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Überflutungstiefe_aussergewöhnlich.pdf

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    Zuletzt geändert: 19.11.2020
    Überflutungstiefe_selten.pdf

    Sources: Esri, Airbus DS, USGS, NGA, NASA, CGIAR, N Robinson, NCEAS, NLS, OS, NMA, Geodatastyrelsen, Rijkswaterstaat, GSA, Geoland, FEMA, Intermap and the GIS user community; Sources: Esri, HERE, Garmin, FAO, NOAA, USGS, © OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community FASSNACHT INGENIEURE GMBH Ziegeleistraße 3 88410 Bad Wurzach -Arnach Telefon (07564) 9306-0 Telefax (07564) 9306-90 e-mail info@fassnacht-ingenieure.de entworfen: gezeichnet: geprüft: geändert: geändert: geändert: Plangröße: Plan-Nr.: Maßstab: Anerkannt: Datum: Auftraggeber: Projekt: 23.01.2020 Bad Wurzach-Arnach, den 594 x 841 mm fju sm sm 1:12.000 9192127.01 Übersichtskarte Überflutungstiefen Seltenes Ereignis - verschlämmt Starkregenrisikomanagement Starkregengefahrenkarte Gemeinde Baindt Gemeindegrenze Modellgebiet kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Seltenes Abflussereignis, verschlämmt Legende A :\8 5b _K ar te n_ se l\8 5b _K ar te n_ se l.a pr x[mehr]

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      Sources: Esri, Airbus DS, USGS, NGA, NASA, CGIAR, N Robinson, NCEAS, NLS, OS, NMA, Geodatastyrelsen, Rijkswaterstaat, GSA, Geoland, FEMA, Intermap and the GIS user community; Sources: Esri, HERE, Garmin, FAO, NOAA, USGS, © OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community FASSNACHT INGENIEURE GMBH Ziegeleistraße 3 88410 Bad Wurzach -Arnach Telefon (07564) 9306-0 Telefax (07564) 9306-90 e-mail info@fassnacht-ingenieure.de entworfen: gezeichnet: geprüft: geändert: geändert: geändert: Plangröße: Plan-Nr.: Maßstab: Anerkannt: Datum: Auftraggeber: Projekt: 22.07.2020 Bad Wurzach-Arnach, den 594 x 841 mm fju sm sm 1:12.000 9192127.01 Übersichtskarte Überflutungstiefen Extremes Ereignis - verschlämmt Starkregenrisikomanagement Starkregengefahrenkarte Gemeinde Baindt Gemeindegrenze Modellgebiet kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Extremes Abflussereignis, verschlämmt Legende C :\S R R M \S R R M _B ai nd t\8 5d _K ar te n_ ex t_ ne u\ 85 d_ K ar te n_ ex t_ ne u. ap rx[mehr]

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        Bürgerinfo_Fassnacht_Homepage.pdf

        Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 18.11.2020 Dipl.-Ing. Karl-Josef Fassnacht M.Sc. Julius Fassnacht Agenda − Übersicht Starkregen − Starkregenriskomanagement (SRRM) − Ergebnisse − Wie kann ich mich schützen? − Maßnahmen der Gemeinde 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 2 2 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Was ist Starkregen? 3 Starkregen sind extreme Niederschlagsereignisse und können an nahezu beliebigen Orten und Zeiten auftreten. Innerhalb kurzer Zeit können Niederschlags- mengen auftreten, die normalerweise im Bereich mehrerer Monate liegen. Diese Ereignisse sind im Zuge des Klimawandels verstärkt zu erwarten. Vergleich Starkregen und Flusshochwasser Bild: Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden Württemberg Starkregenrisikomanagement (SRRM) Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Gemeindegebiet von Baindt schon mehrfach von Starkregenereignissen betroffen war. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben entschieden, die gefährdeten Bereiche durch ein sogenanntes Starkregenrisiko- management mit entsprechenden Berechnungsverfahren zu untersuchen und damit die Grundlage für die Sensibilisierung und Information der betroffenen Bürger*innen zu schaffen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 5 Starkregenrisikomanagement (SRRM) Förderung zu 70% durch das Land gemäß Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden- Württemberg“ − Vorgehen gemäß LUBW − Standardreferenz erforderlich − Einheitliches Verfahren 1. Gefährdungsanalyse 2. Risikoanalyse 3. Handlungskonzept 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 6 Entwicklung SRRM in Baden-Württemberg Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 Laufende SRRM-Projekte Stand Juli 2020 Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Modellerstellung über das gesamte Gemeindegebiet Simulation: einstündige Beregnung und 3 Stunden Nachlaufzeit − 3 Szenarien: − selten − außergewöhnlich − extrem − flächenbezogene Abflüsse werden vom Land BW vorgegeben − anschließende Plausibilisierung mithilfe von historischen Ereignissen 9 Gefährdungsanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Betrachtung des konkreten Risikos: hohe Sachwerte? Gefährdete Personengruppen? Vorhandene Schutzmaßnahmen? etc. Neben der Überflutungshöhe hat auch die Fließgeschwindigkeit eine große Auswirkung für das Risiko! Workshop zu − Kritischen Objekten (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr…) − Objekten/Bereichen mit Gefährdung der Allgemeinheit (Erosion, wassergefährdende Stoffe…) 10 Risikoanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt − Objektschutz: − Bürger werden über Gefährdung und Möglichkeiten der Abhilfe informiert − Maßnahmen für kritische Objekte (öffentliche Gebäude, Feuerwehr, etc.) − bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum (Gewässer, Rückhalteräume, Dämme, Bordsteinkanten) − WICHTIG: diese können nicht alle schützen! 11 Handlungskonzept Hinweis Lastfälle in diesen Größenordnungen (Katastrophenereignisse!) gelten i.d.R. als Höhere Gewalt Kanalisation kann darauf nicht bemessen werden → nicht im Bereich der Haftung Einfluss der Kanalisation im Starkregenfall insgesamt vernachlässigbar 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 12 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um (…) 4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 13 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 14 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Ergebnis: Vorstellung des außergewöhnlichen Ereignisses als 3D-Visualisierung 15 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 16 Problemstellen an Gebäuden Bild: hochwasser.steiermark.at 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 17 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 18 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 19 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 20 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 21 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: www.steb-koeln.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 22 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 23 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 24 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen Wie kann ich mich schützen? Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 25 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen − erhöhte Türen durch Stufen/Rampen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 26 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 27 Finanzielle Absicherung Bürgerinnen und Bürger sollten finanzielle Rücklagen bilden oder ihren Versicherungsschutz überprüfen: • Elementarschadenversicherung? • ausreichende Hausratsversicherung? Bild: www.gdv.