenommen, die Belas- tungen dagegen sind immens. Umso wichtiger ist es, dass Pflegende Unterstützung erhalten, bevor die eigene Ge- sundheit leidet. Gerade in der Grünen Branche werden be- sonders viele Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Daher hat die SVLFG das Thema seit vielen Jahren in den Blick. Die Trainings- und Erholungswochen für pflegende Ange- hörige finden regelmäßig und bundesweit statt. Zu den nächsten Terminen gehören: · 21. bis 28. September in Bad Nenndorf (Niedersachsen) · 21. bis 28. September in Freudenstadt (Baden-Würt- temberg) · 19. bis 26. Oktober in Bad Wurzach (Baden-Württemberg) · 24. bis 31. Oktober in Bad Wildungen (Hessen) · 26. Oktober bis 2. November in Bad Birnbach (Bayern) Während der Woche erhalten die Teilnehmenden praxis- nahe Anleitung, Beratung und Tipps für ihren Pflegeall- tag zu Hause. In Gruppen von bis zu 15 Personen werden sie zu allen Aspekten der Pflege geschult. Gleichzeitig bleibt ausreichend Zeit für Erholung, Entspannung und den Austausch mit anderen Pflegenden. Ziel ist es zu- dem, einfache Bewegungs- und Entspannungsübungen zu vermitteln, mit denen in der knappen Freizeit neue Kraft geschöpft werden kann, um der anspruchsvollen Aufgabe weiterhin gewachsen zu sein. Weitere Informationen sowie bundesweite Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Pflegepersonen unter: www.svlfg.de/trainings-erholungswoche www.svlfg.de/gleichgewicht Sommerferienprogramm der DLRG Baienfurt Mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Programmpunk- ten bietet das Ferienprogramm in Baienfurt über die ge- samten Sommerferien für Kinder und Jugendliche eine spannende Freizeitbeschäftigung. Hierbei war unsere Ortsgruppe der DLRG auch dieses Jahr Anfang August mit einem Tagesprogramm für alle Wasserratten beteiligt. Nachdem sich mittags alle Teilnehmer und Betreuer an unserem Vereinsheim getroffen haben, ging es als kleine Gruppe mit dem Fahrrad zum alten Kanal der Papierfa- brik in Kickach. Dort angekommen, wurden schnell Ba- deklamotten übergeworfen und die Luftmatratzen auf- geblasen. Nach einigen Aufwärmrunden, bei denen sich die Kinder an die kühle Wassertemperatur und die leichte Strömung gewöhnen konnten, startete das Luftmatrat- zen-Wettrennen. Mit geschickter Technik und Sportsgeist wurde in zwei Disziplinen gegeneinander angetreten und von der Einstiegsstelle bis zum Ziel gepaddelt. Im ersten Durchgang starteten dabei alle gleichzeitig; im zweiten Durchgang wurden wiederum nacheinander einzelne Zei- ten genommen. Während nach der Summe beider Läufe der Sieger klar feststand, lieferten sich Zwei Kinder ein Kopf an Kopf Rennen, was in einer doppelten 2. Platzie- rung endete. Auch unsere Betreuer traten als „Altersklasse Taufrisch“ gegeneinander an ;) Nach einigen erfrischenden und spaßigen Stunden ging es mit den Fahrrädern schließlich wieder zurück an un- ser Vereinsheim, wo sich beim anschließenden Grillen alle wieder stärken konnten. Auch die goldene Badeente konnte dort gebührend an den Sieger überreicht werden. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder Teil des Feri- enprogramms zu sein! Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Krebsberatungsstelle Oberschwaben/ Allgäu bietet Einzeltrainings zur Brustselbstuntersuchung für Frauen ab 18 Jahren an Der circa zweistündige Kurs „MammaCare®“ wird re- gelmäßig als Einzelkurs bzw. zu zweit für Frauen ab 18 Jahren in der Oberschwabenklinik Ravensburg und im Westallgäu-Klinikum Wangen angeboten. Der Workshop findet monatlich zu flexiblen Terminen statt. Termine sind über die Krebsberatungsstelle Ober- schwaben/Allgäu zu vereinbaren. Referenten sind die Onkologische Fachkrankenschwestern Michelle Lingg am Standort in Ravensburg und Renate Traut am Standort in Wangen. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de. Mamma ist das lateinische Wort für die weibliche Brust. Der danach benannte Kurs bietet eine wertvolle Ergän- zung zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen und hilft Frauen, mehr Bewusstsein für ihre eigene Gesundheit zu entwickeln. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen weltweit. Die Früherkennung spielt eine ent- scheidende Rolle zum positiven Verlauf der Krankheit. Der Kurs „MammaCare®“ bietet eine praxisorientierte Schulung zur Selbstabtastung der Brust an. Ziel des Kur- ses ist es, Frauen ein effektives Instrument an die Hand zu geben, um Veränderungen im Brustgewebe frühzeitig zu erkennen und somit das Risiko für Brustkrebs zu sen- ken. Der Kurs ist vorsorglich für Frauen gedacht, sowie für bereits Betroffene. Krebsberatungsstelle Oberschwaben/Allgäu Alle Jahre wieder: An Hochsitzprüfung denken Regelmäßige Hochsitzprüfungen senken Absturz- so- wie Durchtrittsrisiken wirksam und können Unfälle verhindern. Wie wichtig dies ist, belegen die 72 meldepflichtigen Un- fälle im Zusammenhang mit Hochsitzen im vergange- nen Jahr, von denen drei tödlich endeten. Dies bedeutet einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2023 mit 58 Unfällen ohne Todesfälle. Unfälle mit Hochsitzen zählen neben Stürzen und Stol- pern zu den wesentlichen Unfallschwerpunkten im Jagd- betrieb. Besonders häufig ereignen sich Abstürze beim Auf- und Absteigen, beim Bauen sowie beim Reparieren von Jagdeinrichtungen. Die drei tödlichen Unfälle in 2023 ereigneten sich beim Aufstellen einer Kanzel, bei der Re- paratur eines Kanzeldaches und beim Absteigen von ei- ner Ansitzleiter mit geladener Waffe. Bedeutende Unfallrisiken sind beschädigte Sprossen, kor- rodierte Verbindungen, lose Aufstiege, fehlende Rutsch- hemmung sowie Glätte und Unebenheiten bei den Zu- gängen. Oft ergeben die Unfallermittlungen, dass die horizontal verlaufenden Hölzer von Hochsitzen besonders den Witterungseinflüssen ausgesetzt waren. Marode und morsche Bauteile sind immer auch ein Hin- weis auf fehlende Hochsitzprüfungen durch den Un- ternehmer. Nach der Vorschrift für Sicherheit und Ge- sundheitsschutz „Jagd“ (VSG 4.4) haben Unternehmer sicherzustellen, dass Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind sowie bei orts- veränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewähr- leistet ist. Die VSG fordert eine Kontrolle des Hochsitzes vor jeder Benutzung, mindestens jedoch eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung. Bei der jährlichen Prüfung werden die tragenden Hölzer und Verbindungsstellen der Konstruktionen mit Werkzeugen wie Latthammer oder Messer auf ihre Festigkeit überprüft. Kann ein Hochsitz nicht mehr instandgesetzt werden, weil die Gesamtkon- struktion nicht mehr sicher ist, muss er aus dem Betrieb genommen werden. Unter www.svlfg.de/sichere-jagd gibt es mehr Informati- onen zu sicheren Hochsitzen und anderen jagdlichen Ein- richtungen sowie deren Prüfung. Fragen beantworten die regionalen Ansprechpartner, zu finden unter: www.svlfg. de/ansprechpartner-praevention Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Alltagsengeln neuen Schwung geben Helfen Sie kurbedürftigen Müttern mit Ihrer Spende! Fo to : K at hr in Z ie gl er /G et ty Im ag es Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 31.10.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN Endlich Zeit zum Kuscheln In einer Kur wird die Mutter-Kind- Beziehung gestärkt. Ihre Spende hilft bedürftigen Müttern. Fo to : © L os Ro bs os /f ot ol ia Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE | Bank für Sozialwirtschaft www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 IMMOBILIENMARKT Das Prolana Sommerfest 20. September | 10 - 16 Uhr 250 €-Gutschein gewinnen! Mehr Infos: QR-Code scannen Prolana Manufaktur-Laden Am Langholz 10 Waldburg-Hannober Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 19. September von 10:00 - 17:00 Uhr Samstag, 20. September von 10:00 - 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim KW 3 8 DAS HANDWERK In Verbindung mit einer Werbeanzeigen im Mindestformat 90mm x 50mm (bxh), können Sie auch einen kurzen redaktio- nellen Einblick in Ihr Handwerk geben (Kürzungen vorbehal- ten). Diese werden wir mit Ihrer Werbeanzeige präsentieren. Wichtige Daten: Erscheinung in KW38 Anzeigenschluss: Mittwoch, 10.09.2025. Die Mediadaten mit weiteren Infos erhalten Sie über www.duv-wagner.de/werbung. Tag des Deutschen Handwerks Ein Tag für die Macherinnen und Macher All jene stehen im Mittelpunkt, die mit Können, Leidenschaft und Zuverlässigkeit tagtäglich Großes leisten. Die auf Quali- tät, Nähe und echte Werte setzen - auf das Handwerk. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Die Stelle eignet sich auch für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung mit Abschluss 2026. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. Familie aus Baindt sucht Haus/Hof/Grundstück. Wir freuen uns über jedes Angebot und jeden Tipp. 01575 8777333 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 13 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 20 6 Satzung 21 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 32 9 Begründung – Sonstiges 67 1 0 Begründung – Bilddokumentation 69 1 1 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) 1.2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverord- nung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189); die im nachfolgen- den Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) 1.5 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) 1.6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zuläs- sigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Agri-Photovoltaikanlage" "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich der Unterbringung von Anlagen und Gebäuden zur Er- richtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage: Zulässig sind: − aufgeständerte, drehbare Agri-Photovoltaiktische mit einer maximalen Höhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transfor- matoren- und Übergabestation sowie Nebenanla- gen) bis max. 4,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − max. 530 m² Fläche für, für den Betrieb notwen- dige, Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transformatoren- und Übergabestation sowie Ne- benanlagen) − Zäune bis max. 2,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − Eine Werbeanlage in Form eines Werbeschildes ausschließlich zur Eigenwerbung, das in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Größe von 2 m² Fläche überschreiten darf − ein Überwachungskamera-System sowie eine Wetterstation (insbesondere für die Windmes- sung) auf einem oder mehreren Masten mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Zufahrten (siehe Planzeichnung) Agri-PV Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 5 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 2.2 Maximaler Flächen- verlust für die Land- wirtschaft Maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen darf höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche ("Für die Bebauung vorgesehene Flächen", 5,20 ha) (Katego- rie II) betragen. Ein Nutzungsartenwechsel der Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 wird ausgeschlossen. 2.3 H .... m Höhe (Gesamthöhe) der baulichen Anlagen als Höchstmaß bezogen auf die Oberkante des natürli- chen Geländes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Baugrenze; Modulaufstellung für Agri-Photovoltaikan- lagen sind nur in diesem Bereich zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 Nebenanlagen und sonstige bauliche An- lagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanla- gen und sonstige, für den Betrieb notwendige bauli- che Anlagen (z. B. Speichercontainer, Mittelspan- nungs-Twin-Skit, Wechselrichter, etc.) auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.6 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 Hauptversorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unter- bauung der Leiterseile mit PV-Modulen ist zulässig. Leiterseile und Masten müssen zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken zugänglich sein. keine bauli- chen Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 6 Während der Bauphase und zu den errichtenden Ge- bäuden müssen die Mindestabstände zu der Freilei- tungen gemäß VDE 0210 und 0211 eingehalten wer- den. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 Behandlung von Nie- derschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbe- schaffenheit gegen- über Niederschlags- wasser Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z. B. Muldenversickerung, Flä- chenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Rammprofile, Einschraubanker) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Ma- terialien (z. B. Pulverbeschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Zulässig ist auch die Beschichtung mit zinkhaltigen Legierun- gen, die nachweislich unkritische Korrosions- und Abschwemmraten aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.9 Private Grünfläche als Eingrünung ohne bauliche An- lagen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wirkungen von der Agri-Photovolta- ikanlage ausgehen. Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Auf- ständerungen ein 1 m breiter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. Zäune müssen zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,20 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewe- sen aufweisen. Mauern und Palisaden als Einfriedun- gen sind unzulässig. Die Aufständerungen sind reflexionsarm auszuführen (z. B. durch matte Lackierung oder matte Pulverbe- schichtung). Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 7 Zur Reinigung der Solarmodule darf ausschließlich Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.11 Wasserdurchlässige Beläge Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind Zufahrten und andere untergeordnete Wege mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzu- stellen (z. B. Schotterwege). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.12 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Ein- grünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage. Für die Schaffung von Feldhecken ist die gruppen- weise Pflanzung von standort- und gebietsheimi- schen Sträuchern erforderlich (sog. Cluster). Die An- ordnung der Gehölze kann dabei zur Erreichung ei- nes naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen, jedoch ein Abstand von 1 m zwischen den einzelnen Gehölzen einzuhalten ist. Es sind ausschließlich Arten aus der unten ge- nannten Pflanzliste zulässig. Aus Gründen der Arten- vielfalt sind mindestens sechs verschiedene Gehölz- arten aus der unten genannten Pflanzliste in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis ge- bietsheimisch sein. Die zu bepflanzende Fläche der zu schaffenden Feldhecken ist in etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen (Länge pro Abschnitt zwischen 25 bis 50 m). Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. Durch Sukzession aufkommende Bäume 1. und 2. Wuchsklasse können dabei als Überhälter stehen bleiben. Abgehende Gehölze sind als Torso in der Fläche zu belassen, um die Etablierung von ste- hendem und liegendem Totholz zu fördern. Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestab- stand von 7,50 m zur Straße einzuhalten. Festgesetzte Pflanzliste: Pflanzung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 8 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Zeitliche Befristung der Nutzung, Folge- nutzung Die festgesetzte Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden für die Bebauung vorgesehenen Flächen "Agri-PV-Anlage" ist aus- schließlich für eine Dauer von 40 Jahren ab Inbe- triebnahme der Agri-PV-Anlage zulässig. Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flä- chen für die Landwirtschaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. (§ 9 Abs. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 9 2.14 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-An- lage Feuersberg" der Gemeinde Baindt sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maß- nahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Aus- gleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichs- fläche/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zuge- ordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Der Bodenaushub und die Herstellung des Retenti- onsraumes werden im Rahmen eines anderen Vorha- bens durchgeführt. Die Auwaldpflanzung wird dann zu Teilen der Entfernung des bestehenden Auwalds und zu Teilen als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Eingriff verwen- det. Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 11 Verortung der Aus- gleichsfläche 1 (Fl.- Nr. 369/1, Gemarkung Baindt) Verortung der Ausgleichsfläche (rot umrandet) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Ge- samtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuord- nenden Ökopunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbe- schluss festgesetzt. Zur rechtlichen und dauerhaften Sicherung der ex- ternen Ausgleichsfläche/-maßnahme muss zwischen der Gemeinde und dem Privateigentümer der exter- nen Ausgleichsfläche eine schuldrechtliche Verein- barung mit Eintrag einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zu den im Bebauungsplan festgehalte- nen Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen getroffen werden. Sulpach vBP "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 12 Planskizze Ausgleichs- fläche (Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahme Maßnahmen: – Es wird im Rahmen einer anderen Planung eine Abgra- bung stattfinden, um einen Überflutungsbereich zu schaffen – Herstellung eines standorttypischen Auwalds im Retenti- onsbereich – Pflanzung von 9 heimischen, standortgerechten Auwald- Bäumen (z. B. Alnus glutinosa, Salix alba) – Entwicklung eines gebietstypischen Strauchunterwuch- ses (z. B. Prunus padus) – Die Jungbäume werden mit geeignetem Verbissschutz ausgestattet, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden – Belassen abgehender Gehölze zur Entwicklung von Tot- holzhabitaten – Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwäl- der leben von Dynamik. Offenstellen, natürliche Ansied- lung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Nebengebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung) 4.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeich- nung, siehe Planzeichnung) 4.5 Artenschutz Gemäß der artenschutzrechtlichen Begutachtung (s. artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023) sind folgende Maßnahmen er- forderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Zur Vermeidung der Störung von gehölzbrütenden Brutvogelarten, insbesondere empfindlicher Arten wie der nachgewiesenen Goldammer, sollte ein Baubeginn nur außerhalb ihrer Brutzeiten, also zwischen Anfang August und Mitte März, erfolgen. Um generell den Artenreichtum und die Naturnähe zu fördern, wird die Umsetzung von Wildbienenhotels, Lesesteinhaufen und Totholzhaufen und Vogelnisthil- fen empfohlen. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Kurzbericht vom 12.06.2023 zu entnehmen. 4.6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier gem. § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope "NSG Schenkenwald S Mochenwangen (Biotop- Nr. 2-8123-436-3419), "Feuchtwald i. NSG Schenken- wald S Mochenwangen" (Biotop-Nr. 2-8123-436- 455 453 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 14 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 5812), "Gräben nördl. Riedsenn" (Biotop-Nr. 1-8123- 436-0315) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.8 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts, hier Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (NSG-Nr. 4.040) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.9 Fahrbahnrand (außerhalb des Geltungsbereiches, siehe Planzeichnung) 4.10 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn- oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.11 Haupt-Versorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV- Freileitung der Netze BW GmbH, außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.12 Bodenschutz Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bo- denschutz beim Bauen". (Flyer-LK-Bodenschutz.pdf (rv.de) oder https://www.rv.de/site/LRA RV Respon- sive/get/params E796791605/18658595/Flyer-LK-Bo- denschutz.pdf) Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Nach § 2 Abs. 3 Landes-Bodenschutz- und Altlasten- gesetz (LBodSchAG) ist bei geplanten Vorhaben, die auf nicht versiegelte, nicht baulich veränderte oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 15 unbebaute Flächen von mehr als 0,5 Hektar einwirken werden, ein Bodenschutzkonzept (BSK) zur Gewähr- leistung des sparsamen, schonenden und haushälteri- schen Umgangs mit dem Boden im Rahmen der weite- ren Vorhabenplanung bzw. -durchführung zu erstellen. Die Inhalte eines Bodenschutzkonzepts sind in der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben) aufgelistet. Entsprechend § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) ist bei der Ausweisung von Bauge- bieten ein Erdmassenausgleich anzustreben. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäu- deniveaus die bei der Bebauung zu erwartenden an- fallenden Aushubmassen vor Ort verwendet werden. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Sollten bei dem vorliegenden Bauvorhaben mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen entstehen, so ist bei dem nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG geforderten Abfallver- wertungskonzept auf eine höchstmögliche Verwer- tung nach § 3 Abs. 2 LKreiWiG zu achten, um so die Bodenfunktionen im größtmöglichen Umfang zu erhal- ten. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profi- lierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i. d. R. darunter folgenden Bodenhorizonte kulturfähi- ger Unterboden und unverwittertes Untergrundmate- rial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber vonei- nander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Boden- mieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflan- zenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Über- schüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden z. B. Auf- trag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Ei- ner Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grund- sätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Bei überschüssigem Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 16 Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsor- gungsweg die rechtlichen und technischen Anforde- rungen zu berücksichtigen (z. B. §§ 6 und 7 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (EBV; zum 01.08.2023 in Kraft getretenen), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) sowie Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträchtigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. ein- getretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. ein- getretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z. B. durch Tiefenlocke- rung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Ele- mente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fallrohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfü- gung. 4.13 Grundwasserschutz Zur Reinigung der Agri-Photovoltaikanlage werden keine Reinigungsmittel verwendet. Aufgrund des ge- wählten technischen Konzepts mit einem ausreichen- den Neigungwinkel werden die Solarmodule durch Re- gen gereinigt, sodass keine gesonderte Reinigung not- wendig ist. Sollte eine Reinigung der Solarmodule den- noch notwendig werden, erfolgt die Reinigung aus- schließlich mit Wasser. Das Regenwasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über die belebte Bodenzone. Eine Kontami- nierung des (Grund-)wassers kann ausgeschlossen werden. 4.14 Brandschutz Agri-Photovoltaikanlagen haben i.d.R. eine sehr ge- ringe Brandlast. Die hier geplante Agri-Photovoltaikan- lage besteht im Normalfall aus nicht brennbarer Unter- konstruktion, wie z.B. Stahl, Zink oder Aluminium sowie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 17 aus Solarmodulen und Kabelverbindungen. Lediglich kleinere Teile der Photovoltaik-Module und der Kabel können als Brandlast angesehen werden. Daher ist eine etwaige Löschwasserversorgung als entbehrlich anzusehen. Für die theoretisch gegebene Möglichkeit eines Flächen- oder Rasenbrandes, sind im Plangebiet entsprechende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. Die örtliche Feuerwehr wird nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in die Örtlichkeiten und die Anlagentechnik eingewiesen. Zu- dem werden Brand- und Störfallrisiken durch fachge- rechte Installation und Inbetriebnahme der PVA sowie regelmäßige Wartung minimiert. 4.15 Altlasten Im Planungsbereich liegt die Altablagerung „AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen-Nr. 01496- 000). Bodenaushub aus dem Bereich der kartierten Altablagerung ist nicht frei verwertbar: ­ Wird im Zuge der Baumaßnahme Bodenaushub vom Grundstück abgefahren, ist vom Bauherrn für die Aushubdeklaration ein Fachbauleiter Altlasten zu beauftragen ­ Sollte bei Eingriffen in den Untergrund Bo- denaushub zur Entsorgung anfallen, so ist der Fachbauleiter verantwortlich für die Separie- rung von belastetem und unbelastetem Aus- hubmaterial, sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestim- mungen ­ Sollte bei der Bauausführung kein Eingriff in den Untergrund erfolgen, kann von der gut- achterlichen Begleitung durch einen Fachbau- leiter Altlasten abgesehen werden. 4.16 Ingenieurgeologie Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuch- tung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbo- dens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der wei- teren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum ge- nauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 18 Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingeni- eurbüro empfohlen. 4.17 Blendimmissionen Durch die Agri-Photovoltaikanlage dürfen keine kriti- schen Blendwirkungen auf die angrenzenden Ver- kehrswege verursacht werden. Im Genehmigungsver- fahren ist nachzuweisen, dass kritische Blendwirkun- gen ausgeschlossen werden können. Durch die Dreh- barkeit der Agri-Photovoltaiktische können Blendun- gen durch die Programmierung von Neigungswinkel bzw. Ausrichtung in der sogenannten Harvesting-Po- sition vermieden werden. 4.18 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskata- ster des Landesamtes für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, Stand: März 2025. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhensystem DHHN 12. Sofern der Vorhabenträger ein Überwachungskame- rasystem inkl. Aufzeichnungsspeicherung installieren möchte, so hat er dabei sicherzustellen, dass eine Er- fassung von öffentlichen Wegeflächen nicht stattfin- det. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbei- ten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzei- gen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall- teile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Grä- ber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfär- bungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werkta- ges nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwider- handlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungs- widrigkeiten geahndet. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- führende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sind Werbeanlagen nach § 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 StrG BW straßenrechtlich zu beurteilen. Dies gilt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 19 grundsätzlich für Werbeanlagen bis zu einer Entfer- nung 40 m an Bundes- und Landesstraßen, unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG BW, welcher die Anwendbarkeit der Absätze 1-5 bzw. Absätze 1-4 aus- schließt, sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, bezieht die o.g. Re- gelung zu Werbeanlagen ausdrücklich nicht mit ein. Werbeanlagen jeglicher Art in einer Entfernung bis zu 40 m zum nächstgelegenen, befestigten Fahrbahn- rand der Bundes- bzw. Landesstraße ohne die aus- drückliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zugelassen werden dürfen. Entsprechend ist das Regierungspräsidium als Straßenbaubehörde im Bau- genehmigungsverfahren seitens der unteren Verwal- tungsbehörden zu beteiligen. Werbeanlagen können auf den nicht überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 LBO nicht zugelassen werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archiviert und gesichert hinter- legt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4 88255 Baindt, eingesehen werden. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage erstellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 20 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind; hier: auf Flst.-Nr. 1115 /Teilfläche die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen- Nr. 01496-000). Bei Baumaßnahmen im Bereich der genannten Flä- che sind abhängig von der Flächenbewertung/ dem Handlungsbedarf und der Art der geplanten Nutzung die bodenschutz- und altlastenrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; Nr. 15.12. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 21 6 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in öffentlicher Sitzung am 18.11.2025 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV- Anlage Feuersberg" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 15.10.2025. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.10.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom 24.06.2025. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Begründung vom 15.10.2025 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 22 § 3 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ......................... .................................................................. (Simone Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 23 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umwelt- bericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich am westlichen Rand des Gemein- degebiets von "Baindt", nordwestlich des Hauptortes "Baindt". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Bundesstraße "B 30" im Os- ten, der Landesstraße "L 284" ("Mochenwanger Straße") im Westen sowie der "Sulpacher Straße" im Norden. In südliche Richtung wird das Plangebiet von einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie daran anschließend von Sträuchern begrenzt. 7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich das Grundstück mit der Flst.- Nr. 1115 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Oberschwäbischen Hügelland ge- prägt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Ge- bäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelele- mente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist eine leichte, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Steigung auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 1,75 %. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage sind die zunehmenden Klima- und Umweltveränderungen. Den Kommunen erwächst daher das Erfordernis etwas zum globalen Klimaschutz beizutragen. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien de- cken zu können. Auch die Gemeinde Baindt möchte deshalb die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Die Besonderheit hierbei ist die Errichtung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen. Diese ermöglichen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 24 die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeu- gung. Bei klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist die Fläche voll- ständig mit nicht drehbaren Modultischen bebaut und für eine landwirtschaft- liche Nutzung nicht mehr geeignet. Bei Agri-Photovoltaikanlagen werden die Module so aufgestellt, dass mindestens 85 % der Fläche weiterhin landwirt- schaftlich nutzbar bleiben. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topo- grafie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) sehr gut für eine Bebauung mit einer Agri-Photovoltaikanlage. 7.2.2.2 Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzu- stellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer paralle- len Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Pla- nung dem Ziel "Z 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Würt- temberg (LEP 2002) Rechnung getragen. Die Planungen des Vorhabenträgers sind so weit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor- handen ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt, um Baurecht nur für den Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwick- lungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeri- ums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf ei- nen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wir- kungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiege- winnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versor- gung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Vo- raussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. − − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut ge- eigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zent- rale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewah- ren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 25 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkate- gorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nach- richtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswir- kung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den je- weils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.1.2 (N) 1 Zur Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum" gehören in der Region Bodensee-Oberschwaben die Gemein- den Baienfurt, Baindt, Berg, Eriskirch, Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Markdorf, Oberteuringen und Tettnang (Anhang zu PS 2.1, LEP 2002). − 2.1.2 (N) 3 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umwelt- schonende, Flächen und Energie sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Ver- sorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hin- zuwirken (PS 2.3.1.2, LEP 2002). − 2.2.2 (N) 4 Zu den Mittelbereichen in der Region Bodensee-Oberschwa- ben gehören folgende Gemeinden (Anhang zu Kapitel 2.5, LEP 2002): Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 26 Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende − 3.1.0 (Z) 2 Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten so- wie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allge- meinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regio- nale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. 7.2.3.3 Gemäß Regionalplan liegt das Vorhaben vollumfänglich innerhalb eines "Regi- onalen Grünzugs" (PS 3.1.1 Z). Regionale Grünzüge sind von Bebauung freizu- halten (PS 3.1.1 Z (2)). Da die Voraussetzungen nach Plansatz 3.1.1 Z (4) ge- geben sind (kein Wald, kein bester landwirtschaftlicher Standort, kein heraus- ragender Landschaftsraum), ist die Errichtung von Freiflächen- Solaranlagen hier ausnahmsweise zulässig. Gem. 2. Anhörungsentwurf werden Regionale Grünzüge für Freiflächensolar- anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. In PS 3.1.1 Z (4) des 2. Anhörungsentwurfs zum Teilregionalplan Energie heißt es hierzu: Freiflächensolaranlagen sind in Regionalen Grünzügen unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: ­ Es stehen keine sich überlagernden Festlegungen des Regionalplans entgegen. ­ Es handelt sich nicht um Kernflächen oder Kernräume des regionalen und landesweiten Biotopverbundsystems. ­ Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (PS 3.4.0) werden in ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit nachweislich dauerhaft nicht beeinträchtigt. ­ Auf Waldflächen werden die in § 11 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes genannten Voraussetzungen eingehalten. ­ Auf besonders landbauwürdigen Flächen werden nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch ge- nommen oder es handelt sich um Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächensolaranlagen. Die Vorhabenfläche stellt eine besonders landbauwürdige Fläche (Vorrang- flur) gem. Flurbilanz 2022 (LEL) dar. Nach PS 3.1.1 Z (4), Spiegelstrich 5 des 2. Anhörungsentwurfs ist im Bereich der Vorhabenfläche die Errichtung einer Agri-PV-Anlage zulässig. Zur Konkretisierung der PS 3.1.1 Z (4) und des PS 4.2.2 G (3) werden Agri-PV- Anlagen wie folgt definiert: Bei Agri-PV findet dauerhaft eine kombinierte Nut- zung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 27 Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekun- därnutzung statt. Bei der Nutzung der Solarenergie ist der Stand der Technik einzuhalten. Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist eine gute fach- liche Praxis zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erbracht, wenn die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 einge- halten werden. Abweichende Konzepte oder Ausführungsformen können im Einzelfall und in Abstimmung mit den unteren Landwirtschaftsbehörden als Agri-PV gelten, wenn diese zu vergleichbaren Ergebnissen bei der o.g. kom- binierten Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung, führen. Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (durch Änderung vom 03.07.2023, BGBI. 2023 I Nr. 176, 214) stellen Agri-PV- Anlagen nach dieser Definition dar. 7.2.3.4 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.5 Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Landschafts- räume mit besonderem Handlungsbedarf zur Sicherung der Regionalen Frei- raumstruktur gem. PS 3.1.0; Darstellung innerhalb des Regionalen Grünzugs. 7.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren ist eine 20kV-Frei- leitung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 28 7.2.3.7 Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft sowie 20kV-Freitleitung. 7.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.3.9 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vor- gaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Pla- nung 7.2.4.1 Um die Standortwahl einer Agri- Photovoltaikanlage zu vereinfachen, wurde von der Gemeinde Baindt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch den Kriterien- katalog der Gemeinde wurden die Rahmenbedingungen für die Standortwahl geschaffen. So sollte die gewählte Fläche nicht größer als 5 ha sein, auf die Einhaltung von Mindestabständen zu Naturschutzgebieten sowie zu Wohn- gebäuden muss entsprechend geachtet werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich aufgrund des Flächenzuschnitts innerhalb von drei Verkehrsflä- chen besonders gut für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage. Die Flä- chengröße übersteigt die Größe von 5 ha in geringem Maße. Die Überschrei- tung resultiert aus der Einbeziehung einer großzügigen Eingrünung entlang der Landesstraße und wird aus diesem Grund von der Gemeinde als zulässig erachtet. 7.2.4.2 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch die Realisierung einer Agri- Photovoltaikanlage einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung zu leisten. Zudem werden die Belange der Landwirtschaft in besonderem Maße gewahrt. 7.2.4.3 Im Rahmen der Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Be- sonderen auf die einzuhaltenden Abstände zur Landes- sowie zur Bundes- straße hingewiesen. Des weiteren wurde auf die einzuhaltenden Ziele des Re- gionalplans Bodensee-Oberschwaben verwiesen. Da sich das Plangebiet so- wohl innerhalb eines "Regionalen Grünzugs" als auch im Bereich von "beson- ders landbauwürdigen Flächen" befindet, wurde darauf verwiesen, dass auf den genannten Flächen nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden dürfen oder es sich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 29 Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächen- solaranlagen handeln muss. Da es sich vorliegend um eine Agri-Photovoltaik- anlage handelt, werden die Ziele des Regionalplans erfüllt. Außerdem wurden Stellungnahmen hinsichtlich der Zufahrten zum Plangebiet hervorgebracht. Es wurde angeregt die drei geplanten Zufahrten im Sinne der Verkehrssicherheit auf zwei Zufahrten zu begrenzen. 7.2.4.4 Durch die Wahl des Planungsinstrumentes "Vorhabenbezogener Bebauungs- plan" soll sichergestellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Bau- recht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Fläche ist damit ausgeschlossen. Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Vorhabenbezogener Bebauungsplan leitet sich aus der Hierarchie der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ange- lehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Agri-Photovoltaikan- lage" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgege- ben werden. Die Art der baulichen Nutzung wird auf das geplante Vorhaben bezogen fest- gesetzt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO wer- den die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehr- schluss nicht zulässig. Die zulässigen Nutzungen sind insbesondere die drehbaren Agri-Photovolta- ikanlagen sowie Transformatoren- und Übergabestationen zur Einspeisung der produzierten Elektrizität in das öffentliche Stromnetz. Für den Fall, dass in naher Zukunft auch die direkte Speicherung und anschließende Abgabe des erzeugten Stromes vor Ort möglich wird, sind darüber hinaus auch Solarspei- cher als zulässig festgesetzt. Darüber hinaus sind Nebenanlagen zulässig, welche zur Aufbewahrung von bspw. Wartungs-Geräten dienen. Die Errich- tung von baulichen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität aus so- larer Strahlungsenergie dienen, wird damit auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem ist die Errichtung von Zäunen zur Einfriedung der Anlage zulässig. 7.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen, die notwendig sind, eine eindeutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 30 7.2.5.3 Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird verzichtet. Stattdes- sen wird ein maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft festgesetzt. Die- ser orientiert sich an der DIN SPEC 91434, die einen maximalen Flächenverlust von 15 % vorgibt. Dies ergibt einen möglichst großen Spielraum für die Errich- tung einer Agri-Photovoltaikanlage bei gleichzeitig möglichst geringem Ein- griff in das Landschaftsbild. 7.2.5.4 Die Festsetzung einer Gesamthöhe der baulichen Anlagen schafft einen ver- bindlichen Rahmen zur Umsetzung der Agri-Photovoltaikanlage. Die Höhen- festsetzung ist so gewählt, dass die technischen Anforderungen an das Auf- ständern der einzelnen Solarmodule eingehalten werden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine abweichende Bebauung auszuschließen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern. 7.2.5.5 Die überbaubare Grundstücksfläche ist so gewählt, dass die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage technisch möglich ist und dem Bauherrn eine ausrei- chende Flexibilität hinsichtlich der exakten Positionierung der einzelnen Pho- tovoltaik-Module verbleibt. 7.2.5.6 Um ausreichend Flexibilität zu gewährleiten, sind Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. 7.2.5.7 Die Festsetzung des Bereichs ohne bauliche Anlagen erfolgt, um die das An- bauverbot für Hochbauten und bauliche Anlagen sowie Werbeanlagen außer- halb des Erschließungsbereiches von Bundes- und Landesstraßen in einem Abstand bis 20 m vom Fahrbahnrand zu gewährleisten. 7.2.5.8 Die festgesetzte Nutzung des Gebietstyps als "Agri-Photovoltaikanlage" ist auf eine Dauer von 40 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage begrenzt. Diese Festsetzung ist in der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage begründet, de- ren Lebensdauer begrenzt ist. Nach dem Ende der Nutzung der Anlage bzw. bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung der Agri-Photovoltaikanlage ist diese vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 7.2.6 Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Altlasten 7.2.6.1 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei Zufahrten. Im südlichen Bereich kann das Gebiet über die Landesstraße "L 284" angefahren werden. Im nördlichen Bereich erfolgt die Zufahrt über die "Sulpacher Straße". Auf die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden, da alle Bereiche des Plangebiets, die an eine Verkehrsfläche angrenzen mit einer Eingrünung versehen sind. 7.2.6.2 Im Rahmen der Erschließung werden Trafostationen und Wechselrichter zu errichten sein. Auf die Festsetzung entsprechender Flächen für diese Anlagen wird bewusst verzichtet. Trafostationen und Wechselrichter sind im Plange- biet allgemein zulässig, die derzeit geplante Lage kann dem Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden. 7.2.6.3 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft eine 20kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unterbauung der Leiterseile ist grundsätzlich möglich, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 31 solange die Zugänglichkeit der Leiterseile und Masten zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken erhalten bleibt. 7.2.6.4 Für die überplanten und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fachbehörden Altablagerungen „AA ehemaliger Graben Brun- nenwiese“ (Flächen-Nr. 01496-000) zu beachten. Als Voraussetzung für die Nutzung des Bereiches gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist eine vollständige und fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten durchzu- führen. 7.2.7 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz 7.2.7.1 Durch Photovoltaikanlagen kann es grundsätzlich durch Reflexion von Son- nenlicht an den PV-Modulen zu Blendimmissionen an umliegenden Verkehrs- wegen und Gebäuden mit schützenswerten Nutzungen kommen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von einachsig schwenkbaren Agri-PV- Modulen vorgesehen. Die Agri-PV-Modultische sind somit entlang der schwenkbaren Achse der Modultische im Bereich des jeweils maximalen Nei- gungswinkels stets senkrecht zum einfallenden Sonnenlicht ausgerichtet. Re- flexionen, die auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Verkehrswege treffen können, können daher für einen Großteil des Tages konstruktionsbe- dingt ausgeschlossen werden. Lediglich die möglichen Reflexionen für die je- weils maximalen Neigungswinkel in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sowie die möglichen Reflexionen für die sogenannte "Harves- ting-Position" während der Ernte können zu Blendungen an den Verkehrswe- gen führen. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist daher nachzu- weisen, beispielsweise im Rahmen eines Blendgutachtens, dass kritische Blendwirkungen ausgeschlossen werden können. Im Textteil ist ein entspre- chender Hinweis hierzu einhalten. Sollten die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es bei den standardmäßig verwendeten maximalen Neigungswinkeln sowie der Harvesting-Position zu kritischen Blendungen kommt, so können diese durch eine entsprechende Programmierung der Neigungswinkel sowie der Ausrichtung in der sogenann- ten Harvesting-Position vermieden werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 32 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbei- tung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.1.1.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.1.1.3 Die überplante Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge- meindesverbands Mittleres Schussental als Fläche für die Landwirtschaft (Be- stand) dargestellt. Der gewählte Standort ist aufgrund der bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Nutzung, der ausreichenden Verkehrsanbindung (keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich) sowie der weitestge- hend ebenen Lage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage hinrei- chendem Maß geeignet. 8.1.1.4 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Auswei- sung einer Agri-Photovoltaikanlage als Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz. 8.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die Festsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Höhe der Modultische von 6 m und der Transformatoren- und Übergabestation von 4,5 m. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit was- serdurchlässigen Belägen und Materialien (z. B. Schotterwege) auszuführen. Es sind ausschließlich insektenfreundliche PV-Module zu verwenden. Weiter- hin ist die Pflanzung einer ein- bzw. zweireihigen Feldhecke im Norden und Westen des Geltungsbereichs festgesetzt. 8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umwelt- bericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Be- trachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Arten, Lebensräume, Biologi- sche Vielfalt, Boden, Geologie, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 33 Mensch und Kulturgüter über das Plangebiet hinaus. Der jeweilige Wirkungs- raum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung so- wie der daraus resultierenden Trennwirkung. 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 5,2 ha. 8.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 805 Ökopunkten er- folgt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Feuersberg" auf einer externen Fläche der Gemarkung Baindt (Fl.-Nr. 369/2). 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg am 24.11.2023) liegt der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes innerhalb vom "regionalen Grünzug (Vorranggebiet)". Laut Regionalplan Bodensee-Oberschwaben sind Agri-Photovoltaikanlagen auf allen "besonders landbauwürdigen Flächen" innerhalb des Regionalen Grünzug zulässig. Der Geltungsbereich liegt innerhalb einer Vorrangflur mit "besonders landbauwürdigen Flächen" welche "zwingend der landwirtschaft- lichen Nutzung" vorbehalten ist. Durch die Planung bleibt die landwirtschaft- liche Nutzung bestehen und das Ziel der Vorrangflur wird weiterhin erreicht. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich re- levanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 6.2.3. "Übergeordnete Pla- nungen" in der städtebaulichen Begründung) 8.1.2.2 Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004): Die überplanten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental als "Flächen für die Landwirt- schaft" dargestellt. Die ackerbauliche Nutzung im Geltungsbereich kann bis zu 85 % erhalten bleiben, sodass die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich übereinstimmt. 8.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ca. 130 m östlich des Teilbereiches 6 des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Ca. 660 m östlich des Gel- tungsbereiches verläuft der Obere Bampfen (Fließgewässer II. Ordnung), wel- cher mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen ebenfalls Teil des FFH-Ge- bietes ist. Zwischen dem Geltungsbereich und diesem Teilgebiet des FFH- Gebietes verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 30. Eine FFH- Vorprüfung wurde am 23.11.2023 durch die Sieber Consult GmbH durchge- führt und eine Betroffenheit des FFH-Gebietes konnte aufgrund der Entfer- nung vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 34 eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaikanlagen entstehen keine anlagen- bedingten oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beein- trächtigungen sind temporär. Die Emissionen sind als gering zu bewerten und akustische Wirkungen beschränken sich auf die Tagzeiten, wodurch empfind- liche nachtaktive Arten nicht betroffen sind. 8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Westen, ca. 130 m entfernt, befindet sich das Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Bo- denseebecken und besteht größtenteils als Eichen-Hainbuchen-Misch- wald. In Mulden und Rinnen können feuchtere Erlen-Eschen-Auwälder vor- kommen. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovol- taikanlagen entsteht aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Na- turschutzgebietes. − Westlich des Geltungsbereiches, deckungsgleich mit dem Naturschutzge- biet "Schenkenwald", liegen zwei gem. § 30 BNatSchG kartierte Waldbio- tope. Das gleichnamige Biotop "Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2- 8123-436-3419) und das Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-5812), welches einen Teilbereich der Fläche abdeckt. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Pho- tovoltaikanlagen entsteht, aufgrund der Entfernung, keine Betroffenheit des Biotopes. − Etwa 35 m südwestlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" (Nr. 1-8123-436- 0315). Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaik- anlagen entsteht, aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Bioto- pes. Maßnahmen, wie der Verzicht auf Reinigungsmittel verringern das Ge- fährdungspotential. − Ca. 660 m östlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013). Auch hier kann aufgrund der Entfernung eine Betroffenheit des Biotopes ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 35 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkom- men geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoffeintrags ist die Artenvielfalt auf der Fläche begrenzt. Der Artenbestand beschränkt sich auf nur wenige ackerbegleitende Unkräuter und primär aus den ausgebrachten Kultur- pflanzen. Die gesamte Fläche ist zusätzlich durch regelmäßiges Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen und Bodenumbruch sowie Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geprägt. − Das Gebiet wird von Straßen eingefasst: Im Norden grenzt die Fläche an die Kreisstraße „Sulpacher Straße“, im Osten an die Bundesstraße „B 30“ und im Westen an die Landesstraße „Mochenwanger Straße (L 284)“. Süd- lich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich anliegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Geltungsbereich von der Landesstraße. − Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Be- standteile von Natur und Landschaft. Die nächstgelegenen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen ca. 130 m westlich des Geltungsbe- reichs ("Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-3419) und "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436- 5812)). − Eine detaillierte botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (z. B. Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten) gibt und diese aufgrund der in- tensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder na- turnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Um zu prüfen, ob im zu ändernden Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2023 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023). Dabei wurde der Geltungsbereich und angren- zende Geländebereich auf Habitateignung geprüft. Dabei konnten keine re- levanten Artnachweise gemacht werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 36 − Dem Plangebiet kommt aufgrund der intensiven Nutzung und der umlie- genden Nutzung und Straßen zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flä- chen für eine Bebauung bewertet. − Das Planungsgebiet befindet sich auf Grundlage der am Landesamt für Ge- ologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (LGRB) vorhandenen Geodaten im Verbreiterungsbereich von Sedimenten des Hasenweiler-Beckensedi- ment. Gemäß der Geologischen Karte des LGRB (M 1:50.000) ist dieser ge- prägt durch fluviale Schotter und/oder Sande alpiner und lokaler Proveni- enz mit gelegentlich eingeschalteten Diamikten (Massenablagerungen). Aus den schluffig-lehmigen Beckensedimenten haben sich laut Bodenkarte (M 1:50.000) als vorherrschende Bodentypen Gleye entwickelt. − Die natürliche Ertragsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens Bio- masse zu produzieren. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Ertrags- funktion sollten unbebaut und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbe- halten bleiben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel (Wertstufe 2) bewertet. − Unversiegelte Böden wirken auf den natürlichen Wasserhaushalt ausglei- chend und vermindern oberflächlichen Abfluss sowie Hochwasserereig- nisse. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf kommt den Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung eine mittlere Bedeutung (2,0) zu. − Als Filter und Puffer für Schadstoffe, deren Einträge Folge verschiedenster anthropogener Aktivitäten sein können, kommt den Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Die Fläche ist als "Standort für naturnahe Vegetation" mit hoch bewertet (3). − Insgesamt kommt den Böden damit eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Den Boden im Plangebiet kommt keine besondere Bedeutung als natur- oder kulturgeschichtliches Archiv zu. − Geotope kommen im Plangebiet nicht vor. − Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. − Die Böden im Plangebiet werden auf einer Fläche von 5,2 ha landwirtschaft- lich genutzt. Aufgrund des guten Flächenzuschnitts und der hohen Ertrags- fähigkeit handelt es sich um wichtige Ertragsstandorte. − Laut Auskunft der Behörden ist auf den zu ändernden Flächen und den un- mittelbar angrenzenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 37 handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000). − Dem Plangebiet kommt zusammengefasst eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Natur- nähe der Oberflächengewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasser- neubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlich- keit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vor- haben. − Oberflächengewässer kommen innerhalb und im direkten Umfeld des Gel- tungsbereiches nicht vor. Ca. 660 m östlich des Plangebietes verläuft der "Obere Bampfen" als Fließgewässer II. Ordnung mit gleichnamigem Biotop (Biotop-Nr. 1-8123-436-7013). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Das auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes auftreffende Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkre- genereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rech- nen. − Die im Plangebiet festgestellten Schadstoffe der Altablagerung "AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) im Boden können in das Grundwasser eingetragen werden. Bei Durchführung von Boden- haushub sollte ein Fachbauleiter Altlasten einbezogen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ablei- tung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser sowie eventuell auftreten- des Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkregenereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen 8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vor- kommen von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 38 − Großklimatisch gesehen liegt der Geltungsbereich innerhalb des Klimabe- zirks "Schwäbisches Alpenvorland", welcher generell durch hohe Nieder- schläge und eher niedrige Jahresdurchschnittstemperaturen gekennzeich- net ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,3 °C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.100 mm bis 1.300 mm relativ hoch. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduk- tion. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich, aufgrund der die Fläche umgebenden Straßen, schlecht ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). − Gehölze kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Der überplante Bereich hat daher für die Frischluftproduktion keine Bedeutung. Südlich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Änderungsbereich an- liegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Gel- tungsbereich von der Landesstraße. Das Plangebiet ist somit von Gehölzen umgeben, die in geringem Maße zur Frischluftproduktion beitragen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erho- lungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des Oberschwäbischen Hügellandes. Die Landschaft ist von einem hügeligen Relief mit Waldflächen auf den Hö- hen und Wiesen- bzw. Ackerflächen mit vereinzelten Hofstellen oder klei- neren Weilern in den tiefer liegenden Bereichen geprägt. − Beim Plangebiet selbst handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich ge- nutzte Ackerflächen. Kulturhistorisch oder ökologisch bedeutsame Land- schaftselemente kommen innerhalb des überplanten Bereiches nicht vor. − Durch die zahlreichen Straßen, die das Planungsgebiet umgeben, besteht bereits eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes. − Das Plangebiet ist aufgrund der umgebenden Nutzung aus nördlicher, öst- licher und westlicher Himmelsrichtung einsehbar. − Aufgrund des kaum vorhandenen Gefälles von Nordosten nach Südwesten besteht keine Exponiertheit des Plangebietes. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 39 − Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind für Flächen für die regio- nale Wirtschaft und zur Produktion regionaler Lebensmittel von gewisser Bedeutung. − Entlang der westlich verlaufenden Landstraße (L 284, Mochenwanger Str.) verläuft ein Rad- und Fußweg. In nördlicher Richtung führt dieser nach Mochenwangen und südlicher Richtung Baienfurt, Weingarten und Ravens- burg. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzi- gem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Kulturhistorische bedeutsame Landschaftsteile (bspw. Bildstock, Weg- kreuz, alte Allee, Kreuzweg usw.) sind ebenfalls nicht im Geltungsbereich vorhanden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewin- nung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.170 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist leicht nach Südwesten hin abfällt, sind die Voraus- setzungen für die Gewinnung von Solarenergie gut. 8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kul- turgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensiv genutzte Ackerfläche als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasser- haushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbe- baut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität un- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 40 verändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentste- hung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungs- konflikte. Die Schutzgebiete und Biotope bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Ackernutzung), aus großräumi- gen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prog- nostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Baindt; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Ver- hinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwa- chungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch den Bau der Agri-PV Anlage bleibt mindestens 85 % der Fläche wei- terhin landwirtschaftlich nutzbar, die bestehende ackerbauliche Nutzung wird fortgeführt. In diesen Bereichen ändert sich nichts an der biologischen Vielfalt. − Die Reihenabstände der PV-Module betragen etwa 5 m. Durch die Module kommt es zumindest phasenweise zu einer Verschattung unterhalb der Module. Zudem fangen die Module das Niederschlagswasser ab und lassen es einseitig abtropfen. Unterhalb der Module entstehen also Lebensräume, die sich hinsichtlich der Standortbedingungen von denen der weiterhin ackerbaulich genutzten Flächen unterscheiden und daher anderen Pflan- zenarten einen Lebensraum bieten werden. Die Artenvielfalt im Plangebiet wird demnach insgesamt voraussichtlich deutlich zunehmen. − Ein Flächenverlust bzw. eine Versieglung findet nur in geringem Ausmaß im Bereich der Trafostationen und punktuell im Bereich der Fundamente der Modultischständer, statt. In diesen Bereichen geht der Lebensraum der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. − Beeinträchtigungen auf die o. g. geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im Umfeld der überplanten Fläche können aufgrund des Inhalts der Planung und der Distanz zum Geltungsbereich ausgeschlossen werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Eingrü- nung) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Eingrünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Es sind ausschließlich heimische Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 41 Arten zulässig. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens sechs ver- schiedene Gehölzarten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis gebietshei- misch sein. Bei Installationen von Zäunen müssen diese einen Abstand von 0,20 m zum Gelände aufweisen, um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. Durch die Modulnachführung kann bei Niederschlag die Beregnung über den größten Teil des Bereiches um die Modultische gesteuert werden. Dadurch wird eine einzelne Tropfkante und Erosion im Gegensatz zu fixen Aufständerungen vermieden und mögliche Erosion minimiert − Die im artenschutzrechtlichen Kurzbericht des Büros Sieber Consult GmbH (Fassung vom 12.06.2023) aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden in die Planung einbezogen (Erhalt der Ge- hölze, Verzicht auf Beleuchtung und Bauzeit, Bodenabstand von Zäunen und Mauern). Bei Einhaltung der oben genannten Maßnahmen ist aus gut- achterlicher Sicht das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenab- lagerungen, Baustraßen Verlust von Ackerflächen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlagen Geringer Verlust von Ackerlebens- räumen und potentieller Lebens- räume für Offenlandbrüter – Pflanzung von Sträuchern Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Drehbare Agri-PV-Module u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Reflektion von Photovoltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wassergebundener Insekten – 8.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung gehen landwirtschaftliche Flächen teilweise verloren. Die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung ist auf die Bereiche unter Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 42 den Modulen (etwa 15 %) beschränkt. Bei Agri-PV-Anlagen können bis zu 85 % der Fläche weiterhin ackerbaulich genutzt werden. − Während der Bauzeit wird ein Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrich- tungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Diese Auswirkungen sind jedoch nur tem- porär auf die Bauphase beschränkt. − Durch die Errichtung von Trafostationen, Nebenanlagen, Stützen, etc. kommt es in geringem Maße zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen sowie zu Bodenversiegelungen. Da die Aufständerungen mit Rammfunda- menten ohne Beton ausgeführt werden, minimiert sich der Versiegelungs- grad und der Bodenaushub. Zudem ist ein einfacher Rückbau der Anlage gewährleistet. Die Position der Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafosta- tion, Speicher, etc.) wird so gewählt, dass Sie nicht im Waldabstand oder im Bereich der bekannten Altablagerungen „ehem. Graben Brunnenwiese (grün)" auf dem Flst. Nr. 1115, Gmk. Baindt liegen. − Nachteilige Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten sind aufgrund des begrenzten Eingriffs durch die Errichtung der Modulgründungen nicht zu erwarten. Die geologischen Verhältnisse werden nicht beeinträchtigt. − Laut Auskunft der Behörden ist im Plangebiet und den unmittelbar angren- zenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen- Nr. 01496-000). − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert wer- den. Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind wasserdurchläs- sige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsor- gen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Während der Bauarbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. − Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flächen für die Landwirt- schaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 43 Lagerung von Baumaterial, Baustel- leneinrichtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport stellenweise Bodenverdichtung, Zer- störung des ursprünglichen Boden- profils – – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage und Technikanlagen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf den Boden 0 8.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung ergeben sich keine Beeinträchtigungen auf Oberflä- chengewässer. Das östlich in einer Entfernung von ca. 660 m befindliche Fließgewässer II. Ordnung "Oberer Bampfen" ist von der Planung aufgrund der Entfernung und der geplanten Nutzung nicht betroffen. − Der Grundwasserstand wird durch die neu entstehende Bebauung auf- grund der geringen Gründungstiefen der PV-Modultische aller Voraussicht nach nicht verändert. Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswasser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Nieder- schlagswasser auch weiterhin vollständig und ungehindert im Boden versi- ckern. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Grund- wasserneubildungsrate. − Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilver- siegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. − Eine Reinigung der PV-Module ist in der Regel nicht notwendig und erfolgt ausschließlich über das auftreffende Niederschlagswasser. Das Regen- wasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über den offenen Boden. Sollte dennoch eine Reinigung nötig sein, erfolgt diese über ausschließlich mit reinem Wasser. Eine Kontamina- tion des Wassers kann somit ausgeschlossen werden. − Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese ölgekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensi- onierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auf- fangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 44 sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u. U. freilie- gendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustelleneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versi- ckerung und mehr oberflächiger Ab- fluss von Niederschlagswasser – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation durch Flächenversiegelung redu- zierte Versickerung von Nieder- schlagswasser im Gebiet, Verringe- rung der Grundwasserneubildungs- rate – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf das Wasser 0 8.2.3.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Auch künftig fallen durch die geplante Agri-PV-Anlage keine Abwässer an. − Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswas- ser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Niederschlagswasser auch wei- terhin vollständig und ungehindert im Boden versickern. − Der Grundwasserstand wird durch die Planung nicht verändert. − Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 8.