Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Funkenfeuer über Baindt
Funkenfeuer Kiesgrube Baindt
Märzenbecher im Schenkenwald

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3225 Ergebnisse in 13 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2691 bis 2700 von 3225.
2Info_Dorfplatz_Amtsblatt_2024_02_20.pdf

D H 467 .50 D H 468 .32 D H 468 .40 D H 468 .21 D H 468 .73 D H 468 .06 D H 468 .86 D H 468 .89 D H 469 .66 D H 471 .49D H 468 .61 467 .68 468 .16 468 .12 468 .09 46 8. 66 468 .38 466 .21 466 .31 465 .91 466 .18 466 .24 466 .32 466 .55 466 .71 467 .05 467 .00 466 .92 466 .91 466 .93 466.61 468 .35 468.31 468 .30 468 .32 468.30 468 .32 468 .33 468 .32 468 .06 468.08 467 .98 468 .12 468 .11 468 .13 468 .34 468 .35 468 .34 468 .32 468.31 468.33 468 .24 468 .27 469 .56 469 .56 469 .53 46 9. 29 469 .28 468 .26 468.25 468 .23 468 .11 468 .10 468 .15 468 .15 468.15 468 .09 468.01 468.12 468.38 468.35 467 .24 467 .77 468 .27 468 .27 468 .22 468.19 468 .22 468.20 468.21 466.68 467 .04 468.08 468 .08 468.02 468 .07 468 .25 468 .26 468 .57 468 .69 469.07 469 .17 468 .44 46 9. 05 46 8 . 80 46 8 . 66 468 .82 468 .73 46 8. 73 468 .51 468 .31 468 .25 468 .11 468 .19 468.22 468 .31 468 .33 468 .37 46 8. 37 46 8 . 45 46 8. 45 468 .42 468 .40 468 .24 468 .21 468 .41 468 .44 469 .06 468 .28 468 .33 468 .31 468 .29 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 47 2. 27 47 1. 80 47 1. 81 4 70 .72 470 .17 470 .15 47 0. 16 470 .87 470.82 470.71 469 .92 469.74 468 .66 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 46 8. 86 472 .53 471 .42 469 .56469 .35 469 .26 469 .11 468 .97 468 .90 468 .66 468 .68 468 .67 466 .94 466 .94 469 .00 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .26 469 .00 469 .24 469 .28 468 .82 468 .93 469 .86 470 .16 470 .65 471 .87 472.47 472 .67 473.16 472.75 472.40 471 .37 470 .76 469 .82 469 .69 469 .39 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 47 0. 10 47 0 . 12 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 47 1. 09 47 0 . 96 470 .82 471 .48 470 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 46 9. 68 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 469 .65 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 469.34 469.98 471 .27 471.97 472 .87 473 .06 473 .08 473.10 472.53 472 .09 472 .13 472 .19 471.59 470.86 470.10 470 .13 469 .51 469 .22 469 .34 469 .43 469.44 469.12 469 .09 468 .93 469 .66 469 .61 469.41 472 .70 473 .01 473.01 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 473.42 473 .60 472 .95 472 .88 472.61 472.50 472 .46 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 472 .87 472 .87 472.77 472 .05 471 .32 470 .77 470.22 470 .75 471.34 472 .83472 .78 470 .21 468 .51 468 .88 469 .21 469 .15 468 .40 468 .38 467 .36 467 .34 467 .18 469 .31 469 .55 46 9. 52 469 .39 466.92 468 .54 Whs 466 .88 WGhs 466 .60 466.65 466.80 466.85 468 .08 468 .93 Gar 469.02 468 .66 Veranst Gar 468 .30 468 .30 468 .73 468 .30 468 .20 468 .45 468.30 468 .34 469 .93 468 .63 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469.66 469 .20 469 .18 470 .08 473 .35 472.69 473.08 468 .18 466 .54 469 .24 aus T ie fgarage S ta tue 62/3 62 /4 57/1 56/2 840 62/2 57/3 58/4 58/12 56/5 1 3 Dorfplatz Sulzmoosbach 468.00 467.74 467.66 467.36 467.19 467.29 468.24 468.80 468.86 468.91 469.10 469.01 469.05 469.13 469.27 469.37 469.45 469.46 469.30 468.63468.62 468.59 468.01 467.03 466.90 466.99 467.14 467.23 467.15 467.34 467.47 467.50 467.65 467.22 467.27 467.32 467.39 467.46 467.50 467.50 467.50 467.51 467.66 467.81 468.11 468.09 467.97 467.77 467.72 467.75 467.85 467.88 468.06 468.19 468.36 468.50 468.47 468.20 467.92 467.83 467.74 467.65 467.54 467.44 467.01 467.13 467.39 467.32 467.19 467.06 467.00 468.37 468.49 468.57 468.66 467.63 467.48 467.67 467.78 467.87 467.96 467.89 467.86 467.82 467.75 467.38 467.42 467.78 467.96 469.23 468.54 468.68 468.94 469.24 468.55 468.53 468.52 467.91 467.93 468.04 468.14 467.88 467.87 467.83 467.85 468.30 469.17 469.16 468.46 468.35 468.14 468.33 468.48 468.48 469.41 469.35 468.09 468.07 467.89468.01 468.00 467.82 467.66 467.61 467.56 467.51 467.53 467.68 467.88 