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    Amtsblatt_2024_01_19_KW03.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Januar 2024 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. am Samstag, 20.01.2024 um 14:30 Uhr auf dem Fischerareal Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt Narrenbaumstellen 2024 Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aktuelle Proteste der Landwirte in ganz Deutschland Die Landwirte in Deutschland sich derzeit sehr unzufrieden, dies ist auf verschiedene Herausforderungen und Forderungen zurückzuführen. Ein zentraler Punkt ist die Kritik an der Agrarpolitik der Bundesregierung und de- ren Einsparpläne für den Haushalt 2024. Dabei soll unter anderem die Agrardiesel-Begünstigung entfallen bzw. über drei Jahre auslaufen. Die zunächst geplante Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat die Regierung fallen lassen. Der Bauernverband hält das Entgegenkommen der Bundesregie- rung für unzureichend und fordert eine komplette Rücknahme der Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Herausforderung besteht nun darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Landwirten, Politik und Gesellschaft zu führen, um Lösungen zu finden, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden. Die aktuellen Proteste verdeutlichen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Agrarpolitik, die die Vielfalt der Her- ausforderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt. Auch die Landwirte der Gemeinde Baindt sind von den Einsparplänen der Regierung und den damit einhergehenden Belastungen betroffen. Daher ha- ben sie an der großen Protestaktion am Montag, den 08. Januar 2024 in Ravensburg teilgenommen, zeigen Präsenz und haben am vergangenen Montag zu einer Zusammenkunft am Kreisverkehr in der Mochenwan- gener Straße eingeladen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, in dieser Zeit der Diskussionen zu betonen , dass Meinungsverschiedenhei- ten nicht in Hetze oder unsachlichen Auseinandersetzungen enden. Die Bauernproteste sind Ausdruck von Sor- gen und Herausforderungen, die unsere Landwirte bewegen. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten oft polarisiert sind, ist es also von besonderer Bedeutung, dass die Bauernproteste als Chance für einen offenen, sachlichen und respektvollen Austausch genutzt werden. Nur durch einen respektvollen und wertschätzenden Dialog können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Ihre Gemeindeverwaltung Neugestaltung Ortsmitte Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetter- bedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbei- tet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regu- lär aufgenommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 – 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Pflege und Erhalt unserer Obstbäume: Schulung für das Bauhof-Team zur fachgerechten Schnittpraxis Letzte Woche hat das Bauhof-Team der Gemeinde an einer Schulung zur fachgerechten Pflege und dem Erhalt unserer Obstbäume teilgenommen. Die Schulung wurde von der erfahrenen Fachwartin für Obst und Gartenbau, Tine Maurer, durchgeführt. Als LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwartin® bringt Frau Maurer nicht nur ihr um- fassendes Wissen ein, sondern ist auch Teil einer Gemein- schaft von Multiplikatoren, die durch Schulungen und Vorträge dazu beitragen, dieses Wissen weiterzugeben. Die Schulung konzentrierte sich auf die fachgerechte Durchführung von Schnittmaßnahmen, um die Pflege und den Erhalt unserer kommunalen Obstbäume zu gewähr- leisten. Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Streuobstbestände ein. Das erworbene Wissen stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Obstbaumpflege, sondern fördert auch den Erhalt dieser kulturellen Ressource. Die Investi- tion in die Weiterbildung unseres Personals unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für uns. Weitere Informa- tionen zu unseren Streuobstprogrammen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 13. Dezember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Windräder im Röschenwald: Es wurden vier Windrä- der der TWS im Röschenwald genehmigt. Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein. • Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen. • Zollauktion Feuerwehrfahrzeug: Der Startpreis von 20.000 € für das auszusondernde Feuerwehrfahrzeug bei der Zollauktion war nicht erfolgreich. Das Fahrzeug wird nochmals für 15.000 € eingestellt. Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung des Beleuchtungsmaterials zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Nutz GmbH & Co. KG aus Villingen - Schwenningen mit einer Angebotssumme von 78.633,61 Euro brutto erteilt. Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB Es wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zu § 13b BauGB bzgl. der Bebauungs- pläne erörtert. Das Gremium hat in der nichtöffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 01.08.2023 bereits folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Erschließung von folgendem neuen Baugebiet aus: Baugebiet Lilienstra- ße gem. Anlage 1. 