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Geltungsbereich aufgrund der veränderten Wärmeabstrahlung vermindert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 45 − Durch die Überbauung eines Teils des Geltungsbereiches mit Solarmodulen und die dadurch entstehende Beschattung können lokalklimatische Verän- derungen auftreten (tagsüber reduzierte, nachts erhöhte Temperaturen unterhalb der Module). − Eine Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar. Die geplanten PV-Module tragen ihrerseits einen kleinen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zur Be- kämpfung des Klimawandels bei. − Geplant ist eine Eingrünung nach Norden und Westen mithilfe einer durch- gehenden, linearen Gehölzstruktur. Die zu pflanzenden Gehölze tragen zur Steigerung der Frischluftproduktion bei und haben eine luftfilternde und temperaturregulierende Wirkung. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Klein- klima – Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Ackerland) – Pflanzung von Gehölzen Steigerung Frischluftproduktion, Ver- besserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Weiterhin bestehende Landwirt- schaft Geruchs- oder Staubemissionen blei- ben durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen 0 8.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung der Agri-Photovoltaik-Anlage erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Die Module wirken als landschafts- fremde Elemente in die umliegende Landschaft. Die landschaftsprägends- ten Fernwirkungen entwickelt eine Agri-Photovoltaikanlage aufgrund der Ausrichtung und der lichtreflektierenden Eigenschaften ihrer Module grundsätzlich nach Süden (höhere Helligkeit, abweichende Farbwahrneh- mung). Bei seitlicher Betrachtung reduziert sich die Auffälligkeit der Anlage bereits. In der Rückansicht der Anlage sind die Tragekonstruktionen der Modultische wahrnehmbar. Damit eine Bewirtschaftung unter den Modulen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 46 mit Maschinen möglich ist, werden Agri-PV-Anlagen hoch aufgeständert, was wiederum die Fernwirkung erhöht. Die großen Reihenabstände hinge- gen lockern das Erscheinungsbild auf. − Im Rahmen der Planung sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festzusetzen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Land- schaftsbild zu reduzieren. Um einer möglichen Fernwirkung entgegenzu- steuern bzw. eine Abschirmung der Solarmodule zu erzielen, ist im Norden und Westen die Pflanzung einer Feldhecke zur Eingrünung vorgesehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation auffälliges Bauwerk in der freien Landschaft - Eingrünung des Plangebietes Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen Lichtreflektionen in die umliegende Landschaft – 8.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die Agri-PV-Anlage dient der Sicherung einer nachhaltigen Stromversor- gung (erneuerbaren Energien) mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nut- zung. − Die Flächen gehen während der Dauer der Nutzung zur Energiegewinnung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht verloren. Die ackerbau- lichen Erträge werden bis zu etwa 85 % im Vergleich zu reiner ackerbauli- cher Nutzung möglich sein. Damit bleibt auch die Bedeutung des Plange- bietes für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Produktion regionaler Lebensmittel von Bedeutung. − Der westlich verlaufende Fuß- und Radweg kann weiterhin genutzt werden. Die Erholungsfunktion des Planungsgebietes wird durch die neu entste- hende Anlage lediglich durch die Veränderung des Landschaftsbildes be- einträchtigt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 47 − Eine Eingrünung in Richtung Norden und Westen, mithilfe einer durchge- henden, linearen Gehölzstruktur ist vorgesehen. − Um die visuellen Auswirkungen für Menschen zu reduzieren, sind die Auf- ständerungen reflexionsarm ausgeführt werden. Dafür kommen beispiels- weise eine matte Lackierung oder eine matte Pulverbeschichtung in Frage. − Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Reflexion kann durch die Verwendung geeigneter Maßnahmen (Blendschutz) verhindert werden. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation Nachhaltige Sicherung der Stromver- sorgung ++ Pflanzung von Gehölzen Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen, Spiegelung u.U. Beeinträchtigung Erholungssu- chender – 8.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vor- handen sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauaus- führung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart un- verzüglich zu benachrichtigen. 8.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastun- gen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Bauma- schinen) kommen, die zeitweise die umgebende Landschaft beeinträchti- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 48 gen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeit- lich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder aus- schließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nacht- zeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Durch die nicht vermeidbaren Reflexionen der Photovoltaikmodule kann es zu einer Beeinflussung der Lebensweise bzw. Eiablage von Wasserinsekten kommen. − Die geplante Anlage wird nicht beleuchtet. − Wartungs‐ und Reparaturarbeiten sind nur selten durchzuführen. Mit zu- sätzlichen Schadstoffemissionen infolge des gering erhöhten Verkehrsauf- kommens (Kfz-Abgase) ist folglich nicht in nennenswertem Umfang zu rechnen. − Das geplante Vorhaben lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche oder Er- schütterungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld le- bende Tierwelt zu erwarten. 8.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Es fallen keine Abfälle und Abwässer an. 8.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe ge- währleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße La- gerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. − Für den Betrieb der Agri-PV-Anlage regelt der Bebauungsplan keine be- stimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine ge- nauen Angaben möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entspre- chen. − Für die Trafostation und der Zuwegung (Zufahrten, Stellplätze usw.) wer- den voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik ent- sprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswir- kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 8.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 49 Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 8.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustre- ben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effizi- ente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kom- pakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolu- men, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Die Planung zielt vorrangig auf die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ab. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Agri-PV-Anlagen als be- sonders innovativ zu beurteilen und werden daher kurzweilig besonders gefördert. Die Effizienz der kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Ackerbau liegt bei beiden Nutzungen bei ca. 85 % wodurch die Fläche an- nähernd doppelt genutzt werden kann. Durch die Kombination landwirt- schaftlicher Nutzung und Stromerzeugung wird zudem die Flächenkonkur- renz entschärft. Durch die Errichtung der Anlage wird ein wesentlicher Bei- trag zur Förderung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier geschaffen. − Die Nutzung von Erdwärme ist in der Planung nicht vorgesehen, da es sich bei der Planung um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt. 8.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Pla- nungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutz- güter zu erwarten. 8.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Na- tura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 50 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Erarbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen; Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung der Agri-Photovoltaikanlage, soweit technisch möglich, durch Anlage einer Hecke aus heimischen Sträuchern. − Nichtzulassung von Gehölzen, welche als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten. − Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und der Grundwas- serneubildungsrate durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wir- kungen von der Agri-Photovoltaikanlage ausgehen. − Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Aufständerungen ein 1 m brei- ter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. − Die Reinigung der PV-Module hat nur mit klarem Wasser zu erfolgen. Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese öl- gekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensionierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auffangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Einhaltung eines Abstandes mit 0,20 m zum Gelände mit der Zaunanlage (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Befristung der Inanspruchnahme der Fläche. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 51 8.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Bestandsplan (maßstabslos) 8.2.4.4 Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungsrechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwert- liste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 52 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzie- rung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker 52.021 4 52.021 Summe Bestand 52.021 208.084 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.21 Versiegelte Fläche (Pfosten + Trafostation (mit Erweiterung)) *1.561 1 1.561 41.22 Feldhecke (Ausgleichsmaßnahme, Land- schaftsbild) 2.917 14 40.838 37.11 Acker 39.383 4 157.532 33.60 Grünlandansaat unter Module, extensiv, (nährstoffreich) 8.160 6 48.960 Summe Planung 52.021 248.891 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 248.891 Summe Bestand 208.084 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf bzw. -überschuss) + 40.807 *zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fundamente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Bereichen nur eine äußerst ge- ringe Flächeninanspruchnahme an 8.2.4.5 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume ergibt sich folglich ein Ausgleichsüberschuss von 40.807 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 53 8.2.4.6 Schutzgut Boden Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderli- chen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5- stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des er- forderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen ange- wandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeits- hilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden er- folgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.7 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwert- stufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend wer- den die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Öko- punkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behan- delt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. 8.2.4.8 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: Zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fun- damente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Berei- chen nur eine äußerst geringe Flächeninanspruchnahme an. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 1.561 m². Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 54 Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Flä- chen 52.021 2-2,5-2 (2,166) 8,66 450.502 Summe 52.021 450.502 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Versiegelte Flächen 1.561 0-0-0 (0) 0 0 unversiegelte Flä- chen 50.460 2-2-2,5 (2,166) 8,66 436.984 Summe 47.637 436.984 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 436.984 Summe Bestand 450.502 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) - 13.518 8.2.4.9 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensati- onsbedarf von 13.518 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 55 8.2.4.10 Schutzgut Landschaftsbild Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den folgenden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegel- ten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffs- typ sind die Wirkzonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzo- nen sind zwei verschiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größere der beiden Raumeinheiten umfasst kulturlandschaftlich geprägte Bereiche im 500 m und 2000 m Kreissegment (siehe o. a. Karte). Die land- schaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 56 die vorhandene Bebauung und agrarstrukturelle Prägung den anthropoge- nen Einfluss deutlich zeigt und die Nutzung (z. B. Beweidung) die Land- schaftsformen eher verstärkt (Viehgangeln) als verdeckt. Der verbleibende kleinere Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "4" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzge- säumten Bächen geprägte Flächen mit wenig ausgeprägtem Relief handelt. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da der Geltungsbereich in einem ag- rarstrukturellen Gebiet liegt und von drei Straßen umgeben ist und die Blickbeziehung zum größten Teil im Bereich der Kulturlandschaft besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,4. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Ein- griffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 57 − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 ange- setzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirk- zone ist im Folgenden abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 623.848 3 - 4 0,4 0,2 0,1 14.972 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 974.692 3 89.040 4 0,4 0,1 0,1 13.121 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 28.093 8.2.4.11 Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt sich folglich ein Kom- pensationsbedarf von 28.093 Ökopunkten. 8.2.4.12 Der Kompensationsbedarf summiert sich insgesamt wie folgt: Ausgleichsbedarf Ökopunkte Schutzgut Arten und Lebensräume 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Ausgleichsbedarf gesamt - 805 beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 58 8.2.4.13 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des ge- planten Vorhabens werden auf einer südöstlich des Geltungsbereichs liegen- den Ausgleichsfläche (Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) kom- pensiert. Die Fläche wird derzeit teilweise als Grünland genutzt und liegt zum anderen Teil im FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- zenreute“ (Gebiets-Nr. 8223-311). Der Standort weist eine artenarme Kraut- vegetation auf, bietet jedoch Potenzial zur Entwicklung auwaldtypischer Strukturen. Folgende Maßnahmen sind auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Planskizze unter Punkt „Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB [externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen]“): − Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses im Gemeindegebiet Baindt wird ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Hier wird auf einer Fläche von ca. 400 m² ein Retentionsvolumen von ca. 220 m³ ge- schaffen. − Dieser Retentionsbereich soll als Auwald hergestellt werden und sich so in die bestehenden Vegetation einfügen und als Lebensraum dienen. − Die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Auwald-Baumarten soll das Gebiet aufwerten. Als Arten kommen bspw. Schwarz-Erlen (Alnus glu- tinosa) und Silber-Weiden (Salix alba) in Frage. Insgesamt sollen auf einer Fläche von ca. 400 m² neun Bäume gepflanzt werden. Eine lockere Grup- pierung der neun Bäume ist sinnvoll, um Lichtverhältnisse für Strauch- und Krautschicht zu erhalten. − Im Unterwuchs sind gebietstypische Straucharten, wie die gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) anzusiedeln. − Die Jungbäume sind mit geeignetem Verbissschutz auszustatten, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden − Abgehende Gehölze sollen in der Fläche belassen werden um als Totholz- habitate zur Verfügung zu stehen. − Auf die Pflanzung von gebietsfremden Arten wird verzichtet. − Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwälder leben von Dy- namik. Offenstellen, natürliche Ansiedlung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 59 8.2.4.14 Die o. g. Ausgleichsfläche, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet wird, ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Intensivgrünland 111 6 666 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 175 16 2.800 35.11 Nitrophile Krautschicht 116 10 1.160 Summe Bestand 402 4.626 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Re- tentionsausgleich Einfamilienhaus) 270 23 6.210 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Agri-Photovoltaikanlage) 123 23 2.829 Summe Planung 402 9.039 Summe Planung 9.246 Summe Bestand 4.626 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) + 4.413 8.2.4.15 Wie unter Ziffer 8.2.4.13 beschrieben wird im Rahmen einer Planung eines Ein- familienhauses im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. In der oben aufgeführten Berechnung werden hierfür die 270 m² Auwaldpflanzung herangezogen. Ab- züglich vom Bestand werden 3.410 Ökopunkte dieser Maßnahme zugeordnet. Die restlichen 1.003 Ökopunkte können als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Ausgleich verwendet werden. 8.2.4.16 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Le- bensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die ge- nannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 60 Schutzgut Arten und Lebensräume + 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2 (Anlage einer Auwald- fläche am "Oberen Bampfen") + 1.003 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (= Ausgleichsüberschuss) + 199 8.2.4.17 Ergebnis: Die Maßnahmen ergeben einen Überschuss von 199 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Kli- maschutzziele und -maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen in Ba- den-Württemberg gem. § 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 re- duziert werden. Gemäß dem Klimaschutzgrundsatz in § 5 Satz 1 KSG BW kommt u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist folglich der Ausbau erneuerbarer Ener- gien unerlässlich. Um nicht vermehrt Acker- und Grünlandflächen für den Ausbau von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen zu nutzen, kann die Agri-Photovoltaikanlage einge- setzt werden. Hierbei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt und die vermeintlich entstehende Landnutzungskonkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelerzeugung abgemildert. Der geplante Standort wird bereits ackerbaulich genutzt und eignet sich daher zur Errichtung einer Agri-Photo- voltaikanlage. Außerdem ist der Standort bereits ausreichend an das beste- hende Verkehrsnetz angebunden, sodass keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich sind. Die Fläche kann nach Ablauf der 40 Jahre (Betriebs- dauer), erneut vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein dauer- hafter Verlust der Flächen wie bei einem Baugebiet ist folglich nicht gegeben. 8.2.5.2 Planungsalternativen: Das Bebauungsplankonzept wurde so geändert, dass die Eingrünung im Westen verbreitert wird und hier weitestgehend eine zwei- reihige Feldhecke. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 61 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sach- güter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 62 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver- fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Land- kreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewer- ten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Stand November 2018, 5. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planun- gen und Gestattungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württem- berg (Stand 2010, 2. Neuauflage) 8.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffen- heit des Baugrunds vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.2.1 Um bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unvor- hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln, sieht die Ge- meinde in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Überwachungsmaßnah- men vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen ein Jahr nach Er- langen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der Ausgleichsflächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit ent- sprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf ent- sprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.3.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.3.3.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 63 ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.3.3.3 Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. Rund 130 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr. 8223-311, Teilbereich 6). Aufgrund der Distanz und der Trennwirkung der vierspurigen Bundesstraße B 30 sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen. Etwa 660 m östlich verläuft der "Obere Bampfen" als Gewässer II. Ordnung mit seinen uferbegleitenden Gehölzen als weiterer Bestandteil des FFH-Gebiets. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich das Naturschutzgebiet „Schen- kenwald“ (NSG Nr. 4.040) mit seinen Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern und kleinflächigen Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Entfernung zum Plangebiet schließt negative Auswirkungen aus. Unmittelbar angrenzend an das NSG liegen die gesetzlich geschützten Bio- tope „Schenkenwald S Mochenwangen“ (Nr. 2-8123-436-3419) und „Feucht- wald im NSG Schenkenwald“ (Nr. 2-8123-436-5812). Durch das Vorhaben ergibt sich keine Beeinträchtigung dieser Biotopstrukturen. 35 m südwestlich befindet sich das ebenfalls nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Gräben nördlich Riedsenn“ (Nr. 1-8123-436-0315). Eine Beeinträchti- gung ist nicht zu erwarten; durch den Verzicht auf Reinigungsmittel wird das mögliche Gefährdungspotenzial zusätzlich reduziert. Etwa 660 m östlich liegt das Biotop „Oberer Bampfen bei Sulpach“ (Nr. 1-8123- 436-7013). Auch hier bestehen keine Auswirkungen durch das geplante Vor- haben. 8.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Er- richtung der Agri PV-Module in der freien Landschaft. Um eine Eingliederung der Anlage zu erhalten, werden im Norden und Westen des Geltungsbereichs durchgehenden Heckenstrukturen vorgesehen. 8.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem ge- meinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbei- tung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf von 805 Ökopunkten wird auf ei- ner externen Ausgleichsflächen auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahme ist auf der Fläche vorgesehen: - Südöstlich der Anlage wird entlang des "Oberen Bampfen" eine Auwald- pflanzung durchgeführt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 64 - Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aus- hub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Ausgleich für den gero- deten Bereich erschaffen werden 8.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild in ähnlichem Maße bestehen bleiben. Verände- rungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 8.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbe- richt lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrund- lagen zu den geologischen und hydrologischen Verhältnissen sowie zur Be- schaffenheit des Baugrunds gibt. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Klimadaten von climate-data.org − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regie- rungspräsidium Freiburg 8.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (UDO, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrich- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stel- lungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geo- logische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 65 bergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungs- präsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaft- lichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaik- anlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Be- langen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baum- pflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gut- achten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflä- chenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Natur- schutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belan- gen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuer- bare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zu- fahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulrei- henabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Boden- schutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstel- lung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mögli- chen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht aus- wasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batte- riespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Ab- stand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutz- rechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umwelt- berichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimie- rung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 66 − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", ins- besondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere opti- sche Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinlei- tungen) − Artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 67 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht er- forderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der vorgesehenen Bebauung (Agri-Photovoltaikanlagen) nicht erkenn- bar. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfris- ten sowie zur Kostenübernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 5,2 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserlei- tungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 15.10.2025 fanden die Überlegungen und Abwä- gungen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 15.10.2025) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführ- liche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2025 enthalten): Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 68 − Ergänzung der Festsetzung zu "Maximaler Flächenverlust für die Landwirt- schaft" unter Ziffer 2.2 hinsichtlich des Nutzungsartenwechsels − Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.10 hinsichtlich der Beleuchtung der Anlage und der Sicherstellung einer Grünlandansaat un- terhalb der PV-Module − Ergänzung zum Ausgleichsbedarf unter Ziffer 3.1. − Ergänzung eines Hinweises zur Ingenieurgeologie unter Ziffer 4.16 − Ergänzung eines Hinweises zu Blendimmissionen unter Ziffer 4.17 − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 69 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von nördlicher Richtung Blick von Norden ent- lang der Landesstraße "L 284" Blick von der südlichen Zufahrt in Richtung Plangebiet Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 70 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025. Der Beschluss wurde am 21.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand am in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung im Internet fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 (Billigungsbeschluss vom 22.07.2025; Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Bekanntmachung am 15.08.2025) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen wurden mit veröffentlicht. 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 11.04.2025 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stel- lungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 (Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Billigungsbeschluss vom 22.07.2025) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 über die Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Baindt, den ……………….………….……. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.11.2025 zu Grunde lag und dem Satzungsbe- schluss entspricht. Baindt, den ………………….………….…. …………………….……………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 71 11.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ……………….………….……. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" ist damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- ben. Baindt, den ………………….………….…. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 72 Plan/Entwurf aufgestellt am: 22.07.2025 Plan/Entwurf geändert am: 15.10.2025 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Christina Epping Artenschutz Marc Skubski Verfasserin: ……………………………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingar- ten (i.A. H. Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfas- sungen tragen die Unterschrift der Planerin.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. November 2025 Nummer 48 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Aussteller und Austellerinnen Albrecht, Stefanie Schlüsselbrettchen, Weihnachtsdekoration aus Holz, Zirbenholzsäckchen, Grußkarten, selbstgemachter Schmuck Alpin Team Baindt Glühwein, Glühmost, Kinderpunsch, Bier, Radler, Fanta, Cola, Saitenwurst, Wasserwecken Elternbeirat Klosterwiesenschule Kuchen, Gebäck, Glühwein, Punsch, Kaffee Glasatelier Carina Handgefertigter Glasschmuck, Blumentöpfe, Vasen aus recycelten Flaschen, Quittengelee, Ketten, Blumentöpfe, Vasen Haug, Roland Dekoration Hörsch, Axel Handgravierte Glasware JRK Baienfurt – Baindt Crêpes Jugendfeuerwehr Baindt Glühmost, Punsch, Waffeln, Kartoffelsuppe Katholische Kirchengemeinde „Mission“ Handgestrickte Socken, selbstgemachte Bredla Kiesel, Tabea selbstgemachte Weihnachtsdeko, Stabkerzen ständer, Produkte aus Keraflott, Dekosterne, Holzleisten, Karten Moosmann, Petra Honig, Honigbonbons, Schnaps, Glühmost, Punsch, Bienenwachskerzen, Klorollen Musikverein Baindt Festkonzertkarten, selbstgemachte Liköre aus ess baren Waffelbechern Naturfreunde Baindt Mexikanische Gemüsesuppe mit Brot, Apfelpunsch, Roter Glühmost, Taschen, Kräutersalze, Mildes Würzöl, Futterstation, Teelichthalter, Zitronenver­ bene­Tee, Essbare Wurzeln, Marmelade Reimann, Claudia Selbstgemachte Taschen, Dekoration, Marmelade, Plätzchen, Upcycling, Hot Aperol/ Secco/ Punsch Reitergruppe Baindt e.V. Adventskranz, Bredla, Apfelbrot, Hot Aperol, Crêpes, Ponyreiten Sauter, Lisa Gesteck, Adventskränze, Deko aus Holz & Beton SBBZ Sehen Tannenbäume aus Eierkartons, Räucherbündel, Anzünder, Holzsterne, Wiener Kalk Söll, Irmgard Geschenkverpackung aus Papier SV Baindt Glühwein, Bier, Punsch, Alkoholfreie Getränke, Wurst, Pommes, Schupfnudeln Walddorfkindergarten Baindt e.V. Waffeln, Punsch Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 29. November 2025, findet der diesjährige Nikolausmarkt von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz statt. Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns in Einladung zum Nikolausmarkt festlicher Atmosphäre die Vorweihnachtszeit zu genießen. Zur Einstimmung folgt nun ein Blick auf die Aussteller und Austellerinnen sowie das Programm. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Programm Dorfplatz 12:00 Uhr Eröffnung des Nikolausmarktes durch die Bläserklasse der Klosterwiesenschule 12:30 Uhr Auftritt des Chors der Klassen 1 + 2 der Klosterwiesenschule 13:00 Uhr Besuch des Nikolauses 13:30 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt 14:00 Uhr Ponyreiten der Reitergruppe Baindt (bis 15:30 Uhr) 15:00 Uhr Weihnachtliche Vorlesestunde im Nebenraum der Gaststätte zur Mühle 16:00 Uhr Besuch des Nikolauses 17:00 Uhr Auftritt des Kindergartens Sonne, Mond &Sterne 18:00 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt Foyer der Schenk-Konrad-Halle 14:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 15:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 16:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber Dietrich-Bonhoeffer-Saal 14:00 bis Café der Evangelischen Kirchengemeinde 16:00 Uhr Genießen Sie die festliche Stimmung und die heimelige Atmosphäre unseres Nikolausmarktes! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2025 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Was- serzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benö- tigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur On- line-Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur ein- mal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. November und Sonntag, 30. November 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel. 0751 / 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel. 0800 00 22 833, www.aponet.de) Samstag, 29. November 2025 Marien-Apotheke Ravensburg Marktstraße 8, 88212 Ravensburg Tel. 0751 36 25 00 Sonntag, 30. November 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13, 88250 Weingarten Tel. 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel. 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist bis zum Frühjahr 2026 geschlossen. Über den Öffnungstermin informieren wir Sie rechtzeitig. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesen- häusler Straße 67) Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2025 Vom 01.12.2025 bis 31.03.2026 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Ernst Brandt feierte am 21. November 2025 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Brandt ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Böllergruppe Baindt Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2025 und 01/2026 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 19.12.2025 Abgabeschluss: 16.12.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 09.01.2026 Abgabeschluss: 06.01.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kindergärten Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafe ist in der Woche vom 01.-05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Zur Informationi Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit In der dunklen Jahreszeit herrschen häufig nur einge- schränkte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Besonders Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden von Autofahrenden oft zu spät oder gar nicht ge- sehen, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Mit der richtigen Kleidung lässt sich die Sichtbarkeit jedoch erheblich verbessern, denn dunkel gekleidete Personen er- kennt man im Schnitt erst aus etwa 25 Metern Entfernung. Helle Kleidung erhöht die Sichtbarkeit hingegen auf rund 40 bis 50 Meter. Reflektierende Materialien machen Personen sogar aus bis zu 140 Metern sichtbar – ein entscheidender Unterschied für die Reaktionszeit der AutofahrerInnen im Straßenverkehr. Tipps für Fußgängerinnen und Fußgänger • Tragen Sie helle oder reflektierende Kleidung. • Vor allem Kinder sollten Reflektoren an Jacken, Schuhen, Schulranzen oder Rucksäcken tragen. • Spezielle Accessoires wie reflektierende Armbänder, Mützen oder Schals erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit. Zusätzliche Tipps für Radfahrende • Prüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung am Fahrrad (Vorder- und Rücklicht sowie Front- und Rückreflekto- ren sind gesetzlich vorgeschrieben). • Achten Sie darauf, dass die Reflektoren an den Pedalen und Speichen sauber sind. • Reflektierende Ärmel und Handschuhe sorgen dafür, dass Handzeichen im Straßenverkehr gut sichtbar sind. • Gegenseitige Rücksichtnahme Schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder Nebel beeinträchtigen die Sicht im Straßenverkehr zu- sätzlich. Alle Verkehrsbeteiligten sollten deshalb ihre Fahrweise und besonders ihre Geschwindigkeit den Wetter- und Sichtverhältnissen entsprechend anpassen. Saubere Scheiben, funktionsfähige Scheinwerfer sowie erhöhte Aufmerksamkeit helfen, andere Personen früh- zeitig zu erkennen. Ob mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß: Geben Sie aufeinander acht und bleiben Sie sicher. Quelle: ADAC Grafik: Gemeindeverband Mittleres Schussental / Datenquelle: ADAC Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Besonders wenn der Verlust eines nahen Menschen ganz frisch ist, können Einzelgespräche ent- lastend und hilfreich sein. Aber auch an jeder anderen Stelle im Prozess von Abschied und Trauer kann es gut- tun, darüber zu sprechen. Es kann ausgesprochen entlastend sein, sich die Erinne- rungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefüh- le, vielleicht auch Wut und Zorn, von der Seele reden zu können. Trauerbegleitung lässt Trauer nicht einfach verschwinden, doch sie kann helfen, besonders belastende Aspekte an- zusprechen und besser zu verstehen. In einer Zeit, in der für Trauer wenig Raum bleibt und Menschen schnell zur Tagesordnung übergehen müssen, kann es vorkommen, dass Trauernde den Schmerz eher verdrängen, um wieder ‚normal‘ zu erscheinen. Wir bieten Ihnen in der Trauer Sprech Zeit einen geschütz- ten Raum für Ihre Bedürfnisse an. Sie können mit uns zu bestimmten Zeiten einen individu- ellen Termin vereinbaren. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 04.12.2025, jeweils 14, 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 / 18056382 oder 0160 / 96207277 Weitere Texte Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rat- hauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 02. Dezember 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten 29. November – 07. Dezember 2025 Gedanken zur Woche: Wer unter der Last bleibt, lernt Lasten tragen. Wer sich unter Lasten bewährt hat, gewinnt Hoffnung – Hoffnung, die verlässlich ist. Unbekannt Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag (+ Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Dienstag, 02. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musikverein, anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch auf dem Kirchplatz Donnerstag, 04. Dezember 7.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 05. Dezember 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 06. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt – Beichtgelegenheit in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 07. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Niklas Alber, Hannah Elbs, Jonas Elbs, Nel Gründler, Mara Gründler, Jakob Kreutle, Paul Kreutle, Henri Sonntag, Loana Sordon, Niklas Steinhauser, Emily Wenzel, (+ Artur Hernzler, Pia und Alfons Häfele, Anna und Johann Bergen, Luitgard Rist, Luitgrad und Georg Locher mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Ulrich 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter. Dazu laden ein der Jugendchor und der Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt, bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630), Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Dienstag 02. Dezember geschlossen Donnerstag 04. Dezember geschlossen Freitag 05. Dezember geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen und in verschiedenen Farben sowie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sonntag, 3. Advent 14.12.2025, 16:00Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung für Familien „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Quelle: Foto Bildkartenset Kamishibai „Alle Tiere nah und fern suchen nach dem Weihnachtsstern“ Es singt der Kinderchor Baindt. Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 8. Dezember 2025 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das The- ma lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 11. Dezember 2025. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. NNAACCHHTT DDEERR LICHTER NACHT DER LICHTER C Kath.Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 7.12.2025 18 Uhr anschließend Punsch, Glühwein & Waffeln Seniorentreff Voranzeige Jubiläumsfeier Seniorentreff „50 Jahre Seniorenmittage in Baindt” Herzliche Einladung zu unserer Jubiläumsfeier am Mitt- woch, 10. Dezember 2025. Wir beginnen um 13.30 Uhr mit einer Andacht im Bischof-Sproll-Saal. Anschließend feiern wir mit dem Kirchenchor Baindt und einem Rück- blick in gemütlicher Runde das Jubiläum. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie herzlich. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Ein Film aus der Zukunft mit einer Botschaft für heute / FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss Eintritt frei. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer. Sach 9,9a Samstag, 29. November 14 – 16 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/ Kuchen im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Gemeindehaus Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenwahl am 30. November 9.00 – 11 Uhr Baindt: im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 – 16 Uhr Baienfurt: im Ev. Gemeindehaus 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlcafé im Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember 2. Advent 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag Adventskranz und Adventskalender „… erst eins, dann zwei, dann drei dann vier …“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Ad- ventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ursprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hinrich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Adventska- lender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und -geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / Frizzantine) Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochak- tuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfens- ter und eine hervorragen- de Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel rauhes.de//bibelwoche- 2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten ein- zutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 30. November, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14 – 16 Uhr in Baindt im Dietrich- Bonhoeffer-Saal unser Niko- lauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Baienfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfei- er am 3. 12. 2025 im Evangelischen Gemeindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spät. 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink, Tel. 0751/52501, mobil 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB überwintert im Bezirkspokal SV Ankenreute - SV Baindt (3. Runde Bezirkspokal) Durch den umjubelten Last-Minute-Treffer von Edeljo- ker Schnez, der mit 5 Toren in 4 Spielen bei der Ersten besser aushilft als jede Urlaubsvertretung, bezwingt der SVB den A-Ligisten Ankenreute spät mit 2:1 und zieht ins Achtelfinale ein. SV Baindt: Benjamin Walser, Marko Szeibel (65. Leon Geng), Tobias Szeibel, Lukas Zweifel, David Krauter (76. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Max Kretzer (59. Johan- nes Schnez) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - spie- lender Co-Trainer: Nico Geggier - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marcel Tischler - Zuschauer: 150 Tore: 0:1 Jan Fischer (68.), 1:1 Patrick Padberg (85.), 1:2 Johannes Schnez (90.+4) Vorschau: Sonntag, 30.11 14.00 Uhr: TSV Eschach II – SV Baindt II (Kunstrasen Weißenau) 14.30 Uhr: SV Baindt – FV Ravensburg II (Kunstrasen Weingarten) Jugendfußball WFV Sparkassen-Junior-Cup Am Samstag, den 15. November hatten wir gleich drei WFV Hallenturniere des Sparkassen-Junior-Cup 2025 bei uns ausgetragen. Morgens standen die E-Juniorin- nen auf dem Programm, hier belegte das Heimteam der SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen den zweiten Platz hinter dem SV Immenried und ist damit qualifiziert für die nächste Runde. Mittags kamen dann die E2-Junioren an die Reihe. Die hei- mische Mannschaft des SV Baindt landete auf dem zwei- ten Platz hinter dem SV Vogt und qualifizierte sich damit ebenfalls für die nächste Runde. Beim abschließenden Turnier der E1 belegte der SV Baindt den dritten Platz und verpasste damit leider knapp den Einzug in die die nächste Runde. Alles in allem ein gelungenes Turnier. Der Dank gilt vor allem den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die zum Gelingen des Turniers und einer guten Versorgung von Spieler/Innen und Eltern beigetragen haben. Juniorinnenfußball D-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - TSV Grünkraut 0:3 B1-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - FC Blau Weiß Bellamont 2:4 B2-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Aichstetten/Aitrach/ Tannheim/Unterzeil 3:3 Im letzten Spiel der Hinrunde trafen unsere B2-Junio- rinnen auf die SGM Aichstetten/Aitrach. Unsere Mädels waren diesmal von Beginn an hellwach und kombinierten sich, oft ausgehend von unserer Mannschaftsführerin Hai- faa ein, ums andere Mal in den gegnerischen Strafraum, konnten jedoch meist kurz vor dem Tor noch abgefangen werden. Zielspielerin war immer wieder Annemarie, die schon im letzten Spiel erfolgreich auf Torejagd gegan- gen war und die auch hier immer wieder durchbrach. Auf schönes Zuspiel von Sophie konnte sie sich in der 20. Minute gut durchsetzen und zum 1:0 Führungstreffer einnetzen. Leider konnten die Gegnerinnen noch vor der Pause ausgleichen, gleichwohl dem Treffer eigentlich ein Stürmerfoul vorangegangen war, das dem Schiedsrichter entgangen war. Kurz nach Anpfiff nutzen die Gegnerinnen zwei Unacht- samkeiten in unserer Hintermannschaft aus und gingen zwischenzeitlich mit 2 Toren in Führung. Doch wir steckten nicht auf und nachdem die gut verteidigende, aber im- mer wieder offensiv agierende Maylin einen Pass genau in den Lauf von Annemarie durchsteckte, konnte diese ihrer Bewacherin davoneilen und den Anschlusstreffer markieren. Nun waren wir on Fire und setzen alles daran, den Ausgleich zu erzielen und nach einem Zuckerpass von Jana auf Lena blieb diese cool und erzielte den viel um- jubelten Ausgleich. In der Schlussphase setze sich dann Melina über links nochmal schön durch und hätte fast den Siegtreffer erzielt, doch die Torfrau konnte den Ball noch Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 gerade so von der Linie kratzen. Am Ende ein schönes und spannendes Spiel mit einer gerechten Punkteteilung. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Haifaa Alosh, Maylin Kret- zer, Greta Heilmeier, Jana Rimmele, Annemarie Hoff- mann, Lena Pfleghaar, Sophie Heilmeier, Melina Leyh, Marlene Roth, Lina Saleh, Anna Poczask Kids Cup 2025 - lauter glückliche Kinder Am 16. November 2025 richteten wir in der Baindter Sport- halle wieder einen Spieltag für unsere jüngsten Kickerin- nen und Kicker aus. Gleich morgens um 9:00 Uhr starteten die Bambinis mit 18 Mannschaften in den Turniertag und traten auf drei Kleinfeldern abwechseln gegeneinander an. Verlierer gab es keine und nach 45 Spielen gingen alle glücklich und zufrieden, mit je einer Medaille um den Hals, nach Hause. Um 12:00 Uhr traten dann die F2 Kicker/-innen gegenei- nander an. Die Spielfelder und Tore wurden dafür gem. Reglement etwas vergrößert und auf den Spielfeldern gab es je Seite entweder ein Handballtor und auf dem an- deren je zwei Bazooka Tore. Es wurde kräftig durchrotiert, so dass alle Mannschaften gleichmäßig auf beiden Fel- dern ihre Fußballkunst und das Toreschießen zeigen konn- ten. In der Mitte war ein Bewegungsfeld mit Turngeräten aufgebaut, und man wunderte sich, wieviel Energie die Kids in dieser Zone in den Pausen zwischen den Spielen noch hatten. Nach 30 Spielen war auch dieses Spektakel vorbei, alle Kinder bekamen eine Medaille und die Kinder gingen gut geschafft, aber überglücklich nach Hause. Einige Trainerinnen und Trainer blieben dann noch zum dritten Akt, denn ab 15:00 Uhr kamen die F1 Spiele, die nach dem gleichen Modus auf zwei Feldern ausgetragen wurden und in den Pausen konnte auf dem Bewegungs- feld getobt werden. Die Kids rannten und kämpften un- ermüdlich und auch hier waren in den Pausen im Bewe- gungsfeld keinerlei Ermüdungserscheinungen erkennbar. Aber auch dieses Turnier endete nach 30 Spielen, alle Kinder wurden als Siegerinnen und Sieger geehrt und mit Medaillen glücklich nach Hause entlassen. Ein wieder großartiges Turnier, wo der Spaß der Kinder und Fußball ohne Druck im Vordergrund stand. Und so gab es am Ende des Tages ausschließlich zufriedene und glückliche Gesichter. Dass so ein Tag nicht ohne viel Unterstützung durch- geführt werden kann, ist klar, deshalb bedankt sich der SV Baindt Jugendfußball ganz besonders bei den vielen Helferinnen und Helfern, die über den Tag im Einsatz waren. Ferner gilt ein großer Dank der Sponsorengrup- pe des Turniers, namentlich den Firmen: Pink Energies, Elektrotechnik und Tankstellen, M. Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih, Dorn Arbeitssicherheit, Schützbach Bauunternehmung, Kirchner Energie, TK Folien und TK Textilien. Vielen Dank, ohne Eure Unterstützung kann ein solches Turnier nicht stattfinden. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 12.12.25, um 18.00 Uhr im Gasthaus „Zur Mühle” statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Abteilung Tischtennis Erster Sieg in der Landesliga Am Heimspielwochenende hat sich die erste Mannschaft endlich für eine gute Leistung mit zwei Punkten belohnt. Am Samstag gegen die ausgeglichen besetz- te Mannschaft aus Aulendorf reichte es noch nicht ganz für einen Punkt, doch am Sonntag konnte mit einer ge- schlossenen Mannschaftsleistung der erste Sieg bejubelt werden. SV Baindt – SG Aulendorf 5:9 Gegen die SG Aulendorf, die im oberen Bereich der Tabelle stehen, holten Marcel und Tobi den einzigen Doppelpunkt. Philipp / Wolfgang und Florian / Roman mussten ihren Gegnern verdientermaßen zum Erfolg gratulieren. Stark danach der Auftritt von Marcel, der Marius Müller mit sei- nem kompromisslosen Angriffsspiel wenig Chancen ließ und mit 3:1 siegte. Pech hingegen hatte Philipp, der nach dem Doppel über Rückenschmerzen klagte und sich nur eingeschränkt bewegen konnte. Seine Niederlage war so unvermeidbar. Im mittleren Paarkreuz kämpfte Flo seinen nominell besseren Gegner Jannik Schmid mit 11:9 im Entscheidungssatz nieder, während Tobi eine klare 0:3 Niederlage kassierte. In blendender Form befindet sich derzeit Wolfgang, er konnte sich mit 3:1 gegen Ja- kob Gebele durchsetzen. Roman konnte gegen den star- ken Sascha Gaa nur den 3. Satz ausgeglichen gestalten und hatte mit 0:3 das Nachsehen. Beim Spielstand von 4:5 brachte uns Marcel mit einem weiteren starken 3:1 Sieg gegen Nico Arnegger den 5:5 Ausgleich. Doch die SG Aulendorf konterte postwendend mit zwei deutlichen 3:0 Siegen gegen Philipp und Tobi. Das Spiel des Tages lieferten sich danach Flo und Robin Fischer: sehenswerte Ballwechsel, wenig unerzwungene Fehler und extrem ho- hes Tempo gipfelten in einem 15:17 im Entscheidungssatz, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 leider zu unseren Ungunsten. Parallel kämpfte Wolfgang gegen Sascha bravourös, musste sich aber mit 10:12, 12:10, 10:12 und 3:11 geschlagen geben. So endete wieder einmal ein knappes Spiel mit einer Niederlage, da wir es bislang nicht hinbekommen, dass alle 6 Jungs zeitgleich das zei- gen, was sie spielen können. SV Baindt – SV Deuchelried 9:6 Am Sonntag begrüßten wir den SV Deuchelried zum Nachmittagsspiel in unserer Halle. In den Doppeln sind wir weiterhin auf der Suche nach den richtigen Paarun- gen, abermals konnten sich wieder nur Marcel und Tobi durchsetzen. Die beiden anderen Doppel gingen jeweils über die volle Distanz, aber zu unseren Ungunsten mit 2:3 verloren. Als dann Marcel gegen den immer sicherer werdenden Florian Joos nach 2:0 Satzführung eine bittere Nieder- lage hinnehmen musste, sahen wir unsere Felle schon davonschwimmen. Im zweiten Einzel war Philipp gegen Abwehrass Christoph Dreier krasser Außenseiter, jedoch spielt Philipp sehr gerne gegen Abwehrspieler. Es entwi- ckelte sich ein hochklassiges Duell auf Augenhöhe, bei dem der Baindter endlich mal wieder zeigen konnte, was in ihm steckt. Mit 11:9 im Entscheidungssatz konnte er Christoph seine erst zweite Saisonniederlage zufügen und einen unerwarteten Big Point für sein Team holen. Auch Tobi und Flo im mittleren Paarkreuz spielten starkes Tischtennis und konnten sich jeweils mit 3:0 durchsetzen. Wolfgang behielt gegen die angeschlagenen Anne Duf- ner ebenfalls mit 3:0 die Oberhand und Roman musste sich mit 0:3 gegen Dirk Negelein geschlagen geben. Somit gingen wir zum ersten Mal in dieser Saison mit einer 5:4 Halbzeitführung in die zweite Einzelrunde. Marcel kämpfte gegen Christoph um jeden Ball und hätte sich durchaus einen Entscheidungssatz verdient gehabt, musste sich aber mit 1:3 und 16:18 im vierten Satz geschlagen geben. Philipp erging es wie Marcel in dessen erster Partie, auch er brachte eine 2:0 Satzführung nicht über die Ziellinie und verlor trotz ansprechender Leistung mit 2:3. Tobi hatte im Anschluss Matthias Gruber bei seinem 3:0 Sieg im Griff, während Flo gegen Peter Fuchs mit 11:9 im fünften Satz den Sieg etwas mehr wollte und am Ende mentale Stärke zeigte. Den Abschluss dieses erfolgreichen Nachmittags bildeten zwei solide 3:1 Siege von Wolfgang und Roman, sodass jeder Spieler mindestens einen Punkt zu unserem ersten Saisonsieg beisteuern konnte. Beim letzten Vorrundenspiel am 13.12.25 um 17:45 Uhr in Laupheim haben wir die Chance die rote Laterne im di- rekten Duell an Laupheim abzugeben, vorausgesetzt die Laupheimer punkten in den nächsten zwei Wochen nicht noch doppelt. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Prüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trai- nings haben wir am 18.11.und 21.11.2025 wieder eine Gürtelprüfung in Baindt ab- gehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstverteidigung und Grund- schule geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung be- standen, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainer Frank Bania / Verena Pau Prüfer Alfred Manthei Stefan Bernhart gelb, Monika Förtsch blau, Mark Kreu- zer gelb, Patricia Avasilcutei gelb, Lukas Kreutzer gelb, Samuel Kreuzer gelb, Emir Can Bolat gelb, Jule Dreher gelb, Mia Wuhrer gelb/grün, Berat Yildiz gelb/grün, Ida Buchmüller gelb/grün Musikverein Baindt Der Kartenvorverkauf startet am 29.11.2025 Am Samstag, den 29. November 2025, be- ginnt der Kartenvorverkauf für unser dies- jähriges Konzert auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Si- chern Sie schon dort die besten Plätze. Im Anschluss an Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Nikolausmarkt erhalten Sie die Karten ebenfalls im Baindter Rathaus. Das Festkonzert findet dieses Jahr am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt statt. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Biberach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Bi- berach, Kosten 10€, Bahn und Busfahrt . Verbindliche An- meldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Grup- pe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail. com. Ihre Landjugend Baindt Volleyball LJ Baindt Ohne Fans geht‘s einfach nicht! Ihr habt gefehlt! Da konnten am letz- ten Heimspieltag drei Punkte und su- per Energie mitgenommen werden und die Baindter VolleyballerInnen hatten gehofft, das läuft dann in Iller- rieden so weiter. Die VLJ Baindt 1 fühl- te sich am 22.11.2025 bereit, den nächsten Sieg einzufah- ren. Das neue System war fleißig trainiert und so standen die SpielerInnen voller Optimismus auf dem Feld. Nach einem zähen Start gegen die Gastgeber der SF Illerrieden (20:25 und 17:25), brachten weder gRenatas Aufschläge, noch die Spezialwaffe Mo den Sieg. Gegen die TSG Leut- kirch wurde dann umgestellt. Doch auch hier entstand ein gnadenloser Rückstand von zehn Punkten (15:25). „Schu- uu“s Spezialaufschläge machten dem Gegner vor allem im nächsten Satz Druck und Neuling Philipp parierte viele Annahmen, sodass schöne Spielzüge zustande kamen und Patrick vor allem Richtung Ende nochmal einige Bäl- le ordentlich hacken konnte. Trotz toller Einzelleistungen schaffte die VLJ Baindt 1 an diesem Tag leider keinen Sieg (21:25). Und woran lag es nun? Vielleicht am neuen Ball? Nein! Ganz klar: An euch! Ihr habt gefehlt! Wir brauchen euch und eure Unterstützung und hoffen, ihr seid beim nächsten Heimspiel am 07.12.2025 ab 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule wieder lautstark mit am Start! Ohne euch Fans geht’s einfach nicht! Uuund Hacken! Uli und Schuuu im Monsterblock Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Baindt Am Samstag, den 29. November 2025 ist die Jugend der Reitergruppe Baindt wieder mit einem liebevoll gestalteten Stand auf dem Dorfplatz Baindt vertreten. Von 12 bis 20 Uhr bietet unsere Jugend erneut Advents- kränze, Bredla, Hot Aperol und viele weitere kleine Leckereien und Besonderheiten an. Für die kleinen Besucher gibt es ein ganz besonderes Highlight: Ponyreiten von 14 bis 15.30 Uhr. Wir freuen uns auf viele Gäste und einen stimmungsvol- len, vorweihnachtlichen Tag! Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu ei- ner gemeinsamen Pause und anschließend zu einem ge- mütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch bekannt- gegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich ein- geladen, im Anschluss dazuzukommen und gemeinsam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Neuwahlen und Ehrung bei der Mitgliederversammlung Im Rahmen der Mitgliederver- sammlung konnte der Vorsit- zende des Ortsverbands, Dr. Anton Eberle, eine besondere Ehrung vornehmen: Georg Steinhauser blickt auf 50 Jahre Mitgliedschaft in der CDU zurück. Von 1975 bis 1999 war er Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat, seit 2001 ist er Kassenprüfer im Ortsverband. Für diese besondere Verbundenheit wurde ihm von Waldemar Westermayer als Vertreter des Kreisverbands eine Anstecknadel und eine Ehrenurkunde überreicht. Der neue Vorstand: Dieter Herrmann, Peter Strehle, Johannes Kreutle, Mathilde Kaffenberger, Werner Elbs (v.l.) Neu gewählt wurde der Vorstand. Nach 30 Jahren Mit- gliedschaft im Gemeinderat und neun Jahren als Vor- sitzender trat Dr. Anton Eberle nicht mehr zur Wahl an. Ehrung Georg Steinhauser für 50 Jahre Mitgliedschaft durch Dr. Anton Eberle und Waldemar Westermayer (re.) Einstimmig gewählt wurde der neue Vorstand, bestehend aus Johannes Kreutle als Vorsitzendem, Dieter Herrmann als Stellverteter, Werner Elbs als Kassierer, Mathilde Kaf- fenberger als Schriftführerin. Zum Beisitzer gewählt wurde Peter Strehle, als Kassenprüfer bestätigt wurden Georg Steinhauser und Stefan Müller. Waldemar Westermayer berichtete nach dem offiziellen Teil aus dem Kreistag und gab einen Querschnitt über aktuelle Themen aus der Landespolitik. Abschiedsgeschenk für Dr. Anton Eberle. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Vom Freibad geht es in Richtung Sechser- weg, übers Lauratal, durch den Haslachwald, Franzosenweg runter und zurück zum Freibad. Treffpunkt: Dienstag, 2.12.25, 13 Uhr, P Freibad Weingarten Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit: ca. 2,5 Std., 8 km, 100 hm Unkostenbeitrag: Gäste 2,00 Euro Einkehr: 15.30 Uhr im Haus am Mühlbach Mitbringen: Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Vesper. Stöcke und Wechselschuhe Anmeldung: ab 28.11.2025, T. 0151-12952100 (AB) bis 16 Uhr am Vortag Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Wir treffen uns trotzdem im Haus am Mühlbach. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, 11.12.2025 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren, St.-Leonhard-Str. 7, 88339 Bad Waldsee-Gaisbeuren 19:30 Uhr Einlass 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Ährengespräche mit Vertretern der Politik (Raimund Haser MdL CDU, Petra Krebs MdL Grüne) 4. Geschäftsberichte 5. Gastvortrag Georg Hutter EDV-Referent beim bayerischen Bauernverband „KI als Turbo fürs Bauernhofbüro: Digitalisierung, die wirklich Zeit spart“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Schönberger, Vorsitzender gez. Stefan Loderer, Geschäftsführer Führung zum Windrad WKBO und Alterric informieren vor Ort am 5. Dezember – Shuttlebus bringt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Windkraftanlage in den Röschenwald Die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und die Alterric Deutschland GmbH laden am Freitagnachmittag, 5. Dezember, zu einem weiteren Termin auf dem Gelände des Windparks Röschenwald ein. Der Shuttleservice startet um 13:15 Uhr von Zollen- reute über Wolpertswende und Mochenwangen in den Röschenwald; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Shuttlebus von Zollenreute, Wolpertswende und Mo- chenwangen Wer Interesse hat, kann sich unter presse.tws.de/events anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Alle angemel- deten Personen fahren gemeinsam mit dem kostenlosen Shuttlebus zum Gelände des Windparks. Der Shuttlebus startet am 5. Dezember um 13:15 Uhr in Zollenreute an der Bushaltestelle Feuerwehrhaus. Um 13:30 Uhr ist der Zustieg in Wolpertswende an der Bushaltestelle am Rat- haus möglich. In Mochenwangen geht es um 13:40 Uhr von der Jahnstraße am Kinderhaus Kleine Strolche wei- ter direkt zur Windkraftanlage. Vom Busausstieg bis zur Windkraftanlage werden etwa 100 Meter zu Fuß zurück- gelegt. Festes Schuhwerk ist empfehlenswert. Nach der Besichtigung erfolgt die gemeinsame Rückfahrt gegen 15 Uhr zu den Abfahrtsorten in Zollenreute, Wolpertswende und Mochenwangen. Parkmöglichkeiten sind nahe den Abfahrtsorten vorhanden. Aus organisatorischen Grün- den ist eine individuelle Anreise mit dem Auto oder dem Fahrrad nicht möglich. Eine vorherige Anmeldung ist er- forderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zum Schutz aller Beteiligten ist das Gelände nur während der beglei- teten Begehung zugänglich. VLF Leutkirch-Wangen e.V. Vorankündigung: Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht Der VLF Leutkirch-Wangen e.V. lädt alle Interessierten zu einem Fachvortrag zum Thema „Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht“ ein. Die renommierte Steu- erkanzlei Rinninger Bay Kadus GmbH & Co.KG aus Isny, die unter anderen für zahlreiche landwirtschaftliche Be- triebe die Buchführung erstellt, kommt am Mittwoch, den 10.12.2025 um 13:30 ins Landwirtschaftsamt nach Leut- kirch, um dort zum Themenkomplex: „Unternehmens-/ Hofnachfolge, Neuerungen im Steuerrecht, zivilrechtliche Vorsorge“ zu referieren. Auch ein Exkurs zum Thema „Ehe- verträge in der Landwirtschaft“ ist angedacht. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 08.12.2025 unter Tel.: 07561/98206610 gebeten. Kunst im Rathaus: ein Fest der Farben Siegfried Kasseckert zieht Bilanz Siegfried Kasseckert ist der Gemeinde Baienfurt seit lan- gem eng verbunden. Mehr als 20 Jahre schrieb er als Mitarbeiter der Schwäbischen Zeitung über die Sitzungen des Gemeinderats, über Kunstausstellungen im Rathaus und über viele andere Ereignisse in unserer Gemeinde. Kasseckert ist aber auch künstlerisch tätig. Schon als 15-Jähriger gehörte er einem Club von Sonntagsmalern an. Ab Freitag, 5.Dezember, zeigt er eine kleine Retros- pektive in unserem Rathaus. Es ist dort schon seine dritte. Kasseckert nennt seine Werkschau „Varia – eine Bilanz“, weil sie –Varia- Arbeiten verschiedenster Art und Stile um- fasst, gegenständliche wie auch völlig abstrakte, konkret, alle in den vergangenen 50 Jahren entstanden. Ein Fest der Farben und der Formen. Der Anlass ist ein Zweifacher. Der Maler und Journalist – Kasseckert leitete bis 2001 die Redaktion der Schwäbi- schen Zeitung Ravensburg/Weingarten und war davor lange Jahre politischer Redakteur der Zentralredaktion – konnte vor kurzem den 85.Geburtstag feiern. Zeit also, die journalistische Arbeit zu beenden. Hin und wieder vielleicht noch ein Artikel, etwa über Kunst, aber keine regelmäßi- ge Berichterstattung mehr. Zweitens: Der 85.Geburtstag bietet allen Anlass, künstlerisch Bilanz zu ziehen. Eine der ältesten Arbeiten der Ausstellung, ein collagierter Clown, entstand im Jahre 1977. Es gibt Landschaftsbilder, Stillleben, Kreuze, Strukturbilder und aus jüngerer Zeit viele „geometrische“ Werke, gemalte „Ordnung“ – quasi ein Gegenpol zu unserer stark aus der Ordnung gerate- nen Welt. „Ich male fast an jedem Tag“, sagt Kasseckert, „dabei vergesse ich die Welt, meditiere, ruhe gleichsam in mir. Ich hüte mich aber seit eh und je davor, einem ein- zigen künstlerischen Stil nachzueifern. Künstler wie Paul Klee, Antoni Tàpies und Piet Mondrian zähle ich zu meinen großen Vorbildern. Das Experiment ist mein Stil“. Im Leben liegen Freude und Trauer nahe beieinander. Die- ser Tage haben wir schmerzhaft erfahren, dass Andrea Arnhold verstorben ist. „Ich habe sie mehr als 20 Jahre im Gemeinderat erlebt, eine gescheite Frau, die sich vor allem auch um die sogenannten kleinen Leute geküm- mert hat, zutiefst human und alles andere als populistisch. Ein Vorbild, unvergessen“, betont Kasseckert. Deswegen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 wolle er diese Ausstellung Andrea Arnhold widmen, der Erinnerung an sie. Vernissage: Freitag, 5.Dezember, 19 Uhr Dauer der Ausstellung: bis 30.Januar 2026 Die Öffnungszeiten des Rathauses: Mo 7.30-12.15 Uhr u. 14-16 Uhr, Di, Mi, Fr 9-12.15 Uhr Do 7.30-12.15 Uhr u. 14-18 Uhr Ein bewährter Ort der Begegnung Die Vesperkirche im Schussental wird 18! Vom 20. Januar bis 8. Februar 2026 findet die Vesperkir- che wieder in der evangelischen Stadtkirche in Ravens- burg statt. Der Blick zurück auf die erste Vesperkirche birgt eine kleine Überraschung: Exakt im gleichen Zeit- raum startete 2009 das Projekt Vesperkirche im Schus- sental. Inzwischen hat sich die Vesperkirche mit bisher rund 200.000 Besuchern fest etabliert. Die erste Pressemitteilung im März 2008, die veröffent- licht wurde, begann mit einem kurzen Satz: Ravensburg bekommt eine Vesperkirche. Die damaligen Initiatoren waren von der Idee überzeugt und sprachen Sätze aus, die auch heute noch für die Vesperkirche stehen und sie tragen: „Die Vesperkirche macht nicht nur satt. Sie bringt uns auch in Kontakt mit Menschen, die sich ihrer Armut schämen und deswegen Beratungs- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen.“ Oder: „Im besten Fall hilft sie nicht nur über die kälteste Jahreszeit hinweg, sondern zeigt Menschen Wege auf, wie sie ihr Leben wieder in die Hand nehmen und einen Weg aus der Armutsfalle finden kön- nen.“ Und sie äußerten sich auch zuversichtlich, dass mit der Vesperkirche im Schussental was Gutes wie Dauer- haftes entstehen könne. Die Mitinitiatorin und Pfarrerin Andrea Holm war sich sicher, „dass der Betrieb aufrecht- erhalten werden kann“. Sie sollte recht behalten. Viele tausend Menschen haben mit ihren Besuchen dazu beigetragen, dass die Vesperkir- che im Schussental, die abwechselnd in Ravensburg und Weingarten stattfindet, ein Erfolgsmodell der besonderen Art wurde. In Zeiten, in denen sich immer mehr Menschen von den Kirchen abwenden, bietet die Vesperkirche ein Gegenmodell. Eine Kirche zum Kommen und Bleiben, ein Ort der Begegnung zwischen unterschiedlichen Men- schen, ob wohlhabend oder arm, ob alteingesessen oder hinzugezogen. Viele Schirmherrschaften haben seit 2009 für das Spen- denprojekt Vesperkirche geworben: der Kabarettist Uli Boettcher, Ministerpräsidenten-Gattin Gerlinde Kretsch- mann, Tatort-Schauspielerin Christine Urspruch, Ober- schwabens Barde Barny Bitterwolf oder Käferkünstler Ahmet Yardimci. 2026 übernehmen Jürgen und Tho- mas Allaut-Schlegel die Schirmherrschaft. Jürgen All- aut-Schlegel ist ehemaliger Profitänzer und bekannt aus der TV-Tanzshow Let’s Dance, sein Mann Thomas ist Vorstand der Columbus Holding in Ravensburg. Beide nehmen mit großer Freude ihre Aufgabe an: „Die Ves- perkirche macht aufmerksam auf die sozialen Belange unserer Gesellschaft, auf Menschen, die wir im Alltag nur allzu häufig übersehen und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft innerhalb unserer Stadt und darüber hinaus.“ Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee la- den gemeinsam mit der Kirchengemeinde Ravensburg zur Vesperkirche ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Gottes- dienst eröffnet. Das aktuell Orgateam besteht aus Pfar- rer Ralf Brennecke und Diakon Gerd Gunßer (beide vom Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee) sowie Harald Dubyk von der Johannes-Ziegler-Stiftung. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Tag der offenen Tür/ Informationsabend der Achtalschule Tag der offenen Tür/Informationsabend der Achtalschule Donnerstag, 11. Dezember 2025, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburgerstraße18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schul- leitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Regionale Sternsinger*innen - Aussendung 2026 in Ravensburg Alle Sternsinger Gruppen mit ihren Begleitpersonen sind herzlich zur regionalen Sternsinger*innen-Aussendung am 30. Dezember 2025 in Ravensburg eingeladen. Ab 10 Uhr treffen sich die Teilnehmenden im IFSB, erle- ben Workshops, Gemeinschaft und eine Prozession durch die Innenstadt. Der feierliche Eröffnungsgottesdienst mit Weihbischof Matthäus Karrer findet um 16 Uhr in der St.-Jodok-Kirche statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto: „Schule statt Fa- brik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ und bietet Raum, sich gemeinsam auf die Sternsingerzeit einzustimmen. Anmeldeschluss: 14. Dezember 2025 Weitere Infos und Anmeldung: https://t1p.de/cxc0g Kirche im Kerzenschein Zu einer adventlichen Stunde voller Wärme und Besinn- lichkeit lädt die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Blitzenreute gemeinsam mit dem deutsch-polni- schen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis am Dienstag, 2. Dezember, herzlich ein. In der stimmungsvoll mit Hunderten von Kerzen erleuchteten Kirche St. Lau- rentius in Blitzenreute erwarten die Besucherinnen und Besucher um 19.00 Uhr Musik, Stille sowie meditative Tex- te und Gedanken, die zum Innehalten und Nachdenken in der Adventszeit anregen. Für die musikalische Gestaltung sorgt der Chor CANTIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Im Anschluss lädt ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus dazu ein, den Abend in ange- nehmer Atmosphäre ausklingen zu lassen. Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bauerntheater Ziegelbach spielt „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ Das Bauerntheater Ziegelbach hat mit den Probearbei- ten begonnen und möchte Sie einladen, ein paar lustige und heitere Stunden mit uns im Dorfstadel in Ziegelbach zu verbringen. Wir spielen das Stück „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ von Beate Irmisch, Regie führt Charly Glaser. Die Auf- führungen sind wie folgt: Fr. 26. Dez., 20 Uhr (Premiere) Sa. 27. Dez., 20 Uhr, So. 28. Dez., 14 Uhr, keine Platzreser- vierung, Sa. 03. Jan., 20 Uhr, So. 04. Jan., 20 Uhr, Mo. 05. Jan., 20 Uhr, Sa. 10. Jan., 20 Uhr. Kartenvorbestellung für die Saison ist täglich von 17 – 19 Uhr und zusätzlich Sa./So. auch von 11 – 12 Uhr unter der Telefon-Nummer 07564 / 94 98 88. An Aufführungstagen ist für Kurzentschlossene und für Än- derungen bei der reservierten Platzzahl das Telefon von 11 - 12 Uhr und von 17-18 Uhr besetzt. Karten sind auch noch an der Abendkasse erhältlich. Für die Mittagsvorstel- lung gibt es keine Platzreservierung. Eintritt 9,- Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Über Ihr Kommen freut sich das Bauerntheater Ziegelbach. Weitere Infos unter www.bauerntheater-ziegelbach.de Infoveranstaltung des Vereins Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) zum Thema „Energie speichern – Eigen- strom nutzen“ am 03. Dezember 2025 Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. (VLF) lädt seine Mitglieder und wei- tere Interessierte zu einer Informationsveranstaltung zur Eigenstromnutzung und Energiespeicherung im landwirt- schaftlichen Betrieb ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt. Die Referenten Mathias Harsch vom Landwirtschaftli- chen Zentrum Aulendorf und Tobias Mösle von der Firma SAO Solartechnik werden über Maßnahmen zur Optimie- rung der (Eigen-) Stromnutzung unter den veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere auch über den Einsatz von Batteriespeichern berichten und Ihre Fragen dazu beantworten. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Nein zur Gewalt gegen Frauen DRV BW zeigt Flagge für Frauenrechte und ein gewaltfreies Umfeld Tödliche Gewalt gegen Frauen hat in Deutschland er- schreckende Ausmaße erreicht. Fast jeden Tag findet ein Femizid – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Ge- schlechts – statt. „Gewalt an Frauen ist eine der häufigsten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt“, er- klärt die neue Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), Ma- ren Elsner. „Gewalt darf kein geduldetes Konfliktmittel sein, aus diesem Grund wehen vom 25. November bis 10. Dezember 2025 vor unseren Dienstgebäuden in Karls- ruhe und Stuttgart die Flaggen für Frauenrechte.“ Regi- onalzentren und Außenstellen setzen mit einem Banner im Wartebereich ein Zeichen. Aktueller Anlass ist der von der UNO ausgerufene jährliche Gedenktag gegen Gewalt an Frauen (Orange Day) am 25. November. Die Organi- sation Terre des Femmes (TDF) begleitet die Aktion mit der Fahne „frei Leben – ohne Gewalt“. Diese steht für ein friedliches Miteinander ohne Gewalt und für den beson- deren Schutz von Mädchen und Frauen. Breite Front gegen „Gewalt gegen Frauen“ „Die DRV BW steht als Arbeitgeberin aktiv für gleiche Rechte von Frauen und Männern und für ein gewaltfreies Umfeld“, sagt Elsner. „Deshalb beteiligen wir uns gemein- sam mit der Stadt Karlsruhe an Aktionen zum Tag der Gewalt gegen Frauen.“ In den DRV-Dienststellen liegen außerdem mehrsprachige TDF-Broschüren zum Thema „Gleiche Rechte für Frauen und Männer“ aus. Schnelle und anonyme Unterstützung in 18 Sprachen bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 08000 116 016. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seeli- sche, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brauchen Hilfe und Unterstützung, die weit über Arztbesuche hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrichtungen ein, denn Integration und Teil- habe sind besonders wichtige Ziele. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 03.12.2025 betont die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfeeinrichtungen. Diese bieten Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versi- chertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthil- feeinrichtungen ideell und finanziell. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichgesinnten ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Selbsthilfegruppen haben sich ebenso die Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die In- teressen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Kontaktstel- len deren Koordinierung. Sie sind die erste Anlaufstelle und beraten Menschen über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstüt- zen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versor- gungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen gibt es unter: www.svlfg. de/selbsthilfefoerderung, www.bag-selbsthilfe.de, www. deutscher-behindertenrat Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Ab Januar keine Barauszahlung der Rente mehr möglich Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Januar 2026 keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Versicherte so schnell wie möglich ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontoverbindung mit- teilen, appelliert die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg (DRV BW). Hintergrund ist die mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz geplante Änderung, die ab 2026 nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässt. Es fehlen noch Kontoverbindungen von Versicherten Die entsprechenden Rentnerinnen und Rentner wurden seit dem Sommer mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert. Die Betroffenen können diesen Schreiben alle wichtigen Schritte entneh- men und mit dem beigelegten Formular die Kontover- bindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit sie ihre Rente auch zukünftig problemlos erhalten. Für diejenigen, die bisher nicht reagiert haben drängt nun die Zeit zum Handeln. Auch online möglich Noch schneller geht die Rückmeldung über die Kontover- bindung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungs- weg bei Inlandskonto“ (R0985) über die Online-Services der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ eantrag-R0985. Was tun, wenn man noch kein Konto hat? Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein soge- nanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungs- funktionen bei einer Bank eröffnen. Durch das Zahlungs- kontengesetz (ZKG) sind Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen und ein entspre- chendes Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskon- tos finden Versicherte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter https://www.verbrau- cherzentrale-bawue.de. Wem die Zeit für eine Kontoeröff- nung davonläuft oder die Möglichkeit fehlt, kann sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular für diese Lösung ist das bereits genannte. Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026 dvwdvw © dvw dvwdvw Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 109,00 € Größe: 90 x 90 mmGröße: 90 x 90 mm 4 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 6 71,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 MIETANGEBOTE Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.25 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Putenverkauf Auf Bestellung laufend frisch geschlachtete Puten zu verkaufen. Gebhard Sonntag, Wickenhaus 80, Baindt, Tel.: 07502/1035. Wir vermieten eine moderne 70 qm große 2-Zimmerwohnung mit Balkon im 2 OG in der Senioren-Wohl- fühlresidenz in Baienfurt. Ab 15.12.25, Miete 890,00 Euro + NK. Mö- bliert oder unmöbliert nach Vereinbarung. Interessenten ab 55 Jah- ren richten ihre Zuschriften gerne an m.broger@gmx.de VERANSTALTUNGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN © Zimmer/DEIKE 755R11R3 Lösung: Christmette Wortsuche Der gesuchte Begriff bezeichnet ein Ritual an Heiligabend. brot-fuer-die-welt.de/saatgut Satt ist gut. Saatgut ist besser. Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig Früchteverkauf · Mo-Fr 10-18 Uhr · Sa 10-14 Uhr Untereschach, Friedrichshafenerstraße Navel-Orangen, Clementinen, Ananas, Kiwi, Zitronen, Grapefruit und Medjool-Datteln J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86 Zertifi zierter Betrieb, Kontrollnummer: DE-ÖKO-006 J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86 SAISONERÖFFNUNG AM 13.11.2025 …daheim oder im Adler genießen 25.11. bis 23.12.2025 Köstlicher Gänsebraten Genießen Sie die Vorweihnachtszeit ganz entspannt zu Hau- se mit einem köstlichen Gänsebraten. Bei uns bekommen Sie die Gans x und fertig mit Soße, Karto elknödeln, Rotkohl und Bratapfel in gewohnter „ADLER-Qualität“. Sie schieben die Gans lediglich nochmals kurz anhand der beigefügten Anleitung in den Ofen. Gans mit Beilagen für 4 Personen 139,- EUR Gans mit Beilagen für 6 Personen 178,- EUR Ente mit Beilagen für 2 Personen 58,- EUR (Gans bei Abholung 10 EUR Rabatt) Natürlich können Sie Ihren Gänsebraten auch wie gewohnt in unserem gemütlichen Gasthaus genießen. Bestellungen bis 48 Stunden vor dem Termin unter Tel. 07524 998-0 www.hotel-gasthaus-adler.de Bundesstr. 11/15, Bad Waldsee-Gaisbeuren Der Wohnpark am Schloss in Bad Waldsee sucht dich als: PFLEGEDIENSTLEITUNG (m/w/d) Beschäftigungsumfang zu 100% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Weitere Infos mit ID 3824 auf: www.menschlich-ehrlich.de Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. November 2025 Nummer 47 3. BAINDTER HOBBYTURNIER > Dienstag, 06.01.26 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallenöffnung ab 11 Uhr > Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet > bitte Hallenturnschuhe und einen Schläger mitbringen; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden > für das leibliche Wohl wird gesorgt; der Erlös kommt der TT-Jugend zugute > Anmeldungen bis 31.12.25 an: tischtennis@svbaindt.de SV BAINDT - TISCHTENNISABTEILUNG WIR FREUEN UNS AUF VIEL SPASS MIT EUCH! Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genannten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. NG werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 26.11.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee! Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einweihung des „Rieselkiesels“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Ein einzigartiges Klang- und Tastkunstwerk bereichert den Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Mit großer Freude und sichtlicher Begeisterung hat das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt am Mittwoch, den 12. November, den neu geschaffenen „Rieselkiesel“ feierlich einge- weiht. Das außergewöhnliche Klangobjekt, eine speziell für die Einrichtung angefertigte Sonderanfertigung der Steinmetzin Stefanie Schneider aus Wangen im Allgäu, bereichert ab sofort den Sinnesgarten des SBBZ und eröffnet sehbehinderten Kindern völlig neue haptische und akustische Erfahrungsräume. Der „Rieselkiesel“ ist ein besonderes Kunstwerk: Er besteht aus zwei sorgfältig gestalteten Steinformen, zwi- schen denen eine Aussparung mit feinen Edelstahlstäben – einer Art Klangtreppe – eingearbeitet wurde. Wenn Kies durch diese Konstruktion rieselt, entstehen faszinierende, klare Klänge, die zum Entdecken, Lauschen und Experimentieren einladen. Jede Steinfläche wurde individuell bearbeitet und bietet einzigartige Strukturen. Ein weiteres hervorstechendes Detail ist die integrierte Brailleschrift – eine Besonderheit, für die die Künstlerin ein eigenes Patent angemeldet hat. Die Idee, dieses beeindruckende Objekt an das SBBZ Sehen zu bringen, entstand während der Landesgarten- schau. Dort stieß Sabine Mahler, Lehrerin am SBBZ Sehen in Baindt, auf den Rieselkiesel und erkannte sofort das Potenzial für die pädagogische Arbeit mit sehbehinderten Kindern. Der Kontakt zur Künstlerin war schnell hergestellt, und in mehreren Workshops führte Stefanie Schneider die Kinder in die Bearbeitung von Steinen ein. Diese Begegnungen waren für die Schülerinnen und Schüler ein eindrucksvolles und inspirierendes Erlebnis. Seinen Platz im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt verdankt der besondere Rieselkiesel der großzügigen Unterstützung der Charity-Organisation Radio 7 Drachenkinder. Die Hilfsinitiative, vertreten durch Ursula Schuh- macher, fördert seit über 20 Jahren kranke, traumatisierte und Kinder mit Behinderungen im Radio 7 Land. Sie ermöglichte dem SBBZ eine maßgeschneiderte Sonderanfertigung des Rieselkiesels – und zwar in einer dop- pelten Ausführung. Durch eine niedrige und eine höhere Version können sowohl Kinder im Rollstuhl als auch stehende Kinder den Klangstein gleichermaßen nutzen. Diese barrierefreie Konzeption macht das Objekt für alle zugänglich und unterstützt die inklusive Ausrichtung des SBBZ auf besonders eindrucksvolle Weise. „Wir sind überwältigt und begeistert von diesem Kunstwerk“, betont Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Se- hen in Baindt. „Die Gestaltungstiefe, die handwerkliche Präzision und die pädagogische Wirkung dieses Unikats sind außergewöhnlich. Wir wissen die große Mühe, die in dieser Sonderanfertigung steckt, sehr zu schätzen. Der Rieselkiesel ist nicht nur ein ästhetisches Objekt, sondern ein wertvolles Lern- und Erfahrungsangebot für unsere Kinder.“ Im Namen der Stiftung St. Franziskus sowie des SBBZ Sehen in Baindt dankt Dr. Marcus Adri- an der Steinmetzin Stefanie Schneider sowie Frau Schumacher der Initiative Radio 7 Drachenkinder für dieses großartige Objekt. Mit der Einweihung des Rieselkiesels setzt das SBBZ Sehen ein starkes Zeichen für innovative Fördermöglich- keiten im Bereich der Sinneswahrnehmung. Die Kombination aus Kunst, Klang und taktilem Erleben eröffnet den Kindern neue Zugänge zur Welt – und macht den Sinnesgarten zu einem Ort, an dem Staunen, Entdecken und Freude im Mittelpunkt stehen. Die Freude über den neuen „Rieselkiesel“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt ist groß: vl. Mathias Rolser, Justin Maier, Fabian Ritter, Dr. Marcus Adrian, Ursula Schuhmacher von Radio 7 Drachenkinder, Walter Geng, Julian Seizer, Sabine Mahler, Steinmetzin Stefanie Schneider, Jan Boschert Bild: SBBZ Sehen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte setzen viele Aktionen im Landkreis ein Zeichen in orange und beteiligen sich an der Kampagne Orange The World. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orangedays-lkrv.de Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen hissen die Fahne der Kampagne „Orange The World“ des Landkreises Ravensburg. Zusätz- lich werden öffentliche Gebäude wie das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg orange angestrahlt. Plakate und Flyer machen auf die Kernbotschaft „Frau- enrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ aufmerksam. Frauen und Mädchen erleben täglich Gewalt im häusli- chen Umfeld oder in der Öffentlichkeit, in Schule, auf der Straße, am Arbeitsplatz und in der digitalen Welt. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in un- serem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ra- vensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Viele Frauen finden mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Genauere Angaben unter: www.frauen-und-kinder-in-not.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Werde Teil unseres Teams im Bürgeramt! Sachbearbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Für eine bestehende Position im Bürgeramt suchen wir zum 01. Februar 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge in der Sachbearbeitung in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Dich erwartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Bearbeitung des Pass- und Meldewesens • Unterstützung bei Gewerbeangelegenheiten • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen für Führungszeugnisse, Personalausweise und Reisepässe • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Integrität • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Teamgeist • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) • Bereitschaft, bei Bedarf auch am Nachmittag zu arbeiten – insbesondere im Vertretungsfall. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Teilzeitstelle mit Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kommunikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bau- ausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Ange- botspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fer- tiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechsel- richter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Rad- stand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architektur- büro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorlie- gend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agri-PV-An- lage Feuersberg“ in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kom- munaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bun- desprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projekt- aufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Lei- tung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungspha- se mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser- beseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung au- ßerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeu- erschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushalts- plan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Dienstag, den 25. November 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsver- sammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung von Verbandvertreter 2. Wahl des Verbandspflegers 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 4. Wirtschaftsplan 2026 – Beschluss der Haushaltssat- zung 5. Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB - Mikrobiologische Belastung der Quellen - Sachstand Mitverlegung Geh- und Radweg – Bolan- den – Waldbad - Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEGV) - Ergebnisse Masterplan Wasserversorgung 6. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. November 2025 und Sonntag, 23. No- vember 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. November 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Sonntag, 23. November 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstr. 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 78 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen November 26.11. Adventskaffee für Ehrenamtliche Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Bö l le rgruppe Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Stimmungsvolles St. Martinsfest In den vergangenen Wochen drehte sich im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne alles um das Thema St. Martin. Mit viel Begeisterung tauchten die Kinder in die Geschichten vom heiligen Martin ein. Beim Schattentheater und im Kreis spielten wir das Le- ben von St. Martin nach und setzten uns intensiv mit den Werten auseinander, die der Martinsgedanke vermittelt: füreinander da sein, teilen, helfen und aufmerksam auf- einander schauen. Auch verschiedene Basteleien und das gemeinsame Singen der traditionellen Martinslieder erfüllte bereits vorab die Räu- me des Kindergartens und sorgte für Vorfreude auf das große Fest. Der feierliche Abschluss der Martinszeit war die stimmungs- volle Martinsfeier auf dem Fest- platz in der vergangenen Wo- che. Ein solches Fest ist nur möglich durch das Engage- ment vieler helfender Hände. Ein ganz besonderer Dank gilt dem St. Martin Christian Sonntag mit Familie und Marcel Rubino als Bettler, Herr Müller und Herr Meinusch, die als Sprecher St. Martin und dem Bettler ihre Stimmen verliehen und die Geschichte lebendig machten, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, der Jugendfeuerwehr für die Absperrung, die Beleuchtung und das Feuer, sowie den Mitarbeitern des Bauhofs für die geleistete Vorarbeit, die Bläser vom Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, den Schalmeien für die Bewirtung und Frau Willmes für die liebevolle und stimmige Gestaltung der Martinsfeier. Gemeinsam entstand so ein stimmungsvolles Fest, das die Botschaft des Teilens und Füreinanderdaseins leben- dig werden ließ. Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kinder- garten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 01. - 05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waf- feln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck ver- wöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Waldorfkindergarten Die Nacht geht über‘s stille Land… …und mit ihr leuchteten auch in diesem Jahr wieder die bunten Laternen der Kinder durch die Dunkelheit. Das Laternenfest im Waldorf- kindergarten Baindt sorgte schon bei seiner Eröffnung für einen unvergesslichen Gänse- hautmoment. In goldenen Saxophonen spie- gelte sich das letzte Licht des Tages, bevor ihr Klang alle verzauberte und uns beim gemeinsamen Gesang beglei- tete. Nach einem stimmungsvollen Puppenspiel ging es dann auf den Laternenumzug. Im Wechsel von stillem Gehen und fröhlichem Singen konnten die Kinder dabei das har- monische Zusammen- spiel von behütetem Licht und zufriedener Gemeinschaft hautnah erleben. Während noch die Laternchen flacker- ten und die Lieder durch den Abend klan- gen, waren derweil al- lerlei Zwerge in den Garten eingezogen, die für überraschtes und andächtiges Staunen bei der Rück- kehr zum Waldorfkindergarten sorgten. Martinshörnchen wurden eifrig miteinander geteilt, der Punsch wärmte die Bäuchlein und die Zwerge auf ihren weichen Moosbett- chen sorgten mit ihren Lichtern, Edelsteinen und geheim- nisvollen Glitzerspuren für strahlende Kinderaugen. Ein zauberhaftes Erlebnis für Groß und Klein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Eislauftag und närrischer Auftakt der Fasnet an der Klosterwiesenschule Am Dienstag, den 11. November, durften sich die Dritt- und Viertklässler der Kloster- wiesenschule gemeinsam mit den Kooperationsklassen 1/2 über einen besonderen Ausflug freuen: Es ging nach Ravensburg in die Eishalle. Dort verbrachten die Kinder einen fröhlichen und bewegungsreichen Vormittag auf dem Eis – und für viele verging die Zeit wie im Nu. Mit viel Schwung, Mut und guter Laune drehten die Kinder ihre Runden und unterstützten sich gegenseitig beim Schlitt- schuhlaufen. Währenddessen wurde es auch in der Schule keineswegs langweilig. Die Erst- und Zweitklässler läuteten um 11:11 Uhr ganz traditionell die Fasnet ein – und das mit mindestens genauso viel Begeisterung. Die Schulflure füllten sich mit fröhlichem Kinderlachen, bunten Hüten, Musik und Tanz. Die jungen Narren genossen das bunte Treiben sichtlich und sorgten für ausgelassene Stimmung im ganzen Haus. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Elternbeirat und dem Förderverein für die großzügige finanzielle Unterstützung beim Eislauftag. Außerdem danken wir allen Eltern, die uns beim Schlittschuhlaufen tatkräftig unterstützt haben. Andrea Cichon, kommissarische Schulleiterin Bilder: Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Wohnung gesucht Zuverlässige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung sucht eine Wohnung in Baindt. Gesucht wird eine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnung. Ein Balkon wäre wünschens- wert. Die Warmmiete kann bis zu 900 Euro betragen. Hinweise können gerne an personal@baindt.de ge- sendet werden. Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztempera- tur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so füh- ren Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benö- tigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßen- verkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmä- ßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht ge- macht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heiz- körper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten 22. November – 30. November 2025 Gedanken zur Woche: Nicht fassen Schön ist, was wir sehen, schöner, was wir erkennen, weit- aus am schönsten aber, was wir nicht fassen können. Niels Stensen Samstag, 22. November 14.00 Uhr Sulpach – Taufe von Carlo 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst der Minist- ranten mit Adventsbasar Jugend-Kollekte Sonntag, 23. November – Christkönnigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pauline Berlin, Simon Elbs, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Pia Kreutle, Ali- na Michelberger, Louisa Möhrle, Marie Renner, Mona Stiefvater († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Zita Mau- rer, Hildegard Michel, Franz und Eugen Sch- mitt, Familie Kienhöfer, Familie Schnell) Jugend – Kollekte 11.20 Uhr Sulpach – Taufe von Benno Mittwoch, 26. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 27. November 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Adventsauftaktgottesdienst im SBBZ 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irm- gard Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schä- fer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag († Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbst- hilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00-17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschiedenen Farben so- wie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14.00 – 16.00 Uhr in Baindt im Die- trich-Bonhoeffer-Saal unser Ni- kolauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. November 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 23. November 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Sterntaler“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 23. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) anschließend Kirchenkaf- fee mit der Möglichkeit, die Kirchengemeinderats- kandidaten kennenzu- lernen 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für Kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung Ev. Gemeindehaus Samstag, 29. November 14.00 – 16.00 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/Kuchen im Die- trich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.00 – 16.00 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Ge- meindehaus Kirchenwahl am 30. November Baindt: 09.00 – 11.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baienfurt: 11.30 – 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus --- Glaube im Alltag Totengedenken – Kerzenanzünden virtu- elles Gedenkbuch Am Ewigkeitssonntag laden viele Kirchen- gemeinden die Angehörigen der Verstor- benen des zu Ende gehenden Kirchenjahres ein. In einem ruhigen, oft von Kirchenmusik begleiteten Gottesdienst werden die Namen der Toten verlesen und Kerzen für sie angezündet. Oft besteht darüber hinaus noch die Gele- genheit, persönlich für verstorbene Angehörige ein Licht zu entzünden. Manche Gemeinden halten Andacht auf dem Friedhof und hören dort die Botschaft von der Auferstehung. In den letzten Jahren hat sich die Chatandacht zum Ewig- keitssonntag als moderne Form des Totengedenkens eta- bliert. Bis zum Ewigkeitssonntag können Angehörige und Freunde Namen ihrer Verstorbenen in ein Trauerbuch auf trauernetz.de eintragen. Diese Namen werden während der Online-Andacht im Chat eingeblendet und im Gebet vor Gott gebracht. Im Anschluss beten die Chatteilneh- merinnen und –teilnehmer gemeinsam das Vaterunser und bitten um Gottes Segen. Trauernetz, ein Angebot verschiedener Landeskirchen in Deutschland und der VELKD, bietet auch die Möglichkeit, online Gedenkseiten für Verstorbene anzulegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / mariusFM77) --- Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl rauhes.de/ /bibelwo- che-2025-2026-begleit- heft-vom-feiern-und-fu- erchten --- Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr --- Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Bai- enfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00 - 11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30 - 16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Wahlunterlagen Sie wohnen in Baindt oder Baienfurt, sind evangelisch und über 14 Jahre haben aber keine Wahlunterlagen erhalten -> dann melden Sie sich bitte einfach im ev. Pfarramt unter 0751 43656 oder per E-Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de und wir klären den Grund. Offener Bibeltreff am Sonntag, 23. November um 14.30 Uhr im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingar- ten. Das Motto lautet „Mit Daniel beten lernen“ (Daniel 9 i.A.), es wirken mit: Matthias Geiser und Marc Grünbaum, Ravensburg. Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfeier am 3. 12. 2025 im Evangelischen Ge- meindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink p.neumann.sprink@gmx.de Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Adventsmarkt Am 22. und 23.11.2025 findet im Hof der Christlichen Brü- dergemeinde ein Adventsmarkt statt. Freuen Sie sich auf festliche Weihnachtslieder, schöne Ad- ventskränze, ein spannendes Kinder-Quiz-Rad und allerlei Schönes und Leckeres – rundherum ein gemütliches und stimmungsvolles Adventsfeeling für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 22.11.2025 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 23.11.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Programmablauf: 15:00 Uhr Weihnachtslied 16:00 Uhr Kinder Quiz-Rad 16:30 Uhr Weihnachtslied 18:00 Uhr Weihnachtslied 18:30 Uhr Kinder-Quiz-Rad Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Remis in Ailingen TSG Ailingen - SV Baindt 2:2 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szei- bel (75. Kevin Lang), Marc Bolgert (57. Tobias Fink) (86. Nico Geggier), Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Tho- ma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (66. Max Kretzer) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Felix Goldammer (Rot bei Laupheim ) Tore: 1:0 Janis Sagawe (20.), 2:0 Janis Sagawe (31.), 2:1 Jan Fischer (38.), 2:2 Philipp Thoma (67.) Bittere Niederlage trotz starker Leistung SV Baindt II – SG Aulendorf 1:2 (1:1) Der SV Baindt II trug sein Heimspiel am Sonntag auf dem Kunstrasen in Baienfurt aus. Zu Gast war die SG Aulen- dorf, die als klarer Favorit in die Partie ging. Von Beginn an entwickelte sich ein intensives Spiel, in dem beide Mannschaften sofort auf Tempo gingen und sich kei- nerlei Abtasten leisteten. Die „Zwoite“ störte den ruhigen Spielaufbau der Gäste früh und zwang die SGA immer wieder zu Fehlern. Trotz guter Baindter Anfangsphase ging Aulendorf mit der ersten echten Gelegenheit in Führung: Ein Eckball an den ersten Pfosten konnte nicht ausreichend verteidigt werden, und Moll köpfte aus kurzer Distanz zum 0:1 ein. Baindt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und spielte mutig nach vorne. Nach einem Ballgewinn in der eigenen Hälfte schaltete der SVB blitzschnell um. Knisel schickte mit einem langen Ball Schnez auf die Reise, der im Eins-gegen-eins eiskalt blieb und flach ins lange Eck zum 1:1 einschob. Ein ver- dienter Ausgleich in einem nun völlig offenen Spiel, mit dem es auch in die Pause ging. Nach dem Seitenwechsel roch Baindt die Chance auf Punkte gegen den Favoriten – und war das klar besse- re Team. Die SGA, angeführt vom gefährlichen Krenz- ler, tat sich zunehmend schwer, überhaupt Torgefahr zu entwickeln. Die Baindter 3er Kette hatte den Führenden der Torschützenliste abgeschaltet. Auf der anderen Seite drehte Baindts Topstürmer J. Schnez richtig auf, schei- terte aber zweimal in letzter Sekunde an den beherzten Rettungsaktionen der Aulendorfer Defensive. Die „Zwoite“ drückte auf den Führungstreffer, spielte mu- tig und zielstrebig – doch dann folgte ein bittere Moment: eine geblockte Klärungsaktion sprang direkt vor die Füße eines Aulendorfer Spielers, der Daiber frei im Strafraum fand. Dieser musste nur noch einschieben – 1:2 aus dem Nichts. Baindt gab sich nicht geschlagen und startete eine wü- tende Schlussoffensive. Kostka und Gündogdu scheiter- ten jedoch jeweils mit Lattenschüssen, sodass der mehr als verdiente Ausgleich ausblieb. Eine äußerst bittere Niederlage. Mit etwas Glück wären mindestens ein Punkt – vielleicht sogar drei – absolut möglich gewesen. Schade, dass sich die Baindter für diese starke Leistung nicht belohnen konnten. Nächste Woche ist spielfrei, bevor es am Samstag, 29.11., um 14 Uhr in Weissenau gegen die zweite Mannschaft des SV Eschach geht. Dort gilt es, vor der Winterpause nochmal wichtige Punkte einzufahren. Baindt rutscht auf Platz 10 ab, während die SG Aulendorf durch den Sieg auf Rang 5 klettert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (84. Sebastian Brenner), Tobias Trautwein, Henry Hosse (85. Kai Kostka), Manuel Brugger (52. Moritz Gresser), Kon- stantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Übey- dullah Gündogdu (78. Niklas Hugger), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Michael Schmid Tore: 0:1 Patrick Moll (16.), 1:1 Johannes Schnez (27.), 1:2 Jochen Daiber (64.) TC Baindt e.V. Auch im Winter spielen wir Tennis Die Plätze sind abgeräumt, das Tennisheim liegt im Winterschlaf. Trotzdem spielen wir weiterhin Tennis. Viele unserer Mitglieder halten sich mit Abos in der Baindter Ten- nishalle fit. Zwei unserer Mannschaften haben für die Hallenrunde gemeldet: H 40 und H 50. Beide starten in einer 5er-Gruppe, haben also 4 Spiele. Jeweils 2 davon sind Heimspiele und finden in der Baind- ter Tennishalle statt. Hierzu sind Fans herzlich willkommen. Herren 40: Samstag, 20.12.25: TC Baindt – TC Wolfegg Sonntag, 22.02.26: TC Baindt – TA SV Aichstetten Herren 50: Samstag, 15.11.25: TC Baindt – TC Mochenwangen Samstag, 14.03.26: TC Baindt – TA SV Haisterkirch Wir wünschen den Mannschaften viel Spaß und Erfolg. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 13. Dezember 2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf beginnt am 29. November 2025 auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Sichern Sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten Sie die Kar- ten im Baindter Rathaus. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Narrenzunft Raspler e.V. Auftakt 11.11.2025 und Bändelausga- be für 2026 11.11.2025... es ging schon langsam wieder los!!! Und zwar pünktlich um 11:11 Uhr in der Baindter Mühle mit dem ersten RASPLER - RATSCH RATSCH auf die kommende Fasnet 2026. So richtig startet die schwäbisch-alemannische Fasnet jedoch erst mit den traditionellen Brauchtumsveranstal- tungen ab dem Dreikönigstag. Solange bleiben Maske und Häs noch im Schrank! Da wir Raspler uns aber auf die Fasnet einstimmen müs- sen, wurde am Abend des 11.11. durch unseren Zunftmeis- ter Roland Oelhaf und unsere Vizezunftmeisterin Martina Joachim der anstehende Narrenfahrplan verlesen. Neben der Fahrt ins Blaue, die zum zweiten Mal stattfin- det, werden wir altbekannte Ziele ansteuern, uns aber auch in neuen Flecken der Region zeigen. Bei sehr vie- len Umzügen musikalisch begleitet durch die Schalmei- enkapelle Baindt und/oder die Lumpenkapelle Baien- furt-Baindt. Aber auch zu den musikalischen Klängen der Bixxawuahler, des Fanfarenzugs Graf Anton, der Lumpen- musik Wilhelmskirch oder der Lumpenkapelle Prässsäck, werden wir durch die Straßen springen, um närrische Stimmung zu verbreiten. Highlight des Abends war sicherlich die Taufe von ins- gesamt närrischen 11 „Jungrasplern“! Ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig, liebevoll mit Bampfenwasser getauft und durch den le- gendären Raspler-Schnarch-Zapfen-Stempel quasi in die Zunft eingestempelt. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2026 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unseren beiden örtlichen Ka- pellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! INTERN und WICHTIG!!! Die diesjährige Bändelausgabe findet am Mittwoch, den 26.11.2025 und Montag, den 01.12.2025 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist ver- pflichtend, da es ansonsten keinen Sprungbändel für die Saison 2026 gibt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Außerdem habt ihr Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Rasplerweib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narren- zunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lusti- gen Beitrag fürs Narrenblättle 2026? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Bi- berach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Ulm, Kosten 13 €, Bahn und Busfahrt Verbindliche Anmeldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Gruppe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail.com Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Adventskränze – Vorbestellungen ab so- fort möglich Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, einen handgefertigten Ad- ventskranz zu bestellen. Die Kränze kön- nen ab sofort bei Leni Rapp bis zum 24.11.2025 vorbestellt werden. Schicken Sie dazu einfach eine Nachricht an 0152 31096154 und teilen mit, wie der Kranz gestaltet sein soll (Größe, Farbwünsche oder besondere Dekorationen). Je- der Adventskranz wird individuell gebunden und liebevoll geschmückt. Die Preise liegen zwischen 15 und 25 Euro. Wir freuen uns sehr über jede Bestellung und darauf, Sie mit schönen Adventskränzen in die Vorweihnachtszeit begleiten zu dürfen. Tannenreisig gesucht Für das Binden unserer Adventskränze sind wir auf fri- sches, schönes Tannenreisig angewiesen. Deshalb möch- ten wir alle, die Tannen abgeschnitten haben oder Reisig übrig haben, herzlich um Unterstützung bitten. Wer uns Reisig zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Leni Rapp unter 0152 31096154 melden. Jede Spende hilft uns weiter und wird dankbar angenom- men. Vielen Dank schon jetzt an alle, die uns unterstützen! Bredla backen ist angesagt! Für den Nikolausmarkt braucht unsere Jugend auch die- ses Jahr wieder viele, liebevoll gebackene Bredla in al- len möglichen Varianten und Formen. Egal ob klassisch, kreativ oder ganz besonders, um wieder die beliebten Bredla-Tüten zu verkaufen. Bitte gebt eure Bredla bis Donnerstag, 27.11.25 bei Leni Rapp (Fuchsstraße 12 in Baindt) ab. Also ran ans Backen und jetzt schon ein herzliches Dan- keschön an alle fleißigen Bäcker:innen. Unsere Jugend freut sich auf eure Kreationen! Einladung zum Adventskränze-Kranzen Am Samstag, den 22. November, treffen wir uns um 10 Uhr in der Reithalle, um gemeinsam die Adventskränze zu binden. Für diese Aktion benötigen wir tatkräftige Hilfe und freuen uns besonders über die Unterstützung unserer Jugendli- chen, aber auch über alle weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Zeit und Lust haben, uns zu unterstützen. Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Alpinteam Baindt Kursangebot Saison 25/26 Der Winter naht – und damit auch unser vielfältiges Kursangebot für Groß und Klein! Unser Wochenendkurs findet im Skigebiet Schetteregg statt, das ideale Bedingungen für jedes Fahrkönnen bietet. Sollte aufgrund von Schneemangel ein Kursbetrieb dort nicht möglich sein, weichen wir kurz- fristig in die Alpenarena Hochhäderich aus. In diesem Fall werden alle Teilnehmer*innen umgehend informiert. Die Vorregistrierung für unsere Ski- und Snowboardkur- se im Januar ist ab dem 22.11.2025 ausschließlich online möglich. Der Zugang erfolgt über den bereitgestellten Link bzw. den QR-Code. https://zfrmz.eu/LMUEpYP8X1X4oOSVq8Gv Bitte beachten: Für die finale Anmeldung ist diese Vor- registrierung zwingend erforderlich. Die endgültige An- meldung findet – wie gewohnt – vor Ort auf dem Niko- lausmarkt in Baindt am Samstag, den 29.11.2025, ab 12 Uhr statt. Die Anmeldung für den Ferienkurs im Februar erfolgt wiederum ausschließlich online über den Link/QR-Code und ist ab dem 07.01.2026 freigeschaltet. Dieser Kurs findet in der Alpenarena Hochhäderich statt; hier ist si- cheres Liftfahren Teilnahmevoraussetzung. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis MACH DICH STARK – Kinderstiftungen rufen zu Solidarität für Kinder auf Mit den „MACH DICH STARK-Tagen” im November ma- chen die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bodensee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu auf die Situation benachteiligter Kinder in der Region aufmerk- sam. Unter dem Motto „MACH DICH STARK” rufen die Stiftungen Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen dazu auf, sich für benachteiligte Kinder zu engagieren und ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit zu setzen. Kinderarmut ist in Baden-Württemberg traurige Realität: Jedes fünfte Kind lebt in Armut, viele Kinder gehen ohne Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Frühstück oder Mittagessen zur Schule, können kaum Freunde zu Geburtstagen einladen und haben oft nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Potenziale zu entfalten. Besonders Kinder in belasteten Familiensituationen sind betroffen, was langfristig Bildungschancen, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Die Kinderstiftungen möchten diese Situation nicht hin- nehmen und beteiligen sich regelmäßig gemeinsam an der landesweiten Aktionswoche gegen Kinderarmut, die in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfindet – vom 17. bis 23. November 2025. Unter dem Dach der Initiative „MACH DICH STARK” engagieren sich rund 250 Organisationen, Vereine, und Unternehmen im ganzen Land, um das The- ma auf die politische und gesellschaftliche Agenda zu setzen. Dazu gehören kreative Aktionen wie Plakatge- staltungen, die Verteilung der „Starkmacher-Tüten“ oder Beiträge auf Social Media und in der Presse, mit denen alle Interessierten sensibilisiert und motiviert werden sollen. „Uns zusammen stark zu machen heißt für uns, Verant- wortung für Kinder zu übernehmen und Zusammen- halt zu stärken” sagt Maren Dronia, Geschäftsführung der Kinderstiftungen. Die Kinderstiftungen unterstützen Kinder mit eigenen Projekten: Das LUChS-Projekt vermit- telt beispielsweise Lernpatenschaften, die Tüftelei bietet eine Kreativwerkstatt für Kinder, und über die Einzelfall- hilfe erhalten Kinder und Jugendliche Fördergelder für Freizeitangebote und soziale Teilhabe. Die Kinderstif- tungen laden alle Interessierten ein, sich zu beteiligen – sei es durch das Teilen ihrer Inhalte auf Instagram (@kinderstiftung_ravensburg), durch eine Spende oder ehrenamtliches Engagement in einem der Projekte. Ge- meinsam stark gegen Kinderarmut vor Ort: gemeinsam ein sichtbares Zeichen für die Rechte und Chancen aller Kinder setzen. Eine Übersicht der Kooperationspartner und Aktivitäten unter: www.mach-dich-stark.net. Mehr In- fos zur Arbeit vor Ort: www.kinderstiftung-ravensburg.de 63. AULENDORFER WINTERTAGUNG Zukunft Milchviehhaltung - wichtige Impulse für ein erfolgreiches Betriebsmanagement Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg in Aulendorf veranstaltet am Don- nerstag, den 04.12.2025 von 09:30 – 17:00 Uhr die 63. Aulendorfer Wintertagung. Diese wird auch dieses Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Veranstaltungsort: Landwirtschaftliches Zentrum Au- lendorf, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf oder On- line-Veranstaltung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2025 (Präsenz) bzw. 02.12.2025 (Online) über die Homepage des LAZBW un- ter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Krönender Abschluss der Berufsausbildung Feierliche Lossprechungsfeier der Auszubildenden in der Haus- und Landwirtschaft im Landkreis Ravens- burg 57 Absolventen und Absolventinnen feierten zusammen mit weiteren geladenen Gästen am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee ih- ren Ausbildungsabschluss als Hauswirtschafter/-in bzw. Landwirt/-in. Begrüßt wurden die 14 Absolventen/-innen der Hauswirt- schaft und 43 Absolventen/-innen der Landwirtschaft, sowie deren Eltern und Angehörige, Vertreter der Berufs- schulen, Fachschulen und Ausbildungsbetriebe von Tho- mas Lötsch, Landwirtschaftsdezernent des Landkreises Ravensburg. Weitere Grußworte richteten Franz Schöne- berger, Vorsitzender des Bauernverbands Allgäu-Ober- schwaben, Christa Fuchs, Präsidentin des Landfrauenver- bands Württemberg - Hohenzollern sowie Robert Wespel, Vorsitzender des VLF Leutkirch-Wangen e.V aus. Durch das Programm des Abends führten Ulrich Zinser, Ausbildungsberater für die Landwirtschaft und Anne-Kat- rin Peters, Ausbildungsberater/-in für die Hauswirtschaft. Im Festvortrag mit dem Titel „„Mein Weg in die Selb- ständigkeit - Spanferkel to go“ stellte Ellena Rupf aus Äpfingen den Weg zu ihrem Unternehmen „Saubachta- ler Spanferkel“ eindrucksvoll vor. Im Rahmen ihrer Meis- terarbeit entwickelte sie ein Konzept zum Aufbau ihres Unternehmens und konnte nun nach sieben Jahren eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Humorvoll ging es weiter mit den Beiträgen der Absolven- ten/-innen. Für die Abschlussklasse der landwirtschaft- lichen Berufsschule Wangen blickten Hannah Tagmann und Fabian Schädler mit einem kurzen Film auf die ge- meinsame Ausbildungszeit zurück und machten deut- lich, dass sich viele Freundschaften gebildet haben. Dies unterstrich auch die Klassenlehrerin Franziska Heine, die in einem selbst verfassten Gedicht die Stärken jedes ein- zelnen Absolventen aus der Abschlussklasse hervorhob. Die Hauswirtschaftsschülerinnen aus dem Qualifizie- rungskurs in Leutkirch stellten ihre Klasse mit einem Kurz- vortrag mit dem Titel „Haushalt im Griff, Herz am Platz - wir, die kompetente Hauswirtschaft“ vor. Den Höhepunkt des Abends bildete die Urkundenüber- gabe mit anschließender Ehrung der jeweils besten Ab- solventen. Musikalisch begleitet wurde die Lossprechungsfeier tra- ditionell vom Saxophon-Quartett der Jugendmusikschule Bad Waldsee unter der Leitung von Thomas Scholz. Landratsamt Ravensburg am 26. November 2025 vormittags geschlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Mittwoch, 26. November 2025 am Vormit- tag wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ge- schlossen. Am Nachmittag sind die Standorte Ravens- burg und Weingarten ab 13:30 Uhr wieder geöffnet. Die Standorte Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen an diesem Tag ab 14:00 Uhr. Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Am 27. und 28. November verwandeln sich die Weis- senauer Werkstätten des ZfP Südwürttemberg erneut in ein stimmungsvolles Weihnachtsparadies: Beim Ad- ventsmarkt gibt es Schönes und Nützliches aus Hand- werk, Gärtnerei und Druckerei zu entdecken. Ob Adventskränze, Holzsterne, Tongefäße oder hand- gedruckte Weihnachtskarten – die Mitarbeitenden der Werkstätten haben mit viel Liebe zum Detail eine große Auswahl an dekorativen und praktischen Produkten vor- bereitet. So findet sich für jeden Geschmack etwas Pas- sendes für die Advents- und Weihnachtszeit. In den festlich geschmückten Hallen der Holzwerkstatt sowie der Kreativwerkstatt präsentieren am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr neben den Weissenauer Werkstätten auch das GPZ Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ravensburg, die Sprungbrett-Werkstätten, der Ravens- burger Weltladen sowie das ZfP Reichenau ihre kreati- ven Arbeiten. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Besuche- rinnen und Besucher dürfen sich auf duftenden Punsch, frisch gebackene Waffeln, Kaffee und Kuchen freuen. Veranstaltungsdaten: Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Do + Fr, 27. + 28.11.2025 / Täglich 10 – 17 Uhr ZfP Südwürttemberg / Haus 22 Weingartshofer Str. 2 / 88214 Ravensburg-Weissenau Kunst und Kultur rund um Karsee e.V. Der Verein KuK präsentiert den Vortrag „Jakobsweg: Von Porto nach Santiago“ des Fotografen Michael Weinmann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 25. November um 19.30 Uhr in Karsee (Seestraße 13, 88239 Wangen) im neuen Veranstaltungsraum der alten Schule, der so- genannten „Schatzküche“ statt. Abendkasse 10,- € Bereits im 12. Jahrhundert machten sich Pilger in Portugal auf den 620 km langen Weg von Lissabon durch das Lan- desinnere nach Santiago de Compostela. Seit 2014 gibt es 2 kürzere Varianten dieses bedeutenden Pilgerwegs: von Porto aus entweder weiter durch das Landesinnere oder entlang der Atlantikküste. Sie haben sich inzwischen vom Geheimtipp zum zweitbeliebtesten Jakobsweg nach dem Camino Francés entwickelt. Vor allen auch deshalb, weil sie leicht begehbar und gut markiert sind und somit auch für Anfänger in knapp 2 Wochen erlebbar sind. Der Fotokünstler und erfahrene Jakobspilger Michael Weinmann hat sich inzwischen zweimal auf den Weg ge- macht und berichtet live von seinen berührenden, faszi- nierenden Erlebnissen auf diesen Reisen, die er mit seinen beeindruckenden Fotos von tollen Landschaften, kleinen Fischerdörfern, historischen Gebäuden und liebenswerten Menschen präsentiert. Stiftung Liebenau „Demenz am Lebensende“ – Vortrag mit Dr. Jochen Tenter Das Hospiz im Franziskuszentrum der Stiftung Liebenau lädt am Dienstag, 25. November, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Dr. Jochen Tenter in den Konferenzraum des Franziskuszentrums in Friedrichshafen ein. Unter dem Titel „Demenz am Lebensende“ spricht der erfahrene Nervenarzt, der über drei Jahrzehnte als Che- farzt der Abteilung Alterspsychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie in Weissenau tätig war, über seine langjährige Arbeit mit Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Während in der öffentlichen Diskus- sion häufig frühe pharmakologische Therapien im Vor- dergrund stehen, die nur für einen kleinen Teil der Be- troffenen mit sicher diagnostizierter Alzheimerkrankheit infrage kommen, bleibt der spätere Verlauf der Erkran- kung oft unerwähnt. Da es für keine Form der Demenz eine ursächliche Behandlung gibt, rückt die palliative Versorgung zunehmend in den Mittelpunkt. Dr. Tenter möchte aufzeigen, wie Symptome, wie Angst, Unruhe, Trugwahrnehmungen oder Misstrauen, häufig zu- friedenstellend behandelt werden können, und wie wichtig es ist, den Betroffenen so lange wie möglich selbststän- diges Handeln zu ermöglichen. Er stellt Konzepte vor, die vorhandene Fähigkeiten gezielt fördern, und erläutert, wie Angebote im Verlauf der Erkrankung angepasst werden müssen, um Über- wie Unterforderung zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit für Fra- gen und den Austausch eigener Erfahrungen. Der Vortrag richtet sich an Angehörige von Demenzkranken, Mitarbei- tende aus dem Pflegebereich und natürlich an alle Inter- essierten. Der Eintritt ist frei, Spenden für die Hospizarbeit sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vortrag „Demenz am Lebensende“ mit Dr. Jochen Tenter Dienstag, 25. November 2025, 18 Uhr Franziskuszentrum, Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichs- hafen Eintritt frei – Spenden sind willkommen Keine Anmeldung erforderlich www.stiftung-liebenau.de/pflege Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch im Jubiläumsjahr gibt der Gospelchor Waldburg seine beliebten Adventskonzerte. Wir freuen uns, gemein- sam mit Ihnen, unser 25-jähriges Bestehen zu feiern. Un- ter der bewährten Leitung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 22.11. um 18.00 Uhr in Amtzell, Kirche St. Johan- nes und St. Mauritius. Sonntag, 23.11. um 17.00 Uhr in Reute, Kirche St. Peter und Paul. Sonntag, 30.11. um 17.00 Uhr in Waldburg, Kirche St. Ma- gnus. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den tra- ditionellen bis hin zum modernen Gospel. Mit dabei sind Highlights aus den vergangenen 25 Jahren. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Diese ge- hen in diesem Jahr an „Clinic home Interface“, die „Klinik- clowns“ und die Stiftung „Valentina“. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Adventskonzert in Baienfurt mit dem Weihnachtsora- torium v. J. S. Bach Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich in die Pfarrkirche ein zum Adventskonzert mit Kirchenchor, Jugendkantorei, Solisten und Orchester am Sonntag, 30. November 2025 (1. Advent) um 17 Uhr. Leitung: Maria Hummel. Zur Aufführung kommt das Weihnachtsoratorium Teil IV – VI von Johann Sebastian Bach (1685 - 1750) Als Solisten wirken mit: Leila Trenkmann, Sopran; Raika Lätzer, Alt; Ulf Gloede, Tenor; Marco Vassalli, Bass; Anna Theresa Mikolásek, Violine; Gisela Feifel-Vischi, Oboe; Hermann Ulmschnei- der, Trompete; Christian Beemelmans, Horn; Verena Stei, Violoncello; Wolfgang Baur, Orgel. Der Kartenvorverkauf findet bei „Brillen Jerg“ Baien- furt (vormittags), über Chorsänger/innen oder Wilhelm Muschel (Tel. 0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-online.de) statt. Eintritt: 17,- €, ermäßigt 14,- €; Kinder bis 12 Jahre frei. Abendkasse ab 16 Uhr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Veranstaltungen des Ernährungs- zentrum Oberschwaben im Dezember Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: On- line-Workshop am Donnerstag, 4. Dezember Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Online-Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautviel- falt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauerkraut zu schmackhaften Gerichten. Ebenfalls erfahren die Teilnehmenden welche Vorteile das Kochen mit Sauerkraut hat. Der Online-Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 4. Dezember um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Die Teilneh- menden erhalten eine Woche vor der Veranstaltung die Einkaufsliste, zwei Tage vor der Veranstaltung die Vor- bereitungsliste und den Link für den Online-Workshop. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 10. Dezember Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 10. Dezem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Krebsberatungsstelle Oberschwaben/ Allgäu e.V. Kneipp’sche Unterstützungsmöglichkeiten für Kreb- serkrankte Ort: Oberschwabenklinik St. Elisabethen-Klinikum Ra- vensburg, C41 Termin: 1. Dezember 2025 von 15.30 – ca. 18.00 Uhr Individuelle Wasseranwendungen können mit wenig Auf- wand körperliche und seelische Probleme positiv beein- flussen. Die Abwehrkräfte werden gestärkt, der Kreislauf und das Nervensystem angeregt. Unsere Referentin Beate Metzler ist Kneipp Gesund- heitstrainerin (SKA), sie wird Ihnen Anwendungsbeispie- le für den Alltag, Kurzübungen zur Aktivierung und Stres- sreduzierung geben. Anmeldung bei der Krebsberatungsstelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Was sonst noch interessiert Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2026 ist der 01.01.2026. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!! Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein) Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wild- schweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Bei- tragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Arbeitsmarktdrehscheibe - Ein Veranstaltungs- hinweis der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die Bundesagentur für Arbeit veranstaltet vom 25. – 27.11.2025 unter dem Motto „Von Arbeit in Arbeit“ eine kostenlose digitale überregionale Informationsveran- staltung. Hier stellen sich Unternehmen, die aktuell Per- sonal suchen, in einem kurzen Pitch vor. Zielgruppen der Veranstaltung sind Menschen, die gerade von der Trans- formation am Arbeitsmarkt betroffen sind. Egal, ob Sie sich umorientieren möchten, bereits in einer Transferge- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 sellschaft sind oder sich über Perspektiven informieren möchten - nehmen Sie teil und lassen Sie sich informieren. Unser Arbeitsmarkt befindet sich in einem Umbruch. Viele Unternehmen stehen vor umfangreichen Veränderungs- prozessen. Einige haben bereits konkrete Abbaupfade ein- geschlagen und setzen Personal frei. Auf der anderen Seite gibt es jedoch Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen. In unserer digitalen überregionalen Arbeitsmarktdreh- scheibe - Von Arbeit in Arbeit möchten wir Ihnen kurz- und mittelfristige Perspektiven aufzeigen. Personalsuchende Unternehmen stellen sich in einem kurzen Pitch vor. Sie erhalten Einblicke in • die Unternehmenswerte und Unternehmenskultur, • mögliche Zukunftsperspektiven, • Karrierechancen und Weiterentwicklungsmöglichkei- ten sowie • v in die Bewerbungswege. Nehmen Sie teil und lassen Sie sich inspirieren. Die Teil- nahme ist kostenlos und OHNE Anmeldung unter https:// eveeno.com/233273572 möglich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutz für bestimmte Tierhalter empfohlen Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Perso- nen eine Grippeschutzimpfung, die häufigen Kontakt zu beispielsweise Geflügel, Wildvögeln oder Schweinen haben. In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza- Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren. Sol- che sogenannten Ko-Infektionen können dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses Virus könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Auch Schweine können auf umgekehrtem Weg vom Menschen aufs Tier mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Imp- fempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt (privat oder beruflich) zu den genannten Tieren haben. In- formationen gibt es unter www.rki.de (Suchbegriff Influenza). Eine Grippeschutzimpfung schützt bei Infektion mit Grip- peviren vor einem schweren Krankheitsverlauf. Etwa zehn bis vierzehn Tage benötigt der Körper, um einen ausrei- chenden Schutz vor einer Ansteckung aufzubauen. Imp- fen lässt man sich bestenfalls zwischen Oktober und Mitte Dezember. Da sich die Virenstämme stetig verändern, ist eine jährliche Impfung wichtig. Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung: • Menschen ab 60 Jahren • Chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Her- zerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten) • Gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwanger- schaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefähr- dung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel) • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflege- heimen • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Anste- ckungsgefahr hoch ist • Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ih- nen betreute Risikopersonen gefährden können • Pflegende Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Informationen gibt es unter www.svlfg.de/impfungen. Bezirksleiter Marc Meier 0751 36627-15 marc.meier@lbs-sued.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 e .V . LANDEIER Im neuen DGH „Alte Schule“ Rötenbach urige Komödie von Frederik Holtkamp 26., 27., 28. und 30. Dezember 2025 jeweils um 20 Uhr 01., 02., 03., 05., 08., 09. und 10. Januar 2026 jeweils um 20 Uhr 06. Januar 2026 um 14:00 Uhr Familienvorstellung Vorverkauf ab 06.12.25 bei Alfons Milz, Tel 07527 6483 Wir bitten um tel. Reservierung von 09 bis 18 Uhr MODERNE HEIZSYSTEME 1.12. & 11.12 / 19:30 UHR Informieren Sie sich über effiziente und zukunftssichere Heizsysteme. Profitieren Sie noch von bis zu 70 Prozent Zuschuss! Nach der Förderzusage haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Schädler GmbH Brielhofstraße 7 | 88213 Ravensburg Anmeldung: 0751 93703 BERATUNGSABEND …daheim oder im Adler genießen 25.11. bis 23.12.2025 Köstlicher Gänsebraten Genießen Sie die Vorweihnachtszeit ganz entspannt zu Hau- se mit einem köstlichen Gänsebraten. Bei uns bekommen Sie die Gans x und fertig mit Soße, Karto elknödeln, Rotkohl und Bratapfel in gewohnter „ADLER-Qualität“. Sie schieben die Gans lediglich nochmals kurz anhand der beigefügten Anleitung in den Ofen. Gans mit Beilagen für 4 Personen 139,- EUR Gans mit Beilagen für 6 Personen 178,- EUR Ente mit Beilagen für 2 Personen 58,- EUR (Gans bei Abholung 10 EUR Rabatt)(Gans bei Abholung 10 EUR Rabatt) Natürlich können Sie Ihren Gänsebraten auch wie gewohnt in unserem Natürlich können Sie Ihren Gänsebraten auch wie gewohnt in unserem Natürlich können Sie Ihren Gänsebraten auch wie gewohnt in unserem gemütlichen Gasthaus genießen.gemütlichen Gasthaus genießen. Bestellungen bis Bestellungen bis 48 Stunden vor dem 48 Stunden vor dem Termin unterTermin unter Tel. 07524 998-0Tel. 07524 998-0 www.hotel-gasthaus-adler.de Modellbahnausstellung mit großer Modellbahn­ und Modell­ autobörse 29. November 2025, 9­16 Uhr Eschachhalle Ravensburg­Obereschach www.eisenbahnfreunde­rv.de * Gültig bis 30.11.2025 bei Neuanschluss. Gilt für alle Hausnotruf-Leistungen, die nicht von der Pflege- kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten * Gültig bis 30.11.2025 bei Neuanschluss. Gilt für alle Hausnotruf-Leistungen, die nicht von der Pflege kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. ** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland. Malteser Hausnotruf Zuhause sicher fühlen ist Knopfsache. 1 Monat kostenlos* Informieren Sie sich hier: 0800 9966028 (kostenlos, Mo-Fr von 8-20 Uhr) malteser.de/hausnotruf Ein Knopfdruck für Sie – ein sicheres Gefühl für alle: Unser 24h-Hausnotruf. Jetzt mit Angehörigen-App.** Baustart in Oberschwaben Jetzt in Agri-Photovoltaik & Speicher investieren Einladung zur Infoveranstaltung 27. November | 18:30 Uhr Stadtwerkstatt Rosenstraße 13 | 88212 Ravensburg so lm ot io n .d e Bis zu 8% Rendite- Chance in Agri-PV- Projekten. Direkt anmelden: anmeldung@solmotion.de 0751 295096-100 VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 22. August 2025 Nummer 34 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insek- tenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wurden das Insektenho- tel, das Sandarium und der Totholzhaufen von Betreuerinnen und Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwiesenschule be- stimmten die Kinder eifrig mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Angekommen auf dem Schulhof, machten wir einen Abstecher zum Insektenareal, welches letztes Jahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusam- menarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohrwurmhaus herstellen. Ein gelungener Vormittag: Die Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren waren sehr interessiert an unserem Thema, brachten auch schon einiges an Vorwissen mit und bauten mit Begeisterung ihre ei- genen Nisthilfen. Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Ferienprogramm - Ausflug ins Zeppelin Museum und zum Kulturufer Mit dem Zug ging es am Dienstag, den 5.8. nach Friedrichshafen. Dort be- kamen die 19 Baindter Kinder eine Führung mit anschließendem Workshop im Zeppelin-Museum. Nach einer Stärkung und mit viel Wissen schlenderte die Gruppe am Seeufer entlang bis zum Kulturufer. Dort konnten sich die Kinder an verschiedenen Mit-mach-Ständen beteiligen. Das Angebot reich- te von Klettern, Zirkusspiele, Schach, Steine bemalen, Zauberstäbe basteln, Slackline, … Zum Abschluss ging es noch auf einen Spielplatz am See, wo wir bei herrlichem Sonnenschein ein Eis genießen konnten. Was für ein ge- lungener Ferientag. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! Ute Lins und Stefanie Nandi Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtliche Bekanntmachungen Fontänenfeld in der Ortsmitte – vorübergehende Abschaltung Anfang der KW 35 bleibt das Fontänenfeld für etwa drei Tage ausgeschaltet. Grund hierfür ist die Beschrif- tung der einzelnen Düsen. Die Anordnung der Wasser- fontänen ist den 16 Weihern im Baindter und Altdorfer Wald nachempfunden. Diese Weiher dienten den Zis- terziensern einst als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals beste Voraussetzungen für eine florie- rende Teichwirtschaft. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Abschaltung. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Herbstferien vom 27.10. bis 31.10.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 15.09.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 01.09.2025 – 05.09.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MO- CHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (01.09.- 05.09.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 01./02.09.2025 und 04./05.09.2025 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 02. September 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Verlängerung des Wasserentnahme­ verbots im Landkreis Ravensburg bis 15. September 2025 Aufgrund der niedrigen Wasserstände im Landkreis wird das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewäs- sern bis zum 15. September 2025 verlängert. Trotz vorü- bergehender Erholung der Wasserstände durch ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte hat sich die Situa- tion wieder verschlechtert. Seit über einer Woche blieb der Regen aus, und die Pegelstände sind wieder rückläufig. Auch für die nahe Zukunft sind keine nennenswerten Nie- derschläge in Sicht, da lokale Gewitter für die Gewässer keine nachhaltige Erholung bewirken. Die anhaltende Wasserarmut beeinträchtigt die Gewäs- serökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Was- serpflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen und steigenden Temperaturen. Um eine weitere Verschär- fung zu verhindern, bleibt die Entnahme von Wasser zu eigenen Zwecken aus Oberflächengewässern untersagt. Dies bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entneh- men. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behörd- liche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. September 2025. Bleibt es darüber hinaus wei- terhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Ba- den-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lage- bericht-wassernutzung. BBQ­Butler am Baindter Bädle gesperrt Aufgrund eines Defekts ist der BBQ-Butler am Baindter Bädle bis auf Weiteres außer Betrieb. Wir informieren Sie, sobald das Grillen dort wieder möglich ist. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wechsel beim Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 3 Seit dem 15. August 2025 hat eine neue Austrägerin die Verteilung des Amtsblatts im Bezirk 3 übernommen. Wir danken dem bisherigen Austräger herzlich für seinen Einsatz und wünschen der neuen Austrägerin viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bifang II“ wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. August 2025 und Sonntag, 24. August 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. August 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 110 Sonntag, 24. August 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5 88368 Bergatreute Tel: 07527 46 53 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz - 31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehrhaus 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bücherei Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist umgezogen Was lange währt, wird endlich gut. Wäh- rend des Neubaus der Schule war die Ge- meindebücherei in die kleine Turnhalle aus- gelagert. Nach drei langen Jahren ist die Bücherei nun, pünktlich zum Sommer, aus ihren proviso- rischen, doch sehr heißen Räumen ausgezogen. Im grünen Gebäude auf dem Schulgelände, im ehemali- gen Werkraum, befindet sich jetzt die Gemeindebücherei. Die Wochen vorher wurde der Raum renoviert. Die Flie- sen an den Wänden wurden abgeschlagen, die Einbau- schränke für Werkzeuge und der Boden entfernt. Um- bauten mussten abgerissen werden und die Beleuchtung wurde erneuert. Der Aufwand hat sich gelohnt. Die neuen Räumlichkeiten sind hell, lichtdurchflutet und haben ausreichend Platz zwischen den Gängen. Einige Sitzbereiche bieten die Mög- lichkeit, in Büchern zu lesen und zu schmökern. Auch für die jüngsten Leser gibt es eine Sitzlandschaft, mit Pappbilderbüchern direkt neben den großen Bilderbuchkisten. Ein kleiner separater Raum lädt zum Spielen der Spiele ein. Im hinteren Bereich des Raumes sind die Regale mit der Erwachsenenliteratur. Das Angebot umfasst eine Band- breite an Krimis, Romanen, historische Romanen, Bio- grafien und regionalen Krimis von regionalen Autoren. Ich bedanke mich herzlich beim Bauhof für die tatkräftige Unterstützung beim Umzug. Sie haben hunderte von Kar- tons transportiert und Regale ab und wieder aufgebaut. So konnte der Umzug innerhalb einer Woche gemeistert werden, ohne Schließungszeiten der Bücherei. Zum Schluss geht mein Dank an die Mitglieder des Ge- meinderats, die diesen umfangreichen Umbaumaßnah- men zugestimmt haben. Ich freue mich, Groß und Klein in der Gemeindebücherei begrüßen zu dürfen, nutzt diese tolle Möglichkeit, die die Gemeinde bietet. Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1 88255 Baindt Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 24. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT !!! Freitag, 29. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen --- Glaube im Alltag Unsere Wurzeln entdecken Der Israelsonntag ist eine Gelegen- heit, sich mit den jüdischen Wurzeln des Christentums auseinanderzu- setzen. Kenne ich jüdische Mitbür- ger? Wo begegnet mir ihre Religion? Es lohnt sich, sich mit dem Juden- tum zu beschäftigen. Vielleicht gibt es in meiner Umgebung eine Synagoge, die ich besich- tigen kann. Je mehr ich über diese Religion weiß, desto mehr kann ich Vorurteilen und Antisemitismus begegnen. Vielleicht entdecke ich bei meiner Suche ja auch Schätze wie diese Geschichte: Ein Rabbi fragte seine Schüler, wann der Tag beginnen würde. Der erste fragte: „Beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann?“ – „Nein“, sagte der Rabbi. „Dann beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Dattelbaum von einem Feigenbaum unterscheiden kann“, sagte der zweite Schüler. Der erntete wieder ein Nein.„Aber wann beginnt der Tag?“, fragten die Schüler. Der Rabbi ant- wortete: „Der Tag beginnt, wenn Du in das Gesicht eines Menschen blickst und darin Deine Schwester oder Dei- nen Bruder siehst. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindt bricht in Hälfte zwei ein SV Baindt - TSV Eschach 2:5 (2:1) Zum ersten Heimspiel der Saison gastierte der TSV Eschach auf der Baindter Klosterwiese, wobei der SVB durch den 4:0-Auftaktsieg der Eschacher direkt auf den ersten Tabellenersten der Bezirksliga traf. Weiterhin per- sonell gebeutelt schickte das Trainergespann Weiland und Caltabiano fast die identische Mannschaft wie in der Vorwoche auf den Platz - lediglich Geggier ersetzte Gündogdu. Und auch fast identisch wie in der Vorwoche startete die Baindter Mannschaft furios in die Partie und schnürte die Eschacher zu Beginn in der eigenen Hälfte ein. Mit vier Scorern und viel Selbstvertrauen im Gepäck hatte Fischer bereits nach zwei Minuten die große Chance auf die Führung, scheiterte aber an Keeper Strobel. Dafür setzte er etwa zehn Minuten später Krauter mit der Ha- cke sehenswert in Szene, wobei Krauters Hereingabe zu Fink am zweiten Pfosten durchrutschte. Strobel blockte dessen ersten Versuch noch, der Rebound drückte der wiedergenesene Baindter Torjäger dann aber entschei- dend über die Linie (13.). Während der SVB es in dieser Phase verpasste das 2:0 nachzulegen, hatte der TSV auf der Gegenseite das Glück auf seiner Seite. Ein hoher Ball hinter die Kette verteidigte der Gastgeber schlecht, wo- durch Odenbach den agilen Bröhm nur noch mit einem Foul zu stoppen wusste. D. Sprenger übernahm den fäl- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ligen Strafstoß, rutschte bei der Ausführung jedoch weg und bugsierte die Kugel eindeutig mit einem Doppelkon- takt über die Linie. Seit dieser Saison hätte der Elfmeter einfach ohne Umschweife wiederholt werden können, doch der Schiedsrichter war wohl bei der neuen Regel- schulung Kreide holen und entschied auf Tor - 1:1 (20.) Dennoch zeigte sich der SVB von diesem bitteren Aus- gleich zunächst unbeeindruckt und konterte nur sechs Minuten später. Ein tiefer hoher Ball von M. Szeibel wurde von Keeper Strobel unterschätzt, wodurch Fischer den etwas ungenauen Ball noch erreichen und am Escha- cher Schlussmann vorbeispitzeln konnte. Dieser brachte Baindts Nummer 7 zu Fall, wodurch es erneut Elfmeter gab. M. Szeibel verwandelte souverän wie nach diversen Kaltgetränken beim Wolpertswender Elfmeterturnier und stellte auf 2:1 (26.). In der Folge blieb der SVB tonange- bend, wobei Thoma nach einem Standard das verdiente 3:1 verpasste, als er den Ball aus kurzer Distanz nicht mehr an Strobel vorbei ins Tor nicken konnte. Auf der Gegen- seite parierte jedoch auch Odenbach kurz vor der Pau- se nochmals stark, wodurch es beim knappen 2:1 blieb. Die große Chance diese Führung auszubauen bot sich nach Wiederanpfiff umgehend Linksaußen Fischer, er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Kopf von Strobel. Im Anschluss an diese große Möglichkeit war das Baind- ter Spiel aber wie abgerissen: einfache Ballverluste, kaum längere Ballstafetten und zu große Abstände zwischen den Ketten. Die Gäste wurden von Minute zu Minute ton- angebender und kamen schlussendlich nicht unverdient zum Ausgleich - nach einem langen Ball umkurvte Bröhm Odenbach und schob zum 2:2 ein (57.). Das Team von Weiland & Caltabiano kam in dieser Phase kaum noch zur Entlastung und fing sich durchaus absehbar das 2:3 durch Schmid (73.) und das 2:4 durch Ungemach (78.). Den Schlusspunkt setzte ein bitteres Eigentor von Hos- se, der beim Klärungsversuch die Kugel unglücklich ins eigene Tor bugsierte (89.). Durch eine schwache zweite Halbzeit erhält der überzeu- gende Baindter Auftaktsieg einen herben Dämpfer. Bes- ser machen kann es die Mannschaft allerdings bereits am Donnerstagabend beim Aufsteiger aus Friedrichshafen, bevor der spielfreie Sonntag ansteht. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (74. Hen- ry Hosse), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Calta- biano (74. Lukas Walser), David Krauter, Tobias Fink (56. Übeydullah Gündogdu) - Trainer: Sandro Caltabiano, Rolf WeilandTore: 1:0 Tobias Fink (13.), 1:1 David Sprenger (20. Foulelfmeter), 2:1 Marko Szeibel (26. Foulelfmeter), 2:2 Max Bröhm (57.), 2:3 Simon Schmid (73.), 2:4 Pascal Un- gemach (78.), 2:5 Henry Hosse (89. Eigentor) SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 1:1 (1:1) Nach der letztjährigen Meisterschaft in der Kreisliga B stand für die „Zwoite“ nach einer intensiven Vorbereitung mit Höhen und Tiefen das erste Spiel in der Kreisliga A an. Im Auftaktduell traf der SVB auf die zweite Mannschaft des VfB Friedrichshafen. An der Seitenlinie des SV Baindt 2 hatten heute die Trainer- talente „Schulle“ und Frank Senger (eher Fitnesscoach) das Sagen, da sich Chefcoach Timo Geggier im Urlaub befand. In den ersten Minuten tasteten sich beide Mannschaften ab. Der SVB agierte dabei mit etwas Respekt vor der neuen Liga und den neuen Gegnern – und das nutzten die Gäste früh aus: Ein weiter Ball von Kuzella über die Abwehrreihe erreichte Musso, der das Spielgerät über den herausstürmenden Torwart Walser ins Netz lupfte – das frühe 0:1 (8.). Dieses Gegentor wirkte für die Elf von Timo Geggier, der die Partie womöglich weniger entspannt am Pool verfolgte, wie ein Wachruf. Nun waren die Baindter am Drücker und erspielten sich die ersten gefährlichen Sze- nen. In dieser Druckphase belohnte sich die Mannschaft, als Keppeler am Strafraumeck freigespielt wurde. Sein Schlenzer senkte sich traumhaft in den Winkel – 1:1 (15.). Bis zur Pause wurde der SVB immer stärker, hatte die Häfler im Griff und ließ nach dem Gegentor keine nen- nenswerten Chancen mehr zu. Nach dem Seitenwechsel zeigte sich dasselbe Bild: Der SVB presste hoch, zwang den Gegner zu Ballverlusten in der eigenen Hälfte und kam durch Topstürmer Schnez so- wie die Mittelfeldmotoren Keppeler, Knisel und Brugger zu Großchancen. Doch der überfällige Führungstreffer wollte nicht fallen. Auch nach Standards blieb es brandgefähr- lich, aber immer war ein gegnerisches Bein dazwischen. Als in der 63. Minute Schnez nach einer feinen Flanke von Schaffer aus fünf Metern knapp am Tor vorbeiköpf- te – einen Ball, den er normalerweise im Schlaf versenkt –, schien es, als sei das Gehäuse wie vernagelt. Und tat- sächlich: In den folgenden 10 bis 15 Minuten spielte sich die „Zwoite“ Chance um Chance heraus, ohne den Ball im Tor unterzubringen. In der 85. Minute stellte dann eine kuriose Schiedsrichter- entscheidung den Spielverlauf auf den Kopf: Nach einem Luftzweikampf blieb Keppeler am Boden liegen. Trotz der neuen Regelung zu Kopfverletzungen ließ der Unparteii- sche weiterspielen. Kapitän Späth wollte, dass der Ball ins Aus gespielt wird, und sagte dies auch zum Schiedsrichter. Doch statt Fairplay entschied dieser anders – und stellte den stets höflichen und bedachten Innenverteidiger mit der zweiten Gelben Karte vom Feld. Nach einer fünfminütigen Verletzungspause schnupper- ten die Gäste noch am „Lucky Punch“, doch dank einer stabilen Abwehrleistung blieb es beim 1:1. Mit diesem Unentschieden holt sich die „Zwoite“ den ers- ten Punkt in der neuen Liga, darf aber angesichts des hohen „x-Goal-Werts“ von 6,67 mit den vielen vergebe- nen Chancen hadern. Am kommenden Wochenende tritt die zweite Mannschaft um 15 Uhr beim Mitaufsteiger in Weissenau an. Autor: Konstantin Knisel SV Baindt II: Benjamin Walser, Sebastian Brenner (75. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka, Julian Kep- peler (90. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaf- fer, Johannes Schnez - Trainer: Frank Senger - Trainer: Daniel Schmidt Tore: 0:1 Marcin Musso (8.), 1:1 Julian Keppeler (14.) Gelb-Rot: Patrick Späth (86./SV Baindt II/) Vorschau: Donnerstag, 21.08 18.00 Uhr: FC Dostluk Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 24.08 15.00 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt TC Baindt e.V. Ferienprogramm Ein ganzer Tag beim Tennis Vergangenen Freitag konnten wir 18 Kin- der bei uns auf der Tennisanlage begrü- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ßen. Bei hochsommerlichen Temperaturen waren alle mit Feuereifer dabei. Von 9:00 bis 16:00 machten fast alle Kinder die ersten Erfahrungen mit Schläger und Ball. An den aufgebauten Stationen ging es um Geschicklichkeit, Schnelligkeit und Ausdauer. Natürlich durften die Versu- che mit Vorhand und Rückhand nicht fehlen. Wichtig waren bei dieser Hitze natürlich auch die Pausen, in denen wir die Kinder mit Getränken, Obst und Eis ver- sorgten. Zum Mittagessen konnten sich alle mit selbst- gefüllten Wraps versorgen. Lecker!!! Um 16.00 Uhr ging dann ein toller Tag zu Ende. Alle hatten viel Spaß und von manchen hörte man, dass sie gerne weitermachen möchten. Wir freuen uns natürlich, wenn wir den einen oder anderen kleinen Tennisspieler bei uns im Verein begrüßen können. Narrenzunft Raspler e.V. RASPLER - Ferienprogramm 2025 Am Dienstag, den 5. August 2025, erlebten insgesamt 21 Kinder einen unvergessli- chen Ferientag unter dem Motto „Den Abenteuern der Ritter auf der Spur“. Nach einer stimmungsvollen Ken- nenlernrunde, bei der sich alle mit Namen und einem kleinen Ritterzeichen vorstellten, ging es mit kreativem Eifer weiter. Die jungen Ritter gestalteten aus Holz indi- viduelle Wappenschilde und bastelten prächtige Kronen – ein Highlight für Groß und Klein. Gut gestärkt bei einer kleinen Mittagsmahlzeit, machten sich die Kinder anschließend auf die spannende Schatz- suche. Dabei waren nicht nur Köpfchen, sondern auch Geschick gefragt, um die versteckten Hinweise zu finden und den Schatz zu bergen. Kurz vor dem Ende des Tages wurde noch Taktik gefragt: Bei einer Partie „Ritterschach“ traten die Kinder gegeneinander an und übten kluge Züge wie echte Strategen. Mit vielen strahlenden Gesichtern ging so ein erlebnisrei- cher Tag zu Ende. Reitergruppe Baindt 50. Jubiläumsturnier am 30. und 31. August 2025 „Das Reitsportevent in der Region“ Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläums- turnier ein. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer ein sportlich anspruchsvolles, aber auch unterhaltsames Tur- nierprogramm zusammengestellt. Neben Dressurprüfungen bis zur Leistungsklasse „M“ und Springprüfungen bis zur Leistungsklasse „L“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Jugendprüfungen zur För- derung unseres Sports aus, die sich dauerhaft großer Beliebtheit erfreuen. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm einen „Kegel- fahr-Wettbewerb für Ein- und Zweispänner“, bei dem die Gespanne auf Zeit einen Parcours bewältigen müssen, sowie einen Vierkampf, der verschiedene sportliche Dis- ziplinen aus Reitsport und Leichtathletik vereint. Hierbei stellen die Reiterinnen und Reiter nicht nur im Springp- arcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch beim Schwimmen und Gelän- delauf behaupten. Am Samstagnachmittag findet außerdem um 14:00 Uhr erneut ein „Hobby-Horse-Turnier“ bzw. „Steckenpferd- turnier“ auf dem Springplatz statt. Wer teilnehmen möch- te, kann sich bis zum 24.08.2025 anmelden. Infos zur An- meldung gibt es auf unserer Homepage: www.reitergruppe-baindt.de. Am Abend ereignet sich ein weiterer sportlicher Höhe- punkt: die Jubiläumswettkämpfe. Hier erwartet die Zu- schauerinnen und Zuschauer ein unterhaltsamer Ge- schicklichkeitsparcours auf Zeit – ohne Pferd. Teamgeist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen. Informationen zur Anmeldung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit einem Feldgottes- dienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher im Vorraum der Reithalle. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Rei- ter, unsere Gäste sowie die ganze Gemeinde herzlich ein. Während des Gottesdienstes ruht der Reitbetrieb. Für die kleinen Besucher wird im Anschluss wieder ein Kinderprogramm angeboten. Außerdem dürfen sich un- sere Gäste über einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen freuen. Am Nachmittag findet auf beiden Turnierplätzen ein ab- wechslungsreiches Schauprogramm statt: Auf dem Dres- surplatz wird um 14:30 Uhr eine Dressurquadrille vorge- führt, während Sie sich um 15:45 Uhr auf dem Springplatz gerne überraschen lassen dürfen. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung der oberschwäbischen Party- band d’Quirlige 5 im Vorraum unserer Reithalle ein. An beiden Tagen wird für die kleinen Gäste Ponyreiten angeboten. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auch auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird gerne angenommen! Diese können am Samstag und Sonntag- morgen an der Kuchentheke im Vorraum der Reithalle abgegeben werden. Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die da- bei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. Sep- tember 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 100 Jahre Schützengilde Baindt 1925 e.V. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt - unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zu unserer Hockete am 13. September 2025 ab 11 Uhr Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, eine Hockete ist eine wunderbare Gelegenheit, gemein- sam schöne Stunden im Grünen zu verbringen, zu plau- dern und auch zu lachen. Daher versorgt Sie der Garten- und Blumenverein mit Ge- tränken und einem schattigen Sitzplätzchen. Ihr Grillgut bringen Sie bitte selbst mit, ebenso Geschirr und Besteck. Über den einen oder anderen Salat oder auch Kuchen/ Dessert würden wir uns freuen. Sollten Sie nicht mehr selbst zur Dauergartenanlage fah- ren können, so sagen Sie uns bitte Bescheid, wir organi- sieren dann gerne eine Abholung an Ihrer Haustür. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dadurch auch mal wieder langjährige Mitglieder begrüßen können. Und na- türlich sind uns auch neue Gesichter herzlich willkommen. Die Dauergartenanlage verfügt übrigens auch über einen Spielplatz für die Kleinen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per E-Mail gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 (G. Rittler). Wir freuen uns auf Ihr Kommen und ein paar entspannte Stunden mit Ihnen. Es grüßen Sie die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Familienführung und Schlossführung in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besondere Highlights sind die Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache und eine interaktive Familienführung mit anschließenden Kreativteil. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Ge- fühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-life-balan- ce”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel aus- gewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulis- sen wagen und wird dabei auch einzelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 31. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache 6. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung überset- zen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Der Kunst auf der Spur | Interaktive Führung mit kre- ativem Familienworkshop mit Vera Sigg 7. September | 14.00 Uhr | 5,00 Euro / Familie | Anmel- dung erforderlich Entdeckt unsere Ausstellung Kunst & Liebe und erfahrt etwas über zeitgenössische Kunst. Was seht ihr? Ist das Kunstwerk gemalt oder anders gestaltet? Aus welchem Material ist das Kunstwerk? Warum hat das Künstlerpaar wohl dieses Kunstwerk gemacht? Kommt mit uns auf die Spuren der Kunstwerke! Ausstellungsführung 7. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August & September 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Ferienprogramm und Museumsfest im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August und September ein buntes Som- merferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Am 7. September lädt das Museum herzlich zum traditionellen Museumsfest ein. Sommerferienprogramm – Für jedes Unglück eine Kur? 26. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die gan- ze Familie an. Am Dienstag, dem 26. August, dreht sich alles um die Frage „Für jedes Unglück eine Kur?“. Von Kräutersäckchen füllen über Rosenkranz knüpfen bis hin zum Schnitzen von Schutzamuletten ist für jede und jeden etwas dabei. Um 14 Uhr findet das Erzählcafé mit Senior/innen im Hof Reisch statt. Die Angebote der Fe- rienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Essen und Trinken im Mit- telalter 28. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Schmatzen, Rülpsen, Furzen – wie waren ei- gentlich die bäuerlichen Tischsitten früher? Das kann man am Donnerstag, dem 28. August, beim Ferientag „Essen und Trinken im Mittelalter“ erfahren. Außerdem werden Wassersuppe gekocht, Sauerteigfladen gebacken, Wild- kräutersalat zubereitet und Honiglöffel geschnitzt. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Familiensamstag 30. August | 10:00 – 18:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Wildkräuterwissen für Kinder“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 31. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 31. August | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Sommerferienprogramm – Haltbachmachen 2. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdeckt die spannende Kunst des Haltbar- machens beim Mitmach-Programm! Es werdet ihr Duft- kissen herstellen, Kräuteressig ansetzen und Kraut hobeln und stampfen. Ihr könnt auch Lederfett herstellen und lernen, wie man Dinge lange frisch hält. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit zauberhaften Märchen, und um 12 Uhr, 13 Uhr und 14 Uhr könnt ihr sehen, wie man eine Erdmiete anlegt. Diese Methode hilft dabei, Gemüse frisch zu halten, indem man es im kühlen Boden lagert. Als kleine Kostprobe gibt es leckeres Obstmus, und ihr könnt ein Apfel-Trockengestell bauen, um zu lernen, wie man Obst trocknet und haltbar macht. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wenn es Abend wird 4. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdecke, was Menschen früher am Abend gemacht haben! Bei unserer Veranstaltung kannst du eine Puppe basteln, Werkzeug reparieren und Socken stopfen. Wir schnitzen Kienspan, was früher genutzt wurde, um Licht zu machen, und stellen eine besondere Salbe für müde Füße her. Zusammen kochen wir auch eine schöne kleine Laterne, die du mit es nehmen kannst. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit spannenden Geschichten, die dich in die Welt der Abendabenteuer entführen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Museumsfest 7. September | 10:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Zahlreiche Handwerksvorführungen auf dem Gelände, ein buntes Mitmach-Programm für die ganze Familie und spannende Blicke hinter die Kulissen der Museums- arbeit! Ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Puppentheatervorstellungen runden den Tag ab. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt! Öffnungszeiten im August und September: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Deutsches Rotes Kreuz Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 15 Mi- nuten. Das DRK bietet täglich Blutspendetermine in der Region an. Blutspenden tragen maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Ausgehend von einer 5-Ta- ge-Woche, werden allein in Hessen und Baden-Württem- berg täglich über 2.700 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit einiger Blutpräparate ist es ent- scheidend, dass kontinuierlich genügend Blutspenden für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kommt es immer wie- der zu saisonalen Schwankungen und Engpässen bei der Blutversorgung. Ein Rückgang der Spendeaktivität Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ist bspw. regelmäßig während der Feiertagswochen im Frühjahr und innerhalb der Sommerferien zu beobachten. Mit nur einer Blutspende bis zu drei Menschen hel- fen? Das geht! Nach dem Blutspendetermin werden die Blutspenden im Labor untersucht und weiterverarbeitet. Dazu werden die Blutkonserven zentrifugiert und in ihre Bestandteile aufgeteilt: Thrombozyten (Blutplättchen), Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und das Blutplasma. Dadurch, dass aus einer Blutspende bis zu drei Blutpräparate entstehen, kann ein/e Blutspender*in mit nur einer Spende bis zu drei Menschen helfen. Wer darf Blut spenden? Das Potenzial innerhalb Gesell- schaft ist groß. Grundsätzlich gilt, jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem Körperge- wicht von über 50 Kilogramm kommt theoretisch für eine Blutspende in Frage. Die Spendetauglichkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Einzelfall individuell vor der Spende ärztlich bewertet. Wer sich im Vorfeld unsicher ist, ob er/sie - zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente - Blut spenden darf, kann sich vorab kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blut- spendedienstes unter 0800 1194911 erkundigen. Oder un- ter www.blutspende.de innerhalb weniger Klicks einen unkomplizierten Online-Check machen, um zu testen, ob eine Blutspende möglich ist. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 04.09.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im September anbietet. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 24. Sep- tember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 24. September um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Restlos glücklich – Strategien gegen Lebensmittelver- schwendung: Online-Vortrag am 30. September Bei diesem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland. Referenten Katja Sonthei- mer spricht über die häufigsten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Ver- brauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Ein- kaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Lebensmitteln und zu Portions- größen als Hilfe beim Kochen. Der Online-Vortrag findet am Dienstag, 30. September um 18.30 Uhr statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 13. und 14. September 2025 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, zwei Bühnen mit einem bunten Showprogramm, über 70 Spielestationen sowie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirtschaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von bekannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. Mit dabei sind bekannte Marken wie Ravensburger, Schmidt Spiele, Playmobil und Kosmos. Der beliebte Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravensburg-Weingarten e. V. präsentiert wird, lädt zum Basteln seiner eigenen klei- nen Modellwelt ein. In die digitale Spielewelt kann man mit dem Kreisme- dienzentrum eintauchen. Im kleinen Sitzungssaal des Rathauses kann man programmierbare Roboter wie SpheroBOLT und BlueBOTS ausprobieren sowie einen Greenscreen zur Stop-Motion-Poduktion und VR-Brillen testen. Die Kreativ-Zone in der Bachstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentieren sich Spielwa- renhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Rettungsdienste und Polizei mit interaktiven und krea- tiven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. In diesem Jahr kommt die beliebte Teddy- bären-Klinik der Oberschwabenklinik zurück, in der man seine Kuscheltiere ärztlich versorgen lassen kann. Der südliche Marienplatz und der Hirschgraben werden als Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Hier kann man verschiedene Sportarten wie Eishockey, Baseball oder Fußball ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es zwei Bühnen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravens- burger für Spiel und Spaß und im Hirschgraben sind Ra- vensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und Tanzshoweinlagen zu sehen. Am Sonntag gibt es erstmals zwei kostenfreie Konzerte: um 13 Uhr spielt die Band „Die Drahtzieher“, um 16.30 Uhr geben „Platonow“ ein Konzert. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Schwörsaal wird ganztägig zum Speed-Puzzle eingela- den, in der Tanzschule Desweemèr findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt und das Museum Ravensburger und Wirtschaftsmuseum öffnen ihre Türen für besondere Aktionen. Auf dem Veranstal- tungsgelände sind Stelzen- und Luftballonkünstler un- terwegs, um Kindern und Erwachsenen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spiele-Wochenende ist ab sofort online unter www.ra- vensburg.de/rvspielt abrufbar. An den Veranstaltungs- tagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vor- feld über Angebote des Stadtbusses unter https://www.ravensburg.de/rv/buergerservice-verwal- tung/parken-verkehr/bus-bahn.php und der Parkmög- lichkeiten unter www.ravensburg.de/parken informieren. Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) Ladesäulen für E-Busse auf Busbetriebsgelände ste- hen bereit Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) treiben den nachhaltigen Busverkehr im Schus- sental weiter voran: Sechs Ladepunkte mit jeweils 120 Kilowatt Leistung zum Laden von E-Bussen sind auf dem Busbetriebshof in der Bleicherstraße in Ravensburg in- stalliert worden und jetzt einsatzbereit. Jenny Jungnitz, Geschäftsleiterin Verkehrsbetrieb bei den RVV, erklärt: „Das ist ein erster Schritt Richtung klimaneutralen ÖPNV.“ Oftmals wird zwar an die Beschaffung von E-Bussen ge- dacht, aber die Elektrifizierung muss im gleichen Atem- zug mithalten. Auch Dominik Dornfeld, Prokurist der VBS Verkehrsbetriebe Schussental, freut sich über die Infra- struktur für den elektrischen Busverkehr, damit die von den VBS bestellten fünf E-Busse auf dem Busbetriebshof geladen werden können. Jahrelange Arbeit zahlt sich aus Bereits im Jahr 2021 wurde die RVV ins Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit waren die finanziellen Hürden gemeistert. Der positive Förderbescheid ging dann im letzten Jahr ein. Seitdem wurde unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet – bis jetzt zur Fertigstellung. „Wir sind froh, dass uns die angestrebten Fördermittel bewilligt wurden. An dieser Stelle vielen Dank an alle Beteiligten für ihr Engagement und ihre Ausdauer“, sagt Jenny Jungnitz. Förderung durch das Land Rund 85 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen in Höhe von gut einer Million Euro – konkret 881.000 Euro – fördert das Land Baden-Württemberg über das Landes- gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Netzausbau auf dem Bus- betriebshof. Die TWS Netz hat eine eigene Trafostation errichtet, um die Netzleistung vor Ort um ein Megawatt zu erhöhen. Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg machen regionales Bio erlebbar Vom 8. September bis 26. Oktober 2025 öffnen ökologisch arbeitende Betriebe in ganz Baden-Württemberg Tür und Tor, um den Ökolandbau und seine Erzeugnisse mit allen Sinnen erlebbar zu machen. Auch in der Bio-Musterregion Ravensburg ist einiges geboten. Im Mittelpunkt der Öko-Aktionswochen steht die Erzeu- gung biologischer Lebensmittel in Verbindung mit regi- onaler Wertschöpfung. Führungen, Workshops, Tastings und vieles mehr sollen die Vielfalt der Bio-Produkte in und aus Baden-Württemberg erlebbar machen und auf- zeigen, wie regionale Wertschöpfungsketten eine stabile, nachhaltige und gesunde Versorgung vor Ort sicherstel- len – bei gleichzeitig kurzen Transportwegen. Dafür geben Bio-Erzeuger/innen und Akteure aus Ver- arbeitung, Handel und Gastronomie sowie viele weitere spannende Partner des Ökolandbaus interessante Ein- blicke in die ökologische Arbeitsweise. In der Bio-Musterregion Ravensburg sind bereits 20 Ver- anstaltungen im Angebot des Veranstaltungskalenders zu finden. Weitere können laufend dazukommen. Für viele Veranstaltungen ist vorab eine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Informationen und den Veranstaltungs- kalender finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Frisch verfeinert: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Die Käserei Bauhofer lädt im Rahmen der Öko-Aktions- wochen zu vier besonderen Geschmackserlebnissen ein: In einem jeweils einstündigen Workshop rund um Frisch- käse können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kreativ werden – ob süß oder pikant, klassisch oder ausgefallen. Mit frischen Bio-Kräutern, Gewürzen, Gemüse und weite- ren Zutaten wird der Frischkäse ganz nach dem eigenen Geschmack verfeinert. Die Workshops finden jeweils am 02. / 04. / 09. Und 11. September 2025 von 09:30 bis 10:30 Uhr bei der Käserei Bauhofer in Bodnegg – Kofeld statt. Bitte melden Sie sich bis drei Tage vor der Veranstaltung unter 07520/9476524 oder per E-Mail an laden@bauhofer.net an. Datum: jeweils am 02. September, 04. September, 09. September und 11. September 2025 Uhrzeit: jeweils 09:30 - 10:30 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis drei Tage vor der Veranstaltung per Telefon unter 07520/94735 24 oder per E-Mail an la- den@bauhofer.net Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Öffentliche Führungen bei der Adrian Manufaktur Im Rahmen der Öko-Aktionswochen bietet die Adrian Manufaktur der vomFASS AG fünf öffentliche Führun- gen an. Am 13. und 26. September sowie am 11., 17. und 24. Oktober 2025 können Interessierte den Weg vom BIOLAND-Streuobstapfel bis zum fertigen Produkt ken- nenlernen. Interessierte erhalten bei der Führung im 4D-Kino einen Einblick in die Verarbeitung der Streuobstwiesen-Äpfel Oberschwabens. Anschließend werden die einzelnen Pro- duktionsstufen erläutert, von der Herstellung des Safts über Apfelwein bis hin zum BIOLAND-Apfel-Balsamessig. Die letzte Station der Tour ist der Gewölbekeller, wo Es- sige und Schaumweine gelagert werden. Die Dauer der Führung beträgt 90 Minuten und weitere etwa 30 Minu- ten im Laden. Für die Führungen ist vorab eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme kostet 7 € pro Person. Anmeldungen sind telefonisch unter 07529/974516 oder per Mail an event@ vomfass.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Von der Milch zum Käse: Blick hinter die Kulissen bei der Martin Bauhofer Schau- käserei Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH am 17. September 2025 um 10:30 Uhr zu einer besonderen Führung durch Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ihre Schaukäserei ein. Die Führungen bieten einen faszi- nierenden Einblick in die traditionsreiche Handwerkskunst der Käseherstellung. Besucherinnen und Besucher erhalten die einmalige Gele- genheit, live mitzuerleben, wie aus frischer Milch köstlicher Käse wird. Von der täglich frisch angelieferten Milch aus der Region bis hin zu den fertigen, rindengereiften Käse- spezialitäten – jeder Schritt wird anschaulich erklärt und kann mit allen Sinnen erlebt werden. Nach der Besichti- gung können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine kleine Kostprobe des Käses freuen. Und für alle, die danach noch Lust auf etwas Besonderes haben, wartet in der Vesper-Lounge zusätzlich zum regulären Angebot ein Highlight – frisch zubereitete Kässpätzle, wahlweise zum Genießen vor Ort oder zum Mitnehmen. Datum: 17. September 2025 Uhrzeit: 10:30 - 11:30 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 3 € Unkostenbeitrag für Schutzkleidung Anmeldung bis 12.09.2025 per Mail an b.locherer@bau- hofer.net Ausstellung „Spurensuche“ Zwei Künstlerinnen, ein Blick für das Verborgene „Manchmal sind es die kleinsten Spuren, die die größten Geschichten erzählen.“ Unter diesem Gedanken laden die Malerin Ulrike Hüppe- ler und die Bildhauerin Mareike Lemke im September in die Orangerie des Fürstlichen Hofgartens in Wolfegg ein. Ihre gemeinsame Ausstellung „Spurensuche“ verbindet Natur, Gesellschaft und den Blick für das, was oft über- sehen wird – mal poetisch, mal mit feinem Humor. Die Malerei von Ulrike Hüppeler bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Natur und Gesellschaft. Ihre Fas- zination für die Kräfte und Formen der Natur verarbeitet sie überwiegend gegenständlich – in Öl auf Leinwand, oft in großem Format. Ihre „Spurensuche“ gilt den sichtbaren und unsichtbaren Hinterlassenschaften des Menschen – selbst in Landschaften, die auf den ersten Blick unbe- rührt wirken. So schlägt sie mit ihren Bildern eine Brücke zwischen Staunen und Verantwortung und formuliert zu- gleich einen leisen, manchmal ironischen Appell für einen bewussteren Umgang mit unseren Lebensgrundlagen und Mitgeschöpfen. Mareike Lemke richtet ihren Blick auf die stillen Begleiter unseres Alltags. In ihrer Werkstatt erschafft sie Skulptu- ren und Objekte von Dingen, die wir oft kaum beachten. Lange arbeitete sie ausschließlich mit Holz – ein Materi- al, das selbst eine Geschichte erzählt. In jüngster Zeit hat sie auch das Arbeiten mit Bronze für sich entdeckt. Ihre Arbeiten inszenieren Alltagsgegenstände mit einem Au- genzwinkern, regen zum Nachdenken an, ohne zu beleh- ren. So wird etwa ein in Holz geschnitztes, angebissenes Käsebrot zu einer feinsinnigen Reflexion über Wegwerf- mentalität und kurzlebige Beziehungen. Arbeiten beider Künstlerinnen finden sich in privaten Sammlungen und im öffentlichen Raum. Die Ausstellung „Spurensuche“ wird bei der Vernissage am Freitag, 5. September 2025 um 19 Uhr in der Orangerie im Fürst- lichen Hofgarten, Alttanner Straße 9, 88364 Wolfegg eröffnet, begleitet von Jonathan Dentler an der moder- nen Harfe. Öffnungszeiten 06.09. – 21.09.: jeweils Fr. & Sa. 13.00 - 18.00 Uhr und So. 11.00 - 18.00 Uhr. Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung not- wendig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen kosten- losen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Personen, die eine ehrenamtli- che Betreuung übernehmen möchten, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 kontakt@betreuungsverein-st-martin.de www.betreuungsverein-st-martin.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 11.09.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 07.10.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Vortrag: Wissenswertes zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Haus der Kirche Jodoksaal 1. OG Wilhelmstr. 2 88212 Ravensburg Dienstag, 18.11.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Begleitung der Betreuten am Lebensende – was bieten die ambulanten Hospizdienste an? Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 02.12.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht Aufgaben und Pflichten als Betreuer/in, Inhalte der Auf- gabenbereiche, Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Praktische Hinweise Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 04.11.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Der Pflegestützpunkt informiert über aktuelle Ände- rungen zur Pflegeversicherung u. a. Bischof-Moser-Haus Marienplatz 13 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 21.10.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin, Amtsgericht Wangen, Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreu- er/innen EMK Gemeindehaus der Ev. Method. Kirche Lehmgrubenweg 2 88239 Wangen Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG-Geschäftsjahr in Zahlen Die neue Broschüre „Auf einen Blick“ gibt Auskunft über die Daten und Zahlen des Geschäftsjahres 2024 der Sozi- alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Interessierte finden diese auf der Internetseite www.svlfg.de/svlfg-kompakt-in-zahlen zum Download. Wie schon in den Vorjahren spiegelt sich in den Zahlen der Strukturwandel in der Landwirtschaft wider, denn in allen Versicherungszweigen sanken die Mitgliederzahlen. Es wird auch deutlich, wie sich die SVLFG weiterentwickelt, um dem gesellschaftlichen Wandel und den Bedürfnissen der Grünen Branche gerecht zu werden. In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung reduzierte sich die Zahl der Mitgliedsunternehmen von 1.445.986 im Jahr 2023 auf 1.437.950 in 2024. Positiv ist der Trend bei den Arbeitsunfällen. Die Zahl der tödlichen Unfälle lag letztes Jahr erstmals unter 100. Die Gesamtausgaben sanken von 1.185,11 auf 1.138,27 Millionen Euro. Die Zahl der Rentenempfänger in der Landwirtschaft- lichen Alterssicherung reduzierte sich von 524.613 auf 513.094. Die Gesamtausgaben hingegen erhöhten sich leicht von 2.852,16 auf 2.897,26 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung weist je Mitglied Gesamtleistungsaufwendungen von 4.401,61 Euro (Vorjahr 4.042,21 Euro) und je Altenteiler von 8.423,86 Euro (Vorjahr 7.651,28 Euro) aus. Höchster Kostenfaktor sind und bleiben die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen in Höhe von 1.038 Millionen Euro (Vorjahr 959 Millionen Euro). Sie machen 38,5 Prozent der Leistungsausgaben aus, gefolgt von den Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln mit 18,94 Prozent sowie den ärztlichen Behandlungen mit 14,27 Prozent. Auch die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung weist höhere Ausgaben aus. Diese stiegen von 889,91 auf 931,06 Millionen Euro. Den größten Kostenpunkt bildet dabei das Pflegegeld mit 257,87 Millionen Euro (Vorjahr 241,03 Mil- lionen Euro), gefolgt von der vollstationären Pflege mit 235,15 Millionen Euro (Vorjahr 216,97 Millionen Euro). Maß- geblich ist neben den Kostensteigerungen auch der An- stieg der Leistungsempfänger von 63.673 Pflegebedürfti- gen in 2023 auf 66.090 in 2024. Die meisten Personen sind in die Pflegegrade 2 (27.538) und 3 (22.202) eingestuft. Ein zentrales Angebot bleibt die Betriebs- und Haus- haltshilfe: In über 54.000 Einsatzfällen wurden mehr als 629.000 Einsatztage geleistet. Gerade in schwierigen Si- tuationen ermöglicht diese Hilfe die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und die Versorgung der Familie. Deutsche Rentenversicherung (DRV) Neu im Job? Abgesichert ab Tag eins Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Auszubildende Für viele junge Menschen hat in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Egal ob im Büro, in der Werkstatt, im Krankenhaus oder im Dualen Studium – der Start ins Berufsleben ist aufregend. Gut zu wissen: Wer jetzt ins Arbeitsleben einsteigt, ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Anfang an mit dabei – und das bringt Vorteile. Schon mit dem ersten Ausbildungsgehalt fließt automatisch ein Teil des Geldes in die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen er- warten können. Sonderregelungen sorgen dafür, dass Auszubildende schon vom ersten Arbeitstag an in wich- tigen Bereichen geschützt sind: • Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach Ar- beitsunfällen oder einer Berufskrankheit. • Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt die Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizei- tunfällen und Krankheiten. Vorteile fürs ganze Leben – Höherbewertung der Aus- bildungszeit Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in jedem Fall. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente. Zudem werden bis zu drei Jahre der Ausbildungs- zeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnitt- sentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in die Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies eine höhere Rente bedeuten. Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung oder in der Broschüre „Tipps für den Berufs- start“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 DEIKE 1720-0311 © a d m /D EI K E ugs.: Unsinn immer- grüner Nadel- baum poetisch: flaches Wiesen- gelände zielge- richtetes Tun Gedenk- stätte nicht brutto Kfz-Z. Köln Glanz- punkt et cetera äthiopid. Volk sommer- grüner Laub- baum US- Parla- ments- entscheid räumlich einge- schränkt Bewoh- ner eines Erdteils hell- holziger Laub- baum Angriff Kfz-Z. Bonn engl. Abk.: Raster Image unge- zügelte Wut Art großes nord. Hirsch- tier Kornrei- nigungs- ma- schine Medizin, Heil- mittel Figur der Quadrille Bedauern gedou- belte Film- szenen Mann- schaft (engl.) Vorläufer der EU kolo- rieren Ver- hältnis- wort Fremd- wortteil: erst die Gestirne betref- fend Klei- dungs- halter spa- nisch: Meer Nadel- bäume Kitzel Viereck nicht ehrlich Fluss in der Mand- schurei nach- denken griechi- scher Buch- stabe weib- liches Geister- wesen Schwe- fel- säure beste Schul- note griechi- scher Buch- stabe herz- blättriger Laub- baum Unter- kunft immer- grüner Nadel- baum Novelle von Fontane Farbe ent- fernen Ballsport schwei- zerischer Ur- kanton Abzug bei Barzah- lung festlich, feierlich Fluss durch Gerona (Span.) Ge- schosse Auer- ochse Teil der Kette Sing- vogel kath. Theo- loge, † 1847 Vorname der Fitz- gerald † Spiel- klasse beim Sport Geschäft der ehe- maligen DDR Frauen- theater- rolle mittel- europ. Laub- baum noch bevor Hinweis arabisch: Sohn Initialen Ecos Wett- kampf- gewinn Abk.: Kapital Kfz-Z. Osna- brück griechi- scher Hirten- gott sommer- grüner Laub- baum altrömi- sches Hirten- lied eine Gedicht- form griechi- sche Vorsilbe: neu Haupt- stadt von Bali L K S E N C K E A A S I A T H A S E L A T T A C K E T R I E U R R I T O B S U C H T N I F E T E S T U N T S O E G F A E R B E N O O A S T R A L K A R R E E M A R P I N I E N C H R Z U N L A U T E R I A R H O L I N D E E L F E O L E U M E S E S T I N E E I B E U R I A B B E I Z E N A S O L E N K A S TA N IE N B L U E T E N T T E S S Q U R S T A R T K K U G E L N E A H O A L T E E R L E P A N E R I S I E G L I G U T H A I N B U C H E E K L O G E S O N E T T N E O D E N P A S A R 712R78K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Wir sind zurück! Ab Dienstag, 26.08. sind unsere Türen wieder für euch geö net. Frisches Brot, knusprige Wecken und süße Leckereien warten schon auf euch. Wir freuen uns riesig, euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Euer Team des Baindter Becks Praxis-Neueröffnung in Bergatreute Wir freuen uns, Sie ab sofort in unserer neuen Physiotherapiepraxis begrüßen zu dürfen. Schmidstr. 4, 88368 Bergatreute, 07527 9600822, info@physio-ippensen.de, www.physio-ippensen.de Die St. Elisabeth-Stiftung sucht dich als: HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT (m/w/d), ID 3636 Hospiz Schussental in Ravensbzurg Beschäftigungsumfang zu 50% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis REINIGUNGSKRAFT (m/w/d) ab 01.01.2026, ID 3624 Hospiz Johannes in Sigmaringen Beschäftigungsumfang zwischen 15-30% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Weitere Infos auf: www.menschlich-ehrlich.de Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE © Frank/DEIKE 757U41W2[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 22. August 2025 Nummer 34 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insek- tenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wurden das Insektenho- tel, das Sandarium und der Totholzhaufen von Betreuerinnen und Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwiesenschule be- stimmten die Kinder eifrig mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Angekommen auf dem Schulhof, machten wir einen Abstecher zum Insektenareal, welches letztes Jahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusam- menarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohrwurmhaus herstellen. Ein gelungener Vormittag: Die Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren waren sehr interessiert an unserem Thema, brachten auch schon einiges an Vorwissen mit und bauten mit Begeisterung ihre ei- genen Nisthilfen. Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Ferienprogramm - Ausflug ins Zeppelin Museum und zum Kulturufer Mit dem Zug ging es am Dienstag, den 5.8. nach Friedrichshafen. Dort be- kamen die 19 Baindter Kinder eine Führung mit anschließendem Workshop im Zeppelin-Museum. Nach einer Stärkung und mit viel Wissen schlenderte die Gruppe am Seeufer entlang bis zum Kulturufer. Dort konnten sich die Kinder an verschiedenen Mit-mach-Ständen beteiligen. Das Angebot reich- te von Klettern, Zirkusspiele, Schach, Steine bemalen, Zauberstäbe basteln, Slackline, … Zum Abschluss ging es noch auf einen Spielplatz am See, wo wir bei herrlichem Sonnenschein ein Eis genießen konnten. Was für ein ge- lungener Ferientag. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! Ute Lins und Stefanie Nandi Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtliche Bekanntmachungen Fontänenfeld in der Ortsmitte – vorübergehende Abschaltung Anfang der KW 35 bleibt das Fontänenfeld für etwa drei Tage ausgeschaltet. Grund hierfür ist die Beschrif- tung der einzelnen Düsen. Die Anordnung der Wasser- fontänen ist den 16 Weihern im Baindter und Altdorfer Wald nachempfunden. Diese Weiher dienten den Zis- terziensern einst als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals beste Voraussetzungen für eine florie- rende Teichwirtschaft. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Abschaltung. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Herbstferien vom 27.10. bis 31.10.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 15.09.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 01.09.2025 – 05.09.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MO- CHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (01.09.- 05.09.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 01./02.09.2025 und 04./05.09.2025 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 02. September 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Verlängerung des Wasserentnahme­ verbots im Landkreis Ravensburg bis 15. September 2025 Aufgrund der niedrigen Wasserstände im Landkreis wird das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewäs- sern bis zum 15. September 2025 verlängert. Trotz vorü- bergehender Erholung der Wasserstände durch ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte hat sich die Situa- tion wieder verschlechtert. Seit über einer Woche blieb der Regen aus, und die Pegelstände sind wieder rückläufig. Auch für die nahe Zukunft sind keine nennenswerten Nie- derschläge in Sicht, da lokale Gewitter für die Gewässer keine nachhaltige Erholung bewirken. Die anhaltende Wasserarmut beeinträchtigt die Gewäs- serökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Was- serpflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen und steigenden Temperaturen. Um eine weitere Verschär- fung zu verhindern, bleibt die Entnahme von Wasser zu eigenen Zwecken aus Oberflächengewässern untersagt. Dies bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entneh- men. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behörd- liche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. September 2025. Bleibt es darüber hinaus wei- terhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Ba- den-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lage- bericht-wassernutzung. BBQ­Butler am Baindter Bädle gesperrt Aufgrund eines Defekts ist der BBQ-Butler am Baindter Bädle bis auf Weiteres außer Betrieb. Wir informieren Sie, sobald das Grillen dort wieder möglich ist. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wechsel beim Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 3 Seit dem 15. August 2025 hat eine neue Austrägerin die Verteilung des Amtsblatts im Bezirk 3 übernommen. Wir danken dem bisherigen Austräger herzlich für seinen Einsatz und wünschen der neuen Austrägerin viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bifang II“ wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. August 2025 und Sonntag, 24. August 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. August 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 110 Sonntag, 24. August 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5 88368 Bergatreute Tel: 07527 46 53 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz - 31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehrhaus 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bücherei Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist umgezogen Was lange währt, wird endlich gut. Wäh- rend des Neubaus der Schule war die Ge- meindebücherei in die kleine Turnhalle aus- gelagert. Nach drei langen Jahren ist die Bücherei nun, pünktlich zum Sommer, aus ihren proviso- rischen, doch sehr heißen Räumen ausgezogen. Im grünen Gebäude auf dem Schulgelände, im ehemali- gen Werkraum, befindet sich jetzt die Gemeindebücherei. Die Wochen vorher wurde der Raum renoviert. Die Flie- sen an den Wänden wurden abgeschlagen, die Einbau- schränke für Werkzeuge und der Boden entfernt. Um- bauten mussten abgerissen werden und die Beleuchtung wurde erneuert. Der Aufwand hat sich gelohnt. Die neuen Räumlichkeiten sind hell, lichtdurchflutet und haben ausreichend Platz zwischen den Gängen. Einige Sitzbereiche bieten die Mög- lichkeit, in Büchern zu lesen und zu schmökern. Auch für die jüngsten Leser gibt es eine Sitzlandschaft, mit Pappbilderbüchern direkt neben den großen Bilderbuchkisten. Ein kleiner separater Raum lädt zum Spielen der Spiele ein. Im hinteren Bereich des Raumes sind die Regale mit der Erwachsenenliteratur. Das Angebot umfasst eine Band- breite an Krimis, Romanen, historische Romanen, Bio- grafien und regionalen Krimis von regionalen Autoren. Ich bedanke mich herzlich beim Bauhof für die tatkräftige Unterstützung beim Umzug. Sie haben hunderte von Kar- tons transportiert und Regale ab und wieder aufgebaut. So konnte der Umzug innerhalb einer Woche gemeistert werden, ohne Schließungszeiten der Bücherei. Zum Schluss geht mein Dank an die Mitglieder des Ge- meinderats, die diesen umfangreichen Umbaumaßnah- men zugestimmt haben. Ich freue mich, Groß und Klein in der Gemeindebücherei begrüßen zu dürfen, nutzt diese tolle Möglichkeit, die die Gemeinde bietet. Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1 88255 Baindt Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 24. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT !!! Freitag, 29. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen --- Glaube im Alltag Unsere Wurzeln entdecken Der Israelsonntag ist eine Gelegen- heit, sich mit den jüdischen Wurzeln des Christentums auseinanderzu- setzen. Kenne ich jüdische Mitbür- ger? Wo begegnet mir ihre Religion? Es lohnt sich, sich mit dem Juden- tum zu beschäftigen. Vielleicht gibt es in meiner Umgebung eine Synagoge, die ich besich- tigen kann. Je mehr ich über diese Religion weiß, desto mehr kann ich Vorurteilen und Antisemitismus begegnen. Vielleicht entdecke ich bei meiner Suche ja auch Schätze wie diese Geschichte: Ein Rabbi fragte seine Schüler, wann der Tag beginnen würde. Der erste fragte: „Beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann?“ – „Nein“, sagte der Rabbi. „Dann beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Dattelbaum von einem Feigenbaum unterscheiden kann“, sagte der zweite Schüler. Der erntete wieder ein Nein.„Aber wann beginnt der Tag?“, fragten die Schüler. Der Rabbi ant- wortete: „Der Tag beginnt, wenn Du in das Gesicht eines Menschen blickst und darin Deine Schwester oder Dei- nen Bruder siehst. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindt bricht in Hälfte zwei ein SV Baindt - TSV Eschach 2:5 (2:1) Zum ersten Heimspiel der Saison gastierte der TSV Eschach auf der Baindter Klosterwiese, wobei der SVB durch den 4:0-Auftaktsieg der Eschacher direkt auf den ersten Tabellenersten der Bezirksliga traf. Weiterhin per- sonell gebeutelt schickte das Trainergespann Weiland und Caltabiano fast die identische Mannschaft wie in der Vorwoche auf den Platz - lediglich Geggier ersetzte Gündogdu. Und auch fast identisch wie in der Vorwoche startete die Baindter Mannschaft furios in die Partie und schnürte die Eschacher zu Beginn in der eigenen Hälfte ein. Mit vier Scorern und viel Selbstvertrauen im Gepäck hatte Fischer bereits nach zwei Minuten die große Chance auf die Führung, scheiterte aber an Keeper Strobel. Dafür setzte er etwa zehn Minuten später Krauter mit der Ha- cke sehenswert in Szene, wobei Krauters Hereingabe zu Fink am zweiten Pfosten durchrutschte. Strobel blockte dessen ersten Versuch noch, der Rebound drückte der wiedergenesene Baindter Torjäger dann aber entschei- dend über die Linie (13.). Während der SVB es in dieser Phase verpasste das 2:0 nachzulegen, hatte der TSV auf der Gegenseite das Glück auf seiner Seite. Ein hoher Ball hinter die Kette verteidigte der Gastgeber schlecht, wo- durch Odenbach den agilen Bröhm nur noch mit einem Foul zu stoppen wusste. D. Sprenger übernahm den fäl- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ligen Strafstoß, rutschte bei der Ausführung jedoch weg und bugsierte die Kugel eindeutig mit einem Doppelkon- takt über die Linie. Seit dieser Saison hätte der Elfmeter einfach ohne Umschweife wiederholt werden können, doch der Schiedsrichter war wohl bei der neuen Regel- schulung Kreide holen und entschied auf Tor - 1:1 (20.) Dennoch zeigte sich der SVB von diesem bitteren Aus- gleich zunächst unbeeindruckt und konterte nur sechs Minuten später. Ein tiefer hoher Ball von M. Szeibel wurde von Keeper Strobel unterschätzt, wodurch Fischer den etwas ungenauen Ball noch erreichen und am Escha- cher Schlussmann vorbeispitzeln konnte. Dieser brachte Baindts Nummer 7 zu Fall, wodurch es erneut Elfmeter gab. M. Szeibel verwandelte souverän wie nach diversen Kaltgetränken beim Wolpertswender Elfmeterturnier und stellte auf 2:1 (26.). In der Folge blieb der SVB tonange- bend, wobei Thoma nach einem Standard das verdiente 3:1 verpasste, als er den Ball aus kurzer Distanz nicht mehr an Strobel vorbei ins Tor nicken konnte. Auf der Gegen- seite parierte jedoch auch Odenbach kurz vor der Pau- se nochmals stark, wodurch es beim knappen 2:1 blieb. Die große Chance diese Führung auszubauen bot sich nach Wiederanpfiff umgehend Linksaußen Fischer, er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Kopf von Strobel. Im Anschluss an diese große Möglichkeit war das Baind- ter Spiel aber wie abgerissen: einfache Ballverluste, kaum längere Ballstafetten und zu große Abstände zwischen den Ketten. Die Gäste wurden von Minute zu Minute ton- angebender und kamen schlussendlich nicht unverdient zum Ausgleich - nach einem langen Ball umkurvte Bröhm Odenbach und schob zum 2:2 ein (57.). Das Team von Weiland & Caltabiano kam in dieser Phase kaum noch zur Entlastung und fing sich durchaus absehbar das 2:3 durch Schmid (73.) und das 2:4 durch Ungemach (78.). Den Schlusspunkt setzte ein bitteres Eigentor von Hos- se, der beim Klärungsversuch die Kugel unglücklich ins eigene Tor bugsierte (89.). Durch eine schwache zweite Halbzeit erhält der überzeu- gende Baindter Auftaktsieg einen herben Dämpfer. Bes- ser machen kann es die Mannschaft allerdings bereits am Donnerstagabend beim Aufsteiger aus Friedrichshafen, bevor der spielfreie Sonntag ansteht. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (74. Hen- ry Hosse), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Calta- biano (74. Lukas Walser), David Krauter, Tobias Fink (56. Übeydullah Gündogdu) - Trainer: Sandro Caltabiano, Rolf WeilandTore: 1:0 Tobias Fink (13.), 1:1 David Sprenger (20. Foulelfmeter), 2:1 Marko Szeibel (26. Foulelfmeter), 2:2 Max Bröhm (57.), 2:3 Simon Schmid (73.), 2:4 Pascal Un- gemach (78.), 2:5 Henry Hosse (89. Eigentor) SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 1:1 (1:1) Nach der letztjährigen Meisterschaft in der Kreisliga B stand für die „Zwoite“ nach einer intensiven Vorbereitung mit Höhen und Tiefen das erste Spiel in der Kreisliga A an. Im Auftaktduell traf der SVB auf die zweite Mannschaft des VfB Friedrichshafen. An der Seitenlinie des SV Baindt 2 hatten heute die Trainer- talente „Schulle“ und Frank Senger (eher Fitnesscoach) das Sagen, da sich Chefcoach Timo Geggier im Urlaub befand. In den ersten Minuten tasteten sich beide Mannschaften ab. Der SVB agierte dabei mit etwas Respekt vor der neuen Liga und den neuen Gegnern – und das nutzten die Gäste früh aus: Ein weiter Ball von Kuzella über die Abwehrreihe erreichte Musso, der das Spielgerät über den herausstürmenden Torwart Walser ins Netz lupfte – das frühe 0:1 (8.). Dieses Gegentor wirkte für die Elf von Timo Geggier, der die Partie womöglich weniger entspannt am Pool verfolgte, wie ein Wachruf. Nun waren die Baindter am Drücker und erspielten sich die ersten gefährlichen Sze- nen. In dieser Druckphase belohnte sich die Mannschaft, als Keppeler am Strafraumeck freigespielt wurde. Sein Schlenzer senkte sich traumhaft in den Winkel – 1:1 (15.). Bis zur Pause wurde der SVB immer stärker, hatte die Häfler im Griff und ließ nach dem Gegentor keine nen- nenswerten Chancen mehr zu. Nach dem Seitenwechsel zeigte sich dasselbe Bild: Der SVB presste hoch, zwang den Gegner zu Ballverlusten in der eigenen Hälfte und kam durch Topstürmer Schnez so- wie die Mittelfeldmotoren Keppeler, Knisel und Brugger zu Großchancen. Doch der überfällige Führungstreffer wollte nicht fallen. Auch nach Standards blieb es brandgefähr- lich, aber immer war ein gegnerisches Bein dazwischen. Als in der 63. Minute Schnez nach einer feinen Flanke von Schaffer aus fünf Metern knapp am Tor vorbeiköpf- te – einen Ball, den er normalerweise im Schlaf versenkt –, schien es, als sei das Gehäuse wie vernagelt. Und tat- sächlich: In den folgenden 10 bis 15 Minuten spielte sich die „Zwoite“ Chance um Chance heraus, ohne den Ball im Tor unterzubringen. In der 85. Minute stellte dann eine kuriose Schiedsrichter- entscheidung den Spielverlauf auf den Kopf: Nach einem Luftzweikampf blieb Keppeler am Boden liegen. Trotz der neuen Regelung zu Kopfverletzungen ließ der Unparteii- sche weiterspielen. Kapitän Späth wollte, dass der Ball ins Aus gespielt wird, und sagte dies auch zum Schiedsrichter. Doch statt Fairplay entschied dieser anders – und stellte den stets höflichen und bedachten Innenverteidiger mit der zweiten Gelben Karte vom Feld. Nach einer fünfminütigen Verletzungspause schnupper- ten die Gäste noch am „Lucky Punch“, doch dank einer stabilen Abwehrleistung blieb es beim 1:1. Mit diesem Unentschieden holt sich die „Zwoite“ den ers- ten Punkt in der neuen Liga, darf aber angesichts des hohen „x-Goal-Werts“ von 6,67 mit den vielen vergebe- nen Chancen hadern. Am kommenden Wochenende tritt die zweite Mannschaft um 15 Uhr beim Mitaufsteiger in Weissenau an. Autor: Konstantin Knisel SV Baindt II: Benjamin Walser, Sebastian Brenner (75. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka, Julian Kep- peler (90. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaf- fer, Johannes Schnez - Trainer: Frank Senger - Trainer: Daniel Schmidt Tore: 0:1 Marcin Musso (8.), 1:1 Julian Keppeler (14.) Gelb-Rot: Patrick Späth (86./SV Baindt II/) Vorschau: Donnerstag, 21.08 18.00 Uhr: FC Dostluk Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 24.08 15.00 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt TC Baindt e.V. Ferienprogramm Ein ganzer Tag beim Tennis Vergangenen Freitag konnten wir 18 Kin- der bei uns auf der Tennisanlage begrü- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ßen. Bei hochsommerlichen Temperaturen waren alle mit Feuereifer dabei. Von 9:00 bis 16:00 machten fast alle Kinder die ersten Erfahrungen mit Schläger und Ball. An den aufgebauten Stationen ging es um Geschicklichkeit, Schnelligkeit und Ausdauer. Natürlich durften die Versu- che mit Vorhand und Rückhand nicht fehlen. Wichtig waren bei dieser Hitze natürlich auch die Pausen, in denen wir die Kinder mit Getränken, Obst und Eis ver- sorgten. Zum Mittagessen konnten sich alle mit selbst- gefüllten Wraps versorgen. Lecker!!! Um 16.00 Uhr ging dann ein toller Tag zu Ende. Alle hatten viel Spaß und von manchen hörte man, dass sie gerne weitermachen möchten. Wir freuen uns natürlich, wenn wir den einen oder anderen kleinen Tennisspieler bei uns im Verein begrüßen können. Narrenzunft Raspler e.V. RASPLER - Ferienprogramm 2025 Am Dienstag, den 5. August 2025, erlebten insgesamt 21 Kinder einen unvergessli- chen Ferientag unter dem Motto „Den Abenteuern der Ritter auf der Spur“. Nach einer stimmungsvollen Ken- nenlernrunde, bei der sich alle mit Namen und einem kleinen Ritterzeichen vorstellten, ging es mit kreativem Eifer weiter. Die jungen Ritter gestalteten aus Holz indi- viduelle Wappenschilde und bastelten prächtige Kronen – ein Highlight für Groß und Klein. Gut gestärkt bei einer kleinen Mittagsmahlzeit, machten sich die Kinder anschließend auf die spannende Schatz- suche. Dabei waren nicht nur Köpfchen, sondern auch Geschick gefragt, um die versteckten Hinweise zu finden und den Schatz zu bergen. Kurz vor dem Ende des Tages wurde noch Taktik gefragt: Bei einer Partie „Ritterschach“ traten die Kinder gegeneinander an und übten kluge Züge wie echte Strategen. Mit vielen strahlenden Gesichtern ging so ein erlebnisrei- cher Tag zu Ende. Reitergruppe Baindt 50. Jubiläumsturnier am 30. und 31. August 2025 „Das Reitsportevent in der Region“ Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläums- turnier ein. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer ein sportlich anspruchsvolles, aber auch unterhaltsames Tur- nierprogramm zusammengestellt. Neben Dressurprüfungen bis zur Leistungsklasse „M“ und Springprüfungen bis zur Leistungsklasse „L“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Jugendprüfungen zur För- derung unseres Sports aus, die sich dauerhaft großer Beliebtheit erfreuen. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm einen „Kegel- fahr-Wettbewerb für Ein- und Zweispänner“, bei dem die Gespanne auf Zeit einen Parcours bewältigen müssen, sowie einen Vierkampf, der verschiedene sportliche Dis- ziplinen aus Reitsport und Leichtathletik vereint. Hierbei stellen die Reiterinnen und Reiter nicht nur im Springp- arcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch beim Schwimmen und Gelän- delauf behaupten. Am Samstagnachmittag findet außerdem um 14:00 Uhr erneut ein „Hobby-Horse-Turnier“ bzw. „Steckenpferd- turnier“ auf dem Springplatz statt. Wer teilnehmen möch- te, kann sich bis zum 24.08.2025 anmelden. Infos zur An- meldung gibt es auf unserer Homepage: www.reitergruppe-baindt.de. Am Abend ereignet sich ein weiterer sportlicher Höhe- punkt: die Jubiläumswettkämpfe. Hier erwartet die Zu- schauerinnen und Zuschauer ein unterhaltsamer Ge- schicklichkeitsparcours auf Zeit – ohne Pferd. Teamgeist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen. Informationen zur Anmeldung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit einem Feldgottes- dienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher im Vorraum der Reithalle. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Rei- ter, unsere Gäste sowie die ganze Gemeinde herzlich ein. Während des Gottesdienstes ruht der Reitbetrieb. Für die kleinen Besucher wird im Anschluss wieder ein Kinderprogramm angeboten. Außerdem dürfen sich un- sere Gäste über einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen freuen. Am Nachmittag findet auf beiden Turnierplätzen ein ab- wechslungsreiches Schauprogramm statt: Auf dem Dres- surplatz wird um 14:30 Uhr eine Dressurquadrille vorge- führt, während Sie sich um 15:45 Uhr auf dem Springplatz gerne überraschen lassen dürfen. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung der oberschwäbischen Party- band d’Quirlige 5 im Vorraum unserer Reithalle ein. An beiden Tagen wird für die kleinen Gäste Ponyreiten angeboten. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auch auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird gerne angenommen! Diese können am Samstag und Sonntag- morgen an der Kuchentheke im Vorraum der Reithalle abgegeben werden. Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die da- bei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. Sep- tember 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 100 Jahre Schützengilde Baindt 1925 e.V. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt - unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zu unserer Hockete am 13. September 2025 ab 11 Uhr Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, eine Hockete ist eine wunderbare Gelegenheit, gemein- sam schöne Stunden im Grünen zu verbringen, zu plau- dern und auch zu lachen. Daher versorgt Sie der Garten- und Blumenverein mit Ge- tränken und einem schattigen Sitzplätzchen. Ihr Grillgut bringen Sie bitte selbst mit, ebenso Geschirr und Besteck. Über den einen oder anderen Salat oder auch Kuchen/ Dessert würden wir uns freuen. Sollten Sie nicht mehr selbst zur Dauergartenanlage fah- ren können, so sagen Sie uns bitte Bescheid, wir organi- sieren dann gerne eine Abholung an Ihrer Haustür. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dadurch auch mal wieder langjährige Mitglieder begrüßen können. Und na- türlich sind uns auch neue Gesichter herzlich willkommen. Die Dauergartenanlage verfügt übrigens auch über einen Spielplatz für die Kleinen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per E-Mail gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 (G. Rittler). Wir freuen uns auf Ihr Kommen und ein paar entspannte Stunden mit Ihnen. Es grüßen Sie die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Familienführung und Schlossführung in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besondere Highlights sind die Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache und eine interaktive Familienführung mit anschließenden Kreativteil. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Ge- fühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-life-balan- ce”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel aus- gewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulis- sen wagen und wird dabei auch einzelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 31. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache 6. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung überset- zen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Der Kunst auf der Spur | Interaktive Führung mit kre- ativem Familienworkshop mit Vera Sigg 7. September | 14.00 Uhr | 5,00 Euro / Familie | Anmel- dung erforderlich Entdeckt unsere Ausstellung Kunst & Liebe und erfahrt etwas über zeitgenössische Kunst. Was seht ihr? Ist das Kunstwerk gemalt oder anders gestaltet? Aus welchem Material ist das Kunstwerk? Warum hat das Künstlerpaar wohl dieses Kunstwerk gemacht? Kommt mit uns auf die Spuren der Kunstwerke! Ausstellungsführung 7. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August & September 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Ferienprogramm und Museumsfest im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August und September ein buntes Som- merferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Am 7. September lädt das Museum herzlich zum traditionellen Museumsfest ein. Sommerferienprogramm – Für jedes Unglück eine Kur? 26. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die gan- ze Familie an. Am Dienstag, dem 26. August, dreht sich alles um die Frage „Für jedes Unglück eine Kur?“. Von Kräutersäckchen füllen über Rosenkranz knüpfen bis hin zum Schnitzen von Schutzamuletten ist für jede und jeden etwas dabei. Um 14 Uhr findet das Erzählcafé mit Senior/innen im Hof Reisch statt. Die Angebote der Fe- rienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Essen und Trinken im Mit- telalter 28. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Schmatzen, Rülpsen, Furzen – wie waren ei- gentlich die bäuerlichen Tischsitten früher? Das kann man am Donnerstag, dem 28. August, beim Ferientag „Essen und Trinken im Mittelalter“ erfahren. Außerdem werden Wassersuppe gekocht, Sauerteigfladen gebacken, Wild- kräutersalat zubereitet und Honiglöffel geschnitzt. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Familiensamstag 30. August | 10:00 – 18:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Wildkräuterwissen für Kinder“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 31. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 31. August | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Sommerferienprogramm – Haltbachmachen 2. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdeckt die spannende Kunst des Haltbar- machens beim Mitmach-Programm! Es werdet ihr Duft- kissen herstellen, Kräuteressig ansetzen und Kraut hobeln und stampfen. Ihr könnt auch Lederfett herstellen und lernen, wie man Dinge lange frisch hält. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit zauberhaften Märchen, und um 12 Uhr, 13 Uhr und 14 Uhr könnt ihr sehen, wie man eine Erdmiete anlegt. Diese Methode hilft dabei, Gemüse frisch zu halten, indem man es im kühlen Boden lagert. Als kleine Kostprobe gibt es leckeres Obstmus, und ihr könnt ein Apfel-Trockengestell bauen, um zu lernen, wie man Obst trocknet und haltbar macht. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wenn es Abend wird 4. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdecke, was Menschen früher am Abend gemacht haben! Bei unserer Veranstaltung kannst du eine Puppe basteln, Werkzeug reparieren und Socken stopfen. Wir schnitzen Kienspan, was früher genutzt wurde, um Licht zu machen, und stellen eine besondere Salbe für müde Füße her. Zusammen kochen wir auch eine schöne kleine Laterne, die du mit es nehmen kannst. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit spannenden Geschichten, die dich in die Welt der Abendabenteuer entführen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Museumsfest 7. September | 10:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Zahlreiche Handwerksvorführungen auf dem Gelände, ein buntes Mitmach-Programm für die ganze Familie und spannende Blicke hinter die Kulissen der Museums- arbeit! Ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Puppentheatervorstellungen runden den Tag ab. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt! Öffnungszeiten im August und September: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Deutsches Rotes Kreuz Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 15 Mi- nuten. Das DRK bietet täglich Blutspendetermine in der Region an. Blutspenden tragen maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Ausgehend von einer 5-Ta- ge-Woche, werden allein in Hessen und Baden-Württem- berg täglich über 2.700 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit einiger Blutpräparate ist es ent- scheidend, dass kontinuierlich genügend Blutspenden für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kommt es immer wie- der zu saisonalen Schwankungen und Engpässen bei der Blutversorgung. Ein Rückgang der Spendeaktivität Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ist bspw. regelmäßig während der Feiertagswochen im Frühjahr und innerhalb der Sommerferien zu beobachten. Mit nur einer Blutspende bis zu drei Menschen hel- fen? Das geht! Nach dem Blutspendetermin werden die Blutspenden im Labor untersucht und weiterverarbeitet. Dazu werden die Blutkonserven zentrifugiert und in ihre Bestandteile aufgeteilt: Thrombozyten (Blutplättchen), Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und das Blutplasma. Dadurch, dass aus einer Blutspende bis zu drei Blutpräparate entstehen, kann ein/e Blutspender*in mit nur einer Spende bis zu drei Menschen helfen. Wer darf Blut spenden? Das Potenzial innerhalb Gesell- schaft ist groß. Grundsätzlich gilt, jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem Körperge- wicht von über 50 Kilogramm kommt theoretisch für eine Blutspende in Frage. Die Spendetauglichkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Einzelfall individuell vor der Spende ärztlich bewertet. Wer sich im Vorfeld unsicher ist, ob er/sie - zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente - Blut spenden darf, kann sich vorab kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blut- spendedienstes unter 0800 1194911 erkundigen. Oder un- ter www.blutspende.de innerhalb weniger Klicks einen unkomplizierten Online-Check machen, um zu testen, ob eine Blutspende möglich ist. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 04.09.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im September anbietet. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 24. Sep- tember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 24. September um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Restlos glücklich – Strategien gegen Lebensmittelver- schwendung: Online-Vortrag am 30. September Bei diesem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland. Referenten Katja Sonthei- mer spricht über die häufigsten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Ver- brauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Ein- kaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Lebensmitteln und zu Portions- größen als Hilfe beim Kochen. Der Online-Vortrag findet am Dienstag, 30. September um 18.30 Uhr statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 13. und 14. September 2025 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, zwei Bühnen mit einem bunten Showprogramm, über 70 Spielestationen sowie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirtschaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von bekannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. Mit dabei sind bekannte Marken wie Ravensburger, Schmidt Spiele, Playmobil und Kosmos. Der beliebte Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravensburg-Weingarten e. V. präsentiert wird, lädt zum Basteln seiner eigenen klei- nen Modellwelt ein. In die digitale Spielewelt kann man mit dem Kreisme- dienzentrum eintauchen. Im kleinen Sitzungssaal des Rathauses kann man programmierbare Roboter wie SpheroBOLT und BlueBOTS ausprobieren sowie einen Greenscreen zur Stop-Motion-Poduktion und VR-Brillen testen. Die Kreativ-Zone in der Bachstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentieren sich Spielwa- renhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Rettungsdienste und Polizei mit interaktiven und krea- tiven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. In diesem Jahr kommt die beliebte Teddy- bären-Klinik der Oberschwabenklinik zurück, in der man seine Kuscheltiere ärztlich versorgen lassen kann. Der südliche Marienplatz und der Hirschgraben werden als Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Hier kann man verschiedene Sportarten wie Eishockey, Baseball oder Fußball ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es zwei Bühnen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravens- burger für Spiel und Spaß und im Hirschgraben sind Ra- vensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und Tanzshoweinlagen zu sehen. Am Sonntag gibt es erstmals zwei kostenfreie Konzerte: um 13 Uhr spielt die Band „Die Drahtzieher“, um 16.30 Uhr geben „Platonow“ ein Konzert. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Schwörsaal wird ganztägig zum Speed-Puzzle eingela- den, in der Tanzschule Desweemèr findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt und das Museum Ravensburger und Wirtschaftsmuseum öffnen ihre Türen für besondere Aktionen. Auf dem Veranstal- tungsgelände sind Stelzen- und Luftballonkünstler un- terwegs, um Kindern und Erwachsenen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spiele-Wochenende ist ab sofort online unter www.ra- vensburg.de/rvspielt abrufbar. An den Veranstaltungs- tagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vor- feld über Angebote des Stadtbusses unter https://www.ravensburg.de/rv/buergerservice-verwal- tung/parken-verkehr/bus-bahn.php und der Parkmög- lichkeiten unter www.ravensburg.de/parken informieren. Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) Ladesäulen für E-Busse auf Busbetriebsgelände ste- hen bereit Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) treiben den nachhaltigen Busverkehr im Schus- sental weiter voran: Sechs Ladepunkte mit jeweils 120 Kilowatt Leistung zum Laden von E-Bussen sind auf dem Busbetriebshof in der Bleicherstraße in Ravensburg in- stalliert worden und jetzt einsatzbereit. Jenny Jungnitz, Geschäftsleiterin Verkehrsbetrieb bei den RVV, erklärt: „Das ist ein erster Schritt Richtung klimaneutralen ÖPNV.“ Oftmals wird zwar an die Beschaffung von E-Bussen ge- dacht, aber die Elektrifizierung muss im gleichen Atem- zug mithalten. Auch Dominik Dornfeld, Prokurist der VBS Verkehrsbetriebe Schussental, freut sich über die Infra- struktur für den elektrischen Busverkehr, damit die von den VBS bestellten fünf E-Busse auf dem Busbetriebshof geladen werden können. Jahrelange Arbeit zahlt sich aus Bereits im Jahr 2021 wurde die RVV ins Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit waren die finanziellen Hürden gemeistert. Der positive Förderbescheid ging dann im letzten Jahr ein. Seitdem wurde unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet – bis jetzt zur Fertigstellung. „Wir sind froh, dass uns die angestrebten Fördermittel bewilligt wurden. An dieser Stelle vielen Dank an alle Beteiligten für ihr Engagement und ihre Ausdauer“, sagt Jenny Jungnitz. Förderung durch das Land Rund 85 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen in Höhe von gut einer Million Euro – konkret 881.000 Euro – fördert das Land Baden-Württemberg über das Landes- gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Netzausbau auf dem Bus- betriebshof. Die TWS Netz hat eine eigene Trafostation errichtet, um die Netzleistung vor Ort um ein Megawatt zu erhöhen. Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg machen regionales Bio erlebbar Vom 8. September bis 26. Oktober 2025 öffnen ökologisch arbeitende Betriebe in ganz Baden-Württemberg Tür und Tor, um den Ökolandbau und seine Erzeugnisse mit allen Sinnen erlebbar zu machen. Auch in der Bio-Musterregion Ravensburg ist einiges geboten. Im Mittelpunkt der Öko-Aktionswochen steht die Erzeu- gung biologischer Lebensmittel in Verbindung mit regi- onaler Wertschöpfung. Führungen, Workshops, Tastings und vieles mehr sollen die Vielfalt der Bio-Produkte in und aus Baden-Württemberg erlebbar machen und auf- zeigen, wie regionale Wertschöpfungsketten eine stabile, nachhaltige und gesunde Versorgung vor Ort sicherstel- len – bei gleichzeitig kurzen Transportwegen. Dafür geben Bio-Erzeuger/innen und Akteure aus Ver- arbeitung, Handel und Gastronomie sowie viele weitere spannende Partner des Ökolandbaus interessante Ein- blicke in die ökologische Arbeitsweise. In der Bio-Musterregion Ravensburg sind bereits 20 Ver- anstaltungen im Angebot des Veranstaltungskalenders zu finden. Weitere können laufend dazukommen. Für viele Veranstaltungen ist vorab eine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Informationen und den Veranstaltungs- kalender finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Frisch verfeinert: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Die Käserei Bauhofer lädt im Rahmen der Öko-Aktions- wochen zu vier besonderen Geschmackserlebnissen ein: In einem jeweils einstündigen Workshop rund um Frisch- käse können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kreativ werden – ob süß oder pikant, klassisch oder ausgefallen. Mit frischen Bio-Kräutern, Gewürzen, Gemüse und weite- ren Zutaten wird der Frischkäse ganz nach dem eigenen Geschmack verfeinert. Die Workshops finden jeweils am 02. / 04. / 09. Und 11. September 2025 von 09:30 bis 10:30 Uhr bei der Käserei Bauhofer in Bodnegg – Kofeld statt. Bitte melden Sie sich bis drei Tage vor der Veranstaltung unter 07520/9476524 oder per E-Mail an laden@bauhofer.net an. Datum: jeweils am 02. September, 04. September, 09. September und 11. September 2025 Uhrzeit: jeweils 09:30 - 10:30 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis drei Tage vor der Veranstaltung per Telefon unter 07520/94735 24 oder per E-Mail an la- den@bauhofer.net Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Öffentliche Führungen bei der Adrian Manufaktur Im Rahmen der Öko-Aktionswochen bietet die Adrian Manufaktur der vomFASS AG fünf öffentliche Führun- gen an. Am 13. und 26. September sowie am 11., 17. und 24. Oktober 2025 können Interessierte den Weg vom BIOLAND-Streuobstapfel bis zum fertigen Produkt ken- nenlernen. Interessierte erhalten bei der Führung im 4D-Kino einen Einblick in die Verarbeitung der Streuobstwiesen-Äpfel Oberschwabens. Anschließend werden die einzelnen Pro- duktionsstufen erläutert, von der Herstellung des Safts über Apfelwein bis hin zum BIOLAND-Apfel-Balsamessig. Die letzte Station der Tour ist der Gewölbekeller, wo Es- sige und Schaumweine gelagert werden. Die Dauer der Führung beträgt 90 Minuten und weitere etwa 30 Minu- ten im Laden. Für die Führungen ist vorab eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme kostet 7 € pro Person. Anmeldungen sind telefonisch unter 07529/974516 oder per Mail an event@ vomfass.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Von der Milch zum Käse: Blick hinter die Kulissen bei der Martin Bauhofer Schau- käserei Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH am 17. September 2025 um 10:30 Uhr zu einer besonderen Führung durch Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ihre Schaukäserei ein. Die Führungen bieten einen faszi- nierenden Einblick in die traditionsreiche Handwerkskunst der Käseherstellung. Besucherinnen und Besucher erhalten die einmalige Gele- genheit, live mitzuerleben, wie aus frischer Milch köstlicher Käse wird. Von der täglich frisch angelieferten Milch aus der Region bis hin zu den fertigen, rindengereiften Käse- spezialitäten – jeder Schritt wird anschaulich erklärt und kann mit allen Sinnen erlebt werden. Nach der Besichti- gung können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine kleine Kostprobe des Käses freuen. Und für alle, die danach noch Lust auf etwas Besonderes haben, wartet in der Vesper-Lounge zusätzlich zum regulären Angebot ein Highlight – frisch zubereitete Kässpätzle, wahlweise zum Genießen vor Ort oder zum Mitnehmen. Datum: 17. September 2025 Uhrzeit: 10:30 - 11:30 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 3 € Unkostenbeitrag für Schutzkleidung Anmeldung bis 12.09.2025 per Mail an b.locherer@bau- hofer.net Ausstellung „Spurensuche“ Zwei Künstlerinnen, ein Blick für das Verborgene „Manchmal sind es die kleinsten Spuren, die die größten Geschichten erzählen.“ Unter diesem Gedanken laden die Malerin Ulrike Hüppe- ler und die Bildhauerin Mareike Lemke im September in die Orangerie des Fürstlichen Hofgartens in Wolfegg ein. Ihre gemeinsame Ausstellung „Spurensuche“ verbindet Natur, Gesellschaft und den Blick für das, was oft über- sehen wird – mal poetisch, mal mit feinem Humor. Die Malerei von Ulrike Hüppeler bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Natur und Gesellschaft. Ihre Fas- zination für die Kräfte und Formen der Natur verarbeitet sie überwiegend gegenständlich – in Öl auf Leinwand, oft in großem Format. Ihre „Spurensuche“ gilt den sichtbaren und unsichtbaren Hinterlassenschaften des Menschen – selbst in Landschaften, die auf den ersten Blick unbe- rührt wirken. So schlägt sie mit ihren Bildern eine Brücke zwischen Staunen und Verantwortung und formuliert zu- gleich einen leisen, manchmal ironischen Appell für einen bewussteren Umgang mit unseren Lebensgrundlagen und Mitgeschöpfen. Mareike Lemke richtet ihren Blick auf die stillen Begleiter unseres Alltags. In ihrer Werkstatt erschafft sie Skulptu- ren und Objekte von Dingen, die wir oft kaum beachten. Lange arbeitete sie ausschließlich mit Holz – ein Materi- al, das selbst eine Geschichte erzählt. In jüngster Zeit hat sie auch das Arbeiten mit Bronze für sich entdeckt. Ihre Arbeiten inszenieren Alltagsgegenstände mit einem Au- genzwinkern, regen zum Nachdenken an, ohne zu beleh- ren. So wird etwa ein in Holz geschnitztes, angebissenes Käsebrot zu einer feinsinnigen Reflexion über Wegwerf- mentalität und kurzlebige Beziehungen. Arbeiten beider Künstlerinnen finden sich in privaten Sammlungen und im öffentlichen Raum. Die Ausstellung „Spurensuche“ wird bei der Vernissage am Freitag, 5. September 2025 um 19 Uhr in der Orangerie im Fürst- lichen Hofgarten, Alttanner Straße 9, 88364 Wolfegg eröffnet, begleitet von Jonathan Dentler an der moder- nen Harfe. Öffnungszeiten 06.09. – 21.09.: jeweils Fr. & Sa. 13.00 - 18.00 Uhr und So. 11.00 - 18.00 Uhr. Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung not- wendig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen kosten- losen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Personen, die eine ehrenamtli- che Betreuung übernehmen möchten, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 kontakt@betreuungsverein-st-martin.de www.betreuungsverein-st-martin.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 11.09.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 07.10.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Vortrag: Wissenswertes zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Haus der Kirche Jodoksaal 1. OG Wilhelmstr. 2 88212 Ravensburg Dienstag, 18.11.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Begleitung der Betreuten am Lebensende – was bieten die ambulanten Hospizdienste an? Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 02.12.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht Aufgaben und Pflichten als Betreuer/in, Inhalte der Auf- gabenbereiche, Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Praktische Hinweise Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 04.11.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Der Pflegestützpunkt informiert über aktuelle Ände- rungen zur Pflegeversicherung u. a. Bischof-Moser-Haus Marienplatz 13 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 21.10.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin, Amtsgericht Wangen, Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreu- er/innen EMK Gemeindehaus der Ev. Method. Kirche Lehmgrubenweg 2 88239 Wangen Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG-Geschäftsjahr in Zahlen Die neue Broschüre „Auf einen Blick“ gibt Auskunft über die Daten und Zahlen des Geschäftsjahres 2024 der Sozi- alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Interessierte finden diese auf der Internetseite www.svlfg.de/svlfg-kompakt-in-zahlen zum Download. Wie schon in den Vorjahren spiegelt sich in den Zahlen der Strukturwandel in der Landwirtschaft wider, denn in allen Versicherungszweigen sanken die Mitgliederzahlen. Es wird auch deutlich, wie sich die SVLFG weiterentwickelt, um dem gesellschaftlichen Wandel und den Bedürfnissen der Grünen Branche gerecht zu werden. In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung reduzierte sich die Zahl der Mitgliedsunternehmen von 1.445.986 im Jahr 2023 auf 1.437.950 in 2024. Positiv ist der Trend bei den Arbeitsunfällen. Die Zahl der tödlichen Unfälle lag letztes Jahr erstmals unter 100. Die Gesamtausgaben sanken von 1.185,11 auf 1.138,27 Millionen Euro. Die Zahl der Rentenempfänger in der Landwirtschaft- lichen Alterssicherung reduzierte sich von 524.613 auf 513.094. Die Gesamtausgaben hingegen erhöhten sich leicht von 2.852,16 auf 2.897,26 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung weist je Mitglied Gesamtleistungsaufwendungen von 4.401,61 Euro (Vorjahr 4.042,21 Euro) und je Altenteiler von 8.423,86 Euro (Vorjahr 7.651,28 Euro) aus. Höchster Kostenfaktor sind und bleiben die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen in Höhe von 1.038 Millionen Euro (Vorjahr 959 Millionen Euro). Sie machen 38,5 Prozent der Leistungsausgaben aus, gefolgt von den Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln mit 18,94 Prozent sowie den ärztlichen Behandlungen mit 14,27 Prozent. Auch die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung weist höhere Ausgaben aus. Diese stiegen von 889,91 auf 931,06 Millionen Euro. Den größten Kostenpunkt bildet dabei das Pflegegeld mit 257,87 Millionen Euro (Vorjahr 241,03 Mil- lionen Euro), gefolgt von der vollstationären Pflege mit 235,15 Millionen Euro (Vorjahr 216,97 Millionen Euro). Maß- geblich ist neben den Kostensteigerungen auch der An- stieg der Leistungsempfänger von 63.673 Pflegebedürfti- gen in 2023 auf 66.090 in 2024. Die meisten Personen sind in die Pflegegrade 2 (27.538) und 3 (22.202) eingestuft. Ein zentrales Angebot bleibt die Betriebs- und Haus- haltshilfe: In über 54.000 Einsatzfällen wurden mehr als 629.000 Einsatztage geleistet. Gerade in schwierigen Si- tuationen ermöglicht diese Hilfe die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und die Versorgung der Familie. Deutsche Rentenversicherung (DRV) Neu im Job? Abgesichert ab Tag eins Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Auszubildende Für viele junge Menschen hat in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Egal ob im Büro, in der Werkstatt, im Krankenhaus oder im Dualen Studium – der Start ins Berufsleben ist aufregend. Gut zu wissen: Wer jetzt ins Arbeitsleben einsteigt, ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Anfang an mit dabei – und das bringt Vorteile. Schon mit dem ersten Ausbildungsgehalt fließt automatisch ein Teil des Geldes in die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen er- warten können. Sonderregelungen sorgen dafür, dass Auszubildende schon vom ersten Arbeitstag an in wich- tigen Bereichen geschützt sind: • Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach Ar- beitsunfällen oder einer Berufskrankheit. • Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt die Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizei- tunfällen und Krankheiten. Vorteile fürs ganze Leben – Höherbewertung der Aus- bildungszeit Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in jedem Fall. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente. Zudem werden bis zu drei Jahre der Ausbildungs- zeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnitt- sentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in die Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies eine höhere Rente bedeuten. Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung oder in der Broschüre „Tipps für den Berufs- start“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 DEIKE 1720-0311 © a d m /D EI K E ugs.: Unsinn immer- grüner Nadel- baum poetisch: flaches Wiesen- gelände zielge- richtetes Tun Gedenk- stätte nicht brutto Kfz-Z. Köln Glanz- punkt et cetera äthiopid. Volk sommer- grüner Laub- baum US- Parla- ments- entscheid räumlich einge- schränkt Bewoh- ner eines Erdteils hell- holziger Laub- baum Angriff Kfz-Z. Bonn engl. Abk.: Raster Image unge- zügelte Wut Art großes nord. Hirsch- tier Kornrei- nigungs- ma- schine Medizin, Heil- mittel Figur der Quadrille Bedauern gedou- belte Film- szenen Mann- schaft (engl.) Vorläufer der EU kolo- rieren Ver- hältnis- wort Fremd- wortteil: erst die Gestirne betref- fend Klei- dungs- halter spa- nisch: Meer Nadel- bäume Kitzel Viereck nicht ehrlich Fluss in der Mand- schurei nach- denken griechi- scher Buch- stabe weib- liches Geister- wesen Schwe- fel- säure beste Schul- note griechi- scher Buch- stabe herz- blättriger Laub- baum Unter- kunft immer- grüner Nadel- baum Novelle von Fontane Farbe ent- fernen Ballsport schwei- zerischer Ur- kanton Abzug bei Barzah- lung festlich, feierlich Fluss durch Gerona (Span.) Ge- schosse Auer- ochse Teil der Kette Sing- vogel kath. Theo- loge, † 1847 Vorname der Fitz- gerald † Spiel- klasse beim Sport Geschäft der ehe- maligen DDR Frauen- theater- rolle mittel- europ. Laub- baum noch bevor Hinweis arabisch: Sohn Initialen Ecos Wett- kampf- gewinn Abk.: Kapital Kfz-Z. Osna- brück griechi- scher Hirten- gott sommer- grüner Laub- baum altrömi- sches Hirten- lied eine Gedicht- form griechi- sche Vorsilbe: neu Haupt- stadt von Bali L K S E N C K E A A S I A T H A S E L A T T A C K E T R I E U R R I T O B S U C H T N I F E T E S T U N T S O E G F A E R B E N O O A S T R A L K A R R E E M A R P I N I E N C H R Z U N L A U T E R I A R H O L I N D E E L F E O L E U M E S E S T I N E E I B E U R I A B B E I Z E N A S O L E N K A S TA N IE N B L U E T E N T T E S S Q U R S T A R T K K U G E L N E A H O A L T E E R L E P A N E R I S I E G L I G U T H A I N B U C H E E K L O G E S O N E T T N E O D E N P A S A R 712R78K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Wir sind zurück! Ab Dienstag, 26.08. sind unsere Türen wieder für euch geö net. Frisches Brot, knusprige Wecken und süße Leckereien warten schon auf euch. Wir freuen uns riesig, euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Euer Team des Baindter Becks Praxis-Neueröffnung in Bergatreute Wir freuen uns, Sie ab sofort in unserer neuen Physiotherapiepraxis begrüßen zu dürfen. Schmidstr. 4, 88368 Bergatreute, 07527 9600822, info@physio-ippensen.de, www.physio-ippensen.de Die St. Elisabeth-Stiftung sucht dich als: HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT (m/w/d), ID 3636 Hospiz Schussental in Ravensbzurg Beschäftigungsumfang zu 50% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis REINIGUNGSKRAFT (m/w/d) ab 01.01.2026, ID 3624 Hospiz Johannes in Sigmaringen Beschäftigungsumfang zwischen 15-30% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Weitere Infos auf: www.menschlich-ehrlich.de Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE © Frank/DEIKE 757U41W2[mehr]

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              Ausschreibungen der Gemeinde Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere aktuellen Ausschreibungen: Öffentliche Ausschreibungen Aktuell sind keine Ausschreibungen vorhanden. Beschränkte Ausschreibung Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung Hirschstraße bis Ortseingang Sulpach Aufforderung zur Angebotsabgabe Angebotsaufforderung Baubeschreibung Verdingungsunterlagen Pläne: Übersichtslageplan Bestandsplan Lageplan Planung Längsschnitt Wasserleitung Be- und Entlüftungsschacht Regelrabenprofil Gräben[mehr]

              Zuletzt geändert: 29.01.2026
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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 05. September 2025 Nummer 36 50. Reitturnier der Reitergruppe Baindt e.V. - ein Jubiläum voller Wertschätzung, Teamgeist & Pferdeliebe Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bundesweiter Warntag am 11. September 2025 Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung Am Donnerstag, den 11.09.2025, findet der nächste bundesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden gemeinsam ihre Warnmittel. Ziel: Test der technischen Warninfrastruktur (Stresstest der Systeme, Identifikation von Schwachstellen) Sensibilisierung der Bevölkerung (Vertrautwerden mit Warnungen und richtigem Verhalten im Ernstfall) Ablauf am Warntag 11:00 Uhr: Start der Probewarnung durch die Nationale Warnzentrale BBK Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) Warnmeldung geht an Medien (z. B. Rundfunk, TV), Warn- Apps (z. B. NINA, Katwarn, BIWAPP) und per Cell Broadcast direkt aufs Handy 11:45 Uhr: Entwarnung über MoWaS (über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung) Warum ist der Warntag wichtig? Überprüfung von Auslösung, Empfang und Funktion der Warnmittel Erkennen und Beheben von Schwachstellen Bevölkerung lernt, Warnmeldungen richtig einzuordnen und zu reagieren Mehr Informationen unter: www.bbk.bund.de Es handelt sich um einen Test! Eine Gefahr besteht nicht! W 11 S Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kaffee, Kuchen, Katastrophenschutz. Kommen Sie vorbei – schauen Sie hinter die Kulissen Ihres DRK Baienfurt-Baindt! Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt und Baindt, Sie kennen uns vom Sanitätsdienst, von der Blutspende oder von Einsätzen im Ort – doch wissen Sie auch, was wir im Hintergrund alles leisten? Wie wir arbeiten, mit welchen Mitteln, mit welcher Ausrüs- tung? Und wie wir uns für Sie und unsere Gemeinde stark machen? Wir laden Sie herzlich ein zu einem offenen Nachmittag bei der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt DRK Bereitschaftsheim, Baindter Str. 48/1 07. September 2025 ab 14:30 Uhr – 17:00 Uhr Das erwartet Sie: • Einblicke in unsere Arbeit: Was machen wir eigentlich alles? • Präsentation unserer Ausrüstung: Fahrzeuge, Material, Technik zum Anfassen und Ausprobieren • Treffen Sie das Team: Unsere Ehrenamtlichen stellen sich vor und zeigen Ihnen wichtigste Grund- lagen der Ersten Hilfe • Fragen erwünscht! Wir erzählen, hören zu und freuen uns auf den Austausch • Kaffee & Kuchen: Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt • Kinderprogramm: auch für die Jüngsten haben wir einiges geboten mit Kinderschminken, Zuckerwatte und Co ;) • Lebensrettende Sofortmaßnahmen: was kann jede:r einzelne im Ernstfall tun? Unser Ziel: Erste Hilfe – nah am Menschen, in jeder Lebenslage. Als Teil unserer Gemeinden möchten wir Ihnen zeigen, wie wir helfen – und was wir alles tun. Gemein- sam mit Ihnen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie gerne auch Freunde, Nachbarn oder Familie mit. Wir freuen uns auf gute Gespräche, interessierte Gäste und einen spannenden Nachmittag! Mit herzlichen Grüßen Ihre DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wenn jede Minute zählt - Feuerwehr Baindt jetzt mit Defibrillator ausgerüstet Die Feuerwehr Baindt hat ihre Ausstattung erweitert: Ab sofort steht den Einsatzkräften ein Auto- matischer Externer Defibrillator (AED) zur Verfügung. Er wurde beschafft, um unsere Feuerwehr- leute bei Übungen und Einsätzen mit erhöhter körperlicher Belastung abzusichern. Gleichzeitig kann er auch bei sogenannten ECHO-Alarmen zum Einsatz kommen. ECHO-Alarm – was bedeutet das eigentlich? Im Landkreis Ravensburg wird seit der Einführung des Digitalfunks der ECHO-Alarm auch von den Feuerwehren genutzt. Befindet sich ein Feuerwehrfahrzeug im Status 1 (über Funk erreichbar) und somit grundsätzlich einsatzbereit, kann die Leitstelle bei lebensbedrohlichen Notfällen – etwa einem Herz-Kreislauf- Stillstand – eine Alarmierung per Digitalfunk-Textnachricht auslösen. Melden sich daraufhin die Einsatzkräfte, werden sie zusätzlich in den Notfall eingebunden und können vor Ort Erste Hilfe leisten, bis Rettungswagen oder Notarzt eintreffen. So konnte die Feuerwehr Baindt bereits bei mehreren lebensbedrohlichen Einsätzen wichtige Unterstützung leisten. Der neue Defibrillator ist auf unserem Löschgruppenfahrzeug LF 20 im Notfallrucksack verlastet und dadurch jederzeit einsatzbereit. Wussten Sie schon? Alle Feuerwehreinsatzkräfte sind speziell in der „Erste Hilfe für Feuerwehrangehörige“ ausgebildet. Zusätzlich verfügen wir über mehrere ausgebildete Sanitäter – und sogar einen Notarzt in unse- ren Reihen, die hauptamtlich im Rettungsdienst oder ehrenamtlich beim DRK Baienfurt-Baindt tätig sind. Es zeigt sich einmal mehr: Wenn es darauf ankommt, ziehen alle an einem Strang – und die Baindter Einsatzkräfte sind mit Wissen, Erfahrung und Herzblut zur Stelle. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Kabelverlegungsarbeiten Im Zeitraum vom 04.09.2025 bis 30.09.2025 werden Kabelverlegearbeiten für eine 20-kV-Leitung durch- geführt. Dabei kommt es in folgenden Bereichen zu Verkehrsbeeinträchtigungen: • In der Buchenstraße erfolgt eine Vollsperrung, • in der Eichenstraße bis zur Einmündung Gar- tenstraße wird die Straße halbseitig gesperrt; zu- dem sind dort der Geh- und Radweg betroffen. • In der Gartenstraße im Bereich der Hausnum- mern 55 bis 65 wird eine Straßenquerung herge- stellt, die eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn sowie eine wechselweise Sperrung des Gehwegs erforderlich macht. Die Zufahrten zu den Grundstücken bleiben grund- sätzlich möglich. Sollte es zu zeitweiligen Behinderun- gen oder Einschränkungen kommen, wird die ausfüh- rende Baufirma die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig informieren. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und Beachtung der Beschilderung. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. August 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Öffentliche Gruselführung Am 07.11.2025 findet eine öffentliche Gruselführung mit Paul Sägmüller statt. Eine Einladung mit Hinweis zur An- meldung folgt. Beschattung Dorfplatz Anfragen zur Anbringung von Sonnensegeln oder Son- nenschirmen liegen vor. Eine mögliche Umsetzung wird für das nächste Jahr geprüft, die Entwicklung wird der- zeit beobachtet. Betriebszeiten Fontänenfeld und Buzzer Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr in Betrieb. Über den Buzzer, eine Taste neben dem Brunnen, kann das Fontänenfeld zusätzlich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 18 und 20 Uhr aktiviert werden. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplans „Bifang II“ wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Scha- chener Straße 100 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turn- halle im roten Gebäude Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine beschränkte öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit der Planung der Sa- nierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude durch- zuführen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzun- gen stellen sich geeignete Planungsbüros vor, um ihre Ansätze und Konzepte zur Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude darzulegen. 4. Nach Abschluss der Planung und Vorlage einer aktuali- sierten Kostenberechnung entscheidet der Gemeinde- rat über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Sanierungsgebiet „Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanie- rungssatzung (Gebietsveränderung 2025) Beschluss: 1. Zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt beschließt der Gemeinderat die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förm- liche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. 2. Für das Gebiet „Ortskern II“ wird die Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2028 festge- legt. 3. Der Ergänzung der Sanierungsziele des Sanierungs- gebietes „Ortskern II“ wird zugestimmt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehen- den QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen ger- ne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Vorankündigung 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt, das muss gefeiert wer- den. Nachdem Anfang Juli die Feuerwehren aus dem Landkreis Ravensburg anlässlich der Abnahme des Leis- tungsabzeichens zu Gast waren, freuen wir uns nun auf die Feier gemeinsam mit der Gemeinde. Am 21.09.2025 begrüßen wir Sie herzlich zu einem Tag der offenen Tür. Wir beginnen den Tag um 9:30 Uhr mit einem ökumeni- schen Gottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt und ziehen anschließend in einem kleinen Festzug zum Feuerwehr- haus. Genießen Sie einen abwechslungsreichen Tag mit der ganzen Familie. Neben einem zünftigen Frühschop- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 pen und einem leckeren Mittagstisch, zeigen wir Ihnen am Nachmittag verschiedene Vorführungen zusammen mit unseren befreundeten Wehren aus Baienfurt und Wein- garten sowie der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Na- türlich kommen auch die Kinder nicht zu kurz. Während die Kleinen im Feuerwehrauto eine Rundfahrt machen oder sich an der Mitmachstation der Jugendfeuerwehr vergnügen, können Mama und Papa in aller Ruhe den neuen Anbau am Feuerwehrhaus besichtigen. Für Kaffee und Kuchen am Nachmittag ist natürlich auch gesorgt, und musikalisch unterhält Sie beim Frühschoppen der Musikverein Baindt und am Nachmittag die Schalmeien- kapelle Baindt. Es ist also einiges los am Tag der offenen Tür, jetzt fehlen nur noch Sie. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. September 2025 und Sonntag, 07. Sep- tember 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. September 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13 88250 Weingarten Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 07. September 2025 Dreiländer-Apotheke Ravensburg Gottlieb-Daimler-Straße 2 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 65 07 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Am Freitag, den 19.09.2025, bleibt der Wertstoffhof Baindt aufgrund einer Veranstaltung der Feuerwehr geschlossen. Die Altkleider- und Glascontainer sind vom 19.09.2025 bis zum 22.09.2025 in der Fischerstraße zu finden. Am 26.09.2025 ist der Wertstoffhof wieder wie gewohnt von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Gabriele Roth feierte am 01. September 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Frau Roth ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen September 14.09. Vernissage Kunstkreis Rathaus + Kreativer Montag 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest – kath. Kirche Kirchengemeinde Baindt 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 14.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.10. JHV – Tennisclub Vereinsraum 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest – kath. Sulpach Kirchengemeinde Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1, 88255 Baindt Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termin: Mittwoch 17.09. 2025 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Ohne Anmeldung Kirchliche Nachrichten 06. September – 14. September 2025 Gedanken zur Woche: Es knospt unter den Blättern das nennen sie Herbst. (Hilde Domin) Samstag, 06. September 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lea 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind(+ Familie Johannes Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer) Sonntag, 07. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Elina 12.00 Uhr Baindt – Taufe von Klara Emilia (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Mittwoch, 10. September 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(+ Maria Bentele geb. Hartmann, Hans Späth) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Freitag, 12. September 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 13. September 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonas 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. September – Kreuzerhöhung 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind(+ Baptist Elbs, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Lucia Fischer, Kurt Städele, Gerda und August Thurn, Max und Pauline Fischer, Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ig- naz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Theresia Elbs, Agathe Zimmermann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Gabriel 14.00 Uhr Schachen – Taufe von Robin (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2025 Unser Firmteam ist komplett: Alina Steinacher, Laura Kap- ler, Kathrin Schorrer, Emmy Schober, Magdalena Metzler, Svenja Reinbold, Andreas Ehrat, Felix Müller Jonas Pfis- terer, Sebastian Schurr werden die 54 Firmlinge aus der Seelsorgeeinheit auf ihrem Weg zur Firmung begleiten, unterstützt von Doris Kapler und Pfr. Staudacher. Eine Änderung hat sich noch ergeben. Night & Pray findet nun am Sonntag, 12. Oktober statt. Unser Firmweg 2025 Firmauftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt vor der Kirche Night & pray: So 12.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende in Rot a Rot: Fr 31. Okt 17.00 Uhr – So 2. Nov .13.00 Uhr Probe für den Gottesdienst: Fr 7. Nov 17.00 Uhr in Baienfurt Firmung: Sa 8. Nov 14.30 Uhr in Baienfurt mit Weihbi- schof Matthäus Karrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) Bergmesse Die Ortsgruppe Allgäu des Ver- bands Katholisches Landvolk lädt alle Mitglieder und Interes- sierten sehr herzlich zur Bergmesse ein. Diese findet am Sonntag, 7. September 2025 um 13:30 Uhr bei der Wall- fahrtskirche in 87452 Gschnaidt bei Frauenzell statt. Ab der Bruder-Klaus-Kapelle am Walkenberg gibt es eine wunderschöne Wanderung zur Wallfahrtskirche. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit dem PKW bis zur Wallfahrtskirche hochzufahren. Der Gottesdienst wird von Pfarrer Rupert Willburger zelebriert und musikalisch vom Männerchor Beuren umrahmt. Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit zur Einkehr im Gasthaus Kreuz. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein am Mittwoch, 17. September 2025 um 14.00 Uhr zum Bilder- vortrag in den Bischof-Sproll-Saal. „Schön war’s - Rückblick auf das Jubiläumsfest - 100 Jah- re Musikverein Baindt” mit dem Musikant Adalbert Stein- hauser, der mit viel Arbeit und Herzblut ein wunderschönes Fotobuch über die ganzen Festlichkeiten erarbeitet hat. Lassen Sie dieses großartige Fest mit seinem Festumzug und den vielen Musikkapellen revuepassieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein zum Yoga Kurs im- mer freitags, ab 9.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg. Jede Frau die Interesse hat, darf zum „Schnup- pern“ kommen! Beginn 12.9.2025, 9.30 Uhr. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Mittwoch, 24. Sept. 2025 Skulpturenweg Karsee Der Skulpturenweg in Karsee besteht seit 2002. In der Naturlandschaft rings um den Karsee setzen sich Künst- ler mit unterschiedlichen Objekten mit Natur, Kunst und Mensch auseinander. In diesem öffentlichen Raum kann der Besucher, Spaziergänger zu jeder Zeit mit den Kunst- werken in Beziehung treten. Wir treffen uns zu dieser Ausfahrt (in Fahrgemeinschaf- ten) am Mittwoch 24.9.25 um 14.30 Uhr zur Abfahrt an der Kirche. Nach einer Kaffeepause werden wir uns auf den Weg machen um den Skulpturenweg zu gehen. (Es gibt eine kurze Variante und eine längere Variante). Treffpunkt in Karsee, Seestr. 13. Kosten für Kaffee und Kuchen sowie die Führung am Skulpturenweg: 5,00 Euro zuzügl. Fahrtkosten. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis spätestens 22.9.2025. Vorankündigung: 16. Oktober 2025, nachmittags, Füh- rung im Hopfenmuseum Tettnang und Einkehr ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 17. September um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder und freuen uns auf alle sangesfreudigen Menschen, die Lust haben mitzusingen. Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 19. September 2025, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film an diesem Abend handelt von vier Pilgern und ihrem Leben - alle auf dem Jakobsweg, alle sehr unter- schiedlich und doch ein gemeinsames Ziel. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit einer kleinen Einführung und der Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen. Jes 42,3 Sonntag, 07. September 12. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) anschl. Kirchenkaffee Montag, 8. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Dienstag, 09. September 10.00 – Baienfurt Kinderbibeltag, Ferienprogramm, 15.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Seniorennachmittag entfällt !!! Mittwoch, 10. September 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Türkische Gedichte 14. Jahrhundert bis Neuzeit, Frau Drescher Freitag, 12. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 14. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) --- Glaube im Alltag Gottes heilende Nähe Manchmal verstumme ich vor dem Leid anderer Menschen. Manchmal stehe ich wie gelähmt vor den He- rausforderungen für unsere Welt. Manchmal verschließe ich meine Augen vor den Bildern, die täglich über den Fernseher auf mich ein- strömen und meine Ohren vor den Klagen Verzweifelter. Manchmal verschließe ich mein Herz… Von Jesus, der Menschen die Ohren auftut und Kranke heilt, von der Vision einer Welt ohne Leid, von dem Ende jeder Ungerechtigkeit spricht der 12. Sonntag nach Trinitatis. Aber er geht noch weiter: Er erzählt von Menschen, die, angeregt vom Beispiel Jesu, andere aus der Erstarrung holen. Menschen werden auf vielfältige Weise von Jesus berührt und verbreiten sein Lob – und bauen nach ihren Kräften mit an Gottes Reich. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Uns- plash / alexander hermansen) --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Seniorenkreis Leider muss unser Nachmittag am Diens- tag, 9. September, ausfallen. Wir sehen uns wieder am 14. Oktober gemeinsam mit Pfarrer Schöberl. Ich freue mich auf Sie und grüße Sie recht herzlich. --- Krabbelgruppen Sie suchen eine Krabbelgruppe oder wollen selbst eine gründen? Melden Sie sich gerne im Pfarrbüro (Tel.: 0751 – 43656, pfarramt.baienfurt@elkw.de) Wir vermitteln den weiteren Kontakt und stellen den Raum. --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II bleibt ungeschlagen SV Baindt II - SV Ankenreute 3:3 (3:1) Bei sommerlichen Bedingungen auf der Klosterwiese empfing die „Zwoite“ den Favoriten aus Ankenreute, der in der vergangenen Saison Vizemeister der Kreisliga A wurde. Zahlreiche Gästefans waren mitgereist und sorg- ten für eine stimmungsvolle Kulisse. Der SVB 2 war jedoch fest entschlossen, auch gegen den Aufstiegsaspiranten Punkte mitzunehmen. Die Gäste starteten erwartungsgemäß stark in die Partie, ließen den Ball gut laufen und kamen früh zu ersten Chan- cen. In der 10. Minute nutzte R. Braun die Unordnung in der Baindter Hintermannschaft zum verdienten 0:1. Doch die Antwort des SVB ließ nicht lange auf sich warten: Nur fünf Minuten später bugsierte Kaspar nach einer starken He- reingabe von Bosch den Ball über die Linie – 1:1 (15.). Das Tor gab den Gastgebern spürbar Auftrieb. Die Abwehrrei- he der Ankenreuter wirkte zunehmend unsicher, der SVB presste hoch und erarbeitete sich immer wieder gefährli- che Standards. In der 39. Minute belohnte sich die Mann- schaft: Kapitän Späth drückte den Ball nach einer Ecke zur 2:1-Führung über die Linie. Kurz vor der Pause wurde Schnez nach einem langen Ball im Strafraum klar vom Torhüter gefoult – Elfmeter! Knisel verwandelte eiskalt und stellte auf 3:1 (45.+2). So ging es dann auch mit einer verdienten Führung in die Pause. Ankenreute hatte zwar mehr Ballbesitz, doch Baindt das klare Chancenplus. Nach dem Seitenwechsel erhöhte der Favorit den Druck. Durch eine taktische Umstellung rollte nun Angriff auf Angriff auf das Baindter Tor. Die „Zwoite“ verteidigte leidenschaftlich, musste in der 51. Minute aber den Anschluss hinnehmen: Beck zirkelte einen Freistoß von der Strafraumgrenze in die Maschen – 3:2. Ankenreute witterte seine Chance und übernahm nun endgültig die Kontrolle. Eine Viertelstunde später war es Gentner, der im Fünfmeterraum frei zum Abschluss kam und problemlos zum 3:3 einschob (64.). Baindt stemmte sich gegen den Druck, konnte aber kaum noch für Entlastung sorgen. Bis zum Schlusspfiff rannte der Favorit an, doch die Mannschaft von Timo Geggier verteidigte mit viel Leidenschaft und rettete einen ganz wichtigen Punkt ins Ziel. Am Ende steht ein tolles 3:3 – für Ankenreute zu wenig, für Baindt ein gewonnener Zähler. Am kommenden Mittwoch wartet nun das schwere Po- kalspiel gegen den SV Oberzell, bevor es am Sonntag, den 07.09., zum großen Derby in Baienfurt kommt, auch wenn dort die „Zwoite“ gegen die „Erste“ antritt. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (83. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kaspar, Kai Kostka (74. Julian Keppeler), Tobias Trautwein, Manuel Brugger (89. Moritz Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Lang), Konstantin Knisel (75. Moritz Gresser), Luca Bosch (83. Lukas Grabherr), Jacob Schaffer, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Martin Geng - Zuschauer: 100 Tore: 0:1 Robin Braun (10.), 1:1 Kai Kaspar (15.), 2:1 Patrick Späth (39.), 3:1 Konstantin Knisel (45.+2 Foulelfmeter), 3:2 Pascal Beck (51.), 3:3 Matthias Gentner (64.) Vorschau: Sonntag, 07.09 15.00 Uhr: SG Baienfurt - SV Baindt II Erster Heimsieg für den SVB SV Baindt - VfL Brochenzell 3:0 (1:0) Am letzten Augustwochenende begrüßte der SV Baindt nach einem erholsamen spielfreien Wochenende den VfL Brochenzell auf der Klosterwiese, der mit zwei Siegen und zwei Remis ungeschlagen in die neue Saison gestartet war. Auf Baindter Seite rückten Brugger, L. Walser und Neuzugang Geng für die Urlauber M. Szeibel, Krauter und Fink in die erste Elf. Mit einer gehörigen Portion Respekt tasten sich beide Teams in den Anfangsminuten an die Partie heran, mit der Absicht nicht zu früh ins Risiko zu gehen. Dennoch er- wischte Caltabianos & Weilands Mannschaft einen Start nach Maß und ging direkt mit der ersten Chance in Füh- rung. Der heute im Mittelfeld aufgebotene Caltabiano jagte im Zweikampf das Leder in das letzte Drittel der Gäste, worauf Startelf-Debütant Geng spekuliert hatte. Mit hohem Tempo setzte sich Baindts neue Nummer 9 körperlich stark gegen zwei Verteidiger durch und schob den eroberten Ball eiskalt zum 1:0 ins Netz (7.). Auch in der Folge blieb es eine enge Partie mit leichten Baindter Vorteilen, wobei unter anderem der zuletzt so effiziente Fischer etwas glücklos agierte. Erst zog er einen Schlenzer zu weit am langen Pfosten vorbei, wenig später küsste sein Versuch aufs kurze Eck nur den Außenpfosten. Au- ßerdem rauschten Freistöße von Caltabiano und Dantona jeweils knapp über die Latte. Auf der Gegenseite schickte der VfL Brochenzell ihren Zielspieler Hirscher ins 34-igte Kopfballduell gegen Caltabiano und blieb damit weitest- gehend erfolglos, gefährlicher war dagegen ein scharfer Abschluss von Yazici aus der zweiten Reihe, den B. Wal- ser noch an den Pfosten lenken konnte. Glück hatte der VfL wiederum einige Minuten später, als der bereits gelb verwarnte Marschall Geggier mit einem klaren taktischen Foul zu Boden brachte, mit einer letzten Verwarnung al- lerdings davonkam und umgehend ausgewechselt wurde. Auch im zweiten Durchgang blieb der SVB zunächst die aktivere Mannschaft, ließ nach einer guten Stunde dann aber zwischenzeitlich die notwendige Kompaktheit und Konzentration vermissen, wodurch der VfL zu Chancen kam. Erst erlief Gäste-Stürmer Gottuk einen zu kurzen Rückpass auf Keeper B. Walser, scheiterte im 1 gegen 1 jedoch am Baindter Rückhalt; wenig später führte ein Abstimmungsfehler bei einem Freistoß dazu, dass Vin- celj aus elf Metern freistehend abschließen konnte, der Brochenzeller Kapitän fand mit seinem überhasteten Ab- schluss allerdings ebenfalls seinen Meister in B. Walser (75.). In dieser aufkommenden Brochenzeller Druckpha- se sorgte der SVB dann aber im richtigen Moment für die Vorentscheidung: L. Walser bediente Flügelpartner Fischer auf der linken Seite, der sich unnachahmlich ge- gen Drei durchsetzte, zur Grundlinie vordrang und scharf in die Mitte gab. Dort rutschte VfL-Keeper Beck am Ball vorbei, während sich Edeljoker Schnez zeitgleich in den Klärungsversuch des Brochenzeller Verteidigers warf und den Ball so etwas glücklich zum 2:0 über die Linie bugs- ierte (76.). Angetrieben von diesem vorentscheidenden Treffer gewann der eben eingewechselte Gündogdu einen wichtigen Kopfball im Mittelfeld, woraufhin das Leder bei Kronenberger auf der rechten Seite landete. Bei dessen flacher Hereingabe bewies Schnez erneut den richtigen Riecher, lauerte am zweiten Pfosten und schob zu seinem bereits 4. Saisontor ein (84.). In einer lange offenen Partie belohnt sich der SVB am Ende für seinen hohen Aufwand mit zwei schön heraus- gespielten Treffern und einem verdienten Heimsieg. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (58. Henry Hosse), Lukas Walser, Marc Bolgert, Nico Geggier (81. Übeydullah Gündogdu), Jan Fischer (82. Konstantin Knisel), Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Daniel Kronenberger (86. Adnan Kale), Leon Geng (72. Johannes Schnez) - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf WeilandSchiedsrichter: Ralf Frey Tore: 1:0 Leon Geng (7.), 2:0 Johannes Schnez (76.), 3:0 Johannes Schnez (84.) Vorschau: Sonntag, 07.09 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt TC Baindt e.V. Einfach mal Tennis ausprobieren am 21. September! Lust auf Tennis? Egal ob Neuling oder Wiedereinsteiger - seid dabei! Am So., 21. September ab 13 Uhr lädt der Tennisclub Baindt herzlich ein zum kostenlosen Tennisnachmittag auf unserer Anlage in der Friesenhäusler Straße. Für wen?Alle ab 6 Jahren, nach oben offen! Ob du Ten- nis einfach mal ausprobieren oder dein Können wieder auffrischen mochtest - du bist willkommen! Was wird geboten? • Einführung für Anfänger • Flexible Ankunft - einfach dazukommen, wann es passt • Kein Equipment nötig: Schläger & Bälle werden ge- stellt, Sportkleidung und Sportschuhe genügen (keine Joggingschuhe) • Umkleiden & Duschen vorhanden • Kaffee & Kuchen im Vereinsheim Anmeldung (bis 15.09.)Bitte melde dich mit Alter & Spielkönnen per Mail unter 2.vorsitzender@tc-baindt.de oder scanne den Code Ran an die Schläger! Wir freuen uns auf euch und einen tollen Tennisnach- mittag! Vorankündigungen: Sa., 13.09.2025: Doppel-Fun-Turnier (siehe nachfolgen- den Text) Sa., 20.09.2025: Halbfinale/Finale Vereinsmeisterschaf- ten Einzel und Jugendmeisterschaften, im Anschluss (ca. 17 Uhr) Saisonabschluss auf der Anlage So., 28.09.2025: Abschluss-Bändelesturnier Weitere Infos folgen! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 DOPPEL-FUN-TURNIER für Mitglieder Am Sa., 13.09.2025 um 13 Uhr möchten wir ein geselliges Mixed Turnier im Kaiserturnier-Modus (mit zugelostem Partner/zugeloster Partnerin) spielen. ALLE Vereinsspieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senioren) sind recht herzlich ein- geladen einen sportlichen Nachmittag/Abend mit Spiel, Spaß und anschließendem geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab 02.09. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss: Fr., 12.09. um 16 Uhr. Bei schlechtem Wetter bitte Aushang und Internetseite beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu einem informa- tiven Fachvortrag zum Thema „Pflege- bedürftigkeit – was tun?“ mit Referentin Frau Gütje, am Dienstag, 09.09.2025 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Beginn 19.30 Uhr. • Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Betroffene, son- dern auch Familien, Freunde, Arbeitgeber und die Ge- sellschaft insgesamt. • Wichtige Aspekte: Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad), Leistungen der Pflegeversicherung, Ent- lastungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung ein und freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Vorschau: Dienstag, 07.10.2025, Bischof-Sproll-Saal. 19.30 Uhr. Wenn´s zwickt und klemmt. Referentin: Selina Eisele vom Physio One. Anschließend Besprechung OSS Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die da- bei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. Sep- tember 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Mit dem E-bike durchs Amtzeller Hinterland Von Weingarten fahren wir über das Laura- tal in Richtung Bodnegg. Über wenig befahrene Straßen kommen wir mit Blick auf das Alpenpanorama ins Amt- zeller Hinterland und sind über die Mittagszeit im „Kon- go“ zur Einkehr. Zurück geht es über Waldburg und den Altdorfer Wald nach Weingarten. Wann: Dienstag, 09.09.2025 um 10.00 Uhr, Festplatz Wein- garten. Rückkehr: ca. 16.00 Uhr. Strecke: ca. 3 Stunden, 52 km, 630 hm. Sonstiges: Gästebeitrag 2.00 €. Mitnehmen: Getränk. Anmeldung: ab 05.09.2025 - T 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag oder 0751 46672. Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Radtour abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zu unserer Hockete am 13. September 2025 ab 11 Uhr Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, eine Hockete ist eine wunderbare Gelegenheit, gemein- sam schöne Stunden im Grünen zu verbringen, zu plau- dern und auch zu lachen. Daher versorgt Sie der Garten- und Blumenverein mit Ge- tränken und einem schattigen Sitzplätzchen. Ihr Grillgut bringen Sie bitte selbst mit, ebenso Geschirr und Besteck. Über den einen oder anderen Salat oder auch Kuchen/ Dessert würden wir uns freuen. Sollten Sie nicht mehr selbst zur Dauergartenanlage fah- ren können, so sagen Sie uns bitte Bescheid, wir organi- sieren dann gerne eine Abholung an Ihrer Haustür. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dadurch auch mal wieder langjährige Mitglieder begrüßen können. Und na- türlich sind uns auch neue Gesichter herzlich willkommen. Die Dauergartenanlage verfügt übrigens auch über einen Spielplatz für die Kleinen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per E-Mail gartenfreunde.baienfurt@web.de oder tele- fonisch unter 0751/44875 (G. Rittler). Wir freuen uns auf Ihr Kommen und ein paar entspannte Stunden mit Ihnen. Es grüßen Sie die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Museumsfest in Wolfegg: Handwerk, Tradition und lebendige Geschichte zum Anfassen Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg lädt am 7. September herzlich zum traditionellen Museumsfest ein. Die Besucher/innen erwartet ein viel- fältiges Programm, das Tradition, Handwerk und Unter- haltung vereint. Wer seine Zimmermannskluft trägt, be- klommt freien Eintritt. Zum Frühschoppen begrüßt der Musikverein Wolfegg die Festgäste. Im Mittelpunkt des diesjährigen Museumsfes- tes steht das Holzhandwerk. Wie wurden Bäume früher aus dem Wald transportiert und weiterverarbeitet? Der Forstbetrieb Rainer Bucher aus Bad Waldsee zeigt das historische Baum fällen, Forst BW liefert dafür die Bäu- men. Einen Einblick in die traditionelle Kunst des Balken- schlagens geben die Zimmerleute der Zimmererinnung Ravensburg. Seien Sie dabei, wenn sie eine traditionelle Holzkonstruktion für die neue Scheune vorbereiten, ei- nen sogenannten Abbund. Um 16 Uhr feiern wir mit al- len Festgästen das Richtfest der Scheune, in der künftig historische Traktoren ausgestellt werden. Daneben gibt es natürlich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Vorführungen alten Handwerks, wie beispiels- weise Klöppeln, Netzeknüpfen, Schnitzen, Bürstenbin- den, Blaudruck und vieles mehr. Die Flachsbauerngruppe Mettenberg zeigt die einzelnen Schritte der historischen Flachsverarbeitung und die Dreschflegelgruppe Schlier führt vor, wie früher Getreide von Hand gedroschen wur- de. Wer selbst kreativ werden möchte, kann Holzhäuser be- malen, das Spinnen mit der Handspindel und dem Spinn- rad lernen oder Anhänger aus Hufnägeln herstellen. Um 10:30 Uhr und 15 Uhr zeigt die Tanzgruppe um Angelika Ketterer mittelalterliche Tänze. Das Puppentheater Kau- ter & Sauter bringt jeweils um 13:00 Uhr und 15:00 Uhr mit ihrem Stück „Die Wichtelmänner“ Kinderaugen zum Strahlen. Und um 13:30 Uhr können Groß und Klein den Geschichten der Märchentante lauschen. Für das leibliche Wohl sorgen die Landfrauen mit ihren beliebten Zogenen Kiachla. Der Musikverein Wolfegg und der Fanfarenzug Vogt bieten Kaffee und Kuchen an. Im Backhaus gibt es Dinnete, und der Sportverein Wolfegg brutzelt Herzhaftes auf dem Grill. Außerdem gibt es Brat- kartoffeln mit Kräuterquark sowie klassische und vegeta- rische Maultaschen mit Kartoffelsalat. Der Fischereiverein Mosisgreut hat Fischküchle und Fischwecken im Angebot. Am Milchpilz können kleine und große Spielplatzgäste Milchshakes und Eis genießen. Auch die wieder eröffnete Museumsgaststätte im Fischerhaus lädt an diesem Tag natürlich herzlich zum Verweilen und zum Ausprobieren oberschwäbischer Köstlichkeiten ein. BOB sucht Bands für Musik im Zug Live-Musik und Aktionen am Tag der Schiene Zum bundesweiten Tag der Schiene am Samstag, 20. September 2025, verwandelt die Bodensee-Oberschwa- ben-Bahn (BOB) ihre Züge in eine Bühne: Unter dem Mot- to „Live on Track“ treten Musikerinnen, Musiker und kleine Bands direkt während der Fahrt auf. Gesucht werden Formationen mit bis zu vier Mitgliedern, die „unplugged“ spielen – also akustisch und ohne Strom. Ob Folk, Pop, Singer-Songwriter, Jazz oder Indie: Erlaubt ist, was gute Stimmung macht und ohne Verstärker aus- kommt. Neben begeisterten Fahrgästen als Publikum bie- tet die BOB den Künstlerinnen und Künstlern ein kleines Honorar und viel Aufmerksamkeit für ihre Musik. „Wir wollen unseren Fahrgästen ein besonderes Erlebnis bieten: ein Konzert hautnah, während der Fahrt in unse- ren Zügen“, erklärt BOB-Sprecher Sebastian Dix. „Und die Musikerinnen und Musiker können sich über eine ‚rollende Bühne‘ und ein besonderes Publikum freuen.“ Interessierte Musiker und Bands können sich noch bis 5. September bewerben. Einfach eine kurze Mail mit Band- info, Hörprobe und Kontaktdaten an info@bob-fn.de sen- den. i Alle Informationen zum Aktionstag und zum Programm finden sich unter: www.bob-fn.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Speed-Dating auf dem Katamaran geht in die zweite Runde Jetzt im Spätsommer: Flirtkurs über den Bodensee Was im Frühling für viel Begeisterung gesorgt hat, bekommt nun eine Fortsetzung: Nach dem erfolgrei- chen Start der schwimmenden Partnerbörse auf dem Bodensee, lädt die Katamaran-Reederei Bodensee in Kooperation mit der Agentur “speeddating bodensee“ erneut zum Flirten auf dem Wasser ein. Am Freitag, den 12. September 2025, heißt es wieder: neue Leute treffen, spannende Gespräche führen – und das alles vor traumhafter Kulisse auf dem See. „Die erste Ausgabe war in kürzester Zeit ausgebucht – das Feedback überwältigend“, sagt Dennis Bach von “speeddating bodensee“. „Darum freuen wir uns, Singles auch im Spätsommer noch einmal diese besondere Gele- genheit bieten zu können.“ Der Katamaran verbindet nicht nur Friedrichshafen und Konstanz, sondern schafft beim Dating-Event am Freitag, 12. September, auch Raum für neue Begegnungen – mit etwas Glück sogar fürs Leben. Das Konzept bleibt unverändert: Zwei Altersgruppen, zwei Überfahrten, ein Abend voller Möglichkeiten. Für 49,95 Euro genießen die Singles nicht nur Hin- und Rück- fahrt mit dem Katamaran, sondern auch einen Aperitif ihrer Wahl, sowie sieben Speed-Dates à sieben Minuten – ausreichend Zeit, um einen ersten Funken übersprin- gen zu lassen. „Der Bodensee, die frische Brise und der Blick aufs Wasser – das schafft eine Atmosphäre, in der Gespräche ganz natürlich fließen“, so Dennis Bach von „speeddating bodensee“. Die erste Fahrt startet um 19:00 Uhr ab Konstanz in Rich- tung Friedrichshafen – Treffpunkt ist um 18:30 Uhr am Ka- tamaran-Anleger. Teilnehmen können hier Singles im Alter von 26 bis 39 Jahren. Die zweite Überfahrt beginnt um 20:30 Uhr in Friedrichshafen, mit Treffpunkt um 20:00 Uhr – hier ist die Altersgruppe 40 bis 56 Jahre eingeladen. An- schließend können Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf der anderen Seeseite weiterziehen oder aber auch ein- fach das Panorama auf der Rückfahrt erneut genießen. Die Teilnehmerzahl ist limitiert: Maximal 14 Singles pro Fahrt können dabei sein – schon jetzt ist mehr als die Hälfte der Plätze ausgebucht. Wer also noch einen Platz ergattern möchte, sollte nicht zögern und sich selbst ei- nen Ruck geben. Alle Informationen sowie die Anmeldung finden Interessierte unter: speeddating-bodensee.de i Speeddating auf dem Katamaran am 12. September: Altersgruppe 26-39 Jahre ab KN um 18:30 Uhr Altersgruppe 40-56 Jahre ab FN um 20 Uhr Fatigue – Wege aus der Erschöpfung bei tumorbedingter Therapie Termin: Mittwoch, 15. Oktober 2025, 17-19 Uhr Ort: Oberschwabenklinik, St. Elisabethen-Klinikum, (C41) Diese Patientenveranstaltung richtet sich an Patienten, die entweder nach oder in einer tumorbedingten Therapie an Fa- tigue leiden. Es werden die möglichen Ursachen besprochen, wie auch beeinflussende Faktoren. Evidenzbasierte Wege aus dieser Erschöpfung werden aufgezeigt und erörtert. Diese Veranstaltung wird von Frau Priska Hummel (Onko- logische Fachpflege sowie Palliative Care Nurse) durchge- führt. Diese kann keine Einzelberatung ersetzen und dient der allgemeinen Information über das Thema Fatigue. Informationen und Anmeldung bei der Krebsberatungs- stelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwa- benklinik.de Krebsberatungsstelle Oberschwaben/Allgäu e.V. Im September 2025 startet ein neuer Kursblock, Dienstags von 16:30-18 Uhr im Mehrgenerationenhaus (Herrenstr.43, RV), die Leitung des Kurses wird seit Beginn des Ange- bots der Krebsberatungsstelle von der QiGong Lehrerin (DGQT) Elisabeth Krügel geleitet. Die Anmeldung erfolgt über die Krebsberatungsstelle Oberschwaben, Krebsberatung@oberschwabenklinik,de oder telefonisch: 0751-872593. Das Angebot richtet sich an Patienten, deren Angehörige, Freunde und Interessier- te. Ein Einstieg ist auch während des Kursblocks möglich. Qi Gong ist integraler Bestandteil jahrhundertealten chi- nesischen Medizin, die auf Erfahrungswissen beruht und der Prävention und Genesung von Krankheiten besondere Bedeutung beimisst und damit die Eigenverantwortung des Einzelnen für sein Wohlergehen unterstützt. Aus der Sicht der chinesischen Medizin bedeutet das freie Fließen des Qi durch die Meridiane, die Energiebahnen im Körper, dass der Mensch gesund ist und seine Orga- ne, die mit den Meridianen verbunden sind, harmonisch zusammenarbeiten. Wenn wir uns kraftlos und mutlos fühlen, dann fließt das Qi nicht ungehindert. Wenn wir Schmerzen haben, staut sich das Qi. Wenn wir strahlend, optimistisch und voller Tatendrang sind, dann fließt unser Qi ungehindert. Mit QiGong wird der Qi-Fluss angeregt und die Gesundheit gestärkt. Mit Hilfe der QiGong Übungen wird die Selbstwahrneh- mung und das Gespür für die eigene körperliche und psychische Befindlichkeit verbessert. Die Übungen im Rahmen des QiGong Kurses der Krebsberatungsstelle Oberschwaben werden im Stehen oder Sitzen ausgeführt werden, das Kursangebot wird zudem sehr individuell an die Teilnehmenden des Kurses ausgerichtet und un- terstützt die Heilung. Ein Teil des Kurses beinhaltet das Gualin QiGong. Guolin-QiGong gilt als wirkungsvollste medizinische Qi- Gong-Übung bei Krebs. Alle Teile der Übung haben ei- gene Wirkungsbereiche. So wird unter anderem insbe- sondere der sogenannte Nierenfunktionskreis aktiviert, dem die Chinesen das Immunsystem, das Knochen- und Rückenmark, das Gehirn, die Knochen, die Blut- und Hor- monbildung und auch die Lymphproduktion zuordnen. Im QiGong hat jeder Bewegungsablauf, jede Haltung, jede Fuß- und Handstellung eine spezifische medizinische Be- deutung. So wird beispielsweise das Qi in den einzelnen Meridianen bewegt, bestimmte Akupunkturpunkte wer- den stimuliert, negatives Qi wird ausgeleitet und positives Qi wird aufgenommen. Mit Hilfe der Wind-Atmung beim Guolin QiGong wird ein Vielfaches an Sauerstoff eingeat- met, Kohlendioxyd wird entsprechend ausgetauscht. Die Lungenaufnahmekapazität wird verstärkt und über die Bewegung des Zwerchfells werden alle Organe massiert, der Fluss der Lymphe angeregt und somit die Entgiftung bis in jede Zelle gefördert. Zu den Kursinhalten zählen zudem Atem- und Meditati- onsübungen, die die Selbstheilungskräfte unterstützen. Tag des offenen Denkmals® in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight sind die Veranstaltun- gen im Rahmen der Tag des offenen Denkmals® am 14. September. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die “work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Tag des offenen Denkmals® 14. September | ab 11 Uhr | Freier Eintritt Das Deutschordensschloss öffnet seine Tore und zeigt unter dem Motto „Wertvoll“, was alles Beeindruckendes und Schützenswertes hinter der schönen Schlossfassade steckt. Schloss Achberg feiert an diesem Tag das Jubilä- um „30 Jahre lebendige Kulturarbeit in Schloss Achberg“. Schlossbesucher/innen dürfen sich auf ein buntes Jubilä- umsprogramm, von einer Kuratorinnenführung und Fa- milienführung über eine offene Kunstwerkstatt bis hin zu einer Abendführung und einem musikalischen Ausklang mit den Drahtziehern im Schlosshof freuen. Der Eintritt in das Schloss und die Ausstellung ist an diesem Tag frei. Für einzelne Programmpunkte ist eine Voranmeldung nötig. Familienführung „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ 14. September | 13.00 Uhr| 5,00 Euro / Familie | Anmel- dung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Achberg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Rallye quer durchs Schloss noch weitere span- nende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. Eine Veranstaltung im Rahmen des Tag des of- fenen Denkmals®. Verschicke (Liebes-) Grüße! | Offene Kunstwerkstatt mit Vera Sigg 14. September | 14.00 – 18.30 Uhr| 4,00 Euro pro Person Gestalte eine Postkarte mit vielen verschiedenen Mate- rialien in unserer Schlosswerkstatt und versende sie mit Grüßen an deine/eure Liebsten! Der Versand wird direkt vom Schloss Achberg Team übernommen. Ein Workshop im Rahmen des Tag des offenen Denkmals®. Ausstellungsführung 14. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Fokus Stuck | Thematische Sonderführung mit Dipl. Ing. Arch. Günter Bestfleisch 14. September | 15.00 Uhr | 3€ pro Person | Anmeldung erforderlich Günter Bestfleisch berichtet in der Sonderführung “Fokus Stuck” vom Kunsthandwerk des Stukateurs und wie die historischen Decken saniert wurden. Der Architekt hat die Mustersanierung des Schlosses geplant und beglei- tet. In der Sonderführung berichtet er als Zeitzeuge von Erfahrungen, überwundenen Schwierigkeiten und vielen Entdeckungen. Eine Führung im Rahmen des Tag des offenen Denkmals®. Kuratorinnenführung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“ 14. September | 16.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Die Kuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Aus- stellung. Eine Führung im Rahmen des Tag des offenen Denkmals®. Abendführung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“ mit Marie-Theres Pecher 14. September | 18.00 Uhr | 3€ pro Person | Anmeldung erforderlich Begeben Sie sich im Schein der Abendsonne ins Schloss und nehmen Sie an einer Führung durch die Ausstellung “Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Mitei- nander und Gegenüber” mit ganz besonderem Flair teil. Kunst ist mehr als ein Beruf, und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstlerpaaren die “work-life-balan- ce”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen. Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, tags- über im Atelier oder nach Feierabend am Küchentisch oder weder noch? In der Führung erleben Sie einen exem- plarischen Einblick in die Kunst 13 zeitgenössischer Künst- lerpaare aus mehreren Generationen. In Schloss Achberg werden ihre Kunstwerke jeweils als Paar räumlich ver- bunden im Miteinander und Gegenüber präsentiert. Eine Führung im Rahmen des Tag des offenen Denkmals®. Holzwerkstatt: Holunderpfeife | Kreatives Gestalten mit Förster Christian Reich 21. September | 14.00 – 17.00 Uhr Der Wald ist nicht nur Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Rohstoff Holz bietet eine Vielzahl an Verwendungsmöglichkeiten – Möbel, Häuser, Papier, Brennholz, aber auch Musikinstrumente kann man aus Holz herstellen. Aus dem Holz von Holunder und Ha- selnuss werden wir mithilfe von Säge und Schnitzmesser eine Pfeife herstellen. Wir erlernen den sicheren Umgang mit dem Werkzeug und werden feststellen, dass jede Pfei- fe ihren eigenen, individuellen Ton hat. Eine Aktion vom Forstamt Ravensburg. Ausstellungsführung 21. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Öffnungszeiten im September 2025 Freitag 14 – 18 Uhr | Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Die Esel sind los im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! In den Sommerferien wird dienstags und donnerstags das beliebte Ferienprogramm mit abwechslungsrei- chen Themen rund um das bäuerliche Leben angebo- ten. Am 20. und 21. September kommen die beliebten grauen Gesellen wieder zum Eseltreffen nach Wolfegg. Sommerferienprogramm – Verpackt und Zugenäht 9. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Mit der Rallye „Transport“ kannst du das Ge- lände erkunden und dabei lernen, wie Dinge früher sicher verpackt und transportiert wurden. Gemeinsam nähen wir Jutesäcke, die besonders robust sind und stellen eigene Lederbeutel her. Du kannst auch eine Obstkiste bauen und lernen, wie man ein Knopf knüpft. Wir zeigen dir, wie man Vesper- und Wanderproviant so verpackt, dass es lange frisch bleibt — wirklich praktisch für Eure Abenteu- er! Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Feder und Tinte statt Han- dy und Mail 11. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Taucht ein in die Welt, in der Nachrichten mit Feder und Tinte statt mit Handy und Mail geschrieben wurden! Bei unserem Mitmach-Programm könnt ihr ler- nen, mit Feder und Tinte zu schreiben. Ihr könnt auch Flugblätter drucken, einen eigenen Kohlestift herstellen und Papier schöpfen. Wir zeigen euch, wie man alte Schrif- ten liest — eine echte Detektivarbeit für kleine Spürnasen! Außerdem könnt ihr Brötchen mit besonderen Brotstem- peln verzieren. Und vor dem Haus wird ein lustiges Spiel gespielt: „Stille Post“. