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Amtliche_Bekanntmachung_am_31102024_-_Aenderung_der_Abwassersatz.pdf

Amtliche Bekanntmachung am 31.10.2024 Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 22.10.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 01.03.2024, beschlossen. § 42 wird wie folgt geändert: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsan- lage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a wird wie folgt geändert: § 42a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 €/ Monat. Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2024-10-24T08:03:36+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 24.10.2024
    Amtsblatt_2024_10_11_KW41.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 11. Oktober 2024 Nummer 41 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Baindt sagt Danke! Am Freitag, den 27. September 2024 fand das Ehrenamtsfest der Gemeinde in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehr- te zunächst Blutspenderinnen und Blutspender für 10-, 25-, 50- und 100-maliges Blutspenden. Hervor- zuheben sind dabei Roland Kreutle und Mukellef Öztürk für jeweils 100 Blutspenden. Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taek- wondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kris- tof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch so- wie Phäo- nie Rittler für ihre her- vorragen- den sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Thomas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspielerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvi- zemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeisterin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leon- hard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glückwünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehren- amtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Bros- zeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sa- schaWösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jährige Tätigkeit als Vor- stand des Taekwondo ge- ehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Ge- meinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wur- den Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Michael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz wur- den Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmeienkapelle wurde das Engagement von Micha- el Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewür- digt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhau- ser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esen- wein, Christine Heilig und Vik- toria Köberle sowie Werner Blutspenderinnen und Blutspender Sportlerinnen und Sportler des Tae-kwon-do Herrenmannschaft Tischtennis Tischtennis-Jugend Herrenmannschaft Tennis Reitsport (Islandpferde) - Alena Bucher Vorstandschaft der Landjugend Träger der Ehrennadel der Gemein- de Baindt - Edgar Schaz Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Umsetzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstand- schaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Land- frauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehrenamtsfest war die Verleihung der Eh- rennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bürgermeister a.D. Die Ehren- nadel einer Gemeinde ist die höchste Auszeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber jeman- dem, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihre wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehren- amtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Dankeschön! An dieser Stelle gratulieren wir nochmals allen Sportle- rinnen und Sportlern sowie al- len Geehrten und danken von Herzen für das Engagement für unsere Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Tae-kwon-do - Alfred Manthei Fußball C-Juniorinnen Ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamtlich Tätige des Deutschen Roten Kreuzes Ehrenamtlich Tätige der Schalmeienkapelle Ehrenamtlich Tätige des SV Baindt Ehrenamtlich Tätige der Reitergruppe Landfrauen - Doris Sonntag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Amtliche Bekanntmachungen Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns leben- den Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Las- sen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder aus- tauschen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen, über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen. • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme. • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tie- ren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten. • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittel- reste nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Die öffentlichen Bereiche der Gemeinde Baindt, sowie die Kanalisation, werden regelmäßig auf Ratten kon- trolliert. Wir möchten Sie darum bitten, im Bereich der Privatgrundstücke im Bedarfsfall Kontakt zu einem Kammerjäger oder einer geeigneten Schädlingsbe- kämpfungsfirma aufzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2024 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 22.10.2024 bis Freitag, 25.10.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Orts- mitte - Sperrung des innerörtlichen Kreisverkehrs auf- grund Asphaltarbeiten Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerun- gen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Bosch- straße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Sep- tember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Orts- mitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Wald- spielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stutt- gart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüf- ten Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Ände- rungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betrof- fenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmögli- chen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kinder- gartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt ge- mäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Än- derungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektri- zitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeit- punkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wir- kung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zu- gestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investi- tionskostenzuschuss für die Beschaffung und Er- satzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen In- vestitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Pro- zent der angefallenen Kosten mit einer Obergren- ze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Re- gelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaf- fung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträum- lichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neu- anschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investiti- onszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investi- tionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regel- zuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbild- verschönerung erteilte das Gremium seine Zustim- mung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschu- le, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. Oktober und Sonntag, 13. Oktober 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Oktober 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Sonntag, 13. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Veranstaltungen Oktober 11.10. Baustellenbesichtigung Dorfplatz 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergärten Kindergarten St. Martin Das Kennenlernfest im Kindergarten St.Martin „Ich bin da, du bist da, alle rufen laut Hurra“. Auch im neuen Kindergartenjahr starteten die Gruppen des Hauses mit einem Kennenlernfest für Eltern, Kin- der und Fachkräfte. Bei diesem wurde die Möglichkeit geboten sich kennenzulernen, alte Kontakte zu pflegen und neue Gesichter mit einem Namen zu verbinden. Die drei Kindergartengruppen und die Krippengruppe ver- anstalteten jeweils ein Fest mit den Kindern und Eltern ihrer Gruppe, dazu wurde die Spätsommersonne ausge- nutzt und im Garten gefeiert. Es wurden Lieder gesungen, Spiele gespielt und Begrüßungs- und Abschiedssprüche aufgesagt. Außerdem konnten die Kinder sich frei im Garten bewegen, während die Eltern sich austauschten. Nach einem Nachmittag mit ausgelassener Stimmung, neuen Bekanntschaften und guten Gesprächen konnten alle Gruppen gemeinsam ins Kindergartenjahr starten. Wir freuen uns auf das kommende Jahr! Themenabend „sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner 17. Oktober 19:30 Uhr Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) "Sprache ist der Schlussel zur Welt“ Themenabend Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) .. ...und Referenten der Logopädie & des Sprachheilzentrums Seit Juni 2023 gefördert vom Land Baden Württemberg 17. Oktober 19:30 Uhr Waldorfkindergarten Mutig ins neue Kindergartenjahr Im Waldorfkindergarten Baindt stehen die ersten Wochen eines jeden neuen Kindergar- tenjahres immer ganz im Zeichen des Mutes. Schließlich hält gerade diese Zeit für die Kinder so manche Herausforderungen bereit, egal ob es der erste Kindergartentag überhaupt oder der erste in einer neuen Gruppe oder auch einer neuen Rolle wie der eines angehenden Vorschulkindes ist. Da passt es doch gut, wenn diese aufregenden Wochen thematisch der Michaelizeit gewidmet werden. Zahlreiche Geschichten und Lieder, die von wackeren Rit- tern, Drachengetier, Mut und Schönheit kündeten, beglei- teten die Kinder über mehrere Wochen durch den Tag. Und dabei neigte sich die Waage auf dem Jahreszeiten- tisch Millimeter für Millimeter zugunsten der glänzenden Edelsteine, die die Kinder abwechselnd jeden Tag sacht hineinlegten. Am letzten Freitag im September war es dann endlich soweit und wir feierten unser Michaelifest. An festlichen Frühstückstafeln wurden selbstgebackene Drachen und Schwerter verzehrt und zum Abschluss des Tages be- zwang ein jedes Kind einen Parcour, der den Weg des Jünglings aus der Geschichte von der „Königstochter in der Flammenburg“ nachempfunden war. Stolz nahmen die Kinder nach dieser aufregenden Her- ausforderung anschließend Michaelikrone und Mutstein entgegen und trugen diese freudig mit ins Wochenende und nach Hause. Schulnachrichten SBBZ Sehen Jugendchor begeistert mit Auftritt im SBBZ Baindt Am 6. September 2024 war es endlich so weit: Der Ju- gendchor Baindt, begleitet von Hr. Strobel und unter der Leitung von Doris Kapler trat vor einem begeisterten Pub- likum auf. Der Auftritt, der durch den Förderverein unter- stützt wurde und in der Aula des SBBZ Sehen stattfand, war ein voller Erfolg und sorgte für große Freude in den Gesicherten aller Anwesenden. Bereits vor dem Auftritt war die Vorfreude spürbar. Die jungen Sängerinnen hatten wochenlang geprobt und ihre Leidenschaft für die Musik Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 in jede Probe gesteckt. Als die ersten Töne erklangen, war die Begeisterung im Raum sofort greifbar. Die Musik erreichte jeden im Publikum und schuf eine Atmosphäre der Gemeinschaft und des Miteinanders. Doris Kapler, die Chorleiterin, strahlte vor Stolz, als sie die talentierten Jugendlichen auf der Bühne sah. „Es ist einfach wunder- bar zu sehen, wie viel Freude Musik in die Gesichter der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zaubert.“ Die po- sitive Energie und die Freude, die der Auftritt verbreitete, waren ansteckend. Die Zuschauer des SBBZ Baindt waren begeistert und jubelten, während die jungen Sängerinnen mit strahlenden Gesichtern von der Bühne traten. Es war ein Nachmittag, der allen in Erinnerung bleiben wird und der zeigt, wie kraftvoll und verbindend Musik sein kann. Der Jugendchor hat mit diesem Auftritt nicht nur sein Können unter Beweis gestellt, sondern auch die Herzen der Menschen erreicht. Jessica Calov-Kappler Zur Informationi Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Ab- schieden lieber aus, als sie bewusst zu be- gehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begeg- nen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen fin- den, Abschiede, die sich abzeichnen selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 24.10.2024, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kin- derhospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Krisencoach Steckersolargeräte Tim Bartels (Umweltbriefe) Steckerfertige Photovoltaik Vom Balkon direkt in die Dose Wer mit der Sonne seineneigenen Stromproduzierenund verbrauchen will,mussnicht zwingendHausbesitzeroder- Dachpächter sein.AuchMieter können mit ein oder zwei Modulen auf dem BalkonElektrizität gewinnen und sich direkt ins Haus holen. Das ist von der Bundesregierung mittlerweile auch so gewollt und explizit im EEG beschrie- ben. Für die steckerfertigenSolargeräte wurden die ge- setzlichen Regelungennunstark vereinfacht. Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewen- de mitmachen können“, verlautet der Präsident der Bun- desnetzagentur, Klaus Müller. Er meint damit die Anmel- dung der Balkonkraftwerke, Sie „können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Müller. Künftig müssen Betreiber dieser Anlagen neben den Angaben zur Person statt zwanzig nur noch fünf Angaben zu ihrem Bal- konkraftwerk eintragen. Diese Vereinfachung stelle eine erhebliche Entbürokratisierung dar, findet der Netzagen- turchef. Mit einem Solargerät, das an die eigene Steck- dose angeschlossen werden kann, lässt sich einfach und kostengünstig Solarstrom erzeugen – insbesondere für Menschen ohne eigenes Dach eine Möglichkeit. Die Mini Solaranlagen erlauben es nahezu jedem, einen Teil des ei- genen Strombedarfs durch selbst erzeugte Elektrizität zu decken. Denn diese Balkonkraftwerke sind vor allem für den Eigenverbrauch gedacht, und gerade nicht zur Ein- speisung ins öffentliche Netz. Der Hauptvorteil liegt dem- nach darin, die Stromkosten zu senken. Aber eben auch, seinen Teil zur Energiewende beizutragen. Steckersolar- geräte bestehen in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter, der den durch die Sonne- neinstrahlung entstehenden Gleichstrom in Wechselstrom wandelt. Dieser netztaugliche Strom fleißt dann in den Stromkreis der Wohnung. Im Gegensatz zu großen So- laranlagen ist die Leistung, die der Wechselrichter bei einem Steckersolargerät maximal einspeisen darf, auf 800 Watt (W) begrenzt. Die Mini-Solarsysteme produzieren in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil der Grundlast eines Haushaltes zu decken. Für Eisschrank und Spülmaschine Ein Standardsolarmodul mit 400 W Leistung, das zum Beispiel verschattungsfrei an einem Südbalkon senkrecht montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Davon werden Sie idealerweise 200 kWh in der Wohnung direkt verbrauchen können, zum Beispiel von Ihrem Kühlschrank und der Geschirrspülmaschine. Ihr Strombezug reduziert sich somit um diese Menge. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro kWh Strom aus dem öffentlichen Netz bringt das im oben ge- nannten Beispiel eine jährliche Ersparnis von rund 60 Euro. Hat Ihr Steckersolargerät etwa 400 Euro gekostet, amorti- siert sich diese Anschaffung in weniger als sieben Jahren. • Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: „Was gilt heute, was gilt(noch) nicht?