2. Das Baugebiet soll über Erdwärme versorgt werden und hierzu sollen Konzepte im Gemeinderat vorgestellt werden. 3. Das Ingenieurbüro Haag + Noll wird beauftragt die Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße im Win- ter 2023 vorzunehmen. 4. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Recht- sprechung zu § 13 b Baugesetzbuch sind zu beachten, eine Ausschreibung soll erst nach eingehender Prü- fung der im Raum stehenden Konsequenzen erfolgen. Das Konzept zur Erdwärmeversorgung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Baugebiet Lilienstraße soll über Erdwärme ver- sorgt werden. 2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Ver- waltung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von drei Dachgaupen sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge- meinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Baindt wird gemäß der Seiten 1-3 der Anlage beschlossen. 2. Das geänderte Investitionsprogramm 2024 der Ge- meinde Baindt wird gemäß der Seiten 13-18 beschlos- sen. 3. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan dargestellte Ergeb- nis- und Finanzplanung 2024 wird gemäß der Seiten 10-12 beschlossen. Anfragen und Verschiedenes • Konzeptvergabeverfahren Schachener Str. 100: Der Beschluss über die Konzeptvergabe des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung im Januar erfolgen. • Weiteres Vorgehen Fischerareal: Im Januar vor der nächsten Sitzung des Gemeinderats werden Markter- kundungsgespräche mit den in Frage kommenden Investoren stattfinden. • ÖPNV: Am 10.01.2024 findet eine Infoveranstaltung über die Zukunft des ÖPNV im Schussental statt. • Ausbau „weiße Flecken“: Die Inbetriebnahme des neuen Netzes für bisherige Internetanbindungen un- ter 30 Mbit/s kann erst erfolgen, wenn der Anschluss bei allen bereitgestellt ist. Voraussichtlich kann diese im nächsten Herbst erfolgen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Unsere Jugendfeuerwehr erhält eine Spende der Firma RAFI in Höhe von 2.500 Euro! Im Jahr 2023 verzichtete die Firma RAFI auf Weihnachts- geschenke für seine Kundinnen und Kunden. Stattdessen wurde eine neue Initiative gegründet, um das ehrenamtli- che Engagement der Mitarbeitenden hervorzuheben. Un- ter dem Motto: „RAFI Heroes - Ehrenamt im Rampenlicht“ konnten alle Mitarbeitenden ihr ehrenamtliches Engage- ment sowie ihre persönlichen Beweggründe präsentieren. Daraus wurden insgesamt fünf Projekte ausgewählt. Un- ter anderem präsentierte Markus Striegel, stellvertreten- der Kommandant sowie Jugendwart der Baindter Feu- erwehr die Arbeit unserer Jugendfeuerwehr und konnte damit eine Spende in Höhe von 2.500 Euro entgegenneh- men. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma RAFI für diese Initiative sowie bei Markus Striegel für sein uner- müdliches Engagement für die Jüngsten der Feuerwehr. Foto: Firma RAFI Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Er- richtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 20. Januar und Sonntag, 21. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Januar Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 21. Januar Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Marie Griffioen feierte am 13. Januar 2024 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Griffioen ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Herbert Kutter feierte am 15. Januar 2024 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kutter ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Veranstaltungskalender Januar 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Sterne für den Frieden Mit vielen, wunderschön gestalteten Sternen im Gepäck, machten sich die Vorschüler der Regenbo- gengruppe des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne noch vor Weihnachten mit dem Bus auf den Weg nach Ravensburg in die Oberschwabenklinik. Das Ziel war am Projekt „Friedenssterne“ der OSK teilzunehmen und dort die Sterne ans Fenster zu hängen. Natürlich wurde bereits in den Tagen zuvor das Thema “Frieden“ von den päda- gogischen Fachkräften aufgegriffen und durch verschie- dene Angebote den Kindern nähergebracht. Die Regenbogenkinder waren sehr aufgeregt, denn für einige von ihnen war das die erste Busfahrt. In so einem großen Bus mit vielen anderen Leuten zu sitzen und durch die Gegend zu fahren, war sehr spannend. Natürlich erlebt man auf so einem Ausflug auch einiges und so haben die Kinder im Krankenhaus ganz zufällig die Krankenhaus Clowns getroffen. Die Clowns waren sehr lustig und haben die Kinder für kurze Zeit unterhalten und zum Lachen gebracht. Das war sehr schön. Anschließend durften Die Kinder ihre mitgebrachten Sterne an das große Fenster hängen. Es waren schon verschiedene Sterne am Fenster angebracht. Die Ster- ne der Regenbogenkinder leuchteten, wenn das Licht durchschien, wunderbar zwischen den anderen Sternen hindurch. Die Heimfahrt mit dem Bus war noch einmal eine Her- ausforderung, denn