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum 28 a. neues Gewässer entlang BG „Am Geigensack“ b. Platzgestaltung/Marsweilerstraße c. Mögliche Erweiterung des BG „Im Voken“ d. Verdolung am Schulzentrum aufwerten 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 29 a. Situation Siemensstraße/Geigensack Hirschstraße Sulpacher Straße Siemensstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 30 a. neues Gewässer 2. Ordnung 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 31 b. Dorfplatz und Marsweilerstraße Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Dorfplatzes → Optimierung der Führung des über die Marsweilerstraße fließenden Wassers → Ziel: Wasser gelangt möglichst vollständig in Sulzmoosbach Rathaus Marsweilserstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 32 c. Mögliche Erweiterung BG Im Voken Mögliche Erweiterung • Hanglage mit ermittelten Fließwegen • durch die Ergebnisse des SRRM ist in der Erschließungsplanung eine gute Grundlage gegeben. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 33 c. Abflussvergleich bei Starkregen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 34 AckerWohngebiet c. Abflussvergleich bei Starkregen Bodenklassen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 35 c. Abflussvergleich bei Starkregen Je heller die Fläche, desto mehr Abfluss findet statt. → Auf der bebauten Fläche liegt der Abfluss sogar leicht unter der momentanen Ackerfläche. → Auch die erhöhte Erosion bei Starkregen ist zu betrachten, insbesondere bei Ackerflächen. Abflusswerte 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 36 d. Verdolung am Schulzentrum Quelle: Vortrag Michael Buschlinger, eepi Luxembourg Sàrl (DWA, 2015, Koblenz) d. Beispiel neues Einlaufbauwerk 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 38 Literatur PDF-Pläne der Ergebnisse für Baindt: Download auf www.baindt.de Hier finden Sie auch weitere Infos zum Schutz vor Starkregen. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Leitfaden Starkregen 2019: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen /2018/leitfaden-starkregen.html http://www.baindt.de/ https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html Ziegeleistr. 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Danke![mehr]

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          Zuletzt geändert: 20.11.2020
          PV-Anlagen_Marktstammdatenregister.pdf

          Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung Bodensee-Oberschwaben, 23.11.2020 – Das PV-Netzwerk Bodensee- Oberschwaben ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batterie- speichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) an- zumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergü- tungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen ha- ben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstamm- datenregister angemeldet werden. Das PV-Netzwerk Bodensee- Oberschwaben bittet Netzbetreiber und Installateure in den drei Landkrei- sen um Unterstützung, alle säumigen Betreiber von Solarstromanlagen anzuschreiben. Es gibt auch Dienstleister, die die Solaranlagenbetreiber unterstützen. Registrierung im Marktstammdatenregister dringend angehen! Hilferuf des PV-Netzwerks an Installateure und Stadtwerke Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber (auch Betreiber von Bestandsanlagen) aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monate im MaStR zu registrieren (siehe § 25 Abs. 2 MaStRV). Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider NICHT. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Das ist soweit schon mal ein guter Start. Allerdings fehlen immer noch mehr als 40% der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen (allerspätestens bis zum 31.01.2021) müssen somit alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden. Eine Registrierung ist hier möglich: Marktstammdatenregister Die Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiber von an ihr Netz angeschlossenen Bestandsanlagen schriftlich darüber informieren, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Dies sollte mittlerweile in allen Fällen erfolgt sein. Sollten Sie bisher keine Aufforderung von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, so nehmen Sie die Anmeldung Ihre Anlage bitte trotzdem bis zum 31.01.2021 vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg. www.photovoltaik-bw.de https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR http://www.photovoltaik-bw.de/ Seite 2 von 2 Seiten der Presseinformation vom 23.11.2020 Welche Folgen hat eine unterlassene oder verspätete Registrierung? Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2017: Sollte die Meldung ins MaStR nicht bis zum 31.01.2021 erfolgen, werden För- derungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 nicht mehr ausgezahlt. Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im MaStR nachholt, erfolgt die Auszah- lung der einbehaltenen ihm zustehenden Vergütungen. EEG-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen 01.07.2017 und 31.01.2019: Die Registrierungsfrist im PV-Meldeportal betrug einen Monat nach Inbetrieb- nahme. Erfolgte die Registrierung verspätet, so kann dies zum (teilweisen) Ver- lust der Förderung der Anlage führen (EEG 2017 § 52 Verringerung des Zah- lungsanspruchs bei Pflichtverstößen). Eine erneute Registrierung im MaStR ist bis zum 31.01.2021 erforderlich. Erfolgt dort keine Registrierung, werden die Förderungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 bis zur erfolgten Registrierung vom Netzbetreiber nicht ausgezahlt. Neuanlagen: Bei Neuanlagen gelten keine Übergangsregeln, sondern die einmonatige Re- gistrierungsfrist im MaStR. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung einer Neuanlage führt zu Vergütungsverlusten (siehe § 52 Abs. 1 EEG 2017). Stromspeicher: Auch Stromspeicher müssen im MaStR angemeldet werden. Die Übergangsfrist für die Registrierung endet am 31.01.2021. Details dazu erläutert ein Hinweis- papier der Bundesnetzagentur. Auch registrierungspflichtige Ereignisse wie z. B. Leistungserhöhungen oder - verringerungen sind fristgerecht im MaStR zu melden. Informationen unter: Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 0751 764 70 70, E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de[mehr]

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            A 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Lüften Auf Durchzug schalten Bevor die Coronapandemie wütete, galt das Lüften in Räumen vor allem dazu, ein behagliches Klima zu schaffen und dem Schimmel vorzubeugen. Die Wohl- fühl-Faktoren Temperatur, Luftfeuch- te, Geruchsbelastung und Schadstoff- gehalt zu optimieren, hat jeder selbst in der Hand. Doch nun tritt dort, wo sich viele in einem Raum aufhalten, ein weiterer Gesund- heitsfaktor auf den Plan, der das Fenster- Aufreißen zum Zwang macht: die Aerosol- Übertragung. erosole sind Atem- luftpartikel, die ähn- lich wie Tröpfchen Viren transportieren – und über diesen Weg auch Infektionen verursachen können. Wo im Winter viele Menschen in geschlossenen Räumen aufeinandertreffen, tritt neben den bewährten AHA-Regeln – Abstand, Hygi- ene, Alltagsmaske – eine weitere hinzu: das Lüften. Fenster zu öffnen und Luftstrom zuzulassen, um virushaltige Aerosole nach draußen zu wehen, ist besonders an Schulen, wo Abstand in engen Klassenzimmern kaum möglich und der Unterricht mit Maske unzu- mutbar ist, wichtig. Um das deutlich zu ma- chen, hat die Kultusministerkonferenz beim Umweltbundesamt sogar eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen bestellt. Aerosole Beim Niesen, Husten, Sprechen oder Aus- atmen gelangen winzige Speicheltröpf- chen und Aerosolpartikel, die Krankeits- erreger enthalten können, in die