467.08 466.96 467.37 467.53 467.12 467.09 467.10 468.35 468.53 468.74 467.44 467.07 467.40 467.76 468.26 468.63 468.34 468.09 468.08 467.90 467.88 468.06 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 467.54 468.60 468.54 468.68 468.75 469.01 469.04 469.20 469.16 469.13 469.19 469.29 469.20 469.23 469.33 469.24 469.45 469.33 469.46 469.35 469.36 469.33 469.50 469.47 469.31469.28 469.16 469.13 469.43 469.51 469.52 DH 469.36 469.16 466.56 467.07 467.32 6 Wi S tü tze H ecke H ecke 470 .03 469 .30 O K A ttika 471 .32 D H 468 .23 D H 468 .30D H 467 .99 D H 467 .45 D H 467 .96 D H 469 .16 D H 473 .10 467 .66 467 .47 468 .15 468 .23 468 .32 46 8. 66 468 .06 466 .66 466.56 466.52 466.39 466.27 466 .35 466 .15 466.41 468.11 466.92 466.53 468.32 468.30 468 .25 468 .35 468 .33 468 .32 468 .32 468 .18 468 .07 468 .19 468 .07 468.18 468 .35468.33 468 .33 468 .29 469 .56 469 .56 469 .53 46 9. 29 469 .28 468 .65 468 .26 468 .23 468.24 468 .24 468.15 468 .15 468 .18 468 .20 468 .12 468 .05 468.09 468 .05 468 .07 468 .19 468 .38 467 .24 467 .78 468 .26 468 .27 468 .24 468.21 468.18 468 .18 468 .26 468 .27 466 .90 467 .12 467 .05 468 .26 468 .08 468 .07468.30 468 .27 468 .29 468 .85 469.22 469 .32 469.18 469 .13 469.08 468.86 468 .69 468 .62 468 .61 468.70 468 .63 468 .44 468 .35 468.13 468.12 468 .22 468 .27 468 .30 468.35468.35 46 8. 45 46 8. 45 468 .40 468 .64 468 .79 468 .81 468 .81 468 .55 467 .99 468 .70 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 47 2. 27 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 470.69 469 .86 469.75 469.76 469.74 468 .69 470 .81 470 .82 470 .56 470.56 469 .54 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 472 .35 471.87 471 .61 470 .79 470 .29 468 .80 468 .72 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 469 .26 468 .88 469 .07 469 .21 469 .11 468 .82 468 .85 469 .04 469 .08 469 .41 469.61 471 .21 471 .41 472.19 473 .14 472 .12 471 .89 471 .60 470.24 469 .52 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 47 0. 10 47 0 . 12 471 .95 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 47 1. 09 47 0 . 36 471 .36 470 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 46 9 . 84 469 .83 46 9. 85 46 9 . 70 469.65 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 469.34 469 .46 470.51 471.03 471 .36 471 .44 471 .52 472.36 472 .25 471.89 471 .33 471 .52 471 .08 471 .10 470 .91 470 .48 469 .96 469 .41 469 .41 468 .91 468 .95 468 .82 469 .74 469.62 472 .34 47 2. 34 472 .96 473 .36 472 .53 472 .96 47 2. 90 472 .08471 .92 469 .83 470.21 470.22 470 .74 471 .23 471.42 471 .56 471.86 471.83 472.99472 .86 472 .86 469 .47 468 .71 469 .07 469 .24 469 .37 468 .92 468 .91 466 .98 466 .97 467 .20 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 46 9. 52 469 .38 46 9. 38 468 .33 Tgar 466.84 Gar 466 .72 WGhs Rathaus 466 .94 467 .01 468.16 Whs 468 .12 469 .02 WGhs 468 .66 468 .18 468 .19 Ghs 468 .26 468 .59 468 .21 468 .29 468 .48 472 .05470 .17 470 .17 470 .80 469.90 468 .64 471 .73 471 .98 471 .52 470 .90 470.41 469 .14 469 .24 470 .09 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 469.50 471 .23 473 .27 472 .88 472.14 472 .38 466 .63 466 .71 469 .26 Fahrradw erkzeug Fahrradständer W appen 56/4 48/4 53/1 87 1 4 2/1 3 5 Dorfplatz Küferstraße Sulzmoosbach 468.56 468.25 468.18 468.18 467.64 467.45 467.69 468.75 468.74 468.74 468.99 469.17 467.50 467.11 466.85 467.06 467.57 467.63 467.67 467.60 467.62 467.71 467.66 467.49 467.47 467.99 468.13 468.08 468.11 468.88 468.67 468.02 467.80 467.26 466.97 467.00 467.04 467.11 467.29 467.55 467.97 468.20 467.48 467.64 467.65 467.62 467.47 467.45 467.41 467.36 467.35 467.45 467.59 467.85 467.90 467.92 468.00 468.03 468.03 467.90 467.63 467.30 467.33 467.36 467.36 467.59 469.38 468.82 468.25 469.40 469.18 468.94 468.18 468.07 467.96 468.22 467.84 467.89 467.22 466.50 466.50 467.06 467.92 467.94 467.98 468.00 467.96 468.48 467.71 467.83 467.88 467.80 467.78 468.55 468.84 469.20 469.16 469.20 469.24 468.17 468.21 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 469.21 469.25 469.28 469.43 469.33 468.20 468.26 468.28 468.07 468.21 467.23 466.92 467.19 467.25 