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_Klima-__Spartipp_des_Monats_März_2025.pdf

Klima-Spartipp des Monats März: Etwas schwarz auf weiß zu haben, kann nie schaden Generell ist Farbe im Leben wichtig, denn ohne sie wäre die Welt nur halb so schön. Mit dem beginnenden Frühling wird es draußen nun auch wieder täglich bunter. Manchmal ist es aber besser, etwas schwarz auf weiß zu haben, also die Tinte auf dem Papier. Denn beim Drucken von Schriftstücken und Rechnungen ist Schwarzweißdruck zumeist völlig ausreichend. Ansonsten reicht bereits ein winziges Logo aus, dass der Drucker bei Farbdruck- oder Automatikeinstellung alles farbig druckt. Die Farbherstellung für Drucker ist aufwendig und benötigt mehr Rohstoffe als bei schwarzer Farbe, welche meist aus Rußpartikeln besteht. Für den Vierfarbdruck werden neben Schwarz die Farben Blaugrün (Cyan), Purpur (Magenta) und Gelb (Yellow) verwendet. Aus Umwelt- und Kostensicht ist schwarz zu drucken daher besser als alle anderen Farbtöne. Die geringeren Kosten gegenüber dem Farbdruck liegen daran, dass sich die meisten Farben aus den vier Grundfarben zusammensetzen. Wenn also beispielsweise eine grüne Fläche dargestellt wird, werden Cyan und Gelb übereinander gedruckt. Bei dunklen Farben kommt auch noch Schwarz dazu, weshalb letztlich deutlich mehr Toner verbraucht wird. Auch der Graustufenmodus ist nicht der Hit, denn hier versucht der Drucker, ein Farbbild mit allen verfügbaren Druckfarben in Grau darzustellen, weshalb gewisse Mengen Cyan, Magenta und Yellow benötigt werden. Wer clever druckt, der weiß genau, schwarzweiß schlägt Farbe und auch grau, bei der Umwelt und beim Preis, denn der ist nur beim Schwarz(weiß)druck heiß. Generell gilt es, sich beim Drucken stets zu fragen, ob es den Ausdruck wirklich braucht oder ob dieser kurze Zeit später wieder ohnehin im Altpapier landet. Manche Dokumente werden natürlich in ausgedruckter Form benötigt und gerade Abbildungen auch zumeist in Farbe. Ansonsten reicht schwarzweiß aber fast immer aus. Damit Tintenpatronen und Druckerdüsen selten benutzter Druckergeräte nicht eintrocknen, sind ab und an doch Farbdrucke nötig. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.03.2025
    Bericht_25_03_18.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus erreicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lösung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit einem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechtskräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleistungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur- Wärmepumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusage von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Planungsleistungen an die Firma E- Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rückbau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Örtlichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesenschule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflächenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbeseitigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grabschmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstände sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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      Zuletzt geändert: 15.04.2025
      Bekanntmachung_frühzeitige_Unterrichtung_der_Öffentlichkeit_Agri-PV-Anlage_Feuersberg_Text.pdf

      Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem vorhabenbezogenen Be- bauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zim- mer 3.1 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unter- scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Ge- biets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Pla- nungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im Internet auf der Internetseite www.baindt.de → Leben & Wohnen → Bauen & Wohnen → Bebauungspläne der Gemeinde Baindt wird der Öffent- lichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwoh- nen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rah- men der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ab- gegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 17.04.2025[mehr]

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        Exposé_Anlieger_BF1_BA2_FINAL_2024_11_29.pdf