Luft. Aerosole sind kleiner als fünf Mikrometer. Sie sinken nicht so leicht wie größere Tröpf- chen, sondern halten sich über Stunden bis Tage in der Luft – auch auf Atemhöhe. Wie verschiedene Studien ergeben haben, könnte der Infektionsweg je zur Hälfte über Tröpfchen und über Aerosole verlaufen. Ansteckungsgefahr besteht demnach vor allem bei Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen. https://www.ndr.de/nachrichten/info/40- Coronavirus-Update-Jetzt-ist-Alltagsverstand- gefragt,podcastcoronavirus208.html Aber das gilt natürlich nicht nur für (Hoch-) Schulen, sondern auch an Arbeitsplätzen, wo ganze Teams in Großraumbüros zusam- menhocken, genauso wie in Restaurants, Kneipen, Bars und im Haushalt, wenn man Gäste bei sich hat: Fenster auf. „Eine möglichst hohe Frisch- luftzufuhr ist eine der wirksamsten Metho- den, potenziell virus- haltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen“, schreibt die Kommission „Innenraumluft- hygiene“ am Um- weltbundesamt. Die Menge an emittierten Partikeln über die At- mung steige mit der körper- lichen Aktivität. Daher empfeh- len die Lufthygieniker für Räume, in denen Sport betrieben wird, fünf Mal pro Stunde zu lüften. In Schulen heißt der dringende Ratschlag: drei Mal Luftwechsel in jeder Stunde. Außerdem sollte sofort, also „un- mittelbar gelüftet werden“, wenn bei Per- sonen im Raum wiederholtes Niesen oder Husten zu vernehmen ist. Wenn zu viel CO2 im Raum wabert Nun mag man diese gut gemeinten Ratschlä- ge für überflüssig oder gar hysterisch halten, da doch ohnehin der Ruf „Fenster auf!“ er- tönt, wenn einem das untrügliche Gefühl be- schleicht, die Luft im Raum sei stickig oder verbraucht und müsse weggelüftet werden. Für die Qualität der Raumluft dient der Ge- halt an CO2 als Maßstab. Denn hohe Mengen des ausgeatmeten Gases CO2 im Zimmer ge- hen mit Konzentrationsstörungen und/oder Ermüdungserscheinungen einher. Doch bis einem diese Eigendiagnose klar ist, könnte es zu spät sein und das Virus des unbemerkt Infizierten einen neuen Wirt ge- funden haben. Wie wahrscheinlich eine An- steckung ist, hängt von verschiedenen Fak- toren ab: Wie viele Personen befinden sich im Raum und wie aktiv sind diese, wie groß ist der Raum, wie oft wird die Luft im Raum ausgetauscht, welche Lüftung ist vorhanden? Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte Stoßlüften zum regelmäßigen Programm werden. Hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich auch nicht. (tb) https://www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/2546/dokumente/irk_stel- lungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf Wie man Viren weglüftet: Drei Mal lüften pro Stunde. Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, empfiehlt das Umweltbundesamt, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett ge- gen Frischluft von außen ausgetauscht wird. Stoßlüften. Alle Fenster weit öffnen. Lüften ist umso effektiver, je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Demnach reicht bei kalter Au- ßentemperatur fünfminütiges Lüften; an warmen Tagen zehn bis zwanzig Minuten. Querlüften. Noch besser als Stoß- ist Querlüften, indem man gegenüber- liegende Fenster gleichzeitig weit öffnet. Da in vielen Räumen nur auf einer Seite Fenster installiert sind, schafft man Durchzug auch durch geöffnete Türen und offene Flurfen- ster bzw. offene Raumfenster auf der gegen- überliegenden Seite. Beim Stoß- wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schlie- ßen der Fenster steigt sie rasch wieder an. Kipplüften. Besser nicht. Eine nur teilweise Öffnung der Fenster durch Kippstellung führt nicht zu einem ausrei- chenden Luftaustausch, auch wenn das Fenster den ganzen Tag gekippt bleibt. Zu- dem entweicht daduch in der kalten Jahres- zeit unnötig Wärme aus dem Raum; über- dies erhöht Kipplüftung das Schimmelrisiko. Nur über geöffnete Türen lüften. Das reicht nicht. Damit können virushal- tige Aerosole nämlich unter Umständen von einem Raum über den Flur in andere Räume transportiert werden, ohne dass die Partikel zuvor durch einen Frischluftzu- strom von draußen verdünnt wurden. CO2-Ampeln. Kohlendioxid ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft, weil es jeder Mensch ausatmet. In ge- schlossenen Räumen kann sich bei größe- rer Personenzahl das Gas in der Raumluft rasch anreichern. Zu hohe CO2-Werte füh- ren bei den Anwesenden zu Ermüdungser- scheinungen. Eine erhöhte CO2-Konzentra- tion lässt zwar keine Aussage über virushal- tige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. https://www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/2546/dokumente/ umweltbundesamt_lueften_in_schulen_.pdf von Tim Bartels (Umweltbriefe) F ot o: th in ga m aj ig gs /A do be S to ck[mehr]

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              Zuletzt geändert: 27.11.2020
              Infoveranstaltung_Fischerareal_und_Dorfplatz_2021_03_04.pdf

              Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Die Übertragung beginnt um 18:30 Uhr 04.03.2021 Seite 2 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ 04.03.2021 Seite 3 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Gestaltung Ortsmitte - Rahmenbedingungen und Zielsetzungen - Sachstand Ideenskizze zur Gestaltung Dorfplatz - Weiteres Vorgehen 2 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Kurze Pause Ausblick und Schlusswort (gegen ca. 21:00 Uhr) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 1 Entwicklung des Fischerareals, Baindt Erläuterung des Bebauungskonzeptes und Vergabe der Grundstücke Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 04.03.2021 Seite 3 Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 4 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 5 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 6 Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 7 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 8 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 9 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 11 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 12 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 13 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vergabe der Grundstücke Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 14 Foto Pixabay Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 15 Vergabe der Grundstücke Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem „Wettbewerb der Ideen“. Der Verkaufspreis der Grundstücke ist im Vorfeld fixiert und spielt damit bei der Auswahl keine Rolle. Diese Art der Grundstücksvergabe wird Konzeptvergabe genannt. Was sind die Vorteile einer Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von baulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von Bürgerinnen und Bürger als Akteure Spatenstich Baugemeinschaft „Horst“ in Esslingen, Foto C. Weidenbach Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 16 Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unterschiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • soziale Träger → Interessenten einer spezifischen Gruppe mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterien für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 17 Foto pixabay Auswahlprozess Die Bewerbungen werden durch einen Bewertungs- ausschuss anhand der definierten Auswahlkriterien verglichen. Der Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag. Der Gemeinderat beschließt über die Grundstücks- vergaben. Bewertungsausschuss