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestun- de mit tollen Geschichten, die euch in die Zeit vor Handy und Mail entführen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Weidenkorbflechten 13. September | 10:00 – 18:00 | Anmeldung erforderlich Unter der Anleitung von Elisabeth Danner flechten Sie mit ungeschälten, gewässerten Weiden einen “zweifarbi- gen” Korb mit Grifflöchern. Sie lernen dabei verschiedene Techniken kennen und erfahren alles, was für einen guten, stabilen Korb notwendig ist. Vorerfahrungen im Flechten oder in der Arbeit mit Naturmaterial sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Bitte mitbringen: scharfe (!) Gartenschere, Vesper und Getränke – der Workshop fin- det ohne festgelegte Mittagspause statt. Gebühr: 80,00 € pro Person, zzgl. 20 € Materialkosten. Inklusive Samstagsführung: Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 13. September | 14:30 – 15:15 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstüt- zung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Ba- den-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 14. September | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung: Notzeiten auf dem Land 14. September | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die ländliche Bevölkerung Oberschwabens und des west- lichen Allgäus hat immer wieder verschiedene Notzeiten durchlebt. Wir erzählen Ihnen von Ursachen und Zusam- menhängen der Krisen, demonstrieren Ihnen im Backhaus aus Bergatreute den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatz- stoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Eseltreffen 20. & 21. September | 10:00 – 17:00 | Anmeldung nicht er- forderlich Die lustigen Gesellen kommen wieder nach Wolfegg! Über 80 langohrige Esel bevölkern das Museumsgelände und begeistern im Schauring Groß und Klein mit ihrer Ge- schicklichkeit und ihrem Können. Im Museumsdorf bieten Erzeuger/innen aus der Region ihre Produkte an. Auch für das leibliche Wohl der Museumsgäste ist bestens gesorgt! Folgender Programmpunkt wird in Gebärdensprache übersetzt: Samstag, 20. September, 11 bis ca. 12.30 Uhr – Programm im Schauring. Öffnungszeiten im September: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 7. September 2025 Gefährliche Schönheiten Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Gefährliche Schönheiten, giftige Pflanzen und schuppige Bewohner. Schlangen! Keine Angst, die meisten sind harmlos und scheu. Aber welche Arten gibt es eigentlich in dieser Re- gion und was macht sie so besonders? Unsere Region: Idylle und Natur pur. Doch Vorsicht ist geboten, denn zwischen all den harmlosen Blumen und Kräutern lauern auch einige grüne Gesellen, die es faust- dick hinter den Blättern haben. Begleiten Sie uns auf eine Tour von 2 – 3 Stunden. Mückenschutz und Wanderklei- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 dung wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Alles über das Krankheitsbild Demenz Kostenlose Fortbildungsreihe des Netzwerk Demenz Rund um das Krankheitsbild Demenz bietet das Netz- werk Demenz Ravensburg ab Donnerstag, 18.9.25, eine kostenlose achtteilige Fortbildungsreihe in Baindt an. Was kennzeichnet eine Demenz? Welche Pflegeleistun- gen gibt es? Um Betroffene und deren An- und Zuge- hörige zu informieren und zu unterstützen, bietet das Fortbildungs-Netzwerk Demenz ab 18. September 2025 eine kostenlose Fortbildungsreihe rund um das Erkran- kungsbild Demenz an. Die acht Modulveranstaltungen finden jeweils donnerstags von 14.00-16.30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Es besteht auch die Möglichkeit, an einzelnen Fortbildungstagen der Veranstaltungsreihe teilzunehmen. Referierende sind jeweils Fachpersonen aus verschiede- nen Bereichen. Sie vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Er- krankten. Behandelte Themen sind unter anderem sinn- volle Beschäftigungsaktivitäten bei Demenz, Hilfen zur Ernährung bei Demenz, Kinästhetik sowie die Wahrung der eigenen Bedürfnisse bei der Betreuung von demen- tiell Erkrankten. Information und Anmeldung erfolgt per E-Mail an miri- am.vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 11. September 2025. Den aktuellen Veranstaltungskatalog finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz i: Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein kostenfreies An- gebot des Landkreises Ravensburg für An- und Zuge- hörige von dementiell Erkrankten sowie ehrenamtlich Tätigen. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstän- de von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbessern. Ackerblühstreifen im Landkreis Ravens- burg: Vielfalt für Insekten und Natur Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojekts des Land- schaftserhaltungsverbands Ravensburg legen landwirt- schaftliche Betriebe seit mehreren Jahren Blühflächen an, um aktiv zur Förderung der Artenvielfalt beizutragen. Blühstreifen sind nicht nur wichtige Nahrungsquellen für nektarsuchende Insekten, sondern bieten auch Verstecke und geschützte Überwinterungsplätze. Besonders wertvoll sind mehrjährige Blühmischungen, da sie im Vergleich zu einjährigen Saaten früher und über einen längeren Zeitraum blühen. So ermöglichen sie eine kontinuierliche Nahrungsquelle für Bestäuber und ande- re Wildtiere. Pflegemaßnahmen für langfristigen Erfolg Um den ökologischen Wert der Flächen zu erhalten, sind gelegentliche Pflegemaßnahmen erforderlich: Alle zwei Jahre kann eine oberflächliche Bodenbearbeitung in Teilflächen, etwa durch Grubbern in Kombination mit einer Nachsaat, sinnvoll sein. Dies hilft, den Konkurrenz- druck durch unerwünschte Arten wie Hirse oder domi- nante Unkräuter zu reduzieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der richtige Mahdzeit- punkt. Viele Insekten und Kleintiere überwintern im ab- gestorbenen Pflanzenmaterial, weshalb das Abmähen erst im zeitigen Frühjahr empfohlen wird. Dass Blühflächen nicht großflächig sein müssen, zeigt sich in der Praxis: Auch kleine, schwer zu bewirtschaften- de Teilstücke können wertvolle Biotope. Erfahrungsaustausch vor Ort Ende Juli trafen sich Interessierte, Landwirtinnen und Landwirte zu einem Austausch. Dabei besichtigten sie den angelegten Blühstreifen der Ährenhof GbR und diskutier- ten praktische Fragen rund um Pflege, Saatgutwahl und Mahdzeitpunkt – ein wertvoller Austausch zu Erfahrungen und Herausforderungen vor Ort. Gemeinsam für mehr Vielfalt Seit Beginn des Projekts 2020 wurden insgesamt 730 Ki- logramm Saatgut für etwa 182 Hektar mehrjährige Acker- blühstreifen an rund 240 Teilnehmende verteilt. Für das Jahr 2025 wurden rund 55 Kilogramm mehrjähriges Saat- gut bestellt, ausreichend für knapp 13,75 Hektar. Das Pro- jekt beinhaltet auch Beratung zum Thema artenreiches Grünland. Dank der wertvollen finanziellen Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg und der engen Partner- schaft mit dem Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. kann das Projekt nachhaltig wachsen und einen wich- tigen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten. Was sonst noch interessiert Trotz vieler offener Stellen und Bewer- ber – Arbeitslosigkeit steigt im August weiter an Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen im Au- gust um 5,6 Prozent angestiegen. Insgesamt waren damit 17.822 Frauen und Männer ohne Beschäftigung gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,8 Prozent. Die Arbeitslo- sigkeit ist sowohl zum Vormonat, als auch zum Vorjahr angestiegen – und das nicht nur aufgrund saisonaler Effekte. „Der Arbeitsmarkt erholt sich derzeit noch nicht. Selbst bereinigt um die Sommer- und Ferieneffekte ist die Arbeitslosigkeit weiter angestiegen“, fasst Katja Thö- nig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die aktuelle Situation zusammen. Die stagnierende Arbeitsmarktsituation führt unter an- derem auch zu einem Mismatch auf dem Stellenmarkt: Im August haben Arbeitgeber sowohl im Vergleich zum Vormonat, als auch zum Vorjahr wieder mehr neue Stel- len an die Agentur für Arbeit gemeldet. „Bei diesem An- gebot scheint es, angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel, in der Theorie ein Leichtes zu sein, eine neue Stelle zu finden. Viele Bewerber sind aber nicht passgenau qualifiziert und bleiben arbeitslos“, er- klärt Katja Thönig. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch auf dem Ausbildungs- markt: Für den Start des neuen Ausbildungsjahres im September sind noch 1.530 Lehrstellen zu vergeben – auf Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 der anderen Seite sind noch 505 Bewerber auf der Suche. „Obwohl es zahlreiche offene Ausbildungsstellen gibt, fin- den viele Jugendliche keinen passenden Platz. Das liegt häufig daran, dass Berufswünsche und Anforderungen der Betriebe nicht zusammenpassen“, sagt Katja Thönig und ergänzt: „Unser Ziel ist es Bewerber und Betriebe bestmöglich zusammenzubringen, das erfordert Flexibi- lität auf beiden Seiten.“ Das Thema Fachkräftesicherung wird auch in den nächsten Jahren eine der größten He- rausforderungen bleiben. Daher ist es langfristig enorm wichtig, dass möglichst viele junge Menschen eine Aus- bildung beginnen. Katja Thönig bestärkt: „Qualifikationen lassen sich entwickeln, Arbeitsagentur und Jobcenter unterstützen dabei.“ Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im August 17.822 Menschen ohne Arbeit, 8.095 Frauen und 9.727 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 938 Personen bzw. 5,6 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 908 Perso- nen bzw. 5,4 Prozent angestiegen. Als langzeitarbeitslos galten 4.857 Menschen. Das sind 1,1 Prozent mehr als im Juli und 12,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im August haben sich 4.351 (+1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) Menschen neu arbeitslos gemeldet, 1.763 (+4,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) davon aus einer Er- werbstätigkeit. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.823 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 635 oder 7,8 Prozent mehr als vor einem Monat und 842 oder 10,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.999 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 303 oder 3,5 Prozent mehr als im Vormonat und 66 oder 0,7 Prozent mehr als im Au- gust des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im August 4.711 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.863 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.829 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.350 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im August über 1.438 neue, offene Stellen. Das sind 214 Stellen oder 17,5 Prozent mehr als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.174 offene Stellen gemeldet. Das waren 279 oder 4,7 Prozent mehr als im Juli und 418 oder 6,3 Prozent weniger als im August 2024. Die Nachfrage nach Fachkräften und Höherqualifizierten bleibt hoch. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 4.363 Ausbildungsstellen gemeldet (13,6 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren im August noch 1.530 Ausbildungsstellen unbesetzt und 505 Bewerber waren noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die meisten noch offenen Lehrstellen gab es als Kauf- mann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/-in und Zahn- medizinische/r Fachangestellte/r. Die meisten Bewer- berinnen, die noch auf der Suche nach einer Lehrstelle waren, gab es als Kauffrau Büromanagement, Medizini- sche Fachangestellte und Verkäuferin. Bei den Männern suchten die meisten Bewerber noch eine Ausbildung als KfZ-Mechatroniker – PKW-Technik, Fachinformatiker Sys- temintegration und Fachinformatiker Anwendungsent- wicklung. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene vor und während ih- rer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Beratung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videoberatung möglich. Die Berufs- beratung bietet kurzfristige Beratung an und hilft nicht nur bei der Berufsorientierung, sondern kann auch bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen Unterstützungs- angebote machen. Kurzarbeit Bis zum 25. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 61 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.213 Beschäftigte eingegangen. Im Juli wa- ren es 36 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 317 Be- schäftigte. Besonders betroffene Branchen waren zuletzt der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sonder- maschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis liegt die Arbeitslosenquote unverän- dert bei 3,7 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,5 Prozent. Mit 4.651 Frauen und Männern waren 145 oder 3,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 2.201 Menschen (plus 114 zum Vormonat), das Jobcenter be- treute 2.450 Frauen und Männer (plus 31 zum Vormonat). Im Landkreis Konstanz waren 7.498 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.679) oder das Jobcen- ter (3.819) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 397 Person mehr als im Juli. Die Arbeitslosen- quote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Prozent- punkte und liegt nun bei 4,5 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,3 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.673 Menschen über die Arbeitsagentur (2.943) und das Jobcenter (2.730) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 396 Personen oder um 7,5 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent und lag damit weiterhin 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim KW 3 8 DAS HANDWERK In Verbindung mit einer Werbeanzeigen im Mindestformat 90mm x 50mm (bxh), können Sie auch einen kurzen redaktio- nellen Einblick in Ihr Handwerk geben (Kürzungen vorbehal- ten). Diese werden wir mit Ihrer Werbeanzeige präsentieren. Wichtige Daten: Erscheinung in KW38 Anzeigenschluss: Mittwoch, 10.09.2025. Die Mediadaten mit weiteren Infos erhalten Sie über www.duv-wagner.de/werbung. Tag des Deutschen Handwerks Ein Tag für die Macherinnen und Macher All jene stehen im Mittelpunkt, die mit Können, Leidenschaft und Zuverlässigkeit tagtäglich Großes leisten. Die auf Quali- tät, Nähe und echte Werte setzen - auf das Handwerk. GESCHÄFTSANZEIGEN Illustration: © Döring/DEIKE ● Was gibt es Schöneres als ein verdien- tes, kühles Feierabendbier an einem lauen Sommerabend im gemütlichen Biergarten um die Ecke? Vieles. So nett die Einladung auch immer klingt: „Lass uns doch noch ein Stündchen in den Biergarten gehen!“ – es gibt mehrere Dinge, die diese Vorstellung einer heilen Biergartenwelt trüben. ● Zunächst habe ich so gut wie noch nie auf Anhieb einen Platz bekommen, und das schon gar nicht, wenn man als Grup- pe anrückt. Reservieren: Fehlanzeige. Also teilen sich die Kumpels zunächst auf, quet- schen sich zwischen andere Besucher und verbringen die erste Stunde damit, auf ei- nen freiwerdenden Tisch zu lauern. Gibt es diesen tatsächlich irgendwann, ist es fraglich, ob jeder bis dahin überlebt hat oder vorher von Stechmücken aufgefres- sen wurde. Selbstverständlich herrscht in der Gartenwirtschaft Selbstbedienung. So müssen also zusätzlich der Platz des bürger nach einem harten Tag passieren kann, der nur noch entspannt sein Getränk genießen will, ist eine angetrunkene, grö- lende Masse mit zu großen T-Shirts, die alle in eine Richtung starren: Übertragung des Champions-League-Finales! ab/DEIKE Biergartenromantik Bierholenden verteidigt und idealer- weise von einem einzelnen die Hum- pen für alle besorgt werden. Ist man nicht gerade ausgebildete Oktober- festbedienung, transportiert der ein- fache Mann maximal zwei Krüge auf einmal. Wie lange es also dauert, bis alle ein Getränk haben, kann man sich ausmalen. ● Von kühl oder einer schönen Schaumkrone kann dann keine Rede mehr sein. Besonders, wenn sich Kunden in der Schlange zum Zapfhahn erst einmal beraten lassen, was empfohlen wird, oder noch nie gehört haben, dass Kartenzahlung nicht möglich ist, oder erst während des Zapfens bemer- ken, dass sie eigentlich in einem anderen Biergarten verabredet waren. Das Absto- ßendste, was einem braven Feierabend- Bierholenden verteidigt und idealer- weise von einem einzelnen die Hum- pen für alle besorgt werden. Ist man nicht gerade ausgebildete Oktober- festbedienung, transportiert der ein- fache Mann maximal zwei Krüge auf einmal. Wie lange es also dauert, bis alle ein Getränk haben, kann man Schlange zum Zapfhahn erst einmal beraten lassen, was EIGENTLICH DEM REST DER WELT? HALLO, WIE GEHT‘S ALS HILFS- UND MENSCHENRECHTSORGANISA- TION LEISTEN WIR SOLIDARISCHE HILFE IM GLOBALEN HANDGEMENGE. JETZT SPENDEN! WWW.MEDICO.DE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 31.10.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig in Voll-/Teilzeit (m/w/d) Sie lieben Mode, den Kontakt mit Menschen und suchen einen abwechslungreichen Job in einem tollen Team? Seit 125 Jahren schlägt unser Herz für Mode - mit traditionellen Wurzeln und modernem Spirit. Persönlich, herzlich und auf Augenhöhe. 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                Steuern, Abgaben & Gebühren

                Informationen Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt. Amtsblatt Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 28,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr. Ansprechpartner Telefonnummer: 07502 9406-0 E-Mail schreiben Gewerbesteuer Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %. Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Grundsteuer Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %. Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Hundesteuer Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025: Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben *Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde. Kindergartengebühren Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben. Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier: Elternbeiträge 2025/2026 (PDF-Dokument, 84,60 KB, 29.07.2025) Ansprechpartner Frau Liche Telefonnummer: 07502 9406-43 E-Mail schreiben Abfallgebühren Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl -2345 bei allg. Fragen -2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid E-Mail schreiben Wasser- und Abwassergebühren Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2026 1 m³ Frischwasser: 1,95 € (netto) 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 € 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 € Gebührenrechner 2025 Gebührenrechner 2026 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 18,51 KB, 12.01.2026) Allgemein aktuelle Wasseranalyse (PDF-Dokument, 342,25 KB, 07.04.2025) Ansprechpartner Carina Bolz Telefonnummer: 07502 9406-25 E-Mail schreiben Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen Rückmeldung (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Richtlinien (PDF-Dokument, 52,98 KB, 25.09.2019) Allgemeine Hinweise (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Zweitwohnungssteuer Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) . Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben[mehr]

                Zuletzt geändert: 14.01.2026
                Konzept_klimaneutrale_Verwaltung_Baindt.pdf

                ii Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 Impressum Erstellt durch: Gemeinde Baindt Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gefördert mit: Mitteln des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutz-Plus - Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm Baindt, den 11.12.2024 iii Vorwort der Bürgermeisterin Baden-Württemberg hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Damit nimmt das Land mit dem angestrebten Ziel eine Vorreiterrolle im Klimaschutz in Deutschland ein. Dieses überaus ambitionierte Ziel lässt sich allerdings nur dann erreichen, wenn wir alle unseren positiven Beitrag hierzu leisten. Uns ist bewusst, dass wir hier vor einer gewaltigen Herausforderung stehen. Aufgrund der bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels, die zukünftig noch heftiger ausfallen werden, ist ein entschlossenes Handeln jedoch alternativlos. Daher nehmen wir als Baindter Kommunalverwaltung diese Herausforderung an. Wir als Verwaltung wollen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die ortsansässigen Unternehmen sowie die Baindter Vereine und Organisationen mit gutem Beispiel im Klimaschutz vorangehen. Die beiden Hauptziele sind eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche der Verwaltung und zudem, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Gemeinde Baindt hat hierzu bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So ist die Straßenbeleuchtung in Baindt mittlerweile nahezu vollständig auf LED umgerüstet worden, wodurch deren Stromverbrauch bereits erheblich verringert werden konnte. Bereits im Jahr 2013 wurde auf dem Dach des Rathauses die erste Photovoltaikanlage auf einer kommunalen Dachfläche installiert, die noch immer zuverlässig um die 20.000 kWh Strom im Jahr erzeugt. Im Bereich der Wärmeversorgung hat die Baindt schon vor etlichen Jahren ein eigenes Nahwärmenetz errichtet, an das zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind. Dieses momentan rein erdgasbetriebene Wärmenetz soll in den kommenden Jahren auf überwiegend Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt werden, die dann auch das Neubaugebiet Fischerareal sowie den Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus mit Wärme versorgt. Bereits Anfang nächsten Jahres wird die energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule abgeschlossen, bei der eine weitere Photovoltaikanlage installiert wird. Auch die Gebäude von Bauhof und Feuerwehr werden derzeit umfassend energetisch saniert. Daher sind wir schon jetzt auf einem guten Weg in Richtung „Klimaneutralität“ der Verwaltung, auch wenn es bis zur Zielerreichung trotzdem noch ein weiter und schwieriger Weg bleibt. Da wir die „klimaneutrale“ Verwaltung ernsthaft anstreben, ist mit Florian Sascha Roth seit nunmehr über drei Jahren ein Klimakoordinator für die Gemeinde Baindt tätig, der uns immer wieder daran erinnert, wo wir alle noch sparsamer und verantwortungsvoller mit Energie umgehen können. Für die tägliche Arbeit und speziell für die Erstellung dieses Konzeptes, iv welches mögliche Wege zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung aufzeigt, bedanke ich mich bei Herrn Roth sehr herzlich. Große Herausforderungen lassen sich niemals im Alleingang bewältigen, weshalb es nicht ohne die Mithilfe aller geht. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der wir alle unseren Teil beitragen können. Lassen Sie uns gemeinsam bei der Bewältigung dieser immensen Herausforderungen voranschreiten. Wir tun dies nicht nur für uns allein, sondern auch für alle kommenden Generationen. Damit Baindt auch in Zukunft eine lebenswerte Gemeinde bleibt. Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin v Inkrafttreten Das Konzept „Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Simone Rürup, Bürgermeisterin vi Vorwort Das Wetter in Deutschland wird stetig unberechenbarer. Von extremen Starkregenfällen mit verheerenden Hochwassern, über heftige und immer häufiger auftretende Stürme, Hagel, bis hin zu extremer Hitze und Dürre. Wetterereignisse wie in den zurückliegenden Jahren gab es in der Vergangenheit zwar immer wieder, aber eben bei weitem nicht mit dieser Häufigkeit und in dieser oftmals extremen Ausprägung. Deshalb ist der letztlich aus einer längerfristigen Veränderung des Auftretens und der Häufigkeit von Wetterereignissen resultierende Klimawandel mit all seinen zumeist negativen Begleiteffekten eine, wenn nicht gar die größte Herausforderung für die Menschheit in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten. Der Klimawandel betrifft letztlich alle Lebewesen auf unserem blauen Planeten, auch den Menschen als dessen Hauptverursacher. Da die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit bereits sehr weit fortgeschritten ist, hilft nur ein rasches und entschlossenes Handeln gegen ein weiteres Fortschreiten des Klimawandels mit dann komplett unvorhersehbaren Folgen für alle Lebewesen und die Umwelt. Die Baindter Verwaltung möchte im Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb das vorliegende Konzept aufzeigt, was die Verwaltung bereits diesbezüglich in der Vergangenheit getan hat und vor allem, was zukünftig getan werden könnte, um die Energieverbräuche der Verwaltung dauerhaft zu reduzieren sowie Strom und Wärme zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen selbst zu erzeugen und bereitzustellen. Damit die Gemeinde Baindt auch für zukünftige Generationen eine weiterhin lebenswerte Gemeinde bleiben kann, werden heute die entscheidenden Weichen gestellt. Noch ist es für ein entschiedenes und konsequentes Handeln nicht zu spät. Das Konzept soll dabei konkrete Ideen und Anregungen für einen erfolgreichen kommunalen Klimaschutz liefern, wenn auch für detailliertere Angaben teils künftig noch tiefgreifendere Untersuchungen notwendig sind. Entscheidend ist aber weniger die Theorie, sondern viel mehr die Praxis, also was daraus tatsächlich verwirklicht werden kann. Daher ist es eines der vorrangigen Ziele der Verwaltung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten, zahlreiche dieser möglichen Maßnahmen praktisch umzusetzen, wohlwissend, dass aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen und vieler anderer wichtiger Aufgaben einer Gemeindeverwaltung, niemals alles umgesetzt werden kann. Mit Maßnahmen, wie der Umstellung des Energiemix für das kommunale Nahwärmenetz auf überwiegend regenerative Quellen inklusive Erweiterung dieses Netzes, der energetischen Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus sowie der Errichtung neuer PV-Anlagen, befinden sich immens wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in Umsetzung bzw. werden in den nächsten Jahren umgesetzt. vii Der Kern erfolgreichen Klimaschutzes ist aber stets ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Energie. Schließlich ist Energie überaus kostbar. Daher ist es besonders wichtig, jede und jeden aus der Verwaltung bei diesem Thema mitzunehmen, denn nur, wenn wir alle unseren Beitrag leisten, können dauerhaft große Energiemengen eingespart werden. Mein besonderer Dank gilt daher all meinen Kolleginnen und Kollegen der Baindter Verwaltung (Bauhof, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Klosterwiesenschule und Rathaus), die mit ihrem täglichen Beitrag zum Energie einsparen dazu beitragen, dass wir Schritt für Schritt, Tag für Tag, der „klimaneutralen“ Verwaltung ein kleines Stückchen näherkommen. Ich könnte jetzt große Teile der Verwaltung einzeln aufzählen, da mich nahezu jede und jeder in irgendeiner Weise bei meiner Arbeit und speziell bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes unterstützt hat. Aber ich würde doch immer jemanden vergessen. Daher danke ich Ihnen bzw. euch allen herzlich für die tolle Unterstützung, ohne die das vorliegende Konzept schlichtweg nicht möglich gewesen wäre. Besonders bedanken möchte ich mich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, für die immens wichtige „Rückendeckung“ und Unterstützung meiner Stelle sowie die Rückmeldung zu den Kernelementen dieses Konzepts. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist ambitioniert und weit. Gemeinsam können wir aber alle dazu beitragen, dass dieser Weg trotzdem erfolgreich beschritten wird. Hier ist wirklich der Weg das Ziel, denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung viii Inhaltsverzeichnis Vorworte ................................................................................................................................ iii Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ x Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... xi 1 Einführung ...................................................................................................................... 1 1.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 1 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ ........................................................ 1 1.1.2 Bundesebene ...................................................................................................... 2 1.1.3 Landesebene ....................................................................................................... 2 1.2 Aufbau des Konzepts .............................................................................................. 3 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts ................................................................................. 5 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern .................................. 8 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 .............................................................................................................................10 4.1.1 Bezugsjahr ..........................................................................................................10 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen ...............................................11 4.2 Kernbilanz ..............................................................................................................15 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften ..................................................15 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung .........................................................19 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung .....................20 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks ...................................................22 4.2.5 Dienstreisen ........................................................................................................22 4.2.6 Sonstige Bereiche ...............................................................................................23 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude .......................................24 4.4 Nebenbilanz ...........................................................................................................25 5 Treibhausgasbilanz ........................................................................................................27 5.1 Kernbilanz ..............................................................................................................27 5.2 Nebenbilanzen .......................................................................................................30 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt .....................................................33 ix 7 Handlungsempfehlungen ...............................................................................................36 7.1 Allgemeine Einführung ...........................................................................................36 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen .......................................38 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen ..................................................40 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre ......................................................80 8 Finanzierung ..................................................................................................................81 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung .......................................................82 10 Fazit ...........................................................................................................................83 Literaturverzeichnis ..............................................................................................................86 Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................................88 Anlagen ................................................................................................................................89 x Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung 13 Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent 16 Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart 27 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent 30 Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 33 Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 34 xi Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 15,16 Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 17,18 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 19, 20 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 21 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 25, 26 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 26 Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 29 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung 31 Tabelle 9: Klimakostenempfehlungen laut Umweltbundesamt 36, 37 1 1 Einführung Aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Erderwärmung, ist der Klimaschutz eine, wenn nicht gar die zentrale Aufgabe für die gesamte Menschheit. Aufgrund der immensen Bedeutung des Klimaschutzes in der heutigen Zeit, sind konkrete Klimaschutzziele zentraler Gegenstand der Gesetzgebung von Europäischer Union, über den Bund bis hin zum Land Baden-Württemberg. Im folgenden Kapitel wird daher kurz der gesetzliche Rahmen der Klimaschutzziele dargestellt. 1.1 Rahmenbedingungen Das Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zu einem bestimmten Jahr ist in Deutschland gesetzlich verankert. Allerdings unterscheidet sich das angestrebte Zieljahr von Bund und Land, weil das Land Baden-Württemberg ein nochmals deutlich ambitionierteres Zieljahr anstrebt. Bevor die unterschiedlichen Zielsetzungen genauer dargestellt werden können, wird vorab erläutert, wie der Begriff der Klimaneutralität in der Wissenschaft beschrieben wird. 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ Laut der in Deutschland gängigen Definition des Umweltbundesamtes (2021) S. 1 - 9, ist die Klimaneutralität als ein Zustand definiert, bei dem die Aktivitäten des Menschen im Ergebnis letztlich keinerlei Nettoeffekte auf das Klimasystem der Erde haben. Die Netto- Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet schlichtweg eine bilanzielle Netto-Null der Treibhausgasemissionen. Das heißt somit, dass, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis aus den vom Menschen verursachten Treibhausgasen sowie den durch natürliche Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgasen vorliegt, dass dann der Zielzustand der Netto- Treibhausgasneutralität erreicht ist. Aus diesem Grund erfordert das nochmals deutlich striktere Ziel der Klimaneutralität ein deutlich ambitionierteres Handeln, da hier neben den Treibhausgasemissionen auch alle anderen Effekte des menschlichen Handels auf das Klima berücksichtigt werden, beispielsweise über Flächenversiegelungen durch Straßen und Siedlungen. Nach der Definition für „klimaneutrale“ Verwaltungen des ifeu-Instituts (2023a) S. 5, gelten Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg dann als klimaneutral, wenn die durch die menschlichen Aktivitäten verursachten Treibhausgase und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase, bilanziell bei null liegen, was bedeutet, dass die Tätigkeiten einer Kommunalverwaltung das Klima nicht beeinflussen dürfen. Die „Klimaneutralität“ von Verwaltungen in Baden-Württemberg ist daher einer Netto-Treibhausgasneutralität gleichzusetzen. 2 Um die Begriffe entsprechend ihrer Definitionen korrekt zu verwenden, wird der Begriff der „Klimaneutralität“ in Bezug auf die Verwaltung daher stets in Anführungszeichen gesetzt, da mit diesem stets eine Netto-Treibhausgasneutralität gemeint ist. Eine Klimaneutralität entsprechend im eigentlichen Sinne ist aufgrund zahlreicher externer Einflussfaktoren, auf welche die Verwaltung kaum direkte Einflussmöglichkeiten hat, schlichtweg nicht erreichbar. 1.1.2 Bundesebene Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung verpflichtet, ambitioniertere Klimaschutzziele anzustreben. Daher wurde am 24. Juni 2021 vom Bundestag eine Änderung des seit Ende 2019 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dem angepassten Gesetz wurde das Zieljahr einer „Klimaneutralität“ des Bundes vom ursprünglichen Jahr 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen. Außerdem ist nun bis zum Jahr 2030, gegenüber dem Jahr 1990, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (ehemals 55 Prozent) anzustreben. Bis zum Jahr 2040 sollen die Emissionen in Deutschland um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden (Bundesministerium der Justiz et al. 2021, S. 1 – 10). Neben dem Erreichen nationaler Klimaschutzziele, soll das Bundes-Klimaschutzgesetz auch eine Einhaltung der Zielvorgaben seitens der Europäischen Union sicherstellen. Basis aller nationalen und internationalen Klimaschutzziele ist dabei stets die Pariser Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. Angestrebt wird dabei sogar das 1,5 Grad Celsius – Ziel, um damit die Auswirkungen des globalen Klimawandels so gering wie nur möglich zu halten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2021). 1.1.3 Landesebene Neben der Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz, gibt es auch auf Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt dabei das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Das Klimaschutzgesetz ist erstmalig am 31. Juli 2013 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Seit der letzten Novellierung im Februar 2023 ist, neben dem Klimaschutz auch die Klimawandelanpassung an die bereits heute unabwendbaren Folgen des Klimawandels, Teil des Gesetzes, weshalb dieses in Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg umbenannt wurde. (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg 2023). 3 Das Landesklimaschutzgesetz enthält konkrete Vorgaben, in welchem Maße der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden sollte. So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bereits fünf Jahre vor dem Bund, also bis zum Jahr 2040, netto- treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel ist vorgegeben, die Summe der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 zu verringern. Um das Ziel des Landes bestmöglich zu unterstützen, sollen die Kommunen ebenfalls bis zum Jahr 2040 eine Netto- Treibhausgasneutralität in den Verwaltungen erreichen. Neben konkreten Zielvorgaben enthält das Gesetz überdies hinaus auch verpflichtende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht, auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installieren zu müssen sowie die Pflicht zur Erfassung der Energieverbräuche durch die Kommunen (Landtag von Baden-Württemberg 2023, S. 1 – 23). 1.2 Aufbau des Konzepts Im Übereinkommen von Paris haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen darauf verständigt, als Ziel die Erderwärmung im globalen Mittel auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel lässt sich allerdings nur noch dann erreichen, wenn nahezu die gesamte Menschheit einen Beitrag hierzu leistet. Auch die Baindter Gemeindeverwaltung möchte hierzu einen bedeutsamen Beitrag leisten. Die Vision der Verwaltung ist es daher, spätestens bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu sein. Das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt soll als wichtige Hilfestellung in der Praxis dienen, mit welchen Mitteln das vorrangige Klimaschutzziel der Verwaltung, nämlich eine erhebliche Verringerung der Energieverbräuche, erreicht werden kann. Infolge der verringerten Verbräuche reduzieren sich somit dann automatisch auch die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen deutlich. Als zweites wichtiges Klimaschutzziel der Verwaltung wird angestrebt, die zukünftig weiterhin benötigte Energie möglichst vollständig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Nach einer allgemeinen Einführung bezüglich des gesetzlichen Rahmens, werden die wichtigsten Inhalte des Textes zusammengefasst. Anschließend werden die wichtigsten relevanten Maßnahmen der vergangenen Jahre kurz dargestellt und kurz die Ist-Situation eingeordnet. Im vierten Kapitel werden dann die Vorgaben des Leitfadens zur „klimaneutralen“ Verwaltung sowie die Wahl des Basisjahrs erläutert. Im zweiten Teil des Kapitels geht es um eine Darstellung aller Energieverbräuche der Kommunalverwaltung für das Basisjahr 2021. Die Verbräuche werden dabei den fünf vom Leitfaden vorgegebenen Handlungsfeldern zugeordnet. Im fünften Kapitel wird die direkt aus diesen Energieverbräuchen resultierende Treibhausbilanz der Gemeindeverwaltung für 2021 4 dargestellt. Im sechsten Kapitel wird, ausgehend von der Treibhausbilanz der Kommunalverwaltung, ein Treibhausgasminderungspfad bis zum Zieljahr 2040 dargestellt. Dieses Zieljahr ist durch die Landesgesetzgebung für die Baindter Verwaltung bindend. Kapitel sieben ist das wichtigste Kapitel des gesamten Konzepts, denn in diesem Kapitel geht es um ganz konkrete Maßnahmenvorschläge. Nach einer allgemeinen Einführung, werden darin die wichtigsten Einzelmaßnahmen beschrieben, mit denen besonders große Mengen Energie sowie Treibhausgase eingespart werden könnten. Anschließend wird der schematische Aufbau des Maßnahmenkatalogs erläutert. In Form von Steckbriefen werden zahlreiche mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien beschrieben. Geordnet nach Handlungsfeldern, werden in den Steckbriefen die wichtigsten Maßnahmen nochmals aufgegriffen und zudem auch viele weitere, ebenfalls wichtige kleinere und größere Maßnahmen beschrieben. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte aufgrund der Dringlichkeit des konsequenten und raschen Handelns im Klimaschutz möglichst zeitnah beginnen. In Baindt ist es so, dass sich einige der besonders wichtigen Maßnahmen bereits in der praktischen Umsetzung befinden. Daher werden zudem kurz denkbare Maßnahmen dargestellt, welche in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden könnten bzw. teilweise auch bereits sicher umgesetzt werden. Im Kapitel acht geht es vorrangig um das Thema der Finanzierung von Maßnahmen, da eine Maßnahmenumsetzung immer nur dann möglich ist, wenn deren Finanzierung sichergestellt werden kann. Um den Baindter Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, lokalen Unternehmen sowie Organisationen aufzuzeigen, was die Verwaltung bereits an Maßnahmen umgesetzt hat und möglicherweise noch zukünftig umsetzen möchte, soll das Konzept nach Möglichkeit mindestens alle zwei Jahre aktualisiert, angepasst und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich des tatsächlichen Effekts der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und Effekten bestimmter Einzelmaßnahmen weiter präzisieren zu können, ist eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts sehr wichtig. Im neunten Kapitel geht es daher um eine mögliche Fortschreibung und Veröffentlichung des Konzepts, also eine Art Ausblick in die nähere Zukunft. Im Schlusskapitel erfolgt eine finale Einordnung der möglichen Erreichbarkeit einer „klimaneutralen“ Baindter Gemeindeverwaltung bis zum Jahr 2040. 5 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts In diesem Kapitel werden die wichtigsten Inhalte des vorliegenden Konzepts kurz zusammengefasst. Eine ausführlichere Erläuterung und Darstellung der einzelnen Aspekte erfolgt dann in den folgenden Kapiteln. Die Anforderungen an ein Konzept zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung werden vom „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ gestellt. Neben konkreten Vorgaben zur Bilanzierung, legt dieser Leitfaden auch verbindlich fest, welche Bereiche in einem solchen Konzept enthalten sein sollten. Dabei werden grundsätzlich fünf Kernbereiche voneinander abgegrenzt. Dazu zählen die kommunalen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung sowie der Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Weitere zu erfassende Kernbereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen. Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit einige wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in der Verwaltung umgesetzt, so unter anderem die nahezu vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDs, die Errichtung eines Gebäudewärmenetzes, an welches zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind und die Anschaffung dreier Elektrofahrzeuge für Bauhof und Rathaus. Im Bereich der Stromerzeugung gibt es allerdings bisher lediglich auf dem Dach des Rathauses eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,975 kWp und eine zu 50 Prozent für die Gemeinde Baindt zählende PV- Anlage mit 22,4 kWp auf dem Dach des DRK-Heims. Daher wird der nach den Vorgaben des Leitfadens anzustrebende Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, bisher lediglich zu 2,52 Prozent erreicht. Im Jahr 2021 hatten alle für die Kernbilanz relevanten Gebäude, zu denen laut Vorgaben des Leitfadens alle Gebäude, außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zählen, zusammen einen Verbrauch von 176.423 kWh Strom. Über die Hälfte dieses Stroms entsteht als Nebenprodukt der Kraft-Wärme-Kopplung der beiden derzeit noch erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke im Schulareal, welche für den Betrieb des kommunalen Nahwärmenetzes benötigt werden. An dieses Nahwärmenetz ist ein Großteil der relevanten kommunalen Gebäude angeschlossen. Insgesamt wurden zum Heizen dieser Gebäude und zur Warmwasserbereitung im Basisjahr 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Für die bisher nicht ans Wärmenetz angeschlossenen Gebäude wurden knapp 90.000 kWh Erdgas, 2.200 kWh Heizstrom sowie beim Bauhof, umgerechnet in Heizwert Hi, schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz benötigt. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung lag im Jahr 2021 aufgrund des hohen Anteils an LED-Beleuchtung bei insgesamt nur circa 50.000 kWh. Im Bereich der Trinkwasserversorgung 6 wurden für den Betrieb von Hochbehältern, Übergabeschächten sowie dem Baindter Gemeindeanteil am Trinkwasserzweckverband lediglich 8.230 kWh Strom benötigt. Die topographischen Gegebenheiten mit viel natürlichem Gefälle werden dort schon gut ausgenutzt, was den Strombedarf erheblich verringert. So konnte 2020 als Querverbindung eine Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler gebaut werden, welche das natürliche Gefälle so ausnutzt, dass hier seitdem in diesem Bereich keine Pumpen mehr benötigt werden. Deutlich mehr Strom wird allerdings für den Abwassertransport und die Abwasseraufbereitung benötigt. Neben einem Druckkompressor und Regenüberlaufbecken, zählt hierzu auch der Baindter Gemeindeanteil am Stromverbrauch der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich Abwasser lag 2021 bei 242.891 kWh. Für den Betrieb der Fahrzeugflotte des kommunalen Fuhrparks wurden 9.600 Liter Diesel benötigt. Der Stromverbrauch zum Laden der Elektrofahrzeuge von Rathaus und Bauhof wird nicht separat erfasst, sondern ist Teil des Stromverbrauchs der entsprechenden Gebäude. Außerdem wurden darüber hinaus im Rahmen von Dienstreisen noch 2.225 Kilometer mit Privat-PKWs gefahren. Der aus der benötigten Energie resultierende Treibhausgasausstoß in Form von Kohlenstoffdioxid, Methan, Lachgas und weiteren Gasen mit signifikanter Treibhauswirkung, wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Baindter Verwaltung 2021 eine Gesamtemission von 425,44 Tonnen Treibhausgas, was im Vergleich zu den Emissionen anderen Kommunen, ein relativ geringer Wert ist. Um die Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg einer „Klimaneutralität“ bis 2040 zu erreichen, bedarf es einer erheblichen Reduzierung der Emissionen um 80 Prozent bis 2030 gegenüber 2020. Ausgehend vom hier gewählten Basisjahr 2021 sollten die Treibhausgasemissionen der Verwaltung jährlich um mindestens 16 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zurückgehen. Für einen erfolgreichen Klimaschutz der Verwaltung ist es letztlich aber weitgehend unerheblich, wie hoch die Energieverbräuche in der Vergangenheit lagen. Viel wichtiger ist es zu wissen, mit welchen Mitteln der Energieverbrauch der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden könnte. Zudem gilt es, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz sowie vorhandener Abwärme bereitzustellen. Grundsätzlich haben dabei Maßnahmen zur Energieeinsparung, bei denen indirekt über einen verringerten Energiebedarf Emissionen vermieden werden, Vorrang gegenüber Maßnahmen, die einzig auf eine Treibhausgaseinsparung ausgerichtet sind. Der Hauptteil dieses Konzepts widmet sich daher möglichen Maßnahmen, die aufzeigen, wie innerhalb der fünf Kernbereiche Energie eingespart und Treibhausgase vermieden werden könnten. 7 Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Energiebedarfs im Wärme- und zu geringeren Teilen auch im Strombereich, ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Während sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Wärmeenergiebedarf erheblich verringern lässt, wird über den Einbau effizienterer LED-Beleuchtung sowie neue effizientere Technik, der Strombedarf von Gebäuden deutlich verringert. Da in einigen Gebäuden, allen voran im Rathaus und der Schenk-Konrad-Halle, bisher nur ein geringer Teil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, kann bei diesen Gebäuden über eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung noch sehr viel Strom eingespart werden. Neben der Technik, ist stets auch das menschliche Verhalten ein wichtiger Einflussfaktor im Hinblick auf die Entwicklung von Energieverbräuchen. Daher ist eine fortlaufende sowie regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie ebenfalls wichtig. Die größte Treibhausgaseinsparung infolge der Umsetzung einer Einzelmaßnahme lässt sich erreichen, wenn die bereits beschlossene Umstellung des Nahwärmenetzes vom reinen Erdgasbetrieb auf einen hohen Anteil von Wärme aus Holzpellets sowie einer Hochdruck-Luft-Wasser- Wärmepumpe erfolgt. Darüber hinaus sollen auch der Bauhof und das Feuerwehrhaus zukünftig ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Um den weiterhin benötigten Strom zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen, wie dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sporthalle und dem Bauhof vorgesehen. Bei der Neuanschaffung von Technik, sollten Geräte mit möglichst hoher Effizienz gekauft werden. Auch ein monatliches Monitoring der Energieverbräuche kommunaler Gebäude kann durch frühzeitigeres Erkennen von Störungen mit zu einer Verringerung der Energieverbräuche beitragen. Um dies zu erleichtern, ist die derzeit noch lückenhafte Zählerstruktur bei Bauhof und Feuerwehrhaus zu ergänzen, sodass zukünftig jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser hat. Da einzelne Gebäude, wie das Vereinsheim Klosterhof 5, aufgrund ihrer Lage nicht ans Nahwärmenetz angeschlossen werden können, ist hier heizungstechnisch eine Einzellösung umzusetzen, sodass die Wärmeenergie dort künftig ebenfalls aus regenerativen Quellen stammt. Die Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten sowie Schulungen für Energiemanager und Hausmeister, sind weitere mögliche Maßnahmen, da hierüber vom Wissen und den gemachten Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. Bereits umgesetzt wurde in den vergangenen Jahren die Einführung eines Energiemanagements mittels entsprechender Software, welche nun zum Monitoring genutzt wird. Zudem wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung, welche bereits zu weit über 90 Prozent auf LED umgerüstet wurde, deutlich reduziert, was den ohnehin geringen Stromverbrauch nochmals deutlich verringert hat. 8 Es gibt zudem Maßnahmen, die derzeit bereits umgesetzt werden oder aber in den nächsten ein bis zwei Jahren umgesetzt werden könnten. Neben der derzeit laufenden Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, ist auch die Sanierung von Bauhof und Feuerwehrhaus angedacht, die im Zuge dessen auch ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Die Umstellung des Nahwärmenetzes auf einen Energiemix aus überwiegend regenerativen Quellen wurde bereits geschildert. Außerdem sind, aufgrund der PV-Pflicht in Baden-Württemberg, auf dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule und einem der Gebäude des Bauhofs neue Photovoltaikanlagen zu errichten. Um die vorgesehene Wärmepumpe für die Nahwärmezentrale überwiegend mit eigenem PV-Strom versorgen zu können, soll zudem eine große PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle errichtet werden. Umsetzbar sind diese möglichen Maßnahmen nur dann, wenn hierfür ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sind. Speziell bei Maßnahmen, die sich nicht oder aber erst nach sehr langer Zeit durch die eingesparte Energie amortisieren, ist daher neben einer Finanzierung mit Eigenmitteln (Eigenkapital, Kredite), mitunter auch eine Finanzierung über Contracting denkbar. Dieses Konzept soll zukünftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung in Baindt ihre Energieverbräuche und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheblich verringern könnte. Um die tatsächliche Wirkung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu überprüfen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und erzielbaren Einsparungen weiter präzieren zu können, ist es angedacht, dieses Konzept mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben. Zukünftige Fortschreibungen, sollen neben einer Anpassung an neue Entwicklungen und Technologien, daher vermehrt dem Monitoring dienen. Da die Verwaltung in Baindt ein Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger, lokale Unternehmen, Organisationen und Vereine im Klimaschutz sein möchte, soll dieses Konzept in einer eigenen Rubrik auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden und dort zudem die Meilensteine auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesondert dargestellt werden. 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern In diesem Kapitel wird kurz dargestellt, wo die Baindter Gemeindeverwaltung in den fünf Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen bisher dasteht und welche klimaschutzrelevanten Maßnahmen hier bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Für eine präzisere Abbildung des Ist-Zustandes sind aber, speziell im Hinblick auf mögliche energetische Sanierungen von Gebäuden, teils noch tiefergehende Untersuchungen nötig. Auch ohne genaue Untersuchung lassen sich aber die teils sehr großen Unterschiede zwischen den einzelnen Gebäuden feststellen. Während beispielsweise der Bauhof bereits 9 1974 gebaut wurde und, abgesehen von einer Erweiterung, seitdem weitgehend unsaniert ist, wurden andere Gebäude, wie das DRK-Heim oder das neue Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, erst vor wenigen Jahren neu errichtet. Auch einige Gebäude des Schulareals der Klosterwiesenschule und das Rathaus sind bereits älter, wurden aber in diesem Zeitraum mehrfach erweitert und teilweise saniert. Derzeit wird mit dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule bereits ein kommunales Gebäude umfassend energetisch saniert. Zudem wurde bereits vom Gremium beschlossen, dass auch die älteren Gebäude von Bauhof und Feuerwehr in den nächsten Jahren energetisch saniert werden sollen. Im Wärmebereich ist es so, dass ein Großteil der kommunalen Gebäude mit Nahwärme beheizt wird. Diese Wärme wird in der Heizzentrale der Schule mittles zweier Blockheizkraftwerke aus Erdgas hergestellt und anschließend an die einzelnen Verbrauchstellen verteilt. Zukünftig soll die Wärmebereitstellung der Heizzentrale überwiegend aus regenerativen Quellen erfolgen, nämlich über Holzpellets in Verbindung mit einer Hochtemperatur-Luft-Wasser-Wärmepumpe. Erdgas soll dann nur noch für die Abdeckung der Spitzenlasten verwendet werden. Die nicht ans kommunale Gebäudewärmenetz angeschlossen Gebäuden werden mit Erdgas geheizt oder, wie einige der sozialen Wohnbauten, mittels Elektroheizungen. Bei der Innenbeleuchtung lassen sich über eine Umrüstung auf LED-Technik noch erhebliche Strommengen einsparen. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da dort, außer in den Abstellräumen sowie bei Stehlampen neu eingerichteter Büros, bisher kaum LEDs verbaut sind. In der Schenk-Konrad-Halle ist bisher ebenfalls kaum LED-Beleuchtung vorhanden, allerdings wird dieses Gebäude zumeist sehr viel seltener und kürzerer genutzt als das Rathaus. Beim Vereinsheim Klosterhof 5 (Energiesparlampen T5) und teils auch im Schulareal der Klosterwiesenschule, können noch einige Lampen auf LED umgerüstet werden. Die Zählerstände (Strom, Wärme und Wasser) der meisten kommunalen Gebäude werden bereits seit längerer Zeit monatlich abgelesen und erfasst. Seit Anfang 2023 gibt es nun ein entsprechendes kommunales Energiemanagement, bei dem die Zählerdatenerfassung und Datenaufbereitung über eine spezielle Energiemanagementsoftware namens INM Management erfolgt. Außerdem werden die Energieverbräuche nun monatlich überwacht, sodass Auffälligkeiten ergründet und im Falle auftretender Störungen auch in der Regel rascher behoben werden können, als noch in der Vergangenheit. Beim Strom bezieht die Gemeinde Baindt für all ihre Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dieser Strom kommt vollständig aus Wasserkraftwerken in Finnland, wovon seit 2023 nachweislich mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Bisher gibt es in Baindt lediglich auf dem Rathaus eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer 10 Leistung von 18,975 kWp. Auf dem Dach des blauen Schulgebäudes und der Sporthalle sollen aber zeitnah weitere PV-Anlagen errichtet werden. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heim eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Bereits sehr gut steht die Gemeinde Baindt im Bereich der Straßenbeleuchtung da, weil hier von knapp 740 Lichtpunkten mittlerweile fast 690 Lichtpunkte, also über 90 Prozent der gesamten Lichtpunkte, auf LED umgerüstet wurden. Im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes wird zudem weitere Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Um den Strombedarf der Beleuchtung möglichst gering zu halten, wird einheitlich in gesamtem Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtung zwischen 24 Uhr und 05.30 Uhr vollständig ausgeschaltet. Die Trinkwasserversorgung, deren Quellen im Altdorfer Wald liegen, kann aufgrund der topographischen Situation mit geringem Pumpaufwand sichergestellt werden. So sind seit Inbetriebnahme der Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler in Richtung des Hochbehälters Egelsee keine Pumpen mehr nötig, da hier die Druckverhältnisse für die Füllung völlig ausreichen. So wie im Abwasserbereich ebenso, ist derzeit allerdings teils noch ältere, und im Vergleich zu neuen Pumpen wenig effiziente Pumptechnik verbaut. Zudem ist die Beleuchtung der Trink- und Abwassereinrichtungen teils relativ alt. Diese wird aber aufgrund der sehr geringen Nutzungsdauer auch nur im Falle auftretender Defekte ausgetauscht. Zur Abwasseraufbereitung ist die Gemeinde Baindt an das Klärwerk in Berg angeschlossen, welches vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, bestehend aus den Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende, betrieben wird. Der kommunale Fuhrpark der Gemeinde Baindt (Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr) besteht derzeit aus insgesamt 15 Fahrzeugen, wovon zwölf Dieselfahrzeuge sind. Neben den Dieselfahrzeugen hat die Gemeinde Baindt außerdem drei rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, wovon zwei vom Bauhof genutzt werden und eines als Dienstfahrzeug der Verwaltung verwendet wird. Die meisten Fahrzeuge sind zwischen vier und zwölf Jahre alt (siehe Anlage 4). Das neueste Fahrzeug ist das Löschgruppenfahrzeug 20 der freiwilligen Feuerwehr, welches erst 2023 neu angeschafft wurde. Außerdem hat der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt zwei Dieselkleintransporter. 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 4.1.1 Bezugsjahr Als Basis- bzw. Bezugsjahr wurde für die Bilanzierung der Energiedaten das Jahr 2021 verwendet. Für das Jahr 2020, liegen aufgrund der Pflicht zur Datenerfassung nach dem neuen Paragraph 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg (KlimaG BW), zwar sämtliche Energiedaten der kommunalen Liegenschaften 11 (Strom und Wärme) sowie des Bereichs Trink- und Abwasser vor. Allerdings sind die Daten zur Mobilität mit den Bereichen kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen für das Jahr 2020 unvollständig. Außerdem fanden im Jahr 2020 pandemiebedingt keinerlei Veranstaltungen statt, weshalb dieses Jahr nicht mit einem halbwegs „normalen“ Jahr vergleichbar ist. Auch 2021 war aus diesen Gründen nicht mit einem „normalen“ Jahr vergleichbar. Es lässt sich hier allerdings keine pauschale Aussage treffen, ob es infolgedessen zu insgesamt höheren oder niedrigeren Energieverbräuchen kam. Es gab sowohl Effekte, die zu niedrigeren Energieverbräuchen der kommunalen Liegenschaften geführt haben, wie beispielsweise durch die geringe Anzahl an durchgeführten Veranstaltungen, vermehrtes Homeoffice, weniger Auswärtstermine der Verwaltung sowie Ausfälle von Unterricht und Kinderbetreuungs- angeboten. Dem gegenüber stehen, speziell an kalten Tagen erhöhte Energieverbräuche infolge übermäßigen Lüftens, vor allem, wenn währenddessen die Heizung nicht abgeschaltet wurde. Auch ein zusätzlicher Betrieb von Lüftungsanlagen oder ein Verzicht auf gemeinsame Fahrten, führten teils zu höherem Energiebedarf. Welcher dieser beiden Effekte letztlich überwiegt, lässt sich aufgrund fehlender Daten der Vorjahre nicht pauschal sagen. Das Jahr 2019, als letztes Jahr ohne pandemiebedingte Effekte, konnte nicht verwendet werden, da hier kaum Daten vorhanden sind. Für das Jahr 2021 liegen zumindest alle benötigten Daten vor, weshalb dieses als Basisjahr ausgewählt wurde. Ein Vergleich mit Jahren ohne Krisensituation bleibt aber aufgrund der speziellen Situation äußerst schwierig. 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen Bevor eine Erfassung von Energiedaten und eine Bilanzierung, der aus dem Verbrauch von Energie resultierenden Treibhausgasemissionen erfolgen kann, gilt es vorab zu klären, welche Bereiche genau zu erfassen sind. Durch den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ wird dies einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt und ermöglicht dadurch zumindest im Ansatz einen Vergleich, wo die einzelnen Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität in der Verwaltung derzeit stehen. Die Kriterien zur Festlegung der Methodik zur Bilanzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Atmosphäre, erfolgt dabei anhand der auch vom Umweltbundesamt und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg empfohlenen fünf Kriterien. Diese fünf Kriterien werden vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, kurz ifeu (2023a), S. 33 exakt beschrieben: Beim ersten dieser Kriterien, der Relevanz, geht es darum, welche Emissionen und Treibhausgase in einem erheblichen Maße auftreten und durch die Tätigkeit einer Verwaltung aktiv beeinflusst werden können. Emissionen, auf die eine Verwaltung keinerlei Einflussmöglichkeit hat, sind hier daher nicht Gegenstand der Betrachtung. 12 Im Sinne der Vollständigkeit ist es wichtig, dass, sofern möglich, alle relevanten Energieverbräuche und hieraus resultierende Emissionen zu erfassen sind. Ausnahmen sind zu begründen und schriftlich festzuhalten. Wenn sich Datenlücken nicht vermeiden lassen, sollte ein weitgehendes Schließen dieser Lücken über ein Vornehmen entsprechender Abschätzungen erfolgen. Über das Einhalten der Kontinuität, also der Verwendung einer identischen Bilanzierungsmethodik über lange Zeiträume hinweg, kann eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Sollte es wirklich einmal zu Änderungen bei der Methodik kommen, so sind diese entsprechend zu dokumentieren. Da jede Änderung jedoch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schmälert und ein Abbilden von Entwicklungen erschwert, sollte die Methodik prinzipiell nicht verändert werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz, also ein lückenloses und für alle einfach nachvollziehbares Offenlegen sämtlicher verwendeter Datenquellen. Daneben sind auch die zu Grunde liegenden Berechnungsmethoden, die Qualität und Verlässlichkeit der Daten sowie auftretende Datenlücken ausführlich zu beschreiben. Über das Kriterium der Genauigkeit soll sichergestellt werden, dass der reale Wert bestmöglich abgebildet wird und es keine Unter- bzw. Überschätzung der Emissionen gibt. Um ein Einhalten dieser fünf relevanten Kriterien dauerhaft sicherzustellen, ist es wichtig, innerhalb der Verwaltung entsprechende Strukturen zu schaffen, die eine möglichst vollständige und verlässliche Erfassung von Daten ermöglichen. Abgeleitet aus den fünf Kriterien, wird vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 festgehalten, welche System- und Bilanzgrenzen bei der Erstellung eines Konzepts zur klimaneutralen Verwaltung zu beachten sind. Durch die Festlegung einer Systemgrenze wird verbindlich geregelt, welche Standorte, Bereiche und organisatorischen Einheiten einer Kommunalverwaltung in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen sind. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei der Bilanzierung zur klimaneutralen Kommunalverwaltung alle jene Bereiche erfasst werden müssen, bei denen die Verwaltung eine direkte Entscheidungs- und Weisungshoheit hat und für die überdies hinaus auch Energiekosten anfallen. Neben dem Energieverbrauch in Form von Strom, Wärme und Kälte der kommunalen Liegenschaften, sind daher auch der Fuhrpark und der Stromverbrauch der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kläranlagen) zwingend zu berücksichtigen. Bei den kommunalen Liegenschaften müssen auch angemietete Nichtwohngebäude und Freizeiteinrichtungen wie Gemeindehallen oder Hallenbäder, stets erfasst werden. Während diese Regelung analog zur gesetzlichen Pflicht zur Energiedatenerfassung kommunaler Liegenschaften des Landes ist, gibt es hiervon aber doch eine bedeutsame Abweichung. 13 So sind die Energieverbräuche von vermieteten Wohngebäuden, wie beispielsweise sozialen Wohnbauten sowie die Energieverbräuche aller Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, im Rahmen der Bilanzierung zur klimaneutralen Verwaltung abweichend zur sonst üblichen Regelung nämlich ausdrücklich nicht in der Kernbilanz zu erfassen. Bei der Bilanzgrenze sind laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 - 11 die Anforderungen des international anerkannten Greenhouse-Gas-Protokolls heranzuziehen. Im Greenhouse-Gas-Protokoll werden systematisch drei verschiedene Emissionstypen, nämlich Scope 1 bis 3, voneinander abgegrenzt. Zum Bereich der Scope 1 – Emissionen zählen alle direkten Emissionen, die im Rahmen der Tätigkeiten einer kommunalen Verwaltung vor Ort selbst entstehen. Demgegenüber stehen die Scope 2 – Emissionen, also indirekte Emissionen, die aus dem Bezug von Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Scope 3 erfasst zudem noch alle Emissionen, die aus den vor- und nachgelagerten Aktivitäten resultieren. Hierzu zählen u. a. Dienstreisen, Veranstaltungen und die Vorketten von benötigten Brennstoffen. Einige der Emissionen, wie zum Beispiel aus dem Energieverbrauch von Gebäuden, sind über entsprechende Abrechnungen des lokalen Energieversorgers sehr einfach ermittelbar. Es gibt allerdings auch Emissionen, wie beispielsweise aus der Durchführung von Veranstaltungen mit allen vor- und nachgelagerten Prozessen, die hier dazu gehören, deren Ermittlung sehr schwierig ist und auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher liegt der Fokus der klimaneutralen Verwaltung auf den Bereichen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung sind und die ohne unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfasst werden können. Dementsprechend sind diese Bereiche im kommunalen Haushalt verankert. Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, 2023a, S. 9) 14 Auf Abbildung 1 sind alle Emissionen dargestellt, die in der Kernbilanz zur klimaneutralen Kommunalverwaltung zu berücksichtigen sind. Dabei sind hauptsächlich Emissionen aus Scope 1 und 2 zu erfassen und zusätzlich dazu noch die wichtigsten Emissionen aus Scope 3. Nach den Vorgaben des ifeu-Instituts (2023a) S. 8 – 11 sind bei der stationären Verbrennung in Gebäuden (Scope 1) sowohl fossile Energieträger, wie Erdgas und Heizöl, als auch biogene Energieträger, wie Biomasse und Biogas, für alle zu erfassenden Liegenschaften mitzuberücksichtigen. Ebenfalls Teil von Scope 1 ist der kommunale Fuhrpark, bei dem alle Fahrzeuge zu erfassen sind, welche der Kommune selbst gehören oder von dieser geleast werden. Neben PKWs und Transportern zählen hierzu auch kommunale Sonderfahrzeuge von Bauhof und Feuerwehr, wie Kehrmaschinen oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Bei den Emissionen von bezogenem Strom, die zu den Scope 2 – Emissionen gezählt werden, ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften sowie der kommunalen Infrastruktur mit den Teilbereichen Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser (inklusive Klärwerk) zu erfassen. Auch die Emissionen aus Fernwärme und -kälte der genannten Liegenschaften gehören zu Scope 2. Im Unterschied zu den sonstigen Emissionsfaktoren, wo bundesweit einheitliche Werte zu verwenden sind, soll der Emissionsfaktor von Fernwärme und -kälte lokal ermittelt werden. Speziell bei der Verwendung einer Kombination mehrerer Energieträger mit wechselnden Anteilen zur Nahwärmeerzeugung, lässt sich hiermit die reale Emission besser abbilden. Die zu Scope 3 gehöhrenden Emissionen aus den Vorketten der fossilen Brennstoffe und erneuerbaren Energieträger müssen allerdings nicht separat erfasst und erhoben werden, da diese bereits in den allgemeinen Emissionsfaktoren mitenthalten sind. Ebenfalls Teil von Scope 3 sind Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Da alle Fahrten mit kommunalen Fahrzeugen, also auch im Zuge von Dienstreisen, bereits bei der Erfassung des kommunalen Fuhrparks erfasst werden, sind bei den Dienstreisen lediglich Fahrten mit Privatfahrzeugen, dem öffentlichen Personennahverkehr und Geschäftsflüge mitzuerfassen. Zusätzlich zur Kernbilanz können auf freiwilliger Basis auch die Wege aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von und zur Arbeitsstätte erfasst werden. Im vorliegenden Konzept wurde auf eine Erfassung des Pendlerverkehrs allerdings verzichtet. Neben datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten, kann auch niemand zur Übermittlung der notwendigen Informationen aufgefordert werden, was es schwierig macht, hier an aussagekräftige Daten zu kommen. In Anbetracht der unklaren Qualität und Quantität der Daten, ist hier die Verhältnismäßigkeit aus Erfassungsaufwand gegenüber den gewonnenen Daten und Erkenntnissen schlichtweg nicht gegeben. Mitunter sind sogar umfassende Untersuchungen und tiefgreifende Studien nötig, da selbst auf Bundes- und Landesebene hierzu teils nur rudimentäre Daten verfügbar sind. 15 Ebenfalls schwierig zu erfassen bzw. zu bilanzieren sind Emissionen aus der Grauen Energie von Bauvorhaben, also alle Energie, die beim Bau eines Gebäudes in die einzelnen Bestandteile und die Errichtung des Gebäudes selbst gesteckt werden muss. Auch die bereits erwähnten Veranstaltungen, Beschaffung, dienstliche Übernachtungen und Informations- und Kommunikationstechnologie sind nur unter erheblichem Aufwand bilanzierbar. In Kapitel 4.3 werden diese einzelnen Bereiche daher nur kurz dargestellt. 