“ lesen Sie unter https:// www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/ energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-steckersolar- was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740 • DasUmweltbundesamt(UBA)informiertunter https:// www.umweltbundesamt.de/themen/ klima-energie/ erneuerbare-energien/photovoltaik/ steckersolarge- raete-balkonkraftwerke Angemeldete Balkonkraftwerke Aufgrund der vereinfachten Registrierung der Photovol- taik-(PV)-Kleinstanlagen, auch Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke gennannt, geht die Bundesnetzagen- tur (BNetzA) mittlerweile von einer guten Datenlage in diesem Segment aus. • Bei der BNetzA wurden im Jahr 2023 rund 300000 Bal- konsolaranlagen registriert. • Allein im erstem Halbjahr 2024 sollen 220000 Balkon- kraftwerke mit 200 MW Gesamtleistung hinzugekom- men sein. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 • Insgesamt sind in Deutschland mittlerweile mehr als 90 Gigawatt PV-Leistung installiert. Zum Vergleich: Die hierzulande installierte Gesamtleistung der Windräder liegt aktuell bei knapp 62 Gigawatt. Gesetzliche Vereinfachungen für Steckersolargeräte: 1. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen Ihr Steckersolargerät jetzt nicht mehr beim lokalen Netz- betreiber anmelden. Er erfährt ohnehin davon, da die Bundesnetzagentur ihm eine Kontrollmeldung sendet über die Anmeldung Ihres Gerätes beim Marktstamm- datenregister. 2. Marktstammdatenregister. Die Anmeldung unter htt- ps://www.marktstammdatenregister.de/ wurde verein- facht. Bisher waren 20 Daten erforderlich. Künftig sind es nur noch fünf Angaben: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Leis- tung des Wechselrichters, Zählernummer. 3. Zählerwechsel egal. Ein möglicherweise nötiger Zäh- lerwechsel muss nicht mehr abgewartet werden. Sie können Ihr Gerät direkt in Betrieb nehmen. 4. Schukostecker erlaubt. Der haushaltsübliche Schutz- kontakt-Stecker (umgangssprachlich: Schukostecker) soll mit technischen Anpassungen eine normkonforme Anschlussart darstellen. 5. Im EEG definiert. Steckersolargeräte sind neuerdings auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrie- ben: Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen max. 800 Watt am Wechselrichter und max. 2000 Watt für die angeschlossenen Module 6. Vermieter fragen. Verbände der Immobilien- und Vermieterbranche stellen klar: Auch künftig ist es er- forderlich, ein Okay des Vermieters einzuholen. Eine Ablehnung wird allerdings schwieriger und muss gut begründet sein, schließlich ist Balkonsolar nach Aufnah- me ins EEG von „überragendem öffentlichen Interesse“ 7. Überragendes öffentliches Interesse. Das gilt nun auch für die Kleinstanlagen unter den erneuerbaren Energien. In §2 EEG heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen [...] liegen im überragenden öf- fentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Ge- sundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ • Die Dt. Gesellschaftfür Sonnenenergie bietet einen „Ste- ckersolar-Änderungsmonitor“. Dieser informiert darü- ber, was geht und was nicht: https://www.dgs. de/ser- vice/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Oktober – 20. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Mögen Frieden und Dankbarkeit stets in deinem Herzen sein. Irischer Segenswunsch Samstag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Firmung der Schüler aus dem SB- BZ-Sehen Baindt mit Pfarrer Staudacher in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herz- lich eingeladen Sonntag, 13. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis - Heilig Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Fran- ziska Joachim, Dominik Klein, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Anton Strehle († Leokadia und Josef Malsam mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Hans Späth, Maria und Georg Konzett) Anschließend Stehempfang vor der Kirche mit Kuchen, Snack und Getränken (Jugendchor) Dienstag, 15. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhad Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs, Elsa und Wendelin Kaplan, Zita Maurer, Eugen Haug) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 20. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Pia Kreutle, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Benjamin Stiefvater, Marlene Stör, Nele Gründler 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile 19.00 Uhr Baindt – Night´n Pray der Firmlingen Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Firmung 2024 in Baindt Am Samstag, den 12. September firmt Pfarrer Stauda- cher im Auftrag von Diözesanadminstrator Dr. Clemes Stroppel sechs Schüler aus dem SBBZ – Sehen in Baindt. Gefirmt werden: Fabio, Felix, Jonathan, Paul und Selina. Die Kirchengemeinde gratuliert zu diesem Fest den Neu- gefirmten und ihren Familien ganz herzlich. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen. Heilig-Leiber-Fest 2024 Der Kirchenchor bereichert den Festgottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest 2024 mit „Neuen Liedern“. Im Anschluss bietet der Jugendchor Kuchen, Snacks und Getränke an und lädt zu einem Stehempfang ein. Gemeinsam wollen wir den Gottesdienst im Miteinander ausklingen lassen. Herzliche Einladung. Feiern Sie mit uns! Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Erstkommunion 2025 am Sonntag, den 4.Mai für die Schüler der 3. Klassen Liebe Eltern, wir laden Sie mit Ihrem Kind ein, die heilige Erstkommunion in unserer Kirche zu feiern. Sind Sie dabei? Dann treffen wir uns zur Anmeldung am Donnerstag, 24. Oktober in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrhaus Baindt, Thumbstraße 55. Sie haben keine Zeit? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an stjoahnnesbaptist.baindt@ drs.de. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: • das ausgefüllte Anmeldeformular den Unkosten- beitrag in Höhe von 75,00 € (für Ausleihe und Reinigung des Gewandes, Fotos, Arbeitsheft, Kopien, Material, Aus- flug ....) • eine Kopie der Taufurkunde, falls ihr Kind nicht in Baindt oder Baienfurt getauft wurde Wir starten gemeinsam mit einem Elternabend am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „al- ten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klos- terhof Nr. 5. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Eine schriftliche Einladung geht in diesen Tagen per Post raus. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam R.I.P. Die Kirchengemeinde trauert um Herrn Franz Forderer. Von 2005 bis 2015 war Herr Forderer Mitglied im Kirchen- gemeinderat. In dieser Zeit hat er mit dazu beigetragen die Vakanz der Pfarrstelle gut zu überbrücken, umso dem neuen Pfarrer einen guten Einstand zu ermöglichen. Da- für sind wir sehr Dankbar. Unser Mitgefühl und Gebet gilt der Frau Brigitte Forderer und der ganzen Trauerfamilie. Bernhard Staudacher, Pfarrer Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Ge- meinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisati- onsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Segen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil einer wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sache zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstützung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2025 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am Dienstag, 22. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor, die Einladung per Mail folgt demnächst! Ein unvergessliches Heilig-Leiber-Fest erwartet Sie! Am kommenden Sonntag lädt der Kir- chenchor herzlich zu einem außerge- wöhnlichen Heilig-Leiber-Fest ein. Die- ses Jahr wird es musikalisch besonders spannend: Die Sängerinnen und Sänger haben moderne Kirchenlieder aus den Genres Rock, Pop und Gospel einstudiert und werden diese gemeinsam mit einer Band im Gottesdienst präsentieren. Nach dem Gottesdienst sorgt der Jugendchor für das leibliche Wohl. Es gibt Sekt, weitere Getränke, köstliche Kuchen und herzhafte Snacks. Nutzen Sie die Gelegenheit, in geselliger Runde zu verweilen und die Gemeinschaft zu genießen. Die Sänger und Sängerinnen des Jugendchors freuen sich über Ihre Spenden, die zur Finanzierung ihrer geplanten Paris-Reise beitragen sollen. Kommen Sie vorbei und erleben Sie einen Tag voller Mu- sik, Freude und Gemeinschaft! Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 23. Oktober 2024 um 14.00 Uhr zu unserem Herbstfest in den Bischof-Sproll-Saal. „Wer seine Stimme erklingen lässt, stärkt Körper, Geist und See- le.“ Einen herzlichen Willkommensgruß an den Männer- gesangsclub „Les Rauschers“ aus unserer Gemeinde Baindt. Das ist eine Gruppe aus Freunden und Bekannten, entstanden aus ihrer gemeinsamen Zeit in der Landju- gend vor über 50 Jahren. Wir freuen uns auf einen mu- sikalischen Nachmittag mit Ihnen, bei dem Sie selbstver- ständlich gerne mitsingen dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Land frauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Besuchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir infor- mieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Be- suchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir in- formieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Mittwoch, 16.10.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Mittwoch, 16.10.2024, 19.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Bienen König, Michael Ondrejcik aus Baienfurt, lädt zusammen mit dem Frauenbund Baienfurt ein zu Einem kurzen Film über das Leben der Bienen als In- put und im Gespräch versucht H. Ondrejcik verschiede- ne Fragen zu beantworten. Ergänzt mit verschiedenen Erlebnissen und Erfahrungen mit den Bienen. Herzlich Willkommen sind alle, Kinder, Jugendliche, Erwachsene die mehr über die Bienen erfahren möchten. Honig ist süße Belohnung, hinter der viel Arbeit steckt. Wie lange lebt eine Biene nach dem Stich? Was muss man über die Biene wissen? Was ist das Besondere an Bienen? Was ist der Unterschied zwischen einer Wespe und einer Bie- ne? Ist ein Wespen- oder Bienenstich schlimmer? Was hilft sofort gegen Bienenstich? Wann greifen Bienen an? Wie oft fliegt eine Biene am Tag? Was macht eine Biene am Tag? Woher kommt Bienenwachs? Was machen die Drohnen im Bienenstock? Und viele andere Fragen über Bienen, was ich weiß werde ich beantworten, was nicht schreibe ich mir auf . Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Bai- enfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neuen Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentie- ren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reichhal- tigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx. de Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort hal- ten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Freitag, 11. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino Ev. Kirche à Zwingli – der Reformator Näheres unter Ökumene Sonntag, 13. Oktober 20. So n. Trinitatis Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit unse- ren Kindergärten (Pfr. Schöberl) Montag, 14. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 16. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 20. Oktober 21. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin M. Hayen) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kinderkirche Am 13. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das gerne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstä- be, an denen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürf- nis entgegen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammenleben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. Bildquelle: Pexels, Text: Kirchenjahr evangelisch Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Reformationstag – Abendmahls- gottesdienst mit Impulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahls- gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Auswirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Neuer Konfi-8 & Konfi-3-Jahrgang gestartet In unser Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerk- same Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbo- len unmittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Ju- gendliche (und auch als Erwachsene). Die Themen und Aktionen der Konfi-3-Zeit finden Sie in der beiliegenden vorläufigen Terminübersicht. Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3-5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Gestartet am Erntedankfest, findet die Konfi-3-Zeit ihren Abschluss mit einem Familiengottesdienst mit Abendmahl am Ostersonntag. Unsere Konfi-3-Kinder Im Konfi-8-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu er- leben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu reflektieren und als Jugendliche den eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Das Erfahrungslernen im Gottesdienst, in Begegnungen mit Mesnerinnen und Kirchengemeinderäten beim Esca- pe-Room-Game, eine gemeinsame Fahrt zum Planeta- rium und natürlich das Highlight Konfi-Indoor-Camp in Bad Schussenried gehören genauso dazu, wie die wö- chentlichen Konfi-Stunden im Gemeindehaus, in denen wir darüber ins Gespräch kommen, wie uns das, worum es in Glaubensbekenntnis und Bibel geht, für unser Le- ben hier und stark machen und Orientierung geben kann. Den feierlichen Abschluss findet die Konfi-Zeit mit der Konfirmation, dem eigenen „Ja“ der Konfis zu ihrer Tau- fe und Gemeindezugehörigkeit & dem Segen Gottes, der ihnen zugesprochen wird. Unsere neuen Konfirmandinnen & Konfirmanden Allen ein herzliches Willkommen und eine gesegnete Kon- fi-3/-8-Zeit! Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 09.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB wacht erst in Hälfte zwei auf SV Baindt – SV Weingarten 1:2 (0:2) Nur vier Tage nach der bitteren Auswärts- pleite gegen den SV Mochenwangen, be- grüßte der SVB auf der Klosterwiese den SV Weingarten, welcher am vergangenen Wochenende ebenfalls deutlich unter die Räder gekom- men war (1:7 gegen den SV Kressbronn). Für beide Teams stand somit fest: es sollte eine Reaktion gezeigt werden, auch wenn auf einige wichtige Stützen verzichtet wer- den musste. So fehlten auf Baindter Seite etwa Caltabi- ano (Verletzung), M.Szeibel (Urlaub) und Kapitän Thoma (Sperre nach gelb-rot). Auf seifigem Untergrund überließ der SVB zunächst dem SV Weingarten etwas den Ballbesitz und versuchte nach Ballgewinnen schnell umzuschalten. Beide Mannschaften agierten in der ersten halben Stunde aber oft zu ungenau in ihren Aktionen, wodurch kaum nennenswerte Chancen zu verzeichnen waren. Dennoch zeigte sich der SVW im ersten Durchgang oft gieriger und energischer in den Zweikämpfen und ging somit auch nicht ganz unverdient mit 0:1 in Front: Elezi setzte sich stark über rechts durch und bediente mit seiner Hereingabe Delimar, der in der Mitte unbedrängt einschob (33.). Nachdem B.Walser ge- gen Elezi zunächst noch das 0:2 verhindern konnte (35.), stürmten Bleile und Lenz nach einem Baindter Abspielfeh- ler im Spielaufbau allein auf den Baindter Schlussmann zu, wobei Lenz auf auf 0:2 erhöhte (39.). Nach dieser ernüchternden ersten Halbzeit ohne große Torgefahr, lief der SVB mit Beginn des zweiten Durch- gangs etwas höher an und präsentierte sich giftiger in den umkämpften Duellen im Mittelfeld. Die Gäste verständig- ten sich vermehrt auf eine stabile Defensive, gegen wel- che die Baindter Mannschaft nun anrannte. Gefährliche Abschlüsse durch L.Walser und Camara waren etwas zu unplatziert und konnten von Segbers im SVW-Gehäuse so noch entschärft werden. Etwa zehn Minuten später nickte Dischl nach einem abgefälschten Freistoß dann zum vermeintlichen 2:1 ein, wobei der Treffer vom jun- gen Schiedsrichter allerdings zurückgenommen wurde - eine umstrittene Entscheidung. Da Elezi nach einem Weingartener Konter die Entscheidung kurz vor Schluss liegen ließ, blieb der SVB im Spiel und machte es in der 88.Minute nochmals spannend: ein Abschluss von Danto- na wurde zunächst noch entscheidend geblockt, doch der Nachschuss landete über Umwege beim eingewechselten Hosse, welcher erneut Dantona im Rückraum bediente. Dieser hatte im zweiten Anlauf mehr Erfolg und verkürz- te auf 1:2 (88.). In der Nachspielzeit fehlte der Baindter Mannschaft dann aber die letzte Durchschlagskraft, um doch noch den Ausgleich zu erzwingen. Nach verschlafenem Beginn konnte der SVB erst in der zweiten Hälfte eine deutliche Leistungssteigerung im Ver- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gleich zum Mochenwangen-Spiel auf den Platz bringen, den frühen Doppelschlag des SVW aber nicht mehr kon- tern. Im kommenden Auswärtsspiel gegen den Tabel- lenvierten aus Kressbronn gilt es an diese verbesserte Leistung anzuknüpfen, um den zweiten Saisonsieg ein- zufahren. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (86. Henry Hosse), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert (72. David Krauter), Lukas Zweifel (52. Lukas Walser), Jan Fischer (40. Baba Camara), Mika Dantona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Luca Samuel Mariano Tore: 0:1 Matija Delimar (33.), 0:2 Lenz Bauer (39.), 1:2 Mika Dantona (88.) SV Baindt II - SV Weingarten II 2:1 (2:1) Im Heimspiel gegen den Tabellenletzten aus Weingarten, hatte Trainer Geggier im Vorfeld mit argen Personalsor- gen zu kämpfen, da gleich acht potenzielle Stammkräfte nicht zur Verfügung standen. So bot sich die Chance für einige Spieler aus der zweiten Reihe, um auf sich auf- merksam zu machen. Zwar verpatzte die „Zwoite“ die Anfangsminuten und ging durch Rahmanis Treffer (10.) früh in Rückstand, konterte diesen jedoch umgehend durch ein absolutes Traumtor von Hahn, der das Leder wuchtig unter die Latte jagte (12.). Nur zwei Minuten später drehte der SVB II die Partie dann vollkommen als Knisel einen Strafstoß zum 2:1 eiskalt versenkte (14.). In der Folge blieb Geggiers Mannschaft am Drücker und hätte ab der 20.Minute in Überzahl agieren müssen, da SVW-Keeper Wasmer als letzter Mann Grabherr klar zu Fall brachte. In seiner ersten offiziellen Partie verließ den Schiedsrichter aber etwas der Mut und er gab für das klare Vergehen nur die gelbe Karte. So blieb es im Anschluss bei einem engen Spiel mit Chancen auf beiden Seiten, wobei der SVB II mit viel Einsatz und Wille den Sieg am Ende über die Zeit brachte. Trainer Geggier zeigte sich nach Spielende stolz über den Kampfgeist seiner Elf und lobte die Leistungen von Rota- tionsspielern wie Blattner und Grabherr. Mit dem vierten Saisonsieg springt die „Zwoite“ damit auf Platz zwei und trifft am Sonntag im Topspiel auf den Tabellendritten aus Kressbronn. SV Baindt II: Max Dingeldey, Patrick Späth, Niklas Hug- ger, Niklas Späth, Robin Blattner (70. Kai Kostka), Tobias Trautwein (79. Johannes Heisele), Lukas Grabhherr (74. Markus Baumgärtner), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Marius Hahn (65. Jakob Schaffer), Johannes Schnez (88. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Mustafa Rahmani (10.), 1:1 Marius Hahn (12.), 2:1 Konstantin Knisel (15. Foulelfmeter) SVK hat dreimal eine Antwort parat SV Kressbronn - SV Baindt 6:3 (2:1) Mit zwei Veränderungen im Vergleich zur knappen Heim- niederlage gegen den SV Weingarten - Thoma und Ca- mara für Dantona und Fischer - schickte Trainer Weiland seine Mannschaft am Sonntagnachmittag gegen den Ta- bellenvierten aus Kressbronn aufs Feld. Bei kühlen Tem- peraturen wusste der SVB in der Anfangsphase durchaus zu Gefallen und beschäftigte die Defensive der Gastgeber immer wieder über die schnellen Außenbahnspieler Fink und Camara, welche jedoch zunächst nicht entscheidend zum Abschluss kamen. Nach einer guten Viertelstunde arbeitete sich auch der SVK besser in die Partie, wobei sich Walser erstmals auszeichnen musste. Einige Minuten später war der junge Baindter Schlussmann dann aber machtlos, als der SVB in der Defensive zu passiv agierte und einen Querpass auf Wiesener ermöglichte, welcher aus dem Rückraum trocken auf 1:0 stellte (19.). Die Baind- ter Mannschaft schüttelte sich kurz und hatte etwa zehn Minuten später das nötige Glück auf seiner Seite: Cama- ra setzte sich zum wiederholten Mal kraftvoll über links durch und leitete zu Dischl weiter. Baindts Nummer 9 fand im Rückraum wiederum Kapitän Thoma, dessen wuch- tiger, aber unplatzierter Abschluss Torhüter Steinhauser durch die Finger rutschte - 1:1(31.). Der SVB schien nun voll im Spiel angekommen, verteilte im Anschluss jedoch bereits Anfang Oktober Weihnachtsgeschenke und lud den SVK sowohl kurz vor der Pause (35.) als auch kurz nach der Pause (48.) durch haarsträubende defensive Fehler zum Toreschießen ein. Trotz dieses vermeidbaren 3:1-Rückstandes steckte Weilands Mannschaft nie auf und erzwang auf der Gegenseite ebenfalls einen indivi- duellen Fehler: So blockte Camara Torhüter Steinhauser beim Versuch eines langen Balls und schob die Kugel zum 3:2-Anschlusstreffer ins Netz (52.). Das 3:3 schien für den SVB in Reichweite, doch ein abgefälschter Kopfball von Bukovec nach einer Ecke machte die aufgekommene Hoffnung wieder zunichte (55.). In der Folge betrieb der Landesliga-Aufsteiger allerdings weiterhin viel Aufwand und stellte selbst nach einer Ecke erneut den Anschluss her, wobei Brugger Dischls Hereingabe per Kopf im lan- gen Eck versenkte (65.). Doch ganz nach dem Muster der Cantina-Band - „Spielt den selben Song nochmal“ - kon- terte der SVK zum dritten Mal an diesem Tag nur wenige Augenblicke später erneut mit einem eigenen Tor. Wie- sener steckte den Ball clever durch, Szeibel konnte den Ball nicht mehr entscheidend zur Seite grätschen und S.Lindinger vollstreckte eiskalt zum 5:3 (66.). Weilands Mannschaft blieb zwar in der Folge weiterhin bemüht, konnte die Kressbronner Defensive jedoch nicht mehr entscheidend in Bedrängnis bringen und fing sich nach einem Konter in der Nachspielzeit schlussendlich noch den sechsten Gegentreffer durch Siegel (90.). Trotz eines engagierten Auftritts im schweren Auswärts- spiel beim mittlerweile zum Angstgegner mutierten SV Kressbronn (sieben Niederlagen in Folge), bringt sich der SVB somit erneut durch individuelle Fehler um mög- liche Punkte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (77. Henry Hosse), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (52. Lukas Walser), Lukas Zweifel (62. David Krauter), Philipp Thoma, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Francesco Boccuto Tore: 1:0 Elias Wiesener (19.), 1:1 Philipp Thoma (31.), 2:1 Elias Wiesener (35.), 3:1 Romeo Lindinger (48.), 3:2 Baba Camara (52.), 4:2 Mark Bukovec (55.), 4:3 Michael Brug- ger (65.), 5:3 Samuel Lindinger (66.), 6:3 Tim Siegel (90.) SV Kressbronn II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Topspiel Zweiter, SVB II, gegen Dritter, SVK II, erwisch- te Geggiers Mannschaft einen guten Start in die Partie, konnte bis auf einen Distanzschuss von Knisel aber nicht allzu viele klare Torchancen herausspielen. Ein unnötiges Foul in Strafraumnähe kurz vor der Pause, ermöglich- te dem SVK II dahingegen eine gute Freistoßgelegen- heit, welche Hetzius zum 1:0 nutzte (45.). Auch im zweiten Durchgang blieb der SVB II optisch die leicht überlegene Mannschaft, ohne jedoch die letzte Zielstrebigkeit an den Tag zu legen. Zudem führten technische Mängel und das Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ein oder andere harte Foul auf beiden Seiten dazu, dass kaum Spielfluss aufkommen wollte. Am Ende blieb der erhoffte Ausgleich aus, womit die erste Saisonniederlage besiegelt war. Vor den herausfordernden Spielen gegen Hergensweiler/Achberg und Meckenbeuren, wollte Trai- ner Geggier sich von diesem kleineren Rückschlag aber nicht allzu sehr aus der Ruhe bringen lassen: „Mund ab- putzen und weiter geht‘s. In den kommenden Topspielen holen wir uns die Punkte zurück.“ SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Grabhherr (46. Jacob Schaffer), Julian Keppeler (68. Ro- bin Blattner), Konstantin Knisel, Luca Bosch (83. Johan- nes Heisele), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Leon Hetzius (45.) Gelb-Rot: Furkan Demir (90./SV Kressbronn II/) Vorschau: Sonntag, 13.10 12.45 Uhr: SV Baindt - SG Hergensweiler/Achberg 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Achberg XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Topspiel um die Tabellenspitze! Samstag 12.10. • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Leutkirch XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsangebot an. Sportbegeisterte und Interessierte dür- fen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vorbeischauen. Weitere Informationen erhalten sie unter www.svbaindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner Bekanntgabe Seit dem Jahre 1990 wurde die Sportab- teilung Turnen/Leichtathletik organisiert und geleitet durch Franz Karg, die letzten 8 Jahre in Gemeinsamkeit mit Birgit Dengler. Mit Freude dürfen wir bekannt geben, dass die sportbe- währten Trainer Christian Staud (Athletik-Fitness) und Nina Assanti (Frauenturnen und Kindersport) ab Oktober 2024 die Abteilungsleitung Turnen/Leichtathletik übernehmen. Wir, Franz Karg und Birgit Dengler, bedanken uns herzlich bei allen Übungsleitern, Trainern, beim Vorstandsteam des SV Baindt und bei allen Mitgliedern der Abteilung für Ihr Vertrauen und die Jahre wunderbarer Zusammen- arbeit. Nachruf Sven Borchers Es schmerzt sehr, dass Sven Borchers nicht mehr unter uns weilt. Wir sind in tiefer Trauer und in Gedanken bei seiner Familie. 2012 gründeten wir zusammen mit ihm den HTSV Baindt e.V. Von 2014 an war er unser Schriftführer. Wir haben mit ihm einen der coolsten Sportevents der Region geformt, das Human-Table-Soccer-Turnier. DJ, Bar, den ganzen Tag Bälle einwerfen, Pommes besorgen, Mikros reparieren, Sachen von A nach B transportieren, und und und – auf Sven war die ganzen Jahre immer Verlass. Und war die Arbeit getan, dann konnte man stundenlang mit ihm feiern. Wir lachten immer viel und herzhaft mit ihm. Er hat uns das Gut gelaunt sein einfach gemacht, denn er war selbst zu jeder Zeit ein positiver, fröhlicher und lebenslustiger Mensch, und so werden wir ihn für immer in Erinnerung behalten. Die Vorstandsschaft des HTSV Baindt Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Franz Forderer † 24. September 2024 Franz war seit 46 Jahren Mitglied im Musikverein Baindt. Ab dem Jahr 1998 brachte er sich als Fähnrich aktiv in der Fahnenabordnung mit ein und war stets tatkräftig bei all unseren Terminen dabei. Auch bei Arbeitseinsätzen war Franz zu jeder Zeit ein zuverlässiger Helfer. Wir verlieren mit Franz einen zuverlässigen und tatkräf- tigen Unterstützer und ein langjähriges Mitglied des Mu- sikvereins Baindt. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seiner Frau Brigitte mit allen Angehörigen. Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem lang- jährigen Mitglied Erwin Jerg † 20. September 2024 Erwin war seit der Anschaffung unseres Schellenbaumes im Jahr 1989 aktives Mitglied in unserer Fahnenrotte. Über 30 Jahre lang trug und pflegte er den Schellenbaum des Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Musikvereins Baindt und war dabei immer mit Leidenschaft bei sämtlichen Terminen und Veranstaltungen dabei. Mit Erwin verlieren wir ein engagiertes Mitglied des Mu- sikvereins Baindt, der stets voller Stolz und Herzblut die Kapelle mit dem Schellenbaum begleitete. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seinen An- gehörigen. Landjugend Baindt e.V. 75 Jahre Landjugend Baindt Am vergangenen Wochenende feierten wir unser 75- jähriges Jubiläum der Land- jugend Baindt. Am Freitag starteten wir mit einem Jubiläumsabend. An diesem blickten wir mit allen ehemaligen Mitgliedern auf die letz- ten 75 Jahre zurück. Diese unvergesslichen und schönen Momente wurden durch ein Theater und eine Zeitkapsel mit vielen alten Bildern greifbar. Es kamen viele nette Ge- präche zustande und alle schwelgten in den alten Zeiten. Am Samstag ging unser Jubiläum dann mit einer Dor- frallye weiter. Hierbei starteten 10 Gruppen mit jeweils 4-7 Personen zu den 9 Stationen, die in Baindt und Baienfurt verteilt waren. Viele knifflige Aufgaben wie Traktorziehen, Bierkistenstapeln, XXL-Bierpong usw. warteten dabei auf die Teilnehmer. Nach der Siegerehrung konnten dann die Rallyeteilnehmer und viele weitere Besucher den Abend auf der Dorfkindparty ausglingen lassen. Ein großes Dankeschön geht hierbei an die Sponsoren und die vielen Spenden, ohne die unser Jubiläum so nicht möglich gewesen wäre. Anbei finden Sie unter folgendem Qr- Code unsere Jubiläumsfestschrift. Beim Baindter Beck und im Cap Markt wer- den wir außerdem noch ausgetruckte Exemplare auslegen. Diese dürfen Sie gerne mitnehmen. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Pferdefestival Blaubeuren Vergangenes Wochenende waren einige unserer Jugendreiter auf dem Pferdefes- tival in Blaubeuren. Am Freitag starteten wir mit dem Mannschaftsreiterwettbe- werb und 4 unserer Reiter ritten gemein- sam die Dressurprüfung. Schlussendlich erreichten sie ei- nen guten 2ten Platz. Weiter ging es mit den Schritt-Trab Reiterwettbewerben bei dem sich einige von uns eine nette Platzierung holen konnten. Katharina Keck und Mila Streicher holten sich sogar den Sieg. Maya Schützbach erreichte den 3ten Platz. Isabella Konzett, Amelie Haller und Maxi Mutscheller den 4ten Platz. Nach den ersten Platzierungen richteten wir uns unsere Schlafplätze in den Zelten ein und unseren Ponys die Paddocks. Den Abend ließen wir mit Spielen gemütlich ausklingen. Am nächsten Tag frühstückten wir mit einem wunderschönen Sonnenaufgang und dann ging es auch schon weiter mit den Prüfungen. In dem Schritt-Trab-Galopp Reiterwettbe- werben konnten die Baindter Reiter einige Platzierungen sammeln. Noemi Oelhaf und Aleyna Branco erreichten den 3ten Platz. Leni Weiß den 5ten und Aylin Köse den 6ten. Theresa Henzler platzierte sich mit einem guten 7ten Platz im Dressurreiterwettbewerb mit Delia. Es folgten ei- nige Spaß Prüfungen wie der Paartrail bei dem zwei Rei- ter mit einem Stick gemeinsame Hindernisse überwinden mussten. Leni und Maya holten hier den 3ten Platz. Bei dem Team-Stafetten Wettbewerb starteten Noemi, Mila, Isabella und Theresa als Team und mussten Aufgaben wie Sackhüpfen, Schubkarren rennen oder so schnell wie möglich um Tonnen galoppieren, absolvieren und wurden hier 4ter Platz. Zwischendurch starteten die Jugendli- chen zum Spaß bei Hobby-Horsing-Spring-Prüfungen und sorgten in dem Zelt für eine mega Stimmung und sammelten ebenfalls wieder einige Schleifchen. Nebenbei halfen wir dem Team von Blaubeuren bei der Platzpflege und dem reibungslosen Ablauf der Prüfungen. Abends startete dann noch der Jump & Run bei dem Leni Rapp mit Lili Laday als Renner und Alyin Köse mit Leni Weiß startete. Nach einem super erfolgreichen und spaßigen Wochen- ende fuhren wir alle zufrieden und müde nach Hause. Verfasst von Leni Rapp Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump and Run, Platz 1 Springwettbewerb mit Stechen 100cm, Platz 2 Mannschaftsspring-Wettbewerb 85cm, Platz 2 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 4 Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurwettbewerb, Platz 1 Dressurreiterwettbewerb Klasse A, Platz 5 Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb, Platz 5 Unsere Jugendlichen waren erfolgreich auf dem Pferde- festival in Blaubeuren Auf dem Pferdefestival in Blaubeuren konnten einige Schleifen gesammelt werden. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Siegerehrung Ortsmeis- terschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Sieger- ehrung und Preisverleihung der Ortsmeis- terschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Erster Rundenwettkampf Luftpistole Am 30.09.2024 bestritt die Luftpistole-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Rundenwettkampf. Dabei gewann sie gegen die Gäste aus Wolpertswende (2. Mannschaft) mit 1354:1280. Wertung Baindt: S. Schnez: 352 G. Schnetz: 341 D. Sill: 340 O. Damoune: 321 Wertung Wolpertswende 2: H. Gindele: 337 W. Parsch: 323 R. Pfaff: 311 R. Wahr: 309 Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Ganzjähriges Fit- ness Workout für Frauen Ausdauer, Kraft, Gymnastik mit und ohne Geräte, Beweglichkeit und Koordination. Einstieg jederzeit möglich für Mitglieder im SV Baindt ohne Voranmeldung. Immer mittwochs von 20.00 h bis 21.15 h. Nähere Information auf der Homepage des SV Baindt unter www.svbaindt. de, Rubrik Alpinteam-Fitness Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Übungsabend mit dem Gerätewagen Sanität des Bundes Gemeinsam mit unseren Kameradinnen und Kameraden der DRK-Ortsvereine Ravensburg und Weingarten übten wir mit dem größten Fahrzeug des Kreisverbands, dem Gerätewagen Sanität des Bundes (GW San Bund). Dieses Fahrzeug, ein LKW der Marke MAN, gehört zu unserer „Schnelleinsatzgruppe Erstversorgung“ (SEG E) kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Schadenslage mit vielen Verletzten, ein sogenannter Massenanfall von Ver- letzten, vorliegt. Mit dem Material, das der GW San Bund mitführt, kann ein Schnelleinsatzzelt sowie eine Behand- lungsmöglichkeit für bis zu 10 Verletzte, je nach Schweregrad, aufgebaut werden. Genau das war Bestandteil unserer Übung. Die Gruppe der Bereitschaft Baienfurt-Baindt baute das aufblasbare Schnelleinsatzzelt des Fahrzeugs auf und richtete es so ein, dass Verletzte behandelt werden könnten. Dazu wurden Krankentragen aufgebaut und zig Kisten mit Material an den entsprechenden Stellen vorbe- reitet. Ebenso musste das Notstromaggregat in Betrieb genommen werden, um das Zelt zu beheizen und zu be- leuchten. Genau 16 Minuten nach Übungsbeginn war das Zelt einsatzklar. Auch hier zeigte sich wieder, was für ein starkes Team wir sind. Der Abend hat deutlich gezeigt: wenn es darauf ankommt, sind wir bestens vorbereitet. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Ludwigshafen zur Burgruine Alt-Bodman Von Ludwigshafen wandern wir durch das Naturschutzge- biet Aach-Ried bis Bodman. Dort machen wir einen kurzen Abstecher zum Skulpturengarten von Peter Lenk, bevor es steil hochgeht zur Ruine Altbodman. Nach einer Rast Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 bei wunderschöner Aussicht auf den See machen wir uns auf den Rückweg über das Kloster Frauenberg. Von Bod- man geht‘s dann mit dem Bus zurück nach Ludwigshafen. Wann: Sonntag, 13.10.2024 Treffpunkt: Bushaltestelle Charlottenplatz Wgt. 8.10 Uhr, Bhf. RV 8.20 Uhr Rückkehr: 18 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 200 hm (ca. 30 Min. steil bergauf). Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen in Ludwigshafen. Mitbringen: Vesper, Getränk (1 Ltr.), Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: ab 09.10.2024 - T. 0151-12952100 (über AB*) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail : hanifa.selimi@gmx.de Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man schon in Weingarten einsteigt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Wanderung von Baienfurt nach Fuchsenloch Wir treffen uns am Dienstag 15.10.2024 um 12.00 Uhr hin- ter dem Rathaus in Baienfurt und wandern über Kickach, Baumgarten, Maria Eich durch den Wald nach Fuchsen- loch. Zurück in Baienfurt besuchen wir noch die „Blaue Grotte“. Die Gehzeit beträgt ca. 3 1/2 Stunden, 12 km und 100 hm. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, nach Be- darf Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 10.10.2024 ab 17.00 Uhr T. 0751/43287 WF Jürgen Frank. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2024“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2024 ein. Am 15. und 16. November 2024 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Wir stellen Ihnen die Kabarettistinnen vor: 15. November 2024 Kathi Wolf „Klapsenbeste“ Kathi Wolf ist Psychologin - und selbst ihre beste Kun- din. Im ständigen Gedankenkarussell wird es auch der selbst ernannten Klapsenbesten schwindelig, mal endet die Fahrt im Weltschmerz, mal im Aktivismus. In einem Spagat zwischen Stand Up Comedy und politischem Ka- barett kämpft die Hobby Boxerin gegen die Stigmatisie- rung psychischer Störungen, erkundet auf urkomische Art ihre eigenen sowie gesellschaftlichen „Special Effects“ und steigt nebenbei auch gerne mit dem Patriarchat in den Ring. Die Klapsenbeste beweist: Humor ist eine The- rapieform. In Zeiten von extremen Therapieplatzmangel treiben Quacksalber und Wunderheilerinnen ihr Unwesen und auch die kapitalistische Ausschlachtung des eigenen Leids ist in Zeiten von social media anerkannter als die eigentliche Erkrankung. Die Quittung kommt - von der Klapsenbesten persönlich. Warum gehen weniger Frauen als Männer in die Politik, wie sieht eine Familienaufstellung im Bundestag aus und was passiert, wenn ein Abgeord- neter zu ihr in Therapie kommt? Ein rasanter Abend mit Wort, Witz und Musik. 16. November 2024 Thomas Schreckenberger „Nur die Lüge zählt“ In Thomas Schreckenbergers neuem Programm dreht sich alles um die Wahrheit und vor allem um die Lüge in all ihren Ausprägungen. Gelogen wird ständig und überall. Dabei gibt es harmlose Lügen („Ich hab ja nichts anzuziehen!“) oder Lügen, um den anderen nicht zu verletzen. So wie das Lob der Eltern für das selbstgemalte Kinderbild, wenn man gleichzeitig denkt: „Hoffentlich bekommt das Ju- gendamt das nie zu Gesicht!“ Aber dann gab es auch im- mer schon gefährliche Lügen, die das Ziel hatten, bewusst in die Irre zu führen und oft Unheil über viele Menschen brachten. Man denke nur an Sätze wie „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“ oder „Seitenbacher Müsli – lecker, lecker, lecker.“ Heute verbreiten sich Lügen zudem immer schneller und das Internet dient als Brand- beschleuniger: Bots, Trolle, Fake-News und Verschwö- rungstheoretiker überschwemmen das Netz mit den abstrusesten Ideen: Bill Gates will uns allen Chips einpflan- zen, unsere Spitzenpolitiker sind in Wahrheit gefühllose Echsenwesen (was im Fall von Friedrich Merz einiges er- klären könnte) und die SPD ist angeblich eine sozialdemo- kratische Partei! Ein Wahnsinn! Doch auch der Alltag wird immer unsicherer, wenn digitale und analoge Welt ver- schmelzen – man weiß kaum mehr, wem oder was man noch glauben kann. Die Grenzen zwischen Fiktion und Realität verschwimmen immer mehr und verstärken die Spaltung der Gesellschaft. Früher gab es verschiedene Mei- nungen, heute verschiedene Wirklichkeiten. Begleiten Sie den vielfach ausgezeichneten Kabarettisten Thomas Schreckenberger (Tuttlinger Krähe, Kleinkunstpreis Baden- Württemberg, usw.) durch den Lügendschungel unserer Zeit – bewaffnet mit der Machete des Humors und der Kraft der Pa- rodie, immer auf der Suche nach dem letzten Rest Wahrheit. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft per E-Mail unter stefan. gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuh- stallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 25,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 13. Oktober 2024 Rund um den Häcklerweiher - geschichtsträchtiger Spaziergang Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Streckenlänge: ca. 5 km (ebene Strecke) Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und jahrhundertealten Weihern prägen unter anderem offene Hochmoorflächen und ein Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefähr- dete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiederver- nässung ab dem Jahr 2007 einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt auf einer herbstlichen Exkursion rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterun- gen zur Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Sind Sie neugierig geworden? Dann machen Sie mit! Auch Kinder und Hunde sind auf dieser Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf dieser Führung be- grüßen zu dürfen. Kleintierschau Samstag, 19.10.2024, 13 - 18 Uhr Sonntag, 20. 10. 2024, 10 - 17 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Zu sehen gibt es Kaninchen, Hühner, Tauben und vieles mehr..... Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Weitere Infos unter: www.kleintierzuchtverein-bergatreute.de Informationsabende für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzerinnen und Waldbesitzer zu einem Informations- abend mit folgenden Themen ein: • Die neue Bundeswaldinventur IV: Wieviel Holz steht im Privatwald? • Forstschutz: Neues zum Borkenkäfer • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Forstliches Gutachten zum Wildverbiss, Anmeldung und Bewertung von Wildschäden Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt: 22.10.2024 um 19:30 Uhr in Ebenweiler (Dorfgemein- schaftshaus) 29.10.2024 um 19:30 Uhr in Waldburg (Gasthaus König Wilhelm) 04.11.2024 um 19:30 Uhr in Hittelkofen (Gasthaus Rose) 07.11.2024 um 19:30 Uhr in Seibranz (Gasthaus Wacht am Rhein) 13.11.2024 um 19:30 Uhr in Beuren (Gasthaus Kreuz) 19.11.2024 um 19:30 Uhr in Deuchelried (Gasthaus Hirsch) 25.11.2024 um 19:30 Uhr in Berg (Schützenhaus) Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blut- spender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blut- spende mit etwas Glück Erlebniswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an. Nächster Termin: Dienstag, dem 29.10.2024 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewin- nen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit lecke- ren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. 400 Jugendliche kickern sich zum Traumberuf Erfolgreicher „Karriere-Kick“ in Ravensburg: Innovative Berufsorientierung für junge Talente Der „Karriere-Kick“ in Ravensburg war ein voller Erfolg und hat erneut bewiesen, wie innovativ und interaktiv Be- rufsorientierung für Jugendliche gestaltet werden kann. Am 25.9.2024 trafen rund 400 Schüler auf 36 begeisterte Unternehmen, um sich auf Augenhöhe über Berufsmög- lichkeiten und Karrierechancen auszutauschen. Das Event, das von Florian Dismann und Alexander Ernst nach Ra- vensburg geholt wurde, fand in der einzigartigen Ausstel- lungsfläche des Autohauses Riess statt – ein Partner, der maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen hat. Die großzügig zur Verfügung gestellten Räume des Autohauses boten den perfekten Rahmen für diese be- sondere Veranstaltung und sorgten für eine angenehme und moderne Atmosphäre. Das Besondere am „Karriere-Kick“ ist das innovative Konzept, das Berufsorientierung und Networking auf spielerische Weise miteinander verbindet. Durch Tisch- fußball-Duelle kamen die jungen Talente und Unterneh- mensvertreter ins Gespräch, was zu einer entspannten und ungezwungenen Atmosphäre führte. „Der Karriere-Kick bietet eine ganz besondere Gelegen- heit, junge Menschen mit potenziellen Arbeitgebern zu- sammenzubringen. Statt steifer Gespräche in Messehal- len kommen die Teilnehmer beim gemeinsamen Spiel ins Gespräch – das fördert Vertrauen und schafft eine ungezwungene Basis für einen echten Austausch“, sag- ten die Aussteller. Neben dem aktiven Austausch auf dem Spielfeld gab es auch vielfältiges Angebot durch die Unternehmen an den Messeständen. Unternehmen aus verschiede- nen Branchen präsentierten ihre Ausbildungsberufe und Einstiegsmöglichkeiten und beantworteten Fragen der Jugendlichen. Zusätzlich wurde den Jugendlichen der Bewer- bungs-Check angeboten. Für die passenden Fotos sorg- te eine professionelle Fotografin, die hochwertige Bewer- bungsfotos machte. „Es war beeindruckend zu sehen, wie offen und interes- siert die Schüler:innen waren und wie positiv die Unter- nehmen auf diese Form des Kennenlernens reagierten“, fügten einige Lehrer hinzu. Aufgrund des großen Erfolgs wird der „Karriere-Kick“ auch im nächsten Jahr wieder in Ravensburg stattfin- den – der Termin steht bereits fest: Am 15. Oktober 2025 wird die Veranstaltung erneut im Autohaus Riess durch- geführt. Für interessierte Unternehmen gibt es ab sofort für begrenzte Zeit einen Frühbucher-Rabatt. Über Karriere-Kick: Der Karriere-Kick ist eine bundesweite Veranstaltungsreihe zur Berufsorientierung, bei der junge Menschen spielerisch und in einem entspannten Umfeld mit Unternehmen und Ausbildern in Kontakt treten kön- nen. Weitere Informationen finden Sie unter https://kar- riere-kick.de/in/landkreis-ravensburg/aussteller Skibasar Berg Der Sommer hat sich verabschiedet und in den Ber- gen fällt bereits der erste Schnee. Für die Winterfreunde kommt damit die Zeit sich für die neue Wintersportsai- son zu wappnen. Was passt, was nicht, welche Winter- bekleidung ist noch super erhalten und könnte jemand anders gefallen. Welche Skier oder Stiefel sind zu klein und müssen getauscht werden. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, saubere und gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Homepage www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Wir nehmen und können dann bieten: Alpinski (Carving) und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbeklei- dung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kin- der. Bitte die Ware in einem sauberen und funktionstüch- tigen Zustand abgeben. Beschädigte oder stark veraltete Ware kann leider nicht angenommen werden. Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf, unterstützen wir sozi- ale Projekte. Im vergangen Jahr unterstützten wir: Brennnessel, Frau- enhaus RV, Sonja Reischmann Stiftung, Argenhof – Gna- denhof für Tiere e.V., Tierheim Berg, Termin: Samstag, 19. Oktober 2024, von 11:00Uhr bis 13:00Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Kartenzahlung ist NICHT möglich, also bitte an Bargeld denken. Warenannahme: Freitag, 18.10.2024 von 17:30Uhr bis 19:00 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 19.10.2022 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de Pflanzzeit für Stauden: Ein blühender Garten für das Frühjahr 2025 Der Herbst ist die ideale Zeit, um den eigenen Garten für das nächste Frühjahr vorzubereiten. Für alle Gartenfreun- de im Landkreis Ravensburg beginnt jetzt die Pflanzzeit von Stauden, die in der kommenden Gartensaison für prächtige Blüten sorgen sollen. Heimische Stauden sind dabei besonders empfehlenswert, da sie nicht nur pfle- geleicht und robust sind, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten. Gleichzeitig können durch einfache Maßnahmen in den Wintermo- naten die natürlichen Lebensräume zahlreicher Insekten und Kleintiere geschützt werden. Die milden Herbstmo- nate bieten optimale Bedingungen für die Pflanzung von Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Stauden. Der Boden ist noch warm von der Sommerhitze und kann ausreichend Feuchtigkeit speichern, sodass die Wurzeln bis zum Winter gut anwachsen können. Stauden wie die aus der Pflanzliste „Mehrjährige Pflanzen und Stauden im Landkreis RV“ sind perfekt an die klimatischen Bedingungen in der Region angepasst und bieten nicht nur eine lange Freude in ihrem Garten, sondern sind auch für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten wertvol- le Nahrungsquellen. Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg hat eine Liste mit empfehlenswerten Mehr- jährigen Pflanzen und Stauden entworfen, welche un- ter www.naturvielfaltrv.de/media/pflanzliste.pdf auf der Webseite der Biodiversitätsstrategie zu finden ist. Naturschutz im Winter: Blühpflanzen und Laub im Gar- ten lassen Neben der Pflanzzeit im Herbst kann jeder Gartenbesit- zer oder jede Gartenbesitzerin auch während der Winter- monate aktiv zur Förderung der Artenvielfalt beitragen. Ein einfaches und wirkungsvolles Mittel ist es, verblühte Pflanzen stehen zu lassen und das gefallene Laub nicht vollständig zu entfernen. Stauden bieten durch ihre ver- blühten Stängel die perfekte Überwinterungsmöglichkeit für viele Insekten. Auch durch das Laub entstehen natür- liche Rückzugsorte für Igel, Amphibien und nützliche In- sekten, die dort den Winter verbringen können. Anstatt das Laub komplett zu entfernen, sollte es an geschütz- ten Stellen im Garten gesammelt werden, um so kleine Winterquartiere zu schaffen. Diese simple Maßnahme trägt nicht nur zum Erhalt der Biodiversität bei, sondern schützt auch den Boden vor Austrocknung und Frost. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.naturviel- falt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravensburg vorbeizuschauen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert Ausstellung und Vernissage „Om‘s Mandala Art“ 18. Oktober- 10. November 2024 Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) gibt im Oktober/November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künst- lern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnah- men und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künstlerin auf diese Situation und zeigt nun eine Aus- wahl an Werken, die seit der damaligen Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die Vernissage ist am 18. Oktober um 20.00 Uhr. Die Finissage ist am 10. November um 18.00 Uhr mit ei- nem Solokonzert von Omnitah. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind jeweils Sams- tag und Sonntag von 14-17 Uhr (mit Ausnahme Sa., den 19.10.) und Omnitah wird zu diesen Zeiten persönlich an- wesend sein. Fr. 18. Okt. 20.00 Uhr Vernissage So. 20. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 26. Okt. 14 – 17 Uhr So. 27. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 02. Nov. 14 – 17 Uhr So. 03. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 09. Nov. 14 – 17Uhr So. 10. Nov. 14 – 17.00Uhr Trotz Regen: Die AOK-Kochshow belebt die Sinne auf der Landesgartenschau in Wangen - Regionale Lebensmittel helfen dem Klima und der Gesundheit Der Meisterkoch Simon Mayer vom Restaurant/Café Sca- la in Bad Waldsee und die AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel ließen sich nicht aus der Ruhe bringen und führten vergangenen Donnerstag gemeinsam durch die AOK-Kochshow auf der Landesgartenschau in Wan- gen. Leider war das Wetter für den Veranstaltungsabend schlecht angesagt. Trotz der Hoffnung auf ein paar Son- nenstrahlen und einem goldenen Herbstabend bestätig- te sich leider die Wettervorhersage. Dicke Regenwolken überzogen den Himmel und die Sparkassen-Kulturbühne konnte sich diesen nicht entziehen. Trotz der kalten Tem- peraturen konnten die rund 120 Gäste die AOK-Kochshow aber im Trockenen verfolgen. Die Sparkassen-Kulturbüh- ne bot dafür den perfekten Rahmen, sie verwandelte sich in eine top ausgestattete Showküche. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben, moderierte gemeinsam mit AOK-Er- nährungsfachkraft Charlotte Walz die Veranstaltung. Sie klärten über Ernährungsmythen auf und schärften das Bewusstsein für gesundes Essen – mit kleinen Wissensein- heiten und interaktiven Spielrunden: „Wir wollen mit der AOK-Kochshow aufzeigen, warum regionale Ernährung Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 nicht nur wichtig fürs Klima ist, sondern warum sie auch jedem Einzelnen gut tut. Das ist uns gelungen.“ 77 Prozent der deutschen Bevölkerung achten beim Einkauf auf regionale Produkte, heißt es im aktuellen Ernährungs- reports des Bundesministeriums für Ernährung und Land- wirtschaft. Der Report zeigt auch: Immer mehr Menschen interessieren sich für pflanzliche Ernährung und greifen zu vegetarischen und veganen Alternativen – innerhalb von vier Jahren ist der Wert von 29 auf 39 Prozent gestie- gen. Das Thema ist nicht nur für die eigene Gesundheit relevant, sondern auch für die Gesundheit des Planeten. Spielerisch und leicht zeigte das Duo aus Meisterkoch Simon Mayer und der AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel, wie einfach und lecker es sein kann, regio- nale und nachhaltige Gerichte auf den Tisch zu zaubern. „Live-Cooking hat für mich immer einen ganz besonde- ren Charme. Wenn ich dann noch den ein oder anderen Küchentipp weitergeben und fürs Kochen mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln begeistern kann, ist das für mich ein besonderes Highlight“, so die AOK-Ernährungs- fachkraft Julia Baschnagel. „Es hat mir sehr viel Spaß gemacht. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung. Durch die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben wir eine super Show und einen unterhaltsamen Abend auf die Beine gestellt.“ Rezepte zum Mitnehmen „Regional und nachhaltig kochen“ lautete das Motto der AOK-Kochshow, in der live ein leckeres Drei-Gänge-Me- nü zubereitet wurde. Die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich über ausgefallene Gerichte freuen: Meister- koch Simon Mayer begeisterte mit einer Blumenkohl-Pan- na Cotta mit Champignon-Spinat-Creme, dazu eingelegte Radieschen oder Austernpilzen im Reisblatt, zu denen eine würzige Linsencreme serviert wurde. Alle Teilnehmenden bekamen die Rezepte auf Papier zum Mitnehmen und Nachkochen. Die Blumenkohl-Panna Cotta hat es Julia Baschnagel persönlich angetan und lobte Simon Mayer für seine kreative Auswahl und Zubereitung: „So lecker, vor allem mit den eingelegten Radieschen! Sowas habe ich noch nie gegessen.“ Die Entscheidung, vegetarisch zu kochen, wurde bewusst getroffen. Der Grund dafür ist simpel: „Das ist einfach nachhaltiger. Außerdem stammen alle Lebensmittel, die wir verwendet haben, aus der Region“, so Julia Baschnagel weiter. Glückliche Gewinner Zu Beginn konnten alle Besucherinnen und Besucher an einem Gewinnspiel teilnehmen. Als Hauptpreis konnten sich sechs Gäste das Drei-Gänge-Menü am reichlich ge- deckten Tisch schmecken lassen: Sieglinde und Kathari- na Tiso aus Wangen, Monika Troy aus Opfenbach, Rita Ortmann aus Siggen, Heike Schulze und Alfred Sigerist, beide aus Neuravensburg. „Heute waren wir zum 77. Mal auf der Landesgartenschau und hatten richtig Glück“, so die glücklichen Gewinner Heike Schulze und Alfred Si- gerist. Natürlich konnten alle Besuchenden Kostproben probieren. Diese wurden auf wiederverwendbaren Bam- busschalen serviert, nicht auf Plastiktellern. Ohne erhobenen Zeigefinger Die Veranstaltung soll nicht belehrend wirken, sondern un- terhaltsam vermitteln, dass regionales und nachhaltiges Kochen Spaß machen kann. „Wir wollen den Leuten nicht mit erhobenem Zeigefinger begegnen“, betont Markus Packmohr. „Es geht darum, Lust aufs Ausprobieren zu machen.“ Deshalb lud die Show auch zum Mitmachen ein: Neben einer kleinen Bewegungseinheit und einem Ratespiel über Lebensmittelverschwendung konnten die Zuschau- erinnen und Zuschauer aus einem Topf von acht Zutaten drei auswählen, aus denen der Koch Simon Mayer spontan ein Dessert kreieren musste. Heraus kam ein fluffiger Ha- ferflocken-Pancake mit Zwetschgen-Quark, dem durch den milden und leicht süßlichen tasmanischen Bergpfeffer ein besonderer und unerwarteten Twist verliehen wurde – den Zuschauerinnen und Zuschauern hat es geschmeckt. Wer mehr zu gesunder und nachhaltiger Ernährung wis- sen möchte: In den Ernährungs- und Kochkursen der AOK-Ernährungswerkstatt lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie sie mit einer ausgewogenen, gesun- den Ernährung ihre Energie steigern, ihr Idealgewicht er- reichen oder Krankheiten vorbeugen können. Unter www. aok.de/bw/gesundheitskurse sind alle Ernährungsan- gebote zu finden – ganz in der Nähe oder online durch- führbar. „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung“ - Spende über 20.000 Euro für den Kin- derhospizdienst AMALIE Der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE erhält 20.000 Euro für die Begleitung von Kindern und deren Familien in Zeiten von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Die Spenden stammen aus der Drachenkinder-Aktion von Radio7. „Was es für eine Familie bedeutet, in der Kinder oder Eltern lebensverkürzend erkrankt sind, das können wir als Außen- stehende nicht fassen“, sagt Markus Wursthorn, Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie, der Stiftung Liebenau. „Die Hilflosigkeit der Kinder und ihrer Familien in der Begegnung mit dem Tod aufzufangen, für Nöte und Sorgen da zu sein und die Angehörigen zu entlasten, dafür ist der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE da.“ Ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten Familien Der Dienst, eine Kooperation der Stiftung Liebenau und der Malteser, qualifiziert ehrenamtliche Patinnen und Pa- ten für den Einsatz. Diese begleiten die Familien oft über einen sehr langen Zeitraum, bis über den Tod hinaus. Ur- sula Schuhmacher von den Radio 7 Drachenkindern weiß: „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung, denn was diesen Familien und Kindern hilft, ist ein Mensch, der in der Lage ist, in Zeiten von schick- salshaften Prozessen und Verzweiflung zu begleiten, da zu sein.“ Hinter jeder Familie, die AMALIE begleitet, steht ein ganz individuelles Schicksal und die ehrenamtlichen Patinnen und Paten werden mit unterschiedlichen Erwar- tungen und Bedürfnissen konfrontiert. Dazu ist eine gute Ausbildung essenziell und die bekommen die Patinnen und Paten bei AMALIE in der Basisqualifizierung für Kin- derhospizbegleitung. „Je besser unsere Ehrenamtlichen ausgebildet sind, desto mehr können wir auffangen“, weiß Elisabeth Mogg, eine der Koordinatorinnen von AMALIE aus ihrer langjährigen Arbeit, und dafür braucht es Geld. Zuverlässige Unterstützung durch Radio 7 und die Dra- chenkinder-Aktion Seit vielen Jahren ist Radio 7 mit der Drachenkinder-Ak- tion dem ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE ein zu- verlässiger Partner. „Diese kontinuierliche Spende hilft uns, die Angebote wie Begleitung der Familien, Kindertrauer- Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 gruppen und auch Aktionen für Jugendliche aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen. Das ist großartig und dafür danken wir Radio 7“, so Markus Wursthorn, denn insbesondere die Trauergruppenarbeit für die Kinder und Jugendlichen werden ausschließlich über Spenden finanziert. „Wir sind sehr dankbar für diese große Sum- me, die es uns ermöglicht, für alle Familien, die unsere Unterstützung brauchen, erreichbar zu sein.“ In den ver- gangenen Jahren nahm die Anzahl der Familien, die sich hilfesuchend an AMALIE wandten, kontinuierlich zu. Um für alle diese Familien da zu sein, braucht es auch immer mehr Patinnen und Paten. Ein neuer Qualifizierungskurs startet im kommenden Jahr. Eröffnung des Beratungstreffpunkts am Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Biberach-Rißegg Mit dem Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde eine interdisziplinäre Beratungsstelle geschaffen. Welche Ziele das Projekt verfolgt, erklären Alexandra Gaiser, Schulleiterin des Bischof-Sproll-Bildungszentrums und Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt Nach einer gut dreijährigen Planungs- und Umsetzungszeit wurde am Freitag, 20. September in Biberach-Rißegg der Be- ratungstreffpunkt am Bischof-Sproll-Bildungszentrum fei- erlich eingeweiht und eröffnet. Der Beratungstreffpunkt ist ein inklusionsorientiertes Projekt, das in Kooperation des BSBZ Biberach-Rißegg mit dem SBBZ Sehen Baindt, der Beratungsstelle TB der EUTB Biberach, der Stiftung St. Franziskus und der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart entstand. Die Idee zum Be- ratertreffpunkt, zu einer interdisziplinären, pädagogischen Beratungsstelle, sei aus der Notwendigkeit heraus ent- standen, motivierten Fachkräften, Experten, aber auch Angehörigen, Betroffenen selbst sowie Interessierten eine Möglichkeit zum Austausch, zur Beratung und Weiterbil- dung anzubieten. Alexandra Gaiser, Rektorin i. K., Grund- und Werkreal- schule Bischof-Sproll-Bildungszentrum Biberach-Rißegg erklärt, welche primären Ziele das Projekt verfolgt: „Un- ser Anliegen war und ist es, den Inklusions- und Bera- tungslehrkräften sowie den Sonderpädagogen und -pä- dagoginnen des BSBZ, des SBBZ Sehen Baindt und der Stiftung St. Franziskus einen Raum für Austausch, Diag- nostik und Beratung zu schaffen. Des Weiteren soll der Beratungstreffpunkt Angehörigen und auch Betroffenen eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit zu allen Fra- gen bezüglich Inklusion, Teilhabe, Beeinträchtigung und Behinderung bieten.“ Das Projekt könne zudem externe Lehrkräfte, Therapeuten und Interessierte vernetzen. Für das Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde in den ver- gangenen Monaten die frei gewordene Hausmeister- wohnung, die sich im Schulkomplex des Bischof-Spro- ll-Bildungszentrums befindet, umfangreich baulich umgestaltet. Unterschiedlich große Räume können ab sofort vielseitig genutzt werden. So ist eine gemeinsame Fachbibliothek mit Testsammlungen und Arbeitsplätzen entstanden. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten für Fach- kräfte, um Fallberatungen oder Supervisionen durchzu- führen. In den hellen Räumlichkeiten können Eltern oder externe Lehrkräfte zudem zukünftig Beratungsangebote wahrnehmen. Auch Fortbildungen und Fachkonferenzen können in den technisch modern ausgestatteten Räum- lichkeiten stattfinden. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen mit Internat in Baindt freue sich über das Potential des Beratungstreff- punkts. Das Projekt werde eine absolute Bereicherung darstellen, sowohl für das Bischof-Sproll-Bildungszen- trum, als auch für alle beteiligten Kooperationspartner und nicht zuletzt für alle Nutzerinnen und Nutzern. Allein die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bringen die Expertise aus den Förderschwerpunkten Lernen, Se- hen, Hören, Taubblind, Geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und sozial-emotionale Entwicklung mit. Er ist überzeugt, dass diese interdisziplinäre Beratungsstelle zukünftig viel bewegen werde. „Wir sind stolz, gemeinsam solch ein Projekt ins Leben gerufen haben, von der Idee bis zur Umsetzung. Ich bin mir sicher, dass der Beratungs- treffpunkt ein unverzichtbarer, interaktiver Ort der Begeg- nung sein wird, an dem in Zukunft viele neue Impulse und Ideen entstehen werden und sich durch Austausch und Netzwerkarbeit viel positiv Neues entwickeln wird. Darauf sind wir und alle Projektbeteiligten sehr gespannt“, so der Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Die Depression: Zwischen Tabu und Realität Der Gesundheitsatlas Deutschland informiert an- lässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober: 26.200 Menschen sind im Landkreis Ravensburg von einer Depression betroffen Depression ist längst gesellschaftliche Realität, doch das Tabu existiert in Teilen der Gesellschaft weiterhin. 