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Amtsblatt_2024_05_31_KW22.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. 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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 7. Juni 2024 Nummer 23 Kommunal- und Europawahl 2024 Wahlaufruf zur Kommunalwahl und zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 9. Juni 2024, sind Sie zur Kommunalwahl und zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Nutzen Sie mit Ihrer Stimmenabgabe die Möglichkeit, auf die Politik in unserer Gemeinde, im Landkreis und auch in Europa, Einfluss zu nehmen. Es geht um die Zukunft auf kommunaler Ebene, also um die Entwicklung direkt vor Ort, aber auch um die Zukunft Europas. Wer nicht wählt verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen! Für unsere Demokratie sollten wir bereit sein, die paar Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Auch unsere Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr sind bei den Kommunalwahlen und ab dieser Wahl auch für die Europawahl wahlberechtigt! Die Ergebnisse der Europawahl sind spätestens am Sonntagabend auf unserer Homepage unter www.baindt.de abzurufen. Die Gemeinderatswahl wird über ein EDV-gestütztes Wahlprogramm ausgezählt. Am Sonntag- abend, ab 22:00 Uhr, laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Sitzungssaal des Rathauses ein, um die Zwischenergebnisse auf der Leinwand mitzuverfolgen. Das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl wird gegen 22:30 Uhr vorliegen. Die Kreistagswahl wird am Montag, den 10. Juni 2024, ausgezählt. Auch diese Ergebnisse wer- den baldmöglichst auf die Homepage der Gemeinde gestellt. Da am Montag alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung mit der Wahlauszählung beschäf- tigt sind, können an diesem Tag keine anderen Verwaltungsaufgaben erledigt werden. An diesem Tag findet kein regulärer Dienstbestrieb statt. Wir freuen uns über eine gute Wahlbeteiligung und wünschen Ihnen einen guten Wahlsonntag! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ein Wochenende, das Geschichte schrieb! Mit dem Landesturnfest 2024 starteten wir in der Gemeinde Baindt in das lange Wochen- ende. Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feierten im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württem- bergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Challenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Frühstück für unsere Gäste wurden ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke kümmer- te. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des anhaltenden Dauerregens veran- lasste das Organisationsteam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veran- staltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeinde- verband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg haben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der an- haltenden Hochwassersituation und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 ab 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Ein Rückblick in Bildern folgt nächste Woche. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasseralarmplan der Freiwilligen Feuer- wehr und der Gemeinde aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zu- sammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt unterstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerweh- ren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sandsäcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK sowie allen Helferinnen und Helfern der letzten Tage. Wir sind sehr stolz auf unser Gemeinwesen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt stellte kostenfreie Sandsäcke für die Baindter Bevölkerung zur Verfügung. Sollten Sie von dieser Hilfs- aktion Gebraucht gemacht haben, freut sich unsere Freiwillige Feuerwehr über eine kleine Spende für ihre Kameradschaftskasse. Die Sandsäcke müssen nicht zurückgebracht werden! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Pflichten und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall Hochwasser kann Bürgerinnen und Bürger überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Dies zeigte auch der Dauerregen bei uns in Baindt. Die Folgen können fatal sein, wenn kei- ne Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und Ihr Haus und die Umwelt durch Schutzmaßnahmen sichern. Gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Ge- meinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströ- mendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, wie wichtig es zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke ist, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die folgenden Maßnahmen langfristig im Voraus umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe. Diese verhindert im Falle von ex- tremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächenwas- ser und Abwasser über Sanitäranlagen zurück in Ihr Gebäude strömen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Dies gibt Ihnen Zeit, sich auf potentielle Hochwasserereignisse vorzubereiten. Diese finden Sie unter anderem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Achten Sie bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Die finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser können die privaten Rücklagen für Schadensfälle schnell sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Nie- derschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Durchlässige Oberflächen und eine großzügige Bepflanzung helfen deshalb in erheblichem Ausmaß dabei, Ihr Grundstück zu entwässern. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Fri- seur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die La- dengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die AchtalApotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung 466.81 4468.30 468.24 468 468 46 468.29 468.27 468.37 468.77 468.56 468.09 467.99 468 .43 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 466.78 466.73 468.12 468.17 468.41 468.34 468.28 468.25 468.27 468.23 46 8.4 7 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 472.53 469.64 469.65 469 .63 69. 61 469.24 469.28 470.16 470.65 471 87 470.22 4 7 0 .1 0 471.37 471.08 470.84 470.94 4 70 .9 6 470.82 471 48 470.10 469.54 469.98 470.01 4 6 9 .8 4 469.67 4 69 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 472.87 473.76 473.06 473.08 473.10 472.53 9.41 474.48 474.21 473.94 474.15 474.70 474.07 474.12 472.61 472.61 4 72.77 475 08 474.17474.06 473.93 473.93 473.63473.40 473.62 473.14 472.83472.78 470.21 474.15474.05 474.52 468.39 468.58 467.08 467.17 469.20 472.69 58/12 69.23 48 467.64 DH 468.29 DH 473.10 0 6 468.20 468.32 468.29 468.31 468.39 468.77 468.56 468.27 466.70 466.83 466.81 468.34 468.30 468.09 68.05 468.08 468.15 468.48 468.39 468.41 468.33 468.17 468.22 46 8.5 9 69.64 469.66 469 .63 69. 61 469.68 46 469.11 471.21 471.41 470.15 4 7 0 .1 0 471.46 471.27 470.99 470.84 471.01 4 70 .3 6 471.36 470.10 469.57 469.54 469.53 4 6 9 .8 7 4 69 .8 4 469.83 473.75 473.58 474.73 474.43 474.41 473.79 473.73 472.53 2.96 474.63 .62 472.99472.86 474.15 473.82 474.18 473.92 Ga 467.10 470.85 470.78 469.64 473.68 474.22 474.47 840/1 470.01 468.24 468.30 4 0 0 80-99 55-99 55-9955-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 5-99 4 130-99 130-99 80-99 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" p. "Elsrijk" camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" pennsylv. "Summit" 21.10 | Prunus padus 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii | p CAP-Markt Bäckerei Friseur Kosmetik- Lounge Hubertus-Apotheke Mühlstraße ZUGANG GESCHÄFTE / APHOTHEKE nicht barrierefrei ZUGANG PRAXEN im OG Kosmetik-Lounge ZUGANG barrierefrei ZUFAHRT über Klosterhof / Mühlstraße H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 11. Juni 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anlie- gen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 09. Juni 2024 Kommunal- und Europa- wahl Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 4 und 8 Unsere Austräger Linus Kaplan und Franka Hermann haben am 31. Mai letztmalig das Baindter Amtsblatt aus- getragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 7. Juni 2024 über- nimmt Christof Chlebicki den Bezirk 4 und Carolin Leon- hard den Bezirk 8. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Juni und Sonntag, 09. Juni 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Juni 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 9 51 10 Sonntag, 09. Juni 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.- 24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Zur Information TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.06., 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juni - 16. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Darum ist das Ergriffenwerden von Gott Entzündet Wer- den in Liebe. Edith Stein Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kalan, Marisa Pfister, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Kaplan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Rößner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilde und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elias Dienstag, 11. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 13. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 14. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selens- ky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Halder, Jahrtag: Anna Halder) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfar- rer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wie zu besten Corona-Zeiten ... haben Landjugend Baindt und die Ministranten uns wieder mit einem wunderbaren Blumenteppich überrascht und dafür gesorgt, dass die Gäste aus nah und fern (Landes- turnfest) Fronleichnam mit im Blick hatten. Das nasskal- te Wetter hielt die Blumenpracht lange frisch. Auch ohne Prozession wurde der Tag zu einem Fest. Wir danken ganz herzlich Herrn Pfr. Leuze dafür, dass er den Gottesdienst mit uns gefeiert hat. Die 20 Ministranten hatten ihr Früh- stück nach der „Frühschicht“ (ab 6 Uhr) wieder redlich verdient. Die Landjugend hatte sicher auch ein warmes Plätzchen gefunden. Vergelt’s Gott. Bilder von der Kirchengemeinde Blumenteppich Minis- tranten Bild von der Kirchengemeinde Blumenteppich Landju- gend Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unse- rem nächsten Senioren- treff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauen- fest 2024 Frauenfest Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauen- fest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katho- lischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschlie- ßend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 08.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16. Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Montag, 10. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Ev. Gemeindehaus Frauenkreis à 19. Juni Ausflug Donnerstag, 13. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte(n), 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Die Regale in Buchhandlungen quellen über von Ratge- bern für ein glücklicheres Leben. Und das in einer Zeit, in der es uns – äußerlich betrachtet – so gut geht, wie in keinem Jahrhundert vor uns. Es wird deutlich, dass wir mehr brauchen als einen vollen Bauch und das neueste Smartphone. Unser Wochenspruch ist kein bloßes weiteres Angebot auf dem Markt der Heils-Versprechen. Es ist Gottes Antwort auf die tiefe Sehnsucht, die uns zeigt, dass meine Seele erst bei dem zur Ruhe kommt, der sie ins Dasein gerufen hat. Schon hier und jetzt die Gemeinschaft mit unserem Ur- sprung und Ziel zu suchen – dazu lädt uns Jesus ein. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschich- te beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unse- ren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfragen in diesen Texten wieder- finde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse), 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz), 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist); & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Familien- gottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Da unsere Kühlmöglichkeiten ein- geschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Seniorenkreis Geselliger Nachmittag Unser nächstes Treffen findet am 11. Juni 2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, Baienfurt statt. Thema: Eine kleine Reise durch unsere Heimat - ein geselliger Nachmittag Wir freuen uns auf unsere Gäste. Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 AUSFLUG um 14:30 Uhr Abfahrt im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Mit großer Trauer nimmt der Sportverein Baindt 1959 e.V. von seinem Gründungsmitglied Josef Kränkle Abschied, der im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert der SV Baindt einen Mann der ersten Stunde, welcher in seinen 64 Jahren Mitgliedschaft den Sportverein und ganz besonders den Fußball in Baindt mitgeprägt hat. Wir werden seine liebenswerte Art, seine Hilfsbereitschaft und seinen Humor stets in Erinnerung behalten. Den Hinterbliebenen sprechen wir unser tiefempfunde- nes Mitgefühl aus. Sportverein Baindt 1959 e.V. Letzter Spieltag fällt ins Wasser Aufgrund des starken Regens in Süddeutsch- land, wurden die Partien TSV Riedlingen - SV Baindt und SV Vogt II - SV Baindt II abgesagt. Beide Spiele werden nicht mehr nachgeholt. Trotz der Spielabsagen, veranstaltete der SVB am Sams- tagabend dennoch eine kleine Saisonabschlussfeier im Vereinsheim. Die erste Mannschaft verabschiedete das Trainerteam um Jens Rädel (Pause) und Michael Gauder (Trainer SV Wolfegg), welches den SV Baindt erstmals in die Landesliga geführt hatte. Darüber hinaus fiel die Trennung von den langjährigen Leistungsträgern Philipp Boenke (Karriereende und Wechsel zum 1.FC Roséschor- le) und Luca Wetzel (SV Baindt II) sehr schwer. Zudem verlassen Johannes Kern (Rückkehr in die Heimat nach erfolgreichem Referendariat), Daniele D‘Ercole (unbe- kannt) und Ylber Xhafa (SV Weissenau) den Verein. Von der zweiten Mannschaft wurden Dennis Hecht (Kar- riereende), Luca Lauriola (Co-Trainer SV Wolfegg) und Co-Trainer Erwin „Quackie“ Koscher (Pause) gebührend gefeiert und verabschiedet. Der SVB bedankt sich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, welche beide Mannschaften in der vergan- genen Saison unterstützt haben. Trotz langer Auswärts- fahrten und oftmals enttäuschender Ergebnisse, konnte das Team immer auf zahlreiche Baindter Fans zählen und dankt vielmals dafür. SV Baindt Frauen in der kommenden Saison wieder im Spielbetrieb Nachdem die Frauen des SV Baindt in der Rückrunde, der gerade zu Ende gegangenen Saison sich mangels aus- reichender Spielerinnen leider aus dem Spielbetrieb zu- rückziehen mussten, konnten wir inzwischen einen Partner finden, mit dem wir ab der kommenden Saison 24/25 wie- der in den Spielbetrieb einsteigen können. Wir schließen uns der bereits bestehenden SGM Fronhofen/Blitzenreute als dritter Partner an und werden somit auch künftig in der Bezirksliga spielen. Damit setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit aus der Jugend fort, in der wir bereits seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spielgemeinschaft mit Fronreute haben. Wir wünschen den Frauen in der neuen SGM viel Erfolg und hoffen an die erfolgreiche Zeit vergangener Jahre bald wieder anknüpfen zu können. TC Baindt e.V. Jugendsaisonauftakt mit Bändelestur- nier Am Samstag den 04. Mai fand bei uns auf der Anlage der Saisonauftakt für un- sere Jugend statt. Bei gutem Tenniswet- ter starteten wir um 13:30 Uhr mit 10 Kindern in die erste Runde des Bändelesturniers. Die ersten beiden Runde wurde mit allen Altersklassen gemischt gespielt, so dass die Neunjährigen in Doppel mit den Fünfzehnjährigen zusammen spielen konnten. Der Spaß stand im Vorder- grund und den hatten alle Mitspieler. Zur dritten Runde kam noch ein zusätzlicher Spieler dazu. Damit reichte es, unter Mithilfe unseres Jugendwarts, zu 3 Doppelpaarungen. Damit die älteren Spielerinnen und Spieler etwas mehr gefordert wurden, wurde jetzt nach die Altersklassen getrennt gespielt. Es wurden aber wei- terhin, wie es bei Bändelesturnieren üblich ist, die Spiel- paarungen gelost. Nach der dritten Runde wurde eine allgemeine Pause von ungefähr zwei Stunden ein-gelegt. Die Fußballfans des VfB Stuttgart waren in der großen Überzahl, sie wollten das Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München im Fernsehen anschauen. Auch hier war das Ergebnis ein großer Erfolg. Zur allgemeinen Freude gewann der VfB Stuttgart das Spiel. Danach ging es nochmal weiter mit Tennis. Die Kinder hatte so große Freude beim gemeinsamen Spielen, dass nach dem Fußball noch 2 weitere Runden gespielt wur- den. Am Ende war es kurz vor 19 Uhr als die Dämmerung anbrach und die letzten Kinder nach Hause gingen. Alle Mitspielerinnen und Mitspieler hatten große Freude beim Saisonauftakt. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Verbandsrunde 2024 steht vor der Tür Vorschau: Alle unsere Mannschaften trainieren schon fleißig und ste- hen in den Startlöchern. Um Spiel, Satz und Sieg kämpfen 8 Teams in der Verbandsrunde, 2 Teams in der Doppel- runde und 3 Jugendmannschaften. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison mit viel Spaß und Erfolg. Mittwoch, 5.6.: KIDs-Cup U12 – SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. Freitag, 7.6.: SG Baienfurt – Junioren U18 Samstag, 8.6.: Junioren U18 – TC Friedrichshafen 3 Herren 50/1 – TA SV Haisterkirch Sonntag, 9.6.: TC Warthausen – Herren 30 Montag, 10.6.: SPG Hett./Inner./Ver.stadt - Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 - TC Biberach (Doppelrunde) Mittwoch, 12.6.: Herren 65 - TC Kusterdingen TC Weingarten - KIDs-Cup U12 Freitag, 14.6.: Junioren U15 - TC Weingarten Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Josef Kränkle (Ignaz) † 23. Mai 2024 Ignaz war seit dem Jahr 1953 Musikant im Musikverein Baindt e.V. Er war leidenschaftlicher Schlagzeuger und hat uns auch nach seiner aktiven Zeit als Schlagzeuger weiterhin in der Fahnenabordnung unterstützt. Ignaz hielt über 70 Jahre dem Musikverein Baindt die Treue und ge- noss bei allen Musikantinnen und Musikanten aller Gene- rationen hohes Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem geselligen Musikanten mit großer Leidenschaft zur Musik, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hochwassereinsatz - Einrichtung und Betrieb einer Notunterkunft Am Samstag, den 31.05. bekamen wir um 12 Uhr den Auftrag der Ge- meinde Baienfurt, eine Notunterkunft für bis zu 100 Per- sonen einzurich- ten. Innerhalb kür- zester Zeit war die Gemeindehal le von unseren sie- ben Helferinnen und Helfern einge- richtet. Das war auch wich- tig, da die ersten 15 Personen be- reits evakuiert wa- ren und bei uns eintrafen. Unsere Aufgabe bestand in der Registrie- rung der Betroffe- nen, der sozialen B e t r e u u n g (Schlafplatz, Din- ge des täglichen Bedarfs, Essen, Getränke etc.) und der Beratung. Dabei waren wir in ständigem Austausch mit den Krisenstäben der Gemeinde und unserer Kreis- bereitschaftsleitung. Da wir nicht wussten, wie sich das Wetter entwickelt, stellten wir uns auf einen längeren Ein- satz ein. Die Notunterkunft blieb jedoch nur bis Sonntag Nachmit- tag in Betrieb, da die betroffenen Be- wohnerinnen und Bewohner bereits in ihre Häuser zurück- kehren konnten und unser Einsatz somit beendet war. Bis auf 20 Feldbetten, die als Notlösung bei einer neuen Lage reaktiviert werden können, wurde alles gereinigt und aufgeräumt. Vielen Dank für die Zusammenarbeit an alle Beteiligten und an unsere Helfer:innen für ihren tatkräftigen, ehren- amtlichen Einsatz! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Treffen Sie die Kandidaten der CDU für den Gemeinderat Vor der Wahl haben Sie die Möglichkeit, die Kandidaten der CDU zu treffen: Freitag, 07.06. ab 15 Uhr am CAP-Markt Samstag, 08.06. ab 10 Uhr am Feneberg Markt Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Kandidaten persön- lich kennenzulernen. Gerne dürfen Sie Ihre Fragen an uns richten und Ihre An- liegen mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Gemeinderats-Kandidaten der CDU Seltene Arten erleben – Baindter Annaberg erkunden Samstag, den 8. Juni ab 14 Uhr la- den die Kandidat*innen von Bündnis 90 /Die Grünen aus Baindt herzlich zu einem Spaziergang in das Naturschutz- gebiet Annaberg ein. Der Naturwart Walter Hohneiser führt uns durch die ehemalige Kiesgrube vorbei an be- sonderen Blühern und mit etwas Glück sieht man die Gelbbauchunke. Am besten bringt man Fernglas und Lupe mit. Treffpunkt: Tor an der Kiesgrubenstrasse Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Wir fahren in Immenstadt mit der Bergbahn auf den Mit- tagberg und wandern am Bärenkopf vorbei. Auf einem schmalen Pfad unterhalb der Felswand geht es zum Stei- neberg Gipfel. Schwindelfreie können auf der Leiter (30 m) direkt zum Gipfel hinauf klettern. Unterhalb des Gip- fels bilden die Platten der Grauen Wand einen Kontrast zum steten Auf und Ab. Nach Einkehr in der Alpe Gund steigen wir durch den romantischen Steigbachtobel, be- gleitet von Wasserfällen und Gumpen, zum Parkplatz der Mittagbahn ab. Treffpunkt: Sonntag, 16.06.2024 um 08.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 14 km, 400 m Aufstieg, 970 m Abstieg. Fahrpreis 19 Euro, Bergbahn 16 Euro (ab 65 J.) Vesper, Getränke, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen. Stadtspaziergang „Ulmer Gärten“ Unsere Wanderfreundin Dorothee Glück führt uns an we- niger bekannte Orte in Ulm. Nach der Wanderung besteht die Gelegenheit zu einem Stadtbummel oder Besuch im Botanischen Garten. Treffpunkt: Dienstag 18.06.2024 um 09.10 Uhr Weingar- ten Charlottenplatz oder 09.30 Uhr am Bahnhof in Ra- vensburg. Rückkehr 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km, wenig Steigung. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Stadtführung. Mitnehmen: Vesper, Getränk und gutes Schuhwerk. Anmeldung bis 16.06.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 07524/4629601 Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Begrenzte Teilnehmerzahl, daher ist eine ver- bindliche Anmeldung erforderlich. Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Hauptversamm- lung 2023 vom VdK OV Weingar- ten Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingar- ten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 22.Juni 2024 – 14:00 Uhr/Einlass: 13:30 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Hauptversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: a) Geschäftsbericht - Vorsitzende Karin Maucher b) Kassenbericht - Kassiererin Pascale Röther c) Revisionsbericht - Revisorin Edith Wochner • Aussprache über die Berichte • Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht • Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag • Ehrungen der VdK Jubilare • Behandlung eingegangener Anträge Anträge/Anfragen zur Hauptversammlung bitte schriftlich, auch per E-Mail bis spätestens 15.06.2024 bei der Vorsitzende einreichen: Karin Maucher,Wag- nerstr. 24 88250 Weingarten • Mitteilungen des Kreisverbandes • Termine/Mitteilungen – Vorschau 2024/25 • Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialverband VdK OV Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Wenn Sie unsere Homepage einsehen wollen, dann gilt ab jetzt diese Adresse: https://bw.vdk.de/vor-ort/ov-weingarten-1/ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um Wespen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefährlich und schäd- lich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei dieser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, belästigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Un- sere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt werden. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Sti- chen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken ver- schluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nötig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vorsicht zu behan- deln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Eine Kontaktaufnahme ist über ein On- line-Formular möglich. Dieses ist über nachfolgenden QR-Code oder über www. rv.de/wespenundhornissen erreichbar. Falls Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie sich telefonisch unter 0751 85 – 4212 oder 0751 85 – 4210 melden. Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 9. Juni 2024 Spielend den Bann- und Wackelwald am Schrecken- see entdecken. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gästeführer: Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Es werden interessante Spiele für Familien mit Kindern geboten, um die Entstehung des Bannwaldes spielerisch zu erkunden. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Geführte Radtour zu PV-Anlagen Die Radtour startet am Freitag, den 14. Juni um 13:00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Zwei spannende Beispiele für Solarenergie im Landkreis Ravensburg werden besich- tigt. Zunächst wird eine Agri-PV-Anlage im Kompetenz- zentrum Obstbau in Bavendorf (KOB) besichtigt, danach führt die Tour ins Hinterland nach Weingarten. Dort wer- den verschiedene Balkon-PV-Anlagen erklärt und Fragen zur Montage und Wirtschaftlichkeit beantwortet. Mittler- weile sind diese Anlagen auch für Mieter interessant. Die Veranstaltung wird von der KAB in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg und dem BUND Bodensee-Ober- schwaben durchgeführt. Die Tour endet in Weingarten. Dauer 4,5 Stunden, Strecke ca. 20 km, Kosten 10 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb ist eine Anmeldung über https://eveeno.com/310388560 notwendig. Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren - Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07 - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de 34. Internationale Wolfegger Konzerte vom 28.- 30. Juni 2024 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 28. bis 30. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 28.06. um 20.00 Uhr ist das Blechblä- serensemble Bright Brass mit dynamischer Musik u.a. von Malcolm Arnold und George Gershwin zu erleben. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchesterkonzert am Samstag, 29.06. um 20.00 Uhr statt: Die Deutsche Radio Philharmonie präsentiert Beethovens 3. Sinfonie „Eroica“ sowie Franneks „Napoleon Bonapar- te“ mit dem Tenor Simeon Esper. Den Abschluss des Fes- tivals bildet das Kirchenkonzert am Sonntag, 30.06. um 17.00 Uhr, erneut mit der Deutschen Radio Philharmonie, dem Philharmonischen Chor München und renommier- ten Solisten, bei dem Werke von Bruckner und Schubert in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Katharina erklingen. Konzertkarten erhalten Sie bei der Wolfegg Information unter Tel.: 07527 9601-51 oder wolfegg.info@wolfegg.de Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe Das aktuelle Hochwasser richtet in Baden-Württem- berg erhebliche Schäden an. Besonders betroffen sind unter anderem der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg weist daher darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwas- serschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserka- tastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter be- stimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Beste- hende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Die Anzeige kann auch online erfolgen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die beste- henden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeiter- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 geld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurz- arbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Auf- räumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzar- beitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehr- ten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzu- zeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter https:// www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzar- beitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-be- rechnung Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle „Der Arbeitsmarkt zeigte im Mai erneut wenig Bewe- gung, die schwache Konjunktur bremst die Dynamik,“ fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die momen- tane Situation am regionalen Arbeitsmarkt zusammen. Insgesamt waren 15.379 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das waren 1,5 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Am Stellenmarkt zeigte sich bei den neu gemeldeten Arbeits- stellen ein Rückgang von fast 21 Prozent, der Bestand an offenen Arbeitsstellen blieb nahezu unverändert. „Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkes hat in den letzten Monaten merklich nachgelassen. Vor allem für Arbeitsu- chende ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte wird die Luft dünner“, so Mathias Auch. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das nahende Schuljahresende appelliert der Agenturchef an die Schü- lerinnen und Schüler: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In wenigen Mo- naten beginnt das neue Ausbildungsjahr oder Semester, spätestens jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.“ Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt und berät dabei alle jungen Menschen. Sie ist unter anderem auf zahlreichen Events in der Region präsent, so z. B. am 11. und 12. Juni auf der „Crunchtime“ in der CHG-Arena in Ravensburg, am 18. und 19. Juni auf der „Vocatium Bodensee“ im Graf-Zep- pelin-Haus in Friedrichshafen oder am 11. und 12. Juli auf den „jobs4you“ auf der Landesgartenschau in Wangen. Mehr zu den aktuellen Veranstaltungen unter https:// web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/ver- anstaltungen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Mai 15.379 Menschen ohne Arbeit, 7.051 Frauen und 8.328 Män- ner. Zum Vormonat sank die Zahl um 229 Personen bzw. 1,5 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.581 Personen bzw. 11,5 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 6.868 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 91 oder 1,3 Prozent weniger als vor einem Monat und 908 oder 15,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.511 Menschen ar- beitslos gemeldet. Dies ist eine Abnahme um 138 oder 1,6 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 673 oder 8,6 Prozent zum Mai des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Mai 5.244 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.953 davon arbeitslos. Aus den Asylherkunftsländern waren 3.934 erwerbsfähige Perso- nen gemeldet, von denen 1.367 arbeitslos gemeldet waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Mai über 1.144 neue, offene Stellen, das sind 303 weniger als im Vormonat. Im Mai des Vorjahres waren es 1.268 Neu- meldungen. Im gesamten Agenturbereich waren 6.592 offene Stellen gemeldet. Dies waren 110 weniger als im April und 601 oder 8,4 Prozent weniger als im Mai 2023. Ausbildungsmarkt Bis Mai haben Arbeitgeber für das kommende Ausbil- dungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 4.699 Ausbildungsstellen gemeldet. Gleichzeitig haben sich bis Mai insgesamt 2.509 Interessierte für eine Berufs- ausbildung gemeldet. Das sind 49 mehr als im Vorjahr. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Aus- bildungsplatz. „Wer über keine abgeschlossene Berufs- ausbildung verfügt, hat ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Die Berufsberatung hilft Jugendlichen mit individuellen Lösungen auf dem Weg zum Wunschberuf“, appelliert Mathias Auch. Mehr Infor- mationen und Termine unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat in den vergangenen Monaten wieder etwas zugenommen. Betroffene Bran- chen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeug- bau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und mittlerweile die Elektroindustrie, sowie Teile der Baubranche. Im Mai sind bis zum 28. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 24 neue Anzeigen für ma- ximal 1.016 Beschäftigte auf Kurzarbeit eingegangen. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 2,9 Prozent. Mit 4.187 Frauen und Männern waren 82 oder 1,9 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wo- chen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 1.808 Menschen (minus 54), das Jobcenter betreute 2.379 Frauen und Männer (minus 28). Im Landkreis Konstanz waren 6.315 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (2.721) oder das Jobcen- ter (3.594) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 132 Menschen oder 2 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,5 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 4.877 Menschen über die Arbeitsagentur (2.339) und das Jobcenter (2.538) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 15 Personen oder um 0,3 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 IMMOBILIENMARKT Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Garage oder Stellplatz gesucht! Wir suchen eine Garage oder ein bis zwei Stellplätze für 2 kleine Oldti- mer. Langfristige Miete (ganzjährig) oder zum Kauf. 07529/2977 GESCHÄFTSANZEIGEN © Tomaschoff/DEIKE 747U53W4 Sie haben Fragen rund um das Mitteilungsblatt? Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Abo Zahlart Zustellung Sonstige Fragen Digitalisierung Kontaktieren Sie uns jetzt! Jederzeit ganz bequem über unsere Webseite: Mitteilungsblatt abonnieren www.duv-wagner.de/abonnieren Fragen zur Zustellung www.duv-wagner.de/reklamation Umstellung auf das digitale Abo www.duv-wagner.de/digital Umstellung der Zahlart per Lastschrift www.duv-wagner.de/sepa Oder persönlich unter: abo@duv-wagner.de 07154 8222-20 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas verblieb zum Vormonat unverändert bei 2,9 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. „Mit Blick auf die Arbeitslosenquote ist der Landkreis Ra- vensburg seit langer Zeit unter den Top 3-Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Mai lag er zusammen mit dem Landkreis Emmendingen auf Rang 3“, sagt Mathias Auch. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 13 Uhr: Empfang mit Grußwort 13.30 bis 17 Uhr: • Hausführungen • Musik von „D´kloine Duranand“ • Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“ • Tanzgruppe „DanceKids“ • Malen mit Kindern • Foodtruck, Kaffee und Kuchen Veranstaltungsort: Sperlingweg 6 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Fest der Begegnung im Altenzentrum Selige Irmgard 15. Juni 2024 | ab 13 Uhr Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Oktober 2024 Nummer 44 Digitalisierung in der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt treibt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung aktiv voran und bietet bereits zahlreiche Services online an, die Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen. So können An-, Ab- und Ummeldungen zur Hundesteuer, SEPA-Mandate, das Fundbüro sowie Standes- amtsurkunden online beantragt und bezahlt werden. Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen lassen sich bequem von zu Hause aus erledigen. Auch der Wasserzählerstand kann online übermittelt wer- den, was Verwaltungsprozesse schneller und bürgerfreundlicher macht. Zusätzlich ist Baindt in der Lage, xRechnungen zu versenden, die beim Empfänger direkt eingelesen werden können, was die Effizienz des Verwaltungsaustauschs erheblich steigert. Über die Home- page und die Gemeinde-App bietet die Verwaltung zudem einen Mängelmelder an, mit dem Bür- gerinnen und Bürger Probleme im öffentlichen Raum melden können. Die digitale Kommunikation in Baindt wird durch die eigene Gemeinde-App und eine aktive Präsenz auf Instagram ergänzt. Die App informiert rund 650 Bürgerinnen und Bürger direkt über wichtige Ereignisse und Notfälle. Auf unserer Homepage finden sich zusätzlich ein Bürgerinformationssystem zur Einsicht von Gemein- deratssitzungen und die neuesten Informationen rund um die Gemeinde. Im Bildungsbereich legen wir ebenfalls einen Schwerpunkt auf Digitalisierung. Die Grundschule verfügt bereits seit fünf Jahren über Tablets, die laufend aufgestockt werden und heute in mehreren Klassensätzen verfügbar sind. Im Rahmen der aktuellen Schulsanierung wird zudem jedes Klassenzimmer mit digitalen Tafeln und einer umfassenden digitalen Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht. Durch diese Initiativen setzt die Gemein- de Baindt ein starkes Zeichen für die Zu- kunftsfähigkeit der kommunalen Ver- waltung und Bildung, schafft bürgernahe Lösungen. Ein herausragendes Beispiel für Baindts digitalen Fortschritt ist die Teilnahme am Pilotprojekt für den digi- talen Gewerbesteuerbescheid. Die Ge- meinde ist eine von wenigen Kommunen in Deutschland, die mit der DATEV be- reits erfolgreich einen digitalen Bescheid vollständig elektronisch veranlagt hat – ein Meilenstein, der vor zwei Wochen erreicht wurde. Als eine der ersten kommunalen Verwal- tungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digita- len Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Die Mitarbeitende der Käm- merei, Frau Winkler und Herr Müller, ha- ben dieses Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der Firma mps (Finanzprogrammhersteller der Ge- meinde Baindt) begleitet. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Es reicht von der Steuermeldung des Unternehmens bis hin zur Bescheiderstellung der Kommune. Was simpel klingt, ist in der Handhabung durchaus aufwändig, sind doch mehrere Akteure mit ihren eigenen Anforderungen und Schnittstellen beteiligt. Der nun vollzogene digitale Prozess vereinfacht die Datenerfassung, vermeidet Aufwände für den postalischen Versand von Briefen und bietet damit zeitliches Einsparpotenzial für Verwaltung wie Unternehmen. v.l.n.r. Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Simone Rürup, Kassenverwal- ter der Gemeinde Baindt Robert Müller, Steuerberater Ronald Spahlinger und Mitarbeiterin der Kämmerei der Gemeinde Baindt Barbara Winkler Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) eingeführt. Die gesetzlichen Vorgaben geben zwar zunächst „nur“ die Etablierung eines digi- talen Eingangskanals vor, dennoch steht im Fokus ein ganzheitlicher und medienbruchfreier Prozess inklusive digitalem Rückkanal. Beginnend mit dem elektronischen Empfang der digitalen Informati- onen der Gewerbesteuergrundlagenbescheide als Mitteilung vom Finanzamt über die Verarbeitung in der Kommune, bis hin zur elektronischen Bereitstellung des digitalen Gewerbesteuerbescheides in die Postfächer der Steuererklärenden. Also genau das, was in der Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Baindter Steuerberater Ronald Spahlinger und der Steuerberatersoftware aus dem Hause DATEV erfolgreich erprobt werden konnte. In der Gemeinde Baindt besteht großes Interesse am Gelingen der voranschreitenden Digitalisierung. „Für unsere Unternehmen wie für die knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde wollen wir immer mehr Verwaltungsprozesse online anbieten“, erläutert Simone Rürup, Bürgermeis- terin der Gemeinde Baindt. „Nicht zuletzt deshalb waren wir selbstverständlich sehr gern bereit, das länderübergreifende Pilotprojekt aktiv zu begleiten und mit den Erfahrungswerten der Testläufe voranzubringen.“ Die Gemeinde Baindt hofft, dass im nächsten Schritt zahlreiche Gewerbetreiben- de vom Angebot der digitalen Abwicklung im Bereich der Gewerbesteuer Gebrauch machen. Un- ternehmen können den digitalen Gewerbesteuerbescheid wie folgt beantragen: Entweder über das Elster-Portal durch Ausfüllen der Anlage „Bekanntgabe“ im elektronischen Zustellwunsch oder durch eine Einwilligung gegenüber der Gemeinde Baindt. Das nächste Pilotprojekt wird die elektronische Wohnsitzanmeldung sein. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern möglich gemacht werden, ihren Wohnsitz online bei der zuständigen Meldebehörde anzumel- den oder zu ändern. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Ausschreibung weiterer Baufelder im Fischerareal Das „Fischerareal“ in unmittelbarer Nähe zur unserer neuen Ortsmitte soll ein qualitätvolles, lebendiges Wohn- gebiet mit verschiedenen Wohnangeboten werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb Anfang 2020 entschieden, die Bauplätze in einem Konzeptvergabeverfahren zu ver- geben. Dieses Verfahren gliederte sich in zwei Bauab- schnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde je ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Die Aufgabe der Ankerprojekte war es, durch ihre Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte zu schaffen, die sogenannten An- lieger. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Kon- zeptvergabeverfahren den einzelnen Akteuren, wie Bau- träger, Architekten und auch Privatpersonen vorgestellt. Mitte des Jahres 2023 wurde der Gemeindeverwaltung von allen vier Akteuren signalisiert, dass die aktuelle wirt- schaftlich schlechte Lage die Projektentwicklung hemmt. Anfang dieses Jahres hat die Gemeindeverwaltung Mark- terkundungsgespräche durchgeführt, um die weitere Ent- wicklung zu terminieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bauwirtschaft wieder et- was stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstücken im Fischerareal besteht. In- zwischen wurden für das Ankerprojekt sowie das Anliegerprojekt im Baufeld 2 (Baukörper C und D) die Bauanträge eingereicht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzept- vergabeverfahren ausgeschrieben wird. Am Dienstag, den 26. November 2024 findet eine Informationsveranstaltung für Interes- senten als Vermarktungsauftakt der weiteren Baufelder im Fischerareal statt. Für Interes- senten, die sich mit einer Baugemeinschaft bewerben wollen, wird am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 über „Bauen in Gemeinschaf- ten“ ausführlich informiert. Beide Veranstal- tungen finden jeweils um 19:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. Ihre Gemeindeverwaltung Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper A Baukörper B Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper C Baukörper D Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Starkregenereignisse aber auch langanhaltender Land- regen tritt künftig infolge des Klimawandels immer häufi- ger und in noch heftigerer Ausprägung auf. In Baindt und Weingarten wurden allerdings Maßnahmen ergriffen, um dieser steigenden Gefahr zukünftig besser begegnen zu können. Zur Vorstellung der umgesetzten Hochwasser- schutzmaßnahmen hatten die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten am 14. Oktober Bauämter und Klima- schutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasser- schutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Boden- see-Oberschwaben. Die erste Station der Exkursion war das neu gestaltete Gewässer in Baindt. Nach einer kur- zen Einführung durch den Klimaschutzkoordinator der Gemeinde Baindt Florian S. Roth, erläuterten der Orts- baumeister der Gemeinde Florian Roth und Vertreter des Ingenieurbüros Fassnacht im Rahmen einer einein- halbstündigen Besichtigung ausführlich die umgesetzten Maßnahmen. Es entwickelte sich ein reger Austausch un- ter allen Teilnehmenden. Die Gemeinde Baindt hat 2020 als eine der ersten Kommunen in der Region zusammen mit dem Fachbüro ein kommunales Starkregenrisikoma- nagement erarbeitet. Das neugestaltete Gewässer als konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen wurde hieraus entwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutz und Ökologie gehören für die Gemein- de Baindt untrennbar zusammen, weshalb die Neuanlage des Gewässers in besonders naturnaher und ökologischer Bauweise erfolgte. Die umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben sich im Ernstfall des diesjähri- gen Hochwassers auch bereits in der Praxis erfolgreich be- währt. Um den ökologischen Aspekt möglichst umfassend zu berücksichtigen wurde beim Neubau der Brückenbau- werke besonders auf deren ökologische Durchgängigkeit geachtet. Außerdem wurde im Zuge der Maßnahmenum- setzung eine Streuobstwiese neu angelegt. Anschließend ging es gemeinsam weiter zur zweiten Sta- tion nach Weingarten zum „Grobrechen Scherzach“. Nach einer kurzen Einführung durch Helena Hack, Stabstelle Klimaschutz der Stadt Weingarten, zeigte die Leiterin des Tiefbau- und Grünflächenamts Weingarten, Annet- te Mehrle, auf eindrücklichen Fotos, wie es entlang der Scherzach während des letzten großen Hochwassers 2011 in Weingarten aussah. Das Fließgewässer Scherzach wurde zwar im Stadtgebiet Weingarten hochwassersi- cher ausgebaut, allerdings drohten bisher bei Hochwas- ser besonders im Bereich der Brücken Verklausungen durch Bäume und grobes Astwerk aus dem Waldtobel der Scherzach. Damit die innerstädtisch umgesetzten Hochwassermaß- nahmen greifen können, wurde nun oberhalb des Stadt- gebiets ein Grobrechen gebaut, um das angeschwemmte Material, insbesondere Baumstämme und grobes Ast- werk, künftig zurückzuhalten. Dieser Grobrechen ist ein Bauwerk aus Stahlrohren, die in die Gewässersohle ein- gebunden sind. Während starken Regenereignissen soll das Bauwerk künftig Bäume und größeres Astwerk ab- halten, ohne das Einsatzpersonal während der Gefah- renlage zu binden. Zur gemeinsamen Exkursion kam es insbesondere auf- grund der Teilnahme beider Kommunen am Projekt „Zu- kunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“. Im Rahmen dieses Interreg-Projekts nehmen insgesamt 14 Kommunen aus der gesamten Bodenseeregion teil. Dabei geht es neben einem intensiven Austausch der teilnehmenden Kommu- nen, auch um einen spielerischen Wettbewerb mit dem Ziel Maßnahmen zur besseren Anpassung an den Klima- wandel umzusetzen, beispielsweise durch Neupflanzung von Bäumen. Florian S. Roth Klimaschutzmanager Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenanzeigen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sicher- gestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, we- sentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, über- nehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucks- fähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.11.2024 unter bewerbung@baindt. de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 -2026 sowie 2027 in der Ab- wassersatzung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 01. November 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 02. November und Sonntag, 03. November 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 01. November 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Samstag, 02. November 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 03. November 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weinfarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoff- hof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wert- stoffhof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Win- terzeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Am 16. Oktober 2024 feierte Ottilie Wingerter ihren runden 80. Geburtstag. Das Ehepaar Günter und Regina Malmer konnte am 25. Oktober das Fest der Goldenen Hochzeit feiern und auf 50 gemeinsame Lebensjahre zurückbli- cken. Bürgermeisterin Simone Rürup überreichte den Ju- bilaren ein Präsent der Gemeinde und wünscht ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr. Mittwoch, 27.11. und Dienstag, 17.12.2024, je- weils 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herbstzauber im Garten und Insektenareal Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen be- ginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornrö- schenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. So kann eine Benjeshecke aussehen. (Foto: Sara Marouni) Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wert- volle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wich- tige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelasse- ne Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangs- verkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dür- fen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesam- melt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnen- strahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgar- tenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht al- len Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu beglei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über fol- gende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@ wildemoehre-umweltbildung.de . Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Klima-Spartipp des Monats Oktober: Und jährlich grüßt das Murmeltier Alternativ könnte es dieses Mal auch alle Jahre wieder heißen, denn es geht um das Topenergiethema einer je- den Winterzeit – das Heizen. Damit die kalte Jahreszeit nicht zur Kostenfalle wird, hier einige Tipps mit denen jede Menge Heizkosten gespart werden können: Heiztemperatur richtig einstellen Für ein angenehmes Raumklima, ganz ohne Frostbeulen, reichen schon 20 Grad Celsius (Stufe drei des Heizreglers) völlig aus. Für alle die hingegen deutlich mehr heizen, gibt es spätestens im kommenden Frühjahr ein böses Koste- nerwachen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger ge- nutzten Räumen reichen gar 16 bis 18 Grad aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann die Heiztemperatur problemlos abge- senkt werden. Dies geht manuell ganz schnell, über ein Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstel- lung eines Zeitprogramms. Wenn Sie nicht gerade der nachtaktive Typ Eule sind, ist zudem eine Nachtabsen- kung der Temperatur auf 16 Grad nützlich. Um morgens nicht zu sehr frösteln zu müssen, sollte die Heizung aller- dings ab eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hoch- heizen. Bei längerer Abwesenheit kann die Heizung auch auf Frosteinstellung oder nur sehr niedrig eingestellt wer- den. Über eine normal durchlaufende Heizung in dieser Zeit freut sich ansonsten allenfalls der Energieversorger. Richtig Lüften und Wärmestaus vermeiden Wenn es draußen kalt ist, wird Lüften besonders wich- tig. Wichtig ist Lüften vor allem in Küche und Bad, da dort die Luft besonders feucht ist. Zu empfehlen ist es im Winter mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten zu lüften, wobei ein gleichzeitiges Lüften mehrerer Fenster, am effektivsten ist. Um stauende Wärme zu vermeiden, sind Heizkörper im direkten Umfeld von Möbeln und Ge- genständen freizuhalten. Andernfalls führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilt und somit übermäßig viel Energie verbraucht wird. Heizkörper regelmäßig entlüften Wer dies bisher noch nicht gemacht hat, sollte baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Dies klingt zwar trivial, spart aber laut Zukunft Altbau zwischen fünf und 15 Pro- zent an Energie. Ein Nachmachen dieser Tipps ist übrigens nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Werden auch Sie zum Heizprofi, frei nach dem Motto: Energiegeiz ist geil. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. November - 10. November 2024 Gedanken zur Woche: Farben der Hoffnung Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und der Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Freitag, 01. November – Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch auf dem Friedhof Ministranten: Treffpunkt Sakristei, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbenen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Klara und Jo- hannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler, Katharina Schimanowski) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Dienstag, 05. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 06. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 07. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 08. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe der Firmlinge in der Kirche Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim († Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2025 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau rich- tig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dem König aller Könige und HERRN aller Herren, der allein Unsterblichkeit hat, dem sei Ehre und ewige Macht! 1. Tim 6,15b.16a.c Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 03. November 23. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Montag, 04. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 07. November 19.30 Uhr Baienfurt Vortrag „Soziale Medien“ mit Pro- fessor Dr. phil. Jörg Stratmann, Ev. Gemeindehaus Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Ge- meindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Gedanken zur Woche: Zeitung lesen Auch der tägliche Blick in die Zeitung kann zur spirituellen Übung wer- den. Dazu braucht es nur ein bisschen Zeit und Of- fenheit. Schlagen Sie die Zeitung auf und le- sen Sie die Nachrichten: Was macht Sie traurig? Was ängstigt Sie? Brin- gen Sie es in Klage und Gebet vor Gott. Dann, das ist ungleich schwieriger: Suchen Sie nach drei wirk- lich guten Nachrichten (nicht bei einer stehen bleiben) für die Sie heute danken möchten. Zuletzt lesen Sie mit der Frage: Was bedarf der Veränderung – und: Wo bin ich aufgefordert zu handeln? Und bitten Gott um Stärke und Kraft dafür. Bildquelle: StockSnap / Pixabay, Text: Kirchenjahr evan- gelisch „Dieses Foto“ von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch sozialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Refe- renten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wis- senswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entde- cken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Er- fahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher:„Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spektakel ohne Sieger SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt 4:4 (1:2) Am 12.Spieltag der noch jungen Bezirksli- ga-Saison gastierte der SVB in Unterzeil bei der Spielgemeinschaft aus Unterzeil und Seibranz, welche mit zwei Zählern Vorsprung in der Tabelle vor dem SVB positioniert war. Im Vergleich zum überzeugenden Sieg gegen den TSV Meckenbeuren veränderte Weiland sei- ne Mannschaft lediglich auf einer Position; Lang ersetzte den erkrankten Thoma. Trotz des kurzfristigen Ausfalls des Baindter Kapitäns, startete die Baindter Mannschaft engagiert in die Par- tie und belohnte sich bereits nach zwei Minuten. Fischer wurde über die linke Seite auf die Reise geschickte und brachte die Kugel mustergültig zu Dischl in den Fünfme- terraum, der die Hereingabe im langen Eck versenkte (2.). Der Baindter Start nach Maß wurde nur zwei Minuten später aber getrübt, als Boneberger einen Freistoß aus halblinker Position sehenswert ins lange Eck zwirbelte (4.). Dennoch blieb der Landesliga-Absteiger die tonangeben- de Mannschaft und erspielte sich durch Dischl und Fink aussichtsreiche Abschlüsse, Sieber parierte etwa gegen Fink allerdings stark (17.). Schlussendlich konnte der SVB im Laufe des ersten Durchgangs aber Kapital aus seinen Bemühungen schlagen. Erneut brach die Baindter Mann- schaft über die linke Seite durch, wobei der aufgerückte Brugger das Leder von der Grundlinie in den Rückraum des Strafraums flankte. Hier konnte sich erneut Dischl etwas Platz verschaffen und jagte die Kugel sehenswert zum 2:1 ins Netz (33.). Fischer (38.) und Dischl (45.) ließen in der Folge gute Möglichkeiten aus, um das Halbzeiter- gebnis sogar noch etwas deutlicher zu gestalten. Mit Beginn des zweiten Durchgangs ließen die Gäste in den Bereichen Passgenauigkeit und Positionsspiel jedoch merkbar nach und versuchten das Ergebnis zu verwal- ten. Da aber auch die SGM in der Offensive nur wenig zu Wege brachte, plätscherte das Spiel bis zur 62.Minute vor sich hin. Dann hob Widler im Sechzehner nach einem leichten Ziehen von Brugger ab wie die Flugzeuge auf dem angrenzenden Flugplatz, woraufhin Schiri Keller, der ohne klare Linie agierte, auf Strafstoß entschied - Bone- berger verwandelte sicher zum 2:2 (63.). In den folgenden zwanzig Minuten verlor Weilands Mannschaft völlig den Faden, leistete sich immer wieder unnötige Ballverluste, agierte hektisch und konnte kaum für Entlastung sorgen. B.Walser konnte noch zweimal den sich anbahnenden Rückstand verhindern, Buffler (79.) und Widler (81.) nutz- ten das Momentum wenig später aber aus und stellten innerhalb von zwei Minuten auf 4:2. Mit dem Rücken zur Wand spielte der SVB dann plötzlich wieder befreit auf: L.Walser und Lang initiierten über halbrechts, Dischl leitete in der Mitte clever zum eingewechselten Camara weiter und dieser schlenzte den Ball zum 4:3-Anschlusstreffer ins Netz (85.). Weilands Mannschaft warf nun nochmals alles noch vorne, wobei sich in der Nachspielzeit die Ereig- nisse überschlugen. Erst schaufelte Krauter einen Freis- toß knapp über die Latte und wenig später kassierte der bereits verwarnte Zweifel fürs Ball wegschießen die Ampelkarte (90+4.). Trotz Unterzahl stürmte der SVB in den letzten Augenblicken doch noch ein letztes Mal aufs Unterzeiler Tor zu, wobei Camara nach Vertikalpass von Krauter sich aus zwanzig Metern ein Herz fasste und Sie- ber im kurzen Eck überraschte - 4:4 (90+5.). Während der SVB in der Vorwoche gegen den TSV erst- mals wieder über komplette 90 Minuten überzeugen konnte, verlor der SVB gegen die SGM im Anschluss an den strittigen Elfmeter den Faden und ließ für zwanzig Minuten die nötige Stabilität vermissen. Dennoch zeigte die Baindter Mannschaft in der ersten Halbzeit und in den Schlussminuten ihre Qualitäten, wobei es gilt, diese in den kommenden Wochen konstant auf den grünen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Rasen zu bekommen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (66. Lukas Walser), Lukas Zweifel, Marko Szeibel (73. Baba Camara), Jan Fischer, Mika Dan- tona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink (78. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Simon Keller - Zuschauer: 222 Tore: 1:1 Jonathan Dischl (2.), 1:0 Jona Boneberger (4.), 1:2 Jonathan Dischl (33.), 2:2 Jona Boneberger (63. Foulelf- meter), 3:2 Florian Buffler (79.), 4:2 Chris Widler (81.), 4:3 Baba Camara (85.), 4:4 Baba Camara (90.+5) Gelb-Rot: Lukas Zweifel (90./SV Baindt/) Vorschau: Freitag, 01.11 14.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute (Nachholspiel wegen Gewitterabbruch) Sonntag, 03.11 12.15 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 14.30 Uhr: SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach Jugendfußball Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute SGM TSB/FV Ravensburg 7:0 Zum bereits letzten Spiel der Hinrunde empfingen wir die Spielgemeinschaft aus Ravensburg. Es herrschte bestes Fußballwetter und so gingen unsere Mädels freudig und hochmotiviert ins Spiel. Das bekamen die Gegnerinnen auch sogleich zu spüren, als Ella den ersten Angriff mit einem satten Schuss über die Torhüterin hinweg in die Maschen setzte. Wir blieben weiter am Drücker und ge- langten durch weitere Tore von Mathilda und Greta schnell auf die Siegerstraße. Danach flachte das Spiel etwas ab, die Kombinationen wurden nicht mehr so zielstrebig zu Ende gespielt und so blieb es bis zur Halbzeit beim be- stehenden Ergebnis. Nach dem Seitenwechsel entwickel- ten unsere Spielerinnen wieder mehr Zug zum Tor und konnten noch vier weitere Treffer erzielen. Die Abwehr wiederum stand sicher. Unser eigenes Tor war nur selten in Gefahr und wenn, dann waren unsere Torspielerinnen Franziska und Ella sicher zur Stelle. Somit konnte am Ende ein erfolgreicher Abschluss einer tollen Saison bejubelt werden. Glückwunsch auch an die- ser Stelle von den Trainern an das gesamte Team. Die Mädels waren nicht nur bei den Spielen, sondern auch im Training immer mit Feuereifer dabei. Weiter so! Es spielten: Hanna Busam (1), Ella Fehr (1), Greta Günthner (3), Margo Hodek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski, Mia Malsam, Eleni Marquart, Marie Mayer, Mathilda Nussbau- mer (1), Loana Sordon (1) D-Juniorinnen I SV Immenried - SGM Fronreute/Baindt 4:1 D-Juniorinnen II SC Blönried - SG Fronreute/Baindt 2:0 C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Fronreute/Baindt 1:3 B-Juniorinnen SV Unterjesingen : SV Baindt (SGM Baindt Fronreute) 6:1 Obwohl wir beim starken Viertplatzierten nur Außensei- ter waren, wollten wir gegen Unterjesingen möglichst gut dagegenhalten, doch bereits nach 2 Minuten gingen wir bei einem Durchaeinander im Strafraum durch ein Eigen- tor in Rückstand. Bis zur 20. Minute hatten wir Schwierig- keiten ins Spiel zu finden, doch der zweite Treffer zeigte Wirkung im positiven Sinne, denn fortan hielten wir mit und erarbeiteten einige Torchancen, die leider nicht ver- wertet wurden. In der Pause stellten wir etwas offensiver auf, um der aus dem verbesserten Spiel nun auch Kapital zu schlagen, doch wir brauchten wieder einige Zeit um ins Spiel zu kommen und so kam Unterjesingen zu drei Torchancen in 5 Minuten, die sie eiskalt ausnutzten. Das Spiel war da- mit entschieden, doch wir fingen uns wieder, erarbeiteten uns einige Tormöglichkeiten und holten einen Elfmeter raus, der von der gegnerischen Torfrau pariert wurde. Kurz vor Schluss war es dann Sara, die den verdienten Ehrentreffer ezielte. Es spielten: Kathi Zarbock, Vivienne Pogrzeba, Lena Füs- sel, Victoria Wertmann, Amelie Metzler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Annemarie Hoffmann, Sophie Heilmeier, Hai- faa Alosh, Amelie Gessler, Carla Schmidt, Annika Aust, Paula Metzler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren mit Derby gegen Ber- gatreute Samstag 02.11. • 10 Uhr: SV Bergatreute II - Jungen • 14 Uhr: SG Aulendorf IV - Herren 2 • 19.30 Uhr: SV Bergatreute - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. Rückblick Ferienprogramm 2024 Am 10.08.2024 fand wieder unser Fe- rienprogramm gemeinsam mit dem Schützengilde Baindt statt. Das dies- jährige Thema war Piraten und India- ner. Nach einem kurzen kennenlernen sind wir gemein- sam in die Welt der Piraten und Indianer eingetaucht und haben in kleinen Gruppen Traumfänger und Piraten- ferngläser gebastelt, sowie auch Pfeil und Bogen herge- stellt. Nach einer kleinen Stärkung zwischendurch ging es munter weiter. Abschließend gab es noch ein kleines Wettschießen, bei dem alle, die Pfeil und Bogen herge- stellt haben, begeistert mitgemacht haben. Rückblickend war es für alle ein sehr schöner Tag und wir alle hatten großen Spaß. Toll, dass ihr dabei ward! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung“. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Unsere 2-Tages-Fahrt vom 08.12.-09.12.2024 rückt immer näher. Daher bitten wir alle Angemeldeten um Über- weisung des Betrages von 200€ p. P. im DZ plus gegebe- nenfalls Einzelzimmerzuschlag 35€ auf folgendes Konto: IBAN DE06 6519 1500 0202 5550 03 BIC: GENODES1TET Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, bis spätestens 20. November 2024. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsamen Besuche der Weihnachtsmärkte Chiemsee und Rosenheim. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftpistole Am 22.10.2024 bestritt die Luftpisto- len-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Auswärts-Rundenwettkampf in Mochenwangen. Dabei gewann sie gegen den Gastgeber mit 1322:1256. Wertung Baindt: Stefan Schnez: 340 Oliver Damoune: 335 David Sill: 325 Daniel Grundler: 322 Wertung Mochenwangen: Christian Leitner: 356 Hannes Bentele: 337 Manfred Schnez: 306 Martin Schnez: 257 Blutreitergruppe Messgedenken für verstorbene Blutreiter Am Samstag, 2. November 2024 wird in der Vorabendmesse in unserer Pfarr- kirche um 18:30 Uhr ein Messgedenken für die verstorbenen Blutreiter gehalten. Anschließend wollen wir im Bistro am Dorfplatz einkeh- ren und uns in gemütlicher Runde unterhalten und aus- tauschen zu dem was war und was kommen wird.. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mitglieder, Jugendliche, Ehemalige und Angehörige sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Miche- le (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Ver- anstaltung ein. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Was braucht gute Landwirtschaft? Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grü- nen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt lädt zusam- men mit den Grünen aus Bad Waldsee herzlich ein zum zweiten „HofDialog“. Am 5. November um 19:30 Uhr trifft man sich auf dem Hof von Familie Konrad in Haisterkirch. Der Milchbetrieb von Bauer Konrad ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“. Es beginnt mit einer Hofführung. Im anschließenden Ge- spräch wollen wir uns austauschen zu folgenden The- men: „Wie geht es den Bauern – was erwartet die AbL von den Grünen? Wie geht man um mit Tierkrankheiten, mit der Gentechnik? Wie sieht die Vermarktung aus und der Bürokratieaufwand? Was ist zu halten vom „Gesell- schaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft“ der Baden-Württembergischen Landesregierung? Für die Planung einer gemeinsamen Anfahrt bitte eine mail senden an: info@gruene-weingarten.de Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg: 13 neue Tagespflege- personen qualifiziert Kreis Ravensburg - Ende Oktober 2024 haben 13 Ta- gespflegepersonen den Qualifizierungskurs zur Kinder- tagespflege im Landkreis Ravensburg erfolgreich abge- schlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gratuliert den Absolventinnen und Absolventen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die künftige Zusammenar- beit. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreu- ungsangebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbe- treuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förde- rung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zu- sätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichts- einheiten, welche auf dem Curriculum des Deutschen Jugendforschungsinstituts (DJI) basieren (Fachkräfte können die Qualifizierung auf 50 UE reduzieren). Der Lehrplan umfasst wichtige Themen wie rechtliche Grund- lagen, Kinderschutz sowie die Entwicklung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Kon- zeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespfle- gepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Ko- operation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Boden- see-Oberschwaben sowie dem Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Land- rats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85- 9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 23.10.2024 Seite 2 Diakonischen Werk Oberschwaben-All- gäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegepersonen umfassend unter- stützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann. Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Ta- gespflegeeltern beginnt im März 2025 in Weingarten. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kin- dern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kindertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünf- tige Tätigkeit. Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen die regionalen Ansprechpartnerinnen in den Vermittlungsstel- len der Caritas und Diakonie zur Verfügung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de. Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu 24. Oktober 2024 Gutachten zu einem länderübergreifenden Projekt im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu mit rund 260 bis 290 Betten mit Standort im Raum Hergatz – das schlägt ein Gutachten vor, das am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt wurde. Die Konzent- ration auf einen statt der bisher drei Standorte in Linden- berg, Lindau und Wangen soll die medizinische Versor- gung der Region effizienter und moderner gestalten. Westallgäu, 24. Oktober 2024 – Das Gutachten wurde im Januar 2024 auf Anregung des Gesundheitsministe- riums Bayern – welches das Gutachten auch finanziert – sowie mit Unterstützung des Sozialministeriums in Ba- den-Württemberg und im Einvernehmen mit den Land- kreisen Lindau und Ravensburg sowie den drei Kran- kenhausträgern in der Region - Asklepios Klinik Lindau, Rotkreuzklinik Lindenberg und Oberschwabenklinik – bei der Firma 2perspectives in Auftrag gegeben. Ziel war es konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie die stationäre Gesundheitsversorgung im Westallgäu grundlegend neu ausgerichtet werden könnte. Das Gutachten schlägt vor, die stationäre Versorgung an einem zentralen Standort im Raum Hergatz zu kon- zentrieren. Von hier aus sei eine flächendeckende Ver- sorgung des gesamten Westallgäus am besten möglich. Die Gutachter betonen jedoch, dass mit ihrem Vorschlag keine Vorfestlegung auf einen konkreten Standort ver- bunden ist. Das neue Klinikum könnte das medizinische Angebot der drei bisherigen Krankenhäuser mit dem Schwerpunkt Grund- und Regelversorgung sowie einer Fachklinik im Bereich der Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie weit- gehend übernehmen und punktuell ausbauen. Mit einer Konzentration der Grund- und Regelversorgung, beste- hend aus Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Innerer Medizin könnte die Komplexität in der Diagnostik etwas vertieft werden. Es wird empfohlen speziellere Verfahren weiterhin in den Schwerpunktkliniken in der Region statt- finden zu lassen. Aufgrund des hohen Versorgungsbedarfs im höheren Alterssegment wird gleichzeitig empfohlen, den Bereich der geriatrischen Frührehabilitation sowie der Alterstrau- matologie für die Region am neuen Standort auszubau- en. Das Konzept sieht auch vor, dass eine Geburtsklinik in Kooperation mit der Pädiatrie und Neonatologie in Ravensburg und Memmingen fortgeführt wird. Einen Schwerpunkt legen die Gutachter auf den Ausbau der Notfallversorgung am neuen Standort. Sie sehen am neuen Standort zwischen 258 und 288 Betten sowie rund sieben OP-Säle vor. So könnten nach ihren Berechnungen jährlich etwa 14.500 bis 15.700 Patienten stationär 2 ver- sorgt werden. Gleichzeitig sollen hier in Zukunft auch mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden können. Wirtschaftlich verspricht eine Bündelung der Angebote auf einen Standort laut Gutachten erhebliche Verbes- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 serungen. Durch die Zusammenführung der bisherigen Kliniken könnten die Betriebskosten deutlich gesenkt und das neue Klinikum voraussichtlich wirtschaftlich zukunfts- sicher aufgestellt werden. „Wir wollen neue Wege in der Gesundheitsversorgung des Westallgäus gehen. Für die anstehenden Diskussionspro- zesse bietet dieses Gutachten eine sehr gute Grundlage“, erklären die Landräte der beteiligten Landkreise Elmar Stegmann (Lindau) und Harald Sievers (Ravensburg). „Wenn wir es schaffen, eine trägerübergreifende Zusam- menarbeit über Landkreis- und sogar Landesgrenzen hinweg zu etablieren, könnte das im Krankenhauswesen Vorbildcharakter haben.“ Das Gutachten wurde am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt und soll am 19. Novem- ber im Kreistag des Landkreises Ravensburg präsen- tiert werden. Damit ist der politische Diskussionsprozess angestoßen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Gutachten fachlich und rechtlich geprüft. Zu den nächsten Schritten gehört unter anderem die Prüfung, welche Optionen für die Trägerschaft der neuen Klinik infrage kommen. Der Freistaat Bayern hatte in diesem Jahr ein Förder- programm aufgelegt, über das das Gutachten finanziert werden konnte. „Für diese große finanzielle Unterstützung danke ich der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach sehr, aber auch für die fachliche Unterstützung aus ihrem Haus“, so Landrat Elmar Stegmann. Einladung zur Autorenlesung mit Hans Peter Götze Das Buch besteht aus Fundsachen, Erinnerungen, Be- gegnungen, auf Reisen Gesammeltes, Erlebnissen und Alltagsbeobachtungen. Humor und Ernst machen es zu einer anregenden Lektüre. Das Vorbeihuschende gilt es zu entdecken und festzuhalten. Die Lektorin schreibt: „Alle Glossen, Geschichten und Erlebnisse zeigen die Fabu- lierlust des Autors, der von Einfällen übersprudelt und diese gewandt in Worte zu fassen weiß“ Dienstag, 5. November 2024 um 19:00 Uhr in der Gemeindebücherei Baien- furt Musikalisch umrahmt von Andrea Kunzemann Eintritt frei! Landkreis Ravensburg zeigt am 9. No- vember 2024 „Flagge für Demokratie“ Kreis Ravensburg – Am 9. November jähren sich mehrere prägende Ereignisse der deutschen Geschichte. Der 09.11. steht für das Dunkel des Hitlerputsches und der Reich- spogromnacht aber auch für demokratischen Aufbruch, symbolisiert durch den Mauerfall. An diese historischen Ereignisse erinnert der Landkreis Ravensburg durch das Hissen seiner „Flagge für Demo- kratie“. Die Flagge soll aber auch daran erinnern, dass De- mokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern täglich aktiv verteidigt und gestaltet werden muss. Eine stabile Demokratie fördert den friedlichen Umgang mit Konflik- ten und schafft Raum für Vielfalt und Toleranz. Hierfür braucht es Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Gerade in der heutigen Zeit ist dies notwendiger denn je. Die Gestaltung der Fahne wurde gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „De- mokratie leben!“. Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e.V. lädt am 22.11.2024 zu einer Veranstaltung mit Norbert Lins ein Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit dem Europaabgeordneten Norbert Lins ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 22. November 2024 ab 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Wald- see-Gaisbeuren statt. Die europäische Landwirtschaft unterliegt derzeit einem grundlegenden Wandel. In sei- nem Vortrag wird Norbert Lins, Mitglied des Europäischen Parlaments, auf die zukünftigen Entwicklungen und ins- besondere auf die Perspektiven für die Landwirtschaft in Oberschwaben eingehen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Was sonst noch interessiert Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 7.11.2024 Wir besuchen die Firma Kambly in Ravensburg (vormals Tekrum). Treffpunkt 14.00 Uhr in Niederbiegen, Bahnhof Fahrt mit der BOB nach Weissenau, von dort zu Fuß zur Firma Kambly (kurzer Weg ca. 300m) Wir dürfen einen Film anschauen über die Produktion und anschließend dort Kaffee trinken. Kosten für Bahnfahrt und Kaffee/Gebäck werden vor Ort kassiert. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Am Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. No- vember 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersarbeit der Stiftung Liebenau Thomas Scherrieb folgt auf Andreas Schmid Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersar- beit der Stiftung Liebenau: Der bisherige Leiter Andreas Schmid übergibt die Leitung des Bereichs Lebensräume/ Quartiersarbeit, in denen die Mehrgenerationenwohn- projekte Lebensräume für Jung und Alt sowie mehrere Quartiersprojekte angesiedelt sind, an Thomas Scherrieb. Das gab Stiftungsvorstand Dr. Berthold Broll bei einem Fachtag für alle Gemeinwesenarbeiterinnen und -arbeiter der Stiftung Liebenau bekannt. Dabei hob er hervor, dass Andreas Schmid den gesellschaftübergreifenden Bereich Lebensräume/Quartiersarbeit trotz seines begrenzten Zeitbudgets wesentlich vorangebracht habe und dankte ihm herzlich für sein Engagement. „Sie können sich nun wieder zu 100 Prozent auf die Führung der RheinMain Bil- dung gGmbH in Frankfurt konzentrieren, die unter Ihrer Führung in den vergangenen Jahren ein so dynamisches Wachstum erlebt hat“, so Dr. Broll. Thomas Scherrieb als neuer Leiter Geleitet wird der Bereich Lebensräume und Quartiersar- beit künftig von Thomas Scherrieb, der sowohl mit der Stiftung Liebenau als auch mit den Lebensräumen für Jung und Alt seit Jahrzehnten vertraut ist. Von 1994 bis Anfang 2000 war er für die Stiftung tätig, dann erhielt er einen Ruf ans Kloster Hegne. Dort hat er sich in seiner Funktion als Geschäftsführer 23 Jahre lang sehr enga- giert für das Kloster und seine Werke eingesetzt und die- se maßgeblich mitgestaltet. Seit Gründung der Stiftung Kloster Hegne im Jahre 2018 bis zu seinem Ruhestand 2023 war er zudem deren Vorstand. „Expertise und Erfahrung einerseits, aber auch Weitblick und Führungserfahrung andererseits sind die Qualitä- ten, die uns als Stiftungsvorstand bewogen haben, Herrn Scherrieb diese neue Aufgabe anzubieten. Zu unserer großen Freude hat er zugesagt und wir sind zuversicht- lich, dass damit der nächste Schritt für die Zukunft der Quartiersarbeit und der Lebensräume gesichert ist“, freu- te sich Dr. Broll. Unterstützt wird die neue Leitung der Lebensräume/ Quartiersarbeit von einer fachlichen Steuerungsgrup- pe aus der Stiftung Liebenau. Alexandra Stryck wird als Koordinatorin der Geschäftsstelle agieren. Ulrich Kuhn wiederum wird als Zuständiger für die fachliche Konzep- tentwicklung sein inhaltliches und fachliches Wissen und seine Erfahrungen in diesem Bereich beisteuern. Aus dem Bereich Finanzen wird Matthias Schyra mit seinem Team seine wirtschaftliche Expertise einbringen. „Die Lebensräume für Jung und Alt sind mir seit ihren An- fängen vertraut und auch persönlich eine Herzensangele- genheit. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit Ihnen“, betonte Thomas Scherrieb. Klares Bekenntnis zu den Lebensräumen und zur Quar- tiersarbeit „Die gute Weiterentwicklung und Fortführung der Quar- tiersarbeit und der Lebensräume ist uns ein großes An- liegen“, so Dr. Broll. „Wenn wir auf den demografischen Wandel schauen, ist klar, dass diese Säulen in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger werden. In Zu- kunft werden wir mehr denn je darauf angewiesen sein, dass wir uns gegenseitig unterstützen, Jüngere und Äl- tere.