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Veröffentlichung_zur_öffentlichen_Auslegung_zum_Bebauungsplan_Bühl.pdf

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: − Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr 8223-311)). − Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 21.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin -[mehr]

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NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 A' A M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 19.03.2024
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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            Bericht_24_04_16.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschläge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskandidaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. - Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igelstraße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertiggestellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. - Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konnte der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. - Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Bereich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflasterarbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeitgleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. - EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaffung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jährigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. - Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungskonzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Gemeindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen an anderen Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windenergie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebietszone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nachweislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lilienstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebotssumme von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbeiten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunternehmen aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost" zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Marsweilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2) Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3) Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn- beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Planung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Ferienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwaltung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwaltung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehenswerte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 04.06.2024
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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus ausgeliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rektorat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des freien Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Integrationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.06.2024
                Klimaspartipp_des_Monats_Juni_2024.pdf

                Klima-Spartipp des Monats Juni: Spartipp-ABC - Teil 1 Mit dieser Ausgabe feiert der Spartipp sein 25. Jubiläum. Da auf 25 bekanntlich 26 folgt, wird in Form eines ABCs auf die Tipps der Vergangenheit zurückgeschaut. A wie „Aus ist das neue In“, denn wer elektronische Geräte und das Licht ausschaltet, wenn diese nicht mehr genutzt werden, spart bares Geld. B wie „Bleibt die Tür im Winter zu, hast du vor der Kälte Ruh“! Denn mit geschlossenen Türen im Winter, bleibt die Wärme im Raum. C wie Cool Man (and Woman), denn selbst coole Menschen, sollten keinen zu kühlen Kühlschrank haben. Die optimale Kühlschrank-Temperatur liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. D wie Dark Mode, denn durch ein Senken der Helligkeit von Displays bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays wird weniger Energie benötigt. E wie „Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden“, denn nur wenn Herdplatte, Topf und Deckel größenmäßig zueinander passen, lässt sich damit über die Hälfte der Energie beim Kochen einsparen. F wie Frühjahrsputz 2.0, denn auch digital sollte nicht nur zur Kehrwoche, sondern am besten das ganze Jahr über Unrat in Form von nicht mehr benötigten Dateien und Mails gelöscht werden. G wie „Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets Bildschirm aus!“ H wie Harald Blauzahn war ein berühmter Wikingerkönig. Für das nach ihm benannte Bluetooth gilt wie bei vielerlei Technik, einfach abschalten, wenn dieses nicht benötigt wird. I wie indirekter Rebound-Effekt, dieser liegt vor, wenn die gesparten Energiekosten in neue elektronische Geräte investiert werden. J wie „Jedes Grad (weniger) zählt“, denn beim Heizen lässt sich bei einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, bereits sechs Prozent an Energie einsparen. K wie „Kleinvieh macht auch Mist!“ Denn auch viele kleine Einsparmaßnahmen haben in Summe doch eine immense Wirkung. L wie Lost Places, denn manches Mailpostfach quilt so über, dass man sich vorkommt wie an einem verlassen Ort. Hier hilft dann nur noch löschen. M wie „Mit Fuß vom Gas, macht Tanken Spaß“! Spaß ist zwar etwas übertrieben, aber zumindest lässt sich mit einer sparsamen und vorausschauenden Fahrweise bis zu 25 Prozent Kraftstoff sparen. Fortsetzung folgt und zwar im Juli. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  Klima-Spartipp_des_Monats_Juli.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zugleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rückblicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energieverbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit weniger eingespart wird. P wie "Papier sparen". So können beispielsweise Fehlausdrucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuchtung“ durch die Sonne braucht es keine künstliche Beleuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier lässt sich der Papierverbrauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie "Weidenkorb". Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox: Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas. Denn mit Verwendung von LED-Weihnachtsbeleuchtung bleibt die Freude über die Lichter länger erhalten. Z wie "zwanzig Grad". Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    Klima-Spartipp_September_2024.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustellen, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte, auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten, wichtigen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Skala reicht hierbei von der sehr guten Klasse A bis zur sehr schlechten Klasse G. Um dies einfacher kenntlich zu machen werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon gewusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QR-Code mit zusätzlichen Informationen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten (Strom und Wasser) miteinander vergleichen lassen. Diese ist hier abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird dadurch deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeintliche Schnäppchen mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist, beim Kauf keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Baumärkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn moderne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für verschiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt zur wahren Erkenntnis über den Strombedarf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht deshalb oft nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienzklassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de https://tool.label2020.eu/de[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 06.09.2024

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