26.200 Menschen im Landkreis Ravensburg waren laut dem aktuellen „Gesundheitsatlas Deutschland“ des Wissen- schaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 2022 an einer De- pression erkrankt, davon waren 9.761 Erkrankte AOK-ver- sichert. Damit liegt der Landkreis Ravensburg mit einem Wert von 10,09 Prozent unter dem Landesschnitt von 12,15 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von 12,52 Pro- zent. Es werden Erkrankungsfälle bei Personen ab dem 10. Lebensjahr gezählt. Zur Ermittlung von Personen mit Depressionen werden für die Auswertungen im „Gesund- heitsatlas Deutschland“ Patientinnen und Patienten mit ärztlich dokumentierten Diagnosen aus dem ambulanten und stationären Bereich erfasst. Dabei müssen Diagno- sen aus dem Krankenhausbereich als gesichert klassifi- ziert sein und Diagnosen aus dem ambulanten Bereich in mindestens zwei von vier Quartalen des Auswertungs- jahres dokumentiert sein. „Es fließen also demnach nur die erkrankten Personen in die Auswertung, die sich tat- sächlich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befan- den. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen. Es ist trotzdem erfreulich, dass die Menschen im Landkreis Ravensburg gesünder sind als in der Bundesrepublik“, so Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Ge- sundheitskasse Bodensee-Oberschwaben anlässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober. „Es braucht kontinuierliche Aufklärung, öffentliche Dis- kussionen und ein offenes Klima, um die verbleibenden Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und die De- pression als das zu erkennen, was es ist: eine ernstzuneh- mende, behandelbare Erkrankung“, hebt Markus Pack- mohr, AOK-Geschäftsführer, hervor. Frauen sind häufiger betroffen Laut der Analyse des Gesundheitsatlas kommen Depres- sionen bei Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren noch selten vor. Mit zunehmendem Alter zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Depressionshäufigkeit. In allen Al- tersgruppen sind Frauen häufiger betroffen als Männer. Bei den 60- bis 64-Jährigen ist mehr als jede fünfte Frau und fast jeder sechste Mann betroffen. In den Altersklas- sen zwischen 65 und 74 Jahren ist dann ein leichter Rück- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gang zu verzeichnen. Nach diesem „Knick“ steigen die Prävalenzen jedoch weiter deutlich an. Der Prävalenz- gipfel wird bei den 80- bis 84-jährigen Frauen erreicht. Was steckt hinter einer Depression? Depressionen werden der Gruppe der affektiven Störun- gen zugerechnet, die zu den psychischen Erkrankungen gehören. Im Fokus des Gesundheitsatlas Deutschland stehen die unipolaren Depressionen. Eine gedrückte Stim- mung mit Interessenlosigkeit und Antriebsminderung hält bei den Betroffenen über einen längeren Zeitraum an. Zu den unipolaren Depressionen werden akute depressive Episoden, rezidivierende (wiederkehrende) depressive Störungen und chronische depressive Störungen inklusive Dysthymien gezählt. Bei den Dysthymien sind die depres- siven Symptome weniger stark ausgeprägt, halten jedoch über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an. Risikofaktoren für die Entstehung von Depressionen Es gibt eine Reihe von Risikofaktoren, die die Entstehung der Krankheit beeinflussen können. Kritische Lebenser- eignisse wie Beziehungskrisen, Todesfälle, berufliche Ent- täuschungen oder Traumata durch Gewalt, Krieg oder Missbrauch können eine Erkrankung begünstigen. Da- neben spielen Faktoren wie das Alter, das Geschlecht oder das Vorliegen chronischer Erkrankungen eine Rolle. Dass Frauen häufiger an Depressionen erkranken, kann möglicherweise durch hormonelle Schwankungen er- klärt werden. Dazu gehören zyklusassoziierte Schwankun- gen, aber auch hormonelle Veränderungen rund um die Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Außerdem kann es sein, dass Frauen im Laufe ihres Lebens mehr Stressoren ausgesetzt sind als Männer, die die Entstehung von Depressionen begünstigen. Auch chronischer Stress ist ein Risikofaktor für Depressionen. Am Arbeitsplatz ist es daher wichtig, das psychische Wohlbefinden der Mit- arbeitenden über Kriterien wie Entscheidungsspielraum, Kontrolle und Vorhersehbarkeit zu fördern. Aber auch Entwicklungsmöglichkeiten oder die Förderung von Fä- higkeiten tragen dazu bei, Mitarbeitende vor der Entwick- lung psychischer Erkrankungen zu schützen. Hilfe suchen Viele an Depression erkrankte Menschen kostet es große Überwindung, sich professionelle Hilfe zu suchen. Dabei gibt es heute sehr wirkungsvolle Therapien für die Be- handlung der Erkrankung. „Je früher eine Depression behandelt wird, desto größer sind die Chancen, wieder völlig gesund zu werden“, betont Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Wer unter depressiven Symptomen leidet, findet Hilfe bei einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeu- ten. Zusätzliche Unterstützung bietet das interaktive On- line-Programm „moodgym“. „moodgym“ ist ein kostenlo- ses Online-Training für eine stärkere Psyche, welches die AOK unterstützt. Die Übungen helfen, ungesunde Gedan- kenmuster zu erkennen, sie durch neue zu ersetzen und so das Handeln positiv zu verändern – nach dem Motto: „Neu denken, sich besser fühlen.“ Ziel des Programms ist es, depressive Symptome zu verringern sowie das Auf- treten von Depressionen zu verhindern. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hebt hervor: „Eine Depression ist nicht nur für den Erkrankten selbst eine enorme Herausforderung. Auch Familienmitglieder, Partner und Freunde geraten häufig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Aus diesem Grund hat die AOK den Fami- liencoach Depression entwickelt: das erste Online-Pro- gramm, das sich speziell an Angehörige von depressiven Menschen wendet.“ Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: Familiencoach Depression. Jeder erlebt die Krankheit anders. Das von der AOK ge- förderte Projekt „Die Mitte der Nacht ist der Anfang vom Tag“ gibt Betroffenen und Angehörigen eine Stimme. Auf dieser interaktiven Seite kann jeder seine Erfahrungen als Video, Audio oder Text teilen, Beiträge anderer Betrof- fener abrufen oder sich einfach nur über die Krankheit informieren. Mehr Informationen online unter www.die- mitte-der-nacht.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine Bezeichnung für eine warme Witterung im Herbst. Sie sind schlangenförmig zu le- sen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. Lösung: Altweibersommer © DEIKE PRESS 750R30R3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. STELLENANGEBOTE Brennholz - Hartholz günstig Sägewerk Stiehle Grünkraut – Lochmühle Anfragen: info@parkett-stiehle.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Haushaltshilfe für nette Familie gesucht! Familie mit 3 Kindern sucht zuverlässige und vertrauensvolle Haus- haltshilfe in Weingarten(12 Std./Wo) Haushaltshilfe4711@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 NEUERÖFFNUNG Wir ziehen von Weingarten nach Ravensburg. Ab 01.10.2024 finden Sie uns in der Schussenstraße 4 in Ravensburg. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Juli 2024 Nummer 30-32 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Ge- meinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Umwelt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Samstags kostenfrei mit dem Bus in Richtung Ravensburg Seit Samstag, den 06. Juli 2024 können Fahrgäste samstags kostenfrei mit den Stadt- und Regionalbussen sowie mit den Zügen der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) im Gebiet des Stadtbusses Ravensburg/Weingarten fahren. Die Stadtzone erstreckt sich im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grünkraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB umfasst den Bereich von Niederbiegen bis Oberzell. Der detaillierte Zonenplan des bodo-Verkehrsbunds finden Sie unter www.bodo.de Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt jedoch einen digitalen Fahrschein. Dieser ist über die tws- MobilApp und in der neuen bodo-App erhältlich. Inhaber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus – es wird dabei keine Fahrt berechnet. Ein kostenloser Fahrschein in Papierform ist nicht erhältlich, auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Der digitale Fahrschein ist aufgrund von Fahrgast-Statistiken sowie Abrech- nungszwecken erforderlich. Die Stadt Ravensburg trägt die Kosten für dieses Angebot, um die Innenstädte zu be- leben und zu stärken sowie den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Hinweis: Für alle, die die Busse und Bahnen des bodo-Verkehrsverbunds nur selten nutzen und keine Abo-Fahr- scheine besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) die bodo-eCard. Auch ohne Smartphone können Sie mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. An Samstagen wird innerhalb der Stadtzone der Nulltarif gebucht. An anderen Tagen erhalten Sie derzeit 25 Prozent Rabatt auf den Preis eines Ein- zelfahrscheins, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Die eCard kann beispielsweise unter www.bodo-ecard.de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof bestellt werden. Zukünftige Entwicklung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Mittleren Schussental Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, bedarfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-Angebot entwickelt wird. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfassende Verbesserungen des ÖPNV-An- gebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitätsplan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan umfasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Die sehr gute Taktung der Linie 1 bleibt dabei bestehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der Neugestaltung unse- rer Ortsmitte. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bür- gerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab dem 01.01.2027 umzusetzen. Sie stimmten damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Denn nur so kann uns die Mobilitätswende gelingen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Vollsperrung der L 284: Brücken- und Fahrbahninstand- setzung der Überführung über die B 30 bei Baindt so- wie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Das Regierungspräsidium lässt ab Donnerstag, 1. Au- gust 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrin- nen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbe- dingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sper- rung nicht betroffen. Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustel- lenbereich bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Le- diglich bei Bedarf wird eine Baustellenampel eingerichtet. Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist die L 284 voll gesperrt. • Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. • Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochen- wangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. • Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Für die Dauer der Baußmaßnahme wird eine Ersatzhal- testelle für die Haltestelle „Baindt Abzw. Sulpach“ an der Kreuzung Mochenwangener Straße/Sulpacher Stra- ße eingerichtet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den für die im Zusammenhang mit der Maßnahme ent- stehenden Behinderungen um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Aufruf zur Meldung für das Ehrenamts- fest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engage- ments Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 in der Wasser- versorgung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen. Ebenfalls wurden die Hundesteu- erbescheide auf einen Dauerbescheid umgestellt und die Hundesteuer ab 2025 minimal in der Hundesteu- ersatzung angepasst. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Ar- beitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Juli und Sonntag, 28. Juli 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 03. August und Sonntag, 04. August 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 10. August und Sonntag, 11. August 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Juli 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Sonntag, 28. Juli 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 27.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Hochbeet für den Kindergarten Son- ne, Mond und Sterne – Teil des Bauern- hofprojekts Die Sternschnuppengruppe des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne in Baindt, beschäftigte sich das ganze Kitajahr 23/24 mit dem Thema „Bauernhof“. Fleißige Helfer beim Befüllen des Hochbeets Die Kinder erfuhren mit verschiedenen Sinnen einiges über die Tiere eines Bauernhofs sowie über die einzelnen Arbeiten welche auf einem Bauernhof zu entrichten sind, ebenso über das säen/ pflanzen von Früchten. Ihre eige- nen Erfahrungen im Bereich des Pflanzens und der Ernte sowie die Weiterverarbeitung des aus der Landwirtschaft erstandenen Guts, konnten die Kinder nicht nur von Be- suchen verschiedener landwirtschaftlicher Anwesen im Umkreis erlangen, sondern im eigenen Hochbeet des Kindergartens erfahren. So freuten sich die Kinder und Erzieherinnen über das durch die Mitarbeiter des Bauhofs Baindt erstellten Hoch- beete, welche nun den Garten der Sternschnuppengrup- pe ziert. Die Kinder waren hochmotiviert und mit vereinten Kräften beim Befüllen der Beete dabei. Es mussten Stöcke, Laub in die Beete gelegt bzw. geschüttet werden. Danach war „stampfen“ angesagt, hier hatten die Kinder einen rie- sigen Spass. Zum Schluss wurde Wanne für Wanne Erde in die Beete geschüttet bis sie voll waren. Als sich die Erde nach einiger Zeit etwas gesetzt hatte wurden die Beete bepflanzt. Hierzu hatten die Familien Setzlinge und Saat- gut mitgebracht, welche u.a. im Hochbeet ausgebracht wurden. Mittlerweile konnten die Sternschnuppenkinder bereits einige Früchte sowie Salat und Gemüse ernten. Diese wurden direkt gekostet bzw. teilweise zu Speisen verarbeitet und mit Genuss verspeist. Ein herzliches „Danke“ an den örtlichen Bauhof für die überaus schöne Hochbeete, an die umliegenden land- wirtschaftlichen Betriebe Familie Rude und Familie Ber- le bei denen wir durchaus gerne Willkommen waren um den Kindern das Thema Bauernhof mit allen Sinnen zu verdeutlichen. Stolz befüllt und mit Pflanzen bestückt Team der Sternschnuppengruppe, Kita Sonne, Mond & Sterne, Baindt Zur Informationi Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule wurden dieses Schuljahr 37 Schü- lerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule entlas- sen, davon aus Baindt mit dem Hauptschulabschluss: Warnke Jana mit dem Realschulabschluss: Biggs Lea Birrer Vivienne Fischer Diana Huber Mark Kastezki Elise Steier Konstantin Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zum er- folgreichen Haupt- bzw. Realschulabschluss und wün- schen Ihnen für die Zukunft alle Gute. Schulleitung und Kollegium Neuregelungen zu PV-Anlagen und Steckersolargeräten Seit Mai diesen Jahres gelten neue vereinfachte Rege- lungen für Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, welche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Solarpaket I beschlossen wurden. Eine wichtige Nachricht vorweg, Photovoltaikanlagen mit einer installierten bis 30 kW sind auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Zudem wird weiterhin keine Einkommenssteuer auf Solarstrom erhoben. Dies gilt für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW. Diese Regelung greift nicht nur bei neu installierten Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Altanlagen und unabhängig davon, von wem dieser Strom genutzt wird. Die Module können sowohl auf dem Hausdach als auch auf Nebengebäuden oder Gartenhäusern installiert sein. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Daneben gibt es unter anderem folgende weitere Neue- rungen für Photovoltaikanlagen: Gesamtleistung: Künftig wird bei bestehenden PV-Anla- gen nicht mehr die Leistung einer Stecker-Photovoltaik- anlage aufaddiert. Damit verringert sich die Gefahr einer Überschreitung geltender Leistungsgrenzwerte. Schnellerer Netzanschluss: Das bestehende vereinfach- te Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Ener- gien wird zudem auf Speicher ausgeweitet. Repowering: Bei bestehenden Solaranlagen ist es fortan möglich, alte Photovoltaik-Module durch neue Module zu ersetzen und dennoch weiterhin den Vergütungssatz der alten Anlage zu erhalten. Bei einer Vergrößerung der bestehenden Anlage mit zusätzlichen Modulen gilt dies allerdings nicht. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Die- ses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Liefe- rung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Wei- tergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lie- ferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlie- ferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieter- strommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird weiterhin gewohnt nach dem EEG vergütet. Außerdem wurden im Rahmen des Solarpakets I spe- ziell bei Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerken) gesetzliche Hürden abgebaut, um diesen einen zusätzli- chen Schub zu verleihen. Folgende Neuerungen gelten nun für Steckersolargeräte: 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrich- terleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraft- werke beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist ledig- lich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Gesamtnennleistung von 2000 Wp: Die maximale Ge- samtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Stromzähler: Die Pflicht für einen zusätzlichen Strom- zähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können sogar alte Ferrariszähler verwendet werden. Steckdose: Statt spezieller Wielandstecker können fort- an ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kon- takt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-Sys- tem ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.08.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Juli – 18. August 2024 Gedanken zur Woche: Wir brauchen nicht so zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht euch von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden euch ein zu neuem Leben. Christian Morgenstern Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Dienstag, 30. Juli Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Juli 09.00 Uhr Baienfurt – Friedensmesse Donnerstag, 01. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 02. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktoria Demuth) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 03. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Alfons Häfele, Karl Bohner) Sonntag, 04. August – 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 07. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 09. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 11. August – 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Mathilde und Hans Elbs, Familie Gisi, Fa- milie Merk, Paula und Rupert Gross mit An- gehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe und Adam Zimmermann, Zita Maurer, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Dienstag, 13. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 14. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 15. August – Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Freitag, 16. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Maria Himmelfahrt, mit Kräuterbuschelweihe Ministranten: alle die da sind († Johann Germann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eu- gen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Termin Änderung bitte beach- ten Wir treffen uns am Dienstag 13.08.2024 um 09:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns auf viele Helferinnen und Material von Kräuter/Blumen freuen. Gottesdienst zum Hochfest wird im Gemeindeblatt be- kanntgegeben. Mittwoch, 31.7.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächs- ten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Monatsspruch August: Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ps 147,3 Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Keine Taizéandacht im Juli!!! Sonntag, 04. August 10. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschließend Kir- chenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kant T. Stumper) Freitag, 09. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim Sonntag, 11. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche Gedanken zum Monatsspruch Immer wieder erleben wir, wie alte Gewissheiten zerbrechen, wie Men- schen einander verletzen – statt an einem Strang zu ziehen und sich ge- meinsam mit aller Kraft den großen Herausforderungen unserer Tage zu stellen. Unser Spruch für den August macht uns Mut, den Kopf nicht in den Sand zu stecken: Gott selbst spricht zu uns – sein Name ist Programm, denn HERR (JHWH) heißt: „Ich werde für euch da sein“ – als der „Ich bin, der ich bin.“ Wir können uns an ihn halten, auch mit allem, was in un- serem eigenen Leben zu Bruch gegangen ist. Jesus selbst hat sich immer wieder gerade den Menschen freundlich zugewandt, die wussten, dass in ihrem Leben nicht alles heil ist. Er hat sie heilsam berührt und Wunden konnten heilen und ihr Leben sich zum Guten verändern. Eine gesegnete Sommerzeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann in- tensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerk- samkeiten - selbst herge- stellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchtender Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende ging die dies- jährige Verbandsrunde auch schon wieder zu Ende. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TA SV Dürmentingen 3:3 Ein letzter, wieder sehr heißer Spiel- und Sommertag – mit Spannung erwarteten wir unser letztes Medenspiel gegen die Damen vom SV Dürmentingen. Um nicht zur heißesten Stunde zu spielen haben wir den Spieltermin kurzfristig auf den Vormittag verlegt. Alle vier Spielerinnen – Babsi, Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Steffi, Marion und Silvi haben in sehr langen und intensi- ven Matches gegen stark spielende junge Gegnerinnen ihr bestes Tennis ausgepackt. Auf den vorderen zwei Positio- nen mussten sich Babsi deutlich und Steffi – nach hartem Kampf – leider geschlagen geben, sodass wir uns umso mehr über einen klaren Sieg von Marion und ein über den 3. Satz Tiebreak gewonnenes spannendes Spiel von Silvi freuten, die uns wieder in eine gute Ausgangsposition für die Doppel gebracht hatten. Hier wurden wir dann von Evelyn verstärkt, die zusam- men mit Babsi dann - den bisher im Doppel ungeschlage- nen Gegnerinnen - in einem wiederum fast zwei Stunden dauernden Spiel den Sieg abgenommen haben. Marion und Silvi waren im zweiten Doppel leider weniger erfolg- reich, sodass wir am Ende mit einem Spielstand von 3:3 und 6:8 Satzverhältnis das Spiel an die Gegnerinnen ver- loren haben. Nach dem Motto nach dem Spiel ist vor dem Spiel – heißt es nun weiterhin Spaß am Tennis und auf in eine neue Saison. Damen 60: Staffelliga TC Sigmaringen – TC Baindt 4:2 Vom letzten Spiel dieser Verbandsrunde kamen wir lei- der mit einer 2:4-Niederlage zurück. Beim Zwischenstand nach den Einzeln lagen unsere Gegnerinnen bereits mit 2 gewonnenen Sätzen mehr in Führung. In den beiden Dop- peln gaben wir nochmals alles, um eventuell doch noch einen Sieg verbuchen zu können. Aber unsere Gegner- innen waren einfach besser und konnten sich über den verdienten Sieg freuen. Gekämpft haben. Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Wir freuen uns über einen super 2. Tabellenplatz am Ende unserer Ära in der Verbandsrunde. In der nächsten Saison werden wir, wenn wir ausreichend Spielerinnen haben, für die Doppelrunde melden. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi Herren 30: Bezirksliga TA SV Sulmetingen – TC Baindt 4:5 In unserem letzten Saisonspiel konnten wir an die starken Leistungen der letzten Wochen leider nicht anknüpfen. Ohne unsere Leistungsträger und Motivationscoaches Ralf Boenke und Lars Hinner fehlte der letzte Drive. Wir bedanken uns bei allen Spielern, die uns dieses Jahr unterstützt und ausgeholfen haben. Zum Abschluss noch ein dringender Aufruf an die Baindter Gemeinde: Philipp Neubauer ist auf der Su- che nach seiner Vorhand. Falls sie jemand entdecken sollte, bitte melden Sie sich umgehend beim TC Baindt auf der Anlage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – SPG TC 1903/TC RW Wangen 1:8 Auch im letzten Spiel der Saison gingen wir als Verlierer vom Platz und sind nach 4 Niederlagen in 4 Spielen wie- der abgestiegen. Bei hochsommerlichen Temperaturen fingen wir bereits um 12 Uhr auf 4 Plätzen an. Wangen erwies sich als der erwartet starke Gegner. Nach den Einzeln lagen wir bereits hoffnungslos 0:6 hinten. Im Doppel konnten wir wenigstens noch einen Punkt holen. Wangen ist damit ungeschlagen aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: 1. Thomas Schäfer, 2. Michael Schäfer, 3. Karl- Heinz Blank, 4. Roland Maier, 5. Jürgen Müller, 6. Andi Münst. Danke an allen, die dieses Jahr gespielt haben und Ihren Teil dazu beigetragen haben. Wir hatten eine sehr gute Kameradschaft, und ich hoffe, dass alle nächstes Jahr wieder spielen. Herren 65: Oberligastaffel TC Leutkirch – TC Baindt 0:6 Im letzten Spiel der Saison gelang uns ein weiterer Sieg. Mit einer 4:1 Bilanz und dem 2.Tabellenplatz konnten wir dabei die Saison als Aufsteiger sehr erfolgreich abschlie- ßen. Bei etwas mehr Fortune wäre sogar der Aufstieg in die Württem-bergstaffel möglich gewesen. Nur ein mit 12:14 verlorener Match-Tiebreak im Eröffnungsspiel ge- gen Kusterdingen verhinderte den ganz großen Erfolg. Nach den Siegen in den Einzeln konnten schließlich die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/W.Graf das Ergeb- nis abrunden. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – SC Tennis Friedrichshafen 4:5 Friedrichshafen zu Gast in Baindt Am Sonntag ging es um alles. Tabellenführer Friedrichs- hafen kommt nach Baindt und wird mit brutalen Auf- schlägen empfangen. Der Aufstieg für die Baindter Jungs ist zum Greifen nah, doch sie greifen ins Nichts. Durch starke Einzel von Schä- fer Aaron und Schäfer David erreichen sie leider nur ein 2:4 nach den Einzeln... alle drei Doppel müssen nun ge- wonnen werden. Max Schäfer und Jannis Wösle gewinnen das Dreier Dop- pel. Moritz Lang und Laurin Wösle kommen mit einigen mentalen Aussetzern im Matchtiebreak zum Sieg. Nun liegt alles an den Einzelsiegern Schäfer. Ein hochklassiges und hart umkämpftes Doppel geht leider verloren. Somit steht es am Ende 4:5. Den Nichtaufstieg feierten wir nun mit Lasagne (wie jedes Jahr) und lecker Bierchen. Nächste Saison wird ein neuer Angriff gestartet! Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Riedlingen – TC Baindt 6:3 Ein Dank an alle Spielerinnen und Spieler, die um Spiel, Satz und Sieg gekämpft haben • an alle, die zur Bewirtung beigetragen haben • an alle Mannschaftsführer für die Organisation der einzelnen Spieltage • an unseren Technischen Leiter mit seinem Team für die hervorragenden Plätze Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Weinfest 2024 Was kann es an einem Sonntag Schö- neres geben, als ein Frühschoppen mit dem MV Blitzenreute, anlässlich des Baindter Weinfests. Da wollen und dürfen wir Raspler nicht fehlen. Zu unserem traditionellen Frühschoppen treffen wir uns am Sonntag, den 28.Juli 2024 ab 10:30 Uhr, gerne im Ras- pler-Shirt, im unteren Schulhof. Unseren Baindter Schalmeien wünschen wir mit einem kräftigen Raspler – ratsch ratsch, ein prächtiges Weinfest bei sommerlichen Temperaturen! Der Zunftrat Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindtund und mit Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschu- le. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitge- wirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfra- gen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möch- test melde dich so schnell wie möglich bei uns! Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Sonntag, 28. Juli 2024 Weiherwirtschaft: Vom Fär- ben und Eisernten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blit- zenreuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil verlandeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind diese Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Bi- ber, wie in alten Quellen zu lesen ist, tatsächlich mit den Fischen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher zwischen Blitzenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirt- schaft ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. MGV „Liederkranz“ Mochenwangen- Wolpertswende 1948 e.V. Chorleitung gesucht (m/w/d) Wir sind ca. 25 motivierte, gesellige Männer und proben jeden Dienstag von 20:00 – 21:30 Uhr im Haus St. Lukas in Mochenwangen. Ohne Bass kein Spaß, ohne Tenor kein Chor, ohne Dirigent fehlt das wichtigste Element. Wir freuen uns auf dich! Kontakt 1. Vorstand Jürgen Brauchle Tel.: 0171-3618954 2. Vorstand Roland Erb Tel.: 01522-8959008 Oder Instagram unter mgv-mowa_wolpe „Das Imperium streicht zurück“ mit dem Ponticelli Ensemble Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf ist am kommenden Sonntag, 28.7. um 17.00Uhr auf der Landesgartenschau. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt das ober- schwäbische Ensemble in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tauchen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion. Das Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Ausklang des Ta- ges auf der Landesgartenschau voller musikalischer Hö- hepunkte. Landesgartenschau in Wangen Sonntag, 28.7.2024 Argenbühne, 17.00Uhr Der Eintritt ist im Eintrittspreis der Landesgartenschau enthalten Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung – Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spenden- bereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung. Christopher Tauber – Zeichnungen und Comics - Die Ausstellung ist vom 30. Juli bis 7. September 2024 in der Stadtbücherei in Bad Waldsee zu sehen Christopher Tauber, geboren 1979 in Frankfurt/Main, ist in allen Bereichen der deutschen Comicszene als Zeichner, Autor, Redakteur und Erfinder des ersten „Heavy-Me- tal-Malbuchs“ aktiv. Seit 2015 gibt der Künstler in seinen Graphic Novels über „Die drei ???“ den berühmten De- tektiven Justus, Peter und Bob ein Gesicht. 2018 wurde sein Comic „Die drei ??? und das Dorf der Teufel“ mit dem renommierten „Max und Moritz-Preis“ in der Kategorie „Bester Comic für Kinder und Jugendliche“ ausgezeichnet. Einen spannenden Ein- blick in die Arbeit des vielseitigen Künstlers bietet die vom Regierungspräsidium Tübingen erstellte Ausstellung mit Zeichnungen, Comics und Büchern von Christopher Tau- ber. Zu sehen sind freie Arbeiten, Kinoplakate und Zeich- nungen für das Goethe-Institut sowie Illustrationen aus seinen Graphic Novels. Interessierte können die Ausstel- lung vom 30. Juli bis zum 7. September 2024 in der Stadt- bücherei in Bad Waldsee zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist online unter www.rt.fachstelle.bib-bw.