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Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_Betreuungsangebote_Klosterwiese_2025.pdf

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.05.2025 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform sowie die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 30.11.2021 außer Kraft. § 1 Angebotsformen Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule umfasst ergänzend zum Pflichtunterricht die Ganztagesschule, die Schulkindbetreuung sowie die Ferienbetreuung. 1. Ganztagesschule in Wahlform Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine Ganztagsgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG. An drei festgelegten Wochentagen – Montag, Dienstag und Donnerstag – finden ergänzende Bildungsangebote statt. Die Entscheidung über die Teilnahme als Ganztagsschülerin oder Ganztagsschüler liegt bei den Sorgeberechtigten und erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung zu den Bildungsangeboten ist verbindlich und gilt für die Dauer des gesamten Schuljahres. An den drei Tagen mit Ganztagsangebot besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen anzumelden. Die Kosten hierfür tragen die Sorgeberechtigten. 2. Schulkindbetreuung Die Schulkindbetreuung findet unmittelbar vor und nach dem Pflichtunterricht statt. 3. Die Ferienbetreuung Die Gemeinde bietet in den Schulferien eine Betreuung an, sofern mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Bei geringerer Nachfrage wird eine Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt geprüft. Lässt sich auch dadurch keine ausreichende Gruppengröße bilden, findet keine Betreuung statt. § 2 Anmeldung und Aufnahme 1. Die Anmeldung zur Ganztagesschule erfolgt über die Schulleitung. 2. Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt über die Gemeinde. 2.1 Vorrangig aufgenommen werden Kinder • deren alleinerziehende Sorgeberechtigte berufstätig sind oder • deren beide Sorgeberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Erwerbstätigkeit muss eine Betreuung erforderlich machen und ist durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zu belegen. Gleichgestellt sind berufliche Bildungsmaßnahmen, Schulausbildungen oder ein Studium. 2.2 Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular der Gemeinde. Mit der Anmeldung erkennen die Sorgeberechtigte die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die Konzeption der Schulkindbetreuung an. 2.3 Die Anmeldung wird durch die Aufnahmebestätigung der Gemeinde wirksam. 2.4 Eine Aufnahme ist jeweils zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. 2.5 Im Anmeldeformular sind alle Angaben zum Entwicklungsstand und zum gesundheitlichen Zustand des Kindes wahrheitsgemäß anzugeben. Erhält das Kind therapeutische oder medikamentöse Unterstützung, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken. Auch chronische Erkrankungen sind mitzuteilen. Diese Informationen sind erforderlich, damit das Betreuungspersonal die Bedürfnisse des Kindes im Betreuungsalltag angemessen berücksichtigen kann. 3. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein separates Anmeldesystem. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber kann das Kind nicht betreut werden. Die Kinder sind von den sorgeberechtigten Personen abzumelden bzw. abzuholen. 