es waren keine Sitzplätze mehr frei und sie mussten stehen. Also hieß es - gut festhalten. Die Vorschulkinder haben die Fahrt gemeistert und es stimmt, wer eine Reise tut, auch wenn sie kurz ist, kann etwas erzählen. Es war ein sehr schöner Ausflug. Alle Friedenssterne wurden bereits aufgehängt Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel,Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst,Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 25.01.2024, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Mitfahrplattform PENDLA in der Gemeinde Baindt Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist für alle Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgen- den Link gelangen Sie ganz problemlos zur Mitfahrplatt- form: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer ge- eignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es werden dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer an- gezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und des- halb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um so miteinander Fahrten, Treffpunkte und Ab- fahrtszeiten zu vereinbaren. Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt wer- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 den. Energie sparen ist einer der Trends der vergange- nen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschal- ten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresser- chen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was ande- res gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenrei- nes Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle ak- tuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispiels- weise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Mo- tor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2024 ist da! Rund 350 abwechslungsreiche und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Se- mester an. Die Homepage der VHS Weingar- ten (www.vhs-weingarten.de) in- formiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshochschule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 26. Feb- ruar 2024 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab 18.01.2024 unter www.vhs-weingarten.de online möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursände- rungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uh Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Informationsveranstaltung - der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr können Sie sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - des technischen Gymnasiums Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024 eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16:30 Uhr kann die Schule besichtigt werden und um 18:00 Uhr gibt es ein Informationsveranstaltung zu Profil- fächern und Aufnahmebedingungen in der Aula. Interessierte des 3-jährigen Zweiges ab Klasse 11 können sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Profilen • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Technik und Management • Informationstechnik Außerdem wird über den 6-jährigen Zweig ab Klasse 8 – den innovativen Weg zum Abitur informiert Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravens- burg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 6. Februar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschü- ler, Realschüler oder Gymnasiasten nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB auf- genommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirt- schaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbun- den mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Einstieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konst- ruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Projektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weite- ren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbil- dung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Techni- kerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufs- ausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt herzlich zum Tag der Offenen Tür ein: am Freitag, den 02.02.2024 um 16.00 Uhr. Der gemeinsame Auftakt von Kindern und El- tern ist in der Halle 4 des Gymnasium Weingarten. Im Anschluss stellt das Schulleitungsteam den Eltern die Schule mit ihren Profilen und Besonderheiten vor. Wäh- rend dieser Präsentation gehen die Kinder gemeinsam mit den Schülermentor*innen in das Foyer, dort wartet eine erste Aktivität auf sie. Danach entdecken Kinder und Eltern frei die Schule: viele Stationen sind vorbereitet, an denen fleißig Stempel ge- sammelt werden können, und freuen sich auf neugierige Menschen! Im Foyer ist für Bewirtung gesorgt, die Eltern der jetzigen 5er erwarten die Gäste gern. Um 17.45 Uhr gibt es einen gemeinsamen Abschluss, bei dem die Kinder unter anderem ein kleines Abschiedsge- schenk bekommen. Der erlebnisreiche Tag endet dann um 18.00 Uhr. Sicherheitstrainings- und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2024 der Kreisverkehrswacht Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen einer Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusst- sein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeisterei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainings- kursen finden am 13., 20., sowie am 27. April 2024 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betragen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwi- schen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreis- verkehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www. kreisverkehrswachtravensburg.de der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hin- terlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Januar - 28. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinne- rung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Dienstag, 23. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 24. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 25. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 26. Januar 08.30 Uhr Baindt -Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2024 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lusti- gen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen.Ein we- nig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 21. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 22. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 24. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 25. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit, in der sich viele nach den „guten Alten Zeiten“ zurück- sehnen, die es so nur in der Erin- nerung gibt, stellt uns der Spruch für die neue Woche Gottes Pers- pektive auf die Welt vor Augen. Seine Liebe hat – anders als unsere Möglichkeiten – keine Grenze. Sie verbindet Menschen auf der ganzen Welt mit- einander in einer Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit, auf Gemeinschaft und Versöhnung, für die Gott selbst mit seinem guten Namen einsteht, denn „Jesus“ heißt „Hilfe/ Rettung“. Dieser Glaube verbindet Menschen aller Kulturen und Sprachen zu einer großen Familie, die sich füreinander und für Gottes geliebte Welt einsetzt. Gottes Segen dazu, diese Berufung aus der Verbindung mit ihm in den kleinen Münzen des Alltag zu leben! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Situation in der Landwirt- schaft – Überlegungen zu den Protesten der Bauernfamilien Von Bernd Kraft, Vorsitzen- der des Ev. Bauernwerks in Württemberg e.V. Die Landwirtschaft steht in Deutschland, aber auch in Baden-Württemberg, schon seit Jahren unter enormem Druck. Dies macht sich nun Luft. Das bewegt auch uns in Hohebuch. Um was geht es? Die Sparpläne der Bundesregierung nach dem Verfas- sungsgerichtsurteil beinhalten eine Beendigung der Ag- rardieselrückvergütung nach dem Energiesteuergesetz und der KFZ Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahr- zeuge (Traktoren und Anhänger). Zusammen will man knapp 1 Mrd./Jahr zusätzlich aus der Landwirtschaft ein- nehmen. Was ärgert die Bauernfamilien daran so sehr? Sie finden es ungerecht, eine so kleine gesellschaftliche Gruppe mit einem so hohen Betrag zu belasten, wo doch jeder weiß, dass die Mehrkosten nicht weitergegeben wer- den können, aufgrund der Konkurrenzsituation in global offenen Märkten für Lebensmittel und landwirtschaftli- chen Rohstoffen. Sie sehen kaum Einsparmöglichkeiten, da die Äcker ja trotzdem bestellt werden müssen. Auch gibt es momentan und auch auf längere Sicht keine Al- ternativen zum dieselbetriebenen Traktor. Von daher ist auch keine positive Lenkungswirkung in Richtung mehr Klimaschutz zu erwarten. Die KFZ-Steuer wird eigent- lich für die Straßenbenutzung erhoben, d.h. es ist eine Verkehrsinfrastrukturabgabe. Traktoren fahren aber die meiste Zeit, zum Teil über 95%, auf landwirtschaftlichen Flächen und Hofgeländen. Da wird keine öffentliche Inf- rastruktur belastet. Die Maschinen werden aber für den täglichen Ablauf gebraucht. Die geplanten Maßnahmen schlagen voll auf die Einkom- menssituation der Bauernfamilien durch. Deshalb sind der Widerspruch und der Protest gegen die geplanten staatlichen Mehreinnahmen voll berechtigt und werden von uns unterstützt. Was belastet die Bauernfamilien? Die deutlich umfangreichere bürokratische Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpo- litik (GAP), mit mehr Arbeit für weniger Geld, bringt die Bauernfamilien zum Verzweifeln, insbesondere die soge- nannten „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ). So wur- de ja erst im Spätsommer nachgereicht, was da noch zu beachten ist. Manch einer empfindet die Auflagen als weltfremd. Starre politische Terminvorgaben sind einzu- halten, statt auf Kulturzustand, Bodenzustand und Wet- ter zu achten, um einen Acker zu bearbeiten, und dies in Zeiten sich deutlich veränderndem Klima. Das empfinden Bauernfamilien für sich selbst entwertend und entmündi- gend. Ihre Erfahrung, fachliche Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Böden scheinen entbehrlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Es ist zu befürchten, dass einige Höfe, manche ihrer bis- lang lukrativen Kulturen nicht mehr anbauen werden können. Zudem macht die GAP, um mehr Biodiversität bereitzustellen, ein viel zu schlechtes Angebot, obwohl mehr Biodiversität politisch gewünscht ist. Insbesondere die Tierhalter stehen unter starkem Druck. Die Anforderungen aus Gesellschaft und Politik an das Tierwohl steigen, aber bauliche Veränderungen müssen entweder über die Verkaufserlöse der Produkte oder über staatliche Mittel verlässlich unterstützt sein. Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert Kommission, Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Tierschutz) hat dazu 2020 ganz konkrete Vorschläge gemacht, auch zur Finan- zierung. Leider können sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Umsetzung durchringen. Das Kompetenz- netzwerk hat daher 2023 seine Arbeit niedergelegt. Bei unseren Tierhaltern, insbesondere in der Schweinehal- tung, haben schon viele aufgehört, dies beileibe nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil sie nicht wissen, wie es in Zukunft weitergehen kann. Hier macht sich eine bedrückende Perspektivlosigkeit breit. Alle die beschriebenen Punkte haben den Druck auf un- sere Bauernfamilien in diesem Jahr verstärkt. So führen die aktuell geplanten Belastungen nun doch zu deutlichen Protesten, aber da steht sehr viel mehr an Unzufriedenheit und das Gefühl nicht gehört zu werden dahinter. Was ist uns in dieser Situation wichtig? Das Evangelische Bauernwerk appelliert an die politisch Verantwortlichen, auf die berechtigten Forderungen der Bauernfamilien einzugehen und verlässliche Rahmenbe- dingungen zu schaffen, in denen diese in Eigenverantwor- tung ihre Höfe nachhaltig bewirtschaften und entwickeln können. Rahmenbedingungen mit Perspektive statt klein- teiliger Regelungen. Wir unterstützen die Bauernfamilien in ihrem Protest. Aber wir bitten dies mit Anstand und Respekt gegenüber Men- schen, Verbrauchern und Politikern mit anderen Meinun- gen zu tun. In einer Demokratie finden natürlicherweise Aushandlungsprozesse statt. Das ist gut so. Diese gilt es zu respektieren und positiv zu gestalten, um Mehrheiten zu gewinnen. Wir bitten alle, die mit uns in Hohebuch und dem Evange- lischen Bauernwerk verbunden sind, mit Bauernfamilien ins Gespräch zu kommen, sie anzuhören und bei ihren Anliegen konstruktiv zu unterstützen. Die Jahreslosung zu 2024 aus 1.Kor. 16,14 sagt: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe. Das wollen wir bedenken und so wollen wir miteinander umgehen, politische Differenzen aushalten, miteinander Lösungen suchen und Veränderungen gestalten. Hohebuch 01.01.2024, Bernd Kraft Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 1. Baindter Hobbyturnier voller Erfolg Als erstes Event des neuen Tischtennis-Jahres stand am 06.01. das neu eingeführte Baindter Hobbyturnier an. Mitspielen durften alle ab 16 Jahren, die nicht bei einem Tischtennisver- ein gemeldet sind. So fanden sich 32 Hobbysportler*innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam Tischten- nis zu spielen und Spaß zu haben. Das Spielsystem war so ausgelegt, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen 8 Spiele auf 2 Gewinnsätze zu bestreiten hatten und sich nach und nach die Spielstärke der zugelosten Gegner*in- nen anpasste. So gab es in den ersten Runden noch ei- nige deutliche Ergebnisse, aber mit zunehmender Dauer entstanden hart umkämpfte Partien und alle Mitspielen- den waren in jeder Begegnung sportlich gefordert. Nach 8 Runden (und der Erkenntnis, dass Tischtennis doch auch anstrengend sein kann) standen die Finalisten fest, die in einem großen und kleinen Finale die Plätze 1-4 aus- spielten. Sieger des 1. Baindter Hobbyturnieres wurde Moritz „Muffler“, der sich im Finale gegen Stephan Kopf durchsetzen konnte. Jürgen Frick erreichte mit seinem Sieg im kleinen Finale gegen Stephan Dasch den 3. Platz. Anschließend ließ man spektakuläre Ballwechsel Revue passieren, fachsimpelte noch ein bisschen und genoss Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 die gemeinsame Zeit bei der Abteilung Tischtennis. Or- ganisatoren und Teilnehmer*innen waren sich einig, dass diese Veranstaltung einen festen Platz im Kalender der Tischtennisabteilung verdient hat. Daher freuen uns heu- te schon auf die 2. Auflage des Hobbyturniers, welches voraussichtlich am ersten Wochenende des Jahres 2025 stattfinden wird! Tischtennis MiniMeisterschaften in Baindt Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutsch- lands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsentscheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat, darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Abt. Frauenturnen Vorhang auf - lasset dr Fasnet ihren Lauf Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 5.2.24, um 18.29 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Erfolgreicher Start in die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Nachdem die TSG Leutkirch am vergange- nen Spieltag-Samstag leider nicht antreten konnte, kosteten sowohl die Baindter, als auch die Gäs- te