Steingauquartier, Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 18 Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 19 Projektbeispiele Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 20 Projektbeispiele Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Realisierung eines Gemeinschaftsraums und eines Appartements • gemeinschaftliche Gartennutzung • Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Visualisierung Dyck Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 21 Projektbeispiele Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit Premium“-Wohnungen • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss („Offene Hilfen“) • Gemeinschaftliche Dachterrasse Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage Frühjahr 2021 Fertigstellung in Kooperation mit Foto En Famille Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 22 Projektbeispiele Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles, preisgünstiges Wohnen mit Kindern • gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Termine 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt 1. Bauabschnitt Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 23 Foto pixbay Bauabschnitt 3 derzeit nicht planbar Bauabschnitt 2 ~ Sommer 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 24 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling voraussichtliche Fertigstellungen Bauabschnitt 1 ~ Sommer 2024 Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vielen Dank! Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 25 Foto Pixabay Umfrage: Welche Wohnformen wären im Fischerareal wünschenswert? Wohnen für Familien Wohnen für Senioren Barrierefreies Wohnen Inklusives Wohnen Wohnen in Verbindung mit Arbeiten (z.B. Büro im Haus) Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Wohnungen mit bis zu 3 Zimmern Wohnungen mit 4 Zimmern Wohnungen mit 5 oder mehr Zimmern Wohnen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Wohnen im Reihenhaus Energieoptimiertes Wohnen Einfaches und kostengünstiges Wohnen (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 26 Schön, dass Sie dabei sind! Wir machen kurz Pause. Gleich geht es weiter. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021Informat ionsveransta l tung Or tsmi t te Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 10.04.2018 Vors te l lung ers te Vorüber legungen 16.05.2018 Vors te l lung der Vorentwür fe in Bürger versammlung 21.05.2018 Abst immung mi t Vere inen - Vorgabe Festze l t fü r Nar renspr ung 20 x 10 m, Essens- und Get ränkestände, Nar renbaum - Wein fes t Scha lmeienkape l le - Maibaumste l len durch Landjugend - N iko lausmark t mi t Chr is tbaum 17.07.2018 Vors te l lung der überarbe i te ten Vorentwur fsvar ian ten im Gemeindera t 22.11.2019 Überarbe i tung Vorentwur fsvar ian te für K lausur tagung Gemeindera t 12.01.2021 Gemeindera tsbesch luss zum Bau e ines Gesundhe i tszent r ums 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t Chrono log ie 1 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 2 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 3 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Ana lyse Fehlende Raumkante Neuer P la tz mi t Raumkante Verg le ich Mar ienp la tz München Rahmenbedingungen - Neubau a ls P la tzkante - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Su lzmoosbach - Topograph ie - Parkp lä tze - Busha l tes te l le - Anb indung T ie fgarage 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Aufentha l tsqua l i tä t / Nutzung für untersch ied l iche Z ie lgr uppen - Nutzbarke i t fü r Veransta l tungen der Vere ine - F lex ib i l i tä t der Nutzung - Bar r ie re f re ihe i t (Rampen / ebene Be läge) - Sp ie lmögl ichke i ten für K inder Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Durchgrünung / Schat tenbäume - Zugäng l ichke i t zum Sulzmoosbach - Gast ronomie auf und an der P la tz f läche - Verkehrsber uh igung / Anb indung T ie fgaragenzufahr t - Park ie r ung / Parkmögl ichke i t Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 6 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße Sulzmoosbach K ü fe rstra ß e Dorfplatz Mühlstraße Neubau N e u b a u Festzelt 10 x 20 m Parkplatz ca. 11 St. Brunnen Kurzzeitparker6 St. Kurzzeitparker 7 St. B u sh a lte st e lle Einfahrt Grundlage Luftbild: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 10.04.2018 - e rs te Über legungen 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße N e u b a u 16.05.2018 Vorentwür fe - Bürger versammlung 8 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 17.07.2018 Vorentwur fsvar ian te A - Besch luss im Gemeindera t M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Marsweiler Straße K ü fe rs tra ß e Dorfplatz Mühlstraße 4 6 8 ,0 0 4 6 6 ,9 0 4 6 6 ,6 0 S o h le T G 4 6 5 ,3 0 15% 10% 467,75 467,75 4 6 6 ,9 0 4 6 7 .0 9 469,49 46 9, 29 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 S itz st u fe O K 4 6 8 ,4 1 Belag468,05 Bach ca. 466.55 Sitzstufe OK 467,05 Sitzstufe OK 467,55 Narrenbaum Spielpunkte N e u b a u B u sh a lte ste lle 3 ,5 0 2 x Kurzzeitparken Brunnen 6 % 469,25 467.81 467,93 5, 00 mögliche Wegeverbindung zum Fischerareal 467,75 4 6 7 ,6 5 4 6 7 ,6 7 467,75 9 STG 40/14 cm 4 6 7 ,6 7 - S i t zs tu fen zum Wasser - neues Gebäude mi t T ie fgarage - mul t i funk t iona le P la tz f läche - Sp ie lmögl ichke i ten Kre isverkehr b le ib t e rha l ten 9 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - d i f fe renz ie r te Aufentha l tsbere iche - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Neubau Gesundhe i tszent r um - Sp ie lpunkte - Erha l t bestehende T ie fgaragenzufahr t - 38 PKW - Ste l lp lä tze im P la tzbere ich mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 10 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schni t t 11 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Veransta l tungen Festze l t Nar renspr ung: 20 x 10 m Weinfes t N iko lausmark t 12 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Festzelt 10mx20m E ss e n sz e lt 1 0 m x5 m G e tr ä n ke - st a n d Getränke- stand N a rr e n b a u m Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Festzelt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Fasnetsumzug - Festze l t 20m x10m - Essensze l t 10m x 5m - Get ränkestände mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Weihnachtsmarkt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Ba indter Weihnachtsmark t - Wein fes t - Mark tp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 14 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt schemat ische Dars te l lung Dor fp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz Grünf lächen Sulzmoosbach Parkp lä tze Raumkante Raumkante 15 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t nach Pf ingsten 2021 Bürger werksta t t - P la tzgesta l tung unter Berücks icht igung von Ideen und Wünschen der Bürger innen und Bürger b is Ende 2021 Entwur f Dor fp la tz Ze i tp lan 16 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt V ie len Dank für Ih re Aufmerksamkei t ! Umfrage: Welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht bei der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs zur Platzgestaltung im Besonderen Beachtung finden? Aufenthaltsqualität / Nutzung für unterschiedliche Zielgruppen Barrierefreiheit (Rampen / ebene Beläge) Nutzbarkeit für Veranstaltungen der Vereine Durchgrünung / Schattenbäume Spielmöglichkeiten für Kinder Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Gastronomie auf und an der Platzfläche Verkehrsberuhigung / Anbindung Tiefgaragenzufahrt Flexibilität der Nutzung Parkierung / Parkmöglichkeit Zugänglichkeit zum Sulzmoosbach (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 18 Stimmungsbild zum Abschluss Fragen: P ic to : p ix ab ay von sehr gut … Wie bewerten Sie das heutige digitale Format? 2 3 4 5 6 … bis … … bis sehr schlecht. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, sich digital einzubringen? Würden Sie an einem ähnlich organisierten digitalen Format wieder teilnehmen? 1 2 3 1 Ja Nein Weiß nicht 04.03.2021 Seite 19 Vielen Dank, dass Sie dabei waren![mehr]