“ Seit Mitte der 1990er-Jahre ist die Gemeinwesenarbeit fester Bestandteil in den Wohnanlagen nach dem Kon- zept der Lebensräume für Jung und Alt. In den Wohn- anlagen kümmern sich Gemeinwesenarbeiterinnen und Gemeinwesenarbeiter insbesondere um das solidarische Miteinander der Generationen. Die steigende Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und die Stärkung des sozialen Miteinanders betonte auch Dieter Lehmann in seinem Impulsreferat. Der ehemalige Sozialamtsleiter begleitet mit seiner Erfahrung zahlreiche Quartierspro- jekte in Baden-Württemberg. Die in den Lebensräumen für Jung und Alt angesiedelte Gemeinwesenarbeit könne nicht nur das Generationenmiteinander in den Wohnpro- jekten fördern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung und zum Bürgerengagement in den dorti- gen Wohnquartieren leisten. Auf der Grundlage konkreter Kooperationsvereinbarungen könnten damit die sozialen Träger wichtige Partner für die Bewältigung der sozialen Herausforderungen der Kommunen sein. Bewegung und gesunde Ernährung im Herbst mit den AOK-Kursen Aktiv gesund bleiben und ausgewogen ernähren: Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben unterstützt mit Angeboten Ob Ernährung, Bewegung, Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben aktu- ell Kurse in Leutkirch und Ravensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK-HüftKnieProgramm: Aufbaukurs Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwickelt. Teilnehmerin- nen und Teilnehmer trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie wie- der leistungsfähiger sind. Sie lernen auch Übungen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Der Kurs (Kursnummer 50417651) findet im Zeitraum vom 06.11.2024 bis 08.01.2025 statt. Er umfasst acht Ter- mine und findet im Praxis Physio (Ärztehaus), Bahnhof 11 in Leutkirch jeweils von 11:00 bis 12:00 Uhr statt. Für den Kurs ist eine ärztliche Empfehlung notwendig. AOK - Ernährung im Sport Was ist für mich die beste Ernährung? Im AOK-Kurs „Er- nährung im Sport“ können sich Interessierte Informatio- nen zu einer bedarfsgerechten Lebensmittelauswahl und alltagsorientierten Ernährungsempfehlungen einholen. Ein Schwerpunkt des Kurses ist die Ernährung während Trainings- und Regenerationszeiten. Damit die Ernährung im Sport unterwegs und zu Hause leicht von der Hand geht, unterstützen die Fachkräfte mit wertvollen Tipps. Ein Kurs besteht aus zwei Terminen. Der Kurs (Kursnummer 50417836) findet am 05.11.2024 und am 12.11.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 AOK - Trendküche: veggie, vegan und Co. Essen ist Lifestyle und immer wieder gibt es neue Ernäh- rungstrends. Waren es früher Trennkost oder Makrobio- tik, geht es heute vor allem um vegetarische und vega- ne Ernährung. Doch ist das alles sinnvoll und gesund? In diesem Kurs werden aktuelle Ernährungsweisen von allen Seiten beleuchtet. Natürlich stehen auch vegetarische und vegane Rezeptideen auf dem Programm. Der Kurs (Kursnummer 50417808) findet am 02.12.2024 und am 09.12.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon Navida - die persönliche Gesundheit- sassistentin? Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nützlicher Funktionen, dank derer man rundum gut ver- sorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzei- chen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Unterstützung bei der Arztsuche und sogar die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen. Die App ist auch im App-Store kostenfrei verfügbar. Vortrag über Evolutionspädagogik - Wo Sprache versagt, hilft Bewegung Lese- und Rechenschwäche, Konzentrationsprobleme, Sprachschwierigkeiten, Hyperaktivität Aggressivität, Un- geduld und weitere Verhaltensauffälligkeiten sind kind- liche Botschaften, denen die herkömmliche Pädagogik oft ratlos gegenübersteht. Beim Vortrag am Montag, den 18. November werden Wege der sogenannten „Evo- lutionspädagogik“ aufgezeigt, eine positive Entwicklung zu aktivieren. Start ist um 19 Uhr im Alfons-Auer-Haus, Kolpingstraße 43, Biberach/Riß. Jeder Mensch durchläuft von Beginn der Schwanger- schaft bis zum Grundschulalter körperlich, motorisch und geistig die sieben Entwicklungsstufen der Evolution. Vom Fisch zur Amphibie, zum Reptil, zum Säugetier bis hin zum Affen dem Urmenschen und dem modernen Menschen. Stress, Ängste und Probleme können auf Blockaden in einer der Stufen hinweisen. Gezielte Bewegungsübungen der Evolutionspädagogik helfen, Fähigkeiten hinter jeder Blockade freizulegen, Stress zu reduzieren und die Wei- terentwicklung individuell zu fördern. Die Referentin, Nina Schmid ist ausgebildete Evolutions- pädagogin und hat vor einem Jahr ihre eigene Praxis in Mochenwangen eröffnet. Der Vortrag kostet 7 Euro, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bund der Steuerzahler Bund der Steuerzahler sieht Notwendigkeit einer Neu- orientierung der Haushaltspolitik - Oktober-Steuer- schätzung prognostiziert steigende Einnahmen, aber weniger als erhofft Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Oktober-Steuerschätzung zufolge ste- hen dem Land Baden-Württemberg trotz schwächelnder Konjunktur auch in den nächsten fünf Jahren immer wei- ter anwachsende Steuereinnahmen zur Verfügung. Wäh- rend das Land in diesem Jahr mit Steuereinnahmen in Höhe von 47 Milliarden Euro rechnen kann, werden es in 2029 bereits 55,6 Milliarden Euro sein. Weil allerdings die Steuerschätzung zuvor höhere Mehreinnahmen prognos- tiziert hatte, sieht der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg Handlungsbedarf in der Haushaltspolitik. Hintergrund ist, dass im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 1,85 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen unterstellt sind, als in der aktu- ellen Steuerschätzung vorhergesagt. „In Anbetracht der im Rahmen der Steuerschätzung nach unten korrigierten Zahlen muss der Entwurf für den baden-württembergi- schen Doppelhaushalt 2025/2026 überarbeitet werden“, sagte der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzah- ler Baden-Württemberg Eike Möller. „Im Haushaltsentwurf sollten die Ausgaben des Landes an die geringeren Ein- nahmen angepasst werden“, so Möller weiter. Möller sieht den Gesetzgeber in der Pflicht sich den neuen Realitäten zu stellen. „Es ist klar, dass sich die Finanzpolitik im Land jetzt mehr denn je dauerhaft an dem ausrich- ten muss, was machbar ist und nicht an dem, was wün- schenswert ist.“, sagte der BdSt-Landesvorsitzende. Dies beinhalte auch die Einsicht, die Ausgaben für das Personal nach unten zu korrigieren, denn die Personalausgaben bilden den größten Ausgabeblock im Haushalt. Katamaran ab 1. November im Winterfahrplan Sonntags im 2-Stunden-Takt Ab 1. November wechselt der Katamaran in den Winter- fahrplan. Im Vergleich zum Sommerfahrplan beginnen die Katamarane im Winter an den Wochenenden ihren Dienst später: Samstags fahren die Schnellschiffe zwi- schen November und März ab 8 Uhr, die letzten Schiffe starten um 19 Uhr. An Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran im Winterfahrplan nur noch im 2-Stunden-Takt. Start ist an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr in Friedrichshafen und um 10 Uhr in Konstanz. Tagsüber fahren die Schiffe ab Fried- richshafen zur ungeraden Stunde, in Konstanz jeweils zur geraden Stunde. Die letzte Fahrt ist in Friedrichshafen um 17 Uhr und in Konstanz um 18 Uhr. Weitere Informationen unter Tel 07531 3639320 oder im Internet: www.der-katamaran.de. Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! 79,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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        Satzung_ueber_die_Benutzung_der_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunt.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat 279,00 €. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 272,00 €. (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt 200,00 €/mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt 170,00 €/mtl. (1. Person ) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 80,00 € /mtl. für Miete und 80,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023[mehr]

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          Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: − Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr 8223-311)). − Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 21.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin -[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 23.06.2023
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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 20. September 2024 Nummer 38 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sport- ler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragende Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Perso- nen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere ört- liche Gesellschaft und verdienen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Ge- tränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns einen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unserer ehrenamtlich Tä- tigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, persönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Bericht Minihütte 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der dies- jährigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer der beiden Gemeinden sowie vier Küchenfeen auf die legendäre Minihütte. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und ge- schmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellten sich vor: Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle zauberten in ihrer Laborküche für uns die ganze Woche über die leckersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Und schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal in dieser Woche durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche telepor- tiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von antiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer bezogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt mit den Olympischen Spielen – passend zur Antike – stand auch schon an. Abends haben wir an unserer Feuerstelle Würstchen, Stockbrot und Mais gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwan- derung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbe- gleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ haben wir in Gruppen den Weg zurück zur Hütte angetreten. Danach sind alle Müde ins Bett gefallen. Nach der ersten Nacht auf der Hütte wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschine direkt in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter gelandet. Nach dem Frühstück starte- ten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. An diesem Tag stand auch der traditionelle Casinoabend an und wir bereiteten uns nach dem Mittagessen mit Quarkmaske, Nägellackieren und Frisuren machen darauf vor. Neben dem Beautyprogramm gab es auch an- dere Workshops wie Batiken, Tonen oder Armbänder knüpfen. Nachdem sich alle schick gemacht hatten, ging es auch schon los und bei Black Jack, Roulette und am Glücks- rad wurde fleißig um die Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeitreise Zisch“ gab. Nebenbei servierte uns das Küchenteam noch leckere Brownies mit Vanilleeis aus der Laborküche und der Casinoabend wurde mit einem Betthupferle von unseren Zeitmechani- kern Öli & Schraubi beendet. Am Donnerstag hat die Zeit- maschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zu- fällig irgendwo im Nirgend- wo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „Anschuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Be- such von Bürgermeisterin Si- mone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit de- nen wir einen Hüttengottes- dienst zum Thema Zufällen feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeitdiebe lösen und konnten somit den ge- klauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine repa- rieren. Wir stärkten uns am Abend bei der „Pasta Party“ mit verschieden Nudelarten und Soßen, bevor das Abendprogramm mit dem Spiel „Schlag den Zeitdieb“ begann. Dabei haben sich die Kin- der und die Teamer in verschiedenen kleinen Spielen gemessen. Mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen bewältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine große Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellows und Stockbrot, sowie Snackigel passend zu den 80ern ausklingen lassen. Nach ein paar Lagerfeuerliedern fielen die Kinder todmüde ins Bett. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir machten einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneipwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Nach leckerer La- sagne ging am letzten Abend die Zeitreiseparty aka Bunter Abend los: Gäste aus jeder Epoche haben teilge- nommen und die Kinder verkleideten sich als ihre zukünftigen Traumberu- fe. Bei einem tollen Programm, wel- ches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Ko- medie-Bewerbungsgespräche und guter Verpflegung von unserem Kü- chenworkshop merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete un- sere traditionelle Hüttendisco mit Dis- colicht, Knicklichtern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wur- de in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abrei- setag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt, wir sind gemeinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, denn die ersten Eltern waren bereits da. Doch eine Abschlussrunde musste noch sein und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... ... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. ... Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. ... Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. ... Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. ... Frau Rürup für den netten Besuch. ... Familie Fricker für die leckeren Äpfel. ... Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. ... unser Küchenteam (aka Zeitforscher) Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer superleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen! ... das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Pro- gramms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs- einrichtungen der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Vier Kommunen aus der Region bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter ande- rem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten, weshalb das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wett- kampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klima- wandel und dessen bereits heute unabwendbaren Fol- gen, ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der betei- ligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konn- ten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freund- schaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelunge- nes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawan- dels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräu- me für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. «Wir möchten beleuchten, wie Pflanzen in unseren Städten wirken», so Stephan Brenneisen (ZHAW), während der Demonstration verschiedener Systeme der Vertikalbe- grünungen in der Stadtgärtnerei. «Auf knappem Raum Menschen, Pflanzen und Tieren genügend Entfaltungs- möglichkeiten zu bieten, das wird die Herausforderung der Zukunft.» Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt mar- kiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaft- lichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüber- schreitenden Wissensaustausch. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Öster- reichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunfts- grün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bo- densee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lau- terach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unte https://zukunftsgruenspiel.info/ Beispiel einer innerstädtischen Begrünung (Foto F. Roth) Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. September 2024 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Liebe Vereinsvorsitzende, die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 14. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung bekommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich te- lefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung __________ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2025/2026 – Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 17.09.2024 ersten einge- brachten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 stehen im Internet unter der Rubrik Haus- haltsplan 2025/2026 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemein- deverwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Wirt- schaftskrise bedeuten aufgrund der Kostensteigerungen einen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen ge- ringerem Wachstum einen Rückgang der Steuereinnah- men auch in Baindt. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigen- de Kosten für die öffentliche Hand, insbesondere aus der Kreisumlage im Wege des Verlustausgleiches an der Oberschwabenklinik. Dem Gemeinderat stehen daher mit der Priorisierung von Maßnahmen im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2025-2026 ist des- halb durch steigende Aufwendungen gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den Einbruch seit 2021 weiterhin nicht kompensie- ren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge de- cken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2025/2026. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2024 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Juli 2024: Rote Wanderstöcke; Schwarze Jacke Gr. 152; Schwarze Aktenmappe; Schwarzer Pullover Gr. M Schmet- terling in Strasssteinen; Jugendmountainbike Modell MTS 4300; Fahrradschlüssel Marke AXA; Zwei Fahrradschlüssel mit schwarzem Flaschenöffner als Anhägner. September 2024: Fahrzeugbrief Yamaha Kraftrad; Sechs Schlüssel an zwei Schlüsselringen; Schwarzes Etui mit In- halt; Zwei Hausschlüssel am Schlüsselring; Goldfarbene Halskette mit einem kleinen Schmetterlinganhänger; Drei Schlüssel am Schlüsselring; Smartphone Huawei; Schlüs- sel am orangenen Schlüsselband. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. September und Sonntag, 22. September 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. September 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 22. September 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen September 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Kindergärten Kindergarten St. Martin Wir suchen dich! Pädagogische Fachkraft In Teilzeit (ca. 40-70% Beschäftigungsumfang) Nähere Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter: 07502/2678 Zur Informationi Sterben, Tod und Trauer in Literatur und Philosophie Ein Abend mit Kurt Brust, Vorsitzender der Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Philosoph:innen und Literat:innen haben sich seit jeher mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt. Die Ursache für die Beschäftigung mit diesen Themen war oft die eigene Betroffenheit durch Krankheit, Tod des Partners, der Partnerin oder ein kulturell-philosophisches Interesse (Tod als Erlösung, Tod und gesellschaftlicher Wandel, Sterben und Trost). Am Leseabend werden Texte gelesen, die sich sowohl mit dem eigenen Sterben ausein- andersetzen (z.B. Texte von Robert Gernhardt, Wolfgang Herrndorf, Peter Härtling und Willhelm Schmid), als auch Texte die sich mit Sterben, Tod und Trauer eher abstrak- ter befassen (z.B. Texte von Thomas Mann, Rainer Maria Rilke und Peter Bieri). Ort: Weingarten, Vogteistr. 5 Termin: Freitag, 27. September 2024 Beginn: 19.00 Uhr (voraussichtlich bis 20.30 Uhr) Telefonische Anmeldung 0751 18056382 bis zum 25.09.2024 Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrot- tungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Or- ganismen profitieren von den heruntergefallenen Früch- ten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen ge- geben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Hu- mus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschied- lich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lie- ber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übri- gens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist über- trieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstge- machtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 24.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. September – 29. September 2024 Gedanken zur Woche: Beide schaden sich selbst: Der, der zu viel verspricht und der, der zu viel erwartet. Gotthold Ephraim Lessing Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Dienstag, 24. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 25. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Zita Maurer, Elsa und Wendelin Kaplan) Donnerstag, 26. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 27. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zum Ernte- dank Caritas – Kollekte - Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Rot an der Rot Von Freitag 27. bis Sonntag 29. September treffen sich die 35 Firmbewerber zusammen mit 10 Firmbegleitern auf einem In- tensivwochenende im Jugend- haus Rot an der Rot. Neben der Erfahrung in Kleingruppen mit Spiel und Spaß geht es auch um Gott, die Firmung und Firmzeichen und dazu gibt es ei- nen besonderen Gottesdienst mit Pfr. Staudacher. Ein ganz herzlicher Dank gilt heute schon den Begleitern im Firmprojekt und allen, die die Jugendlichen im Gebet mitbegleiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ein unvergesslicher Ausflugstag nach Buxheim und Memmingen Etwas später als sonst, aber voller Vor- freude, trafen sich die Kirchenchormit- glieder samt Partner, um in den Bus nach Buxheim und Memmingen zu steigen. Die 1. Vorsitzende Nadine Klot- zer hatte ein fabelhaftes Programm zusammengestellt, das am späten Vormittag mit einer faszinierenden Füh- rung im Kloster Buxheim begann. Die Ausflügler tauch- ten tief in die Geschichte des Klosters ein und erfuhren spannende Details über das entbehrungsreiche Leben der Kartäuser. Alle waren sich einig: Ein solches Leben wäre nichts für sie! Ein absolutes Highlight des Tages war das Singen des Kirchenchors im Priesterchor der Klosterkirche St. Maria in Buxheim. Zwischen den kunstvoll geschnitzten Chorge- stühlen und bei exzellenter Akustik sang der Chor unter Leitung von Rainer Strobel zwei Stücke, die allen Anwe- senden Gänsehaut und ein wunderbares Gefühl bescher- ten. Bevor es weiter nach Memmingen ging, stärkten sich die Ausflügler mit köstlichen Blätterteigtaschen, die den Mittagshunger perfekt stillten. In Memmingen hatten die Teilnehmer bis zum frühen Abendessen freie Zeit zur Verfügung. Das kalte und regnerische Wetter trieb viele in die gemütlichen Cafés der Stadt, während andere die Kunsthalle besuchten und sich an moderner Kunst erfreu- ten. Einige erkundeten trotz des Wetters einige Sehens- würdigkeiten der Stadt. Nach einem leckeren Abendessen teilte sich die Grup- pe auf, um an den spannenden Stadtführungen “Dunkle Ecken” und “Gruselführung mit dem Nachtwächter” teil- zunehmen. Als am späten Abend alle wieder beim Bus ankamen, waren sich alle einig: Trotz des kalten und nas- sen Wetters war es ein interessanter und wunderschöner Ausflugstag gewesen. Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veeser, Maria Steinbach. Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach. 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach. Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. SEPTEMBER 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“ 1. Johannesbrief 5,4c Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt AM-Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 23. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Be- grüßung, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Wo ist denn jetzt euer Gott?“ – Diese Frage hören Menschen, die im Vertrauen auf Gott unterwegs sein wollen, immer wieder, wenn Dinge passieren, die das gewohnte Leben aus der Bahn werfen. Nimmt unser Wochenspruch da den Mund nicht etwas zu voll, wenn er vom Glauben nicht wie der Hebräerbrief als ein trotziges Festhalten an dem, was ich noch nicht sehen kann, spricht, sondern vom Sieg über die Welt als Inbegriff für ein Leben in Gottesferne? Wie mit einer Röntgen-Brille schaut unser Bibelvers hinter die Fassaden und erinnert uns daran, dass wir im Glau- ben an Jesus als neue Geschöpfe leben dürfen, die sich an Gottes Weisungen orientieren, nicht an dem, was jeder auf den ersten Blick zu sehen meint. Was für eine Freiheit, aus der wir unser Leben gestalten können, als Menschen, die wissen, dass Gott am Wirken ist, auch in allem, was um uns herum geschieht, bis am Ende alles gut wird. Und solange es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer „Dieses Foto“ von Unbekann- ter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist al- les möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Bibel am Nachmittag „Der neue Himmel und die neue Erde“ – wie im Buch der Offenbarung (Kap. 21) beschrieben sind Thema im Bibeltreff am Sonntag, 22. September, um 17.00 Uhr in der evang. Stadtkirche Weingarten. Referent ist Hermann Baur, Gemeinschafts- pastor im Evang. Gemeinschaftsverband Württ., in der Musik und Liturgie wirkt Prädikant Ulrich Warth, Fried- richshafen mit. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft „Die Apis“ in Wein- garten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beweist Comeback-Qualitäten, spielt aber erneut nur Remis TSV Tettnang - SV Baindt 3:3 (2:0) Zehn Tage nach dem durch ein Gewit- ter abgebrochenen Heimspiel gegen den SV Bergatreute, gastierte der SVB beim ebenfalls noch ungeschlagenen TSV Tettnang, der vor Partie die Bezirksliga-Tabelle anführte. Für das nicht ein- fache Auswärtsspiel musste Trainer Weiland mit Dischl (Verletzung), Caltabiano und den Szeibel-Zwillingen (alle Urlaub) zwar auf einige Stützen verzichten, konnte aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft aufbieten, die erstmals in dieser Saison wieder von Kapitän Thoma aufs Feld geführt wurde. Nach einem merkbaren Abtasten in den Anfangsminu- ten und einem ersten gefährlichen Tettnanger Standard (9.), zeigte sich der SVB offensiv deutlich präsenter und erspielte sich durch Fischer (12.), Dantona (17.) und Geg- gier (23.) aussichtsreiche Möglichkeiten auf den frühen Führungstreffer. Entgegen dem Spielverlauf fiel dieser nur eine Minute später dann aber auf der Gegenseite, als ein folgenschwerer Baindter Ballverlust im Mittelfeld, die nach einer Ecke aufgerückte Hintermannschaft aushe- belte und Biberger das 1:0 ermöglichte (24.). In der Folge war ein deutlicher Bruch im Spiel des SVB zu erkennen, der sich einige Zeigerumdrehungen später bei einem Ein- wurf überrumpeln ließ und so Konrads drittes Saisontor ermöglichte - 2:0 (30.). Während zunächst sogar noch das 3:0 für den TSV in der Luft lag, kam der SVB gegen Ende des ersten Durchgangs nochmal auf und hätte durch Thoma und Camara verkürzen können. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte der SVB das Chancenplus auf seiner Seite, wobei Fink nach einer schö- nen Flanke von Fischer den Kopfball nicht präzise genug setzte (46.). Defensiv zeigte sich Weilands Mannschaft dafür weiterhin enorm anfällig: Kneisl und Walser konn- ten zunächst noch das 3:0 verhindern (52.), bei der an- schließenden Ecke leistete der SVB dann allerdings nur Begleitschutz und Vulpis nickte unbedrängt zum dritten Tettnager Tagestreffer ein (53.). Der Landesliga-Absteiger schien auf ein kleines Debakel zuzusteuern, schüttelte sich dann aber kurz und kam beeindruckend zurück. Nach ei- nem abgefangenen Ball von Zweifel, enteilte Thoma sei- nem Gegenspieler und stellte den 3:1-Anschlusstreffer her (62.). Direkt nach Wiederanpfiff eroberte der SVB erneut die Kugel, wobei Kneisl Fink mit einem butterweichen Chip hinter der Kette fand. Baindts Nummer 19 saugte den Ball sehenswert herunter und machte den Baindter Doppel- schlag perfekt (62.). In der eigentlich schon entschiede- ne Partie war so plötzlich wieder neue Spannung, was sich auch im Geschehen auf dem Feld zeigte: nach einer Rudelbildung auf dem Feld hätte sich sowohl der SVB als auch der TSV nicht über Platzverweise beschweren Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 dürfen (68.). Während die Baindter Mannschaft offensiv weiterhin auf den Ausgleich drückte, jedoch ohne große Chancen blieb, versuchten die Gastgeber das knappe Ergebnis über die Zeit zu bringen. Dies gelang allerdings nur bis in die Schlussminuten, als der SVB dankbar war, wieder auf die Qualitäten seines Kapitäns zurückgrei- fen zu können: ein scharf getretener Freistoß von Kneisl, landete auf dem Schädel von Thoma, der wuchtig zum 3:3 einköpfte (89.). In der Nachspielzeit wollten sich bei- de Teams nicht mit dem Unentschieden zufrieden geben und spielten nochmals mit offenem Visier auf Sieg - es blieb jedoch beim 3:3. Damit fährt der SVB auch im vierten Spiel seit seiner Rückkehr in die Bezirksliga das vierte Remis ein, welcher der Mannschaft auf dem Weg in die obere Tabellenhälf- te nicht so wirklich weiterhilft. Dennoch zeigte die Mann- schaft nach dem bitteren 3:0-Rückstand Moral und erar- beitete sich in einem der schwersten Auswärtsspiele der Saison doch noch ein Remis, welches dem Spielverlauf zufolge auch leistungsgerecht war. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Nico Geggier (57. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, To- bias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Noah Biberger (24.), 2:0 Maximilian Konrad (30.), 3:0 Gianluca Vulpis (53.), 3:1 Philipp Thoma (62.), 3:2 Tobias Fink (62.), 3:3 Philipp Thoma (89.) FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 3:3 (2:1) In der aufgrund des regnerischen Wetters auf den Kunstrasen verlegten Partie, erspielte sich die „Zwoite“ in der Anfangsphase zunächst ein leichtes Übergewicht, ging dann aber unglücklich durch ein direktes Freistoßtor in Rückstand (10.) Schnez, auf Vorlage von N.Späth, kon- terte das frühe 1:0 zwar schnell (22.), doch nach einem Eckstoß ging der FVW II erneut in Führung (31.). Ebenfalls nach einem Standard, glich der SVB zu Beginn der zweiten Halbzeit aber erneut aus, als Probst eine scharfe Freis- toßflanke von Brugger ins eigene Tor verlängerte (55.). In der 66.Minute gingen die Gäste dann zum dritten Mal nach einem Standard in Front, jedoch hatte der SVB II kurz vor Schluss nochmal eine Antwort parat und stellte durch einen Kopfballtreffer von Heisele auf 3:3 (85.). Trainer Geggier zeigte sich am Ende weitestgehend zu- frieden mit dem Auftritt seiner Truppe, da diese nach drei- maligem Rückstand nicht aufsteckte und sich so auswärts spät noch einen Punkt erkämpfte. Dennoch zeigte sich die „Zwoite“ anfällig bei gegnerischen Standards und nutzte die leichten spielerischen Vorteile zu selten, wodurch es eben nur zu einer Punkteteilung reichte. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (82. Johannes Heisele), Niklas Späth, Ju- lian Keppeler, Manuel Brugger (72. Markus Baumgärt- ner), Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (60. Tobias Trautwein), Max Kretzer (46. Robin Blattner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luis Völker (10.), 1:1 Johannes Schnez (22.), 2:1 Demba Sowe (31.), 2:2 Andreas Probst (55. Eigentor), 3:2 Jonas Dorner (66.), 3:3 Johannes Heisele (85.) Vorschau: Sonntag, 22.09 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Scheidegg II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Scheidegg Herren 1 mit spannendem Saisonauftakt Zum ersten Pflichtspiel der Saison 2024/25 durften wir den Aufsteiger TSV Warthausen in der Baindter Sporthalle begrüßen. Da unser Spitzenspieler Mar- cel Brückner verhindert war, rückte Frank Markwart in die Mannschaft auf. Wir erwarteten dennoch ein knappes Spiel, das in beide Richtungen gehen könnte. Die Doppel starteten hart umkämpft und verheißungsvoll für uns. Wolfgang Assfalg und Philipp Schwarz konnten in 5 Sätzen gewinnen, Nico Scheffold und Tobias Nowak schlugen das Einserdoppel der Gäste gar mit 3:1. Unser 3er-Doppel mit Neuzugang Roman Buck und Ersatzmann Frank wehrten im 5. Satz 3 Matchbälle ab, vergaben dann selbst einen Matchball und mussten schlussendlich doch den Gegnern gratulieren. In den Einzeln ging es direkt in die nächten Krimis: Philipp siegte in 5 Sätzen, Tobi musste sich ebenfalls im Entschei- dungssatz geschlagen geben. Nach knapp 2h Spielzeit stand es gerade einmal 3:2, das könnte ein langer Abend werden... Im mittleren Paarkreuz teilten wir die Punkte: Wolfgang gewann wiederum im 5. Satz, Nico konnte sein Niveau des ersten Satzes nicht halten und musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Roman und Frank im hinteren Paar- kreuz verhalfen uns mit zwei starken 3:1 Erfolgen zum 6:3 Halbzeitstand und damit erstmals zu einem größe- ren Vorsprung. Diesen konnten Philipp und Tobi mit zwei weiteren, teilweise knappen Siegen nochmals auf 8:3 aus- bauen. Wer nun dachte, das Match sei gelaufen sah sich getäuscht. Mit drei relativ schnellen 3:0 Erfolgen kämpfte sich der TSV Warthausen in die Partie zurück. Im letzten Einzel behielt dann aber Frank die Nerven, spielte ruhiges und intelligentes Tischtennis und konnte so auch sein 2. Einzel für sich entscheiden. Mit diesem hart umkämpften 9:6, bei dem sich viele Spiele erst im 5. Satz entschieden, feierte die erste Herrenmann- schaft einen gelungenen Start in die neue Saison. Bereits am kommenden Sonntag um 13 Uhr kann beim Auswärtsspiel gegen die TSG Ailingen nachgelegt werden. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren II starten in die Saison Samstag 21.09. • 11 Uhr: SG Aulendorf - Jungen 1 • 18 Uhr: Herren 2 - SV Fronhofen II Sonntag 22.09. • 13 Uhr: TSG Ailingen - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 TC Baindt e.V. Jugend- und Einzelvereinsmeister- schaften 2024 Jugendvereinsmeisterschaften Zusammen mit den Finalspielen der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonabschlussfest fanden am 14. September die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15/U18 ausgespielt. Die Altersklassen U15 und U18 wur- den gemeinsam ausgespielt, hier gab es 5 Teilnehmer. In der Altersklasse U12 waren es 4 Teilnehmer. In beiden Al- tersklassen wurde im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Cedric Hinner, Lenny Sonntag, Felix Schmidt und Josefine Boenke. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 3 gewonne- nen Matches. Platzierung in der Altersklasse U12 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Lenny Sonntag 4. Josefine Boenke Bei der kombinierten Altersklasse U15/U18 spielten Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Jonathan Boenke und Johannes Neubauer um die Vereinsmeis- terschaft. In diesem Jahr konnte Marian Dorn alle seine Spiele gewinnen und wurde somit ungeschlagen Ver- einsmeister der U15/U18. Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Marian Dorn 2. Johannes Neubauer 3. Maurice Zimmermann 4. Vinzent Neubauer 5. Jonathan Boenke Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Die Teilnehmer U12 und U15/18 mit unserem Jugendwart Einzelvereinsmeisterschaften 2024 Am 14. September war es wieder mal so weit, der Final- tag der diesjährigen Vereinsmeisterschaften im Einzel stand an. Bei den Damen wurde über die Saison eine Gruppe mit 4 Teilnehmerinnen im Jeder-gegen-Jeden Modus ausge- spielt. Am Ende setzte sich Stefanie Brehm mit 3 Siegen durch. Herzlichen Glückwunsch zur Vereinsmeisterschaft der Damen 2024. Die Teilnehmerinnen bei den Damen Mit insgesamt 34 aktiven Teilnehmer war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 41 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die jeweils Gruppenbes- ten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde dann in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Mo- dus, ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals. Neben dem Titelverteidiger Stefan Boenke qualifizierten sich Peter Schmitt, Max Schäfer und Philipp Neubauer für das Halbfinale. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Krankheitsbedingt konnten aber leider beide Halb- finalspiele nicht stattfinden, so dass Stefan Boenke und Philipp Neubauer direkt für das Finale qualifiziert waren. Durch die Ansetzung des Finalspiels direkt vor dem Sai- sonabschlussfest fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein. Am Ende war der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:4 6:2, und konnte somit seinen Titel als Vereinsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit viele Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern gegen die man sonst nicht spielt, war mindes- tens genau so wichtig. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir freuen uns schon auf das nächstes Jahr, und hof- fen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeis- terschaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten bei den Herren Saisonabschluss 2024 Im Anschluss an die Vereinsmeisterschaften ging es naht- los über in den Saisonabschluss. Mitglieder und Gäste versammelten sich im Vereinsheim und auf der Terrasse, die, aufgrund der kühlen Wetterlage, bestens von Hel- muth Boenke und Oskar Halder wetterfest abgeschirmt worden war (herzlichen Dank euch beiden!). Vielen Dank auch an Michele, der uns mit köstlichen Piz- zen versorgte. Nach Siegerehrung durch Sportwart und Jugendwart sowie Rückblick auf die Verbandsrunde 2024 wurden 2 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt. Die Jubilare in der Mitte, links und rechts die beiden Vor- sitzenden Für diese Saison steht nun noch die Vereinsmeisterschaft Mixed an, die am 21.09. ausgespielt wird. Eine Anmelde- liste hängt am Vereinsheim aus. Unser Abschluss-Bän- delesturnier findet am 06.10. um 13 Uhr statt, Anmelde- schluss: 05.10. um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt auch schon aus. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Das Vorstandsteam 18. Human- Table- Soccer-Turnier Am Samstag, den 21 September findet die 18. Ausgabe des Human- Table- Soccer-Turniers statt. Das bedeutet gleichzeitig, die zwölfte Deutsche Meister- schaft im Hof der Villa. Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Dia- gnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Ju- gendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stamm- zellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Musikverein Baindt Wir sind zurück aus der Sommerpause Vergangenen Donnerstag haben wir, in unserer ersten Musikprobe nach der Sommerpause, bereits die ersten Kon- zertstücke angespielt. Freuen sie sich schon jetzt auf ein abwechslungsreiches Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Konzertprogramm und planen Sie sich den Konzertabend am 14.12.2024 gerne schon in ihrem Terminkalender ein. Doch auch wenn wir schon wieder mitten in den Kon- zertvorbereitungen sind, haben wir mit der Frühschop- pensaison noch nicht ganz abgeschlossen. Am Samstag, den 21.09.2024 dürfen wir in der Gaststätte zur Mühle in Baindt bei der „Mühlengaudi“ den Frühschoppen musi- kalisch umrahmen. Am Sonntag, den 22.09.2024 sind wir beim Musikverein Reute-Gaisbeuren zum Musikfest ein- geladen. Hier dürfen wir um 13:00 Uhr am Sternmarsch teilnehmen. Wir freuen uns, wie immer über viele Baindter Gesichter am Straßenrand und im Festzelt. Reitergruppe Baindt Nachbericht Vereinsausflug Am Samstag, den 14. September machten wir uns bereits früh morgens mit 47 Mitglie- dern auf den Weg zu den CHI Donaueschin- gen. Kurz vor dem Ziel legten wir noch eine kleine Pause auf einer Raststätte ein wo wir uns mit einem kleinen Vesper für den Tag stärkten. Bevor wir ankamen gab es für alle unsere Mitglieder noch eine Aufgabe, die wäh- rend des Tages erledigt werden musste: Jedes Mitglied erhielt eine Karte mit einem kleinen Fotoauftrag. Bereits angekündigt wurde, dass wer den Fotoauftrag nicht ein- reicht, am Heimweg im Bus ein Gedicht vortragen muss. In Donaueschingen angekommen, machten wir ein Grup- penfoto bevor sich dann die einzelnen Gruppen auf dem großen Turniergelände verteilten. Während des Turnier- tages gab es unterschiedliche Prüfungen anzusehen: Im Gelände startete eine Marathonfahrt für Pony-4-Spän- ner, gefolgt von einer Marathonfahrt für Pferde-2-Spän- ner. Auf dem Springplatz startete das Programm mit der Einlaufprüfung U25 1,15m. Um die Mittagszeit fand das Finale Mittlere Tour mit 1,45m statt. Im Anschluss wurden die Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen präsentiert. Zum Abschluss fand die 2. Qualifikation für den Großen Preis mit 1,50m statt. Die Dressurbegeisterten Zuschau- er konnten im Dressurviereck das Grad Prix Special, die Präsentation der Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen sowie die Finalqualifikation zum Nürnberger Burk-Po- kal – St. Georges Special sehen. Als Highlight gab es am Nachmittag noch eine Intermediare I Kür. Auf 17:30 Uhr traten wir die Heimreise an. Nachdem die Mitglieder während unseres Ausflugs ihre Fotoaufträge einreichten, wurde der Auftrag von zwei unserer Mitglieder nicht korrekt ausgeführt, weshalb wir uns dann auf der Heimfahrt über zwei Gedichts-Vorträge freuen durften. Über die Vielzahl an Bilder die wir durch das Spiel gewonnen haben, freuen wir uns sehr. Für die angenehme Busfahrt bedankten wir uns bei unserem Busfahrer Charly! Wir blicken auf einen tollen und erleb- nisreichen Tag in Donaueschingen zurück. Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump an Run, Platz 1 Herzlichen Glückwunsch an unsere Anna zu ihren tollen Erfolgen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpin-Powerworkout startet wieder - Beginn 8. Oktober Am 08.10 startet wieder unser Alpin-Po- wer-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herzlich willkommen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm Jugendrotkreuz Am Samstag dem 31.08. fand unser jährliches Ferienpro- gramm der Gemeinden Baindt und Baienfurt wieder bei bestem Wetter statt! Nachdem wir alle Kinder willkommen geheißen haben, ging es direkt mit einem kleinen Kennenlernspiel los. Dann haben wir uns in Stationsarbeit gemeinsam spielerisch mit dem Notruf, der Stabilem Seitenlage, unserem Kranken- transportwagen, verschiedenen Verbänden und vielem mehr beschäftigt. Nach einer kleinen Bastel Runde haben die Kinder noch eine verdiente Helden-Urkunde von uns bekommen, be- vor schon wieder der Abschied anstand. Rund um war es wieder ein sehr gelungenes Ferienprogramm und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Falls du auch gerne in unser Jugendrotkreuz reinschnup- pern möchtest, kannst du uns ganz unverbindlich eine Email schreiben an jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf euch! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung von Wilhelmsdorf zum Ringgenhof über Rimmersberg und Rinkenburg Treffpunkt: Dienstag 01.10.2024 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Wegstrecke ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Fahrpreis für Mitglieder 7,00 Euro (Fahrgemeinschaften).Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, Vesper, feste Schuhe, Wechselschuhe und nach Bedarf Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gu- tem Wetter statt. Anmeldung ab 26.09.2024 ab 17.00 Uhr. Tel. 0751/43287. Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Ravensburger Kinderherbst 26.10. - 03.11.2024 Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Ravens- burger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fa- milienzentrum. Um seiner Kreativität freien lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr aus- gebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Erhältlich sind die Karten ab Montag, 23. September im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www. reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Veranstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengutscheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de/kinderherbst und in der ausführlichen Programmbroschüre, die in der Tourist In- formation und der Stadtbücherei erhältlich ist. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Ver- anstaltungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Vortragsreihe Herbst „Sterben, Trauer, Hospiz, Patientenverfügung, Demenz“ Humor angesichts von Sterben und Trauer? Beim Vortrag am Montag, den 14. Oktober 2024, geht es um die die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 und Trauer aufzuzeigen. Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Eine wichtige Rolle spielt da- bei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Beginn ist um 19 Uhr im Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstra- ße 49 in Bad Saulgau. Als Referent ist Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer aus Ludwigsburg geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Bettina Oswald, oswald@Caritas-DICVRS.de. Würdevolle Begleitung am Lebensende mit Hospiz- diensten Beim Vortrag am Donnerstag, den 07. November 2024, geht es um die Fragen: Was kann eine Hospizgruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Le- bensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Be- ginn ist um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentinnen sind Angelika Lin- der (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) und Bettina Oswald (Caritas, oswald@Caritas-DICVRS.de). Mit Vollmacht und Patientenverfügung Vorsorge treffen Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben - ganz egal in welchem Al- ter - darum geht es beim Vortrag am Donnerstag, den 14. November 2024. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellatio- nen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz persönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Beginn ist um 19 Uhr im kath. Gemein- dehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Sonja Hummel (Caritas, hummel.s@caritas-dicvrs.de). DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Beim Online-Vortrag am Mitt- woch, den 20. November 2024 gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben möglichst lan- ge im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Beginn ist um 18 Uhr, Anmeldung bei der Referentin Daniela Wiedemann (Caritas, wiedemann.d@caritas-dicvrs) ist zwingend notwendig. Fachdienst Solidarität im Sozialraum, Fachbereich: Ba- sisversorgung/Christ. Patientenvorsorge Caritas Biber- ach-Saulgau Zur Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern Wenn Kinder mit Beeinträchtigung erwachsen werden... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern“. Im ersten Vortrag am Donnerstag, den 19. September 2024 geht es um die „Rechtliche Betreuung nach dem 18. Geburtstag“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist der Betreuungsverein SKM Sigmaringen geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung Erben werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im zweiten Vortrag am Donnerstag, den 26. September 2024 geht es um „Vor- sorge treffen mit dem Behindertentestament“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist Notar a.D. Herr Herwanger geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung geboren werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 geht es um „Mutter- schutzverlängerung, Kinderkrankschreibung, Fahrtkoste- nerstattung und Haushaltshilfe“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die AOK Bodensee-Oberschwaben ge- laden. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung finanzielle Hilfe bekommen ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 geht es um „Pflege- grad, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegebra- tungsgespräch und Entlastungsbeitrag“. Diese finanzielle Hilfe können jedoch nicht nur Kinder mit Behinderung beantragen, auch be chronischer Krankheit, hohem För- derbedarf oder mit OP-Erfahrung kann sich ein Antrag lohnen. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die Amb. Kinderkranken- und Intensivpflege Pusteblume geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Caritas Biberach-Saulgau Geologische und wasserbauhistorische Spurensuche Exkursion der Gesellschaft Oberschwaben nach Bad Waldsee Kreis Ravensburg – Am 21. September 2024 um 14 Uhr veranstaltet die Gesellschaft Oberschwaben eine Exkur- sion in die Natur- und Kulturlandschaft Oberschwabens. Prof. Dr. Andreas Schwab (GO-Vorsitzender und Professor für Geographie und ihre Didaktik an der PH Weingarten) und Wasserhistoriker Dr. Lutz-Dietrich Herbst begeben sich mit den Teilnehmenden vom Tannenbühl bis nach Bad Waldsee auf geologische und wasserbauhistorische Spurensuche. Der Tannenbühl ist das Naherholungsgebiet von Bad Waldsee und ein wichtiger außerschulischer Lernort: Neben einem Wildtier-Lehrpfad und einem Baum- und Wald-Lehrpfad gibt es einen 2021 neu eröffneten geo- logische Lehrpfad. Er wurde vom Fach Geographie der PH Weingarten gestaltet. Auf einer Strecke von ca. 3 km kann man hier nahezu alle Formen finden, die der große Alpenrheingletscher vor gerade einmal 24000 Jahren hinterlassen hat. Auch die Gewässer im Stadtgebiet von Bad Waldsee werfen spannende Fragen auf: Wie hat der Mensch hier im Laufe von Jahrhunderten eingegriffen? Und was hatten diese Eingriffe mit der Entwicklung der Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Stadt Bad Waldsee zu tun? Diesen und vielen weiteren Fragen geht die Exkursion nach. Ablauf und Anmeldung Anmeldungen gehen an gesellschaft-oberschwaben@ rv.de. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz „Tannenbühl“ bei Bad Waldsee. Auf eine Wanderung entlang des geo- logischen Lehrpfades folgt eine kurze Weiterfahrt nach Bad Waldsee. Dort geht es um die Gewässer- und Stadt- geschichte Bad Waldsees. Um 18 Uhr ist eine gemeinsa- me Einkehr geplant. Eine Anmeldung ist bis zum 20. September möglich. Es können max. 30 Personen teilnehmen. Mehr Informationen gibt es auf: www.gesellschaft-oberschwaben.de Gesellschaft Oberschwaben c/o Kulturhäuser Landkreis Ravensburg Landwirtschaft erleben: Hofführung und Bio-Genuss auf dem Rösslerhof Der Rösslerhof in Schlier lädt zur Entdeckungstour im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg ein An den Freitagen 27. September, 4. Oktober und 11. Ok- tober 2024 öffnet der Rösslerhof jeweils von 14:30 bis 15:30 Uhr seine Tore für eine besondere Hofführung mit Verkostung. Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Ba- den-Württemberg erhalten Besucher/innen spannende Einblicke in die ökologische Landwirtschaft und die nach- haltige Lebensmittelproduktion des Hofs. Die einstündigen Führungen geht durch folgende Berei- che: Von der artgerechten Milchviehhaltung und Kälber- aufzucht, über den ökologischen Ackerbau mit den Kultu- ren Dinkel, Weizen, Cannabis, Flachs und Mais, bis hin zum Streuobst und der hofeigenen Vermarktung. Anschließend werden im Hofladen der eigene Apfelbalsamico und der Emmentaler aus der eigenen Milch verköstigt. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir die ganze Vielfalt unseres Betriebes zeigen“, erklärt Gereon Güldenberg, Betreiber des Rösslerhofs. „Dabei kann man hautnah den kompletten Weg von dem ökologisch erzeugten Rohstoff bis hin zum fertigen Bio-Lebensmittel erleben.“ Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre frei). Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an cafe-laden@roesslerhof.de. Nach der Führung besteht die Möglichkeit im hofeigenen Bio-Café „Dahoim“ einzu- kehren. Eine Reservierung vorab wird empfohlen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 22. September 2024 Lebensformen im Dornacher Ried – ohne Moos nix los?! Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden (Über-)Lebensformen im Dornacher Ried - Ohne Moos nix los?! Die unbekannte Welt von Moosen, Flechten und Pilzen – Gametophyten, Doppelwesen und Chimären. Wer oder was sind sie wirklich und welche Strategien haben sie im Laufe der letzten 500 Millionen Jahre entwickelt? Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ggfs. regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Beginn des ersten Bauabschnitts am Montag, 16. Sep- tember 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die gesamte Fahr- bahndeckenerneuerung bis Ende Oktober abgeschlossen. Ab Montag, 16. September 2024, werden auf der Rich- tungsfahrbahn nach Friedrichshafen transportable Schut- zeinrichtungen sowie Verkehrssicherungselemente aufge- baut. Diese Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle unter Einengung des Verkehrs. Am Mittwoch, 18. September 2024, wird der gesamte Ver- kehr der B 30 auf die Fahrbahn in Richtung Friedrichsha- fen gelegt, sodass ab Donnerstag, 19. September 2024, die Straßenbauarbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Ulm begonnen werden können. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in „Kompakter Asphalt- bauweise“. Das bedeutet, dass die Binder- und Deck- schicht “heiß auf heiß“ zeitgleich eingebaut wird. Durch diese Bauweise wird die Einbauqualität und Dauerhaftig- keit des Asphalts erhöht. Die Arbeiten an der Richtungsfahrbahn nach Ulm sollen bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, abgeschlossen sein. Verkehrsführung während Bauabschnitt 1 Der durchgehende Verkehr der B 30 verbleibt in beiden Fahrtrichtungen mit einer „2+0“- Verkehrsführung auf der Bundesstraße. Demnach können auf einer Fahrbahn in beide Richtungen jeweils zwei Fahrspuren genutzt werden. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bleibt die Aus- fahrt in Richtung Ravensburg und Weingarten weiterhin offen. An der Anschlussstelle Weingarten ist eine Ausfahrt aus Richtung Friedrichshafen nicht möglich. Verkehrsteilnehmende mit dem Fahrziel Reutlingen/ Sigmaringen werden ab der Anschlussstelle Ravens- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 burg-Nord über die L 313 und die L 317 zur Anschlussstel- le Weingarten geführt. Zudem ist an den Anschlussstellen Ravensburg-Nord und Weingarten die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird über die L 314 und die K 7951 zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Die Zufahrt nach Berg erfolgt wie bisher. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Ausblick: Im Anschluss folgen voraussichtlich ab Donnerstag, 10. Oktober 2024, die Arbeiten im Bereich der Richtungs- fahrbahn Friedrichshafen. Das Regierungspräsidium Tübingen wird zum Baubeginn der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt eine weitere Pres- semitteilung veröffentlichen. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dreht oder neigt sich ihr Kopf zur Seite? Fallen Ihnen die Augen zu und Sie können sie nicht mehr öffnen? Oder ver- krampfen sich ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. Dystonie ist nicht heilbar jedoch behandelbar. Deshalb ist es wichtig, wie Sie mit der Krankheit und ihren Auswirkun- gen umgehen. Dadurch können Sie selbst die Krankheit positiv beeinflussen In der Selbsthilfegruppe können Sie andere Betroffenen kennenlernen und sich mit Ihnen über die Krankheit und den Umgang mit Dystonie austauschen. Eine verbindliche Anmeldungmit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 24. Septembererforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Tradition und Nachhaltigkeit hautnah erleben: Brauereiführung Clemens Härle Wollen Sie einem Braumeister einmal über die Schulter sehen? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu! Die Brauerei Clemens Härle lädt Sie herzlich zu zwei exklusi- ven Brauereiführungen im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg ein. Lassen Sie sich von der Kunst des Bierbrauens und dem nachhaltigen, regional ausgerichteten Unternehmenskonzept begeistern. Datum: 21. September 2024 und 5. Oktober 2024 Uhrzeit: jeweils 10:30 - 12:30 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 10 € pro Person inkl. einem FreiBier oder FreiZüngle. Kinder und Jugendliche bis einschl. 16 Jahre dürfen kostenlos teilnehmen. Anmeldung bis 18.09./03.10.2024 an: info@haerle.de Als Teil der Bio-Musterregion Ravensburg freut sich die Brauerei, Ihnen nicht nur die besonderen Brauqualitäten zu zeigen, sondern auch die nachhaltigen Produktions- methoden. Sie lernen den gesamten Prozess vom Hopfen bis zum fertigen Bier kennen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de AOK-Kochshow belebt die Sinne Die Landesgartenschau in Wangen wird am 26. September zur Kocharena Wer schon immer viel über gesundes Genießen wissen und einem Meisterkoch über die Schulter schauen woll- te, bekommt bei der AOK-Kochshow Gelegenheit. Simon Mayer, Meisterkoch vom Restaurant/Café Scala in Bad Waldsee, zaubert zusammen mit AOK-Ernährungsfach- kraft Julia Baschnagel am 26.09.2024 um 18 Uhr auf der Sparkassen-Kulturbühne der Landesgartenschau in Wangen vor einem Live-Publikum leckere, ernährungs- bewusste und nachhaltige Gerichte auf den Tisch. Unter dem Motto „regional und nachhaltig kochen“ zeigt das Team in der spektakulären Showküche, dass gemeinsa- mes Kochen sehr viel Spaß machen kann. „Ähnlich wie bei den großen TV-Kochshows erwartet die Gäste eine kurzweilige Mischung aus ungezwungenem Talk und wertvollen Expertentipps für genussvolles und gesundes Essen, einer guten, regionalen und nachhalti- gen Lebensmittelauswahl sowie zeitsparenden Küchen- tricks und -trends“, hebt AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hervor und wünscht viel Spaß und gute Un- terhaltung. Mit einem Gutschein können alle Besucherinnen und Be- sucher leckere Kostproben direkt vor Ort testen. Erhältlich ist dieser am Tag der AOK-Kochshow am 26. September 2024 über die AOK-Teams auf der Landesgartenschau Wangen. Die Kostproben werden ab 17 Uhr an die Be- sucherinnen und Besucher verteilt - solange der Vorrat reicht. Der Eintritt ist mit einer Eintrittskarte der Landes- gartenschau möglich. Weitere Infos über Toralf Sigle, AOK-Eventmanager, unter Telefon 0711 6525-18841 oder per E-Mail an toralf.sigle@ bw.aok.de. Thailändische Delegation besucht Bio-Musterregion Ravensburg Kreis Ravensburg – Anfang September begrüßte die Bio-Musterregion Ravensburg eine Delegation aus Thai- land. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer Studienreise, die wiederum Teil eines Projektes des Bundesministeri- ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur För- derung von Innovationsnetzwerken in Thailand ist. Das Projekt zielt darauf ab, thailändischen Funktionärinnen und Funktionären aus verschiedenen Behörden die Or- ganisation und Struktur der Beratungsorganisationen in Deutschland näher zu bringen, um den Bio-Anbau auch in Thailand zu fördern. Ein zentraler Fokus der Studienreise lag auf der Nachhal- tigkeit und darauf, wie Richtlinien und Regierungsvorga- ben in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden. Die Delegation zeigte besonderes Interesse an konkreten Projekten auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie an den Zielsetzungen dieser Projekte. So besuchte die De- legation auch die Bio-Musterregion Ravensburg als Bei- spiel für ein Landesprojekt, das den Öko-Landbau in der Region unterstützt. Die Delegation wurde von Katharina Eckel, Regional- managerin der Bio-Musterregion Ravensburg sowie ei- nem Teil der Lenkungsgruppe der Bio-Musterregion um- fassend über die Funktionsweise, Organisationsstruktur, Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Förderung und Arbeit der Bio-Musterregionen in Ba- den-Württemberg und speziell in Ravensburg informiert. Im Anschluss daran erhielten die Gäste durch einen Film mit ergänzenden Ausführungen von Michael Welte, Ge- schäftsführer der Käserei, Einblicke in die Betriebsabläufe der Allgäuer Emmentalerkäserei eG in Leupolz. 30 Prozent der jährlich verarbeiteten 48 Millionen Kilo Milch werden dort als Bio-Milch zu Bio-Käse und Bio-Butter verarbeitet. Zum Abschluss des Besuchs stand eine Besichtigung des Biohofs Fäßler bei Karsee auf dem Programm. Beson- ders beeindruckend fanden die Gäste den Einsatz eines modernen Melkroboters sowie die alten Apfelsorten auf der Streuobstwiese. Der Austausch diente nicht nur dem Wissenstransfer, sondern bot auch eine wertvolle Gelegenheit zur inter- nationalen Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Einladung zum Offenen Treffen der ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu Die ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu lädt am 05.10.2024 um 14:00 Uhr zum Thema Sozialrecht/Schwerbehinder- tenrecht ein. Treffpunkt: QMUH, Eisenbahnstr. 44, 88212 Ravensburg Als Referenten begrüßen wir Herrn Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Harald Eigler, Geschäftsführer der ABSH e.V. samt seiner Ehefrau und 1. Vorsitzenden der ABSH e.V. Um planen und entsprechend reservieren zu können, wür- de ich mich freuen, wenn Sie sich direkt im Vereinsbüro anmelden unter E-Mail: buero@abs-hilfe.de oder telefo- nisch unter 07427-466 037 5. Ihr Hans-Joachim Sauer aus Bad Waldsee Telefon: 0171-2887750 E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de Was sonst noch interessiert 15 Jahre wellcome Dank an Ehrenamtliche steht im Zentrum der Jubiläumsfeier RAVENSBURG/FRIEDRICHSHAFEN – Vor 15 Jahren hat die Stiftung Liebenau die Trägerschaft für die beiden wellco- me-Standorte Ravensburg-Schussental und Bodensee- kreis übernommen. Seither wurden 1.005 junge Familien nach der Geburt ihres Kindes beraten, davon 394 begleitet und mithilfe von Ehrenamtlichen ganz individuell durch praktische Hilfe im Alltag unterstützt. Viele Familien wissen, welche emotional und körperlich anstrengende Zeit mit der Geburt eines Kindes beginnt. Die wellcome-Engel entlasten hier, indem sie für kleine Auszeiten sorgen, in denen die Eltern wieder Kraft für den Familienalltag sammeln können. Sie sind eine Art „Zeit-Schenker“. In den vergangenen 15 Jahren haben die Ehrenamtlichen 16.037 Stunden Zeit gespendet. Mit der Jubiläumsfeier wollten die beiden wellcome-Ko- ordinatorinnen Silke Haller und Bianca Rippel den ehren- amtlichen Helferinnen und Helfern einmal Zeit zurück- schenken und vor allem ihrem Dank Ausdruck. Bei der Jubiläumsfeier stand daher das Wohlergehen der Ehrenamtlichen im Vordergrund. Bei einer Kräuterwande- rung am Bodensee konnten die Frauen viele interessante Informationen sammeln, bei schönem Sommerwetter mit allen Sinnen die Natur genießen, sich austauschen und selbst einmal die Seele baumeln lassen. Die wellcome-Koordinatorinnen sind sich einig: „Das Herz- stück von wellcome sind unsere Ehrenamtlichen.“ Ohne ihr Engagement wäre die praktische Entlastung der Fa- milien nicht möglich. Ein besonderer Dank ging an zwei Ehrenamtliche, die bereits zehn Jahre lang im Team sind. Sie freuen sich darüber, immer wieder neue, ganz unter- schiedliche Familien kennenzulernen, Entlastung schen- ken und eigene Erfahrungen weitergeben zu können. Zudem schätzen sie die Möglichkeiten zum Austausch im Team und die online-Fortbildungen, die wellcome an- bietet. Und nicht zuletzt „...bekomme ich bei den Spazier- gängen mit den Babys immer eine Extraportion frische Luft und habe ein Ehrenamt, das mich jung hält“, erzählt eine Ehrenamtliche. Da die Nachfrage der Familien groß ist, sind auch neue Ehrenamtliche immer herzlich willkommen. Wer Interesse hat, darf sich gerne bei den jeweiligen Ko- ordinatorinnen melden: wellcome Schussental Silke Haller Herrenstraße 43 88212 Ravensburg E-Mail: ravensburg@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4268758 wellcome Bodenseekreis Bianca Rippel Scheffelstraße 31 88045 Friedrichshafen E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4243694 Der Herbst wird musikalisch! - Schloss Achberg Kreis Ravensburg – Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Männer von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Komponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches ge- wagt und damit Grenzen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizie- ren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponis- tinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Malinovsky, musikalische Lei- tung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzor- chesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Am 12. Oktober 2024 nimmt das Rubin Quartett die Zu- hörenden mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeitgenos- sen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, ei- ner der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek als Beethoven im Kinderkonzert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Ge- mälden meist grimmig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jungen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmotiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quartettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrüh- rend, Mitmachangebote inklusive. Auf spielerische Weise, mit einfacher Sprache, Gestik und mit Aktionen für die Kinder wird dem jungen Publikum die unglaubliche Kraft und Tiefe der Musik spürbar gemacht und nahegebracht. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Achberg in Zusammenarbeit mit der Städti- schen Galerie Bietigheim-Bissingen ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Schloss Achberg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Ren- tenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm. Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirt- schaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der be- triebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die orga- nisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Inno- vationsfonds der Rentenbank. Wer und was wird gefördert? Gefördert werden Frauen, die in der Grünen Branche arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Coachings zur Existenzgründung bzw. zum Aufbau neuer Betriebszweige. Ebenso förderfähig sind Beratungen zu geplanten Hofnachfolgen oder zu Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Coachings können auch gefördert werden, wenn die Exis- tenzgründung bereits erfolgt ist sowie bei betrieblichen Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch Frauen, die eine stärkere gesellschaftsrechtliche Position in der Un- ternehmensführung anstreben (beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), können Mittel bean- tragen. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Kooperation zwischen SVLFG und Rentenbank „Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Monaten unser starkes Angebot für Frauen noch einmal entschei- dend nachschärfen konnten“, so die alternierende Vor- sitzende der Vertreterversammlung der SVLFG Juliane Vees. „Hierbei sind wir neue Wege gegangen und sehen eine große Chance in der strategischen Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.“ Auch Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank, begrüßt die Koopera- tion: „Mit dem Coaching-Programm begleiten wir Frauen, die in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Verantwor- tung übernehmen. Gut qualifizierte und motivierte Frau- en sind eine wesentliche Säule für die Zukunftsfähigkeit der Grünen Branche. Gleichzeitig sichern Frauen, die die Führung eines Betriebes übernehmen, ihre eigene finan- zielle Unabhängigkeit und Zukunft.“ Beratung Die SVLFG berät zu den Voraussetzungen, zum Antrags- verfahren und zu geeigneten Coaches unter der Tele- fonnummer 0561 785-10515. Alle Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.svlfg.de/frauen-coaching. Neben dem neuen Coaching-Programm bietet die Ren- tenbank außerdem das Programm „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirt- schaft“ an. Das Programm fördert Unternehmerinnen in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung mit Premium-Konditionen für In- vestitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfel- der-im-fokus/. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG auf der Oberschwabenschau Mehr Sicherheit durch Personenerkennung und Rück- haltesysteme Innovative Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und seelische Gesundheit – am Stand der Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf der Oberschwabenschau 2024 gibt es pra- xisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Experten informieren zu Personenerkennungssyste- men, Unfallprävention, Pflanzenschutz und vielem mehr. Die SVLFG lädt vom 16. bis 20. Oktober auf die Ober- schwabenschau in Ravensburg ein. An ihrem Stand auf dem „Grünen Pfad“ in Halle 11 erfahren Besucherinnen und Besucher alles rund um Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft – von technischen Innovationen bis hin zu mentaler Gesundheit. Unfälle mit landwirtschaftlichen Großmaschinen führen häufig zu schweren Verletzungen. Um diese zu vermei- den, zeigt die SVLFG moderne Kamerasysteme zur Per- sonenerkennung im Gefahrenbereich von Traktoren und Erntemaschinen. Diese Technik schützt vor Unfällen, bei denen Personen überrollt werden. Außerdem wird der richtige Einsatz von Rückhaltesystemen demonstriert. Bei Unfällen können Gurte das Risiko schwerer Verlet- zungen deutlich reduzieren. Unsere Präventionsexperten informieren darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen für Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 die jeweiligen Fahrzeuge am besten geeignet sind und wie eine Nachrüstung sinnvoll umgesetzt werden kann. Der fachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist entscheidend, um die Gesundheit zu schützen. Neben technischen Lösungen in der Ausbringungstechnik ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) essenziell. Die Prä- ventionsexperten der SVLFG zeigen, welche PSA in wel- chen Arbeitsschritten nötig ist und wie Anwender optimal geschützt werden. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Im Rahmen der Kampagne „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet sie zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der 24/7 erreichbaren Krisenhot- line für Versicherte. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Am SVLFG-Stand wird gezeigt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte, um Fußgesund- heit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Die Beraterinnen und Berater stehen auch zu allen weite- ren Themen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Verfügung – von Beitragsfragen bis hin zur Betriebs- hilfe. Zusätzlich werden informative Präventionsfilme prä- sentiert und umfangreiches Infomaterial angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Das Rezept für einen sicheren und gesunden Schulstart: Prävention Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW setzt sich weiter- hin dafür ein, durch gezielte Prävention die Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag zu fördern. Neben dem Versicherungsschutz bietet die UKBW eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen an – von Verkehrssicherheit bis hin zur psychischen Gesundheit. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Ver- kehrsmitteln: Mit dem ersten Schritt vor die Haustür greift bereits der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der UKBW. Dieser gilt sowohl auf dem Weg zur Schule als auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, auf dem Pausenhof und bei Schulausflügen. Die UKBW verfolgt ih- ren gesetzlichen Auftrag und versichert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfall- freien Start ins neue Schuljahr. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder in Baden-Würt- temberg ist uns ein großes Anliegen. Um Schulunfälle zu verhindern, setzen wir auf präventive Maßnahmen und bieten vielfältige Unterstützung. Besonders hervorzuhe- ben ist unsere Online-Plattform Schulwegtrainer.de, die auf spielerische Weise wichtige Regeln zur Verkehrssi- cherheit vermittelt.“ Gesund und sicher in der Schule – UKBW-Angebote Um sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Unfällen kommt, bietet die UKBW umfassende Präventionsan- gebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg bietet zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr an - inklusive Videoclips und Spielen. • Tag der Schülersicherheit: Jährlich zeichnet die UKBW zehn Schulen mit herausragenden Projekten aus, die sich für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schu- le und auf dem Schulweg engagieren. Weitere Infor- mationen finden sich unter https://www.ukbw.de/ tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage im Ravens- burger Spieleland“: Am 28. und 29. September 2024 ist die UKBW mit Mitmachaktionen zum sicheren Schulweg vor Ort. Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten freien Eintritt. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein breites und kostenfreies Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW beraten Schulen für eine sichere und gesunde Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungs-schutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! In der Gemeinde einkaufen, weil Nahversorgung Lebensqualität bedeutet! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 VERANSTALTUNGEN Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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                Satzung_über_den_Anschluss_an_die_öffentliche_Wasserversorgung.pdf

                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserver- sorgung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb- bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversor- gung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Be- darfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserab- nehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke be- schränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Was- serhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- zung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemein- de berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- gung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung ange- schlossen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grund- stücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst erge- ben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlus- ses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die aus- schließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallen- den Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- bereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom An- schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be- stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz über- nimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel fest- gestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder ge- schätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzutei- len. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- tet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebau- ung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei- tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grund- stücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grund- stücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordne- ten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingarten- anlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bau- liche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerun- det und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschoss- zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks ge- teilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke bei- tragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,38 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflä- chen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebühren- pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 3 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 54,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubik- meter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abga- benordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pau- schale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauscha- ler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fer- tigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundge- bühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum ange- rechnet. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebühren- bescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaf- fen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunter- nehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Ge- meinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkei- ten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsver- hältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht wer- den. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamt- schuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteu- ergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 11.10.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder- mann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 14.10.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022[mehr]

