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Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Hochschulreife. Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind asylberechtigt oder staatenlos und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen: Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart. Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für EU- und EWR-Bürger (Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen) zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft. Alle anderen Bewerber für die genannten Fächer wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule bzw. an uni-assist in Berlin, sofern die Wunschuniversität sich dem Verfahren von uni-assist angeschlossen hat. Uni-assist ist eine Serviceeinrichtung, die im Auftrag verschiedener Hochschulen eine gebührenpflichtige Vorprüfung ausländischer Bildungsnachweise vornimmt. Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein. Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Amtsblatt_2024_01_19_KW03.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Januar 2024 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. am Samstag, 20.01.2024 um 14:30 Uhr auf dem Fischerareal Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt Narrenbaumstellen 2024 Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aktuelle Proteste der Landwirte in ganz Deutschland Die Landwirte in Deutschland sich derzeit sehr unzufrieden, dies ist auf verschiedene Herausforderungen und Forderungen zurückzuführen. Ein zentraler Punkt ist die Kritik an der Agrarpolitik der Bundesregierung und de- ren Einsparpläne für den Haushalt 2024. Dabei soll unter anderem die Agrardiesel-Begünstigung entfallen bzw. über drei Jahre auslaufen. Die zunächst geplante Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat die Regierung fallen lassen. Der Bauernverband hält das Entgegenkommen der Bundesregie- rung für unzureichend und fordert eine komplette Rücknahme der Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Herausforderung besteht nun darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Landwirten, Politik und Gesellschaft zu führen, um Lösungen zu finden, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden. Die aktuellen Proteste verdeutlichen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Agrarpolitik, die die Vielfalt der Her- ausforderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt. Auch die Landwirte der Gemeinde Baindt sind von den Einsparplänen der Regierung und den damit einhergehenden Belastungen betroffen. Daher ha- ben sie an der großen Protestaktion am Montag, den 08. Januar 2024 in Ravensburg teilgenommen, zeigen Präsenz und haben am vergangenen Montag zu einer Zusammenkunft am Kreisverkehr in der Mochenwan- gener Straße eingeladen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, in dieser Zeit der Diskussionen zu betonen , dass Meinungsverschiedenhei- ten nicht in Hetze oder unsachlichen Auseinandersetzungen enden. Die Bauernproteste sind Ausdruck von Sor- gen und Herausforderungen, die unsere Landwirte bewegen. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten oft polarisiert sind, ist es also von besonderer Bedeutung, dass die Bauernproteste als Chance für einen offenen, sachlichen und respektvollen Austausch genutzt werden. Nur durch einen respektvollen und wertschätzenden Dialog können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Ihre Gemeindeverwaltung Neugestaltung Ortsmitte Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetter- bedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbei- tet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regu- lär aufgenommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 – 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Pflege und Erhalt unserer Obstbäume: Schulung für das Bauhof-Team zur fachgerechten Schnittpraxis Letzte Woche hat das Bauhof-Team der Gemeinde an einer Schulung zur fachgerechten Pflege und dem Erhalt unserer Obstbäume teilgenommen. Die Schulung wurde von der erfahrenen Fachwartin für Obst und Gartenbau, Tine Maurer, durchgeführt. Als LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwartin® bringt Frau Maurer nicht nur ihr um- fassendes Wissen ein, sondern ist auch Teil einer Gemein- schaft von Multiplikatoren, die durch Schulungen und Vorträge dazu beitragen, dieses Wissen weiterzugeben. Die Schulung konzentrierte sich auf die fachgerechte Durchführung von Schnittmaßnahmen, um die Pflege und den Erhalt unserer kommunalen Obstbäume zu gewähr- leisten. Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Streuobstbestände ein. Das erworbene Wissen stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Obstbaumpflege, sondern fördert auch den Erhalt dieser kulturellen Ressource. Die Investi- tion in die Weiterbildung unseres Personals unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für uns. Weitere Informa- tionen zu unseren Streuobstprogrammen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 13. Dezember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Windräder im Röschenwald: Es wurden vier Windrä- der der TWS im Röschenwald genehmigt. Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein. • Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen. • Zollauktion Feuerwehrfahrzeug: Der Startpreis von 20.000 € für das auszusondernde Feuerwehrfahrzeug bei der Zollauktion war nicht erfolgreich. Das Fahrzeug wird nochmals für 15.000 € eingestellt. Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung des Beleuchtungsmaterials zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Nutz GmbH & Co. KG aus Villingen - Schwenningen mit einer Angebotssumme von 78.633,61 Euro brutto erteilt. Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB Es wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zu § 13b BauGB bzgl. der Bebauungs- pläne erörtert. Das Gremium hat in der nichtöffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 01.08.2023 bereits folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Erschließung von folgendem neuen Baugebiet aus: Baugebiet Lilienstra- ße gem. Anlage 1. 2. Das Baugebiet soll über Erdwärme versorgt werden und hierzu sollen Konzepte im Gemeinderat vorgestellt werden. 3. Das Ingenieurbüro Haag + Noll wird beauftragt die Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße im Win- ter 2023 vorzunehmen. 4. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Recht- sprechung zu § 13 b Baugesetzbuch sind zu beachten, eine Ausschreibung soll erst nach eingehender Prü- fung der im Raum stehenden Konsequenzen erfolgen. Das Konzept zur Erdwärmeversorgung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Baugebiet Lilienstraße soll über Erdwärme ver- sorgt werden. 2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Ver- waltung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von drei Dachgaupen sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge- meinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Baindt wird gemäß der Seiten 1-3 der Anlage beschlossen. 2. Das geänderte Investitionsprogramm 2024 der Ge- meinde Baindt wird gemäß der Seiten 13-18 beschlos- sen. 3. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan dargestellte Ergeb- nis- und Finanzplanung 2024 wird gemäß der Seiten 10-12 beschlossen. Anfragen und Verschiedenes • Konzeptvergabeverfahren Schachener Str. 100: Der Beschluss über die Konzeptvergabe des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung im Januar erfolgen. • Weiteres Vorgehen Fischerareal: Im Januar vor der nächsten Sitzung des Gemeinderats werden Markter- kundungsgespräche mit den in Frage kommenden Investoren stattfinden. • ÖPNV: Am 10.01.2024 findet eine Infoveranstaltung über die Zukunft des ÖPNV im Schussental statt. • Ausbau „weiße Flecken“: Die Inbetriebnahme des neuen Netzes für bisherige Internetanbindungen un- ter 30 Mbit/s kann erst erfolgen, wenn der Anschluss bei allen bereitgestellt ist. Voraussichtlich kann diese im nächsten Herbst erfolgen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Unsere Jugendfeuerwehr erhält eine Spende der Firma RAFI in Höhe von 2.500 Euro! Im Jahr 2023 verzichtete die Firma RAFI auf Weihnachts- geschenke für seine Kundinnen und Kunden. Stattdessen wurde eine neue Initiative gegründet, um das ehrenamtli- che Engagement der Mitarbeitenden hervorzuheben. Un- ter dem Motto: „RAFI Heroes - Ehrenamt im Rampenlicht“ konnten alle Mitarbeitenden ihr ehrenamtliches Engage- ment sowie ihre persönlichen Beweggründe präsentieren. Daraus wurden insgesamt fünf Projekte ausgewählt. Un- ter anderem präsentierte Markus Striegel, stellvertreten- der Kommandant sowie Jugendwart der Baindter Feu- erwehr die Arbeit unserer Jugendfeuerwehr und konnte damit eine Spende in Höhe von 2.500 Euro entgegenneh- men. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma RAFI für diese Initiative sowie bei Markus Striegel für sein uner- müdliches Engagement für die Jüngsten der Feuerwehr. Foto: Firma RAFI Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Er- richtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 20. Januar und Sonntag, 21. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Januar Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 21. Januar Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Marie Griffioen feierte am 13. Januar 2024 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Griffioen ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Herbert Kutter feierte am 15. Januar 2024 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kutter ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Veranstaltungskalender Januar 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Sterne für den Frieden Mit vielen, wunderschön gestalteten Sternen im Gepäck, machten sich die Vorschüler der Regenbo- gengruppe des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne noch vor Weihnachten mit dem Bus auf den Weg nach Ravensburg in die Oberschwabenklinik. Das Ziel war am Projekt „Friedenssterne“ der OSK teilzunehmen und dort die Sterne ans Fenster zu hängen. Natürlich wurde bereits in den Tagen zuvor das Thema “Frieden“ von den päda- gogischen Fachkräften aufgegriffen und durch verschie- dene Angebote den Kindern nähergebracht. Die Regenbogenkinder waren sehr aufgeregt, denn für einige von ihnen war das die erste Busfahrt. In so einem großen Bus mit vielen anderen Leuten zu sitzen und durch die Gegend zu fahren, war sehr spannend. Natürlich erlebt man auf so einem Ausflug auch einiges und so haben die Kinder im Krankenhaus ganz zufällig die Krankenhaus Clowns getroffen. Die Clowns waren sehr lustig und haben die Kinder für kurze Zeit unterhalten und zum Lachen gebracht. Das war sehr schön. Anschließend durften Die Kinder ihre mitgebrachten Sterne an das große Fenster hängen. Es waren schon verschiedene Sterne am Fenster angebracht. Die Ster- ne der Regenbogenkinder leuchteten, wenn das Licht durchschien, wunderbar zwischen den anderen Sternen hindurch. Die Heimfahrt mit dem Bus war noch einmal eine Her- ausforderung, denn es waren keine Sitzplätze mehr frei und sie mussten stehen. Also hieß es - gut festhalten. Die Vorschulkinder haben die Fahrt gemeistert und es stimmt, wer eine Reise tut, auch wenn sie kurz ist, kann etwas erzählen. Es war ein sehr schöner Ausflug. Alle Friedenssterne wurden bereits aufgehängt Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel,Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst,Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 25.01.2024, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Mitfahrplattform PENDLA in der Gemeinde Baindt Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist für alle Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgen- den Link gelangen Sie ganz problemlos zur Mitfahrplatt- form: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer ge- eignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es werden dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer an- gezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und des- halb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um so miteinander Fahrten, Treffpunkte und Ab- fahrtszeiten zu vereinbaren. Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt wer- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 den. Energie sparen ist einer der Trends der vergange- nen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschal- ten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresser- chen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was ande- res gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenrei- nes Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle ak- tuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispiels- weise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Mo- tor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2024 ist da! Rund 350 abwechslungsreiche und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Se- mester an. Die Homepage der VHS Weingar- ten (www.vhs-weingarten.de) in- formiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshochschule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 26. Feb- ruar 2024 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab 18.01.2024 unter www.vhs-weingarten.de online möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursände- rungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uh Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Informationsveranstaltung - der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr können Sie sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - des technischen Gymnasiums Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024 eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16:30 Uhr kann die Schule besichtigt werden und um 18:00 Uhr gibt es ein Informationsveranstaltung zu Profil- fächern und Aufnahmebedingungen in der Aula. Interessierte des 3-jährigen Zweiges ab Klasse 11 können sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Profilen • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Technik und Management • Informationstechnik Außerdem wird über den 6-jährigen Zweig ab Klasse 8 – den innovativen Weg zum Abitur informiert Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravens- burg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 6. Februar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschü- ler, Realschüler oder Gymnasiasten nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB auf- genommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirt- schaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbun- den mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Einstieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konst- ruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Projektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weite- ren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbil- dung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Techni- kerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufs- ausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt herzlich zum Tag der Offenen Tür ein: am Freitag, den 02.02.2024 um 16.00 Uhr. Der gemeinsame Auftakt von Kindern und El- tern ist in der Halle 4 des Gymnasium Weingarten. Im Anschluss stellt das Schulleitungsteam den Eltern die Schule mit ihren Profilen und Besonderheiten vor. Wäh- rend dieser Präsentation gehen die Kinder gemeinsam mit den Schülermentor*innen in das Foyer, dort wartet eine erste Aktivität auf sie. Danach entdecken Kinder und Eltern frei die Schule: viele Stationen sind vorbereitet, an denen fleißig Stempel ge- sammelt werden können, und freuen sich auf neugierige Menschen! Im Foyer ist für Bewirtung gesorgt, die Eltern der jetzigen 5er erwarten die Gäste gern. Um 17.45 Uhr gibt es einen gemeinsamen Abschluss, bei dem die Kinder unter anderem ein kleines Abschiedsge- schenk bekommen. Der erlebnisreiche Tag endet dann um 18.00 Uhr. Sicherheitstrainings- und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2024 der Kreisverkehrswacht Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen einer Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusst- sein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeisterei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainings- kursen finden am 13., 20., sowie am 27. April 2024 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betragen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwi- schen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreis- verkehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www. kreisverkehrswachtravensburg.de der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hin- terlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Januar - 28. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinne- rung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Dienstag, 23. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 24. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 25. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 26. Januar 08.30 Uhr Baindt -Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2024 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lusti- gen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen.Ein we- nig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 21. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 22. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 24. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 25. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit, in der sich viele nach den „guten Alten Zeiten“ zurück- sehnen, die es so nur in der Erin- nerung gibt, stellt uns der Spruch für die neue Woche Gottes Pers- pektive auf die Welt vor Augen. Seine Liebe hat – anders als unsere Möglichkeiten – keine Grenze. Sie verbindet Menschen auf der ganzen Welt mit- einander in einer Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit, auf Gemeinschaft und Versöhnung, für die Gott selbst mit seinem guten Namen einsteht, denn „Jesus“ heißt „Hilfe/ Rettung“. Dieser Glaube verbindet Menschen aller Kulturen und Sprachen zu einer großen Familie, die sich füreinander und für Gottes geliebte Welt einsetzt. Gottes Segen dazu, diese Berufung aus der Verbindung mit ihm in den kleinen Münzen des Alltag zu leben! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Situation in der Landwirt- schaft – Überlegungen zu den Protesten der Bauernfamilien Von Bernd Kraft, Vorsitzen- der des Ev. Bauernwerks in Württemberg e.V. Die Landwirtschaft steht in Deutschland, aber auch in Baden-Württemberg, schon seit Jahren unter enormem Druck. Dies macht sich nun Luft. Das bewegt auch uns in Hohebuch. Um was geht es? Die Sparpläne der Bundesregierung nach dem Verfas- sungsgerichtsurteil beinhalten eine Beendigung der Ag- rardieselrückvergütung nach dem Energiesteuergesetz und der KFZ Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahr- zeuge (Traktoren und Anhänger). Zusammen will man knapp 1 Mrd./Jahr zusätzlich aus der Landwirtschaft ein- nehmen. Was ärgert die Bauernfamilien daran so sehr? Sie finden es ungerecht, eine so kleine gesellschaftliche Gruppe mit einem so hohen Betrag zu belasten, wo doch jeder weiß, dass die Mehrkosten nicht weitergegeben wer- den können, aufgrund der Konkurrenzsituation in global offenen Märkten für Lebensmittel und landwirtschaftli- chen Rohstoffen. Sie sehen kaum Einsparmöglichkeiten, da die Äcker ja trotzdem bestellt werden müssen. Auch gibt es momentan und auch auf längere Sicht keine Al- ternativen zum dieselbetriebenen Traktor. Von daher ist auch keine positive Lenkungswirkung in Richtung mehr Klimaschutz zu erwarten. Die KFZ-Steuer wird eigent- lich für die Straßenbenutzung erhoben, d.h. es ist eine Verkehrsinfrastrukturabgabe. Traktoren fahren aber die meiste Zeit, zum Teil über 95%, auf landwirtschaftlichen Flächen und Hofgeländen. Da wird keine öffentliche Inf- rastruktur belastet. Die Maschinen werden aber für den täglichen Ablauf gebraucht. Die geplanten Maßnahmen schlagen voll auf die Einkom- menssituation der Bauernfamilien durch. Deshalb sind der Widerspruch und der Protest gegen die geplanten staatlichen Mehreinnahmen voll berechtigt und werden von uns unterstützt. Was belastet die Bauernfamilien? Die deutlich umfangreichere bürokratische Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpo- litik (GAP), mit mehr Arbeit für weniger Geld, bringt die Bauernfamilien zum Verzweifeln, insbesondere die soge- nannten „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ). So wur- de ja erst im Spätsommer nachgereicht, was da noch zu beachten ist. Manch einer empfindet die Auflagen als weltfremd. Starre politische Terminvorgaben sind einzu- halten, statt auf Kulturzustand, Bodenzustand und Wet- ter zu achten, um einen Acker zu bearbeiten, und dies in Zeiten sich deutlich veränderndem Klima. Das empfinden Bauernfamilien für sich selbst entwertend und entmündi- gend. Ihre Erfahrung, fachliche Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Böden scheinen entbehrlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Es ist zu befürchten, dass einige Höfe, manche ihrer bis- lang lukrativen Kulturen nicht mehr anbauen werden können. Zudem macht die GAP, um mehr Biodiversität bereitzustellen, ein viel zu schlechtes Angebot, obwohl mehr Biodiversität politisch gewünscht ist. Insbesondere die Tierhalter stehen unter starkem Druck. Die Anforderungen aus Gesellschaft und Politik an das Tierwohl steigen, aber bauliche Veränderungen müssen entweder über die Verkaufserlöse der Produkte oder über staatliche Mittel verlässlich unterstützt sein. Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert Kommission, Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Tierschutz) hat dazu 2020 ganz konkrete Vorschläge gemacht, auch zur Finan- zierung. Leider können sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Umsetzung durchringen. Das Kompetenz- netzwerk hat daher 2023 seine Arbeit niedergelegt. Bei unseren Tierhaltern, insbesondere in der Schweinehal- tung, haben schon viele aufgehört, dies beileibe nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil sie nicht wissen, wie es in Zukunft weitergehen kann. Hier macht sich eine bedrückende Perspektivlosigkeit breit. Alle die beschriebenen Punkte haben den Druck auf un- sere Bauernfamilien in diesem Jahr verstärkt. So führen die aktuell geplanten Belastungen nun doch zu deutlichen Protesten, aber da steht sehr viel mehr an Unzufriedenheit und das Gefühl nicht gehört zu werden dahinter. Was ist uns in dieser Situation wichtig? Das Evangelische Bauernwerk appelliert an die politisch Verantwortlichen, auf die berechtigten Forderungen der Bauernfamilien einzugehen und verlässliche Rahmenbe- dingungen zu schaffen, in denen diese in Eigenverantwor- tung ihre Höfe nachhaltig bewirtschaften und entwickeln können. Rahmenbedingungen mit Perspektive statt klein- teiliger Regelungen. Wir unterstützen die Bauernfamilien in ihrem Protest. Aber wir bitten dies mit Anstand und Respekt gegenüber Men- schen, Verbrauchern und Politikern mit anderen Meinun- gen zu tun. In einer Demokratie finden natürlicherweise Aushandlungsprozesse statt. Das ist gut so. Diese gilt es zu respektieren und positiv zu gestalten, um Mehrheiten zu gewinnen. Wir bitten alle, die mit uns in Hohebuch und dem Evange- lischen Bauernwerk verbunden sind, mit