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                Fischerareal_Baugemeinschaften_2021_04_19.pdf

                Fischerareal „Bauen in Baugemeinschaften“ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Freier Architekten und Projektsteuerer über 20-jährige Erfahrung mit Baugemeinschaften; realisierte Projekte in Tübingen, Esslingen, München, Heidelberg und Stuttgart Beratung verschiedener Kommunen zu den Themen “Bauen in Gemeinschaft“ und “Konzeptvergabe von Grundstücken“; Steuerung von Prozessen Beteiligung an Baugemeinschafts- projekten auch als Bauherren Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 3 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 4 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und bewohnen. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 5 „Baugemeinschaft“, „Baugruppe“, „Bauherrengemeinschaft“ werden synonym verwendet. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 6 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 1. Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das partizipativen Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR). 2. Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft. 3. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 7 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 4. Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen. 5. Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich. 6. Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude. 7. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 8 Gewerbliche Bauträger Ein Bauträger entwickelt und realisiert ein Gebäude mit dem Ziel, alle Einheiten kostendeckend zu verkaufen. 1. Baukosten werden zu Lasten von Unterhaltskosten redu- ziert. 2. Risikoreduzierung > „Übliches“ wird realisiert. 3. Gestehungskosten zuzüglich Wagnis, Gewinn und Vertrieb. Die Hausgemeinschaft wird beliebig zusammengesetzt. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 9 Baugemeinschaften Wohnprojekte (genossenschaftlich) gemeinschaftlich bauen und wohnen gemeinschaftlich bauen gemeinschaftlich wohnen Grafik nach: Kröger, Sebastian; Otterbach, Friedhelm; Schönfeld, Annika; Widdess, Stefan (2005): Selbst gebaute Nachbarschaft, Universität Kassel. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 10 Baugemeinschaften • individuelles Eigentum (Wertzuwachs) • Wohnungstausch in der Nutzungsphase schwierig • langfristiger Erhalt der Projektidee ist fraglich • dauerhafte Rechtsform, die den individuellen Besitz ermöglicht • Mieter können nicht mit- bestimmen Wohnprojekte • gemeinschaftliches Eigentum • Wohnungstausch in der Nutzungsphase einfacher • langfristiger Erhalt der Projektidee ist ermöglicht • dauerhafte Rechtsform, die den gemeinschaftlichen Besitz ermöglicht • alle Bewohner können mit- bestimmen Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Rechtsformen und Eigenkapitalbedarf Der Eigenkapitalbedarf der verschiedenen Rechtsformen für die Realisierung eines Gebäude ist annährend gleich. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 12 • Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung • Ausstattung nach eigenen Wünschen u. Bedürfnissen • Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen • Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen • Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 • kostentransparentes und kostensparendes Bauen; keine Wagnis- und Gewinnkosten an Dritte • Weg um zu Wohneigentum zu kommen, auch mit geringem Eigenkapital • Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemein- schaften bereits vor dem Einzug Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 • Realisierung zukunftsweisender Hauskonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen • Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort • Mitgestaltung gemeinschaftlicher Außenräume wie hauseigener Garten, Innenhof und Quartiersumgebung • Baugemeinschaften haben sich vielfach bewährt und sind rechtlich klar geregelt Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 15 • höherer zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich) • Kosten- und Terminrisiko • es kann nichts Fertiges angesehen werden Was ist eine Baugemeinschaft? – Nachteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 17 Interessengemeinschaft • Lose Gemeinschaft, Mitgliedschaft unverbindlich • sammelt Wünsche und erarbeitet Projektkonzeption • Festlegung Zielrichtung der Gruppe, individuelle Wohnvorstellungen, ökologischer Standard, grober Kostenrahmen • Werbung weiterer Interessenten Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 18 Planungsgemeinschaft • Gründung meist nach Erhalt Grundstücksoption • Gesellschaftsvertrag, Eintrittsgeld • Beauftragung von Projektpartnern • Entwurfs-, Genehmigungs- und meistens Einstieg in Ausführungs- planung und Festlegung einer Baubeschreibung • Individuelle Finanzierungen der Mitglieder • weitere Interessentenwerbung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 19 Baugemeinschaft • Gründung mit Grundstückskauf • Beurkundung Teilungserklärung • Fertigstellung der Ausführungsplanungen • Beauftragung der Baufirmen zur Ausführung • Bau des Gebäudes • Verteilung Sonderwünsche und Abrechnung Eigenleistungen • Auswahl und Beauftragung Hausverwaltung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Eigentümergemeinschaft • nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) • gleicher Status wie beim Kauf vom Bauträger • Wohnungsverkauf oder -vermietung individuell möglich • Anteile und Besitzverhältnisse nach notariell beurkundeter Teilungs- erklärung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Projektphase Projektentwicklung Planen Bauen Wohnen Interessenten- gemeinschaft Planungsgemeinschaft Baugemeinschaft Eigentümer- gemeinschaft Verträge innerhalb der Gemeinschaft --- Planungsgemein- schaftsvertrag Baugemeinschafts- vertrag Teilungserklärung (wie bei jeder Eigentumswohnung) Rechtsform unverbindlicher Zusammenschluss Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) nach WEG Verträge mit Dritten --- Reservierungszusage Architekten- und Projektsteuerungs- vertrag Verträge mit Fachingenieuren Grundstückskauf- vertrag Bauverträge mit Handwerkern für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Wartungsverträge) Entwicklung der GbR in die WEG Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Rechtlicher Rahmen • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da spontane Gründung und flexible Gestaltung möglich • Gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis kann ausge- schlossen werden • ein oder zwei Gesellschaftsverträge zur Festhaltung der Interessen der Gemeinschaft und Regelungen im Innenverhältnis • Genossenschaftsmodelle möglich Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 1. bindende Gewerbenutzung 2. Geschoss 3. Sondernutzungsrechte zusätzlich zu den Terrassenflächen, die nicht in die Wohnfläche eingeflossen sind (z.B. im Erdgeschoss Anteil an Freifläche) 4. Querlüftungsmöglichkeiten 5. Belichtung (Ausrichtung, Nähe zu Nachbarbaukörpern und Möglichkeiten Oberlichter zu realisieren) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 6. Aussicht 7. Beeinträchtigung z.B. durch Nähe zum öffentlichen Raum, Gemeinschaftsraum, Tiefgarageneinfahrt oder anderen störenden Dingen und Privatsphäre 8. Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei zu erreichen bzw. Anzahl der Stufen, die zu überwinden sind, bis die Wohnung erreicht wird 9. Schnitt der Wohnung (es gibt immer wieder Wohnungen, die einen höherer Anteil an Flurfläche benötigen) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Partner Aus: „planen – bauen – leben“, Hrsg. Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, 2. Auflage; Tübingen 2011 Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 Geschosswohnung Foto: Journalfoto, Reutlingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Geschosswohnung mit Garten Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Doppelhaus Foto: lpundh architekten, Kirchheim Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Doppelhaus Foto: D. Prinz, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 31 Wohnen und Arbeiten Foto: Matthias Gütschow, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 32 Projektbeispiele Beispiele für soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … Beispiele für Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Erdgeschossnutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • … Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektbeispiele Beispiele für bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • … Es ist nicht alles in einem Projekt realisierbar, beispielsweise schließen sich das kostengünstige Bauen und ein großzügiges Angebot an gemeinschaftlich genutzten Flächen aus. Daher sollten sich die Projektkonzepte auf wenige wesentliche Themenschwerpunkte beschränken. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Idee kostengünstiges Gebäude mit individuellen Wohnungen • pragmatischer Ansatz, zunächst ohne hohen Anspruch an das gemeinsame Wohnen • sehr individuelle Ausstattung • schnelle Planung und Realisierung • es entstand eine sehr gute, ungezwungen Hausgemeinschaft Baugemeinschaft Mobile 21 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten 1.940 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2003 Planungsgemeinschaft Sommer 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Ruoff + Wied, Projektsteuerung Weiß Baugemeinschaft Alte Weberei Carré 16 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten 2.600 m² Wohn- und Gewerbefläche Februar 20012 Planungsgemeinschaft September 2015 Fertigstellung Tübingen Architektur Hähnig Gemmeke, Projektsteuerung Gauggel Idee Nahversorgung des Quartiers und Integration • Grundstückszusage wegen der Nahversorgung • Integration einer Demenz- Wohngemeinschaft • Schaffen des kulturellen Treffpunkts im „Trafo“ Idee hohe Architekturqualität • die Architekten mit ihrem gestalterischen Anspruch waren bewusst gewählt (z.B. Sichtbeton und Balkone mit Glasboden) • kostengünstige Realisierung und Energiestandard sind zweitrangig Baugemeinschaft Prisma 11 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.125 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2002 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Noenen Albus, Projektsteuerung Baugemeinschaft (journalfoto.de) Idee Integration von Menschen mit Behinderung Frau R. zog vom Heim in eine ambulant betreute Wohnung: „Man kann leben wie man will und wie ein normaler Mensch. Ich wollte immer leben wie eine Nichtbehinder-te und das habe ich nun geschafft.“ • postpoint = Schnittstelle zum Quartier • kein Sozialprojekt! Baugemeinschaft stadt.raum 34 Wohnungen, 6 Gewerbeeinheiten 3.130 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2006/2007 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Wied mit Nassal + Wiehl, Projektsteuerung w5 (Foto: Falkner, Stuttgart) Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Einschränkungen hinsichtlich Verkauf oder Vermietung • Finanzierung Gemeinschaftsraum und Appartement nur durch ein Teil der Eigentümer • gemeinschaftliche Gartennutzung • Sicherung der Konzeption in der Teilungserklärung Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft Regenbogen 11 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Idee “Buntes Haus“ • Geflüchtete (4x 4-Zi.-Whg.) • Familien, die das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ erfüllen (2x 5-Zi.-Whg.) • Mensch mit Behinderung (2x 2-Zi.-Whg.) • 20% unter Mietspiegel (2x 2-Zi.-Whg.) 20-jährige Sicherung des Konzeptes 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Baugemeinschaft MaxAcht Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft; 19 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 5 bis 75 Jahre → sehr geringer Flächenverbrauch (Fotos:MaxAcht) 8 Wohnungen, 1 Werkstatt 690 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2018 Planungsgemeinschaft im Bau Kirchheim unter Teck Architektur lpundh architekten, Projektsteuerung Jung Baugemeinschaft WerkStadt Idee Werkstatt für das Quartier • Wirken in das Quartier durch offene Werkstatt mit Bereich für Holz- und Metallarbeiten und Studio für textiles Arbeiten und Basteln • zwei geförderte Mietwohnungen • Holzhybridbauweise Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Eine Baugemeinschaft braucht nur wenige Eckpunkte, um erfolgreich zu starten: • … eine Idee und Menschen, die daraus ein gemeinsames Konzept formen. • … Architekten und Projektsteuerer, die planen, moderieren, koordinieren und offen und flexibel sind. • … ein geeignetes Grundstück mit einem aufgeschlossenen Eigentümer. Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 Fischerareal 10.07.2021 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 17.06.2021, 18:30 Vermarktungsauftakt Frühjahr 2022 Grundstücksvergabe Anliegerprojekte 1. BA Frühjahr 2023 Baubeginn 1. BA Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Herbst 2024 Bezug der Gebäude 1. BA Vielen Dank! Fischerareal Slide 1 Slide 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 7 Slide 8 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46[mehr]