467.47 467.54 467.53 467.44 467.34 467.17 467.15 467.23 467.39 467.61 467.96 467.87 466.96 467.31 467.37 467.44 467.51 467.60 467.96 467.99 467.99467.88 467.99 468.07 468.09 468.00 467.36 467.29 467.10 466.93 466.72 467.64 468.87 468.85 468.91 468.91 469.51 469.53 469.42 469.24 469.28 469.40 469.39 469.16 466.52 466.59 466.48 466.31 467.13 467.10 467.13 467.28 Wi B lum entrog In fo Ta fe l H ecke 465 .24 R ohrsoh le V erdo lung D N 2000 470 .01 469 .12 469 .18 468 .91 468.97 469.10 469.21 469 .17 469 .21 469 .23 469.33 469.40 469.46 469.47 469.46 469 .37 469 .33 469 .52 469 .49 469 .43 469 .35 469 .27 469 .22 469 .21 469 .15 468 .40 468 .62468 .60 468 .55 468 .45 468 .33 468 .21 468 .10 467 .92 468 .67 468 .68 468 .90 469.39 469.31 469 .20 469 .10469 .03 468 .97 468 .93 468 .88 468 .82 468 .76 468 .71 468 .73 468 .68468 .69 468.75 468.73 468.77 468.67 468 .57 468 .54 468 .51 468 .43 468 .25 469.31 469.13 468.98 468.92 468 .80 468 .70 468 .59 468.66 468.55 468.44 468 .34 468 .20 468.27 468.11 467.98 467.94 467.90 467.87 467 .73 467 .73 467.85 467.84 467.82 467.82467.84467 .77 467 .80 467 .79 467.93 468.01 468.12 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 467 .98 468 .01 468 .15 468.31 468.37 468.52 467 .96 468 .06 467.98 468.01 468.20 468.08 467.90 467.86 467.77 467.82 468.01 467.67 467.70 467.90 467.57 467.60 467.79 467.51 467.54 467.72 467.47 467.52 467.71 467.47 467.51 467.69 467.50 467.53 467.72 467.53 467.56 467.76 467.57467.59 467.78 467.58 467.60 467.81 467.61 467.64 467.83 467.64 467.66 467.87 467.67 467.71 467.92 467.79 467.83 468.04 467.93 467.97 468.18 467.99 468.02 468.22 467 .53 467 .55 467 .55 467 .55 467.62 467.58 467.53 467.48 467.44 467.39 467.36 467 .24 467 .23 467.32 467.28 467.21 467.11 467 .04 467 .09 467.18 467.27 467.36 467.44 467.49 467.51 467.48 467.17 467.18 467.19 467.26 467.31 467.31467.31 467.24 467 .47 467 .46 468.99 469.13 469.14 469.18 469.20 469.24 469.28 469.33 469.37 469.35 469.33 468.90 468.86 468.83 468.78 468.71 468.66 468.59 468.48 468.68 468.76 468.81 468.65 468.70 468.75 468.81 468.64 468.54 468.51 468.37 468.33 468.37 468.58 468.61 468.66 468.79 469.28 469.17 469.06 468.94 468.91 468.85 468.79 468.73 468.65468.63 468.56 468.54 468.48 468.21 469.18 469.03 468.89 468.79 468.78 468.68 468.58 468.57 468.45 468.34 468.31 468.18 468.17 468.02 467.88 467.86 467.82 467.78 467.72 467.72 467.74467.75 467.76 467.81 467.90 468.01 468.34 468.21 468.24 468.39 468.02 468.07 468.07468.02 467.87 467.99 467.99 468.13 468.17 468.25 468.40 467.88 467.89 467.50 467.50 467.50 467.50 467.46 467.42 467.37 467.35 467.29 467.20 467.16 467.10 467.01 467.01 467.06 467.09 467.17 467.25 467.33 467.37 467.38 467.35 467.47 467.44 467.33 467.22 467.34 467.41 467.31 467.21 467.39 467.38 467.43 467.52 467.64 467.75 467.85 467.93 467.88 467.95 467.83 467.91 467.67 467.57 467.63 1,00 Insel w g. Bus etw as einkürzen 80-99 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 55 -9 9 55 -9 9 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55 -9 9 55 -9 9 55 -9 9 80-99 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 180-99 80-99 46 8. 37 468.35 46 8. 45 46 8. 45 46 8. 45 S ta tue S tü tze FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W M L Ty p LT M 44 0 (R 65 ) 9 /2 7W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) Peitscheleuchte 4 m Peitscheleuchte 4 m Peitscheleuchte 4 m ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W Peitscheleuchte 6 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 BS T yp E TC 1 20 (M ) Fahrrad-Repar.Station PL Typ ZFY230 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 EWE-Gartenhydrant OK 468,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Schacht versetzen M ar sw ei le rs tra ße Küferstraße Rathaus CAP-Markt Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße Küferstraße Dorfplatz Bereich 2 | Rathausvorplatz März / April 24 Bereich 1 | Parkplätze Februar / März 24 2013_05_01_E_WP [Lageplan Dorfplatz Presse] 1/2013_5_01_WP-24[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 4,15 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Grünenberg-Stöcklisstraße.pdf