Bauernfamilien ins Gespräch zu kommen, sie anzuhören und bei ihren Anliegen konstruktiv zu unterstützen. Die Jahreslosung zu 2024 aus 1.Kor. 16,14 sagt: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe. Das wollen wir bedenken und so wollen wir miteinander umgehen, politische Differenzen aushalten, miteinander Lösungen suchen und Veränderungen gestalten. Hohebuch 01.01.2024, Bernd Kraft Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 1. Baindter Hobbyturnier voller Erfolg Als erstes Event des neuen Tischtennis-Jahres stand am 06.01. das neu eingeführte Baindter Hobbyturnier an. Mitspielen durften alle ab 16 Jahren, die nicht bei einem Tischtennisver- ein gemeldet sind. So fanden sich 32 Hobbysportler*innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam Tischten- nis zu spielen und Spaß zu haben. Das Spielsystem war so ausgelegt, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen 8 Spiele auf 2 Gewinnsätze zu bestreiten hatten und sich nach und nach die Spielstärke der zugelosten Gegner*in- nen anpasste. So gab es in den ersten Runden noch ei- nige deutliche Ergebnisse, aber mit zunehmender Dauer entstanden hart umkämpfte Partien und alle Mitspielen- den waren in jeder Begegnung sportlich gefordert. Nach 8 Runden (und der Erkenntnis, dass Tischtennis doch auch anstrengend sein kann) standen die Finalisten fest, die in einem großen und kleinen Finale die Plätze 1-4 aus- spielten. Sieger des 1. Baindter Hobbyturnieres wurde Moritz „Muffler“, der sich im Finale gegen Stephan Kopf durchsetzen konnte. Jürgen Frick erreichte mit seinem Sieg im kleinen Finale gegen Stephan Dasch den 3. Platz. Anschließend ließ man spektakuläre Ballwechsel Revue passieren, fachsimpelte noch ein bisschen und genoss Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 die gemeinsame Zeit bei der Abteilung Tischtennis. Or- ganisatoren und Teilnehmer*innen waren sich einig, dass diese Veranstaltung einen festen Platz im Kalender der Tischtennisabteilung verdient hat. Daher freuen uns heu- te schon auf die 2. Auflage des Hobbyturniers, welches voraussichtlich am ersten Wochenende des Jahres 2025 stattfinden wird! Tischtennis MiniMeisterschaften in Baindt Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutsch- lands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsentscheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat, darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Abt. Frauenturnen Vorhang auf - lasset dr Fasnet ihren Lauf Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 5.2.24, um 18.29 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Erfolgreicher Start in die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Nachdem die TSG Leutkirch am vergange- nen Spieltag-Samstag leider nicht antreten konnte, kosteten sowohl die Baindter, als auch die Gäs- te aus Langenargen den kurzen Spieltag voll und ganz aus. In drei Sätzen kämpften beide Mannschaften auf hohem Niveau um jeden einzelnen Ball. So ging der ers- te Satz zunächst 22:25 für die Langenargener Psychos aus. Mitunter dank einer kraftvollen Aufschlagserie der Baindter wendete sich das Blatt im nächsten Satz (25:22) und brachte im dritten Satz nochmals die Möglichkeit für cleveres Spiel und überzeugende Blöcke (25:20). Durch diese weiteren zwei Punkte landet die VLJ Baindt 1 nun in der Tabelle auf einem souveränen dritten Platz: 1 TV Kressbronn 19 2 TV 02 Langenargen Psychos 16 3 VLJ Baindt 15 4 SV Jedesheim 15 5 VfB Ulm 14 6 TSG Leutkirch 12 7 SF Illerrieden 11 8 BSG Immenstaad Dornier-Reha 5 9 SSV Ulm 1846 4 Zum Ausruhen bleibt allerdings keine Zeit! Denn neben dem Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch steht auch das Pokalspiel gegen den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers voraussichtlich am 29.01.2024 an. Und auch die VLJ Baindt 2 bleibt am Ball! Der nächste Spieltag der zweiten Mannschaft findet am 21.01.2024 in Oberteurin- gen statt. Spielbeginn ist um 14.00 Uhr. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwan- gere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basar- lino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues On- line-Anmeldeverfahren. Bitte verwenden Sie ausschließ- lich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Wir wollen das Steinacher Ried im Winter erleben und Spuren des Bibers finden.Treffpunkt: Sonntag 28.01.2024 um 9.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten.Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, ebenes Gelände. Fahrpreis 5,00 Euro in Fahrgemeinschaften. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung im Café Ententörle. Bitte gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, evtl. Stöcke, Ves- per und Getränke mitnehmen. Anmeldung ab 24.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Mauela Schulte, E-Mail: mariamanue- la@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Sollte es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verschoben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann direkt be- nachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baien- furt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein anstoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Rückblick: Senioren-Nachmittag / Speidlerhaus Zum Beginn des neuen Jahres sang der Männerchor des Liederkranzes mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Der musikalische Nachmittag war für alle Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag einmal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen soll- te. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag.Das Erste-Hilfe-Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt.Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V. Markus Friedel 0751 56061-62 Ulrike Lehr 0751 56061-70 Mail: breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Kindertagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg und die regiona- len Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der frei- en Träger Caritas und Diakonie bieten im Februar und März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und -väter an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Frei- tagnachmittagen und an drei Samstagen in Weingarten statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Vor- aussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Er- ziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 23.02.2024 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 15.02.2024. Am 30.01.2024 findet um 19:30 eine Online - Infoveran- staltung statt. Interessierte können sich über h.fey@ rv.de anmelden oder direkt über folgenden Link dar- an teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/ landkreisravensburg/j.php?MTID=m886c87001426b7677e 27de599f2ce050 Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@ diakonie-oab.de. • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für beschlossene steuerliche Änderungen für das Jahr 2024, die man kennen sollte. Aber auch über die Ände- rungen, die in Kürze rückwirkend verabschiedet werden sollen, lohnt es sich Bescheid zu wissen. Nur so können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. So wird es voraussichtlich 2024 zu Verbesserungen bei der ener- getischen Gebäudesanierung im Eigenheim und bei der Gebäudeabschreibung bei Vermietungen kommen. Auch bei der Rentenbesteuerung, bei Betriebsveranstaltungen, bei den Reisekosten und den Abschreibungsregelungen für Betriebe soll es Änderungen geben.Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuer- zahler inklusive zahlreicher Tipps in dem neuen kosten- losen Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wich- tigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt. So ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Gastschüler aus Mexiko und Peru suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Mexiko /Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024 und Peru Arequipa: von 20.04. – 15.05.24 (14 – 16 Jahre alt). Der Ge- genbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711- 6586533, Mob. 0172-6326322, e-Mail: gsp@djobw.de, www. gastschuelerprogramm.de. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Januar 2024 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form ist der Blepharospasmus (Lidkrampf). Bei dieser Form verkrampfen sich die, das Auge umgebenden, Mus- keln und es kann zu häufigem unregelmäßigem Blinzeln kommen. Auch kann sich das Augenlid komplett schließen. Weitere Dystonieformen sind u.a. Schiefhals, Schreib- krampf, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, ge- neralisierte Dystonie. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich unterei- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche An- meldung ist bis Dienstag, 23. Januar erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ am 02. Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg lädt am 02. Februar von 9:00 bis 16:30 Uhr zu einem Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ nach Weingarten ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im vergangenen Jahr haben sich Teilnehmende an sie- ben lokalen Zukunftswerkstätten zu erfolgversprechen- den Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander vor Ort und in der Region ausgetauscht. Bei einem land- kreisweiten FORUM möchte der Landkreis nun von den lokalen Erfahrungen hören, einen Blick über die Grenzen des Landkreises hinauswerfen und mit Engagierten und Interessierten ins Gespräch kommen. Der Tag wird eröffnet mit einem Vortrag „Wie kann Inte- gration in ländlichen Räumen gelingen?“ von Frau Prof. Dr. Birgit Glorius von der TU Chemnitz. Anschließend ge- hen die Teilnehmenden in mehreren Workshop-Runden den Fragen nach: • Wie können die Menschen vor Ort beteiligt werden? • Welche Vernetzungsstrukturen brauchen wir? • Welche Impulse kann die Wissenschaft für die Integra- tionsarbeit geben? • Welche Angebote gibt es bei uns in der Region? Ein Podiumsgespräch, u.a. mit Staatssekretär Siegfried Lorek, zur Frage „Integration – was ist das eigentlich?“ rundet den Tag ab. In den Pausenzeiten besteht die Mög- lichkeit, sich an Informationsständen über verschiedens- te Integrationsangebote und -projekte in der Region zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger. Weitere Informationen zum Pro- gramm und Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.rv.de/forum. Die Veranstaltung wird unter- stützt durch das Förderprogramm „Land.Zuhause.Zu- kunft – Gestaltung von migrationsbedingter Vielfalt in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Versichertenberater werden für ihr Ehrenamt geschult Stuttgart, 16.Januar 2024 Sie sind geschätzte Helferinnen und Helfer in der Nach- barschaft: Bis zu 120 Versichertenberaterinnen und Ver- sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Ba- den Württemberg kümmern sich in unserem Bundesland ehrenamtlich um die Anliegen von Versicherten, Rentner- innen und Rentnern. Sie nehmen Rentenanträge auf, be- raten in Rentenfragen, helfen beim Vervollständigen der Versicherungsverläufe und lassen Rentenansprüche be- rechnen. Im September 2023 hat die Vertreterversamm- lung 73 Versichertenberaterinnen und Versichertenbe- raterin ihrem Amt bestätigt und 39 neu gewähltLetztere trafen sich nun zum ersten Mal in Karlsruhe, um auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet zu werden. Bei der Auf- taktveranstaltung erfuhren die Frauenund Männer, wie die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg funktioniert. Außerdem wurden ih- nen die Grundlagen des Datenschutzes und der Korrupti- onsprävention vermittelt. Der Vorstandsvorsitzende, Kai Burmeister und auch der Vorsitzende der Geschäftsfüh- rung, Erster Direktor Andreas Schwarz ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmer persönlich zu begrüßen. „Die kostenfreien Serviceleistungen unserer ehrenamtli- chen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Baustein unseres umfangreichen Be- ratungsangebots“ so Klaus Reinauer, der als Leiter des Büros der Selbstverwaltung für die Ehrenamtlichen zu- ständig ist. „Durch ihre Ortsnähe sorgen sie für eine per- sönliche Verbindung unserer Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Rentenan- träge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Ver- sicherungskontos aufgenommen. In über 27.000 Bera- tungen informierten sie über die Voraussetzungen der Rentenarten und die Möglichkeiten zum Rentenbeginn sowie zu anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Durch regelmäßige fachliche Schulun- gen halten sie sich stets auf dem laufenden. Versicher- tenberaterinnen und Versichertenberater in ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversi- cherung Baden-Württemberg (www.deutsche-rentenver- sicherungbw.de) unter der Rubrik „Beratung und Kontakt“ 4 1 9 6 3 8 4 5 8 9 7 9 2 4 6 4 5 2 9 1 8 5 2 9 3 1 7 1 5 3 9 5 2 1 4 3 7 5 1 2 9 6 8 6 2 1 3 8 9 4 5 7 5 8 9 6 7 4 2 1 3 9 1 2 4 5 3 7 8 6 8 4 5 2 6 7 1 3 9 3 7 6 1 9 8 5 4 2 2 9 4 8 3 1 6 7 5 1 5 3 7 2 6 8 9 4 7 6 8 9 4 5 3 2 1 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R34R7 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 immo-voba.de Jetzt Termin sichern: 0751 37 01-4400 Unser Immobilien-Expertenteam in Baindt In der Gemeinde Baindt: 22. Januar - 05. Februar 2024 Sie denken über den Verkauf Ihrer Wohnimmobilie nach? Dann nutzen Sie jetzt die Chance für eine fundierte, kostenlose Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises! Zum Online- Immobilienwert- Rechner hier scannen. Wir bewerten kostenlos Ihre Immobilie: Wertermittlungs-Tage 2024! „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE Miss Lupun mittel Um von den vier Anfangs- zu den vier Endziffern zu gelangen, müssen Zeile für Zeile jeweils vier Rechnungen (plus und minus) ausgeführt werden. Die Rechenschritte stehen zwischen den Zeilen, aber nicht in der richtigen Reihenfolge, sondern der Größe nach sortiert. Jede Rechnung ergibt eine Zahl von 0 bis 9, die unter die vorherige Zahl zu schreiben ist. Eine einzelne Zahl zwischen zwei Kästchen gibt die Differenz der beiden Kästchen an. Finden Sie den Rechenweg? © w w w .M is sL up un .d e/ D EI KE 75 0R 31 R2 Lösung: Charmante EFH mit kl. ELW in Ebenweiler, ca. 130 m2 Wfl. Bj. 2009, Grundstück ca. 646 m2, sehr ruhige Lage, gr. 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(07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. BAUMESSE 26. – 28. Januar Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’24 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige, umsichtige Hilfe im Haushalt zur Unterstützung des Vaters bei der Führung eines Privathaushalts mit Kindern in Teilgemeinde von Bergatreute ab sofort gesucht. Beschäftigungsumfang und Einsatzzeiten individuell vereinbar. Bewerbungen unter halt.haus@gmx.de Suche Putzhilfe, 3 - 4 Std. wöchentlich nach Baindt Telef.: 07502 - 92009 VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.01.2024
    2023_09_12_PM_GEG_Novelle.pdf

    Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 12. September 2023 Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz- fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außerdem auf ihrer Internet- seite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

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      Zuletzt geändert: 14.09.2023
      Der Bezirksbeirat

      In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sowie in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann das Gebiet intern in Bezirke aufgegliedert werden. In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen. Die Zahl der Mitglieder des Bezirksbeirats wird durch den Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können. Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für eine Direktwahl entschieden. Deshalb werden die Bezirksbeiräte nach der Gemeinderatswahl vom Gemeinderat bestellt. In den Bezirksbeirat können wählbare Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die im Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirk wohnen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige

      Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen sollten, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben wollen. Eine Anzeige nach dem o.g. Stichtag ist auch weiterhin möglich. Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben. Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Erscheinungsformen von Stiftungen

      Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen Rechtsfähige Stiftungen können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Sie unterliegen der Stiftungsaufsicht, die in der Regel durch die Regierungspräsidien ausgeübt wird. Nicht rechtsfähige (unselbstständige) Stiftungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die stiftende Person überträgt das Vermögen auf eine andere Person (Treuhänder), die es als Sondervermögen vom übrigen Vermögen getrennt hält und entsprechend dem festgelegten Zweck verwaltet. Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten unterliegen dem Schuld- und Erbrecht und nicht dem Stiftungsrecht. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für kleinere Vermögen, die den Aufwand einer selbstständigen Stiftungsgründung nicht lohnen. Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Stiftungen des öffentlichen Rechts können nur für Zwecke errichtet werden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben von besonderem Interesse dienen. Diese Stiftungen stellen die Ausnahme dar. Für sie gilt das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Aufstellungsbeschluss_1._Änderung_2._Erweiterung_Gewerbegebiet_Mehlis.pdf

      Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 07.02.2024
        Außerordentliches Testament (Nottestament)

        Das Nottestament ist eine besondere Form des Testaments. Ein solches kann verfasst werden, wenn ein Bedürfnis nach einer sofortigen Testiermöglichkeit besteht. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zur eigenhändigen Errichtung einer letztwilligen Verfügung nicht in der Lage und die Errichtung vor einem Notar aufgrund bestimmter Gegebenheiten nicht möglich ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt folgende Nottestamente: Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Erblassers errichtet. Voraussetzung ist, dass ein Testament durch einen Notar nicht mehr aufgesetzt werden kann, da der baldige Tod des Erblassers befürchtet wird. Der Bürgermeister erstellt dann eine Niederschrift in Gegenwart von zwei Zeugen. Nachdem die Niederschrift vom Erblasser genehmigt wurde, muss sie von allen Beteiligten unterschrieben werden. Dreizeugentestament Kann der Erblasser durch außerordentliche Umstände wie zum Beispiel Hochwasser oder Verschüttung einen Ort nicht verlassen und ist sein Tod zu befürchten, ist eine testamentarische Errichtung auch durch die Erklärung des Letzten Willens gegenüber drei Zeugen möglich. In diesem Fall muss ebenso eine Niederschrift erstellt werden, die vom Erblasser genehmigt und von allen Beteiligten unterschrieben werden muss. Seetestament Das Seetestament ist im eigentlichen Sinne kein Nottestament, denn es setzt keine Notlage voraus. Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein: Der Erblasser muss sich auf einer Seereise auf einem deutschen Schiff außerhalb eines inländischen Hafens befinden (dies kann auch eine Küstenfahrt sein). Es wird dadurch errichtet, dass der Erblasser eine mündliche Erklärung vor drei Zeugen bekannt gibt. Diese außerordentlichen Testamente haben nur vorläufigen Charakter. Sie werden grundsätzlich drei Monate nach ihrer Errichtung unwirksam, wenn der Erblasser noch lebt.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Pressemitteilung_Bündnis_Junge_Kommunalwahl__24.pdf

        PRESSEMITTEILUNG Stuttgart, den 18. September 2023 Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören: 1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de. 3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden. Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Gewählt werden: Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in 35 Landkreisen; in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Über das Bündnis Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert. Die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften) Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR) Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit http://www.lpb-bw.de/politische-tage http://www.kommunalwahl-bw.de/ http://www.erste-wahl-bw.de/ https://jungekommunalwahl24.de/ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg (Stand: 12. September 2023) Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit. Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de). Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de. Kontakt Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://jungekommunalwahl24.de/ tel:0711%2016447-42 mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ mailto:michael.wehner@lpb.bwl.de http://www.lpb-bw.de/ http://www.lpb-freiburg.de/ Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Über das Bündnis Kontakt[mehr]

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          Zuletzt geändert: 19.10.2023
          Bürgerschaftliches Engagement

          Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb von Beruf und Familie bürgerschaftlich aktiv zu sein und mitzumachen, beispielsweise in einem Verein, einer Initiative, einem Projekt oder einer Selbsthilfegruppe, im Unfall- oder Rettungsdienst oder in der Freiwilligen Feuerwehr, im Bereich Sport und Bewegung, im Bereich Kultur und Musik, im Bereich Freizeit und Geselligkeit, im sozialen Bereich, im Quartier und in der Nachbarschaftshilfe, im Gesundheitsbereich, im Bereich Schule oder Kindergarten zum Beispiel in der Elternvertretung, in der außerschulischen Jugendarbeit oder der Bildungsarbeit für Erwachsene, im Bereich Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz, im Bereich Politik und politische Interessenvertretung, zum Beispiel in einer Partei, im Gemeinderat oder Stadtrat oder im kirchlichen oder religiösen Bereich zum Beispiel in der Kirchengemeinde, einer religiösen Organisation. Wenn Sie sich engagieren wollen und nicht wissen, wo Sie sich einbringen können, sprechen Sie mit der Ansprechpartnerin beziehungsweise dem Ansprechpartner für Bürgerschaftliches Engagement Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie Vorschläge für das passende freiwillige Engagement. Tipp: Bürgerschaftlich Engagierte können sich von der Organisation, bei der Sie tätig sind, den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen lassen. Dadurch werden Ihre im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die jeweilige Dauer und Intensität dokumentiert. Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige Auf den Seiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige in Vereinen und gemeinnützigen Institutionen. Informationen zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, den das Land für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte abgeschlossen hat, finden Sie bei der ecclesia Versicherungsdienst GmbH. Bürgerschaftlich Engagierte erhalten automatisch Versicherungsschutz. Besteht anderweitig eine Haftpflichtversicherung, muss diese im Schadenfall zuerst vorleisten.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024

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