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                  Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 27. September 2024 Nummer 39 Herzliche Einladung zum Bürgergespräch mit Landrat Harald Sievers Am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, wird der Landrat des Landkreises Ra- vensburg Harald Sievers die Gemeinde Baindt besuchen. In diesem Zusam- menhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Bürgergespräch ein. Das Gespräch findet am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, um 17:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Bild: P. Manthei Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragen- de Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere örtliche Gesellschaft und verdie- nen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns ei- nen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unse- rer ehrenamtlich Tätigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, per- sönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Beweggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen the- rapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Se- hen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufge- stellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließlich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-steinhauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – gemeinsam kön- nen wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine unbefristete Anstellung auf Minijob-Basis (ca. 8 Stunden/Woche) > Arbeitszeiten ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 3. Oktober 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 3. Oktober 2024 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. September und Sonntag, 29. Septem- ber 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. September 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 29. September 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Donnerstag, 3. Oktober 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 17. September 2024 feierte Herr Henning Fritz sei- nen 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihm ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen September 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baindt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Informationi Nutzung von Straßenbäumen Den haben Forschende im Zuge des Projekts „Grüne Stadt der Zukunft“ in Zahlen gefasst: In München zum Beispiel gibt es aktuell durchschnitlich 4 Straßenbäume pro 100 Meter Straße. Erhöhte sich diese Zahl um nur einen Baum auf 5, ergeben die Berechnungen einen zusätzlichen ge- sellschaftlichen Benefit von gut 8,6 Mio. Euro jährlich. Berlin würde mit einer Steigerung seines Durchschnitts von 7 auf 8 Bäume sogar in einer Dimension von etwa 10,5 Mio. Euro nutznießen. Alle Szenarien rund ums Stadtgrün für die größten deut- schen Städte: https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/ app/stadtgruenapp Pflanzentauschbörse in Baienfurt Sie sind garteninteressiert und haben selbst Pflanzen, die Sie gerne mit anderen Personen tauschen möchten, um mit den neuen Pflanzen die Pflanzenvielfalt des eigenen Gartens oder der eigenen Wohnung zu erweitern? Dann aufgepasst, denn am Freitag, den 11. Oktober von 13.30 Uhr bis 17 Uhr findet bereits zum zweiten Mal auf dem Marktplatz in Baienfurt eine Pflanzentauschbörse statt. Veranstaltet wird diese Tauschaktion vom Förder- verein Naturnahe Bildung Baienfurt e. V. und dem Verein der Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Getauscht werden kann hier pflanzenmäßig alles, was anderen eine Freude macht, von Jungpflanzen über Stau- den, Gehölze, Knollen, Zwiebeln, Zimmerpflanzen und vieles mehr. Die beschrifteten Pflanzen können gerne während der Veranstaltung zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr bei den Ver- anstaltern abgegeben werden. Anschließend können Sie sich dort dann gleich etwas Neues aus dem vielfältigen Pflanzenangebot aussuchen. Benötigen Sie Hilfe beim Beschriften oder Ausgraben? Dann zögern Sie nicht und melden sich gerne telefonisch unter 0176 - 65355701 bei Lucie oder unter 0172 - 3743580 bei Jeanette. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bäume Kuhles Klima unter Kronen Tipps zur Baumpflege: Kontrolle und Pflege. Damit Bäu- me gesund alt werden, sollten sie regel- mäßig kontrolliert und fachgerecht gepflegt Wo ist es an heißen, stickigen Sommer- tagen am angenehmsten? Richtig, im Schatten eines Baumes. Ob in der In- nenstadt oder am Seeufer, im Stadt- park oder dem eigenen Garten – unter Bäumen ist Hitze meist noch am erträglichsten. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, wa- rum es sich lohnt, Bäu- me zu pflanzen und vor allem zu erhalten. Bäume fixieren CO2 aus der Luft und sind damit wichtige Verbündete gegen die Klimakrise. Doch minde- stens genauso wertvoll sind die- se Pflanzen, wenn es darum geht, sich an den fortschreitenden Klimawan- del anzupassen. Gerade in Siedlungen sind dessen Folgen spürbar: Immer mehr Hit- zetage werden zur Belastung und zum Ge- sundheitsrisiko, etwa indem sie Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden verstärken. Gleichzeitig überfordern Starkregen vermehrt die Kanalisationen. Bäume können dabei helfen, die Lebens- qualität in Städten und Siedlungen zu erhal- ten, indem sie solche Extreme abmildern. Wenn es regnet, fangen die Baumkronen Wasser ab, sodass es langsamer abfließt. Ein Teil des Wassers wird über die Wurzeln auf- genommen, eine 80 Jahre alte Linde schluckt jedes Jahr etwa 320 Badewannen voll. An tro- ckenen Tagen geben Bäume das aufgenom- mene Wasser dann nach und nach über die Blätter wieder ab. Durch diese Verdunstung erhöht sich die Luftfeuchtigkeit wohltuend, und es entsteht an warmen Tagen angenehme Kühle. Außerdem spenden die Baumkronen Schatten, sodass letztendlich sowohl die gefühlte als auch tatsächliche Luft- temperatur sinkt. Dass der Ef- fekt auch am Thermometer ablesbar ist, demonstriert die Baummessstation (s. Abb.) an einer Kasta- nie vor dem Münchner Landwirtschaftsmini- sterium selbst an einem recht kühlen Sommer- tag: Im Baumumfeld liegt die Temperatur um mehr als ein Grad unter der Tem- peratur im Straßenraum, die Luftfeuchtigkeit ist um vier Pro- zent höher. Insgesamt kann die gefühlte Temperatur an heißen Sommertagen unter Bäumen um mehrere Grad niedriger sein als in der asphaltierten Umgebung. Neben dem Mikroklima verbessern Bäume auch die Luftqualität, denn sie bilden Sauer- stoff und binden Schadstoffe und Feinstaub. Auch Lärm wird durch Bäume reduziert, da das Blätterwerk Schall absorbiert. Dass Bäume der Seele guttun, bestätigen nicht nur Trends wie das „Waldbaden“ und die Beliebtheit von Waldspaziergängen, sondern auch wissenschaftliche Studien. Demzu- folge leiden in baumreichen Umgebungen weniger Menschen unter Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen. Stoffe, die Bäume an die Luft abgeben, können positive Effekte aufs Im- munsystem und die Gesundheit haben. Gründe gibt es also genug, Bäume zu hegen und zu pflegen. Nicht zuletzt sichert das wie- derum Heimat und Nahrungsquelle für In- sekten, Vögel und andere Tierarten. Sowohl für die Artenvielfalt als auch wegen anderer nützlichen Eigenschaften von Bäumen sind gerade ältere Exemplare besonders wertvoll. Denn es braucht mehrere Jahrzehnte, bis ein Baum hier sein volles Potenzial entfaltet. Daher gilt es, Baumverluste zu vermeiden. Exemplare aus dem Bestand und „Baumseni- oren“ sollte man deswegen nach Möglichkeit erhalten und schützen. NICOLE LAMERS Häufige Fragen zum Baumschutz beantwortet der BUND unter: https://www.bund-naturschutz. de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/ stadtbaeume/faq-baumschutz-fuer-stadtbaeume Über einheimische Bäume und Wildsträucher informiert der NABU unter https://www.nabu.de/ tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenportraets/ wildpflanzen/gehoelze/index.html werden. Je nach Baumzustand und Standort empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Fachfirma für Baumpflege zu konsultieren. EigentümerInnen können so auch Gefahren vorbeugen, die von ihren Bäumen ausgehen können – etwa durch herabfallende Äste. Wurzelbereich. Vorsicht ist gebo- ten bei größeren Erdarbeiten, denn durch Wurzelschäden können Teile der Kro- ne absterben. Sind Bauarbeiten unumgäng- lich, sollte man diese möglichst baumscho- nend durchführen. Es gibt Techniken, mit denen Kabel oder Leitungen unterm Wur- zelbereich hindurch verlegt werden können. Baumscheibe. Die Fläche unterhalb der Krone und der Wurzelbereich sollten möglichst wenig versiegelt, bebaut oder vollgestellt werden – damit der Boden durchlässig für Wasser und Luft bleibt. Sonst drohen Wurzelschäden, die verzögert auch Äste in der Krone absterben lassen können. Den Komposter besser anderswo platzieren. Bepflanzung. Wer möchte, kann die Baumscheibe bepflanzen. Allerdings lassen manche Baumarten durch Beschat- tung, herabfallendes Laub bzw. Nadeln oder sogar durch aktiv abgesonderte Substanzen keine anderen Pflanzen unter sich zu. Efeu. Die Rinde einiger Bäume wie die der Rotbuche ist empfindlich ge- gen zu viel Sonne, der Baum kann Sonnen- brand bekommen. Eine Beschattung durchs Blätterdach oder Kletterpflanzen wie Efeu kann davor schützen. Anders als die Mistel ist Efeu kein Parasit, seine Haftwurzeln sind für den Baum nicht schädlich und er bietet für Tiere Lebensraum. Kritisch wird es für den Baum erst, wenn der Efeu zu üppig wird. Dann am besten oben zurückschneiden. Neupflanzung. Für ausreichend Wur- zelraum sorgen. Eine Bewässerung sollte nur in der Anfangsphase notwendig sein, wenn die Art standortgemäß auswählt wird. Dabei die Endgröße beachten, damit möglichst wenig Zuschnitt nötig wird. Hei- mische Arten sind zu bevorzugen, da es viele tierische Spezialisten gibt, die an bestimmte Baumarten angepasst und auf diese ange- wiesen sind. Falls mehrere Bäume gepflanzt werden sollen: Vielfalt ist Trumpf. Weitere Tipps gibt der NABU: https://www.nabu.de/ umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon- und-garten/pflege/saisonal/winter/13354.html Fo to : N ic ol e L am er s stadtgruenapp Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. September – 06. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die Menschenseele ist ein kleiner fliegender Samenstaub, der einen guten Boden sucht, um auch Charakter zu werden. Bettina von Armin Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Erntedank - Caritas – Kollekte Anschließend gemeinsamer Mittagtisch im Gemeindehaus Dienstag, 01. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Schutzengelfest - Donnerstag, 03. Oktober -Tag der Deutschen Einheit Kein Gottesdienst Freitag, 04. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 03. Oktober geschlossen Freitag, 04. Oktober geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 30. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 02. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankgaben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Begrüßung Konfi-3-Kinder mit Bibelübergabe mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: „Soll ich meines Bruders Hüter sein.“ – So lautet die patzige Ant- wort, die Kain seinem Schöpfer gibt, als der nach dem Ergehen von Abel fragt. – Ist denn nicht jeder seines eigenen Glückes Schmied? – So die sprichwörtli- che Antwort vieler Menschen heute. Doch wenn sich jeder nur selbst der Nächste ist, dann re- giert Narzissmus statt Nächstenliebe und in so einer Welt zu leben hat am Ende auch für die einen hohen Preis, die zunächst davon profitieren. Gottes Gebot der Liebe durchbricht diesen Teufelskreis von Neid, Egoismus und Gewalt, hin zu einem Bewusstsein, dass wir doch alle von einer Mutter geboren wurden, dass Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Leben ein Geschenk ist, das wir uns nicht verdient haben und dass so ein Geschenk nicht ohne Folgen bleiben kann. Liebe zu Gott und zu unseren Geschwistern ist die einzige Antwort, die dem gerecht wird – durchbuchstabiert in der kleinen Münze unseres Alltags. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Traumafolgen und Hilfen zur Bewältigung Ausstellung und Vorträge in der Stadtkirche Ravensburg Ausstellung im Landgerichtsgang „Das Unsichtbare sichtbar machen – was Trauma mit der Seele macht“ Bilder und Texte von S. Maucher mit Buchvorstellung „Der ungehörte Schrei – die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit aus der Sicht einer Betroffenen“ Vernissage: Samstag, 5.Okt., 18 Uhr Öffnungszeiten: Sonntags 11-12 Uhr, Donnerstag 10./17./24. Oktober, 18-19 Uhr und auf Anfrage Finissage: Sonntag, 3. Nov., 11.15 Uhr Begleitende Vorträge Ev. Stadtkirche Donnerstag, 10. Okt., 19 Uhr „Trauma: Ursachen und Auswirkungen“ Referentin: Christiane Sautter Donnerstag, 17. Okt., 19 Uhr „Hilfsangebote der Diakonie und Psychologischen Bera- tungsstelle“ Referentin: Eva Weißer Donnerstag, 24. Okt., 19 Uhr „Dies Kind soll unverletzet sein“ – das Schutzkonzept der Evang. Kirche Referent: Philipp Jägle, Pfarrer Nähere Informationen: www.ravensburg-evangelisch.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jahre evangeli- sches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangelischen Gesang- buch sprechen. Das wird sicher ein interessanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Sven Borchers Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem guten Freund, langjährigen Mitglied und ehemaligen 2. Vorsitzenden Sven Borchers der uns völlig unerwartet und viel zu früh verlassen hat. Lieber Sven, wir möchten uns bei dir für deinen unermüdli- chen Einsatz bei uns im Verein bedanken! In deinen Funktio- nen als stellvertretender Vorsitzender, Abteilungsleiter und Skilehrer hast du den Sportverein nachhaltig geprägt. Mit deiner offenen Art und deinem tatkräftigem Engagement für den Sport und insbesondere für das Skifahren konntest du viele Mitmenschen und Kinder begeistern. Wir werden deine Hilfsbereitschaft und deinen Humor vermissen. Du wirst in unseren Erinnerungen und Herzen weiterleben! In dieser besonders schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Frau, seinem Sohn, seiner Familie und seinen Freunden. Sven, DANKE für alles! Im Namen des Sportvereins Vorstandschaft SVB fährt ersten Sieg ein SV Baindt - FC Scheidegg 2:1 (0:0) Eine Woche nach der famosen Aufhol- jagd gegen den TSV Tettnang, welche die erste Baindter Saisonniederlage ver- hinderte, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den Aufsteiger und zugleich Tabellenletzten aus Scheidegg auf der Klosterwiese. Im Vergleich zur Vorwoche rückten T.Szeibel und Lang neu für Bolgert und Geggier in die erste Elf, während Camara im Sturmzent- rum weiterhin den an der Leiste verletzten Dischl vertrat. In einer chancenarmen ersten Halbzeit betrieb der SVB viel Aufwand, kam gegen die kompakt stehenden Gäste aber kaum zu guten Möglichkeiten und verschenkte die Kugel oftmals aussichtsreich aufgrund von kleineren Un- konzentriertheiten oder technischen Fehlern. Zu Beginn des zweiten Durchgangs entwickelte der SVB mit der Hereinnahme von Co-Spielertrainer Caltabiano dann aber deutlich mehr Durchschlagskraft und belohn- te sich nur kurze Zeit später. Ein langgezogener Eckstoß von Dantona, welchen Trainer Weiland schon halb ab- gewunken hatte, landete am zweiten Pfosten bei Thoma. Baindts Kapitän nickte die Kugel mustergültig zurück in den Fünfmeterraum, wo Brugger zum 1:0 einschob (52.). Die Baindter Mannschaft spielte nun wie aufgedreht und erhöhte nur eine Zeigerumdrehung später, als ein Pass von Caltabiano aufgrund eines Abwehrfehlers zu Fischer durchrutschte, der auf 2:0 stellte (53.). In der Folge drückte der SVB auf die Vorentscheidung, wobei Fischer, Fink, Cal- tabiano und Camara gute Gelegenheiten ausließen oder diese nicht sauber zu Ende spielten. Der FCS, bis dahin ohne wirkliche Chance, hatte in dieser Phase das nötige Quäntchen Glück und einen guten Torwart auf seiner Seite und ließ wenig später durch ein Slapstick-Tor doch noch einmal Spannung aufkommen. Ein Kopfball von Immler landete nach einer unberechenbaren Flugkurve noch auf der Latte und sprang anschließend perfekt Jahn vor die Füße, welcher auf 2:1 verkürzte (66.). Im Gegensatz zu den Vorwochen ließ sich Weilands Mannschaft von ei- nem Gegentreffer diesmal aber nicht allzu sehr aus dem Konzept bringen und verteidigte die Führung bis in die Schlussminuten weitestgehend souverän. Auf der Gegen- seite hatten in der Nachspielzeit sowohl Thoma als auch Geggier noch die Entscheidung auf dem Fuß: Baindts Kapitän entschied sich aber für einen überhasteten Lup- fer und Geggier wurde wenig später vom Schiedsrichter allein auf dem Weg in Richtung Tor zurückgepfiffen - es war der Schlusspfiff. Mit etwas mehr Spannung als nötig fährt der Landes- liga-Absteiger damit hochverdient den ersten Sieg ein und tankt Selbstvertrauen für das anstehende Nachbar- schaftsduell gegen den SV Mochenwangen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (46. Sandro Caltabiano), Tobias Fink (75. Nico Geggier), Baba Camara (85. Marc Bolgert) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Kimi Hirt Tore: 1:0 Michael Brugger (52.), 2:0 Jan Fischer (53.), 2:1 Phillip Jahn (66.) SV Baindt II - FC Scheidegg II 3:0 (1:0) Als noch einzige ungeschlagene Mannschaft der Liga, emp- fing der SVB II am Sonntagmittag mit breiter Brust den FC Scheidegg II, der mit zwei Siegen und zwei Niederlagen knapp hinter dem SVB II in der Tabelle rangierte. Nach einer etwas zähen Anfangsphase erhöhte die „Zwoite“ mehr und mehr das Tempo und hätte früh durch Kaspar in Führung gehen können. Kaspar glänzte dafür aber wenig später als Vorlagengeber, als er einen tollen Seitenwechsel von Kretzer auf Schnez ablegte, welcher zum 1:0 traf (27.). Zu Beginn der zweiten Halbzeit kam der SVB II etwas verschla- fen aus der Kabine, konnte sich aber auf Torwart Mohring verlassen, welcher bei zwei gefährlichen Distanzschüssen zur Stelle war. In der Folge erhöhte die Baindter Mannschaft wieder die Schlagzahl, ließ aber durch Schnez die Vorent- scheidung aus. In den Schlussminuten stachen dann aber Geggiers Joker Grabherr (83.) und Lang (88.), welche jeweils mustergültig von Schnez in Szene gesetzt wurden. Mit diesem Sieg springt der SVB II auf Tabellenplatz drei und setzt sich in der Spitzengruppe der Liga fest. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Moritz Lang), Niklas Hugger, Tobias Trautwein (69. Robin Blattner), Lukas Walser, Moritz Gresser (62. Jannik Küch- ler), Julian Keppeler (10. Luca Bosch), Konstantin Knisel (85. Moritz Gresser), Johannes Schnez, Max Kretzer (78. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (27.), 2:0 Lukas Grabhherr (83.), 3:0 Moritz Lang (88.) Vorschau: Sonntag, 29.09 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Donnerstag, 03.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Überzeugender Auswärtssieg der Herren 1 TSG Ailingen – Herren 1 2:9 Beim ersten Auswärtsspiel der neuen Sai- son sind wir am Sonntagmittag bei der TSG Ailingen angetreten. Der Start in den Doppeln gelang uns wieder mit 2 Siegen von Wolfgang Assfalg/Philipp Schwarz und Marcel Brückner/Roman Buck hervorragend. Leider verpassten es Tobias Nowak und Nico Scheffold noch den 3. Sieg einzufahren, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel gingen. Im ersten Einzel lieferte sich Philipp mit Sandor Spieß einen starken Schlagabtausch, den Philipp nach super Leistung hauchdünn mit 11:9 im entscheidenden 5. Satz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte am Nebentisch bei seinem 3:1 Sieg nur gegen Spielende zu kämpfen. Im mittleren Paarkreuz folgte der nächste Krimi: Wolfang setzte sich nach sehr knappem Spielverlauf ebenfalls mit 11:9 im Entscheidungssatz durch. Tobias gewann hin- gegen mit 3:0, doch auch hier waren knappe Sätze mit dabei. Nico brauchte 2 Sätze um ins Spiel zu finden, konn- te den 2. Satz aber bereits gewinnen und hatte danach keine Schwierigkeiten mehr, sein Match erfolgreich zu beenden. Roman fand von Beginn an keinen Spielrhyth- mus und konnte seinen Gegner Armin Pfaff nur selten in Bedrängnis bringen, sodass er seinem Gegner zum Sieg gratulieren musste. Beim Stand von 7:2 aus unserer Sicht kreuzten die Spitzenspieler der jeweiligen Mannschaften die Schläger. Marcel gewann die Sätze eins und zwei, Sandor konterte und holte sich die Durchgänge drei und vier. Im letzten Satz fanden dann mehr von Marcels har- ten und präzisen Angriffsschlägen ihr Ziel, sodass er den Punkt für unser Team holen konnte. Den Schlusspunkt setzte danach Philipp, der auch in seinem zweiten Spiel ungeschlagen blieb und so den 9:2 Sieg eintütete. Bereits am Samstag, 28.09.24 um 18 Uhr geht es für die Herren 1 beim Heimspiel gegen den Aufsteiger SV Wei- ler weiter. Zuschauer und Fans sind natürlich wie immer herzlich willkommen! Herren 2 starten mit Sieg in die neue Saison Herren 2 – SV Fronhofen 2 9:6 Nach einem 1:2 Start in den Doppeln legte die 2. Mann- schaft in den Einzeln einen Zahn zu und konnte so einen umkämpften 9:6 Sieg feiern. Besonders heraus stachen dabei Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rü- ckert, die jeweils beide Einzel gewinnen konnten (Thomas sogar noch das Doppel mit Bruder Robert). Aber auch Robert Nowak und Volodymyr Kotov, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel im Einsatz war, konnten sich mit einem Erfolg in die Siegerliste eintragen. Lediglich Rüdiger Sorg bleib am ersten Spieltag punktlos, war bei seiner 5-Satz-Niederlage allerdings nahe an einem Punkt- gewinn dran. Das nächste Spiel findet erst am 19.10. statt, sodass die Mannschaft nun nochmals Zeit hat, im Training weiter an der Form zu feilen. Jungen 1 mit ordentlichem Start in die Bezirksklasse SG Aulendorf – Jungen 1 Nach der Meisterschaft und dem Aufstieg in der letzten Saison hieß es erstmal Ankommen in der Bezirksklasse. Ziel der Mannschaft ist es, in jedem Spiel das Beste zu geben und am Ende der Vorrunde nicht auf einem Ab- stiegsplatz zu landen. Die Doppel starteten mit einem Sieg und einer Niederlage ausgeglichen und auch die erste Einzelrunde verlief mit zwei Siegen von Jona und Ricco und zwei Niederlagen von Fabian und Felix auf Augenhöhe. Doch dann konnten die Aulendorfer drei Spiele in Folge gewinnen und unein- holbar auf 6:3 davonziehen. Felix feierte zum Abschluss nochmals einen Sieg, die 4:6 Niederlage konnte er damit allerdings nicht mehr verhindern. Dennoch ein ordentlicher Start, der zeigt, dass wir auch in der höheren Spielklasse mithalten können! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Heimspieltag mit drei Partien! Samstag 28.09. • 10 Uhr: Jungen - TTC-74 Tettnang • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Saisonabschluss-Turnier 2024 INFO Bändelesturnier Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir Euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13:00 Uhr Zum Bändeles-Turnier recht herzlich ein Bunt gemischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison begrüßen. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und Spielklasse recht herzlich einladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober 2024 um 16:00 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kürbisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr ger- ne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomateri- al. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Nachruf Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Freund, geschätzten Ver- einsmitglied und ehemaligen Abteilungs- leiter, Sven Borchers Sven war nicht nur ein engagiertes Mitglied des Alpin- teams, sondern auch ein Mensch, der mit seiner Lebens- freude und seiner positiven Einstellung alle um sich herum inspirierte. Sei es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendli- chen bei unseren Skikursen oder bei der jahrelangen und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 einzigartigen Durchführung unseres Fli-Flys. Das werden wir niemals vergessen! Wir werden Sven als einen lebensfrohen, gut gelaunten und immer hilfsbereiten Freund in Erinnerung behalten. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserem Verein und in unseren Herzen. Unsere Gedanken sind in dieser schwe- ren Zeit bei seiner Familie, seiner Frau und seinem Sohn. In tiefer Trauer und dankbarer Erinnerung, Das Alpinteam des SV Baindt Kunstkreis Herbstbilder Sechs Mitglieder vom Kunstkreis Baindt bringen mit ihren neuen Bilder den Herbst ins Rathaus. Lassen sie sich inspirieren für die kommende Jahreszeit. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Im Ein- gangsbereich u. Ebene 2, 4, u. 5. Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Autohaus Ebner wird 30 und fei- ert gemeinsam mit dem WBB Wir gratulieren dem Autohaus Ebner zum 30-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin gute Geschäfte. Zum Firmenjubiläum mit gleichzeitiger Leistungsschau mit dem WBB am 28. und 29. September laden wir recht herzlich ein. Leistungsschau des WBB In Verbindung mit 30 Jahre Ebner Autohaus Mit Towerstars Autogrammstunde, Vereins-Wiegen, gro- ßes Kinderprogramm und Helikopterfliegen 28.09. – 29.09.2024 Täglich von 11 bis 17 Uhr Autohaus Ebner Baienfurt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das wildromantische Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf und über eine Leiter geht es durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein wo wir eine fantastische Aussicht genießen und eine Rast einlegen. Auf schmalen Zick-Zack Pfaden geht es zurück nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 29.09.2024 um 7.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, 300 hm. Steiler Auf- und Abstieg. Gute Kondition und Trittsi- cherheit werden vorausgesetzt. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 13,00 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadt- park Geislingen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung: Hanifa Selimi, Email: hanifa.selimi@gmx.de. Anmeldung ab 25.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landespolizeiorchester Baden-Württem- berg in der Festhalle Wetzisreute Am 10. Oktober 2024 um 19:30 Uhr werden in der Fest- halle Wetzisreute in Schlier die Berufsmusiker/innen des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg ihre mu- sikalische Qualität darbieten. Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg zählt zu den renommierten Berufsblasorchestern Deutsch- lands. Ein hohes musikalisches Niveau und eine große stilistische Vielseitigkeit zeichnen das Orchester aus. Mit zahlreichen Konzerten tragen die Musikerinnen und Mu- siker den „guten Ton der Polizei“ ins ganze Land und in die Herzen der Menschen. Karten sind bereits über Reservix und an der Tankstelle in Schlier erhältlich. Vorverkauf 16€ / Abendkasse 18€. Die Einnahmen des Abends kommen der Jugendausbildung des Musikvereins Schlier-Ankenreute e.V. zugute. Wir wür- den uns sehr freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen einen musikalischen Abend der Spitzenklasse zu erleben. Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Sammelaktion „Kauf eins mehr“ der Tafel Weingarten am Samstag, 28. September 2024 von 9:00 – 15:00 Uhr in Weingarten und Baienfurt Die Tafel Weingarten unterstützt aktuell 278 Erwachsene und 218 Kinder die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen regelmäßig und zuverlässig mit Lebens- mitteln. Zu den einkaufsberechtigten KundInnen gehören vor allem Menschen mit Fluchthintergrund, RentnerInnen und alleinerziehende Mütter. Verwertbares Obst und Gemüse erhält die Tafel Wein- garten von den örtlichen Supermärkten und Marktbe- schickern. Um die KundInnen auch mit lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Öl, Zucker etc. versorgen zu können, ist die Tafel auf die Hilfe der Bevölkerung an- gewiesen. In Kooperation mit dem Jugendgemeinderat Weingarten findet deshalb am Samstag, den 28.September von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor den Supermärkten Kaufland, Aldi und Lidl in Weingarten, sowie vor dem Aldi in Baienfurt die Sammelaktion „Kauf eins mehr“ statt. Bei dieser Aktion werden die Einkaufenden gebeten, einen Artikel mehr zu kaufen und ihn in den Einkaufswagen der Tafel zu legen. Ansprechpartnerin Tafel: Ehrenamtskoordinatorin Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 09.10.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmen- schen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Akti- onszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochen- ende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Perso- nalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen aus- füllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärzt- lichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Herbstmarkt in Staig Das Herbst-Event im Schussental Feiertag 3. Okt. ,24 Herzliche Einladung zum Herbstmarkt Staig 10.30 bis 18 Uhr Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarisches zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Alle Teilnehmer, das ganze Programm und den Busfahr- plan finden Sie unter www.herbstmarkt-staig.