    P BP 500 Ansichtsbereich-2 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-3[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 1,87 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 24.03.2023
      Mittlere_Breite_Erw.pdf

      [mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 2,07 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 04.04.2023
        Vollmachtserklaerung_Personaldokument_ausf.pdf

        Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments Hiermit bevollmächtige ich, Name, Vorname: ___________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________ Geburtsort: ___________________________________________ Mein Dokument: ___________________________________________ Serien-Nr.: ___________________________________________ Beantragt am: ___________________________________________ durch Name, Vorname: ___________________________________________ Straße, Hausnummer: ___________________________________________ PLZ, Ort ___________________________________________ Geburtstag/Ort ___________________________________________ bei der Pass-/Personalausweisbehörde der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abzuholen. Das bisherige Dokument möchte ich abgeben entwertet zurückerhalten (Erfolg keine Kennzeichnung, wird abgegeben vorausausgesetzt) ____________________________ ___________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers Name Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Mein Dokument: Serien-Nr: Beantragungsdatum: Name Vorname_1: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Geburtstag/ Ort: Ort, Datum: TextField_1: abgeben: Off entwertet zurückerhalten: Off[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 62,67 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 20.09.2023
          Wohnungsgeberbestaetigung_ausf.pdf

          Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: PLZ / Ort: Straße und Hausnummer: Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer): In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen: Datum Ein-/Auszug ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: weitere Personen siehe Rückseite. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung: Off Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Off PLZ Ort: Datum Ein-/Auszug: eingezogen: Off ausgezogen: Off Familienname: Vorname: Familienname_1: Vorname_1: Familienname_2: Vorname_2: Familienname_3: Vorname_3: Familienname_4: Vorname_4: Familienname_5: Vorname_5: weitere Personen siehe Rückseite: Off Datum: Unterschrift des Wohnungsgebers: Straße Hausnummer und Zusatzangaben z: B: Stockwerks- oder Wohnungsnummer: Stockwerks- oder Wohnungsnummer_1: Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_": Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_2:[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 27,41 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 20.09.2023
            Bebauungsplan.pdf

            BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-3[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 993,26 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 01.08.2023
              Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

              2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

              Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
              Dateigröße: 19,29 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 14.03.2024
                Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

                2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

                Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
                Dateigröße: 19,29 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 14.03.2024
                  01_Inforeihe_Energiedialog-AdW_Regionalplan_final_WEB.pdf

                  Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freiflächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu finden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freiflächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit definiert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfliktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfläche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffigkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufig Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffigkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 http://www.rvbo-energie.de Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffigkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konflikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 490,02 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 08.08.2023
                    02_Inforeihe_Energiedialog.pdf

                    Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 899,20 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 23.11.2023

                      Infobereiche