aus Langenargen den kurzen Spieltag voll und ganz aus. In drei Sätzen kämpften beide Mannschaften auf hohem Niveau um jeden einzelnen Ball. So ging der ers- te Satz zunächst 22:25 für die Langenargener Psychos aus. Mitunter dank einer kraftvollen Aufschlagserie der Baindter wendete sich das Blatt im nächsten Satz (25:22) und brachte im dritten Satz nochmals die Möglichkeit für cleveres Spiel und überzeugende Blöcke (25:20). Durch diese weiteren zwei Punkte landet die VLJ Baindt 1 nun in der Tabelle auf einem souveränen dritten Platz: 1 TV Kressbronn 19 2 TV 02 Langenargen Psychos 16 3 VLJ Baindt 15 4 SV Jedesheim 15 5 VfB Ulm 14 6 TSG Leutkirch 12 7 SF Illerrieden 11 8 BSG Immenstaad Dornier-Reha 5 9 SSV Ulm 1846 4 Zum Ausruhen bleibt allerdings keine Zeit! Denn neben dem Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch steht auch das Pokalspiel gegen den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers voraussichtlich am 29.01.2024 an. Und auch die VLJ Baindt 2 bleibt am Ball! Der nächste Spieltag der zweiten Mannschaft findet am 21.01.2024 in Oberteurin- gen statt. Spielbeginn ist um 14.00 Uhr. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwan- gere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basar- lino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues On- line-Anmeldeverfahren. Bitte verwenden Sie ausschließ- lich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Wir wollen das Steinacher Ried im Winter erleben und Spuren des Bibers finden.Treffpunkt: Sonntag 28.01.2024 um 9.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten.Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, ebenes Gelände. Fahrpreis 5,00 Euro in Fahrgemeinschaften. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung im Café Ententörle. Bitte gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, evtl. Stöcke, Ves- per und Getränke mitnehmen. Anmeldung ab 24.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Mauela Schulte, E-Mail: mariamanue- la@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Sollte es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verschoben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann direkt be- nachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baien- furt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein anstoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Rückblick: Senioren-Nachmittag / Speidlerhaus Zum Beginn des neuen Jahres sang der Männerchor des Liederkranzes mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Der musikalische Nachmittag war für alle Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag einmal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen soll- te. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag.Das Erste-Hilfe-Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt.Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V. Markus Friedel 0751 56061-62 Ulrike Lehr 0751 56061-70 Mail: breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Kindertagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg und die regiona- len Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der frei- en Träger Caritas und Diakonie bieten im Februar und März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und -väter an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Frei- tagnachmittagen und an drei Samstagen in Weingarten statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Vor- aussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Er- ziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 23.02.2024 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 15.02.2024. Am 30.01.2024 findet um 19:30 eine Online - Infoveran- staltung statt. Interessierte können sich über h.fey@ rv.de anmelden oder direkt über folgenden Link dar- an teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/ landkreisravensburg/j.php?MTID=m886c87001426b7677e 27de599f2ce050 Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@ diakonie-oab.de. • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für beschlossene steuerliche Änderungen für das Jahr 2024, die man kennen sollte. Aber auch über die Ände- rungen, die in Kürze rückwirkend verabschiedet werden sollen, lohnt es sich Bescheid zu wissen. Nur so können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. So wird es voraussichtlich 2024 zu Verbesserungen bei der ener- getischen Gebäudesanierung im Eigenheim und bei der Gebäudeabschreibung bei Vermietungen kommen. Auch bei der Rentenbesteuerung, bei Betriebsveranstaltungen, bei den Reisekosten und den Abschreibungsregelungen für Betriebe soll es Änderungen geben.Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuer- zahler inklusive zahlreicher Tipps in dem neuen kosten- losen Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wich- tigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt. So ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Gastschüler aus Mexiko und Peru suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Mexiko /Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024 und Peru Arequipa: von 20.04. – 15.05.24 (14 – 16 Jahre alt). Der Ge- genbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711- 6586533, Mob. 0172-6326322, e-Mail: gsp@djobw.de, www. gastschuelerprogramm.de. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Januar 2024 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form ist der Blepharospasmus (Lidkrampf). Bei dieser Form verkrampfen sich die, das Auge umgebenden, Mus- keln und es kann zu häufigem unregelmäßigem Blinzeln kommen. Auch kann sich das Augenlid komplett schließen. Weitere Dystonieformen sind u.a. Schiefhals, Schreib- krampf, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, ge- neralisierte Dystonie. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich unterei- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche An- meldung ist bis Dienstag, 23. Januar erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ am 02. Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg lädt am 02. Februar von 9:00 bis 16:30 Uhr zu einem Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ nach Weingarten ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im vergangenen Jahr haben sich Teilnehmende an sie- ben lokalen Zukunftswerkstätten zu erfolgversprechen- den Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander vor Ort und in der Region ausgetauscht. Bei einem land- kreisweiten FORUM möchte der Landkreis nun von den lokalen Erfahrungen hören, einen Blick über die Grenzen des Landkreises hinauswerfen und mit Engagierten und Interessierten ins Gespräch kommen. Der Tag wird eröffnet mit einem Vortrag „Wie kann Inte- gration in ländlichen Räumen gelingen?“ von Frau Prof. Dr. Birgit Glorius von der TU Chemnitz. Anschließend ge- hen die Teilnehmenden in mehreren Workshop-Runden den Fragen nach: • Wie können die Menschen vor Ort beteiligt werden? • Welche Vernetzungsstrukturen brauchen wir? • Welche Impulse kann die Wissenschaft für die Integra- tionsarbeit geben? • Welche Angebote gibt es bei uns in der Region? Ein Podiumsgespräch, u.a. mit Staatssekretär Siegfried Lorek, zur Frage „Integration – was ist das eigentlich?“ rundet den Tag ab. In den Pausenzeiten besteht die Mög- lichkeit, sich an Informationsständen über verschiedens- te Integrationsangebote und -projekte in der Region zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger. Weitere Informationen zum Pro- gramm und Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.rv.de/forum. Die Veranstaltung wird unter- stützt durch das Förderprogramm „Land.Zuhause.Zu- kunft – Gestaltung von migrationsbedingter Vielfalt in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Versichertenberater werden für ihr Ehrenamt geschult Stuttgart, 16.Januar 2024 Sie sind geschätzte Helferinnen und Helfer in der Nach- barschaft: Bis zu 120 Versichertenberaterinnen und Ver- sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Ba- den Württemberg kümmern sich in unserem Bundesland ehrenamtlich um die Anliegen von Versicherten, Rentner- innen und Rentnern. Sie nehmen Rentenanträge auf, be- raten in Rentenfragen, helfen beim Vervollständigen der Versicherungsverläufe und lassen Rentenansprüche be- rechnen. Im September 2023 hat die Vertreterversamm- lung 73 Versichertenberaterinnen und Versichertenbe- raterin ihrem Amt bestätigt und 39 neu gewähltLetztere trafen sich nun zum ersten Mal in Karlsruhe, um auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet zu werden. Bei der Auf- taktveranstaltung erfuhren die Frauenund Männer, wie die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg funktioniert. Außerdem wurden ih- nen die Grundlagen des Datenschutzes und der Korrupti- onsprävention vermittelt. Der Vorstandsvorsitzende, Kai Burmeister und auch der Vorsitzende der Geschäftsfüh- rung, Erster Direktor Andreas Schwarz ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmer persönlich zu begrüßen. „Die kostenfreien Serviceleistungen unserer ehrenamtli- chen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Baustein unseres umfangreichen Be- ratungsangebots“ so Klaus Reinauer, der als Leiter des Büros der Selbstverwaltung für die Ehrenamtlichen zu- ständig ist. „Durch ihre Ortsnähe sorgen sie für eine per- sönliche Verbindung unserer Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Rentenan- träge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Ver- sicherungskontos aufgenommen. In über 27.000 Bera- tungen informierten sie über die Voraussetzungen der Rentenarten und die Möglichkeiten zum Rentenbeginn sowie zu anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Durch regelmäßige fachliche Schulun- gen halten sie sich stets auf dem laufenden. Versicher- tenberaterinnen und Versichertenberater in ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversi- cherung Baden-Württemberg (www.deutsche-rentenver- sicherungbw.de) unter der Rubrik „Beratung und Kontakt“ 4 1 9 6 3 8 4 5 8 9 7 9 2 4 6 4 5 2 9 1 8 5 2 9 3 1 7 1 5 3 9 5 2 1 4 3 7 5 1 2 9 6 8 6 2 1 3 8 9 4 5 7 5 8 9 6 7 4 2 1 3 9 1 2 4 5 3 7 8 6 8 4 5 2 6 7 1 3 9 3 7 6 1 9 8 5 4 2 2 9 4 8 3 1 6 7 5 1 5 3 7 2 6 8 9 4 7 6 8 9 4 5 3 2 1 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R34R7 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 immo-voba.de Jetzt Termin sichern: 0751 37 01-4400 Unser Immobilien-Expertenteam in Baindt In der Gemeinde Baindt: 22. Januar - 05. Februar 2024 Sie denken über den Verkauf Ihrer Wohnimmobilie nach? Dann nutzen Sie jetzt die Chance für eine fundierte, kostenlose Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises! Zum Online- Immobilienwert- Rechner hier scannen. Wir bewerten kostenlos Ihre Immobilie: Wertermittlungs-Tage 2024! „Schöne Küchen. 