        Fischerareal – Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke für die Anlieger in offener Konzeptvergabe 29.11.2024 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments .................................................................................................. 3 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................... 3 2.1 Die Gemeinde Baindt .............................................................................................................. 3 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ........................................................................................................ 4 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ ............................................................................................ 4 2.4 Städtebau ................................................................................................................................ 5 a. Ziele der Entwicklung .............................................................................................................. 5 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung.............................................................................. 6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume ............................................................................. 6 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin ................................. 6 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen ........................................................................... 6 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten ............................................................................ 7 c. Verschiedene Akteure ............................................................................................................. 7 d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger .................................................................................... 8 e. Wohnungspolitische Zielsetzungen ......................................................................................... 8 2.6 Bauabschnitte ......................................................................................................................... 8 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel ............................................. 8 3. Grundstücksveräußerung ......................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin ....................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................... 10 3.3 Kaufpreisbestandteile .......................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ............................................................................................ 11 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen ............................................................................................. 12 3.6 Qualitätssicherung ................................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung ...................................................................................................................... 13 3.8 Interessentenkartei und Newsletter .................................................................................... 13 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................... 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 13 4.3 Informationen zum Bauen .................................................................................................... 14 5 Anlagen und Downloadlinks..................................................................................................... 15 5.1 Anlagen ................................................................................................................................. 15 5.2 Downloads ............................................................................................................................ 15 Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 3 von 15 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: Allgemeine Informationen (> 2.). Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den zweiten Vermarktungsabschnitt des Baufelds 2 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 4 von 15 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich_ genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und der noch nicht umgestaltete Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch bereits erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes wird bald abgeschlossen. Das neue Baugebiet „Fischerareal“ soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 5 von 15 aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Das Vergabeverfahren im „Fischerareal“ sieht, wie bei den vorgenannten Beispielen, ein zweistufiges Anker- und Anliegerverfahren vor. In einem ersten Schritt wird pro Baufeld ein sogenanntes Ankerprojekt gesucht. Beim Baufeld 2 wurden bereits die beiden südlichen Baukörper an die Fritschle GmbH aus Uttenweiler vergeben. Sie übernimmt als Anker die Realisierung der Tiefgaragenzufahrt, über die auch Stellplätze der restlichen Baukörper erschlossen werden. Auf Grundlage der Tiefgaragenplanung und deren Rahmenbedingungen bewerben sich die Anlieger auf die Baukörper E, F und G. Gesucht werden in dieser Phase Projekte mit eigenen Konzepten, die sich an das Ankerprojekt anschließen und zusammen das Baufeld 2- füllen. Ziel ist eine Gruppe aus unterschiedlichen Akteuren von Bauträgern, Privatpersonen, Baugemeinschaften und Institutionen auszuwählen, die gemeinsam das Baufeld mit individuellen Projekten realisieren. 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 6 von 15 Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben.. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, solare Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 7 von 15 Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs soll grundsätzlich nicht mehr als zwei Baukörper betragen. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich, z.B. für ein Einfamilien-Stadthaus (Reihenhaus) oder einen kleinen Geschoßwohnungsbau. Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = bereits vergeben; gelb = frei) b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. Gerade am südlichen Abschluss des Nachbarschaftsplatzes ist im Erdgeschoss eine Nicht-Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht. Ihre Größe wird durch die jeweilige Nutzung bestimmt. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 8 von 15 Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger Ein Anker oder Ankerprojekt übernimmt verschiedene Querschnittsaufgaben innerhalb eines Baufeldes. Diese können in der Realisierung der Parkierung, der gemeinsamen Freianlagen oder sonstiger Themen für das gesamte Baufeld bestehen. Alle anderen Projekte eines Baufelds werden als Anlieger oder Anliegerprojekte bezeichnet. Im Baufeld 2 ist das Ankerprojekt im Baukörper C mit der Tiefgaragenzufahrt verortet. Das Projekt stellt die Fahrgasse in Richtung der anderen Baufelder zur Verfügung, an die die Anlieger anschließen. In diesem Baufeld gibt es keine weiteren Aufgaben und Schnittstellen. e. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die restlichen drei Baukörper des Baufelds (E, F und G) realisiert werden. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei oder drei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 2 mit einer Größe von 4.595 m² bietet Raum für insgesamt etwa 49 bis 55 Wohneinheiten. Es können rund 5.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper E, F und G haben jeweils eine Grundfläche von 273 m² (13,00 x 21,00 m) und können mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster mit 3,50 x 7,00 m für Nebenanlagen vorgesehen. Die Baukörper sind unterirdisch mit einer durchlaufenden Tiefgarage verbunden. Jedes Projekt stellt die eigenen Kfz- und Fahrradstellplätze her und es werden Durchfahrtsrechte gewährt. Dabei sind Unterbauungen durch entsprechende Dienstbarkeiten von fremden Grundstücken (Überbaurechte) gesichert und eine Vereinigungsbaulast aller vier Grundstücke ist notwendig. Der Vorteil dieser Konzeption ist, dass auch bei relativ kleinen Gebäuden Tiefgaragenstellplätze angeboten werden können. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 9 von 15 Baukörper- bezeichnung Flurstücks- nummer Grundstücks- größe Sonstiges E (Fischerstr. 1) 55/12 936 m² kein Durchfahrtsrecht notwendig F (Fischerstr. 3) 55/13 755 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E G (Fischerstr. 5) 55/14 728 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E und F Unterbauung des Grundstücks um ca. 5,20 m Abbildung 3: Übersicht der zu vergebenden Baufelder Abbildung 4: Auszug aus der Flurkarte Der nördliche Teil des Baufelds 2 hat keine gemeinschaftlichen Freiflächen, jedes Projekt setzt damit den Spielplatz nach Landesbauordnung in Eigenregie um. Falls einzelne Projekte hierbei kooperieren, so wird dieses von der Gemeinde begrüßt. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 10 von 15 Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf dem Baufeld unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die Projekte der Baukörper E, F und D beteiligen sich an den Kosten der Tiefgaragenrampe in der Erstellung, im Betrieb und im Unterhalt. Dieses wird über entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Kostenverteilung erfolgt nach den Verhältnissen der in den Baufenstern möglichen Geschossfläche nach Bebauungsplan, wobei auskragende Bauteile nicht berücksichtigt werden (nur die mögliche Geschossfläche innerhalb der Baufenster), dem Kubaturschlüssel. Baukörper- bezeichnung Geschossigkeit Grundfläche Geschossfläche Anteil gerundet D (Fa. Fritschle) 3,75 273,00 m² 3.028,31 m² 49,66 % C (Fa. Fritschle) 3,75 455,78 m² 3,00 98,46 m² G 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % F 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % E 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % Abbildung 5: Kubaturschlüssel für das Baufeld Die Fritschle GmbH kalkuliert für die Herstellungskosten der Tiefgaragenrampe 340.000.- € (brutto), was für die Baufelder E, F und G eine Kostenbeteiligung von jeweils etwa 57.000.- € (brutto) bedeutet. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen im „open book“-Verfahren. 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Einzelgrundstücken im zweiten Bauabschnitt des Baufelds 2 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Auf diesen Grundstücken sollen unterschiedliche Gebäude entstehen. Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Begutachtung hat im Frühjahr 2021 einen Bodenwert von 450 €/m² für das Baufeld 2 ergeben. Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m² Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 11 von 15 Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Anliegerauswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstückskosten werden über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. Baukörper Flurstücks- nummer Grundstücks- fläche mögliche GF Grund- stücks- kosten Nahwärme -anschluss (brutto) Summe Grundstück + Nahwärme (brutto) E 55/12 936 m² 1.023,75 m² 421200,-€ 64.413.- € 485.613.- € F 55/13 755 m² 1.023,75 m² 339.750.-€ 51.957.- € 391.707- € G 55/14 728 m² 1.023,75 m² 327.600.-€ 50.099.- € 377.699- € Abbildung 6: Grundstückspreise und Nahwärmeanschlusskosten (die Beträge wurden auf ganze Euro gerundet) 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: Erschließungsbeiträge Anschlusskostenbeitrag Wasser Anschlusskostenbeitrag Abwasser Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: Anschlussbeiträge Nahwärme (> Abbildung 6) etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet Vermessungskosten für das Einzelgrundstück Notar- und Grundbuchkosten Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 12 von 15 c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Anliegerauswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In diesen Anlagen sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungszusagen (> Anlage Anliegerauswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungszusage widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 13 von 15 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19..03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 14 von 15 Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der Netze BW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 15 von 15 Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Anliegerauswahl Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten Downloadlink 3 – Untergeschossplanung Baukörper C und D vom 15.04.2024[mehr]