4.2 Kernbilanz 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften In der Kernbilanz der “klimaneutralen” Verwaltung sind, außer von sozialen Wohnbauten (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) sowie vermieteten Wohngebäuden, die Energieverbräuche (Strom und Wärme) aller kommunalen Liegenschaften zu erfassen. Insgesamt sind es 12 Liegenschaften, die hier zu erfassen sind. Bei der Klosterwiesenschule, dem Bauhof und dem Kindergarten Sonne Mond und Sterne umfassen die Liegenschaften allerdings nicht nur eines, sondern mehrere Gebäude. Strom kommunale Liegenschaften Strom in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) 33.517 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) 20.964 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) 4.380 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) 97.059* 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne Altbau und Neubau siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) 555 7 Bauhof (Ziegeleistraße 20) 9.340 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) 4.556 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung. (Boschstraße 1) 0 16 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) 6.052 Gesamtstromverbrauch in kWh 2021 176.423 * Rohdaten der monatlichen Zählerablesung verwendet, da es Messfehler bei interner Verrechnung gab Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 Die 12 kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Baindt hatten im Jahr 2021 einen Stromverbrauch von 176.423 kWh. Weit über die Hälfte dieses Strombedarfs konnte mit eigenerzeugtem Strom gedeckt werden. Der größte Teil des benötigten Stroms vom Schulareal, nämlich 92.112 kWh, stammte im Jahr 2021 aus Kraft-Wärme-Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale. Da der Gesamtwert des Stromverbrauchs vom Schulareal für 2021 nicht korrekt ermittelt werden konnte, wurde dieser Wert über Zählerdaten ermittelt. Zudem konnten 11.544 kWh vom Strombedarf des Rathauses aus eigenerzeugtem Photovoltaikstrom gedeckt werden. Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent (eigene Darstellung) 19% 12% 3% 55% 0% 5% 3% 3% Rathaus Schenk-Konrad-Halle Vereinsheim (Klosterhof 5) Klosterwiesenschule gesamt (ink. Sporthalle, Kita SMS, …) DRK Heim Bauhof Feuerwerhaus Friedhof, Aussegungshalle 17 Den höchsten Anteil am Gesamtstromverbrauch der kommunalen Liegenschaften hat mit knapp 55 Prozent die Klosterwiesenschule. Zu dieser zählen neben mehreren Schulgebäuden allerdings auch die beiden Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, die Sporthalle sowie die kleine Turnhalle, da diese allesamt bei den Abrechnungen über einen gemeinsamen Zähler laufen. Aufgrund der hohen Zuverlässigkeit und Qualität dieser Daten, werden für die Erfassung der Stromverbräuche überall dort, wo diese verfügbar sind, ausschließlich Abrechnungsdaten des Stromlieferanten (Gemeindewerke Oberhaching) verwendet. Der eigenverbrauchte Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wurde mittels einer Eigenstromdifferenzrechnung von der Firma Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ermittelt. Weitere Liegenschaften mit relativ hohen Stromverbräuchen sind das Rathaus und die Schenk-Konrad-Halle mit Anteilen von 19 Prozent, respektive 12 Prozent am Gesamtstromverbrauch. Der Stromverbrauch der Gaststätte zur Mühle wurde dabei nicht bei der Schenk-Konrad-Halle miterfasst, da es sich hier um verpachtete Räumlichkeiten handelt, die nach Vorgaben des Leitfadens nicht zu erfassen sind. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ist davon auszugehen, dass nicht alle Stromverbräuche 2021 auf ihrem sonst üblichen Niveau lagen. Speziell durch den eingeschränkten Schulbetrieb sowie die geringe Anzahl an Veranstaltungen und Sportveranstaltungen, ist zukünftig vorerst mit höheren Verbräuchen bei der Klosterwiesenschule (inklusive Sporthalle) und der Schenk-Konrad-Halle, zu rechnen. b) Wärme kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) Nahwärme 69.530 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) Nahwärme 151.278* 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) Erdgas 36.023 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) Nahwärme 742.893 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne (Friesenhäusler Straße 8) Nahwärme siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) Heizstrom 2.200 7.1 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Erdgas 53.973 18 7.2 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Schätzwert Holz 151.200* 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) Erdgas / Holz siehe 7 - Bauhof 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) Nahwärme siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) Nahwärme siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung Nahwärme siehe 4 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) unbeheizt 0 davon Nahwärme (Erdgas-BHKWs) in kWh 963.701 davon Erdgas in kWh 89.996 davon Heizstrom in kWh 2.200 davon Trockenholz in kWh (Heizwert Hi) 151.200 *Der Zähler der SKH wurde durch einen Blitzeinschlag zerstört, daher ist dieser Wert eine Hochrechnung der Kirchner Energie GmbH auf Basis vorhandener Zählerwerte und Ersatzwerte. Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 (unbereinigt) Aufgrund der Vorgaben zur Bilanzierung des Wärmeverbrauchs in der Kernbilanz, ist dieser Wert stets unbereinigt anzugeben. Dies bedeutet, dass die Daten nicht einer Witterungsbereinigung unterzogen werden dürfen, weshalb der Wärmebedarf in milden Wintern in der Regel niedriger ausfallen wird, als in kälteren Wintern. Bei einem weiteren Voranschreiten der Erderwärmung und einer damit einhergehenden Zunahme der Anzahl von milderen Wintern, werden daher zukünftig die Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften unabhängig von den umgesetzten Maßnahmen oft niedriger liegen als in der Vergangenheit. Um einen besseren Vergleich der jährlichen Wärmeverbrauchsentwicklung geben zu können, wird daher zukünftig, ergänzend zum unbereinigten Wärmeverbrauch, auch der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch angegeben, da die Außentemperaturen die benötigte Wärmemenge massiv beeinflussen. In der Kernbilanz selbst darf dieser bereinigte Wert allerdings nicht verwendet werden. Grundsätzlich sind alle Wärmeenergiemengen nach dem Tool zur Bilanzierung von Emissionen einer Verwaltung namens BICO2 BW Verwaltung des ifeu-Institut (2023b) in Heizwerten anzugeben. Üblicherweise wird der Gas- und Heizölverbrauch über den Brennwert 19 abgerechnet. Dieser enthält jedoch auch Verdampfungswärme, also Wärme, die dadurch entsteht, dass Wasserdampf im Abgas auskondensiert und somit Energie abgegeben wird. Um diesen Effekt rauszurechnen, werden Energiebilanzen auf Basis der Heizwerte Hi erstellt, weshalb hierzu die Brennwerte in Heizwerte (Faktoren siehe Anlage 1) umgerechnet wurden. Außerdem werden alle Werte in kWh umgerechnet, da sonst die Mengen von gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen nicht miteinander vergleichbar sind. Insgesamt lag der Wärmeverbrauch der elf beheizten kommunalen Liegenschaften 2021 bei unbereinigt 1.207.097 kWh. Ein Großteil dieses Verbrauchs, nämlich 963.701 kWh, ist Nahwärme, da sieben kommunale Liegenschaften mit Nahwärme beheizt werden. Die Nahwärme stammt aktuell aus zwei erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken, die sich im Schulareal befinden und neben dem gesamten Schulareal auch das Rathaus und die Schenk- Konrad-Halle mit Nahwärme versorgen. Da die Abrechnung dieser Nahwärmelieferungen intern erfolgt, gibt es hier lediglich interne Verrechnungsdaten und keine Abrechnung eines externen Energieversorgers. Diese Abrechnung wurde durch die Firma Kirchner Energie GmbH erstellt. Das Vereinsheim, der Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus werden mit Erdgas beheizt. Zudem erfolgt die Beheizung von Bauhof und Feuerwehr mit Trockenholz aus Holzresten. Da die genauen Holzmengen nicht erfasst werden können, handelt es sich hierbei um einen Schätzwert aus den ungefähren Verbräuchen der letzten Jahre. Da für den Bauhof und die Feuerwehr keine separaten Abrechnungszähler für Wärme vorhanden sind, ist eine Verbrauchsaufteilung auf die Einzelgebäude bisher nicht möglich. Das von Baindter und Baienfurter Vereinen und Organisationen gemeinsam genutzte DRK-Heim wird mit Heizstrom beheizt. Die Aufteilung der Energieverbräuche des Gebäudes erfolgt entsprechend den Verbrauchsanteilen der dort beheimateten Vereine auf die Gemeinden Baindt und Baienfurt. 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung Standort des Schaltschranks bzw. Verteilerkastens der Straßenbeleuchtung Strom in kWh 2021 Friesenhäusler Straße 36 2.917 Hirschstraße 201 478 Hirschstraße 22 2.376 Dieselstraße 11 1.585 Schachener Straße 100 1.068 Rehstraße 48 929 20 Siemensstraße 14 556 Iltisstraße 5 1.111 Ziegeleistraße 9 15.782 Gartenstraße 57 4.213 Boschstraße 48 1.999 Lilienstraße 18 959 Lilienstraße 2 6.138 Schönblick 5 3.032 Grünenbergstraße 18 987 Im Voken 20 1.667 Mehlisstraße 7 3.181 Lichtsignalanlage Marsweilerstraße 31 1.029 Flutlicht Sportplatz Teil von Strom blaues Gebäude KWS Gesamtstromverbrauch in kWh 50.007,00 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 In Baindt gab es 2021 insgesamt 738 Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung, wovon circa 690 auf LEDs umgerüstet waren. Dies entspricht einem LED-Anteil von über 93 Prozent. Lediglich die Straßenbeleuchtung in den Straßenzügen rund um den Dorfplatz und im direkten Umfeld der Tennishalle wurde bisher noch nicht auf LED umgerüstet. Im Bereich Straßenbeleuchtung ist zudem der Stromverbrauch der Ampel an der Marsweilerstraße 31 sowie des Flutlichts vom Fußballplatzes mitzuerfassen. Das Flutlicht läuft allerdings über den Zähler des Blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule mit und ist daher bereits Teil des Stromverbrauchs der Schule. Aufgrund der hohen Anzahl verbauter LEDs lag der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung mit 50.007 kWh 2021 auf einem sehr geringen Niveau. 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung a) Trinkwasser Speziell im Altdorfer Wald, wo die Trinkwasserquellen der Gemeinden Baindt und Baienfurt liegen, ist die Topographie sehr hügelig. Die beiden Nachbargemeinden sind beim Trinkwasser Teil eines gemeinsamen Trinkwasserzweckverbands Baienfurt-Baindt. Ende 2020 wurde eine neue Querverbindung der Wasserleitung von Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler geschaffen, weshalb in Richtung Hochbehälter Egelsee nun keine Pumpen mehr 21 benötigt werden. Neben einer Erhöhung der Versorgungssicherheit infolge des geringeren Wartungsaufwands der Pumpe, hat die Umsetzung dieser Maßnahme als positiven Nebeneffekt dazu beigetragen, den aufgrund der Topographie ohnehin schon ziemlich niedrigen Stromverbrauch der Trinkwasserversorgung nochmals weiter zu senken. Der Stromverbrauch der gemeinsamen Hochbehälter, Übergabeschächte und des Quellsammelschachtes des Trinkwasserzweckbands Baienfurt-Baindt lag 2021 bei insgesamt 7.490 kWh. Dieser Energieverbrauch wird anteilig nach Anzahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde Baindt liegt im Jahr 2021 bei 42,2 Prozent, was einem Stromverbrauchsanteil von 3.166 kWh entspricht. Neben den beiden genannten Gemeinden ist Bergatreute-Bolanden ebenfalls Teil der Trinkwasserversorgung. Da hier allerdings lediglich 113 Personen angeschlossen sind und die Abgrenzung, welche dieser Verbräuche als gemeinsame Verbräuche zu betrachten sind, hier sehr schwierig ist, wurde auf eine weitere Unterteilung verzichtet. Der Gesamtverbrauch wurde daher lediglich auf die beiden Gemeinden Baindt und Baienfurt aufgeteilt. Neben dem anteiligen Stromverbrauch am Trinkwasserzweckverband, hat die Gemeinde Baindt drei weitere Anlagen, die zur Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt werden. Diese laufen vollständig über die Gemeinde Baindt und hatten im Jahr 2021 zusammen einen Stromverbrauch von 5.064 kWh. Insgesamt wurden, unter Einbeziehung des Zweckverbands, somit 8.230 kWh Strom für die Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt. Neben dem vorhandenen natürlichen Gefälle im Quellgebiet, sind auch die räumliche Nähe der Trinkwasserquellen und die Kompaktheit des Siedlungsgebiets wichtige Faktoren, die dazu beitragen, dass insgesamt nur sehr wenig Strom zur Trinkwasserversorgung benötigt wird. b) Abwasser Strom in kWh 2021 RÜB Regenrückhaltebecken Schachen 4.841 Druckkompressor Menzenhäusle 14 Gesamtstrom Abwasserentsorgung 4.855 Stromverbrauch Kläranlage Berg Anteil der Gemeinde Baindt (nach gebührenfähigem Abwasser) 238.036 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 22 Die Gemeinde Baindt besitzt in Schachen ein Regenrückhaltebecken, welches Niederschlagswasser sammelt und so einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz liefert. Der Stromverbrauch zum Sammeln sowie zum Abtransport zur Reinigung des Abwassers (Schmutzwasser, Regenwasser und Fremdwasser) lag 2021 bei 4.850 kWh. Neben dem Energiebedarf vom Abwassertransport, ist auch der Energiebedarf zur Reinigung des Abwassers für die Gemeinde Baindt zu ermitteln. Die Abwasserreinigung erfolgt für die Gemeinde Baindt im Verbandsklärwerk in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Teil des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (kurz AMS), der für den Betrieb der Kläranlage in Berg verantwortlich ist. Die Ermittlung des Stromverbrauchs erfolgt dabei anteilig nach dem Anteil der Gemeinde Baindt am gebührenfähigen Abwasser der Verbandskläranlage. Prinzipiell ist der Gesamtstrombedarf von Kläranlagen zwar nach den Einwohnerwerten anteilig auf die beteiligten Kommunen aufzuteilen, allerdings werden diese Werte beim AMS nicht für einzelne Kommunen erfasst werden. Bei einer Berechnung des Gemeineanteils, entsprechend dem Anteil am gebührenfähigen Abwasser, liegt der Baindter Stromanteil am Gesamtstromverbrauch der Kläranlage bei 238.036 kWh. 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks Im kommunalen Fuhrpark der Gemeinde Baindt gab es 2021 insgesamt 15 Fahrzeuge, aufgeteilt auf die Verwaltung, den Bauhof sowie die freiwillige Feuerwehr. Hiervon waren 13 Diesel- und zwei Elektrofahrzeuge. Zusätzlich dazu hat der Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt zwei Dieselfahrzeuge, deren Kraftstoffverbrauch, entsprechend dem Gemeindeanteil, auf beide Gemeinden aufgeteilt wird. Der Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks lag 2021 bei ca. 9.600 Litern Diesel, also umgerechnet in Heizwert 93.781 kWh. Die Stromverbräuche der E-Fahrzeuge vom Rathaus und Bauhof wurden nicht separat erfasst, da diese bereits in den Stromverbräuchen der jeweiligen Gebäude enthalten sind, bei denen die Fahrzeuge regelmäßig geladen werden. Neben den Fahrzeugen der Gemeinde ist anteilig, entsprechend dem Stromanteil der Kläranlage, auch der Kraftstoffverbrauch von deren Fahrzeug im Gesamtkraftstoffverbrauch enthalten. 4.2.5 Dienstreisen Die Energieverbräuche von Dienstreisen mit kommunalen Fahrzeugen sind nicht separat dargestellt, da diese bereits in den Werten vom kommunalen Fuhrpark enthalten sind. Zusätzlich zu den Dienstfahrten mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark, wurden 2021 insgesamt 2.225 Kilometer dienstlich mit Privat-PKWs (ausschließlich benzinbetankte Fahrzeuge) zurückgelegt. Fahrten mit dem ÖPNV (Bus oder Bahn) wurden im Jahr 2021 allerdings keine zurückgelegt. Der Anteil der Dienstreisen am Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde ist damit insgesamt allerdings nur äußerst gering. 23 4.2.6 Sonstige Bereiche Neben den fünf Kernbereichen (Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark, Dienstreisen) gibt es weitere Bereiche, welche ebenfalls im Zusammenhang mit dem Handeln einer Verwaltung stehen, aber deutlich schwieriger zu erfassen und zu bilanzieren sind. Zu diesen zählen laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 10, unter anderem die folgenden Bereiche: ➢ Graue Energie von Bauvorhaben, ➢ Veranstaltungen, ➢ Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (mit Informations- und Kommunikationstechnologie), ➢ Übernachtungen, sowie weitere. Auch der Arbeitsweg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung von und zur Arbeitsstätte ist ein solcher Bereich. Da allerdings zu diesen Bereichen die nötigen Daten oftmals gar nicht vorliegen oder aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnten, wird in diesem Konzept auf deren Darstellung weitgehend verzichtet. So ist die Graue Energie bei Bauvorhaben, also die Energiemenge, welche für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Gebäudes aufgewendet werden muss, kaum ermittelbar, da hierfür umfassende Daten, speziell auch zu den benötigten Rohstoffen und deren Gewinnung, benötigt werden, die größtenteils aber selbst auf Bundesebene nicht verfügbar sind. Da der Aufwand einer solch umfangreichen Erfassung immens hoch wäre und zudem praktisch daran scheitern könnte, dass Unternehmen kaum zur Herausgabe von Daten zur Herkunft der verwendeten Rohstoffe und deren Gewinnung verpflichtet werden können, wird es zeitnah keine genauen Daten hierzu geben. Dies gilt ebenso für den Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Erfassung solcher Daten wäre allenfalls eine äußerst grobe Schätzung, die aber auch nicht wirklich überprüft werden könnte und daher keine wirkliche Aussagekraft hätte. Die An- und Abreise zu Veranstaltungen, oder auch zur Arbeitsstätte, sind zwar prinzipiell einfach zu erfassen, aber da niemand zur Herausgabe dieser Auskunft verpflichtet ist und eine freiwillige Auskunft nie ein exaktes Abbild der Realität darstellt, wären solche Daten mitunter nur eingeschränkt aussagekräftig. Zudem ist der Aufwand, das gesamte Personal der Verwaltung zu diesem Thema zu befragen, im Verhältnis zu den gewonnenen Erkenntnissen schlichtweg unverhältnismäßig, zumal es in einigen Wohnorten nach wie vor keine wirklich brauchbare Alternative zum eigenen Auto gibt. Der einzige dieser sonstigen Bereiche, welcher 24 in Baindt zuverlässig und ohne größeren Aufwand erfasst werden kann, ist die Zahl dienstlicher Übernachtungen. Allerdings gab es im Jahr 2021 pandemiebedingt keine einzige dienstliche Übernachtung. Auch wenn diese sonstigen Bereiche vorerst nicht genauer erfasst werden, sollten auch diese nicht ignoriert werden. Schließlich gibt es einige Maßnahmen, welche einen Beitrag leisten können, Bereiche wie Beschaffung, Pendlerverkehr, Veranstaltungen und Graue Energie bei Bauvorhaben nachhaltiger zu gestalten. Denkbar ist, beispielsweise eine Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung für die Verwaltung einzuführen. Darin könnten zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen verbindlich festgelegt werden. Um Anreize zu einer klimaschonenden Fortbewegung, speziell auch im Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte zu schaffen, unterstützt die Gemeinde Baindt die Mitfahrplattform Pendla zur einfacheren Vernetzung und Bildung von Fahrgemeinschaften. Im Rahmen des 2022 eingeführten „Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung“ erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gutschein, welche unter anderem den Arbeitsweg an mindestens einem Tag die Woche mit dem Fahrrad zurücklegen. 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude Nach den Vorgaben des ifeu-Institut (2023a) S. 15, ist eine der Zielvorgaben für „klimaneutrale“ Kommunen, bis zum Jahr 2040 einen Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, zu erreichen. Hierbei gibt es jedoch im Gegensatz zu den Vorgaben zur Bilanzierung keinerlei Sonderregelungen, weshalb auch soziale Wohnbauten und vermietete Gebäude miteinzubeziehen sind. Zum Zielwert werden auch vermietete Dachflächen kommunaler Gebäude dazugezählt, da die Verwaltung nach geltenden Vorgaben nicht zwingend im Eigentum der Photovoltaikanlagen sein muss. Werden die überbauten Grundflächen aller kommunalen Liegenschaften inklusive Garagen und weiteren Nebengebäuden der Gemeinde Baindt aufsummiert, ergibt dies insgesamt eine überbaute Grundfläche von 11.993 qm. Als Zielmarke für die Erreichung des Teilziels für Photovoltaikanlagen ist daher nach jetzigem Stand eine installierte PV-Leistung auf den Dachflächen kommunaler Liegenschaften von ca. 1.200 kWp anzustreben. Bisher gibt es in Baindt lediglich eine kommunale Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach. Die Leistung dieser Anlage beträgt 18,975 kWp. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heims eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Da dieses Gebäude von Vereinen und Organisationen der Gemeinden Baindt und Baienfurt gemeinsam genutzt wird, kann diese Anlage nur anteilig, also zu 50 Prozent, zur Gemeinde Baindt gezählt werden. Die aktuell installierte Gesamtphotovoltaikleistung entspricht einem Zielerreichungsgrad von lediglich 2,52 Prozent. Allerdings werden in den kommenden Jahren mehrere neue 25 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden, wodurch dieser Wert deutlich ansteigen wird. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine neue PV-Anlage installiert werden. Neben dieser Anlage, zu der die Gemeinde Baindt durch die erforderliche Dachsanierung gemäß Vorgaben des Landes Baden- Württemberg gesetzlich verpflichtet ist, soll auch auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV- Anlage errichtet werden. Der zukünftige Energiemix für das derzeit noch rein erdgasbasierte Nahwärmenetz der Gemeinde, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, soll aus Holzpellets, Wärme aus einer Luft-Wärmepumpe sowie Erdgas zu Spitzenlastzeiten bestehen. Hauptzweck der PV-Anlage auf dem Sporthallendach wäre daher, den erforderlichen Strom für den Betrieb der Luftwärmepumpe selbst zu erzeugen. Im Rahmen der in den nächsten beiden Jahren anstehenden Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus ist dann die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Die Erreichung der Zielvorgabe bezüglich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen ist mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Allerdings muss die Gemeinde Baindt hier nicht zwingend Eigentümerin der Anlagen sein, weshalb bei kleineren Dachflächen oder Gebäuden mit geringem Eigenverbrauch an Strom, alternativ auch eine Vermietung der Dachflächen denkbar wäre. 4.4 Nebenbilanz Nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baden- Württemberg dürfen vermietete Wohngebäude, wie soziale Wohnbauten sowie Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte, nicht im Rahmen der Kernbilanz erfasst werden. Um trotz dieser verbindlichen Vorgaben im vorliegenden Konzept ein möglichst umfassendes Bild der Treibhausgasemissionen der gesamten Baindter Kommunalverwaltung geben zu können, werden die Energieverbräuche dieser kommunalen Liegenschaften hier gesondert dargestellt. kommunale Liegenschaften Strom in kWh 2021 (Abrechn.) Eigenstrom selbst verbraucht Gesamtstrom in kWh 2021 Klosterhof 4 (Heizstrom) 42.028 0 42.028 Rosenstraße 8 (Heizstrom) angemietet 10.057 0 10.057 Boschstraße 1/5 (Heizstrom aus Kraft- Wärme-Kopplung-Gas) 0 55.768 55.768 26 Varia Home Boschstraße 1/7 (Strom aus KWK-Gas) 0 9.528 9.528 Friesenhäusler Str. 12 (Heizstrom) 120.840 0 120.840 Küferstraße 8 8.185 0 8.185 Buchenstr. 12 (Heizstrom) angemietet 19.313 0 19.313 Gesamtstrom (inkl. Heizstrom) 65.296 265.719 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 Insgesamt lag der Stromverbrauch der weiteren kommunalen Gebäude inklusive Gemeinschaftsunterkünften (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) bei 265.719 kWh im Jahr 2021. Da die meisten Gemeinschaftsunterkünfte mit Strom beheizt werden, ist ein Großteil dieses Stroms zur Wärmeerzeugung aufgewendet worden. Da bei den Abrechnungsdaten nicht zwischen Strom und Heizstrom unterschieden wird, kann der genaue Verwendungsanteil nicht bestimmt werden. Ein Teil des verwendeten Stroms stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung der derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale im Schulareal. kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 2021 Klosterhof 4 Heizstrom siehe Tabelle 5 Rosenstraße 8 Heizstrom siehe Tabelle 5 Boschstraße 1/5 Heizstrom siehe Tabelle 5 Varia Home Boschstraße 1/7 Nahwärme (Erdgas) 25.140 Friesenhäusler Str. 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Küferstraße 8 Heizöl 36.281 Buchenstraße 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Summe Fernwärme (Erdgas) 25.140 Summe Heizöl (Hochrechnung) 36.281 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 27 Bei den Wärmeverbräuchen ist es wie bereits geschildert so, dass in einem Großteil der Gebäude mit Strom geheizt wird. Das Varia Home wird allerdings mit aus Erdgas erzeugter Nahwärme betrieben. Insgesamt wurden dort 2021 25.140 kWh Nahwärme benötigt. Das Gebäude Küferstraße 8 wird derzeit noch mit Heizöl beheizt. Da der Heizöltank nicht jährlich zum gleichen Tag gefüllt wird, handelt es sich beim Verbrauch von 36.281 kWh Heizöl im Jahr 2021 um eine entsprechende Hochrechnung auf Basis der Heizölabrechnungen zweier Jahre. Das vollständig vermietete Wohngebäude Dorfplatz 2/1 wurde hingegen nicht erfasst, da dieses ausschließlich von privaten Mieterinnen und Mietern genutzt wird. 5 Treibhausgasbilanz 5.1 Kernbilanz Für eine Erfassung des Gesamtenergiebedarfs der Kommunalverwaltung in Baindt und eine hierauf basierende Treibhausgasbilanz ist es nötig, alle Energieverbräuche in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Neben dem Stromverbrauch, der immer in kWh angegeben wird, können auch alle Wärmeverbräuche in diese Einheit umgerechnet werden. Über entsprechende Umrechnungsfaktoren kann auch die verbrauchte Kraftstoffmenge für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks in die Einheit kWh umgerechnet werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 479.750 kWh Strom benötigt. Darin enthalten ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften, der örtlichen Straßenbeleuchtung, von Trink- und Abwasser sowie anteilig, der Kläranlage in Berg. Zudem ist der benötigte Heizstrom des DRK-Heims entsprechend dem Anteil der Gemeinde Baindt enthalten. Da kein eigener Zähler für Heizstrom vorhanden ist, wurde hier die laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023b) allgemein übliche Annahme von 80 Prozent Wärmeanteil und 20 Prozent Stromanteil angenommen. Da aufgrund der Vorgaben des Leitfadens allerdings Heizstrom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu bilanzieren ist, ändert diese Annahme der Aufteilung an der Bilanz selbst ohnehin nichts. Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart (eigene Darstellung) 37% 0% 10% 2% 50% 1% Strom Gebäude Heizstrom Strom Straßenbeleuchtung Strom Wasserversorgung Strom Kläranlage Strom Abwasserentsorgung 28 Knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Gemeinde Baindt wird für den Betrieb des Klärwerks in Berg benötigt. Dabei wird allerdings nur der Anteil der Gemeinde und nicht der Gesamtstromverbrauch des Klärwerks erfasst. Mit circa 37 Prozent ist der Strombedarf der Gebäude ein weiterer großer Anteil am Gesamtstromverbrauch. Der Anteil des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung liegt aufgrund der hohen Anzahl verbauter LED mit nur 10 Prozent auf einem niedrigen Niveau. Für die Trinkwasseraufbereitung, die Entsorgung von Abwässern sowie zum Heizen wird prozentual nur sehr wenig Strom benötigt. Im Vergleich zum Strom, wird (umgerechnet in kWh) allerdings noch deutlich mehr Energie im Bereich der Wärme benötigt. Aufgrund der Vorgaben des Leitfadens sind alle Wärmeverbräuche umgerechnet in Heizwert anzugeben. Da ein Großteil der kommunalen Liegenschaften an die Nahwärmezentrale der Klosterwiesenschule angeschlossen ist, wurden 2021 somit 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Derzeit sind die beiden Blockheizkraftwerke zur Wärmeerzeugung noch erdgasbasiert. Die Gebäude des Bauhofs und der Feuerwehr wurden mit schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz aus Holzresten beheizt. Zudem wird dort auch noch mit Erdgas geheizt. Auch das Vereinsheim Klosterhof 5 wird derzeit mit Erdgas beheizt, weshalb neben dem Erdgas für die Nahwärme zusätzlich 81.176 kWh bezogenes Erdgas verbraucht wurden. Der Heizstrom des DRK-Heims wurde im Strombereich miterfasst. Daneben wird für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks von Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr Kraftstoff in größeren Mengen benötigt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 9.600 Liter Diesel, also umgerechnet mit dem Faktor des Heizwerts von Diesel (9,77) insgesamt 93.781 kWh Diesel verbraucht. Die anteiligen Verbräuche der Fahrzeuge vom Trink- und Abwasserzweckverband sind in diesem Wert bereits enthalten. Der benötigte Strom zum Betrieb der E-Fahrzeuge von Verwaltung und Bauhof ist bereits in den Stromverbräuchen von Rathaus und Bauhof enthalten. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden, werden diese hier nicht separat aufgeführt. Die Dienstfahrten mit Privat-PKW sind hierin ebenfalls nicht enthalten, da für diese nur eine Kilometerzahl vorliegt, aber keine tatsächlichen Verbrauchswerte. Insgesamt wurden 2.225 Kilometer mit Privatfahrzeugen (alle mit Superbenzin betrieben) zurückgelegt. Da der Aufwand, bei Fahrten mit Privat-PKW immer den exakten Kraftstoffverbrauch zu ermitteln, sehr hoch ist und dies zudem auch aus Datenschutzgründen schwierig ist, wurde im vorliegenden Konzept auf eine genauere Erfassung verzichtet. Der Energiebedarf der Dienstreisen mit Privatfahrzeugen ist in Baindt insgesamt sehr niedrig. Es wurden stattdessen bundesweit gültige Werte verwendet, die vermutlich von den speziellen Werten der Gemeinde nur geringfügig abweichen. Dienstreisen mit dem ÖPNV gab es im Jahr 2021 nicht. Der Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde Baindt an Strom, Wärme und Kraftstoff beträgt 1,781 Mio. kWh im Jahr 2021 (ohne Dienstreisen). 29 Basierend auf diesen Daten kann eine Treibhausgasbilanz der Gemeindeverwaltung berechnet werden. Ende Januar 2024 wurden für die einzelnen Energieträger entsprechende Emissionsfaktoren für das Jahr 2021 veröffentlicht (siehe Anlage 1). Für Nahwärme welche überwiegend aus einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken stammt, beträgt der Richtwert des Emissionsfaktors laut Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b) 0,15 kg CO2e pro kWh sowie 0,247 kg CO2e pro kWh Erdgas. Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 Die meisten Treibhausgasemissionen, nämlich über 225 Tonnen CO2-Äquvivalente, resultieren aus den Stromverbräuchen. Da für die Strombilanzierung nach den Vorgaben des Leitfadens vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a), S. 5 - 35 immer der bundesweite Strom-Mix verwendet werden muss, der zurzeit noch sehr stark durch den schlechten Emissionswert von Kohlestrom bestimmt wird, liegt dieser Wert am höchsten. Selbst erzeugter und eigenverbrauchter Strom aus Klärgas und Photovoltaik darf in der Kernbilanz hingegen nicht berücksichtigt werden. Die gesamten Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung in Baindt für 2021 liegen bei 425,44 Tonnen CO2e inklusive den bereits in den Emissionsfaktoren enthaltenen Emissionen aus der Vorkette durch die Erzeugung von Energie. THG-Emissionen in t CO2e Emissionen Stromverbrauch 2021 226,44 Emissionen Nahwärme 2021 144,56 Emissionen Erdgasverbrauch 2021 20,1 Emissionen Holzverbrauch 2021 (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31,1 Gesamtemissionen 2021 in Tonnen CO2e 425,44 30 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent (eigene Darstellung) Bei der Treibhausgasbilanz können drei Bereiche voneinander abgegrenzt werden. Diese Bereiche sind Wärme, Strom und Mobilität. Zum Bereich der Mobilität zählen die Kraftstoffverbräuche des kommunalen Fuhrparks und die aus den Dienstreisen mit Privatfahrzeugen und der Nutzung des ÖPNV resultierenden Treibhausgasemissionen. Wie in Abbildung 4 dargestellt, sind beiden Bereiche, Strom mit knapp 53 Prozent und Wärme mit circa 39 Prozent, für einen sehr großen Teil der Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung verantwortlich. Der dritte Bereich, nämlich die Mobiltät, ist hingegen nur für 7,3 Prozent dieser Emissionen verantwortlich. Zukünftig wird nach derzeitigem Stand ein Großteil der Energie sowohl im Wärmebereich (zum Betrieb von Wärmepumpen), als auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Elektromobilität über Strom bereitgestellt werden. 5.2 Nebenbilanzen In der Kernbilanz der Kommunalverwaltung in Baindt wurden die Energieverbräuche strikt nach den Vorgaben des „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ bilanziert und daraus eine entsprechende Treibhausgasbilanz erstellt. Da diese verbindlichen Vorgaben allerdings wichtige Faktoren, wie die Zusammensetzung des verwendeten Stroms vor Ort und auch die Witterung, nicht miteinbeziehen, wurden bei den Energieverbräuchen und daraus resultierenden Treibhausgasbilanzen entsprechende Nebenbilanzen erstellt, um so ein noch besseres Abbild der Realität geben zu können. Zudem werden in einer weiteren Nebenbilanz auch die kommunalen Liegenschaften dargestellt, die nach den Vorgaben des Leitfadens nicht erfasst werden dürfen, aber natürlich trotzdem zu den Energieverbräuchen einer Kommunalverwaltung mitdazugehören. Letztlich zählen zwar nur die Werte der Kernbilanz, allerdings möchte das vorliegende Konzept auch eine möglichst vollständige Übersicht über die Energie- und Treibhausgasbilanz der gesamten Kommunalverwaltung geben, weshalb die Werte dieser weiteren Gebäude ebenfalls dargestellt werden. 53,2239,47 7,30 Strom Wärme (Erdgas, Fernwärme, Holz) Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31 Emissionen Strom 2021 in t (mit Klärgas, PV) 141,1 Emissionen Fernwärme 2021 in t 144,6 Emissionen Erdgas 2021 in t 20,1 Emissionen Holz 2021 in t (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) in t 31,1 THG-Emissionen gesamt in Tonnen CO2e 340,1 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung Der Unterschied zwischen der Kernbilanz und dieser Nebenbilanz besteht darin, dass bei der Nebenbilanz lediglich derjenige Strom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix bilanziert wurde, der auch tatsächlich aus dem Stromnetz bezogen wurde. Eine Anrechnung des von den Gemeindewerken Oberhaching bezogenen Stroms, der aus Wasserkraftwerken in Finnland stammt, erfolgt hier allerdings nicht, da hierfür aufgrund der weiten Strecke des Stromtransports nicht ohne Weiteres ein entsprechender Emissionsfaktor berechnet werden kann. Der selbst erzeugte Strom aus regenerativen Quellen (Sonne, „Abfallprodukt“ Klärgas) wurde im Rahmen dieser Nebenbilanz allerdings mit den passenden Emissionsfaktoren von Klärgas und Photovoltaik bilanziert, um die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung damit besser abbilden zu können. So wird bei der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental bereits heute ein Großteil des verwendeten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, was durch die Vorgaben des Leitfadens allerdings nicht adäquat abgebildet wird. Da Klärgas bei der Wiederaufbereitung des Abwassers ohnehin entsteht, liegt dessen Emissionsfaktor mit nur 0,055 kg / kWh auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Vergleich zum Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix für 2021 von 0,472 kg / kWh laut ifeu-Institut (2023b) sind die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kläranlage, und damit einhergehend auch der Gemeindeanteil von Baindt, in der Praxis deutlich niedriger. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach wird zudem ein Teil des dort benötigten Stroms selbst erzeugt und verbraucht, weshalb dieser Strom in der Nebenbilanz mit dem Emissionsfaktor von Photovoltaik bilanziert wurde. Außerdem wird ein Großteil des verwendeten Stroms im Schulareal aus Kraft-Wärme- Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke erzeugt. Die Untersuchungen zum Emissionsfaktor von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sind größtenteils sehr veraltet. Daneben weichen die 32 Ergebnisse aufgrund diverser verschiedener Berechnungsmethoden erheblich voneinander ab, wobei sämtliche Emissionsfaktoren niedriger sind, als der des bundesweiten Strom-Mix von 2021. Aus den genannten Gründen wird daher beim vorliegenden Konzept auf eine gesonderte Bilanzierung des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung verzichtet. Die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Gemeinde Baindt im Strombereich liegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum derzeitigen Strom-Mix in Deutschland etwas niedriger. Durch die Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung (Klärgas, PV), verringern sich dadurch die Treibhausgasemissionen des kommunalen Gesamtstromverbrauchs von 226,5 auf 141,1 Tonnen und damit einhergehend auch die Gesamtemissionen auf 425,4 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 auf 340,1 Tonnen. Da der Wärmeverbrauch eines Jahres mitunter stark von der Witterung, allen voran den Außentemperaturen während der Heizperiode geprägt ist, hilft es, um zeitliche Entwicklungen und die Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen besser aufzeigen zu können, die Wärmeenergieverbräuche einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Dafür wird der Klimafaktor der nächstgelegenen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes, kurz DWD, verwendet. Die nächstgelegene DWD-Station zur Gemeinde Baindt liegt in der Stadt Weingarten. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zwischen Baindt und Weingarten ist dieser Wert prinzipiell als verlässlich einzustufen. Der Klimafaktor des Jahres 2021 liegt nach eigener Berechnung mit Daten des DWD für die Wetterstation in Weingarten (siehe Anlage 3) mit 0,946 etwas niedriger als eins, was bedeutet, dass 2021 durchschnittlich etwas kälter war als das Mittel der vorangegangenen zehn Jahre für dieselbe Messstation. Zusammen mit der Witterungsbereinigung der Energieverbräuche von Nahwärme, Erdgas, und Holz sowie des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms, reduziert sich der Treibhausgasausstoß der Kommunalverwaltung im Jahr 2021 damit weiter auf 331,1 Tonnen. Nach den Vorgaben des Leitfadens sind diese Berechnungen in der Kernbilanz allerdings nicht möglich. Neben den genannten Faktoren, die tendenziell eher zu einer Überschätzung der tatsächlichen Treibhausgasemissionen führen, gibt es auch einen gegenteilig wirkenden Faktor. Gemäß den Vorgaben des Leitfadens sind zahlreiche weitere Gebäude, wie unter anderem Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, nämlich nicht Bestandteil der Kernbilanz. Da diese Gebäude aber auch Strom und Wärme benötigen, werden hier erhebliche Energiemengen nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Baindt hat eine hohe Anzahl sozialer Wohnbauten, weshalb die Einbeziehung des Strom- und Wärmeenergiebedarfs dieser weiteren Gebäude, zu einer deutlichen Verschlechterung der Treibhausgasbilanz führt. Somit würden sich die Emissionen der Kernbilanz von 425,4 auf 566,2 Tonnen im Jahr 2021 erhöhen. 33 Selbst bei einer Witterungsbereinigung, sowie unter Einbeziehung der Herkunft des verwendeten Stroms, liegt dieser Wert mit 471,2 Tonnen noch deutlich über dem Wert der Kernbilanz. Wenn noch berücksichtigt wird, dass der Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung des Schulareals mit dem höheren Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix von 2021 bilanziert wurde, wird der tatsächliche Treibhausgasausstoß der Gemeindeverwaltung zumindest halbwegs mit dem ausgewiesenen Wert übereinstimmen und es kommt daher zu keiner extremen Unter- bzw. Überschätzung der realen Emissionen der Verwaltung. 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 (eigene Darstellung) Um das 1,5 °C-Ziel erreichen zu können und damit einhergehend die ohnehin schon sehr hohen Klimawandelfolgekosten einigermaßen begrenzen zu können, bedarf es nach den Vorgaben des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 14f zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem gewählten Basisjahr. Für die Gemeinde Baindt ist daher abgeleitet aus der Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021, ein entsprechender Minderungspfad festzulegen. 425,44 357,37 300,2 252,2 211,8 177,9 149,5 125,5 105,5 88,6 74,4 62,5 52,5 44,1 37,0 31,1 26,1 22,0 18,4 15,5 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 Zi el w er t TH G -E m is si o n en in t C O 2 e Jahr 34 Ausgehend vom gewählten Basisjahr 2021, ist daher eine jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung um 16 Prozent anzustreben. Um diese Reduzierung der Emissionen tatsächlich erreichen zu können, bedarf es neben einer raschen und massiven Reduzierung des Energiebedarfs der Kommunalverwaltung, auch einer nahezu ausschließlichen Verwendung von Energie aus regenerativen und nachhaltigen Quellen. Daneben gibt es einen ganz wichtigen Faktor, den die Gemeinde Baindt selbst nicht merklich beeinflussen kann, der sich allerdings erheblich auf die Emissionen auswirkt, nämlich die Zusammensetzung des bundesweiten Strom-Mix und dessen Emissionsfaktor. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt, umso geringer fallen die Treibhausgasemissionen von Strom aus, weshalb dann auch der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix absinkt. Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 nach Berechnungen des Umweltbundesamt (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima- energie/energieversorgung/strom-waermeversorgung-in-zahlen#Strommix) 35 Wie anhand der Zahlen von Abbildung 6 des Umweltbundesamt (2023) erkennbar ist, sind infolge des steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung die Emissionsfaktoren des bundesweiten Strom-Mix in Deutschland seit 1990 deutlich gesunken. Zwischen 2013 und 2020 kam es sogar zu einer jährlichen Abnahme dieses Faktors. Zuletzt war es aber so, dass infolge des Atomausstiegs und der Energiekrise im Winter 2021 / 2022 wieder deutlich mehr Braun- und Steinkohle verstromt wurde. Da Atomstrom einen sehr geringen Emissionsfaktor aufweist, während dieser Faktor bei Kohlestrom sehr hoch liegt, führt dies dazu, dass es seit 2021 eher zu einer Verschlechterung des Emissionsfaktors kommt. Nachdem lange Zeit nur der vorläufige Emissionsfaktor der bundesweiten Strom-Mix vorlag, gibt es seit Januar 2024 nun den finalen Wert hierzu, der allerdings nur geringfügig vom vorläufigen Wert abweicht. Laut ifeu-Institut (2023b) liegt der finale Wert des Emissionsfaktors vom bundesweiten Strom-Mix für das Jahr 2021 bei 472 g CO2-Äquvivalent pro kWh. Signifikante Verringerungen von Emissionen in den nächsten Jahren sind daher vorerst deutlich schwieriger zu erreichen. Wenn der Kohleausstieg aus der Stromerzeugung bis zum Jahr 2038 angepeilt wird, hier sogar bis 2030, wirklich wie vorgesehen umgesetzt wird, sinkt zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix sehr stark ab. Wenn die Energiewende in Deutschland also wirklich gelingt, profitiert auch die Gemeindeverwaltung Baindt bilanziell davon, da so die Gesamttreibhausgasemissionen der Verwaltung deutlich zurückgehen werden. Bei einer zukünftig vermehrten Verwendung von Strom im Wärme- und Mobilitätsbereich wird dieser „Mitnahmeeffekt“ sogar noch deutlich größer ausfallen. Da zum jetzigen Zeitpunkt eine präzise Ermittlung erzielbarer Einsparungen durch die Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7) noch nicht verlässlich möglich ist und zudem wichtige Faktoren von der Gemeinde kaum beeinflusst werden können, dient dieser Treibhausgasminderungspfad derzeit vor allem als Orientierung, ob die Kommunalverwaltung auf ihrem Weg in Richtung „Klimaneutralität“ vorankommt. Ein Ableiten direkter Konsequenzen aus einem Abweichen vom Zielpfad ist allerdings derzeit nicht vorgesehen, zumal so lange die Vorgabe des Leitfadens gilt, dass stets der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zur Bilanzierung heranzuziehen ist. Sollte sich dies zukünftig einmal ändern, wäre es prinzipiell denkbar, einen verbindlichen Pfad festzulegen, der dann jedoch vom Gremium zu beschließen ist. 36 7 Handlungsempfehlungen 7.1 Allgemeine Einführung In den vorangegangenen Kapiteln wurden bereits die Energieverbräuche in den fünf einzelnen Handlungsfeldern für das Basisjahr 2021 erläutert und daraus dann die direkt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen abgeleitet. Ausgehend vom Basisjahr 2021 bis zum Zieljahr 2040, wurde zudem ein Treibhausreduktionsfahrplan erstellt. Letztlich ist aber für den Klimaschutz nicht die Ist-Situation entscheidend, sondern viel mehr, wie erreicht werden kann, dass die kommunalen Energieverbräuche in Zukunft deutlich niedriger ausfallen werden und die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Energiequellen stammt. Je weiter die Gemeindeverwaltung hier voranschreitet, umso wichtiger ist deren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde Baindt nimmt eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen sowie örtlichen Vereinen und Organisationen ein. Daher kann die Verwaltung mitunter diese Akteure dazu anregen, selbst einen noch größeren Klimaschutzbeitrag zu leisten. Jede erzielte Energieeinsparung stellt zudem eine Verringerung der kommunalen Energiekosten dar und entlastet damit den aktuellen Haushalt. Da viele Maßnahmen zur Energieeinsparung dauerhafte Effekte bewirken, werden damit neben dem aktuellen Haushalt auch zukünftige kommunale Haushalte entlastet. Ein weiterer Grund, Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist das Konzept der Klimakosten. Klimakosten sind nichts anderes, als Folgekosten des Klimawandels infolge häufiger auftretender und ausgeprägterer Extremwetterereignisse sowie daraus abzuleitender Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Nach diesem Ansatz gibt es zusätzlich zur direkten Kostenersparnis, auch eine zukünftige Vermeidung von Folgekosten, da letztlich jede eingesparte Tonne Treibhausgas heute mit dazu beiträgt, exorbitant hohe Klimawandelfolgekosten in Zukunft zu vermeiden. Diese Klimakosten werden vom Umweltbundesamt in regelmäßigen Abständen berechnet. Die aktuellste Berechnung wurde 2023 veröffentlicht (Umweltbundesamt 2023). 37 Tabelle 9: Klimakostenempfehlung laut Umweltbundesamtes (Quelle: Umweltbundesamt 2023, https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten- von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen) Wie aus Tabelle 9 ersichtlich wird, liegen die Empfehlungen für Klimakosten pro Tonne Kohlenstoffdioxid, bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen, bei 228 Euro pro Tonne im Jahr 2020 und 237 Euro im Jahr 2022. Da die Folgekosten umso höher sein werden, je später die Treibhausgase eingespart werden, steigt dieser Wert in Zukunft voraussichtlich weiter an. Wenn die Wohlfahrt der verschiedenen Generationen hingegen gleichgewichtet wird, liegt dieser Wert mit 809 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2022 nochmals deutlich höher. Da Einsparungen oftmals nicht nur einmalig, sondern dauerhaft wirken, können durch die Einsparung einer Tonne Treibhausgas jährlich 237 Euro bzw. 809 Euro an Klimawandelfolgekosten vermieden werden (Umweltbundesamt 2023). Klimaschutz und Klimawandelanpassung, also die Anpassung an bereits heute unabwendbare Folgen der Erderwärmung, sind zwei der zentralen Aufgaben der heutigen Zeit. Überdies hinaus hat die Gemeinde Baindt allerdings zahlreiche weitere wichtige Herausforderungen zu meistern und Aufgaben zu erledigen. Die in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen für die Handlungsfelder: kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen werden daher bewusst als Handlungsempfehlungen tituliert. Die Fülle möglicher Maßnahmen, von eher kleineren und zeitnah umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu kostspieligen energetischen Sanierungen, der Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenativer Energiequellen oder der Errichtung neuer PV-Anlagen, hat daher keinerlei bindenden Charakter. Sinn und Zweck ist vielmehr, in einer Art Leitfaden der Verwaltung zu zeigen, wie und mit welchen Mitteln Energie eingespart und Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Aufgrund begrenzter finanzieller, personeller und auch zeitlicher Ressourcen der Gemeinde Baindt, ist es aber schlichtweg unmöglich, alle Maßnahmenvorschläge zeitnah umzusetzen. Allerdings gibt es einzelne Maßnahmen, die einen besonders wichtigen Beitrag zur Zielerreichung leisten können. Daher werden diese prioritären Maßnahmen im folgenden Teilkapitel zusätzlich gesondert zum eigentlichen Maßnahmenkatalog ausführlich dargestellt. Neben denkbaren zukünftigen Maßnahmen, enthalten die Handlungsempfehlungen auch bereits abgeschlossene Maßnahmen der vergangenen Jahre sowie in Umsetzung befindliche Maßnahmen. Durch die Veröffentlichung des Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde erhalten alle interessierten und beteiligten Akteure eine Übersicht, welche Maßnahmen bereits realisiert werden konnten und was hier in Zukunft an Maßnahmen vorgesehen ist. 38 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen In der Einführung des Kapitels wurde bereits beschrieben, dass für eine Klimaneutralität der Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen in den fünf einzelnen Handlungsfeldern notwendig ist. Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen beginnt bei kleineren und rasch umsetzbaren Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Vorgaben und Regelungen in Form von Dienstanweisungen. Die umfangreichen und kostspieligen Maßnahmen, zu denen neben energetischen Gebäudesanierungen auch eine Umstellung des derzeit noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen Nahwärmenetzes auf Wärme aus überwiegend regenerativen Quellen gehört, sind dabei zumeist besonders wirksam. In gewisser Weise sind die meisten in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen wichtig, allerdings stechen bestimmte Einzelmaßnahmen trotzdem hervor, da sich mit diesen, bei einer erfolgreichen praktischen Umsetzung besonders hohe Energieeinsparungen und Minderungen des Treibhausgasausstoßes erzielen lassen. Diese Maßnahmen sind zwar ebenfalls Bestandteil der Handlungsempfehlungen, werden aufgrund der immensen Bedeutung jedoch im Folgenden auch gesondert dargestellt. Grundsätzlich ist die dauerhafte Verringerung von Energieverbräuchen besonders wichtig. Die weitaus größten dauerhaften Energieeinsparungen, speziell im Wärmebereich, lassen sich dabei durch die energetische Sanierung von Gebäuden erzielen, wobei Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung das größte Einsparpotenzial aufweisen, da hiermit der Bedarf an benötigter Energie zum Heizen massiv verringert werden kann. Zur Wärmedämmung zählen unter anderem die Fassadendämmung, die Dämmung von Decken und Dächern, die Dämmung von Innenwänden sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Durch eine Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäudehüllen, lassen sich in Abhängigkeit von Zustand und Dämmung des Ausgangsgebäudes, Einsparungen von bis zu 70 Prozent im Wärmebereich erzielen. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Strombedarfs, wie der Einbau von LED-Technik, bedarfsangepasste Beleuchtung, neue und effizientere Technik und vieles weitere, kann auch der Stromverbrauch von Liegenschaften erheblich reduziert werden. Derzeit wird eine energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durchgeführt. Zudem ist in den kommenden Jahren auch eine Sanierung von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof geplant. Mit der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen lässt sich zwar die meiste Energie einsparen, allerdings sind diese Maßnahmen oftmals auch sehr kostspielig und benötigen entsprechende Planungen, weshalb im Regelfall mehrere Jahre bis zu deren vollständiger Umsetzung vergehen. Durch die bereits erwähnte Maßnahme der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED- Technik, lassen sich, abhängig vom bisherigen Leuchtmittel, bei der Beleuchtung 39 Stromeinsparungen von 30 bis 70 Prozent erzielen. Da in Baindt in einigen kommunalen Gebäuden bisher gar keine und nur sehr wenige LEDs verbaut sind, besteht hier noch immenses Einsparpotenzial. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da hier, außer in einem Großteil der Abstellräume, bisher keine LEDs verwendet werden. Da hier ein Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist, wird im Falle einer Umrüstung auf LED ein Austausch der gesamten Lampen erforderlich. In der Schenk-Konrad-Halle und auch im Vereinsheim (Klosterhof 5) ist bisher keine LED-Beleuchtung vorhanden. Beim Schulareal der Klosterwiesenschule wird derzeit im Rahmen der energetischen Sanierung des blauen Gebäudes neue LED-Beleuchtung eingebaut. Neben der damit erzielbaren Energieeinsparung ist es auch so, dass vom Gesetzgeber nach und nach immer mehr andere ineffiziente Leuchtmittel verboten werden. Der Verkauf ist zwar vorerst noch erlaubt, aber wenn hier nichts mehr neu produziert wird, werden diese Restbestände bis in einigen Jahren vollständig aufgebraucht sein, weshalb es dann bei der Innenbeleuchtung keine Alternativen mehr zur LED-Technik gibt. Die größte Treibhausgaseinsparung lässt sich erzielen, wenn das Nahwärmenetz, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, vom derzeitigen Betrieb mit Erdgas auf einen hohen Anteil Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt wird. Der zukünftige Energiemix wurde im Oktober 2023 vom Gremium beschlossen und es ist angedacht, die Nahwärmezentrale in den nächsten beiden Jahren entsprechend umzugestalten. Zukünftig soll, neben den weiterhin erdgasbetriebenen zwei Blockheizkraftwerken für Spitzenlasten, ein Großteil der benötigten Wärme über eine Heizung mit Holzpellets im Untergeschoss des roten Gebäudes sowie eine Hochtemperatur-Luft- Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt werden. Um die Wärmepumpe überwiegend mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik betreiben zu können, ist zudem die Errichtung einer PV- Anlage auf dem Dach der Sporthalle vorgesehen. Je nachdem, wie die prozentualen Wärmeanteile zukünftig tatsächlich sein werden, lässt sich allein mit Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme eine Treibhausgaseinsparung zwischen 50 und über 100 Tonnen jährlich erreichen. Wenn zudem noch der Bauhof und das Feuerwehrhaus im Zuge der angedachten Sanierung ans Nahwärmenetz angeschlossen werden, liegt die mögliche erzielbare Einsparung nochmals höher. Wenn dies wirklich so umgesetzt würde, wären somit, außer dem Vereinsheim, zukünftig in der Kernbilanz alle relevanten kommunalen Liegenschaften ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Betrieb von Wärmepumpen, die einen Großteil der benötigten Wärmeenergie aus Erdwärme, Warmwasser bzw. der Umgebungsluft generieren, wird Strom benötigt werden. Daher soll auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV-Anlage entstehen. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, wird ebenfalls eine neue PV- Anlage errichtet, zu der die Gemeinde Baindt nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes 40 Baden-Württemberg auch gesetzlich verpflichtet ist. Bei einer Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist daher zwingend ebenfalls eine PV-Anlage zu errichten. Bei der Errichtung neuer Photovoltaikanlagen ist dabei grundsätzlich immer in Abhängigkeit der Gebäudenutzung zu prüfen, ob dort ein Energiespeicher miteinzubauen ist. Häufig kommt es, infolge der Umsetzung von baulichen sowie technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude anschließend weniger sparsam mit Energie umgehen. Um diesen gegenteilig zur umgesetzten Maßnahme wirkenden Effekt zu vermeiden, ist eine permanente Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem energiebewussten Verhalten sehr wichtig. Da die Wirkung von Sensibilisierungsmaßnahmen erfahrungsgemäß mit der Zeit spürbar nachlässt, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine mittel- bis längerfristige Aufgabe. 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen Wie bereits mehrfach beschrieben, sind um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung in Baindt bis zum Zieljahr 2040 erreichen zu können, zahlreiche teils ganz unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Verwaltung, können allerdings unmöglich alle Maßnahmen sofort und vollständig umgesetzt werden, weshalb die wichtigsten Einzelmaßnahmen in Kapitel 7.2 bereits ausführlicher erläutert wurden. Um sich im kompletten Maßnahmenkatalog in Form von Maßnahmensteckbriefen schneller und besser zurecht zu finden, wurden die Maßnahmen entsprechend den fünf Handlungsfeldern aufgeteilt. Beginnend mit den kommunalen Liegenschaften, werden anschließend Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Straßenbeleuchtung sowie Trink- und Abwasser beschrieben. Zum Abschluss werden noch Maßnahmen aus den beiden, die Mobilität betreffenden Handlungsfeldern, nämlich kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen, beschrieben. Zur besseren Kenntlichkeit wurde für jedes der fünf Handlungsfelder eine eigene Farbe verwendet. Eine tiefergehende Bedeutung haben diese Farben jedoch nicht. Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder werden die Maßnahmen in investive (Teil a) und gering- bzw. nichtinvestive Maßnahmen (Teil b) weiter unterteilt. Zudem werden vereinzelt denkbare Maßnahmen (Teil c) erläutert, bei denen es vorab zu prüfen gilt, ob diese tatsächlich sinnvoll sind, oder aufgrund einer momentan (noch) zu schlechten Kosten-Nutzen-Relation vorerst nicht weiter zu verfolgen sind. In den Maßnahmensteckbriefen werden die Maßnahmen selber, dazugehörige Teilmaßnahmen sowie ergänzende Hinweise beschrieben. Des Weiteren ist dort angegeben, welche Akteure an der Umsetzung zu beteiligen sind und wann diese zeitlich denkbar wäre. Kosten und Einsparpotenziale sind bei den meisten Einzelmaßnahmen derzeit aber nicht 41 verlässlich abschätzbar, da hierzu noch präzisere Untersuchungen fehlen. Außerdem sind mittel- bis langfristige Entwicklungen hinsichtlich Kosten, aber auch im Hinblick auf Effizienzsteigerungen der Technik allgemein nur unter enormen Unsicherheiten schätzbar. Die rahmengebende Gesetzgebung in Zukunft ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der aufgrund der enormen Dynamik der vergangenen Jahre ebenfalls mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Außer bei bestimmten Einzelmaßnahmen, wie der Festlegung des zukünftigen Energiemix des Nahwärmenetzes oder der PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle, wo bereits genaue Untersuchungen vorliegen, wurde bei vielen Einzelmaßnahmen auf Kostenangaben verzichtet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös möglich sind. Beim Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial wurde mittels gemeinhin üblicher Erfahrungs- und Richtwerte zumindest eine grobe Schätzung vorgenommen, die allerdings nicht zwingend wirklich zutreffen muss. Präzisere Aussagen zu Kosten und Einsparpotenzial sind zukünftig erst möglich, wenn genauere Untersuchungen hierzu vorliegen. 1) Handlungsfeld: Kommunale Liegenschaften Die Maßnahmensteckbriefe beginnen mit dem umfangreichsten der fünf Handlungsfelder, nämlich den kommunalen Liegenschaften. Bereits umgesetzt ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit entsprechender Software (INM Management) zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften. Allerdings ist die Zählerstruktur (Strom, Wärme, Wasser) speziell des Schulareals noch sehr unübersichtlich. Zudem fehlen speziell bei Bauhof und Feuerwehr, noch eigene Wärmemengenzähler, da dort bisher nur ein gemeinsamer Zähler vorhanden ist. Um die Energieverbräuche aller kommunalen Gebäude bestmöglich überwachen zu können, ist daher vorgesehen, im Rahmen der angedachten Sanierung von Feuerwehr und Bauhof entsprechende Zählertechnik einzubauen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärmemengen und Wasserverbrauch besitzt. Die meiste Energie lässt sich mittels energetischer Gebäudesanierungen erzielen. Mögliche Sanierungen betreffen eine Verbesserung der Wärmedämmung, eine Umstellung von Heizsystemen auf regenerative Energien, eine Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED oder einer Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen. Während bei Sanierungen teils nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise ein Austausch der Beleuchtung oder eine verbesserte Wärmedämmung, werden diese Maßnahmen bei Neubauten von Beginn an vollständig miteinbezogen. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Ressourcen und Baustoffen, aber auch im Hinblick auf die Kosten, werden kommunale Gebäude in der Regel allerdings saniert und nur, wenn dies nicht mehr wirklich möglich bzw. wirtschaftlich ist, werden neue Gebäude errichtet. Da Sanierungen die Regel und Neubauten eher Einzelfälle sind, werden die einzelnen Maßnahmen im Folgenden weitgehend separat voneinander dargestellt. 42 Durch Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung, wie Fassadendämmung, Innenwanddämmung, Dachdämmung, Deckendämmung (speziell beim Keller), Austausch von Fenstern und Türen sowie weitere Dämmmaßnahmen, lässt sich der Energiebedarf von Heizungen im Winter massiv reduzieren, sofern hierdurch ein möglichst guter Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Über die Umrüstung von Innenbeleuchtung auf deutlich effizientere LED-Technik, lässt sich zudem der Strombedarf von Gebäuden deutlich reduzieren. Durch eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LEDs lassen sich massive Stromeinsparungen erzielen. Speziell beim Rathaus und der Klosterwiesenschule, ist hier bisher kaum etwas umgerüstet worden. Derzeit wird allerdings das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule energetisch saniert, wo unter anderem eine neue effizientere LED-Beleuchtung eingebaut wird und zudem die Wärmedämmung massiv verbessert werden soll. Neben der Beleuchtung, werden auch für den Betrieb der elektronischen Geräte inklusive der IT, größere Strommengen benötigt. Bei der Neuanschaffung von elektronischen Geräten und IT-Hardware ist deshalb stets auf eine möglichst hohe Energieeffizienz zu achten. Entsprechende Anforderungen sind daher zukünftig in einer entsprechenden Beschaffungsrichtlinie der Baindter Verwaltung zu regeln, welche auch regelmäßig an neue Standards und Nachhaltigkeitssiegel anzupassen ist. In einzelnen Gebäuden, wie dem Rathaus, wird zudem auch noch Strom für den Serverbetrieb benötigt. Beim Server gibt es allerdings kein realistisch erzielbares Einsparpotenzial, ohne einen reibungslosen Betrieb der IT massiv zu gefährden, weshalb im Maßnahmenkatalog hierzu keinerlei Maßnahmen zu finden sind. Neben den genannten investiven Maßnahmen, welche vorrangig das Ziel einer Reduzierung der Energieverbräuche verfolgen und damit indirekt über verringerte Verbräuche Emissionen reduzieren, zielen andere Einzelmaßnahmen direkt auf eine Reduzierung der kommunalen Treibhausgasemissionen. Besonders wichtig ist dabei die Umstellung, des bisher noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen kommunalen Nahwärmenetzes auf einen Energiemix mit hohen Anteilen regenerativer Energien, was zurzeit bereits geplant wird. Im Rahmen der angedachten Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist vorgesehen, dass diese dann ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Von den bilanziell relevanten kommunalen Gebäuden ist bei einer Umsetzung der angedachten Maßnahmen lediglich das Vereinsheim (Klosterhof 5) aufgrund seiner dezentralen Lage nicht ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Für dieses Gebäude ist daher aufgrund dessen Lage eine Einzellösung bei der Umstellung der Heizung auf Wärme aus regenerativen Quellen sinnvoller. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Sensorsteuerung (Licht mit Bewegungsmelder, Heizung aus bei geöffnetem Fenster) miteingebaut werden soll. Es ist außerdem zu prüfen, ob bei der Heizzentrale das 43 vorhandene Abwärmepotenzial genutzt werden könnte. Schließlich gilt, je mehr Abwärme nutzbar ist, umso geringer der Bedarf an zusätzlicher Wärmeenergie. Durch die Errichtung neuer PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen, können in der Realität ebenfalls Treibhausgase eingespart werden, auch wenn sich dies bilanziell aufgrund der kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens vorerst nicht auswirkt. In den kommenden Jahren sollen daher auf den Dächern des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, dem Dach der Sporthalle und auf den Dächern von Bauhof bzw. Feuerwehr neue Photovoltaikanlagen errichtet werden. Über Verbrauchsmonitoring, also eine regelmäßige Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, lassen sich Auffälligkeiten rasch erkennen und gegebenenfalls auftretende Störungen zumeist auch schneller beheben. Um verbindliche Vorgaben zu Heiztemperaturen und Lichtstärken, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie für alle kommunalen Gebäude, zu schaffen und die Zuständigkeiten im Energiebereich zu regeln, ist zeitnah eine entsprechende Regelung in Form einer Dienstanweisung Energie zu schaffen. Die im Rahmen der Energiekrise vom Bund mittels Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maßnahmen, wurden teilweise verstetigt. Um deren Beibehaltung dauerhaft sicherzustellen, sollten diese Bestandteil dieser Dienstanweisung sein. Es ist in allen Gebäuden fortlaufend zu prüfen, wo bisher zu viel Beleuchtung vorhanden ist und wo die Innenbeleuchtung daher entsprechend reduziert werden kann. Eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Energiemanager und Hausmeister sowie eine regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie, sind weitere wichtige Maßnahmen. 44 A) investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Ergänzung der bestehenden Zählerstruktur, sodass in Zukunft eigene Zähler für Strom, Wärme und Wasser in allen kommunalen Gebäuden vorhanden sind Teilmaßnahmen -Einbau neuer Messtechnik (eigene Wärmezähler für Bauhof und Feuerwehr) - noch ausstehend, im Zuge der Sanierung denkbar -Einbau neuer Zähler mit automatischer Datenübermittlung prüfen Maßnahmenbeschreibung Grundvoraussetzung einer funktionierenden Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen kommunaler Gebäude ist eine vollständige und verlässliche Zählerstruktur. Für jedes einzelne Gebäude sollte es daher mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser geben. Die bereits vorhandene Zählerstruktur ist dahingehend zu vervollständigen. Daneben ist es wichtig sicherzustellen, dass die Strukturen der einzelnen Zähler bekannt und nachvollziehbar sind, da speziell bei der Nahwärmeheizzentrale noch einige Unklarheiten bezüglich der Zählerstruktur herrschen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) ca. 300 bis 500 Euro je Zähler geplante Umsetzung 2024 bis 2026 Energieeinsparpotenzial bessere Energiedatenerfassung möglich, aber keine direkte Einsparung Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus (nur wenn Teil von bisherigen Maßnahmen) 45 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme energetische Sanierungen bzw. Neubauten (falls erforderlich) kommunaler Gebäude mit Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung Teilmaßnahmen Schritt 1: Erstellung und Beschluss eines Grobsanierungsfahrplans (Prioritätenliste) aller kommunalen Gebäude Indikatoren bei Erstellung der Prioritätenliste: sehr hohe Energieverbräuche, Zielwerte Energieverbrauch pro qm (siehe INM Management), Zeit seit letzter energetischer Sanierung, Umfang der Nutzung des Gebäudes Schritt 2: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Einzelgebäude mit konkreten Einzelmaßnahmen (circa 2-3 Jahre vor geplanter Baumaßnahme) vorhanden: SKH / Sporthalle (umgesetzt) von 2016/17 Schritt 3: Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung nach Effizienzhausstandards EH 40 / EH 55 Zu den Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung gehören u. a.: -Fassadendämmung, -Dämmung von Innenwänden, -Dämmung von Decken (v. a. Keller) und Dächern, -Austausch von Fenstern und Türen Maßnahmenbeschreibung Um das überaus ambitionierte Ziel einer Halbierung des gesamten Endenergieverbrauchs der Verwaltung bis zum Jahr 2040 (gegenüber dem Basisjahr 2021) erreichen zu können, sind immense finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Die größten Verbrauchseinsparungen im Wärmebereich lassen sich mittels energetischer Sanierungen mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, erzielen. Allerdings sind diese Maßnahmen auch mit hohen Kosten verbunden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, externes Büro (Grobsanierungsfahrplan, Sanierungsfahrplan), Architekturbüros, Handwerksbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Die Kosten sind momentan noch nicht ermittelbar, da Faktoren wie gesetzliche Vorgaben, Preissteigerungen, technologischer Fortschritt und der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen derzeit (noch) nicht 46 verlässlich abschätzbar sind. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Konzepts sollten zukünftig Aussagen zu den Kosten energetischer Sanierungen möglich sein, sobald hier detailliertere Planungen vorliegen. geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) je nach Gebäude zwischen 10 und 70 Prozent (v. a. Wärme) ergänzende Hinweise -Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Landkreises Ravensburg prüfen Nächste Jahre: -Energetische Sanierung Blaues Gebäude Schule (2022 bis 2025) -Sanierung Bauhof und Feuerwehr 2024 / 2025 wichtig: Einbau neuer Tore, da hier in der Vergangenheit ein sehr hoher Wärmeverlust im Winter aufgetreten ist Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Bundesförderung für effiziente Gebäude- Nichtwohngebäude (BEG NWG) Für kommunale Antragsteller wird für das erstmalige Erreichen der jeweiligen Effizienzgebäude folgender Prozentsatz der entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt: -Effizienzgebäude Denkmal: 20 Prozent -Effizienzgebäude 70: 25 Prozent -Effizienzgebäude 55: 30 Prozent -Effizienzgebäude 40: 35 Prozent b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 50 Prozent je nach Maßnahme (Maßnahmen Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) 47 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung des kommunalen Nahwärmenetzes auf erneuerbare Wärmequellen (Strom aus erneuerbaren Energien, Biomasse, Umgebungswärme, Warmwasser) Teilmaßnahmen -Ergänzung BHKW II des Nahwärmenetzes Schulareal (bisher: nur Erdgas) durch Heizung mit Holzpellets (UG rotes Gebäude) + Hochtemperatur-Luft-Wasser- Wärmepumpe – Beschluss GR 10.10.23 -Wichtig: Strom für Wärmepumpe durch PV-Anlage Sporthalle – Beschluss GR 10.10.23 Maßnahmenbeschreibung Das derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebene Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt soll zukünftig größtenteils aus regenerativen Wärmequellen gespeist werden. Erdgas wird hier daher zukünftig lediglich zu Spitzenlastzeiten, also vorrangig an sehr kalten Wintertagen benötigt. Hiermit lassen sich erhebliche Treibhausgaseinsparungen erreichen. Ein vollständiger Betrieb des Nahwärmenetzes mit regenerativer Wärme ist derzeit aus technischen und finanziellen Gründen noch nicht realisierbar (Gaskessel für Abdeckung der Spitzenlasten benötigt), aber zukünftig denkbar. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, E-Planwerk GmbH (PV-Anlage Sporthalle), Heizungsfachbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme 1,5 bis 1,8 Mio. Euro geplante Umsetzung 2023 bis 2025 Planung: 2023 geplante Umsetzung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial (abhängig von gewählter Kombination) -bei einer Kombination aus Biomasse (Holzpellets) mit einer Hochdruck-Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Beschränkung der Verwendung von Erdgas auf Spitzenlastzeiten, sind Treibhausgaseinsparungen zwischen 10 und 70 Prozent gegenüber reinem Erdgasbetrieb erzielbar (abhängig von tatsächlichen Anteilen einzelner Energieträger und dem Strom-Mix) -bei Wärmepumpen ist laut Vorgaben des Leitfadens bei der Bilanzierung von Strom der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden i) zukünftig bei hohem Anteil erneuerbarer Energien sehr geringe Treibhausgasemissionen durch den Betrieb von Wärmepumpen möglich ii) derzeit noch einzelfallabhängig, bilanziell sogar vorerst negativer Effekt durch den sehr schlechten 48 Emissionsfaktor des Stroms in Deutschland möglich (aber reale Abnahme der Emissionen, wenn teilweiser Betrieb mit eigenem PV-Strom bzw. Ökostrom) ergänzende Hinweise -der Anteil an Wärme aus regenerativen Quellen (Holz + Umgebungsluft) liegt bei der Nahwärmezentrale nach der Umsetzung der Maßnahme bei voraussichtlich 75 bis 80 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Ausgleichstockantrag 100.000 Euro 49 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung der Heizung des Vereinsheims (Klosterhof 5) auf regenerative Wärmequelle Teilmaßnahme -Ersetzung der bisherigen Erdgasheizung im Gebäude (Klosterhof 5) durch Wärmebereitstellung aus erneuerbarer Energiequelle (überwiegend mit PV- Strom betriebene Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie zur Warmwasserbereitung) Maßnahmenbeschreibung In naher Zukunft werden voraussichtlich, außer dem Vereinsheim, alle für die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung relevanten Gebäude der Gemeinde an das kommunale Nahwärmenetz angeschlossen sein, welches dann größtenteils aus regenerativer Energie betrieben werden soll. Aufgrund der Lage des Vereinsheims ist ein Anschluss ans Nahwärmenetz kurz- bis mittelfristig sehr unwahrscheinlich. Daher bedarf es für dieses Gebäude einer Einzellösung für die Umstellung der Heizung auf regenerative Wärme. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) nicht pauschal abschätzbar, abhängig von gewählter Heizungsart geplante Umsetzung bis 2030 Treibhausgaseinsparpotenzial -70 bis über 90 Prozent Treibhausgaseinsparung gegenüber Erdgas möglich -Voraussetzung für effiziente Wärmepumpe: gute Wärmedämmung des Gebäudes und geeignetes Heizsystem (vorab klären: ob energetische Sanierung nötig) -beim Konzept ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens bei Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) in der Kernbilanz immer der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden -Wärmepumpen benötigen bei guter Wärmedämmung des Gebäudes und geeigneten Heizungen, vor allem Flächenheizungen (Fußbodenheizungen), nur eine Vorlauftemperatur von maximal 35°C. Da auch andere Heizsysteme unter diesen Voraussetzungen deutlich weniger Energie 50 benötigen, ist es einzelfallabhängig, ob aufgrund des sehr schlechten Emissionsfaktors des bundesweiten Strom-Mix eine Senkung der Treibhausgasemissionen möglich ist oder es vorerst sogar zu einer Zunahme in der Kernbilanz kommt. Teurere Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind meist effizienter als Luft-Wasser und Luft-Luft-Wärmepumpen und benötigen daher i. d. R. weniger Strom. - wenn zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix größtenteils durch erneuerbare Energien bestimmt wird und kein Kohlestrom mehr verwendet wird, sind durch effiziente Wärmepumpen Treibhausgaseinsparungen von über 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise Beachte: Wärmepumpen erhöhen Strombedarf (Photovoltaikanlagen bei geplanter Wärmepumpe entsprechend dimensionieren) Die EU prüft derzeit noch immer, Holz (Biomasse) ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energiequelle einzustufen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 30 bis 55 Prozent, je nach gewählter Heizungsart und in Abhängigkeit davon, ob Austausch einer Öl- oder Gasheizung erfolgt (bis Ende 2028 Klimageschwindigkeits-Bonus) 51 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Anschluss Bauhof und Feuerwehrhaus an kommunales Nahwärmenetz Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Im Zuge der Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes ist ein Anschluss vom Bauhof und dem Feuerwehrhaus ans kommunale Nahwärmenetz angedacht. Nach dem Umbau der Heizzentrale können diese beiden Gebäude so in naher Zukunft größtenteils mit regenerativer Wärme versorgt werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, Handwerksbetriebe geplante Umsetzung 2022 bis 2025 (Bauabschnitt I: 2022 umgesetzt) Anschluss im Zuge der Bauhofsanierung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von Art der Wärmeerzeugung der Blockheizkraftwerke ergänzende Hinweise -Erweiterung Nahwärmenetz der Gemeinde (Fischerareal, Dorfplatz) siehe Umstellung Nahwärmenetz auf erneuerbare Wärmequellen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (bis zu 20 Prozent) genehmigt b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Förderung in Höhe von 30 bis 40 Prozent bei Anschluss an ein Wärmenetz 52 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern / Parkplätzen Maßnahmenbeschreibung Um die kommunalen Gebäude mit selbst erzeugtem „grünen“ Strom zu versorgen, werden Photovoltaikanlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen benötigt. Zukünftig sind auch kommunale Parkflächen auf ihr Potenzial sowie ihre Eignung bezüglich der Stromerzeugung mittels Photovoltaik zu prüfen. Der Betrieb einer entsprechenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben wird, ist beim Bau von Parkplatzphotovoltaik zu prüfen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Elektrofachbetrieb, Fachplaner Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Belegung und Dachgröße: 40.000 bis 650.000 Euro (laut PV-Potenzialanalysen Kirchner Energie 2021 und e-Planwerk 2023) insgesamt: 800.000 Euro bis ca. 2 Mio. Euro (bei 5 bis 12 Dächern) geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial Beachte: Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV- Strom ist laut Vorgaben des Leitfadens in der Kernbilanz nicht anrechenbar (daher bilanziell ohne Effekt, aber positiver Effekt in Realität vorhanden) ergänzende Hinweise -Vorgabe Zielwert Land Baden-Württemberg: 1 kW PV- Leistung pro 10 qm überbauter Grundfläche bis 2040 -immer prüfen: Ist dort ein Einsatz von Batteriespeichern sinnvoll? Beachte: zukünftig höhere Stromverbräuche durch Wärmepumpen, eMobilität, Fortschreiten der Digitalisierung, zunehmende Klimatisierung von Gebäuden neue PV-Anlagen: -blaues Gebäude Klosterwiesenschule (PV-Pflicht) 2024 -Sporthalle: 2024 /2025 – Beschluss GR 10.10.23 (Betrieb vorrangig für Wärmepumpe der Nahwärmeheizzentrale) -Bauhof / Feuerwehr im Zuge der Sanierung (PV-Pflicht) 2025 Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) derzeit keine Förderung (Contracting möglich) alternativ: Dachflächenvermietung für PV 53 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung kommunaler Gebäude auf LED Teilmaßnahmen -Erfassen, wo Umrüstung nötig (grobe Erfassung im Rahmen der Gebäudebegehung erfolgt) -Bewegungsmelder oder Lichtsensoren (automatisch an, wenn draußen dunkel) für Beleuchtung wichtig: manueller Ein- u. Ausschalter Maßnahmenbeschreibung Durch die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LEDs, kann der Strombedarf im Beleuchtungsbereich erheblich verringert werden. Zudem ist es so, dass seit Mitte 2023 de facto außer LEDs in der EU kaum noch andere Leuchtmittel für Innenräume hergestellt werden dürfen. Zwar dürfen andere Leuchtmittel weiterhin verkauft werden, aber sobald diese in absehbarer Zeit aufgebraucht sind, führt an LEDs in Innenräumen definitiv kein Weg mehr vorbei. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Voruntersuchung erforderlich geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bis zu 90 Prozent Strom gegenüber konventioneller Beleuchtung ergänzende Hinweise a) 1. Priorität: Rathaus (außer Großteil der Abstellräume und einzelner Stehlampen bisher keine LED verbaut), restliche Beleuchtung: Austausch gesamte Lampen nötig Umsetzung: seit Ende 2023 – schrittweises Ersetzen von jeweils 2 bis 3 Deckenlampen mit Vorschaltgerät pro Büro (mit zusammen circa 200 W) durch eine neue LED- Stehlampe (93 W) pro Raum - erzielbare Stromeinsparung damit ca. 50 % b) Schenk-Konrad-Halle (keine LED), c) Vereinsheim (Energiesparlampen T5) d) Schulareal Klosterwiesenschule (überwiegend elektronisches Vorschaltgerät der Beleuchtung) e) Bauhof / Feuerwehr (meiste Räume auf LED umgerüstet – Ausnahme Kellerräume) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (gilt nur bei Sanierung) 54 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Kauf von Elektronikgeräten und IT mit hoher Energieeffizienz Teilmaßnahme -Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben zur Energieeffizienz neuer Geräte Maßnahmenbeschreibung Der Strombedarf elektronischer Geräte und der IT ist in Summe sehr hoch. Aus diesem Grund ist bei der Neuanschaffung elektronischer Geräte auf eine möglichst gute Energieeffizienzklasse und damit einhergehend auf einen niedrigen Stromverbrauch zu achten. Im Rahmen der Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung, sind die Vorgaben bezüglich Energieeffizienzklassen sowie Umweltaspekte verbindlich festzulegen. Der Stromverbrauch von Servern ist zwar ebenfalls sehr hoch, allerdings werden diese für einen reibungslosen Betrieb der Einrichtungen zwingend benötigt, weshalb es hier keine empfehlenswerten Stromeinsparmöglichkeiten gibt. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kämmerei, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Anschaffungskosten Elektronikgeräte / IT geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig von Elektronikgerät / IT (eine pauschale Aussage ist nicht möglich) ergänzende Hinweise -Neuanschaffung von Elektronikgeräten (Kaffeemaschinen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Ventilatoren, …) und IT (Rechner, Bildschirme, Drucker) mit möglichst geringen Verbrauchswerten -Prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil einzelner Verbrauchsarten an Gesamtstromverbrauch ist, ist immer Voraussetzung, um hieraus weitergehende Maßnahmen abzuleiten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 55 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Einführung eines kommunalen Energiemanagements mittels Software INM Management (abgeschlossen) Teilmaßnahmen -QR-Codes und App (mit Hinweisen auf mögliche Ablesefehler) zur vereinfachten Ablesung von Zählerständen und Reduzierung der Fehleranfälligkeit bei der Datenübertragung -Einführung der Energiemanagementsoftware INM Management zur Datenerhebung und zum Verbrauchsmonitoring Maßnahmenbeschreibung Um Auffälligkeiten bei den kommunalen Energieverbräuchen besser erkennen zu können, bedarf es eines kommunalen Energiemanagements mittels entsprechender Softwaretechnik. Hiermit lassen sich auftretende Störungen bei der Messtechnik (Zähler) bzw. technische und mechanische Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen führen können, zeitnah erkennen und, sofern deren Ursache gefunden wird, auch rasch beseitigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Umsetzung 2021 bis März 2023 (Beschluss Gemeinderat 2020) Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) ergänzende Hinweise denkbar: monatlicher JF zur Besprechung von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen (Strom und Wärme) kommunaler Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus 56 B) gering- und nicht-investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften Teilmaßnahme -Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Energiesparthematik erzeugen Maßnahmenbeschreibung Dauerhafte Energieeinsparungen sind nur dann zu erzielen, wenn neben den erforderlichen technischen Voraussetzungen, auch alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude mitziehen und dementsprechend verantwortungsvoll und sparsam mit Energie umgehen. Eine erfolgreiche Sensibilisierung hin zu einem energiesparsamen Verhalten ist eine Daueraufgabe und erfordert daher permanente Information und Aufklärung. Denn der Weg vom Wissen zum dauerhaften Handeln ist oftmals sehr schwierig und meist auch ein sehr langwieriger Prozess. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Personalkosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung der Stelle über Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 65 Prozent der Personalkosten (bis Ende Oktober 2026) 57 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verbrauchsmonitoring und Energieaudit Teilmaßnahme (n) -regelmäßige Verbrauchsüberprüfung (siehe kommunales Energiemanagement) - Auffälligkeiten beheben -Energieaudit und Energieberatung für kommunale Gebäude durchführen lassen Maßnahmenbeschreibung Elementarer Bestandteil eines funktionierenden kommunalen Energiemanagements, ist die regelmäßige Kontrolle der Energieverbrauchswerte kommunaler Gebäude. Auftretende Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen oder fehlerhaften Energiedaten führen können, lassen sich so frühzeitig erkennen und oftmals rasch beheben. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hausmeister, Klimakoordinator, externer Energieberater (bei Energieaudit) Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Personalkosten, da Software vorhanden -einmalige Kosten bei Durchführung eines Energieaudits durch externe Firma geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) – siehe Seite 55 Einführung kommunales Energiemanagement Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Honorarberatungskosten 58 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Erstellung einer Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Um wichtige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Dauer der Heizperiode (Oktober bis April laut gesetzlichen Vorgaben) oder die Temperaturvorgaben (siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR) verbindlich zu regeln, bedarf es einer eigenen Dienstanweisung für den Energiebereich. Die Zuständigkeiten und das Vorgehen im Falle auftretender Störungen lassen sich mittels einer solcher Dienstanweisung ebenfalls verbindlich festlegen. Die Dienstanweisung sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften der Gemeinde Baindt bindend sein. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Bauamt Kostenschätzung der Maßnahme Personalkosten geplante Umsetzung bis 2025 Energieeinsparpotenzial 3 bis 5 Prozent ergänzende Hinweise -verbindliche Festlegung der Heizperiode entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie; -Oktober bis April Heizperiode -Mai und September nur kurzzeitiges Heizen erlaubt, wenn es besonders kalt ist -Juni bis August ist Heizen generell nicht erlaubt Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 59 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Hausmeister und Energiemanager Teilmaßnahme -Schaffung eines Netzwerks für Hausmeister prüfen (regelmäßiges Treffen, mind. alle 6 Monate) Maßnahmenbeschreibung Um immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Technologien zur Energieeinsparung zu bleiben, ist eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen für alle gebäudeverantwortlichen Personen unabdingbar. Daneben ist auch ein Austausch mit Personen aus anderen Kommunen sehr wichtig, da so gegenseitig voneinander gelernt und auch von den Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Klimaschutzpersonen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental, Hausmeister, Energieagentur Ravensburg (Hausmeisterschulung) Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von Schulungskosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 3 bis 5 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 60 bereits umgesetzte Maßnahmen beibehalten: Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verstetigung von Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung (teils in abgeschwächter Form) Teilmaßnahmen -Absenkung der Vorlauftemperaturen des Heizwassers bzw. Abflachen der Heizkurve beibehalten -gesetzlich vorgeschriebene Temperaturen laut Arbeitsstättenrichtlinie umsetzen: • Flure und Gänge minimal beheizen (max. 16 °C) • Büros / Aufenthaltsräume max. 20 °C • Sporthalle 17 °C -Durchlauferhitzer Rathaus / Schule dauerhaft ausgeschaltet lassen (Ausnahme: Küchen in Schule und Rathaus sowie Duschen im Schulareal) -Thermometer in allen Büros und Aufenthaltsräumen zur regelmäßigen Temperaturkontrolle verwenden -jährlicher Heizungscheck aller kommunalen Gebäude vor Beginn der Heizperiode: Im Rahmen dessen wird überprüft, ob alle Heizkörper einwandfrei funktionieren. Zudem werden alle Heizkörper entlüftet und, sollten diese nicht ausreichend freistehen, auch entsprechend freigestellt (mind. 20 cm). Grundlage der Regelung: Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieeinsparverordnung des Bundes hat zu einer erheblichen Reduzierung der kommunalen Energieverbräuche geführt. Einige der darin enthaltenen Maßnahmen lassen sich vollständig oder zumindest in etwas abgeschwächter Form (beispielsweise 20 statt 19°C in Büroräumen) beibehalten, um damit den Energiebedarf dauerhaft abzusenken. Diese Hinweise sind daher bei der Erstellung der Dienstanweisung Energie zu berücksichtigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Bauhof und Hausmeister (Heizungscheck), Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering 61 geplante Umsetzung dauerhaft Energieeinsparpotenzial Strom: 10 bis 30 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten Wärme: 5 bis 50 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten zu prüfende Maßnahmen -hydraulischer Abgleich der Heizungen durchführen lassen -Rathaus: dauerhafte Verlegung der Bürgertheke in Büroräume (aus energetischer Sicht sowie aus Gründen des Datenschutzes sinnvoll) umgesetzt -Energieferien prüfen: Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr (längere Absenkung der Heiztemperatur möglich) sowie Nicht-Beheizen der Sporthalle -Brückentagschließung des Rathauses prüfen, wenn dadurch mindestens 3 Tage am Stück geschlossen -Außenbeleuchtung (Anstrahlen von Gebäuden) dauerhaft reduzieren bzw. ganz ausschalten - überall dort, wo die Temperaturen noch manuell über Thermostat regelbar sind: Anschaffung von Behördenthermostaten bzw. Funkthermostaten (steuerbar über eine App), prüfen 62 C) denkbare Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen im Heizungsbereich Teilmaßnahmen -sensorgesteuerte Heizkörper: automatisch abschaltende Heizung bei geöffnetem / gekipptem Fenster -manuelle Einstellmöglichkeiten für Heizung in jedem Raum (über App, …) -Funkthermostate für nicht täglich genutzte Räume -Gebäude auf zentrale Heizungssteuerung umrüsten (wo noch nicht vorhanden) -Austausch ineffizienter Heizkreispumpen prüfen -Anschaffung von Behördenthermostaten prüfen, wo Temperatur derzeit noch frei regelbar ist Maßnahmenbeschreibung Im Rahmen des Austauschs von Heizungsanlagen und von Heizungstechnik bei Sanierungen bzw. dem Neubau von Gebäuden, ist grundsätzlich immer zu prüfen, ob und falls ja, mit welchen technischen Lösungen sich in der Praxis dauerhafte Energieeinsparungen erzielen lassen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) abhängig von den Maßnahmen, welche tatsächlich umgesetzt werden geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten und vom Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 20 Prozent, wenn unter Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fallend 63 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Reduzierung der Innenraumbeleuchtung prüfen Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Durch die stetig wachsende Anzahl an Aufgaben, welche eine Kommunalverwaltung zu erfüllen hat, steigt der Bedarf an benötigten Räumlichkeiten stetig an. Da jeder neue Raum auch entsprechend beleuchtet werden muss, steigt somit auch der Strombedarf an. Um dieser Entwicklung ein Stück weit entgegenzuwirken, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich, ob und wie viel Beleuchtung in den einzelnen Räumen wirklich benötigt wird. Aus Sicherheitsaspekten sind die vorgegebenen Leuchtstärken der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) allerdings strikt einzuhalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung zu prüfende Maßnahmen -in Fluren und Gängen nur jedes 2. Licht an (restliche Beleuchtung entfernen) alternativ: jedes 3. Licht entfernen -vorhandene Jalousien durch Rollläden ersetzen: besserer Kälteschutz im Winter / besserer Sonnenschutz im Sommer -Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie (Beleuchtungsanforderungen) sind strikt zu beachten Fördermöglichkeiten n. v. 64 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Nutzung vorhandener Abwärme Teilmaßnahme -Prüfen, ob Abwärmenutzung von Servern möglich ist Maßnahmenbeschreibung Im Hinblick auf den Aspekt der Ressourcenschonung ist es wichtig, vorhandene Abwärme bestmöglich auszunutzen, sofern dies technisch und zu angemessenen Kosten möglich ist. Durch die Nutzung von Abwärme kann die Effizienz des Heizkreislaufs erhöht werden, und als Folge dessen verringert sich der Energiebedarf. Speziell bei den Servern wird durchgehend Abwärme produziert. Es gilt daher zu prüfen, ob diese Abwärme nicht zur Beheizung von Räumen oder für Warmwasserbereitung verwendet werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetriebe geplante Umsetzung bis 2035 Energieeinsparpotenzial Wärme (Schätzung) bis zu 10 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus Förderhöhe 50 €/t CO2, (max. Grundfördersatz: 30 Prozent, max. Fördersatz: 50,8 Prozent), absolut: max. 200.000 € 65 2) Handlungsfeld: Straßenbeleuchtung Die Gemeinde Baindt steht im Bereich Straßenbeleuchtung bereits heute sehr gut da. So sind mittlerweile weit über 90 Prozent aller Lichtpunkte auf LEDs umgerüstet worden. Lediglich die Straßenlaternen im Bereich um die Tennishalle sowie um den Dorfplatz herum sind bisher nicht umgerüstet worden. Zudem ist auch die Beleuchtung der meisten örtlichen Fußgängerquerungen bereits auf LED umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung wird zeitnah nahezu die gesamte Beleuchtung im Umfeld des Baindter Dorfplatzes auf LED umgerüstet sein, inklusive der Beleuchtung aller Fußgängerquerungen. Somit verbleiben dann lediglich die Straßenlaternen im Umfeld der Tennishalle, welche noch nicht umgerüstet sind. Durch die Umrüstung auf LED-Technik lässt sich der Strombedarf der Beleuchtung, je nach bisher verbautem Lampentyp, um 50 bis 80 Prozent verringern. Da Baindt bei der Umrüstung aber schon so weit fortgeschritten ist und die Stromverbräuche daher bereits auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, ist das weitere Einsparpotenzial hier sehr beschränkt. Über eine Verkürzung der Leuchtzeiten lassen sich ebenfalls erhebliche Strommengen einsparen. Aus Sicherheitsgründen kann auf die Straßenbeleuchtung allerdings nicht generell verzichtet werden. Bei einzelnen Lichtpunkten ist eine Abschaltung der Beleuchtung aus verkehrsrechtlichen Gründen zwar generell nicht erlaubt, aber in nahezu allen weiteren Straßenzügen ist diese nicht zwingend erforderlich. Daher wird die Straßenbeleuchtung in Baindt überall dort, wo dies verkehrsrechtlich möglich ist, nachts vollständig ausgeschaltet. Um weitere Energie einzusparen, wurde im Oktober 2022 vom Gremium beschlossen, die Zeiten der Nachtabschaltung deutlich auszuweiten, sodass diese nun im gesamten Gemeindegebiet zwischen 24 Uhr nachts und 5.30 Uhr morgens nahezu komplett ausgeschaltet ist. Neben der Energieeinsparung, dient jede Reduzierung zudem auch dem Schutz von Insekten sowie anderen Kleinlebewesen. Im Sinne der damit erzielbaren Energieeinsparung und des Insektenschutzes, sind diese verlängerten Zeiten der Nachtabschaltung dauerhaft beizubehalten. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse ist zukünftig zu prüfen, ob es eventuell Straßen im Gemeindegebiet gibt, bei denen auf eine Beleuchtung vollständig verzichtet werden kann bzw. wo eine Reduzierung der Anzahl an Lichtpunkten möglich ist. Um die Leuchtzeiten im Sinne einer Verringerung des Energiebedarfs generell so gering wie möglich zu halten, ist zudem in gering frequentierten Gebieten zu prüfen, ob dort eine Umrüstung auf sensorgesteuerte Beleuchtung denkbar wäre. Durch Nachrüstung von Beleuchtungssteuerung der Straßenbeleuchtung hinsichtlich Zeit-, Präsenz-, Witterungs- und Verkehrsdichtenabhängigkeit ist es möglich, die Leuchtzeit auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Allerdings ist diese Steuerungstechnik derzeit noch sehr kostspielig, weshalb ein flächendeckender Einsatz bei allen Straßenlaternen vorerst nicht vorgesehen ist. 66 A) investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Teilmaßnahmen -Umrüstung der Straßenbeleuchtung am Dorfplatz im Zuge der Dorfplatzsanierung (Pollerleuchten) -Umrüstung der Straßenbeleuchtung bei der Tennishalle Maßnahmenbeschreibung Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Baindt ist bereits heute größtenteils auf LED umgerüstet worden. Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes wird es an diesem Standort zukünftig Pollerleuchten mit LEDs statt herkömmlicher Straßenlaternen geben. Anschließend sind lediglich noch vereinzelte Straßenzüge, wie bei der Tennishalle, auf LEDs umzurüsten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Austausch nur Lampenkopf: circa 300 bis 400 Euro -neue Lampenschirme: circa 600 Euro -neue Straßenlaterne mit Tiefbau: circa 1.000 Euro geplante Umsetzung bis 2027 Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bei gleicher Helligkeit zwischen 50 und 80 Prozent gegenüber konventioneller Straßenbeleuchtung (je nach Art, Alter und Wattstärke selbiger) ergänzende Hinweise bereits deutlich über 90 Prozent auf LED umgerüstet (alle Lichtpunkte, außer Tennishalle und Dorfplatz) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Sanierung (Leuchtenkopf, Regelungstechnik, förderfähige Anlagenkomponenten) i) zeit – oder präsenzabhängig geregelte Außen- oder Straßenbeleuchtung (25 Prozent) ii) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung, die auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann (40 Prozent) Zielwert: mind. 50 Prozent Energie- und Treibhausgaseinsparung 67 B) gering-investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung anpassen Maßnahmenbeschreibung Um den Stromverbrauch zu reduzieren, wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung deutlich reduziert. Diese Maßnahme ist aus Gründen der damit erzielbaren Energieeinsparung sowie des Schutzes von Insekten und anderen Kleinlebewesen dauerhaft beizubehalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering geplante Umsetzung bereits umgesetzt (seit Oktober 2022) Energieeinsparpotenzial bis zu 20 Prozent möglich (durch Verkürzung der Leuchtzeiten) ergänzende Hinweise - neue Zeiten: einheitlich im gesamtem Gemeindegebiet 24 Uhr Straßenbeleuchtung aus, 05.30 Uhr Straßenbeleuchtung an (Reduzierung der Leuchtzeiten um 60 Minuten in Schachen und Sulpach bzw. um 150 Minuten in Ortszentrum) Fördermöglichkeiten n. v. 68 C) denkbare Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Bedarfsanalyse der Straßenbeleuchtung Teilmaßnahme - Nachrüstung von Sensorik prüfen (Möglichkeiten: zeit- und präsenzabhänge Beleuchtung, witterungsabhängige Beleuchtung, Beleuchtung nach Verkehrsdichte) Maßnahmenbeschreibung Durch das Wachstum der Gemeinde Baindt mit der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, kommt es automatisch zu einer Zunahme der Anzahl von Lichtpunkten und damit einhergehend zu einem erhöhten Strombedarf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob und falls ja, wie viele Lichtpunkte wirklich notwendig sind. Zudem gilt es zu prüfen, ob ein Dimmen der Straßenbeleuchtung möglich ist. Es ist zudem speziell in gering frequentierten Straßen zu prüfen, ob die Nachrüstung entsprechender Sensorik für Präsenz, Witterung oder Verkehrsdichte möglich und sinnvoll ist. Bei der Straßenbeleuchtung gilt im Grundsatz, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung an Lichtpunkte (bis zu 10 Prozent möglich) Fördermöglichkeiten n. v. 69 3) Handlungsfeld: Trinkwasser / Abwasser Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, in dem die Gemeinde Baindt mit ihrer Nachbarkommune Baienfurt zusammenarbeitet, ist für die Trinkwasserversorgung in beiden beteiligten Gemeinden zuständig. Das Wasser stammt dabei aus natürlichen Trinkwasservorkommen im Altdorfer Wald. Aufgrund der topographischen Lage mit ausreichend natürlichem Gefälle sowie vergleichsweise geringer Strecken, die für den Wassertransport zurückzulegen sind, liegt der Energieverbrauch der Trinkwasserversorgung insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Energieverbräuche gemeinsam betriebener Anlagen werden dabei entsprechend der Anzahl angeschlossener Personen anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt. Überdies hinaus existieren auch Anlagen, die nur für eine Kommune nötig sind, weshalb deren Verbräuche vollständig dieser Kommune zugerechnet werden. Zusätzliche Energie im Trinkwasserbereich lässt sich einsparen, wenn Pumpen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden und durch neue, deutlich effizientere Pumpen ersetzt werden. Dies wird nun auch schrittweise umgesetzt. Bei auftretenden Defekten der Beleuchtung wird diese auf LED umgerüstet, was die Energieverbräuche weiter senkt. Da die meiste Beleuchtung in den Anlagen zur Trinkwasserversorgung allerdings nur wenige Stunden im Jahr benutzt wird, ist die Einsparung nur geringfügig, weshalb ein Austausch auch nur im Falle auftretender Defekte erfolgt. Über Öffentlichkeitsarbeit zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser, kann ein höheres Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden. Wenn es gelingt, die Wasserverbräuche von Unternehmen und privaten Haushalten zu reduzieren, trägt dies ebenso bereits zu einer Verringerung der Energieverbräuche bei. Bereits Ende 2020 wurde eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Versorgungssicherheit umgesetzt, nämlich eine neue Querverbindung zwischen dem Waldbad in Baienfurt und dem Hochbehälter Marsweiler. Aufgrund der Ausnutzung des natürlichen Gefälles, werden seitdem keine Pumpen mehr in Richtung Hochbehälter Egelsee benötigt. Neben einer erhöhten Versorgungssicherheit aufgrund geringer Störanfälligkeit, hat diese Maßnahme einen überaus positiven Nebeneffekt, da bei diesem Abschnitt nun kein Strom mehr für den Pumpenbetrieb benötigt wird. Auch im Abwasserbereich lässt sich über den Austausch veralteter Pumpentechnik Strom einsparen. Bei der Kläranlage in Berg, die gemeinsam vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental betrieben wird, an dem die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende beteiligt sind, kann ebenfalls alte Pumpentechnik ausgetauscht und Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. In den letzten Jahren wurden hier bereits zahlreiche ältere Pumpen ausgetauscht und durch deutlich effizientere neue Pumpen ersetzt. Zudem wurde ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet sowie die Betriebsabläufe und Prozesse optimiert. In den kommenden Jahren werden hierzu weitere Maßnahmen umgesetzt. 70 Seit der Stilllegung der Papierfabrik Mochenwangen ist das Klärwerk allerdings nicht mehr voll ausgelastet, weshalb durch eine Erhöhung der Auslastung des Klärwerks dessen Effizienz weiter gesteigert werden könnte. Daher gibt es bereits konkrete Ideen, eine weitere Ortschaft an die Verbandskläranlage anzuschließen. Ein relativ neuer Ansatz ist die Nutzung von Abwärme entlang von Abwasserkanalnetzen. Wenn diese Technik sich zukünftig etabliert, wäre daher zu prüfen, ob es Stellen entlang der Kanäle gibt, wo eine Abwärmenutzung möglich wäre. Bereich 3) Trinkwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Trinkwasserversorgung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (über 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Beleuchtung bei Defekt auf LED umrüsten -Öffentlichkeitsarbeit zu einem bewussteren Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser Maßnahmenbeschreibung Da beim Thema Trinkwasser die Versorgungssicherheit immer oberste Priorität genießt, hat diese prinzipiell Vorrang gegenüber allen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung. Es ist zu prüfen, ob Pumpen nicht durch Querverbindungen von Wasserleitungen mit natürlichem Gefälle ersetzt werden können, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und nebenbei Strom einzusparen. 2020 wurde bereits eine solche Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Daneben ist zu prüfen, ob und wo ältere Pumpen (älter als 30 Jahre) verbaut sind. Durch die Ersetzung alter Pumpen durch neue, deutlich effizienter arbeitende Pumpen, sind erhebliche Stromeinsparungen erzielbar. Aufgrund der Topographie und der Ausnutzung natürlicher Gefälle, liegen die Stromverbräuche der Trinkwasserversorgung in Baindt bereits heute auf einem sehr niedrigen Niveau. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend 71 Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzt: Durch die Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler (seit Ende 2020), werden in Richtung Hochbehälter Egelsee keine Pumpen mehr benötigt. 72 Bereich 3) Abwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Abwasseraufbereitung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (älter 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verbandskläranlage (nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten, da die Gemeinde Baindt hier Teil eines Zweckverbands ist) -Prüfen, ob Nutzung der Abwärme des zufließenden Abwassers möglich ist (siehe Projekt im Rahmen der Landesgartenschau in Wangen) Maßnahmenbeschreibung Beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden fortlaufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umgesetzt. So wurde im Klärwerk in Berg in den letzten Jahren eine neue, wesentlich effizientere Belüftung des Klärbeckens installiert. Da viele der Pumpen bereits seit 1975 in Betrieb sind, werden diese nach und nach durch neue, effizientere und leistungsfähigere Pumpen ersetzt. Auch die Beleuchtung wurde dort, wo öfters Licht benötigt wird, bereits größtenteils auf LED umgerüstet. In den kommenden Jahren sind hier weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angedacht, u. a. der Einbau weiterer neuer Pumpen. Zudem wurden Maßnahmen umgesetzt, um die Energieproduktion aus Klärgas weiter zu steigern. Es wird schon heute ein Großteil des benötigten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, der für den Betrieb des Klärwerks benötigt wird. Hinsichtlich der Reinigungsqualität ist das Verbandsklärwerk bereits jetzt gut aufgestellt. Für die kommenden Jahre ist zudem der Bau einer 4. Reinigungsstufe geplant, um zukünftig die derzeit noch nicht vollständig entfernbaren Medikamentenreste aus dem Abwasser weitgehend beseitigen zu können. Um die Auslastung und damit auch die Effizienz dieser Anlage zukünftig weiter zu erhöhen, ist angedacht, die Ortschaft Fronhofen ebenfalls ans Berger Klärwerk anzuschließen, was voraussichtlich 2025 umgesetzt werden könnte. Der Fokus bei den Maßnahmen in der Gemarkung Baindt liegt auf der Ersetzung alter Pumpen durch neue, und sehr viel effizientere Pumpen für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken. 73 verantwortliche / zu beteiligende Akteure Abwasserzweckverband Mittleres Schussental zusammen mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzte Maßnahmen Verbandsklärwerk in Berg: ➢ 2022: Außerbetriebnahme Filtratwasserbehandlung durch Optimierung der Dosierung des Prozesswassers und eines geringeren Ammoniakgehalts im Wasser (seit Papierfabrik Mochenwangen außer Betrieb ist) ➢ teilweise Umrüstung der Beleuchtung auf LED (überall dort, wo diese öfters in Betrieb ist) ➢ Einbau einer deutlich effizienteren Belüftung mit 0,035 kWh Stromverbrauch, statt 0,1 kWh in der Vergangenheit ➢ Einbau von neuen, effizienteren und leistungsfähigeren Pumpen (fortlaufender Prozess, da momentan noch viele Pumpen von 1975 verbaut sind) ➢ Vorklärbecken: Einbau leistungsfähigerer Pumpen, um Klärschlamm von dort schneller in den Faulturm transportieren zu können (dadurch mehr Klärgasproduktion möglich) 74 4) Handlungsfeld: kommunaler Fuhrpark Die aus den Energie- und Kraftstoffverbräuchen des gemeindeeigenen Fuhrparks resultierenden Treibhausgasemissionen, sind im Verhältnis zu den aus Wärme und Strom, ohne den Strom der Elektrofahrzeuge, resultierenden Emissionen, relativ gering. Über die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen können die Verbräuche und Treibhausgasemissionen allerdings weiter reduziert werden. Wichtig ist dabei vor allem eine schrittweise Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf emissionsärmere Fahrzeuge. Mittels höherer Effizienz, also geringeren Verbräuchen sowie alternativen Antriebsformen, ist eine Verringerung der Verbräuche und eine Emissionsminderung möglich. Die Gemeinde Baindt besitzt mittlerweile drei Elektrofahrzeuge. So sind sowohl der Dienstwagen des Rathauses, als auch zwei Fahrzeuge des Bauhofs bereits rein elektrisch angetrieben und werden auch ausschließlich mit Ökostrom geladen. Zukünftig ist im Rahmen der Sanierung von Bauhof und Feuerwehr denkbar, dass diese Elektrofahrzeuge überwiegend mit PV-Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage geladen werden. Speziell bei den Spezialfahrzeugen von Bauhof und Feuerwehr, werden kurz- bis mittelfristig vermutlich weiterhin die meisten Fahrzeuge Dieselfahrzeuge sein. Daher ist hier zukünftig zu prüfen, ob für deren Betrieb deutlich emissionsärmere synthetische Kraftstoffe (sogenannte e- Fuels) verwendet werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese in größeren Mengen und zu erschwinglichen Preisen am Markt verfügbar sind. Die Expertenmeinungen, ob dies wirklich in den nächsten Jahren so kommen wird, gehen allerdings derzeit noch weit auseinander, weshalb deren Verwendung nicht realistisch einschätzbar ist. Um die Kraftstoff- und Energieverbräuche zu reduzieren, ist neben einer entsprechenden Effizienz und Antriebsart der Fahrzeuge, stets auch eine angepasste und sparsame Fahrweise nötig. Über entsprechende Tipps, aber vor allem über Schulungen zu einer sparsamen Fahrweise, könnten die Kraftstoff- und Energieverbräuche des Fuhrparks merklich verringert werden. Speziell für Personen, die häufiger mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark unterwegs sind, ist eine solche Schulung besonders wichtig. Solche Schulungen haben dabei nicht nur einen positiven Effekt für die Verwaltung, sondern kommen den teilnehmenden Personen selbstredend auch im privaten Bereich zu Gute. 75 A) investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Umstellung des Fuhrparks auf „emissionsfreie“ / emissionsarme Fahrzeuge Teilmaßnahme -zukünftig: Verwendung synthetischer Kraftstoffe bei Verbrennerfahrzeugen prüfen Maßnahmenbeschreibung Um den Treibhausgasausstoß der Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks zu verringern, ist eine Anschaffung von „emissionsfreien“ / emissionsarmen Fahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Hybrid, Wasserstofffahrzeuge) bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen zu prüfen. Bei Spezialfahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr) stehen kurz- bis mittelfristig für viele Fahrzeugtypen jedoch kaum bezahlbare emissionsarme Alternativen zur Verfügung. Verbrennerfahrzeuge sind daher zukünftig mit synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, sofern diese in größeren Mengen und zu bezahlbaren Preisen am Markt verfügbar sind. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Finanzverwaltung, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Fahrzeug geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial 80 bis 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise -bei Neuanschaffung von Fahrzeugen emissionsarme Alternativen prüfen, da sonst Kosten-Nutzen-Verhältnis (Fuhrpark nur für kleinen Anteil der Emissionen von Baindt verantwortlich) nicht gegeben + erhebliche Treibhausgasemissionen beim Bau neuer Fahrzeuge -ab 2035: Verbot Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge in der EU möglich Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) diverse Förderprogramme zu „emissionsfreien“ E- Fahrzeugen (teils kaum erreichbare Voraussetzungen) 76 B) gering-Investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Vermittlung einer sparsamen Fahrweise Teilmaßnahmen -Schulung (Spritspartraining/Schulung E-Fahrzeuge) -Tipps zur sparsamen Fahrweise Maßnahmenbeschreibung Selbst die sparsamsten und umweltfreundlichsten Fahrzeuge, können bei falscher Fahrweise noch unnötig viel Kraftstoff bzw. Strom benötigen. Daher ist es wichtig, zu vermitteln, wie sparsam gefahren werden kann. Entsprechende Fahrtrainings sind prinzipiell für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll, da diese auch privat und auf dem Weg zur Arbeitsstätte nützlich sind. Personen, die besonders häufig dienstlich mit Fahrzeugen unterwegs sind, sind hier jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) 70 bis 150 Euro pro Person für ein einstündiges bis vierstündiges Spartraining geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial bis zu 25 Prozent bei angepasster Fahrweise möglich ergänzende Hinweise Beim Bauhof gibt es noch einige Dieselfahrzeuge mit teils sehr hohen Verbräuchen. Emissionsarme Spezialfahrzeuge sind zudem voraussichtlich erst mittel- bis langfristig marktreif. Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 77 5) Handlungsfeld: Dienstreisen Im Rahmen der Datenerfassung im Mobilitätsbereich ist es so, dass eine exakte Abgrenzung zwischen dem kommunalen Fuhrpark und den Dienstreisen mitunter schwierig ist. Der Einfachheit halber zählen daher alle Dienstfahrten und Dienstreisen, welche mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Gemeinde unternommen worden, zum kommunalen Fuhrpark. Alle Fahrten mit Privat-PKWs sowie dem ÖPNV in Form von Bus und Bahn, zählen hingegen zu den Dienstreisen. Die hier genannten Maßnahmen tragen aber ebenso mit dazu bei, den Energie- und Kraftstoffverbrauch des kommunalen Fuhrparks zu verringern und könnten deshalb genauso im Handlungsfeld kommunaler Fuhrpark mitbetrachtet werden. Allgemein sind in der Verwaltung der Gemeinde Baindt Dienstreisen, unabhängig von deren Abgrenzung, lediglich für einen sehr geringen Teil der Treibhausgasmissionen verantwortlich. Es gibt allerdings einige Maßnahmen, die dazu beitragen können, diese ohnehin geringen Emissionen weiter zu reduzieren. Zur verbindlichen Regelung von Dienstreisen ist eine entsprechende Dienstanweisung durch die Verwaltung zu erstellen. Im Rahmen dieser Dienstanweisung ist verbindlich zu regeln, dass für Dienstfahrten der ÖPNV zu nutzen ist, sofern dies ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich ist und die Erreichbarkeit des Termins damit weiterhin gegeben ist. Sollte dies nicht möglich sein, könnte alternativ auch der Dienstwagen der Gemeinde genutzt werden, da es sich hier um ein Elektrofahrzeug handelt, welches ausschließlich mit Ökostrom geladen wird. Auf eine Fahrt mit Privatfahrzeugen sollte hingegen zukünftig weitgehend verzichtet werden. Bei kürzeren Strecken ist stets zu prüfen, ob diese nicht auch mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden können. Außerdem sollte in einer solchen Dienstanweisung festgehalten werden, dass bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung zum gleichen Ziel entsprechend Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Der Pendlerverkehr ist nicht Teil der Kernbilanz der Verwaltung und wird aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands sowie einer nicht durchsetzbaren Verpflichtung zur Datenherausgabe nicht explizit erfasst. Treibhausgasemissionen entstehen beim Pendlerverkehr aber natürlich trotzdem. Daher ist seitens der Verwaltung zu prüfen, wie Anreize zur Nutzung klimaschonender Verkehrsmittel gesetzt werden können. Denkbar wären hier beispielsweise die Einführung eines Jobradmodells oder ein Arbeitgeberzuschuss zum 49 Euro-Ticket. Ein Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung, welches unter anderem auch den Pendlerverkehr mit dem Fahrrad von und zur Arbeitsstätte mitberücksichtigt, gibt es bereits seit 2022. Dieses liefert seither einen zusätzlichen Anreiz zur klimaschonenden Fortbewegung. 78 A) nicht-Investive Maßnahmen Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Anreize bzw. Regelungen zur Nutzung klimaschonender Fortbewegungsmittel im Pendlerverkehr und bei Dienstfahrten / Dienstreisen Teilmaßnahmen - Dienstanweisung Benutzung Bahn / Bus, Fahrrad bzw. Dienstwagen (E-Fahrzeug) - Einführung Jobradmodell prüfen - Arbeitgeberzuschuss bei 49 Euro-Ticket prüfen / Jobticket -Ergänzung Fußverkehr in Konzeption Gesundheitsförderung denkbar Maßnahmenbeschreibung Mittels Dienstanweisung zu Dienstfahrten kann geregelt werden, dass diese mit dem ÖPNV (Bus / Bahn) oder dem Dienstwagen (E-Auto) zu absolvieren sind. Kurzstrecken unter fünf Kilometer sollten mit dem Dienstrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, sofern dadurch kein erheblicher zeitlicher Mehraufwand entsteht. Was als erheblicher Zeitmehraufwand gilt, ist im Rahmen der Erstellung einer entsprechenden Dienstanweisung festzulegen. Zudem ist auch die zeitliche Erreichbarkeit von Terminen zu gewährleisten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von gewähltem und damit ersetztem Verkehrsmittel ergänzende Hinweise -Zusatzkriterium bei ÖPNV: Erreichbarkeit gegeben (Anschluss ÖPNV, vertretbarer zeitlicher Rahmen) umgesetzt: - Nutzung Mitfahrplattform PENDLA in gesamter Gemeinde (Herbst 2023 bis Ende 2024) - Einführung Konzeption zur betrieblichen Gesundheitsförderung seit 01.09.2022 (Bonus in Höhe von 50 Euro u. a. für alle, die mind. einmal pro Woche mit dem Rad ins Geschäft kommen) - Dienstwagen eSmart (seit 2020) 79 Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Fahrgemeinschaften bilden (siehe Dienstanweisung Dienstfahrten) Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung mit dem PKW zu einem identischen Ziel, sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. Ein entsprechender Hinweis kann in die Dienstanweisung zu den Dienstfahrten mitaufgenommen werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von der Anzahl an Personen und der durch die Fahrgemeinschaft ersetzten PKWs Fördermöglichkeiten n. v. 80 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre Nach der ausführlichen Darstellung der Vielzahl möglicher Maßnahmen, dient die folgende Auflistung als kurze Übersicht, welche Maßnahmen relativ kurzfristig bis Ende 2025 umgesetzt werden könnten. Die Maßnahmen sind dabei stets vorbehaltlich entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu betrachten und sind, sofern dies nicht bereits geschehen ist, auch noch entsprechend vom Gremium zu beschließen. Wenn die angedachten Maßnahmen wirklich zeitnah umgesetzt werden könnten, wären dies enorm wichtige Schritte der Verwaltung in Richtung einer „Klimaneutralität“. 2024 - energetische Sanierung blaues Gebäude Klosterwiesenschule (in Umsetzung bis 2025) - Umgestaltung Dorfplatz mit passiver Beleuchtung (Pollerleuchten) sowie Umrüstung der angrenzenden Straßenlaternen auf LED - neue PV-Anlage blaues Gebäude Klosterwiesenschule (2024 / 2025) 2025 - Umbau Heizzentrale Nahwärmenetz mit zukünftig hohem Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern wie Holz und Umgebungsluft (Umsetzung geplant 2024 / 2025) - Energetische Sanierung Bauhof / Feuerwehr (Umsetzung angedacht 2024 bis 2025) - Anschluss Bauhof / Feuerwehr an kommunales Nahwärmenetz - Errichtung PV-Anlage Sporthalle (Umsetzung angedacht 2024 / 2025) - Errichtung PV-Anlage Bauhof bzw. Feuerwehr - Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung - Erstellung von Dienstanweisungen für Energiethemen und Dienstreisen Besonders wichtige Meilensteine, speziell hinsichtlich Energieeinsparungen, sind die bereits in Umsetzung befindliche energetische Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule sowie die angedachte Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgebäude. Auch die Umstellung der Nahwärmeheizzentrale auf einen hohen Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern, nämlich Holz in Form von Pellets sowie Umgebungsluft (über eine Wärmepumpe), ist von immenser Bedeutung, da hiermit der Treibhausgasausstoß der Verwaltung erheblich verringert werden könnte. Auch die neuen PV-Anlagen auf den Dächern von Schule, Sporthalle sowie Bauhof bzw. Feuerwehr sind überaus wichtige Maßnahmen, auch wenn sich diese aufgrund der mehrfach geschilderten Gründe in der Kernbilanz nicht auswirken, sehr wohl aber äußerst positiv im Hinblick auf die real entstehenden Treibhausgasemissionen wirken. 81 8 Finanzierung Neben den personellen Ressourcen, sind die finanziellen Ressourcen oftmals der entscheidende Faktor, ob Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können oder vorerst nicht realisiert werden. Entscheidend ist daher ein möglichst zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel mit Fokus auf einer Umsetzung besonders effektiv wirkender Maßnahmen. Da besonders wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise energetische Sanierungen von Gebäuden oder die Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenerativer Energien, meist auch die kostspieligsten Maßnahmen sind, ist es unmöglich, alle denkbaren Maßnahmen bis zum Zieljahr 2040 umzusetzen. Im vorangegangenen Kapitel wurden daher die besonders wichtigen Maßnahmen bereits ausführlicher beschrieben. Gerade bei Maßnahmen, welche darauf abzielen, dauerhaft Energie einzusparen, sind Kosten allerdings stets relativ zu sehen, da durch eine deutliche Verringerung der Energieverbräuche damit langfristig Energiekosten reduziert werden können. Somit stellen solche Ausgaben eine Investition in die Zukunft dar, die dazu beitragen kann, die laufenden Kosten massiv zu reduzieren. Daneben ist es so, dass speziell Gebäude nach einer bestimmten Zeit zwangsläufig saniert werden müssen, da die Bausubstanz dies schlichtweg erforderlich macht. Aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften sind dann zwangsläufig bestimmte gesetzliche Vorgaben wie bei der Wärmedämmung oder beim Austausch von Heizungen, einzuhalten. Bei der Innenbeleuchtung ist es so, dass mittlerweile kaum noch alternative Leuchtmittelarten zu LEDs produziert werden dürfen, weshalb bei einem Austausch der Beleuchtung ohnehin immer LEDs verbaut werden. Außerdem ist in einige Bereichen auch von einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften auszugehen. Um die anfallenden Kosten tragen zu können, ist stets zu prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen nicht Förderprogramme von Bund oder dem Land Baden- Württemberg existieren. Sofern es entsprechende Förderprogramme gibt, ist daher stets zu prüfen, ob die Gemeinde hier entsprechende Fördermittel beantragen und erhalten kann. Mitunter ist dann die Erreichung eines noch höheren Standards mit Förderung über den gesamten Lebenszyklus sogar günstiger, als wenn immer nur der gesetzliche Mindeststandard angestrebt wird. Wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist auch eine Finanzierung von Maßnahmen über Contracting möglich, also externe Firmen die auf eigene Kosten Maßnahmen umsetzen und wofür die Gemeinde diesem Unternehmen dann eine jährliche Gebühr bezahlen muss oder sich über längere Zeiträume verpflichtet, deren Strom abzunehmen. Der Vorteil dieses Systems ist, dass so auch teure Maßnahmen, für die mitunter der Gemeinde das Geld fehlt, schnell umgesetzt werden können. Da solche Firmen aber natürlich auch gewinnorientiert sind, ist es so, dass diese so etwas nur machen werden, wenn 82 damit Geld verdient werden kann. Sofern also die Gemeinde Baindt Maßnahmen selber finanzieren kann, sollte auf ein solches Modell eher verzichtet werden, da dies die Gemeinde mittel- bis langfristig zumeist erheblich teurer kommt, als wenn solche Maßnahmen selbst finanziert werden. Wie vieles, ist die Erreichung der „Klimaneutralität“ der Verwaltung letztlich auch eine Frage des Geldes. Alle denkbaren Maßnahmen können natürlich selbst bis zum Jahr 2040 nicht umgesetzt werden. Aber eine Umsetzung eines Großteils der wichtigsten Maßnahmen, ist personell und voraussichtlich auch finanziell, durchaus möglich. Entscheidend ist sowieso nicht das Ziel der „klimaneutralen“ Verwaltung als solches, sondern sehr viel mehr die positiven Effekte der einzelnen Maßnahmen auf dem Weg dahin. Wenn die angedachten Maßnahmen der nächsten Jahre umgesetzt werden, ist die Gemeinde Baindt hier bereits auf einem sehr guten Weg. Speziell durch die erzielbaren Energieeinsparungen infolge einer Umsetzung entsprechender Maßnahmen, können zukünftig erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch die Energiekosten der Verwaltung dauerhaft reduziert werden können. Das über die Jahre eingesparte Geld, könnte dann wiederum teilweise zur Finanzierung weiterer Maßnahmen verwendet werden. 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung Für ein Monitoring, ob Maßnahmen den gewünschten Effekt tatsächlich erzielen, ist es notwendig, Energiedaten in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Eine jährliche Energiedatenerfassung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen des Landes Baden- Württemberg für alle Kommunen sowieso verpflichtend. Überdies hinaus ist auch eine regelmäßige Berechnung der Treibhausgasbilanz der Verwaltung, welche letztlich aus den einzelnen Energieverbräuchen resultiert, wichtig, da so der Fortschritt auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung sichtbar wird. Daher ist angedacht, das Konzept in etwas reduzierter Form regelmäßig fortzuschreiben und darin die entsprechenden Energieverbräuche darzustellen. Die Fortschreibung ermöglicht es zudem, bereits umgesetzte Maßnahmen darzustellen und mögliche Maßnahmen für die Zukunft detaillierter zu beschreiben. Da speziell für Schätzungen von Kosten und Einsparpotenzialen teils weitergehende Untersuchungen erforderlich sind, ermöglicht jede Fortschreibung außerdem eine nochmals genauere Darstellung dieser Inhalte. Da das Grundgerüst des Konzepts mit der vorliegenden Erstfassung steht, ist eine zukünftige Fortschreibung mit sehr viel weniger Zeitaufwand möglich. Bei künftigen Fortschreibungen sollte es dann vor allem um eine Präzisierung und gegebenenfalls Ergänzung möglicher Maßnahmen gehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzepten, wo ausschließlich mögliche 83 zukünftige Maßnahmen dargestellt werden, sind im Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung auch bereits umgesetzte Maßnahmen enthalten. Je mehr Maßnahmen umgesetzt sind, umso mehr Raum werden die abgeschlossenen Maßnahmen darin einnehmen, was speziell im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Verwaltung im Kilmaschutz von immenser Bedeutung ist. Um die Vorbildfunktion der Verwaltung nach außen transportieren zu können, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit sich über das Konzept und dessen Inhalte informieren kann. Daher ist eine Veröffentlichung des vollständigen Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde zwingend erforderlich. Die bereits auf der Gemeindehomepage existierende Rubrik zur „klimaneutralen“ Verwaltung soll zukünftig aber nicht nur einer Veröffentlichung des Konzeptes dienen, sondern überdies hinaus auch wichtige Meilensteine in Richtung einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung abbilden. Einer der Hauptzwecke des vorliegenden Konzepts ist es daher, die Öffentlichkeit über abgeschlossene und zukünftig denkbare Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien der Gemeindeverwaltung zu informieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen und Organisationen als positives Vorbild zu dienen. Da aus der Theorie unbedingt Praxis werden soll, dient das Konzept als Leitfaden mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für Verwaltung und Gremium. Entscheidend ist aber letztlich nicht das Konzept selbst, sondern viel mehr das, was praktisch daraus wird. 10 Fazit Das Land Baden-Württemberg strebt das äußerst ambitionierte Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zum Jahr 2040 an. Um dieses Ziel in der Praxis erreichen zu können, benötigt es einen Beitrag aller, von der öffentlichen Hand über Unternehmen bis hin zu den privaten Haushalten. Angesichts bereits heute spürbarer Folgen des Klimawandels und zukünftig erwartbarer nochmals deutlich extremerer Auswirkungen, ist ein entschlossenes Handeln zur Verringerung der Energieverbräuche sowie zur erfolgreichen Energiewende mit Strom und Wärme aus vollständig regenerativen Quellen schlichtweg alternativlos. Kommunen selbst sind zwar lediglich für einen sehr kleinen Teil der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich, allerdings kommt diesen aufgrund ihrer allgemeinen Vorbildfunktion eine besondere Schlüsselrolle im Klimaschutz zu. Die Baindter Verwaltung ist sich dieser Vorbildfunktion vollends bewusst und hat daher bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Außerdem war die Gemeinde Baindt Vorreiter bei der Schaffung eines eigenen Nahwärmenetzes, an das bereits heute ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist. Mit der geplanten Erweiterung dieses Netzes werden hier zukünftig noch weitere kommunale und private Gebäude mitangeschlossen. Darüber hinaus soll der Energiemix der Heizzentrale vom derzeit noch 84 reinen Erdgasbetrieb auf einen Betrieb mit einem hohen Anteil regenerativer Energie (Holz und Umgebungsluft) umgestellt werden, wozu die Heizzentrale entsprechend umgebaut wird. Besonders deutlich werden die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung daran, dass die Gemeinde Baindt 2021 eine der ersten Kommunen in Deutschland war, welche zusammen mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Berg eine eigene Personalstelle für die „klimaneutrale“ Verwaltung geschaffen hat. In der Zwischenzeit haben einige Kommunen, vor allem in Baden-Württemberg, ähnliche Personalstellen geschaffen. Allerdings sind dies meistens deutlich größere Kommunen. Mit dem nun vorliegenden Konzept gehört die Gemeindeverwaltung in Baindt zu den ersten Kommunen, die ein eigenes Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung erstellt haben. Der Fokus des Konzepts liegt dabei auf möglichen Maßnahmen, welche dazu beitragen könnten, das angestrebte Ziel einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung bis zum Zieljahr zu erreichen. Um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung bis 2040 erreichen zu können, bedarf es zukünftig einer Umsetzung zahlreicher weiterer Einzelmaßnahmen, die auf eine Verringerung der Energieverbräuche und eine überwiegende Verwendung regenerativer Energien abzielen. Da die Verwaltung eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zu erfüllen hat, kann stets nur ein Teil der möglichen Maßnahmen zeitnah und vollständig umgesetzt werden. Wenn jedoch die wichtigsten Maßnahmen bis 2030 größtenteils umgesetzt werden könnten, so wären dies schon immens wichtige Schritte in Richtung des angestrebten Ziels. Im Bereich der Wärmedämmung und Wärmeversorgung ist Baindt mit den derzeit laufenden sowie den geplanten Maßnahmen der kommenden Jahre bereits auf einem sehr guten Weg. Im Bereich der Straßenbeleuchtung liegt der Stromverbrauch schon heute auf einem sehr niedrigen Niveau, da in der Vergangenheit schon ein Großteil der Lampen auf LED umgerüstet wurden und außerdem die Leuchtzeiten möglichst kurzgehalten werden. Nichtsdestotrotz bleibt der Weg hin zu einer „klimaneutralen Verwaltung“ langwierig und schwierig. Ob wirklich bis 2040 eine „Klimaneutralität“ erreicht werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen. Sicher ist nur, dass eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 ein äußerst ambitioniertes Ziel darstellt. Das Anstreben eines früheren Zieljahrs als 2040 ist in der Baindt derzeit nicht vorgesehen, da bereits dieses Zieljahr sehr ambitioniert ist und auch da das Erreichen früherer Zieljahre allenfalls über den Kauf von Treibhausgaszertifikaten möglich ist. Der Baindter Verwaltung geht es aber darum, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung real und für alle nachvollziehbar zu verringern. Eine Kommune kann ihre Vorbildfunktion nur dann ernsthaft erfüllen, wenn diese ehrlich zu sich selbst ist. Real vorhandene Emissionen mit Zertifikaten zu kompensieren, ist daher eher fragwürdig, zumal spätestens ab 2040 auch seitens des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung eine Anrechnung von Zertifikaten verboten ist. 85 Weitere Faktoren, welche es erschweren, das Jahr der möglichen Zielerreichung realistisch einschätzen zu können, sind die teils kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung. Nach diesen Vorgaben bestimmen teils auch externe und von der Gemeinde selbst kaum beeinflussbare Faktoren die Erreichung dieses Ziels maßgeblich mit. Nur wenn die Energiewende auf Bundesebene tatsächlich rechtzeitig gelingt, sinkt der besonders relevante Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix deutlich ab und damit auch alle aus Stromverbräuchen resultierenden Treibhausgasemissionen. Auch wenn es hierfür derzeit keine Anzeichen gibt, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorgaben zukünftig so angepasst werden, dass eigenerzeugter und selbst verwendeter Strom auch in der Kernbilanz als solcher bilanziert werden darf, unabhängig vom Emissionsfaktor des bundesweiten Strommix. Ein weiterer nicht selbst beeinflussbarer Faktor ist die technische Entwicklung. So können heute als Technologie der Zukunft geltende Lösungen in 10 bis 15 Jahren schon als veraltet oder nicht mehr zeitgemäß gelten. In anderen Bereichen ist die technische Entwicklung teils noch gar nicht so weit, dass es hier schon wirklich nachhaltige und bezahlbare Alternativen gibt. Diese und weitere Faktoren sind von der Gemeinde Baindt nicht beeinflussbar, haben aber alle einen Einfluss darauf, ob das angestrebte Zieljahr tatsächlich erreicht werden kann oder das Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird. Trotz der großen Unsicherheiten, was die Zukunft letztlich bringt und ungeachtet davon, wie erreichbar eine „klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung nach den Vorgaben des Leitfadens in Baindt bis zum Jahr 2040 tatsächlich ist, spielt dies letztlich alles aber nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist das eigentliche Ziel. Jede einzelne umgesetzte Maßnahme, welche dazu beträgt, den Energiebedarf der Verwaltung zu verringern sowie mehr regenerative Energie zu nutzen, trägt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung bei und ist daher wichtig. Somit ist jeder Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das vorliegende Konzept liefert dabei Ideen und Anregungen zu verschiedenen möglichen Maßnahmen, um dem angestrebten Ziel schrittweise näher zu kommen. Entscheidend ist jedoch einzig und allein, welche wirksamen Einzelmaßnahmen tatsächlich bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden. 86 Literaturverzeichnis Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, 06.02.2024, Berlin, S. 1 - 10. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). URL: https://www.bmuv.de/gesetz/bundes- klimaschutzgesetz, 06.02.2024, Berlin. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; Rechensteiner, Eva; Hertle, Hans (2023a): Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg. URL: https://www.kea- bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/Klimaneutrale_Verwal tung/Leitfaden_Klimaneutrale_Kommunalverwaltung_BaWue_KEA- BW_ifeu_UEberarbeitung_Mai2023.pdf, 20.03.2024, Heidelberg, S. 5 - 35. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0. URL: https://www.kea-bw.de/kommunaler- klimaschutz/angebote/co2-bilanzierung, 20.03.2024, Heidelberg. Landtag von Baden-Württemberg (2023): Gesetzesbeschluss des Landtags. Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften. URL: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4015_D.pdf, Drucksache 17 / 4015, 06.02.2024, Stuttgart, S. 1 - 23. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2023): Gesetzlicher Rahmen. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg. URL: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in- bw/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg, 06.02.2024, Stuttgart. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2021-03- 24_factsheet_treibhausgasneutralitaet_in_kommunen.pdf, 13.02.2024, Dessau-Roßlau, S. 1 - 9. 87 Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023a): Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt- wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#gesamtwirtschaftliche- bedeutung-der-umweltkosten, 05.01.2024, Dessau-Roßlau. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023b): Strom und Wärmeversorgung in Zahlen. URL:https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/strom- waermeversorgung-in-zahlen#Kraftwerke, 20.03.2024, Dessau-Roßlau. 88 Abkürzungsverzeichnis BHKW = Blockheizkraftwerk CO2 = Kohlenstoffdioxid CO2e = CO2-Äquvivalent, dies ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Dieser Index drückt die Erwärmungswirkung einer bestimmten Menge eines Treibhausgases über einen festgelegten Zeitraum im Vergleich zu derjenigen von CO₂ aus. kWh = Kilowattstunden ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr THG = Treibhausgas PV = Photovoltaik 89 Anlagen Anlage 1: relevante Emissionsfaktoren für die Berechnung (in kg/kWh Endenergie) inkl. Äquivalente und Vorkette sowie Umrechnungsfaktoren von Brennwert auf den Heizwert (Quelle für Emissionsfaktoren: Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0) Der Umrechnungsfaktor vom Brennwert zum Heizwert Hi beträgt (Wert durch entsprechenden Faktor dividieren): bei Heizöl 1,06 bei Erdgas 1,11 bei Holz 1,08 2021 Quelle Strom 0,472 IFEU 2023 Heizöl 0,318 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,247 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Holz 0,022 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0, UBA 2022 Benzin fossil 0,322 IFEU 2023 Diesel fossil 0,327 IFEU 2023 Erzeugung Quelle Heizöl 0,311 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,233 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Nah-/Fernwärme - überwiegend Erdgas BHKW 0,150 IFEU 2023 Erneuerbare Stromerzeugung Quelle Photovoltaik 0,056 Gemis 4.94, Gemis 5.0, UBA 2021, UBA 2022 Klärgas/Deponiegas 0,055 UBA 2021, UBA 2022 90 Anlage 2: Berechnung des Baindter Gemeindeanteils am Gesamtstromverbrauch der Verbandskläranlage in Berg 2021 Anlage 3: Berechnung Klimafaktor 2021 mit monatlichen Gradtagzahlen DWD-Station Weingarten (Quelle: Deutscher Wetterdienst 2021 bis 2022; URL: https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/techn/monthly/heating _degreedays/hdd_3807/historical/) Monatsgradtage 2021 Mittelwert 2011-2020 Jan 21 622,0 589,0 Feb 21 471,6 529,2 Mrz 21 471,6 448,2 Apr 21 389,9 288,2 Mai 21 282,4 170,8 Jun 21 10,6 45,2 Jul 21 0,0 17,2 Aug 21 39,7 20,4 Sep 21 80,7 129,9 Messfehler (Wert 2022 verwendet) Okt 21 352,5 314,5 Nov 21 494,7 444,5 Dez 21 538,9 555,0 3754,6 3552,1 Klimafaktor 2021 (Summe Mittelwerte / Summe Monatsgradtage 2021) 0,946 AZV Mittleres Schussental Berg (Strom Kläranlage) kWh MWh Strombezug von außen (Netzbezug) 116.355,0 116,4 Eigenverbrauch Strom BKHW (Klärgas) 499.629,0 499,6 Stromverbrauch gesamt 2021 615.984,0 616,0 Stromerzeugung BHKW (kWh/a) 548.530,0 Anteil Stromverbrauch Gemeinde Baindt 238.035,66 238,04 davon Anteil Strombezug von außen 44.963,25 45,0 davon Anteil Eigenverbrauch Klärgas 193.072,42 193,1 gebührenfähiges Abwasser Baindt in Kubikmeter 217.190 Summe gebührenfähiges Abwasser in Kubikmeter 562.040 Anteil Gemeinde Baindt in Prozent 38,64 Quelle: Abwasserzweckverband Mittleres Schussental AMS 2022 und Betriebskostenabrechnung 2022 91 Anlage 4: Übersicht Verbräuche kommunaler Fuhrpark 2021 Baujahr Treibstoff Fahrleistung 2021 in km Kraftstoffverbrauch 2021 in Liter Verwaltung Smart forfour 2020 Elektro 1.201 siehe Strom Rathaus Bauhof VW Transporter 2011 Diesel 5.851 568,46 MAN LKW über 12t 2011 Diesel 3.091 1516,12 Geräteträger Lindner Unitrac 2018 Diesel 3.913 1987,69 VW Pritschenwagen 2002 Diesel 5.552 586,61 Kramer Schaufellader 2005 Diesel 261,1 1020,26 Zugmaschine Schlepper New Holland 2006 Diesel 256 1073,61 Zugmaschine New Holland 2010 Diesel 258,7 512,14 Lieferwagen MB Vito 109 CD 2005 Diesel 2.072 251,2 VW Caddy 2008 Diesel 2.593 271,25 Nissan e-NV 200 2019 Elektro 3.720 siehe Strom Bauhof MAN Steiger (Anteil jeweils 50 % Gemeinde Baindt und Gemeinde Baienfurt) 2010 Diesel n. e. 173,33 Feuerwehr MAN LF 16 (230 PS, 9 Sitze) 1992 Diesel 197 127,61 MAN TGE 4.180 MTW (9 Sitze, Euro 6) 2019 Diesel 1700 264,8 92 MAN LF 10 (220 PS, 9 Sitze) 2006 Diesel 298 139,2 Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt (Anteil Gemeinde Baindt 40 %) Nissan Van ZVWV 2014 Diesel n. e. 454,20 VW Bus T5 2012 Diesel n. e. 381,91 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Berg (anteilig auf Gemeinden aufgeteilt – Anteil Gemeinde Baindt 38,64 %) VW T5 2008 Diesel 7.000 270,5[mehr]

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