2. Bei einer meldepflichtigen ansteckenden Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds (z. B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten sowie Kopfläusebefall) ist die Schule und die Betreuung unverzüglich, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag, zu informieren. In diesen Fällen ist der Besuch der Schule und der Betreuung ausgeschlossen. Vor einer Wiederaufnahme – auch bei Erkrankungen innerhalb der Familie – ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 3. Kinder, die den geordneten Ablauf der Betreuungseinrichtung dauerhaft stören – z. B. durch Belästigung oder Gefährdung anderer Kinder oder durch wiederholte Missachtung der Anweisungen des Betreuungspersonals – können nach vorheriger Abmahnung gegenüber den Sorgeberechtigten zeitweise oder dauerhaft von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Kind Verhaltensweisen zeigt, • die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. • die eine erhebliche Belastung für die Gruppe darstellen. • durch die es sich selbst oder andere gefährdet. Bei akuter Gefährdung der Gesundheit anderer Kinder kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen. 4. Ein Ausschluss von der Betreuung erfolgt, wenn trotz schriftlicher Mahnung Zahlungsrückstände in Höhe von zwei Monatsbeiträgen bestehen. 5. Ein Ausschluss erfolgt, wenn die in dieser Benutzungsordnung festgelegten Bestimmungen von den Sorgeberechtigten wiederholt und beharrlich missachtet werden – trotz schriftlicher Aufforderung zur Einhaltung. 6. Werden bei der Anmeldung eines Kindes falsche Angaben gemacht, die für die Aufnahmeentscheidung relevant gewesen wären, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. § 4 Benutzung der Einrichtung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeiten für die angemeldeten Kinder verantwortlich und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Schaden von den Kindern abzuwenden. 2. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Betreuungsraums durch das Kind. Bei Spielangeboten im Freien oder bei Ausflügen erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die gesamte Dauer der jeweiligen Aktivität. Der Weg von und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. 3. An Schulunterrichtstagen sind die Kinder durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Für die Betreuung während der Ferien wird der Abschluss einer zusätzlichen Schülerunfallversicherung empfohlen. 4. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Garderobe, Wertsachen oder andere persönliche Gegenstände. 5. Mit dem Anmeldeformular teilen die Sorgeberechtigten der Gemeinde mit, zu welchen Zeiten ihr Kind betreut werden soll. Ist ein Kind verhindert, informieren die sorgeberechtigten Personen die Betreuungskraft. Umgekehrt informiert die Betreuungskraft diese, wenn ein Kind unentschuldigt nicht zu den vereinbarten Betreuungszeiten erscheint. § 5 Gebühren 1. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Regelung des Gemeinderats und werden für jedes angemeldete Kind erhoben. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die Gebühr 1,20 € pro gebuchter Betreuungsstunde im Monat. Die Monatsgebühr ergibt sich aus der Anzahl der wöchentlich gebuchten Betreuungsstunden, multipliziert mit vier. Eine Änderung der gebuchten Stunden und damit eine Neuberechnung der Gebühr ist nur zum Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich. 2. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Ende des Austrittsmonats. 3. Die An- und Abmeldung von den Betreuungsangeboten ist nur zum Beginn des Schuljahrs und zum Halbjahr möglich. 4. Für die Abmeldung ist die Schriftform erforderlich. 5. Die jeweilige Gebühr wird im Voraus zum Fünften des Monats fällig. 6. Die Gebühr der Schulkindbetreuung enthält nicht die Beiträge der Ferienbetreuung. Diese Gebühr wird separat fällig und abgerechnet. 7. Für das Mittagessen entsteht eine zusätzliche Gebühr, welche pro Kind und Tag berechnet wird. § 6 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die frühere Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt, die dieser Satzung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.05.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-05-14T15:28:24+0200 Baindt,14.05.2025 15:30 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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    Zuletzt geändert: 26.05.2025
    Erwerbsminderungsrente beantragen

    Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen. Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und Sie arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Auch als behinderter Mensch können Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt. Bei jüngeren Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Verdienen Sie mehr als EUR 6.300 brutto im Jahr, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt. Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in manchen Ausnahmen. Hinweis: Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Nahwärmeversorgung

    Nahwärmeversorgung Das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt wurde im Jahr 2014 errichtet und seither in mehreren Bauabschnitten erweitert. Die Wärmeerzeugung erfolgt über 2 Blockheizkraftwerke (BHKW) sowie 2 Gaskessel als Spitzellast- und Redundanzanlagen. Der Anteil der BHKW an der Gesamtwärmeerzeugung liegt derzeit bei ca. 60 %. Die Wärmeabgabe an die angeschlos- senen Gebäude liegt derzeit bei 1.300 bis 1.500 MWh pro Jahr. Die Temperaturen im Nahwärmenetz liegen derzeit bei ca. 80 °C im Vorlauf und 55 °C im Rücklauf. Derzeit wird ein weiteres Baugebiet, das sog. Fischerareal, erschlossen, das ebenfalls über das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versorgt werden soll. In diesem Zuge sollen auch weitere günstig an der neu entstehenden Leitungstrasse gelegene Bestandsgebäude an die Nahwärmeversorgung angeschlossen. Seit 2010 beschäftigt sich die Gemeinde Baindt mit innovativen Energiekonzepten. Unter dem Motto "Mit guten Beispielen vorangehen" installierte die Gemeinde Baindt 2014 erste Blockheizkraftwerke für den Nahwärmebetrieb. Es werden u. a. die umliegenden öffentlichen Gebäude (Rathaus, Festhalle, Ganztagesgrundschule, Sporthalle, öffentliche Kindergärten sowie Asylgebäude) mit Nahwärme versorgt. Ausgangssituation: ▪ Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im ▪ Schulgebäude ▪ Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung ▪ Versorgung der kommunalen und privaten Liegenschaften Technische Daten Heizzentrale: BHKW 1 BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gas-Spitzenlastkessel 2 x Gasbrennwertkessel 540 kW Baujahr 2020 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuerer- klärung gem. BMF-'Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Der Beschluss zur zukünftigen Umstellung auf eine regenerativen Heizungszentrale ist im Gemeinderat bereits gefallen. Der Angriffskrieg Russlands hat jedoch vieles ins Wanken gebracht. Es werden alle Möglichkeiten erneut durchgedacht, insbesondere wie der erneuerbare Anteil noch stärker ausgebaut werden kann. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/AVBFernw%C3%A4rmeV.pdf Kennzahlen und Primärenergiefaktoren Der Primärenergiefaktor (PEF) wird nach dem §22 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs Ihres Gebäudes benötigt. Er gibt Auskunft über das Ver- hältnis zwischen der eingesetzten Primärenergie in unseren Anlagen und der abgegebenen Energie in Form von Wärme und Strom und dient zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz. In Deutschland wird zur Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, also Anlagen die Strom und Wärme bereitstellen, die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standard- methode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2024 Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68 . Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkaufte Menge): 0,214435 kg CO2/kWh Kosten pro to CO2 45,00 €/to (Wert 2024) Kosten CO2: 0,96496 ct/kWh Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 295.620 kWh. Infoblatt Preisanpassung 2024 (PDF-Dokument, 118,38 KB, 25.04.2025)[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.07.2025
    Beantragung Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

    Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimmzettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Link zum Online-Antrag für die Briefwahl[mehr]

    Zuletzt geändert: 14.01.2025
    Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental

    Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental, Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte zu diesem Konzept finden Sie in dieser Broschüre : Klimaanpassungskonzept[mehr]

    Zuletzt geändert: 01.07.2024
    Bundestagswahl 2025

    Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

    Zuletzt geändert: 21.01.2025
    Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

    Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

    Zuletzt geändert: 24.02.2025
    Streuobst

    Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2025. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 26. September 2025 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Brauchle, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.brauchle(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie hier: Anlage 1 - Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg (PDF-Dokument, 439,36 KB, 16.06.2025) Anlage 2 - Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ (PDF-Dokument, 96,04 KB, 16.06.2025) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.10.2025
    Ferien für den Rasenmäher

    Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei bei der Challenge im Mai , Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. Endlich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insekten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre "All-You-Can-Eat"-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmäßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaffen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nektar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Potenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mähen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmäher“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https://www.regio-v.at/projekte/ge_now/ . Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter anderem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Antwort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz.[mehr]

    Zuletzt geändert: 10.04.2025
    Stadtradeln

    Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravensburg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkundeten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeindeverband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schussen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittelpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein besonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ihnen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtradeln vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die gefahrenen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich gegenseitig zu motivieren. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 28. Juni 2025 Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 12. Juli 2025: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2025 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Radler-Vesper der Gaststätte zu Mühle Im Aktionszeitraum des Stadtradelns, vom 28. Juni bis 18. Juli 2025, lädt die Gaststätte zur Mühle jeweils am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend herzlich zu einem besonderen Radler-Vesper (JPEG-Bilddatei, 952,28 KB, 17.06.2025) ein. Alle Teilnehmenden der Aktion Stadtradeln – ebenso wie alle andere Gäste – dürfen sich auf eine herzhafte Auswahl freuen: Zur Wahl stehen klassischer Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse. Dazu gibt es ein Getränk nach Wahl und zum süßen Abschluss eine Kugel Vanilleeis. Der Preis für das komplette Vesper beträgt 14,50 Euro pro Person. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck (PDF-Dokument, 6,59 MB, 26.05.2025) , der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikvereins auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wünschen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.07.2025

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