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                  Seite 1 von 14 Gemeinde Baindt Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes Sichern Sie Ihr Eigentum vor Überschwemmungsschäden! Tipps und Hinweise rund um Ihre private Grundstücksent- wässerung Seite 2 von 14 Seite 3 von 14 Inhalt Inhalt ......................................................................................................... 2 1. Warum dieser Ratgeber ? ..................................................................... 3 2. Warum kommt es zum Rückstau? ........................................................ 5 3. Rechtsgrundlagen ................................................................................. 7 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung ...................................... 7 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke .................... 7 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? ......................................... 9 4.1 Abwasserhebeanlage ................................................................. 9 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) .... ........................... 10 4.3 Wartung .................................................................................... 11 4.4 Dränagen .................................................................................. 12 5. Wer haftet bei Schäden? .................................................................... 12 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? .. 13 Seite 4 von 14 1. Warum dieser Ratgeber ? Diese Infobroschüre erläutert Ihnen die wichtigsten Grundzüge für die Planung, den Bau und die Wartung Ihrer privaten Haus- und Grundstücksentwässerung. Sie kann Ihnen jedoch nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der erforderlichen Maß- nahmen gegen Rückstau vermitteln. Die Beachtung und Umsetzung der Informationen dieser Broschüre hilft Ihnen, sich und Ihr Eigentum vor vermeidbaren, oft kostspieligen Schäden zu schützen. Vorbeugen bedeutet Schutz Ihres Eigentums! "Feuerwehr musste Keller leer pumpen" oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tief liegende Räume werden überflutet, weil manches Haus nicht ausrei- chend gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal gesichert ist. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu so genannten „Jahrhundertregen“, die öffentli- che Abwasserkanäle randvoll füllen. Dies führt dazu, dass sich das Abwasser aus dem öffentlichen Kanal in die Hausanschlussleitungen zurück drückt, sofern hier kein techni- scher Schutz gegen Rückstau vorhanden ist. Grundsätzlich muss sich aber jeder Grund- stücksbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse schützen. Durch den Abwasserrückstau entstehen dem Hauseigentümer oft große Schäden. Diese kann er jedoch vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den geltenden Vorschriften sichert. Zudem haftet der Eigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Abwassersatzung der Gemeinde Baindt und in den Vorschriften der DIN- Normen und sonstigen technischen Regelwerken. Das Kanalnetz der Gemeinde Baindt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es je- den Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. In ländlichen Gebieten müssen nach heutigen Vorschriften die öffentlichen Kanäle grundsätzlich so dimensioniert sein, dass ein Regenereignis bestimmter Stärke schadlos abgeleitet wird (im gemeindlichen Bereich bedeutet dies, dass ein zwei jährliches Ereignis schadlos abgeführt werden muss). Dies bedeutet aber auch, dass es bei stärkeren Regenereignissen zu einem Aus- Seite 5 von 14 tritt von Abwasser aus den Schächten der Kanalisation kommen kann und in diesem Fall die Verantwortung zur Vermeidung von Schäden beim privaten Grundstückseigentümer liegt. Wollte die Gemeinde Baindt die Kanalisation auch für weitergehende Starkregenereig- nisse dimensionieren, würden die Rohre der Kanalisation so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solch starkem Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsan- lagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen austreten, besonders bei unterkellerten Gebäuden, deren Bodenplatte und somit auch die Hausan- schlüsse unter der Geländeoberkante liegen (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenan- schlüsse, Toiletten, Duschen etc.), falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesi- chert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher - etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung - für alle Zukunft ausbleibt. Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der so genannten "Rückstauebene" müssen gesichert sein. Rückstauebene ist die jeweilige Straßenoberkante vor dem Grundstück. Seite 6 von 14 2. Warum kommt es zum Rückstau? Ein Rückstau im Kanal ist grundsätzlich nicht auszuschließen: Die Kanäle sind auf einen bestimmten Starkregen ausgelegt, sind aber bei einem darüber hinaus gehenden Platzregen überlastet. Dies gilt auch für die private Ent- wässerung auf dem Grundstück. Bei einem extremen Niederschlagsereignis, von dem niemand wissen kann, wo und mit welcher Intensität der Regen fällt, füllen sich binnen kurzer Zeit die Kanäle bis zum Deckel in der Straße. Folge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Durch unvorhergesehene Ereignisse kann es zu Abflussverhinderungen kommen, die dann zu einem Rückstau führen. Z.B. durch widerrechtliches Abladen von Müll oder Altkleider in den öffentlichen Kanal, Wurzeleinwuchs in den Hauptkanal. Fol- ge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Grundstücksentwässerung (z.B. fehlende oder fehlerhafte Rückstausicherung), kann es dann zu großen Schäden im Gebäude kommen. Nachfolgend ein Beispiel, das nicht den Regeln der Technik entspricht (Rückstausiche- rung fehlt): Seite 7 von 14 Bild 1: Untergeschoss-Entwässerung ohne Rückstausicherung Die Schäden, die bereits 10 – 20 cm Abwasser im Keller anrichten, kann man sich leicht vorstellen. Wenn man bedenkt, wie Kellerräume häufig genutzt werden, kann der Scha- den bei einem Einfamilienhaus schnell bei 10.000 € und mehr liegen. Dagegen ist eine fachgerechte Sicherung und Wartung kostengünstiger. Seite 8 von 14 3. Rechtsgrundlagen 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung Die Satzung der Gemeinde Baindt über die Entwässerung der Grundstücke und den An- schluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Allgemeine Abwassersat- zung vom 01.02.2007) beschreibt konkret, welche Vorgaben bei der Errichtung und beim Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen zu berücksichtigen sind. Die Satzung können Sie im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen (Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung) einsehen. 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke Die technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grund- stücken sind in den entsprechenden DIN- Normen bzw. in der entsprechenden europäi- schen Norm jeweils in der neuesten Fassung enthalten, die hier in einigen wichtigen Aussagen verkürzt und zusammengefasst wiedergegeben werden: Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend da- von darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume untergeordneter Nutzung über einen Rückstauverschluss entwässert werden. Ist das Schmutzwas- ser fäkalienhaltig, muss eine Abwasserhebeanlage eingebaut werden. Schmutzwasser (fäkalienhaltiges Abwasser) darf über Rückstauverschlüsse ab- geleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfa- milienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rück- stauebene zur Verfügung steht bzw. wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann. Oberflächen- und Schmutzwasser sind über getrennte Leitungen aus dem Gebäude heraus zu führen. Beim Mischsystem dürfen sie erst außerhalb des Ge- bäudes - möglichst im Kontrollschacht nahe am Anschlusskanal an der Grund- stücksgrenze - zusammen geführt werden. https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen Seite 9 von 14 Oberflächenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentli- chen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden. Die ab- flusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Ge- bäude aufweisen, wie z. B. Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeab- tragungen zu Souterrainwohnungen sind möglichst klein zu halten. Oberflächen- wasser kleiner Flächen (etwa 5 m²) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhan- densein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z.B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tief liegenden Räume durch Oberflächenwasser verhindern, solange der Rück- stauverschluss geschlossen ist. Oberflächenwasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen (z.B. Straße oder Bürgersteig) abgeleitet werden. > Grundwasser (Dränagewasser) darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Ab- wasseranlagen eingeleitet werden. Schächte: Innerhalb von Gebäuden sind Abwasserleitungen geschlossen mit Reinigungsrohren durch die Schächte zu führen. Außerhalb von Gebäuden sollten Abwasserleitungen durch Schächte mit offenem Durchfluss geführt werden, sofern deren Deckel über der Rückstauebene liegen. Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutzwasser und Oberflächenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Leitungen: Richtungsänderungen von Grund- oder Sammelleitungen dürfen nur mit Bögen 45° ausgeführt werden. Ebenso dürfen nur Abzweige mit höchstens 45° eingebaut werden. Ansonsten besteht erhöhte Verstopfungsgefahr. Lüftung der Entwässerungsanlage: Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüf- tungsleitung bis über das Dach geführt werden. Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung über das Dach zu versehen. Die Be- und Entlüftung einer Schmutz- oder Mischwasserleitung zwi- schen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Lüftungsöffnung über das Dach darf nicht durch Einbauten -z. B. durch Geruchverschlüsse unterbrochen werden. Fettabscheider: In Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind Ab- scheideranlagen für Fette zu verwenden und nach DIN zu bemessen, einzubauen und zu warten. Für jeden eingebauten Fettabscheider muss die Möglichkeit der Entleerung und Reinigung bestehen. Seite 10 von 14 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? 4.1 Abwasserhebeanlage Grundsätzlich ist Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine Hebean- lage der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Dies gilt praktisch für alle unterkellerten Gebäude, die im Kellergeschoss z.B. eine Toilette oder Dusche haben. Nur durch eine ordnungsgemäß installierte Hebeanlage mit der entsprechenden Leitungsführung (siehe Bild 2) ist garantiert, dass kein Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude eindringt und gleichzeitig im Gebäude anfallendes Abwasser auch während eines Einstaus im öf- fentlichen Kanal abtransportiert wird. Bild 2: Rückstausicherung durch Einbau einer Hebeanlage für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 11 von 14 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) Rückstauverschlüsse sind als „kleine Alternative“ zur Abwasserhebeanlage einsetzbar, wenn keine kontinuierliche Abwasserentsorgung erforderlich ist. der Benutzerkreis der Anlage klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. keine größere Regenfläche über sie abgeführt werden muss und bei der Ent- wässerung kleinerer Flächen von Kellerniedergängen, Garageneinfahrten und dergleichen, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Schwellen o. ä.) eine Überflu- tung der tiefer gelegenen Räume durch Oberflächenwasser verhindert wird. Rückstauverschlüsse müssen nach DIN ein Prüfzeichen haben. Bild 3: Rückstausicherung durch Einbau von Bodenabläufen mit Rückstauver- schluss für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 12 von 14 Bild 4: Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser (bei Normalbetrieb und bei Rückstauereignis) 4.3 Wartung Häufig sind die erforderlichen Rückstausicherungen in einer ordnungsgemäß installierten Grundstücksentwässerungsanlage vorhanden, und trotzdem kommt es zu Schäden durch zurück stauendes Abwasser. Dies hat dann seinen Grund in einer fehlenden oder unzureichenden Wartung der Rückstausicherungen: Abwasserhebeanlagen sollen bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern in Zeitab- ständen von maximal 1/2 Jahr und bei Anlagen in Einfamilienhäusern von ma- ximal einem Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser sollen zwei Mal im Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser müssen durch einen Fach- betrieb mindestens zwei Mal im Jahr gewartet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser empfiehlt den Anlagenbesitzern, für die regelmäßig durch- zuführenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma des Installateurhandwerks abzuschließen. Seite 13 von 14 4.4 Dränagen Dränagen dürfen nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden. Hier wird die wasserdichte Ausbildung des Kellergeschosses als sogenannte „weisse Wanne“ gefordert. 5. Wer haftet bei Schäden? Bei der Haftungsfrage ist zunächst zu differenzieren, ob es sich um ein Rückstauereignis handelt oder ob aus der Abwasseranlage Abwasser ausgetreten und oberirdisch in ein Gebäude gelaufen ist. Im ersten Fall ist nach der Rechtssprechung des BGH eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers nicht gegeben, weil sich der Anlieger gegen Rückstau- ereignisse selbst zu schützen hat. In der zweiten Sachverhaltsvariante kommt eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers in Betracht, wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Regenfälle so außergewöhnlich stark waren, das es dem Betreiber der Anlage nicht möglich und wirtschaftlich nicht zuzumuten war, das Fas- sungsvermögen des Kanals auf diese außergewöhnlich starke große Regenmenge aus- zurichten. Eine Kanalnetzüberrechnung ergab eine auf Basis der gesetzlichen Vorgaben basierende, ausreichende Dimensionierung des öffentlichen Kanalnetzes der Gemeinde Baindt. WICHTIG: Bei fehlender Rückstausicherung besteht in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz! Seite 14 von 14 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? Bei Neubauvorhaben ist unbedingt auf eine vorschriftsmäßige Planung zu ach- ten. Weisen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Architekten auf die Problematik besonders hin. Achten Sie in der Bauausführung darauf, dass die Anlagen auch tatsächlich so gebaut werden, wie sie geplant wurden. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass Bestandspläne der Entwässerungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes gefertigt werden. Erfahrungsgemäß ist die nachträgliche Anferti- gung von Bestandsplänen sehr schwierig! Überprüfen Sie bei bestehenden Gebäuden und Grundstücksentwässerungs- anlagen den Bestand auf die Vorgaben der DIN-Normen und sonstigen techni- schen Regelwerke. Versuchen Sie, falls nicht vorhanden, Bestandszeichnungen über die vorhandenen Entwässerungsleitungen anhand von Bauunterlagen, not- falls ergänzt durch Informationen von den am Bau beteiligten Personen, zu erstel- len. Ggf. ist dies nachträglich nur durch eine ergänzende Kamerabefahrung der Leitungen möglich. Da die nachträgliche Änderung einer vorhandenen Grund- stücksentwässerung (z.B. Trennen der Oberflächen- und Schmutzwasserleitun- gen, Einbau eines Kontrollschachtes an der Gründstücksgrenze, Nachrüstung ei- ner Rückstausicherung etc.) sehr aufwändig und teuer sein kann, empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Fachleute (Architekten, Fachingenieure oder Sani- tärinstallateure) zu Rate zu ziehen. Bitte beachten Sie diese Anregungen und leiten Sie bei Bedarf die erforderlichen Maß- nahmen eigeninitiativ ein. Nur dann ist ein größtmöglicher Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet. Gemeinde Baindt, Kämmerei, Eigenbetrieb Abwasser[mehr]

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