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Trauer um Hans-Peter Hipp Unser Sänger Hans-Peter ist vergangene Woche verstor- ben. Er war im Liederkranz seit 2001 aktives Mitglied. Als Kassier / Finanzverwalter und in der Funktion als Vor- standsmitglied war er dem Verein über 20 Jahre eine besonders wichtige Stütze. Die Nachricht seines Todes hat uns alle betroffen ge- macht, verlieren wir mit Hans-Peter doch einen Menschen, der uns sehr verbunden war. Mit seiner Hilfe bei Organi- sation von Veranstaltungen, lief ohne ihn nichts, er war ein Mensch auf dem man sich verlassen konnte. Seine Hilfsbereitschaft war uns eine große Hilfe. Er war ein en- gagierter Sänger und liebenswerter Mensch. Trotz seiner schweren Krankheit war er immer mit uns verbunden, solange es nur irgendwie möglich war. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Frau Irmgard. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Di- rigent der Musikkapelle Waldburg-Hannober. Nach die- ser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werk- statt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. Cannabis-Konsum in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen - Ein Rückgang ist nicht zu erwarten. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass die ärztlichen Behandlungen aufgrund des Cannabis-Konsums gestie- gen sind. „Durch die Cannabis Legalisierung wird sich der Trend in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Anzahl im Landkreis Ravensburg am höchsten In der Region Bodensee-Oberschwaben verzeichnet der Landkreis Ravensburg die höchsten Behandlungszahlen. Währenddessen im Jahr 2018 207 Patienten aufgrund ih- res Cannabis-Konsums behandelt wurden, waren es 2022 259. Auch der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmarin- gen folgt diesem Trend. Im Bodenseekreis ist die Anzahl von 105 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 gestiegen und im Landkreis Sigmaringen von 155 auf 189. Cannabis wirkt sich vor allem auf die Psyche aus Cannabis beinhaltet verschiedene Bestandteile, die psy- choaktiv wirken. Der bekannteste ist dabei das Canna- binoid Tetrahydrocannabinol (THC). Er bindet sich an die Cannabinoid-Rezeptoren im Hirn. Je nach Konsumart, -erfahrung, Menge und Stärke des konsumierten THCs ist die Wirkung individuell und unterschiedlich. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass Cannabis die Reaktionsfähigkeit und damit das Unfallrisiko erhöht. Kurzfristig kann es außerdem die Stimmung heben, ent- spannen, beruhigen und zu einer veränderten Wahrneh- mung führen. Gleichzeitig setzt es die Aufmerksamkeit- und Gedächtnisleistung herab. Im Jahr 2021 wurde laut der epidemiologischen Suchtsur- vey Cannabis mit 8,8 Prozent der illegalen Drogen am häufigsten konsumiert. 15,6 Prozent von 1.015 befragten Cannabis-Konsumenten geben an, in den letzten drei Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Monaten täglich Cannabis konsumiert zu haben. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der digitalen Markt- und Meinungsforschung Civey, die von der AOK Baden-Würt- temberg beauftragt wurde. Dabei dürfen die Folgen eines regelmäßigen Konsums nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Ju- gend kann der regelmäßige Cannabis-Konsum struktu- relle Hirnveränderungen auslösen. „Deshalb müssen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendli- chen legen. Dafür stehen wir als AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben“, so Markus Packmohr. Auch über das Jugendalter hinaus kann es zu Beeinträch- tigungen in der Aufmerksamkeit, der Lern- und Erinne- rungsleistungen sowie der Problemlösefähigkeiten führen. Zusätzlich können sich Psychosen, Angststörungen und Depressionen entwickeln. Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin bei der AOK Ba- den-Württemberg erklärt, wann von einer Cannabis-Ab- hängigkeit gesprochen wird: „Von einer Cannabisabhän- gigkeit spricht man, wenn ein zwanghaftes Verlangen nach der Droge besteht und sie weiter konsumiert wird, obwohl bereits negative Auswirkungen eingetreten sind. Eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Konsum- menge, eine Gewöhnung an die Wirkung (Toleranz) mit Steigerung der Konsummenge und die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen gehören zu den Merkmalen einer Abhängigkeit. Auch können Entzugs- symptome bei Beendigung des Cannabiskonsums auf- treten.“ Insgesamt 9 Prozent aller Cannabiskonsumenten und 17 Prozent mit Beginn des Konsums im Jugendalter entwickeln eine Abhängigkeit. Für eine erfolgreiche Therapie der Cannabisabhängig- keit ist es zunächst wichtig, dass sich die Personen des eigenen Konsummusters bewusst werden. Hierbei kann ein sogenannter „Cannabis-Check“ helfen. Dieser ist un- ter der Homepage www.drugcom.de/tests/selbsttests/ cannabis-check/ zu finden. Bei Verdacht auf eine Ab- hängigkeit kann der Hausarzt oder eine Suchtberatungs- stelle Ansprechpartner sein. Auch das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann helfen. Diese ist unter der Telefonnummer 0211 89 20 31 erreichbar. Je nach Stärke und Ausprägung der Abhän- gigkeit kommt schlussendlich eine ambulante oder sta- tionäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung in Frage. Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails – auch AOK- Versicherte in Bodensee-Oberschwaben können betroffen sein Versicherte werden fälschlicherweise aufgefordert neue Gesundheitskarte anzufordern Derzeit warnt die Verbraucherzentrale NRW vor betrü- gerischen E-Mails, die im Namen der AOK an ihre Ver- sicherten geschickt werden. Die Phishing-Mails können allerdings grundsätzlich Menschen in ganz Deutschland – so auch in Baden-Württemberg – betreffen. Absender der E-Mails ist die Fake-Domain aok-krankenversiche- rung.com, die nicht der AOK gehört. „In den E-Mails wer- den Versicherte dazu aufgefordert, mit Anklicken eines Buttons bzw. Links eine neue Gesundheitskarte anzufor- dern – dies unter dem Vorwand, dass mit der bisheri- gen Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden oder darüber hinaus bei Nicht-Durchführung des „Updates“ Kosten bei der weiteren Nutzung ihrer bisheri- gen Karte entstehen würden“, erklärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Bei Anklicken des Buttons werden die Versicherten laut Verbraucherzentrale auf eine gefälschte Seite geführt. Sämtliche Daten, die sie dort eintragen, landen bei Kri- minellen und können so beispielsweise für Straftaten wie Identitätsdiebstahl missbraucht werden. „Empfänger soll- ten die E-Mail umgehend löschen“, so die Empfehlung des AOK-Geschäftsführers. Folgende weiterführende Hinweise gibt die AOK Ba- den-Württemberg betroffenen Versicherten: • Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grund- sätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digi- tale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK-App). E-Mails mit Aufforderungen zu einer Bestellung einer neuen Karte oder eines Updates versendet die AOK Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. • Versicherten wird geraten, stets die Domain des Ab- senders zu überprüfen: Die AOK verwendet vorrangig die Domain aok.de, während die Betrüger die Domain aok-krankenversicherung.com nutzen. • Versicherte sollten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. • Sollte es sich um die betrügerische Domain handeln, sollten Betroffene die E-Mail direkt löschen und • Niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden. • Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echtheit glauben, rät die AOK Baden-Württemberg Versicherten dazu, ihre Krankenkasse über andere Ka- näle zu kontaktieren und nachzufragen (zum Beispiel telefonisch, aber nicht auf die E-Mail zu antworten). • Sollten Betroffene bereits Daten von sich preisgege- ben haben, empfiehlt die AOK Baden-Württemberg, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit Sonne und gute Laune in die Sommerferien starten Die AOK warnt: Das Hautkrebsrisiko ist auch in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben nicht zu unterschätzen Ob Italien, Frankreich, Österreich oder doch zuhause: Im Urlaub darf der Sonnenschutz nicht fehlen. Denn der Sommer hat seine Schattenseite: Die hohe UV-Strahlung lässt auch die Hauterkrankungen steigen. Zwar ist im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg die Anzahl der Erkrankten von 2018 bis 2022 gesunken. Im Land- kreis Sigmaringen ist die Anzahl dafür leicht gestiegen. Im Landkreis Ravensburg waren 2018 357 Menschen betrof- fen, 2022 waren es 280. Im Bodenseekreis ging die Zahl von 225 auf 184 zurück. Die Anzahl der Erkrankten, die im Landkreis Sigmaringen leben, stieg von 202 auf 222. „Vor allem die Region Bodensee-Oberschwaben lädt zum Radfahren oder Wandern ein“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Dabei ist der Sonnenschutz nicht zu vernachlässigen.“ Orientierung kann der UV-Index geben. Er gibt an auf einer Skala von 1 bis 10 an, wie stark die UV-Strahlung am Tag ist. Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise schützt Kleidung mit Stoffen, die kein Licht durchlassen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 vor Sonnenstrahlen. Auch die Mittagssonne sollte mög- lichst vermieden werden und auch im Schatten gilt: Ein- cremen. Denn der Schatten bietet oftmals nur Schutz vor 50 Prozent der UV-Strahlung. Auf den Lichtschutzfaktor achten Laut einer aktuellen forsa Umfrage benutzen bereits 73 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg bei sport- lichen Aktivitäten im Freien Sonnenschutz. Für einen wirk- samen Schutz ist hier jedoch der Lichtschutzfaktor (LSF) entscheidend. Dieser gibt an, wie lange sich der Eigen- schutz der Haut verlängert. Nutzt eine Person mit einem Eigenschutz von 10 Minuten eine Sonnencreme mit LSF 20, ist sie 200 Minuten vor der Sonne geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei sportlichen Aktivitäten durch Schweiß der Sonnenschutz an Wirksamkeit verlieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich in regelmäßigen Abständen einzucremen. Weitere Informationen unter: www.aok.de, Suche: Haut- gesundheit TWS erhält „Top-Company-Siegel“ Lokalversorger als exzellenter Arbeitgeber ausgezeich- net – Erfolg für das Investment in die Arbeitgeber- marke Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) hat das Top-Company-Siegel von kununu verliehen be- kommen. Damit gehört die TWS laut dem Bewertungs- portal zu den besten Arbeitgebern der Region und der Branche. Nur fünf Prozent aller Unternehmen auf kununu haben die Auszeichnung erhalten. Kununu ist Deutsch- lands größte Online-Plattform zur Bewertung von Ar- beitgebern, auch die TWS ist dort vertreten. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewer- berinnen und Bewerber können den Energiedienstleister anhand einer Vielzahl von Kriterien auf der Plattform bewerten. Kununu zeichnet mit dem Siegel Unternehmen aus, die in allen Kategorien überdurchschnittliche Bewer- tungen erreichen. Anton Buck, Bereichsleiter kaufmänni- sche Dienste bei der TWS, erklärt: „Es ist unser Anspruch, ein sehr guter Arbeitgeber zu sein und wir fördern eine gute Unternehmenskultur. Dass wir auf einem guten Weg sind, bescheinigt uns diese Auszeichnung. Wir nehmen aber auch die Kritik auf der Plattform ernst und nutzen sie, um uns weiter zu verbessern.“ Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien Für die Vergabe des Siegels prüft die Online-Plattform die Gesamtbewertung sowie viele einzelne Kategorien, wie zum Beispiel Work-Life-Balance, Arbeitsatmosphäre, Um- welt-/Sozialbewusstsein und Image. Die Gesamtbewer- tung muss dabei über einem bestimmten Mindestscore liegen, sowohl insgesamt, als auch in den letzten zwölf Monaten. Weitere Bedingung: Der Arbeitgeber muss re- gelmäßig neue Bewertungen erhalten, sowohl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von Bewerbe- rinnen und Bewerbern. All diese Punkte treffen auf die TWS zu, weswegen sie in die Endauswahl kam. Durch die überdurchschnittlich guten Bewertungen hat kununu dem regionalen Unternehmen das Siegel verliehen. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, hohem Förderbedarf, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vor- trag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 12. Oktober eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr in der Mehr- zweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Spielsachen vorhanden. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hum- mel, was es für Hilfen gibt und wie man diese beantragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haus- haltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integrations- kraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Direkt neben dem Vortragsraum können Kinder in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-ober- schwaben.de. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe- Oberschwaben lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 12. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte zwischen Ulm und Bodensee eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingol- dingen. Ohne Anmeldung, Spielsachen sind vorhanden. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Über 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwaben zwi- schen Ulm und Bodensee per Mail und Whatsapp-Grup- pe organisiert. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hum- mel. 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de und www. klumpfuss-oberschwaben.de. Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: 05.08.2024 - 23.08.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (05.08.24 - 16.08.24) Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTEGlückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Wie wär’s mit deiner Karriere. Die beste Rendite bringt noch immer ein erfülltes Arbeits- leben. Hier erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben bei einem sozialen Arbeitgeber. Werde Teil unseres Teams! 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Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre Kindertagesstätten baldmöglichst ErzieherInnen / Päd. Fachkräfte / Zusatz- und Integrationskräfte (m/w/d) In Voll- oder Teilzeit Bei Fragen zu den Stellen melden Sie sich bitte ganz unverbindlich bei Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de, Tel. 07563-9134845 oder Sie senden Ihre Bewerbung direkt an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Ober- schwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg Sie arbeiten gerne mit Kindern und sind auf der Suche nach einer neuen Aufgabe??? Unsere Werkstatt bleibt vom 05.08.24 bis 17.08.24 geschlossen, ab 19.08.24 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. 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        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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          Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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            Zuletzt geändert: 31.07.2024
            Einladung_24_09_10.pdf

            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Zuletzt geändert: 06.09.2024
                Anlage_1_Satzung_zur_Änderung_der_Hauptsatzung.pdf

                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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