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(07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. BAUMESSE 26. – 28. Januar Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’24 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige, umsichtige Hilfe im Haushalt zur Unterstützung des Vaters bei der Führung eines Privathaushalts mit Kindern in Teilgemeinde von Bergatreute ab sofort gesucht. Beschäftigungsumfang und Einsatzzeiten individuell vereinbar. 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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Gewerbegebiet "Mehlis" bewertet und wie sie damit umgehen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegründung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. September 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinderat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhandlungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungskonzept und dessen vorgesehene Verwendung informiert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS- Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Klimaanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Beschluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Herstellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Landmaschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschaufel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Supermarkt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmarken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Postversand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2- Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkasse Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lösung dieser Probleme und zur Behebung von Baumängeln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das unermüdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fassade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feuerwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben werden. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine einfache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehalten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der finale Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breitband- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangszeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemeindeverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den ortsansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilderung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwänden umgedreht werden kann, sodass eine zu den Urnenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelparker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Doppelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemeindeverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Gemeinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Zuletzt geändert: 20.09.2023
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                Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freiflächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu finden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freiflächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit definiert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfliktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfläche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffigkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufig Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffigkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 http://www.rvbo-energie.de Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffigkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konflikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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                  Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

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                    Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldflächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Auflagen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt auflegen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfinden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfin- den soll. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 26.01.2024

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