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ein KOSTENLOSER Shuttlebus steht für unsere Besucher aus den umliegenden Orten zur Verfügung! Parkflächen beim Herbstmarkt Informationen an alle Besucher Am Donnerstag, 3. Oktober 2024 findet der Herbst- markt in Staig statt. Es gibt Parkmöglichkeiten, allerdings sind die Parkplätze knapp. Die Freiwillige Feuerwehr Abt. Blitzenreute übernimmt die Einweisung zu den Parkflä- chen und regelt den Parkverkehr. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehrangehörigen. In den Wohnstraßen gelten die Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aus- und Einfahrten zu den privaten Grundstücken müssen freigehalten werden. Au- ßerdem müssen die Durchfahrten für Rettungsfahrzeu- ge gewährleistet sein. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag zu Hause und gehen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Herbstmarkt. Nutzen Sie den Pendelbus, welcher Sie nach Staig hin und zurück bringt. Den Fahrplan finden Sie auf dem Herbstmarktflyer oder auf www.herbstmarkt-staig.de Für Ihr Verständnis herzlichen Dank! Gemeinde Fronreute Apfel und Erdapfel - da steckt mehr drin - Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag, 6.10. findet wieder der beliebte Apfel- & Kar- toffeltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Apfel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunder- te alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Arbeiten versuchen und erfahren viel Wissenswertes rund um Obst- und Gemüseanbau, dazu kommen sogar der Fernsehgärtner Matthias Schuh und der Extrembotaniker Jürgen Feder vorbei! Was früher mit großen Mühen und langer Planung ver- bunden war, ist heute selbstverständlich geworden: Äpfel und Kartoffeln auf dem Speiseplan, zu jeder Jahreszeit. Heute reicht ein Gang zum Supermarkt um die Ecke, um sommers wie winters die Speisekammer zu füllen. Doch früher war das anders: Im Herbst wurden die Früchte der harten Arbeit des Sommers auf den Feldern und in den Streuobstwiesen reif und mussten oft noch von Hand geerntet werden. Über 200 alte Apfelsorten, viele Kartoffelsorten und ein Tomatenrondell In der Apfelausstellung vom Kompetenzzentrum Obst- bau Bodensee verströmen über 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aromatischen Duft. Einige der präsen- tierten Sorten stehen im Museumsladen zum Verkauf. In der Kartoffelausstellung lassen sich unzählige alte und ungewöhnliche Kartoffelsorten bewundern. Das Tomatenrondell zeigt bunte Biotomaten und ande- re Raritäten von „Miches“ Tomatenvielfalt. Es kann auch Saatgut erworben und Obstbäume gekauft werden. Die Führung „Wo kommen eigentlich die vielen Sorten her?“ (zeitweise übersetzt in Gebärdensprache) vervollständigt das Programm. Auch können Interessierte vom Pomologen ihre Äpfel aus dem heimischen Garten bestimmen lassen. Zur Bestim- mung ihrer Sorte genügt es, einfach drei bis vier gut aus- gereifte Früchte inklusive Stiel von der Sonnenseite des Baumes mitzubringen, die nicht abgewischt oder poliert worden sind. Experten geben allerlei nützliche Tipps für Baumschnitt und Baumpflege für die heimischen Obst- bäume. Außerdem werden Obstkörbe geflochten, der Museumsmauser ist vor Ort und es wird Quittensalbe und Apfeltee gekocht sowie Bratäpfel angeboten. Der Jakob-Fischer Urbaum zu Gast im Bauernhaus-Mu- seum Der Jakob Fischer Ur-Baum ist im Rahmen einer Skulp- turenausstellung des Baumkünstlers Bernhard Schmid in seine Heimat Oberschwaben zurückgekehrt. Die 117-jährige Geschichte dieses Baumes und seines Entde- ckers – beide Ur-Schwäbisch – hat ihn in den Herzen der Menschen verankert. Als er 2021 gelegt werden muss- te, hat der Künstler Bernhard Schmid ihn erworben und als Skulptur der Nachwelt erhalten. Der Baum ist in der Zehntscheuer ausgestellt. Hiervon ausgehend widmen sich schlichte Aufmerksamkeits-Blickpunkte über das gesamte Museumsgelände hinweg den kleinen, oftmals unbemerkten Schönheiten der Natur der Bäume und la- den dazu ein, einmal nicht mit dem Verstand zu erfas- sen, sondern staunend berührt zu ein. Hier gibt es weder falsch noch richtig, nur die eigene Wahrnehmung und ein Sich-Öffnen für das Neue und Unerwartete. Am Apfel- und Kartoffeltag gibt es um 11Uhr und um 13 Uhr öffentliche Künstlerführungen durch die Ausstellung. Fernsehgärtner Matthias Schuh und Extrembotaniker Jürgen Feder Der ndr-Fernsehgärtner Matthias Schuh aus Vierhöfen, der bereits seit 25 Jahren im Freilichtmuseum am Kieke- berg in Rosengarten-Ehestorf als Gärtner tätig ist, zeigt um 12 Uhr (Mit Übersetzung in Gebärdensprache) und um 14 Uhr die richtige Obstbaumpflege mit ökologischem Pflanzenschutz, Kalkanstrich und Pflanzenstärkung. Extrembotaniker Jürgen Feder begeistert sich für alle Ar- ten und Pflanzen, egal ob sie auf Autobahnrastplätzen, Friedhöfen oder Müllkippen wachsen. Der Diplominge- nieur für Landespflege und gelernte Landschaftsgärt- ner zählt zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland. Kaum eine heimische Pflanze, die Jürgen Feder nicht kennt. Jürgen Feder berät um 13 und 15 Uhr (mit Übersetzung in Gebärdensprache) zum Thema Wild- pflanzen und zeigt in seinen Führungen, wo und wie man Wildpflanzen finden kann. Gemeinsam freuen sie sich auf einen Besuch an ihrem Stand. Mitmachprogramm Doch die Besucher und Besucherinnen können am 6. Oktober natürlich auch wieder selbst Hand anlegen bei den vielen Mitmach-Angeboten. Die Mobile Saftmoschte führt das Mosten. Auch für die kleinen Gäste wird wieder einiges geboten: Die jungen Museumsbesucher/innen schnitzen Rüben- gesichter, versuchen Kartoffelkleister herzustellen oder lassen sich von der Stiftung Lesewelten Geschichten vor- lesen. Für den Gaumen Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt u.a. Brat- kartoffeln mit Quark oder Apfelmus, Kartoffel- und Apfel- dinnede, Grillwust, Kaffee und Kuchen sowie Apfelküchle. Museumssaison 2024 bis 11. November Bis 30.09.: Mo bis So, 10-18 Uhr 01.10.-11.11.: Di bis So, 10-17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 13. Dezember, 16- 20 Uhr, Samstag, 14. Dezem- ber, 11- 20 Uhr, Sonntag, 15. Dezember, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3 € I Ermä- ßigt: 3 € I Große-Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine-Fami- lien-Tageskarte: 8.50 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Schloss Achberg 28. September 2024 | 19:00, Eintritt 30 / 22 € Visionäre Virtuosinnen der Klassik Prof. Igor Malinovsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Män- ner von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Kom- ponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches gewagt und damit Gren- zen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizieren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponistinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Mali- novsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umans- ky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Tickets unter: www.schloss-achberg.de Schloss Achberg I 88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung am 28.09.2024 Am Samstag, 28. September 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Betten- reute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 29. September 2024 Perlen in Weiher, Seen und Riedwiesen Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Immer noch stoßen wir auf Spuren des Sturmes vom 11. Juli 2023, Wurzelstöcke gewaltiger Baumriesen begleiten uns auf dem Pfad zu Riedwiesen. Lila Blüten der Herbst- zeitlose strecken sich aus dem hohen Riedgras. An Sumpf- herzblatt und Teufelsabbiss suchen Bienen und Hummeln nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, Spinnen und Frösche entdecket man nur mit gutem Auge. Ob sich im trüben Vorseewasser neugierige Fische am Steg zei- gen? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour im Früh- herbst in netter Runde mit Gästeführer Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Kinderkleiderbasar Bergatreute am 12.10.2024 Samstag 12. Oktober 2024 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr NEU: Spielsachen/Ausstattung/Großteile im Bürgersaal! Babykleidung auf der Bühne! Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr! Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spiel- zeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schnee- anzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 23.09.2024 Per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Annahme: Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Abholung: Samstag: 15.00 – 16.30 Uhr - Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkinder zugute. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Genuss aus der Heimat – Kartoffel: Online-Vorführung am 15. Oktober Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ in 60 Minuten ein Highlight der Saison unter die Lupe genommen. Im Monat Oktober wird Wissenswertes und Rezepte rund um die Kartoffel vorgestellt. Die Knolle hat viel zu bieten: unterschiedliche Farben, Formen und Kocheigenschaften. Außerdem punktet die Kartoffel auch durch ihre Inhaltsstoffe. Referentin Ma- nuela Schmied zeigt unter anderem, worauf bei Einkauf und Lagerung von Kartoffeln geachtet werden sollte und wie vielfältig sich die Knollen zubereiten lassen. Mit den Rezepten (aus der Vorführung 01/2023) wird die Lust auf die Powerknolle geweckt. Die Online-Vorführung findet am Dienstag, 15. Oktober um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 23. Oktober Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ernährungszentrum beim Apfel-Kartoffel-Tag am 6. Oktober Am 6.Oktober findet im Bauernhausmuseum Wolfegg der traditionelle Apfel-Kartoffel-Tag statt. Das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand mit vielen Informationen zum Thema Kartoffel vertreten. Ernährungszentrum bei der Oberschwabenschau am 16.-20. Oktober Die Oberschwabenschau in Ravensburg findet in diesem Jahr vom 16. bis 20.Oktober statt. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand und vielen Ideen zum Thema „Lebens- mittelrettung“ in Halle 5 zu finden. Erleben und Mitmachen: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Haben Sie jemals davon geträumt, Ihren eigenen Frisch- käse herzustellen? Möchten Sie lernen, wie Sie aus ein- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 fachen Zutaten eine kulinarische Köstlichkeit zaubern können? Dann ist der kleine Workshop „Kreiere deinen eigenen Frischkäse“ der Käserei Martin Bauhofer in Kofeld im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg genau das Richtige für Sie! Verwendet werden nur die besten, regionalen Zutaten, um sicherzustellen, dass Ihr Frischkäse nicht nur lecker, sondern auch gesund ist. Er- fahren Sie, wie Sie Ihrem Frischkäse mit frischen Kräutern, Gewürzen und anderen Leckereien eine ganz persönliche Note verleihen können. Datum: jeweils am 08. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober Uhrzeit: jeweils 10:00 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis zum Freitag vor der Veranstal- tung per Telefon unter 07520/94735 24 Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau sucht Unternehmen für die Aktion „Schichtwechsel“ am 10. Oktober Mitarbeitende aus Unternehmen tauschen für einen Tag den Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Am 10. Oktober findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, Vor- urteile über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) abzubauen und Begegnungen zwischen Men- schen, die in ihrem Arbeitsalltag nur selten zusammen- kommen, zu ermöglichen. In Kooperation mit der Bruderhaus Diakonie beteiligt sich die Stiftung Liebenau an dem Aktionstag und sucht dafür noch engagierte Unternehmen, die bereit sind, ihre Mitarbeitenden für einen Tag mit Beschäftigten aus Wf- bM-Werkstätten zu tauschen. An der Aktion beteiligen sich die WfbM Liebenau, die WfbM Rosenharz und das AIP Wangen-Schauwies. Mitarbeitende aus Unternehmen können so am Aktions- tag WfbMs als Experten der beruflichen Teilhabe kennen- lernen, und sich persönlich mit Menschen mit Behinderun- gen austauschen. Sie bekommen Einblicke in die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mit- wirken. Die Beschäftigten der Werkstätten wiederum können im Rahmen des Schichtwechsels ein Unternehmen des all- gemeinen Arbeitsmarktes näher kennenlernen und dort für einen Tag mitarbeiten. Sie sammeln neue Erfahrun- gen und können potenzielle künftige Arbeitgeber von sich überzeugen sowie neue Berufsfelder für sich entdecken. Für weitere Informationen und die Anmeldung können sich interessierte Unternehmen gerne bei Julia Wolf melden, die das Projekt aufseiten der Stiftung Liebenau koordiniert. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 07520/95623- 101 oder per E-Mail: julia.wolf@stiftung-liebenau.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten! Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wört- lich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden im- mer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, aus- drücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, ge- setzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzu- halten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feld- arbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbe- treiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/ partner/planenundbauen/leitungsauskunft . Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaft- lichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wie- der herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen. Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten! Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist be- sondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freilei- tungen einzuhalten. Hände weg von Gegenständen in Stromleitungen! Und wenn doch mal ein Drachen in eine Freileitung ge- rät, gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über ei- ner Stromleitung hängt - sofort Hände weg von der Lei- ne! Keine Bergungsversuche unternehmen, man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzu- holen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt) oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW: Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden. Bei allen Aktivitäten gilt: Mit Abstand sicher! Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper in die Frei- leitungen gelangen. So ist nicht nur bei der Ernteearbeit oder beim Drachensteigen Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Forstarbeiten, beim Angeln oder Gleitschirm- fliegen. Eines sollte grundsätzlich verinnerlicht werden: Freileitungen müssen bei allen Aktivitäten im Blick be- halten und ein ausreichender Abstand beachtet werden. Dann steht dem Erfolg bei der Arbeit und dem Spaß bei diversen Freizeitaktivitäten nichts im Wege. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Im Auftrag der Netze BW GmbH: Jörg Busse Pressesprecher Telefon 0711 289-88235 presse@netze-bw.de Themenabend „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Die Sprachkitas Baienfurt laden ein: Ein Abend rund um die Themen: Sprachentwicklung, Zweitspracherwerb, Bedeutung der Sprache für die Entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen/ Hilfsangebote bei Förderbedarf. Die Bedeutung der Sprache wächst in unserer globalisier- ten und digitalisierten Welt immer mehr. Deshalb haben sich zu diesem Thema Referenten aus den Baienfurter Sprachkitas, sowie der Logopädie und des Sprachheilzen- trum zusammengefunden, um sich für einen gelungenen Start ins Leben für unsere Kinder stark zu machen. Wir laden Sie ganz herzlich ein an diesem Abend mit uns das Thema Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen, Tipps mit nach Hause zu nehmen, und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden. Es freuen sich auf Sie Die Baienfurter Sprachkitas St. Josef, St. Ulrich, Pinocchio Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft oder Blind- heit tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist. Termine: 09. Oktober 2024 um 19.00 Uhr Thema: Spaß am Spiel – Spiele für blinde und sehbehin- derte Menschen Referent: BSV-Württemberg und weitere Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,85858293801# Deutschland +496950502596,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Tag der offenen Tür im Bildungszentrum Holzbau Feiern Sie mit uns 40 Jahre Zimmererausbildungszentrum und 20 Jahre Kompetenzzentrum! Am 28. September 2024 lädt das Bildungszentrum Holz- bau in Biberach herzlich ein, einen Blick hinter die Kulissen der größten Bildungsstätte für den Holzbau zu werfen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm für die ganze Familie: • Erleben Sie den Ausbildungsalltag live! • Informieren Sie sich über das Studium Biberacher Mo- dell „Holzbau-Projektmanagement“ • Machen Sie eine Führung durch den Museumsturm des Zimmererhandwerks! • Informieren Sie sich bei spannenden Fach- und Ab- solventenvorträgen! • Genießen Sie Kaffee und Waffeln im Seminarhotel! Weitere Informationen unter: zimmererzentrum.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Keuchende Atmung, Heiserkeit und Husten Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt: Pseudokrupp-Fälle sind in den vergangenen Jahren in der Region deutlich gesunken „Im Vergleich zu 2019 sind im Jahr 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben rund 30 Prozent weniger Säug- linge und Kinder aufgrund Pseudokrupps behandelt wor- den“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „In der gesamten Region wurden im Jahr 2023 425 Pseudo- krupp-Behandlungen registriert.“ Vor allem im Landkreis Sigmaringen ist die Anzahl gesunken. „2023 litten 125 Säug- linge und Kinder an Pseudokrupp. Das sind 78 Erkrankun- gen weniger als noch im Jahr 2019“, so der Geschäftsfüh- rer. Auch im Bodenseekreis sank die Anzahl von 147 auf 114 im Jahr 2023. Im Landkreis Ravensburg lässt sich ebenfalls ein Rückgang von 253 auf 186 betroffenen Säuglingen und Kindern verzeichnen. Dabei gilt: Es konnten nur AOK-Ver- sicherte Säuglinge und Kinder ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Pseudokrupp, auch als „Krupp-Syndrom“ bekannt, ist eine Erkrankung, die hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie zeichnet sich durch eine akute Entzündung der Schleimhäute im Bereich des Kehlkopfes aus. Die Schleimhäute schwellen an, was zu einer Veren- gung der Atemwege führt. Ursache für die Erkrankung sind meist Viren. In seltenen Fällen können auch Bakterien oder Allergene die Ursache sein. Am häufigsten tritt Pseudokrupp bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis etwa drei Jahren auf. In Einzelfällen kann die Erkrankung bis zum Vorschulalter bestehen bleiben, bevor die Atemwege groß genug sind, um das Risiko von Pseudokrupp-Anfällen zu verringern. Jungen sind dabei etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Symptome von Pseudokrupp sind sehr charakteris- tisch: Ein bellender Husten, der oft mit pfeifenden Ge- räuschen beim Einatmen sowie Heiserkeit einhergeht, ist typisch. Die Anfälle treten häufig in den Abendstunden oder nachts auf und häufen sich besonders in der kalten Jahreszeit. In der Regel ist ein Pseudokrupp-Anfall nicht so gefährlich, wie er zunächst wirkt. Wenn das Kind al- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lerdings tatsächlich keine Luft mehr bekommt, sollte so- fort der Notruf 112 gewählt und ein Notarzt verständigt werden. Die Atemnot kann das Kind stark belasten, was es teilnahmslos und schwach werden lassen kann. Un- abhängig von der Schwere des Anfalls sollte das Kind in jedem Fall einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für Eltern oder Betreuungspersonen ist es in einer sol- chen Situation entscheidend, Ruhe zu bewahren. Stress und Angst verstärken die Symptome, sodass das Kind noch mehr Schwierigkeiten beim Atmen haben kann. Das Kind sollte aufrecht hingesetzt oder hochgenom- men werden, damit es leichter atmen kann. Frische, küh- le Luft hat eine lindernde Wirkung. Daher ist es ratsam, das Fenster zu öffnen und bei kalter Witterung das Kind warm einzupacken. Sollte das Kind bereits früher einen Pseudokrupp-Anfall gehabt haben, könnte der Kinderarzt ein kortisonhaltiges Medikament verschrieben haben, das bei erneuter Atemnot verabreicht werden sollte. Oft zeigen sich die Pseudokrupp-Symptome im Anschluss an einen typischen Atemwegsinfekt. Die Anfälle können mehrere Nächte in Folge auftreten. Die Symptome wer- den jedoch meistens von Nacht zu Nacht schwächer und sind nach zwei bis drei Tagen überstanden. Zusätzlich ist auch bekannt, dass hohe Konzentrationen von Schadstof- fen in der Luft das Auftreten eines Pseudokrupp-Anfalls begünstigen. Daher sollten Eltern auf das Rauchen ver- zichten. Insbesondere in der Wohnung oder in Gegenwart des Kindes. Außerdem ist es ratsam, mögliche Allergien der Atemwege (zum Beispiel gegen Hausstaubmilben, Schimmel, Tierhaare) abzuklären und diese Allergene, wenn möglich zu meiden. Erhöhung der Bürgerbeteiligung bei der TWS - Wegen hoher Nachfrage wird die twsBürgerbeteiligung um 5 Millionen Euro erhöht. Innerhalb von nur knapp vier Monaten wurde das Zeich- nungsziel von 10 Millionen Euro bei der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht. Knapp über 500 Zeich- ner haben beschlossen, über diesen Weg einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. Wegen der positiven Resonanz hat sich die TWS nun ent- schieden, von der Erhöhungsoption Gebrauch zu machen: Das Gesamtvolumen der Genussrechte wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht. „Mit dieser Erhöhung wollen wir einerseits der hohen Nachfrage entgegen kommen und andererseits auch die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger am aktiven Klimaschutz in unserer Region honorieren“, so Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3%. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5%. Das Angebot ist nach wie vor bis zum 16.05.2025 gültig, bzw. bis die Zeichnungs- summe von jetzt 15 Millionen Euro erreicht ist. Wer Interesse hat, sich in Form einer Beteiligung an der TWS für die Energiewende stark zu machen, findet detail- lierte Informationen auf www.tws.de/genussrecht. Mit dem Kapital aus der jetzt erhöhten vierten Emission soll neben dem weiteren konsequenten Ausbau der ei- genen Ökostromerzeugung auch die Wärmewende fi- nanziert werden. Unterstützung für Kinder in Trauer - Neue Termine für Kindertrauergruppe Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wie- der eine neue Kindertrauergruppe an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehen- den Menschen verloren haben. Die Teilnahme ist kosten- frei. Die Trauergruppe trifft sich einmal im Monat (jeweils samstags), von 10 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Ku- BiQu, Parkstraße 40, Ravensburg. Die Termine für die Trauergruppe sind: 9. November, 7. Dezember, 11. Januar, 8. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 7. Juni und 5. Juli (Abschlussfest). Darüber hinaus finden am 7., 10. und 14. Oktober nachmit- tags, ebenfalls in der Parkstraße, individuelle Vorgesprä- che mit Interessierten statt. Termine für ein Vorgespräch können mit Sabine Müllenberg vereinbart werden: Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellen- berg@kinderhospizdienst-amalie.org Ein speziell geschultes Team für die Trauerbegleitung bei Kindern leitet die geschlossene Gruppe. Mit Bewegung, kreativem Arbeiten, Austauschrunden, kunsttherapeuti- schen und erlebnispädagogischen Elementen geben sie den Kindern die Möglichkeit zu trauern. Die Gruppen bieten Kindern eine regelmäßige Anlauf- stelle, einen geschützten Raum, um Trauer zu leben. Hier können sie sich in der Gemeinschaft Gleichbetroffener verstanden fühlen. All ihre Gefühle, die zur Trauer gehö- ren, haben hier ihren Platz und können auf eigene Weise zum Ausdruck gebracht werden. Während die Kinder in der Gruppe sind, gibt es für Eltern die Möglichkeit, in einem Elterncafé mit anderen Eltern und ehrenamtlichen Hospizpaten des Kinderhospizdiens- tes ins Gespräch zu kommen. Die Trauergruppen für Kinder sind seit 2014 ein gemein- sames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und des ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE. Anmeldungen und weitere Informationen bei Sabine Mül- lenberg, Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellenberg@kinderhospizdienst-amalie.org www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de/ Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Glück und Gesundheit – gibt es dafür ein Rezept?“ Referent: Josef Epp, Bad Grönenbach Freitag, 18. Oktober 2024 19:30-21:30 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00€ Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-11:30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Baindt, im September 2024 Überwältigt von der großen Anteilnahme am Tod unseres lieben Ehemannes und Onkels gilt unser aufrichtiger Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihr Mitgefühl in so vielfältiger und liebevoller Weise zum Ausdruck brachten. Herzlichst danken wir der Schal- meienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier. Conny Marcel mit Familie Joshua mit Familie Achim Wucherer * 26. April 1961 † 24. August 2024 DANKSAGUNG Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungs- termin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Kopfnuss Das Objekt wird um 90 Grad nach rechts gedreht, horizontal gespiegelt, um 180 Grad nach rechts gedreht und vertikal gespiegelt. Welches Objekt von A bis D zeigt die richtige Lösung? © Junga/DEIKE 750R32R5 Lösung: B Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Photovoltaik-Lösung senken und wie Sie Heizung und E-Mobilität clever einbinden. Das erwartet Sie: Vorträge: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen. www.solmotion.de Vereinsheim RFV Zollenreute Spitalweg 38 88048 Friedrichshafen Montag, 30.9.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Infoabend Photovoltaik +Heizung: Was 2024 wichtig ist! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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