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Wahlvorschlaege_Gemeinderatswahl_Baindt_2024_08_022_4516_27_Homepage_und_Amtsblatt.pdf

Baindt, 02.05.2024[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 26.04.2024
    Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

    Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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      Zuletzt geändert: 28.02.2024
      Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

      Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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          Zuletzt geändert: 28.02.2024
          2024-02-23_BP_GE_Mehlis_OeA_3-2_Lageplan.pdf

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            Zuletzt geändert: 28.02.2024
            2024-04-04_PLAN_BP_Bühl.pdf

            137/32 137/33 137/29 137/37 137/38 137/39 137/41 131/22 130/3 130/4 131/1 137/1 138/5 132/1 137/43 137/30 137/31 131/20 137/34 1214 1215 42 1226 1224 1225 49 2 55 1 41 4 43 /2 19 8 15 /1 36 7 28 40 54/6 2 69 58 3 8 6 57/1 14 5 41/1 32 13 /1 15 /2 16 18 38 34 40 30 6/1 26 3 43 54 9 6 5 7 7 51/1 15 3/1 3 43/1 21 14 15 20 5 6 4 75 27 41 37 8 60 2 9 63 65 71 59 61 57 6 49 /1 51/2 51 53 43 54 /3 19/1 12 17 13 16 /1 1 54 /7 1 67 56 4 73 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Whs Whs WhsBtrg Whs Wh s Gar Gar Gar Gar Schu Whs Whs Whs Gar Gar Whs Schu Gar Gar Whs Whs Gar Gar Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Wh s Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Ust Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Gar Wh s Wh s Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Wh s Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Gar Whs Wh s Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Gar Gar Gar Schu Whs Schu Whs Gar Gar Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Boschstraße Bosch stra ße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e Siemensstraße Bühl Benzstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/8 138/9 138/10 139/1 139/2 139/7 138/3 139/13 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/3 141/4 455/3 455/4 455/6 455/7 139/10 141/5 139/11 139/12 2/9 2/11 2/12 2/8 2/16 2/17 2/19 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 455/2 42 /5 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 12 9/ 15 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/13 132/14 132/16 138/19 138/21 455/5 2/18 2/10 455/8 137/7 137/13 137/20 137/11 452/18 452/19 452/10 455/9 453 452/15 452/16 452/17 452/3 452/4 452/5 42/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 Boschstraße Hi rsc hs tra ße 47 3 468 47 0 47 1 47 1 47 2 47 2 473 473 473 474 474 475 475 47 6 476 477 477 47 8 478 479 479 480 480 481 481 482 482 483 483 484 484 485 485 486 486 487 487 488 488 488 489 489 489 490 490 490 491 491 492 492 493 493 494 P P P P P P PP P P P Nr. 1; 577 m² Nr. 2; 575 m² Nr. 3; 469 m² Nr. 4; 472 m² Nr. 5; 526 m² Nr. 6; 556 m² Nr. 7; 2.900 m² Nr. 8; 2.867 m² Nr. 9 ; 1 .67 7 m² Nr. 10; 2.214 m² Nr. 11; 2.253 m² Nr. 12a; 322 m² Nr. 12b; 293 m² Nr. 13a; 262 m² Nr. 13b; 240 m² Nr. 14a; 232 m² Nr. 14b; 230 m² Nr. 15a; 239 m² Nr. 15b; 258 m² Nr. 1 6a; 30 6 m ² Nr. 1 6b; 30 3 m ² Nr. 1 7a; 30 2 m ² Nr. 1 7b; 30 0 m ² Nr. 1 8; 51 1 m² Nr. 1 9; 462 m ² Nr. 20; 720 m² Nr. 21; 582 m² Nr. 22; 531 m² Nr. 23; 533 m² Nr. 24; 574 m² Nr. 25; 614 m² Nr. 26; 621 m² Nr. 27; 583 m² Nr. 28; 540 m² Nr. 29; 570 m² Nr. 30; 686 m² WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Typ 2 WH 486,40 m ü. NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 A' A M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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              Zuletzt geändert: 27.05.2024
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              Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.[mehr]

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                Zuletzt geändert: 07.02.2024
                Einladung_24_01_23.pdf

                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Einladung_24_02_27.pdf

                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 Lavendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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