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          Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. http://www.windpark-altdorferwald.de http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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            Zuletzt geändert: 15.04.2025
            Aktion gelbes Band

            Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“, Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelverschwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

            Zuletzt geändert: 15.07.2024
            Klimamobilitätsplan im GMS

            Klimamobilitätsplan im GMS, Im wirtschaftlich starken Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) mit den Gemeinden und Städten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg wurden die ersten Schritte für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Der vollständige Endbericht mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung des von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoßrd im GMS-Gebiet, ist hier zum Download abrufbar: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Der Klimamobilitätsplan (KMP) ist ein gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept zur Erstellung nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten. Der GMS ist der erste Gemeindeverband im ländlichen Raum, der den KMP gemeindeübergreifend betrachtet und damit eine Vorreiterrolle im Bundesland Baden-Württemberg einnimmt. Seit März 2022 arbeiten alle fünf Mitgliedskommunen an einem gemeinsamen Ziel: Mit verschiedenen Maßnahmen soll eine 40-prozentige CO2-Reduzierung im Verkehrssektor bis 2030 (ggü. 2010) erreicht und damit die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert werden. Zu den Kernmaßnahmen gehören beispielsweise die Einrichtung einer Radschnellverbindung und eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes für die gleichberechtigte Begegnung aller Verkehrsarten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit neuen Buslinien für eine Mobilitätsgarantie und die Förderung der Elektromobilität. Im Vorfeld gab es bereits mehrere Beteiligungsformate: eine Austauschrunde für betroffene Personen, ein Workshop mit zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Beteiligung mit über 2.000 Teilnehmern und die Auslegung des Klimamobilitätsplans, bei der verschiedene Akteure eine Stellungnahme abgeben konnten. Nun liegt der Endbericht vor und es geht an die Umsetzung. Zunächst werden die einzelnen Konzepte weiter konkret gemacht und nach Prioritäten und Finanzierbarkeit aufbereitet. Die Umsetzung der Ergebnisse soll transparent stattfinden und bei Bedarf optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der GMS einen erhöhten Regelfördersatz von 75 Prozent statt 50 Prozent für konkrete Projekte . Damit können die fünf Mitgliedskommunen gemeinsam viel mehr erreichen. Für alle, denen der vollständige Bericht doch etwas zu lang ist, ist hier auch eine Kurzübersicht abrufbar.[mehr]

            Zuletzt geändert: 29.01.2024
            Information_Vermarktung_FINAL_2._BA_2024_11_26.pdf

            Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 26.11.2024 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Nachbarschaftsplatz 26.11.2024 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 26.11.2024 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 26.11.2024 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 2 Süd, 28 Wohnungen (Bauantrag kurz vor Genehmigung) Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 3 Hof Hof Hof 26.11.2024 Seite 13 N BF 2 Bauabschnitt 2 Baufeld 2 Nord, ca. 24 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 11 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 12 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 17 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 18 Projektbeispiel (Plan: Dyck GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 20 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 21 Projektbeispiel (Plan und Animation: Bauwerk Rudolph GmbH)) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: architekturagentur) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 22 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 24 Projektbeispiel (Plan: Birkenmaier GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: Baugemeinschaft En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Grundstücke Baukörper E, F und G 273 m² Geschossfläche Baufenster Nebenanlagen (3,50 x 7,00 m) Grundstückskosten von 450.- €/m² + Nahwärmeanschlussbeitrag 68,82 € (netto) je m² Grundstücksfläche 26.11.2024 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 30 Bewerbungsbestandteil I Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst- leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs-voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 31 Bewerbungsbestandteil II Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 5 Angaben des Wunschgrund- stücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 32 Bewerbungsbestandteil III Anmerkungen / Beschreibung Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung einer Projektsteuerung oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 33 Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 34 Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Teammitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss-zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Prüfung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden dem Bewertungsausschuss von der Vorprüfung vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 35 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine 2. Bauabschnitt „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Anliegerprojekte Mai 2025 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2026 Fertigstellung der Gebäude Ende 2027 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 37 Abgabe Bauanträge Ende 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal ab Freitag, 06.12.2024 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 38 2. http://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 39 Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19.03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 40 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an die, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de und n.gerhardt@Baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 41 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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              Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2025 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2025 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Jetzt beraten lassen, wie Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte berücksichti- gen können. Mehr Grün steht auch Ihren Geldanlagen gut. Weil’s um mehr als Geld geht. 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                Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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